| 20.12.2025 | Galatek | Das in Singapur ansässige Startup-Unternehmen Galatek sammelt 30 Millionen US-Dollar in einer Serie-A-Finanzierungsrunde ein, um die KI-gestützte Automatisierung in den Bereichen Biowissenschaften und Halbleiterfertigung voranzutreiben
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Galatek
/ Schlagwort(e): Private Equity
Das in Singapur ansässige Startup-Unternehmen Galatek sammelt 30 Millionen US-Dollar in einer Serie-A-Finanzierungsrunde ein, um die KI-gestützte Automatisierung in den Bereichen Biowissenschaften und Halbleiterfertigung voranzutreiben
20.12.2025 / 01:15 CET/CEST
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SINGAPUR, 20. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Galatek, ein schnell wachsendes, in Singapur ansässiges Startup-Unternehmen für Automatisierung und künstliche Intelligenz (KI), gab heute bekannt, dass es sich eine Serie-A-Finanzierung in Höhe von ca. 30 Millionen US-Dollar gesichert hat. Die Finanzierung wird die Entwicklung innovativer Produkte in den Bereichen Biowissenschaften und fortschrittliche Halbleiterfertigung beschleunigen, die globale Lieferkette stärken und das lokale Know-how in Schlüsselmärkten in Europa, Nordamerika und Südostasien vertiefen.
Während KI die digitale Transformation in allen Branchen immer schneller vorantreibt, kümmert sich Galatek um die großen Herausforderungen in den Bereichen Biowissenschaften und Halbleiterfertigung. Das Unternehmen bietet Automatisierungs- und KI-Lösungen, die intelligente Labore und fortschrittliche Verpackungen neu gestalten – wichtige Bereiche, in denen Präzision und Intelligenz die nächste Generation von Innovationen bestimmen. Galatek hat seinen Sitz im Innovationszentrum von Singapur und verbindet seine agile, global vernetzte Forschung und Entwicklung mit einer lokalen Präsenz in wichtigen Märkten. Damit ist das Unternehmen ein wichtiger Motor für den industriellen Fortschritt im Zeitalter der künstlichen Intelligenz. Galatek konzentriert sich strategisch auf zwei stark nachgefragte Marktbereiche, in denen noch erhebliche technologische Lücken bestehen: In Biowissenschaften Das Unternehmen ist Vorreiter für das intelligente Labor der Zukunft. Durch die tiefe Integration von KI in die Forschungs-, Entwicklungs- und Service-Workflows hilft Galatek Wissenschaftlern, ihre Entdeckungen in komplexen Bereichen wie Diagnostik, NGS-Sequenzierung, 3D-Zell- und Organoidkultur, Arzneimittelentwicklung und synthetischer Biologie schneller voranzutreiben und Risiken zu minimieren. Das wird durch die Abio-Softwareplattform von Galatek noch besser, eine integrierte KI-gesteuerte Lösung, die ELN, LIMS, SDMS und fortschrittliche Automatisierung zusammenbringt, um wissenschaftliche Daten in nützliche Erkenntnisse umzuwandeln, Roboterintegrationen zu optimieren und durch ihre erweiterbare Architektur anpassbare, cloudunabhängige intelligente Laborabläufe zu unterstützen. Galatek hat strategische Partnerschaften mit weltweit führenden pharmazeutischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen geschlossen und hat gemeinsam mit weltweit anerkannten akademischen Partnern wie der National University of Singapore intelligente Labore der nächsten Generation geschaffen und damit eine Pipeline für eine nachhaltige Technologieführerschaft aufgebaut. In Halbleitern Galatek konzentriert sich auch auf KI-gesteuerte Innovation und Implementierung für fortschrittliche Verpackungen. Durch die tiefgreifende Integration von Bildverarbeitungs-KI und Bewegungssteuerungsalgorithmen erfüllt sie extreme Anforderungen an Präzision und Zuverlässigkeit. Das Unternehmen bietet kritische Prozessausrüstungen und -lösungen an, die von der Front-End-Messtechnik und -Prüfung bis zum Back-End Advanced Packaging reichen. Zu den Kernlösungen gehören vollautomatische Overlay-Messsysteme, auf Deep Learning basierende automatische optische Inspektionssysteme (AOI) und Präzisions-Wafer-Dicing-Anlagen. Galatek arbeitet derzeit mit mehreren weltweit führenden Halbleiterherstellern zusammen und demonstriert dabei die Fähigkeit zur End-to-End-Kommerzialisierung vom technologischen Durchbruch bis zur skalierten Lieferung. Das Geschäftsmodell von Galatek, „Globale Lieferkette + Lokalisierter Service", bringt die Vorteile der asiatischen Lieferketten mit den firmeneigenen Lieferzentren in Malaysia und den USA zusammen und schafft so ein robustes globales Logistiknetzwerk. In den wichtigsten Märkten bieten lokale Teams in Europa, Nordamerika und Südostasien proaktiven, maßgeschneiderten Support während der gesamten Customer Journey, vom Vertrieb über den technischen Service bis hin zur Compliance, und stellen so sicher, dass Kunden ein nahtlos integriertes Angebot erhalten. „Die globale Industrie macht gerade einen riesigen Wandel durch, der von künstlicher Intelligenz und Automatisierung angetrieben wird", sagte David Tian, Geschäftsführer von Galatek. „Der Bedarf an intelligenten Labors in den Biowissenschaften und die Notwendigkeit von Innovationen im Bereich der fortschrittlichen Halbleiterverpackungen sind nicht nur branchenspezifische Anforderungen – das sind wichtige Punkte, auf die wir uns konzentrieren. Galatek hat es sich zur Aufgabe gemacht, bei diesem Wandel ein zuverlässiger Infrastrukturpartner zu sein. Durch die Kombination von erstklassigen Lieferkettenkapazitäten mit lokalen Ressourcen sind wir zuversichtlich, dass wir die innovativen Lösungen liefern können, die globale Kunden brauchen – Lösungen, die für traditionelle Anbieter oft schwer schnell umzusetzen sind. Diese Serie-A-Finanzierung beschleunigt unseren Weg, diese Rolle in großem Umfang zu erfüllen."
View original content:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/das-in-singapur-ansassige-startup-unternehmen-galatek-sammelt-30-millionen-us-dollar-in-einer-serie-a-finanzierungsrunde-ein-um-die-ki-gestutzte-automatisierung-in-den-bereichen-biowissenschaften-und-halbleiterfertigung-voranzutr-302647392.html

20.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2249558 20.12.2025 CET/CEST
| noisin241956 |
| 20.12.2025 | ETHGas | ETHGas startet den Ethereum-Blockspace-Terminmarkt mit Zusagen in Höhe von 800 Millionen US-Dollar und einer Seed-Runde über 12 Millionen US-Dollar unter Führung von Polychain Capital
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ETHGas
/ Schlagwort(e): Private Equity
ETHGas startet den Ethereum-Blockspace-Terminmarkt mit Zusagen in Höhe von 800 Millionen US-Dollar und einer Seed-Runde über 12 Millionen US-Dollar unter Führung von Polychain Capital
20.12.2025 / 00:35 CET/CEST
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HONG KONG, 20. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- ETHGas, eine Abwicklungsinfrastruktur für Ethereum, kündigt den Start von Ethereums Blockspace-Terminmarkt an, mit Zusagen in Höhe von 800 Millionen US-Dollar von führenden Akteuren im Ethereum-Ökosystem sowie einer von Polychain Capital geleiteten Seed-Runde über 12 Millionen US-Dollar.
ETHGas ist eine Abwicklungsinfrastruktur, die den Ethereum-Blockspace handelbar macht und es Nutzern von Ethereum sowie verteilten Rechenanwendungen ermöglicht, beliebige Mengen an Rechenleistung und Speicherplatz auf der Blockchain zu handeln, zu erwerben, weiterzuverkaufen und abzusichern. ETHGas begegnet den Verarbeitungsbeschränkungen von Ethereum sowie der Volatilität der Gaspreise durch Transaktionsfutures („Vorbestätigungen") über verschiedene Laufzeiten hinweg und durch eine präzise Auftragsausführung. ETHGas hilft institutionellen Teilnehmern im Ethereum-Markt, Risiken innerhalb der Transaktionspipeline zu reduzieren, Staking-Erträge zu erhöhen, die Volatilität der Gaspreise für Unternehmen zu verringern sowie Gasgebühren für Verbraucher zu eliminieren. ETHGas arbeitet in enger Abstimmung mit der Ethereum Foundation und folgt dem Aufruf von Ethereum-Mitbegründer Vitalik Buterin für einen Gas-Terminmarkt. ETHGas markiert den Beginn von Ethereums Blockspace-Terminmärkten und etabliert Blockspace als einzigartigen, handelbaren Vermögenswert, der für die Lebensfähigkeit von Proof-of-Stake-Blockchains entscheidend ist. ETHGas wird von Kevin Lepsoe geleitet, einem Finanzingenieur und ehemaligen Leiter des Geschäftsbereichs strukturierte Derivate von Morgan Stanley in Asien. Er leitet ein Team von Ingenieuren sowie Quant-Entwicklern, die von Morgan Stanley, Deutsche Bank, HKEx und Lockheed Martin kommen. Der Start von ETHGas geht mit dem Abschluss einer Seed-Runde über 12 Millionen US-Dollar einher, die unter Führung von Polychain erfolgt und an der sich namhafte Investoren wie Stake Capital, BlueYard Capital, Lafayette Macro Advisors, SIG DT und Amber Group sowie Ethereum-Validierer, Block-Builder und Relays beteiligen. Zusammen haben diese Parteien zunächst 800 Millionen US-Dollar an Zusagen zur Unterstützung des Marktes und der Produktentwicklung von ETHGas beigesteuert. Informationen zu ETHGas ETHGas ist ein Marktplatz für Ethereum-Blockspace-Zusagen. ETHGas verändert die Art und Weise, wie Nutzer mit Ethereum interagieren, indem es niedrige Latenzzeiten, Abwicklungszeiten von 3 ms sowie eine umfassende Produktpalette mit Schwerpunkt auf präziser Auftragsausführung ermöglicht. ETHGas hat es sich zur Aufgabe gemacht, Ethereum zu einem Echtzeit-Netzwerk weiterzuentwickeln, das die nächste Stufe seiner Entwicklung freischaltet. Wir stellen uns eine Zukunft vor, in der Endnutzer sich vor der Volatilität der Gaspreise schützen, Möglichkeiten für zusätzliche Erträge erschließen und ihre Erfahrungen mit dem Ethereum-Ökosystem verbessern können. Informationen zu Polychain Capital Polychain Capital ist eine führende Investmentfirma, die sich auf den Bereich Blockchain und Kryptowährungen konzentriert. Mit dem Ziel, die weltweite Einführung dezentraler Technologien voranzutreiben, unterstützt Polychain innovative Projekte, um die Bereiche Finanzen, Technologie und gesellschaftliches Engagement neu zu definieren. Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2849668/ETHGas_Seed_Fund.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/ethgas-startet-den-ethereum-blockspace-terminmarkt-mit-zusagen-in-hohe-von-800-millionen-us-dollar-und-einer-seed-runde-uber-12-millionen-us-dollar-unter-fuhrung-von-polychain-capital-302647380.html

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2249556 20.12.2025 CET/CEST
| noisin065627 |
| 19.12.2025 | Salboy | Nobu Manchester macht den Anfang: Robert De Niro besucht Manchester mit Salboy
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Salboy
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Nobu Manchester macht den Anfang: Robert De Niro besucht Manchester mit Salboy
19.12.2025 / 22:35 CET/CEST
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MANCHESTER, England, 19. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Robert De Niro besuchte Manchester zusammen mit den Mitbegründern von Nobu Hospitality, Chefkoch Nobu Matsuhisa und Meir Teper, und schloss sich Salboy vor Ort an, um den ersten Spatenstich für das Nobu Manchester und die nächste Phase der Projektrealisierung zu feiern.
- Die Zeremonie wurde von den Gründern von Nobu Hospitality (Robert De Niro, Chef Nobu Matsuhisa und Meir Teper) und den Mitbegründern von Salboy (Fred Done und Simon Ismail) ausgerichtet.
- Die Zeremonie markiert den symbolischen ersten Schritt zum Bau eines 246 Meter hohen Turms, der das höchste Gebäude Großbritanniens außerhalb Londons werden soll
- Der Turm wird ein typisches Nobu-Restaurant, ein Hotel mit 160 Zimmern und 452 Markenwohnungen umfassen.
- Regenerierung einer 40 500 m² großen Industriebrache in einer historischen Innenstadtlage
Die Gründer von Nobu Hospitality feierten gemeinsam mit Salboy, der Manchester Immobilienentwicklungs- und -finanzierungsgesellschaft und dem führenden Bauträger in Manchester, den ersten Spatenstich für das Nobu Manchester auf dem Gelände des neuesten Wolkenkratzers in Manchester. Das Projekt stellt einen bedeutenden Moment für die britische Immobilienbranche dar und bringt globale Gastfreundschaft und Markenwohnungen nach Manchester. Mit einer Höhe von 246 Metern wird der Turm nach seiner voraussichtlichen Fertigstellung im Jahr 2031 die sich schnell entwickelnde Skyline von Manchester verändern und den Einwohnern und Besuchern der Stadt einen neuen Ansatz für anspruchsvolles Wohnen und erstklassige Gastronomie bieten. Der Turm, der im Rahmen einer Partnerschaft zwischen Nobu Hospitality, Salboy und dem Bauunternehmen Domis entwickelt wurde, wird ein unverwechselbares Nobu-Restaurant (Nobu Manchester), ein Luxushotel mit 160 Zimmern (Nobu Hotel Manchester) und 452 Markenresidenzen (Nobu Residences Manchester) beherbergen. Zusammen werden diese Einrichtungen Immobilienkäufer, Einheimische und Besucher ansprechen, die in der am schnellsten wachsenden Stadt Großbritanniens anspruchsvolle Wohn- und Gastronomieerlebnisse suchen. Die Partner haben angekündigt, dass das Nobu-Restaurant, das ein erstklassiges und unendlich innovatives japanisches Speiseerlebnis bietet, im Erdgeschoss des Turms unter den originalen viktorianischen Viaduktbögen, die unter Denkmalschutz stehen, untergebracht werden soll. Die riesigen Backsteinbögen werden dem Raum ein starkes Gefühl für das industrielle Erbe der Stadt verleihen und die jahrhundertealte Architektur mit der modernen Küche verbinden. Chefkoch Nobu Matsuhisa eröffnete 1987 sein erstes Restaurant, das Matsuhisa, in Los Angeles. Nachdem er sich mit dem Schauspieler Robert De Niro zusammengetan hatte, eröffnete er 1994 das erste Nobu-Restaurant in New York. Seitdem hat er mit seinem unnachahmlichen Ansatz in über 50 Restaurants weltweit unvergessliche kulinarische Erlebnisse geschaffen. Im Jahr 2013 eröffnete das erste Nobu Hotel in Las Vegas und ebnete den Weg für Chef Nobu, Robert De Niro und Meir Teper, um die berühmte Liebe zum Detail, die Innovation und das Flair von Chef Nobu in Luxushotels und Markenresidenzen zu bringen. Die Nobu Residences Manchester, eine Sammlung von Markenresidenzen, markieren den Eintritt von Nobu in den britischen Luxusimmobilienmarkt. Die Wohnungen in den oberen Stockwerken werden nicht nur zu den höchsten Wohnungen und Penthäusern in Westeuropa gehören, sondern auch mit einer raffinierten, japanisch inspirierten Inneneinrichtung ausgestattet sein. Die Wohnungen werden über erstklassige Annehmlichkeiten verfügen, darunter ein exklusiver Swimmingpool, ein Garten auf dem Podium mit Panoramablick über die Stadt, ein Fitnessstudio und Zugang zum Restaurant Nobu. Die Teams von Salboy und Nobu Hospitality arbeiten mit den preisgekrönten Designern von Bowley James Brindley zusammen, um Innenräume zu entwickeln, die auf einzigartige Weise Nobus Engagement für gehobene, kuratierte Wohnerlebnisse mit einem ausgeprägten Sinn für Manchesters industrielles und kulturelles Erbe sowie seine Position auf der Weltbühne der Gegenwart verbinden. Chefkoch Nobu Matsuhisa, Robert De Niro und Meir Teper, die Anteilseigner von Nobu Hospitality, kommentierten: „Der Spatenstich in Manchester ist ein entscheidender Moment für Nobu in Großbritannien - unser erstes Projekt außerhalb Londons und die Einführung der Nobu Residences in diesem Markt. Dieses bahnbrechende Projekt, das ein Hotel, ein Restaurant und Residenzen umfasst, ist das Debüt von Nobu Residences im Vereinigten Königreich. Manchesters globale Ausrichtung und sein dynamischer Geist passen perfekt zur Marke Nobu. Wir sind stolz darauf, unsere charakteristische Gastfreundschaft, unsere Küche und unser Design in die Stadt zu bringen, und freuen uns darauf, Gästen und Einwohnern ein authentisches Nobu-Erlebnis zu bieten." Fred Done, Mitbegründer von Salboy, sagte: „Vor zehn Jahren gründeten Simon Ismail und ich Salboy mit einer klaren Vision: die Skyline von Manchester zu verändern. Ich glaube, dass wir genau das tun. Ich hatte das Glück, auf der ganzen Welt eine außergewöhnliche Küche und Gastfreundschaft zu erleben, und deshalb haben wir Nobu als Partner gewählt, um diese Vision zu verwirklichen. Die Besten der Klasse, die Besten der Kreativität, die Besten der Besten. Das ist unser Pièce de résistance - genau das, was wir nach Manchester bringen wollten, in die Stadt der Premieren. Deshalb ist es so fantastisch, Nobu in unserer wunderbaren Stadt willkommen zu heißen." Simon Ismail, Mitbegründer und Geschäftsführer von Salboy, fügte hinzu: „Der 30-jährige Einfluss von Chefkoch Nobu auf unseren kulinarischen Geschmack kann nicht unterschätzt werden, und ich bin sehr gespannt auf den Einfluss, den er und sein Team auf Manchesters etablierte und aufstrebende Restaurantszene haben. Als stolzer Salfordianer bin ich gespannt darauf, wie Chefkoch Nobu und sein Team lokale Produkte und Einflüsse aus dem kulinarischen Erbe des Nordwestens zu den Gerichten und Aromen verarbeiten, für die sie berühmt sind. Abgesehen von dem unverkennbaren Restaurant, das unter den viktorianischen Bögen einen herrlichen Anblick bieten wird, ist es eine Ehre, Teil der Reise von Nobu zu sein, um seine Führungsposition auf dem globalen Markt für Luxusgastronomie und Immobilien auszubauen. Manchester verdient eine Luxusunterkunft, die seiner wachsenden Position auf der internationalen Bühne gerecht wird, und das Nobu-Team hat die Vorstellungskraft und die Erfolgsbilanz, um dies zu verwirklichen." Die Veranstaltung findet zu einem Zeitpunkt statt, zu dem Domis, ein Partner des Projekts, mit den Vorbereitungsarbeiten vor Ort begonnen hat und beabsichtigt, im nächsten Jahr mit dem Bau zu beginnen. Salboy geht davon aus, dass der Verkauf der Nobu Residences Manchester im Jahr 2026 beginnen wird. Über Salboy Salboy ist ein preisgekröntes Immobilienunternehmen, das im gesamten Vereinigten Königreich hochwertige Wohn- und Mischnutzungsprojekte entwickelt und finanziert. Von Wolkenkratzern im Stadtzentrum bis hin zu landschaftlich gestalteten Einfamilienhaussiedlungen erschließt Salboy das Potenzial von sanierungsorientierten Standorten, um durchdachte, inspirierende Orte zu schaffen, die über Generationen hinweg gedeihen werden. Das 2014 von Fred Done (Gründer von Betfred) und Simon Ismail gegründete Unternehmen Salboy hat bereits mehr als 4.000 neue Wohnungen in begehrten Stadtlagen errichtet. Das Unternehmen hat Immobilien im Wert von 2 Milliarden Pfund in der Entwicklung, 76 aktive Standorte landesweit und eine Projektpipeline im Wert von mehr als 2 Milliarden Pfund. Salboy ist Manchester und Salfords bekanntester und produktivster Bauträger, mit 14 aktiven innerstädtischen Standorten in den beiden Städten. Zuvor hatte das Unternehmen in Zusammenarbeit mit der Manchester United-Legende Gary Neville die ersten Markenresidenzen und Fünf-Sterne-Hotels in Manchester, das W Hotel Manchester und die W Residences Manchester, eröffnet. Von Markenresidenzen und Luxushotels bis hin zu Gewerbeflächen und erschwinglichen Wohnungen steht Salboy an vorderster Front bei der Erneuerung des Nordwestens und schafft Lebens- und Arbeitsräume für die Menschen, die Manchester und Salford als Studien-, Karriere- und Wohnorte wählen. www.salboy.com Video - https://mma.prnewswire.com/media/2848716/Salboy_1.mp4 Video - https://www.youtube.com/watch?v=bnx7k2BEdy0 Video - https://www.youtube.com/watch?v=-gK1eQGDmeE Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2848711/Salboy_4.jpg Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2848712/Salboy_5.jpg Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2848713/Salboy_6.jpg Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2848714/Salboy_7.jpg Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2848715/Salboy_8.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2848710/Salboy_Black_Logo.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/nobu-manchester-macht-den-anfang-robert-de-niro-besucht-manchester-mit-salboy-302647321.html

19.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2249552 19.12.2025 CET/CEST
| noisin388798 |
| 19.12.2025 | EAMD European AeroMarine Drones AG | EAMD: Wiederaufnahme des Handels an der Düsseldorfer Börse, Klage der Kleinaktionäre abgewiesen, Kapitalerhöhung für Investitionen in Drohnenprojekte im Bereich Defence Tech läuft nach Plan.
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EAMD European AeroMarine Drones AG
/ Schlagwort(e): Jahresbericht/Rechtssache
EAMD: Wiederaufnahme des Handels an der Düsseldorfer Börse, Klage der Kleinaktionäre abgewiesen, Kapitalerhöhung für Investitionen in Drohnenprojekte im Bereich Defence Tech läuft nach Plan.
19.12.2025 / 22:03 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 13. Dezember 2024 gefassten Beschlüsse:
―Tagesordnungspunkt 2, Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
―Tagesordnungspunkt 3, Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
―Tagesordnungspunkt 4, Wahl des Abschlussprüfers
―Tagesordnungspunkt 5, Nachwahl zum Aufsichtsrat
wurden Klagen mit dem Antrag erhoben, die vorgenannten Beschlüsse für nichtig zu erkläre. Die Anfechtungsklagen von Kleinaktionären wurden wegen eines Formfehlers bei der Einladung und Durchführung zu der virtuellen Hauptversammlung am 13.12.2024 seit dem 12.02.2025 vor dem Landgericht Berlin II - Kammer für Handelssachen 93 - unter dem Aktenzeichen 93 O 3/25 geführt. Durch die notwendige gerichtliche Bestellung des Wirtschaftsprüfers aufgrund der Anfechtungsklagen, kam es zu einer Verspätung bei der Veröffentlichung des geprüften Jahresabschluss 2024 und daher zu einer Aussetzung des Handels der EAMD Aktien am Freiverkehr der Düsseldorfer Börse. Die Geschäftsleitung der Börse hatte den Handel ab 01.10.2025 ausgesetzt, bis zur Veröffentlichung eines geprüften Jahresabschluss 2024.
Am 16.12.2025 konnte der geprüfte Jahresabschluss 2024 der EAMD auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden und daher erfolgte die Handelsaufnahme der EAMD Aktie am 19.12.2025. Darüber hinaus hat das Landgericht Berlin am 11.12.25 die Klage der Kleinaktionäre abgewiesen. Die Klage ist unbegründet. Es liegen weder Nichtigkeitsgründe im Sinne des § 241 AktG, noch Anfechtungsgründe oder Unwirksamkeitsgründe hinsichtlich der Beschlüsse aus der Hauptversammlung vom 13.12.2024 vor. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die am 12.11.2025 beschlossene Kapitalerhöhung läuft nach Plan. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie und zum Bezugspreis von EUR 8,00 je neuer Aktie ausgegeben. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Zur Zeichnung sämtlicher 108.882 neuen Aktien wird die Small & Mid Cap Investmentbank AG, München, mit der Verpflichtung zugelassen, die neuen Aktien in Abstimmung mit der Gesellschaft interessierten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung anzubieten und den über den Ausgabebetrag hinaus erzielten Mehrerlös an die Gesellschaft abzuführen. Die Emissionserlöse aus der Transaktion in Höhe von max. bis zu EUR 0,87 Mio. sollen für Investitionen in Drohnenprojekte im Bereich Defence Tech verwendet werden.
Kontakt:
Dr. Marco Metzler
Mitglied des Vorstands
marco.metzler@eamd.eu
19.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
EAMD European AeroMarine Drones AG |
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Wichertstraße 13 |
|
10439 Berlin |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 40 524737930 |
| E-Mail: |
info@eamd.eu |
| Internet: |
eamd.io |
| ISIN: |
DE0006611957 |
| WKN: |
661195 |
| Börsen: |
Freiverkehr in Düsseldorf |
| EQS News ID: |
2249548 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2249548 19.12.2025 CET/CEST
| DE0006611957 |
| 19.12.2025 | HIAG Immobilien Holding AG | HIAG veräussert Areale und Liegenschaften im Rahmen der geschärften Unternehmensstrategie und gewinnt die Schweizerische Post als neue Mieterin in Winterthur
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HIAG Immobilien Holding AG
/ Schlagwort(e): Verkauf/Immobilien
HIAG veräussert Areale und Liegenschaften im Rahmen der geschärften Unternehmensstrategie und gewinnt die Schweizerische Post als neue Mieterin in Winterthur
19.12.2025 / 19:00 CET/CEST
Basel, 19. Dezember 2025 – Im zweiten Halbjahr 2025 hat HIAG vier Areale in Birsfelden, Diesbach, Ermatingen und Yverdon-les-Bains sowie einzelne Liegenschaften im Aathal und in Kleindöttingen aus dem Entwicklungs- und Bestandsportfolio veräussert. Die Verkaufspreise liegen insgesamt bei rund CHF 83 Mio. und damit mehr als 20% über dem letzten Schätzwert per Halbjahr 2025. Weiter erfolgt zu Beginn des kommenden Jahres 2026 der Verkauf des Areals in St. Maurice und einer kleinen Liegenschaft im Aathal mit einem Verkaufsvolumen von rund CHF 4 Mio. Der Erfolg dieser Transaktionen von rund CHF 2 Mio. wird in der nächsten Berichtsperiode erfasst.
Alle Verkäufe stehen im Einklang mit der im August kommunizierten Strategieschärfung der HIAG, die eine fokussierte Weiterentwicklung und Wertsteigerung des Portfolios an strategisch relevanten Standorten vorsieht. Der Verkauf von ausgewählten Liegenschaften generiert im Sinne des bewährten Capital Recyclings massgebliche Mittel, die für Zukäufe von Geschäftsliegenschaften wie auch für die Realisierung renditestarker Entwicklungsprojekte verwendet werden.
«Die getätigten und bereits geplanten Verkäufe von Entwicklungs- und Bestandsliegenschaften unterstreichen die konsequente Umsetzung der Strategie von HIAG und belegen erneut unsere hohe Transaktionskompetenz, wie die deutlich über den Schätzwerten liegenden Verkaufspreise zeigen.» hält Marco Feusi, CEO von HIAG, fest.
Schweizerische Post wird neue Mieterin im «Fahrwerk» in Winterthur
Zusätzlich zu den erfolgreichen Veräusserungen stärkt HIAG ihr Vermietungsgeschäft an strategisch relevanten Standorten: Im befahrbaren Gewerbehaus «Fahrwerk» in Winterthur konnte die Schweizerische Post als neue Mieterin für mindestens 10 Jahre gewonnen werden. Sie wird ab Frühling 2026 eine Fläche von rund 3’000 m² im Erdgeschoss beziehen. Die Post nutzt die Flächen künftig für operative Zwecke im Bereich Logistik und Zustellung. Das «Fahrwerk» mit seiner guten Erschliessung, der direkten Befahrbarkeit der Mietflächen sowie der flexiblen Nutzungseinteilung bietet dafür optimale Voraussetzungen. Der Mietvertragsabschluss mit der Schweizerischen Post ist ein wichtiger Schritt in der erfolgreichen Entwicklung und langfristigen Vermietung des Gewerbehauses.
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| Kontakt |
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Marco Feusi
Chief Executive Officer
T +41 61 606 55 00 E-Mail |
Stefan Hilber
Chief Financial Officer
T +41 61 606 55 00 E-Mail |
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HIAG Immobilien Holding AG
Aeschenplatz 7
4052 Basel
T +41 61 606 55 00 E-Mail www.hiag.com |
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| Unternehmenskalender |
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| 03. März 2026 |
Veröffentlichung Geschäftsbericht 2025 & Nachhaltigkeitsbericht 2025 |
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| 23. April 2026 |
Ordentliche Generalversammlung |
Über HIAG
HIAG ist eine führende, an der SIX Swiss Exchange kotierte Immobiliengesellschaft mit einem Immobilienportfolio im Wert von insgesamt rund CHF 2.0 Mrd. Das Geschäftsmodell von HIAG umfasst die gesamte Wertschöpfungskette von Immobilien: Portfolio-/ Asset-Management, Arealentwicklung und Transaktions-Management. Wir investieren in Wohn-, Gewerbe- und Industrieflächen in wirtschaftsstarken Schweizer Regionen, bauen das Portfolio durch Entwicklungsprojekte und Zukäufe aus und sichern damit stabile Mieteinnahmen und eine wachsende Dividendenbasis. Das Transaktionsgeschäft bietet attraktives Gewinnpotenzial und ermöglicht effektives Kapital-Recycling. Mit diesem Geschäftsmodell bietet HIAG auf ihren Arealen für Menschen und Unternehmen ganzheitliche Lebensräume der Zukunft und schafft damit ökonomischen sowie ökologischen und gesellschaftlichen Mehrwert.
Ende der Medienmitteilungen
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
HIAG Immobilien Holding AG |
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Aeschenplatz 7 |
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4052 Basel |
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Schweiz |
| Telefon: |
+41 61 606 55 00 |
| Internet: |
www.hiag.com |
| ISIN: |
CH0239518779 |
| Valorennummer: |
A113S6 |
| Börsen: |
SIX Swiss Exchange |
| EQS News ID: |
2249518 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2249518 19.12.2025 CET/CEST
| CH0239518779 |
| 19.12.2025 | clearvise AG | clearvise AG nimmt Agri-PV-Projekt Triticum in Betrieb
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clearvise AG
/ Schlagwort(e): Vereinbarung
clearvise AG nimmt Agri-PV-Projekt Triticum in Betrieb
19.12.2025 / 18:29 CET/CEST
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clearvise AG nimmt Agri-PV-Projekt Triticum in Betrieb
- Agri-PV-Projekt Triticum erfolgreich in Betrieb genommen
- Installierte Leistung von rund 17 MW – eines der größten Agri-PV-Projekte in Deutschland
- Beitrag zu stabilen, planbaren Erträgen
Frankfurt, 19. Dezember 2025 – Die clearvise AG (WKN A1EWXA / ISIN DE000A1EWXA4), ein Stromproduzent aus erneuerbaren Energien mit einem diversifizierten, europäischen Portfolio aus Wind- und PV-Anlagen, hat das Agri-Photovoltaik-Projekt Triticum am Standort Oberndorf am Lech erfolgreich in Betrieb genommen. Mit einer installierten Leistung von rund 17 Megawatt (MW) zählt Triticum zu den größten Agri-PV-Projekten in Deutschland. Die Anlage verfügt über einachsige Trackersysteme und wird jährlich rund 22 Gigawattstunden (GWh) Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen. Dies entspricht rechnerisch dem Jahresstrombedarf einer Kleinstadt mit über 6.000 Einwohnern.
Petra Leue-Bahns, CEO der clearvise AG, erklärt: „Wir freuen uns sehr über die Inbetriebnahme von Triticum. Das Projekt zeigt eindrucksvoll, dass Agri-PV im industriellen Maßstab realisierbar ist und einen nachhaltigen Beitrag zur Energiewende leisten kann. Triticum stärkt unser Portfolio und unterstreicht unseren Anspruch, innovative und zugleich wirtschaftlich tragfähige Erneuerbare-Energien-Projekte umzusetzen.“
Die beiden Projekte erstrecken sich über eine Gesamtfläche von rund 28 Hektar, wobei weniger als 3 Hektar dauerhaft für die technische Infrastruktur genutzt werden. Der überwiegende Teil der Fläche bleibt landwirtschaftlich nutzbar und wird zugleich ökologisch aufgewertet. Damit erfüllt Triticum die zentralen Anforderungen moderner Agri-Photovoltaik, indem Energieerzeugung, landwirtschaftliche Nutzung und Biodiversität miteinander kombiniert werden. Die Anlage befindet sich im regulären Betrieb. Kleinere Restarbeiten werden in den kommenden Wochen abgeschlossen, ohne den laufenden Betrieb zu beeinträchtigen.
Mit der Inbetriebnahme von Triticum erweitert clearvise ihr Bestandsportfolio um eine innovative Technologie und stärkt die Diversifikation innerhalb des Konzerns. Das Projekt leistet einen Beitrag zu stabilen und planbaren Erträgen und fügt sich in die strategische Ausrichtung der Gesellschaft als YieldCo ein.
Über clearvise
Die clearvise AG ist ein Stromproduzent aus erneuerbaren Energien mit einem diversifizierten, europäischen Beteiligungsportfolio aus onshore Wind- und Solarparks.
Der profitable Betrieb des Portfolios liegt im Fokus der Gesellschaft, sie verfolgt als YieldCo eine aktive Dividendenstrategie. Die Aktie der clearvise AG (WKN A1EWXA / ISIN DE000A1EWXA4) ist seit 2011 börsennotiert und wird aktuell im Freiverkehr verschiedener deutscher Börsen sowie via XETRA gehandelt (www.clearvise.com).
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| 19.12.2025 | PAUL Tech AG | PAUL Tech AG: Wiederaufnahme des Handels der Anleihe
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PAUL Tech AG
/ Schlagwort(e): Anleihe
PAUL Tech AG: Wiederaufnahme des Handels der Anleihe
19.12.2025 / 18:27 CET/CEST
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CORPORATE NEWSNICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, BESTIMMT. DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR. PAUL Tech AG: Wiederaufnahme des Handels der AnleiheMannheim, 19. Dezember 2025 – Die PAUL Tech AG als Emittentin (" Emittentin") der EUR 35 Mio. 7,00 % 2020/2026 Anleihe (ISIN: DE000A3H2TU8 / WKN: A3H2TU; " Anleihe") informiert über Folgendes: Mit der Änderung der Anleihebedingungen und der Verlängerung der Laufzeit wurde der Handel der Anleihe heute wieder aufgenommen. Investor Relations Kontakt:PAUL Tech AG
Patrick Weiden
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Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde. Diese Bekanntmachung ist keine Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") und der Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") im Vereinigten Königreich ("UK") als anwendbares Recht gültig ist (die "UK-Prospektverordnung") und sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung in irgendeiner Rechtsordnung herangezogen werden, noch darf sich im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf diese Bekanntmachung verlassen werden. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Emittentin oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Deutschland oder in irgendeiner anderen Rechtsordnung dar.Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der hierin beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder anderswo geben, und falls sie angeboten werden, werden diese Wertpapiere nur (i) außerhalb der Vereinigten Staaten in "Offshore-Transaktionen" gemäß Regulation S des Securities Act und/oder (ii) in den Vereinigten Staaten an "qualifizierte institutionelle Käufer" (gemäß der Definition in Rule 144A des Securities Act) im Rahmen von Transaktionen angeboten und verkauft, die von den Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind.Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind.Die Anleihe ist nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde, und (iii) im Vereinigten Königreich, eine Person, bei der es sich um einen (oder mehrere) der folgenden handelt: (a) einen Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, oder (b) einen Kunden im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 des Vereinigten Königreichs (der "FSMA") und der im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassenen Vorschriften oder Regelungen, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 gelten würde, da diese aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") oder der EU-PRIIPS-Verordnung, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist (die "UK-PRIIPs-Verordnung"), für das Angebot oder den Verkauf der Schuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich erforderlich ist, um die Anleihe anzubieten oder zu verkaufen oder die Anleihe auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihe oder die anderweitige Zurverfügungstellung der Anleihe an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe "zielt", "plant", "strebt", "projiziert", "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
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| 19.12.2025 | Bybit | Bybit startet in Großbritannien, um der steigenden Nachfrage nach Plattformen für digitale Vermögenswerte gerecht zu werden
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Bybit
/ Schlagwort(e): Produkteinführung/Expansion
Bybit startet in Großbritannien, um der steigenden Nachfrage nach Plattformen für digitale Vermögenswerte gerecht zu werden
19.12.2025 / 18:15 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
- Bybit startet seine britische Plattform, die unter einem Rahmenwerk betrieben wird, das darauf ausgelegt ist, die Finanzwerbungsstandards der FCA zu erfüllen und die Transparenz für britische Nutzer zu verbessern.
- Die globale Börse führt Spot und P2P für britische Nutzer ein, unterstützt durch hohe Liquidität und robuste Betriebs- und Risikomanagementstandards.
LONDON, 19. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Bybit, eine weltweit führende Kryptowährungsbörse mit mehr als 80 Millionen Nutzern weltweit, gab heute ihren offiziellen Start in Großbritannien bekannt. Mit der Einführung steht die Plattform von Bybit nun auch Nutzern in Großbritannien zur Verfügung und bietet Zugang zum Spot-Handel mit 100 Paaren und P2P, unterstützt durch eine hohe globale Liquidität und robuste Betriebsstandards. eine hohe globale Liquidität und robuste operative Standards.
 Die Akzeptanz von Kryptowährungen in Großbritannien wächst weiterhin rasant. Nach Schätzungen der Finanzaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority besitzen mittlerweile 8 % der Erwachsenen in Großbritannien digitale Vermögenswerte. Dieses steigende Engagement unterstreicht die Erwartungen der Nutzer an zuverlässige, hochwertige Plattformen. Die ersten Produkte von Bybit sind darauf ausgelegt, einen zuverlässigen Zugang zu gewährleisten und den Nutzern Flexibilität beim Umgang mit digitalen Vermögenswerten zu bieten. „Unser Ziel ist es, britischen Nutzern einen zuverlässigen Zugang zu globalen Möglichkeiten im Bereich der digitalen Vermögenswerte zu bieten", sagte Mykolas Majauskas, Senior Director of Policy bei Bybit. „Großbritannien verfügt über eines der ausgefeiltesten Finanzökosysteme der Welt, und seine klare regulatorische Ausrichtung macht es zu einem idealen Umfeld für verantwortungsvolle Innovationen. In den kommenden Monaten wollen wir diesen Innovationsgeist verkörpern, indem wir neue Produkte einführen, die auf die Bedürfnisse der britischen Nutzer zugeschnitten sind, und dabei stets einen Rahmen schaffen, der Transparenz und Compliance in den Vordergrund stellt." „Im vergangenen Jahr haben wir Produkte entwickelt, die auf die Bedürfnisse der britischen Nutzer zugeschnitten sind, und wir freuen uns, nicht nur eine Rückkehr zu feiern, sondern den Beginn eines neuen Kapitels, in dem Nutzer Zugang zu einer Plattform erhalten, die sie dabei unterstützt, sich fundiert mit der Wirtschaft der digitalen Vermögenswerte auseinanderzusetzen", sagte Ben Zhou, Mitbegründer und CEO von Bybit. Die Aktivitäten von Bybit in Großbritannien unterliegen strengen AML- und KYC-Standards, die die Integrität der Plattform gewährleisten sollen, und alle Dienstleistungen entsprechen den lokalen Anforderungen für Finanzwerbung. Dieses Produkt birgt ein erhebliches Anlagerisiko, einschließlich des Risikos, den gesamten investierten Betrag zu verlieren. Im Falle eines Problems gelten möglicherweise keine Schutzmechanismen. Bitte nehmen Sie sich zwei Minuten Zeit, um weitere Informationen zu erhalten. Informationen zu Bybit Bybit ist eine führende Kryptowährungsbörse nach Handelsvolumen und bedient eine globale Community von über 80 Millionen Nutzern. Bybit wurde 2018 gegründet und definiert Offenheit in der dezentralisierten Welt neu, indem es ein benutzerorientierteres, offenes und gleichberechtigtes Ökosystem für alle schafft. Mit einem starken Fokus auf Web3 geht Bybit strategische Partnerschaften mit führenden Blockchain-Protokollen ein, um eine robuste Infrastruktur bereitzustellen sowie On-Chain-Innovationen voranzutreiben. Bybit ist bekannt für seine globale Verwahrung, vielfältigen Marktplätze, intuitive Benutzererfahrung und fortschrittlichen Blockchain-Tools und schließt die Lücke zwischen TradFi und DeFi, indem es Entwickler, Schöpfer und Enthusiasten in die Lage versetzt, das volle Potenzial von Web3 auszuschöpfen. Entdecken Sie die Zukunft des dezentralen Finanzwesens auf http://www.bybit.com/en-gb. Im Europäischen Wirtschaftsraum operiert Bybit EU GmbH unter MiCAR-Genehmigungen, die es ermöglichen, Dienstleistungen im gesamten EWR anzubieten. Für weitere Informationen zu Bybit besuchen Sie bitte Bybit Press Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an: media@bybit.com Für aktuelle Informationen folgen Sie Bybits Communitys und sozialen Medien Haftungsausschluss Krypto-Assets sind hochriskant und sehr volatil. Die Liquidität von Krypto-Assets ist nicht garantiert, und es kann schwierig sein, Krypto-Assets zu kaufen oder zu verkaufen, wenn Sie dies möchten. Sie könnten Ihr gesamtes investiertes Geld verlieren, und die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Bybit bietet seine Dienstleistungen in Großbritannien im Rahmen von Vereinbarungen an, die den geltenden Finanzwerbungsvorschriften der FCA entsprechen, und ist nicht von der FCA zugelassen, reguliert oder registriert. Krypto-Asset-Dienstleistungen fallen nicht unter den Financial Ombudsman Service oder das Financial Services Compensation Scheme. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Funktionsweise von Krypto-Assets verstehen und dass Sie das Verlustrisiko tragen können. Gewinne können steuerpflichtig sein. Diese Informationen dienen nur zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einem unabhängigen Finanzberater beraten. Discord | Facebook | Instagram | LinkedIn | Reddit | Telegram | TikTok | X | YouTube Genehmigt durch Archax 18/12/2025 Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2267288/Logo.jpg
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19.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2249504 19.12.2025 CET/CEST
| noisin340247 |
| 19.12.2025 | Dürr Aktiengesellschaft | Dürr AG hebt Prognose für Free Cashflow an
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Dürr Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Prognoseänderung
Dürr AG hebt Prognose für Free Cashflow an
19.12.2025 / 17:44 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Dürr AG hebt Prognose für Free Cashflow an
Dürr AG – WKN 556520 / ISIN DE0005565204
Bietigheim-Bissingen, 19. Dezember 2025 – Die Dürr AG hebt die Prognose für den Free Cashflow im Geschäftsjahr 2025 auf 100 bis 200 Mio. € an (zuvor: 0 bis 50 Mio. €). Damit verbunden wird auch die Prognose für die Nettofinanzverschuldung zum 31. Dezember 2025 angepasst, sie beträgt nunmehr -75 bis -175 Mio. € (zuvor: -250 bis -300 Mio. €).
Ausschlaggebend für die Prognoseanhebungen sind hohe vorgezogene Zahlungen von Kunden im vierten Quartal sowie Verschiebungen von ausgehenden Zahlungen des Dürr-Konzerns in das Jahr 2026. Der Free Cashflow für die ersten neun Monate 2025 hatte 85,0 Mio. € betragen.
Im Nettofinanzstatus wird sich zudem der im vierten Quartal 2025 vereinnahmte Erlös von rund 290 bis 310 Mio. € aus dem Verkauf des Umwelttechnikgeschäfts bemerkbar machen. Der positive Einfluss des Verkaufserlöses auf den Nettofinanzstatus ist etwas stärker als ursprünglich angenommen, da die Steuerzahlungen in Zusammenhang mit der Umwelttechniktransaktion, wie am 31. Oktober angekündigt, erst 2026 abfließen werden.
Für den Nettofinanzstatus hatte die Dürr AG am 6. März 2025 ursprünglich -500 bis -550 Mio. € prognostiziert. Nach dem Abschluss des Verkaufsvertrags für die Umwelttechnik wurde die Spanne am 29. Juni 2025 mit Blick auf den zu erwartenden Erlös auf -250 bis -300 Mio. € angepasst. Die bisherige Prognose für den Free Cashflow (0 bis 50 Mio. €) stammt vom 6. März 2025.
_______________________________________________________________
Kontakt:
Dürr AG
Mathias Christen
Corporate Communications & Investor Relations
Telefon +49 7142 78-1381
E-Mail corpcom@durr.com
Ende der Insiderinformation
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Der Dürr-Konzern ist ein weltweit führender Maschinen- und Anlagenbauer mit besonderer Kompetenz in den Technologiefeldern Automatisierung, Digitalisierung und Energieeffizienz. Seine Produkte, Systeme und Services ermöglichen hocheffiziente und nachhaltige Fertigungsprozesse – vor allem in der Automobilindustrie, bei Produzenten von Möbeln und Holzhäusern sowie bei der Montage von Medizin- und Elektroprodukten und in der Batteriefertigung. Der Dürr-Konzern erzielte im Jahr 2024 einen Umsatz von 4,7 Mrd. € und hat rund 18.000 Beschäftigte sowie 130 Standorte in 32 Ländern. Seit dem Verkauf der Umwelttechniksparte Ende Oktober 2025 ist das Geschäft in drei Divisions gebündelt:
- Automotive: Lackiertechnik, Endmontage-, Prüf- und Befülltechnik
- Industrial Automation: Montage- und Prüfsysteme für Automobilkomponenten, Medizinprodukte und Konsumgüter sowie Auswuchtlösungen und Beschichtungsanlagen für Batterieelektroden
- Woodworking: Maschinen und Anlagen für die holzbearbeitende Industrie
Diese Veröffentlichung wurde von der Dürr AG/dem Dürr-Konzern selbstständig erstellt und kann Aussagen zu wichtigen Themen wie Strategie, zukünftigen finanziellen Ergebnissen, Ereignissen, Marktpositionen und Produktentwicklungen enthalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind – wie jedes unternehmerische Handeln in einem globalen Umfeld – stets mit Unsicherheit verbunden. Sie unterliegen einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die in Veröffentlichungen der Dürr AG, insbesondere im Abschnitt „Risiken“ des Geschäftsberichts, beschrieben werden, sich aber nicht auf diese beschränken. Sollten sich eine(s) oder mehrere dieser Risiken, Ungewissheiten oder andere Faktoren realisieren oder sollte sich erweisen, dass die zugrundeliegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen des Dürr-Konzerns wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die als zukunftsgerichtete Aussagen formuliert wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwarten“, „wollen“, „ausgehen“, „rechnen mit“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Die Dürr AG übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt nicht, zukunftsgerichtete Aussagen ständig zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren. Aussagen zu Marktpositionen basieren auf den Einschätzungen des Managements und werden durch externe, spezialisierte Agenturen unterstützt.
Unsere Finanzberichte, Präsentationen, Presse- und Ad-hoc-Meldungen können alternative Leistungskennzahlen enthalten. Diese Kennzahlen sind nach den IFRS (International Financial Reporting Standards) nicht definiert. Bitte bewerten Sie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Dürr-Konzerns nicht ausschließlich auf Basis dieser ergänzenden Finanzkennzahlen. Sie ersetzen keinesfalls die im Konzern-abschluss dargestellten und im Einklang mit den IFRS ermittelten Finanzkennzahlen. Die Ermittlung der alternativen Leistungskennzahlen kann auch bei gleicher oder ähnlicher Bezeichnung von Unternehmen zu Unternehmen abweichen. Weitere Informationen zu den von der Dürr AG verwendeten alternativen Leistungskennzahlen finden Sie im Finanzglossar auf der Webseite.
19.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Deutsch |
| Unternehmen: |
Dürr Aktiengesellschaft |
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Deutschland |
| Telefon: |
07142 78-0 |
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556520 |
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SDAX |
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EQS News-Service |
2249474 19.12.2025 CET/CEST
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| 19.12.2025 | Guosen Securities | Chinas Kapitalmarkt entwickelt sich zu einem widerstandsfähigen "Slow Bull"
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Guosen Securities
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
Chinas Kapitalmarkt entwickelt sich zu einem widerstandsfähigen "Slow Bull"
19.12.2025 / 17:15 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SHENZHEN, China, 19. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Guosen Securities Co., Ltd, eine der führenden umfassenden Investmentbanken und Wertpapierfirmen Chinas, beobachtet, dass der Kapitalmarkt des Landes in eine neue Phase der Stabilität und Widerstandsfähigkeit eintritt, die durch das gekennzeichnet ist, was die Firma als einen "Slow-Bull"-Trend beschreibt.
Nach Ansicht von Guosen Securities legt die Konvergenz von reichlich vorhandener Liquidität, unterstützender Politik und sich verbessernden wirtschaftlichen Fundamentaldaten den Grundstein für einen Markt, der stetig wächst und nicht durch starke Schwankungen. Dieser allmähliche Aufwärtstrend spiegele die zunehmende Reife des chinesischen Finanzsystems und seine Fähigkeit wider, ein langfristiges, qualitativ hochwertiges Wachstum zu unterstützen, so das Unternehmen. Aus Guosens Sicht der Finanzierungsdynamik wurde die Rallye der A-Aktien seit Beginn dieses Jahres - insbesondere seit Juli - weitgehend von institutionellen Anlegern getragen. Im September erreichte die Emission politischer Finanzinstrumente 500 Milliarden RMB, wobei der beschleunigte Einsatz in Schlüsselprojekte dazu beitrug, die Markterwartungen zu stabilisieren und das Vertrauen der Anleger zu stärken. Guosen Securities weist darauf hin, dass sich die Stimmung in den Unternehmen merklich verbessert hat, was die Grundlage für das sich abzeichnende "Slow-Bull"-Marktmuster stärkt. Liquidität nimmt zu, da institutionelle Fonds die Führung übernehmen Einer der wichtigsten Faktoren für diesen Trend ist die Liquidität. Guosen Securities unterstreicht, dass institutionelle Fonds zur dominierenden Kraft auf dem Markt werden und die traditionelle, von Privatanlegern geprägte Dynamik ablösen. Der Bestand an institutionellem Kapital - einschließlich Vermögensverwaltung, Trusts, Versicherungen und Vermögensverwaltungsprodukten - hat inzwischen die Marke von 100 Billionen RMB überschritten. Trotz dieser massiven Mittelausstattung sind die Aktienquoten nach wie vor auf einem historisch niedrigen Niveau, was auf einen großen Spielraum für Wachstum schließen lässt. Seit Juli wurde der Anstieg der A-Aktien weitgehend durch institutionelle Zuflüsse vorangetrieben. Im August 2025 erreichten die neuen institutionellen Aktiendepots fast 10.000, den höchsten Stand seit 2022. Der Fondsmarkt zeigt ähnliche Muster: Nach einem kurzen Anstieg der Neukonten im vergangenen Oktober haben sich die Zahlen stabilisiert, was unterstreicht, dass die derzeitige Rallye nicht spekulativ ist, sondern auf einer stetigen Beteiligung institutioneller Anleger beruht. Politische Initiativen verstärken diesen Trend. Im Januar 2025 stellten die Regulierungsbehörden den "Umsetzungsplan zur Förderung mittel- und langfristiger Fonds auf dem Markt" vor. Der Plan setzt klare Ziele: Die Bestände der öffentlichen Fonds an umlaufenden A-Aktien werden in den nächsten drei Jahren jährlich um 10 % wachsen, während 30 % der neuen Versicherungsprämien jedes Jahr in Aktien fließen werden. Analysten sind der Ansicht, dass diese Maßnahmen die Sicherheit und das Vertrauen erhöhen und andere institutionelle Akteure wie Vermögensverwalter und Treuhandgesellschaften ermutigen, diesem Beispiel zu folgen. Politische Unterstützung: Stabilität statt aggressiver Konjunkturprogramme Politische Stabilität ist ein weiterer Eckpfeiler der langsamen Hausse. Während die US-Notenbank im September ihre Zinssenkungen wieder aufnahm, entschied sich China, diesem Beispiel nicht zu folgen und seine geldpolitische Unabhängigkeit zu wahren. Der 7-Tage-Reverse-Repo-Satz bleibt bei 1,4 %, der einjährige Loan Prime Rate (LPR) bei 3 % und der fünfjährige LPR bei 3,5 %. Dieser vorsichtige Ansatz legt den Schwerpunkt auf Kontinuität und Stabilität und bietet gleichzeitig gezielte Unterstützung für Sektoren wie technologische Innovation, Konsum, Klein- und Kleinstunternehmen und Außenhandel. Anstatt sich auf eine aggressive Lockerung zu verlassen, ergreifen die politischen Entscheidungsträger präzise und nachhaltige Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft. Auch die Fiskalpolitik spielt eine Rolle. Im September wurden neue politikbasierte Finanzinstrumente im Wert von 500 Mrd. Yen eingeführt, was das Vertrauen des Marktes stärkte. Guosen Securities stellt fest, dass der derzeitige Policy-Mix der strukturellen Optimierung und der langfristigen Stabilität Vorrang einräumt. Es werden Maßnahmen ergriffen, um mittel- und langfristige Mittel anzuziehen, das Ökosystem der börsennotierten Unternehmen zu verbessern und die Attraktivität des Marktes zu erhöhen, wodurch eine solide institutionelle Grundlage für die "langsame Hausse" geschaffen wird. Grundlagen Verbessern: Anzeichen für eine wirtschaftliche Erholung Die wirtschaftlichen Fundamentaldaten sind nach wie vor ausschlaggebend für die Marktrichtung. Nach Angaben von Guosen Securities zeigen die Erwartungen der Unternehmen trotz der anhaltenden Herausforderungen Anzeichen einer Verbesserung. Der Erzeugerpreisindex (PPI) nähert sich einem Wendepunkt nach oben, was häufig ein Zeichen für die Erholung der Unternehmensgewinne und die Wiederbelebung der Industrieketten ist. Eine wichtige Entwicklung ist die Umsetzung der "Anti-Revolutions"-Politik im Jahr 2025. Diese Maßnahmen zielen auf Industrien ab, die von Überkapazitäten geplagt sind, wie z. B. Stahl, Kohle, Baumaterialien und Photovoltaik. Mit Hilfe von Gesetzen und Marktmechanismen setzen die Behörden Kapazitätskontrollen durch, beseitigen veraltete Produktionen und fördern Fusionen und Übernahmen. Guosen Securities ist der Ansicht, dass diese Schritte die Konzentration und Effizienz der Branche verbessern und die Rentabilitätserwartungen erhöhen werden. Das "Slow Bull"-Muster: die Stabilität und Widerstandsfähigkeit des Kapitalmarktes Das Zusammenspiel von Liquidität, Politik und Fundamentaldaten schafft die Voraussetzungen für einen "langsamen Bullenmarkt". Im Gegensatz zu früheren, von kurzfristigen Spekulationen getriebenen Erholungen ist dieser Trend durch mittel- bis langfristige Investitionen und institutionelle Führung gekennzeichnet. Guosen Securities argumentiert, dass diese Verlagerung die Widerstandsfähigkeit des Kapitalmarktes erhöhen wird. Angesichts des stetigen Zuflusses mittel- und langfristiger Mittel, der vorsichtigen Politik und der sich verbessernden Fundamentaldaten ist der Kapitalmarkt besser in der Lage, Volatilität zu widerstehen, was auch eine wichtigere Rolle bei der Unterstützung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums spielt. Ausblick: Ein Markt, der sich auf Vertrauen stützt Mit Blick auf die Zukunft erwarten Analysten, dass die "langsame Hausse" den chinesischen Kapitalmarkt weiter prägen wird. Die Betonung mittel- und langfristiger Mittel in Verbindung mit Strukturreformen und gezielter politischer Unterstützung deutet darauf hin, dass das Wachstum allmählich, aber dauerhaft sein wird. Für die Anleger bedeutet dies klarere Erwartungen, kontrollierbarere Schwankungen und eine stärkere Verbindung zwischen Marktentwicklung und realem wirtschaftlichen Fortschritt. Bei der "langsamen Hausse" geht es nicht um dramatische Steigerungen oder Spekulationsblasen. Vielmehr handelt es sich um einen Markt, der stetig wächst und auf Vertrauen und Widerstandsfähigkeit beruht. Guosen Securities kommt zu dem Schluss, dass sich der Kapitalmarkt von kurzfristigen Spielchen zu langfristiger Wertschöpfung und von der Dynamik der Privatanleger zu institutioneller Führung wandelt. Dieser Wandel verspricht ein stabileres und ausgereifteres Finanzsystem - eines, das Chinas umfassendere Ziele der wirtschaftlichen Transformation und einer hochwertigen Entwicklung unterstützen kann.
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19.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| 19.12.2025 | United Newswire | Entain, Flutter Entertainment, Playtech & Co: Wie sind die Börsen-Aussichten für 2026?
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EQS-Media / 19.12.2025 / 16:52 CET/CEST
Entain, Flutter Entertainment, Playtech & Co: Wie sind die Börsen-Aussichten für 2026?

Quelle: https://unsplash.com/de/fotos/ZzOa5G8hSPI
Das Jahr 2025 war ein stürmisches für Glücksspielaktien. Was für einige Anleger lange als lukratives Investment galt, wurde binnen weniger Monate zur Risiko-Zone. Neue Steuern, wachsender Regulierungsdruck und wirtschaftliche Unsicherheiten lassen die Branche nicht zur Ruhe kommen.
Auch wenn der Sektor weiter von Schlagzeilen und kurzfristigen Kursbewegungen geprägt sein wird, lässt sich bereits jetzt ablesen, wo Substanz steckt und wo nur heiße Luft ist. Wer also investiert, tut gut daran, auf Geschäftsmodelle zu setzen, die auch Gegenwind aushalten.
Wie Steuerpolitik und Regulierung die Branche ins Wanken bringen
Der Startschuss für eine der heftigsten Branchenkorrekturen kam ausgerechnet von der britischen Regierung. Mit der Erhöhung der Remote Gambling Duty auf bis zu 40 Prozent wurden selbst Schwergewichte wie Flutter und Entain auf dem falschen Fuß erwischt. Während Flutter einen EBITDA-Rückgang von rund 320 Millionen US-Dollar in Aussicht stellen musste, rechnet Entain mit Einbußen von mindestens 100 Millionen Pfund. Auch 888 Holdings und die schwedische Kindred Group, inzwischen als Evoke unterwegs, spüren die Folgen der steuerlichen Neuausrichtung.
Wer nun glaubt, dass das nur britische Anleger betrifft, irrt gewaltig. Denn viele der betroffenen Konzerne sind international aufgestellt, betreiben Plattformen quer durch Europa und Nordamerika und unterliegen damit gleich mehreren Aufsichtssystemen. In Deutschland zum Beispiel greifen neben Lizenzkosten auch Werbebeschränkungen, die die Neukundengewinnung deutlich erschweren. Schweden geht mit ähnlichen Maßnahmen voran. Was sich dabei durch alle Märkte zieht, ist die Gewissheit, dass Regulierung kostet.
Interessant ist, dass ein Schweizer Casino von den Börsen-News kaum berührt wird, denn sie sind nicht an den internationalen Kapitalmärkten gelistet. Die Börse interessiert sich eben nur für das, was global skaliert. Ein Beispiel ist der Anbieter Casino777, der ein Ableger des Casino Davos ist.
So unterschiedlich entwickeln sich die Anbieter
Einheitliche Antworten sucht man im Glücksspielsektor vergebens. Während manche Titel unter der regulatorischen Last fast zusammenbrechen, stemmen sich andere mit Innovationskraft und geografischer Diversifizierung gegen den Trend.
Flutter ist ein Paradebeispiel für diesen Spagat. Zwar drückt die Steuerlast in Großbritannien massiv auf die Bilanz, doch in den USA sorgt die Tochter FanDuel für starke Umsätze. Der Konzern muss zwar tief graben, um die neuen Belastungen auszugleichen, doch wer Zugriff auf einen boomenden US-Markt hat, kann das Risiko besser verteilen.
Bei Entain sieht es etwas anders aus. Das Unternehmen hat in mehreren Märkten mit Rückgängen zu kämpfen, während die strategische Ausrichtung nicht gerade als Fels in der Brandung gilt. Von einem klaren Wachstumstreiber fehlt derzeit jede Spur. Anders Playtech. Der B2B-Riese ist zwar kein glänzender Wachstumsstar, doch seine Struktur macht ihn stabiler. Solange die eigenen Kunden performen, rollt auch bei Playtech der Rubel, zumindest im operativen Geschäft.
888 Holdings hat sich mit der Übernahme von William Hill zwar Marktanteile gesichert, aber auch eine ganze Menge Schulden ins Haus geholt. Die Frage ist, wie lange das Geschäftsmodell bei sinkenden Einnahmen und steigendem Finanzierungsdruck noch trägt.
Und dann wäre da noch Evolution Gaming. Der Spezialist für Live-Casino-Produkte zeigt, dass Nischenstrategie und Premium-Erlebnis auch im Gegenwind funktionieren können. Gerade in regulierten Märkten wie Deutschland, Österreich oder der Schweiz kann Evolution mit Qualität punkten und sich trotz branchenspezifischer Herausforderungen über stabile EBITDA-Zuwächse freuen.
Die USA (mal wieder) als Hoffnungsträger?
Die Vereinigten Staaten gelten für viele europäische Anbieter als Silberschein am Horizont. DraftKings zum Beispiel erzielt in einzelnen Bundesstaaten bereits Wachstumsraten von über 20 Prozent, zumindest auf dem Papier. Auch FanDuel profitiert vom wachsenden Marktanteil im Sportsbook-Segment. Die Kehrseite? Ein KGV jenseits der 50 und ein Preiskampf, der kaum Raum für ruhige Nächte lässt.
Zudem gibt es keine Garantie, dass der US-Markt dauerhaft steuerlich so freundlich bleibt, wie er aktuell scheint. Erste Diskussionen über zusätzliche Abgaben und föderale Regulierungspläne lassen erahnen, dass auch hier die Party irgendwann leiser werden könnte.
Wer rein auf die USA setzt, setzt auf Expansion mit offenem Visier. Das kann sich lohnen, birgt aber auch enorme Risiken. Vieles hängt davon ab, ob die Anbieter ihre Kundenbasis halten und gleichzeitig profitabel wachsen können. Eine Balance, die nicht jeder beherrscht.
Der europäische Flickenteppich sorgt für Bauchschmerzen
In Europa hingegen ist längst nicht mehr klar, wer eigentlich was darf. Die Gesetzgebung gleicht einem juristischen Flickenteppich, der sich regelmäßig neu zusammensetzt. In Deutschland schlägt vor allem das Werbeverbot auf Sportwetten durch, während in Schweden strengere Compliance-Anforderungen kleinere Anbieter ins Aus drängen.
Der einst strahlende britische Markt, über Jahre hinweg der Motor für Glücksspielinnovation, ist mittlerweile zu einem Risikofaktor verkommen. Wer dort stark aufgestellt ist, muss umdenken, sparen und oft auch strategisch kürzertreten.
Hinzu kommt, dass in vielen EU-Ländern neue Lizenzvergaben entweder auf sich warten lassen oder mit bürokratischen Hürden verbunden sind. Was theoretisch den Markt fairer machen soll, führt in der Praxis oft zu sinkenden Margen, schwindender Kundenbindung und erhöhtem Aufwand im laufenden Betrieb.
Was Tech-Trends, Schwarzmarkt und globale Unsicherheit für 2026 bedeuten
Wer Innovation will, bekommt sie, ob als VR-Casino, Web3-Wette oder Blockchain-Lottery. Nur leider bleibt der große Durchbruch bislang aus. Technologische Experimente machen sich gut auf Investorendecks, doch im Alltag der Spieler fehlen oft Infrastruktur, Geräte oder schlicht die Lust auf neumodischen Zirkus.
Gleichzeitig wächst der Schattenmarkt. Krypto-Casinos, Offshore-Angebote und illegale Plattformen gewinnen an Boden, vor allem in Regionen mit starker Regulierung. Lateinamerika und Teile Asiens gelten inzwischen als Hotspots für Anbieter ohne Lizenz, die sich mit aggressiven Boni und schnellen Auszahlungen an Spieler binden.
Erschwerend kommt die makroökonomische Unsicherheit hinzu. In vielen europäischen Ländern sinkt die Kaufkraft, Rezession ist zunehmend Realität. Wer heute weniger Geld in der Tasche hat, setzt es seltener im Casino ein. Das drückt die Umsätze und die Fantasie an der Börse.
Und dennoch gibt es Märkte, die Wachstum versprechen. Brasilien etwa öffnet sich langsam, doch der regulatorische Rahmen ist alles andere als in Stein gemeißelt. Wer dort Fuß fassen will, braucht Geduld, Timing und das richtige Netzwerk.
Bewertung und Ausblick für Anleger
Angesichts all dieser Faktoren überrascht es wenig, dass die Bewertungen auseinanderdriften wie Kontinentalplatten. Während Evolution Gaming mit einem soliden EBITDA-Wachstum von rund 10 Prozent glänzt, erreichen DraftKings und Co. zwar ambitionierte Umsatzsteigerungen, zahlen dafür aber mit einem KGV jenseits der Komfortzone.
Viele Analysten sehen Entain und 888 auf dem Rückzug, was nicht zuletzt an den bereits erwähnten Regulierungen liegt. Playtech hingegen überzeugt durch ein stabiles Verhältnis von Umsatz zu Risiko, auch wenn langfristiges Wachstum von den Partnern abhängt.
Interessant bleibt die Frage, wer zum Übernahmekandidaten wird. Konsolidierungen stehen im Raum, kleinere Player mit solider Kundenbasis könnten in den Fokus größerer Gruppen geraten. Möglicherweise kommt es auch zu Private-Equity-Deals oder Spin-offs, wenn sich einzelne Geschäftsbereiche als besonders lukrativ herausstellen.
Fest steht, dass 2026 ein Jahr für Strategen wird. Die Spreu trennt sich durch belastbare Zahlen und klare Positionierungen vom Weizen. Anbieter mit Fokus auf regulierte Märkte, diversifizierte Einnahmequellen und tragfähige Bilanzen dürften besser durch das Jahr kommen als jene, die allein auf Wachstum ohne Netz setzen.
Ende der Pressemitteilung
Emittent/Herausgeber: United Newswire
Schlagwort(e): Sonderthemen
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| noisin186342 |
| 19.12.2025 | JENOPTIK AG | JENOPTIK AG: Daniela Mattheus wird neue Aufsichtsratsvorsitzende der JENOPTIK AG
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JENOPTIK AG / Schlagwort(e): Personalie
JENOPTIK AG: Daniela Mattheus wird neue Aufsichtsratsvorsitzende der JENOPTIK AG
19.12.2025 / 16:51 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Der Aufsichtsrat der JENOPTIK AG, Jena, hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2025 Daniela Mattheus einstimmig und mit Wirkung ab dem 30. Dezember 2025 zur neuen Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Entsprechend den Vorgaben in der Satzung der JENOPTIK AG erfolgte die Wahl für die restliche Amtsdauer des ausscheidenden Vorsitzenden Matthias Wierlacher, d.h. bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2026.
Daniela Mattheus, professionelle Aufsichtsrätin, ist seit November 2023 Mitglied im Aufsichtsrat von Jenoptik.
Kontakt: Head Investor Relations, Andreas Theisen, Tel. +49(0)3641-652291; andreas.theisen@jenoptik.com; www.jenoptik.de
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
JENOPTIK AG |
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Carl-Zeiss-Straße 1 |
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07743 Jena |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 (0)364 165-2156 |
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+49 (0)364 165-2804 |
| E-Mail: |
ir@jenoptik.com |
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www.jenoptik.com |
| ISIN: |
DE000A2NB601 |
| WKN: |
A2NB60 |
| Indizes: |
SDAX, TecDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2249450 |
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EQS News-Service |
2249450 19.12.2025 CET/CEST
| DE000A2NB601 |
| 19.12.2025 | SINEXCEL | SINEXCEL gewinnt Silber und Bronze bei den Excellence in Action Awards der Brandon Hall Group
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SINEXCEL
/ Schlagwort(e): Sonstiges
SINEXCEL gewinnt Silber und Bronze bei den Excellence in Action Awards der Brandon Hall Group
19.12.2025 / 16:40 CET/CEST
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SHENZHEN, China, 19. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- SINEXCEL (300693.SZ) wurde von den Brandon Hall Group Excellence in Action Awards™ ausgezeichnet und erhielt einen Silver Award in der Kategorie „Beförderung und Nachfolge" sowie einen Bronze Award in der Kategorie „Vielfalt, Chancengleichheit und Inklusion".
Die Brandon Hall Group Excellence in Action Awards™ 2025 zeichnen Unternehmen aus, die sich in außergewöhnlicher Weise für die Förderung des Mitarbeiterengagements und einer mitarbeiterorientierten Kultur einsetzen. Etwa 20 % der eingereichten Beiträge wurden ausgezeichnet. Alle Beiträge wurden von einer Jury aus 270 unabhängigen Branchenexperten und Analysten anhand klar definierter Kriterien wie Programminitiativen, messbare Auswirkungen, wichtige Leistungskennzahlen und Mitarbeiterstimmen streng bewertet. Förderung und Nachfolge für transparente Talentförderung In einer Kategorie, in der die Fähigkeit einer Organisation bewertet wird, zukünftige Führungskräfte zu entwickeln und klare Aufstiegsmöglichkeiten zu schaffen, sicherte sich SINEXCEL den Silver Award für sein umfassendes Rahmenwerk zur „Gewinnung, Nutzung, Entwicklung und Bindung" von Talenten. SINEXCEL implementierte mehrstufige Führungsinitiativen – vom „Hongyi-Plan" für Absolventen bis zur „True Executive"-Reihe für Führungskräfte. Diese Strategie hat zu messbaren Ergebnissen geführt: 44 % der Abteilungsleiterpositionen werden mittlerweile mit internen Talenten besetzt. Sie hat maßgeblich dazu beigetragen, globale Niederlassungen, beispielsweise in Deutschland, mit fähigen internen Führungskräften zu besetzen. Vielfalt, Chancengleichheit und Inklusion (DEI) für ein stärker auf den Menschen ausgerichtetes Arbeitsumfeld Der Bronze Award würdigt das Engagement von SINEXCEL für die Integration von DEI in die Unternehmensführung und seine konkreten integrativen Praktiken, die anhand der Authentizität der Mitarbeitererfahrung und der Fähigkeit des Unternehmens, die Stimmen der Mitarbeiter in den Mittelpunkt zu stellen, bewertet wurden. SINEXCEL verfügt über einen Vorstand, in dem 37,5 % der Mitglieder Frauen sind, was deutlich über dem Branchendurchschnitt liegt. Durch die Integration von ESG-Kennzahlen in die Bewertung von Führungskräften und die Durchsetzung einer transparenten Politik der „gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit" hat SINEXCEL DEI erfolgreich von einem Konzept zu einer zentralen geschäftlichen Notwendigkeit gemacht, die Innovation und organisatorische Widerstandsfähigkeit fördert. Diese Auszeichnung bestätigt die mitarbeiterorientierte Kultur von SINEXCEL. Geleitet von seinen Grundwerten Integrität, Aufrichtigkeit und Langfristigkeit wird SINEXCEL weiterhin das Wohlergehen seiner Belegschaft und eine integrative Entwicklung in den Vordergrund stellen, um eine nachhaltige globale Expansion voranzutreiben und Energieunabhängigkeit zu fördern Informationen zu SINEXCEL SINEXCEL wurde 2007 gegründet und ist ein Pionier im Bereich Energiespeicherung, EV-Ladetechnik und Lösungen für die Stromqualität. Mit einer installierten Speicherkapazität von 12 GW, 140.000 Ladestationen für Elektrofahrzeuge und fast 20 Millionen Ampere AHF arbeitet SINEXCEL mit Branchenführern wie EVE Energy und Schneider Electric zusammen, um Energiefreiheit zu ermöglichen. Kontakt: melody_yu@sinexcel.com Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2849548/SINEXCEL_Wins_Silver_Bronze_Brandon_Hall_Group_s_Excellence_Action_Awards.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/sinexcel-gewinnt-silber-und-bronze-bei-den-excellence-in-action-awards-der-brandon-hall-group-302647021.html

19.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2249462 19.12.2025 CET/CEST
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| 19.12.2025 | Tradewind Finance | Tradewind Finance schließt sein 25. Jubiläumsjahr ab und feiert damit ein Vierteljahrhundert der Unterstützung des globalen Handels
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Tradewind Finance
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Produkteinführung
Tradewind Finance schließt sein 25. Jubiläumsjahr ab und feiert damit ein Vierteljahrhundert der Unterstützung des globalen Handels
19.12.2025 / 16:35 CET/CEST
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MÖNCHENGLADBACH, Deutschland, 19. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Während sich das Jahr 2025 dem Ende zuneigt, feiert Tradewind Finance, ein internationaler Anbieter von Handelsfinanzierungen, den Abschluss seines Jubiläumsjahres zum 25-jährigen Bestehen mit einem erneuten Fokus auf die Zukunft. Nach einem Vierteljahrhundert der Unterstützung von Exporteuren, Importeuren, Herstellern sowie anderen Unternehmen mit Betriebskapital und Risikoschutz feiert das Unternehmen ein Jahr soliden Wachstums sowie anhaltenden Einfluss auf den globalen Handel.
Tradewind wurde im Jahr 2000 in Deutschland gegründet und verfolgt eine klare Mission: Lieferanten bei der Überbrückung von Liquiditätsengpässen helfen und sie mit den Instrumenten auszustatten, die ihnen einen sicheren grenzüberschreitenden Handel ermöglichen. Was mit einer auf Forderungen basierenden Finanzierung für türkische Textillieferanten, die an europäische Importeure verkaufen, begann, hat sich inzwischen zu maßgeschneiderten Handelsfinanzierungsstrukturen für Unternehmen in der ganzen Welt entwickelt, die in mehr als 20 Branchen tätig sind. Heute kauft Tradewind weiterhin Forderungen an, setzt in Rechnungen gebundene Liquidität frei und unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung verlängerter Zahlungsfristen, während Lieferketten und Handelsumgebungen immer komplexer werden. Im Jahr 2025 verstärkte das Unternehmen seine Präsenz in wichtigen Märkten und baute seine Beziehungen zu Unternehmen aus, die flexible Alternativen zur traditionellen Bankfinanzierung suchen. Rückblick auf 25 Jahre – und Ausblick auf das, was kommt In den vergangenen 25 Jahren hat Tradewind seine Präsenz auf vier Kontinenten ausgebaut und damit seinen auf Beziehungen basierenden Ansatz zur Unterstützung von Unternehmen vor Ort bekräftigt. Die Kernaussage bleibt dieselbe: Finanzierung, Kreditschutz sowie Inkasso in einer umfassenden Handelsfinanzierungslösung kombinieren, um das Betriebskapital zu erhöhen, das Risiko zu verringern und einen sicheren grenzüberschreitenden Handel zu ermöglichen. „Das Ende unseres Jubiläumsjahres zum 25-jährigen Bestehen ist ein Meilenstein und ein Moment der Reflexion", sagte Ansgar Hütten, Geschäftsführender Direktor bei Tradewind. „Wir sind unglaublich stolz auf das Vertrauen, das unsere Kunden in uns setzen – von schnell wachsenden Exporteuren, die neue Märkte erschließen, bis hin zu Herstellern, die wichtige Güter in die ganze Welt liefern. Ihre Ambitionen haben unsere Entwicklung als Unternehmen geprägt und inspirieren uns auch weiterhin, wenn wir das nächste Kapitel planen." In Zeiten von Finanzkrisen, COVID-19, geopolitischer Ungewissheit, sich ändernder Handelspolitik und wiederkehrenden Störungen in Lieferketten hat sich Tradewind auf eine Konstante konzentriert: die Bereitstellung zuverlässiger Liquidität, damit seine Kunden ihr Wachstum fortsetzen, ihren Betrieb aufrechterhalten und ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Partnern und Beschäftigten sowohl unter starken als auch unter schwierigen Marktbedingungen erfüllen können. Unterstützung von Unternehmen, die Handelsfinanzierungen am dringendsten benötigen Die Wachstumsstrategie von Tradewind konzentriert sich weiterhin auf die Stärkung der Präsenz in Märkten, in denen Unternehmen einen besseren Zugang zu Handelsfinanzierungen suchen, insbesondere in Schwellenländern sowie sich schnell entwickelnden Volkswirtschaften. Das Unternehmen setzt sich weiterhin für die Unterstützung des nachhaltigen Handels ein und bezieht ESG-Überlegungen in seine Risikobewertung und seine betrieblichen Praktiken ein, wobei es sich mit Kunden zusammenschließt, die widerstandsfähige, zukunftsfähige Lieferketten aufbauen. „Dank einer sorgfältigen Finanzplanung und Teams, bei denen die Bedürfnisse unserer Kunden im Mittelpunkt stehen, können wir mit Stolz auf 25 Jahre Wirkung zurückblicken", sagte René Pastor, Geschäftsführer für Nord- und Südamerika sowie Europa. „Gleichzeitig sehen wir große Chancen für die Zukunft – von digitalen Tools, die grenzüberschreitende Finanzierungen effizienter machen, bis hin zu neuen Sektoren und Regionen, in denen wir helfen können, die Finanzierungslücke im Handel zu schließen. Unser Ziel ist, in den nächsten 25 Jahren einen positiven Beitrag zu leisten, nicht nur für unsere Kunden und unsere eigene Organisation, sondern für den internationalen Handel insgesamt." Anlässlich des Jubiläums hat Tradewind auch ein kurzes Video produziert, das die Anfänge des Unternehmens, die Herausforderungen, bei deren Bewältigung es Unternehmen unterstützt, sowie die Rolle beleuchtet, die es heute für einen sicheren internationalen Handel spielt. Zum Abschluss des Jubiläumsjahres bedankt sich Tradewind ganz besonders bei seinen Kunden: den Unternehmen, die hinter richtungsweisender Kleidung, kritischen Metallen, hochwertigen Getränken, Konsumgütern und vielen anderen Produkten stehen, die den globalen Handel in Schwung halten. „Es ist uns eine Ehre, unsere Kunden mit maßgeschneiderten Handelsfinanzierungen zu unterstützen, die nicht nur ihre finanzielle Position stärken, sondern ihnen auch helfen, ihr Potenzial als Unternehmen voll auszuschöpfen", fügte Pastor hinzu. Besuchen Sie die Website von Tradewind, um mehr zum Exportfactoring und zu anderen Handelsfinanzierungsdienstleistungen zu erfahren. Informationen zu Tradewind Finance Tradewind Finance wurde im Jahr 2000 gegründet und unterhält neben dem Hauptsitz in Deutschland ein weltweites Netz von Niederlassungen, unter anderem in Bangladesch, Bulgarien, China, Hongkong SAR, Ungarn, Indien, Pakistan, der Türkei, den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie den USA. Durch die Kombination von Finanzierung, Kreditschutz und Inkasso in einer einzigen Suite von Handelsfinanzierungsprodukten bietet Tradewind Exporteuren sowie Importeuren auf der ganzen Welt schlanke, flexible und erstklassige Dienstleistungen. Kontakt: Carel van Waesberghe – Leiter der Marketingabteilung von Tradewind Finance, marketing@tradewindfinance.com Video – https://www.youtube.com/watch?v=vTZs5bb7mtA Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2263763/Tradewind_Finance_Logo.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/tradewind-finance-schlieWt-sein-25-jubilaumsjahr-ab-und-feiert-damit-ein-vierteljahrhundert-der-unterstutzung-des-globalen-handels-302647017.html

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2249456 19.12.2025 CET/CEST
| noisin015463 |
| 19.12.2025 | The Platform Group SE & Co. KGaA | The Platform Group übernimmt die Modeplattform 43einhalb
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The Platform Group SE & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Firmenübernahme
The Platform Group übernimmt die Modeplattform 43einhalb
19.12.2025 / 16:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
The Platform Group übernimmt die Modeplattform 43einhalb
- TPG ist seit 2012 mit Online-Plattformen im Modebereich aktiv
- Übernahme der Plattform 43einhalb mit Sitz in Fulda
- Integration in den Bereich Consumer Goods
- Bestätigung der Prognose 2025
Düsseldorf, 19. Dezember 2025. The Platform Group AG (ISIN DE000A2QEFA1, „TPG“), ein führendes Software-Unternehmen für Plattformlösungen, gibt den mehrheitlichen Erwerb der 43einhalb GmbH mit Sitz in Fulda bekannt. 43einhalb ist eine B2C Plattform für Mode- und Schuhartikel, wurde 2011 gegründet und hat den Schwerpunkt auf hochwertige Mode und Sneaker der Marken Nike, Adidas, New Balance, Asics, Veja, Salomon, Autry sowie 46 weitere Marken. Es werden mehrere tausend Artikel geführt, die Logistik und Anbindung erfolgt innerhalb eines Zentrallagers in Fulda. Der durchschnittliche Warenkorb liegt bei 145 Euro.
Bjoern Minnier, Head of M&A bei The Platform Group: „Mit 43einhalb erweitern wir unser bereits sehr starkes Consumer Goods-Segment um junge, hochpreisige Mode. Wir können die Produkte und angebundenen Brands hervorragend mit unseren bestehenden Modeplattformen verknüpfen, das Marketing zusammenführen und neue Brands für unsere weiteren Plattformen gewinnen.“
Oliver Baumgart und Mischa Krewer, beide Geschäftsführer der 43einhalb: „Wir freuen uns, unsere nächste Entwicklungsstufe gemeinsam mit der TPG zu gehen und künftig das Umsatzvolumen profitabel auszubauen. Die gemeinsamen Potentiale im Bereich Marketing, Software und Plattformen werden wir nun gemeinsam realisieren.“
Das Signing erfolgte am 19. Dezember 2025, mit einem Closing wird im Januar 2026 gerechnet. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Die Gesellschaft wird nach dem Closing im Consumer Goods-Segment der TPG geführt. Eine enge Zusammenarbeit mit den bestehenden Plattformen der TPG im Bereich Consumer Goods wird entsprechend umgesetzt.
Dr. Dominik Benner, CEO bei The Platform Group: „Die laufende Entwicklung im vierten Quartal stimmt uns positiv, die geplanten und kommunizierten Ziele zu erreichen. Wir bestätigen daher die Prognose für das Gesamtjahr. Und wir denken, in den kommenden Wochen noch sehr aktiv mit weiteren Übernahmen zu sein. Den Bereich Consumer Goods können wir dabei weiter ausbauen und dies mit guten Margen verbinden.“
The Platform Group AG:
The Platform Group AG (TPG) ist ein Softwareunternehmen, welches durch eigene Plattformlösungen in 27 Branchen aktiv ist. Zu den Kunden gehören sowohl B2B- als auch B2C-Kunden, zu den Branchen gehören unter anderem Möbelhandel, Maschinenhandel, Dentaltechnik und Luxusmode. Die Gruppe hat europaweit 19 Standorte, Sitz des Unternehmens ist Düsseldorf. Im Jahr 2024 wurde ein Umsatz von 525 Mio. Euro bei einem operativen Ergebnis (EBITDA bereinigt) von 33 Mio. Euro realisiert.
Kontakt:
Investor Relations
Nathalie Richert, Head of Investor Relations ir@the-platform-group.com
Schloss Elbroich | Am Falder 4 | 40589 Düsseldorf | Deutschland corporate.the-platform-group.com
19.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
The Platform Group SE & Co. KGaA |
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Schloss Elbroich, Am Falder 4 |
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40589 Düsseldorf |
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Deutschland |
| E-Mail: |
ir@the-platform-group.com |
| Internet: |
https://the-platform-group.com/ |
| ISIN: |
DE000A2QEFA1 |
| WKN: |
A2QEFA |
| Börsen: |
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Oslo |
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2249444 19.12.2025 CET/CEST
| DE000A2QEFA1 |
| 19.12.2025 | Healthcare Holding Schweiz AG | Healthcare Holding Schweiz erwirbt Anteile von KSM
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Healthcare Holding Schweiz AG
/ Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
Healthcare Holding Schweiz erwirbt Anteile von KSM
19.12.2025 / 15:55 CET/CEST
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Healthcare Holding Schweiz AG, ein führender Serviceanbieter und Distributor von Medizinaltechnik in der Schweiz, erweitert ihr Portfolio durch den Erwerb von Anteilen der KSM Kunden Service Management GmbH. Healthcare Holding Schweiz wird von Winterberg Advisory GmbH und KKA Partners verwaltet. BAAR, Schweiz, 19. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Healthcare Holding Schweiz AG hat Anteile der KSM Kunden Service Management GmbH mit Hauptsitz in Mont-Vully erfolgreich erworben. KSM ist ein Spezialist für medizinische Einwegprodukte, insbesondere Kleidung für medizinisches Personal und Patienten, Abdeckungen, Bezüge, Auflagen sowie Punktionssets und sterile Sets für die Radiologie, Homecare (Spitex), Urologie und Gastroenterologie. Mit ihren umfassenden und individuell gestalteten Produkten deckt KSM hierbei den gesamten Bedarf an Einwegprodukten spezieller Diagnose- und Behandlungsprozesse ab und unterstützt damit schnellere, effizientere und für Patienten angenehmere Behandlungen, die zudem im ambulanten Bereich abgerechnet werden können.
Die gesamte Geschäftsleitung und das gesamte Team werden das Unternehmen wie bisher weiterführen, darüber hinaus bleibt die Geschäftsleitung an KSM beteiligt und wird eine Beteiligung an der Healthcare Holding Schweiz erwerben. Fabio Fagagnini, CEO der Healthcare Holding Schweiz AG erklärt hierzu: „Mit KSM erweitern wir unser Angebot um ein stark kuratiertes Sortiment an medizinischen Einwegprodukten entlang kompletter Behandlungspfade. Wir werden das Wachstum von KSM konsequent fortsetzen und die Produkte sowie Fähigkeiten systematisch in unseren anderen Plattformen einsetzen. Der Ansatz von KSM, bestimmte medizinische Behandlungen als Spezialist von A bis Z zu versorgen und weiterzuentwickeln, passt perfekt zu unserer Ausrichtung als Anbieter innovationstarker Produkte, die das Wohlergehen der Patienten entscheidend verbessern." Ursula von Andrian, Gründerin und weiter Geschäftsführerin der KSM Kunden Service Management GmbH, fügt hinzu: „KSM hat sich seit ihrer Gründung vor 16 Jahren, als wir mit Einweg-Kopfhörerüberzügen gestartet sind, wirklich erstaunlich gut entwickelt. Jedes Jahr konnten wir neue Produkte anbieten und produzieren lassen und somit neue zufriedene Kunden in der gesamten Schweiz hinzugewinnen. Diesen Weg werden wir mit unserem Team als Teil der Healthcare Holding Schweiz konsequent weitergehen. Darüber hinaus freuen wir uns neue Produkte in den anderen medizinischen Disziplinen der Holding mit unseren Zulieferern zu entwickeln und diese erfolgreich zu vermarkten." Über KSM Kunden Service Management GmbH Die KSM Kunden Service Management GmbH mit Hauptsitz in Mont-Vully ist ein Spezialist für medizinische Einwegprodukte, insbesondere Kleidung für medizinisches Personal und Patienten, Abdeckungen, Bezüge, Auflagen sowie Punktionssets und sterile Sets für die Radiologie, Homecare (Spitex), Urologie und Gastroenterologie. Mit ihren umfassenden und individuell gestalteten Produkten deckt KSM hierbei den gesamten Bedarf an Einwegprodukten spezieller Diagnose- und Behandlungsprozesse ab und unterstützt damit schnellere, effizientere und damit für Patienten angenehmere Untersuchungen. Über Healthcare Holding Schweiz AG Healthcare Holding Schweiz AG ist eine Buy, Build & Technologize Plattform und ein führender Anbieter von Medizintechnik, -produkten und -services in der Schweiz. Die Firmengruppe ist in Baar ansässig und verfolgt eine ambitionierte Wachstumsstrategie durch Akquisitionen meist im Rahmen von Nachfolgeregelungen, durch Partnerschaften und durch organisches Wachstum. Healthcare Holding Schweiz und ihre Gruppenunternehmen sind höchsten Standards im Bereich Innovation und Kundenzufriedenheit verpflichtet. Die Gruppe setzt auf den konsequenten Einsatz von Technologie, um Geschäftsabläufe sicherer und effizienter zu gestalten. Als Marktführer setzt das Unternehmen neue Standards für die Branche und bietet Mitarbeitern attraktive Entwicklungsmöglichkeiten. Das Führungsteam ist sogar ausnahmslos an der Healthcare Holding Schweiz beteiligt und bildet damit eine dynamische Gemeinschaft von Unternehmern. Seit 2023 wird die Gruppe von Fabio Fagagnini als CEO geführt. Über KKA Partners KKA Partners wurde 2018 gegründet und ist eine in Berlin ansässige Mittelstands-beteiligungsgesellschaft, die in führende mittelständische Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz investiert. Die Gründungspartner sind seit über 20 Jahren im Mittelstand verwurzelt und bringen Unternehmen in enger Zusammenarbeit mit dem Management weiter. KKA setzt auf den eigens entwickelten Ansatz der Technology Enabled Transformation, um mittelständische Unternehmen dauerhaft wettbewerbsfähiger zu machen. Über Winterberg Advisory GmbH and Winterberg Group AG Die Winterberg Group AG ist in Zug ansässig und agiert als unabhängiges Family Office für Ihre Gründer. Hierbei investiert Winterberg vor allem in KMUs im deutschsprachigen Raum. Selektiv werden auch Investitionen in Startups und Immobilien erwogen. Die Winterberg Advisory GmbH ist ein General Partner und Fondsmanager, der durch die deutsche BaFin reguliert ist. Winterberg Advisory hat zahlreiche Private Equity Fonds aufgelegt und ist mit ihren Fonds Winterberg Investment VIII und Winterberg Investment IX in die Healthcare Holding Schweiz AG investiert. Die beiden Managing Partner Fabian Kröher und Florian Brickenstein führen hierbei die Healthcare Holding Schweiz AG über deren Verwaltungsrat. Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an presse@healthcare-holding.ch Hinweis für Redakteure: Bitte nennen Sie Healthcare Holding Schweiz AG bei allen Verweisen auf bereitgestellte Zitate und Informationen. Weitere Informationen über die KSM Kunden Service Management GmbH finden Sie unter www.kundenservicemanagement.ch Weitere Informationen über Healthcare Holding Schweiz AG finden Sie unter www.healthcare-holding.ch Weitere Informationen über die anderen Portfoliofirmen der Healthcare Holding finden Sie unter www.senectovia.ch, www.winthermedical.ch, www.mikrona.com, www.orthowalker.ch, www.mcm-schaublin.ch, www.mvb-med.ch, www.dentalaxess.ch, www.effectum-chrep.com, www.cdpswiss.com, www.aestheticbedarf.ch, www.ftcdental.ch, www.inomedicalsolutions.ch, www.quniquegroup.com Weitere Informationen über KKA Partners finden Sie unter www.kkapartners.com und über Winterberg Advisory GmbH unter www.winterberg.group. Diese Pressemitteilung wird von Winterberg Advisory GmbH im Auftrag der Healthcare Holding Schweiz AG erstellt und verteilt. 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19.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2249438 19.12.2025 CET/CEST
| noisin286798 |
| 19.12.2025 | Scherzer & Co. AG | Scherzer & Co. AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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Scherzer & Co. AG
/ Aktienrückkauf
Scherzer & Co. AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
19.12.2025 / 15:53 CET/CEST
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3Aktienrückkaufprogramm 2025, 20. Zwischenmeldung - Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Die Scherzer & Co. AG hat im Zeitraum vom 11. Dezember 2025 bis einschließlich 18. Dezember 2025 insgesamt 9.655 eigene Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 erworben, dessen Verlängerung mit Ad-hoc-Mitteilung vom 05. Dezember 2025 und mit Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.
Die Gesamtzahl der im oben genannten Zeitraum täglich zurückgekauften Aktien, die volumengewichteten Durchschnittskurse sowie das aggregierte Volumen¹ sind wie folgt:
| Datum |
Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien
(Stück) |
Volumengewichteter Durchschnittskurs
(Euro) |
Aggregiertes Volumen¹
(Euro) |
| 11.12.2025 |
- |
- |
- |
| 12.12.2025 |
1.255 |
2,3400 |
2.936,70 |
| 15.12.2025 |
3.166 |
2,3400 |
7.408,44 |
| 16.12.2025 |
1.183 |
2,3200 |
2.744,56 |
| 17.12.2025 |
943 |
2,3200 |
2.187.76 |
| 18.12.2025 |
3.108 |
2,3600 |
7.334,88 |
¹ ohne Erwerbsnebenkosten
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 03. Juli 2025 bis einschließlich 18. Dezember 2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 452.346 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Scherzer & Co. AG erfolgte über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse und über Tradegate Exchange durch ein von der Scherzer & Co. AG beauftragtes Kreditinstitut.
Detaillierte Informationen gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind im Internet unter www.scherzer-ag.de/die-scherzer-aktie/aktienrueckkaufprogramm-2025 abrufbar.
Köln, den 19. Dezember 2025
Scherzer & Co. AG
Der Vorstand
19.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Scherzer & Co. AG |
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Friesenstraße 50 |
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50670 Köln |
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Deutschland |
| Internet: |
www.scherzer-ag.de |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2249434 19.12.2025 CET/CEST
| DE0006942808 |
| 19.12.2025 | q.beyond AG | q.beyond AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.01.2026 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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q.beyond AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
q.beyond AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.01.2026 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
19.12.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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q.beyond AG
Köln
Wertpapierkennnummer 513700 / ISIN DE0005137004
EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre1 zu der am Freitag, den 30. Januar 2026, um 10:00 Uhr (MEZ) (= 9:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)) im KOMED im MediaPark, Im MediaPark 7, 50670 Köln, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
1 Nachfolgend aus Vereinfachungsgründen zusammen als „Aktionäre“ bezeichnet.
| 1. |
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 1 Satz 1 2. Variante i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG und entsprechende Änderung der Satzung
Die unter diesem Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagene Herabsetzung des Grundkapitals von 124.579.487,00 Euro um 2,00 Euro im Wege der Einziehung von zwei Aktien durch die Gesellschaft ist eine vorgeschaltete Maßnahme, um die nachstehend unter Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagene Kapitalherabsetzung in einem glatten Zusammenlegungsverhältnis von fünf zu eins (5:1) zu ermöglichen. Nach der gemäß diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgenden Einziehung besteht ein Grundkapital, das durch das vorgesehene Zusammenlegungsverhältnis der unter Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagenen Kapitalherabsetzung von fünf zu eins (5:1) teilbar ist, ohne dass Bruchteile entstehen. Die zwei einzuziehenden Stückaktien sind vollständig eingezahlt und werden der Gesellschaft durch einen Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der auf die zwei eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals von insgesamt 2,00 Euro wird in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| a) |
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 124.579.487,00 Euro, eingeteilt in 124.579.487 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, wird im Wege der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien im vereinfachten Verfahren nach § 237 Abs. 1 Satz 1 2. Variante i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG um 2,00 Euro auf 124.579.485,00 Euro, eingeteilt in 124.579.485 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung wird vorgenommen durch die Einziehung von zwei Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Aktie (insgesamt somit 2,00 Euro), auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt und damit erworben werden. Der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals von insgesamt 2,00 Euro wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt.
Die Kapitalherabsetzung dient dem Zweck, bei der unter Tagesordnungspunkt 2 zur Beschlussfassung vorgesehenen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien ein glattes Zusammenlegungsverhältnis zu ermöglichen und den Herabsetzungsbetrag in die Kapitalrücklage einzustellen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzulegen.
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| b) |
§ 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 124.579.485,00 (in Worten: einhundertvierundzwanzig Millionen fünfhundertneunundsiebzigtausendvierhundertfünfundachtzig Euro) und ist in 124.579.485 Stammaktien, jeweils als Stückaktien, eingeteilt.“
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| 2. |
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten, der Einstellung in die Kapitalrücklage sowie der Stabilisierung des Börsenkurses über 1,00 Euro und entsprechende Änderung der Satzung
Das Grundkapital der Gesellschaft soll durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis von fünf zu eins (5:1) zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten und der Einstellung des darüberhinausgehenden Betrages in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft sowie der Stabilisierung des Börsenkurses über 1,00 Euro herabgesetzt werden.
Der handelsrechtliche Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 weist einen Bilanzverlust in Höhe von 57.800.126,68 Euro, die ungeprüfte handelsrechtliche Zwischenbilanz der Gesellschaft zum 30. September 2025 einen Verlust in Höhe von 58.713.745,99 Euro aus.
Aufgrund des Bilanzverlusts ist trotz hoher Liquidität weder eine Dividendenausschüttung an die Aktionäre noch die Durchführung eines Aktienrückkaufs möglich. Durch die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien soll der Bilanzverlust der Gesellschaft beseitigt und ein darüberhinausgehender Betrag in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) eingestellt werden. Damit sollen die Voraussetzungen für künftige Ausschüttungen und Aktienrückkäufe geschaffen werden. Durch die Aktienzusammenlegung im Verhältnis fünf zu eins (5:1) ist zu erwarten, dass sich der seit längerem unter 1,00 Euro liegende Börsenkurs der Aktie entsprechend erhöht. Mit der Stabilisierung des Börsenkurses der Gesellschaft oberhalb von 1,00 Euro je Aktie steigt die Wahrnehmung und Attraktivität der Aktie am Kapitalmarkt und die Gesellschaft wird perspektivisch in die Lage versetzt, sich bei Bedarf gegebenenfalls auch über den Kapitalmarkt zu finanzieren.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| a) |
Das nach vorheriger Einziehung von zwei Aktien (gemäß Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. Januar 2026) bestehende Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 124.579.485,00 Euro, eingeteilt in 124.579.485 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten und der Einstellung eines darüberhinausgehenden Betrages in die freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) sowie zur Stabilisierung des Börsenkurses der Gesellschaft oberhalb von 1,00 Euro je Aktie um 99.663.588,00 Euro auf 24.915.897,00 Euro herabgesetzt.
Die Herabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung von Aktien. Die Kapitalherabsetzung wird im Verhältnis fünf zu eins (5:1) durchgeführt, sodass jeweils fünf auf den Namen lautende Stückaktien zu einer auf den Namen lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.
Der Herabsetzungsbetrag in Höhe von 99.663.588,00 Euro dient dem Ausgleich eines Verlusts in Höhe von 58.713.745,99 Euro und der Einstellung des darüberhinausgehenden Betrages in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft.
Etwaige Spitzen, die sich dadurch ergeben, dass ein Aktionär eine nicht durch fünf teilbare Anzahl an Aktien hält, werden auf Veranlassung der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und für Rechnung der beteiligten Aktionäre verwertet.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzulegen.
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| b) |
§ 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 24.915.897,00 (in Worten: vierundzwanzig Millionen neunhundertfünfzehntausendachthundertsiebenundneunzig Euro) und ist in 24.915.897 Stammaktien, jeweils als Stückaktien, eingeteilt.“
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| c) |
Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats werden angewiesen, die Kapitalherabsetzung so zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass diese erst in das Handelsregister eingetragen wird, nachdem die Kapitalherabsetzung gemäß Tagesordnungspunkt 1 in das Handelsregister eingetragen und die Einziehung der zwei Aktien durchgeführt worden ist.
Die ungeprüfte handelsrechtliche Zwischenbilanz zum 30. September 2025 ist von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
und während der Hauptversammlung zugänglich.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Anpassung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft an die Kapitalherabsetzung und entsprechende Änderung der Satzung
Die ordentliche Hauptversammlung vom 22. Mai 2025 hat unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 21. Mai 2030 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 37.000.000,00 Euro mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025) und die Satzung in § 4 Abs. 2 entsprechend angepasst. Von der Ermächtigung hat die Gesellschaft bisher keinen Gebrauch gemacht. Das Genehmigte Kapital 2025 und die von der Hauptversammlung vom 22. Mai 2025 zu Tagesordnungspunkt 8 erteilte Ermächtigung des Vorstands sollen in ihrem Umfang entsprechend der Kapitalherabsetzung gemäß Tagesordnungspunkt 2 der Hauptversammlung vom 30. Januar 2026, also im Verhältnis fünf zu eins (5:1), herabgesetzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| a) |
Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 22. Mai 2025 zu Tagesordnungspunkt 8 beschlossene Ermächtigung des Vorstands, bis zum 21. Mai 2030 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 37.000.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025), wird mit Wirkung auf die Eintragung der Kapitalherabsetzung gemäß Tagesordnungspunkt 2 der Hauptversammlung vom 30. Januar 2026 in das Handelsregister der Gesellschaft und deren Durchführung dahingehend beschränkt, dass der Vorstand lediglich ermächtigt ist, das Grundkapital bis zum 21. Mai 2030 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 7.400.000,00 Euro zu erhöhen. Im Übrigen bleibt die Ermächtigung unverändert. |
| b) |
§ 4 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 21. Mai 2030 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 7.400.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025).“
Im Übrigen bleibt § 4 Abs. 2 der Satzung unverändert.
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| c) |
Der Vorstand wird angewiesen, den Beschluss über die Anpassung des Genehmigten Kapitals 2025 so zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass dieser nur in das Handelsregister eingetragen wird, wenn zuvor die Kapitalherabsetzung gemäß Tagesordnungspunkt 2 der Hauptversammlung vom 30. Januar 2026 in das Handelsregister eingetragen und die Kapitalherabsetzung durchgeführt worden ist. |
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| 4. |
Beschlussfassung über die Anpassung des bedingten Kapitals der Gesellschaft an die Kapitalherabsetzung und entsprechende Änderung der Satzung
Die ordentliche Hauptversammlung vom 22. Mai 2025 hat unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. Mai 2030 einmalig oder mehrmals auf den Namen und/oder auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen auch „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 150.000.000,00 Euro mit oder ohne Laufzeitbegrenzung und mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte (ggf. auch mit Ausübungspflicht) bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte (ggf. auch mit Wandlungspflicht) auf Aktien der Gesellschaft, die zusammen einen Anteil am Grundkapital von bis zu 37.000.000,00 Euro ausmachen, nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Von dieser Ermächtigung hat die Gesellschaft bisher keinen Gebrauch gemacht.
Zugleich hat die Hauptversammlung am 22. Mai 2025 beschlossen, zur Gewährung von Aktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung begeben werden, das Grundkapital um bis zu 37.000.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 37.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Tagesordnungspunktes 9 der ordentlichen Hauptversammlung bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital I) und die Satzung in § 4 Abs. 3 entsprechend zu ändern.
Das Bedingte Kapital I und die von der Hauptversammlung vom 22. Mai 2025 zu Tagesordnungspunkt 9 erteilte Ermächtigung des Vorstands sollen in ihrem Umfang entsprechend der Kapitalherabsetzung gemäß dem Tagesordnungspunkt 2 der Hauptversammlung vom 30. Januar 2026, also im Verhältnis fünf zu eins (5:1), herabgesetzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| a) |
Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 22. Mai 2025 zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. Mai 2030 einmalig oder mehrmals auf den Namen und/oder auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen auch „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 150.000.000,00 Euro mit oder ohne Laufzeitbegrenzung auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte (ggf. auch mit Ausübungspflicht) bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte (ggf. auch mit Wandlungspflicht) auf Aktien der Gesellschaft, die zusammen einen Anteil am Grundkapital von bis zu 37.000.000,00 Euro ausmachen, nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen (zusammen auch „Anleihebedingungen“) zu gewähren, wird mit Wirkung auf die Eintragung der Kapitalherabsetzung gemäß Tagesordnungspunkt 2 der Hauptversammlung vom 30. Januar 2026 in das Handelsregister und deren Durchführung dahingehend beschränkt, dass den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte (ggf. auch mit Ausübungspflicht) bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte (ggf. auch mit Wandlungspflicht) nur noch auf Aktien der Gesellschaft, die zusammen einen Anteil am Grundkapital von bis zu 7.400.000,00 Euro ausmachen, nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen (zusammen auch „Anleihebedingungen“) gewährt werden können. Im Übrigen bleibt die Ermächtigung unverändert. |
| b) |
Das bedingte Kapital gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung (Bedingtes Kapital I) wird mit Wirkung auf die Eintragung der Kapitalherabsetzung gemäß Tagesordnungspunkt 2 der Hauptversammlung vom 30. Januar 2026 in das Handelsregister und deren Durchführung von derzeit bis zu 37.000.000,00 Euro auf bis zu 7.400.000,00 Euro herabgesetzt. Im Übrigen bleiben die Regelungen zum Bedingten Kapital I unverändert. |
| c) |
§ 4 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„Das Grundkapital ist um bis zu EUR 7.400.000,00 durch Ausgabe von bis zu 7.400.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I).“
Im Übrigen bleibt § 4 Abs. 3 der Satzung unverändert.
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| d) |
Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats werden angewiesen, den Beschluss über die Anpassung des Bedingten Kapitals I so zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass dieser nur in das Handelsregister eingetragen wird, wenn zuvor die Kapitalherabsetzung gemäß Tagesordnungspunkt 2 der Hauptversammlung vom 30. Januar 2026 in das Handelsregister eingetragen und die Kapitalherabsetzung durchgeführt worden ist. |
|
| II. |
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
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Sämtliche Zeitangaben im Abschnitt „Weitere Angaben zur Einberufung“ sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Winterzeit (MEZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MEZ minus eine Stunde.
| 1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich spätestens am 23. Januar 2026, 24:00 Uhr (maßgeblich ist der Eingang der Anmeldung), auf einem der nachfolgend bezeichneten Wege bei der nachfolgend bezeichneten Stelle angemeldet haben. Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Die Anmeldung kann auf elektronischem Weg unter Verwendung des von der Gesellschaft unter
angebotenen passwortgeschützten HV-Portals
postalisch an nachstehende Adresse
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q.beyond AG c/o HCE Consult AG Postfach 820335 81803 München |
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oder |
| per E-Mail an |
anmeldestelle@hce-consult.de |
erfolgen.
Die Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals werden den Aktionären mit den Einladungsunterlagen zur Hauptversammlung übersandt.
Alle spätestens zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (also am 9. Januar 2026, 0:00 Uhr) im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten von der Gesellschaft die persönlichen Einladungsunterlagen nebst einem Anmeldeformular.
Für Aktionäre, die später als am 9. Januar 2026, 0:00 Uhr, im Aktienregister eingetragen werden, ist der rechtzeitige Versand einer persönlichen Einladung durch die Gesellschaft nicht mehr gewährleistet. Sie haben die Möglichkeit, ihre Anmeldung selbst zu formulieren und schriftlich oder per E-Mail an die jeweils oben genannte Adresse zu richten. Die Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals werden solchen Aktionären nach form- und fristgerechter Anmeldung dann gesondert übersandt.
Die Anmeldung muss die Identität des Aktionärs zweifelsfrei erkennen lassen, sie sollte daher den vollständigen Namen des Aktionärs, seine Anschrift und seine Aktionärsnummer enthalten.
Im Verhältnis zur Gesellschaft bestehen nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG Rechte und Pflichten aus Aktien nur für und gegen den im Aktienregister Eingetragenen. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär bzw. dessen Bevollmächtigten für die Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass aus arbeitstechnischen Gründen im Zeitraum vom Ablauf des 23. Januar 2026, 24:00 Uhr, (sogenannter „Technical Record Date“) bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (sogenannter „Umschreibestopp“). Der Stand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung entspricht deshalb dem Stand nach der letzten Umschreibung am 23. Januar 2026, 24:00 Uhr. Aktionäre können trotz des Umschreibestopps über ihre Aktien verfügen. Jedoch können Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 23. Januar 2026, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen, Teilnahmerechte und Stimmrechte in der Hauptversammlung aus diesen Aktien nur dann ausüben, wenn sie sich insoweit von dem noch im Aktienregister eingetragenen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. Eintragungen im Aktienregister können über den jeweiligen Letztintermediär bewirkt werden.
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| 2. |
Verfahren für die Stimmabgabe per Briefwahl
Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen im Wege der elektronischen Briefwahl abzugeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen. Auch in diesem Fall sind die Eintragung im Aktienregister und eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Stimmabgabe durch Briefwahl erfolgt ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation über unser passwortgeschütztes HV-Portal, das unter der Internetadresse
erreichbar ist. Eine Briefwahl per E-Mail bzw. per Post ist nicht möglich.
Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über das passwortgeschützte HV-Portal ist unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung bis zum 29. Januar 2026, 24:00 Uhr, möglich.
Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter Briefwahlstimmen ist ebenfalls über das passwortgeschützte HV-Portal bis zu dem oben genannten Zeitpunkt möglich.
Auch bevollmächtigte Intermediäre (z. B. Kreditinstitute), diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen (Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) oder sonstige Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen.
Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme bzw. Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf einer im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe.
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| 3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre haben außerdem die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in dem nachfolgend beschriebenen Rahmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind die Eintragung im Aktienregister und eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Stimmrechtsausübung zur Verfügung und üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung ausschließlich weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen) und ihr Widerruf bedürfen der Textform. Ein Vollmachts- und Weisungsvordruck sowie weitere Einzelheiten hierzu sind in den persönlichen Einladungsunterlagen enthalten, die den Aktionären übersandt werden, oder können von der Website der Gesellschaft unter
heruntergeladen werden.
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung ist unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung jeweils bis zum 29. Januar 2026, 24:00 Uhr (Eingang), über das passwortgeschützte HV-Portal, das unter der Internetadresse
erreichbar ist, oder
per Post oder auf elektronischem Weg an folgende Adressen möglich:
| postalisch: |
q.beyond AG c/o HCE Consult AG Postfach 820335 81803 München |
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oder |
| per E-Mail: |
anmeldestelle@hce-consult.de |
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schließt eine persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter selbst oder durch einen anderen Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme bzw. Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Die für die Bevollmächtigung zur Verfügung gestellten Formulare enthalten entsprechende Erklärungen.
Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die nach den vorstehenden Bestimmungen im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben sowie zur Hauptversammlung erschienen sind, an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten oder ihr Stimmrecht nicht durch die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter für die Hauptversammlung ausüben möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen anderen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut), eine Vereinigung von Aktionären, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die Eintragung im Aktienregister und eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Wenn weder ein Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder ein Stimmrechtsberater noch eine diesen nach § 135 AktG gleich gestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform gemäß § 126b BGB zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen in solchen Fällen ebenfalls der Textform.
Sie können zur Erteilung der Vollmacht auch die Formulare verwenden, die die Gesellschaft hierfür im Internet unter
bereithält. Vollmachtsformulare sind ebenfalls in den persönlichen Einladungsunterlagen enthalten, die den Aktionären für die Anmeldung übersandt werden und befinden sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die dem Aktionär nach form- und fristgerechter Anmeldung zugesandt wird.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft sowie der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann der Gesellschaft wie folgt übermittelt werden:
| postalisch: |
q.beyond AG c/o HCE Consult AG Postfach 820335 81803 München |
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oder |
| per E-Mail: |
anmeldestelle@hce-consult.de |
Im Falle postalischer Übermittlung bitten wir um eine Zusendung möglichst bis zum 29. Januar 2026, 24:00 Uhr (Eingang).
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vor Ort vorgewiesen werden.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft kann zudem über unser passwortgeschütztes HV-Portal unter
bis zum 29. Januar 2026, 24:00 Uhr (Eingang), erfolgen.
Wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgt, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann über das HV-Portal oder auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs (z. B. eines Kreditinstituts), einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleich gestellten Person oder Institution sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern sowie sonstigen von § 135 AktG erfassten Intermediären und gemäß § 135 AktG Gleichgestellten, die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts unter der folgenden Adresse zu melden:
| postalisch: |
q.beyond AG c/o HCE Consult AG Postfach 820335 81803 München |
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oder |
| per E-Mail: |
anmeldestelle@hce-consult.de |
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen. Ist ein Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut) oder eine diesem nach § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person im Aktienregister eingetragen, so kann dieser das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
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| 4. |
Weitere Hinweise zur Stimmrechtsausübung über Briefwahl und Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt abgegebene Erklärung Vorrang (Datum der Abgabe der Erklärung). Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per HV-Portal, 2. per E-Mail und 3. in Papierform.
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.
Weitere Hinweise finden sich auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular sowie unter
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| 5. |
Rechte der Aktionäre
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| 5.1 |
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 AktG mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis spätestens 30. Dezember 2025, 24:00 Uhr, zugehen. Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Wir bitten, Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG an folgende Adresse zu richten:
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q.beyond AG Vorstand Richard-Byrd-Straße 4 50829 Köln |
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem über die Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
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| 5.2 |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Sie können auch gemäß § 127 AktG Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Abschlussprüfern und/oder Prüfern der Nachhaltigkeitsberichterstattung (soweit eine solche Wahl auf der Tagesordnung steht) übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
| postalisch: |
q.beyond AG Investor-Relations Richard-Byrd-Straße 4 50829 Köln |
|
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oder |
| per E-Mail: |
hauptversammlung@qbeyond.de |
Gegenanträge von Aktionären, die mit einer etwaigen Begründung mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis spätestens 15. Januar 2026, 24:00 Uhr, unter oben angegebener Adresse zugehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter
zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Anträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa, weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Prüfern gelten die vorstehenden Ausführungen zu § 126 Abs. 1 AktG gemäß § 127 AktG sinngemäß. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten) enthalten. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag keine Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden.
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| 5.3 |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der außerordentlichen Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand mündlich Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 19 Abs. 3 der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen angemessenen Zeitrahmen für den ganzen Hauptversammlungsablauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für alle oder einzelne Redner zu setzen.
Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter
abrufbar.
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| 6. |
Informationen und Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft
Den Aktionären werden die Informationen und die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich gemacht und dort auch während der Hauptversammlung abrufbar sein.
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| 7. |
Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 124.579.487,00 Euro und ist in 124.579.487 auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 124.579.487 beträgt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
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Die Einberufung ist am 19. Dezember 2025 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.
Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen während der gesamten Dauer an der Hauptversammlung teilzunehmen.
Köln, im Dezember 2025
q.beyond AG
Der Vorstand
Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13, 14 DSGVO im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Hauptversammlung
Die q.beyond AG verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung Ihre personenbezogenen Daten. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die q.beyond AG, Richard-Byrd-Straße 4, 50829 Köln, Telefon: +49 221 6698-000, E-Mail:
info@qbeyond.de
Den Datenschutzbeauftragten der q.beyond AG erreichen Sie unter Datenschutzbeauftragter der q.beyond AG, c/o migosens GmbH, Wiesenstraße 35, 45473 Mülheim an der Ruhr, E-Mail:
datenschutzbeauftragter@qbeyond.de
Die q.beyond AG verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung für die Zwecke der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung, der Ermöglichung der Ausübung der Rechte von Aktionären und Aktionärsvertretern, sowie zur Erfüllung weiterer aktienrechtlicher Pflichten. Rechtsgrundlage hierfür ist die jeweils relevante Vorschrift des Aktiengesetzes, insbesondere § 67e AktG und §§ 118 ff. AktG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sowie zu Ihren Rechten (auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Löschung, Übertragung Ihrer Daten und Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde) finden Sie unter
www.qbeyond.de/hv
Gerne senden wir Ihnen diese auch postalisch zu. Bei sonstigen Fragen können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten unter den oben angegebenen Kontaktdaten wenden.
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19.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
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q.beyond AG |
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Mathias-Brüggen-Str. 55 |
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50829 Köln |
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Deutschland |
| E-Mail: |
invest@qbeyond.de |
| Internet: |
http://www.qbeyond.de |
| ISIN: |
DE0005137004 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2249418 19.12.2025 CET/CEST
| DE0005137004 |
| 19.12.2025 | SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA | SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.02.2026 in Mainz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.02.2026 in Mainz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
19.12.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
Mainz
ISIN: DE000A3ENQ51 // WKN: A3ENQ5
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung)
Wir laden hiermit unsere Aktionäre1 zu der am
Dienstag, dem 3. Februar 2026, um 10:00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) ein.
Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von § 15 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft in Form einer virtuellen Hauptversammlung gemäß § 278 Abs. 3 des Aktiengesetzes (AktG) i. V. m. § 118a AktG ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung abgehalten.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten können sich über das internetbasierte, passwortgeschützte Hauptversammlungs- und Abstimmungssystem der Gesellschaft (InvestorPortal) auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/
durch Eingabe der Zugangsdaten, welche ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes übermittelt werden, zur Hauptversammlung elektronisch zuschalten und auf diese Weise an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht sowie weitere Aktionärsrechte ausüben. Nähere Erläuterungen hierzu finden sich im Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer II.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Erich-Schott-Centrum, Raum 1.05/Studio, Hattenbergstraße 10, 55122 Mainz. Die physische Präsenz der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Sämtliche Mitglieder des Vorstands der SCHOTT Pharma Management AG, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft und des Aufsichtsrats der Gesellschaft beabsichtigen, an der gesamten Hauptversammlung teilzunehmen.
1 Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Dokument gelten für alle Geschlechter gleichermaßen, auch wenn aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wurde.
Inhaltsübersicht
| 1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA, des zusammengefassten Lageberichts für die SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA, jeweils für das Geschäftsjahr 2024/2025; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024/2025 |
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024/2025 |
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024/2025 |
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025 |
| 5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers, des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für die Gesellschaft und den Konzern, jeweils für das Geschäftsjahr 2025/2026, sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht sonstiger unterjähriger Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2025/2026 sowie 2026/2027 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung |
| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024/2025 |
| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des geänderten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin |
| 8. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft (Ermöglichung der Ausgabe von elektronischen Aktien) |
| 9. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 15 der Satzung der Gesellschaft (Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen) |
| II. |
Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung
|
| 1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA, des zusammengefassten Lageberichts für die SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA, jeweils für das Geschäftsjahr 2024/2025; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024/2025
Die vorstehend genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/
|
zugänglich. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung verfügbar sein.
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA und den Konzernabschluss entsprechend § 171 AktG gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung; im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA zum 30. September 2025 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 86.068.793,85 ausweist, festzustellen.
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024/2025
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2024/2025 in Höhe von EUR 86.068.793,85 wie folgt zu verwenden:
| Zahlung einer Dividende von EUR 0,18 für jede der 150.614.616 dividendenberechtigten Aktien |
EUR |
27.110.630,88 |
| Gewinnvortrag auf neue Rechnung |
EUR |
58.958.162,97 |
| Bilanzgewinn |
EUR |
86.068.793,85 |
Sofern sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2024/2025 dividendenberechtigten Aktien der Gesellschaft bis zur Hauptversammlung ändern sollte, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der unverändert eine Dividende von EUR 0,18 je dividendenberechtigter Aktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Dividendensumme und den Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorsieht.
Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 6. Februar 2026, fällig.
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024/2025
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024/2025 Entlastung zu erteilen.
|
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
|
| 5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers, des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für die Gesellschaft und den Konzern, jeweils für das Geschäftsjahr 2025/2026, sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht sonstiger unterjähriger Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2025/2026 sowie 2026/2027 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, wie folgt zu beschließen:
| 5.1 |
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, wird
| - |
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025/2026, |
| - |
zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das Geschäftsjahr 2025/2026 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG) für das Geschäftsjahr 2025/2026, die nach der ordentlichen Hauptversammlung 2026 erstellt werden, sowie |
| - |
zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG) für das Geschäftsjahr 2026/2027, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2027 erstellt werden, |
gewählt.
|
| 5.2 |
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2025/2026 gewählt.
Die Bestellung unter Tagesordnungspunkt 5.2 erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass mit Wirkung zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung (CSRD) in nationales Recht (CSRD-Umsetzungsgesetz) die Gesellschaft verpflichtet ist, für das Geschäftsjahr 2025/2026 einen extern prüfungspflichtigen Nachhaltigkeitsbericht für die Gesellschaft und/oder den Konzern zu erstellen und ein Prüfer für die Prüfung dieses Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung bestellt werden kann.
Es ist beabsichtigt, über die Tagesordnungspunkte 5.1 und 5.2 einzeln abstimmen zu lassen.
|
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (EU-Abschlussprüfungsverordnung) auferlegt wurde.
|
| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024/2025
Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften haben gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung nach § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen. Im Hinblick auf die besondere Organstruktur der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA stellt der Vergütungsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024/2025 die Vergütung dar, die den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2024/2025 gewährt oder geschuldet wurde.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine freiwillige inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Dem Vergütungsbericht ist ein entsprechender Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers beigefügt.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 einschließlich des Prüfungsvermerks des Abschlussprüfers ist ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/
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zugänglich. Er wird dort auch während der Hauptversammlung verfügbar sein.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den der Hauptversammlung vorgelegten, nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 zu billigen.
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| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des geänderten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin
§ 120a Abs. 1 Satz 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands beschließt.
Als Kommanditgesellschaft auf Aktien hat die SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA rechtsformbedingt keinen eigenen Vorstand. Die Geschäfte der Gesellschaft werden von ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, der SCHOTT Pharma Management AG, geführt, die von den Mitgliedern ihres Vorstands vertreten wird. Für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin ist der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin zuständig. Im Interesse einer guten Corporate Governance wird das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin gleichwohl der Hauptversammlung der Gesellschaft zur Billigung vorgelegt. Hierzu ist nach § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG ein Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats der Gesellschaft erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin zuletzt der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. März 2024 ein Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin vorgelegt, welches von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 98,44 % der abgegebenen Stimmen gebilligt wurde.
Der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin hat beschlossen, das von der Hauptversammlung gebilligte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2025 zu ändern.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem bisherigen Vergütungssystem betreffen die variable Vergütung (Short Term Incentive (STI) und Long Term Incentive (LTI)), die Maximalvergütung und die Regelungen zur Altersversorgung.
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Beim STI werden die Leistungskriterien neu ausgerichtet und in diesem Zuge erstmals auch nicht-finanzielle Erfolgsziele eingeführt. Der STI-Cap wird von bisher 150 % auf 200 % des jeweiligen Jahreszielbetrags angehoben. |
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Beim LTI erfolgt ebenfalls eine Neuausrichtung der Leistungskriterien. Daneben werden der Begrenzungswert für die Zielerreichung von bisher 180 % auf 200 % und der LTI-Cap von bisher 180 % auf 200 % des jeweiligen Zielbetrags erhöht. |
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Die Maximalvergütung wird für den Vorsitzenden des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin von EUR 2 Mio. auf EUR 3,5 Mio. (brutto) pro Jahr und für ordentliche Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin von jeweils EUR 1,5 Mio. auf jeweils EUR 2,5 Mio. (brutto) pro Jahr angehoben. |
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Schließlich wird ein Wahlrecht zwischen einem in bar ausgezahlten Versorgungsentgelt und einer wertmäßig vergleichbaren Zusage auf betriebliche Altersversorgung eingeführt. |
Die wesentlichen Änderungen samt Begründung sind im geänderten Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin im Einzelnen dargelegt.
Das geänderte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin ist ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/
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zugänglich. Es wird dort auch während der Hauptversammlung verfügbar sein.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft schlägt in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin vor, das der Hauptversammlung vorgelegte, geänderte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin zu billigen.
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| 8. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft (Ermöglichung der Ausgabe von elektronischen Aktien)
Das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) vom 11. Dezember 2023 enthält unter anderem Regelungen, die Aktiengesellschaften die Ausgabe elektronischer Aktien nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) ermöglichen. Außerdem erhalten Gesellschaften die Möglichkeit, bislang globalverbriefte Aktien ohne Zustimmung der Inhaber durch inhaltsgleiche elektronische Aktien zu ersetzen.
Die Einführung elektronischer Aktien fördert die Digitalisierung des Kapitalmarkts. Elektronische Aktien verkörpern dieselben Rechte wie in einer Sammelurkunde verbriefte Aktien. Sie unterscheiden sich lediglich dadurch, dass an die Stelle einer beim Zentralverwahrer hinterlegten Sammelurkunde die Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister nach § 2 Abs. 1 Satz 2 eWpG tritt. Eine entsprechende Umstellung ist bei der Gesellschaft aktuell nicht konkret geplant.
Nach § 10 Abs. 6 Satz 1 AktG in der Fassung des ZuFinG ist in der Satzung die Verbriefung für solche Aktien auszuschließen, die als elektronische Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister eingetragen werden. Um die Erfüllung der dahingehenden gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen, soll die Satzung der Gesellschaft entsprechend angepasst werden.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
§ 5 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„Die Form der Aktien und der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine bestimmt die persönlich haftende Gesellschafterin.”
§ 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird zudem am Ende um folgenden Satz ergänzt:
„Die Verbriefung ist für solche Aktien insgesamt ausgeschlossen, die als elektronische Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister eingetragen werden.”
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| 9. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 15 der Satzung der Gesellschaft (Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen)
Gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft als rein virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Eine solche Ermächtigung ist gemäß § 118a Abs. 5 Nr. 2 AktG auf einen Zeitraum von längstens fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister zu befristen.
Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Juni 2023 hat die persönlich haftende Gesellschafterin unter Tagesordnungspunkt 3 ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlungen der Gesellschaft, die innerhalb von drei Jahren nach Eintragung dieser Satzungsregelung in das Handelsregister, d.h. bis zum Ablauf des 19. Juli 2026, stattfinden, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten werden (virtuelle Hauptversammlung). Die entsprechende Ermächtigung findet sich in § 15 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft.
Die Durchführung virtueller Hauptversammlungen nach Maßgabe von § 118a Abs. 1 AktG entspricht inzwischen einem weit verbreiteten Standard bei Publikumsgesellschaften in Deutschland. Die Gesellschaft hat seit dem Jahr 2024 sämtliche Hauptversammlungen im virtuellen Format durchgeführt. Die Aktionäre der Gesellschaft sind daher mit der Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung vertraut.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass der persönlich haftenden Gesellschafterin weiterhin die Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen zustehen sollte. Das Format der virtuellen Hauptversammlung bietet den Aktionären die Möglichkeit, in dem gesetzlich geregelten Rahmen ihre Rechte umfassend und interaktiv auszuüben. Es ermöglicht eine unkomplizierte elektronische Zuschaltung von Aktionären unabhängig von ihrem Aufenthaltsort. Auch Aktionäre aus dem Ausland profitieren davon. Zugleich kann die Gesellschaft ihre Hauptversammlungen rechtssicher und effizient durchführen sowie den Aktionären, ohne Aufwand für An- und Abreise, effizient und ressourcenschonend zugänglich machen. Außerdem muss es der Gesellschaft insbesondere in Fällen einer Pandemie oder sonstiger Notfallsituationen, in denen eine Präsenzversammlung nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten durchgeführt werden kann, möglich sein, erforderliche Hauptversammlungsbeschlüsse herbeizuführen.
Vor diesem Hintergrund soll die bisherige, zum 19. Juli 2026 auslaufende Ermächtigung erneuert werden, damit die persönlich haftende Gesellschafterin weiterhin die Möglichkeit hat vorzusehen, Hauptversammlungen der Gesellschaft im virtuellen Format abzuhalten.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat teilen das Verständnis um die Wichtigkeit des persönlichen Dialogs mit den Aktionären. Während der dreijährigen Laufzeit der Ermächtigung wird die persönlich haftende Gesellschafterin - wie auch in der Vergangenheit - für jede Hauptversammlung neu entscheiden, ob sie im physischen Präsenzformat, im virtuellen oder gegebenenfalls im hybriden Format stattfinden soll. Sie wird hierbei die jeweils maßgeblichen konkreten Umstände des Einzelfalls in Betracht ziehen und ihre Entscheidung verantwortungsvoll im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre und - auch wenn gesetzlich nicht erforderlich - nur in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft treffen. Dabei wird die persönlich haftende Gesellschafterin insbesondere die Wahrung der Aktionärsrechte ebenso wie etwaige Einschätzungen und Bedenken aus dem Aktionärskreis, die konkrete Tagesordnung der jeweiligen Hauptversammlung, Aspekte des Gesundheitsschutzes, den Aufwand und die Kosten sowie Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. Bei einer virtuellen Hauptversammlung wird die persönlich haftende Gesellschafterin darauf achten, dass die Aktionärsrechte, insbesondere das Fragerecht der Aktionäre, in mindestens dem gleichen Umfang ausgeübt werden können wie in Präsenzversammlungen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
§ 15 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die vorstehende Ermächtigung ist befristet und gilt für Hauptversammlungen, die innerhalb von drei Jahren nach Eintragung dieser von der Hauptversammlung am 3. Februar 2026 beschlossenen Satzungsregelung in das Handelsregister der Gesellschaft durchgeführt werden. Die Ermächtigung kann durch entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung (auch mehrmals) verlängert oder erneuert werden.“
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| II. |
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR EINBERUFUNG
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| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 150.614.616 Stückaktien eingeteilt und besteht ausschließlich aus Inhaberaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung bestehen daher 150.614.616 Stimmrechte.
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| 2. |
Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat beschlossen, die Hauptversammlung gemäß § 15 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft und § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 118a AktG als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Die Abhaltung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ermöglicht es insbesondere auch im Ausland ansässigen Aktionären, an der Hauptversammlung teilzunehmen und sämtliche versammlungsbezogenen Aktionärsrechte auszuüben, ohne hierfür an einen Versammlungsort reisen zu müssen. Die Aktionärsrechte bei der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des § 118a AktG (wie nachstehend beschrieben) entsprechen im Wesentlichen denen in einer Präsenzhauptversammlung und gehen teilweise sogar darüber hinaus.
Die Gesellschaft hat für die Durchführung der virtuellen Hauptversammlung ein internetbasiertes, passwortgeschütztes Hauptversammlungs- und Abstimmungssystem (InvestorPortal) einrichten lassen. Das InvestorPortal ermöglicht den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch elektronische Zuschaltung und die Ausübung von versammlungsbezogenen Aktionärsrechten im Wege elektronischer Kommunikation.
Das InvestorPortal ist über die Internetseite der Gesellschaft unter
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https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/
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zugänglich und wird voraussichtlich ab dem 13. Januar 2026 freigeschaltet. Der Zugang zum InvestorPortal erfordert die Eingabe von Zugangsdaten, die den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes übermittelt werden.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt im Wege der Briefwahl (auch im Wege elektronischer Kommunikation) oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Vor der Versammlung können zudem Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, bzw. ihre Bevollmächtigten im Wege elektronischer Kommunikation Stellungnahmen einreichen. Während der Versammlung wird elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten ein Rederecht in der Versammlung im Wege der Videokommunikation eingeräumt. Ebenfalls sind diese berechtigt, als Teil ihres Rederechts im Wege der Videokommunikation in der Versammlung Anträge und Wahlvorschläge zu stellen und Auskunft von der persönlich haftenden Gesellschafterin zu verlangen sowie im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift zu erklären. Weitere Einzelheiten hierzu werden im Folgenden beschrieben.
Im Hinblick auf die Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung bitten wir die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.
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| 3. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 27. Januar 2026 (24:00 Uhr MEZ) unter einer der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten
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SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland
oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung müssen die Aktionäre spätestens bis zum Ablauf des 27. Januar 2026 (24:00 Uhr MEZ) einen besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes an eine der vorstehenden Kontaktmöglichkeiten übermittelt haben, der sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also den 12. Januar 2026 (24:00 Uhr MEZ) (Nachweisstichtag), bezieht. Ein Nachweis über den Anteilsbesitz gemäß § 67c Abs. 3 AktG ist hierfür in jedem Fall ausreichend.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes können gemäß § 67c AktG grundsätzlich auch über Intermediäre an eine der vorstehenden Kontaktmöglichkeiten oder über die nachstehende SWIFT-Adresse spätestens bis zum Ablauf des 27. Januar 2026 (24:00 Uhr MEZ) an die Gesellschaft übermittelt werden (Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich):
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SWIFT: CMDHDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich |
Die insoweit im Einzelfall für sie verfügbaren Möglichkeiten sind von den Aktionären bei ihrem jeweiligen (Letzt-)Intermediär, z.B. ihrer Depotbank, zu erfragen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die angemeldeten Aktionäre Anmeldebestätigungen, auf denen die Zahl ihrer Stimmen verzeichnet und die erforderlichen Zugangsdaten für das InvestorPortal abgedruckt sind.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigungen sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz ordnungsgemäß erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall einer vollständigen oder partiellen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag hat dies keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf das Stimmrecht. Entsprechendes gilt auch für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat hingegen keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung, da diese allein an die Aktionärseigenschaft am Tag der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung durch die Hauptversammlung anknüpft.
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| 4. |
Ausübung des Stimmrechts
Die Ausübung des Stimmrechts erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl (auch im Wege elektronischer Kommunikation) oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Die Ausübung des Stimmrechts erfordert die ordnungsgemäße Anmeldung und den ordnungsgemäßen Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen. Die weiteren Einzelheiten zur Ausübung des Stimmrechts werden im Folgenden beschrieben.
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| 4.1 |
Briefwahl
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation ausüben („Briefwahl“). Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann entweder elektronisch über das InvestorPortal oder unter Verwendung des Formulars zur Briefwahl bzw. Stimmrechtsvertretung erfolgen, das den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten nach erfolgter ordnungsgemäßer Anmeldung als Teil der Anmeldebestätigung übermittelt wird und als Muster auch über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/ |
abrufbar ist.
Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl kann bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmung festgelegten Zeitpunkt über das InvestorPortal erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf oder eine Änderung der über das InvestorPortal erfolgten Stimmabgabe möglich.
Die mittels des Formulars zur Briefwahl bzw. Stimmrechtsvertretung abgegebenen Briefwahlstimmen können der Gesellschaft per Post oder E-Mail übermittelt werden und müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 2. Februar 2026 (24:00 Uhr MEZ) bei der Gesellschaft unter einer der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten eingegangen sein:
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SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland
oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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Bis zu diesem Zeitpunkt können die mittels des Formulars zur Briefwahl bzw. Stimmrechtsvertretung abgegebenen Briefwahlstimmen auch unter der vorgenannten Postanschrift bzw. E-Mail-Adresse geändert oder widerrufen werden. Nach diesem Zeitpunkt können die mittels des Formulars zur Briefwahl bzw. Stimmrechtsvertretung abgegebenen Briefwahlstimmen wie vorstehend beschrieben über das InvestorPortal geändert oder widerrufen werden.
Die Briefwahlstimmen, ihre Änderung und ihr Widerruf können gemäß § 67c AktG grundsätzlich auch über Intermediäre an die vorgenannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse oder über die nachstehende SWIFT-Adresse spätestens bis zum Ablauf des 2. Februar 2026 (24:00 Uhr MEZ) an die Gesellschaft übermittelt werden (Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich):
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SWIFT: CMDHDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich |
Die insoweit im Einzelfall für sie verfügbaren Möglichkeiten sind von den Aktionären bei ihrem jeweiligen (Letzt-)Intermediär, z.B. ihrer Depotbank, zu erfragen.
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| 4.2 |
Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Zu einer über die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts hinausgehenden Ausübung von Aktionärsrechten können die Stimmrechtsvertreter nicht beauftragt werden.
Auch im Fall der Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten und Weisungen nach erfolgter Anmeldung nicht aus.
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann entweder elektronisch über das InvestorPortal, das zugleich als elektronischer Weg für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter an die Gesellschaft zur Verfügung steht, oder unter Verwendung des Formulars zur Briefwahl bzw. Stimmrechtsvertretung erfolgen, das den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten nach erfolgter Anmeldung als Teil der Anmeldebestätigung übermittelt wird und als Muster auch über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/ |
abrufbar ist.
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können elektronisch ab der Freischaltung des InvestorPortals bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmung festgelegten Zeitpunkt über das InvestorPortal erfolgen.
Die mittels des Formulars zur Briefwahl bzw. Stimmrechtsvertretung erteilten Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können der Gesellschaft per Post oder E-Mail übermittelt werden und müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 2. Februar 2026 (24:00 Uhr MEZ) bei der Gesellschaft unter einer der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten eingegangen sein:
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SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland
oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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Bis zu diesem Zeitpunkt können die mittels des Formulars zur Briefwahl bzw. Stimmrechtsvertretung erteilten Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch unter der vorgenannten Postanschrift bzw. E-Mail-Adresse geändert oder widerrufen werden. Nach diesem Zeitpunkt können die mittels des Formulars zur Briefwahl bzw. Stimmrechtsvertretung erteilten Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wie vorstehend beschrieben über das InvestorPortal geändert oder widerrufen werden.
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihre Änderung und ihr Widerruf können gemäß § 67c AktG grundsätzlich auch über Intermediäre an die vorgenannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse oder über die nachstehende SWIFT-Adresse spätestens bis zum Ablauf des 2. Februar 2026 (24:00 Uhr MEZ) an die Gesellschaft übermittelt werden (Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich):
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SWIFT: CMDHDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich |
Die insoweit im Einzelfall für sie verfügbaren Möglichkeiten sind von den Aktionären bei ihrem jeweiligen (Letzt-)Intermediär, z.B. ihrer Depotbank, zu erfragen.
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| 4.3 |
Verfahren für die Bevollmächtigung Dritter
Aktionäre können ihre Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen, soweit sich diese hierzu bereiterklären. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.
Auch bevollmächtigte Dritte können nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen und können das Stimmrecht ausschließlich wie vorstehend beschrieben im Wege der Briefwahl (auch im Wege elektronischer Kommunikation) oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.
Auch im Fall der Vollmachtserteilung sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach erfolgter Anmeldung nicht aus.
Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung und ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform; Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3 AktG sowie sonstige den Intermediären gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können im Fall ihrer Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen.
Zur Bevollmächtigung Dritter kann das InvestorPortal genutzt werden, das zugleich als elektronischer Weg für die Übermittlung des Nachweises der Bestellung eines Bevollmächtigten an die Gesellschaft zur Verfügung steht. Die Erteilung einer Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung Dritter über das InvestorPortal können ab der Freischaltung des InvestorPortals bis zur Schließung der Hauptversammlung erfolgen.
Zur Bevollmächtigung Dritter kann auch das Formular zur Briefwahl bzw. Stimmrechtsvertretung genutzt werden, das den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten nach erfolgter Anmeldung als Teil der Anmeldebestätigung übermittelt wird und als Muster auch über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/ |
abrufbar ist.
Bei einer Bevollmächtigung Dritter mittels des Formulars zur Briefwahl bzw. Stimmrechtsvertretung oder anderweitig in Textform außerhalb des InvestorPortals muss die ordnungsgemäße Bevollmächtigung aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 2. Februar 2026 (24:00 Uhr MEZ) bei der Gesellschaft unter einer der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten eingegangen sein:
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SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland
oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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Sollte ein Aktionär Bevollmächtigungen Dritter fristgemäß sowohl elektronisch über das InvestorPortal als auch mittels des Formulars zur Briefwahl bzw. Stimmrechtsvertretung oder auf anderem Wege erteilen, ändern oder widerrufen, und ist für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen zuletzt erfolgt ist, wird unabhängig von dem Zeitpunkt des Eingangs der Erklärungen die letzte elektronisch über das InvestorPortal abgegebene Erklärung als verbindlich betrachtet.
Die Nutzung des InvestorPortals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung versandten Zugangsdaten erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden.
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| 4.4 |
Weitere Informationen zur Ausübung des Stimmrechts
Gehen bei der Gesellschaft für ein und dieselbe Aktie auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende, formal ordnungsgemäße Erklärungen zur Stimmrechtsausübung oder im Zusammenhang mit der Erteilung, der Änderung und dem Widerruf einer Vollmacht oder Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ein und ist für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen zuletzt erfolgt ist, werden diese Erklärungen unabhängig von dem Zeitpunkt ihres Eingangs in folgender Reihenfolge der Übermittlungswege als verbindlich behandelt: (1) InvestorPortal, (2) § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und Abs. 3 und Artikel 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212, (3) E-Mail und (4) Papierform.
Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter; die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter hat Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater sowie eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person.
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| 5. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 118a Abs. 1, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und 4, § 127, § 130a und § 131 Abs. 1 AktG
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| 5.1 |
Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 (das entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können gemäß § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 3. Januar 2026 (24:00 Uhr MEZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen können nicht berücksichtigt werden.
Die Antragsteller haben hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Antrag halten (§ 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 122 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG). Bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit ist § 70 AktG zu beachten.
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu übermitteln:
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SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA Die persönlich haftende Gesellschafterin SCHOTT Pharma Management AG - Vorstand - Hattenbergstraße 10 55122 Mainz Deutschland |
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| 5.2 |
Anträge und Wahlvorschläge gemäß § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 126, § 127, § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, § 130a Abs. 5 Satz 3 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft vor der Hauptversammlung Gegenanträge zu Vorschlägen der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern übermitteln. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens 19. Januar 2026 (24:00 Uhr MEZ), unter einer der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten zugehen, werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer etwaigen Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/ |
zugänglich gemacht.
Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung der Gesellschaft zu Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der vorstehend genannten Internetseite veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten zu übermitteln:
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SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA - Investor Relations - Hattenbergstraße 10 55122 Mainz Deutschland
oder E-Mail: IR.Pharma@schott.com
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Ein Gegenantrag und dessen etwaige Begründung brauchen unter den Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG nicht zugänglich gemacht zu werden. Die etwaige Begründung eines Gegenantrags braucht nach § 126 Abs. 2 Satz 2 AktG auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern oder zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nach § 127 AktG gilt § 126 AktG sinngemäß.
Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nach § 127 AktG werden zudem nur dann zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person bzw. die Firma und den Sitz der vorgeschlagenen juristischen Person enthalten.
Von der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionäre gelten nach § 126 Abs. 4 Satz 1 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu diesen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen können Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, das Stimmrecht ausüben. Sofern der den Gegenantrag stellende oder Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist oder seinen Anteilsbesitz nicht ordnungsgemäß nachgewiesen hat, muss der Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge können darüber hinaus auch während der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation, mithin im Rahmen des Rederechts, wie nachstehend beschrieben, gestellt werden.
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| 5.3 |
Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, § 130a Abs. 1 bis 4 AktG
Ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens 28. Januar 2026 (24:00 Uhr MEZ), im Wege elektronischer Kommunikation Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen. Die Stellungnahmen sind an die folgende E-Mail-Adresse zu übermitteln:
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Stellungnahme.Pharma@schott.com |
Stellungnahmen dürfen maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. Die Gesellschaft wird die Stellungnahmen bis spätestens vier Tage vor der Versammlung, also bis spätestens 29. Januar 2026 (24:00 Uhr MEZ), den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs oder Bevollmächtigten über das InvestorPortal unter der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/ |
zugänglich machen.
Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie verspätet eingereicht werden oder die vorstehenden Anforderungen nicht erfüllen oder soweit sich der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde oder wenn sie in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthalten oder wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird (§ 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 130a Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 6 AktG).
Anträge und Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Insbesondere begründet die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen keine Möglichkeit zur Vorab-Einreichung von Fragen nach § 131 Abs. 1a AktG. Das Stellen von Anträgen und das Unterbreiten von Wahlvorschlägen (wie vorstehend beschrieben), die Ausübung des Auskunftsrechts (wie nachstehend beschrieben) sowie die Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung (wie nachstehend beschrieben) sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.
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| 5.4 |
Rederecht gemäß § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, § 130a Abs. 5 und 6 AktG
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Versammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können ihre Redebeiträge spätestens ab Beginn der Hauptversammlung im InvestorPortal per Wortmeldung anmelden. Anträge und Wahlvorschläge nach § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG (wie vorstehend beschrieben) und Auskunftsverlangen (wie nachstehend beschrieben) können Bestandteil des Redebeitrags sein.
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten benötigen für die Ausübung des Rederechts und der im Rahmen des Rederechts auszuübenden Aktionärsrechte ein internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), welches über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt, auf die jeweils vom Browser aus zugegriffen werden kann.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen dem Aktionär bzw. dem Bevollmächtigten und der Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation nicht sichergestellt ist.
Gemäß § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG i. V. m. § 18 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter berechtigt, die Rede- und Fragezeit der Aktionäre vom Beginn der Hauptversammlung an zeitlich angemessen zu beschränken.
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| 5.5 |
Auskunftsrecht gemäß § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, § 131 Abs. 1, 1f, 4 und 5 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung von der persönlich haftenden Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben.
Dies gilt nur, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Das Auskunftsrecht ist ausschließlich in der Hauptversammlung auszuüben. Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das Auskunftsrecht in der Hauptversammlung gemäß § 131 Abs. 1f AktG ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts (wie vorstehend beschrieben), wahrgenommen werden kann.
Zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können Verlangen nach § 131 Abs. 4 und Abs. 5 AktG im Wege der elektronischen Kommunikation ebenfalls über das InvestorPortal übermitteln.
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| 5.6 |
Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben das Recht, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären. Widerspruch kann während der gesamten Dauer der Hauptversammlung bis zum Ende der Hauptversammlung über das InvestorPortal erklärt werden.
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| 5.7 |
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre, insbesondere zu solchen nach § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 118a Abs. 1, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und 4, § 127, § 130a und § 131 Abs. 1 AktG, finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/ |
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| 6. |
Zugänglichmachung von Unterlagen und Informationen
Die der Hauptversammlung nach § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 124a, § 118a Abs. 6 und § 130a Abs. 3 AktG zugänglich zu machenden Unterlagen sowie alle weiteren Informationen zur Hauptversammlung sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/ |
zugänglich.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung auf der vorstehend genannten Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Hinweise zur Erteilung einer Bestätigung über den Zugang elektronisch abgegebener Stimmen nach § 118 Abs. 1 Satz 3 AktG sowie zur Erteilung einer Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG, die der Abstimmende innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung verlangen kann, finden sich im InvestorPortal.
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| 7. |
Übertragung mit Bild und Ton
Die gesamte Hauptversammlung wird am 3. Februar 2026 ab 10:00 Uhr MEZ über das InvestorPortal unter
| https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/ |
für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und deren Bevollmächtigte mit Bild und Ton übertragen.
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| 8. |
Zeitangaben in dieser Einberufung
Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung beziehen sich - soweit nicht ausdrücklich anders angegeben - auf die mitteleuropäische Zeit (MEZ). Die koordinierte Weltzeit (UTC) entspricht der mitteleuropäischen Zeit (MEZ) minus eine Stunde.
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| 9. |
Datenschutzrechtliche Informationen für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
Wenn sich Aktionäre für die ordentliche Hauptversammlung anmelden und ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die ordentliche Hauptversammlung ausüben oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten, um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die ordentliche Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten als verantwortliche Stelle unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Aktionäre und/oder ihrer Bevollmächtigten gemäß der DS-GVO sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/ |
zugänglich.
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Mainz, im Dezember 2025
SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin
SCHOTT Pharma Management AG
Der Vorstand
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19.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA |
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Hattenbergstrasse 10 |
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55122 Mainz |
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Deutschland |
| E-Mail: |
IR.Pharma@schott.com |
| Internet: |
https://www.schott-pharma.com |
| ISIN: |
DE000A3ENQ51 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2249420 19.12.2025 CET/CEST
| DE000A3ENQ51 |
| 19.12.2025 | Cantourage Group SE | Cantourage Group SE erwartet EBITDA 2025 über aktueller Markterwartung auf Basis vorläufiger Zahlen
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Cantourage Group SE / Schlagwort(e): Sonstiges
Cantourage Group SE erwartet EBITDA 2025 über aktueller Markterwartung auf Basis vorläufiger Zahlen
19.12.2025 / 14:39 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Berlin, 19. Dezember 2025 – Die Cantourage Group SE (ISIN: DE000A3DSV01) hat bei der Analyse vorläufiger, noch ungeprüfter Konzerngeschäftszahlen und entsprechender aktueller Hochrechnungen festgestellt, dass das operative Ergebnis (EBITDA) für den Zeitraum Januar bis November 2025 bei rund EUR 5,5 Mio. liegt. Die aktuelle Markterwartung (Konsensus der beiden die Gesellschaft abdeckenden Analystenhäuser) für das Gesamtjahr 2025 liegt bei EUR 4,8 Mio. EBITDA.
Nach aktueller Einschätzung geht der Vorstand davon aus, dass das EBITDA für das Gesamtjahr 2025 in einer Bandbreite von EUR 5,5 Mio. – EUR 6,5 Mio. liegen und damit die aktuelle Markterwartung übertreffen wird.
Die endgültigen und geprüften Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 wird die Cantourage Group SE wie geplant im Rahmen der regulären Finanzberichterstattung veröffentlichen.
Ende der Insiderinformation
19.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Cantourage Group SE |
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Feurigstraße 54 |
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10827 Berlin |
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Deutschland |
| E-Mail: |
info@cantourage.com |
| Internet: |
https://www.cantourage.com/ |
| ISIN: |
DE000A3DSV01 |
| WKN: |
A3DSV0 |
| Börsen: |
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale), München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2249332 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2249332 19.12.2025 CET/CEST
| DE000A3DSV01 |
| 19.12.2025 | Sachwert Capital Management GmbH | Sachwert Capital Management übernimmt die Projektsteuerung der Stollberghöfe GmbH & Co. KG
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Sachwert Capital Management GmbH
/ Schlagwort(e): Immobilien
Sachwert Capital Management übernimmt die Projektsteuerung der Stollberghöfe GmbH & Co. KG
19.12.2025 / 14:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die Objektgesellschaft „Stollberghöfe“ Erfurt GmbH & Co. KG – welche derzeit zum Zwecke der Restrukturierung ein gerichtliches Eigenverwaltungsverfahren durchläuft - hat die Sachwert Capital Management GmbH mit Sitz in Bayreuth mit der umfassenden Projektsteuerung und Fertigstellung des derzeit noch ruhenden Bauvorhabens beauftragt.
Ziel der Beauftragung ist die strukturierte Fortführung und erfolgreiche Umsetzung der noch ausstehenden Bauleistungen. Sachwert Capital Management übernimmt hierbei insbesondere die Koordination aller am Bau fachlich beteiligten Unternehmen, die kaufmännische und organisatorische Projektsteuerung sowie die Abstimmung der Bauabläufe, um eine wirtschaftlich tragfähige und termingerechte Fertigstellung sicherzustellen.
Voraussetzung für die Umsetzung dieses Sanierungs- und Fortführungskonzepts war die Zustimmung der Wohnungskäufer. Diese wurde mit einer Beteiligungsquote von nahezu 90 Prozent erreicht und stellt eine wesentliche Grundlage für die Fortführung des Projekts im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens dar.
Die Wiederaufnahme der Bauarbeiten ist für Januar 2026 vorgesehen. Nach aktueller Planung soll das Objekt bis Mitte 2027 vollständig fertiggestellt werden. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit den beteiligten Fachunternehmen sowie unter Berücksichtigung der notwendigen sanierungsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Beauftragung der Sachwert Capital Management GmbH unterstreicht, dass durch ein strukturiertes, erfahrenes und professionelles Projektmanagement ein ins Stocken geratenes Bauprojekt im Rahmen eines geordneten Sanierungsverfahrens nachhaltig fortgeführt werden kann.
Kontakt
Dr. h.c. Albrecht Spindler
info@sachwertcapital.de
19.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2249324 19.12.2025 CET/CEST
| noisin968469 |
| 19.12.2025 | MCS Market Communication Service GmbH | Strategischer Neuzugang: Ehemaliger WHO-Berater wird Scientific Advisor bei Lir Life Sciences
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EQS-Media / 19.12.2025 / 14:18 CET/CEST
Lir Life Sciences Corp. (ISIN: CA50206C1005 | WKN: A41QA9), LIR oder das Unternehmen, freut sich bekannt zu geben, dass Dr. Peter Singer, ein internationaler Gesundheitsexperte und ehemaliger Sonderberater (Special Advisor) des Generaldirektors der Weltgesundheitsorganisation (“WHO”), das Unternehmen ab sofort als wissenschaftlicher Berater (Scientific Advisor) unterstützen wird.
Dr. Singer hat mehr als 25 Jahre Führungserfahrung in den Bereichen Gesundheitsinnovation, öffentliche Gesundheitspolitik und globale Entwicklung. In der “WHO” bekleidete er eine Schlüsselrolle in der Entwicklung der globalen Strategie und der Triple Billion-Ziele der Organisation und deren Umsetzung in den jeweiligen Programmen und Mitgliedstaaten. Den Schwerpunkt seiner Arbeit bildeten die messbaren Auswirkungen auf Länderebene, die Koordinierung zwischen multilateralen Gesundheitsorganisationen sowie die Ausrichtung von gesundheitsbezogenen Investitionen auf Ziele der nachhaltigen Entwicklung. https://harthouse.ca/profile/peter-singer
Vor seiner Funktion bei der “WHO” war Dr. Singer Chief Executive Officer der gemeinnützigen Organisation “Grand Challenges Canada”, wo er die Zuteilung von Finanzmitteln in Höhe von über 450 Mio. CAD zur Unterstützung von mehr als 1.000 Gesundheitsinnovationen in über 90 Ländern beaufsichtigte. Diese Initiativen waren darauf ausgelegt, den globalen Herausforderungen im Gesundheitswesen mit messbaren und kosteneffizienten Lösungen zu begegnen. Dr. Singers Karriere im wissenschaftlichen Bereich umfasste Anstellungen als Professor Emeritus of Medicine an der “University of Toronto” und als ehemaliger Direktor des “Joint Centre for Bioethics”, wobei seine Forschungsaktivitäten von der Medizinethik über Gesundheitssysteme bis hin zu Innovationsrichtlinien reichten. Dr. Singer hat mehrere nationale und internationale Auszeichnungen erhalten. Unter anderem wurde er mit dem “Michael Smith Prize” als Kanadas Gesundheitsforscher des Jahres im Bereich Bevölkerungsgesundheit und Gesundheitswesen (“Health Researcher of the Year in Population Health and Health Services”) geehrt und für seine Verdienste um die globale Gesundheit und Bioethik zum “Officer of the Order of Canada” ernannt. Er ist Fellow der “Royal Society of Canada”, der “Canadian Academy of Health Sciences”, der “U.S. National Academy of Medicine” und der “World Academy of Sciences”. https://harthouse.ca/profile/peter-singer
Als wissenschaftlicher Berater wird Dr. Singer entsprechende Beiträge zu LIRs Strategie für einen breiteren Zugang zu erschwinglichen Adipositastherapien weltweit leisten. Sein fachliches Knowhow in den Bereichen Innovation im Gesundheitswesen und seine auf Gleichberechtigung ausgerichtete Politik werden das Unternehmen bei seiner Mission unterstützen, der weltweit steigenden Belastung durch Fettleibigkeit mit praktischen, skalierbaren Lösungen zu begegnen.
Edward Mills, CEO von LIR Life Sciences, erklärte:
“Dr. Singers Erfolgsbilanz bei der Förderung von Innovationen für die globale Gesundheit spricht für sich. Seine Erfahrungen in der Leitung internationaler Gesundheitsinitiativen und der Gestaltung der Gesundheitspolitik auf höchster Ebene werden entscheidend dazu beitragen, den Zugang zu Adipositastherapien zu erleichtern, insbesondere in Regionen, die von einer zielführenden Versorgung nach wie vor abgeschnitten sind. Zusätzlich zu seinem wissenschaftlichen und strategischen Knowhow hat Dr. Singer ein tiefes Verständnis dafür, wie Innovationen in messbare Auswirkungen auf die Gesundheit im großen Maßstab umgesetzt werden können. Diese Perspektive steht in engem Einklang mit unserer Mission”.
Darüber hinaus hat das Unternehmen bekannt gegeben, dass sein Board of Directors einer Zuteilung von 2.220.000 “Restricted Share Units” (“RSUs”) an bestimmte Direktoren, Führungskräfte und Berater des Unternehmens gemäß den Bestimmungen seines Aktienoptionsplans (“Equity Incentive Plan”, der Plan) zugestimmt hat. Die “RSUs” sind nach den geltenden Wertpapiergesetzen und den Statuten der “CSE” an eine Haltedauer von vier (4) Monaten und einen (1) Tag gebunden. Nach ihrer Unverfallbarkeit berechtigt jede “RSU” den Inhaber zum Erhalt einer Stammaktie des Unternehmens.
Über LIR Life Sciences Corp.
Der Fokus von Lir Life Sciences Corp. liegt auf der Erforschung und Entwicklung skalierbarer und erschwinglicher Therapien zur Behandlung der Fettleibigkeit (Adipositas) unter Verwendung neuartiger Methoden der Wirkstoffverabreichung. Das Unternehmen entwickelt aktuell ein transdermales Pflaster sowie andere neuartige Verabreichungssysteme, die “GLP-1” nachahmen. “GLP-1” ist ein natürlich vorkommendes Hormon, das zur Regulierung des Appetits und des Blutzuckerspiegels beiträgt. Diese Therapien könnten möglicherweise eine Alternative zu injizierbaren Medikamenten darstellen. Ziel ist es, den Zugang, die Therapietreue und die Kosteneffizienz sowohl in Industrieländern als auch in Schwellenmärkten zu verbessern. LIR Life Sciences ist es ein Anliegen, die weltweite Belastung durch Adipositas mit praktischen Lösungen auf Grundlage bewährter Wirkstoffe und fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse zu bekämpfen.
Ihre Chance auf ein Investment mit globaler Wirkung
Der weltweite Markt für Medikamente gegen “Adipositas”, also krankhaftes Übergewicht, wächst rasant. Allein bis 2030 wird erwartet, dass dieser Bereich ein Volumen von rund 95 Milliarden US-Dollar erreicht. Gleichzeitig ist der Zugang zu modernen Therapien für viele Menschen noch immer stark eingeschränkt – sei es aus Kostengründen oder wegen der aufwendigen Anwendung. Genau hier setzt Lir Life Sciences an. Das Unternehmen entwickelt eine neue, nadelfreie Therapie auf Basis der bewährten “GLP-1”-Wirkstoffe, die nicht gespritzt, sondern ganz einfach als Pflaster auf die Haut aufgetragen wird.
Die Vision: Eine Behandlung, die genauso wirksam ist wie heutige Injektionen – aber ohne Nadeln, ohne Schmerzen und ohne Barrieren. Denn während gängige Medikamente bereits heute gute Ergebnisse bei der Gewichtsreduktion liefern, sind sie in vielen Fällen unerschwinglich. In den USA liegen die jährlichen Kosten pro Patient bei rund 12.000 US-Dollar. Allein 2023 wurde dort mit “GLP-1”-Wirkstoffen ein Marktvolumen von über 70 Milliarden Dollar erzielt – ein Großteil davon entfällt auf Injektionspräparate, die nicht für jeden geeignet oder zugänglich sind. Für viele Menschen weltweit bleibt diese Therapie also außer Reichweite.
Lir Life Sciences entwickelt mit “LIR001” eine einfache, aber wirkungsvolle Alternative. Das Pflaster soll nicht nur nadelfrei und anwenderfreundlich sein, sondern auch günstig herzustellen und weltweit einsetzbar. Die Technologie ist skalierbar, benötigt keine aufwendige Kühlung und eignet sich damit auch für Regionen ohne hochentwickelte Gesundheitsinfrastruktur. Für Patienten bedeutet das eine einfachere Anwendung, für Gesundheitsdienste sinkende Kosten und für Investoren ein enormes Marktpotenzial.
Tatsächlich ist der Markt für “GLP-1”-basierte Therapien erst am Anfang. Experten gehen davon aus, dass das Segment bis 2030 auf über 150 Milliarden Dollar anwachsen wird. Derzeit gibt es jedoch keine einzige zugelassene transdermale “GLP-1”-Therapie. Diese Lücke ist nicht nur ein medizinisches Problem – sie ist auch eine marktwirtschaftliche Chance. Und Lir Life Sciences ist auf dem besten Weg, sie zu füllen.
Das Unternehmen hat in weniger als zwei Jahren wichtige Meilensteine erreicht:
internationale Patente angemeldet, Partnerschaften mit führenden Forschungseinrichtungen geschlossen und erste regulatorische Gespräche geführt. Die klinischen Studien der Phase 1/2 sind für 2026 geplant. Parallel dazu treibt Lir Life Sciences den Aufbau globaler Partnerschaften mit Gesundheitsdienstleistern, Pharmaunternehmen und “NGOs” (Nichtregierungsorganisationen) voran – mit dem Ziel, die Technologie weltweit verfügbar zu machen.
Unterstützung bekommt das Unternehmen dabei nun auch von prominenter Seite: Dr. Peter Singer, ein international anerkannter Gesundheitsexperte und früherer Sonderberater des Generaldirektors der Weltgesundheitsorganisation (WHO), unterstützt Lir Life Sciences ab sofort als wissenschaftlicher Berater. Dr. Singer bringt über 25 Jahre Erfahrung in Gesundheitsinnovation, Politik und globaler Entwicklung mit – und unterstreicht damit den internationalen Anspruch des Unternehmens.
Für Anleger ergibt sich damit eine seltene Kombination:
Ein klar identifiziertes Marktbedürfnis, eine innovative Lösung mit globaler Skalierbarkeit, erfahrene Köpfe an der Spitze und ein möglicher Einstieg in einem frühen Stadium mit hohem Wachstumspotenzial. Wer also frühzeitig auf Lir Life Sciences Corp. (ISIN: CA50206C1005 | WKN: A41QA9) setzt, investiert nicht nur in ein Unternehmen, sondern in eine konkrete Antwort auf eine weltweite Gesundheitskrise – mit der Chance auf erhebliche Wertsteigerung.
Rechtliche Angaben zu der Veröffentlichung
Diese Veröffentlichung ist eine Marketingmitteilung und Bestandteil einer Werbekampagne des Emittenten LIR Life Sciences Corp. und richtet sich an erfahrene und spekulativ orientierte Anleger. Die vorliegende Mitteilung darf keinesfalls als unabhängige Finanzanalyse oder gar Anlageberatung gewertet werden, da erhebliche Interessenkonflikte, die die Objektivität des Erstellers beeinträchtigen können, vorliegen (siehe im Folgenden Abschnitt „Interessen / Interessenkonflikte“).
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Identität des Verbreiters und Erstellers: MCS Market Communication Service GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter der Nummer HRB 11340 und eingetragen in der Liste der institutsunabhängigen Ersteller und/oder Weitergeber von Anlagestrategie- und Anlageempfehlungen die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geführt wird und zuständige Aufsichtsbehörde ist (nachfolgend als „Verbreiter“ bezeichnet).
Interessen / Interessenskonflikte
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Es gibt keine Garantie dafür, dass die Prognosen des Emittenten, des Erstellers oder (weiterer) Experten und des Managements tatsächlich eintreten. Die Wertentwicklung der Aktie des Emittenten ist damit ungewiss. Wie bei jedem sogenannten Micro Cap besteht auch hier die Gefahr des Totalverlustes. Deshalb dient die Aktie nur der dynamischen Beimischung in einem ansonsten gut diversifizierten Depot.
Der Anleger sollte die Nachrichtenlage genau verfolgen und über die technischen Voraussetzungen für ein Trading in Pennystocks verfügen. Die segmenttypische Marktenge sorgt für hohe Volatilität. Unerfahrenen Anlegern und LOW-RISK Investoren wird von einer Investition in Aktien des Emittenten grundsätzlich abgeraten. Die vorliegende Analyse richtet sich ausschließlich an erfahrene Profitrader.
Begriffsbestimmungen
Maßgebend für die Einschätzung zu einem Emittenten ist, ob sich seine Aktien nach der Einschätzung des Erstellers in den folgenden 12 Monaten (Geltungszeitraum) besser, schlechter oder im Vergleich mit den Aktien vergleichbarer Emittenten aus derselben Peer Group bewegen können:
Sell: Der Begriff Sell bedeutet verkaufen. Der Ersteller ist der Auffassung, dass ein weiterer Kursgewinn unwahrscheinlich ist, ein Kursverlust eintreten könne oder dass Anleger bereits erzielte Gewinne realisieren sollten. In all diesen Fällen wird er die Empfehlung „Sell“ aussprechen. Hold: Der Begriff Hold bedeutet halten. Der Ersteller sieht ein Kurspotenzial für die Aktie, weshalb er der Meinung ist, die Aktie im Depot zu behalten. Buy: Der Begriff Buy bedeutet kaufen. Der Ersteller erwartet einen Kursanstieg der Aktie, da er diese aktuell für unterbewertet hält. Strong Buy: Der Begriff Strong Buy bedeutet unbedingt kaufen und wird zum Beispiel von den US-Investmenthäusern Morgan Stanley und Salomon Brothers verwendet. Der Ersteller erwartet einen im Vergleich zu anderen Unternehmen derselben Peer Group überdurchschnittlichen Kursanstieg.
Unabhängig von der vorgenommenen Einschätzung bestehen nach der Empfindlichkeitsanalyse deutliche Risiken aufgrund einer Änderung der zugrunde gelegten Annahmen. Diese Erörterung von Risikofaktoren in der Analyse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Emittent/Herausgeber: MCS Market Communication Service GmbH
Schlagwort(e): Finanzen
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| 19.12.2025 | TKMS AG & Co. KGaA | Größter Torpedo-Auftrag der Konzerngeschichte: TKMS und BAAINBw vereinbaren Lieferung von Schwergewichtstorpedos

- Rekordauftrag über die Lieferung von DM2A5-Schwergewichtstorpedos und dem zugehörigen Equipment für die U-Boote der Klasse 212CD.
- Optimierte Steuerung über Glasfaserkabel, digitale Sonartechnik und hohe Reichweiten für maximale Effektivität.
- Das 212CD-Programm trägt entscheidend zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Europas und der Beziehung zwischen Deutschland und Norwegen bei.
Koblenz, 19. Dezember 2025 – TKMS und das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) haben heute einen Rahmenvertrag über die Lieferung von DM2A5-Schwergewichtstorpedos und dem zugehörigen Equipment für die U-Boote der Klasse 212CD in Koblenz unterzeichnet. Der Auftrag umfasst die Entwicklung, Produktion und Lieferung der Schwergewichtstorpedos. Über den Auftragswert und das Auftragsvolumen wurde Stillschweigen vereinbart.
„Dieser Auftrag stellt den bisher größten Torpedo-Auftrag in unserer Konzerngeschichte dar. Er ist ein strategischer Erfolg für TKMS und das Segment ATLAS ELEKTRONIK und unterstreicht unsere führende Rolle bei der Entwicklung und Lieferung fortschrittlicher Unterwassertechnik. Die DM2A5-Schwergewichtstorpedos werden die Fähigkeiten der U-Boote der Klasse 212CD erheblich verbessern und einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit Deutschlands und seiner Partner leisten", betont Michael Ozegowski, Executive Vice President des Segments ATLAS ELEKTRONIK.
Die DM2A5-Schwergewichtstorpedos wurden auf Basis der Software Defined Defense (SDD) entwickelt. Diese ermöglicht eine hohe Flexibilität und eine schnelle Anpassung an neue Bedrohungen. Der DM2A5 verfügt über ein modulares, batteriebasiertes elektrisches Antriebssystem für hohe Geschwindigkeit und große Reichweite bei geringer akustischer Signatur. Ein fortschrittliches digitales Sonar ermöglicht zudem den Einsatz in Multi-Ziel-Szenarien und komplexen Umgebungen. Die Glasfaser-Verbindung zur Trägerplattform ermöglicht eine hohe Datenrate und gewährleistet eine präzise Navigation und Steuerung.
Über das 212CD-Programm
Das deutsch-norwegische U-Boot-Programm trägt entscheidend zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Europas und der Beziehung beider Länder bei. Die Deutsche Bundesregierung stimmte im Dezember 2024 mehrheitlich für die Beschaffung ihrer vier Optionsboote. Damit stieg die Anzahl der bei TKMS bestellten 212CD-U-Boote für die Deutsche Marine von ursprünglich zwei auf insgesamt sechs U-Boote. Mit der norwegischen Auftragserweiterung um zwei U-Boote, die kürzlich angekündigt wurde, erreicht das Programm sein bislang geplantes maximales Auftragsvolumen von insgesamt 12 U-Booten. Als nächste Phase besteht die Möglichkeit der Programmerweiterung um potentiell 12 kanadische U-Boote. Hierfür setzt sich TKMS mit seinen deutschen und norwegischen Partnern im laufenden Wettbewerbsverfahren ein.
Über uns
TKMS ist eines der weltweit führenden Unternehmen der Marineindustrie mit über 9.100 Mitarbeitenden (inklusive Zeitarbeitenden) auf drei Werften in Kiel, Wismar und Itajaí (Brasilien) sowie an Standorten weltweit. Das Unternehmen ist als Systemlieferant für U-Boote und Überwasserschiffe der Marine sowie für maritime Elektronik und Sicherheitstechnik tätig. Rund 3.300 Mitarbeitende arbeiten in Kiel, dem damit größten Werftstandort Deutschlands. 185 Jahre Geschichte und das stetige Streben nach Verbesserungen lassen das Unternehmen immer wieder neue Standards setzen. Seinen Kunden bietet TKMS weltweit maßgeschneiderte Lösungen für hochkomplexe Herausforderungen in einer sich verändernden Welt. Die dabei treibenden Kräfte sind die Mitarbeiter des Unternehmens, die jeden Tag mit Leidenschaft und Engagement die Zukunft von TKMS gestalten.
Mehr Informationen unter: www.tkmsgroup.com
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| 19.12.2025 | Haier Group | Ein globaler Spielplatz: Das Haier Global Fans Festival 2026 fördert Sport, Technologie und Gemeinschaft
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Haier Group
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Ein globaler Spielplatz: Das Haier Global Fans Festival 2026 fördert Sport, Technologie und Gemeinschaft
19.12.2025 / 14:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
QINGDAO, China, 19. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Die Haier Group, ein weltweit führender Anbieter von Lösungen für ein besseres Leben und die digitale Transformation, hat offiziell das 7. Global Fans Festival (das „Fans Festival") gestartet. Nach einem äußerst erfolgreichen Start am 20. November in Liverpool zelebriert das Fan-Festival 2026 unter dem Motto „Champion Your Haier Life" den Geist der Champions – vom Sport bis zum Alltag. Was 2019 als Social-Media-Kampagne begann, hat sich zu einer Reihe globaler interaktiver Veranstaltungen entwickelt, die den Fans die Marke näher bringen. Im Rahmen dieser Reise hat das Fan-Festival die Feierlichkeiten zum 40-jährigen Jubiläum in der Haier-Zentrale, Fan-Touren während der AWE in China, Roland-Garros und den Australian Open, den ATP Finals in Italien, den Haier Fans Cup Tennis Challenge und vieles mehr veranstaltet. Durch spannende Online- und Offline-Aktivitäten hat Haier eine tiefere emotionale Bindung zu den Nutzern aufgebaut und sich als sympathische und authentische Marke etabliert. Vom 17. bis 21. Dezember 2025 fand in Kuala Lumpur, Malaysia, im Pavillon Bukit Jalil - The Piazza ein fünftägiges Pop-up des Fans Festival statt. Auf einer Fläche von 2.600 Quadratmetern lud die Veranstaltung Sportbegeisterte und Haier-Fans dazu ein, sich Spiele anzuschauen, Fußball, Tennis und Badminton zu spielen und so den neuen smarten Lifestyle zu erleben. Das vollständig überarbeitete 2026 Fans Festival ist eine Initiative von Haier, um seinen Nutzern und langjährigen Fans auf der ganzen Welt etwas zurückzugeben. Es steht ganz im Zeichen des Sports und umfasst über 100 Haier Fans Cup-Veranstaltungen, die das ganze Jahr über in mehr als 20 Ländern und Regionen weltweit stattfinden, darunter Melbourne, Shanghai, Paris, Berlin und vielen anderen. Die Fans erwartet ein umfassendes Angebot an unterhaltsamen Sportfestivals und Offline-Erlebnispavillons, in denen sie Neues entdecken, spielen und kulinarische Köstlichkeiten genießen können. „Mit Blick auf das Jahr 2026 wird das Haier Global Fans Festival drei wichtige Neuerungen erfahren: die Ausweitung unserer globalen Präsenz auf weitere Länder, darunter Australien, Frankreich und Deutschland, und die Erweiterung des Umfangs der gemeinsamen Entwicklung; die Schaffung innovativer immersiver Erlebnisse, um die Grenzen zwischen Online- und Offline-Interaktion zu überwinden und die interaktive Beteiligung zu verbessern; sowie die Vertiefung emotionaler Bindungen durch Sportmarketing, wodurch Nutzer aktiv an der Produkt- und Dienstleistungsinnovation mitwirken und zu echten Mitgestaltern des Haier-Ökosystems werden können," teilte WangMei Yan, Vizepräsidentin und Leiterin für Branding der Haier Group, mit.  Als weltbekannte Marke, die seit 16 Jahren in Folge den ersten Platz in der Liste von Euromonitor International für das Einzelhandelsvolumen von Großgeräten belegt, hat Haier seine Präsenz auf über 200 Länder und Regionen ausgedehnt und bedient weltweit über 1 Milliarde Haushalte. Sie hat sich bei den Verbrauchern in aller Welt zu einer vertrauenswürdigen und beliebten Weltklasse-Marke entwickelt. Weltweit betreibt Haier 10 große Forschungs- und Entwicklungszentren, 71 Forschungsinstitute, 35 Industrieparks, 163 Produktionszentren und ein Netz von 230.000 Verkaufsstellen. Statistiken zufolge hat sich Haier als führende Marke in den wichtigsten Ländern und Mainstream-Märkten weltweit etabliert. Das Fans Festival 2026, das sich für den Sportsgeist und die Kraft der Innovation einsetzt, wird voraussichtlich Hunderte Millionen Haier-Fans weltweit erreichen und Haier sowohl als „Champion"-Marke als auch als Pionier im Bereich intelligenter Technologien präsentieren, der das tägliche Leben der Menschen wirklich versteht. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.haier.com/global/. Informationen zur Haier Group Die Haier Group wurde 1984 gegründet und ist ein weltweit führender Anbieter von Lösungen für ein besseres Leben und digitale Transformation mit dem Ziel „Mehr Kreieren, mehr möglich machen". Haier war schon immer benutzerorientiert und hat eine Landschaft mit drei Säulen aufgebaut: Smart Living, Gesundheitsindustrie und digitale Wirtschaft. Das Unternehmen hat 10 Forschungs- und Entwicklungszentren, 35 Industrieparks und 163 Produktionsstätten eingerichtet und wird bis 2024 einen weltweiten Umsatz von 57 Milliarden USD erzielen. Haier wurde sieben Jahre in Folge in die Kantar BrandZ Top 100 der wertvollsten globalen Marken aufgenommen. Darüber hinaus hat Haier 16 Jahre in Folge den ersten Platz in der Euromonitor-Rangliste der weltweit führenden Marken für Haushaltsgroßgeräte belegt. Haier hat 8 börsennotierte Unternehmen, wobei die Tochtergesellschaft Haier Smart Home zu den Fortune Global 500 und Fortune World's Most Admired Companies zählt. Foto –https://mma.prnewswire.com/media/2848642/Haier_Malaysia_Welcomes_7th_Global_Fans_Festival_Immersive_Pop_Up_Experience.jpg Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2848643/Ms_Wang_Mei_yan_Vice_President_Chief_Brand_Officer_Haier.jpg Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2848644/A_Global_Playground_Haier_s_2026_Global_Fans_Festival_Champions_Sports.jpg
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19.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2249354 19.12.2025 CET/CEST
| noisin031602 |
| 19.12.2025 | EVAN Group plc. | EVAN Group plc: Delisting der Anleihe beschlossen
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EVAN Group plc. / Schlagwort(e): Anleihe/Delisting
EVAN Group plc: Delisting der Anleihe beschlossen
19.12.2025 / 14:00 CET/CEST
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Insiderinformation nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
EVAN Group plc: Delisting der Anleihe beschlossen
Valletta, 19. Dezember 2025 – Die EVAN Group plc mit Sitz in Malta, Emittentin der 6,0 % Anleihe 2017/2022, ISIN: DE000A19L426 / WKN: A19L42 (insgesamt „EVAN-Anleihe“), gibt bekannt, dass der Vorstand der Gesellschaft heute mit Zustimmung des Insolvenzverwalters beschlossen hat, die Einbeziehung der EVAN-Anleihe in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Quotation Board) zu kündigen. Die Gesellschaft wird die erforderlichen Maßnahmen für das Delisting der EVAN-Anleihe unverzüglich vornehmen. Der letzte Handelstag für die Schuldverschreibungen der EVAN-Anleihe im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich der 30. Januar 2026 sein.
Der Beschluss über das Delisting erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund der mit der Einbeziehung zum Börsenhandel verbundenen und der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft nicht mehr angemessenen Kosten.
Kontakt:
EVAN Group plc
Patrick Gerstner, Director
Heinrich Josef Ostkirchen, Director
E-Mail: info@evan-group.com
Tel.: +49 (0)2801 805 630
Geschäftsanschrift:
Georg-Bleibtreu-Straße 10
D-46509 Xanten
Ende der Insiderinformation
19.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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DE000A19L426 |
| WKN: |
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2249314 |
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EQS News-Service |
2249314 19.12.2025 CET/CEST
| DE000A19L426 |
| 19.12.2025 | Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. | SdK veröffentlicht Schwarzbuch Börse 2025
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Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Stellungnahme
SdK veröffentlicht Schwarzbuch Börse 2025
19.12.2025 / 14:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SdK veröffentlicht Schwarzbuch Börse 2025
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hat das Schwarzbuch Börse 2025 veröffentlicht. Die neue Ausgabe dokumentiert zentrale Missstände im deutschen Kapitalmarkt und zeigt, wo Anleger heute besonders aufmerksam sein sollten. Das Schwarzbuch beleuchtet Fälle aus verschiedenen Anlageklassen und ordnet sie in das Marktumfeld eines herausfordernden Jahres ein.
Im aktuellen Schwarzbuch Börse gehen wir u.a. auf folgende Fälle ein:
Volkswagen AG: Zehn Jahre Dieselgate
In diesem Jahr jährte sich der VW-Dieselskandal zum zehnten Mal. Und noch immer ist dessen juristische Aufarbeitung nicht abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in 2025 nach einer Klage der SdK die frühere Zustimmung der Hauptversammlung zum Deckungsvergleich mit den D&O Versicherungen wegen nicht ordnungsgemäßer Angabe des Beschlussgegenstandes in der Tagesordnung für nichtig erklärt und die Haftungsvergleiche mit den Herren Dr. Winterkorn und Stadler im Dieselkomplex zur erneuten Verhandlung an das OLG Celle zurückverwiesen. Der BGH hat mit der Entscheidung die Informationsrechte der Aktionäre klargestellt und die Transparenz gestärkt.
Wirecard AG: Auch bei der Aufarbeitung des Skandals droht ein Versagen der Institutionen
Die Aufarbeitung des Wirecard-Skandals zieht sich ebenfalls nun schon viele Jahre hin. Erst haben die deutschen Institutionen bei der Verhinderung des Wirecard-Skandals versagt und nun drängt sich der Eindruck auf, dass sich dies bei der Aufarbeitung des Skandals fortsetzt. Für Ernüchterung sorgte in diesem Jahr ein Urteil des BGH, wonach geschädigte Aktionäre im Insolvenzverfahren nachrangig zu behandeln sind, selbst wenn sie Opfer mutmaßlich krimineller Bilanzfälschung wurden. Damit gehen die Anleger bei der Verteilung der Insolvenzmasse praktisch leer aus. Parallel verzögern sich Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer EY teils um Jahre, da noch immer kein Gericht inhaltlich darüber befunden hat, ob Prüfungsfehler seitens EY vorlagen.
Vorsicht Falle: Der große Scam in den sozialen Medien
Ein weiteres Kapitel des Schwarzbuch Börse 2025 widmet sich den Risiken von Anlageempfehlungen in sozialen Netzwerken von selbst erklärten Finanzexperten und gefälschten Profilen von Prominenten. Manipulierte Erfolgsdarstellungen und aggressive Empfehlungen in geschlossenen Chatgruppen führen tausende Kleinanleger in unseriöse Krypto- oder Schneeballsysteme. Die SdK fordert umfassendere Präventionsarbeit sowie eine deutliche Stärkung finanzieller Bildung, um die Schäden durch Anlagebetrug zu minimieren.
Risiko Staatsanleihen: Auf dem Weg in die Schuldenspirale
Auch Staatsanleihen stehen im Fokus des diesjährigen Schwarzbuch Börse. Steigende Schulden, auf Kante genähte Haushalte und eine schwache Wirtschaft erhöhen die Risiken dieser lange als „sichere Bank“ geltende Anlageklasse. Auch Deutschland ist schon lange kein Musterschüler mehr.
Donald Trump: Wo bleibt die Börsenaufsicht SEC?
Und dann ist da noch Donald Trump. Seine wiederholten Äußerungen und politischen Entscheidungen fallen nicht selten zeitlich auffällig mit (passenden) Bewegungen an den Finanzmärkten zusammen. Das weckt den Verdacht, dass Insiderwissen genutzt oder begünstigt wird.
Weitere Schwerpunkte der diesjährigen Schwarzbuch-Ausgabe sind unter anderem das StaRUG-Verfahren bei VARTA, das verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, neue Missstände am Markt der Mittelstandsanleihen, ein böses Erwachen von Immobilieninvestoren am grauen Kapitalmarkt und der Niedergang der BayWa AG, bei der Aufsichtsräte förmlich an ihren Sitzen kleben.
Das Schwarzbuch Börse 2025 steht Mitgliedern der SdK unter www.sdk.org/veroeffentlichungen/schwarzbuch-boerse/ zum Download bereit. Nichtmitglieder können die digitale Version für 6 Euro und die Printversion für 9,00 Euro (inkl. Versandkosten) per E-Mail an info@sdk.org bestellen.
Über die SdK
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. ist die führende Anlegerschutzvereinigungen Deutschlands. Sie setzt sich für die Rechte von Minderheitsaktionären sowie die Interessensvertretung von Gläubigern in Sondersituationen ein und informiert über ihre Finanzpublikation AnlegerPlus regelmäßig über Entwicklungen am Kapitalmarkt.
Pressekontakt
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V.
Dr. Marc Liebscher
SdK-Vorstandsmitglied
Tel.: (089) 20 20 846 17
E-Mail: presseinfo@sdk.org
Kontakt
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V.
Implerstr. 24
81371 München
Tel.: (089) 20 20 846 0
E-Mail: info@sdk.org
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| noisin257140 |
| 19.12.2025 | Skyborn Renewables GmbH | Offshore Windpark Gennaker erhält Bau- und Betriebsgenehmigung
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Emittent / Herausgeber: Skyborn Renewables GmbH
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Nachhaltigkeit
Offshore Windpark Gennaker erhält Bau- und Betriebsgenehmigung (News mit Zusatzmaterial)
19.12.2025 / 13:18 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Hamburg – 19. Dezember 2025
- Skyborn‘s Offshore Windpark Gennaker, gelegen in der deutschen Ostsee, hat die Gesamtgenehmigung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten.
- Diese Entscheidung ebnet den Weg für die Finale Investitionsentscheidung (FID) des Projekts im kommenden Jahr. Der Baubeginn ist für Mitte 2027 geplant und die Inbetriebnahme für Ende 2028.
- Der Offshore Windpark Gennaker ist das derzeit größte Projekt in der deutschen Ostsee und wird jedes Jahr etwa eine Million Haushalte mit grünem Strom versorgen.
Die Genehmigung für den 976,5 MW großen Offshore Windpark Gennaker wurde vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Stralsund / Vorpommern am 16.12.2025 erteilt und wird heute vom zuständigen Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt, in Rostock an Skyborn Renewables (Skyborn) übergeben. Nach Fertigstellung wird der Offshore Windpark Gennaker jährlich grüne Energie von fast 4 TWh zum deutschen Energiemix aus Erneuerbaren Energien beitragen. Damit können jedes Jahr etwa eine Million Haushalte mit grünem Strom versorgt werden. „Wir freuen uns, heute der Firma Skyborn die Genehmigung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Offshore Windpark Gennaker zu übergeben. Die Genehmigung enthält höchste Umweltstandards und stellt sicher, dass das Vorhaben umweltverträglich errichtet und betrieben wird. Die Lage im Vorranggebiet für Offshore Wind ist für die geplante Nutzung besonders gut geeignet. Das Vorhaben ist ein Leuchtturmprojekt für die deutsche Ostsee und das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.” sagt Minister Dr. Backhaus. Skyborns Anspruch ist klar: “Wir wollen hochwertige Projekte in stabilen, verlässlichen Märkten mit bewährter Technologie realisieren und betreiben. Gennaker ist ein gutes Beispiel dafür, wie grüner Strom aus Offshore Wind mit seiner hohen Verfügbarkeit die Sicherheit und Vielfalt unseres Energiemixes weiter stärken. Das Land Mecklenburg-Vorpommern zeigt mit seinen Entscheidungen, dass es sich damit zukünftig als hervorragender Investitionsstandort auch international etablieren will.“, sagt Patrick Lammers, CEO von Skyborn. „Mit der nun erteilten Genehmigung sind wir bestens aufgestellt, um den FID vorzubereiten und in die Bauphase einzutreten. Gennaker wird einer der größten Offshore Windparks Deutschlands und langfristig lokale Arbeitsplätze sichern. Wir sind stolz auf die von unserem Team erzielten Fortschritte und freuen uns auf die nächsten wichtigen Schritte in diesem großartigen Projekt“, ergänzt Lars Muck, Gesamtprojektleiter von Skyborn. Die Genehmigung erlaubt den Bau und Betrieb von 63 Windenergieanlagen (WEAs) der neuesten 15-MW-Klasse. Damit wird der ursprüngliche Plan für eine größere Anzahl kleinerer Anlagen (Genehmigungen 2019 und 2024) angepasst. Zudem erhöht sich die installierte Leistung des Offshore Windparks Gennaker (inkl. Power Boost) von 927,0 MW auf 976,5 MW – ohne dass sich die vom Offshore Windpark beanspruchte Fläche erhöht hat. Der Offshore Windpark Gennaker liegt etwa 15 Kilometer nördlich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst in einer vom Land Mecklenburg-Vorpommern 2016 ausgewiesenen Vorrangfläche für Offshore Windenergie innerhalb der 12-Seemeilenzone. Skyborn erhielt die Erstgenehmigung für das Projekt im Mai 2019 und verfügt über exklusive Entwicklungsrechte.
– ENDE –KontaktBénédicte Bergeaud Senior Director Global Corporate Affairs b.bergeaud@skybornrenewables.com | +33 (6) 88 94 68 17 Skyborn ist ein weltweit tätiger Entwickler, Betreiber und Eigentümer von Offshore-Windparks mit Hauptsitz in Hamburg und über 20 Jahren Erfahrung in der Branche. Mit einer globalen Pipeline von mehr als 20 GW in Europa, dem asiatisch-pazifischen Raum und den USA zählt Skyborn zu den Pionieren der Offshore-Windenergie. Zu den jüngsten Meilensteinen gehören die Einweihung des Yunlin-Projekts in Taiwan (2025), Skyborns erstes Projekt in Asien, sowie der Bau des Gennaker Projektes, künftig der größte Offshore Windpark der deutschen Ostsee. Skyborn ist ein Portfoliounternehmen von Global Infrastructure Partners (GIP), einem führenden internationalen Infrastrukturinvestor mit Sitz in New York und Teil von BlackRock Weitere Informationen unter: www.skybornrenewables.comFolgen Sie uns auf LinkedIn: Skyborn Renewables: Company Page Admin | LinkedIn
Zusatzmaterial zur Meldung:
Datei: Skyborn Gennaker
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| Unternehmen: |
Skyborn Renewables GmbH |
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Ericusspitze 2-4 |
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20457 Hamburg |
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Deutschland |
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2248436 |
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EQS News-Service |
| noisin137136 |
| 19.12.2025 | Arclin | Arclin erweitert seine Präsenz mit der strategischen Übernahme der Willamette Valley Company
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Arclin
/ Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
Arclin erweitert seine Präsenz mit der strategischen Übernahme der Willamette Valley Company
19.12.2025 / 13:15 CET/CEST
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ALPHARETTA, Ga, 19. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Arclin, ein führendes Unternehmen im Bereich der Materialwissenschaften, gab bekannt, dass es eine Vereinbarung zum Kauf der Willamette Valley Company („WVCO") getroffen hat, einem Hersteller und Vertreiber einer Vielzahl von kundenspezifischen Produkten und Dienstleistungen in den Bereichen Holzprodukte, Eisenbahn, Betonreparatur, Transport, Infrastruktur und Konsumgüter.
„Wir freuen uns sehr, Willamette Valley Company in unserem Unternehmen willkommen zu heißen", sagte Bradley Bolduc, Geschäftsführer von Arclin. „Ihre innovativen Technologien und ihr Produktportfolio ergänzen unser Geschäft perfekt und bilden eine vorteilhafte Kombination für unsere Kunden. Mit unserem gemeinsamen Engagement für die Qualität von Holzprodukten versetzt uns diese Übernahme in die Lage, einen noch größeren Wert zu schaffen und die Möglichkeiten in den von uns bedienten Segmenten zu erweitern", so Bolduc. Die Übernahme von WVCO ist ein entscheidender Schritt zur Erweiterung der materialwissenschaftlichen Kompetenzen von Arclin in den Bereichen technische Reparatursysteme, Spezialklebstoffe und Infrastrukturlösungen, bei denen leistungsfähige Polymere und Formulierungen für die Ergebnisse der Kunden von zentraler Bedeutung sind. Durch die Übernahme werden acht Produktionsstätten und etwa 500 neue Mitarbeiter zu dem bestehenden 1.200-köpfigen Team von Arclin hinzukommen. „Die Übernahme ist ein äußerst strategischer Schritt mit deutlichen operativen Effizienzgewinnen", sagte Mark Glaspey, Präsident von Arclin. „Durch die Bündelung unserer Kompetenzen werden wir unseren Kunden ein breiteres Lösungsportfolio anbieten und gleichzeitig unsere geografische Reichweite erweitern und neue Wachstumschancen erschließen." „Die Entscheidung, Willamette Valley Company an Arclin zu verkaufen, stellt eine natürliche Entwicklung für unser Unternehmen dar", sagte John Murray, Präsident und Geschäftsführer von WVCO. „Der erstklassige operative Rahmen von Arclin wird unsere Produktinnovation beschleunigen und nachhaltiges Wachstum fördern. Die Kombination der umfassenden technischen Expertise, der breiten Wissensbasis und der Fähigkeit zur schnellen Bereitstellung von Ressourcen von Arclin und WVCO wird maßgeblich zur Umsetzung unserer Wachstumsstrategie beitragen. Der Beitritt zu Arclin ist eine aufregende Gelegenheit für unser Team, und wir freuen uns darauf, das Geschäft voranzutreiben", fügte Murray hinzu. Informationen zu Arclin Arclin ist ein führendes materialwissenschaftliches Unternehmen und Hersteller von Polymertechnologien, technischen Produkten und Spezialwerkstoffen für das Bauwesen, die Landwirtschaft, die Verkehrsinfrastruktur, den Wetter- und Brandschutz, die Pharmazie, die Ernährung, die Elektronik, das Design und andere Branchen. Arclin hat seinen Hauptsitz in Alpharetta, Georgia, und verfügt über Niederlassungen und Produktionsstätten in den USA, Kanada und Großbritannien und fertigt für Kunden in aller Welt. Weitere Informationen finden Sie auf www.arclin.com. Informationen zur Willamette Valley Company Die Willamette Valley Company wurde 1952 gegründet und ist ein Anbieter von technischen Lösungen, der sich auf eine breite Palette von Chemie- und Anwendungssystemen spezialisiert hat. WVCO ist ein multinationales Unternehmen, das eine Vielzahl von kundenspezifischen Produkten und Dienstleistungen in der ganzen Welt herstellt und vertreibt. Die Wurzeln des Unternehmens liegen in der Holzindustrie, aber die Fachkenntnisse und Lösungen des Unternehmens umfassen innovative Lösungen für die Reparatur von Eisenbahnschwellen, Betonreparatursysteme, Ausbesserungen, Spachtelmassen, Klebstoffe, Robotertechnik, Engineering und vieles mehr in Dutzenden von Branchen. Weitere Informationen finden Sie unter https://wilvaco.com Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2848345/Arclin_Logo.jpg Video – https://www.youtube.com/watch?v=QpjnjWMZM_c Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2848346/The_Willamette_Valley_Company.jpg
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2249338 19.12.2025 CET/CEST
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| 19.12.2025 | Farizon New Energy Commercial Vehicle Group | Real Range auf Real Road: Farizon SV demonstriert Weltklasse-Performance und beweist Reichweite in der Praxis
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Farizon New Energy Commercial Vehicle Group
/ Schlagwort(e): Miscellaneous
Real Range auf Real Road: Farizon SV demonstriert Weltklasse-Performance und beweist Reichweite in der Praxis
19.12.2025 / 13:05 CET/CEST
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HANGZHOU, China, 19. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Mit der zunehmenden Verbreitung von Nutzfahrzeugen mit neuer Energie reichen die Spezifikationen auf dem Papier nicht mehr aus, um anspruchsvolle Nutzer zu überzeugen. Nur ein Praxistest unter extremen Bedingungen kann eine glaubwürdige Validierung der tatsächlichen Reichweitenleistung liefern. Vor kurzem wurde der Farizon SV zwei strengen Tests unterzogen: einem fünftägigen Geländetest im Vereinigten Königreich und einem Höhentest auf der Qinghai-Gansu-Route in China. Ein Test fand bei niedrigen Temperaturen, anhaltendem Regen und auf europäischen Fernstraßen statt; der andere Test wurde in großer Höhe, mit erheblichen Höhenunterschieden und komplexen Temperaturschwankungen auf der Hochebene durchgeführt. Trotz der sehr unterschiedlichen Umgebungen führten beide Tests zu demselben Ergebnis: Die robuste Reichweitenleistung des Farizon SV übertraf die Erwartungen bei weitem und erfüllte die praktischen Anforderungen der Nutzer in beiden Ländern.
 UK EV Rallye: 1.043 Meilen in fünf Tagen – die tatsächliche Effizienz übertrifft die offiziellen Angaben Anfang September hat der Farizon SV bei einer der anspruchsvollsten EV-Reichweiten-Expeditionen der Welt – der GREENFLEET Explorer EV Rallye – fünf Tage lang eine „unmögliche Herausforderung" gemeistert. Vom 1. bis 5. September startete eine Flotte von SV in Newquay in der englischen Grafschaft Cornwall, durchquerte die Landschaft von Devon, Somerset, Dorset und Hampshire, erkundete die Küsten Englands, kämpfte mit den Autobahnen von Kent und dem Großraum London, durchquerte die Midlands, besuchte das Hochland des Peak District und kam schließlich in Knutsford in der Grafschaft Cheshire an. Die durchschnittlich zurückgelegte Strecke pro Fahrzeug betrug 1.043 Meilen (ca. 1.678 km) und umfasste einen anspruchsvollen Mix aus Autobahn-, Bundesstraßen-, Stadt- und Landstraßen-Fahrbedingungen. Unter realen Belastungen, wechselnden Witterungsbedingungen und realen Straßenverhältnissen übertraf die Energieeffizienz von zwei der getesteten Varianten ihre offiziellen WLTP-zertifizierten Werte, während eine dritte Variante – ein L1H1 – eine Reichweitenerfüllung von 92,5 % erreichte.  Das mit einer 106-kWh-Batterie ausgestattete Spitzenmodell L3H3 erreichte eine Energieeffizienz von 2,402 Meilen/kWh und übertraf damit den WLTP-Wert um 9,7 %. Selbst beim Transport von schwerem Gerät und dem Betrieb eines Kühlschranks bewältigte das Fahrzeug die unterschiedlichen Straßenverhältnisse – Autobahnen, Landstraßen und Stadtstraßen – mit Leichtigkeit. Calum James, General Manager für Farizon Auto bei Jameel Motors UK, bemerkte, dass diese Ergebnisse aus der Praxis die Effizienz und Zuverlässigkeit des Farizon SV in echten kommerziellen Betriebsszenarien klar belegen. Test auf dem Qinghai-Gansu-Plateau: 462 km Extrem-Challenge, Volllast-Reichweitenleistung übertrifft Klassen-Konkurrenten Etwa zur gleichen Zeit startete ein weiterer Farizon SV zu einem Höhenausdauertest entlang der topografisch und klimatisch anspruchsvollen Qinghai-Gansu-Schleife in China. Die 462 km lange Strecke von Lanzhou nach Zhagana umfasste 100 km Autobahn und mehr als 300 km unwegsame Landstraßen mit einem Höhenunterschied von 1.500 Metern und einer maximalen Höhe von 4.500 Metern – und das alles bei niedrigen Temperaturen. Während des Tests war das Fahrzeug mit drei Insassen und 368 kg Gepäck voll beladen, während die Temperatur im Fahrgastraum bei 26 °C gehalten wurde. Während der gesamten Reise war die Reichweiten-Performance bemerkenswert konstant. Auf mehreren Strecken mit extremen Straßenbedingungen erreichte der Farizon SV eine Reichweitenerfüllung von 82,5 % und bewies damit, dass er wirklich „weit kommt und zuverlässig bleibt". Fahrzeug | Erfasster Kilometerstand | Erfasste Effizienz | WLTP-Wirkungsgrad kombiniert | % über/unter WLTP erreicht | L1H1 83 kWh | 1.031 Meilen (1.658 km) | 2,365 Meilen/kWh (3,805 km/kWh) | 2,55 Meilen/kWh (4,10 km/kWh) | 7,25 % unter | L2H2 83 kWh | 1.093 Meilen (1.759 km) | 2,335 Meilen/kWh (3,757 km/kWh) | 2,30 Meilen/kWh (3,70 km/kWh) | 1,52 % über | L3H3 106 kWh | 1.004 Meilen (1.616 km) | 2,402 Meilen/kWh (3,864 km/kWh) | 2,19 Meilen/kWh (3,523 km/kWh) | 9,68 % über |
(Testdaten UK) Straßenart | Tatsächlicher Kilometerstand (km) | Angezeigter Kilometerstand (km) | Erreichte Kilometerleistung | Städtische Straßen | 134 | 163 | 82,20 %. | Autobahn | 93 | 130 | 72 %. | 248 Nationalstraße | 187 | 213 | 86,30 %. | Steile Steigungen | 48 | 54 | 88,80 %. |
(Testdaten China) Testbedingungen China: alpin (min. 6 ℃), hochalpin (kumulativer Höhenunterschied 1.500 m, max. 4.500 m), volle Fahrt AC interner Kreislauf & L1 Energierückgewinnung. Von den wechselhaften Straßen der britischen Halbinsel bis hin zu den extremen Höhenbedingungen des Qinghai-Gansu-Plateaus haben die „Dual-Scenario Real-World Tests" des Farizon SV Kontinente umspannt und ein einheitliches Ergebnis eingefahren: die Reichweitenfähigkeit hält den strengen Herausforderungen der verschiedenen globalen Bedingungen stand. Der Farizon SV basiert auf drei Kerntechnologien und bietet einen Reichweitenvorteil, der nur schwer zu erreichen ist. In Bezug auf den Kern des Antriebsstrangs bildet die CATL-Batterie mit 106 kWh in Verbindung mit der CTP-S-Pack-Technologie der nächsten Generation die Grundlage für eine größere Reichweite. Beim Karosseriedesign setzt der SV auf eine ultraleichte Architektur, die das Strukturgewicht um 13 % reduziert und zu einer agilen und effizienten Form beiträgt. Realitätsnahe Tests mit zwei Szenarien, weltweit verifiziert. Ob auf den feuchten, kurvenreichen Straßen Großbritanniens oder in der dünnen, kalten Luft des Qinghai-Gansu-Plateaus – der Farizon SV bietet eine echte, kompromisslose Reichweite. Er beseitigt die Reichweitenangst im Bereich der Nutzfahrzeuge mit neuen Energien und bietet der globalen Logistikbranche eine effizientere, zuverlässigere und vertrauenserweckende Elektrifizierungslösung. Wo auch immer er eingesetzt wird, ist er bereit, jede gewerbliche Herausforderung mit jeder Menge Power zu meistern. Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2848443/image.jpg Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2848444/1.jpg Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2848445/2.jpg
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2249334 19.12.2025 CET/CEST
| noisin202774 |
| 19.12.2025 | PNE AG | PNE AG beendet Aktivitäten in Panama durch Management-Buy-out
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PNE AG
/ Schlagwort(e): Sonstiges
PNE AG beendet Aktivitäten in Panama durch Management-Buy-out
19.12.2025 / 13:04 CET/CEST
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Corporate News
PNE AG beendet Aktivitäten in Panama durch Management-Buy-out
Cuxhaven, 19. Dezember 2025 – Die PNE AG veräußert ihre Gesellschaft in Panama. Der langjährige Managing Director erwirbt die Service-Gesellschaft und sechs Windenergie- und PV-Projekte durch ein Management-Buy-out.
Damit beendet die PNE-Gruppe ihr Engagement, das 2018 begonnen hatte, und vollendet ihren angekündigten strategischen Marktaustritt. Bereits im dritten Quartal 2025 hatte PNE ein Windenergie- und zwei Photovoltaik-Projekte an ein US-amerikanisches Energieversorgungsunternehmen verkauft.
„Mit dem Verkauf haben wir nun den Marktaustritt in Panama wie geplant Ende 2025 abgeschlossen. Wir prüfen regelmäßig unsere internationalen Aktivitäten und fokussieren uns auf profitable Kernmärkte“, sagt Heiko Wuttke, CEO der PNE AG. „Wir danken unserem Geschäftsführer in Panama herzlich für sein jahrelanges Engagement und die wertvolle Aufbauarbeit vor Ort. Für die Zukunft wünschen wir ihm und seinem Team weiterhin viel Erfolg und alles Gute auf dem weiteren Weg.“
Über die PNE-Gruppe
Die international tätige, börsennotierte PNE-Gruppe wird im SDAX sowie im TecDAX geführt. Seit über 30 Jahren am Markt, ist sie einer der erfahrensten Projektierer von Windparks an Land und auf See. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung von Windenergie- und Photovoltaikprojekten weltweit sowie auf der Stromerzeugung mit eigenen Windparks. Das Spektrum umfasst alle Projektierungsphasen von der Standorterkundung und der Durchführung der Genehmigungsverfahren über die Finanzierung und die Errichtung bis zum Betrieb und zum Repowering. Als Clean Energy Solutions Provider, ein Anbieter von Lösungen für saubere Energie, bietet die PNE-Gruppe darüber hinaus Dienstleistungen für den gesamten Lebenszyklus von Windparks und Photovoltaikanlagen sowie Batteriespeicherlösungen zur effizienteren Nutzung erneuerbarer Energien. Für Lösungen zur Veredelung von Strom über Power-to-X-Technologien ist die PNE-Gruppe ein gefragter Partner der Industrie
Kontakt:
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Alexander Lennemann
Tel: +49 47 21 7 18 – 453
E-Mail: alexander.lennemann@pnegroup.com
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2249322 19.12.2025 CET/CEST
| DE000A0JBPG2 |
| 19.12.2025 | elumeo SE | elumeo SE wird auch in Q4/2025 planmäßig von positiven Effekten des laufenden Kosten- und Effizienzprogramms getragen
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elumeo SE
/ Schlagwort(e): Umsatzentwicklung
elumeo SE wird auch in Q4/2025 planmäßig von positiven Effekten des laufenden Kosten- und Effizienzprogramms getragen
19.12.2025 / 12:00 CET/CEST
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elumeo SE wird auch in Q4/2025 planmäßig von positiven Effekten des laufenden Kosten- und Effizienzprogramms getragen
- Rohertrag liegt mit -8% in Q4-to-date YoY dank gutem Weihnachtsgeschäft über dem im Restrukturierungsplan prognostizierten Wert für das Gesamtjahr von -14%
- Auch der Umsatz liegt mit -11% in Q4-to-date YoY über dem Planwert von -14%
- Wachstumsprogramm #juwelo100 wird weiter vorangetrieben; durch KI gestützte Effizienzsteigerung erhöht Umsatz pro Mitarbeiter um fast 50%
- Internationale Sendefenster mit Wachstum gegenüber Vorjahresquartal und Vorquartal trotz restrukturierungsbedingtem Wegfall von Produkten unter EUR 50 – neues TV-Format für 2026 geplant
Berlin, 19.12.2025 – Die elumeo SE (ISIN DE000A11Q059), der führende elektronische Einzelhändler für Edelsteinschmuck in Europa, profitiert wie erwartet auch im laufenden vierten Quartal 2025 von den positiven Effekten des am 1. April 2025 gestarteten Kosten- und Effizienzprogramms. Insbesondere nach einem erfolgreichen Black Friday und dank eines bisher guten Weihnachtsgeschäfts haben sich wesentliche Kennzahlen des Unternehmens im aktuellen Quartal weiter erholt. So liegt die Entwicklung des Rohertrags mit -8% YoY über dem im Restrukturierungsplan von März 2025 prognostizierten Wert für das Gesamtjahr von -14 % YoY. Auch der Umsatz liegt in Q4-to-date mit -11 % über dem im Restrukturierungsplan definierten Rückgang um 14 % YoY. Der Fokus auf höherpreisige Schmuckstücke zeigt weiterhin eine positive Wirkung. So konnte der durchschnittliche Umsatz pro verkauftem Schmuckstück in Q4-to-date bisher um 37 % auf EUR 101 gesteigert werden (Q4/2024: EUR 74).
Die im April eingeleitete Restrukturierung wirkt ergänzend zu bereits im Jahr 2024 gestarteten Kostensenkungsprogrammen. Anlass für die zusätzlichen Maßnahmen waren gestiegene Einspeiseentgelte in bestimmten Kabelnetzen infolge des Wegfalls des so genannten Nebenkostenprivilegs bei Netzbetreibern. Zu den Kernpunkten der eingeleiteten Maßnahmen gehörten insbesondere die verstärkte Ausstrahlung von vollautomatisch erstellten Sendungen auf der Basis bereits produzierten Contents mittels KI-basierter Technologie sowie die Fokussierung des Produktangebots auf Schmuck im Preissegment über EUR 50. Als Folge dieser Schritte konnten die Personalkapazitäten der Juwelo Deutschland GmbH kurzfristig angepasst und annähernd 50 Vollzeitstellen abgebaut werden.
Florian Spatz, Chief Executive Officer der elumeo SE: „Auf Basis unserer guten Entwicklung im laufenden Q4/2025 werden wir unser Wachstumsprogramm #juwelo100 weiter vorantreiben. Sobald die Restrukturierung erfolgreich abgeschlossen ist, sehen wir uns gut gerüstet, um wieder profitabel zu wachsen. Dem verstärkten Einsatz von KI wird dabei eine Schlüsselrolle zufallen, sie wird unseren eingeschlagenen Weg weiter beschleunigen.“
Ziel von #juwelo100 ist es, die operative Performance zu steigern und im Kerngeschäft bis zum Jahr 2033 einen Umsatz von EUR 100 Mio. zu erreichen. Bereits jetzt hat sich infolge der verstärkten Implementierung von KI im Zuge der Restrukturierung die Effizienz bei elumeo deutlich verbessert. So wird sich der Umsatz pro Mitarbeiter (FTE) im laufenden Geschäftsjahr 2025 nach aktueller Prognose auf über TEUR 340k erhöhen (2024: TEUR 261; 2023: TEUR 230 / FTE).
Die Erlöse der internationalen Sendefenster steigen nach aktueller Prognose im laufenden Quartal Q4/2025 um 12 % auf TEUR 226 (Q4/2024: TEUR 202). Auch gegenüber dem Vorquartal konnten sich die internationalen Sendefenster in Q4/2025 nach restrukturierungsbedingtem Rückgang in Q3/2025 wieder stabilisieren und weisen mit TEUR 226 einen leichten Aufwärtstrend auf (Q3/2025: TEUR 223). Für 2026 ist ein neues Format geplant, welches durch gezieltere Neukundenansprache die Umsatzentwicklung der internationalen Sendefenster weiter steigern soll. Zudem werden aktuell weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Conversion Rate bei Neukundenregistrierungen und Bestellannahmen der internationalen Sendefenster vorbereitet. Florian Spatz ergänzt: „Hierin sehen wir erhebliches Potenzial, da die Conversion Rate der internationalen Sendefenster derzeit noch deutlich unter der des deutschen Geschäfts liegt.“
Die Prognose für das Geschäftsjahr bleibt unverändert. So rechnet die Gesellschaft auf Konzernebene für 2025 weiterhin mit einem Umsatzrückgang zwischen 10 % und 15 % sowie einer Rohertragsmarge zwischen 47 % und 49 %. Die zentrale Steuerungskennzahl des Unternehmens, das bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Bereinigtes EBITDA), wird zwischen EUR -0,5 Mio. und EUR 0,1 Mio. erwartet.
Über elumeo SE:
Die elumeo Gruppe mit Sitz in Berlin ist das führende europäische Unternehmen im elektronischen Direktvertrieb von hochwertigem Edelsteinschmuck. Über eine Vielzahl von elektronischen Vertriebskanälen (TV, Internet, Smart TV und Smartphone-App) bietet das börsennotierte Unternehmen seinen Kunden insbesondere farbigen Edelsteinschmuck zu günstigen Preisen an. Unter dem Namen Juwelo werden TV-Homeshopping-Fernsehsender in Deutschland, Österreich, Schweiz, Spanien und Italien sowie Webshops in Deutschland, Österreich, Schweiz, Großbritannien, Italien, Frankreich, den Niederlanden, Spanien und Belgien betrieben.
Als Treiber für profitables, effizientes Wachstum erweist sich die im Juli 2024 gestartete Internationalisierung 2.0 von Juwelo TV. Eine eigens entwickelte KI-basierte Multi-Language-Plattform zeichnet für die Live-TV-Ausstrahlung in Deutschland produzierte Shows auf, übersetzt diese per Künstlicher Intelligenz in die jeweilige Landessprache und spielt sie automatisiert in den internationalen Märkten aus. Auf diese Weise entfallen die Kosten eines klassischen lokalen Sendebetriebs.
Die Internationalen Sendefenster sind zentrale Säule des in 2024 eingeleiteten Wachstumsprogramms #juwelo100. Ziel von #juwelo100 ist es, die operative Performance des E-Commerce-Unternehmens nachhaltig zu steigern und im Kerngeschäft bis zum Jahr 2033 einen Umsatz von EUR 100 Mio. zu erreichen.
Kontakt
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Investor Relations
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2249274 19.12.2025 CET/CEST
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| 19.12.2025 | Biotest AG | Biotest gibt US-FDA-Zulassung für Grifols Fesilty™ (Fibrinogen, human-chmt) bekannt
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Biotest AG
/ Schlagwort(e): Zulassungsgenehmigung
Biotest gibt US-FDA-Zulassung für Grifols Fesilty™ (Fibrinogen, human-chmt) bekannt
19.12.2025 / 12:00 CET/CEST
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PRESSEMITTEILUNG
Biotest gibt US-FDA-Zulassung für Grifols Fesilty™ (Fibrinogen, human-chmt) bekannt
- Fesilty™ (fibrinogen, human-chmt) von der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA zugelassen
- Neues Fibrinogenprodukt von Biotest AG entwickelt und hergestellt; Vermarktung in den USA durch Grifols
- Markteinführung in den USA für die erste Jahreshälfte 2026 geplant
Dreieich, 19. Dezember 2025. Die Biotest AG, ein Unternehmen der Grifols-Gruppe, gab heute bekannt, dass Grifols von der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) die Zulassung für Fesilty™ (Fibrinogen, human-chmt) erhalten hat. Das von Biotest entwickelte und produzierte Produkt soll von Grifols in den USA vermarktet werden.
In den USA ist Fesilty™ zur Behandlung akuter Blutungsepisoden bei pädiatrischen und erwachsenen Patienten mit angeborenem Fibrinogenmangel (Congenital Fibrinogen Deficiency, CFD), einschließlich Hypo- oder Afibrinogenämie, zugelassen. Auf Basis dieser Zulassung plant Grifols die Markteinführung des Produkts in der ersten Hälfte des Jahres 2026.
Humanes Fibrinogen ist eines der zentralen Pipelineprodukte von Biotest und leistet bereits heute sowie künftig einen wesentlichen Beitrag zur Wertschöpfung innerhalb der gesamten Grifols-Gruppe. Biotest hatte im November in Deutschland die Zulassung für humanes Fibrinogen unter dem Markennamen Prufibry® erhalten. Weitere Zulassungen in Europa werden für 2026 erwartet.
„Diese FDA-Zulassung stellt einen bedeutenden Meilenstein für Biotest und Grifols dar“, sagte Dr. Jörg Schüttrumpf, Vorstandsvorsitzender der Biotest AG. „Wir sind stolz darauf, dass unsere Plasma-Expertise direkt dazu beiträgt, den Zugang von Patienten zu lebensrettenden Fibrinogentherapien zur Behandlung kritischer Blutungen weltweit zu erweitern.“
Produziert in der Biotest Next Level Produktionsstätte
Humanes Fibrinogen wird in der Produktionsstätte Biotest Next Level (BNL) in Dreieich hergestellt – einer der modernsten Anlagen zur Herstellung von Plasmaproteinen in Europa. Die Anlage vereint hohe Effizienz, ein robustes virales Sicherheitskonzept sowie eine nachhaltige Nutzung von Plasma als Rohstoff.
Gemeinsamer Erfolg innerhalb der Grifols-Gruppe
Als Teil der Grifols-Gruppe spielt Biotest eine zentrale Rolle bei der Entwicklung plasmabasierter Therapien – von der Forschung bis zur industriellen Großproduktion. Mit der Zulassung von Prufibry® in Deutschland und nun Fesilty™ in den USA erweitern Biotest und Grifols gemeinsam den weltweiten Zugang zur Fibrinogensubstitutionstherapie.
Über FesiltyTM
Fesilty™ ist ein humanes Fibrinogenprodukt, das in den USA von Grifols vermarktet wird und zur Behandlung akuter Blutungsepisoden bei pädiatrischen und erwachsenen Patienten mit angeborenem Fibrinogenmangel, einschließlich Hypo- oder Afibrinogenämie, indiziert ist. Das Produkt wurde von der Biotest AG in Dreieich entwickelt und wird dort hergestellt. Das neu entwickelte Herstellungsverfahren ermöglicht ein hochreines Fibrinogen mit definierter Konzentration, hoher viraler Sicherheit und guter Löslichkeit.
Über Fibrinogen und Fibrinogenmangel
Fibrinogen ist ein in der Leber gebildeter Blutgerinnungsfaktor und spielt eine zentrale Rolle in der primären Hämostase sowie bei der Wundheilung. Ein Mangel oder Fehlen von Fibrinogen beeinträchtigt die Gerinnungsfähigkeit des Blutes erheblich und führt zu einem deutlich erhöhten Blutungsrisiko sowie verzögerter Hämostase. Die Alternativen Frischplasma (Fresh Frozen Plasma, FFP) und Kryopräzipitat enthalten variable Mengen an Fibrinogen und müssen vor der Anwendung aufgetaut werden. Die definierte Dosierung von Fibrinogenkonzentrat ermöglicht hingegen eine patientenindividuelle, gezielte und hochwirksame Therapie.
Über Biotest
Biotest ist ein Anbieter von biologischen Arzneimitteln, die aus menschlichem Plasma gewonnen werden. Mit einer Wertschöpfungskette, die von der vorklinischen und klinischen Entwicklung bis zur weltweiten Vermarktung reicht, hat sich Biotest vorrangig auf die Anwendungsgebiete Klinische Immunologie, Hämatologie und Intensiv- und Notfallmedizin spezialisiert. Biotest entwickelt und vermarktet Immunglobuline, Gerinnungsfaktoren und Albumin, die auf Basis menschlichen Blutplasmas produziert werden und bei Erkrankungen des Immunsystems oder der blutbildenden Systeme zum Einsatz kommen. Biotest beschäftigt weltweit mehr als 2.600 Mitarbeiter. Seit Mai 2022 ist Biotest Teil der Grifols Gruppe, Barcelona, Spanien (www.grifols.com).
IR Kontakt:
Dr. Monika Baumann (Buttkereit)
Telefon: +49-6103-801-4406
E-Mail: ir@biotest.com
PR Kontakt:
Miriam Oehme
Telefon: +49 -152 07016 992
E-Mail: pr@biotest.com
Biotest AG, Landsteinerstr. 5, 63303 Dreieich, www.biotest.com
Stammaktie: WKN: 522720; ISIN: DE0005227201
Vorzugsaktie: WKN: 522723; ISIN: DE0005227235
Notiert: Freiverkehr: Berlin, Düsseldorf, Hamburg/ Hannover, München, Stuttgart, Tradegate
Biotest announces US FDA approval of Grifols’ Fesilty™ (fibrinogen, human-chmt)Disclaimer
Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie zur Geschäfts-, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Biotest AG und ihrer Tochtergesellschaften. Diese Aussagen beruhen auf den derzeitigen Plänen, Einschätzungen, Prognosen und Erwartungen des Unternehmens und unterliegen insofern Risiken und Unsicherheitsfaktoren, die dazu führen können, dass die tatsächliche wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweicht. Die zukunftsgerichteten Aussagen haben nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Gültigkeit. Biotest beabsichtigt nicht, die zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren und übernimmt dafür keine Verpflichtung.
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2249224 19.12.2025 CET/CEST
| DE0005227235 |
| 19.12.2025 | The Payments Group Holding GmbH & Co. KGaA | The Payments Group Holding erhöht Anteil an AuctionTech, der führenden Plattform für digitale Angebotsverfahren im Immobilienverkauf, auf 35%
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The Payments Group Holding GmbH & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
The Payments Group Holding erhöht Anteil an AuctionTech, der führenden Plattform für digitale Angebotsverfahren im Immobilienverkauf, auf 35%
19.12.2025 / 11:46 CET/CEST
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+++ Pressemitteilung +++
The Payments Group Holding erhöht Anteil an AuctionTech, der führenden Plattform für digitale Angebotsverfahren im Immobilienverkauf, auf 35%
- Wandlung von Wandeldarlehen in Gesellschaftsanteile der AuctionTech
- Für Gesamtjahr 2025 Umsatzwachstum von 40% und für 2H25 von 60% erwartet
- Exit-Perspektive für 2027
Frankfurt am Main, 19. Dezember 2025 – Die The Payments Group Holding (PGH), eine 2012 gegründete und im August 2024 umfirmierte Holdinggesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, wird ihren Anteil an ihrem Portfoliounternehmen AuctionTech durch Wandlung von Wandeldarlehen in Höhe von ursprünglich 0,6 Mio. EUR bzw. mit Zins und Wandelprämie in Höhe von 1,2 Mio. EUR im Januar 2026 auf geschätzt 35% erhöhen.
AuctionTech ist ein in Berlin ansässiger Softwareanbieter für dynamische Marktpreisfindung von Immobilien und Betreiber von PropNow.com, der führenden Plattform für digitale Bieter- und Angebotsverfahren im Immobilienmarkt in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das Unternehmen hat sich im Jahr 2025 sehr dynamisch entwickelt und erwartet für 2025 ein Umsatzwachstum von rund 40%gegenüber 2024 sowie im zweiten Halbjahr 2025 ein Wachstum von rund 60% gegenüber dem Vergleichszeitraum
PropNow ist mit seiner Plattform für das digitale Management von Kaufangeboten und Angebotsverfahren Marktführer in Europa. Die Plattform bietet eine SaaS-basierte White-Label Lösung, die nahtlos in nahezu alle gängigen Makler-Softwaresysteme integriert ist, und ermöglicht Profi-Maklern durch Automatisierungen rund 30% Zeitersparnis.
Über PropNow wurden bislang mehr als 9.000 Verfahren mit einem Transaktionsvolumen von deutlich über 2 Mrd. Euro und über 100.000 teilnehmenden Interessenten erfolgreich durchgeführt. Mit PropNow erzielen Immobilienmakler und professionelle Verkäufer bis zu 50% schnellere Verkaufsabschlüsse und im Durchschnitt rund 18% höhere Verkaufspreise sowie eine höhere Kundenzufriedenheit dank maximaler Transparenz und effizienten Prozessablaufs.
PropNow ist bereits in zehn europäischen Ländern aktiv und bietet seine digitale Angebotsplattform in sieben Sprachen an. Sie arbeitet im Bereich „Digital Bidding“ eng mit den weltweit größten Maklerfirmen zusammen.
Christoph Gerlinger, CEO von The Payments Group Holding, Lead-Investor und größter Gesellschafter von AuctionTech, ergänzt: „Wir freuen uns sehr über die dynamische Entwicklung unserer größten Beteiligung im VC-Heritage-Portfolio.“
Über The Payments Group Holding
Die The Payments Group Holding (PGH) ist eine 2012 gegründete und im August 2024 umfirmierte Holdinggesellschaft und ein Venture Capital-Anbieter mit Sitz in Frankfurt am Main.
Im August 2024 hat die PGH einen Kaufvertrag über den Erwerb von vier PayTech-Unternehmen unterzeichnet, dessen Bedingungen derzeit nachverhandelt werden mit dem Ziel, nach dem Eintreten bestimmter aufschiebender Bedingungen in Q1 2026 das Closing durchzuführen. Nach Vollzug der Transaktion wird die PGH eine Gruppe aus vier operativen PayTech-Unternehmen bilden:
Funanga AG, Campamocha Ltd. mit ihren 100%igen Tochtergesellschaften TBWS Ltd. und Calida Financial Ltd. sowie Surfer Rosa Ltd. bilden eine wachstumsstarke, vertikal integrierte eMoney-PayTech-Unternehmensgruppe – The Payments Group (TPG). TPG bietet eigene geschlossene und offene (Marken- und White-Label-)Prepaid-Zahlungsdienste für Hunderte von Online-Händlern weltweit an. Die Synergie zwischen diesen Unternehmen positioniert die TPG als künftigen Marktführer in den Bereichen Embedded Financial Products und Prepaidlösungen. Die Calida Financial Ltd. ist das regulierte Unternehmen innerhalb der TPG, nachdem sie im August 2024 eine E-Geld-Lizenz von der maltesischen Finanzaufsicht (MFSA) erhalten hat. Diese Lizenz erlaubt es Calida Financial Ltd. innovative E-Geld-Dienstleistungen und -Produkte in ganz Europa anzubieten.
TPG beschäftigt über 50 Mitarbeiter und ist global tätig. Kunden von TPG nutzen die mehr als 550.000 POS-Bargeldzahlstellen sowie das globale Online-Prepaid-Kartennetzwerk zur Abwicklung von Bargeld- und bargeldlosen Online-Zahlungen.
Des Weiteren betreibt die PGH mit ihrer künftig 25%igen Beteiligung German AI Projects GmbH gemeinsam mit AI-Experten einen auf AI fokussierten Company Builder namens ‚Softmax AI‘. Daneben hält die PGH aus ihrer Historie als ein führender deutscher Venture Capital-Anbieter unter der Marke German Startups Group ein Heritage VC-Portfolio an Minderheitsbeteiligungen an teils aussichtsreichen deutschen Startups über ihre 100%ige Tochtergesellschaft German Startups Group VC GmbH.
Weitere Informationen: www.tpgholding.com.
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Rosenberg Strategic Communications
Alexander Schmidt
a.schmidt@rosenbergsc.com
19.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Deutsch |
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The Payments Group Holding GmbH & Co. KGaA |
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Senckenberganlage 21 |
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60325 Frankfurt am Main |
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Deutschland |
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+49 69 348690520 |
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DE000A1MMEV4 |
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A1MMEV |
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Scale 30 |
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Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale), Hamburg, Tradegate Exchange |
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2249276 |
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EQS News-Service |
2249276 19.12.2025 CET/CEST
| DE000A1MMEV4 |
| 19.12.2025 | Nakiki SE | Nakiki SE veröffentlicht vorläufige Finanzinformationen für das Rumpfgeschäftsjahr 2024
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Nakiki SE
/ Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis
Nakiki SE veröffentlicht vorläufige Finanzinformationen für das Rumpfgeschäftsjahr 2024
19.12.2025 / 11:34 CET/CEST
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Nakiki SE veröffentlicht vorläufige Finanzinformationen für das Rumpfgeschäftsjahr 2024
Frankfurt, 19.12.2025 – Die Nakiki SE hat vorläufige, ungeprüften Finanzinformationen (GuV, Bilanz, Kapitalflussrechnung) für das Rumpfgeschäftsjahr 2024 (03.04.2024 bis 31.12.2024) auf nakikifinance.com veröffentlicht. Der Abschluss befindet sich derzeit in der finalen Abstimmung mit dem Abschlussprüfer.
Das Rumpfgeschäftsjahr 2024 war das erste Berichtsjahr nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens der Vorgängergesellschaft. Entsprechend ist die Vergleichbarkeit der finanziellen Kennzahlen und weiterer Informationen sehr eingeschränkt. Im Mittelpunkt der Entwicklung im Berichtsjahr stand die Stabilisierung und Neuaufstellung: Ziel war es, den Börsenmantel im regulierten Markt zu erhalten und zugleich die Grundlage für ein tragfähiges, nachhaltiges neues Geschäftsmodell aufzubauen. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft wurden neu besetzt.
Andreas Wegerich, seit Mai 2024 CEO der Nakiki SE: „Die Neuordnung der Gesellschaft einschließlich der Lösung von Altlasten sowie die Erstellung von Abschlüssen haben mehr Zeit gekostet und mehr Ressourcen gebunden, als wir ursprünglich geplant hatten. Umso wichtiger ist, dass wir nun auf einer stabilen Basis stehen und handlungsfähig sind. Wir sehen aktuell ein gutes Zeitfenster, die ersten Bitcoin zu erwerben – gerade weil das Marktumfeld nicht durch ein Allzeithoch geprägt ist – und parallel ein nachhaltig erfolgreiches Geschäftsmodell rund um unsere Bitcoin-Treasury-Strategie auszubauen.“
ÜBER NAKIKI
Die Nakiki SE ist eine deutsche börsennotierte Gesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Aktuell richtet sich Nakiki strategisch zur ersten deutschen „reinen“ Bitcoin-Treasury-Gesellschaft aus – also einem Unternehmen, dessen Bilanzkern aus langfristig gehaltenem Bitcoin als Treasury-Asset besteht.
Kontakt für Rückfragen:
Telefon: +49 40 285 304 23-0
E-Mail: info@nakikifinance.com
NAKIKI SE
Hanauer Landstr. 204
60314 Frankfurt am Main
Handelsregister: AG Frankfurt am Main, HRB: 137473
WKN: WNDL30
ISIN: DE000WNDL300
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Nakiki SE |
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Hanauer Landstr. 204 |
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60314 Frankfurt am Main |
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Deutschland |
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info@nakikifinance.com |
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https://nakikifinance.com/ |
| ISIN: |
DE000WNDL300, DE000WNDL318, DE000A460N46 |
| WKN: |
WNDL30, WNDL31, A460N |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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2249258 |
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EQS News-Service |
2249258 19.12.2025 CET/CEST
| DE000WNDL300 |
| 19.12.2025 | DN Deutsche Nachhaltigkeit AG | Gute Entwicklung: Deutsche Nachhaltigkeit mit erfolgreichem Jahr 2025
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DN Deutsche Nachhaltigkeit AG
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Gute Entwicklung: Deutsche Nachhaltigkeit mit erfolgreichem Jahr 2025
19.12.2025 / 11:06 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Gute Entwicklung: Deutsche Nachhaltigkeit mit erfolgreichem Jahr 2025
- Erweiterung des Portfolios um Save the Water, SUSMATA, EcoMotion und Tridi Solutions
- Implementierung eines standardisierten Venture Impact Assessment (VIA)-Prozess
- Personelle Verstärkung des Vorstands mit Dr. Andreas Rickert
- Positiver Impact für Umwelt und Gesellschaft und wirtschaftlicher Erfolg als Strategie
Frankfurt am Main, 19. Dezember 2025 – Die DN Group AG, Deutsche Nachhaltigkeit, (ISIN: DE000A3DW408, „Deutsche Nachhaltigkeit“) blickt auf ein operativ erfolgreiches Jahr 2025 zurück. Dies manifestiert sich u.a. in der deutlichen Ausweitung des Beteiligungsportfolios, der Entwicklung und Implementierung eines standardisieren Impact-Investment Prozesses sowie in der Ergänzung des Vorstands. Es ist der Deutsche Nachhaltigkeit damit gelungen, Impact für Umwelt und Gesellschaft mit einer guten wirtschaftlichen Entwicklung zu kombinieren.
Ole Nixdorff, CEO der Deutsche Nachhaltigkeit: „Im zu Ende gehenden Jahr haben wir unseren Impact-Investing-Ansatz konsequent umgesetzt und weiterentwickelt. Insofern war 2025 für die Deutsche Nachhaltigkeit ein gutes Jahr, in dem wir uns strukturell und personell verstärkt haben und unser Portfolio auf dieser Grundlage wertschöpfend erweitert haben. Dabei verbinden wir Beratung mit Beteiligung und tragen so aktiv zur Entwicklung und dem Impact der Unternehmen bei.“
Beim Portfolioausbau hat die Deutsche Nachhaltigkeit bedeutende Meilensteine erreicht und sich an vier weiteren Impact-Unternehmen beteiligt. Damit schärft die Deutsche Nachhaltigkeit ihr Profil als Pure Play Impact Investor mit hochwertigem Beteiligungsportfolio. Die neuen Portfoliounternehmen sind Save the Water, EcoMotion, SUSMATA und TriDi Solutions.
Save the Water entwickelt unter dem Markennamen „SOAPEYA“ ein Handreinigungsmittel, das eine vollständige hygienische Wirksamkeit ohne die Verwendung von Wasser gewährleistet. So leistet das Unternehmen einen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung, vornehmlich in Krisen- und Dürreregionen, in denen Wassermangel herrscht.
SUSMATA entwickelt, produziert und vertreibt nachhaltige Materialien auf Basis von Pflanzenabfällen, die u.a. als vegane Lederersatzprodukte in der Fashion- oder Automobilindustrie zum Einsatz kommen. Hierzu nutzt SUSMATA seine eigene patentierte Technologieplattform zur Entwicklung nachhaltiger Produktinnovationen. Das Produkt „Wastea“ wird beispielsweise aus Tee-Resten hergestellt und ist im Vergleich zu anderen Ersatzstoffen frei von Plastik. Darüber hinaus verfügt es über einen sehr positiven CO2-Fußabdruck.
EcoMotion bietet eine patentgeschützte Technologie für Park- und Parkhaussysteme, die eine deutlich höhere Nutzungseffizienz der verfügbaren Fläche ermöglicht. Die innovative Lösung verringert sowohl den Schadstoffausstoß und kommt mit weniger Flächenbedarf aus, weshalb sich die Technologie insbesondere im urbanen Umfeld eignet. Gleichzeitig stellt das System von EcoMotion sicher, dass Elektrofahrzeuge während des Parkens automatisch geladen werden.
Tridi Solutions ist ein Unternehmen im Bereich KI-Medizintechnik und hat ein innovatives System entwickelt, das Mediziner während eines chirurgischen Eingriffs schnelle KI-basierte Hilfestellungen gibt. Damit können Operationen effizienter durchgeführt werden und die Gesundheitsversorgung von Patienten kann deutlich verbessert werden.
Der 2025 von der Deutsche Nachhaltigkeit in Verbindung mit dem Nachhaltigkeitsberatungsunternehmen p17 entwickelte Venture Impact Assessment (VIA)-Prozess bildet ein leistungsfähiges Investmentschema, mit dem die positiven Effekte bestehender und potenziell neuer Portfoliounternehmen auf Umwelt und Gesellschaft beschrieben und gemessen werden. Der VIA-Prozess bildet als vorgelagertes Selektions-Tool somit zusammen mit einer ökonomischen Prognose die Basis für Anlageentscheidungen und die laufende Überprüfung der Portfoliozusammensetzung. Der Prozess basiert auf den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen und kombiniert sie mit einem einzigartigen Scoring-Modell, das auf 40 ESG-Prüfkriterien aufsetzt. Der kumulierte Score unterteilt Unternehmen in solche mit einem negativen und einem positiven Impact und unterscheidet dabei auch noch, wie groß der Impact der jeweiligen Unternehmen ist. Alle Beteiligungsunternehmen der Deutsche Nachhaltigkeit haben den Impact Investment Prozess durchlaufen und dabei ein deutlich positives Ergebnis erzielt.
Vor dem Hintergrund der geplanten künftigen Portfolioausweitung und des aktiven Beitrags der Deutsche Nachhaltigkeit zur internationalen Weiterentwicklung des Impact Investing ist die Berufung von Dr. Andreas Rickert zum Vorstand der Deutsche Nachhaltigkeit erfolgt. Er ist einer der renommiertesten und erfahrensten Vertreter im Bereich Nachhaltigkeit im deutschsprachigen Raum. Nach Stationen als Director bei der Bertelsmann Stiftung und seiner Tätigkeit für die Weltbank gründete er die Phineo gAG und ist deren Vorstandvorsitzender. Zudem ist Rickert Erster Vorsitzender des Bundesverbands Impact Investing.
Dr. Andreas Rickert, Vorstand der Deutsche Nachhaltigkeit: „Wir gehen mit einer klaren Strategie und hervorragender Grundlage ins Jahr 2026. Wir werden dabei zeigen, dass Impact für eine bessere Umwelt und Gesellschaft sowie wirtschaftlicher Erfolg keine Widersprüche sind, sondern sich vielmehr gegenseitig bedingen. Entsprechend positiv sind wir für die Entwicklung der Branche und unsers Unternehmens im Jahr 2026 gestimmt.“
Über DN Deutsche Nachhaltigkeit
Die DN Deutsche Nachhaltigkeit investiert in Impact-Unternehmen mit hohen Wachstumschancen in Zukunftsbranchen wie AI, Mobilität, zirkuläre Ökonomie, Ernährung, Gesundheit und Energie und begleitet diese bei erfolgreichen Börsengängen. Dabei ist die Deutsche Nachhaltigkeit einer der führenden Anbieter bei der Beratung von Börsengängen und Kapitalmarkttransaktionen und verbindet schnell wachsende ESG-Unternehmen mit internationalen institutionellen Investoren. Die Deutsche Nachhaltigkeit verfolgt somit eine nachhaltige und börsenrelevante Strategie und berät ihre Portfoliopartner bankenunabhängig zu allen Instrumenten des Kapitalmarktes.
Investor Relations und Media Relations
edicto GmbH
Axel Mühlhaus / Svenja Liebig
+49 69 90550 5-50 DN@edicto.de
www.deutsche-nachhaltigkeit.com
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Deutsch |
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DN Deutsche Nachhaltigkeit AG |
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Opern Turm, Bockenheimer Landstraße 2-4 |
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60306 Frankfurt am Main |
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Deutschland |
| E-Mail: |
info@dn-ag.com |
| ISIN: |
DE000A3DW408, DE000A383C76 |
| WKN: |
A3DW40 |
| Börsen: |
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München |
| EQS News ID: |
2249208 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2249208 19.12.2025 CET/CEST
| DE000A3DW408 |
| 19.12.2025 | Nagarro SE | Aufsichtsratsvorsitzender der Nagarro SE legt sein Amt aus gesundheitlichen Gründen nieder
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Nagarro SE
/ Schlagwort(e): Personalie
Aufsichtsratsvorsitzender der Nagarro SE legt sein Amt aus gesundheitlichen Gründen nieder
19.12.2025 / 11:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
München, den 19. Dezember 2025 – Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Nagarro SE, Herr Dr. Martin Enderle, hat aus gesundheitlichen Gründen sein Amt als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 31. Dezember 2025 niedergelegt. Der Aufsichtsrat wird zeitnah einen Nachfolger für Herrn Dr. Enderle im Vorsitz des Gremiums wählen. In der Zwischenzeit nimmt der stellvertretende Vorsitzende, Herrn Christian Bacherl, die Aufgaben des Vorsitzenden wahr. Der Vorstand wird zu gegebener Zeit einen Antrag an das zuständige Amtsgericht auf Ergänzung des vakanten Aufsichtsratssitzes stellen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats und der Vorstand danken Herrn Dr. Enderle für seine Arbeit im Aufsichtsrat und für seinen engagierten Einsatz für das Unternehmen.
Über Nagarro
Nagarro, ein weltweit führendes Unternehmen für Digital Engineering, unterstützt Kunden dabei, “fluidic“, innovative, digital-first Unternehmen zu werden und dadurch auf ihren Märkten erfolgreich zu sein. Das Unternehmen zeichnet sich durch seinen unternehmerischen, agilen und globalen Charakter, seine CARING-Mentalität und seine “Fluidic Intelligence”-Vision aus. Nagarro beschäftigt rund 17.700 Mitarbeitende und ist in 39 Ländern vertreten. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.nagarro.com.
FRA: NA9 (SDAX/TecDAX, ISIN DE000A3H2200, WKN A3H220)
Für Anfragen wenden Sie sich bitte an press@nagarro.com.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Nagarro SE |
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Baierbrunner Straße 15 |
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81379 München |
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Deutschland |
| Telefon: |
089 / 785 000 282 |
| E-Mail: |
ir@nagarro.com |
| Internet: |
www.nagarro.com |
| ISIN: |
DE000A3H2200 |
| WKN: |
A3H220 |
| Indizes: |
TecDAX, SDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2249202 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2249202 19.12.2025 CET/CEST
| DE000A3H2200 |
| 19.12.2025 | pferdewetten.de AG | pferdewetten.de AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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pferdewetten.de AG
/ Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte
pferdewetten.de AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
19.12.2025 / 10:51 CET/CEST
Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Veröffentlichung über neue Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
1. Angaben zum Emittenten
pferdewetten.de AG
Kaistr. 4
40221 Düsseldorf
Deutschland
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2. Art der Kapitalmaßnahme oder sonstigen Maßnahme
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Art der Kapitalmaßnahme oder sonstigen Maßnahme |
Stand zum / Datum der Wirksamkeit |
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Ausgabe von Bezugsaktien (§ 41 Abs. 2 WpHG) |
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| X |
Sonstige (Kapital-)Maßnahme (§ 41 Abs. 1 WpHG) |
18.12.2025 |
3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte:
9.277.881 davon Anzahl Mehrstimmrechte: 0 |
19.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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pferdewetten.de AG |
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Kaistr. 4 |
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40221 Düsseldorf |
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Deutschland |
| Internet: |
www.pferdewetten.ag |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2249198 19.12.2025 CET/CEST
| DE000A2YN777 |
| 19.12.2025 | Villeroy & Boch AG | Villeroy & Boch AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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Villeroy & Boch AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Villeroy & Boch AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
19.12.2025 / 10:17 CET/CEST
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Villeroy & Boch AG |
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Saaruferstraße 1-3 |
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66693 Mettlach |
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Deutschland |
| Internet: |
www.villeroy-boch.de |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2249186 19.12.2025 CET/CEST
| DE0007657231 |
| 19.12.2025 | Schaeffler AG | Schaeffler AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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Schaeffler AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Schaeffler AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
19.12.2025 / 10:00 CET/CEST
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Schaeffler AG |
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Industriestr. 1-3 |
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91074 Herzogenaurach |
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Deutschland |
| Internet: |
www.schaeffler.com |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2248968 19.12.2025 CET/CEST
| DE000SHA0100 |
| 19.12.2025 | Schaeffler AG | Schaeffler AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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Schaeffler AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Schaeffler AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
19.12.2025 / 10:00 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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| Sprache: |
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Industriestr. 1-3 |
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91074 Herzogenaurach |
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Deutschland |
| Internet: |
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EQS News-Service |
2249116 19.12.2025 CET/CEST
| DE000SHA0100 |
| 19.12.2025 | Schaeffler AG | Schaeffler AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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Schaeffler AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Schaeffler AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
19.12.2025 / 10:00 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Schaeffler AG |
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Industriestr. 1-3 |
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91074 Herzogenaurach |
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Deutschland |
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www.schaeffler.com |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2249108 19.12.2025 CET/CEST
| DE000SHA0100 |
| 19.12.2025 | MCS Market Communication Service GmbH | LIR Life Sciences ernennt Dr. Peter Singer zum wissenschaftlichen Berater
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Emittent / Herausgeber: MCS Market Communication Service GmbH
/ Schlagwort(e): Expansion/Personalie
LIR Life Sciences ernennt Dr. Peter Singer zum wissenschaftlichen Berater
19.12.2025 / 09:21 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Lir Life Sciences Corp. (ISIN: CA50206C1005 | WKN: A41QA9), LIR oder das Unternehmen, freut sich bekannt zu geben, dass Dr. Peter Singer, ein internationaler Gesundheitsexperte und ehemaliger Sonderberater (Special Advisor) des Generaldirektors der Weltgesundheitsorganisation (“WHO”), das Unternehmen ab sofort als wissenschaftlicher Berater (Scientific Advisor) unterstützen wird.
Dr. Singer hat mehr als 25 Jahre Führungserfahrung in den Bereichen Gesundheitsinnovation, öffentliche Gesundheitspolitik und globale Entwicklung. In der “WHO” bekleidete er eine Schlüsselrolle in der Entwicklung der globalen Strategie und der Triple Billion-Ziele der Organisation und deren Umsetzung in den jeweiligen Programmen und Mitgliedstaaten. Den Schwerpunkt seiner Arbeit bildeten die messbaren Auswirkungen auf Länderebene, die Koordinierung zwischen multilateralen Gesundheitsorganisationen sowie die Ausrichtung von gesundheitsbezogenen Investitionen auf Ziele der nachhaltigen Entwicklung. https://harthouse.ca/profile/peter-singer
Vor seiner Funktion bei der “WHO” war Dr. Singer Chief Executive Officer der gemeinnützigen Organisation “Grand Challenges Canada”, wo er die Zuteilung von Finanzmitteln in Höhe von über 450 Mio. CAD zur Unterstützung von mehr als 1.000 Gesundheitsinnovationen in über 90 Ländern beaufsichtigte. Diese Initiativen waren darauf ausgelegt, den globalen Herausforderungen im Gesundheitswesen mit messbaren und kosteneffizienten Lösungen zu begegnen. Dr. Singers Karriere im wissenschaftlichen Bereich umfasste Anstellungen als Professor Emeritus of Medicine an der “University of Toronto” und als ehemaliger Direktor des “Joint Centre for Bioethics”, wobei seine Forschungsaktivitäten von der Medizinethik über Gesundheitssysteme bis hin zu Innovationsrichtlinien reichten. https://harthouse.ca/profile/peter-singer
Dr. Singer hat mehrere nationale und internationale Auszeichnungen erhalten. Unter anderem wurde er mit dem “Michael Smith Prize” als Kanadas Gesundheitsforscher des Jahres im Bereich Bevölkerungsgesundheit und Gesundheitswesen (“Health Researcher of the Year in Population Health and Health Services”) geehrt und für seine Verdienste um die globale Gesundheit und Bioethik zum “Officer of the Order of Canada” ernannt. Er ist Fellow der “Royal Society of Canada”, der “Canadian Academy of Health Sciences”, der “U.S. National Academy of Medicine” und der “World Academy of Sciences”. https://harthouse.ca/profile/peter-singer
Als wissenschaftlicher Berater wird Dr. Singer entsprechende Beiträge zu LIRs Strategie für einen breiteren Zugang zu erschwinglichen Adipositastherapien weltweit leisten. Sein fachliches Knowhow in den Bereichen Innovation im Gesundheitswesen und seine auf Gleichberechtigung ausgerichtete Politik werden das Unternehmen bei seiner Mission unterstützen, der weltweit steigenden Belastung durch Fettleibigkeit mit praktischen, skalierbaren Lösungen zu begegnen.
“Dr. Singers Erfolgsbilanz bei der Förderung von Innovationen für die globale Gesundheit spricht für sich. Seine Erfahrungen in der Leitung internationaler Gesundheitsinitiativen und der Gestaltung der Gesundheitspolitik auf höchster Ebene werden entscheidend dazu beitragen, den Zugang zu Adipositastherapien zu erleichtern, insbesondere in Regionen, die von einer zielführenden Versorgung nach wie vor abgeschnitten sind. Zusätzlich zu seinem wissenschaftlichen und strategischen Knowhow hat Dr. Singer ein tiefes Verständnis dafür, wie Innovationen in messbare Auswirkungen auf die Gesundheit im großen Maßstab umgesetzt werden können. Diese Perspektive steht in engem Einklang mit unserer Mission”, erklärt Edward Mills, CEO von LIR Life Sciences.
Des Weiteren hat das Unternehmen mitgeteilt, dass die Firma Venture Liquidity Providers Inc. (VLP) (Firmenadresse: 1 McGuire Cres. Uxbridge, Ontario, Kanada, L9P 1G7, E-Mail: info@vlpinc.net, Website: www.vlpinc.net, Telefon: +1 416-891-4349; Kontaktperson John (JC) Cunningham) mit sofortiger Wirkung mit der Erbringung von Market-Making-Diensten beauftragt wurde. Im Rahmen der Beauftragung wird VLP für den Handel mit den Stammaktien des Emittenten an der Canadian Securities Exchange (CSE) sowie an allen anderen Marktplätzen, an denen die Wertpapiere des Emittenten gehandelt werden, verantwortlich sein. Ziel ist die Aufrechterhaltung eines angemessenen Marktes für die Stammaktien des Emittenten.
Im Rahmen der Beauftragung erhält VLP ein monatliches Honorar in Höhe von 5.000 CAD. Die Vereinbarung bleibt für einen Zeitraum von drei (3) Monaten in Kraft und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern sie nicht gemäß dieser Vereinbarung gekündigt wird. Bei Kündigung werden alle im Voraus bezahlten monatlichen Gebühren des Emittenten, die sich für Monate, in denen keine Handelsgeschäfte stattgefunden haben, im Besitz von VLP befinden, innerhalb von 15 Werktagen zurückerstattet.
Darüber hinaus hat das Unternehmen bekannt gegeben, dass sein Board of Directors einer Zuteilung von 2.220.000 “Restricted Share Units” (“RSUs”) an bestimmte Direktoren, Führungskräfte und Berater des Unternehmens gemäß den Bestimmungen seines Aktienoptionsplans (“Equity Incentive Plan”, der Plan) zugestimmt hat. Die “RSUs” sind nach den geltenden Wertpapiergesetzen und den Statuten der “CSE” an eine Haltedauer von vier (4) Monaten und einen (1) Tag gebunden. Nach ihrer Unverfallbarkeit berechtigt jede “RSU” den Inhaber zum Erhalt einer Stammaktie des Unternehmens.
Über LIR Life Sciences Corp.
Der Fokus von Lir Life Sciences Corp. (ISIN: CA50206C1005 | WKN: A41QA9) liegt auf der Erforschung und Entwicklung skalierbarer und erschwinglicher Therapien zur Behandlung der Fettleibigkeit (Adipositas) unter Verwendung neuartiger Methoden der Wirkstoffverabreichung. Das Unternehmen entwickelt aktuell ein transdermales Pflaster sowie andere neuartige Verabreichungssysteme, die “GLP-1” nachahmen. “GLP-1” ist ein natürlich vorkommendes Hormon, das zur Regulierung des Appetits und des Blutzuckerspiegels beiträgt. Diese Therapien könnten möglicherweise eine Alternative zu injizierbaren Medikamenten darstellen. Ziel ist es, den Zugang, die Therapietreue und die Kosteneffizienz sowohl in Industrieländern als auch in Schwellenmärkten zu verbessern. LIR Life Sciences ist es ein Anliegen, die weltweite Belastung durch Adipositas mit praktischen Lösungen auf Grundlage bewährter Wirkstoffe und fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse zu bekämpfen.
Rechtliche Angaben zu der Veröffentlichung
Diese Veröffentlichung ist eine Marketingmitteilung und Bestandteil einer Werbekampagne des Emittenten LIR Life Sciences Corp. und richtet sich an erfahrene und spekulativ orientierte Anleger. Die vorliegende Mitteilung darf keinesfalls als unabhängige Finanzanalyse oder gar Anlageberatung gewertet werden, da erhebliche Interessenkonflikte, die die Objektivität des Erstellers beeinträchtigen können, vorliegen (siehe im Folgenden Abschnitt „Interessen / Interessenkonflikte“).
Die angegebenen Preise zu besprochenen Wertpapieren sind, soweit nicht gesondert ausgewiesen, Tagesschlusskurse des letzten Börsentages vor der jeweiligen erstmaligen Verbreitung.
Identität des Verbreiters und Erstellers: MCS Market Communication Service GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter der Nummer HRB 11340 und eingetragen in der Liste der institutsunabhängigen Ersteller und/oder Weitergeber von Anlagestrategie- und Anlageempfehlungen die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geführt wird und zuständige Aufsichtsbehörde ist (nachfolgend als „Verbreiter“ bezeichnet).
Interessen / Interessenskonflikte
Der Verbreiter erhält vom Emittenten für die Verbreitung der Marketingmitteilung eine fixe Vergütung. Der Verbreiter und/oder mit ihr verbundene Unternehmen wurden vom Emittenten bzw. von deren Aktionären mit der Erstellung der vorliegenden Marketingmitteilung beauftragt. Aufgrund der Beauftragung durch den Emittenten ist die Unabhängigkeit der Mitteilung nicht sichergestellt. Dies begründet laut Gesetz auf Seiten der Verbreiter bzw. des verantwortlichen Redakteurs einen Interessenkonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.
Wir weisen darauf hin, dass die Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Verbreiter, deren Organe, wesentlichen Aktionäre, sowie mit diesen verbundenen Parteien (Dritte) zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung womöglich Aktien des Emittenten, welche im Rahmen dieser Publikation besprochen wird, halten. Es besteht seitens der Auftraggeber und der Dritten gegebenenfalls die Absicht, diese Wertpapiere in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren oder jederzeit weitere Wertpapiere hinzuzukaufen.
Der Verbreiter handelt demzufolge im Zusammenwirken mit und aufgrund entgeltlichen Auftrags von weiteren Personen, die signifikante Aktienpositionen des besprochenen Emittenten halten können. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenkonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Weder Verbreiter noch der verantwortliche Redakteur sind an den beschriebenen möglichen Veräußerungs- / Kaufaktivitäten beteiligt. Auf entsprechende potentielle Aktienverkäufe und -käufe der Auftraggeber sowie Dritter hat der Emittent auch keinen Einfluss.
Der Verbreiter hat es zu unterlassen, Wertpapiere des Emittenten zu halten oder in irgendeiner Weise mit ihnen zu handeln. Der Verbreiter der Mitteilung besitzt/hält weder unmittelbar noch mittelbar (beispielsweise über verbundene Unternehmen, in abgestimmter Art und Weise) Aktienpositionen des besprochenen Emittenten. Darüber hinaus ist die Vergütung des Verbreiters der Mitteilung weder direkt an finanzielle Transaktionen noch an Börsenumsätze oder Vermögensverwaltungsgebühren gekoppelt.
Weder der Verbreiter, noch ein mit ihm verbundenes Unternehmen, noch eine bei der Erstellung mitwirkende Person (noch deren mit ihr eng verbundene Personen), noch Personen, die vor Weitergabe der Mitteilung Zugang hatten oder haben konnten, sind / ist in Besitz einer Nettoverkaufs- oder Nettokaufposition, die die Schwelle von 0,5% des gesamten emittierten Aktienkapitals des Kapitals des Emittenten überschreitet. Ebenso wenig werden von der/den Person/en Anteile an über 5% des gesamten emittierten Aktienkapitals des Emittenten gehalten, war/en die Person/en innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate bei der öffentlichen Emission von Finanzinstrumenten des Emittenten federführend oder mitführend, war/en die Person/en Marketmaker oder Liquiditätsspender in den Finanzinstrumenten des Emittenten, haben mit dem Emittenten eine Vereinbarung über die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gemäß Anhang I Abschnitt A und B der Richtlinie 2014/65/EU getroffen, die innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate gültig war oder in diesem Zeitraum eine Leistung oder ein Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung gegeben war.
Emittent: LIR Life Sciences Corp.
Datum der erstmaligen Verbreitung: 04.12.2025 Uhrzeit der erstmaligen Verbreitung: 10:22 Uhr Abstimmung mit dem Emittenten: Ja
Adressaten: Der Verbreiter stellt die Mitteilung allen interessierten Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Privatanlegern gleichzeitig zur Verfügung. Ausgeschlossene Adressaten: Die vom Verbreiter veröffentlichten Publikationen, Informationen, Analysen, Reports, Researches und Dokumente sind nicht für U.S.-Personen oder Personen, die ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan haben, bestimmt und dürfen weder von diesen eingesehen noch an diese verteilt werden. Informationsquellen: Informationsquellen des Verbreiters und Erstellers sind Angaben und Informationen des Emittenten, in- und ausländische Wirtschaftspresse, Informationsdienste, Nachrichtenagenturen (z.B. Reuters, Bloomberg, Infront, u. a.), Analysen und Veröffentlichungen im Internet. Sorgfaltsmaßstab: Bewertungen und daraus abgeleitete Schlussfolgerungen werden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Berücksichtigung aller zum jeweiligen Zeitpunkt öffentlich zugänglichen nach Ansicht des Erstellers entscheidungserheblichen Faktoren erstellt.
Hinweise betreffend der mit den Wertpapieren und mit deren Emittenten verbundenen Risiken
Weil andere Researchhäuser und Börsenbriefe den Wert auch besprechen können, kann es in vorliegendem Empfehlungszeitraum zu einer symmetrischen Informations-/ und Meinungsgenerierung kommen. Natürlich gilt es zu beachten, dass der Emittent in der höchsten denkbaren Risikoklasse für Aktien gelistet ist. Der Emittent weist ggf. noch keine Umsätze auf und befindet sich auf Early Stage Level, was riskant ist. Die finanzielle Situation des Unternehmens ist noch defizitär, was die Risiken deutlich erhöht. Durch ggf. notwendig werdende Kapitalerhöhungen könnten zudem kurzfristig Verwässerungserscheinungen auftreten, die zu Lasten der Investoren gehen können. Wenn es dem Emittenten nicht gelingt, weitere Finanzquellen in den nächsten Jahren zu erschließen, könnten sogar Insolvenz und ein Delisting/Einstellung des Handels drohen.
Enthaftungserklärung und Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals
Die Hintergrundinformationen, Markteinschätzungen und Wertpapieranalysen, die der Verbreiter auf seinen Webseiten und in seinen Newslettern veröffentlicht, stellen weder ein Verkaufsangebot für die behandelten Notierungen noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber für vertrauenswürdig erachtet. Dennoch ist die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der Ausführungen bzw. der Aktienbesprechungen für die eigene Anlageentscheidung möglicherweise resultieren können, ausnahmslos ausgeschlossen.
Wir geben zu bedenken, dass Aktieninvestments immer mit Risiko verbunden sind. Jedes Geschäft mit Optionsscheinen, Hebelzertifikaten oder sonstigen Finanzprodukten ist sogar mit äußerst großen Risiken behaftet. Aufgrund von politischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Veränderungen kann es zu erheblichen Kursverlusten, im schlimmsten Fall zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Bei derivativen Produkten ist die Wahrscheinlichkeit extremer Verluste mindestens genauso hoch wie bei SmallCap Aktien, wobei auch die großen in- und ausländischen Aktienwerte schwere Kursverluste bis hin zum Totalverlust erleiden können. Sie sollten sich vor jeder Anlageentscheidung (z.B. durch Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens) weitergehend beraten lassen.
Obwohl die in den Mitteilungen und Markteinschätzungen vom Verbreiter enthaltenen Wertungen und Aussagen mit der angemessenen Sorgfalt erstellt wurden, übernehmen wir keinerlei Verantwortung oder Haftung für Fehler, Versäumnisse oder falsche Angaben. Dies gilt ebenso für alle von unseren Gesprächspartnern in den Interviews geäußerten Darstellungen, Zahlen und Beurteilungen.
Das gesamte Risiko, das aus dem Verwenden oder der Leistung von Service und Materialien entsteht, verbleibt bei Ihnen, dem Leser. Bis zum durch anwendbares Recht äußerstenfalls Zulässigen kann der Verbreiter nicht haftbar gemacht werden für irgendwelche besonderen, zufällig entstandenen oder indirekten Schäden oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust geschäftlicher Informationen oder irgendeinen anderen Vermögensschaden), die aus dem Verwenden oder der Unmöglichkeit, Service und Materialien zu verwenden entstanden sind.
Alle in dem vorliegenden Report zum Emittenten geäußerten Aussagen, außer historischen Tatsachen, sollten als zukunftsgerichtete Aussagen verstanden werden, die sich wegen erheblicher Unwägbarkeiten durchaus nicht bewahrheiten könnten. Die Aussagen des Erstellers unterliegen Ungewissheiten, die nicht unterschätzt werden sollten. Es gibt keine Sicherheit oder Garantie, dass die getätigten Prognosen tatsächlich eintreffen. Daher sollten die Leser sich nicht auf die Aussagen des Erstellers verlassen und nicht nur auf Grund der Lektüre der Mitteilung Wertpapiere kaufen oder verkaufen.
Der Service des Verbreiters darf deshalb keinesfalls als persönliche oder auch nur allgemeine Anlageberatung aufgefasst werden. Nutzer, die aufgrund der vom Verbreiter abgebildeten oder bestellten Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Alle vorliegenden Texte, insbesondere Markteinschätzungen, Aktienbeurteilungen und Chartanalysen spiegeln die persönliche Meinung des Redakteurs wider. Es handelt sich also um reine individuelle Auffassungen ohne Anspruch auf ausgewogene Durchdringung der Materie. Der Leser versichert hiermit, dass er sämtliche Materialien und Inhalte auf eigenes Risiko nutzt und der Verbreiter keine Haftung übernimmt.
Der Verbreiter behält sich das Recht vor, die Inhalte und Materialien, welche von ihm verbreitet werden, ohne Ankündigung abzuändern, zu verbessern, zu erweitern oder zu entfernen. Der Verbreiter schließt ausdrücklich jede Gewährleistung für Service und Materialien aus. Service und Materialien und die darauf bezogene Dokumentation wird Ihnen „so wie sie ist“ zur Verfügung gestellt, ohne Gewährleistung irgendeiner Art, weder ausdrücklich noch konkludent. Einschließlich, aber nicht beschränkt auf konkludente Gewährleistungen der Tauglichkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder des Nichtbestehens einer Rechtsverletzung.
Es gibt keine Garantie dafür, dass die Prognosen des Emittenten, des Erstellers oder (weiterer) Experten und des Managements tatsächlich eintreten. Die Wertentwicklung der Aktie des Emittenten ist damit ungewiss. Wie bei jedem sogenannten Micro Cap besteht auch hier die Gefahr des Totalverlustes. Deshalb dient die Aktie nur der dynamischen Beimischung in einem ansonsten gut diversifizierten Depot.
Der Anleger sollte die Nachrichtenlage genau verfolgen und über die technischen Voraussetzungen für ein Trading in Pennystocks verfügen. Die segmenttypische Marktenge sorgt für hohe Volatilität. Unerfahrenen Anlegern und LOW-RISK Investoren wird von einer Investition in Aktien des Emittenten grundsätzlich abgeraten. Die vorliegende Analyse richtet sich ausschließlich an erfahrene Profitrader.
Begriffsbestimmungen
Maßgebend für die Einschätzung zu einem Emittenten ist, ob sich seine Aktien nach der Einschätzung des Erstellers in den folgenden 12 Monaten (Geltungszeitraum) besser, schlechter oder im Vergleich mit den Aktien vergleichbarer Emittenten aus derselben Peer Group bewegen können:
Sell: Der Begriff Sell bedeutet verkaufen. Der Ersteller ist der Auffassung, dass ein weiterer Kursgewinn unwahrscheinlich ist, ein Kursverlust eintreten könne oder dass Anleger bereits erzielte Gewinne realisieren sollten. In all diesen Fällen wird er die Empfehlung „Sell“ aussprechen. Hold: Der Begriff Hold bedeutet halten. Der Ersteller sieht ein Kurspotenzial für die Aktie, weshalb er der Meinung ist, die Aktie im Depot zu behalten. Buy: Der Begriff Buy bedeutet kaufen. Der Ersteller erwartet einen Kursanstieg der Aktie, da er diese aktuell für unterbewertet hält. Strong Buy: Der Begriff Strong Buy bedeutet unbedingt kaufen und wird zum Beispiel von den US-Investmenthäusern Morgan Stanley und Salomon Brothers verwendet. Der Ersteller erwartet einen im Vergleich zu anderen Unternehmen derselben Peer Group überdurchschnittlichen Kursanstieg.
Unabhängig von der vorgenommenen Einschätzung bestehen nach der Empfindlichkeitsanalyse deutliche Risiken aufgrund einer Änderung der zugrunde gelegten Annahmen. Diese Erörterung von Risikofaktoren in der Analyse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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| 19.12.2025 | ESR Media | ESR auf der CES 2026: Next-Gen-Innovationen für Laden, Schutz und Produktivität im Alltag
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ESR Media
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
ESR auf der CES 2026: Next-Gen-Innovationen für Laden, Schutz und Produktivität im Alltag
19.12.2025 / 09:05 CET/CEST
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WILMINGTON, Del., 19. Dezember 2025 /PRNewswire/ – ESR, eine globale Tech-Marke mit dem Vertrauen von über 130 Millionen Kunden weltweit, präsentiert auf der CES und bei Pepcom in Las Vegas sein neues Produktportfolio für 2026. Gezeigt werden Innovationen für schnelleres Laden, Rundumschutz und produktiveres Arbeiten, die sich nahtlos in den Alltag integrieren und das geräteübergreifende ESR-Ökosystem erweitern. „Die CES 2026 ist für ESR ein wichtiger Meilenstein, um zu zeigen, wie Alltagstechnik einfacher und smarter wird", sagt Tim Wu, CEO von ESR. „Unsere neuen CryoBoost®- und Qi2.2-Lösungen sowie intuitive Schutz- und Produktivitätslösungen stehen für unseren Anspruch, Geräte effizient zu laden, zu schützen und optimal nutzbar zu machen." Magnetisches Laden neu definiert: Schneller, dünner, kühler Im Zentrum des ESR-Ökosystems steht die patentierte CryoBoost®-Technologie – die weltweit erste aktive Kühlung für kabelloses Laden, entwickelt zur Reduzierung von Hitze und zur Steigerung der Effizienz. Aufbauend darauf bringt ESR 2025 die zweite Generation von CryoBoost® auf den Markt, mit deutlich verbesserter Leistung und Nutzererfahrung: l Optimierter Luftstrom mit bis zu 6 °C geringerer Gerätetemperatur. l Reduzierte Lüfterlautstärke von nur 25 dB. l Schlankeres Design mit nur 4 mm Lüfterdicke. In Kombination mit dem erweiterten Qi2-25W-Standard ermöglicht ESR schnelleres, sichereres und stabileres Laden – zu Hause, unterwegs und im Auto. Ergänzt wird das Line-up 2026 durch die MagSlim Magnetic Power Bank, eine ultradünne magnetische Powerbank für maximale Mobilität und zuverlässiges Schnellladen. Rundum-Schutz für sorgenfreie Nutzung Auch im Bereich Schutz setzt ESR neue Maßstäbe. Die neuesten iPhone-Hüllen und Displayschutzgläser kombinieren schlankes Design mit militärtauglichen Materialien und durchdachter Funktionalität. Die Stash-Stand-Hüllen bieten integrierte Ständer für Hoch- und Querformat, volle MagSafe-Kompatibilität sowie verstärkten Schutz durch Air-Guard-Ecken, erhöhte Displayränder und eine robuste Kameraleiste. Ergänzt wird das Sortiment durch den UltraFit Armorite® Pro Displayschutz aus Accessory Glass by Corning™, der bis zu zehnmal höhere Stoßabsorption als herkömmliche Schutzgläser bietet. Dank UltraFit-Montagerahmen gelingt die Installation blasenfrei mit nur einem Zug. Ab Januar 2026 erweitert ESR sein Portfolio zudem um Zubehör für die kommende Samsung Galaxy S26 Serie – optimiert für Qi2-25W-Laden und MagSafe-kompatible Accessoires. Produktivität neu gedacht: iPad-Zubehör für Arbeit und Kreativität Für iPad-Nutzer präsentiert ESR ein umfassendes Zubehörsortiment, darunter Hüllen, Tastaturen, Stifte und Displayschutzlösungen. Die neuen Shift- und Flex-Tastaturhüllen mit abnehmbarer magnetischer Tastatur ermöglichen flexibles Arbeiten, Zeichnen und Präsentieren – mit stabiler Mehrwinkel-Unterstützung und zuverlässigem Geräteschutz. Abgerundet wird das Angebot durch den UltraFit Armorite Paper-Feel Displayschutz, der das Schreibgefühl auf Papier nachahmt und dank UltraFit-Ablage eine staub- und blasenfreie Montage ermöglicht. ESR auf der CES 2026 • Pepcom Digital Experience: 5. Januar, 19:00–22:30 Uhr PST • CES-Stand: 6.–9. Januar, LVCC South Hall 1 – Stand 31523 Weitere Informationen finden Sie auf Amazon oder der offiziellen ESR-Website. Presseanfragen: media@esrtech.com Über ESR ESR wurde 2009 gegründet und entwickelt seit über 16 Jahren Tech-Zubehör, das den Alltag einfacher macht. Mit dem Vertrauen von mehr als 130 Millionen Nutzern weltweit verfolgt ESR die Mission, Technologie nahtlos in das tägliche Leben zu integrieren – für mehr Komfort, Effizienz und Freiheit. Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2849527/1800_1200.jpg
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19.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2248868 19.12.2025 CET/CEST
| noisin070682 |
| 19.12.2025 | LTG AG | LTG AG: Beschlussfassung der Gläubigerversammlung vom 18.12.2025
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LTG AG / Schlagwort(e): Sonstiges
LTG AG: Beschlussfassung der Gläubigerversammlung vom 18.12.2025
19.12.2025 / 08:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
LTG AG
Hindenburgstraße 13b, 23879 Mölln
ISIN DE000A3E5FQ1 - WKN A3E5FQ
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art.17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MMVO)
Börsenplatz: Freiverkehr Hamburg
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung vom 18.12.2025
Folgender Beschluss wurde gesamthaft duch die Gläubigerversammlung gefasst:
„§ 3 Laufzeit, Rückzahlung, Rückerwerb wird in Absatz 1 wie folgt geändert und neu gefasst:
„(1) Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 22. März 2021 (einschließlich) (der „Begebungstag“) und endet am 21. März 2028 (einschließlich) (das „Laufzeitende“). Das Laufzeitende ist abweichend von Satz 1 jeder andere Tag, zu dem eine Schuldverschreibung wirksam gekündigt wird. Die Emittentin ist berechtigt, die Laufzeit der Schuldverschreibungen zwei Mal, um jeweils zwölf Monate zu verlängern, ohne dass es der Zustimmung der Anleihegläubiger bedarf. Im Fall der ersten Verlängerung der Laufzeit ist das Lauf-zeitende gemäß Satz 1 der 21. März 2029 und im Fall der zweiten Verlängerung der 21. März 2030. Eine Verlängerung der Laufzeit ist spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende gemäß § 17 bekannt zu machen.“
§ 4 Verzinsung wird insgesamt wie folgt neu gefasst:
„§ 4 Verzinsung
(1) Die Schuldverschreibungen werden während der gesamten Laufzeit gemäß § 3 Abs. 1 mit 6,00 % p.a. bezogen auf ihren Nennbetrag jeweils für eine Zinsperiode nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze verzinst.
(2) Die am 22. September 2025 (einschließlich) beginnende Zinsperiode endet am 31. Dezember 2026 (ein-schließlich) („Zinsperiode 25/26“). Die nachfolgenden Zinsperioden beginnen jeweils am 1. Januar (ein-schließlich) eines Jahres und enden am 31. Dezember (einschließlich) desselben Jahres (jede Zinsperiode, einschließlich der Zinsperiode 25/26, jeweils eine „Zinsperiode“). Die letzte Zinsperiode endet am Laufzeit-ende („letzte Zinsperiode“).
(3) Zinsen für eine Zinsperiode sind vorbehaltlich des nachfolgenden Abs. 4 spätestens am 1. August des der Zinsperiode folgenden Jahres zu Zahlung fällig, es sei denn, der im Bericht des Wirtschaftsprüfers zum testierten Jahresabschluss des Geschäftsjahres, das der jeweiligen Zinsperiode entspricht, weist in der nach den Grundsätzen des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 21 (DRS 21) erstellten Kapitalflussrechnung einen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit aus, der kleiner oder gleich EUR 0,00 beträgt, wobei die Zinsperiode 25/26 der Zinsperiode für das Geschäftsjahr 2025 zugerechnet wird. Soweit die Zinsen für eine Zinsperiode nach Satz 1 nicht zur Zahlung fällig werden, werden diese aufgelaufenen Zinsen („fortgeschriebene Zinsen“) unverzinst den Zinsen für die nachfolgende Zinsperiode zugeschrieben und bilden somit die Zinsen für die nachfolgende Zinsperiode. Die Emittentin ist berechtigt, fortgeschriebene Zinsen auch abweichend von der Fälligkeitsregel nach Satz 1 zu zahlen, wodurch die Zinsen der Zinsperiode, in der die Emittentin fortgeschrieben Zinsen zahlt, entsprechend reduziert werden.
(4) Die Zinsen der letzten Zinsperiode sowie der Zinsperiode, die der letzten Zinsperiode vorausgeht, einschließlich etwaigen fortgeschriebenen Zinses, sind am Fälligkeitstag zur Zahlung fällig.
(5) Die Verzinsung der Schuldverschreibungen endet mit Beginn des Fälligkeitstags, oder, sollte die Emittentin eine Zahlung aus diesen Schuldverschreibungen bei Fälligkeit nicht leisten („Verzug“), mit dem Beginn des Tages der tatsächlichen Zahlung. Der Zinssatz erhöht sich vom ersten Tag des Verzugs bis zur tatsächlichen Zahlung um 3,00% per annum.
(6) Zinsen für die Zinsperiode 25/26 und Zinsen für die letzte Zinsperiode, d.h. Zinsen im Hinblick auf einen Zeitraum, der kürzer als eine Zinsperiode für ein volles Geschäftsjahr ist („verkürzte Zinsperiode“), werden berechnet auf der Grundlage der Anzahl der tatsächlichen verstrichenen Tage im relevanten Zeitraum (gerechnet vom ersten Tag der verkürzten Zinsperiode (einschließlich) dividiert durch die tatsächliche Anzahl der Kalendertage des Geschäftsjahres, in das die jeweilige verkürzte Zinsperiode fällt (365 Tage bzw. 366 Tage im Falle eines Schaltjahres) (ICMA-Regel 251).“
Ende der Insiderinformation
19.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2248542 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2248542 19.12.2025 CET/CEST
| DE000A3E5FQ1 |
| 19.12.2025 | Redcare Pharmacy N.V. | Redcare Pharmacy: Rückzahlung der Wandelanleihe 2021/2028.
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Redcare Pharmacy N.V.
/ Schlagwort(e): Anleihe
Redcare Pharmacy: Rückzahlung der Wandelanleihe 2021/2028.
19.12.2025 / 08:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Redcare Pharmacy: Rückzahlung der Wandelanleihe 2021/2028.
Sevenum, Niederlande, 19. Dezember 2025. Anleihegläubiger der von Redcare Pharmacy N.V. begebenen Wandelanleihe 2021/2028 (die „Wandelanleihe“) mit einem ursprünglichen Volumen von EUR 225 Mio. haben gemäß den Bedingungen der Wandelanleihe ihr Rückzahlungsrecht in einem Volumen von EUR 64,5 Mio. ausgeübt. Der Vollzug ist zum 21. Januar 2026 vorgesehen.
Im April 2025 hatte Redcare Pharmacy im Rahmen eines Rückkaufangebots (Tenderverfahrens) Wandelanleihen im Volumen von EUR 157,9 Mio. erworben, zeitgleich mit der erfolgreichen Platzierung neuer Wandelanleihen mit einem Volumen von EUR 300 Mio. und einer Fälligkeit im Jahr 2032.
Nach Abschluss dieser Transaktion wird der verbleibende Nominalbetrag der Wandelanleihe EUR 2,6 Mio. betragen.
Zum 30. September 2025 beliefen sich die liquiden Mittel und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte nach Abzug der Verbindlichkeiten gegenüber Banken auf EUR 265,6 Mio., gegenüber EUR 177,6 Mio. zum 31. Dezember 2024.
Über Redcare Pharmacy.
Im Jahr 2001 gegründet, ist Redcare Pharmacy (vormals Shop Apotheke Europe) heute die führende Online-Apotheke in Europa und aktuell in sieben Ländern aktiv: Deutschland, Österreich, Frankreich, Belgien, Italien, den Niederlanden und der Schweiz.
Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Sevenum, NL im Herzen Europas, mit weiteren Standorten in Köln, Berlin, München, Tongeren, Warschau, Pilsen, Mailand, Lille und Eindhoven.
Als die One-Stop-Pharmacy der Zukunft bietet Redcare Pharmacy über 13,5 Millionen aktiven Kund:innen ein vielseitiges Sortiment von mehr als 250.000 Produkten zu fairen Preisen. Neben rezeptfreien Medikamenten, Nahrungsergänzungsmitteln, Beauty- und Körperpflegeprodukten sowie einer umfangreichen Auswahl an gesundheitsbezogenen Artikeln in allen Märkten, bietet das Unternehmen auch verschreibungspflichtige Medikamente für Kund:innen in Deutschland, der Schweiz und in den Niederlanden an.
Pharmazeutische Sicherheit hat immer oberste Priorität. Im Herzen eine Apotheke, steht die fundierte pharmazeutische Beratung klar im Fokus von Redcare. Dabei steht Care im Namen für ein vielseitiges Angebot von Dienstleistungen für alle Lebensphasen und Gesundheits-themen: Von Marktplätzen über einzigartige Lieferoptionen bis hin zu Medikationsmanagement.
Redcare Pharmacy N.V. ist seit 2016 an der Börse Frankfurt (Prime Standard) gelistet. Seit dem 19. Juni 2023 ist das Unternehmen Mitglied im Auswahlindex MDAX.
19.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Redcare Pharmacy N.V. |
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Erik de Rodeweg 11-13 |
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5975 WD Sevenum |
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Niederlande |
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| Fax: |
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| E-Mail: |
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| WKN: |
A2AR94, A19Y072 |
| Indizes: |
MDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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2248838 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2248838 19.12.2025 CET/CEST
| NL0012044747 |
| 19.12.2025 | ALLGEIER SE | Allgeier SE: Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) / Erwerb eigener Aktien
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ALLGEIER SE
/ Aktienrückkauf
Allgeier SE: Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) / Erwerb eigener Aktien
19.12.2025 / 07:35 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Der von der Allgeier SE (die „Gesellschaft“) in der Ad-hoc-Mitteilung vom 18. Dezember 2025 angekündigte Aktienrückkauf wird ab dem 19. Dezember 2025 durchgeführt. Im Zeitraum bis längstens zum 30. April 2026 sollen bis zu 575.080 eigene Aktien der Gesellschaft zurückerworben werden, dies entspricht einem Anteil von rund 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 11.501.613,00. Der Rückkauf ist auf eine solche Anzahl von Aktien begrenzt, die einem Gesamtvolumen von höchstens EUR 11 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) entspricht. Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen. Die erworbenen Aktien können zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Juni 2025 genannten Zwecken verwendet werden.
Der Rückkauf erfolgt unter Berücksichtigung der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (Del-VO).
Der Rückkauf wird von einer Bank durchgeführt. Die Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs sowie die Höhe des einzelnen Rückkaufs unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft (Art. 4 Abs. 2 lit. b) Del-VO). Das Recht der Gesellschaft, das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf ein oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt.
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wiederaufgenommen werden.
Entsprechend der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Juni 2025 darf der Gegenwert für den Erwerb der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs nicht um mehr als 10 % überschreiten oder mehr als 25 % unterschreiten. Maßgeblich ist der rechnerische Mittelwert der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien. Darüber hinaus hat sich die durchführende Bank gegenüber der Gesellschaft unter anderem auch dazu verpflichtet, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 Del-VO zu beachten. Unter anderem darf gemäß Art. 3 Abs. 2 Del-VO kein Kaufpreis gezahlt werden, der über demjenigen des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt, und zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet; maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Zudem dürfen gemäß Art. 3 Abs. 3 Del-VO an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden.
Informationen zu den mit dem Rückkauf zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Del-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung angemessen bekannt gegeben. Ferner wird die Allgeier SE die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Webseite unter www.allgeier.com im Bereich Investor Relations veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben (Art. 2 Abs. 3 Satz 2 Del-VO).
Der Rückkauf kann in mehreren Tranchen mit unterschiedlichen Volumina unter jeweiliger Beachtung der Höchstgrenze der zu erwerbenden Anzahl eigener Aktien durchgeführt werden. Über den Beginn und das Ende entsprechender Tranchen wird der Vorstand der Gesellschaft jeweils im eigenen Ermessen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben entscheiden. Der Beginn einzelner Tranchen wird entsprechend den rechtlichen Vorgaben jeweils vor deren Beginn ordnungsgemäß bekanntgegeben.
München, den 19. Dezember 2025
Der Vorstand
19.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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EQS News-Service |
2248782 19.12.2025 CET/CEST
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| 19.12.2025 | DATAGROUP SE | DATAGROUP wächst im Geschäftsjahr 2024/2025 in herausforderndem Marktumfeld
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DATAGROUP SE
/ Schlagwort(e): Jahresbericht
DATAGROUP wächst im Geschäftsjahr 2024/2025 in herausforderndem Marktumfeld
19.12.2025 / 07:30 CET/CEST
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DATAGROUP wächst im Geschäftsjahr 2024/2025 in herausforderndem Marktumfeld
- Umsatzplus von 7,3 % auf 566,1 Mio. EUR
- Solider Auftragseingang im CORBOX-Kerngeschäft sowie Profitabilität (EBIT-Marge 8,4 %)
- Öffentliches Erwerbsangebot im November 2025 erfolgreich abgeschlossen und strategische Partnerschaft mit KKR und HHS gestartet
- Delisting eingeleitet; kein separates Delisting-Angebot erforderlich
Pliezhausen, 19. Dezember 2025. Die DATAGROUP SE (WKN: A0JC8S) hat heute den Geschäftsbericht 2024/2025 veröffentlicht und blickt trotz eines anspruchsvollen Marktumfelds auf ein solides Geschäftsjahr zurück. Der Konzernumsatz stieg um 7,3 % auf 566,1 Mio. EUR (i. Vj.: 527,6 Mio. EUR), das EBITDA erreichte 84,1 Mio. EUR (i. Vj.: 80,4 Mio. EUR). Damit wurden sämtliche Prognosewerte erreicht.
Die Ergebnisentwicklung spiegelt weiterhin die planmäßigen Investitionen in die Zukunftsfelder Künstliche Intelligenz, Cyber Security und Cloud-Technologien wider. Das EBIT lag im Geschäftsjahr bei 47,3 Mio. EUR, die EBIT-Marge erreichte solide 8,4 %.
DATAGROUP blieb auch 2024/2025 auf Kurs: Das organische Wachstum betrug 3,9 %, weitere 3,4 % resultierten aus strategischen Akquisitionen. Mit Auftragseingängen in Höhe von rund 57 Mio. EUR erzielte das Unternehmen einen neuen Bestwert. Dies spricht für die Stärke des CORBOX-Kerngeschäfts und die anhaltend hohe Nachfrage nach sicheren, souveränen IT-Services.
„Wir blicken auf ein solides Geschäftsjahr zurück, in dem wir unsere Prognosen erreicht und unsere Marktposition weiter ausgebaut haben“, sagt Andreas Baresel, Vorstandsvorsitzender von DATAGROUP. „Die hohe Nachfrage nach unseren modularen IT-Services sowie die erfolgreiche Integration neuer Unternehmen unterstreichen die Verlässlichkeit und Qualität, für die DATAGROUP steht.“
Die Materialkosten stiegen moderat auf 165,7 Mio. EUR (i. Vj.: 161,5 Mio. EUR), die Personalkosten erhöhten sich infolge der Akquisitionen und des Ausbaus der Zukunftsbereiche auf 293,5 Mio. EUR (i. Vj.: 267,7 Mio. EUR). Der Rohertrag legte um 9,0 % auf 405,9 Mio. EUR zu (i. Vj.: 372,3 Mio. EUR).
Bilanzentwicklung und Cashflow
Die Bilanzsumme lag mit 537,3 Mio. EUR nahezu auf Vorjahresniveau. Die Eigenkapitalquote verbesserte sich auf 31,7 % (30.09.2024: 28,6 %), die liquiden Mittel sanken durch ein starkes Cash-Management auf 10,3 Mio. EUR (i. Vj.: 36,6 Mio. EUR).
Die Nettofinanzverschuldung lag bei 161,4 Mio. EUR (i. Vj.: 139,1 Mio. EUR), bedingt durch Unternehmenszukäufe, Dividendenzahlung und Aktienrückkauf. Die Nettoverschuldung zu EBITDA beträgt weiterhin solide 1,9 (i.Vj.: 1,7). Der operative Cashflow lag aufgrund temporärer Veränderungen im Working Capital bei 41,6 Mio. EUR.
Strategische Partnerschaft mit KKR und HHS – Start in eine neue Wachstumsphase
Mit dem im November 2025 erfolgreich abgeschlossenen öffentlichen Erwerbsangebot durch die Dante Beteiligungen SE, einer Holdinggesellschaft, kontrolliert von Investmentfonds, Vehikeln und Accounts, die von Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P und deren verbundenen Unternehmen (zusammen „KKR“) beraten und verwaltet werden, hat DATAGROUP ein neues Kapitel aufgeschlagen. Der Vollzug des Angebots markiert den Beginn einer strategischen Partnerschaft, die für DATAGROUP neue Handlungsspielräume, finanziell wie strategisch, schafft.
Das Angebot basierte auf einer im April 2025 geschlossenen Investorenvereinbarung, die von Vorstand und Aufsichtsrat ausdrücklich unterstützt wurde.
Ein zentraler Bestandteil der strategischen Partnerschaft ist die Beteiligung der Familienholding HHS von Gründer Max H.-H. Schaber, die ihren bisherigen Anteil von 54,4 % an die Dante Beteiligungen SE übertragen hat. Max H.-H. Schaber bleibt über HHS weiterhin gleichberechtigter Partner an der Seite von KKR und führt auch künftig als Vorsitzender des Aufsichtsrats die langfristige strategische Ausrichtung fort. Gemeinsam verfolgen die Partner das Ziel, den starken Wachstumspfad des Unternehmens mit einer schnelleren Skalierung der KI- und Automatisierungsstrategie, dem weiteren Ausbau von Security und Cloud Services sowie einer gezielten Buy-&-Build-Strategie weiterzugehen.
„Der Einstieg von KKR ist ein entscheidender Schritt für unser Unternehmen. Die gleichberechtigte und strategische Partnerschaft zwischen KKR und HHS stellt sicher, dass wir bestens für die Zukunft gerüstet sind. Mit dieser Zusammenarbeit schaffen wir die ideale Grundlage, um unser Kerngeschäft weiterzuentwickeln und unseren Kunden zusätzlichen Mehrwert zu bieten“, so DATAGROUP-Vorstandsvorsitzender Andreas Baresel.
Delisting eingeleitet
DATAGROUP hat am 16. Dezember 2026 beschlossen, kurzfristig bei der Börse München den Antrag auf Widerruf der Einbeziehung der DATAGROUP-Aktien in den Freiverkehr zu stellen. Ein separates Delisting-Angebot ist nicht erforderlich. Aktionäre, die ihre DATAGROUP-Aktien verkaufen möchten, sollten daher erwägen, dies vor der Beendigung der Börsennotiz zu tun.
Der Geschäftsbericht 2024/2025 ist auf der DATAGROUP Website unter www.datagroup.de/publikationen abrufbar.
Über DATAGROUP
DATAGROUP ist eines der führenden deutschen IT-Service-Unternehmen. Rund 3.700 Mitarbeiter*innen an Standorten in ganz Deutschland konzipieren, implementieren und betreiben IT-Infrastrukturen und Business-Applikationen. Mit ihrem Produkt CORBOX ist DATAGROUP ein Full-Service-Provider und betreut für mittelständische und große Unternehmen sowie öffentliche Auftraggeber deren IT-Arbeitsplätze weltweit. DATAGROUP wächst organisch und durch Zukäufe. Die Akquisitionsstrategie zeichnet sich vor allem durch eine optimale Eingliederung der neuen Unternehmen aus. Durch ihre „buy and turn around“- bzw. „buy and build“-Strategie nimmt DATAGROUP aktiv am Konsolidierungsprozess teil.
www.datagroup.de
KONTAKT
Anke Banaschewski
Investor Relations & Unternehmenskommunikation anke.banaschewski@datagroup.de
19.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| 19.12.2025 | Metavista3D, Inc. | Metavista3D präsentiert neueste 3D-Display-Innovationen auf der CES 2026
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Metavista3D, Inc.
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Metavista3D präsentiert neueste 3D-Display-Innovationen auf der CES 2026
19.12.2025 / 07:19 CET/CEST
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Vancouver, British Columbia--(Newsfile Corp. - Freitag, 19. Dezember 2025) - Metavista3D Inc. (TSXV: DDD) (FSE: E3T) ("Metavista3D" oder das "Unternehmen") freut sich bekannt zu geben, dass es eine Reihe fortschrittlicher 3D-Display-Technologien auf der CES 2026 präsentieren wird, die vom 6. bis 9. Januar 2026 in Las Vegas, Nevada, stattfindet. Die CES, die weltweit führende Technologieveranstaltung, wird bahnbrechende Innovationen in den Mittelpunkt stellen, wobei künstliche Intelligenz und Quantentechnologien voraussichtlich zu den wichtigsten Themen gehören werden. Metavista3D wird am Stand Nr. 4179 in der West Hall ausstellen, direkt neben dem West Broadcast Tower - einem der besucherstärksten Bereiche der Messe. Die West Hall ist das Hauptzentrum für den Automobilsektor und beherbergt globale Marktführer wie Great Wall Motors, Hyundai Motor, John Deere, Caterpillar, LG Display und BOE. Die hochmodernen Display- und Visualisierungslösungen von Metavista3D sind für diese Branchen von großer Bedeutung. Auf der CES 2026 wird Metavista3D die folgenden 3D-Displays vorstellen: 27-Zoll-5K-3D-Display mit Multiview- und/oder Tracking-Technologie - Bietet beeindruckende 3D-Effekte mit perfekter 2D-Lesbarkeit und der Möglichkeit, mehrere Arten von Inhalten gleichzeitig darzustellen. 13,3-Zoll-4K-3D-Display mit Tracking und Unity SDK - Bietet ein einzigartiges Erlebnis, bei dem sich der Inhalt dynamisch an die Kopf- und Augenposition des Betrachters anpasst. 13,3-Zoll-4K-3D-Display mit Multiview und Echtzeit-Monokamera - Diese Lösung, die von einem integrierten NVIDIA Jetson angetrieben wird, wandelt 2D in Echtzeit in 3D um, sodass Kunden weiterhin Standard-Monokameras verwenden können, ohne auf Stereosysteme umsteigen zu müssen. Diese Lösung kann für ein E-Spiegel-Setup verwendet werden. 13,3-Zoll-4K-3D-Display mit Multiview und KI-gestützter Echtzeit-2D-zu-3D-Konvertierung - Demonstriert die KI-gesteuerte Konvertierung beliebiger 2D-Inhalte in ein vollständig immersives 3D-Erlebnis. • 13,3-Zoll-4K-3D-Display mit Tracking und Stereo-Kamera mit fester Brennweite - Liefert hochwertige 3D-Videos in Echtzeit für Kunden, die eine Stereo-Kamera-Infrastruktur nutzen. Diese Lösung kann auch für ein E-Spiegel-System verwendet werden.
Der CEO von Metavista3D, Jeff Carlson, und der COO, Neil Hide, werden an der CES 2026 teilnehmen, um sich mit wichtigen Kunden und Partnern auszutauschen. Weitere Informationen zur CES 2026 finden Sie unter https://www.ces.tech. Über Metavista3D Metavista3D Inc. entwickelt über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft psHolix AG KI-gesteuerte, pseudo-holografische Display-Technologien, die eine brillenlose 3D-Visualisierung räumlicher Inhalte ermöglichen. Das Unternehmen hält ein Portfolio von über 20 Patenten im Zusammenhang mit dieser Technologie. Weitere Informationen finden Sie unter www.metavista3D.com. Die Aktien von Metavista3D werden öffentlich gehandelt und sind in Kanada an der TSX Venture Exchange unter dem Tickersymbol DDD sowie an der Frankfurter Wertpapierbörse und anderen Börsen unter dem Tickersymbol E3T notiert. Zukunftsgerichtete Aussagen Diese Pressemitteilung enthält "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. Die in dieser Pressemitteilung verwendeten Wörter "können", "würden", "könnten", "werden", "beabsichtigen", "planen", "erwarten", "glauben", "anstreben", "vorschlagen", "schätzen" und ähnliche Ausdrücke, soweit sie sich auf das Unternehmen beziehen, kennzeichnen zukunftsgerichtete Aussagen. Insbesondere enthält diese Pressemitteilung zukunftsgerichtete Aussagen in Bezug auf die CES und die dort präsentierten Displays des Unternehmens, die Entwicklung und Erweiterung der Technologie des Unternehmens sowie die Geschäftsziele des Unternehmens. Diese Informationen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen erwarteten abweichen. Solche Informationen spiegeln die aktuellen Ansichten des Unternehmens hinsichtlich zukünftiger Ereignisse wider, basierend auf bestimmten wesentlichen Faktoren und Annahmen, und unterliegen bestimmten Risiken und Unsicherheiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Änderungen des Marktes, des Wettbewerbs, staatlicher oder regulatorischer Entwicklungen, der allgemeinen Wirtschaftslage und anderer Faktoren, die in den öffentlichen Offenlegungsdokumenten des Unternehmens dargelegt sind. Viele Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Leistung oder Die tatsächlichen Ergebnisse können von den in dieser Pressemitteilung beschriebenen abweichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die oben genannten. Diese Faktoren sind nicht als abschließend zu betrachten. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten verwirklichen oder sollten sich die den zukunftsgerichteten Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als falsch erweisen, können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in dieser Pressemitteilung beschriebenen abweichen, und auf solche zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung sollte kein übermäßiges Vertrauen gesetzt werden. Diese Aussagen beziehen sich ausschließlich auf das Datum dieser Pressemitteilung. Das Unternehmen beabsichtigt nicht und übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen ausdrücklich diesem Warnhinweis. Weder die TSX Venture Exchange noch ihr Dienstleister für Regulierungsangelegenheiten (wie dieser Begriff in den Richtlinien der TSX Venture Exchange definiert ist) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung. 
Um die Originalversion dieser Pressemitteilung anzusehen, bitte besuchen Sie: https://www.newsfilecorp.com/release/278675 
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News Source: Metavista3D, Inc.
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2248832 |
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2248832 19.12.2025 CET/CEST
| CA59142H1073 |
| 19.12.2025 | Deutsche Konsum REIT-AG | Deutsche Konsum REIT-AG veröffentlicht Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2024/2025
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Deutsche Konsum REIT-AG
/ Schlagwort(e): Jahresbericht
Deutsche Konsum REIT-AG veröffentlicht Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2024/2025
19.12.2025 / 07:10 CET/CEST
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PRESSEMITTEILUNG
Deutsche Konsum REIT-AG veröffentlicht Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2024/2025
- Vermietungsergebnis aufgrund der planmäßigen Verkäufe rückläufig
- FFO bei EUR 12,3 Mio. (Vorjahr: EUR 28 Mio.); FFO je Aktie bei EUR 0,28 (Vorjahr: EUR 0,80)
- Ergebnis durch Einmaleffekte aus der Sanierung belastet
- Netto-Verschuldungsgrad 57,8%
- EPRA NTA (voll verwässert) je Aktie bei EUR 6,08 (Vorjahr: EUR 7,55)
- Neukapitalisierung auf außerordentlicher Hauptversammlung verabschiedet
Potsdam, 19. Dezember 2025 – Die Deutsche Konsum REIT-AG („Gesellschaft“, „DKR“) (ISIN: DE000A14KRD3 | WKN: A14KRD | Börsenkürzel: DKG) veröffentlicht geprüfte IFRS-Zahlen für das Geschäftsjahr 2024/2025.
Operatives Geschäft
Das operative Geschäft der Deutschen Konsum REIT-AG hat sich im Geschäftsjahr 2024/2025 wie erwartet entwickelt. Die Mieteinnahmen beliefen sich auf EUR 70,0 Mio. (Vorjahr: EUR 77,4 Mio.) und lagen damit 9,7 % unter dem Vorjahreswert. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Immobilienverkäufe zurückzuführen. Das Vermietungsergebnis sank in der Folge auf EUR 39,0 Mio. (Vorjahr: EUR 48,0 Mio.).
Durch Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit der Erstellung des Sanierungskonzepts ist das Ergebnis belastet worden. Der Anstieg des Finanzierungsergebnisses ist auf gestiegene Zinsen und reduzierten Zinserträgen zurückzuführen. Beeinflusst durch diese Effekte sowie einer Abwertung des Immobilienportfolios schloss die DKR das Geschäftsjahr mit einem Ergebnis nach Steuern von EUR -51,0 Mio. ab (Vorjahr: EUR 2,0 Mio.).
Die Funds from Operations (FFO) beliefen sich auf EUR 12,3 Mio. und lagen damit im erwarteten Rahmen. Der Rückgang (Vorjahr EUR 28 Mio.) resultierte neben dem geringeren Vermietungsergebnis zusätzlich aus gestiegenen Finanzierungskosten.
Sanierungs- und Transformationsprozess
Zu Beginn des Jahres 2025 hat die DKR einen umfassenden Sanierungs- und Transformationsprozess eingeleitet, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Finanzstabilität der Gesellschaft zu sichern. Grundlage ist ein mit der FTI Andersch AG erstelltes Sanierungskonzept. Die Sanierungsmaßnahmen umfassen eine Neukapitalisierung mittels eines Debt-to-Equity Swap und Verkäufe im Umfang von bis zu EUR 300 Mio. Die Sanierungsplanung läuft bis September 2028, die wesentlichen Sanierungsmaßnahmen sollen bis September 2027 abgeschlossen sein. Die relevanten Gläubiger haben Laufzeitverlängerungen oder vergleichbaren Regelungen bis zum Ende des Sanierungszeitraums zugesagt. Im Dezember 2025 wurde bei der außerordentlichen Hauptversammlung eine Sanierungskapitalerhöhung beschlossen, die als gemischte Bar- und Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrecht durchgeführt wird. Sie bildet einen zentralen Bestandteil der finanziellen Neuaufstellung der Gesellschaft.
Verlust des REIT-Status und neue Firmierung
Die Deutsche Konsum REIT-AG unterschreitet zum dritten Mal in Folge die erforderliche Eigenkapitalquote nach § 15 REITG. Damit endet die Steuerbefreiung zum 1. Oktober 2025 (§ 18 Abs. 4 REITG). Der Jahresabschluss wurde, wie in den Vorjahren, auf Basis unter der Annahme der vollen Steuerpflicht aufgestellt. Künftig soll die Gesellschaft als „Deutsche Konsum Real Estate AG“ firmieren.
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2025/2026
Der Fokus liegt auf der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Mit dem positiven Hauptversammlungsbeschluss gilt es die Sanierungskapitalmaßnahme umzusetzen. Des Weiteren wird die Gesellschaft ihre Verkaufsbemühungen weiterverfolgen, um mit beiden Maßnahmen die Reduzierung der Schulden voranzubringen. Auf operativer Ebene konzentriert sich die Gesellschaft auf eine Stabilisierung der Vermietungssituation.
Telefonkonferenz
Die Deutsche Konsum REIT-AG wird zu den Jahresergebnissen des Geschäftsjahres 2024/2025 heute, am 19. Dezember 2025, um 10:00 Uhr CET eine Analystenkonferenz (Webcast und Telefonkonferenz) abhalten. Die entsprechende Ergebnispräsentation sowie weitere Informationen zum Webcast und zur Telefonkonferenz finden Sie unter https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/. Der Geschäftsbericht 2024/2025 steht unter https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/finanzberichte/ zum Download zur Verfügung.
Über das Unternehmen
Die Deutsche Konsum REIT-AG, Broderstorf, ist ein börsennotiertes Immobilienunternehmen mit Fokus auf deutsche Einzelhandelsimmobilien für Waren des täglichen Bedarfs an etablierten Mikrostandorten. Der Schwerpunkt der Aktivitäten der Gesellschaft liegt im Erwerb, in der Bewirtschaftung und in der Entwicklung der Nahversorgungsimmobilien mit dem Ziel einer stetigen Wertentwicklung und dem Heben stiller Reserven.
Die Aktien der Gesellschaft werden im Prime Standard der Deutschen Börse (ISIN: DE 000A14KRD3) gehandelt.
Kontakt:
Deutsche Konsum REIT-AG
Frau Mareike Kuliberda
Investor Relations
Marlene-Dietrich-Allee 12b
14482 Potsdam
Tel: 0331 / 74 00 76 - 533
Fax: 0331 / 74 00 76 - 599
E-Mail: mk@deutsche-konsum.de
19.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Deutsch |
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Marlene-Dietrich-Allee 12b |
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14482 Potsdam |
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Deutschland |
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+49 (0)331 740076517 |
| Fax: |
+49 (0)331 740076599 |
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kt@deutsche-konsum.de |
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www.deutsche-konsum.de |
| ISIN: |
DE000A14KRD3 |
| WKN: |
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| Börsen: |
Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; JSE Securities Exchange |
| EQS News ID: |
2248724 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2248724 19.12.2025 CET/CEST
| DE000A14KRD3 |
| 19.12.2025 | HORNBACH Holding AG & Co. KGaA | HORNBACH steigert Umsatz und Marktanteile in 9M 2025/26 und Q3 – Bereinigtes EBIT in Q3 um 7,3 Mio. EUR rückläufig, 9M auf Vorjahresniveau
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HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/Quartalsergebnis
HORNBACH steigert Umsatz und Marktanteile in 9M 2025/26 und Q3 – Bereinigtes EBIT in Q3 um 7,3 Mio. EUR rückläufig, 9M auf Vorjahresniveau
19.12.2025 / 07:00 CET/CEST
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HORNBACH steigert Umsatz und Marktanteile in 9M 2025/26 und Q3 – Bereinigtes EBIT in Q3 um 7,3 Mio. EUR rückläufig, 9M auf Vorjahresniveau
- Nettoumsatz der HORNBACH Gruppe in 9M 2025/26 mit 5.138 Mio. EUR über dem Niveau der Vorjahresperiode (+3,8%) – Umsatz wächst in Q3 um +2,2%
- HORNBACH Baumarkt steigert Umsatz in 9M um 4,0% und gewinnt weiter Marktanteile in Deutschland und Europa
- Vier Baumarkt-Neueröffnungen in 2025/26 – weitere Investitionen im laufenden Geschäftsjahr in künftige organische Expansion
- Bereinigtes EBIT in 9M mit 299,5 Mio. EUR auf Vorjahresniveau – Rückgang in Q3 um 7,3 Mio. EUR auf 27,3 Mio. EUR
- Prognose für das Gesamtjahr 2025/26 bleibt bestehen: bereinigtes EBIT auf Vorjahresniveau erwartet
Tabelle 1: Kennzahlen HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Konzern
Q3 2025/26: 1. September 2025 bis 30. November 2025; 9M 2025/26: 1. März 2025 bis 30. November 2025
| (in Mio. EUR soweit nicht anders angegeben) |
Q3 2025/26 |
Q3 2024/25 |
± in % |
9M 2025/26 |
9M 2024/25 |
± in % |
| Nettoumsatz |
1.538,7 |
1.505,1 |
2,2 |
5.137,8 |
4.950,8 |
3,8 |
| davon Teilkonzern HORNBACH Baumarkt AG |
1.443,5 |
1.407,9 |
2,5 |
4.847,1 |
4.659,2 |
4,0 |
| - Deutschland |
664,1 |
661,6 |
0,4 |
2.275,6 |
2.228,0 |
2,1 |
| - Übriges Europa |
779,4 |
746,4 |
4,4 |
2.571,6 |
2.431,1 |
5,8 |
| Flächenbereinigtes Umsatzwachstum in %1) |
0,2 |
2,0 |
|
2,6 |
1,1 |
|
| davon Teilkonzern HORNBACH Baustoff Union GmbH |
95,4 |
98,1 |
-2,7 |
291,2 |
295,4 |
-1,4 |
| Rohertrag |
526,7 |
511,2 |
3,0 |
1.784,0 |
1.713,1 |
4,1 |
| Handelsspanne (in % vom Nettoumsatz) |
34,2 |
34,0 |
|
34,7 |
34,6 |
|
| EBIT |
26,6 |
34,9 |
-23,8 |
299,2 |
301,0 |
-0,6 |
| Bereinigtes EBIT2) |
27,3 |
34,6 |
-21,0 |
299,5 |
300,0 |
-0,2 |
| Bereinigte EBIT-Marge in % |
1,8 |
2,3 |
|
5,8 |
6,1 |
|
| Konzernergebnis vor Steuern |
13,8 |
23,8 |
-41,9 |
257,4 |
266,1 |
-3,3 |
| Periodenüberschuss |
10,2 |
17,7 |
-42,2 |
189,1 |
198,5 |
-4,7 |
| Ergebnis je HORNBACH Holding Aktie (verwässert/unverwässert, in EUR) |
0,64 |
1,06 |
-39,2 |
11,39 |
11,84 |
-3,8 |
| Auszahlungen für Investitionen (CAPEX) |
60,1 |
56,0 |
7,5 |
166,8 |
107,2 |
55,6 |
1) ohne Währungskurseffekte; enthält den Umsatz aller Märkte, die seit mindestens einem Jahr geöffnet sind, sowie den Umsatz der Online-Shops
2) bereinigt um nicht-operative Aufwendungen und Erträge, z. B. Wertminderungen von Vermögenswerten, Erträge aus der Veräußerung von Immobilien, Erträge aus Zuschreibungen von in Vorjahren wertgeminderten Vermögenswerten
Bei Prozentangaben und Zahlen können Rundungsdifferenzen auftreten. Prozentangaben sind auf Basis TEUR gerechnet.
Bornheim (Pfalz), 19. Dezember 2025.
Die HORNBACH Gruppe (HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Gruppe; ISIN: DE0006083405) steigerte ihren Umsatz in den ersten neun Monaten (9M) des Geschäftsjahres um 3,8% auf 5.137,8 Mio. EUR. Davon entfielen rund 94% auf den Teilkonzern HORNBACH Baumarkt AG, der um 4,0% wuchs und seine Marktanteile im europäischen Geschäftsgebiet weiter ausbaute. Das bereinigte EBIT im Konzern lag in 9M 2025/26 mit 299,5 Mio. EUR nahezu auf dem Vorjahresniveau (300,0 Mio. EUR). Im dritten Quartal (Q3) 2025/26 stieg der Konzernumsatz trotz eines anhaltend schwachen Konsumumfelds um 2,2% auf 1.538,7 Mio. EUR. Dazu trugen auch neue Standorte bei, von denen drei in Q3 2025/26 eröffnet wurden. Auf vergleichbarer Fläche war das Umsatzwachstum jedoch schwächer als erwartet, wodurch gestiegene Kosten nicht vollständig kompensiert wurden. Somit lag das bereinigte EBIT in Q3 2025/26 mit 27,3 Mio. EUR um 7,3 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert (34,6 Mio. EUR). Für das Gesamtjahr 2025/26 rechnet HORNBACH weiterhin mit einem Umsatz auf oder leicht über* dem Vorjahresniveau (6.200 Mio. EUR) und einem bereinigten EBIT auf** dem Niveau des Geschäftsjahres 2024/25 (269,5 Mio. EUR).
Erich Harsch, Vorstandsvorsitzender der HORNBACH Baumarkt AG, kommentierte: „Das Konsumumfeld bleibt herausfordernd und eine spürbare Trendwende ist bisher nicht eingetreten. Das zeigt sich insbesondere in der verhaltenen Umsatzentwicklung in Deutschland. HORNBACH profitiert allerdings von seiner geografischen Diversifizierung in neun europäischen Ländern und der Relevanz für private und gewerbliche Kunden gleichermaßen. Auch unsere erfolgreiche Interconnected-Retail-Strategie trägt zum Wachstum bei. Auf dieser Basis entwickeln wir uns weiterhin besser als die Branche und konnten unsere Marktanteile im laufenden Jahr kontinuierlich ausbauen.“
Albrecht Hornbach, Vorstandsvorsitzender der HORNBACH Management AG, erklärte: „Wir sind mit unserem Geschäftsmodell erfolgreich und sehen trotz der aktuellen Herausforderungen gute Wachstumschancen für den DIY-Handel in Europa. Deswegen investieren wir weiter in die Expansion. Im dritten Quartal haben wir Bau- und Gartenmärkte in Österreich und Rumänien neu eröffnet sowie unseren dritten BODENHAUS Fachmarkt in Deutschland. In den kommenden Jahren planen wir die Expansion nach Serbien, wo wir angesichts eines wachsenden Renovierungsbedarfs und steigender Kaufkraft großes Potenzial sehen. Und auch im Baustoffhandel wollen wir wachsen – im März 2026 planen wir die Übernahme eines weiteren Standorts im Saarland.“
Nettoumsatz von HORNBACH Baumarkt steigt um 4,0% – Marktanteile ausgebaut
Bei der HORNBACH Baumarkt AG, dem größten operativen Teilkonzern, stieg der Umsatz in 9M 2025/26 um 4,0% auf 4.847,1 Mio. EUR (9M 2024/25: 4.659,2 Mio. EUR) sowie flächen- und währungsbereinigt um 2,6% (9M 2024/25: +1,1%). In Deutschland wuchs der Umsatz in 9M 2025/26 um 2,1% auf 2.275,6 Mio. EUR (9M 2024/25: 2.228,0 Mio. EUR), während sich der flächenbereinigte Umsatz um 0,7% (9M 2024/25: +0,4%) erhöhte. Der Umsatz außerhalb Deutschlands stieg um 5,8% auf 2.571,6 Mio. EUR (9M 2024/25: 2.431,1 Mio. EUR) sowie flächen- und währungsbereinigt um 4,3% (9M 2024/25: +1,8%). Der Auslandsanteil erhöhte sich damit auf 53,1% (9M 2024/25: 52,2%).
Sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland wuchs HORNBACH Baumarkt stärker als die Branche und konnte die Marktanteile weiter ausbauen. Der Marktanteil (GfK3)) stieg im Kalenderjahr 2025 (Januar bis Oktober) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in Deutschland auf 15,7% (+0,6 %-Punkte), in Österreich auf 17,6% (+0,4 %-Punkte), in Tschechien auf 38,8% (+1,1 %-Punkte), in den Niederlanden auf 29,1% (+1,3 %-Punkte) und in der Schweiz auf 15,1% (+0,6 %-Punkte).
Der Anteil des Online-Umsatzes (inklusive Click & Collect) am Gesamtumsatz des Teilkonzerns HORNBACH Baumarkt wuchs in 9M 2025/26 auf 12,9% (9M 2024/25: 12,4%). Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stieg der Online-Umsatz um 8,1% auf 625,2 Mio. EUR, wobei der Direktversand und Click & Collect gleichermaßen zulegten.
Der Umsatz des Teilkonzerns HORNBACH Baustoff Union, der derzeit 39 Baustoffmärkte im Südwesten Deutschlands und im grenznahen Frankreich betreibt, lag in 9M 2025/26 aufgrund der weiterhin schwachen Baukonjunktur in Deutschland mit 291,2 Mio. EUR leicht unter dem Vorjahresniveau (9M 2024/25: 295,4 Mio. EUR).
Vier Baumarkt-Neueröffnungen – weitere Investitionen in künftiges Wachstum
Zum 30. November 2025 betreibt der Teilkonzern HORNBACH Baumarkt insgesamt 173 Bau- und Gartenmärkte, drei Fachmärkte für Bodenbeläge sowie Onlineshops in neun europäischen Ländern. Im laufenden Geschäftsjahr wurden vier neue Bau- und Gartenmärkte eröffnet: Duisburg, Deutschland (26. März 2025), Bukarest-Colentina, Rumänien (3. September 2025), Eisenstadt, Österreich (5. September 2025) und Timișoara, Rumänien (1. Oktober 2025). Ein Bau- und Gartenmarkt in Mainz-Kastel (Deutschland), der im Juli 2025 geschlossen wurde, eröffnete am 1. November 2025 neu als Fachmarkt für Bodenbeläge, geführt unter der Marke BODENHAUS.
In 9M 2025/26 steigerte die HORNBACH Gruppe ihre Investitionen um 55,6% auf 166,8 Mio. EUR (9M 2024/25: 107,2 Mio. EUR). Darin enthalten sind neben Bau und Ausstattung der neuen Baumarkt-Standorte auch Investitionen in Grundstücke für zukünftiges organisches Wachstum. Unter anderem ist in den kommenden Jahren die Expansion nach Serbien geplant.
Adjusted EBIT in 9M 2025/26 nahezu auf Vorjahresniveau – Ertragsrückgang in Q3
Durch das erfreuliche Umsatz- und Rohertragswachstum in 9M 2025/26 konnten die gestiegenen Kosten in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Das bereinigte EBIT der HORNBACH Gruppe lag daher mit 299,5 Mio. EUR nahezu auf dem Vorjahresniveau (9M 2024/25: 300,0 Mio. EUR). In Q3 2025/26 wuchs der Rohertrag umsatzbedingt sowie aufgrund einer leicht verbesserten Handelsspanne um 3,0%, konnte die höheren Kosten jedoch nicht kompensieren. Zwar stiegen die Personalkosten in Q3 2025/26 mit +3,3% erwartungsgemäß langsamer als in der ersten Geschäftsjahreshälfte, jedoch überproportional zum Rohertrag. Der Anstieg ist neben Gehaltssteigerungen auch auf die Erhöhung der Mitarbeiterzahl durch die Expansion zurückzuführen. Hinzu kamen höhere Betriebs- und Sachkosten, vor allem für Instandhaltung und IT-Infrastruktur. In Summe ging das bereinigte EBIT in Q3 2025/26 damit um 7,3 Mio. EUR auf 27,3 Mio. EUR zurück.
Jahresüberschuss rückläufig durch geringeres Finanzergebnis
Der Jahresüberschuss sank in 9M 2025/26 um 9,3 Mio. EUR auf 189,1 Mio. EUR. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang des Finanzergebnisses um 6,9 Mio. EUR auf -41,8 Mio. EUR (9M 2024/25: -34,9 Mio. EUR). Dazu trugen geringere Zinserträge, ein höherer Zinsaufwand und negative Währungseffekte bei. Das Ergebnis je Aktie der HORNBACH Holding lag daher mit 11,39 EUR leicht unter dem Vorjahresniveau (9M 2024/25: 11,84 EUR).
Prognose für das Gesamtjahr bleibt bestehen
Die ursprüngliche Prognose vom 21. Mai 2025 bleibt bestehen. Die HORNBACH Gruppe erwartet für das Geschäftsjahr 2025/26 weiterhin einen Nettoumsatz auf oder leicht über* dem Vorjahresniveau (6.200 Mio. EUR) und ein Adjusted EBIT auf** dem Niveau des Geschäftsjahres 2024/25 (269,5 Mio. EUR).
Prognose-Nomenklatur:
* Umsatz: „Auf dem Niveau des Berichtsjahres“ = -2% bis +2% | „Leicht“ = +/- 2% bis +/-6% | „Deutlich“ = >+/-6%.
** Bereinigtes EBIT: „Auf dem Niveau des Berichtsjahres“ = -5% bis +5% | „Leicht“ = +/- 5% bis +/-12% | „Deutlich“ = >+/-12%.
Tabelle 2: Sonstige Kennzahlen HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Konzern
| |
30. November 2025 |
28. Februar 2025 |
± |
| Eigenkapital in % der Bilanzsumme |
47,1% |
44,1% |
|
| Anzahl der Einzelhandelsfilialen |
1764) |
172 |
+4 |
| Verkaufsfläche der Einzelhandelsfilialen in Tqm (BHB)5) |
2.116 |
2.064 |
+2,5% |
| Anzahl der Baustoffhandels-Niederlassungen |
39 |
39 |
±0 |
| Anzahl Mitarbeitende6) |
25.535 |
25.329 |
+0,8% |
3) GfK-Definition: Baumärkte größer als 1.000 qm; Daten verfügbar für Deutschland, Niederlande, Österreich, Schweiz und Tschechische Republik
4) davon 173 HORNBACH Bau- und Gartenmärkte sowie drei BODENHAUS Fachmärkte
5) Verkaufsfläche BHB: geschlossene Halle (beheizt oder unbeheizt): 100%; überdachte Freifläche (unbeheizt): 50%; Baustoff Drive-in (unbeheizt): 50%; nichtüberdachte Freifläche (unbeheizt): 25%.
6) Anzahl der Beschäftigten zum Stichtag, einschließlich passiver Beschäftigungsverhältnisse
Hinweis
Die Quartalsmitteilung des HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Konzerns für Q3/9M 2025/26 ist online verfügbar unter: www.hornbach-holding.de.
Eine Telefonkonferenz für Analysten und Investoren (Englisch) findet heute, 19. Dezember 2025, um 8:30 Uhr statt. Die Live-Übertragung ist über den folgenden Link verfügbar: https://hornbach.engagestream.companywebcast.com/2025-12-19.
Über die HORNBACH Gruppe
Die HORNBACH Gruppe ist ein unabhängiges, familiengeführtes Einzelhandelsunternehmen unter dem Dach der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, die an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und im SDAX vertreten ist. Die größte Tochtergesellschaft HORNBACH Baumarkt AG betreibt 176 großflächige Bau- und Gartenmärkte (inklusive Fachmärkte, Stand 19. Dezember 2025) sowie Online-Shops in neun europäischen Ländern. Zur Gruppe gehören darüber hinaus die HORNBACH Baustoff Union GmbH, ein regionales Baustoffhandelsunternehmen mit 39 Standorten im Südwesten Deutschlands und Frankreich, sowie die HORNBACH Immobilien AG, die für die Gruppe Einzelhandelsimmobilien entwickelt. Im Geschäftsjahr 2024/25 (Bilanzstichtag: 28. Februar 2025) erzielte die HORNBACH Gruppe einen Nettoumsatz von 6,2 Mrd. EUR und gehört damit zu den fünf größten Handelsunternehmen für Bau- und Gartenbedarf in Europa. HORNBACH beschäftigt rund 25.000 Mitarbeitende.
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19.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA |
|
Le Quartier Hornbach 19 |
|
67433 Neustadt |
|
Deutschland |
| ISIN: |
DE0006083405 |
| WKN: |
608340 |
| Indizes: |
SDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2248646 |
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EQS News-Service |
2248646 19.12.2025 CET/CEST
| DE0006083405 |
| 19.12.2025 | Branicks Group AG | Branicks Group AG: Verkauf des SAP-Tower in Eschborn
|
Branicks Group AG
/ Schlagwort(e): Immobilien/Verkauf
Branicks Group AG: Verkauf des SAP-Tower in Eschborn
19.12.2025 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Branicks Group AG: Verkauf des SAP-Tower in Eschborn
Frankfurt, 19.12.2025 – Die Branicks Group AG (Branicks), ISIN: DE000A1X3XX4, hat im Rahmen eines Asset Deals den Verkauf des sogenannten SAP-Tower in Eschborn an einen internationalen Investor beurkundet. Das Closing ist für Januar 2026 geplant. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.
Der moderne Gebäudekomplex liegt in der Frankfurter Straße 1-3 in Eschborn in ausgezeichneter Lage und bester Verkehrsanbindung an die Frankfurter Innenstadt und die Metropolregion Rhein-Main. Es handelt sich um ein Single-Tenant-Objekt, das 2018 fertiggestellt wurde und seit 2020 zum Portfolio der Branicks Group gehört. Das Gebäude hat eine Gesamtmietfläche von 9.100 qm und ein Parkhaus mit 302 Stellplätzen. Es ist voll vermietet.
Über die Branicks Group AG:
Die Branicks Group AG (ehemals DIC Asset AG) ist ein führender deutscher börsennotierter Spezialist für Büro- und Logistikimmobilien sowie neu Renewable Assets mit über 25 Jahren Erfahrung am Immobilienmarkt und Zugang zu einem breiten Investorennetzwerk. Unsere Basis bildet die überregionale und regionale Immobilienplattform mit neun Standorten in allen wichtigen deutschen Märkten (inkl. VIB Vermögen AG). Zum 30.09.2025 betreuten wir in den Segmenten Commercial Portfolio und Institutional Business Objekte mit einem Marktwert von 10,7 Mrd. Euro.
Das Segment Commercial Portfolio umfasst Immobilien im bilanziellen Eigenbestand. Hier erwirtschaften wir kontinuierliche Cashflows aus langfristig stabilen Mieteinnahmen, zudem optimieren wir den Wert unserer Bestandsobjekte durch aktives Management und realisieren Gewinne durch Verkäufe.
Im Segment Institutional Business erzielen wir mit dem Angebot unserer Services für nationale und internationale institutionelle Investoren laufende Gebühren aus der Strukturierung und dem Management von Investmentprodukten mit attraktiven Ausschüttungsrenditen.
Die Aktien der Branicks Group AG sind im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (WKN: A1X3XX / ISIN: DE000A1X3XX4).
Das Unternehmen bekennt sich uneingeschränkt zum Thema Nachhaltigkeit und nimmt Spitzenplätze in ESG-relevanten Ratings wie Morningstar Sustainalytics, S&P Global CSA ein. Zudem ist die Branicks Group AG Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Immobilien im Portfolio von Branicks sind mit renommierten Nachhaltigkeitszertifikaten wie DGNB, LEED oder BREEAM ausgezeichnet.
Mehr Informationen unter www.branicks.com
PR-Kontakt Branicks Group AG:
Stephan Heimbach
Neue Mainzer Straße 32-36
60311 Frankfurt am Main
Fon +49 69 9454858-1569
pr@branicks.com
IR-Kontakt Branicks Group AG:
Jasmin Dentz
Neue Mainzer Straße 32-36
60311 Frankfurt am Main
Fon +49 69 9454858-1492
ir@branicks.com
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| Fax: |
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| Internet: |
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DE000A1X3XX4, DE000A12T648, DE000A2GSCV5, DE000A2NBZG9 |
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A1X3XX, A12T64, A2GSCV, A2NBZG |
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2248358 19.12.2025 CET/CEST
| DE000A1X3XX4 |
| 19.12.2025 | Thurgauer Kantonalbank | Wechsel in der TKB-Geschäftsleitung
 Medienmitteilung vom 19. Dezember 2025
Anfang August 2026 nimmt in der Geschäftsleitung (GL) der TKB Francesca Keller Einsitz. Der Bankrat hat die 33-jährige Thurgauer Bankfachfrau in das sechsköpfige Führungsgremium gewählt. Sie übernimmt die Verantwortung für das Privatkundengeschäft von Daniel Kummer, der nach siebenjährigem Wirken altersbedingt aus der TKB ausscheidet. Francesca Keller leitet seit 2024 die TKB-Geschäftsstelle in Frauenfeld. Zuvor bekleidete sie Führungsfunktionen bei zwei Raiffeisenbanken. Ihre Laufbahn startete die Betriebsökonomin mit einer Banklehre. Danach folgten Stationen bei Beratungsunternehmen und im Risikomanagement einer Grossbank. Francesca Keller hat diverse Fach- und Führungsweiterbildungen absolviert, unter anderem ein Masterstudium in Banking und Finance. Sie ist ledig und wohnt in Wängi.
Stärkung des Anlagegeschäfts
Bereits per Anfang 2026 bündelt die TKB ihre Kompetenzen und Dienstleistungen im Anlage- und Vermögensverwaltungsgeschäft und schafft dafür den Bereich Private Banking. Teil davon sind auch die Vertriebseinheiten im Private Banking, die derzeit im Privatkundenbereich angesiedelt sind. Führen wird das Private Banking Geschäftsleitungsmitglied Tobias Hilpert. Dessen heutiger Bereich Marktleistungen wird aufgelöst; die Abteilungen sind neu in den anderen Bereichen der Bank eingegliedert. Mit dieser organisatorischen Anpassung will die TKB ihre Positionierung als Anlage- und Vorsorgebank weiter stärken.
Berufliche Stationen von Francesca Keller
seit 2024: Thurgauer Kantonalbank
- ab August 2026: Mitglied der Geschäftsleitung und Führung des Privatkundenbereichs (rund 300 Mitarbeitende)
- derzeit Leiterin der Geschäftsstelle Frauenfeld inkl. der Standorte Aadorf, Diessenhofen, Gachnang-Islikon und Wängi
Juli 2019 bis Ende 2023: Raiffeisen
- Vorsitzende der Bankleitung der Raiffeisenbank Wängi-Matzingen (ab August 2021)
- Mitglied der Bankleitung der Raiffeisenbank Regio Sirnach
2014 bis Mai 2019: UBS
- ab Mitte 2016 Risiko-Managerin bei der UBS in Zürich
- Privatkundenberaterin bei der UBS Wil
2013: KPMG
- Assistenz im Bereich Financial Services in Zürich
2010 bis März 2013
- Projekttätigkeiten bei Credit Suisse und Ernst & Young (während Studium)
Aus- und Weiterbildungen
Kaufmännische Banklehre; dipl. Finanzanalytikerin/Vermögensverwalterin (CIIA); Masterstudium in Banking und Finance; Ausbildung zum Financial Risk Manager; CAS-Weiterbildungen im Bereich Führung/Leadership
____________
Kontakt für Medien und Investoren
Roman Brunner, Präsident des Bankrates -> Kontakt via Anita Schweizer, Direktwahl 071/626 69 49, anita.schweizer@tkb.ch / medien@tkb.ch
Kurzporträt der Thurgauer Kantonalbank
Mit 900 Mitarbeitenden und einer Bilanzsumme von 35 Milliarden Franken zählt die Thurgauer Kantonalbank (TKB) zu den grösseren Banken der Schweiz. Das börsenkotierte Finanzinstitut ist die Thurgauer Marktführerin und offeriert umfassende Finanzdienstleistungen für Private, Firmen, Gewerbe und die öffentliche Hand. Haupteigentümer der 1871 gegründeten öffentlich-rechtlichen Anstalt ist der Kanton Thurgau. Den gesetzlich verankerten Leistungsauftrag für eine starke Wirtschaft nimmt die TKB verantwortungsvoll wahr. Sie zählt zu den grössten Arbeitgebern im Kanton, bildet zahlreiche Lernende aus und engagiert sich als Sponsorin und Mäzenin für Sport, Kultur und Gesellschaft im Thurgau. Die TKB verfügt über Staatsgarantie und ein Rating von S&P Global Ratings (langfristig AA; kurzfristig A-1+).
www.tkb.ch
| CH0231351104 |
| 19.12.2025 | Rieter AG | Rieter: Update zum Vollzug der Akquisition von Barmag
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Anbei erhalten Sie unsere neueste Medienmitteilung.
Freundliche Grüsse
Relindis Wieser
Head Group Marketing & Communication
| CH0003671440 |
| 19.12.2025 | OC Oerlikon Management AG | Ad-hoc-Mitteilung gemäss
Art. 53 des Kotierungsreglement (KR)
Medienmitteilung

| |
Pfäffikon Schwyz, Schweiz, 19. Dezember 2025 |
Oerlikon hat alle behördlichen Genehmigungen für die Veräusserung seines Geschäftsbereichs Barmag an Rieter erhalten. Der Abschluss der Transaktion ist für Anfang Februar 2026 geplant. Die am 6. Mai 2025 angekündigte Transaktion bewertet Barmag mit einem Unternehmenswert von CHF 850 Mio. (ohne mögliche Earn-out-Zahlung von bis zu CHF 100 Mio.). Der Abschluss der Transaktion ist der letzte Schritt im strategischen Umbau von Oerlikon in ein Pureplay-Unternehmen, das weltweiter Markt -und Technologieführer für Oberflächenlösungen ist. Die Mittelzuflüsse aus dem Verkauf werden zur Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten und für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet. Finanzielle Einzelheiten zum Abschluss und deren Auswirkungen wird Oerlikon mit dem Finanzergebnis am 24. Februar 2026 bekannt geben.
Wie zuvor angekündigt, wird Georg Stausberg, CEO von Oerlikon Barmag, mit Transaktionsabschluss aus dem Executive Committee ausscheiden und dem Executive Committee der Rieter AG beitreten.
Michael Süss, Executive Chairman von Oerlikon, kommentierte dies wie folgt: „Mit dem Abschluss der Barmag-Transaktion haben wir den Umbau von Oerlikon in ein Pureplay-Unternehmen erfolgreich abgeschlossen. Oerlikon steht jetzt für ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich der Oberflächentechnologien und modernen Werkstoffe. Mit unseren starken Marken, führenden Technologien und soliden finanziellen Grundlagen sind wir stark für die Zukunft positioniert.“
„Ich bin überzeugt, dass die Kombination mit Rieter die richtige Voraussetzung ist für die positive Entwicklung von Barmag. Ich möchte dem gesamten Team von Barmag und insbesondere Georg Stausberg für seinen hervorragenden Beitrag und seine Loyalität danken. Georg war ein hoch respektiertes und zuverlässiges Mitglied der Konzernleitung und eine treibende Kraft hinter der positiven Entwicklung von Barmag in den letzten zehn Jahren. Er wird immer ein geschätzter Freund von Oerlikon bleiben. Im Namen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung wünsche ich ihm alles Gute für seine berufliche und persönliche Zukunft”, ergänzte Süss.
Nach diesem Abschluss wird Oerlikon zu einem globalen Pureplay-Oberflächen-Technologieunternehmen mit einer klaren Marken- und Kundenpositionierung. Oerlikon bedient eine breite Kundenbasis in anspruchsvollen Branchen – von Automobil, Luft- und Raumfahrt, Werkzeug und Energie bis hin zu Luxus, Medizin und Halbleitern – mit einem umfassenden Werkzeugkasten hochmoderner Oberflächentechnologien. Das Unternehmen liefert innovative Technologien, die Kunden helfen, höhere Effizienz, Leistung und Produktivität zu erreichen und gleichzeitig nachhaltiger zu werden. Oerlikon wird weiterhin ihre Kernkompetenzen nutzen, um in ihren Endmärkten zu wachsen, einschliesslich der Erkundung neuer Anwendungen, Märkte und Regionen, insbesondere in Asien und Amerika.
Weitere Informationen
Die Medienmitteilung ist unter www.oerlikon.com/medienmitteilungen und www.oerlikon.com/ir verfügbar.
Über Oerlikon
Oerlikon (SIX: OERL) ist weltweit führend im Bereich der Oberflächentechnologien und modernen Werkstoffe. Mit einem einzigartigen Portfolio, das Oberflächentechnologie, Hochleistungswerkstoffe, Beschichtungsanlagen und Komponenten umfasst, verbessern wir die Produkte hinsichtlich Leistung, Effizienz und Nachhaltigkeit. Oerlikon bedient eine Vielzahl von Branchen, von der Luft- und Raumfahrt, über Automobilbau, Energiewirtschaft und Medizintechnik bis hin zu Luxusgütern, Halbleitern und Werkzeugen. Mit Hauptsitz in Pfäffikon, Schweiz, ist Oerlikon in 38 Ländern mit etwa 9 500 Mitarbeitenden tätig und erzielte im Jahr 2024 einen Umsatz von CHF 1,6 Mrd.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an
Hinweis: Dies ist eine Übersetzung der englischsprachigen Medienmitteilung von OC Oerlikon Corporation AG, Pfäffikon, vom 19. Dezember 2025, die Sie unter www.oerlikon.com abrufen können. Im Falle von Unstimmigkeiten gilt die englische Originalversion.
Disclaimer
OC Oerlikon Corporation AG, Pfäffikon (nachfolgend zusammen mit den Gruppengesellschaften als „Oerlikon“ bezeichnet), hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass ausschliesslich aktuelle und sachlich zutreffende Informationen in dieses Dokument Eingang finden. Es gilt gleichwohl festzuhalten und klarzustellen, dass Oerlikon hiermit keinerlei Gewähr, weder ausdrücklich noch stillschweigend, betreffend Vollständigkeit und Richtigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Informationen in irgendeiner Art und Weise übernimmt. Weder Oerlikon noch ihre Verwaltungsräte, Geschäftsführer, Führungskräfte, Mitarbeitenden sowie externen Berater oder andere Personen, die mit Oerlikon verbunden sind oder in einem anderweitigen Verhältnis zu Oerlikon stehen, haften für Schäden oder Verluste irgendwelcher Art, die sich direkt oder indirekt aus der Verwendung des vorliegenden Dokuments ergeben.
Dieses Dokument (sowie alle darin enthaltenen Informationen) beruht auf Einschätzungen, Annahmen und anderen Informationen, wie sie momentan dem Management von Oerlikon zur Verfügung stehen. In diesem Dokument finden sich Aussagen, die sich auf die zukünftige betriebliche und finanzielle Entwicklung von Oerlikon oder auf zukünftige Ereignisse im Zusammenhang mit Oerlikon beziehen. Solche Aussagen sind allenfalls als zukunftsgerichtete Aussagen zu verstehen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten und unterliegen gewisse(n) Risiken, Unsicherheits- und andere(n) Faktoren, welche zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar sind und/oder auf welche Oerlikon keinen Einfluss hat. Diese Risiken, Unsicherheits- und anderen Faktoren können dazu beitragen, dass sich die (insbesondere betrieblichen und finanziellen) Ergebnisse von Oerlikon substanziell von den Ergebnissen unterscheiden können, die allenfalls aufgrund der in den zukunftsgerichteten Aussagen getroffenen Aussagen in Aussicht gestellt wurden oder erwartet werden konnten. Oerlikon leistet keinerlei Gewähr, weder ausdrücklich noch stillschweigend, dass die zukunftsgerichteten Aussagen auch eintreffen werden. Oerlikon ist nicht verpflichtet und übernimmt keinerlei Haftung dafür, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder auf irgendeine andere Art und Weise einer Überprüfung zu unterziehen, um diese an neuere Erkenntnisse, künftige Ereignisse oder sonstige Entwicklungen in irgendeiner Art anzupassen.
Dieses Dokument (sowie alle darin enthaltenen Informationen) stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf oder zur Tätigung einer anderen Transaktion im Zusammenhang mit Effekten von Oerlikon dar, noch darf es als Werbung für Kauf, Verkauf oder eine andere Transaktion im Zusammenhang mit Effekten von Oerlikon verstanden werden. Investoren sind vollumfänglich und ausschliesslich selbst verantwortlich für die von ihnen getroffenen Investitionsentscheidungen.
| CH0000816824 |
| 19.12.2025 | Vantage | Vantage gewinnt den Titel „Best Mobile Trading App - APAC" bei den UF Awards APAC 2025
|
Vantage
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Vantage gewinnt den Titel „Best Mobile Trading App - APAC" bei den UF Awards APAC 2025
19.12.2025 / 05:25 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
PORT VILA, Vanuatu, 19. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Vantage, der führende Multi-Asset-Broker, freut sich bekanntzugeben, dass das Unternehmen bei den renommierten UF AWARDS APAC 2025, die während der iFX EXPO Asia 2025 stattfanden, als Best Mobile Trading App – APAC ausgezeichnet wurde.
Mittlerweile in der sechsten Auflage würdigen die UF Awards APAC herausragende Leistungen in der gesamten Asien-Pazifik-Region und zeichnen führende Fintech- und Online-Trading-Marken aus, die exzellente Produkte und Dienstleistungen anbieten. Diese Auszeichnung wurde der Marke Vantage im Rahmen der regionalen Preiskategorien der Veranstaltung verliehen. Die Auszeichnung „Best Mobile Trading App" würdigt Vantages Bestreben, ein erstklassiges mobiles Nutzererlebnis bereitzustellen. Mit intuitivem Design, blitzschneller Ausführung und fortschrittlichen Funktionen, die sowohl für neue als auch für erfahrene Händler entwickelt wurden, bietet die mobile Plattform von Vantage die Tools und die Leistung, die für einen sicheren Handel erforderlich sind. Marc Despallieres, Geschäftsführer von Vantage, erklärte: „Wir fühlen uns geehrt, diese Anerkennung aus der Branche zu erhalten. Die Auszeichnung als beste mobile Handels-App in der APAC-Region unterstreicht unseren Einsatz für die Entwicklung von Technologien, die den Händlern mehr Möglichkeiten bieten. Wir werden weiterhin Innovationen entwickeln sowie mobile Lösungen anbieten, die den Handel intelligenter und zugänglicher machen." Diese Auszeichnung reiht sich in die wachsende Liste internationaler Ehrungen für Vantage ein und stärkt die Position der Marke als führende mobile Handelsplattform. Weitere Informationen zur mobilen Handels-App und den preisgekrönten Dienstleistungen von Vantage finden Sie auf der Website von Vantage. Die Verfügbarkeit der Dienstleistungen variiert je nach Rechtsraum und Rechtsträger. Informationen zu Vantage Vantage Markets (oder Vantage) ist ein Multi-Asset-CFD-Broker, der seiner Kundschaft Zugang zu einem flexiblen und leistungsstarken Service für den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) bietet, einschließlich Devisen, Rohstoffen, Indizes, Aktien, ETFs und Anleihen. Mit 16 Jahren Markterfahrung geht Vantage über die Rolle des Brokers hinaus und stellt eine zuverlässige Handelsplattform bereit, die Kunden Zugang zu Handelsmöglichkeiten eröffnet. trade smarter @vantage RISIKOHINWEIS: CFDs sind komplexe Instrumente und bergen aufgrund der Hebelwirkung ein hohes Risiko, schnell Geld zu verlieren. Sie sollten wirklich sicher sein, das Risiko verstanden zu haben, bevor Sie zu handeln beginnen. Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt weder eine Finanzberatung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf von Finanzprodukten oder -dienstleistungen dar. Der Inhalt ist nicht für Personen bestimmt, deren Wohnsitz sich in einem Land befindet, in dem die Verbreitung oder Nutzung gegen lokale Gesetze oder Vorschriften verstößt. Die beschriebenen Auszeichnungen beziehen sich auf die Marke insgesamt und geben keine Auskunft über die jeweiligen Lizenzberechtigungen einzelner Vantage-Rechtsträger. Lesern wird empfohlen, unabhängige professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, bevor sie Anlage- oder Finanzentscheidungen treffen. Wenn Sie sich auf die dargestellten Informationen verlassen, geschieht dies auf eigene Gefahr. Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2831521/Vantage_Wins__Best_Mobile_Trading_App___APAC__UF_Awards.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/1745281/Vantage_Logo.jpg
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19.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2248812 19.12.2025 CET/CEST
| noisin187363 |
| 19.12.2025 | Vantage | Vantage feiert doppelten Erfolg bei den Finance Magnates Awards 2025 in Vietnam und Großbritannien
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Vantage
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Vantage feiert doppelten Erfolg bei den Finance Magnates Awards 2025 in Vietnam und Großbritannien
19.12.2025 / 05:20 CET/CEST
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PORT VILA, Vanuatu, 19. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Vantage feiert einen doppelten Erfolg bei den Finance Magnates Awards 2025, indem es den Preis für den am schnellsten wachsenden Makler 2025 in Vietnam und den für den besten Partnerprogramm-Broker 2025 in Großbritannien erhält. Diese Auszeichnungen wurden der Marke Vantage im Rahmen der regionalen und nationalen Preiskategorien der Veranstaltung verliehen.  Die Finance Magnates Awards sind nach wie vor einer der angesehensten Benchmarks der Branche, der durch Abstimmungen in der Community und Bewertungen von Experten ermittelt wird. Die Auszeichnung von Vantage unterstreicht die laufenden Initiativen der Marke in allen Bereichen, die durch verbesserte Schulungsressourcen und -tools für neue und erfahrene Trader unterstützt werden. Die Auszeichnung als bester Partnerprogramm-Broker unterstreicht die Stärke des Partner-Ökosystems von Vantage, das auf transparentem Tracking, wettbewerbsfähigen Provisionen und engagiertem Kundensupport basiert. „Unsere Siege in Vietnam und Großbritannien zeugen vom Engagement unseres Teams und vom Vertrauen unserer Kunden – beides ist die Grundlage für unseren anhaltenden Erfolg", so Marc Despallieres, Gechäftsführer von Vantage. „Diese Auszeichnungen bestätigen unsere Bemühungen, die Bedürfnisse unserer Kunden zu verstehen und das Handelserlebnis auf allen Märkten zu verbessern." Diese Auszeichnungen spiegeln die Strategie von Vantage wider, die darauf abzielt, das Kundenerlebnis zu verbessern, die Kapazitäten zu stärken und innovationsorientierte Handelslösungen anzubieten. Weitere Informationen zu Vantage und seine preisgekrönten Dienstleistungen finden Sie auf der Website von Vantage. Die Verfügbarkeit der Dienstleistungen variiert je nach Rechtsraum und Rechtsträger. Informationen zu Vantage Vantage Markets (oder Vantage) ist ein Multi-Asset-CFD-Broker, der seinen Kunden Zugang zu einem flexiblen und leistungsstarken Service für den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) bietet, darunter Devisen, Rohstoffe, Indizes, Aktien, ETFs und Anleihen. Mit 16 Jahren Markterfahrung geht Vantage über die Rolle des Brokers hinaus und stellt eine zuverlässige Handelsplattform bereit, die Kunden Zugang zu Handelsmöglichkeiten eröffnet. trade smarter @vantage RISIKOWARNUNG: CFDs sind komplexe Instrumente und bergen aufgrund der Hebelwirkung ein hohes Risiko, schnell Geld zu verlieren. Sie sollten wirklich sicher sein, das Risiko verstanden zu haben, bevor Sie zu handeln beginnen. Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt weder eine Finanzberatung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf von Finanzprodukten oder -dienstleistungen dar. Der Inhalt ist nicht für Personen bestimmt, deren Wohnsitz sich in einem Land befindet, in dem die Verbreitung oder Nutzung gegen lokale Gesetze oder Vorschriften verstößt. Die beschriebenen Auszeichnungen beziehen sich auf die Marke insgesamt und geben keine Auskunft über die jeweiligen Lizenzberechtigungen einzelner Vantage-Rechtsträger. Lesern wird empfohlen, unabhängige professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, bevor sie Anlage- oder Finanzentscheidungen treffen. Wenn Sie sich auf die dargestellten Informationen verlassen, geschieht dies auf eigene Gefahr. Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2834084/Vantage_Celebrates_Dual_Wins_Finance_Magnates_Awards_2025_Vietnam_UK.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/1745281/Vantage_Logo.jpg
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2248810 19.12.2025 CET/CEST
| noisin187363 |
| 19.12.2025 | National Museum of Singapore (NMS) | Das National Museum of Singapore ehrt den 60. Jahrestag der Nation mit zwei neuen Erlebnissen, die die sich entwickelnde Geschichte Singapurs vorstellen
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National Museum of Singapore (NMS)
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Das National Museum of Singapore ehrt den 60. Jahrestag der Nation mit zwei neuen Erlebnissen, die die sich entwickelnde Geschichte Singapurs vorstellen
19.12.2025 / 03:05 CET/CEST
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SINGAPUR, 19. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Zur Feier des 60. Jahrestages der Unabhängigkeit Singapurs präsentiert das National Museum of Singapore (NMS) zwei Gedenkveranstaltungen, die Singapurs Wandel von der Siedlung zur Weltstadt und seine wichtigsten Meilensteine in den letzten 700 Jahren darstellen.
Besucher können ihr Erlebnis mit Singapore Odyssea : A Journey Through Time in der Shaw Foundation Glass Rotunda beginnen, der ersten permanenten Galerie, die im Zuge der laufenden Renovierung des Museums wiedereröffnet wurde. Dieses multimediale Erlebnis ist als Einführung in die Geschichte Singapurs gedacht und führt die Besucher in die Vergangenheit, um prägende Momente in der Geschichte des Landes zu erleben. Mit einem RFID-Armband können die Besucher einen von neun magischen Begleitern „adoptieren", die von der einheimischen Fauna Singapurs inspiriert sind und sie durch die Ausstellung führen und versteckte Inhalte zur Geschichte Singapurs aktivieren. Die Besucher werden zunächst von einem aufgehängten LED-Globus begrüßt, in dem eine zweiminütige Lichtshow läuft, die die Entwicklung der Seewege nachzeichnet, die Singapur im Laufe seiner Geschichte mit der Welt verbunden haben. Wenn die Besucher durch die Galerie gehen und die spiralförmige Rampe hinunterfahren, machen sie eine „Zeitreise" in umgekehrter Chronologie durch die wichtigsten Kapitel der Geschichte Singapurs, die durch visuelle Wandprojektionen mit animierten Szenen und reichhaltigen Geräuschkulissen lebendig werden. Die Reise gipfelt am Fuße der gläsernen Rotunde mit einem digitalen Wasserfallvorhang, der historische Momente aus der Vergangenheit Singapurs zeigt, und einer immersiven Medienshow, die verschiedene Mythen rund um die Ursprünge Singapurs präsentiert. Um ihre Erkundung der Geschichte Singapurs fortzusetzen, können Besucher die Ausstellung Once Upon a Tide besuchen: Singapore's Journey from Settlement to Global City - die bis zum 9. Oktober 2026 läuft - können Sie entdecken, wie das Meer und der Fluss die Entwicklung Singapurs von einem geschäftigen Hafen im 14. Jahrhundert zu einem heutigen globalen Kraftzentrum geprägt haben. Die Ausstellung mit über 350 Artefakten aus der Nationalen Sammlung Singapurs ist in fünf thematische Abschnitte gegliedert, die jeweils verschiedene Aspekte der Entwicklung Singapurs darstellen und durch erlebnisorientierte Erzählungen zum Leben erweckt werden. Die Besucher können die tiefen historischen Wurzeln der Insel und ihre frühe Bedeutung anhand von Landkarten entdecken, frühe Handelsaktivitäten entlang des Singapore River, der einst als Lebensader der frühen Siedlung diente, kennenlernen und an der Sampan Challenge teilnehmen, um Passagiere über den Fluss zu befördern. Mit Erfahrungsberichten, Fotos, persönlichen Artefakten und sogar einem digitalen Singlish-Quiz schließt der letzte Abschnitt mit einer Hommage an Singapurer und einheimische Organisationen, die weltweit etwas bewirkt haben. In jedem Abschnitt werden die Besucher aufgefordert, über die Entwicklung der Identität Singapurs nachzudenken, indem sie mit Hilfe eines RFID-Armbands Fragen beantworten. Ihre Antworten offenbaren einen von vier Avataren, die ihre eigenen Werte und Bestrebungen widerspiegeln und es ihnen ermöglichen, einen Beitrag zur kollektiven Vision von Singapurs Zukunft zu leisten. Zusammen bilden diese beiden Erlebnisse eine kontinuierliche Reise, auf der die Besucher die Geschichte Singapurs über die Jahrhunderte hinweg erkunden, erleben und darüber nachdenken können. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Nationalmuseums, Facebook oder Instagram. Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2845094/Composite_images.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2327471/NSM_Logo.jpg
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2248798 19.12.2025 CET/CEST
| noisin470321 |
| 19.12.2025 | GeeTest | GeeTest stellt fortschrittliche Business Rules Engine vor, um Unternehmen eine intelligente, automatisierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen
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GeeTest
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
GeeTest stellt fortschrittliche Business Rules Engine vor, um Unternehmen eine intelligente, automatisierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen
19.12.2025 / 00:35 CET/CEST
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WUHAN, China, 19. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- GeeTest, ein weltweit führender Anbieter von Bot-Management- und Online-Sicherheitslösungen für über 360 000 Unternehmen, stellt heute seine leistungsstarke Business Rules Engine vor. Diese fortschrittliche No-Code/Low-Code-Plattform ermöglicht Unternehmen den Aufbau flexibler, automatisierter Risikokontrollsysteme, die präzise Entscheidungen in Echtzeit liefern, ohne komplexe Programmierung zu erfordern.
Unternehmen müssen heute ihre Abläufe kontinuierlich optimieren, Risikokontrollen verstärken, sofort auf Marktveränderungen reagieren und inmitten eines intensiven Wettbewerbs personalisierte Kundenerlebnisse bieten. Herkömmliche Business Rules Engines erfordern oft umfangreiche Programmierkenntnisse und sind nur schwer in Echtzeit anpassbar. Die GeeTest Business Rules Engine löst diese Probleme, indem sie die Geschäftslogik vom Anwendungscode entkoppelt, sodass nichttechnische Teams (z. B. Risikomanagern sowie Business-Analysten) anspruchsvolle Regeln visuell konfigurieren, testen sowie über eine intuitive Drag-and-Drop-Oberfläche einsetzen können. Das Herzstück der GeeTest Business Rules Engine ist eine intuitive Drag-and-Drop-Oberfläche, mit der sich Entscheidungslogik über flussdiagrammbasierte Arbeitsabläufe visualisieren lässt. Nutzer können Regeln wie Bausteine zusammensetzen und leistungsstarke Komponenten einbauen, um selbst die kompliziertesten Szenarien zu bewältigen, ohne eine einzige Zeile Code schreiben zu müssen. Zu den wichtigsten Merkmalen von GeeTest Business Rules Engine gehören: - Visuelle Drag-and-Drop-Konfiguration: Prozessgestützte Flussdiagramm-Layouts machen komplexe Logik leichter verständlich, einfacher erstellbar und besser mit den tatsächlichen Geschäftsanforderungen vereinbar.
- Dynamische Aktualisierungen in Echtzeit: Sofortige Bereitstellung und Änderung von Regeln ohne Ausfallzeiten des Dienstes oder Programmieraufwand ermöglichen eine schnelle Anpassung.
- Automatisierte Code-Generierung: API-gesteuerte Generierung von ausführbarem Code in Java, Python, PHP und anderen Sprachen, um die Integration zu beschleunigen und den Entwicklungsaufwand zu verringern.
- Agiles Regelmanagement: Simulation von Daten vor der Implementierung, flexible Kontrolle des Regelstatus und sichere Einführung von Updates.
- Leistungsstarke integrierte Komponenten: Entscheidungstabellen, benutzerdefinierte Knoten und Ausdrucksauswertung mit der optimierten Sprache ZEN für schnelle sowie zuverlässige Berechnungen.
- Benutzerdefinierte Berechnungen in Echtzeit: Integration mehrerer Datenquellen zur Unterstützung von Ad-hoc-Berechnungen, Überwachung sowie automatischen Warnmeldungen.
Informationen zu GeeTest GeeTest bietet KI-gestützte Bot-Management- und Nutzerverifizierungslösungen für Unternehmen weltweit. Im Jahr 2025 schützt GeeTest weltweit mehr als 360 000 Unternehmen aus Branchen wie Finanzen, E-Commerce, Gaming, SaaS sowie digitalen Plattformen. Originalzeile: Die Lösungen von GeeTest helfen Unternehmen, sich gegen automatisierten Missbrauch zu schützen und zugleich ein nahtloses, regelkonformes Nutzererlebnis zu gewährleisten. Für weitere Informationen zu GeeTest folgen Sie dem Unternehmen auf LinkedIn. Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2848525/GeeTest_Business_Rules_Engine.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/geetest-stellt-fortschrittliche-business-rules-engine-vor-um-unternehmen-eine-intelligente-automatisierte-entscheidungsfindung-zu-ermoglichen-302646474.html

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2248774 19.12.2025 CET/CEST
| noisin727978 |
| 19.12.2025 | Cognizant Technology Solutions | Cognizant und Microsoft erweitern ihre Partnerschaft, um die KI-Transformation voranzutreiben und die Erfahrungen von Frontier Firms zu verbessern
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Cognizant Technology Solutions
/ Schlagwort(e): Vereinbarung
Cognizant und Microsoft erweitern ihre Partnerschaft, um die KI-Transformation voranzutreiben und die Erfahrungen von Frontier Firms zu verbessern
19.12.2025 / 00:20 CET/CEST
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Die Zusammenarbeit setzt auf Co-Innovation, um KI-gestützte Lösungen bereitzustellen. Dafür werden Microsofts bewährte Cloud sowie die Branchenplattformen von Cognizant kombiniert, sodass Organisationen Arbeit neu definieren und Innovation skalieren können. TEANECK, N.J., 19. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Cognizant (NASDAQ: CTSH) gab heute eine mehrjährige strategische Partnerschaft mit Microsoft bekannt, um globale Unternehmen dabei zu unterstützen, KI-gestützte Frontier Firms zu werden: Organisationen, die Arbeit neu definieren, neuen Wert erschließen und Innovation verantwortungsbewusst umsetzen.
Im Rahmen dieser Vereinbarung werden Cognizant und Microsoft gemeinsam branchengerechte KI-Lösungen entwickeln, diese weltweit gemeinsam vermarkten sowie bei groß angelegten Abschlüssen in Schlüsselsektoren wie Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen und Biowissenschaften, Einzelhandel sowie Fertigung zusammenarbeiten. Die Partnerschaft wird agentenbasierte KI sowie Copilot-Funktionen auf der Grundlage von Work IQ, Foundry IQ und Fabric IQ in unternehmenskritische Arbeitsabläufe einbetten, um Produktivität, Kundenerlebnis sowie betriebliche Ausfallsicherheit zu verbessern. Diese Partnerschaft erweitert zudem die Cognizant Neuro® AI Suite, die Cognizant auf den Markt bringt und die Microsoft Cloud- sowie KI-Services nutzt. „KI bildet heute die Grundlage und prägt jedes Transformationsprogramm, das wir vorantreiben", sagte Ravi Kumar S, Geschäftsführer von Cognizant. „Wir werden gemeinsam skalierbare Lösungen entwickeln, diese weltweit gemeinsam vermarkten sowie bei großen Abschlüssen zusammenarbeiten. So liefern wir unseren Kunden messbare Ergebnisse und richten diese Partnerschaft an unserer Drei-Vektoren-KI-Builder-Strategie aus." Kumar fügte hinzu: „Durch die Kombination von Microsofts bewährter Cloud und KI mit den Branchenplattformen von Cognizant sind wir gut positioniert, um Kunden bei der Herausforderung der letzten Meile zu unterstützen und KI unternehmensweit zu skalieren." Cognizant wird die Einführung von Microsoft 365 Copilot und GitHub Copilot in den Delivery- sowie Beratungsteams ausweiten und gleichzeitig Beschäftigte in Microsoft Azure, Azure AI Foundry und verwandten Technologien weiterbilden, um eine agile, KI-kompetente Belegschaft zu schaffen. Die Zusammenarbeit wird außerdem die firmeneigenen Plattformen von Cognizant nutzen, darunter TriZetto, Skygrade und FlowSource™, um branchenspezifische Fortschritte zu erzielen sowie die Softwareentwicklung in großem Umfang zu modernisieren. „Die Fähigkeit von Cognizant, tiefgreifende Branchenkenntnisse mit mutigen Innovationen zu verbinden, macht das Unternehmen zu einem hervorragenden Partner, wenn wir gemeinsam Innovationen entwickeln, um Unternehmen dabei zu helfen, KI-gestützte Frontier Firms zu werden", sagte Judson Althoff, Geschäftsführer des kommerziellen Geschäfts von Microsoft. „Microsofts bewährte Cloud und die agentenbasierten KI-Fähigkeiten treffen auf die Plattformen sowie die Umsetzungsstärke von Cognizant. So beschleunigen wir die Entwicklung branchenspezifischer Lösungen, die in den Arbeitsfluss eingebettet sind und unseren gemeinsamen Kunden weltweit transformativen Mehrwert bieten." Weitere Informationen zur Partnerschaft von Cognizant mit Microsoft finden Sie auf dieser Seite. Informationen zu Cognizant Cognizant (Nasdaq: CTSH) entwickelt moderne Unternehmen. Wir helfen unseren Kunden dabei, Technologien zu modernisieren, Prozesse neu zu denken und Erlebnisse zu transformieren, damit sie in unserer sich schnell verändernden Welt führend bleiben. Gemeinsam verbessern wir das tägliche Leben. Weitere Informationen finden Sie auf www.cognizant.com oder @cognizant. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Logo – https://mma.prnewswire.com/media/1794711/Cognizant_Logo_V1.jpg Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2848466/Cognizant_Microsoft_Release.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/cognizant-und-microsoft-erweitern-ihre-partnerschaft-um-die-ki-transformation-voranzutreiben-und-die-erfahrungen-von-frontier-firms-zu-verbessern-302646466.html

19.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2248770 19.12.2025 CET/CEST
| noisin146698 |
| 19.12.2025 | First Graphene Ltd | Historische Produktion von mit Graphen angereichertem Zement erfolgreich abgeschlossen
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First Graphene Ltd
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Historische Produktion von mit Graphen angereichertem Zement erfolgreich abgeschlossen
19.12.2025 / 00:00 CET/CEST
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Highlights - Produktion von 600 Tonnen kohlenstoffarmen mit PureGRAPH® verbessertem Zement durch einen der größten Zementhersteller des Vereinigten Königreichs erfolgreich abgeschlossen
- Mit Graphen angereicherter Zement wird von zahlreichen Endnutzern für verschiedene Anwendungen eingesetzt, z. B. bei Betondachsteinen für den nachhaltigen Wohnungsbau.
- First Graphene wird mit FP McCann, Morgan Sindall und Breedon zusammenarbeiten, um den effizienten Einbau von mit PureGRAPH® verbessertem Beton über alle Projekte hinweg zu gewährleisten.
- Mehrere andere Organisationen aus dem Vereinigten Königreich sowie Australien haben Mengen des Versuchsmaterials für Tests in ihren jeweiligen Bereichen angefordert.
SYDNEY, 18. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- First Graphene Limited (ASX:FGR; „First Graphene" oder „das Unternehmen") freut sich, die erfolgreiche Produktion von etwa 600 Tonnen mit Graphen angereichertem Zement bekannt zu geben, bevor eine Reihe neuer Versuchsprojekte im Vereinigten Königreich anlaufen.
Die große Menge Zement enthält etwa drei Tonnen des Zusatzstoffs PureGRAPH-CEM® von First Graphene und wurde von seinem kommerziellen Partner Breedon Group PLC („Breedon") im Hope Cement Works in Derbyshire hergestellt. Die Produktion dieses historischen Volumens von mit Graphen angereichertem Zement stellt einen wichtigen Meilenstein für die Zement- und Betonindustrie dar und zeigt, dass es möglich ist, ein umweltfreundlicheres Produkt in großem Maßstab herzustellen. Die Herstellung wurde bei Hope Cement Works innerhalb eines Tages effizient abgeschlossen, wobei PureGRAPH-CEM® in der letzten Mahlstufe zugegeben wurde. Der mit Graphen verbesserte Zement ermöglicht Anwendern, ihren CO2-Fußabdruck um bis zu 16 % zu verringern, da weniger kohlenstoffintensiver Klinker benötigt wird. Der mit PureGRAPH® verbesserte Zement befindet sich derzeit im Lager, um für Beton in drei großen Projekten im Vereinigten Königreich eingesetzt zu werden. Außerdem erhält ihn die Universität Manchester für Druckfestigkeitstests sowie Analysen der Betonleistung. Michael Bell, Geschäftsleiter und Geschäftsführer von First Graphene, erklärte: „Die Produktion von 600 Tonnen Zement, der unser PureGRAPH-CEM® enthält, ist ein historischer Meilenstein auf unserem Weg und zeigt, dass unser Produkt für die Produktion in großem Maßstab geeignet ist. Die Zugabe von Graphen in Zement bietet nachweislich Leistungsvorteile für viele verschiedene Anwendungen und die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten dieser Zementmischung unterstreichen die Vielseitigkeit von PureGRAPH®. Wir freuen uns auf eine enge Zusammenarbeit mit unserem strategischen kommerziellen Partner Breedon, Morgan Sindall, FP McCann und der Universität Manchester bei der Durchführung von Anwendungsversuchen in den kommenden Monaten." Starke und nachhaltige Betondachsteine Im Rahmen des ersten Versuchs werden 30 bis 40 Tonnen mit Graphen angereicherter Zement in Tausende Dachziegel eingearbeitet, die FP McCann in seiner Produktionsstätte in Cadeby (Leicestershire) herstellt. Diese Fliesen werden fünf Monate lang in der Forschungs- und Entwicklungseinrichtung des Unternehmens in Knockloughrim auf ihre Materialeffizienz sowie die Vorteile der Abfallreduzierung getestet. Der Versuch ist Teil von Contracts for Innovation: Das von Innovate UK[1] finanzierte Projekt „Resource Efficient Construction Impacts" sieht 15.000 Pfund Sterling für die Lieferung von mit Graphen verstärktem Zement vor. FP McCann hat die Studie als Reaktion auf die anhaltende Wohnungsknappheit im Vereinigten Königreich und zur Unterstützung des Plans der Regierung des Vereinigten Königreichs, bis 2029 mehr als eine Million erschwingliche und nachhaltige neue Wohnungen zu schaffen, konzipiert. Der mit PureGRAPH® verbesserte Zement wird auch für zwei Infrastrukturprojekte im Vereinigten Königreich verwendet, die in Zusammenarbeit mit der Infrastrukturabteilung der Morgan Sindall Group PLC für Großprojekte sowie Breedon durchgeführt werden. First Graphene hat auch von mehreren anderen Organisationen im Vereinigten Königreich sowie Australien Anfragen für Versuchsmengen des Materials erhalten, um es für eine Vielzahl von Anwendungen zu testen. Als einer der größten Zementhersteller des Vereinigten Königreichs engagiert sich Breedon stark für die Herstellung nachhaltiger Baumaterialien, was durch den Einsatz von mit Graphen verstärktem Zement in der Produktionsanlage unterstrichen wird. First Graphene hat bereits mit Breedon und Morgan Sindall zusammengearbeitet, um mit Graphen angereicherten Beton als Teil einer stark beanspruchten LKW-Waschanlage auf einer Autobahn im Vereinigten Königreich erfolgreich zu testen. [1] https://iuk-business-connect.org.uk/opportunities/contracts-for-innovation-resource-efficient-construction-impacts/ Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2765415/FGR_Logo_Main_Tag_Logo.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/historische-produktion-von-mit-graphen-angereichertem-zement-erfolgreich-abgeschlossen-302646456.html

19.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2248768 19.12.2025 CET/CEST
| noisin730117 |
| 18.12.2025 | Anderson Global | Anderson Global heißt die Brightpoint Group auf seiner globalen Plattform willkommen
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Anderson Global
/ Schlagwort(e): Produkteinführung/Fusionen & Übernahmen
Anderson Global heißt die Brightpoint Group auf seiner globalen Plattform willkommen
18.12.2025 / 20:55 CET/CEST
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HAMBURG, Deutschland und MIAMI, 18. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Anderson Global freut sich, die Brightpoint Group auf seiner wachsenden globalen Plattform willkommen zu heißen und damit seine Fähigkeiten im Bereich Finanz- und Fondsdienstleistungen weiter auszubauen und sein internationales Angebot zu stärken.
Die 2015 in Hamburg gegründete Brightpoint Group ist ein führendes Finanzdienstleistungs- und Investmentunternehmen, das sich auf alternative Investmentlösungen, Fondsstrukturierung sowie Fondsverwaltung spezialisiert hat. Das Unternehmen hat sich mit seinen operativen Segmenten Brightpoint Services und Brightpoint Capital mit Niederlassungen in Hamburg, Berlin sowie Luxemburg einen guten Ruf für die Bereitstellung maßgeschneiderter Investmentstrukturen und einer umfassenden Palette von Fondsdienstleistungen erworben. „Die Brightpoint Group stand von Anfang an für die Idee, dass alternative Investments maßgeschneiderte Lösungen, tiefgreifende Expertise sowie einen wirklich ganzheitlichen Ansatz erfordern", so Mario Stefan Oelkers, Gründer und Präsident, und Maren Eckloff-Böhme, Gründerin und Geschäftsführerin der Brightpoint Group. „Der Beitritt zu Anderson Global ist ein spannendes neues Kapitel für unser Unternehmen: Wir erweitern unsere Plattform, stärken unsere Fähigkeiten und schaffen noch mehr Mehrwert für unsere Kunden, während wir den Prinzipien treu bleiben, auf denen Brightpoint gegründet wurde." Dennis Day, Geschäftsführer von Anderson Global, kommentierte: „Die Übernahme der Brightpoint Group erweitert die globale Plattform von Anderson Global und verbessert die Fähigkeit des Unternehmens, Kunden sowie Investoren weltweit umfassende, integrierte Lösungen zu bieten. Ich freue mich, dass sich Maren und Mario für Anderson Global entschieden haben, um Brightpoint weiter auszubauen. Die Expertise der Brightpoint Group in den Bereichen Fondsverwaltung, Anlegerservice sowie Investmentprodukte ergänzt das bestehende Dienstleistungsangebot von Anderson Global und unterstützt die strategischen Wachstumsziele in den Schlüsselmärkten." Anderson Global ist eine „Buy-and-Build"-Plattform im Bereich Unternehmensdienstleistungen und Fondsverwaltung, die mit über 850 Beschäftigten und 15 Niederlassungen in 10 Ländern ein umfassendes Angebot an Dienstleistungen in den Bereichen Gesellschaftsgründung, eingetragener Vertreter und Zusatzleistungen für den gesamten Lebenszyklus von Unternehmen bietet. Mit der strategischen Übernahme der Brightpoint Group baut Anderson Global seinen Kundenstamm weiter aus, verbessert sein Serviceangebot und erweitert seine globale Plattform um Deutschland. Bis heute hat Anderson Global dreizehn Ergänzungsakquisitionen abgeschlossen, die den Wachstumskurs der Gruppe beschleunigen und ihr ermöglichen, ihren Kunden einen noch größeren Mehrwert zu bieten. Weitere Informationen finden Sie auf https://anderson-global.com/ Informationen zur Brightpoint Group Brightpoint Group ist ein innovatives Finanzdienstleistungs- und Investmentunternehmen, das maßgeschneiderte Lösungen für alternative Anlagen anbietet. Auf der Grundlage eines ganzheitlichen und kundenorientierten Ansatzes bietet das Unternehmen maßgeschneiderte Anlagestrukturen, geschlossene Finanzprodukte sowie eine umfangreiche Palette an Beratungs- und Verwaltungsdienstleistungen, die durch fundiertes Fachwissen, operative Erfahrung sowie fortschrittliche Technologie unterstützt werden. Weitere Informationen finden Sie auf https://brightpoint-group.com/. Informationen zu Anderson Global Anderson Global ist ein internationaler Anbieter von Unternehmens- und Fondsdienstleistungen mit mehr als 850 Fachleuten in 15 Niederlassungen weltweit. Wir bieten umfassende Lösungen in den Bereichen Unternehmensgründung, Steuer- und Rechnungswesen, Fondsverwaltung sowie Unternehmensberatung an und helfen Unternehmern wie Investoren beim Aufbau und der Erweiterung von Unternehmen auf der ganzen Welt. Anderson Global wurde 2023 von einer Tochtergesellschaft von Sun European Partners, LLP, einer privaten Anlageberatungsfirma mit Sitz in London, gegründet. Um mehr über Anderson Global zu erfahren, besuchen Sie bitte: https://www.andersonglobal-group.com/ Medienkontakt: Brightpoint Group Alessa Zimmermann über pr@brightpoint-group.com Anderson Global Pia De Sousa pdesousa@suncappart.com Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2848246/5687865/BrightpointGroup_Logo_Logo.jpg Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2752595/5687866/Anderson_Global_Logo.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/anderson-global-heiWt-die-brightpoint-group-auf-seiner-globalen-plattform-willkommen-302646331.html

18.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2248738 18.12.2025 CET/CEST
| noisin621198 |
| 18.12.2025 | Vantage Foundation | Die Vantage Foundation verbreitet mit der Starlight Sydney Initiative festliche Stimmung unter Kindern
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Vantage Foundation
/ Schlagwort(e): ESG/Sonstiges
Die Vantage Foundation verbreitet mit der Starlight Sydney Initiative festliche Stimmung unter Kindern
18.12.2025 / 20:45 CET/CEST
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SYDNEY, 18. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Die Vantage Foundation bekräftigte ihr Engagement für die Unterstützung von Kindern und Familien in schwierigen Lebenssituationen durch eine kürzlich erfolgte Zusammenarbeit mit Team Building with Purpose, die im Namen ihres Charity-Partners, der Starlight Children's Foundation Sydney, eine Gruppen-Freiwilligenaktion für Unternehmen durchführte. Starlight ist eine globale gemeinnützige Organisation, die sich dafür einsetzt, schwer kranken Kindern durch Spiel, Kreativität und Unterhaltung Freude und Hoffnung zu schenken. Im Rahmen dieser Aktion kamen Freiwillige der Vantage Foundation während der Weihnachtszeit zusammen, um spezielle Spielzeugkörbe, sogenannte Sparkle Packs, für Kinder vorzubereiten und zu verpacken, die im Rahmen des Starlight-Programms unterstützt werden. Insgesamt nahmen 10 Freiwillige an der Initiative teil und halfen gemeinsam dabei, 27 kranken Kindern im Krankenhaus ein besonderes Geschenk und Weihnachtsfreude zu bereiten. Die Sparkle Packs enthielten LEGO-Sets, Lernspielzeug und Bücher, Kartenspiele und Malutensilien. Um den Paketen eine persönliche Note zu verleihen, legten die Freiwilligen jedem Paket eine handgeschriebene Nachricht bei, in der sie den Kindern Mut zusprachen und ihnen ihre Zuneigung bekundeten. Neben dem praktischen Einsatz der Freiwilligen brachte die Initiative auch einen direkten finanziellen Vorteil für die Wohltätigkeitsorganisation mit sich. Da Team Building with Purpose 50 % seines Nettogewinns aus jeder Veranstaltung an seinen Wohltätigkeitspartner weitergibt, erhielt die Starlight Children's Foundation mindestens 500 AUD (zuzüglich Steuern). Mit diesem Beitrag kann die Wohltätigkeitsorganisation 25 kranken Kindern im Krankenhaus spezielle Bastelsets zur Verfügung stellen und so die Wirkung der Initiative über die Festtage hinaus verlängern. Die Zusammenarbeit kommt zu einer Zeit, in der die Festtage für Kinder und Familien, die mit einer schweren Krankheit konfrontiert sind, mit erhöhter Angst verbunden sein können. Obwohl die Feiertage oft mit Feierlichkeiten verbunden sind, können sie auch Gefühle der Unsicherheit und emotionale Belastungen verstärken. Mit dieser Initiative wollte die Vantage Foundation dazu beitragen, diese Belastung zu verringern, indem sie Momente des Glücks und der Zuversicht vermittelt, wenn diese am dringendsten benötigt werden. Steven Xie, Geschäftsführer der Vantage Foundation, erklärte: „Die Weihnachtszeit kann für kranke Kinder und ihre Familien besonders schwierig sein. Durch die Partnerschaft mit der Starlight Children's Foundation möchten wir mit etwas so Einfachem – und doch so Wirkungsvollem – wie Spielen ein Gefühl der Freude, des Trostes und der Normalität vermitteln. Wir hoffen, dass diese Sparkle Packs den Kindern zeigen, dass sie nicht allein sind." Die Vantage Foundation unterstützt weiterhin gemeinnützige Organisationen und Gemeinschaftsinitiativen auf der ganzen Welt. Bei jedem Projekt konzentriert sich die Stiftung darauf, positive Auswirkungen zu erzielen und Gemeinschaften, insbesondere Kindern und Familien in schwierigen Lebenssituationen, Trost und Chancen zu bieten. Durch Kooperationen wie diese mit der Starlight Children's Foundation Sydney setzt sich die Vantage Foundation weiterhin dafür ein, mit kleinen Gesten der Freundlichkeit einen spürbaren Unterschied zu bewirken. Informationen zur Vantage Foundation Die Vantage Foundation ist eine unabhängige Wohltätigkeitsorganisation, die 2023 im McLaren Technology Centre in Großbritannien gegründet wurde. Die Stiftung hat sich mit Organisationen auf der ganzen Welt zusammengetan, darunter Grab Indonesia, die iREDE Foundation in Nigeria, Teach for Malaysia und das Instituto Claret in Brasilien, um wirkungsvolle soziale Initiativen zu fördern. Weitere Informationen finden Sie auf www.vantage.foundation Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2848554/Vantage_Foundation_Spreads_Festive_Cheer_Children_Starlight_Sydney_Initiative.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2299654/Vantage_Foundation_Logo.jpg
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18.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2248736 18.12.2025 CET/CEST
| noisin984155 |
| 18.12.2025 | The Grounds Real Estate Development AG | The Grounds Real Estate Development AG: Umwandlung der in 2023/2024 begebenen Anleihe im Volumen von EUR 17 Mio. in eine Hybrid-Anleihe
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The Grounds Real Estate Development AG / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges
The Grounds Real Estate Development AG: Umwandlung der in 2023/2024 begebenen Anleihe im Volumen von EUR 17 Mio. in eine Hybrid-Anleihe
18.12.2025 / 20:09 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Die The Grounds Real Estate Development AG („The Grounds“ / ISIN: DE000A40KXL9) hat sich mit einem Fondsvehikel, das von H.I.G. Capital gemanagt wird („Investor“), auf eine Änderung der von dem Investor in 2023/2024 begebenen Anleihe in einem Volumen von EUR 17 Mio. in eine Hybrid-Anleihe geeinigt. Das führt zu einem Ausweis der Anleihe als Eigenkapital im IFRS-Konzernabschluss. Konkret wurde die Laufzeit der Anleihe auf unendlich geändert und eine Rückzahlung erfolgt nur auf Initiative der Gesellschaft. Die Sicherheiten entfallen und die Anleihe wird nachrangig ausgestaltet.
Unternehmenskontakt:
The Grounds Real Estate Development AG
Jacopo Mingazzini (Vorstand / CEO), Andrew Wallis (Vorstand / CFO)
Zimmerstraße 16, 10969 Berlin
T. +49 (0) 30 2021 6866
F. +49 (0) 30 2021 6849
E-Mail: info@tgd.ag
Web: www.thegroundsag.com
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
The Grounds Real Estate Development AG |
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Zimmerstraße 16 |
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10969 Berlin |
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Deutschland |
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030 2021 6866 |
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| ISIN: |
DE000A40KXL9, DE000A3H3FH2, |
| WKN: |
A40KXL, A3H3FH, A40KXL |
| Börsen: |
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf (Primärmarkt), Frankfurt, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2248734 |
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EQS News-Service |
2248734 18.12.2025 CET/CEST
| DE000A40KXL9 |
| 18.12.2025 | TCL | TCL präsentiert auf der CES 2026 die Zukunft mit fortschrittlichen visuellen Innovationen und einem KI-gestützten Produktportfolio
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TCL
/ Schlagwort(e): Produkteinführung/Sonstiges
TCL präsentiert auf der CES 2026 die Zukunft mit fortschrittlichen visuellen Innovationen und einem KI-gestützten Produktportfolio
18.12.2025 / 18:45 CET/CEST
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SHENZHEN, China, 18. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- TCL, ein weltweit führender Anbieter von Unterhaltungselektronik und die weltweit führende Marke für Mini-LED- und ultra-große Fernseher, wird auf der CES 2026 mit einer umfangreichen Präsentation seiner modernsten Displays und einem vollständigen Portfolio an KI-gestützten Smart-Produkten im Mittelpunkt stehen.
TCL verwandelt seinen Stand in ein Tor zur Zukunft visueller Erlebnisse und zeigt den Besuchern, wie seine außergewöhnlichen Display-Panels – in einer Vielzahl von Größen, Kategorien und Formfaktoren – eine unvergleichliche Leistung bieten. All dies wird von TCL CSOT unterstützt, einem weltweit führenden Unternehmen im Bereich fortschrittlicher Display-Technologien und einer Tochtergesellschaft von TCL. Während der Messe wird TCL auch eine neue Generation bahnbrechender Display-, Mobil- und Wearable-Geräte vorstellen. Zu den Höhepunkten der Ausstellung gehört die SQD-Mini-LED-Technologie von TCL, die fünf wesentliche Vorteile bietet, darunter einen All-Scene Wide Color Gamut, kein Farb-Crosstalk, mehr lokale Dimmzonen, höhere Helligkeit und einen ultraschlanken Formfaktor. Die Besucher können außerdem einen ersten Blick auf die neuesten NXTPAPER-Smartphones und E-Note-Tablets sowie AR-Brillen werfen, die zusammen die unübertroffenen Fähigkeiten von TCL unterstreichen, in verschiedenen Anwendungsbereichen ein hochmodernes Seherlebnis zu bieten. Neben den Fortschritten in der Display-Technologie wird das Unternehmen ein komplettes Portfolio an KI-gestützten Geräten präsentieren, die die Zukunft der Intelligenz gestalten sollen. Besucher können das KI-Smart-Living anhand einer Reihe von Haushaltsgeräten wie Klimaanlagen, Kühlschränken, Waschmaschinen und Smart Locks sowie anhand immersiver KI-Unterhaltungserlebnisse mit KI-gestützten Fernsehern, AR-Brillen und Projektoren erkunden. TCL wird auch seine neuesten Fortschritte im Bereich der KI-gestützten Produktivität und Mobilität für Mobilgeräte, Tablets und Lösungen für das Mensch-Fahrzeug-Heim-Ökosystem vorstellen, die zeigen, wie die KI-Technologien von TCL das nächste Kapitel des täglichen Lebens, Arbeitens und der Konnektivität gestalten. Weitere Details werden auf der CES 2026 bekannt gegeben: TCL CES 2026 Stand: - Datum: 6. bis 9. Januar 2026
- Ort: Las Vegas Convention Center, Central Hall, Stand Nr. 18604
Informationen zu TCL TCL ist eine führende Marke in der Unterhaltungselektronik und weltweit führender TV-Markenhersteller. Das Unternehmen ist mittlerweile in über 160 Märkten auf der ganzen Welt tätig. TCL hat sich auf die Forschung, Entwicklung und Herstellung von Produkten der Unterhaltungselektronik spezialisiert, angefangen von Fernsehern, Audiogeräten, Haushaltsgeräten, mobilen Geräten und Smartglasses bis hin zu kommerziellen Displays. Besuchen Sie die TCL-Website auf https://www.tcl.com. Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2847788/TCL_Displays_the_Future_with_Advanced_Visual_Innovations_and_AI_Product_Portfolio_at_CES_2026.jpg
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18.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2248720 18.12.2025 CET/CEST
| noisin082816 |
| 18.12.2025 | MCS Market Communication Service GmbH | Nächster Meilenstein und ein klarer Schritt in Richtung Bohrgenehmigung und möglicher Neubewertung der Aktie
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EQS-Media / 18.12.2025 / 18:08 CET/CEST
Nexus Uranium Corp. (ISIN: CA65345P2008 | WKN: A41PJQ), Nexus oder das Unternehmen, gibt bekannt, dass der “U.S. Forest Service” (“USFS”) bestätigt hat, dass das öffentliche Scoping-Verfahren für die staatlichen Flächen, die dem Uranprojekt “Chord” in “Fall River County” (South Dakota) zugrunde liegen, Mitte Januar 2026 aufgenommen wird.
Die Bestätigung des Scoping-Verfahrens ist der nächste wichtige Schritt in einem Genehmigungsverfahren, in dessen Rahmen seit Ende 2024 bereits mehrere entscheidende Meilensteine erreicht wurden. Das Unternehmen hat über seine Tochtergesellschaft Clean Nuclear Energy Corp. mittlerweile folgende Etappenziele erreicht: Genehmigung des Plan of Operations (Betriebsplan), Unterzeichnung einer Absichtserklärung mit dem “USFS”, Abschluss der Beratungen vor dem Scoping-Verfahren und Fertigstellung von technischen Fachberichten. Damit ist das Projekt positioniert, um in die formelle öffentliche Prüfungsphase gemäß dem “National Environmental Policy Act” (“NEPA”) überzugehen.
Jeremy Poirier, Chief Executive Officer, erklärte:
“Mit dieser Bestätigung vom USFS machen wir einen bedeutenden Fortschritt. Wir haben jeden erforderlichen Schritt systematisch umgesetzt, um die öffentliche Scoping-Phase zu erreichen und haben nun einen klaren Weg zur Erlangung einer Bohrgenehmigung vor uns. Auch angesichts unserer bevorstehenden Anhörung vor der staatlichen Mineralbehörde gemäß Section 36 gehen wir davon aus, dass 2026 ein entscheidendes Jahr für Chord sein wird.”
Das sind die erreichten Meilensteine im Genehmigungsverfahren:
Im Rahmen des bundesstaatlichen Genehmigungsverfahrens für das auf vom “USFS” verwalteten Flächen gelegene Gebiet “October Jinx” wurden die folgenden Meilensteine erreicht:
- November 2024: Annahme des Plan of Operations durch den “USFS”
- Juli 2025: Unterzeichnung einer Absichtserklärung mit dem “USFS”, mit der ein Rahmen für die Prüfung gemäß “NEPA” und das Scoping-Verfahren durch einen unabhängigen Auftragnehmer festgelegt wurde.
- 3.-4. Quartal 2025: Treffen mit Mitarbeitern des “USFS” vor Aufnahme des Scoping-Verfahrens
- Dezember 2025: Erhalt der Bestätigung durch den “USFS”, dass das öffentliche Scoping-Verfahren Mitte Januar 2026 beginnt
- Im Gange: RESPEC, der Berater des Unternehmens für das Genehmigungsverfahren, erstellt einen ersten “Biological Assessment Report” (biologisches Gutachten) und einen “Hydrological Specialist Report” (hydrologischer Fachbericht), wobei die Entwürfe Mitte Januar 2026 bzw. die endgültigen Berichte kurz darauf erwartet werden
Auf Grundlage des bestätigten Starts des Scoping-Verfahrens und der üblichen Zeiträume von “USFS”-Prüfungen geht das Unternehmen davon aus, dass das Scoping-Verfahren im Rahmen des bundesstaatlichen Genehmigungsverfahrens Mitte Juli 2026 abgeschlossen wird. Das öffentliche Scoping-Verfahren beinhaltet eine 30-tägige Kommentierungsfrist gemäß “NEPA”, die es Stakeholdern und Behörden ermöglicht, Bedenken und Alternativen für eine Umweltprüfung zu aufzuzeigen. Der “USFS” kann die Scoping-Frist nach eigenem Ermessen um weitere 30-45 Tage verlängern, wobei Verlängerungen ungewöhnlich sind.
Vorgeschlagenes Explorationsprogramm
Das Explorationsprogramm, das laut Plan auf staatlichen Flächen erfolgen soll, umfasst bis zu 17 Bohrlöcher (vier können zu verrohrten Bohrungen zur Überwachung des Grundwassers umgewandelt werden) mit einer Bohrtiefe von maximal rund 700 Fuß. Dabei vorgesehen sind eine Oberflächenstörung von circa 1,4 Acres, Zugang über bestehende Straßenwege, ohne dass neue Straßen angelegt werden müssen, sowie eine Fertigstellung innerhalb eines Jahres gefolgt von vollständiger Rekultivierung. Angesichts des Umfangs des Projekts hat der “USFS” nahegelegt, dass die Prüfung für eine kategorische Ausnahme gemäß 36 CFR 220.6(e)(8) in Frage kommen könnte, wobei eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, sollten außergewöhnliche Umstände festgestellt werden.
Hier ist ein Überblick über das Nexus und das Flagschiff-Projekt “Chord”
Nexus Uranium ist ein kanadisches Explorationsunternehmen, dessen Hauptaugenmerk auf Uranprojekte in Nordamerika gerichtet ist. In Kanada hält Nexus das Projekt Mann Lake im Athabasca-Becken in Saskatchewan. In den Vereinigten Staaten besitzt das Unternehmen das Projekt “Wolf Canyon” in South Dakota, das Projekt “South Pass” in Wyoming und das Projekt “Mesa Wray” in Utah. Das Projekt “Great Divide Basin” in Wyoming ist nun Gegenstand einer Option zugunsten von Canamera Energy Metals Corp.
Das Projekt “Chord” (ebenfalls in South Dakota) erstreckt sich über eine zusammenhängende Fläche von rund 3.640 Acres im südlichen Bereich der Black Hills unweit von Edgemont und umfasst 147 nicht patentierte Erzgang-Claims (ca. 3.037 Acres) sowie die “South Dakota State Mineral Lease” mit der Nummer 27CS230448 (ca. 638 Acres). Im historischen Uranrevier “Edgemont” lagert die Mineralisierung in Sandstein in den Formationen “Lakota” und “Fall River”. Das Projekt liegt ungefähr drei Meilen südöstlich des “ISR”-Uranprojekts “Dewey Burdock”, das von “enCore Energy” betrieben wird.
Uran im Aufwind: Einstiegschance durch Boom bei Mini-Reaktoren und steigender Nachfrage
Die Rückkehr der Kernenergie auf die energiepolitische Weltbühne gewinnt rasant an Dynamik. Vor allem “Small Modular Reactors” (“SMRs”), also kompakte und weiterentwickelte Reaktortypen, stehen im Zentrum dieses Comebacks. Sie gelten als flexibel, effizient und zukunftsfähig – und stoßen auch im Technologiesektor auf großes Interesse.
Technologiekonzerne wie Google, Amazon und Microsoft investieren bereits aktiv in SMR-Lösungen zur Stromversorgung ihrer Rechenzentren. So kooperiert Google mit dem US-Unternehmen Kairos Power, während Amazon derzeit drei konkrete Projekte zur Nutzung von Kleinreaktoren vorantreibt. Auch Microsoft prüft entsprechende Partnerschaften – etwa im Umfeld des US-Kernkraftwerks “Three Mile Island”, deren Betreiber bereits über Stromlieferungen verhandeln.
Kernkraft mit grüner CO₂-Bilanz
Neben der hohen Versorgungssicherheit punkten moderne Atomkraftwerke mit einer bemerkenswert niedrigen CO₂-Bilanz. Mit nur etwa 11 bis 12 Gramm CO₂-Ausstoß pro Kilowattstunde liegt die Kernenergie auf Augenhöhe mit Windkraft und deutlich unterhalb von Solarenergie – insbesondere bei großflächigen Solarparks. Da Solar- und Windkraft jedoch wetterabhängig sind, kann Kernkraft eine essenzielle Rolle als stabile Ergänzungsenergie einnehmen.
Der weltweite Ausbau der Kernkraft nimmt deutlich Fahrt auf:
Über 50 neue Reaktoren befinden sich in Planung. Während Deutschland seinen Atomausstieg vollzogen hat, setzen viele andere Länder – insbesondere in Asien – verstärkt auf neue Kernkraftwerke. Mit dem Reaktor-Boom erlebt auch der Uranmarkt ein nachhaltiges Comeback. Die steigende Nachfrage nach dem strategischen Rohstoff lässt Anleger aufhorchen – besonders angesichts der langen Jahre mit stagnierender Preisentwicklung.
Vor diesem Hintergrund gewinnen Aktien aus dem Uran-Sektor wieder an Attraktivität.
Die globale Renaissance der Kernkraft, getrieben von technologischen Innovationen und geopolitischen Energiefragen, sorgt für eine steigende Nachfrage nach Uran. Anleger, die frühzeitig auf zukunftsträchtige Rohstoffwerte setzen möchten, dürften mit der Nexus Uranium Corp. (ISIN: CA65345P2008 | WKN: A41PJQ) einen aussichtsreichen Titel gefunden haben – insbesondere im aktuellen Marktumfeld mit zunehmendem Fokus auf Versorgungssicherheit und CO₂-arme Energiequellen. Das Unternehmen hat sich strategisch in einem Zukunftsmarkt mit enormem Wachstumspotenzial positioniert: Wer das früher erkennt, dürfte später die höchsten Gewinne realisieren können.
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Es gibt keine Garantie dafür, dass die Prognosen des Emittenten, des Erstellers oder (weiterer) Experten und des Managements tatsächlich eintreten. Die Wertentwicklung der Aktie des Emittenten ist damit ungewiss. Wie bei jedem sogenannten Micro Cap besteht auch hier die Gefahr des Totalverlustes. Deshalb dient die Aktie nur der dynamischen Beimischung in einem ansonsten gut diversifizierten Depot.
Der Anleger sollte die Nachrichtenlage genau verfolgen und über die technischen Voraussetzungen für ein Trading in Pennystocks verfügen. Die segmenttypische Marktenge sorgt für hohe Volatilität. Unerfahrenen Anlegern und LOW-RISK Investoren wird von einer Investition in Aktien des Emittenten grundsätzlich abgeraten. Die vorliegende Analyse richtet sich ausschließlich an erfahrene Profitrader.
Begriffsbestimmungen
Maßgebend für die Einschätzung zu einem Emittenten ist, ob sich seine Aktien nach der Einschätzung des Erstellers in den folgenden 12 Monaten (Geltungszeitraum) besser, schlechter oder im Vergleich mit den Aktien vergleichbarer Emittenten aus derselben Peer Group bewegen können:
Sell: Der Begriff Sell bedeutet verkaufen. Der Ersteller ist der Auffassung, dass ein weiterer Kursgewinn unwahrscheinlich ist, ein Kursverlust eintreten könne oder dass Anleger bereits erzielte Gewinne realisieren sollten. In all diesen Fällen wird er die Empfehlung „Sell“ aussprechen. Hold: Der Begriff Hold bedeutet halten. Der Ersteller sieht ein Kurspotenzial für die Aktie, weshalb er der Meinung ist, die Aktie im Depot zu behalten. Buy: Der Begriff Buy bedeutet kaufen. Der Ersteller erwartet einen Kursanstieg der Aktie, da er diese aktuell für unterbewertet hält. Strong Buy: Der Begriff Strong Buy bedeutet unbedingt kaufen und wird zum Beispiel von den US-Investmenthäusern Morgan Stanley und Salomon Brothers verwendet. Der Ersteller erwartet einen im Vergleich zu anderen Unternehmen derselben Peer Group überdurchschnittlichen Kursanstieg.
Unabhängig von der vorgenommenen Einschätzung bestehen nach der Empfindlichkeitsanalyse deutliche Risiken aufgrund einer Änderung der zugrunde gelegten Annahmen. Diese Erörterung von Risikofaktoren in der Analyse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Emittent/Herausgeber: MCS Market Communication Service GmbH
Schlagwort(e): Finanzen
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EQS-Media |
| noisin061604 |
| 18.12.2025 | Abu Dhabi Turf Club | Unter der Schirmherrschaft Seiner Hoheit Scheich Mansour bin Zayed Al Nahyan besucht Seine Exzellenz Scheich Khalifa bin Tahnoon bin Mohammed Al Nahyan das große Finale des 33. UAE President Cup für arabische Vollblutpferde im Abu Dhabi Turf Club
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Abu Dhabi Turf Club
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Unter der Schirmherrschaft Seiner Hoheit Scheich Mansour bin Zayed Al Nahyan besucht Seine Exzellenz Scheich Khalifa bin Tahnoon bin Mohammed Al Nahyan das große Finale des 33. UAE President Cup für arabische Vollblutpferde im Abu Dhabi Turf Club
18.12.2025 / 18:00 CET/CEST
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ABU DHABI, UAE, 18. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Unter der Schirmherrschaft Seiner Hoheit Sheikh Mansour bin Zayed Al Nahyan, Vizepräsident, stellvertretender Premierminister, Vorsitzender des Präsidentenhofs und Vorsitzender des Abu Dhabi Equestrian Club, nahm Seine Exzellenz Sheikh Khalifa bin Tahnoon bin Mohammed Al Nahyan, Vorsitzender des Kronprinzenhofs von Abu Dhabi, am großen Finale des 33. UAE President Cup für arabische Vollblutpferde teil.
Seine Exzellenz krönte den Sieger des siebten und letzten Rennens des Abends, des HH The President Cup for Arabian Purebred Horses (Gruppe 1), des mit 8 Millionen AED höchstdotierten Rennens des Abends. HM Alchahine, im Besitz von The National Stables, trainiert von Hilal und Tahnoon Al Alawi und geritten vom italienischen Jockey Cristian Demuro, holte sich den prestigeträchtigen Titel mit einer Zeit von 2:23,55 Minuten über die 2.200-Meter-Distanz. Bei dieser Gelegenheit betonte Seine Exzellenz, dass der UAE President Cup das unermüdliche Engagement der Führung für die Bewahrung des reichen Pferdeerbes des Landes verkörpert. Er lobte auch die Rolle der Veranstaltung bei der Stärkung von Abu Dhabis Position als globaler Drehscheibe für arabische Pferderennen und bei der Anziehung von Elitewettbewerbern aus der ganzen Welt. Seine Exzellenz lobte die Veranstaltung außerdem für ihren kontinuierlichen Beitrag zur Unterstützung des Pferdesektors und zur Förderung der Nachhaltigkeit des authentischen Erbes für künftige Generationen. Zuvor hatte Dark Trooper, im Besitz von Wathnan Racing, trainiert von Alban de Mieulle und geritten von Christophe Soumillon, den mit 1 Mio. AED dotierten HH The President Cup for Thoroughbreds in 1:21,89 Minuten über 1.400 Meter gewonnen. Auf dem Programm standen sieben spannende Rennen, spektakuläre Drohnenvorführungen und die Operette "Zayed's Dream, An Everlasting Dream". Das Gesamtpreisgeld des Abends belief sich auf 10,8 Millionen AED und zog eine große Anzahl von Rennsportfans und Würdenträgern an. Das Eröffnungsrennen über 2.200 Meter gewann Samaa Al Ezz, im Besitz von Yas Racing, trainiert von Ibrahim Al Hadrami und geritten von Ray Dawson, in 2:27,10 Minuten in dem mit 150.000 AED dotierten Abu Dhabi Turf Club Conditions-Rennen für Stutfohlen und Stuten. Ein besonderer Höhepunkt des Abends war das zweite Rennen, als Rasasi, im Besitz von Al Rahmani Racing, trainiert von Ahmed Al Muhairbi und geritten von Richard Mullen, den Bahnrekord im Yas Sprint for Arabian Purebreds (Gruppe 3) über 1.200 Meter brach und das mit 400.000 AED dotierte Rennen in 1:15,32 Minuten gewann. Im dritten Rennen gewann Turquoise, im Besitz von Al Ajban Stables, trainiert von Abdullah Al Hammadi und geritten von Andrew Slattery, die mit 350.000 AED dotierte Al Wathba Mile (Bedingungen) über 1.600 Meter in 1:42,59 Minuten. Im vierten Rennen sicherte sich Al Laith, der im Besitz von Leith Racing ist, von Ahmed Al Muhairbi trainiert wird und von Richard Mullen geritten wird, den zweiten Sieg für seinen Verband, indem er den mit 500.000 AED dotierten UAE Breeders' Cup für arabische Vollblüter über 1.600 Meter in 1:43,84 Minuten gewann. Im fünften Rennen gewann Haseef, der im Besitz von Wathnan Racing ist, von Damien Watrigant trainiert und von James Doyle geritten wird, mit einer souveränen Leistung das mit 400.000 AED dotierte Abu Dhabi Derby (Listed) über 2.200 Meter in 2:25,75 Minuten. An dem Abend nahmen auch Seine Exzellenz Sheikh Zayed bin Hamad bin Hamdan Al Nahyan, stellvertretender Vorsitzender der Emirates Arabian Horse Society, Sheikh Ahmed bin Hamdan bin Mohammed Al Nahyan, Präsident des Segel- und Ruderverbands der VAE, und Sheikh Khalifa bin Mohammed bin Khalid Al Nahyan, Vorsitzender des Vorstands der Wajib Volunteer Association, teil. Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2848035/Abu_Dhabi_Turf_Club.jpg Video - https://mma.prnewswire.com/media/2848546/UAE_President_Cup.mp4
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2248706 18.12.2025 CET/CEST
| noisin671413 |
| 18.12.2025 | DeFi Technologies Inc. | Valour Inc. führt konstant gehebelte Bitcoin- und Ethereum-ETPs am Spotlight Stock Market ein
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DeFi Technologies Inc.
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Valour Inc. führt konstant gehebelte Bitcoin- und Ethereum-ETPs am Spotlight Stock Market ein
18.12.2025 / 17:30 CET/CEST
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- Neue gehebelte ETPs auf Spotlight (SEK): Bull Bitcoin X2 Valour und Bull Ethereum X2 Valour bieten ein 2x tägliches Engagement in BTC und ETH in einem regulierten, börsengehandelten Format (keine Wallets oder Margin); 1,9 % Verwaltungsgebühr).
- Entwickelt für vertraute nordische Arbeitsabläufe: Entwickelt für Anleger, die eine verstärkte Exposition ohne digitale Wallets oder Margin-Konten wünschen. Dabei wird die langjährige Vertrautheit des Unternehmens mit Bull- und Bear-Produkten in der Region genutzt.
- Ausweitung über Spot-Produkte hinaus: Erweitert die Produktpalette von Valour um strukturierte und verbesserte Anlageprodukte, die das diversifizierte Angebot im Bereich der Kryptowährungen der nächsten Generation ergänzen.
TORONTO, 18. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- (das „Unternehmen" oder „DeFi Technologies") (Nasdaq: DEFT) (CBOE CA: DEFI) (GR: R9B), ein Finanztechnologieunternehmen, das die Lücke zwischen traditionellen Kapitalmärkten und der dezentralen Finanzwirtschaft („DeFi") schließt, freut sich bekannt zu geben, dass seine Tochtergesellschaft Valour Inc. und Valour Digital Securities Limited (zusammen „Valour"), ein führender Emittent von börsengehandelten Produkten („ETPs"), zwei neue gehebelte ETPs am Spotlight Stock Market in Schweden eingeführt haben: - Bull Bitcoin X2 Valour (ISIN: CH1108679809)
- Bull Ethereum X2 Valour (ISIN: CH1108679825)
Diese neuen Produkte bieten eine tägliche 2-fache Hebelwirkung auf die beiden weltweit bedeutendsten digitalen Vermögenswerte und ermöglichen es Anlegern, ihr Engagement mithilfe regulierter, börsengehandelter Instrumente zu verstärken, ohne digitale Wallets oder Margin-Konten verwalten zu müssen. Jedes Produkt wird mit einer Verwaltungsgebühr von 1,9 % berechnet und ist über traditionelle Anlageplattformen erhältlich. Breiterer Zugang zu einem erweiterten Engagement für digitale Vermögenswerte Die Einführung von Zertifikaten mit konstanter Hebelwirkung auf Bitcoin und Ethereum stellt einen weiteren Schritt in der Mission von Valour dar, digitale Vermögenswerte für Privatanleger und institutionelle Investoren zugänglicher, transparenter und benutzerfreundlicher zu gestalten. Diese Angebote richten sich an Personen, die ein zusätzliches Engagement in den Kursbewegungen von Bitcoin und Ethereum anstreben, ohne dabei auf die Sicherheit und Vertrautheit der traditionellen Finanzinfrastruktur verzichten zu müssen. Elaine Buehler, Leiterin der Produktabteilung bei Valour, kommentierte: „Bitcoin und Ethereum sind weiterhin die weltweit am meisten beachteten und gehaltenen digitalen Vermögenswerte. Durch die Einführung von 2x-ETPs erweitern wir die Palette der Anlageoptionen für unsere Kunden und ermöglichen ihnen ein erhöhtes Engagement in einem sicheren, regulierten Format." Johanna Belitz, Leiterin des Skandinaviengeschäfts bei Valour, fügte hinzu: „Konstante tägliche Hebelzertifikate, auch bekannt als Bull- und Bear-Zertifikate, sind seit langem Teil der nordeuropäischen Investitionslandschaft. Viele nordeuropäische Investoren sind bereits mit der Funktionsweise dieser Hebelprodukte und deren effektiver Nutzung vertraut. Diese Grundlage erleichtert das Verständnis und den Umgang mit den neuen Bull-Zertifikaten von Valour – insbesondere mit Bitcoin und Ethereum als Basiswerten." Johan Wattenström, Geschäftsführer von DeFi Technologies, sagte: „Gehebelte ETPs sind eine natürliche Erweiterung der Plattform von Valour. Wir gehen damit über das Spot-Engagement hinaus und bieten Anlegern mehr Möglichkeiten, ihre Überzeugungen durch regulierte, börsengehandelte Produkte zum Ausdruck zu bringen. In Märkten wie den nordischen Ländern, wo Anleger bereits mit Bull- und Bear-Strukturen vertraut sind, erweitern diese Produkte unser Instrumentarium und stärken unsere Fähigkeit, die Nachfrage nach verschiedenen Risiko- und Renditeprofilen zu bedienen und gleichzeitig innerhalb der traditionellen Brokerage-Strukturen zu bleiben." Informationen zu DeFi Technologies DeFi Technologies Inc. (Nasdaq: DEFT) (CBOE CA: DEFI) (GR: R9B) ist ein Finanztechnologieunternehmen, das die Lücke zwischen traditionellen Kapitalmärkten und dezentraler Finanzierung („DeFi") schließt. Als erster an der Nasdaq notierter digitaler Vermögensverwalter seiner Art bietet DeFi Technologies Aktienanlegern durch sein integriertes und skalierbares Geschäftsmodell eine diversifizierte Beteiligung in der breiteren dezentralen Wirtschaft. Dazu gehören Valour, das über regulierte ETPs Zugang zu über 100 der innovativsten digitalen Vermögenswerte der Welt bietet, Stillman Digital, ein Prime Broker für digitale Vermögenswerte, der sich auf die Ausführung und Verwahrung in institutioneller Qualität konzentriert, Reflexivity Research, das führende Forschung im Bereich digitaler Vermögenswerte anbietet, Neuronomics, das quantitative Handelsstrategien sowie Infrastrukturen entwickelt, und DeFi Alpha, der interne Arbitrage- und Handelsbereich des Unternehmens. Mit seinem umfassenden Fachwissen im Bereich Kapitalmärkte und neue Technologien baut DeFi Technologies das institutionelle Tor zur Zukunft des Finanzwesens. Folgen Sie DeFi Technologies auf LinkedIn und X/Twitter. Weitere Informationen finden Sie auf https://defi.tech/ Tochtergesellschaften von DeFi Technologies Informationen zu Valour Valour Inc. und Valour Digital Securities Limited (zusammen „Valour") emittieren börsengehandelte Produkte (Exchange Traded Products, „ETPs"), die es privaten sowie institutionellen Anlegern ermöglichen, auf einfache und sichere Weise über ihr herkömmliches Bankkonto auf digitale Vermögenswerte zuzugreifen. Valour ist Teil des Geschäftsbereichs Asset Management von DeFi Technologies. Besuchen Sie valour.com, um weitere Informationen zu Valour oder Updates zu erhalten und um sich zu abonnieren. Informationen zu Reflexivity Research Reflexivity Research LLC ist ein führendes Forschungsunternehmen, das sich auf die Erstellung hochwertiger, fundierter Research-Berichte für die Bitcoin- und Digital-Asset-Branche spezialisiert hat und Anlegern wertvolle Einblicke ermöglicht. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte https://www.reflexivityresearch.com/ Informationen zu Stillman Digital Stillman Digital ist ein führender Anbieter für digitale Asset-Liquidität, der grenzenlose Liquiditätslösungen für Unternehmen anbietet und sich auf branchenführende Handelsausführung, Abwicklung sowie Technologie konzentriert. Weitere Informationen finden Sie auf https://www.stillmandigital.com. Warnhinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält „zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne des anwendbaren kanadischen Wertpapierrechts. Zukunftsgerichtete Informationen umfassen unter anderem die Notierung von Bull Bitcoin X2 Valour und Bull Ethereum X2 Valour, die Entwicklung der Bitcoin- und Ethereum-Blockchains, die Entwicklung zusätzlicher ETPs und die bis Ende 2025 erwartete Anzahl von ETPs, das Vertrauen der Anleger in die ETPs von Valour, das Interesse und Vertrauen der Anleger in digitale Vermögenswerte, das regulatorische Umfeld in Bezug auf das Wachstum und die Einführung dezentraler Finanzdienstleistungen; die Verfolgung von Geschäftsmöglichkeiten durch das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften; sowie die Vorzüge oder potenziellen Renditen solcher Möglichkeiten. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unwägbarkeiten sowie anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, das Aktivitätsniveau, die Leistung oder der Erfolg des Unternehmens erheblich von denjenigen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Informationen zum Ausdruck gebracht oder impliziert wurden. Zu diesen Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren gehören unter anderem die Akzeptanz von Valour ETPs durch Börsen, das Wachstum sowie die Entwicklung des dezentralen Finanz- und Kryptowährungssektors, Regeln sowie Vorschriften in Bezug auf dezentrale Finanzen und Kryptowährungen und allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische sowie soziale Ungewissheiten. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren zu erkennen, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denen in den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen könnten, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, prognostiziert oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich diese Aussagen als richtig erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen erwarteten abweichen können. Dementsprechend sollten sich Leser nicht in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen. Das Unternehmen verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, sofern dies nicht durch geltende Wertpapiergesetze vorgeschrieben ist. DIE BÖRSE CBOE CANADA EXCHANGE ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEMESSENHEIT ODER RICHTIGKEIT DIESER VERÖFFENTLICHUNG Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Johan Wattenström, Geschäftsführer, ir@defi.tech, (323) 537-7681 Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2847894/DeFi_Technologies_Inc__Valour_Inc__Launches_Constant_Leveraged_B.jpg
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2248690 18.12.2025 CET/CEST
| noisin562591 |
| 18.12.2025 | LONGi Solar | Solarpro baut Ungarns größte Solaranlage mit fortschrittlicher neuer Technologie von LONGi
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LONGi Solar
/ Schlagwort(e): Vertrag
Solarpro baut Ungarns größte Solaranlage mit fortschrittlicher neuer Technologie von LONGi
18.12.2025 / 17:30 CET/CEST
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BUDAPEST, Ungarn, 18. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Der führende europäische Auftragnehmer für Photovoltaik- und Energiespeichersystemen, Solarpro, baut das größte Solarkraftwerk Ungarns und verwendet dabei Solarmodule des Branchenführers LONGi. Bei dem 450-Megawatt-Projekt in Nordungarn werden fast 700 000 Module aus der hocheffizienten Hi-MO9-Produktserie von LONGi eingesetzt. Die Anlage erweitert auch die Zusammenarbeit zwischen Solarpro und LONGi, nachdem sie im vergangenen Jahr einen Solarpark mit 176 MW in Studina, Rumänien, gemeinsam realisiert haben.
Sauberer Strom für 106 000 Haushalte Mit einer Spitzenleistung von 450 MW wird das neue Kraftwerk voraussichtlich 470 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr erzeugen, genug Strom, um rund 106 000 Haushalte jährlich zu versorgen. Durch den Ersatz fossiler Brennstoffe kann das Projekt die Emissionen um 415 000 Tonnen pro Jahr reduzieren, Entfernen von über 100 000 benzinbetriebenen Autos aus dem Verkehr entspricht. Solarpro entscheidet sich für die „Back-Contact"-Technologie von LONGi Das Hi-MO9-Solarmodul bietet der Anlage den Vorteil der „Back-Contact"-Technologie von LONGi, einer komplexen technischen sowie konstruktiven Verbesserung, die Mikrorisse im Wafer im Vergleich zu herkömmlichen Modulen um 50 % reduziert, die Stromerzeugung um bis zu 8 % steigert und die langfristige Leistung des Moduls auch unter Bedingungen wie hohen Temperaturen, Staub sowie Bewölkung im ländlichen Norden Ungarns sicherstellt. Die Vorteile des BC-Moduls wirken auch über die drei Jahrzehnte der Produktlebensdauer hinweg, sodass Solarpros neue Anlage eine effizientere Produktion sowie kostengünstigeren, zuverlässigeren sauberen Strom für die Verbraucher der Region erwarten kann. Leon Zhang, Präsident von LONGi Europe, sagte: „Es ist uns eine Ehre, Solarpro die Module für dieses wegweisende ungarische Projekt zu liefern. Durch die Partnerschaft mit einem der führenden Projektentwickler Europas können wir einen Beitrag zur sauberen Energiezukunft der Region leisten und gleichzeitig einen neuen technologischen Standard setzen. Sowohl bei LONGi als auch bei Solarpro setzen wir auf Innovation und langfristige Nachhaltigkeit. Wir freuen uns darauf, die Zusammenarbeit fortzusetzen." Krasen Mateev, Geschäftsführer von Solarpro, sagte: „Wir sind stolz darauf, bei diesem großen Projekt in Ungarn erneut mit LONGi zusammenzuarbeiten. Mit 450 MW wird das Solarkraftwerk Europas größte Back-Contact-Installation sein und ein Meilenstein in Solarpros Mission, zuverlässige, hocheffiziente saubere Energie in der Region bereitzustellen. Die fortschrittliche Technologie des Hi-MO9 war eine klare Wahl, um die Leistung und langfristige Zuverlässigkeit des Projekts zu maximieren. Durch die Kombination der EPC-Expertise von Solarpro mit der Innovationskraft von LONGi setzen wir einen neuen Standard für großtechnische Solaranlagen in Europa." Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2847939/LONGi_SOLARPRO.jpg Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2767420/5687107/LONGi_Logo.jpg
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2248692 18.12.2025 CET/CEST
| noisin015805 |
| 18.12.2025 | PUMA SE | PUMA SE sichert sich zusätzliche Finanzierung in Höhe von € 500 Millionen und weitere bestätigte Kreditlinien in Höhe von € 108 Millionen
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PUMA SE
/ Schlagwort(e): Finanzierung
PUMA SE sichert sich zusätzliche Finanzierung in Höhe von € 500 Millionen und weitere bestätigte Kreditlinien in Höhe von € 108 Millionen
18.12.2025 / 17:30 CET/CEST
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PUMA SE sichert sich zusätzliche Finanzierung in Höhe von € 500 Millionen und weitere bestätigte Kreditlinien in Höhe von € 108 Millionen
Herzogenaurach, 18. Dezember 2025 – Das Sportunternehmen PUMA SE hat sich einen zusätzlichen Finanzierungsrahmen von mehr als € 600 Millionen gesichert, bestehend aus einer Fazilität in Höhe von € 500 Millionen und zusätzlichen bestätigten Kreditlinien in Höhe von € 108 Millionen. Dies dient dazu, die Inanspruchnahmen der bestehenden revolvierenden Kreditfazilität in Höhe von € 1,2 Milliarden zu reduzieren und erhöht damit die allgemeine Flexibilität und den Handlungsspielraum des Unternehmens.
Die neue Fazilität in Höhe von € 500 Millionen wurde vollständig von Santander Corporate & Investment Banking (Santander CIB) garantiert. Sowohl diese Fazilität als auch die zusätzlichen bestätigten Kreditlinien haben eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren.
Markus Neubrand, CFO der PUMA SE, sagte: „Auch wenn unsere bestehende syndizierte Kreditlinie und die Schuldscheindarlehen weiterhin verfügbar bleiben, wird die heutige Ankündigung unsere finanzielle Flexibilität erhöhen, während wir daran arbeiten, unsere langfristige Finanzierungsstruktur zu finalisieren. Die Tatsache, dass unsere Bankpartner ihr Engagement und ihre Geschäftsbeziehung weiter ausgebaut haben, unterstreicht das Vertrauen in unser zukünftiges Geschäftsmodell und die strategische Ausrichtung. Das wird es uns ermöglichen, unsere strategischen Prioritäten und unser Ziel, PUMA als eine Top-3 Sportmarke weltweit zu etablieren, umzusetzen.“
Finanzkalender:
| 26. Februar 2026 |
Geschäftsergebnisse 2025 |
| 30. April 2026 |
Quartalsmitteilung Q1 2026 |
| 19. Mai 2026 |
Hauptversammlung |
| 30. Juli 2026 |
Halbjahresfinanzbericht Q2 2026 |
| 29. Oktober 2026 |
Quartalsmitteilung Q3 2026 |
Die Finanzveröffentlichungen und andere Finanzinformationen stehen im Internet unter „about.puma.com“ zur
Verfügung.
Pressekontakt:
Robert-Jan Bartunek – Teamhead Corporate Communications – PUMA SE – robert.bartunek@puma.com
Investor Relations:
Manuel Bösing – Director Investor Relations – PUMA SE – manuel.boesing@puma.com
Hinweise an die Redaktion:
- Die Finanzberichte finden Sie online auf https://about.puma.com
- PUMA SE Börsenkürzel:
- Reuters: PUMG.DE, Bloomberg: PUM GY
- Börse Frankfurt: ISIN: DE0006969603 – WKN: 696960
Anmerkungen hinsichtlich zukunftsgerichteter Aussagen:
Dieses Dokument enthält Aussagen über die künftige Geschäftsentwicklung und die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Die zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den aktuellen Erwartungen und Annahmen des Managements. Sie unterliegen gewissen Risiken und Schwankungen wie auch in anderen Veröffentlichungen beschrieben, insbesondere im Kapitel Risiko- und Chancenmanagement des zusammengefassten Lageberichts. Sollten diese Erwartungen und Annahmen nicht zutreffen oder unvorhergesehene Risiken eintreten, kann der tatsächliche Geschäftsverlauf von den erwarteten Entwicklungen erheblich abweichen. Wir übernehmen daher keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Prognosen.
PUMA ist eine der weltweit führenden Sportmarken, die Schuhe, Textilien und Accessoires designt, entwickelt, verkauft und vermarktet. Seit mehr als 75 Jahren treibt PUMA Sport und Kultur voran, indem es die innovativsten Produkte für die schnellsten Sportler*innen der Welt kreiert. Zu unseren Performance- und sportlich-inspirierten Lifestyle-Produktkategorien gehören u.a. Fußball, Running & Training, Basketball, Golf und Motorsport. PUMA kooperiert mit renommierten Designer*innen und Marken, um sportliche Akzente in der Modewelt zu setzen. Zur PUMA-Gruppe gehören die Marken PUMA, Cobra Golf und stichd. Das Unternehmen vertreibt seine Produkte in über 120 Ländern und beschäftigt weltweit ungefähr 20.000 Mitarbeiter*innen. Die Firmenzentrale befindet sich in Herzogenaurach/Deutschland.
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PUMA SE |
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PUMA WAY 1 |
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91074 Herzogenaurach |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 9132 81 0 |
| Fax: |
+49 9132 81 42375 |
| E-Mail: |
investor-relations@puma.com |
| Internet: |
www.puma.com |
| ISIN: |
DE0006969603 |
| WKN: |
696960 |
| Indizes: |
MDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2248498 |
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EQS News-Service |
2248498 18.12.2025 CET/CEST
| DE0006969603 |
| 18.12.2025 | DN Deutsche Nachhaltigkeit AG | Deutsche Nachhaltigkeit beteiligt sich am KI-Medizinunternehmen Tridi Solutions
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DN Deutsche Nachhaltigkeit AG
/ Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
Deutsche Nachhaltigkeit beteiligt sich am KI-Medizinunternehmen Tridi Solutions
18.12.2025 / 17:18 CET/CEST
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Deutsche Nachhaltigkeit beteiligt sich am KI-Medizinunternehmen Tridi Solutions
Frankfurt am Main, 18. Dezember 2025 – Die DN Group AG, Deutsche Nachhaltigkeit, (ISIN: DE000A3DW408, „Deutsche Nachhaltigkeit“) hat sich mit einem Anteil von 5 % am innovativen Medizinunternehmen Tridi Solutions GmbH beteiligt.
Tridi Solutions verbindet Künstliche Intelligenz und Medizin und bietet Chirurgen ein Navigationssystem in Echtzeit. Durch direkte Hinweise und Hilfestellungen soll die Sicherheit während chirurgischer Eingriffe erhöht werden. Dafür wird Tridi Solutions durch ein Netzwerk weltweit führender Chirurgen (Legacy-Netzwerk) mit Know-how und Daten unterstützt. Das Unternehmen hat bereits eine eigene KI-Plattform entwickelt, die es Ärzten ermöglicht, ihre eigenen bildbasierten Machine-Learning-Algorithmen ohne Programmierkenntnisse zu erstellen. Die Plattform bildet den gesamten Entwicklungszyklus eines KI-Algorithmus ab und soll Ärzten den Zugang zu Diagnose und Forschung mittels KI eröffnen. Aktuell wird bereits ein erstes Entwicklungsprojekt durchgeführt; die Technologie soll zeitnah auf eine Vielzahl weiterer chirurgischer Anwendungsbereiche ausgeweitet werden.
Tridi Solutions wurde u. a. von Univ.-Prof. Dr. Holger Till gegründet, der renommierter Kinder- und Jugendchirurg ist. Er verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung als Arzt und war u. a. Professor an der Chinese University of Hong Kong (Abteilung Chirurgie) sowie Direktor für Kinderchirurgie an der Universitätsklinik Leipzig. Aktuell ist er u. a. Vorstand und Leiter für Kinder- und Jugendchirurgie der Medizinischen Universität Graz (MUG).
Ole Nixdorff, CEO der Deutschen Nachhaltigkeit: „Tridi Solutions ergänzt unser Impact fokussiertes Portfolio auf ideale Weise. Die Verknüpfung von KI und Medizin ist ein besonders attraktiver Wachstumsmarkt mit eindeutigem positivem Effekt auf die Gesundheitsversorgung gerade in Regionen, die bisher eine unterdurchschnittliche Infrastruktur und personelle Kapazität in diesem Bereich aufweisen. Auch die wirtschaftlichen Perspektiven sind positiv.“
Über DN Deutsche Nachhaltigkeit
Die DN Deutsche Nachhaltigkeit investiert in Impact-Unternehmen mit hohen Wachstumschancen in Zukunftsbranchen wie AI, Mobilität, zirkuläre Ökonomie, Ernährung, Gesundheit und Energie und begleitet diese bei erfolgreichen Börsengängen. Dabei ist die Deutsche Nachhaltigkeit einer der führenden Anbieter bei der Beratung von Börsengängen und Kapitalmarkttransaktionen und verbindet schnell wachsende ESG-Unternehmen mit internationalen institutionellen Investoren. Die Deutsche Nachhaltigkeit verfolgt somit eine nachhaltige und börsenrelevante Strategie und berät ihre Portfoliopartner bankenunabhängig zu allen Instrumenten des Kapitalmarktes.
Investor Relations und Media Relations
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2248676 |
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2248676 18.12.2025 CET/CEST
| DE000A3DW408 |
| 18.12.2025 | aiMotive | AIMOTIVE UND LG STELLEN AUF DER CES 2026 EINEN FORTSCHRITTLICHEN INTEGRIERTEN IVI/ADAS-CONTROLLER VOR
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aiMotive
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
AIMOTIVE UND LG STELLEN AUF DER CES 2026 EINEN FORTSCHRITTLICHEN INTEGRIERTEN IVI/ADAS-CONTROLLER VOR
18.12.2025 / 17:10 CET/CEST
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BUDAPEST, Ungarn, 18. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- aiMotive, ein führender Entwickler von fortschrittlicher künstlicher Intelligenz und Software für automatisiertes Fahren, wird in Zusammenarbeit mit LG auf der CES 2026 eine High-Performing-Computing (HPC) Lite-Plattform der nächsten Generation vorstellen. Die Plattform wurde entwickelt, um fortschrittliche Fahrerassistenz sowie In-Vehicle-Erlebnisse zu unterstützen, und integriert das In-Vehicle-Infotainment (IVI)-System von LG sowie das Advanced Driver Assistance System (ADAS) in einem einzigen Controller.
Die HPC-Plattform fungiert als zentrale Verarbeitungseinheit für das Fahrzeug und bündelt mehrere Funktionen in der HPC Electronic Control Unit (ECU) von LG. Das Steuergerät enthält die aiDrive-Softwarelösung von aiMotive. Die integrierte aiDrive-Lösung unterstützt das automatisierte navigationsunterstützte Fahren der Stufe 2+ auf Autobahnen und geeigneten Nebenstraßen, indem sie eine Multikamera- sowie Multiradar-Einrichtung nutzt, ohne dass HD-Karten verwendet werden. Das System erkennt Ampeln, hält das Fahrzeug an Haltelinien an und passt die Geschwindigkeit selbstständig an die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen an. Außerdem führt das System intelligent Überholmanöver aus und macht Fahrzeugen von hinten beim Spurwechsel oder Einfädeln Platz. Durch die Integration von IVI- und ADAS-Funktionen in ein einziges Steuergerät ist HPC Lite darauf ausgelegt, die Komplexität der Hardware sowie die Anzahl der Komponenten zu reduzieren. Die Architektur ermöglicht eine effiziente Datenverarbeitung sowie Kommunikation zwischen den Domänen und unterstützt so ein reaktionsschnelles Systemverhalten sowie ein schlankes Fahrzeug-Systemdesign. Ein weiteres wichtiges Merkmal der Plattform ist eine fortschrittliche Mensch-Maschine-Schnittstelle (HMI), die für die nächste Generation von Fahrzeugdisplays optimiert ist. Zusätzlich zum Komfort eines einheitlichen digitalen Cockpits, das Kombiinstrument sowie das Center Information Display (CID) umfasst, bietet das HMI von LG den ADAS Confident View, der dem Fahrer hilft, sich auf die Straße zu konzentrieren, indem intuitive 3D- sowie 2D-Grafiken der Fahrzeugumgebung bereitgestellt werden. Dank der verbesserten Benutzeroberfläche können Fahrer und Beifahrer problemlos auf eine Vielzahl von Informationen zugreifen, von wichtigen ADAS-Warnungen wie dem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sowie der Warnung beim Verlassen der Fahrspur bis hin zu verkehrsabhängigen Routenvorschlägen in Echtzeit. Auf der CES 2026 (6.–9. Januar in Las Vegas) werden aiMotive und LG die HPC-Lite-Plattform vorstellen. Die Plattform ist in der Lage, die komplexen Funktionen von Fahrzeugen der nächsten Generation effizient zu verwalten und wird voraussichtlich zu einer Kerntechnologie für die Ära der Software Defined Vehicles (SDV) werden. „Unsere Expertise im Bereich KI-gestützter Software sowie unser tiefes Verständnis des automobilen Ökosystems ermöglichen uns, skalierbare sowie zuverlässige Lösungen für das automatisierte Fahren zu liefern", sagte Gábor Pongrácz, Bereichsleiter auf Senior-Ebene bei aiDrive. „Wir sind stolz darauf, mit LG zusammenzuarbeiten und unsere Technologie in eine Plattform einzubringen, die das Autofahren sicherer und intelligenter machen wird." „Diese gemeinsam mit aiMotive entwickelte Lösung der nächsten Generation spiegelt unseren kontinuierlichen Fokus auf integrierte IVI- sowie ADAS-Technologien wider", sagte Eun Seok-hyun, Präsident der LG Vehicle Solution Company. „Die Plattform unterstützt die Entwicklung von SDVs und steht im Einklang mit unserer Strategie, flexible sowie leistungsstarke Lösungen für die Automobilindustrie anzubieten." Weitere Informationen zu LG finden Sie auf: www.LG.com/global/mobility Weitere Informationen zu aiMotive finden Sie auf: www.aimotive.com Kontakt: Bence Boda Direktor für Marketing und Kommunikation bence.boda@aimotive.com Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2847595/aiMotive_Logo_Logo.jpg
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18.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2248674 18.12.2025 CET/CEST
| noisin642083 |
| 18.12.2025 | Global Founders GmbH | Befreiung / Zielgesellschaft: Westwing Group SE; Bieter: Global Founders GmbH / Rocata GmbH / Zerena GmbH
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Global Founders GmbH / Rocata GmbH / Zerena GmbH / Befreiung
Befreiung / Zielgesellschaft: Westwing Group SE; Bieter: Global Founders GmbH / Rocata GmbH / Zerena GmbH
18.12.2025 / 17:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Veröffentlichung des Tenors und der wesentlichen Gründe
des Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
vom 3. Dezember 2025
über
die Befreiung nach § 37 Abs. 1 WpÜG von den Verpflichtungen gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG
in Bezug auf die Westwing Group SE, Berlin
Die nachfolgende Veröffentlichung wurde der Rocket Internet SE von den Antragstellern des Bescheides über die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots in dem veröffentlichten Wortlaut übermittelt. Die Rocket Internet SE trägt keine Verantwortung für den Inhalt des Nichtberücksichtigungsbescheids bzw. den veröffentlichten Text.
* * *
Mit Bescheid vom 3. Dezember 2025 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) auf den Antrag
der Global Founders GmbH mit Sitz in Oberhaching (nachfolgend, die „Antragstellerin zu 1)“), der Rocata GmbH mit Sitz in Oberhaching (nachfolgend, die „Antragstellerin zu 2)“) und der Zerena GmbH mit Sitz in Oberhaching (nachfolgend, die „Antragstellerin zu 3)“, und, gemeinsam mit der Antragstellerin zu 1) und der Antragstellerin zu 2), die „Antragsteller“)
die Antragsteller gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG von den Pflichten befreit, nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung an der Westwing Group SE mit Sitz in Berlin zu veröffentlichen und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und diese nach § 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG zu veröffentlichen.
Der Tenor des Bescheids der BaFin lautet wie folgt:
- Für den Fall, dass die Antragsteller die Kontrolle über die Westwing Group SE, Berlin, durch Einziehung von eigenen Aktien seitens der Westwing Group SE erlangen, werden die Antragsteller jeweils gemäß § 9 Satz 1 Nr. 5 WpÜG-AngebV, § 37 WpÜG von den Verpflichtungen befreit, nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung über die Westwing Group SE, Berlin, zu veröffentlichen und gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die vorgenannte Gesellschaft der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und diese gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG zu veröffentlichen.
- Die Befreiung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufs (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG) für den Fall, dass die Antragsteller eigene oder ihr nach § 30 WpÜG zuzurechnende Stimmrechte von 30 % oder mehr an der Westwing Group SE, Berlin, ausüben.
- Die Befreiung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufs (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG) für den Fall, dass die Antragsteller so viele Aktien an der Westwing Group SE halten oder ihnen nach § 30 WpÜG zugerechnet werden, dass trotz einer Ausübung von Stimmrechten von 30 % minus einer Aktie am jeweils ausstehenden Grundkapital der Westwing Group SE unter Abzug der Stimmrechte, die die Antragsteller gemäß Ziffer 2 des Tenors nicht ausüben dürfen, dies dazu führt, dass die Antragsteller 50 % plus einer Aktie des stimmberechtigten Kapitals an der Westwing Group SE vertreten.
- Die Befreiung ergeht ferner mit der Auflage (§ 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG), dass die Antragsteller der BaFin das Eintreten folgenden Umstandes unverzüglich mitzuteilen hat:
- die Erlangung der Kontrolle im Sinne von § 29 Abs. 2 WpÜG an der Westwing Group SE, Berlin, durch die Antragsteller.
- Die Befreiung ergeht mit der weiteren Auflage (§ 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG), dass die Antragsteller ab dem Erlangen der Kontrolle im Sinne von § 29 Abs. 2 WpÜG an der Westwing Group SE, Berlin, nach jeder Hauptversammlung der Westwing Group SE, Berlin, die Hauptversammlungsanmeldungen für alle
- eigenen oder ihr nach § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte,
- sowie Stimmrechte, zu deren Ausübung die Antragsteller bevollmächtigt wurden und
- Stimmrechte, deren Anmeldung von den Antragstellern veranlasst wurden,
soweit in den vorgenannten Fällen Anmeldungen zur Hauptversammlung der Zielgesellschaft erfolgt sind, bei der BaFin vorlegen.
Diese Auflage wird beendet, wenn der Stimmrechtsanteil der Antragsteller an der Westwing Group SE, Berlin, die Kontrollschwelle im Sinne von § 29 Abs. 2 WpÜG wieder unterschreitet.
Die Befreiung beruht im Wesentlichen auf den folgenden Gründen:
- Sachverhalt
- Zielgesellschaft
Zielgesellschaft ist die Westwing Group SE mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 239114 B (nachfolgend „Zielgesellschaft“).
Das Grundkapital der Zielgesellschaft beträgt EUR 20.903.968 und ist eingeteilt in 20.903.968 nennwertlose Stückaktien (mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 je Aktie) (nachfolgend „Westwing-Aktien“), die jeweils eine Stimme gewähren.
Die Aktien der Zielgesellschaft sind unter der ISIN: DE000A2N4H07 zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen.
Die Zielgesellschaft hat in der Vergangenheit verschiedene Aktienrückkaufsprogramme durchgeführt, wobei sie zuletzt am 20.12.2024 eine Stimmrechtsmitteilung für den Erwerb eigener Aktien im Jahr 2024 abgab, welches sie mit Ad-hoc-Mitteilung vom 08.11.2024 ankündigte.
Die Durchführung dieses Aktienrückkaufangebots ist aufgrund einer am 19.06.2024 gefassten Abstimmung über die Erteilung einer Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener Aktien in der Hauptversammlung der Zielgesellschaft durchgeführt worden.
Ausweislich der letzten Stimmrechtsmitteilung vom 20.12.2024 hält die Zielgesellschaft gegenwärtig 2.085.661 eigene Westwing-Aktien (entspricht rund 9,98 % des Grundkapitals der Zielgesellschaft).
- Antragsteller
- Antragstellerin zu 1), die Global Founders GmbH, ist eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Handelsregisternummer HRB 173912. Das Stammkapital der Antragstellerin zu 1) in Höhe von EUR 33.350 ist in sechs Geschäftsanteile eingeteilt, wobei sämtliche Geschäftsanteile von der Antragstellerin zu 2) gehalten werden. Die Antragstellerin zu 1) hält angabegemäß 67.359.150 Aktien an der Rocket Internet SE mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 165662 B. Dies entspricht rund 82,66 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Rocket Internet SE. Die Rocket Internet SE hält angabegemäß gegenwärtig unmittelbar und mittelbar 6.261.768 Westwing-Aktien (entsprechen rund 29,95 % des Grundkapitals und der Stimmrechte). Die Rocket Internet SE hat mit Antrag vom 18.03.2025 einen Antrag auf Befreiung von den Verpflichtungen des §§ 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG gestellt, die Rocket Internet SE voraussichtlich dadurch entstehen würden, dass die Westwing Group SE zur Ermöglichung der Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms, Aktien der Westwing Group SE einzieht. Der Befreiungsantrag der Rocket Internet SE wurde mit Bescheid der BaFin vom 02.07.2025 positiv beschieden.
- Antragstellerin zu 2), die Rocata GmbH, ist eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Handelsregisternummer HRB 225547. Das Stammkapital der Antragstellerin zu 2) in Höhe von EUR 25.000 ist in einen Geschäftsanteil eingeteilt, wobei dieser Geschäftsanteil von der Antragstellerin zu 3) gehalten wird.
- Antragstellerin zu 3), die Zerena GmbH, ist eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Handelsregisternummer HRB 225914. Das Stammkapital der Antragstellerin zu 3) in Höhe von EUR 25.000 ist in zwei Geschäftsanteile eingeteilt, wobei die Aramid Stiftung mit Satzungssitz in Vaduz FL Liechtenstein und die Oliver Samwer Familienstiftung mit Satzungssitz in Vaduz FL Liechtenstein je Geschäftsanteile im Nennwert von EUR 12.500 halten. Angabegemäß findet zwischen beiden Stiftungen keine Koordination hinsichtlich der paritätisch gehaltenen Antragstellerin zu 3) statt.
- Antrag
Mit auf den 30.10.2025 datierenden Schreiben beantragen die Antragsteller folgendes:
„Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht befreit die Global Founders GmbH, die Rocata GmbH und die Zerena GmbH jeweils von den Verpflichtungen zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots nach § 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG, die ihr voraussichtlich dadurch entstehen, dass die Westwing Group SE, zur Ermöglichung der Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms, Aktien der Westwing Group SE einzieht“.
Die Antragsteller sind der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Verpflichtungen gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung über die Zielgesellschaft zu veröffentlichen und innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die vorgenannte Gesellschaft der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln, vorliegen.
Mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 17.06.2025 hat die Zielgesellschaft die Aufhebung des Ermächtigungsbeschlusses 2024 und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigenen Aktien, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener Aktien gefasst.
Sofern die Zielgesellschaft zur Ermöglichung der Durchführung des bestehenden Aktienrückkaufprogramms eigene Westwing-Aktien einziehen sollte, wäre aufgrund der mit der Einziehung einhergehende Verringerung der Grundkapitalziffer und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte zu erwarten, sodass der Kapital- und Stimmrechtsanteil der Rocket Internet SE von gegenwärtig rund 29,95% auf bis zu rund 33,27% ansteigen könnte und damit die Kontrollschwelle des § 29 Abs. 2 WpÜG überschritten wird.
Die Antragsteller wurden mit Schreiben vom 20.11.2025 zu den Nebenbestimmungen gemäß Ziffern 2 bis 5 des Tenors dieses Bescheides angehört. Sie haben mit Schreiben vom 02.12.2025 dazu Stellung genommen und mitgeteilt, dass keine Anmerkungen bestehen.
- Rechtliche Würdigung
Der Antrag auf Befreiung von den Verpflichtungen der §§ 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG ist zulässig und begründet.
- Zulässigkeit des Antrags
Der Antrag ist zulässig.
Der Antrag wurde mit Schreiben vom 18.03.2025, eingegangen bei der BaFin über das Melde- und Veröffentlichungssystem der BaFin am 18.03.2025, formgemäß gestellt (§ 45 WpÜG).
Die Anträge der Antragsteller konnten auch in einem einheitlichen Verfahren beschieden werden. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen einheitliche Lebenssachverhalt und somit um ein Verwaltungsverfahren.
Vorliegend müssen sich die Antragstellerinnen zu 1) bis 3) als direktes oder indirektes Mutterunternehmen der Rocket Internet SE sämtliche Stimmrechte aus den von der Rocket Internet SE gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 i.V.m. § 2 Abs. 6 WpÜG i.V.m. § 290 Abs. 2 Nr. 1 HGB bzw. § 290 Abs. 2 Nr. 2 HGB zurechnen lassen (vgl. hierzu unten B.II.). Bei einer Zurechnung nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG ist grundsätzlich ein einheitlich zu würdigender Lebenssachverhalt anzunehmen. Verbindendes Element des gesamten Lebenssachverhalts bildet die Lenkungsmacht des Prinzipals, vermittelt durch gesellschaftsrechtliche Einflussnahmemöglichkeiten auf die Rocket Internet SE.
Das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis ist ebenfalls gegeben.
Der Zulässigkeit des Antrags steht auch nicht entgegen, dass er schon vor Erlangung der Kontrolle über die Zielgesellschaft gestellt worden ist.
§ 8 Satz 2 WpÜG-AngVO lässt es ausdrücklich zu, dass der Antrag bereits vor Kontrollerlangung gestellt wird. Das für eine Bescheidung erforderliche Sachbescheidungsinteresse liegt in diesem Fall aber nur vor, wenn die Kontrollerlangung vorhersehbar (vgl. Begr. RegE, BT-Drucks. 14/7034 v. 05.10.2001, S. 81), d. h. mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (Diekmann in Paschos/Fleischer, Handbuch Übernahmerecht nach dem WpÜG, § 12 Rn. 137). Dies ist vorliegend der Fall.
Für die hier einschlägige Fallgruppe der Kontrollerlangung infolge einer Verringerung der Aktienanzahl nach § 9 Satz 1 Nr. 5 WpÜG-AngebV, ist es von entscheidungserheblicher Bedeutung, ab welchem Zeitpunkt beim Rückerwerb eigener Aktien durch die Zielgesellschaft mit anschließender Einziehung die Möglichkeit der Kontrollerlangung durch die Antragsteller hinreichend konkret ist, um das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers bejahen zu können.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen den materiellen Voraussetzungen einer positiven Befreiungsentscheidung und der Frage nach dem Rechtsschutzbedürfnis infolge einer Konkretisierung des Rückerwerbs- und Einziehungsvorhabens.
Der bloße Umstand, dass die Hauptversammlung der Zielgesellschaft eine Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien erteilt hat, ist ebenso wenig ausreichend für die Bejahung des Rechtsschutzbedürfnisses, wie der Umstand, dass die Zielgesellschaft den Rückerwerb eigener Aktien durchgeführt hat.
Eine mögliche Kontrollerlangung der Antragsteller setzt eine Einziehung von Westwing-Aktien voraus und hängt überdies von den konkreten Umständen des Einzelfalles, vor allem der Ausgestaltung des Rückerwerbsprogrammes, sowie den aktienrechtlichen Wirksamkeitserfordernissen ab. Erfordert etwa die konkrete Einziehungsentscheidung eine Beschlussfassung des Aufsichtsrates über die vom Vorstand bereits beschlossene Einziehung, so ist ein Antrag frühestens dann zulässig, wenn zu einer Aufsichtsratssitzung, auf der über die Einziehung entschieden werden soll, eingeladen wurde.
Anders verhält es sich, wenn die Einziehung zwar noch nicht vom Vorstand beschlossen wurde, jedoch nach dessen Beschluss auch von keiner weiteren Handlung Dritter abhängig ist, also insbesondere auch nicht von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängt.
Die Ermächtigung zur Einziehung von erworbenen Aktien richtet sich nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1, 6 AktG an den Vorstand der Aktiengesellschaft, der über Einziehung eigenverantwortlich und im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens entscheidet. (Bezzenberger in Schmidt/Lutter AktG, Band 1, 5. Auflage, § 71 Rn. 24).
Wie auch sonst im Rahmen des § 76 Abs. 1 AktG, setzen Maßnahmen der Geschäftsführung nur bei einem entsprechenden Vorbehalt die Zustimmung des Aufsichtsrates voraus (vgl. Bezzenberger in Schmidt/Lutter AktG, Band 1, 5. Auflage, § 71 Rn. 23f). Die spezielle Regelung der Einziehung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1, 6 AktG geht den allgemeinen Regeln über die Einziehung nach § 237 AktG vor (Veil in Schmidt/Lutter, AktG, Band 2, 5. Auflage, § 237 Rn. 4).
Eine Zustimmung des Aufsichtsrates kann notwendig sein, wenn die Hauptversammlung eine solche im Ermächtigungsbeschluss vorgesehen hat. Dies ist für den Hauptversammlungsbeschluss der Zielgesellschaft vom 17.06.2025 nicht der Fall.
Anhaltspunkte für weitere Zustimmungsvorbehalte die sich beispielsweise aus der Satzung der Zielgesellschaft oder aus einer Geschäftsordnung für den Vorstand der Zielgesellschaft ergeben könnten, sind nicht ersichtlich.
Damit besteht für die Antragsteller ein hinreichend konkretes Rechtsschutzbedürfnis. Denn einerseits ist eine Einziehung ohne weitere, von den Antragstellern in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmende, Zwischenschritte möglich und zum anderen sind die (Aktien-)Besitzverhältnisse derart ausgestaltet, dass eine Kontrollerlangung im Falle einer Einziehung wahrscheinlich, jedenfalls nicht ganz fernliegend ist.
Zwar kann im vorliegenden Fall bis zum heutigen Zeitpunkt keine Aussage zur möglichen Einziehung von Aktien und dem Umfang einer etwaigen Einziehung getroffen werden. Denn die Ermächtigung der Hauptversammlung lässt auch zu, die erworbenen Aktien zu anderen Zwecken zu verwenden. Von diesen Anwendungsfällen kann nach heutigem Stand keiner ausgeschlossen werden. Jedoch lässt TOP 6. lit. d) des Hauptversammlungsbeschlusses vom 17.06.2025 eine Einziehung von Aktien auch ohne Zustimmung des Aufsichtsrates der Zielgesellschaft zu.
Gleichwohl würde der Raum für auf Rechtsschutz angelegte Handlungen der Antragsteller ohne Not und damit übermäßig eingeengt, wenn von ihr in der soeben geschilderten Situation erwartet würde, ihren Befreiungsantrag erst dann zu stellen, wenn der Vorstand eine Einziehung beschlossen hat und den Aktionären darüber eine Mitteilung macht. Es ist angesichts der vom Verordnungsgeber eröffneten Möglichkeit der Antragstellung vor Kontrollerlangung nach § 8 Satz 2 WpÜG-Angebotsverordnung nicht erforderlich, der Antragstellerin eine höchstens siebentägige Reaktionsfrist abzuverlangen.
Machte die Zielgesellschaft von der Möglichkeit der Einziehung der 2.085.661 eigenen Westwing-Aktien vollständig Gebrauch, sänke die Gesamtzahl an stimmberechtigten Aktien von 20.903.968 Westwing- Aktien auf 18.818.307 Westwing-Aktien. Bereits ab einer Absenkung der Gesamtaktienanzahl auf 20.872.560 würden die Antragsteller mittelbar die Kontrolle erlangen, vorausgesetzt, der Aktienbestand der Rocket Internet SE von 6.261.768 Westwing-Aktien bliebe gleich oder sänke zumindest nicht ab. Nach dem Vortrag der Antragsteller ist davon auszugehen, dass die Rocket Internet SE ihren Aktienbestand nicht verringern möchte. Sänke die Aktienanzahl auf den derzeit niedrigsten durch Einziehung erzielbaren Wert von 18.818.307 Stück ab, hielte die Rocket Internet SE einen Stimmrechtsanteil von rund 33,27% an der Zielgesellschaft, die den Antragstellern zuzurechnen sind.
Dieser Umstand genügt, um eine hinreichend konkrete Möglichkeit der Kontrollerlangung zu bejahen.
- Begründetheit des Antrags
Der Antrag ist auch begründet.
- Kontrollerwerb der Antragsteller über die Zielgesellschaft
Die Voraussetzungen des Befreiungstatbestandes nach § 9 Satz 1 Nr. 5 WpÜG-AngebV sind erfüllt.
Die Antragsteller würde bei Durchführung der oben unter Ziffer B. I. geschilderten Einziehung die mittelbare Kontrolle infolge einer Verringerung der Gesamtzahl der Stimmrechte an der Zielgesellschaft erlangen, da ihnen die Stimmrechte aus denen von der Rocket Internet SE gehalten oder zuzurechnenden Stimmrechten ebenfalls zugerechnet werden.
Für solche, unter dem Oberbegriff der Kontrollerlangung durch Kapitalherabsetzung erfassten Fälle kann eine Befreiung von der Angebotspflicht erteilt werden, wenn passende Nebenbestimmungen erlassen werden (vgl. Meyer in Geibel/Süßmann WpÜG, 2. Auflage, § 37 Rn. 46; Krause/Pötzsch/Seiler in Assmann/Pötzsch/Schneider WpÜG, 4. Auflage, § 37 Rn. 85.)
Das ist vorliegend der Fall.
Die Einziehung von eigenen Aktien der Zielgesellschaft würde zu einer Verringerung der Gesamtzahl der Aktien führen, gleich aus welchem Aktienrückkaufprogramm die einzuziehenden Aktien stammen. Dies kann bei entsprechendem Volumen der Einziehung zu einer mittelbaren Kontrollerlangung durch die Antragsteller führen (siehe hierzu Ziffer B. I.).
- Antragstellerin zu 1)
Die Antragstellerin zu 1) ist Mutterunternehmen der Rocket Internet SE nach § 290 Abs. 2 Nr. 1 HGB, da der Antragstellerin zu 1) die Mehrheit der Stimmrechte an der Rocket Internet SE zustehen.
Deshalb wird die Antragstellerin zu 1) nach Durchführung der Einziehung die Kontrolle im Sinne der §§ 29 Abs. 2, 35 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangen, da ihr die Stimmrechte aus den von der Rocket Internet SE gehaltenen Aktien an der Zielgesellschaft gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 i.V.m. § 2 Abs. 6 WpÜG i.V.m. § 290 Abs. 2 Nr. 1 HGB zuzurechnen sind.
- Antragstellerin zu 2)
Die Antragstellerin zu 2) wird nach Durchführung der Einziehung die Kontrolle im Sinne der §§ 29 Abs. 2, 35 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangen, da ihr die Stimmrechte aus den von der Rocket Internet SE unmittelbar erworbenen neuen Aktien an der Zielgesellschaft gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 i.V.m. § 2 Abs. 6 WpÜG i.V.m. § 290 Abs. 2 Nr. 1 HGB zuzurechnen sind.
Denn die Antragstellerin zu 2) ist Mutterunternehmen der Antragstellerin zu 1), da der Antragstellerin zu 2) sämtliche Stimmrechte an der Antragstellerin zu 1) zustehen.
- Antragstellerin zu 3)
Die Antragstellerin zu 3) wird nach Durchführung der Einziehung die Kontrolle im Sinne der §§ 29 Abs. 2, 35 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangen, da ihr die Stimmrechte aus den von der Rocket Internet SE unmittelbar erworbenen neuen Aktien an der Zielgesellschaft gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 i.V.m. § 2 Abs. 6 WpÜG i.V.m. § 290 Abs. 2 Nr. 1 HGB zuzurechnen sind. Die Antragstellerin zu 1) und die Antragstellerin zu 2) sind somit Tochterunternehmen der Antragstellerin zu 3) im Sinne des § 2 Abs. 6 WpÜG.
- Nebenbestimmung und Ermessen
Mit dem Befreiungsgrund gemäß § 9 Satz 1 Nr. 5 WpÜG-AngebV wollte der Verordnungsgeber sicherstellen, dass Angebote nicht bloß deshalb unterbreitet werden müssen, weil es ohne Zutun des Aktionärs zu einer Kontrollerlangung durch diesen kam.
Diese ist aber regelmäßig nur dann gerechtfertigt, wenn die Antragsteller trotz Aufrechterhaltung der eigenen Beteiligungshöhe keinen weiteren unternehmerischen Einfluss gewinnen wollte (vgl. Schmiady in Steinmeyer WpÜG, 4. Auflage, § 37 Rn. 33). Aus diesem Grund kann eine Befreiung nur insoweit erteilt werden, als durch geeignete Nebenbestimmungen sichergestellt werden kann, dass der Aktionär entweder die Kontrollstellung alsbald wieder verlässt, ohne aus der zwischenzeitlich inne gehabten Kontrolle Vorteile gezogen zu haben oder durch andere, im Wesentlichen gleichwertigen Maßnahmen sichergestellt ist, dass der Aktionär nicht auf die Vorteile einer Kontrolle über einer Aktiengesellschaft zugreift.
Vortragsgemäß möchten die Antragsteller die eigene mittelbare Beteiligungshöhe aufrechterhalten aber keinen weiteren Einfluss gewinnen wollen.
- Zunächst erfordert dies, dass die BaFin die Befreiung widerrufen kann, wenn die Antragsteller trotz Befreiungsbescheides die mittelbare Kontrolle ausüben sollte. Insoweit gilt es zu verhindern, dass die Antragsteller Stimmrechte im Umfang von 30% oder mehr ausüben. Dies kann mit einer Beschränkung der ausübbaren Stimmrechte erreicht werden.
Hierzu war ein Widerrufsvorbehalt zu wählen, damit die Befreiung nur nach Bewertung der dann anstehenden Einzelfallsituation durch die BaFin und Ausübung des Ermessens beseitigt wird. Dies gewährt die infolge ungewisser zukünftiger Entwicklungen bei den Stimmrechtsanteilen an der Zielgesellschaft notwendige Flexibilität und vermeidet gleichzeitig übermäßige Härten. Andererseits ist eine Beschränkung der von den Antragstellern mittelbar ausübbaren Stimmrechtsmacht an der Zielgesellschaft auf den unterhalb der Kontrollschwelle liegenden Stimmrechtsanteil geboten und angemessen. Etwaigen unvorhergesehenen oder unvorhersehbaren Entwicklungen kann die BaFin im Rahmen ihres Ermessens Rechnung tragen. Da die Antragsteller die Stimmrechte mittelbar bis unter 30 % auch ohne Befolgung der Pflichten nach § 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG ausüben können, war die Beschränkung der Stimmrechtsausübung auf diesen Stimmrechtsanteil ausreichend und angemessen.
- Ferner ist es erforderlich, einen weiteren Widerrufsvorbehalt aufzunehmen, um sicherzustellen, dass die Antragsteller auch mit einer stimmberechtigten mittelbaren Beteiligungshöhe von unter 30% dauerhaft keine Kontrollposition in der Zielgesellschaft einnehmen. Eine solche dauerhafte Kontrollposition der Antragsteller könnte sich sukzessive verdichten, wenn die Zielgesellschaft weitere Einziehungen von Aktien durchführt, sodass der verbleibende Aktienbesitz der außenstehenden Aktionäre trotz Anmeldung der Antragsteller und/oder der Rocket Internet SE zur Hauptversammlung mit 30% minus einer Aktie über keine Stimmrechtsmehrheit in der Hauptversammlung der Zielgesellschaft verfügen. Im Rahmen des Tenors unter Ziffer 3 ist die Zahl der Aktien, aus denen die Antragsteller unter Berücksichtigung der Beschränkungen des Tenors unter Ziffer 2 das mittelbare Stimmrecht ausüben dürfen, in das Verhältnis zu der Gesamtzahl der Aktien zu setzen, aus denen das Stimmrecht – wiederum unter Berücksichtigung des Tenors unter Ziffer 2 – ausgeübt werden darf. Das heißt, die Anzahl der Aktien, aus denen die Antragsteller unter Berücksichtigung des Tenors unter Ziffer 2 ihre mittelbaren Stimmrechte nicht ausüben dürfen, werden weder im Zähler noch im Nenner berücksichtigt. Die Ausgestaltung als Widerrufsvorbehalt stellt im Vergleich zu einer Ausgestaltung als auflösende Bedingung ein milderes Mittel dar, da im Falle der Entscheidung über die Ausübung des Widerrufsermessens, die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden können. Denkbar ist beispielsweise, dass die außenstehenden Aktionäre über eine Stimmrechtsmehrheit in der Hauptversammlung verfügen, da sich die Antragsteller mit einem deutlich unter 30 % liegenden Anteil von gehaltenen und zugerechneten Stimmrechten zur Hauptversammlung anmelden. Ein solcher Widerrufsvorbehalt ist auch geboten und angemessen, da die Antragsteller trotz Erlangung einer formalen Kontrollposition weiterhin ihre unternehmerische Beteilung an der Zielgesellschaft aufrechterhalten können, ohne sukzessive ihre Beteiligung reduzieren oder eine Pflichtangebot abgeben zu müssen.
- Weiter ist erforderlich, dass die Antragsteller die BaFin über eine etwaige Kontrollerlangung unverzüglich informiert. Dies ist geboten, damit die BaFin die Einhaltung des o. g. Zweckes der Befreiung sicherstellen kann. Als Maßstab für die Information war „unverzüglich“ zu wählen, denn ein konkreter zeitlicher Rahmen konnte hier angesichts der Ungewissheit der Umstände im Zeitpunkt der nicht als sicher absehbaren Kontrollerlangung nicht sinnvoll gewählt werden.
- Um sicher zu stellen, dass die Antragsteller nicht 30 % oder mehr der Stimmrechte auf einer Hauptversammlung ausüben, ist die Vorlage der jeweiligen Stimmrechtsanmeldungen erforderlich. Das gilt sowohl für die unmittelbare Stimmrechtsausübung durch die Rocket Internet SE und/oder der Antragsteller selbst als auch für die mittelbare Stimmrechtsausübung, also für solche Stimmrechte, die im Auftrag oder im Namen der Rocket Internet SE und/oder der Antragsteller ausgeübt werden sollen, wie auch solche Stimmrechte, welche die Antragsteller im Namen oder im Auftrag von Dritten ausüben würden. Mit der Auflage unter Ziffer 5 des Tenors kann kontrolliert werden, ob die Antragsteller die Bestimmungen dieses Bescheides einhalten. Aufgrund der Widerrufsmöglichkeit nach § 49 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG ist es entbehrlich einen selbständigen Widerrufsvorbehalt für den Fall der Nichterfüllung von Auflagen in den Tenor aufzunehmen.
Bei Einhaltung der zuvor geschilderten Bestimmungen überwiegt das Interesse der Antragsteller an einer Befreiung vom Pflichtangebot das Interesse der anderen Aktionäre an dem Unterbreiten eines Pflichtangebotes. Bei einem eher zufälligen, nicht in der Hand des Bieters liegenden Überschreiten der Kontrollschwelle kann das Interesse der anderen Aktionäre daran, dass ihnen zu ihrem Schutz vor den Plänen des Bieters ein Pflichtangebot zu unterbreiten sei, generell nicht hoch bewertet werden. Jedenfalls solange sich der Bieter mit der zufällig gewonnenen Kontrolle nicht anfreundet, haben die anderen Aktionäre wenig bis nichts zu befürchten was eine Angebotspflicht rechtfertigen würde.
Der Absicherung gegen zwischenzeitliche Eingriffe des Bieters dienen die Widerrufsvorbehalte. Sie kommen einerseits funktional einem Stimmrechtsverbot für den die Kontrollschwelle überschreitenden Teil der Stimmrechte der Antragsteller gleich und andererseits dienen sie dazu eine neue Bewertung des Einzelfalls durchführen zu können, wenn die Beteiligung der Antragsteller dazu führt, dass die Antragsteller in der Hauptversammlung dauerhaft 50% plus eine Aktie am stimmberechtigten Kapital an der Zielgesellschaft vertreten. Damit wird gleichermaßen den Interessen der Aktionäre an einem Schutz vor Missbrauch Rechnung getragen wie dem Interesse des Bieters, die einmal erlangte Anzahl an Aktien nicht oder zumindest nicht schnell abbauen zu müssen. Der nicht nach Kontrolle strebende Bieter hat aus dem teilweisen „Stimmrechtsausübungsverbot“ keinen, zumindest keinen schwerwiegenden Nachteil.
Infolge des Umstandes, dass sämtliche Nebenbestimmungen nur dem Zweck dienen, die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen für den Befreiungsbescheid sicher zu stellen, sind diese notwendig, geeignet und angemessen.
* * *
Ende der WpÜG-Mitteilung
18.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2248416 18.12.2025 CET/CEST
| noisin161675 |
| 18.12.2025 | The NAGA Group AG | The NAGA Group: Research Updates von Warburg und SMC mit aktualisierten Kurszielen nach Prognoseanpassung und Reverse Stock Split
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The NAGA Group AG
/ Schlagwort(e): Research Update
The NAGA Group: Research Updates von Warburg und SMC mit aktualisierten Kurszielen nach Prognoseanpassung und Reverse Stock Split
18.12.2025 / 16:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
The NAGA Group: Research Updates von Warburg und SMC mit aktualisierten Kurszielen von bis zu EUR 11,30 nach Prognoseanpassung und Reverse Stock Split
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SMC |
Warburg |
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SPEKULATIVES KAUFEN
(KAUFEN) |
KAUFEN
(unverändert) |
| Kursziel (in EUR) |
11,30
(14,00) |
11,19
(12,00) |
| Aufwärtspotenzial (Schlusskurs EUR 3,17) |
257 % |
253 % |
Hamburg, 18. Dezember 2025 – The NAGA Group AG (XETRA: N4G, ISIN: DE000A41YCM0) wird in aktuellen Research Updates von SMC und Warburg mit Kurszielen von bis zu EUR 11,30 zum Kaufen empfohlen. Auf Basis des Xetra-Schlusskurses von EUR 3,17 am 17. Dezember 2025 ergibt sich daraus ein Aufwärtspotenzial von bis zu rund 257 %.
Die aktualisierten Bewertungen basieren auf der am 5. Dezember angepassten Prognose sowie auf der aktuellen Aktienstruktur nach dem am 11. Dezember 2025 angekündigten Reverse Stock Split im Verhältnis 1:10. Die Analysten heben insbesondere die Anpassung der Kursziele infolge der anhaltend niedrigen Börsenvolatilität und der damit verbundenen geringeren Handelsaktivitäten im CFD-Geschäft hervor. Unverändert sehen sie zugleich die Grundlage für eine Rückkehr auf einen dynamischen Wachstumspfad ab 2026, getragen durch den Ausbau der Nutzerbasis, steigende Marketingaktivitäten und die Weiterentwicklung der Plattform NAGA One.
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Über NAGA
NAGA ist ein führendes deutsches Fintech-Unternehmen, das eine SuperApp anbietet, mit dem Ziel, Social Trading, Investitionen in Aktien, Kryptowährungen und Neo-Banking in einer einheitlichen Plattform zu vereinen, die von seiner eigenen fortschrittlichen Technologie angetrieben wird. NAGA ist in über 100 Ländern mit 9 lokalen Büros tätig und bietet eine breite Palette von Dienstleistungen für Fiat- und Kryptowährungen an. Die Plattform verfügt über eine physische VISA-Karte mit Fiat- und automatischer Kryptowährungsumrechnung sowie Cashback, dynamische soziale Feeds und fortschrittliche Autokopierfunktionen, die es den Nutzern ermöglichen, die Strategien erfolgreicher Händler zu replizieren. NAGA wurde für eine globale Gemeinschaft entwickelt und bietet ein integratives und effizientes Finanzökosystem für persönliche Finanzen und Handel.
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| 18.12.2025 | MCS Market Communication Service GmbH | EXIM Bank stockt Absichtserklärungen für Lieferkette von Graphite One auf 2,07 Milliarden $ auf
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Emittent / Herausgeber: MCS Market Communication Service GmbH
/ Schlagwort(e): Expansion/Finanzierung
EXIM Bank stockt Absichtserklärungen für Lieferkette von Graphite One auf 2,07 Milliarden $ auf
18.12.2025 / 15:41 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
EXIM wird 70 % der Gesamtkapitalkosten für die Produktion finanzieren
G1 setzt Gespräche mit unterschiedlichen Abteilungen der US-Regierung hinsichtlich koordinierter Beteiligung an Fertigstellung von Projektfinanzierung fort
Management von G1 führt Gespräche mit 5 führenden Investmentbanken Nordamerikas, um die restlichen 30 % der Kapitalkosten zu finanzieren
Graphite One Inc. (ISIN: CA38871F1027 ; WKN: A2PFXE) (Graphite One, G1 oder das Unternehmen) gab heute bekannt, dass es von der Export-Import Bank of the United States (EXIM) geänderte, unverbindliche Absichtserklärungen (Letters of Interest, LoI) hinsichtlich einer potenziellen Fremdfinanzierung erhalten hat. Die zuvor abgegebene LoI von EXIM hinsichtlich der Finanzierung des unternehmenseigenen Projekts Graphite Creek nördlich von Nome in Alaska (das Projekt) wird von 570 Millionen $ auf 670 Millionen $ aufgestockt, während die LoI von EXIM hinsichtlich der von G1 geplanten Produktionsanlage für moderne Graphitmaterialien im Nordosten von Ohio von 325 Millionen $ auf 1,4 Milliarden $ aufgestockt wird - mit einer Rückzahlungsfrist von 15 Jahren im Rahmen der Initiative Make More in America von EXIM. Die Aufstockung der Absichtserklärung hinsichtlich der Anlage in Ohio wird eine stufenweise Erhöhung der Produktionskapazität von jeweils von 25.000 Tonnen auf eine jährliche Produktionsrate von 100.000 Tonnen Anodenaktivmaterial unterstützen. Die kombinierten Absichtserklärungen von EXIM hinsichtlich der zu 100 % in den USA ansässigen Lieferkettenlösung von Graphite One belaufen sich nunmehr auf insgesamt 2,07 Milliarden $.
Die Aufstockungen wurden nach einem Treffen zwischen Chairman Jovanovic und dem CEO von G1, Anthony Huston, am Hauptsitz von EXIM in Washington, D.C., beschlossen. Die Absichtserklärungen werden im Rahmen der Initiativen Make More in America und China and Transformational Exports Program (CTEP) von EXIM umgesetzt.
Graphite One gestaltet die Graphitlieferkette Amerikas von Grund auf - von der größten Naturgraphitlagerstätte des Landes in Alaska bis hin zu Verarbeitungsanlagen in Ohio, sagte Chairman Jovanovic. Dies ist genau jene Art von Projekt, die Präsident Trumps Agenda fordert: die Sicherung kritischer Mineralien, die Wiederbelebung der amerikanischen Produktionskapazitäten und die Unterstützung der Arbeitsplätze der Zukunft in unserem großartigen Land.
Wir alle bei G1 sind überaus dankbar für die Unterstützung, die wir von EXIM unter der Leitung von Chairman Jovanovic erhalten, sagte Anthony Huston. Es gibt keinen Grund, warum die USA von Graphit aus dem Ausland abhängig sein sollten, zumal wir mit Graphite Creek über eine generationsübergreifende Ressource verfügen, die eine zu 100 % in den USA ansässige Lieferkette für moderne Graphitmaterialien verankert.
Das Treffen mit EXIM fand am letzten Tag der Treffen von Herrn Huston im Weißen Haus in Washington sowie mit mehreren Bundesministerien und hochrangigen US-Regierungsbeamten statt, die die Politik hinsichtlich kritischer Mineralien gestalten.
G1 geht davon aus, dass es im Jahr 2026 einen formellen Antrag bei EXIM im Rahmen beider Absichtserklärungen einreichen wird. Nach dem Erhalt wird EXIM alle erforderlichen Kaufprüfungen durchführen, um zu entscheiden, ob eine endgültige Zusage für diese Transaktion erteilt werden kann. Eine etwaige endgültige Zusage unterliegt den Anforderungen von EXIM in puncto Qualifikation, Bonität und Genehmigung sowie der Erfüllung von Bedingungen. Alle endgültigen Zusagen müssen den Richtlinien von EXIM sowie den programmatischen, rechtlichen und qualifikationsbezogenen Anforderungen entsprechen.
Angesichts der Dominanz Chinas bei der globalen Graphitproduktion weisen die Absichtserklärungen von EXIM darauf hin, dass die Transaktion auch für eine besondere Berücksichtigung gemäß Abschnitt 402 der Neugenehmigung von EXIM aus dem Jahr 2019 (P.L. 116-94) in Betracht kommen könnte, der EXIM anweist, Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen der Exportförderung durch die Volksrepublik China und andere betroffene Länder auf den Wettbewerb zu mildern, wie etwa im Rahmen der CTEP-Initiative von EXIM.
Lieferkettenstrategie von Graphite One
Da die Vereinigten Staaten derzeit zu 100 % von Importen von natürlichem Graphit abhängig sind, entwickelt Graphite One eine komplette, in den USA ansässige, fortschrittliche Graphit-Lieferkettenlösung, die auf der Lagerstätte Graphite Creek basiert, die vom U.S. Geological Survey als die größte Graphitlagerstätte in den USA und eine der größten weltweit anerkannt ist. Die Lieferkettenstrategie des Projekts von Graphite One sieht vor, Material über den Hafen von Nome in die Lower 48 (kontinentale USA ohne Alaska und Hawaii) zu transportieren, zu einer erwarteten Anlage in Warren, Ohio, in der vorbehaltlich der entsprechenden Projektfinanzierung hochentwickelte Graphitmaterialien und Batterieanodenmaterialien hergestellt werden. Der Plan sieht auch eine potenzielle Recyclinganlage zur Rückgewinnung von Graphit und anderen Batteriematerialien vor, die am Standort in Ohio angesiedelt werden soll und das dritte Glied in der Kreislaufwirtschaftsstrategie von Graphite One bildet.
Über Graphite One Inc.
Graphite One Inc. (ISIN: CA38871F1027 ; WKN: A2PFXE) widmet sich auch weiterhin der Erschließung seines Projekts Graphite One (das Projekt) mit dem Ziel, sich als amerikanischer Produzent von hochgradigen Anodenmaterialien im kommerziellen Maßstab mit Zugriff auf Graphitressourcen heimischer Herkunft (USA) zu etablieren. Das Projekt ist als vertikal integriertes Unternehmen für den Abbau und die Verarbeitung von natürlichem Graphit sowie die Herstellung von Anodenaktivmaterialien aus künstlichem und natürlichem Graphit vorgesehen, welches in erster Linie den Lithium-Ionen-Batteriemarkt für Elektrofahrzeuge beliefert.
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Interessen / Interessenskonflikte
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Emittent: Graphite One Inc.
Datum der erstmaligen Verbreitung: 24.09.2025 Uhrzeit der erstmaligen Verbreitung: 13:43 Uhr Abstimmung mit dem Emittenten: Ja
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Es gibt keine Garantie dafür, dass die Prognosen des Emittenten, des Erstellers oder (weiterer) Experten und des Managements tatsächlich eintreten. Die Wertentwicklung der Aktie des Emittenten ist damit ungewiss. Wie bei jedem sogenannten Micro Cap besteht auch hier die Gefahr des Totalverlustes. Deshalb dient die Aktie nur der dynamischen Beimischung in einem ansonsten gut diversifizierten Depot.
Der Anleger sollte die Nachrichtenlage genau verfolgen und über die technischen Voraussetzungen für ein Trading in Pennystocks verfügen. Die segmenttypische Marktenge sorgt für hohe Volatilität. Unerfahrenen Anlegern und LOW-RISK Investoren wird von einer Investition in Aktien des Emittenten grundsätzlich abgeraten. Die vorliegende Analyse richtet sich ausschließlich an erfahrene Profitrader.
Begriffsbestimmungen
Maßgebend für die Einschätzung zu einem Emittenten ist, ob sich seine Aktien nach der Einschätzung des Erstellers in den folgenden 12 Monaten (Geltungszeitraum) besser, schlechter oder im Vergleich mit den Aktien vergleichbarer Emittenten aus derselben Peer Group bewegen können:
Sell: Der Begriff Sell bedeutet verkaufen. Der Ersteller ist der Auffassung, dass ein weiterer Kursgewinn unwahrscheinlich ist, ein Kursverlust eintreten könne oder dass Anleger bereits erzielte Gewinne realisieren sollten. In all diesen Fällen wird er die Empfehlung „Sell“ aussprechen. Hold: Der Begriff Hold bedeutet halten. Der Ersteller sieht ein Kurspotenzial für die Aktie, weshalb er der Meinung ist, die Aktie im Depot zu behalten. Buy: Der Begriff Buy bedeutet kaufen. Der Ersteller erwartet einen Kursanstieg der Aktie, da er diese aktuell für unterbewertet hält. Strong Buy: Der Begriff Strong Buy bedeutet unbedingt kaufen und wird zum Beispiel von den US-Investmenthäusern Morgan Stanley und Salomon Brothers verwendet. Der Ersteller erwartet einen im Vergleich zu anderen Unternehmen derselben Peer Group überdurchschnittlichen Kursanstieg.
Unabhängig von der vorgenommenen Einschätzung bestehen nach der Empfindlichkeitsanalyse deutliche Risiken aufgrund einer Änderung der zugrunde gelegten Annahmen. Diese Erörterung von Risikofaktoren in der Analyse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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| 18.12.2025 | ESPG AG | ESPG AG verlängert Mietvertrag mit Ennepe-Ruhr-Kreis im The Fourty-Five in Hattingen um 15 Jahre und schafft neue Arbeitswelten
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ESPG AG
/ Schlagwort(e): Immobilien
ESPG AG verlängert Mietvertrag mit Ennepe-Ruhr-Kreis im The Fourty-Five in Hattingen um 15 Jahre und schafft neue Arbeitswelten
18.12.2025 / 15:19 CET/CEST
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ESPG AG verlängert Mietvertrag mit Ennepe-Ruhr-Kreis im The Fourty-Five in Hattingen um 15 Jahre und schafft neue Arbeitswelten
Köln, 18. Dezember 2025 – Die European Science Park Group (ESPG), ein auf Wissenschaftsparks spezialisiertes Immobilienunternehmen, verzeichnet den nächsten bedeutenden Vermietungserfolg: Das Jobcenter EN des Ennepe-Ruhr-Kreises bleibt dem Science Park The Fourty-Five in Hattingen langfristig erhalten und verlängert seine Mietdauer um 15 Jahre.
Der neue Mietvertrag beinhaltet eine höhere Miete pro Quadratmeter und umfasst eine Fläche von rund 1.445 Quadratmetern auf weiterhin zwei Etagen des Gebäudes – etwa 20 Prozent der gesamten Mietfläche des Science Parks. Die angemieteten Flächen des Jobcenters werden im Zuge der Vertragsverlängerung umfassend modernisiert – parallel kann der Ennepe-Ruhr-Kreis sein Konzept „Neue Arbeitswelten“ umsetzen.
Diese umfassende Aktualisierung ist für die ESPG ein weiterer Schritt in der erfolgreichen Repositionierung des Gebäudes in das bereits umfangreiche Mittel geflossen sind. So wurde unter anderem die Fassade vollständig gedämmt, die Fenster und verschiedene weitere Technik wie z,B die Heizung vollumfänglich erneuert.
Das Jobcenter EN ist zentraler Ansprechpartner für diejenigen im Ennepe-Ruhr-Kreis, die Bürgergeld erhalten. Die Mitarbeitenden entscheiden zum einen über Art und Umfang von Leistungen. Zum anderen kümmern sie sich darum, Menschen in Ausbildungen, Umschulungen oder Qualifizierungen oder auch direkt auf den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Die Regionalstelle in Hattingen ist eine von kreisweit dreien. Wie die weiteren in Schwelm und Witten/Wetter/Herdecke bietet sie den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort wichtige Dienstleistungen.
Dirk Farchmin, für das Jobcenter EN zuständiger Fachbereichsleiter der Kreisverwaltung in Schwelm, betont die Vorteile der weiteren Zusammenarbeit: „Der Standort hatte uns bereits in der Vergangenheit geeignete Rahmenbedingungen geboten, um Dienstleistungen für die Bürger des Ennepe-Ruhr-Kreises effizient und bürgernah anbieten zu können. Mit der Modernisierung werden diese sich jetzt noch erheblich verbessern – es wird attraktiver und moderner. Dies gilt mit Blick auf das neue Arbeitsplatzkonzept ausdrücklich auch für unsere Mitarbeitenden.“
Markus Drews, Vorstand der ESPG AG: „Wir freuen uns sehr über die Fortsetzung der langjährigen Partnerschaft mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis. Der Mietvertrag unterstreicht erneut das Vertrauen in die Qualität und Zukunftsfähigkeit unseres Standorts. Mit der anstehenden Renoveriung schaffen wir moderne, effiziente Flächen, die den Anforderungen eines zukunftsorientierten Jobcenters gerecht werden und kommen unserem Ziel einer vollständigen Repositionierung des Gebäudes wieder einen Schritt näher. Unsere umfassenden Investitionen in dieses und unsere anderen Gebäude begeistern auch weitere Mietintersssenten und wir sind davon überzeugt, zeitnah weitere Vermietungserfolge vermelden zu dürfen“
Über ESPG
Die European Science Park Group (ESPG) ist ein auf Science Parks spezialisiertes Immobilienunternehmen. Der Fokus der Gesellschaft liegt auf dem Aufbau von Wissenschaftsparks, überwiegend geprägt von Mietern aus Zukunftsbranchen wie Biowissenschaften, grüne Technologien oder digitale Transformation, die von der Nähe zueinander und der direkten Nachbarschaft zu Universitäten, Kliniken oder Forschungsstandorten profitieren. Das Portfolio der ESPG umfasst bereits europaweit 16 Wissenschaftsparks mit einer Gesamtfläche von 126.000 Quadratmetern. Die Standorte sind in der Regel außerhalb der Metropolen angesiedelt, in Gebieten, die als Wissenschaftscluster gelten oder eine hohe Konzentration innovativer Unternehmen aufweisen
Pressekontakt
Jan Hutterer
T +49 40 60 91 86 83
M +49 172 3462831 espg@kirchhoff.de
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| 18.12.2025 | thyssenkrupp AG | thyssenkrupp AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.01.2026 in Bochum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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thyssenkrupp AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
thyssenkrupp AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.01.2026 in Bochum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
18.12.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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thyssenkrupp AG
Duisburg und Essen
− ISIN DE0007500001 -
Eindeutige Kennung: 20071519-84c3-444c-a02e-dfa98622296f
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden Sie ein zur 27. ordentlichen Hauptversammlung der thyssenkrupp AG mit dem Sitz in Duisburg und Essen. Die Hauptversammlung findet am Freitag, dem 30. Januar 2026, 10:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit - MEZ) im RuhrCongress, Stadionring 20, 44791 Bochum, statt.
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der thyssenkrupp AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2025, des zusammengefassten Lageberichts der thyssenkrupp AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024/2025, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht bereits gebilligt und den Jahres- und Konzernabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem Aktiengesetz zu Tagesordnungspunkt 1 einer Beschlussfassung bedarf. Diese Unterlagen können im Internet unter
https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
eingesehen werden.
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der thyssenkrupp AG für das Geschäftsjahr 2024/2025 in Höhe von 406.038.075,40 € wie folgt zu verwenden:
| Ausschüttung einer Dividende von 0,15 € je dividendenberechtigter Stückaktie: |
93.379.761,15 € |
| Einstellung in die Gewinnrücklagen: |
312.658.314,25 € |
Die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag zur Zahlung fällig. Die Auszahlung ist daher für Mittwoch, den 4. Februar 2026, vorgesehen.
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden, nachfolgend genannten Mitglieder des Vorstands für ihre jeweilige Amtszeit in diesem Zeitraum zu entlasten:
| 3.1 |
Miguel Ángel López Borrego |
| 3.2 |
Dr. Volkmar Dinstuhl |
| 3.3 |
Dr. Axel Hamann (seit 1. Mai 2025) |
| 3.4 |
Ilse Henne |
| 3.5 |
Wilfried von Rath (seit 1. April 2025) |
| 3.6 |
Oliver Burkhard (bis 31. Januar 2025) |
| 3.7 |
Dr. Jens Schulte (bis 31. Mai 2025) |
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.
|
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden, nachfolgend genannten Mitglieder des Aufsichtsrats in diesem Zeitraum zu entlasten:
| 4.1 |
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Siegfried Russwurm |
| 4.2 |
Jürgen Kerner |
| 4.3 |
Birgit A. Behrendt |
| 4.4 |
Dr. Patrick Berard |
| 4.5 |
Stefan Erwin Buchner |
| 4.6 |
Dr. Wolfgang Colberg |
| 4.7 |
Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Gather |
| 4.8 |
Angelika Gifford |
| 4.9 |
Katrin Goebel-Krawinkel |
| 4.10 |
Dr. Bernhard Günther |
| 4.11 |
Achim Hass |
| 4.12 |
Tanja Jacquemin |
| 4.13 |
Daniela Jansen |
| 4.14 |
Christian Julius |
| 4.15 |
Thorsten Koch |
| 4.16 |
Dr. Ingo Luge |
| 4.17 |
Tekin Nasikkol |
| 4.18 |
Dr. Verena Volpert |
| 4.19 |
Ulrich Wilsberg |
| 4.20 |
Kirstin Zeidler |
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.
|
| 5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Zwischenfinanzberichte sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor:
| 5.1 |
Die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025/2026, zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2025/2026 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2026/2027, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2027 erstellt werden, gewählt. |
| 5.2 |
Die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive) für das Geschäftsjahr 2025/2026 gewählt. |
Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur Einführung einer entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Da zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Einberufung zum Bundesanzeiger ein deutsches Umsetzungsgesetz für die Corporate Sustainability Reporting Directive weiter ausstand, wird die Wahl eines Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß Tagesordnungspunkt 5.2 vorsorglich für den Fall vorgeschlagen, dass eine solche Wahl durch die Hauptversammlung in Umsetzung von Art. 37 der Richtlinie 2006/43/EG in der Fassung der Corporate Sustainability Reporting Directive erforderlich wird, die Prüfung somit nach dem deutschen Umsetzungsgesetz nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die vorstehenden Tagesordnungspunkte 5.1 und 5.2 einzeln abstimmen zu lassen.
Der Prüfungsausschuss hat im Rahmen seiner Empfehlungen zu diesem Tagesordnungspunkt 5 erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte sind und ihm jeweils keine die Auswahl beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Absatz 6 Abschlussprüferverordnung (EU) 537/2014 auferlegt wurde.
|
| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich einen Vergütungsbericht über die Vergütung der Organmitglieder zu erstellen. Der entsprechende Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 wurde durch den Abschlussprüfer der thyssenkrupp AG formell geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen.
Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 und den Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer finden Sie, auch während der Hauptversammlung, unter
https://www.thyssenkrupp.com/de/unternehmen/management/corporate-governance/verguetungsbericht.html
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 zu billigen.
|
| 7. |
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Januar 2026 endet die Amtszeit von sieben durch die Hauptversammlung gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG. Es sind deshalb entsprechende Neuwahlen der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus insgesamt 20 Mitgliedern, von denen zehn von den Aktionären und zehn von den Arbeitnehmern bestellt werden (§§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz 1976). Von den zehn von den Aktionären zu bestellenden Mitgliedern werden acht von der Hauptversammlung gewählt. Sieben dieser acht von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder wurden durch die ordentliche Hauptversammlung am 3. Februar 2023 für drei Jahre bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025 beschließt, gewählt. Die Amtszeit des von der Hauptversammlung 2024 gewählten Aufsichtsratsmitglieds Frau Dr. Verena Volpert endet erst mit Ablauf der Hauptversammlung 2027. Die verbleibenden zwei Aktionärsvertreter werden gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung in den Aufsichtsrat entsandt. Im Dezember 2022 wurde Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Gather von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2028 erneut in den Aufsichtsrat entsandt. Die Amtszeit des ebenfalls von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung entsandten Aufsichtsratsmitglieds Herrn Stefan Erwin Buchner endet mit Ablauf der Hauptversammlung 2026.
Nach § 96 Absatz 2 AktG müssen mindestens 30% der Aufsichtsratsmitglieder Frauen und mindestens ebenso viele Aufsichtsratsmitglieder Männer sein. Dies sind mindestens sechs der zwanzig Sitze im Aufsichtsrat. Dieser Mindestanteil ist grundsätzlich vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind sowohl auf der Seite der Aktionäre als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils vier Frauen und sechs Männer im Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG vertreten. Der Mindestanteil wird also derzeit sowohl insgesamt als auch von der Anteilseignerseite und der Arbeitnehmerseite einzeln erfüllt. Weder die Arbeitnehmerseite noch die Anteilseignerseite hat gemäß § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG Widerspruch gegen die Gesamterfüllung der dargestellten Mindestanteile erklärt. Daher ist es nicht erforderlich, dass der Mindestanteil von 30% Frauen bzw. Männern von der Anteilseignerseite einzeln erfüllt wird. Mit der Wahl der nachfolgend vorgeschlagenen sieben Kandidaten und Kandidatinnen wäre dies gleichwohl der Fall.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung der am 30. Januar 2026 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für drei Jahre bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027/2028 beschließt, zu wählen:
| 7.1 |
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Siegfried Russwurm, Unternehmensberater, Michelau, Deutschland |
| 7.2 |
Birgit A. Behrendt, Unternehmensberaterin, Köln, Deutschland |
| 7.3 |
Dr. Patrick Berard, Chief Executive Officer, Wolseley UK Limited, Boulogne, Frankreich |
| 7.4 |
Dr. Wolfgang Colberg, Unternehmensberater, München, Deutschland |
| 7.5 |
Angelika Gifford, Unternehmensberaterin, Kranzberg, Deutschland |
| 7.6 |
Dr. Bernhard Günther, Vorsitzender der Geschäftsführung der BWI GmbH, Haan, Deutschland |
| 7.7 |
Dr. Ingo Luge, Unternehmensberater, Hannover, Deutschland |
Über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Absatz 5 AktG verfügt Frau Dr. Verena Volpert. Daneben verfügt Herr Dr. Bernhard Günther über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Der Sachverstand bezieht sich jeweils auch auf die in den Lagebericht aufzunehmende nichtfinanzielle Erklärung und ihre Prüfung.
Es ist vorgesehen, dass Herr Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Siegfried Russwurm im Falle seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.
Die Wahlvorschläge beruhen auf den Empfehlungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und berücksichtigen das vom Aufsichtsrat beschlossene Diversitätskonzept einschließlich der Ziele für seine Zusammensetzung sowie das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Eine Übersicht über die Kompetenzen der Aufsichtsratsmitglieder, einschließlich zur Wahl erneut vorgeschlagener Kandidaten, finden Sie unter
https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die vorgeschlagenen Kandidaten nicht in persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur thyssenkrupp AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich an der thyssenkrupp AG beteiligten Aktionär, die gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gegenüber der Hauptversammlung offenzulegen wären.
Sämtliche Kandidaten haben dem Aufsichtsrat mitgeteilt, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand für die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats aufbringen können. Soweit die Kandidaten bereits über Mandate in vergleichbaren Gremien verfügen, haben sie dem Aufsichtsratsvorsitzenden gegenüber den zeitlichen Aufwand für diese Gremien im Einzelnen quantifiziert. Nach Überprüfung dieser Daten ist der Aufsichtsratsvorsitzende überzeugt, dass diese Gremienarbeit keine negativen Auswirkungen auf ihre Aufsichtsratstätigkeit für die thyssenkrupp AG hat.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen in Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Lebensläufe der Kandidaten und Kandidatinnen (einschließlich der Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG) sind unter Ziffer II. dieser Einladung beigefügt. Diese Informationen sind außerdem unter
https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
veröffentlicht und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
|
| II. |
Ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkt 7
| |
Lebensläufe in alphabetischer Reihenfolge
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Birgit A. Behrendt
|
| Geburtsjahr: 1959 | | Wohnort: Köln | | Nationalität: Deutsch | | Beruf: Unternehmensberaterin |
Ausbildung
| • |
Kaufmännische Ausbildung |
| • |
Betriebswirtin (VWA), Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Köln |
Beruflicher Werdegang
| 1994 bis 1998 |
Diverse leitende Funktionen im Einkauf, Ford Werke GmbH, Köln |
| 1998 bis 2004 |
Director, Globaler Einkauf Karosserie- & Aussenteile, Ford Motor Company, USA |
| 2004 bis 2010 |
Vice President & Vorstand für den Einkauf, Ford of Europe GmbH, Köln |
| 2010 bis 2013 |
Executive Director, Americas & Globaler Programm Einkauf, Ford Motor Company, USA |
| 2013 bis 2017 |
Vice President, Globaler Einkauf, Ford Motor Company, USA |
| 2017 bis 2019 |
Vice President, Joint Ventures, Alliances & Commercial Affairs, Mitglied des Vorstands, Ford of Europe GmbH, Köln |
| 2013 bis 2019 |
Corporate Officer (Mitglied des erweiterten Vorstands), Ford Motor Company, USA |
| Seit 2019 |
Aufsichtsrätin und Unternehmensberaterin |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
| • |
thyssenkrupp AG (seit 2020, bestellt bis zur Hauptversammlung 2026)* |
| • |
KION GROUP AG, Frankfurt a.M.* |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| • |
Infinium Holdings, Inc., USA |
| • |
Rolls Royce Holdings plc, Großbritannien* |
| • |
Umicore S.A., Belgien* |
*) Börsennotiertes Unternehmen
Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)
Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der thyssenkrupp AG vor.
Kenntnisse und weitere Besetzungsziele
Kenntnisse und weitere Informationen gemäß der Qualifikationsmatrix zur Umsetzung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats, die im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 veröffentlicht ist:
| • |
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2020 |
| • |
Geburtsjahr: 1959 |
| • |
Geschlecht: weiblich |
| • |
Staatsangehörigkeit: deutsch |
| • |
Ausbildungshintergrund: Betriebswirtin |
| • |
Fachliche Kenntnisse: Unternehmensführung und -kontrolle, Nachhaltigkeit sowie Recht, Compliance und Corporate Governance |
| • |
Kenntnisse der Geschäftsbereiche: Materials Services, Automotive Technology |
|
|
Dr. Patrick Berard
|
| Geburtsjahr: 1953 | | Wohnort: Boulogne, Frankreich | | Nationalität: Französisch | | Beruf: Chief Executive Officer der Wolseley UK Limited |
Ausbildung
| • |
Studium der Wirtschaftswissenschaften / Promotion, Universität Grenoble |
Beruflicher Werdegang
| 1980 bis 1986 |
Berater, McKinsey, Paris / Mexiko / Düsseldorf / London / New York |
| 1987 |
Abteilungsdirektor für strategische Entwicklung, Thomson, USA |
| 1988 bis 1999 |
verschiedene Positionen bei Polychrome, später Kodak Polychrome, zuletzt Generaldirektor Europa und Group Vice President, Kodak Polychrome, USA |
| 1999 bis 2001 |
Mitglied des Vorstands / Chief Operating Officer, Antalis, Frankreich |
| 2002 bis 2003 |
Mitglied des Vorstands / Chief Executive Officer, Pinault Bois & Materiaux S.A., Frankreich |
| 2003 bis 2016 |
Chief Executive Officer, Rexel-France und Vice President Süd-Europa (Frankreich, Italien, Spanien, Portugal), Frankreich |
| 2016 bis 2022 |
Mitglied des Vorstands / Chief Executive Officer, Rexel-Gruppe, Frankreich |
| 2022 bis 2025 |
Senior Advisor, BCG Paris |
| Seit 2025 |
Mitglied des Vorstands / Chief Executive Officer, Wolseley UK Limited, Großbritannien |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
| • |
thyssenkrupp AG (seit 2023, bestellt bis zur Hauptversammlung 2026)* |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| • |
LKQ Corporation, USA* |
| • |
Geodis S.A., Frankreich |
*) Börsennotiertes Unternehmen
Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)
Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der thyssenkrupp AG vor.
Kenntnisse und weitere Besetzungsziele
Kenntnisse und weitere Informationen gemäß der Qualifikationsmatrix zur Umsetzung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats, die im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 veröffentlicht ist:
| • |
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2023 |
| • |
Geburtsjahr: 1953 |
| • |
Geschlecht: männlich |
| • |
Staatsangehörigkeit: französisch |
| • |
Ausbildungshintergrund: Wirtschaftswissenschaftler |
| • |
Fachliche Kenntnisse: Unternehmensführung und -kontrolle, Digitalisierung und IT |
| • |
Kenntnisse der Geschäftsbereiche: Materials Services |
|
| |
|
|
Dr. Wolfgang Colberg
|
| Geburtsjahr: 1959 | | Wohnort: München | | Nationalität: Deutsch | | Beruf: Unternehmensberater, Independent Director |
Ausbildung
| • |
Studium Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik, Promotion, Christian-Albrechts-Universität Kiel |
Beruflicher Werdegang
| 1986 bis 2000 |
Verschiedene Managementpositionen bei der Robert Bosch GmbH, Stuttgart |
| 2001 bis 2009 |
Member of the Board / Chief Financial Officer (CFO), BSH Home Appliances Group, München |
| 2009 bis 2013 |
Chief Financial Officer (CFO), Evonik Industries AG, Essen |
| 2013 bis 2018 |
Industrial Partner, CVC Capital Partners, Frankfurt a.M. |
| 2018 bis 2019 |
Senior Advisor, CVC Advisers (Deutschland) GmbH, Frankfurt a.M. |
| Seit 01.01.2020 |
Multiaufsichtsrat und Unternehmensberater |
| Seit 01.01.2020 |
Industrial Partner bei Deutsche Invest Capital Partners (seit 2024: CAPMONT) |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
| • |
thyssenkrupp AG (seit 2018, bestellt bis zur Hauptversammlung 2026)* |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| • |
AMSilk GmbH, München (Vorsitz) |
| • |
Burelle S.A., Frankreich* |
| • |
Solvay S.A., Belgien (Independent Director)* |
*) Börsennotiertes Unternehmen
Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)
Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der thyssenkrupp AG vor.
Kenntnisse und weitere Besetzungsziele
Kenntnisse und weitere Informationen gemäß der Qualifikationsmatrix zur Umsetzung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats, die im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 veröffentlicht ist:
| • |
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2018 |
| • |
Geburtsjahr: 1959 |
| • |
Geschlecht: männlich |
| • |
Staatsangehörigkeit: deutsch |
| • |
Ausbildungshintergrund: Betriebswirt / Wirtschaftsinformatiker |
| • |
Fachliche Kenntnisse: Unternehmensführung und -kontrolle, Personal / HR, Finanzierung und Kapitalmarkt, Digitalisierung und IT sowie Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung |
| • |
Kenntnisse der Geschäftsbereiche: Steel Europe, Materials Services, Automotive Technology, Marine Systems |
|
|
Angelika Gifford
|
| Geburtsjahr: 1965 | | Wohnort: Kranzberg | | Nationalität: Deutsch | | Beruf: Unternehmensberaterin |
Ausbildung
| • |
Kaufmännische Ausbildung |
| • |
Duales Studium Bankbetriebswirt, Frankfurt a.M. |
Beruflicher Werdegang
| 1987 bis 1990 |
Deutsche Bank AG, Düsseldorf |
| 1991 bis 1992 |
CompuNet Computer AG, Köln/Kerpen |
| 1993 bis 1996 |
Microsoft Deutschland GmbH, München |
| 1996 bis 1998 |
Microsoft France SAS (Bereich EMEA), Frankreich |
| 1998 bis 2002 |
Microsoft Deutschland GmbH, München |
| 2003 bis 2006 |
Diverse nationale und internationale Führungspositionen bei der Microsoft Deutschland GmbH, München, und der Microsoft France SAS (Bereich EMEA), Frankreich |
| 2006 bis 2011 |
Mitglied der Geschäftsführung, Microsoft Deutschland GmbH, München |
| 2011 bis 2012 |
Aktives Engagement in diversen gesellschaftspolitischen Projekten sowie Auslandsaufenthalt |
| 2012 bis 2013 |
Senior Director Services, Microsoft France SAS (Bereich EMEA), Frankreich |
| 2014 bis 2017 |
Geschäftsführerin, Hewlett-Packard Enterprise (HPE) GmbH, Böblingen |
| 2017 bis 2018 |
Geschäftsführerin und Vice President Deutschland, Österreich und Schweiz (DACH), Micro Focus GmbH, Ismaning |
| 2018 bis 2019 |
Multiaufsichtsrätin und Technologie Expertin |
| 2020 bis 2021 |
Vice President Central Europe, Meta Platforms, Inc., Berlin |
| 2021 bis 2025 |
Vice President Europe, Middle East and Africa und Senior Advisor to the COO, Meta Platforms Inc., USA |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
| • |
thyssenkrupp AG (seit 2019, bestellt bis zur Hauptversammlung 2026)* |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
*) Börsennotiertes Unternehmen
Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)
Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der thyssenkrupp AG vor.
Kenntnisse und weitere Besetzungsziele
Kenntnisse und weitere Informationen gemäß der Qualifikationsmatrix zur Umsetzung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats, die im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 veröffentlicht ist:
| • |
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2019 |
| • |
Geburtsjahr: 1965 |
| • |
Geschlecht: weiblich |
| • |
Staatsangehörigkeit: deutsch |
| • |
Ausbildungshintergrund: Bankbetriebswirtin |
| • |
Fachliche Kenntnisse: Unternehmensführung und -kontrolle, Finanzierung und Kapitalmarkt, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und IT sowie Recht, Compliance und Corporate Governance |
| • |
Kenntnisse der Geschäftsbereiche: Materials Services, Automotive Technology |
|
|
Dr. Bernhard Peter Günther
|
| Geburtsjahr: 1967 | | Wohnort: Haan | | Nationalität: Deutsch | | Beruf: Vorsitzender der Geschäftsführung der BWI GmbH |
Ausbildung
| • |
Diplom-Volkswirt (lic. oec.) und Promotion (Dr. oec.), St. Gallen |
Beruflicher Werdegang
| 1993 bis 1998 |
Unternehmensberater, McKinsey & Company |
| 1999 bis 2001 |
Abteilungsleiter Konzerncontrolling, RWE AG, Essen |
| 2001 bis 2005 |
Bereichsleiter Unternehmensplanung und Controlling, RWE Power AG, Essen und Köln |
| 2005 bis 2006 |
Bereichsleiter Konzerncontrolling, RWE AG, Essen |
| 2007 bis 2008 |
Geschäftsführer und Chief Financial Officer, RWE Gas Midstream GmbH, Essen |
| 2007 bis 2008 |
Geschäftsführer und Chief Financial Officer, RWE Trading GmbH, Essen |
| 2008 bis 2012 |
Geschäftsführer und Chief Financial Officer, RWE Supply & Trading GmbH, Essen |
| 2012 bis 2016 |
Mitglied des Vorstands, RWE AG, Essen |
| 2013 bis 2016 |
Finanzvorstand, RWE AG, Essen |
| 2016 bis 2019 |
Finanzvorstand, innogy SE, Essen |
| 2019 bis 2020 |
Finanz- und Personalvorstand, innogy SE, Essen |
| 2021 bis 2023 |
CFO, Fortum Corporation, Espoo/Finnland (börsennotierter Energieversorger) |
| 2023 bis 2024 |
Chief Transformation Office, Fortum Corporation, Espoo/Finnland |
| Seit 01.10.2025 |
Vorsitzender der Geschäftsführung, BWI GmbH, Meckenheim |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
| • |
thyssenkrupp AG (seit 2020, bestellt bis zur Hauptversammlung 2026)* |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
*) Börsennotiertes Unternehmen
Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)
Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der thyssenkrupp AG vor.
Kenntnisse und weitere Besetzungsziele
Kenntnisse und weitere Informationen gemäß der Qualifikationsmatrix zur Umsetzung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats, die im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 veröffentlicht ist:
| • |
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2020 |
| • |
Geburtsjahr: 1967 |
| • |
Geschlecht: männlich |
| • |
Staatsangehörigkeit: deutsch |
| • |
Ausbildungshintergrund: Diplom-Volkswirt |
| • |
Fachliche Kenntnisse: Unternehmensführung und -kontrolle, Personal / HR, Finanzierung und Kapitalmarkt, Digitalisierung und IT sowie Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung |
|
|
Dr. Ingo Luge
|
| Geburtsjahr: 1957 | | Wohnort: Hannover | | Nationalität: Deutsch | | Beruf: Aufsichtsrat und Unternehmensberater |
Ausbildung
| • |
Studium der Rechtswissenschaften, Promotion, Ludwig-Maximilians-Universität, München |
| • |
Master of Science (Econ.), London School of Economics, England |
Beruflicher Werdegang
| 1989 bis 1992 |
lnhouse Consultant, Frankona Rückversicherungs-AG, München |
| 1992 bis 1999 |
Leiter Rechtsabteilung, Energieversorgung Müritz-Oderhaff AG, Neubrandenburg |
| 1999 bis 2006 |
Bereichsleiter PMI, Avacon AG, Helmstedt |
| 2001 bis 2005 |
Finanzvorstand (CFO), Avacon AG, Helmstedt |
| 2006 bis 2010 |
Vorsitzender der Geschäftsführung, E.ON Kraftwerke GmbH, Hannover |
| 2010 bis 2012 |
Vorsitzender des Vorstandes, E.ON Energie AG, München |
| 2012 bis 2018 |
Vorsitzender der Geschäftsführung E.ON Deutschland, E.ON SE, Essen |
| Seit 2018 |
Aufsichtsrat und Unternehmensberater |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
| • |
thyssenkrupp AG (seit 2019, bestellt bis zur Hauptversammlung 2026)* |
| • |
Avacon AG, Helmstedt |
| • |
E.ON Energie Deutschland GmbH, München |
| • |
PreussenElektra GmbH, Hannover (Vorsitz) |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
*) Börsennotiertes Unternehmen
Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)
Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der thyssenkrupp AG vor.
Kenntnisse und weitere Besetzungsziele
Kenntnisse und weitere Informationen gemäß der Qualifikationsmatrix zur Umsetzung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats, die im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 veröffentlicht ist:
| • |
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2019 |
| • |
Geburtsjahr: 1957 |
| • |
Geschlecht: männlich |
| • |
Staatsangehörigkeit: deutsch |
| • |
Ausbildungshintergrund: Jurist |
| • |
Fachliche Kenntnisse: Unternehmensführung und -kontrolle, Personal / HR, Nachhaltigkeit, Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung sowie Recht, Compliance und Corporate Governance |
| • |
Kenntnisse der Geschäftsbereiche: Materials Services, Decarbon Technologies |
|
|
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Siegfried Russwurm
|
| Geburtsjahr: 1963 | | Wohnort: Michelau | | Nationalität: Deutsch | | Beruf: Unternehmensberater |
Ausbildung
| • |
Studium Fertigungstechnik (Dipl.-Ing.) und Promotion (Dr.-Ing.), Universität Erlangen-Nürnberg |
Beruflicher Werdegang
| 1989 bis 1992 |
Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Technische Mechanik, Universität Erlangen-Nürnberg |
| 1992 bis 1999 |
Fertigungsplaner/Werkleiter, Siemens AG, München |
| 1999 bis 2002 |
Technischer Geschäftsführer, Siemens Elema AB, Schweden |
| 2002 bis 2007 |
Manager, Siemens AG, München |
| 2008 bis 2017 |
Mitglied des Vorstands, Siemens AG, München |
| Seit 2017 |
Unternehmensberater |
| 2021 bis 2024 |
Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
| • |
thyssenkrupp AG (seit 2019, Aufsichtsratsvorsitzender, bestellt bis zur Hauptversammlung 2026)* |
| • |
DR. JOHANNES HEIDENHAIN GmbH, Traunreut |
| • |
Voith GmbH & Co. KGaA, Heidenheim (Vorsitzender des Gesellschafterausschusses und des Aufsichtsrats) |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
*) Börsennotiertes Unternehmen
Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)
Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der thyssenkrupp AG vor.
Kenntnisse und weitere Besetzungsziele
Kenntnisse und weitere Informationen gemäß der Qualifikationsmatrix zur Umsetzung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats, die im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 veröffentlicht ist:
| • |
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2019 |
| • |
Geburtsjahr: 1963 |
| • |
Geschlecht: männlich |
| • |
Staatsangehörigkeit: deutsch |
| • |
Ausbildungshintergrund: Ingenieur |
| • |
Fachliche Kenntnisse: Unternehmensführung und -kontrolle, Personal / HR , Nachhaltigkeit, Digitalisierung und IT sowie Recht, Compliance und Corporate Governance |
| • |
Kenntnisse der Geschäftsbereiche: Steel Europe, Automotive Technologies, Decarbon Technologies |
|
|
| III. |
Weitere Angaben zur Einberufung
|
| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 622.531.741 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien, so dass die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 622.531.741 Stück beträgt.
|
| 2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die am Ende des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 8. Januar 2026, 24:00 Uhr MEZ, (Nachweisstichtag) Aktionäre der Gesellschaft sind und sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) oder einem Nachweis gemäß § 67c Absatz 3 AktG spätestens bis zum 23. Januar 2026, 24:00 Uhr MEZ, bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen.
| |
Anmeldestelle: thyssenkrupp AG c/o Computershare Operations Center, 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de |
Daneben können die Anmeldung zusammen mit dem Nachweis des Anteilsbesitzes sowie die von Aktionären erhaltenen Informationen über die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung gemäß § 67c AktG auch durch Intermediäre innerhalb der vorstehend genannten Fristen an eine der oben genannten Adressen oder im ISO-Format 20022 (z.B. über SWIFT, dort mit dem Code: CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für die Verwendung der SWIFT-Kommunikation ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung zu bestellen. Jedem Aktionär wird grundsätzlich nur eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung von der Anmeldestelle ausgestellt.
Gemäß § 123 Absatz 4 Satz 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Teilnahme- und Stimmrechts als Aktionär nur, wer sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat.
Der Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ergibt sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für den Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf den Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht stimmberechtigt, sofern sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
|
| 3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (elektronische Briefwahl). Hierzu ist die rechtzeitige Anmeldung wie unter vorstehender Ziffer 2 beschrieben erforderlich.
Die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl erfolgt über das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem, welches die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter
https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
zur Verfügung stellt (InvestorPortal). Zugang zum InvestorPortal erhalten die rechtzeitig angemeldeten Aktionäre mit den Daten ihrer Eintrittskarte. Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl einschließlich einer Änderung der Stimmabgabe über das InvestorPortal ist ab dessen Freischaltung bis zum Beginn der Abstimmung möglich. Das InvestorPortal wird voraussichtlich ab dem 9. Januar 2026 freigeschaltet.
Die elektronische Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung gilt als Widerruf der bereits im InvestorPortal abgegebenen elektronischen Briefwahlstimmen.
Auch bevollmächtigte Personen können sich der elektronischen Briefwahl bedienen (siehe hierzu die näheren Erläuterungen unter Ziffer 4).
Bitte beachten Sie, dass per elektronischer Briefwahl keine Wortmeldungen, Fragen, Anträge oder anderweitige Erklärungen entgegengenommen werden.
|
| 4. |
Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung
Bevollmächtigung eines Dritten
Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine ordnungsgemäße und fristgerechte Anmeldung des Aktionärs - wie unter vorstehender Ziffer 2 beschrieben - Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder ein sonstiger von § 135 AktG erfasster Intermediär noch eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Zur Erteilung der Vollmacht kann das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular verwendet werden. Darüber hinaus kann die Vollmacht unter Verwendung der Daten der Eintrittskarte über das InvestorPortal bis zum Tag der Hauptversammlung erteilt werden. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, sonstigen von § 135 AktG erfassten Intermediären oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
Außerdem wird rechtzeitig angemeldeten Aktionären angeboten, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen unter Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können über das InvestorPortal erfolgen. Vollmachten oder Weisungen an die Stimmrechtsvertreter über das InvestorPortal können vor und auch noch während der Hauptversammlung erteilt werden, müssen jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung vorliegen. Zugang zum InvestorPortal erhalten die rechtzeitig angemeldeten Aktionäre mit den Daten ihrer Eintrittskarte.
Am Tag der Hauptversammlung sind die Erteilung, Änderung oder der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter auch am Sonderschalter im Eingangsbereich möglich.
Bevollmächtigung und Teilnahme an der Hauptversammlung
Möchten Aktionäre trotz bereits erfolgter Vollmachtserteilung und ggf. Weisung an die Stimmrechtsvertreter an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Vertreter vor Ort in Bochum teilnehmen, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der vorherigen Vollmachtserteilung und eventuellen Weisung an die Stimmrechtsvertreter.
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| 5. |
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Alle Aktionäre der thyssenkrupp AG sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Hauptversammlung auf Anordnung des Versammlungsleiters am 30. Januar 2026 ab 10:00 Uhr MEZ in voller Länge live im Internet unter
https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
verfolgen. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden stehen auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung.
Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG.
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| 6. |
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 € am Grundkapital erreichen (letzteres entspricht 195.313 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet sein und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind. Letztmöglicher Zugangstermin ist daher der 30. Dezember 2025, 24:00 Uhr MEZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
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Vorstand der thyssenkrupp AG Investor Relations (HV) thyssenkrupp Allee 1 45143 Essen |
oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB, d.h. per E-Mail, unter Hinzufügung Ihres Namens und mit qualifizierter elektronischer Signatur, an
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hv-antrag@thyssenkrupp.com |
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
veröffentlicht.
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| 7. |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern, die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
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thyssenkrupp AG Investor Relations (HV) thyssenkrupp Allee 1 45143 Essen
oder per E-Mail an: hv-antrag@thyssenkrupp.com
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Von der Gesellschaft nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die dieser mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung - d.h. spätestens bis zum 15. Januar 2026, 24:00 Uhr MEZ - unter vorstehender Adresse oder E-Mail-Adresse zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen zugänglich zu machenden Begründung und gegebenenfalls versehen mit den nach § 127 Satz 4 AktG zu ergänzenden Inhalten sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter
https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
unverzüglich nach ihrem Eingang veröffentlicht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten und Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden.
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| 8. |
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
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| 9. |
Stellungnahmen von Aktionären
Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten wird auf freiwilliger Basis die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 24. Januar 2026, 24:00 Uhr MEZ, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen. Die Einreichung hat in Textform und in deutscher oder englischer Sprache über das InvestorPortal zu erfolgen. Stellungnahmen dürfen zudem maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen.
Die Gesellschaft wird fristgerecht eingereichte Stellungnahmen spätestens bis zum 25. Januar 2026, 24:00 Uhr MEZ, unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
zugänglich machen. Widerspricht der Aktionär der Namensnennung, wird die Stellungnahme nicht zugänglich gemacht.
Stellungnahmen werden darüber hinaus auch nicht zugänglich gemacht, wenn sie mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen, einen beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt haben oder der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird (im Sinne des § 126 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 AktG).
Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen und das Unterbreiten von Wahlvorschlägen (dazu Ziffer 7) sowie die Ausübung des Auskunftsrechts (dazu Ziffer 8) sind ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.
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| 10. |
Erklärung von Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Aktionäre und deren Bevollmächtigte haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung in der Versammlung am Wortmeldetisch zur Niederschrift des Notars zu erklären. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des die Hauptversammlung beurkundenden Notars erklären.
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| 11. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite gemäß § 124a AktG / Ergänzende Informationen
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur elektronischen Briefwahl und zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre auch mit der Eintrittskarte zugesandt.
Im Interesse einer umfassenden Vorbereitungsmöglichkeit für die Ausübung der Aktionärsrechte plant die Gesellschaft bereits im Vorfeld der Versammlung, nämlich am Montag, den 26.01.2026, die Reden des Vorsitzenden des Vorstands und des Vorsitzenden des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
auf freiwilliger Basis zu veröffentlichen.
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| 12. |
Hinweise zum Datenschutz
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die thyssenkrupp AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortliche unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Internet auf der Internetseite zur Hauptversammlung unter
https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
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Duisburg und Essen, im Dezember 2025
thyssenkrupp AG
Der Vorstand
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18.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
thyssenkrupp AG |
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ThyssenKrupp Allee 1 |
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45143 Essen |
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Deutschland |
| E-Mail: |
Rainer.Hecker@thyssenkrupp.com |
| Internet: |
http://www.thyssenkrupp.com |
| ISIN: |
DE0007500001 |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2248592 18.12.2025 CET/CEST
| DE0007500001 |
| 18.12.2025 | FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft | FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.02.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.02.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
18.12.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft
Germering
WKN 577410 / ISIN DE0005774103
Hiermit laden wir die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zur
am Mittwoch, den 11. Februar 2026, um 10:00 Uhr MEZ
im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Informationen nach § 125 Abs. 1 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG, Artikel 4 Abs. 1 sowie Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
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ART DER ANGABE
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BESCHREIBUNG
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A.
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INHALT DER MITTEILUNG
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1.
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EINDEUTIGE KENNUNG DES EREIGNISSES
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FEVHV20260211 |
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2.
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ART DER MITTEILUNG
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Einladung zur Hauptversammlung |
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im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: NEWM |
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B.
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ANGABEN ZUM EMITTENTEN
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1.
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ISIN
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DE0005774103 |
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2.
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NAME DES EMITTENTEN
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FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft |
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C.
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ANGABEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
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1.
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DATUM DER HAUPTVERSAMMLUNG
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11. Februar 2026 |
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im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: 20260211 |
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2.
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UHRZEIT DER HAUPTVERSAMMLUNG
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10:00 Uhr (MEZ) |
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im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: |
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09:00 UTC (koordinierte Weltzeit) |
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3.
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ART DER HAUPTVERSAMMLUNG
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Ordentliche Hauptversammlung mit physischer Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als physische Hauptversammlung |
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im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: GMET |
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4.
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ORT DER HAUPTVERSAMMLUNG
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Haus der Bayerischen Wirtschaft, |
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Max-Joseph-Straße 5, 80333 München |
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5.
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AUFZEICHNUNGSDATUM
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20. Januar 2026 (24:00 Uhr MEZ) |
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im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: 20260120; 23:00 UTC (koordinierte Weltzeit) |
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6.
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UNIFORM RESOURCE LOCATOR (URL)
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https://www.fortecag.de/hauptversammlung/ |
Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024/2025 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 und § 289 Abs. 4 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss festgestellt und den Konzern-Abschluss gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft (nachfolgend auch: „FORTEC Elektronik AG“) des Geschäftsjahres 2024/2025 in Höhe von 14.585.801,24 EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 0,40 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie, das entspricht insgesamt einem Betrag in Höhe von 1.300.174,40 EUR, zu verwenden und 13.285.626,84 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 16. Februar 2026, fällig.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden Vorstand Ulrich Ermel für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen und den Entlastungsbeschluss für die im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierende Vorständin Sandra Maile auf die nächste ordentliche Hauptversammlung zu vertagen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/2026
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 81925 München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025/2026 zu wählen.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sieht vor, dass Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften künftig gemäß § 162 Aktiengesetz jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen und diesen gemäß § 120a Abs. 4 AktG der Hauptversammlung zur Beschlussfassung über dessen Billigung vorzulegen haben. Diese Verpflichtung erfüllt die FORTEC Elektronik AG nun mit dem Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025, nachdem das von der Hauptversammlung 2021 gebilligte und durch die Hauptversammlung 2025 mit großer Mehrheit bestätigte Vorstandsvergütungssystem die Anforderungen des ARUG II umgesetzt hat. Der Vergütungsbericht wurde durch den Abschlussprüfer der FORTEC Elektronik AG im Rahmen der Prüfung des Konzernlageberichts geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 und der entsprechende Vermerk über die zugrundeliegende vollständige Prüfung dessen durch den Abschlussprüfer ist unter www.fortecag.de/corporate-governance ab der Einberufung der Hauptversammlung und auch während der Hauptversammlung zugänglich und einsehbar.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 gemäß § 120a Abs. 4 AktG zu billigen.
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| 7. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft und deren Tochtergesellschaft FORTEC Power GmbH
Die FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft (FORTEC AG; „Organträger“), Augsburger Str. 2 b, 82110 Germering, eingetragen unter HRB 247748 Amtsgericht München (Registergericht), und die FORTEC Power GmbH, Liese-Meitner-Str 3, 64560 Riedstadt-Wolfskehlen, eingetragen unter HRB 51831, Amtsgericht Darmstadt (Registergericht), (FORTEC Power GmbH; „Organgesellschaft“) beabsichtigen, einen Ergebnisabführungsvertrag zu schließen.
Der gesondert abzuschließende Ergebnisabführungsvertrag hat folgenden Wortlaut:
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„ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG“
|
zwischen
| 1. |
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft
Augsburger Str. 2 b, 82110 Germering
|
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- nachstehend „Organträger“ genannt -
| |
und
| 1. |
FORTEC Power GmbH
Lise-Meitner-Str 3, 64560 Riedstadt-Wolfskehlen
|
|
- nachstehend „Organgesellschaft“ genannt -
- Organträger und Organgesellschaft nachstehend zusammen „Parteien“ genannt -
| |
| 1. |
Der Organträger, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Germering, Landkreis Fürstenfeldbruck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 247748, hält sämtliche Geschäftsanteile am Stammkapital der Organgesellschaft mit Sitz in Riedstadt-Wolfskehlen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 51831, und ist damit Alleingesellschafter der Organgesellschaft.
Der Organträger ist die alleinige Gesellschafterin der Organgesellschaft, so dass vorliegend auch keine außenstehenden Gesellschafter vorhanden sind. Demgemäß enthält der Unternehmensvertrag keine Regelungen zu Ausgleichszahlungen oder einer Abfindung außenstehender Gesellschafter gemäß § 304, 305 AktG; bestehen keine außenstehende Gesellschafter, sind solche Regelungen nicht erforderlich. Entsprechend ist eine Bewertung der beteiligten Gesellschaften zur Ermittlung eines angemessenen Ausgleiches und einer angemessenen Abfindung nicht vorzunehmen.
|
| 2. |
Im Hinblick auf die bestehende finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers wird zur Herstellung eines Organschaftsverhältnisses i.S.d. §§ 14, 17 KStG der nachfolgende Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. |
| § 1 |
Gewinnabführung
| 1.1 |
Die Organgesellschaft verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn an den Organträger abzuführen. Abzuführen ist in entsprechender Anwendung von § 301 AktG in seiner jeweils geltenden Fassung der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr sowie um den nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrten Betrag. Die Gewinnabführung darf den in entsprechender Anwendung in § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung genannten Betrag nicht überschreiten. |
| 1.2 |
Unbeschadet des vorstehenden § 1 Abs. 1 kann die Organgesellschaft mit Zustimmung des Organträgers Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer des Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) sind auf Verlangen des Organträgers aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. |
| 1.3 |
Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung sonstiger Rücklagen - auch soweit sie während der Vertragsdauer gebildet wurden - oder ihre Heranziehung zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages ist ausgeschlossen; gleiches gilt für einen zu Beginn der Vertragsdauer etwa vorhandenen Gewinnvortrag. |
| 1.4 |
Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht zum Ende des Geschäftsjahres der Organgesellschaft. |
|
| § 2 |
Verlustübernahme
| 2.1 |
Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechend. |
| 2.2 |
Der Organträger ist im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund gemäß nachfolgendem § 3 Abs. 4 lediglich zum Ausgleich der anteiligen Verluste der Organgesellschaft bis zum Übertragungs- bzw. Umwandlungsstichtag verpflichtet. |
|
| § 3 |
Wirksamwerden und Dauer des Vertrags; Kündigung
| 3.1 |
Dieser Vertrag steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung des Organträgers sowie der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft. Er wird mit seiner Eintragung im Handelsregister der Organgesellschaft wirksam. |
| 3.2 |
Dieser Vertrag gilt erstmals ab Beginn des Geschäftsjahres bzw. Rumpfgeschäftsjahrs der Organgesellschaft, in dem die Eintragung dieses Vertrags in das Handelsregister der Organgesellschaft erfolgt. |
| 3.3 |
Der Vertrag wird für eine feste Laufzeit von fünf Zeitjahren ab Beginn des in vorstehendem § 3 Abs. 2 bezeichneten Geschäftsjahres abgeschlossen; sofern das Ende dieser festen Laufzeit nicht auf das Ende eines Geschäftsjahres der Organgesellschaft fällt, verlängert sich die Laufzeit bis zum Ende des dann laufenden Geschäftsjahres. Der Vertrag kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten schriftlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ende desjenigen Geschäftsjahres der Organgesellschaft, das frühestens mit Ablauf von fünf Zeitjahren seit der Geltung des Vertrages endet. Wird der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf von einer Vertragspartei gekündigt, so verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein weiteres Geschäftsjahr. |
| 3.4 |
Das Recht zur Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Organträger nicht mehr mittelbar oder unmittelbar mehrheitlich an der Organgesellschaft beteiligt ist, sowie im Falle der Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation der Organgesellschaft oder des Organträgers. Als wichtiger Grund gelten insbesondere auch die in R 14.5 Abs. 6 S. 2 KStR 2022 oder einer entsprechenden Nachfolgebestimmung genannten wichtigen Gründe. |
| 3.5 |
Jede Kündigung bedarf der Schriftform. |
|
| § 4 |
Schlussbestimmungen
| 4.1 |
Bei der Auslegung des Vertrags sind die jeweiligen steuerlichen Vorschriften der Organschaft in dem Sinne zu berücksichtigen, dass eine wirksame steuerliche Organschaft gewünscht ist. |
| 4.2 |
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, sofern nicht notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. |
| 4.3 |
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags vollständig oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung in Kraft treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags gewollt hätten, hätten sie dies im Lichte der Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bedacht. Dies gilt auch im Fall der Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer in diesem Vertrag enthaltenen Leistungs- oder Zeitbestimmung. In diesem Fall gilt die gesetzliche zulässige Leistungs- oder Zeitbestimmung als vereinbart, die der Vereinbarung am nächsten kommt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Lücken in diesem Vertrag. |
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Für den Organträger: |
Für die Organgesellschaft: |
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Ort, Datum |
Ort, Datum |
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Ulrich Ermel, Vorstand |
Jörg Traum, Geschäftsführer |
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Der Ergebnisabführungsvertrag wird unmittelbar nach der Zustimmung durch die Hauptversammlung der FORTEC AG abgeschlossen und der Gesellschafterversammlung der Fortec Power GmbH zur Beschlussfassung über die Erteilung der Zustimmung vorgelegt. Da die FORTEC AG alleinige Gesellschafterin der FORTEC Power GmbH ist und daher keine außenstehenden Gesellschafter vorhanden sind, muss der Ergebnisabführungsvertrag weder eine Ausgleichszahlung (§ 304 AktG) noch eine Abfindung (§ 305 AktG) für außenstehende Gesellschafter vorsehen. Aus demselben Grund ist keine Prüfung des Ergebnisabführungsvertrags durch einen Vertragsprüfer gem. § 293b AktG erforderlich.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die folgenden Unterlagen im Internet unter www.fortecag.de/hauptversammlung zugänglich:
| - |
Der Entwurf des Ergebnisabführungsvertrages; |
| - |
Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der FORTEC AG für die letzten drei Geschäftsjahre sowie die Jahresabschlüsse der FORTEC Power GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre; |
| - |
Der gemeinsame Bericht des Vorstands der FORTEC AG und der Geschäftsführung der FORTEC Power GmbH zum Abschluss des Ergebnisabführungsvertrags nach § 293a AktG. |
Die FORTEC Power GmbH hat in den letzten drei Geschäftsjahren von den Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht und mithin für diese Geschäftsjahre keine Lageberichte aufgestellt.
Der Ergebnisabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der FORTEC AG und der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der FORTEC Power GmbH und wird erst mit Eintragung seines Bestehens in das Handelsregister der FORTEC Power GmbH wirksam.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Dem Abschluss des Ergebnisabführungsvertrags zwischen der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft als Organträger und der FORTEC Power GmbH als Organgesellschaft wird zugestimmt.
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Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also Dienstag, den 20. Januar 2026 (24:00 Uhr MEZ), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der Adresse:
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft c/o AAA HV Management GmbH Am Stadion 18-24 51465 Bergisch Gladbach E-Mail: fortec2026@aaa-hv.de
bis spätestens zum Ablauf des 04. Februar 2026 (24:00 Uhr MEZ) zugehen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen bevollmächtigten Dritten, zum Beispiel durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft unter der Adresse übermittelt werden:
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft c/o AAA HV Management GmbH Am Stadion 18-24 51465 Bergisch Gladbach E-Mail: fortec2026@aaa-hv.de
Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft
Wir bieten unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter) mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung durch den Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen in dem Abschnitt „Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts“ erforderlich. Soweit der Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem zur Abstimmung über die einzelnen Gegenstände der Tagesordnung Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne entsprechende Weisung darf der Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben und wird sich der Abstimmung enthalten.
Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur Erteilung der Vollmacht und Weisungen zu den Punkten der Tagesordnung. Für die Bevollmächtigung unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen kann - abgesehen von der Vollmachterteilung während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das dem in der Hauptversammlung ausgehändigten Stimmkartenbogen beigefügt bzw. in der Hauptversammlung erhältlich ist - beispielsweise das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte oder das auf der Internetseite www.fortecag.de/hauptversammlung zur Verfügung gestellte Vollmacht- und Weisungsformular verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen - sofern die Vollmachten nicht während der Hauptversammlung erteilt werden - die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis Dienstag, den 10. Februar 2026, 18:00 Uhr MEZ eingehend, per Post oder E-Mail an die folgende Adresse übermitteln:
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft c/o AAA HV Management GmbH Am Stadion 18-24 51465 Bergisch Gladbach E-Mail: fortec2026@aaa-hv.de
Für einen Widerruf der Vollmachterteilung an den Stimmrechtsvertreter gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Vertreter teilnehmen und Rechte aus den betreffenden Aktien ausüben, so ist dies bei eigenem Erscheinen in der Hauptversammlung unter vorherigem oder gleichzeitigem Widerruf der Vollmacht möglich. Im Falle einer persönlichen Anmeldung durch den Aktionär oder seinen Vertreter an der Einlasskontrolle wird der Stimmrechtsvertreter von einer ihm erteilten Vollmacht auch ohne formgerechten Widerruf seiner Vollmacht dann keinen Gebrauch mehr machen.
Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 3.250.436,00 EUR und ist eingeteilt in 3.250.436 Stückaktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71d AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt zu diesem Zeitpunkt 3.250.436 Aktien.
Rechte der Aktionäre
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Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
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Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgegeben werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 11. Januar 2026, 24:00 Uhr MEZ. Für die Übermittlung von Tagesordnungsergänzungspunkten ist folgende Adresse maßgeblich:
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft Hauptversammlungsstelle Augsburger Str. 2b 82110 Germering
| b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG
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Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.fortecag.de/hauptversammlung zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Dienstag, der 27. Januar 2026, 24:00 Uhr MEZ. Diese Regelungen gelten sinngemäß auch für Wahlvorschläge.
Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Name, ausgeübter Beruf und Wohnort) und § 125 Abs. 1 S. 5 AktG (Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsräten) enthalten. Für die Übermittlung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich:
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft Hauptversammlungsstelle Augsburger Str. 2b 82110 Germering E-Mail: aktie@fortecag.de
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 5) auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
| c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
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Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
| d) |
Veröffentlichungen und Unterlagen zur Hauptversammlung
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Die Einberufung der Hauptversammlung ist fristgerecht im Bundesanzeiger bekanntgemacht und zusätzlich solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet worden, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung können sämtliche Unterlagen im Internet unter www.fortecag.de/hauptversammlung eingesehen werden und liegen diese in den Geschäftsräumen der FORTEC Elektronik AG, Augsburger Str. 2b, 82110 Germering, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre während der üblichen Geschäftszeiten aus.
Information für Aktionäre und Aktionärsvertreter zum Datenschutz
Die FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen sowie sonstigen aktienrechtlichen Erfordernissen nachzukommen, denen der Verantwortliche unterliegt (z.B. Publikations- und Offenlegungspflichten). Personenbezogene Daten liegen nur dann vor, soweit es sich jeweils um natürliche Personen handelt. Die in Deutschland geltenden anwendbaren Datenschutzbestimmungen werden eingehalten.
Der Verantwortliche ist unter folgenden Kontaktmöglichkeiten erreichbar:
Maximilian Hartung eDSB - Datenschutzbeauftragter SECUWING GmbH & Co. KG Frauentorstraße 9 86152 Augsburg Telefon: +49 (0) 821 90786458 E-Mail: epost@datenschutz-agentur.de
Verarbeitet werden folgende personenbezogene Daten des jeweiligen Aktionärs bzw. von Personen, die von einem Aktionär ermächtigt sind, im eigenen Namen das Stimmrecht für Aktien auszuüben: Name und Vorname, Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse (soweit mitgeteilt bzw. bekannt), Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien (Eigenbesitz, Fremdbesitz oder Vollmachtbesitz) und Nummer der Eintrittskarte.
Ist ein Aktionärsvertreter vorhanden, werden von diesem folgenden personenbezogenen Daten verarbeitet: Name und Vorname sowie Anschrift.
Soweit uns diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären oder Aktionärsvertretern selbst im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung, der Teilnahme an der Hauptversammlung, der Stellung eines Ergänzungsverlangens nach § 122 AktG oder der Übersendung eines Gegenantrags oder Wahlvorschlags nach §§ 126, 127 AktG übermittelt werden, übermittelt die Depotbank des betreffenden Aktionärs die personenbezogenen Daten an uns.
Werden Gegenanträge oder Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG gestellt, werden diese einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft und damit öffentlich zugänglich gemacht.
Jedem Aktionär ist zudem auf Verlangen bis zu zwei Jahren nach der Hauptversammlung Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis zu gewähren.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und nach Ablauf der sich daraus ergebenden Aufbewahrungspflichten gelöscht.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Wahrnehmung der Rechte als Aktionär zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) DS-GVO.
Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft als Verantwortlichem.
Betroffene Personen haben bei Bestehen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Einschränkung (Art. 18 DS-GVO), Widerspruch (Art. 21 DS-GVO), Übertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) und Löschung (Art. 17 DS-GVO) bezüglich ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte können betroffene Personen gegenüber der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Maximilian Hartung eDSB - Datenschutzbeauftragter SECUWING GmbH & Co. KG Frauentorstraße 9 86152 Augsburg Telefon: +49 (0) 821 90786458 E-Mail: epost@datenschutz-agentur.de
Zudem steht Aktionären und Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DS-GVO zu. Aktionäre und Aktionärsvertreter erreichen unseren Datenschutzbeauftragten ebenfalls unter den zuvor angegebenen Kontaktdaten.
Germering, im Dezember 2025
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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18.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
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FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft |
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EQS News-Service |
2248590 18.12.2025 CET/CEST
| DE0005774103 |
| 18.12.2025 | LION E-Mobility AG | LION E-Mobility kooperiert mit B2B-Plattform CircUnomics – BESS-Container ab sofort verfügbar
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LION E-Mobility AG
/ Schlagwort(e): Kooperation
LION E-Mobility kooperiert mit B2B-Plattform CircUnomics – BESS-Container ab sofort verfügbar
18.12.2025 / 15:01 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
LION E-Mobility kooperiert mit B2B-Plattform CircUnomics – BESS-Container ab sofort verfügbar
Zug, 18. Dezember 2025 – Der LION E-Mobility Konzern (LION; ISIN: CH0560888270), ein führender Hersteller von Batteriepacks für Elektromobilität und Energiespeicherlösungen, treibt den Ausbau seines B2B-Geschäfts weiter voran und ist eine strategische Kooperation mit CircUnomics, einem B2B-Marktplatz für industrielle Batterie- und Energiespeicherlösungen, eingegangen. Ziel der Partnerschaft ist es, industriellen und energiewirtschaftlichen Kunden einen noch effizienteren Zugang zu leistungsstarken Batteriespeicherlösungen zu ermöglichen. Künftig werden ausgewählte Battery Energy Storage Systems (BESS) von LION Smart über die CircUnomics-Plattform angeboten.
Kernprodukt der Kooperation ist der LION Smart Storage 5000 – ein leistungsstarker Container-Großspeicher, der gezielt für industrielle und energiewirtschaftliche Einsatzszenarien entwickelt wurde. Mit einer Gesamtspeicherkapazität von 5 MWh und einer maximalen C-Rate von 0,5C ist das System optimal ausgelegt für Arbitragehandel, Flexibilitätsvermarktung sowie für Grau-, Grün- und hybride Speicherkonzepte, insbesondere in Co-Location mit erneuerbaren Energieanlagen.
Der LION Smart Storage 5000 basiert auf 314 Ah Lithium-Eisenphosphat-Zellen (LFP) von EVE, die sich durch ihre hohe Zyklenfestigkeit und Sicherheit auszeichnen. Zusätzlich erhöht ein integriertes Aerosol-Brandunterdrückungssystem die Betriebssicherheit. Mit einer Geräuschemission von unter 75 dB erfüllt das System zudem die anspruchsvollen Anforderungen an den Einsatz in sensiblen Umgebungen.
Der Speicher ist in einem standardisierten 20-Fuß-Container untergebracht und damit optimal für eine schnelle Implementierung sowie den internationalen Einsatz geeignet.
Durch die Zusammenarbeit mit CircUnomics erschließt LION Smart einen weiteren digitalen Vertriebskanal, der Angebot, Vergleich und Beschaffung industrieller Energielösungen zentral bündelt. Geschäftskunden profitieren von einer transparenten Marktübersicht, standardisierten Prozessen und einer deutlich vereinfachten Beschaffung komplexer Energiesysteme.
Mit der Kooperation stärkt LION Smart gezielt seine Position im wachsenden Markt für industrielle Batteriespeicher und unterstreicht seinen Anspruch, Unternehmen zukunftssichere, skalierbare und wirtschaftlich attraktive Energiespeicherlösungen bereitzustellen. Gleichzeitig trägt die Partnerschaft dazu bei, den Einsatz von Batteriespeichern als Schlüsseltechnologie der Energiewende weiter zu beschleunigen.
Über die LION E-Mobility AG:
Die LION E-Mobility AG ist ein Hersteller von Lithium-Ionen-Batteriepacks. Das Unternehmen bietet maßgeschneiderte Plug-and-Play-Lösungen, sowohl für Elektrofahrzeuge als auch für stationäre und industrielle Anwendungen. Mit einer jährlichen Produktionskapazität von derzeit 2 GWh ist LION optimal positioniert, um dem steigenden Bedarf an hochleistungsfähigen Energiespeicherlösungen gerecht zu werden.
Das Unternehmen betreibt hochautomatisierte Modulmontagelinien in der eigenen Produktionsstätte in Deutschland. Die Batteriepacks von LION erfüllen höchste Standards in Bezug auf Sicherheit, Qualität und Zuverlässigkeit.
Gegründet im Jahr 2011, ist die LION E-Mobility AG (ISIN: CH0560888270, WKN: A2QH 97) an den Börsen in München, Frankfurt und Hamburg gelistet.
www.lionemobility.com
Über LION Smart GmbH
Die LION Smart GmbH ist ein erfahrener Systemintegrator im Bereich Battery Energy Storage Systems (BESS) und bietet das gesamte Leistungsspektrum entlang des Lebenszyklus von Batteriespeicherprojekten. Dazu zählen Beratung, Auslegung, Engineering, Integration, Inbetriebnahme sowie Service- und Wartungskonzepte.
Mit langjähriger Expertise im Batteriebereich entwickelt LION Smart individuelle, maßgeschneiderte Speicherlösungen, die exakt auf die technischen, wirtschaftlichen und regulatorischen Anforderungen der Kunden abgestimmt sind. Der Fokus liegt dabei auf höchsten Sicherheitsstandards, zuverlässiger Performance und nachhaltigen Systemarchitekturen.
LION E-Mobility Investor Relations:
Kirchhoff Consult lion@kirchhoff.de ir@lionemobility.com | www.lionemobility.com
Über CircUnomics
CircUnomics ist ein B2B-Marktplatz für industrielle Energiespeicher- und zirkuläre Batterielösungen. Die Plattform ermöglicht es Unternehmen, Batteriesysteme und zugehörige Lösungen transparent zu finden, zu vergleichen und effizient zu beschaffen. Durch die Bündelung von Daten, Marktzugang und digitalen Prozessen unterstützt CircUnomics standardisierte Beschaffungsabläufe und trägt dazu bei, den Einsatz von Batteriespeichern in industriellen und energiewirtschaftlichen Anwendungen zu beschleunigen.
18.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München (m:access), Tradegate Exchange |
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2248552 |
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EQS News-Service |
2248552 18.12.2025 CET/CEST
| CH0560888270 |
| 18.12.2025 | Nexus Uranium Corp. | USFS bestätigt: Öffentliches Scoping-Verfahren für das Projekt Chord beginnt im Januar 2026
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Emittent / Herausgeber: Nexus Uranium Corp.
/ Schlagwort(e): Sonstiges
USFS bestätigt: Öffentliches Scoping-Verfahren für das Projekt Chord beginnt im Januar 2026
18.12.2025 / 15:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Vancouver, British Columbia – 18. Dezember 2025 / IRW-Press / Nexus Uranium Corp. (CSE:NEXU | OTCQB:GIDMF | FWB:JA7) („Nexus“ oder das „Unternehmen“) gibt bekannt, dass der U.S. Forest Service („USFS“) bestätigt hat, dass das öffentliche Scoping-Verfahren für die staatlichen Flächen, die dem Uranprojekt Chord in Fall River County (South Dakota) zugrunde liegen, Mitte Januar 2026 aufgenommen wird.
Die Bestätigung des Scoping-Verfahrens ist der nächste wichtige Schritt in einem Genehmigungsverfahren, in dessen Rahmen seit Ende 2024 bereits mehrere entscheidende Meilensteine erreicht wurden. Das Unternehmen hat über seine Tochtergesellschaft Clean Nuclear Energy Corp. mittlerweile folgende Etappenziele erreicht: Genehmigung des Plan of Operations (Betriebsplan), Unterzeichnung einer Absichtserklärung mit dem USFS, Abschluss der Beratungen vor dem Scoping-Verfahren und Fertigstellung von technischen Fachberichten. Damit ist das Projekt positioniert, um in die formelle öffentliche Prüfungsphase gemäß dem National Environmental Policy Act („NEPA“) überzugehen.
„Mit dieser Bestätigung vom USFS machen wir einen bedeutenden Fortschritt“, so Jeremy Poirier, Chief Executive Officer. „Wir haben jeden erforderlichen Schritt systematisch umgesetzt, um die öffentliche Scoping-Phase zu erreichen und haben nun einen klaren Weg zur Erlangung einer Bohrgenehmigung vor uns. Auch angesichts unserer bevorstehenden Anhörung vor der staatlichen Mineralbehörde gemäß Section 36 gehen wir davon aus, dass 2026 ein entscheidendes Jahr für Chord sein wird.“
Erreichte Meilensteine im Genehmigungsverfahren
Im Rahmen des bundesstaatlichen Genehmigungsverfahrens für das auf vom USFS verwalteten Flächen gelegene Gebiet October Jinx wurden die folgenden Meilensteine erreicht:
- November 2024: Annahme des Plan of Operations durch den USFS
- Juli 2025: Unterzeichnung einer Absichtserklärung mit dem USFS, mit der ein Rahmen für die Prüfung gemäß NEPA und das Scoping-Verfahren durch einen unabhängigen Auftragnehmer festgelegt wurde
- 3.-4. Quartal 2025: Treffen mit Mitarbeitern des USFS vor Aufnahme des Scoping-Verfahrens
- Dezember 2025: Erhalt der Bestätigung durch den USFS, dass das öffentliche Scoping-Verfahren Mitte Januar 2026 beginnt
- Im Gange: RESPEC, der Berater des Unternehmens für das Genehmigungsverfahren, erstellt einen ersten Biological Assessment Report (biologisches Gutachten) und einen Hydrological Specialist Report (hydrologischer Fachbericht), wobei die Entwürfe Mitte Januar 2026 bzw. die endgültigen Berichte kurz darauf erwartet werden
Zielzeitrahmen des Genehmigungsverfahrens
Auf Grundlage des bestätigten Starts des Scoping-Verfahrens und der üblichen Zeiträume von USFS-Prüfungen geht das Unternehmen davon aus, dass das Scoping-Verfahren im Rahmen des bundesstaatlichen Genehmigungsverfahrens Mitte Juli 2026 abgeschlossen wird.
Das öffentliche Scoping-Verfahren beinhaltet eine 30-tägige Kommentierungsfrist gemäß NEPA, die es Stakeholdern und Behörden ermöglicht, Bedenken und Alternativen für eine Umweltprüfung zu aufzuzeigen. Der USFS kann die Scoping-Frist nach eigenem Ermessen um weitere 30-45 Tage verlängern, wobei Verlängerungen ungewöhnlich sind.
Vorgeschlagenes Explorationsprogramm
Das Explorationsprogramm, das laut Plan auf staatlichen Flächen erfolgen soll, umfasst bis zu 17 Bohrlöcher (vier können zu verrohrten Bohrungen zur Überwachung des Grundwassers umgewandelt werden) mit einer Bohrtiefe von maximal rund 700 Fuß. Dabei vorgesehen sind eine Oberflächenstörung von circa 1,4 Acres, Zugang über bestehende Straßenwege, ohne dass neue Straßen angelegt werden müssen, sowie eine Fertigstellung innerhalb eines Jahres gefolgt von vollständiger Rekultivierung. Angesichts des Umfangs des Projekts hat der USFS nahegelegt, dass die Prüfung für eine kategorische Ausnahme gemäß 36 CFR 220.6(e)(8) in Frage kommen könnte, wobei eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, sollten außergewöhnliche Umstände festgestellt werden.
Überblick über das Projekt Chord
Chord erstreckt sich über eine zusammenhängende Fläche von rund 3.640 Acres im südlichen Bereich der Black Hills unweit von Edgemont (South Dakota) und umfasst 147 nicht patentierte Erzgang-Claims (ca. 3.037 Acres) sowie die South Dakota State Mineral Lease mit der Nummer 27CS230448 (ca. 638 Acres). Im historischen Uranrevier Edgemont lagert die Mineralisierung in Sandstein in den Formationen Lakota und Fall River. Das Projekt liegt ungefähr drei Meilen südöstlich des ISR-Uranprojekts Dewey Burdock, das von enCore Energy betrieben wird.
Der technische Inhalt dieser Pressemitteilung wurde von Carl D. Warren, P.E., P.G., Senior Engineer bei BRS Inc., in seiner Eigenschaft als qualifizierter Sachverständiger im Sinne der Vorschrift National Instrument 43-101 geprüft und genehmigt.
Über Nexus Uranium Corp.
Nexus Uranium ist ein kanadisches Explorationsunternehmen, dessen Hauptaugenmerk auf Uranprojekte in Nordamerika gerichtet ist. In den Vereinigten Staaten besitzt das Unternehmen die Projekte Chord und Wolf Canyon in South Dakota, das Projekt South Pass in Wyoming und das Projekt Mesa Wray in Utah. Das Projekt Great Divide Basin in Wyoming ist nun Gegenstand einer Option zugunsten von Canamera Energy Metals Corp. In Kanada hält Nexus das Projekt Mann Lake im Athabasca-Becken in Saskatchewan. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.nexusuranium.com.
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FÜR WEITERE INFORMATIONEN WENDEN SIE SICH BITTE AN:
Jeremy Poirier
Chief Executive Officer
info@nexusuranium.com
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze, darunter Aussagen über den voraussichtlichen Zeitplan des öffentlichen Scoping-Verfahrens, die Zieldaten für die Genehmigung des Plan of Operations, die Sitzung der Genehmigungsbehörde und die Erteilung der Bohrgenehmigung, die Fertigstellung der Fachberichte, den Fortschritt des NEPA-Prüfverfahrens und den Zeitpunkt der Anhörung der staatlichen Mineralbehörde. Zukunftsgerichtete Informationen basieren auf Annahmen, die das Management zum Zeitpunkt der Veröffentlichung für angemessen hält, darunter der aktuelle Rechtsrahmen des USFS, vorläufige Zeitpläne der Behörden, Verfügbarkeit von Auftragnehmern und konstruktive Einbindung der Stakeholder. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund von Risiken und Ungewissheiten, einschließlich Änderungen von Gesetzen, Richtlinien oder Auslegungen, Ergebnissen öffentlicher Scoping-Verfahren und behördlicher Prüfungen, der Feststellung außergewöhnlicher Umstände gemäß NEPA, Änderungen des Zeitplans, Einsprüchen oder Interventionen, ökologischen, sozialen oder gemeinschaftlichen Bedingungen sowie Marktbedingungen erheblich davon abweichen. Der hier dargestellte Zielzeitplan basiert auf den aktuellen Erwartungen des Managements und den üblichen Prüfungsfristen der Behörden; der tatsächliche Zeitplan kann davon abweichen. Nexus übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Canadian Securities Exchange und ihr Marktregulierungsorgan (in den Statuten der Canadian Securities Exchange als Market Regulator bezeichnet) übernehmen keine Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemitteilung.
Hinweis/Disclaimer zur Übersetzung (inkl. KI-Unterstützung): Die Originalmeldung in der Ausgangssprache (in der Regel Englisch) ist die einzige maßgebliche, autorisierte und rechtsverbindliche Fassung. Diese deutschsprachige Übersetzung/Zusammenfassung dient ausschließlich der leichteren Verständlichkeit und kann gekürzt oder redaktionell verdichtet sein. Die Übersetzung kann ganz oder teilweise mithilfe maschineller Übersetzung bzw. generativer KI (Large Language Models) erfolgt sein und wurde redaktionell geprüft; trotzdem können Fehler, Auslassungen oder Sinnverschiebungen auftreten. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Angemessenheit übernommen; Haftungsansprüche sind ausgeschlossen (auch bei Fahrlässigkeit), maßgeblich ist stets die Originalfassung. Diese Mitteilung stellt weder eine Kauf- noch eine Verkaufsempfehlung dar und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung. Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung bzw. die offiziellen Unterlagen auf www.sedarplus.ca, www.sec.gov, www.asx.com.au oder auf der Website des Emittenten; bei Abweichungen gilt ausschließlich das Original.
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| CA65345P2008 |
| 18.12.2025 | PLANOPTIK AG | PLANOPTIK AG: Veräußerung der AIRTUNE GmbH
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PLANOPTIK AG
/ Schlagwort(e): Verkauf
PLANOPTIK AG: Veräußerung der AIRTUNE GmbH
18.12.2025 / 14:39 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
PLANOPTIK AG: Veräußerung der AIRTUNE GmbH
Die PLANOPTIK AG hat heute 100% der Anteile an der AIRTUNE GmbH veräußert. Die Veräußerung wird keinen maßgeblichen Einfluss auf das Ergebnis der PLANOPTIK AG haben.
Die AIRTUNE GmbH produziert und vermarktet Produkte zur Beseitigung von Gerüchen und zählte damit bei vergleichsweise niedrigen Umsätzen nicht zum Kerngeschäft des PLANOPTIK Konzerns.
Die Veräußerung erfolgte im Zusammenhang mit der Fokussierung auf das Kerngeschäft. Mit den frei werdenden Ressourcen soll der Vertrieb für besonders aussichtsreiche, rentable und wachstumsstarke Produkte der Mikrosystemtechnik gestärkt werden.
Kontakt:
Stefan Thoma
PLANOPTIK AG
Ueber der Bitz 3
D-56479 Elsoff
Telefon: +49 (0)2664 5068 52 investor.relations@planoptik.comÜber PLANOPTIK
Die PLANOPTIK AG setzt weltweit Standards beim Einsatz von Glas in der Mikrosystemtechnik und der Halbleiterindustrie. Hersteller aus über 40 Ländern verwenden mikrostrukturierte Komponenten von PLANOPTIK zum Einbau in ihre Produkte. Für modernste Sensoren, für noch kleinere Mikroelektronik und für neue Möglichkeiten in der Mikrofluidik für die medizinische Diagnostik und Therapie.
Mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickeln gemeinsam mit unseren Kunden und Partnern neueste Produkte und stellen die präzise Fertigung der Mikrokomponenten für viele Jahre sicher. Neueste Wafer-basierte Produktionstechnologien ermöglichen dabei schnelle und individuelle Lösungen bei hohen Fertigungsvolumen.
18.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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56479 Elsoff |
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| Telefon: |
+49 2664 5068-0 |
| Fax: |
+49 2664 5068-91 |
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DE000A0HGQS8 |
| WKN: |
A0HGQS |
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Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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2248452 |
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EQS News-Service |
2248452 18.12.2025 CET/CEST
| DE000A0HGQS8 |
| 18.12.2025 | ALLGEIER SE | Allgeier SE: Guidance für das Geschäftsjahr 2026 und Aktienrückkauf
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ALLGEIER SE / Schlagwort(e): Prognose/Aktienrückkauf
Allgeier SE: Guidance für das Geschäftsjahr 2026 und Aktienrückkauf
18.12.2025 / 14:32 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
München, 18.12.2025 – Der Vorstand der Allgeier SE (ISIN DE000A2GS633, WKN A2GS63), München, erwartet gemäß der heute verabschiedeten Konzernplanung für das heute fortgeführte Geschäft im kommenden Geschäftsjahr 2026 einen Umsatz in der Größenordnung von 370 bis 420 Mio. Euro. Das erwartete bereinigte EBITDA für 2026 beträgt zwischen 48 und 54 Mio. Euro. Die entsprechende EBITDA-Marge wird in einer Größenordnung von 13 Prozent erwartet. Der Planung für das Geschäftsjahr 2026 liegt die Erwartung zugrunde, dass sich das Geschäft im Bereich der Digitalisierungsprojekte für die öffentliche Hand im Laufe des Jahres 2026 sukzessive normalisiert und bislang auf Eis liegende Projekte fortgesetzt werden können. Dies soll vor allem im zweiten Halbjahr für eine deutliche Belebung der Geschäftsentwicklung sorgen.
Mittelfristig erwartet der Vorstand für den kommenden Dreijahreszeitraum eine durchschnittliche organische Wachstumsrate des Konzernumsatzes von 10 Prozent. Die bereinigte EBITDA-Marge soll innerhalb dieses Zeitraums weiter auf 15 Prozent anwachsen.
Alle vorgenannten Planzahlen und Zielsetzungen für den Zeitraum ab 2026 beziehen sich auf das organische Konzernwachstum. Potenzielle weitere Akquisitionen werden einen zusätzlichen Beitrag zum Umsatz- und Ergebniswachstum leisten.
Nach Veräußerung der Allgeier IT Services GmbH, München, erwartet Allgeier für das Gesamtjahr 2025 im fortgeführten Geschäft einen Konzernumsatz zwischen 340 und 350 Mio. Euro (Vorjahr: 355 Mio. Euro) und ein bereinigtes EBITDA in der Größenordnung von 42 bis 44 Mio. Euro (Vorjahr: 46 Mio. Euro), was einer operativen Ergebnismarge von rund 12,5 Prozent entspricht. Mit dem Zufluss aus der Veräußerung werden sich die Netto-Finanzverbindlichkeiten im Konzern auf ca. 45 Mio. Euro reduzieren (Vorjahr: 122 Mio. Euro). Die Leasingverbindlichkeiten gem. IFRS 16 werden sich auf ca. 25 Mio. Euro belaufen (Vorjahr: 37 Mio. Euro). Der damit entstehende finanzielle Spielraum soll für weitere Akquisitionen genutzt werden.
Ferner hat der Vorstand heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm für bis zu 5 Prozent der ausgegebenen Aktien der Allgeier SE zu starten. Das Programm hat zunächst eine Laufzeit bis zum 30. April 2026. Mit der Durchführung hat der Vorstand eine Bank beauftragt, die den Aktienrückkauf während der Laufzeit selbständig und unabhängig nach den dafür bestehenden Regeln über die Börse vornehmen wird.
Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass Angaben für Zeiträume nach dem 30. September 2025 auf Annahmen und Schätzungen beruhende Erwartungen des Vorstands darstellen. Die künftigen tatsächlichen Entwicklungen und die künftigen tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Annahmen und Schätzungen abweichen. Die Allgeier SE übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftigen Entwicklungen und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in dieser Ad-hoc-Mitteilung geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen werden.
Kontakt:
Allgeier SE
Investor Relations
Dr. Christopher Große
Montgelasstraße 14
81679 München
Tel.: +49 (0)89/998421-0
Fax: +49 (0)89/998421-11
E-Mail: ir@allgeier.com
Web: www.allgeier.com
Allgeier ist ein Technologie-Unternehmen für digitale Transformation. Die zur Allgeier-Gruppe gehörenden Unternehmen unterstützen ihre mehr als 2.500 Kunden im In- und Ausland mit umfassenden Software- und IT-Services bei den Herausforderungen des digitalen Wandels sowie der Digitalisierung und Transformation geschäftskritischer Prozesse. Die breite und stabile Kundenbasis besteht aus global agierenden Konzernen, leistungsstarken mittelständischen Unternehmen sowie Auftraggebern des öffentlichen Sektors auf allen föderalen Ebenen. Das Leistungsportfolio reicht von eigenen Software-Produkten und KI-Plattformlösungen über High-End-Softwareentwicklung, Beratung und Konzeption von Digitalisierungslösungen bis hin zur langfristigen Betreuung von Softwareanwendungen in der Cloud oder anderen Umgebungen. Die beiden Konzernsegmente Enterprise IT und mgm technology partners sind an Standorten in der DACH-Region, in Frankreich, Spanien, Portugal, Polen, Tschechien und den Niederlanden sowie in Indien, Vietnam, den USA und Kanada tätig. Allgeier SE ist am Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im General Standard gelistet (WKN A2GS63, ISIN DE000A2GS633). Weitere Informationen unter: www.allgeier.com
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2248476 18.12.2025 CET/CEST
| DE000A2GS633 |
| 18.12.2025 | RWE Aktiengesellschaft | Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
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RWE Aktiengesellschaft
/ Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
18.12.2025 / 13:53 CET/CEST
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Gemeinsame Bekanntmachung UK Rückkaufprogramme Belegschaftsaktien 2026
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der RWE Supply & Trading GmbH UK Branch, der RWE Generation UK plc, der RWE Technology UK Limited und der RWE Renewables Management UK Ltd durch die RWE Aktiengesellschaft.
Die RWE Supply & Trading GmbH UK Branch, die RWE Generation UK plc, die RWE Technology UK Limited und die RWE Renewables Management UK Ltd (zusammen die “RWE UK Arbeitgeber”) haben jeweils getrennt voneinander Belegschaftsaktienprogramme (zusammen die „Rückkaufprogramme“) für ihre jeweiligen Arbeitnehmer im Vereinigten Königreich (zusammen die “RWE UK Arbeitnehmer”) aufgelegt. Danach können RWE UK Arbeitnehmer, sofern sie zur Teilnahme an den Belegschaftsaktienprogrammen berechtigt sind, nach eigenem Ermessen einen zuvor von den RWE UK Arbeitgebern benannten unabhängigen Treuhänder (nachfolgend der „Treuhänder“) anweisen, in ihrem Namen und auf ihre Rechnung für einen zuvor festgelegten Teil ihrer monatlichen Vergütung Aktien der RWE Aktiengesellschaft zu erwerben (nachfolgend die „Teilnehmeraktien“). Der Treuhänder wird die Teilnehmeraktien monatlich am Markt kaufen und sodann treuhänderisch für die betreffenden RWE UK Arbeitnehmer halten. Für Teilnehmeraktien, die von RWE UK Arbeitnehmern entsprechend den Belegschaftsaktienprogrammen erworben werden, gewähren die RWE UK Arbeitgeber den RWE UK Arbeitnehmern zusätzliche Aktien im Verhältnis von 3:1 (nachfolgend die „Ergänzungsaktien“). Die Ergänzungsaktien werden ausschließlich vom Treuhänder mit von den RWE UK Arbeitgebern zur Verfügung gestellten Mitteln am Markt erworben.
Die RWE UK Arbeitgeber gehen davon aus, dass der Treuhänder bis zu 40.000 Aktien der RWE Aktiengesellschaft (ISIN DE0007037129) im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 erwerben wird. Diese Aktien stellen eigene Aktien im Sinne des § 71
Abs. 1 Nr. 2 Aktiengesetz dar. Der Aktienrückkauf ist auf einen für den Erwerb der Ergänzungsaktien aufzuwendenden Gesamtkaufpreis von EUR 1.760.000,00 begrenzt.
Der Erwerb der Ergänzungsaktien dient einzig dem Zweck, Verpflichtungen der RWE UK Arbeitgeber aus den Belegschaftsaktienprogrammen i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfüllen. Die tatsächliche Anzahl der zu erwerbenden Ergänzungsaktien im Rahmen des vorgesehenen Maximalvolumens von 40.000 Aktien hängt von der Beteiligung der RWE UK Arbeitnehmer an den Belegschaftsaktienprogrammen ab.
Die RWE UK Arbeitgeber versichern, dass der Treuhänder den Erwerb der Ergänzungsaktien im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den anwendbaren Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchführen wird.
Der Rückkauf wird im Rahmen eines programmierten Rückkaufprogramms der RWE UK Arbeitgeber durchgeführt, auf das Art. 4 Abs. 2 lit. b der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechend Anwendung findet. Die RWE Aktiengesellschaft und/oder die RWE UK Arbeitnehmer können Entscheidungen des Treuhänders weder vorgeben, ändern, noch in sonstiger Weise beeinflussen. Der Treuhänder ist ausschließlich an die für Rückkaufprogramme anwendbaren Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Art. 2 bis 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 gebunden.
Der Rückkauf erfolgt ausschließlich über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse. Es erfolgt keine Auftragserteilung während einer Auktionsphase und die vor Beginn einer Auktionsphase erteilten Aufträge werden während dieser Phase nicht geändert.
Die Aktien der RWE Aktiengesellschaft werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 erworben. Insofern werden die Aktien der RWE Aktiengesellschaft nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Der Treuhänder wird ferner an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche Tagesumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens in den 20 Börsentagen vor dem jeweiligen Kauftermin.
Die Rückkaufprogramme können, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.
Informationen zu den mit den Rückkaufprogrammen zusammenhängenden Geschäften werden entsprechend der geltenden rechtlichen Vorschriften bekannt gegeben. Darüber hinaus wird die RWE Aktiengesellschaft über den Verlauf der Rückkaufprogramme unter www.rwe.com gemäß der gesetzlichen Bestimmungen berichten.
Essen, im Dezember 2025
RWE Aktiengesellschaft
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RWE Platz 1 |
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45141 Essen |
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EQS News-Service |
2248474 18.12.2025 CET/CEST
| DE0007037129 |
| 18.12.2025 | LTG AG | LTG AG: Beschlussfassung der Gläubigerversammlung vom 18.12.2025
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LTG AG / Schlagwort(e): Anleihe
LTG AG: Beschlussfassung der Gläubigerversammlung vom 18.12.2025
18.12.2025 / 13:48 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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LTG AG
Hindenburgstraße 13b, 23879 Mölln
ISIN DE000A3E5FD9 - WKN A3E5FD
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art.17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MMVO)
Börsenplatz: Freiverkehr Hamburg
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung vom 18.12.2025
Folgender Beschluss wurde gesamthaft duch die Gläubigerversammlung gefasst:
„§ 3 Laufzeit, Rückzahlung, Rückerwerb wird in Absatz 1 wie folgt geändert und neu gefasst:
„(1) Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 22. März 2021 (einschließlich) (der „Begebungstag“) und endet am 21. März 2028 (einschließlich) (das „Laufzeitende“). Das Laufzeitende ist abweichend von Satz 1 jeder andere Tag, zu dem eine Schuldverschreibung wirksam gekündigt wird. Die Emittentin ist berechtigt, die Laufzeit der Schuldverschreibungen zwei Mal, um jeweils zwölf Monate zu verlängern, ohne dass es der Zustimmung der Anleihegläubiger bedarf. Im Fall der ersten Verlängerung der Laufzeit ist das Lauf-zeitende gemäß Satz 1 der 21. März 2029 und im Fall der zweiten Verlängerung der 21. März 2030. Eine Verlängerung der Laufzeit ist spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende gemäß § 17 bekannt zu machen.“
§ 4 Verzinsung wird insgesamt wie folgt neu gefasst:
„§ 4 Verzinsung
(1) Die Schuldverschreibungen werden während der gesamten Laufzeit gemäß § 3 Abs. 1 mit 5,75 % p.a. bezogen auf ihren Nennbetrag jeweils für eine Zinsperiode nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze verzinst.
(2) Die am 22. September 2025 (einschließlich) beginnende Zinsperiode endet am 31. Dezember 2026 (ein-schließlich) („Zinsperiode 25/26“). Die nachfolgenden Zinsperioden beginnen jeweils am 1. Januar (ein-schließlich) eines Jahres und enden am 31. Dezember (einschließlich) desselben Jahres (jede Zinsperiode, einschließlich der Zinsperiode 25/26, jeweils eine „Zinsperiode“). Die letzte Zinsperiode endet am Laufzeit-ende („letzte Zinsperiode“).
(3) Zinsen für eine Zinsperiode sind vorbehaltlich des nachfolgenden Abs. 4 spätestens am 1. August des der Zinsperiode folgenden Jahres zu Zahlung fällig, es sei denn, der im Bericht des Wirtschaftsprüfers zum testierten Jahresabschluss des Geschäftsjahres, das der jeweiligen Zinsperiode entspricht, weist in der nach den Grundsätzen des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 21 (DRS 21) erstellten Kapitalflussrechnung einen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit aus, der kleiner oder gleich EUR 0,00 beträgt, wobei die Zinsperiode 25/26 der Zinsperiode für das Geschäftsjahr 2025 zugerechnet wird. Soweit die Zinsen für eine Zinsperiode nach Satz 1 nicht zur Zahlung fällig werden, werden diese aufgelaufenen Zinsen („fortgeschriebene Zinsen“) unverzinst den Zinsen für die nachfolgende Zinsperiode zugeschrieben und bilden somit die Zinsen für die nachfolgende Zinsperiode. Die Emittentin ist berechtigt, fortgeschriebene Zinsen auch abweichend von der Fälligkeitsregel nach Satz 1 zu zahlen, wodurch die Zinsen der Zinsperiode, in der die Emittentin fortgeschrieben Zinsen zahlt, entsprechend reduziert werden.
(4) Die Zinsen der letzten Zinsperiode sowie der Zinsperiode, die der letzten Zinsperiode vorausgeht, einschließlich etwaigen fortgeschriebenen Zinses, sind am Fälligkeitstag zur Zahlung fällig.
(5) Die Verzinsung der Schuldverschreibungen endet mit Beginn des Fälligkeitstags, oder, sollte die Emittentin eine Zahlung aus diesen Schuldverschreibungen bei Fälligkeit nicht leisten („Verzug“), mit dem Beginn des Tages der tatsächlichen Zahlung. Der Zinssatz erhöht sich vom ersten Tag des Verzugs bis zur tatsächlichen Zahlung um 3,00% per annum.
(6) Zinsen für die Zinsperiode 25/26 und Zinsen für die letzte Zinsperiode, d.h. Zinsen im Hinblick auf einen Zeitraum, der kürzer als eine Zinsperiode für ein volles Geschäftsjahr ist („verkürzte Zinsperiode“), werden berechnet auf der Grundlage der Anzahl der tatsächlichen verstrichenen Tage im relevanten Zeitraum (gerechnet vom ersten Tag der verkürzten Zinsperiode (einschließlich) dividiert durch die tatsächliche Anzahl der Kalendertage des Geschäftsjahres, in das die jeweilige verkürzte Zinsperiode fällt (365 Tage bzw. 366 Tage im Falle eines Schaltjahres) (ICMA-Regel 251).“
Ende der Insiderinformation
18.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Freiverkehr in Hamburg |
| EQS News ID: |
2248406 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2248406 18.12.2025 CET/CEST
| DE000A3E5FQ1 |
| 18.12.2025 | CEOTRONICS AG | Original-Research: CEOTRONICS AG (von BankM AG): Kaufen
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Original-Research: CEOTRONICS AG - von BankM AG
18.12.2025 / 13:18 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von BankM AG zu CEOTRONICS AG
| Unternehmen: |
CEOTRONICS AG |
| ISIN: |
DE0005407407 |
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| Anlass der Studie: |
Ad-hoc Meldung, Kurzanalyse |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
18.12.2025 |
| Kursziel: |
€ 17,92 |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monate |
| Letzte Ratingänderung: |
10.6.2025, vormals Halten |
| Analyst: |
Daniel Grossjohann und Dr. Roger Becker |
Drittes SmG-Los trägt rd. € 47 Mio. zum Auftragsbestand bei
Die CEOTRONICS AG (ISIN DE0005407407, Basic Board, CEK GY) hat den SmG-Losabruf „2026“ etwas schneller vermelden können als von uns zunächst erwartet – der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte die Freigabe erst Anfang Dezember erteilt. Die Auftragserteilung verschafft CEOTRONICS eine höhere Planungssicherheit, ändert jedoch nichts an unseren mittelfristigen Umsatzerwartungen. Die Abrufe der Unterlose über insgesamt 50k Führungs- und Soldaten PTT-Tasten (u.a. CT-MultiPTT 3C und 1C) werden im Kalenderjahr 2027 umsatzwirksam und finden sich damit in den Geschäftsjahren 2026/27 und 2027/28 wieder. Mit einer abgerufenen Menge von 110k Einheiten ist das verbindlich vereinbarte Mindestvolumen (60k) bereits deutlich überschritten; dies unterstreicht die Ambition der Bundeswehr, allen Teilstreitkräften die hochwertigen SmG-Systeme bereitzustellen und erhöht u.E. die Wahrscheinlichkeit, dass in einem kommenden Schritt auch Reservisten und Wehrpflichtige mit diesen Systemen ausgestattet werden. Basierend auf DCF- und Peer-Analyse bleibt die CEOTRONICS-Aktie trotz des jüngsten Kursanstiegs ein Kauf.
Die Gleichgewichtung unserer aktualisierten DCF- und Peer Group-Analyse resultiert in einem Fairen Wert von € 17,92.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: CEOTRONICS_20251218_KurzanalyseBankM
Die Analyse oder weiterführende Informationen zu dieser können Sie hier downloaden: https://www.bankm.de/kapitalmarktdienstleistungen/bereichsuebergreifende-dienstleistungen/research-i
Kontakt für Rückfragen:
BankM AG Daniel Grossjohann Dr. Roger Becker Baseler Straße 10, 60329 Frankfurt Tel. +49 69 71 91 838-42, -46 Fax +49 69 71 91 838-50 daniel.grossjohann@bankm.de roger.becker@bankm.de
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2248438 18.12.2025 CET/CEST
| DE0005407407 |
| 18.12.2025 | Zest Bidco GmbH | Warburg Pincus erreicht 82,35 % aller PSI-Aktien weitere Annahmefrist für öffentliches Übernahmeangebot für PSI beginnt
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Zest Bidco GmbH
/ Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Warburg Pincus erreicht 82,35 % aller PSI-Aktien weitere Annahmefrist für öffentliches Übernahmeangebot für PSI beginnt
18.12.2025 / 13:15 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Warburg Pincus erreicht 82,35 % aller PSI-Aktien – weitere Annahmefrist für öffentliches Übernahmeangebot für PSI beginnt
- Warburg Pincus erreicht 82,35 % des Grundkapitals von PSI durch angediente oder zugerechnete PSI-Aktien nach Ablauf der ersten Annahmefrist
- Aktionäre, die ihre PSI-Aktien noch nicht angedient haben, können das Angebot noch innerhalb der weiteren Annahmefrist annehmen, die am 2. Januar 2026 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) endet
- Letzte Möglichkeit, das Angebot anzunehmen und die hochattraktive Prämie von 62,6 % auf den unbeeinflussten volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs vor dem 9. Oktober sowie von 83,7 % auf den Xetra-Schlusskurs der PSI-Aktie am 8. Oktober 2025 zu erhalten
- Die Abwicklung der Transaktion wird für das erste Quartal 2026 erwartet. Erste regulatorische Freigaben wurden bereits erteilt
- Warburg Pincus beabsichtigt, PSI so bald wie möglich nach Abwicklung des Angebots von der Börse zu nehmen; der Vorstand unterstützt dieses Vorhaben. Das Delisting könnte es verbleibenden Aktionären erschweren, ihre PSI-Aktien zukünftig zu verkaufen
Berlin, 18. Dezember 2025. Die Zest Bidco GmbH ("Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (gemeinsam "Warburg Pincus") hat am heutigen Tag die Ergebnisse ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ("Angebot") für alle ausstehenden Aktien der PSI Software SE ("PSI", ISIN: DE000A0Z1JH9) nach Ablauf der ersten Annahmefrist veröffentlicht.
Bis zum Ablauf der ersten Annahmefrist am 15. Dezember 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) hat die Bieterin bereits rund 80,83 % aller PSI-Aktien durch in das Angebot angediente PSI-Aktien, von der Bieterin oder mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen bereits gehaltene PSI-Aktien und PSI-Aktien, die die Bieterin im Rahmen eines Aktienkaufvertrags von einem Ankeraktionär erwerben wird, gesichert. Zusätzlich hält die Bieterin Finanzinstrumente mit Barausgleich in Bezug auf 1,52 % aller PSI-Aktien.
PSI-Aktionäre, die ihre Aktien noch nicht angedient haben, haben noch die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der weiteren Annahmefrist anzunehmen. Diese beginnt am 19. Dezember 2025 und endet am 2. Januar 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York).
Die weitere Annahmefrist stellt die letzte Möglichkeit dar, das Angebot anzunehmen und damit die hochattraktive Prämie von 62,6 % auf den unbeeinflussten volumengewichteten Durchschnittskurs der PSI-Aktie in den letzten drei Monaten vor dem 9. Oktober 2025 und eine Prämie von 83,7 % auf den Xetra-Schlusskurs der PSI-Aktie am 8. Oktober 2025 zu erhalten.
Vorbehaltlich der Erfüllung der Angebotsbedingungen wird die Abwicklung der Transaktion derzeit für das erste Quartal 2026 erwartet. Die ersten regulatorischen Freigaben wurden bereits erteilt.
Nach der Abwicklung des Angebots beabsichtigt Warburg Pincus, PSI so bald wie möglich von der Börse zu nehmen, um von finanzieller Flexibilität und einer stabilen Eigentümerstruktur zu profitieren. Der Vorstand von PSI betrachtet die Umsetzung seiner langfristigen Strategie außerhalb des Börsenumfelds als vorteilhaft und unterstützt, vorbehaltlich seiner Sorgfalts- und Treuepflichten, das von Warburg Pincus beabsichtigte mögliche Delisting. Mit dem Delisting würde das Handelsvolumen der PSI-Aktien erheblich zurückgehen und es könnte verbleibenden Aktionären schwerfallen, ihre PSI-Aktien zukünftig zu verkaufen.
Die Angebotsunterlage, eine unverbindliche englische Übersetzung und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot sind auf der folgenden Website verfügbar: https://www.offer-power.com.
Für Aktionäre steht eine Angebots-Hotline von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter +49 (0) 69 92014 9707 oder per E-Mail an PSISoftware-Power@emberapartners.com zur Verfügung.
Über Warburg Pincus
Warburg Pincus LLC ist der Pionier im Bereich globaler Wachstumsinvestitionen. Das Unternehmen besteht seit 1966 als Partnerschaft und verfügt über die Flexibilität und Erfahrung, um Investoren und Managementteams über Marktzyklen hinweg nachhaltig zum Erfolg zu führen. Aktuell verwaltet das Unternehmen mehr als 85 Milliarden US-Dollar und hat über 215 Unternehmen im Portfolio, die über unterschiedliche Entwicklungsphasen, Branchen und Regionen verteilt sind. Seit Gründung hat Warburg Pincus im Rahmen seiner Private Equity-, Immobilien- und Kapitallösungsstrategien in mehr als 1.000 Unternehmen investiert.
Warburg Pincus hat seinen Hauptsitz in New York und unterhält 15 Büros weltweit. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.warburgpincus.com oder folgen Sie uns auf LinkedIn.
Pressekontakt – Warburg Pincus
Alice Gibb
Director – Head of Communications, Europe
T: +44 207 306 30 90
E: alice.gibb@warburgpincus.com
Katharina Gebsattel
Communications
T: +49 172 718 68 57
E: katharina.gebsattel@warburgpincus.com
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der PSI Software SE dar. Die endgültigen Bedingungen des Angebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der PSI Software SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Angebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.
Das Übernahmeangebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
18.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Zest Bidco GmbH |
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An der Rödlerwies. 4, c/o Katharina Klein |
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66740 Saarlouis |
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Deutschland |
| EQS News ID: |
2248398 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2248398 18.12.2025 CET/CEST
| noisin487096 |
| 18.12.2025 | Wolford AG | Wolford AG: Wolford gibt Wirksamkeit einer Kapitalherabsetzung bekannt
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Wolford AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
Wolford AG: Wolford gibt Wirksamkeit einer Kapitalherabsetzung bekannt
18.12.2025 / 12:59 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Wolford AG gibt bekannt, dass die von der ordentlichen Hauptversammlung am 29.7.2025 beschlossene vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 182 ff AktG im Firmenbuch eingetragen wurde und nunmehr wirksam ist. Das Grundkapital der Gesellschaft von bisher EUR 71.368.545,60, eingeteilt in 14.868.447 Stammaktien, wurde dadurch um EUR 56.500.098,60 auf nunmehr EUR 14.868.447,00 herabgesetzt.
Ende der Insiderinformation
18.12.2025 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Wolford AG |
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Wolfordstrasse 1 |
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6900 Bregenz |
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Österreich |
| Telefon: |
+43/5574/6900 |
| E-Mail: |
investor@wolford.com |
| Internet: |
www.wolford.com |
| ISIN: |
AT0000834007 |
| WKN: |
83400 |
| Börsen: |
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart; Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
| EQS News ID: |
2248386 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2248386 18.12.2025 CET/CEST
| AT0000834007 |
| 18.12.2025 | HMS Bergbau AG | HMS Bergbau AG: Kooperationsvereinbarung (MOU) mit der Emirates National Oil Company (ENOC-Gruppe) geschlossen
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HMS Bergbau AG
/ Schlagwort(e): Kooperation
HMS Bergbau AG: Kooperationsvereinbarung (MOU) mit der Emirates National Oil Company (ENOC-Gruppe) geschlossen
18.12.2025 / 12:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Corporate News
HMS Bergbau AG: Kooperationsvereinbarung (MOU) mit der Emirates National Oil Company (ENOC-Gruppe) geschlossen
- HMS Bergbau AG wird Vertriebs- und Handelspartner für Schiffsschmierstoffe der ENOC-Gruppe für Spanien und die Türkei
Berlin, 18. Dezember 2025: Die HMS Bergbau AG (ISIN: DE0006061104, WKN: 606110), ein führendes unabhängiges Rohstoffhandels- und Vermarktungsunternehmen aus Deutschland, hat eine Kooperationsvereinbarung (Memorandum of Understanding / MOU) mit der Emirates National Oil Company (ENOC-Gruppe), einem weltweit führenden Energiekonzern aus Dubai, geschlossen. Die HMS Bergbau AG wird Partner für den Vertrieb, die Vermarktung und den Handel mit Schmierstoffen für Schiffe der ENOC-Gruppe für die strategisch wichtigen maritimen Korridore nach Spanien und in die Türkei. Durch diese Kooperation erhalten die Kunden der HMS Bergbau AG Zugang zum Portfolio der Schiffsschmierstoffe der ENOC-Gruppe. Dies stärkt das Angebot der HMS Bergbau AG und generiert zusätzliche Wachstumsmöglichkeiten.
Die ENOC-Gruppe wurde 1993 gegründet und befindet sich zu 100 Prozent im Besitz der Regierung von Dubai. Zur ENOC-Gruppe gehören mehr als 30 Tochtergesellschaften aus den Bereichen Raffinerie, Schmierstoffe, Lagerung, Luftfahrt und Einzelhandel. Die ENOC-Gruppe erzielte 2024 einen Gesamtumsatz von über 20 Milliarden US-Dollar.
Die nun geschlossene Partnerschaft unterstützt das Ziel der ENOC-Gruppe, den globalen Handel und die Nachhaltigkeit in der maritimen Wirtschaft weiter voranzubringen. Gleichzeitig verfolgt das Unternehmen seine internationalen Wachstumsambitionen: Ziel ist es, die weltweite Versorgung mit Schmierstoffen für die Schifffahrt auf über 900 Häfen auszubauen.
Dennis Schwindt, CEO der HMS Bergbau AG: „Wir freuen uns sehr über die Partnerschaft mit der ENOC-Gruppe, einem hochkarätigen Energiekonzern mit ausgezeichnetem Ruf in der Branche. Diese Zusammenarbeit wird beide Partner auf ihrem weiteren Wachstumspfad unterstützen. Für unsere Gesellschaft ist diese Zusammenarbeit ein wichtiger Meilenstein, unsere Wachstumsstrategie voranzutreiben und in Zukunft weitere Produktbereiche zu erschließen. Wir schätzen die Zusammenarbeit mit der ENOC-Gruppe sehr und freuen uns auf eine weitergehende Integration sowie eine vertiefte Kooperation in der Zukunft.“
Über HMS Bergbau AG:
Die HMS Bergbau AG zählt zu den führenden unabhängigen Rohstoffhandels- und Vermarktungsgesellschaften mit Sitz in Deutschland. Ihr Schwerpunkt liegt auf dem internationalen Handel mit Rohstoffen wie Kohleprodukten, Flüssigbrennstoffen, Öl und Gas, Zement, Erzen und anderen Produkten. Zu ihren Kunden gehören namhafte Industrieunternehmen sowie Energiehändler und -produzenten, die weltweit und termingerecht beliefert werden. Mit Aktivitäten in Asien, Afrika, Europa, Nord- und Südamerika verfügt die HMS Bergbau AG zudem über präferierten Zugang zu hochwertigen Rohstoffreserven und ein weitreichendes globales Netzwerk.
Unternehmenskontakt:
HMS Bergbau AG
An der Wuhlheide 232
12459 Berlin
T.: +49 (30) 65 66 81-0
F: +49 (30) 65 66 81-15
E-Mail: info@hms-ag.com
URL: www.hms-ag.com
Investor Relations Manager:
edicto GmbH
Doron Kaufmann / Ralf Droz
T: +49 69 905 505 53
E-Mail: hms-bergbau@edicto.de
18.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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An der Wuhlheide 232 |
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Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board) |
| EQS News ID: |
2248402 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2248402 18.12.2025 CET/CEST
| DE0006061104 |
| 18.12.2025 | clearvise AG | Original-Research: clearvise AG (von First Berlin Equity Research GmbH): ./.
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Original-Research: clearvise AG - von First Berlin Equity Research GmbH
18.12.2025 / 11:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von First Berlin Equity Research GmbH zu clearvise AG
| Unternehmen: |
clearvise AG |
| ISIN: |
DE000A1EWXA4 |
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| Anlass der Studie: |
Beendigung der Coverage |
| Empfehlung: |
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| seit: |
18.12.2025 |
| Kursziel: |
./. |
| Kursziel auf Sicht von: |
./. |
| Letzte Ratingänderung: |
12.04.2021: Hochstufung von Hinzufügen auf Kaufen |
| Analyst: |
Dr. Karsten von Blumenthal |
First Berlin Equity Research hat die Research-Coverage der clearvise AG (ISIN: DE000A1EWXA4) eingestellt. Analyst Dr. Karsten von Blumenthal zieht seine Empfehlung (bisher: Kaufen) und sein Kursziel (bisher: EUR 2,40) zurück. Zusammenfassung:
Wir beenden die Coverage der clearvise AG und ziehen unsere Prognosen, das Kursziel und das Rating zurück.
Bezüglich der Pflichtangaben gem. §85 Abs. 1 S. 1 WpHG und des Haftungsausschlusses siehe die vollständige Analyse.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: ABO_GR-2025-12-18_DE
Kontakt für Rückfragen:
First Berlin Equity Research GmbH Herr Gaurav Tiwari Tel.: +49 (0)30 809 39 686 web: www.firstberlin.com E-Mail: g.tiwari@firstberlin.com
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2248372 18.12.2025 CET/CEST
| DE000A1EWXA4 |
| 18.12.2025 | Bilfinger SE | Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) Erwerb eigener Aktien - Abschlussmeldung
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Bilfinger SE
/ Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Aktienrückkauf
Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) Erwerb eigener Aktien - Abschlussmeldung
18.12.2025 / 11:33 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Erwerb eigener Aktien - Abschlussmeldung
Bilfinger SE schließt Aktienrückkauf planmäßig ab
Die Gesamtzahl der im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 21. Januar 2025 bis einschließlich 17. Dezember 2025 erworbenen eigenen Aktien beläuft sich auf Stück 650.354 Aktien. Dies entspricht 1,73 % des Grundkapitals.
Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich 76,8811 EUR; insgesamt wurden eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von 49.999.955,56 EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft.
Gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde der Rückkaufbeginn mit Bekanntmachung vom 20. Januar für den 21. Januar 2025 mitgeteilt. Den Erwerb der Aktien führte die von der Bilfinger SE beauftragte Commerzbank AG ausschließlich über die Börse durch.
Details zum Aktienrückkaufprogramm sind auf der Website der Bilfinger SE unter nachfolgendem Link veröffentlicht:
https://www.bilfinger.com/de/investoren/aktie-bond-und-rating/aktienrueckkauf/
Mannheim, den 18. Dezember 2025
18.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Unternehmen: |
Bilfinger SE |
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Oskar-Meixner-Straße 1 |
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68163 Mannheim |
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Deutschland |
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| ISIN: |
DE0005909006 |
| WKN: |
590900 |
| Indizes: |
MDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover, München, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2248320 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2248320 18.12.2025 CET/CEST
| DE0005909006 |
| 18.12.2025 | GBC Insider Focus Index | Original-Research: GBC Insider Focus Index (von GBC AG):
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Original-Research: GBC Insider Focus Index - von GBC AG
18.12.2025 / 11:00 CET/CEST
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Einstufung von GBC AG zu GBC Insider Focus Index
| Unternehmen: |
GBC Insider Focus Index |
| ISIN: |
DE000SLA2JE2 |
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| Anlass der Studie: |
GBC Insider Focus Index (Dezember 2025) |
| Letzte Ratingänderung: |
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| Analyst: |
Niklas Ripplinger, Cosmin Filker |
Die beiden Strategie-Portfolios GBC Top 30 und Top 40 European Insiders basieren auf der erfolgreichen Directors Dealings Value Strategie und implementiert diese auf europäischer Basis. Die Anlagestrategie folgt den Insidertrades der größten europäischen Unternehmen im Euro-Raum. Aus dieser Liste werden die Top 30 bzw. Top 40 Unternehmen herausgefiltert und ins Portfolio aufgenommen.
GBC Top 30 European Insiders: Performance seit Start: +84,0 %
GBC Top 40 European Insiders: Performance seit Start: +67,8 %
Das UBS AG GBC Directors' Dealings Zertifikat basiert auf der GBC Directors' Dealings Value Strategy und beinhaltet die daraus selektierten Top 30 Value-Werte. Bei der Auswahl werden zusätzlich fundamentale Ergebnis-, Rendite- und Substanzkennzahlen berücksichtigt. Die maßgeblichen Value-Selektionskriterien sind der Substanzwert (Kurs/Buchwert-Verhältnis) sowie die Dividendenrendite (aktuelle und erwartete Ausschüttung). Die Performance seit 5 Jahren liegt bei 5,92%.
Insider Aktie im Fokus: Smartbroker Holding AG (ISIN: DE000A2GS609)
Starke Neukundenzuwächse leiten Wachstumsphase ein – nachhaltige Profitabilität ab 2027 in Sicht
Die Smartbroker-Gruppe betreibt mit dem Smartbroker einen mehrfach ausgezeichneten Online-Broker, der als einziger Anbieter in Deutschland das breite Produktspektrum klassischer Broker mit den günstigen Konditionen moderner Neobroker verbindet. Mit rund 250.000 Depots und einem Kundenvermögen von etwa 14,0 Mrd. Euro zählt das Berliner Unternehmen bereits wenige Jahre nach Marktstart zu den führenden Anbietern im deutschen Neobroker-Segment. Neben dem Brokerage-Geschäft betreibt die Gruppe mit wallstreet-online.de, boersenNews.de, FinanzNachrichten.de und ARIVA.de vier reichweitenstarke Finanzportale samt Apps. Diese erreichten 2024 insgesamt 2,5 Mrd. Seitenaufrufe und im laufenden Jahr 2025 durchschnittlich 245 Mio. Seitenaufrufe pro Monat. Mit zuletzt rund 4,5 Mio. monatlichen Nutzern ist die Smartbroker-Gruppe der größte verlagsunabhängige Finanzportalbetreiber im deutschsprachigen Raum und unterhält zugleich die größte Finanz-Community.
Das hybride Geschäftsmodell aus Media- und Brokerage-Segment ermöglicht eine hohe operative Effizienz und starke Synergiepotenziale. Die Portale fungieren als konzerneigener Lead-Kanal, wodurch die Kundengewinnungskosten (CAC) im Vergleich zu Wettbewerbern signifikant reduziert werden. Der Ausbau der inhaltlichen Verknüpfung zwischen Portalen und Smartbroker+, wie etwa durch die Integration von Marktanalysen, News-Feeds und Community-Funktionen direkt in die Handelsplattform, erhöht zugleich die Nutzerbindung und Transaktionsfrequenz.
Im Geschäftsjahr 2024 erzielte die Smartbroker Holding AG einen Umsatzanstieg auf 52,48 Mio. € (VJ: 46,54 Mio. €), getragen von der erfolgreichen Migration auf Smartbroker+ und einer zunehmenden Handelsaktivität der Kunden. Das EBITDA erhöhte sich deutlich auf 8,97 Mio. € (VJ: 1,35 Mio. €), was den Übergang von der Aufbau- zur Skalierungsphase markiert. Zudem stieg der operative Cashflow auf 9,99 Mio. € (VJ: 2,10 Mio. €). Nach dem erfolgreichen Relaunch des Smartbroker+ und der Konsolidierung der technischen Basis steht 2025 im Zeichen des beschleunigten Wachstums und der gezielten Marktdurchdringung.
Der Wachstumspfad setzte sich im ersten Halbjahr 2025 mit hoher Dynamik fort. Der Konzern erzielte Umsatzerlöse von 32,31 Mio. € (VJ: 25,51 Mio. €), was einem Zuwachs von 26,7% gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Das Wachstum wurde erneut maßgeblich vom Transaktionsgeschäft getragen, das im Zuge der fortgesetzten Marktdurchdringung des Smartbroker+ kräftig zulegte.
Das operative EBITDA nach Kundengewinnungskosten belief sich auf 0,06 Mio. € (VJ: 2,92 Mio. €) was einer Marge von 0,2% entspricht. Der Rückgang ist Ausdruck der konsequenten Wachstumsstrategie, die auf eine beschleunigte Skalierung der Smartbroker+-Kundenbasis abzielt. Ende November hat die Smartbroker AG nun erneut ihre Guidance für das aktuelle Geschäftsjahr angehoben. Der Vorstand erwartet nun einen Umsatz zwischen 65,0 bis 70,0 Mio. € (zuvor: 60,0 bis 66,0 Mio. €). Auch beim EBITDA rechnet der Vorstand nun mit -1,5 bis 1,5 Mio. € (zuvor: -3,0 bis 0 Mio. €).
Vor der neusten Prognoseanhebung gab es zwei Insidersignale bei der Smartbroker Holding AG. Auf einem Kursniveau um ca. 12,0 0 € wurden Insiderkäufe für 480.000 € getätigt. Dies unterstreicht nochmals die Zuversicht in die Geschäftsentwicklung des Unternehmens. Aktuell notiert die Aktie bei 14,90 €. Damit bleiben die Aktien der Smartbroker Holding AG in unserem GBC Insider Focus Index.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: 20251218_Insiderupdate_Dezember
Kontakt für Rückfragen:
GBC AG Halderstrasse 27 86150 Augsburg 0821 / 241133 0 research@gbc-ag.de ++++++++++++++++ Offenlegung möglicher Interessenskonflikte nach § 85 WpHG und Art. 20 MAR. Einen Katalog möglicher Interessenkonflikte finden Sie unter: http://www.gbc-ag.de/de/Offenlegung +++++++++++++++ Datum und Uhrzeit der Fertigstellung: 18.12.2025 (09:36 Uhr) Datum und Uhrzeit der Veröffentlichung: 18.12.2025 (11:00 Uhr)
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2247846 18.12.2025 CET/CEST
| DE000SLA2JE2 |
| 18.12.2025 | Blue Cap AG | Blue Cap AG mit verbreiterter Anlegerbasis: Großaktionär PartnerFonds AG i.L. veröffentlicht Ergebnisse des Aktientauschangebots
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Blue Cap AG
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Blue Cap AG mit verbreiterter Anlegerbasis: Großaktionär PartnerFonds AG i.L. veröffentlicht Ergebnisse des Aktientauschangebots
18.12.2025 / 10:47 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Blue Cap AG mit verbreiterter Anlegerbasis: Großaktionär PartnerFonds AG i.L. veröffentlicht Ergebnisse des Aktientauschangebots
- Aktientausch von PartnerFonds erhöht Streubesitz der Blue Cap deutlich auf 51,5 %
- Aktientausch markiert weiteren Fortschritt bei der Verwertung des Blue Cap Aktienpakets von PartnerFonds
- Weiterhin stabiles Aktionariat der Blue Cap mit drei langfristig orientierten Ankeraktionären
München, 18. Dezember 2025 – Die PartnerFonds AG i.L. („PartnerFonds“) hat heute das Ergebnis des Aktientauschangebotes veröffentlicht, mit dem die Gesellschaft ihren Aktionären angeboten hat, Aktien der PartnerFonds gegen die von PartnerFonds gehaltenen Aktien der Blue Cap AG („Blue Cap“) zu tauschen, und den Vorstand der Blue Cap über die Annahmequote des Aktientauschangebots informiert. Grundlage des Tauschs war eine gutachterlich ermittelte Bewertung der Blue Cap-Aktie mit einem Verkehrswert von EUR 26,36 je Aktie.
Nach Angaben von PartnerFonds wurde das Aktientauschangebot für insgesamt 806.336 (dies entspricht 66 %) der von der PartnerFonds aktuell gehaltenen 1.217.076 Aktien der Blue Cap angenommen. Damit wird die Beteiligung des PartnerFonds an Blue Cap signifikant von 27,1 % auf 9,2 % reduziert.
Der Vollzug des Aktientauschs wird für Ende Dezember 2025 erwartet.
Dr. Henning von Kottwitz, CEO der Blue Cap, kommentiert: „Mit dem Abschluss des Aktientauschs ist für unsere Aktionärin PartnerFonds ein wichtiger Meilenstein erreicht. Aber auch für die Blue Cap ist die hohe Annahmequote positiv zu bewerten: Über 800.000 Blue Cap Aktien wurden zu einer sehr guten Bewertung gehandelt. Unsere Aktionärsstruktur wird damit breiter, gleichzeitig behalten wir mit unseren langfristig orientierten Ankeraktionären weiterhin ein stabiles Aktionariat.“
Sollte es in den kommenden Monaten aus Sicht der Blue Cap sinnvoll erscheinen, ein Aktienrückkaufprogramm aufzulegen, werden Vorstand und Aufsichtsrat hierüber beraten. Bei der Blue Cap besteht eine Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien im Umfang von maximal 10 % des Grundkapitals, die in der Hauptversammlung im Jahr 2022 beschlossen wurde und noch bis Juni 2027 gültig ist.
Die langfristig orientierten Ankeraktionäre sind weiterhin die folgenden:
- JotWe GmbH: 15,2 %
- Kreissparkasse Biberach: 13,6 %
- Schüchl GmbH: 10,5 %
Über die Blue Cap AG
Die Blue Cap AG ist eine im Jahr 2006 gegründete, kapitalmarktnotierte Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in München. Die Gesellschaft erwirbt mittelständische Unternehmen aus dem B2B-Bereich in Sondersituationen und begleitet sie in ihrer unternehmerischen Entwicklung, mit dem Ziel sie später gewinnbringend zu verkaufen. Die akquirierten Unternehmen haben ihren Hauptsitz in der DACH-Region, erwirtschaften einen Umsatz zwischen EUR 20 und 200 Mio. und haben ein nachhaltig stabiles Kerngeschäft. Die Blue Cap hält meist mehrheitliche Anteile an fünf Unternehmen aus den Branchen Kunststofftechnik, Produktionstechnik, Life Sciences und Business Services. Der Konzern beschäftigt derzeit rund 550 Mitarbeitende in Deutschland und weiteren europäischen Ländern. Die Blue Cap AG ist im Freiverkehr notiert (Scale, Frankfurt und m:access, München; ISIN: DE000A0JM2M1; Börsenkürzel: B7E). www.blue-cap.de
Kontakt:
Blue Cap AG
Annika Küppers
Corporate Affairs
Tel. +49 89 288909-0 ir@blue-cap.de
18.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale), München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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2246686 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2246686 18.12.2025 CET/CEST
| DE000A0JM2M1 |
| 18.12.2025 | Blue Cap AG | Blue Cap AG: Großaktionär PartnerFonds AG i.L. veröffentlicht das Ergebnis ihres Aktientauschangebots
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Blue Cap AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Blue Cap AG: Großaktionär PartnerFonds AG i.L. veröffentlicht das Ergebnis ihres Aktientauschangebots
18.12.2025 / 10:38 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Blue Cap AG: Großaktionär PartnerFonds AG i.L. veröffentlicht das Ergebnis ihres Aktientauschangebots
München, 18. Dezember 2025 – Die PartnerFonds AG i.L. („PartnerFonds“) hat heute das Ergebnis des Aktientauschangebotes veröffentlicht, mit dem PartnerFonds ihren Aktionären angeboten hat, Aktien der PartnerFonds gegen die von PartnerFonds gehaltenen Aktien der Blue Cap AG („Blue Cap“) zu tauschen, und den Vorstand der Blue Cap über die Annahmequote des Aktientauschangebots informiert.
Nach Mitteilung der PartnerFonds wurde das Aktientauschangebot für insgesamt 806.336 (dies entspricht 66 %) der von der PartnerFonds gehaltenen 1.217.076 Aktien der Blue Cap angenommen.
Der Aktientausch ist mit Einbuchung der Blue Cap-Aktien in die Depots derjenigen Aktionäre der PartnerFonds, die das Tauschangebot angenommen haben, vollzogen. Dies soll voraussichtlich bis zum Ende des Jahres geschehen.
Der Anteil der von PartnerFonds gehaltenen Blue Cap-Aktien, der sich vor der Veröffentlichung des Aktientauschangebotes auf 27,1 % des Grundkapitals der Blue Cap belief, wird sich nach Vollzug des Aktientauschangebotes auf sodann ca. 9,2 % des Grundkapitals der Blue Cap reduzieren. PartnerFonds ist nach Vollzug des Aktientausches somit nicht mehr der größte Einzelaktionär der Blue Cap.
Über die Blue Cap AG
Die Blue Cap AG ist eine im Jahr 2006 gegründete, kapitalmarktnotierte Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in München. Die Gesellschaft erwirbt mittelständische Unternehmen aus dem B2B-Bereich in Sondersituationen und begleitet sie in ihrer unternehmerischen Entwicklung, mit dem Ziel sie später gewinnbringend zu verkaufen. Die akquirierten Unternehmen haben ihren Hauptsitz in der DACH-Region, erwirtschaften einen Umsatz zwischen EUR 20 und 200 Mio. und haben ein nachhaltig stabiles Kerngeschäft. Die Blue Cap hält meist mehrheitliche Anteile an fünf Unternehmen aus den Branchen Kunststofftechnik, Produktionstechnik, Life Sciences und Business Services. Der Konzern beschäftigt derzeit rund 550 Mitarbeitende in Deutschland und weiteren europäischen Ländern. Die Blue Cap AG ist im Freiverkehr notiert (Scale, Frankfurt und m:access, München; ISIN: DE000A0JM2M1; Börsenkürzel: B7E). www.blue-cap.de
Kontakt:
Blue Cap AG
Annika Küppers
Corporate Affairs
Tel. +49 89 288909-0
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Ende der Insiderinformation
18.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale), München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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2246684 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2246684 18.12.2025 CET/CEST
| DE000A0JM2M1 |
| 18.12.2025 | Bilfinger SE | Bilfinger SE: Aktienrückkauf
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Bilfinger SE
/ Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Aktienrückkauf
Bilfinger SE: Aktienrückkauf
18.12.2025 / 10:33 CET/CEST
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Bilfinger SE: Aktienrückkauf
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten VO (EU) 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – 48. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 15. Dezember 2025 bis einschließlich 17. Dezember 2025 wurden insgesamt 5.443 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Bilfinger SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 20. Januar 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 21. Januar 2025 mitgeteilt wurde.
| Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen in Stück |
Gewichteter Durchschnittskurs [EUR] |
| 15.12.2025 |
1.964 |
107,4941 |
| 16.12.2025 |
1.930 |
109,3010 |
| 17.12.2025 |
1.549 |
108,7034 |
Die Geschäfte sind in detaillierter Form auf der Internetseite der Bilfinger SE veröffentlicht (http://www.bilfinger.com).
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 21. Januar 2025 bis einschließlich 17. Dezember 2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 650.354 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Bilfinger SE erfolgt durch eine von der Bilfinger SE beauftragten Bank ausschließlich über die Börse.
18.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Bilfinger SE |
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| Fax: |
+49 (0621) 459-23 66 |
| E-Mail: |
ir@bilfinger.com |
| Internet: |
http://www.bilfinger.com |
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DE0005909006 |
| WKN: |
590900 |
| Indizes: |
MDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover, München, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2248264 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2248264 18.12.2025 CET/CEST
| DE0005909006 |
| 18.12.2025 | PFISTERER Holding SE | PFISTERER stärkt Wachstumskurs mit neuem Konsortialkreditvertrag
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PFISTERER Holding SE
/ Schlagwort(e): Finanzierung
PFISTERER stärkt Wachstumskurs mit neuem Konsortialkreditvertrag
18.12.2025 / 10:30 CET/CEST
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PRESSEMITTEILUNG
18. Dezember 2025
PFISTERER stärkt Wachstumskurs mit neuem Konsortialkreditvertrag
Winterbach, Deutschland: Die PFISTERER Holding SE hat einen neuen Konsortialkreditvertrag abgeschlossen und damit die Refinanzierung des bestehenden Konsortialkreditvertrags gesichert. Die neue Vereinbarung stärkt die finanzielle Flexibilität des Unternehmens und bildet eine verlässliche Grundlage für die fortgesetzte Umsetzung der Wachstums- und Transformationsstrategie.
Der neue Konsortialkredit verfügt über ein Volumen von 150 Mio. EUR bei einer Laufzeit von fünf Jahren. Zusätzlich wurden zwei optionale Verlängerungsperioden sowie eine Erhöhungsoption von bis zu 100 Mio. EUR vereinbart, welche PFISTERER bei Bedarf zusätzliche finanzielle Spielräume eröffnet.
Die LBBW fungiert im Rahmen der Transaktion als Mandated Lead Arranger (MLA) und Bookrunner. Ergänzt wird das Konsortium durch weitere renommierte Bankhäuser.
Der Konsortialkredit dient der Refinanzierung der bestehenden Kreditvereinbarung sowie der allgemeinen Unternehmensfinanzierung. Er schafft eine zusätzliche finanzielle Grundlage für Investitionen einschließlich möglicher M&A-Aktivitäten und ist konsequent auf den Wachstumskurs von PFISTERER ausgerichtet.
Johannes Linden, Co-CEO und Vorstandssprecher der PFISTERER Holding SE, erklärt: „PFISTERER befindet sich in einer fortwährenden Transformation. Mit dem neuen Konsortialkreditvertrag sichern wir uns genau zum richtigen Zeitpunkt Planungssicherheit, Flexibilität und die notwendigen finanziellen Spielräume, um unsere strategischen Initiativen konsequent voranzutreiben.“
Mit dem Abschluss des neuen Konsortialkreditvertrags unterstreicht PFISTERER seine solide Finanzierungsbasis und die konsequente Weiterentwicklung seiner Finanzierungsstruktur im Einklang mit der langfristigen Wachstumsstrategie des Unternehmens.
Über PFISTERER
Die PFISTERER Holding SE ist ein weltweit führendes, börsennotiertes und unabhängiges Technologieunternehmen mit Hauptsitz in Winterbach bei Stuttgart. Wir entwickeln, fertigen und vertreiben Lösungen zum Verbinden und Isolieren elektrischer Leiter an zentralen Schnittstellen in Stromnetzen von der Erzeugung über die Übertragung bis hin zur Verteilung elektrischer Energie. Mit über 100 Jahren Erfahrung seit unserer Gründung im Jahr 1921 sind wir an 17 Standorten in 15 Ländern vertreten und beliefern Kunden in mehr als 90 Ländern weltweit. PFISTERER steht für Unabhängigkeit, Qualität und Zuverlässigkeit mit dem Ziel, eine sichere und zukunftsfähige Energieinfrastruktur zu ermöglichen. Weitere Informationen unter www.pfisterer.com.
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| 18.12.2025 | Midea | Midea präsentiert das perfekte Weihnachtsgeschenk zum Wäschewaschen
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Midea
/ Schlagwort(e): Miscellaneous
Midea präsentiert das perfekte Weihnachtsgeschenk zum Wäschewaschen
18.12.2025 / 10:25 CET/CEST
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WUXI, China, 18. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Weihnachten steht vor der Tür und bringt besinnliche Momente im Kreise der Familie und Freunde mit sich. Dazu gehören aber auch Kochen, Dekorieren, Geschenke verpacken und natürlich Wäschewaschen. Gerade in dieser Zeit wünschen wir uns alle einen zuverlässigen Helfer, der unsere Kleidung mühelos reinigt und trocknet. Wer zu Weihnachten den Kauf einer Waschmaschine oder eines Wäschetrockners in Betracht zieht, für den hat Midea, einer der weltweit führenden Hersteller von Haushaltsgeräten, diese nützliche Geschenkübersicht zusammengestellt. Mit 10 % über der Effizienzklasse A waschen Die Midea Waschmaschine der V3 Serie ist 10 % energieeffizienter als die EU-Norm der Klasse A (10% sparsamer als der Grenzwert (52) der Energieeffizienzklasse A). Das eigens von Midea entwickelte ECO40-60-Programm senkt die Kosten pro Waschgang und trägt zum effizienteren Haushalten bei. Zwei zusätzliche Funktionen machen die Wäsche steril und sorgen für mehr Gesundheitsschutz: Ein 95°C-Programm für Kochwäsche und eine Dampfdesinfektion, die Bakterien und Allergene reduzieren. Das ist ideal für empfindliche Kleidungsstücke und Babykleidung. Die Waschmaschine besteht aus siebenlagigem korrosionsbeständigem Stahl und verfügt über eine 33 cm breite Öffnung für einfaches Befüllen. Dank ihrer BLDC-Motor-Inverter-Technologie arbeitet sie besonders leise und liefert genau die Leistung, die für einen stabilen und nachhaltigeren Betrieb benötigt wird. Die Waschmaschine wird mit einer Garantie von 10 Jahren geliefert und wer sie bis zum 22. Dezember 2025 kauft erhält für die 8-kg-Version 15 % Rabatt (322,98 € statt 379,99 €). Präzises Trocknen mit umweltbewusster Technologie Der passende Midea Trockner aus der V3 Serie kombiniert Energieeffizienz der Klasse D mit natürlichem Kältemittel für schnelles, umweltbewussteres Trocknen. Sein innovatives Auto-Dry-Detection-System überwacht die Feuchtigkeit der Textilien in Echtzeit und stoppt automatisch, um ein Übertrocknen oder eine Beschädigung der Fasern zu verhindern. Benutzer können die Ergebnisse in drei Trocknungsstufen auswählen: bügelfertig, sofort tragbar oder lagerfähig. Auch der Trockner wurde aus einer robusten siebenlagigen Stahlkonstruktion gefertigt, die für Langlebigkeit sorgt. Der 10-kg-Trockner ist zum Preis von 499,99 € im Handel erhältlich. Optimal für kleine Haushalte Für kleinere Haushalte ist die 7-kg-Waschmaschine von Midea eine erstklassige Option. Ihre Waschleistung und Energieeffizienz liegen bei 10 % über dem EU-Standard der Klasse A (10 % über dem Energieeffizienzgrenzwert der Klasse A (52)). Dank der BLDC-Inverter-Technologie arbeitet der Motor effizient, energiesparend und bemerkenswert leise. Die Dampfbehandlung reduziert Gerüche und Falten deutlich. Um verschiedene Wäschestücke schonend zu behandeln, stehen vier verschiedenen Temperaturen zur Wahl: kalt, 20 °C, 40 °C, 60 °C. Wer das Produkt bis zum 22. Dezember 2025 kauft, bekommt 5 % Rabatt (329,99 € statt 349,99 €). Waschen und Trocknen in einer Maschine Für zusätzlichen Komfort ist eine Waschtrockner-Kombination eine ausgezeichnete Wahl. Der Waschtrockner MF200D86WB-14EAS von Midea verfügt über eine Waschkapazität von 8 kg und eine Trocknungskapazität von 6 kg. Das Waschen und Trocknen von 1 kg Wäsche dauert etwa eine Stunde. Wer den Waschtrockner bis zum 22. Dezember 2025 kauft, bekommt 23 % Rabatt (379,98 € statt 499€). Über Midea & Midea Europe Midea ist eine der 10 Marken im Geschäftsbereich Haushaltswarengeräte der Midea Group, ein weltweit führendes Hightech-Unternehmen, das 2025 Rang 246 der Global Fortune 500 belegt. Die Geschäftsfelder der Midea Group gehen über Haushaltsgeräte hinaus und umfasst auch Bereiche wie Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, Robotik und Automatisierung, Smart Home und IoT sowie Smart Logistik und Komponente. Alle Geschäftszweige der Midea Group verfolgen ein Credo: #HumanizingTechnology. Die Marke Midea hat eines der weltweit umfassendsten Produktsortimente in der Haushaltsgerätebranche mit Spezialisierung im Bereich Klimaanlagen (Lösungen für Gewerbe- und Wohnräume), Kühlschränke, Waschmaschinen, große Küchen- und Kochgeräten, kleine Küchengeräte, Wassergeräte und Bodenpflege. Midea glaubt an überraschend bequeme Lösungen, die mit Hilfe eines verbraucherzentrierten und ergebnisorientierten Ansatzes entwickelt werden. Forschung und Entwicklung sind vor allem auf die Zukunft ausgerichtet, um den sich ständig ändernden Ansprüchen seiner Kunden nachzukommen. Die Midea Group erwirtschaftete 2024 mit weltweit 40 Produktionszentren und rund 200.000 Mitarbeitern in mehr als einen Jahresumsatz von ca. 55 Milliarden Euro. Die weltweit 33 Innovationszentren und das starke Engagement in Forschung und Entwicklung haben bis heute zu mehr als 80.000 erteilten Patenten geführt. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.midea.com https://www.midea.com/de/Über-Midea https://www.midea.com/de/News www.midea.com/de Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2848623/image_5053501_28693474.jpg Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2848624/image_5053501_28693490.jpg
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2248322 18.12.2025 CET/CEST
| noisin143894 |
| 18.12.2025 | Yangi Avlod | Yangi Avlod: Usbekistan beschleunigt die Entwicklung von Industriezonen, um internationales Kapital anzuziehen
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Yangi Avlod
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Yangi Avlod: Usbekistan beschleunigt die Entwicklung von Industriezonen, um internationales Kapital anzuziehen
18.12.2025 / 10:20 CET/CEST
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TASHKENT, Usbekistan, 15. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Usbekistan ist dabei, durch die Schaffung von Industriezonen ein innovatives Logistikzentrum in Zentralasien aufzubauen. DP World entwickelt ein multimodales Drehkreuz im Land, das die Handelswege in der gesamten Region verändern soll.
Usbekistan leistet durch die Einrichtung spezialisierter Industriezonen Pionierarbeit für ein neues Paradigma des industriellen Fortschritts. Die verlockenden Bedingungen haben DP World, einen der weltweit führenden Logistikanbieter, bereits in ihren Bann gezogen und das Unternehmen dazu veranlasst, in den Bau eines internationalen Transport- und Logistikzentrums in Usbekistan zu investieren. "Das Tashkent Multimodal Logistics Terminal wird der Region eine Infrastruktur von Weltklasse und intelligente Logistikkapazitäten bringen, die Effizienz der Lieferketten verbessern und Unternehmen aller Branchen unterstützen", betonte die Bedeutung des Projekts Sultan Ahmed bin Sulayem, CEO von DP World. Makro-Trend: Wachsende Investitionen in Usbekistan Eine der neuesten Zonen ist "Yangi Avlod", die erst vor einem Jahr eingerichtet wurde. Vorteile Den Einwohnern werden Befreiungen von vier Hauptsteuern gewährt. Darüber hinaus gibt es Zollvergünstigungen und langfristige Pachtverträge für Grundstücke mit der Möglichkeit, diese zusammen mit ihren Vermögenswerten als Sicherheit zu nutzen. Schlüsselfertiges Ökosystem Im Bau befindliche Infrastruktur für jedes einzelne Grundstück, einschließlich Erdgas, Trinkwasser, Strom, Zufahrtsstraßen und Abfallentsorgungssysteme. Den Investoren wird ein vollständig erschlossenes Grundstück zur Verfügung gestellt. In der Nähe von Yangi Avlod werden derzeit ein internationaler Flughafen und die Autobahn Tashkent-Samarkand gebaut, die auch ein Frachtterminal umfassen wird. Verwaltungsmodell Yangi Avlod arbeitet nach dem Prinzip eines umfassenden One-Stop-Shops. Die Verwaltungsgesellschaft überwacht sorgfältig jedes Investitionsprojekt, von der Gründung einer juristischen Person bis zur Integration der Versorgungsdienste. Ergebnisse Unternehmen aus China und den Vereinigten Arabischen Emiraten haben sich bereits in Yangi Avlod niedergelassen. Zu den geschätzten Anwohnern gehören East Can Solutions, JAC Motors Toshkent, EAS und verschiedene andere Unternehmen aus der Lebensmittel-, Bau-, Verpackungs- und Elektrobranche. "Wir haben uns für 'Yangi Avlod' entschieden, weil es strategisch günstig liegt, von den Behörden unterstützt wird und ein flexibles Management bietet. Dies ist ein solider Ausgangspunkt für Unternehmen, die auf dem usbekischen Markt Fuß fassen wollen", sagte , Go Tianxiao, Chief Sales Specialist der Marketing- und Vertriebsabteilung von JAC Motors Toshkent. Die staatliche Politik verwandelt die Industriegebiete in treibende Kräfte für den wirtschaftlichen Aufschwung und formt ein neues Industriezentrum für die Region. Website: https://yangiavlodzone.uz/en\ E-Mail: info@yangiavlodzone.uz Telefon: +998771512414 +998781137171 Foto: https://mma.prnewswire.com/media/2845373/Yangi_Avlod.jpg
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2248316 18.12.2025 CET/CEST
| noisin445724 |
| 18.12.2025 | DATRON AG | Wechsel im Aufsichtsrat der DATRON AG zum 01. Januar 2026
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DATRON AG
/ Schlagwort(e): Personalie
Wechsel im Aufsichtsrat der DATRON AG zum 01. Januar 2026
18.12.2025 / 10:07 CET/CEST
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Wechsel im Aufsichtsrat der DATRON AG zum 01. Januar 2026
- Prof. Dr.-Ing. Prof. h.c. Eberhard Abele scheidet auf eigenen Wunsch mit Wirkung zum 31. Dezember 2025 aus dem Aufsichtsrat aus
- Ehemaliger DATRON Vorstandsvorsitzender und Mehrheitsaktionär Dr. Arne Brüsch rückt zum 01. Januar 2026 in den Aufsichtsrat der Gesellschaft nach
- Vorstand und Aufsichtsrat dankt Prof. Dr. Eberhard Abele für langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit und begrüßt Dr. Arne Brüsch als neues Mitglied
Ober-Ramstadt, 18. Dezember 2025 ‐ Der Vorstand der DATRON AG (WKN A0V9LA), Anbieter von innovativen CNC-Fräsmaschinen, Dosiermaschinen und Fräswerkzeugen mit Sitz in Ober-Ramstadt bei Darmstadt, gibt einen Wechsel des Aufsichtsrats der Gesellschaft bekannt.
Herr Prof. Dr.-Ing. Prof. h.c. Eberhard Abele scheidet auf eigenen Wunsch mit Wirkung zum 31. Dezember 2025 aus dem Aufsichtsrat aus. Der Vorstand und der Aufsichtsrat danken Prof. Dr. Abele ausdrücklich für die stets überaus vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit. In seiner Amtszeit seit 2017 hat Prof. Dr. Abele die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens mitgeprägt.
Mit seinem breiten Fachwissen im Werkzeugmaschinenbau und seiner hohen persönlichen Integrität hat Herr Prof. Dr. Abele wesentlich zur erfolgreichen Entwicklung der DATRON AG in den vergangenen 8 Jahren beigetragen. Herr Prof. Dr. Abele war unter anderem als Leiter bzw. Mit-Leiter des Instituts für Produktionsmanagement, Technologie und Werkzeugmaschinen (PTW) an der TU Darmstadt prägend tätig. Unter seiner Mitwirkung wurden die Schwerpunkte des PTW gezielt auf Digitalisierung der Produktion, modernes Produktionsmanagement, Energieeffizienz in der Industrie sowie Zerspanungstechnik ausgerichtet. Diese Kernkompetenzen hat Herr Prof. Dr. Abele auch in seiner Tätigkeit als Aufsichtsrat maßgeblich eingebracht. Der Aufsichtsrat der DATRON AG ist Herrn Prof. Dr. Abele zu großem Dank verpflichtet und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Gleichzeitig freuen sich sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat, Herrn Dr. Arne Brüsch mit Wirkung zum 01. Januar 2026 als neues Mitglied des Aufsichtsrats der DATRON AG begrüßen zu dürfen. Herr Dr. Brüsch wurde von der ordentlichen Hauptversammlung der DATRON AG am 28. Juni 2024 mit nahezu 100 % Zustimmung zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats gewählt und rückt damit als Mitglied des DATRON Aufsichtsrats nach.
Herr Dr. Brüsch hat die Firma DATRON bis zu seinem planmäßigen aktiven Ausstieg Ende 2021 rund 20 Jahre erfolgreich geführt, zuletzt über 10 Jahre als Vorstandsvorsitzender der Aktiengesellschaft. Herr Dr. Brüsch hält zusammen mit weiteren Familienmitgliedern rund 63,6 % der Aktien der DATRON AG.
Mit der Berufung von Herrn Dr. Brüsch stärkt die DATRON AG die kompetente Besetzung ihres Aufsichtsrats und setzt die strategische Ausrichtung des Unternehmens konsequent fort. Der Aufsichtsrat und der Vorstand freuen sich auf die Zusammenarbeit und auf neue Impulse für die weitere erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens.
Über DATRON:
Die DATRON AG entwickelt, produziert und vertreibt innovative Fräsmaschinen, insbesondere für die Hochleistungsbearbeitung von Aluminium und Verbundmaterialien, hochwertige Fräswerkzeuge sowie Dosiermaschinen für industrielle Dicht‐ und Klebanwendungen. Durch neueste Technologien, abgesichert durch zahlreiche Patente und die Einbindung in ein umfangreiches Customer Care-Dienstleistungspaket, bietet DATRON einzigartige Lösungen Made in Germany für Kunden in aller Welt an.
DATRON Fräs- und Dosierlösungen zeichnen sich durch ihre hohe Energieeffizienz, Qualität und Wirtschaftlichkeit aus und werden in allen Branchen, vorwiegend in der Elektrotechnik, der Metall-, Kunststoff‐, Medizin- und Automobilindustrie, sowie in der Luftfahrt eingesetzt. Mehr als 3.000 Maschinenkunden weltweit arbeiten erfolgreich mit über 6.000 DATRON Maschinensystemen.
DATRON bewegt sich auf einem nachhaltigen, profitablen Wachstumskurs. Im Geschäftsjahr 2024 wurde weltweit ein Umsatz von rund EUR 61 Mio. und ein EBIT von rund EUR 3,4 Mio. erzielt. Derzeit beschäftigt DATRON rund 300 Mitarbeiter.
DATRON wurde in den vergangenen Jahren vielfach ausgezeichnet: Das Unternehmen trägt unter anderem das Siegel als TOP JOB 2020 Arbeitgeber wie auch diverse Red Dot Design Awards für das Maschinendesign (zuletzt DATRON MXCube und DATRON evo 600) und einen Red Dot Communication Award für die (r)evolutionäre Steuerungssoftware DATRON next.
Weitere Informationen finden sich unter www.datron.de.
Kontakt:
DATRON AG IR@datron.de
Am Innovationsfeld 1
64372 Ober-Ramstadt
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2248296 18.12.2025 CET/CEST
| DE000A0V9LA7 |
| 18.12.2025 | Hisense | Hisense wird auf der CES 2026 die Entwicklung von Displays anführen, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen
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Hisense
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Produkteinführung
Hisense wird auf der CES 2026 die Entwicklung von Displays anführen, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen
18.12.2025 / 10:05 CET/CEST
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QINGDAO, China, 18. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Hisense, eine weltweit führende Marke im Bereich Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte, wird mit dem globalen Motto „Innovating A Brighter Life" zur CES 2026 anreisen und eine Zukunft präsentieren, in der Display-Innovationen konsequent aus einer Perspektive so gestaltet werden, dass sie den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Für Hisense spiegelt dieses Motto das dauerhafte Bestreben wider, Technologien zu entwickeln, die den Alltag verbessern – Bildschirme natürlicher erfassbar machen, ihre Nutzung nachhaltiger gestalten und sie zugleich emotionaler in den Wohnraum einbinden.
 Diese Vision wird durch Hisenses neueste Weiterentwicklung der RGB-MiniLED-Technologie untermauert. Das echte Upgrade der Technologie wird eine Farbleistung der nächsten Generation mit verbessertem Augenkomfort und höherer Energieeffizienz bieten. Als „The Origin of RGB MiniLED" (Pionier der RGB-MiniLED-Technologie) denkt Hisense die Lichtquelle von Grund auf neu und führt die Branche in eine neue Ära der Displays, während das Unternehmen die technologischen Grenzen weiter verschiebt. Neben der Display-Technologie wird Hisense auch seine neuesten KI-gesteuerten Haushaltsgeräte und technischen Innovationen der nächsten Generation vorstellen und zeigen, wie intelligente, vernetzte Systeme die Zukunft des modernen Lebens gestalten werden. Diese Innovationen spiegeln die ganzheitliche Überzeugung von Hisense wider, dass ein besseres Leben nicht durch isolierte Produkte, sondern durch ein Ökosystem geschaffen wird, das sich an den tatsächlichen menschlichen Bedürfnissen orientiert. Unter dem Motto „Innovating A Brighter Life" („ein helleres, besseres Leben durch Innovation") wird Hisense auf der CES zeigen, dass die Zukunft der Bildschirme in erster Linie für Menschen gestaltet wird und dass die neue Ära herausragender Displayqualität mit Innovationen bei RGB-MiniLED beginnt. Pressekonferenz Datum und Uhrzeit: Montag, 5. Januar 2026 – 10:00 Uhr (PST) Ort: South Convention Center, South Seas Ballroom F, Las Vegas, Nevada, USA Hisense Stand auf der CES Termine: 6.–9. Januar 2026 Ort: Stand Nr. 17704, Central Hall, Las Vegas Convention Center, Las Vegas, Nevada, USA Informationen zu Hisense Das 1969 gegründete Unternehmen Hisense ist ein weltweit anerkannter Marktführer im Bereich Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik mit Niederlassungen in über 160 Ländern. Hisense ist auf die Bereitstellung von hochwertigen Multimedia-Produkten, Haushaltsgeräten sowie intelligenten IT-Lösungen spezialisiert. Laut Omdia belegt Hisense weltweit Platz 1 im TV-Segment ab 100 Zoll aufwärts (Zeitraum 2023 bis Q3 2025). Als offizieller Sponsor der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2026™ engagiert sich Hisense in globalen Sportpartnerschaften, um mit Zielgruppen auf der ganzen Welt in Kontakt zu treten. Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2845285/Hisense_Will_Lead_a_Human_Centric_Display_Evolution_at_CES_2026.jpg
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18.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2248300 18.12.2025 CET/CEST
| noisin440068 |
| 18.12.2025 | Nabaltec AG | Nabaltec AG veröffentlicht ersten Nachhaltigkeitsbericht
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Nabaltec AG
/ Schlagwort(e): Nachhaltigkeit/Sonstiges
Nabaltec AG veröffentlicht ersten Nachhaltigkeitsbericht
18.12.2025 / 10:00 CET/CEST
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Nabaltec AG veröffentlicht ersten Nachhaltigkeitsbericht
Schwandorf, 18. Dezember 2025 – Die Nabaltec AG hat heute ihren ersten umfassenden Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht und setzt damit ein starkes Zeichen für Transparenz und Verantwortung in der chemischen Industrie. Der Bericht wurde in Anlehnung an die Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und insbesondere des Voluntary Sustainability Standard for SMEs (VSME) erstellt. Er dokumentiert die Fortschritte und Ziele des Unternehmens in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.
„Die Anforderungen an nachhaltige Unternehmensführung sind für die Nabaltec kein neues Thema – wir erarbeiten seit Jahren klare Strategien, insbesondere in den Bereichen Governance und Mitarbeiterverantwortung. Mit unserem ersten Nachhaltigkeitsbericht bauen wir auf dieser Grundlage auf und entwickeln unseren Kurs konsequent weiter“, sagt Johannes Heckmann, Vorstandsvorsitzender der Nabaltec AG.
Mit dem Bericht zeigt Nabaltec auf, wie im Unternehmen durch innovative Technologien, nachhaltige Lieferketten und gezielte Maßnahmen zur Mitarbeiterförderung ein aktiver Beitrag zur Transformation der Wirtschaft geleistet wird.
Der vollständige Nachhaltigkeitsbericht und die Nachhaltigkeitspolicy stehen ab sofort unter https://nabaltec.de/unternehmen/nachhaltigkeit zum Download zur Verfügung.
Über die Nabaltec AG:
Die Nabaltec AG mit Sitz in Schwandorf ist ein mehrfach ausgezeichnetes, innovatives Unternehmen der chemischen Industrie. Auf der Basis von Aluminiumhydroxid und Aluminiumoxid entwickelt, produziert und vertreibt Nabaltec hochspezialisierte Produkte in den beiden Produktsegmenten „Funktionale Füllstoffe“ und „Spezialoxide“ im industriellen Maßstab. Die Produktpalette des Unternehmens umfasst unter anderem umweltfreundliche, flammhemmende Füllstoffe und funktionale Additive für die Kunststoffindustrie. Flammhemmende Füllstoffe werden beispielsweise bei Kabeln in Tunneln, Flughäfen, Hochhäusern und elektronischen Geräten eingesetzt, während Additive in der Katalyse und bei der Elektromobilität zum Einsatz kommen. Darüber hinaus produziert Nabaltec Spezialoxide zum Einsatz in der technischen Keramik, Feuerfestindustrie und Poliermittelindustrie. Nabaltec ist mit Produktionsstandorten in Deutschland und den USA vertreten. Ziel ist es, durch Kapazitätsausbau, weitere Prozess- und Qualitätsoptimierung sowie gezielte Erweiterungen der Produktpalette die eigene Marktposition weiter auszubauen. Mit seinen Spezialprodukten strebt das Unternehmen die führende Position im jeweiligen Marktsegment an.
Kontakt:
| Kerstin Schuierer |
Frank Ostermair/Vera Müller |
| Nabaltec AG |
Better Orange IR & HV AG |
| Telefon: 09431 53-204 |
Telefon: 089 8896906-14 |
| Fax: 09431 53-260 |
Fax: 089 8896906-66 |
| E-Mail: InvestorRelations@nabaltec.de |
E-Mail: nabaltec@linkmarketservices.eu |
18.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
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| Unternehmen: |
Nabaltec AG |
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Alustraße 50-52 |
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92421 Schwandorf |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 9431 53-0 |
| Fax: |
+49 9431 53-260 |
| E-Mail: |
info@nabaltec.de |
| Internet: |
www.nabaltec.de |
| ISIN: |
DE000A0KPPR7, DE000A1EWL99 |
| WKN: |
A0KPPR, A1EWL9 |
| Indizes: |
Scale 30 |
| Börsen: |
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale), Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2247786 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2247786 18.12.2025 CET/CEST
| DE000A0KPPR7 |
| 18.12.2025 | LS telcom AG | LS telcom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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LS telcom AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
LS telcom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
18.12.2025 / 09:59 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
LS telcom AG |
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Im Gewerbegebiet 31-33 |
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77839 Lichtenau |
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Deutschland |
| Internet: |
www.LStelcom.com |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2248286 18.12.2025 CET/CEST
| DE0005754402 |
| 18.12.2025 | ARTS Asset Management GmbH | ARTS Asset Management erweitert Deutschland-Vertriebsteam um Sales Director Olaf Grüneke
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Emittent / Herausgeber: ARTS Asset Management GmbH
/ Schlagwort(e): Personalie/Fonds
ARTS Asset Management erweitert Deutschland-Vertriebsteam um Sales Director Olaf Grüneke
18.12.2025 / 09:38 CET/CEST
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ARTS Asset Management erweitert Deutschland-Vertriebsteam um Sales Director Olaf Grüneke
Wien, 18.12.2025 – Die österreichische Fondsgesellschaft ARTS Asset Management („ARTS“) verstärkt ihre Vertriebspower im deutschen Markt: Ab sofort ergänzt Olaf Grüneke als Sales Director Germany das ARTS-Sales-Team.
Olaf Grüneke blickt auf eine über 20-jährige erfolgreiche Karriere als Führungskraft im Vertrieb für verschiedene renommierte internationale Asset-Manager zurück. Zuletzt war er als Leiter Vertrieb Deutschland für den Wholesale- und institutionellen Markt als Product Specialist für Momentum-basierte Handelssysteme sowie Crypto Investments für eine internationale Fondsgesellschaft tätig.
„Ich freue mich, das Sales-Team Deutschland von ARTS Asset Management zu unterstützen und meine Expertise im Vertrieb und auch beim Thema Kryptowährungen einzubringen. ARTS ist eine etablierte Fondsboutique mit bewährten Fondsprodukten. Gleichzeitig ist ARTS auch innovativ, was die Pipeline an immer neuen Fonds und Produkt-Neuausrichtungen unterstreicht. Die Beimischung von Kryptowährungen in zwei seiner Mischfonds als einer der ersten Asset Manager ist ein Beispiel für die innovationsfreudige Einstellung von ARTS“, unterstreicht Olaf Grüneke.
„Olaf Grüneke ergänzt als Sales Director mit langer Berufserfahrung im Fonds-Vertrieb ideal unser Sales-Team für den deutschen Markt. Wir sind sicher, dass er unsere Vertriebsaktivitäten im deutschen Markt dank seiner weitreichenden Kompetenzen weiter vorantreiben wird“, kommentiert Ena Berisha, Head of Sales Germany bei ARTS Asset Management, den Neuzugang.
Über ARTS Asset Management
ARTS Asset Management, ein Unternehmen der C-QUADRAT Investment Gruppe, wurde 2003 gegründet und hat sich auf das Management von quantitativen Total-Return-Strategien spezialisiert. Auf Grundlage eines selbstentwickelten Handelssystems werden sämtliche Anlageentscheidungen anhand komplexer mathematischer Algorithmen und daher unabhängig von menschlichen Emotionen, wie z.B. Angst oder Gier, getroffen. Investiert wird systematisch, nach technischen bzw. quantitativen Kriterien, in jene Branchen bzw. Sektoren, die ein kurz- bis mittelfristig positives Trendverhalten zeigen. ARTS zählt mit seinen Mischfonds zu den Pionieren der Trendfolge. Die ARTS-Produktpalette umfasst mittlerweile 13 flexibel gemanagte Fonds und erhielt in den letzten Jahren in Summe mehr als 380 Awards und Auszeichnungen renommierter Adressen.
Kontakt Presse Deutschland
edicto GmbH
Ralf Droz / Jessica Pommer
Telefon: +49 69 905 505-57
E-Mail: arts@edicto.de
Kontakt Unternehmen
ARTS Asset Management GmbH
Manuela Pichler
Telefon: +43 1 955 95 96 436
E-Mail: m.pichler@arts.co.at www.arts.co.at
Marketingmitteilung. Performanceergebnisse der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Kurse können sowohl steigen als auch fallen. Ausgabe- und Rücknahmespesen sind in der Berechnung der Performanceergebnisse nicht berücksichtigt. Berechnungsquelle: Cyberfinancials Datenkommunikation GmbH. Die Performance wurde unter Anwendung der OeKB/BVI-Methode berechnet. Bei einem Anlagebetrag von 1.000,- EUR ist vom Anleger ein Ausgabeaufschlag iHv max. 30,- EUR zu bezahlen, welcher die Wertentwicklung seiner Anlage entsprechend mindert. Ev. anfallende Rücknahme-, Transaktions- und Depotkosten & Steuern mindern den Ertrag des Anlegers zusätzlich. Diese Marketingmitteilung dient ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken und stellt kein Angebot oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen dar, noch ist sie als Aufforderung anzusehen, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder Nebenleistung abzugeben. Dieses Dokument kann eine Beratung durch Ihren persönlichen Anlageberater nicht ersetzen. Grundlage für den Kauf von Investmentanteilen ist der jeweils gültige Verkaufsprospekt, das Basisinformationsblatt (PRIIPs - KID) sowie der Jahresbericht und, falls älter als acht Monate, der Halbjahresbericht. Diese Unterlagen stehen dem Interessenten bei der Kapitalanlagegesellschaft Ampega Investment GmbH, Charles-de-Gaulle-Platz 1, D-50679 Köln und bei der ARTS Asset Management GmbH, Schottenfeldgasse 20, A-1070 Wien, sowie am Sitz der Zahl- und Informationsstelle in Deutschland, Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG, Kaiserstraße 24, D-60311 Frankfurt am Main, sowie im Internet unter www.ampega.de und www.arts.co.at kostenlos in deutscher Sprache zur Verfügung. Eine Kapitalanlage in Investmentfonds unterliegt allgemeinen Konjunkturrisiken und Wertschwankungen, die zu Verlusten - bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals - führen können. Es wird ausdrücklich auf die ausführlichen Risikohinweise des Verkaufsprospektes verwiesen. Trends können sich ändern und negative Renditeentwicklungen nach sich ziehen. Ein trendfolgendes Handelssystem kann Trends über- oder untergewichten. Informationen über Bandbreiten für marktübliche Entgelte der Wertpapierfirmen sind in einer Publikation der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) auf www.fma.gv.at veröffentlicht.
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Schottenfeldgasse 20 |
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| EQS News ID: |
2248270 |
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EQS News-Service |
| noisin464590 |
| 18.12.2025 | STRABAG SE | Beabsichtigte Übernahme der AKH-Betriebsführungsgesellschaft durch STRABAG findet nicht statt
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STRABAG SE / Schlagwort(e): Ankauf
Beabsichtigte Übernahme der AKH-Betriebsführungsgesellschaft durch STRABAG findet nicht statt
18.12.2025 / 09:36 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Beabsichtigte Übernahme der AKH-Betriebsführungsgesellschaft durch STRABAG findet nicht statt
Der Vorstand der STRABAG SE informiert hiermit, dass die Gespräche mit der VIACAMA AG (vormals VAMED AG) beendet wurden und STRABAG daher die AKH-Betriebsführungsgesellschaft, VKMB Krankenhausmanagement und Betriebsführungsges.m.b.H., nicht erwerben wird.
Ende der Insiderinformation
18.12.2025 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group
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STRABAG SE |
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Donau-City-Straße 9 |
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Österreich |
| Telefon: |
+43 1 22422 – 1089 |
| Fax: |
+43 1 22422 - 1177 |
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investor.relations@strabag.com |
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| ISIN: |
AT000000STR1 |
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Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
| EQS News ID: |
2247838 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2247838 18.12.2025 CET/CEST
| AT000000STR1 |
| 18.12.2025 | Cembra Money Bank AG | Cembra App neu auch für Privatkreditkundinnen und -kunden verfügbar
 Cembra treibt die Digitalisierung ihrer Produkte und Services kontinuierlich voran. Im Zentrum steht dabei die Entwicklung der Cembra App zu einem produktübergreifenden Tool mit umfassenden Service-Funktionalitäten und hohen Sicherheitsstandards.
Nebst Kreditkarten und Leasing steht die App neu auch Kundinnen und Kunden im Privatkreditgeschäft zur Verfügung. Sie können ihre Verträge, Rechnungen und Zahlungen bequem einsehen und verwalten. Darüber hinaus bietet die App Zugriff auf Produkt- und Vertragsdetails, den aktuellen Stand der Zahlungen, Zahlungsinformationen für E-Banking sowie den jährlichen Zinsausweis. Auch Kontakt- und Adressänderungen können direkt über die App vorgenommen werden. Daneben gibt es ergänzende Versicherungen.
Peter Schnellmann, Business Unit Leader Lending und Mitglied der Geschäftsleitung von Cembra: «Die Mehrheit unserer Kundinnen und Kunden ist heute digital unterwegs. Unser Ziel ist es, ihnen nutzerfreundliche, bedürfnisgerechte Lösungen zu bieten, die sich nahtlos in den Alltag integrieren, und jederzeit sicher und komfortabel genutzt werden können. Mit der Erweiterung der Cembra App auf das Privatkreditgeschäft schaffen wir einen spürbaren Mehrwert: einfacher Zugriff auf alle relevanten Informationen, mehr Transparenz und ein verbessertes Kundenerlebnis.»
| Kontakt |
Nicole Bänninger, Head Corporate Communications
+41 44 439 85 12, media@cembra.ch |
Über Cembra
Cembra ist eine führende Schweizer Anbieterin von innovativen Finanzierungs- und Zahlungslösungen. Die Produktepalette umfasst Privatkredite und Fahrzeugfinanzierungen, Kreditkarten, das Angebot von damit zusammenhängenden Versicherungen sowie Rechnungsfinanzierungen und Sparprodukte.
In den Geschäftsbereichen Lending und Payments betreut Cembra über 2 Millionen Kundinnen und Kunden in der Schweiz und beschäftigt mehr als 850 Mitarbeitende aus rund 40 Ländern. Cembra hat ihren Hauptsitz in Zürich und ist in der ganzen Schweiz über verschiedene Standorte und Online-Vertriebskanäle sowie über Kreditkartenpartner, unabhängige Vermittler und Autohändler tätig.
Cembra ist seit 2013 als unabhängige Schweizer Bank an der SIX Swiss Exchange kotiert. Das Unternehmen wird von Standard & Poor's mit A- bewertet und ist von führenden ESG-Ratingagenturen für ihre starke Leistung im Bereich Nachhaltigkeit anerkannt.
| CH0225173167 |
| 18.12.2025 | Commerzbank Aktiengesellschaft | Commerzbank schließt Aktienrückkauf über rund 1 Mrd. Euro ab
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Commerzbank Aktiengesellschaft
/ Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Commerzbank schließt Aktienrückkauf über rund 1 Mrd. Euro ab
18.12.2025 / 09:20 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Commerzbank schließt Aktienrückkauf über rund 1 Mrd. Euro ab
- Insgesamt 30.972.690 eigene Aktien zurückgekauft (2,75 % des Grundkapitals)
- Vorstandsvorsitzende Bettina Orlopp: „Der Abschluss dieses Aktienrückkaufs untermauert die Stärke unserer Strategie ‚Momentum‘ und ist ein bedeutender Schritt in der Umsetzung unserer Kapitalrückgabe für das Geschäftsjahr 2025.“
Die Commerzbank AG hat ihren fünften Aktienrückkauf am Mittwoch, den 17. Dezember 2025, erfolgreich abgeschlossen. Mit einem Volumen von rund 1 Mrd. Euro war es der bisher größte Rückkauf in der Geschichte der Bank. Die Commerzbank hatte am 25. September 2025 mit dem Rückkauf begonnen und seitdem insgesamt 30.972.690 eigene Aktien (ISIN DE000CBK1001) zu einem Durchschnittspreis von rund 32,28 Euro je Aktie zurückgekauft. Das entspricht einem Anteil von 2,75 % des Grundkapitals der Bank.
„Der Abschluss dieses Aktienrückkaufs untermauert die Stärke unserer Strategie ‚Momentum‘ und ist ein bedeutender Schritt in der Umsetzung unserer Kapitalrückgabe für das Geschäftsjahr 2025“, sagte Bettina Orlopp, Vorstandvorsitzende der Commerzbank. „Aufgrund der gesteigerten Profitabilität in unserem starken, kundenorientierten Geschäftsmodell planen wir, 100 % des Nettoergebnisses vor Restrukturierungsaufwendungen und nach Abzug von AT1-Kuponzahlungen zurückzugeben.“
Die Kapitalrückgabe für das Geschäftsjahr 2025 soll sich aus Aktienrückkäufen sowie einer Dividendenzahlung zusammensetzen.
„Unsere klare und attraktive Kapitalrückgabepolitik setzen wir auch in den kommenden Jahren verlässlich fort“, sagte Finanzvorstand Carsten Schmitt. „Unser Ziel ist und bleibt es, nachhaltig Wert für unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu schaffen.“
Pressekontakt
Kathrin Jones +49 69 9353-45687
Kontakt für Investoren
Ute Sandner +49 69 9353-47708
Über die Commerzbank
Mit ihren beiden Geschäftssegmenten – Firmenkunden sowie Privat- und Unternehmerkunden – bietet die Commerzbank als Universalbank ein umfassendes Portfolio an Finanzdienstleistungen. Sie ist die führende Bank im Firmenkundengeschäft in Deutschland und für den deutschen Mittelstand sowie starke Partnerin von rund 24.000 Firmenkundenverbünden. Rund 30 % der Finanzierung des deutschen Außenhandels werden von der Commerzbank abgewickelt. Mit einer Präsenz in mehr als 40 Ländern ist die Commerzbank überall dort vertreten, wo ihre Mittelstandskunden, Großunternehmen sowie institutionelle Kunden sie benötigen. Zudem begleitet die Commerzbank internationale Kunden mit einem Geschäftsbezug zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz sowie Unternehmen aus ausgewählten Zukunftsbranchen. Mit einem angelegten Vermögen von mehr als 400 Mrd. Euro ist die Commerzbank zugleich eine der führenden Banken für Privat- und Unternehmerkunden in Deutschland. Unter der Marke Commerzbank bietet sie mit ihrem Omnikanalansatz ein umfangreiches Leistungs- und Serviceangebot: online und mobil, telefonisch und per Video im Beratungscenter sowie persönlich in ihren rund 400 Filialen. Unter der Marke comdirect bietet sie als digitale Hauptbank rund um die Uhr alle Kernleistungen und als Leistungsbroker Lösungen für das Sparen, Anlegen und Handeln mit Wertpapieren. Die polnische Tochtergesellschaft mBank S.A. ist eine innovative Digitalbank und betreut knapp 5,9 Millionen Privat- und Firmenkunden überwiegend in Polen sowie in der Tschechischen Republik und der Slowakei.
Disclaimer
Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. Dabei handelt es sich um Aussagen, die keine Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Solche Aussagen in dieser Mitteilung betreffen unter anderem die erwartete zukünftige Geschäftsentwicklung der Commerzbank, erwartete Effizienzgewinne und Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine Wertsteigerung der Commerzbank sowie die erwarteten zukünftigen finanziellen Ergebnisse, Restrukturierungsaufwendungen und sonstige Finanzentwicklungen und -angaben. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Planungen, Erwartungen, Schätzungen und Prognosen des Vorstands. Sie sind von einer Reihe von Annahmen abhängig und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen wesentlich von jenen abweichen, die durch diese in die Zukunft gerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Solche Faktoren sind unter anderem die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa, den USA und in anderen Regionen, in denen die Commerzbank einen erheblichen Teil ihrer Erträge erzielt und einen erheblichen Teil ihrer Vermögenswerte hält, die Preisentwicklung von Vermögenswerten und Entwicklung von Marktvolatilitäten, insbesondere aufgrund der andauernden europäischen Schuldenkrise, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen zur Verbesserung des Geschäftsmodells, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement, Risiken aufgrund regulatorischer Änderungen sowie andere Risiken. In die Zukunft gerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Die Commerzbank ist nicht verpflichtet, die in dieser Mitteilung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung eintreten.
18.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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2247842 |
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EQS News-Service |
2247842 18.12.2025 CET/CEST
| DE000CBK1001 |
| 18.12.2025 | Commerzbank Aktiengesellschaft | Commerzbank Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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Commerzbank Aktiengesellschaft
/ Aktienrückkauf
Commerzbank Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
18.12.2025 / 09:15 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Frankfurt am Main, den 18. Dezember 2025
Stand Aktienrückkauf
Im Zeitraum vom 15. Dezember 2025 bis einschließlich 17. Dezember 2025 hat die Commerzbank AG insgesamt 1.123.949 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 24. September 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
| Rückkauftag |
Stück Aktien |
Durchschnittskurs (EURO) |
| 15.12.2025 |
344.990 |
34,7836 |
| 16.12.2025 |
430.250 |
34,8634 |
| 17.12.2025 |
348.709 |
34,7945 |
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 25. September 2025 bis einschließlich 17. Dezember 2025 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 30.972.690 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Commerzbank AG erfolgte im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und den multilateralen Handelssystemen Cboe (CEUX), Turquoise (TQEX) und Aquis (AQEU) durch eine von der Commerzbank AG beauftragte Bank.
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2248114 18.12.2025 CET/CEST
| DE000CBK1001 |
| 18.12.2025 | Reolink Innovation Inc. | Reolink zeigt auf der CES 2026 die Zukunft seiner KI-Sicherheitskameras
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Reolink Innovation Inc.
/ Schlagwort(e): Produkteinführung/Sonstiges
Reolink zeigt auf der CES 2026 die Zukunft seiner KI-Sicherheitskameras
18.12.2025 / 09:10 CET/CEST
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DÜSSELDORF, Deutschland, 18. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Reolink stellt auf der CES 2026, einer der weltweit führenden Messen für Consumer Technology, die vom 6. bis 9. Januar in Las Vegas stattfindet, einen KI-Hub, eine neue Flutlichtkamera und eine innovative Dreifachobjektiv-Kameraserie vor. Das Unternehmen präsentiert die Neuheiten an Stand 52817 der Venetian Expo. 
CES-Besucher können dort als Erste die neuen ReoNeura™-KI-Funktionen erleben, die zukünftig auch für ältere Reolink-Kameras bereitgestellt werden. Das Unternehmen hat dafür seine fortschrittliche KI-Technologie in einen eigenständigen Hub integriert. Funktionen wie die automatische Erkennung, Videosuche und Datenverarbeitung werden darüber komplett lokal verarbeitet. Damit lassen sich Verzögerungen und Datenschutzbedenken im Zusammenhang mit der Cloud vermeiden. Der KI-Hub ist nahtlos mit Reolink-Kameras, NVRs und Home Hubs kompatibel. Neben den genannten proaktiven Sicherheitsoptionen, zeigt das Unternehmen auch eine verbesserte Situationserkennung in verschiedenen Überwachungsszenarien. Außerdem stellt Reolink seine neue Dreifachobjektiv-Kameraserie vor. Die Produktreihe besticht durch klare Bilder und vollumfängliche Abdeckung. Die Kameras verfügen über eine Ultra-HD-Auflösung von bis zu 24 MP mit einem intelligenten System zur Objektverfolgung. Nutzer profitieren von zwei Ansichten gleichzeitig: Eine zeigt einen nahtlosen 180°-Panoramaüberblick, während ein PT-Objektiv durch Schwenk- und Neigefunktion eine detaillierte 360°-Abdeckung bietet. Damit gewährleistet die neue Kameraserie einen noch stärkeren Rundumschutz. Auch die bekannte Floodlight-Serie von Reolink erhält im Rahmen der diesjährigen CES eine neue, solarbetriebene Ergänzung. Das neueste Modell verfügt über ein integriertes Solarpanel und ist dadurch eine flexible und praktische Sicherheitslösung für Privathaushalte und Unternehmen. Neben der neuen Kamera sind bei der Produktpräsentation auch die bewährte Elite Floodlight WiFi mit 4K-180°-Panoramaansicht und die 4K-PTZ Kamera TrackFlex Floodlight WiFi zu sehen. Reolink stellt diese Produkte im Rahmen einer Keynote am 6. Januar um 14:30 Uhr Ortszeit am eigenen Stand vor. Weitere Informationen zu Reolink auf der CES 2026 finden Sie auf der entsprechenden Landingpage. Über Reolink Reolink bietet intelligente Sicherheitslösungen für Privathaushalte und Unternehmen an und strebt mit seiner breiten Produktpalette ein nahtloses Sicherheitserlebnis an. Das Unternehmen bietet Millionen von Kunden weltweit Videoüberwachung und Schutz und zeichnet sich durch sein Engagement für innovative Sicherheitstechnologien aus. Erfahren Sie mehr über Reolink-Angebote unter Reolink.com. Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2847780/Reolink_at_CES_2026__Hall_A_D__Booth_52817.jpg
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18.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2248170 18.12.2025 CET/CEST
| noisin501102 |
| 18.12.2025 | Jackery | Neues Format, direkter DC-Output, vertraute Leistungsstärke: Allrounder Jackery Explorer 300D schließt Lücke zwischen Powerbank und Powerstation // 60 Euro Early Bird Rabatt
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Jackery
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Neues Format, direkter DC-Output, vertraute Leistungsstärke: Allrounder Jackery Explorer 300D schließt Lücke zwischen Powerbank und Powerstation // 60 Euro Early Bird Rabatt
18.12.2025 / 09:05 CET/CEST
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DÜSSELDORF, Deutschland, 18. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Jackery, führender Anbieter portabler Energielösungen, erweitert sein Portfolio um eine besonders kompakte und effiziente Powerstation im Speaker-Format. Die neue Explorer 300D empfiehlt sich mit einer Kombination aus reduzierter Größe, hoher Energieeffizienz und reinem DC-Output als zuverlässige und alltagstaugliche Stromquelle – egal ob im mobilen Office, für Outdoor-Aktivitäten oder beim Camping. Der langlebige LiFePO4-Speicher kommt im neuen Hochkant-Design mit einem Tragegurt, der gleichzeitig auch ein hocheffizientes 140-Watt-Ladekabel ist. Direkter DC-Output sorgt für hohe Effizienz und Stabilität Mit 288 Wh (90.000 mAh) Kapazität, drei USB-C-Ports, einem USB-A-Anschluss sowie einer 12-Volt-Buchse liefert der Explorer 300D bis zu 300 Watt Strom. Statt eines klassischen Wechselrichters setzt das kompakte Modell vollständig auf Gleichstrom. Dadurch arbeitet die kleine Powerstation nicht nur ohne Umwandlungsverluste besonders effizient und leichtgewichtig, sondern deckt auch ein breites Spektrum aktueller Mobil- und Arbeitsgeräte ab, die intern ohnehin mit Gleichstrom betrieben werden – von Smartphones und Tablets über mobile Router und Kameras bis hin zu Laptops. Die gesamte Elektronik kommt ohne Lüfter aus und arbeitet entsprechend geräuschlos. Kompakte Bauform und durchdachte Transportlösung Mit nur 2,5 kg Gewicht und einer deutlich kleineren Bauform als bei den meisten Powerstations mit vergleichbarer Kapazität, ist das neue Jackery Modell mit Maßen von 120,24 x 118,6 x 183 mm (L x B x H) auf hohe Mobilität ausgelegt. Ein besonderes Detail ist das zugehörige 140-Watt-USB-C-Ladekabel, das gleichzeitig als Tragegriff dient und bis zu 10 kg Zuglast standhält. Optional stehen ein Schultergurt sowie eine kompakte Schutztasche zur Verfügung, die den Transport weiter erleichtern. Flexible Lademöglichkeiten und langlebige LFP-Technologie Die Powerstation selbst lässt sich wahlweise über USB-C, mobile Jackery SolarSaga Solarpanels oder den 12-Volt-Autoadapter zügig laden. Zum Einsatz kommen automotive LiFePO₄-Zellen, die auf eine besonders lange Lebensdauer ausgelegt sind und selbst nach rund 4.000 Ladezyklen noch bis zu 70 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität behalten. Damit bietet der Explorer 300D eine verlässliche Energiereserve für bis zu zehn Jahre regelmäßiger Nutzung. Ergänzend sorgt Jackerys ZeroDrain-Technologie dafür, dass der Energiespeicher auch nach längerer Lagerung nahezu vollständig geladen bleibt: Bei 100 Prozent Ladestand verbleiben nach einem Jahr ohne Nutzung über 99 Prozent der Kapazität*. Nicht zuletzt ist das handliche Kraftpaket auf einen breiten Temperaturbereich von –15 bis 45 Grad Celsius ausgelegt und damit sowohl im Winter als auch im Sommer zuverlässig nutzbar. Darüber hinaus sorgt ein intelligentes BMS-System mit über 10 Schutzmechanismen rund um Überladung, Tiefentladung, Kurzschluss, Überspannung uvm. für maximale Sicherheit – auch für angeschlossene Geräte. Eine integrierte LED-Leuchte bietet bei Dunkelheit ein angenehmes Licht, während eine Blinkfunktion für Notfallsituationen das Setup abrundet. Verfügbarkeit & Preis Der neue mobile Energie-Allrounder Jackery Explorer 300D ist ab dem 23. Dezember 2025 erhältlich und das gleich mit Early Bird Rabatt: Bis zum 31. Dezember senkt Jackery die UVP im eigenen Onlineshop von 239 Euro auf 179 Euro. Dabei gewährt das Unternehmen zu der 3-jährigen Produktgarantie eine Verlängerung auf 5 Jahre bei Registrierung. *Getestet unter Laborbedingungen bei Raumtemperatur (25 ± 3 °C) und 100 % Ladezustand. Pressekontakt: Nadine Konstanty PR KONSTANT Tel.: +49 211 73063360 Mail: nadine@konstant.de Photo - https://mma.prnewswire.com/media/2847802/jackery_explorer_300d.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2618761/5686823/Jackery_Logo.jpg
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2248012 18.12.2025 CET/CEST
| noisin179547 |
| 18.12.2025 | GBC Mittelstandsanleihen Index | Original-Research: GBC Mittelstandsanleihen Index (von GBC AG):
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Original-Research: GBC Mittelstandsanleihen Index - von GBC AG
18.12.2025 / 09:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von GBC AG zu GBC Mittelstandsanleihen Index
| Unternehmen: |
GBC Mittelstandsanleihen Index |
| ISIN: |
DE000SLA1MX8 |
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| Anlass der Studie: |
Research Comment (Update Dezember 25) |
| Letzte Ratingänderung: |
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| Analyst: |
Marcel Goldmann, Niklas Ripplinger, Manuel Hölzle |
Index-Anleihe im Fokus: PNE AG*7,11:
PNE AG: Stark positionierter Projektentwickler mit zunehmendem Anteil wiederkehrender Erträge
Die PNE AG ist ein führendes Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien mit Sitz in Cuxhaven, das sich auf die Projektierung, Errichtung, den Verkauf sowie den Betrieb von Windparks an Land und auf See spezialisiert hat. Ergänzt wird das Geschäftsmodell durch die Entwicklung von Photovoltaikprojekten sowie die Bereitstellung umfassender Energielösungen und Services entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Mit einem internationalen Projektportfolio von mehreren Gigawatt in unterschiedlichen Entwicklungsstadien zählt die PNE AG zu den bedeutenden Playern im europäischen Energiemarkt und baut ihre Präsenz zunehmend auch in außereuropäischen Märkten aus.
Die Wachstumsstrategie der PNE AG basiert auf einer ausgewogenen Mischung aus Projektverkäufen und eigenem Kraftwerksbetrieb, einer robusten Finanzierungspolitik sowie der fortschreitenden Digitalisierung und Vernetzung ihrer Prozesse. In den Kernmärkten wird eine klare Strategie der Diversifizierung über verschiedene Technologien (Wind, Solar, PPA-Dienstleistungen) sowie eine verstärkte Marktpenetration verfolgt. Unterstützt werden diese Bemühungen durch den Ausbau langfristiger Kunden- und Investorenbeziehungen sowie einer durchgehenden Integration von Services für den gesamten Lebenszyklus von Energieanlagen.
Die PNE AG erzielte im Geschäftsjahr 2024 eine Gesamtleistung von 342,6 Mio. € und übertraf damit den Vorjahreswert von 267,8 Mio. € deutlich, was einem Anstieg von 27,9 % entspricht. Maßgeblich für diese dynamische Entwicklung war das Segment Projektentwicklung, das durch den Verkauf zweier Windparks einen spürbaren Umsatzschub verzeichnete. Das EBITDA erreichte 69,0 Mio. € nach 39,9 Mio. € im Vorjahr und legte damit um 72,9 % zu. Ausschlaggebend für diese EBITDA Steigerung war insbesondere, dass die Material- und Personalkosten deutlich weniger stark zunahmen als die Erträge.
In den ersten 9 Monaten 2025 konnte die PNE AG trotz der widrigen Windverhältnisse besonders im ersten Quartal eine Gesamtleistung mit 263,7 Mio. € (VJ: 210,9 Mio. €) deutlich über dem Vorjahresniveau liefern. Zugleich wurden fünf weitere Windparks in Betrieb genommen. Das EBITDA lag mit 26,6 Mio. € (VJ: 6,2 Mio. €) ebenfalls deutlich über dem Vorjahr. Aufgrund ihrer gut gefüllten Projektpipeline und einigen Verkäufen bestätigt der Vorstand weiterhin die ausgegebene Prognose zwischen 70 und 110 Mio. € EBITDA.
Die begebene Anleihe der PNE AG hat einen Kupon von 5,00% und eine 5-jährige Laufzeit mit etwa 1,5 Jahren Restlaufzeit. Der Kurs der Anleihe liegt aktuell bei 99,45%. Da wir die PNE AG als solide einstufen und die Anleihe mit ihrem Kupon als attraktiv, befindet sich die Anleihe weiterhin in unserem GBC Mittelstandsanleihenindex.
Newsflash zu den Anleihen im Index:
Abo Energy GmbH & Co. KGaA*11:
Die Abo Energy reduziert ihre Prognose für das Jahresergebnis auf rund -95 Mio. € (zuvor: 29 bis 39 Mio. €). Grund dafür ist eine schnellere Wandlung des Marktes als prognostiziert.
Katjes International GmbH & Co. KG*11:
Die Katjes International erwirbt die britische Healthy Snacking Marke Graze von Unilever. Die Transaktion erfolgt als Carve-Out von Unilever und der Übernahme von ca. 200 Mitarbeitern und der Produktionsstätte in London.
Mutares SE & Co. KGaA*11:
Die Mutares SE hat die Übernahme der Kransparte von JOST abgeschlossen und sichert sich damit einen Umsatz in Höhe von 100 Mio. €. Zudem wurde die Übernahme der M3 Group in Schweden ebenfalls abgeschlossen mit einem Umsatzvolumen von 35 Mio. €.
reconcept GmbH*11:
Die reconcept GmbH bietet einen neuen Green Global Energy Bond II aufgrund der starken Retail-Nachfrage an. Das Volumen soll bis zu 10 Mio. € betragen mit einem Coupon von 7,75%. Die Laufzeit beträgt 6 Jahre.
The Platform Group AG*11:
Die The Platform Group AG schließt den geplanten Verkauf von 3 nicht zum Kerngeschäft gehörenden Portfoliounternehmen ab. Diese waren für 0,2% des Umsatzes der Gruppe verantwortlich.
Vossloh AG*11:
Die Vossloh AG platziert ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 600 Mio. €, um den Erwerb der Sateba zu finanzieren. Die Transaktion war deutlich überzeichnet, besonders bei institutionellen Anlegern.
Performance und Zusammensetzung des GBC Mittelstandsanleihen Index (GBC MAX)
Die größten Positionen des GBC MAX (nach Neuanpassung) stellen im November 2025 die Anleihen der Branicks Group AG; der Mutares SE & Co. KGaA; der PHM Group Holding Oyj, der Lottomatica Group S.p.A. und der Hornbach Baumarkt AG dar. Diese fünf Positionen machen zum Betrachtungszeitpunkt insgesamt 27,7% des Index aus. Die verbleibenden restlichen 72,3% verteilen sich demnach auf die weiteren Anleihen und sonstigen Wertpapiere.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: 20251217_GBC_MAX_Newsupdate_PNE_Dezemeber
Kontakt für Rückfragen:
GBC AG Halderstraße 27 86150 Augsburg 0821 / 241133 0 research@gbc-ag.de ++++++++++++++++ Offenlegung möglicher Interessenskonflikte nach §34b Abs. 1 WpHG und FinAnV Beim oben analysierten Unternehmen ist folgender möglicher Interessenkonflikt gegeben: (5a, 7, 11); Einen Katalog möglicher Interessenkonflikte finden Sie unter: http://www.gbc-ag.de/de/Offenlegung +++++++++++++++ Datum (Zeitpunkt) Fertigstellung: 17.12.2025 (15:47 Uhr) Datum (Zeitpunkt) erste Weitergabe: 18.12.2025 (09:00 Uhr)
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2247836 18.12.2025 CET/CEST
| DE000SLA1MX8 |
| 18.12.2025 | Swissnet AG | swissnet Group stärkt digitale Infrastruktur des See-Spitals Horgen mit hochredundanter Datenanbindung
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Swissnet AG
/ Schlagwort(e): Sonstiges
swissnet Group stärkt digitale Infrastruktur des See-Spitals Horgen mit hochredundanter Datenanbindung
18.12.2025 / 09:00 CET/CEST
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swissnet Group stärkt digitale Infrastruktur des See-Spitals Horgen mit hochredundanter Datenanbindung
Berg, Schweiz – 18. Dezember 2025 – Die swissnet Group (ISIN: CH0451123589 – Ticker: MLBMD) wurde vom See-Spital Horgen mit der Modernisierung und Absicherung seiner Standortkonnektivität beauftragt. Das Projekt umfasst ein Gesamtvolumen von 296.000 Schweizer Franken und beinhaltet den Aufbau einer vollständig neu konzipierten, fünffach redundanten Datenleitungsarchitektur, die auf mehreren Providern und unterschiedlichen Übertragungstechnologien basiert. Ziel ist die Absicherung aller kritischen Kommunikations- und IT-Prozesse des Spitals durch eine hochverfügbare, ausfallresistente Infrastruktur, die den besonderen Anforderungen eines klinischen Betriebs gerecht wird.
Im Rahmen des Projekts implementiert swissnet eine verteilte Leitungsarchitektur, die mehrere Netzbetreiber, Zugangstechnologien und physische Trassen kombiniert. Dieses Konzept stellt sicher, dass selbst im Falle von Netzstörungen, Provider-Ausfällen oder infrastrukturellen Unterbrechungen ein unterbrechungsfreier Klinikbetrieb gewährleistet bleibt. Die redundant ausgelegten Datenpfade bilden die Grundlage für sämtliche digitale Services des Spitals – von medizinischer Dokumentation über interne Kommunikation bis hin zu administrativen Anwendungen. Zusätzlich übernimmt swissnet den langfristigen Managed Service für Überwachung, Betrieb und kontinuierliche Optimierung der Leitungsinfrastruktur.
„Mit dem See-Spital Horgen realisieren wir ein Projekt, das exemplarisch zeigt, welche Bedeutung hochverfügbare Konnektivität in einem medizinischen Umfeld hat“, sagt Boris Tölzel, Head of Solutions CH. „Die fünffach redundante Anbindung sorgt dafür, dass alle kritischen Systeme auch unter außergewöhnlichen Bedingungen stabil arbeiten. Wir freuen uns, das See-Spital mit einer Infrastruktur zu unterstützen, die Ausfallsicherheit, Performance und Zukunftsfähigkeit auf ein neues Niveau hebt.“
Die technische Umsetzung startet 2026 und wird in mehreren Phasen realisiert. Der anschließende Managed Service trägt ab Betriebsbeginn zu stabilen, wiederkehrenden Umsätzen der swissnet Group bei.
Über swissnet Group
Die swissnet Group ist ein führender Anbieter von standortbasierten Marketing-Softwarelösungen (LBM), Wi-Fi-Infrastruktursystemen und Wi-Fi-Gäste-Hotspots. Die Gruppe bedient Kunden unter anderem in den Bereichen Einzelhandel, Gastgewerbe, Gesundheitswesen und öffentlicher Sektor. Mit ihren Tochtergesellschaften verfügt die swissnet Group zudem über herausragende Expertise in den Bereichen digitale Transformation und Software as a Service. Mit intelligenten und vollständig cloudbasierten Technologien unterstützt die swissnet Group Unternehmen bei ihren Omnichannel-Strategien und bietet so greifbaren Mehrwert und Erfolg.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.swissnet.ag
18.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2247422 18.12.2025 CET/CEST
| CH0451123589 |
| 18.12.2025 | AUTO1 Group SE | AUTO1 Group erweitert KI-basierte Schadenerkennung auf fünf Produktionszentren zur Steigerung der Qualität und Effizienz
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AUTO1 Group SE
/ Schlagwort(e): Sonstiges
AUTO1 Group erweitert KI-basierte Schadenerkennung auf fünf Produktionszentren zur Steigerung der Qualität und Effizienz
18.12.2025 / 09:00 CET/CEST
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AUTO1 Group erweitert KI-basierte Schadenerkennung auf fünf Produktionszentren zur Steigerung der Qualität und Effizienz
Berlin, 18. Dezember 2025 – AUTO1 Group SE, Europas führende Plattform für den Kauf, Verkauf und die Finanzierung von Gebrauchtwagen, setzt ihre KI-basierte AUTO1 Car Audit Technology (AUTO1 CAT) nun in fünf Autohero Gebrauchtwagen-Produktionszentren in Deutschland, Spanien, Frankreich und seit Dezember auch in Italien ein.
AUTO1 CAT setzt neue Maßstäbe bei der Effizienz und Transparenz im Aufbereitungsprozess der AUTO1 Group. Durch die nahtlose Integration modernster Hardware mit fortschrittlicher, KI-basierter Technologie scannt das System Fahrzeuge mithilfe mehrerer Kameras und erkennt rund 90% aller Fahrzeugschäden wie Dellen und Kratzer in Echtzeit. Die dabei generierten Bilder und KI-basierten Analysen fließen direkt in das digitale Aufbereitungssystem der AUTO1 Group ein.
„Wir freuen uns, AUTO1 CAT in weiteren Produktionszentren einzuführen und so unsere Fahrzeuginspektionen noch effizienter und effektiver zu machen,” sagt Karol Niznik, SVP Production, Logistics und Procurement bei der AUTO1 Group. „Unsere KI-gestützte Technologie ermöglicht uns, datenbasierte Entscheidungen im Aufbereitungsprozess zu treffen und sorgt für noch mehr Transparenz für unsere Kundinnen und Kunden bei der Auswahl ihres nächsten Autohero-Fahrzeugs.“
Die AUTO1 Group nutzt AUTO1 CAT zu Beginn des Aufbereitungsprozesses ihrer Retail-Fahrzeuge, um alle relevanten Schäden zu identifizieren, sowie zur Qualitätskontrolle nach den Reparaturen, damit verbleibende Gebrauchsspuren genau dokumentiert und transparent an Kundinnen und Kunden kommuniziert werden. Mit ihrem Qualitätssicherungssystem bietet das Unternehmen eine hervorragende Fahrzeugqualität, maximale Transparenz und ein sorgenfreies Einkaufserlebnis.
AUTO1 Group plant, die Technologie zur Schadenerkennung im Jahr 2026 in weiteren Autohero-Produktionszentren einzuführen.
Der Rollout von AUTO1 CAT hat keinen Einfluss auf den finanziellen Ausblick der AUTO1 Group.
Über AUTO1 Group
Die 2012 gegründete AUTO1 Group ist Europas führende Plattform für den Kauf, Verkauf und die Finanzierung von Gebrauchtwagen. Mithilfe von Technologie und Daten maximiert die AUTO1 Group Mehrwerte für Kund:innen und Partnerhändler in Europa über drei Marken hinweg: wirkaufendeinauto.de, Autohero und AUTO1.com. Mit wirkaufendeinauto.de und den Schwestermarken bietet die Gruppe Kund:innen einen schnellen und einfachen Weg, ihr Auto zu verkaufen. Mit ihrer Retail-Marke Autohero macht die Gruppe das Finden, Kaufen und Finanzieren von Gebrauchtwagen in hervorragender Qualität für Privatpersonen einfach und stressfrei. AUTO1.com ist Europas größte Handelsplattform für Autohändler und unterstützt sie beim Wachstum ihres Geschäfts. Das Unternehmen ist in über 30 Ländern aktiv, beschäftigte Ende 2024 europaweit 6.300 Mitarbeitende, verkaufte 2024 690.000 Fahrzeuge und erzielte 2024 einen Umsatz von 6,3 Mrd. EUR. AUTO1 Group ging im Februar 2021 an die Frankfurter Wertpapierbörse und wird derzeit im MDAX gehandelt. Weiterführende Informationen finden Sie unter www.auto1-group.com.
Investor Relations Kontakte
Philip Reicherstorfer
Group Treasurer
Tel: +49 (0)30 - 2016 38 213
Email: ir@auto1-group.com
Maria Shevtsova
Head of Investor Relations
Tel: +49 (0)170 556 9259
Email: ir@auto1-group.com
Media Relations Kontakt
Christine Preyer
Director Communications & PR
Tel: +49 (0)175 64 59 192
Email: press@auto1-group.com
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10961 Berlin |
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MDAX |
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2247674 |
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EQS News-Service |
2247674 18.12.2025 CET/CEST
| DE000A2LQ884 |
| 18.12.2025 | La Française Group | Crédit Mutuel Asset Management: Anfang einer durch künstliche Intelligenz ausgelösten Rezession für Angestellte?
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EQS-Media / 18.12.2025 / 08:57 CET/CEST
Anfang einer durch künstliche Intelligenz ausgelösten Rezession für Angestellte?
Fertiggestellt am 2. Dezember 2025
Von Yingwei Lin, Extra-financial Research-Analyst, Crédit Mutuel Asset Management
Crédit Mutuel Asset Management ist eine Asset-Management-Gesellschaft der Groupe La Française, der Holdinggesellschaft des Asset-Management-Geschäftsbereichs der Credit Mutuel Alliance Fédérale.
- Derzeit bedroht KI zwar bestimmte Aufgabenbereiche, schafft aber auch neue. Dadurch verändert sich die Arbeitswelt allmählich, und von den Beschäftigten werden zunehmend analytische, strategische und funktionsübergreifende Kompetenzen verlangt.
- Personalabbau wird nicht nur durch Effizienzsteigerungen aufgrund von KI vorangetrieben, sondern auch durch finanziellen Druck, wie Margeneinschränkungen oder – in einigen Fällen – den Wunsch, die Wirksamkeit der eingesetzten Technologien exemplarisch zur Schau zu stellen.
Seit Anfang 2025 gibt es so viele Entlassungsankündigungen wie selten zuvor seit der Pandemie. In Sektoren wie Technologie, Logistik, Automobilindustrie und Telekommunikation werden Zehntausende von Arbeitsplätzen abgebaut. Von Intel (24.000) über UPS (20.000) Amazon (30.000) bis Verizon (15.000) und sogar Bosch (13.000) – die Zahlen steigen weiter und befeuern die Annahme, dass KI nach und nach menschliche Arbeitskräfte ersetzen wird. Einige Unternehmen wie Salesforce und Amazon machen keinen Hehl daraus, dass ein Teil ihres Personalabbaus auf KI zurückzuführen ist.
Dieses Phänomen ist global: Es betrifft die USA, Europa und sogar Asien und ähnelt eher einer strukturellen Neugestaltung der Arbeitswelt als einer zyklischen Anpassung. Ursprünglich auf Verwaltungs- und Supportfunktionen beschränkt, erweitert KI nun ihren Einflussbereich auf komplexere Aufgaben.
Strukturelle Transformation und finanzielle Kompromisse meistern
Nach Schätzungen von Salesforce könnte KI bis zu 50 % der internen Aufgaben übernehmen – was die Entscheidung für Entlassungen teilweise rechtfertigt. Allerdings kann KI nicht allein für den gesamten Personalabbau verantwortlich gemacht werden, da noch andere Faktoren eine Rolle spielen:
- Übermäßige Einstellungen nach der Pandemie: Bestimmte Branchen, wie Consulting und Technologie, haben in großem Umfang Personal eingestellt. Die derzeitige Konjunkturabschwächung erfordert jedoch Anpassungen.
- Margendruck: Unternehmen versuchen, Kosten zu senken und ihre Ressourcen auf die strategisch wichtigsten Aktivitäten zu konzentrieren.
Um die Folgen von KI auf den Arbeitsmarkt richtig einschätzen zu können, ist es daher wichtig, zwischen zyklischen und direkt durch KI verursachten Arbeitsplatzverlusten zu unterscheiden.
Die Coué-Autosuggestion der KI: eine neue narrative Fassade
KI ist mittlerweile zu einem Marketing-Schlagwort geworden, das als Garant für Fortschritt und Performance gilt. Für einige Unternehmen ist diese Integration jedoch eher eine Nebelkerze als eine echte strategische Neuausrichtung oder ein Wachstumsmotor. Laut dem Global AI Confessions Report (März 2025)[1] fürchten 74 % der CEOs um ihren Arbeitsplatz, wenn sie nicht schnell messbare Geschäftserfolge im Zusammenhang mit KI vorweisen können. Dieser Druck führt zu einem Anstieg von KI-Projekten. Dabei schätzen die befragten Führungskräfte, dass etwa 35 % dieser Initiativen reine Vorzeigeprojekte sind – ein Phänomen, das als „AI Washing” bezeichnet wird.
Darüber hinaus geht dieser KI-Wettlauf mit massiven Investitionen einher: In diesem Jahr werden die Technologiegiganten voraussichtlich mehr als 380 Milliarden US-Dollar[2] in KI-Infrastruktur investieren. Dies wirft eine entscheidende Frage auf: Woher sollen die Mittel zur Finanzierung dieser kolossalen Summen kommen? Auf den ersten Blick scheinen die steigenden Aktienkurse der Technologieunternehmen ausreichend zu sein, um die erforderlichen Mittel zu beschaffen. Die Dynamik der gegenseitigen Beteiligungen zwischen den großen Technologieunternehmen, die sich gegenseitig stärken[3], erzeugt jedoch einen Blasen-Effekt und zwingt diese Unternehmen, die Profitabilität ihrer KI-Projekte schnell unter Beweis zu stellen. Noch gleichen die tatsächlichen Produktivitätssteigerungen jedoch die entstandenen Kosten nicht aus. Diese Diskrepanz führt zu einer sich selbst erfüllenden Logik: Unternehmen sind gezwungen, die Wirksamkeit der eingesetzten Technologien symbolisch zu bestätigen, um das Vertrauen des Marktes aufrechtzuerhalten und ein Platzen der Blase zu verhindern. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der Personalabbau zu einem der wichtigsten Hebel geworden ist, um die erwarteten Gewinne zu realisieren und den Eindruck zu verstärken, dass KI die Ursache für diese Gewinne ist.
Diese Logik gilt nicht nur für den Technologiesektor: Auch andere Unternehmen greifen diese Argumentation auf und behaupten, sie würden „Mitarbeiter entlassen, weil sie durch KI effizienter geworden sind“ – obwohl die tatsächliche Integration dieser Tools noch unklar ist.
KI: Was sind die tatsächlichen Vorteile? Das Ende der Routineaufgaben? Ersetzte oder neugestaltete Arbeitsplätze?
Die Kluft zwischen den Versprechungen rund um KI und dem tatsächlich geschaffenen Wert dürfte zu einer allmählichen Marktkorrektur führen. Laut Gartner könnten bis zu 40 %[4] der agentenbasierten KI-Projekte bis 2027 aufgrund überhöhter Kosten, unklarer Nutzen oder schlecht gemanagter Risiken eingestellt werden.
Dennoch sind die Einflüsse der KI auf das Arbeitsumfeld sehr real. Sie ermöglicht die Automatisierung zahlreicher repetitiver und informativer Aufgaben (wenn auch nicht aller) und verändert damit nach und nach die Arbeitsabläufe. Oft unterschätzen die Mitarbeiter jedoch die Geschwindigkeit, mit der sich diese Technologien weiterentwickeln.
Ein Beispiel: OpenAI hat rund hundert ehemalige Investmentbanker eingestellt, um eine KI zu trainieren, die komplexe Finanzmodellierungen durchführen kann – eine Aufgabe, die früher Junior-Analysten zugeteilt wurde. Dadurch werden Einstiegsmöglichkeiten in diese Berufe immer weniger oder verschwinden sogar ganz. Verschiedene Studien zeigen, dass Unternehmen, die diese Technologie intensiv nutzen, jetzt weniger junge Fachkräfte einstellen als früher. Zwischen Januar 2024 und Juli 2025 gingen die Stellenanzeigen für junge Talente weltweit um 24 Prozentpunkte[5] zurück.
Ältere und erfahrenere Arbeitnehmer sind derzeit noch weniger betroffen, könnten sich jedoch einem raschen Wandel der erforderlichen Qualifikationen stellen müssen.
Ausbilden statt ersetzen: Eine strategische Notwendigkeit
Fachkräfte müssen nun: 1) Differenzierende Fähigkeiten identifizieren 2) Kreativität, kritisches Denken, Branchenexpertise und Systemdenken entwickeln 3) Entwicklungen in ihrer Branche und ihrem Unternehmen verfolgen 4) Den Umgang mit KI-Tools erlernen.
KI zu beherrschen, bedeutet nicht, ein Experte auf diesem Gebiet zu werden, sondern vielmehr, sie im Alltag genauso wie herkömmliche Bürotools einsetzen zu können. Dazu gehört auch, dass man weiß, wie man die Zuverlässigkeit und Qualität von Daten hinterfragt und überprüft, Voreingenommenheit in den generierten Ergebnissen vermeidet und sich an die Grundsätze der Vertraulichkeit und Berufsethik hält, die für ihre Nutzung gelten.
Einige Unternehmen verschärfen bereits ihre Anforderungen. So hat beispielsweise Accenture mehrere tausend Mitarbeiter entlassen, die KI nicht in ihre Arbeitsabläufe integrieren konnten, während KPMG nun von jedem Berater verlangt, den täglichen Einsatz von KI zu begründen. KI verändert unsere Arbeitsweise: Die Herausforderung besteht darin, diese Tools anzunehmen und in Weiterbildung zu investieren, anstatt den Wandel einfach nur zu erdulden. Das eigentliche Risiko besteht daher nicht nur im Verlust des Arbeitsplatzes, sondern auch in der beruflichen Obsoleszenz.
Unternehmen müssen bei diesem Wandel eine zentrale Rolle spielen: Sie sollten für einen fairen Umstieg sorgen, damit Produktivitätssteigerungen nicht zu schlechteren Beschäftigungsbedingungen führen. Dies erfordert einen konstruktiven Sozialdialog, umfassende Schulungsprogramme, die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit, die Gewährleistung von Fairness bei Abfindungsplänen und Transparenz bei der Entscheidungsfindung. Schulungen sollten nicht als Kostenfaktor betrachtet werden, sondern als strategische Investition, als Motor für Stabilität und Produktivität, die für den langfristigen Erfolg unerlässlich sind.
La Française Pressekontakt
La Française Systematic Asset Management GmbH
Bianca Tomlinson
Neue Mainzer Straße 80
60311 Frankfurt
Tel. +49 (0)69 975743 03 bianca.tomlinson@la-francaise.com https://www.la-francaise-systematic-am.com
Heidi Rauen +49 69 339978 13 | hrauen@dolphinvest.eu
Disclaimer
Dieser Kommentar dient ausschließlich zu Informationszwecken. Die Bezugnahme auf bestimmte Wertpapiere dient lediglich der Veranschaulichung. Sie ist nicht dazu bestimmt, Direktinvestitionen in diese Wertpapiere zu fördern. Die von La Française geäußerten Meinungen basieren auf den aktuellen Marktbedingungen und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen basieren auf Quellen, die als zuverlässig angesehen werden, jedoch übernimmt die La Française-Gruppe keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Gültigkeit oder Relevanz. Veröffentlicht von La Française Finance Services mit Sitz in 128 boulevard Raspail, 75006 Paris, Frankreich, einem von der Autorité de Contrôle Prudentiel als Wertpapierdienstleister regulierten Unternehmen, Nr. 18673, und am 4. November 2016 bei der ORIAS (www.orias.fr) unter der Nummer 13007808 registriert, ist eine Tochtergesellschaft von La Française. Crédit Mutuel Asset Management: 128 Boulevard Raspail, 75006 Paris ist eine von der Autorité des marchés financiers unter der Nummer GP 97 138 zugelassene Vermögensverwaltungsgesellschaft und seit dem 11.04.2025 bei der ORIAS (www.orias.fr) unter der Nummer 25003045 registriert. Aktiengesellschaft (Société Anonyme) mit einem Aktienkapital von 3.871.680 €, RCS Paris Nr. 388 555 021. Internet-Kontaktdaten der Aufsichtsbehörden: Aufsichts- und Abwicklungsbehörde (ACPR) www.acpr.banque-france.fr, Finanzmarktaufsichtsbehörde (AMF) www.amf-france.org.
[1] Muehmel, Kurt. « The High-Stakes Reality of Leading With AI: Confessions From 500 Global CEOs ». Dataiku Stories – Blog, 27. März 2025
[2] Levy, Ari. « How much Google, Meta, Amazon and Microsoft are spending on AI – Tech’s $380 billion splurge: This quarter’s winners and losers of the AI spending boom ». CNBC, 31. Oktober 2025
[3] Représentation des valeurs de marché des entreprises du secteur de l’IA. Quelle: Bloomberg News-Berichterstattung, 2025
[4] Gartner. « Gartner Predicts Over 40 Percent of Agentic AI Projects Will Be Canceled by End of 2027 ». Gartner Newsroom – Pressemitteilung, 25. Juni 2025
[5] Randstad. « 24% Decline in Financial Services Junior Roles Spurs Shift to an AI-Driven, Skills-First Approach ». Randstad – Pressemitteilung, 22. September 2025
Ende der Pressemitteilung
Emittent/Herausgeber: La Française Group
Schlagwort(e): Finanzen
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2246624 18.12.2025 CET/CEST
| noisin301373 |
| 18.12.2025 | CMG | Begegnung - China und Deutschland: Experten diskutieren über neue Chancen für chinesisch-deutsche Wirtschaftskooperationen
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CMG
/ Schlagwort(e): Miscellaneous
Begegnung - China und Deutschland: Experten diskutieren über neue Chancen für chinesisch-deutsche Wirtschaftskooperationen
18.12.2025 / 08:05 CET/CEST
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BERLIN, 18. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- CMG-News Nach der Zentralen Wirtschaftskonferenz in Beijing, bei der Chinas Übergang zu einer fortgeschrittenen Phase der Öffnung betont wurde, fand eine Rundtischdiskussion zum Thema „Neue Chancen für die chinesisch-deutsche Wirtschaftskooperation" in Berlin statt. Experten wie Eberhard J. Trempel, Generaldirektor des Deutschen Global Trade Forum Berlin, und der Politikwissenschaftler Wolfram Adolphi diskutierten über die Perspektiven und Potenziale der bilateralen Zusammenarbeit. https://german.cgtn.com/2025/12/18/ARTI1766023988742215 Die Experten hoben hervor, dass die 50-jährige enge Verflechtung der chinesisch-deutschen Wirtschaft die Basis für zukünftige Kooperationen bildet. China ist Deutschlands wichtigster Handelspartner, und führende deutsche Unternehmen wie Siemens, Mercedes-Benz und BASF erweitern ihre Investitionen in China kontinuierlich. Trempel betonte, dass Einschränkungen der etablierten Wirtschaftsbeziehungen wirtschaftlichem Unsinn gleichkämen. Deutsche Unternehmen benötigten vor allem politische Stabilität und Planungssicherheit. Beides biete Chinas Öffnungspolitik. Im Technologiebereich sehen die Experten besonders in der Elektromobilität und in grünen Technologien großes Potenzial. Adolphi nannte das CATL-Projekt in Thüringen als Beispiel für gegenseitigen Nutzen. Chinas Flexibilität ergänzt deutsche Technologien optimal. Gleichzeitig kritisierten sie Deutschlands unklare Industriestrategie und die mangelnde Attraktivität des Landes für Investitionen. Bezüglich Drittmärkte empfehlen sie, die chinesische „Neue Seidenstraßen-Initiative", an der bereits 150 Länder beteiligt sind, mit deutscher Technologie zu kombinieren. Trempel hob die Eisenbahnlinie China-Duisburg als Erfolgsmodell hervor, während Adolphi gemeinsame Infrastruktur- und Green-Tech-Projekte in Südostasien und Afrika vorschlug. Beide warnten davor, die deutsche Politik zu sehr an der US-Strategie im Indo-Pazifik auszurichten und so Chinas Einfluss zu begrenzen. Die Experten äußerten besonnenen Optimismus. Sie plädierten für einen vernünftigen Dialog statt Konfrontation, die Einrichtung einer deutschen Beratergruppe zur Stabilisierung der Beziehungen sowie eine Zusammenarbeit in den Bereichen Klima, Seltene Erden und Lieferketten. Mit der fortschreitenden chinesischen Öffnung und hochrangigen Kontakten könnten die chinesisch-deutschen Wirtschaftsbeziehungen künftig neue Spielräume erschließen. Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2848465/image_5052246_11377465.jpg
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2247824 18.12.2025 CET/CEST
| noisin186477 |
| 18.12.2025 | centrotherm international AG | centrotherm international AG: Veränderungen im Aufsichtsrat
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centrotherm international AG
/ Schlagwort(e): Personalie
centrotherm international AG: Veränderungen im Aufsichtsrat
18.12.2025 / 08:03 CET/CEST
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centrotherm international AG: Veränderungen im Aufsichtsrat
Blaubeuren, 18. Dezember 2025 – Im Zuge der neuen Aktionärsstruktur haben die Aufsichtsratsmitglieder der centrotherm international AG („Gesellschaft“ oder „centrotherm“) Hans-Hasso Kersten und Dr. Xinan Jia mit Wirkung vom 17. Dezember 2025 ihre Mandate niedergelegt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Robert M. Hartung bleibt als Mitglied weiterhin im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertreten.
Der Vorstand der Gesellschaft wird unverzüglich die gerichtliche Bestellung von zwei neuen Aufsichtsratsmitgliedern beim Amtsgericht Ulm beantragen. Die Gesellschaft rechnet im Januar 2026 mit einer entsprechenden Nachbesetzung durch das Gericht. Die unter der Kontrolle des Fonds Ardian Semiconductor stehende neue Hauptaktionärin wird zukünftig im Aufsichtsgremium mit zwei Mitgliedern vertreten sein.
Robert M. Hartung: „Im Namen des Aufsichtsrats und des Vorstands danke ich den beiden ausscheidenden Mitgliedern für ihre wertvolle Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Beide haben maßgeblich dazu beigetragen, den Vorstand mit ihrer Expertise bei der Neuausrichtung der Gesellschaft zu unterstützen.“
Dr. Xinan Jia ist centrotherm seit 2006 verbunden und war in verschiedenen Leitungsfunktionen in Asien tätig, ehe er 2018 zum Aufsichtsratsmitglied bestellt wurde. Der bisherige stellvertretende Vorsitzende Hans-Hasso Kersten begleitete die Gesellschaft seit Anfang 2014 und war auch im Prüfungsausschuss als Vorsitzender vertreten.
Über centrotherm international AG
Thermische Produktionslösungen und Beschichtungstechnologien zählen zu den Kernkompetenzen von centrotherm. Seit über 70 Jahren entwickeln und realisieren wir Produktionskonzepte für einen stetig wachsenden internationalen Kundenkreis. Neben Wachstumsbranchen wie der Halbleiter- und Mikroelektronikindustrie sowie der Photovoltaik finden unsere innovativen Lösungen auch in neuen Zukunftsfeldern wie der Faser- oder Batterieherstellung Anwendung. Als führender, global agierender Technologiekonzern arbeiten wir eng mit Partnern aus Industrie und Forschung zusammen. Wir verbessern bestehende Produktionskonzepte und setzen neue Trends. So generieren wir werthaltige Wettbewerbsvorteile für unsere Kunden. Weltweit arbeiten über 700 Mitarbeiter an der Gestaltung der Zukunft – GREEN | SMART | EFFICIENT.
centrotherm international AG
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
Internet: www.centrotherm.de
WKN: A1TNMM (Inhaberaktien); A1TNMN (nicht notierte Aktien aus Sachkapitalerhöhung)
ISIN: DE000A1TNMM9 (Inhaberaktien); DE000A1TNMN7 (nicht notierte Aktien aus Sachkapitalerhöhung)
Einbeziehung: Freiverkehr (Basic Board) Frankfurter Wertpapierbörse
Firmensitz: Deutschland
Kontakt centrotherm:
Nathalie Albrecht (Manager Public & Investor Relations)
Tel: +49 7344 918-6304
E-Mail: investor@centrotherm.de
18.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Deutsch |
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centrotherm international AG |
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Württemberger Str. 31 |
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89143 Blaubeuren |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 7344 918-0 |
| Fax: |
+49 7344 918-8388 |
| E-Mail: |
info@centrotherm.de |
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| EQS News ID: |
2247818 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2247818 18.12.2025 CET/CEST
| DE000A1TNMM9 |
| 18.12.2025 | 3U HOLDING AG | 3U HOLDING AG: Erste neue Windkraftanlage des Repowering-Projekts Langendorf erfolgreich ans Netz gegangen
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3U HOLDING AG
/ Schlagwort(e): Sonstiges
3U HOLDING AG: Erste neue Windkraftanlage des Repowering-Projekts Langendorf erfolgreich ans Netz gegangen
18.12.2025 / 08:00 CET/CEST
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3U HOLDING AG: Erste neue Windkraftanlage des Repowering-Projekts Langendorf erfolgreich ans Netz gegangen
- Erste 6,2 Megawatt-Anlage produziert bereits grünen Strom
- Fertigstellung des 70-Millionen-Euro-Projekts bis Februar 2026 erwartet
- Gesamtkapazität des Konzerns steigt von 53 Megawatt auf 73 Megawatt
Marburg, 18. Dezember 2025 – Ein wichtiger Meilenstein im Repowering-Projekt Langendorf der 3U HOLDING AG (ISIN DE0005167902; Kürzel: UUU) ist erreicht: Die erste von insgesamt fünf neuen Windkraftanlagen wurde erfolgreich an das Stromnetz angeschlossen und speist ab sofort umweltfreundlichen Strom ein. Damit liegt das Modernisierungsvorhaben des Konzerns voll im Zeitplan und setzt ein starkes Zeichen für die Energiewende in der Region.
Das Repowering-Projekt sieht den Ersatz von sieben Altanlagen durch fünf hochmoderne Windkraftanlagen des Herstellers Vestas mit einer Nabenhöhe von 169 Metern und einem Rotordurchmesser von 162 Metern vor. Jede Anlage verfügt über eine Nennleistung von 6,2 Megawatt, sodass die Gesamtleistung des Windparks von bisher 22,5 Megawatt auf 43 Megawatt steigt. Noch stärker steigt die zu erwartende Stromproduktion. Damit können rund 30.000 Haushalte mit erneuerbarem Strom versorgt werden. Außerdem spart der Windpark pro Jahr über 40.000 Tonnen schädliches Kohlendioxid ein. Die Bauarbeiten in Langendorf haben Anfang des Jahres begonnen, die vollständige Inbetriebnahme aller Anlagen ist bis Februar 2026 geplant.
Mit einem Investitionsvolumen von rund 70 Millionen Euro ist das Projekt ein zentraler Bestandteil der strategischen Kapazitätserweiterung der 3U HOLDING AG. Durch die Modernisierung erhöht sich die kombinierte Leistung aller konzerneigenen Windparks sowie des Solarparks in Adelebsen von ursprünglich 53 Megawatt auf über 73 Megawatt.
„Mit den neuen Vestas-Anlagen setzen wir auf modernste Technologie, die nicht nur die Effizienz steigert, sondern auch die Umweltbilanz deutlich verbessert“, erläutert Christoph Hellrung, CFO der 3U HOLDING AG. „Unser Ziel ist es, bis Februar 2026 alle fünf Anlagen ans Netz zu bringen und damit die Kapazität des Windparks nahezu zu verdoppeln. Der erfolgreiche Abschluss des Repowering-Projekts in Langendorf ist erst der Anfang unserer strategischen Maßnahmen zur Erhöhung der Stromerzeugungskapazitäten im Konzern. Weitere Repowering-Projekte wie im Windpark Klostermoor (Niedersachsen) befinden sich bereits in der Beantragung, ebenso wie das geplante Neubauvorhaben in Nordrhein-Westfalen. Die Inbetriebnahme der Anlagen in Langendorf ist damit ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung unserer langfristigen Wachstumsstrategie im Bereich Erneuerbare Energien“, erklärt Christoph Hellrung weiter.
Das Projekt profitiert unter Berücksichtigung des standortabhängigen Gütefaktors von einer garantierten Einspeisevergütung von rund 0,09 Euro pro Kilowattstunde, die im Rahmen der Mai-Ausschreibung 2024 für Windenergie an Land der Bundesnetzagentur gesichert wurde. Zusammen mit bereits verhandelten Abnehmerverträgen schafft dies eine solide Grundlage für eine deutliche Verbesserung der Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Segment Erneuerbare Energien. Ziel ist es, die aktuellen Stromerzeugungskapazitäten des 3U Konzerns in den kommenden Jahren weiter auszubauen.
Kontakt:
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Über 3U:
Die 3U HOLDING AG mit Sitz in Marburg wurde 1997 gegründet. Sie steht als operative Management- und Beteiligungsholding an der Spitze des 3U Konzerns. Zum Zweck der Wertsteigerung für das Aktionariat, die Beschäftigten, Kunden, Lieferanten und alle Stakeholder erwirbt, betreibt und veräußert sie Unternehmen in den drei Segmenten ITK (Informations- und Telekommunikationstechnik), Erneuerbare Energien und SHK (Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik). In allen drei Segmenten ist der 3U Konzern mit Geschäftsmodellen in Megatrends erfolgreich und profitabel und strebt insbesondere mit seinem Geschäftsmodell im
E-Commerce marktführende Positionen an. Die Aktien der 3U HOLDING AG werden auf XETRA, Tradegate und an den deutschen Regionalbörsen gehandelt (ISIN: DE0005167902; Kürzel: UUU). Mehr Informationen finden Sie auf www.UUU.de
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2247308 18.12.2025 CET/CEST
| DE0005167902 |
| 18.12.2025 | Burgenland Holding AG | Burgenland Holding AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes
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Burgenland Holding AG
/ Veröffentlichung von Finanzberichten
Burgenland Holding AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes
18.12.2025 / 08:00 CET/CEST
Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Jahresfinanzberichtes gem. § 124 BörseG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die Burgenland Holding AG bekannt, dass der Jahresfinanzbericht ab sofort unter der folgenden Internetadresse verfügbar ist: Berichtsart: Jahresfinanzbericht gem. § 124 BörseG (ESEF)
Sprache: Deutsch
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18.12.2025 CET/CEST
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2247574 18.12.2025 CET/CEST
| AT0000640552 |
| 18.12.2025 | Burgenland Holding AG | Burgenland Holding AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes
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Burgenland Holding AG
/ Veröffentlichung von Finanzberichten
Burgenland Holding AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes
18.12.2025 / 08:00 CET/CEST
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2247540 18.12.2025 CET/CEST
| AT0000640552 |
| 18.12.2025 | centrotherm international AG | centrotherm international AG: Closing der Transaktion erfolgreich vollzogen – Ardian Semiconductor wird Hauptaktionär; Gründerfamilie Hartung bleibt mittelbar signifikanter Anteilseigner
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centrotherm international AG
/ Schlagwort(e): Firmenübernahme/Delisting
centrotherm international AG: Closing der Transaktion erfolgreich vollzogen – Ardian Semiconductor wird Hauptaktionär; Gründerfamilie Hartung bleibt mittelbar signifikanter Anteilseigner
18.12.2025 / 07:49 CET/CEST
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centrotherm international AG: Closing der Transaktion erfolgreich vollzogen – Ardian Semiconductor wird Hauptaktionär; Gründerfamilie Hartung bleibt mittelbar signifikanter Anteilseigner; Squeeze-Out Verlangen eingegangen
Blaubeuren, 18. Dezember 2025 – Die centrotherm international AG („Gesellschaft“ oder „centrotherm“) gibt den gestrigen Vollzug der Transaktion zwischen ihrer bisherigen Mehrheitsaktionärin Solarpark Blautal GmbH („Solarpark Blautal“) und Ardian, einer der weltweit führenden unabhängigen Investmentgesellschaften, bekannt. Nach Erfüllung aller Vollzugsbedingungen wurde die am 6. November 2025 per Ad-hoc-Mitteilung angekündigte Transaktion erfolgreich abgeschlossen. Der auf Investments in der europäischen Halbleiterindustrie spezialisierte Fonds Ardian Semiconductor hat den 90-prozentigen Anteil der Solarpark Blautal an centrotherm vollständig übernommen und ist damit neuer Hauptaktionär der Gesellschaft. Im Zuge der Transaktion reinvestiert die Solarpark Blautal einen Teil des Verkaufserlöses und bleibt mit rund 39,5 % mittelbar an centrotherm beteiligt, was auch die langfristige Verbundenheit der Gründerfamilie Hartung mit centrotherm unterstreicht.
Mit Ardian Semiconductor erhält centrotherm eine finanzstarke, international agierende Private Equity-Plattform mit umfassender Branchenexpertise, operativem Know-how und einem globalen Netzwerk als neuen Hauptaktionär, der die Weiterentwicklung des Unternehmens als ein führender und innovativer Technologie- und Anlagenanbieter für die Halbleiter- und Photovoltaikindustrie unterstützen wird. Ardian, das ein Vermögen in Höhe von rund 196 Milliarden US-Dollar verwaltet oder berät, sieht in centrotherm ein Unternehmen mit hoher Innovationskraft, tiefem technischen Know-how, langjähriger industrieller Erfahrung sowie ausgezeichneten globalen Kundenbeziehungen und plant, den Vorstand bei der konsequenten Umsetzung der Wachstumsstrategie zu unterstützen. Gemeinsam sollen operative Effizienz, Kundennähe und Innovationskraft weiter gestärkt werden, um das Produktangebot auszubauen und die Marktposition weiter zu festigen.
Die vom Fonds Ardian Semiconductor kontrollierte neue Hauptaktionärin Centrotherm AcquiCo AG hat gestern gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out verlangt, wie centrotherm gestern in der Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht hat.
Über centrotherm international AG
Thermische Produktionslösungen und Beschichtungstechnologien zählen zu den Kernkompetenzen von centrotherm. Seit über 70 Jahren entwickeln und realisieren wir Produktionskonzepte für einen stetig wachsenden internationalen Kundenkreis. Neben Wachstumsbranchen wie der Halbleiter- und Mikroelektronikindustrie sowie der Photovoltaik finden unsere innovativen Lösungen auch in neuen Zukunftsfeldern wie der Faser- oder Batterieherstellung Anwendung. Als führender, global agierender Technologiekonzern arbeiten wir eng mit Partnern aus Industrie und Forschung zusammen. Wir verbessern bestehende Produktionskonzepte und setzen neue Trends. So generieren wir werthaltige Wettbewerbsvorteile für unsere Kunden. Weltweit arbeiten über 700 Mitarbeiter an der Gestaltung der Zukunft – GREEN | SMART | EFFICIENT.
centrotherm international AG
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
Internet: www.centrotherm.de
WKN: A1TNMM (Inhaberaktien); A1TNMN (nicht notierte Aktien aus Sachkapitalerhöhung)
ISIN: DE000A1TNMM9 (Inhaberaktien); DE000A1TNMN7 (nicht notierte Aktien aus Sachkapitalerhöhung)
Einbeziehung: Freiverkehr (Basic Board) Frankfurter Wertpapierbörse
Firmensitz: Deutschland
Kontakt centrotherm:
Nathalie Albrecht
Manager Public & Investor Relations
Tel: +49 7344 918-6304
E-Mail: investor@centrotherm.de
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centrotherm international AG |
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Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2247814 |
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2247814 18.12.2025 CET/CEST
| DE000A1TNMM9 |
| 18.12.2025 | BRP Inc. | BRP gibt die Ernennung von Denis Le Vot zum President und Chief Executive Officer bekannt
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BRP Inc.
/ Schlagwort(e): Personalie
BRP gibt die Ernennung von Denis Le Vot zum President und Chief Executive Officer bekannt
18.12.2025 / 07:45 CET/CEST
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VALCOURT, QC, 18. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- BRP Inc. (NASDAQ/TSX: DOO) freut sich, die Ernennung von Denis Le Vot zum President und Chief Executive Officer („CEO") mit Wirkung zum 1.Februar 2026 bekannt zu geben. Zu diesem Zeitpunkt wird José Boisjoli, wie bereits angekündigt, als President und CEO von BRP in den Ruhestand treten und sein Amt als Vorsitzender des Verwaltungsrats („Board") niederlegen. Herr Le Vot wird auch Mitglied des Verwaltungsrats von BRP werden. Darüber hinaus gibt BRP bekannt, dass Pierre Beaudoin mit Wirkung zum 1.Februar 2026 zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats ernannt wird, während Barbara Samardzich weiterhin als unabhängige Verwaltungsratsvorsitzende fungieren wird.  „Im Namen des Verwaltungsrats möchte ich Herrn Denis bei BRP herzlich willkommen heißen. Nach einer erfolgreichen 30-jährigen Karriere in der Automobilindustrie ist Herr Denis bereit, sein Fachwissen einzusetzen, um für alle unsere Stakeholder einen Mehrwert zu schaffen. Die Automobilindustrie weist zahlreiche ähnliche Marktdynamiken wie die Powersportbranche auf, und wir freuen uns darauf, von seiner umfangreichen Erfahrung in diesem Sektor zu profitieren", erklärte Barbara Samardzich, Lead Independent Director. „Wir sind davon überzeugt, dass Herr Denis gemeinsam mit dem erfahrenen Führungsteam von BRP den strategischen Plan M28 des Unternehmens vorantreiben und das langfristige Wachstum fördern wird, um die Position des Unternehmens als weltweit führender OEM-Hersteller im Bereich Powersport weiter zu festigen." Herr Le Vot ist eine dynamische Führungspersönlichkeit mit einer nachweislichen Erfolgsbilanz in verschiedenen wichtigen Führungspositionen in unterschiedlichen Ländern, wo er das internationale Wachstum vorangetrieben hat. Seine Kompetenz im Management globaler Händlernetzwerke in Verbindung mit seinem visionären Ansatz zum Markenaufbau und zur Kundenerfahrung wird für BRP von großem Wert sein. „Ich bin dankbar für das Vertrauen, das mir der Verwaltungsrat entgegenbringt, und freue mich sehr darauf, dieses neue Abenteuer zu beginnen und BRP in ein neues Kapitel zu führen", erklärte Denis Le Vot. „BRP ist ein Unternehmen, das sich als Marktführer profiliert und eine solide Grundlage für zukünftiges Wachstum geschaffen hat. Sein Ruf für technologische Kompetenz, mutige Designvisionen und marktprägende Produkte ist unübertroffen. Ich freue mich darauf, mit den talentierten Teams zusammenzuarbeiten, um die Erfahrungen der Kunden und Händler von BRP weiter zu verbessern und die Powersport-Branche weiter mitzugestalten." Frau Samardzich erklärte: „Der Verwaltungsrat möchte José für seine bemerkenswerte 36-jährige Tätigkeit bei BRP danken, darunter 22 Jahre als President und CEO. Er war maßgeblich an der Wachstumsgeschichte des Unternehmens beteiligt, das sich von einem Spin-off eines Privatunternehmens zu einem börsennotierten, weltweit führenden OEM-Hersteller von Powersportfahrzeugen entwickelte. Wir möchten José unseren Dank für all seine Leistungen im Laufe der Jahre aussprechen." Herr Le Vot fügte hinzu: „Es ist auch ein Privileg, die Reise fortzusetzen, die José vor über 20 Jahren begonnen hat, und ich möchte ihm zu seinem Beitrag zur Weiterentwicklung der Branche gratulieren." „Zum Abschluss meiner Zeit bei BRP bin ich stolz auf das, was wir erreicht haben. Ich bin überzeugt, dass BRP der am besten positionierte OEM der Branche ist und der Zeitpunkt für mich nicht besser sein könnte, um das Ruder an Denis zu übergeben, der mit einem soliden Führungsteam zusammenarbeiten wird", sagte José Boisjoli, Vorstandsvorsitzender und President und CEO von BRP. „Ich möchte Denis zu seiner Ernennung gratulieren und wünsche ihm sowie allen Mitarbeitern von BRP viel Erfolg für die Zukunft." Biografie von Herrn Denis Le Vot Herr Denis Le Vot verfügt über einen Ingenieursabschluss der École des Mines de Paris (Frankreich). Er trat 1990 in die Renault Group ein, wo er in den folgenden 30 Jahren Erfahrung und Fachwissen sammelte, indem er verschiedene Führungspositionen in den Bereichen Marketing, Vertrieb, Kundendienst sowie Betriebs- und Lieferkettenmanagement bekleidete, hauptsächlich in Frankreich, Russland, Belgien, der Türkei und den Vereinigten Staaten. Er war sechs Jahre lang Leiter der Marke Renault in Russland, bevor er 2016 Senior Vice President und Vorsitzender der Region Eurasien und anschließend Senior Vice President und Vorsitzender von Nissan North America wurde. Im Jahr 2019 kehrte er nach Frankreich zurück und übernahm die Position des Senior Vice President der Geschäftseinheit „Leichte Nutzfahrzeuge" der Allianz Renault-Nissan-Mitsubishi. Gleichzeitig wurde er Mitglied des Managementkomitees der Renault Group. Im Jahr 2021 wurde er zum Executive VP, Chief Executive Officer, der Marke Dacia ernannt. Herr Le Vot hat kürzlich beschlossen, die Renault Group zu verlassen und wird ab dem 1.Februar 2026 als President und Chief Executive Officer zu BRP wechseln. Biografie von Herrn Pierre Beaudoin Pierre Beaudoin ist ein Unternehmensdirektor. Herr Beaudoin trat 1985 in den Geschäftsbereich Marine Products von Bombardier Inc. ein. In den folgenden Jahren bekleidete er verschiedene Positionen als Vice President der Sea-Doo/Ski-Doo-Sparte, bevor er 1994 zum President von Bombardier Inc. ernannt wurde. Im Jahr 1996 wurde er zum President und Chief Operating Officer von Bombardier Recreational Products befördert. Im Jahr 2001 wechselte er in die Luft- und Raumfahrtsparte von Bombardier und stieg dort bis zum President und Chief Operating Officer von Bombardier Aerospace Services Limited auf. Im Jahr 2004 wurde er zusätzlich zu seinen Aufgaben zum Executive VP von Bombardier Inc. ernannt und wurde Mitglied des Verwaltungsrats des Unternehmens. Im Jahr 2008 wurde er zum President und Chief Executive Officer von Bombardier Inc. ernannt, eine Position, die er bis 2015 innehatte. Im Jahr 2015 wurde er Executive Chairman des Verwaltungsrats von Bombardier Inc. und 2017 dann Chairman, eine Funktion, die er bis heute innehat. Die vollständige Biografie von Herrn Beaudoin finden Sie auf der BRP-Website. WARNUNG BEZÜGLICH ZUKUNFTSGERICHTETER AUSSAGEN Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung, einschließlich Aussagen zur Ernennung eines neuen President und Chief Executive Officer für BRP, zum Übergangsprozess mit dem scheidenden President und Chief Executive Officer, zur Ernennung eines neuen Verwaltungsratsvorsitzenden, zu den erwarteten Auswirkungen der Ernennung des neuen President und Chief Executive Officer auf die Strategie und den Betrieb des Unternehmens sowie zur Positionierung für langfristiges Wachstum und Aussagen in Bezug auf die Führungsmannschaft und deren Fähigkeit, den strategischen Plan M28 des Unternehmens voranzutreiben und langfristiges Wachstum zu fördern, um die Position des Unternehmens als weltweit führender OEM im Bereich Powersport weiter zu festigen, stellen „zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze dar. Die Wörter „können", „werden", „würden", „sollten", „könnten", „erwarten", „prognostizieren", „planen", „beabsichtigen", „Trends", „Anzeichen", „antizipieren", „glauben", „voraussichtlich", „wahrscheinlich", „möglich" oder die negativen oder anderen Varianten dieser Wörter bzw. andere vergleichbare Wörter oder Phrasen dienen dazu, zukunftsgerichtete Aussagen zu kennzeichnen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit Risiken sowie Ungewissheiten behaftet und beruhen auf einer Anzahl Annahmen. Sie unterliegen wichtigen Risiken und Ungewissheiten, sowohl allgemeiner als auch spezifischer Art, die das Unternehmen im Lichte seiner Erfahrungen sowie seiner Wahrnehmung historischer Trends trifft. Auf zukunftsgerichtete Aussagen kann man sich nicht verlassen, u. a. aufgrund sich ändernder externer Ereignisse und allgemeiner Unwägbarkeiten des Geschäfts. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen zahlreichen Faktoren, von denen viele außerhalb der Kontrolle von BRP liegen, einschließlich der Risikofaktoren, die zuvor und von Zeit zu Zeit in den von BRP bei den Wertpapieraufsichtsbehörden in allen Provinzen sowie Territorien Kanadas und der Vereinigten Staaten eingereichten Unterlagen offengelegt wurden sowie auf SEDAR+ auf sedarplus.com bzw. EDGAR unter sec.gov verfügbar sind. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Pressemitteilung (oder zu dem Zeitpunkt, zu dem sie anderweitig angegeben sind) und können sich nach diesem Zeitpunkt ändern. Das Unternehmen hat keine Absicht und übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren, um zukünftige Ereignisse, Änderungen der Umstände oder Änderungen der Überzeugungen widerzuspiegeln, es sei denn, dies ist durch geltende Wertpapiervorschriften vorgeschrieben. Informationen zu BRP BRP Inc. ist ein weltweit führendes Unternehmen in der Welt der Motorsportprodukte, Antriebssysteme und Boote, das auf über 80 Jahren Erfindungsreichtum und intensiver Kundenorientierung aufbaut. Mit seinem Portfolio an branchenführenden und unverwechselbaren Marken wie Ski-Doo- und Lynx-Motorschlitten, Sea-Doo-Wasserfahrzeugen und Pontons, Can-Am-On- und Offroad-Fahrzeugen, Quintrex-Booten und Rotax-Marineantrieben sowie Rotax-Motoren für Karts und Freizeitflugzeuge ermöglicht BRP aufregende Abenteuer und bietet Zugang zu Erlebnissen in verschiedenen Bereichen. Das Unternehmen vervollständigt seine Produktlinien mit einem speziellen Angebot an Teilen, Zubehör und Bekleidung, um das Fahrerlebnis zu optimieren. BRP hat sich zu einem verantwortungsvollen Wachstum verpflichtet und entwickelt elektrische Modelle für seine bestehenden Produktlinien. BRP mit Hauptsitz in Quebec, Kanada, erzielte einen Jahresumsatz von 7,8 Milliarden CA$ in mehr als 130 Ländern und verfügte zum 31. Januar 2025 über ca. 16 500 engagierte, einfallsreiche Beschäftigte. www.brp.com @BRPNews Ski-Doo, Lynx, Sea-Doo, Can-Am, Rotax, Quintrex und das BRP-Logo sind Markenzeichen von Bombardier Recreational Products Inc. oder seinen verbundenen Unternehmen. Alle anderen Marken sind Eigentum der jeweiligen Inhaber. Für Medienanfragen: Emilie Proulx, Media Relations, media@brp.com; Für Investor Relations: Philippe Deschênes, Investor Relations, Tel.: 450.532.6462, philippe.deschenes@brp.com Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2846285/BRP_Inc__BRP_Announces_Appointment_of_Denis_Le_Vot_as%C2%A0President.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2846283/BRP_Inc__BRP_Announces_Appointment_of_Denis_Le_Vot_as%C2%A0President.jpg
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18.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2247816 18.12.2025 CET/CEST
| noisin499886 |
| 18.12.2025 | EVN AG | EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes
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EVN AG
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EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes
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18.12.2025 CET/CEST
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EVN Platz |
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2344 Maria Enzersdorf |
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EQS News-Service |
2247388 18.12.2025 CET/CEST
| AT0000741053 |
| 18.12.2025 | SFC Energy AG | SFC Energy AG erhält Auftrag über CAD 1,3 Mio. von neuem Großkunden – Führender nordamerikanischer Anbieter mobiler Sicherheits- und Fernüberwachungslösungen (CCTV)
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SFC Energy AG
/ Schlagwort(e): Auftragseingänge
SFC Energy AG erhält Auftrag über CAD 1,3 Mio. von neuem Großkunden – Führender nordamerikanischer Anbieter mobiler Sicherheits- und Fernüberwachungslösungen (CCTV)
18.12.2025 / 07:30 CET/CEST
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SFC Energy AG erhält Auftrag über CAD 1,3 Mio. von neuem Großkunden – Führender nordamerikanischer Anbieter mobiler Sicherheits- und Fernüberwachungslösungen (CCTV)
- Auftrag über EFOY Pro 2800 Brennstoffzellen zur Stromversorgung modernster mobiler Überwachungstürme, die in einer Vielzahl von gewerblichen und industriellen Bereichen eingesetzt werden
- Partner profitiert von zuverlässiger, netzunabhängiger Notstromversorgung und garantierter Verfügbarkeit
- Hochlauf der neuen Produktionsstätte in den USA verläuft planmäßig
Brunnthal/München, Deutschland, 18. Dezember 2025 – Die SFC Energy AG („SFC“, F3C:DE, ISIN: DE0007568578), ein führender Anbieter von Brennstoffzellen für stationäre, portable und mobile Hybrid-Stromversorgungslösungen, hat einen Auftrag im Wert von rund CAD 1,3 Mio. von einem führenden nordamerikanischen Anbieter mobiler Sicherheits- und Fernüberwachungslösungen (CCTV) erhalten.
Der Kunde betreibt eine der am schnellsten wachsenden Flotten mobiler Überwachungstürme in Kanada und den Vereinigten Staaten. Er hat die EFOY Pro 2800 Brennstoffzellen-Technologie von SFC in die neueste Generation seiner Überwachungssysteme integriert. Diese Türme kommen in einer Vielzahl anspruchsvoller, oft netzferner Umgebungen zum Einsatz, beispielsweise im Hoch- und Tiefbau, im Bergbau, im Energiesektor, im Pipelinebau, in Gewerbe- und Einzelhandelsbereichen sowie an Industriestandorten wie Produktionsstätten, Lagerhäusern und bei Automobilhändlern.
In diesen sicherheitskritischen Anwendungen liefern EFOY Pro Brennstoffzellen eine zuverlässige, emissionsarme und netzunabhängige Notstromversorgung. Sie gewährleisten einen kontinuierlichen Betrieb und reduzieren den Kraftstoffverbrauch, was zu einer Optimierung der Gesamtbetriebskosten führt.
Der Auftrag unterstreicht die zunehmende Verbreitung nachhaltiger und zuverlässiger Energielösungen für Fernüberwachungsanwendungen und festigt die Position von SFC in einem dynamischen und wachsenden Markt. Gleichzeitig schreitet der Hochlauf der neuen US-Produktionsstätte von SFC planmäßig voran und bekräftigt das Engagement von SFC für regionale Präsenz und Kundennähe.
Dr. Peter Podesser, CEO der SFC Energy AG: „Nordamerika bleibt für uns eine strategisch wichtige Region. Obwohl das allgemeine Marktumfeld nach wie vor anspruchsvoll ist, bestätigt das zuletzt erzielte organische Wachstum von rund 25 % in den Vereinigten Staaten die stetig wachsende Nachfrage. Dabei ist die Erweiterung unserer Kundenbasis in dieser Marktphase ebenso von zentraler Bedeutung wie das Wachstum bei Bestandskunden.
Parallel dazu schreitet der Hochlauf unserer neuen Produktionsstätte in den USA voran, wodurch unsere „Local-for-Local”-Strategie weiter forciert wird. Die Stärkung unserer regionalen Präsenz reduziert das Risiko von Importzöllen, Währungsrisiken und Abhängigkeiten in der Lieferkette. Damit positionieren wir uns für langfristiges Wachstum in einem der dynamischsten Märkte für automatisierte, mobile Fernüberwachungslösungen.“
Weitere Informationen zu den Clean Energy und Clean Power Management Lösungen von SFC Energy unter sfc.com.
Zur SFC Energy AG
Die SFC Energy AG ist ein internationaler Technologieführer für zuverlässige Stromversorgung in kritischen Infrastrukturen und netzfernen Anwendungen. Das Unternehmen fokussiert sich auf ausfallsichere Energie- sowie Power Management-Lösungen und adressiert wachstumsstarke Märkte in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung, Infrastruktur, IT und hochtechnologische Industrieausrüstung.
Als Pionier der Brennstoffzellen-Technologie entwickelt und produziert SFC Energy innovative Hybrid-Stromversorgungssysteme sowie hochpräzise Power Management-Lösungen für stationäre und mobile Anwendungen weltweit. Die Produkte des Unternehmens stehen für energieeffiziente Lösungen und bieten Kunden optimierte Gesamtbetriebskosten („total cost of ownership“ (TCO)) in den beiden strategischen Geschäftsfeldern „Clean Energy“ und „Clean Power Management“.
Mit Hauptsitz in Brunnthal bei München und internationalen Tochtergesellschaften in Kanada, Dänemark, Indien, den Niederlanden, Rumänien, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika ist SFC Energy global präsent und in unmittelbarer Nähe zu seinen Kernzielmärkten und Kunden positioniert.
Die SFC Energy AG ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und seit 2022 im Auswahlindex SDAX vertreten (WKN: 756857, ISIN: DE0007568578).
www.sfc.com
SFC Energy IR-Kontakt und Pressekontakt:
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Susan Hoffmeister
Tel. +49 89 125 09 03-33
Email: susan.hoffmeister@sfc.com
Web: sfc.com
18.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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SFC Energy AG |
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Eugen-Sänger-Ring 7 |
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85649 Brunnthal-Nord |
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Deutschland |
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+49 (89) 673 592 - 100 |
| Fax: |
+49 (89) 673 592 - 169 |
| E-Mail: |
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www.sfc.com |
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756857 |
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SDAX |
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2247396 18.12.2025 CET/CEST
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| 18.12.2025 | EVN AG | EVN AG: Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2024/25
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EVN AG
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis
EVN AG: Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2024/25
18.12.2025 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Highlights
- Rückgang im Konzernergebnis um 7,4 % auf 436,7 Mio. Euro
- Schwächeres Wind- und Wasserdargebot, Ergebnisnormalisierung im Vertrieb
- Umsetzung des 1,5°C-Übergangsplan in der EVN Gruppe
- Anstieg der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten auf 980 MW durch Ausbau von Windkraft und Photovoltaik
- Errichtung des ersten „Super-Hybrid-Parks” in Trumau/Tattendorf
- Inbetriebnahme der 60 km langen Trinkwasserversorgungsleitung im Waldviertel
- Gesamtinvestitionen für die Energiezukunft erstmals über 900 Mio. Euro
- Dividendenvorschlag von 0,90 Euro pro Aktie auf Vorjahresniveau
Energiewirtschaftliches Umfeld
Das Berichtsjahr war in allen drei Kernmärkten der EVN von deutlich kälterer Witterung geprägt als die vorangegangene Geschäftsperiode. Die Heizgradsumme lag in Österreich deutlich über dem Vorjahreswert, jedoch knapp unter dem langjährigen Durchschnitt. Auch in Bulgarien war es deutlich kühler als im Vorjahr, das langjährige Mittel konnte aber nicht ganz erreicht werden. In Nordmazedonien kam der Wert zwar auch über dem Vorjahreswert, jedoch weiterhin deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt zu liegen.
Die Bedingungen für die Stromerzeugung aus Wasser und Wind zeigten sich in der Berichtsperiode deutlich ungünstiger als im Vergleichszeitraum. So blieb sowohl das Windaufkommen in Österreich und Bulgarien als auch das Wasserdargebot in Österreich, Deutschland und Nordmazedonien nicht nur hinter den teils sehr hohen Vorjahreswerten, sondern auch hinter dem langjährigen Durchschnitt deutlich zurück. Aufgrund der wachsenden Bedeutung erneuerbarer Kapazitäten im Energiesystem ist die unterjährige Entwicklung der Strompreise stark von saisonalen Effekten und den Erzeugungsbedingungen für erneuerbare Energien beeinflusst. Im Berichtsjahr führten die geringeren Erzeugungsmengen aus Wind- und Wasserkraft zu einem deutlichen Anstieg der Marktpreise für Strom. Anstieg im EBITDA und EBIT, Konzernergebnis unter Vorjahresniveau
Die Umsatzerlöse der EVN stiegen im Berichtszeitraum um 3,8 % auf 3.000,0 Mio. Euro. Zurückzuführen war dies auf positive Mengen- und Preiseffekte in den Vertriebsgesellschaften in Bulgarien und Nordmazedonien sowie in den Verteilnetzgesellschaften in allen drei Kernmärkten der EVN. Die kühleren Temperaturen im Winterhalbjahr bewirkten zudem auch einen Umsatzanstieg bei der EVN Wärme. Abgeschwächt wurden diese Entwicklungen durch preis- und mengenbedingt rückläufige Erlöse aus der Vermarktung der eigenen erneuerbaren Erzeugung und im Erdgashandel.
Höhere Beschaffungskosten im Energievertrieb in Südosteuropa bewirkten eine Zunahme im Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger um 10,3 % auf 1.503,0 Mio. Euro. Gedämpft wurde dieser Effekt durch geringere Beschaffungsmengen und -kosten für Erdgas sowie in der Erzeugung. Die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand erhöhten sich um 10,4 % auf 312,7 Mio. Euro. Hauptgrund dafür waren Reparaturaufwendungen für Hochwasserschäden, die jedoch weitgehend durch Versicherungsleistungen gedeckt waren. Dies führte auch zu einem Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge. Während sich der Personalaufwand erhöhte, gingen die sonstigen betrieblichen Aufwände, die im Vorjahr vor allem von einer Forderungswertberichtigung geprägt waren, zurück.
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter verbesserte sich mit 128,6 Mio. Euro im Jahresabstand deutlich (Vorjahr: 24,2 Mio. Euro). Hauptgrund dafür war die wie erwartet eingetretene Ergebnisnormalisierung der EVN KG. Während auch die RAG einen im Jahresvergleich höheren Ergebnisbeitrag leistete, waren vor allem bei der Burgenland Energie, den Verbund Innkraftwerken sowie dem albanischen Wasserkraftwerk Ashta Rückgänge zu verzeichnen. Bei der Burgenland Energie und beim Kraftwerk Ashta waren allerdings im Vorjahr positive Einmaleffekte enthalten. Als Resultat dieser Entwicklungen verbesserte sich das EBITDA im Jahresabstand um 19,2 % auf 909,1 Mio. Euro.
Die planmäßigen Abschreibungen erhöhten sich investitionsbedingt um 7,9 % auf 360,1 Mio. Euro. Im Berichtszeitraum waren weiters Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen von insgesamt –58,2 Mio. Euro (Vorjahr: –24,9 Mio.Euro) zu verbuchen, die überwiegend die EVN Wärmekraftwerke betrafen und durch das Hochwasser 2024 bedingt waren. Per Saldo errechnete sich damit für das Geschäftsjahr 2024/25 ein EBIT von 490,9 Mio. Euro (Vorjahr: 404,3 Mio. Euro).
Einen deutlichen Rückgang hatte die EVN in der Berichtsperiode beim Finanzergebnis zu verzeichnen, das sich im Jahresabstand von 145,6 Mio. Euro auf 83,6 Mio. Euro reduzierte. Hauptgrund dafür war ein Rückgang der Dividende der Verbund AG, die für das Geschäftsjahr 2024 mit 2,80 Euro pro Aktie deutlich unter dem Vorjahreswert von 4,15 Euro pro Aktie lag. Zusätzlich belastet wurde das Finanzergebnis durch einen Währungseffekt im Zusammenhang mit einer Entkonsolidierung.
In Summe lag das Ergebnis vor Ertragsteuern mit 574,4 Mio. Euro um 4,5 % über dem Vorjahreswert. Nach Berücksichtigung des Ertragsteueraufwands von 65,6 Mio. Euro (Vorjahr: 32,1 Mio. Euro) und des Ergebnisanteils nicht beherrschender Anteile errechnete sich ein Konzernergebnis von 436,7 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 7,4 %. Aktualisierung der Strategie 2030 und 1,5°C-Übergangsplan mit solider Bilanzstruktur
Die im Geschäftsjahr 2024/25 erfolgte Aktualisierung der Strategie erbrachte klare Zielsetzungen und Prioritäten für die Ausrichtung des EVN Konzerns. Im Mittelpunkt steht der Beitrag der EVN Gruppe zur Transformation des Energiesystems, Die Schwerpunkte dabei reichen vom Ausbau erneuerbarer Energien über notwendige Investitionen in die Netzinfrastruktur bis hin zur Nutzung von Potenzialen aus erneuerbar erzeugter Überschussenergie. Hier setzt die EVN in den kommenden Jahren auf die Errichtung und den Betrieb von Großbatteriespeichern. Gleichzeitig erfolgen Investitionen in die E-Ladeinfrastruktur, um die sektorübergreifende Nutzung von erneuerbarem Strom für die Mobilität voranzutreiben. Auch Digitalisierung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz wird in vielen Bereichen essenziell – vom Datenmanagement und der Systemsteuerung im Netzbetrieb bis hin zur Weiterentwicklung unserer Vertriebsprozesse. Mit dieser strategischen Ausrichtung schaffen wir die Grundlagen für nachhaltiges Wachstum und eine kontinuierliche Performancesteigerung im Konzern.
Im Berichtsjahr 2024/25 wurde auch der 1,5°C-Übergangsplan der EVN finalisiert und die entsprechenden Ziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen extern und wissenschaftsbasiert überprüft und validiert. Diese Reduktionsziele umfassen nicht nur die wesentlichen Treibhausgasemissionen aus der eigenen Geschäftstätigkeit (z. B. Strom- und Wärmeerzeugung, Stromnetzverluste und Gas-Netzabsatz), sondern auch Treibhausgasemissionen entlang der Wertschöpfungskette (z. B. Energienutzung durch Kund*innen). Das Geschäftsmodell der EVN steht somit in Einklang mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens.
Die EVN verfügt über eine solide und stabile Kapitalstruktur, die eine gute Grundlage für die Umsetzung des ambitionierten Investitionsprogramms bildet. Im Rahmen der Strategie 2030 wird die EVN bis 2030 jährlich durchschnittlich rund 1 Mrd. Euro investieren. Davon fließen etwa vier Fünftel nach Niederösterreich, mit den Schwerpunkten Netze, erneuerbare Erzeugung, Großbatteriespeicher, E-Ladeinfrastruktur und Trinkwasserversorgung. Im Berichtszeitraum stiegen die Investitionen erstmals auf über 900 Mio. Euro, wovon 89,1 % als taxonomiekonform gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 klassifiziert und damit als ökologisch nachhaltig eingestuft werden. Die Nettoverschuldung der EVN lag am 30. September 2025 bei 1.155,9 Mio. Euro (30. September 2024: 1.129,3 Mio. Euro). Energie. Wasser. Leben. – Entwicklungen im Energie- und UmweltgeschäftEnergiegeschäft
Die Stromerzeugung der EVN lag in der Berichtsperiode mit 2.915 GWh um 12,2 % unter dem Vergleichswert des Vorjahres. Das unterdurchschnittliche Wind- und Wasserdargebot konnte auch von den Kapazitätserweiterungen im Bereich der Windkraft und Photovoltaik nicht ausgeglichen werden und führte insgesamt zu einem Rückgang der erneuerbaren Erzeugung um 16,9 % auf 2.325 GWh. Der Anstieg der thermischen Erzeugung auf 590 GWh (Vorjahr: 519 GWh) wurde durch häufigere Abrufe des Kraftwerks Theiß durch den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber zur Netzstabilisierung verursacht. Der Anteil der erneuerbaren Erzeugung lag bei 79,8 % (Vorjahr: 84,4 %).
Die hohe Dynamik im Ausbau der erneuerbaren Erzeugung setzte sich auch im Berichtszeitraum fort. Mit abgeschlossenen Repowering-Projekten und der Inbetriebnahme von neu errichteten Windkraft- und Photovoltaikparks verfügt die EVN zum Stichtag 30. September 2025 über eine installierte Leistung an erneuerbaren Stromerzeugungskapazitäten von 980 MW. Eine gut abgesicherte Projektpipeline gewährleistet, dass die Ausbauziele für Windkraft (770 MW), Photovoltaik (300 MWp) und Batteriespeicher (300 MW) bis 2030 erreichen werden können. Mit dem Bau eines 3,4 MW großen Batteriespeichers in Trumau wird im Zusammenspiel mit dem bestehenden Windpark Tattendorf und dem Sonnenkraftwerk in Trumau der erste „Super-Hybrid-Park” entstehen. Batteriespeicher gelten als Schlüsseltechnologien für einen erfolgreichen Weg in die erneuerbare Energiezukunft, da mit ihrem Einsatz Stromerzeugung, Verbrauch und Speicherung optimal aufeinander abgestimmt werden können. Umwelt- und Wassergeschäft
Die Trinkwasserversorgung in Niederösterreich sowie die laufende Verbesserung dieser Infrastruktur zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit ist ein zentraler Investitionsschwerpunkt der EVN. Im Berichtsjahr wurde die 60 km lange, überregionale Transportleitung im Waldviertel fertig gestellt und in Betrieb genommen. In Reisenberg im Industrieviertel wird an der Errichtung der bereits achten Naturfilteranlage gearbeitet.
Im Juni 2025 erfolgte die Vertragsunterzeichnung mit STRABAG zum Verkauf des internationalen Projektgeschäfts; das Closing der Transaktion wird für Anfang 2026 erwartet. Dividende und Ausblick auf das Geschäftsjahr 2025/26
Für das Geschäftsjahr 2025/26 geht die EVN unter der Annahme eines stabilen regulatorischen und energiepolitischen Umfelds von einem EBITDA und einem Konzernergebnis etwa auf dem Niveau des Vorjahres aus. Das Konzernergebnis wird dabei in einer Bandbreite von etwa 430 Mio. Euro bis 480 Mio. Euro erwartet. Planungsunsicherheiten bestehen vor allem bei den energiewirtschaftlichen Parametern. So können Abweichungen der auf langjährigen Durchschnittswerten beruhenden Planannahmen für die Erzeugungskoeffizienten im Bereich der Erneuerbaren sowie der für den Energie- und Netzabsatz relevanten temperaturabhängigen Energienachfrage zu Ergebnisschwankungen führen. Im Finanzergebnis wiederum sorgt die Höhe der Dividendenausschüttung der Verbund AG für eine gewisse Planungsunsicherheit.
Auf Basis des im Geschäftsjahr 2024/25 erwirtschafteten Konzernergebnisses von 436,7 Mio. Euro wird der Vorstand der 97. ordentlichen Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von 0,90 Euro je Aktie vorschlagen. Die künftige Dividendenpolitik wird vor dem Hintergrund stabiler regulatorischer und energiepolitischer Rahmenbedingungen angepasst. Für die Geschäftsjahre ab 2025/26 soll die Dividendenausschüttung zumindest 0,90 Euro je Aktie betragen. In den Folgejahren soll die Dividendenausschüttung bis zum Geschäftsjahr 2029/30 auf zumindest 1,10 Euro je Aktie so erhöht werden, dass eine Ausschüttungsquote von rund 40 % erreicht wird.
18.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group
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EVN Platz |
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2247404 18.12.2025 CET/CEST
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| 18.12.2025 | Douglas AG | DOUGLAS Group in volatilem Geschäftsjahr 2024/25 mit solidem Umsatzwachstum und starkem Nettogewinn
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Douglas AG
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis/Jahresbericht
DOUGLAS Group in volatilem Geschäftsjahr 2024/25 mit solidem Umsatzwachstum und starkem Nettogewinn
18.12.2025 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Q4 & Gesamtjahr 2024/25 (Oktober 2024 – September 2025)
DOUGLAS Group in volatilem Geschäftsjahr 2024/25 mit solidem Umsatzwachstum und starkem Nettogewinn
- Guidance erfüllt: Umsatz steigt um 3,5% (ohne Disapo) auf 4,58 Milliarden Euro; bereinigte EBITDA-Marge von 16,8%; Nettogewinn auf 175,4 Millionen Euro mehr als verdoppelt
- Erfolgsmodell Omnichannel: Wachstum sowohl in Filialen als auch online –
E-Commerce legt zum Ende des Geschäftsjahres stark zu
- Herausforderndes Umfeld beeinflusst Q4: Solides Umsatzwachstum von 2,6% (ohne Disapo); bereinigtes EBITDA sinkt um 11,4% auf 134,3 Millionen Euro v.a. aufgrund von verändertem Verbraucherverhalten, höherer Preissensibilität und anhaltendem Preiswettbewerb
- Verlangsamtes Marktwachstum: Europäischer Markt für Premium-Beauty weiter auf Wachstumskurs erwartet, aber Verunsicherungen bei Verbraucher*innen könnten anhalten
- Guidance für Geschäftsjahr 2025/26 und mittelfristige Zielsetzung:
- Guidance GJ 2025/26: Umsatz zwischen 4,65 und 4,80 Milliarden Euro bei bereinigter EBITDA-Marge von rund 16,5%; Verschuldungsgrad von 2,5x bis 3,0x zum 30.09.2026
- Mittelfristige Ziele: Jährliche Umsatzsteigerung im unteren bis mittleren einstelligen Prozentbereich bei stabiler bereinigter EBITDA-Marge; Verschuldungsgrad: 2,0x bis 2,5x
- Strategische Expansion: DOUGLAS Group erwägt Expansion außerhalb Europas und prüft möglichen Markteintritt in Golfregion („Gulf Cooperation Council“-Länder)
Düsseldorf, 18. Dezember 2025 – Die DOUGLAS Group, Europas führender Anbieter für Premium-Beauty, hat das Geschäftsjahr 2024/25 mit einem soliden Umsatzwachstum abgeschlossen und damit ihre aktualisierte Guidance erreicht. Nach einem guten Start im ersten Quartal (Oktober bis Dezember 2024) haben sich die Verbraucherstimmung und die Konsumausgaben in den ersten Monaten des Jahres 2025 vor allem in Deutschland und Frankreich abgeschwächt. Auf eine Trendwende im dritten Quartal folgte ein Aufschwung im Online-Geschäft von Juli bis September 2025 – dennoch stand die Profitabilität aufgrund der schwierigen Marktbedingungen unter Druck. Insbesondere dank einer deutlich geringeren Verschuldung konnte die DOUGLAS Group ihren Nettogewinn im Geschäftsjahr mehr als verdoppeln. Zugleich erzielte sie große Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Omnichannel-Strategie „Let it Bloom”.
Sander van der Laan, CEO der DOUGLAS Group, sagte: „In einem sehr volatilen und somit herausfordernden Jahr haben wir insgesamt Ergebnisse im Rahmen der Erwartungen erzielt. Für die Zukunft erwarten wir ein solides Gesamtwachstum im europäischen Premium-Beauty-Markt, sehen jedoch Veränderungen im Verbraucherverhalten im Vergleich zu den äußerst dynamischen Jahren nach der Pandemie. Als führender Player wollen wir die Chancen nutzen, die sich in dieser Phase der Marktkonsolidierung und ‑neuausrichtung bieten. Wir haben die Stärke und den Ehrgeiz, weiter zu wachsen und rechnen auch mit Impulsen durch den weiteren Ausbau unseres Filialnetzes sowie die Erschließung neuer Märkte – auch außerhalb von Europa. Daher prüfen wir derzeit intensiv einen Markteintritt in der Golfregion, wo wir großes Potential für unser Premium-Beauty-Geschäft sehen.“
Ergebnisse im GJ 2024/25 im Rahmen der Erwartungen
Im Geschäftsjahr 2024/25 stieg der Umsatz um 2,8%, oder 3,5% ohne die verkaufte Online-Apotheke Disapo, auf 4,58 Milliarden Euro. Sowohl die Filialen mit +2,5% (lfl: +0,2%) als auch E-Com mit +5,6% (ohne Disapo) haben zum Gesamtwachstum beigetragen. Cross-Channel-Services wie Click & Collect Express – die E-Com zugeordnet werden – haben sich außerordentlich gut entwickelt.
Das ausgewiesene EBITDA stieg um 3,6% auf 756,5 Millionen Euro, was einer Marge von 16,5% entspricht (VJ: 16,4%). Das bereinigte EBITDA sank um 5,0% auf 768,4 Millionen Euro bei einer Marge von 16,8% (VJ: 18,2%) – auch aufgrund geringerer Bereinigungen. Der Nettogewinn hat sich auf 175,4 Millionen Euro mehr als verdoppelt (VJ: 84,0 Millionen Euro). Der Free Cashflow sank um 12,0% auf 461,0 Millionen Euro (VJ: 524,0 Millionen Euro). Das durchschnittliche Nettoumlaufvermögen (NWC) in Prozent des Konzernumsatzes verbesserte sich auf 4,4% (VJ: 5,3%).
Die DOUGLAS Group hat damit ihre Guidance für das Geschäftsjahr 2024/25, die sie am 20. März 2025 im Zuge eines veränderten Marktumfeldes aktualisiert hatte, in allen vier KPIs erfüllt.
Starkes Online-Geschäft prägt letztes Quartal des Geschäftsjahres
Die DOUGLAS Group hat das Geschäftsjahr mit einem soliden vierten Quartal abgeschlossen: Der Umsatz stieg um 2,3%, oder 2,6% ohne Disapo, auf 981,9 Millionen Euro (lfl: +1,2%). Treiber war das starke Online-Geschäft, während die höheren Umsätze im Filialgeschäft auf den erfolgreichen Ausbau des Netzes zurückzuführen sind. Alle Segmente haben positiv zum Gesamtwachstum beigetragen. Die Konzerntochter NOCIBÉ konnte ihre Position im französischen Markt, der sich zuletzt weiter abschwächte, in Q4 ausbauen und Marktanteile gewinnen; im leicht wachsenden Markt Deutschland konnte die DOUGLAS Group ihren Marktanteil auf Gesamtjahressicht ebenfalls steigern.
Der Filialumsatz lag 0,6% über dem Vorjahreswert, wobei die Entwicklung zwischen den Segmenten variierte: Der Umsatz stieg in Zentralosteuropa (+6,4%) und Südeuropa (+2,2%), in DACHNL blieb er stabil (-0,3%). In Frankreich gingen die Filialumsätze leicht zurück (-1,5%). Die Online-Umsätze legten im vierten Quartal fast überall und insgesamt um 6,2% - bzw. 7,3% ohne Disapo - zu. Neben dem Online-Segment Parfumdreams / Niche Beauty (+17,5%) verzeichneten Zentralosteuropa (+13,8%) und Frankreich (+11,0%) das größte relative Wachstum.
Konsequentes Kostenmanagement trug zur Profitabilität im Quartal bei, die Bruttomarge wurde jedoch durch verändertes Verbraucherverhalten, darunter eine höhere Preissensibilität, sowie anhaltenden Wettbewerbsdruck durch Rabattaktionen und geringere Lieferantenboni beeinträchtigt. Das ausgewiesene EBITDA sank 15,1% auf 129,8 Millionen Euro bei einer Marge von 13,2% (VJ: 15,9%). Das bereinigte EBITDA sank 11,4% auf 134,3 Millionen Euro bei einer Marge von 13,7% (VJ: 15,8%). Der Verschuldungsgrad lag zum 30.09.2025 bei 2,9x (30.09.2024: 2,8x) bzw. 2,1x vor IFRS16.
Gezielte Investitionen in Wachstumsinitiativen und Effizienzsteigerung
Die Gruppe investiert weiterhin gezielt in strategische Initiativen, um ihre Wachstumsziele in einem sich verändernden und neu ausrichtenden Markt zu unterstützen, darunter in die IT, Lieferkette und in harmonisierte Prozesse und Systeme über die gesamte Organisation hinweg. Zudem testet das Unternehmen den Einsatz von KI in verschiedenen Bereichen wie Marketing oder den Online-Shops.
Sander van der Laan: “Wir sind fest überzeugt, dass ‚Let it Bloom‘ die richtige Strategie für uns ist und Omnichannel das Erfolgsmodell für Premium Beauty. Wir wollen profitabel wachsen und investieren in Initiativen, die das Geschäft und die Effizienz verbessern – wie IT, E-Com oder unsere Expansion.“
Mögliche Expansion außerhalb Europas
Die DOUGLAS Group erwägt eine Expansion außerhalb Europas und prüft einen möglichen Markteintritt in der Golfregion bzw. den sogenannten GCC-Ländern („Gulf Cooperation Council“). Die Region ist mit ihrer florierenden Handelslandschaft, schnell wachsenden Märkten und einer kaufkräftigen Kundschaft prädestiniert für das Premium-Beauty-Angebot des Unternehmens. Eine endgültige Entscheidung soll im Laufe des Jahres 2026 gefällt werden.
Meilensteine bei verschiedenen strategischen Initiativen
Das Unternehmen bekennt sich weiterhin klar zum stationären Handel und hat das Filialnetz weiter ausgebaut: Zwischen Juli und September 2025 wurden 35 neue eigene Filialen eröffnet (netto), darunter der erste Flagship-Store in Tallinn, Estland, und eine neue Filiale in der Schweizer Hauptstadt Bern. Zudem hat die Group 36 bestehende eigene Filialen modernisiert (inkl. Umzüge). Insgesamt wurden 2024/25 139 eigene Stores modernisiert (inkl. Umzüge) und 74 neue eigene Filialen eröffnet (netto). Einschließlich Franchises führt die DOUGLAS Group damit zum 30.09.2025 1.959 Filialen.
Zudem hat die Gruppe Meilensteine bei weiteren strategischen Initiativen erreicht: Im vierten Quartal wurden drei neue exklusive Marken lanciert (NEST, Iräye, Drybar) und eine neue Kampagnen-Plattform sorgt künftig für einheitliche Markenkommunikation in allen 22 Omnichannel-Ländern.
Darüber hinaus hat das Unternehmen gute Fortschritte bei der Einführung seines OWAC-Lieferkettenmodells („One Warehouse, All Channels“) erreicht: Das fünfte OWAC-Lager in der Nähe von Warschau, Polen, hat im August den Betrieb aufgenommen, wodurch Servicequalität, Lieferzeiten und Kund*innenerlebnis verbessert werden. Über das Lager werden derzeit alle B2C-Bestellungen und Filialbelieferungen in Polen abgewickelt, sechs weitere Länder werden folgen. In Italien wurde der OWAC-Betrieb derweil in ein modernes, hochautomatisiertes neues Lager verlegt: Der Umzug wirkt sich zwar während der Anlaufphase vorübergehend auf die Servicerate aus, dürfte jedoch zu einer deutlichen Senkung der Logistikkosten führen. Außerdem hat die Gruppe kürzlich einen Vertrag für das OWAC-Lager in den Niederlanden unterzeichnet, welches die BENE-Region versorgen wird.
Guidance für Geschäftsjahr 2024/25 und Mittelfristziele
In Anbetracht der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Marktentwicklungen, die unter anderem zu einer höheren Preissensibilität bei Verbraucher*innen geführt haben, erwartet die DOUGLAS Group für das Geschäftsjahr 2025/26 Umsätze zwischen 4,65 und 4,80 Milliarden Euro, eine bereinigte EBITDA-Marge von rund 16,5% sowie eine Nettoverschuldung zwischen 2,5x und 3,0x zum 30.09.2026. Neben der Guidance geht die Gruppe von positiven Entwicklungen im durchschnittlichen Nettoumlaufvermögen (weniger als 4% der Zwölf-Monats-Umsätze („LTM“)) aus und plant Investitionsausgaben von rund 150 Millionen Euro (exklusive Mieten).
Das Unternehmen hat zudem seine Mittelfristziele veröffentlicht und erwartet eine jährliche Umsatz-steigerung im niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich bei einer stabilen bereinigten EBITDA-Marge sowie eine Reduzierung der Nettoverschuldung auf 2,0x bis 2,5x. Bei diesem Verschuldungsgrad sieht sie sich in der Position, möglicherweise eine Dividende zahlen zu können.
Van der Laan: „Dank unserer hochmotivierten Mitarbeitenden, treuen Kundinnen und Kunden sowie starken Beziehungen mit unseren Geschäftspartnern haben wir ein herausforderndes Jahr gut überstanden. Unsere Märkte verändern sich in einem schwierigen Umfeld, aber wir sind gut positioniert, um weiter zu wachsen – vor allem aufgrund unseres effektiven Omnichannel-Modells und unserer starken Handelsmarken. Wir glauben an unsere Stärken und unsere strategische Richtung.”
Solider Start in das neue Geschäftsjahr – Trading Statement am 19. Januar
Die DOUGLAS Group ist solide in 2025/26 gestartet und wird am 19. Januar 2026 im Rahmen eines Trading Statements weitere Informationen zu den Entwicklungen im ersten Quartal veröffentlichen.
Überblick Finanzergebnisse (Q4 2024/25)
- Umsatz nach Absatzkanal
| Q4 2024/25 |
Q4
2023/24 |
Q4
2024/25 |
Veränderung (ausgewiesen) |
Veränderung (like-for-like) |
| Umsatz |
€959,9m |
€981,9m |
+2,3% |
+1,2% |
| Filialen |
€666,6m |
€670,3m |
+0,6% |
-1,9% |
| E-Com (inkl. X-Channel) |
€293,2m |
€311,5m |
+6,2% |
+7,3% |
| E-Com % (Konzernumsatz) |
30,6% |
31,7% |
+1,2 Pkt. |
|
- Umsatz nach Segment
| Q4 2024/25 |
Q4
2023/24 |
Q4
2024/25 |
Veränderung (ausgewiesen) |
Veränderung (like-for-like) |
| Umsatz |
€959,9m |
€981,9m |
+2,3% |
+1,2% |
| DACHNL |
€460,5m |
€467,4m |
+1,5% |
+0,1% |
| Frankreich |
€160,1m |
€161,1m |
+0,6% |
-1,4% |
| Südeuropa |
€143,5m |
€145,3m |
+1,3% |
-0,3% |
| CEE |
€146,4m |
€158,0m |
+8,0% |
+4,4% |
| PD/NB |
€43,1m |
€49,6m |
+15,0% |
+15,3% |
- Wichtigste finanzielle Kennzahlen
| Q4 2024/25 |
Q4
2023/24 |
Q4
2024/25 |
Veränderung (ausgewiesen) |
| Umsatz |
€959,9m |
€981,9m |
+2,3% |
| EBITDA |
€152,9m |
€129,8m |
-15,1% |
| Bereinigtes EBITDA |
€151,5m |
€134,3m |
-11,4% |
| EBIT |
€62,0m |
€27,3m |
-56,0% |
| Free Cash Flow |
€58,8m |
€48,2m |
-18,0% |
| Ø NWC % des Umsatzes (LTM) |
5,3% |
4,4% |
-0,9 Pkt. |
Überblick Finanzergebnisse (Geschäftsjahr 2024/25)
- Umsatz nach Absatzkanal
| FY 2024/25 |
GJ
2023/24 |
GJ
2024/25 |
Veränderung (ausgewiesen) |
Veränderung (like-for-like) |
| Umsatz |
€4.451,0m |
€4.575,3m |
+2,8% |
+2,2% |
| Filialen |
€2.999,5m |
€3.075,7m |
+2,5% |
+0,2% |
| E-Com (inkl. X-Channel) |
€1.451,4m |
€1.499,7m |
+3,3% |
+5,7% |
| E-Com % (Konzernumsatz) |
32,6% |
32,8% |
+0,2 Pkt. |
|
- Umsatz nach Segment
| FY 2024/25 |
GJ
2023/24 |
GJ
2024/25 |
Veränderung (ausgewiesen) |
Veränderung (like-for-like) |
| Umsatz |
€4.451,0m |
€4.575,3m |
+2,8% |
+2,2% |
| DACHNL |
€2.073,1m |
€2.120,5m |
+2,3% |
+0,9% |
| Frankreich |
€838,2m |
€840,4m |
+0,3% |
-0,7% |
| Südeuropa |
€665,8m |
€684,7m |
+2,8% |
+1,9% |
| CEE |
€652,1m |
€719,0m |
+10,3% |
+7,3% |
| PD/NB |
€190,2m |
€210,3m |
+10,6% |
+10,7% |
- Wichtigste finanzielle Kennzahlen
| FY 2024/25 |
GJ
2023/24 |
GJ
2024/25 |
Veränderung (ausgewiesen) |
| Umsatz |
€4.451,0m |
€4.575,3m |
+2,8% |
| EBITDA |
€730,3m |
€756,5m |
+3,6% |
| Bereinigtes EBITDA |
€808,6m |
€768,4m |
-5,0% |
| EBIT |
€383,5m |
€368,6m |
-3,9% |
| Nettogewinn |
€84,0m |
€175,4m |
+108,7% |
| Free Cash Flow |
€524,0m |
€461,0m |
-12,0% |
Segment-Übersicht: DACHNL (Österreich, Belgien, Deutschland, Schweiz, Niederlande), Frankreich (Frankreich, Monaco), SE / Südeuropa (Andorra, Kroatien, Italien, Portugal, Slowenien, Spanien), Zentral- und Osteuropa / CEE (Bulgarien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei), PD/NB (Parfumdreams, Niche Beauty)
X-Channel bezeichnet Cross-Channel Services, z. B. Click & Collect Express.
Über die DOUGLAS Group
Die DOUGLAS Group ist mit ihren Marken DOUGLAS, NOCIBÉ, parfumdreams und Niche Beauty der führende Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty in Europa. Die DOUGLAS Group inspiriert ihre Kund*innen, ihre eigene Art von Schönheit zu leben, indem sie ein einzigartiges Sortiment online und in rund 1.960 Filialen anbietet. Die DOUGLAS Group ist der Partner der Wahl für Brands und bietet ein ausgewähltes Sortiment exklusiver Marken sowie eigener Unternehmensmarken. Das Sortiment umfasst Düfte, Make-up, Hautpflege, Haarpflege, Accessoires sowie Beauty- Dienstleistungen. Die Stärkung der erfolgreichen Omnichannel-Positionierung und die konsequente Weiterentwicklung des Kund*innenerlebnisses stehen im Mittelpunkt der Unternehmensstrategie „Let it Bloom″. Das erfolgreiche Geschäftsmodell stützt sich auf das Omnichannel- Angebot, die führenden Marken und die Datenkompetenz der DOUGLAS Group. Im Geschäftsjahr 2024/25 erwirtschaftete die DOUGLAS Group einen Umsatz von 4,58 Milliarden Euro und beschäftigte europaweit mehr als 19.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die DOUGLAS Group (Douglas AG) ist an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website der DOUGLAS Group.
Pressekontakt
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SVP Group Communications & Sustainability
Telefon: +49 211 16847 6644
Mail: newsroom@douglas.de
Investorenkontakt
Dafne Sanac
Director / Senior Principal Investor Relations
Telefon: +49 151 55675545
Mail: ir@douglas.de
18.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Douglas AG |
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Luise-Rainer-Strasse 7-11 |
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40235 Düsseldorf |
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Deutschland |
| ISIN: |
DE000BEAU1Y4 |
| WKN: |
BEAU1Y |
| Indizes: |
SDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2247752 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2247752 18.12.2025 CET/CEST
| DE000BEAU1Y4 |
| 18.12.2025 | EVN AG | EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes
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EVN AG
/ Veröffentlichung von Finanzberichten
EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes
18.12.2025 / 07:30 CET/CEST
Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Jahresfinanzberichtes gem. § 124 BörseG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
18.12.2025 CET/CEST
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
EVN AG |
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EVN Platz |
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2344 Maria Enzersdorf |
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Österreich |
| Internet: |
www.evn.at |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2247400 18.12.2025 CET/CEST
| AT0000741053 |
| 18.12.2025 | ams-OSRAM AG | ams-OSRAM AG: ams OSRAM kündigt partielles Rückkaufangebot für bis zu 300 Millionen EUR des Nominalwertes seiner ausstehenden Wandelanleihen mit Fälligkeit 2027 an
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ams-OSRAM AG / Schlagwort(e): Anleihe
ams-OSRAM AG: ams OSRAM kündigt partielles Rückkaufangebot für bis zu 300 Millionen EUR des Nominalwertes seiner ausstehenden Wandelanleihen mit Fälligkeit 2027 an
18.12.2025 / 07:16 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN, INNERHALB ODER AN PERSONEN MIT AUFENTHALT ODER WOHNSITZ IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IHREN TERRITORIEN UND BESITZTÜMERN (EINSCHLIESSLICH PUERTO RICO, DEN AMERIKANISCHEN JUNGFERNINSELN, GUAM, AMERIKANISCH-SAMOA, WAKE UND DEN NÖRDLICHEN MARIANEN), EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER DEM DISTRICT OF COLUMBIA (DIE „VEREINIGTEN STAATEN”) ODER IN, INNERHALB ODER AN PERSONEN MIT WOHNSITZ ODER AUFENTHALT IN EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG DIESES DOKUMENTS UNZULÄSSIG IST.
ams OSRAM kündigt partielles Rückkaufangebot für bis zu 300 Millionen EUR des Nominalwertes seiner ausstehenden Wandelanleihen mit Fälligkeit 2027 an
Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (18. Dezember 2025) – ams OSRAM (die „Gesellschaft”) gibt die Einleitung eines Rückkaufangebots für Wandelanleihen bekannt und lädt die derzeitigen Anleihegläubiger ein, Angebote zum Verkauf von bis zu EUR 300 Mio. des Nominalwertes der ausstehenden Wandelanleihen in Höhe von EUR 760 Mio. mit Fälligkeit in 2027 (ISIN: DE000A283WZ3) einzureichen (die „Anleihen“) (das „Rückkaufangebot“).
Der Rückkaufpreis pro angebotener Anleihe wird im Rahmen eines “Dutch Auction“-Verfahrens festgelegt und wird zwischen 94,00 % und 96,00 % des Nennbetrags pro Anleihe liegen (entspricht 94.000 EUR und 96.000 EUR pro Anleihe). Die Gesellschaft wird außerdem die auf die gekauften Anleihen aufgelaufenen Zinsen ab und einschließlich des Zinszahlungstags der Anleihen unmittelbar vor dem Vollzugstag (wie unten definiert) bis zum, jedoch ohne den Vollzugstag, zahlen.
Die Cooling-Off-Periode, während der keine Verkaufsangebote angenommen werden, beginnt am 19. Dezember 2025 und endet am 9. Januar 2026. Die Rückkaufsfrist beginnt am 12. Januar 2026 und endet am 16. Januar 2026 um 17:00 Uhr MEZ.
Die Abwicklung wird voraussichtlich am 21. Januar 2026 stattfinden (der „Vollzugstag“).
Die Anleihen sind im nicht regulierten Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und werden dort gehandelt (ISIN: DE000A283WZ3).
Anleihegläubiger werden auf das Rückkaufinserat verwiesen, das auf der Website der Gesellschaft unter [https://ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/share-capital/convertible-bond-buy-back] veröffentlicht ist.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt keine Einladung zur Teilnahme an dem Rückkaufangebot in Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Rückkaufangebot oder eine solche Teilnahme nach geltenden Gesetzen und Vorschriften unzulässig ist, oder an Personen, für die eine solche Teilnahme unzulässig ist. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Jurisdiktionen durch Gesetze und Vorschriften eingeschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung oder anderer darin genannter Informationen gelangen, sind von der Gesellschaft und dem Dealer Manager verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze einer solchen Jurisdiktion darstellen.
DIESE BEKANNTMACHUNG DARF WEDER DIREKT NOCH INDIREKT VERÖFFENTLICHT, VERBREITET ODER ÜBERMITTELT WERDEN (I) AN US-PERSONEN (IM SINNE DER REGULATION S DES US-WERTPAPIERGESETZES VON 1933) (EINE „US-PERSON”), (II) AN PERSONEN MIT WOHNSITZ ODER AUFENTHALT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IHREN TERRITORIEN UND BESITZTÜMERN (EINSCHLIESSLICH PUERTO RICO, DEN AMERIKANISCHEN JUNGFERNINSELN, GUAM, AMERIKANISCH-SAMOA, WAKE UND DEN NÖRDLICHEN MARIANEN), EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER DEM DISTRICT OF COLUMBIA (DIE „VEREINIGTEN STAATEN”) (III) IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, (IV) UNTER NUTZUNG DER POST ODER DURCH ANDERE MITTEL ODER INSTRUMENTE DES INTERSTAATLICHEN ODER AUSLÄNDISCHEN HANDELS ODER DURCH EINE EINRICHTUNG EINER NATIONALEN WERTPAPIERBÖRSE DER VEREINIGTEN STAATEN, UND DIE ANLEIHEN KÖNNEN IM RAHMEN DES RÜCKKAUFANGEBOTS NICHT DURCH SOLCHE NUTZUNG, MITTEL, INSTRUMENTE ODER EINRICHTUNGEN ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER VON EINER US-PERSON ANGEBOTEN WERDEN ODER (V) IN EINE ANDERE JURISDIKTION, IN DER EINE SOLCHE BEKANNTMACHUNG UNZULÄSSIG WÄRE.
Diese Bekanntmachung stellt keine Verlängerung eines Rückkaufangebots für Wertpapiere der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten dar. Es wird kein Rückkaufangebot für den Verkauf der Anleihen innerhalb der Vereinigten Staaten oder an Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in den Vereinigten Staaten oder für deren Rechnung oder zu deren Gunsten abgegeben. Im Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur an Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger im Sinne von Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die „Verordnung”) sind oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (vermögende Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen etc.) (alle diese Personen werden zusammen als „relevante Personen” bezeichnet). Dieses Dokument richtet sich ausschließlich an relevante Personen und darf nicht von Personen, die keine relevanten Personen sind, als Grundlage für Handlungen herangezogen oder als verlässlich angesehen werden. Alle Investitionen oder Investitionsaktivitäten, auf die sich dieses Dokument bezieht, stehen nur relevanten Personen zur Verfügung und werden nur mit relevanten Personen durchgeführt. Jedes vermeintliche Verkaufsangebot von Anleihen, das direkt oder indirekt aus einem Verstoß gegen diese Beschränkungen resultiert, ist ungültig, und jedes vermeintliche Verkaufsangebot von Anleihen, das von einer US-Person oder einer für Rechnung einer US-Person handelnden Person oder von einer in den Vereinigten Staaten ansässigen Person oder einem Agenten, Treuhänder oder anderen Vermittler, der auf nicht-diskretionärer Basis für einen Auftraggeber handelt, der Anweisungen aus den Vereinigten Staaten erteilt, gemacht wird, ist ungültig und wird nicht angenommen. Jeder Inhaber der Anleihen, der an dem Rückkaufangebot teilnimmt, erklärt, dass (A) er keine US-Person ist, sich nicht in den Vereinigten Staaten aufhält und nicht von den Vereinigten Staaten aus an diesem Rückkaufangebot teilnimmt, oder (B) er auf nicht-diskretionärer Basis für einen Auftraggeber handelt, der keine US-Person ist, seinen Aufenthaltsort außerhalb der Vereinigten Staaten hat und keinen Auftrag zur Teilnahme an diesem Rückkaufangebot aus den Vereinigten Staaten erteilt.
Über ams OSRAM:
Die ams OSRAM Gruppe (SIX: AMS) ist ein weltweit führender Anbieter innovativen Licht- und Sensorlösungen.
Mit mehr als 110 Jahren Branchenerfahrung verbinden wir Ingenieurskunst und globale Fertigungen mit Leidenschaft für bahnbrechende Innovationen. Unser Ansporn, die Grenzen der Beleuchtung, Visualisierung und Sensorik ständig zu erweitern, ermöglicht grundlegende Fortschritte in den Märkten Automobil, Industrie, Medizin und Consumer-Elektronik.
„Sense the power of light“ – unser Erfolg basiert auf einem tiefen Verständnis des Potenzials von Licht und unserem einzigartigen Portfolio an Emitter- und Sensortechnologien. Rund 19.700 Mitarbeiter weltweit konzentrieren sich auf wegweisende Innovationen im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Megatrends wie Digitalisierung, Smart Living und Nachhaltigkeit. Das spiegelt sich in über 13.000 erteilten und angemeldeten Patenten wider. Die Gruppe mit Hauptsitz in Premstätten/Graz (Österreich) und Co-Hauptsitz in München (Deutschland) erzielte 2024 einen Umsatz von 3,4 Milliarden Euro und ist als ams-OSRAM AG an der SIX Swiss Exchange notiert (ISIN: AT0000A3EPA4).
Mehr über uns erfahren Sie auf https://ams-osram.com
Ams ist eine eingetragene Handelsmarke der ams-OSRAM AG. Zusätzlich sind viele unserer Produkte und Dienstleistungen eingetragene oder angemeldete Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Alle übrigen hier genannten Namen von Unternehmen oder Produkten können Handelsmarken oder eingetragene Handelsmarken ihrer jeweiligen Inhaber sein.
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Investor Relations ams-OSRAM AG Dr. Jürgen Rebel
Senior Vice President
Investor Relations
T: +43 3136 500-0
investor@ams-osram.com |
Medienarbeit ams-OSRAM AG Bernd Hops
Senior Vice President
Unternehmenskommunikation
T: +43 3136 500-0
press@ams-osram.com |
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Ende der Insiderinformation
18.12.2025 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
ams-OSRAM AG |
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Tobelbader Straße 30 |
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8141 Premstaetten |
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Österreich |
| Telefon: |
+43 3136 500-0 |
| E-Mail: |
investor@ams-osram.com |
| Internet: |
https://ams-osram.com/ |
| ISIN: |
AT0000A3EPA4 |
| WKN: |
A118Z8 |
| Börsen: |
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; BX, SIX, Wiener Börse (Vienna MTF) |
| EQS News ID: |
2247724 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2247724 18.12.2025 CET/CEST
| AT0000A18XM4 |
| 18.12.2025 | mobilezone holding AG | Armon Orlik wird Markenbotschafter von mobilezone
 MEDIENMITTEILUNG
Rotkreuz, 18. Dezember 2025
Der 30-jährige Schwingerkönig Armon Orlik gehört seit Jahren zur nationalen Spitze. Mit seiner kraftvollen, konstanten Leistung und seiner bodenständigen Art verkörpert er Stärke, Authentizität und Schweizer Tradition – Werte, die ideal zu mobilezone passen. Seine Verbundenheit zur Schweizer Sport- und Heimatkultur macht ihn zur starken Identifikationsfigur und zum passenden Partner für den führenden unabhängigen Schweizer Telekomspezialisten, der mit dieser Zusammenarbeit seine Kundennähe und Schweizer Identität in über 125 Shops und online unterstreicht.
«Armon Orlik passt hervorragend zu mobilezone. Seine natürliche, sympathische Art, seine Leistungsbereitschaft und sein fairer Sportsgeist stehen für vieles, wofür auch mobilezone einsteht», sagt Gregor Vogt, Chief Marketing & Product Officer bei mobilezone. «Er ist nicht nur ein Ausnahmesportler, sondern überzeugt auch als Mensch – wir freuen uns sehr auf die gemeinsame Partnerschaft.»
Armon Orlik äussert sich wie folgt: «Ich freue mich riesig auf die Zusammenarbeit mit mobilezone und darauf, meine Erfahrungen und Werte in ein gemeinsames Engagement einzubringen»
Über mobilezone
Die 1999 gegründete mobilezone holding ag ist mit einem Umsatz von CHF 1.0 Mia. und einem Betriebsgewinn von CHF 52.7 Mio. im Berichtsjahr 2024 der führende unabhängige Schweizer und deutsche Telekomspezialist. Die Namenaktien der mobilezone holding ag (MOZN) werden an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange AG gehandelt.
Die mobilezone Gruppe beschäftigt knapp 1’000 Mitarbeitende an den Standorten Rotkreuz, Urnäsch, Köln, Bochum und Münster. Das Angebot umfasst ein vollständiges Handy-Sortiment und Tarifpläne für Mobil- und Festnetztelefonie, Digital TV und Internet sämtlicher Anbieter. Eine unabhängige Beratung und Services für Privat- und Geschäftskunden, Reparaturdienstleistungen sowie die Belieferung des Fachhandels runden das Angebot ab. Die Dienstleistungen und Produkte werden online über diverse Webportale sowie in über 125 eigenen Shops in der Schweiz angeboten.
www.mobilezoneholding.ch
| CH0276837694 |
| 18.12.2025 | Holand Automotive Group | Holand Automotive Group gibt den Verkauf von Ferrari Rancho Mirage an Lapis Automotive Group bekannt
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Holand Automotive Group
/ Schlagwort(e): Finanzierung
Holand Automotive Group gibt den Verkauf von Ferrari Rancho Mirage an Lapis Automotive Group bekannt
18.12.2025 / 06:06 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MONTREAL, 18. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Die Holand Automotive Group gab heute den Verkauf von Ferrari Rancho Mirage an die Lapis Automotive Group unter der Leitung von Todd Blue bekannt, nachdem ein kooperativer und sorgfältig durchdachter Prozess in enger Zusammenarbeit mit Ferrari North America durchgeführt wurde. Die Transaktion wurde mit Ferraris vollem Wissen, Unterstützung und Zustimmung abgeschlossen und spiegelt die gemeinsame Verpflichtung zu langfristiger Markenpflege, regionaler Expertise und operativen Spitzenleistungen wider. Todd Blue verfügt über umfassende Erfahrungen auf dem Markt von Palm Springs und Coachella Valley, da er zuvor als Chief Executive Officer der Indigo Auto Group tätig war, wo er erfolgreich eine hoch angesehene Luxus-Automobilplattform aufbaute und veräußerte. Eine langjährige berufliche Beziehung zwischen Todd Blue und Gad Bitton, Präsident und CEO der Holand Automotive Group, führte zu der gemeinsamen Überzeugung, dass die Lapis Automotive Group gut aufgestellt ist, um Ferrari Rancho Mirage in Zukunft zu führen. „Nach reiflicher Überlegung und mit Ferraris Segen sind wir zu dem Schluss gekommen, dass dies der richtige Zeitpunkt ist, um das Unternehmen an einen Eigentümer zu übergeben, der über eine starke lokale Ausrichtung und Erfahrung verfügt", so Gad Bitton. „Diese Entscheidung spiegelt unsere Verantwortung wider, im besten langfristigen Interesse der Marke und unserer strategischen Vision zu handeln." Die Holand Automotive Group stellte fest, dass die starke Saisonabhängigkeit des Marktes und die Notwendigkeit einer ständigen Führung vor Ort den effektivsten Weg für einen nachhaltigen Erfolg darstellen. Die Group ist nach wie vor fest in Kalifornien verankert und besitzt und betreibt weiterhin Ferrari of South Bay in Torrance, ein leistungsstarkes Autohaus, das den Markt im Großraum Los Angeles bedient. Die Holand Automotive Group wird auch weiterhin Wachstumsmöglichkeiten in Kalifornien und anderen großen Metropolen, die mit der Marke Ferrari verbunden sind, prüfen. „Wir fühlen uns Ferrari und unserer langjährigen Partnerschaft weiterhin sehr verpflichtet", fügte Gad Bitton hinzu. Diese Transaktion unterstreicht den disziplinierten Ansatz der Holand Automotive Group beim Portfoliomanagement und ihren Fokus auf langfristiges Wachstum, Größe und Marktdichte in den Vereinigten Staaten und Europa. Über die Holand Automotive Group Die Holand Automotive Group ist ein globales Automobilhandelsunternehmen, das führende Luxus- und Performance-Marken vertritt, darunter Ferrari, Lamborghini, Rolls-Royce Motor Cars, BMW, McLaren und Maserati. Die Group ist bekannt für ihre disziplinierte Führung, ihre strategische Vision und ihr Engagement für Spitzenleistungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Anastasia Panayotou, 514-867-3199, anastasiapanayotou@holandautomotive.com. Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2847054/Holand_Automotive_Group_Holand_Automotive_Group_Announces_the_sa.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2847053/Holand_Automotive_Group_Holand_Automotive_Group_Announces_the_sa.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/holand-automotive-group-gibt-den-verkauf-von-ferrari-rancho-mirage-an-lapis-automotive-group-bekannt-302645457.html

18.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2247798 18.12.2025 CET/CEST
| noisin467088 |
| 18.12.2025 | Scherzer & Co. AG | Scherzer & Co. AG: Offener Brief an Vorstand und Aufsichtsrat der Rocket Internet SE, EY GmbH & Co. KG als Wirtschaftsprüfer der Jahresabschlüsse 2024 und 2025 der Gesellschaft zur Kenntnis
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Scherzer & Co. AG
/ Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
Scherzer & Co. AG: Offener Brief an Vorstand und Aufsichtsrat der Rocket Internet SE, EY GmbH & Co. KG als Wirtschaftsprüfer der Jahresabschlüsse 2024 und 2025 der Gesellschaft zur Kenntnis
18.12.2025 / 06:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die Scherzer & Co. AG ist Aktionärin der Rocket Internet SE. Sie hat am 15. Dezember 2025 nachfolgendes Schreiben an Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie an den Wirtschaftsprüfer EY versandt:
Scherzer & Co. AG: Offener Brief an Vorstand und Aufsichtsrat der Rocket Internet SE, EY GmbH & Co. KG als Wirtschaftsprüfer der Jahresabschlüsse 2024 und 2025 der Gesellschaft zur Kenntnis
Sehr geehrter Herr Samwer, sehr geehrte Herren des Aufsichtsrates,
sehr geehrte Damen und Herren der EY GmbH & Co. KG als Wirtschaftsprüfer der Jahresabschlüsse 2024 und 2025 der Gesellschaft.
Sie, sehr geehrter Herr Samwer, haben den Jahresabschluss 2024 aufgestellt, Sie, sehr geehrte Damen und Herren von EY haben diesen Jahresabschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Testat versehen und Sie, sehr geehrte Herren des Aufsichtsrates, haben diesen Jahresabschluss gebilligt.
Sowohl im Konzern als auch in der Einzelgesellschaft wies die Rocket Internet SE im Geschäftsjahr 2024 ein tiefrotes Ergebnis von -552 Mio. Euro bzw. -576 Mio. Euro aus. Dies lag vor allem daran, dass sehr selbstbewusst Wertberichtigungen auf Beteiligungen vorgenommen worden sind, die mindestens im Lichte aktueller bekannt gewordener bewertungsrelevanter Ereignisse als sehr konservativ, wenn nicht sogar als voreilig oder fragwürdig erscheinen. Wir können uns des Verdachts nicht erwehren, dass Sie, sehr geehrter Herr Samwer, wieder einmal ein besonderes Interesse daran hatten, die Gesellschaft für Außenstehende möglichst schlecht dastehen zu lassen und ihren wahren Wert zu verschleiern und Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsrat dies abgenickt haben.
Zu den wichtigsten Abschreibungen auf Beteiligungsansätze im Geschäftsjahr 2024 ist festzuhalten:
- Die Rocket Internet SE hielt nach unserem Kenntnisstand zum 31.12.2024 direkt und/oder indirekt 4,0% an der SumUp Holdings S.à r.l. Diese Beteiligung haben Sie um rund 158 Mio. Euro auf 131 Mio. Euro abgeschrieben, obwohl es noch im Oktober 2024 Berichte über die geplante Platzierung existierender Aktien auf einer Bewertungsbasis von 8 Mrd. Euro für das Gesamtunternehmen gab, was einer Bewertung von 320 Mio. Euro für unsere 4% entsprach.
- An der Canva Inc. hielt unsere Gesellschaft zum 31.12.2024 direkt und/oder indirekt 0,3%. Auf diese Beteiligung wurde eine massive Wertberichtigung von mehr als zwei Drittel auf 25,6 Mio. Euro vorgenommen, obwohl sich der fair value auf Basis einer Finanzierungsrunde, die im 1. Quartal 2024 stattgefunden hatte, noch bei 77 Mio. Euro befunden haben soll.
- Eine Beteiligung in Höhe von 5,1% hielt die Rocket Internet SE zum Jahresende 2024 an der Kalshi Inc.. Deren Wertansatz wurde in der letzten Bilanz von 4,4 Mio. Euro auf nur noch 0,4 Mio. Euro korrigiert.
Wäre Rocket Internet nicht delisted, unsere Gesellschaft käme in den letzten Tagen und Monaten mit der Veröffentlichung positiver adhoc-Meldungen kaum noch nach, insbesondere was die Beteiligung an Kalshi angeht. Kalshi gehört zu den weltweit am schnellsten wachsenden Start-ups. Im Oktober 2025 sammelte das Unternehmen in einer Finanzierungsrunde 300 Mio. US$ auf Basis einer Bewertung von 5 Mrd. US$ ein und weniger als 2 Monate später wurden 1 Mrd. US$ auf Basis einer Bewertung von 11 Mrd. US$ eingeworben. Eine Verwässerung der Beteiligung an Kalshi auf etwa 4% unterstellt, hat sich deren fairer Wert gegenüber dem Bilanzansatz zum 31.12.2024 also auf etwa 370 Mio. Euro in etwa vertausendfacht.
Aber auch die Beteiligungen an SumUp und Canva dürften im laufenden Jahr wesentlich zur Erhöhung des inneren Wertes der Rocket Internet SE und über Zuschreibungen zu einem mutmaßlich sehr positiven Ergebnis beitragen. Bei SumUp verdichten sich die Hinweise, dass ein IPO auf Basis einer Bewertung von bis zu knapp 13 Mrd. Euro vorbereitet wird. Auch bei Canva wird offenbar an einem Börsengang gearbeitet. Darüber hinaus wurden im August des laufenden Jahres Mitarbeiteraktien dieser Gesellschaft auf Basis einer Bewertung von 42 Mrd. US$ platziert.
Wenn wir die positiven Wertbeiträge der Bewertungsexplosion bei Kalshi und der sehr positiven Entwicklungen bei SumUp und Canva addieren, kommen wir auf einen Gesamtbetrag von rund 870 Mio. Euro oder etwa 10,50 Euro je Rocket Internet Aktie. Interessant und zu hinterfragen sein wird, inwieweit diese Entwicklungen Eingang in die 2025er Erfolgsrechnung unserer Gesellschaft finden und von den Abschlussprüfern testiert werden. Wir werden das sehr genau beobachten.
Bleibt noch die indirekte Beteiligung an SpaceX, deren Höhe Sie angeblich selber nicht kennen. Zumindest haben Sie auf der letzten HV offengelegt, dass dort 2021 über einen Fonds etwa 45 Mio Euro bei einer SpaceX-Bewertung von 74 Mrd. US$ investiert wurden. Am vergangenen Wochenende wurde berichtet, dass die Gesellschaft einen Insideraktienverkauf auf Basis einer Bewertung von 800 Mrd. US$ genehmigt habe. Bei einem Börsengang, der für 2026 vorbereitet wird, soll eine Bewertung von 1,5 Billionen (!) US$ angestrebt werden. Rocket Internet hält die indirekte Beteiligung über einen 11,9% Anteil am Gigafund 0.14 und hat diese zum 31.12.2024 mit 65 Mio. Euro bewertet, gerade einmal 44% über den ursprünglichen Anschaffungskosten. Ausweislich einer Meldung des Fonds gegenüber der Securities and Exchange Commision vom 28.4.2025, wies der Fonds einen “gross asset value“ von 1,85 Mrd. US$ aus.
Durch diese sehr prägnanten Beispiele ist es mehr als offensichtlich, dass den Streubesitzaktionären valide Informationen über den wahren Wert unserer Gesellschaft so lange und so weit wie möglich vorenthalten werden sollen. Es liegt nahe, dass dies das Ziel hat, den Streubesitzaktionären am Ende des Tages möglichst viel ihres Anteiles an der Gesellschaft ohne faire Gegenleistung abzunehmen.
Sehr geehrter Herr Samwer,
inzwischen dürften die Kapitalmaßnahmen, die die diesjährige Hauptversammlung beschlossen hat, umgesetzt sein, so dass unsere Gesellschaft freie Rücklagen in Höhe von rund 1,38 Mrd. Euro oder rund 17 Euro je Aktie zuzüglich eines zu erwartenden Bilanzgewinns 2025 zur Verfügung hat, die theoretisch für Ausschüttungen und/oder Aktienrückkäufe zur Verfügung stehen. Wir gehen davon aus, dass Sie noch vor der Veröffentlichung des (mutmaßlich herausragend guten) 2025er Ergebnisses ein erstes Aktienrückkaufangebot durchführen werden, um wieder Aktien zum Schnäppchenpreis einzusammeln.
Ein Appell an Sie, den Streubesitz über den inneren Wert der Rocket Internet SE vor einem eventuellen Rückkaufangebot fair aufzuklären, dürfte ins Leere gehen. So hoffen wir, dass wir durch diesen offenen Brief etwas Transparenz schaffen können, eine Aufgabe die eigentlich von der Verwaltung der Gesellschaft wahrzunehmen wäre. Die Damen und Herren des Prüfteams von EY möchten wir auf diesem Weg ausdrücklich auffordern, bei ihren Prüfungen der 2025er Abschlüsse des Konzerns und der SE besonders sorgfältig vorzugehen und insbesondere Abschreibungen und Wertaufholungen kritisch zu hinterfragen. Den Aufsichtsrat erinnern wir daran, dass er bei der Billigung der von Herrn Samwer aufgestellten Jahresabschlüsse als Organ im Sinne aller Aktionäre zu handeln hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Issels
Vorstand
Scherzer & Co. AG
Hans Peter Neuroth
Vorstand
Scherzer & Co. AG
18.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Scherzer & Co. AG |
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Friesenstraße 50 |
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50670 Köln |
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Deutschland |
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+49 (0)221-820 32-0 |
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info@scherzer-ag.de |
| Internet: |
www.scherzer-ag.de |
| ISIN: |
DE0006942808 |
| WKN: |
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Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale), München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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2247668 |
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2247668 18.12.2025 CET/CEST
| DE0006942808 |
| 18.12.2025 | HORNBACH Holding AG & Co. KGaA | HORNBACH Aufsichtsrat verlängert Vorstandsverträge von Susanne Jäger, Christa Theurer, Jan Hornbach und Nils Hornbach
 Der Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt AG hat die Vorstandsverträge von Susanne Jäger, Christa Theurer, Jan Hornbach und Nils Hornbach vorzeitig verlängert. Die Neubestellung gilt ab 2026, die Laufzeit der Verträge beträgt fünf Jahre.
Susanne Jäger ist seit rund 20 Jahren Mitglied des Vorstands und Einkaufschefin von HORNBACH. Insgesamt ist sie seit mehr als 40 Jahren im Unternehmen tätig. „Mit ihrem Engagement und ihrer Machermentalität bereichert Susanne Jäger HORNBACH seit Jahrzehnten. Gemeinsam mit ihren Teams managt sie höchst erfolgreich ein Sortiment mit europaweit mehr als 750.000 Produkten. Der Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt AG ist froh und dankbar, die erfolgreiche Zusammenarbeit fortsetzen zu können“, so Albrecht Hornbach, Vorsitzender des Aufsichtsrats der HORNBACH Baumarkt AG.
Christa Theurer, Jan Hornbach und Nils Hornbach wurden zum 1. Juni 2023 erstmals in den Vorstand der HORNBACH Baumarkt AG berufen. Zuvor waren alle drei Vorstandsmitglieder in leitenden Positionen im Unternehmen erfolgreich tätig. „Wir legen sehr viel Wert auf Kontinuität und Verlässlichkeit für die Kunden, die Mitarbeiter und unsere Führungskräfte. Um die vor uns liegenden Herausforderungen bestmöglich zu meistern, bringen Christa Theurer, Jan Hornbach und Nils Hornbach beste Voraussetzungen mit. Wir freuen uns auf die weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit und bedanken uns herzlich für das Engagement“, so Albrecht Hornbach weiter.
| DE0006083405 |
| 18.12.2025 | Varon oxygen concentrator | VARON bringt Familien in ganz Europa in dieser Weihnachtszeit eine erschwingliche Sauerstofftherapie
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Varon oxygen concentrator
/ Schlagwort(e): Sonstiges
VARON bringt Familien in ganz Europa in dieser Weihnachtszeit eine erschwingliche Sauerstofftherapie
18.12.2025 / 04:10 CET/CEST
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BERLIN, 18. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Die Weihnachtszeit ist eine Zeit für Familie, Wärme und Wohlbefinden – aber die winterlichen Bedingungen können für viele Senioren und Erwachsene auch das Atmen erschweren. Kaltes Wetter, trockene Raumluft und saisonale Erkrankungen beeinträchtigen oft das allgemeine Wohlbefinden der Atemwege, was das wachsende Interesse an praktischen, erschwinglichen Sauerstofflösungen für den täglichen Gebrauch unterstreicht. Während medizinische Behandlungen für chronische Erkrankungen wie COPD oder Asthma nach wie vor unerlässlich sind, tragen stationäre und tragbare Sauerstoffkonzentratoren wie die von VARON dazu bei, den täglichen Atemkomfort und das allgemeine Wohlbefinden zu verbessern. Die VARON-Produktpalette mit Sauerstofflösungen umfasst den Serene 5 Sauerstoffkonzentrator für zu Hause, der medizinische Sauerstofflösungen mit leicht ablesbaren Bedienelementen und einem mobilitätsfreundlichen Design liefert. Für Senioren, die unterwegs Sauerstoff benötigen, ist der tragbare Sauerstoffkonzentrator VP-6 Continuous Flow leicht, intuitiv und ermöglicht eine aktive Nutzung im Freien oder auf Reisen. Während der Feiertage stehen Senioren vor zusätzlichen gesundheitlichen Herausforderungen, darunter Müdigkeit durch Zusammenkünfte, kältere Temperaturen und die potenzielle Ansteckungsgefahr mit saisonalen Krankheiten. Eine zuverlässige Sauerstofftherapie spielt in dieser Zeit eine entscheidende Rolle für das Wohlbefinden von Senioren. Eine angemessene Sauerstoffversorgung kann dazu beitragen, die Energie aufrechtzuerhalten, die Schlafqualität zu verbessern und das Risiko von Atemwegskomplikationen zu verringern, sodass ältere Menschen sicher an Familienaktivitäten teilnehmen und die Feiertage mit mehr Komfort und Unabhängigkeit genießen können. VARON Wellness für die Feiertage in ganz Europa: Varon Deutschland (10. bis 25. Dezember 2025) - 15% Rabatt auf alle Sauerstoffkonzentratoren
- 20 € Geschenkkarte beim Kauf inklusive
Varon Frankreich (10. bis 25. Dezember 2025) - 15 % Rabatt auf VL Lightweight und VP tragbare Sauerstoffkonzentratoren
- 12 % Rabatt auf die VH-Serie und Serene 5 Sauerstoffkonzentratoren für zu Hause
- 20 € Geschenkkarte beim Kauf inklusive
Diese Initiativen sollen Familien den Zugang zu lebenswichtiger Sauerstofftherapie erleichtern und gleichzeitig die Bedeutung der saisonalen Gesundheit hervorheben. Senioren und Pflegekräfte werden ermutigt, den rechtzeitigen Zugang zu diesen Geräten in Betracht zu ziehen, die Komplikationen verhindern, Müdigkeit reduzieren und eine höhere Lebensqualität im Winter unterstützen können. „Unsere Mission bei VARON ist es, Senioren zu einem gesünderen und unabhängigeren Leben zu verhelfen. Eine zuverlässige Sauerstoffversorgung ist nicht nur eine medizinische Notwendigkeit, sondern auch ein wichtiger Bestandteil des täglichen Wohlbefindens. Wir hoffen, dass Familien in ganz Europa in dieser Weihnachtszeit der Gesundheit der Atemwege Priorität einräumen und sicherstellen, dass ihre Angehörigen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen." – CEO von VARON Weitere Informationen über VARONs europäische Angebote, Urlaubsinitiativen und Geräte finden Sie auf der offiziellen Varon-Website. Medienkontakt: Website: VARON E-Mail: Deutschland: support@varoninc.de Frankreich: support@varoninc.fr Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2660036/5669195/varon_oxygen_concentrator_logo_Logo.jpg
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18.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2247790 18.12.2025 CET/CEST
| noisin014141 |
| 18.12.2025 | Vantage Foundation | Die Banking Academy of Vietnam und die Vantage Foundation gehen eine strategische Partnerschaft zur Förderung der Finanzbildung ein
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Vantage Foundation
/ Schlagwort(e): ESG/Vereinbarung
Die Banking Academy of Vietnam und die Vantage Foundation gehen eine strategische Partnerschaft zur Förderung der Finanzbildung ein
18.12.2025 / 03:50 CET/CEST
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HANOI, Vietnam, 18. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Die Banking Academy of Vietnam (BAV) und die Vantage Foundation haben am 16. Dezember im Rahmen einer feierlichen Zeremonie in der Zentrale der Banking Academy in Hanoi eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MoU) unterzeichnet und damit ihre strategische Partnerschaft offiziell besiegelt. Die Vereinbarung schafft einen Rahmen für die Zusammenarbeit zur Unterstützung künftiger Bildungsinitiativen, wobei die Durchführung des Programms bis 2026 geplant ist.
 An der Zeremonie nahmen hochrangige Führungskräfte und Vertreter beider Institutionen teil. Die Banking Academy of Vietnam wurde vertreten durch Assoc. Prof. Dr. Pham Thi Hoang Anh, amtierende Präsidentin; Assoc. Prof. Dr. Nguyen Thanh Phuong, Vizepräsident; Assoc. Prof. Dr. Tran Viet Dung, Direktor des Instituts für Bankenforschung, und Assoc. Herr Prof. Dr. Le Ngoc Thang, Leiter der Personalabteilung. Die Vantage Foundation wurde durch Herrn Adam Siew, Vizepräsident für Geschäftsentwicklung, Herrn Floyd Wang, Hauptvertreter in Vietnam, und Frau Monica Wang, Leiterin der Abteilung für globale Projekte, vertreten. Die Veranstaltung begann mit einem formellen Empfang und der Vorstellung der Delegierten, gefolgt von Einführungsvideos, in denen die Missionen und institutionellen Stärken der BAV und von Vantage vorgestellt wurden. Diese Präsentationen legten den Kontext für eine Partnerschaft fest, die auf gemeinsamen Prioritäten in den Bereichen Bildung, Kapazitätsaufbau und langfristige Entwicklung des Humankapitals basiert. Die Eröffnungsrede wurde von Assoc. Prof. Dr. Pham Thi Hoang Anh gehalten, die das Engagement der Banking Academy für die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern bekräftigte, um die akademische Qualität und die praktische Relevanz der Finanzausbildung zu verbessern. Anschließend hielt Herr Adam Siew eine Rede, in der er die zunehmende Bedeutung der Bildung für die Vorbereitung künftiger Talente auf einen zunehmend datengesteuerten und technologiegestützten Finanzsektor hervorhob. Er wies darauf hin, dass Bildung eine entscheidende Rolle für eine nachhaltige Entwicklung spielt, insbesondere da künstliche Intelligenz und Datenanalyse die Finanzentscheidungen neu gestalten.  Der Höhepunkt der Zeremonie war die feierliche Unterzeichnung der strategischen Kooperationsvereinbarung, mit der die Partnerschaft zwischen den beiden Institutionen offiziell bestätigt wurde. Die Absichtserklärung umreißt Bereiche der Zusammenarbeit, darunter die gemeinsame Entwicklung von Bildungsprogrammen, die Mobilisierung internationaler Fachkenntnisse und Ressourcen sowie koordinierte Kommunikationsmaßnahmen, um den Wert der finanziellen Bildung zu vermitteln. Als erstes Programmkonzept im Rahmen der Partnerschaft planen die BAV und Vantage eine Zusammenarbeit bei einer eintägigen Schulung mit dem Titel „Financial Data Analysis and Decision-Making in the Era of AI" (Finanzdatenanalyse und Entscheidungsfindung im Zeitalter der KI). Das Programm ist vorläufig für Ende Februar bis Anfang März 2026 geplant und wird in Präsenzform an der Banking Academy of Vietnam in Hanoi durchgeführt, wobei eine Online-Teilnahme für andere Städte möglich ist. Die Teilnehmer erhalten ein Abschlusszertifikat und die Einführung des Programms in Zusammenarbeit mit anderen führenden vietnamesischen Universitäten ist vorgesehen. Die Zeremonie endete mit einem symbolischen Austausch von Blumen und Erinnerungsgeschenken, einem offiziellen Gruppenfoto und einem Networking unter den Vertretern. Die Veranstaltung dient ausschließlich der offiziellen Bekanntgabe der strategischen Partnerschaft und umfasst zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder Kursangebote noch Schulungsdurchführungen oder studentische Aktivitäten. Informationen zur Vantage Foundation Die Vantage Foundation ist eine unabhängige gemeinnützige Organisation, die 2023 im McLaren Technology Centre im Vereinigten Königreich gegründet wurde. Die Stiftung hat sich mit Organisationen auf der ganzen Welt zusammengetan, darunter Grab Indonesia, die iREDE Foundation in Nigeria, Teach for Malaysia und das Instituto Claret in Brasilien, um wirkungsvolle soziale Initiativen zu fördern. Weitere Informationen finden Sie auf www.vantage.foundation Informationen zur Banking Academy of Vietnam Die Banking Academy of Vietnam (BAV) ist eine führende öffentliche Hochschule, die sich auf Bankwesen, Finanzen, Wirtschaft und Betriebswirtschaft spezialisiert hat. Die BAV wurde unter der Schirmherrschaft der Staatsbank von Vietnam gegründet und hat eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung der Finanz- und Bankfachkräfte des Landes gespielt. Die Akademie legt großen Wert auf akademische Exzellenz, angewandte Forschung und Branchenrelevanz und dient als wichtige Talentschmiede für den öffentlichen und privaten Finanzsektor Vietnams. Weitere Informationen finden Sie unter https://en.hvnh.edu.vn/ Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2847626/1.jpg Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2847627/2.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2299654/Vantage_Foundation_Logo.jpg
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2247784 18.12.2025 CET/CEST
| noisin984155 |
| 17.12.2025 | UTI Investments | UTI Investments kooperiert mit FTSE Russell bei der Umstellung seiner Sovereign Bond ETF Benchmark
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UTI Investments
/ Schlagwort(e): Miscellaneous
UTI Investments kooperiert mit FTSE Russell bei der Umstellung seiner Sovereign Bond ETF Benchmark
17.12.2025 / 22:45 CET/CEST
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LONDON und PARIS, 17. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- UTI Investments gab bekannt, dass sein Sovereign Bond ETF (Bloomberg Ticker: UIGB NA Equity) hat seine Benchmark vom Nifty India Government Fully Accessible Route (FAR) Select 7 Bonds Index (USD) auf den FTSE Indian Government Bond FAR Index (Bloomberg Ticker) umgestellt: CFIIFARU). Die Änderung ist Teil der Zusammenarbeit von UTI Investments mit FTSE Russell, dem globalen Indexanbieter, um die Sichtbarkeit zu erhöhen und sich an weltweit anerkannten Benchmarks zu orientieren.
Der ETF wird den Anlegern weiterhin Zugang zu indischen Staatsanleihen bieten, spiegelt aber jetzt die Wertentwicklung des FTSE Indian Government Bond FAR Index wider, eines transparenten, regelbasierten Index, der von internationalen Anlegern stark beachtet wird. Der FTSE-Index bietet ein breiteres Renditekurvenexposure, das kurz- bis langfristige Laufzeiten abdeckt, ein ausgewogeneres und diversifizierteres Portfolioprofil bietet, die Stabilität über Zinszyklen hinweg verbessert, das Konzentrationsrisiko verringert und gleichzeitig den indischen Staatsanleihenmarkt genauer widerspiegelt. Indische Staatsanleihen wurden in wichtige Schwellenländer-Staatsanleihen-Indizes aufgenommen - zunächst von JPMorgan und Bloomberg im Jahr 2024/2025 und im September 2025 in den FTSE Emerging Markets Government Bond Index (EMGBI). Diese Aufnahme spiegelt die kontinuierliche Entwicklung und die zunehmende Zugänglichkeit des indischen Anleihemarktes für internationale Anleger wider. Mit einer voraussichtlichen Gewichtung von 9,35% im EMGBI werden indische Anleihen eine wichtige Rolle in den globalen Schwellenländerportfolios spielen. Warum indische Staatsanleihen jetzt Indische Staatsanleihen bieten im Vergleich zu vielen anderen Industrie- und Schwellenländern höhere Renditen und bieten aufgrund ihrer relativ geringen Korrelation mit US-Treasuries und anderen globalen Rentenmärkten auch Diversifizierungsvorteile. Gestützt auf starke Devisenreserven von über 650 Mrd. USD ist Indien gut aufgestellt, um externe Schocks zu bewältigen. Die jüngste Heraufstufung der Kreditwürdigkeit durch S&P auf BBB, die erste seit 2007, unterstreicht Indiens Fähigkeit, das Wachstum aufrechtzuerhalten, die Inflation unter Kontrolle zu halten und die Haushaltsdisziplin aufrechtzuerhalten - ein starker Rückenwind für das Interesse internationaler Investoren. Scott Harman, Leiter des Bereichs Fixed Income, Currencies and Commodities (FICC) bei FTSE Russell, einem Unternehmen der LSEG, sagte: "Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit UTI Investment , die den FTSE Indian Government Bond FAR Index für ihren Sovereign Bond ETF übernimmt. Dies spiegelt das wachsende weltweite Interesse an den indischen Rentenmärkten wider und unterstreicht unser Engagement für die Bereitstellung transparenter, regelbasierter Benchmarks, die Anlegern den Zugang zu Chancen in Schwellenländern ermöglichen. Da indische Staatsanleihen in den globalen Indizes an Bedeutung gewinnen, freuen wir uns darauf, unsere Partnerschaft zu vertiefen, um das Engagement der Anleger und den Kapitalfluss nach Indien zu fördern. Über UTI Investments UTI Investments ist der globale Arm der UTI Asset Management Company (UTI AMC), Indiens ältestem Vermögensverwalter. UTI Investments mit Hauptsitz in Singapur bietet Anlegern weltweit Zugang zu den indischen Aktien- und Rentenmärkten durch eine Reihe von innovativen und transparenten Anlagelösungen. Disclaimer Dieses Dokument wird nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein Indikator für zukünftige Ergebnisse. Anleger sollten ihre Anlageziele und Risiken berücksichtigen und sich mit ihren Beratern beraten, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen. UTI International ist der rechtliche Name, unter dem UTI Investments tätig ist. Wichtige rechtliche Informationen und Haftungsausschlüsse finden Sie hier: https://utifunds.com/wp-content/uploads/2025/12/Important-Legal-Information.pdf
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17.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2247762 17.12.2025 CET/CEST
| noisin833886 |
| 17.12.2025 | DATAGROUP SE | DATAGROUP SE: Vorstand der DATAGROUP SE plant Dividende von EUR 0,04 je Aktie
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DATAGROUP SE / Schlagwort(e): Dividende
DATAGROUP SE: Vorstand der DATAGROUP SE plant Dividende von EUR 0,04 je Aktie
17.12.2025 / 21:22 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Vorstand der DATAGROUP SE plant Dividende von EUR 0,04 je Aktie
Pliezhausen, 17.12.2025, Der Vorstand der DATAGROUP SE (WKN: A0JC8S und ISIN: DE000A0JC8S7) hat beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung 2026 vorzuschlagen, aus dem Bilanzgewinn der Muttergesellschaft für das Geschäftsjahr 2024/2025 in Höhe von EUR 109.208.011,22 eine Dividende von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten. Der verbleibende Restbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Der Vorschlag entspricht der in der gemeinsamen Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats zum öffentlichen Erwerbsangebot der Dante Beteiligungen SE angekündigten Neuausrichtung der Dividendenpolitik; Gewinne sollen demnach vorrangig reinvestiert werden, um so die finanzielle Flexibilität für Investitionen in Zukunftsfelder (u. a. KI, Cyber Security, Cloud) und die Skalierung des CORBOX-Geschäfts zu stärken.
Der Vorschlag des Vorstands steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats sowie des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung 2026.
Kontakt:
DATAGROUP SE
Anke Banaschewski
Investor Relations
Wilhelm-Schickard-Str. 7
72124 Pliezhausen
anke.banaschewski@datagroup.de
Ende der Insiderinformation
17.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
DATAGROUP SE |
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Wilhelm-Schickard-Str. 7 |
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72124 Pliezhausen |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 711 4900 500 |
| Fax: |
+49 711 41079 220 |
| Internet: |
www.datagroup.de |
| ISIN: |
DE000A0JC8S7 |
| WKN: |
A0JC8S |
| Indizes: |
Scale 30 |
| Börsen: |
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München (m:access), Stuttgart, Tradegate Exchange; London |
| EQS News ID: |
2247736 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2247736 17.12.2025 CET/CEST
| DE000A0JC8S7 |
| 17.12.2025 | Rheinmetall AG | Rheinmetall AG: Vorstand beschließt die Veräußerung von Aktivitäten der zivilen Division Power Systems– Ziel ist der Verkauf im 1. Quartal 2026; Anpassung des Ausblicks für das fortgeführte Geschäft
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Rheinmetall AG / Schlagwort(e): Verkauf/Prognose
Rheinmetall AG: Vorstand beschließt die Veräußerung von Aktivitäten der zivilen Division Power Systems– Ziel ist der Verkauf im 1. Quartal 2026; Anpassung des Ausblicks für das fortgeführte Geschäft
17.12.2025 / 20:12 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Düsseldorf, 17. 12. 2025 – Der Vorstand der Rheinmetall AG hat im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung des Rheinmetall-Konzerns eine Fokussierung der Unternehmensaktivitäten auf das militärische Geschäft beschlossen und strebt eine Veräußerung der zivilen Geschäftsaktivitäten an. Aufgrund der vorliegenden Angebote hat der Vorstand der Rheinmetall AG beschlossen, den Veräußerungsprozess für den zivilen Bereich einzuleiten. Die bereits begonnene Transformation einzelner Werke des zivilen Geschäfts auf Konzernaktivitäten aus dem Bereich der Verteidigungs- und Sicherheitsanwendungen bleibt hiervon unberührt.
Auf der Suche nach Lösungen für die Aktivitäten der zivilen Division Power Systems führt der Vorstand der Rheinmetall AG bereits seit April 2025 Gespräche mit potenziellen Interessenten. Auf Basis der eingegangenen bindenden Angebote hat der Vorstand im Dezember 2025 beschlossen, die Veräußerung mit zwei Anbietern zu verhandeln und strebt eine Vertragsunterzeichnung im 1. Quartal 2026 an. Die zu veräußernden Aktivitäten umfassen neben der Division Power Systems auch unmittelbar mit dieser in Verbindung stehende Gesellschaften aus dem Bereich der sonstigen nicht operativ tätigen Einheiten.
Infolge der Entscheidung des Vorstands werden die zu veräußernden Aktivitäten ab sofort unter Berücksichtigung der Vorschriften des IFRS 5 als nicht fortgeführter Geschäftsbereich klassifiziert. In diesem Zusammenhang ist für den nicht fortgeführten Geschäftsbereich eine nicht zahlungswirksame Wertberichtigung in der Größenordnung von 350 MioEUR zu erfassen. Aufgrund der Zuordnung der Wertminderung zum nicht fortgeführten Geschäftsbereich sind mit dieser Wertberichtigung keine Liquiditäts- oder Ergebnisauswirkungen für die fortgeführten Aktivitäten des Konzerns verbunden.
Die steuerungsrelevanten Kennzahlen für den Rheinmetall-Konzern werden in Folge ab dem vierten Quartal 2025 ausschließlich für die fortgeführten Geschäftsaktivitäten angegeben. Unter Berücksichtigung dieser neuen Berichtsstruktur ergibt sich für das Geschäftsjahr 2025 die folgende Jahresprognose: Rheinmetall erwartet für das Geschäftsjahr 2025 ein Umsatzwachstum zwischen 30% und 35% (Pro-forma Umsatz 2024: 7.712 MioEUR) und eine operative Ergebnismarge zwischen 18,5% und 19,0% (Pro-forma operative Ergebnismarge 2024: 18,0%). Der operative freie Cash Flow des fortgeführten Bereichs wird für das Berichtsjahr deutlich oberhalb der bisher angenommenen 40% Cash Conversion Rate erwartet.
Kontakt:
Dr. Philipp von Brandenstein +49 (0) 211 473 4300, philipp.vonbrandenstein@rheinmetall.com
Ende der Insiderinformation
17.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Rheinmetall AG |
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Rheinmetall Platz 1 |
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40476 Düsseldorf |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 (0)211 473-4300 |
| Fax: |
+49 (0)211 473-4158 |
| E-Mail: |
philipp.vonbrandenstein@rheinmetall.com |
| Internet: |
www.rheinmetall.com |
| ISIN: |
DE0007030009 |
| WKN: |
703000 |
| Indizes: |
DAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, München, Stuttgart; Freiverkehr in Hannover, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2247676 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2247676 17.12.2025 CET/CEST
| DE0007030009 |
| 17.12.2025 | centrotherm international AG | centrotherm international AG: Centrotherm AcquiCo AG übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG
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centrotherm international AG / Schlagwort(e): Delisting
centrotherm international AG: Centrotherm AcquiCo AG übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG
17.12.2025 / 18:39 CET/CEST
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Centrotherm AcquiCo AG übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG nach § 62 Abs. 5 Satz 1, 8 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out)
Blaubeuren, 17. Dezember 2025 - Die Centrotherm AcquiCo AG (vormals: Perle 49. AG), Frankfurt am Main („Hauptaktionärin“), hat der centrotherm international AG („Gesellschaft“) heute mitgeteilt, dass ihr nach Vollzug des Aktienkaufvertrags mit der Solarpark Blautal GmbH Aktien an der Gesellschaft in Höhe von 90 % am Grundkapital der Gesellschaft gehören.
Vor diesem Hintergrund hat die Hauptaktionärin heute das Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, im Zusammenhang mit einer Konzernverschmelzung der Gesellschaft als übertragendendem Rechtsträger auf die Hauptaktionärin als übernehmendem Rechtsträger über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft („Minderheitsaktionäre“) an die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 62 Abs. 5 Satz 1, 8 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG in einer noch einzuberufenden Hauptversammlung der Gesellschaft beschließen zu lassen („Squeeze-Out“). Zu diesem Zweck soll zwischen der Gesellschaft und der Hauptaktionärin ein Verschmelzungsvertrag abgeschlossen werden.
Die Höhe der Barabfindung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Diese wird unter anderem auf der Grundlage einer noch durchzuführenden Unternehmensbewertung festgelegt und der Gesellschaft separat im Rahmen eines zweiten Übertragungsverlangens der Hauptaktionärin mitgeteilt. Die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung wird durch einen vom zuständigen Gericht zu bestellenden sachverständigen Prüfer geprüft werden.
Das Wirksamwerden des Squeeze-Out hängt unter anderem von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft und der Eintragung dieses Beschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister der Gesellschaft sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin ab. Erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin gehen die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin über.
Die Beschlussfassung der Hauptversammlung der Gesellschaft über den Squeeze-Out soll voraussichtlich im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2026 erfolgen. Über den Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung 2026 wird die Gesellschaft entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informieren.
Mitteilende Person:
Nathalie Albrecht (Manager Public & Investor Relations)
Tel: +49 7344 918-6304
E-Mail: investor@centrotherm.de
Zusatzinformationen:
centrotherm international AG
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
Deutschland
Internet: www.centrotherm.de
ISIN: DE000A1TNMM9 (Inhaberaktien) und DE000A1TNMN7 (nicht notierte Aktien aus Sachkapitalerhöhung)
Einbeziehung: Freiverkehr (Basic Board), Frankfurter Wertpapierbörse
Firmensitz: Deutschland
<Ende der Ad-hoc-Mitteilung>
Ende der Insiderinformation
17.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
centrotherm international AG |
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Württemberger Str. 31 |
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89143 Blaubeuren |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 7344 918-0 |
| Fax: |
+49 7344 918-8388 |
| E-Mail: |
info@centrotherm.de |
| Internet: |
www.centrotherm.de |
| ISIN: |
DE000A1TNMM9, DE000A1TNMN7 |
| WKN: |
A1TNMM, A1TNMN |
| Börsen: |
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2247684 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2247684 17.12.2025 CET/CEST
| DE000A1TNMM9 |
| 17.12.2025 | Jiuzi Holdings, Inc | JZXN kündigt Kooperationsgespräche mit einer KI-Handelsfirma an; plant den Erwerb von Token im Wert von rund 1 Milliarde US-Dollar mit einem Abschlag von 30 %, was nach Abschluss zu erheblichen Buchgewinnen führen würde, wobei die Token bald auf Binance notiert werden sollen
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Jiuzi Holdings, Inc
/ Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Finanzierung
JZXN kündigt Kooperationsgespräche mit einer KI-Handelsfirma an; plant den Erwerb von Token im Wert von rund 1 Milliarde US-Dollar mit einem Abschlag von 30 %, was nach Abschluss zu erheblichen Buchgewinnen führen würde, wobei die Token bald auf Binance notiert werden sollen
17.12.2025 / 18:20 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
HANGZHOU, China, 17. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Jiuzi Holdings, Inc. (Nasdaq: JZXN) („Jiuzi" oder „das Unternehmen") gab heute bekannt, dass es strategische Kooperationsgespräche mit einem Web3-Technologieunternehmen führt, das auf die Entwicklung einer Kryptowährungshandelsplattform auf Basis künstlicher Intelligenz (KI) spezialisiert ist („die Gegenpartei"). Laut der vorläufigen Vereinbarung planen beide Parteien, gemeinsam eine auf künstlicher Intelligenz basierende Plattform für die Diagnose sowie den Handel mit Kryptowährungen zu entwickeln und zu vermarkten, um ihre marktorientierte Anwendung voranzubringen. Um diese Zusammenarbeit zu ermöglichen, beabsichtigt JZXN, im Rahmen einer Privatplatzierung seiner Stammaktien von der Gegenpartei ausgegebene Token mit einem erheblichen Abschlag zu erwerben, was einem Gesamtwert von rund 1 Milliarde US-Dollar entspricht. Auf der Grundlage der aktuellen Marktbewertungen und Annahmen erwartet das Unternehmen bei erfolgreichem Abschluss der Transaktion erhebliche nicht realisierte Gewinne. Darüber hinaus wird erwartet, dass die Token der Gegenpartei die Notierung sowie den Handel auf Binance, einer führenden globalen Kryptowährungsbörse, beantragen werden, was die Preisfindung sowie die Liquidität der Token verbessern könnte. Es kann jedoch keine Garantie für den Erfolg, den Zeitplan oder die Wertentwicklung nach einer solchen potenziellen Notierung gegeben werden. Das Unternehmen tätigt keine Zusagen hinsichtlich des künftigen Preises oder der Rendite der Token. Diese Partnerschaft zielt darauf ab, die Ressourcen sowie das Fachwissen beider Parteien im Bereich der KI-Technologie, des Kryptowährungshandels und des Web3-Sektors zu bündeln und gemeinsam die Produktentwicklung sowie die Kommerzialisierung von KI-gesteuerten Markttrendanalysen, Risikoidentifizierung und intelligenten Handelsmaschinen voranzutreiben. Das Unternehmen ist davon überzeugt, dass diese Kooperation, sofern sie abgeschlossen und erfolgreich umgesetzt wird, seine technologischen Reserven sowie seine geschäftliche Präsenz in verwandten Bereichen stärkt, potenziell neue Geschäftsmöglichkeiten schafft und mittel- bis langfristig Werte schafft. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Angelegenheit weiterhin laufenden Verhandlungen und Rahmenvereinbarungen unterliegt. Es bestehen wesentliche Unsicherheiten hinsichtlich der Frage, ob eine rechtsverbindliche endgültige Vereinbarung unterzeichnet wird und ob die vorgeschlagene Privatplatzierung sowie die Vereinbarungen zum Token-Erwerb wie vorgesehen umgesetzt werden. JZXN wird alle geltenden Gesetze, Vorschriften sowie aufsichtsrechtlichen Anforderungen strikt einhalten. Das Unternehmen wird diese Angelegenheiten nach den Grundsätzen der Umsicht, der Regelkonformität sowie eines beherrschbaren Risikos vorantreiben und seine Informationspflichten unverzüglich erfüllen. Zudem wird das Unternehmen gesonderte Mitteilungen zu konkreten nachfolgenden Emissionsplänen, zur Unterzeichnung einer etwaigen endgültigen Vereinbarung sowie zu weiteren wichtigen Fortschrittsmeldungen veröffentlichen.
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17.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2247700 17.12.2025 CET/CEST
| noisin315964 |
| 17.12.2025 | Swiss Central City Real Estate Fund, c/o Nova Property Fund Management AG | Swiss Central City Real Estate Fund setzt strategische Optimierung erfolgreich um und bestätigt Ausschüttungsbandbreite für 2025
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Swiss Central City Real Estate Fund, c/o Nova Property Fund Management AG / Schlagwort(e): Fonds
Swiss Central City Real Estate Fund setzt strategische Optimierung erfolgreich um und bestätigt Ausschüttungsbandbreite für 2025
17.12.2025 / 17:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Medienmitteilung, 17. Dezember 2025 Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
- Verkauf einer kommerziell genutzten Liegenschaft in Genf für CHF 56.3 Mio.
- Reduktion Fremdfinanzierungsquote auf rund 20% per Jahresende 2025
- Ausschüttungsbandbreite von CHF 2.40 - 2.50 pro Anteil für 2025 bestätigt
- Wohnquote im Portfolio (nach Transaktion) von über 54%; Leerstandsquote hält sich auf niedrigen 2.3%
- Strategischer Handlungsspielraum für Capital Recycling im Jahr 2026
Die Fondsleitung des Swiss Central City Real Estate Fund (SIX Swiss Exchange: CITY) hat die kommerziell genutzte Liegenschaft an der Rue des Deux-Ponts 2-4 in Genf im Rahmen einer langfristig ausgerichteten Portfoliooptimierung verkauft und sichert damit substanziell Liquidität für die kommende Ausschüttung und die Erfüllung der regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit Rücknahmen. Aus Sicht der Fondsleitung war die Entwicklungsperspektive der Liegenschaft stark beschränkt. Der Fonds erzielt einen Verkaufserlös von CHF 56.3 Mio., wodurch die Fremdfinanzierungsquote per Jahresende 2025 auf ein Niveau von rund 20% gesenkt werden kann. Aus dem Verkauf resultiert ein Abschlag gegenüber dem letzten publizierten Verkehrswert vom 30.06.2025, der zu einer Reduktion des Net Asset Value (NAV) von CHF 2.68 pro Anteil führt. Demgegenüber wird die Steuerlast des Fonds deutlich reduziert und stärkt die zukünftige Finanzkraft substanziell. Zudem verbessert sich die Bruttorendite nach der Transaktion um rund 0.1 Prozentpunkte auf 3.8%. Der Verkauf wurde bereits beurkundet, die Eigentumsübertragung findet noch im Dezember 2025 statt.
Das Portfolio umfasst danach 32 Liegenschaften an innenstädtischen Lagen mit einem geschätzten Gesamtverkehrswert von rund CHF 438 Mio. Die Mieterträge dieser Liegenschaften sind mit einer Leerstandsquote von weiterhin tiefen 2.3% und einem WAULT der kommerziellen Mietverträge im Portfolio von hohen 8.2 Jahren langfristig gut gesichert. Durch die Transaktion erhöht sich die Wohnquote im Portfolio auf 54.4%. Damit zeigt sich das Portfolio optimal für eine langfristig stabile Performance positioniert.
Aus heutiger Sicht geht die Fondsleitung für das Geschäftsjahr 2025 von einer erhöhten Ausschüttung in einer Bandbreite von CHF 2.40 - 2.50 aus und bestätigt zugleich die bislang kommunizierten, langfristig ansteigenden Ausschüttungsziele. Zur weiteren Stärkung der langfristigen Ertragskraft hat die Fondsleitung zudem entschieden, die im 2025 reduzierte Gebühr von 0.35% p.a. für die Leitung des Immobilienfonds, das Asset Management und den Vertrieb, zu verlängern und auch für das Jahr 2027 unverändert beizubehalten. Der Fonds startet positiv ins 2026 und wird im kommenden Jahr und in den Folgejahren strategische Möglichkeiten von Capital Recycling zur Ertragssicherung und Ertragssteigerung prüfen und umsetzen.
Swiss Central City Real Estate Fund
Der Swiss Central City Real Estate Fund investiert in Liegenschaften an Top-Lagen in den grossen Wirtschaftszentren. Massgebende Kriterien sind Zentralität der Liegenschaft, gute Erreichbarkeit, stabiler Cashflow und ein an die Bedürfnisse der Mieter ausgerichtetes Produkteprofil.
SIX Swiss Exchange kotiert; Valorennummer 44414255; ISIN CH0444142555; Symbol CITY
Nova Property Fund Management AG
Die Nova Property Fund Management AG ist eine von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA am 5. November 2018 bewilligte Fondsleitung mit Sitz in Pfäffikon SZ und seit diesem Zeitpunkt im Fondsgeschäft tätig. Dazu gehören die Gründung, Leitung und Verwaltung von kollektiven Kapitalanlagen nach schweizerischem Recht und der Vertrieb der eigenverwalteten Fonds. Darüber hinaus ist die Gesellschaft im Bereich der Anlageberatung für Immobilieninvestmentgesellschaften sowie Anlagestiftungen mit Fokus Immobilien tätig. Die inhabergeführte Fondsleitung deckt mit aktuell sechs betreuten Portfolios den gesamten Schweizer Immobilienmarkt für Wohnliegenschaften und kommerzielle Liegenschaften ab. Diese Portfolios beinhalten Novavest Real Estate AG (SIX Swiss Exchange: NREN), Swiss Central City Real Estate Fund (SIX Swiss Exchange: CITY), zwei Anlagegruppen der 1291 Die Schweizer Anlagestiftung (Mitglied KGAST), Central Real Estate Holding AG (inklusive deren Tochtergesellschaft Rhystadt AG) und Renevo, die zusammen rund CHF 3.8 Milliarden an Schweizer Immobilienwerten halten.
Disclaimer
Diese Medienmitteilung stellt weder einen Prospekt noch ein Basisinformationsblatt im Sinne des schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) noch einen vereinfachten Prospekt oder wesentliche Informationen für Anlegerinnen und Anleger nach den Schlussbestimmungen der schweizerischen Kollektivanlagenverordnung (KKV) dar. Sie stellt weder ein Angebot noch eine Empfehlung zur Zeichnung oder Rückgabe von Fondsanteilen bzw. zum Erwerb oder Verkauf von anderen Finanzinstrumenten oder Dienstleistungen dar, sondern dient ausschliesslich zu Informationszwecken. Diese Medienmitteilung kann Aussagen enthalten, die in die Zukunft gerichtet und mit Unsicherheiten und Risiken behaftet sind und sich ändern können. Wir weisen darauf hin, dass zudem die historische Performance keinen Indikator für die laufende oder zukünftige Performance darstellt. Sämtliche auf die Zukunft bezogene Aussagen beruhen auf Daten, die der Fondsgesellschaft Nova Property Fund Management AG zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Medienmitteilung vorlagen. Nova Property Fund Management AG übernimmt keinerlei Verpflichtung, zukunftsorientierte Aussagen zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Ähnlichem zu aktualisieren. Entscheide zum Kauf oder zur Zeichnung neuer Anteile des Swiss Central City Real Estate Fund sollten ausschliesslich aufgrund des relevanten Prospekts mit integriertem Fondsvertrag erfolgen, welcher kostenlos bei der Fondsleitungsgesellschaft bestellt werden kann.
Diese Medienmitteilung ist nur für das Territorium der Schweiz bestimmt.
Swiss Central City Real Estate Fund, Zentrum Staldenbach 3, CH-8808 Pfäffikon SZ
Ende der Adhoc-Mitteilung
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2247222 17.12.2025 CET/CEST
| CH0444142555 |
| 17.12.2025 | Raiffeisen Bank International AG | Raiffeisen Bank International AG: Michael Höllerer wird mit 1. Juli 2026 Johann Strobl als CEO der RBI nachfolgen
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Raiffeisen Bank International AG / Schlagwort(e): Personalie
Raiffeisen Bank International AG: Michael Höllerer wird mit 1. Juli 2026 Johann Strobl als CEO der RBI nachfolgen
17.12.2025 / 17:32 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Michael Höllerer wird mit 1. Juli 2026 Johann Strobl als CEO der RBI nachfolgen
Wien, 17. Dezember 2025. Der Aufsichtsrat der Raiffeisen Bank International AG (RBI) hat heute Michael Höllerer zum Nachfolger von Johann Strobl als Vorstandsvorsitzenden der RBI bestellt. Michael Höllerer wird sein Mandat am 1. Juli 2026 antreten.
Michael Höllerer hat derzeit die Funktion des Generaldirektors der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien und der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien inne. Zuvor war er Generalbevollmächtigter und CFO der RBI. Im RBI-Konzern bekleidete Michael Höllerer wesentliche Managementfunktionen, unter anderem als Geschäftsführer der Raiffeisen Capital Management und Vorstand der Raiffeisen Bank Polska. Von 2015 bis 2017 war er Vorstandsmitglied der RZB. Insgesamt verfügt Michael Höllerer über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Bankwesen.
Die Bestellung von Michael Höllerer erfolgt auf die Entscheidung von Johann Strobl (66), keine Verlängerung seines im Februar 2027 auslaufenden Vorstandsmandats anzustreben und eine geordnete Nachfolge noch vor Ablauf seiner Funktionsperiode sicherzustellen.
Michael Höllerer wird mit Wirksamkeit zum 9. April 2026 (ordentliche Hauptversammlung) sein Mandat als Aufsichtsrat der RBI zurücklegen.
Seine Bestellung als CEO der RBI bedarf noch der Genehmigung der Aufsichtsbehörden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
John P. Carlson, CFA
Head of Group Investor & Media Relations
Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
1030 Wien, Österreich
ir@rbinternational.com
Telefon +43-1-71 707-2089 www.rbinternational.com
Ende der Insiderinformation
17.12.2025 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group
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AT0000606306 |
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| Börsen: |
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| EQS News ID: |
2247652 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2247652 17.12.2025 CET/CEST
| AT0000606306 |
| 17.12.2025 | Stabilus SE | Stabilus SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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Stabilus SE
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Aktienrückkaufprogramm 2025
Stabilus SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
17.12.2025 / 16:19 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Aktienrückkaufprogramm 2025
Der Vorstand der Stabilus SE hat am 15. Dezember 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm in einem Volumen von bis zu 990.099 Aktien der Stabilus SE (WKN: STAB1L, ISIN: DE000STAB1L8) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 20 Mio. € („Aktienrückkaufprogramm 2025“) durchzuführen. Dies entspricht auf Basis des Schlusskurses im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (Stand 12.12.2025: 20,20 €) etwa 4% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Rückkauf über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse beginnt am 15. Januar 2026 und erfolgt innerhalb des Zeitraums bis zum 15. Januar 2027. Die Stabilus SE darf die zurückerworbenen Aktien für sämtliche gesetzlich zulässige und in der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Februar 2023 genannten Zwecken verwenden. Die Gesellschaft hält bislang keine eigenen Aktien.
Das Aktienrückkaufprogramm 2025 wird auf der Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Februar 2023 durchgeführt. Danach ist die Stabilus SE ermächtigt, bis zum 14. Februar 2028 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Stabilus SE zu erwerben. Erfolgt der Erwerb der Aktien der Stabilus SE über die Börse, darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben wurden, zu sämtlichen gesetzlich zulässigen und in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 15. Februar 2023 genannten Zwecken zu verwenden.
Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 erfolgt unter Beauftragung eines Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Die Stabilus SE wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Der Rückkauf der eigenen Aktien erfolgt entsprechend den Vorgaben von Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 („MAR“) sowie den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016, mit Ausnahme der Beschränkungen der in Art. 5 Abs. 2 MAR genannten Zwecke, und auf Grundlage der zuvor genannten Ermächtigung der Hauptversammlung der Stabilus SE vom 15. Februar 2023.
Die Aktien der Stabilus SE werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die Aktien der Stabilus SE nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die Stabilus SE an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsenhandelstage vor dem jeweiligen Kauftermin. Das Aktienrückkaufprogramm 2025 kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2025 zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Stabilus SE die bekanntgegebenen Geschäfte in aggregierter Form auf ihrer Website unter ir.stabilus.com/de/investor-relations/aktie#aktienrueckkauf veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Koblenz, 17. Dezember 2025
Stabilus SE
Der Vorstand
17.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Stabilus SE |
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2247598 17.12.2025 CET/CEST
| DE000STAB1L8 |
| 17.12.2025 | Symrise AG | Symrise AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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Symrise AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Symrise AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
17.12.2025 / 16:18 CET/CEST
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EQS News-Service |
2247616 17.12.2025 CET/CEST
| DE000SYM9999 |
| 17.12.2025 | 1&1 AG | 1&1 Mobilfunknetz erreicht 25 Prozent der deutschen Haushalte
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1&1 AG
/ Schlagwort(e): Sonstiges
1&1 Mobilfunknetz erreicht 25 Prozent der deutschen Haushalte
17.12.2025 / 16:03 CET/CEST
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1&1 Mobilfunknetz erreicht 25 Prozent der deutschen Haushalte
Montabaur, 17. Dezember 2025 – Die 1&1 AG (ISIN DE 0005545503) hat nur zwei Jahre nach dem Start der mobilen Dienste im vierten deutschen Mobilfunknetz eine Abdeckung von 25 Prozent der deutschen Haushalte erreicht. Damit erfüllt 1&1 das erste Flächenversorgungsziel, welches dem Unternehmen im Rahmen der 5G-Frequenzauktion von der Bundesnetzagentur vorgegeben wurde, fristgerecht vor dem 31. Dezember 2025. Bereits am 11. November 2025 hatte 1&1 mit dem Abschluss der Migration aller auf Basis früherer Wholesale-Verträge versorgter Bestandskunden ins 1&1 Mobilfunknetz die Auflage der Bundesnetzagentur zur “wettbewerblichen Unabhängigkeit” frühzeitig erfüllt.
Das Verwaltungsgericht Köln hat im vergangenen Jahr die von der Bundesnetzagentur für die 5G-Frequenzauktion aufgestellten Vergabebedingungen und Auktionsregeln für rechtswidrig erklärt und die Bundesnetzagentur zur Neubescheidung verpflichtet. Diese Urteile sind seit November 2025 rechtskräftig. Ungeachtet dessen hält 1&1 an seinen Ausbauplänen fest.
„Am 8. Dezember 2023 haben wir die mobilen Dienste im 1&1 O-RAN gestartet. Inzwischen nutzen unsere 12,5 Millionen Mobilfunkkunden unser Netz – Europas erstes vollständig virtualisiertes 5G-Netz auf Basis der neuartigen Open-RAN-Technologie“, so Ralph Dommermuth, CEO der 1&1 AG.
Die Netzqualität des 1&1 Mobilfunknetzes wurde im Jahr 2025 mehrfach ausgezeichnet. Zuletzt im Benchmark-Test der renommierten Fachzeitschrift connect in Zusammenarbeit mit dem weltweit tätigen Netztester umlaut. Hier erreichte die Netz-Qualität von 1&1 auf Anhieb die Auszeichnung „sehr gut“*.
„Unser Antrieb ist, echten Wettbewerb, technologische Innovationskraft und digitale Unabhängigkeit in den deutschen Mobilfunk zu bringen. Wir freuen uns, zukünftig immer mehr Menschen mit unserem modernen 5G-Netz zu versorgen”, fährt Dommermuth fort.
Sämtliche Sprach- und Datenverbindungen werden im leistungsstarken 1&1 Core-Netzwerk verarbeitet. Hier realisiert 1&1 zentrale Qualitätsmerkmale wie kurze Rufaufbauzeiten, hohe Gesprächsqualität und schnellen Webseitenaufbau. Überall dort, wo 1&1 während seines voranschreitenden Netzausbaus zunächst noch über keine eigene Antennen-Infrastruktur verfügt, werden Kundinnen und Kunden automatisch über Antennen des National-Roaming-Partners Vodafone mit dem 1&1-Netz verbunden.
*„Sehr gut“ vergeben von connect (www.connect.de/3211255) in einer Einzelbetrachtung nach Anwendung ihres Mobilfunk-Netztest Vergleichsmaßstabes (Benchmark-Metrik) für die Netz-Qualität des 1&1 O-RAN kombiniert mit National Roaming von Vodafone.
Montabaur, 17. Dezember 2025
1&1 AG
Der Vorstand
Über die 1&1 AG
Die 1&1 AG mit Sitz in Montabaur ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter und Teil der United Internet Gruppe.
Mit Fokus auf den deutschen Markt stärkt 1&1 gezielt die digitale Souveränität des Landes. 1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig virtualisiertes 5G-Mobilfunknetz auf Basis der neuartigen Open-RAN-Technologie – unabhängig, technologieoffen und bereit für Echtzeitanwendungen der Zukunft. Als viertes Netz steht das 1&1 O-RAN für mehr Wettbewerb und Innovation in der deutschen Mobilfunklandschaft.
Neben einem umfassenden Mobilfunkportfolio bietet 1&1 Breitbandanschlüsse, die auf dem deutschlandweiten Glasfaser-Transportnetz von 1&1 Versatel sowie auf Netzen regionaler City Carrier und Deutscher Telekom basieren.
Die Marke 1&1 adressiert Value- und Premiumsegmente, während die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen ansprechen.
17.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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1&1 AG |
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Elgendorfer Straße 57 |
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56410 Montabaur |
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Deutschland |
| Telefon: |
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| WKN: |
554550 |
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SDAX, TecDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2247288 |
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2247288 17.12.2025 CET/CEST
| DE0005545503 |
| 17.12.2025 | Symrise AG | Symrise AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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Symrise AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Symrise AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
17.12.2025 / 15:53 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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2247586 17.12.2025 CET/CEST
| DE000SYM9999 |
| 17.12.2025 | United Newswire | Steuerbeben in Großbritannien: Welche Branchen sind betroffen?
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EQS-Media / 17.12.2025 / 15:49 CET/CEST

Quelle: https://unsplash.com/de/fotos/-CWaS09gNkWY
Der Haushaltsentwurf der britischen Regierung hat in einigen Branchen für Erschrecken gesorgt. Insgesamt steht eine Steuererhöhung von 26 Milliarden Pfund ins Haus, aber nicht alle Branchen werden gleichmäßig zur Kasse gebeten. Laut Finanzministerium sind die neuen Steuerpläne nicht nur gerecht, sondern auch notwendig.
Die Mehreinnahmen von knapp 30 Milliarden Euro werden ab 2029/2030 erwartet und nicht nur Branchenverbände zucken dabei zusammen. Etwa 17 Milliarden Euro sollen durch eine stärkere Privatbelastung zustande kommen. Die Differenz wird durch andere Steuern erreicht. Am deutlichsten sollen reiche Menschen Großbritanniens zur Kasse gebeten werden, wie sich das in der Praxis auswirken wird, ist derzeit noch unklar.
Die strategischen Eckpunkte des neuen Steuerbudgets in Großbritannien
Der neue Haushaltsentwurf basiert auf drei Säulen. Einerseits soll die Steuerbasis verbreitert werden, andererseits sollen Steuergelder durch gezielte Erhöhungen bei Vermögenseinkommen und sektoralen Anpassungen eingenommen werden. Die Einkommenssteuer-Schwellenwerte werden bis 2030/2031 eingefroren, was Auswirkungen bei Lohnsteigerungen hat. Wenn Menschen mehr verdienen, werden sie automatisch in höhere Steuerklassen geschoben. Parallel dazu steigen aber auch die Abgaben auf Mieteinnahmen, Dividenden und Zinsen, wovon gut situierte Bürger mit Eigentum und Geldanlagen betroffen sind.
Im Unternehmensbereich werden die Business Rates für hochwertige Gewerbeimmobilien verschärft, der sogenannte „High Value Council Tax Surcharge“ betrifft Luxusimmobilien. Es wird eine Defizitreduktion um zweistellige Milliardenbeträge ab 2028 erwartet. Aus Sicht von Kritikern steckt hinter diesen Maßnahmen eine verborgene Steuererhöhung für die gehobene Mittelschicht, nicht wie versprochen für Spitzenverdiener.
Deutliche Erhöhungen der Steuern im Glücksspielbereich sorgen für Kritik
Wie bei Casino Groups dargestellt, existieren zahlreiche erfolgreiche Casino-Gruppen, die stellenweise auch in Großbritannien verfügbar sind. Für sie alle bedeutet die geplante Steuererhöhung enorme Mehrausgaben, denn die Glücksspielsteuer steigt deutlich.
So soll beispielsweise die Online-Glücksspielsteuer schon im April 2026 fast verdoppelt werden. Beträgt sie aktuell noch 21 Prozent, wird sie ab 2026 dann bei 40 Prozent liegen. Ein Jahr später kommt dann eine weitere Abgabe für Anbieter von Sportwetten hinzu, hier in Höhe von 25 Prozent. Die bisherige Wettsteuer liegt in Großbritannien bei 15 Prozent.
Analysen von Ratingagenturen und Wirtschaftsprüfern gehen davon aus, dass solche Erhöhungen die Wirtschaftlichkeit von lizenzierten Online-Anbietern deutlich schmälern und zu Preisanpassungen führen werden. Das wiederum geht mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Anstieg des Schwarzmarktes und einer legalen Angebotsreduzierung einher.
Glücksspielkonzerne und Branchenvertreter warnen aber noch vor weiteren Folgen. So könnten Tausende Arbeitsplätze durch die Steuererhöhung gefährdet sein. Davon sind oft kleine Angestellte betroffen, die beispielsweise im Lieferdienst arbeiten, Marketing für Glücksspielanbieter ermöglichen und im direkten Kundenkontakt in Wettbüros stehen. Die Betriebskosten und damit auch die Personalkosten müssen aus Betreibersicht gesenkt werden, um den Steuererhöhungen entgegenzutreten. Es ist durchaus denkbar, dass einige Anbieter dem britischen Markt den Rücken kehren und sich auf europäische Märkte fokussieren.
Der Fiscal Drag belastet Arbeitnehmer über Gebühr
Trotz unveränderter Steuersätze führen die eingefrorenen Freibeträge zu einer realen und spürbaren Mehrbelastung für Menschen in Großbritannien. Bei einer Inflationsrate von zwei bis drei Prozent und einem Lohnwachstum von vier Prozent rutschen Millionen Haushalte in höhere Steuerklassen, was die effektive Quote um bis zu zwei Prozentpunkte anhebt. Betroffen sind davon keineswegs nur „Superreiche“, sondern vor allem die obere Mittelschicht, die bereits über Gebühr zur Kasse gebeten wird.
Langfristig steckt dahinter das Ziel der Entlastung von Arbeitseinkommen, weil vor allem Vermögenseinkünfte stärker belastet werden sollen. Experten sehen aber trotzdem eine spürbare Reduktion von Nettoentgelten für viele berufstätige Personen in Großbritannien. Obwohl die Sätze der Einkommenssteuer nicht ansteigen, zahlen viele Menschen am Ende mehr. Ursprünglich sollten die Freibeträge nur bis 2027/2028 eingefroren bleiben, nun haben sich die Grenzen nach hinten verschoben.
Schwierigkeiten warten auf Immobilien- und Logistiksektor
Große gewerbliche Immobilien und Logistikzentren von Onlinehändlern sehen sich mit höheren „Business Rates“ konfrontiert. Der Multiplikator für hochpreisige Objekte steigt und kann die Fixkosten um bis zu 20 Prozent erhöhen. Eigentümer von Luxuswohnimmobilien werden ebenfalls stärker besteuert und müssen mit dem Council-Tax-Aufschlag mehr auf ihre Werte rechnen. Während der Wahlkampfzeiten hatte die Labour-Regierung Versprechungen abgegeben, die nicht mehr haltbar sind. Man wollte die Steuern nicht erhöhen und musste jetzt Lösungen finden, die zumindest indirekt doch nach einer Steuererhöhung aussehen.
Kapitalanleger und Vermieter gehören nach dem bisherigen Stand der Dinge zu den großen Verlierern. Indem Einkünfte nicht nur aus Mieten, sondern auch aus Zinsen und Dividenden steuerlich verschärft werden und die Sonderabgabe für Luxusimmobilien geplant sind, sinkt die zu erwartende Nachsteuer-Rendite deutlich. Je höher die Inflationsrate, desto stärker machen sich die Nachteile bemerkbar. Vor allem private Vermieter stehen vor einer komplexen Mischung aus steigenden Abgaben und hohen Finanzierungskosten.
Das sind die Profiteure der neuen Haushaltsplanung
Wer weiterhin Benzin und Diesel tankt, kann aufatmen. Schon seit 2011 sind die Mineralölsteuersätze eingefroren, denn das Land fürchtet den Protest der Bürger. Auch im neuen Haushalt ist keine Erhöhung vorgesehen. Stattdessen werden ab 2028 die Nutzer von Plug-In-Hybriden und Elektrofahrzeugen zur Kasse gebeten. Sie müssen eine kilometerabhängige Abgabe für ihre Fahrzeuge entrichten und damit die Einnahmeverluste durch die geringeren Mineralölsteuereinnahmen ausgleichen.
Auch andere Bereiche der Wirtschaft sollen durch gezielte Entlastungen an Dynamik gewinnen. Im Mittelpunkt stehen dabei die klassischen und vom Aussterben bedrohten Innenstadtlagen. Hier gibt es viele kleinere und mittlere Geschäfte, Gastronomiebetriebe und Freizeitanbieter, die unter hohem Kostendruck arbeiten. Für sie sind dauerhaft niedrigere „Business Rates“ vorgesehen, was die laufenden Ausgaben reduziert.
Das Ziel dahinter ist es, den stationären Handel wieder attraktiver zu machen und ihm gegenüber großflächigen Logistikstandorten mehr Wettbewerbskraft zu verschaffen. Die Politik will gegen Leerstand vorgehen und die Innenstädte neu beleben.
Auch die Kreativwirtschaft profitiert von neuen steuerlichen Anreizen. Produktionen mit visuellen Effekten sollen stärker gefördert werden, außerdem werden für Filmstudios die bestehenden Vergünstigungen verlängert. Investitionen sind daher für diese Branchen besser planbar. Kleine und unabhängige Produktionen können sich über geplante Gutschriften freuen. Orchester, Theater und Museen gehören zu diesen Programmen dazu und können Förderungen beantragen, um ihr Angebot stabil zu halten.
Förderungsbereitschaft zeigt das Land auch gegenüber den „Treiber-Branchen“ der nächsten Jahre. Grüne Technologien wie Offshore-Wind, medizinische Forschung, Luft- und Raumfahrt sowie die Automobilindustrie werden durch Investitionsmittel über einen nationalen Fonds unterstützt. Ergänzend sind steuerliche Vorteile zur Stärkung der Forschung geplant.
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2247582 17.12.2025 CET/CEST
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| 17.12.2025 | ecotel communication ag | ecotel communication ag: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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ecotel communication ag
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ecotel communication ag: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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| 17.12.2025 | ESPG AG | ESPG erhält Refinanzierungszusage der Volksbank Magdeburg eG für das ONE ONE Magdeburg
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ESPG AG
/ Schlagwort(e): Finanzierung
ESPG erhält Refinanzierungszusage der Volksbank Magdeburg eG für das ONE ONE Magdeburg
17.12.2025 / 15:01 CET/CEST
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ESPG erhält Refinanzierungszusage der Volksbank Magdeburg eG für das ONE ONE Magdeburg
Köln, 17. Dezember 2025 – Die European Science Park Group (ESPG), ein auf Wissenschaftsparks und forschungsnahe Immobilien spezialisiertes Unternehmen, hat die Zusage für die Refinanzierung des ONE ONE Magdeburg erhalten. Die Finanzierung wird von der Volksbank Magdeburg eG bereitgestellt und ist ein weiterer Erfolg der ESPG, den Kreis der finanzierenden Banken zu erweitern.
Die Immobilie ONE ONE verfügt über eine Mietfläche von rund 4.640 Quadratmetern und ist überwiegend an Bildungseinrichtungen vermietet. Mit diesem Schwerpunkt auf das Bildungswesen stärkt sie den Wissenschafts- und Innovationsstandort Magdeburg und fügt sich zugleich in das thematisch fokussierte Portfolio der ESPG ein.
„Die Refinanzierungszusage der Volksbank Magdeburg ist für uns ein großer Erfolg und ein deutliches Signal für das Vertrauen lokaler Banken in unsere Strategie“, sagt Ralf Nöcker, Vorstand der ESPG AG. „Mit ONE ONE refinanzieren wir ein stark nachgefragtes Objekt, das hervorragend zu unserem Fokus auf forschungs- und wissensorientierte Immobilien passt. Wir sind überzeugt, dass diese Zusage Strahlkraft für unsere Finanzierungsbemühungen an anderen Standorten entfalten wird.“
Markus Drews, Vorstand der ESPG AG, fügt hinzu: „Mit der Refinanzierung stärkt die ESPG ihre Position in einem für die Region bedeutenden Cluster aus Forschung, Bildung und wissensbasierten Unternehmen. Gleichzeitig zeigt der Zuschlag der Volksbank Magdeburg, dass die gezielte Ansprache regionaler Finanzpartner erfolgreich ist und das Vertrauen in die lokale Verankerung der Assets wächst.“
Über ESPG
Die European Science Park Group (ESPG) ist ein auf Science Parks spezialisiertes Immobilienunternehmen. Der Fokus der Gesellschaft liegt auf dem Aufbau von Wissenschaftsparks, überwiegend geprägt von Mietern aus Zukunftsbranchen wie Biowissenschaften, grüne Technologien oder digitale Transformation, die von der Nähe zueinander und der direkten Nachbarschaft zu Universitäten, Kliniken oder Forschungsstandorten profitieren. Das Portfolio der ESPG umfasst bereits europaweit 16 Wissenschaftsparks mit einer Gesamtfläche von 126.000 Quadratmetern. Die Standorte sind in der Regel außerhalb der Metropolen angesiedelt, in Gebieten, die als Wissenschaftscluster gelten oder eine hohe Konzentration innovativer Unternehmen aufweisen.
Pressekontakt
Jan Hutterer
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| 17.12.2025 | United Newswire | Großer MSCI-World-Irrtum: Warum ein ETF niemals die ganze Weltwirtschaft abbilden kann!
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EQS-Media / 17.12.2025 / 14:49 CET/CEST

Quelle: https://unsplash.com/de/fotos/Wb63zqJ5gnE
Der MSCI World genießt einen Ruf von beinahe legendärer Reichweite, doch die Grundlage dieses Renommees basiert auf einer Konstruktion, die nie zum Ziel hatte, die gesamte Vielfalt wirtschaftlicher Kräfte einzubinden.
Statt eines Rundumblicks entsteht eine wohlgeordnete Momentaufnahme, die nur eine begrenzte Anzahl von Regionen und Unternehmen repräsentiert. Das Missverständnis, es handle sich um einen vollständigen Schnitt durch alle relevanten Märkte, hält sich hartnäckig und bietet reichlich Anlass für eine genauere Betrachtung.
Der Name erzeugt Erwartungen, die der Index nicht erfüllen kann
Die Bezeichnung wirkt umfassend und führt leicht zu der Vorstellung, ein breit gestreutes Weltportfolio liege bereit. Die Entstehungsgeschichte des Index offenbart jedoch eine deutlich nüchternere Absicht, da in den Anfangsjahren ausschließlich entwickelte Industrienationen im Fokus standen und diese Ausrichtung bis heute erstaunlich konstant geblieben ist.
Auch wenn der Name weitläufig erscheint, wurde das Konstrukt nie als Abbild sämtlicher Märkte gedacht. Diese Diskrepanz zwischen Etikett und tatsächlicher Ausgestaltung erzeugt ein Bild, das auf den ersten Blick größer wirkt als die zugrunde liegende Struktur.
Zahlreiche bekannte Unternehmen erscheinen nicht im MSCI World, weil sie keine Aktien an öffentlichen Märkten handeln. Dazu zählen Konzerne wie Aldi, Bosch oder SpaceX, deren Einfluss auf Branchen und Märkte enorm ist. Diese Firmen prägen Konsumgewohnheiten, technische Entwicklungen und weltweite Lieferketten, bleiben jedoch unsichtbar für sämtliche Indizes, die ausschließlich handelbare Aktien berücksichtigen.
Hinzu kommen Branchen, die wirtschaftlich rasant wachsen, aber überwiegend von privat geführten Unternehmen dominiert werden. Ein anschauliches Beispiel ist der Markt für Online-Glücksspiel, denn es gibt viele Menschen, die Book of Ra spielen, aber viele Plattformen besitzen keine Börsennotierung.
So erreichen diese hohe Nutzerzahlen und generieren beträchtliche Umsätze, doch diese Entwicklung bleibt für Aktienindizes ohne messbare Wirkung. Dadurch ergibt sich ein weiterer Hinweis darauf, wie begrenzt das Bild ist, das ein global klingender Index vermitteln kann.
23 Industrieländer sollen die globale Vielfalt ersetzen
Der MSCI World setzt auf eine Auswahl von nur 23 Staaten, die als wirtschaftlich entwickelt gelten und über stabile Finanzmärkte verfügen. Diese Gruppierung blendet zahlreiche Regionen aus, die sich in den vergangenen Jahrzehnten zu bedeutenden Wachstumsmotoren entwickelt haben.
Selbst große Volkswirtschaften wie China, Indien oder Brasilien bleiben unberücksichtigt, obwohl sie beträchtliche Anteile an weltweiter Produktion, Innovation und Bevölkerungsdynamik besitzen.
Die ausschließliche Fokussierung auf etablierte Länder führt zwangsläufig zu einem Bild, das wichtige Impulse übersieht. Das Ergebnis lässt sich als Ausschnitt einer strukturierten und technologisch fortgeschrittenen Welt beschreiben, dessen Grenzen jedoch deutlich enger verlaufen als der Name suggeriert.
Die enorme Dominanz der USA und die Folgen für das Risikoprofil
Der Blick auf die Zusammensetzung des Index zeigt eine erstaunliche Konzentration, denn Unternehmen aus den Vereinigten Staaten beanspruchen etwa zwei Drittel der gesamten Gewichtung. Diese Übermacht entsteht aus der starken Kapitalisierung amerikanischer Konzerne und prägt die Charakteristik des Index auf nachhaltige Weise. Besonders der Technologiesektor entfaltet dort eine Wirkung, die kaum zu übersehen ist.
Plattformkonzerne, Softwareentwickler und digitale Ökosysteme bestimmen große Teile des Marktgeschehens und rücken andere Wirtschaftsräume an den Rand der Wahrnehmung. Da ETFs an die Vorgaben der jeweiligen Indizes gebunden sind, lässt sich diese Struktur nicht auflösen. Dadurch entwickelt sich ein Portfolio, das zwar global benannt ist, aber einen unverkennbaren Schwerpunkt besitzt.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Unternehmensgrößen, die in den Index einfließen. Der MSCI World berücksichtigt ausschließlich große und mittelgroße Unternehmen. Kleinere Firmen bleiben außen vor, obwohl gerade diese Gruppe in vielen Ländern als Ausgangspunkt wirtschaftlicher Innovation gilt und häufig als Frühphase künftiger Marktführer fungiert.
Dieser Ausschluss wirkt sich unmittelbar auf die Vielfalt der Branchenlandschaft aus. Auch unterschiedliche Anlagestile wie Value oder Momentum erhalten nur indirekte Beachtung. Ein Index, der in erster Linie großen Konzernen Raum gibt, bildet eine stabil wirkende Struktur ab, verliert jedoch den Blick für all jene Entwicklungen, die durch kleinere Betriebe entstehen und langfristig zu erheblichen Marktverschiebungen führen können.
Ein Blick auf die tatsächliche Unternehmenswelt und ihre verborgenen Dimensionen
Die Zahl der börsennotierten Unternehmen wirkt auf den ersten Blick beachtlich. Weltweit sind rund 53.700 Firmen an Kapitalmärkten vertreten. Diese Gruppe stellt jedoch lediglich eine sichtbare Oberflächenstruktur dar. Im Hintergrund existieren Millionen weiterer Betriebe, die als Familienunternehmen, mittelständische Strukturen oder private Großkonzerne agieren und damit einen großen Teil der weltweiten Wirtschaftskraft tragen.
Diese Vielfalt kann von einem Index, der ausschließlich börsennotierte Firmen berücksichtigt, nicht eingefangen werden. Somit zeigt der MSCI World nur den Ausschnitt, der durch Handelbarkeit und Regulierbarkeit definiert ist, während die enorme Tiefe wirtschaftlicher Aktivität unbeleuchtet bleibt.
Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass der Weltaktienmarkt einen Bruchteil der gesamten Weltwirtschaft bildet. Kapitalmärkte erfassen lediglich jene Unternehmen, deren Eigentümer Anteile öffentlich handeln und deren Strukturen den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Große staatliche Konzerne, genossenschaftliche Zusammenschlüsse oder private Marktführer passen nicht in dieses Raster.
Dadurch entsteht ein Modell der Welt, das zwar übersichtlich, handhabbar und robust wirkt, jedoch einen Großteil der tatsächlichen wirtschaftlichen Realität nicht aufgreifen kann. Der MSCI World bildet damit eine definierte Ebene des Systems ab, die Lebendigkeit der globalen Ökonomie entfaltet sich jedoch weit darüber hinaus.
Wer eine breitere Sicht wünscht, findet in anderen Indexmodellen umfangreichere Abdeckungen. Der MSCI ACWI bezieht zusätzlich Schwellenländer ein, was die geografische Breite deutlich erweitert. Der MSCI ACWI IMI geht noch weiter und ergänzt kleinere Unternehmen, wodurch eine feinere Struktur entsteht, die dem globalen Geflecht näherkommt.
Der Blick hinter die Kulissen der Indexlogik ist unverzichtbar
Die große Popularität des MSCI World hat über die Jahre dazu geführt, dass viele seiner Grenzen im Alltag kaum Beachtung finden. Die scheinbar einfache Lösung zieht an, da sie solide und unkompliziert wirkt. Sobald sich jedoch die Frage stellt, welche wirtschaftlichen Berichte tatsächlich berücksichtigt werden, öffnet sich ein völlig neues Bild.
Die Erkenntnis über die Beschränkung auf bestimmte Regionen, Unternehmensgrößen und Marktsegmente führt zu einem realistischeren Verständnis. Die globale Wirtschaft ist komplex, wandelbar und voller Kräfte, die jenseits börsennotierter Strukturen wirken.
Ein Index kann diese Vielfalt nicht vollständig darstellen, er kann jedoch Hinweise liefern, wie bestimmte Märkte sich entwickeln und welche Bereiche der Welt dabei außen vor bleiben.
Ende der Pressemitteilung
Emittent/Herausgeber: United Newswire
Schlagwort(e): Sonderthemen
17.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2247476 17.12.2025 CET/CEST
| noisin186342 |
| 17.12.2025 | DEUTZ AG | DEUTZ erwirbt den Hersteller von Stromerzeugungsanlagen Frerk Aggregatebau GmbH
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DEUTZ AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
DEUTZ erwirbt den Hersteller von Stromerzeugungsanlagen Frerk Aggregatebau GmbH
17.12.2025 / 14:45 CET/CEST
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DEUTZ erwirbt den Hersteller von Stromerzeugungsanlagen Frerk Aggregatebau GmbH
Köln, 17. Dezember 2025 – Der DEUTZ-Konzern hat heute einen Kaufvertrag über den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Frerk Aggregatebau GmbH mit Sitz in Schweringen, Deutschland, unterzeichnet. Frerk ist ein Systemintegrator für Notstromanlagen und dezentrale Energieversorgung. Zu den Kunden gehören insbesondere Datenzentren, Betreiber kritischer Infrastruktur sowie andere Kunden mit Bedarf an hochkomplexen, kundenspezifischen Notstromversorgungslösungen. Frerk besitzt ein komplementäres Produkt- und Kompetenzprofil, welches die Business Unit DEUTZ Energy strategisch ergänzen wird. Die heutige Geschäftsführung wird weiter aktiv die Expansion von Frerk vorantreiben.
Der zu zahlende Gesamtkaufpreis liegt im oberen zweistelligen Mio.-Euro-Bereich und besteht aus einer Barkomponente und einer variablen Komponente abhängig von der Geschäftsentwicklung. Für die Übernahme ist eine Fremdkapitalfinanzierung vorgesehen. Der Vollzug der Transaktion steht unter üblichen Vorbehalten, insbesondere der kartellrechtlichen Freigabe, und wird im Laufe des ersten Quartals 2026 erwartet.
Kontakt
Jakob Barzel | Interimsleiter Investor Relations, Kommunikation & Marketing
Tel.: +49 (0)221 822-3600 | E-Mail: jakob.barzel@deutz.com
Rolf Becker | Senior Manager Investor Relations
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EQS News-Service |
2247230 17.12.2025 CET/CEST
| DE0006305006 |
| 17.12.2025 | PNE AG | ENCAVIS und PNE setzen Kooperation fort: Nun auch Windpark „Bebensee“ (34 MW) von ENCAVIS erworben
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PNE AG
/ Schlagwort(e): Sonstiges
ENCAVIS und PNE setzen Kooperation fort: Nun auch Windpark „Bebensee“ (34 MW) von ENCAVIS erworben
17.12.2025 / 14:36 CET/CEST
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Corporate News
ENCAVIS und PNE setzen Kooperation fort: Nun auch Windpark „Bebensee“ (34 MW) von ENCAVIS erworben
Hamburg, 17. Dezember 2025 – ENCAVIS, ein führender paneuropäischer Anbieter von erneuerbaren Energien (IPP) mit Hauptsitz in Hamburg, hat von der PNE-Gruppe einen weiteren Windpark erworben. Das Projekt mit einer Gesamtleistung von 34 Megawatt (MW) liegt rund 45 Kilometer nordöstlich von Hamburg und ist bereits seit zwei Monaten im Betrieb. Die zur PNE gehörende energy consult GmbH wird die technisch-kommerzielle Betriebsführung für diesen Windpark in Schleswig-Holstein übernehmen.
Mario Schirru, CEO der Encavis, sagt: „Mit dem Erwerb des Windparks „Bebensee“ setzen wir unsere erfolgreiche Kooperation mit PNE fort und steigern unser Windportfolio in Deutschland auf rund 770 MW. Damit leisten wir einen weiteren wichtigen Beitrag zur Energiewende und stärken unsere Position als einer der führenden Anbieter erneuerbarer Energien in Deutschland und Europa.“
„Wir freuen uns, erneut mit Encavis zusammenarbeiten zu können. Beiden Unternehmen liegen der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Klimaschutz am Herzen. Mit dem Verkauf zeigen wir wieder einmal, dass wir als Projektentwickler flexibel sind und Projekte in jeder Entwicklungsphase passend für unsere Kunden an den Markt bringen können. Da wir die Betriebsführung übernehmen, bleiben wir sowohl mit dem Projekt als auch mit dem Standort eng verbunden und stehen weiterhin auch als Ansprechpartner zur Verfügung“, ergänzt Roland Stanze, Chief Operating Officer der PNE AG.
Der Windpark umfasst fünf Windenergieanlagen des Typs Nordex N163, jeweils mit einer Leistung von 6,8 MW. Die erwartete jährliche Stromproduktion des Windparks „Bebensee“ reicht aus, um damit rund 33.000 Haushalte ein Jahr lang mit grünem Strom zu versorgen. Die Stromabnahme ist über einen EEG-Einspeisetarif mit einer Laufzeit von 20 Jahren gesichert.
Erst vor vier Monaten hatte Encavis den Windpark „Sundern-Allendorf“ (ebenfalls 34 MW) von PNE erworben, auch dort hat die energy consult GmbH die technisch-kommerzielle Betriebsführung übernommen.
Über ENCAVIS
Encavis ist einer der führenden Stromerzeuger aus Erneuerbaren Energien in Europa. Das Unternehmen betreibt ein breit diversifiziertes Portfolio aus Onshore-Windparks, Freiflächen-Solaranlagen und Batteriespeichern in 13 europäischen Ländern, darunter Deutschland, Italien, Spanien, Dänemark und die Niederlande. Darüber hinaus bietet Encavis institutionellen Investoren attraktive Beteiligungsmöglichkeiten an Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die Tochtergesellschaft Stern Energy ergänzt das Leistungsportfolio als europaweit tätiger Spezialist für technische Dienstleistungen rund um Photovoltaik-Anlagen.
Mit einer installierten Gesamtleistung von rund 4,2 Gigawatt trägt Encavis maßgeblich zur nachhaltigen Energieversorgung und zur Erreichung der europäischen Klimaziele bei.
Weitere Informationen finden Sie unter www.encavis.com.
Medienkontakt
Dr. Oliver Prüfer
Press Officer & Manager Public Relations
Tel.: + 49 (0)40 37 85 62 133
E-Mail: oliver.pruefer@encavis.com
Datenschutzhinweise für Geschäftspartner sowie für Kontakte per E-Mail, Telefon und Videokonferenz finden Sie hier.
Über die PNE-Gruppe
Die international tätige, börsennotierte PNE-Gruppe wird im SDAX sowie im TecDAX geführt. Seit über 30 Jahren am Markt, ist sie einer der erfahrensten Projektierer von Windparks an Land und auf See. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung von Windenergie- und Photovoltaikprojekten weltweit sowie auf der Stromerzeugung mit eigenen Windparks. Das Spektrum umfasst alle Projektierungsphasen von der Standorterkundung und der Durchführung der Genehmigungsverfahren über die Finanzierung und die Errichtung bis zum Betrieb und zum Repowering. Als Clean Energy Solutions Provider, ein Anbieter von Lösungen für saubere Energie, bietet die PNE-Gruppe darüber hinaus Dienstleistungen für den gesamten Lebenszyklus von Windparks und Photovoltaikanlagen sowie Batteriespeicherlösungen zur effizienteren Nutzung erneuerbarer Energien. Für Lösungen zur Veredelung von Strom über Power-to-X-Technologien ist die PNE-Gruppe ein gefragter Partner der Industrie.
Kontakt :
PNE AG
Head of Corporate Communications
Alexander Lennemann
Tel: +49 47 21 7 18 – 453
E-Mail: alexander.lennemann@pnegroup.com
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| EQS News ID: |
2247416 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2247416 17.12.2025 CET/CEST
| DE000A0JBPG2 |
| 17.12.2025 | Elbe BidCo GmbH | ENCAVIS und PNE setzen Kooperation fort: Nun auch Windpark Bebensee (34 MW) von ENCAVIS erworben
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Elbe BidCo GmbH
/ Schlagwort(e): Ankauf/Expansion
ENCAVIS und PNE setzen Kooperation fort: Nun auch Windpark Bebensee (34 MW) von ENCAVIS erworben
17.12.2025 / 14:30 CET/CEST
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Corporate News
ENCAVIS und PNE setzen Kooperation fort: Nun auch Windpark Bebensee (34 MW) von ENCAVIS erworben
Hamburg, 17. Dezember 2025 – ENCAVIS, ein führender paneuropäischer Anbieter von Erneuerbaren Energien (IPP) mit Hauptsitz in Hamburg, hat von der PNE-Gruppe einen weiteren Windpark erworben. Das Projekt mit einer Gesamtleistung von 34 Megawatt (MW) liegt rund 45 Kilometer nordöstlich von Hamburg und ist bereits seit zwei Monaten im Betrieb. Die zur PNE gehörende energy consult GmbH wird die technisch-kommerzielle Betriebsführung für diesen Windpark in Schleswig-Holstein übernehmen.
Mario Schirru, CEO der Encavis, sagt: „Mit dem Erwerb des Windparks Bebensee setzen wir unsere erfolgreiche Kooperation mit PNE fort und steigern unser Windportfolio in Deutschland auf rund 770 MW. Damit leisten wir einen weiteren wichtigen Beitrag zur Energiewende und stärken unsere Position als einer der führenden Anbieter Erneuerbarer Energien in Deutschland und Europa.“
„Wir freuen uns, erneut mit Encavis zusammenarbeiten zu können. Beiden Unternehmen liegen der Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Klimaschutz am Herzen. Mit dem Verkauf zeigen wir wieder einmal, dass wir als Projektentwickler flexibel sind und Projekte in jeder Entwicklungsphase passend für unsere Kunden an den Markt bringen können. Da wir die Betriebsführung übernehmen, bleiben wir sowohl mit dem Projekt als auch mit dem Standort eng verbunden und stehen weiterhin auch als Ansprechpartner zur Verfügung“, ergänzt Roland Stanze, Chief Operating Officer der PNE AG.
Der Windpark umfasst fünf Windenergieanlagen des Typs Nordex N163, jeweils mit einer Leistung von 6,8 MW. Die erwartete jährliche Stromproduktion des Windparks Bebensee reicht aus, um damit rund 33.000 Haushalte ein Jahr lang mit grünem Strom zu versorgen. Die Stromabnahme ist über einen EEG-Einspeisetarif mit einer Laufzeit von 20 Jahren gesichert.
Erst vor 4 Monaten hatte Encavis den Windpark Sundern-Allendorf (ebenfalls 34 MW) von PNE erworben, auch dort hat die energy consult GmbH die technisch-kommerzielle Betriebsführung übernommen.
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Über ENCAVIS
Encavis ist einer der führenden Stromerzeuger aus Erneuerbaren Energien in Europa. Das Unternehmen betreibt ein breit diversifiziertes Portfolio aus Onshore-Windparks, Freiflächen-Solaranlagen und Batteriespeichern in 13 europäischen Ländern, darunter Deutschland, Italien, Spanien, Dänemark und die Niederlande. Darüber hinaus bietet Encavis institutionellen Investoren attraktive Beteiligungsmöglichkeiten an Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die Tochtergesellschaft Stern Energy ergänzt das Leistungsportfolio als europaweit tätiger Spezialist für technische Dienstleistungen rund um Photovoltaik-Anlagen.
Mit einer installierten Gesamtleistung von rund 4,2 Gigawatt trägt Encavis maßgeblich zur nachhaltigen Energieversorgung und zur Erreichung der europäischen Klimaziele bei.
Weitere Informationen finden Sie unter www.encavis.com.
Medienkontakt
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Über die PNE-Gruppe
Die international tätige, börsennotierte PNE-Gruppe wird im SDAX sowie im TecDAX geführt. Seit über 30 Jahren am Markt, ist sie einer der erfahrensten Projektierer von Windparks an Land und auf See. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung von Windenergie- und Photovoltaikprojekten weltweit sowie auf der Stromerzeugung mit eigenen Windparks. Das Spektrum umfasst alle Projektierungsphasen von der Standorterkundung und der Durchführung der Genehmigungsverfahren über die Finanzierung und die Errichtung bis zum Betrieb und zum Repowering. Als Clean Energy Solutions Provider, ein Anbieter von Lösungen für saubere Energie, bietet die PNE-Gruppe darüber hinaus Dienstleistungen für den gesamten Lebenszyklus von Windparks und Photovoltaikanlagen sowie Batteriespeicherlösungen zur effizienteren Nutzung erneuerbarer Energien. Für Lösungen zur Veredelung von Strom über Power-to-X-Technologien ist die PNE-Gruppe ein gefragter Partner der Industrie.
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2247270 17.12.2025 CET/CEST
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| 17.12.2025 | Heidelberger Druckmaschinen AG | Ondas Autonomous Systems und HEIDELBERG starten Verhandlungen über eine Kooperation
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Heidelberger Druckmaschinen AG
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Ondas Autonomous Systems und HEIDELBERG starten Verhandlungen über eine Kooperation
17.12.2025 / 14:26 CET/CEST
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- Im Rahmen der Feierlichkeiten aus Anlass des 60-jährigen Bestehens diplomatischer Beziehungen zwischen Deutschland und Israel haben beide Unternehmen im Beisein von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche in Tel Aviv ein Memorandum of Understanding (MoU) unterzeichnet
- Geplante Partnerschaft mit Schwerpunkt auf Drohnenabwehr- und ISR-Systemen zur Modernisierung der europäischen Verteidigung
Die Ondas Holdings Inc. (Nasdaq: ONDS) („Ondas“) gab heute bekannt, dass ihr Geschäftsbereich Ondas Autonomous Systems (OAS) Verhandlungen über eine Zusammenarbeit mit der Heidelberger Druckmaschinen AG (FWB: HDD) („HEIDELBERG“) startet. Ziel ist die gemeinsame Entwicklung und Fertigung für Einsatzmöglichkeiten in Europa.
Ondas ist ein führender Anbieter autonomer Verteidigungs-, Sicherheits- und missionskritischer Systeme mit den Geschäftsbereichen OAS und Ondas Networks für private Wireless-Lösungen. HEIDELBERG ist ein weltweit führendes Technologie- und Maschinenbauunternehmen. Das Memorandum of Understanding (MoU) wurde heute im Rahmen der Zeremonie anlässlich des 60. Jahrestages der Aufnahme diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel in Anwesenheit der Wirtschaftsminister beider Länder unterzeichnet. OAS und HEIDELBERG wollen gemeinsam die Möglichkeiten europäischer Fertigungs- und Integrationskapazitäten für das gesamte Portfolio autonomer Systeme von Ondas prüfen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Drohnenabwehr- und ISR-Systemen. ISR-Lösungen sind Systeme und Technologien, die die drei Kernfunktionen Intelligence (Nachrichtengewinnung), Surveillance (Überwachung) und Reconnaissance (Aufklärung) miteinander verbinden.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sagte im Rahmen der Vertragsunterzeichnung: "Die Unterzeichnung des MoU zwischen Ondas Autonomous Systems und der Heidelberger Druckmaschinen AG unterstreicht die Vorteile deutsch-israelischer Kooperationen für beide Seiten. Im Fall der Zusammenarbeit bekommen wir führendes Know-How bei der Detektion und Abwehr von Drohnen und Ondas bekommt einen sofort startklaren Industrialisierungspartner in Europa. So können europäische Sicherheitsbehörden kurzfristig beliefert und kritische Infrastrukturen in Europa vor Drohnenangriffen geschützt werden. Eine echte Win-Win-Situation auf einem Technologiefeld, das aktuell so wichtig ist wie kaum ein anderes."
„Europa steht vor einem generationenübergreifenden Investitionszyklus zur Modernisierung der Verteidigung mit klaren Vorgaben für autonome Fähigkeiten, resiliente Lieferketten und die Lokalisierung kritischer Technologien“, sagte Eric Brock, Chairman und CEO von Ondas. „Durch die angestrebte Partnerschaft mit HEIDELBERG, einem der angesehensten deutschen Industrieunternehmen, wollen wir unsere Fähigkeit deutlich stärken, von dieser langfristigen Investitionsphase zu profitieren. Die Zusammenarbeit könnte Ondas eine skalierbare europäische Plattform bieten, die regionale Beschaffungsanforderungen erfüllt und unseren adressierbaren Markt in NATO- und EU-Mitgliedsstaaten erheblich erweitert. Mit dieser Partnerschaft will Ondas in Europa deutlich erfolgreicher werden und gleichzeitig die industrielle Basis für nachhaltiges, langfristiges Wachstum schaffen.“
„Durch die Kombination der industriellen Fertigungskompetenz von HEIDELBERG mit den bewährten autonomen Technologien von OAS wollen wir die Produktion lokal verankern, Lieferzeiten verkürzen und einen zuverlässigen Service direkt in Europa anbieten. Unser Ziel ist es, wichtige Anforderungen in der Region mit zuverlässigen, skalierbaren und lokal unterstützten multidomainfähigen Lösungen zu erfüllen“, sagte Oshri Lugassy, Co-CEO von Ondas Autonomous Systems.
„Wir freuen uns, den Aufbau einer Partnerschaft mit Ondas Autonomous Systems voranzutreiben“, sagte Jürgen Otto, CEO der Heidelberger Druckmaschinen AG. „Die langjährige Expertise von HEIDELBERG in Präzisionstechnik, Serienfertigung und industrieller Automatisierung bietet eine starke Grundlage für die Produktion zuverlässiger autonomer Systeme in großem Maßstab. Mit jahrzehntelanger Erfahrung in Software, Leistungselektronik und Automatisierung können wir einen unmittelbaren Beitrag zur Stärkung der lokalen Wertschöpfung in Deutschland und Europa leisten.“
„Die angestrebte Verbindung unserer industriellen Fähigkeiten mit den autonomen Plattformen von Ondas eröffnet uns die Möglichkeit, neue Märkte zu erschließen“, ergänzte Michael Wellenzohn, CEO von HEIDELBERG Technology. Sämtliche Aktivitäten im Bereich Defense von HEIDELBERG werden im Segment HEIDELBERG Technology gebündelt.
Die geplante Zusammenarbeit stellt einen bedeutenden Schritt dar, um Europas Fähigkeit zur Bereitstellung skalierbarer, autonomer Verteidigungs- und Sicherheitstechnologien durch zuverlässige lokal produzierte Systeme zu stärken.
Über HEIDELBERG:
Die Heidelberger Druckmaschinen AG (HEIDELBERG) ist ein führendes Technologieunternehmen, das weltweit seit 175 Jahren für Innovationskraft, Qualität und Zuverlässigkeit im Maschinenbau steht. Mit einem klaren Fokus auf Wachstum treibt HEIDELBERG als Gesamtanbieter die Weiterentwicklung in den Kernbereichen Verpackungs- und Digitaldruck, Softwarelösungen und dem Lifecycle-Geschäft mit Service und Verbrauchsmaterialien voran, damit Kunden maximale Produktivität und Effizienz erreichen können. Darüber hinaus setzt das Unternehmen auf den Ausbau neuer Geschäftsfelder im Industriegeschäft wie den hochpräzisen Anlagenbau mit integrierter Steuerung, Automatisierungstechnik und Robotik sowie die wachsenden Green Technologies. Aufgrund einer starken internationalen Präsenz in rund 170 Ländern, der Schaffenskraft und Kompetenz seiner rund 9.500 Mitarbeitenden, eigener Produktionsstätten in Europa, China und den USA sowie einem der größten globalen Vertriebs- und Servicenetzwerke, ist das Unternehmen optimal für zukünftiges Wachstum positioniert.
Über Ondas Autonomous Systems:
Ondas Holdings Inc. (Nasdaq: ONDS) is a leading provider of autonomous systems and private wireless solutions through its business units Ondas Autonomous Systems (OAS), Ondas Capital and Ondas Networks. Ondas’ technologies offer a powerful combination of aerial intelligence and next-generation connectivity to enhance security, operational efficiency, and data-driven decision-making across essential industries.
OAS delivers a portfolio of AI-powered defense and security platforms that are deployed globally to safeguard sensitive locations, populations, and infrastructure. Through American Robotics, Airobotics, Apeiro Motion, and Sentry CS Ltd., OAS offers the Optimus System—the first U.S. FAA-certified small UAS for automated aerial security and data capture—the Iron Drone Raider—an autonomous counter-UAS platform—Apeiro’s advanced ground robotics and tethered UAV systems, supported by innovative navigation and communications technologies—and Sentrycs’ Cyber-over-RF (CoRF) and Protocol-Manipulation counter-UAS technology.
Autonomous Drone & Wireless Technology | Ondas Holdings
Bild 1: Ondas Autonomous Systems und HEIDELBERG starten Verhandlungen über eine Kooperation: Avshalom Amossi, Group CRO, Ondas, Dr. Ron Tomer, President of the Manufacturers’ Association of Israel (MAI), Michael Wellenzohn, CEO HEIDELBERG Technology, Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie und Judith Rudstein, Israel Representative, HEIDELBERG (v.l.n.r.).
Pressemeldung (Datenquellen) | HEIDELBERG
Pressemappe 175 Jahre HEIDELBERG - Home of Print | HEIDELBERG
Bildmaterial und weitere Informationen über das Unternehmen stehen im Investor-Relations- und Presseportal der Heidelberger Druckmaschinen AG unter www.heidelberg.com zur Verfügung.
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Corporate Communications
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E-Mail: Thomas.Fichtl@heidelberg.com
Investor Relations
Sascha Donat
Tel.: +49 6222 82-64201
E-Mail: Sascha.Donat@heidelberg.com
IR Kontakt Ondas Holdings Inc.
888-657-2377
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Media Kontakt Ondas
Escalate PR
ondas@escalatepr.com
Preston Grimes
Marketing Manager, Ondas Holdings Inc.
preston.grimes@ondas.com
Wichtiger Hinweis:
Diese Presseerklärung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, welche auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft beruhen. Auch wenn die Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass diese Annahmen und Schätzungen zutreffend sind, können die künftige tatsächliche Entwicklung und die künftigen tatsächlichen Ergebnisse von diesen Annahmen und Schätzungen aufgrund vielfältiger Faktoren erheblich abweichen. Zu diesen Faktoren können beispielsweise die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Lage, der Wechselkurse und der Zinssätze sowie Veränderungen innerhalb der grafischen Industrie gehören. Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftige Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in dieser Presseerklärung geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen werden.
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| 17.12.2025 | Egger Holzwerkstoffe GmbH | Halbjahresbilanz: EGGER Gruppe behauptet sich in schwierigem Umfeld mit stabiler Entwicklung
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Egger Holzwerkstoffe GmbH
/ Schlagwort(e): Halbjahresergebnis
Halbjahresbilanz: EGGER Gruppe behauptet sich in schwierigem Umfeld mit stabiler Entwicklung
17.12.2025 / 14:09 CET/CEST
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Halbjahresbilanz: EGGER Gruppe behauptet sich in schwierigem Umfeld mit stabiler Entwicklung
Die EGGER Gruppe mit Stammsitz in St. Johann in Tirol (AT) konnte trotz eines weiterhin herausfordernden Marktumfelds im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2025/2026 eine stabile Geschäftsentwicklung auf Vorjahresniveau erzielen. Mit einem konsolidierten Umsatz von 2,15 Mrd. Euro (+2,6 % zum Vorjahreszeitraum) hat die EGGER Gruppe das erste Halbjahr ihres Geschäftsjahres 2025/2026 (Stichtag 31. Oktober 2025) abgeschlossen. Die anhaltende Konsumschwäche, die schwache Baukonjunktur in den Kernmärkten sowie globale Unsicherheiten prägten die Rahmenbedingungen. Dank seiner soliden finanziellen Basis und konsequenten Umsetzung seiner langfristigen Strategie gelang es dem Familienunternehmen, Stabilität zu sichern und weiterhin weitreichende Investitionen in die eigenen Werke zu tätigen.
Thomas Leissing, Sprecher der EGGER Gruppenleitung und verantwortlich für Finanzen/Verwaltung: „Selbstverständlich würden wir uns eine dynamischere Entwicklung wünschen. Angesichts der Dauer und Intensität der konjunkturell herausfordernden Phase, in der wir uns nun seit geraumer Zeit befinden, sind wir jedoch zufrieden. Für uns bedeutet Stabilität keineswegs Stillstand, vielmehr nutzen wir sie als Grundlage für gezielte Investitionen in Zukunft, Nachhaltigkeit und Innovation. Unser Dank gilt unseren hoch engagierten über 12.000 Mitarbeitenden weltweit, deren Einsatz und Kompetenz maßgeblich zu diesem stabilen Ergebnis beitragen.“
Finanzkennzahlen und Geschäftsentwicklung
Im ersten Halbjahr 2025/2026 erzielte die EGGER Gruppe einen Umsatz von 2.148,1 Mio. EUR (+2,6 % zum 1. Halbjahr 2024/2025) und ein EBITDA von 293,3 Mio. EUR (–8,4 % zum Vorjahreszeitraum). Die EBITDA-Marge beträgt 13,7 %, die Eigenkapitalquote liegt auf dem hohen Niveau von 41,5 %. Positiv entwickelten sich die Märkte in Osteuropa und Übersee, während in West- und Mitteleuropa Effizienz und Innovationskraft gefragt waren, um dem starken Wettbewerb innerhalb schwacher Märkte zu begegnen.
Der Bereich der dekorativen Produkte für den Möbel- und Innenausbau erzielte einen unkonsolidierten Umsatz von 1.907,8 Mio. EUR (+2,6 % zum Vorjahreszeitraum). Der leichte Umsatzanstieg verteilte sich gleichmäßig auf alle Regionen und resultierte vor allem aus leichten Mengen- und Preissteigerungen. Das EBITDA in diesem Produktsegment liegt unter dem Vorjahreswert, was vor allem auf schwächere Ergebnisse in Westeuropa zurückzuführen ist. Der Produktbereich für den konstruktiven Holzbau und Fußböden erwirtschaftete einen unkonsolidierten Umsatz von 365,1 Mio. EUR (+4,0 % zum Vorjahreszeitraum). Damit ergibt sich zwar ein leichtes Umsatzplus, allerdings bleibt die Ergebnissituation äußerst angespannt. Insbesondere die Nachfrage im Fußbodenbereich gestaltet sich schwach und die fehlende Neubautätigkeit konnte nur teilweise durch Renovierungen kompensiert werden.
Konsequente Investitionstätigkeit
Auch in diesem aktuell herausfordernden Marktumfeld hat EGGER seine langfristige Investitionsstrategie in den Kapazitätsausbau und Nachhaltigkeitsprojekte in den Werken konsequent fortgesetzt. Im ersten Halbjahr wurden Investitionen in Höhe von 248,6 Mio. EUR getätigt (im Vorjahreszeitraum waren es 218,4 Mio. EUR). Besonders hervorzuheben ist das mehrstufige Großprojekt im Werk Markt Bibart (DE) – eines der größten Investitionsprojekte der Branche: Bis 2026 fließen dort über 200 Mio. EUR in die Bereiche Nachhaltigkeit, Veredelung und Automatisierung. Ein Meilenstein ist die neue Aufbereitungsanlage für Recyclingholz, die seit Herbst 2025 stufenweise in Betrieb genommen wird. Künftig wird sie den Einsatz von Recyclingholz in der Spanplattenproduktion ermöglichen – ein zentraler Schritt für die Kreislaufwirtschaft. Parallel dazu werden am Standort schrittweise Veredelungskapazitäten aufgebaut. Anfang 2026 startet die Produktion von beschichteten Spanplatten mit trendgerechten Dekoren an einer neuen Kurztaktpresse.
Auch an anderen Standorten wurden insbesondere Investitionen in die nachhaltige Weiterentwicklung der Werke, in die Kreislaufwirtschaft und den Klimaschutz vorangetrieben. Es wurden neue Timberpak-Recyclingsammelstandorte eröffnet und die Aufbereitungskapazitäten für Recyclingholz in mehreren Werken erweitert. Am Stammsitz St. Johann in Tirol (AT) schreitet der Bau des zweiten Kraftwerks, das aus biogenen Brennstoffen noch mehr erneuerbare Energie liefern wird, in großen Schritten voran.
Neue Impulse setzen
Das innovative und hochveredelte Produktportfolio von EGGER schafft echten Mehrwert für Kunden. Dieser Anspruch setzt sich nahtlos in der neuen EGGER Kollektion Dekorativ 26+, deren Marktstart im Februar 2026 erfolgen wird, fort. Mit über 360 Dekor- und Strukturkombinationen sowie Dekor-, Produkt- und Oberflächenneuheiten und digitalen Services reagiert dieses Update der erfolgreichen Handelskollektion flexibel auf aktuelle Markttrends und Kundenbedürfnisse, bietet zugleich Planungssicherheit und stellt ein weltweit einheitliches Dekor- und Produktportfolio bereit.
Ausblick auf 2. Halbjahr gedämpft
Die gesamtwirtschaftlichen Aussichten bleiben herausfordernd, wenngleich der Tiefpunkt des Abschwungs allem Anschein nach überschritten wurde. Der anhaltende Preisdruck aufgrund der schwachen Nachfrage wird sich dennoch voraussichtlich auch im laufenden Geschäftsjahr fortsetzen. Daraus ergibt sich auch für das zweite Geschäftshalbjahr 2025/2026 eine gedämpfte Umsatz- und Ergebniserwartung für die EGGER Gruppe.
Mit der eigenen soliden finanziellen Basis, der zukunftsfähigen Energieversorgung mit eigenen Biomassekraftwerken, den langfristigen, erfolgreichen Beziehungen mit Kunden und Lieferanten, den jahrelang aufgebauten Produktivitätsvorteilen der Werke und vor allem mit dem verlässlichen Einsatz der über 12.000 qualifizierten und motivierten Mitarbeitenden sieht EGGER die eigene Wettbewerbsfähigkeit als gesichert. Das Familienunternehmen ist überzeugt, damit in einer idealen Ausgangssituation für einen künftigen wirtschaftlichen Aufschwung zu sein.
Halbjahresbilanz der EGGER Gruppe
- Umsatz im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2025/2026:
2,15 Mrd. Euro (+2,6 % zum Vorjahreszeitraum)
- EBITDA betrug 293,3 Mio. Euro
(–8,4 % zum Vorjahreszeitraum)
- Trotz herausfordernden Umfelds stabile Entwicklung
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- Ausblick auf das zweite Halbjahr gedämpft
- Strategische Investitionen in die Werke konsequent fortgesetzt
- Der EGGER Halbjahresfinanzbericht 2025/2026 steht ab sofort unter https://to.egger.link/credit-relations zur Verfügung.
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Über die EGGER Gruppe
Das seit 1961 bestehende Familienunternehmen ist ein international führender Holzwerkstoffhersteller mit rund 12.000 Mitarbeitenden und 22 Produktionsstandorten weltweit. EGGER ist Komplettanbieter für den Möbel- und Innenausbau, für den konstruktiven Holzbau sowie für holzwerkstoffbasierende Fußböden und damit ein verlässlicher Partner der Möbelindustrie, des Holz- und Bodenbelagshandels sowie der Baumärkte. Im Geschäftsjahr 2024/2025 erwirtschaftete die EGGER Gruppe einen Umsatz von 4,13 Mrd. Euro.
Der Aspekt des nachhaltigen Wirtschaftens steht bei EGGER im Mittelpunkt. Das Familienunternehmen nimmt seine Verantwortung für den Klimaschutz ernst und bekennt sich zum ambitionierten Net Zero Ziel bis 2050. 66 % des eingesetzten Holzes in den EGGER Holzwerkstoffen stammen bereits heute aus Recycling oder Sägenebenprodukten. Am Ende ihrer langen Lebensdauer sind EGGER Produkte wiederum zum Großteil recyclingfähig und können von Neuem in den Kreislauf eingebracht werden. So arbeitet EGGER laufend an seiner Zielsetzung, „Mehr aus der wertvollen Ressource Holz“ zu machen und damit nachhaltiges Leben und Arbeiten zu ermöglichen.
Für Rückfragen:
EGGER Holzwerkstoffe GmbH
Katharina Wieser
Weiberndorf 20
6380 St. Johann in Tirol
Österreich
T +43 5 0600-10128 katharina.wieser@egger.com
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| 17.12.2025 | ABO Energy GmbH & Co. KGaA | ABO Energy: Südafrikanische Solarprojekte in Ausschreibung erfolgreich
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ABO Energy GmbH & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Marktbericht
ABO Energy: Südafrikanische Solarprojekte in Ausschreibung erfolgreich
17.12.2025 / 14:03 CET/CEST
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Zwei Solarprojekte, die ABO Energy in Südafrika entwickelt hat, haben den Status eines bevorzugten Bieters erhalten. ABO Energy hatte eine Optionsvereinbarung mit dem südafrikanischen Independent Power Producer (IPP) Red Rocket über den Kauf der Projektrechte abgeschlossen. Red Rocket hat sich nunmehr zusammen mit weiteren Partnern mit beiden Projekten im siebten Ausschreibungsfenster des Renewable Energy Indpendent Power Producer Programms (REIPPPP) als erfolgreicher Bieter durchgesetzt. Die Projekte sind vollständig genehmigt und haben eine vertraglich vereinbarte Leistung von 170 und 240 Megawatt. Sie befinden sich in der südafrikanischen Provinz Free State.
„Die Nachricht über die erfolgreiche Ausschreibung bestätigt, dass sich unsere langjährige Entwicklungsarbeit in Südafrika auszahlt“, sagt Rob Invernizzi, General Manager von ABO Energy in Südafrika. „Wir freuen uns, dass unser Partner Red Rocket mit seiner Strategie in der Ausschreibung erfolgreich war.“
Die beiden Projekte wurden bereits im August 2024 eingereicht. Nachdem die von ABO Energy entwickelten Projekte in der ersten Runde noch nicht erfolgreich waren, haben bei der nachträglichen Gebotsauswahl jetzt vier weitere Solarprojekte mit insgesamt 890 Megawatt zusätzlich einen Zuschlag erhalten. Drei davon gehören zum von Red Rocket geführten Bieterkonsortium.
In Südafrika hat ABO Energy bereits mehrfach Rechte von Projekten verkauft, die Investoren anschließend erfolgreich umsetzen konnten. Zwei von ABO Energy entwickelte Batterieprojekte haben im November 2024 den Financial Close erreicht und drei Solarprojekte des Lichtenburg Solar Clusters sind 2024 und 2025 in Betrieb gegangen. Die jüngsten Ausschreibungsergebnisse setzen diesen Erfolg nun fort.
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| 17.12.2025 | Powermax Minerals Inc | Powermax Minerals schließt Feldprogramm 2025 auf dem REE-Konzessionsgebiet Atikokan im Nordwesten Ontarios erfolgreich ab
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Emittent / Herausgeber: Powermax Minerals Inc
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Powermax Minerals schließt Feldprogramm 2025 auf dem REE-Konzessionsgebiet Atikokan im Nordwesten Ontarios erfolgreich ab
17.12.2025 / 14:00 CET/CEST
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Powermax Minerals schließt Feldprogramm 2025 auf dem REE-Konzessionsgebiet Atikokan im Nordwesten Ontarios erfolgreich ab
Toronto, Ontario – 17. Dezember 2025 – Powermax Minerals Inc. (CSE: PMAX) (OTCQB: PWMXF) (FWB: T23) (das „Unternehmen“ oder „Powermax“) freut sich, den erfolgreichen Abschluss seines Feldexplorationsprogramms 2025 auf dem Seltenerdmetall-(REE)-Konzessionsgebiet Atikokan im Bezirk Atikokan-Ignace-White Otter Lake im Nordwesten von Ontario bekannt zu geben.

Abbildung 1: Lageplan des Konzessionsgebiets Atikokan
Übersicht über das Feldprogramm 2025
Das kürzlich abgeschlossene Explorationsprogramm umfasste geologische Kartierungen, Prospektionsarbeiten, radiometrische Untersuchungen und systematische geochemische Probenahmen in mehreren vorrangigen Zielgebieten des Konzessionsgebiets. Insgesamt wurden 426 Proben, einschließlich Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollproben (QA/QC), entnommen, darunter:
• 251 Bodenproben
• 10 Sedimentproben
• 165 Gesteinsproben
Ergebnisse der geologischen Kartierung
Die geologische Kartierung skizzierte drei lithologische Hauptbereiche:
Block A: vorwiegend Granodiorit bis Granit
Block B: hauptsächlich gneisartiger Tonalit, mit Granodiorit bis Granit im nördlichen Teil
Block C: vorwiegend gneisartiger Tonalit, mit Granodiorit und Granit in Richtung Nordnordost
Granitische und pegmatitartige Gesteine gelten allgemein als vielversprechende Wirtsgesteine für eine Seltenerdmetall-(REE)-Mineralisierung, da sie häufig die späten Stadien magmatischer Systeme repräsentieren, in denen eine Anreicherung mit inkompatiblen Elementen wie REE erfolgt[1]. In vielen bekannten REE-Gebieten weltweit steht eine wirtschaftlich bedeutende REE-Mineralisierung mit Graniten, Granodioriten, Pegmatiten und zugehörigen alterierten Zonen in räumlichem Zusammenhang, insbesondere dort, wo diese Gesteine durch strukturelle Verformungen oder Flüssigkeitsaktivität beeinflusst sind[2]. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass dies auch im Konzessionsgebiet Atikokan der Fall sein wird.
Im Gegensatz zu granitischen und pegmatitartigen Gesteinen repräsentiert gneisartiger Tonalit in der Regel frühere, stärker abgereicherte Intrusionsphasen und gilt allgemein als weniger stark angereichert mit Seltenerdmetallen, es sei denn, er wurde durch spätere pegmatitische Intrusionen oder hydrothermale Alteration überprägt. Dementsprechend wird die Identifizierung granitischer und pegmatitartiger Einheiten in Atikokan als günstig für die REE-Exploration angesehen und liefert einen wichtigen geologischen Zusammenhang für die Priorisierung von Probenahmen und Folgearbeiten[3].
Interpretation der radiometrischen Felduntersuchung
Es wurden radiometrische Untersuchungen durchgeführt, um die Identifizierung von Gesteinen und Strukturen zu unterstützen, die möglicherweise mit REE angereichert sind. Radiometrische Messungen werden in Zählimpulsen pro Sekunde (counts per second/cps) angegeben, die die Intensität der natürlichen Gammastrahlung von Elementen wie Kalium (K), Thorium (Th) und Uran (U) darstellen. Diese Elemente kommen häufig zusammen mit REE in Granit- und Pegmatitsystemen vor, sodass cps-Werte einen nützlichen Explorationsvektor für eine REE-Mineralisierung darstellen[4].
- Die radiometrischen Hintergrundwerte in gneisartigem Tonalit lagen typischerweise zwischen etwa 60 und 80 cps, was als niedrig angesehen wird.
- Wo rosa Pegmatitbänder und -schmitzen innerhalb des Tonalits vorhanden waren, stiegen die radiometrischen Werte lokal auf etwa 250 bis 400 cps an, was auf eine Anreicherung radioaktiver Elemente hindeutet, die mit REE-haltigen Mineralen in Verbindung gebracht werden können.
- Granit- und Granodioriteinheiten lieferten durchweg höhere radiometrische Werte zwischen etwa 100 und 2.700 cps, wobei die höchsten Werte in pegmatitischen Zonen gemessen wurden.
- Im Hinblick auf die Exploration werden cps-Werte über 200-300 cps in regionalen Granitoid-Terranen im Allgemeinen als anomal angesehen, während Werte über 500 cps als signifikant gelten und detaillierte geologische und geochemische Folgearbeiten rechtfertigen[5]. Die erhöhten cps-Werte, die bei Atikokan insbesondere in Granit- und Pegmatit-Einheiten gemessen wurden, gelten daher als vielversprechende Indikatoren für Pegmatitzonen mit potenzieller REE-Mineralisierung.
Integration luftgestützter geophysikalischer Untersuchungen
Zusätzlich zu dem kürzlich abgeschlossenen bodengestützten Feldprogramm hat Powermax auch eine helikoptergestützte hochauflösende magnetische und radiometrische Untersuchung über dem REE-Konzessionsgebiet Atikokan durchgeführt. Das Unternehmen wartet derzeit auf den endgültigen Auswertungsbericht des Vermessungsunternehmens, in dem die magnetischen Daten und Daten der Gammastrahlenspektrometrie mit den geologischen Kartierungen, radiometrischen Messungen und geochemischen Probenahmeergebnissen aus dem Feldprogramm 2025 zusammengeführt werden. Nach Erhalt werden die ausgewerteten geophysikalischen Ergebnisse dazu verwendet, die strukturellen und lithologischen Kontrollen der Mineralisierung zu verfeinern, Anomalien zu priorisieren und die Zielerstellung für die Folgeexplorationen zu leiten.
Auswirkungen auf die Exploration
Das Unternehmen ist der Ansicht, dass das Zusammentreffen von günstigen Wirtsgesteinen (Granit, Granodiorit und Pegmatit), erhöhten radiometrischen Signalen und struktureller Komplexität die Interpretation stützt, dass das Konzessionsgebiet Atikokan die geologischen Merkmale aufweist, die üblicherweise mit Systemen mit REE-Potenzial in Verbindung gebracht werden. Diese Ergebnisse bilden die technische Grundlage für die laufende Bewertung der Analysedaten und für die Planung zukünftiger Explorationsprogramme.
Probenahme und Analyseverfahren
Das Probenahmeprogramm konzentrierte sich auf günstige Lithologien, darunter Granit- und Pegmatiteinheiten, sowie strukturelle Korridore und Zonen mit erhöhten radiometrischen Werten. Boden- und Sedimentproben wurden nach einem Raster- und Einzugsgebietsmuster in Bereichen mit begrenzten Ausbissen entnommen, während sich die Gesteinsprobenahmen auf freiliegende Pegmatite, Granite und lokal alterierte Wirtsgesteine konzentrierten.
Alle Proben wurden unter Einhaltung der Kontrollkettenprotokolle zu AGAT Laboratories Ltd. in Calgary, Alberta, einem nach ISO/IEC 17025 akkreditierten Labor, transportiert, wo sie aufbereitet und einer geochemischen Multielementanalyse unterzogen wurden. Die Untersuchungsergebnisse stehen noch aus.
Stellungnahme des Managements
Paul Gorman, Chief Executive Officer von Powermax Minerals, kommentierte:
„Der Abschluss dieses Feldprogramms stellt einen wichtigen Meilenstein für Powermax bei Atikokan dar. Der Umfang und die Systematik der Arbeiten haben zu einem robusten technischen Datensatz geführt, der eine umfassende Bewertung des Potenzials des Konzessionsgebiets hinsichtlich Seltenerdmetalle und kritischer Metalle ermöglichen wird.“
Das Unternehmen gibt außerdem bekannt, dass es im Rahmen seines Aktienoptionsplans 200.000 Aktienoptionen und 300.000 Restricted Share Units gewährt hat.
Qualitätssicherung/Qualitätskontrolle
Während der gesamten Probenahmekampagne wurde ein umfassendes Qualitätssicherungs-/Qualitätskontrollprogramm durchgeführt, das auch die Hinzugabe von zertifizierten Referenzmaterialien, Leerproben und Feldduplikaten umfasste.
Qualifizierter Sachverständiger
Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen technischen Informationen wurden von Afzaal Pirzada, P.Geo., einem Direktor des Unternehmens und einem gemäß National Instrument 43-101 qualifizierten Sachverständigen, geprüft und genehmigt.
Eine genauere Erörterung der QA/QC- und Datenverifizierungsverfahren und -prozesse des Unternehmens finden Sie in seinem jüngsten technischen Bericht, der im Profil des Unternehmens unter www.sedarplus.ca abgerufen werden kann.
Im Namen des Board of Directors
Paul Gorman, CEO & Direktor
E-Mail: info@powermaxminerals.com
Website: www.powermaxminerals.com
Tel: (416) 768-6101
Über Powermax Minerals Inc.
Powermax Minerals Inc. ist ein kanadisches Mineralexplorationsunternehmen, das sich auf die Förderung von Projekten im Bereich Seltenerdelemente konzentriert. Das Unternehmen hält eine Option auf den Erwerb des REE-Konzessionsgebiets Cameron, das drei Mineralclaims mit einer Gesamtfläche von etwa 2.984 Hektar in British Columbia umfasst. Powermax hat außerdem eine Option auf den Erwerb des REE-Konzessionsgebiets Atikokan erworben, das aus 455 nicht patentierten Bergbauclaims im Nordwesten Ontarios besteht. Darüber hinaus verfügt Powermax über eine Option auf den Erwerb des 5.178 Hektar großen REE-Projekts Pinard in Nord-Ontario. Powermax besitzt außerdem eine 100%ige Beteiligung am Projekt Ogden Bear Lodge in Crook County, Wyoming.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung kann „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Erwartungen und Annahmen des Managements und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge wesentlich von den ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen. Zu solchen Aussagen gehören unter anderem Aussagen über potenzielle Mineralisierungen, Explorationspläne, den Zeitplan für Aktivitäten und zukünftige Explorationsergebnisse. Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht übermäßig auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Powermax Minerals Inc. lehnt jede Absicht oder Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überarbeitung zukunftsgerichteter Aussagen ab, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies ist durch geltende Wertpapiergesetze vorgeschrieben.
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[1] https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0169136818300283
[2] https://www.facetsjournal.com/doi/10.1139/facets-2025-0148
[3] https://www.gov.nl.ca/em/files/mines-geoscience-publications-currentresearch-2012-kerr-rafuse-2012.pdf
[4] https://gis.geosurv.gov.nl.ca/geofilePDFS/Batch2015/LAB_1635_Part1.pdf
[5] https://www.theijes.com/papers/vol9-issue6/Series-1/F0906013441.pdf
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