| 12.03.2026 | Phemex | Phemex TradFi erreicht monatliches Handelsvolumen von 10 Milliarden US-Dollar und stärkt die marktübergreifende Handelsinfrastruktur
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Phemex
/ Schlagwort(e): Miscellaneous
Phemex TradFi erreicht monatliches Handelsvolumen von 10 Milliarden US-Dollar und stärkt die marktübergreifende Handelsinfrastruktur
12.03.2026 / 21:05 CET/CEST
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APIA, Samoa, 12. März 2026 /PRNewswire/ -- Phemex, eine nutzerorientierte Kryptobörse, gab bekannt, dass ihre TradFi-Handelsplattform (Traditional Finance) im ersten Monat ein Handelsvolumen von mehr als 10 Milliarden US-Dollar überschritten hat. Ausschlaggebend dafür war die beispiellose Nachfrage nach tokenisierten Gold- und Rohstoffkontrakten vor dem Hintergrund eskalierender geopolitischer Spannungen.
 Goldbezogene Instrumente, darunter XAU (Gold) und PAXG Perpetual-Kontrakte, machten einen erheblichen Anteil des Volumenanstiegs aus, da Trader über die 24/7-Handelsinfrastruktur von Phemex Schutz in sicheren Anlagewerten suchten. Die TradFi-Plattform, die neben Krypto-Vermögenswerten auch einen tokenisierten Zugang zu Aktien, Rohstoffen und Indizes bietet, verzeichnete im Quartalsvergleich einen Anstieg der aktiven Nutzer um 340 %. Ihre wesentlichen Vorteile – Marktzugang rund um die Uhr, konfigurierbarer Hebel, keinerlei Beschränkungen durch Marktöffnungszeiten sowie ein einheitliches Konto für Krypto- und traditionelle Vermögenswerte – haben sie zu einer bevorzugten Plattform für Trader gemacht, die sich in einer anlageklassenübergreifenden Volatilität bewegen. „Das Erreichen eines täglichen TradFi-Volumens von 1 Milliarde US-Dollar bestätigt unsere These, dass Trader eine einzige, durchgehend verfügbare Plattform für digitale und traditionelle Vermögenswerte wollen", sagte Federico Variola, Geschäftsführer von Phemex. „Während klassische Brokerhäuser um 16 Uhr schließen, führen unsere Nutzer Gold- und Aktiengeschäfte um Mitternacht, an Wochenenden und bei aktuellen geopolitischen Ereignissen aus – also genau dann, wenn sich die Märkte am stärksten bewegen. Das ist die Zukunft der Handelsinfrastruktur." Künftig wird Phemex sein Angebot an Vermögenswerten schrittweise erweitern und innovative Funktionen einführen, um den zusammenwachsenden Anforderungen traditioneller Marktteilnehmer und Kryptotrader nahtlos gerecht zu werden. Durch den Abbau der Barrieren zwischen TradFi und digitalen Vermögenswerten positioniert sich das Unternehmen als führende einheitliche Plattform für die Zukunft des globalen Vermögensaufbaus. Informationen zu Phemex Phemex wurde 2019 gegründet und ist eine nutzerorientierte Kryptobörse, der weltweit mehr als 10 Millionen Trader vertrauen. Die Plattform bietet Spot- und Derivatehandel, Copy Trading sowie Vermögensverwaltungsprodukte, bei deren Entwicklung Nutzererlebnis, Transparenz und Innovation im Mittelpunkt stehen. Mit einem zukunftsorientierten Ansatz und dem Anspruch, Nutzer zu stärken, stellt Phemex verlässliche Tools, breiten Zugang und sich weiterentwickelnde Möglichkeiten bereit, damit Trader jeder Erfahrungsstufe wachsen und erfolgreich sein können. Weitere Informationen finden Sie auf: https://phemex.com/ Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2932603/Phemex_TradFi_Hits__10B_Monthly_Volume__Advancing_Cross_Market_Trading_Infrastructure.jpg Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2819516/5860835/Phemex_Logo.jpg
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12.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2290800 12.03.2026 CET/CEST
| noisin761735 |
| 12.03.2026 | MediaLinks TV LLC | CGTN AMERICA & CCTV UN: China im Frühling: Chinas Entwicklungschancen für die Welt
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MediaLinks TV LLC
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
CGTN AMERICA & CCTV UN: China im Frühling: Chinas Entwicklungschancen für die Welt
12.03.2026 / 20:45 CET/CEST
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WASHINGTON, 12. März 2026 /PRNewswire/ -- CGTN America & CCTV UN veröffentlicht "China in Springtime: Chinas Entwicklungschancen für die Welt". (Dieses Material wird von MediaLinks TV, LLC im Auftrag von CCTV verbreitet. Weitere Informationen sind beim Department of Justice, Washington, D.C. erhältlich.) China Media Group präsentiert Sonderveranstaltung "China im Frühling": Chinas Entwicklungsmöglichkeiten für die Welt" am Freitag, den 13. März in New York City. Chinas jährliches politisches Treffen "Zwei Sitzungen" ging am Donnerstag in Peking zu Ende. Die Staats- und Regierungschefs legten eine Agenda fest, in deren Mittelpunkt gemeinsamer Wohlstand, hochwertiges Wirtschaftswachstum und die Beschleunigung technologischer Innovationen stehen. Bei der Medienveranstaltung in New York City werden Diplomaten, Wissenschaftler, Banker und Wirtschaftsexperten die wichtigsten Ergebnisse der Sitzungen des Nationalen Volkskongresses und der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes eingehend erörtern, um die Bedeutung dieser Treffen zu erläutern. Auf der Veranstaltung wird erörtert, wie die diesjährige politische Agenda Chinas umfassendere Modernisierungsziele und sein anhaltendes Engagement für die Öffnung vorantreibt. Ein zentrales Thema der diesjährigen Two Sessions war die Technologie. Die Staats- und Regierungschefs stellten die KI-Plus-Initiative in den Mittelpunkt - ein ehrgeiziger Vorstoß, um künstliche Intelligenz in allen wichtigen Sektoren der chinesischen Wirtschaft zu verankern - sowie umfassendere Pläne zur Ausweitung der wissenschaftlichen Innovation und zum Ausbau der Stärke in aufstrebenden Branchen. Die Referenten der Veranstaltung werden untersuchen, was diese Prioritäten für Chinas wirtschaftliche Entwicklung und seine Rolle bei der Gestaltung der globalen technologischen Entwicklung bedeuten. Chinesische Beamte schlugen auch einen auffallend internationalistischen Ton an und forderten eine stärkere multilaterale Zusammenarbeit und ein faires, offenes globales Handelssystem. Vor dem Hintergrund zunehmender geopolitischer Spannungen wird die Medienveranstaltung deutlich machen, warum ein nachhaltiger Dialog zwischen den beiden größten Volkswirtschaften der Welt wichtig ist - nicht nur für die bilateralen Beziehungen, sondern auch für die globale Stabilität und den Wohlstand. Die Veranstaltung in New York bringt führende Persönlichkeiten aus dem Finanzwesen, der Diplomatie und der Wissenschaft zusammen und bietet damit eine gute Gelegenheit, über die Schlagzeilen hinauszugehen und sich ernsthaft mit Chinas sich entwickelnder Politik auseinanderzusetzen. Da die in Peking getroffenen Entscheidungen zunehmend auf die internationalen Märkte ausstrahlen, spielen Veranstaltungen wie diese eine wichtige Rolle bei der Förderung des gegenseitigen Verständnisses, das die Welt dringend braucht. Kontakt: Aich Distribution@cgtnamerica.com
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12.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2290796 12.03.2026 CET/CEST
| noisin778130 |
| 12.03.2026 | AdCapital AG | AdCapital AG: Verkauf der Frako Kondensatoren- und Anlagenbau GmbH gemäß Strategie „Vision 2030“
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AdCapital AG / Schlagwort(e): Mergers und Acquisitions / Verkauf von Unternehmensteilen
AdCapital AG: Verkauf der Frako Kondensatoren- und Anlagenbau GmbH gemäß Strategie „Vision 2030“
12.03.2026 / 20:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Die AdCapital-Gruppe verkauft die Frako Kondensatoren- und Anlagenbau GmbH („Frako“) an die SYSTEM ELECTRIC GmbH im Zuge der Reorganisation gemäß der Strategie „Vision 2030“.
Die AdCapital AG („Gesellschaft“) gibt bekannt, dass ihre Tochtergesellschaft die AdCapital Supply Chain Solutions GmbH (ehemals: FRAKO - Modern Electric Germany GmbH) mit Sitz in Teningen, heute einen notariellen Anteilskaufvertrag über 100% der Anteile an der Frako mit Sitz in Teningen mit der SYSTEM ELECTRIC GmbH mit Sitz in Gelnhausen abgeschlossen hat, der zeitnah vollzogen werden soll. Aus dem Verkaufserlös fließt der AdCapital-Gruppe ein Kaufpreis im mittleren einstelligen Millionenbereich zu. Dieser Betrag wird im Rahmen der Reorganisation zur Stärkung der Liquidität und Optimierung der Lieferketten der Gruppe verwendet.
In den vergangenen Jahren wurde die Frako innerhalb der AdCapital-Gruppe strategisch und strukturell optimiert und weiterentwickelt. Insbesondere durch Investitionen in Vertrieb und Technik sowie den Ausbau des Servicegeschäftsfeldes konnten die Resilienz und Leistungskompetenz der Frako gesteigert werden. Die eingeleiteten Maßnahmen haben zu einer nachhaltigen Verbesserung der Wettbewerbsposition des Unternehmens geführt. Vor diesem Hintergrund ist nun der richtige Zeitpunkt erreicht, Frako in eine neue strategische Weiterentwicklungsmöglichkeit zu führen. Die Gesellschaft verfügt heute über die notwendigen Strukturen, Prozesse und Managementkompetenzen, um ihre weitere Entwicklung im Verbund der SYSTEM ELECTRIC GmbH erfolgreich fortzusetzen.
Die Transaktion steht im Einklang mit der Vision 2030 der Gesellschaft, die auf eine konsequente Fokussierung des Portfolios, die Stärkung der finanziellen Flexibilität sowie den gezielten Ausbau nachhaltig profitabler Kerngeschäftsfelder abzielt. Durch die Veräußerung der Frako wird die Komplexität innerhalb der Gruppe weiter reduziert, um die operative und strategische Weiterentwicklung der verbleibenden Beteiligungen zu beschleunigen. Gleichzeitig trägt der Mittelzufluss zur Stabilisierung der Kapitalstruktur und zur Finanzierung zukünftiger Wachstums- und Transformationsinitiativen bei.
Ende der Insiderinformation
12.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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AdCapital AG |
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Im Ermlisgrund 11 |
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2290714 12.03.2026 CET/CEST
| DE0005214506 |
| 12.03.2026 | Medaro Mining Corp. | Medaro Mining gibt die Erteilung von Genehmigungen für das Projekt Bastnäs in Schweden bekannt
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Emittent / Herausgeber: Medaro Mining Corp.
/ Schlagwort(e): Expansion
Medaro Mining gibt die Erteilung von Genehmigungen für das Projekt Bastnäs in Schweden bekannt
12.03.2026 / 19:10 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Vancouver, British Columbia – 12. März 2026 – Medaro Mining Corp. (CSE: MEDA) (OTCQB: MEDAF) (FWB: 1ZY) („Medaro“ oder das „Unternehmen“) freut sich bekannt zu geben, dass die Explorationsgenehmigungen (undersökningstillstånd) (zusammen die „Genehmigungen“) für die Genehmigungsgebiete Bastnäs (das „Projekt“) in der Gemeinde Skinnskatteberg, Provinz Västmanland, Schweden, erteilt wurden.
Die Genehmigungen wurden vom Bergmästaren der Bergsstaten (der schwedischen Bergbauaufsichtsbehörde) gemäß dem schwedischen Mineralgesetz (1991:45) erteilt und gewähren dem Genehmigungsinhaber das ausschließliche Recht, die genehmigten Gebiete zu untersuchen. Die Genehmigungen umfassen zwei Genehmigungsgebiete: Bastnäs 100 (ca. 263,68 Hektar) und Bastnäs 200 (ca. 866,60 Hektar) mit einer Gesamtfläche von ca. 1.130,28 Hektar. Die Genehmigungen sind jeweils drei Jahre gültig und laufen im Februar 2029 aus.
Die Genehmigungen gelten für eine Reihe von Konzessionsmineralien, die in den Genehmigungsanträgen aufgeführt waren, darunter Gold, Silber, Kupfer, Blei, Zink, Kobalt, Scandium, Yttrium sowie Lanthan und Lanthanide.
Mark Ireton, CEO von Medaro, kommentiert: „Nach dem Erhalt der Genehmigungen und dem Abschluss der nicht vermittelten Privatplatzierung des Unternehmens mit einem Bruttoerlös von insgesamt 976.100 $ (siehe Pressemitteilung des Unternehmens vom 27. Februar 2026) wird das Unternehmen mit der detaillierten Planung zukünftiger Explorationsaktivitäten fortfahren, sobald dies aus regulatorischen, saisonalen und logistischen Gründen möglich ist. Das Unternehmen wird weitere Informationen zum Projekt bekannt geben, sobald die Explorationspläne fertiggestellt sind.“
Über Medaro Mining Corp.
Medaro ist ein Mineralexplorationsunternehmen, dessen Hauptaugenmerk auf den Erwerb und die Weiterentwicklung qualitativ hochwertiger Mineralprojekte in Ontario, Quebec und Schweden gerichtet ist. Die Strategie des Unternehmens besteht darin, durch systematische Exploration, disziplinierte Projektbewertung und verantwortungsvolle Entwicklung Shareholder-Value zu schaffen.
Für weitere Informationen
MEDARO MINING CORP.
Mark Ireton, CEO & Direktor
E-Mail: mark.ireton@medaromining.com
Website: www.medaromining.com
Weder die Canadian Securities Exchange noch ihr Regulierungsorgan (in den Statuten der CSE als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemitteilung.
Vorsorglicher Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen und zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen zählen unter anderem Aussagen zu den Plänen und Zielen des Unternehmens für das Projekt, zum voraussichtlichen Umfang, Zeitplan und Ablauf der Explorationsaktivitäten, zur Fertigstellung der Arbeitsplanprozesse, zur Fortsetzung der detaillierten Planung künftiger Explorationsaktivitäten durch das Unternehmen, soweit dies unter Berücksichtigung regulatorischer, saisonaler und logistischer Aspekte möglich ist, zur Bereitstellung weiterer Updates zum Projekt durch das Unternehmen, sobald die Explorationspläne fertiggestellt sind, sowie zum Erhalt etwaiger zusätzlicher Genehmigungen, Zulassungen oder Zustimmungen, die erforderlich sein könnten. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Erwartungen und Annahmen des Managements zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von den explizit oder impliziten zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen. Zu diesen Risiken zählen unter anderem regulatorische und genehmigungsrechtliche Risiken, Risiken im Zusammenhang mit der Mineralexploration, Betriebs- und Logistikrisiken, ökologische und soziale Risiken, Schwankungen der Rohstoffpreise sowie allgemeine Markt- oder Wirtschaftsbedingungen. Obwohl das Unternehmen davon ausgeht, dass die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen angemessen sind, kann nicht garantiert werden, dass sich diese Erwartungen als richtig erweisen werden. Die Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht vorbehaltlos auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung, und das Unternehmen verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist durch geltende Wertpapiergesetze vorgeschrieben.
Hinweis/Disclaimer zur Übersetzung (inkl. KI-Unterstützung): Die Originalmeldung in der Ausgangssprache (in der Regel Englisch) ist die einzige maßgebliche, autorisierte und rechtsverbindliche Fassung. Diese deutschsprachige Übersetzung/Zusammenfassung dient ausschließlich der leichteren Verständlichkeit und kann gekürzt oder redaktionell verdichtet sein. Die Übersetzung kann ganz oder teilweise mithilfe maschineller Übersetzung bzw. generativer KI (Large Language Models) erfolgt sein und wurde redaktionell geprüft; trotzdem können Fehler, Auslassungen oder Sinnverschiebungen auftreten. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Angemessenheit übernommen; Haftungsansprüche sind ausgeschlossen (auch bei Fahrlässigkeit), maßgeblich ist stets die Originalfassung. Diese Mitteilung stellt weder eine Kauf- noch eine Verkaufsempfehlung dar und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung. Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung bzw. die offiziellen Unterlagen auf www.sedarplus.ca, www.sec.gov, www.asx.com.au oder auf der Website des Emittenten; bei Abweichungen gilt ausschließlich das Original.
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| CA58404N3076 |
| 12.03.2026 | Swiss Prime Site AG | Swiss Prime Site: Generalversammlung stimmt sämtlichen Anträgen des Verwaltungsrats mit grosser Mehrheit zu

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Genehmigung Jahresabschluss 2025 und Dividendenausschüttung von CHF 3.50 pro Aktie
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Zustimmung zum Bericht über nichtfinanzielle Belange
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Genehmigung der Vergütungen an Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
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Wiederwahl sämtlicher Mitglieder des Verwaltungsrats für eine weitere Amtsperiode
An der heutigen ordentlichen Generalversammlung der Swiss Prime Site AG in Zug stimmten die Aktionärinnen und Aktionäre sämtlichen Anträgen des Verwaltungsrats mit grosser Mehrheit zu.
Genehmigung Jahresabschluss 2025 und Dividendenausschüttung von CHF 3.50 pro Aktie
Der Jahresabschluss 2025 wurde von der Generalversammlung genehmigt. Weiter wurde die vom Verwaltungsrat beantragte Ausschüttung von CHF 3.50 brutto (CHF 2.888 netto) je dividendenberechtigte Namenaktie bestätigt.
Diese setzt sich zusammen aus einer ordentlichen Dividende aus dem Bilanzgewinn von CHF 1.75 brutto je Namenaktie (CHF 1.138 netto nach Abzug von 35% Verrechnungssteuer) sowie einer verrechnungssteuerfreien Ausschüttung aus den Kapitaleinlagereserven in Höhe von CHF 1.75 je Namenaktie (ausgenommen sind jeweils die von der Gesellschaft direkt und indirekt gehaltenen Namenaktien).
Die Auszahlung der ordentlichen Dividende und die verrechnungssteuerfreie Ausschüttung aus Reserven wird am 31. März 2026 in Höhe von CHF 2.888 netto pro dividendenberechtigte Namenaktie erfolgen; die Aktien handeln ab und inklusive dem 27. März 2026 ohne Dividendenberechtigung (Ex-Datum).
Zustimmung zu sämtlichen Anträgen bezüglich des nichtfinanziellen Berichts und der Vergütungen
Die Generalversammlung hat in einer konsultativen Abstimmung sowohl den Bericht über nichtfinanzielle Belange als auch den Vergütungsbericht 2025 von Swiss Prime Site gutgeheissen. Darüber hinaus genehmigten die Aktionärinnen und Aktionäre in zwei separaten, bindenden Abstimmungen die Gesamtvergütung 2026 für die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie für die Geschäftsleitung der Gruppe.
Wiederwahl sämtlicher Mitglieder des Verwaltungsrats für eine weitere Amtsperiode
Die Generalversammlung stimmte für die Wiederwahl sämtlicher Verwaltungsrätinnen (Barbara A. Knoflach, Gabrielle Nater-Bass, Brigitte Walter) und Verwaltungsräte (Ton Büchner, Reto Conrad, Thomas Studhalter, Detlef Trefzger) für eine weitere Amtszeit bis zur Generalversammlung 2027. Ton Büchner wurde ausserdem als Verwaltungsratspräsident wiedergewählt.
Barbara A. Knoflach, Gabrielle Nater-Bass sowie Detlef Trefzger wurden zudem für eine weitere Amtszeit als Mitglieder des Nominations- und Vergütungsausschusses gewählt.
Die nächste ordentliche Generalversammlung wird voraussichtlich am 11. März 2027 stattfinden.
Swiss Prime Site ist das grösste Immobilienunternehmen der Schweiz und eine der führenden kommerziellen Immobiliengesellschaften in Europa. Das Immobilienportfolio von rund CHF 28 Mrd. umfasst sowohl eigene Liegenschaften als auch für Dritte verwaltete Immobilien. Die eigenen Gebäude haben einen Wert von knapp CHF 14 Mrd. und konzentrieren sich auf die Nutzungsarten Büro, Einzelhandel und Infrastruktur. Das Portfolio erstreckt sich über die dicht besiedelten Regionen Zürich, Genf und Basel, wo Swiss Prime Site überwiegend Immobilien an den besten Lagen besitzt. Der Geschäftsbereich Asset Management, Swiss Prime Site Solutions, verfügt über verwaltete Vermögen von über CHF 14 Mrd. Das Produktangebot umfasst offene und geschlossene Fonds sowie Beratungsmandate für Drittinvestoren. Dabei erfolgt die Anlage, je nach Produkt, überwiegend in Wohnimmobilien sowie in Geschäftsliegenschaften in der Schweiz und in Deutschland.
Swiss Prime Site zeichnet sich durch ein sehr erfahrenes Team in den Bereichen Portfoliomanagement und -entwicklung, eine starke Wachstumsperspektive, hohe Ertragskontinuität und ein hervorragendes Rendite-Risiko-Profil aus.
Swiss Prime Site wurde 1999 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Zug. Seit 2000 ist das Unternehmen an der SIX Swiss Exchange kotiert. Zum Ende der letzten Berichtsperiode betrug die Marktkapitalisierung CHF 10 Mrd.
| CH0008038389 |
| 12.03.2026 | K+S Aktiengesellschaft | K+S Aktiengesellschaft: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Zahlungsberichten gemäß § 116 WpHG
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K+S Aktiengesellschaft
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
K+S Aktiengesellschaft: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Zahlungsberichten gemäß § 116 WpHG
12.03.2026 / 18:15 CET/CEST
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12.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Unternehmen: |
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Bertha-von-Suttner-Str. 7 |
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34131 Kassel |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2290422 12.03.2026 CET/CEST
| DE000KSAG888 |
| 12.03.2026 | K+S Aktiengesellschaft | K+S Aktiengesellschaft: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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K+S Aktiengesellschaft
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
K+S Aktiengesellschaft: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
12.03.2026 / 18:10 CET/CEST
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EQS News-Service |
2290408 12.03.2026 CET/CEST
| DE000KSAG888 |
| 12.03.2026 | Novavest Real Estate AG | NOVAVEST Real Estate AG – Verwaltungsrat ernennt Dieter Kräuchi zum neuen CEO
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Novavest Real Estate AG / Schlagwort(e): Personalie
NOVAVEST Real Estate AG – Verwaltungsrat ernennt Dieter Kräuchi zum neuen CEO
12.03.2026 / 18:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Medienmitteilung, 12. März 2026
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Der Verwaltungsrat der Novavest Real Estate AG (SIX Swiss Exchange: NREN) ernennt im Rahmen der strategischen Nachfolgeplanung Dieter Kräuchi zum neuen Chief Executive Officer. Dieter Kräuchi, zuletzt Geschäftsführer der Empira Anlagestiftung, ist ein ausgewiesener Immobilienspezialist. Die Übernahme der operativen Leitung der NOVAVEST ist ab Mai 2026 vorgesehen (unter Voraussetzung der vorzeitigen Auflösung seines aktuellen Arbeitsverhältnisses). Er folgt auf Peter Mettler, der sich aus dem operativen Geschäft der Gesellschaft zurückzieht und seine Funktion als CEO abgibt. Seit der Gründung vor 14 Jahren hat Peter Mettler die Entwicklung der NOVAVEST als Investor der ersten Stunde, Mitglied des Verwaltungsrats und später als CEO massgeblich geprägt und bleibt der Gesellschaft weiterhin als Investor verbunden. Der Verwaltungsrat dankt Peter Mettler ganz herzlich für sein langjähriges und grossartiges Engagement für die NOVAVEST und wünscht ihm für die Zukunft weiterhin viel Glück und alles Gute.
Dieter Kräuchi verfügt über langjährige und umfassende Erfahrung im Immobiliensektor. Mit seinen ausgewiesenen Führungsqualitäten bringt er hervorragende Voraussetzungen mit, die NOVAVEST in den kommenden Jahren erfolgreich und zielstrebig weiterzuentwickeln.
«Mit der Ernennung von Dieter Kräuchi zum CEO setzen wir neue Impulse für die erfolgreiche Zukunft der NOVAVEST. Sein fundiertes Fachwissen im Immobiliensektor und seine exzellente berufliche Erfahrung verbunden mit umfassendem Verständnis für unser Geschäftsumfeld und die Interessen der Investoren werden die Gesellschaft entscheidend voranbringen», unterstreicht Thomas Sojak, Verwaltungsratspräsident der NOVAVEST.
Dieter Kräuchi, designierter CEO der NOVAVEST: «Ich freue mich sehr auf meine Rolle als CEO der NOVAVEST und über das Vertrauen, das in mich gesetzt wird. Ich werde mich mit viel Elan und Energie auf die positive Weiterentwicklung der NOVAVEST und auf die Interessen der Aktionäre fokussieren.»
Kurzporträt Dieter Kräuchi
Jahrgang 1967, Nationalität Schweiz
Dieter Kräuchi ist seit 2021 Geschäftsführer der Empira Anlagestiftung der Empira AG. Von 2017 bis 2021 war er für die Baloise Group tätig als Leiter Immobilien Basler Versicherung sowie als CEO Baloise Immobilien Management AG und Leiter Immobilien Baloise Asset Management AG. Von 2010 bis 2017 leitete er als Geschäftsführer die Avobis Asset Management AG und davor war er von 2003 bis 2010 bei Allreal Generalunternehmung AG als Leiter Portfoliomanagement und später Leiter Vermarktung Promotionsobjekte und Spezialaufgaben tätig. Von 2000 bis 2003 war er Director Development Europe, Middle East and Mediterranean bei Raffels International Hotels & Resorts, Zürich und Singapur. Über die Jahre seiner Berufslaufbahn war Dieter Kräuchi zudem in verschiedenen Immobiliengesellschaften als Verwaltungsrat aktiv.
Ausbildung
VR-CAS HSG, St. Gallen, Master of Science in Real Estate, CUREM (Center for Urban & Real Estate Management), Eidg. dipl. Immobilien Treuhänder
Kontaktpersonen:
Peter Mettler, CEO / Fabio Gmür, CFO
NOVAVEST Real Estate AG
Feldeggstrasse 26
8008 Zürich
+41 (0)44 276 40 40 info@novavest.ch www.novavest.ch
NOVAVEST Real Estate AG www.novavest.ch
Die NOVAVEST Real Estate AG ist eine Schweizer Immobiliengesellschaft mit Sitz in Zürich. Sie fokussiert ihre Aktivitäten auf die Bewirtschaftung und Entwicklung von Liegenschaften mit reiner Wohnnutzung (Mietwohnungen) und Wohnraum für das Leben im Dritten Alter (Seniorenresidenzen, Pflegeeinrichtungen) sowie mit Büro- und Gewerbenutzung und auf Neubauprojekte in all diesen Segmenten. Der Mietertragsanteil aus Wohnnutzung macht strategisch mindestens 50% der gesamten Soll-Mieterträge aus. Das Immobilienportfolio umfasst Objekte in der ganzen Schweiz, die betreffend reinen Wohnliegenschaften in der Stadt oder Agglomeration liegen und/oder eine gute Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. für den motorisierten Individualverkehr aufweisen. Im Bereich Seniorenresidenzen und Pflegeeinrichtungen können sich die Liegenschaften sowohl in städtischen wie auch in ländlichen Regionen der Schweiz befinden. Die Namenaktien der Gesellschaft sind an der SIX Swiss Exchange kotiert (Ticker NREN, Valor 21218624, ISIN CH0212186248) |
Disclaimer
Diese Medienmitteilung dient ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellt keinen Prospekt im Sinne des schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) oder des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange dar. Sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Aktien der NOVAVEST Real Estate AG noch zum Erwerb oder Verkauf von anderen Finanzinstrumenten oder Dienstleistungen dar. Diese Medienmitteilung kann bestimmte, in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, z.B. Angaben unter Verwendung von Worten wie „glaubt“, „geht davon aus“, „erwartet“, „plant“ oder Formulierungen ähnlicher Art. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse, finanzielle Situation, Entwicklung oder Leistungen des Unternehmens wesentlich von denjenigen in den zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt genannten abweichen. Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheiten sollten die Leser sich nicht auf diese in die Zukunft gerichteten Aussagen verlassen. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder diese an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. Diese Medienmitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gebracht oder übertragen werden oder an US-amerikanische Personen (einschliesslich juristischer Personen) sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder übertragen werden. Aktien der NOVAVEST Real Estate AG werden weder in den USA noch US-amerikanischen Personen zum Kauf angeboten.
Ende der Adhoc-Mitteilung
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2290484 12.03.2026 CET/CEST
| CH0212186248 |
| 12.03.2026 | Allianz SE | Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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Allianz SE
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Aktienrückkaufprogramm 2026
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
12.03.2026 / 17:58 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
München, 12.03.2026
Der Vorstand der Allianz SE hat am 25. Februar 2026 beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm in einem Volumen von bis zu Stück 25.000.000 Aktien der Allianz SE (ISIN: DE 000 840 400 5) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 2,5 Milliarden ("Aktienrückkaufprogramm 2026") durchzuführen. Der Rückkauf über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse und bis zu drei multilaterale Handelssysteme (CBOE DXE, Aquis–EU, Turquoise EU) beginnt am 13. März 2026 und erfolgt innerhalb des Zeitraums bis zum 31. Dezember 2026. Die zurückgekauften Aktien der Allianz SE werden eingezogen.
Das Aktienrückkaufprogramm 2026 wird auf der Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Allianz SE vom 8. Mai 2024 durchgeführt. Danach ist die Allianz SE ermächtigt, bis zum 7. Mai 2029 eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Allianz SE zu erwerben. Erfolgt der Erwerb der Aktien der Allianz SE über die Börse oder multilaterale Handelssysteme, darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag in Frankfurt am Main durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten.
Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2026 erfolgt unter Beauftragung eines oder mehrerer Kreditinstitute. Sofern Aktien der Allianz SE während eines geschlossenen Zeitraums im Sinne von Art. 19 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 oder während eines Zeitraums zurückgekauft werden sollen, in dem die Allianz SE beschlossen hat, die Bekanntgabe von Insiderinformationen gemäß Art. 17 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 aufzuschieben, wird die Allianz SE ein Kreditinstitut mit der Abwicklung solcher Rückkäufe beauftragen, welches seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Allianz SE entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der Allianz SE trifft. Die Allianz SE wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen.
Die Allianz SE wird den Erwerb im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 und auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Allianz SE vom 8. Mai 2024 durchführen. Soweit die Allianz SE ein oder mehrere Kreditinstitute mit dem Erwerb von Aktien der Allianz SE beauftragt, wird die Allianz SE auch diese entsprechend verpflichten.
Die Aktien der Allianz SE werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die Aktien der Allianz SE nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die Allianz SE an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.
Das Aktienrückkaufprogramm 2026 kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.
Unabhängig von dem Aktienrückkaufprogramm 2026 haben Gesellschaften der Allianz-Gruppe die Möglichkeit, eigene Aktien oder Derivate auf eigene Aktien u.a. für das Belegschaftsaktienprogramm der Allianz ("Employee Share Purchase Plan (ESPP)") und zur Absicherung von Wertsteigerungsrechten aus dem Programm "Allianz Equity Incentive (AEI)" zu erwerben. Die Vorgaben der von der Hauptversammlung der Allianz SE am 8. Mai 2024 beschlossenen Ermächtigung werden dabei eingehalten.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2026 zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Allianz SE die bekanntgegebenen Geschäfte in aggregierter Form auf ihrer Website (www.allianz.com) im Bereich „Investor Relations“ veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
12.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2290734 12.03.2026 CET/CEST
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| 12.03.2026 | Eightco Holdings (NASDAQ: ORBS) | Eightco (NASDAQ: ORBS) sichert sich 125 Millionen USD an institutionellen Zusagen, angeführt von von Bitmine (NYSE: BMNR), Cathie Woods ARK Invest und Payward, um in Technologie der nächsten Generation zu expandieren
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Eightco Holdings (NASDAQ: ORBS)
/ Schlagwort(e): Miscellaneous
Eightco (NASDAQ: ORBS) sichert sich 125 Millionen USD an institutionellen Zusagen, angeführt von von Bitmine (NYSE: BMNR), Cathie Woods ARK Invest und Payward, um in Technologie der nächsten Generation zu expandieren
12.03.2026 / 17:50 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ORBS tätigt strategische Investitionen in kategorieprägende Unternehmen, darunter OpenAI und Beast Industries Tom Lee, Chairman von Bitmine (NYSE: BMNR), wird Mitglied des Board of Directors, um die langfristige Investitionsstrategie von ORBS zu unterstützen ARK Invest tritt ORBS als Partner bei und bietet strategische Beratung und Informationen über den privaten Markt; Zusage von 25 Millionen USD für ORBS Brett Winton, Chief Futurist bei ARK Invest, wird dem Board of Directors von ORBS als Berater zur Seite stehen Payward, die Muttergesellschaft der globalen Krypto-Plattform Kraken, sagt ORBS 25 Millionen USD zu Das Unternehmen wird von einer Gruppe strategischer und institutioneller Investoren unterstützt: Bitmine Immersion Technologies (BMNR), MOZAYYX, ARK Invest, Payward, World Foundation, Coinfund, Discovery Capital Management, FalconX, Pantera, GSR, und andere mehr EASTON, Pa., 12. März 2026 /PRNewswire/ -- Eightco Holdings Inc. (NASDAQ: ORBS) („ORBS" oder das „Unternehmen") gab heute neue Finanzierungszusagen in Höhe von 125 Millionen USD bekannt, angeführt von 75 Millionen Dollar von Bitmine (NYSE: BMNR) und einer Zusage von mindestens 25 Millionen USD von ARK Invest. Payward, die Muttergesellschaft der globalen Kryptoplattform Kraken, hat ebenfalls 25 Millionen USD für ORBS bereitgestellt. Das Kapital ermöglicht ORBS die Ausweitung seiner Investitionen in Technologien, die die nächste Generation künstlicher Intelligenz, der Blockchain-Infrastruktur und globaler digitaler Verbraucherplattformen prägen.
 ORBS gab außerdem den Abschluss seiner ersten strategischen Investitionen in Höhe von 50 Millionen USD in OpenAI und 25 Millionen USD in MrBeast und Beast Industries bekannt. Mit diesen Investitionen positioniert sich ORBS als Drehscheibe im Zentrum der wichtigsten KI-Technologien und der Erstellung von Inhalten und erweitert sein Portfolio um Beteiligungen an weltweit führenden Innovatoren. Das Unternehmen hält weiterhin Worldcoin, das von Sam Altman mitbegründet wurde, und Ethereum, da es langfristig an das ERC-20-Protokoll glaubt. Das Unternehmen hat Tom Lee, den Chairman von Bitmine, in das Board of Directors von ORBS berufen. Brett Winton, Chief Futurist bei ARK Invest, wird das Board of Directors von ORBS in beratender Funktion unterstützen. Dan Ives wird als Chairman von ORBS zurücktreten. „Bitmine hat in ORBS investiert, weil wir glauben, dass dieses Unternehmen im Zentrum einiger der wichtigsten zukünftigen Bedürfnisse und Entwicklungen der KI steht", sagte Tom Lee, Chairman von Bitmine und neu ernannter unabhängiger Director von ORBS. „Für mich gibt es eine enorme Synergie zwischen Proof of Human (Worldcoin), den OpenAI-Grundmodellen und der Verbindung mit dem größten Content Creator der Welt, MrBeast. Und das ARK-Investmentteam, das für seine Pionierarbeit bei der Identifizierung exponentieller Chancen bekannt ist, treibt die Synergie und Innovation in diesem Unternehmen weiter voran." World wurde entwickelt, um das kritische Problem der Unterscheidung zwischen echten Menschen und Bots im Zeitalter der KI zu lösen. Zur Entstehung von World sagte Sam Altman: „Wir brauchten eine Möglichkeit zur Identifizierung und Authentifizierung von Menschen im Zeitalter der Artificial General Intelligence (AGI). Wir brauchten eine Möglichkeit, um zu wissen, welche Inhalte von einem Menschen oder einer KI erstellt wurden. Wir wollten sicherstellen, dass der Mensch in einer Welt, in der das Internet viele KI-gesteuerte Inhalte haben wird, etwas Besonderes bleibt und im Mittelpunkt steht. Wir wollten eine Möglichkeit finden, wie wir den Zugang zu diesen Systemen verteilen können." „ORBS unternimmt eine einzigartige Initiative an der Schnittstelle von KI, Blockchain und kreativen Plattformen", sagt Cathie Wood, Gründerin, CEO und CIO von ARK Invest. „Bei ARK Invest konzentrieren wir uns auf Technologien, die das Potenzial haben, die Weltwirtschaft zu verändern. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ORBS, um deren Strategie bei der Skalierung dieser Technologien im kommenden Jahrzehnt zu unterstützen." „Technologische Revolutionen folgen in der Regel einer Potenzgesetz-Dynamik: eine kleine Anzahl von Plattformen übernimmt einen unverhältnismäßig großen Anteil des Wertes. ORBS positioniert sich an der Schnittstelle dreier sich ergänzender Netzwerke: KI, kryptografische Infrastruktur und globale digitale Distribution", sagte Arjun Sethi, Co-CEO von Kraken und Payward. „Kapital, das bei dieser Konvergenz eingesetzt wird, hat das Potenzial, nicht-linear zu skalieren, und wir freuen uns, eine Strategie zu unterstützen, die diese Asymmetrie ausnutzt." INFORMATIONEN ZU EIGHTCO HOLDINGS INC. Eightco Holdings Inc. (NASDAQ: ORBS) erweitert sein Engagement und erwirbt Anteile an dem führenden KI-Modell OpenAI sowie an den führenden Content Creatorn MrBeast und Beast Industries. Durch strategische Investitionen und Partnerschaften befindet sich ORBS an der Schnittstelle von Blockchain-Infrastruktur, künstlicher Intelligenz und Verbraucherplattformen der nächsten Generation. Das Unternehmen konzentriert sich auf den Aufbau eines langfristigen Shareholder Value, indem es sein Kapital auf die transformativen Technologien ausrichtet, die die Zukunft der Menschheit gestalten. Weitere Einzelheiten finden Sie auf X: https://x.com/iamhuman_orbs INFORMATIONEN ZU BITMINE Bitmine (NYSE AMERICAN: BMNR) ist ein Bitcoin-Miner mit Sitz in den USA. Das Unternehmen setzt sein überschüssiges Kapital ein, um das weltweit führende Ethereum-Treasury-Unternehmen zu werden und eine innovative Strategie für digitale Vermögenswerte für institutionelle Investoren und öffentliche Marktteilnehmer umzusetzen. Geleitet von seiner Philosophie der „Alchemie der 5 %" setzt das Unternehmen auf ETH als primäre Reservewährung und nutzt dabei native Aktivitäten auf Protokollebene, darunter Staking und dezentrale Finanzmechanismen. Das Unternehmen wird im ersten Quartal 2026 MAVAN (Made-in America VAlidator Network) einführen, eine spezielle Staking-Infrastruktur für Bitmine-Assets. Weitere Einzelheiten finden Sie auf X: https://x.com/bitmnr https://x.com/fundstrat INFORMATIONEN ZU BEAST INDUSTRIES Beast Industries ist ein vielseitiges Unternehmen für Unterhaltung, Konsumgüter und CPG, das von dem YouTube-Creator, Unternehmer und Philanthropen Jimmy Donaldson, besser bekannt als MrBeast, gegründet wurde und geleitet wird. MrBeast ist ein globales Unterhaltungsunternehmen und der meist abonnierte YouTube-Kanal der Welt mit über 450 Millionen Abonnenten und über 5 Milliarden monatlichen Aufrufen aller Kanäle. Donaldson, der als Nummer 1 auf der Forbes-Liste der Top-Creators (2023) anerkannt ist und auf den Listen TIME 100 und TIME100 Climate vertreten ist, hat Beast Industries zu einer Plattform ausgebaut, die bahnbrechende Inhalte, rekordverdächtige Wettbewerbsformate und einige der am schnellsten wachsenden CPG-Produkteinführungen der Geschichte umfasst, darunter die Snackmarke Feastables. Das Unternehmen erzielt außerdem durch Initiativen wie #TeamTrees, #TeamSeas, #TeamWater und Beast Philanthropy, einer gemeinnützigen Organisation gemäß 501(c)(3), die weltweit über 20 Millionen kostenlose Mahlzeiten bereitgestellt und wichtige Infrastrukturprojekte finanziert hat, eine große soziale Wirkung. Im Kern verbindet Beast Industries Unterhaltung, Innovation und Sinnhaftigkeit, um kulturell relevante IP, marktführende Produkte und dauerhafte Veränderungen zu schaffen. INFORMATIONEN ZU PAYWARD Payward, Inc. ist eine einheitliche Finanzinfrastrukturplattform, die eine Reihe von Produkten zur Förderung eines offenen, globalen Finanzsystems bereitstellt. Payward basiert auf einer einheitlichen Architektur und ermöglicht es Kundinnen und Kunden, ohne Reibungsverluste oder Fragmentierung über verschiedene Anlageklassen hinweg zu halten, zu handeln, zu verdienen, zu bezahlen und zu investieren. Im Kern stellt Payward die Infrastruktur für Kraken und eine wachsende Zahl von speziell entwickelten Produkten wie NinjaTrader, Breakout, xStocks und CF Benchmarks bereit. Payward trennt Infrastruktur und Produktdarstellung. Jede Produktoberfläche ist für ein bestimmtes Kundensegment, ein bestimmtes Regelwerk und einen bestimmten Anwendungsfall konzipiert, basiert aber auf derselben globalen Grundlage: - Ein globaler Liquiditätspool
- Eine einheitliche Risiko- und Margenmaschine
- Ein Sicherheiten- und Abrechnungssystem
- Ein Rahmen für die Einhaltung von Vorschriften und die Erteilung von Lizenzen
Diese gemeinsame Architektur ermöglicht es Payward, effizient zu skalieren, neue Produkte zu niedrigen Grenzkosten auf den Markt zu bringen und verschiedene globale Märkte zu bedienen, während gleichzeitig ein konsistentes Risikomanagement, aufsichtsrechtliche Integrität und betriebliche Widerstandsfähigkeit gewährleistet werden. Weitere Informationen über Payward finden Sie unter www.payward.com. Zukunftsgerichtete Aussagen Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, die keine historischen Fakten darstellen, können als zukunftsgerichtete Aussagen angesehen werden. Begriffe wie „plant", „erwartet", „wird", „geht davon aus", „fortsetzen", „ausbauen", „vorantreiben", „entwickeln", „glaubt", „Leitlinie", „Ziel", „könnte", „bleiben", „projizieren", „Ausblick", „beabsichtigen", „schätzen", „könnte", „sollte" und andere Wörter und Begriffe mit ähnlicher Bedeutung und Ausdrucksweise sollen zukunftsgerichtete Aussagen kennzeichnen, obwohl nicht alle zukunftsgerichteten Aussagen solche Begriffe enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Überzeugungen und Annahmen des Managements, die Risiken und Unsicherheiten unterliegen und keine Garantie für zukünftige Leistungen darstellen. Die tatsächlichen Ergebnisse können infolge verschiedener Faktoren erheblich von denen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht werden. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: die Unfähigkeit des Unternehmens, das Management oder den Betrieb privater Unternehmen zu leiten, bei denen das Unternehmen kein Mehrheitsaktionär ist; das Risiko von Verlusten oder Abschlägen bei den strategischen Investitionen des Unternehmens; die Fähigkeit des Unternehmens, die Anforderungen der Nasdaq für eine fortgesetzte Börsennotierung zu erfüllen; unerwartete Kosten, Gebühren oder Ausgaben, die die Kapitalressourcen des Unternehmens verringern oder den Kapitaleinsatz anderweitig verzögern; die Unfähigkeit, angemessenes Kapital zur Finanzierung oder Skalierung seiner Geschäftstätigkeit oder seiner strategischen Investitionen zu beschaffen; regulatorische Änderungen, künftige Gesetze und Vorschriften, die sich negativ auf die Einführung digitaler Vermögenswerte oder künstlicher Intelligenz auswirken; sich ändernde öffentliche und staatliche Positionen zu digitalen Vermögenswerten oder mit künstlicher Intelligenz verbundenen Branchen. Angesichts dieser Risiken und Ungewissheiten wird darauf hingewiesen, dass Sie sich nicht übermäßig auf solche zukunftsgerichteten Aussagen verlassen sollten. Eine Erörterung weiterer Risiken und Ungewissheiten sowie anderer wichtiger Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von Eightco von den hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, finden Sie in den von Eightco bei der Securities and Exchange Commission (SEC") eingereichten Unterlagen, einschließlich der Risikofaktoren und anderer Angaben im Jahresbericht des Unternehmens auf Formblatt 10-K, der am 15. April 2025 bei der SEC eingereicht wurde, sowie in späteren öffentlich zugänglichen SEC-Unterlagen. Alle Informationen in dieser Pressemitteilung entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung, und Eightco übernimmt keine Verpflichtung, diese Informationen zu aktualisieren oder die Ergebnisse etwaiger Überarbeitungen solcher Aussagen öffentlich bekannt zu geben, um zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen widerzuspiegeln, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Logo: https://mma.prnewswire.com/media/2766918/eight_holdings_LOGO.jpg
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12.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2290732 12.03.2026 CET/CEST
| noisin057654 |
| 12.03.2026 | HomeToGo SE | HomeToGo SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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HomeToGo SE
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
HomeToGo SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
12.03.2026 / 16:19 CET/CEST
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2290656 12.03.2026 CET/CEST
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| 12.03.2026 | Scherzer & Co. AG | Scherzer & Co. AG: Jahresergebnis / Dividendenvorschlag
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Scherzer & Co. AG
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis/Dividende
Scherzer & Co. AG: Jahresergebnis / Dividendenvorschlag
12.03.2026 / 15:27 CET/CEST
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Scherzer & Co. AG: Jahresergebnis 2025 / Dividendenvorschlag
Der Aufsichtsrat der Scherzer & Co. AG hat in seiner heutigen Sitzung den Jahresabschluss 2025 gebilligt, der damit festgestellt ist. Die Scherzer & Co. AG erzielte im Geschäftsjahr 2025 einen Jahresüberschuss von 4.852 TEUR. Je Aktie entspricht dies einem Ergebnis von 0,18 EUR.
Vorstand und Aufsichtsrat werden der diesjährigen Hauptversammlung, die voraussichtlich am 27. Mai 2026 in Düsseldorf stattfinden wird, einen Dividendenvorschlag von 0,05 EUR je Stückaktie unterbreiten.
Köln, 12. März 2026
Der Vorstand
Über die Scherzer & Co. AG:
Die Scherzer & Co. AG ist eine in Köln ansässige Beteiligungsgesellschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat, durch sowohl sicherheits- als auch chancenorientierte Investments einen langfristig angelegten Vermögensaufbau zu betreiben. Dabei sieht sich die Gesellschaft als eines der führenden notierten Beteiligungsunternehmen im Bereich Sondersituationen und Corporate Action.
Unter sicherheitsorientierten Gesichtspunkten werden Beteiligungen in Abfindungswerte und Value-Aktien eingegangen, bei denen der Börsenkurs nach unten abgesichert erscheint. Kursstabilisierende Merkmale können hierbei ein „natürlicher Floor“ bei angekündigten bzw. laufenden Strukturmaßnahmen sein oder eine exzellente Bilanz- und Ergebnisqualität im Bereich der Value Aktien.
Investiert wird ebenso in Unternehmen, die bei kalkulierbarem Risiko ein erhöhtes Chancenpotenzial aufweisen. Fokussiert wird insbesondere auf ausgewählte wachstumsstarke Gesellschaften, die ein nachhaltiges Geschäftsmodell aufweisen. Analysiert wird der Markt aber auch in Bezug auf Sondersituationen, die aus unterschiedlichsten Gründen attraktive Chance/Risikoverhältnisse bieten können. Darüber hinaus nimmt die Gesellschaft an aussichtsreichen Kapitalmaßnahmen oder Umplatzierungen teil.
Die Aktien der Scherzer & Co. AG notieren im Scale Segment der Frankfurter Wertpapierbörse, im Freiverkehr der Börsen Düsseldorf, München und Stuttgart, im elektronischen Handelssystem Xetra sowie in Tradegate.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Dr. Georg Issels
Mitglied des Vorstands der Scherzer & Co. AG,
Friesenstraße 50, 50670 Köln
Tel. (0221) 82032-15
E-Mail: georg.issels@scherzer-ag.de
Internet: www.scherzer-ag.de
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2290632 12.03.2026 CET/CEST
| DE0006942808 |
| 12.03.2026 | Merck KGaA | MERCK Kommanditgesellschaft auf Aktien: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.04.2026 in Jahrhunderthalle, Pfaffenwiese 301, 65929 Frankfurt am Main-Höchst, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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MERCK Kommanditgesellschaft auf Aktien
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
MERCK Kommanditgesellschaft auf Aktien: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.04.2026 in Jahrhunderthalle, Pfaffenwiese 301, 65929 Frankfurt am Main-Höchst, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
12.03.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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MERCK Kommanditgesellschaft auf Aktien
Darmstadt
Deutschland
- ISIN DE 000 659 990 5 -
- Wertpapierkennnummer 659 990 -
Die Kommanditaktionäre unserer Gesellschaft (nachfolgend auch „Aktionäre“) werden hiermit zu der
am Freitag, den 24. April 2026, um 10:00 Uhr MESZ
in der
Jahrhunderthalle, Pfaffenwiese 301, 65929 Frankfurt am Main - Höchst, Deutschland,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
als Präsenzversammlung mit physischer Präsenz der Aktionäre bzw. ihrer Bevollmächtigten eingeladen.
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: dc3af29dfdd0f011b55096c6c2a55906)
Überblick über die Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) für das Geschäftsjahr 2025 mit dem Bericht des Aufsichtsrats |
| 2. |
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 |
| 3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025 |
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2025 |
| 5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 |
| 6. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des Konzerns zum 30. Juni 2026 |
| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2025 |
Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) für das Geschäftsjahr 2025 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsleitung aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171 AktG gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG, § 29 Abs. 3 der Satzung der Merck KGaA erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung (Punkt 2 der Tagesordnung). Die genannten Unterlagen werden vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich sein (siehe dazu näher den Abschnitt „Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung; Internetseite“, der bei den weiteren Angaben und Hinweisen am Ende der Einberufung unter der Überschrift „Ergänzende Informationen“ abgedruckt ist). Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist kein Beschluss zu fassen.
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025
Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat schlagen vor, den vorgelegten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 festzustellen.
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat schlagen vor, den auf die Kommanditaktionäre entfallenden Teil des Bilanzgewinns der Gesellschaft in Höhe von 318.714.622,70 Euro wie folgt zu verwenden:
| a) |
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,20 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zum Zeitpunkt dieser Hauptversammlung, dies sind 284.332.954,40 Euro insgesamt. |
| b) |
Vortrag des Restbetrages in Höhe von 34.381.668,30 Euro auf neue Rechnung. |
Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 29. April 2026, fällig.
|
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2025
Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern der Geschäftsleitung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
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| 5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des Konzerns zum 30. Juni 2026
Gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die
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Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
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für das Geschäftsjahr 2026 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2026 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt wurde.
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| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2025
Gemäß § 162 AktG haben Geschäftsleitung und Aufsichtsrat einen Vergütungsbericht für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht ist gemeinsam mit dem Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts über die Internetseite der Gesellschaft
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www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
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zugänglich.
Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
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Aktuelle Hinweise und Informationen zur ordentlichen Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
Weitere Angaben und Hinweise
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte
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| 1. |
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
|
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und der versammlungsbezogenen Aktionärsrechte sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse angemeldet und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes oder einen Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG (jeweils „Nachweis des Anteilsbesitzes“), der sich auf den Geschäftsschluss des 2. April 2026 (24:00 Uhr MESZ, sog. „Nachweisstichtag“) bezieht, übermittelt haben:
Merck KGaA Darmstadt, Deutschland c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Hinweis: Maßgebliche Regelung für den Nachweisstichtag ist § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG. Nachweisstichtag ist der Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse spätestens bis zum 17. April 2026, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Die Anmeldung kann der Gesellschaft darüber hinaus unter den Voraussetzungen des § 67c AktG durch Intermediäre übermittelt werden.
Nach fristgerechtem Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes wird dem teilnahmeberechtigten Aktionär oder dem Bevollmächtigten das Zugangsmedium für die Hauptversammlung übersandt. Anders als die Anmeldung ist das Zugangsmedium jedoch nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für den Zugang zur Hauptversammlung, entsprechend einer Eintrittskarte.
Zudem sind auf dem Zugangsmedium die Zugangsdaten für das Investor Portal abgedruckt. Mit diesen Zugangsdaten kann sich der Aktionär oder der Bevollmächtigte zum Investor Portal anmelden und hierüber, soweit gewünscht, im Vorfeld der Hauptversammlung bestimmte Aktionärsrechte ausüben (siehe hierzu auch den nachstehenden Abschnitt „Nutzung des Investor Portals“).
Um den rechtzeitigen Erhalt des Zugangsmediums mit den Zugangsdaten für das Investor Portal sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
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| 2. |
Bedeutung des Nachweisstichtags
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Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung der Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt im Zusammenhang mit der Hauptversammlung für die Ausübung der Aktionärsrechte einschließlich des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes verbunden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung der Aktionärsrechte und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte oder auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen nach dem Nachweisstichtag erworbenen Aktien nur zur Ausübung der Aktionärsrechte berechtigt, soweit sie sich von dem zum Nachweisstichtag maßgeblichen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
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| 3. |
Nutzung des Investor Portals
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Die Gesellschaft hat für die Ausübung von bestimmten Aktionärsrechten im Vorfeld der Hauptversammlung auch das Investor Portal eingerichtet, über das ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten im Vorfeld der Hauptversammlung die elektronische Briefwahl ausüben, die Bevollmächtigung Dritter sowie die Bevollmächtigung und Anweisung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vornehmen können.
Das Investor Portal ist auf der Internetseite der Merck KGaA unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
zugänglich. Die für den Zugang zum Investor Portal erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung mit dem Zugangsmedium zugeschickt.
Das Investor Portal kann auch von Bevollmächtigten genutzt werden. Dies setzt voraus, dass der Bevollmächtigte das an den Aktionär versandte Zugangsmedium von diesem erhält, es sei denn, dass dem Bevollmächtigten das Zugangsmedium direkt zugesandt wurde. Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und andere gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen können sich des Investor Portals bedienen.
Das Investor Portal wird voraussichtlich ab dem 3. April 2026 freigeschaltet und steht bis 23. April 2026, 24:00 Uhr MESZ, zur Verfügung. Dann wird das Investor Portal geschlossen und es können keine Aktionärsrechte mehr über das Investor Portal ausgeübt werden. Eine Teilnahme an der Hauptversammlung oder deren Verfolgung über das Investor Portal ist nicht möglich.
Die Verfolgung der Hauptversammlung ist im Rahmen der öffentlichen Übertragung (siehe hierzu den Abschnitt „Öffentliche Übertragung der Hauptversammlung“, der am Ende der Einberufung unter der Überschrift „Ergänzende Informationen“ abgedruckt ist) möglich, was aber nicht zu einer Teilnahme an der Hauptversammlung führt und keine Ausübung von Aktionärsrechten ermöglicht.
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| 4. |
Stimmabgabe mittels Briefwahl
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Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben (siehe hierzu den vorstehenden Abschnitt „Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“).
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl sowie deren Änderung und Widerruf kann elektronisch über das Investor Portal bis 23. April 2026, 24:00 Uhr MESZ, unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren oder in Textform durch Übersendung des Formulars „Stimmrechtsausübung per Briefwahl“ erfolgen, das den Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung mit dem Zugangsmedium übermittelt wird. Bei Verwendung des Briefwahlformulars muss das ausgefüllte Formular per Post oder E-Mail aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 23. April 2026, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse zugehen:
Merck KGaA Darmstadt, Deutschland c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Briefwahlstimmen können der Gesellschaft bis zum 23. April 2026, 24:00 Uhr MESZ, auch unter den Voraussetzungen des § 67c AktG durch Intermediäre übermittelt werden. Das gilt ebenfalls für die Änderung oder den Widerruf von Briefwahlstimmen.
Die elektronische Briefwahl über das Investor Portal ist ab dessen Freischaltung (voraussichtlich am 3. April 2026) bis zum Zeitpunkt der Schließung des Investor Portals am 23. April 2026, 24:00 Uhr MESZ, möglich. Bis zur Schließung des Investor Portals können darüber auch bereits abgegebene Stimmen geändert oder widerrufen werden.
Aktionäre oder bevollmächtigte Dritte können auch nach einer Stimmabgabe per Briefwahl ihre Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf zuvor abgegebener Briefwahlstimmen.
Weitere Einzelheiten zur Abgabe von Briefwahlstimmen erhalten die Aktionäre zusammen mit dem Zugangsmedium zugesandt und stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
zur Verfügung.
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| 5. |
Vertretung durch Dritte
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Aktionäre, die ihre Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung nicht persönlich ausüben möchten, können sich durch bevollmächtigte Dritte, z.B. durch einen Intermediär (etwa ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl vertreten lassen. Auch im Fall einer Vertretung durch Dritte sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe hierzu den vorstehenden Abschnitt „Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“).
Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft müssen in Textform unter der nachstehend genannten Adresse oder elektronisch über das Investor Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren oder im Wege der Übermittlung durch Intermediäre unter den Voraussetzungen des § 67c AktG erfolgen, wenn kein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), keine Aktionärsvereinigung, kein Stimmrechtsberater oder keine andere gemäß § 135 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.
Aktionäre werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht in Textform das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen mit dem Zugangsmedium zugesandt und steht den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
zur Verfügung.
Die Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf oder der Nachweis der Bevollmächtigung können der Gesellschaft vor der Hauptversammlung per Post oder E-Mail an die folgende Adresse übermittelt werden:
Merck KGaA Darmstadt, Deutschland c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Übermittlung muss in diesem Fall, wie auch bei einer Übermittlung durch Intermediäre unter den Voraussetzungen des § 67c AktG, aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 23. April 2026, 24:00 Uhr MESZ, erfolgen.
Über das Investor Portal können die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf oder der Nachweis der Bevollmächtigung ebenfalls bis zum Zeitpunkt der Schließung des Investor Portals am 23. April 2026, 24:00 Uhr MESZ, erfolgen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs gegenüber der Gesellschaft kann am Tag der Hauptversammlung auch dadurch erfolgen, dass der Bevollmächtigte den Nachweis (z.B. das Original oder eine Kopie der Vollmacht oder des Widerrufs) an der Anmeldung vorweist.
Für die Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung von Intermediären (z.B. von Kreditinstituten), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder anderen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen gilt § 135 AktG. Insbesondere ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Zudem muss die Vollmachtserklärung vollständig sein und darf ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere gemäß § 135 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigen wollen, sollten sich mit diesem bzw. dieser über die Form der Vollmacht abstimmen.
Weitere Einzelheiten zur Vertretung durch Dritte erhalten die Aktionäre zusammen mit dem Zugangsmedium zugesandt und können diese auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
einsehen.
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| 6. |
Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
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Wir bieten unseren Aktionären zusätzlich an, sich bei der Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Auch im Fall einer Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe hierzu den vorstehenden Abschnitt „Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“).
Den Stimmrechtsvertretern müssen eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Redebeiträgen, Auskunftsverlangen, zur Stellung von Anträgen oder Wahlvorschlägen oder zur Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung entgegen.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform unter der nachstehend genannten Adresse oder elektronisch über das Investor Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
(bis zu dessen Schließung am 23. April 2026, 24:00 Uhr MESZ) gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Aktionäre werden gebeten, zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen in Textform das Formular „Vollmacht und Weisungen für die Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte Vertreter“ zu verwenden, das den Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung mit dem Zugangsmedium zugesandt wird und diesen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
zur Verfügung steht.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie deren Änderung und Widerruf per Post oder E-Mail müssen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 23. April 2026, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse eingehen:
Merck KGaA Darmstadt, Deutschland c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter können gegenüber der Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 67c AktG bis zum 23. April 2026, 24:00 Uhr MESZ, auch im Wege der Übermittlung durch Intermediäre erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Zudem können bevollmächtigte Dritte, einschließlich Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen.
Aktionäre oder bevollmächtigte Dritte können auch nach Erteilung einer Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ihre Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf zuvor erteilter Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Weitere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen mit dem Zugangsmedium zugesandt und können diese auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
einsehen.
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| 7. |
Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung
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Sollten Erklärungen zur Abgabe oder zur Änderung von Briefwahlstimmen oder Erklärungen über die Erteilung oder die Änderung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter fristgemäß auf mehreren der zulässigen Übermittlungswege (Post, E-Mail, elektronisch über das Investor Portal oder gemäß § 67c AktG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und 3 und Artikel 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/1212)) zugehen, die sich inhaltlich widersprechen und nicht widerrufen werden, werden diese Erklärungen unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Rangfolge der Übermittlungswege berücksichtigt: 1. elektronisch über das Investor Portal, 2. gemäß § 67c AktG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und 3 und Artikel 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/1212), 3. per E-Mail und 4. per Post.
Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß sowohl Briefwahlstimmen als auch Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zu, die sich inhaltlich widersprechen und nicht widerrufen werden, werden die Briefwahlstimmen vorrangig berücksichtigt. Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß entweder mehrere Briefwahlstimmen oder mehrere Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zu, die sich inhaltlich widersprechen und nicht widerrufen werden, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich.
Eine spätere Stimmabgabe als solche gilt nicht als Widerruf einer früheren Stimmabgabe. Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich. Die Rangfolge der Übermittlungswege gemäß Abs. 1 dieses Abschnitts „Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung“ gilt für die Erklärung des Widerrufs nicht. Persönliches Erscheinen in der Hauptversammlung gilt als Widerruf zuvor abgegebener Briefwahlstimmen (siehe hierzu bereits den Abschnitt „Stimmabgabe mittels Briefwahl“) sowie Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter (siehe hierzu bereits den Abschnitt „Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter“).
Stimmabgaben per Briefwahl bzw. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungspunkt 3 (Verwendung des Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gelten die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebenen Briefwahlstimmen beziehungsweise Weisungen an die Stimmrechtsvertreter entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 278 Abs. 3, 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
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| 1. |
Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung
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Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 Euro erreichen, können gemäß §§ 278 Abs. 3, 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen sind schriftlich an die Geschäftsleitung der Merck KGaA zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 24. März 2026, 24:00 Uhr MEZ, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an nachstehende Adresse:
Merck KGaA Darmstadt, Deutschland - HV-Büro - Frankfurter Straße 250 64293 Darmstadt Deutschland
Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung im Sinne des § 122 Abs. 2 AktG können der Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse
hauptversammlung@merckkgaa-darmstadt-germany.com
übermittelt werden.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung der Geschäftsleitung über den Antrag halten. Auf die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung.
Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.
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| 2. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge
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Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, der Gesellschaft vor der Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von Geschäftsleitung und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten gemäß §§ 278 Abs. 3, 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß §§ 278 Abs. 3, 127 AktG zu übermitteln.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
Merck KGaA Darmstadt, Deutschland - HV-Büro - Frankfurter Straße 250 64293 Darmstadt Deutschland
oder der Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre zu übersenden. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.
Bis zum 9. April 2026, 24:00 Uhr MESZ, unter der vorstehend genannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden gemäß §§ 278 Abs. 3, 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und etwaiger Begründungen unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Das Recht jedes Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige Übersendung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Auch vorab zugänglich gemachte Gegenanträge müssen im Übrigen während der Hauptversammlung nochmals gestellt werden. Gleiches gilt für Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern.
Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt unberührt.
Jedem ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär bzw. seinem Bevollmächtigten ist gemäß §§ 278 Abs. 3, 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung von der Geschäftsleitung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht der Geschäftsleitung erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Das Auskunftsrecht umfasst auch die Möglichkeit, Fragen zu bereits von der Geschäftsleitung erteilten Antworten zu stellen.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in §§ 278 Abs. 3, 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf die Geschäftsleitung die Auskunft verweigern.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der Merck KGaA kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen beschränken.
§ 131 Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese Auskunft jedem anderen Aktionär bzw. dessen Bevollmächtigtem auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben ist, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist.
Gemäß § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG kann ein Aktionär, dem eine Auskunft verweigert wird, verlangen, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die Verhandlung aufgenommen werden.
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| 4. |
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
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Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 278 Abs. 3, 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
zum Abruf zur Verfügung.
Ergänzende Informationen
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| 1. |
Vorabveröffentlichung der Rede der Vorsitzenden der Geschäftsleitung
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Die Gesellschaft wird ein Manuskript der Rede der Vorsitzenden der Geschäftsleitung voraussichtlich am 16. April 2026 auf der Internetseite der Merck KGaA unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
veröffentlichen.
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| 2. |
Öffentliche Übertragung der Hauptversammlung
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Die Hauptversammlung wird am 24. April 2026 ab 10:00 Uhr MESZ in voller Länge im Internet unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
öffentlich übertragen. Unter derselben Internetadresse werden nach der Hauptversammlung Mitschnitte der Reden des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und der Vorsitzenden der Geschäftsleitung veröffentlicht.
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| 3. |
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung; Internetseite
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Die Informationen nach § 124a AktG, eine Übersicht mit den Angaben gemäß § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung der Hauptversammlung und während der Dauer der Hauptversammlung über die folgende Internetseite der Gesellschaft abrufbar:
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
Etwaige veröffentlichungspflichtige Ergänzungsverlangen, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
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| 4. |
Fristen und Postlaufzeit
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Sämtliche Fristen in dieser Einberufung beziehen sich auf den Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Das bedeutet, dass Aktionäre im Falle des Versands per Post die jeweiligen Postlaufzeiten berücksichtigen müssen.
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| 5. |
Zeitangaben in dieser Einberufung
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Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung beziehen sich für Daten bis einschließlich zum 28. März 2026 auf die mitteleuropäische Zeit (MEZ) und für Daten ab einschließlich dem 29. März 2026 auf die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MEZ minus eine Stunde bzw. UTC = MESZ minus zwei Stunden.
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| 6. |
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
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Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 168.014.927,60 Euro (in Worten: einhundertachtundsechzig Millionen vierzehntausendneunhundertsiebenundzwanzig Euro und sechzig Cent), eingeteilt in 129.242.251 auf den Inhaber lautende Stückaktien und eine Namensaktie. Jede der insgesamt 129.242.252 Aktien gewährt eine Stimme, so dass im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 129.242.252 Stimmrechte bestehen.
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| 7. |
Hinweise für Intermediäre
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Die Anmeldung zur Hauptversammlung, die Stimmabgabe (auch durch Bevollmächtigte), die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter und die Bevollmächtigung Dritter können gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre im ISO 20022 Format (z.B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für die Übermittlung per SWIFT ist in diesen Fällen eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
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| 8. |
Hinweis zum Datenschutz
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Die rechtskonforme Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten haben für die Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer des Zugangsmediums sowie gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des vom jeweiligen Aktionär Bevollmächtigen) erfolgt auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.
Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zwingend erforderlich und erfolgt zu diesem Zweck für jeden sich anmeldenden Aktionär oder seinen Bevollmächtigten. Die Gesellschaft ist für die Erhebung und Verarbeitung verantwortlich. Es ist die rechtliche Verpflichtung der Gesellschaft, eine Hauptversammlung durchzuführen und die Ausübung des Stimmrechts zu ermöglichen. Hierfür muss die Gesellschaft die benannten Daten verarbeiten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten ist hierbei das Aktiengesetz i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. c) EU Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO).
Die für die Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister erhalten nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung der Gesellschaft.
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs- und Löschungsrechte entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte können die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich und jederzeit über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Merck KGaA Darmstadt, Deutschland - HV-Büro - Frankfurter Straße 250 64293 Darmstadt Deutschland oder per E-Mail: hauptversammlung@merckkgaa-darmstadt-germany.com
Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist erreichbar unter:
Merck KGaA Darmstadt, Deutschland - Datenschutzbeauftragter - Frankfurter Straße 250 64293 Darmstadt Deutschland oder per E-Mail: datenschutz@merckkgaa-darmstadt-germany.com
Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den Aufbewahrungspflichten der Gesellschaft und den Rechten der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
zum Abruf zur Verfügung.
Angaben gemäß § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 („EU-DVO“)
A. Inhalt der Mitteilung
1. Eindeutige Kennung des Ereignisses: Ordentliche Hauptversammlung der MERCK KGaA 2026
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: dc3af29dfdd0f011b55096c6c2a55906)
2. Art der Mitteilung: Einberufung der Hauptversammlung
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: NEWM)
B. Angaben zum Emittenten
1. ISIN: DE0006599905
2. Name des Emittenten: MERCK Kommanditgesellschaft auf Aktien in Darmstadt, Deutschland
C. Angaben zur Hauptversammlung
1. Datum der Hauptversammlung: 24. April 2026
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20260424)
2. Uhrzeit der Hauptversammlung: 10:00 Uhr MESZ
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: 8:00 Uhr UTC)
3. Art der Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung als Präsenzversammlung
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: GMET)
4. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes: Jahrhunderthalle, Pfaffenwiese 301, 65929 Frankfurt am Main-Höchst, Deutschland
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: Jahrhunderthalle, Pfaffenwiese 301, 65929 Frankfurt am Main-Höchst, Deutschland
URL zur Bild- und Tonübertragung im Internet: www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv)
5. Aufzeichnungsdatum: 2. April 2026, 24:00 Uhr MESZ (2. April 2026, 22:00 Uhr UTC)
Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der Aktienbesitz, der sich auf den Ablauf des 2. April 2026, 24:00 Uhr MESZ, (sog. „Aufzeichnungsdatum“) bezieht und damit dem Nachweisstichtag entspricht.
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20260402; 22:00 Uhr UTC)
6. Internetseite zur Hauptversammlung/URL: www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
Weitere Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung (Blöcke D bis F der Tabelle 3 des Anhangs der EU-DVO):
Informationen über die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung (Block E) sowie die Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F) sind auf folgender Internetseite zu finden:
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
Darmstadt, Deutschland, im März 2026
MERCK Kommanditgesellschaft auf Aktien
Die Geschäftsleitung
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12.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
MERCK Kommanditgesellschaft auf Aktien |
|
Frankfurter Str. 250 |
|
64293 Darmstadt |
|
Deutschland |
| E-Mail: |
hauptversammlung@merckkgaa-darmstadt-germany.com |
| Internet: |
https://www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2290616 12.03.2026 CET/CEST
| noisin878878 |
| 12.03.2026 | Schaeffler AG | Schaeffler AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.04.2026 in Herzogenaurach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Schaeffler AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Schaeffler AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.04.2026 in Herzogenaurach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
12.03.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Schaeffler AG
Herzogenaurach
Eindeutige Kennung der Veranstaltung: 66b1e247fdd0f011b55096c6c2a55906
ISIN: DE000SHA0100 (WKN SHA010)
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Schaeffler AG am 23. April 2026
Überblick über die Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 sowie des für die Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 |
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025 |
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 |
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 |
| 5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung |
| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025 |
| 7. |
Beschlussfassung über die Neugestaltung der Vergütung und über das Vergütungssystem der Aufsichtsratsmitglieder |
| 8. |
Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds |
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Donnerstag, den 23. April 2026, 10:00 Uhr (MESZ),
im Schaeffler Konferenzzentrum, Industriestraße 1-3, 91074 Herzogenaurach,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 sowie des für die Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
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Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen. Die vorgenannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.schaeffler.com/hv
zugänglich. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Schaeffler AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von EUR 374.611.599,08 wie folgt zu verwenden:
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Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie, bei 944.884.641 Stückaktien sind das: |
EUR |
283.465.392,30 |
| Einstellung in die Gewinnrücklagen: |
EUR |
91.146.166,78 |
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Bei entsprechender Beschlussfassung ist der Anspruch auf die Dividende gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 28. April 2026, fällig.
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen.
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
|
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.
| 5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
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Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main,
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| 1. |
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026; |
| 2. |
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5 und 117 Nr. 2 WpHG) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2026; |
| 3. |
für den Fall einer prüferischen Durchsicht von zusätzlichen unterjährigen Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG) für das erste und/oder dritte Quartal des Geschäftsjahres 2026 und/oder für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2027 zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht; sowie |
| 4. |
zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive) für das Geschäftsjahr 2026 |
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zu bestellen.
Die Bestellung zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung erfolgt mit Blick auf den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung („CSRD-Umsetzungsgesetz“). Dieses Gesetz, das sich im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Einberufung der Hauptversammlung noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, sieht in der aktuellen Entwurfsfassung für nach dem 31. Dezember 2024 beginnende Geschäftsjahre eine Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung vor.
| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
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Nach § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft jährlich einen Vergütungsbericht über die Vergütung der Organmitglieder zu erstellen.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Gemäß § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 ist von der Einberufung der Hauptversammlung an unter der Internetadresse
www.schaeffler.com/hv
abrufbar.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den von der Einberufung der Hauptversammlung an unter der Internetadresse
www.schaeffler.com/hv
abrufbaren Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
| 7. |
Beschlussfassung über die Neugestaltung der Vergütung und über das Vergütungssystem der Aufsichtsratsmitglieder
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Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Dezember 2014 festgelegt. Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde im Geschäftsjahr 2021 überprüft und um eine zusätzliche Vergütung für die Mitglieder des Technologieausschusses ergänzt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder und die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder auf Grundlage des Vergütungssystems am 23. April 2021 mit 100 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen nach eingehender Überprüfung vor, die seit dem Jahr 2014 geltende und im Jahr 2021 lediglich punktuell ergänzte Vergütung an die Größe und wirtschaftliche Bedeutung der Schaeffler AG nach der Verschmelzung mit der Vitesco Technologies Group AG und der damit einhergehenden Steigerung des Arbeitsaufwands der Aufsichtsratsmitglieder anzupassen.
Laut Aktiengesetz und Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK) soll die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Aufgaben und der Lage der Gesellschaft stehen (Grundsatz 25 des DCGK). Darüber hinaus wird empfohlen, den höheren zeitlichen Aufwand des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats und der Mitglieder von Ausschüssen angemessen zu berücksichtigen (Empfehlung G. 17 des DCGK).
Daher soll künftig die Grundvergütung der Aufsichtsratsmitglieder EUR 100.000, die Grundvergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats EUR 250.000 und die Grundvergütung des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats EUR 150.000 für jedes volle Geschäftsjahr betragen.
Auch die Grundvergütung für die Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrats sowie das Sitzungsgeld sollen künftig an die veränderte Größe und den gestiegenen Arbeitsaufwand angepasst werden.
Die folgende Grafik veranschaulicht die künftige Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder:
Übersicht über die Vergütung des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat einen unabhängigen Vergütungsexperten beauftragt, die vorgeschlagene Anpassung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu untersuchen. Der Aufsichtsrat hat die Ergebnisse der Untersuchung bei seiner Entscheidung berücksichtigt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung daher vor, das im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt wiedergegebene Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder zu beschließen und die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder auf der Grundlage des Vergütungssystems wie folgt zu bewilligen:
„Für den Aufsichtsrat der Schaeffler AG wird folgende Vergütungsregelung getroffen:
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| 1. |
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste jährliche Vergütung von EUR 250.000 und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats EUR 150.000. |
| 2. |
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste jährliche Vergütung von EUR 100.000. |
| 3. |
Für die Tätigkeiten in den Ausschüssen erhalten jeweils zusätzlich zur festen jährlichen Vergütung:
| (a) |
der Vorsitzende des Prüfungsausschusses jährlich EUR 100.000 und der Vorsitzende des Technologieausschusses des Aufsichtsrats jährlich EUR 40.000, |
| (b) |
die Mitglieder des Präsidialausschusses (einschließlich des Vorsitzenden des Präsidialausschusses) sowie des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats jährlich EUR 45.000, und |
| (c) |
die Mitglieder des Technologieausschusses des Aufsichtsrats jährlich EUR 20.000. |
|
|
Die Mitgliedschaften im Nominierungs- sowie im Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG werden nicht zusätzlich vergütet.
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| 4. |
Bei Vorsitz in mehrene Ausschüssen entfällt die jeweils niedrigere zusätzliche Vergütung für den weiteren Vorsitz. |
| 5. |
Beginnt oder endet das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds oder die mit einer erhöhten Vergütung versehene Funktion im Laufe eines Geschäftsjahres, erhält das Aufsichtsratsmitglied die Vergütung bzw. die erhöhte Vergütung zeitanteilig. |
| 6. |
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält zusätzlich ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 2.000 für jede Aufsichtsratssitzung, an der das Mitglied teilnimmt. Das gilt entsprechend für die Teilnahme an Ausschusssitzungen, die nicht am Tage einer Aufsichtsratssitzung stattfinden. Bei mehreren Ausschusssitzungen an einem Tag wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt. |
| 7. |
Die fixe jährliche Vergütung, die zusätzliche Vergütung und das Sitzungsgeld werden jeweils am Ende des Geschäftsjahres an das Aufsichtsratsmitglied ausgezahlt. |
| 8. |
Den Aufsichtsratsmitgliedern wird eine etwaige auf die Vergütung und auf die ihnen im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Mandates entstehenden Auslagen entfallende Umsatzsteuer erstattet. |
| 9. |
Die Aufsichtsratsmitglieder werden in eine im Interesse und auf Kosten der Schaeffler AG von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organmitglieder und bestimmte Führungskräfte (D&O-Versicherung) einbezogen, soweit eine solche besteht. |
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Die vorstehenden Anpassungen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2026.“
Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder der Schaeffler AG
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| 1. |
Beitrag der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Schaeffler AG
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Der Aufsichtsrat leistet durch die ihm obliegende Überwachung und Beratung des Vorstands bei der Leitung des Unternehmens einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und der Erreichung der übergeordneten Ziele der Schaeffler AG, nachhaltig Wert zu schaffen und Free Cash Flow zu generieren.
Voraussetzung für eine bestmögliche Überwachung und Beratung des Vorstands ist die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofils und Zielekatalogs für seine Zusammensetzung. Dabei spielt auch die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder eine maßgebliche Rolle. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigt sowohl nach ihrer Struktur als auch nach ihrer Höhe die Anforderungen an das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds der Schaeffler AG, insbesondere die damit verbundene zeitliche Belastung sowie die damit verbundene Verantwortung. Die Vergütung ist marktüblich ausgestaltet und ihre Höhe steht - auch im Vergleich zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder anderer börsennotierter Unternehmen vergleichbarer Größe in Deutschland - in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Schaeffler AG. Die Vergütung stellt sicher, dass die Übernahme eines Mandats im Aufsichtsrat oder eines seiner Ausschüsse hinreichend attraktiv ist, um geeignete Mandatsträger gewinnen und halten zu können. Eine angemessene und marktgerechte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und einer langfristigen Entwicklung der Schaeffler AG (§ 87a Abs. 1 Satz 2 Nummer 2 AktG).
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist klar und verständlich gestaltet. Die Vergütung setzt sich u.a. aus einer Festvergütung und einem zusätzlichen Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen zusammen. Die Vergütung des Aufsichtsrats enthält keine variablen Vergütungsbestandteile (§ 87a Abs. 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 6 AktG) und auch keine aktienbasierten Bestandteile (§ 87a Abs. 1 Satz 2 Nummer 7 AktG). Die Beschränkung auf eine Festvergütung entspricht der Empfehlung G. 18 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
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| 2. |
Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems der Aufsichtsratsmitglieder
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Die Hauptversammlung setzt die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder auf Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats in der Satzung oder durch Beschluss fest. Aktuell hat die Hauptversammlung die Vergütung durch Beschluss bewilligt.
Die Hauptversammlung beschließt mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder. Dabei ist auch ein Beschluss zulässig, der die bestehende Vergütung bestätigt. In regelmäßigen Abständen, spätestens alle vier Jahre, prüfen Vorstand und Aufsichtsrat jeweils, ob die Vergütung, insbesondere mit Blick auf ihre Höhe und Zusammensetzung, noch marktgerecht ist und in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Schaeffler AG steht. Maßgeblich sind dabei insbesondere die zeitliche Inanspruchnahme der Aufsichtsratsmitglieder, ihre Verantwortung sowie die von einer Peer Group aus Unternehmen des MDAX und SDAX gewährten Aufsichtsratsvergütungen. Zur Entwicklung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und zur Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung, können sich Vorstand und Aufsichtsrat von einem externen Vergütungsexperten beraten lassen. Bei Bedarf schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine geeignete Anpassung der Vergütung vor.
Die Vorbereitung und Vorlage von Beschlussvorschlägen zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder obliegt Vorstand und Aufsichtsrat gemäß der gesetzlichen Kompetenzordnung. Das führt zu einer gegenseitigen Kontrolle der beiden Organe.
Das vorliegende System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026.
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| 3. |
Vergütungsbestandteile
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Die Ausgestaltung der Vergütung berücksichtigt den Grundgedanken, dass neben einer angemessenen, festen, jährlichen Vergütung, der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie der Vorsitzenden und Mitglieder von Ausschüssen durch eine entsprechende zusätzliche Vergütung angemessen berücksichtigt werden. Damit entspricht die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder auch der Empfehlung G.17 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
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| a) |
Feste jährliche Vergütung
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Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste jährliche Vergütung von EUR 250.000 und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats EUR 150.000. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste jährliche Vergütung von EUR 100.000.
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| b) |
Zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeit
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Für die Tätigkeiten in den Ausschüssen erhalten jeweils zusätzlich zur festen jährlichen Vergütung:
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| i. |
der Vorsitzende des Prüfungsausschusses jährlich EUR 100.000 und der Vorsitzende des Technologieausschusses des Aufsichtsrats jährlich EUR 40.000, |
| ii. |
die Mitglieder des Präsidialausschusses (einschließlich des Vorsitzenden des Präsidialausschusses) sowie die Mitglieder des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats jährlich EUR 45.000, und |
| iii. |
die Mitglieder des Technologieausschusses des Aufsichtsrats jährlich EUR 20.000. |
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Die Mitgliedschaften im Nominierungs- sowie im Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG werden nicht zusätzlich vergütet.
Bei Vorsitz in mehreren Ausschüssen entfällt die jeweils niedrigere zusätzliche Vergütung für den weiteren Vorsitz.
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält zusätzlich ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 2.000 für jede Aufsichtsratssitzung, an der das Mitglied teilnimmt. Das gilt entsprechend für die Teilnahme an Ausschusssitzungen, die nicht am Tage einer Aufsichtsratssitzung stattfinden. Bei mehreren Ausschusssitzungen an einem Tag wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt.
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| d) |
Fälligkeit, anteilige Zahlung
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Die feste jährliche Vergütung, die zusätzliche Vergütung sowie das Sitzungsgeld werden jeweils am Ende des Geschäftsjahres an das Aufsichtsratsmitglied ausgezahlt. Beginnt oder endet das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds oder die mit einer erhöhten Vergütung versehene Funktion im Laufe eines Geschäftsjahres, erhält das Aufsichtsratsmitglied die Vergütung bzw. die zusätzliche Vergütung zeitanteilig.
Den Aufsichtsratsmitgliedern werden Auslagen, die ihnen im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Mandates entstehen sowie etwaige auf die Vergütung und die Auslagen entfallende Umsatzsteuer erstattet.
Die Aufsichtsratsmitglieder werden in eine im Interesse und auf Kosten der Schaeffler AG von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organmitglieder und bestimmte Führungskräfte (D&O-Versicherung) einbezogen, soweit eine solche besteht.
| 8. |
Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
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Das von der Hauptversammlung gewählte Mitglied Frau Prof. h.c. Katherina Reiche hat ihr Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 28. April 2025 niedergelegt. Als Nachfolgerin wurde Frau Ulrike Hasbargen durch Beschluss des Amtsgerichts Fürth mit Wirkung ab dem 21. Mai 2025 für eine befristete Amtszeit als Vertreterin der Anteilseigner bis zum Ende der Hauptversammlung am 23. April 2026 in den Aufsichtsrat bestellt.
Aufgrund der Beendigung des Mandats ist eine Neuwahl eines Vertreters der Anteilseigner erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Schaeffler AG setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 aus je zehn Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen.
Zudem muss sich der Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Die gesetzliche Mindestquote gilt für den Aufsichtsrat als Gesamtorgan (Gesamterfüllung). Sowohl die Anteilseignervertreter- als auch die Arbeitnehmervertreterseite kann nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG jedoch der Gesamterfüllung durch Mehrheitsbeschluss widersprechen. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben am 10. Dezember 2015 einstimmig der Gesamterfüllung widersprochen und ihren Beschluss über den Widerspruch zuletzt am 31. Oktober 2024 einstimmig bestätigt. Der Aufsichtsrat ist daher sowohl auf Anteilseigner- als auch auf Arbeitnehmerseite jeweils mit mindestens drei Frauen und drei Männern zu besetzen. Mit dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats bleibt die gesetzliche Quote fortdauernd erfüllt.
Die in der ordentlichen Hauptversammlung 2025 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossene Staffelstruktur (sog. „Staggered Board“) des Aufsichtsrats sieht vor, dass die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder, welche die Anteilseignerseite vertreten, zu unterschiedlichen Zeitpunkten enden. Zum Zwecke der Einführung der Staffelstruktur wählte die ordentliche Hauptversammlung 2025 fünf Kandidaten für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, und fünf weitere Kandidaten für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2026 beschließt. Die Wahl von Prof. h.c. Katherina Reiche erfolgte durch die ordentliche Hauptversammlung 2025 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028 beschließt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 8 zur Wahl vorgeschlagene Kandidatin soll, um die ursprünglich vorgesehenen Amtszeiten im Rahmen der mit der ordentlichen Hauptversammlung 2025 eingeführten Staffelstruktur beizubehalten sowie in Konsistenz mit der ursprünglich vorgesehenen Amtszeit von Prof. h.c. Katherina Reiche, ebenfalls bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, als Aufsichtsrätin bestellt werden.
Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats stützt sich auf die Empfehlung seines Nominierungsausschusses, berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Damit wird auch das vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung erarbeitete Diversitätskonzept weiterhin umgesetzt.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses vor, die folgende Kandidatin als Vertreterin der Anteilseigner für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:
Frau Ulrike Hasbargen, wohnhaft in München
Selbstständige Beraterin und Aufsichtsrätin
Die vorgeschlagene Kandidatin hat sich vorab bereit erklärt, das Amt für den Fall ihrer Wahl anzunehmen.
Die vorgeschlagene Kandidatin war bereits vor ihrer gerichtlichen Bestellung langjähriges Mitglied im Aufsichtsrat der Schaeffler AG. Sie wurde zuletzt durch Beschluss des Amtsgerichts Fürth mit Wirkung ab dem 21. Mai 2025 für eine befristete Amtszeit als Vertreterin der Anteilseigner bis zum Ende der Hauptversammlung am 23. April 2026 in den Aufsichtsrat bestellt.
Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen der vorgeschlagenen Kandidatin einerseits und den Gesellschaften der Schaeffler Gruppe, den Organen der Schaeffler AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Schaeffler AG beteiligten Aktionär andererseits. Der Aufsichtsrat schätzt die vorgeschlagene Kandidatin als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) (in der Fassung vom 28. April 2022) ein. Ebenso entspricht die vorgeschlagene Kandidatin den Empfehlungen des DCGK zur Höchstzahl von Aufsichtsratsmandaten und ähnlichen Funktionen (kein „Overboarding“).
Weitere Informationen über die zur Wahl gestellte Kandidatin, insbesondere der Lebenslauf der Kandidatin sowie die Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG, finden sich im Anschluss an die Tagesordnung. Diese Informationen sind außerdem unter
www.schaeffler.com/hv
veröffentlicht und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
| II. |
Weitere Informationen (zur unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagenen Kandidatin für die Wahl zum Aufsichtsrat)
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Ulrike Hasbargen
Selbstständige Beraterin und Aufsichtsrätin
Persönliche Daten:
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Jahrgang:
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1961 |
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Nationalität:
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Deutsch |
Ausbildung:
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Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln |
Steuerberaterin/Wirtschaftsprüferin |
Beruflicher Werdegang:
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1985 - 2002
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Arthur Andersen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft (zunächst in Frankfurt, dann New York später München) |
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2000
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Eintritt in die Partnerschaft und Berufung Managing Partner Human Capital Services (bis 2015) |
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2002 - 2020
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Ernst & Young AG (Fusion mit Arthur Andersen) / nach Umwandlung im Juni 2009 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
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2005 - 2010
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Ernst & Young AG / nach Umwandlung im Juni 2009 Ernst & Young GmbH |
Managing Partner Tax Services Steuerabteilung Bayern | |
2010 - 2020
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Ernst & Young GmbH |
Berufung in das Tax Core Team (Leadership) Deutschland, Österreich und Schweiz | |
2015 - 2020
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Ernst & Young GmbH |
Managing Partner People Advisory Services für Deutschland, Österreich und Schweiz | |
2020 - jetzt
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Selbstständige Beraterin und Aufsichtsrätin |
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Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
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Mitglied im Aufsichtsrat der EY Verwaltungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mitglied im Aufsichtsrat der EY Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
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| III. |
Weitere Angaben und Hinweise
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung EUR 944.884.641,00 und ist eingeteilt in 944.884.641 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie. Jede Stückaktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung beträgt somit grundsätzlich 944.884.641. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte
Anmeldung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind diejenigen Aktionäre der Schaeffler AG - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich bis spätestens
Donnerstag, den 16. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ),
angemeldet haben und die im Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind. Für die Wahrung der Anmeldefrist ist der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft entscheidend.
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache entweder auf elektronischem Weg über das unter
www.schaeffler.com/hv
erreichbare passwortgeschützte InvestorPortal oder über einen der nachfolgenden Kontaktwege zugehen:
Schaeffler AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
oder
über einen Intermediär gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 auch über SWIFT:
SWIFT: CMDHDEMMXXX
Instruktionen gemäß ISO 20022
Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich
Das InvestorPortal ist erreichbar wie nachstehend unter „Zugang zum InvestorPortal“ beschrieben.
Zugang zum InvestorPortal
Die erforderlichen Zugangsdaten zum InvestorPortal (Aktionärsnummer und individuelles Zugangspasswort) werden den Aktionären unaufgefordert zusammen mit den Anmeldeinformationen übersandt. Aktionäre, die erst nach dem Beginn des 2. April 2026 im Aktienregister eingetragen werden, erhalten nach den gesetzlichen Vorgaben ohne Anforderung keine Einladungsunterlagen und somit auch keine Zugangsdaten für das InvestorPortal zur Hauptversammlung übersandt. Sie können aber über die oben genannte Anmeldeanschrift die Anmeldeinformationen mit der erforderlichen Aktionärsnummer und dem zugehörigen individuellen Zugangspasswort anfordern.
Das InvestorPortal ist vorbehaltlich technischer Verfügbarkeit ab dem 16. März 2026 für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten geöffnet.
Persönliche Teilnahme durch die Aktionäre bzw. Bevollmächtigte
Bei oder nach der Anmeldung können die Aktionäre eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anfordern. Aktionäre, die sich über das InvestorPortal anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken oder per E-Mail an sich selbst oder den Bevollmächtigten zusenden zu lassen.
Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung.
Änderungen von Eintrittskartenbestellungen sind über Post, E-Mail oder SWIFT möglich und müssen aus organisatorischen Gründen bis 22. April 2026, 18:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Umschreibestopp (Technical Record Date), Verfügung über Aktien
Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist gegenüber der Gesellschaft der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die - nach Ablauf der Anmeldefrist am 16. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ) - in der Zeit vom 17. April 2026 bis 23. April 2026 (jeweils einschließlich) eingehen, werden jedoch erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 23. April 2026 verarbeitet und berücksichtigt (sogenannter Umschreibestopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung ist daher Donnerstag, 16. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (sogenanntes Technical Record Date).
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung ungeachtet des Umschreibestopps weiter frei verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nicht rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien in der Hauptversammlung nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Stimmabgabe im Wege der Briefwahl
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten (siehe unten zur „Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Aktionärsrechte“ im entsprechenden Abschnitt) können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl per elektronischer Kommunikation abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl ist eine ordnungsgemäße Anmeldung gemäß den Bestimmungen im vorstehenden Abschnitt „Anmeldung“ erforderlich.
Briefwahlstimmen können ausschließlich elektronisch über das InvestorPortal unter
www.schaeffler.com/hv
abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Das InvestorPortal steht für die Abgabe, die Änderung oder den Widerruf von Briefwahlstimmen auch noch während der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt zur Verfügung. Das InvestorPortal ist erreichbar wie vorstehend unter „Zugang zum InvestorPortal“ beschrieben.
Entscheidend ist der fristgerechte Zugang der Briefwahlstimme, der Änderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft. Aktionäre können auch nach einer Stimmabgabe durch Briefwahl ihre Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf zuvor abgegebener Briefwahlstimmen. Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstige nach § 135 Abs. 8 AktG den Intermediären gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen.
Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Die Schaeffler AG bietet ihren Aktionären außerdem an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung gemäß den Bestimmungen im vorstehenden Abschnitt „Anmeldung“ erforderlich.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können - soweit sie außerhalb der Hauptversammlung erfolgen - ausschließlich elektronisch über das InvestorPortal unter
www.schaeffler.com/hv
erteilt, geändert oder widerrufen werden oder über einen Intermediär gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212. Das InvestorPortal steht für die Erteilung, die Änderung oder den Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch noch während der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt zur Verfügung. Das InvestorPortal ist erreichbar wie vorstehend unter „Zugang zum InvestorPortal“ beschrieben.
Entscheidend ist der fristgerechte Zugang der Vollmacht bzw. der Weisung, der Änderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft.
Auch Bevollmächtigte können sich, vorbehaltlich abweichender Bestimmungen des Vertretenen, ebenfalls nach Maßgabe ihrer Weisungen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten lassen. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch noch während der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt vor Ort an der Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erteilen, ändern oder widerrufen.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung aus, zu denen die Vollmachtgeberin bzw. der Vollmachtgeber eine ausdrückliche und eindeutige Weisung erteilt. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Wenn und soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung ihre Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht.
Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Aktionärsrechte
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihre Aktionärsrechte, insbesondere ihr Stimmrecht, auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen sonstigen Dritten ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung gemäß den Bestimmungen im vorstehenden Abschnitt „Anmeldung“ erforderlich. Aktionäre, welche von der Möglichkeit der Bevollmächtigung Gebrauch machen wollen, werden gebeten, dies frühzeitig zu tun.
Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht selbst, sondern durch Bevollmächtigte ausüben wollen, müssen diesen vor der Abstimmung ordnungsgemäß Vollmacht erteilen. Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Wird die Vollmacht unmittelbar gegenüber dem bevollmächtigten Dritten erteilt, ist ein Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erforderlich. Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht sowie der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht ein Fall des § 135 AktG vorliegt. Bitte verwenden Sie hierfür möglichst das Muster eines Anmeldeformulars, welches im InvestorPortal oder unter
www.schaeffler.com/hv
abrufbar ist.
Die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bzw. der Nachweis der Bevollmächtigung sowie ein etwaiger Widerruf oder eine Änderung der Vollmacht muss der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens Mittwoch, 22. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ),
postalisch unter nachfolgender Adresse
Schaeffler AG c/o Computershare Operations Center 80249 München
oder
per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
oder
gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 über einen Intermediär
oder bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung über das InvestorPortal unter
www.schaeffler.com/hv
zugehen.
Die Bevollmächtigung kann auch auf eine andere beliebige formgerechte Art und Weise, d.h. in Textform (§ 126b BGB), erfolgen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Im Falle der Bevollmächtigung gemäß § 135 AktG (Bevollmächtigung von Intermediären, insbesondere depotführenden Kreditinstituten, und diesen Gleichgestellten wie Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater) besteht das Textformerfordernis nicht. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einer/einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von der/dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. Aktionäre werden gebeten, sich bei einer Bevollmächtigung in den Fällen des § 135 AktG rechtzeitig mit dem Bevollmächtigten abzustimmen.
Intermediäre (insbesondere depotführende Kreditinstitute) und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG Gleichgestellte können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaberin oder Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, gemäß § 135 Abs. 6 AktG nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Der Bevollmächtigte benötigt für die Nutzung des InvestorPortals individuelle Zugangsdaten. Nach Erteilung der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft beziehungsweise dem Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht stellt die Gesellschaft dem Aktionär die Zugangsdaten des Bevollmächtigten zur Weiterleitung an den Bevollmächtigten zur Verfügung. Aktionäre, welche die Erteilung der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft über das InvestorPortal vornehmen, erhalten die Zugangsdaten des Bevollmächtigten direkt über das InvestorPortal.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine bereits erfolgte Erklärung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe bzw. Vollmacht und Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Eine Stimmabgabe durch Briefwahl bzw. die Erteilung von Vollmacht und Weisungen ist nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, zu denen es mit dieser Einberufung oder später bekannt gemachte Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach § 122 Abs. 2 AktG, § 126 AktG, § 127 AktG gibt.
Briefwahlstimmen bzw. Vollmacht und Weisungen, die nicht einer ordnungsgemäßen Anmeldung zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.
Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und Weisungen zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich.
Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen durch Briefwahl ausgeübt bzw. Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt werden, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. elektronisch über das InvestorPortal, 2. per E-Mail, 3. auf postalischem Weg.
Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht. Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft haben Vorrang gegenüber einer anderweitigen Erteilung von Vollmacht.
Die persönliche Teilnahme gilt als Widerruf der zuvor abgegebenen Erklärungen.
Rechte der Aktionäre
Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre deren Anteile allein oder zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals oder allein oder zusammen den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Darüber hinaus kann die Hauptversammlung gemäß § 87 Abs. 4 AktG auf Antrag nach § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG die nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 AktG festgelegte Maximalvergütung für den Vorstand herabsetzen. Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung - der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen -, also bis spätestens zum Ablauf des 23. März 2026, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen. Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Die Aktionäre werden gebeten, entsprechende Ergänzungsverlangen an die folgende Adresse zu richten:
Schaeffler AG Vorstand z. Hd. Rechtsabteilung Industriestraße 1-3 91074 Herzogenaurach
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Ergänzungsverlangen halten, wobei § 70 AktG für die Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend anzuwenden.
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
www.schaeffler.com/hv
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Die Aktionäre können zudem in der Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung stellen sowie - sofern ein entsprechender Gegenstand auf die Tagesordnung gesetzt wird - Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder des Abschlussprüfers machen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung - der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen -, also bis spätestens zum Ablauf des 8. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite
www.schaeffler.com/hv
zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 Satz 3, § 127 Satz 1 AktG). Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner etwaigen Begründung sowie eines Wahlvorschlags absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG (bei Gegenanträgen und Wahlvorschlägen) oder des § 127 Satz 3 AktG (bei Wahlvorschlägen) vorliegt. Die Ausschlusstatbestände sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.schaeffler.com/hv
dargestellt.
Gegenanträge (nebst etwaiger Begründung) und Wahlvorschläge von Aktionären zur ordentlichen Hauptversammlung sind jeweils ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
Schaeffler AG Rechtsabteilung Industriestraße 1-3 91074 Herzogenaurach E-Mail: OR-HZA-Legal-Team-DE-HZA@schaeffler.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.
Das Recht eines jeden Aktionärs während der ordentlichen Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder des Abschlussprüfers auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der ordentlichen Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie zur Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Ausübung des gesetzlichen Auskunftsrechts gemäß § 131 Abs. 1 AktG setzt die Teilnahme an der Hauptversammlung voraus.
Gemäß § 18.2 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Frage- oder Redebeiträge festzusetzen. Zudem ist der Vorstand berechtigt, in bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die Auskunft zu verweigern. Die Tatbestände, in denen der Vorstand berechtigt ist, die Auskunft zu verweigern, sind im Rahmen der Rechte der Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.schaeffler.com/hv
dargestellt.
Informationen gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
Der Inhalt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, veröffentlichungspflichtige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung (auch zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG) stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.schaeffler.com/hv
zur Verfügung.
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der ordentlichen Hauptversammlung am 23. April 2026 zugänglich sein.
Die Einberufung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 12. März 2026 veröffentlicht und wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Übertragung im Internet
Die Aktionäre der Schaeffler AG bzw. ihre Bevollmächtigten können die gesamte ordentliche Hauptversammlung am 23. April 2026 ab 10:00 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton im InvestorPortal, das über
www.schaeffler.com/hv
erreichbar ist, verfolgen. Das InvestorPortal ist erreichbar wie vorstehend unter „Zugang zum InvestorPortal“ beschrieben.
Für die interessierte Öffentlichkeit wird die ordentliche Hauptversammlung auszugsweise direkt unter
www.schaeffler.com/hv
übertragen.
Die vorstehend beschriebenen Übertragungen der ordentlichen Hauptversammlung finden nur statt, wenn und soweit dies vom Versammlungsleiter gemäß § 20 der Satzung der Schaeffler AG zugelassen wird und steht unter dem Vorbehalt der technischen Verfügbarkeit.
Die Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der ordentlichen Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben, besteht nicht; insbesondere ermöglicht die Übertragung keine Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre
Im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung erhebt und verarbeitet die Gesellschaft (Industriestraße 1-3, 91074 Herzogenaurach, E-Mail Datenschutzbeauftragter: Datenschutz@schaeffler.com) als Verantwortliche personenbezogene Daten über die Aktionäre und/oder über ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden die Aktionäre im Internet auf der Webseite zur Hauptversammlung
www.schaeffler.com/hv
Herzogenaurach, im März 2026
Der Vorstand
Auszug der Angaben gemäß Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 für die Mitteilung nach § 125 AktG der Schaeffler AG
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| 1. |
Eindeutige Kennung des Ereignisses: Ordentliche Hauptversammlung der Schaeffler AG am 23. April 2026 |
|
(Im Format gemäß EU-DVO 2018/1212: 66b1e247fdd0f011b55096c6c2a55906)
| |
| 2. |
Art der Mitteilung: Einberufung der Hauptversammlung |
|
(Im Format gemäß EU-DVO 2018/1212: NEWM)
| B. |
Angaben zum Emittenten
|
| |
| 1. |
ISIN: DE000SHA0100 |
| 2. |
Name des Emittenten: Schaeffler AG |
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| C. |
Angaben zur Hauptversammlung
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| |
| 1. |
Datum der Hauptversammlung: 23. April 2026 |
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(Im Format gemäß EU-DVO 2018/1212: 20260423)
| |
| 2. |
Uhrzeit der Hauptversammlung: 10:00 Uhr (MESZ) |
|
(Im Format gemäß EU-DVO 2018/1212: 8:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit))
| |
| 3. |
Art der Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung (Präsenzversammlung) |
|
(Im Format gemäß EU-DVO 2018/1212: GMET)
| |
| 4. |
Ort der Hauptversammlung: Schaeffler Konferenzzentrum, Industriestraße 1-3, 91074 Herzogenaurach |
| 5. |
Aufzeichnungsdatum: 16. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ) |
|
(Im Format gemäß EU-DVO 2018/1212: 20260416, 22:00 Uhr UTC)
| |
| 6. |
Internetseite zur Hauptversammlung (URL): www.schaeffler.com/hv |
|
| |
|
12.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Schaeffler AG |
|
Industriestr. 1 - 3 |
|
91074 Herzogenaurach |
|
Deutschland |
| E-Mail: |
ir@schaeffler.com |
| Internet: |
https://www.schaeffler.com/de/investor-relations/ |
| ISIN: |
DE000SHA0100 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2290610 12.03.2026 CET/CEST
| DE000SHA0100 |
| 12.03.2026 | Logwin AG | Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.04.2026 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
|
Logwin AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.04.2026 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
12.03.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Logwin AG Aktiengesellschaft
Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher, ZIR Potaschberg, 5, an de Längten
R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Logwin AG am 15. April 2026
Mitteilung an alle Aktionäre
Hiermit wird allen Aktionären der Logwin AG („die Gesellschaft“) mitgeteilt, dass eine
Ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
am 15. April 2026 um 10.00 Uhr
im Novotel Luxembourg Kirchberg, 6, Rue du Fort Niedergrünewald, L-2226 Luxemburg,
stattfinden wird.
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 der Logwin AG
| 1. |
Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2025 beendete Geschäftsjahr
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| 2. |
Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2025 beendete Geschäftsjahr
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| 3. |
Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers (
Réviseur d’entreprises agréé
) für das am 31. Dezember 2025 beendete Geschäftsjahr
|
| 4. |
Genehmigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2025 beendete Geschäftsjahr sowie der Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers
|
| 5. |
Verwendung des Ergebnisses der Logwin AG für das am 31. Dezember 2025 beendete Geschäftsjahr
|
| 6. |
Einstellung in die Gewinnrücklage
|
| 7. |
Ausschüttung an die Aktionäre
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| 8. |
Vorlage des Vergütungsberichts der Logwin AG für das am 31. Dezember 2025 beendete Geschäftsjahr
|
| 9. |
Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2025 beendeten Geschäftsjahres
|
| 10. |
Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern
|
| 11. |
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
|
| 12. |
Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder
|
Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen
Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine Anwesenheitsmehrheit erforderlich. Die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Grundkapital, Stimm- und sonstige Rechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 131.300.000 EUR und ist eingeteilt in 2.879.215 Namensaktien.
Aktionäre, die mindestens fünf Prozent (5%) des gezeichneten Aktienkapitals halten, können nach dem Luxemburgischen Gesetz vom 24. Mai 2011 über die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften („Gesetz über Aktionärsrechte“) die Aufnahme eines oder mehrerer Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung verlangen und haben das Recht, Beschlussvorschläge bezüglich der Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung einzureichen. Ein entsprechender schriftlicher Antrag muss der Gesellschaft, zusammen mit einer Begründung oder mit einem Beschlussvorschlag, auf postalischem oder auf elektronischem Weg an folgende Adresse mitgeteilt werden:
Logwin AG Investor Relations ZIR Potaschberg 5, an de Längten 6776 Grevenmacher Luxemburg Fax: +352 719 690 1599 ir-info@logwin-logistics.com
Der Antrag hat die Adressdetails des Absenders zur Bestätigung des Eingangs des Verlangens bei der Gesellschaft zu beinhalten. Das entsprechende Verlangen hat der Gesellschaft spätestens am 24. März 2026 zuzugehen.
Teilnahmebedingungen
Gemäß dem vorgenannten Gesetz über Aktionärsrechte dürfen nur Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen, die mit Ablauf des 01. April 2026 (24:00 Uhr MESZ) („Luxemburgischer Stichtag“) Aktionäre der Gesellschaft sind. Etwaige Änderungen hinsichtlich ihres Aktienbesitzes nach dem Luxemburgischen Stichtag werden bei der Bestimmung der Teilnahme- und/oder Stimmberechtigung bei der Hauptversammlung nicht berücksichtigt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der jeweiligen Hauptversammlung in Textform in deutscher, englischer oder französischer Sprache angemeldet und gegebenenfalls der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben.
Im Interesse der Aktionäre und im Einklang mit der Satzung wurde der Zeitpunkt, bis zu dem ein Einreichen der Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung möglich ist, über den Luxemburgischen Stichtag hinaus verlängert. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse demnach bis spätestens am 08. April 2026 zugehen:
Logwin AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland Fax: +49 (0)89 30903 73907 anmeldestelle@computershare.de
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erfolgt durch Eintrag in das Aktienregister. Es ist der Satzung der Gesellschaft entsprechend die Verpflichtung jedes Aktionärs der Gesellschaft, seine ordnungsgemäße Eintragung in das Aktionärsregister sicherzustellen.
Falls eine Bank oder anderes Unternehmen, das als Depotstelle tätig ist, im Aktienregister eingetragen ist, muss diese, falls dies noch nicht erfolgt ist, schriftlich bestätigen, dass die jeweiligen Aktien zu ihrem eigenen Vermögen, und nicht zu dem eines ihrer Kunden gehört. Falls diese Bestätigung nicht gegeben wird, kann die Gesellschaft die Ausübung der Rechte an diesen Aktien aussetzen, bis ihr bestätigt wird, dass der oder die rechtmäßige(n) Inhaber der Aktien im Aktienregister eingetragen ist, beziehungsweise sind. Diese Bestätigung muss der Gesellschaft unter der obenstehenden Adresse ebenfalls spätestens bis zum 08. April 2026 zugehen.
Vollmachtserteilung
Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben, bis zum 08. April 2026 anmelden. Bevollmächtigte werden unter Vorlage der Eintrittskarte und einer rechtmäßig erteilten Vollmacht zur Teilnahme an der Hauptversammlung zugelassen.
Stimmrechtsvertreter
Die Logwin AG möchte den Aktionären die Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisung erteilen möchten, können hierzu das der Eintrittskarte zu der Hauptversammlung beiliegende Formular zur Erteilung der Vollmacht und Weisungen zu den abstimmungsfähigen Punkten der Tagesordnung verwenden. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben, bis zum 08. April 2026 anmelden. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss spätestens am Dienstag, 14. April 2026, an folgender Anschrift auf postalischem oder elektronischem Weg eingehen:
Logwin AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland Fax: +49 (0)89 30903 73907 anmeldestelle@computershare.de
Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Falls die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist eine solche Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht der Eintrittskarte beiliegend ein Formular, welches den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird.
Hinweis zu den Unterlagen der Hauptversammlung
Der vollständige und ungekürzte Text der nachfolgenden Unterlagen der Hauptversammlung sind auf Nachfrage an folgender Anschrift auf postalischem oder elektronischem Weg erhältlich:
| - |
Einladung zur Hauptversammlung |
| - |
Beschlussvorlage |
| - |
Geschäftsordnung für Hauptversammlungen der Aktionäre |
| - |
Jahresabschluss und Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2025 beendete Geschäftsjahr |
| - |
Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2025 beendete Geschäftsjahr |
| - |
Bericht des Abschlussprüfers (Réviseur d’entreprises agréé) für das am 31. Dezember 2025 beendete Geschäftsjahr |
| - |
Vergütungsbericht für das am 31. Dezember 2025 beendete Geschäftsjahr |
| - |
Datenschutzerklärung der Aktionäre |
Logwin AG Investor Relations ZIR Potaschberg 5, an de Längten 6776 Grevenmacher Luxemburg Fax: +352 719 690 1599 ir-info@logwin-logistics.com
Des Weiteren stellt die Gesellschaft ihren Aktionären während eines ununterbrochenen Zeitraums, ab dem Tag dieser Einladung bis zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) die oben genannten Unterlagen (ausgenommen Eintrittskarte) auf ihrer Internetseite
www.logwin-logistics.com
zur Verfügung.
Hinweis zur Information über die Hauptversammlung
Informationen bezüglich der Hauptversammlung können auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.logwin-logistics.com abgerufen werden. Anfragen zu den Dokumenten richten Sie bitte an:
Logwin AG Investor Relations ZIR Potaschberg 5, an de Längten 6776 Grevenmacher Luxemburg Fax: +352 719 690 1599 ir-info@logwin-logistics.com
Luxemburg, 12. März 2026
Logwin AG
Der Verwaltungsrat
Logwin AG ZIR Potaschberg | 5, an de Längten 6776 Grevenmacher | Luxemburg Tel. +352 71 96 90-1112 | Fax +352 71 96 90-1359 ir-info@logwin-logistics.com | www.logwin-logistics.com Logwin-Aktie WKN A2DR54 | ISIN LU1618151879 R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890
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12.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Logwin AG |
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ZIR Potaschberg | 5, an de Längten |
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6776 Grevenmacher |
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Luxemburg |
| E-Mail: |
ir-info@logwin-logistics.com |
| Internet: |
http://www.logwin-logistics.com |
| ISIN: |
LU1618151879 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2290612 12.03.2026 CET/CEST
| LU1618151879 |
| 12.03.2026 | RWE Aktiengesellschaft | RWE Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2026 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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RWE Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
RWE Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2026 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
12.03.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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RWE Aktiengesellschaft
Essen
International Securities Identification Number (ISIN):
DE 0007037129
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 30. April 2026
Wir laden ein zur ordentlichen Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft, Essen, die am
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Donnerstag, den 30. April 2026, um 10:00 Uhr (MESZ)
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ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung stattfindet.
I. Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die RWE Aktiengesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2025 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
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Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.
Die Unterlagen sind unter www.rwe.com/hv veröffentlicht. Dort werden sie auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
| 2. |
Verwendung des Bilanzgewinns
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der RWE Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 wie folgt zu verwenden:
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| Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,20 je dividendenberechtigter Stückaktie |
= EUR |
856.277.653,20 |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen |
= EUR |
575.708.507,21 |
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Bilanzgewinn
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= EUR
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1.431.986.160,41
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Der Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf der Zahl der dividendenberechtigten Aktien per 31. Dezember 2025. Die Anzahl wird sich aufgrund des laufenden Aktienrückkaufprogramms der Gesellschaft bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns verringern. In der Hauptversammlung wird daher ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag zur Abstimmung gestellt, der eine unveränderte Dividende von EUR 1,20 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Der in die anderen Gewinnrücklagen einzustellende Betrag erhöht sich damit entsprechend.
Die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag zur Zahlung fällig. Die Auszahlung ist daher für den 6. Mai 2026 vorgesehen.
| 3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die nachfolgend genannten Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2025 für ihre jeweilige Amtszeit in diesem Zeitraum zu entlasten.
| 3.1 |
Dr. Markus Krebber (Vorsitzender)
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| 3.2 |
Katja van Doren
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| 3.3 |
Dr. Michael Müller
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Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.
| 4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die nachfolgend genannten Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2025 für ihre jeweilige Amtszeit in diesem Zeitraum zu entlasten.
| 4.1 |
Dr. Frank Appel (Vorsitzender)
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| 4.2 |
Michael Vassiliadis (Stellvertretender Vorsitzender)
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| 4.3 |
Michael Bochinsky
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| 4.4 |
Sandra Bossemeyer
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| 4.5 |
Dr. Werner Brandt
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| 4.6 |
Dr. Hans Bünting
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| 4.7 |
Matthias Dürbaum
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| 4.8 |
Ute Gerbaulet
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| 4.9 |
Mag. Dr. h. c. Monika Kircher
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| 4.10 |
Thomas Kufen
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| 4.11 |
Reiner van Limbeck
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| 4.12 |
Harald Louis
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| 4.13 |
Dagmar Paasch
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| 4.14 |
Prof. Jörg Rocholl, PhD
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| 4.15 |
Dr. Stefan Schulte
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| 4.16 |
Dirk Schumacher
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| 4.17 |
Ralf Sikorski
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| 4.18 |
Hauke Stars
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| 4.19 |
Helle Valentin
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| 4.20 |
Dr. Andreas Wagner
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| 4.21 |
Marion Weckes
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| 4.22 |
Thomas Westphal
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Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.
| 5. |
Wahl der Prüfer für Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung
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Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
| 5.1 |
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München,
Zweigniederlassung Düsseldorf,
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wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie als Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2026 sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen zum 30. September 2026 und 31. März 2027 gewählt.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahl beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.
| 5.2 |
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München,
Zweigniederlassung Düsseldorf,
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wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 gewählt.
Da die Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) durch den deutschen Gesetzgeber zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Einberufung noch nicht umgesetzt wurde, erfolgt die Wahl unter dem Vorbehalt, dass der deutsche Gesetzgeber eine Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Hauptversammlung gesetzlich regelt und diese Regelung auch das Geschäftsjahr 2026 der Gesellschaft erfasst.
| 6. |
Billigung des Vergütungsberichts
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Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 des Aktiengesetzes einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2025 den einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt. Der Abschlussprüfer hat diesen Vergütungsbericht gemäß § 162 Absatz 3 des Aktiengesetzes auf Vollständigkeit geprüft. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus hat er den Vergütungsbericht auch inhaltlich geprüft und einen entsprechenden Prüfungsvermerk erstellt.
Der Vergütungsbericht mit Prüfungsvermerk ist unter www.rwe.com/hv veröffentlicht. Dort wird er auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 des Aktiengesetzes erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
| 7. |
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
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Die Gesellschaft wurde durch die Hauptversammlung vom 30. April 2025 zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt. Diese Ermächtigung hat die Gesellschaft im Rahmen des laufenden, im November 2024 begonnenen Aktienrückkaufprogramms zum Teil ausgeschöpft. Um auch in Zukunft die volle Flexibilität und alle Optionen zu wahren, soll die verbleibende Restermächtigung aufgehoben und durch eine neue, im Wesentlichen inhaltsgleiche Ermächtigung ersetzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
| a) |
Die durch die Hauptversammlung vom 30. April 2025 unter Tagesordnungspunkt 11 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wird aufgehoben, soweit davon kein Gebrauch gemacht wurde. |
| b) |
Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 29. April 2028 Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung zu erwerben. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder die ihr gemäß § 71d und § 71e des Aktiengesetzes zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Die Vorgaben in § 71 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Aktiengesetzes sind zu beachten.
Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten Kaufangebots erfolgen.
| (1) |
Soweit der Erwerb über die Börse erfolgt, darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise der RWE-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Börsenhandelstagen an der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Erwerb oder - falls dieser Zeitpunkt früher liegt - der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. |
| (2) |
Soweit der Erwerb mittels eines an alle Aktionäre gerichteten Kaufangebots erfolgt, darf der von der Gesellschaft angebotene Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise der RWE-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Börsenhandelstagen an der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergibt sich nach der Veröffentlichung des Angebots eine erhebliche Kursabweichung, so kann das Angebot angepasst werden; der maßgebliche Referenzzeitraum umfasst in diesem Fall die drei Börsenhandelstage vor dem Tag der Veröffentlichung der Anpassung. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist, erfolgt der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien. Darüber hinaus kann zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kaufmännisch gerundet werden. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Stück angedienter Aktien je Aktionär) kann vorgesehen werden. |
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| c) |
Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere zu den nachfolgenden:
| (1) |
Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Erhöhung des anteiligen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen; der Vorstand wird in diesem Fall zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. |
| (2) |
Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien an Dritte gegen Sachleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben oder Anteilen an Unternehmen zu übertragen. Dabei ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. |
| (3) |
Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, sofern die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich im Sinne des § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unterschreitet. Dabei ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Diese Ermächtigung ist beschränkt auf die Veräußerung von Aktien, die insgesamt einen anteiligen Betrag von 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die 10 %-Begrenzung sind Aktien anzurechnen, (i) die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden oder (ii) die zur Bedienung von während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes begebenen Rechten, die zum Bezug von Aktien berechtigen oder verpflichten, ausgegeben werden oder auszugeben sind. |
| (4) |
Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien an die Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft im Sinne des § 18 des Aktiengesetzes gemäß den Schuldverschreibungsbedingungen zu liefern oder sie den Gläubigern der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen in dem Umfang zu gewähren, in dem sie nach Ausübung des Wandlungs- und/oder Optionsrechts oder der Erfüllung der Wandlungs- und/oder Optionspflicht ein Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft hätten. Dabei ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. |
| (5) |
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft aus Belegschaftsaktienprogrammen zu verwenden, indem die eigenen Aktien unter diesen Belegschaftsaktienprogrammen bezugsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Erwerb angeboten oder übertragen werden. Dabei ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. |
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| d) |
Alle vorstehenden Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung der erworbenen eigenen Aktien können ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften im Sinne des § 18 des Aktiengesetzes oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. |
In Bezug auf die vorstehende Ermächtigung erstattet der Vorstand den in Abschnitt III dieser Einladung enthaltenen Bericht. Der Bericht ist außerdem unter www.rwe.com/hv veröffentlicht und ist dort auch während der Hauptversammlung zugänglich.
II. Weitere Angaben und Hinweise
| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
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Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 743.841.217 Stück Aktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl schließt auch die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien mit ein, aus denen der Gesellschaft gemäß § 71b des Aktiengesetzes keine Rechte zustehen.
| 2. |
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
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Der Vorstand der RWE Aktiengesellschaft hat gemäß § 118a Absatz 1 Satz 1 des Aktiengesetzes i. V. m. § 14 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft vorgesehen, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Der Aufsichtsrat der RWE Aktiengesellschaft hat dieser Entscheidung zugestimmt. Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Versammlungsleiters, der Mitglieder des gesamten Vorstands und des gesamten Aufsichtsrats, des mit der Niederschrift beauftragten Notars und der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft am RWE Platz 1, 45141 Essen, statt. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
| 3. |
Online-Service, elektronische Zuschaltung und Übertragung der Hauptversammlung
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Die Gesellschaft hat unter www.rwe.com/hv einen Online-Service für die Hauptversammlung eingerichtet. Ordnungsgemäß angemeldete und legitimierte Aktionäre (siehe zur Anmeldung nachstehend Ziffer 4.) oder deren Bevollmächtigte können sich über den Online-Service elektronisch zur Hauptversammlung zuschalten und Aktionärsrechte ausüben.
Für den Zugang zum Online-Service bedarf es der Informationen auf der Teilnahmekarte, die die Aktionäre nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erhalten. Bevollmächtigte erhalten eine eigene Teilnahmekarte, mit der sie sich über den Online-Service elektronisch zur Hauptversammlung zuschalten können (siehe zur Bevollmächtigung nachstehend Ziffer 6.).
Über den Online-Service können Aktionäre und ihre Bevollmächtigten die gesamte Hauptversammlung am 30. April 2026 ab 10:00 Uhr (MESZ) live mit Bild und Ton verfolgen. Die gesamte Hauptversammlung wird außerdem für die interessierte Öffentlichkeit über das Internet unter www.rwe.com/hv übertragen.
| 4. |
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung (durch elektronische Zuschaltung) und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 23. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der Anschrift
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RWE Aktiengesellschaft c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg |
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oder per E-Mail an: hv-service.rwe@adeus.de |
bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre müssen außerdem die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform erstellten Nachweises durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut oder eines Nachweises gemäß § 67c Absatz 3 des Aktiengesetzes, dass sie zu Geschäftsschluss, d. h. 24:00 Uhr (MESZ), des 8. April 2026 („Nachweisstichtag“) Aktionär der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Anschrift spätestens am 23. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Der Umfang des Stimmrechts ergibt sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechteausübung ermächtigen lassen.
Aktionäre, die rechtzeitig eine Teilnahmekarte für die Ausübung des Stimmrechts bei ihrem depotführenden Institut angefordert haben, brauchen in der Regel nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
| 5. |
Stimmrechtsausübung durch Briefwahl
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Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl ausüben. Voraussetzung ist die fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen.
Vor und während der Hauptversammlung spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt können Briefwahlstimmen über den Online-Service unter www.rwe.com/hv abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Alternativ kann für die Briefwahl das mit der Teilnahmekarte übersandte Formular „Briefwahl und Stimmrechtsvertretung“ verwendet werden. Briefwahlstimmen in Papierform sind an die oben unter Ziffer 4 genannte Anschrift zu übermitteln, wo sie spätestens bis zum 28. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), eingegangen sein müssen.
Briefwahlstimmen, die per E-Mail an
übermittelt werden, müssen spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt eingegangen sein.
| 6. |
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
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Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder eine sonstige Person, ausüben lassen. Voraussetzung ist die fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Aktionäre werden gebeten, hierfür den Online-Service unter www.rwe.com/hv zu nutzen.
Sonderregelungen können für Vollmachten an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und andere gemäß § 135 Absatz 8 des Aktiengesetzes gleichgestellte Personen bestehen. Aktionäre werden gebeten, sich hinsichtlich dieser Anforderungen mit dem jeweils zu Bevollmächtigenden abzustimmen.
Auch Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch (Unter-)Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Für die Rechteausübung über den Online-Service unter www.rwe.com/hv werden den Bevollmächtigten eigene Teilnahmekarten übersandt, die die für den Zugang zum Online-Service erforderlichen Informationen enthalten. Die Bevollmächtigung sollte daher möglichst frühzeitig erfolgen, um einen rechtzeitigen Zugang der Teilnahmekarte bei den Bevollmächtigten zu ermöglichen.
Die Gesellschaft hat Bettina Haider-Giangreco und Johannes Rehahn, beide RWE Aktiengesellschaft, als Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft benannt. Aktionäre, die sich bei der Ausübung des Stimmrechts durch die Stimmrechtsvertreter vertreten lassen möchten, müssen diesen eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können vor und während der Hauptversammlung spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt über den Online-Service unter www.rwe.com/hv erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Alternativ kann den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern unter Verwendung des hierfür mit der Teilnahmekarte übersandten Formulars „Briefwahl und Stimmrechtsvertretung“ Vollmacht und Weisungen erteilt werden. Vollmachten und Weisungen in Papierform sind an die oben unter Ziffer 4 genannte Anschrift zu übermitteln, wo sie spätestens bis zum 28. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), eingegangen sein müssen.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter, die per E-Mail an
übermittelt werden, müssen spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt eingegangen sein.
| 7. |
Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT
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Intermediäre können die Anmeldung zur Hauptversammlung, den Nachweis des Anteilsbesitzes sowie die Vollmachts- und Weisungserteilung gemäß § 67c des Aktiengesetzes auch über die SWIFT-Adresse
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BIC: ADEUDEMMXXX (Instruktionen gemäß ISO 20022) |
an die Gesellschaft übermitteln. Für die Verwendung der SWIFT-Kommunikation ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Anmeldungen und Nachweise des Anteilsbesitzes über SWIFT müssen der Gesellschaft spätestens am 23. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Enrolment Market Deadline) zugehen. Vollmacht- und Weisungserteilungen über SWIFT müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 29. April 2026, 12:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Vote Market Deadline) zugehen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet sein und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 30. März 2026, 24:00 Uhr (MESZ).
Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten (vgl. § 122 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. § 122 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes).
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Anschrift zu übermitteln:
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RWE Aktiengesellschaft Legal, Compliance & Insurance (CEJ-C) RWE Platz 1 45141 Essen |
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oder in elektronischer Form gemäß § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuches per E-Mail an: HV2026@rwe.com |
| 9. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge
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Jeder Aktionär hat gemäß §§ 126, 127 des Aktiengesetzes das Recht, mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens 15. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen und Wahlvorschläge zu Tagesordnungspunkt 5 (Wahl der Prüfer für Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung) zu unterbreiten. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind an folgende Anschrift zu übersenden:
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RWE Aktiengesellschaft Legal, Compliance & Insurance (CEJ-C) RWE Platz 1 45141 Essen |
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oder per E-Mail an: HV2026@rwe.com |
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Zugänglich zu machende Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, die der Gesellschaft fristgerecht zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.rwe.com/hv veröffentlicht.
Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die gemäß § 126 oder § 127 des Aktiengesetzes zugänglich zu machen sind, gelten als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Das Stimmrecht zu diesen Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen können ordnungsgemäß angemeldete und legitimierte Aktionäre über den Online-Service unter www.rwe.com/hv ausüben. Wenn der den Gegenantrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und legitimiert ist, muss der Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag in der Versammlung nicht behandelt werden.
Das Recht elektronisch zugeschalteter Aktionäre, in der Versammlung im Wege der Videokommunikation Gegenanträge zu stellen und Wahlvorschläge zu unterbreiten, bleibt unberührt.
| 10. |
Stellungnahmen von Aktionären
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Jeder ordnungsgemäß zur Versammlung angemeldete Aktionär hat gemäß § 130a Absätze 1 bis 4 des Aktiengesetzes das Recht, bis spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens 24. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen.
Stellungnahmen sind in Textform und ausschließlich über den Online-Service unter www.rwe.com/hv zu übermitteln. Der Umfang einer Stellungnahme darf 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) nicht überschreiten.
Fristgerecht eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens 25. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), im Online-Service zugänglich gemacht. Der Aktionär erklärt sich mit Einreichung der Stellungnahme damit einverstanden, dass die Zugänglichmachung unter Nennung seines Namens erfolgt.
Die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen begründet keine Möglichkeit zur Vorabeinreichung von Fragen nach § 131 Absatz 1a des Aktiengesetzes. Etwaige in Stellungnahmen enthaltene Fragen werden daher in der virtuellen Hauptversammlung nicht beantwortet, es sei denn, sie werden im Wege der Videokommunikation in der Hauptversammlung gestellt. Auch in Stellungnahmen enthaltene Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung werden nicht berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert angegebenen Wegen einzureichen beziehungsweise zu stellen oder zu erklären.
Jeder elektronisch zu der Versammlung zugeschaltete Aktionär hat gemäß § 130a Absätze 5 und 6 des Aktiengesetzes in der Versammlung ein Rederecht im Wege der Videokommunikation. Eine entsprechende Bild- und Tonübertragung muss durch den Aktionär gewährleistet werden. Bestandteil des Redebeitrags dürfen auch Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 des Aktiengesetzes und Auskunftsverlangen nach § 131 des Aktiengesetzes sein.
Über den Online-Service unter www.rwe.com/hv können die Aktionäre ab Beginn der Hauptversammlung über die hierfür vorgesehene Schaltfläche ihren Redebeitrag anmelden. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Technische Mindestvoraussetzung für Redebeiträge im Wege der Videokommunikation sind ein internetfähiges Endgerät mit Kamera und Mikrofon, auf die vom Browser aus zugegriffen werden kann sowie eine stabile Internetverbindung. Eine weitere Installation von Softwarekomponenten oder Apps auf den Endgeräten ist nicht erforderlich. Weitere Hinweise zur Videokommunikation finden Sie unter www.rwe.com/hv.
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 des Aktiengesetzes auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Der Versammlungsleiter kann festlegen, dass das Auskunftsrecht in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation ausgeübt werden darf. Er beabsichtigt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Fragen, die vor oder während der Hauptversammlung auf anderem Weg gestellt werden, werden nicht berücksichtigt.
Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 des Aktiengesetzes näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Eine Darstellung der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet sich unter www.rwe.com/hv.
| 13. |
Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll
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Elektronisch zu der Versammlung zugeschaltete Aktionäre können gemäß § 118a Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 i. V. m. § 245 des Aktiengesetzes im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären. Widerspruch kann über den Online-Service unter www.rwe.com/hv ab dem Zeitpunkt der Eröffnung der Hauptversammlung bis zu deren Ende erklärt werden.
| 14. |
Sonstige Veröffentlichungen und ergänzende Informationen
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Diese Einladung zur Hauptversammlung, alle zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen, weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 130a, 131 Absatz 1, 118a Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 i. V. m. § 245 des Aktiengesetzes sowie ergänzende Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rwe.com/hv abrufbar. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
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Hinweise zum Datenschutz
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Im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft werden personenbezogene Daten verarbeitet. Einzelheiten dazu finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rwe.com/hv/datenschutz.
III. Berichte und weitere Informationen zu Punkten der Tagesordnung
Bericht des Vorstands zur Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien (zu Punkt 7 der Tagesordnung)
Der Hauptversammlung wird unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagen, die Gesellschaft zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu ermächtigen. Der Vorstand soll für den Zeitraum von zwei Jahren, also bis zum 29. April 2028, ermächtigt werden, Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung zu erwerben, einzuziehen und/oder zu verwenden.
Der Erwerb soll über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Kaufangebot möglich sein. Dadurch wird der Gesellschaft größere Flexibilität eingeräumt. Der aktienrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist dabei zu beachten. Der Erwerb über die Börse erfasst den Erwerb in allen Marktsegmenten im In- und Ausland, in denen ein Börsenpreis zustande kommt. Für das öffentliche Kaufangebot gelten die folgenden Maßgaben: Sofern ein Kaufangebot überzeichnet ist, soll die Zuteilung nach dem Verhältnis der Beteiligungen der andienenden Aktionäre zueinander erfolgen. Die Möglichkeit zur kaufmännischen Rundung dient der Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien. Insoweit kann die Anzahl der von einzelnen andienenden Aktionären zu erwerbenden Aktien so gerundet werden, dass abwicklungstechnisch der Erwerb ganzer Aktien dargestellt werden kann. Außerdem soll es möglich sein, eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Stück angedienter Aktien je Aktionär) vorzusehen. Diese Möglichkeit dient insbesondere dazu, kleine Restbestände zu vermeiden.
Der Vorstand soll durch die Hauptversammlung ermächtigt werden, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die vorgeschlagene Ermächtigung sieht dabei entsprechend § 237 Absatz 3 Nummer 3 des Aktiengesetzes vor, dass der Vorstand die Aktien auch ohne Kapitalherabsetzung einziehen kann. Durch Einziehung der Aktien ohne Kapitalherabsetzung erhöht sich der anteilige Betrag der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft. Der Vorstand wird insoweit ermächtigt, die Satzung hinsichtlich der sich verändernden Anzahl der Stückaktien anzupassen.
Die Gesellschaft soll darüber hinaus in die Lage versetzt werden, die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben oder Anteilen an Unternehmen anzubieten. Eigene Aktien sind als Akquisitionswährung ein wichtiges Instrument. Für die Gesellschaft können sie eine günstige Finanzierungsmöglichkeit darstellen. Von Veräußerern werden sie vielfach als Gegenleistung verlangt. Mit der entsprechenden Ermächtigung soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, Akquisitionen, bei denen die Gegenleistung ganz oder teilweise in Aktien besteht, schnell und flexibel durchführen zu können, insbesondere ohne die zeitlich häufig nicht mögliche Befassung der Hauptversammlung. Die Verwendung eigener Aktien für Akquisitionen hat für die Altaktionäre zudem den Vorteil, dass ihr Stimmrecht im Vergleich zu der Situation vor Erwerb der eigenen Aktien durch die Gesellschaft nicht verwässert wird. Zurzeit gibt es keine konkreten Akquisitionsvorhaben, für die eigene Aktien verwendet werden sollen.
§ 71 Absatz 1 Nummer 8 Satz 4 des Aktiengesetzes gestattet es dem Vorstand, die erworbenen eigenen Aktien über die Börse zu veräußern. Darüber hinaus soll die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigen, die erworbenen eigenen Aktien durch ein Angebot an alle Aktionäre oder in anderer Weise zu veräußern.
Die Gesellschaft soll in der Lage sein, unter den Voraussetzungen des § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts anders als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre gegen Barzahlung zu veräußern. Damit soll es der Gesellschaft insbesondere ermöglicht werden, kurzfristig Aktien der Gesellschaft auszugeben. Die vorgeschlagene Ermächtigung dient damit der Sicherung einer dauerhaften und angemessenen Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft. Voraussetzung ist, dass der Veräußerungspreis den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung nicht wesentlich im Sinne des § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unterschreitet. Der Vorstand wird einen eventuellen Abschlag vom Börsenpreis nach den zum Zeitpunkt der Platzierung vorherrschenden Marktbedingungen möglichst niedrig bemessen. Der auf die zu veräußernden Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Auf diese Höchstgrenze werden Aktien angerechnet, die (i) während der Laufzeit dieser Ermächtigung anderweitig unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes ausgegeben werden oder (ii) die zur Bedienung von während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes begebenen Rechten, die zum Bezug von Aktien berechtigen oder verpflichten, ausgegeben werden oder auszugeben sind. Durch die Begrenzung der Zahl der zu veräußernden Aktien und die Verpflichtung zur Festlegung des Veräußerungspreises der neuen Aktien nahe am Börsenkurs werden die Aktionäre vor einer Wertverwässerung ihrer Anteile angemessen geschützt. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die von der Gesellschaft zu erzielende Gegenleistung angemessen ist.
Sofern Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen bestehen, kann es sinnvoll sein, die sich aus solchen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ergebenden Rechte auf den Bezug von Aktien nicht durch eine Kapitalerhöhung, sondern ganz oder teilweise durch eigene Aktien zu bedienen. Deshalb wird eine entsprechende Verwendung der erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts vorgesehen. Bei der Entscheidung darüber, ob eigene Aktien geliefert werden oder ein bedingtes oder genehmigtes Kapital ausgenutzt wird, wird der Vorstand die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre sorgfältig abwägen.
Soweit eigene Aktien im Wege des Angebots an alle Aktionäre veräußert oder im Fall einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht ausgegeben werden, soll die Möglichkeit bestehen, den Inhabern von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft in dem Umfang einzuräumen, in welchem sie nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts oder der Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflicht solche Bezugsrechte hätten. Der darin liegende Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre hat den Vorteil, dass der Wandlungs- oder Optionspreis für die bereits ausgegebenen Wandel- oder Optionsanleihen nicht zum Zweck des Verwässerungsschutzes ermäßigt werden muss, so dass der Gesellschaft in diesem Fall bei Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte oder bei Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten insgesamt mehr Mittel zufließen. Der Vorstand wird über die Ausübung der vorgeschlagenen Ermächtigung und die Verwendung erworbener eigener Aktien im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens entscheiden.
Die Gesellschaft soll weiterhin in die Lage versetzt werden, unter Ausschluss des Bezugsrechts eigene Aktien zur Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft aus Belegschaftsaktienprogrammen zu verwenden, indem die erworbenen eigenen Aktien unter diesen Belegschaftsaktienprogrammen bezugsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Erwerb angeboten oder übertragen werden. Die Nutzung eigener Aktien hat den Vorteil, dass sie kostengünstig und wenig aufwändig ist. Sie erhöht außerdem die Flexibilität der Gesellschaft. Zudem erlaubt es die Nutzung erworbener eigener Aktien, das sonst unter Umständen bestehende Kursrisiko zu kontrollieren und vermeidet einen ansonsten eintretenden Verwässerungseffekt.
Der Vorstand wird in der jeweils nächsten Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigung berichten.
Essen, im März 2026
RWE Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Sämtliche Bezeichnungen gelten gleichermaßen wertschätzend für alle Geschlechter (m/w/d).
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2290614 12.03.2026 CET/CEST
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| 12.03.2026 | Markus Hill | www.fondsboutiquen.de: Impact Investing & Private Markets – Family Offices & Institutionelle, Infrastruktur, Private Equity, Private Debt, Digital Assets, Ökosystem Frankfurt (Christian Hommens)
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Emittent / Herausgeber: Markus Hill
/ Schlagwort(e): Fonds/Konferenz
www.fondsboutiquen.de: Impact Investing & Private Markets – Family Offices & Institutionelle, Infrastruktur, Private Equity, Private Debt, Digital Assets, Ökosystem Frankfurt (Christian Hommens)
12.03.2026 / 15:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
FINANZPLATZ FRANKFURT & DIALOG: Impact Investing & Private Markets – Family Offices & Institutionelle, Infrastruktur, Private Equity, Private Debt, Digital Assets, Ökosystem Frankfurt & MORE – Veranstaltung (INTERVIEW – Christian Hommens, Smart Bridges GmbH)
Impact Investing ist mehr als ein Etikett. Gerade in den Private Markets wird Wirkung zunehmend zur strategischen Kategorie – für Family Offices ebenso wie für institutionelle Investoren. Markus Hill spricht für FINANZPLATZ-FRANKFURT-MAIN.DE mit Christians Hommens über die kritischen Erfolgsfaktoren in diesem Investmentsegment und über die Bedeutung des fachlichen Dialogs zwischen Experten. Impact Messung, Impact Infrastructure, Private Equity, Sustainibility & Investing, Private Debt – diese und andere Themen bilden die Grundlage für den Gedankenaustausch im März im Rahmen einer Fachkonferenz (SMART IMPACT INVESTING & PRIVATE MARKETS). Unterstrichen wird die Bedeutung des Ökosystems Frankfurt für Themen wie Investment, Entscheidung und Regulierung in diesen Bereichen. Hill: Impact Investing gilt oft als „nice to have“. Wo sehen Sie heute einen echten strukturellen Wandel – gerade in den Private Markets?
Christian Hommens, Smart Bridges GmbH & Markus Hill Finanzplatz Frankfurt Hommens: Impact Investing entwickelt sich klar vom Zusatzthema zur strategischen Kernfrage. In den Private Markets erkennen Family Offices und institutionelle Investoren zunehmend, dass langfristige Rendite, Resilienz und Wirkung zusammengehören. Infrastruktur, Private Equity oder Private Credit ermöglichen es, Kapital gezielt einzusetzen – mit messbarem Impact und gleichzeitigem Wertschöpfungspotenzial. Wirkung wird damit zum Qualitätsmerkmal, nicht zum Kompromiss. Hill: Wo scheitern Investoren in der Praxis – und warum lohnt sich der Austausch bei Smart Bridges? Hommens: Schwer zu sagen, aber drei Punkte sehen wir immer wieder: fehlende Impact-Messbarkeit, unklare Governance-Strukturen und begrenzter Zugang zu überzeugendem Dealflow. Genau hier setzt unser Forum an. Wir bringen Investoren, Praktiker und Lösungsanbieter zusammen – nicht theoretisch, sondern praxisnah, interaktiv und auf Augenhöhe. Hill: Welche Themen stehen konkret im Fokus der beiden Tage? Hommens: Von Impact-Messung über soziale Wirkung bis hin zu Impact Infrastructure. Und natürlich werden Private Equity und Sustainable Portfolio Design genauer betrachtet – ergänzt durch Themen wie Private Credit, Infrastruktur, regulatorische Anforderungen und neue Strukturierungsmodelle. Immer mit Blick auf die Frage: Wie lässt sich Wirkung sinnvoll in Portfolios integrieren, ohne die Performance aus dem Blick zu verlieren? Hill: Warum ist Frankfurt/Hessen der richtige Ort – und warum gerade jetzt? Hommens: Frankfurt und Hessen vereinen Kapital, Entscheidungskompetenz und regulatorische Nähe. In einem Umfeld zunehmender Unsicherheit suchen Investoren nach Orientierung und langfristigen Lösungen. Die Verbindung von Impact Investing und Private Markets ist dafür hochrelevant – und unsere Region der ideale Ort für diesen Dialog. Hill: Vielen Dank für das Gespräch. Ich freue mich auf den Fireside Chat am 17.2.2026 („Family Offices & Stiftungen“, Impact Investing) und auf die Gespräche vor Ort.
Information zur Veranstaltung: SMART IMPACT INVESTING EXCELLENCE FORUM
Information zur Veranstaltung: „PRIVATE MARKETS EXCELLENCE FORUM“Dialog & Information:FINANZPLATZ FRANKFURT AM MAIN auf LINKEDIN – KANALFINANZPLATZ FRANKFURT AM MAIN auf LINKEDIN – GRUPPEFONDSBOUTIQUEN auf LINKEDIN – KANALFINANZPLATZ-FRANKFURT-MAIN.DE, DACHLI-Region & FONDSBOUTIQUEN.DE (2026) – Themen, Interessen, Dialog (Auswahl & „Snapshots“)
25.2.2026, Frankfurt – „Finanzplatz Frankfurt am Main meets Wealthmanagement“
(Markus Hill – Moderation: Christian Neuhaus – FINVIA, Sven Karkossa – Capitell Vermögens-Management AG, Noel Zeh – Wunderland Capital)
26.2.2026, Frankfurt – „Forum für Digitale Vermögenswerte (FDV)“
Redaktion – Themenspecial „Finanzplatz Frankfurt am Main meets Wealthmanagement & Digital Assets“
(Interviews / Gastbeiträge, “Support” & MORE: info: markus-hill.com)
17.3.2026, Frankfurt – Private Markets Excellence Forum – „Private Markets, Family Offices & Stiftungen – Due Diligence & Ausblick 2026”(Markus Hill – Fireside Chat: J. Paulo Dos Santos – Geschäftsführer, VIRATIO GmbH)Interview mit Christian Hommens – SMART IMPACT INVESTING & PRIVATE MARKETS
Frühjahr 2026 : Investorenstudie „Präferenzen institutioneller Investoren bei Immobilien & Alternative Investments“
(Markus Hill – Moderation, Podcast: Sebastian Thürmer, “artis & x” – Beispiel 2025)
16.4.2026 – „köln let’s talk“ – Bettina Timmler – Immobilien & Dialog
(Medienpartnerschaft)
12.5.2026, Frankfurt: „Value Investing & Rohstoffe & MORE“
(Markus Hill – Moderation & Kurzintro „Fondsboutiquen & USA-Formel“ – Alex J. Rauschenstein & Urs Marti, SIA FUNDS AG – FINANZPLATZ SCHWEIZ)
17.6.2026, Zürich: Insights – “Family Offices & Fondsboutiquen” – The Mountain Talks Summit – FUNDPLAT
(Vortrag – Markus Hill)
10.11.2026, Frankfurt: „Finanzplatz Frankfurt am Main meets Finanzplatz Liechtenstein“
(Markus Hill – Moderation – LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband: Panel & Vorträge) Input, Ideen & Anregungen zu den oben genannten Themen sind willkommen: info@markus-hill.com / +49 (0) 163 4616 179 VERWANDTE NACHRICHTENFINANZPLATZ FRANKFURT AM MAIN & FONDSBOUTIQUEN - Medienpartnerschaften, Programm, Moderation & MORE (PRIVATE MARKETS, DIGITAL ASSETS, WEALTH MANAGEMENT):
- INFRASTRUKTUR-INVESTMENTFORUM (22.1.2026, Fulda)
„Willkommen auf der Plattform, die Brücken schlägt – zwischen Kapital und kommunaler Verantwortung, zwischen Ideen und Umsetzung. Das Infrastruktur-Investmentforum bringt Menschen zusammen, die den Wandel aktiv gestalten wollen: Investoren, Vertreter kommunaler (Energie-) Unternehmen und politische Entscheidungsträger.
Im Mittelpunkt steht der gemeinsame Dialog – offen, partnerschaftlich und lösungsorientiert. Denn nur im Zusammenspiel von Finanzkraft, kommunaler Erfahrung und politischer Gestaltung entsteht die Grundlage für eine nachhaltige und zukunftssichere Energieinfrastruktur.
Mit inspirierenden Begegnungen, neuen Perspektiven und Raum für Vernetzung bietet das Forum einen einzigartigen Rahmen, um den Austausch gezielt zu fördern und gemeinsam Wege in eine klimaneutrale Zukunft zu entwickeln.“ https://www.infrastruktur-investmentforum.de/infrastruktur-investmentforum/
- FORUM FÜR DIGITALE VERMÖGENSWERTE (26.2.20256, Frankfurt)
„Das Forum für digitale Vermögenswerte (FDV) 2026 findet am 26. Februar 2026 zum zweiten Mal in Frankfurt statt und wird von Web3 Network und FINFOR organisiert. Dieses exklusive Event richtet sich an Berater vermögender Kunden, Investoren und Finanzexperten, die sich mit Bitcoin, Krypto-Assets und tokenisierten Vermögenswerten beschäftigen. Über 50 Experten und mehr als 200 Investoren diskutieren die neuesten Trends, regulatorische Rahmenbedingungen und Investitionsstrategien. Das Forum bietet eine einzigartige Gelegenheit für Networking und den Austausch über die Zukunft der digitalen Vermögensverwaltung.
Kostenfreie Teilnahme für Vermögensverwalter, Family Offices sowie Finanzberater (Berater vermögender Kunden und institutioneller Anleger).“
Event am Vorabend: FINANZPLATZ FRANKFURT MEETS WEALTH MANAGEMENT (25.2.2026)Forum für Digitale Vermögenswerte 2026 (FDV)
- SMART IMPACT INVESTING EXCELLENCE FORUM (16.3. – 17.3.2025, Frankfurt)
Auf dem Smart Impact Investing Excellence Forum diskutieren Experten aus Family Offices, institutionelle Anleger und Stiftungen Lösungen für die Herausforderungen einer sich immer verändernden Welt. Nachhaltigkeit und Verantwortung spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Lernen Sie von Keynotes, Investment Insights und aktuellen Praxisberichten, wie Sie Ihr Vermögen nachhaltig sichern und aufbauen können. Entdecken Sie innovative Lösungen für eine zukunftsfähige und verantwortungsvolle Investmentstrategie. Nutzen Sie die Chance, sich mit anderen Experten auszutauschen und von ihren Erfahrungen zu profitieren. https://www.smart-bridges.com/excellence-forum/smart-impact-investing/#ueberblick
- PRIVATE MARKETS EXCELLENCE FORUM (16.3. – 17.3.2025, Frankfurt)
Auf dem Private Markets Excellence Forum diskutieren Experten aus Family Offices, institutionellen Anlegern und Stiftungen. Private Markets und die verantwortungsvolle Allokation in die Anlageklassen Private Equity, Private Credit, Infrastruktur, Real Assets und Immobilien spielen eine wichtige Rolle.
Erfahren Sie in Keynotes, Investment Insights und aktuellen Praxisberichten, wie Sie Ihr Vermögen stabil und wachstumsorientiert sichern und aufbauen können. https://www.smart-bridges.com/excellence-forum/private-markets-excellence-forum/#ueberblickEXKURS: Zusatzinformation zum Thema „Veranstaltungen“ & Finanzplatz FrankfurtFINANZPLATZ FRANKFURT meets PRIVATE MARKETS (Fulda & Frankfurt), Family Offices, Kommunen, Energiewende, INSTITUTIONELLE INVESTOREN, Private Equity, Due Diligence & Asset Management-Expertise & MORE --- LinkedIn-Gruppe Finanzplatz Frankfurt am Main:
1. Das Thema Energiewende lässt sich mit dem Bereich Family Offices, Venture Capital & Startup-Ökosystem Frankfurt inhaltlich verbinden, wenn man es nicht als reines Infrastruktur- oder ESG-Thema, sondern als Transformations- und Innovationsprozess betrachtet. Gerade die Diskussion an Schnittstellen lädt viele Akteure zum Dialog ein, nicht nur in Frankfurt. Idealerweise könnte sich im Laufe der Zeit eine Brücke schlagen lassen zwischen kommunalen Herausforderungen, Asset Managern und unternehmerischen Kapital. Dieses Segment findet sich derzeit im Aubau, wir freuen uns auf die Diskussion in Fulda am 22.1.2025.
Input, Ideen und Anregungen zun Panel "Die Finanzierung der Energiewende" & Due Diligence "Investmentansätze" sind willkommen. Wir freuen uns auf die Diskussion mit folgenden Panelisten: Holger Pfleger (FOM Invest), Michael Teigeler (Stadtwerke Heidelberg), Dr. Jörg Christen (Hochschule Mainz) Hans-Christian Fröhlich (Stadtrat Ingelheim).
Kontakt (Input): info@markus-hill.com / +49 (0) 163 4616 179
(Information - Veranstaltung "Infrastruktur-Investmentforum" - Hans-Christian Fröhlich & Jürgen Scharfenorth - am 22.1.2026, Fulda - SIEHE KOMMENTARFELD).
INFORMATION / ANMELDUNG ZUR KONFERENZ "INFRASTRUKTUR-INVESTMENT-FORUM":
Panem Consulting – Ihre Geschäftsentwicklungspartner
"FINANZPLATZ FRANKFURT & HESSEN: Fondsboutiquen, kommunale Investitionen, Frankfurt, Impulse für einen neuen Dialog & FAMILY OFFICES und VENTURE CAPITAL, Forum für digitale Vermögenswerte – FDV (Markus Hill)
„Man hört nur die Fragen, auf die man vorbereitet ist“ (Goethe). In Gesprächen mit Fondsboutiquen, institutionellen Investoren und Akteuren am Finanzplatz Frankfurt taucht zunehmend ein Thema auf, das bisher erstaunlich wenig Aufmerksamkeit erhält: Welche Rolle können spezialisierte Asset Manager bei der Finanzierung kommunaler Investitionen spielen? Die Ausgangslage ist bekannt: Kommunen müssen gleichzeitig Energiewende, Digitalisierung, Infrastrukturmodernisierung und soziale Projekte vorantreiben – oftmals unter engen Budgetvorgaben. Der Kapitalbedarf wächst, während traditionelle Finanzierungswege nicht immer ausreichen. Wer sollte vielleicht mit wem sprechen?" (LINK ZUM BEITRAG IM KOMMENTARFELD).
INFORMATION / ANMELDUNG ZUR KONFERENZ "DIGITALES FORUM FÜR VERMÖGENSWERTE" (26.2.2025) & "FINANZPLATZ FRANKFURT MEETS WEALTH MANAGEMENT" (25.2.2026):
Forum für Digitale Vermögenswerte 2026 (FDV)
2. SMART IMPACT INVESTING & PRIVATE MARKETS am 16.3. & 17.3.2026: Wir freuen uns über die Unterstützung bei Panel (MH, Private Equity & MORE" & Medien) bei dieser Fachveranstaltung. (Information zu dem Format von Christian Hommens - SIEHE KOMMENTARFELD)
INFORMATION / ANMELDUNG ZUR KONFERENZ "SMART IMPACT INVESTING":
Smart Impact Investing Excellence Forum | Smart Bridges GmbH
INFORMATION / ANMELDUNG ZUR KONFERENZ "PRIVATE MARKETS":
Private Markets Excellence Forum | Smart Bridges GmbH
3. LinkedIn Gruppe FINANZPLATZ FRANKFURT AM MAIN:
FINANZPLATZ FRANKFURT AM MAIN
Vielen Dank an die Teilnehmer & Sponsoren der Veranstaltungen, EIN FROHES NEUES JAHR! Markus Hill
PS: Wir freuen uns auf das Wiedersehen mit Alex J. Rauchenstein / Strategic Investment Advisors Group (SIA) beim FONDS professionell KONGRESS, Mannheim, 28.1. - 29.1.2026 & auf den Gedankenaustausch (Fondsboutiquen & USA-Formel - Kurzintro durch Markus Hill) mit Fondsselektoren.
INFORMATION / ANMELDUNG ZUR KONFERENZ "FONDS PROFESSIONELL KONGRESS":
FONDS professionell KONGRESS 2026 - Mannheim
LINK ZUM ORIGINAL-BEITRAG AUF LINKEDIN:
Posten | Feed | LinkedIn EXKURS: Finanzplätze, Fondsboutiquen, Family Office, Frankfurt & Kultur - wofür interessiert sich Markus Hill in 2026? 1. Finanzplatz Frankfurt, Fondsboutiquen, Kommerz, Kultur & MORE - wir bedanken durch diese interessante Zusammenfassung von dritter Seiter („Snapshot“) durch Birgit Hass, FINFLUENCER CIRCLE.Warum sind uns die im „Snapshot“ genannten Formate, Interviews und fachlichen Impulse immer so wertvoll?Freude am Dialog, an Themen aus dem Bereich Kommerz & Kultur. Zudem unterstützen diese Aktivitäten auch die Kommunikation bei Spezialprojekten im Rahmen vom fachlichen Gedankenaustausch mit Investoren, Asset Management-Industrie, Presse und anderen Multiplikatoren. Mögliche Gebiete, welche sich über viele Jahre entwickelt haben: Fact-Finding-Mission, Due Diligence / Fondskonzepte / Research (Support – Studie „Alternative Investments, Immobilien & ESG“ – Sebastian Thürmer, Frankfurt – die Vorbereitungen für 2026 laufen) / Markteintritt, Seed Money (Feedback & „Machbarkeit“ inklusive Reality Check etc.), Financial Education. Kurzum: Diffusion von Wissen in einer Volkswirtschaft hilft vielen Marktteilnehmern, viele Investoren verfügen über exzellentes Knowhow und sind in der Regel stark an Vernetzung und fachlichem Gedankenaustausch interessiert. Das Profil von Birgit Hass war nicht vorher abgestimmt worden, unsere Interessen (MH Services-Team) wurden aber schon sehr gut „eingekreist“. Welche Themen sind von Interesse in 2026?
Private Markets, Family Offices & Stiftungen – Due Diligence von Fondskonzepten, Fondsboutiquen & Infrastrukturinvestments, Studie „Alternative Investments, Immobilien & ESG“ (Sebastian Thürmer) DACH-Region & Asset Management, Asset Management & KI, Value Investing, Ökosystem „Finanzplätze“ – Input, Ideen & Anregungen zu diesen Themenbereichen sind immer willkommen: info@markus-hill.com / +49 (0) 163 4616179 www.markus-hill.com LinkedIn-Kommentar von Birgit Hass:
„🔎 Im Focus: Markus Hill – Der Multiplikator, der Finanzplatz Frankfurt vernetzt und Investor Education vorantreibt
Heute richten wir den Blick auf einen Mann, der seit Jahren dort wirkt, wo Finanzmärkte, Menschen und Ideen zusammenkommen: Markus Hill.
Als Asset Management Consultant und Kopf hinter www.fondsboutiquen.de sowie www.finanzplatz-frankfurt-main.de ist er weit mehr als ein Beobachter der Branche. Er ist ein Connector – einer, der Themen findet, sortiert, zuspitzt und genau die Menschen zusammenbringt, die im Kapitalmarkt-Ökosystem miteinander sprechen sollten.
Seine Bühne: Frankfurt. Und Finanzplätze im allgemeinen.
Sein Stil: dialogorientiert, neugierig, meinungsstark – und immer mit Blick auf Praxis und Wirkung.
🧭 Finanzplatz Frankfurt – nicht als Kulisse, sondern als System
Markus Hill denkt „Finanzplatz“ nicht als Schlagwort, sondern als Netzwerk aus Akteuren, Formaten und Kompetenzzentren: Banken, Versicherer, Asset Manager, Fondsboutiquen, Family Offices, Wissenschaft, Verbände, Politik, Aufsicht – und die vielen kleinen, oft unterschätzten Veranstaltungsformate, in denen echte „Diffusion von Wissen“ passiert.
Genau dort setzt er an:
👉 Wissen sichtbar machen
👉 Kontroverse zulassen – ohne Lagerdenken
👉 Austausch ermöglichen – mit Struktur
💼 Fondsboutiquen, Family Offices & Asset Allocation – sein Spielfeld
Was Markus Hill auszeichnet: Er bewegt sich souverän in den Themen, die gerade für professionelle Anleger entscheidend sind – ohne Buzzword-Bingo, sondern mit Substanz.
Seine Themenwelt:
Investmentprozess & Manager Selection
Strategische und taktische Asset Allocation
Real Assets & Diversifikation
Alternative Investments, Renten & Risikomanagement
Family Offices, NextGen, Nachfolge & Governance
Stiftungen & Verantwortung im Portfoliomanagement
Behavioral Finance als Gegenmittel zu emotionalen Fehlentscheidungen
Und er macht daraus Formate: Panels, Diskussionsrunden, Interviews, Veranstaltungsreihen – oft mit dem Ziel, Investor Education nicht als Pflichtübung, sondern als echte Orientierungshilfe zu gestalten.
🎙️ Moderator, Kurator, Möglichmacher
In Hills Beiträgen spürt man einen Kern: Neugier als Prinzip. Er zitiert Goethe, Einstein oder Howard Marks – nicht zur Zierde, sondern als Einladung zum Denken.
Sein Mehrwert liegt genau hier: Er übersetzt Komplexität in Gesprächsanlässe – und Gesprächsanlässe in Netzwerkeffekte.
💬 Warum Markus Hill wichtig ist
Weil er zeigt, dass Finanzplatz-Arbeit nicht nur in Hochglanzformaten entsteht, sondern in kontinuierlichem Dialog.
Weil er Spezialisten sichtbar macht, die sonst unter dem Radar bleiben.
Weil er Bildung, Kapitalmarkt und Community verbindet – und damit Orientierung schafft in einem Umfeld, das für viele zunehmend unübersichtlich wird.
Markus Hill – eine Stimme, die Finanzmarkt-Themen nicht nur kommentiert, sondern vernetzt.
Schön, dass Du Teil unseres Finfluencer Circle-Ökosystems bist!“
(Zitat: LinkedIn – Birgit Hass, FINFLUENCER CIRLCE. 3.1.2026)
LINK ZUM ORIGINAL-BEITRAG "BIRGIT HASS, FINFLUENCER CIRCLE & Webseite FINFLUENCER CIRCLE 2. FONDSBOUTIQUEN.DE & FINANZPLATZ-FRANKFURT-MAIN.DE
a) Unabhängige Asset Manager (Fondsboutiquen) erfreuen sich einer großen Beliebtheit bei privaten und institutionellen Investoren. Unabhängig von der jeweiligen Asset-Klasse (Aktien, Renten, Immobilien etc.) und von der Produktverpackung (Publikumsfonds, Spezialfonds, AIF) punkten die stark unternehmerisch geprägten Asset Manager durch Unabhängigkeit (U), Spezialisierung (S) und Authentizität (A). Zumeist liegt keine Konzernbindung vor, man konzentriert sich auf eine beziehungsweise wenige Asset-Klassen, man hat Skin-in-the-Game: Authentizität bedeutet hier, dass viele dieser eigentümergeführten Häuser die Fonds (Private Label Fonds) mit eigenem Geld starten und dass die Unternehmer (Fondsinitiatoren) für Ihre Sache "brennen". Die unabhängige Seite www.fondsboutiquen.de diskutiert mit Freude die oben genannten Themenfelder und ist für Input, Ideen und Anregungen in diesem Marktsegment dankbar: www.fondsboutiquen.de / redaktion@fondsboutiquen.de & FONDSBOUTIQUEN-KANAL (LINKEDIN) & FONDSBOUTIQUEN-KANAL (YOUTUBE)
b) FRANKFURT AM MAIN bietet als Stadt immer wieder genügend Anlass zu Reibung und Politur. Einerseits wird vor dem Hintergrund von Themen wie Brexit, EZB-Politik und Finanzindustrie die Bedeutung des Wirtschaftsstandortes in den Vordergrund gestellt, andererseits wird der Stadt oft zu Unrecht eine mangelnde Attraktivität in den Bereichen wie Kultur und Lebensqualität unterstellt. Kontroverse Ansichten laden zum Dialog ein, so weit so gut. Unbestritten sind die Qualitäten Frankfurts als zentraler Standort und Multiplikator, wenn es um Themen wie Finanzkommunikation und Finanzindustrie-Events geht. Neben bekannten Formaten wie BVI Asset Management Konferenz, Institutional Money Congress oder Formaten wie Deutsches Eigenkapitalforum gibt es eine Vielzahl weniger bekannter, kleinerer Veranstaltungen. www.finanzplatz-frankfurt-main.de / redaktion@finanzplatz-frankfurt-main.de & FINANZPLATZ-FRANKFURT-AM-MAIN-KANAL (LINKEDIN)
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| 12.03.2026 | Roborock | Roborock wird laut IDC zur weltweiten Nr. 1 unter den intelligenten Reinigungsrobotern
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Roborock
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Roborock wird laut IDC zur weltweiten Nr. 1 unter den intelligenten Reinigungsrobotern
12.03.2026 / 14:30 CET/CEST
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BEIJING, 12. März 2026 /PRNewswire/ -- Roborock gab heute bekannt, dass es laut IDC Worldwide Quarterly Smart Vacuum Robotics Tracker, 2025 (1) zur weltweit führende Marke für intelligente Reinigungsroboter 2025 geworden ist. Diese Anerkennung spiegelt die technologische Führungsposition von Roborock und die beschleunigte globale Expansion in einer Branche wider, die derzeit in eine neue Entwicklungsphase eintritt, die durch ein wachsendes Produktportfolio gekennzeichnet ist. Betrachtet man die Zahl der Auslieferungen (5,8 Millionen im Jahr 2025) und den Marktanteil (17,7 %), so ist Roborock laut IDC selbst dann die Nummer 1, wenn man Unternehmen berücksichtigt, die Roboterstaubsauger, Roboterrasenmäher und andere Arten von Haushaltsrobotern anbieten. Was speziell die Roboterstaubsauger betrifft, so ist Roborock seit dem zweiten Halbjahr 2023 ununterbrochen die Nummer 1 in der IDC-Rangliste und wiederholt seinen Erfolg im zweiten Halbjahr 2025 mit einem Rekordmarktanteil von 27,0 %, womit der Anbieter im dritten Jahr in Folge die Nummer 1 unter den Roboterstaubsauger-Marken ist.  Roborock ist weltweit die Nummer 1 – und die Nummer 1 in wichtigen nationalen Märkten in Amerika, Europa und Asien. Die IDC-Analyse unterstreicht den sich beschleunigenden Wandel der globalen Wettbewerbsdynamik, der durch schnelle Produktweiterentwicklungen, KI-Entwicklung und den wachsenden Einfluss chinesischer Marken, die im Ausland expandieren, vorangetrieben wird. Vor diesem herausfordernden Hintergrund behauptete Roborock zum ersten Mal die führende Position bei den weltweiten Lieferungen und Marktanteilen nicht nur in der Kategorie Robotersauger, wie es seit 2023 der Fall ist sondern ist auch zum ersten Mal die Nummer 1 unter allen Wettbewerbern, die breitere Produktsortimente anbieten, die Roboterstaubsauger, Roboterrasenmäher und andere Haushaltsreinigungsprodukte umfassen.  Wenn man die Analyse speziell auf das Produktsegment der Staubsaugerroboter (Robot Vacuum Cleaner, RVC) eingrenzt, dominiert Roborock die IDC-Analyse von Quartal zu Quartal als Nummer 1 und erreicht seinen höchsten Marktanteil von 27,0 % in der zweiten Jahreshälfte 2025. IDC stellt außerdem fest, dass Roborock in wichtigen nationalen Märkten wie den USA (Americas), Deutschland (Europa) und Südkorea (Asien-Pazifik) auf Platz 1 rangiert, was die Stärke der globalen Marke Roborock und die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte über Kontinente, unterschiedliche Nutzerbedürfnisse, Haushaltstypen und Reinigungsgewohnheiten hinweg unterstreicht. Laut IDC stützt sich der Erfolg von Roborock auf technologische Vorteile, die Expansion nach Übersee und ein erweitertes Produktportfolio. Quelle: Global Home Cleaning Robot Market 2025: Chinese Brands Dominate as Lawn, Window, and Pool Robots Surge (1) Quellen: IDC Worldwide Quarterly Smart Vacuum Robotics Tracker, 2025Q4 IDC Worldwide Quarterly Pool Cleaning Robotics Tracker, 2025Q4 IDC Worldwide Quarterly Lawn Mower Robotics Tracker, 2025Q4 IDC Worldwide Quarterly Smart Vacuum Robotics Tracker, 2025Q4 Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2932414/Roborock__1_Smart_Robot_Cleaning_Brand.jpg Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2932415/Roborock__1_Smart_Robot_Cleaning_Brand_1.jpg Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2932416/Roborock__1_Smart_Robot_Cleaning_Brand_2.jpg Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2447318/Roborock_Logo_Horizontal_Lockup_RGB__Full_Color_Logo.jpg
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2290576 12.03.2026 CET/CEST
| noisin599309 |
| 12.03.2026 | Deutsche Bank AG | Deutsche Bank AG: Veröffentlichung gemäß § 50 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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Deutsche Bank AG: Veröffentlichung gemäß § 50 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
12.03.2026 / 14:19 CET/CEST
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Am 12. März 2026 hat die Deutsche Bank AG einen Bericht nach Form 20-F bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC eingereicht. Er ist auf der Webseite der Deutsche Bank AG unter https://www.db.com/ir/de/sec-berichte-zu-finanzergebnissen.htm verfügbar.
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2290558 12.03.2026 CET/CEST
| DE0005140008 |
| 12.03.2026 | Reply SpA | REPLY: Der Vorstand genehmigt den Entwurf für den Jahresabschluss 2025
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Reply SpA
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis/Quartalsergebnis
REPLY: Der Vorstand genehmigt den Entwurf für den Jahresabschluss 2025
12.03.2026 / 13:51 CET/CEST
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Alle wirtschaftlichen und finanziellen Indikatoren waren positiv:
- Der Konzernumsatz beläuft sich auf 2.483,6 Millionen Euro (2.300,5 Millionen Euro im Jahr 2024);
- das EBITDA beträgt 467,6 Millionen Euro (410,6 Millionen Euro im Jahr 2024);
- das EBIT liegt bei 391,7 Millionen Euro (330,4 Millionen Euro im Jahr 2024)
- der Jahresüberschuss der Gruppe beträgt 250,9 Millionen Euro (211,1 Millionen Euro im Jahr 2024)
Es wurde der Vorschlag genehmigt, eine Dividende von 1,35 Euro pro Aktie auszuschütten.
Der Vorstand von Reply S.p.A. [MTA, STAR: REY] hat heute den Entwurf des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 gebilligt, der der Hauptversammlung, die am 23. April 2026 in Turin stattfinden wird, zur Genehmigung vorgelegt werden wird.
Die Reply-Gruppe schloss das Jahr 2024 mit einem konsolidierten Umsatz von 2.483,6 Millionen Euro ab, was einem Wachstum von 8,0% gegenüber 2.300,5 Millionen Euro im Jahr 2024 entspricht.
Alle Indikatoren waren in diesem Zeitraum positiv. Das EBITDA der Gruppe belief sich auf 467,6 Millionen Euro, ein Anstieg von 13,9% gegenüber 410,6 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2024.
Das EBIT von Januar bis Dezember betrug 391,7 Millionen Euro, was einem Anstieg von 18,5% gegenüber 330,4 Millionen Euro im Jahr 2024 entspricht.
Der Jahresüberschuss der Gruppe belief sich auf 250,9 Millionen Euro. Im Jahr 2024 lag der entsprechende Wert bei 211,1 Millionen Euro.
Aufgrund der im Jahr 2025 erzielten Ergebnisse hat der Vorstand von Reply beschlossen, der nächsten Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,35 Euro pro Aktie vorzuschlagen, die am 20. Mai 2026 mit Ex-Tag 18. Mai 2026 (Record Date 19. Mai 2026) ausgezahlt werden soll.
Die Netto-Finanzposition der Gruppe zum 31. Dezember 2025 betrug plus 467,6 Millionen Euro (349,1 Millionen Eur zum 31. Dezember 2024). Die Nettofinanzposition zum 30. September 2025 belief sich auf plus 423,1 Millionen Euro.
„Das Jahr 2025 verlief für Reply sehr positiv“, erklärte Mario Rizzante, Chairman von Reply. „Trotz eines zunehmend schwierigen Marktes und eines von allgemeiner Unsicherheit geprägten makroökonomischen Umfelds sind wir gewachsen, gestützt durch die Solidität unseres Modells, das auf einem Netzwerk hochspezialisierter Unternehmen basiert, sowie durch unsere Fähigkeit, technologische Innovationen zu einem konkreten Mehrwert für Unternehmen zu machen.“
„Gemeinsam mit unseren Kunden“, so Mario Rizzante weiter, „haben wir daran gearbeitet, den Einsatz künstlicher Intelligenz zu industrialisieren und zu systematisieren, indem wir sie in bestehende Prozesse eingeführt oder unseren Kunden dabei geholfen haben, neue Marktsegmente und Angebote rund um sie herum zu entwickeln. Heute ist künstliche Intelligenz nicht länger nur eine zusätzliche „Ebene“, sondern die zentrale strukturelle Komponente, um die Unternehmensarchitekturen entworfen werden: Datenplattformen, Cloud- und Edge-Anwendungen, Automatisierungssysteme sowie Cybersicherheitsinfrastrukturen werden zunehmend in einem KI-zentrierten Design neu gedacht – oft sogar in Form nativer Agenten realisiert.
„In den letzten Monaten“, so Mario Rizzante abschließend, „haben wir eine solide Grundlage geschaffen, um den weiterhin äußerst wettbewerbsintensiven Marktbedingungen standhalten zu können. Die kürzlich geschlossenen Partnerschaften mit führenden LLM-Herstellern sowie unsere etablierten Beziehungen zu den weltweit wichtigsten Technologieunternehmen unterstreichen nicht nur unser beständiges Engagement, an der Spitze der Innovation zu stehen, sondern ermöglichen es den Unternehmen unserer Gruppe auch, eines der aktuell umfassendsten KI-Angebote für vertikale Unternehmensanwendungen auf den Markt zu bringen.“
Der für die Erstellung der Finanzberichte des Unternehmens verantwortliche Manager, Giuseppe Veneziano, erklärt gemäß Artikel 154 bis Absatz 2 des konsolidierten italienischen Finanzgesetzes, dass die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Buchführungsinformationen mit den dokumentierten Ergebnissen, Büchern und Buchhaltungsunterlagen übereinstimmen.
Reply [EXM, STAR: REY, ISIN: IT0005282865] ist spezialisiert auf die Entwicklung und Implementierung von Lösungen basierend auf neuen Kommunikationskanälen und digitalen Medien. Bestehend aus einem Netzwerk hoch spezialisierter Unternehmen unterstützt Reply die führenden europäischen Industriekonzerne in den Bereichen Telekommunikation und Medien, Industrie und Dienstleistungen, Banken und Versicherungen sowie öffentliche Verwaltungen bei der Definition und Entwicklung von Geschäftsmodellen, die durch die neuen Paradigmen von AI, Cloud Computing, Digital Media und Internet der Dinge ermöglicht werden. Die Dienstleistungen von Reply umfassen: Beratung, System Integration und Digital Services. www.reply.com
Ansprechpartner für die Medien
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f.zappelli@reply.com
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Ansprechpartner für Investor Relations
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Paolo Capitelli
p.capitelli@reply.com
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12 März, 2026
Diese Pressemitteilung ist eine Übersetzung, die italienische Version hat Vorrang.
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2290384 12.03.2026 CET/CEST
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Wacker Neuson SE
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Wacker Neuson SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
12.03.2026 / 13:49 CET/CEST
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2290540 12.03.2026 CET/CEST
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12.03.2026 / 13:17 CET/CEST
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2290508 12.03.2026 CET/CEST
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2290352 12.03.2026 CET/CEST
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12.03.2026 / 13:03 CET/CEST
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2290512 12.03.2026 CET/CEST
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2290510 12.03.2026 CET/CEST
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EDAG Engineering Group AG
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12.03.2026 / 13:00 CET/CEST
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2290506 12.03.2026 CET/CEST
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| 12.03.2026 | GSMA | [MWC 2026] GSMA veröffentlicht Spezifikationen für KI-Anruferlebnisse in nativen Anwendungen
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GSMA
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
[MWC 2026] GSMA veröffentlicht Spezifikationen für KI-Anruferlebnisse in nativen Anwendungen
12.03.2026 / 12:40 CET/CEST
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BARCELONA, Spanien, 12. März 2026 /PRNewswire/ -- Auf dem 5G Futures Summit, der von der GSMA während des MWC Barcelona 2026 veranstaltet wurde, veröffentlichte die GSMA das Whitepaper Gigauplink, Deterministic Latency, and Network Evolution for the Mobile AI Era. Das Whitepaper skizziert die Entwicklungs- und Evolutionstrends, Anwendungsszenarien und Geschäftsmodelle für native Sprachdienste der Betreiber in der Ära der mobilen KI. Darüber hinaus werden Spezifikationen für die Bewertung von KI-Anruferlebnissen erläutert, die Betreibern dabei helfen, sprachzentrierte Netze aufzubauen und das Nutzererlebnis bei Sprachdiensten deutlich zu verbessern.
 Das Whitepaper weist darauf hin, dass die mobile Kommunikation aufgrund der Synergie zwischen 5G-A und KI in das Zeitalter der mobilen KI eingetreten ist. Die Betreiber wandeln native Sprachdienste von herkömmlichen Sprachanrufen in KI-Sprachanrufe um. Durch die Integration von KI-Algorithmen und Rechenleistung in das native IMS-Sprachnetz entwickeln sich herkömmliche Sprachanrufe zu erweiterten Diensten und innovativen Anwendungen. Diese Entwicklung wird den Nutzern stabile, hochauflösende, visuelle, intelligente und effiziente Anruferlebnisse der nächsten Generation bieten. Neu aufkommende KI-Anrufdienste, wie z. B. immersive und interaktive KI-Anrufe, stellen neue Anforderungen an die Netzkonnektivität und KI-Funktionen. Dem Whitepaper zufolge ist die KI-basierte Geräuschunterdrückung eine typische Anwendung von KI für immersive Anrufe. Durch den Einsatz von KI-Algorithmen zur Unterdrückung von Umgebungsgeräuschen in verschiedenen Szenarien können Betreiber klarere native Anrufe liefern und den Nutzern ein intensiveres Erlebnis bieten. Die KI-basierten Algorithmen zur Geräuschreduzierung können in verschiedenen Szenarien eingesetzt werden, z. B. in Büros (Geräuschpegel > 40 dB), auf Straßen (Geräuschpegel > 60 dB) und auf Baustellen (Geräuschpegel > 80 dB), damit die Nutzer hochwertige Sprachdienste genießen können, ohne auf Endgeräte angewiesen zu sein. KI-gestützte Echtzeitübersetzung ist eine typische Anwendung für interaktive KI-Anrufe. Dank des Ausbaus der Sprachnetzkapazitäten werden die langjährigen Sprachbarrieren beseitigt. AI Calling kann bei Videogesprächen eine genaue Sprachtranskription oder -übersetzung in Echtzeit liefern, was Geschäftsleuten, die an internationalen Online-Konferenzen teilnehmen, Touristen, die ins Ausland reisen, und Menschen mit Hörbehinderungen sehr hilft. Wie im Whitepaper hervorgehoben wird, können Betreiber KI-Funktionen in native Sprachdienste integrieren, um das Geschäftsmodell zu verbessern und dem täglichen Telefonieren neuen Schwung zu verleihen. Die Nutzer können nach Bezahlung ihres Abonnements während herkömmlicher Anrufe von KI-gesteuerten erweiterten Funktionen profitieren, was es den Betreibern ermöglicht, die eindimensionale Monetarisierung des Datenverkehrs in eine mehrdimensionale Monetarisierung der Erfahrung umzuwandeln. In KI-Rufszenarien stellt die Messung der Nutzererfahrung eine neue Herausforderung für die Betreiber dar. Das Whitepaper definiert systematisch die Spezifikationen des Erfahrungsbewertungsmodells von AI Calling. Zusätzlich zu den drei Erlebnisindikatoren (QoE, QoS und Abdeckung) herkömmlicher HD-Sprachdienste werden drei weitere Indikatoren - KI-immersive Erlebnisse, KI-interaktive Erlebnisse und QoI - zu den Spezifikationen des Modells zur Erlebnisbewertung von KI-Anrufen hinzugefügt. Immersive Anrufe können das Nutzererlebnis bei einfachen Sprachanrufen erheblich verbessern. So werden beispielsweise das MOS und das SNR deutlich erhöht. Interaktive Anrufe erfordern die Ausstattung des Netzes mit neuen Interaktionskanälen und -funktionen, einschließlich Datenkanälen (DC) und Videokanälen (VC), die ein verbessertes Erlebnis bieten, z. B. Bildschirmfreigabe, Echtzeitübersetzung und Interaktion mit Agenten. QoI ist ein Schlüsselindikator für die Messung der Intelligenz des Sprachnetzes. Die Messung umfasst hochwertige KI-Modelle, flexibles KI-Management, KI-basierte Netzwerk-/Nutzerstatuserkennung und Entscheidungsfindung sowie umfassende KI-Servicefunktionen. Diese können eine grundlegende Netzsicherheit für die Verbesserung der Sprachqualität bieten. Die ITU hat ein Arbeitsprojekt mit dem Namen P.AI-MOS initiiert, um die Nutzererfahrungen mit multimodalen KI-Anwendungen zu bewerten, während die Vorschläge für Standards für KI-Ruferfahrungen noch in der Forschung sind. Um die Entwicklung des Erfahrungsbewertungsmodells zu beschleunigen, rufen die GSMA und ihre Partner aus der Branche zu gemeinsamen Anstrengungen auf, um Regeln festzulegen, die die wichtigsten Qualitätsindikatoren (KQIs) von KI-Anwendungen den wichtigsten Leistungsindikatoren (KPIs) von Netzwerken zuordnen. Diese Bemühungen zielen darauf ab, die Formulierung von Standards für die Erfahrung mit mobilen KI-Diensten zu beschleunigen und den Fortschritt der KI-Branche stärker zu unterstützen. Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2932226/image1.jpg
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2290500 12.03.2026 CET/CEST
| noisin014112 |
| 12.03.2026 | Markus Hill | www.fondsboutiquen.de: Impact Investing & Private Markets – Family Offices & Institutionelle, Infrastruktur, Private Equity, Private Debt, Digital Assets, Ökosystem Frankfurt (Christian Hommens)
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EQS-Media / 12.03.2026 / 12:33 CET/CEST
FINANZPLATZ FRANKFURT & DIALOG: Impact Investing & Private Markets – Family Offices & Institutionelle, Infrastruktur, Private Equity, Private Debt, Digital Assets, Ökosystem Frankfurt & MORE – Veranstaltung (INTERVIEW – Christian Hommens, Smart Bridges GmbH)
Impact Investing ist mehr als ein Etikett. Gerade in den Private Markets wird Wirkung zunehmend zur strategischen Kategorie – für Family Offices ebenso wie für institutionelle Investoren. Markus Hill spricht für FINANZPLATZ-FRANKFURT-MAIN.DE mit Christians Hommens über die kritischen Erfolgsfaktoren in diesem Investmentsegment und über die Bedeutung des fachlichen Dialogs zwischen Experten. Impact Messung, Impact Infrastructure, Private Equity, Sustainibility & Investing, Private Debt – diese und andere Themen bilden die Grundlage für den Gedankenaustausch im März im Rahmen einer Fachkonferenz (SMART IMPACT INVESTING & PRIVATE MARKETS). Unterstrichen wird die Bedeutung des Ökosystems Frankfurt für Themen wie Investment, Entscheidung und Regulierung in diesen Bereichen. Hill: Impact Investing gilt oft als „nice to have“. Wo sehen Sie heute einen echten strukturellen Wandel – gerade in den Private Markets?
Christian Hommens, Smart Bridges GmbH & Markus Hill Finanzplatz Frankfurt Hommens: Impact Investing entwickelt sich klar vom Zusatzthema zur strategischen Kernfrage. In den Private Markets erkennen Family Offices und institutionelle Investoren zunehmend, dass langfristige Rendite, Resilienz und Wirkung zusammengehören. Infrastruktur, Private Equity oder Private Credit ermöglichen es, Kapital gezielt einzusetzen – mit messbarem Impact und gleichzeitigem Wertschöpfungspotenzial. Wirkung wird damit zum Qualitätsmerkmal, nicht zum Kompromiss. Hill: Wo scheitern Investoren in der Praxis – und warum lohnt sich der Austausch bei Smart Bridges? Hommens: Schwer zu sagen, aber drei Punkte sehen wir immer wieder: fehlende Impact-Messbarkeit, unklare Governance-Strukturen und begrenzter Zugang zu überzeugendem Dealflow. Genau hier setzt unser Forum an. Wir bringen Investoren, Praktiker und Lösungsanbieter zusammen – nicht theoretisch, sondern praxisnah, interaktiv und auf Augenhöhe. Hill: Welche Themen stehen konkret im Fokus der beiden Tage? Hommens: Von Impact-Messung über soziale Wirkung bis hin zu Impact Infrastructure. Und natürlich werden Private Equity und Sustainable Portfolio Design genauer betrachtet – ergänzt durch Themen wie Private Credit, Infrastruktur, regulatorische Anforderungen und neue Strukturierungsmodelle. Immer mit Blick auf die Frage: Wie lässt sich Wirkung sinnvoll in Portfolios integrieren, ohne die Performance aus dem Blick zu verlieren? Hill: Warum ist Frankfurt/Hessen der richtige Ort – und warum gerade jetzt? Hommens: Frankfurt und Hessen vereinen Kapital, Entscheidungskompetenz und regulatorische Nähe. In einem Umfeld zunehmender Unsicherheit suchen Investoren nach Orientierung und langfristigen Lösungen. Die Verbindung von Impact Investing und Private Markets ist dafür hochrelevant – und unsere Region der ideale Ort für diesen Dialog. Hill: Vielen Dank für das Gespräch. Ich freue mich auf den Fireside Chat am 17.2.2026 („Family Offices & Stiftungen“, Impact Investing) und auf die Gespräche vor Ort.
Information zur Veranstaltung: SMART IMPACT INVESTING EXCELLENCE FORUM
Information zur Veranstaltung: „PRIVATE MARKETS EXCELLENCE FORUM“Dialog & Information:FINANZPLATZ FRANKFURT AM MAIN auf LINKEDIN – KANALFINANZPLATZ FRANKFURT AM MAIN auf LINKEDIN – GRUPPEFONDSBOUTIQUEN auf LINKEDIN – KANALFINANZPLATZ-FRANKFURT-MAIN.DE, DACHLI-Region & FONDSBOUTIQUEN.DE (2026) – Themen, Interessen, Dialog (Auswahl & „Snapshots“)
25.2.2026, Frankfurt – „Finanzplatz Frankfurt am Main meets Wealthmanagement“
(Markus Hill – Moderation: Christian Neuhaus – FINVIA, Sven Karkossa – Capitell Vermögens-Management AG, Noel Zeh – Wunderland Capital)
26.2.2026, Frankfurt – „Forum für Digitale Vermögenswerte (FDV)“
Redaktion – Themenspecial „Finanzplatz Frankfurt am Main meets Wealthmanagement & Digital Assets“
(Interviews / Gastbeiträge, “Support” & MORE: info: markus-hill.com)
17.3.2026, Frankfurt – Private Markets Excellence Forum – „Private Markets, Family Offices & Stiftungen – Due Diligence & Ausblick 2026”(Markus Hill – Fireside Chat: J. Paulo Dos Santos – Geschäftsführer, VIRATIO GmbH)Interview mit Christian Hommens – SMART IMPACT INVESTING & PRIVATE MARKETS
Frühjahr 2026 : Investorenstudie „Präferenzen institutioneller Investoren bei Immobilien & Alternative Investments“
(Markus Hill – Moderation, Podcast: Sebastian Thürmer, “artis & x” – Beispiel 2025)
16.4.2026 – „köln let’s talk“ – Bettina Timmler – Immobilien & Dialog
(Medienpartnerschaft)
12.5.2026, Frankfurt: „Value Investing & Rohstoffe & MORE“
(Markus Hill – Moderation & Kurzintro „Fondsboutiquen & USA-Formel“ – Alex J. Rauschenstein & Urs Marti, SIA FUNDS AG – FINANZPLATZ SCHWEIZ)
17.6.2026, Zürich: Insights – “Family Offices & Fondsboutiquen” – The Mountain Talks Summit – FUNDPLAT
(Vortrag – Markus Hill)
10.11.2026, Frankfurt: „Finanzplatz Frankfurt am Main meets Finanzplatz Liechtenstein“
(Markus Hill – Moderation – LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband: Panel & Vorträge) Input, Ideen & Anregungen zu den oben genannten Themen sind willkommen: info@markus-hill.com / +49 (0) 163 4616 179 VERWANDTE NACHRICHTENFINANZPLATZ FRANKFURT AM MAIN & FONDSBOUTIQUEN - Medienpartnerschaften, Programm, Moderation & MORE (PRIVATE MARKETS, DIGITAL ASSETS, WEALTH MANAGEMENT):
- INFRASTRUKTUR-INVESTMENTFORUM (22.1.2026, Fulda)
„Willkommen auf der Plattform, die Brücken schlägt – zwischen Kapital und kommunaler Verantwortung, zwischen Ideen und Umsetzung. Das Infrastruktur-Investmentforum bringt Menschen zusammen, die den Wandel aktiv gestalten wollen: Investoren, Vertreter kommunaler (Energie-) Unternehmen und politische Entscheidungsträger.
Im Mittelpunkt steht der gemeinsame Dialog – offen, partnerschaftlich und lösungsorientiert. Denn nur im Zusammenspiel von Finanzkraft, kommunaler Erfahrung und politischer Gestaltung entsteht die Grundlage für eine nachhaltige und zukunftssichere Energieinfrastruktur.
Mit inspirierenden Begegnungen, neuen Perspektiven und Raum für Vernetzung bietet das Forum einen einzigartigen Rahmen, um den Austausch gezielt zu fördern und gemeinsam Wege in eine klimaneutrale Zukunft zu entwickeln.“ https://www.infrastruktur-investmentforum.de/infrastruktur-investmentforum/
- FORUM FÜR DIGITALE VERMÖGENSWERTE (26.2.20256, Frankfurt)
„Das Forum für digitale Vermögenswerte (FDV) 2026 findet am 26. Februar 2026 zum zweiten Mal in Frankfurt statt und wird von Web3 Network und FINFOR organisiert. Dieses exklusive Event richtet sich an Berater vermögender Kunden, Investoren und Finanzexperten, die sich mit Bitcoin, Krypto-Assets und tokenisierten Vermögenswerten beschäftigen. Über 50 Experten und mehr als 200 Investoren diskutieren die neuesten Trends, regulatorische Rahmenbedingungen und Investitionsstrategien. Das Forum bietet eine einzigartige Gelegenheit für Networking und den Austausch über die Zukunft der digitalen Vermögensverwaltung.
Kostenfreie Teilnahme für Vermögensverwalter, Family Offices sowie Finanzberater (Berater vermögender Kunden und institutioneller Anleger).“
Event am Vorabend: FINANZPLATZ FRANKFURT MEETS WEALTH MANAGEMENT (25.2.2026)Forum für Digitale Vermögenswerte 2026 (FDV)
- SMART IMPACT INVESTING EXCELLENCE FORUM (16.3. – 17.3.2025, Frankfurt)
Auf dem Smart Impact Investing Excellence Forum diskutieren Experten aus Family Offices, institutionelle Anleger und Stiftungen Lösungen für die Herausforderungen einer sich immer verändernden Welt. Nachhaltigkeit und Verantwortung spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Lernen Sie von Keynotes, Investment Insights und aktuellen Praxisberichten, wie Sie Ihr Vermögen nachhaltig sichern und aufbauen können. Entdecken Sie innovative Lösungen für eine zukunftsfähige und verantwortungsvolle Investmentstrategie. Nutzen Sie die Chance, sich mit anderen Experten auszutauschen und von ihren Erfahrungen zu profitieren. https://www.smart-bridges.com/excellence-forum/smart-impact-investing/#ueberblick
- PRIVATE MARKETS EXCELLENCE FORUM (16.3. – 17.3.2025, Frankfurt)
Auf dem Private Markets Excellence Forum diskutieren Experten aus Family Offices, institutionellen Anlegern und Stiftungen. Private Markets und die verantwortungsvolle Allokation in die Anlageklassen Private Equity, Private Credit, Infrastruktur, Real Assets und Immobilien spielen eine wichtige Rolle.
Erfahren Sie in Keynotes, Investment Insights und aktuellen Praxisberichten, wie Sie Ihr Vermögen stabil und wachstumsorientiert sichern und aufbauen können. https://www.smart-bridges.com/excellence-forum/private-markets-excellence-forum/#ueberblickEXKURS: Zusatzinformation zum Thema „Veranstaltungen“ & Finanzplatz FrankfurtFINANZPLATZ FRANKFURT meets PRIVATE MARKETS (Fulda & Frankfurt), Family Offices, Kommunen, Energiewende, INSTITUTIONELLE INVESTOREN, Private Equity, Due Diligence & Asset Management-Expertise & MORE --- LinkedIn-Gruppe Finanzplatz Frankfurt am Main:
1. Das Thema Energiewende lässt sich mit dem Bereich Family Offices, Venture Capital & Startup-Ökosystem Frankfurt inhaltlich verbinden, wenn man es nicht als reines Infrastruktur- oder ESG-Thema, sondern als Transformations- und Innovationsprozess betrachtet. Gerade die Diskussion an Schnittstellen lädt viele Akteure zum Dialog ein, nicht nur in Frankfurt. Idealerweise könnte sich im Laufe der Zeit eine Brücke schlagen lassen zwischen kommunalen Herausforderungen, Asset Managern und unternehmerischen Kapital. Dieses Segment findet sich derzeit im Aubau, wir freuen uns auf die Diskussion in Fulda am 22.1.2025.
Input, Ideen und Anregungen zun Panel "Die Finanzierung der Energiewende" & Due Diligence "Investmentansätze" sind willkommen. Wir freuen uns auf die Diskussion mit folgenden Panelisten: Holger Pfleger (FOM Invest), Michael Teigeler (Stadtwerke Heidelberg), Dr. Jörg Christen (Hochschule Mainz) Hans-Christian Fröhlich (Stadtrat Ingelheim).
Kontakt (Input): info@markus-hill.com / +49 (0) 163 4616 179
(Information - Veranstaltung "Infrastruktur-Investmentforum" - Hans-Christian Fröhlich & Jürgen Scharfenorth - am 22.1.2026, Fulda - SIEHE KOMMENTARFELD).
INFORMATION / ANMELDUNG ZUR KONFERENZ "INFRASTRUKTUR-INVESTMENT-FORUM":
Panem Consulting – Ihre Geschäftsentwicklungspartner
"FINANZPLATZ FRANKFURT & HESSEN: Fondsboutiquen, kommunale Investitionen, Frankfurt, Impulse für einen neuen Dialog & FAMILY OFFICES und VENTURE CAPITAL, Forum für digitale Vermögenswerte – FDV (Markus Hill)
„Man hört nur die Fragen, auf die man vorbereitet ist“ (Goethe). In Gesprächen mit Fondsboutiquen, institutionellen Investoren und Akteuren am Finanzplatz Frankfurt taucht zunehmend ein Thema auf, das bisher erstaunlich wenig Aufmerksamkeit erhält: Welche Rolle können spezialisierte Asset Manager bei der Finanzierung kommunaler Investitionen spielen? Die Ausgangslage ist bekannt: Kommunen müssen gleichzeitig Energiewende, Digitalisierung, Infrastrukturmodernisierung und soziale Projekte vorantreiben – oftmals unter engen Budgetvorgaben. Der Kapitalbedarf wächst, während traditionelle Finanzierungswege nicht immer ausreichen. Wer sollte vielleicht mit wem sprechen?" (LINK ZUM BEITRAG IM KOMMENTARFELD).
INFORMATION / ANMELDUNG ZUR KONFERENZ "DIGITALES FORUM FÜR VERMÖGENSWERTE" (26.2.2025) & "FINANZPLATZ FRANKFURT MEETS WEALTH MANAGEMENT" (25.2.2026):
Forum für Digitale Vermögenswerte 2026 (FDV)
2. SMART IMPACT INVESTING & PRIVATE MARKETS am 16.3. & 17.3.2026: Wir freuen uns über die Unterstützung bei Panel (MH, Private Equity & MORE" & Medien) bei dieser Fachveranstaltung. (Information zu dem Format von Christian Hommens - SIEHE KOMMENTARFELD)
INFORMATION / ANMELDUNG ZUR KONFERENZ "SMART IMPACT INVESTING":
Smart Impact Investing Excellence Forum | Smart Bridges GmbH
INFORMATION / ANMELDUNG ZUR KONFERENZ "PRIVATE MARKETS":
Private Markets Excellence Forum | Smart Bridges GmbH
3. LinkedIn Gruppe FINANZPLATZ FRANKFURT AM MAIN:
FINANZPLATZ FRANKFURT AM MAIN
Vielen Dank an die Teilnehmer & Sponsoren der Veranstaltungen, EIN FROHES NEUES JAHR! Markus Hill
PS: Wir freuen uns auf das Wiedersehen mit Alex J. Rauchenstein / Strategic Investment Advisors Group (SIA) beim FONDS professionell KONGRESS, Mannheim, 28.1. - 29.1.2026 & auf den Gedankenaustausch (Fondsboutiquen & USA-Formel - Kurzintro durch Markus Hill) mit Fondsselektoren.
INFORMATION / ANMELDUNG ZUR KONFERENZ "FONDS PROFESSIONELL KONGRESS":
FONDS professionell KONGRESS 2026 - Mannheim
LINK ZUM ORIGINAL-BEITRAG AUF LINKEDIN:
Posten | Feed | LinkedIn EXKURS: Finanzplätze, Fondsboutiquen, Family Office, Frankfurt & Kultur - wofür interessiert sich Markus Hill in 2026? 1. Finanzplatz Frankfurt, Fondsboutiquen, Kommerz, Kultur & MORE - wir bedanken durch diese interessante Zusammenfassung von dritter Seiter („Snapshot“) durch Birgit Hass, FINFLUENCER CIRCLE.Warum sind uns die im „Snapshot“ genannten Formate, Interviews und fachlichen Impulse immer so wertvoll?Freude am Dialog, an Themen aus dem Bereich Kommerz & Kultur. Zudem unterstützen diese Aktivitäten auch die Kommunikation bei Spezialprojekten im Rahmen vom fachlichen Gedankenaustausch mit Investoren, Asset Management-Industrie, Presse und anderen Multiplikatoren. Mögliche Gebiete, welche sich über viele Jahre entwickelt haben: Fact-Finding-Mission, Due Diligence / Fondskonzepte / Research (Support – Studie „Alternative Investments, Immobilien & ESG“ – Sebastian Thürmer, Frankfurt – die Vorbereitungen für 2026 laufen) / Markteintritt, Seed Money (Feedback & „Machbarkeit“ inklusive Reality Check etc.), Financial Education. Kurzum: Diffusion von Wissen in einer Volkswirtschaft hilft vielen Marktteilnehmern, viele Investoren verfügen über exzellentes Knowhow und sind in der Regel stark an Vernetzung und fachlichem Gedankenaustausch interessiert. Das Profil von Birgit Hass war nicht vorher abgestimmt worden, unsere Interessen (MH Services-Team) wurden aber schon sehr gut „eingekreist“. Welche Themen sind von Interesse in 2026?
Private Markets, Family Offices & Stiftungen – Due Diligence von Fondskonzepten, Fondsboutiquen & Infrastrukturinvestments, Studie „Alternative Investments, Immobilien & ESG“ (Sebastian Thürmer) DACH-Region & Asset Management, Asset Management & KI, Value Investing, Ökosystem „Finanzplätze“ – Input, Ideen & Anregungen zu diesen Themenbereichen sind immer willkommen: info@markus-hill.com / +49 (0) 163 4616179 www.markus-hill.com LinkedIn-Kommentar von Birgit Hass:
„🔎 Im Focus: Markus Hill – Der Multiplikator, der Finanzplatz Frankfurt vernetzt und Investor Education vorantreibt
Heute richten wir den Blick auf einen Mann, der seit Jahren dort wirkt, wo Finanzmärkte, Menschen und Ideen zusammenkommen: Markus Hill.
Als Asset Management Consultant und Kopf hinter www.fondsboutiquen.de sowie www.finanzplatz-frankfurt-main.de ist er weit mehr als ein Beobachter der Branche. Er ist ein Connector – einer, der Themen findet, sortiert, zuspitzt und genau die Menschen zusammenbringt, die im Kapitalmarkt-Ökosystem miteinander sprechen sollten.
Seine Bühne: Frankfurt. Und Finanzplätze im allgemeinen.
Sein Stil: dialogorientiert, neugierig, meinungsstark – und immer mit Blick auf Praxis und Wirkung.
🧭 Finanzplatz Frankfurt – nicht als Kulisse, sondern als System
Markus Hill denkt „Finanzplatz“ nicht als Schlagwort, sondern als Netzwerk aus Akteuren, Formaten und Kompetenzzentren: Banken, Versicherer, Asset Manager, Fondsboutiquen, Family Offices, Wissenschaft, Verbände, Politik, Aufsicht – und die vielen kleinen, oft unterschätzten Veranstaltungsformate, in denen echte „Diffusion von Wissen“ passiert.
Genau dort setzt er an:
👉 Wissen sichtbar machen
👉 Kontroverse zulassen – ohne Lagerdenken
👉 Austausch ermöglichen – mit Struktur
💼 Fondsboutiquen, Family Offices & Asset Allocation – sein Spielfeld
Was Markus Hill auszeichnet: Er bewegt sich souverän in den Themen, die gerade für professionelle Anleger entscheidend sind – ohne Buzzword-Bingo, sondern mit Substanz.
Seine Themenwelt:
Investmentprozess & Manager Selection
Strategische und taktische Asset Allocation
Real Assets & Diversifikation
Alternative Investments, Renten & Risikomanagement
Family Offices, NextGen, Nachfolge & Governance
Stiftungen & Verantwortung im Portfoliomanagement
Behavioral Finance als Gegenmittel zu emotionalen Fehlentscheidungen
Und er macht daraus Formate: Panels, Diskussionsrunden, Interviews, Veranstaltungsreihen – oft mit dem Ziel, Investor Education nicht als Pflichtübung, sondern als echte Orientierungshilfe zu gestalten.
🎙️ Moderator, Kurator, Möglichmacher
In Hills Beiträgen spürt man einen Kern: Neugier als Prinzip. Er zitiert Goethe, Einstein oder Howard Marks – nicht zur Zierde, sondern als Einladung zum Denken.
Sein Mehrwert liegt genau hier: Er übersetzt Komplexität in Gesprächsanlässe – und Gesprächsanlässe in Netzwerkeffekte.
💬 Warum Markus Hill wichtig ist
Weil er zeigt, dass Finanzplatz-Arbeit nicht nur in Hochglanzformaten entsteht, sondern in kontinuierlichem Dialog.
Weil er Spezialisten sichtbar macht, die sonst unter dem Radar bleiben.
Weil er Bildung, Kapitalmarkt und Community verbindet – und damit Orientierung schafft in einem Umfeld, das für viele zunehmend unübersichtlich wird.
Markus Hill – eine Stimme, die Finanzmarkt-Themen nicht nur kommentiert, sondern vernetzt.
Schön, dass Du Teil unseres Finfluencer Circle-Ökosystems bist!“
(Zitat: LinkedIn – Birgit Hass, FINFLUENCER CIRLCE. 3.1.2026)
LINK ZUM ORIGINAL-BEITRAG "BIRGIT HASS, FINFLUENCER CIRCLE & Webseite FINFLUENCER CIRCLE 2. FONDSBOUTIQUEN.DE & FINANZPLATZ-FRANKFURT-MAIN.DE
a) Unabhängige Asset Manager (Fondsboutiquen) erfreuen sich einer großen Beliebtheit bei privaten und institutionellen Investoren. Unabhängig von der jeweiligen Asset-Klasse (Aktien, Renten, Immobilien etc.) und von der Produktverpackung (Publikumsfonds, Spezialfonds, AIF) punkten die stark unternehmerisch geprägten Asset Manager durch Unabhängigkeit (U), Spezialisierung (S) und Authentizität (A). Zumeist liegt keine Konzernbindung vor, man konzentriert sich auf eine beziehungsweise wenige Asset-Klassen, man hat Skin-in-the-Game: Authentizität bedeutet hier, dass viele dieser eigentümergeführten Häuser die Fonds (Private Label Fonds) mit eigenem Geld starten und dass die Unternehmer (Fondsinitiatoren) für Ihre Sache "brennen". Die unabhängige Seite www.fondsboutiquen.de diskutiert mit Freude die oben genannten Themenfelder und ist für Input, Ideen und Anregungen in diesem Marktsegment dankbar: www.fondsboutiquen.de / redaktion@fondsboutiquen.de & FONDSBOUTIQUEN-KANAL (LINKEDIN) & FONDSBOUTIQUEN-KANAL (YOUTUBE)
b) FRANKFURT AM MAIN bietet als Stadt immer wieder genügend Anlass zu Reibung und Politur. Einerseits wird vor dem Hintergrund von Themen wie Brexit, EZB-Politik und Finanzindustrie die Bedeutung des Wirtschaftsstandortes in den Vordergrund gestellt, andererseits wird der Stadt oft zu Unrecht eine mangelnde Attraktivität in den Bereichen wie Kultur und Lebensqualität unterstellt. Kontroverse Ansichten laden zum Dialog ein, so weit so gut. Unbestritten sind die Qualitäten Frankfurts als zentraler Standort und Multiplikator, wenn es um Themen wie Finanzkommunikation und Finanzindustrie-Events geht. Neben bekannten Formaten wie BVI Asset Management Konferenz, Institutional Money Congress oder Formaten wie Deutsches Eigenkapitalforum gibt es eine Vielzahl weniger bekannter, kleinerer Veranstaltungen. www.finanzplatz-frankfurt-main.de / redaktion@finanzplatz-frankfurt-main.de & FINANZPLATZ-FRANKFURT-AM-MAIN-KANAL (LINKEDIN)
Emittent/Herausgeber: Markus Hill
Schlagwort(e): Finanzen
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| noisin148056 |
| 12.03.2026 | MCS Market Communication Service GmbH | Redwood AI upgraded: “SynthesAltzer” ist auf Industriestandard
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EQS-Media / 12.03.2026 / 12:19 CET/CEST
Redwood AI (ISIN: CA7579221093 | WKN: A422EZ) freut sich, eine Modellverbesserung seiner proprietären KI-gestützten chemischen Syntheseplattform “SythesAltzer” bekannt zu geben, wobei integrierte Sicherheitsfunktionen eingeführt werden, die auf alle im System bewerteten Chemikalien angewendet werden. Diese Verbesserung soll die Bewertung von Syntheseoptionen innerhalb der Plattform durch Chemiker und Forschungs- und Entwicklungsteams verbessern. Bei der Bewertung der Synthese neuartiger Chemikalien - sei es für pharmazeutische Anwendungen oder andere Bereiche - benötigen Chemiker Informationen zum sicheren Umgang sowie zu möglichen Risiken. Dies erfordert in der Regel eine manuelle Zusammenstellung von Informationen, beispielsweise aus Sicherheitsdatenblättern, sowie die Berücksichtigung von Skalierungsfragen. Die Plattform stellt Chemikern jetzt einen automatisierten Prozess zur Verfügung, mit dem sie die vergleichende Sicherheit verschiedener Syntheserouten bewerten können, wodurch sowohl Sicherheit als auch Effizienz potenziell verbessert werden.
Das Unternehmen ist überzeugt, dass diese Fähigkeit zukünftige potenzielle kommerzielle Anwendungsfälle erweitert, da die Software hiermit die wichtigsten Beschaffungsanforderungen für größere Unternehmen erfüllen wird. Die direkte Integration von Sicherheit in die Syntheseplanung ist auch ein wichtiger Schritt, um den verantwortungsvollen Einsatz fortschrittlicher chemischer Modellierungstechnologien in Umgebungen zu ermöglichen, in denen Sicherheit, Compliance und Risikobewertung von entscheidender Bedeutung sind, einschließlich Forschungsumgebungen, die für die öffentliche Sicherheit und die Aufsicht durch Regulierungsbehörden relevant sind.
Die neuen Sicherheitsfunktionen sind darauf ausgelegt, den Zeitaufwand und die Reibungsverluste zu verringern, die typischerweise mit einer manuellen Sicherheitsprüfung verbunden sind, einschließlich des Aufwands für das Zusammenstellen von Dokumentationen und die gleichzeitige Bewertung mehrerer Syntheserouten. Bereits vorhandene Synthese-Support-Software enthält diese Informationen in der Regel nicht. Indem Sicherheitsinformationen und -überlegungen in demselben Entscheidungsprozess verfügbar gemacht werden, der zur Vorschlagserstellung und zum Vergleich von Syntheserouten verwendet wird, zielt Redwood darauf ab, Chemikern zu helfen, weniger Zeit mit administrativen Schritten und mehr Zeit mit wissenschaftlicher Arbeit mit hohem Mehrwert zu verbringen, während gleichzeitig die Konsistenz der Sicherheitsbewertung über Projekte und Teams hinweg verbessert wird.
Wichtig ist, dass das aktualisierte Modell die Routenauswahl unterstützt, indem es den Nutzern hilft, Alternativen zu vergleichen und fundierte Entscheidungen zwischen den verschiedenen Möglichkeiten zu treffen, wobei der betriebliche Prozess flexibel an die spezifische Umgebung des Benutzers angepasst werden kann. Redwood erwartet, dass dies besonders für Unternehmen von Nutzen ist, die Geschwindigkeit, Kosten, Skalierbarkeit und Sicherheit über mehrere Programme hinweg in Einklang bringen müssen, wo bereits kleine Verzögerungen bei Prüfung und Übergabe den Zeitplan erheblich beeinflussen können.
Das Unternehmen ist außerdem davon überzeugt, dass die Plattform aufgrund der verbesserten Sicherheit gut für den Einsatz durch Teams geeignet ist, die in verschiedenen Rechtsräumen tätig sind, da die Sicherheitsfunktionen so konzipiert sind, dass sie weltweit funktionieren und internationalen Sicherheitsstandards entsprechen. Für Organisationen, die standortübergreifend oder regionenübergreifend zusammenarbeiten, kann dies die grenzüberschreitende Koordinierung optimieren und einen einheitlicheren Ansatz für sicherheitsbezogene Bewertungen während des gesamten Syntheseplanungsprozesses fördern.
Darüber hinaus ist Redwood der Ansicht, dass die Sicherheitsverbesserung auch die Anwendungsfälle der Plattform auf ein breiteres Spektrum von Branchen ausweiten könnte, insbesondere auf Bereiche wie Verteidigung und öffentliche Sicherheit, in denen das Verständnis chemischer Synthesewege von Bedeutung ist.
Louis Dron, CEO von Redwood AI, erläuterte:
“Chemiker sollten sich nicht zwischen Schnelligkeit und Sicherheit bei der Arbeit entscheiden müssen. Durch die direkte Einbindung der Sicherheit in die Routenplanung ermöglichen wir frühere, fundiertere Entscheidungen und eine konsistentere Sicherheitsbewertung über Projekte, Standorte und Regionen hinweg, ohne den Forschungsprozess zu belasten. Dies ist ein bedeutender Schritt, um die Planung fortschrittlicher Synthesen nicht nur schneller und skalierbarer zu machen, sondern auch von vornherein sicherer zu gestalten. Er spiegelt unser Engagement für eine verantwortungsvolle KI-Nutzung in der Chemie wider.
Über Redwood AI Corp.
Redwood AI nutzt fortschrittliche künstliche Intelligenz, um Forschung und Entwicklung in der Chemie zu beschleunigen, mit dem Ziel, die Wirkstoffentdeckung und -entwicklung zu unterstützen sowie Lösungen für Verteidigung und Sicherheit voranzubringen. Das Unternehmen kombiniert Fachkenntnisse in den Bereichen Chemie, KI und Fertigung, um die Synthese und Skalierung von Arzneimitteln zu optimieren. Die Plattform von Redwood AI ermöglicht eine schnellere und effizientere Entwicklung neuer Therapien und chemiegesteuerter Anwendungen.
Die Verbindung von KI, Chemie und Datenanalyse ermöglicht schnellere Durchbrüche in der Arzneimittelentwicklung
Die pharmazeutische Industrie steht heute vor einer fundamentalen Transformation. Neue Wirkstoffe werden komplexer, Entwicklungszyklen länger und teurer, und regulatorische Anforderungen steigen kontinuierlich. Gleichzeitig verschiebt sich die Wertschöpfung zunehmend in Richtung spezialisierter Partner wie “CDMO”s, die Entwicklung und Produktion effizient, skalierbar und flexibel gestalten.
In diesem dynamischen Umfeld definiert Redwood AI die Zukunft der Arzneimittelentwicklung neu.
Gegründet von führenden Wissenschaftlern aus Chemie, Medizin und künstlicher Intelligenz, mit über 800 peer-reviewten Publikationen von renommierten Institutionen wie der “Stanford University” und der “University of British Columbia”, verbindet Redwood AI tiefes wissenschaftliches Know-how mit industrieller Erfahrung. Die Mission des Unternehmens ist klar: KI nutzen, um die chemische Synthese und Arzneimittelentwicklung zu beschleunigen, neue Wirkstoffe schneller zur Marktreife zu bringen und Innovationen in der Pharmaindustrie zu fördern.
Die Technologie von Redwood AI ist speziell darauf ausgelegt, die Effizienz chemischer Prozesse drastisch zu steigern. Intelligente Algorithmen prognostizieren Reaktionswege, bewerten Kosten- und Sicherheitsaspekte und liefern datengestützte Empfehlungen, die Chemikern helfen, neue Verbindungen schneller zu entwerfen, zu verfeinern und zu optimieren. Experimentierzyklen, die traditionell Wochen oder Monate in Anspruch nehmen, können mit Redwood AI in Minuten in praktisch umsetzbare Baupläne verwandelt werden. Gleichzeitig unterstützt die Plattform die Optimierung von Reaktionsbedingungen, maximiert Ausbeuten und reduziert Ineffizienzen, wodurch Entwicklungszeiten verkürzt und Produktionsprozesse skalierbar, kosteneffizient und zuverlässig werden.
Redwood AI positioniert sich damit als Pionier im wachsenden Schnittfeld zwischen KI und chemischer Forschung.
Durch die Kombination von datengetriebenen Entscheidungswerkzeugen, prädiktiver Analytik und tiefem chemischem Fachwissen ermöglicht das KI-System des Unternehmens, die gesamte Wertschöpfungskette der Arzneimittelentwicklung zu transformieren – von der frühen Wirkstoffforschung über Prozessentwicklung bis hin zur kommerziellen Produktion. Die unternehmenseigene Plattform ist jetzt auch dank des Upgrades noch flexibler einsetzbar, unterstützt unterschiedliche Projektskalierungen und lässt sich nahtlos in bestehende Forschungs- und Produktionsumgebungen integrieren, wodurch Unternehmen die Vorteile der KI direkt in ihre Workflows übertragen können.
Das Marktumfeld bietet dafür ideale Voraussetzungen.
Die zunehmende Auslagerung von Entwicklungs- und Produktionsaufgaben, steigende Investitionen in KI-getriebene “F&E”-Automatisierung und die wachsende Integration datengetriebener Technologien in Pharma und Biotech schaffen enorme Chancen für Unternehmen wie Redwood AI. Die Plattform ermöglicht nicht nur messbare Effizienzgewinne, sondern verschafft Anwendern einen strategischen Wettbewerbsvorteil, da valide, skalierbare und regulierungskonforme KI-Lösungen in der Pharmaindustrie zunehmend zum Standard werden. Zudem lernt die KI stetig, daher wird die Qualität durch die lernende KI im Laufe der Zeit immer besser. Kein Wunder also, dass dem Unternehmen bereits branchenübergreifend Anfragen vorliegen, etwa aus der Verteidigungsindustrie und von Sicherheitsbehörden.
Redwood AI ist damit nicht nur ein Technologieanbieter, das Unternehmen definiert aktiv, wie die Arzneimittelentwicklung in Zukunft aussehen wird.
Durch die Beschleunigung der chemischen Synthese, die Optimierung komplexer Prozesse und die Bereitstellung intelligenter Entscheidungswerkzeuge transformiert Redwood AI die Art und Weise, wie Chemiker und Pharmaunternehmen Innovationen umsetzen. Mit Redwood AI (ISIN: CA7579221093 | WKN: A422EZ) können Lebenswissenschaften schneller Durchbrüche erzielen, Entwicklungsrisiken reduzieren und Medikamente effizienter und sicherer auf den Markt bringen. Das Unternehmen steht exemplarisch für die nächste Generation von KI-gestützter Arzneimittelentwicklung und zeigt, wie modernste Technologie, wissenschaftliche Expertise und industrielle Praxis zusammenkommen, um die Pharmaindustrie von morgen zu gestalten.
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Rechtliche Angaben zu der Veröffentlichung
Diese Veröffentlichung ist eine Marketingmitteilung und Bestandteil einer Werbekampagne des Emittenten Redwood AI Corp. und richtet sich an erfahrene und spekulativ orientierte Anleger.
Die vorliegende Mitteilung darf keinesfalls als unabhängige Finanzanalyse oder gar Anlageberatung gewertet werden, da erhebliche Interessenkonflikte, die die Objektivität des Erstellers beeinträchtigen können, vorliegen (siehe im Folgenden Abschnitt „Interessen / Interessenkonflikte“).
Die angegebenen Preise zu besprochenen Wertpapieren sind, soweit nicht gesondert ausgewiesen, Tagesschlusskurse des letzten Börsentages vor der jeweiligen erstmaligen Verbreitung.
Identität des Verbreiters und Erstellers: MCS Market Communication Service GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter der Nummer HRB 11340 und eingetragen in der Liste der institutsunabhängigen Ersteller und/oder Weitergeber von Anlagestrategie- und Anlageempfehlungen die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geführt wird und zuständige Aufsichtsbehörde ist (nachfolgend als „Verbreiter“ bezeichnet).
Interessen / Interessenskonflikte
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Hinweise betreffend der mit den Wertpapieren und mit deren Emittenten verbundenen Risiken
Weil andere Researchhäuser und Börsenbriefe den Wert auch besprechen können, kann es in vorliegendem Empfehlungszeitraum zu einer symmetrischen Informations-/ und Meinungsgenerierung kommen.
Natürlich gilt es zu beachten, dass der Emittent in der höchsten denkbaren Risikoklasse für Aktien gelistet ist. Der Emittent weist ggf. noch keine Umsätze auf und befindet sich auf Early Stage Level, was riskant ist. Die finanzielle Situation des Unternehmens ist noch defizitär, was die Risiken deutlich erhöht. Durch ggf. notwendig werdende Kapitalerhöhungen könnten zudem kurzfristig Verwässerungserscheinungen auftreten, die zu Lasten der Investoren gehen können. Wenn es dem Emittenten nicht gelingt, weitere Finanzquellen in den nächsten Jahren zu erschließen, könnten sogar Insolvenz und ein Delisting/Einstellung des Handels drohen.
Enthaftungserklärung und Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals
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Es gibt keine Garantie dafür, dass die Prognosen des Emittenten, des Erstellers oder (weiterer) Experten und des Managements tatsächlich eintreten. Die Wertentwicklung der Aktie des Emittenten ist damit ungewiss. Wie bei jedem sogenannten Micro Cap besteht auch hier die Gefahr des Totalverlustes. Deshalb dient die Aktie nur der dynamischen Beimischung in einem ansonsten gut diversifizierten Depot.
Der Anleger sollte die Nachrichtenlage genau verfolgen und über die technischen Voraussetzungen für ein Trading in Pennystocks verfügen. Die segmenttypische Marktenge sorgt für hohe Volatilität. Unerfahrenen Anlegern und LOW-RISK Investoren wird von einer Investition in Aktien des Emittenten grundsätzlich abgeraten. Die vorliegende Analyse richtet sich ausschließlich an erfahrene Profitrader.
Begriffsbestimmungen
Maßgebend für die Einschätzung zu einem Emittenten ist, ob sich seine Aktien nach der Einschätzung des Erstellers in den folgenden 12 Monaten (Geltungszeitraum) besser, schlechter oder im Vergleich mit den Aktien vergleichbarer Emittenten aus derselben Peer Group bewegen können:
Sell: Der Begriff Sell bedeutet verkaufen. Der Ersteller ist der Auffassung, dass ein weiterer Kursgewinn unwahrscheinlich ist, ein Kursverlust eintreten könne oder dass Anleger bereits erzielte Gewinne realisieren sollten. In all diesen Fällen wird er die Empfehlung „Sell“ aussprechen. Hold: Der Begriff Hold bedeutet halten. Der Ersteller sieht ein Kurspotenzial für die Aktie, weshalb er der Meinung ist, die Aktie im Depot zu behalten. Buy: Der Begriff Buy bedeutet kaufen. Der Ersteller erwartet einen Kursanstieg der Aktie, da er diese aktuell für unterbewertet hält. Strong Buy: Der Begriff Strong Buy bedeutet unbedingt kaufen und wird zum Beispiel von den US-Investmenthäusern Morgan Stanley und Salomon Brothers verwendet. Der Ersteller erwartet einen im Vergleich zu anderen Unternehmen derselben Peer Group überdurchschnittlichen Kursanstieg.
Unabhängig von der vorgenommenen Einschätzung bestehen nach der Empfindlichkeitsanalyse deutliche Risiken aufgrund einer Änderung der zugrunde gelegten Annahmen. Diese Erörterung von Risikofaktoren in der Analyse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Emittent/Herausgeber: MCS Market Communication Service GmbH
Schlagwort(e): Finanzen
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| 12.03.2026 | ANSCHÜTZ + Company | Die Illusion der Tankpreisbremse: Warum eine staatliche Preisruhe an den Zapfsäulen Sprit sogar teurer machen könnte
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EQS-Media / 12.03.2026 / 12:19 CET/CEST
PRESSEMITTEILUNG www.clever-tanken.de
Für Interviewwünsche kontaktieren Sie bitte die PR-Agentur.
Weitere Informationen stehen unter nachfolgendem Link zum Download bereit: bit.ly/PressKit_Clever-Tanken
Die Illusion der Tankpreisbremse:
Warum eine staatliche Preisruhe an den Zapfsäulen Sprit sogar teurer machen könnte
- Bundeskabinett einigt sich auf Regulierung nach österreichischem Vorbild
- Clever-Tanken-Gründer Steffen Bock warnt: Weniger Wettbewerb könnte höhere Durchschnittspreise zur Folge haben
Nürnberg, 12. März 2026. Angesichts der stark gestiegenen Kraftstoffpreise infolge des Kriegs zwischen den USA, Israel und dem Iran will die Bundesregierung künftig stärker in die Preisbildung an den Tankstellen eingreifen. Das Bundeskabinett hat sich darauf geeinigt, Preiserhöhungen an den Zapfsäulen nach österreichischem Vorbild künftig auf eine pro Tag zu begrenzen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) kündigte am gestrigen Mittwoch an, dafür das Kartellrecht zu ändern. Die Maßnahme soll extreme Preissprünge begrenzen und mehr Stabilität an den Zapfsäulen schaffen. Doch genau das könnte nach Einschätzung des Verbraucherinformationsdienstes Clever Tanken am Ende ins Gegenteil umschlagen.
„Eine staatlich verordnete Preisruhe klingt zunächst verbraucherfreundlich. Ökonomisch kann sie jedoch umgekehrte Wirkung entfalten“, sagt Steffen Bock, Gründer und Geschäftsführer von Clever Tanken. „Wenn Tankstellen ihre Preise nur noch einmal täglich erhöhen dürfen, werden sie sich bei dieser Erhöhung eher am oberen Ende ihres bisherigen Preisspektrums orientieren. Der Wettbewerb würde zwar ruhiger – aber auch teurer.“
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Scheinstabilität an den Zapfsäulen --------------------------------------------------------------------------------------------------
Laut Bock schwanken die Preise heute an einer durchschnittlichen Tankstelle im Tagesverlauf um 15 Cent pro Liter für dieselbe Kraftstoffsorte. Die Hoffnung der Politik, dass eine Tankpreisbremse den durchschnittlichen Kraftstoffpreis senken könnte, sieht Bock daher eher pessimistisch. „Wenn ein Mineralölkonzern heute bei einer Tankstelle eine tägliche Preisspanne von etwa 15 Cent hat, stellt sich die Frage: Warum sollte er künftig einen festen Preis am unteren Ende dieser Spanne festlegen?“, sagt Bock. Wahrscheinlicher sei, dass sich der Preis eher im oberen Bereich dieser Bandbreite orientiert.
„Damit würde den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Scheinstabilität suggeriert. Die Preise würden ruhiger wirken, könnten sich aber gleichzeitig auf einem höheren Niveau einpendeln und anschließend nur langsam wieder nach unten bewegen“, erklärt Bock. „Das würde zwar stabiler wirken – könnte für Autofahrerinnen und Autofahrer am Ende aber sogar teurer werden.“
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Rakete rauf – Feder runter? --------------------------------------------------------------------------------------------------
Bundeswirtschaftsministerin Reiche begründet den geplanten Eingriff unter anderem mit dem sogenannten „Rakete-Feder-Effekt“. Gemeint ist damit ein häufig beobachtetes Muster im Kraftstoffmarkt: Steigen die Rohölpreise, klettern die Preise an den Zapfsäulen schnell nach oben wie eine Rakete. Fallen die Ölpreise, sinken die Kraftstoffpreise dagegen oft langsamer – wie eine Feder.
Bock hält jedoch auch hier eine regulierte Preisstruktur nicht zwingend für die richtige Antwort. „Eine starre Begrenzung von Preiserhöhungen kann diesen Effekt sogar verstärken“, sagt er. „Wenn Preise einmal auf einem höheren Niveau festgelegt sind und der Wettbewerbsdruck sinkt, kann es länger dauern, bis sie wieder nach unten gehen.“
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Weniger Preisdynamik – aber nicht zwingend weniger Änderungen
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Ein weiteres Ziel der Regulierung ist es, die Vielzahl täglicher Preisänderungen zu reduzieren. Doch auch hier äußert Bock Zweifel: „Wenn nur noch eine Preiserhöhung am Tag erlaubt ist, aber Preissenkungen jederzeit möglich bleiben, bedeutet das nicht automatisch weniger Preisänderungen insgesamt“, erklärt er. Zwar würde die Zahl der Preiserhöhungen sinken, gleichzeitig sei jedoch keineswegs ausgeschlossen, dass weiterhin zahlreiche Preissenkungen in kleinen Schritten erfolgen.
Entscheidend sei ein anderer Effekt: Durch die hohe Transparenz der Spritpreise – etwa durch die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe sowie zahlreiche Preisvergleichs-Apps – könnten Tankstellen künftig sogar weniger Anreiz haben, ihre Preise im Wettbewerb nach unten anzupassen. „Unter diesen Bedingungen könnten sich die Preise eher auf einem relativ hohen Niveau einpendeln“, sagt Bock.
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Günstige Preise – aber zur falschen Zeit? --------------------------------------------------------------------------------------------------
Geht man vom österreichischen Modell aus, das laut Wirtschaftsministerin Reiche als Vorlage dienen soll, dürften Tankstellen ihre Preise nur einmal täglich – dort um 12 Uhr mittags – erhöhen. „Wenn man dieses Modell auf Deutschland überträgt, würden die niedrigsten Preise vermutlich kurz vor diesem Zeitpunkt entstehen“, sagt Bock. „Doch genau zu dieser Zeit sind viele Menschen bei der Arbeit oder anderweitig gebunden. Heute entstehen die günstigsten Preise häufig am Abend – zu einer Zeit, in der deutlich mehr Autofahrer davon profitieren können.“
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Höhere Preise sind wichtiges Marktsignal --------------------------------------------------------------------------------------------------
Darüber hinaus verweist Bock auch auf eine grundsätzliche ökonomische Funktion von Preisen. Denn der aktuelle Preisanstieg sei vor allem eine Folge geopolitischer Spannungen und steigender Rohölpreise infolge des Kriegs im Nahen Osten.
Aus ökonomischer Sicht seien höhere Energiepreise ein wichtiges Marktsignal für eine mögliche Verknappung von Rohöl. „Steigende Preise sind zunächst einmal ein Hinweis auf knapper werdende Ressourcen“, sagt Bock. „Wenn der Staat in die Preisbildung eingreift, besteht immer die Gefahr, dass solche Signale abgeschwächt oder verzerrt werden.“
Preise erfüllen in einem funktionierenden Markt daher auch eine Steuerungsfunktion: Sie geben Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Anreiz, ihr Verhalten anzupassen – etwa sparsamer zu fahren, Fahrten zu bündeln oder alternative Verkehrsmittel zu nutzen. Werden diese Preissignale durch Regulierung gedämpft, kann dieser Anpassungseffekt ausbleiben.
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Wettbewerb statt Preisbremse --------------------------------------------------------------------------------------------------
Vor diesem Hintergrund plädiert Bock dafür, die bestehenden Marktmechanismen nicht weiter einzuschränken, sondern den Wettbewerb zu stärken. Denn der deutsche Kraftstoffmarkt gilt bereits als einer der transparentesten Europas. Seit 2013 melden die Tankstellen ihre Preise an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K). Vergleichs-Apps und Navigationssysteme machen diese Daten nahezu in Echtzeit sichtbar.
„Das tägliche Auf und Ab der Preise ist kein Chaos, sondern Ausdruck eines funktionierenden Wettbewerbs“, sagt Bock. „Gerade dieser Wettbewerb sorgt dafür, dass Autofahrende immer wieder günstige Zeitfenster zum Tanken finden.“
Sein Fazit fällt daher kritisch aus: „Die Tankpreisbremse mag politisch populär klingen. Ökonomisch ist sie jedoch eine riskante Illusion. Sie dämpft Bewegung – aber nicht die Kosten.“
Über Clever Tanken
Als weltweit erstes Unternehmen informierte die infoRoad GmbH mit ihrem Internetportal www.clever-tanken.de bereits im Jahr 1999 Autofahrer und Autofahrerinnen in Deutschland über die günstigsten Kraftstoffpreise der jeweiligen Umgebung. Seit 2013 ist Clever Tanken einer der ersten zugelassenen Verbraucherinformationsdienste bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K). Unterstützt von Recherchen des eigenen Teams werden damit täglich die Preise nahezu aller Tankstellen in Deutschland aktualisiert. Als besonderes Angebot erhalten die Nutzer der App von Clever Tanken außerdem eine exklusive HEM-Tiefpreisgarantie. Diese sichert ihnen den günstigsten Spritpreis aller Tankstellen im Umkreis von fünf Kilometern, der an der nächsten in diesem Radius liegenden HEM-Tankstelle eingelöst werden kann.
Der App-Bereich Clever Laden ergänzt das Angebot seit 2018 um Services rund ums elektrische Laden. Nach einem Update im Juli 2025 lassen sich hier erstmals in Deutschland auch die Preise für spontane Ad-hoc-Ladevorgänge abrufen und melden. So schafft Clever Tanken mehr Transparenz an öffentlichen Ladesäulen und baut sein Informationsangebot in Richtung Elektromobilität konsequent aus.
In Deutschland ist Clever Tanken Marktführer unter den Verbraucherinformationsdiensten zum Thema Spritpreise. Die gleichnamige Webseite wird monatlich circa fünf Millionen Mal aufgerufen, die Apps circa 20 Millionen Mal. (Stand: Juni 2025; Quellen: IVW - https://ausweisung.ivw-online.de/, AGOF Daily facts, Google Analytics).
Nicht nur Verbraucher greifen auf die Services von Clever Tanken zurück. Auch Anbieter wie HERE und Garmin verwenden die Datenbank, um ihre Nutzer über die aktuellen Spritpreise zu informieren. Print- und Rundfunkmedien nutzen den Dienst, um ihren Rezipienten die günstigsten Tankstellen in der Umgebung zu melden.
 Populäre Illusion: Steffen Bock sieht eine staatlich verordnete Tankpreisbremse als Preistreiber an den Tankstellen. © infoRoad GmbH
Emittent/Herausgeber: ANSCHÜTZ + Company
Schlagwort(e): Auto
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| 12.03.2026 | Markus Hill | www.fondsboutiquen.de: Impact Investing & Private Markets – Family Offices & Institutionelle, Infrastruktur, Private Equity, Private Debt, Digital Assets, Ökosystem Frankfurt (Christian Hommens)
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Emittent / Herausgeber: Markus Hill
/ Schlagwort(e): Fonds/Konferenz
www.fondsboutiquen.de: Impact Investing & Private Markets – Family Offices & Institutionelle, Infrastruktur, Private Equity, Private Debt, Digital Assets, Ökosystem Frankfurt (Christian Hommens)
12.03.2026 / 11:48 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
FINANZPLATZ FRANKFURT & DIALOG: Impact Investing & Private Markets – Family Offices & Institutionelle, Infrastruktur, Private Equity, Private Debt, Digital Assets, Ökosystem Frankfurt & MORE – Veranstaltung (INTERVIEW – Christian Hommens, Smart Bridges GmbH)
Impact Investing ist mehr als ein Etikett. Gerade in den Private Markets wird Wirkung zunehmend zur strategischen Kategorie – für Family Offices ebenso wie für institutionelle Investoren. Markus Hill spricht für FINANZPLATZ-FRANKFURT-MAIN.DE mit Christians Hommens über die kritischen Erfolgsfaktoren in diesem Investmentsegment und über die Bedeutung des fachlichen Dialogs zwischen Experten. Impact Messung, Impact Infrastructure, Private Equity, Sustainibility & Investing, Private Debt – diese und andere Themen bilden die Grundlage für den Gedankenaustausch im März im Rahmen einer Fachkonferenz (SMART IMPACT INVESTING & PRIVATE MARKETS). Unterstrichen wird die Bedeutung des Ökosystems Frankfurt für Themen wie Investment, Entscheidung und Regulierung in diesen Bereichen. Hill: Impact Investing gilt oft als „nice to have“. Wo sehen Sie heute einen echten strukturellen Wandel – gerade in den Private Markets?
Christian Hommens, Smart Bridges GmbH & Markus Hill Finanzplatz Frankfurt Hommens: Impact Investing entwickelt sich klar vom Zusatzthema zur strategischen Kernfrage. In den Private Markets erkennen Family Offices und institutionelle Investoren zunehmend, dass langfristige Rendite, Resilienz und Wirkung zusammengehören. Infrastruktur, Private Equity oder Private Credit ermöglichen es, Kapital gezielt einzusetzen – mit messbarem Impact und gleichzeitigem Wertschöpfungspotenzial. Wirkung wird damit zum Qualitätsmerkmal, nicht zum Kompromiss. Hill: Wo scheitern Investoren in der Praxis – und warum lohnt sich der Austausch bei Smart Bridges? Hommens: Schwer zu sagen, aber drei Punkte sehen wir immer wieder: fehlende Impact-Messbarkeit, unklare Governance-Strukturen und begrenzter Zugang zu überzeugendem Dealflow. Genau hier setzt unser Forum an. Wir bringen Investoren, Praktiker und Lösungsanbieter zusammen – nicht theoretisch, sondern praxisnah, interaktiv und auf Augenhöhe. Hill: Welche Themen stehen konkret im Fokus der beiden Tage? Hommens: Von Impact-Messung über soziale Wirkung bis hin zu Impact Infrastructure. Und natürlich werden Private Equity und Sustainable Portfolio Design genauer betrachtet – ergänzt durch Themen wie Private Credit, Infrastruktur, regulatorische Anforderungen und neue Strukturierungsmodelle. Immer mit Blick auf die Frage: Wie lässt sich Wirkung sinnvoll in Portfolios integrieren, ohne die Performance aus dem Blick zu verlieren? Hill: Warum ist Frankfurt/Hessen der richtige Ort – und warum gerade jetzt? Hommens: Frankfurt und Hessen vereinen Kapital, Entscheidungskompetenz und regulatorische Nähe. In einem Umfeld zunehmender Unsicherheit suchen Investoren nach Orientierung und langfristigen Lösungen. Die Verbindung von Impact Investing und Private Markets ist dafür hochrelevant – und unsere Region der ideale Ort für diesen Dialog. Hill: Vielen Dank für das Gespräch. Ich freue mich auf den Fireside Chat am 17.2.2026 („Family Offices & Stiftungen“, Impact Investing) und auf die Gespräche vor Ort.
Information zur Veranstaltung: SMART IMPACT INVESTING EXCELLENCE FORUM
Information zur Veranstaltung: „PRIVATE MARKETS EXCELLENCE FORUM“Dialog & Information:FINANZPLATZ FRANKFURT AM MAIN auf LINKEDIN – KANALFINANZPLATZ FRANKFURT AM MAIN auf LINKEDIN – GRUPPEFONDSBOUTIQUEN auf LINKEDIN – KANALFINANZPLATZ-FRANKFURT-MAIN.DE, DACHLI-Region & FONDSBOUTIQUEN.DE (2026) – Themen, Interessen, Dialog (Auswahl & „Snapshots“)
25.2.2026, Frankfurt – „Finanzplatz Frankfurt am Main meets Wealthmanagement“
(Markus Hill – Moderation: Christian Neuhaus – FINVIA, Sven Karkossa – Capitell Vermögens-Management AG, Noel Zeh – Wunderland Capital)
26.2.2026, Frankfurt – „Forum für Digitale Vermögenswerte (FDV)“
Redaktion – Themenspecial „Finanzplatz Frankfurt am Main meets Wealthmanagement & Digital Assets“
(Interviews / Gastbeiträge, “Support” & MORE: info: markus-hill.com)
17.3.2026, Frankfurt – Private Markets Excellence Forum – „Private Markets, Family Offices & Stiftungen – Due Diligence & Ausblick 2026”(Markus Hill – Fireside Chat: J. Paulo Dos Santos – Geschäftsführer, VIRATIO GmbH)Interview mit Christian Hommens – SMART IMPACT INVESTING & PRIVATE MARKETS
Frühjahr 2026 : Investorenstudie „Präferenzen institutioneller Investoren bei Immobilien & Alternative Investments“
(Markus Hill – Moderation, Podcast: Sebastian Thürmer, “artis & x” – Beispiel 2025)
16.4.2026 – „köln let’s talk“ – Bettina Timmler – Immobilien & Dialog
(Medienpartnerschaft)
12.5.2026, Frankfurt: „Value Investing & Rohstoffe & MORE“
(Markus Hill – Moderation & Kurzintro „Fondsboutiquen & USA-Formel“ – Alex J. Rauschenstein & Urs Marti, SIA FUNDS AG – FINANZPLATZ SCHWEIZ)
17.6.2026, Zürich: Insights – “Family Offices & Fondsboutiquen” – The Mountain Talks Summit – FUNDPLAT
(Vortrag – Markus Hill)
10.11.2026, Frankfurt: „Finanzplatz Frankfurt am Main meets Finanzplatz Liechtenstein“
(Markus Hill – Moderation – LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband: Panel & Vorträge) Input, Ideen & Anregungen zu den oben genannten Themen sind willkommen: info@markus-hill.com / +49 (0) 163 4616 179 VERWANDTE NACHRICHTENFINANZPLATZ FRANKFURT AM MAIN & FONDSBOUTIQUEN - Medienpartnerschaften, Programm, Moderation & MORE (PRIVATE MARKETS, DIGITAL ASSETS, WEALTH MANAGEMENT):
- INFRASTRUKTUR-INVESTMENTFORUM (22.1.2026, Fulda)
„Willkommen auf der Plattform, die Brücken schlägt – zwischen Kapital und kommunaler Verantwortung, zwischen Ideen und Umsetzung. Das Infrastruktur-Investmentforum bringt Menschen zusammen, die den Wandel aktiv gestalten wollen: Investoren, Vertreter kommunaler (Energie-) Unternehmen und politische Entscheidungsträger.
Im Mittelpunkt steht der gemeinsame Dialog – offen, partnerschaftlich und lösungsorientiert. Denn nur im Zusammenspiel von Finanzkraft, kommunaler Erfahrung und politischer Gestaltung entsteht die Grundlage für eine nachhaltige und zukunftssichere Energieinfrastruktur.
Mit inspirierenden Begegnungen, neuen Perspektiven und Raum für Vernetzung bietet das Forum einen einzigartigen Rahmen, um den Austausch gezielt zu fördern und gemeinsam Wege in eine klimaneutrale Zukunft zu entwickeln.“ https://www.infrastruktur-investmentforum.de/infrastruktur-investmentforum/
- FORUM FÜR DIGITALE VERMÖGENSWERTE (26.2.20256, Frankfurt)
„Das Forum für digitale Vermögenswerte (FDV) 2026 findet am 26. Februar 2026 zum zweiten Mal in Frankfurt statt und wird von Web3 Network und FINFOR organisiert. Dieses exklusive Event richtet sich an Berater vermögender Kunden, Investoren und Finanzexperten, die sich mit Bitcoin, Krypto-Assets und tokenisierten Vermögenswerten beschäftigen. Über 50 Experten und mehr als 200 Investoren diskutieren die neuesten Trends, regulatorische Rahmenbedingungen und Investitionsstrategien. Das Forum bietet eine einzigartige Gelegenheit für Networking und den Austausch über die Zukunft der digitalen Vermögensverwaltung.
Kostenfreie Teilnahme für Vermögensverwalter, Family Offices sowie Finanzberater (Berater vermögender Kunden und institutioneller Anleger).“
Event am Vorabend: FINANZPLATZ FRANKFURT MEETS WEALTH MANAGEMENT (25.2.2026)Forum für Digitale Vermögenswerte 2026 (FDV)
- SMART IMPACT INVESTING EXCELLENCE FORUM (16.3. – 17.3.2025, Frankfurt)
Auf dem Smart Impact Investing Excellence Forum diskutieren Experten aus Family Offices, institutionelle Anleger und Stiftungen Lösungen für die Herausforderungen einer sich immer verändernden Welt. Nachhaltigkeit und Verantwortung spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Lernen Sie von Keynotes, Investment Insights und aktuellen Praxisberichten, wie Sie Ihr Vermögen nachhaltig sichern und aufbauen können. Entdecken Sie innovative Lösungen für eine zukunftsfähige und verantwortungsvolle Investmentstrategie. Nutzen Sie die Chance, sich mit anderen Experten auszutauschen und von ihren Erfahrungen zu profitieren. https://www.smart-bridges.com/excellence-forum/smart-impact-investing/#ueberblick
- PRIVATE MARKETS EXCELLENCE FORUM (16.3. – 17.3.2025, Frankfurt)
Auf dem Private Markets Excellence Forum diskutieren Experten aus Family Offices, institutionellen Anlegern und Stiftungen. Private Markets und die verantwortungsvolle Allokation in die Anlageklassen Private Equity, Private Credit, Infrastruktur, Real Assets und Immobilien spielen eine wichtige Rolle.
Erfahren Sie in Keynotes, Investment Insights und aktuellen Praxisberichten, wie Sie Ihr Vermögen stabil und wachstumsorientiert sichern und aufbauen können. https://www.smart-bridges.com/excellence-forum/private-markets-excellence-forum/#ueberblickEXKURS: Zusatzinformation zum Thema „Veranstaltungen“ & Finanzplatz FrankfurtFINANZPLATZ FRANKFURT meets PRIVATE MARKETS (Fulda & Frankfurt), Family Offices, Kommunen, Energiewende, INSTITUTIONELLE INVESTOREN, Private Equity, Due Diligence & Asset Management-Expertise & MORE --- LinkedIn-Gruppe Finanzplatz Frankfurt am Main:
1. Das Thema Energiewende lässt sich mit dem Bereich Family Offices, Venture Capital & Startup-Ökosystem Frankfurt inhaltlich verbinden, wenn man es nicht als reines Infrastruktur- oder ESG-Thema, sondern als Transformations- und Innovationsprozess betrachtet. Gerade die Diskussion an Schnittstellen lädt viele Akteure zum Dialog ein, nicht nur in Frankfurt. Idealerweise könnte sich im Laufe der Zeit eine Brücke schlagen lassen zwischen kommunalen Herausforderungen, Asset Managern und unternehmerischen Kapital. Dieses Segment findet sich derzeit im Aubau, wir freuen uns auf die Diskussion in Fulda am 22.1.2025.
Input, Ideen und Anregungen zun Panel "Die Finanzierung der Energiewende" & Due Diligence "Investmentansätze" sind willkommen. Wir freuen uns auf die Diskussion mit folgenden Panelisten: Holger Pfleger (FOM Invest), Michael Teigeler (Stadtwerke Heidelberg), Dr. Jörg Christen (Hochschule Mainz) Hans-Christian Fröhlich (Stadtrat Ingelheim).
Kontakt (Input): info@markus-hill.com / +49 (0) 163 4616 179
(Information - Veranstaltung "Infrastruktur-Investmentforum" - Hans-Christian Fröhlich & Jürgen Scharfenorth - am 22.1.2026, Fulda - SIEHE KOMMENTARFELD).
INFORMATION / ANMELDUNG ZUR KONFERENZ "INFRASTRUKTUR-INVESTMENT-FORUM":
Panem Consulting – Ihre Geschäftsentwicklungspartner
"FINANZPLATZ FRANKFURT & HESSEN: Fondsboutiquen, kommunale Investitionen, Frankfurt, Impulse für einen neuen Dialog & FAMILY OFFICES und VENTURE CAPITAL, Forum für digitale Vermögenswerte – FDV (Markus Hill)
„Man hört nur die Fragen, auf die man vorbereitet ist“ (Goethe). In Gesprächen mit Fondsboutiquen, institutionellen Investoren und Akteuren am Finanzplatz Frankfurt taucht zunehmend ein Thema auf, das bisher erstaunlich wenig Aufmerksamkeit erhält: Welche Rolle können spezialisierte Asset Manager bei der Finanzierung kommunaler Investitionen spielen? Die Ausgangslage ist bekannt: Kommunen müssen gleichzeitig Energiewende, Digitalisierung, Infrastrukturmodernisierung und soziale Projekte vorantreiben – oftmals unter engen Budgetvorgaben. Der Kapitalbedarf wächst, während traditionelle Finanzierungswege nicht immer ausreichen. Wer sollte vielleicht mit wem sprechen?" (LINK ZUM BEITRAG IM KOMMENTARFELD).
INFORMATION / ANMELDUNG ZUR KONFERENZ "DIGITALES FORUM FÜR VERMÖGENSWERTE" (26.2.2025) & "FINANZPLATZ FRANKFURT MEETS WEALTH MANAGEMENT" (25.2.2026):
Forum für Digitale Vermögenswerte 2026 (FDV)
2. SMART IMPACT INVESTING & PRIVATE MARKETS am 16.3. & 17.3.2026: Wir freuen uns über die Unterstützung bei Panel (MH, Private Equity & MORE" & Medien) bei dieser Fachveranstaltung. (Information zu dem Format von Christian Hommens - SIEHE KOMMENTARFELD)
INFORMATION / ANMELDUNG ZUR KONFERENZ "SMART IMPACT INVESTING":
Smart Impact Investing Excellence Forum | Smart Bridges GmbH
INFORMATION / ANMELDUNG ZUR KONFERENZ "PRIVATE MARKETS":
Private Markets Excellence Forum | Smart Bridges GmbH
3. LinkedIn Gruppe FINANZPLATZ FRANKFURT AM MAIN:
FINANZPLATZ FRANKFURT AM MAIN
Vielen Dank an die Teilnehmer & Sponsoren der Veranstaltungen, EIN FROHES NEUES JAHR! Markus Hill
PS: Wir freuen uns auf das Wiedersehen mit Alex J. Rauchenstein / Strategic Investment Advisors Group (SIA) beim FONDS professionell KONGRESS, Mannheim, 28.1. - 29.1.2026 & auf den Gedankenaustausch (Fondsboutiquen & USA-Formel - Kurzintro durch Markus Hill) mit Fondsselektoren.
INFORMATION / ANMELDUNG ZUR KONFERENZ "FONDS PROFESSIONELL KONGRESS":
FONDS professionell KONGRESS 2026 - Mannheim
LINK ZUM ORIGINAL-BEITRAG AUF LINKEDIN:
Posten | Feed | LinkedIn EXKURS: Finanzplätze, Fondsboutiquen, Family Office, Frankfurt & Kultur - wofür interessiert sich Markus Hill in 2026? 1. Finanzplatz Frankfurt, Fondsboutiquen, Kommerz, Kultur & MORE - wir bedanken durch diese interessante Zusammenfassung von dritter Seiter („Snapshot“) durch Birgit Hass, FINFLUENCER CIRCLE.Warum sind uns die im „Snapshot“ genannten Formate, Interviews und fachlichen Impulse immer so wertvoll?Freude am Dialog, an Themen aus dem Bereich Kommerz & Kultur. Zudem unterstützen diese Aktivitäten auch die Kommunikation bei Spezialprojekten im Rahmen vom fachlichen Gedankenaustausch mit Investoren, Asset Management-Industrie, Presse und anderen Multiplikatoren. Mögliche Gebiete, welche sich über viele Jahre entwickelt haben: Fact-Finding-Mission, Due Diligence / Fondskonzepte / Research (Support – Studie „Alternative Investments, Immobilien & ESG“ – Sebastian Thürmer, Frankfurt – die Vorbereitungen für 2026 laufen) / Markteintritt, Seed Money (Feedback & „Machbarkeit“ inklusive Reality Check etc.), Financial Education. Kurzum: Diffusion von Wissen in einer Volkswirtschaft hilft vielen Marktteilnehmern, viele Investoren verfügen über exzellentes Knowhow und sind in der Regel stark an Vernetzung und fachlichem Gedankenaustausch interessiert. Das Profil von Birgit Hass war nicht vorher abgestimmt worden, unsere Interessen (MH Services-Team) wurden aber schon sehr gut „eingekreist“. Welche Themen sind von Interesse in 2026?
Private Markets, Family Offices & Stiftungen – Due Diligence von Fondskonzepten, Fondsboutiquen & Infrastrukturinvestments, Studie „Alternative Investments, Immobilien & ESG“ (Sebastian Thürmer) DACH-Region & Asset Management, Asset Management & KI, Value Investing, Ökosystem „Finanzplätze“ – Input, Ideen & Anregungen zu diesen Themenbereichen sind immer willkommen: info@markus-hill.com / +49 (0) 163 4616179 www.markus-hill.com LinkedIn-Kommentar von Birgit Hass:
„🔎 Im Focus: Markus Hill – Der Multiplikator, der Finanzplatz Frankfurt vernetzt und Investor Education vorantreibt
Heute richten wir den Blick auf einen Mann, der seit Jahren dort wirkt, wo Finanzmärkte, Menschen und Ideen zusammenkommen: Markus Hill.
Als Asset Management Consultant und Kopf hinter www.fondsboutiquen.de sowie www.finanzplatz-frankfurt-main.de ist er weit mehr als ein Beobachter der Branche. Er ist ein Connector – einer, der Themen findet, sortiert, zuspitzt und genau die Menschen zusammenbringt, die im Kapitalmarkt-Ökosystem miteinander sprechen sollten.
Seine Bühne: Frankfurt. Und Finanzplätze im allgemeinen.
Sein Stil: dialogorientiert, neugierig, meinungsstark – und immer mit Blick auf Praxis und Wirkung.
🧭 Finanzplatz Frankfurt – nicht als Kulisse, sondern als System
Markus Hill denkt „Finanzplatz“ nicht als Schlagwort, sondern als Netzwerk aus Akteuren, Formaten und Kompetenzzentren: Banken, Versicherer, Asset Manager, Fondsboutiquen, Family Offices, Wissenschaft, Verbände, Politik, Aufsicht – und die vielen kleinen, oft unterschätzten Veranstaltungsformate, in denen echte „Diffusion von Wissen“ passiert.
Genau dort setzt er an:
👉 Wissen sichtbar machen
👉 Kontroverse zulassen – ohne Lagerdenken
👉 Austausch ermöglichen – mit Struktur
💼 Fondsboutiquen, Family Offices & Asset Allocation – sein Spielfeld
Was Markus Hill auszeichnet: Er bewegt sich souverän in den Themen, die gerade für professionelle Anleger entscheidend sind – ohne Buzzword-Bingo, sondern mit Substanz.
Seine Themenwelt:
Investmentprozess & Manager Selection
Strategische und taktische Asset Allocation
Real Assets & Diversifikation
Alternative Investments, Renten & Risikomanagement
Family Offices, NextGen, Nachfolge & Governance
Stiftungen & Verantwortung im Portfoliomanagement
Behavioral Finance als Gegenmittel zu emotionalen Fehlentscheidungen
Und er macht daraus Formate: Panels, Diskussionsrunden, Interviews, Veranstaltungsreihen – oft mit dem Ziel, Investor Education nicht als Pflichtübung, sondern als echte Orientierungshilfe zu gestalten.
🎙️ Moderator, Kurator, Möglichmacher
In Hills Beiträgen spürt man einen Kern: Neugier als Prinzip. Er zitiert Goethe, Einstein oder Howard Marks – nicht zur Zierde, sondern als Einladung zum Denken.
Sein Mehrwert liegt genau hier: Er übersetzt Komplexität in Gesprächsanlässe – und Gesprächsanlässe in Netzwerkeffekte.
💬 Warum Markus Hill wichtig ist
Weil er zeigt, dass Finanzplatz-Arbeit nicht nur in Hochglanzformaten entsteht, sondern in kontinuierlichem Dialog.
Weil er Spezialisten sichtbar macht, die sonst unter dem Radar bleiben.
Weil er Bildung, Kapitalmarkt und Community verbindet – und damit Orientierung schafft in einem Umfeld, das für viele zunehmend unübersichtlich wird.
Markus Hill – eine Stimme, die Finanzmarkt-Themen nicht nur kommentiert, sondern vernetzt.
Schön, dass Du Teil unseres Finfluencer Circle-Ökosystems bist!“
(Zitat: LinkedIn – Birgit Hass, FINFLUENCER CIRLCE. 3.1.2026)
LINK ZUM ORIGINAL-BEITRAG "BIRGIT HASS, FINFLUENCER CIRCLE & Webseite FINFLUENCER CIRCLE 2. FONDSBOUTIQUEN.DE & FINANZPLATZ-FRANKFURT-MAIN.DE
a) Unabhängige Asset Manager (Fondsboutiquen) erfreuen sich einer großen Beliebtheit bei privaten und institutionellen Investoren. Unabhängig von der jeweiligen Asset-Klasse (Aktien, Renten, Immobilien etc.) und von der Produktverpackung (Publikumsfonds, Spezialfonds, AIF) punkten die stark unternehmerisch geprägten Asset Manager durch Unabhängigkeit (U), Spezialisierung (S) und Authentizität (A). Zumeist liegt keine Konzernbindung vor, man konzentriert sich auf eine beziehungsweise wenige Asset-Klassen, man hat Skin-in-the-Game: Authentizität bedeutet hier, dass viele dieser eigentümergeführten Häuser die Fonds (Private Label Fonds) mit eigenem Geld starten und dass die Unternehmer (Fondsinitiatoren) für Ihre Sache "brennen". Die unabhängige Seite www.fondsboutiquen.de diskutiert mit Freude die oben genannten Themenfelder und ist für Input, Ideen und Anregungen in diesem Marktsegment dankbar: www.fondsboutiquen.de / redaktion@fondsboutiquen.de & FONDSBOUTIQUEN-KANAL (LINKEDIN) & FONDSBOUTIQUEN-KANAL (YOUTUBE)
b) FRANKFURT AM MAIN bietet als Stadt immer wieder genügend Anlass zu Reibung und Politur. Einerseits wird vor dem Hintergrund von Themen wie Brexit, EZB-Politik und Finanzindustrie die Bedeutung des Wirtschaftsstandortes in den Vordergrund gestellt, andererseits wird der Stadt oft zu Unrecht eine mangelnde Attraktivität in den Bereichen wie Kultur und Lebensqualität unterstellt. Kontroverse Ansichten laden zum Dialog ein, so weit so gut. Unbestritten sind die Qualitäten Frankfurts als zentraler Standort und Multiplikator, wenn es um Themen wie Finanzkommunikation und Finanzindustrie-Events geht. Neben bekannten Formaten wie BVI Asset Management Konferenz, Institutional Money Congress oder Formaten wie Deutsches Eigenkapitalforum gibt es eine Vielzahl weniger bekannter, kleinerer Veranstaltungen. www.finanzplatz-frankfurt-main.de / redaktion@finanzplatz-frankfurt-main.de & FINANZPLATZ-FRANKFURT-AM-MAIN-KANAL (LINKEDIN)
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| 12.03.2026 | Canify AG | Fusion mit Wirkung: MG Health und Canify formen einen international führenden Anbieter für medizinisches Cannabis
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Emittent / Herausgeber: Canify AG
/ Schlagwort(e): Firmenzusammenschluss/Fusionen & Übernahmen
Fusion mit Wirkung: MG Health und Canify formen einen international führenden Anbieter für medizinisches Cannabis
12.03.2026 / 11:00 CET/CEST
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Herrsching, Deutschland / Maseru, Lesotho (12.03.2026) - Die Canify AG, ein auf die Weiterverarbeitung und Vermarktung von medizinischen Cannabisprodukten spezialisiertes Unternehmen, und MG Health Limited, der erste EU-GMP zertifizierte Produzent von medizinischen Cannabisblüten und -extrakten in Afrika, geben heute ihre geplante Fusion bekannt. In einem unterzeichneten Memorandum of Understanding (MoU) haben beide Firmen festgelegt, ihre seit zwei Jahren bestehende erfolgreiche Zusammenarbeit in einem gemeinsamen Unternehmen verbinden zu wollen. Resultat dieses Mergers wird ein internationaler Konzern sein, der eine vollständig integrierte Medical-Cannabis-Plattform von EU-GMP-zertifizierter Produktion über pharmazeutische Verarbeitung bis hin zur Distribution in mehrere Märkte abbildet – mit kommerzieller Präsenz in mehr als sieben Ländern (darunter unter anderem Deutschland, das Vereinigte Königreich, Australien und Polen). Seit Q4/2024 arbeiten MG Health und die Canify AG eng zusammen: MG Health beliefert Canify seither kontinuierlich und zuverlässig mit medizinischen Cannabisblüten in gleichbleibend hoher Qualität. Aus dieser bewährten Lieferbeziehung ist nun eine partnerschaftliche Zusammenarbeit entstanden, die heute die Grundlage für den Zusammenschluss bildet. „Aus dem guten Miteinander ist gegenseitiges Vertrauen gewachsen – und da ist es nur konsequent, unsere Kooperation auf die nächste Stufe zu heben“, sagt Sascha Mielcarek, CEO der Canify AG. „Wir teilen nicht nur Qualitätsansprüche, sondern auch eine gemeinsame Haltung: Patient*innen stehen bei allem, was wir tun, im Mittelpunkt. Die gemeinsame Vision ist die Schaffung eines global agierenden Pharmaunternehmens mit klarem Fokus auf höchste Qualitätsansprüche und klinische Innovation.“ Der geplante Zusammenschluss schafft eine vertikal integrierte Struktur, die in dieser Form im europäischen Markt für medizinisches Cannabis einzigartig ist. Der Konzern wird künftig alle entscheidenden Schritte der Wertschöpfungskette bündeln: Vom Anbau über die EU-GMP-zertifizierte Verarbeitung und Extraktion bei MG Health in Lesotho über die pharmazeutische Entwicklung, Verarbeitung und das regulatorische Management cannabinoidbasierter Arzneimittel bis hin zur Distribution über das etablierte Netzwerk von Canify zu Apothekenpartnern. Und schließlich wird das Leistungsangebot durch den direkten Zugang zu Ärzten und Patienten über die Plattform Canify Clinics komplettiert. Besonders prägend für die Partnerschaft ist der ganzheitliche Ansatz von MG Health, der dem künftigen Konzern einen strukturellen Kostenvorteil verschafft. In den Maluti Mountains hat das Unternehmen auf 2.000 Metern Höhe optimale Anbaubedingungen, niedrige Energiekosten und ganzjähriges Sonnenlicht, wodurch eine Produktion in so hoher pharmazeutischer Qualität deutlich günstiger möglich ist als in Europa. Zugleich hat MG Health sinnvoll in die lokale Gemeinschaft und Umwelt investiert, indem das Unternehmen hunderte nachhaltige Arbeitsplätze geschaffen, die lokale Infrastruktur ausgebaut und Bildungs- und Entwicklungsprogramme für Mitarbeitende, ihre Familien und Gemeinden entwickelt hat. „Als Unternehmen, bei dem die Menschen im Mittelpunkt stehen, betrachten wir wirtschaftlichen Erfolg nicht als Selbstzweck, sondern als Mittel, um positive und nachhaltige Veränderungen innerhalb unserer Gesellschaft zu ermöglichen“, sagt Andre Bothma, CEO von MG Health. „Dieses Prinzip prägt unser tägliches Handeln in Lesotho – von einer verantwortungsvollen, nachhaltigen Bewirtschaftung über langfristige Beschäftigungsperspektiven bis hin zu gezielten Bildungsinitiativen. In Canify haben wir einen Partner gefunden, der diese Werte teilt und gemeinsam mit uns weiterträgt.“ „Der Merger bietet uns die Möglichkeit, unsere Tätigkeitsfelder entlang der gesamten Wertschöpfungskette nach Expertise und regulatorischen Rahmenbedingungen auszurichten - und uns so ideal zu ergänzen“, erläutert Mielcarek. So könne etwa das bestehende internationale Lieferantennetzwerk von Canify optimal mit den erweiterten Produktions- und Verarbeitungskapazitäten von MG Health in Einklang gebracht werden. „Gleichzeitig stärken wir mit MG Health einen Ansatz, der pharmazeutische Exzellenz, soziale Verantwortung und ökologische Nachhaltigkeit miteinander verbindet.“ Mit gebündelten Kräften verfolgen beide Unternehmen zudem eine klare internationale Wachstumsstrategie. Bestehende Exportlieferketten nach Australien, in das Vereinigte Königreich und nach Polen bilden dabei neben dem Kernmarkt Deutschland die Grundlage für die weitere Expansion in die Schweiz und weitere europäische Märkte. Der Zusammenschluss steht unter dem Vorbehalt der finalen vertraglichen Ausgestaltung sowie der erforderlichen regulatorischen Genehmigungen. Beide Parteien sind jedoch überzeugt, dass beides zeitnah erfolgen wird und mit diesem Schritt die Basis für nachhaltiges Wachstum, innovative Versorgungskonzepte und eine langfristig stabile Patientenversorgung zu schaffen. Über die Canify AG:Die Canify AG ist ein lizenziertes pharmazeutisches Unternehmen, das sich auf medizinisches Cannabis spezialisiert hat. Die Produkte von Canify basieren auf wissenschaftlichen Daten, Spitzentechnologie und dem Bestreben, Patienten zu helfen. Canifys Ansatz ist es, das Cannabisgeschäft für Apotheken und Großhändler so einfach und bequem wie möglich zu gestalten. Canify bietet auch maßgeschneiderte Produktions- und Marktzugangslösungen für Drittanbieter an und setzt dabei Maßstäbe in Bezug auf Qualität, Produktionskapazität und Lieferzeiten. Zudem behandelt Canify Patient*innen mit individueller Cannabistherapie telemedizinisch oder in den Arztpraxen unter der Marke Canify Clinics. Die Canify AG erfüllt stets die höchsten Standards der europäischen GMP-Richtlinien und bietet Transparenz und Rückverfolgbarkeit vom Anbau bis zum Patienten. Über MG Health Limited:MG Health ist ein vertikal intergrierter Hersteller von Medizinalcannabisblüten und -extrakten. Die Herstellstätte befindet sich auf 2.000m Höhe in der ursprünglichen Bergwelt des Königreichs Lesotho im Süden Afrikas. In dieser reinen und unberührten Umgebung produziert MG Health nach strengsten pharmazeutischen Vorgaben sichere und wirksame Medizinalcannabisprodukte in gleichbleibend hoher Qualität. MG Health ist das erste nach EU GMP zertifizierte afrikanische Medizinalcannabisunternehmen und exportiert seine Produkte aktuell nach Großbritannien, Australien, Deutschland, Südafrika und in die Tschechische Republik. MG Health konzentriert sich auf die Umsetzung einer Plant-to-Patient-Philosophie und den Aufbau einer nachhaltigen Zukunft für alle. Weitere Informationen gibt es auch auf unseren Webseiten:www.canify.com / www.canify-pharma.dewww.mghealth.comKontakte für Presseanfragen:Kathrin Konyen Luke van der Nest Pressesprecherin Canify AG Commercial Director MG Health Ltd press@canify.com info@mghealth.com+49(0)173/6790782 +266 5928 3540
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| DE000A3EBXZ1 |
| 12.03.2026 | OHB SE | OHB SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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OHB SE
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
OHB SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
12.03.2026 / 10:37 CET/CEST
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Manfred-Fuchs-Platz 2-4 |
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28359 Bremen |
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2290406 12.03.2026 CET/CEST
| DE0005936124 |
| 12.03.2026 | Scherzer & Co. AG | Scherzer & Co. AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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Scherzer & Co. AG
/ Aktienrückkauf
Scherzer & Co. AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
12.03.2026 / 10:35 CET/CEST
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Aktienrückkaufprogramm 2025, 29. Zwischenmeldung - Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Die Scherzer & Co. AG hat im Zeitraum vom 04. März 2026 bis einschließlich 11. März 2026 insgesamt 15.841 eigene Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 erworben, dessen Verlängerung mit Ad-hoc-Mitteilung vom 05. Dezember 2025 und mit Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.
Die Gesamtzahl der im oben genannten Zeitraum täglich zurückgekauften Aktien, die volumengewichteten Durchschnittskurse sowie das aggregierte Volumen¹ sind wie folgt:
| Datum |
Gesamtzahl zurück-gekaufter Aktien
(Stück) |
Volumengewichteter Durchschnittskurs
(Euro) |
Aggregiertes
Volumen¹
(Euro) |
| 04.03.2026 |
1.948 |
2,6599 |
5.181,52 |
| 05.03.2026 |
3.280 |
2,6684 |
8.752,22 |
| 06.03.2026 |
1.945 |
2,6149 |
5.085,90 |
| 09.03.2026 |
3.417 |
2,6000 |
8.884,20 |
| 10.03.2026 |
3.331 |
2,5718 |
8.566,72 |
| 11.03.2026 |
1.920 |
2,5800 |
4.953,60 |
¹ ohne Erwerbsnebenkosten
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 03. Juli 2025 bis einschließlich 11. März 2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 653.532 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Scherzer & Co. AG erfolgte über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse und über Tradegate Exchange durch ein von der Scherzer & Co. AG beauftragtes Kreditinstitut.
Detaillierte Informationen gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind im Internet unter www.scherzer-ag.de/die-scherzer-aktie/aktienrueckkaufprogramm-2025 abrufbar.
Köln, den 12. März 2026
Scherzer & Co. AG
Der Vorstand
12.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Scherzer & Co. AG |
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Friesenstraße 50 |
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50670 Köln |
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| Internet: |
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| Ende der Mitteilung |
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2290398 12.03.2026 CET/CEST
| DE0006942808 |
| 12.03.2026 | StageOne Ventures | StageOne Ventures gibt den Abschluss seines fünften Fonds in Höhe von 165 Millionen US-Dollar bekannt, um Israels nächste Generation von Marktführern im Bereich KI-Infrastruktur zu fördern
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StageOne Ventures
/ Schlagwort(e): Private Equity
StageOne Ventures gibt den Abschluss seines fünften Fonds in Höhe von 165 Millionen US-Dollar bekannt, um Israels nächste Generation von Marktführern im Bereich KI-Infrastruktur zu fördern
12.03.2026 / 10:25 CET/CEST
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TEL AVIV, Israel, 12. März 2026 /PRNewswire/ -- StageOne Ventures gab heute den Abschluss seines fünften Fonds in Höhe von 165 Millionen US-Dollar, bekannt und feiert damit 25 Jahre Identifizierung und Unterstützung der ehrgeizigsten israelischen Unternehmensgründer in der Anfangsphase der Technologie.
Mit dem Abschluss von Fonds V übersteigt das von StageOne verwaltete Gesamtvermögen (AUM) die Marke von 650 Millionen US-Dollar. Dieser Meilenstein stärkt die Position des Unternehmens als führender institutioneller Partner für technische Gründer bei der Unternehmensgründung. Seit 2001 war StageOne bei jeder größeren Veränderung im Bereich der Unternehmensinformatik an vorderster Front dabei – von der Ära der Telekommunikation über den Aufstieg der Cybersicherheit bis hin zur Cloud-Migration. Heute nimmt der Fonds V die nächste Herausforderung ins Visier: die KI-Infrastrukturebene. Der Fonds V wird sich auf bahnbrechende Start-ups in den Bereichen KI-Infrastruktur, Cybersicherheit, physische KI, Agentic Orchestration und vertikale KI konzentrieren – Sektoren, in denen israelische Engineering-Talente weltweit einen entscheidenden Vorsprung haben. „KI ist für uns mehr als nur eine vertikale Komponente. Sie ist die neue Architektur von Unternehmenssoftware", betont Yuval Cohen, Gründer und Managing Partner bei StageOne Ventures. „Trotz globaler und lokaler Unsicherheiten bringt Israel weiterhin Ingenieurstalente von Weltklasse hervor. Mit unserem fünften Fonds verstärken wir unser Engagement, der erste und zuverlässigste Partner für Gründer zu sein, die kategorieprägende Unternehmen aufbauen." Beeindruckende Erfolgsbilanz bei der Skalierung von Innovationen StageOne wird geleitet von Yuval Cohen (Gründer und Managing Partner), Tal Slobodkin (Managing Partner) und Netanel Meir (Partner). Bis heute hat das Unternehmen in 69 Unternehmen investiert und unterstützt derzeit ein Portfolio von 29 aktiven Unternehmen. StageOne fungiert als „First-Check"-Investor, der eine praktische, langfristige Partnerschaft mit den Gründern pflegt und seine stärksten Unternehmen durch erhebliche Folgefinanzierungen weiter unterstützt. „Unser Modell fußt auf tiefer Überzeugung und Engagement vom ersten Tag an", ergänzt Tal Slobodkin, Managing Partner. „In einer Welt der automatisierten Investitionen bieten wir das Gegenteil: eine enge Partnerschaft. Wir stellen nicht nur Kapital zur Verfügung, sondern auch die strategische und operative Grundlage, die es technischen Gründern ermöglicht, sich zu globalen Marktführern zu entwickeln." Der neue Fonds wird von einer renommierten Gruppe wiederkehrender institutioneller und privater Investoren aus den USA, Europa und Israel unterstützt, was das langfristige Vertrauen in die Strategie von StageOne und die Widerstandsfähigkeit des israelischen Technologie-Ökosystems unterstreicht. Strategische Ausstiege und Auswirkungen auf den Markt StageOne hat 21 Investitionen erfolgreich abgeschlossen und dabei durchweg hohe Renditen erzielt. Zu den bemerkenswerten Exits und Portfolio-Highlights gehören: - Coralogix und Silverfort: (Führend bei der nächsten Generation von Unternehmensüberwachung und Identitätsschutz).
- Qwak: Erworben von JFrog
- Cyberint: Erworben von Check Point
- Epsagon: Erworben von Cisco
- Avanan: Erworben von Check Point
- Apprente: Erworben von McDonald's
- Traffix: Erworben von F5
- Guardium: Erworben von IBM
„KI verändert die Wirtschaftlichkeit und Geschwindigkeit von Innovationen, doch die Grundlagen für betriebswirtschaftliche Zuverlässigkeit sind unverändert geblieben", erklärt Netanel Meir. „Wir konzentrieren uns darauf, die Lücke zwischen einem brillanten technischen Proof-of-Concept und einem resilienten, globalen Unternehmen zu schließen, das die nächsten Wellen der KI-Evolution überstehen kann." Informationen zu StageOne Ventures StageOne Ventures ist eine Venture-Capital-Gesellschaft, die sich darauf spezialisiert hat, herausragende israelische Gründer von Unternehmen im Technologiebereich von der Idee bis zum Exit zu unterstützen. StageOne verfügt über 25 Jahre Erfahrung und verwaltet mehr als 650 Millionen US-Dollar. Das Unternehmen ist spezialisiert auf Frühphaseninvestitionen in den Bereichen KI-Infrastruktur, Cybersicherheit und Frontier Enterprise Tech. Durch die Kombination von Kapital mit praktischer Unterstützung, umfassender operativer Expertise und einem globalen Netzwerk hilft StageOne Gründern beim Aufbau von Unternehmen, die in ihrer Kategorie führend sind. Weitere Informationen finden Sie unter www.stageonevc.com. Medienkontakt: Yael Eckstein VP Marketing StageOne yael@stageonevc.com
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/stageone-ventures-gibt-den-abschluss-seines-funften-fonds-in-hohe-von-165-millionen-us-dollar-bekannt-um-israels-nachste-generation-von-marktfuhrern-im-bereich-ki-infrastruktur-zu-fordern-302712161.html

12.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2290388 12.03.2026 CET/CEST
| noisin038761 |
| 12.03.2026 | ABO Energy GmbH & Co. KGaA | Veränderung in der Geschäftsführung der ABO Energy
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ABO Energy GmbH & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Personalie
Veränderung in der Geschäftsführung der ABO Energy
12.03.2026 / 10:07 CET/CEST
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Die Komplementärgesellschafter der ABO Energy haben eine Veränderung in der Geschäftsführung beschlossen. Alexander Reinicke, bislang Finanzgeschäftsführer, ist ab sofort nicht mehr Teil der Geschäftsführung. Seine Verantwortungsbereiche werden mit sofortiger Wirkung interimistisch innerhalb des bestehenden Führungsteams aufgeteilt.
Alexander Reinicke blickt auf eine zwanzigjährige Karriere bei ABO Energy zurück. Nach verschiedenen Stationen im Unternehmen wurde er 2022 in den Vorstand berufen und fungierte seit dem Formwechsel zur KGaA im Jahr 2024 als Geschäftsführer.
„Alexander Reinicke hat sich über zwei Jahrzehnte hinweg große Verdienste um das Unternehmen erworben. Besonders in herausfordernden Zeiten hat er mit hohem persönlichem Einsatz und seiner Expertise maßgeblich zur Entwicklung der ABO Energy beigetragen. Wir danken ihm ausdrücklich für seine geleistete Arbeit und wünschen ihm für seinen weiteren Weg viel Erfolg und alles Gute“, sagte Dr. Jochen Ahn, einer der beiden Gründer und Komplementärgesellschafter des Unternehmens.
Die Geschäftsführung betont, dass das operative Geschäft von der Veränderung unberührt bleibt. Sanierung und strategische Neuausrichtung schreiten unvermindert voran.
12.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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ABO Energy GmbH & Co. KGaA |
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Unter den Eichen 7 |
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65195 Wiesbaden |
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Deutschland |
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+49 (0)611 26 765 0 |
| Fax: |
+49 (0)611 26 765 5199 |
| E-Mail: |
presse@aboenergy.com |
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2290368 |
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EQS News-Service |
2290368 12.03.2026 CET/CEST
| DE0005760029 |
| 12.03.2026 | Focus Graphite Inc. | Focus Graphite treibt Infrastrukturplanung für das Lac-Knife-Projekt voran; Vorstandsvorsitzender wandelt Darlehen über 500.000 US-Dollar in Eigenkapital um
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Focus Graphite Inc.
/ Schlagwort(e): Miscellaneous
Focus Graphite treibt Infrastrukturplanung für das Lac-Knife-Projekt voran; Vorstandsvorsitzender wandelt Darlehen über 500.000 US-Dollar in Eigenkapital um
12.03.2026 / 10:02 CET/CEST
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Ottawa, Ontario--(Newsfile Corp. - Donnerstag, 12. März 2026) - Focus Graphite Inc. (TSXV: FMS) (OTCQB: FCSMF) (FSE: FKC0) ("Focus" oder das "Unternehmen"), ein kanadischer Entwickler hochgradiger Flockengraphitlagerstätten und fortschrittlicher Graphitmaterialien für Batterie-, Verteidigungs- und Industrieanwendungen, freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen Norda-Stelo ("Norda") beauftragt hat, ein führendes kanadisches Ingenieurunternehmen mit Spezialisierung auf Infrastrukturdesign, Verkehrstechnik und Energiesysteme, um eine Korridorauswahl sowie eine vorläufige Bewertung von Straßen- und Strominfrastrukturoptionen für sein Graphit projekt Lac Knife ("Lac Knife" oder das "Projekt") in Québec durchzuführen. Norda, früher bekannt als Groupe-Conseil Roche, verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Infrastrukturentwicklung in Québec, einschließlich Projekten im Zusammenhang mit dem Highway-389-Korridor. Die Arbeiten werden vom Büro von Norda in Saguenay-Chicoutimi koordiniert und unter der Aufsicht und Leitung von IOS Geosciences Inc. ("IOS") durchgeführt, dem geologischen Berater und Generalauftragnehmer des Unternehmens für das Projekt. Der Auftrag umfasst die Identifizierung und Empfehlung optimaler Korridore für eine neue ganzjährig befahrbare Zufahrtsstraße, die den Projektstandort mit dem kürzlich modernisierten Abschnitt des Highway 389 in Québec verbinden soll. Dieser befindet sich derzeit wenige Kilometer nördlich des Projekts im Ausbau im Rahmen der nordquébecischen Infrastrukturstrategie. Der Auftrag beinhaltet außerdem die Bewertung eines optimalen Korridors für den Bau einer privaten Stromleitungsverbindung. Die Studie umfasst: - Auswahl eines endgültigen Korridors für eine ganzjährig befahrbare Schotterstraße von etwa 6 bis 10 Kilometern Länge
- Vorläufige geotechnische, hydrologische und umweltbezogene Planungen
- Konzeptionelle Planung einer etwa 30 Kilometer langen privaten 35,5-Kilovolt-Stromleitung
- Bewertung möglicher Netzanschlüsse an die Umspannwerke Normand oder Bloom Lake von Hydro-Québec
Die Ergebnisse der technischen Bewertung werden bis Ende Mai 2026 erwartet und sollen Umwelt-Basisuntersuchungen sowie geotechnische Arbeiten während der Feldsaison im Sommer 2026 ermöglichen. Ein dauerhafter Zugang zum Standort sowie eine zuverlässige Stromversorgung werden für die nächsten Entwicklungsphasen des Projekts entscheidend sein, einschließlich des möglichen Baus und Betriebs einer Pilotanlage zur Verarbeitung. "Die Infrastruktur ist von grundlegender Bedeutung für die langfristige Entwicklung von Lac Knife. Während wir das Projekt in Richtung zukünftiger Genehmigungs- und Entwicklungsaktivitäten vorantreiben, stärkt der Aufbau eines zuverlässigen Straßen- und Stromzugangs unseren logistischen Vorteil und unterstreicht das Potenzial des Projekts, hochgradigen Graphit für nordamerikanische und internationale Lieferketten in den Bereichen Batterien, Verteidigung und fortschrittliche Materialien bereitzustellen," sagte Dean Hanisch, Chief Executive Officer von Focus Graphite. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass die laufende Modernisierung des Highway-389-Korridors in Québec einen bedeutenden Infrastrukturkatalysator für das Projekt darstellt. Zwar ist Lac Knife derzeit über bestehende, nicht instand gehaltene Schotterstraßen und Wege, einschließlich der historischen Comstock-Mazarin-Route, mit Fahrzeugen erreichbar, doch sind diese nicht für großflächige, ganzjährige Industrieaktivitäten ausgelegt und können insbesondere im Winter schwer zugänglich sein. Eine dauerhafte Zufahrtsstraße zum modernisierten Highway-389-Korridor würde ganzjährige Transportmöglichkeiten für Personal und Ausrüstung, verbesserte Logistik für den Minenbau, eine sicherere und zuverlässigere Mobilität der Belegschaft sowie einen effizienten Transport von Graphitkonzentrat zu nachgelagerten Verarbeitungsanlagen und internationalen Märkten ermöglichen. Der Highway 389 wird derzeit im Rahmen des Route-389-Modernisierungsprogramms ausgebaut, das vom Ministère des Transports et de la Mobilité durable (MTMD) geleitet und von der Société du Plan Nord unterstützt wird. Der Québec Infrastructure Plan 2025-2035 führt das Projekt als eine der wichtigsten Infrastrukturinvestitionen im Norden der Provinz, mit rund 493 Millionen Dollar für den Ausbau zwischen Fire Lake und Fermont, wobei die Bauarbeiten im Laufe des kommenden Jahrzehnts fortgesetzt werden sollen. Der Korridor bildet eine wichtige Transportverbindung in der Bergbauregion Côte-Nord und Labrador Trough in Québec und verbindet Rohstoffprojekte mit industrieller Infrastruktur sowie dem Tiefseehafen von Baie-Comeau, etwa 520 Kilometer südlich von Lac Knife. Das Unternehmen hat Anträge auf Förderprogramme der Bundes- und Provinzregierung im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Straßen- und Strominfrastruktur gestellt und wartet derzeit auf entsprechende Entscheidungen. Focus ist der Ansicht, dass der Arbeitsumfang mit staatlichen Prioritäten im Bereich kritischer Mineralien, Infrastrukturentwicklung im Norden, sicherer Lieferketten für Batterien, Verteidigung und fortschrittliche Materialien sowie regionaler wirtschaftlicher Entwicklung übereinstimmt. Vorstandsvorsitzender wandelt Teil eines Darlehens in Eigenkapital um Das Unternehmen freut sich außerdem bekannt zu geben, dass Vorstandsvorsitzender Jeff York die Umwandlung eines Teils seines langfristigen Darlehens an das Unternehmen in Eigenkapital eingeleitet hat, was sein fortgesetztes Engagement für Focus Graphite unterstreicht. Im Laufe der Jahre hat Herr York über seine Holdinggesellschaft JJJY Holdings Inc. dem Unternehmen private Finanzierungen in Höhe von 1.335.000 C$ zur Verfügung gestellt. Im Rahmen dieser fortgesetzten Unterstützung hat Herr York nun beschlossen, 500.000 C$ dieses Darlehens in 1.388.889 Stammaktien des Unternehmens zu einem Preis von 0,36 C$ je Aktie umzuwandeln. Die Schulden-in-Aktien-Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die TSX Venture Exchange. Qualifizierte Person Der technische Inhalt dieser Pressemitteilung wurde von Réjean Girard, P.Geo. (QC), Präsident von IOS Geosciences Inc., einem Berater des Unternehmens, geprüft und genehmigt. Er gilt als Qualified Person gemäß National Instrument NI-43-101. Über Focus Graphite Advanced Materials Inc. Focus Graphite Advanced Materials gestaltet die Zukunft kritischer Rohstoffe neu - mit zwei zu 100 % unternehmenseigenen Graphitprojekten von Weltklasse und innovativen Batterietechnologien. Unser Vorzeigeprojekt Lac Knife zählt zu den am weitesten fortgeschrittenen hochreinen Graphitlagerstätten Nordamerikas und verfügt über eine vollständig abgeschlossene Machbarkeitsstudie. Lac Knife ist positioniert, ein bedeutender Lieferant für die Batterie-, Verteidigungs- und fortschrittlichen Werkstoffindustrien zu werden. Unser Projekt Lac Tétépisca stärkt das Portfolio zusätzlich und besitzt das Potenzial, eine der größten sowie hochgradigsten Graphitlagerstätten Nordamerikas zu werden. Focus geht über den reinen Bergbau hinaus - wir entwickeln umweltverträgliche Verarbeitungsverfahren und innovative Batterietechnologien, darunter unseren patentangemeldeten, siliziumangereicherten sphäroidisierten Graphit zur Verbesserung von Batterieleistung und Effizienz. Unser Innovationsanspruch ermöglicht eine chemikalienfreie, umweltfreundliche Lieferkette von der Mine bis zum Markt. Zusammenarbeit steht im Zentrum unserer Vision. Wir kooperieren aktiv mit Industriepartnern, Forschungseinrichtungen und Regierungsstellen, um die Kommerzialisierung von Graphitmaterialien der nächsten Generation zu beschleunigen. Als nordamerikanisches Unternehmen engagieren wir uns für den Aufbau einer resilienten, lokal gesicherten Versorgung mit kritischen Rohstoffen - zur Verringerung der Abhängigkeit von ausländisch kontrollierten Märkten und zur Unterstützung der globalen Energiewende. Weitere Informationen zu Focus Graphite Inc. finden Sie unter: http://www.focusgraphite.com LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/focus-graphite/ X: https://x.com/focusgraphite Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung stellen zukunftsgerichtete Informationen dar. Diese Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse oder zukünftige Leistungen. Die Verwendung von Begriffen wie "könnte", "beabsichtigen", "erwarten", "glauben", "wird", "prognostiziert", "geschätzt" sowie ähnliche Ausdrücke und Aussagen zu Sachverhalten, die keine historischen Tatsachen darstellen, sollen zukunftsgerichtete Informationen kennzeichnen und basieren auf den derzeitigen Annahmen oder Erwartungen des Unternehmens hinsichtlich des Ergebnisses und des Zeitpunkts solcher zukünftigen Ereignisse. Insbesondere enthält diese Pressemitteilung zukunftsgerichtete Informationen in Bezug auf unter anderem den Umfang, den Zeitplan und den Abschluss der Bewertung der Straßen- und Strominfrastruktur für das Lac-Knife-Projekt; die Identifizierung und Auswahl potenzieller Korridore für eine ganzjährig befahrbare Zufahrtsstraße sowie eine private Stromleitungsverbindung zum Projekt; die erwartete Fertigstellung der technischen Bewertung sowie die Durchführung von Umweltbasisstudien und geotechnischen Untersuchungen; die mögliche Entwicklung eines dauerhaften Standortzugangs und einer elektrischen Infrastruktur; den möglichen Bau und Betrieb einer Pilotverarbeitungsanlage; die erwarteten Vorteile der Modernisierung des Highway-389-Korridors in Québec für das Projekt; die Anträge des Unternehmens auf Infrastrukturförderprogramme auf Bundes- und Provinzebene; den Fortschritt und die zukünftige Entwicklung des Lac-Knife-Projekts; sowie den Abschluss der Schulden-in-Aktien-Transaktion, einschließlich der Genehmigung durch die TSX Venture Exchange. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse, Leistungen oder Entwicklungen wesentlich von den in solchen Aussagen ausdrücklich oder implizit enthaltenen abweichen. Zu diesen Risiken und Unsicherheiten gehören unter anderem Risiken im Zusammenhang mit Marktbedingungen, behördlichen Genehmigungen, Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Fähigkeit, ausreichende Finanzmittel zu akzeptablen Bedingungen oder überhaupt zu beschaffen, operative Risiken im Zusammenhang mit der Exploration und Entwicklung von Rohstoffprojekten sowie weitere Risiken, die von Zeit zu Zeit in den öffentlichen Offenlegungsdokumenten des Unternehmens unter seinem Profil auf SEDAR+ aufgeführt sind. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Informationen gelten zum Datum dieser Veröffentlichung. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Informationen zu aktualisieren oder zu überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies ist nach geltendem Wertpapierrecht erforderlich. Aufgrund der hierin enthaltenen Risiken, Unsicherheiten und Annahmen sollten Anleger kein unangemessenes Vertrauen in zukunftsgerichtete Informationen setzen. Weder die TSX Venture Exchange noch ihre Regulierungsdienstleister übernehmen Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Mitteilung. 
Um die Originalversion dieser Pressemitteilung anzusehen, bitte besuchen Sie: https://www.newsfilecorp.com/release/288235 
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News Source: Focus Graphite Inc.
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2290366 12.03.2026 CET/CEST
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| 12.03.2026 | Abbott | Studie zeigt: FreeStyle Libre Technologie verhilft Menschen mit Typ-2-Diabetes und Basalinsulin zu einem besseren Glukosemanagement
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Abbott
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
Studie zeigt: FreeStyle Libre Technologie verhilft Menschen mit Typ-2-Diabetes und Basalinsulin zu einem besseren Glukosemanagement
12.03.2026 / 10:00 CET/CEST
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- Eine randomisierte kontrollierte FreeDM2-Studie aus Großbritannien belegt: Nach vier Monaten hatten Personen, die die FreeStyle Libre Technologie nutzten, eine um 0,6% stärkere HbA1c-Reduktion und 2,5 Stunden pro Tag mehr im Zielbereich im Vergleich zu Blutzuckermessungen per Fingerstich1,2
- Verbesserungen wurden von den Teilnehmenden selbst erzielt, indem sie Echtzeit3-Glukosewerte nutzten, um Entscheidungen im Alltag zu treffen
- Eine zusätzliche Studie aus Italien berichtete über ähnliche Verbesserungen und unterstreicht damit den Nutzen der FreeStyle Libre Technologie für diese Patientengruppe4
ABBOTT PARK, Illinois, 12. März 2026 /PRNewswire/ -- Das Gesundheitsunternehmen Abbott (NYSE: ABT) hat heute Ergebnisse der randomisierten kontrollierten Studie (RCT) FreeDM2 vorgestellt. Die Daten zeigen, dass Personen, die die FreeStyle Libre Technologie zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) nutzten, bessere Glukosewerte erzielten als jene, die herkömmliche Blutzuckermessungen per Fingerstich verwendeten. Die Verbesserungen wurden durch ein optimiertes Selbstmanagement der Teilnehmenden erreicht, unterstützt durch Echtzeit3–CGM–Daten. Die Ergebnisse wurden auf der 19. International Conference on Advanced Technologies & Treatments for Diabetes (ATTD) vorgestellt.
Weltweit sind etwa 63 Millionen Menschen mit Typ-2-Diabetes auf Insulin angewiesen5. Real-World-Studien zeigen jedoch, dass nur 18 bis 30 % der Patient:innen mit Basalinsulintherapie ihre HbA1c-Zielwerte erreichen6,7. Diese Versorgungslücke trägt zu geschätzten jährlichen Diabetes-Gesundheitskosten von 217 Milliarden US-Dollar bei und zeigt, dass Millionen von Menschen weiterhin Unterstützung benötigen, um ihre Glukosewerte im Zielbereich zu halten8. Die randomisierte FreeDM2-Studie wurde initiiert, um zu untersuchen, ob kontinuierliche Glukosemessung in Echtzeit (CGM) Menschen, die mit Basalinsulin behandelt werden, dabei helfen kann, ihre Glukosewerte besser zu managen. Die Studie wurde an 24 klinischen Zentren in Großbritannien durchgeführt und umfasste 303 Teilnehmende. Verglichen wurde die Wirksamkeit von kontinuierlicher Glukosemessung mit der herkömmlichen Blutzuckermessung mittels Fingerstich (SMBG) bei Menschen mit Typ-2-Diabetes und Basalinsulintherapie.9 Deutliche Verbesserungen durch Selbstmanagement Nach vier Monaten zeigten Teilnehmende, die ein Abbott FreeStyle Libre Messsystem zur kontinuierlichen Glukosemessung nutzten, eine signifikant stärkere Senkung des HbA1c-Werts (0,6 %; p<0,001)¹ als die Vergleichsgruppe mit herkömmlicher Blutzuckermessung. Darüber hinaus verbrachten sie durchschnittlich rund 2,5 Stunden pro Tag (10,4 % Zunahme)2 mehr Zeit im Zielbereich (70 bis 180 mg/dl). Die Studienteilnehmenden erhielten einmal täglich Basalinsulin sowie zusätzlich entweder einen SGLT2-Inhibitor oder einen GLP-1-Rezeptoragonisten, was auf einen messbaren Mehrwert auch für Menschen hinweist, die bereits fortgeschrittene glukosesenkende Therapien erhalten. „Diese Studie zeigt die Wirksamkeit von Echtzeit3-Glukosedaten für Menschen mit Typ-2-Diabetes, die mit Basalinsulin behandelt werden", sagt Emma Wilmot, Associate Professor an der University of Nottingham und Co-Leiterin der FreeDM2-Studie. „Selbst wenn Menschen mit Typ-2-Diabetes bereits fortgeschrittene Therapien wie SGLT2-Inhibitoren oder GLP-1-Rezeptoragonisten erhalten, führt zusätzliche Transparenz über ihre Glukosewerte zu spürbaren Verbesserungen. Die Teilnehmenden konnten die CGM-Daten nutzen, um Ernährung, Basalinsulin und körperliche Aktivität gezielt anzupassen", ergänzt Lala Leelarathna, Associate Professor am Imperial College London und ebenfalls Co-Leiter der Studie. Italienische Studie bestätigt FreeDM2-Ergebnisse Eine weitere Interventionsstudie aus Italien, ebenfalls auf der ATTD vorgestellt, untersuchte 88 Erwachsene mit Typ-2-Diabetes, die Basalinsulin bekommen und das FreeStyle Libre Messsystem von Abbott im klinischen Alltag nutzten. Nach drei Monaten zeigte sich auch hier eine Verbesserung der durchschnittlichen Glukosewerte, mehr Zeit im Zielbereich sowie eine höhere Lebensqualität der Teilnehmenden.4 „Die Ergebnisse beider Studien zeigen: Echtzeit1-Glukosedaten geben Menschen das nötige Verständnis, um im Alltag kleine, aber wirkungsvolle Anpassungen vorzunehmen", sagt Mahmood Kazemi, Chief Medical Officer, Diabetes Care bei Abbott. „In der FreeDM2-Studie erfolgten die Anpassungen durch die Teilnehmenden selbst. Die Ergebnisse der italienischen Studie bestätigen, dass der Mehrwert im kontinuierlichen Zugang zu den Glukosedaten liegt, statt in einer einzelnen Gerätefunktion." Grundlage für breiteren Zugang zu CGM Derzeit liegt der Fokus der Erstattung von CGM in vielen europäischen Ländern vor allem auf Menschen mit mehrfach täglicher Insulintherapie, während Patient:innen mit Basalinsulintherapie oft nicht berücksichtigt werden. Die Ergebnisse der FreeDM2-Studie und der italienischen Real-World-Studie zeigen jedoch, dass auch Menschen mit Typ-2-Diabetes und Basalinsulintherapie klinisch relevante Verbesserungen durch kontinuierliche Glukosemessung erzielen können. Dies unterstreicht die Argumente für eine erweiterte Erstattung von CGM-Systemen für diese Patientengruppe. „Viele Menschen mit Typ-2-Diabetes, die ausschließlich mit Basalinsulin behandelt werden, erreichen ihre Glukoseziele nicht. Kontinuierliche Glukosemessung kann ihnen helfen, ihre Werte im Alltag besser zu verstehen und ihr Selbstmanagement gezielt anzupassen", sagt Dr. Jens Kröger, Diabetologe aus Hamburg und Vorstandsvorsitzender von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe. „Auch in Deutschland sehen wir, dass diese große Patientengruppe bislang nur begrenzt Zugang zu CGM hat. Studien wie diese zeigen, welches Potenzial hier für eine bessere Versorgung liegt." Über FreeStyle Libre: Der FreeStyle Libre von Abbott ist weltweit führend im Bereich der kontinuierlichen Glukosemessung und hat das Leben von mehr als 7 Millionen Menschen in über 60 Ländern verändert10. Das FreeStyle Libre System zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) umfasst einen Sensor, der auf der Rückseite des Oberarms platziert wird und bis zu 15 Tage11 lang getragen werden kann, sowie ein Lesegerät oder eine kompatible Smartphone-App12 zur Anzeige der Glukosemesswerte13. Über Abbott: Abbott ist ein weltweit führendes Unternehmen im Gesundheitswesen, das Menschen in allen Lebensphasen zu einem besseren Leben verhilft. Unser Portfolio an lebensverändernden Technologien umfasst das gesamte Spektrum des Gesundheitswesens mit führenden Unternehmen und Produkten in den Bereichen Diagnostik, Medizintechnik, Ernährung und generische Markenarzneimittel. Unsere 115000 Kolleginnen und Kollegen arbeiten für Menschen in mehr als 160 Ländern. In Deutschland ist Abbott seit über 50 Jahren mit einer breiten Palette an Health-Technology-Produkten und -Dienstleistungen vertreten, unter anderem in den Bereichen Diagnostika und Medizinprodukte. Das Unternehmen beschäftigt in der Bundesrepublik knapp 4000 Mitarbeitende an acht Standorten. Unter anderem verfügt Abbott über Produktionsstätten in Wiesbaden, Jena und Neustadt am Rübenberge. Am Hauptstandort in Wiesbaden befindet sich darüber hinaus das European Distribution Center. Kontaktieren Sie uns unter www.de.abbott, www.abbott.com, LinkedIn, Facebook, Instagram, X und YouTube 1 Wilmot et al. Efficacy of FreeStyle Libre 3 on HbA1c in Type 2 Diabetes Treated with Basal Insulin plus SGLT-2 Inhibitor and/or GLP-1 Agonist: the FreeDM2 Study. Abstract at ATTD conference, 11-14 March 2026, Barcelona, Spain. 2 Leelarathna et al. Impact of FreeStyle Libre 3 on Sensor-Based Outcomes in Type 2 Diabetes Treated with Basal Insulin plus SGLT-2 Inhibitor and/or GLP-1 Agonist: The FreeDM2 Study. Abstract at ATTD conference, 11-14 March 2026, Barcelona, Spain. 3 Der Sensor ist 60 Minuten nach der Aktivierung für die Glukosemessung bereit. 4 Giorgino et al. Effectiveness of FreeStyle Libre 2 on glycaemia in Adults with Type 2 Diabetes using basal-only insulin in Italy. Abstract at ATTD conference, 11-14 March 2026, Barcelona, Spain. 5 Health Action International (HAI). ACCISS Toolkit: Estimate of Need. Verfügbar unter: https://accisstoolkit.haiweb.org/estimate-of-need/ (zuletzt abgerufen am 5. März 2026). 6 Hankosky et al. Gaps Remain for Achieving HbA1c Targets for People with Type 1 or Type 2 Diabetes Using Insulin: Results from NHANES 2009–2020. Diabetes Ther 14, 967–975, 2023. https://doi.org/10.1007/s13300-023-01399-0 7 Meneghini et al. The Diabetes Unmet Need with Basal Insulin Evaluation (DUNE) study in type 2 diabetes: Achieving HbA1c targets with basal insulin in a real world setting. Diabetes Obesity and Metabolism. 2019. (12-wöchige, prospektive, einarmige Beobachtungsstudie in 28 Ländern; 27–28% erreichten ihre individuell festgelegten HbA1c-Ziele.) 8 Daten liegen vor. Abbott Diabetes Care. 217 Mrd. US-$ auf Grundlage interner Kostenmodellierungen zu Typ-2-Diabetes und Basalinsulintherapie. 9 Wilmot et al. Impact of real-time glucose monitoring using FreeStyle Libre 3 on glycaemia in type 2 diabetes managed with basal insulin plus SGLT2 inhibitor and/or GLP-1 agonist: the FreeDM2 randomised controlled trial protocol. BMJ Open 2025;15:e090154. https://doi.org/10.1136/bmjopen-2024-090154. 10 Daten liegen vor. Abbott Diabetes Care. 11 Das Setzen eines Sensors erfordert ein Einführen des Sensorfilaments unter die Haut. Der FreeStyle Libre 3 Sensor kann bis zu 14 Tagen und der FreeStyle Libre 3 Plus oder Select Sensor kann bis zu 15 Tage lang getragen werden. 12 Die FreeStyle Libre 3 App ist nur mit bestimmten Mobilgeräten und Betriebssystemen kompatibel. Bevor Sie die App nutzen möchten, besuchen Sie bitte die Webseite www.FreeStyleLibre.de um mehr Informationen zur Gerätekompatibilität zu erhalten. 13 FreeStyle Libre 3 Plus Sensoren können entweder mit dem FreeStyle Libre 3 Lesegerät oder mit der FreeStyle Libre 3 App ausgelesen werden. Beide Geräte können nicht parallel verwendet werden. © 2026 Abbott. Alle Rechte vorbehalten. Libre, das Schmetterlingslogo, die Form und das Erscheinungsbild des Sensors, die Farbe Gelb sowie sämtliche damit zusammenhängende Marken und/oder Designs sind das geistige Eigentum der Abbott Unternehmensgruppe in ausgewählten Ländern.
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2290364 12.03.2026 CET/CEST
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| 12.03.2026 | Abbott | Studie zeigt: FreeStyle Libre Technologie verhilft Menschen mit Typ-2-Diabetes und Basalinsulin zu einem besseren Glukosemanagement
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Abbott
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
Studie zeigt: FreeStyle Libre Technologie verhilft Menschen mit Typ-2-Diabetes und Basalinsulin zu einem besseren Glukosemanagement
12.03.2026 / 09:55 CET/CEST
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- Eine randomisierte kontrollierte FreeDM2-Studie aus Großbritannien belegt: Nach vier Monaten hatten Personen, die die FreeStyle Libre Technologie nutzten, eine um 0,6% stärkere HbA1c-Reduktion und 2,5 Stunden pro Tag mehr im Zielbereich im Vergleich zu Blutzuckermessungen per Fingerstich1,2
- Verbesserungen wurden von den Teilnehmenden selbst erzielt, indem sie Echtzeit3-Glukosewerte nutzten, um Entscheidungen im Alltag zu treffen
- Eine zusätzliche Studie aus Italien berichtete über ähnliche Verbesserungen und unterstreicht damit den Nutzen der FreeStyle Libre Technologie für diese Patientengruppe4
ABBOTT PARK, Illinois, 12. März 2026 /PRNewswire/ -- Das Gesundheitsunternehmen Abbott hat heute Ergebnisse der randomisierten kontrollierten Studie (RCT) FreeDM2 vorgestellt. Die Daten zeigen, dass Personen, die die FreeStyle Libre Technologie zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) nutzten, bessere Glukosewerte erzielten als jene, die herkömmliche Blutzuckermessungen per Fingerstich verwendeten. Die Verbesserungen wurden durch ein optimiertes Selbstmanagement der Teilnehmenden erreicht, unterstützt durch Echtzeit3–CGM–Daten. Die Ergebnisse wurden auf der 19. International Conference on Advanced Technologies & Treatments for Diabetes (ATTD) vorgestellt.
Weltweit sind etwa 63 Millionen Menschen mit Typ-2-Diabetes auf Insulin angewiesen5. Real-World-Studien zeigen jedoch, dass nur 18 bis 30 % der Patient:innen mit Basalinsulintherapie ihre HbA1c-Zielwerte erreichen6,7. Diese Versorgungslücke trägt zu geschätzten jährlichen Diabetes-Gesundheitskosten von 217 Milliarden US-Dollar bei und zeigt, dass Millionen von Menschen weiterhin Unterstützung benötigen, um ihre Glukosewerte im Zielbereich zu halten8. Die randomisierte FreeDM2-Studie wurde initiiert, um zu untersuchen, ob kontinuierliche Glukosemessung in Echtzeit (CGM) Menschen, die mit Basalinsulin behandelt werden, dabei helfen kann, ihre Glukosewerte besser zu managen. Die Studie wurde an 24 klinischen Zentren in Großbritannien durchgeführt und umfasste 303 Teilnehmende. Verglichen wurde die Wirksamkeit von kontinuierlicher Glukosemessung mit der herkömmlichen Blutzuckermessung mittels Fingerstich (SMBG) bei Menschen mit Typ-2-Diabetes und Basalinsulintherapie.9 Deutliche Verbesserungen durch Selbstmanagement Nach vier Monaten zeigten Teilnehmende, die ein Abbott FreeStyle Libre Messsystem zur kontinuierlichen Glukosemessung nutzten, eine signifikant stärkere Senkung des HbA1c-Werts (0,6 %; p<0,001)¹ als die Vergleichsgruppe mit herkömmlicher Blutzuckermessung. Darüber hinaus verbrachten sie durchschnittlich rund 2,5 Stunden pro Tag (10,4 % Zunahme)2 mehr Zeit im Zielbereich (70 bis 180 mg/dl). Die Studienteilnehmenden erhielten einmal täglich Basalinsulin sowie zusätzlich entweder einen SGLT2-Inhibitor oder einen GLP-1-Rezeptoragonisten, was auf einen messbaren Mehrwert auch für Menschen hinweist, die bereits fortgeschrittene glukosesenkende Therapien erhalten. „Diese Studie zeigt die Wirksamkeit von Echtzeit3-Glukosedaten für Menschen mit Typ-2-Diabetes, die mit Basalinsulin behandelt werden", sagt Emma Wilmot, Associate Professor an der University of Nottingham und Co-Leiterin der FreeDM2-Studie. „Selbst wenn Menschen mit Typ-2-Diabetes bereits fortgeschrittene Therapien wie SGLT2-Inhibitoren oder GLP-1-Rezeptoragonisten erhalten, führt zusätzliche Transparenz über ihre Glukosewerte zu spürbaren Verbesserungen. Die Teilnehmenden konnten die CGM-Daten nutzen, um Ernährung, Basalinsulin und körperliche Aktivität gezielt anzupassen", ergänzt Lala Leelarathna, Associate Professor am Imperial College London und ebenfalls Co-Leiter der Studie. Italienische Studie bestätigt FreeDM2-Ergebnisse Eine weitere Interventionsstudie aus Italien, ebenfalls auf der ATTD vorgestellt, untersuchte 88 Erwachsene mit Typ-2-Diabetes, die Basalinsulin bekommen und das FreeStyle Libre Messsystem von Abbott im klinischen Alltag nutzten. Nach drei Monaten zeigte sich auch hier eine Verbesserung der durchschnittlichen Glukosewerte, mehr Zeit im Zielbereich sowie eine höhere Lebensqualität der Teilnehmenden.4 „Die Ergebnisse beider Studien zeigen: Echtzeit1-Glukosedaten geben Menschen das nötige Verständnis, um im Alltag kleine, aber wirkungsvolle Anpassungen vorzunehmen", sagt Mahmood Kazemi, Chief Medical Officer, Diabetes Care bei Abbott. „In der FreeDM2-Studie erfolgten die Anpassungen durch die Teilnehmenden selbst. Die Ergebnisse der italienischen Studie bestätigen, dass der Mehrwert im kontinuierlichen Zugang zu den Glukosedaten liegt, statt in einer einzelnen Gerätefunktion." Grundlage für breiteren Zugang zu CGM Derzeit liegt der Fokus der Erstattung von CGM in vielen europäischen Ländern vor allem auf Menschen mit mehrfach täglicher Insulintherapie, während Patient:innen mit Basalinsulintherapie oft nicht berücksichtigt werden. Die Ergebnisse der FreeDM2-Studie und der italienischen Real-World-Studie zeigen jedoch, dass auch Menschen mit Typ-2-Diabetes und Basalinsulintherapie klinisch relevante Verbesserungen durch kontinuierliche Glukosemessung erzielen können. Dies unterstreicht die Argumente für eine erweiterte Erstattung von CGM-Systemen für diese Patientengruppe. „Viele Menschen mit Typ-2-Diabetes, die ausschließlich mit Basalinsulin behandelt werden, erreichen ihre Glukoseziele nicht. Kontinuierliche Glukosemessung kann ihnen helfen, ihre Werte im Alltag besser zu verstehen und ihr Selbstmanagement gezielt anzupassen", sagt Dr. Jens Kröger, Diabetologe aus Hamburg und Vorstandsvorsitzender von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe. „Auch in Deutschland sehen wir, dass diese große Patientengruppe bislang nur begrenzt Zugang zu CGM hat. Studien wie diese zeigen, welches Potenzial hier für eine bessere Versorgung liegt." Über FreeStyle Libre: Der FreeStyle Libre von Abbott ist weltweit führend im Bereich der kontinuierlichen Glukosemessung und hat das Leben von mehr als 7 Millionen Menschen in über 60 Ländern verändert10. Das FreeStyle Libre System zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) umfasst einen Sensor, der auf der Rückseite des Oberarms platziert wird und bis zu 15 Tage11 lang getragen werden kann, sowie ein Lesegerät oder eine kompatible Smartphone-App12 zur Anzeige der Glukosemesswerte13. Über Abbott: Abbott ist ein weltweit führendes Unternehmen im Gesundheitswesen, das Menschen in allen Lebensphasen zu einem besseren Leben verhilft. Unser Portfolio an lebensverändernden Technologien umfasst das gesamte Spektrum des Gesundheitswesens mit führenden Unternehmen und Produkten in den Bereichen Diagnostik, Medizintechnik, Ernährung und generische Markenarzneimittel. Unsere 115000 Kolleginnen und Kollegen arbeiten für Menschen in mehr als 160 Ländern. In Deutschland ist Abbott seit über 50 Jahren mit einer breiten Palette an Health-Technology-Produkten und -Dienstleistungen vertreten, unter anderem in den Bereichen Diagnostika und Medizinprodukte. Das Unternehmen beschäftigt in der Bundesrepublik knapp 4000 Mitarbeitende an acht Standorten. Unter anderem verfügt Abbott über Produktionsstätten in Wiesbaden, Jena und Neustadt am Rübenberge. Am Hauptstandort in Wiesbaden befindet sich darüber hinaus das European Distribution Center. 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Impact of real-time glucose monitoring using FreeStyle Libre 3 on glycaemia in type 2 diabetes managed with basal insulin plus SGLT2 inhibitor and/or GLP-1 agonist: the FreeDM2 randomised controlled trial protocol. BMJ Open 2025;15:e090154. https://doi.org/10.1136/bmjopen-2024-090154. 10 Daten liegen vor. Abbott Diabetes Care. 11 Das Setzen eines Sensors erfordert ein Einführen des Sensorfilaments unter die Haut. Der FreeStyle Libre 3 Sensor kann bis zu 14 Tagen und der FreeStyle Libre 3 Plus oder Select Sensor kann bis zu 15 Tage lang getragen werden. 12 Die FreeStyle Libre 3 App ist nur mit bestimmten Mobilgeräten und Betriebssystemen kompatibel. Bevor Sie die App nutzen möchten, besuchen Sie bitte die Webseite www.FreeStyleLibre.de um mehr Informationen zur Gerätekompatibilität zu erhalten. 13 FreeStyle Libre 3 Plus Sensoren können entweder mit dem FreeStyle Libre 3 Lesegerät oder mit der FreeStyle Libre 3 App ausgelesen werden. 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2290360 12.03.2026 CET/CEST
| noisin389992 |
| 12.03.2026 | Swissnet AG | swissnet Group setzt ganzheitliches Hotellerie-Projekt in der Urlaubsregion Bodensee um
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Swissnet AG
/ Schlagwort(e): Sonstiges
swissnet Group setzt ganzheitliches Hotellerie-Projekt in der Urlaubsregion Bodensee um
12.03.2026 / 09:31 CET/CEST
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swissnet Group setzt ganzheitliches Hotellerie-Projekt in der Urlaubsregion Bodensee um
Berg, Schweiz – 12. März 2026 – Die swissnet Group (ISIN: CH0451123589– Ticker: MLBMD), ein führender Anbieter von ICT-Lösungen und cloudbasierten Netzwerkinfrastrukturen, hat einen weiteren Großauftrag im Bereich Hospitality gewonnen. Die swissnet Group setzt bei einem traditionsreichen Hotel am Bodensee ein ganzheitliches Digitalisierungs- und Infrastrukturprojekt um. Erstmalig werden dabei in einem Kundenprojekt alle sieben Kernlösungen der swissnet Group eingesetzt. Dieses Projekt demonstriert die Skalierbarkeit des Geschäftsmodells von swissnet sowie die Fähigkeit, komplexe Kundenanforderungen aus einer Hand zu bedienen. Das Projekt soll noch im März 2026 abgeschlossen werden.
Mit den Lösungen von swissnet erhält das Hotel ein vollumfängliches, hochmodernes Lösungsportfolio aus einer Hand. Die Integration der swissnet-Lösungen markiert einen bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung der digitalen Customer Journey bei dem Hotel. Der Kunde stellt seine technische Infrastruktur neu auf und wird künftig ganzheitlich betreut. Die eingesetzten Systeme sind perfekt aufeinander abgestimmt und schaffen eine moderne, sichere und zukunftsfähige Gesamtlösung.
Im Zentrum stehen ein leistungsstarkes Gäste-WLAN mit integrierten Marketingfunktionen sowie WLAN‑Telefone in allen Zimmern, die interne Abläufe optimieren und die Erreichbarkeit verbessern. Ergänzt wird das System durch eine moderne Firewall-Lösung, die höchsten Sicherheitsstandards entspricht, sowie eine smarte Türschließanlage, die Komfort und Sicherheit gleichermaßen erhöht.
Eine besondere Herausforderung stellte der schwache Breitbandausbau in der Region dar. Diese wird durch den Einsatz von Internet via Satelliten zuverlässig gelöst. Mit dieser umfassenden Modernisierung erhöht der Kunde die Effizienz und sichert höchste Servicequalität – zum Vorteil von Gästen, Mitarbeitern und dem gesamten Betriebsablauf. Das Projektvolumen beläuft sich für swissnet auf einen sechsstelligen Euro-Betrag. Für die swissnet Group ergeben sich in der Bodenseeregion weitere Wachstumspotenziale über die Anbindung des Hotels an eine große regionale Hotelkooperation, in der rund 3.300 Hotels und Unterkünfte in der Bodenseeregion organisiert sind.
Jonathan Sauppe, Group Co-CEO DACH der swissnet Group, kommentierte: „Wir freuen uns sehr, das renommierte Hotel bei der weiteren Digitalisierung zu unterstützen. Dieses Projekt belegt unsere Expertise bei ganzheitlichen Digitalisierungskonzepten für die Hotellerie und ist gleichzeitig Beleg für die erfolgreiche Transformation der swissnet Group hin zu einem End-to-End-Partner für die Hotellerie und viele weitere Branchen.“
Über Swissnet Group
Die Swissnet Group ist ein führender Anbieter von standortbasierten Marketing-Softwarelösungen (LBM), Wi-Fi-Infrastruktursystemen und Wi-Fi-Gäste-Hotspots. Die Gruppe bedient Kunden unter anderem in den Bereichen Einzelhandel, Gastgewerbe, Gesundheitswesen und öffentlicher Sektor. Mit ihren Tochtergesellschaften verfügt die Swissnet Group zudem über herausragende Expertise in den Bereichen digitale Transformation und Software as a Service. Mit intelligenten und vollständig cloudbasierten Technologien unterstützt die Swissnet Group Unternehmen bei ihren Omnichannel-Strategien und bietet so greifbaren Mehrwert und Erfolg.
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2290242 12.03.2026 CET/CEST
| CH0451123589 |
| 12.03.2026 | ALBIS Leasing AG | ALBIS Leasing AG: Prof. Dr. Marco Barenkamp in den Aufsichtsrat bestellt
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ALBIS Leasing AG
/ Schlagwort(e): Personalie
ALBIS Leasing AG: Prof. Dr. Marco Barenkamp in den Aufsichtsrat bestellt
12.03.2026 / 09:19 CET/CEST
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Hamburg, 12. März 2026. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) verstärkt ihren Aufsichtsrat mit Prof. Dr. Marco Barenkamp. Damit konnte ein ausgewiesener Experte in den Bereichen Digitalisierung und Künstliche Intelligenz für die Gesellschaft gewonnen werden. Die Bestellung erfolgte auf Antragsstellung des Aufsichtsrats der ALBIS mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 5. März 2026.
Mit der Bestellung von Prof. Dr. Marco Barenkamp komplettiert die ALBIS ihren Aufsichtsrat nun wieder auf die satzungsgemäße Anzahl von vier Mitgliedern. Nach dem plötzlichen und unerwarteten Tod des Aufsichtsratsvorsitzenden Christoph F. Buchbender im Oktober 2025 bestand der Aufsichtsrat der ALBIS in den vergangenen Monaten aus lediglich drei Mitgliedern. Bereits im November 2025 wurde Dr. Kerstin Steidte-Schmitt in einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung zur neuen Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Die Rolle des Stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden übernahm seitdem Prof. Dr. Jens Poll. Als drittes Mitglied gehörte unverändert Martin von Hirschhausen dem Gremium weiter an. Damit war die ALBIS auch in den Folgemonaten nach dem Ausscheiden von Christoph F. Buchbender voll handlungs- und beschlussfähig. Zugleich befasste sie sich mit der Nachbesetzung des vakanten Aufsichtsratspostens, um die fachliche Kompetenz des Gremiums weiter zu stärken und dauerhaft zu sichern.
Prof. Dr. Marco Barenkamp wurde nach eingehender Prüfung seiner persönlichen und fachlichen Eignung ausgewählt. Er verfügt über hohe Expertise und langjährige Erfahrung in den Bereichen IT, digitale Transformation und Künstliche Intelligenz. Seit 2006 ist Prof. Dr. Marco Barenkamp in verschiedenen Vorstands-, Aufsichts- und Beiratspositionen tätig. Zudem ist er Honorarprofessor für Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Osnabrück.
„Wir freuen uns sehr, Prof. Dr. Marco Barenkamp im Aufsichtsrat der ALBIS begrüßen zu dürfen. Er ist ein Experte in vielen Themenfeldern, die für die ALBIS von hoher Bedeutung sind. Zugleich ist er ein erfahrener Unternehmer, der mit seinem Rat die Brücke zwischen technologischen Möglichkeiten und Wertschöpfung schlagen kann. Damit ist Prof. Dr. Marco Barenkamp aus Sicht des Aufsichtsrats eine hervorragende Ergänzung für unser Gremium. Ich bin mir sicher, dass er die künftige Entwicklung der ALBIS mit wertvollen Impulsen unterstützen wird“, erläutert Dr. Kerstin Steidte-Schmitt, Vorsitzende des Aufsichtsrats der ALBIS.
Prof. Dr. Marco Barenkamp zu seiner neuen Rolle im Aufsichtsrat: „Ich bedanke mich für das Vertrauen in meine Person. Die ALBIS ist schon lange erfolgreich am Leasingmarkt tätig und auch für die Zukunft sehr gut aufgestellt. Ich freue mich darauf, das Unternehmen auf seinem weiteren Weg aktiv zu begleiten und gemeinsam mit Aufsichtsrat und Vorstand die Entwicklung der ALBIS mitzuprägen.“
„Die Perspektive aus IT, Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz wird für unser Geschäftsmodell zunehmend wichtiger – daher freue ich mich sehr, dass wir Prof. Dr. Barenkamp als Aufsichtsrat für die ALBIS gewinnen konnten“, ergänzt Sascha Lerchl, Vorstand der ALBIS.
Der Aufsichtsrat der ALBIS beabsichtigt, Prof. Dr. Marco Barenkamp in der kommenden ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juli 2026 den Aktionären zur Wahl vorzuschlagen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
ALBIS Leasing Gruppe
Stefanie Wallis
Ifflandstraße 4
22087 Hamburg
T +49 (0) 40 808100 129
Stefanie.Wallis@albis-leasing.de
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| Die ALBIS Leasing Gruppe ist seit 40 Jahren erfolgreich am Leasingmarkt tätig. Der in Hamburg ansässige Konzern ist banken- und herstellerunabhängig und unterstützt deutschlandweit Kleinunternehmer und Mittelständler bei den Finanzierungen ihrer Geschäftsvorhaben. Für Händler und Hersteller ist ALBIS ein kompetenter und zuverlässiger Partner bei der Absatzfinanzierung. Rund 95 Mitarbeitende beraten und betreuen Unternehmen verschiedener Branchen zu Leasing, Mietkauf und E-Commerce-Lösungen. Im Laufe der Jahre hat ALBIS zu zahlreichen Neuerungen in der Leasingbranche beigetragen, u.a. mit dem ausgezeichneten ALBIS Leasing Portal zur digitalen Abwicklung von Leasinggeschäften. |
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2290148 12.03.2026 CET/CEST
| DE0006569403 |
| 12.03.2026 | Nordic Semiconductor | Nordic Semiconductor präsentiert lebenslange FOTA-Flatrate-Lösung als Vorbereitung auf den Cyber Resilience Act
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Nordic Semiconductor
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Nordic Semiconductor präsentiert lebenslange FOTA-Flatrate-Lösung als Vorbereitung auf den Cyber Resilience Act
12.03.2026 / 09:05 CET/CEST
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nRF Cloud bietet Geräteherstellern CRA-konforme, lebenslange Lösung für Firmware-Updates – bereits auf Nordic IoT-Bausteinen vorinstalliert NÜRNBERG, Deutschland, 12. März 2026 /PRNewswire/ -- Nordic Semiconductor, ein weltweit führender Anbieter von energiesparenden Wireless-Konnektivitätslösungen, meldet heute einen wichtigen Schritt zur Vorbereitung seiner Kunden auf den EU-Cyber Resilience Act (CRA): nRF Cloud bietet nun eine einmalige, im Voraus zu zahlende, lebenslange FOTA- (Firmware Over-the-Air) und Gerätemanagement-Lizenz an.
Gemäß dem CRA müssen Hersteller, die vernetzte Geräte auf dem europäischen Markt einsetzen, ab 2027 über die gesamte Lebensdauer jedes Geräts hinweg Sicherheitsupdates für identifizierte Schwachstellen bereitstellen. Die nRF Cloud deckt das gesamte Low-Power-Wireless-Portfolio von Nordic ab. Mit ihr können Entwickler die CRA-Anforderungen für sichere Updates innerhalb von Minuten statt Monaten erfüllen, ohne eine eigene Update-Infrastruktur aufbauen zu müssen, und das gegen eine einfache einmalige Gebühr. „Die Vorbereitungen zur Einhaltung des europäischen Cyber Resilience Act sind für Gerätehersteller mit einem erheblichen Mehraufwand und einer erhöhten Projektkomplexität verbunden", erklärt François Baldassari, Gründer von Memfault und VP Software Services bei Nordic Semiconductor. „Da die Umsetzung des CRA kurz bevorsteht, bietet Nordic Lösungen an, die den Compliance-Prozess für seine Kunden vereinfachen und beschleunigen." nRF Cloud ist auf jedem Gerät mit Nordic-Technologie vorinstalliert und bietet Herstellern eine schlüsselfertige Basis zur Vorbereitung auf den EU-CRA und das US-Cyber Trust Mark. Dafür sorgen sichere Updates, Überprüfbarkeit und langfristiger Support, deren Kosten über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg transparent und vorhersehbar sind. Komplettlösung vom Chip bis zur Cloud nRF Cloud ist in das einheitliche und skalierbare Software-Development-Kit (SDK) von Nordic, nRF Connect SDK, integriert und bietet eine bewährte, skalierbare Chip-to-Cloud-FOTA-Lösung. Die wichtigsten Funktionen sind: - MCUboot-Bootloader, integriert in das nRF Connect SDK
- Globales FOTA-Bereitstellungsnetzwerk, optimiert für Geräte mit geringem Stromverbrauch
- Vorkonfigurierte FOTA-Bibliotheken für gatewaybasierte Updates
- Automatisierte, schrittweise Rollouts mit Analysen, Zustandsüberwachung und Rollback
- Intuitive Flottenmanagement-Konsole
- Freigabeworkflows und unveränderliche Audit-Protokolle
Lifetime-Preismodell setzt neue Maßstäbe für FOTA-Wirtschaftlichkeit Herkömmliche FOTA-Ansätze erfordern laufende Cloud-Gebühren oder teure kundenspezifische Infrastrukturen. Das Lifetime-FOTA-Modell von Nordic Semiconductor ersetzt diese durch eine einmalige Vorabgebühr, die sichere Updates und das Gerätemanagement für die gesamte Lebensdauer des Geräts abdeckt. Dies gewährleistet langfristige Wartbarkeit und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. „Mit Lifetime FOTA wird der langfristige Gerätesupport von einer Kostenbelastung zu einem Wettbewerbsvorteil. Hersteller können die Gerätesicherheit gewährleisten und Funktionen, Fehlerbehebungen und Verbesserungen auf bereits eingesetzte Geräte übertragen, ohne sich um Kosten und Komplexität kümmern zu müssen", erklärt Baldassari. „Darüber hinaus sorgen wir durch die Vereinheitlichung von Halbleitern, Software und Cloud dafür, dass die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften vom ersten Tag an praktikabel ist und über Jahre hinweg nachhaltig bleibt. Dies reduziert die Gesamtbetriebskosten und beschleunigt die Markteinführung." Neues Angebot auf Basis der bewährten Memfault-Technologie Das FOTA-Modell von nRF Cloud basiert auf einer ursprünglich von Memfault entwickelten Infrastruktur. Dabei handelt es sich um eine Plattform für IoT-Zuverlässigkeit und -Beobachtbarkeit, die Nordic im Jahr 2025 übernommen hat. Kunden profitieren dabei von einem System, das in Millionen von Geräten praxiserprobt und über Jahre hinweg weiterentwickelt wurde. Die Integration der Memfault-Technologie in die nRF Cloud unterstreicht den Fokus von Nordic auf ein kombiniertes Angebot aus Hardware, Software und Dienstleistungen. Damit sollen der Wartungsaufwand während des Lebenszyklus reduziert und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften vereinfacht werden. Dank dieses einheitlichen Stacks können Kunden vernetzte Produkte effizienter auf den Markt bringen und langfristig warten. Verfügbarkeit Das nRF Cloud Lifetime FOTA- und Gerätemanagement-Angebot ist jetzt erhältlich für alle Bluetooth® Low Energy SoCs der Serien nRF54, nRF53 und nRF52 von Nordic sowie für die Mobilfunk-IoT-Module der Serie nRF91. Je nach Flottengröße und Projektanforderungen beginnen die Preise bei einem US-Dollar pro Gerät. Erfahren Sie mehr über die Lifetime-FOTA-Lösungen von Nordic. Treffen Sie Nordic Semiconductor auf der Embedded World 2026 Besuchen Sie uns für Produktvorführungen und Gespräche vom 10. bis 12. März 2026 in Nürnberg, Halle 4A, Stand 310. Foto: https://mma.prnewswire.com/media/2931466/Nordic_Semiconductor.jpg Logo: https://mma.prnewswire.com/media/2712720/5858446/Nordic_Semiconductor_Logo_Logo.jpg
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12.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2290134 12.03.2026 CET/CEST
| noisin974223 |
| 12.03.2026 | SBF AG | SBF AG erwartet positive Marktsignale aus KRITIS-Dachgesetz
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SBF AG
/ Schlagwort(e): Sonstiges
SBF AG erwartet positive Marktsignale aus KRITIS-Dachgesetz
12.03.2026 / 09:00 CET/CEST
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SBF AG erwartet positive Marktsignale aus KRITIS-Dachgesetz
Leipzig, 12. März 2026 – Die SBF AG (ISIN: DE000A2AAE22; WKN: A2AAE2, kurz „SBF“), ein börsennotierter Spezialist für innovative Lösungen in den Bereichen Schienenfahrzeuge, Beleuchtung, Elektromechanik und Sensorik, adressiert mit sicherheitsrelevanten Lösungen Anforderungen von Betreibern kritischer Infrastrukturen, die durch das KRITIS-Dachgesetz weiter konkretisiert werden. Mit dem kürzlich von Bundesrat und Bundestag verabschiedeten Gesetz wird der Schutz sicherheitsrelevanter Infrastruktur mit dem „All-Gefahren-Ansatz“ breiter gefasst. Die Sektoren Transport und Verkehr fallen explizit unter den Anwendungsbereich. Für SBF ergeben sich daraus zusätzliche Marktchancen, da Betreiber kritischer Infrastrukturen ihre Resilienzanforderungen künftig weiter ausbauen und entsprechende Investitionen voraussichtlich priorisieren werden.
„Die neue Gesetzgebung stellt die Bedeutung kritischer Infrastruktur für Deutschland stärker in den Mittelpunkt. Damit gehen für Unternehmen verbindliche Resilienzanforderungen einher. Moderne Sicherheitslösungen erhalten einen noch größeren Stellenwert. Mit unseren Produkten in Bereichen wie Sensorik, Beleuchtung und Energieeffizienz sind wir optimal aufgestellt, um den Marktteilnehmern ihre passgenauen Lösungen anzubieten und sie bei der Erfüllung der Vorgaben zu unterstützen“, erklärt Robert Stöcklinger, Vorstand der SBF AG.
Das KRITIS-Dachgesetz sieht unter anderem vor, dass Betreiber kritischer Anlagen regelmäßige Risikoanalysen und Risikobewertungen durchführen sowie Resilienzpläne mit baulich-technischen und organisatorischen Maßnahmen erstellen. Zudem sind sicherheitsrelevante Störungen zu erfassen und zu melden.
Für SBF eröffnet sich eine interessante Marktperspektive. Im Schienenverkehr sind die dort verbauten Beleuchtungs- und Innenraumsysteme Teil der sicherheitsrelevanten Infrastruktur. So bietet SBF unter anderem redundante, ausfallsichere Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtung an. Mit individueller Sensorik wird die Zustandsüberwachung und Ferndiagnose zur schnellen Risikoerkennung sichergestellt. Die standardisierte und auditfeste Dokumentation der Daten ist ein zentraler Baustein des Resilienzplans. Zudem bietet SBF bei der Energieeffizienz und Notstromfähigkeit für längere Autarkie passende Lösungen.
Über die SBF-Gruppe:
Die börsennotierte SBF-Gruppe ist ein Spezialist für innovative Lösungen in den Bereichen Schienenfahrzeuge, Beleuchtung, Elektromechanik und Sensorik. In der Unternehmensgruppe bündeln hochspezialisierte und in ihren Bereichen führende Hidden Champions ihre Expertise. Mit einem hochwertigen und zukunftsweisenden Produkt- und Service-Portfolio profitiert SBF von den Megatrends Mobilität, Klimaschutz, Automatisierung und Digitalisierung.
Im Geschäftsfeld „Schienenfahrzeuge“ beliefert der Tier-1-Systemlieferant und Entwicklungspartner die weltweit führenden Schienenfahrzeughersteller mit komplexen Interior-, Decken- und Beleuchtungssystemen „Made in Germany“. Das Geschäftsfeld „Öffentliche und Industrielle Beleuchtung“ umfasst intelligente und maßgeschneiderte LED-Systeme zur effizienten Beleuchtung für industrielle, kommunale und infrastrukturelle Projekte. Zudem werden im Geschäftsfeld „Sensortechnologie und Elektromechanik“ zukunftsweisende Komponenten und Software für elektromechanische Produkte wie Platinen, Sensoren und Kommunikationstechnologie entwickelt und produziert.
Weitere Informationen unter https://www.sbf-ag.com.
Unternehmenskontakt:
SBF AG
Der Vorstand
Zaucheweg 4
04316 Leipzig
Tel: +49 (0)341 65235 894
E-Mail: info@sbf-ag.com
Pressekontakt:
Kirchhoff Consult GmbH
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Borselstraße 20
22765 Hamburg
Tel: +49 (0)40 60 91 86 70
E-Mail: sbf@kirchhoff.de
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2289658 12.03.2026 CET/CEST
| DE000A2AAE22 |
| 12.03.2026 | Wyden | Wyden nimmt mit VALR größte afrikanische Kryptobörse in sein globales Liquiditätsnetzwerk auf
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Emittent / Herausgeber: Wyden
/ Schlagwort(e): Kryptowährung / Blockchain/Kooperation
Wyden nimmt mit VALR größte afrikanische Kryptobörse in sein globales Liquiditätsnetzwerk auf
12.03.2026 / 09:00 CET/CEST
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Wyden nimmt mit VALR größte afrikanische Kryptobörse in sein globales Liquiditätsnetzwerk auf
- Institutionelle Investoren erhalten erweiterten Zugang zu digitalen Assets in Südafrika und darüber hinaus
Zürich, Schweiz / Johannesburg, Südafrika – 12. März 2026 – Wyden, die führende institutionelle Handelsplattform für digitale Vermögenswerte, integriert VALR, die nach Handelsvolumen größte Kryptobörse Afrikas, in sein globales Liquiditätsnetzwerk.
Die Kooperation markiert einen wichtigen Meilenstein für das strategische Wachstum von Wyden in Südafrika. Durch diese Integration erhalten institutionelle Kunden von Wyden nahtlosen, direkten Zugang zu den tiefen Liquiditätspools von VALR. Dazu zählen auch die weltweit größten Märkte für in südafrikanische Rand denominierte Kryptowährungen. Für Finanzinstitute ist so der Zugang über die Handelsplattform von Wyden zum umfangreichen Angebot von VALR mit über 100 Krypto-Assets gewährleistet.
Durch die Kombination der End-to-End-Automatisierungslösung für den gesamten Handelszyklus, Smart Order Routing (SOR) und Best-Execution-Funktionen von Wyden mit dem umfassenden Angebot an Krypto-Assets von VALR, das Spot-Margin, Perpetual Futures und OTC-Dienstleistungen umfasst, können Finanzinstitute nun mit erhöhter Effizienz und reduziertem operativen Risiko auf den südafrikanischen und globalen Märkten für digitale Vermögenswerte agieren.
Die Integration gewährleistet, dass die Kunden von Wyden großvolumige Transaktionen gemäß Best Execution ausführen können und gleichzeitig die strengen Compliance-Standards einhalten, die von der südafrikanischen Finanzaufsichtsbehörde FSCA und den europäischen Finanzaufsichtsbehörden, unter deren Aufsicht VALR lizenziert ist, gefordert werden.
Andy Flury, Gründer und Vorsitzender des Verwaltungsrats von Wyden, kommentiert die Integration wie folgt: „Südafrika ist ein strategisch wichtiger Markt für uns, da wir unsere globale Präsenz weiter ausbauen wollen. Durch die Integration von VALR bieten wir unseren Kunden einen beispiellosen Zugang zu der größten Liquiditätsplattform in der Region und einer breiten Palette innovativer Vermögenswerte. Das Commitment von VALR zur Einhaltung regulatorischer Standards und eine Infrastruktur auf institutionellem Niveau unterstützen das Vorhaben von Wyden, Banken und Brokern die zuverlässigste und effizienteste Handelstechnologie zur Verfügung zu stellen, die es am Markt gibt.“
Farzam Ehsani, Mitbegründer und CEO von VALR, fügt hinzu: „Die Anbindung bei Wyden ist ein wichtiger Schritt, um globale Finanzinstitute mit der größten Krypto-Liquiditätsplattform Afrikas zu verbinden. Sie festigt die Position von VALR als führender Anbieter von Infrastruktur und Liquidität nicht nur auf dem gesamten afrikanischen Kontinent, sondern auch auf internationaler Ebene. Institutionen, Unternehmen und Privatpersonen erhalten einen nahtlosen, gesetzeskonformen und sicheren Zugang zu unserem umfassenden Angebot an digitalen Vermögenswerten.“
Aktuell etabliert sich Südafrika als hochentwickelter regionaler und regulierter Knotenpunkt für den Handel mit digitalen Vermögenswerten. Insofern bietet diese Partnerschaft einen stabilen Rahmen für den Handel für globale und lokale Finanzinstitute.
Über Wyden
Wyden ist der weltweit führende Technologieanbieter für den institutionellen Handel mit digitalen Vermögenswerten. Die Wyden-Plattform deckt den gesamten Handelszyklus ab und unterstützt die nahtlose Integration von Verwahrungs-, Kernbanken- und Portfoliomanagement-Systemen sowie die vollständige Automatisierung und optimiert somit den Handel mit digitalen Vermögenswerten. Wyden wurde von einem Team aus Handelssystem-Veteranen und Krypto-Asset-Experten entwickelt und bietet erstklassige Infrastrukturlösungen, die den höchsten institutionellen Anforderungen gerecht werden. Wyden hat seinen Hauptsitz in Zürich, betreibt mehrere Produktzentren in Polen und hat Niederlassungen in Singapur und New York.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.wyden.io/
Über VALR
VALR wurde 2018 gegründet, hat seinen Hauptsitz in Johannesburg und wird von führenden Investoren wie Pantera Capital, Coinbase Ventures, GSR und F-Prime Capital von Fidelity unterstützt. Als globale Krypto-Börse bietet VALR eine umfassende Produktpalette, darunter Spot-Handel, Spot-Margin, Derivate, Staking, Krypto-Bundles, Kreditaufnahme und -vergabe, OTC-Dienstleistungen, VALR Invest und VALR Pay. VALR ist von der südafrikanischen FSCA lizenziert, in Europa zugelassen und bedient weltweit über 1,7 Millionen Nutzer sowie 1.800 Unternehmens- und institutionelle Kunden. Die Börse hat sich der Förderung einer gerechten finanziellen Zukunft verschrieben, die die Menschenwürde und die Einheit der Menschheit wahrt.
Weitere Informationen finden Sie unter: valr.com
Kontakt Wyden
Wyden AG
Felix Saible felix.saible@wyden.io
+41 44 291 14 85
Kontakt Wirtschaftspresse
edicto GmbH
Ralf Droz / Jessica Pommer wyden@edicto.de
+49 (0) 69 90 55 05-54
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| 12.03.2026 | MCS Market Communication Service GmbH | Redwood AI erweitert seine Plattform für chemische Synthese um integrierte Sicherheitsfunktionen auf Industriestandard und optimiert damit die chemischen Entwicklungsprozesse der Anwender
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Emittent / Herausgeber: MCS Market Communication Service GmbH
/ Schlagwort(e): Expansion
Redwood AI erweitert seine Plattform für chemische Synthese um integrierte Sicherheitsfunktionen auf Industriestandard und optimiert damit die chemischen Entwicklungsprozesse der Anwender
12.03.2026 / 08:08 CET/CEST
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Redwood AI (ISIN: CA7579221093 | WKN: A422EZ) freut sich, eine Modellverbesserung seiner proprietären KI-gestützten chemischen Syntheseplattform “SythesAltzer” (die Software oder Plattform) bekannt zu geben, wobei integrierte Sicherheitsfunktionen eingeführt werden, die auf alle im System bewerteten Chemikalien angewendet werden. Diese Verbesserung soll die Bewertung von Syntheseoptionen innerhalb der Plattform durch Chemiker und Forschungs- und Entwicklungsteams verbessern. Bei der Bewertung der Synthese neuartiger Chemikalien - sei es für pharmazeutische Anwendungen oder andere Bereiche - benötigen Chemiker Informationen zum sicheren Umgang sowie zu möglichen Risiken. Dies erfordert in der Regel eine manuelle Zusammenstellung von Informationen, beispielsweise aus Sicherheitsdatenblättern, sowie die Berücksichtigung von Skalierungsfragen. Die Plattform stellt Chemikern jetzt einen automatisierten Prozess zur Verfügung, mit dem sie die vergleichende Sicherheit verschiedener Syntheserouten bewerten können, wodurch sowohl Sicherheit als auch Effizienz potenziell verbessert werden.
Das Unternehmen ist überzeugt, dass diese Fähigkeit zukünftige potenzielle kommerzielle Anwendungsfälle erweitert, da die Software hiermit die wichtigsten Beschaffungsanforderungen für größere Unternehmen erfüllen wird. Die direkte Integration von Sicherheit in die Syntheseplanung ist auch ein wichtiger Schritt, um den verantwortungsvollen Einsatz fortschrittlicher chemischer Modellierungstechnologien in Umgebungen zu ermöglichen, in denen Sicherheit, Compliance und Risikobewertung von entscheidender Bedeutung sind, einschließlich Forschungsumgebungen, die für die öffentliche Sicherheit und die Aufsicht durch Regulierungsbehörden relevant sind.
Die neuen Sicherheitsfunktionen sind darauf ausgelegt, den Zeitaufwand und die Reibungsverluste zu verringern, die typischerweise mit einer manuellen Sicherheitsprüfung verbunden sind, einschließlich des Aufwands für das Zusammenstellen von Dokumentationen und die gleichzeitige Bewertung mehrerer Syntheserouten. Bereits vorhandene Synthese-Support-Software enthält diese Informationen in der Regel nicht. Indem Sicherheitsinformationen und -überlegungen in demselben Entscheidungsprozess verfügbar gemacht werden, der zur Vorschlagserstellung und zum Vergleich von Syntheserouten verwendet wird, zielt Redwood darauf ab, Chemikern zu helfen, weniger Zeit mit administrativen Schritten und mehr Zeit mit wissenschaftlicher Arbeit mit hohem Mehrwert zu verbringen, während gleichzeitig die Konsistenz der Sicherheitsbewertung über Projekte und Teams hinweg verbessert wird.
Wichtig ist, dass das aktualisierte Modell die Routenauswahl unterstützt, indem es den Nutzern hilft, Alternativen zu vergleichen und fundierte Entscheidungen zwischen den verschiedenen Möglichkeiten zu treffen, wobei der betriebliche Prozess flexibel an die spezifische Umgebung des Benutzers angepasst werden kann. Redwood erwartet, dass dies besonders für Unternehmen von Nutzen ist, die Geschwindigkeit, Kosten, Skalierbarkeit und Sicherheit über mehrere Programme hinweg in Einklang bringen müssen, wo bereits kleine Verzögerungen bei Prüfung und Übergabe den Zeitplan erheblich beeinflussen können.
Das Unternehmen ist außerdem davon überzeugt, dass die Plattform aufgrund der verbesserten Sicherheit gut für den Einsatz durch Teams geeignet ist, die in verschiedenen Rechtsräumen tätig sind, da die Sicherheitsfunktionen so konzipiert sind, dass sie weltweit funktionieren und internationalen Sicherheitsstandards entsprechen. Für Organisationen, die standortübergreifend oder regionenübergreifend zusammenarbeiten, kann dies die grenzüberschreitende Koordinierung optimieren und einen einheitlicheren Ansatz für sicherheitsbezogene Bewertungen während des gesamten Syntheseplanungsprozesses fördern.
Darüber hinaus ist Redwood der Ansicht, dass die Sicherheitsverbesserung auch die Anwendungsfälle der Plattform auf ein breiteres Spektrum von Branchen ausweiten könnte, insbesondere auf Bereiche wie Verteidigung und öffentliche Sicherheit, in denen das Verständnis chemischer Synthesewege von Bedeutung ist.
“Chemiker sollten sich nicht zwischen Schnelligkeit und Sicherheit bei der Arbeit entscheiden müssen. Durch die direkte Einbindung der Sicherheit in die Routenplanung ermöglichen wir frühere, fundiertere Entscheidungen und eine konsistentere Sicherheitsbewertung über Projekte, Standorte und Regionen hinweg, ohne den Forschungsprozess zu belasten. Dies ist ein bedeutender Schritt, um die Planung fortschrittlicher Synthesen nicht nur schneller und skalierbarer zu machen, sondern auch von vornherein sicherer zu gestalten. Er spiegelt unser Engagement für eine verantwortungsvolle KI-Nutzung in der Chemie wider”, so Louis Dron, CEO von Redwood AI.
Über Redwood AI Corp.
Redwood AI (ISIN: CA7579221093 | WKN: A422EZ) nutzt fortschrittliche künstliche Intelligenz, um Forschung und Entwicklung in der Chemie zu beschleunigen, mit dem Ziel, die Wirkstoffentdeckung und -entwicklung zu unterstützen sowie Lösungen für Verteidigung und Sicherheit voranzubringen. Das Unternehmen kombiniert Fachkenntnisse in den Bereichen Chemie, KI und Fertigung, um die Synthese und Skalierung von Arzneimitteln zu optimieren. Die Plattform von Redwood AI ermöglicht eine schnellere und effizientere Entwicklung neuer Therapien und chemiegesteuerter Anwendungen
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Diese Veröffentlichung ist eine Marketingmitteilung und Bestandteil einer Werbekampagne des Emittenten Redwood AI Corp. und richtet sich an erfahrene und spekulativ orientierte Anleger. Die vorliegende Mitteilung darf keinesfalls als unabhängige Finanzanalyse oder gar Anlageberatung gewertet werden, da erhebliche Interessenkonflikte, die die Objektivität des Erstellers beeinträchtigen können, vorliegen (siehe im Folgenden Abschnitt „Interessen / Interessenkonflikte“).
Die angegebenen Preise zu besprochenen Wertpapieren sind, soweit nicht gesondert ausgewiesen, Tagesschlusskurse des letzten Börsentages vor der jeweiligen erstmaligen Verbreitung.
Identität des Verbreiters und Erstellers: MCS Market Communication Service GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter der Nummer HRB 11340 und eingetragen in der Liste der institutsunabhängigen Ersteller und/oder Weitergeber von Anlagestrategie- und Anlageempfehlungen die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geführt wird und zuständige Aufsichtsbehörde ist (nachfolgend als „Verbreiter“ bezeichnet).
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Emittent: Redwood AI Corp.
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Begriffsbestimmungen
Maßgebend für die Einschätzung zu einem Emittenten ist, ob sich seine Aktien nach der Einschätzung des Erstellers in den folgenden 12 Monaten (Geltungszeitraum) besser, schlechter oder im Vergleich mit den Aktien vergleichbarer Emittenten aus derselben Peer Group bewegen können:
Sell: Der Begriff Sell bedeutet verkaufen. Der Ersteller ist der Auffassung, dass ein weiterer Kursgewinn unwahrscheinlich ist, ein Kursverlust eintreten könne oder dass Anleger bereits erzielte Gewinne realisieren sollten. In all diesen Fällen wird er die Empfehlung „Sell“ aussprechen. Hold: Der Begriff Hold bedeutet halten. Der Ersteller sieht ein Kurspotenzial für die Aktie, weshalb er der Meinung ist, die Aktie im Depot zu behalten. Buy: Der Begriff Buy bedeutet kaufen. Der Ersteller erwartet einen Kursanstieg der Aktie, da er diese aktuell für unterbewertet hält. Strong Buy: Der Begriff Strong Buy bedeutet unbedingt kaufen und wird zum Beispiel von den US-Investmenthäusern Morgan Stanley und Salomon Brothers verwendet. Der Ersteller erwartet einen im Vergleich zu anderen Unternehmen derselben Peer Group überdurchschnittlichen Kursanstieg.
Unabhängig von der vorgenommenen Einschätzung bestehen nach der Empfindlichkeitsanalyse deutliche Risiken aufgrund einer Änderung der zugrunde gelegten Annahmen. Diese Erörterung von Risikofaktoren in der Analyse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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| 12.03.2026 | Geberit AG | Sehr gutes Geschäftsjahr 2025
 Aufgrund technischer Probleme war die Geberit Website zeitweise nur eingeschränkt erreichbar. Die Links zum Online-Geschäftsbericht und zu allen relevanten Dokumenten funktionieren wieder. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.
Ein wiederum anspruchsvolles Geschäftsjahr liegt hinter der Geberit Gruppe. Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen in der Bauindustrie in Europa konnten Umsatz und Verkaufsvolumina deutlich gesteigert werden. Sehr erfreulich in diesem Zusammenhang war die Entwicklung von neu eingeführten Produkten und das breit in den Märkten abgestützte Wachstum. Die operativen Margen lagen nur leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Ohne die einmalige Belastung infolge einer Werksschliessung wären die operativen Margen unter anderem dank Effizienzgewinnen gestiegen. Gleichzeitig wurde weiter in die Innovationspipeline investiert und alle wichtigen grösseren Investitionsprojekte wurden wie geplant umgesetzt. Damit gelang es, die Marktposition als führender Anbieter von Sanitärprodukten weiter auszubauen und zu stärken. Der Nettoumsatz nahm um 2,5% auf CHF 3’163 Mio. zu. Bereinigt um negative Währungseffekte in Höhe von CHF 72 Mio. betrug der Anstieg 4,8%. Insgesamt wurde ein operativer Cashflow (EBITDA) von CHF 931 Mio. erwirtschaftet, ein Anstieg von 2,0%; währungsbereinigt konnte ein Anstieg von 5,3% erzielt werden. Als Folge der vorerwähnten Einmalbelastung lag die EBITDA-Marge mit 29,4% leicht unter dem Vorjahresniveau von 29,6%. Das Nettoergebnis erreichte mit CHF 598 Mio. das Vorjahresniveau (+0,1%), was einer Nettoumsatzrendite von 18,9% entspricht. Unter Ausschluss der Einmalkosten hätte das Nettoergebnis CHF 617 Mio. bei einer Nettoumsatzrendite von 19,5% betragen. Beim Gewinn je Aktie führten die positiven Effekte des Aktienrückkauf-Programms zu einer im Vergleich zur Entwicklung beim Nettoergebnis positiveren Entwicklung von +0,5% auf CHF 18.15. Erfreulich entwickelte sich der Free Cashflow mit einer Zunahme von 7,4% auf CHF 659 Mio.
Lesen Sie mehr unter: www.geberit.com/medienmitteilung. Zusätzliche Informationen finden Sie unter www.geberit.com. Der vollständige Geschäftsbericht ist auf www.geberit.com/geschaeftsbericht verfügbar.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
| CH0030170408 |
| 12.03.2026 | Rockwell Automation | Rockwell Automation gibt erfolgreiche Digitalisierung der pharmazeutischen Fertigung bei ROVI bekannt
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Rockwell Automation
/ Schlagwort(e): Vereinbarung
Rockwell Automation gibt erfolgreiche Digitalisierung der pharmazeutischen Fertigung bei ROVI bekannt
12.03.2026 / 08:05 CET/CEST
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Adasoft liefert Integrations-Know-how für eine nahtlose digitale Transformation beim führenden Pharmaunternehmen Laboratorios Farmacéuticos ROVI MADRID, 12. März 2026 /PRNewswire/ -- Rockwell Automation, das weltweit größte Unternehmen für industrielle Automatisierung und digitale Transformation, gibt bekannt dass Laboratorios Farmacéuticos Rovi, S.A. (ROVI), ein führendes Spezialpharmaunternehmen, in Zusammenarbeit mit Rockwell Automation und Adasoft, einem spezialisierten Technik- und Automatisierungsintegrator, erfolgreich ein umfassendes digitales Chargenausführungssystem implementiert hat. Die Integration markiert einen bedeutenden Meilenstein auf Rovis fortlaufendem Weg zur operativen Exzellenz und Datenintegrität.
 ROVIs Initiative konzentrierte sich auf die vollständige Digitalisierung der Chargenausführungsprozesse, die Abschaffung papierbasierter Aufzeichnungen sowie die Integration des Manufacturing Execution Systems (MES) FactoryTalk PharmaSuite® von Rockwell Automation mit zentralen Unternehmensplattformen wie ERP und LIMS. Die erste Projektphase wurde in weniger als einem Jahr abgeschlossen und führte zur Beseitigung der Papierdokumentation, verbesserter Rückverfolgbarkeit, kürzeren Prüfzeiten sowie gesteigerter Wettbewerbsfähigkeit. ROVI ist ein Unternehmen mit einem bedeutenden industriellen Fußabdruck, das sich der Herstellung eigener Produkte sowie der Auftragsproduktion über seine Tochtergesellschaft ROIS widmet. Der standardisierte und replizierbare Ansatz, der bei der ersten Implementierung gewählt wurde, hat die Grundlage für künftige Rollouts in weiteren Rovi-Werken gelegt. „ROVIs Vision für die digitale Transformation stimmt perfekt mit unserer Mission überein, Kunden dabei zu helfen, wettbewerbsfähiger, widerstandsfähiger und nachhaltiger zu werden", sagt Rodrigo Riera, regionaler Vizepräsident für die Südregion bei Rockwell Automation. „Durch die Integration fortschrittlicher MES-Technologie und enge Zusammenarbeit haben wir Rovi dabei unterstützt, schnelle und greifbare Ergebnisse zu erzielen, die einen neuen Maßstab für die Branche setzen." Rockwell Automation unterstützte Rovi während des gesamten Projektlebenszyklus – von Design und Softwarelizenzierung über Rezepturerstellung, Projektmanagement und Mitarbeiterschulung bis hin zur Systemvalidierung. Die Partnerschaft nutzte Rockwells Erfahrung in regulierten Umgebungen und pharmazeutischen Prozessen. Adasoft, ein Gold-zertifizierter Systemintegrator im PartnerNetwork™-Ökosystem von Rockwell Automation, spielte eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung einer nahtlosen Integration und Projektdurchführung. „Unsere Erfahrung in regulierten Branchen und unser Engagement für operative Exzellenz ermöglichten es uns, Rovi bei einem reibungslosen Übergang in eine vollständig digitale Umgebung zu unterstützen", sagt Oscar Cortada, Vizepräsident für Marktpositionierung und Partnerschaften bei Adasoft. „Digitale Transformation ist nicht nur eine Frage der Technologie – es geht darum, unsere Kunden in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen und höchste Qualitäts- und Sicherheitsstandards einzuhalten." Aufbauend auf dem Erfolg dieses Projekts planen ROVI, Adasoft und Rockwell Automation, ihre Zusammenarbeit fortzusetzen und die digitale Transformation sowie die Prozessautomatisierung in ROVIs gesamtem Betrieb voranzutreiben. Über Rockwell Automation Rockwell Automation, Inc. (NYSE: ROK) ist ein weltweit führender Anbieter für industrielle Automatisierung und digitale Transformation. Rockwell Automation verbindet die Kreativität von Menschen mit der Leistungsfähigkeit der Technik, um die Grenzen des menschlich Möglichen zu erweitern und die Welt produktiver und nachhaltiger zu gestalten. Der Firmensitz von Rockwell Automation befindet sich in Milwaukee, Wisconsin, USA. Rockwell Automation beschäftigte zum Ende des Geschäftsjahres 2025 rund 26.000 Mitarbeitende, die Kunden in mehr als 100 Ländern zur Seite stehen. Wie wir Unternehmen der verschiedensten Branchen auf dem Weg zum Connected Enterprise® begleiten, finden Sie auf www.rockwellautomation.com. Logo - https://mma.prnewswire.com/media/1981317/Rockwell_Automation_Logo.jpg
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12.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2290098 12.03.2026 CET/CEST
| noisin263585 |
| 12.03.2026 | 50 Best | ASIA'S 50 BEST RESTAURANTS 2026 PRÄSENTIERT DIE DIESJÄHRIGE ERWEITERTE 51-100-LISTE
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50 Best
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
ASIA'S 50 BEST RESTAURANTS 2026 PRÄSENTIERT DIE DIESJÄHRIGE ERWEITERTE 51-100-LISTE
12.03.2026 / 08:05 CET/CEST
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LONDON, 12. März 2026 /PRNewswire/ -- Asia's 50 Best Restaurants, gesponsert von S.Pellegrino & Acqua Panna, hat vor der Live-Preisverleihung in Hongkong die diesjährige 51-100-Liste bekannt gegeben. Über die erweiterte Liste stimmt die Asia's 50 Best Restaurants Academy ab, ein Gremium aus mehr als 350 einflussreichen Branchenvertretern, darunter Gastronomen, Köche, Kulinarikfachleute, Food-Autoren sowie Kritiker aus der gesamten Region.
Wichtige Erkenntnisse aus der diesjährigen 51-100-Liste: - Die diesjährige 51-100-Liste umfasst 27 Städte – vier mehr als im Vorjahr –, wobei 2026 zehn neue Städte vertreten sind. Davon erscheinen vier erstmals überhaupt auf der Liste: Busan, Chengdu, Kanazawa und Nishikawa
- 12 Restaurants geben ihr Debüt auf der 51-100-Liste und spiegeln damit die anhaltende Entwicklung sowie die Tiefe der Gastronomieszene Asiens wider
- Seoul führt alle Städte mit sieben Restaurants an, darunter der Neueinsteiger San (No.54), während Busan mit Fiotto (No.99) erstmals im Ranking vertreten ist
- Fünf Restaurants aus Bangkok erscheinen auf der Liste, während Singapur sowie Hongkong jeweils vier Plätze belegen, wobei alle drei Destinationen jeweils eine Rückkehr verzeichnen
- Tokio verzeichnet drei Restaurants auf der erweiterten Liste, darunter den Neueinsteiger Sushi Shunji (No.63), während Kanazawa zwei neue Einträge begrüßt – Kataori (No.82) und Respiración (No.92)
- Nishikawa feiert ebenfalls das Debüt von Dewaya (No.93), was die Vielfalt kulinarischer Exzellenz in mehreren japanischen Städten unterstreicht
- Chef 1996 in Beijing ist der höchstplatzierte Neueinsteiger auf No.52, während Chengdu mit Co- (No.69) erstmals auf der erweiterten Liste vertreten ist
- Dewakan in Kuala Lumpur (No.62) verzeichnet den größten Aufstieg auf der 51-100-Liste und klettert gegenüber seiner vorherigen Platzierung um 22 Plätze nach oben
Die vollständige 51-100-Liste finden Sie hier. Ein Sprecher von Asia's 50 Best Restaurants sagt: „Wir freuen uns, die diesjährige 51-100-Liste zu präsentieren und weitere herausragende Häuser in der diesjährigen erweiterten Rangliste willkommen zu heißen. Die 51-100-Liste hebt erneut die unglaublich vielfältige und florierende Gastronomieszene der Region hervor, wobei in diesem Jahr Restaurants aus 27 Städten vertreten sind und 12 Restaurants erstmals auf der Liste von Asia's 50 Best Restaurants erscheinen." Die Liste 2026 der Asia's 50 Best Restaurants wird bei der Preisverleihung am 25. März 2026 in Hongkong in Zusammenarbeit mit dem Gastgeberdestination-Partner Hong Kong Tourism Board bekannt gegeben. Die Preisverleihung wird ab 20:00 Uhr Hongkong-Zeit live auf dem YouTube-Kanal von 50 Best übertragen. Medienzentrum: https://mediacentre.theworlds50best.com Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2929022/50_Best_Asia.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2922156/Asia_50_Best_Restaurants_2026_Logo.jpg
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2290100 12.03.2026 CET/CEST
| noisin999493 |
| 12.03.2026 | KAP AG | KAP AG ERZIELT IM GESCHÄFTSJAHR 2025 IN EINEM ANSPRUCHSVOLLEN MARKTUMFELD EIN NORMALISIERTES EBITDA IM RAHMEN DER PROGNOSE
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KAP AG
/ Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis
KAP AG ERZIELT IM GESCHÄFTSJAHR 2025 IN EINEM ANSPRUCHSVOLLEN MARKTUMFELD EIN NORMALISIERTES EBITDA IM RAHMEN DER PROGNOSE
12.03.2026 / 08:00 CET/CEST
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KAP AG ERZIELT IM GESCHÄFTSJAHR 2025 IN EINEM ANSPRUCHSVOLLEN MARKTUMFELD EIN NORMALISIERTES EBITDA IM RAHMEN DER PROGNOSE
- Umsatzerlöse sinken um 4,4 % auf 241,4 Mio. EUR (i. Vj. 252,5 Mio. EUR), normalisiertes EBITDA geht um 8,7% auf 20,0 Mio. EUR (i. Vj. 21,9 Mio. EUR) zurück
- Schwache Entwicklung der Segmente engineered products und surface technologies belastet die Ergebniskennzahlen des Konzerns erheblich
- Eingeleitete Effizienz‑ und Restrukturierungsmaßnahmen zeigen bislang nicht die für eine nachhaltige Trendwende erforderliche Wirkung
- IDW‑S6‑Gutachten bildet Grundlage für weitergehende und tiefgreifende Maßnahmen in allen Bereichen
- Wertminderungen in unterer bis mittlerer zweistelliger Millionenhöhe im Segment surface technologies ohne Auswirkungen auf normalisiertes EBITDA und Liquidität
Fulda, 12. März 2026 – Die KAP AG („KAP“), eine börsennotierte, mittelständische Industrieholding (WKN 620840, ISIN DE0006208408), hat im Geschäftsjahr 2025 auf vorläufiger Basis in einem anspruchsvollen Marktumfeld ein normalisiertes EBITDA im Rahmen der prognostizierten Bandbreite erreicht, wobei der Umsatz infolge der anhaltend schwachen Entwicklung wichtiger Abnehmerbranchen unter der Prognose lag. Insgesamt blieb die operative Entwicklung des Konzerns deutlich hinter den eigenen Erwartungen zurück. Die im Geschäftsjahr 2025 bereits eingeleiteten Effizienz- und Restrukturierungsmaßnahmen konnten die anhaltend schwache Nachfrage in wesentlichen Abnehmerbranchen sowie die strukturellen Belastungen in einzelnen Segmenten nicht in einem ausreichenden Umfang ausgleichen. Insbesondere die fortgesetzte Schwäche im Automotive‑Sektor belastete den Konzern weiterhin erheblich. Dabei entwickelte sich das Segment flexible films gut und profitierte von einer starken Poolsaison 2025, während die schwache Kundennachfrage das Segment engineered products und insbesondere das Segment surface technologies deutlich belastete.
Wirksamkeit der Effizienzmaßnahmen durch schwaches Marktumfeld überlagert
Die Umsatzerlöse des Konzerns gingen im Geschäftsjahr 2025 auf vorläufiger Basis um 4,4% auf 241,4 Mio. EUR (i. Vj. 252,5 Mio. EUR) zurück. Diese Entwicklung reflektiert das anspruchsvolle Marktumfeld, insbesondere im Automotive- und Industriesektor, dessen negative Effekte sich auch auf den Konzern auswirkten. Das normalisierte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen („normalisiertes EBITDA“) verringerte sich um 8,7 % auf 20,0 Mio. EUR. Diese Entwicklung spiegelt insbesondere die schwache Nachfrage und die negativen Auswirkungen aus dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld wider. Die normalisierte EBITDA-Marge lag damit bei 8,3 % (i. Vj. 8,7 %).
Vor dem Hintergrund der nichtzufriedenstellen Entwicklung hat der Vorstand gemeinsam mit dem Aufsichtsrat eine umfassende Überprüfung sämtlicher Strukturen, operativer Prozesse und Maßnahmen eingeleitet. Erklärtes Ziel ist es dabei, die Kostenbasis nachhaltig zu senken, die operative Leistungsfähigkeit zu verbessern und die strategische Ausrichtung des Konzerns an das geänderte Marktumfeld anzupassen. Die im Dezember 2025 gestarteten Arbeiten an dem Gutachten nach IDW S6 laufen plan- und erwartungsgemäß und bilden die Grundlage für weitergehende, konsequente Restrukturierungs‑ und Neuausrichtungsmaßnahmen. Die Refinanzierungsgespräche mit den Banken werden konstruktiv weitergeführt. Nach Abschluss der Gespräche werden wir umgehend darüber informieren.
Marten Julius, Sprecher des Vorstands der KAP AG: „Das Marktumfeld war für unsere Segmente im Geschäftsjahr 2025 wie erwartet herausfordernd und führte zu entsprechenden Belastungen unserer Gesellschaft. Wir haben darauf reagiert und weitere Effizienzmaßnahmen in den Segmenten eingeleitet. Die Maßnahmen wurden jedoch durch das äußerst schwache gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Umfeld überlagert, sodass wir mit unserer Ergebnisentwicklung insgesamt nicht zufrieden sein können. Daher stehen sämtliche Geschäftsbereiche, Kostenstrukturen und strategischen Annahmen auf dem Prüfstand und werden kritisch hinterfragt. Unser Ziel ist es, die KAP AG wieder auf einen belastbaren und zukunftsfähigen Kurs zu führen.“
Weiterhin heterogene Entwicklung in den drei Kernsegmenten
Das Segment flexible films profitierte im Geschäftsjahr 2025 von der exzellenten Marktpositionierung seiner Unternehmen im Bereich gewebeverstärkter Poolfolien. Die Kundennachfrage, insbesondere nach qualitativ hochwertigen 3D-Folien, war weiterhin groß und führte in Verbindung mit innovativen Produkteinführungen und einer kontinuierlichen Optimierung des Produktportfolios zu einer positiven Entwicklung des Produktmixes. Die Umsatzerlöse stiegen vor diesem Hintergrund um 4,8 % auf 85,4 Mio. EUR (i. Vj. 81,5 Mio. EUR). Die Effekte aus dem optimierten Produktmix zeigten sich ebenso im Ergebnis wie das fortgesetzte Kostenmanagement. Synergien im Einkauf und in der Produktion zwischen den einzelnen Unternehmen wurden konsequent gehoben, wodurch sich die gute Rentabilität im Segment flexible films weiter verbesserte. Das normalisierte EBITDA stieg entsprechend überproportional zum Umsatz um 18,1 % auf 13,7 Mio. EUR (i. Vj. 11,6 Mio. EUR). Die normalisierte EBITDA-Marge erhöhte sich um 1,8 Prozentpunkte auf 16,0 % (i. Vj. 14,2 %).
Die Entwicklung im Segment engineered products war im Geschäftsjahr 2025 stark von der spürbar schwächeren Nachfrage wichtiger Kundengruppen geprägt und blieb deutlich hinter den Erwartungen zurück. Darüber hinaus beeinträchtigte die aktuelle US-Zollpolitik das Exportgeschäft der Standorte in Portugal und Indien. Insgesamt sanken die Segmentumsatzerlöse um 10,2 % auf 99,2 Mio. EUR (i. Vj. 110,5 Mio. EUR). Die durchgeführten Maßnahmen zur Anpassung der Kapazitäten an die geringere Auslastung sowie zur weiteren Optimierung des Produktportfolios – unter anderem nach der Schließung des US-Standorts in Martinsville und der Verlagerung der Produktion an den indischen Standort in Bangalore – führten lediglich zu einer Stabilisierung des normalisierten EBITDA und einer nur leicht verbesserten Rentabilität. Das normalisierte EBITDA blieb mit 6,4 Mio. EUR (i. Vj. 6,5 Mio. EUR) nahezu konstant. Damit verbesserte sich die normalisierte EBITDA-Marge um 0,6 Prozentpunkte auf 6,5 %.
Im Segment surface technologies setzte sich die schwache Entwicklung des Vorjahres im Geschäftsjahr 2025 fort. Die Nachfrage nach Oberflächenbeschichtungen, insbesondere aus dem Automotive-Sektor, blieb verhalten und verharrte auf einem sehr geringen Niveau. In diesem überaus herausfordernden Umfeld sanken die Umsatzerlöse um 6,5 % auf 56,0 Mio. EUR (i. Vj. 59,9 Mio. EUR). Trotz bereits eingeleiteter Maßnahmen zur Kapazitätsanpassung und Verbesserung der Kostenstrukturen – zu denen auch die erfolgte Schließung des unrentablen Werks in Leisnig zum 31. Dezember 2025 zählt – blieb die Ergebnisentwicklung deutlich unbefriedigend. Die im Vorjahr durchgesetzten preislichen Maßnahmen aufgrund des schwierigen Marktumfelds trugen darüber hinaus im Berichtsjahr nicht mehr in gleicher Weise zum Ergebnis bei. Das normalisierte EBITDA verringerte sich entsprechend um 59,2 % auf 3,1 Mio. EUR (i. Vj. 7,6 Mio. EUR). Die normalisierte EBITDA-Marge fiel damit um 7,2 Prozentpunkte auf 5,5 % (i. Vj. 12,7 %).
Im Rahmen der jährlichen Impairmenttests gemäß IAS 36 erfordern die anhaltend angespannten Marktbedingungen im Automotive‑Sektor im Geschäftsjahr 2025 im Konzern aus heutiger Sicht Wertminderungen im Segment surface technologies in unterer bis mittlerer zweistelliger Millionenhöhe. Dies würde zu einer entsprechenden Verminderung des Eigenkapitals führen. Auch wenn die Wertminderungen keinen Einfluss auf die Liquidität haben, verdeutlichen sie die strukturellen Herausforderungen und die eingeschränkte Ertragskraft des betroffenen Segments unter den aktuellen Marktbedingungen.
Der vollständige und geprüfte Geschäftsbericht 2025 sowie die Prognose für das Geschäftsjahr 2026 werden am 28. April 2026 veröffentlicht und stehen auf der Website der KAP zum Download zur Verfügung.
Kontakt:
KAP AG
Kai Knitter
Head of Investor Relations & Corporate Communications investorrelations@kap.de
+49 661 103 327
Über die KAP AG
Die KAP AG ist eine börsennotierte Industrieholding im gehobenen Mittelstand und konzentriert sich dabei aktuell auf drei Kernsegmente: flexible films, engineered products und surface technologies. Derzeit ist KAP mit 18 Standorten und rund 1.550 Mitarbeitern in zehn Ländern präsent. Mit einem aktiven Beteiligungsmanagement konzentriert sich KAP darauf, das bestehende Portfolio kontinuierlich zu optimieren und Wertsteigerungen zu schaffen. Dabei bleiben die individuellen Stärken und Identitäten der erfolgreich am Markt agierenden Unternehmen gewahrt. Die Aktien der KAP AG notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard, ISIN DE0006208408).
12.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
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2289778 12.03.2026 CET/CEST
| DE0006208408 |
| 12.03.2026 | Sensirion Holding AG | Sensirion gewinnt Investment Impact Award 2026
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Sensirion Holding AG
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Sensirion gewinnt Investment Impact Award 2026
12.03.2026 / 08:00 CET/CEST
Medienmitteilung
März 2026, Sensirion AG, 8712 Stäfa, Schweiz
Sensirion gewinnt Investment Impact Award 2026
Sensirion, der Experte für smarte Sensorlösungen, gewinnt den Investor Impact Award 2026. Die kontinuierliche Expansion von Sensirion in der ungarischen Stadt Debrecen wurde als das wirkungsvollste kleine operative Projekt in Europa ausgezeichnet. Sensirion stellte 2021 das erste Werk in Debrecen fertig, gefolgt von einer Erweiterung im Jahr 2023 und 2024. Die Jury bewertete insbesondere das Engagement von Sensirion für Nachhaltigkeit und die nachgewiesene Fähigkeit, Investitionen zu tätigen und neue Arbeitsplätze in einer Zeit globaler Umbrüche zu schaffen, mit Bestnoten.
Die Investment Impact Awards von fDi Intelligence wurden dieses Jahr zum ersten Mal vergeben. Sie zeichnen ausländische Direktinvestitionsprojekte (Foreign Direct Investment, FDI) in Europa aus, die das grösste Potenzial haben, vor Ort bedeutende Auswirkungen zu erzielen. Die Awards heben die Unternehmen und Regionen hervor, die den Wandel in ganz Europa vorantreiben. Die Kriterien für die Bewertung der Projekte waren die Kapitalausgaben und die Schaffung von Arbeitsplätzen, aber auch das Potenzial eines Projekts, Produktivität und Innovation voranzutreiben, strategische Ziele zu erreichen und zu Nachhaltigkeit und Inklusion beizutragen.
Insgesamt gingen für die Awards 106 Bewerbungen aus verschiedenen europäischen Standorten ein. Die eingereichten Projekte wurden von einer Jury aus sechs führenden FDI-Fachleuten geprüft, die jeweils die besten in den zwei Hauptkategorien (angekündigte und operative Projekte) sowie in drei Unterkategorien (Megaprojekte, mittelgrosse und kleine Projekte) bewerteten. Sensirion gewann in der Kategorie kleine operative Projekt.
«Wir sind stolz auf den Award. Mit dem Standort Debrecen haben wir eine zukunftsorientierte und nachhaltige Produktionsumgebung geschaffen, die Innovation mit ergonomischem Design und Kosteneffizienz verbindet. Dieser Ansatz stärkt unsere Marktposition, schafft neue Arbeitsplätze und ermöglicht es uns, die Betriebskosten zu optimieren und einen starken Wettbewerbsvorteil zu bewahren,» sagt Imre Toeroek, Head of Maintenance and Infrastructure, Sensirion Hungary.
Sensirion – Experten für Umwelt- und Durchflusssensorlösungen
Sensirion ist einer der weltweit führenden Entwickler und Hersteller von Sensoren und Sensorlösungen, die für mehr Effizienz, Gesundheit, Sicherheit und Komfort sorgen. 1998 gegründet, beschäftigt das Unternehmen heute am Hauptsitz in Stäfa (Schweiz) sowie in zahlreichen internationalen Niederlassungen rund 1’200 Mitarbeitende. Das Produktportfolio von Sensirion umfasst Umweltsensoren zur präzisen und zuverlässigen Messung von Feuchtigkeit und Temperatur, flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), Stickoxiden (NOx), Kohlendioxid (CO₂), Formaldehyd sowie Feinstaub (PM2.5). Darüber hinaus bietet das Unternehmen Gas- und Flüssigkeitsdurchflusssensoren, Differenzdrucksensoren sowie Sensoren zur Gasleckage-Erkennung an. Die Lösungen kommen in einer Vielzahl von Anwendungen zum Einsatz. Als Innovationspionier entwickelt Sensirion Lösungen für die spezifischen Bedürfnisse von Kunden und Partnern aus der Automobilbranche, Industrie, Medizin, HLK und Unterhaltungselektronik sowie hochwertige Produkte für die kosteneffiziente Massenproduktion. Mehr Informationen und aktuelle Kennzahlen finden Sie auf https://sensirion.com/de
Ende der Medienmitteilungen
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Sensirion Holding AG |
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Laubisrütistrasse 50 |
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8712 Stäfa |
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Schweiz |
| Telefon: |
+41 44 306 40 00 |
| Fax: |
+41 44 306 49 06 |
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A2JGBW |
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Freiverkehr in Frankfurt, München, Stuttgart, Tradegate BSX; SIX Swiss Exchange |
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2290016 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2290016 12.03.2026 CET/CEST
| CH0406705126 |
| 12.03.2026 | Haier Smart Home Co.,Ltd. | Haier Smart Home Co.,Ltd.: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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Haier Smart Home Co.,Ltd.
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Haier Smart Home Co.,Ltd.: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
12.03.2026 / 08:00 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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12.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2289848 12.03.2026 CET/CEST
| CNE1000031C1 |
| 12.03.2026 | CHAPTERS Group AG | Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse 2025 und Ausblick 2026
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CHAPTERS Group AG
/ Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis
Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse 2025 und Ausblick 2026
12.03.2026 / 07:45 CET/CEST
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CHAPTERS Group AG, das Zuhause für mission critical digital solutions, hat heute die vorläufigen Finanzergebnisse für das Geschäftsjahr 2025 bekannt gegeben.
2025 Highlights:
Umsätze: Der pro-forma Umsatzi 2025 belief sich auf ca. €193 Mio., ein Anstieg um 53% gegenüber €126 Mio. im Jahr 2024. Auf organischer Basisii wuchs der Umsatz – bereinigt um einmalige Rechnungslegungseffekteiii um ca. 4,5% (ca. 1,5% einschließlich dieser Effekte).
Wiederkehrende Umsätze: Im Jahr 2025 beliefen sich die wiederkehrenden Umsätze auf pro-forma-Basisi auf ca. €93 Mio. Der Anteil der wiederkehrenden Umsätze in unseren Segmenten Public Sector & Enterprise betrug ca. 60%, während der Anteil der wiederkehrenden Umsätze im Segment Financial Technologies bei ca. 14% lag.
EBITDA: Das adjustierte operative EBITDA auf pro-forma-Basisi betrug ca. €49 Mio., ein Anstieg um 62% gegenüber €30 Mio. im Jahr 2024. Auf organischer Basisii wuchs das adjustierte operative EBITDA um ca. 12%.
Ausblick: CHAPTERS erwartet für 2026 eine Beschleunigung des organischen Wachstumsii. Das organische Umsatzwachstum wird voraussichtlich im hohen einstelligen Bereich liegen, mit einer höheren Wachstumsrate im Bereich der wiederkehrenden Umsätze. Für das adjustierte operative EBITDA erwartet CHAPTERS für 2026 ein organisches Wachstum von 14-17%.
***
Jan Mohr, CEO:
“2025 ist das erste volle Jahr, in dem die Manuscript Method zum Einsatz kam. Das organische Wachstum hat sich dadurch gegenüber 2024 deutlich beschleunigt. Mit Blick auf 2026 wird sich das organische Wachstum innerhalb der gesamten Gruppe noch weiter beschleunigen.
In unseren Segmenten Public Sector und Enterprise VMS ging es vor allem darum, operative Verbesserungen voranzutreiben und gleichzeitig die Gruppe durch wertsteigernde M&A-Transaktionen weiter zu vergrößern. Als wir 2023 die Entscheidung trafen, die Manuscript Method aufzubauen, konnten wir nicht ahnen, welche Bedeutung sie im Zeitalter der KI haben würde. Der Austausch von Best Practices und die Abstimmung der strategischen Ausrichtung waren in den letzten 18 Monaten eine große Leistung. Jetzt ernten wir die Früchte dieser Arbeit, da wir einen pragmatischen, schnellen und vertrauensvollen Austausch mit unseren Plattformen etabliert haben. Dies ermöglicht es uns nun, im Rahmen unserer KI-Strategie Opportunitäten in der Gruppe offensiv zu nutzen. Die Automatisierung von Prozessen, die zu Kosteneffizienzen führen wird, ist ein wesentlicher Grund für die positiven Aussichten hinsichtlich des organischen EBITDA-Wachstums. Darüber hinaus sind wir zuversichtlich, dass sich die KI-Maßnahmen mittelfristig auch spürbar auf den Umsatz auswirken werden.
Im Segment Financial Technologies stand das Jahr 2025 ganz im Zeichen der Entwicklung eines einheitlichen Organisationsmodells für die drei Marken für Sperrkonten. Es wurden konsequente Umstrukturierungen durchgeführt, wobei das Potenzial für Synergieeffekte durch die Fusion unsere Erwartungen übertroffen hat. Die Zukunft für unser Segment Financial Technologies sieht vielversprechend aus und wir freuen uns darauf, internationalen Studierenden dabei zu helfen, ihre akademischen und beruflichen Träume in Deutschland zu verwirklichen.
Angesichts einer soliden M&A-Pipeline gehen wir erneut davon aus, dass wir dieses Jahr mit einer deutlich größeren Gruppe abschließen werden als zu Jahresbeginn. Wir beobachten eine starke Umsetzung des VMS-Deal-Flows auf den meisten Plattformen, wobei die Bewertungen in den letzten Wochen attraktiver geworden sind. Darüber hinaus wird 2026 ein entscheidendes Jahr sein, um zu beweisen, dass die Übernahme von Unternehmen nur der Anfang einer Reise ist. Tatsächlich beweisen wir zunehmend, dass Softwareunternehmen bei CHAPTERS – dem besten Zuhause für mission critical digital solutions – zu besseren Unternehmen werden.“
Marlene Carl, CFO:
„Getrieben durch die konsequente Umsetzung von Automatisierung, Vereinfachung und Preisanpassungen war 2025 ein starkes Jahr mit einem organischen Wachstum des adjustierten operativen EBITDA im Rahmen unserer Erwartungen im unteren zweitstelligen Prozentbereich.
Das organische Umsatzwachstum lag – bereinigt um einmalige Rechnungslegungseffekt – im mittleren einstelligen Bereich. Aus der erstmaligen Durchführung von Umsatzabgrenzungen ergab sich ein einmaliger Effekt von ca. €1,2 Mio. auf den Umsatz. Im Segment Public konnten wir mehrere Unternehmen übernehmen, die über eine starke Marktposition und etablierte Produkte verfügen, jedoch eine operative Neuausrichtung mit Fokus auf Kostendisziplin, Prozessoptimierung und Effizienz benötigen. Aufgrund unzureichenden Projektmanagements und Rechnungslegungsstandards unter früheren Eigentümern mussten wir während der Integration einen Betrag von ca. €4 Mio. an nicht realisierbaren Umsätzen abschreiben. Außerdem verzeichneten wir bei ausgewählten Unternehmen des Public Sector geringere Professional Service Umsatzerlöse als erwartet. Ohne diese Effekte entsprach das Umsatzwachstum den Erwartungen. Besonders hervorzuheben ist, dass unsere Plattformteams bei der Umsetzung des kulturellen Wandels, der Kostendisziplin, der Prozessoptimierung und der Effizienz hervorragende Arbeit geleistet haben und unser Segment Public Sector – ebenso wie das Segment Enterprise – für 2026 auf ein starkes Wachstum ausgerichtet ist.
In unserem Financial Technologies Segment verzeichneten wir ein sehr starkes viertes Quartal, das sowohl beim Umsatz als auch beim EBITDA zu einem kräftigen Wachstum führte. Das Team hat die Synergieeffekte der Fusion sowohl auf der Kosten- als auch auf der Umsatzseite genutzt. Die Auswirkungen auf den Umsatz werden sich vor allem ab 2026 zeigen, sodass wir für das Segment Financial Technologies auf ein sehr starkes Jahr blicken.
Für 2026 erwarten wir, dass CHAPTERS ein starkes organisches Wachstum insbesondere bei den wiederkehrenden Umsätzen und beim EBITDA verzeichnen wird. Unsere Gruppenunternehmen haben sich ebenfalls ehrgeizige Ziele für das Wachstum im Bereich Professional Services und anderen einmaligen Umsätzen gesetzt, wobei sich die erwarteten Auswirkungen im Laufe des Jahres konkretisieren werden.“
***
Vorläufige Kennzahlen zum 31. Dezember 2025
Pro-forma Umsatz:
Pro-forma operatives adjustiertes EBITDA:
Durchschnittlicher Anteil CHAPTERS iv:
Nettoverschuldung auf Ebene der Tochtergesellschaft v:
Nettobarmittel und Investitionen bei CHAPTERSvi:
Eigenkapital bei CHAPTERS vii: |
ca. €193 Mio.
ca. €49 Mio.
ca. 74,9%
ca. €141 Mio.
ca. €36 Mio.
ca. €286 Mio. |
|
***
Die Gesellschaft wird ihren Konzern- und Einzelabschluss voraussichtlich im Mai 2026 veröffentlichen. Die vorläufigen Zahlen stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung des Jahresabschlusses und der Feststellung des nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellten Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat.
_________________
i CHAPTERS definiert pro-forma als kombinierte Ganzjahreszahlen auf der Grundlage der Konzernstruktur zum Stichtag 31. Dezember 2025. Unternehmen, an denen CHAPTERS eine nicht beherrschende Beteiligung hält, sind nicht enthalten. Die HGB-Konzernabschlussergebnisse berücksichtigen nur die Werte für den Zeitraum, in dem das Unternehmen Teil der Gruppe war.
ii CHAPTERS definiert organisches Wachstum als Ganzjahresergebnisse für ein Geschäftsjahr auf der Grundlage der jeweiligen Gruppenstruktur zum 30. Juni dieses Geschäftsjahres - im Vergleich zu den Ganzjahresergebnissen derselben Gruppe für das vorangegangene Geschäftsjahr: Für das organische Wachstum im Jahr 2025 werden die Ganzjahresergebnisse für 2025 auf der Grundlage der Gruppenstruktur zum 30. Juni 2025 mit den Ganzjahresergebnissen für 2024 für diese Gruppenstruktur verglichen.
iii Wertberichtigungen für realisierbarer Umsätze, die vor der Übernahme verbucht wurden, und erstmalige Abgrenzung von Umsätzen zur Vereinheitlichung der Rechnungslegungsgrundsätze innerhalb der Gruppe.
iv Die verbleibenden Anteile werden hauptsächlich von den Managementteams unserer Plattform-Tochtergesellschaften gehalten.
v Einschließlich Rückstellungen für transaktionsbezogene Earn-out-Zahlungen.
vi Einschließlich aller marktgängigen Wertpapiere (zum Zeitwert, einschließlich der in Software Circle gehaltenen Aktien), der Unternehmensanleihe 2025/2030 und Investitionen in Minderheitsbeteiligungen (zu Anschaffungskosten).
vii Einschließlich eines vorläufigen Nettogewinns der Muttergesellschaft von ca. €6,4 Mio. Die operativen Kosten der Muttergesellschaft vor aktienbasierter Vergütung betrugen ca. €6,3 Mio.
12.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2289996 12.03.2026 CET/CEST
| DE0006618309 |
| 12.03.2026 | MLP SE | MLP SE: FY 2025: Erlöse auf Höchstwert, EBIT erreicht Prognose – Verstärkter Einsatz Künstlicher Intelligenz beschleunigt Geschäftsmodell
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MLP SE
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis
MLP SE: FY 2025: Erlöse auf Höchstwert, EBIT erreicht Prognose – Verstärkter Einsatz Künstlicher Intelligenz beschleunigt Geschäftsmodell
12.03.2026 / 07:34 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
FY 2025: Erlöse auf Höchstwert, EBIT erreicht Prognose – Verstärkter Einsatz Künstlicher Intelligenz beschleunigt Geschäftsmodell
- FY 2025: Gesamterlöse im zwölften Jahr in Folge gesteigert und neuen Höchstwert bei 1,08 Mrd. Euro (2024: 1,07 Mrd. Euro) erreicht, durchschnittliches Wachstum pro Jahr (CAGR) von 7 Prozent seit 2020 – wiederkehrende Erlöse liegen bei 72 Prozent
- MLP Gruppe steigert auch zentrale Bestandskennzahlen für die zukünftige Erlösentwicklung weiter auf neue Höchstwerte: 65,9 Mrd. Euro beim betreuten Vermögen und 809 Mio. Euro beim verwalteten Prämienvolumen in der Sachversicherung
- Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) liegt mit 87,9 Mio. Euro nach Einmal-Effekt aus der Fokussierung des Immobiliengeschäfts unter dem Jahr 2024 (95,0 Mio. Euro), aber deutlich über dem Jahr 2023 (70,7 Mio. Euro) – ohne Einmal-Effekt läge das EBIT bei 97,1 Mio. Euro
- Vorstand schlägt konstante Dividende von 36 Cent pro Aktie vor (2024: 36 Cent), Dividendenrendite erneut über 5 Prozent
- Innovationstreiber beim Einsatz Künstlicher Intelligenz: Automatisierte Analyse- und Abschlussstrecke bei Sachversicherungen, außerdem weiterer Ausbau eines KI-Agentensystems als Ergänzung der persönlichen Beratung
- Prognose 2026: EBIT von 100 bis 110 Mio. Euro – Fortsetzung der erfolgreichen operativen Geschäftsentwicklung, verstärkter Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur weiteren Verbesserung des Kundennutzens, weiter konsequentes Kostenmanagement
- Mittelfristplanung 2028 bestätigt: Fortsetzung des Wachstumskurses soll zu einem EBIT von 140 bis 155 Mio. Euro bei 1,3 bis 1,4 Mrd. Euro Gesamterlösen führen – strategisch angelegte Potenzialerschließung in der Beratung von Familienkunden, gezielter Ausbau des Firmenkundengeschäfts sowie Multi Asset-Ansatz bei institutionellen und vermögenden Privatkunden; erfolgsabhängige Vergütungen bei FERI nur in geringem Umfang in Planung angesetzt
Wiesloch, 12. März 2026 – Die MLP Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2025 bei den Gesamterlösen im zwölften Jahr in Folge mit 1,08 Mrd. Euro einen neuen Höchstwert (2024: 1,07 Mrd. Euro). Die wiederkehrenden Erlöse – ein wesentlicher Indikator für die nachhaltige Ertragsstabilität – lagen bei 72 Prozent der Umsatzerlöse. Mit einem betreuten Vermögen von 65,9 Mrd. Euro und einem Bestand in der Sachversicherung von 809 Mio. Euro konnte MLP auch bei diesen zentralen Bestandskennzahlen, die für die zukünftige Erlösentwicklung von großer Bedeutung sind, neue Höchstwerte erzielen. Das EBIT enthält einen bereits kommunizierten Einmal-Effekt (-9,2 Mio. Euro) aus der Fokussierung des Immobiliengeschäfts und liegt mit 87,9 Mio. Euro im Rahmen der Prognose. Damit liegt das EBIT unter dem Wert des Jahres 2024 (95,0 Mio. Euro), aber deutlich über dem Jahr 2023 (70,7 Mio. Euro). Lässt man den Einmal-Effekt unberücksichtigt, hätte das EBIT 97,1 Mio. Euro erreicht. Der Vorstand wird dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung eine konstante Dividende in Höhe von 36 Cent pro Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr vorschlagen, was einer Dividendenrendite von über 5 Prozent bezogen auf den Jahresschlusskurs entspricht. Für das Jahr 2026 erwartet MLP eine Fortsetzung der erfolgreichen operativen Geschäftsentwicklung mit nochmals verstärktem und auf den Kundennutzen ausgerichteten Einsatz von Künstlicher Intelligenz, ergänzt um ein weiter konsequentes Kostenmanagement. Die EBIT-Prognose für das Gesamtjahr 2026 beläuft sich auf 100 bis 110 Mio. Euro. Darüber hinaus bestätigt die Gruppe ihre Mittelfristplanung: Bis Ende des Jahres 2028 rechnet MLP mit einem EBIT von 140 bis 155 Mio. Euro bei 1,3 bis 1,4 Mrd. Euro Gesamterlösen. MLP erwartet dabei deutliche zusätzliche Impulse aus der erweiterten und strategisch angelegten Potenzialerschließung in der Beratung von Familienkunden, dem gezielten Ausbau des Firmenkundengeschäfts sowie des Multi Asset-Ansatzes bei der Gewinnung und Betreuung institutioneller und vermögender Privatkunden. Erfolgsabhängige Vergütungen bei FERI, die vom Verlauf des Kapitalmarktes stark beeinflusst werden und daher kaum prognostizierbar sind, sind in dieser Planung nur in geringem Umfang angesetzt.
„Die erfolgreiche operative Geschäftsentwicklung des zurückliegenden Jahres unterstreicht einmal mehr die strategische und operative Stärke der MLP Gruppe. Wir verfügen über eine strategisch verzahnte Aufstellung, die sowohl Stabilität sichert als auch nachhaltiges Wachstum ermöglicht. Massiv unterstützt wird dies durch unsere Innovationskraft beim Einsatz Künstlicher Intelligenz. Wir haben KI bereits dort in geschäftsrelevanten Prozessen verankert, wo sie Familien- und Firmenkunden sowie institutionellen Kunden zugutekommt, und steigern mit ihrem Einsatz zudem die Leistungsfähigkeit unserer hoch qualifizierten Beraterinnen und Berater“, sagt Dr. Uwe Schroeder-Wildberg, Vorstandsvorsitzender der MLP SE.
Massive Ausweitung des KI-Einsatzes
MLP hat früh begonnen, den verantwortungsbewussten Einsatz von Künstlicher Intelligenz voranzutreiben. Dabei steht der Kundennutzen im Mittelpunkt. So hat MLP im Privatkundengeschäft eine vollautomatisierte Analyse- und Abschlussstrecke bei wenig beratungsintensiven Sachversicherungen eingeführt. Dabei dient ein beim Tochterunternehmen DOMCURA entwickelter KI-Agent als Basis. MLP Beraterinnen und Berater bleiben bei Bedarf jederzeit Ansprechpartner.
Zudem befindet sich ein KI-Agentensystem im weiteren Ausbau. Im Fokus steht dabei das Zusammenwirken mehrerer KI-Agenten insbesondere mit dem Ziel der administrativen Entlastung der Beraterinnen und Berater im MLP Privatkundengeschäft. Schwerpunkte sind die Themenfelder Kundendaten, Verträge und Produkte, Information sowie Beratungsunterstützung. Zugleich unterstützen die KI-Agenten auch direkt MLP Kundinnen und Kunden. Ihnen steht damit rund um die Uhr ein digitaler Ansprechpartner für Self-Services und Auskünfte zur Verfügung. Diese Kundenunterstützung ist in das etablierte MLP Financial Home integriert, über das Kunden unter anderem eine umfassende digitale Vertrags- und Vermögensübersicht jederzeit nutzen können.
Höchststand bei Gesamterlösen
Im Geschäftsjahr 2025 steigerte MLP die Gesamterlöse auf einen neuen Höchststand von 1,08 Mrd. Euro (VJ: 1,07 Mrd. Euro). Im Leistungsbereich Absicherung erzielte MLP ein Erlöswachstum in Höhe von 8 Prozent auf 223 Mio. Euro (VJ: 206 Mio. Euro), während die Erlöse in den Leistungsbereichen Vorsorge mit 303 Mio. Euro (VJ: 298 Mio. Euro) und Vermögen mit 510 Mio. Euro (VJ: 520 Mio. Euro) weitgehend stabil blieben. Der Anstieg im Bereich Absicherung, der das Sachversicherungsgeschäft mit Firmen- und Privatkunden umfasst, ist unter anderem auf die gute Neugeschäftsentwicklung zurückzuführen.
Im Leistungsbereich Vorsorge, der die Altersvorsorge und Krankenversicherung abbildet, resultierte das leichte Wachstum im Bereich der privaten Krankenversicherungen vor allem aus einem weiterhin hohen Interesse an hochwertigen Gesundheitsleistungen.
Im Leistungsbereich Vermögen war das Zinsgeschäft aufgrund der Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank (EZB) erwartungsgemäß rückläufig, während die Finanzierung und die Immobilienvermittlung mitunter deutlich zulegten. Die Erlöse im Vermögensmanagement, zu denen sowohl das MLP Privatkundengeschäft als auch die Betreuung institutioneller sowie vermögender Kunden bei der MLP-Tochtergesellschaft FERI beitragen, blieben stabil. Dabei lagen die erfolgsabhängigen Vergütungen mit 10,7 Mio. Euro aufgrund der unterjährigen Entwicklungen an den Kapitalmärkten sehr deutlich unter denen des Vorjahres (33,9 Mio. Euro). Rechnet man diese erfolgsabhängigen Vergütungen heraus, so wären die Erlöse im Vermögensmanagement um 7 Prozent gestiegen. Erfolgsabhängige Vergütungen fallen im Zuge der Wertentwicklung von Anlagekonzepten an und sind zu einem hohen Anteil ergebniswirksam.
Im Leistungsbereich Sonstiges, der noch das bisherige Immobilienentwicklungsgeschäft enthielt, werden außerdem übrige Beratungsvergütungen erfasst. Die Erlöse gingen wie erwartet aufgrund der aktiven Reduzierung der geschäftsbedingten Risiken im Immobilien-entwicklungsgeschäft deutlich zurück auf rund 10 Mio. Euro (VJ: 13 Mio. Euro).
Höchstwerte bei zentralen Bestandskennzahlen
Die zentralen Bestandskennzahlen, die für die zukünftige Erlösentwicklung von großer Bedeutung sind, konnte die MLP Gruppe zum Stichtag 31. Dezember 2025 auf neue Höchstwerte steigern: So stiegen das betreute Vermögen auf 65,9 Mrd. Euro (VJ: 63,1 Mrd. Euro) und das verwaltete Prämienvolumen in der Sachversicherung auf 809 Mio. Euro (VJ: 751 Mio. Euro).
EBIT erreicht 87,9 Mio. Euro
Das EBIT der MLP Gruppe beläuft sich im Geschäftsjahr 2025 auf 87,9 Mio. Euro. Es liegt unter dem des Jahres 2024 (95,0 Mio. Euro), aber deutlich über dem Jahr 2023 (70,7 Mio. Euro). Im EBIT 2025 enthalten ist der bereits kommunizierte Einmal-Effekt aus der Fokussierung des Immobiliengeschäfts (-9,2 Mio. Euro) beim Tochterunternehmen Deutschland.Immobilien. Lässt man diesen Effekt unberücksichtigt, so hätte das EBIT 97,1 Mio. Euro erreicht.
Konstante Dividende von 36 Cent pro Aktie vorgeschlagen
Für das Geschäftsjahr 2025 schlägt der Vorstand der MLP SE eine konstante Dividende von 36 Cent pro Aktie vor (VJ: 36 Cent). Dies entspricht bezogen auf den Jahresschlusskurs einer Dividendenrendite von 5,2 Prozent.
Prognose 2026
MLP rechnet für das Geschäftsjahr 2026 mit einem EBIT von 100 bis 110 Mio. Euro. Grundlagen dafür sind die Fortsetzung der erfolgreichen operativen Geschäftsentwicklung, der nochmals verstärkte Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur weiteren Verbesserung des Kundennutzens sowie ein weiterhin konsequentes Kostenmanagement.
Mittelfristplanung 2028 bestätigt
MLP hat die geplante Fortsetzung des mittelfristigen Wachstumskurses, der die Gruppe bis Ende 2028 zu einem EBIT von 140 bis 155 Mio. Euro bei 1,3 bis 1,4 Mrd. Euro Gesamterlösen führen soll, bestätigt. Dabei soll die strategisch angelegte Potenzialerschließung in der Beratung von Familienkunden, der gezielte Ausbau des Firmenkundengeschäfts sowie der Multi Asset-Ansatz bei institutionellen und vermögenden Privatkunden zu Wachstum in allen Leistungsbereichen – Vermögen, Vorsorge und Absicherung – führen. Erfolgsabhängige Vergütungen bei FERI, die nur in geringem Maße planbar und beeinflussbar sind, sind nur in geringem Umfang angesetzt.
In Folge der angestrebten Potenzialerschließungen plant die MLP Gruppe bis Ende 2028 in Summe einen deutlichen Anstieg der zentralen Bestandskennzahlen auf 75 bis 81 Mrd. Euro beim betreuten Vermögen und auf 1,0 bis 1,1 Mrd. Euro beim verwalteten Bestand in der Sachversicherung.
Das Erreichen der angestrebten deutlichen Ergebnissteigerung wird gestützt durch die schon heute erkennbaren Effekte der konsequenten Digitalisierungsstrategie, insbesondere durch den deutlich verstärkten KI-Einsatz in der gesamten MLP Gruppe. Ergänzt wird die Planung für 2028 durch ein weiterhin konsequentes Kostenmanagement.
„Unser mittelfristiger Wachstumspfad, den wir angesichts großer Potenziale innerhalb unserer Gruppe unverändert klar erkennen, wird durch die Prognose für 2026 untermauert. Auf dieser Basis haben wir heute zudem unsere ambitionierte Mittelfristplanung bis Ende 2028 erneut bekräftigt: Unsere strategische Aufstellung ist erkennbar erfolgreich – erst recht mit Künstlicher Intelligenz als Beschleuniger in unserem einzigartigen Geschäftsmodell. Dabei werden wir unsere Kosten weiter konsequent steuern“, sagt Reinhard Loose, Finanzvorstand der MLP SE.
Wichtige Kennzahlen im Überblick
| MLP Konzern (in Mio. Euro) |
2025 |
2024 |
Veränd. in % |
| |
|
|
|
| Umsatzerlöse |
1.046,9 |
1.037,5 |
+1 |
| Leistungsbereich Vermögen |
510,3 |
520,3 |
-2 |
| Leistungsbereich Vorsorge |
303,3 |
298,0 |
+2 |
| Leistungsbereich Absicherung |
223,2 |
206,4 |
+8 |
| Leistungsbereich Sonstiges |
10,2 |
12,8 |
-21 |
| Sonstige Erträge |
32,6 |
29,1 |
+12 |
| Gesamterlöse |
1.079,6 |
1.066,7 |
+1 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) |
87,9 |
95,0 |
-7 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) |
85,1 |
99,6 |
-15 |
| Konzernergebnis |
55,7 |
69,3 |
-20 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert/unverwässert) in Euro |
0,51 |
0,63 |
-20 |
| |
|
|
|
| Familienkunden |
596.100 |
590.700 |
+1 |
| Firmen- und institutionelle Kunden |
27.400 |
28.000 |
-2 |
| Kundenberater |
2.136 |
2.110 |
+1 |
Definitionen der Kennzahlen finden Sie auf unserer Website: https://mlp-se.de/investoren/mlp-aktie/kennzahlen/
Über MLP
Die MLP Gruppe ist mit den Marken Deutschland.Immobilien, DOMCURA, FERI, MLP, RVM und TPC der Finanzdienstleister für Privat-, Firmen- und institutionelle Kunden. Durch die Vernetzung der unterschiedlichen Perspektiven und Expertisen entstehen besondere Mehrwerte – und Kunden können bessere Finanzentscheidungen treffen. Dabei verbindet die MLP Gruppe intelligent persönliche und digitale Angebote. Einige der Marken bieten zudem ausgewählte Produkte, Services und Technologie für andere Finanzdienstleister.
- Deutschland.Immobilien – Immobilienplattform für Kunden und Finanzberater
- DOMCURA – Assekuradeur für Finanzberater und -plattformen
- FERI – Multi Asset-Investmenthaus für institutionelle Investoren und vermögende Privatkunden
- MLP – Finanzberatung und Banking für anspruchsvolle Kunden
- RVM – Risikomanager für Versicherung und Vorsorge für mittelständische Unternehmen
- TPC – Benefit Experten Netzwerk für Unternehmen
Innerhalb des Netzwerks findet ein intensiver Know-how-Transfer statt. Die Spezialisten unterstützen sich in Research und Konzeptentwicklung sowie in der Kundenberatung. Durch diese gezielte Interaktion entstehen zusätzliche Werte für Kunden, für das Unternehmen und für die Aktionäre. Der ökonomische Erfolg bildet auch die Grundlage, gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen.
Die Gruppe wurde 1971 gegründet und betreut für rund 596.100 Privat- und rund 27.400 Firmen- und institutionelle Kunden ein Vermögen von rund 65,9 Mrd. Euro sowie Bestände in der Sachversicherung von rund 809 Mio. Euro.
12.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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MLP SE |
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Alte Heerstraße 40 |
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69168 Wiesloch |
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SDAX |
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| EQS News ID: |
2290058 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2290058 12.03.2026 CET/CEST
| DE0006569908 |
| 12.03.2026 | Österreichische Post AG | ÖSTERREICHISCHE POST 2025: Solide Umsatz- und Ergebnisentwicklung in herausforderndem Umfeld
|
Österreichische Post AG
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis
ÖSTERREICHISCHE POST 2025: Solide Umsatz- und Ergebnisentwicklung in herausforderndem Umfeld
12.03.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ÖSTERREICHISCHE POST 2025:
Solide Umsatz- und Ergebnisentwicklung in herausforderndem Umfeld
Umsatz
- Umsatzvergleich zum Vorjahr geprägt durch positive Wahl- und Währungseffekte 2024
- Umsatzerlöse 2025 mit 3.043,3 Mio EUR um 2,6 % unter 2024 bzw. 11,0 % über 2023
- Brief & Werbepost mit 1.155,2 Mio EUR (–6,8 % zu 2024 / –3,0 % zu 2023)
- Paket & Logistik mit 1.719,9 Mio EUR (+1,2 % zu 2024 bereinigt/ +21,4 % zu 2023)
- Filiale & Bank mit 183,8 Mio EUR (–8,8 % zu 2024 / +9,0 % zu 2023)
Ergebnis
- Ergebnisentwicklung analog zum Trend der ersten neun Monate
- EBITDA von 413,3 Mio EUR (–2,2 % zu 2024 / +5,6 % zu 2023)
- EBIT von 196,9 Mio EUR (–5,0 % zu 2024 / +3,5 % zu 2023)
- Ergebnis je Aktie von 2,04 EUR auf 1,96 EUR
Cashflow, Bilanz und Dividende
- Operativer Free Cashflow von 280,1 Mio EUR (+10,3 %)
- Eigenkapital zum 31. Dezember 2025 von 767,6 Mio EUR (+0,8 %)
- Dividendenvorschlag von 1,83 EUR je Aktie
Ausblick 2026
- Leichter Umsatzanstieg prognostiziert
- Weitgehend stabile Ergebnisentwicklung in der Größenordnung der letzten Jahre angepeilt
- Umsatz- und ergebnisseitig ein schwächeres erstes und stärkeres zweites Halbjahr wahrscheinlich
Die strukturellen Trends im internationalen Brief- und Paketmarkt setzten sich auch 2025 weiter fort. Digitalisierung und Kostendruck bei privaten wie öffentlichen Kund*innengruppen führten zu rückläufigen Brief- und Werbemengen, während die wachsenden Paketmärkte weiterhin von intensivem Wettbewerb geprägt waren. Vor diesem Hintergrund wurde das Dienstleistungsangebot der Österreichischen Post konsequent erweitert und weiterentwickelt. In Österreich sind die Services der Post inzwischen an nahezu 3.000 Poststellen verfügbar, international kommen rund 14.400 weitere Out-of-Home Standorte hinzu. Zudem laufen die finalen Vorbereitungen, um im April 2026 mit der eigenen Mobilfunkmarke YELLLOW an den Start zu gehen. Auch im internationalen Paketgeschäft wurden mit zwei Akquisitionen – einem Paketdienstleister in Ungarn sowie einem E-Commerce-Dienstleister in CEE/SEE – weitere wichtige Schritte gesetzt. „Trotz eines herausfordernden Marktumfelds und der positiven Sondereffekte im Vorjahr zeigte die Österreichische Post im Geschäftsjahr 2025 eine solide operative Entwicklung“, sagt Walter Oblin, Generaldirektor der Österreichischen Post. „In Österreich haben wir unser Paketwachstum auch 2025 fortgesetzt und wir konnten unsere führende Marktposition erfolgreich behaupten. Mit einem Anteil von 63% am Privatkund*innen-Paketmarkt bleibt die Post klare Marktführerin und zentrale Partnerin im heimischen E‑Commerce.“
2025 war ein weiteres Jahr in dem sich die Österreichische Post in einem herausfordernden Umfeld stabil entwickelt hat. Die Österreichische Post treibt die Transformation des Unternehmens auf Basis der Strategie LEAD 2030 mit hoher Geschwindigkeit voran. Nach dem kräftigen Umsatzanstieg im Jahr 2024, der unter anderem durch positive Einmaleffekte unterstützt war, entwickelte sich das Geschäftsjahr 2025 vor dem Hintergrund anspruchsvoller makroökonomischer Rahmenbedingungen gut. Sowohl Umsatz als auch Ergebnis lagen unter dem Vorjahresniveau, jedoch über den Werten des Jahres 2023. Insbesondere 2024 hatten sich die großen Wahlen in Österreich sowie der positive Währungsverlauf der türkischen Lira positiv ausgewirkt.
Die Umsatzerlöse 2025 lagen mit 3.043,3 Mio EUR um 2,6 % unter dem Niveau von 2024 und 11,0 % über 2023. In der Division Brief & Werbepost ging der Umsatz im Vergleich zu 2024 um 6,8 % bzw. im Vergleich zu 2023 um 3,0 % zurück und war geprägt vom strukturellen Rückgang des adressierten Briefvolumens durch die elektronische Substitution aber auch vom Entfall der positiven Sondereffekte des Vorjahres. Darüber hinaus sind ein zurückhaltendes Investitionsklima, Effizienzmaßnahmen und auch geringere Werbeausgaben von Unternehmen feststellbar. In der Division Paket & Logistik stiegen die Umsatzerlöse im Vergleich mit dem Vorjahr auf vergleichbarer Basis – also vor einer Ausweisänderung von Umsatzerlösen durch Umgliederung im Bereich Logistics Solutions – um 1,2 % bzw. um 21,4 % zu 2023. Die Umsatzerlöse haben sich in der aktuellen Berichtsperiode in Österreich positiv (+5,8 %) entwickelt. Im Raum Südost- und Osteuropa gab es einen Rückgang der Umsatzerlöse nach dem starken Anstieg durch asiatische Mengen insbesondere im ersten Halbjahr des Vorjahres. Das Paketgeschäft in der Türkei bleibt durch die hohe Inflation und die Wechselkursentwicklung der türkischen Lira stark geprägt. Im Jahr 2025 verzeichnete diese Region einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr, verstärkt durch temporäre Kapazitätseinschränkungen im vierten Quartal. Die Division Filiale & Bank zeigte einen Umsatzrückgang von 8,8 % (+9,0 % zu 2023). Die Filialdienstleistungen waren durch die Beendigung der Telekom-Vertriebskooperation beeinflusst. Auch das Finanzdienstleistungsgeschäft zeigte einen Rückgang durch das gesunkene EZB-Leitzinsniveau.
In der Ergebnisentwicklung spiegelt sich der Trend der ersten neun Monate 2025 wider. Das EBITDA reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 % auf 413,3 Mio EUR und das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ging um 5,0 % auf 196,9 Mio EUR zurück. Beide Kennzahlen liegen mit 5,6 % bzw. 3,5 % über dem Vergleichswert von 2023. Ein Ergebnisrückgang im Briefgeschäft und eine geringere Profitabilität in Südost- und Osteuropa sowie der Türkei stehen einer Ergebnisverbesserung in der Division Filiale & Bank gegenüber. Die 2020 gegründete bank99 hat mit ihren rund 300.000 Kund*innen in Österreich positiv zum Gesamtergebnis beigetragen. So ergab sich ein Periodenergebnis für das Jahr 2025 von 134,0 Mio EUR (–8,1 %) und ein Ergebnis je Aktie von 1,96 EUR nach 2,04 EUR in der Vorjahresperiode (–4,1 %). Auf Basis der soliden Performance und Bilanzlage wird der Hauptversammlung am 15. April 2026 eine Dividende auf Niveau des Vorjahres von 1,83 EUR je Aktie vorgeschlagen. Dies entspricht einer Dividendenrendite von 5,9 % zum Schlusskurs am 31. Dezember 2025.
Die herausfordernden Basistrends der internationalen Brief- und Paketmärkte werden auch 2026 weiter anhalten. Für das laufende Jahr wird wieder ein leichter Umsatzanstieg erwartet. Gleichzeitig ist weiterhin mit inflationsbedingten Kostensteigerungen zu rechnen. Daher werden umfassende Initiativen ergriffen, um das Ergebnisniveau des Konzerns abzusichern. Für 2026 peilt die Österreichische Post bei schwierigem makroökonomischem Umfeld und leicht verbesserten Konjunkturprognosen eine weitgehend stabile Ergebnisentwicklung in der Größenordnung der letzten Jahre an. Weiter positiv zum Ergebnis wird die bank99 beitragen, auch durch den Wegfall der erfolgten Kernbankenmigration. Es wird umsatz- und ergebnisseitig mit einem zum Vorjahr schwächeren ersten und stärkeren zweiten Halbjahr gerechnet. Insbesondere im ersten Quartal 2026 ist das Geschäft der Österreichischen Post belastet durch die Umstellung der bisherigen Telekom-Vertriebskooperation auf die eigene Mobilfunk-Marke YELLLOW, ein herausforderndes Marktumfeld in Südost- und Osteuropa und in der Türkei durch regulatorisch bedingt reduzierte Paketmengen aus Asien.
„Dass wir Top-Qualität bieten, verdanken wir vor allem unseren Mitarbeiter*innen, die Tag für Tag mit großer Leistungsbereitschaft und Professionalität arbeiten. Ihnen gilt unser besonderer Dank. Gemeinsam werden wir unsere Position als bevorzugte Partnerin unserer Kund*innen weiter stärken“, so Walter Oblin.
KENNZAHLEN
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Veränderung |
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| Mio EUR |
2024 |
2025 |
% |
Mio EUR |
Q4 2024 |
Q4 2025 |
| |
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| Umsatzerlöse |
3.123,1 |
3.043,3 |
–2,6 % |
–79,8 |
885,5 |
831,0 |
| Brief & Werbepost |
1.239,8 |
1.155,2 |
–6,8 % |
–84,6 |
328,8 |
308,2 |
| Paket & Logistik |
1.712,5 |
1.719,9 |
0,4 % |
7,4 |
511,1 |
484,8 |
| Filiale & Bank |
201,5 |
183,8 |
–8,8 % |
–17,7 |
55,5 |
44,3 |
| Corporate/Konsolidierung |
–30,8 |
–15,7 |
49,2 % |
15,2 |
–10,0 |
–6,4 |
| Sonstige betriebliche Erträge |
104,1 |
119,7 |
15,0 % |
15,6 |
28,2 |
32,4 |
| Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen |
–920,6 |
–907,5 |
1,4 % |
13,1 |
–276,6 |
–258,5 |
| Aufwand für Finanzdienstleistungen |
–51,4 |
–38,8 |
24,5 % |
12,6 |
–14,8 |
–8,2 |
| Personalaufwand |
–1.405,5 |
–1.391,1 |
1,0 % |
14,4 |
–379,4 |
–362,9 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen |
–437,2 |
–421,4 |
3,6 % |
15,8 |
–126,1 |
–117,1 |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen |
3,1 |
4,4 |
39,8 % |
1,2 |
0,0 |
1,4 |
| Gewinn aus der Nettoposition monetärer Posten |
7,1 |
4,7 |
–33,8 % |
–2,4 |
1,0 |
0,2 |
| EBITDA |
422,7 |
413,3 |
–2,2 % |
–9,4 |
117,9 |
118,2 |
| Abschreibungen |
–215,5 |
–216,4 |
–0,4 % |
–0,9 |
–55,3 |
–56,4 |
| EBIT |
207,3 |
196,9 |
–5,0 % |
–10,3 |
62,5 |
61,8 |
| Brief & Werbepost |
159,1 |
129,7 |
–18,5 % |
–29,4 |
43,9 |
39,0 |
| Paket & Logistik |
103,3 |
81,5 |
–21,1 % |
–21,8 |
38,6 |
34,0 |
| Filiale & Bank |
–11,8 |
6,9 |
>100 % |
18,7 |
–4,4 |
–2,2 |
| Corporate/Konsolidierung1 |
–43,4 |
–21,2 |
51,1 % |
22,2 |
–15,6 |
–9,0 |
| Finanzergebnis |
–10,5 |
–15,9 |
–51,1 % |
–5,4 |
–7,9 |
–9,7 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern |
196,7 |
181,0 |
–8,0 % |
–15,7 |
54,6 |
52,1 |
| Ertragsteuern |
–50,8 |
–47,0 |
7,5 % |
3,8 |
–14,8 |
–15,4 |
| Periodenergebnis |
145,9 |
134,0 |
–8,1 % |
–11,9 |
39,8 |
36,7 |
| Ergebnis je Aktie (EUR)2 |
2,04 |
1,96 |
–4,1 % |
–0,08 |
0,56 |
0,55 |
| |
|
|
|
|
|
|
| Cashflow aus dem Ergebnis |
395,5 |
349,3 |
–11,7 % |
–46,2 |
119,2 |
104,6 |
| Cashflow aus Geschäftstätigkeit |
121,7 |
362,4 |
>100 % |
240,7 |
63,3 |
274,0 |
| CAPEX |
143,1 |
126,0 |
–12,0 % |
–17,1 |
52,5 |
41,7 |
| Free Cashflow |
–28,8 |
235,2 |
>100 % |
262,0 |
–9,6 |
201,6 |
| Operativer Free Cashflow3 |
253,9 |
280,1 |
10,3 % |
26,2 |
24,6 |
40,5 |
1 Umfasst auch das konzerninterne Umlageverfahren
2 Unverwässertes Ergebnis je Aktie, bezogen auf 67.552.638 Stück Aktien
3 Free Cashflow vor Akquisitionen/Wertpapieren/Geldmarktveranlagungen, Growth CAPEX und Core Banking Assets
Wien, am 12. März 2026
AUSZÜGE AUS DEM KONZERNLAGEBERICHT 2025
UMSATZENTWICKLUNG IM DETAIL
Die Umsatzerlöse des Österreichischen Post-Konzerns 2025 lagen mit 3.043,3 Mio EUR um 2,6 % unter dem Niveau von 2024, jedoch 11,0 % über 2023. Der Umsatzvergleich mit dem Vorjahr war geprägt von positiven Sondereffekten in 2024, wie zahlreiche Wahlen in Österreich, aber auch Währungseffekten der türkischen Lira. Darüber hinaus zählt das Jahr 2025 zwei Werktage weniger als das Vorjahr. In der Division Brief & Werbepost reduzierten sich die Umsatzerlöse um 6,8 % (–3,0 % zu 2023), die Division Paket & Logistik verzeichnete einen leichten Anstieg von 0,4 % (+21,4 % zu 2023) und in der Division Filiale & Bank ging der Umsatz um 8,8 % zurück (+9,0 % zu 2023).
Der Anteil der Division Brief & Werbepost am Umsatz der Österreichischen Post im Jahr 2025 37,8 %. Der Divisionsumsatz in der Höhe von 1.155,2 Mio EUR ist geprägt vom strukturellen Rückgang des adressierten Briefvolumens durch die elektronische Substitution, aber auch vom Entfall der positiven Sondereffekte des Vorjahres, vor allem aus Wahlen in Höhe von rund 40 Mio EUR. Darüber hinaus ist, bedingt durch die schwächere Entwicklung in einzelnen Handelssegmenten, ein zurückhaltendes Investitionsklima und damit einhergehend geringere Werbeausgaben der Unternehmen feststellbar.
Die Division Paket & Logistik erwirtschaftete im Berichtszeitraum einen Anteil von 56,2 % am Konzernumsatz bzw. 1.719,9 Mio EUR. Die Umsatzerlöse haben sich in Österreich positiv entwickelt. In der Türkei wurde ein Rückgang verzeichnet, bedingt durch schwierige Marktbedingungen, einem starken Wettbewerb und Kapazitätseinschränkungen aufgrund eines Störfalls in der IT-Infrastruktur im vierten Quartal 2025. Im Raum Südost- und Osteuropa gab es einen leichten Rückgang der Umsatzerlöse, zurückzuführen auf geringere Paketmengen im ersten Halbjahr 2025 aus dem asiatischen Raum, die im Vergleichszeitraum stark angestiegen waren.
Die Division Filiale & Bank erreichte im Jahr 2025 einen Anteil am Konzernumsatz von 6,0 % bzw. 183,8 Mio EUR, was einen Rückgang von 8,8 % bedeutet. Die Beendigung der bisherigen Telekom-Vertriebskooperation sowie ein Rückgang des EZB-Zinsniveaus trugen zu dieser Entwicklung bei.
Der Umsatz der Division Brief & Werbepost von 1.155,2 Mio EUR stammte im Jahr 2025 zu 62,0 % aus dem Bereich Briefpost & Business Solutions, zu 26,4 % aus Werbepost und zu 11,6 % aus Medienpost.
Im Bereich Briefpost & Business Solutions lag der Umsatz mit 716,6 Mio EUR im Geschäftsjahr 2025 um 7,2 % unter dem Niveau des Vorjahres. Im Volumen zeigte sich weiterhin eine rückläufige Mengenentwicklung infolge der Substitution von Briefen durch elektronische Kommunikationsformen. Die adressierten Briefvolumen in Österreich haben sich 2025 um 8 % (bereinigt um Wahlen) reduziert. Das Jahr davor war besonders geprägt von zahlreichen Wahlen in Österreich (Arbeiterkammer-, Europa-, Nationalratswahl). Die internationale Briefpost sowie auch der Bereich Business Solutions zeigten einen Die Umsatzerlöse der Werbepost verringerten sich im Jahr 2025 um 6,6 % auf 305,0 Mio EUR. Es bestehen weiterhin ein konjunkturbedingt verhaltenes Werbegeschäft sowie strukturelle Rückgänge in bestimmten Kund*innensegmenten (z. B. Möbel- und Versandhandel). Die Anpassungen in der Preisstruktur konnten den Volumenrückgang im Umsatz nicht vollständig kompensieren.
Der Umsatz mit Medienpost, also der Zustellung von Zeitungen und Magazinen, sank im Periodenvergleich um 5,2 % auf 133,6 Mio EUR.
Der Umsatz der Division Paket & Logistik erhöhte sich im Geschäftsjahr 2025 leicht um 0,4 % auf 1.719,9 Mio EUR. Auf vergleichbarer Basis – also vor einer Ausweisänderung von Umsatzerlösen durch Umgliederung im Bereich Logistics Solutions – betrug der Anstieg 1,2 % gegenüber dem Vorjahr. Es zeigte sich ein Umsatzplus in Österreich, während der Umsatz in der Türkei nach dem starken Anstieg im Vorjahr (2024: +45,5 %) nun rückläufig war sowie auch ein Umsatzrückgang in der Region Südost- und Osteuropa, beeinflusst durch außerordentlich hohe Mengen aus dem asiatischen Raum in der Vorjahresperiode (Asien-Mengenanstieg 2024: +37 %).
Der Bereich Paket Österreich generierte im Berichtszeitraum einen Umsatzanstieg von 5,8 % auf 982,6 Mio EUR mit einem Paketmengenwachstum von 3 %.
Die Umsatzerlöse in der Region Paket Türkei+ (Türkei, Aserbaidschan, Georgien, Usbekistan) reduzierten sich um 6,0 % auf 485,9 Mio EUR im Vergleich zum Jahr 2024, lagen aber um 36,8 % über dem Niveau von 2023. Ein starker Wettbewerb sowie die Eigenzustellung von großen E-Commerce Playern dominieren den türkischen Markt. Der Geschäftsverlauf ist auch weiterhin stark von der Entwicklung der Inflation und dem Wechselkurs der türkischen Lira beeinflusst. Darüber hinaus gab es bei der türkischen Tochtergesellschaft Kapazitätseinschränkungen aufgrund eines Störfalls in der IT-Infrastruktur im vierten Quartal 2025.
Das Paketgeschäft in Südost- und Osteuropa (Paket CEE/SEE) ist geprägt von einem starken Wettbewerb und volatilen Volumenentwicklungen asiatischer Versender*innen. Die Umsatzerlöse reduzierten sich im Geschäftsjahr 2025 um 0,9 % auf 211,6 Mio EUR. Die Paketvolumen sind in diesen Ländern gegenüber dem Vorjahr konstant geblieben.
Die Umsatzerlöse im Bereich Logistics Solutions reduzierten sich in der aktuellen Berichtsperiode von 67,6 Mio EUR auf 54,7 Mio EUR aufgrund einer Ausweisänderung: Rund 14 Mio EUR an Umsatzerlösen wurden aufgrund der Integration von Gesellschaften in die Interne Leistungsverrechnung umgegliedert.
Die Umsatzerlöse der Division Filiale & Bank reduzierten sich im Geschäftsjahr 2025 um 8,8 % auf 183,8 Mio EUR und bestanden zu 77,9 % aus Erträgen aus Finanzdienstleistungen und zu 22,1 % aus Filialdienstleistungen. Die Erträge aus Finanzdienstleistungen gingen in der aktuellen Berichtsperiode um 9,8 % auf 143,3 Mio EUR zurück, im Wesentlichen bedingt durch den verringerten Leitzinssatz im Vergleich zum Vorjahr. Die Filialdienstleistungen verringerten sich im Jahr 2025 um 5,0 % auf 40,5 Mio EUR, bedingt durch die Beendigung der bisherigen Telekom-Vertriebskooperation.
ERGEBNISENTWICKLUNG
Die Aufwandsstruktur der Österreichischen Post ist von einem hohen Anteil an Personalaufwendungen geprägt. So entfielen im Jahr 2025 46,8 % der gesamten betrieblichen Aufwendungen auf den Personalbereich. Die zweitgrößte Aufwandsposition betraf mit 30,5 % den Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen, der zum Großteil extern vergebene Transportaufwendungen beinhaltet. Weiters entfielen 14,2 % auf sonstige betriebliche Aufwendungen und 7,3 % auf Abschreibungen. Der Aufwand für Finanzdienstleistungen macht 1,3 % der gesamten betrieblichen Aufwendungen aus.
Der Personalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf 1.391,1 Mio EUR, dies entspricht einem Rückgang von 1,0 % bzw. 14,4 Mio EUR. Veränderungen ergeben sich aus umgesetzten Effizienz- und Kostenmaßnahmen, die den Kostenauftrieb aus kollektivvertraglichen Gehaltsanpassungen im operativen Personalaufwand in Österreich und international kompensieren. Der Österreichische Post-Konzern beschäftigte im Jahr 2025 durch verstärkte Insourcing-Aktivitäten, wie Frachtdienstleistungen, sowie mehr Mitarbeiter*innen in den internationalen Tochtergesellschaften durchschnittlich 28.081 Mitarbeiter*innen (Vollzeitkräfte), während in der Vorjahresperiode durchschnittlich 27.802 Mitarbeiter*innen tätig waren (+1,0 %).
Die nicht-operativen Personalaufwendungen betreffen Abfertigungen und Rückstellungsveränderungen, die primär auf die spezifische Beschäftigungssituation beamteter Mitarbeiter*innen zurückzuführen sind. Im Geschäftsjahr 2025 waren im Gegensatz zum Vorjahr keine zusätzlichen Vorsorgen zu treffen.
Der Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen reduzierte sich 2025 um 1,4 % auf 907,5 Mio EUR. Einem Anstieg im Bereich Transporte steht ein Rückgang bei Treib- und Brennstoffen sowie bei Leasingkräften aufgrund der verstärkten Insourcing-Aktivitäten gegenüber.
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Geschäftsjahr 2025 um 15,0 % auf 119,7 Mio EUR. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich um 3,6 % auf 421,4 Mio EUR.
Ein Vergleich mit dem Vorjahr ist nur eingeschränkt aussagekräftig, da das Ergebnis 2024 wesentlich von positiven Sondereffekten, wie den drei großen Wahlen in Österreich oder dem Währungseffekt der türkischen Lira, geprägt war: Das EBITDA lag im Jahr 2025 mit 413,3 Mio EUR um 2,2 % unter dem Niveau des Vorjahres von 422,7 Mio EUR, das entspricht einer EBITDA-Marge von 13,6 %. Die planmäßigen Abschreibungen lagen im Geschäftsjahr 2025 mit 216,2 Mio EUR um 3,1 % bzw. 6,4 Mio EUR über dem Vorjahresniveau. Das EBIT erreichte 196,9 Mio EUR im aktuellen Geschäftsjahr nach 207,3 Mio EUR im Vorjahr (–5,0 %). Die EBIT-Marge betrug 6,5 %.
Das Finanzergebnis des Konzerns hat sich 2025 von minus 10,5 Mio EUR auf minus 15,9 Mio EUR verändert aufgrund geringerer Zinserträge im Vergleich zur Vorjahresperiode. Die Ertragssteuern verringerten sich von 50,8 Mio EUR auf 47,0 Mio EUR. Für das Geschäftsjahr 2025 ergibt sich somit eine Steuerquote von 26,0 %. Das Periodenergebnis für das Geschäftsjahr 2025 betrug 134,0 Mio EUR nach 145,9 Mio EUR im Vorjahr (–8,1 %). Das Ergebnis je Aktie betrug 1,96 EUR nach 2,04 EUR in der Vorjahresperiode (–4,1 %).
ERGEBNIS NACH DIVISIONEN
Nach Divisionen betrachtet verzeichnete die Division Brief & Werbepost im Geschäftsjahr 2025 ein EBIT von 129,7 Mio EUR nach 159,1 Mio EUR im Vorjahr (–18,5 %). Das geringere Ergebnis ist auf den Mengenrückgang an Sendungen und auf die positiven Sondereffekte des Vorjahres durch Wahlen zurückzuführen.
Die Division Paket & Logistik erwirtschaftete ein EBIT von 81,5 Mio EUR im Geschäftsjahr 2025 nach 103,3 Mio EUR in der Vorjahresperiode (–21,1 %). Während in Österreich eine positive Entwicklung im Paketgeschäft zu vermerken war, mussten in den internationalen Märkten der Österreichischen Post Rückgänge verzeichnet werden. Darüber hinaus wirkten sich im Vorjahr Währungseffekte im Ergebnis positiv aus.
Die Division Filiale & Bank verzeichnete ein EBIT von 6,9 Mio EUR im Jahr 2025 nach minus 11,8 Mio EUR im Jahr zuvor. Die Ergebnisverbesserung ist einerseits auf die positive Entwicklung der bank99 zurückzuführen und andererseits auf ein gutes Ergebnis im Filialgeschäft.
Das EBIT der Division Corporate (inklusive Konsolidierung und konzerninternes Umlageverfahren) veränderte sich von minus 43,4 Mio EUR auf minus 21,2 Mio EUR (+51,1 %). Die Ergebnisverbesserung ist einerseits auf Belastungen im Vorjahr zurückzuführen, wie Rückstellungsbildungen und außerordentliche Abschreibungen und andererseits auf Kosteneinsparungen und gegenüber dem Vorjahr höheren Erträgen aus der Verwertung nicht betriebsnotweniger Immobilien im aktuellen Berichtszeitraum. Die Division Corporate erbringt nicht-operative Dienstleistungen, wie sie typischerweise für Zwecke der Verwaltung und Steuerung eines Konzerns erbracht werden. Diese Tätigkeiten umfassen neben den klassischen Governance-Aufgaben die Verwaltung und Entwicklung der nicht-betriebsnotwendigen Immobilien, die Verwaltung wesentlicher Finanzbeteiligungen, die Erbringung von IT-Dienstleistungen, die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle sowie die Administration des Post-Arbeitsmarkts.
CASHFLOW UND BILANZ
Der Cashflow aus dem Ergebnis erreichte im Geschäftsjahr 2025 349,3 Mio EUR nach 395,5 Mio EUR im Jahr 2024 (–11,7 %). Der Cashflow aus Geschäftstätigkeit betrug in der Berichtsperiode 362,4 Mio EUR im Vergleich zum Vorjahreswert von 121,7 Mio EUR. Diese Position inkludiert die Veränderungen der Core Banking Assets der bank99 in Höhe von minus 14,3 Mio EUR, die im Vergleichszeitraum des Vorjahres minus 237,6 Mio EUR betrugen. Die Core Banking Assets beinhalten die Veränderung der Bilanzposten Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen und Finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen exklusive der Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Guthaben bei Zentralbanken und fassen somit das Einlagen- und Veranlagungsgeschäft der bank99 zusammen. Der Cashflow aus Geschäftstätigkeit exklusive Core Banking Assets belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf 376,7 Mio EUR nach 359,3 Mio EUR im Vorjahr (+4,8 %).
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich 2025 auf minus 127,1 Mio EUR nach minus 150,5 Mio EUR im Vorjahr. Die Ausgaben für den Erwerb von Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien (CAPEX für Sachanlagen) betrug in der aktuellen Berichtsperiode 126,0 Mio EUR im Vergleich zu 143,1 Mio EUR in 2024 (–12,0 %).
Die Österreichische Post setzt auf die Kennzahl des Operativen Free Cashflows, um damit die Finanzkraft des operativen Geschäfts zu betrachten und daraus die Dividende des Geschäftsjahres abzudecken. Der Operative Free Cashflow belief sich ohne Berücksichtigung der Veränderung der Core Banking Assets in der aktuellen Berichtsperiode auf 280,1 Mio EUR im Vergleich zu 253,9 Mio EUR im Jahr zuvor (+10,3 %). Der Anstieg inkludiert auch einen positiven Steuereffekt aus einer Vorperiode.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit erreichte im Jahr 2025 minus 212,4 Mio EUR nach minus 152,7 Mio EUR im Vorjahr und enthielt im aktuellen Geschäftsjahr Ausschüttungen in Höhe von 127,0 Mio EUR, wovon 123,6 Mio EUR die Dividendenausschüttung an die Aktionär*innen der Österreichischen Post betreffen.
Die Bilanzsumme der Österreichischen Post zum 31. Dezember 2025 von 6,6 Mrd EUR hat sich seit dem Einbezug der bank99 in 2020 deutlich ausgeweitet. Aktivseitig zeigten sich in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2025 Zahlungsmittel der bank99 in Höhe von 0,6 Mrd EUR sowie Kredite (Hypothekarkredite, Konsumkredite) der bank99 von 2,0 Mrd EUR und passivseitig sind in der Konzernbilanz 3,8 Mrd EUR Kund*inneneinlagen der bank99 enthalten.
Inklusive der bank99 ergibt sich folgendes Bilanzbild: Sachanlagen in der Höhe von 1.368,1 Mio EUR bildeten eine der größten Bilanzpositionen und inkludierten Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen von 365,3 Mio EUR. Zudem gab es immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte, die per 31. Dezember 2025 mit 156,9 Mio EUR ausgewiesen sind. In der Bilanz sind Forderungen in Höhe von 489,7 Mio EUR ausgewiesen sowie andere finanzielle Vermögenswerte mit 57,5 Mio EUR. Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen betrugen per Ende des Jahres 2025 4.134,7 Mio EUR und resultieren im Wesentlichen aus der Geschäftstätigkeit der bank99.
Auf der Passivseite der Bilanz lag das Eigenkapital des Österreichischen Post-Konzerns zum 31. Dezember 2025 bei 767,6 Mio EUR (Eigenkapitalquote von 11,7 %). Betrachtet man den Post-Konzern ohne das Finanzdienstleistungsgeschäft, so betrug die Logistik-Eigenkapitalquote (Eigenkapital zu Gesamtkapital ohne finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen) per Ende Dezember 2025 30 %. Die Rückstellungen lagen Ende 2025 bei 512,9 Mio EUR, die anderen finanziellen Verbindlichkeiten beliefen sich auf 666,0 Mio EUR und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Verbindlichkeiten betrugen 652,9 Mio EUR. Finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen in Höhe von 3.959,9 Mio EUR resultieren aus der Geschäftstätigkeit der bank99 (Einlagen- und Veranlagungsgeschäft der Kund*innen der bank99).
AUSBLICK 2026
Die Basistrends der internationalen Brief- und Paketmärkte zeigen sich unverändert. Das Briefgeschäft verzeichnet Volumenrückgänge, die im schwachen konjunkturellen Umfeld durch Digitalisierungsbemühungen privater und öffentlicher Kund*innen vorangetrieben werden.
E-Commerce ist andererseits die Triebfeder für steigende Paketvolumen. In vielen Märkten ist gleichzeitig mit intensivem Wettbewerb zu rechnen und mit Unsicherheiten durch regulatorische Einschränkungen internationaler Handelsströme.
Umsatzerlöse 2026
Nach einer Umsatzentwicklung 2025, die um 2,6 % unter dem Niveau des Jahres 2024 lag, aber um 11,0 % über dem Jahr 2023 wird für die Entwicklung im Jahr 2026 wieder mit einem leichten Umsatzanstieg gerechnet. Im Geschäftsjahr 2026 kommt es zu einer Änderung in der Segmentberichterstattung:
Umsatzerlöse aus Filialdienstleistungen werden nicht mehr mit Finanzdienstleistungen kombiniert dargestellt, sondern in der neuen Division Brief, Filiale & Services (vormals Brief & Werbepost). In dieser Division dominieren weiterhin die rückläufigen Brief- und Werbevolumen die Geschäftsentwicklung. Produkt- und Preisanpassungen werden positiv zum Umsatz beitragen, ebenso wie etwa 35 Mio EUR an Filialleistungen (vormals in Filiale & Bank). Dies inkludiert den Aufbau der neuen Mobilfunk-Eigenmarke YELLLOW in Österreich sowie ein Entfall von ca. 20 Mio EUR an Umsatzbeiträgen aus der beendeten Telekom-Vertriebskooperation. In Summe wird für 2026 mit einem Umsatzrückgang im unteren einstelligen Bereich gerechnet.
In der Division E-Commerce & Logistics (vormals Paket & Logistik) wird hingegen mit einem Wachstum im oberen einstelligen Bereich gerechnet. Bei konstanten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist weiterhin mit Impulsen aus dem E-Commerce zu rechnen, insbesondere mit Zuwächsen bei internationalen Versender*innen. Unsicherheiten zur Prognose zukünftiger Handelsströme ergeben sich aus europäischen und nationalen Überlegungen durch regulatorische Maßnahmen internationale Wertschöpfung zu verlagern. Wachstum wird sowohl für den Markt in Österreich, Südost- und Osteuropa und auch der Türkei erwartet, je Markt aber von Impulsen im Online-Handel, aber auch von der Wettbewerbssituation abhängig. Während in Österreich mit einer stetigen positiven Entwicklung gerechnet wird, ist in Südost- und Osteuropa mit zusätzlichen Umsatzbeiträgen aus dem Erwerb eines ungarischen Paketdienstleisters zu erwarten. Darüber hinaus sollte der Erwerb des führenden E-Commerce-Dienstleisters in Südost- und Osteuropa, euShipments.com, abgeschlossen werden. Das Closing für beide Gesellschaften wird Ende des ersten Quartals 2026 erwartet. Am türkischen Markt werden auch weiterhin Inflation und Währungsentwicklung zusätzliche Umsatzparameter bleiben.
In der neuen Division Bank (vormals Filiale & Bank) werden im Geschäftsjahr 2026 ausschließlich Erträge aus Finanzdienstleistungen der bank99 berichtet. Auf Basis der im Vergleich zum Vorjahr niedrigen Leitzinsen gehen wir von Umsatzerlösen etwa am Niveau des Vorjahres aus.
Ergebnis 2026
Neben einer leicht positiven Umsatzentwicklung ist auch weiterhin mit steigenden inflationsbedingten Kostensteigerungen zu rechnen. Daher werden umfassende Initiativen ergriffen, um das Ergebnisniveau des Konzerns abzusichern. Für 2026 peilt die Österreichische Post bei schwierigem makroökonomischem Umfeld und leicht verbesserten Konjunkturprognosen eine weitgehend stabile Ergebnisentwicklung in der Größenordnung der letzten Jahre an. Weiter positiv zum Ergebnis wird die bank99 beitragen, auch durch den Wegfall der erfolgten Kernbankenmigration.
Es wird umsatz- und ergebnisseitig mit einem zum Vorjahr schwächeren ersten und stärkeren zweiten Halbjahr gerechnet. Dies in Abhängigkeit des Closings der bereits kommunizierten Unternehmenstransaktionen und vor dem Hintergrund der beendeten Telekom-Vertriebskooperation und dem Aufbau der eigenen Mobilfunk-Marke.
Investitionen 2026
Die Investitionen in Sachanlagen (CAPEX) werden für das Jahr 2026 in der Bandbreite von 140 bis 160 Mio EUR liegen sowie darüber hinaus ca. 20 Mio EUR für immaterielle Vermögenswerte. Schwerpunkte der Jahre 2026 und 2027 sind die Erweiterung und Modernisierung des Logistikzentrums in Salzburg und der Ausbau von Paketautomaten, vorrangig in Südost- und Osteuropa. Ein weiterer Schwerpunkt ist die schrittweise Elektrifizierung der Zustellflotte, um die letzte Meile in Österreich bis 2030 vollständig CO₂ frei zu gestalten.
Die Österreichische Post strebt weiterhin an, Wachstum mit einer attraktiven Dividendenpolitik zu verbinden. Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 15. April 2026 eine stabile Dividende in Höhe von 1,83EUR je Aktie vorschlagen. Damit führt das Unternehmen seine Ausschüttungspolitik fort und hält an dem Ziel fest, mindestens 75% des Nettoergebnisses an die Aktionär*innen auszuschütten.
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| 12.03.2026 | Hannover Rück SE | Hannover Rück steigert Gewinn und Dividende und stärkt nachhaltige Ertragskraft signifikant
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Hannover Rück SE
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis
Hannover Rück steigert Gewinn und Dividende und stärkt nachhaltige Ertragskraft signifikant
12.03.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Hannover Rück steigert Gewinn und Dividende und stärkt nachhaltige Ertragskraft signifikant
- Nettokonzerngewinn steigt deutlich um 13,4 % auf 2,6 Mrd. EUR
- Rückversicherungsumsatz (brutto) wächst währungskursbereinigt um 4,7 %
- Schaden-Rückversicherung: Gutes Ergebnis bei Stärkung der Resilienz in den Schadenreserven; Großschäden unterhalb des budgetierten Erwartungswertes
- Personen-Rückversicherung: Rückversicherungs-Serviceergebnis oberhalb der Prognose
- Kapitalanlagerendite aufgrund aktiver Realisierung stiller Lasten bei 2,5 %
- Eigenkapitalrendite mit 21,4 % deutlich über strategischem Zielwert
- Dividendenvorschlag: Steigerung um 39 % auf 12,50 EUR je Aktie
- Ausblick für 2026 vollumfänglich bestätigt: Konzerngewinn von mindestens 2,7 Mrd. EUR erwartet
Hannover, 12. März 2026: Die Hannover Rück hat im Geschäftsjahr 2025 trotz herausfordernder Marktbedingungen die angehobene Gewinnprognose erreicht. Der Nettokonzerngewinn stieg deutlich auf 2,6 Mrd. EUR, während die Hannover Rück gleichzeitig ihre Widerstandsfähigkeit und nachhaltige Ertragskraft weiter signifikant gestärkt hat.
Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2025 eine um 39 % höhere Dividende von 12,50 EUR je Aktie (Gesamtdividende Vorjahr: 9,00 EUR je Aktie) vorschlagen. Die Ausschüttungsquote von 57 % (Vorjahr: 46 %) entspricht somit der neuen Dividendenstrategie einer Auszahlung von rund 55 % des IFRS-Nettokonzerngewinns.
„Die Hannover Rück steht für Verlässlichkeit und finanzielle Stärke. Wir haben im Jahr 2025 unser angehobenes Gewinnziel erreicht und zugleich das erfolgreiche Geschäftsjahr erneut genutzt und strategische Maßnahmen ergriffen, um unsere zukünftige Ertragskraft signifikant zu stärken“, sagte Clemens Jungsthöfel, Vorstandsvorsitzender der Hannover Rück. „Mit dem erneut deutlich angehobenen Dividendenvorschlag und der gesteigerten Ausschüttungsquote partizipieren unsere Aktionärinnen und Aktionäre zugleich mehr denn je am Erfolg der Hannover Rück.”
Nettokonzerngewinn steigt deutlich um 13,4 % auf 2,6 Mrd. EUR
Der Konzern-Rückversicherungsumsatz (brutto) stieg im Geschäftsjahr 2025 um 1,5 % auf 26,8 Mrd. EUR (26,4 Mrd. EUR). Bei konstanten Währungskursen hätte das Wachstum 4,7 % betragen.
Das Rückversicherungs-Serviceergebnis (netto) stieg deutlich um 15,8 % auf 3,5 Mrd. EUR (3,0 Mrd. EUR). Das um Währungseffekte bereinigte Rückversicherungs-Finanzergebnis (netto), das strukturell negativ ist und die Auflösung der in den vergangenen Jahren gebildeten Diskontierung widerspiegelt, lag bei -1,4 Mrd. EUR (-1,1 Mrd. EUR).
Das Währungskursergebnis verbesserte sich im Wesentlichen durch die Aufwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar deutlich auf 243,2 Mio. EUR (-108,0 Mio. EUR). Das Übrige Ergebnis lag bei -541,2 Mio. EUR (-482,9 Mio. EUR).
Das operative Ergebnis (EBIT) stieg um 5,7 % auf 3,5 Mrd. EUR (3,3 Mrd. EUR). Der Nettokonzerngewinn stieg deutlich um 13,4 % auf 2,6 Mrd. EUR (2,3 Mrd. EUR). Das Ergebnis je Aktie erreichte 21,90 EUR (19,31 EUR).
Die hohe Profitabilität des Geschäfts, eine Unterauslastung des Großschadenbudgets und ein positives Währungsergebnis ermöglichten es der Hannover Rück neben dem höheren Ergebnis auch die Ertragskraft für die kommenden Jahren deutlich zu stärken. Hierfür hat die Hannover Rück die Resilienzen in den Schadenreserven weiter ausgebaut und aktiv stille Lasten in den Kapitalanlagen realisiert.
Eigenkapitalrendite mit 21,4 % deutlich über strategischem Ziel
Das Eigenkapital belief sich zum 31. Dezember 2025 auf 12,9 Mrd. EUR (11,8 Mrd. EUR). Die Eigenkapitalrendite betrug 21,4 % (21,2 %) und übertraf damit den strategischen Zielwert von mehr als 14 % deutlich.
„Wir haben mit der gezielten Realisierung stiller Lasten in den Kapitalanlagen und dem weiteren Ausbau der Resilienz in den Schadenreserven unsere Widerstandskraft erneut deutlich erhöht. Die Hannover Rück verfügt damit in einem zunehmend herausfordernden Marktumfeld über die stärkste Bilanz ihrer Geschichte”, sagte Christian Hermelingmeier, Finanzvorstand der Hannover Rück. „Unseren Anspruch, unseren Kunden mit Stabilität und Verlässlichkeit zur Seite zu stehen, unterstreicht auch unsere äußerst robuste Solvenzquote.”
Der Bestand der vertraglichen Netto-Servicemarge (CSM), der die noch unverdienten Gewinne des gezeichneten Geschäfts quantifiziert, ging um 3,1 % auf 7,9 Mrd. EUR (31. Dezember 2024: 8,2 Mrd. EUR) zurück. Grund hierfür waren hauptsächlich Währungskurseffekte. Der Bestand der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken sank auf 3,7 Mrd. EUR (4,0 Mrd. EUR).
Die Kapitalbedeckungsquote nach Solvency II, welche die Risikotragfähigkeit der Hannover Rück misst, lag zu Ende Dezember bei 256 % (31. Dezember 2024: 261 %). Sie berücksichtigt bereits die vorgeschlagene Dividende für das Jahr 2025 sowie das geplante Geschäftswachstum im Jahr 2026 und liegt weiterhin deutlich über dem Schwellenwert von mehr als 200 %.
Gutes Ergebnis bei gleichzeitiger Stärkung der Resilienz in den Schadenreserven in der Schaden-Rückversicherung
Die Ergebnisse aus den Vertragserneuerungen im Verlauf des Jahres 2025 und ein auf Profitabilität fokussierter Zeichnungsansatz spiegeln sich in der positiven Entwicklung der vertraglichen Netto-Servicemarge (CSM) aus dem Neugeschäft wider, die im Geschäftsjahr 2025 deutlich um 12,1 % auf 3,1 Mrd. EUR (2,7 Mrd. EUR) stieg.
Der Rückversicherungsumsatz (brutto) der Schaden-Rückversicherung stieg leicht um 0,6 % auf 18,8 Mrd. EUR (18,7 Mrd. EUR). Bei konstanten Währungskursen hätte das Wachstum 3,8 % betragen. Unter Berücksichtigung eines Basiseffektes aus dem Vorjahr hätte das währungskursbereinigte Wachstum rund 10 % betragen und damit das Ziel von mehr als 7 % übertroffen.
Im Geschäftsjahr 2025 summierten sich die Nettoleistungen für Großschäden auf 1.725 Mio. EUR (1.629 Mio. EUR) und lagen damit unter dem budgetierten Erwartungswert von 2,1 Mrd. EUR für das Gesamtjahr. Wenngleich insgesamt weniger Ereignisse zu verzeichnen waren, führten einzelne Katastrophen zu überdurchschnittlichen Schadenhöhen.
Die größten Leistungen (netto) für Einzelschäden waren die Waldbrände in Kalifornien zu Beginn des Jahres mit 595 Mio. EUR, Hurrikan „Melissa” im Oktober mit 329 Mio. EUR, das Erdbeben in Myanmar mit 118 Mio. EUR sowie schwere Hagelstürme in Australien im November mit 102 Mio. EUR.
Das Rückversicherungs-Serviceergebnis (netto) stieg deutlich auf 2,6 Mrd. EUR (2,1 Mrd. EUR). Die kombinierte Schaden-Kostenquote verbesserte sich auf 84,0 % (86,6 %). Das währungskursbereinigte Rückversicherungs-Finanzergebnis (netto) belief sich auf -1.173,3 Mio. EUR (-944,7 Mio. EUR).
Das operative Ergebnis (EBIT) stieg auf 2,6 Mrd. EUR (2,4 Mrd. EUR).
Rückversicherungs-Serviceergebnis in der Personen-Rückversicherung oberhalb der Prognose
Alle Segmente der Personen-Rückversicherung verzeichneten eine anhaltende Nachfrage, wenngleich ein weltweit intensiver Wettbewerb das Geschäft prägte.
Der Neubeitrag zur vertraglichen Netto-Servicemarge (CSM), bestehend aus Neugeschäft (netto) und Vertragsverlängerungen (netto), belief sich auf 766,4 Mio. EUR (624,1 Mio. EUR) und stieg damit deutlich. Der Bestand der vertraglichen Netto-Servicemarge (CSM) reduzierte sich zum Ende des Geschäftsjahres auf 6,3 Mrd. EUR (6,5 Mrd. EUR) und erreichte somit nicht das Wachstumsziel von rund 2 %. Auf währungskursadjustierter Basis hätte das Wachstum 3,4 % betragen.
Der Rückversicherungsumsatz (brutto) erhöhte sich auf 8,0 Mrd. EUR (7,7 Mrd. EUR). Bei unveränderten Währungskursen hätte sich ein Anstieg von 6,8 % ergeben.
Das Rückversicherungs-Serviceergebnis (netto) stieg auf 903,0 Mio. EUR (882,9 Mio. EUR) und übertraf damit das Ziel von mehr als 875 Mio. EUR. Die darin enthaltene Netto-Verlustkomponente (LC) aus dem Neugeschäft lag bei 12,7 Mio. EUR (6,3 Mio. EUR). Das währungskursbereinigte Rückversicherungs-Finanzergebnis (netto) belief sich auf -190,0 Mio. EUR (-170,3 Mio. EUR).
Das operative Ergebnis (EBIT) der Personen-Rückversicherung reduzierte sich um 5,1 % auf 886,1 Mio. EUR (933,9 Mio. EUR).
Kapitalanlagerendite aufgrund aktiver Realisierung stiller Lasten bei 2,5 %
Der Bestand der selbstverwalteten Kapitalanlagen lag mit 66,3 Mrd. EUR leicht über dem Vergleichsniveau der Vorperiode (65,9 Mrd. EUR). Der erfreuliche operative Cashflow und niedrigere Zinsen im US-Dollar sowie Britischen Pfund konnten Rückgänge durch den Kurs des US-Dollars und höhere Zinsen im Euroraum kompensieren. Die Asset-Allokation blieb im Berichtszeitraum weitgehend stabil.
Das Kapitalanlageergebnis lag bei 1,7 Mrd. EUR (2,0 Mrd. EUR). Die Kapitalanlagerendite erreichte 2,5 % und lag damit unter dem prognostizierten Ziel von rund 2,9 %. Gründe hierfür waren insbesondere die strategische aktive Realisierung stiller Lasten im festverzinslichen Portfolio zur Stärkung zukünftiger Erträge.
Ausblick für 2026 vollumfänglich bestätigt: Konzerngewinn von mindestens 2,7 Mrd. EUR erwartet
Für das Geschäftsjahr 2026 rechnet die Hannover Rück mit einem Nettokonzerngewinn von mindestens 2,7 Mrd. EUR.
„Mit unserem lösungsorientierten und pragmatischen ‘somewhat different’-Ansatz bleiben wir ein starker und verlässlicher Partner an der Seite unserer Kunden”, sagte Clemens Jungsthöfel. „Dank unserer bewährten Stärken, unserer robusten Bilanz und mit den zusätzlich umgesetzten Resilienzmaßnahmen haben wir die besten Voraussetzungen, um auch in einem herausfordernden Markt ein attraktives Gewinnwachstum zu zeigen – im Jahr 2026 und darüber hinaus.”
In der Schaden-Rückversicherung soll das währungskursbereinigte Wachstum des Rückversicherungsumsatzes (brutto) im traditionellen Geschäft (ohne strukturierte Rückversicherung) im mittleren einstelligen Prozentbereich liegen. Zudem erwartet die Hannover Rück eine Schaden-Kostenquote von unter 87 %.
Im Bereich der Personen-Rückversicherung erwartet die Hannover Rück ein Rückversicherungs-Serviceergebnis von rund 925 Mio. EUR.
Die Kapitalanlagerendite soll rund 3,5 % erreichen.
Die Erreichung des Gewinnziels für 2026 basiert auf der Voraussetzung, dass die Großschadenbelastung den Erwartungswert von 2,3 Mrd. EUR nicht wesentlich übersteigt und es zu keinen unvorhergesehenen negativen Entwicklungen an den Kapitalmärkten kommt.
Im Oktober hat der Vorstand eine Neuausrichtung der Dividendenpolitik beschlossen, die erstmals für das Finanzjahr 2025 Anwendung findet. Die Ausschüttungsquote für die Dividende wurde auf rund 55 % des IFRS-Nettokonzerngewinns angehoben. Ziel ist mindestens eine Dividende pro Aktie auf Vorjahresniveau auszuschütten und diese langfristig zu steigern. Eine zusätzliche Sonderdividende soll künftig nur in außergewöhnlichen Situationen ausgeschüttet werden.
Die Hannover Rück ist einer der weltweit führenden Rückversicherer. Sie betreibt alle Sparten der Schaden- und Personen-Rückversicherung und ist mit rund 4.000 Mitarbeitenden weltweit präsent. Das Schaden-Rückversicherungsgeschäft in Deutschland wird von der Tochtergesellschaft E+S Rück betrieben. Gegründet 1966, wird die Hannover Rück als verlässlicher Partner für innovative Risikolösungen, ausgeprägte Kundennähe und finanzielle Solidität wahrgenommen. Die für die Versicherungswirtschaft wichtigen Ratingagenturen haben sowohl Hannover Rück als auch E+S Rück sehr gute Finanzkraft-Bewertungen zuerkannt: Standard & Poor’s AA- „Very Strong" und A.M. Best A+ „Superior".
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2289066 12.03.2026 CET/CEST
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| 12.03.2026 | Nordex SE | Nordex Group liefert 49 MW für Bürgerwindpark in Nordrhein‑Westfalen
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Nordex SE
/ Schlagwort(e): Auftragseingänge
Nordex Group liefert 49 MW für Bürgerwindpark in Nordrhein‑Westfalen
12.03.2026 / 07:30 CET/CEST
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Hamburg, 12. März 2026. Die Nordex Group hat einen Auftrag über insgesamt 49 MW für einen neuen Bürgerwindpark in Nordrhein‑Westfalen erhalten. Im Rahmen des Projekts Heek-Strönfeld für die Bürgerwind Heek-Strönfeld GmbH & Co. KG liefert Nordex sieben Windenergieanlagen des Typs N175/6.X mit einer Nabenhöhe von 179 Metern. Der Auftrag umfasst auch einen Premium‑Service über 25 Jahre, der den langfristig zuverlässigen Betrieb der Anlagen sicherstellt.
Die Errichtung der Turbinen ist für das zweite Quartal 2027 geplant. Die Inbetriebnahme des Bürgerwindparks soll im dritten Quartal 2027 erfolgen.
Das Projekt befindet sich im Münsterland im Kreis Borken und liegt in unmittelbarer Nähe zum Nordex‑Servicepoint in Steinfurt, was kurze Reaktionszeiten und eine effiziente technische Betreuung ermöglicht.
Mit dem Bürgerwindpark wird die regionale Energiewende in der Region weiter vorangetrieben. Das Projekt unterstreicht die wachsende Bedeutung von Bürgerenergie‑Modellen für den Ausbau der Onshore‑Windenergie in Deutschland: Neben Grundstückseigentümern und Anwohnern sind auch die Gemeinde Heek, die Kirchengemeinde und die lokale Energiegenossenschaft Ahaus-Heek-Legden eG mit mehr als 1.300 Bürgerinnen und Bürgern am Projekt beteiligt. Weitere Interessierte können sich noch bis zur Inbetriebnahme im nächsten Jahr am Vorhaben beteiligen.
„Das Gemeinschaftsprojekt in Heek zeigt, was möglich ist, wenn alle Akteure an einem Strang ziehen: Es reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten, schafft regionale Wertschöpfung und produziert erneuerbaren Strom nicht nur nachhaltig, sondern auch kosteneffizient und krisenfest", sagt Christoph Wischemann, einer der Geschäftsführer der Bürgerwind Heek-Strönfeld GmbH & Co. KG.
„Mit dem Projekt Heek‑Strönfeld realisieren wir erneut ein Windfeld mit unserer N175/6.X auf 179 Metern Nabenhöhe. Das bestätigt die hohe wirtschaftliche Attraktivität dieser Turbine. Der erste Auftrag von Bürgerwind Heek-Strönfeld an uns verdeutlicht auch das Vertrauen eines neuen Kunden in die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit unserer Nordex-Turbinen“, sagt Felipe Villalon Waldburg-Zeil, Director Sales Region Central bei der Nordex Group.
Die Nordex Group im Profil
Die Gruppe hat seit ihrer Gründung 1985 bislang insgesamt über 64 GW Windenergieleistung in über 40 Märkten in Betrieb genommen und erzielte einen Konzernumsatz von rund 7,6 Mrd. EUR im Jahr 2025. Das Unternehmen beschäftigt derzeit mehr als 11.100 Mitarbeiter. Zum Fertigungsverbund gehören Werke in Deutschland, Spanien, Brasilien, Indien, und den USA. Das Produktprogramm konzentriert sich auf Onshore-Turbinen vor allem der Klassen 4 bis 7 MW+, die auf die Marktanforderungen von Ländern mit begrenzten Ausbauflächen und Regionen mit begrenzten Netzkapazitäten ausgelegt sind. Ein globales Service-Netz stellt den reibungslosen Betrieb der Turbinen sicher. Die Nordex SE ist ein börsennotiertes Unternehmen und mit ihrer Aktie (ISIN: DE000A0D6554) im MDAX und TecDAX an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.
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Felix Losada
Telefon: 040 / 300 30 – 1141
flosada@nordex-online.com
Ansprechpartnerin für Rückfragen von Investoren:
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2289654 12.03.2026 CET/CEST
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| 12.03.2026 | 3U HOLDING AG | 3U HOLDING AG: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 und Ausblick für 2026
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3U HOLDING AG
/ Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Jahresergebnis
3U HOLDING AG: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 und Ausblick für 2026
12.03.2026 / 07:30 CET/CEST
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3U HOLDING AG: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 und Ausblick für 2026
Marburg, 12. März 2026 – Die 3U HOLDING AG (ISIN DE0005167902) gibt die vorläufigen, noch ungeprüften Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 bekannt und veröffentlicht ihren Ausblick für das Geschäftsjahr 2026.
Highlights Geschäftsjahr 2025 (vorläufig)
- Konzernumsatz 2025 von rund EUR 53,0 Mio. (Vorjahr: EUR 55,7 Mio.) leicht unterhalb der angepassten Erwartungen.
- EBITDA 2025 bei rund EUR -3,7 Mio. (Vorjahr: EUR 3,8 Mio.) infolge höherer Aufwendungen und Restrukturierungsmaßnahmen, insbesondere im SHK-Segment.
- ITK- und Erneuerbare-Energien-Segment entwickeln sich im Rahmen der Planungen, SHK-Geschäft durch Neuausrichtung und Marktumfeld belastet.
- Deutlicher Ausbau der langfristigen Vermögenswerte, durch das Repowering im Windpark Langendorf und Erhöhung des Bitcoin-Bestands.
Geschäftsentwicklung 2025
Im Geschäftsjahr 2025 erzielte der 3U Konzern einen Umsatz von rund EUR 53,0 Mio. und verfehlte damit das Vorjahresniveau von EUR 55,7 Mio. wie erwartet leicht. Maßgeblich hierfür waren rückläufige Erlöse im ITK-Segment sowie ein durch Restrukturierungsmaßnahmen geprägtes Umfeld im Onlinehandel. Dem standen eine weitgehend stabile Entwicklung im Segment Erneuerbare Energien sowie ein akquisitionsbedingter Umsatzanstieg durch die Einbeziehung der EMPUR-Gruppe im SHK-Bereich gegenüber.
Das EBITDA des Konzerns ging auf rund EUR -3,7 Mio. zurück (Vorjahr: EUR 3,8 Mio.). Wesentliche Ursachen waren der deutliche Anstieg des Personalaufwands, höhere sonstige betriebliche Aufwendungen – unter anderem im Zusammenhang mit durchgeführten und geplanten Akquisitionen – sowie Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt rund EUR 1,6 Mio.
Die Vermögens- und Finanzlage der 3U-Gruppe ist trotz der Ergebnissituation weiterhin solide. Die Bilanzsumme erhöhte sich zum 31. Dezember 2025 deutlich, im Wesentlichen aufgrund des Ausbaus der langfristigen Vermögenswerte, insbesondere der Sachanlagen im Zuge der Investitionen im Bereich Erneuerbare Energien. Die Eigenkapitalbasis bleibt belastbar und bietet einen angemessenen finanziellen Handlungsspielraum zur Fortsetzung der Wachstums- und Transformationsschritte.
Entwicklung der Segmente 2025
Im Segment ITK lagen die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2025 mit rund EUR 13,2 Mio. deutlich unter dem Vorjahreswert von EUR 19,2 Mio. und damit im Rahmen der Planungen. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus dem weitgehenden Wegfall des Voice-Retail-Geschäfts sowie aus strategischen Anpassungen in weiteren Geschäftsfeldern. Das Segment-EBITDA ging auf rund EUR 2,8 Mio. zurück (Vorjahr: EUR 4,4 Mio.), die Marge blieb jedoch auf einem soliden Niveau. Der Fokus liegt weiterhin auf renditestarken Produktbereichen, dem Ausbau der Managed-Services-Aktivitäten und der weiteren Digitalisierung des Leistungsangebots.
Das Segment Erneuerbare Energien verzeichnete im Berichtsjahr 2025 einen leichten Umsatzrückgang auf rund EUR 4,6 Mio. (Vorjahr: EUR 4,8 Mio.), der im Wesentlichen auf die geplanten Umbauarbeiten im Rahmen des Repowering-Projekts im Windpark Langendorf zurückzuführen war. Das EBITDA reduzierte sich auf rund EUR 2,9 Mio. (Vorjahr: EUR 3,5 Mio.), blieb jedoch auf hohem Niveau. Mit dem Abschluss des Repowering-Projekts in Langendorf und der vollständigen Inbetriebnahme der neuen Windenergieanlagen zu Jahresanfang 2026 hat der Konzern einen wichtigen Meilenstein seiner Wachstumsstrategie in den Erneuerbaren Energien erreicht und die Basis für deutlich steigende Erlöse und Erträge in den kommenden Jahren geschaffen.
Im Segment SHK stieg der Umsatz im Geschäftsjahr 2025 dank der Aktivitäten der EMPUR-Gruppe auf rund EUR 36,2 Mio. (Vorjahr: EUR 32,5 Mio.). Organisch lag der Umsatz jedoch spürbar unter dem Vorjahr. Das Geschäft war geprägt von einem anhaltend schwierigen Marktumfeld, verhaltener Baukonjunktur und hoher Unsicherheit auf Kundenseite. Das Segment-EBITDA verschlechterte sich erwartungsgemäß auf rund EUR -6,4 Mio. (Vorjahr: EUR -2,0 Mio.), insbesondere infolge deutlich höherer Personalaufwendungen, gestiegener Beratungskosten und einmaliger Restrukturierungsaufwendungen von rund EUR 1,2 Mio. Mit den eingeleiteten Maßnahmen – darunter ein fokussierteres Produktportfolio, die Optimierung von Beschaffungs- und Logistikprozessen sowie die Integration der EMPUR-Gruppe – schafft 3U die Voraussetzungen für eine schrittweise Verbesserung der Ertragskraft.
Ausblick 2026
Trotz des in vielerlei Hinsicht als Übergangsjahr geprägten Geschäftsjahres 2025 bewertet der Vorstand die Ausgangsposition für 2026 als weiterhin günstig. Die konsequent vorangetriebene Neuausrichtung des SHK-Segments, der Ausbau der Kapazitäten im Bereich Erneuerbare Energien und die Fokussierung auf renditestarke Geschäftsbereiche im ITK-Segment sollen ab 2026 zu einer deutlichen Verbesserung von Umsatz und Ergebnis beitragen.
Für das Geschäftsjahr 2026 erwartet der Vorstand – ohne Berücksichtigung möglicher künftiger Akquisitionen – einen Anstieg der Konzernerlöse in einer Bandbreite von rund EUR 55,0 Mio. bis EUR 60,0 Mio. sowie ein operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in einer Spanne von rund EUR 6,0 Mio. bis EUR 8,0 Mio. Dies entspricht einer erwarteten EBITDA-Marge von rund 12 %. Im Segment ITK wird für 2026 bei Umsatzerlösen auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2025 von rund EUR 13,0 Mio., ein verbessertes EBITDA von rund EUR 3,5 Mio. und damit eine weiterhin hohe Profitabilität erwartet. Im Segment Erneuerbare Energien rechnet der Vorstand aufgrund des abgeschlossenen Repowering-Projekts in Langendorf und weiterer Maßnahmen mit einer mehr als Verdopplung der Umsatzerlöse auf über EUR 10,0 Mio. sowie einem deutlich gesteigerten EBITDA von rund EUR 8,0 Mio. Im Segment SHK wird für 2026 bei Umsatzerlösen von rund EUR 35,0 Mio. ein im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessertes, aber noch negatives EBITDA von rund EUR -1,0 Mio. prognostiziert. In der Einzelgesellschaft 3U HOLDING AG geht der Vorstand für 2026 von Umsatzerlösen in einer Bandbreite von rund EUR 2,0 Mio. bis EUR 2,5 Mio. aus. Das EBITDA der Holding wird – unter anderem bedingt durch höhere Verwaltungsaufwendungen im Zusammenhang mit Transformations- und Digitalisierungsinitiativen – in einer Spanne von rund EUR -3,0 Mio. bis EUR -4,0 Mio. erwartet.
Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025
Die finalen, testierten Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 sowie der Geschäftsbericht 2025 sollen planmäßig am 31. März 2026 veröffentlicht werden. Weitere Informationen zur Entwicklung des Konzerns, der Segmente und zum Ausblick werden im Rahmen der Berichterstattung ausführlich dargestellt.
Am 31. März 2026 um 10:00 Uhr MEZ wird dazu ein Webcast der 3U HOLDING AG mit Christoph Hellrung, CFO und Uwe Knoke, Vorstand Strategie und Geschäftsentwicklung, stattfinden. Interessierte Teilnehmer können sich hier zum Webcast anmelden.
Kontakt:
Thomas Fritsche, Investor Relations
Tel.: +49 6421 999-1200
E-Mail: IR@UUU.de
Über 3U:
Die 3U HOLDING AG mit Sitz in Marburg wurde 1997 gegründet. Sie steht als operative Management- und Beteiligungsholding an der Spitze des 3U Konzerns. Zum Zweck der Wertsteigerung für das Aktionariat, die Beschäftigten, Kunden, Lieferanten und alle Stakeholder erwirbt, betreibt und veräußert sie Unternehmen in den drei Segmenten ITK (Informations- und Telekommunikationstechnik), Erneuerbare Energien und SHK (Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik). In allen drei Segmenten ist der 3U Konzern mit Geschäftsmodellen in Megatrends erfolgreich und profitabel und strebt insbesondere mit seinem Geschäftsmodell im
E-Commerce marktführende Positionen an. Die Aktien der 3U HOLDING AG werden auf XETRA, Tradegate und an den deutschen Regionalbörsen gehandelt (ISIN: DE0005167902; Kürzel: UUU). Mehr Informationen finden Sie auf www.UUU.de
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
3U HOLDING AG |
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Zu den Sandbeeten 1b |
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35043 Marburg |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 (0)6421/999-1200 |
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| E-Mail: |
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| Internet: |
www.3u.net |
| ISIN: |
DE0005167902 |
| WKN: |
516790 |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2289712 |
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EQS News-Service |
2289712 12.03.2026 CET/CEST
| DE0005167902 |
| 12.03.2026 | Galenica AG | Konsultationsverfahren bei Bichsel abgeschlossen
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Galenica AG
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Konsultationsverfahren bei Bichsel abgeschlossen
12.03.2026 / 07:25 CET/CEST
- Bichsel beschliesst nach Abschluss des Konsultationsverfahrens die Schliessung der pharmazeutischen Herstellung.
- Der Stellenabbau kann um 18 Stellen auf 152 Stellen reduziert werden.
- Die betroffenen Mitarbeitenden werden durch einen Sozialplan unterstützt.
- Bichsel will die Belieferung der Kunden mit den wichtigsten Produkten bis Ende 2026 sicherstellen.
Am 24. Februar 2026 hatte Galenica informiert, die pharmazeutische Produktion ihrer Tochtergesellschaft Bichsel per Ende 2026 aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben zu wollen und das Geschäft auf Home-Care-Dienstleistungen zu fokussieren. Bichsel hat das im Zuge dieser Ankündigung eröffnete Konsultationsverfahren nun abgeschlossen. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung haben die von der Mitarbeitendenvertretung eingereichten Vorschläge im Rahmen der Konsultation sorgfältig geprüft. Das Verfahren hat jedoch bestätigt, dass die Produktion seit Jahren defizitär ist und sich die bestehenden Anlagen sowie Gebäude trotz kontinuierlichen Investitionen in den vergangenen Jahren nicht aufrechterhalten lassen. So ist in keinem Szenario ein wirtschaftlich tragfähiger Weiterbetrieb möglich. Der Verwaltungsrat hat daher entschieden, die Produktionssparte per Ende 2026 zu schliessen.
Gut ausgebauter Sozialplan
Der ursprünglich erwartete Stellenabbau von 170 Stellen kann leicht um 18 Stellen reduziert werden und betrifft neu 152 Stellen. Darüber hinaus wird in den kommenden Wochen evaluiert, wie viele Mitarbeitende innerhalb des Galenica-Netzwerks weiterbeschäftigt werden können. Die Mitarbeitenden werden in den kommenden Tagen über ihre persönliche Situation informiert. Alle betroffenen Mitarbeitenden werden mit einem gut ausgebauten Sozialplan unterstützt. Dieser berücksichtigt unter anderem Alter und Dienstjahre und sieht eine Härtefallregelung vor. Zudem werden die betroffenen Mitarbeitenden bei der beruflichen Weiterorientierung begleitet. Die konstruktiven Vorschläge der Mitarbeitendenvertretung sind in den Sozialplan eingeflossen und haben massgeblich zu dessen Ausgestaltung beigetragen.
Unterstützung der Kunden
Bichsel steht in engem Austausch mit ihren Kundinnen und Kunden und begleitet sie in der Übergangsphase sowie der Suche nach alternativen Lieferanten. Die Produktion wird bis Mitte Jahr so weitergeführt und geplant, dass Bichsel die Kundinnen und Kunden bis voraussichtlich Ende Jahr mit den wichtigsten Produkten beliefern kann. Der Bereich der Magistralrezepturen wird durch das Galenica-Unternehmen Laboratoire Golaz in Lausanne übernommen. Diese Produkte sind insbesondere für Ärzte und deren Patientinnen wichtig und werden über Apotheken vertrieben.
Nächste Termine
21. April 2026: Generalversammlung der Galenica AG
28. Mai 2026: Umsatz-Update der Galenica Gruppe
6. August 2026: Publikation Halbjahresergebnisse 2026 der Galenica Gruppe
Für ergänzende Auskünfte:
Media Relations:
Nina Amann, Lead Media Relations
Tel. +41 58 852 85 17
E-Mail: media@galenica.com |
Investor Relations:
Florian Urech, Head of Investor Relations
Tel. +41 58 852 85 31
E-Mail: investors@galenica.com |
Willkommen im Galenica-Netzwerk! Die über 8’000 Mitarbeitenden von Galenica setzen sich täglich ein für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen in der Schweiz. Mit den Apotheken, der Pharmalogistik, unseren Produkten und Dienstleistungen sowie dem Bereich Home Care ist Galenica breit aufgestellt und erfolgreich am Markt positioniert. Wir gestalten das Gesundheitswesen von morgen zusammen mit starken Partnern – und bringen unsere vielseitigen Kompetenzen und die breite Expertise aus dem gesamten Netzwerk dafür ein. Unsere Ambition ist es, die Bedürfnisse von Kundinnen und Patienten im Schweizer Gesundheitsmarkt nahtlos, leistungsstark und persönlich zu erfüllen.
Galenica ist an der Schweizer Börse kotiert (SIX Swiss Exchange, GALE, Valorennummer 36’067’446). Zusätzliche Informationen über Galenica finden Sie auf www.galenica.com.
Ende der Medienmitteilungen
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2289652 12.03.2026 CET/CEST
| CH0360674466 |
| 12.03.2026 | Clé de Peau Beauté | CLÉ DE PEAU BEAUTÉ GIBT DR. ANNE-MARIE IMAFIDON ALS PREISTRÄGERIN DES POWER OF RADIANCE AWARDS 2026 BEKANNT
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Clé de Peau Beauté
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
CLÉ DE PEAU BEAUTÉ GIBT DR. ANNE-MARIE IMAFIDON ALS PREISTRÄGERIN DES POWER OF RADIANCE AWARDS 2026 BEKANNT
12.03.2026 / 07:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Anerkennung für eine globale Fürsprecherin, die Mädchen durch STEAM-Bildung stärkt und ihr Potenzial fördert, um ihnen eine strahlendere Zukunft zu ermöglichen. TOKIO, 12. März 2026 /PRNewswire/ -- Clé de Peau Beauté freut sich, Dr. Anne-Marie Imafidon, CEO und Mitbegründerin von Stemettes, als Preisträgerin des „The Power of Radiance Awards 2026" bekannt zu geben. Der Preis, der nun bereits zum achten Mal verliehen wird, würdigt Frauen, deren Engagement, Führungsstärke und Leistungen die Bildung von Mädchen gefördert und Chancen für künftige Generationen eröffnet haben. Diese Initiative spiegelt das langfristige Engagement von Clé de Peau Beauté für die Förderung der Bildung von Mädchen wider, die als eine der wirksamsten Kräfte für die Entfaltung von Potenzialen und die Schaffung einer strahlenderen Zukunft für Gemeinschaften auf der ganzen Welt anerkannt ist.
 Dr. Imafidon wird weltweit für ihr Engagement zur Veränderung der STEAM-Landschaft für Mädchen und nicht-binäre Menschen anerkannt. Mit Stemettes hat sie ein inspirierendes und inklusives Ökosystem geschaffen, das junge Menschen in reale STEAM-Umgebungen einführt, von praktischen Hackathons und branchenbezogenen Zertifizierungsakademien bis hin zu Mentoring-Kreisen und Begegnungen mit Vorbildern. Ihr Ansatz konzentriert sich auf Freude, Sichtbarkeit und Zugehörigkeit und stellt sicher, dass jeder junge Mensch einen Platz für sich in Bereichen finden kann, in denen Frauen und nicht-binäre Menschen nach wie vor unterrepräsentiert sind. Mehr als 70.000[1] junge Menschen haben weltweit an Stemettes-Programmen teilgenommen, wobei viele diese Erfahrung als Wendepunkt für ihr Selbstvertrauen und ihre Ziele bezeichnen. „Mädchen verdienen die Chance, nicht nur zu lernen, sondern auch zu führen", sagte Dr. Imafidon. „Wenn sie den Raum bekommen, neugierig und kreativ zu sein und ganz sie selbst zu sein, sehen wir, wie außergewöhnliche Dinge geschehen. Es ist ein Privileg, diese nächste Generation dabei zu unterstützen, ihre Kraft zu entdecken, und ich bin Clé de Peau Beauté dankbar, dass sie die Bedeutung der Schaffung dieser Möglichkeiten erkannt hat." Dr. Imafidon wurde als Tochter nigerianischer Eltern in London geboren und zeigte schon in jungen Jahren außergewöhnliche akademische Fähigkeiten. Mit zehn Jahren bestand sie ihre ersten GCSE-Prüfungen. Anschließend erwarb sie einen Master-Abschluss in Mathematik und Informatik an der Universität Oxford und wurde damit eine der jüngsten Frauen, die jemals diesen Abschluss erworben haben. Da sie die Hindernisse erkannte, denen Mädchen und nicht-binäre Menschen in technischen Bereichen gegenüberstehen, gründete sie 2013 Stemettes mit, um ihnen praktische STEAM-Erfahrungen, Mentoring und eine unterstützende Gemeinschaft zu bieten. Heute ist sie eine führende Stimme, die die Erzählung darüber, wer zu STEAM gehört, neu gestaltet: offen, zukunftsorientiert und engagiert, junge Menschen zu ermutigen, sich eine Zukunft jenseits traditioneller Grenzen vorzustellen. Dr. Imafidons Arbeit spiegelt die Philosophie der The Power of Radiance Awards wider: Bildung ist der Schlüssel, um die innere Ausstrahlung jedes Mädchens zu entfalten und ihr zu ermöglichen, eine bessere Zukunft für sich selbst und ihre Gemeinschaft zu gestalten. „Der ‚The Power of Radiance Award' ehrt Frauen, die durch ihren Beitrag zur Stärkung von Mädchen in STEAM-Bereichen anderen den Weg weisen, und Dr. Anne-Marie Imafidon ist ein außergewöhnliches Beispiel für diesen Geist", sagte Naomi Kawanishi, Global Brand President von Clé de Peau Beauté. „Ihre Arbeit mit Stemettes verändert die Sichtweise junger Menschen auf ihre eigenen Möglichkeiten. Ihr Selbstvertrauen, ihre Klarheit und ihr Engagement inspirieren uns, das grenzenlose Potenzial jedes Mädchens weiterhin zu fördern. Es ist uns eine große Ehre, ihren Einfluss zu würdigen und ihre fortwährenden Bemühungen um eine strahlendere Zukunft für alle anzuerkennen." Die Power of Radiance Awards sind Teil des globalen Engagements von Clé de Peau Beauté, Bildung als transformative Kraft zu fördern. Im Mittelpunkt dieser Mission steht The Serum, das ikonische Erstpflegeprodukt der Marke, das entwickelt wurde, um die Hautintelligenz – die angeborene Fähigkeit der Haut, zwischen positiven und negativen Reizen zu unterscheiden – zu wecken und gleichzeitig die Quelle der Vitalität und Ausstrahlung zu aktivieren. Ausgehend von der Überzeugung, dass bedeutende Veränderungen mit einem ersten Schritt beginnen, hat Clé de Peau Beauté The Serum für diese Initiative ausgewählt und einen Teil seines Umsatzes für die Förderung dieser Mission bereitgestellt. Jedes Jahr ehrt der Award eine inspirierende Frau, deren Arbeit durch Bildung, Mentoring und die Stärkung von Gemeinschaften einen bedeutenden und messbaren Einfluss auf Mädchen hatte. Dr. Imafidon reiht sich in die Liste der bisherigen Preisträgerinnen ein, deren Führungsstärke weiterhin die Wege für Mädchen auf der ganzen Welt ebnet. Mit dem Award 2026 wird Clé de Peau Beauté Dr. Imafidon und Stemettes dabei unterstützen, Programme auszuweiten, die jungen Menschen Zugang zu bereichernden STEAM-Lernmöglichkeiten, Erfahrungsworkshops und angeleitetem Mentoring bieten und so Neugier, Selbstvertrauen und Widerstandsfähigkeit fördern, die den Weg zu einer strahlenden Zukunft ebnen. Informationen zu Dr. Anne-Marie Imafidon Dr. Anne-Marie Imafidon MBE ist eine bahnbrechende Informatikerin, Mathematikerin und Sozialunternehmerin. Sie ist CEO und Mitbegründerin von Stemettes, einer preisgekrönten sozialen Initiative, die sich der Inspiration und Unterstützung von Mädchen und nicht-binären Menschen im MINT-Bereich widmet. Sie ist weltweit für ihr Engagement für Vielfalt und gleichberechtigten Zugang zu Chancen bekannt und tritt häufig als Rednerin, Autorin und Beraterin für große Organisationen auf. Dr. Imafidon ist für ihre mutige, motivierende Sichtweise bekannt und ermutigt Mädchen, eine Zukunft jenseits traditioneller Grenzen anzustreben und ihr Potenzial mit Selbstvertrauen zu nutzen. Für ihre Verdienste um junge Frauen und den STEAM-Bereich wurde sie zum Member of the Order of the British Empire (MBE) ernannt. Informationen zu Stemettes Stemettes wurde 2013 gegründet und ist ein in Großbritannien ansässiges Sozialunternehmen, das Mädchen und nicht-binären Menschen durch Akademien, Mentoring, Workshops und Veranstaltungen kostenlosen, praxisorientierten Zugang zu STEAM bietet. Mit dem Ziel, ihnen zu ermöglichen, sich selbst in STEAM-Berufen zu sehen, kombiniert Stemettes praktisches Lernen mit unterstützenden Vorbildern und Möglichkeiten, Kontakte zur Industrie zu knüpfen. Bis heute hat die Organisation mehr als 70.000[1] junge Menschen erreicht. Informationen zu Clé de Peau Beauté Clé de Peau Beauté, die globale Luxusmarke für Hautpflege und Make-up von Shiseido Co., Ltd., wurde 1982 als ultimativer Ausdruck von Eleganz und Wissenschaft gegründet. Clé de Peau Beauté bedeutet „der Schlüssel zur Schönheit der Haut". Geleitet von einer exquisiten japanischen Ästhetik und Intelligenz, verbindet die Marke modernste Wissenschaft mit Modernität und Zauber. Clé de Peau Beauté ist in 27 Ländern und Regionen weltweit erhältlich und hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Ausstrahlung jeder Frau zu entfalten. Clé de Peau Beauté Offizielle Website: https://www.cledepeau-beaute.com/global/powerofradiance-2026.html Clé de Peau Beauté Official Instagram: https://www.instagram.com/cledepeaubeaute/ Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2929048/Forbes_AMI_171125_9563_2nd_retouch.jpg Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2929049/Forbes_AMI_171125_9684_award_enchanced.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/1740205/5852941/cpb_logo_set_bold_Logo.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/cle-de-peau-beaute-gibt-dr-anne-marie-imafidon-als-preistragerin-des-power-of-radiance-awards-2026-bekannt-302709261.html

12.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2290084 12.03.2026 CET/CEST
| noisin822353 |
| 12.03.2026 | Zalando SE | Zalando liefert starke Ergebnisse für 2025, erwartet weitere Beschleunigung in 2026 durch KI-Innovationen und kündigt Aktienrückkauf von bis zu 300 Millionen Euro an
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Zalando SE
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis
Zalando liefert starke Ergebnisse für 2025, erwartet weitere Beschleunigung in 2026 durch KI-Innovationen und kündigt Aktienrückkauf von bis zu 300 Millionen Euro an
12.03.2026 / 07:01 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Zalando liefert starke Ergebnisse für 2025, erwartet weitere Beschleunigung in 2026 durch KI-Innovationen und kündigt Aktienrückkauf von bis zu 300 Millionen Euro an
- Konzernumsatz steigt um 16,8 % auf 12,3 Milliarden Euro, bereinigtes EBIT klettert um 15,6% auf 591 Millionen Euro.
- Zalando setzt seine Strategie weiterhin erfolgreich um: Das Unternehmen nutzt KI über seine gesamte Daten- und Infrastrukturplattform hinweg und leistet Pionierarbeit für die nächste Generation des agentic commerce in Europa.
- Nach der Übernahme von ABOUT YOU erzielt Zalando große Fortschritte bei der Realisierung von Synergien; das Unternehmen will die Synergien in Höhe von 100 Millionen Euro pro Jahr bereits im Jahr 2028 erreichen, also ein Jahr früher als ursprünglich geplant.
- Im B2C-Bereich steigert der Multi-App-Ansatz des Unternehmens das Bruttowarenvolumen (GMV) auf 17,6 Milliarden Euro und das bereinigte EBIT auf 536 Millionen Euro, während die Zahl der aktiven Kund*innen einen neuen Rekordwert von 62 Millionen erreicht.
- Im B2B-Bereich steigt der Umsatz um 14,6% auf 1,1 Milliarden Euro, wobei sich das bereinigte EBIT mehr als verdoppelt. Zalandos B2B-Softwareeinheit SCAYLE expandiert in die USA und gewinnt einen bedeutenden Auftrag für das globale Direktvertriebsgeschäft von Levi's®.
- Die Gruppe erwartet für 2026 eine weitere Beschleunigung und weiterhin profitables Wachstum und setzt damit einen weiteren Meilenstein für das Erreichen der mittelfristigen Unternehmensziele für 2028.
- Aufgrund des starken Ergebnisse im Jahr 2025 sowie des Vertrauens von Zalando in die mittelfristige Margenausweitung und die starke Cash-Generierung kündigt das Unternehmen ein Aktienrückkaufprogramm von bis zu 300 Millionen Euro an, um überschüssiges Kapital an die Aktionär*innen zurückzugeben.
Berlin, 12. März 2026 // Zalando SE (“Zalando”), Europas führende Technologieplattform für Mode und Lifestyle, meldete für 2025 ein zweistelliges Wachstum bei GMV, Umsatz und Gewinn. Die Übernahme von ABOUT YOU und die erfolgreiche Umsetzung der B2C- und B2B-Strategie ermöglichten einen noch besseren Service für Kund*innen und Partner. Das Unternehmen erwartet für 2026 eine weitere Beschleunigung durch die unternehmensweite Anwendung von KI-Innovationen.
Das Unternehmen lieferte bei allen wichtigen Kennzahlen Ergebnisse am oberen Ende der Prognose für 2025 ab. Diese war nach der erfolgreichen Übernahme von ABOUT YOU aktualisiert worden, um die Leistung der gesamten Gruppe abzubilden. Das Konzern-GMV stieg um 14,7 % auf 17,6 Milliarden Euro, der Umsatz erhöhte sich um 16,8 % auf 12,3 Milliarden Euro und das bereinigte EBIT kletterte um 15,6% auf 591 Millionen Euro. Während die bereinigte EBIT-Marge auf Konzernebene stabil bei 4,8 % blieb, weitete sich die Marge des alleinstehenden Geschäfts von Zalando (ohne die Akquisition von ABOUT YOU) auf 5,3 % aus.
„Wir haben die Umsetzung unserer Strategie beschleunigt, wichtige Innovationen im B2C- und B2B-Bereich vorangetrieben und 2025 ein starkes Ergebnis abgeliefert“, sagt Robert Gentz, Co-CEO von Zalando. „Unsere einzigartige Daten- und Infrastrukturplattform, die wir über 17 Jahre aufgebaut haben, verschafft uns heute einen massiven Vorteil. Wir haben die reichhaltigsten modespezifischen Daten in Europa aus Milliarden von Interaktionen mit Kund*innen und unvergleichlichen Markenbeziehungen, sowie das führende Logistiknetzwerk des Kontinents. Durch gezielte KI-Innovationen können wir unseren Kunden und Partnern Erlebnisse und Angebote liefern, die bis vor Kurzem noch undenkbar waren. Gleichzeitig steigern wir die Effizienz unserer eigenen Abläufe.“
KI als Wachstumsturbo
Im Jahr 2025 trieb Zalando die Effizienz und Produktivität im gesamten Unternehmen durch den Einsatz von KI voran. Im Marketing skalierte das Unternehmen seine KI-generierten Produktinhalte innerhalb eines Jahres von fast Null auf 90 %. Dies reduzierte die Erstellungszeit für Kampagnen von sechs Wochen auf wenige Tage und steigerte die Anzahl der erstellten Inhalte um 70 %. In der Logistik lösten fortschrittliche KI-Modelle komplexe Herausforderungen bei der Optimierung der Lieferkette und verbesserten die Präzision der Lieferversprechen an Kund*innen in Echtzeit um 22 Prozentpunkte. Darüber hinaus steigerte Zalando die Programmier-Produktivität seines Teams aus rund 3.000 Tech-Spezialist*innen erheblich, indem es dieses mit den neuesten KI-Programmierwerkzeugen ausstattete. Selbst in einem komplexen operativen Umfeld verzeichnet das Unternehmen hier einen Zuwachs von über 20 % bei Code-Änderungen.
2026 wird Zalando seinen Daten- und Infrastrukturvorteil weiter nutzen, um die schwierigsten Herausforderungen der Modebranche zu lösen. Dazu gehört eine umfassende Personalisierung, um Kund*innen nahtlos mit genau den Produkten und Lifestyle-Inhalten zu verbinden, die sie lieben, und ihnen dabei zu helfen, auf Anhieb die richtige Größe und Passform zu finden. Die verbesserte Personalisierung mit Hilfe eigener Zalando-Daten hat bereits zu einem Anstieg der Artikel im Warenkorb um 13 % geführt. Gleichzeitig hilft die KI für Größenempfehlungen, die auf den realen Körpermaßen von über einer Million Kund*innen basiert, Käufer*innen dabei, direkt die passende Größe zu finden. Dadurch werden größenbedingte Retouren um mehr als 8 % vermieden.
Zalando erschließt zudem eine neue, dialogorientierte Art des Einkaufens, indem der Zalando Assistant zu einem echten persönlichen Lifestyle-Begleiter weiterentwickelt wird. Die Zahl der Nutzer*innen stieg auf sechs Millionen – das Vierfache im Vergleich zum Vorjahr –, da über den Assistant nun direkt eingekauft werden kann und er zudem einzigartige Stilpräferenzen lernt. Um die Vision von echten Lifestyle-Agenten zu beschleunigen, ist Zalando eine Partnerschaft mit Qutwo eingegangen, einer der ambitioniertesten KI-Spezialisten Europas.
Auch über die eigene Plattform hinaus treibt Zalando den agentic commerce voran – einen Zukunftsmarkt, der bis 2030 voraussichtlich einen Anteil von 15 % am Online-Einzelhandel erreichen wird. Als einer von nur zwei europäischen Startpartnern für Googles Universal Commerce Protocol baut Zalando das Fundament für die Entdeckung und den Kauf von Mode- und Lifestyle-Produkten direkt über KI-Chatbots wie Gemini. Da Zalando von Conversational-AI-Systemen schon heute bevorzugt als Modeplattform empfohlen wird, sichert sich das Unternehmen durch diese frühe Integration den Zugang zu neuen Zielgruppen.
B2C-Wachstum durch Multi-App-Strategie für Mode und Lifestyle
Im B2C-Bereich erreichte die Gruppe im Jahr 2025 mit ihren hochwirksamen Multi-App-Ansatz einen Rekordwert von 62 Millionen aktiven Kund*innen. Das App-Portfolio – bestehend aus der markenorientierten Zalando-App, der trendfokussierten ABOUT YOU App und der dealorientierten Lounge by Zalando App – spricht unterschiedliche Bedürfnisse von Kund*innen an. Das Zusammenspiel der Apps maximiert die Kundenreichweite, erhöht die Interaktionsrate und sichert einen größeren Anteil an den Lifestyle-Ausgaben der Kund*innen.
Zalando hat zudem die Kundenbindung 2025 deutlich gestärkt. Das weiterentwickelte Bonusprogramm Zalando Plus ist mittlerweile in 17 Märkten verfügbar und hat 16,8 Millionen Mitglieder. Diese Mitglieder generierten im vierten Quartal fast die Hälfte des gesamten GMV. Parallel dazu etabliert sich der neue, KI-gestützte Discovery-Feed mit wöchentlich neun Millionen Nutzer*innen als täglicher Lifestyle-Begleiter. Dieses gesteigerte Engagement ist auf Investitionen in Zalandos Self-Service-Plattform, ein effizienteres Management von Kampagnen und Daten sowie den Einsatz von KI zur Optimierung der Werbeleistung zurückzuführen. Das half dabei, in 2025 ein Wachstum von 42 % im hochprofitablen Retail-Media-Geschäft von Zalando zu erreichen.
Zudem steigt der Anteil von Zalando an den Lifestyle-Ausgaben von Verbraucher*innen weiter an. Lifestyle Kategorien wie Sport, Beauty, Kids & Family sowie Designer verzeichneten ein Wachstum von 13 %. Besonders im Bereich Sport stärkte Zalando seine Position durch strategische Initiativen wie die fünfjährige Partnerschaft mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und die Unterstützung großer europäischer Marathon-Events als Kooperationspartner.
Ausbau des B2B-Betriebssystems und Markteintritt in den USA mit Levi's®
Im B2B-Segment baut Zalando sein Betriebssystem für den Mode- und Lifestyle-E-Commerce weiter aus. Durch die Reduzierung von Komplexität im grenzüberschreitenden Handel erschließt das Unternehmen Marken und Händlern neue digitale Wachstumschancen. 2025 stieg der B2B-Umsatz um 14,6% auf 1,1 Milliarden Euro, während sich das bereinigte EBIT mehr als verdoppelte. Zalandos modulare Betriebssystem – bestehend aus ZEOS (intelligente Logistik), SCAYLE (Software für Onlineshops und Marktplätze) und Tradebyte (Marktplatz-Integration) – bedient mittlerweile über 1.200 Händler und unterstützt ein GMV von rund 11 Milliarden Euro.
Ein wichtiger Meilenstein im B2B Segment ist die heute bekannt gegebene globale Partnerschaft zwischen SCAYLE und Levi's®. Als eines der größten Markenunternehmen für Bekleidung und weltweiter Marktführer bei Jeans setzt Levi’s künftig auf SCAYLE als globale E-Commerce-Plattform für levi.com. Damit gewinnt SCAYLE ein wegweisendes Referenzprojekt in den USA, dem weltweit größten Software-as-a-Service-Markt. Parallel dazu unterstrich in 2025 die Partnerschaft mit dem britischen Einzelhändler NEXT die Stärke der ZEOS-Logistik: NEXT konnte seine internationalen Online-Umsätze um 33 % steigern und gleichzeitig die Logistikkosten um 6,5 % senken.
Weiteres profitables Wachstum und Kapitalrückführung an die Aktionär*innen
Für das Geschäftsjahr 2026 erwartet die Zalando Gruppe ein GMV- und Umsatzwachstum zwischen 12 % und 17 % auf ausgewiesener Basis. Das bereinigte EBIT soll auf 660 bis 740 Millionen Euro steigen.* Dieser Ausblick spiegelt operative Fortschritte sowie die beschleunigte Realisierung von Synergien aus der ABOUT YOU-Transaktion wider: Das Ziel von 100 Millionen Euro an Synergien pro Jahr wird nun bereits 2028 erreicht, ein volles Jahr früher als geplant.
Zalando bestätigt zudem seine mittelfristigen Ziele für 2028. Die Gruppe strebt eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (CAGR) von 8 % bis 13 % für GMV und Umsatz sowie eine bereinigte EBIT-Marge von 6 % bis 8 % an. Ein starker Free Cashflow bildet dabei das finanzielle Rückgrat, um den Kurs des profitablen Wachstums im Jahr 2026 fortzusetzen.
Aufgrund der starken Geschäftsentwicklung, der robusten Unternehmenskennzahlen, der soliden Bilanz und der starken Cashflow-Generierung des Unternehmens sowie des Vertrauens des Managements in die zukünftige Entwicklung, kündigte Zalando heute ein Aktienrückkaufprogramm von bis zu 300 Millionen Euro an (ca. 5 % der ausstehenden Aktien). Der Rückkauf wird aus der starken Cash-Position des Unternehmens finanziert; Zalando beabsichtigt, die zurückgekauften Aktien einzuziehen. Das Unternehmen wird zudem weiterhin zwischen 240 und 300 Millionen Euro in seine Technologieplattform und Infrastruktur investieren, um einen größeren Anteil am europäischen Modemarkt zu gewinnen.
„Unsere Ergebnisse für 2025 belegen unsere Umsetzungsstärke: Wir haben profitables Wachstum versprochen und am oberen Ende unserer Prognose geliefert“, sagte Anna Dimitrova, CFO von Zalando. „Diese Disziplin werden wir 2026 fortsetzen. Wir sind in der Lage, unser Wachstum zu finanzieren und gleichzeitig Kapital an unsere Aktionäre zurückzugeben. Dies unterstreicht unser Vertrauen in die künftige Ertragskraft von Zalando sowie unseren disziplinierten Ansatz bei der Kapitalallokation.”
Die Ergebnispräsentation und der Geschäftsbericht 2025 sind auf der Zalando Investor Relations Website verfügbar. Zalando wird die Ergebnisse für das erste Quartal 2026 am 6. Mai 2026 veröffentlichen.
*Unsere Prognose lässt mögliche Auswirkungen eines länger andauernden Konflikts im Nahen Osten unberücksichtigt. Etwaige künftige Auswirkungen lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich einschätzen.
(Ende)
Zalando Konzern
| Wesentliche Kennzahlen* |
|
|
| in Mio. EUR |
FY/25** |
FY/24 |
| GMV Konzern |
17.560,2 |
15.311,3 |
| % Wachstum |
14,7 % |
4,6 % |
| Umsatz Konzern |
12.346,1 |
10.572,5 |
| % Wachstum |
16,8 % |
4,2 % |
| B2C Umsatz |
11.278,7 |
9.657,7 |
| B2B Umsatz |
1.091,3 |
952,6 |
| Überleitung Umsatz |
-23,9 |
-37,8 |
| Bereinigtes EBIT Konzern |
590,7 |
511,1 |
| Bereinigte EBIT-Marge Konzern |
4,8 % |
4,8 % |
| B2C Bereinigtes EBIT |
536,0 |
488,7 |
| B2B Bereinigtes EBIT |
53,9 |
22,8 |
| Überleitung Bereinigtes EBIT |
0,7 |
-0,4 |
| Nettoumlaufvermögen |
-676,0 |
-269,3 |
| Investitionsaufwand (Capex) |
-222,5 |
-206,9 |
| Nettogewinn /-verlust |
212,7 |
251,1 |
| Wichtige Leistungsindikatoren* |
|
|
| |
FY/25*** |
FY/24 |
| Aktive Kund*innen (in Mio.) (letzte 12 Monate) |
62,0 |
51,8 |
| Anzahl Bestellungen (in Mio.) |
278,6 |
251,0 |
| Durchschn. Anzahl Bestellungen / aktiver Kundin bzw. aktivem Kunden (letzte 12 Monate) |
4,8 |
4,8 |
| Durchschn. Warenkorbgröße (EUR) (letzte 12 Monate) |
62,8 |
61,0 |
* Definitionen finden sich im Geschäftsbericht 2025
** Beinhaltet die ABOUT YOU Ergebnisse ab dem Vollzug der Übernahme am 11. Juli 2025
*** Die auf den letzten 12 Monaten basierenden KPIs werden auf Grundlage der letzten 12 Monate einschließlich ABOUT YOU für das gesamte Jahr berechnet, während alle anderen KPIs ABOUT YOU ab dem 11. Juli 2025 berücksichtigen.
Über Zalando
Zalando wurde 2008 in Berlin gegründet und ist die führende europäische Technologieplattform für Mode und Lifestyle. Wir verbinden 62 Millionen aktive Kund*innen mit mehr als 7.000 Marken in 29 Märkten. Unser Geschäft basiert auf einer einzigartigen, KI-gestützten Daten- und Infrastrukturplattform. Für unsere Kund*innen bietet unser Multi-App-Ansatz – bestehend aus Zalando, ABOUT YOU und Lounge by Zalando – ein inspirierendes, hochgradig personalisiertes Einkaufserlebnis. Für unsere Partner bauen wir das Betriebssystem für den E-Commerce. Über ZEOS, Tradebyte und SCAYLE öffnen wir unsere Logistik-, Software- und Servicekapazitäten für Marken und Einzelhändler*innen zur nahtlosen, grenzüberschreitenden Skalierung ihres Geschäfts.
Weitere Informationen finden Sie unter: corporate.zalando.com/de
Kontakt
Medienanfragen
Sarah Syed
Wirtschafts- und Finanzkommunikation
presse@zalando.de
Investorenanfragen
Patrick Kofler
Investor Relations
investor.relations@zalando.de
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Zalando SE |
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10243 Berlin |
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Deutschland |
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2290012 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2290012 12.03.2026 CET/CEST
| DE000ZAL1111 |
| 12.03.2026 | Siltronic AG | Siltronic AG: Robuste Geschäftsentwicklung 2025 zeigt Widerstandskraft trotz herausfordernder Rahmenbedingungen
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Siltronic AG
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis
Siltronic AG: Robuste Geschäftsentwicklung 2025 zeigt Widerstandskraft trotz herausfordernder Rahmenbedingungen
12.03.2026 / 07:00 CET/CEST
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Siltronic AG
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81677 München www.siltronic.com
Siltronic AG: Robuste Geschäftsentwicklung 2025 zeigt Widerstandskraft trotz herausfordernder Rahmenbedingungen
- Umsatz bei EUR 1.346,7 Mio. (2024: EUR 1.412,8 Mio.)
- EBITDA bei EUR 316,9 Mio., EBITDA-Marge von 23,5 Prozent (2024: EUR 363,8 Mio., 25,8 Prozent)
- Prognose 2026:
- Belastungen durch ungünstige Wechselkurse, rückläufiges 200 mm‑Volumen, anhaltenden Preisdruck außerhalb der Langfristverträge sowie SD‑Schließung[1]
- Umsatz bei einem erwarteten Wechselkurs von EUR/USD 1,18 im mittleren einstelligen Prozentbereich unter Vorjahr, ohne FX- und SD-Effekte auf Vorjahresniveau
- EBITDA-Marge zwischen 20 bis 24 Prozent
- Investitionen deutlich reduziert auf EUR 180 bis 220 Mio.
München, Deutschland, 12. März 2026 – Die Siltronic AG (SDAX/TecDAX: WAF) bestätigt heute die Anfang Februar vorgelegten vorläufigen Zahlen für das abgelaufene Geschäftsjahr. So erzielte das Unternehmen einen Umsatz von EUR 1.346,7 Mio. (2024: EUR 1.412,8 Mio.). Das EBITDA betrug EUR 316,9 Mio. (2024: EUR 363,8 Mio.), was einer Marge von 23,5 Prozent (2024: 25,8 Prozent) entspricht. Die Kennzahlen liegen innerhalb der kommunizierten Erwartung.
Die verkaufte Waferfläche entwickelte sich 2025 aufgrund der anziehenden Dynamik in den Endmärkten positiv und lag über dem Vorjahresniveau. Belastend wirkten insbesondere die Abwertung des US‑Dollars im Jahresverlauf, Preiseffekte außerhalb bestehender Langfristverträge sowie weiterhin erhöhte Lagerbestände, insbesondere bei Kunden im Bereich der 200 mm‑Produkte. Die Schließung der SD-Linie im Laufe des Jahres 2025 trug zudem rund ein Drittel zur negativen Umsatzabweichung gegenüber dem Vorjahr bei. Bereinigt um Wechselkurseffekte und die SD‑Schließunglag der Umsatz auf Vorjahresniveau.
„Unsere konsequent umgesetzten Kosten- und Cash-Maßnahmen waren entscheidend dafür, dass wir unsere Ziele erreicht haben. Während KI‑getriebene Endmärkte zusätzliche Nachfrage brachten, wirkten hohe Bestände im Power-Bereich und ein schwacher US‑Dollar dämpfend. Die strukturellen Trends der Halbleiterindustrie sind jedoch unverändert: Megatrends wie Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Elektromobilität führen zu einem starken Kapazitätsausbau in der gesamten Branche. Davon werden wir langfristig profitieren und richten unser Handeln konsequent darauf aus,“ sagt Dr. Michael Heckmeier, CEO der Siltronic AG.
Geschäftsentwicklung 2025 – Robuste Ergebnisse trotz zahlreicher Belastungen
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2025 |
2024 |
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Q4 2025 |
Q3 2025 |
Q4 2024 |
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| Umsatzerlöse |
EUR Mio. |
|
1.346,7 |
1.412,8 |
|
371,6 |
300,3 |
360,6 |
|
|
| Herstellungskosten |
EUR Mio. |
|
–1.235,5 |
–1.137,4 |
|
–371,9 |
–303,9 |
–295,1 |
|
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| Bruttoergebnis |
EUR Mio. |
|
111,2 |
275,4 |
|
–0,3 |
–3,6 |
65,5 |
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| Bruttomarge |
in % |
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8,3 |
19,5 |
|
–0,1 |
–1,2 |
18,2 |
|
|
| EBITDA |
EUR Mio. |
|
316,9 |
363,8 |
|
86,4 |
65,7 |
93,0 |
|
|
| EBITDA-Marge |
in % |
|
23,5 |
25,8 |
|
23,3 |
21,9 |
25,8 |
|
|
| Abschreibungen abzgl. Zuschreibungen |
EUR Mio. |
|
–343,3 |
–238,5 |
|
–120,0 |
–97,1 |
–65,6 |
|
|
| EBIT |
EUR Mio. |
|
–26,4 |
125,2 |
|
–33,6 |
–31,4 |
27,4 |
|
|
| EBIT-Marge |
in % |
|
–2,0 |
8,9 |
|
–9,0 |
–10,5 |
7,6 |
|
|
| Finanzergebnis |
EUR Mio. |
|
–38,2 |
–24,9 |
|
–10,8 |
–10,7 |
–8,5 |
|
|
| Ergebnis vor Ertragsteuern |
EUR Mio. |
|
–64,6 |
100,3 |
|
–44,4 |
–42,1 |
18,9 |
|
|
| Aufwand für Ertragsteuern |
EUR Mio. |
|
–13,3 |
–33,1 |
|
–8,4 |
–1,9 |
–20,6 |
|
|
| Steuerquote |
in % |
|
–21 |
33 |
|
–19 |
–5 |
109 |
|
|
| Periodenergebnis |
EUR Mio. |
|
–77,9 |
67,2 |
|
–52,8 |
–43,9 |
–1,6 |
|
|
| Ergebnis je Aktie |
In EUR |
|
–2,31 |
2,10 |
|
–1,48 |
–1,29 |
–0,08 |
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Der Umsatz der Siltronic AG lag 2025 mit EUR 1.346,7 Mio. um 4,7 Prozent unter dem Vorjahr (EUR 1.412,8 Mio.). Vor allem die unvorteilhafte Wechselkursentwicklung des US-Dollars, Preiseffekte außerhalb bestehender Langfristverträge, Produktmixeffekte sowie die Schließung der SD-Linie führten zu einem merklichen Rückgang. Die volumenbedingte Umsatzsteigerung konnte die vorgenannten negativen Einflüsse nicht kompensieren.
Die Herstellungskosten haben sich um EUR 98,1 Mio. auf EUR 1.235,5 Mio. erhöht. Dies ist in erster Linie auf das erhöhte Wafervolumen und den Anstieg der Abschreibungen (2025: EUR 343,3 Mio., 2024: EUR 238,5 Mio.), insbesondere durch den Start der Abschreibungen für wesentliche Teile unserer neuen Fabrik in Singapur ab August 2025, zurückzuführen. Reduzierend wirkten auf die Herstellungskosten unter anderem eine verbesserte Fixkostenverdünnung sowie positive Effekte aus Kostensenkungsmaßnahmen. Die Bruttomarge verringerte sich von 19,5 Prozent im Vorjahr auf 8,3 Prozent im Jahr 2025.
Um Risiken aus Wechselkursentwicklungen abzuschwächen, führt Siltronic Maßnahmen zur Währungssicherung durch. Im Jahr 2025 ergab sich per Saldo ein Ertrag aus Wechselkurseffekten von EUR 0,3 Mio., im Vorjahr entstand ein Aufwand von EUR 0,3 Mio.
Somit lag das EBITDA mit EUR 316,9 Mio. um 12,9 Prozent unter dem Vorjahr (EUR 363,8 Mio.). Die EBITDA-Marge erreichte solide 23,5 Prozent (2024: 25,8 Prozent).
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) hat sich mit EUR -26,4 Mio. gegenüber dem Vorjahr (EUR 125,2 Mio.) deutlich reduziert. Der Rückgang ist bedingt durch das niedrigere EBITDA und höhere planmäßige Abschreibungen. Die EBIT-Marge sank von 8,9 Prozent im Vorjahr auf -2 Prozent im Jahr 2025.
Das Finanzergebnis hat sich im Jahresvergleich auf EUR -38,2 Mio. (2024: EUR -24,9 Mio.) reduziert. Vor allem die Kreditaufnahme zur Unterstützung der Finanzierung der Investitionen hatte zu einem merklichen Anstieg des Zinsaufwands geführt.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrugen die Ertragsteuern EUR 13,3 Mio. (2024: EUR 33,1 Mio.). Die Steuerquote des Konzerns lag im Berichtsjahr bei -21 Prozent (2024: 33 Prozent), was im Wesentlichen auf einen Sondereffekt aus der Wertberichtung von aktiven latenten Steuern zurückzuführen ist. Das Periodenergebnis ist von EUR 67,2 Mio. im Vorjahr auf EUR -77,9 Mio. gesunken. Auf die Aktionäre der Siltronic AG entfallen hiervon EUR -69,2 Mio. (2024: EUR 63,0 Mio.). Das Ergebnis je Aktie lag bei EUR -2,31 nach EUR 2,10 im Vorjahr.
Free- und Netto-Cashflow aufgrund hoher Investitionen erwartungsgemäß negativ
| EUR Mio. |
|
2025 |
2024 |
Veränderung |
| Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit |
|
230,1 |
344,5 |
–114,4 |
| Ein-/Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen |
|
–341,3 |
–667,5 |
326,2 |
| Free-Cashflow |
|
–111,2 |
–323,0 |
211,8 |
| |
|
|
|
|
| Zahlungswirksame Veränderung der erhaltenen Anzahlungen |
|
25,9 |
26,0 |
–0,1 |
| Netto-Cashflow |
|
–85,3 |
–297,0 |
211,7 |
Im Geschäftsjahr 2025 hat Siltronic EUR 369,1 Mio. (2024: EUR 523,4 Mio.) in Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen investiert. Der Fokus lag hierbei weiterhin auf der neuen Fabrik in Singapur.
Der Netto-Cashflow war wie erwartet aufgrund der hohen Investitionen im Jahr 2025 mit EUR -85,3 Mio. deutlich negativ, hat sich jedoch aufgrund des rückläufigen Investitionsniveaus gegenüber dem Vorjahreswert von EUR -297 Mio. signifikant verbessert.
Solide Bilanzstruktur mit Eigenkapitalquote von 43 Prozent
| Bilanz |
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|
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| EUR Mio. |
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31.12.2025 |
31.12.2024 |
| Bilanzsumme |
|
|
4.760,9 |
5.084,4 |
| Eigenkapital |
|
|
2.028,3 |
2.215,2 |
| Eigenkapitalquote |
% |
|
42,6 |
43,6 |
| Nettofinanzverschuldung |
|
|
836,5 |
733,5 |
Zum 31.12.2025 reduzierte sich die Bilanzsumme von EUR 5.084,4 Mio. auf EUR 4.760,9 Mio. Im Vergleich zum Jahresende 2024 ist dies vor allem auf einen Rückgang der langfristigen
Vermögenswerte aufgrund des Wechselkurses des Singapur-Dollars zum Euro zurückzuführen. Die Eigenkapitalquote lag mit 42,6 Prozent (2024: 43,6 Prozent) weiterhin auf einem soliden Niveau. Die Nettofinanzverschuldung ist auf EUR 836,5 Mio. (2024: EUR 733,5 Mio.) gestiegen.
Aufgrund des negativen Geschäftsergebnisses und entsprechend der Dividendenpolitik ist für das Geschäftsjahr 2025 keine Auszahlung einer Dividende vorgesehen.
Ausblick 2026: Anspruchsvolles Marktumfeld geprägt von Wechselkurseffekten, Preisdruck und hohen Lagerbeständen im 200 mm-Bereich
Die zunehmende Bedeutung von KI verschiebt die Nachfrage spürbar in Richtung 300 mm‑Wafer. Kapazitätsengpässe bei vielen Kunden dämpfen jedoch das Wachstum in anderen Endmärkten wie Smartphones und PCs, was insgesamt die Nachfrageentwicklung verzögert.
Insgesamt rechnet der Vorstand für 2026 mit einem anspruchsvollen Marktumfeld, da sich vor allem Wechselkurseffekte sowie anhaltender Preisdruck außerhalb bestehender Langfristverträge negativ auswirken werden. Aufgrund hoher Lagerbestände bei Kunden aus dem Power-Bereich erwartet der Vorstand bei den 200 mm-Produkten eine rückläufige Geschäftsentwicklung. Zusätzlich schlägt die Schließung der SD‑Linie erstmals über das gesamte Geschäftsjahr hinweg zu Buche.
Vor diesem Hintergrund geht der Vorstand – auf Basis eines unterstellten Wechselkurses von EUR/USD 1,18 (2025: EUR/USD 1,13) – von einem Umsatz im mittleren einstelligen Prozentbereich unter dem Vorjahresniveau (2025: EUR 1.346,7 Mio.) aus und erwartet einen verhaltenen Jahresauftakt mit unterdurchschnittlichen Umsatz- und EBITDA-Margenanteilen. Auf vergleichbarer Basis, d.h. um Wechselkurseffekte und den SD‑Schließungseffekt bereinigt, läge der Umsatz im Jahr 2026 in etwa auf dem Vorjahresniveau.
Die EBITDA-Marge wird in einem Korridor von 20 bis 24 Prozent erwartet (2025: 23,5 Prozent).
Wie bereits kommuniziert, werden die planmäßigen Abschreibungen im Jahr 2026 aufgrund der Investitionen im 300 mm-Bereich signifikant ansteigen. Der Vorstand rechnet mit einer Bandbreite zwischen EUR 490 Mio. und EUR 520 Mio. In der Folge wird das Betriebsergebnis (EBIT) deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (2025: EUR -26 Mio.) liegen.
Die Investitionen werden erneut substanziell reduziert und zwischen EUR 180 Mio. und EUR 220 Mio. erwartet (2025: EUR 369 Mio.). Da die Auszahlungen für Investitionen dieses Niveau spürbar überschreiten werden, wird der Netto-Cashflow voraussichtlich in der Größenordnung des Vorjahres liegen (2025: EUR -85 Mio.).
[1] Beendigung der Fertigung von epitaxierten und polierten Wafern mit einem Durchmesser von bis zu 150 mm in Burghausen
Telefonkonferenz für Analysten und Investoren:
Der Vorstand der Siltronic AG wird am 12. März 2026 um 10.00 Uhr (MEZ) eine Telefonkonferenz mit Analysten und Investoren (nur in englischer Sprache) durchführen. Diese wird über das Internet übertragen. Der Audio-Webcast wird live und als on-demand Version auf der Webseite von Siltronic verfügbar sein.
Die aktuelle Investorenpräsentation (nur in englischer Sprache), der Geschäftsbericht 2025 und die Pressemitteilung sind ebenfalls auf der Siltronic-Webseite veröffentlicht.
Nächste Termine:
29. April 2026 Quartalsmitteilung zum 1. Quartal 2026
8. Mai 2026 Ordentliche Hauptversammlung
30. Juli 2026 Zwischenbericht zum 2. Quartal 2026
29. Oktober 2026 Quartalsmitteilung zum 3. Quartal 2026
Kontakt:
Stephanie Malgara
Senior Manager Investor Relations
Telefon: +49 89 8564 3216
E-Mail: investor.relations@siltronic.com
Unternehmensprofil:
Als einer der weltweit führenden Anbieter von Hightech-Waferlösungen ist Siltronic global ausgerichtet und unterhält Produktionsstätten in Asien, Europa und den USA. Wafer sind die Grundlage der Halbleiterindustrie und die Basis für Chips in allen Anwendungsbereichen des digitalen Lebens – von Servern und Computern über Smartphones bis hin zu Elektroautos und Windkraftanlagen. International und kundennah setzt das Unternehmen konsequent auf Qualität, Technologie, Innovationskraft und operative Exzellenz. Die Siltronic AG beschäftigt rund 4.300 Mitarbeiter weltweit und ist seit 2015 im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet. Die Aktien der Siltronic AG sind in den beiden Börsenindices SDAX und TecDAX vertreten.
Wichtiger Hinweis Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf Annahmen und Schätzungen des Vorstands der Siltronic AG basieren. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie "erwarten", "wollen", "antizipieren", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "anstreben", "einschätzen", und "werden" oder an ähnlichen Begriffen. Obwohl wir davon ausgehen, dass die Erwartungen in diesen zukunftsgerichteten Aussagen realistisch sind, können wir nicht garantieren, dass sie sich als richtig erweisen. Die Annahmen können Risiken und Unsicherheiten enthalten, welche dazu führen können, dass die tatsächlichen Zahlen beträchtlich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Zu den Faktoren, welche solche Abweichungen verursachen können, zählen unter anderem Veränderungen im gesamtwirtschaftlichen und im geschäftlichen Umfeld, Veränderungen bei Währungskursen und Zinssätzen, die Einführung von Produkten, die im Wettbewerb zu den eigenen Produkten stehen, Akzeptanzprobleme bei neuen Produkten oder Dienstleistungen sowie Veränderungen in der Unternehmensstrategie. Siltronic beabsichtigt nicht, die zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren und übernimmt keine Verantwortung für eine solche Aktualisierung.
Diese Pressemitteilung enthält, in einschlägigen Rechnungslegungsrahmen nicht genau bestimmte, ergänzende Finanzkennzahlen, die sogenannte alternative Leistungskennzahlen sind oder sein können. Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Siltronic sollten diese ergänzenden Finanzkennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit einschlägigen Rechnungslegungsrahmen ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden. Andere Unternehmen, die alternative Leistungskennzahlen mit einer ähnlichen Bezeichnung darstellen oder berichten, können diese anders berechnen. Erläuterungen zu verwendeten Finanzkennzahlen finden sich im Geschäftsbericht der Siltronic AG.
Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in dieser Pressemitteilung und in anderen Berichten nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
12.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
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| Unternehmen: |
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| ISIN: |
DE000WAF3001 |
| WKN: |
WAF300 |
| Indizes: |
SDAX, TecDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2289864 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2289864 12.03.2026 CET/CEST
| DE000WAF3001 |
| 12.03.2026 | Geberit AG | Sehr gutes Geschäftsjahr 2025
 Ein wiederum anspruchsvolles Geschäftsjahr liegt hinter der Geberit Gruppe. Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen in der Bauindustrie in Europa konnten Umsatz und Verkaufsvolumina deutlich gesteigert werden. Sehr erfreulich in diesem Zusammenhang war die Entwicklung von neu eingeführten Produkten und das breit in den Märkten abgestützte Wachstum. Die operativen Margen lagen nur leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Ohne die einmalige Belastung infolge einer Werksschliessung wären die operativen Margen unter anderem dank Effizienzgewinnen gestiegen. Gleichzeitig wurde weiter in die Innovationspipeline investiert und alle wichtigen grösseren Investitionsprojekte wurden wie geplant umgesetzt. Damit gelang es, die Marktposition als führender Anbieter von Sanitärprodukten weiter auszubauen und zu stärken. Der Nettoumsatz nahm um 2,5% auf CHF 3’163 Mio. zu. Bereinigt um negative Währungseffekte in Höhe von CHF 72 Mio. betrug der Anstieg 4,8%. Insgesamt wurde ein operativer Cashflow (EBITDA) von CHF 931 Mio. erwirtschaftet, ein Anstieg von 2,0%; währungsbereinigt konnte ein Anstieg von 5,3% erzielt werden. Als Folge der vorerwähnten Einmalbelastung lag die EBITDA-Marge mit 29,4% leicht unter dem Vorjahresniveau von 29,6%. Das Nettoergebnis erreichte mit CHF 598 Mio. das Vorjahresniveau (+0,1%), was einer Nettoumsatzrendite von 18,9% entspricht. Unter Ausschluss der Einmalkosten hätte das Nettoergebnis CHF 617 Mio. bei einer Nettoumsatzrendite von 19,5% betragen. Beim Gewinn je Aktie führten die positiven Effekte des Aktienrückkauf-Programms zu einer im Vergleich zur Entwicklung beim Nettoergebnis positiveren Entwicklung von +0,5% auf CHF 18.15. Erfreulich entwickelte sich der Free Cashflow mit einer Zunahme von 7,4% auf CHF 659 Mio.
Lesen Sie mehr unter: www.geberit.com/medienmitteilung. Zusätzliche Informationen finden Sie unter www.geberit.com. Der vollständige Geschäftsbericht ist auf www.geberit.com/geschaeftsbericht verfügbar.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
| CH0030170408 |
| 12.03.2026 | Zalando SE | Zalando SE: Zalando startet Aktienrückkaufprogramm
|
Zalando SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkäufe
Zalando SE: Zalando startet Aktienrückkaufprogramm
12.03.2026 / 07:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Berlin, 12. März 2026 // Aufgrund der starken Geschäftsentwicklung, der robusten Unternehmenskennzahlen, der soliden Bilanz und der starken Cashflow-Generierung des Unternehmens sowie des Vertrauens des Managements in die zukünftige Entwicklung hat der Vorstand der Zalando SE heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Zalando SE ein neues Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Das Unternehmen wird ab heute, dem 12. März 2026, bis spätestens zum 14. Juli 2026 bis zu 20 Millionen eigene Aktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 300 Millionen Euro zurückkaufen. Das Aktienrückkaufprogramm wird zu dem Zweck durchgeführt, das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung der zurückgekauften Aktien herabzusetzen.
Das Aktienrückkaufprogramm wird auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Mai 2025 durchgeführt. Soweit die ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2026 eine neue Ermächtigung beschließt, welche die aktuelle Ermächtigung ersetzt, wird das Aktienrückkaufprogramm anschließend unter dieser neuen Ermächtigung fortgesetzt.
Der Rückkauf erfolgt über die Börse und multilaterale Handelssysteme im Einklang mit den Safe-Harbour-Anforderungen für Rückkaufprogramme gemäß der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (“Delegierte Verordnung”).
Die Aktienrückkäufe werden durch ein unabhängiges Kreditinstitut durchgeführt, das im genannten Zeitraum seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Delegierten Verordnung einzuhalten.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 der Delegierten Verordnung entsprechenden Weise bekanntgegeben und auf der Website der Gesellschaft unter https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/share-buy-back zur Verfügung gestellt.
Mitteilende Person: Dr. Martin Bredol, Senior Lead Corporate Law
Kontakt für Investoren und Analysten:
Patrick Kofler
Investor Relations investor.relations@zalando.de
+49 (0) 30 20968 1584
Pressekontakt:
Sarah Syed
Wirtschafts- und Finanzkommunikation presse@zalando.de
+49 (0) 176 317 65056
Ende der Insiderinformation
12.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
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| Unternehmen: |
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Valeska-Gert-Straße 5 |
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10243 Berlin |
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| E-Mail: |
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| Internet: |
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DE000ZAL1111 |
| WKN: |
ZAL111 |
| Indizes: |
DAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
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2289940 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2289940 12.03.2026 CET/CEST
| DE000ZAL1111 |
| 12.03.2026 | Swiss Re Ltd | Swiss Re veröffentlicht den Geschäftsbericht 2025 und die Einladung zur Generalversammlung 2026

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Artikel 53 KR
- Der Geschäftsbericht 2025 informiert über die Strategie der Swiss Re Gruppe sowie die Geschäftsentwicklung und Risikobeurteilung für das Jahr 2025
- Der Geschäftsbericht beinhaltet neu auch den Nachhaltigkeitsbericht
- Die Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2026 enthält die Anträge des Verwaltungsrats zur Abstimmung durch die Aktionärinnen und Aktionäre
- Swiss Re schlägt Jean-Jacques Henchoz zur Wahl in den Verwaltungsrat vor; Larry Zimpleman stellt sich nicht zur Wiederwahl
- Swiss Re beantragt eine Dividende von 8.00 USD je Aktie; dies entspricht einer Erhöhung um 9% gegenüber dem Vorjahr
Zürich, 12. März 2026 – Swiss Re hat heute den Geschäftsbericht 2025 und die Einladung zur anstehenden Generalversammlung am 10. April 2026 veröffentlicht.
Der Geschäftsbericht 2025 von Swiss Re enthält die vollständig geprüften Ergebnisse für das am 31. Dezember 2025 abgeschlossene Geschäftsjahr und bietet einen umfassenden Überblick über die Strategie, die Geschäftsentwicklung und die Risikobeurteilung der Gruppe. Er enthält ausserdem die geprüfte Konzern- und Jahresrechnung der Swiss Re AG sowie detaillierte Angaben zu Corporate Governance und Vergütung.
Der Geschäftsbericht umfasst neu auch den Nachhaltigkeitsbericht, womit die finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung in einer integrierten Publikation zusammengeführt werden. Der Nachhaltigkeitsbericht beschreibt die Nachhaltigkeitsentwicklung von Swiss Re im Jahr 2025, zeigt die Fortschritte bei der Umsetzung der strategischen Ambitionen und Ziele und enthält detaillierte klimabezogene Angaben – einschliesslich des Klimatransitionsplans – sowie Informationen zu sozialen und Governance-Themen.
Erhöhung der Dividende auf 8.00 USD je Aktie
Die Kapitalausstattung von Swiss Re ist weiterhin stark. Die Quote zum Schweizer Solvenztest (SST-Quote) der Gruppe lag per 1. Januar 2026 geschätzt bei 250%.1 Auf dieser Grundlage und in Anbetracht des starken Konzernergebnisses hat der Verwaltungsrat eine Dividende von 8.00 USD je Aktie beantragt, was einer Erhöhung um 9% gegenüber der im Jahr 2025 ausbezahlten Dividende entspricht. Zusätzlich hat Swiss Re ein Aktienrückkaufprogramm gestartet und wird im Jahr 2026 eigene Aktien im Wert von bis zu 1,5 Mrd. USD zurückkaufen, einschliesslich 500 Mio. USD als Teil des nachhaltigen jährlichen Aktienrückkaufprogramms.
Generalversammlung 2026 von Swiss Re
Die vom Verwaltungsrat veröffentlichte Einladung zur Generalversammlung 2026 umfasst unter anderem folgende Punkte:
- Antrag auf Genehmigung des Geschäftsberichts sowie der Jahresrechnung und der Konzernrechnung 2025.
- Antrag auf Konsultativabstimmung über den Nachhaltigkeitsbericht 2025.
- Antrag auf Ausschüttung einer ordentlichen Dividende von 8.00 USD je Aktie für das Geschäftsjahr 2025.
- Antrag auf Wahl und Wiederwahl in den Verwaltungsrat: Larry Zimpleman stellt sich an der Generalversammlung nicht zur Wiederwahl. Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl aller anderen bisherigen Mitglieder für die Amtsdauer von einem Jahr, einschliesslich Jacques de Vaucleroy als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrats. Zudem beantragt der Verwaltungsrat die Wahl von Jean-Jacques Henchoz als neues Mitglied des Verwaltungsrats.
- Antrag auf Wiederwahl der vier bisherigen Mitglieder des Vergütungsausschusses.
- Antrag auf Genehmigung der Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung und auf Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2025.
- Antrag auf Wechsel der Währung des Aktienkapitals der Swiss Re AG von Schweizer Franken auf US-Dollar zur Angleichung an die für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft wesentliche Währung, wodurch die Effizienz gesteigert und die operativen Kosten gesenkt werden.
- Antrag auf Erneuerung des Kapitalbands in US-Dollar, welche im Falle der Annahme des beantragten Wechsels der Währung des Aktienkapitals erforderlich ist.
Die diesjährige Generalversammlung findet am 10. April 2026 um 9.30 Uhr (MESZ) in THE HALL in Dübendorf statt. Die Einladung zur Generalversammlung 2026 von Swiss Re ist hier online verfügbar. Die Abstimmungsergebnisse werden kurz nach der Generalversammlung auf der Website von Swiss Re veröffentlicht.
Medienschaffende können die Generalversammlung als Live-Übertragung verfolgen oder sich vorab per Mail an Media_Relations@swissre.com anmelden und persönlich teilnehmen.
Der Geschäftsbericht 2025 ist hier auf der Website von Swiss Re verfügbar. Zusätzlich ist der Geschäftsbericht 2025 der Schweizerischen Rückversicherungs-Gesellschaft AG hier online verfügbar.
1 Geschätzte SST-Quote der Gruppe per 1. Januar 2026. Die SST-Quote wird regelmässig an die FINMA gemeldet und durch diese geprüft.
Finanzkalender
10. April 2026: 162. ordentliche Generalversammlung
7. Mai 2026: Ergebnisse des ersten Quartals 2026
6. August 2026: Ergebnisse des ersten Halbjahrs 2026
5. November 2026: Ergebnisse der ersten neun Monate 2026
Für weitere Fragen, bitte kontaktieren Sie Swiss Re Media Relations: + 41 (0)43 285 7171 oder Media_Relations@Swissre.com.
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Swiss Re
Die Swiss Re Gruppe ist einer der weltweit führenden Anbieter von Rückversicherung, Versicherung und anderen versicherungsbasierten Formen des Risikotransfers mit dem Ziel, die Welt widerstandsfähiger zu machen. Sie antizipiert und steuert Risiken – von Naturkatastrophen bis zum Klimawandel, von alternden Bevölkerungen bis zur Cyber-Kriminalität. Ziel der Swiss Re Gruppe ist es, der Gesellschaft zu helfen, erfolgreich zu sein und Fortschritte zu machen, indem sie für ihre Kunden neue Möglichkeiten und Lösungen entwickelt. Die Swiss Re Gruppe hat ihren Hauptsitz in Zürich, wo sie 1863 gegründet wurde, und ist über ein Netzwerk von rund 70 Geschäftsstellen weltweit tätig.
Hinweise zu Aussagen über zukünftige Entwicklungen
Gewisse hier enthaltene Aussagen und Abbildungen sind zukunftsgerichtet. Diese Aussagen (u. a. zu Vorhaben, Zielen und Trends) und Illustrationen nennen aktuelle Erwartungen bezüglich zukünftiger Entwicklungen auf der Basis bestimmter Annahmen und beinhalten auch Aussagen, die sich nicht direkt auf Tatsachen in der Gegenwart oder in der Vergangenheit beziehen. Weitere Informationen finden Sie hier: Legal Notice section of Swiss Re's website.
| CH0126881561 |
| 12.03.2026 | Swiss Life Holding AG | Swiss Life setzt Wachstum fort, steigert Betriebsgewinn und erhöht Dividende –
«Swiss Life 2027» gut auf Kurs
 Zürich, 12. März 2026
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
«Ich bin mit unserer operativen Leistung im Versicherungs- und im Fee-Geschäft im Jahr 2025 sehr zufrieden. Wir konnten das Geschäftsvolumen, den Betriebsgewinn und die Eigenkapitalrendite steigern», sagt Matthias Aellig, Group CEO von Swiss Life. «Es freut mich, dass wir unsere erfolgreiche Entwicklung fortsetzen und mit dem Unternehmensprogramm ‹Swiss Life 2027› gut auf Kurs sind. Ich möchte allen unseren Mitarbeitenden und Beraterinnen und Beratern für ihr grosses Engagement sowie unseren Kundinnen und Kunden für ihr anhaltendes Vertrauen und ihre Treue danken.»
Betriebsgewinn um 3% gesteigert
Swiss Life steigerte im Geschäftsjahr 2025 das Betriebsergebnis im Versicherungsgeschäft auf CHF 1,10 Milliarden, was in lokaler Währung einem Plus von 6% entspricht. Das Fee-Ergebnis kam auf CHF 858 Millionen zu stehen (2024: CHF 870 Millionen), wozu die eigenen Beraterkanäle sowie eigene und fremde Produkte einen starken Beitrag leisteten. Insgesamt konnte die Swiss Life-Gruppe den Betriebsgewinn in lokaler Währung um 3% auf CHF 1,83 Milliarden steigern. Trotz CHF 35 Millionen höherer Steueraufwendungen erreichte der Reingewinn mit CHF 1,26 Milliarden das Vorjahresniveau.
Die Prämieneinnahmen beliefen sich auf CHF 20,9 Milliarden, ein Anstieg von 3% in lokaler Währung, wobei sämtliche Versicherungssegmente zum Wachstum beitrugen. Swiss Life konnte das Fee-Geschäft weiter ausbauen und erzielte Fee-Erträge von insgesamt CHF 2,59 Milliarden. Das Wachstum von 5% in lokaler Währung ist auf die eigenen Beraterkanäle (+5%), eigene und fremde Produkte und Dienstleistungen (+5%) und Swiss Life Asset Managers (+2%) zurückzuführen.
Die Contractual Service Margin (CSM), die Bilanzgrösse, welche die künftigen Gewinnbeiträge aus dem bestehenden Versicherungsgeschäft umfasst, stieg um fast eine Milliarde auf CHF 15,3 Milliarden per Ende 2025 (31. Dezember 2024: CHF 14,4 Milliarden).
Die direkten Anlageerträge blieben stabil bei CHF 4,13 Milliarden, was einer direkten Anlagerendite von 2,9% entspricht (2024: 2,9%). Die Nettoanlageerträge beliefen sich auf CHF 3,79 Milliarden (2024: CHF 3,73 Milliarden) und die Nettoanlagerendite lag bei 2,7% (2024: 2,6%).
Wachstum in allen Divisionen
In der Schweiz konnte Swiss Life die Prämieneinnahmen um 3% auf CHF 10,2 Milliarden steigern (2024: CHF 9,91 Milliarden). Die im teilautonomen Geschäft verwalteten Vermögen betrugen per Ende 2025 CHF 8,38 Milliarden (31. Dezember 2024: CHF 7,78 Milliarden). Das Fee-Ergebnis lag stabil bei CHF 55 Millionen. Das Segmentergebnis stieg um 4% auf CHF 891 Millionen, dies aufgrund eines höheren Betriebsergebnisses im Versicherungsgeschäft. Der Cash-Transfer an die Holding kam auf CHF 0,65 Milliarden zu stehen und lag damit CHF 0,09 Milliarden unter dem Vorjahr, in dem ein Einmaleffekt von CHF 0,12 Milliarden enthalten war.
In Frankreich verzeichnete Swiss Life Prämieneinnahmen in der Höhe von EUR 8,09 Milliarden, ein Anstieg von 4%. Im Lebengeschäft stiegen die Prämien um 5%. Der Anteil anteilgebundener Lösungen lag mit 69% deutlich über dem Markt (39%). Die Fee-Erträge erhöhten sich um 10% auf EUR 593 Millionen. Das Fee-Ergebnis stieg um 7% auf EUR 195 Millionen. Das Segmentergebnis erhöhte sich um 8% auf EUR 361 Millionen, dies auch aufgrund eines höheren Betriebsergebnisses im Versicherungsgeschäft. Die Division erzielte einen Cash-Transfer an die Holding von EUR 191 Millionen, ein Plus von 3%.
Bei Swiss Life in Deutschland stiegen die Prämieneinnahmen um 2% auf EUR 1,54 Milliarden. Die Fee-Erträge erhöhten sich um 7% auf EUR 881 Millionen. Das Fee-Ergebnis stieg um 6% auf EUR 127 Millionen. Das Segmentergebnis wuchs um 6% auf EUR 205 Millionen. Der Cash-Transfer an die Holding belief sich auf EUR 106 Millionen, was einem Plus von 2% entspricht.
In der Markteinheit International konnten die Prämieneinnahmen um 6% auf EUR 1,83 Milliarden gesteigert werden. Die Fee-Erträge kamen auf EUR 379 Millionen zu stehen, ein Minus von 1%. Das Fee-Ergebnis stieg um 1% auf EUR 91 Millionen. Das Segmentergebnis erhöhte sich um 10% auf EUR 130 Millionen, dies hauptsächlich aufgrund eines höheren Betriebsergebnisses im Versicherungsgeschäft. Der Cash-Transfer an die Holding lag mit EUR 73 Millionen 9% über dem Vorjahr.
Swiss Life Asset Managers konnte 2025 die Nettoneugeldzuflüsse im TPAM-Geschäft aufgrund starker Zuflüsse in Wertschriften und Immobilien auf CHF 17,7 Milliarden fast verdoppeln (2024: CHF 9,5 Milliarden). Die im TPAM-Geschäft verwalteten Vermögen erhöhten sich per Ende 2025 auf CHF 146 Milliarden (31. Dezember 2024: CHF 125 Milliarden). Die Gesamterträge von Swiss Life Asset Managers beliefen sich auf CHF 1,15 Milliarden (2024: CHF 1,16 Milliarden). Das TPAM-Geschäft leistete dazu einen Beitrag von CHF 795 Millionen (2024: CHF 802 Millionen), wobei höhere wiederkehrende Erträge durch tiefere nicht wiederkehrende Erträge kompensiert wurden. Das Segmentergebnis ging um 7% auf CHF 414 Millionen zurück, da die nicht wiederkehrenden Erträge von TPAM unter dem sehr starken Vorjahresniveau lagen. Der Cash-Transfer an die Holding nahm im Vergleich zum Vorjahr um 3% auf CHF 250 Millionen zu, wobei das Vorjahr einen Einmaleffekt von CHF 20 Millionen enthielt.
«Swiss Life 2027» gut auf Kurs
Mit dem Jahresergebnis 2025 schliesst Swiss Life ein erfreuliches erstes Jahr im Unternehmensprogramm «Swiss Life 2027» ab. Swiss Life will bis 2027 das Fee-Ergebnis auf über CHF 1 Milliarde ausbauen (2025: CHF 858 Millionen) und in jedem Jahr des Programms eine Eigenkapitalrendite von 17 bis 19% erzielen (2025: 17,2%). Zudem will Swiss Life den kumulierten Cash-Transfer an die Holding in den drei Jahren des Programms auf CHF 3,6 bis 3,8 Milliarden steigern (2025: CHF 1,22 Milliarden). Ausserdem strebt Swiss Life in jedem der drei Jahre eine Dividendenausschüttungsquote von über 75% an (2025: 82%) und will die Dividende je Aktie erhöhen (Geschäftsjahr 2025: CHF 36.50, ein Plus von 4% gegenüber dem Vorjahr).
Per 31. Dezember 2025 geht die Swiss Life-Gruppe von einer SST-Quote von rund 210% aus (31. Dezember 2024: 201%). Damit liegt die Solvenzquote oberhalb der strategischen Ambition von 140 bis 190%. Das bis Ende Mai 2026 laufende Aktienrückkaufprogramm in der Höhe von CHF 750 Millionen verläuft nach Plan.
Anträge an die Generalversammlung
Der Verwaltungsrat wird den Aktionären anlässlich der Generalversammlung vom 7. Mai 2026 eine Dividende von CHF 36.50 je Aktie vorschlagen (Vorjahr: CHF 35.00). Die Dividendenausschüttung erfolgt am 13. Mai 2026.
Wie bereits kommuniziert, stellen sich die langjährigen Verwaltungsratsmitglieder Henry Peter und Adrienne Corboud Fumagalli an der Generalversammlung 2026 nicht zur Wiederwahl. Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung 2026 Luisa Delgado und Patrick Frost zur Wahl in den Verwaltungsrat vor. Alle übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats stellen sich zur Wiederwahl, Verwaltungsratspräsident Rolf Dörig für eine letzte Amtsperiode bis zur Generalversammlung 2027.
Telefonkonferenz für Analysten, Investoren und Medienschaffende
Heute um 9 Uhr (MEZ) findet für Finanzanalysten und Investoren eine Telefonkonferenz mit Matthias Aellig, Group CEO, und Marco Gerussi, Group CFO, in englischer Sprache statt. Zudem ist eine Teilnahme über einen Audio-Webcast möglich.
Einwahlnummer Europa: +41 (0) 58 310 50 00
Einwahlnummer UK: +44 (0) 207 107 06 13
Einwahlnummer USA: +1 (1) 631 570 56 13
Um 11 Uhr (MEZ) findet zudem für Medienschaffende eine virtuelle Medienkonferenz mit Matthias Aellig, Group CEO, und Marco Gerussi, Group CFO, in deutscher Sprache statt.
Sämtliche Unterlagen zum Abschluss finden Sie online unter www.swisslife.com.
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Kennzahlen per 31.12.2025
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Basis IFRS, ungeprüft
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2025
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2024
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Veränderung
(in Prozent)
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Veränderung
(in lokaler Währung)
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Total (Mio. CHF)
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1 827
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1 783
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+2%
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+3%
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1 256
|
1 261
|
0%
|
0%
|
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20 871
|
20 330
|
+3%
|
+3%
|
|
|
2 588
|
2 492
|
+4%
|
+5%
|
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|
858
|
870
|
-2%
|
-1%
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|
|
1 220
|
1 308
|
-7%
|
-
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Zu den Geschäftseinheiten
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Schweiz (Mio. CHF)
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10 214
|
9 911
|
+3%
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-
|
|
|
359
|
339
|
+6%
|
-
|
- Segmentergebnis;
davon Fee-Ergebnis
|
891
55
|
854
55
|
+4%
0%
|
-
-
|
|
|
651
|
741
|
-12%
|
-
|
|
Frankreich (Mio. EUR)
|
|
|
|
|
|
|
8 094
|
7 774
|
+4%
|
-
|
|
|
593
|
541
|
+10%
|
-
|
- Segmentergebnis;
davon Fee-Ergebnis
|
361
195
|
335
182
|
+8%
+7%
|
-
-
|
|
|
191
|
186
|
+3%
|
-
|
|
Deutschland (Mio. EUR)
|
|
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|
|
|
|
1 541
|
1 506
|
+2%
|
-
|
|
|
881
|
821
|
+7%
|
-
|
- Segmentergebnis;
davon Fee-Ergebnis
|
205
127
|
193
120
|
+6%
+6%
|
-
-
|
|
|
106
|
104
|
+2%
|
-
|
|
International (Mio. EUR)
|
|
|
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|
|
|
1 829
|
1 720
|
+6%
|
-
|
|
|
379
|
381
|
-1%
|
-
|
- Segmentergebnis;
davon Fee-Ergebnis
|
130
91
|
118
90
|
+10%
+1%
|
-
-
|
|
|
73
|
67
|
+9%
|
-
|
|
Asset Managers (Mio. CHF)
|
|
|
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- Gesamterträge3;
davon TPAM4
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1 148
795
|
1 158
802
|
-1%
-1%
|
-
-
|
|
|
17 742
|
9 453
|
+88%
|
-
|
|
|
145 707
|
124 688
|
+17%
|
-
|
- Segmentergebnis;
davon TPAM
|
414
229
|
446
254
|
-7%
-10%
|
-
-
|
|
|
250
|
242
|
+3%
|
-
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1 Total einschliesslich Intersegment-Eliminationen von CHF ‑106 Mio. im Geschäftsjahr 2025 und CHF ‑64 Mio. im Geschäftsjahr 2024
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2 Total einschliesslich Segment Other und Intersegment-Eliminationen von CHF ‑489 Mio. im Geschäftsjahr 2025 und CHF ‑466 Mio. im Geschäftsjahr 2024
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3 Kommissions- und übrige Nettoerträge (einschliesslich Nettoerträgen aus Immobilienprojektentwicklung)
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4 Anteil der gesamten nicht wiederkehrenden Erträge von TPAM von 27% im Geschäftsjahr 2025 und 32% im Geschäftsjahr 2024
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Swiss Life Gruppe
Die Swiss Life-Gruppe ist ein führender europäischer Anbieter von umfassenden Vorsorge- und Finanzlösungen. In den Kernmärkten Schweiz, Frankreich und Deutschland bietet Swiss Life über eigene Agenten sowie Vertriebspartner wie Makler und Banken ihren Privat- und Firmenkunden eine umfassende und individuelle Beratung sowie eine breite Auswahl an eigenen und Partnerprodukten an.
Die Beraterinnen und Berater von Swiss Life Select, Tecis, Horbach, Proventus und Chase de Vere vermitteln ihren Kundinnen und Kunden auch passende Produkte von Partnerunternehmen. Swiss Life Asset Managers öffnet institutionellen und privaten Anlegern den Zugang zu Anlage- und Vermögensverwaltungslösungen. Swiss Life unterstützt multinationale Unternehmen mit Personalvorsorgelösungen und vermögende Privatkunden mit strukturierten Vorsorgeprodukten.
Die Swiss Life Holding AG mit Sitz in Zürich geht auf die 1857 gegründete Schweizerische Rentenanstalt zurück. Die Aktie der Swiss Life Holding AG ist an der SIX Swiss Exchange kotiert (SLHN). Zur Swiss Life-Gruppe gehören auch verschiedene Tochtergesellschaften. Die Gruppe beschäftigt rund 11 000 Mitarbeitende und verfügt über ein Vertriebsnetz mit rund 17 000 Beraterinnen und Beratern.

Unternehmensfilm von Swiss Life
Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Diese Publikation enthält spezifische in die Zukunft gerichtete Aussagen, wie etwa Aussagen, die die Begriffe «glauben», «voraussetzen», «erwarten» oder ähnliche Begriffe enthalten. Solche in die Zukunft gerichtete Aussagen können naturgemäss mit bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und weiteren wichtigen Faktoren verbunden sein. Diese können dazu führen, dass die Ergebnisse, Entwicklungen und Erwartungen von Swiss Life deutlich von denjenigen abweichen, die explizit oder implizit in den vorliegenden, zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben werden. Angesichts dieser Ungewissheiten wird der Leser darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen Aussagen lediglich um Prognosen handelt, die nicht überbewertet werden sollten. Weder Swiss Life noch ihre Verwaltungsräte, Geschäftsführer, Führungskräfte, Mitarbeitenden oder externen Berater oder andere Personen, die mit Swiss Life verbunden sind oder in einem anderweitigen Verhältnis zu ihr stehen, geben ausdrückliche oder implizite Zusicherungen oder Gewährleistungen bezüglich der Richtigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Publikation enthaltenen Angaben. Swiss Life und die genannten Personen haften in keinem Fall für Verluste, die sich direkt oder indirekt aus der Weiterverwendung der vorliegenden Angaben ergeben. Ausserdem ist Swiss Life nicht verpflichtet, diese in die Zukunft gerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu verändern oder sie an neue Informationen, zukünftige Ereignisse, Entwicklungen oder Ähnliches anzupassen.
| CH0014852781 |
| 12.03.2026 | grenke AG | grenke erreicht Gewinnziel 2025 und schlägt Erhöhung der Dividende vor
|
grenke AG
/ Schlagwort(e): Jahresbericht
grenke erreicht Gewinnziel 2025 und schlägt Erhöhung der Dividende vor
12.03.2026 / 06:59 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
grenke erreicht Gewinnziel 2025 und schlägt Erhöhung der Dividende vor
- Konzernergebnis trifft mit 71,8 Mio. Euro unteren Bereich der Prognose für 2025
- Ausblick mit Wachstum für 2026: Konzernergebnis von 74 bis 86 Mio. Euro und Leasingneugeschäft zwischen 3,4 und 3,6 Mrd. Euro erwartet
- Erhöhung der Dividende um 5 % auf 0,42 Euro je Aktie (2025: 0,40 Euro) vorgeschlagen
- Langfristiges Ziel: Return on Equity von 10 % bis 2030
Baden-Baden, den 12. März 2026: Die grenke AG, Spezialist für Small-Ticket-Leasing, hat heute die Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht. Mit 71,8 Mio. Euro Konzernergebnis konnte der Gewinn leicht gesteigert werden (2024: 70,2 Mio. Euro). Bei einer weiterhin erhöhten Schadenquote von 1,7 % liegt das Ergebnis im Rahmen der in Q3 2025 präzisierten Prognose. Vorstand und Aufsichtsrat werden der kommenden Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr eine Erhöhung der Dividende um 5 % auf 0,42 Euro je Aktie (2025: 0,40 Euro) vorschlagen, was der langfristigen Dividendenpolitik des Konzerns mit einer Ausschüttungsquote von rund 25 Prozent entspricht.
Dr. Sebastian Hirsch, Vorstandsvorsitzender der grenke AG: „Seit drei Quartalen in Folge steigern wir unseren Gewinn kontinuierlich – damit haben wir die Trendwende bei unserer Profitabilität geschafft und unser Jahresziel erreicht. Mit dem Abschluss der Franchiser-Übernahmen und der Einleitung des Verkaufs unseres Factoring-Segments konnten wir unseren strategischen Fokus schärfen. Denn jetzt können wir all unsere Ressourcen auf unser globales Kerngeschäft Small-Ticket-Leasing konzentrieren. Allen – sich möglicherweise noch verstärkenden – internationalen makroökonomischen und geopolitischen Turbulenzen zum Trotz halten wir an unserem eingeschlagenen Weg der auf Rentabilität basierenden Steuerung fest. Dazu gehört Neugeschäftswachstum – aber rentabel und nicht um jeden Preis. Mein Fazit für 2025: Wir haben eine wichtige Etappe gemeistert. Unser Ziel: bis 2030 eine Eigenkapitalrendite von zehn Prozent nach Steuern. Die nächsten Meilensteine: jedes Jahr eine durchschnittliche Steigerung um rund einen Prozentpunkt.“
Dr. Martin Paal, Finanzvorstand der grenke AG: „Wir haben bewiesen, dass wir unsere Effizienz steigern können: Denn operativ sind die Erträge deutlich stärker gestiegen als die Kosten. Unsere gute Cost-Income-Ratio liegt stabil im Plan. Das ist in zweierlei Hinsicht ein positives Signal. Erstens: Unser stetiges Leasingportfoliowachstum der letzten Jahre trägt nachhaltig zu unserer heutigen und künftigen Profitabilität bei. Zweitens ist diese Entwicklung ein Beleg für unsere Erfolge in Sachen Kostendisziplin und unser Bestreben nach noch mehr Prozesseffizienz. Insgesamt konnten wir dadurch einen erheblichen Teil des – aufgrund der angespannten makroökonomischen Umstände erwartbar – erhöhten Schadensniveaus kompensieren. Wir haben noch einen Weg zu gehen, machen aber klare operative Fortschritte hin zu mehr Rentabilität.“
Deutlich verbesserte Cost-Income-Ratio
Das starke Wachstum des Leasingneugeschäfts der letzten Jahre führte dazu, dass die operativen Erträge um 14,7 % auf 660,8 Mio. Euro (2024: 576,1 Mio. Euro) deutlich anstiegen. Dies resultiert aus dem Zinsergebnis mit einer Steigerung um 13,6 % auf 405,1 Mio. Euro (2024: 356,7 Mio. Euro) sowie aus weiteren Bestandteilen der operativen Erträge – dem Servicegeschäft, dem Ergebnis aus dem Neugeschäft und dem Verwertungsgeschäft, die insgesamt um 16,6 % stiegen.
Im Rahmen der Maßnahmen hin zu mehr Kostendisziplin und Prozesseffizienz sowie des Fortschreitens der Digitalisierung wuchsen die operativen Kosten um nunmehr 6,9 % auf 364,6 Mio. Euro (2024: 341,0 Mio. Euro). Somit konnte eine geplante Verlangsamung der Kostenentwicklung erreicht werden.
Dies führte zu einem um 26,0 % gegenüber dem Vorjahr verbesserten operativen Ergebnis vor Schadensabwicklung und Risikovorsorge mit 296,3 Mio. Euro (2024: 235,0 Mio. Euro). Demzufolge verbesserte sich die Cost-Income-Ratio (CIR) deutlich auf 55,2 % im abgelaufenen Geschäftsjahr gegenüber 59,2 % im Vorjahr.
Schadenquote weiterhin erhöht
Aufgrund der anhaltend hohen Zahl von Ausfällen und Insolvenzzahlen als Folge der weiterhin herausfordernden makroökonomischen Rahmenbedingungen lag das Ergebnis aus Schadensabwicklung und Risikovorsorge mit -196,0 Mio. Euro (2024: -131,0 Mio. Euro) erwartungsgemäß auf einem erhöhten Niveau. Dabei belief sich die Schadenquote – als Quotient aus dem Ergebnis aus Schadensabwicklung und Risikovorsorge im Verhältnis zum Vermietvolumen – auf 1,7 % im Geschäftsjahr 2025 (2024: 1,3 %).
Das Konzernergebnis stieg um 2,3 % auf 71,8 Mio. Euro (2024: 70,2 Mio. Euro). Das führt zu einer Eigenkapitalrendite nach Steuern (Return on Equity, kurz: RoE) von 5,2 % (2024: 5,2 %).
Eigenkapitalquote wie erwartet bei kontinuierlich wachsenden Leasingforderungen
Die bilanzielle Eigenkapitalquote lag mit 15,6 % (31.12.2024: 16,2 %) im Rahmen des selbst gesteckten Ziels von rund 16 %. Die Bilanzsumme stieg per 31.12.2025 von 8,2 Mrd. Euro auf 9,1 Mrd. Euro.
Die Leasingforderungen wuchsen dabei um 12,7 % auf 7,3 Mrd. Euro (31.12.2024: 6,5 Mrd. Euro), was auf das starke Leasingneugeschäftswachstum der letzten Jahre zurückzuführen ist. Zum Stichtag 31.12.2025 beliefen sich die Zahlungsmittel auf 674,1 Mio. Euro (31.12.2024: 974,6 Mio. Euro).
Im Sinne der fristenkongruenten Refinanzierung des grenke Konzerns deckten sich auch im Geschäftsjahr 2025 die Finanzschulden mit 7,3 Mrd. Euro (31.12.2024: 6,5 Mrd. Euro) in ihrer Höhe und Fälligkeit weitestgehend mit den refinanzierten Forderungen.
Ausblick 2026
grenke erwartet für das Geschäftsjahr 2026 ein Konzernergebnis von 74 bis 86 Mio. Euro sowie ein Leasingneugeschäftsvolumen zwischen 3,4 und 3,6 Mrd. Euro. Die Erwartungen für das Konzernergebnis und das Leasingneugeschäft basieren auf einer DB2-Marge von mindestens 16,5 %, sowie einer – vor allem vom makroökonomischen und geopolitischen Gesamtumfeld geprägten – Schadenquote zwischen 1,6 und 1,7 % sowie einer CIR von ca. 55 %. Auf Grundlage der erwarteten Entwicklung des Konzernergebnisses plant grenke mit einer bilanziellen Eigenkapitalquote von ca. 15 %, was sowohl regulatorische als auch Ratinganforderungen erfüllt.
Zentraler Fokus für die kommenden Jahre bleibt die Rentabilität und damit die Orientierung an der Eigenkapitalrendite (RoE). Das Ziel ist ein RoE nach Steuern von 10 % bis zum Jahr 2030.
Wesentliche Kennzahlen im Überblick
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2025 |
2024 |
∆ in % |
| Leasingneugeschäft in Mio. Euro |
3.294,6 |
3.057,0 |
7,8 |
| DB2-Marge des Leasingneugeschäfts in % |
16,7 |
17,0 |
-0,3 pp |
| Operative Erträge in Mio. Euro |
660,8 |
576,0 |
14,7 |
| Operative Aufwendungen in Mio. Euro |
364,6 |
341,0 |
6,9 |
| Konzernergebnis nach Steuern in Mio. Euro |
71,8 |
70,2 |
2,3 |
| Ergebnis je Aktie in Euro |
1,29 |
1,44 |
-10,4 |
| Cost-Income-Ratio in % |
55,2 |
59,2 |
-4,0 pp |
| Schadenquote in % |
1,7 |
1,3 |
0,4 pp |
| RoE nach Steuern in % |
5,2 |
5,2 |
0,0 pp |
Durchschnittliche Anzahl an Mitarbeiter:innen
nach Vollzeitäquivalent |
2.331 |
2.196 |
6,1 |
| |
31.12. 2025 |
31.12. 2024 |
∆ in % |
| Eigenkapitalquote in % |
15,6 |
16,2 |
-0,6 pp |
Hinweis: Aus den jeweiligen Rundungen können sich Differenzen einzelner Werte gegenüber der tatsächlich in Euro erzielten Zahl ergeben.
Der Geschäftsbericht des grenke Konzerns über das Geschäftsjahr 2025 ist auf der Unternehmenswebseite unter Berichte & Kennzahlen abrufbar. Darüber hinaus bieten wir den Geschäftsbericht auch in digitaler Form hier an.
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Über grenke
Seit fast 50 Jahren ist grenke globaler Spezialist und Marktführer im „Small-Ticket“-Leasing bis maximal 50.000 Euro pro Vertrag. Der Konzern mit Sitz in Baden-Baden bietet mit rund 2.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in 31 Ländern weltweit, 35.000 Fachhandelspartnern und über 700.000 – überwiegend mittelständischen – Kunden einfache und Liquidität schonende Finanzierung. Dabei reicht das Produkt-Spektrum von IT-Equipment über Laborausstattung bis eBikes. Seit der Gründung im Jahr 1978 ist grenke auf Wachstumskurs. Ende 2025 betrug das Leasingvolumen rund 11,4 Mrd. Euro. Zur grenke Gruppe gehört die grenke Bank, die wesentlich zur Refinanzierung beiträgt. Die grenke AG ist an der Frankfurter Börse gelistet (ISIN: DE000A161N30). |
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Weitere Informationen erhalten Sie von
Investorenkontakt
Team Investor Relations
Neuer Markt 2
76532 Baden-Baden
+49 7221 5007 8611
investor@grenke.de
Pressekontakt
Stefan Wichmann
Neuer Markt 2
76532 Baden-Baden
+49 171 2020300
presse@grenke.de
12.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
grenke AG |
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Neuer Markt 2 |
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76532 Baden-Baden |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 (0)7221 50 07 8611 |
| Fax: |
+49 (0)7221 50 07-4218 |
| E-Mail: |
investor@grenke.de |
| Internet: |
www.grenke.de |
| ISIN: |
DE000A161N30 |
| WKN: |
A161N3 |
| Indizes: |
SDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2290068 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2290068 12.03.2026 CET/CEST
| DE000A161N30 |
| 12.03.2026 | Accelleron Industries AG | Accelleron erneut mit ausserordentlichem Wachstum und hoher Profitabilität
|
Accelleron Industries AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis
Accelleron erneut mit ausserordentlichem Wachstum und hoher Profitabilität
12.03.2026 / 06:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ad-hoc-Mitteilungen gemäss Art. 53 KR
Accelleron erneut mit ausserordentlichem Wachstum und hoher Profitabilität
Anhaltende Dynamik, gestärkte Marktführerschaft und starke finanzielle Entwicklung im Jahr 2025
- Der Umsatz erreichte mit USD 1,263 Mrd. ein Plus von 23,5% gegenüber dem Vorjahr
- Das operative EBITA stieg auf USD 321,0 Mio. (+22,6%)
- Der Reingewinn stieg auf USD 243,7 Mio. (+35,8%)
- Es wird eine Dividende von CHF 1.50 vorgeschlagen (+20%)
- Ein Aktienrückkaufprogramm von CHF 100 Mio. soll lanciert werden
- Wachstumstreiber waren ein starkes Schifffahrtsgeschäft, Primärenergieanwendungen sowie die Nachfrage nach Notstromlösungen für Rechenzentren
- Reto Suter als neues Verwaltungsratsmitglied vorgeschlagen
Baden, Schweiz, 12. März 2026 – Accelleron, ein globaler Technologieführer in den Bereichen Turbolader, Kraftstoffeinspritzung und digitale Lösungen für die Schifffahrts- und Energiebranche, kann auf ein weiteres Jahr mit hohem Wachstum, hohen Gewinnen und hoher Cash-Generierung zurückblicken. «Im Jahr 2025 haben wir unsere Wachstumsstrategie erfolgreich umgesetzt und Accellerons Marktführerschaft bei Schifffahrts- und Energieeffizienzlösungen weiter ausgebaut. Das Schifffahrtsgeschäft zeigte sich weiterhin stark und der Energiemarkt war ein starker zusätzlicher Wachstumstreiber», so Daniel Bischofberger, CEO von Accelleron.
Reingewinn um 35,8% gestiegen
Der Umsatz stieg auf USD 1’263,1 Mio. und legte damit im Vorjahresvergleich um 23,5% zu (21,6% bei konstanten Wechselkursen, 20,9% organisch). Das Wachstum für das Gesamtjahr übertraf den im Sommer angepassten Ausblick, wobei Energie-Resilienz neben Dekarbonisierung und Digitalisierung zu einer wesentlichen strukturellen Kraft in Accellerons Kernmärkten geworden ist.
Das operative EBITA erreichte USD 321,0 Mio. und wuchs somit um 22,6%, wobei die Marge von 25,4% nur leicht unter dem Vorjahr (2024: 25,6%) und knapp über der letzten Prognose von 24–25% lag. Der Reingewinn stieg um USD 64,3 Mio. oder 35,8% auf USD 243,7 Mio. Die Umwandlung des freien Cashflows lag bei 87,9% (2024: 99,1%) und der freie Cashflow bei USD 214,3 Mio. (2024: USD 177,7 Mio.). Der Nettoverschuldungsgrad lag bei einem tiefen Wert von 0,5.
Segment Medium & Low Speed
Der Umsatz im Segment Medium & Low Speed stieg im Vergleich zum Vorjahr um USD 156,1 Mio. oder 20,2% (+17,2% organisch) auf USD 929,6 Mio.
Das Schifffahrtsgeschäft entwickelte sich – unterstützt durch weitere Marktanteilsgewinne bei Schiffsneubauten und die Auslieferung von mehr als 1’000 Low-Speed-Turboladern – weiterhin ausserordentlich gut. Die Nachfrage nach Upgrades, Nachrüstungen und Einspritzdüsen blieb das gesamte Jahr über stark.
Unterstützt wurde das Wachstum zudem durch die steigende Nachfrage nach gasbefeuerten Primärenergieanwendungen in mehreren Regionen. In China führten die starke Inlandsnachfrage und die Exporttätigkeit zu hohen Umsätzen mit Turboladern für dieselelektrische Lokomotiven.
Das operative EBITA stieg gegenüber dem Vorjahr um USD 40,3 Mio. oder 20,2% auf USD 239,4 Mio. Die operative EBITA-Marge erhöhte sich im Jahr 2025 um 0,1 Prozentpunkte auf 25,8%. Ein starker Anstieg des Neugeschäfts – bei tieferen Margen als im Servicegeschäft – wurde durch den operativen Leverage ausgeglichen.
Segment High Speed
Der Umsatz im Segment High Speed stieg im Vergleich zum Vorjahr um USD 84,5 Mio. oder 33,9% (31,0% organisch) auf USD 333,5 Mio.
Das Wachstum wurde durch die anhaltende Dynamik bei den Not- und Primärstromlösungen für Rechenzentren in den USA angetrieben. Accelleron lieferte 15’800 High-Speed-Turbolader, darunter noch nie erreichte 8’000 TPX44-Einheiten für Rechenzentren und andere kritische Infrastrukturanwendungen. Dies entspricht mehr als einer Verdreifachung der TPX44-Produktion gegenüber dem Vorjahr.
Bei der Notstromversorgung übertrafen die mit Accelleron-Turboladern ausgerüsteten Dieselmotoren einen Marktanteil von 10%, was zu einem Umsatz von rund 40 Mio. USD führte. Das entspricht einem Wachstum von 230% gegenüber dem Vorjahr. Bei den gasbefeuerten Primärenergieanwendungen, ein Segment, in dem Accelleron einen beträchtlichen Marktanteil hat, wuchs das Unternehmen im Einklang mit diesem schnell expandierenden Markt.
Das operative EBITA stieg gegenüber dem Vorjahr um USD 18,8 Mio. oder 29,9% auf USD 81,6 Mio. Die operative EBITA-Marge sank auf 24,5% (2024: 25,2%), wobei der rasche Anstieg des Neugeschäfts sowie Zollkosten durch den operativen Leverage weitgehend kompensiert werden konnten.
Dividendenerhöhung und Aktienrückkaufprogramm
Angesichts der starken Finanzergebnisse und der gesunden Bilanz wird der Verwaltungsrat an der Generalversammlung vom 28. April 2026 die Ausschüttung einer Dividende in der Höhe von CHF 1.50 pro Aktie (+20%; 2024: CHF 1.25) vorschlagen. Darüber hinaus wird Accelleron im Rahmen seines ausgewogenen und disziplinierten Kapitalallokationsrahmens ihr erstes Aktienrückkaufprogramm in der Höhe von insgesamt CHF 100 Mio. lancieren. Das Programm soll im zweiten Quartal 2026 starten und bis zum zweiten Quartal 2028 laufen. Es wird über eine zweite Handelslinie an der SIX Swiss Exchange durchgeführt. Accelleron beabsichtigt, das Kapitalband für die Vernichtung der im Rahmen dieses Programms zurückgekauften Aktien zu nutzen.
Veränderungen im Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat wird der Generalversammlung am 28. April 2026 Reto Suter zur Wahl in den Verwaltungsrat vorschlagen, und ihn als neuen Vorsitzenden des Audit Committee einsetzen. Reto Suter – derzeit CFO von Siegfried Holding – ist erfahrener nicht-exekutiver Verwaltungsrat mit Einsitz in den Verwaltungsräten der Inficon Holding AG, deren Audit Committee er leitet, und der Schweizerischen Cement‑Industrie Aktiengesellschaft. Reto Suter verfügt über mehr als 25 Jahre internationale Erfahrung in den Bereichen Finanzen, Private Equity und M&A. Er hält einen Masterabschluss und ein Doktorat in Banking und Finance der Universität Zürich.
Positiver Ausblick
In der Schifffahrtsindustrie rechnet Accelleron mit einem moderateren Wachstum. Die Fundamentaldaten bleiben jedoch solide, da die Auftragsbücher der Werften nach wie vor ein hohes Niveau erreichen. Die Verschiebung des Beschlusses zum Net-Zero-Framework der International Maritime Organization hat bereits zu weniger Bestellungen für methanol- und ammoniakfähige Dual-Fuel-Motoren geführt. Das Kraftstoffeinspritzgeschäft dürfte deshalb langsamer wachsen. Effizienzmassnahmen sind jedoch nach wie vor der attraktivste Weg zur Dekarbonisierung.
In der Energiebranche rechnet Accelleron mit einem vergleichsweise hohen Wachstum. Die dezentrale Stromerzeugung gewinnt weiter an Bedeutung, da Anwendungen für Regel- und Primärenergie von der steigenden Nachfrage nach vor Ort verfügbarer Kapazität profitieren. Der Strombedarf der Rechenzentren ist nach wie vor ausserordentlich hoch. Da der Ausbau von Rechenzentren durch die Stromverfügbarkeit begrenzt ist, dürfte die Nachfrage nach Notstromlösungen ab 2026 und darüber hinaus stetiger wachsen.
«Wir erwarten weiterhin eine positive Dynamik, besonders im Energiebereich. Der laufende Ausbau von Rechenzentren und die stetige Bautätigkeit von neuen Schiffen sollten weiterhin für eine starke und nachhaltige Nachfrage nach unseren Produkten sorgen», so Bischofberger. «Die Belieferung unserer Kunden bleibt unsere oberste Priorität. Wir stärken die Resilienz unserer Wertschöpfungskette und werden weiterhin modernisieren, Kapazitäten erweitern und investieren.»
Für das Jahr 2026 prognostiziert Accelleron ein organisches Umsatzwachstum von 9–14% und eine operative EBITA-Marge von 25–26%. Allerdings könnten erhöhte geopolitische Unsicherheiten, einschliesslich eskalierender Spannungen im Nahen Osten, sowie andere unvorhergesehene Ereignisse Auswirkungen auf die Märkte und das Geschäft haben, was zukunftsgerichtete Aussagen erschwert.
Der Geschäftsbericht 2025 sowie weitere Informationen in englischer Sprache stehen auf der Website zur Verfügung unter:
https://accelleron.com/content/dam/accelleronind/documents/investors/accelleron-annual-report-2025.pdf
https://accelleron.com/investors/financial-reports/annual-report-2025
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Zwölfmonatszeitraum bis zum 31. Dezember |
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| (in Millionen USD) |
2025 |
2024 |
Veränderung in % |
Organisch1 |
| Umsatz |
1’263,1 |
1'022,5 |
23,5% |
20,9% |
| Bruttogewinn |
553,0 |
471,2 |
17,4% |
|
| in % der Einnahmen |
43,8% |
46,1% |
(2,3 Punkte) |
|
| Erträge aus dem operativen Geschäft |
302,9 |
237,9 |
27,3% |
|
| Operatives EBITA1 |
321,0 |
261,9 |
22,6% |
|
| in % der Einnahmen |
25,4% |
25,6% |
(0,2 Punkte) |
|
| Nettoeinkommen |
243,7 |
179,4 |
35,8% |
|
| in % der Einnahmen |
19,3% |
17,5% |
1,8 Punkte |
|
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit |
272,7 |
216,1 |
26,2% |
|
| Freier Cashflow1 |
214,3 |
177,7 |
20,6% |
|
| Umwandlung des freien Cashflow1 |
87,9% |
99,1% |
(11,2 Punkte) |
|
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (USD) |
2,48 |
1,81 |
67,0% |
|
| Nettoverschuldung1 |
0,5 |
0,7 |
(16,0%) |
|
Accelleron Industries AG (ACLN: SIX Swiss Ex) beschleunigt die Nachhaltigkeit in der Schifffahrts- und Energiebranche als globaler Technologieführer für Turbolader, Treibstoffeinspritzung und digitale Lösungen für Schwerlastanwendungen. Das Unternehmen kann auf eine über 100-jährige Tradition als vertrauenswürdiger Partner der Industrie zurückblicken und betreut Kunden an mehr als 100 Standorten in über 50 Ländern. Die bei Accelleron beschäftigten über 3’200 Mitarbeitenden arbeiten kontinuierlich an der Entwicklung innovativer Produkte, Services und Lösungen, die für die Energiewende von entscheidender Bedeutung sind.
Wichtige Daten 2026
28. April 2026: Generalversammlung
27. August 2026: Halbjahresbericht 2026
Informationen für die Medien
Bilder und andere digitale Inhalte sind verfügbar unter: https://accelleron.com/media/media-resources
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Investor Relations
Michael Daiber
Telefon: +41 79 698 60 85
E-Mail: investors@accelleron-industries.com
Media Relations
Nicole Wesch
Telefon: +41 79 442 64 07
E-Mail: media@accelleron-industries.com
Accelleron Industries AG
Bruggerstrasse 71A
5400 Baden
Schweiz
1 Alternative Performancekennzahlen
In dieser Ad-hoc-Mitteilung verwenden wir bestimmte nicht US-GAAP-konforme Finanzkennzahlen und alternative Leistungskennzahlen, die nicht nach US-GAAP vorgeschrieben sind bzw. nicht in Übereinstimmung mit US-GAAP dargestellt werden. Accelleron präsentiert nicht US-GAAP-konforme Finanzkennzahlen und alternative Leistungskennzahlen, weil sie von der Geschäftsleitung zur Überwachung des Geschäfts verwendet werden und weil Accelleron der Ansicht ist, dass diese nicht US-GAAP-konformen Finanzkennzahlen und ähnliche Kennzahlen häufig von Wertpapieranalysten, Investoren und anderen interessierten Parteien bei der Bewertung von Unternehmen in ihrer Branche verwendet werden. Dies ermöglicht eine bessere Transparenz und Vergleichbarkeit von Jahr zu Jahr. Eine Liste der Definitionen der nicht US-GAAP-konformen Finanzkennzahlen und alternativen Leistungskennzahlen, die von Accelleron im Allgemeinen und in dieser Ad-hoc-Mitteilung verwendet werden, finden Sie unter: https://accelleron.com/investors/performance-measures
Haftungsausschluss
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Informationen und Aussagen, einschliesslich Aussagen über die Aussichten für die Geschäfte von Accelleron. Diese Aussagen beruhen auf aktuellen Erwartungen, Schätzungen und Prognosen hinsichtlich der Faktoren, die die künftige Leistung des Unternehmens beeinflussen können, einschliesslich der globalen wirtschaftlichen Bedingungen und der wirtschaftlichen Bedingungen in den Regionen und Branchen, die wichtige Märkte für Accelleron sind. Es gibt zahlreiche Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, von denen viele ausserhalb der Kontrolle von Accelleron liegen, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse des Unternehmens erheblich von den in dieser Mitteilung gemachten zukunftsgerichteten Informationen und Aussagen abweichen, und die die Fähigkeit des Unternehmens beeinträchtigen könnten, seine angegebenen Ziele zu erreichen. Obwohl Accelleron davon ausgeht, dass seine Erwartungen, die sich in solchen zukunftsgerichteten Aussagen widerspiegeln, auf vernünftigen Annahmen beruhen, kann das Unternehmen keine Garantie dafür geben, dass diese Erwartungen auch erfüllt werden.
Hinweis
Dies ist eine Übersetzung der englischsprachigen Mitteilung von Accelleron, die Sie unter https://accelleron.com/media abrufen können. Im Falle von Unstimmigkeiten gilt die englische Originalversion.
Zusatzmaterial zur Meldung:
Datei: Medienmitteilung (PDF)
Ende der Adhoc-Mitteilung
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Accelleron Industries AG |
|
Bruggerstrasse 71a |
|
5401 Baden |
|
Schweiz |
| E-Mail: |
investors@accelleron-industries.com |
| Internet: |
https://accelleron.com/ |
| ISIN: |
CH1169360919 |
| Valorennummer: |
116936091 |
| Börsen: |
SIX Swiss Exchange |
| EQS News ID: |
2289934 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2289934 12.03.2026 CET/CEST
| CH1169360919 |
| 12.03.2026 | Telecom Review Group | Yang Chaobin von Huawei über den Aufbau einer besseren intelligenten Welt mit 5G-A und U6 GHz
|
Telecom Review Group
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Yang Chaobin von Huawei über den Aufbau einer besseren intelligenten Welt mit 5G-A und U6 GHz
12.03.2026 / 04:45 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
BARCELONA, Spanien, 12. März 2026 /PRNewswire/ -- Ein Bericht der Telecom Review Group: Da KI Branchen und Verbrauchererlebnisse in beispiellosem Tempo verändert, stellt das mobile KI-Zeitalter Netze vor neue tiefgreifende Anforderungen. Damit wird 5G-A entscheidend, um die generationsübergreifende Lücke zu schließen und den vollen Wert intelligenter Konnektivität zu erschließen. Während des Mobile World Congress (MWC) Barcelona 2026 rief Yang Chaobin, Geschäftsführer von Huaweis Geschäftsbereich ICT, die IKT-Branche dazu auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, damit alle Zugang zur Schnellspur der KI erhalten – von der Einführung von 5G-A und neuem Spektrum zur Unterstützung von KI-Anwendungen bis hin zur Ausweitung des Zugangs in unterversorgten Regionen. Neue Netzanforderungen im mobilen KI-Zeitalter Yang stellte eingangs fest, dass die tägliche weltweite Token-Nutzung in den vergangenen zwei Jahren um fast das 300-Fache gestiegen ist. Vor diesem Hintergrund erklärte Yang: „Das intelligente Zeitalter rückt schnell näher. Täglich entstehen neue KI-Anwendungen, und deshalb ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, dass die Branche zusammenkommt, um das volle Potenzial von 5G-A freizusetzen. Wir müssen neue Spektrumsressourcen wie U6 GHz effizient nutzen, um neuen Wert für die Branche zu schaffen und zugleich den Weg für die Weiterentwicklung zu 6G zu ebnen." Um dies zu erreichen, so Yang, müssten sich Netze von einer rein downlink-orientierten Ausrichtung lösen und sowohl im Uplink als auch im Downlink ultrahohe Bandbreiten bereitstellen, um den multimodalen Datenaustausch zwischen Geräten und der Cloud für KI zu unterstützen. Er ergänzte, dass Netze sichere, zuverlässige und extrem latenzarme Konnektivität bereitstellen müssten, um KI in Echtzeit sowie intelligente Entscheidungsfindung zu unterstützen. Die generationsübergreifende Lücke mit 5G-A schließen und globale Ungleichgewichte angehen Die rasante Entwicklung der KI verkürzt die Lücke bei den Netzfähigkeiten innerhalb des generationsübergreifenden Zeitfensters der mobilen Kommunikation erheblich. Yang betonte, dass 5G‑A nicht nur als Brücke zwischen den Generationen diene, sondern seine erweiterten Fähigkeiten auch auf die Anforderungen eines sich ständig wandelnden Marktes zuschneide. Huaweis Engagement zur Vorbereitung von 6G zeigt sich in der Arbeit an einem Konsens über Definition, Anwendungsfälle und potenzielle Technologien für 6G. Da 6G‑Standards im Jahr 2029 erwartet werden, werden die kommenden fünf Jahre für die Entwicklung mobiler KI-Dienste entscheidend sein. Dieses „goldene Zeitfenster" wird von 5G‑A getragen, das dabei seine technologischen Vorteile voll ausspielt. Mit Blick auf die Schwerpunkte, die für die Einführung von 6G erforderlich sind, betonte Yang: „KI wird nicht warten. Daher besteht die zentrale Aufgabe unserer Branche darin, herauszufinden, wie sich 5G‑A‑Netze nutzen lassen, um diesen sich rasant entwickelnden Anforderungen gerecht zu werden." Er ergänzte, dass diese zentrale Aufgabe die Bereitstellung von 10 Gbit/s im Downlink und 1 Gbit/s im Uplink umfasse (gegenüber dem heutigen Uplink auf 4G‑Niveau) sowie neuer IoT-Technologien wie RedCap und passivem IoT. „In den kommenden Jahren müssen wir zusammenarbeiten. Nur so werden wir den explosionsartig steigenden Anforderungen der KI gerecht. Während wir die technologischen Grenzen ausloten, müssen wir uns zugleich der Realität eines weltweiten Entwicklungsungleichgewichts stellen", sagte Yang. Er erläuterte, dass 300 Millionen Menschen noch immer keinerlei Mobilfunkabdeckung haben – eine digitale Kluft, die sich mit der Beschleunigung der KI weiter zu vertiefen droht. Um sie zu schließen, sind kontinuierliche Innovationen durch vielfältige Spektrumsportfolios und kosteneffiziente Lösungsdesigns erforderlich. Huaweis innovative All-Szenario-Lösung RuralStar, die bereits in mehr als 80 Ländern eingesetzt wird, hat schon 170 Millionen Menschen vernetzt und damit digitale Bildung in Kenia durch DigiTruck-Klassenzimmer, Finanzdienste auf Dorfebene in Bangladesch sowie medizinische Versorgung in entlegenen Gebieten Argentiniens ermöglicht. U6‑GHz-Frequenzband ermöglicht 5G‑A‑gestützte Lösungen 5G‑A wurde bereits in mehr als 300 Städten weltweit eingeführt und ist bereit für den nächsten Sprung. Da C-Band-Ressourcen in vielen Regionen knapp sind, entwickelt sich das U6‑GHz‑Band zum Schlüssel für zusätzliche Netzkapazitäten – nach den WRC-Diskussionen inzwischen als wichtiges Frequenzband für die künftige mobile Kommunikation anerkannt und bereits unterstützt durch ausgereifte 5G‑A‑Gerätechips sowie eine etablierte Brancheninfrastruktur. „Das intelligente Zeitalter beschleunigt sich. In den kommenden fünf Jahren müssen wir zusammenarbeiten, um die Anforderungen von KI-Diensten durch die groß angelegte Kommerzialisierung von 5G‑A zu erfüllen", schloss Yang. Informationen zur Telecom Review Group Die Telecom Review Group, ein auf IKT-Berichterstattung und Veranstaltungen spezialisierter Medienkonzern, gründete 2005 ihre Flaggschiff-Ausgabe Telecom Review. Heute ist Telecom Review die führende globale IKT‑Medienplattform. Mit verschiedenen Ausgaben, die über alle wichtigen Entwicklungen der Branche im Nahen Osten, in Europa, im asiatisch-pazifischen Raum, in Afrika sowie in Nord- und Südamerika berichten, hat sich die Telecom Review Group einen hervorragenden Ruf für hochwertige Inhalte, verlässliche Informationen und die Behandlung der wichtigsten Themen erarbeitet. Darüber hinaus war die Telecom Review Group Vorreiter bei der Einführung von E-Newslettern und digitalen Blättermagazinen und veranstaltet zeitnah einschlägige virtuelle Panels und Webinare mit Schwerpunkt IKT. Weitere Informationen finden Sie auf: www.telecomreviewgroup.com Medienkontakt: editorial@telecomreview.com Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2927334/image_5033154_59198744.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/yang-chaobin-von-huawei-uber-den-aufbau-einer-besseren-intelligenten-welt-mit-5g-a-und-u6-ghz-302711791.html

12.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2290048 12.03.2026 CET/CEST
| noisin327249 |
| 12.03.2026 | Cognizant | Forschungsergebnisse von Cognizant zeigen, dass Plug-and-Play-KI ein Mythos ist
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Cognizant
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Forschungsergebnisse von Cognizant zeigen, dass Plug-and-Play-KI ein Mythos ist
12.03.2026 / 02:55 CET/CEST
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TEANECK, N.J., 12. März 2026 /PRNewswire/ -- Cognizant (Nasdaq: CTSH) hat eine neue Studie veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass Unternehmen, die KI einführen möchten, überwiegend IT-Dienstleister bevorzugen – beispielsweise „AI Builder"-Unternehmen, ein neues Dienstleistungsmodell, das sich durch die Entwicklung und den Aufbau maßgeschneiderter Full-Stack-KI-Lösungen auszeichnet –, um einen echten Unternehmensnutzen aus KI zu erzielen.
 Die Studie, die auf einer quantitativen Befragung von 600 KI-Entscheidungsträgern und qualitativen Interviews mit 38 Führungskräften basiert, kommt zu dem Ergebnis, dass Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen und flexible Engagement-Modelle als wichtigsten Faktor bei der Auswahl eines KI-Partners ansehen, noch vor dem Preis und der Amortisationszeit. Die Preisgestaltung und bewährte KI-Fallstudien sind nach wie vor von Bedeutung, jedoch rangieren sie hinter den Fähigkeiten, die eine direkte Einbindung der KI in Geschäftsabläufe und Wertschöpfungsketten ermöglichen. Gleichzeitig nennen Unternehmen generische, standardisierte KI-Lösungen als einen der Hauptgründe für die Ablehnung eines KI-Anbieters, neben mangelnder branchenspezifischer Expertise, der Unfähigkeit zur Integration in bestehende Technologie-Stacks sowie unzureichendem Support und Wartung. Der Studie zufolge sind die drei größten Herausforderungen für Unternehmen bei der Einführung von KI regulatorische und Compliance-Bedenken, die Schwierigkeit, den Return on Investment nachzuweisen, sowie das Fehlen einer klaren KI-Strategie und -Vision. „Der Erfolg von KI hängt nicht vom Einsatz isolierter Modelle ab, sondern von der Integration von Intelligenz in das Unternehmen mithilfe speziell entwickelter Lösungen", erklärte Ravi Kumar S, CEO von Cognizant. „Der zuverlässigste Weg in eine KI-Zukunft ist die Zusammenarbeit mit einem KI-Entwickler, der über fundierte Branchenkenntnisse, Fachwissen im Bereich Systemtechnik und operative Verantwortung verfügt. Bei Cognizant konzentrieren wir uns darauf, eine Brücke zwischen KI-Experimenten und messbarem Unternehmenswert zu schlagen." Zu den wichtigsten Ergebnissen der Studie gehören: Unternehmen stehen bei der Skalierung von KI vor einer „komplexen Situation": KI-Entwickler können eine Brücke zum Unternehmenswert schlagen, indem sie komplexe, reale Probleme lösen: - 63 % der Unternehmen berichten von mittleren bis großen Lücken zwischen ihren KI-Ambitionen und ihren aktuellen Fähigkeiten.
- Die größten Hindernisse für die Skalierung von KI sind betrieblicher und organisatorischer Natur:
- 33 % nennen Herausforderungen im Bereich Regulierung und Compliance
- 31 % haben Schwierigkeiten, den ROI nachzuweisen
- 27 % berichten über einen Mangel an Talenten
- 27 % berichten über unzureichende Datenbereitschaft
Investitionen in KI sind langfristig und nicht experimentell: Unternehmen investieren nachhaltig Kapital in KI, was eher auf einen langfristigen Infrastrukturaufbau als auf spekulative Investitionen hindeutet: - 84 % der Unternehmen unterhalten formale KI-Budgets
- 91 % erwarten, dass die KI-Budgets in den nächsten zwei Jahren steigen werden
- 50 % erwarten in den nächsten zwei Jahren einen zweistelligen Anstieg der KI-Budgets
- 52 % investieren bereits 10 Mio. USD oder mehr jährlich in KI-Initiativen
Künstliche Intelligenz ergänzt die menschliche Arbeitskraft, ersetzt sie jedoch nicht: Unternehmensleiter prognostizieren keinen Zusammenbruch der Belegschaft, sondern eine Neugestaltung der Arbeitsabläufe für die Zusammenarbeit zwischen Mensch und KI. - Über 13 Unternehmensfunktionen hinweg beträgt der höchste erwartete Grad an vollständiger Automatisierung lediglich 20 % (im Vertrieb).
- Selbst im Kundenservice, wo 76 % der Führungskräfte davon ausgehen, dass Arbeitsabläufe zunehmend von KI dominiert werden, glauben nur 9 %, dass sie vollständig automatisiert werden.
In qualitativen Interviews, die im Rahmen der Studie durchgeführt wurden, äußerten Unternehmensleiter, dass „out of the box"-KI unzureichend sei; sie wünschen sich maßgeschneiderte Lösungen, die KI-Entwickler erstellen und optimieren können. Ein Vice President im britischen Bankensektor erklärte: „Viele Anbieter kommen mit der Vorstellung, dass ihre Standardlösungen unseren Anforderungen entsprechen würden, doch häufig stellen sie fest, dass dies nicht der Fall ist. Es dauert mehrere Jahre, länger als geplant, und erfordert erhebliche finanzielle Investitionen, sowohl von unserer Seite als auch von ihrer, bis diese Software funktionsfähig ist. Dabei handelt es sich nicht nur um KI-Software." Ein CIO aus der US-amerikanischen Versicherungsbranche erklärte: „Es hängt davon ab, wo ich diese bestimmte Komponente in unseren Wert einfüge. Manchmal benötige ich einen Konstrukteur und einen Ingenieur, manchmal einen Integrator, manchmal einen Aktivator. Denn sie übernehmen eher eine koordinierende Funktion – eine verbindende, zusammenführende Funktion." Zusammen unterstreichen diese Forschungsergebnisse eine deutliche Verschiebung der Erwartungen von Unternehmen: weg vom Experimentieren mit KI-Tools hin zur Zusammenarbeit mit KI-Entwicklern, die KI-Systeme in großem Maßstab entwerfen, aufbauen, integrieren und betreiben können – in Übereinstimmung mit den Rahmenbedingungen der Kunden in Bezug auf Governance, Sicherheit und Risikomanagement und mit nachhaltiger Wirkung auf das Geschäft. Diese Ergebnisse stehen im Einklang mit den jüngsten Äußerungen von Babak Hodjat, Chief AI Officer bei Cognizant, der feststellte, dass Unternehmen noch weit davon entfernt sind, sich auf „out of the box" verfügbare KI verlasse In Interviews mit Fortune und Reuters betonte Hodjat, dass zwar agentenbasierte und generative KI-Systeme rasante Fortschritte machen, Unternehmen jedoch nach wie vor erhebliche Unterstützung bei der Entwicklung, Integration, Steuerung und dem Betrieb dieser Systeme benötigen, um die Anforderungen an Kundensicherheit, Zuverlässigkeit und Governance in komplexen Unternehmensumgebungen zu erfüllen. Entscheidungsträger im Bereich KI bewerteten IT-Dienstleistungsunternehmen wie KI-Entwickler hinsichtlich ihrer Fähigkeit, sie bei der Einführung von KI zu unterstützen, am höchsten (vor SaaS-Anbietern, Cloud-Anbietern, KI-Modellunternehmen, KI-Startups und Unternehmensberatungen). Die Studie zeigt außerdem, dass IT-Dienstleister während des gesamten Lebenszyklus der KI-Einführung als vertrauenswürdig angesehen werden – insbesondere bei der laufenden Verwaltung KI-gestützter Systeme, aber auch bei der KI-Strategie, der Entwicklung maßgeschneiderter KI-Lösungen, der Steigerung der Unternehmensproduktivität und der unternehmensweiten Skalierung von KI. IT-Dienstleistungsunternehmen genießen im Vergleich zu Unternehmensberatungen einen Vertrauensvorsprung von 23 % bei der Einführung von KI. Unternehmensberatungen profitieren zwar von einer starken Markenbekanntheit, werden jedoch bei der praktischen Umsetzung von KI als weniger glaubwürdig angesehen. Informationen zur Studie Die Forschungsergebnisse von Cognizant basieren auf einer quantitativen Studie, die im November 2025 mit 600 Entscheidungsträgern im Bereich KI durchgeführt wurde, sowie auf qualitativen Interviews, die im Oktober 2025 mit 38 Führungskräften aus Wirtschaft und Technologie in den Vereinigten Staaten, Deutschland, Singapur und Australien geführt wurden, die für Entscheidungen im Bereich KI verantwortlich sind. Der vollständige Bericht kann hier eingesehen werden: How ai is reshaping business & empowering workforces | Cognizant Informationen zu Cognizant Cognizant (NASDAQ: CTSH ist ein KI-Entwickler und Technologie-Dienstleister, der durch die Entwicklung von Full-Stack-KI-Lösungen für unsere Kunden eine Brücke zwischen KI-Investitionen und Unternehmenswert schlägt. Dank unserer umfassenden Branchen-, Prozess- und Engineering-Expertise sind wir in der Lage, den individuellen Kontext eines Unternehmens in Technologiesysteme zu integrieren, die das menschliche Potenzial steigern, greifbare Erträge erzielen und globale Unternehmen in einer sich schnell verändernden Welt an der Spitze halten. Weitere Informationen finden Sie unter www.cognizant.com oder @cognizant. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: USA Name: Gabrielle Gugliocciello E-Mail: gabrielle.gugliocciello@cognizant.com Europa / APAC Name: Sarah Douglas E-Mail: sarah.douglas@cognizant.com Indien Name: Vipin Nair E-Mail: Vipin.Nair@cognizant.com Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2930565/Cognizant_AI.jpg Logo – https://mma.prnewswire.com/media/1794711/Cognizant_Logo_V1.jpg
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12.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2290028 12.03.2026 CET/CEST
| noisin267262 |
| 12.03.2026 | MINISFORUM | MINISFORUMs N5 MAX markiert Durchbruch in der NAS-Industrie mit integrierter OpenClaw im lokalen Computing
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MINISFORUM
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
MINISFORUMs N5 MAX markiert Durchbruch in der NAS-Industrie mit integrierter OpenClaw im lokalen Computing
12.03.2026 / 02:20 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Null Token-Gebühren und mehr Sicherheit! HONGKONG, 12. März 2026 /PRNewswire/ -- Das bald erscheinende AI NAS N5 MAX von MINISFORUM läuft nachweislich erfolgreich mit dem integrierten OpenClaw in lokalen AI LLMs. Ausgestattet mit AMD Ryzen™ AI Max+ 395 entfaltet das selbstentwickelte MinisCloud OS die volle Leistung des integrierten KI-NAS und erfüllt so unterschiedlichste Nutzerbedürfnisse bei der lokalen Datenverarbeitung. Mit mehr Sicherheit im Umgang mit persönlichen Daten auf einer privaten Plattform ist N5 MAX das erste KI-NAS der Welt, das OpenClaw mit lokalem Computing integriert – eine Revolution in der Branche. Selbstverwaltete Datenverarbeitung, KI unter eigener Kontrolle – Mehr Datenschutz und Sicherheit - OpenClaw mit lokalen KI-LLMs: Vorintegrierte One-Click-Bereitstellungstools ermöglichen volle OpenClaw-Funktionalität auf lokalen Plattformen.
- Ideal für unternehmenskritische Aufgaben mit sensiblen Daten: Alle Datenverarbeitungen und Interaktionen werden lokal in einer geschlossenen Umgebung durchgeführt, was einen 100%igen Datenschutz garantiert.
- Leistung mit niedriger Latenz: stabile Ausführung auf dem Edge KI-System.
Anwendbare Szenarien: - KI-unterstützte semantische Fotosuche: passende Fotos mit Hilfe natürlicher Sprache finden (z. B. „meine Reise nach Colorado letzten Sommer").
- Intelligente Bearbeitung mit KI: schneidet Material automatisch zu und fügt es mit den von Ihnen gewünschten Effekten zusammen.
- KI-Agent: lokal ausgeführtes OpenClaw kann auch E-Mails, Dokumentenprüfung, Codierung, Veröffentlichungen in sozialen Medien, Berichterstellung und persönliche Aufgaben wie Reisebuchungen, Restaurantbesuche und Einkäufe automatisieren.
Informationen zu MINISFORUM MINISFORUM wurde 2018 gegründet und hat sich dem Motto „Technologie in den Alltag bringen" verschrieben. Die Marke wendet ihre KI-Forschung auf die Entwicklung, Produktion und Herstellung von PCs an und bietet leistungsstarke Computerlösungen wie KI-Mini-Workstations, KI-NAS, KI-Mini-PCs, AtomMan KI-Mini-Gaming-PCs und Zubehör. Heute hat MINISFORUM weltweit mehr als vier Millionen Nutzerinnen und Nutzer und ist in fast 100 Ländern vertreten. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.minisforum.com/ Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2931474/N5_MAX_AI_NAS___A_Breakthrough_Built_in_OpenClaw_Local.jpg
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12.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2290026 12.03.2026 CET/CEST
| noisin268226 |
| 12.03.2026 | Sky Labs | Sky Labs unterstützt den „Established Investigator Award for Clinical Hypertension" der American Heart Association
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Sky Labs
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Sky Labs unterstützt den „Established Investigator Award for Clinical Hypertension" der American Heart Association
12.03.2026 / 01:35 CET/CEST
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SEOUL, Südkorea, 12. März 2026 /PRNewswire/ -- Sky Labs gab am 12. bekannt, dass das Unternehmen den Established Investigator Award for Clinical Hypertension unterstützt, der von der American Heart Association (der Verband) entwickelt wurde.
Diese Unterstützung folgt auf eine im vergangenen September mit dem Verband unterzeichnete Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MoU). Sie wird voraussichtlich wesentlich zur Weiterentwicklung der weltweiten Hypertonieforschung beitragen. Sky Labs wird den Established Investigator Award for Clinical Hypertension unterstützen, der zwischen 2026 und 2028 insgesamt drei herausragende Forscher auszeichnen wird, die bedeutende wissenschaftliche Leistungen im Bereich der Hypertonieforschung erbracht haben. Während dieses Zeitraums wird Sky Labs dem Verband insgesamt etwa 90.000 US-Dollar zur Verfügung stellen. Dieser Betrag umfasst sowohl die jährlichen Honorare für die ausgewählten Forscher als auch alle programmbedingten Kosten, die für den Betrieb der Auszeichnung erforderlich sind. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Mitgliedschaft im Scientific Council on Hypertension der American Heart Association. Jack Byunghwan Lee, CEO von Sky Labs, erklärte: „Es ist uns eine große Ehre, die American Heart Association zu unterstützen und damit zur Förderung weltweit führender Forschungsergebnisse im Bereich der Hypertonie beizutragen. Wir werden unsere klinische Forschung intensivieren, um die Wirksamkeit von Lösungen zur Blutdruckkontrolle zu validieren, und gleichzeitig unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten weiter ausbauen, um diese Initiativen zu unterstützen." Sky Labs ist ein KI-basiertes Gesundheitsunternehmen, das innovative Lösungen für das Management chronischer Krankheiten über „CART" anbietet – den weltweit ersten medizinischen, ringförmigen tragbaren Blutdruckmonitor. Über Sky Labs https://skylabs.io/en/ Sky Labs wurde im September 2015 gegründet und ist ein Gesundheitsunternehmen, das „CART" entwickelt und betreibt – ein ringförmiges medizinisches Gerät und eine Plattform zur Überwachung von Patienten mit chronischen Erkrankungen. Seit der Entwicklung des ersten CART im Jahr 2020 zur Überwachung von Vorhofflimmern mithilfe von Herzsignalen aus optischen Sensoren hat das Unternehmen seine technologischen Fähigkeiten kontinuierlich erweitert. Im Jahr 2023 erhielt Sky Labs die Zulassung als Medizinprodukt für „CART BP pro", ein ringförmiges Gerät zur 24-Stunden-Blutdruckmessung. Im Jahr 2024 wurde CART BP pro vom Health Insurance Review and Assessment Service (HIRA) im Rahmen der bestehenden medizinischen Leistung „24-Stunden-Langzeit-Blutdruckmessung" (Erstattungscode „E6547") anerkannt und wird derzeit in Krankenhäusern und Kliniken in ganz Korea verschrieben. Darüber hinaus brachte das Unternehmen im September 2025 „CART BP" auf den Markt, ein ringförmiges Blutdruckmessgerät für Verbraucher, das über den offiziellen Online-Shop sowie verschiedene weitere Online-Vertriebskanäle erhältlich ist. Pressekontakt Inok Jung — inok.jung@skylabs.io Bomi Lee — bomi.lee@skylabs.io Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2765675/Sky_Labs_Logo.jpg
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2290024 12.03.2026 CET/CEST
| noisin704639 |
| 12.03.2026 | KPS Capital Partners, LP | KPS CAPITAL PARTNERS ERWIRBT EINE KONTROLLIERENDE BETEILIGUNG AN JENNMAR
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KPS Capital Partners, LP
/ Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
KPS CAPITAL PARTNERS ERWIRBT EINE KONTROLLIERENDE BETEILIGUNG AN JENNMAR
12.03.2026 / 00:15 CET/CEST
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Weltweit führend bei sicherheitskritischen Bodenunterstützungsprodukten NEW YORK, 11. März 2026 /PRNewswire/ -- KPS Capital Partners, LP („KPS") gab heute bekannt, dass es über eine neu gegründete Tochtergesellschaft eine endgültige Vereinbarung zum Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Jennmar und seinen Tochtergesellschaften („Jennmar" oder das „Unternehmen") unterzeichnet hat. Die finanziellen Bedingungen der Transaktion wurden nicht bekannt gegeben. Der Abschluss der Transaktion wird für das zweite Quartal 2026 erwartet und unterliegt den üblichen Abschlussbedingungen und Genehmigungen.  Das 1922 gegründete Unternehmen Jennmar ist ein weltweit führender Anbieter von sicherheitskritischen Produkten und wichtigen Dienstleistungen für den Bergbau, die zivile Infrastruktur, die Solarindustrie und das Baugewerbe. Jennmar ist ein integraler und vertrauenswürdiger Partner für seine Kunden auf der ganzen Welt und ermöglicht es ihnen, ihren Betrieb sicher und effizient zu führen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Pittsburgh, Pennsylvania, beschäftigt rund 4.000 Mitarbeiter und betreibt 59 Produktionsstätten auf der ganzen Welt. Kyle Mumford, Partner von KPS, sagte: „Jennmar ist ein weltweiter Marktführer für Bodenunterstützungsprodukte mit einer nachgewiesenen Erfolgsbilanz bei der Bereitstellung von erstklassigem Kundenservice und Produktqualität. Wir freuen uns darauf, das Führungsteam von Jennmar mit der jahrzehntelangen globalen Produktionserfahrung von KPS sowie mit unserer strategischen Unterstützung und unserem Kapital zu unterstützen, um das enorme Wachstum von Jennmar sowohl organisch als auch durch Akquisitionen fortzusetzen. Wir freuen uns auch, dass die bisherigen Eigentümer, Tony Calandra und FalconPoint Partners, weiterhin als bedeutende Minderheitsaktionäre auftreten werden, was unsere gemeinsame Sicht auf das künftige Wachstums- und Wertschöpfungspotenzial von Jennmar bekräftigt." Tony Calandra, Chief Executive Officer von Jennmar, sagte: „Ich bin außerordentlich stolz auf die Leistungen des Jennmar-Teams - jedes Jahr erweitern wir konsequent unser Produktangebot, steigern unsere Servicekapazitäten und erweitern die Regionen, in denen wir unsere Kunden umfassend unterstützen können - und das alles unter Beibehaltung unserer erstklassigen Qualität und Lieferung. Jennmar ist entschlossen, diesen Weg weiterzugehen, und wir haben KPS als den richtigen Partner identifiziert, um unser Wachstum zu unterstützen und zu beschleunigen. Jennmar wird erheblich von der Fertigungskompetenz und den Kapitalressourcen von KPS profitieren, da wir weiterhin stark in Innovationen investieren werden, um die Bedürfnisse unserer Kunden zu erfüllen und unsere adressierbaren Märkte zu erweitern." Paul, Weiss, Rifkind, Wharton and Garrison LLP fungierte als Rechtsberater und Jefferies als Finanzberater für KPS und seine Tochtergesellschaften. Lowenstein Sandler LLP fungierte als Rechtsberater und Evercore und Rothschild & Co. fungierten als Finanzberater für Jennmar und FalconPoint. Über Jennmar Jennmar ist ein weltweit führender Anbieter von Infrastrukturprodukten und spezialisierten Dienstleistungen für die Bereiche zivile Infrastruktur, Solar, Bergbau und Bauwesen. Seit über 100 Jahren liegt der Schwerpunkt von Jennmar auf der Herstellung von Produkten und der Bereitstellung von Lösungen, die die Sicherheit und Produktivität der Arbeitnehmer gewährleisten. Weitere Informationen finden Sie unter www.jennmar.com. Über FalconPoint Partners FalconPoint ist eine Private-Equity-Gesellschaft, die in nordamerikanische mittelgroße Unternehmen aus den Bereichen Unternehmensdienstleistungen und Industrie investiert. Das Unternehmen nutzt ein Netzwerk von Beziehungen und einen partnerschaftlichen Ansatz, um transformative Wachstumschancen bei Unternehmen zu identifizieren und umzusetzen, die unternehmenskritische Produkte und Dienstleistungen anbieten. Weitere Informationen finden Sie unter www.falconpointpartners.com. Über KPS Capital Partners, LP KPS verwaltet über die mit ihr verbundenen Verwaltungsgesellschaften die KPS Special Situations Funds, eine Familie von Investmentfonds mit einem verwalteten Vermögen von rund 19,5 Mrd. USD (Stand: 30. September 2025). Seit mehr als drei Jahrzehnten arbeiten die Partner von KPS ausschließlich an der Erzielung eines beträchtlichen Kapitalzuwachses durch kontrollierende Kapitalbeteiligungen an Produktions- und Industrieunternehmen in einer Vielzahl von Branchen, darunter Grundstoffe, Markenkonsumgüter, Gesundheits- und Luxusprodukte, Automobilteile, Investitionsgüter und allgemeine Produktion. KPS schafft Werte für seine Investoren, indem es konstruktiv mit talentierten Managementteams zusammenarbeitet, um Unternehmen zu verbessern, und erzielt Investitionsrenditen, indem es die strategische Position, die Wettbewerbsfähigkeit und die Rentabilität seiner Portfoliounternehmen strukturell verbessert, anstatt sich in erster Linie auf die finanzielle Hebelwirkung zu verlassen. Die Portfoliounternehmen der KPS Funds erwirtschaften derzeit einen Gesamtjahresumsatz von ca. 21,2 Mrd. USD, betreiben 202 Produktionsstätten in 21 Ländern und beschäftigen direkt oder über Joint Ventures weltweit ca. 55.000 Mitarbeiter (Stand: 30. September 2025). Die Anlagestrategie und die Portfoliounternehmen von KPS sind unter www.kpsfund.com ausführlich beschrieben. Logo - https://mma.prnewswire.com/media/1023167/KPS_Logo.jpg
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12.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2290018 12.03.2026 CET/CEST
| noisin409925 |
| 12.03.2026 | Resonance Consultancy Ltd. | Das Beratungsunternehmen Resonance stellt die besten Städte Europas für 2026 vor
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Resonance Consultancy Ltd.
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Das Beratungsunternehmen Resonance stellt die besten Städte Europas für 2026 vor
11.03.2026 / 23:25 CET/CEST
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London ist die Nummer 1 im Ranking der europäischen Städte um Investitionen, Talente und Besucher, wobei die Kluft in der Wahrnehmung immer größer wird CANNES, Frankreich, 11. März 2026 /PRNewswire/ -- Resonance Consultancy, ein führender Berater in den Bereichen Place Branding, Place Making und Place Marketing, hat heute seinen vierten jährlichen Bericht Europe's Best Cities und das Ranking für das Jahr 2026 veröffentlicht, in dem die 100 europäischen Städte vorgestellt werden, die die Zukunft gestalten.
Laden Sie den vollständigen Bericht „Europe's Best Cities" hier herunter. Hier finden Sie alle Top 100 der besten Städte Europas im Jahr 2026. Europa war noch nie so begehrt wie heute, trotz der anhaltenden russischen Aggression an seinen Grenzen und inmitten der weltweiten wirtschaftlichen Unsicherheit. Der Bericht stellt fest, dass fast die Hälfte der weltweiten Reisezielpräferenzen jetzt auf Europa gerichtet ist, gegenüber 41 % im letzten Jahr. Die Studie zeigt jedoch auch eine zunehmende Diskrepanz zwischen dem, was Städte leisten, und dem, was die Welt über sie glaubt. Diese Diskrepanz ist nicht mehr nur eine Frage des Brandings. Resonance hat herausgefunden, dass die Korrelation zwischen Leistung und Wahrnehmung nur 0,54 beträgt, was einen entscheidenden Vorteil für Städte bedeutet, die Infrastruktur, Politik und gelebte Erfahrung mit einer glaubwürdigen Erzählung für Investoren, Arbeitgeber, Talente und Besucher in Einklang bringen können. „Europas führende Städte machen aus der Störung eine Antriebsfunktion für den Fortschritt", sagt Jeremie Feinblatt, Principal bei Resonance Consultancy. „Die Wahrnehmungslücke ist jetzt eine Frage der Bilanz. Sie beeinflusst die Auswahllisten der Investoren, das Vertrauen der Arbeitgeber und die Ausgaben der Besucher", stellt er fest. „Die Gewinner verbinden Investitionen in die Grundlagen, die die Menschen tagtäglich spüren, wie Wohnraum, Mobilität, öffentlicher Raum und Sicherheit, mit einer Darstellung, die diese Vorteile auf dem Markt belegt. Städte, denen es nicht gelingt, Realität und Ruf in Einklang zu bringen, werden im Wettbewerb um Menschen und Kapital zurückfallen." Die Top 10 der besten Städte Europas für 2026 - London
- Paris
- Berlin
- Rom
- Barcelona
- Madrid
- Amsterdam
- Wien
- Kopenhagen
- Stockholm
Warum das diesjährige Ranking für Stadtoberhäupter wichtig ist Europe's Best Cities 2026 findet zu einem Zeitpunkt statt, an dem die Strategie der Städte in Echtzeit umgeschrieben wird. - Die Europäer sind jetzt die treibende Kraft des europäischen Tourismusbooms. Inländische und innereuropäische Reisen verstärken die Rekordnachfrage und verändern die Wertschöpfung auf dem Kontinent.
- Die Geopolitik drängt die Städte auf den Fahrersitz. In dem Maße, in dem die Versorgungsketten wieder näher an den Wohnorten angesiedelt werden und Sicherheit und Energie zu alltäglichen Überlegungen werden, entwickeln sich die Städte zu den operativen Zentren der europäischen Resilienz.
- Der Besucherzuwachs zwingt zu einem neuen Betriebsmodell. Die Städte, die am schnellsten vorankommen, investieren in Erfahrung und verschärfen gleichzeitig die Verwaltungsinstrumente, die das Wohnungsangebot, den öffentlichen Raum und das Vertrauen der Einwohner schützen.
- Die Entscheidungen über Talente werden auf der Straße getroffen. Fußgängerfreundlichkeit, Fahrradnetze, der Zugang zum öffentlichen Nahverkehr, Gesundheitsergebnisse und Erschwinglichkeit sind zunehmend entscheidend für Arbeitnehmer im Haupterwerbsalter und die Unternehmen, die um sie konkurrieren.
- Das Klimarisiko ist jetzt Teil des Spielfelds. Risiko und Anpassungsfähigkeit bestimmen zunehmend die Kapitalzuweisung, das Underwriting und die langfristige Planung.
„Städte, die die Lebensqualität verbessern und gleichzeitig vernetzt und auffindbar bleiben, werden weiter aufsteigen", sagt Jason McGrath, stellvertretender Geschäftsführer und Leiter der Abteilung für US-Unternehmensreputationen bei Ipsos, dem Partner der Studie für die Verbraucherforschung. „Die wettbewerbsfähigsten Orte sind diejenigen, von denen sich die Menschen vorstellen können, dort zu leben, sie bald zu besuchen und dort eine Karriere aufzubauen." Was die drei führenden Städte über die neue europäische Strategie offenbaren - London behauptet seine globale Vorrangstellung durch unermüdliche Neuerfindungen in den Bereichen Wirtschaft, Kultur und Konnektivität. Im Jahr 2024 erreichten die Ausgaben der internationalen Reisenden fast 18,9 Milliarden Euro, und die Flughafenanbindung bleibt die stärkste in der Rangliste, was den Tourismus und die Investitionsdynamik weiter fördert.
- Paris macht urbanen Ehrgeiz zum täglichen Leben. Die Stadt verfügt nun über mehr als 1.000 Kilometer Radwege, hat seit 2020 mehr als 100 Hektar neue Fußgängerzonen geschaffen und baut den Grand Paris Express weiter aus, um die Erreichbarkeit und Mobilität der Stadt neu zu gestalten.
- Berlin verbindet kulturelle Anziehungskraft mit beeindruckender Innovationsinfrastruktur. Die Stadt hat im Jahr 2024 die Marke von 30,6 Millionen Hotelübernachtungen überschritten und treibt große Transformationsprojekte voran, darunter die Umgestaltung des Flughafens Tegel zu Berlin TXL, mit der Urban Tech Republic und dem Schumacher Quartier als Holzbauviertel.
Jenseits der Top 3 dokumentiert der Bericht eine deutliche Verschiebung: Die urbane Geschichte gehört nicht mehr nur den üblichen Hauptstädten. Neben den globalen Großstädten entstehen immer mehr sekundäre und aufstrebende Städte, die oft schneller gebaut werden, wettbewerbsfähiger sind und nach Wachstum streben. Wie die Rangliste erstellt wurde „Europe's Best Cities" basiert auf dem von Resonance entwickelten Place Power™ Score, der Leistung und Wahrnehmung auf drei Säulen kombiniert: Lebensqualität, Liebenswürdigkeit und Wohlstand. Für das Jahr 2026 bewertete Resonance Ballungsräume mit mehr als 500.000 Einwohnern anhand von 47 Metriken in 33 Unterkategorien sowie nutzergenerierten Signalen von großen Online-Plattformen und Ipsos-Wahrnehmungsforschung. Ipsos befragte 5.000 Menschen in 10 europäischen Ländern zu den Städten, in denen sie am liebsten leben, die sie bald besuchen möchten und in denen sie die besten Jobchancen sehen. Die Klimarisiko-Daten werden von AlphaGeo bereitgestellt. Russische Städte sind in der Rangliste nicht enthalten, wie seit 2022. Laden Sie den vollständigen Bericht „Europe's Best Cities" hier herunter. Hier finden Sie alle Top 100 der besten Städte Europas im Jahr 2026. Informationen zu Resonance Consultancy Resonance entwickelt transformative Strategien, Marken und Kampagnen, die Reiseziele, Städte und Gemeinden befähigen, ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Resonance arbeitet mit Orten in den Bereichen Ortsgestaltung, Ortsmarkenbildung und Ortsmarketing. Weitere Informationen finden Sie unter ResonanceCo.com. Informationen zu Ipsos Ipsos ist ein weltweit tätiges Marktforschungsunternehmen, das Umfragen und Meinungsforschung auf allen Märkten der Welt durchführt. Weitere Informationen finden Sie unter Ipsos.com. RESONANCECO.COM Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2930143/Resonance_Consultancy_Ltd__Resonance_Consultancy_Unveils_Europe_.jpg Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2930142/Resonance_Consultancy_Ltd__Resonance_Consultancy_Unveils_Europe_.jpg
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11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2290014 11.03.2026 CET/CEST
| noisin249118 |
| 11.03.2026 | Blues | Blues und Skylo bringen branchenweit erstes IoT-Modul mit Satelliten-, Mobilfunk- und WLAN-Konnektivität in einem einzigen Modul auf den Markt
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Blues
/ Schlagwort(e): ESG/Produkteinführung
Blues und Skylo bringen branchenweit erstes IoT-Modul mit Satelliten-, Mobilfunk- und WLAN-Konnektivität in einem einzigen Modul auf den Markt
11.03.2026 / 22:30 CET/CEST
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Blues Notecard for Skylo startet auf der Embedded World 2026 und bietet satellitengestützte Konnektivität ohne Abonnement BOSTON, 11. März 2026 /PRNewswire/ -- Blues, ein führender Anbieter von Device-to-Cloud-Systemen für intelligente vernetzte Produkte, hat Notecard for Skylo auf den Markt gebracht – ein Modul, das Satelliten-, Mobilfunk- und WLAN-Konnektivität kombiniert und weder ein Satellitenabonnement noch vertragliche Bindungen erfordert.
Das Produkt wurde auf der Embedded World in Nürnberg vorgestellt und bietet automatisches Failover über drei Funkzugangstechnologien (RATs): NTN-Satellit von Skylo, Narrowband-Mobilfunk und WLAN. Am Stand 3A-402 lädt Blues die Besucher der Embedded World ein, sich anzusehen, wie das Unternehmen die Entwicklung vernetzter Produkte vereinfacht. Notecard for Skylo ergänzt jedes schmalbandig vernetzte Gerät um Cloud-Konnektivität mit Multi-Network-Failover. Das Modul wurde für geschäftskritische Branchen wie Transport und Logistik, Energie sowie gewerbliche Ausrüstung entwickelt. Es hilft Entwicklern, schneller Prototypen zu erstellen, und ermöglicht Entscheidungsträgern, Schmalbandlösungen in großem Maßstab und bei niedrigeren Gesamtbetriebskosten einzusetzen. So könnte beispielsweise ein Logistikgut in Depots über WLAN arbeiten, unterwegs Mobilfunk nutzen und in abgelegenen Regionen per Satellit verbunden bleiben, wobei Notecard for Skylo je nach Bedarf intelligent zwischen den Netzwerken wechselt. Herkömmliche Satelliten-IoT-Lösungen belasten Kunden mit einem zweiten Satellitenmodul, monatlichen Abonnementgebühren und Mindestabnahmen. Notecard for Skylo beseitigt alle drei Hürden: keine zusätzliche Hardware, kein Satellitenabonnementvertrag und keine Mindestabnahme. Dadurch erhalten Unternehmen Zugang zu erstklassigem Satelliten-Failover mit nutzungsabhängiger Preisgestaltung, die mit der tatsächlichen Nutzung skaliert. Mehrere RATs stellen sicher, dass Kunden zuverlässig auf Gerätedaten zugreifen können. Dabei schalten drahtlose Verbindungen automatisch auf sekundäre und tertiäre Netzwerke um, wenn die primäre Verbindung nicht verfügbar ist. Notecard for Skylo bietet dieselbe Mobilfunkkonnektivität wie andere Notecard-Produkte sowie Satelliten-Uplink und -Downlink, damit Geräte auch außerhalb der Mobilfunkreichweite verbunden bleiben. Für Kunden, die derzeit Schmalband nutzen, bietet das Produkt erweiterte Funktionen mit Satelliten-Failover. Kunden, die globale oder regionale Unterstützung für Mittelband (LTE Cat 1 bis) oder Breitband (LTE Cat 1) benötigen, sollten weiterhin ein Starnote-Zubehör verwenden. „Vor zwei Jahren haben Blues und Skylo gemeinsam Starnote for Skylo auf den Markt gebracht, eine Erweiterung unserer Flaggschiff-Notecard, die unseren Kunden Satellitenkonnektivität bot", sagte Brandon Satrom, Bereichsleiter auf Senior-Ebene für Product & Experience bei Blues. „Mit zunehmender Verbreitung wurde deutlich, dass einige unserer Kunden eine Ein-Modul-Lösung für nahtloses Failover von WLAN zu Mobilfunk und weiter zu Satellit wollten. Als Reaktion darauf haben Blues und Skylo erneut zusammengearbeitet und Notecard for Skylo entwickelt, um die Einfachheit, Erschwinglichkeit und Innovation zu bieten, die Kunden von Blues erwarten." „Unsere Partnerschaft mit Blues hebt die Messlatte dafür, was bei der NTN-Konnektivität möglich ist, weiter an", sagte Vijay Krishnan, Bereichsleiter für strategische Partnerschaften bei Skylo. „Notecard for Skylo macht zuverlässige, standardbasierte Satellitenkonnektivität für mehr Branchen und Gerätetypen zugänglich als je zuvor. Da Unternehmen kritische Abläufe zunehmend in Gebieten skalieren wollen, in denen die Netzabdeckung unvorhersehbar ist, bietet dieses integrierte Modul die Belastbarkeit, Reichweite und Zuverlässigkeit, auf die sie sich verlassen können – gestützt auf ein globales NTN-Netzwerk, das für reale Einsatzbedingungen entwickelt wurde." Weitere Informationen zu Notecard for Skylo und zur Vereinbarung eines Termins mit dem Blues-Team auf der Embedded World finden Sie auf blues.com/embedded-world-2026/. Notecard for Skylo ist ab sofort auf shop.blues.com erhältlich. Der Versand wird voraussichtlich am 13. März 2026 beginnen. Informationen zu Blues Blues ist der Cheatcode für die Entwicklung intelligenter vernetzter Produkte. Durch den Abbau von Komplexität hilft Blues Unternehmen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: ihr Geschäft wachsen zu lassen. Das Device-to-Cloud-System von Blues vereint Plug-and-Play-Hardware, Datenrouting und Flottenmanagement in einer einzigen integrierten Plattform. Kunden nutzen Blues, um Daten aus physischen Produkten sofort, sicher und wirtschaftlich in ihre Anwendungen zu übertragen, ohne komplexe Infrastruktur aufzubauen oder zu verwalten. Die Vorzeigeprodukte von Blues – Notecard, Starnote und Notehub – arbeiten zusammen, um Kunden dabei zu helfen, die Entwicklung intelligenter vernetzter Produkte sowie datengetützter intelligenter Dienste zu beschleunigen. Unternehmen aus den Bereichen Transport und Logistik, Gewerbeimmobilien und Einrichtungen, Industrieausrüstung, Energie und Umweltüberwachung sowie weiteren Branchen gelangen mit Blues schneller vom Konzept zur geschäftlichen Wirkung. So können sie neue Dienste einführen, Betriebskosten senken und gemeinsam mit ihren Kunden wachsen. Tausende Organisationen weltweit, von gemeinnützigen Organisationen über Start-ups bis hin zu Großunternehmen, vernetzen ihre Geräte mit Blues. Weitere Informationen finden Sie auf blues.com. Folgen Sie Blues außerdem auf LinkedIn, YouTube, Instagram und Threads. Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2930982/Blues_Notecard_for_Skylo.jpg Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2928714/BluesLogomark_Black_Medium__1_Logo.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/blues-und-skylo-bringen-branchenweit-erstes-iot-modul-mit-satelliten--mobilfunk--und-wlan-konnektivitat-in-einem-einzigen-modul-auf-den-markt-302711533.html

11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2290002 11.03.2026 CET/CEST
| noisin791356 |
| 11.03.2026 | Bota | Bota bringt SAION AI auf den Markt - Physical AI-Plattform für die Bioproduktion
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Bota
/ Schlagwort(e): Miscellaneous
Bota bringt SAION AI auf den Markt - Physical AI-Plattform für die Bioproduktion
11.03.2026 / 20:00 CET/CEST
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SAN FRANCISCO, Kalifornien, USA, und HANGZHOU, China, 11. März 2026 /PRNewswire/ -- Während KI die digitale Welt durch kognitive und generative Fähigkeiten umgestaltet, zeichnet sich eine neue Herausforderung ab: Physical AI – physische KI, die ihre Umwelt wahrnimmt, durch sie hindurch denkt und in ihr handelt.
Heute lanciert Bota mit SAION AI die erste Physical AI-Plattform für die Bioproduktion. SAION AI ist nicht auf das In-Silico-Design beschränkt. Es handelt sich vielmehr um eine Full-Stack-Plattform für physische KI, die Kognition, Orchestrierung und Closed-Loop-Ausführung durch End-to-End-Experimente integriert und die biologische Forschung und Bioproduktion kontinuierlich optimiert. SAION AI ist auf einer dreischichtigen Architektur aufgebaut: Kognition, Orchestrierung, Ausführung. Auf der Grundlage umfangreicher Sprachmodelle vereint die Plattform wissenschaftliche Überlegungen mit der Durchführung von Experimenten in der realen Welt. Diese Architektur ermöglicht eine nahtlose Orchestrierung vom Verständnis biologischer Systeme bis hin zu Laborexperimenten und schafft so einen sich selbst optimierenden geschlossenen Kreislauf für die Bioproduktion. Kognition: Multiskaliges biologisches Verständnis Der Cognition Layer basiert auf den Daten der Cell2Cloud Biofoundry von Bota, die mehrere Millionen experimenteller Datenpunkte, Millionen wissenschaftlicher Veröffentlichungen und Patente sowie öffentliche biologische Datenbanken integriert. In Kombination mit führenden AI4Science-Modellen entwickelt SAION AI ein multiskaliges Verständnis des Kontinuums Gen-Protein-Zelle-Fermentation und ermöglicht so systematisches Design und datengestützte wissenschaftliche Entscheidungen. Orchestrierung: Intelligente Forschungskoordination Die Orchestrierungsebene basiert auf der Orchestrierungs-Engine Agent Harness. Sie nutzt das Reasoning von Large Language Models (LLMs), um die Zusammenarbeit mehrerer Agenten, die Nutzung von Tools sowie durchgängige wissenschaftliche Workflows zu koordinieren. Die Schicht zerlegt komplexe Ziele in strukturierte Aufgaben und integriert 316 spezialisierte wissenschaftliche Tools, die dynamisches Routing und automatisierte Forschungsabläufe mit Fehlertoleranz ermöglichen. Ausführung: Autonomer experimenteller Betrieb Mithilfe der von Bota entwickelten Biological Protocol Language konvertiert SAION AI Versuchsdesigns in standardisierte Anweisungen, die direkt die Laborhardware steuern und reale Daten an die Cognition Layer zurückmelden, wodurch eine kontinuierliche Modellverbesserung und Beschleunigung der Forschung und Entwicklung ermöglicht wird. Leistung in realen Einsatzszenarien SAION AI hat die Leistung von SOTA bei mehreren KI-Benchmarks im Bereich der Biowissenschaften unter Beweis gestellt und damit seine Fähigkeiten als KI-System für Wissenschaftler bestätigt. Wesentliche Ergebnisse - Literaturverständnis: 70,7 % bei LitQA+SuppQA – übertrifft die führenden Allzweckmodelle
- Sequenzbasiertes Reasoning: 88,2 % bei SeqQA für DNA-, RNA- und Proteinaufgaben
- Gentechnologie: 84,9 % bei den Benchmarks für Genbearbeitung und Klonen
- Wissenschaftliche Entdeckung: 89,6 % beim BAIS-SD-Benchmark
Die Validierung in der Praxis bestätigt, dass SAION AI die gesamte Forschung – von der Literaturrecherche bis zum Aufbau im Nasslabor – mit einer Genauigkeit von über 90 % autonom durchführen kann. Auf dem Weg zur autonomen Bioproduktion Mit der Einführung von SAION AI geht die Bioproduktion über das traditionelle Versuch-und-Irrtum-Experiment hinaus und wird zu einer intelligenten Ingenieursdisziplin, in der KI und physische Labore zusammenwirken, um die Entdeckung und die industrielle Skalierung zu beschleunigen. SAION AI-DEMO Kontaktieren Sie uns: bota.pr@bota.bio Foto: https://mma.prnewswire.com/media/2930649/Picture1.jpg Foto: https://mma.prnewswire.com/media/2930650/Picture2.jpg
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11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2289966 11.03.2026 CET/CEST
| noisin486603 |
| 11.03.2026 | Ridgewood Infrastructure | Ridgewood Infrastructure gibt den Verkauf von APP bekannt
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Ridgewood Infrastructure
/ Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
Ridgewood Infrastructure gibt den Verkauf von APP bekannt
11.03.2026 / 18:15 CET/CEST
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NEW YORK, 11. März 2026 /PRNewswire/ -- Ridgewood Infrastructure („Ridgewood"), ein Investor, der sich auf wesentliche Infrastrukturen im unteren Mittelstand der Vereinigten Staaten konzentriert, gab heute den erfolgreichen Verkauf von APP Jet Center („APP"), einer Fixed-Base-Operator („FBO")-Plattform, die kritische Luftfahrtinfrastrukturdienste anbietet, an Bain Capital bekannt.
APP betreibt qualitativ hochwertige Luftfahrteinrichtungen in den wichtigsten US-Metropolen und bedient einen breit gefächerten Kundenstamm aus Unternehmen, Behörden und Privatpersonen. Ridgewood erwarb im Rahmen einer bilateralen Transaktion eine Mehrheitsbeteiligung an APP und arbeitete mit dem Management zusammen, um organische Wachstumsinitiativen voranzutreiben, die Hangarkapazität zu erweitern und eine wesentliche Zusatzakquisition abzuschließen, die die Präsenz des Unternehmens in Florida - einem der aktivsten Märkte für private Luftfahrt in den Vereinigten Staaten - erhöhte. „Wir sind stolz auf die Arbeit, die wir zusammen mit dem Managementteam von APP geleistet haben", sagte Ryan Stewart, Partner bei Ridgewood Infrastructure. „Wir haben uns darauf konzentriert, den Kunden von APP einen konsistenten, qualitativ hochwertigen Service zu bieten und gleichzeitig das Geschäft mit Bedacht auszubauen. Durch die Stärkung der Führung, die Verbesserung der operativen Disziplin und die Investition in zusätzliche Kapazitäten haben wir APP als skalierbare und strategische Infrastrukturplattform für die allgemeine Luftfahrt positioniert." Ross Posner, Managing Partner bei Ridgewood Infrastructure, fügte hinzu: „APP ist ein Beispiel für unsere Strategie in der Praxis. Wir identifizierten ein hochwertiges Infrastrukturunternehmen im unteren Mittelstand, arbeiteten mit dem Management zusammen, um die Plattform zu skalieren und zu professionalisieren, und positionierten es schließlich für den Ausstieg eines Eigentümers, der ein langlebiges Infrastrukturunternehmen mit anhaltendem Wachstumspotenzial sucht. Diese Transaktion spiegelt die Wiederholbarkeit unseres Ansatzes wider." Bain Capital beabsichtigt, auf der etablierten Präsenz von APP aufzubauen und in attraktiven Luftfahrtmärkten in den Vereinigten Staaten weiter zu expandieren. Die Transaktion wurde im März 2026 abgeschlossen. Die finanziellen Konditionen der Transaktion wurden nicht bekannt gegeben. King & Spalding fungierte als Rechtsberater und Harris Williams als Finanzberater von Ridgewood Infrastructure. Informationen zu Ridgewood Infrastructure Ridgewood Infrastructure investiert in wichtige Infrastrukturunternehmen mit Schwerpunkten in den Bereichen Transport, Wasser, Versorgung und Energie. Das Unternehmen konzentriert sich auf Unternehmen des unteren Mittelstandes, die kritische Dienstleistungen mit unelastischen Nachfrageprofilen und klaren Möglichkeiten für operative Verbesserungen und strategisches Wachstum anbieten. KONTAKT: Ridgewood Infrastructure 527 Madison Avenue, 18th Floor New York, NY 10022 Telefon: (212) 867-0050 E-Mail: Inquiries@RidgewoodInfrastructure.com Logo - https://mma.prnewswire.com/media/1163658/Ridgewood_Logo.jpg
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2289918 11.03.2026 CET/CEST
| noisin607645 |
| 11.03.2026 | Risen Energy Co., Ltd | Vom Konzept zur Massenproduktion: Die Reise von Risen Energy in die Welt der ultradünnen Wafer
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Risen Energy Co., Ltd
/ Schlagwort(e): Miscellaneous
Vom Konzept zur Massenproduktion: Die Reise von Risen Energy in die Welt der ultradünnen Wafer
11.03.2026 / 17:55 CET/CEST
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NINGBO, China, 11. März 2026 /PRNewswire/ -- In den in der Branche immer wieder aufflammenden Diskussionen über „Weltraum-Photovoltaik" werden einige technische Schlüsseleigenschaften immer wieder betont: Leichtbauweise, hohe Ausgangsleistung, Strahlungsresistenz und langfristige Zuverlässigkeit. Diese Anforderungen lenken unseren Fokus natürlich auf eine Kerntechnologie, die wir bereits seit langem entwickeln und auch schon in großem Maßstab eingesetzt haben – die Anwendung ultradünner Siliziumwafer in Heterojunction-Solarzellen (Heterojunction Technology, HJT).
Wenn wir heute das von Risen Energy veröffentlichte technische Whitepaper „Risen Energy's HJT Hyper-ion: A White Paper on Development and Industrial Application of Ultra-Thin Silicon Wafers" (Das Risen Energy HJT Hyper-Ion: Ein Whitepaper zur Entwicklung und industriellen Anwendung ultradünner Siliziumwafer) erneut betrachten, stellen wir fest, dass viele der Ideen, die heute an der Grenze des Machbaren auftauchen, bereits in der dort dokumentierten praktischen technischen Logik enthalten waren. Dieses umfassende Dokument aus dem Bereich der Massenproduktion kann der Branche eine Perspektive bieten, die technische Erkenntnisse und praktische Unterstützung vereint. 1. Warum „dünn"? Eine unvermeidliche Wahl, begründet in der Art der Konstruktion In dem White Paper weisen wir deutlich darauf hin, dass in der Kostenstruktur von HJT-Solarzellen die Siliziumwafer mit 55 % den größten Anteil ausmachen. Daher ist die Verwendung möglichst dünner Wafer die direkteste und wirksamste Methode zur Kostensenkung. Die Gründe dafür gehen jedoch über den wirtschaftlichen Aspekt hinaus. Sie sind grundlegend mit der Heterojunction-Technologie selbst verbunden. Der gesamte Niedrigtemperatur-Fertigungsprozess von HJT-Zellen (<200 °C) und die vollständig symmetrische Zellstruktur ermöglichen eine sehr viel „sanftere" Verarbeitung des Wafers, wodurch Risiken wie Wafer-Verwerfungen und -brüche, die durch Hochtemperaturprozesse und asymmetrische Belastungen bei PERC- und TOPCon-Technologien verursacht werden, erheblich reduziert werden. Daher sind ultradünne Wafer nicht nur mit der Heterojunction-Technologie kompatibel – sie sind ein inhärenter Vorteil der HJT und eine der wichtigsten Voraussetzungen für ihre breitere Verwendung in der Zukunft. 2. Wie kann „dünn" zuverlässig sein? Systematische Balance von Effizienz, Ertrag und mechanischer Festigkeit Wir haben eine Reihe von Untersuchungen und praktischen Versuchen durchgeführt, die sich auf Effizienz, Produktionsausbeute und mechanische Festigkeit konzentrieren: 2.1 Kompromisse bei der Effizienz Unsere Versuchsergebnisse stimmen mit den Erkenntnissen aus der Fachliteratur überein und zeigen eine interessante Wechselbeziehung: Während der Kurzschlussstrom (Jsc) mit abnehmender Waferdicke sinkt, steigt die Leerlaufspannung (Voc). Der Füllfaktor (FF) bleibt relativ konstant. Innerhalb einer bestimmten „Plateauphase" ist die Abnahme der Gesamteffizienz der Zellen minimal und akzeptabel. Die Breite dieses Plateaus ist bei verschiedenen Zelltechnologien unterschiedlich. Bei Risen Energy haben die mit 110-μm-Wafern hergestellten HJT-Hyperion-Zellen bereits einen durchschnittlichen Wirkungsgrad von 26,4 % erreicht, wobei die besten Produktionschargen 26,6 % übersteigen. Diese Ergebnisse zeigen, dass bei der Heterojunction-Technologie eine geeignete Verringerung der Waferdicke die obere Leistungsgrenze nicht beeinträchtigt. 2.2 Optimierung der Fertigung Wir haben die Waferkassettenkonfiguration neu gestaltet und von horizontaler auf vertikale Bestückung umgestellt, während wir gleichzeitig alle damit verbundenen Automatisierungs- und Transferprozesse in der gesamten Linie optimiert haben. Die Ergebnisse zeigen eine stabilisierte Ausbeute von durchgängig über 99,5 % bei einer Fragmentierungsrate von unter 0,25 %, was beweist, dass die mit der „Waferdünnung" verbundenen Herausforderungen bei der Herstellung durch systematische Prozess- und Anlageninnovationen bewältigt werden können. 2.3 Wiederentdeckung der mechanischen Festigkeit Unsere Vergleichstests ergaben, dass 150 μm PERC- und 130 μm TOPCon-Zellen während des Biegetests zerbrachen. Wurde die Dicke jedoch auf unter 100 μm reduziert, wiesen die Zellen stattdessen eine ausgezeichnete Flexibilität auf. HJT-Zellen weisen eine außergewöhnliche Flexibilität auf, die neue Möglichkeiten für Leichtbaumodule und Anwendungen in speziellen Umgebungen schafft. 3. Vom Erdboden in den Weltraum: Ausdehnung der Tiefe von „dünn" Unsere aktuellen HJT-Hyper-ion-Produkte für Freiflächen-PV-Anlagen verwenden ausschließlich 110-μm-Siliziumwafer und eine Solarzellendicke von etwa 95 μm. Bei dieser Dicke haben wir ein optimales Gleichgewicht zwischen Effizienz, Ausbeute und Zuverlässigkeit bei gleichzeitig deutlicher Kostenreduzierung erreicht. Dies ist jedoch nur ein Aspekt unserer technischen Möglichkeiten. Insbesondere für Photovoltaik-Anwendungen im Weltraum, wo ein extrem hohes Leistungsgewicht erforderlich ist, müssen Solarzellen in der Regel 70 μm oder noch dünner sein. Dank der jahrelangen Erfahrung mit der ultradünnen HJT-Wafertechnologie ist Risen Energy in der Lage, Zellen mit einer Dicke von weniger als 70 μm herzustellen. 4. Wie kann „dünn" auch effektiv sein? Systeminnovation von der Zelle bis zum Modul Herkömmliches Hochtemperaturlöten ist für solche dünnen Zellen nicht mehr geeignet. Um dieser Herausforderung zu begegnen, hat Risen Energy die spannungsfreie Zellverbindungstechnologie „Hyper-link" entwickelt. Diese Technologie, die durch mehr als 50 exklusive Patente geschützt ist, vermeidet lötbedingte thermische Spannungen und passt perfekt zu den niedrigen Temperaturmerkmalen der Hyperjunction-Technologie und den physikalischen Eigenschaften ultradünner Zellen. Diese Innovation wird durch strenge Zuverlässigkeitstests gestützt, die die Anforderungen der IEC-Normen weit übertreffen: 5400 Pa statische Belastung, 10.000 dynamische Belastungszyklen, 2000 Stunden feuchte Hitze (DH2000), 400 thermische Zyklen (TC400) und weitere beschleunigte Alterungstests. Die Ergebnisse bestätigten, dass Hyper-ion-Module, die ultradünne Wafer und die Hyper-link-Technologie verwenden, Leistungseinbußen aufweisen, die weit unter den Standardanforderungen liegen. 5. Integrierte Forschung und Entwicklung Bei der Betrachtung unserer Reise hin zu ultradünnen Wafern liegt der eigentliche Fortschritt nicht nur in einzelnen technologischen Durchbrüchen, sondern auch in integrierten Innovationen bei Wafern, Zellen und Modulen. Waferdünnung, Metallisierung mit niedrigem Silbergehalt, Zero-Busbar-Zellen und Hyper-link-Technologien fügen sich wie Puzzleteile unter einem einheitlichen Konstruktionsprinzip zusammen und führen letztendlich zur Wettbewerbsfähigkeit der Hyper-ion-Produkte. Die Entwicklung ultradünner Wafer durch Risen Energy begann als Reaktion auf die Notwendigkeit von Kostensenkungen in der Industrie und war dank der Berücksichtigung technologischer Grundlagen und des Engagements für systematische Innovationen erfolgreich. Mit der erneuten Veröffentlichung und Weitergabe dieses Whitepapers möchten wir unseren aktuellen Stand der Betrachtungen und der industriellen Praxis vorstellen und gemeinsam mit Partnern aus der gesamten Branche daran arbeiten, die Photovoltaik-Technologie in eine Zukunft zu führen, die leichter, stärker und kreativer ist als je zuvor. Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2931419/Risen_Energy_s_HJT_Hyper_ion_A_White_Paper_Development_Industrial_Application.jpg[
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2289906 11.03.2026 CET/CEST
| noisin305135 |
| 11.03.2026 | WHO Foundation | WHO Foundation und Novo Nordisk erweitern Zusammenarbeit zur finanziellen Unterstützung von Gesundheitssystemen für Herz-, Nieren- und Stoffwechselerkrankungen
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WHO Foundation
/ Schlagwort(e): Joint Venture/ESG
WHO Foundation und Novo Nordisk erweitern Zusammenarbeit zur finanziellen Unterstützung von Gesundheitssystemen für Herz-, Nieren- und Stoffwechselerkrankungen
11.03.2026 / 17:40 CET/CEST
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GENF, 11. März 2026 /PRNewswire/ -- Die WHO Foundation gab heute eine erweiterte Zusammenarbeit mit Novo Nordisk bekannt, um die globalen Bemühungen zur Unterstützung der Gesundheitssysteme im Kampf gegen die steigende Belastung durch Herz-, Nieren- und Stoffwechselerkrankungen, einschließlich Fettleibigkeit und Diabetes, zu unterstützen.
Novo Nordisk hat insgesamt 7,9 Mio. USD zur Unterstützung dieser Bemühungen zugesagt, wobei zunächst 2,9 Mio. USD im Jahr 2024 und dann weitere 5 Mio. USD im Dezember 2025 bereitgestellt wurden. Der Beitrag wird es der WHO Foundation ermöglichen, die umfassenderen Bemühungen der WHO zu unterstützen, nichtübertragbare Krankheiten durch Prävention, frühzeitige Maßnahmen und eine verstärkte primäre Gesundheitsversorgung zu bekämpfen, insbesondere in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen, in denen die Gesundheitssysteme häufig an ihre Grenzen stoßen. „Herz-, Nieren- und Stoffwechselerkrankungen sind komplexe Erkrankungen, die in erster Linie Präventionskonzepte erfordern, die in starken und widerstandsfähigen Gesundheitssystemen verankert sind", sagte Anil Soni, CEO der WHO Foundation. „Indem wir die Führungsrolle der WHO bei der Prävention unterstützen, können wir die wissenschaftlichen und gesundheitspolitischen Grundlagen stärken, die die Länder brauchen, um wirksam und in gerechter Weise zu reagieren." „Die Bekämpfung von Adipositas, Diabetes und damit zusammenhängenden Krankheiten erfordert eine umfassende Partnerschaft – eine Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Gemeinschaften, der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor, um Prävention, Früherkennung und Pflege zu fördern. Durch die Aufstockung des Beitrags von Novo Nordisk zur WHO Foundation hoffen wir, dass mehr Länder mit den Instrumenten, Erkenntnissen und Ressourcen ausgestattet werden, die sie für wirksame Maßnahmen vor Ort benötigen", so Elin Jäger, Senior Vice President, Corporate Strategy & Sustainability, Novo Nordisk. Globaler Kontext der Adipositas - Mehr als eine Milliarde Menschen weltweit leben mit Adipositas, darunter 650 Millionen Erwachsene, 340 Millionen Jugendliche und 39 Millionen Kinder.
- Seit 1975 hat sich Adipositas weltweit fast verdreifacht.
- Übergewicht und Adipositas verursachen weltweit mehr Todesfälle als Untergewicht.
- 39 Millionen Kinder unter 5 Jahren sind übergewichtig oder adipös, und mehr als 340 Millionen Menschen zwischen 5 und 19 Jahren leben mit Übergewicht oder Adipositas.
Informationen zur WHO Foundation Die WHO Foundation ist eine unabhängige Organisation mit Sitz in Genf in der Schweiz. Sie wurde 2020 gegründet, um den Auftrag der Weltgesundheitsorganisation zu unterstützen. Sie mobilisiert philanthropisches Kapital und baut strategische Partnerschaften auf, um gesundheitliche Chancengleichheit zu fördern, auf dringende gesundheitliche Herausforderungen zu reagieren und Systeme zu stärken, die Leben retten. Indem sie Partner und medizinisches Fachpersonal zusammenbringt, hilft die Foundation, bewährte Lösungen zu verbreiten, lebensrettende Maßnahmen zu finanzieren und dauerhafte Veränderungen in Richtung „Gesundheit für alle" voranzubringen. Weitere Informationen finden Sie unter who.foundation. Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2931415/WHO_Foundation.jpg Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2531138/5858327/WHO_Foundation_Logo.jpg
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2289904 11.03.2026 CET/CEST
| noisin008508 |
| 11.03.2026 | South | Ehemaliger slowenischer Präsident: ein selbstbewusstes China bietet Partnerschaften, die die Welt in unbeständigen Zeiten braucht
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South
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
Ehemaliger slowenischer Präsident: ein selbstbewusstes China bietet Partnerschaften, die die Welt in unbeständigen Zeiten braucht
11.03.2026 / 17:15 CET/CEST
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GUANGZHOU, China, 11. März 2026 /PRNewswire/ -- Nachrichtenbericht aus dem Süden. Der Regierungsarbeitsbericht hat Chinas Wachstumsziel für 2026 auf 4,5 bis 5 % festgelegt – das erste Jahr des 15. Fünfjahresplans. Der neue Entwurf, der den Zeitraum von 2026 bis 2030 abdeckt, markiert eine entscheidende Phase auf Chinas Weg zur sozialistischen Modernisierung bis 2035. Für Danilo Türk, ehemaliger Präsident Sloweniens und erfahrener Diplomat mit fundierten Kenntnissen in internationalen Angelegenheiten, verdient dieses Ziel eine genauere Betrachtung. „Angesichts der Größe der chinesischen Wirtschaft ist ein Wachstum von 5 % (für 2025), basierend auf vielen Jahren mit hohen Wachstumsraten in der Vergangenheit, wirklich sehr beeindruckend", bemerkt Türk. „Eine globale Zahl von 4,5 bis 5 % bedeutet also, dass der Plan wirklich sehr ehrgeizig ist." Drei Säulen des chinesischen Entwicklungsansatzes Was macht solche Ambitionen möglich? Türk verweist auf drei Besonderheiten des chinesischen Regierungsmodells. „China hat eine langfristige Entwicklungsvision, und das ist sehr wichtig, denn es folgt nicht den Marktveränderungen von Jahr zu Jahr, sondern einer langfristigen Entwicklungsvision." Diese strategische Kontinuität spiegelt sich im Mechanismus des Fünfjahresplans wider – einem Markenzeichen der chinesischen Regierungsführung, das die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt durch mehrere Zyklen globaler Turbulenzen geführt hat. Diese langfristige Perspektive wird durch eine globale Ausrichtung ergänzt. „China arbeitet seit bereits einigen Jahrzehnten auf der Grundlage einer globalen Ausrichtung, was bedeutet, dass die Belt and Road Initiative und andere Formen der Zusammenarbeit mit der Welt den Spielraum für Entwicklungsmöglichkeiten erweitert haben." Heute ist China der größte Handelspartner für über 120 Volkswirtschaften weltweit – ein Netzwerk, das sowohl Widerstandsfähigkeit als auch Reichweite bietet. Das dritte Element ist die Umsetzung. „Das ist sehr wichtig, denn neben langfristigen und globalen Visionen gibt es auch eine sehr sorgfältige Arbeitsweise im Tagesgeschäft innerhalb eines jährlichen Entwicklungsprogramms. Alle drei Faktoren zusammen führen zu einem wirklich beeindruckenden Ergebnis." Technologie und grüner Wandel als Wachstumsmotoren Der 15. Fünfjahresplan legt einen erheblichen Schwerpunkt auf Zukunftsbranchen – darunter Quantentechnologie, Biofertigung, Wasserstoff- und Kernfusionsenergie, Gehirn-Computer-Schnittstellen, verkörperte KI und 6G. Dies sind keine abstrakten Bestrebungen, sondern gezielte Investitionen in Sektoren, in denen der globale Wettbewerb noch völlig offen ist. Türk sieht darin eine Bestätigung für Chinas nachgewiesene Anpassungsfähigkeit. „China hat seine Fähigkeit unter Beweis gestellt, Entwicklungsbedürfnisse an technologische Möglichkeiten anzupassen." Insbesondere die grüne Entwicklung stellt sowohl eine Notwendigkeit als auch eine Chance dar. „China hat in letzter Zeit großen Wert auf einen rationellen Energieverbrauch gelegt und sich darauf konzentriert, China, wie man so schön sagt, schöner zu machen, um die natürliche Umwelt zu erhalten. Auch das ist eine Entwicklungschance." Mit der Verpflichtung, die CO2-Emissionen vor 2030 zu senken, beschleunigt China seinen grünen Wandel durch intelligente Stromnetze, Wasserstoffenergie und grüne Kraftstoffindustrien – Bereiche, die bereits globale Partner anziehen. Die inländischen Konsumgewohnheiten entwickeln sich parallel dazu. „China hat in kurzer Zeit ein hohes Entwicklungsniveau erreicht, und auch die Konsumgewohnheiten ändern sich." Offizielle Daten zeigen, dass die Konsumausgaben 52 % zum Wirtschaftswachstum im Jahr 2025 beitrugen, fünf Prozentpunkte mehr als im Vorjahr – eine Verschiebung, die die Anfälligkeit für externe Schwankungen verringert und gleichzeitig das Potenzial eines 1,4 Milliarden starken Marktes erschließt. Handelsresilienz trotz Zollsdruck Trotz eskalierender Handelsbarrieren seitens der Vereinigten Staaten blieb Chinas Exportleistung im Jahr 2025 robust. Der gesamte Warenhandel erreichte einen Rekordwert von 45,47 Billionen Yuan, wobei die Exporte von Technologieprodukten, darunter Elektrofahrzeuge, integrierte Schaltkreise und Halbleiter, im Vergleich zum Vorjahr um 13,2 % stiegen. Türk ist in seiner Einschätzung zurückhaltend. „Die Zahlen für 2025 zeigen, dass China trotz der Zollerhöhungen recht gute Exportergebnisse erzielt hat. Die Hindernisse, die im letzten Jahr errichtet wurden, waren nicht allzu schädlich. Sie waren zwar schädlich, aber auch beherrschbar." Diese Widerstandsfähigkeit spiegelt einen tieferen strukturellen Wandel wider. Während internationale Institutionen vor Handelsspannungen und geopolitischen Reibungen warnen, die die globale Wirtschaftstätigkeit einschränken, haben sich Chinas Handelsbeziehungen diversifiziert. Der globale Süden – Volkswirtschaften mit einem jährlichen Wachstum von rund 5 % – hat mittlerweile einen wachsenden Anteil am chinesischen Handel und verringert damit die Abhängigkeit von einem einzelnen Markt. Die Diversifizierung zeigt sich in der sich wandelnden Geografie der chinesischen Zusammenarbeit. „Bislang hat die Belt and Road Initiative meiner Meinung nach gezeigt, dass China nicht nur mit den naheliegendsten Partnern in Westeuropa zusammenarbeiten kann, sondern dass es auch andere Partner gibt, die in dieser neuen Entwicklung wirklich sehr innovativ und führend geworden sind." Türk nennt konkrete Beispiele: die Vertiefung der Beziehungen Ungarns zu China, eine von chinesischen Unternehmen in Kroatien gebaute Brücke. „Wenn man einmal solche erfolgreichen Projekte außerhalb Westeuropas realisiert hat, kann man weiter expandieren." Wachsendes internationales Interesse trotz Volatilität Die globale Lage wird zunehmend unsicherer. „Wir befinden uns in einer Situation, in der die Vereinigten Staaten hier und da ohne Plan und ohne organisiertes System Zölle verhängen, was zu Hindernissen führt", bemerkt Türk. Paradoxerweise führt diese Volatilität jedoch zu einem erneuten Interesse an einer Zusammenarbeit mit China. „Auf der einen Seite gibt es diese ganze Unsicherheit in Bezug auf Zölle und andere destabilisierende Faktoren, aber gleichzeitig besteht großes Interesse seitens wichtiger Länder, ihre Beziehungen zu China tatsächlich auszubauen." In den letzten Monaten haben mehrere europäische Staats- und Regierungschefs China besucht, begleitet von Delegationen großer Unternehmen. An der jüngsten hochrangigen Delegation aus Deutschland nahmen 30 der größten Unternehmen des Landes teil, von denen viele auf eine lange Geschichte in China zurückblicken können. Türk geht davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzen wird. „Das Interesse an einer Zusammenarbeit mit China und auch an Investitionen in China wächst." Für Türk hat Chinas Reaktion auf diese Situation strategische Bedeutung. „In einer derart volatilen Situation wird meiner Meinung nach eine sehr selbstbewusste Haltung Chinas wichtig sein, da alle nach Partnerschaften suchen werden. Das Interesse wird groß sein, das haben die ersten Besuche aus Europa bereits gezeigt, und es werden noch mehr folgen." Das Ziel von 4,5 bis 5 % ist in diesem Zusammenhang nicht nur eine Zahl. Verankert im Grundsatz „Fortschritt anstreben und gleichzeitig Stabilität bewahren" signalisiert es Kontinuität, Ehrgeiz und das Selbstvertrauen, trotz kurzfristiger Turbulenzen langfristige Ziele zu verfolgen.
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11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2289892 11.03.2026 CET/CEST
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| 11.03.2026 | Haier Biomedical | Haier Biomedical veranstaltet europäischen Partner-Gipfel in Rom und treibt Strategie „In Europa, für Europa" voran
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Haier Biomedical
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Haier Biomedical veranstaltet europäischen Partner-Gipfel in Rom und treibt Strategie „In Europa, für Europa" voran
11.03.2026 / 17:05 CET/CEST
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ROM, 11. März 2026 /PRNewswire/ -- Haier Biomedical hat kürzlich in Rom seinen europäischen Partnergipfel unter dem Motto „Gemeinsam voranschreiten – die Zukunft der biomedizinischen Innovation teilen" veranstaltet, an dem 37 regionale Partner und Branchenführer aus 23 europäischen Ländern teilnahmen, um sein langfristiges Engagement in Europa zu bekräftigen und ein erweitertes Portfolio an Laborlösungen vorzustellen, das eine strategische Aufwertung seines Markenportfolios darstellt. Die neue Strategie orientiert sich an szenariobasierten, anwendungsorientierten Lösungen und sieht gleichzeitig eine Vertiefung der Lokalisierung in Europa sowie umfassendere, maßgeschneiderte Dienstleistungen und Supportleistungen in der gesamten Region vor.
 Auf dem Gipfeltreffen bekräftigte Enrique Wang, Global Market Director von Haier Biomedical, die globale Vision des Unternehmens, bis 2027 über 50 % des weltweiten Umsatzes auf internationalen Märkten zu erzielen und bis 2028 über 50 % des Umsatzes außerhalb des Kühlbereichs zu erwirtschaften. Er betonte, dass Europa weiterhin eine strategische Priorität innerhalb der Globalisierungsstrategie des Unternehmens darstellt, die das Lokalisierungsprinzip „In Europa, für Europa" unterstreicht, wonach Produkte, Dienstleistungen und Support auf regionale regulatorische Standards, Kundenerwartungen und Anwendungsanforderungen zugeschnitten sind. Semir Selimovic, Direktor für Nord-, Mittel- und Osteuropa bei Haier Biomedical Europe, skizzierte die Strategie für Europa für 2026 und hob die fortgesetzten Investitionen in lokale Vertriebs-, Service- und Produktkompetenzen hervor, um die Reaktionsfähigkeit und Umsetzung in den wichtigsten Märkten zu stärken. Europa hat sich zu einer der am schnellsten wachsenden internationalen Regionen von Haier Biomedical entwickelt, was durch den Ausbau der lokalen Teams und eine stetige Erweiterung des Produktportfolios unterstützt wird. Erweiterung von Gefrierschränken zu Komplettlösungen Unter den neu vorgestellten Produkten zog das Plasma-Apherese-System XJ-III besondere Aufmerksamkeit auf sich. Das System hat die EU-MDR-Zertifizierung erhalten, was einen bedeutenden Meilenstein bei der Erfüllung der strengen europäischen Regulierungsanforderungen darstellt und die Position von Haier Biomedical in der Blut- und Plasmatechnologie stärkt. In ganz Europa gewinnen die CO₂-Inkubatoren, Zentrifugen, Biosicherheitswerkbänke und Kühlraumserien von Haier Biomedical dank energieeffizienter Technologien und der Einhaltung regionaler Zertifizierungsstandards weiter an Marktanteilen. Die in Rom vorgestellte Produktentwicklung zeigt einen Schritt in Richtung eines vollständigen Portfolios, das Labore, Krankenhäuser und biowissenschaftliche Einrichtungen mit End-to-End-Lösungen unterstützen kann. Automatisierung und intelligentes Blutmanagement als Wachstumsmotoren Daniele Pericolini, European Automation Solution Specialist von Haier Biomedical, skizzierte die Strategie des Unternehmens, das zukünftige Wachstum durch Laborautomatisierung und intelligente Blutmanagementsysteme voranzutreiben. Die automatisierten Biobank-Lösungen von Haier Biomedical integrieren RFID-fähige Ultra-Tieftemperatur-Lagerung, modulare Automatisierungsplattformen und Flüssigstickstoffsysteme, um die Rückverfolgbarkeit von Proben und die betriebliche Effizienz zu verbessern Durch die Bewältigung von Herausforderungen wie Probenintegrität, Temperaturüberwachung und hochdichte Lagerung hat sich das Unternehmen innerhalb der wachsenden Nachfrage nach fortschrittlicher Biobanking-Infrastruktur in Europa positioniert. Darüber hinaus stellt das intelligente Blutmanagementsystem U-Blood einen Wandel vom traditionellen Kühllagerung zum Echtzeit-vernetzten Blutversorgungskettenmanagement dar. Die Lösung wurde entwickelt, um Verschwendung zu reduzieren, die Rückverfolgbarkeit zu verbessern und den Transfusionsworkflow rund um die Uhr zu unterstützen. Sie steht im Einklang mit dem zunehmenden Fokus Europas auf Sicherheit, Digitalisierung und Null-Abfall-Initiativen im Gesundheitswesen. Anerkennung durch europäische Kunden und Markenausrichtung Auf dem Gipfel wurden auch Erfolgsgeschichten von vier europäischen Partnern aus Deutschland, Slowenien, Frankreich und Dänemark vorgestellt, die die starke lokale Akzeptanz der Lösungen von Haier Biomedical unterstrichen. In Frankreich präsentierte ein langjähriger Partner den gemeinsam entwickelten Biosicherheitsschrank, der an französische Standards angepasst ist und von über 100 Kunden in mehr als 230 Einheiten eingesetzt wird. In Dänemark berichtete der Partner von Haier Biomedical über den Erfolg seiner Ultra-Tiefkühlgeräte durch öffentliche Ausschreibungen und die kontinuierliche Erweiterung um weitere Produktkategorien. In Slowenien untermauerten groß angelegte pharmazeutische Installationen die Fähigkeiten des Unternehmens bei der Verwaltung komplexer Projekte mit mehreren Einheiten. Partner aus Mitteleuropa hoben außerdem Zuverlässigkeit, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Kundendienst als wichtige Unterscheidungsmerkmale hervor. Starkes internationales Wachstum 2025 Die Expansion von Haier Biomedical in Europa wird durch eine solide finanzielle Performance unterstützt. 2025 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von über 2,3 Milliarden RMB, wobei der internationale Umsatz 840 Millionen RMB erreichte, was über 36 % des Gesamtumsatzes ausmacht und die anhaltende globale Expansion widerspiegelt. Europa verzeichnete ein zweistelliges Wachstum, das einen großen Teil zum internationalen Gesamtumsatzwachstum beitrug. Die KI-gesteuerten und automatisierungsbezogenen Lösungen des Unternehmens trugen 2025 etwa 15 % zum Gesamtumsatz bei, was auf eine beschleunigte technologiegetriebene Transformation hindeutet. Diese Ergebnisse spiegeln eine breitere Verlagerung vom Export von Hardware hin zur Bereitstellung lokalisierter Lösungen wider, die von regionalen Teams und Zertifizierungen in über 18 Ländern unterstützt werden. Zum Abschluss des European Partner Summit bekräftigte Haier Biomedical sein Engagement für die Stärkung lokaler Aktivitäten, den Ausbau von Automatisierungs- und Life-Science-Lösungen sowie die Förderung des gemeinsamen Wachstums mit Partnern. Durch die Kombination von globalen Innovationsfähigkeiten und lokaler Umsetzung in Europa will das Unternehmen seine Position als vertrauenswürdiger Anbieter von Life-Science-Lösungen im Jahr 2026 und darüber hinaus weiter festigen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.haiermedical.com/. Video - https://www.youtube.com/watch?v=_mtFzoI9Kj0 Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2931276/1.jpg
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2289886 11.03.2026 CET/CEST
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| 11.03.2026 | BRAIN Biotech AG | Ergebnisse der Hauptversammlung 2026 zum Finanzjahr 2024/25 der BRAIN Biotech AG
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BRAIN Biotech AG
/ Schlagwort(e): Hauptversammlung
Ergebnisse der Hauptversammlung 2026 zum Finanzjahr 2024/25 der BRAIN Biotech AG
11.03.2026 / 17:05 CET/CEST
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Ergebnisse der Hauptversammlung 2026 zum Finanzjahr 2024/25 der BRAIN Biotech AG
ZWINGENBERG, 11. März 2026 – In der ordentlichen Präsenzhauptversammlung der BRAIN Biotech AG (Frankfurter Börse / BNN / ISIN DE0005203947 / WKN 5203949) haben die Aktionäre heute allen Tagesordnungspunkten mit breiter Mehrheit zugestimmt.
Dr. Ursula La Cognata aus Berlin, geschäftsführende Partnerin von ybe - Your Biotech Experts Partnergesellschaft, wurde von der Hauptversammlung für eine Amtszeit von vier Jahren in den Aufsichtsrat gewählt. Das Amtsgericht Darmstadt hatte sie bereits mit Wirkung zum 11. Juli 2025 bis zur nächsten Hauptversammlung als neues Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Michael Majerus sagte im Rahmen seines Berichts vor den Aktionären: „Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass die BRAIN Biotech AG über viele positive Entwicklungspotenziale verfügt. Gründe hierfür sind das erfolgreiche Produktgeschäft, die gute Marktposition in der Auftragsforschung, die zu erwartenden Einnahmen aus der erfolgten Monetarisierung und Lizenzierung von Pharmaprojekten sowie die weiteren Produktinnovationen aus dem BRAINBioIncubator.“
Agile Organisationsstruktur ermöglicht schnelle und flexible Kundenlösungen
Der Vorstandsvorsitzende Adriaan Moelker äußerte sich in seiner Ansprache unter anderem zur Unternehmensstrategie: „Wir sind weiterhin der festen Überzeugung, dass unsere Zwei-Säulen-Strategie mit dem produktorientierten Segment BRAINBiocatalysts auf der einen Seite und dem Segment BRAINBioIncubator auf der anderen Seite die richtige Strategie ist. Sie ermöglicht es uns, unsere Investitionen zu monetarisieren und wissenschaftlich fundierte Durchbrüche zu erzielen, während wir gleichzeitig ein profitables, auf Enzyme fokussiertes, skalierbares Geschäft organisch ausbauen – ein Geschäft, in dem wir unseren Kunden echte Alleinstellungsmerkmale bieten können.“
Eines dieser Alleinstellungsmerkmale der Unternehmensgruppe sei, so Moelker, dass aufgrund der relativ gesehen geringen Unternehmensgröße schnell, flexibel und mit kurzen Kommunikationswegen auf Bedürfnisse von Kunden reagiert und innovative biotechnologische Lösungen angeboten werden könnten. Dieser Vorteil sei unbedingt – auch bei einem zukünftigen stärkeren Wachstum des Unternehmens – beizubehalten, betonte der Vorstandsvorsitzende.
Moelker berichtete außerdem von der Zusammenlegung von Produktion und Vertrieb für Enzyme und Lebensmittelinhaltsstoffe für die Back- und Getränkeindustrie an dem neuen Standort in den Niederlanden. Der Neubau, der u.a. ein Back-Applikationszentrum und die Labor- und Produktionsbereiche beinhalten wird, steht kurz vor der Fertigstellung.
Zum Zeitpunkt der Abstimmung waren einschließlich der Briefwahlstimmen 61,82 % des Grundkapitals vertreten. Die detaillierten Abstimmungsergebnisse und alle weiteren Dokumente zur Hauptversammlung 2026 stehen auf der Webseite der BRAIN Biotech AG zur Verfügung:
https://www.brain-biotech-group.com/de/investoren/hauptversammlung/hauptversammlung-2026
Kontakt Investor Relations
Martina Schuster, Investor Relations
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Kontakt Medien
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Tel.: +49 6251 9331-70
E-Mail: stk@brain-biotech.com
Über BRAIN Biotech
Die BRAIN Biotech Gruppe ist führend in der Forschung, Entwicklung und Produktion von Spezialenzymen und fokussiert sich auf die Lebensmittel- und Life-Science-Industrie. Darüber hinaus entwickelt die Unternehmensgruppe mikrobielle Produktionsorganismen und skalierbare Bioprozesse für die wirtschaftliche Produktion von Spezialenzymen und weiteren Proteinen. Maßgeschneiderte innovative biologische Lösungen für nachhaltigere Produkte und Prozesse runden das Angebot ab. Die Muttergesellschaft der BRAIN Biotech Gruppe ist die BRAIN Biotech AG. Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens gliedert sich in die beiden Segmente BRAINBiocatalysts (Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Spezialenzymen, Mikroorganismen, Inhaltsstoffen) und BRAINBioIncubator (forschungsintensive Entwicklungsprojekte, Pharma). Für die Produktion betreibt der Konzern Fermentationsanlagen in Großbritannien sowie Anlagen in Kontinentaleuropa und in den USA. Die BRAIN Biotech AG ist seit dem 9. Februar 2016 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (Ticker: BNN; ISIN DE0005203947 / WKN 520394). Die Unternehmensgruppe beschäftigt rund 280 Mitarbeitende an mehreren Standorten und erzielte im Geschäftsjahr 2024/25 einen Umsatz von 49,6 Mio. Euro. Weitere Informationen unter: www.brain-biotech-group.com.
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Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen spiegeln die gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen und Annahmen des Managements der BRAIN Biotech AG wider und basieren auf Informationen, die dem Management zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehen.
Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse der BRAIN Biotech AG und der BRAIN Biotech Group und Entwicklungen betreffend die BRAIN Biotech AG und die BRAIN Biotech Group können daher aufgrund verschiedener Faktoren wesentlich von den hier geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Zu diesen Faktoren gehören insbesondere Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation. Darüber hinaus können die Entwicklungen auf den Finanzmärkten und Wechselkursschwankungen sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere in Bezug auf steuerliche Regelungen, sowie andere Faktoren einen Einfluss auf die zukünftigen Ergebnisse und Entwicklungen der BRAIN Biotech AG haben.
Die BRAIN Biotech AG übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Mitteilung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.
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2289868 11.03.2026 CET/CEST
| DE0005203947 |
| 11.03.2026 | Private Equity Holding AG | Private Equity Holding AG: Net Asset Value per 28. Februar 2026

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Private Equity Holding AG / Schlagwort(e): Net Asset Value
Private Equity Holding AG: Net Asset Value per 28. Februar 2026
11.03.2026 / 18:00 CET/CEST
Net Asset Value
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NEWS RELEASE
Zürich, 11. März 2026
Net Asset Value per 28. Februar 2026
Der Net Asset Value (Buchwert) pro Namenaktie der Private Equity Holding AG (PEH) betrug per 28. Februar 2026 EUR 152.66 (CHF 138.71), was einer Veränderung von +1.0% in EUR respektive +0.2% in CHF seit dem 31. Januar 2026 entspricht.
Die Portfolio Performance der PEH war im Februar positiv. Dies resultierte vor allem aus vorteilhaften Wechselkursbewegungen sowie positiven Bewertungsanpassungen in mehreren Portfoliofonds – darunter Procuritas VI (ein nordeuropäischer Mid Market Buyout Fonds), Highland Europe I (ein auf europäische Technologieunternehmen spezialisierter Growth Venture Capital-Fonds) sowie ein US-basierter Venture Fonds, der auf early-stage- und growth-equity-Investitionen fokussiert ist. Daneben verzeichneten auch mehrere direkte Co-Investitionen positive Bewertungsanpassungen, insbesondere eine Beteiligung an einem Anbieter von Software im Bereich der Künstlichen Intelligenz.
Das Portfolio war im Februar cash-flow negativ. Den Ausschüttungen in Höhe von EUR 0.4m standen Kapitalabrufe in Höhe von EUR 1.3m gegenüber. Die grösste Ausschüttung erhielt PEH von TA Associates XIV aus dem Verkauf von PrimeRx (ehemals Micro Merchant Systems), einem führenden Anbieter von Apothekenmanagement-Software.
Die PEH tätigte im Berichtszeitraum drei Kapitalzusagen: EUR 5.0m an Highland Europe Technology Growth VI, einen Wachstumsfonds mit Fokus auf europäische growth stage-Investitionen, sowie USD 7.0m an Francisco Partners Agility IV und USD 8.0m an Francisco Partners VIII. Bei beiden handelt es sich um Fonds von Francisco Partners, einer der weltweit führenden Private Equity Gesellschaften, welche sich ausschließlich auf Investitionen in Technologie- und technologiegestützte Dienstleistungsunternehmen konzentriert, und welche eine der ältesten Investitionsbeziehungen der PEH darstellt.
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Die Private Equity Holding AG (SIX: PEHN) ist eine börsenkotierte Beteiligungsgesellschaft für Private-Equity-Anlagen. Sie bietet institutionellen und privaten Investoren die Möglichkeit, sich einfach und steuerlich optimal an einem breit gefächerten und professionell geführten Private-Equity-Portfolio zu beteiligen. Die Private Equity Holding AG verfolgt das Ziel, durch Investitionen in ausgewählte Private Equity Funds und selektive Direktinvestitionen einen langfristigen Wertzuwachs zu erzielen.
Erträge aus dem Portfolio werden einerseits reinvestiert, andererseits als jährliche Ausschüttungen an die Aktionäre weitergeben. Das Portfolio der Private Equity Holding wird verwaltet von Amundi Alpha Associates, einem unabhängigen Manager und Berater für Investitionen in Private Equity, Private Debt und Infrastruktur mit Sitz in Zürich.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Kerstin von Stechow, Investor Relations, Kerstin.Stechow@peh.ch, Telefon +41 44 515 70 80, http://www.peh.ch
Grundlagen der Net Asset Value Berechnung und Disclaimer
Der Net Asset Value (NAV) pro Aktie berechnet sich auf der Basis der ausstehenden Aktien von 2,439,598 per 28.Februar 2026 (31. Januar 2026: 2,444,104). Die Bewertungen werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) betreffend die Zwischenberichterstattung und gemäss den Richtlinien von Invest Europe (ehemals EVCA) erstellt. Die Bewertungen von Fonds Beteiligungen basieren auf den NAVs gemäss der Berichterstattung neuesten Datums der entsprechenden Fonds. Die Fair Values von Direktfinanzierungen von nicht kotierten Gesellschaften werden anhand geeigneter Bewertungsmodelle ermittelt. Die Bewertung von Beteiligungen an kotierten Gesellschaften erfolgt zum Marktwert. Der NAV der Private Equity Holding AG wird jeweils per Ende Monat nach dem Unternehmensfortführungsprinzip (Going concern) berechnet. Die unterschiedlichen Reporting-Termine der einzelnen Fonds Beteiligungen und Direktfinanzierungen können zu kurzfristigen Verzerrungen und damit zu einer Abweichung des publizierten NAV gegenüber dem tatsächlichen Gesamtwert der Netto-Aktiven der Private Equity Holding AG führen.
Zusatzmaterial zur Meldung:
Datei: PEH NAV Flyer March 26
Ende der Net Asset Value-Mitteilung
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2289802 11.03.2026 CET/CEST
| CH0006089921 |
| 11.03.2026 | Skyhawk Therapeutics | Skyhawk Therapeutics ernennt Aaron Deves zum Chief Commercial Officer für die Vermarktung von SKY-0515 zur Behandlung der Huntington-Krankheit
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Skyhawk Therapeutics
/ Schlagwort(e): Personalie
Skyhawk Therapeutics ernennt Aaron Deves zum Chief Commercial Officer für die Vermarktung von SKY-0515 zur Behandlung der Huntington-Krankheit
11.03.2026 / 16:55 CET/CEST
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Der Branchenveteran verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Einführung von Therapien für neurologische Erkrankungen, einschließlich der Huntington-Krankheit, und wird Skyhawk auf die Markteinführung von SKY-0515 im Jahr 2027 vorbereiten. BOSTON, 11. März 2026 /PRNewswire/ -- Skyhawk Therapeutics, Inc., ein Biotechnologieunternehmen in der klinischen Entwicklungsphase, das neuartige niedermolekulare Therapien entwickelt, um kritische RNA-Ziele für eine Reihe von schwer zu behandelnden neurologischen Krankheiten zu modulieren, gibt die Ernennung von Aaron Deves zum Chief Commercial Officer bekannt. Aaron Deves verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Vermarktung von Therapien für neurologische Erkrankungen, unter anderem für Chorea im Zusammenhang mit der Huntington-Krankheit mit AUSTEDO®. SKY-0515 ist das Lead-Programm von Skyhawk und wird als potenzielle krankheitsmodifizierende Therapie für die Huntington-Krankheit entwickelt. „Skyhawk könnte innerhalb der nächsten zwölf Monate eine beschleunigte Zulassung für SKY-0515 in Australien und im Laufe von 2027 in anderen wichtigen Märkten erhalten", sagte Bill Haney, CEO von Skyhawk Therapeutics. „Aaron Deves 30-jährige Erfahrung im erfolgreichen Aufbau kommerzieller Teams und der Markteinführung innovativer Medikamente für schwer behandelbare neurologische Erkrankungen hilft Skyhawk dabei, Patientinnen und Patienten mit Chorea Huntington so schnell wie möglich eine dringend benötigte krankheitsmodifizierende Behandlung zur Verfügung zu stellen – vorbehaltlich weiterer klinischer Ergebnisse und behördlicher Genehmigungen." „Ich freue mich sehr auf meine Aufgaben bei Skyhawk", sagte Aaron Deves, Chief Commercial Officer von Skyhawk Therapeutics. „Das Skyhawk-Programm für die Huntington-Krankheit kann der Grundstein für ein starkes kommerzielles Neurogeschäft sein. Und die reichhaltige präklinische Pipeline des Unternehmens mit Medikamentenprogrammen, die auf RNA abzielen, befasst sich mit der beeindruckendsten Reihe von schwer behandelbaren neurologischen Erkrankungen, die ich in meiner Karriere gesehen habe – und das mit kleinen Molekülen, die oft die patientenfreundlichste Methode sind. Ich freue mich sehr, dass ich mich dem Unternehmen anschließen kann, um die Markteinführung von SKY-0515 vorzubereiten und dazu beizutragen, dass möglichst viele Patientinnen und Patienten Zugang zu dieser wichtigen Therapie erhalten." Informationen zu Aaron Deves Aaron Deves verfügt über 30 Jahre Führungserfahrung im Bereich Biopharmazeutik. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der Vermarktung neuartiger Therapien für schwer behandelbare neurologische Krankheiten. Zuletzt war er als Senior Vice President, Chief Operating Officer und Head of Marketing für das U.S. Specialty Business bei Teva Pharmaceuticals tätig, wo er eine Organisation mit rund 800 Mitarbeitenden in den Bereichen Marketing, Vertrieb, Market Access und Medical Affairs leitete und mehrere Produkte erfolgreich vermarktete, darunter auch AUSTEDO® für Chorea im Zusammenhang mit der Huntington-Krankheit. Vor seiner Zeit bei Teva wär Aaron Deves in leitenden Positionen bei Otsuka Pharmaceuticals und Pfizer beschäftigt. Bei Otsuka war er als Vice President of U.S. and Global Marketing tätig und leitete die Vermarktungsstrategie für das neurowissenschaftliche Portfolio, einschließlich aller kommerziellen Aspekte von ABILIFY®, REXULTI® und der Entwicklung des Alzheimer-Portfolios des Unternehmens. Aaron Deves begann seine Karriere bei Pfizer, wo er 16 Jahre lang in verschiedenen leitenden Positionen in den Bereichen Marketing, Vertrieb, Betrieb und globale Entwicklung tätig war und unter anderem zur globalen Entwicklung von Alzheimer-Therapien beitrug. Aaron Deves hat einen Bachelor of Science in Betriebswirtschaftslehre und Marketing vom Columbia College. Informationen zu Skyhawk Therapeutics Skyhawk Therapeutics ist ein Biotechnologieunternehmen im klinischen Stadium, das seine firmeneigene Plattform SKYSTAR® nutzt, um niedermolekulare RNA-modulierende Therapien für die schwierigsten Krankheiten der Welt zu entdecken und zu entwickeln. Weitere Informationen finden Sie unter www.skyhawktx.com. Skyhawk-Kontakt Maura McCarthy Head of Corporate Development maura@skyhawktx.com
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2289874 11.03.2026 CET/CEST
| noisin643993 |
| 11.03.2026 | ParTec AG | ParTec und BF exaQC nehmen weitgehend vorteilhaftes, abweisendes Erstinstanz-Urteil zur Kenntnis. Pyrrhussieg für NVIDIA?!
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ParTec AG
/ Schlagwort(e): Patent
ParTec und BF exaQC nehmen weitgehend vorteilhaftes, abweisendes Erstinstanz-Urteil zur Kenntnis. Pyrrhussieg für NVIDIA?!
11.03.2026 / 16:50 CET/CEST
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ParTec und BF exaQC nehmen weitgehend vorteilhaftes, abweisendes Erstinstanz-Urteil zur Kenntnis. Pyrrhussieg für NVIDIA?! Gericht: Patent ist vollständig valide. Unsere Meinung: Neue NVIDIA-Produkte Blackwell und Vera Rubin sind massiv weiterentwickelt und genügen der Interpretation des Patentes durch das UPC
München, 11. März 2026 – Das europäische Unified Patent Court (UPC), Lokale Kammer München, hat heute in der Rechtssache ParTec AG (ISIN: DE000A3E5A34 / WKN: A3E5A3) und BF exaQC AG gegen NVIDIA Corporation und NVIDIA GmbH die Patentverletzungsklage betreffend das europäische Patent EP 3 743 812 B1 in erster Instanz abgewiesen. ParTec und BF exaQC werden dagegen Berufung einlegen. Zugleich hat das UPC an der Gültigkeit von EP 3 743 812 B1 keinen Zweifel gelassen: Das Patent schützt die grundlegende Technologie für effektive KI-Supercomputer. ParTec sieht dadurch sein Patent gestärkt und ein klares Signal an die KI-Industrie.
Einordnung des Urteils
Das Urteil der lokalen Kammer des UPC in München bestätigt die Nutzung der patentierten Architektur durch NVIDIA. Ein zentrales Merkmal des Patentanspruchs 1 ist die Gewinnung qualifizierter Informationen aus dem iterativen Rechenverhalten des Computers, um dessen Auslastung effizienter gestalten zu können. Dieses Merkmal sieht das Gericht als nicht erfüllt an, denn die von NVIDIA verwendete Information genügt nicht den Qualitätsanforderungen des Patentes (aus ParTec's Sicht: noch nicht, s.u.).
Das Gericht hatte in der mündlichen Verhandlung vom 13. Februar 2026 sämtliche Angriffs- und Verteidigungspunkte von NVIDIA (über 30 verschiedene Angriffe) vollständig zugunsten der Kläger entschieden. Einzig die Frage, ob die von NVIDIAs run:ai-Plattform verarbeiteten Informationen als Information für weitere Iterationen im Sinne von Anspruch 1 des Patentes qualifizieren, führte zur Klageabweisung.
Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Hochwertige Mikroprozessoren für die anspruchsvolle Rechenarbeit moderner KI-Systeme werden derzeit weltweit ausschließlich von amerikanischen Unternehmen bereitgestellt – z. B. NVIDIA, AMD und Intel. Die Entwicklung dieser hochkomplexen Chips ist allerdings nur die eine Seite. Eine effiziente Auslastung dieser Prozessoren ist aber die entscheidende Hürde, denn auch die ausgefeilteste Hardware nutzt wenig, wenn die komplexen KI-Rechenaufgaben nicht effizient auf die teuren Super-Chips verteilt werden können.
Genau hier greifen die Klagepatente ein, die auf der jahrzehntelangen intensiven Forschung und Entwicklung von ParTec zusammen mit dem Forschungszentrum Jülich beruhen. Diese Entwicklung – die tief in die Architektur der Mikroprozessoren hineinführt – erfordert, dass während der Berechnungsiteration spezielle, ausgeklügelte Informationen gewonnen und für die Neuverteilung der Rechenaufgaben verwendet werden. Auf diese Weise lässt sich das Rechenpotential der Super-Chips signifikant steigern und die Supercomputer arbeiten deutlich effizienter.
ParTec besuchte bereits im Jahr 2019 NVIDIA in Kalifornien, um die Konzepte persönlich vorzustellen und eine Partnerschaft vorzuschlagen. Damals stieß man dort, KI noch nicht am Horizont, auf wenig Gegenliebe.
Zur Validität des Patents: Inhaltlich bestätigt
NVIDIA hatte die Nichtigkeit des Patents EP 3 743 812 bedingt geltend gemacht – für den Fall einer für NVIDIA ungünstigen Entscheidung zur Verletzungsfrage. Da das Gericht die Verletzung verneint hat, war daher über die – im Laufe des Verfahrens von NVIDIA äußerst intensiv geführte Widerklage auf Nichtigerklärung nicht mehr zu befinden.
So hat denn auch das Gericht in der mündlichen Verhandlung die inhaltlichen Angriffe von NVIDIA auf die Gültigkeit des Patents vollständig als chancenlos zurückgewiesen. Der Vorstizende Richter hatte deutlich gemacht, dass keiner der mit aller Intensität vorgebrachten Nichtigkeitsgründe – auch nicht die nachgereichten technischen Dokumente – die Gültigkeit des Patents in Frage stellen würde. Die Validität von EP 3 743 812 steht damit außer Frage; lediglich die formale gerichtliche Feststellung wurde durch die Bedingungskonstruktion der Widerklage verhindert.
Diese inhaltliche Bestätigung des Patentes ist ein wichtiges Signal an die weltweite KI-Industrie.
Bernhard Frohwitter, CEO ParTec AG und BF exaQC AG dazu: „Um die Auslastung teurer Prozessoren von wenigen 20 Prozent in Bereiche von 60 Prozent und mehr zu treiben, ist es zwingend erforderlich, qualifiziertere Informationen zu verwenden als noch in den Produkten A 100 H100. Dies findet bereits in den modernen Produkten von NVIDIA statt – in GH200 Grace Hopper und vor allem in Blackwell und Vera Rubin. Da NVIDIA – wie auch andere Unternehmen – geheim hält, wie genau es seine Prozessoren betreibt, war es uns bisher nicht möglich, den für ein Gerichtsverfahren notwendigen Nachweis zu führen. Das hat sich jetzt geändert: NVIDIA hat im Rahmen der Vermarktung dieser hochmodernen Produkte genügend Informationen veröffentlicht, die es uns jetzt erlauben, die Patentverletzung nachzuweisen. Das Berufungsverfahren wird sich daher auf diese Produkte konzentrieren. Legt man das Urteil in allen seinen Details zugrunde, geht es um eine Verurteilung von NVIDIA wegen Verletzung des Patents durch seine neuesten Produkte“
Auch in anderen KI-Schlüsselländern, so wie USA, China, Japan, und Indien, gibt es entsprechende Patente für diese Erfindungen.
Berufung: Gründe für Zuversicht im Berufungsverfahren
Während das erstinstanzliche Verfahren die A100- und H100-basierten DGX-Systeme betraf, hat NVIDIA mit dem GH200 Grace Hopper Superchip und der Vera Rubin Architektur neue Produktgenerationen eingeführt, die das Iterations-, und Informationsmerkmal des Patents unbestreitbar erfüllen.
Aus dem Hause NVIDIA kommen in jüngster Zeit umfangreiche Nachrichten und Informationen über die neueste Entwicklung „Vera Rubin“, diese wird als die fortschrittlichste Prozessor Generation schlechthin bezeichnet. Aus den umfangreichen technischen Informationen beantwortet sich für ParTec die letzte offene Frage: Vera Rubin setzt genau jene qualifizierten Informationen ein, die das Gericht bei den Vorgängermodellen A100 und H100 zur Bestätigung der Patentverletzung als strittigen Punkt von über 30 Angriffen von NVIDIA in dem Gerichtsverfahren, noch vermisst hatte. NVIDIA entwickelt sich damit in die technische Richtung, die das Patent EP 3 743 812 mit seiner Erfindung vorgezeichnet hat – eine Bestätigung, die für das Berufungsverfahren von erheblicher Bedeutung ist. ParTec ist froh und stolz, diesen technischen Fortschritt bereitgestellt zu haben – und das umso mehr, als ParTec bereits im Jahr 2019 NVIDIA in Kalifornien besucht und die Konzepte persönlich vorgeschlagen hatte. Damals stieß man dort, KI noch nicht am Horizont, auf wenig Gegenliebe.
Das Patent: Unverzichtbar für effiziente KI-Infrastruktur
Während sich amerikanische Unternehmen über die letzten Jahrzehnte intensiv um die Architektur der Mikroprozessoren bemüht haben und hier eine weltweite Quasi-Monopolstellung eingenommen haben, war ParTec zusammen mit dem Forschungszentrum Jülich seit nunmehr 20 Jahren damit befasst, sowohl in seinen Produkten als auch in seiner Software ParaStation dafür zu sorgen, dass der zweite Teil massiver Rechenleistung realisiert wird: die effiziente Verteilung der zu berechnenden Aufgaben auf die Mikroprozessoren. Industrie und Wissenschaft belegen durch zahlreiche Publikationen, dass genau diese Aufgabenverteilung eine Schlüsselrolle einnimmt.
EP 3 743 812 schützt das Grundprinzip, ohne das moderne KI-Supercomputer strukturell ineffizient bleiben: die laufzeitbasierte, informationsgetriebene Neuverteilung von Rechenaufgaben zwischen heterogenen Prozessoren. Empirische Studien zeigen, dass Prozessor-Auslastungen in KI-Supercomputern ohne dieses Prinzip deutlich unter 50 Prozent liegen können.
Weiteres Patentverletzungsverfahren: EP 3 614 263
Unabhängig vom heutigen Urteil läuft vor dem UPC ein zweites Verletzungsverfahren betreffend das Patent EP 3 614 263. Eine Entscheidung wird gegen Ende 2026 erwartet. Auch in diesem Verfahren sind die Kläger zuversichtlich.
Bernhard Frohwitter, CEO ParTec AG und BF exaQC AG: „ParTec hat als Architekt von JUPITER und zahlreichen weiteren europäischen Supercomputern bewiesen, dass Europa in der Lage ist, die führenden KI-Recheninfrastrukturen der Welt zu entwickeln – und die Patente, die diese Infrastrukturen ermöglichen, werden wir konsequent verteidigen.“
Über ParTec AG
ParTec AG (ISIN: DE000A3E5A34 / WKN: A3E5A3) mit Hauptsitz in München entwickelt seit über 26 Jahren führend Architekturen für modulare, souveräne Infrastrukturen für High Performance Computing (HPC), Künstliche Intelligenz (KI) und Quantum Computing (QC). Auf Basis seiner einzigartigen patentierten dynamischen Modularen Systemarchitektur (dMSA) und der ParaStation Modulo Software Suite entwirft und realisiert das Unternehmen Supercomputer sowie hochskalierbare Rechenzentrumsinfrastrukturen und berät Regierungen, Forschungsinstitutionen und Industrieunternehmen. Zahlreiche europäische Systeme mit hohen Positionen in den weltweiten Listen der leistungsfähigsten (TOP500) und energieeffizientesten (Green500) Superrechner basieren auf ParTecs Technologien. ParTec ist tief im europäischen Forschungs- und Innovationsökosystem verankert und hat in den vergangenen 15 Jahren an mehr als 18 nationalen und europäischen Forschungsprojekten mit insgesamt über 100 Partnern mitgewirkt. Zuletzt realisierte ParTec gemeinsam mit Eviden den Supercomputer JUPITER am Forschungszentrum Jülich – Europas ersten Exascale-Supercomputer, der schnellste Supercomputer Deutschlands sowie Europas und der viertschnellste Rechner der Welt (TOP500, Juni 2025 und November 2025). JUPITER ist dabei gleichzeitig auch das energieeffizienteste Exascale-System weltweit. JUPITER wurde am 5. September 2025 in Anwesenheit von Bundeskanzler Friedrich Merz feierlich in Betrieb genommen.
Weitere Informationen unter: http://www.par-tec.com
Über BF exaQC AG
BF exaQC AG ist die auf Patentverwertung spezialisierte Gesellschaft der ParTec-Gruppe. Sie hält und verwertet Patente im Bereich heterogenes Hochleistungsrechnen und vertritt die Patentrechte der ParTec-Gruppe in Lizenzierungs- und Patentverletzungsverfahren weltweit.
Über das Unified Patent Court (UPC)
Das Unified Patent Court (UPC) ist seit 2023 das zuständige Gericht für einheitliche Europäische Patente in den teilnehmenden derzeit 16 EU-Mitgliedstaaten. Das Gericht untersteht keiner nationalen Regierung und nicht der EU-Kommission; es ist ein autarkes europäisches Gericht, das seine Entscheidungen in voller Unabhängigkeit trifft. Das UPC ermöglicht pan-europäische Patentverletzungsverfahren mit unmittelbarer Wirkung in allen teilnehmenden Staaten.
Pressekontakt
ParTec AG | Investor & Public Relations | presse@par-tec.com | www.par-tec.com
11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2289844 11.03.2026 CET/CEST
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| 11.03.2026 | Knaus Tabbert AG | Knaus Tabbert AG veröffentlicht vorläufige ausgewählte Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2025
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Knaus Tabbert AG / Schlagwort(e): Geschäftszahlen / Gesamtjahr
Knaus Tabbert AG veröffentlicht vorläufige ausgewählte Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2025
11.03.2026 / 16:41 CET/CEST
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Knaus Tabbert AG veröffentlicht vorläufige ausgewählte Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2025
Die Knaus Tabbert AG hat auf Basis vorläufiger, noch nicht testierter Zahlen die wesentlichen Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2025 ermittelt.
Der Konzernumsatz beläuft sich demnach vorläufig auf 1,002 Mrd. Euro und die bereinigte EBITDA-Marge beträgt nach vorläufigen Berechnungen rund 2,7 %.
„Wir haben unsere Umsatzprognose erreicht und auch mit der bereinigten EBITDA-Marge bewerten wir vor dem Hintergrund eines weiterhin anspruchsvollen wirtschaftlichen Umfelds das Ergebnis als respektabel“, so der Vorstand der Knaus Tabbert AG.
Die endgültigen und testierten Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2025 wird die Knaus Tabbert AG planmäßig am 31. März 2026 veröffentlichen.
*Eine Erläuterung der alternativen Leistungskennzahlen finden Sie im veröffentlichten Jahresabschluss abrufbar im Investor Relations-Bereich auf der Homepage des Unternehmens.
Ende der Insiderinformation
11.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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EQS News-Service |
2289828 11.03.2026 CET/CEST
| DE000A2YN504 |
| 11.03.2026 | e.Anleihe GmbH | e.Anleihe GmbH informiert Anleihegläubiger über ihre Rechte im Insolvenzverfahren der Noratis AG
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e.Anleihe GmbH
/ Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz
e.Anleihe GmbH informiert Anleihegläubiger über ihre Rechte im Insolvenzverfahren der Noratis AG
11.03.2026 / 16:36 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Corporate News der e.Anleihe GmbH als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Noratis-Anleihe 2020/2028:
e.Anleihe GmbH informiert Anleihegläubiger über ihre Rechte im Insolvenzverfahren der Noratis AG
- e.Anleihe GmbH meldet Forderungen für alle Gläubiger an – individuelle Forderungsanmeldung durch Anleihegläubiger weder möglich noch erforderlich
- Berichts- und Prüfungstermin für den 16. April 2026 anberaumt
Stuttgart,11. März 2026 – Die e.Anleihe GmbH, gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der von der Noratis AG begebenen Anleihe 2020/2028 (ISIN: DE000A3H2TV6), nimmt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Noratis AG zum Anlass, die Anleihegläubiger über die aktuelle Verfahrenssituation und ihre Rechte zu informieren.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Noratis AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zum 1. März 2026 eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Frankfurt am Main, wurde als Sachwalter bestellt.
Individuelle Forderungsanmeldung weder möglich noch erforderlich
Die Anleihegläubiger haben inzwischen eine Mitteilung ihrer Depotbank zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten. In diesem Zusammenhang stellt die e.Anleihe GmbH klar, dass eine individuelle Forderungsanmeldung durch die einzelnen Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren weder möglich noch erforderlich ist.
Gemäß § 19 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) ist der gemeinsame Vertreter mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Die e.Anleihe GmbH wird dieser Verpflichtung nachkommen und die Forderungen – einschließlich der aufgelaufenen Zinsansprüche – für alle Anleihegläubiger im Verfahren anmelden. Es wird daher bis auf weiteres darum gebeten, von der Zusendung von Legitimationsnachweisen über die Inhaberschaft der Noratis-Anleihen an den gemeinsamen Vertreter abzusehen.
Der gemeinsame Vertreter nimmt außerdem die Stimmrechte der Anleihegläubiger im Berichts- und Prüfungstermin am 16. April 2026 (Gläubigerversammlung) wahr. Sie haben in der Versammlung kein eigenes Stimmrecht und eine Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist daher ebenfalls nicht erforderlich.
Zu den weiteren Entwicklungen im Verfahren wird die e.Anleihe GmbH die Anleihegläubiger zeitnah informieren.
Ansprechpartner für die Anleihegläubiger:
e.Anleihe GmbH
Tel.: +49 (0) 711 184 2923 – 1
E-Mail: info@elsaesser.co
11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2289852 11.03.2026 CET/CEST
| noisin525385 |
| 11.03.2026 | DermRays | DermRays bringt Lumenic™ Dual-Light & 3D-Oscillo™ System für professionelle Zahnaufhellung zu Hause auf den Markt
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DermRays
/ Schlagwort(e): ESG/Produkteinführung
DermRays bringt Lumenic™ Dual-Light & 3D-Oscillo™ System für professionelle Zahnaufhellung zu Hause auf den Markt
11.03.2026 / 16:15 CET/CEST
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NEW YORK, 11. März 2026 /PRNewswire/ -- DermRays, ein Pionier auf dem Gebiet der medizinischen Schönheitstechnologie für Verbraucher, gab kürzlich die weltweite Einführung des Lumenic™ Dual-Light & 3D-Oscillo™ Systems bekannt. Diese von der FDA zugelassene Innovation soll den Markt für Mundpflege revolutionieren, indem sie eine schmerzfreie, professionelle Aufhellungs- und Reparaturlösung bietet, die sich in die tägliche Zahnputzroutine integrieren lässt. Da die Nachfrage nach kosmetischen Zahnbehandlungen zu Hause in Nordamerika und Europa steigt, stehen die Verbraucher oft vor einem Kompromiss zwischen effektiver Aufhellung und Zahnempfindlichkeit. Das Lumenic™-System beseitigt diesen Kompromiss mit der firmeneigenen BrightShield™-Technologie, die spezielle Lichtwellenlängen mit hochfrequenten Schallvibrationen kombiniert. BrightShield™-Technologie: Dual-Light Whitening Wissenschaft Im Gegensatz zu herkömmlichen elektrischen Zahnbürsten verfügt das Lumenic™-System über zwei für medizinische Zwecke geeignete Lichtwellenlängen: - 460nm Blaues Licht: Aktiviert die PAP+-Formel, um tief sitzende Verfärbungen schnell zu beseitigen, ohne den Zahnschmelz anzugreifen oder die Nerven zu reizen.
- 660nm Rotes Licht: Konzentriert sich auf die Gesundheit des Zahnfleischs und die biologische Regeneration und hilft, Entzündungen zu lindern und den Zahnschmelz während des nächtlichen „Repair"-Modus zu stärken.
Mundpflege 3.0: Von der Reinigung zur Regeneration "„Whitening allein ist für den modernen Verbraucher nicht mehr ausreichend", so der Lead Product Strategist von DermRays. „Mit Lumenic™ führen wir 'Oral Care 3.0' ein - vom einfachen Schutz zur aktiven Bio-Regeneration. Durch die Integration unserer 3D-Oscillo™-Poliertechnologie, die bis zu 39.400 Vibrationen pro Minute (VPM) erzeugt, entfernen wir bis zu 99,9 % der Plaque und polieren den Zahnschmelz zu einem hochglänzenden, salonfähigen Finish." Null-Sensibilitäts-Verpflichtung Das Kit enthält ein spezielles Wasserstoffperoxid-freies Zahnpasta-Duo. Durch die Verwendung von PAP+ zur Aufhellung und Nano-Hydroxylapatit (nHAp) zur Reparatur ahmt das System den natürlichen Zahnschmelz nach, um freiliegende Tubuli zu versiegeln, und sorgt so für sofortigen Komfort bei empfindlichen Zähnen - ein wichtiger Wachstumstreiber im Einzelhandel in den USA und Großbritannien. Verfügbarkeit und Preisgestaltung Das Lumenic™ Dual-Light & 3D-Oscillo™ System ist ab sofort in den Ausführungen Gold und Grau vorbestellbar. Um die Markteinführung zu feiern, bietet DermRays einen zeitlich begrenzten Einführungspreis von $99.90 USD (regulär $199.00) an, der ausschließlich über den DermRays Official Store erhältlich ist. Informationen zu DermRays DermRays ist eine Tochtergesellschaft von LOTUXS LASER LIMITED, seit über einem Jahrzehnt führend in der Laserschönheitsbehandlung. Anerkannt von Med Tech Outlook als eines der Top 10 Unternehmen für ästhetische Geräte in APAC, hat sich DermRays dazu verpflichtet, Ergebnisse auf Klinikniveau nach Hause zu bringen. Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2931449/01_2400x1600.jpg Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2931450/02_2400x1600.jpg
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11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2289842 11.03.2026 CET/CEST
| noisin031174 |
| 11.03.2026 | HelloFresh SE | HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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HelloFresh SE
/ Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
11.03.2026 / 16:13 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 64. Zwischenbericht
Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.
Im Zeitraum vom 9. März 2026 bis einschließlich 11. März 2026 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:
| Handelstag |
Gesamtzahl Aktien |
Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1 |
| 9. März 2026 |
81.584 |
4,9020 |
| 10. März 2026 |
82.541 |
4,8438 |
| 11. März 2026 |
11.671 |
4,7286 |
1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.
Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.
Vom 2. Januar 2025 bis einschließlich 11. März 2026 wurden im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms 20.282.554 Aktien der Gesellschaft für insgesamt EUR 152 Mio. (ohne Nebenkosten der Aktienrückkäufe) zurückgekauft. Davon wurden 15.900.000 Aktien nach der entsprechenden Erteilung der Ermächtigung durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 6. Juni 2025 zurückgekauft. Damit ist dieses Aktienrückkaufprogramm abgeschlossen.
Berlin, Deutschland, 11. März 2026
HelloFresh SE
11.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Prinzenstraße 89 |
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10969 Berlin |
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Deutschland |
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www.hellofreshgroup.com |
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| Ende der Mitteilung |
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2289822 11.03.2026 CET/CEST
| DE000A161408 |
| 11.03.2026 | Glasswall | Glasswall stellt mit Foresight eine neue Kategorie dateibasierter Bedrohungsinformationen vor
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Glasswall
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Glasswall stellt mit Foresight eine neue Kategorie dateibasierter Bedrohungsinformationen vor
11.03.2026 / 15:50 CET/CEST
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Neue KI-gestützte Bedrohungsvorhersage verschafft Sicherheitsteams Transparenz über unbekannte und Zero-Day-Bedrohungen in Dateien WASHINGTON, 10. März 2026 /PRNewswire/ -- Glasswall, ein branchenführender Anbieter intelligenter Zero-Trust-Lösungen zum Schutz von Dateien sowohl im Business-to-Government- (B2G) als auch im Business-to-Business-Bereich (B2B), hat heute Glasswall Foresight vorgestellt, eine neue KI-gestützte Lösung, die maschinelles Lernen mit tiefgehender „Content Disarm and Reconstruction (CDR)"-Analyse kombiniert, um prädiktive Erkenntnisse über dateibasierte Bedrohungen zu liefern und Unternehmen dabei zu helfen, neue und unbekannte Malware einschließlich Zero-Day-Angriffen zu erkennen und zu stoppen.
Im Gegensatz zu verhaltensbasiertem Sandboxing oder im Internet trainierten KI-Modellen, die auf Ausführung in einer Sandbox oder externe Threat Feeds angewiesen sind, gewinnt Foresight seine Erkenntnisse direkt aus der deterministischen Analyse von Dateistrukturen, die während des CDR-Prozesses von Glasswall erzeugt wird. Foresight ist jetzt in Glasswall Meteor verfügbar, Glasswalls Anwendung zur automatisierten Dateibereinigung für lokale und Cloud-Speicher, und verbessert die Endpunktsicherheit durch ein neues Maß an intelligentem Schutz. Durch die Kombination von maschinellem Lernen mit der bewährten CDR-Technologie von Glasswall schafft die Lösung Transparenz über das Schadpotenzial von Dateien, einschließlich solcher, die bereits sicher verarbeitet wurden oder nicht verändert werden können. Dadurch können Sicherheitsteams das Ausmaß der dateibasierten Bedrohungsaktivitäten in ihren Umgebungen besser verstehen. In der Praxis können Sicherheitsteams damit Dateien mit hohem Risiko priorisieren, Untersuchungen mit kontextbezogener Bedrohungsbewertung anreichern, Zero-Trust-Richtlinien verfeinern und strukturierte Risikodaten direkt in SIEM- und SOC-Workflows einspeisen. Durch die Analyse Hunderttausender potenzieller Indikatoren aus Millionen Samples erstellt Foresight eine probabilistische Klassifizierung, die zeigt, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Datei schädlich ist, auch bei bislang unbekannten oder Zero-Day-Bedrohungen. Diese Erkenntnisse ermöglichen Unternehmen ein besseres Verständnis der Bedrohungslage innerhalb ihrer dateibasierten Workflows, selbst in Umgebungen, in denen herkömmliche Erkennungstechnologien an ihre Grenzen stoßen. Glasswall Foresight wurde entwickelt, um bestehende CDR-Workflows zu ergänzen, nicht um sie zu ersetzen, und erweitert Glasswalls Zero-Trust-Ansatz von der Dateisanierung hin zu handlungsrelevanten Bedrohungsinformationen. Die Lösung basiert auf vertrauenswürdiger CDR-Telemetrie statt auf generischen KI-Modellen und arbeitet effektiv in Offline- und Air-Gapped-Umgebungen. Sie liefert Sicherheitsteams verlässliche Erkenntnisse. Unterstützt wird dies durch produktionsreife Modelle mit einer extrem niedrigen False-Positive-Rate von 0,015 Prozent für PDFs sowie ähnlich niedrigen Werten bei gängigen Unternehmensformaten wie DOCX und XLSX, was dazu beiträgt, Analystenmüdigkeit und die Arbeitsbelastung im SOC zu reduzieren. Durch die direkte Integration in Glasswall Meteor hilft Foresight Unternehmen, dateibasierte Bedrohungsaktivitäten besser zu verstehen, und bewahrt zugleich die präventiven, richtliniengesteuerten Kontrollen, die für die Dateisicherheitsmethodik von Glasswall zentral sind. „Dateibasierte Bedrohungen gehören nach wie vor zu den wirksamsten und hartnäckigsten Angriffsvektoren, mit denen Organisationen im öffentlichen und privaten Sektor konfrontiert sind. Dennoch fällt es herkömmlichen Tools für Bedrohungsinformationen und Erkennung schwer, mit unbekannten und Zero-Day-Angriffen Schritt zu halten", sagte Paul Farrington, Produkt- und Marketingleiter bei Glasswall. „Mit Glasswall Foresight wenden wir maschinelles Lernen auf die tiefgehenden strukturellen Erkenntnisse an, die unsere Content Disarm and Reconstruction-Technologie erzeugt, um Sicherheitsteams ein klareres Verständnis der schädlichen Dateiaktivitäten zu vermitteln, die in ihre Umgebungen gelangen, auch in Offline- oder Air-Gapped-Umgebungen, in denen herkömmliche Ansätze an ihre Grenzen stoßen. Die Kombination aus der Gewissheit, dass wir eine Datei sicher machen können, und dem Wissen, ob sie jemals kompromittiert wurde, bietet einen erheblichen Mehrwert. Viele Unternehmen investieren erhebliche Summen in eine Sandboxing-Infrastruktur, die langsam, störanfällig und teuer ist. Das Zero-Trust-CDR von Glasswall in Kombination mit Foresight bietet einen klaren Weg zur Reduzierung sowohl dieser Ausgaben als auch des damit verbundenen Betriebsaufwands." Weitere Informationen finden Sie auf: www.glasswall.com Informationen zu Glasswall Glasswall ist ein Cybersicherheitsunternehmen, das Regierungsbehörden und Unternehmen mit seiner CDR-Technologie (Content Disarm and Reconstruction) vor bösartigen Dateien schützt. Im Gegensatz zu herkömmlichen, auf Erkennung basierenden Methoden verwendet Glasswall einen Zero-Trust-Ansatz, der Malware die Existenz in Dateien vollständig entzieht. Als anerkannter Innovator im Bereich Dateischutz investiert das Unternehmen erheblich in Forschung und Entwicklung, um neue Ansätze für das Verständnis, die Vorhersage und die Eindämmung dateibasierter Bedrohungen zu entwickeln. Die CDR-Technologie von Glasswall ist von der NSA für den Einsatz als Dateifilter in Cross-Domain-Lösungen vorgeschrieben und genießt das Vertrauen der anspruchsvollsten Sicherheitsorganisationen der Welt. Weitere Informationen zu Glasswall finden Sie auf www.glasswall.com. Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2928302/Glasswall.jpg Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2839627/5840475/Glasswall_Logo.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/glasswall-stellt-mit-foresight-eine-neue-kategorie-dateibasierter-bedrohungsinformationen-vor-302711147.html

11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2289818 11.03.2026 CET/CEST
| noisin399141 |
| 11.03.2026 | CubeDoc SE | CubeDoc SE: Veränderung im Verwaltungsrat
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CubeDoc SE / Schlagwort(e): Personalentscheidungen / Sonstige Schlüsselposition
CubeDoc SE: Veränderung im Verwaltungsrat
11.03.2026 / 15:48 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
CubeDoc SE: Veränderung im Verwaltungsrat
Köln, 11.März 2026 – Die Hauptversammlung der CubeDoc SE (ISIN: DE000A3DXGY5) hat am heutigen Tag Herrn Prof. Dr. Jama Jahanyar zum alleinigen Verwaltungsrat der Gesellschaft gewählt. Er folgt auf Robert Zeiss, der sein Amt niedergelegt hat. Zum geschäftsführenden Direktor wurde Fynn Niklas Gronewald bestellt. Die Änderungen erfolgen im Zuge der geplanten künftigen operativen Ausrichtung der Gesellschaft.
Kontakt:
edicto GmbH
Axel Mühlhaus / Svenja Liebig
E-Mail: CubeDoc@edicto.de
Ende der Insiderinformation
11.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
CubeDoc SE |
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Von-Werth-Str. 1 |
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50670 Köln |
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Deutschland |
| E-Mail: |
info@cubedoc.ai |
| ISIN: |
DE000A3DXGY5 |
| WKN: |
A3DXGY |
| Börsen: |
Freiverkehr in Düsseldorf |
| EQS News ID: |
2289794 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2289794 11.03.2026 CET/CEST
| DE000A3DXGY5 |
| 11.03.2026 | audius SE | audius übertrifft Jahresziele 2025 sehr deutlich / dynamisches Wachstum von 29% überwiegend organisch / sehr starker operativer Cashflow
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audius SE
/ Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Prognose
audius übertrifft Jahresziele 2025 sehr deutlich / dynamisches Wachstum von 29% überwiegend organisch / sehr starker operativer Cashflow
11.03.2026 / 15:43 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
- Gesamtleistung im Geschäftsjahr 2025 springt um 29,2% auf Euro 108,8 Mio. (Vorjahr: Euro 84,2 Mio.)
- Organisches Wachstum rund 22%
- EBITDA mit Euro 8,8 Mio. deutlich gesteigert (Vorjahr: Euro 7,1 Mio.)
- Sehr starker operativer Cashflow in Höhe von Euro 7,1 Mio.
Weinstadt, 11.03.2026. Die audius SE hat im Geschäftsjahr 2025 sämtliche Erwartungen übertroffen und ihre Position als strategischer Technologiepartner untermauert. Neben Rekordergebnissen bei Gesamtleistung und Ergebniskennzahlen wurde das Unternehmen kürzlich von der FAZ als „Bester IT-Berater“ ausgezeichnet.
Nach vorläufigen ungeprüften Zahlen kletterte die Gesamtleistung von Euro 84,2 Mio. um 29,2% auf Euro 108,8 Mio. Diese dynamische Entwicklung war getrieben von einer starken Nachfrage in allen Geschäftsbereichen sowie den Akquisitionen im zweiten Halbjahr. Das operative Ergebnis (EBITDA) erreichte mit Euro 8,8 Mio. einen neuen Höchstwert und lag damit um 24,3% über dem Vorjahreswert (Vorjahr: Euro 7,1 Mio.). Die EBITDA-Marge lag bei sehr soliden 8,1%.
Die Abschreibungen auf Firmenwerte aus Akquisitionen beliefen sich auf Euro 1,3 Mio. Das EBIT konnte ebenfalls deutlich um 24% zulegen und erreichte einen Wert von Euro 6,2 Mio. (Vorjahr: Euro 5,0 Mio.). Aufgrund eines starken Ergebnisses der Tochtergesellschaft proMX erhöhten sich die Minderheitenanteile am Konzernergebnis. Das Ergebnis je Aktie nach Minderheiten lag bei Euro 0,48 (Vorjahr Euro 0,42).
Die sehr positive Entwicklung spiegelt sich auch im Cashflow wider. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit lag bei Euro 7,1 Mio. und folgte damit der Entwicklung der Gesamtleistung (Vorjahr: Euro 5,6 Mio.) Die liquiden Mittel zum Bilanzstichtag legten so deutlich auf einen Wert von Euro 17,1 Mio. (Vorjahr Euro 10,0 Mio.) zu. Im Bilanzbild spiegeln sich die teilweise durch Fremdkapital finanzierten Akquisitionen wider. Durch eine deutlich verlängerte Bilanzsumme von Euro 57,5 Mio. ging die Eigenkapitalquote auf einen weiterhin sehr soliden Wert von 46,5% zurück (Vorjahr 63,7%). Gleichzeitig soll die Eigenkapitalrendite durch diese neu gewählte Struktur zukünftig ansteigen.
Der Auftragsbestand legte im Jahresvergleich deutlich zu und lag zum Bilanzstichtag bei einem Wert in Höhe von Euro 98,9 Mio. (Vorjahr: 79,3 Mio.).
Auf Basis der vollen Auftragsbücher hebt der Vorstand seine Prognose für 2026 auf eine Gesamtleistung von über Euro 125 Mio. (zuvor: Euro 115 Mio.) an. Das EBITDA wird dabei bei über Euro 10 Mio. erwartet. audius rechnet dabei mit einem überproportionalen Anstieg des Ergebnisses je Aktie nach Minderheiten.
Die Wachstumsstrategie für das laufende sowie die Folgejahre beruht auf vier Säulen. audius wird im Mobilfunk und Netzausbau seine Rolle als Schlüsselpartner beim bundesweiten Ausbau der Infrastruktur weiter festigen. Der Bereich profitiert von den langfristigen Rahmenverträgen zur Planung und Errichtung von Standorten und garantiert damit eine sehr gute Visibilität. Daneben gewinnt der Bereich der kritischen Infrastruktur wie z.B. Energieversorgern und Behörden zunehmende Bedeutung, gerade auch durch die zuletzt akquisitionsbedingt hinzugewonnene Expertise in diesen Bereichen. Im Bereich Software/Cloud wird audius insbesondere durch eine weitere dynamische geografische Expansion weiterwachsen. Über allem stehen dabei KI-Innovationen, mit denen audius bei seinen Kunden zunehmend messbare Effizienzgewinne generiert und deren digitale Unabhängigkeit erhalten bleibt.
Der Vorstandsvorsitzende Rainer Francisi erläutert: „Wir sind äußerst zufrieden mit den Ergebnissen des Geschäftsjahres 2025 und sind auch für das laufende Jahr sehr zuversichtlich. Wir wachsen mit unseren Kunden weltweit, sichern die digitale Souveränität und bauen gleichzeitig das physische Rückgrat der digitalen Welt – die Mobilfunknetze – aktiv mit aus.“
Der Geschäftsbericht des audius Konzerns mit den finalen Zahlen wird am 28. April 2026 unter https://www.audius.de/de/investor-relations/publikationen veröffentlicht.
Über audius
Die ITK-Unternehmensgruppe audius wurde im Jahr 1991 gegründet und operiert mit ihren rund 900 Mitarbeitenden an über 20 Standorten weltweit mit Fokus in der DACH-Region.
Das Portfolio umfasst 3 Geschäftsbereiche: IT-Services und Software/Cloud mit individuell angepassten Lösungen für öffentliche Auftraggeber, Mittelständler und international agierende Konzerne, sowie Telekommunikation mit Schwerpunkt Netzinfrastrukturen und Auf- und Ausbau des 5G-Netzes.
Zu audius‘ Kunden zählen global agierende Konzerne sowie mittelständische Betriebe und der Fokus bei deren Betreuung liegt auf dem Einsatz zukunftsorientierter Technologien wie künstlicher Intelligenz und Best Practices. Strategisches Ziel ist es sowohl organisch als auch durch Akquisitionen zu wachsen.
Die Aktien der audius SE notieren im Basic Board der Börse Frankfurt sowie im Mittelstandssegment m:access der Börse München.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an
audius SE
Investor Relations
t.: +49 7151 369 00 359
11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Deutsch |
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audius SE |
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Mercedesstr. 31 |
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71384 Weinstadt |
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Deutschland |
| E-Mail: |
ir@audius.de |
| Internet: |
https://www.audius.de/de |
| ISIN: |
DE000A40ET13 |
| WKN: |
A40ET1 |
| Börsen: |
Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2289800 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2289800 11.03.2026 CET/CEST
| DE000A40ET13 |
| 11.03.2026 | Henkel AG & Co. KGaA | Henkel AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.04.2026 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Henkel AG & Co. KGaA
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Henkel AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.04.2026 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
11.03.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Henkel AG & Co. KGaA
Düsseldorf
EINBERUFUNG DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2026
Kennung des Ereignisses: a3edf520fed0f011b55096c6c2a55906
Wertpapier-Kenn-Nummern: Stammaktien 604840 Vorzugsaktien 604843
International Securities Identification Numbers: Stammaktien DE0006048408 Vorzugsaktien DE0006048432
Die Aktionär:innen unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Montag, den 27. April 2026, 10.00 Uhr (MESZ),
im Congress Center Düsseldorf, Eingang CCD Stadthalle, Rotterdamer Straße 141, 40474 Düsseldorf,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Einlass ab 8.30 Uhr.
| 1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Henkel AG & Co. KGaA und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Henkel AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2025
|
Die vorgenannten Unterlagen sind mit Ausnahme des Jahresabschlusses Bestandteil des Geschäftsberichts 2025. Der zusammengefasste Lagebericht enthält auch die Berichterstattung zur Corporate Governance einschließlich der Erklärung zur Unternehmensführung sowie der Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) jeweils in der anwendbaren Fassung.
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Absatz 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch Beschluss der Hauptversammlung, welcher der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin bedarf; im Übrigen sind vorgenannte Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf. Sie stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.henkel.de/hv (deutsch) und https://www.henkel.com/agm (englisch) von der Einberufung an und während der Hauptversammlung zur Verfügung.
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Aufsichtsrat und der Gesellschafterausschuss schlagen vor, den Jahresabschluss der Henkel AG & Co. KGaA in der vorgelegten Fassung, der einen Bilanzgewinn von 3.006.378.380,51 Euro ausweist, festzustellen.
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
|
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Aufsichtsrat und der Gesellschafterausschuss schlagen vor, den Bilanzgewinn der Henkel AG & Co. KGaA aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 in Höhe von 3.006.378.380,51 Euro wie folgt zu verwenden:
| a) |
Zahlung einer Dividende von 2,05 Euro je für das Geschäftsjahr 2025 dividendenberechtigte Stammaktie (253.866.907 Stück) |
= 520.427.159,35 Euro |
| b) |
Zahlung einer Dividende von 2,07 Euro je für das Geschäftsjahr 2025 dividendenberechtigte Vorzugsaktie (152.920.129 Stück) |
= 316.544.667,03 Euro |
| c) |
Vortrag des verbleibenden Betrags von |
= 2.169.406.554,13 Euro |
|
|
auf neue Rechnung (Gewinnvortrag) |
|
|
|
|
= 3.006.378.380,51 Euro |
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass 5.928.968 Stück eigene Stammaktien sowie 25.242.746 Stück eigene Vorzugsaktien, die zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 unmittelbar oder mittelbar von der Gesellschaft gehalten wurden, gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von 2,05 Euro je dividendenberechtigte Stammaktie beziehungsweise von 2,07 Euro je dividendenberechtigte Vorzugsaktie bei entsprechender Anpassung der Beträge für die Ausschüttungssummen und den Gewinnvortrag vorsieht.
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am Donnerstag, den 30. April 2026, fällig.
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin
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Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Aufsichtsrat und der Gesellschafterausschuss schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 zu erteilen.
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
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Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Aufsichtsrat und der Gesellschafterausschuss schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
| 5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses
|
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Aufsichtsrat und der Gesellschafterausschuss schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Gesellschafterausschusses Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
| 6. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
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Der Aufsichtsrat schlägt in Übereinstimmung mit der Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main,
| 6.1 |
zum Abschlussprüfer, Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts |
| 6.2 |
sowie zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinn der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive) |
für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einführung einer entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Einberufung zum Bundesanzeiger steht ein deutsches Umsetzungsgesetz für die Corporate Sustainability Reporting Directive weiter aus. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Wahl eines Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 eine ausdrückliche Wahl eines solchen Prüfers durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung also nach dem deutschen Umsetzungsgesetz nicht automatisch dem Abschlussprüfer obliegen sollte.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte ist und ihm insbesondere keine Regelungen im Sinn von Artikel 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung, die die Auswahlmöglichkeit eines Abschlussprüfers beschränkt hätten, auferlegt wurden.
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, ist seit dem Geschäftsjahr 2020 Abschlussprüfer für den Henkel-Konzern. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichneten den Konzernabschluss und den Jahresabschluss der Henkel AG & Co. KGaA für die Geschäftsjahre 2020 bis 2022 jeweils Dr. Peter Bartels und Michael Reuther (als für die Prüfung verantwortlicher Wirtschaftsprüfer), für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 Dr. Peter Bartels und Antje Schlotter (als für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin) und für das Geschäftsjahr 2025 Prof. Dr. Bernd Roese und Antje Schlotter (als für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin).
| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2025
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Gemäß § 120a Absatz 4 Satz 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat erstellten und geprüften Vergütungsberichts zu beschließen. Der Beschluss begründet weder Rechte noch Pflichten. Er ist nicht nach § 243 AktG anfechtbar. Auf die börsennotierte Kommanditgesellschaft auf Aktien werden die Bestimmungen nach § 278 Absatz 3 AktG sinngemäß angewandt.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Absatz 3 AktG durch den Wirtschaftsprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Absatz 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Aufsichtsrat und der Gesellschafterausschuss schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht 2025 zu billigen.
Der Vergütungsbericht nebst Vermerk des Wirtschaftsprüfers ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich (https://www.henkel.de/hv; https://www.henkel.com/agm).
| 8. |
Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum Gesellschafterausschuss
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Herr Jean-François van Boxmeer hat mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2026 sein Mandat niedergelegt und scheidet damit zum Ablauf dieser Hauptversammlung aus dem Gesellschafterausschuss aus. Der Gesellschafterausschuss der Gesellschaft setzt sich nach Artikel 27 Absatz 1 und 2 der Satzung aus mindestens fünf und höchstens zehn Mitgliedern zusammen, die sämtlich durch die Hauptversammlung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat und der Gesellschafterausschuss schlagen vor,
Herrn Dr.-Ing. Stefan Hartung
Vorsitzender der Geschäftsführung, Robert Bosch GmbH, Gerlingen
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Keine
Mitgliedschaften in mit gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichts-/Verwaltungsräten vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
Keine
mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die restliche Amtszeit des vorzeitig ausgeschiedenen Jean-François van Boxmeer, das heißt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, zum Mitglied des Gesellschafterausschusses zu wählen.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses stehen weder Herr Dr. Hartung noch einer seiner nahen Familienangehörigen in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Henkel AG & Co. KGaA oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Henkel AG & Co. KGaA oder einem/einer wesentlich an der Henkel AG & Co. KGaA beteiligten Aktionär:in, die ein:e objektiv urteilende:r Aktionär:in für seine/ihre Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses ist Herr Dr. Hartung unabhängig im Sinn der Empfehlung C.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).
Aufsichtsrat und Gesellschafterausschuss haben sich vergewissert, dass Herr Dr. Hartung den zu erwartenden Zeitaufwand für die Erfüllung des Mandats aufbringen kann.
Der Lebenslauf von Herrn Dr. Hartung ist im Abschnitt II. dieser Einberufung abgedruckt sowie von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich (https://www.henkel.de/hv; https://www.henkel.com/agm).
| 9. |
Beschlussfassung über die Änderung von Artikel 6 Absatz 4 der Satzung (Ausschluss der Verbriefung bei elektronischen Aktien)
|
Das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen vom 11. Dezember 2023 (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) enthält u. a. Regelungen, die Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien die Ausgabe elektronischer Aktien nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) ermöglichen. Zudem erhalten Gesellschaften die Möglichkeit, bislang globalverbriefte Aktien durch inhaltsgleiche elektronische Aktien zu ersetzen.
Die Einführung elektronischer Aktien fördert die Digitalisierung des Kapitalmarkts. Elektronische Aktien verkörpern dieselben Rechte wie in einer Sammelurkunde verbriefte Aktien. Sie unterscheiden sich lediglich dadurch, dass an die Stelle einer beim Zentralverwahrer hinterlegten Sammelurkunde die Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister nach § 2 Absatz 1 Satz 2 eWpG tritt.
Nach § 10 Absatz 6 Satz 1 AktG in der Fassung des ZuFinG ist in der Satzung die Verbriefung für solche Aktien auszuschließen, die als elektronische Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister eingetragen werden. Um der Gesellschaft die spätere Möglichkeit zur Einführung elektronischer Aktien zu eröffnen, soll die Satzung entsprechend den Anforderungen des § 10 Absatz 6 Satz 1 AktG in der Fassung des ZuFinG angepasst werden.
Die Änderung der Satzung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf bereits ausgegebene verbriefte Aktien. Es ist derzeit nicht geplant, von der Regelung Gebrauch zu machen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Aufsichtsrat und der Gesellschafterausschuss schlagen vor zu beschließen:
Artikel 6 Absatz 4 der Satzung wird um folgenden neuen Satz 3 ergänzt:
„Die Verbriefung für Aktien, die als elektronische Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister eingetragen werden, ist ausgeschlossen.“
Der bisherige Satz 3 wird zu Satz 4. Weiterhin wird im ersten Satz das Wort „Aktienurkunden“ durch „Sammelurkunden“ und im letzten Satz das Wort „Aktienurkunden“ durch „Aktien“ ersetzt.
Artikel 6 Absatz 4 der Satzung lautet somit:
„Die Gesellschaft kann Einzelaktien der jeweiligen Gattung in Sammelurkunden zusammenfassen, die eine Mehrzahl von Aktien der jeweiligen Gattung verbriefen (Sammelaktien). Ein Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien besteht nicht. Die Verbriefung für Aktien, die als elektronische Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister eingetragen werden, ist ausgeschlossen. Die Form der Aktien und der Gewinnanteils- und Erneuerungsscheine bestimmt die persönlich haftende Gesellschafterin.“
| 10. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Ausgliederungsvertrag zur Übertragung der Unternehmensbereiche Consumer Brands und Adhesive Technologies der Gesellschaft auf die Henkel Consumer Brands GmbH und die Henkel Adhesive Technologies GmbH, einschließlich Nebenverträgen im Zusammenhang mit der Sicherung von Versorgungszusagen und Ansprüchen aus Wertguthaben für Altersteilzeit, sowie zu zwei Betriebspachtverträgen, mit denen die Gesellschaft den zuvor ausgegliederten Geschäftsbetrieb von der Henkel Consumer Brands GmbH beziehungsweise der Henkel Adhesive Technologies GmbH übergangsweise rückpachtet
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Der Vorstand hat im Frühjahr 2025 angekündigt zu prüfen, den Geschäftsbetrieb Henkel Consumer Brands („HCB“) und den Geschäftsbetrieb Henkel Adhesive Technologies („HAT“) in Deutschland und in ausgewählten Ländern in jeweils eigenständige rechtliche Einheiten zu überführen. Er schlägt nach Abschluss dieser Prüfung sowie eingehender Erörterung und Abstimmung mit den relevanten Gremien über die strategische Weiterentwicklung des Henkel-Konzerns vor, in Deutschland eigene rechtliche Einheiten für den HCB- und HAT-Geschäftsbetrieb der Gesellschaft zu etablieren. Damit verfolgt der Vorstand das Ziel, die Prozesse und Strukturen agiler aufzustellen sowie die zukünftigen Bedürfnisse der Geschäfte und die Wachstumsagenda des Henkel-Konzerns zu unterstützen. Dieses Ziel soll durch die Ausgliederung der von der Gesellschaft selbst betriebenen und im Ausgliederungsvertrag näher beschriebenen Unternehmensbereiche HCB beziehungsweise HAT („Unternehmensbereich HCB“ und „Unternehmensbereich HAT“) auf jeweils eine Tochtergesellschaft, kombiniert mit einer übergangsweisen Rückverpachtung der Unternehmensbereiche an die Gesellschaft, erreicht werden.
Zur Umsetzung der geplanten Strukturmaßnahmen hat die Gesellschaft mit ihren hundertprozentigen Tochtergesellschaften Henkel Consumer Brands GmbH („HCBCo“) und Henkel Adhesive Technologies GmbH („HATCo“) am 26. Februar/3. März 2026 in notarieller Form einen Ausgliederungsvertrag samt Anlagen sowie jeweils einen Betriebspachtvertrag geschlossen. Diese Verträge sind Teil eines unternehmerischen Gesamtkonzepts und werden einheitlich zur Zustimmung vorgelegt. Die Hauptversammlung entscheidet somit über die Zustimmung zu folgenden Verträgen und Anlagen:
| • |
den Ausgliederungsvertrag zwischen der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger und der Henkel Consumer Brands GmbH sowie der Henkel Adhesive Technologies GmbH als übernehmenden Rechtsträgern samt Anlagen.
Die Anlagen des Ausgliederungsvertrags enthalten insbesondere auch folgende Verträge unter Beteiligung Dritter zur Sicherung von Versorgungszusagen im Sinn des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) und von Ansprüchen aus Wertguthaben im Rahmen des sogenannten Blockmodells für Altersteilzeitarbeit im Sinn von § 2 Absatz 2 des Altersteilzeitgesetzes, denen mit der Zustimmung zum Ausgliederungsvertrag ebenfalls zugestimmt wird:
| - |
zwei Treuhandverträge zur Begründung von Contractual Trust Arrangements (kurz: CTAs) zwischen der Henkel Consumer Brands GmbH beziehungsweise der Henkel Adhesive Technologies GmbH (jeweils als Treugeber) und dem Henkel Trust e.V. (als Treuhänder) zur Sicherung von Versorgungsansprüchen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge mittels Planvermögen (§ 246 Absatz 2 Satz 2 HGB); |
| - |
zwei Treuhandverträge zur Begründung von CTAs zwischen der Henkel Consumer Brands GmbH beziehungsweise der Henkel Adhesive Technologies GmbH (jeweils als Treugeber) und dem Metzler Trust e.V. (als Treuhänder) zur Sicherung von Versorgungsansprüchen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge mittels Planvermögen (§ 246 Absatz 2 Satz 2 HGB); |
| - |
zwei Treuhandverträge zur Begründung von CTAs zwischen der Henkel Consumer Brands GmbH beziehungsweise der Henkel Adhesive Technologies GmbH (jeweils als Treugeber) und dem Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. (als Treuhänder) zur Sicherung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Wertguthaben aus Altersteilzeitvereinbarungen mittels Planvermögen (§ 246 Absatz 2 Satz 2 HGB); |
| - |
zwei Treuhandverträge zur Begründung von CTAs zwischen der Henkel Consumer Brands GmbH beziehungsweise der Henkel Adhesive Technologies GmbH (jeweils als Treugeber) und dem Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. (als Treuhänder), die ausschließlich der Insolvenzsicherung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Wertguthaben aus Altersteilzeitvereinbarungen dienen und deren Treuhandvermögen nicht als Planvermögen zu qualifizieren ist; |
| - |
drei Übertragungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft, der Henkel Consumer Brands GmbH, der Henkel Adhesive Technologies GmbH und jeweils einem der drei genannten CTA-Treuhänder zur Ausstattung oben genannter CTAs der HCBCo und der HATCo mit bislang treuhänderisch für die Gesellschaft gehaltenen Rechtspositionen; und |
| - |
drei angepasste Treuhandverträge zwischen der Gesellschaft und jeweils einem der drei genannten CTA-Treuhänder zur Begründung eigener Abrechnungsverbände innerhalb der bestehenden CTAs für die Separierung von Treuhandvermögen, das auf die Sicherung von Ansprüchen etwaiger Arbeitnehmer entfällt, die dem ausgliederungsbedingten Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse auf die Henkel Consumer Brands GmbH beziehungsweise die Henkel Adhesive Technologies GmbH widersprechen. |
|
| • |
den Betriebspachtvertrag samt Anlage zwischen der Gesellschaft als Pächterin und der Henkel Consumer Brands GmbH als Verpächterin; und |
| • |
den Betriebspachtvertrag samt Anlage zwischen der Gesellschaft als Pächterin und der Henkel Adhesive Technologies GmbH als Verpächterin. |
Im Rahmen der Ausgliederung werden die Unternehmensbereiche HCB und HAT als Gesamtheit der zugehörigen, im Ausgliederungsvertrag näher beschriebenen Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens auf die HCBCo (Unternehmensbereich HCB) und die HATCo (Unternehmensbereich HAT) übertragen. Die HCBCo und die HATCo sind derzeit nicht operativ tätig, haben keine eigenen Mitarbeiter und keinen eingerichteten Geschäftsbetrieb. Als Gegenleistung für die Vermögensübertragung gewähren die HCBCo und die HATCo an die Gesellschaft jeweils neu geschaffene Geschäftsanteile. Zwischen der Gesellschaft als herrschendem Unternehmen und der HCBCo beziehungsweise HATCo als abhängigem Unternehmen besteht jeweils ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
Das auszugliedernde Vermögen umfasst insbesondere Sachanlagen (Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten), Technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Verträge sowie Verbindlichkeiten. Ferner werden Registerschutzrechte sowie Software und Know-How übertragen. Im Hinblick auf ausgliederungsbedingte Betriebsübergänge für Arbeitnehmer der Unternehmensbereiche HCB und HAT werden zudem für die HCBCo und HATCo zur Sicherung von Versorgungszusagen und Ansprüchen im Zusammenhang mit Wertguthaben Treuhandverhältnisse (CTAs) eingerichtet und anteilig mit Vermögen aus bestehenden CTAs der Gesellschaft dotiert. Außerdem werden den Unternehmensbereichen HCB und HAT zugeordnete Unternehmensbeteiligungen ausgegliedert. Von der Ausgliederung unberührt verbleiben bei der Gesellschaft insbesondere zentrale Funktionen sowie Beteiligungen an Tochtergesellschaften, die nicht den Unternehmensbereichen HCB und HAT zugeordnet sind (etwa Ländergesellschaften des Henkel-Konzerns).
Durch die Ausgliederung wird die unmittelbare Leitungsmacht über das auszugliedernde Vermögen und somit über die Unternehmensbereiche HCB und HAT auf die HCBCo und die HATCo verlagert, die dann in gleicher Weise wie die übrigen Unternehmen des Henkel-Konzerns von der Gesellschaft geführt und kontrolliert werden. Diese Führung und Kontrolle kann die Gesellschaft im Hinblick auf die HCBCo und die HATCo angesichts der bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge besonders effizient ausüben.
Damit die HCBCo und die HATCo die Unternehmensbereiche HCB und HAT operativ führen können, sollen jeweils die relevanten systemischen und prozessualen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, was eine gewisse Vorlaufzeit benötigt. Um zu ermöglichen, dass die operativen Geschäfte für eine gewisse Übergangszeit bis zur Schaffung der systemischen und prozessualen Voraussetzungen weiterhin von der Gesellschaft geführt werden können, haben die HCBCo und die HATCo zeitgleich mit dem Ausgliederungsvertrag jeweils mit der Gesellschaft einen Betriebspachtvertrag im Sinn des § 292 Absatz 1 Nummer 3 Variante 1 AktG zur Verpachtung ihres im Wesentlichen gesamten, im Wege der Ausgliederung erhaltenen Geschäftsbetriebs an die Gesellschaft geschlossen. Während der Betriebspacht führt die Gesellschaft die zuvor an die HCBCo und die HATCo ausgegliederten Unternehmensbereiche HCB und HAT als Pächterin in eigenem Namen und auf eigene Rechnung weiter.
Die Kombination von Ausgliederung und Betriebspacht schafft frühzeitig klare rechtliche und wirtschaftliche Strukturen, die eine transparente Zuordnung von Vermögenswerten und Verantwortlichkeiten erlauben. Gleichzeitig bleibt die tatsächliche operative und strategische Führung der Geschäftsaktivitäten während der Betriebspacht bei der Gesellschaft. Eine spätere Überleitung der operativen Geschäftsführung auf die HCBCo beziehungsweise HATCo durch Beendigung der Betriebspacht kann jeweils zu einem individuell geeigneten Zeitpunkt erfolgen. Die strategische Steuerung des Henkel-Konzerns und der Unternehmensbereiche bleibt auch nach Beendigung der Betriebspacht unverändert bei der Gesellschaft.
Von der Einberufung an und während der Hauptversammlung sind folgende Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich (www.henkel.de/hv; www.henkel.com/agm):
| • |
die Verträge vom 26. Februar/3. März 2026 samt Anlagen in deutscher Originalfassung und englischer Übersetzung; |
| • |
die Jahres- und Konzernabschlüsse der Gesellschaft mit dem zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Henkel-Konzern für die Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024 und 2025; |
| • |
die Jahresabschlüsse der Henkel Consumer Brands GmbH und der Henkel Adhesive Technologies GmbH für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025; |
| • |
der gem. § 127 UmwG und in entsprechender Anwendung von § 293a AktG gemeinsam erstattete Ausgliederungs- und Vertragsbericht der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Geschäftsführer der Henkel Consumer Brands GmbH beziehungsweise der Henkel Adhesive Technologies GmbH in deutscher und englischer Fassung sowie |
| • |
die Berichte über das Ergebnis der Prüfung der Betriebspachtverträge durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gerichtlich bestelltem sachverständigen Prüfer. |
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Aufsichtsrat und der Gesellschafterausschuss schlagen vor zu beschließen:
Den folgenden Verträgen vom 26. Februar/3. März 2026 samt ihren jeweiligen Anlagen und den darin enthaltenen Regelungen (UVZ-Nr B 569 für 2026 des Notars Professor Dr. Leif Böttcher mit Amtssitz in Düsseldorf) wird zugestimmt:
| a) |
dem Ausgliederungsvertrag zwischen der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger und der Henkel Consumer Brands GmbH sowie der Henkel Adhesive Technologies GmbH als übernehmenden Rechtsträgern samt seinen Anlagen, insbesondere
| (i) |
acht Treuhandverträgen zwischen der Henkel Consumer Brands GmbH beziehungsweise der Henkel Adhesive Technologies GmbH (jeweils als Treugeber) und jeweils dem entsprechenden Treuhänder Henkel Trust e.V., Metzler Trust e.V. oder Henkel Sicherungs-Treuhand e.V.; |
| (ii) |
drei Übertragungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft, der Henkel Consumer Brands GmbH, der Henkel Adhesive Technologies GmbH und jeweils dem entsprechenden Treuhänder Henkel Trust e.V., Metzler Trust e.V. oder Henkel Sicherungs-Treuhand e.V.; und |
| (iii) |
drei angepasste Treuhandverträge zwischen der Gesellschaft und jeweils dem entsprechenden Treuhänder Henkel Trust e.V., Metzler Trust e.V. oder Henkel Sicherungs-Treuhand e.V.; |
|
| b) |
dem Betriebspachtvertrag zwischen der Gesellschaft als Pächterin und der Henkel Consumer Brands GmbH als Verpächterin und |
| c) |
dem Betriebspachtvertrag zwischen der Gesellschaft als Pächterin und der Henkel Adhesive Technologies GmbH als Verpächterin. |
Der Ausgliederungsvertrag und die Betriebspachtverträge sind im Abschnitt III. dieser Einberufung vollständig im Wortlaut abgedruckt. Zu den jeweiligen Anlagen wird auf die im Abschnitt III. dieser Einberufung dazu wiedergegebenen Zusammenfassungen und im Übrigen auf die von der Einberufung an und während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft zugänglichen vollständigen Verträge nebst Anlagen verwiesen (www.henkel.de/hv; www.henkel.com/agm).
| II. |
ERGÄNZENDE ANGABEN ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 8
|
In Ergänzung zu den Angaben unter Tagesordnungspunkt 8 ist nachfolgend der Lebenslauf des vorgeschlagenen Kandidaten wiedergegeben:
Dr.-Ing. Stefan Hartung
Vorsitzender der Geschäftsführung, Robert Bosch GmbH, Gerlingen
Wohnort: Ludwigsburg Geburtsdatum: 13. Januar 1966 Nationalität: deutsch
Berufliche Laufbahn
|
|
Robert Bosch GmbH, Gerlingen |
| Seit 2022 |
Vorsitzender der Geschäftsführung |
| 2019 - 2021 |
Mitglied der Geschäftsführung, Vorsitzender des Unternehmensbereichs Mobility Solutions |
| 2017 - 2019 |
Mitglied der Geschäftsführung, Unternehmensbereich Industrietechnik |
| 2013 - 2019 |
Mitglied der Geschäftsführung, Unternehmensbereich Energie und Gebäudetechnik |
| 2009 - 2013 |
Vorsitzender des Bereichsvorstands, Geschäftsbereich Power Tools |
| 2008 - 2009 |
Bereichsvorstand, Geschäftsbereich Power Tools, Fertigung, Supply Chain, Asien |
|
|
Bosch Siemens Hausgeräte GmbH, München |
| 2004 - 2008 |
Bereichsleiter und Leiter des Produktmarketings für Geschirrspüler |
|
|
McKinsey & Company, Inc. |
| 2002 - 2004 |
Principal (Partner), Berlin |
| 1996 - 2002 |
Berater und Engagement Manager, Düsseldorf, Berlin, Cleveland, Ohio, USA |
1990 - 1996 |
Fraunhofer Gesellschaft, Institut für Produktionstechnologie, IPT, Aachen |
Ausbildung
| 1993 |
Promotion zum Dr.-Ing., Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule, Aachen |
| 1986 - 1990 |
Dipl.-Ing., Maschinenbau, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule, Aachen |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
| III. |
ERGÄNZENDE ANGABEN ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 10
|
Der Ausgliederungsvertrag und die Betriebspachtverträge sind nachfolgend vollständig im Wortlaut abgedruckt. Zu den jeweiligen Anlagen wird auf die nachfolgend dazu wiedergegebenen Zusammenfassungen und im Übrigen auf die von der Einberufung an und während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft zugänglichen vollständigen Verträge nebst Anlagen verwiesen (www.henkel.de/hv; www.henkel.com/agm).
| 1. |
Ausgliederungsvertrag HCB/HAT
|
Ausgliederungsvertrag zwischen der Henkel AG & Co. KGaA als übertragendem Rechtsträger und der Henkel Consumer Brands GmbH sowie der Henkel Adhesive Technologies GmbH als übernehmenden Rechtsträgern vom 26. Februar/3. März 2026
Der Vertragstext hat folgenden Wortlaut:
Ausgliederungsvertrag
zwischen
| 1. |
der Henkel AG & Co. KGaA, Henkelstraße 67, 40589 Düsseldorf, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 4724 |
als übertragendem Rechtsträger
und
| 2. |
der Henkel Consumer Brands GmbH, Henkelstraße 67, 40589 Düsseldorf, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 85515 |
sowie
| 3. |
der Henkel Adhesive Technologies GmbH, Geschäftsanschrift Henkelstraße 67, 40589 Düsseldorf, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 91827 |
als übernehmenden Rechtsträgern
Inhaltsverzeichnis
Präambel
A. Ausgliederung, Stichtag, Schlussbilanz und Buchwertfortführung
| |
§ 1 Ausgliederung HCB
§ 2 Ausgliederung HAT
§ 3 Umfang des Auszugliedernden Vermögens
§ 4 Ausgliederungsstichtag, steuerlicher Übertragungsstichtag, Schlussbilanz, Vollzugsdatum und Buchwertfortführung
|
B. Beschreibung des Auszugliedernden Vermögens
| |
I. Ausgliederung des Unternehmensbereichs HCB
§ 5 Übertragung der Gegenstände des Aktiv- und des Passivvermögens; Übertragung bestimmter (Teil-)Betriebe
§ 6 Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
§ 7 SHPE und SHPE-Geschäftsführungsgesellschaft
§ 8 Grundstücke, Bauten, Einrichtungen und Anlagen
§ 9 Bewegliches Sachanlagevermögen
§ 10 Anlagen im Bau HCB
§ 11 Immaterielle Vermögensgegenstände
§ 12 Software
§ 13 Know-How
§ 14 Forderungen und sonstige Ansprüche
§ 15 Vorräte und sonstiges Umlaufvermögen
§ 16 Verbindlichkeiten und Rückstellungen
§ 17 Vertragsverhältnisse
§ 18 Arbeitsverhältnisse, arbeitnehmerbezogene Aktiva und Passiva
§ 19 Prozess- und Verfahrensverhältnisse
§ 20 Versicherungen
§ 21 Mitgliedschaften
II. Ausgliederung des Unternehmensbereichs HAT
§ 22 Übertragung der Gegenstände des Aktiv- und des Passivvermögens; Übertragung bestimmter (Teil-)Betriebe
§ 23 Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
§ 24 Grundstücke, Bauten, Einrichtungen und Anlagen
§ 25 Bewegliches Sachanlagevermögen
§ 26 Anlagen im Bau HAT
§ 27 Immaterielle Vermögensgegenstände
§ 28 Software
§ 29 Know-How
§ 30 Forderungen und sonstige Ansprüche
§ 31 Vorräte und sonstiges Umlaufvermögen
§ 32 Verbindlichkeiten und Rückstellungen
§ 33 Vertragsverhältnisse
§ 34 Arbeitsverhältnisse, arbeitnehmerbezogene Aktiva und Passiva
§ 35 Prozess- und Verfahrensverhältnisse
§ 36 Versicherungen
§ 37 Mitgliedschaften
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C. Von der Ausgliederung ausgenommenes Vermögen
| |
§ 38 Nicht von der Ausgliederung erfasste Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens |
D. Weitere gemeinsame Bestimmungen zum Auszugliedernden Vermögen
| |
§ 39 Gemeinsame Bestimmungen IP
§ 40 Öffentlich-rechtliche Genehmigungen
§ 41 Shared Agreements
§ 42 Besitzübergang
§ 43 Stichtag für die Vermögenszuordnung und den Umfang der Nutzung
§ 44 Vermögenszu- und -abgänge zwischen Ausgliederungsstichtag und Vollzugsdatum
§ 45 Zweifel bei der Zuordnung der Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens
§ 46 Urkunden, Bücher, Aufzeichnungen, Betriebsdaten und sonstige Unterlagen
§ 47 Auffangklausel; Übertragungshindernisse, Unwirksamkeit der Übertragung, Rückübertragung
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E. Gegenleistung, Kapitalmaßnahmen und Einstellung in die freie Kapitalrücklage und Gewinnberechtigung
| |
§ 48 Gegenleistung für die Übertragung des Auszugliedernden Vermögens HCB
§ 49 Gegenleistung für die Übertragung des Auszugliedernden Vermögens HAT
§ 50 Kapitalerhöhung zur Durchführung der Ausgliederung
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F. Gewährung besonderer Rechte und Vorteile
| |
§ 51 Gewährung besonderer Rechte i.S.v. § 126 Abs. 1 Nr. 7 UmwG
§ 52 Gewährung besonderer Vorteile i.S.v. § 126 Abs. 1 Nr. 8 UmwG
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G. Folgen für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen
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§ 53 Überblick über relevante Betriebsübergänge
§ 54 Individualrechtliche Folgen der Ausgliederung und der Rückverpachtung für die Arbeitnehmer
§ 55 Abgesicherte Ansprüche
§ 56 Folgen der Ausgliederung und der Rückverpachtung für die Arbeitnehmervertretungen
§ 57 Auswirkungen der Ausgliederung auf bestehende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
§ 58 Sonstige hinsichtlich der Arbeitnehmer und ihrer Vertretungen vorgesehene Maßnahmen
§ 59 Auswirkungen auf in den Betrieben von Tochterunternehmen beschäftigte Arbeitnehmer und ihre Vertretungen
§ 60 Individualrechtliche Folgen der Beendigung der Betriebsverpachtungen für die Arbeitnehmer
§ 61 Folgen der Beendigung der Betriebsverpachtungen für die betrieblichen Arbeitnehmervertretungen
§ 62 Folgen der Beendigung der Betriebsverpachtungen für die unternehmerische Mitbestimmung
§ 63 Auswirkungen der Beendigung der Betriebsverpachtungen auf bestehende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
§ 64 Sonstige hinsichtlich der Arbeitnehmer und ihrer Vertretungen vorgesehene Maßnahmen
|
H. Weitere gemeinsame Bestimmungen der Ausgliederung
| |
§ 65 Mitwirkungspflichten
§ 66 Grundbucherklärungen und Handelsregister
§ 67 Gewährleistungsausschluss
§ 68 Gläubigerschutz und Innenausgleich
§ 69 Zustimmungsvorbehalte, Eintragung und Wirksamkeitsvoraussetzungen
§ 70 Kosten und Steuern
§ 71 Rücktritt
§ 72 Schriftform
§ 73 Anlagen
§ 74 Teilunwirksamkeit
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Anlagenverzeichnis
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Anlage P. (5)
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Beschreibung zentrale Funktionen |
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Anlage P. (8)
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Beschreibung Geschäftstätigkeit Unternehmensbereich HCB |
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Anlage P. (9)
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Beschreibung Geschäftstätigkeit Unternehmensbereich HAT |
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Anlage 3(1)(a).a
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Kostenstellen Unternehmensbereich HCB |
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Anlage 3(1)(a).b
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Profit Center Unternehmensbereich HCB |
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Anlage 3(2)(a).a
|
Kostenstellen Unternehmensbereich HAT |
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Anlage 3(2)(a).b
|
Profit Center Unternehmensbereich HAT |
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Anlage 4(5).a
|
Ausgliederungsbilanz HCB |
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Anlage 4(5).b
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Ausgliederungsbilanz HAT |
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Anlage 6(1)
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Auszugliedernde Beteiligungen HCB |
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Anlage 6(2)
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Auszugliedernde Unternehmensverträge HCB |
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Anlage 8(1)(a).a
|
Vereinbarung Qualifiziertes Nutzungsrecht HCB Düsseldorf-Holthausen |
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Anlage 8(1)(a).b
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Auszugliedernde Teilfläche HCB Düsseldorf-Holthausen |
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Anlage 8(1)(a)(ii)
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Auszugliedernde Gebäude und Infrastrukturanlagen HCB |
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Anlage 8(1)(a)(iv)
|
Zentrale Infrastrukturanlagen |
|
Anlage 8(1)(b).a
|
Auszugliedernde Teilgrundstücksflächen Gemeinsamer Grundbesitz Holthausen |
|
Anlage 8(1)(b).b
|
Nutzungsvertrag Gemeinsamer Grundbesitz Holthausen |
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Anlage 8(2)(a)
|
Im Eigentum der Henkel KGaA stehender Grundbesitz HCB |
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Anlage 8(2)(c)
|
Nicht im Eigentum der Henkel KGaA stehender Grundbesitz HCB |
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Anlage 9(2)(a)
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HS Infrastructure Gebäudekostenstellen Qualifiziertes Nutzungsrecht HCB Düsseldorf-Holthausen |
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Anlage 9(2)(b)
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HS Infrastructure Gebäudekostenstellen Gemeinsamer Grundbesitz Holthausen |
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Anlage 11(1)
|
Auszugliedernde Schutzrechte HCB |
|
Anlage 11(2)(a)
|
Vereinbarungstreuhand Registerschutzrechte HCB |
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Anlage 11(4).a
|
AC-Lizenzverträge |
|
Anlage 11(4).b
|
Vereinbarungstreuhand AC-Lizenzverträge HCB |
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Anlage 11(6)
|
Kreuzlizenzvereinbarungen HCB |
|
Anlage 11(7).a
|
Schutzrechte Corporate IP |
|
Anlage 11(7).b
|
Lizenzvereinbarung Corporate IP HCB |
|
Anlage 12(1)(b)
|
Business Managed Software HCB |
|
Anlage 12(1)(c)
|
Henkel dx Software HCB |
|
Anlage 15(2)
|
Werksnummern HCB |
|
Anlage 17(3)(a)(ii)
|
ICERTIS Vertragsnummern HCB |
|
Anlage 17(3)(b)
|
Produkthierarchien HCB |
|
Anlage 17(3)(c)
|
Lieferantennummern HCB |
|
Anlage 17(4)(a)
|
Shared Lieferanten HCB |
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Anlage 17(4)(b)
|
Lieferanten Zentrale Rahmenverträge |
|
Anlage 17(5)
|
Im Wege der Vereinbarungstreuhand übertragene Verträge HCB |
|
Anlage 18(2)
|
Übergehende Arbeitnehmer HCB |
|
Anlage 18(4).a
|
HCB CTA-Treuhandvertrag Henkel Trust e.V. |
|
Anlage 18(4).b
|
HCB CTA-Treuhandvertrag Metzler Trust e.V. |
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Anlage 18(4).c
|
HCB CTA-Treuhandvertrag Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. Alt |
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Anlage 18(4).d
|
HCB CTA-Treuhandvertrag Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. Neu |
|
Anlage 18(4).e
|
Vermögensübertragungsvereinbarung Henkel Trust e.V. |
|
Anlage 18(4).f
|
Vermögensübertragungsvereinbarung Metzler Trust e.V. |
|
Anlage 18(4).g
|
Vermögensübertragungsvereinbarung Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. |
|
Anlage 18(4).h
|
Henkel KGaA CTA-Treuhandvertrag Henkel Trust e.V. |
|
Anlage 18(4).i
|
Henkel KGaA CTA-Treuhandvertrag Metzler Trust e.V. |
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Anlage 18(4).j
|
Henkel KGaA CTA-Treuhandvertrag Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. Alt |
|
Anlage 18(5).a
|
Externe Versorgungsträger |
|
Anlage 18(5).b
|
Vereinbarungstreuhand Externe Versorgungszusagen HCB |
|
Anlage 19(1)
|
Prozess- und Verfahrensverhältnisse HCB |
|
Anlage 23(1)
|
Auszugliedernde Beteiligungen HAT |
|
Anlage 23(2)
|
Auszugliedernde Unternehmensverträge HAT |
|
Anlage 24(1)(a).a
|
Vereinbarung Qualifiziertes Nutzungsrecht HAT Düsseldorf-Holthausen |
|
Anlage 24(1)(a).b
|
Auszugliedernde Teilfläche HAT Düsseldorf-Holthausen |
|
Anlage 24(1)(a)(ii)
|
Auszugliedernde Gebäude und Infrastrukturanlagen HAT |
|
Anlage 24(2)(a)
|
Im Eigentum der Henkel KGaA stehender Grundbesitz HAT |
|
Anlage 24(2)(b)
|
Nicht im Eigentum der Henkel KGaA stehender Grundbesitz HAT |
|
Anlage 25(2)
|
HS Infrastructure Gebäudekostenstellen Qualifiziertes Nutzungsrecht HAT Düsseldorf-Holthausen |
|
Anlage 27(1)
|
Auszugliedernde Schutzrechte HAT |
|
Anlage 27(2)(a)
|
Vereinbarungstreuhand Registerschutzrechte HAT |
|
Anlage 27(4)
|
Vereinbarungstreuhand AC-Lizenzverträge HAT |
|
Anlage 27(6)
|
Kreuzlizenzvereinbarungen HAT |
|
Anlage 27(7)
|
Lizenzvereinbarung Corporate IP HAT |
|
Anlage 28(1)(b)
|
Business Managed Software HAT |
|
Anlage 28(1)(c)
|
Henkel dx Software HAT |
|
Anlage 31(2)
|
Werksnummern HAT |
|
Anlage 33(3)(a)(ii)
|
ICERTIS Vertragsnummern HAT |
|
Anlage 33(3)(b)
|
Produkthierarchien HAT |
|
Anlage 33(3)(c)
|
Lieferantennummern HAT |
|
Anlage 33(4)(a)
|
Shared Lieferanten HAT |
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Anlage 33(5)
|
Im Wege der Vereinbarungstreuhand übertragene Verträge HAT |
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Anlage 34(2)
|
Übergehende Arbeitnehmer HAT |
|
Anlage 34(4).a
|
HAT CTA-Treuhandvertrag Henkel Trust e.V. |
|
Anlage 34(4).b
|
HAT CTA-Treuhandvertrag Metzler Trust e.V. |
|
Anlage 34(4).c
|
HAT CTA-Treuhandvertrag Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. Alt |
|
Anlage 34(4).d
|
HAT CTA-Treuhandvertrag Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. Neu |
|
Anlage 34(5)
|
Vereinbarungstreuhand Externe Versorgungszusagen HAT |
|
Anlage 35(1)
|
Prozess- und Verfahrensverhältnisse HAT |
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Anlage 38(2)(l)
|
Factoring-Vereinbarung |
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Anlage 40(4).a
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Sonstige Genehmigungen HCB |
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Anlage 40(4).b
|
Sonstige Genehmigungen HAT |
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Anlage 40(5)
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Sonstige doppelgenutzte Genehmigungen |
Präambel
| (1) |
Die Henkel AG & Co. KGaA ("Henkel KGaA" oder "Übertragender Rechtsträger") ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien nach deutschem Recht mit Sitz in Düsseldorf und Geschäftsanschrift in der Henkelstraße 67, 40589 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Registernummer HRB 4724. Einzige persönlich haftende Gesellschafterin der Henkel KGaA ist die Henkel Management AG mit Sitz in Düsseldorf und Geschäftsanschrift in der Henkelstraße 67, 40589 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Registernummer HRB 58139. Das Grundkapital der Henkel KGaA beträgt bei Abschluss dieses Ausgliederungsvertrags EUR 437.958.750. Es ist eingeteilt in 437.958.750 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag), mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. 259.795.875 Aktien sind Stammaktien (rd. 59,3 % des Grundkapitals), 178.162.875 Aktien sind Vorzugsaktien ohne Stimmrecht (rd. 40,7 % des Grundkapitals). Die Henkel Management AG ist am Grundkapital der Henkel KGaA nicht beteiligt. |
| (2) |
Die Henkel KGaA ist alleinige Gesellschafterin der Henkel Consumer Brands GmbH ("HCBCo"), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Düsseldorf und Geschäftsanschrift Henkelstraße 67, 40589 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 85515. Zwischen der Henkel KGaA als herrschender Gesellschaft und Organträger und der HCBCo als abhängiger Gesellschaft und Organgesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 S. 1 Aktiengesetz ("AktG") und eine ertragsteuerliche sowie umsatzsteuerliche Organschaft. |
| (3) |
Die Henkel KGaA ist auch alleinige Gesellschafterin der Henkel Adhesive Technologies GmbH ("HATCo", die HATCo und die HCBCo gemeinsam "BUCos" oder die "Übernehmenden Rechtsträger", jeweils allein eine "BUCo" oder ein "Übernehmender Rechtsträger"), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Geschäftsanschrift Henkelstraße 67, 40589 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 91827. Zwischen der Henkel KGaA als herrschender Gesellschaft und Organträgerin und der HATCo als abhängiger Gesellschaft und Organgesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 S. 1 AktG und eine ertragsteuerliche sowie umsatzsteuerliche Organschaft. |
| (4) |
Die Henkel KGaA und die mittelbar und unmittelbar von ihr abhängigen in- und ausländischen Tochterunternehmen (gemeinsam der "Henkel-Konzern") sind eine weltweit führende Unternehmensgruppe der Konsumgüter- und Klebstoffindustrie. Der Henkel-Konzern ist mit rund 47.200 Mitarbeitern in rund 75 Ländern tätig. Mutterunternehmen des Henkel-Konzerns ist die im Regulierten Markt im Prime Standard Segment der Frankfurter Wertpapierbörse notierte Henkel KGaA. |
| (5) |
Der Henkel-Konzern ist seit 2023 in zwei globale operative Unternehmensbereiche gegliedert:
| (a) |
"Henkel Consumer Brands" ("Globaler Operativer Unternehmensbereich HCB") bestehend aus den drei Geschäftsfeldern "Hair" (Haarpflege, Haarstyling und Haarcolorationsprodukte), "Laundry & Home Care" (Wasch- und Reinigungsmittel) und "Weitere Konsumentengeschäfte" (selektive Märkte im Bereich Körperpflege); sowie |
| (b) |
"Henkel Adhesive Technologies" ("Globaler Operativer Unternehmensbereich HAT") mit einem Portfolio von Klebstoffen, Dichtstoffen und Funktionsbeschichtungen bestehend aus den drei Geschäftsfeldern "Mobilität & Elektronik", "Verpackungen & Konsumgüter" und "Handwerk, Bau & Gewerbe". |
Die Henkel KGaA betreibt daneben auch die in Anlage P. (5) näher beschriebenen zentralen Funktionen, bestehend aus den sogenannten "Corporate Functions", dem zentralen Infrastrukturbetreiber des Chemieparks in Düsseldorf-Holthausen ("HS Infrastructure") und der Funktion als Inhaberin des globalen, in Abs. (6) definierten Henkel IP (sogenannte OGIP-Funktion).
|
| (6) |
Die Henkel KGaA ist Inhaberin des globalen IP-Portfolios des Henkel-Konzerns. Dieses umfasst die folgenden, von der Henkel KGaA selbst entwickelten (oder in der Entwicklung befindlichen), geschaffenen, erworbenen oder einlizenzierten Vermögensgegenstände und sonstigen Rechtspositionen: (i) gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und andere rechtlich geschützte immaterielle Rechtspositionen (zusammen "Immaterielle Vermögensgegenstände"), (ii) Software und (iii) Know-How ((i) - (iii) zusammen das "Henkel IP"). Die Henkel KGaA überlässt das Henkel IP verschiedenen Henkel-Konzerngesellschaften im In- und Ausland entgeltlich zur Nutzung und generiert hieraus Lizenzerträge bzw. Erträge aus Konzernumlagen. |
| (7) |
Die Henkel KGaA unterscheidet zwischen solchem Henkel IP, das (i) in den Globalen Operativen Unternehmensbereichen HCB bzw. HAT entstanden ist, für die Nutzung in diesen erworben wurde bzw. das ausschließlich einem Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB bzw. HAT zugeordnet werden kann ("HCB IP" bzw. "HAT IP"), und (ii) solchem Henkel IP, das nicht in den Globalen Operativen Unternehmensbereichen HCB bzw. HAT entstanden ist, nicht ausschließlich für die Nutzung in diesen erworben wurde bzw. das nicht ausschließlich dem Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB oder dem Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT zugeordnet werden kann ("Corporate IP"). |
| (8) |
Der unmittelbar von der Henkel KGaA an den Standorten Düsseldorf, Krefeld und Hamburg betriebene Geschäftsbetrieb des Globalen Operativen Unternehmensbereichs HCB einschließlich des jeweils dazugehörigen Aktiv- und Passivvermögens der Henkel KGaA wird nachfolgend als "Unternehmensbereich HCB" bezeichnet. Die Geschäftsfelder und Funktionen des Unternehmensbereichs HCB sind innerhalb der Henkel KGaA global, regional und lokal organisiert. Der Unternehmensbereich HCB umfasst, nach näherer Beschreibung in Anlage P. (8), im Überblick folgende Funktionen: (i) die HCB-Lohnfertiger-Produktionsfunktion ("HCB-Lohnfertiger-Teilbetrieb"), (ii) die HCB-Vertriebs- und -Marketingfunktion ("HCB-Vertriebs- und Marketingteilbetrieb"; gemeinsam mit dem HCB-Lohnfertiger-Teilbetrieb die "HCB-Teilbetriebe"), (iii) die globalen und regionalen HCB-Zentralfunktionen ("HCB-Zentralfunktionen") sowie (iv) die globalen und regionalen sogenannten "HCB-F&E-Funktionen", jeweils mit ihren jeweiligen Mitarbeitern, Funktionen und den diesen Funktionen zugeordneten Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens der Henkel KGaA. Die HCB-Teilbetriebe stellen jeweils Teilbetriebe i.S.d. Umwandlungssteuergesetz ("UmwStG") i.V.m. Rz. 20.06 S. 1, Rz. 15.02 BMF-Schreiben vom 2. Januar 2025, Bundessteuerblatt ("BStBl.") I 2025, 92 ("UmwSt-Erlass 2025") dar. |
| (9) |
Der unmittelbar von der Henkel KGaA an den Standorten Düsseldorf, Hannover, Wehr, Bopfingen, Heidelberg, Herborn-Schönbach und Köln betriebene Geschäftsbetrieb des Globalen Operativen Unternehmensbereichs HAT einschließlich des jeweils dazugehörigen Aktiv- und Passivvermögens der Henkel KGaA wird nachfolgend als "Unternehmensbereich HAT" und gemeinsam mit dem Unternehmensbereich HCB als "Auszugliedernde Unternehmensbereiche" bezeichnet. Die Geschäftsfelder und Funktionen des Unternehmensbereichs HAT sind innerhalb der Henkel KGaA global, regional und lokal organisiert. Der Unternehmensbereich HAT umfasst, nach näherer Beschreibung in Anlage P. (9), im Überblick folgende Funktionen: (i) die HAT-Lohnfertiger-Produktionsfunktion ("HAT-Lohnfertiger-Teilbetrieb"), (ii) die HAT-Vertriebs- und -Marketingfunktion ("HAT-Vertriebs- und Marketingteilbetrieb"; gemeinsam mit dem HAT-Lohnfertiger-Teilbetrieb die "HAT-Teilbetriebe"), (iii) die globalen und regionalen HAT-Zentralfunktionen ("HAT-Zentralfunktionen") sowie (iv) die globalen und regionalen sogenannten "HAT-F&E-Funktionen", jeweils mit ihren jeweiligen Mitarbeitern, Funktionen und den diesen Funktionen zugeordneten Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens der Henkel KGaA. Die HAT-Teilbetriebe stellen jeweils Teilbetriebe i.S.d. UmwStG i.V.m. Rz. 20.06 S. 1, Rz. 15.02 UmwSt-Erlass 2025 dar. |
| (10) |
Die Henkel KGaA beabsichtigt, den Unternehmensbereich HCB und den Unternehmensbereich HAT nach Maßgabe der weiteren Bestimmungen dieses Ausgliederungsvertrags auf die HCBCo bzw. die HATCo jeweils durch Ausgliederung zur Aufnahme nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 Umwandlungsgesetz ("UmwG") im Einklang mit § 20 UmwStG zu übertragen (jeweils eine "Ausgliederung"). Von der jeweiligen Ausgliederung nicht erfasst sind insbesondere die in § 38 dieses Ausgliederungsvertrags näher beschriebenen Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens der Henkel KGaA. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um nicht dem Unternehmensbereich HCB bzw. dem Unternehmensbereich HAT zugehörige Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens der Henkel KGaA, insbesondere solche, die den Bereichen Corporate Functions und HS Infrastructure zuzuordnen sind, soweit sie nicht (i) von den Qualifizierten Nutzungsrechten in § 8(1)(a), § 8(1)(b) oder § 24(1)(a) erfasst sind oder (ii) nach § 9(2) oder § 25(2) Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens sind. |
| (11) |
Die Ausgliederung des Unternehmensbereichs HCB auf die HCBCo als übernehmenden Rechtsträger und die Ausgliederung des Unternehmensbereichs HAT auf die HATCo als übernehmenden Rechtsträger sollen mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Ausgliederungsstichtag, dem 1. Januar 2026, 00:00 Uhr, erfolgen. Die Ausgliederung erfolgt jeweils steuerneutral und mit steuerlicher Rückwirkung zum 31. Dezember 2025, 24:00 Uhr. |
| (12) |
Eine sofortige Betriebsführung des Unternehmensbereichs HCB bzw. des Unternehmensbereichs HAT durch die Übernehmenden Rechtsträger ist nicht geplant, da zunächst die relevanten systemischen und prozessualen Voraussetzungen geschaffen werden sollen. Um bereits jetzt durch die Ausgliederung eine klare und zukunftsorientierte Struktur errichten zu können, soll die Betriebsführung für eine Übergangszeit durch die Henkel KGaA weitergeführt werden. Zu diesem Zweck verpachten die Übernehmenden Rechtsträger jeweils unmittelbar nach Wirksamwerden der Ausgliederung mit Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister der Henkel KGaA mittels Betriebspachtverträgen i.S.d. § 292 Abs. 1 Nr. 3 AktG, die ebenfalls der Hauptversammlung der Henkel KGaA zur Zustimmung vorgelegt werden, den jeweils auf sie im Wege der Ausgliederung übergegangenen Unternehmensbereich HCB ("Betriebspachtvertrag HCB") bzw. den Unternehmensbereich HAT ("Betriebspachtvertrag HAT", gemeinsam mit dem Betriebspachtvertrag HCB die "Betriebspachtverträge") mit wirtschaftlicher Rückwirkung auf den 1. Januar 2026, 00:00 Uhr, an die Henkel KGaA als Pächterin zurück (die "Betriebsverpachtungen"). Aufgrund der Betriebsverpachtungen führt die Henkel KGaA die Unternehmensbereiche HCB und HAT im Anschluss an das Wirksamwerden der Ausgliederungen als Pächterin im eigenen Namen und für eigene Rechnung fort. Nach Vorliegen der relevanten systemischen und prozessualen Voraussetzungen kann die Betriebsführung kurzfristig und flexibel durch Beendigung des jeweiligen Betriebspachtvertrags auf den jeweiligen Übernehmenden Rechtsträger übergehen - bei Bedarf auch unabhängig voneinander für die HCBCo und die HATCo. Nach Beendigung der Betriebspachtverträge werden die Übernehmenden Rechtsträger ihre Geschäftstätigkeit im eigenen Namen sowie für eigene Rechnung als Tochtergesellschaften und unter der strategischen Führung der Henkel KGaA ausüben. |
| (13) |
Die vorstehend beschriebenen Ausgliederungen und die Betriebsverpachtungen sind Teil eines unternehmerischen Gesamtkonzepts und sollen der ordentlichen Hauptversammlung der Henkel KGaA am 27. April 2026 als einheitliche Strukturmaßnahme zur Zustimmung vorgelegt werden. |
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Henkel KGaA, die HCBCo und die HATCo (die "Vertragsparteien" und jeweils einzeln eine "Vertragspartei") was folgt:
| A. |
Ausgliederung, Stichtag, Schlussbilanz und Buchwertfortführung
|
§ 1 Ausgliederung HCB
| (1) |
Die Henkel KGaA als übertragender Rechtsträger überträgt im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme i.S.v. § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG und nach Maßgabe der weiteren Bestimmungen dieses Ausgliederungsvertrags auf die HCBCo als übernehmenden Rechtsträger, gegen Gewährung von 975.000 neuen Geschäftsanteilen mit einem Nominalwert von jeweils EUR 1,00 nach näherer Bestimmung des § 48 dieses Ausgliederungsvertrags, das dem Unternehmensbereich HCB zuzuordnende, in § 5 bis § 21 und § 39 bis § 44 dieses Ausgliederungsvertrags beschriebene Vermögen als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten. |
| (2) |
Weitere Gegenleistungen i.S.v. § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 UmwStG werden nicht gewährt. Das gesamte nach dem vorstehenden Abs. (1) zu übertragende Aktiv- und Passivvermögen, unabhängig davon, ob es im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG übergeht oder ob Wirtschaftliches Eigentum i.S.v. § 3(4) dieses Ausgliederungsvertrags daran übertragen wird, wird nachfolgend als "Auszugliederndes Vermögen HCB" bezeichnet. Die Ausgliederung des Auszugliedernden Vermögens HCB, einschließlich der Übertragung des Wirtschaftlichen Eigentums i.S.v. § 3(4), wird nachfolgend als "Ausgliederung HCB" bezeichnet. |
§ 2 Ausgliederung HAT
| (1) |
Die Henkel KGaA als übertragender Rechtsträger überträgt im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme i.S.v. § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG und nach Maßgabe der weiteren Bestimmungen dieses Ausgliederungsvertrags auf die HATCo als übernehmenden Rechtsträger, gegen Gewährung von 975.000 neuen Geschäftsanteilen mit einem Nominalwert von jeweils EUR 1,00 nach näherer Bestimmung des § 49 dieses Ausgliederungsvertrags das dem Unternehmensbereich HAT zuzuordnende, in § 22 bis § 37 und § 39 bis § 44 dieses Ausgliederungsvertrags beschriebene Vermögen als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten. |
| (2) |
Weitere Gegenleistungen i.S.v. § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 UmwStG werden nicht gewährt. Das gesamte nach dem vorstehenden Abs. (1) zu übertragende Aktiv- und Passivvermögen, unabhängig davon, ob es im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG übergeht oder ob Wirtschaftliches Eigentum i.S.v. § 3(4) dieses Ausgliederungsvertrags daran übertragen wird, wird nachfolgend als "Auszugliederndes Vermögen HAT" und gemeinsam mit dem Auszugliedernden Vermögen HCB als das "Auszugliedernde Vermögen" bezeichnet. Die Ausgliederung des Auszugliedernden Vermögens HAT, einschließlich der Übertragung des Wirtschaftlichen Eigentums i.S.v. § 3(4), wird nachfolgend als "Ausgliederung HAT" bezeichnet. |
§ 3 Umfang des Auszugliedernden Vermögens
| (1) |
Das in den nachfolgenden § 5 bis § 21 dieses Ausgliederungsvertrags näher bezeichnete Auszugliedernde Vermögen HCB besteht aus
| (a) |
sämtlichen materiellen und immateriellen Gegenständen des Aktiv- und des Passivvermögens der Henkel KGaA im Zusammenhang mit (i) den HCB-Teilbetrieben (ii) den globalen und regionalen HCB-Zentralfunktionen sowie (iii) den globalen und regionalen HCB-F&E-Funktionen, jeweils soweit diese den Unternehmensbereich HCB betreffen, insbesondere jeweils solchen Gegenständen des Aktiv- oder Passivvermögens, die auf den in Anlage 3(1)(a).a näher aufgeführten Kostenstellen ("Kostenstellen HCB") und den in Anlage 3(1)(a).b näher aufgeführten Profit Centern ("Profit Center HCB") erfasst sind, soweit nachfolgend, insbesondere in § 38, nichts Abweichendes geregelt ist; und |
| (b) |
sämtlichen in diesem Ausgliederungsvertrag dem Auszugliedernden Vermögen HCB zugeordneten weiteren Gegenständen des Aktiv- oder Passivvermögens, soweit diese nicht bereits vom vorstehenden Buchstaben (a) erfasst sind, |
und umfasst insbesondere sämtliche "funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen" der HCB-Teilbetriebe sowie sämtliche diesen Teilbetrieben "nach wirtschaftlichen Zusammenhängen zuordenbare Wirtschaftsgüter" i.S.v. Rz. 20.06 S. 1 i.V.m. Rz. 15.02 S. 2 UmwSt-Erlass 2025 ("Wesentliche Betriebsgrundlagen Und Zuordenbare Wirtschaftsgüter").
|
| (2) |
Das in den nachfolgenden § 22 bis § 37 dieses Ausgliederungsvertrags näher bezeichnete Auszugliedernde Vermögen HAT besteht aus
| (a) |
sämtlichen materiellen und immateriellen Gegenständen des Aktiv- und des Passivvermögens der Henkel KGaA im Zusammenhang mit (i) den HAT-Teilbetrieben, (ii) den globalen und regionalen HAT-Zentralfunktionen sowie (iii) den globalen und regionalen HAT-F&E-Funktionen, jeweils soweit diese den Unternehmensbereich HAT betreffen, insbesondere jeweils solchen Gegenständen des Aktiv- oder Passivvermögens, die auf den in Anlage 3(2)(a).a näher aufgeführten Kostenstellen ("Kostenstellen HAT") und den in Anlage 3(2)(a).b näher aufgeführten Profit Centern ("Profit Center HAT") erfasst sind, soweit nachfolgend, insbesondere in § 38 dieses Ausgliederungsvertrags, nichts Abweichendes geregelt ist; und |
| (b) |
sämtlichen in diesem Ausgliederungsvertrag dem Auszugliedernden Vermögen HAT zugeordneten weiteren Gegenständen des Aktiv- oder Passivvermögens, soweit diese nicht bereits vom vorstehenden Buchstaben (a) erfasst sind, |
und umfasst insbesondere sämtliche Wesentlichen Betriebsgrundlagen Und Zuordenbare Wirtschaftsgüter der HAT-Teilbetriebe.
|
| (3) |
Soweit in diesem Ausgliederungsvertrag der Begriff "Gegenstand des Aktiv- und Passivvermögens" oder "Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens" verwendet wird, sind hiervon vorbehaltlich abweichender Regelungen in diesem Ausgliederungsvertrag Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens i.S.d. § 126 Abs. 1 Nr. 9 UmwG der Henkel KGaA umfasst, unabhängig davon, ob diese bilanziert sind oder nicht, einschließlich immaterieller und materieller Gegenstände, Vertragsverhältnisse und sonstiger Rechtsverhältnisse aller Art, Forderungen und Verbindlichkeiten, ungewisser Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten und künftiger Forderungen und Verbindlichkeiten, deren Rechtsgrund bereits gelegt ist. |
| (4) |
Das Auszugliedernde Vermögen wird, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge nach §§ 123 Abs. 3 Nr. 1, 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG übertragen. Abweichend hiervon sind für einzelne Gegenstände des Auszugliedernden Vermögens im vorliegenden Ausgliederungsvertrag andere Übertragungswege durch Übertragung bzw. Einräumung nur des wirtschaftlichen Eigentums gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung ("AO") i.V.m. Rz. 20.06 S. 1, Rz. 15.07 S. 2 UmwSt-Erlass 2025 ("Wirtschaftliches Eigentum") vorgesehen, wie etwa die Begründung einer Vereinbarungstreuhand i.S.v. § 3(5) oder die Einräumung eines durch ordentliche Kündigung unentziehbaren, dauerhaften und unentgeltlichen Nutzungsrechts ("Qualifiziertes Nutzungsrecht"). Soweit dies der Fall ist, bleibt das rechtliche Eigentum bzw. die dingliche Rechtsinhaberschaft an diesen Gegenständen bei der Henkel KGaA, während das Wirtschaftliche Eigentum am betreffenden Wirtschaftsgut auf die jeweilige BUCo übergeht. |
| (5) |
Soweit nach diesem Ausgliederungsvertrag zwischen der Henkel KGaA und einer BUCo Treuhandverträge abgeschlossen werden, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass diese Treuhandverträge durch diesen Ausgliederungsvertrag begründet werden und jeweils den Anforderungen des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 15. Juli 1997 - Aktenzeichen VIII R 56/93) ("Vereinbarungstreuhand") entsprechen, d.h., es besteht jeweils eine Weisungsgebundenheit des Treuhänders und eine grundsätzliche Verpflichtung zur Rückgabe oder Herausgabe des Treuguts auf Verlangen des Treugebers. Hierbei erfolgt das Handeln des Treuhänders im fremden Interesse des Treugebers. Das Treugut ist mit Ablauf des Steuerlichen Übertragungsstichtags im Sinne von § 4(3) dem Treugeber handels- und steuerrechtlich zuzurechnen und wird entsprechend bei diesem bilanziert. |
| (6) |
Soweit nach diesem Ausgliederungsvertrag eine Vertragspartei einer Verpflichtung einer anderen Vertragspartei beitritt und im Innenverhältnis die Erfüllung der Verpflichtung übernimmt, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass dieser befreiende Schuldbeitritt nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 26. April 2012 - Aktenzeichen IV R 43/09) sowie der durch die Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 30. November 2017 - Aktenzeichen IV C 6-S 2133/14/10001, BStBl. I 2017, 1619) aufgestellten Kriterien erfolgt ("Befreiender Schuldbeitritt"). |
§ 4 Ausgliederungsstichtag, steuerlicher Übertragungsstichtag, Schlussbilanz, Vollzugsdatum und Buchwertfortführung
| (1) |
Die Ausgliederung HCB erfolgt mit wirtschaftlicher Wirkung zwischen der HCBCo und der Henkel KGaA und die Ausgliederung HAT mit wirtschaftlicher Wirkung zwischen der HATCo und der Henkel KGaA jeweils zum 1. Januar 2026, 0:00 Uhr ("Ausgliederungsstichtag"). Von diesem Zeitpunkt an gelten im Innenverhältnis zwischen der Henkel KGaA und dem jeweiligen Übernehmenden Rechtsträger die Handlungen und Geschäfte der Henkel KGaA, die das jeweilige Auszugliedernde Vermögen betreffen, als für Rechnung des jeweiligen Übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen. Die Vertragsparteien werden einander demnach so stellen, als wäre das jeweilige Auszugliedernde Vermögen bereits am Ausgliederungsstichtag auf den jeweiligen Übernehmenden Rechtsträger übergegangen. |
| (2) |
Die Übertragung des Auszugliedernden Vermögens erfolgt dinglich mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der jeweiligen Ausgliederung in das Handelsregister der Henkel KGaA ("Vollzugsdatum"). |
| (3) |
Steuerlicher Übertragungsstichtag für die Übertragung des Auszugliedernden Vermögens ist gemäß § 20 Abs. 5 S. 1, Abs. 6 S. 1, 2 UmwStG der 31. Dezember 2025, 24:00 Uhr ("Steuerlicher Übertragungsstichtag"). |
| (4) |
Als Schlussbilanz der Henkel KGaA i.S.d. §§ 125 Abs. 1 S. 1, 17 Abs. 2 UmwG wird der Ausgliederung die von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresbilanz des handelsrechtlichen Jahresabschlusses der Henkel KGaA zum 31. Dezember 2025, 24:00 Uhr ("Schlussbilanzstichtag"), zugrunde gelegt ("Schlussbilanz"). |
| (5) |
Aus der Schlussbilanz wurden jeweils zum Schlussbilanzstichtag für den Unternehmensbereich HCB eine Teilbilanz des Unternehmensbereichs HCB ("Ausgliederungsbilanz HCB") und für den Unternehmensbereich HAT eine Teilbilanz des Unternehmensbereichs HAT ("Ausgliederungsbilanz HAT") abgeleitet. Die Ausgliederungsbilanz HCB ist diesem Vertrag als Anlage 4(5).a und die Ausgliederungsbilanz HAT als Anlage 4(5).b beigefügt. |
| (6) |
Die Übernehmenden Rechtsträger werden das Auszugliedernde Vermögen in ihrer handelsrechtlichen Buchführung mit den maßgeblichen Buchwerten der Schlussbilanz ansetzen (handelsrechtliche Buchwertverknüpfung nach § 24 UmwG). |
| (7) |
Die Übernehmenden Rechtsträger werden das Auszugliedernde Vermögen HCB bzw. das Auszugliedernde Vermögen HAT in ihrer steuerlichen Gewinnermittlung mit den jeweils maßgeblichen Buchwerten fortführen (Buchwertfortführung auf Antrag gemäß § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG). |
| B. |
Beschreibung des Auszugliedernden Vermögens
|
| I. |
Ausgliederung des Unternehmensbereichs HCB |
§ 5 Übertragung der Gegenstände des Aktiv- und des Passivvermögens; Übertragung bestimmter (Teil-)Betriebe
| (1) |
Das Auszugliedernde Vermögen HCB schließt die in der Ausgliederungsbilanz HCB erfassten Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens ein. Die Erfassung der Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens des Auszugliedernden Vermögens HCB in der Ausgliederungsbilanz HCB ist jedoch nicht Voraussetzung für deren Übertragung. |
| (2) |
Das Auszugliedernde Vermögen HCB umfasst den dem Unternehmensbereich HCB zuzuordnenden Teil des Betriebs Holthausen der Henkel KGaA sowie die vollständigen Betriebe der Henkel KGaA an den Standorten Krefeld und Hamburg. Die Übertragung der diesen Betrieben und Betriebsteilen zugeordneten Arbeitsverhältnisse ist in § 18 dieses Ausgliederungsvertrags gesondert geregelt. |
§ 6 Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
| (1) |
Die Henkel KGaA überträgt auf die HCBCo die in Anlage 6(1) abschließend aufgeführten Beteiligungen unter Einschluss sämtlicher damit verbundener Rechte und Pflichten, insbesondere sämtlicher Gewinnbezugsrechte ("Auszugliedernde Beteiligungen HCB"). Der HCBCo stehen somit, sofern Gewinne nicht unter einem Gewinnabführungsvertrag abzuführen sind, sämtliche Ausschüttungen einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden steuerlichen Guthaben zu, die ab dem Ausgliederungsstichtag beschlossen werden, unabhängig von dem Zeitraum, auf den sie entfallen. Weitere Beteiligungen werden, vorbehaltlich der nach § 7 dieses Ausgliederungsvertrags übertragenen Beteiligungen, nicht übertragen. |
| (2) |
Mit den Auszugliedernden Beteiligungen HCB werden sämtliche mit diesen Beteiligungen in Verbindung stehenden Unternehmensverträge, Gesellschaftervereinbarungen und sonstigen gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen, an denen die Henkel KGaA beteiligt ist, insbesondere die in Anlage 6(2) genannten Unternehmensverträge und Vereinbarungen, sowie die Rechtsposition und alle Rechte und Pflichten der Henkel KGaA aus diesen Vereinbarungen übertragen. Ansprüche auf Gewinnabführung sowie Verlustübernahmepflichten gemäß § 302 AktG werden jedoch nur insoweit übertragen, wie sie Gewinne bzw. Jahresfehlbeträge aus Geschäftsjahren betreffen, die am oder nach dem Ausgliederungsstichtag beginnen. |
§ 7 SHPE und SHPE-Geschäftsführungsgesellschaft
| (1) |
Das Auszugliedernde Vermögen HCB umfasst den Kommanditanteil der Henkel KGaA an der Schwarzkopf & Henkel Production Europe GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Registernummer HRA 20326 ("SHPE"), unter Einschluss der damit verbundenen Rechte und Pflichten. Das Auszugliedernde Vermögen HCB umfasst keine aus der Stellung als Kommanditist der SHPE resultierenden Forderungen der Henkel KGaA gegen die SHPE. Insbesondere sind Gewinnbezugsrechte, die den Zeitraum vor dem Ausgliederungsstichtag betreffen, sowie eventuell am Ausgliederungsstichtag bestehende Guthaben der Henkel KGaA auf Verrechnungskonten nicht Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens HCB. |
| (2) |
Das Auszugliedernde Vermögen HCB umfasst zudem die Treugeberstellung der Henkel KGaA aus dem am 15. Dezember 2015 mit der Inter Beteiligungsverwaltungs-Gesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Registernummer HRB 35906, geschlossenen Treuhandvertrag an dem Kommanditanteil an der SHPE, der treuhänderisch durch die Inter Beteiligungsverwaltungs-Gesellschaft mbH gehalten wird. Sofern der Henkel KGaA Herausgabeansprüche aus dem Treuhandverhältnis gegen die Inter Beteiligungsverwaltungs-Gesellschaft mbH zustehen, die sich auf Ansprüche der Inter Beteiligungsverwaltungs-Gesellschaft mbH gegen die SHPE beziehen, gelten § 7(1) S. 2 und S. 3 dieses Ausgliederungsvertrags entsprechend. |
| (3) |
Ferner erfasst das Auszugliedernde Vermögen HCB die Beteiligung der Henkel KGaA an der Schwarzkopf & Henkel Production Europe Geschäftsführungsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Handelsregisternummer HRB 73873 ("SHPE-Geschäftsführungsgesellschaft") unter Einschluss der damit verbundenen Rechte und Pflichten. Das Auszugliedernde Vermögen HCB umfasst keine aus der Stellung als Gesellschafter der SHPE-Geschäftsführungsgesellschaft resultierenden Forderungen der Henkel KGaA gegen die SHPE-Geschäftsführungsgesellschaft. § 6(2) dieses Ausgliederungsvertrags gilt für den zwischen der Henkel KGaA und der SHPE-Geschäftsführungsgesellschaft bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag entsprechend. |
| (4) |
Der HCBCo stehen sämtliche Ausschüttungen der SHPE einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden steuerlichen Guthaben zu, die auf ein am oder nach dem Ausgliederungsstichtag beginnendes Geschäftsjahr entfallen. |
§ 8 Grundstücke, Bauten, Einrichtungen und Anlagen
| (1) |
Hinsichtlich der vom Unternehmensbereich HCB auf dem Werksgelände im Chemiepark Düsseldorf-Holthausen genutzten Teilflächen, die im Eigentum der Henkel KGaA stehen, gilt Folgendes:
| (a) |
Die Henkel KGaA räumt der HCBCo als Teil des Auszugliedernden Vermögens HCB ein durch ordentliche Kündigung unentziehbares, dauerhaftes und - soweit nicht abweichend geregelt - uneingeschränktes qualifiziertes und exklusives Nutzungsrecht nach näherer Bestimmung des als Anlage 8(1)(a).a beigefügten Nutzungsvertrags, den die Parteien hiermit schließen, (das "Qualifizierte Nutzungsrecht HCB Düsseldorf-Holthausen") an den durch den in Anlage 8(1)(a).b beigefügten Lageplan näher gekennzeichneten, dem Unternehmensbereich HCB zugeordneten Grundstücks- bzw. Teilgrundstücksflächen auf dem Werksgelände Düsseldorf-Holthausen ein (die "Teilfläche HCB Düsseldorf-Holthausen").
| (i) |
Das Qualifizierte Nutzungsrecht HCB Düsseldorf-Holthausen umfasst in Bezug auf die Teilfläche HCB Düsseldorf-Holthausen (i) alle wesentlichen Bestandteile i.S.v. § 94 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ("BGB"), insbesondere Gebäude und Einrichtungen, sofern es sich dabei nicht um Zentrale Infrastrukturanlagen i.S.v. § 8(1)(a)(iv) dieses Ausgliederungsvertrags handelt, und (ii) alle hiermit zusammenhängenden Rechte, insbesondere Wege-, Leitungs- und Gleisrechte, Rechte aus Dienstbarkeiten, Nießbrauchsrechte und sonstigen dinglichen Grundstücksrechte, sowie entsprechenden auf dem Grundstück lastenden dinglichen Pflichten. |
| (ii) |
Das Qualifizierte Nutzungsrecht HCB Düsseldorf-Holthausen umfasst auch die in Anlage 8(1)(a)(ii) aufgeführten baulichen Anlagen und Infrastruktureinrichtungen, jeweils einschließlich (i) ihrer wesentlichen Bestandteile i.S.v. § 94 Abs. 2 BGB sowie (ii) der ausschließlich für die Versorgung dieser baulichen Anlagen und Infrastrukturanlagen erforderlichen und sich innerhalb dieser baulichen Anlagen befindlichen Versorgungsinfrastruktur (insbesondere Kanal-, Strom-, Wasser- (Trinkwasser, vollentsalztes Wasser, Brauchwasser, Kühlturmwasser, Abwasser, Rückwasser), Telekommunikations-, Dampf-, Gas- und Stickstoffversorgungs- sowie Druck-, Arbeits-, Steuerluft- und Abluftinfrastruktur), sofern es sich bei den unter (i) und (ii) erfassten Gegenständen und Anlagen nicht um Zentrale Infrastrukturanlagen i.S.v. § 8(1)(a)(iv) dieses Ausgliederungsvertrags handelt. |
| (iii) |
Durch das Qualifizierte Nutzungsrecht HCB Düsseldorf-Holthausen geht das Wirtschaftliche Eigentum an der Teilfläche HCB Düsseldorf-Holthausen auf die HCBCo über. Für die Einräumung des Qualifizierten Nutzungsrechts HCB Düsseldorf-Holthausen wird neben den nach § 1(1) i.V.m. § 48 dieses Ausgliederungsvertrags zu gewährenden Anteilen keine weitere Gegenleistung der HCBCo geschuldet. |
| (iv) |
Gleise sowie Ver- und Entsorgungsleitungen sowie sonstige Infrastrukturanlagen (z.B. Rohrbrücken oder Werkzaunanlage), die von HS Infrastructure oder Henkel dx betrieben werden (die "Zentralen Infrastrukturanlagen"), sowie die dazugehörigen baulichen Anlagen auf der Teilfläche HCB Düsseldorf-Holthausen sind nicht Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens und unterliegen insbesondere nicht dem Qualifizierten Nutzungsrecht HCB Düsseldorf-Holthausen. Zu den nicht zum Auszugliedernden Vermögen HCB gehörenden Zentralen Infrastrukturanlagen gehören insbesondere die in Anlage 8(1)(a)(iv) aufgeführten Typen von Infrastrukturanlagen. |
|
| (b) |
Die Henkel KGaA räumt der HCBCo an den in dem als Anlage 8(1)(b).a beigefügten Lageplan näher gekennzeichneten, sich auf dem Werksgelände Düsseldorf-Holthausen befindlichen Teilgrundstücksflächen einschließlich der sich darauf befindlichen Gebäude Z20 und A33 (der "Gemeinsame Grundbesitz Holthausen") jeweils ein nicht durch ordentliche Kündigung entziehbares, dauerhaftes und anteiliges qualifiziertes Mitnutzungsrecht nach der näheren Bestimmung des als Anlage 8(1)(b).b beigefügten Nutzungsvertrags, den die Parteien hiermit schließen, ein (jeweils ein "Qualifiziertes Mitnutzungsrecht Gemeinsamer Grundbesitz Holthausen"). Der jeweilige Mitnutzungsanteil entspricht nach näherer Maßgabe von Anlage 8(1)(b).a dem Verhältnis der Übergehenden Arbeitnehmer HCB, die das Gebäude Z20 bzw. das Gebäude A33 jeweils am Steuerlichen Übertragungsstichtag nutzen, zu den übrigen Arbeitnehmern der Henkel KGaA, die das Gebäude am Steuerlichen Übertragungsstichtag nutzen (der "Mitnutzungsanteil Teilfläche Z20" bzw. der "Mitnutzungsanteil Teilfläche A33"). |
|
| (2) |
Hinsichtlich der vom Unternehmensbereich HCB außerhalb des Werksgeländes Düsseldorf-Holthausen genutzten Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile gilt Folgendes:
| (a) |
Das Auszugliedernde Vermögen HCB umfasst alle dem Unternehmensbereich HCB ausschließlich zuzuordnenden, im Eigentum der Henkel KGaA stehenden und in Anlage 8(2)(a) aufgeführten Grundstücke, einschließlich der damit zusammenhängenden Gebäude und Einrichtungen, des gesamten Zubehörs i.S.d. § 97 BGB (das "Zubehör"), der Anlagen und Rechte, insbesondere Wege-, Leitungs- und Gleisrechte, Rechte aus Dienstbarkeiten, Nießbrauchsrechte und sonstige dingliche Grundstücksrechte, sowie der entsprechenden auf dem Grundstück lastenden dinglichen Pflichten. |
| (b) |
Das Auszugliedernde Vermögen HCB umfasst das zugunsten der Henkel KGaA bestellte Erbbaurecht im Erbbaugrundbuch von Linn, Blatt 438B, in Abt. II, laufende Nummer 11, zulasten Flur 17, Flurstücknummer 80, durch notariell beurkundeten Erbbauvertrag mit der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG vom 1. Juni 2023. |
| (c) |
Soweit die dem Unternehmensbereich HCB ausschließlich zuzuordnenden, in Anlage 8(2)(c) näher aufgeführten Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile nicht im Eigentum der Henkel KGaA stehen, gehen sämtliche im Namen der Henkel KGaA bestehenden Vertragsverhältnisse, die die Überlassung dieser Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile regeln, insbesondere Miet- und Pachtverträge, einschließlich sämtlicher Rechte und Pflichten sowie Nebenrechte und Nebenpflichten auf die HCBCo über. Im Übrigen gelten die Regelungen in § 17 entsprechend. |
|
| (3) |
Sofern für Grundstücke oder Gebäude, die aufgrund dieses § 8 Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens HCB sind, Rücklagen i.S.d. § 6b Einkommensteuergesetz ("EStG") am steuerlichen Übertragungsstichtag in der Steuerbilanz der Henkel KGaA gebildet sind, werden die korrespondierenden Sonderposten mit Rücklagenanteil in der Schlussbilanz im Rahmen der handelsrechtlichen Buchwertverknüpfung bei der HCBCo fortgeführt. Für die Teilfläche HCB Düsseldorf-Holthausen und den Gemeinsamen Grundbesitz Holthausen gilt das Vorstehende mit der Maßgabe, dass die Sonderposten mit Rücklagenanteil in der Schlussbilanz im Umfang des auf die HCBCo entfallenden Nutzungsanteils an der Teilfläche HCB Düsseldorf-Holthausen bzw. an dem Gemeinsamen Grundbesitz Holthausen fortgeführt werden. |
§ 9 Bewegliches Sachanlagevermögen
| (1) |
Das Auszugliedernde Vermögen HCB umfasst alle Gegenstände des beweglichen Sachanlagevermögens der Henkel KGaA im Sinne von § 266 Abs. 2 A.II.2 und A.II.3 Handelsgesetzbuch ("HGB") ("Bewegliches Sachanlagevermögen"), die in einem Zusammenhang stehen mit (i) den HCB-Teilbetrieben, (ii) den globalen und regionalen HCB-Zentralfunktionen sowie (iii) den globalen und regionalen HCB-F&E-Funktionen. Insbesondere erfasst dies die den unter (i) bis (iii) genannten Teilbetrieben oder Funktionen ausschließlich oder nach ihrer Nutzung überwiegend zuzuordnende Gegenstände des Beweglichen Sachanlagevermögens, einschließlich der mit den unter (i) bis (iii) genannten Teilbetrieben oder Funktionen im Zusammenhang stehenden
| (a) |
technischen Anlagen und Maschinen sowie der Gegenstände des sonstigen beweglichen Sachanlagevermögens mit Ausnahme von Anlagen im Bau, für die § 10 gilt; und |
| (b) |
Betriebs- und Geschäftsausstattung, der geringwertigen Wirtschaftsgüter i.S.v. § 6 Abs. 2 EStG sowie der Wirtschaftsgüter, soweit diese in einen Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen sind, |
jeweils soweit das nach diesem Absatz zu übertragende Bewegliche Sachanlagevermögen auf den Kostenstellen HCB erfasst ist.
|
| (2) |
Zum Auszugliedernden Vermögen HCB gehören auch, einschließlich geringwertiger Wirtschaftsgüter i.S.v. § 6 Abs. 2 EStG und solcher Wirtschaftsgüter, die in einen Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen sind,
| (a) |
Gegenstände des Beweglichen Sachanlagevermögens, die auf den in Anlage 9(2)(a) aufgeführten HS Infrastructure Gebäudekostenstellen der zum Qualifizierten Nutzungsrecht HCB Düsseldorf-Holthausen gehörenden Gebäude erfasst sind; und |
| (b) |
Gegenstände des Beweglichen Sachanlagevermögens, die auf den in Anlage 9(2)(b) aufgezählten HS Infrastructure Gebäudekostenstellen der zum Gemeinsamen Grundbesitz Holthausen gehörenden Gebäude Z20 und A33 erfasst sind, in einer dem Mitnutzungsanteil Teilfläche Z20 bzw. dem Mitnutzungsanteil Teilfläche A33 entsprechenden Anzahl. Die Übertragung der Gegenstände des Beweglichen Sachanlagevermögens, die nach diesem § 9(2)(b) Gegenstand des Auszugliedernden Vermögens HCB sind, erfolgt nach Maßgabe von § 47(2) dieses Ausgliederungsvertrags. |
|
| (3) |
Gegenstände des Beweglichen Sachanlagevermögens, deren Anschaffungswert im Einzelnen EUR 1.000 nicht übersteigt, sind unabhängig von ihrer Aktivierung in der Handelsbilanz der Henkel KGaA Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens HCB, wenn diese Gegenstände auf den Kostenstellen HCB oder den in Anlage 9(2)(a) oder Anlage 9(2)(b) aufgeführten Kostenstellen gebucht worden sind. |
| (4) |
Sofern die unter § 9(1) bis § 9(3) dieses Ausgliederungsvertrags bezeichneten Gegenstände als wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes der Henkel KGaA i.S.d. § 94 BGB zu qualifizieren sind, überträgt die Henkel KGaA, sofern das rechtliche Eigentum an dem Grundstück oder Gebäude bei der Henkel KGaA verbleibt, hiermit ausschließlich das Wirtschaftliche Eigentum an diesen Gegenständen auf die HCBCo. Die Übertragung des Wirtschaftlichen Eigentums erfolgt im Wege der Einbeziehung dieser Gegenstände in das Qualifizierte Nutzungsrecht HCB Düsseldorf-Holthausen bzw. das jeweilige Qualifizierte Mitnutzungsrecht Gemeinsamer Grundbesitz Holthausen. |
| (5) |
Sofern einer der unter § 9(1) bis § 9(3) dieses Ausgliederungsvertrags bezeichneten Gegenstände nur im Miteigentum oder im Gesamthandseigentum der Henkel KGaA steht, wird der Miteigentumsanteil bzw. der Gesamthandsanteil übertragen. Gegenstände, die mit Rechten Dritter belastet sind (dies umfasst auch Gegenstände, an denen die KGaA einem Dritten wirtschaftliches (Teil-)Eigentum eingeräumt hat), werden belastet mit den entsprechenden Rechten dieser Dritten übertragen. |
| (6) |
Sofern die unter § 9(1) bis § 9(3) dieses Ausgliederungsvertrags bezeichneten Gegenstände unter Eigentumsvorbehalt stehen oder sicherungsübereignet sind, wird statt des Eigentums das entsprechende Anwartschaftsrecht, hilfsweise der schuldrechtliche Übereignungs- bzw. Rückübereignungsanspruch übertragen. Sofern die vorstehend bezeichneten Gegenstände von der Henkel KGaA aufgrund von Leasingverträgen, langfristigen Miet-, Pacht- oder sonstigen Überlassungsverträgen genutzt werden, werden die zugrunde liegenden Verträge mit allen Rechten und Pflichten nach Maßgabe des § 17 dieses Ausgliederungsvertrags auf die HCBCo übertragen. |
§ 10 Anlagen im Bau HCB
| (1) |
Vermögensgegenstände, die als Anlagen im Bau i.S.d. § 266 Abs. 2 A.II.4 HGB in der Schlussbilanz der Henkel KGaA ausgewiesen sind und die dem Unternehmensbereich HCB unmittelbar oder mittelbar, rechtlich oder wirtschaftlich zuzuordnen sind ("Anlagen im Bau HCB"), sowie alle an Anlagen im Bau HCB bestehenden Rechtspositionen und mit Anlagen im Bau HCB in Zusammenhang stehenden Vertragsverhältnisse, auch soweit sie als geleistete Anzahlungen i.S.d. § 266 Abs. 2 A.II.4 HGB in der Schlussbilanz der Henkel KGaA aktiviert sind, sind nicht Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens HCB. Anlagen im Bau HCB werden von der Henkel KGaA fertiggestellt und unmittelbar nach Fertigstellung nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze an die HCBCo übertragen. Bis zur Fertigstellung und Übertragung der Anlagen im Bau HCB steht das rechtliche bzw. Wirtschaftliche Eigentum an diesen der Henkel KGaA zu. |
| (2) |
Soweit es sich bei einer Anlage im Bau HCB um einen wesentlichen Bestandteil i.S.d. §§ 93, 94 BGB ("Wesentlichen Bestandteil") (i) eines Grundstücks oder Gebäudes, das nach § 8(2)(a) oder § 8(2)(b) dieses Ausgliederungsvertrags Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens HCB ist, oder (ii) eines Grundstücks oder Gebäudes, an dem ein nach § 8(2)(c) dieses Ausgliederungsvertrags auf die HCBCo zu übertragender Miet- oder Pachtvertrag der Henkel KGaA besteht, handelt oder soweit während des Fertigstellungsprozesses eine Anlage im Bau einen Wesentlichen Bestandteil beinhaltet, gilt das Folgende:
| (a) |
Bei einem Grundstück oder Gebäude, das nach § 8(2)(a) oder § 8(2)(b) dieses Ausgliederungsvertrags Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens HCB ist, vereinbaren die Henkel KGaA und die HCBCo, dass das Wirtschaftliche Eigentum an der jeweiligen Anlage im Bau HCB bei der Henkel KGaA verbleibt. Zu diesem Zweck vereinbaren die Henkel KGaA und die HCBCo, dass der Henkel KGaA für die bis zur Fertigstellung und Übertragung auf die Anlage im Bau HCB insgesamt getätigten Aufwendungen neben dem gesetzlichen Anspruch aus § 951 Abs. 1 BGB ergänzend ein Wegnahmerecht zusteht. |
| (b) |
Bei einem Grundstück oder Gebäude, an dem ein nach § 8(2)(c) dieses Ausgliederungsvertrags auf die HCBCo zu übertragender Miet- oder Pachtvertrag der Henkel KGaA besteht, vereinbaren die Henkel KGaA und die HCBCo, dass jegliche, auch künftige, Entschädigungsansprüche und/oder Wegnahmerechte bezüglich der Anlage im Bau HCB, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, der Henkel KGaA zustehen sollen. |
|
| (3) |
Die Henkel KGaA und die HCBCo einigen sich bereits jetzt darauf, dass die Henkel KGaA die Anlage im Bau HCB nach ihrer Fertigstellung, jeweils einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche aus zugrunde liegenden Vertragsverhältnissen, unter Gegenbuchung in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die HCBCo einbringt.
| (a) |
Grundsätzlich erfolgt die Einbringung durch Übereignung, sofern sich aus den nachfolgenden Absätzen (b) oder (c) nichts anderes ergibt. |
| (b) |
Soweit es sich bei der fertiggestellten Anlage im Bau HCB um einen Wesentlichen Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes handelt, das Bestandteil des Grundbesitzes HCB ist, erfolgt die Einbringung durch Übertragung des Wirtschaftlichen Eigentums der Henkel KGaA an der Anlage im Bau. |
| (c) |
Soweit es sich bei der fertiggestellten Anlage im Bau HCB um einen Wesentlichen Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes handelt, das (i) Bestandteil der Teilfläche HCB Düsseldorf-Holthausen oder (ii) des Gemeinsamen Grundbesitz Holthausen ist, erfolgt die Einbringung durch Einbeziehung in (i) das Qualifizierte Nutzungsrecht HCB Düsseldorf-Holthausen bzw. (ii) das jeweilige Qualifizierte Mitnutzungsrecht Gemeinsamer Grundbesitz Holthausen. |
|
| (4) |
Wird eine Anlage im Bau HCB nach dem Ausgliederungsstichtag, aber vor dem Vollzugsdatum fertiggestellt, erfolgt die Einbringung und Übertragung des zivilrechtlichen oder Wirtschaftlichen Eigentums an der Anlage im Bau HCB zum Ablauf desjenigen Monats, in den das Vollzugsdatum fällt. Wird eine Anlage im Bau HCB nach dem Vollzugsdatum fertiggestellt, erfolgt die Einbringung und Übertragung des (Wirtschaftlichen) Eigentums an der Anlage zum Ablauf des Monats, in welchen die Fertigstellung fällt. |
§ 11 Immaterielle Vermögensgegenstände
| (1) |
Soweit nicht anderweitig bestimmt, umfasst das Auszugliedernde Vermögen HCB sämtliche Immateriellen Vermögensgegenstände des HCB IP, jeweils einschließlich sämtlicher Rechte auf das jeweilige Recht, aus dem jeweiligen Recht (einschließlich Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen Dritte) und auf Erteilung des jeweiligen Rechts. Für Rechte, die gemeinsam mit Dritten gehalten werden, gilt dies entsprechend für den jeweils auf die Henkel KGaA entfallenden Anteil. Zu den Immateriellen Vermögensgegenständen des HCB IP gehören insbesondere
| (a) |
alle technischen Schutzrechte einschließlich insbesondere der Erfindungen, Patente und Gebrauchsmuster (einschließlich Anmeldungen hierzu) ("Patentrechte") der Henkel KGaA; |
| (b) |
alle Namen und Kennzeichen einschließlich insbesondere der Marken, geschäftlichen Bezeichnungen, Firmennamen und Domains (einschließlich Anmeldungen hierzu) ("Markenrechte") der Henkel KGaA; |
| (c) |
alle Designs und Geschmacksmuster (einschließlich Anmeldungen hierzu) ("Designs") der Henkel KGaA; |
| (d) |
alle Urheberrechte und Leistungsschutzrechte sowie an solchen Rechten bestehende Verwertungsrechte ("Urheber- und Leistungsschutzrechte") der Henkel KGaA;
jeweils soweit diese Immateriellen Vermögensgegenstände im Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB entstanden sind bzw. die für die Nutzung im Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB erworben wurden und/oder jeweils ausschließlich dem Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB zugeordnet werden können (zusammen die "Auszugliedernden Schutzrechte HCB"). Zu den Auszugliedernden Schutzrechten HCB gehören insbesondere die in Anlage 11(1) aufgeführten Immateriellen Vermögensgegenstände; nicht zu den Auszugliedernden Schutzrechten HCB gehören solche Immateriellen Vermögensgegenstände, die den Bestandteil "Henkel" (unabhängig von ihrer Darstellung und Kombination) enthalten; sowie
|
| (e) |
alle von den Auszugliedernden Schutzrechten HCB nicht erfassten Nutzungsrechte der Henkel KGaA an Immateriellen Vermögensgegenständen Dritter, soweit diese Gegenstände im Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB entstanden sind bzw. die für die Nutzung im Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB erworben wurden und/oder jeweils ausschließlich dem Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB zugeordnet werden können ("Auszugliedernde Nutzungsrechte HCB"). |
|
| (2) |
Die Übertragung der Auszugliedernden Schutzrechte HCB erfolgt wie folgt:
| (a) |
Soweit die Auszugliedernden Schutzrechte HCB bei einer registerführenden staatlichen oder zwischenstaatlichen Stelle (z.B. Patentamt oder Markenamt einschließlich des Europäischen Patentamts oder des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum) oder einer Domain-Verwaltungsstelle auf den Namen der Henkel KGaA angemeldet sind oder als Erfindung hierfür vorgesehen sind ("Registerschutzrechte"; die dem HCB IP ausschließlich zugeordneten Registerschutzrechte die "Registerschutzrechte HCB"), erfolgt die Übertragung durch eine hiermit begründete Vereinbarungstreuhand nach den näheren Bestimmungen der als Anlage 11(2)(a) beigefügten Vereinbarung zwischen der Henkel KGaA und der HCBCo, nach der die Henkel KGaA diese Registerschutzrechte mit wirtschaftlicher Wirkung ab dem Ausgliederungsstichtag treuhänderisch für die HCBCo hält. Gegenstand dieser Vereinbarungstreuhand ist ebenfalls ein der HCBCo durch die Henkel KGaA erteiltes Nutzungsrecht an den Registerschutzrechten HCB. |
| (b) |
Die Übertragung der Auszugliedernden Schutzrechte HCB, die keine Registerschutzrechte sind, erfolgt im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge. Sofern und soweit die Übertragung im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, erfolgt die Übertragung durch eine hiermit begründete Vereinbarungstreuhand nach Maßgabe dieses Ausgliederungsvertrags, nach der die Henkel KGaA diese Schutzrechte ab dem Ausgliederungsstichtag treuhänderisch für die HCBCo hält; § 11(2)(a) S. 2 dieses Ausgliederungsvertrags gilt entsprechend. |
|
| (3) |
Die Übertragung der Auszugliedernden Nutzungsrechte HCB erfolgt nach Maßgabe von § 17 dieses Ausgliederungsvertrags durch die Übertragung der zugehörigen Verträge. Für den Fall, dass dem Nutzungsrecht keine vertragliche Grundlage zugrunde liegt, wird das Nutzungsrecht übertragen. Soweit für die Übertragung das Einvernehmen des Dritten erforderlich ist oder diesem im Falle der Übertragung ein Kündigungsrecht zustehen würde, gilt die Regelung in § 39(1) dieses Ausgliederungsvertrags entsprechend. |
| (4) |
Sämtliche in Anlage 11(4).a aufgeführten, zwischen der Henkel KGaA und den nicht am "ONE! Global Supply Chain"-Modell teilnehmenden Gesellschaften des Henkel-Konzerns ("AC-Gesellschaften") abgeschlossenen Lizenzverträge ("AC-Lizenzverträge") hält die Henkel KGaA nach Maßgabe der Regelungen gemäß Anlage 11(4).b mit wirtschaftlicher Wirkung ab dem Ausgliederungsstichtag im Rahmen einer hiermit begründeten Vereinbarungstreuhand für und auf Rechnung der HCBCo. Forderungen der Henkel KGaA aus den AC-Lizenzverträgen, die vor dem Ausgliederungsstichtag entstanden sind, gehören nicht zum Auszugliedernden Vermögen HCB. Lizenzerlöse und Forderungen der Henkel KGaA aus den AC-Lizenzverträgen, die zwischen Ausgliederungsstichtag und Vollzugsstichtag entstanden sind, vereinnahmt bzw. hält die Henkel KGaA treuhänderisch für Rechnung der HCBCo nach Maßgabe der nach diesem Absatz begründeten Vereinbarungstreuhand. |
| (5) |
Die Übertragung von Vereinbarungen zwischen der Henkel KGaA und Dritten über die einvernehmliche Nutzung vergleichbarer Immaterieller Vermögensgegenstände, die Auszugliedernde Schutzrechte HCB zum Gegenstand haben ("Koexistenzvereinbarungen HCB"), erfolgt im Wege einer hiermit begründeten Vereinbarungstreuhand. Insoweit gilt für den Inhalt der Vereinbarungstreuhand § 17(5) dieses Ausgliederungsvertrags. |
| (6) |
Die Übertragung von Vereinbarungen zwischen der Henkel KGaA und Dritten, in denen sich die jeweils Beteiligten gegenseitig Nutzungsrechte an ihren jeweiligen Patentrechten einräumen und die auch Auszugliedernde Schutzrechte HCB zum Gegenstand haben, insbesondere die in Anlage 11(6) aufgeführten Vereinbarungen ("Kreuzlizenzvereinbarungen HCB"), erfolgt im Wege einer hiermit begründeten Vereinbarungstreuhand. Insoweit gilt für den Inhalt der Vereinbarungstreuhand § 17(5) dieses Ausgliederungsvertrags. |
| (7) |
Das Corporate IP umfasst sämtliche Namen und Kennzeichen einschließlich der Marken, geschäftlichen Bezeichnungen, Firmennamen und Domains, sowie Urheber- und Leistungsschutzrechte der Henkel KGaA, insbesondere die in Anlage 11(7).a aufgeführten Immateriellen Vermögensgegenstände, soweit diese nicht nach § 11(2) oder § 11(3) bzw. nach § 27(2) oder § 27(3) dieses Ausgliederungsvertrags übertragen werden. Das Corporate IP ist nicht Teil des Auszugliedernden Vermögens HCB. Die Henkel KGaA räumt der HCBCo am Corporate IP hiermit eine widerrufliche, unentgeltliche, weltweite, gegenüber Unternehmen des Henkel-Konzerns unterlizenzierbare, nicht ohne Zustimmung der Henkel KGaA übertragbare Lizenz nach Maßgabe der Regelungen gemäß Anlage 11(7).b ("Lizenzvereinbarung Corporate IP HCB") ein. |
| (8) |
Nicht zum Auszugliedernden Vermögen HCB gehören sämtliche Registerschutzrechte, die bei einer registerführenden staatlichen oder zwischenstaatlichen Stelle ausschließlich in der Russischen Föderation oder der Republik Belarus registriert sind. Im Übrigen erfasst das Auszugliedernde Vermögen HCB nicht den russischen oder belarussischen Schutzanteil solcher Registerschutzrechte, die nicht ausschließlich in der Russischen Föderation bzw. der Republik Belarus registriert sind. Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit diese Registerschutzrechte unter den AC-Lizenzverträgen lizenziert werden. |
§ 12 Software
| (1) |
Das Auszugliedernde Vermögen HCB umfasst auch sämtliche Rechte an der nachfolgend beschriebenen Software des HCB IP, jeweils einschließlich sämtlicher Rechte aus dem jeweiligen Recht, unabhängig davon, ob sich diese am Vollzugsdatum noch in der Entwicklung befindet, soweit die Entwicklung vor dem Ausgliederungsstichtag begonnen wurde (einschließlich Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen gegen Dritte) ("Software HCB").
Zur Software HCB gehört insbesondere,
| (a) |
sämtliche Software, die in HCB-Produktionsstätten und -Laboren der Henkel KGaA zum Einsatz kommt, die Teil von physischen Apparaturen (Roboter, Maschinensteuerung, etc.) des Beweglichen Sachanlagevermögens ist ("Operational Technology HCB"); |
| (b) |
sämtliche Software, bei der die Verantwortung ausschließlich dem Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB übertragen wurde, insbesondere solche Software, die in Anlage 12(1)(b) aufgeführt ist ("Business Managed Software HCB"); sowie |
| (c) |
bestimmte Software, die von Henkel dx verwaltet, ausschließlich vom Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB genutzt wird und abschließend in Anlage 12(1)(c) aufgelistet ist ("Henkel dx Software HCB"). |
|
| (2) |
Die Übertragung der Software HCB erfolgt wie folgt:
| (a) |
Soweit die Henkel KGaA Inhaberin der jeweiligen Software HCB ist, erfolgt die Übertragung im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge. Sofern und soweit die Übertragung im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, erfolgt die Übertragung durch eine hiermit begründete Vereinbarungstreuhand, nach der die Henkel KGaA diese Software treuhänderisch für die HCBCo hält. |
| (b) |
Soweit die Software HCB Verträge oder Vertragsangebote mit Softwareanbietern (insbesondere vertraglich einlizenzierte Nutzungsrechte von Dritten) umfasst, erfolgt die Übertragung nach Maßgabe von § 17 dieses Ausgliederungsvertrags. Soweit für die Übertragung das Einvernehmen des Dritten erforderlich ist oder diesem im Falle der Übertragung ein Kündigungsrecht zustehen würde, gilt die Regelung in § 39(1) dieses Ausgliederungsvertrags entsprechend. |
| (c) |
Soweit die Übertragung der jeweiligen Rechte nicht möglich ist, räumt die Henkel KGaA der HCBCo vollumfängliche Nutzungs- und Verwertungsrechte im weitestmöglichen Umfang an der Software HCB ein (Qualifiziertes Nutzungsrecht). |
|
| (3) |
In den Fällen des § 12 Abs. (1) und (2) dieses Ausgliederungsvertrags überträgt die Henkel KGaA den gesamten Quell- und Objektcode und die Rechte hieran einschließlich der zugehörigen Dokumentation, jeweils in dem Umfang, in dem die Henkel KGaA berechtigt ist, zum Vollzugsdatum hierüber zu verfügen. |
§ 13 Know-How
| (1) |
Soweit nicht anderweitig bestimmt, umfasst das Auszugliedernde Vermögen HCB sämtliches Know-How des HCB IP, insbesondere sämtliche nicht registrierten, technischen, kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und Erfahrungen der Henkel KGaA, deren Benutzung die Produktion, den Vertrieb und sonstige betriebliche Tätigkeiten wie die Organisation und Verwaltung ermöglicht, soweit es ausschließlich den Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB betrifft, jeweils einschließlich sämtlicher Rechte aus dem jeweiligen Recht (einschließlich Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen gegen Dritte), insbesondere soweit es im Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB entwickelt wurde, dort entstanden ist, für die Nutzung im Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB erworben wurde und/oder jeweils ausschließlich dem Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB zugeordnet ist, jeweils in dem Umfang, in dem die Henkel KGaA am Vollzugsdatum berechtigt ist, hierüber zu verfügen ("Know-How HCB"). |
| (2) |
Das Know-How HCB umfasst insbesondere, jeweils soweit es keine Erfindung im Sinne von § 11(1)(a) dieses Ausgliederungsvertrags ist:
| (a) |
Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, die nur den Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB betreffen oder aus diesem stammen; |
| (b) |
die nur im Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB genutzten Forschungs- und Entwicklungserkenntnisse, insbesondere biologischer, chemischer oder mechanischer Art; |
| (c) |
die nur im Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB genutzten analytischen Methoden und Erkenntnisse in Bezug auf Rohstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse; |
| (d) |
die nur im Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB genutzten Erkenntnisse sowie Erfahrungen in Bezug auf die Produktions- und Verfahrenstechnik; |
| (e) |
die nur im Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB genutzten Erkenntnisse sowie Erfahrungen in Bezug auf Vertriebs- und Marketingtätigkeiten; |
| (f) |
die nur im Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB genutzten Erkenntnisse sowie Erfahrungen über internationale Absatzmärkte und die (globale) Wettbewerbssituation; |
| (g) |
die nur im Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB genutzten Erkenntnisse sowie Erfahrungen über Qualitäts- und regulatorische Anforderungen, die Einhaltung von Handelsbestimmungen (Trade Compliance) sowie die sonstigen auf die Produktions- und Vertriebsprozesse anwendbaren gesetzlichen Anforderungen; |
| (h) |
die nur im Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB genutzten Erkenntnisse und Erfahrungen über Lieferketten, insbesondere deren Auswirkungen in Bezug auf Produktqualität, Qualitätsstandards sowie Bedarfs-, Kapazitäts- und Produktionsplanung, Steuerung von Warenströmen, Lagerung, Logistik und Distribution von Waren; |
| (i) |
das nur im Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB genutzte Medienmaterial (Fotos, Videos, Grafiken, Tonmaterial etc.), welches vom Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB verwaltet oder von oder im Auftrag von diesem (mit-)produziert wurde; |
| (j) |
den nur im Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB genutzten Kundenstamm, soweit die Übertragung nicht durch § 17 dieses Ausgliederungsvertrags erfasst ist; |
| (k) |
das nur im Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB genutzte Know-How für die Reparatur, Wartung und Instandhaltung sowie Montage, Installation und Inbetriebnahme von technischen Anlagen und Einrichtungen; und |
| (l) |
sämtliche immateriellen Gegenstände (inklusive Geschäftschancen), die den entgeltlichen Nutzungsüberlassungen der Henkel KGaA an die Henkel Global Supply Chain B.V. ("HGSC B.V.") aufgrund der Umstellung auf das "ONE! Global Supply Chain"-Modell zugrunde liegen, soweit diese den Unternehmensbereich HCB betreffen. |
|
| (3) |
Die HCBCo und die Henkel KGaA sind sich darüber einig, dass das Know-How HCB ab dem Vollzugsdatum der HCBCo zusteht und dass die Henkel KGaA zur Nutzung und Offenlegung der Zustimmung durch die HCBCo bedarf. Soweit das Know-How HCB in Aufzeichnungen, Dokumenten, Datenträgern oder sonstigen Verkörperungen oder Speichermedien enthalten ist, welche nicht zum Unternehmensbereich HCB gehören, wird die Henkel KGaA der HCBCo den Besitz an diesen Verkörperungen oder Speichermedien einräumen. Soweit das Know-How HCB in Datenbanken der Henkel KGaA gespeichert ist, welche nicht nach diesem Vertrag auf die HCBCo übertragen werden, räumt die Henkel KGaA der HCBCo, soweit erforderlich, ein Zugriffsrecht auf diese Datenbanken ein und verpflichtet sich, den Zugriff zu ermöglichen. |
| (4) |
Die Übertragung der Nutzungsrechte am Know-How Dritter, welches ausschließlich im Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB genutzt wird und durch Verträge mit Dritten eingeräumt wird ("Auszugliederndes Know-How Dritter HCB") erfolgt nach Maßgabe von § 17 dieses Ausgliederungsvertrags durch die Übertragung der zugehörigen Verträge. § 13(3) dieses Ausgliederungsvertrags gilt entsprechend. Soweit für die Übertragung das Einvernehmen des Dritten erforderlich ist oder diesem im Falle der Übertragung ein Kündigungsrecht zustehen würde, gilt die Regelung in § 39(1) dieses Ausgliederungsvertrags entsprechend. |
| (5) |
Know-How der Henkel KGaA, das nicht Know-How HCB oder Know-How HAT ist ("Corporate Know-How"), ist nicht Teil des Auszugliedernden Vermögens HCB. Die Henkel KGaA gewährt der HCBCo am Corporate Know-How hiermit nach Maßgabe der Regelungen gemäß Anlage 11(7).b eine widerrufliche, unentgeltliche, weltweite, gegenüber Unternehmen des Henkel-Konzerns unterlizenzierbare, nicht ohne Zustimmung der Henkel KGaA übertragbare (Unter-)Lizenz, jeweils in dem Umfang, in dem die Henkel KGaA berechtigt ist, zum Vollzugsdatum hierüber zu verfügen. Soweit das Corporate Know-How in Aufzeichnungen, Dokumenten, Datenträgern oder sonstigen Verkörperungen oder Speichermedien enthalten ist, welche nicht zum Unternehmensbereich HCB gehören, wird die Henkel KGaA der HCBCo zumindest den Besitz an einer Kopie dieser Verkörperungen oder Speichermedien einräumen. Soweit das Corporate Know-How in Datenbanken der Henkel KGaA gespeichert ist, welche nicht nach diesem Vertrag auf die HCBCo übertragen werden, räumt die Henkel KGaA der HCBCo, soweit erforderlich, ein Zugriffsrecht auf diese Datenbanken ein und verpflichtet sich, den Zugriff zu ermöglichen. |
| (6) |
Studienberichte und Bewertungen, die aus regulatorischen oder sonstigen Gründen durch die Henkel KGaA zum Zwecke der toxikologischen, ökologischen oder chemisch-analytischen Untersuchung von Inhaltsstoffen und Produkten in Auftrag gegeben wurden ("Studienberichte"), sind nicht Teil des Auszugliedernden Vermögens HCB. Die Henkel KGaA gewährt der HCBCo, soweit rechtlich zulässig, in Studienberichte Einsicht (z.B. in Form von Kopien, PDF-Dateien oder Datenbankzugriff), sofern die HCBCo für ihre Tätigkeit (d.h. für den Unternehmensbereich HCB) im regelmäßigen Geschäftsgang ein entsprechendes Bedürfnis aufzeigen kann und stellt der HCBCo auf Verlangen entsprechende Letter of Access unentgeltlich in Bezug auf diese Studienberichte aus. |
§ 14 Forderungen und sonstige Ansprüche
| (1) |
Zum Auszugliedernden Vermögen HCB gehören sämtliche
| (a) |
Forderungen, soweit sie den HCB-Teilbetrieben zuzuordnen und bis zum Schlussbilanzstichtag (einschließlich) entstanden sind,
| (i) |
aus Lieferungen und Leistungen i.S.v. § 266 Abs. 2 B.II.1 HGB; sowie |
| (ii) |
gegen verbundene Unternehmen und Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, i.S.v. § 266 Abs. 2 B.II.2 und B.II.3 HGB. |
|
| (b) |
Sonstige Vermögensgegenstände i.S.v. § 266 Abs. 2 B.II.4 HGB, soweit sie den HCB-Teilbetrieben zuzuordnen sind. § 38(2)(i) und(j) dieses Ausgliederungsvertrags bleiben unberührt. |
| (c) |
Ansprüche gegen Mitbewerber auf Beseitigung oder Unterlassung aus § 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ("UWG"), sofern diese Ansprüche ausschließlich Wettbewerbshandlungen von einem Mitbewerber betreffen, zu dem ausschließlich der Unternehmensbereich HCB in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG steht. |
| (d) |
Ansprüche, die den in der Ausgliederungsbilanz HCB ausgewiesenen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zugrunde liegen. |
|
| (2) |
Darüber hinaus überträgt die Henkel KGaA auf die HCBCo keine Forderungen und anderen Gegenstände des Aktivvermögens der Henkel KGaA mit Forderungscharakter, auch soweit diese den Unternehmensbereich HCB betreffen sollten. Nicht mit ausgegliedert werden insbesondere sämtliche am Schlussbilanzstichtag oder am Vollzugsstichtag bestehenden
| (a) |
Ausleihungen i.S.d. § 266 Abs. 2 A.III.2 HGB, § 266 Abs. 2 A.III.4 HGB, und § 266 Abs. 2 A.III.6 HGB; |
| (b) |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.S.v. § 266 Abs. 2 B.II.1 HGB, die dem Unternehmensbereich HCB zuzuordnen sind, sofern sich aus § 14(1)(a)(i) dieses Ausgliederungsvertrags nicht ein anderes ergibt, einschließlich solcher Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die am Vollzugsstichtag bestehen und solcher, die zwischen Ausgliederungsstichtag und Vollzugsstichtag entstanden sind; |
| (c) |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, i.S.v. § 266 Abs. 2 B.II.2 und B.II.3 HGB, sofern sich aus § 14(1)(a)(ii) oder einer anderen Bestimmung dieses Ausgliederungsvertrags nicht ein anderes ergibt, einschließlich Ansprüchen auf Gewinnabführung aus Unternehmensverträgen aus Geschäftsjahren, die vor dem Ausgliederungsstichtag abgelaufen sind, gegenüber den nach den § 6 und § 7 dieses Ausgliederungsvertrags zum Auszugliedernden Vermögen HCB gehörenden Beteiligungen; sowie |
| (d) |
sonstige Vermögensgegenstände i.S.v. § 266 Abs. 2 B.II.4 HGB, sofern sich aus § 14(1)(b) nicht ein anderes ergibt. |
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§ 15 Vorräte und sonstiges Umlaufvermögen
| (1) |
Zum Auszugliedernden Vermögen HCB gehören die dem Unternehmensbereich HCB zuzuordnenden Vorräte und sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens, insbesondere Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse sowie fertige Erzeugnisse und Waren, unabhängig davon, ob an Standorten, auf dem Transportweg oder in Konsignation, sowie auf Vorräte und sonstige Gegenstände des Umlaufvermögens geleistete Anzahlungen. |
| (2) |
Zum Auszugliedernden Vermögen HCB gehören insbesondere die im Buchhaltungssystem der Henkel KGaA (i) auf den Profit Centern HCB erfassten und (ii) den in Anlage 15(2) aufgeführten Werksnummern zugeordneten Vorräte und sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens. |
| (3) |
Sofern die dem Unternehmensbereich HCB zuzuordnenden Vorräte oder sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens unter Eigentumsvorbehalt stehen oder sicherungsübereignet sind, wird statt des Eigentums das entsprechende Anwartschaftsrecht, hilfsweise der schuldrechtliche Übereignungs- bzw. Rückübereignungsanspruch übertragen. |
§ 16 Verbindlichkeiten und Rückstellungen
| (1) |
Das Auszugliedernde Vermögen HCB umfasst alle Verbindlichkeiten einschließlich ungewisser und bedingter Verbindlichkeiten, die in der Ausgliederungsbilanz HCB als Verbindlichkeiten ausgewiesen oder für die Rückstellungen gebildet worden sind, sowie alle sonstigen dem Unternehmensbereich HCB zuzuordnenden Verbindlichkeiten, ungewissen Verbindlichkeiten und künftigen Verbindlichkeiten sowie Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse der Henkel KGaA, deren Rechtsgrund am Ausgliederungsstichtag bereits gelegt ist, unabhängig davon, ob diese Verbindlichkeiten bilanzierungsfähig sind oder nicht. Für den Fall, dass eine Verbindlichkeit, ungewisse Verbindlichkeit, künftige Verbindlichkeit, Verpflichtung oder ein Haftungsverhältnis nur anteilig dem Unternehmensbereich HCB zuzuordnen ist, wird diese nur in Höhe dieses Anteils übertragen. |
| (2) |
Zu den auf die HCBCo vollständig oder anteilig zu übertragenden Verbindlichkeiten der Henkel KGaA gehören insbesondere, soweit sie den Unternehmensbereich HCB betreffen:
| (a) |
Verbindlichkeiten und Verpflichtungen aus nach diesem Ausgliederungsvertrag auf die HCBCo übertragenen Vertragsverhältnissen unabhängig davon, ob der Vertrag wirksam im Außenverhältnis zum Vertragspartner oder lediglich wirtschaftlich im Innenverhältnis zwischen der Henkel KGaA und der HCBCo von der HCBCo übernommen wird; |
| (b) |
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen; |
| (c) |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (auch solche gegenüber verbundenen Unternehmen); |
| (d) |
Verbindlichkeiten aus unechtem Factoring; |
| (e) |
sonstige Verbindlichkeiten i.S.d. § 266 Abs. 3 C.8 HGB; |
| (f) |
arbeitnehmerbezogene Verpflichtungen gegenüber Übergehenden HCB-Arbeitnehmern i.S.v. § 18(1)(b) dieses Ausgliederungsvertrags, insbesondere aus Gratifikationen, Jubiläen, Urlaubs- und Wertguthabenvereinbarungen, variablen Vergütungsprogrammen, Bonuszahlungen, Tantiemen, Erfindervergütung sowie Verpflichtungen aus Pensionen gegenüber den Übergehenden HCB-Arbeitnehmern; |
| (g) |
arbeitnehmerbezogene und sachbezogene Verpflichtungen im Zusammenhang mit Restrukturierungsprogrammen; |
| (h) |
Verbindlichkeiten oder Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Schadstoffen in Anlagen, Anlagenresten, Maschinen oder Maschinenteilen, die auf die HCBCo übertragen werden; |
| (i) |
sämtliche das Auszugliedernde Vermögen HCB betreffenden oder hiermit im Zusammenhang stehenden unbedingten und bedingten Verbindlichkeiten der Henkel KGaA im Zusammenhang mit einer (i) privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Verhaltens- und/oder Zustandsverantwortlichkeit und Rekultivierungs- bzw. Sanierungsverpflichtungen der Henkel KGaA (einschließlich der Verantwortlichkeit als Gesamtrechtsnachfolger sowie als ehemaliger Grundstückseigentümer) oder (ii) vertraglich übernommenen Haftung oder Verbindlichkeiten, jeweils gegenüber Behörden oder Privaten für etwaige Kontaminationen des Bodens oder des Grundwassers (insbesondere schädliche Bodenveränderungen, Grundwasserverunreinigungen oder Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sowie Kampfmittel), Schadstoffe in Gebäuden oder Gebäuderesten sowie für Umweltschäden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (zusammen "Umweltbelastungen"), soweit eine solche Umweltbelastung bis einschließlich zum Vollzugsdatum verursacht wurde; dies gilt auch für bei Abschluss dieses Ausgliederungsvertrags noch unbekannte Verbindlichkeiten. Soweit die Henkel KGaA für solche Umweltbelastungen durch Behörden oder Dritte in Anspruch genommen wird, gilt § 68(1) dieses Ausgliederungsvertrags. Die HCBCo verzichtet auf einen etwaigen Ausgleichsanspruch gegen die Henkel KGaA. Soweit der Henkel KGaA für Umweltbelastungen, von denen sie durch die HCBCo freigestellt wurde, Versicherungsleistungen zustehen, leitet sie diese an die HCBCo weiter; |
| (j) |
Verbindlichkeiten aus Bonus- und Rabattvereinbarungen mit Kunden der Henkel KGaA, die sich aus Kundenansprüchen auf Basis bereits getätigter Umsätze ergeben, sogenannte Sales Boni; |
| (k) |
Verpflichtungen aus noch nicht (vollständig) abgerechneten, bezogenen Leistungen; |
| (l) |
sonstige Verbindlichkeiten, für die in der Ausgliederungsbilanz HCB Rückstellungen gebildet worden sind, wie z.B. ungewisse Verbindlichkeiten; sowie |
| (m) |
Verpflichtungen im Zusammenhang mit passiven Rechnungsabgrenzungsposten. |
|
| (3) |
Darüber hinaus umfassen die auf die HCBCo auszugliedernden Verbindlichkeiten der Henkel KGaA insbesondere sämtliche dem Unternehmensbereich HCB zuzuordnenden Gewährleistungspflichten und Verbindlichkeiten einschließlich Freistellungsverpflichtungen aus Garantien, Bürgschaften, Patronatserklärungen, die die Henkel KGaA oder ein Dritter zugunsten der Henkel KGaA abgegeben hat, soweit diese den Unternehmensbereich HCB betreffen. |
| (4) |
Zum Auszugliedernden Vermögen HCB gehören insbesondere die im Buchhaltungssystem der Henkel KGaA auf den Profit Centern HCB erfassten Verbindlichkeiten und ungewissen Verbindlichkeiten. |
| (5) |
Soweit und solange eine Übertragung von Verbindlichkeiten (einschließlich ungewisser Verbindlichkeiten, unabhängig davon, ob für sie Rückstellungen gebildet wurden oder nicht) im Wege der Ausgliederung nicht zulässig oder nicht möglich ist, tritt die HCBCo als Gesamtschuldnerin allen Verpflichtungen der Henkel KGaA aus der entsprechenden Verbindlichkeit oder Rückstellung bei und stellt die Henkel KGaA von der betreffenden (ungewissen) Verbindlichkeit umfassend im Innenverhältnis frei (Befreiender Schuldbeitritt). |
| (6) |
Die Verbindlichkeiten werden in dem Umfang übernommen, in dem sie zum Ausgliederungsstichtag bestehen. In dem Fall, dass zum Ausgliederungsstichtag bestehende oder nach dem Ausgliederungsstichtag entstehende Verbindlichkeiten den Zeitraum vor dem Ausgliederungsstichtag betreffen, erfolgt kein Ausgleich zwischen der Henkel KGaA und der HCBCo. Gleiches gilt, soweit die Henkel KGaA vor dem Ausgliederungsstichtag dem Unternehmensbereich HCB zuzuordnende Verbindlichkeiten erfüllt hat, die den Zeitraum nach dem Ausgliederungsstichtag betreffen. |
§ 17 Vertragsverhältnisse
| (1) |
Das Auszugliedernde Vermögen HCB umfasst sämtliche ausschließlich dem Unternehmensbereich HCB nach näherer Bestimmung dieses Absatzes und den nachfolgenden Absätzen (2) bis (6) zuzuordnenden
| (a) |
Vertragsverhältnisse der Henkel KGaA; |
| (b) |
sonstigen vorvertraglichen oder nachvertraglichen Rechtsverhältnisse der Henkel KGaA, einschließlich Rechtspositionen der Henkel KGaA aus Vertragsangeboten, Vertragsverhandlungen, Bestellungen und nachwirkenden Rechtsbeziehungen aus bereits durchgeführten Verträgen, insbesondere Rechte und Pflichten aufgrund von Gewährleistungsverhältnissen; sowie |
| (c) |
Rechtsverhältnisse der Henkel KGaA, die die vorstehend genannten Vertrags- oder sonstigen Rechtsverhältnisse ergänzen, ändern, verlängern, beenden oder ersetzen, |
jeweils einschließlich sämtlicher Rechte und Pflichten sowie Nebenrechte und Nebenpflichten der Henkel KGaA, gleich ob privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur. Für die Übertragung der Arbeitsverhältnisse und arbeitnehmerbezogener Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens gilt § 18 dieses Ausgliederungsvertrags. Die vorstehenden Vertrags- und Rechtsverhältnisse werden nachfolgend zusammen als die "Übertragenen Vertragsverhältnisse HCB" bezeichnet.
|
| (2) |
Zu den Übertragenen Vertragsverhältnissen HCB gehören insbesondere, sofern sich aus den übrigen Bestimmungen dieses Ausgliederungsvertrags nichts Abweichendes ergibt, alle dem Unternehmensbereich HCB ausschließlich zuzuordnenden
| (a) |
Verträge der Henkel KGaA über den Erwerb, die Veräußerung oder die Lieferung von zum Auszugliedernden Vermögen HCB gehörenden Gegenständen des Anlage- oder Umlaufvermögens, insbesondere Liefer-, Distributions- und Handelsvertreterverträge, sowie Konsignationslagerverträge; |
| (b) |
Leih-, Miet-, Pacht-, Leasing-, Service-, Wartungs- und sonstige Verträge der Henkel KGaA, die (i) zum Auszugliedernden Vermögen HCB gehörende Gegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens betreffen, (ii) vom Unternehmensbereich HCB angebotene oder bezogene Dienstleistungen betreffen oder (iii) die vom Unternehmensbereich HCB betriebenen F&E-Aktivitäten betreffen; |
| (c) |
Logistik-, Forschungs- und Entwicklungsverträge, Produktions-, Kooperations-, Bonus-, Friseur-, Beraterverträge und Qualitätssicherungsvereinbarungen sowie sonstige Dienst- und Werkverträge, die (i) zum Auszugliedernden Vermögen HCB gehörende Gegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens betreffen, (ii) vom Unternehmensbereich HCB angebotene oder bezogene Dienstleistungen betreffen oder (iii) die vom Unternehmensbereich HCB betriebenen F&E-Aktivitäten betreffen; |
| (d) |
mit den Marketing- und Vertriebsaktivitäten des Unternehmensbereichs HCB im Zusammenhang stehende Verträge, insbesondere Model- und Darstellerverträge, Agenturverträge, Medienverträge, Komponistenverträge, Filmproduktionsverträge, Fotografenverträge und Markenbotschafterverträge, Werbekooperationsverträge, Werbekostenzuschussverträge und Sponsorenverträge; |
| (e) |
Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen der Henkel KGaA, sowie Verträge der Henkel KGaA über die vertrauliche Bereitstellung von Materialien (sogenannte Material Transfer Agreements), die (i) zum Auszugliedernden Vermögen HCB gehörende Gegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens betreffen, (ii) vom Unternehmensbereich HCB angebotene oder bezogene Dienstleistungen betreffen oder (iii) die vom Unternehmensbereich HCB betriebenen F&E-Aktivitäten betreffen; |
| (f) |
Vergleichsverträge, sofern es sich nicht um Koexistenzvereinbarungen HCB handelt, und Unterlassungsverpflichtungsvereinbarungen, die (i) zum Auszugliedernden Vermögen HCB gehörende Gegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens betreffen, (ii) vom Unternehmensbereich HCB angebotene oder bezogene Dienstleistungen betreffen oder (iii) die vom Unternehmensbereich HCB betriebenen F&E-Aktivitäten betreffen; |
| (g) |
Datennutzungs- und -verarbeitungsverträge, soweit diese mit (i) Übertragenen Vertragsverhältnissen HCB, (ii) zum Auszugliedernden Vermögen HCB gehörenden Gegenständen des Anlage- oder Umlaufvermögens, (iii) vom Unternehmensbereich HCB angebotenen oder bezogenen Dienstleistungen oder (iv) den vom Unternehmensbereich HCB betriebenen F&E-Aktivitäten im Zusammenhang stehen; und |
| (h) |
konzerninterne Verträge aller Art mit anderen Gesellschaften des Henkel-Konzerns, die zum Auszugliedernden Vermögen HCB gehörende Gegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens oder vom Unternehmensbereich HCB angebotene oder bezogene Dienstleistungen betreffen. |
|
| (3) |
Zu den Übertragenen Vertragsverhältnissen HCB gehören insbesondere:
| (a) |
die in der Vertragsdatenbank "Icertis" der Henkel KGaA ("ICERTIS")
| (i) |
als zu den mit dem Funktionscode "G" startenden Abteilungen gehörend erfassten Vertragsverhältnisse der Henkel KGaA; und |
| (ii) |
unter den in Anlage 17(3)(a)(ii) aufgeführten Vertragsnummern erfassten Vertragsverhältnisse der Henkel KGaA; |
|
| (b) |
Verträge, die solche Produkte des Unternehmensbereichs HCB zum Gegenstand haben, die in den als Anlage 17(3)(b) beigefügten Produkthierarchien des SAP-Systems der Henkel KGaA erfasst sind; |
| (c) |
Verträge der Henkel KGaA, einschließlich Rahmenverträge i.S.v. § 17(4)(b) dieses Ausgliederungsvertrags und unter Rahmenverträgen geschlossene Einzelverträge, mit ausschließlich dem Unternehmensbereich HCB zuzuordnenden Lieferanten der Henkel KGaA. Dem Unternehmensbereich HCB ausschließlich zuzuordnen sind (i) die Lieferanten, die in der Lieferantendatenbank der Henkel KGaA mit den in Anlage 17(3)(c) aufgeführten Lieferantennummern erfasst sind und (ii) Lieferanten, bei denen auf Grundlage der mit ihnen geschlossenen Verträge in den letzten zwei Geschäftsjahren der Henkel KGaA vor dem Ausgliederungsstichtag ausschließlich Aufwendungen getätigt wurden, die auf Profit Centern HCB erfasst werden. § 17(4)(b) bleibt unberührt; und |
| (d) |
Vertragsverhältnisse, die als geleistete Anzahlungen i.S.d. § 266 Abs. 2 A.II.4 HGB oder § 266 Abs. 2 A.I.4 HGB in der Ausgliederungsbilanz HCB aktiviert sind und die nicht gemäß § 10(1) vom Auszugliedernden Vermögen HCB ausgenommen sind. |
|
| (4) |
Für die Übertragung der nachfolgenden Vertragsverhältnisse gilt abweichend von den vorstehenden Absätzen (1) bis (3) Folgendes:
| (a) |
Vertragsverhältnisse oder Rechte und Pflichten aus Vertragsverhältnissen, einschließlich Rahmenverträge i.S.v. § 17(4)(b) und unter Rahmenverträgen geschlossene Einzelverträge, mit auch, aber nicht ausschließlich dem Unternehmensbereich HCB zuzuordnenden Lieferanten der Henkel KGaA, insbesondere Verträge der Henkel KGaA mit Lieferanten, die in der Lieferantendatenbank der Henkel KGaA mit den in Anlage 17(4)(a) aufgeführten Lieferantennummern erfasst sind ("Shared Agreements HCB"), verbleiben bei der Henkel KGaA. Ein Lieferant ist nicht ausschließlich dem Unternehmensbereich HCB zuzuordnen, wenn auf Grundlage der mit ihm geschlossenen Verträge in den letzten zwei Geschäftsjahren der Henkel KGaA vor dem Ausgliederungsstichtag auch, aber nicht ausschließlich, Aufwendungen getätigt wurden, die auf Profit Centern HCB erfasst werden. Shared Agreements HCB sind auch die in Anlage 17(4)(a) anhand der SAP Code Contract R&D Service Provider-Nummern aufgeführten Verträge. Für die Behandlung der Shared Agreements HCB gilt § 41 dieses Ausgliederungsvertrags. § 17(4)(b) dieses Ausgliederungsvertrags bleibt unberührt. |
| (b) |
Verträge zwischen der Henkel KGaA und Dritten, die die grundlegenden Bedingungen für eine Reihe zukünftiger Einzelverträge festlegen ("Rahmenvertrag"), sind, wenn sie mit Lieferanten geschlossen sind, die in der Lieferantendatenbank der Henkel KGaA mit den in Anlage 17(4)(b) abschließend aufgeführten Lieferantennummern geführt werden ("Zentrale Rahmenverträge"), nicht Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens. Die Henkel KGaA wird sicherstellen, dass die HCBCo in die Zentralen Rahmenverträge einbezogen wird. Sollte dies nicht möglich oder nicht zweckmäßig sein, gilt § 41 dieses Ausgliederungsvertrags entsprechend. |
| (c) |
Verträge, die mit einem in Anlage 17(4)(b) abschließend aufgeführten Lieferanten geschlossen sind und bei denen es sich nicht um einen Zentralen Rahmenvertrag handelt, werden, soweit sie dem Unternehmensbereich HCB zuzuordnen sind, im Wege einer hiermit begründeten Vereinbarungstreuhand auf die HCBCo übertragen. Für ihre Behandlung gilt § 41 dieses Ausgliederungsvertrags. |
|
| (5) |
Abweichend von den vorstehenden Absätzen (1) bis (4) werden die in Anlage 17(5) abschließend anhand ihrer ICERTIS Vertragsnummer aufgeführten Verträge und Verträge mit Kunden der Henkel KGaA, deren Customer Code (i) in Anlage 17(5) abschließend aufgeführt oder (ii) einer Hierarchieebene unterhalb einem in Anlage 17(5) abschließend aufgeführten Customer Code zugeordnet ist, im Wege einer hiermit begründeten Vereinbarungstreuhand auf die HCBCo übertragen. Für die Ausgestaltung der Vereinbarungstreuhand gilt § 41(1) dieses Ausgliederungsvertrags mit der Maßgabe, dass die von diesem § 17(5) erfassten Verträge vollständig im Wege der Vereinbarungstreuhand auf die HCBCo übertragen werden, entsprechend. |
| (6) |
Vertragsverhältnisse oder Rechte und Pflichten aus Vertragsverhältnissen, die auch, aber nicht ausschließlich dem Unternehmensbereich HCB zuzuordnen sind und die nicht bereits von § 17(4) dieses Ausgliederungsvertrags erfasst werden, verbleiben bei der Henkel KGaA. Für die Behandlung von Verträgen, die von diesem Abs. (6) erfasst werden, gilt § 41 dieses Ausgliederungsvertrags. |
| (7) |
Die HCBCo verpflichtet sich insbesondere zur Einhaltung aller vertraglichen Duldungs- und Unterlassungsverpflichtungen der Henkel KGaA, insbesondere Pflichten aus Exklusivitätsvereinbarungen, soweit diese zum Auszugliedernden Vermögen HCB gehörende Gegenstände betreffen oder dem Unternehmensbereich HCB auf sonstige Weise zuzuordnen sind. |
| (8) |
Durch die Bestimmungen dieses § 17 bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Ausgliederungsvertrags, insbesondere die § 10(1), § 11(4), § 11(5), § 11(6) und § 38(4)(b) unberührt. Dies gilt auch dann, wenn es sich um Verträge handelt, die in ICERTIS den mit dem Funktionscode "G" beginnenden Abteilungen zugeordnet sind, oder die mit Lieferanten geschlossen wurden, deren Lieferantennummer in Anlage 17(3)(c), 17(4)(a) oder 17(4)(b) genannt ist. |
§ 18 Arbeitsverhältnisse, arbeitnehmerbezogene Aktiva und Passiva
| (1) |
Die Henkel KGaA überträgt auf die HCBCo die Arbeitsverhältnisse einschließlich sämtlicher hieraus resultierender Rechte und Pflichten sowie sonstiger damit zusammenhängender Verträge und Rechtsverhältnisse mit sämtlichen Arbeitnehmern (im Folgenden jeweils einschließlich Auszubildenden), die
| (a) |
am Schlussbilanzstichtag dem Unternehmensbereich HCB zugeordnet sind ("HCB-Arbeitnehmer"), vorausgesetzt, dass sie auch am Vollzugsdatum dem Unternehmensbereich HCB zuzuordnen sind; sowie die |
| (b) |
in der Zeit zwischen dem Schlussbilanzstichtag und dem Vollzugsdatum ein Arbeitsverhältnis mit der Henkel KGaA im Unternehmensbereich HCB begründen oder begründet haben oder dem Unternehmensbereich HCB zugeordnet werden oder zugeordnet worden sind, jeweils vorausgesetzt, dass sie auch am Vollzugsdatum weiterhin dem Unternehmensbereich HCB zugeordnet sind ("Neu Eintretende HCB-Arbeitnehmer", die HCB-Arbeitnehmer und die Neu Eintretenden HCB-Arbeitnehmer zusammen die "Übergehenden HCB-Arbeitnehmer"). |
|
| (2) |
Zu den Übergehenden HCB-Arbeitnehmern gehören insbesondere die Mitarbeiter, deren Identifikationsnummer in Anlage 18(2) erfasst ist. |
| (3) |
Mit der Übertragung der Arbeitsverhältnisse der Übergehenden HCB-Arbeitnehmer gehen sämtliche Versorgungszusagen im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung ("BetrAVG") ("Versorgungszusagen") und sonstige kurz- oder langfristig fällige personalbezogene Verpflichtungen gegenüber den Übergehenden HCB-Arbeitnehmern auf die HCBCo über. Für die Abgesicherten Ansprüche HCB i.S.d. § 18(4) dieses Ausgliederungsvertrags sowie weitere langfristige arbeitnehmerbezogene Verbindlichkeiten erklärt die HCBCo in § 24(3) des Betriebspachtvertrags HCB einen Schuldbeitritt nebst vollständiger Erfüllungsübernahme im Innenverhältnis durch die HCBCo zugunsten der Henkel KGaA ("Schuldbeitritt HCB"). Der Schuldbeitritt HCB umfasst auch Abgesicherte Ansprüche HCB i.S.d. § 18(4) dieses Ausgliederungsvertrags sowie weitere langfristige arbeitnehmerbezogene Verbindlichkeiten gegenüber Übergehenden HCB-Arbeitnehmern, die wirksam dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf die HCBCo gemäß § 613a Abs. 6 BGB widersprechen ("Widersprechende HCB-Arbeitnehmer"). |
| (4) |
Die Henkel KGaA sichert Direktzusagen gegenüber den Übergehenden HCB-Arbeitnehmern sowie den Widersprechenden HCB-Arbeitnehmern über zwei Contractual Trust Arrangements ("CTA") mit den Treuhändern Henkel Trust e.V. und Metzler Trust e.V. Die Ansprüche aus Wertguthabenvereinbarungen werden über zwei CTAs mit dem Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. als Treuhänder gesichert, wobei ein CTA Wertguthaben von Übergehenden HCB-Arbeitnehmern sowie den Widersprechenden HCB-Arbeitnehmern sichert, die bereits bis zum 31. Dezember 2025 ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis begonnen haben, und ein CTA Wertguthaben von Übergehenden HCB-Arbeitnehmern sowie den Widersprechenden HCB-Arbeitnehmern sichert, die ab dem 1. Januar 2026 ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis beginnen und damit erstmalig Wertguthaben erwerben (die vorstehenden CTAs der Henkel KGaA zusammen die "Henkel CTAs"; die durch die Henkel CTAs gesicherten Direktzusagen und Ansprüche aus Wertguthabenvereinbarungen gegenüber Übergehenden HCB-Arbeitnehmern zusammen die "Abgesicherten Ansprüche HCB"). Die HCBCo hat mit dem Henkel Trust e.V., dem Metzler Trust e.V. und dem Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. (zusammen "CTA-Treuhänder") jeweils am 3. März 2026 in notarieller Form Treuhandverträge abgeschlossen, die als Anlage 18(4).a bis Anlage 18(4).d beigefügt sind und die Abgesicherten Ansprüche HCB absichern (gemeinsam die "Treuhandverträge HCB"). Diese Treuhandverträge HCB sichern die auf die HCBCo übergehenden Abgesicherten Ansprüche HCB. Die Sicherung der Abgesicherten Ansprüche HCB durch das Treuhandvermögen unter den Treuhandverträgen HCB wird auch während des Bestehens des Schuldbeitritts HCB im Rahmen der Betriebspacht fortgesetzt. Für die Etablierung dieser neuen CTA-Sicherung sowie zur Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an dem anteilig auf die Abgesicherten Ansprüche HCB entfallenden Treuhandvermögen haben die Henkel KGaA, die HCBCo und der jeweilige CTA-Treuhänder für die Übergehenden HCB-Arbeitnehmer in notarieller Form jeweils eine Übertragungsvereinbarung abgeschlossen, die jeweils am Vollzugsdatum wirksam wird und die als Anlage 18(4).e bis Anlage 18(4).g diesem Ausgliederungsvertrag beigefügt sind. In diesen Vereinbarungen wird für die Übergehenden HCB-Arbeitnehmer mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Ausgliederungsstichtag das anteilig auf die Abgesicherten Ansprüche HCB entfallende Treuhandvermögen aus dem CTA der Henkel KGaA dem jeweils neuen CTA der HCBCo zugewiesen. Des Weiteren hält die Henkel KGaA mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Ausgliederungsstichtag im Wege einer hiermit begründeten Vereinbarungstreuhand zwischen der Henkel KGaA und der HCBCo die Treugeberstellung der Henkel KGaA aus den Henkel CTAs und aller aus dieser Treugeberstellung resultierenden Rechte und Pflichten hinsichtlich des anteiligen Treuhandvermögens der Henkel CTAs, das auf die unter den Henkel CTAs gesicherten Direktzusagen und Ansprüche aus Wertguthabenvereinbarungen der Widersprechenden HCB-Arbeitnehmer entfällt, treuhänderisch für die HCBCo. Um das anteilige Treuhandvermögen in den Henkel CTAs, an dem die Henkel KGaA nach dem vorstehenden Satz die Treugeberstellung sowie die Rechte und Pflichten aus ihrer Treugeberstellung anteilig für die HCBCo hält, vom übrigen Treuhandvermögen in den Henkel CTAs in jeweils einem gesonderten Abrechnungsverband zu separieren, schließt die Henkel KGaA mit jedem CTA-Treuhänder jeweils einen, als Anlage 18(4).h bis Anlage 18(4).j beigefügten, aktualisierten Treuhandvertrag zur Anpassung der derzeit bestehenden Treuhandverträge der Henkel CTAs ab. |
| (5) |
Soweit Versorgungszusagen mittels eines externen Versorgungsträgers abgewickelt werden ("Externe Versorgungszusagen"), die in Form von Pensionskassen-, Pensionsfonds- und Direktversicherungszusagen gegenüber den Übergehenden HCB-Arbeitnehmern und Widersprechenden HCB-Arbeitnehmern über die in Anlage 18(5).a genannten externen Versorgungsträger (jeweils ein "Externer Versorgungsträger") bestehen, wird die diesbezügliche Rechtsposition der Henkel KGaA gegenüber dem Externen Versorgungsträger in wirtschaftlicher Hinsicht auf die HCBCo im Wege der in Anlage 18(5).b beigefügten Vereinbarungstreuhand übertragen. Eine Übertragung der Versicherungsnehmerstellung in den bestehenden Pensionsfonds- und Direktversicherungszusagen im Außenverhältnis zu dem Externen Versorgungsträger erfolgt insoweit durch die Ausgliederung nicht. |
| (6) |
Die Henkel KGaA überträgt auf die HCBCo sämtliche Rechte und Pflichten aus Wiedereinstellungszusagen, die sie Arbeitnehmern gegenüber abgegeben hat, die bis zum Ablauf des Vollzugsdatums ausgeschieden sind und die im Zeitpunkt ihres Ausscheidens dem Unternehmensbereich HCB zuzuordnen waren. |
§ 19 Prozess- und Verfahrensverhältnisse
| (1) |
Die Henkel KGaA überträgt auf die HCBCo sämtliche in Anlage 19(1) durch Bezeichnung mittels Fallnummer aus dem internen Aktenführungssystem der Henkel KGaA aufgeführte Prozess- oder Verfahrensverhältnisse der Henkel KGaA sowie sonstige auf Gegenstände des Auszugliedernden Vermögens HCB bzw. Übergehende HCB-Arbeitnehmer bezogene Prozess- und Verfahrensverhältnisse. |
| (2) |
Erfasst sind insbesondere (i) zivilgerichtliche Verfahren (einschließlich Mahnverfahren, selbstständiger Beweisverfahren, Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz und Zwangsvollstreckungsverfahren) sowie Schiedsverfahren, (ii) Verwaltungsverfahren (einschließlich aller behördlichen Verfahren und Untersuchungen, sowie Einspruchs- und Widerspruchsverfahren) und verwaltungs- sowie sozialgerichtliche Verfahren, sofern es sich nicht um nach § 40(1) dieses Ausgliederungsvertrags durch die Henkel KGaA weiterzuführende umwelt- und genehmigungsrechtliche Verfahren handelt, (iii) sonstige verfahrensrechtliche Rechtsverhältnisse, (iv) prozessuale Rechtspositionen gegenüber Dritten, (v) vertragliche Vereinbarungen mit Dritten betreffend die Anerkennung und/oder Umsetzung von Ergebnissen solcher Verfahren oder die Geltendmachung von Rechten, die den Verfahrensbeteiligten vorbehalten sind (insbesondere Vergleiche), exklusive Koexistenzvereinbarungen, die sich auf Immaterielle Vermögensgegenstände i.S.d. § 11 dieses Ausgliederungsvertrags beziehen, sowie (vi) vollstreckbare Titel , sofern sie nicht Ansprüche der Henkel KGaA nach § 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb betreffen, aus zum Vollzugsdatum rechtskräftig abgeschlossenen Mahnverfahren und sonstigen Prozessrechtsverhältnissen, jeweils unabhängig davon, ob die Henkel KGaA als Partei oder in anderer Weise beteiligt ist, sowie einschließlich der in diesen Prozess- und Verfahrensverhältnissen jeweils geltend gemachten Rechte und Pflichten der Henkel KGaA. |
| (3) |
Nicht übertragen werden Prozess- und andere verfahrensrechtliche Rechtsverhältnisse, die sich auf Registerschutzrechte beziehen, welche der Vereinbarungstreuhand gemäß § 11(2)(a) dieses Ausgliederungsvertrags unterliegen; diese Prozess- und anderen verfahrensrechtlichen Rechtsverhältnisse werden von der Henkel KGaA im Rahmen der Vereinbarungstreuhand fortgeführt. |
| (4) |
Sofern nicht durch jeweils anwendbares zwingendes Prozessrecht ein Parteiwechsel erfolgt, wird die Henkel KGaA die nach § 19 Abs. (1) und Abs. (2) dieses Ausgliederungsvertrags zu übertragenden Prozesse und Verfahren als Prozessstandschafterin fortführen. Die Prozessführung erfolgt für Rechnung der HCBCo. Die Parteien stellen sich im Innenverhältnis so, als wären die Prozess- und Verfahrensverhältnisse zum Ausgliederungsstichtag übertragen worden. Die Henkel KGaA führt die Verfahren nach den Vorgaben der HCBCo. Sie wird daher keine Verfahrenshandlungen, insbesondere Vergleich, Verzicht, Anerkenntnis, Geständnis, Klagerücknahme oder Klageänderung, ohne vorherige Zustimmung der HCBCo vornehmen. Das Weisungsrecht der Henkel KGaA aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Henkel KGaA und der HCBCo bleibt hierdurch unberührt. Die HCBCo wird die Henkel KGaA von sämtlichen Verbindlichkeiten und Kosten, die aus von dieser Regelung erfassten Prozessverhältnissen oder sonstigen verfahrensrechtlichen Rechtsverhältnissen entstehen, freistellen. Die Henkel KGaA wird die HCBCo im Rahmen der Prozessführung mit dem Ziel unterstützen, den wirtschaftlichen Schaden aus den Prozessen möglichst gering zu halten. |
| (5) |
Prozessrechtsverhältnisse und sonstige verfahrensrechtliche Rechtsverhältnisse, die dem Unternehmensbereich HCB nur teilweise zuzurechnen sind, werden von der Henkel KGaA weitergeführt. § 19(4) dieses Ausgliederungsvertrags gilt bezüglich des auf den Unternehmensbereich HCB entfallenden Teils entsprechend. |
§ 20 Versicherungen
Die Henkel KGaA wird die Einbeziehung der HCBCo in die bei der Henkel KGaA bestehenden Versicherungsrahmenverträge sicherstellen, um zu gewährleisten, dass die HCBCo zu jedem Zeitpunkt über den für ihren Geschäftsbetrieb erforderlichen Versicherungsschutz (Gebäudeversicherungen, Betriebsversicherungen etc.) verfügt. Die HCBCo erstattet der Henkel KGaA die anteiligen Kosten für diesen Versicherungsschutz. Soweit eine Einbeziehung der HCBCo in die bei der Henkel KGaA bestehenden Versicherungsrahmenverträge nicht möglich sein sollte oder die HCBCo dies für sachgerecht erachtet, wird die HCBCo eigene Versicherungsverträge abschließen.
§ 21 Mitgliedschaften
Für Mitgliedschaften der Henkel KGaA in Vereinen, Verbänden, Gesellschaften, Gemeinschaften und Personenverbänden, einschließlich Tarifverbänden und Tarifgemeinschaften, die einen Bezug zum Unternehmensbereich HCB aufweisen, werden die Henkel KGaA und die HCBCo bis zum Vollzugsdatum über die künftige Zuordnung dieser Mitgliedschaften entscheiden und sich in den Fällen, in denen die HCBCo die Mitgliedschaft von der Henkel KGaA übernehmen oder die Mitgliedschaft künftig neben der KGaA halten soll, nach besten Kräften um die Übertragung oder Spaltung der betreffenden Mitgliedschaft bemühen. Sofern die beabsichtigte Übertragung oder Spaltung einer Mitgliedschaft rechtlich oder tatsächlich nicht möglich ist oder die Vertragsparteien dies für nicht sachgemäß halten, wird die HCBCo die Mitgliedschaft, sofern erforderlich, neu beantragen.
| II. |
Ausgliederung des Unternehmensbereichs HAT
|
§ 22 Übertragung der Gegenstände des Aktiv- und des Passivvermögens; Übertragung bestimmter (Teil-)Betriebe
| (1) |
Das Auszugliedernde Vermögen HAT schließt die in der Ausgliederungsbilanz HAT erfassten Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens ein. Die Erfassung der Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens des Auszugliedernden Vermögens HAT in der Ausgliederungsbilanz HAT ist jedoch nicht Voraussetzung für deren Übertragung. |
| (2) |
Das Auszugliedernde Vermögen HAT umfasst den dem Unternehmensbereich HAT zuzuordnenden Teil des Betriebs Holthausen der Henkel KGaA sowie die vollständigen Betriebe der Henkel KGaA an den Standorten Hannover, Wehr, Bopfingen, Heidelberg, Herborn-Schönbach und Köln. Die Übertragung der diesen Betrieben und Betriebsteilen zugeordneten Arbeitsverhältnisse ist in § 34 dieses Ausgliederungsvertrags gesondert geregelt. |
§ 23 Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
| (1) |
Die Henkel KGaA überträgt auf die HATCo die in Anlage 23(1) abschließend aufgeführten Beteiligungen unter Einschluss sämtlicher damit verbundener Rechte und Pflichten, insbesondere sämtlicher Gewinnbezugsrechte ("Auszugliedernde Beteiligungen HAT"). Der HATCo stehen somit, sofern Gewinne nicht unter einem Gewinnabführungsvertrag abzuführen sind, sämtliche Ausschüttungen einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden steuerlichen Guthaben zu, die ab dem Ausgliederungsstichtag beschlossen werden, unabhängig von dem Zeitraum, auf den sie entfallen. Weitere Beteiligungen werden nicht übertragen. |
| (2) |
Mit den Auszugliedernden Beteiligungen HAT werden sämtliche mit diesen Beteiligungen in Verbindung stehenden Unternehmensverträge, Gesellschaftervereinbarungen und sonstigen gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen, an denen die Henkel KGaA beteiligt ist, insbesondere die in Anlage 23(2) genannten Unternehmensverträge und Vereinbarungen, sowie die Rechtsposition und alle Rechte und Pflichten der Henkel KGaA aus diesen Vereinbarungen übertragen. Ansprüche auf Gewinnabführung sowie Verlustübernahmepflichten gemäß § 302 AktG werden jedoch nur insoweit übertragen, wie sie Gewinne bzw. Jahresfehlbeträge aus Geschäftsjahren betreffen, die am oder nach dem Ausgliederungsstichtag beginnen. |
§ 24 Grundstücke, Bauten, Einrichtungen und Anlagen
| (1) |
Hinsichtlich der vom Unternehmensbereich HAT auf dem Werksgelände im Chemiepark Düsseldorf-Holthausen genutzten Teilflächen, die im Eigentum der Henkel KGaA stehen, gilt Folgendes:
| (a) |
Die Henkel KGaA räumt der HATCo als Teil des Auszugliedernden Vermögens HAT ein durch ordentliche Kündigung unentziehbares, dauerhaftes und - soweit nicht abweichend geregelt - uneingeschränktes qualifiziertes und exklusives Nutzungsrecht nach näherer Bestimmung des als Anlage 24(1)(a).a beigefügten Nutzungsvertrags, den die Parteien hiermit schließen, (das "Qualifizierte Nutzungsrecht HAT Düsseldorf-Holthausen") an den durch den in Anlage 24(1)(a).b beigefügten Lageplan näher gekennzeichneten, dem Unternehmensbereich HAT zugeordneten Grundstücks- bzw. Teilgrundstücksflächen auf dem Werksgelände Düsseldorf-Holthausen ein (die "Teilfläche HAT Düsseldorf-Holthausen").
| (i) |
Das Qualifizierte Nutzungsrecht HAT Düsseldorf-Holthausen umfasst in Bezug auf die Teilfläche HAT Düsseldorf-Holthausen (i) alle wesentlichen Bestandteile i.S.v. § 94 BGB, insbesondere Gebäude und Einrichtungen, sofern es sich dabei nicht um Zentrale Infrastrukturanlagen handelt, und (ii) alle hiermit zusammenhängenden Rechte, insbesondere Wege-, Leitungs- und Gleisrechte, Rechte aus Dienstbarkeiten, Nießbrauchsrechte und sonstige dingliche Grundstücksrechte, sowie entsprechenden auf dem Grundstück lastenden dinglichen Pflichten. |
| (ii) |
Das Qualifizierte Nutzungsrecht HAT Düsseldorf-Holthausen umfasst auch die in Anlage 24(1)(a)(ii) aufgeführten baulichen Anlagen und Infrastruktureinrichtungen, jeweils einschließlich (i) ihrer wesentlichen Bestandteile i.S.v. § 94 Abs. 2 BGB sowie (ii) der ausschließlich für die Versorgung dieser baulichen Anlagen und Infrastrukturanlagen erforderlichen und sich innerhalb dieser baulichen Anlage befindlichen Versorgungsinfrastruktur (insbesondere Kanal-, Strom-, Wasser- (Trinkwasser, vollentsalztes Wasser, Brauchwasser, Kühlturmwasser, Abwasser, Rückwasser), Telekommunikations-, Dampf-, Gas- und Stickstoffversorgungs- sowie Druck-, Arbeits-, Steuerluft- und Abluftinfrastruktur) , sofern es sich bei den unter (i) und (ii) erfassten Gegenständen und Anlagen nicht um Zentrale Infrastrukturanlagen handelt. |
| (iii) |
Durch das Qualifizierte Nutzungsrecht HAT Düsseldorf-Holthausen geht das Wirtschaftliche Eigentum an der Teilfläche HAT Düsseldorf-Holthausen auf die HATCo über. Für die Einräumung des Qualifizierten Nutzungsrechts HAT Düsseldorf-Holthausen wird neben den nach § 2(1) i.V.m. § 49 dieses Ausgliederungsvertrags zu gewährenden Anteilen keine weitere Gegenleistung der HATCo geschuldet. |
|
| (b) |
Zentrale Infrastrukturanlagen sowie die dazugehörigen baulichen Anlagen auf der Teilfläche HAT Düsseldorf-Holthausen sind nicht Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens und unterliegen insbesondere nicht dem Qualifizierten Nutzungsrecht HAT Düsseldorf-Holthausen. Zu den nicht zum Auszugliedernden Vermögen HAT gehörenden Zentralen Infrastrukturanlagen gehören insbesondere die in Anlage 8(1)(a)(iv) aufgeführten Typen von Infrastrukturanlagen. |
|
| (2) |
Hinsichtlich der vom Unternehmensbereich HAT außerhalb des Werksgeländes Düsseldorf-Holthausen genutzten Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile gilt Folgendes:
| (a) |
Das Auszugliedernde Vermögen HAT umfasst alle dem Unternehmensbereich HAT ausschließlich zuzuordnenden, im Eigentum der Henkel KGaA stehenden und in Anlage 24(2)(a) aufgeführten Grundstücke, einschließlich der damit zusammenhängenden Gebäude und Einrichtungen, des gesamten Zubehörs, der Anlagen und Rechte, insbesondere Wege-, Leitungs- und Gleisrechte, Rechte aus Dienstbarkeiten, Nießbrauchsrechte und sonstige dingliche Grundstücksrechte, sowie der entsprechenden auf dem Grundstück lastenden dinglichen Pflichten. |
| (b) |
Soweit die dem Unternehmensbereich HAT ausschließlich zuzuordnenden, in Anlage 24(2)(b) näher aufgeführten Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile nicht im Eigentum der Henkel KGaA stehen, gehen sämtliche im Namen der Henkel KGaA bestehenden Vertragsverhältnisse, die die Überlassung dieser Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile regeln, insbesondere Miet- und Pachtverträge, einschließlich sämtlicher Rechte und Pflichten sowie Nebenrechte und Nebenpflichten auf die HATCo über. Im Übrigen gelten die Regelungen in § 33 dieses Ausgliederungsvertrags entsprechend. |
|
| (3) |
Sofern für Grundstücke oder Gebäude, die aufgrund dieses § 24 Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens HAT sind, Rücklagen i.S.d. § 6b EStG am steuerlichen Übertragungsstichtag in der Steuerbilanz der Henkel KGaA gebildet sind, werden die korrespondierenden Sonderposten mit Rücklagenanteil in der Schlussbilanz im Rahmen der handelsrechtlichen Buchwertverknüpfung bei der HATCo fortgeführt. Für die Teilfläche HAT Düsseldorf-Holthausen gilt das Vorstehende mit der Maßgabe, dass die Sonderposten mit Rücklagenanteil in der Schlussbilanz im Umfang des auf die HATCo entfallenden Nutzungsanteils fortgeführt werden. |
§ 25 Bewegliches Sachanlagevermögen
| (1) |
Das Auszugliedernde Vermögen HAT umfasst alle Gegenstände des Beweglichen Sachanlagevermögens der Henkel KGaA, die in einem Zusammenhang stehen mit (i) den HAT-Teilbetrieben, (ii) den globalen und regionalen HAT-Zentralfunktionen sowie (iii) den globalen und regionalen HAT-F&E-Funktionen. Insbesondere erfasst dies die den unter (i) bis (iii) genannten Teilbetrieben oder Funktionen ausschließlich oder nach ihrer Nutzung überwiegend zuzuordnenden Gegenständen des Beweglichen Sachanlagevermögens einschließlich der mit den unter (i) bis (iii) genannten Teilbetrieben oder Funktionen im Zusammenhang stehenden
| (a) |
technischen Anlagen und Maschinen sowie der Gegenstände des sonstigen beweglichen Sachanlagevermögens mit Ausnahme von Anlagen im Bau, für die § 26 gilt; und |
| (b) |
Betriebs- und Geschäftsausstattung, der geringwertigen Wirtschaftsgüter i.S.v. § 6 Abs. 2 EStG sowie der Wirtschaftsgüter, soweit diese in einen Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen sind, |
jeweils soweit das nach diesem Absatz zu übertragende Bewegliche Sachanlagevermögen auf den Kostenstellen HAT erfasst ist.
|
| (2) |
Zum Auszugliedernden Vermögen HAT gehören auch, einschließlich geringwertiger Wirtschaftsgüter i.S.v. § 6 Abs. 2 EStG und solcher Wirtschaftsgüter, die in einen Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen sind, Gegenstände des Beweglichen Sachanlagevermögens, die auf den in Anlage 25(2) aufgezählten HS Infrastructure Gebäudekostenstellen der zum Qualifizierten Nutzungsrecht HAT Düsseldorf-Holthausen gehörenden Gebäude erfasst sind. |
| (3) |
Gegenstände des Beweglichen Sachanlagevermögens, deren Anschaffungswert im Einzelnen EUR 1.000 nicht übersteigt, sind unabhängig von ihrer Aktivierung in der Handelsbilanz der Henkel KGaA Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens HAT, wenn diese Gegenstände auf den Kostenstellen HAT oder den in Anlage 25(2) aufgelisteten Kostenstellen gebucht worden sind. |
| (4) |
Sofern die unter § 25(1) bis § 25(3) dieses Ausgliederungsvertrags bezeichneten Gegenstände als wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes der Henkel KGaA i.S.d. § 94 BGB zu qualifizieren sind, überträgt die Henkel KGaA, sofern das rechtliche Eigentum an dem Grundstück oder Gebäude bei der Henkel KGaA verbleibt, hiermit ausschließlich das Wirtschaftliche Eigentum an diesen Gegenständen auf die HATCo. Die Übertragung des Wirtschaftlichen Eigentums erfolgt im Wege der Einbeziehung dieser Gegenstände in das Qualifizierte Nutzungsrecht HAT Düsseldorf-Holthausen. |
| (5) |
Sofern einer der unter § 25(1) bis § 25(3) dieses Ausgliederungsvertrags bezeichneten Gegenstände nur im Miteigentum oder im Gesamthandseigentum der Henkel KGaA steht, wird der Miteigentumsanteil bzw. der Gesamthandsanteil übertragen. Gegenstände, die mit Rechten Dritter belastet sind (dies umfasst auch Gegenstände, an denen die Henkel KGaA einem Dritten wirtschaftliches (Teil-)Eigentum eingeräumt hat), werden belastet mit den entsprechenden Rechten dieser Dritten übertragen. |
| (6) |
Sofern die unter § 25(1) bis § 25(3) dieses Ausgliederungsvertrags bezeichneten Gegenstände unter Eigentumsvorbehalt stehen oder sicherungsübereignet sind, wird statt des Eigentums das entsprechende Anwartschaftsrecht, hilfsweise der schuldrechtliche Übereignungs- bzw. Rückübereignungsanspruch übertragen. Sofern die vorstehend bezeichneten Gegenstände von der Henkel KGaA aufgrund von Leasingverträgen, langfristigen Miet-, Pacht- oder sonstigen Überlassungsverträgen genutzt werden, werden die zugrunde liegenden Verträge mit allen Rechten und Pflichten nach Maßgabe des § 33 dieses Ausgliederungsvertrags auf die HATCo übertragen. |
§ 26 Anlagen im Bau HAT
| (1) |
Vermögensgegenstände, die als Anlagen im Bau i.S.d. § 266 Abs. 2 A.II.4 HGB in der Schlussbilanz der Henkel KGaA ausgewiesen sind und die dem Unternehmensbereich HAT unmittelbar oder mittelbar, rechtlich oder wirtschaftlich zuzuordnen sind ("Anlagen im Bau HAT"), sowie alle an Anlagen im Bau HAT bestehenden Rechtspositionen und mit Anlagen im Bau HAT in Zusammenhang stehenden Vertragsverhältnisse, auch soweit sie als geleistete Anzahlungen i.S.d. § 266 Abs. 2 A.II.4 HGB in der Schlussbilanz der Henkel KGaA aktiviert sind, sind nicht Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens HAT. Anlagen im Bau HAT werden von der Henkel KGaA fertiggestellt und unmittelbar nach Fertigstellung nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze an die HATCo übertragen. Bis zur Fertigstellung und Übertragung der Anlagen im Bau HAT steht das rechtliche bzw. Wirtschaftliche Eigentum an diesen der Henkel KGaA zu. |
| (2) |
Soweit es sich bei einer Anlage im Bau HAT um einen Wesentlichen Bestandteil (i) eines Grundstücks oder Gebäudes, das nach § 24(2)(a) dieses Ausgliederungsvertrags Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens HAT ist, oder (ii) eines Grundstücks oder Gebäudes, an dem ein nach § 24(2)(b) dieses Ausgliederungsvertrags auf die HATCo zu übertragender Miet- oder Pachtvertrag der Henkel KGaA besteht, handelt oder soweit während des Fertigstellungsprozesses eine Anlage im Bau einen Wesentlichen Bestandteil beinhaltet, gilt das Folgende:
| (a) |
Bei einem Grundstück oder Gebäude, das nach § 24(2)(a) dieses Ausgliederungsvertrags Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens HAT ist, vereinbaren die Henkel KGaA und die HATCo, dass das Wirtschaftliche Eigentum an der jeweiligen Anlage im Bau HAT bei der Henkel KGaA verbleibt. Zu diesem Zweck vereinbaren die Henkel KGaA und die HATCo, dass der Henkel KGaA für die bis zur Fertigstellung und Übertragung auf die Anlage im Bau HAT insgesamt getätigten Aufwendungen neben dem gesetzlichen Anspruch aus § 951 Abs. 1 BGB ergänzend ein Wegnahmerecht zusteht. |
| (b) |
Bei einem Grundstück oder Gebäude, an dem ein nach § 24(2)(b) dieses Ausgliederungsvertrags auf die HATCo zu übertragender Miet- oder Pachtvertrag der Henkel KGaA besteht, vereinbaren die Henkel KGaA und die HATCo, dass jegliche, auch künftige, Entschädigungsansprüche und/oder Wegnahmerechte bezüglich der Anlage im Bau HAT, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, der Henkel KGaA zustehen sollen. |
|
| (3) |
Die Henkel KGaA und die HATCo einigen sich bereits jetzt darauf, dass die Henkel KGaA die Anlage im Bau HAT nach ihrer Fertigstellung, jeweils einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche aus zugrunde liegenden Vertragsverhältnissen, unter Gegenbuchung in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die HATCo einbringt.
| (a) |
Grundsätzlich erfolgt die Einbringung durch Übereignung, sofern sich aus den nachfolgenden Absätzen (b) oder (c) nichts anderes ergibt. |
| (b) |
Soweit es sich bei der fertiggestellten Anlage im Bau HAT um einen Wesentlichen Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes handelt, das Bestandteil des Grundbesitzes HAT ist, erfolgt die Einbringung durch Übertragung des Wirtschaftlichen Eigentums der Henkel KGaA an der Anlage im Bau. |
| (c) |
Soweit es sich bei der fertiggestellten Anlage im Bau HAT um einen Wesentlichen Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes handelt, das Bestandteil der Teilfläche HAT Düsseldorf-Holthausen ist, erfolgt die Einbringung durch Einbeziehung in das Qualifizierte Nutzungsrecht HAT Düsseldorf-Holthausen. |
|
| (4) |
Wird eine Anlage im Bau HAT nach dem Ausgliederungsstichtag, aber vor dem Vollzugsdatum fertiggestellt, erfolgt die Einbringung und Übertragung des zivilrechtlichen oder Wirtschaftlichen Eigentums an der Anlage im Bau HAT zum Ablauf desjenigen Monats, in den das Vollzugsdatum fällt. Wird eine Anlage im Bau HAT nach dem Vollzugsdatum fertiggestellt, erfolgt die Einbringung und Übertragung des (Wirtschaftlichen) Eigentums an der Anlage zum Ablauf des Monats, in welchen die Fertigstellung fällt. |
§ 27 Immaterielle Vermögensgegenstände
| (1) |
Soweit nicht anderweitig bestimmt, umfasst das Auszugliedernde Vermögen HAT sämtliche Immateriellen Vermögensgegenstände des HAT IP, jeweils einschließlich sämtlicher Rechte auf das jeweilige Recht, aus dem jeweiligen Recht (einschließlich Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen Dritte) und auf Erteilung des jeweiligen Rechts. Für Rechte, die gemeinsam mit Dritten gehalten werden, gilt dies entsprechend für den jeweils auf die Henkel KGaA entfallenden Anteil. Zu den Immateriellen Vermögensgegenständen des HAT IP gehören insbesondere
| (a) |
alle Patentrechte der Henkel KGaA; |
| (b) |
alle Markenrechte der Henkel KGaA; |
| (c) |
alle Designs der Henkel KGaA; |
| (d) |
alle Urheber- und Leistungsschutzrechte der Henkel KGaA;
jeweils soweit diese Immateriellen Vermögensgegenstände im Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT entstanden sind bzw. die für die Nutzung im Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT erworben wurden und/oder jeweils ausschließlich dem Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT zugeordnet werden können, zusammen die "Auszugliedernden Schutzrechte HAT"; zu den Auszugliedernden Schutzrechten HAT gehören insbesondere die in Anlage 27(1) aufgeführten Immateriellen Vermögensgegenstände; nicht zu den Auszugliedernden Schutzrechten HAT gehören solche Immateriellen Vermögensgegenstände, die den Bestandteil "Henkel" (unabhängig von ihrer Darstellung und Kombination) enthalten; sowie
|
| (e) |
alle von den Auszugliedernden Schutzrechten HAT nicht erfassten Nutzungsrechte der Henkel KGaA an Immateriellen Vermögensgegenständen Dritter, soweit diese Gegenstände im Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT entstanden sind bzw. die für die Nutzung im Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT erworben wurden und/oder jeweils ausschließlich dem Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT zugeordnet werden können ("Auszugliedernde Nutzungsrechte HAT"). |
|
| (2) |
Die Übertragung der Auszugliedernden Schutzrechte HAT erfolgt wie folgt:
| (a) |
Soweit es sich bei den Auszugliedernden Schutzrechten HAT um Registerschutzrechte (die dem HAT IP ausschließlich zugeordneten Registerschutzrechte die "Registerschutzrechte HAT") handelt, erfolgt die Übertragung durch eine hiermit begründete Vereinbarungstreuhand nach den näheren Bestimmungen der als Anlage 27(2)(a) beigefügten Vereinbarung zwischen der Henkel KGaA und der HATCo, nach der die Henkel KGaA diese Registerschutzrechte mit wirtschaftlicher Wirkung ab dem Ausgliederungsstichtag treuhänderisch für die HATCo hält. Gegenstand dieser Vereinbarungstreuhand ist ebenfalls ein der HATCo durch die Henkel KGaA erteiltes Nutzungsrecht an den Registerschutzrechten HAT. |
| (b) |
Die Übertragung der Auszugliedernden Schutzrechte HAT, die keine Registerschutzrechte sind, erfolgt im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge. Sofern und soweit die Übertragung im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, erfolgt die Übertragung durch eine hiermit begründete Vereinbarungstreuhand nach Maßgabe dieses Ausgliederungsvertrags, nach der die Henkel KGaA diese Schutzrechte ab dem Ausgliederungsstichtag treuhänderisch für die HATCo hält; § 27(2)(a) S. 2 dieses Ausgliederungsvertrags gilt entsprechend. |
|
| (3) |
Die Übertragung der Auszugliedernden Nutzungsrechte HAT erfolgt nach Maßgabe von § 33 dieses Ausgliederungsvertrags durch die Übertragung der zugehörigen Verträge. Für den Fall, dass dem Nutzungsrecht keine vertragliche Grundlage zugrunde liegt, wird das Nutzungsrecht übertragen. Soweit für die Übertragung das Einvernehmen des Dritten erforderlich ist oder diesem im Falle der Übertragung ein Kündigungsrecht zustehen würde, gilt die Regelung in § 39(1) dieses Ausgliederungsvertrags entsprechend. |
| (4) |
Sämtliche in Anlage 11(4).a aufgeführten AC-Lizenzverträge hält die Henkel KGaA nach Maßgabe der Regelungen gemäß Anlage 27(4) mit wirtschaftlicher Wirkung ab dem Ausgliederungsstichtag im Rahmen einer hiermit begründeten Vereinbarungstreuhand für und auf Rechnung der HATCo. Forderungen der Henkel KGaA aus den AC-Lizenzverträgen, die vor dem Ausgliederungsstichtag entstanden sind, gehören nicht zum Auszugliedernden Vermögen HAT. Lizenzerlöse und Forderungen der Henkel KGaA aus den AC-Lizenzverträgen, die zwischen Ausgliederungsstichtag und Vollzugsstichtag entstanden sind, vereinnahmt bzw. hält die Henkel KGaA treuhänderisch für Rechnung der HATCo nach Maßgabe der nach diesem Absatz begründeten Vereinbarungstreuhand. |
| (5) |
Die Übertragung von Vereinbarungen zwischen der Henkel KGaA und Dritten über die einvernehmliche Nutzung vergleichbarer Immaterieller Vermögensgegenstände, die Auszugliedernde Schutzrechte HAT zum Gegenstand haben ("Koexistenzvereinbarungen HAT"), erfolgt im Wege einer hiermit begründeten Vereinbarungstreuhand. Insoweit gilt für den Inhalt der Vereinbarungstreuhand § 33(5) dieses Ausgliederungsvertrags. |
| (6) |
Die Übertragung von Vereinbarungen zwischen der Henkel KGaA und Dritten, in denen sich die jeweils Beteiligten gegenseitig Nutzungsrechte an ihren jeweiligen Patentrechten einräumen und die auch Auszugliedernde Schutzrechte HAT zum Gegenstand haben, insbesondere die in Anlage 27(6) aufgeführten Vereinbarungen ("Kreuzlizenzvereinbarungen HAT"), erfolgt im Wege einer hiermit begründeten Vereinbarungstreuhand. Insoweit gilt für den Inhalt der Vereinbarungstreuhand § 33(5) dieses Ausgliederungsvertrags. |
| (7) |
Das Corporate IP ist nicht Teil des Auszugliedernden Vermögens HAT. Die Henkel KGaA räumt der HATCo am Corporate IP hiermit eine widerrufliche, unentgeltliche, weltweite, gegenüber Unternehmen des Henkel-Konzerns unterlizenzierbare, nicht ohne Zustimmung der Henkel KGaA übertragbare Lizenz nach Maßgabe der Regelungen gemäß Anlage 27(7) ("Lizenzvereinbarung Corporate IP HAT") ein. |
| (8) |
Nicht zum Auszugliedernden Vermögen HAT gehören sämtliche Registerschutzrechte, die bei einer registerführenden staatlichen oder zwischenstaatlichen Stelle ausschließlich in der Russischen Föderation oder der Republik Belarus registriert sind. Im Übrigen erfasst das Auszugliedernde Vermögen HAT nicht den russischen oder belarussischen Schutzanteil solcher Registerschutzrechte, die nicht ausschließlich in der Russischen Föderation bzw. der Republik Belarus registriert sind. Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit diese Registerschutzrechte unter den AC-Lizenzverträgen lizenziert werden. |
§ 28 Software
| (1) |
Das Auszugliedernde Vermögen HAT umfasst auch sämtliche Rechte an der nachfolgend beschriebenen Software des HAT IP, jeweils einschließlich sämtlicher Rechte aus dem jeweiligen Recht, unabhängig davon, ob sich diese am Vollzugsdatum noch in der Entwicklung befindet, soweit die Entwicklung vor dem Ausgliederungsstichtag begonnen wurde (einschließlich Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen gegen Dritte) ("Software HAT").
Zur Software HAT gehört insbesondere
| (a) |
sämtliche Software, die in HAT-Produktionsstätten und -Laboren der Henkel KGaA zum Einsatz kommt, die Teil von physischen Apparaturen (Roboter, Maschinensteuerung, etc.) des Beweglichen Sachanlagevermögens ist ("Operational Technology HAT"); |
| (b) |
sämtliche Software, bei der die Verantwortung ausschließlich dem Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT übertragen wurde, insbesondere solche Software, die in Anlage 28(1)(b) aufgeführt ist ("Business Managed Software HAT"); sowie |
| (c) |
bestimmte Software, die von Henkel dx verwaltet, ausschließlich vom Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT genutzt wird und abschließend in Anlage 28(1)(c) aufgelistet ist ("Henkel dx Software HAT"). |
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| (2) |
Die Übertragung der Software HAT erfolgt wie folgt:
| (a) |
Soweit die Henkel KGaA Inhaberin der jeweiligen Software HAT ist, erfolgt die Übertragung im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge. Sofern und soweit die Übertragung im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, erfolgt die Übertragung durch eine hiermit begründete Vereinbarungstreuhand, nach der die Henkel KGaA diese Software treuhänderisch für die HATCo hält. |
| (b) |
Soweit die Software HAT Verträge oder Vertragsangebote mit Softwareanbietern (insbesondere vertraglich einlizenzierte Nutzungsrechte von Dritten) umfasst, erfolgt die Übertragung nach Maßgabe von § 33 dieses Ausgliederungsvertrags. Soweit für die Übertragung das Einvernehmen des Dritten erforderlich ist oder diesem im Falle der Übertragung ein Kündigungsrecht zustehen würde, gilt die Regelung in § 39(1) dieses Ausgliederungsvertrags entsprechend. |
| (c) |
Soweit die Übertragung der jeweiligen Rechte nicht möglich ist, räumt die Henkel KGaA der HATCo vollumfängliche Nutzungs- und Verwertungsrechte im weitestmöglichen Umfang an der Software HAT ein (Qualifiziertes Nutzungsrecht). |
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| (3) |
In den Fällen des § 28 Abs. (1) und (2) dieses Ausgliederungsvertrags überträgt die Henkel KGaA den gesamten Quell- und Objektcode und die Rechte hieran einschließlich der zugehörigen Dokumentation, jeweils in dem Umfang, in dem die Henkel KGaA berechtigt ist, zum Vollzugsdatum hierüber zu verfügen. |
§ 29 Know-How
| (1) |
Soweit nicht anderweitig bestimmt, umfasst das Auszugliedernde Vermögen HAT sämtliches Know-How des HAT IP, insbesondere sämtliche nicht registrierten, technischen, kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und Erfahrungen der Henkel KGaA, deren Benutzung die Produktion, den Vertrieb und sonstige betriebliche Tätigkeiten wie die Organisation und Verwaltung ermöglicht, soweit es ausschließlich den Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT betrifft, jeweils einschließlich sämtlicher Rechte aus dem jeweiligen Recht (einschließlich Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen gegen Dritte), insbesondere soweit es im Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT entwickelt wurde, dort entstanden ist, für die Nutzung im Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT erworben wurde und/oder jeweils ausschließlich dem Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT zugeordnet ist, jeweils in dem Umfang, in dem die Henkel KGaA am Vollzugsdatum berechtigt ist, hierüber zu verfügen ("Know-How HAT"). |
| (2) |
Das Know-How HAT umfasst insbesondere, jeweils soweit es keine Erfindung im Sinne von § 11(1)(a) dieses Ausgliederungsvertrags ist:
| (a) |
Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, die nur den Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT betreffen oder aus diesem stammen; |
| (b) |
die nur im Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT genutzten Forschungs- und Entwicklungserkenntnisse, insbesondere biologischer, chemischer oder mechanischer Art; |
| (c) |
die nur im Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT genutzten analytischen Methoden und Erkenntnisse in Bezug auf Rohstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse; |
| (d) |
die nur im Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT genutzten Erkenntnisse sowie Erfahrungen in Bezug auf die Produktions- und Verfahrenstechnik; |
| (e) |
die nur im Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT genutzten Erkenntnisse sowie Erfahrungen in Bezug auf Vertriebs- und Marketingtätigkeiten; |
| (f) |
die nur im Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT genutzten Erkenntnisse sowie Erfahrungen über internationale Absatzmärkte und die (globale) Wettbewerbssituation; |
| (g) |
die nur im Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT genutzten Erkenntnisse sowie Erfahrungen über Qualitäts- und regulatorische Anforderungen, die Einhaltung von Handelsbestimmungen (Trade Compliance) sowie die sonstigen auf die Produktions- und Vertriebsprozesse anwendbaren gesetzlichen Anforderungen; |
| (h) |
die nur im Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT genutzten Erkenntnisse und Erfahrungen über Lieferketten, insbesondere deren Auswirkungen in Bezug auf Produktqualität, Qualitätsstandards sowie Bedarfs-, Kapazitäts- und Produktionsplanung, Steuerung von Warenströmen, Lagerung, Logistik und Distribution von Waren; |
| (i) |
das nur im Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT genutzte Medienmaterial (Fotos, Videos, Grafiken, Tonmaterial etc.), welches vom Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT verwaltet oder von oder im Auftrag von diesem (mit-)produziert wurde; |
| (j) |
den nur im Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT genutzten Kundenstamm, soweit die Übertragung nicht durch § 33 dieses Ausgliederungsvertrags erfasst ist; |
| (k) |
das nur im Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT genutzte Know-How für die Reparatur, Wartung und Instandhaltung sowie Montage, Installation und Inbetriebnahme von technischen Anlagen und Einrichtungen; und |
| (l) |
sämtliche immateriellen Gegenstände (inklusive Geschäftschancen), die den entgeltlichen Nutzungsüberlassungen der Henkel KGaA an die HGSC B.V. aufgrund der Umstellung auf das "ONE! Global Supply Chain"-Modell zugrunde liegen, soweit diese den Unternehmensbereich HAT betreffen. |
|
| (3) |
Die HATCo und die Henkel KGaA sind sich darüber einig, dass das Know-How HAT ab dem Vollzugsdatum der HATCo zusteht und dass die Henkel KGaA zur Nutzung und Offenlegung der Zustimmung durch die HATCo bedarf. Soweit das Know-How HAT in Aufzeichnungen, Dokumenten, Datenträgern oder sonstigen Verkörperungen oder Speichermedien enthalten ist, welche nicht zum Unternehmensbereich HAT gehören, wird die Henkel KGaA der HATCo den Besitz an diesen Verkörperungen oder Speichermedien einräumen. Soweit das Know-How HAT in Datenbanken der Henkel KGaA gespeichert ist, welche nicht nach diesem Vertrag auf die HATCo übertragen werden, räumt die Henkel KGaA der HATCo, soweit erforderlich, ein Zugriffsrecht auf diese Datenbanken ein und verpflichtet sich, den Zugriff zu ermöglichen. |
| (4) |
Die Übertragung der Nutzungsrechte am Know-How Dritter, welches ausschließlich im Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT genutzt wird und durch Verträge mit Dritten eingeräumt wird ("Auszugliederndes Know-How Dritter HAT"), erfolgt nach Maßgabe von § 33 dieses Ausgliederungsvertrags durch die Übertragung der zugehörigen Verträge. § 29(3) dieses Ausgliederungsvertrags gilt entsprechend. Soweit für die Übertragung das Einvernehmen des Dritten erforderlich ist oder diesem im Falle der Übertragung ein Kündigungsrecht zustehen würde, gilt die Regelung in § 39(1) dieses Ausgliederungsvertrags entsprechend. |
| (5) |
Das Corporate Know-How ist nicht Teil des Auszugliedernden Vermögens HAT. Die Henkel KGaA gewährt der HATCo am Corporate Know-How hiermit nach Maßgabe der Regelungen gemäß Anlage 27(7) eine widerrufliche, unentgeltliche, weltweite, gegenüber Unternehmen des Henkel-Konzerns unterlizenzierbare, nicht ohne Zustimmung der Henkel KGaA übertragbare (Unter-)Lizenz, jeweils in dem Umfang, in dem die Henkel KGaA berechtigt ist, zum Vollzugsdatum hierüber zu verfügen. Soweit das Corporate Know-How in Aufzeichnungen, Dokumenten, Datenträgern oder sonstigen Verkörperungen oder Speichermedien enthalten ist, welche nicht zum Unternehmensbereich HAT gehören, wird die Henkel KGaA der HATCo zumindest den Besitz an einer Kopie dieser Verkörperungen oder Speichermedien einräumen. Soweit das Corporate Know-How in Datenbanken der Henkel KGaA gespeichert ist, welche nicht nach diesem Vertrag auf die HATCo übertragen werden, räumt die Henkel KGaA der HATCo, soweit erforderlich, ein Zugriffsrecht auf diese Datenbanken ein und verpflichtet sich, den Zugriff zu ermöglichen. |
| (6) |
Studienberichte sind nicht Teil des Auszugliedernden Vermögens HAT. Die Henkel KGaA gewährt der HATCo, soweit rechtlich zulässig, in Studienberichte Einsicht (z.B. in Form von Kopien, PDF-Dateien oder Datenbankzugriff), sofern die HATCo für ihre Tätigkeit (d.h. für den Unternehmensbereich HAT) im regelmäßigen Geschäftsgang ein entsprechendes Bedürfnis aufzeigen kann und stellt der HATCo auf Verlangen entsprechende Letter of Access unentgeltlich in Bezug auf diese Studienberichte aus. |
§ 30 Forderungen und sonstige Ansprüche
| (1) |
Zum Auszugliedernden Vermögen HAT gehören sämtliche
| (a) |
Forderungen, soweit sie den HAT-Teilbetrieben zuzuordnen und bis zum Schlussbilanzstichtag (einschließlich) entstanden sind,
| (i) |
aus Lieferungen und Leistungen i.S.v. § 266 Abs. 2 B.II.1 HGB; sowie |
| (ii) |
gegen verbundene Unternehmen und Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, i.S.v. § 266 Abs. 2 B.II.2 und B.II.3 HGB. |
|
| (b) |
Sonstige Vermögensgegenstände i.S.v. § 266 Abs. 2 B.II.4 HGB, soweit sie den HAT-Teilbetrieben zuzuordnen sind. § 38(2)(i) und(j) dieses Ausgliederungsvertrags bleiben unberührt. |
| (c) |
Ansprüche gegen Mitbewerber auf Beseitigung oder Unterlassung aus § 8 UWG, sofern diese Ansprüche ausschließlich Wettbewerbshandlungen von einem Mitbewerber betreffen, zu dem ausschließlich der Unternehmensbereich HAT in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG steht. |
| (d) |
Ansprüche, die den in der Ausgliederungsbilanz HAT ausgewiesenen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zugrunde liegen. |
|
| (2) |
Darüber hinaus überträgt die Henkel KGaA auf die HATCo keine Forderungen und anderen Gegenstände des Aktivvermögens der Henkel KGaA mit Forderungscharakter, auch soweit diese den Unternehmensbereich HAT betreffen sollten. Nicht mit ausgegliedert werden insbesondere sämtliche am Schlussbilanzstichtag oder am Vollzugsstichtag bestehenden
| (a) |
Ausleihungen i.S.d. § 266 Abs. 2 A.III.2 HGB, § 266 Abs. 2 A.III.4 HGB, und § 266 Abs. 2 A.III.6 HGB; |
| (b) |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.S.v. § 266 Abs. 2 B.II.1 HGB, die dem Unternehmensbereich HAT zuzuordnen sind, sofern sich aus § 30(1)(a)(i) dieses Ausgliederungsvertrags nicht ein anderes ergibt, einschließlich solcher Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die am Vollzugsstichtag bestehen, und solcher, die zwischen Ausgliederungsstichtag und Vollzugsstichtag entstanden sind; |
| (c) |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, i.S.v. § 266 Abs. 2 B.II.2 und B.II.3 HGB, sofern sich aus § 30(1)(a)(ii) oder einer anderen Bestimmung dieses Ausgliederungsvertrags nicht ein anderes ergibt, einschließlich Ansprüchen auf Gewinnabführung aus Unternehmensverträgen aus Geschäftsjahren, die vor dem Ausgliederungsstichtag abgelaufen sind, gegenüber den nach § 23 dieses Ausgliederungsvertrags zum Auszugliedernden Vermögen HAT gehörenden Beteiligungen; sowie |
| (d) |
sonstige Vermögensgegenstände i.S.v § 266 Abs. 2 B.II.4 HGB, sofern sich aus § 30(1)(b) dieses Ausgliederungsvertrags nicht ein anderes ergibt. |
|
§ 31 Vorräte und sonstiges Umlaufvermögen
| (1) |
Zum Auszugliedernden Vermögen HAT gehören die dem Unternehmensbereich HAT zuzuordnenden Vorräte und sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens, insbesondere Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse sowie fertige Erzeugnisse und Waren, unabhängig davon, ob an Standorten, auf dem Transportweg oder in Konsignation, sowie auf Vorräte und sonstige Gegenstände des Umlaufvermögens geleistete Anzahlungen. |
| (2) |
Zum Auszugliedernden Vermögen HAT gehören insbesondere die im Buchhaltungssystem der Henkel KGaA (i) auf den Profit Centern HAT erfassten und (ii) den in Anlage 31(2) aufgeführten Werksnummern zugeordneten Vorräte und sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens. |
| (3) |
Sofern die dem Unternehmensbereich HAT zuzuordnenden Vorräte oder sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens unter Eigentumsvorbehalt stehen oder sicherungsübereignet sind, wird statt des Eigentums das entsprechende Anwartschaftsrecht, hilfsweise der schuldrechtliche Übereignungs- bzw. Rückübereignungsanspruch übertragen. |
§ 32 Verbindlichkeiten und Rückstellungen
| (1) |
Das Auszugliedernde Vermögen HAT umfasst alle Verbindlichkeiten einschließlich ungewisser und bedingter Verbindlichkeiten, die in der Ausgliederungsbilanz HAT als Verbindlichkeiten ausgewiesen oder für die Rückstellungen gebildet worden sind, sowie alle sonstigen dem Unternehmensbereich HAT zuzuordnenden Verbindlichkeiten, ungewissen Verbindlichkeiten und künftigen Verbindlichkeiten, sowie Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse der Henkel KGaA, deren Rechtsgrund am Ausgliederungsstichtag bereits gelegt ist, unabhängig davon, ob diese Verbindlichkeiten bilanzierungsfähig sind oder nicht. Für den Fall, dass eine Verbindlichkeit, ungewisse Verbindlichkeit, künftige Verbindlichkeit, Verpflichtung oder ein Haftungsverhältnis nur anteilig dem Unternehmensbereich HAT zuzuordnen ist, wird diese nur in Höhe dieses Anteils übertragen. |
| (2) |
Zu den auf die HATCo vollständig oder anteilig zu übertragenden Verbindlichkeiten der Henkel KGaA gehören insbesondere, soweit sie den Unternehmensbereich HAT betreffen:
| (a) |
Verbindlichkeiten und Verpflichtungen aus nach diesem Ausgliederungsvertrag auf die HATCo übertragenen Vertragsverhältnissen unabhängig davon, ob der Vertrag wirksam im Außenverhältnis zum Vertragspartner oder lediglich wirtschaftlich im Innenverhältnis zwischen der Henkel KGaA und der HATCo von der HATCo übernommen wird; |
| (b) |
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen; |
| (c) |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (auch solche gegenüber verbundenen Unternehmen); |
| (d) |
Verbindlichkeiten aus unechtem Factoring; |
| (e) |
sonstige Verbindlichkeiten i.S.d. § 266 Abs. 3 C.8 HGB; |
| (f) |
arbeitnehmerbezogene Verpflichtungen gegenüber Übergehenden Arbeitnehmern i.S.v. § 34(1)(a) dieses Ausgliederungsvertrags, insbesondere aus Gratifikationen, Jubiläen, Urlaubs- und Wertguthabenvereinbarungen, variablen Vergütungsprogrammen, Bonuszahlungen, Tantiemen, Erfindervergütung sowie Verpflichtungen aus Pensionen gegenüber den Übergehenden HAT-Arbeitnehmern; |
| (g) |
arbeitnehmerbezogene und sachbezogene Verpflichtungen im Zusammenhang mit Restrukturierungsprogrammen; |
| (h) |
Verbindlichkeiten oder Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Schadstoffen in Anlagen, Anlagenresten, Maschinen oder Maschinenteilen, die auf die HATCo übertragen werden; |
| (i) |
sämtliche das Auszugliedernde Vermögen HAT betreffenden oder hiermit im Zusammenhang stehenden unbedingten und bedingten Verbindlichkeiten der Henkel KGaA im Zusammenhang mit einer (i) privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Verhaltens- und/oder Zustandsverantwortlichkeit und Rekultivierungs- bzw. Sanierungsverpflichtungen der Henkel KGaA (einschließlich der Verantwortlichkeit als Gesamtrechtsnachfolger sowie als ehemaliger Grundstückseigentümer), oder (ii) vertraglich übernommenen Haftung oder Verbindlichkeiten, jeweils gegenüber Behörden oder Privaten für Umweltbelastungen, soweit eine solche Umweltbelastung bis einschließlich zum Vollzugsdatum verursacht wurde; dies gilt auch für bei Abschluss dieses Ausgliederungsvertrags noch unbekannte Verbindlichkeiten. Soweit die Henkel KGaA für solche Umweltbelastungen durch Behörden oder Dritte in Anspruch genommen wird, gilt § 68(1) dieses Ausgliederungsvertrags. Die HATCo verzichtet auf einen etwaigen Ausgleichsanspruch gegen die Henkel KGaA. Soweit der Henkel KGaA für Umweltbelastungen, von denen sie durch die HATCo freigestellt wurde, Versicherungsleistungen zustehen, leitet sie diese an die HATCo weiter; |
| (j) |
Verbindlichkeiten aus Bonus und Rabattvereinbarungen mit Kunden der Henkel KGaA, die sich aus Kundenansprüchen auf Basis bereits getätigter Umsätze ergeben, sogenannte Sales Boni; |
| (k) |
Verpflichtungen aus noch nicht (vollständig) abgerechneten, bezogenen Leistungen; |
| (l) |
sonstige Verbindlichkeiten, für die in der Ausgliederungsbilanz HAT Rückstellungen gebildet worden sind, wie z.B. ungewisse Verbindlichkeiten; sowie |
| (m) |
Verpflichtungen im Zusammenhang mit passiven Rechnungsabgrenzungsposten. |
|
| (3) |
Darüber hinaus umfassen die auf die HATCo auszugliedernden Verbindlichkeiten der Henkel KGaA insbesondere sämtliche dem Unternehmensbereich HAT zuzuordnenden Gewährleistungspflichten und Verbindlichkeiten einschließlich Freistellungsverpflichtungen aus Garantien, Bürgschaften, Patronatserklärungen, die die Henkel KGaA oder ein Dritter zugunsten der Henkel KGaA abgegeben hat, soweit diese den Unternehmensbereich HAT betreffen. |
| (4) |
Zum Auszugliedernden Vermögen HAT gehören insbesondere die im Buchhaltungssystem der Henkel KGaA auf den Profit Centern HAT erfassten Verbindlichkeiten und ungewissen Verbindlichkeiten. |
| (5) |
Soweit und solange eine Übertragung von Verbindlichkeiten (einschließlich ungewisser Verbindlichkeiten, unabhängig davon, ob für sie Rückstellungen gebildet wurden oder nicht) im Wege der Ausgliederung nicht zulässig oder nicht möglich ist, tritt die HATCo als Gesamtschuldnerin allen Verpflichtungen der Henkel KGaA aus der entsprechenden Verbindlichkeit oder Rückstellung bei und stellt die Henkel KGaA von der betreffenden (ungewissen) Verbindlichkeit umfassend im Innenverhältnis frei (Befreiender Schuldbeitritt). |
| (6) |
Die Verbindlichkeiten werden in dem Umfang übernommen, in dem sie zum Ausgliederungsstichtag bestehen. In dem Fall, dass zum Ausgliederungsstichtag bestehende oder nach dem Ausgliederungsstichtag entstehende Verbindlichkeiten den Zeitraum vor dem Ausgliederungsstichtag betreffen, erfolgt kein Ausgleich zwischen der Henkel KGaA und der HATCo. Gleiches gilt, soweit die Henkel KGaA vor dem Ausgliederungsstichtag dem Unternehmensbereich HAT zuzuordnende Verbindlichkeiten erfüllt hat, die den Zeitraum nach dem Ausgliederungsstichtag betreffen. |
§ 33 Vertragsverhältnisse
| (1) |
Das Auszugliedernde Vermögen HAT umfasst sämtliche ausschließlich dem Unternehmensbereich HAT nach näherer Bestimmung dieses Absatzes und den nachfolgenden Absätzen (2) bis (6) zuzuordnenden
| (a) |
Vertragsverhältnisse der Henkel KGaA; |
| (b) |
sonstigen vorvertraglichen oder nachvertraglichen Rechtsverhältnisse der Henkel KGaA, einschließlich Rechtspositionen der Henkel KGaA aus Vertragsangeboten, Vertragsverhandlungen, Bestellungen und nachwirkenden Rechtsbeziehungen aus bereits durchgeführten Verträgen, insbesondere Rechte und Pflichten aufgrund von Gewährleistungsverhältnissen; sowie |
| (c) |
Rechtsverhältnisse der Henkel KGaA, die die vorstehend genannten Vertrags- oder sonstigen Rechtsverhältnisse ergänzen, ändern, verlängern, beenden oder ersetzen, |
jeweils einschließlich sämtlicher Rechte und Pflichten sowie Nebenrechte und Nebenpflichten der Henkel KGaA, gleich ob privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur. Für die Übertragung der Arbeitsverhältnisse und arbeitnehmerbezogener Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens gilt § 34 dieses Ausgliederungsvertrags. Die vorstehenden Vertrags- und Rechtsverhältnisse werden nachfolgend zusammen als die "Übertragenen Vertragsverhältnisse HAT" bezeichnet.
|
| (2) |
Zu den Übertragenen Vertragsverhältnissen HAT gehören insbesondere, sofern sich aus den übrigen Bestimmungen dieses Ausgliederungsvertrags nichts Abweichendes ergibt, alle dem Unternehmensbereich HAT ausschließlich zuzuordnenden
| (a) |
Verträge der Henkel KGaA über den Erwerb, die Veräußerung oder die Lieferung von zum Auszugliedernden Vermögen HAT gehörenden Gegenständen des Anlage- oder Umlaufvermögens, insbesondere Liefer-, Distributions- und Handelsvertreterverträge, sowie Konsignationslagerverträge; |
| (b) |
Leih-, Miet-, Pacht-, Leasing-, Service-, Wartungs- und sonstige Verträge der Henkel KGaA, die (i) zum Auszugliedernden Vermögen HAT gehörende Gegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens betreffen, (ii) vom Unternehmensbereich HAT angebotene oder bezogene Dienstleistungen betreffen oder (iii) die vom Unternehmensbereich HAT betriebenen F&E-Aktivitäten betreffen; |
| (c) |
Logistik-, Forschungs- und Entwicklungsverträge, Produktions-, Kooperations-, Bonus-, Beraterverträge und Qualitätssicherungsvereinbarungen sowie sonstige Dienst- und Werkverträge, die (i) zum Auszugliedernden Vermögen HAT gehörende Gegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens, betreffen (ii) vom Unternehmensbereich HAT angebotene oder bezogene Dienstleistungen betreffen oder (iii) die vom Unternehmensbereich HAT betriebenen F&E-Aktivitäten betreffen; |
| (d) |
mit den Marketing- und Vertriebsaktivitäten des Unternehmensbereichs HAT im Zusammenhang stehende Verträge, insbesondere Model- und Darstellerverträge, Agenturverträge, Medienverträge, Komponistenverträge, Filmproduktionsverträge, Fotografenverträge und Markenbotschafterverträge, Werbekooperationsverträge, Werbekostenzuschussverträge und Sponsorenverträge; |
| (e) |
Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen der Henkel KGaA, sowie Verträge der Henkel KGaA über die vertrauliche Bereitstellung von Materialien (sogenannte Material Transfer Agreements), die (i) zum Auszugliedernden Vermögen HAT gehörende Gegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens betreffen, (ii) vom Unternehmensbereich HAT angebotene oder bezogene Dienstleistungen betreffen oder (iii) die vom Unternehmensbereich HAT betriebenen F&E-Aktivitäten betreffen; |
| (f) |
Vergleichsverträge, sofern es sich nicht um Koexistenzvereinbarungen HAT handelt, und Unterlassungsverpflichtungsvereinbarungen, die (i) zum Auszugliedernden Vermögen HAT gehörende Gegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens betreffen, (ii) vom Unternehmensbereich HAT angebotene oder bezogene Dienstleistungen betreffen oder (iii) die vom Unternehmensbereich HAT betriebenen F&E-Aktivitäten betreffen; |
| (g) |
Datennutzungs- und -verarbeitungsverträge, soweit diese mit (i) Übertragenen Vertragsverhältnissen HAT, (ii) zum Auszugliedernden Vermögen HAT gehörenden Gegenständen des Anlage- oder Umlaufvermögens, (iii) vom Unternehmensbereich HAT angebotenen oder bezogenen Dienstleistungen oder (iv) den vom Unternehmensbereich HAT betriebenen F&E-Aktivitäten im Zusammenhang stehen; und |
| (h) |
konzerninterne Verträge aller Art mit anderen Gesellschaften des Henkel-Konzerns, die zum Auszugliedernden Vermögen HAT gehörende Gegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens oder vom Unternehmensbereich HAT angebotene oder bezogene Dienstleistungen betreffen. |
|
| (3) |
Zu den Übertragenen Vertragsverhältnissen HAT gehören insbesondere:
| (a) |
Die in ICERTIS
| (i) |
als zu den mit dem Funktionscode "A" startenden Abteilungen gehörend erfassten Vertragsverhältnisse der Henkel KGaA; und |
| (ii) |
unter den in Anlage 33(3)(a)(ii) aufgeführten Vertragsnummern erfassten Vertragsverhältnisse der Henkel KGaA; |
|
| (b) |
Verträge, die solche Produkte des Unternehmensbereichs HAT zum Gegenstand haben, die in den als Anlage 33(3)(b) beigefügten Produkthierarchien des SAP-Systems der Henkel KGaA erfasst sind; |
| (c) |
Verträge der Henkel KGaA, einschließlich Rahmenverträge und unter Rahmenverträgen geschlossene Einzelverträge, mit ausschließlich dem Unternehmensbereich HAT zuzuordnenden Lieferanten der Henkel KGaA. Dem Unternehmensbereich HAT ausschließlich zuzuordnen sind die Lieferanten, die (i) in der Lieferantendatenbank der Henkel KGaA mit den in Anlage 33(3)(c) aufgeführten Lieferantennummern erfasst sind und (ii) Lieferanten, bei denen auf Grundlage der mit ihnen geschlossenen Verträge in den letzten zwei Geschäftsjahren der Henkel KGaA vor dem Ausgliederungsstichtag ausschließlich Aufwendungen getätigt wurden, die auf Profit Centern HAT erfasst werden. § 17(4)(b) dieses Ausgliederungsvertrags bleibt unberührt; |
| (d) |
Vertragsverhältnisse, die als geleistete Anzahlungen i.S.d. § 266 Abs. 2 A.II.4 HGB oder § 266 Abs. 2 A.I.4 HGB in der Ausgliederungsbilanz HAT aktiviert sind und die nicht gemäß § 26(1) dieses Ausgliederungsvertrags vom Auszugliedernden Vermögen HAT ausgenommen sind. |
|
| (4) |
Für die Übertragung der nachfolgenden Vertragsverhältnisse gilt abweichend von den vorstehenden Absätzen (1) bis (3) Folgendes:
| (a) |
Vertragsverhältnisse oder Rechte und Pflichten aus Vertragsverhältnissen, einschließlich Rahmenverträge und unter Rahmenverträgen geschlossene Einzelverträge, mit auch, aber nicht ausschließlich dem Unternehmensbereich HAT zuzuordnenden Lieferanten der Henkel KGaA, insbesondere Verträge der Henkel KGaA mit Lieferanten, die in der Lieferantendatenbank der Henkel KGaA mit den in Anlage 33(4)(a) aufgeführten Lieferantennummern erfasst sind ("Shared Agreements HAT"), verbleiben bei der Henkel KGaA. Ein Lieferant ist nicht ausschließlich dem Unternehmensbereich HAT zuzuordnen, wenn auf Grundlage der mit ihm geschlossenen Verträge in den letzten zwei Geschäftsjahren der Henkel KGaA vor dem Ausgliederungsstichtag auch, aber nicht ausschließlich, Aufwendungen getätigt wurden, die auf Profit Centern HAT erfasst werden. Shared Agreements HAT sind auch die in Anlage 33(4)(a) anhand der SAP Code Contract R&D Service Provider-Nummern aufgeführten Verträge. Für die Behandlung der Shared Agreements HAT gilt § 41 dieses Ausgliederungsvertrags. § 17(4)(b) dieses Ausgliederungsvertrags bleibt unberührt. |
| (b) |
Zentrale Rahmenverträge sind nicht Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens HAT. Die Henkel KGaA wird sicherstellen, dass die HATCo in die Zentralen Rahmenverträge einbezogen wird. Sollte dies nicht möglich oder nicht zweckmäßig sein, gilt § 41 dieses Ausgliederungsvertrags entsprechend. |
| (c) |
Verträge, die mit einem in Anlage 17(4)(b) abschließend aufgeführten Lieferanten geschlossen sind und bei denen es sich nicht um einen Zentralen Rahmenvertrag handelt, werden, soweit sie dem Unternehmensbereich HAT zuzuordnen sind, im Wege einer hiermit begründeten Vereinbarungstreuhand auf die HATCo übertragen. Für ihre Behandlung gilt § 41 dieses Ausgliederungsvertrags. |
|
| (5) |
Abweichend von den vorstehenden Absätzen (1) bis (4) werden die in Anlage 33(5) abschließend anhand ihrer ICERTIS Vertragsnummer aufgeführten Verträge und Verträge mit Kunden der Henkel KGaA, deren Customer Code (i) in Anlage 33(5) abschließend aufgeführt oder (ii) einer Hierarchieebene unterhalb einem in Anlage 33(5) abschließend aufgeführten Customer Code zugeordnet ist, im Wege einer hiermit begründeten Vereinbarungstreuhand auf die HATCo übertragen. Für die Ausgestaltung der Vereinbarungstreuhand gilt § 41(1) dieses Ausgliederungsvertrags mit der Maßgabe, dass die von diesem § 33(5) erfassten Verträge vollständig im Wege der Vereinbarungstreuhand auf die HATCo übertragen werden, entsprechend. |
| (6) |
Vertragsverhältnisse oder Rechte und Pflichten aus Vertragsverhältnissen, die auch, aber nicht ausschließlich dem Unternehmensbereich HAT zuzuordnen sind und die nicht bereits von § 33(4) dieses Ausgliederungsvertrags erfasst werden, verbleiben bei der Henkel KGaA. Für die Behandlung von Verträgen, die von diesem Abs. (6) erfasst werden, gilt § 41 dieses Ausgliederungsvertrags. |
| (7) |
Die HATCo verpflichtet sich insbesondere zur Einhaltung aller vertraglichen Duldungs- und Unterlassungsverpflichtungen der Henkel KGaA, insbesondere Pflichten aus Exklusivitätsvereinbarungen, soweit diese zum Auszugliedernden Vermögen HAT gehörende Gegenstände betreffen oder dem Unternehmensbereich HAT auf sonstige Weise zuzuordnen sind. |
| (8) |
Durch die Bestimmungen dieses § 33 bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Ausgliederungsvertrags, insbesondere die § 26(1), § 27(4), § 27(5), § 27(6) und § 38(4)(b) unberührt. Dies gilt auch dann, wenn es sich um Verträge handelt, die in ICERTIS den, mit dem Funktionscode "A" beginnenden Abteilungen zugeordnet sind, oder die mit Lieferanten geschlossen wurden, deren Lieferantennummer in Anlage 33(3)(c), 33(4)(a) oder 17(4)(b) genannt ist. |
§ 34 Arbeitsverhältnisse, arbeitnehmerbezogene Aktiva und Passiva
| (1) |
Die Henkel KGaA überträgt auf die HATCo die Arbeitsverhältnisse einschließlich sämtlicher hieraus resultierender Rechte und Pflichten sowie sonstiger damit zusammenhängender Verträge und Rechtsverhältnisse mit sämtlichen Arbeitnehmern (im Folgenden jeweils einschließlich Auszubildenden), die
| (a) |
am Schlussbilanzstichtag dem Unternehmensbereich HAT zugeordnet sind ("HAT-Arbeitnehmer"), vorausgesetzt, dass sie auch am Vollzugsdatum dem Unternehmensbereich HAT zuzuordnen sind; sowie die |
| (b) |
in der Zeit zwischen dem Schlussbilanzstichtag und dem Vollzugsdatum ein Arbeitsverhältnis mit der Henkel KGaA im Unternehmensbereich HAT begründen oder begründet haben oder dem Unternehmensbereich HAT zugeordnet werden oder zugeordnet worden sind, jeweils vorausgesetzt, dass sie auch am Vollzugsdatum weiterhin dem Unternehmensbereich HAT zugeordnet sind ("Neu Eintretende HAT-Arbeitnehmer", die HAT-Arbeitnehmer und die Neu Eintretenden HAT-Arbeitnehmer zusammen die "Übergehenden HAT-Arbeitnehmer" und gemeinsam mit den Übergehenden HCB-Arbeitnehmern die "Übergehenden Arbeitnehmer"). |
|
| (2) |
Zu den Übergehenden HAT-Arbeitnehmern gehören insbesondere die Mitarbeiter, deren Identifikationsnummer in Anlage 34(2) erfasst ist. |
| (3) |
Mit der Übertragung der Arbeitsverhältnisse der Übergehenden HAT-Arbeitnehmer gehen sämtliche Versorgungszusagen und sonstige kurz- oder langfristig fällige personalbezogene Verpflichtungen gegenüber den Übergehenden HAT-Arbeitnehmern auf die HATCo über. Für die Abgesicherten Ansprüche HAT i.S.d. § 34(4) dieses Ausgliederungsvertrags sowie weitere langfristige arbeitnehmerbezogene Verbindlichkeiten erklärt die HATCo in § 24(3) des Betriebspachtvertrags HAT einen Schuldbeitritt nebst vollständiger Erfüllungsübernahme im Innenverhältnis durch die HATCo zugunsten der Henkel KGaA ("Schuldbeitritt HAT"). Der Schuldbeitritt HAT umfasst auch Abgesicherte Ansprüche HAT i.S.d. § 34(4) dieses Ausgliederungsvertrags sowie weitere langfristige arbeitnehmerbezogene Verbindlichkeiten gegenüber Übergehenden HAT-Arbeitnehmern, die wirksam dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf die HATCo gemäß § 613a Abs. 6 BGB widersprechen ("Widersprechende HAT-Arbeitnehmer"; gemeinsam mit den Widersprechenden HCB-Arbeitnehmern die "Widersprechenden Arbeitnehmer"). |
| (4) |
Die Henkel KGaA sichert Direktzusagen gegenüber den Übergehenden HAT-Arbeitnehmern sowie den Widersprechenden HAT-Arbeitnehmern über zwei CTAs mit den Treuhändern Henkel Trust e.V. und Metzler Trust e.V. Die Ansprüche aus Wertguthabenvereinbarungen werden über zwei CTAs mit dem Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. als Treuhänder gesichert, wobei ein CTA Wertguthaben von Übergehenden HAT-Arbeitnehmern sowie den Widersprechenden HAT-Arbeitnehmern sichert, die bereits bis zum 31. Dezember 2025 ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis begonnen haben, und ein CTA Wertguthaben von Übergehenden HAT-Arbeitnehmern sowie den Widersprechenden HAT-Arbeitnehmern sichert, die ab dem 1. Januar 2026 ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis beginnen und damit erstmalig Wertguthaben erwerben (die durch die Henkel CTAs gesicherten Direktzusagen und Ansprüche aus Wertguthabenvereinbarungen gegenüber Übergehenden HAT-Arbeitnehmern zusammen "Abgesicherte Ansprüche HAT", gemeinsam mit den Abgesicherten Ansprüchen HCB "Abgesicherte Ansprüche"). Die HATCo hat mit den CTA-Treuhändern jeweils am 3. März 2026 in notarieller Form Treuhandverträge abgeschlossen, die als Anlage 34(4).a bis Anlage 34(4).d beigefügt sind und die Abgesicherten Ansprüche HAT absichern (gemeinsam die "Treuhandverträge HAT"). Diese Treuhandverträge HAT sichern die auf die HATCo übergehenden Abgesicherten Ansprüche HAT. Die Sicherung der Abgesicherten Ansprüche HAT durch das Treuhandvermögen unter den Treuhandverträgen HAT wird auch während des Bestehens des Schuldbeitritts HAT im Rahmen der Betriebspacht fortgesetzt. Für die Etablierung dieser neuen CTA-Sicherung sowie zur Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an dem anteilig auf die Abgesicherten Ansprüche HAT entfallenden Treuhandvermögen haben die Henkel KGaA, die HATCo und der jeweilige CTA-Treuhänder für die Übergehenden HAT-Arbeitnehmer in notarieller Form jeweils eine Übertragungsvereinbarung abgeschlossen, die jeweils am Vollzugsdatum wirksam wird und die als Anlage 18(4).e bis Anlage 18(4).g diesem Ausgliederungsvertrag beigefügt sind. In diesen Vereinbarungen wird für die Übergehenden HAT-Arbeitnehmer mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Ausgliederungsstichtag das anteilig auf die Abgesicherten Ansprüche HAT entfallende Treuhandvermögen aus dem CTA der Henkel KGaA dem jeweils neuen CTA der HATCo zugewiesen. Des Weiteren hält die Henkel KGaA mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Ausgliederungsstichtag im Wege einer hiermit begründeten Vereinbarungstreuhand zwischen der Henkel KGaA und der HATCo die Treugeberstellung der Henkel KGaA aus den Henkel CTAs und aller aus dieser Treugeberstellung resultierenden Rechte und Pflichten hinsichtlich des anteiligen Treuhandvermögens der Henkel CTAs, das auf die unter den Henkel CTAs gesicherten Direktzusagen und Ansprüche aus Wertguthabenvereinbarungen der Widersprechenden HAT-Arbeitnehmer entfällt, treuhänderisch für die HATCo. Um das anteilige Treuhandvermögen in den Henkel CTAs, an dem die Henkel KGaA nach dem vorstehenden Satz die Treugeberstellung sowie die Rechte und Pflichten aus ihrer Treugeberstellung anteilig für die HATCo hält, vom übrigen Treuhandvermögen in den Henkel CTAs in jeweils einem gesonderten Abrechnungsverband zu separieren, schließt die Henkel KGaA mit jedem CTA-Treuhänder jeweils einen, als Anlage 18(4).h bis Anlage 18(4).j beigefügten, aktualisierten Treuhandvertrag zur Anpassung der derzeit bestehenden Treuhandverträge der Henkel CTAs ab. |
| (5) |
Soweit Externe Versorgungszusagen, die in Form von Pensionskassen-, Pensionsfonds- und Direktversicherungszusagen gegenüber den Übergehenden HAT-Arbeitnehmern und Widersprechenden HAT-Arbeitnehmern über die Externen Versorgungsträger bestehen, wird die diesbezügliche Rechtsposition der Henkel KGaA gegenüber dem Externen Versorgungsträger in wirtschaftlicher Hinsicht auf die HATCo im Wege der in Anlage 34(5) beigefügten Vereinbarungstreuhand übertragen. Eine Übertragung der Versicherungsnehmerstellung in den bestehenden Pensionsfonds- und Direktversicherungszusagen im Außenverhältnis zu dem Externen Versorgungsträger erfolgt insoweit durch die Ausgliederung nicht. |
| (6) |
Die Henkel KGaA überträgt auf die HATCo sämtliche Rechte und Pflichten aus Wiedereinstellungszusagen, die sie Arbeitnehmern gegenüber abgegeben hat, die bis zum Ablauf des Vollzugsdatums ausgeschieden sind und die im Zeitpunkt ihres Ausscheidens dem Unternehmensbereich HAT zuzuordnen waren. |
§ 35 Prozess- und Verfahrensverhältnisse
| (1) |
Die Henkel KGaA überträgt auf die HATCo sämtliche in Anlage 35(1) durch Bezeichnung mittels Fallnummer aus dem internen Aktenführungssystem der Henkel KGaA aufgeführten Prozess- oder Verfahrensverhältnisse der Henkel KGaA, sowie sonstige auf Gegenstände des Auszugliedernden Vermögens HAT bzw. Übergehende HAT-Arbeitnehmer bezogene Prozess- und Verfahrensverhältnisse. |
| (2) |
Erfasst sind insbesondere (i) zivilgerichtliche Verfahren (einschließlich Mahnverfahren, selbstständiger Beweisverfahren, Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz und Zwangsvollstreckungsverfahren) sowie Schiedsverfahren, (ii) Verwaltungsverfahren (einschließlich aller behördlichen Verfahren und Untersuchungen, sowie Einspruchs- und Widerspruchsverfahren) und verwaltungs- sowie sozialgerichtliche Verfahren, sofern es sich nicht um nach § 40(1) dieses Ausgliederungsvertrags durch die Henkel KGaA weiterzuführende umwelt- und genehmigungsrechtliche Verfahren handelt, (iii) sonstige verfahrensrechtliche Rechtsverhältnisse, (iv) prozessuale Rechtspositionen gegenüber Dritten, (v) vertragliche Vereinbarungen mit Dritten betreffend die Anerkennung und/oder Umsetzung von Ergebnissen solcher Verfahren oder die Geltendmachung von Rechten, die den Verfahrensbeteiligten vorbehalten sind (insbesondere Vergleiche), exklusive Koexistenzvereinbarungen, die sich auf Immaterielle Vermögensgegenstände i.S.d. § 11 dieses Ausgliederungsvertrags beziehen, sowie (vi) vollstreckbare Titel, sofern sie nicht Ansprüche der Henkel KGaA nach § 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb betreffen, aus zum Vollzugsdatum rechtskräftig abgeschlossenen Mahnverfahren und sonstigen Prozessrechtsverhältnissen, jeweils unabhängig davon, ob die Henkel KGaA als Partei oder in anderer Weise beteiligt ist, sowie einschließlich der in diesen Prozess- und Verfahrensverhältnissen jeweils geltend gemachten Rechte und Pflichten der Henkel KGaA. |
| (3) |
Nicht übertragen werden Prozess- und andere verfahrensrechtliche Rechtsverhältnisse, die sich auf Registerschutzrechte beziehen, welche der Vereinbarungstreuhand gemäß § 27(2)(a) dieses Ausgliederungsvertrags unterliegen; diese Prozess- und anderen verfahrensrechtlichen Rechtsverhältnisse werden von der Henkel KGaA im Rahmen der Vereinbarungstreuhand fortgeführt. |
| (4) |
Sofern nicht durch jeweils anwendbares zwingendes Prozessrecht ein Parteiwechsel erfolgt, wird die Henkel KGaA die nach § 35 Abs. (1) und Abs. (2) dieses Ausgliederungsvertrags zu übertragenden Prozesse und Verfahren als Prozessstandschafterin fortführen. Die Prozessführung erfolgt für Rechnung der HATCo. Die Parteien stellen sich im Innenverhältnis so, als wären die Prozess- und Verfahrensverhältnisse zum Ausgliederungsstichtag übertragen worden. Die Henkel KGaA führt die Verfahren nach den Vorgaben der HATCo. Sie wird daher keine Verfahrenshandlungen, insbesondere Vergleich, Verzicht, Anerkenntnis, Geständnis, Klagerücknahme oder Klageänderung, ohne vorherige Zustimmung der HATCo vornehmen. Das Weisungsrecht der Henkel KGaA aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Henkel KGaA und der HATCo bleibt hierdurch unberührt. Die HATCo wird die Henkel KGaA von sämtlichen Verbindlichkeiten und Kosten, die aus von dieser Regelung erfassten Prozessverhältnissen oder sonstigen verfahrensrechtlichen Rechtsverhältnissen entstehen, freistellen. Die Henkel KGaA wird die HATCo im Rahmen der Prozessführung mit dem Ziel unterstützen, den wirtschaftlichen Schaden aus den Prozessen möglichst gering zu halten. |
| (5) |
Prozessrechtsverhältnisse und sonstige verfahrensrechtliche Rechtsverhältnisse, die dem Unternehmensbereich HAT nur teilweise zuzurechnen sind, werden von der Henkel KGaA weitergeführt. § 34(4) dieses Ausgliederungsvertrags gilt bezüglich des auf den Unternehmensbereich HAT entfallenden Teils entsprechend. |
§ 36 Versicherungen
Die Henkel KGaA wird die Einbeziehung der HATCo in die bei der Henkel KGaA bestehenden Versicherungsrahmenverträge sicherstellen, um zu gewährleisten, dass die HATCo zu jedem Zeitpunkt über den für ihren Geschäftsbetrieb erforderlichen Versicherungsschutz (Gebäudeversicherungen, Betriebsversicherungen etc.) verfügt. Die HATCo erstattet der Henkel KGaA die anteiligen Kosten für diesen Versicherungsschutz. Soweit eine Einbeziehung der HATCo in die bei der Henkel KGaA bestehenden Versicherungsrahmenverträge nicht möglich sein sollte oder die HATCo dies für sachgerecht erachtet, wird die HATCo eigene Versicherungsverträge abschließen.
§ 37 Mitgliedschaften
Für Mitgliedschaften der Henkel KGaA in Vereinen, Verbänden, Gesellschaften, Gemeinschaften und Personenverbänden, einschließlich Tarifverbänden und Tarifgemeinschaften, die einen Bezug zum Unternehmensbereich HAT aufweisen, werden die Henkel KGaA und die HATCo bis zum Vollzugsdatum über die künftige Zuordnung dieser Mitgliedschaften entscheiden und sich in den Fällen, in denen die HATCo die Mitgliedschaft von der Henkel KGaA übernehmen oder die Mitgliedschaft künftig neben der KGaA halten soll, nach besten Kräften um die Übertragung oder Spaltung der betreffenden Mitgliedschaft bemühen. Sofern die beabsichtigte Übertragung oder Spaltung einer Mitgliedschaft rechtlich oder tatsächlich nicht möglich ist oder die Vertragsparteien dies für nicht sachgemäß halten, wird die HATCo die Mitgliedschaft, sofern erforderlich, neu beantragen.
| C. |
Von der Ausgliederung ausgenommenes Vermögen
|
§ 38 Nicht von der Ausgliederung erfasste Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens
| (1) |
Nicht in diesem Ausgliederungsvertrag übertragene Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sind, sofern sich aus § 47 dieses Ausgliederungsvertrags nicht ein anderes ergibt, nicht Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens und verbleiben bei der Henkel KGaA. |
| (2) |
Zu dem von der Ausgliederung ausgenommenen Vermögen der Henkel KGaA gehören insbesondere:
| (a) |
die Unternehmensbereiche Corporate Functions und HS Infrastructure der Henkel KGaA jeweils einschließlich der diesen zuzuordnenden Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, sofern sich aus den § 11 bis § 13 und § 8(1)(a)(iv) sowie § 27 bis § 29 und § 24(1)(b) dieses Ausgliederungsvertrags nicht ein anderes ergibt, und der den Corporate Functions und HS Infrastructure zugeordneten Mitarbeitern; |
| (b) |
sämtliche Rechte und Pflichten (insbesondere Versorgungszusagen und Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung sowie sämtliche Rechtspositionen der Henkel KGaA im Zusammenhang mit externen Durchführungswegen gemäß § 1b Abs. 2 bis 4 BetrAVG für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung i.S.d. § 1 Abs. 1 BetrAVG und die Einstandspflicht gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG für solche Leistungen der betrieblichen Altersversorgung) aus oder im Zusammenhang mit bis zum Schlussbilanzstichtag beendeten Arbeitsverhältnissen, unabhängig davon, ob die Arbeitnehmer im Zeitpunkt ihres Ausscheidens oder vorher dem Unternehmensbereich HCB oder dem Unternehmensbereich HAT zugeordnet waren. Dies gilt auch für solche Rechte und Pflichten (insbesondere Versorgungszusagen und Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung) aus Arbeitsverhältnissen, die zwischen dem Schlussbilanzstichtag und (einschließlich) dem Vollzugsdatum beendet werden. Ebenso werden sämtliche Rechte und Pflichten (insbesondere Versorgungszusagen), die ihren Rechtsgrund in einem vor dem Vollzugsdatum beendeten Arbeitsverhältnis zwischen einem Übergehenden Arbeitnehmer, der bis zum Vollzugsdatum (einschließlich) wiedereingestellt wurde, und der Henkel KGaA haben, nicht mit ausgegliedert. Auch Ansprüche und Anwartschaften auf Leistungen nach dem Betriebsrentengesetz, die im Rahmen eines Versorgungsausgleichs mit einem Übergehenden Arbeitnehmer bis zum Vollzugsdatum (einschließlich) auf eine ausgleichsberechtigte Person übertragen wurden, sind nicht Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens; |
| (c) |
mit Ausnahme der in § 6, § 7 und § 23 dieses Ausgliederungsvertrags genannten Finanzanlagen sämtliche im Eigentum der Henkel KGaA stehende Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstige Unternehmensbeteiligungen; |
| (d) |
Unternehmensverträge sowie sonstige gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen, soweit diese nicht nach § 6(2), § 7(3) oder § 23(2) dieses Ausgliederungsvertrags übertragen werden; |
| (e) |
Immaterielle Vermögensgegenstände, Software und Know-How der Henkel KGaA, sofern sich aus den § 11 bis § 13 sowie § 27 bis § 29 dieses Ausgliederungsvertrags nicht etwas anderes ergibt; |
| (f) |
Finanzanlagen i.S.d. § 266 Abs. 2 A.III HGB, insbesondere Wertpapiere, einschließlich CO2 Zertifikate, Wertpapiere des Anlagevermögens und jegliche Ausleihungen und Darlehensvergaben an nicht konzernverbundene Dritte, sofern sich aus den § 6, § 7 und § 23 dieses Ausgliederungsvertrags nichts Abweichendes ergibt; |
| (g) |
die im Eigentum der Henkel KGaA stehenden Grundstücke und Gebäude und solche Grundstücke, an denen der Henkel KGaA ein Erbbaurecht zusteht, an denen nicht nach § 8 oder § 24 dieses Ausgliederungsvertrags das wirtschaftliche oder rechtliche Eigentum oder Bruchteilseigentum übertragen wird, sowie die auf diese Grundstücke und Gebäude bezogenen Dienstleistungsrahmenverträge und sonstigen Verträge; |
| (h) |
die nachfolgend aufgezählten Vertragsverhältnisse
| (i) |
die zwischen der Henkel KGaA und der Henkel IP Management and IC Services GmbH, Monheim, Deutschland, abgeschlossenen Lizenzverträge über Immaterielle Vermögensgegenstände; |
| (ii) |
die zwischen der Henkel KGaA und der HGSC B.V. abgeschlossenen Lizenzverträge über Immaterielle Vermögensgegenstände; |
| (iii) |
das SHPE Conversion Compensation Agreement vom 21. Dezember 2014 zwischen der Henkel KGaA und der HGSC B.V. in seiner jeweils geltenden Form, und die daraus resultierenden Rechte (auf Lizenz) und Pflichten; |
| (iv) |
das am 1. Januar 2016 wirksam gewordene Conversion Compensation Agreement zwischen der Henkel KGaA und der HGSC B.V. in seiner jeweils geltenden Form und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten; |
| (v) |
das am 1. Januar 2015 wirksam gewordene ONE!GSC License Agreement zwischen der Henkel KGaA und der HGSC B.V. in seiner jeweils geltenden Form und die daraus resultierenden Rechte (insbesondere auf Lizenzzahlung) und Pflichten; sowie |
| (vi) |
der zwischen der Henkel KGaA und der Henkel License GmbH, Düsseldorf, Deutschland, abgeschlossene Lizenzvertrag vom 20. April 2023 über Immaterielle Vermögensgegenstände. |
|
| (i) |
Forderungen, die als Vermögensgegenstände i.S.v. § 266 Abs. 2 B.II.4 HGB bilanziert werden, sofern sie als Forderungen gegenüber Belegschaftsmitgliedern im Buchhaltungssystem der Henkel KGaA erfasst sind, unabhängig davon, ob es Forderungen gegen Übergehende Arbeitnehmer sind; |
| (j) |
Vermögensgegenstände i.S.v. § 266 Abs. 2 B.II.4 HGB, sofern es sich bei ihnen um Erstattungsansprüche der Henkel KGaA gegenüber dem Unterstützungsverein/Kinderfürsorgestiftung Henkel-Düsseldorf e.V. handelt; |
| (k) |
die Verbindlichkeiten aus den in den Jahren 2019, 2021 und 2022 begebenen Anleihen mit den Wertpapierkennnummern (WKN) A2YN23, A3MQMB, A30VN3 und A3MQMC sowie die zugrunde liegenden Verträge; |
| (l) |
Forderungen und Verbindlichkeiten der Henkel KGaA, die Gegenstand der als Anlage 38(2)(l) beigefügten Factoring-Vereinbarung vom 18. Dezember 2025 zwischen der Henkel KGaA und der HGSC B.V. sind; |
| (m) |
Ansprüche, die den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zugrunde liegen, sowie Verpflichtungen im Zusammenhang mit passiven Rechnungsabgrenzungsposten, sofern sich aus § 14(1)(d) und § 16(2)(m) sowie § 30(1)(d) und § 32(2)(m) dieses Ausgliederungsvertrags nicht ein anderes ergibt; |
| (n) |
Finanzverbindlichkeiten der Henkel KGaA gegenüber Gesellschaften des Henkel-Konzerns, insbesondere Verbindlichkeiten der Henkel KGaA aus lang- und kurzfristigen Darlehensverträgen und aus Salden auf den Verrechnungskonten von am Cash-Management-System des Henkel-Konzerns teilnehmenden Unternehmen; |
| (o) |
Bankguthaben und -verbindlichkeiten sowie Kassenbestände der Henkel KGaA; |
| (p) |
Garantieübernahmen und Bürgschaften sowie die Verpflichtungen der Henkel KGaA aus sonstigen Sicherheiten zugunsten verbundener Unternehmen; |
| (q) |
sämtliche öffentlich-rechtliche Forderungen und Verbindlichkeiten der Henkel KGaA; insbesondere Steuererstattungsansprüche und -verbindlichkeiten, Ansprüche auf Forschungszulagen, Zölle, Kautionen für Abgaben (z.B. für Zölle), Verbindlichkeiten für Sozialversicherungsabgaben oder Krankenkassenbeiträge gegenüber gesetzlichen oder privaten Versicherungsträgern sowie sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen und Erstattungsansprüche der Henkel KGaA unabhängig davon, ob sie die Unternehmensbereiche HCB oder HAT oder Übergehende Arbeitnehmer betreffen und unabhängig davon, ob sie die Zeit vor oder nach dem Ausgliederungsstichtag betreffen; |
| (r) |
zivil- und öffentlich-rechtliche Verträge der Henkel KGaA über Erstattungen, Zuschüsse und Fördermaßnahmen; |
| (s) |
Mitgliedschaften und sonstige Rechtsstellungen und Pflichten der Henkel KGaA in Vereinen, Verbänden, Gesellschaften, Gemeinschaften und Personenverbänden, einschließlich Tarifverbänden und Tarifgemeinschaften; sowie |
| (t) |
die bei der Henkel KGaA bestehenden konzernweit geltenden Versicherungsverträge. |
|
| (3) |
Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, soweit sie zum Anlagevermögen i.S.d. § 266 Abs. 2 A.I und A.II HGB gehören und die ohne eine Veräußerung im nachstehenden Sinn Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens HCB oder des Auszugliedernden Vermögens HAT wären, sind dann nicht Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens, wenn sie im Zeitraum zwischen dem Ausgliederungsstichtag (einschließlich) und dem Vollzugsdatum (Rückwirkungszeitraum) veräußert werden (Übertragung zumindest des Wirtschaftlichen Eigentums) ("Veräußertes Anlagevermögen"). Auch die an die Stelle des Veräußerten Anlagevermögens tretenden dinglichen oder schuldrechtlichen Surrogate sind, vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im nachfolgenden Abs. (4) nicht Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens. § 44 dieses Ausgliederungsvertrags findet insoweit keine Anwendung. Dies gilt unabhängig davon, ob das Veräußerte Anlagevermögen in der Ausgliederungsbilanz HCB oder in der Ausgliederungsbilanz HAT erfasst ist. |
| (4) |
Sofern es sich bei dem Veräußerten Anlagevermögen um Sachanlagevermögen i.S.v. § 266 Abs. 2 A.II HGB handelt, gilt für an die Stelle des Veräußerten Anlagevermögens tretende dingliche oder schuldrechtliche Surrogate, sofern es sich bei dem Surrogat ebenso um einen Gegenstand des Sachanlagevermögens i.S.v. § 266 Abs. 2 A.II HGB handelt ("Surrogat Veräußertes Anlagevermögen"), Folgendes:
| (a) |
Wird das Surrogat Veräußertes Anlagevermögen bis zum Vollzugsdatum durch die Henkel KGaA angeschafft oder hergestellt, ist das Surrogat Veräußertes Anlagevermögen Bestandteil (i) des Auszugliedernden Vermögens HCB, wenn das Veräußerte Anlagevermögen, an dessen Stelle das Surrogat Veräußertes Anlagevermögen tritt, ohne seine Veräußerung Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens HCB gewesen wäre ("Surrogat Veräußertes Anlagevermögen HCB") bzw. (ii) des Auszugliedernden Vermögens HAT, wenn das Veräußerte Anlagevermögen, an dessen Stelle das Surrogat Veräußertes Anlagevermögen tritt, ohne seine Veräußerung Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens HAT gewesen wäre ("Surrogat Veräußertes Anlagevermögen HAT"). |
| (b) |
Wird das Surrogat Veräußertes Anlagevermögen nach dem Vollzugsdatum durch die Henkel KGaA angeschafft oder hergestellt, ist das Surrogat Veräußertes Anlagevermögen nicht Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens. An einem erst nach dem Vollzugsdatum durch die Henkel KGaA angeschafften oder hergestellten Surrogat Veräußertes Anlagevermögen bestehende Rechtspositionen und mit einem Surrogat Veräußertes Anlagevermögen in Zusammenhang stehende Vertragsverhältnisse, auch soweit sie als geleistete Anzahlungen i.S.d. § 266 Abs. 2 A.II.4 HGB bis zum Vollzugsdatum in der Bilanz der Henkel KGaA aktiviert sind, sind nicht Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens. Für Surrogate Veräußertes Anlagevermögen HCB gilt § 10 Abs. (3) und Abs. (4) dieses Ausgliederungsvertrags mit der Maßgabe entsprechend, dass an die Stelle der Fertigstellung die Anschaffung oder Herstellung tritt. Für Surrogate Veräußertes Anlagevermögen HAT gilt § 26 Abs. (3) und Abs. (4) dieses Ausgliederungsvertrags mit der vorstehenden Maßgabe entsprechend. |
|
| D. |
Weitere gemeinsame Bestimmungen zum Auszugliedernden Vermögen
|
§ 39 Gemeinsame Bestimmungen IP
| (1) |
Soweit zum Vollzugstichtag für eine Übertragung gemäß § 11 bis § 13 oder § 27 bis § 29 dieses Ausgliederungsvertrags die Zustimmung eines Dritten erforderlich ist oder diesem ein Kündigungsrecht zustehen würde, wird sich die Henkel KGaA bemühen, auf Kosten der jeweils betroffenen BUCo die Zustimmung zu einer Übertragung oder die Verzichtserklärung hinsichtlich des Kündigungsrechts des Dritten zu erhalten. Bis zur Zustimmung zur Übertragung oder Verzichtserklärung des Dritten stellen sich die Vertragsparteien im Wege einer hiermit begründeten Vereinbarungstreuhand so, wie sie stehen würden, wenn das jeweilige HCB IP bzw. HAT IP auch im Außenverhältnis mit Wirkung zum Ausgliederungsstichtag übertragen worden wäre. Soweit zum Vollzugstichtag für eine (Unter-)Lizenzierung gemäß § 11 bis § 13 oder § 27 bis § 29 dieses Ausgliederungsvertrags die Zustimmung eines Dritten erforderlich ist oder diesem ein Kündigungsrecht zustehen würde, gilt Satz 1 entsprechend. Falls der Dritte das Einvernehmen zur (Unter-)Lizenzierung verweigert und die Henkel KGaA nicht zur Unterlizenzierung berechtigt ist, werden sich die Vertragsparteien über geeignete andere Maßnahmen abstimmen, um der jeweiligen BUCo den Zugang zu dem HCB IP bzw. HAT IP zu ermöglichen. |
| (2) |
Die BUCos erkennen an, dass das nach § 11 bis § 13 und nach § 27 bis § 29 dieses Ausgliederungsvertrags übertragene HCB IP bzw. HAT IP und die danach übertragenen Nutzungsrechte nur mit dem Inhalt und in dem Umfang übertragen oder lizenziert werden, der den Befugnissen der Henkel KGaA zum Vollzugsdatum entspricht. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass alle vor dem Vollzugsdatum an Dritte gewährten oder vertraglich zugesagten Rechte und Lizenzen hierdurch unberührt bleiben. Soweit die Nutzung der bereitgestellten Rechte aufgrund von Verträgen mit Dritten Beschränkungen unterliegt, sind die BUCos verpflichtet, diese Beschränkungen bei der Nutzung einzuhalten. |
| (3) |
Soweit Immaterielle Vermögensgegenstände, Software oder Know-How zum Vollzugsdatum auf eine der BUCos ausgegliedert werden, hat die jeweils andere BUCo einen Anspruch auf die Einräumung eines jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündbaren, unentgeltlichen Nutzungsrechts, soweit sie im regelmäßigen Geschäftsgang ein entsprechendes Bedürfnis aufzeigen kann und ihr keine zumutbaren Alternativen zustehen. |
§ 40 Öffentlich-rechtliche Genehmigungen
| (1) |
Öffentlich-rechtliche Erlaubnisse, Genehmigungen, Zulassungen, Anzeigen, Registrierungen, Gestattungen, Erklärungen, Zertifizierungen sowie vergleichbare Entscheidungen von Behörden oder staatlich autorisierten Stellen ("Genehmigungen"), die aufgrund ihres Bezugs zu den Corporate Functions und dem Bereich HS Infrastructure mit den dazugehörigen Einrichtungen, Flächen und Anlagen dauerhaft bei der Henkel KGaA verbleiben, gehören nicht zum Auszugliedernden Vermögen. Die uneingeschränkte Sachherrschaft und Verfügungsbefugnis über die entsprechenden Einrichtungen, Flächen und Anlagen, die Betreiberstellung dieser Anlagen und die Verantwortung für die Einhaltung aller mit der Betreiberstellung zusammenhängenden umwelt- und öffentlich-rechtlichen Vorschriften verbleiben insoweit dauerhaft bei der Henkel KGaA. |
| (2) |
Die Henkel KGaA überträgt sämtliche Rechte und Pflichten aus umweltrechtlichen Anlagengenehmigungen und sonstigen sachbezogenen Genehmigungen ("Sachbezogene Genehmigungen") sowie Rechtspositionen aus Anträgen auf Sachbezogene Genehmigungen, die jeweils ausschließlich dem Unternehmensbereich HCB zugeordnet sind ("Sachbezogene Genehmigungen HCB"), an die HCBCo. |
| (3) |
Die Henkel KGaA überträgt sämtliche Rechte und Pflichten aus Sachbezogenen Genehmigungen sowie Rechtspositionen aus Anträgen auf Sachbezogene Genehmigungen, die jeweils ausschließlich dem Unternehmensbereich HAT zugeordnet sind ("Sachbezogene Genehmigungen HAT"), an die HATCo. |
| (4) |
Nicht zu dem Auszugliedernden Vermögen gehören sonstige, nicht Sachbezogene Genehmigungen sowie Rechtspositionen aus Anträgen auf sonstige Genehmigungen ("Sonstige Genehmigungen"). Hiervon abweichend, gehören Sonstige Genehmigungen zum Auszugliedernden Vermögen HCB, soweit sie ausschließlich dem Unternehmensbereich HCB zuzuordnen sind, insbesondere die in Anlage 40(4).a aufgeführten Genehmigungen ("Sonstige Genehmigungen HCB"). Die Übertragung der Sonstigen Genehmigungen HCB auf die HCBCo erfolgt durch eine hiermit begründete Vereinbarungstreuhand i.S.v. § 3(5) dieses Ausgliederungsvertrags zugunsten der HCBCo, nach der die Henkel KGaA die Sonstigen Genehmigungen HCB treuhänderisch für die HCBCo hält. Die Henkel KGaA bleibt weiterhin Inhaberin dieser Genehmigungen, hält und verwaltet diese jedoch als Treuhänderin für die HCBCo. Sind Sonstige Genehmigungen ausschließlich dem Unternehmensbereich HAT zuzuordnen, insbesondere die in Anlage 40(4).b aufgeführten Genehmigungen ("Sonstige Genehmigungen HAT"), gelten die vorstehenden Sätze 2 bis 4 mit der Maßgabe entsprechend, dass die Sonstigen Genehmigungen HAT Teil des Auszugliedernden Vermögens HAT sind und die HATCo an die Stelle der HCBCo tritt. |
| (5) |
Abs. (4) gilt entsprechend für etwaige Sonstige Genehmigungen, soweit sie nicht ausschließlich einem der Auszugliedernden Unternehmensbereiche, sondern ebenfalls dem jeweils anderen Unternehmensbereich und/oder den Corporate Functions und/oder HS Infrastructure dienen, insbesondere die in Anlage 40(5) aufgeführten Genehmigungen. In diesem Fall stehen die Rechte und Pflichten aus der Vereinbarungstreuhand der HCBCo und der HATCo in dem Umfang zu, in dem die jeweilige BUCo durch die Genehmigung betroffen ist. |
| (6) |
Soweit die Henkel KGaA im Zusammenhang mit einer ihr gemäß den vorstehenden Regelungen zugeordneten Genehmigung auf genehmigungsrelevante Gegenstände angewiesen ist, die im Rahmen der Ausgliederung einer BUCo zugeordnet und auf diese übertragen wurden, darf die Henkel KGaA diese Gegenstände dauerhaft und unentgeltlich in dem Umfang nutzen, wie dies für die Zwecke der Genehmigung erforderlich ist. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass eine BUCo im Zusammenhang mit einer ihr zugeordneten Genehmigung auf genehmigungsrelevante Gegenstände angewiesen ist, die im Rahmen der Ausgliederung (i) der jeweils anderen BUCo zugeordnet und auf diese übertragen wurden oder (ii) der Henkel KGaA zugeordnet und bei dieser verblieben sind. |
| (7) |
Die Henkel KGaA und die BUCos werden im Hinblick auf die Zuordnung von Genehmigungen und Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens im Rahmen dieses Ausgliederungsvertrags rechtzeitig alle Schritte unternehmen, die erforderlich und zweckmäßig sind, um eine rechtssichere Genehmigungssituation zu gewährleisten. |
§ 41 Shared Agreements
| (1) |
Die Übertragung der Shared Agreements HCB und der Shared Agreements HAT (zusammen "Shared Agreements") erfolgt in dem Umfang, in dem die jeweilige BUCo durch diese betroffen ist ("Betroffener Vertragsanteil") durch die Einräumung einer hiermit begründeten Vereinbarungstreuhand zwischen der Henkel KGaA und der jeweils betroffenen BUCo, soweit nicht in Abs. (3) etwas Abweichendes geregelt ist. Hierfür werden sich die Henkel KGaA und die jeweils betroffene BUCo im Innenverhältnis so stellen, wie sie stehen würden, wenn die Übernahme des Betroffenen Vertragsanteils im Außenverhältnis erfolgt wäre. Die Henkel KGaA wird den Betroffenen Vertragsanteil treuhänderisch in eigenem Namen und für Rechnung der jeweiligen BUCo fortführen und, soweit rechtlich zulässig, der jeweiligen BUCo die Leistungen hieraus überlassen. Insbesondere
| (a) |
gelten Gefahren, Nutzen und Lasten in Bezug auf den jeweils Betroffenen Vertragsanteil als zum Ausgliederungsstichtag auf die jeweilige BUCo übergegangen; |
| (b) |
tritt die jeweilige BUCo sämtlichen Verpflichtungen aus den jeweils Betroffenen Vertragsanteilen bei und verpflichtet sich, die Henkel KGaA von diesen zu befreien (Befreiender Schuldbeitritt) oder alternativ die Henkel KGaA in die Lage zu versetzen, diese zu erfüllen; |
| (c) |
stehen sämtliche Erlöse, die im Zusammenhang mit dem jeweils betroffenen Vertragsanteil generiert werden, der jeweiligen BUCo zu und sind von der Henkel KGaA unverzüglich nach deren Erhalt weiterzuleiten; |
| (d) |
tritt die Henkel KGaA, soweit rechtlich zulässig, sämtliche Ansprüche und Rechte aus den jeweils Betroffenen Vertragsanteilen an die jeweilige BUCo ab; und |
| (e) |
erteilt die Henkel KGaA, soweit rechtlich möglich, der jeweiligen BUCo Vollmacht zur Ausübung von Rechten auf eigene Rechnung in Bezug auf den jeweils Betroffenen Vertragsanteil oder überlässt der jeweiligen BUCo die entsprechenden Rechte zur Ausübung. |
|
| (2) |
Soweit dies neben einer Einbringung der Shared Agreements in die Vereinbarungstreuhand nach vorstehendem Abs. (1) zweckmäßig ist, bemüht sich die Henkel KGaA mit dem jeweiligen Vertragspartner die Aufteilung der Shared Agreements derart zu vereinbaren, dass separate Verträge über die Betroffenen Vertragsanteile mit den jeweiligen BUCos entstehen. |
| (3) |
Sofern es sich bei den Shared Agreements um Rahmenverträge innerhalb des Henkel-Konzerns handelt, insbesondere für den Einkauf und die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, die von der Henkel Global Supply Chain B.V. im Rahmen des "ONE! Global Supply Chain"-Modells verwaltet werden, wird die Henkel KGaA die Einbeziehung der jeweils betroffenen BUCo in den Rahmenvertrag sicherstellen. Sollte eine solche Einbeziehung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich sein, gilt die Regelung in Abs. (1) entsprechend. |
§ 42 Besitzübergang
Der (mittelbare) Besitz an beweglichen Sachen, die zum Auszugliedernden Vermögen HCB gehören, geht am Vollzugsdatum auf die HCBCo über. Der (mittelbare) Besitz an beweglichen Sachen, die zum Auszugliedernden Vermögen HAT gehören, geht am Vollzugsdatum auf die HATCo über. Soweit sich bewegliche Sachen im Besitz Dritter befinden, tritt die Henkel KGaA mit Wirkung zum Vollzugsdatum ihre Herausgabeansprüche für zum Auszugliedernden Vermögen HCB gehörende Sachen an die HCBCo und für zum Auszugliedernden Vermögen HAT gehörende Sachen an die HATCo ab. Die HCBCo und die HATCo nehmen diese Abtretungen an. Sollten noch weitere Maßnahmen oder Erklärungen zum Rechtsübergang oder zur Besitzverschaffung notwendig sein, werden die Vertragsparteien diese ergreifen bzw. abgeben.
§ 43 Stichtag für die Vermögenszuordnung und den Umfang der Nutzung
Für die Zuordnung der am Schlussbilanzstichtag vorhandenen Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens zu den Auszugliedernden Unternehmensbereichen sind die Verhältnisse am Schlussbilanzstichtag maßgeblich. Soweit es nach diesem Ausgliederungsvertrag auf den Umfang der Nutzung der Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens durch den Unternehmensbereich HAT, den Unternehmensbereich HCB oder nicht den vorstehenden Unternehmensbereichen zuzuordnende Unternehmensbereiche der Henkel KGaA, insbesondere den Corporate Functions oder HS Infrastructure, ankommt, ist danach der Umfang der Nutzung am Schlussbilanzstichtag maßgeblich. Soweit eine Stichtagsbetrachtung nicht geeignet ist, den Nutzungsumfang zu bestimmen, ist der Nutzungsumfang aus einem für den jeweiligen Gegenstand des Aktiv- und Passivvermögens sachgerechten Zeitraum vor dem Schlussbilanzstichtag abzuleiten.
§ 44 Vermögenszu- und -abgänge zwischen Ausgliederungsstichtag und Vollzugsdatum
| (1) |
Die in der Zeit zwischen dem Ausgliederungsstichtag und dem Vollzugsdatum erfolgenden Zu- und Abgänge von Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens sowie von sonstigen Rechten und Pflichten, jeweils einschließlich dinglicher oder schuldrechtlicher Surrogate eines Gegenstands des Aktiv- und Passivvermögens, werden bei der Übertragung und Bestimmung des Auszugliedernden Vermögens nach Maßgabe der folgenden Regelungen berücksichtigt.
| (a) |
Die nach Herkunft und Zweckbestimmung dem Unternehmensbereich HCB oder dem Unternehmensbereich HAT im weitesten Sinne zuzuordnenden Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, die in der Zeit zwischen dem Ausgliederungsstichtag und dem Vollzugsdatum dem jeweiligen Auszugliedernden Unternehmensbereich zugegangen sind oder in diesem entstanden sind, werden von der Henkel KGaA auf die jeweilige BUCo entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrags übertragen. Ausgenommen hiervon sind sämtliche Bankguthaben, Kassenbestände und auf Geld gerichtete Forderungen. Ausgenommen sind des Weiteren Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie sonstige Rechte und Pflichten, die gemäß § 38 dieses Ausgliederungsvertrags vom Auszugliedernden Vermögen ausgenommenen Vermögensgegenständen entsprechen. |
| (b) |
Nicht auf die BUCo übertragen werden diejenigen nach Herkunft und Zweckbestimmung dem Unternehmensbereich HCB oder dem Unternehmensbereich HAT im weitesten Sinne zuzuordnenden Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, die in der Zeit zwischen dem Ausgliederungsstichtag und dem Vollzugsdatum veräußert oder anders übertragen worden sind oder zum Vollzugsdatum nicht mehr bestehen. An ihre Stelle treten die am Vollzugsdatum vorhandenen dinglichen oder schuldrechtlichen Surrogate. Dies gilt nicht für dingliche oder schuldrechtliche Surrogate von Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens, die gemäß § 38 dieses Ausgliederungsvertrags vom Auszugliedernden Vermögen ausgenommenen Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens entsprechen. Abweichend von vorstehendem Satz 2 sind im Vollzugszeitpunkt bestehende Surrogate in Form von Bankguthaben, Kassenbeständen und auf Geld gerichtete Forderungen nicht Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens. |
|
| (2) |
Die Henkel KGaA verpflichtet sich, Zu- und Abgänge bei dem Auszugliedernden Vermögen in der Zeit zwischen dem Ausgliederungsstichtag und dem Vollzugsdatum zu erfassen. |
| (3) |
Die vorstehenden Bestimmungen dieses § 44 lassen die Regelung des § 4(1) dieses Ausgliederungsvertrags unberührt, wonach der Geschäftsbetrieb des Auszugliedernden Unternehmensbereichs der jeweiligen BUCo ab dem Ausgliederungsstichtag für Rechnung derselben geführt wird. |
§ 45 Zweifel bei der Zuordnung der Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens
Lässt sich durch Auslegung dieses Ausgliederungsvertrags einschließlich seiner Anlagen nicht ermitteln, welcher Vertragspartei ein Gegenstand des Aktiv- und Passivvermögens zuzuordnen ist, so entscheidet die Henkel KGaA über die Zuordnung als Leistungsbestimmungsrecht i.S.d. § 315 BGB. Die Zuordnung erfolgt nach Maßgabe des Teilbetriebsbegriffs i.S.v. Rz. 20.06 S. 1 i.V.m. Rz. 15.02 UmwSt-Erlass 2025.
§ 46 Urkunden, Bücher, Aufzeichnungen, Betriebsdaten und sonstige Unterlagen
| (1) |
Soweit nicht nachstehend etwas Abweichendes geregelt ist, überträgt die Henkel KGaA der jeweiligen BUCo sämtliche den jeweiligen materiellen sowie immateriellen Gegenständen und Rechtsverhältnissen des Auszugliedernden Vermögens zuzuordnende Unterlagen, insbesondere Bücher, Aufzeichnungen, Betriebsdaten, Vertrags- und Genehmigungsunterlagen, Betriebsvorschriften, Betriebshandbücher und Personalunterlagen ("Geschäftsunterlagen"). |
| (2) |
Soweit die Geschäftsunterlagen Gegenstände betreffen, die nicht ausschließlich durch den Unternehmensbereich HAT oder den Unternehmensbereich HCB genutzt werden, verbleiben die Geschäftsunterlagen so lange bei der Henkel KGaA, bis der Gegenstand ausschließlich einem der Auszugliedernden Unternehmensbereiche zugeordnet wird. Die Aufbewahrung erfolgt in diesen Fällen treuhänderisch durch die Henkel KGaA für die BUCos, sofern diese den Gegenstand anteilig nutzen. Sofern die BUCos einen Gegenstand anteilig nutzen, können sie in der Zwischenzeit jederzeit Einsicht in diese Geschäftsunterlagen nehmen. Die Henkel KGaA verpflichtet sich, die Einsichtnahme zu ermöglichen. Weiterhin erhalten die BUCos, soweit möglich, Ablichtungen der Geschäftsunterlagen oder im Falle von elektronisch gespeicherten Daten Zugang zu den betreffenden Daten. |
| (3) |
Die jeweilige BUCo wird die Geschäftsunterlagen innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen und, soweit dies erforderlich oder zweckmäßig sein sollte, auch darüber hinaus, aufbewahren und sicherstellen, dass die Henkel KGaA jederzeit Einblick in diese Geschäftsunterlagen nehmen und auf eigene Kosten physische oder elektronische Kopien fertigen kann. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie etwaige weitere gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Anforderungen, insbesondere die Bestimmungen des Datenschutzrechts, sind von der Henkel KGaA und den BUCos zu wahren. |
| (4) |
Die BUCos räumen sich wechselseitig hinsichtlich der auf sie übertragenen Geschäftsunterlagen Einsichts- und Nutzungsrechte ein, soweit dies für den jeweiligen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erforderlich ist. § 13(6) dieses Ausgliederungsvertrags bleibt unberührt. |
§ 47 Auffangklausel; Übertragungshindernisse, Unwirksamkeit der Übertragung, Rückübertragung
| (1) |
Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, die nicht oder nicht ausreichend in diesem Ausgliederungsvertrag und/oder seinen Anlagen ausdrücklich erwähnt oder bezeichnet sind, bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise aber dem Auszugliedernden Vermögen zuzuordnen sind, werden ebenfalls im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge auf die jeweilige BUCo übertragen, soweit für die Übertragung von Gegenständen oder Rechtsverhältnissen vergleichbarer Art in diesem Ausgliederungsvertrag nicht explizit etwas anderes für die Übertragung geregelt ist; in diesem Fall ist dieser Übertragungsweg maßgeblich. Dies gilt insbesondere für solche Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, die Wesentliche Betriebsgrundlagen Und Zuordenbare Wirtschaftsgüter jeweils der HCB-Teilbetriebe bzw. der HAT-Teilbetriebe sind, und zwar selbst dann, wenn
| (a) |
diese erst nach dem Schlussbilanzstichtag, aber vor dem Vollzugsdatum in das rechtliche oder wirtschaftliche Eigentum der Henkel KGaA gelangt sind oder |
| (b) |
diese bereits vor dem Schlussbilanzstichtag im Vermögen der Henkel KGaA vorhanden waren, jedoch nicht rechtzeitig als Wesentliche Betriebsgrundlagen Und Zuordenbare Wirtschaftsgüter klassifiziert wurden. |
|
| (2) |
Soweit bestimmte Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, die nach diesem Ausgliederungsvertrag auf eine BUCo übergehen sollen, nicht bzw. nicht in dem vorgesehenen Umfang kraft Gesetzes mit der Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister der Henkel KGaA auf die jeweilige BUCo übergehen, insbesondere höchstpersönliche Rechtspositionen oder ausländischem Recht unterliegende Vermögensgegenstände, wird die Henkel KGaA diese Gegenstände insbesondere im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf die jeweilige BUCo zum Vollzugsdatum - ansonsten unverzüglich danach - übertragen. Für diese (Nach-)Übertragung gilt, soweit anwendbar, Folgendes:
| (a) |
Die Vertragsparteien werden, soweit zumutbar, alle für eine Übertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge erforderlichen und zweckdienlichen Maßnahmen vornehmen und nach besten Kräften zusammenwirken. |
| (b) |
Soweit für die Übertragung die Zustimmung oder sonstige Mitwirkung eines Dritten, auch in Form einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung, erforderlich ist, wird sich die Henkel KGaA auf eigene Kosten um diese bemühen. Die jeweilige BUCo ist verpflichtet, einer etwaigen (Nach-)Übertragung zuzustimmen. |
| (c) |
Bis zur (Nach-)Übertragung werden sich die Vertragsparteien im Innenverhältnis im Wege einer hiermit begründeten Vereinbarungstreuhand so stellen, wie sie stehen würden, wenn die jeweiligen Gegenstände oder Rechtsverhältnisse auch im Außenverhältnis mit Wirkung zum Ausgliederungsstichtag übertragen worden wären. Insbesondere
| (i) |
gelten Gefahr, Nutzen und Lasten als zum Ausgliederungsstichtag übergegangen; |
| (ii) |
verpflichtet sich die jeweilige BUCo, die hiermit verbundenen Pflichten zu erfüllen, die Henkel KGaA von diesen zu befreien oder hilfsweise der Henkel KGaA intern für bei der Erfüllung anfallende Aufwendungen entsprechenden Wertersatz zu leisten; |
| (iii) |
wird die Henkel KGaA den betreffenden Gegenstand in eigenem Namen und für Rechnung der jeweiligen BUCo halten bzw. im Falle eines Rechtsverhältnisses dieses treuhänderisch fortführen und, soweit rechtlich zulässig, der jeweiligen BUCo den Gegenstand des Aktiv- und Passivvermögens bzw. die Leistung aus diesem auf Dauer zur Nutzung überlassen oder Ansprüche und Rechte hieraus abtreten; |
| (iv) |
ist die Henkel KGaA verpflichtet, soweit rechtlich möglich, der jeweiligen BUCo Vollmacht zur Ausübung von Rechten betreffend den jeweiligen Gegenstand oder das jeweilige Rechtsverhältnis zu erteilen bzw. ihr die entsprechenden Rechte zur Ausübung zu überlassen; |
| (v) |
stehen sämtliche Erlöse, die im Zusammenhang mit den nicht übergegangenen Gegenständen oder Rechtsverhältnissen generiert werden, der jeweiligen BUCo zu und sind von der Henkel KGaA unverzüglich nach deren Erhalt weiterzuleiten; |
| (vi) |
wird die Henkel KGaA, soweit die jeweilige BUCo nicht mit Wirkung im Außenverhältnis tätig werden kann, als Beauftragte bzw. Treuhänderin für die jeweilige BUCo handeln und nach Weisungen der jeweiligen BUCo die Rechte ausüben, so dass Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit dem nicht übergegangenen Gegenstand oder dem nicht übergegangenen Rechtsverhältnis im Innenverhältnis ausschließlich die jeweilige BUCo treffen. |
|
|
| (3) |
Ist die Übertragung auf die jeweilige BUCo gemäß Abs. (2) im Außenverhältnis aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich oder unzweckmäßig, verbleibt der betreffende Gegenstand oder das Rechtsverhältnis bei der Henkel KGaA. Die Regelungen in Abs. (2) betreffend die Rechtsstellung der Vertragsparteien im Innenverhältnis gelten in diesem Fall entsprechend. |
| (4) |
Soweit Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, die Wesentliche Betriebsgrundlagen Und Zuordenbare Wirtschaftsgüter
| (a) |
sowohl (i) eines oder beider HCB-Teilbetriebs/-e als auch (ii) eines oder beider HAT-Teilbetriebs/-e; |
| (b) |
sowohl (i) eines oder beider HCB-Teilbetriebs/-e als auch (ii) der Corporate Functions und/oder von HS Infrastructure; oder |
| (c) |
sowohl (i) eines oder beider HAT-Teilbetriebs/-e als auch (ii) der Corporate Functions und/oder von HS Infrastructure |
darstellen, nicht bzw. nicht in dem vorgesehenen Umfang im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge auf die jeweilige BUCo übergehen, räumt die Henkel KGaA der jeweiligen BUCo hiermit, soweit rechtlich zulässig, ein durch ordentliche Kündigung unentziehbares, dauerhaftes, nicht übertragbares und unentgeltliches Nutzungsrecht an diesen Gegenständen oder Rechtsverhältnissen ein, soweit dies für den/die HCB-Teilbetrieb/-e bzw. den/die HAT-Teilbetrieb/-e erforderlich ist ("Field of use-Lizenz"; Qualifiziertes Nutzungsrecht).
|
| (5) |
Soweit materielle oder immaterielle Gegenstände oder Rechtsverhältnisse nach dem Willen der Vertragsparteien nicht übergehen sollen, aber aus rechtlichen Gründen oder aufgrund einer irrtümlichen Zuordnung zum Auszugliedernden Vermögen im Wege der Ausgliederung auf die BUCos übergehen, ist die jeweilige BUCo verpflichtet, die Gegenstände oder Rechtsverhältnisse unverzüglich auf die Henkel KGaA oder eine von dieser benannte dritte Person zu übertragen. Falls die Übertragung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist oder zumindest für den Zeitraum bis diese Übertragung wirksam ist, hält die jeweilige BUCo die Vermögensgegenstände treuhänderisch für die Henkel KGaA und die Vertragsparteien werden sich im Innenverhältnis so stellen, wie sie stehen würden, wenn die Übertragung auf die jeweilige BUCo nicht erfolgt wäre; insofern gelten die Regelungen in Abs. (2) entsprechend. Die in § 24(3) des Betriebspachtvertrags HCB und des Betriebspachtvertrags HAT erklärten Schuldbeitritte bleiben hiervon unberührt. |
| (6) |
Sämtliche Kosten und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer etwaigen Übertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge anfallen, sind von der Henkel KGaA zu tragen, soweit nicht in diesem § 47 unmittelbar abweichend geregelt. |
| E. |
Gegenleistung, Kapitalmaßnahmen und Einstellung in die freie Kapitalrücklage und Gewinnberechtigung
|
§ 48 Gegenleistung für die Übertragung des Auszugliedernden Vermögens HCB
| (1) |
Als Gegenleistung für die Übertragung des Auszugliedernden Vermögens HCB auf die HCBCo erhält die Henkel KGaA 975.000 Geschäftsanteile im Nennwert von je EUR 1,00 an der HCBCo. |
| (2) |
Die von der HCBCo an die Henkel KGaA zu gewährenden Geschäftsanteile sind für die Geschäftsjahre ab dem Ausgliederungsstichtag gewinnberechtigt. |
§ 49 Gegenleistung für die Übertragung des Auszugliedernden Vermögens HAT
| (1) |
Als Gegenleistung für die Übertragung des Auszugliedernden Vermögens HAT auf die HATCo erhält die Henkel KGaA 975.000 Geschäftsanteile im Nennwert von je EUR 1,00 an der HATCo. |
| (2) |
Die von der HATCo an die Henkel KGaA zu gewährenden Geschäftsanteile sind für die Geschäftsjahre ab dem Ausgliederungsstichtag gewinnberechtigt. |
§ 50 Kapitalerhöhung zur Durchführung der Ausgliederung
| (1) |
Zur Durchführung der Ausgliederung HCB wird die HCBCo und zur Durchführung der Ausgliederung HAT wird die HATCo ihr Stammkapital wie folgt erhöhen:
| (a) |
die HCBCo von derzeit EUR 25.000,00, eingeteilt in 25.000 Geschäftsanteile mit einem Nennbetrag von je EUR 1,00 mit den laufenden Nummern 1 bis 25.000, um EUR 975.000,00 auf EUR 1.000.000,00 durch die Ausgabe von 975.000 neuen Geschäftsanteilen mit einem Nennbetrag von je EUR 1,00 mit den laufenden Nummern 25.001 bis 1.000.000; und |
| (b) |
die HATCo von derzeit EUR 25.000,00, eingeteilt in 25.000 Geschäftsanteile mit einem Nennbetrag von je EUR 1,00 mit den laufenden Nummern 1 bis 25.000, um EUR 975.000,00 auf EUR 1.000.000,00 durch die Ausgabe von 975.000 neuen Geschäftsanteilen mit einem Nennbetrag von je EUR 1,00 mit den laufenden Nummern 25.001 bis 1.000.000. |
|
| (2) |
Die zu erbringende Einlage entspricht jeweils dem Nennwert der nach dem vorstehenden Absatz zu gewährenden Anteile. Die Einlage auf die von der HCBCo an die Henkel KGaA zu gewährenden Geschäftsanteile wird als Sacheinlage durch Übertragung des Auszugliedernden Vermögens HCB erbracht. Die Einlage auf die von der HATCo an die Henkel KGaA zu gewährenden Geschäftsanteile wird als Sacheinlage durch Übertragung des Auszugliedernden Vermögens HAT erbracht. |
| (3) |
Der Unterschiedsbetrag, um den die jeweilige Sacheinlage den in § 50(1)(a) bzw. § 50(1)(b) dieses Ausgliederungsvertrags genannten Betrag der Erhöhung des Stammkapitals übersteigt, wird in die Kapitalrücklage der jeweiligen BUCo nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingestellt (schuldrechtliches Agio). |
| F. |
Gewährung besonderer Rechte und Vorteile
|
§ 51 Gewährung besonderer Rechte i.S.v. § 126 Abs. 1 Nr. 7 UmwG
Es werden keine besonderen Rechte i.S.d. § 126 Abs. 1 Nr. 7 UmwG für einzelne Anteilsinhaber oder Inhaber besonderer Rechte gewährt und es sind auch keine besonderen Maßnahmen für solche Personen vorgesehen.
§ 52 Gewährung besonderer Vorteile i.S.v. § 126 Abs. 1 Nr. 8 UmwG
Besondere Vorteile i.S.d. § 126 Abs. 1 Nr. 8 UmwG für Mitglieder eines Vertretungsorgans oder eines Aufsichtsorgans der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, einen geschäftsführenden Gesellschafter, einen Partner, einen Abschlussprüfer oder einen Spaltungsprüfer i.S.v. § 126 Abs. 1 Nr. 8 UmwG werden nicht gewährt.
| G. |
Folgen für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen
|
§ 53 Überblick über relevante Betriebsübergänge
| (1) |
Für die Arbeitnehmer der Henkel KGaA und ihre Vertretungen können drei verschiedene Betriebsübergänge i.S.d. § 613a Abs. 1 BGB relevante Folgen haben:
| (a) |
die Ausgliederung HCB und die Ausgliederung HAT nach diesem Ausgliederungsvertrag, die nach §§ 125 Abs. 1 S. 1, 35a Abs. 2 UmwG zum Vollzugsdatum zu Betriebsübergängen auf die HCBCo bzw. die HATCo i.S.d. § 613a Abs. 1 BGB führen; |
| (b) |
die Rückverpachtung des ausgegliederten Unternehmensbereichs HCB durch die HCBCo an die Henkel KGaA und die Rückverpachtung des ausgegliederten Unternehmensbereichs HAT durch die HATCo an die Henkel KGaA durch die Betriebsverpachtung (jeweils ein "Betriebspachtbedingter Betriebsübergang", gemeinsam die "Betriebspachtbedingten Betriebsübergänge"), die ebenfalls zum Vollzugsdatum zu einem Betriebsübergang der verpachteten Unternehmensbereiche HCB und HAT auf die Henkel KGaA nach § 613a Abs. 1 BGB führen; und |
| (c) |
die Beendigung der Betriebsverpachtungen, die zu einem Betriebsübergang des verpachteten Unternehmensbereichs HCB nach § 613a Abs. 1 BGB von der Henkel KGaA auf die HCBCo und zu einem Betriebsübergang des verpachteten Unternehmensbereichs HAT nach § 613a Abs. 1 BGB von der Henkel KGaA auf die HATCo zum jeweiligen Zeitpunkt der Beendigung des jeweiligen Betriebspachtvertrags führen wird. |
|
| (2) |
Nachfolgend sollen nicht nur die Folgen der Ausgliederung, sondern auch die der Betriebsverpachtungen und deren Beendigung für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen sowie die insoweit vorgesehenen Maßnahmen beschrieben werden. |
§ 54 Individualrechtliche Folgen der Ausgliederung und der Rückverpachtung für die Arbeitnehmer
| (1) |
Mit dem Wirksamwerden der Ausgliederung gehen die Arbeitsverhältnisse der Übergehenden Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten von der Henkel KGaA auf die jeweilige übernehmende BUCo über, sofern die betroffenen Arbeitnehmer dem jeweiligen Übergang nicht gemäß § 613a Abs. 6 BGB widersprechen. |
| (2) |
Unmittelbar im Anschluss gehen die Arbeitsverhältnisse der Übergehenden Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten nach näherer Maßgabe von § 613a BGB aufgrund der Betriebspachtbedingten Betriebsübergänge wieder von der jeweiligen übernehmenden BUCo auf die Henkel KGaA über, sofern die betroffenen Arbeitnehmer dem Übergang nicht gemäß § 613a Abs. 6 BGB widersprechen. |
| (3) |
In Bezug auf die übergehenden Arbeitsverhältnisse ergeben sich durch die Ausgliederung und die Betriebspachtbedingten Betriebsübergänge keine Veränderungen der vertraglichen Arbeitsbedingungen, einschließlich etwaiger betrieblicher Übungen, Gesamtzusagen und Einheitsregelungen. Die übergehenden Arbeitsverhältnisse bestehen kraft Gesetzes mit der Henkel KGaA fort. Der Dienstort ändert sich nicht. |
| (4) |
Die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer der Henkel KGaA, die keine Übergehenden Arbeitnehmer sind, bleiben von der Ausgliederung unberührt. |
| (5) |
Die HCBCo und die HATCo haben keine Arbeitnehmer. |
| (6) |
Die Übergehenden Arbeitnehmer werden über die Ausgliederung und die Betriebspachtbedingten Betriebsübergänge, ihre Gründe und die damit verbundenen Folgen gemäß §§ 125 Abs. 1 S.1, 35a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 613a Abs. 5 BGB unterrichtet. Innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser Unterrichtung können die betroffenen Arbeitnehmer von ihrem Recht Gebrauch machen, dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse von der Henkel KGaA auf die HCBCo bzw. die HATCo bzw. im Fall der Betriebspachtbedingten Betriebsübergänge von der HCBCo bzw. der HATCo auf die Henkel KGaA gemäß § 613a Abs. 6 BGB zu widersprechen.
| (a) |
Die Arbeitsverhältnisse der Übergehenden Arbeitnehmer, die gemäß § 613a Abs. 6 BGB dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf die HCBCo bzw. die HATCo widersprechen, verbleiben bei der Henkel KGaA. |
| (b) |
Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses im Rahmen der Betriebspachtbedingten Betriebsübergänge auf die Henkel KGaA widersprechen, verbleiben bei der HCBCo bzw. der HATCo und müssen grundsätzlich mit dem Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung rechnen. |
|
| (7) |
Die bei der Henkel KGaA erbrachten oder von dieser anerkannte Zeiten der Betriebszugehörigkeit werden weder infolge der Ausgliederung noch infolge der Betriebspachtbedingten Betriebsübergänge unterbrochen. Ferner wäre die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen des Betriebsübergangs infolge der Ausgliederung oder der Betriebspachtbedingten Betriebsübergänge nach § 613a Abs. 4 S. 1 BGB unwirksam. Das Recht zu einer Kündigung aus anderen Gründen bleibt gemäß § 613a Abs. 4 S. 2 BGB unberührt. Ein zusätzlicher gesetzlicher Schutz der Übergehenden Arbeitnehmer ergibt sich zudem aus § 132 Abs. 2 UmwG, der zwingend regelt, dass sich die kündigungsrechtliche Stellung der Übergehenden Arbeitnehmer aufgrund der Ausgliederung für die Dauer von zwei Jahren ab dem Wirksamwerden der Ausgliederung nicht verschlechtert. |
| (8) |
Die Henkel KGaA haftet auch nach dem Wirksamwerden der Ausgliederung und der Betriebspachtbedingten Betriebsübergänge für sämtliche Verpflichtungen aus den Arbeitsverhältnissen der Übergehenden Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob diese vor oder nach dem Vollzugsdatum entstanden sind. Für Versorgungsverpflichtungen auf Grund des BetrAVG, die vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung begründet worden sind, beträgt die umwandlungsrechtliche Nachhaftungsfrist zehn Jahre (§ 133 Abs. 3 S. 3 UmwG). Aufgrund der Betriebspachtbedingten Betriebsübergänge haftet die übernehmende BUCo jeweils gesamtschuldnerisch mit der Henkel KGaA für Verbindlichkeiten aus den jeweils durch die Ausgliederung auf sie übertragenen Arbeitsverhältnissen der Übergehenden Arbeitnehmer, soweit die Verbindlichkeiten vor dem jeweiligen Betriebspachtbedingten Betriebsübergang entstanden sind und vor Ablauf von einem Jahr nach dem jeweiligen Betriebspachtbedingten Betriebsübergang fällig werden (§ 613a Abs. 2 S. 1 BGB). Diese gesamtschuldnerische Haftung gilt für solche Verbindlichkeiten, die nach dem Zeitpunkt des jeweiligen Betriebspachtbedingen Betriebsübergangs fällig werden, mit der Maßgabe, dass die jeweilige übernehmende BUCo nur in dem Umfang haftet, der dem im Zeitpunkt des Betriebspachtbedingen Betriebsübergangs abgelaufenen Bemessungszeitraum entspricht (§ 613a Abs. 2 S. 2 BGB). In den jeweiligen Betriebspachtverträgen erklärte Schuldbeitritte der Verpächterin zu den jeweiligen abgesicherten Ansprüchen bleiben hiervon unberührt. |
| (9) |
Sämtliche Rechte und Pflichten (insbesondere Versorgungszusagen) aus bis (einschließlich) zum Vollzugsdatum beendeten Arbeitsverhältnissen verbleiben auch nach der Ausgliederung bei der Henkel KGaA, der weiterhin die Erfüllung dieser Ansprüche obliegt. |
§ 55 Abgesicherte Ansprüche
| (1) |
Vor dem Hintergrund der Übertragung der CTA-Sicherung für die Übergehenden HCB-Arbeitnehmer nach § 18(4) dieses Ausgliederungsvertrags und der Übertragung der CTA-Sicherung für die Übergehenden HAT-Arbeitnehmer nach § 34(4) dieses Ausgliederungsvertrags gilt für die Abgesicherten Ansprüche Folgendes:
| (a) |
Aufgrund der Betriebspachtbedingten Betriebsübergänge gehen die zuvor auf die jeweilige übernehmende BUCo ausgegliederten Abgesicherten Ansprüche wieder auf die Henkel KGaA über. Die jeweilige übernehmende BUCo erklärt in § 24(3) des jeweiligen Betriebspachtvertrags einen Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme für die jeweiligen Abgesicherten Ansprüche sowie weitere langfristige arbeitnehmerbezogene Verbindlichkeiten. |
| (b) |
Das jeweils anteilig auf Abgesicherte Ansprüche HCB und Abgesicherte Ansprüche HAT entfallende Treuhandvermögen aus dem jeweiligen CTA der Henkel KGaA wird den neuen CTAs der jeweiligen BUCo zugewiesen. Soweit das die Abgesicherten Ansprüche sichernde Treuhandvermögen aus Garantieerklärungen Dritter besteht, wird diese Art der Sicherung auch für die Abgesicherten Ansprüche HCB und die Abgesicherten Ansprüche HAT in einem neuen CTA der jeweiligen BUCo fortgeführt. Für die Dauer der in § 24(3) des jeweiligen Betriebspachtvertrags erklärten Schuldbeitritte werden die Abgesicherten Ansprüche über die CTAs der jeweiligen BUCo gesichert. |
|
| (2) |
Hinsichtlich der Externen Versorgungszusagen ergeben sich keine Auswirkungen für die Arbeitsverhältnisse der Übergehenden Arbeitnehmer. Die Externen Versorgungszusagen verbleiben rechtlich bei der Henkel KGaA. In wirtschaftlicher Hinsicht werden die Externen Versorgungszusagen auf die jeweilige BUCo übertragen, wobei die Henkel KGaA weiterhin im Außenverhältnis die Beiträge, die für die Externen Versorgungszusagen während der Laufzeit der Betriebsverpachtungen anfallen, an den jeweiligen Versorgungsträger entsprechend den Regelungen des Versorgungsträgers und der jeweiligen Versorgungszusage leistet. |
| (3) |
Für die von Henkel CTAs gesicherten Direktzusagen und Ansprüche aus Wertguthabenvereinbarungen der Widersprechenden Arbeitnehmer, sowie für die Externen Versorgungszusagen von Widersprechenden Arbeitnehmern gilt Folgendes:
| (a) |
Arbeitsverhältnisse der Widersprechenden Arbeitnehmer verbleiben bei der Henkel KGaA. Die HCBCo bzw. die HATCo treten aufgrund eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme den Versorgungszusagen und sonstigen kurz- oder langfristig fälligen personalbezogenen Verpflichtungen gegenüber den Widersprechenden Arbeitnehmern bei. Hierdurch schuldet zusätzlich zur originär verpflichteten Henkel KGaA auch die HCBCo bzw. die HATCo die Erfüllung der Versorgungszusagen und sonstigen kurz- oder langfristig fälligen personalbezogenen Verpflichtungen gegenüber den Widersprechenden Arbeitnehmern. |
| (b) |
Das anteilig auf die Abgesicherten Ansprüche von Widersprechenden Arbeitnehmern entfallende Treuhandvermögen verbleibt in den Henkel CTAs. Auf die Arbeitnehmer hat es keine Auswirkungen, dass die Henkel KGaA die Rechte und Pflichten aus den Treuhandverträgen der Henkel CTAs anteilig treuhänderisch für die HCBCo bzw. die HATCo hält. |
| (c) |
Hinsichtlich der Externen Versorgungszusagen ergeben sich keine Auswirkungen für die Arbeitsverhältnisse der Widersprechenden Arbeitnehmer. Die Erläuterungen unter § 55(2) dieses Ausgliederungsvertrags gelten gleichermaßen für Widersprechende Arbeitnehmer. |
|
§ 56 Folgen der Ausgliederung und der Rückverpachtung für die Arbeitnehmervertretungen
| (1) |
Die Ausgliederung und die Betriebspachtbedingten Betriebsübergänge haben keine Auswirkungen auf die Zuständigkeit und die Ämter der Mitglieder der bestehenden betrieblichen Arbeitnehmervertretungen.
| (a) |
Die bei der Henkel KGaA bestehenden örtlichen Betriebsräte an den Standorten Düsseldorf, Heidelberg, Hamburg, Hannover, Bopfingen, Schönbach, Berlin, Krefeld, Köln, und Wehr bleiben unverändert im Amt. Die örtlichen Betriebsräte sind auch nach der Ausgliederung und den Betriebspachtbedingten Betriebsübergängen für die Übergehenden Arbeitnehmer zuständig. Ebenso bleiben die Zuständigkeit und die Ämter der Mitglieder des Gesamtbetriebsrats der Henkel KGaA von der Ausgliederung und den Betriebsverpachtungen unberührt. Der Gesamtbetriebsrat der Henkel KGaA ist auch nach der Ausgliederung und den Betriebspachtbedingten Betriebsübergängen für die Übergehenden Arbeitnehmer zuständig. |
| (b) |
Entsprechendes gilt für die bei der Henkel KGaA an den Standorten Düsseldorf, Hamburg, Heidelberg, Hannover und Bopfingen, bestehenden Schwerbehindertenvertretungen und die Gesamtschwerbehindertenvertretung. |
| (c) |
Der bei der Henkel KGaA bestehende Wirtschaftsausschuss bleibt von der Ausgliederung und den Betriebspachtbedingten Betriebsübergängen unberührt. |
| (d) |
Die Zuständigkeit und die Ämter der Mitglieder der an den Standorten Düsseldorf, Hamburg und Heidelberg bestehenden Sprecherausschüsse sowie des Gesamtsprecherausschusses der Henkel KGaA bleiben von der Ausgliederung und den Betriebspachtbedingten Betriebsübergangen ebenfalls unberührt. |
| (e) |
Die Zuständigkeit und die Ämter der Mitglieder der an den Standorten Hamburg, Bopfingen, Hannover, Heidelberg und Düsseldorf bestehenden Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung der Henkel KGaA bleiben von der Ausgliederung und den Betriebspachtbedingten Betriebsübergängen ebenfalls unberührt. |
|
| (2) |
Der Aufsichtsrat der Henkel KGaA unterliegt der paritätischen Arbeitnehmermitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz ("MitbestG"). Es ergeben sich weder aufgrund der Ausgliederung noch der Betriebspachtbedingten Betriebsübergänge Auswirkungen für die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in diesem Aufsichtsrat. Aufgrund der Betriebspachtbedingten Betriebsübergänge verbleiben die Arbeitnehmer, sofern sie diesen nicht gemäß § 613a BGB widersprechen, weiterhin bei der Henkel KGaA. Die Übergehenden Arbeitnehmer sind weiterhin aktiv- und passiv wahlberechtigt zu Wahlen der Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat der Henkel KGaA. Bei der HCBCo und der HATCo besteht aufgrund der Ausgliederung und der Betriebspachtbedingten Betriebsübergänge keine Pflicht, einen der Arbeitnehmermitbestimmung unterliegenden Aufsichtsrat einzurichten. |
§ 57 Auswirkungen der Ausgliederung auf bestehende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
| (1) |
Die bislang für die Arbeitsverhältnisse der Übergehenden Arbeitnehmer kollektivrechtlich anwendbaren Tarifverträge finden auch nach der Ausgliederung und den Betriebspachtbedingten Betriebsübergängen unverändert kollektivrechtlich Anwendung. Sofern die entsprechenden Tarifverträge individualvertraglich, insbesondere aufgrund einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel, auf die Arbeitsverhältnisse mit den Übergehenden Arbeitnehmern Anwendung finden, gilt dies unverändert auch nach der Ausgliederung und den Betriebspachtbedingten Betriebsübergängen. |
| (2) |
Die Ausgliederung und die Betriebspachtbedingten Betriebsübergange haben keinen Einfluss auf die mit den Arbeitnehmervertretungen geschlossenen Vereinbarungen, insbesondere (Gesamt-) Betriebsvereinbarungen, (Gesamt-) Sprecherausschussvereinbarungen und (Gesamt-) Schwerbehindertenvertretungsvereinbarungen. Diese gelten für die Übergehenden Arbeitnehmer unverändert kollektivrechtlich fort. |
§ 58 Sonstige hinsichtlich der Arbeitnehmer und ihrer Vertretungen vorgesehene Maßnahmen
Die Ausgliederung und die Betriebspachtbedingten Betriebsübergänge haben keine sonstigen Auswirkungen auf die Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse. Insbesondere sind derzeit keine besonderen Maßnahmen aus Anlass der Ausgliederung und der Betriebspachtbedingten Betriebsübergänge vorgesehen. Die Folgen der Beendigung der Betriebsverpachtungen werden in den § 60 bis § 63 dieses Ausgliederungsvertrags dargestellt.
§ 59 Auswirkungen auf in den Betrieben von Tochterunternehmen beschäftigte Arbeitnehmer und ihre Vertretungen
Die Ausgliederung und die Betriebspachtbedingten Betriebsübergänge haben keine Auswirkungen auf die Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse von in den Betrieben von Tochterunternehmen beschäftigten Arbeitnehmern und ihre Vertretungen.
§ 60 Individualrechtliche Folgen der Beendigung der Betriebsverpachtungen für die Arbeitnehmer
| (1) |
Mit dem Ende der Betriebspacht zwischen der jeweiligen BUCo als Verpächterin und der Henkel KGaA als Pächterin gehen die jeweils den verpachteten Unternehmensbereichen HCB und HAT zuzuordnenden Arbeitsverhältnisse einschließlich der Abgesicherten Ansprüche nach näherer Maßgabe von § 613a BGB mit allen Rechten und Pflichten auf die jeweilige BUCo über ("Pachtendebedingte Betriebsübergänge"), sofern die betroffenen Arbeitnehmer dem jeweiligen Übergang nicht gemäß § 613a Abs. 6 BGB widersprechen. Dies gilt sowohl für Übergehende Arbeitnehmer, die bei Pachtende noch bei der Henkel KGaA im Unternehmensbereich HCB oder im Unternehmensbereich HAT beschäftigt sind, als auch für Arbeitnehmer, die nach dem Vollzugsdatum eine Beschäftigung bei der Henkel KGaA aufgenommen haben oder innerhalb der Henkel KGaA in einen der Unternehmensbereiche HCB oder HAT gewechselt sind und bei Pachtende noch bei der Henkel KGaA im Unternehmensbereich HCB oder im Unternehmensbereich HAT beschäftigt sind. |
| (2) |
Hinsichtlich der Arbeitnehmer, die bei der Henkel KGaA sogenannte Zentralfunktionen für eine BUCo ausüben, soll vor Beendigung der Betriebspachtverträge entschieden werden, ob und in welchem Umfang Arbeitnehmer mit Zentralfunktionen auf die jeweilige BUCo übergehen oder das Arbeitsverhältnis mit der Henkel KGaA fortgeführt wird. |
| (3) |
Die von den Pachtendebedingten Betriebsübergängen erfassten Arbeitnehmer werden über die Pachtendebedingten Betriebsübergänge, ihre Gründe und die damit verbundenen Folgen gemäß § 613a Abs. 5 BGB unterrichtet. Innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser Unterrichtung können die betroffenen Arbeitnehmer von ihrem Recht Gebrauch machen, dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse von der Henkel KGaA auf die HCBCo bzw. die HATCo gemäß § 613a Abs. 6 BGB zu widersprechen. Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses im Rahmen der Pachtendebedingten Betriebsübergänge auf die HCBCo bzw. die HATCo widersprechen, verbleiben bei der Henkel KGaA und müssen grundsätzlich mit dem Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung rechnen. |
| (4) |
Die bei der Henkel KGaA erbrachten oder von dieser anerkannte Zeiten der Betriebszugehörigkeit werden durch die Pachtendebedingten Betriebsübergänge nicht unterbrochen. Ferner ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Pachtendebedingten Betriebsübergänge unwirksam (§ 613a Abs. 4 BGB). |
| (5) |
Die jeweilige übernehmende BUCo haftet für sämtliche Verpflichtungen aus den im Zuge der bei Pachtende und nach näherer Maßgabe von § 613a BGB auf sie übergehenden Arbeitsverhältnisse. Die Henkel KGaA haftet neben der jeweiligen übernehmenden BUCo für die Verpflichtungen aus den übergegangenen Arbeitsverhältnissen, soweit die Verpflichtungen vor dem jeweiligen Betriebsübergang entstanden sind und vor Ablauf von einem Jahr nach dem jeweiligen Betriebsübergang fällig werden (§ 613a Abs. 2 S. 2 BGB). Werden solche Verpflichtungen nach dem Zeitpunkt des jeweiligen Betriebsübergangs fällig, so haftet die Henkel KGaA nur in dem Umfang, der dem im Zeitpunkt des Betriebsübergangs abgelaufenen Bemessungszeitraum entspricht (§ 613a Abs. 2 S. 2 BGB). |
| (6) |
Sämtliche Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen (insbesondere Versorgungszusagen) gehen im Wege der Pachtendebedingten Betriebsübergänge auf die HCBCo bzw. die HATCo über. |
| (7) |
Der im Rahmen der jeweiligen Betriebspachtverträge erklärte Schuldbeitritt der übernehmenden Rechtsträger erlischt mit dem Pachtende. Dies hat keinen Einfluss auf die jeweiligen Abgesicherten Ansprüche, die sich auch nach Pachtende gegen die jeweilige BUCo richten. |
§ 61 Folgen der Beendigung der Betriebsverpachtungen für die betrieblichen Arbeitnehmervertretungen
| (1) |
Vor dem Ende der Betriebspacht wird seitens der Parteien entschieden, ob ein Gemeinschaftsbetrieb bestehen oder eine Aufteilung des Betriebs am Standort Düsseldorf erfolgen wird. Die Henkel KGaA wird rechtzeitig vor dem Ende der Betriebspacht mit den jeweiligen Betriebsräten Gespräche aufnehmen und im Fall der betriebsverfassungsrechtlichen Aufteilung eines Betriebs Verhandlungen über einen Interessenausgleich und gegebenenfalls Sozialplan aufnehmen. Davon abhängig wird sich entscheiden, ob es einen Betriebsrat geben wird, der als Gemeinschaftsbetriebsrat am Standort Düsseldorf für die Arbeitnehmer der BUCos zuständig sein wird oder ob bei der HCBCo und der HATCo neue Betriebsratsgremien gegründet werden und der Betriebsrat der Henkel KGaA am Standort Düsseldorf vorübergehend ein Übergangsmandat für die im Wege der Pachtendebedingten Betriebsübergänge auf die HCBCo bzw. die HATCo übergehenden Arbeitnehmer wahrnehmen wird. |
| (2) |
Auch für die weiteren Arbeitnehmervertretungen wird es von der zukünftigen betrieblichen Struktur abhängen, ob die bestehenden Gremien fortbestehen oder es der Bildung neuer Gremien bedarf. |
§ 62 Folgen der Beendigung der Betriebsverpachtungen für die unternehmerische Mitbestimmung
| (1) |
Der Übergang von Arbeitnehmern von der Henkel KGaA auf die HCBCo und die HATCo aufgrund der Pachtendebedingten Betriebsübergänge ändert am aktiven und passiven Wahlrecht zur Wahl der Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat der Henkel KGaA nach § 5 Abs. 1 MitbestG nichts, da es sich bei der HCBCo und der HATCo um beherrschte Konzerngesellschaften der Henkel KGaA handeln wird. |
| (2) |
Die HATCo wird nach Wirksamwerden der Pachtendebedingten Betriebsübergänge voraussichtlich mehr als 2.000 Arbeitnehmer in ihren deutschen Betrieben beschäftigen. Sie wird daher voraussichtlich nach Wirksamwerden der Pachtendebedingten Betriebsübergänge verpflichtet sein, nach dem MitbestG einen paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat einzurichten. Ob die HCBCo nach Wirksamwerden der Pachtendebedingten Betriebsübergänge über oder unter 2.000 Arbeitnehmer haben wird, ist derzeit noch nicht vorauszusehen. Für den Fall, dass die HCBCo nach dem Wirksamwerden der Pachtendebedingten Betriebsübergänge über 2.000 Arbeitnehmer in ihren deutschen Betrieben beschäftigt, wäre sie nach dem MitbestG ebenso verpflichtet, einen paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat einzurichten. Wenn die HCBCo nach dem Wirksamwerden der Pachtendebedingten Betriebsübergänge nicht mehr als 2.000, aber mehr als 500 Arbeitnehmer in ihren deutschen Betrieben beschäftigt, wäre sie nach dem Drittelbeteiligungsgesetz verpflichtet, einen zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern bestehenden Aufsichtsrat einzurichten. Die Arbeitnehmer der HCBCo und der HATCo werden dann sowohl bei Wahlen zum Aufsichtsrat der Henkel KGaA als auch den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der jeweiligen BUCo aktiv- und passiv wahlberechtigt sein. Dies würde auch dann gelten, wenn die jeweilige BUCo bis dahin ihre Rechtsform in eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien ändern sollte. |
§ 63 Auswirkungen der Beendigung der Betriebsverpachtungen auf bestehende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
Für die bei der Henkel KGaA verbleibenden Arbeitnehmer gelten die Betriebsvereinbarungen nach der Beendigung der Betriebspachtverträge unverändert kollektivrechtlich fort. Die Auswirkungen der Beendigung der Betriebspachtverträge auf die Geltung von Betriebsvereinbarungen für die im Rahmen der Pachtendebedingten Betriebsübergänge auf die HCBCo bzw. die HATCo übergehenden Arbeitnehmer hängen von der zukünftigen betrieblichen Struktur bei Beendigung der Betriebspachtverträge ab: Bei Bestehen eines Gemeinschaftsbetriebs können Betriebsvereinbarungen für die im Rahmen der Pachtendebedingten Betriebsübergänge übergehenden Arbeitnehmer unverändert kollektivrechtlich fortgelten. Auch im Fall der Spaltung des Betriebs am Standort Düsseldorf können die Betriebsvereinbarungen unverändert kollektivrechtlich fortgelten, wenn der Betriebsrat der Henkel KGaA Übergangsmandate gemäß § 21a Betriebsverfassungsgesetz für die auf die HCBCo bzw. die HATCo übergehenden Arbeitnehmer wahrnimmt. Nach Ablauf der Übergangsmandate gelten die Betriebsvereinbarungen, soweit sie nicht durch neue Betriebsvereinbarungen oder individualvertragliche Regelungen ersetzt wurden, gemäß § 613a Abs. 1 S. 2 BGB auf individualrechtlicher Basis weiter und werden Inhalt der Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer. Die HCBCo und die HATCo werden spätestens mit Wirkung zum Pachtende dem tarifschließenden Bundesarbeitgeberverband Chemie beitreten. Die maßgeblichen anwendbaren Tarifverträge finden auch nach dem Pachtende unverändert kollektivrechtlich Anwendung auf die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse infolge der Beendigung der Betriebsverpachtungen auf die jeweilige übernehmende BUCo übergehen. Sofern die entsprechenden Tarifverträge individualvertraglich, insbesondere aufgrund einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel, Anwendung finden, gilt dies auch nach dem Pachtende.
§ 64 Sonstige hinsichtlich der Arbeitnehmer und ihrer Vertretungen vorgesehene Maßnahmen
Die Beendigung der Betriebsverpachtungen hat keine sonstigen Auswirkungen auf die Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse. Insbesondere sind derzeit keine besonderen Maßnahmen aus Anlass der Beendigung der Betriebsverpachtungen vorgesehen.
| H. |
Weitere gemeinsame Bestimmungen der Ausgliederung
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§ 65 Mitwirkungspflichten
| (1) |
Die Vertragsparteien geben hiermit vorsorglich alle Erklärungen ab, die für die Übertragung derjenigen Vermögensbestandteile erforderlich sind, die nicht im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG auf die betreffende BUCo übergehen, insbesondere zur Einräumung von Wirtschaftlichem Eigentum, zur Begründung von Treuhandverhältnissen (Vereinbarungstreuhand) oder zur Einräumung von Nutzungsrechten inklusive sämtlicher damit zusammenhängender Rechte. |
| (2) |
Ferner werden die Vertragsparteien sämtliche erforderlichen Erklärungen abgeben, Urkunden ausstellen, Registeranmeldungen einreichen und sonstige Handlungen vornehmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung des Auszugliedernden Vermögens zusätzlich erforderlich oder zweckdienlich sind. |
| (3) |
Bei behördlichen Verfahren, insbesondere bei steuerlichen Außenprüfungen, bei steuerlichen und sonstigen Rechtsstreitigkeiten sowie Antrags- und Genehmigungsverfahren, die das Auszugliedernde Vermögen betreffen, oder bei sonstigen Vorgängen, bei denen eine Vertragspartei oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen in besonderer Weise aufgrund der gemeinsamen Vergangenheit als Teil der Henkel KGaA bzw. der gemeinsamen Zugehörigkeit zum Henkel-Konzern zur Unterstützung in der Lage ist, werden sich die Vertragsparteien gegenseitig unterstützen. Sie werden sich insbesondere gegenseitig sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die zur Erfüllung behördlicher Anforderungen oder zur Erbringung von Nachweisen gegenüber Behörden oder Gerichten notwendig oder zweckmäßig sind, und wechselseitig auf eine angemessene Unterstützung durch ihre Mitarbeiter hinwirken. |
§ 66 Grundbucherklärungen und Handelsregister
Die Vertragsparteien verpflichten sich, unverzüglich nach dem Vollzugsdatum alle notwendigen Erklärungen, insbesondere die Eintragungsbewilligungen gegenüber Grundbuchämtern, und alle Anmeldungen zum Handelsregister abzugeben, Anträge zu stellen und sämtliche sonstigen Maßnahmen zu ergreifen oder daran mitzuwirken, die für die infolge der Ausgliederung erforderlich werdenden Berichtigungen der betroffenen Grundbücher und Register notwendig sind.
§ 67 Gewährleistungsausschluss
Der Zustand des Auszugliedernden Vermögens ist den BUCos bekannt. Ansprüche und Rechte der BUCos gegenüber der Henkel KGaA wegen der Beschaffenheit und des Bestands des Auszugliedernden Vermögens, gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, werden hiermit, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus vorvertraglicher Pflichtverletzung, positiver Forderungsverletzung und/oder Verletzungen vertraglicher, vorvertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen.
§ 68 Gläubigerschutz und Innenausgleich
| (1) |
Wenn und soweit die Henkel KGaA aufgrund der Bestimmungen in § 133 UmwG oder anderer Bestimmungen von Gläubigern für Verbindlichkeiten, Verpflichtungen oder Haftungsverhältnisse in Anspruch genommen wird, die nach Maßgabe dieses Ausgliederungsvertrags auf eine BUCo übertragen werden sollen, oder die Henkel KGaA für Verpflichtungen aus zukünftigen gesetzlichen Schuldverhältnissen in Anspruch genommen wird, die im Zusammenhang mit der bisherigen oder zukünftigen Geschäftstätigkeit des Unternehmensbereichs HCB und des Unternehmensbereichs HAT entstehen, hat die jeweilige BUCo die Henkel KGaA auf erste Anforderung von der jeweiligen Verbindlichkeit, Verpflichtung oder Haftung freizustellen, soweit vorstehend keine anderweitige Lastenverteilung geregelt ist. Gleiches gilt für den Fall, dass die Henkel KGaA von solchen Gläubigern auf Sicherheitsleistung in Anspruch genommen wird. Dies schließt eine Freistellung für durch die BUCos ab dem Ausgliederungsstichtag verursachte Umweltbelastungen oder solche Umweltbelastungen, die Bestandteile des Auszugliedernden Vermögens sind, ein, sofern die Henkel KGaA hierfür von Dritten (einschließlich Behörden) in Anspruch genommen wird. |
| (2) |
Wenn und soweit umgekehrt eine BUCo aufgrund der Bestimmungen in § 133 UmwG oder anderer Bestimmungen von Gläubigern für Verbindlichkeiten, Verpflichtungen oder Haftungsverhältnisse in Anspruch genommen wird, die nach Maßgabe dieses Ausgliederungsvertrags nicht zu dem auf eine BUCo Auszugliedernden Vermögen gehören, oder die BUCo für Verpflichtungen aus zukünftigen gesetzlichen Schuldverhältnissen in Anspruch genommen wird, die im Zusammenhang mit der bisherigen oder zukünftigen bei der KGaA verbleibenden Geschäftstätigkeit und Funktionen entstehen, hat die Henkel KGaA die jeweilige BUCo auf erste Anforderung von der jeweiligen Verbindlichkeit, Verpflichtung oder Haftung freizustellen, soweit vorstehend keine anderweitige Lastenverteilung geregelt ist. Gleiches gilt für den Fall, dass eine BUCo von solchen Gläubigern auf Sicherheitsleistung in Anspruch genommen wird. |
| (3) |
Abs. (2) gilt für den Fall entsprechend, dass eine BUCo aufgrund der Bestimmungen in § 133 UmwG oder anderer Bestimmungen von Gläubigern für Verbindlichkeiten, Verpflichtungen oder Haftungsverhältnisse in Anspruch genommen wird, die nach Maßgabe dieses Ausgliederungsvertrags auf die jeweils andere BUCo übertragen werden sollen, oder die BUCo für Verpflichtungen aus zukünftigen gesetzlichen Schuldverhältnissen in Anspruch genommen wird, die im Zusammenhang mit der bisherigen oder zukünftigen Geschäftstätigkeit des auf die jeweils andere BUCo Ausgegliederten Unternehmensbereichs stehen. In diesem Fall treffen die Pflichten die jeweils andere BUCo. |
| (4) |
Die jeweils freizustellende Vertragspartei hat die jeweils verantwortliche Vertragspartei unverzüglich über die Inanspruchnahme zu informieren und hat sich sowohl außergerichtlich als auch prozessual gemäß den Weisungen der verantwortlichen Vertragspartei zu verhalten. Sollte es insoweit zu einem Rechtsstreit unter Beteiligung der freizustellenden Vertragspartei kommen, sollen die Vertragsparteien auf einen Parteiwechsel hinwirken. Sollte ein Parteiwechsel nicht möglich sein, wird die verantwortliche Vertragspartei dem Rechtsstreit als Nebenintervenient beitreten. Die jeweils verantwortliche Vertragspartei hat der freizustellenden Vertragspartei sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme zu ersetzen. |
§ 69 Zustimmungsvorbehalte, Eintragung und Wirksamkeitsvoraussetzungen
| (1) |
Dieser Ausgliederungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Henkel KGaA und der Zustimmung der jeweiligen Gesellschafterversammlungen der BUCos sowie der Eintragung in die jeweiligen Handelsregister. |
| (2) |
Die Vertragsparteien werden bei der Anmeldung der Ausgliederung und der Betriebsverpachtungen zum Handelsregister darauf hinwirken, dass die Betriebspachtverträge in das Handelsregister der HCBCo bzw. der HATCo eingetragen und damit wirksam werden, bevor dieser Ausgliederungsvertrag durch Eintragung in das Handelsregister der Henkel KGaA wirksam wird. |
§ 70 Kosten und Steuern
| (1) |
Soweit in diesem Ausgliederungsvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, trägt die Henkel KGaA sämtliche im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Umsetzung der Ausgliederung anfallenden Kosten, Gebühren und etwaige Steuern. Abweichend von Satz 1
| (a) |
trägt die HCBCo die Kosten der Kapitalerhöhung bei der HCBCo und ihrer Durchführung, die Kosten der Gesellschafterversammlung bei der HCBCo, die Kosten des Ausgliederungsbeschlusses bei der HCBCo und seiner Beurkundung sowie die Kosten der Anmeldung und Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister (jeweils bezogen auf die Ausgliederung HCB) selbst; |
| (b) |
trägt die HATCo die Kosten der Kapitalerhöhung bei der HATCo und ihrer Durchführung, die Kosten der Gesellschafterversammlung bei der HATCo, die Kosten des Ausgliederungsbeschlusses bei der HATCo und seiner Beurkundung sowie die Kosten der Anmeldung und Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister (jeweils bezogen auf die Ausgliederung HAT) selbst; und |
| (c) |
tragen die Henkel KGaA, die HCBCo und die HATCo die Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit diesem Ausgliederungsvertrag, den Betriebspachtverträgen und dem Gemeinsamen Bericht sowie die Kosten der Beurkundung des Ausgliederungsvertrags jeweils zu einem Drittel. |
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| (2) |
Die durch die Ausgliederung HCB und die Ausgliederung HAT entstehenden Grunderwerbsteuern sowie die Kosten für die Grundbuchberichtigungsanträge sowie die Eintragung in bzw. die Benachrichtigungen von Grundbüchern hat die jeweilige BUCo zu tragen. |
| (3) |
Die Vertragsparteien gehen übereinstimmend davon aus, dass sie Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft sind, deren oberster Organträger die Henkel KGaA ist, sodass sämtliche Transaktionen unter diesem Ausgliederungsvertrag als nicht umsatzsteuerbare Innentransaktionen zu qualifizieren sind. Für den Fall, dass entgegen dem übereinstimmenden Verständnis der Vertragsparteien eine umsatzsteuerliche Organschaft nicht vorliegt und die Ausgliederung HCB und/oder Ausgliederung HAT der Umsatzsteuer unterliegt, so ist die Gegenleistung als Netto-Gegenleistung zuzüglich Umsatzsteuer zu verstehen. Hinsichtlich sämtlichen im Auszugliedernden Vermögen HAT und Auszugliedernden Vermögen HCB enthaltenen Grundbesitzes (einschließlich Grundstücken, Bauten, Einrichtungen und Anlagen) verzichtet die Henkel KGaA auf die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 9a und § 4 Nr. 12 Buchstaben a bis c Umsatzsteuergesetz ("UStG") und optiert hiermit vorsorglich und unbedingt zur Umsatzsteuerpflicht gemäß § 9 UStG (Umsatzsteueroption). Soweit § 13b Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 UStG (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) greift, ist die jeweilige BUCo Schuldnerin der Umsatzsteuer. Auf Ebene der Henkel KGaA durch die Übertragung des Auszugliedernden Vermögens HAT und des Auszugliedernden Vermögens HCB anfallende Umsatzsteuer hat die jeweilige BUCo an die Henkel KGaA zu zahlen. Die Henkel KGaA wird der jeweiligen BUCo eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Rechnung ausstellen. In diesem Fall wird die jeweilige BUCo auf Verlangen der Henkel KGaA die entsprechenden Vorsteuererstattungsansprüche nach Maßgabe von § 46 AO an diese abtreten. Etwaige Zinsen, Säumniszuschläge oder sonstige Nebenleistungen, die aufgrund einer etwaigen verspäteten Umsatzsteueranmeldung oder -zahlung durch die jeweilige Vertragspartei entstehen, trägt diese Vertragspartei selbst. |
§ 71 Rücktritt
Jede Vertragspartei kann von diesem Ausgliederungsvertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung gegenüber den jeweils anderen Vertragsparteien zurücktreten, wenn dieser Ausgliederungsvertrag nicht bis zum Ablauf des 28. Februar 2027 durch Eintragung in das Handelsregister der Henkel KGaA wirksam geworden ist.
§ 72 Schriftform
Soweit nicht weitergehende Formvorschriften bestehen, bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieses Ausgliederungsvertrags sowie seiner Anlagen und Nebenbestimmungen einschließlich der Abbedingung dieses § 72 der Schriftform.
§ 73 Anlagen
Die Anlagen zu diesem Ausgliederungsvertrag sind wesentlicher Bestandteil dieses Ausgliederungsvertrags. Die im Ausgliederungsvertrag verwendeten Definitionen gelten auch in den Anlagen.
§ 74 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Ausgliederungsvertrags ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, wird hierdurch die Wirksamkeit des Ausgliederungsvertrags und der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gelten solche Bestimmungen, die nach Form, Inhalt, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommen, was von dem Übertragenden Rechtsträger und den Übernehmenden Rechtsträgern nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gewollt war. Dasselbe gilt für etwaige unbeabsichtigte Vertragslücken. Sollte eine solche Ersetzung nicht möglich sein, verpflichten sich die Parteien, sich formwirksam auf eine solche Regelung zu einigen.
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Wesentlicher Inhalt der Anlagen zum Ausgliederungsvertrag
Der Ausgliederungsvertrag verweist auf Anlagen, die kraft Vereinbarung Bestandteil des Vertrags sind (§ 73 Satz 1 des Ausgliederungsvertrags). Für eine Übersicht über die Anlagen wird auf das Anlagenverzeichnis des Ausgliederungsvertrags verwiesen. Im Wesentlichen haben die Anlagen folgenden Inhalt (soweit Begriffe nachfolgend nicht selbstständig definiert werden, haben sie die ihnen im Rahmen des Ausgliederungsvertrags zugeschriebene Bedeutung):
Anlagen Präambel
Die Anlagen zu der Präambel des Ausgliederungsvertrags enthalten Beschreibungen der Geschäftstätigkeit der Henkel KGaA. Sie beschreiben die bei der Henkel KGaA verbleibenden zentralen Funktionen (Anlage P.(5): Beschreibung zentrale Funktionen) sowie den auszugliedernden Unternehmensbereich HCB (Anlage P.(8): Beschreibung Geschäftstätigkeit Unternehmensbereich HCB) und den auszugliedernden Unternehmensbereich HAT (Anlage P.(9): Beschreibung Geschäftstätigkeit Unternehmensbereich HAT).
Anlagen Abschnitt A (§§ 1-4 des Ausgliederungsvertrags)
Die Anlagen zu Abschnitt A (§§ 1-4) haben im Wesentlichen folgenden Inhalt:
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In den Anlagen zu § 3 sind die Kostenstellen und sog. Profit Center aus dem internen Buchhaltungssystem der Henkel KGaA aufgeführt, die den Unternehmensbereichen HCB und HAT zugeordnet sind und anhand derer insbesondere das Auszugliedernde Vermögen bestimmt wird. Dabei konkretisieren die Anlagen zu § 3(1) das Auszugliedernde Vermögen HCB und die Anlagen zu § 3(2) das Auszugliedernde Vermögen HAT:
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Anlage 3(1)(a).a: Kostenstellen Unternehmensbereich HCB, |
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Anlage 3(1)(a).b: Profit Center Unternehmensbereich HCB, |
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Anlage 3(2)(a).a: Kostenstellen Unternehmensbereich HAT, |
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Anlage 3(2)(a).b: Profit Center Unternehmensbereich HAT. |
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Die Anlagen zu § 4 enthalten die Ausgliederungsbilanzen für die Unternehmensbereiche HCB und HAT. Die Ausgliederungsbilanzen bilden die zum Schlussbilanzstichtag (31. Dezember 2025) bilanzierten Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens ab, die Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens sind. Es ist jeweils eine Ausgliederungsbilanz für den Unternehmensbereich HCB und für den Unternehmensbereich HAT vorgesehen.
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Anlage 4(5).a: Ausgliederungsbilanz HCB, |
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Anlage 4(5).b: Ausgliederungsbilanz HAT. |
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Anlagen Abschnitt B (§§ 5-37 des Ausgliederungsvertrags)
In Abschnitt B (§§ 5-37) wird das Auszugliedernde Vermögen näher beschrieben, zunächst für den Unternehmensbereich HCB (§§ 5-21), sodann für den Unternehmensbereich HAT (§§ 22-37).
Inventare und Verzeichnisse
Die Anlagen zu Abschnitt B enthalten zum einen Inventare und Verzeichnisse, um das im Ausgliederungsvertrag beschriebene Auszugliedernde Vermögen zu konkretisieren. Dabei gibt es grundsätzlich jeweils entsprechende Anlagen für den Unternehmensbereich HCB und den Unternehmensbereich HAT. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Anlagen:
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In den Anlagen zu § 6 und § 23 sind Beteiligungen und zugehörige Unternehmensverträge aufgeführt, die dem Unternehmensbereich HCB bzw. dem Unternehmensbereich HAT zugeordnet sind und auf die HCBCo bzw. die HATCo übertragen werden:
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Anlage 6(1): Auszugliedernde Beteiligungen HCB, |
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Anlage 6(2): Auszugliedernde Unternehmensverträge HCB, |
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Anlage 23(1): Auszugliedernde Beteiligungen HAT, |
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Anlage 23(2): Auszugliedernde Unternehmensverträge HAT. |
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Die Anlagen zu § 8 und § 24 stehen im Zusammenhang mit den von den Unternehmensbereichen HCB und HAT auf dem Werksgelände der Henkel KGaA im Chemiepark Düsseldorf-Holthausen genutzten Teilflächen und den von den Unternehmensbereichen HCB und HAT außerhalb des Werksgeländes Düsseldorf-Holthausen genutzten Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen. Die Anlagen 8(1)(a)(ii) und 24(1)(a)(ii) führen bauliche Anlagen und Infrastruktureinrichtungen auf, die insbesondere von dem Qualifizierten Nutzungsrecht HCB Düsseldorf-Holthausen bzw. von dem Qualifizierten Nutzungsrecht HAT Düsseldorf-Holthausen erfasst sind (zur Ausgestaltung der Nutzungsrechte durch Anlagen siehe noch unten):
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Anlage 8(1)(a)(ii): Auszugliedernde Gebäude und Infrastrukturanlagen HCB, |
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Anlage 24(1)(a)(ii): Auszugliedernde Gebäude und Infrastrukturanlagen HAT. |
Anlage 8(1)(a)(iv) (Zentrale Infrastrukturanlagen) führt zentrale Infrastrukturanlagen auf, die bei den zentralen Funktionen verbleiben und nicht Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens sind. Die Anlagen 8(2)(a), 8(2)(c), 24(2)(a) und 24(2)(b) konkretisieren (i) den im Eigentum der Henkel KGaA stehenden Grundbesitz sowie (ii) den nicht im Eigentum der Henkel KGaA stehenden Grundbesitz, der jeweils dem Unternehmensbereich HCB bzw. dem Unternehmensbereich HAT zugeordnet ist:
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Anlage 8(2)(a): Im Eigentum der Henkel KGaA stehender Grundbesitz HCB, |
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Anlage 8(2)(c): Nicht im Eigentum der Henkel KGaA stehender Grundbesitz HCB, |
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Anlage 24(2)(a): Im Eigentum der Henkel KGaA stehender Grundbesitz HAT, |
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Anlage 24(2)(b): Nicht im Eigentum der Henkel KGaA stehender Grundbesitz HAT. |
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Die Anlagen zu § 9 und § 25 enthalten Gebäudekostenstellen von HS Infrastructure, die der Konkretisierung des zu übertragenden Beweglichen Sachanlagevermögens dienen:
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Anlage 9(2)(a): HS Infrastructure Gebäudekostenstellen Qualifiziertes Nutzungsrecht HCB Düsseldorf-Holthausen, |
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Anlage 9(2)(b): HS Infrastructure Gebäudekostenstellen Gemeinsamer Grundbesitz Holthausen, |
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Anlage 25(2): HS Infrastructure Gebäudekostenstellen Qualifiziertes Nutzungsrecht HAT Düsseldorf-Holthausen. |
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Die Anlagen zu § 11 und § 27 spezifizieren für die Unternehmensbereiche HCB und HAT Immaterielle Vermögensgegenstände, die Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens sind:
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Anlage 11(1): Auszugliedernde Schutzrechte HCB, |
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Anlage 11(4).a: AC-Lizenzverträge, |
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Anlage 11(6): Kreuzlizenzvereinbarungen HCB, |
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Anlage 11(7).a: Schutzrechte Corporate IP, |
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Anlage 27(1): Auszugliedernde Schutzrechte HAT, |
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Anlage 27(6): Kreuzlizenzvereinbarungen HAT. |
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Die Anlagen zu § 12 und § 28 spezifizieren Software, die Gegenstand des Auszugliedernden Vermögens ist. Dabei handelt es sich um Software, für welche die Verantwortung ausschließlich dem Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB bzw. dem Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT übertragen wurde (Business Managed Software HCB bzw. Business Managed Software HAT), sowie um Software, die zwar zentral von Henkel dx verwaltet wird, aber ausschließlich von dem Globalen Operativen Unternehmensbereich HCB bzw. dem Globalen Operativen Unternehmensbereich HAT genutzt wird (Henkel dx Software HCB und Henkel dx Software HAT):
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Anlage 12(1)(b): Business Managed Software HCB, |
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Anlage 12(1)(c): Henkel dx Software HCB, |
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Anlage 28(1)(b): Business Managed Software HAT, |
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Anlage 28(1)(c): Henkel dx Software HAT. |
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Die Anlagen zu § 15 und zu § 31 enthalten Werksnummern zur Spezifizierung von Vorräten und sonstigen Gegenständen des Umlaufvermögens, die insbesondere Gegenstand des Auszugliedernden Vermögens sind:
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Anlage 15(2): Werksnummern HCB, |
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Anlage 31(2): Werksnummern HAT. |
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Die Anlagen zu § 17 und zu § 33 spezifizieren zum einen anhand von Vertragsnummern des internen Vertragsmanagementsystems "ICERTIS", Produkthierarchien und Lieferantenummern die Vertragsverhältnisse der Henkel KGaA, die insbesondere Gegenstand des Auszugliedernden Vermögens sind:
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Anlage 17(3)(a)(ii): ICERTIS Vertragsnummern HCB, |
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Anlage 17(3)(b): Produkthierarchien HCB, |
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Anlage 17(3)(c): Lieferantennummern HCB, |
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Anlage 17(4)(a): Shared Lieferanten HCB, |
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Anlage 17(4)(b): Lieferanten Zentrale Rahmenverträge, |
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Anlage 17(5): Im Wege der Vereinbarungstreuhand übertragene Verträge HCB, |
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Anlage 33(3)(a)(ii): ICERTIS Vertragsnummern HAT, |
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Anlage 33(3)(b): Produkthierarchien HAT, |
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Anlage 33(3)(c): Lieferantennummern HAT, |
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Anlage 33(4)(a): Shared Lieferanten HAT, |
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Anlage 33(5): Im Wege der Vereinbarungstreuhand übertragene Verträge HAT. |
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Dabei sollen die in den Anlagen 17(4)(a) und 33(4)(a) anhand von Lieferantennummern spezifizierten Vertragsverhältnisse, die mit auch, aber nicht ausschließlich dem Unternehmensbereich HCB bzw. dem Unternehmensbereich HAT zuzuordnenden Lieferanten geschlossen wurden (Shared Agreements), nicht im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge, sondern im Wege der Vereinbarungstreuhand übertragen werden. Die Anlagen 17(5) und 33(5) enthalten weitere Verträge bzw. sog. Customer Codes zur Identifizierung weiterer Verträge, die im Wege der Vereinbarungstreuhand übertragen werden.
Zum anderen spezifiziert Anlage 17(4)(b) anhand von Lieferantennummern bestimmte zentrale Rahmenverträge der Henkel KGaA mit Dritten, die nicht Bestandteil des Auszugliedernden Vermögens sind.
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Die Anlagen zu § 18 und zu § 34 spezifizieren anhand von Identifikationsnummern die dem Unternehmensbereich HCB bzw. dem Unternehmensbereich HAT zugeordneten Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse infolge der Ausgliederung auf die HCBCo bzw. die HATCo übergehen:
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Anlage 18(2): Übergehende Arbeitnehmer HCB, |
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Anlage 34(2): Übergehende Arbeitnehmer HAT. |
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Die Anlagen zu § 19 und zu § 35 spezifizieren anhand von Fallnummern Prozess- und Verfahrensverhältnisse der Henkel KGaA, die auf die HCBCo bzw. die HATCo übertragen werden:
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Anlage 19(1): Prozess- und Verfahrensverhältnisse HCB, |
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Anlage 35(1): Prozess- und Verfahrensverhältnisse HAT. |
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Sonstige Anlagen
Zum anderen gestalten die Anlagen zu Abschnitt B vertragliche Abreden des Ausgliederungsvertrags näher aus und enthalten teils eigenständige Vereinbarungen. Diese Anlagen haben im Wesentlichen folgenden Inhalt:
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Einräumung von Nutzungsrechten: Durch Anlagen 8(1)(a).a (i.V.m. dem als Anlage 8(1)(a).b beigefügten Lageplan), 8(1)(b).b (i.V.m. dem als Anlage 8(1)(b).a beigefügten Lageplan) und 24(1)(a).a (i.V.m. dem als Anlage 24(1)(a).b beigefügten Lageplan) werden die im Ausgliederungsvertrag eingeräumten Nutzungsrechte an Teilgrundstücksflächen des Werksgeländes in Düsseldorf-Holthausen näher ausgestaltet:
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Anlage 8(1)(a).a: Vereinbarung Qualifiziertes Nutzungsrecht HCB Düsseldorf-Holthausen, |
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Anlage 8(1)(a).b: Auszugliedernde Teilfläche HCB Düsseldorf-Holthausen, |
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Anlage 8(1)(b).a: Auszugliedernde Teilgrundstücksflächen Gemeinsamer Grundbesitz Holthausen, |
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Anlage 8(1)(b).b: Nutzungsvertrag Gemeinsamer Grundbesitz Holthausen, |
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Anlage 24(1)(a).a: Vereinbarung Qualifiziertes Nutzungsrecht HAT Düsseldorf-Holthausen, |
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Anlage 24(1)(a).b: Auszugliedernde Teilfläche HAT Düsseldorf-Holthausen. |
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Die Nutzungsrechte sind so ausgestaltet, dass das wirtschaftliche Eigentum an den betreffenden Grundstücks- bzw. Teilgrundstücksflächen übertragen wird. Im Wesentlichen sind die Nutzungsrechte nicht durch ordentliche Kündigung entziehbare, dauerhafte und unentgeltliche Nutzungsrechte, die dem Inhaber Nutzen und Lasten zuweisen, die typischerweise mit rechtlichem Eigentum verbunden sind. Für ausschließlich dem Unternehmensbereich HCB oder dem Unternehmensbereich HAT zugeordnete Grundstücks- bzw. Teilgrundstücksflächen auf dem Werksgelände Düsseldorf-Holthausen wird der HCBCo bzw. der HATCo jeweils ein exklusives Nutzungsrecht an den dem entsprechenden Unternehmensbereich zugeordneten Grundstücks- bzw. Teilgrundstücksflächen eingeräumt.
Für Teilgrundstücksflächen auf dem Werksgelände Düsseldorf-Holthausen, die von den zentralen Funktionen und dem Unternehmensbereich HCB gemeinsam genutzt werden, werden der HCBCo zwei Mitnutzungsrechte an Teilgrundstücksflächen einschließlich der sich jeweils darauf befindlichen Gebäude entsprechend dem Verhältnis der übergehenden Arbeitnehmer des Unternehmensbereichs HCB, die das jeweilige Gebäude am Steuerlichen Übertragungsstichtag nutzen, zu den übrigen Arbeitnehmern der Henkel KGaA, die das Gebäude am Steuerlichen Übertragungsstichtag nutzen, gewährt. Die Anlage zur Ausgestaltung des Mitnutzungsrechts enthält - anders als die exklusiven Nutzungsrechte - auch Abstimmungspflichten und weitere Regelungen, die speziell die gemeinsame Nutzung regeln.
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Ausgestaltung von Treuhandvereinbarungen: Die Anlagen 11(2)(a), 11(4).b, 27(2)(a) und 27(4) gestalten Treuhandvereinbarungen näher aus, die im Rahmen des Ausgliederungsvertrags zur Übertragung des Wirtschaftlichen Eigentums an den betreffenden Vermögensgegenständen bzw. Rechtsverhältnissen geschlossen werden. Die Regelungen dieser Vereinbarungen bewirken im Wesentlichen, dass die Henkel KGaA die jeweiligen Vermögensgegenstände bzw. Rechtsverhältnisse wirtschaftlich rückwirkend ab dem Ausgliederungsstichtag treuhänderisch ausschließlich im Interesse und auf Rechnung der jeweiligen BUCo hält, während das rechtliche Eigentum bzw. die dingliche Rechtsinhaberschaft bei der Henkel KGaA verbleibt. Die Regelungen erfüllen jeweils die Anforderungen an die steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO. Unterschiede in den Anlagen ergeben sich vor allem in Bezug auf die Treugüter und etwaige speziell erforderliche Regelungen:
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Die Anlagen 11(2)(a) und 27(2)(a) gestalten die Treuhandvereinbarungen gem. § 11(2)(a) und § 27(2)(a) des Ausgliederungsvertrags näher aus, mittels derer eingetragene HCB- bzw. HAT-Registerschutzrechte (insbesondere Patente, Marken, Designs, Domains) im Wege der Vereinbarungstreuhand auf die HCBCo bzw. die HATCo übertragen werden. Die Henkel KGaA hält diese Registerrechte treuhänderisch ausschließlich für die jeweilige BUCo, befolgt deren Weisungen (insbesondere Anmeldung, Verwaltung, Aufrechterhaltung, Überwachung) und setzt Rechte nur auf deren Anweisung bzw. mit deren Zustimmung durch. Die jeweilige BUCo erhält zudem ein dauerhaftes, unentgeltliches, unwiderrufliches, weltweites, unterlizenzierbares, aber nur mit Zustimmung der Henkel KGaA übertragbares Nutzungsrecht und kann die Übertragung der rechtlichen Inhaberschaft an den Registerschutzrechten verlangen; sie trägt alle mit der Treuhand verbundenen Kosten. Die Treuhand ist kündbar, umfasst alle auszugliedernden Registerschutzrechte und kann auf weitere Registerschutzrechte (einschließlich Urheber- und Leistungsschutzrechte) erweitert werden. |
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Die Anlagen 11(4).b und 27(4) gestalten die jeweilige Vereinbarungstreuhand hinsichtlich der sog. AC-Lizenzverträge, näher aus, die von der Henkel KGaA mit wirtschaftlicher Wirkung ab dem Ausgliederungsstichtag treuhänderisch ausschließlich für die HCBCo bzw. HATCo gehalten werden. Alle Lizenzerträge aus diesen konzerninternen Lizenzverträgen stehen den BUCos zu. Die Henkel KGaA befolgt Weisungen der BUCos und die BUCos gewähren der Henkel KGaA wiederum Lizenzen an dem ausgegliederten HCB IP, HAT IP und Corporate IP zur Unterlizenzierung an die sog. AC-Gesellschaften. Sämtliche Kosten (einschließlich an Dritte für die Einlizenzierung von IP zu zahlender Lizenzgebühren) tragen die BUCos anteilig. Das Treuhandverhältnis ist kündbar und auf Verlangen muss die Henkel KGaA die AC-Lizenzverträge (mit Zustimmung der jeweiligen AC-Gesellschaft) auf die HCBCo bzw. die HATCo übertragen. |
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Ausgestaltung von Lizenzvereinbarungen: Immaterielle Vermögensgegenstände und Know-How der Henkel KGaA, die weder HCB IP noch HAT IP sind (sog. Corporate IP und Corporate Know-How), werden weder rechtlich noch wirtschaftlich auf die HCBCo oder die HATCo übertragen. Stattdessen gewährt die Henkel KGaA nach Maßgabe von § 11(7) und § 27(7) des Ausgliederungsvertrags und der Anlagen 11(7).b und 27(7) der HCBCo bzw. der HATCo eine widerrufliche, unentgeltliche, weltweite, an Unternehmen des Henkel-Konzerns unterlizenzierbare und ohne Zustimmung der Henkel KGaA nicht übertragbare Lizenz:
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Anlage 11(7).b: Lizenzvereinbarung Corporate IP HCB, |
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Anlage 27(7): Lizenzvereinbarung Corporate IP HAT. |
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Vereinbarungen unter Einbeziehung Dritter bezüglich Vermögens zur Sicherung von Versorgungszusagen und Ansprüchen im Zusammenhang mit Wertguthaben, sowie zur Übertragung der Rechtspositionen an externen Versorgungszusagen: Im Hinblick auf ausgliederungsbedingte Betriebsübergänge für Arbeitnehmer der Unternehmensbereiche HCB und HAT werden für die HCBCo und die HATCo Treuhandverhältnisse (sog. Contractual Trust Arrangements, "CTAs") zur Sicherung von Versorgungszusagen im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung ("Versorgungszusagen") und von Ansprüchen aus Wertguthaben im Rahmen des sog. Blockmodells für Altersteilzeitarbeit im Sinne von § 2 Abs. 2 des Altersteilzeitgesetzes ("Wertguthaben") eingerichtet. Hierfür haben die HCBCo und die HATCo jeweils mit dem Henkel Trust e.V. und dem Metzler Trust e.V. jeweils einen und mit dem Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. jeweils zwei Treuhandverträge geschlossen (Anlagen 18(4).a bis 18(4).d sowie Anlagen 34(4).a bis 34(4).d). Im Rahmen der Ausgliederung werden die neuen CTAs der BUCos mit dem Henkel Trust e.V. sowie dem Metzler Trust e.V. und jeweils das CTA mit dem Henkel Sicherungs-Treuhand e.V., über das Ansprüche aus Wertguthaben von solchen Mitarbeitern gesichert werden, die bereits bis zum 31. Dezember 2025 ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis begonnen haben, dotiert. Hierzu werden die vorstehenden CTAs anteilig mit Vermögen aus bestehenden CTAs der Henkel KGaA in Höhe des jeweils anteilig auf die abgesicherten Versorgungszusagen bzw. die abgesicherten Wertguthaben der Übergehenden Arbeitnehmer dotiert. Die Dotierung erfolgt - für beide Unternehmensbereiche einheitlich - durch die Vermögensübertragungsvereinbarungen, die dem Ausgliederungsvertrag als Anlagen 18(4).e bis 18(4).g beigefügt sind. Die Unterschiede in den einzelnen Vermögensübertragungsvereinbarungen ergeben sich aus Unterschieden in den korrespondierenden CTA-Treuhandverträgen bzw. aus der Art der Sicherung der jeweiligen Versorgungszusagen bzw. Wertguthaben.
Soweit Versorgungszusagen mittels eines externen Versorgungsträgers abgewickelt werden (Externe Versorgungszusagen), die in Form von Pensionskassen-, Pensionsfonds- und Direktversicherungszusagen gegenüber den Übergehenden Arbeitnehmern über die in Anlage 18(5).a genannten externen Versorgungsträger bestehen, werden die diesbezüglichen Rechtspositionen der Henkel KGaA gegenüber dem Externen Versorgungsträger wirtschaftlich auf die HCBCo bzw. die HATCo mittels der dem Ausgliederungsvertrag als Anlage 18(5).b und Anlage 34(5) beigefügten Vereinbarungstreuhandvereinbarungen übertragen.
Die Anlagen 18(4).h bis 18(4).j enthalten jeweils einen angepassten Treuhandvertrag zwischen der Henkel KGaA und einem der drei genannten CTA-Treuhänder (Henkel Trust e.V., Metzler Trust e.V. und Henkel Sicherungs-Treuhand e.V.), der den bisherigen Treuhandvertrag ersetzt. Von den beiden zwischen der Henkel KGaA und dem Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. bestehenden Treuhandverträgen wird nur derjenige angepasst, über den Ansprüche aus Wertguthaben von solchen Mitarbeitern gesichert werden, die bereits bis zum 31. Dezember 2025 ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis begonnen haben. Die Anpassung der Treuhandverträge dient insbesondere der Schaffung eigener Abrechnungsverbände innerhalb der bestehenden CTAs zur Separierung von Treuhandvermögen, das auf die Sicherung von Ansprüchen aus Versorgungszusagen bzw. Wertguthaben von Arbeitnehmern entfällt, die dem ausgliederungsbedingten Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse auf die HCBCo bzw. die HATCo widersprechen.
Im Einzelnen sind dem Ausgliederungsvertrag im Zusammenhang mit CTAs folgende vertragliche Vereinbarungen als Anlagen beigefügt:
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Anlage 18(4).a: HCB CTA-Treuhandvertrag Henkel Trust e.V. (Treuhandvertrag zwischen der HCBCo als Treugeber und dem Henkel Trust e.V. als Treuhänder zur Sicherung von Versorgungsansprüchen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge mittels Planvermögen i.S.v. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB), |
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Anlage 18(4).b: HCB CTA-Treuhandvertrag Metzler Trust e.V. (Treuhandvertrag zwischen der HCBCo als Treugeber und dem Metzler Trust e.V. als Treuhänder zur Sicherung von Versorgungsansprüchen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge mittels Planvermögen i.S.v. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB), |
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Anlage 18(4).c: HCB CTA-Treuhandvertrag Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. Alt (Treuhandvertrag zwischen der HCBCo als Treugeber und dem Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. als Treuhänder zur Sicherung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Wertguthaben aus Altersteilzeitvereinbarungen von Arbeitnehmern, deren Altersteilzeitarbeitsverhältnis bereits bis zum 31. Dezember 2025 begonnen hat, mittels Planvermögen i.S.v. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB), |
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Anlage 18(4).d: HCB CTA-Treuhandvertrag Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. Neu (Treuhandvertrag zwischen der HCBCo als Treugeber und dem Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. als Treuhänder, der ausschließlich der Insolvenzsicherung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Wertguthaben aus Altersteilzeitvereinbarungen von Mitarbeitern dient, deren Altersteilzeitarbeitsverhältnis erst ab dem 1. Januar 2026 oder später begonnen hat bzw. beginnt, und dessen Treuhandvermögen nicht als Planvermögen i.S.v. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zu qualifizieren ist), |
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Anlage 18(4).e: Vermögensübertragungsvereinbarung Henkel Trust e.V. (Vereinbarung zur Übertragung von Vermögen zwischen der Henkel KGaA, der HCBCo, der HATCo und dem Henkel Trust e.V. zur Ausstattung der von der HCBCo bzw. der HATCo neu begründeten CTAs mit dem Henkel Trust e.V. mit bislang treuhänderisch vom Henkel Trust e.V. für die Henkel KGaA gehaltenem Treuhandvermögen), |
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Anlage 18(4).f: Vermögensübertragungsvereinbarung Metzler Trust e.V. (Vereinbarung zur Übertragung von Vermögen zwischen der Henkel KGaA, der HCBCo, der HATCo und dem Metzler Trust e.V. zur Ausstattung der von der HCBCo bzw. der HATCo neu begründeten CTAs mit dem Metzler Trust e.V. mit bislang treuhänderisch vom Metzler Trust e.V. für die Henkel KGaA gehaltenem Treuhandvermögen), |
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Anlage 18(4).g: Vermögensübertragungsvereinbarung Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. (Vereinbarung zur Übertragung von Vermögen zwischen der Henkel KGaA, der HCBCo, der HATCo und dem Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. zur Ausstattung der von der HCBCo bzw. der HATCo neu begründeten CTAs mit dem Henkel Sicherungs-Treuhand e.V., durch die jeweils Wertguthaben von solchen Mitarbeitern gesichert werden, die bereits bis zum 31. Dezember 2025 ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis begonnen haben, mit bislang treuhänderisch vom Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. für die Henkel KGaA gehaltenen Rechtspositionen, sowie zur Fortsetzung der Insolvenzsicherung solcher Wertguthaben von Mitarbeitern, deren Altersteilzeitarbeitsverhältnis ab dem 1. Januar 2026 oder später begonnen hat bzw. beginnt, durch Bankgarantien), |
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Anlage 18(4).h: Henkel KGaA CTA-Treuhandvertrag Henkel Trust e.V. (angepasster Treuhandvertrag zwischen der Henkel KGaA als Treugeber und dem Henkel Trust e.V. als Treuhänder zur Begründung eigener Abrechnungsverbände innerhalb der bestehenden Treuhandverhältnisse für die Separierung von Treuhandvermögen, das auf die Sicherung von Ansprüchen etwaiger Arbeitnehmer entfällt, die dem ausgliederungsbedingten Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse widersprechen), |
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Anlage 18(4).i: Henkel KGaA CTA-Treuhandvertrag Metzler Trust e.V. (angepasster Treuhandvertrag zwischen der Henkel KGaA als Treugeber und dem Henkel Trust e.V. als Treuhänder zur Begründung eigener Abrechnungsverbände innerhalb der bestehenden Treuhandverhältnisse für die Separierung von Treuhandvermögen, das auf die Sicherung von Ansprüchen etwaiger Arbeitnehmer entfällt, die dem ausgliederungsbedingten Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse widersprechen), |
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Anlage 18(4).j: Henkel KGaA CTA-Treuhandvertrag Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. Alt (angepasster Treuhandvertrag zwischen der Henkel KGaA als Treugeber und dem Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. als Treuhänder zur Begründung eigener Abrechnungsverbände innerhalb der bestehenden Treuhandverhältnisse für die Separierung von Treuhandvermögen, das auf die Sicherung von Ansprüchen etwaiger Arbeitnehmer entfällt, die dem ausgliederungsbedingten Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse widersprechen), |
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Anlage 34(4).a: HAT CTA-Treuhandvertrag Henkel Trust e.V. (Treuhandvertrag zwischen der HATCo als Treugeber und dem Henkel Trust e.V. als Treuhänder zur Sicherung von Versorgungsansprüchen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge mittels Planvermögen i.S.v. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB), |
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Anlage 34(4).b: HAT CTA-Treuhandvertrag Metzler Trust e.V. (Treuhandvertrag zwischen der HATCo als Treugeber und dem Metzler Trust e.V. als Treuhänder zur Sicherung von Versorgungsansprüchen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge mittels Planvermögen i.S.v. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB), |
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Anlage 34(4).c: HAT CTA-Treuhandvertrag Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. Alt (Treuhandvertrag zwischen der HATCo als Treugeber und dem Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. als Treuhänder zur Sicherung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Wertguthaben aus Altersteilzeitvereinbarungen von Mitarbeitern, die bereits bis zum 31. Dezember 2025 ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis begonnen haben, mittels Planvermögen i.S.v. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB), |
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Anlage 34(4).d: HAT CTA-Treuhandvertrag Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. Neu (Treuhandvertrag zwischen der HATCo als Treugeber und dem Henkel Sicherungs-Treuhand e.V. als Treuhänder, der ausschließlich der Insolvenzsicherung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Wertguthaben aus Altersteilzeitvereinbarungen von Mitarbeitern dient, deren Altersteilzeitarbeitsverhältnis erst ab dem 1. Januar 2026 oder später begonnen hat bzw. beginnt, und dessen Treuhandvermögen nicht als Planvermögen i.S.v. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zu qualifizieren ist). |
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Anlagen Abschnitt C (§ 38 des Ausgliederungsvertrags)
Abschnitt C (§ 38) regelt die Vermögensgegenstände und Rechtspositionen, die explizit vom Auszugliederden Vermögen ausgenommen sind und somit bei der Henkel KGaA verbleiben. Die Regelung ist überwiegend klarstellender Natur. § 38 ist als Anlage 38(2)(l) eine bereits 2025 abgeschlossene Factoring-Vereinbarung zwischen der Henkel KGaA und der Henkel Global Supply Chain B.V. beigefügt, da die von der Factoring-Vereinbarung erfassten Forderungen und Verbindlichkeiten (insbesondere sämtliche den Unternehmensbereichen HCB und HAT zugeordnete Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) nicht Gegenstand der Ausgliederung sind.
Abschnitt D (§§ 38-47 des Ausgliederungsvertrags)
Die Anlagen 40(4).a (Sonstige Genehmigungen HCB) und 40(4).b (Sonstige Genehmigungen HAT) nennen Genehmigungen, die ausschließlich dem Unternehmensbereich HCB bzw. dem Unternehmensbereich HAT zuzuordnen und somit Gegenstand des Auszugliedernden Vermögens sind, wobei die Übertragung im Wege einer Vereinbarungstreuhand erfolgt. Anlage 40(5) (Sonstige doppelgenutzte Genehmigungen) nennt Genehmigungen, die nicht ausschließlich dem Unternehmensbereich HCB oder dem Unternehmensbereich HAT zuzuordnen sind und für die Rechte und Pflichten aus der Vereinbarungstreuhand nur anteilig gelten.
| 2. |
Betriebspachtvertrag HCB
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Betriebspachtvertrag zwischen der Henkel AG & Co. KGaA als Pächterin und der Henkel Consumer Brands GmbH als Verpächterin vom 26. Februar/3. März 2026
Der Vertragstext hat folgenden Wortlaut:
Betriebspachtvertrag
Zwischen
| 1. |
Henkel AG & Co. KGaA, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien nach deutschem Recht mit Geschäftsanschrift Henkelstraße 67, 40589 Düsseldorf, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 4724 |
als Pächterin
und
| 2. |
Henkel Consumer Brands GmbH, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Geschäftsanschrift Henkelstraße 67, 40589 Düsseldorf, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 85515 |
als Verpächterin
Inhaltsverzeichnis
A. Vereinbarung der Betriebspacht
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§ 1 Verpachteter Betrieb
§ 2 Vollzugsdatum und Pachtbeginn
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B. Gegenstand der Verpachtung im Einzelnen
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§ 3 Pachtgegenstände und Veräußerte Gegenstände
§ 4 Immaterielle Gegenstände, Software und Know-How
§ 5 Bewegliches Sachanlagevermögen
§ 6 Grundstücke, Bauten, Einrichtungen und Anlagen im Bau
§ 7 Forderungen, aktive Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Ansprüche
§ 8 Vorräte und sonstiges Umlaufvermögen
§ 9 Verbindlichkeiten und Rückstellungen
§ 10 Vertragsverhältnisse
§ 11 Prozess- und Verfahrensverhältnisse
§ 12 Mitgliedschaften
§ 13 Öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Betreiberverantwortung
§ 14 Finanzanlagen und Beteiligungen
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C. Rechtsstellung der Pächterin
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§ 15 Allgemeine Rechte und Pflichten der Pächterin
§ 16 Instandhaltung und Veränderung der Pachtgegenstände
§ 17 Investitionen
§ 18 Goodwill
§ 19 Rechte an IP
§ 20 Grundstücksbezogene Rechte
§ 21 Versicherungen und Lasten
§ 22 Gewährleistung und Haftung
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D. Arbeitsverhältnisse und Pensionsverpflichtungen
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§ 23 Übergang der Arbeitsverhältnisse
§ 24 Pensionsverpflichtungen, Zeitwertguthabenvereinbarungen, weitere langfristige arbeitnehmer bezogene Verbindlichkeiten und Schuldbeitritt
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E. Gegenleistung und Laufzeit
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§ 25 Pachtzins
§ 26 Inkrafttreten des Vertrags
§ 27 Vertragsdauer und Kündigung
§ 28 Folgen der Vertragsbeendigung, Rückabwicklung
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F. Schlussbestimmungen
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§ 29 Unterrichtung Dritter, Zusammenarbeit und Unterstützung
§ 30 Mitwirkungspflichten
§ 31 Loyalitätsklausel
§ 32 Zahlungsabwicklung
§ 33 Vertragsänderungen
§ 34 Kosten
§ 35 Definitionen
§ 36 Teilunwirksamkeit; Vertragsumfang
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Präambel
| (1) |
Der Henkel-Konzern ist eine weltweit führende Unternehmensgruppe der Konsumgüter- und Klebstoffindustrie. Mutterunternehmen des Henkel-Konzerns ist die Pächterin mit Hauptsitz in Düsseldorf-Holthausen. Der Henkel-Konzern ist seit 2023 global in zwei operative Unternehmensbereiche gegliedert: (i) „Henkel Consumer Brands“ ("HCB") sowie (ii) „Henkel Adhesive Technologies" ("HAT"). |
| (2) |
Die Pächterin ist die alleinige Gesellschafterin der Verpächterin. Zwischen der Pächterin als herrschender Gesellschaft und der Verpächterin als abhängiger Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 S. 1 Aktiengesetz ("AktG"). Die Verpächterin und die Pächterin werden im Folgenden einzeln auch als "Vertragspartei" und gemeinsam als "Vertragsparteien" bezeichnet. |
| (3) |
Der Henkel-Vorstand hat im Frühjahr 2025 angekündigt zu prüfen, den HCB- und den HAT-Geschäftsbetrieb in Deutschland und in ausgewählten, großen Ländern in eigenständige rechtliche Einheiten zu überführen. Der Henkel-Vorstand hat diesen Vorschlag zur strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens mit den relevanten Aufsichtsgremien eingehend erörtert und abgestimmt. Demnach sollen zunächst in Deutschland eigene rechtliche Einheiten für die beiden bestehenden Unternehmensbereiche HCB und HAT etabliert werden (jede dieser rechtlichen Einheiten in Deutschland jeweils eine "BUCo" und zusammen die "BUCos"). |
| (4) |
In einem ersten Schritt sollen die bisher durch die Pächterin selbst betriebenen, im Ausgliederungsvertrag definierten Unternehmensbereiche HCB und HAT nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 Umwandlungsgesetz ("UmwG") auf die BUCos ausgegliedert werden ("Ausgliederung", der zu ihrer Umsetzung in Abschnitt I dieser notariellen Urkunde geschlossene Vertrag der "Ausgliederungsvertrag"). Die Ausgliederung soll mit steuerlicher Rückwirkung zum 31. Dezember 2025, 24:00 Uhr, und wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2026, 00:00 Uhr ("Ausgliederungsstichtag"), erfolgen. |
| (5) |
Eine sofortige Betriebsführung der ausgegliederten Unternehmensbereiche HCB und HAT durch die jeweilige BUCo ist nicht geplant, da zunächst die relevanten systemischen und prozessualen Voraussetzungen auf Ebene der BUCos geschaffen werden sollen. Um bereits jetzt durch die Ausgliederung eine klare und zukunftsorientierte Struktur errichten zu können, verpachtet die jeweilige BUCo den auf sie im Wege der Ausgliederung übergehenden Unternehmensbereich HCB bzw. HAT nach Maßgabe eines Betriebspachtvertrags i.S.d. § 292 Abs. 1 Nr. 3 AktG mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Ausgliederungsstichtag vorübergehend an die Pächterin zurück. |
| (6) |
Den ausgegliederten Unternehmensbereich HCB führt die Pächterin folglich gemäß den Bestimmungen und während der Laufzeit dieses "Betriebspachtvertrags" im eigenen Namen und für eigene Rechnung fort. Nach Schaffung der relevanten systemischen und prozessualen Voraussetzungen auf Ebene der Verpächterin kann die Betriebsführung kurzfristig und flexibel durch Beendigung des Betriebspachtvertrags auf die Verpächterin übergehen. Für den durch die Pächterin bisher selbst betriebenen, im Ausgliederungsvertrag definierten Unternehmensbereich HAT ist eine konzeptionell entsprechende Ausgliederung auf eine Tochtergesellschaft der Pächterin und dessen Rückverpachtung an die Pächterin geplant. |
| (7) |
Die vorstehend beschriebenen Maßnahmen sind alle jeweils Teil eines unternehmerischen Gesamtkonzepts und sollen der ordentlichen Hauptversammlung der Pächterin am 27. April 2026 als einheitliche Umstrukturierungsmaßnahme zur Zustimmung vorgelegt werden. Vor der Eintragung der Ausgliederung in das für die Pächterin zuständige Handelsregister und dem damit verbundenen Wirksamwerden der Ausgliederung soll der Betriebspachtvertrag in das für die Verpächterin zuständige Handelsregister eingetragen und damit zeitlich unmittelbar vor der Ausgliederung wirksam werden. |
| (8) |
Soweit die Vertragsparteien in diesem Betriebspachtvertrag (einschließlich seiner Anlage) auf den Ausgliederungsvertrag oder seine Anlagen Bezug nehmen, wird der Inhalt der in Bezug genommenen Vertragsbestimmungen und Anlagen Bestandteil dieses Betriebspachtvertrags. |
Dies vorausgeschickt, schließen die Vertragsparteien folgenden Betriebspachtvertrag:
| A. |
Vereinbarung der Betriebspacht
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§ 1 Verpachteter Betrieb
| (1) |
Die Verpächterin verpachtet nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Betriebspachtvertrags vorbehaltlich der in diesem Betriebspachtvertrag vorgesehenen Ausnahmen ihren gesamten, in den nachfolgenden Abschnitten B. und D. näher bestimmten Betrieb ("Verpachteter Betrieb") an die Pächterin (die "Verpachtung"). |
| (2) |
Während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags führt die Pächterin den Verpachteten Betrieb im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, finden die Vorschriften der §§ 581 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs ("BGB") Anwendung. |
| (3) |
Der zwischen den Vertragsparteien bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bleibt von diesem Betriebspachtvertrag unberührt. |
§ 2 Vollzugsdatum und Pachtbeginn
| (1) |
Dieser Betriebspachtvertrag wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister der Verpächterin wirksam ("Vollzugsdatum"). |
| (2) |
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Verpachtung mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2026, 00:00 Uhr, erfolgen soll ("Pachtbeginn"). Die Vertragsparteien werden sich demnach im Innenverhältnis - insbesondere hinsichtlich der Zahlung des Pachtzinses und der Fruchtziehung aus dem Verpachteten Betrieb - so stellen, als sei die Verpachtung bereits zum Pachtbeginn rechtlich wirksam geworden. |
| B. |
Gegenstand der Verpachtung im Einzelnen
|
§ 3 Pachtgegenstände und Veräußerte Gegenstände
| (1) |
Der Verpachtete Betrieb umfasst sämtliche in §§ 5 bis 21 und 39 bis 44 des Ausgliederungsvertrags näher beschriebenen oder in Bezug genommenen materiellen und immateriellen Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, die auf die Verpächterin übertragen wurden ("Ausgliederungsgegenstand"), soweit in diesem Betriebspachtvertrag insbesondere in § 4(5), § 9(2) und § 14(1) nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist. |
| (2) |
Von der Verpachtung ausgenommen sind die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens des Verpachteten Betriebs, die von der Verpächterin nach § 5(3), § 7, § 8 und § 9 dieses Betriebspachtvertrags zum Pachtbeginn an die Pächterin veräußert werden bzw. deren wirtschaftliches Eigentum an die Pächterin übertragen wird ("Veräußerung"). Für Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden Arbeitnehmern gelten die § 23 und § 24 dieses Betriebspachtvertrags. Nach diesem Betriebspachtvertrag verpachtete Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens werden als "Pachtgegenstände" und nach diesem Betriebspachtvertrag an die Pächterin veräußerte Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens als "Veräußerte Gegenstände" bezeichnet. Soweit nicht in § 10, § 11 und § 12 dieses Betriebspachtvertrags etwas Abweichendes vereinbart ist, werden Prozess- und Verfahrensverhältnisse, Verträge und Mitgliedschaften unter diesem Betriebspachtvertrag grundsätzlich als Veräußerte Gegenstände behandelt, soweit die jeweilige Regelung nach ihrem Sinn und Zweck auf Prozess- und Verfahrensverhältnisse, Verträge und Mitgliedschaften Anwendung findet. |
| (3) |
Der Umfang der Pachtgegenstände und der Veräußerten Gegenstände entspricht (vorbehaltlich der Ausnahmen in § 4(5), § 9(2) und § 14(1) dieses Betriebspachtvertrags), soweit sie bilanziert sind, insbesondere den entsprechenden Positionen der Ausgliederungsbilanz HCB, die dem Ausgliederungsvertrag als Anlage 4(5).a beigefügt ist. Gegenstand der Verpachtung und der Veräußerung sind - vorbehaltlich der besonderen Regelungen dieses Betriebspachtvertrags und soweit nicht von der Verpachtung oder Veräußerung explizit ausgenommen - auch alle nicht bilanzierungspflichtigen oder -fähigen oder tatsächlich nicht bilanzierten Gegenstände (einschließlich Goodwill, Know-How, Kundenstamm und sonstiger immaterieller Vorteile), Rechtsverhältnisse, Rechte und Pflichten (einschließlich Gewährleistungsrisiken und sonstiger Haftungsverhältnisse), die dem Verpachteten Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise zuzuordnen sind. |
| (4) |
Die in der Zeit zwischen dem Pachtbeginn und dem Vollzugsdatum erfolgenden Zu- und Abgänge von Pachtgegenständen und Veräußerten Gegenständen (einschließlich der dinglichen oder schuldrechtlichen Surrogate) werden bei der pachtweisen Überlassung oder Veräußerung nach Maßgabe der folgenden Regelungen berücksichtigt:
| (a) |
Die Verpächterin überlässt oder - soweit die § 5(3), § 7, § 8 oder § 9 dieses Betriebspachtvertrags einschlägig sind - veräußert an die Pächterin die nach Herkunft und Zweckbestimmung dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden Gegenstände ihres Aktiv- und Passivvermögens, die in der Zeit zwischen dem Pachtbeginn und dem Vollzugsdatum dem Verpachteten Betrieb zugegangen oder in diesem entstanden sind und am Vollzugsdatum noch vorhanden sind. |
| (b) |
Eine Verpflichtung zur Überlassung oder Veräußerung besteht nicht für solche Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, die nach Herkunft und Zweckbestimmung zwar dem Verpachteten Betrieb zuzuordnen sind, in der Zeit zwischen dem Pachtbeginn und dem Vollzugsdatum aber beendet, veräußert oder anders übertragen worden sind oder zum Vollzugsdatum nicht mehr bestehen. Die zum Vollzugsdatum vorhandenen dinglichen oder schuldrechtlichen Surrogate sind an ihrer Stelle zu verpachten oder zu veräußern, soweit diese Gegenstand der Ausgliederung sind und am Vollzugsstichtag auf die Verpächterin übertragen wurden; insoweit gelten die in Abschnitt B. für die Gegenstände der betreffenden Art vorgesehenen Regelungen entsprechend. |
|
| (5) |
Die Verpächterin wird der Pächterin am Vollzugsdatum die Sachherrschaft bzw. die Verfügungsbefugnis an den Pachtgegenständen und Veräußerten Gegenständen einräumen und sicherstellen, dass die Pächterin die Nutzungen aus dem Verpachteten Betrieb im eigenen Namen und für eigene Rechnung ziehen kann. |
| (6) |
Soweit bei einzelnen Pachtgegenständen eine Überlassung rechtlich nicht zulässig oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, wird die Verpächterin ihre Rechte an und aus diesen Pachtgegenständen nur gemäß den Weisungen der Pächterin ausüben und die Pächterin im Übrigen im Innenverhältnis so stellen, dass diese die Sachherrschaft bzw. Verfügungsbefugnis an den Pachtgegenständen erlangt. |
| (7) |
Soweit in diesem Betriebspachtvertrag Treuhandverträge abgeschlossen werden ("Vereinbarungstreuhand"), sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass die jeweilige Vereinbarungstreuhand durch diesen Betriebspachtvertrag begründet wird und den Anforderungen des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung ("AO") nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 15. Juli 1997 - Aktenzeichen VIII R 56/93) entspricht, d.h., es besteht jeweils eine Weisungsgebundenheit der Treuhänderin und eine grundsätzliche Verpflichtung zur Rückgabe oder Herausgabe des Treugutes auf Verlangen der Treugeberin. Hierbei erfolgt das Handeln der Treuhänderin im fremden Interesse der Treugeberin. |
| (8) |
Soweit nach diesem Betriebspachtvertrag eine Vertragspartei einer Verpflichtung einer anderen Vertragspartei beitritt und im Innenverhältnis die Erfüllung der Verpflichtung übernimmt, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass dieser befreiende Schuldbeitritt nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 26. April 2012 - Aktenzeichen IV R 43/09) sowie der durch die Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 30. November 2017 - Aktenzeichen IV C 6-S 2133/14/10001, BStBl. I 2017, 1619) aufgestellten Kriterien erfolgt ("Befreiender Schuldbeitritt"). |
| (9) |
Soweit Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens eines Dritten im Wege der Umwandlung eines Unternehmens nach dem UmwG oder auf sonstige Weise, insbesondere im Wege der Einzelrechtsnachfolge, ganz oder teilweise auf die Verpächterin übertragen werden, werden diese nach Maßgabe dieses Betriebspachtvertrags Teil des Verpachteten Betriebs. Der gemäß § 25 dieses Betriebspachtvertrags von der Pächterin zu entrichtende Pachtzins erhöht sich entsprechend um die auf Monatsbasis bei der Verpächterin berechneten planmäßigen Abschreibungen nach dem Handelsgesetzbuch ("HGB") aus der Aktivierung der neu bei ihr aktivierten und planmäßig in der Folgezeit abgeschriebenen übergehenden Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie der Erhöhung des gebundenen handelsbilanziellen Eigenkapitals. § 7(1), § 7(5), § 8(1), § 9(1) und § 9(4) dieses Betriebspachtvertrags gelten mit der Maßgabe, dass die Veräußerung mit der jeweiligen Übertragung nach Satz 1 wirksam wird. Die Veräußerung erfolgt zu den handelsrechtlichen Buchwerten in der Bilanz der Verpächterin, wobei der jeweilige Kaufpreis 30 Tage nach dem Wirksamwerden der jeweiligen Übertragung fällig ist. |
§ 4 Immaterielle Gegenstände, Software und Know-How
| (1) |
Die Verpächterin verpachtet der Pächterin hinsichtlich der gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und anderen rechtlich geschützten immateriellen Rechtspositionen ("Immaterieller Vermögensgegenstand"), der Software und des Know-How
| (a) |
sämtliche dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden und in § 11(1) des Ausgliederungsvertrags sowie Anlage 11(1) zum Ausgliederungsvertrag näher beschriebenen Schutzrechte ("Auszugliedernde Schutzrechte HCB"), |
| (b) |
sämtliche dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden Rechte an der in § 12 des Ausgliederungsvertrags und den Anlagen 12(1)(b) und 12(1)(c) zum Ausgliederungsvertrag näher beschriebenen Software ("Software HCB") und |
| (c) |
sämtliches dem Verpachteten Betrieb zuzuordnendes und in § 13(1) und § 13(2) des Ausgliederungsvertrags näher beschriebenes Know-How ("Know-How HCB") |
(die in § 4(1) und § 4(4) dieses Betriebspachtvertrags erfassten Immateriellen Vermögensgegenstände, Software und Know-How zusammen das "Verpachtete IP HCB").
|
| (2) |
Soweit nachfolgend nicht anderweitig geregelt, erfolgt die pachtweise Überlassung des Verpachteten IP HCB nach Maßgabe der folgenden Lizenzbestimmungen:
| (a) |
Die Verpächterin gewährt der Pächterin ein auf die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags befristetes, nicht-exklusives, weltweites, ohne Zustimmung der Verpächterin nicht übertragbares Recht zur Nutzung ("Lizenz") des Verpachteten IP HCB im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs des Verpachteten Betriebs. |
| (b) |
Die nach § 4(2)(a) dieses Betriebspachtvertrags gewährte Lizenz gilt stets nur in dem Umfang, in dem die Verpächterin berechtigt ist, hierüber zu verfügen. |
| (c) |
Die Pächterin ist zur Erteilung von (auch mehrstufig unterlizenzierbaren) Nutzungsrechten an der ihr nach § 4(2)(a) dieses Betriebspachtvertrags gewährten Lizenz (Unterlizenzen, auch mehrstufigen) im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs des Verpachteten Betriebs auch ohne vorherige Zustimmung der Verpächterin berechtigt. Außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs ist die Pächterin zur Erteilung von Unterlizenzen gegenüber Dritten nur mit Zustimmung der Verpächterin berechtigt, gegenüber Gesellschaften des Henkel-Konzerns auch ohne vorherige Zustimmung. Die Vertragsparteien stellen klar, dass die Dauer dieser Unterlizenzen die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags überschreiten kann. Insofern gilt § 10(11) dieses Betriebspachtvertrags entsprechend. |
| (d) |
Die nach § 4(2)(a) dieses Betriebspachtvertrags gewährte Lizenz endet mit dem Ende dieses Betriebspachtvertrags gemäß § 27 dieses Betriebspachtvertrags ("Pachtende"). Ein Kündigungsrecht steht den Vertragsparteien nur zu, soweit dieses gesetzlich nicht abdingbar ist. |
| (e) |
Die Pächterin ist verpflichtet, nach dem Pachtende die Nutzung des nach § 4(2)(a) dieses Betriebspachtvertrags lizenzierten Verpachteten IP HCB unverzüglich einzustellen. |
| (f) |
Die nach § 4(2)(a) dieses Betriebspachtvertrags gewährte Lizenz hat keine Auswirkungen auf an dem Verpachteten IP HCB an Dritte gewährte Lizenzen und die darin geregelten Rechte und Pflichten des Dritten und der Verpächterin. |
| (g) |
Die Verpächterin wird der Pächterin erforderlichenfalls eine Kopie des zur Software HCB zugehörigen Objektcodes und Quellcodes zukommen lassen. |
|
| (3) |
Für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags übt die Verpächterin ihre Treugeberrechte (einschließlich der dort geregelten Nutzungsrechte) aus der in § 11(2)(a) des Ausgliederungsvertrags begründeten Vereinbarungstreuhand zwischen der Pächterin und der Verpächterin in Bezug auf die Registerschutzrechte HCB ("Vereinbarungstreuhand Registerschutzrechte HCB") nicht aus, sondern ermächtigt die Pächterin, die Treugeberrechte auszuüben. Während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags sind die Treugeberpflichten aus der Vereinbarungstreuhand Registerschutzrechte HCB von der Pächterin zu erfüllen. |
| (4) |
Für die Behandlung der Vertragsverhältnisse,
| (a) |
die dem Verpachteten Betrieb zuzuordnen sind und den in § 11(1)(e) des Ausgliederungsvertrags näher beschriebenen Nutzungsrechten an Immateriellen Vermögensgegenständen Dritter zugrunde liegen ("Auszugliedernde Nutzungsrechte HCB"), |
| (b) |
die dem Verpachteten Betrieb zuzuordnen sind und den in § 12(2)(b) des Ausgliederungsvertrags näher beschriebenen Nutzungsrechten an Software Dritter zugrunde liegen ("Auszugliedernde Drittsoftware HCB"), sowie |
| (c) |
die dem Verpachteten Betrieb zuzuordnen sind und den in § 13(4) des Ausgliederungsvertrags näher beschriebenen Nutzungsrechten an Know-How Dritter zugrunde liegen (" Auszugliederndes Know-How Dritter HCB ") |
gelten die Regelungen in § 10 dieses Betriebspachtvertrags. Für den Fall, dass einem Nutzungsrecht keine vertragliche Grundlage zugrunde liegt, überträgt die Verpächterin - anstelle des Vertragsverhältnisses - das entsprechende Nutzungsrecht.
|
| (5) |
Nicht zum Verpachteten Betrieb gehören die Treugeberrechte und -pflichten aus der in § 11(4) des Ausgliederungsvertrags begründeten Vereinbarungstreuhand ("Vereinbarungstreuhand AC-Lizenzverträge HCB") zwischen der Pächterin und der Verpächterin hinsichtlich der in Anlage 11(4).a zum Ausgliederungsvertrag aufgeführten, zwischen der Pächterin und den nicht am "ONE!Global Supply Chain"-Modell teilnehmenden Gesellschaften des Henkel-Konzerns ("AC-Gesellschaften") abgeschlossenen Lizenzverträge ("AC-Lizenzverträge"). Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass sämtliche Lizenzerträge aus den AC-Lizenzverträgen mit AC-Gesellschaften, die als Gegenleistung für die Nutzung des Verpachteten IP HCB geleistet werden, ausschließlich der Verpächterin zustehen. Die Regelungen der Vereinbarungstreuhand AC-Lizenzverträge HCB bleiben von den Regelungen dieses Betriebspachtvertrags unberührt. |
| (6) |
Für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags übt die Verpächterin ihre Treugeberrechte aus der in § 11(5) des Ausgliederungsvertrags begründeten Vereinbarungstreuhand zwischen der Pächterin und der Verpächterin in Bezug auf Vereinbarungen zwischen der Henkel KGaA und Dritten über die einvernehmliche Nutzung vergleichbarer Immaterieller Vermögensgegenstände, die Auszugliedernde Schutzrechte HCB zum Gegenstand haben ("Koexistenzvereinbarungen HCB"), nicht aus, sondern ermächtigt die Pächterin, die Treugeberrechte auszuüben. Während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags sind die Treugeberpflichten aus dieser Vereinbarungstreuhand von der Pächterin zu erfüllen. |
| (7) |
Für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags übt die Verpächterin ihre Treugeberrechte aus der in § 11(6) des Ausgliederungsvertrags begründeten Vereinbarungstreuhand zwischen der Pächterin und der Verpächterin in Bezug auf Vereinbarungen zwischen der Henkel KGaA und Dritten, in denen sich die jeweils Beteiligten gegenseitig Nutzungsrechte an ihren jeweiligen Patentrechten einräumen und die auch Auszugliedernde Schutzrechte HCB zum Gegenstand haben ("Kreuzlizenzvereinbarungen HCB"), nicht aus, sondern ermächtigt die Pächterin, die Treugeberrechte auszuüben. Während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags sind die Treugeberpflichten aus dieser Vereinbarungstreuhand von der Pächterin zu erfüllen. |
| (8) |
Soweit der Verpächterin gemäß § 11(7) des Ausgliederungsvertrags Nutzungsrechte an Corporate IP und gemäß § 13(5) des Ausgliederungsvertrags Nutzungsrechte an Corporate Know-How eingeräumt worden sind, sind diese nicht Teil des Verpachteten Betriebs. Insofern erfolgt eine Nutzung durch die Pächterin für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags unmittelbar aus eigenem Recht. |
| (9) |
Während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags führt die Pächterin Studienberichte und Bewertungen, die aus regulatorischen oder sonstigen Gründen zum Zwecke der toxikologischen, ökologischen oder chemisch-analytischen Untersuchung von Inhaltsstoffen und Produkten in Auftrag gegeben werden müssen ("Studienberichte"), in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durch. Die Pächterin gewährt der Verpächterin, soweit rechtlich zulässig, in Studienberichte Einsicht (z.B. in Form von Kopien, PDF-Dateien oder Datenbankzugriff), sofern diese von der Verpächterin für den Verpachteten Betrieb zukünftig konkret benötigt werden, und stellt der Verpächterin auf Verlangen auch nach Pachtende entsprechende Letters of Access unentgeltlich in Bezug auf diese Studienberichte aus. |
§ 5 Bewegliches Sachanlagevermögen
| (1) |
Die Verpächterin verpachtet, soweit in § 5(3) dieses Betriebspachtvertrags nicht abweichend geregelt, der Pächterin sämtliche dem Verpachteten Betrieb zuzuordnende und in § 9 des Ausgliederungsvertrags näher beschriebene, insbesondere auf den in Anlage 3(1)(a).a zum Ausgliederungsvertrag näher aufgeführten Kostenstellen HCB erfasste Gegenstände des Sachanlagevermögens i.S.d. § 266 Abs. 2 A.II.2 HGB und § 266 Abs. 2 A.II.3 HGB ("Gegenstand des Beweglichen Sachanlagevermögens"). Dasselbe gilt, soweit Eigentumsvorbehaltsrechte Dritter an solchen Gegenständen bestehen oder die Verpächterin diese als Sicherungseigentum an Dritte übertragen hat. |
| (2) |
Sofern ein Gegenstand des Beweglichen Sachanlagevermögens lediglich im Miteigentum der Verpächterin steht, wird der Miteigentumsanteil verpachtet. |
| (3) |
Die Verpächterin verkauft und übereignet an die Pächterin die in § 9(2) des Ausgliederungsvertrags näher beschriebenen Gegenstände des Beweglichen Sachanlagevermögens. Die Pächterin nimmt den Verkauf und die Übertragung hiermit an. Die Veräußerung erfolgt am Vollzugsdatum mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Pachtbeginn zu den in der Ausgliederungsbilanz HCB ausgewiesenen handelsrechtlichen Buchwerten. Dieser Kaufpreis ist 30 Tage nach dem Vollzugsdatum fällig. |
| (4) |
Abweichend von § 17 dieses Betriebspachtvertrags erwirbt die Pächterin Gegenstände des Beweglichen Sachanlagevermögens, die auf den in Anlage 9(2)(a) und Anlage 9(2)(b) zum Ausgliederungsvertrag aufgezählten Kostenstellen zu verbuchen sind bzw. im Falle von Änderungen der aufgezählten Kostenstellen dort zu verbuchen gewesen wären (zusammen mit den in § 5(3) dieses Betriebspachtvertrags bezeichneten Gegenständen des Beweglichen Sachanlagevermögens die "Büromöbel Holthausen HCB"), im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. |
| (5) |
Nach Pachtende wird die Pächterin die dem Verpachteten Betrieb bei Pachtende zuzuordnenden Büromöbel Holthausen HCB nach ihrer Wahl (a) auf die Verpächterin übertragen oder (b) der Verpächterin bis zum Verbrauch bzw. Ausscheiden der jeweiligen Büromöbel Holthausen HCB aus dem Vermögen der Pächterin entgeltlich zur Nutzung überlassen. Im Falle der Übertragung der Büromöbel Holthausen HCB auf die Verpächterin gilt § 17(6) S. 4 lit. (a) bis (d) dieses Betriebspachtvertrags entsprechend. |
| (6) |
Sofern Gegenstände des Beweglichen Sachanlagevermögens aufgrund von Leasingverträgen, langfristigen Miet-, Pacht- oder sonstigen Überlassungsverträgen durch die Pächterin genutzt werden, die im Wege der Ausgliederung auf die Verpächterin übertragen wurden, gilt bezüglich der Übertragung der zugrundeliegenden Verträge § 10 dieses Betriebspachtvertrags. |
| (7) |
Sollten zur Einräumung des Besitzes an die Pächterin weitere Handlungen oder Erklärungen erforderlich sein, werden die Vertragsparteien unverzüglich nach dem Vollzugsdatum das Erforderliche veranlassen. Insbesondere tritt die Verpächterin der Pächterin ihre jeweiligen Herausgabeansprüche ab, sofern sich bestimmte Gegenstände des Beweglichen Sachanlagevermögens zum Vollzugsdatum im Besitz Dritter befinden. |
| (8) |
Die dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden und gemäß § 38(4) des Ausgliederungsvertrags von der Pächterin auf die Verpächterin übertragenen Gegenstände des Sachanlagevermögens i.S.v. § 266 Abs. 2 A.II. HGB werden nach ihrer Übertragung Teil des Verpachteten Betriebs. |
§ 6 Grundstücke, Bauten, Einrichtungen und Anlagen im Bau
| (1) |
Die Verpächterin überlässt der Pächterin pachtweise im Rahmen eines Unternutzungsverhältnisses die in den Lageplänen in Anlage 8(1)(a).b zum Ausgliederungsvertrag näher beschriebenen Grundstücks- und Teilgrundstücksflächen einschließlich insbesondere der in Anlage 8(1)(a)(ii) zum Ausgliederungsvertrag aufgeführten baulichen Anlagen und Infrastruktureinrichtungen ("Teilflächen HCB Düsseldorf-Holthausen") sowie die in den Lageplänen in Anlage 8(1)(b).a zum Ausgliederungsvertrag näher beschriebenen Teilgrundstücksflächen einschließlich der sich darauf befindlichen Gebäude A33 und Z20 ("Gemeinsamer Grundbesitz Holthausen"), an denen der Verpächterin jeweils qualifizierte Nutzungsrechte nach Maßgabe von § 8(1)(a) und § 8(1)(b) des Ausgliederungsvertrags in Verbindung mit den Nutzungsverträgen in Anlage 8(1)(a).a und Anlage 8(1)(b).b zum Ausgliederungsvertrag zustehen. Die uneingeschränkte Sachherrschaft geht insoweit auf die Pächterin über. |
| (2) |
Die Verpächterin verpachtet der Pächterin sämtliche dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden und in § 8(2)(a) des Ausgliederungsvertrags sowie in Anlage 8(2)(a) zum Ausgliederungsvertrag näher beschriebenen Grundstücke einschließlich der damit zusammenhängenden Bauten, Einrichtungen, des gesamten Zubehörs, der Anlagen und Rechte, insbesondere Wege-, Leitungs- und Gleisrechte, Rechte aus Dienstbarkeiten, Nießbrauchsrechte und sonstigen dinglichen Grundstücksrechte, unabhängig davon, ob der Verpächterin rechtliches oder lediglich wirtschaftliches Eigentum an dem betreffenden Gegenstand zusteht. Soweit auf den Grundstücken dingliche Verpflichtungen gegenüber Dritten lasten, ist die Pächterin während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags verpflichtet, diese Pflichten gegenüber dem jeweiligen Dritten zu erfüllen bzw. die Ausübung der damit verbundenen Rechte durch den Dritten zu dulden. |
| (3) |
Die Verpächterin gestattet der Pächterin, das Grundstück in Wassertrüdingen, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Ansbach, Blatt 4681 Flurstücke 2388/1, 2469/7, 2519, 2519/2, Blatt 3923 Flurstück 2469/16, Blatt 5107 Flurstück 2424 und Blatt 5143 Flurstück 2427, der Schwarzkopf & Henkel Production Europe GmbH & Co. KG, mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Registernummer HRA 20326, im Wege der Unterverpachtung pachtweise zu überlassen. |
| (4) |
Die Pächterin übernimmt für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags im Wege der Vertragsübernahme mit schuldbefreiender Wirkung sämtliche dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden und in § 8(2)(c) des Ausgliederungsvertrags näher beschriebenen Vertragsverhältnisse hinsichtlich der Überlassung von Grundstücken, insbesondere diejenigen in Anlage 8(2)(c) zum Ausgliederungsvertrag aufgeführten (die im Wege dieser Vertragsübernahme überlassenen Grundstücke und deren Bestandteile zusammen mit den in § 6(2) dieses Betriebspachtvertrags überlassenen Grundstücke der "Grundbesitz HCB"). Im Übrigen gelten die Regelungen in § 10 dieses Betriebspachtvertrags entsprechend. |
| (5) |
Die Verpächterin überlässt der Pächterin das Grundstück einschließlich der darauf befindlichen Bauten, Einrichtungen und des gesamten Zubehörs, an dem ihr ein Erbbaurecht zusteht, das nach § 8(2)(b) des Ausgliederungsvertrags auf sie übertragen wurde, zur Nutzung. Die Pächterin trägt den jährlich zu entrichtenden Erbbauzins. Ein gesonderter Erbbauzins von der Pächterin an die Verpächterin ist nicht zu entrichten; dieser ist bereits im Pachtzins gemäß § 25 dieses Betriebspachtvertrags berücksichtigt. |
| (6) |
Die dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden und in § 10 des Ausgliederungsvertrags beschriebenen Anlagen im Bau werden nach ihrer Fertigstellung und rechtlichen oder wirtschaftlichen Übertragung von der Pächterin auf die Verpächterin Teil des Verpachteten Betriebs. |
§ 7 Forderungen, aktive Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Ansprüche
| (1) |
Die Verpächterin verkauft und tritt an die Pächterin alle dem Verpachteten Betrieb bei Pachtbeginn zuzuordnenden und in § 14 des Ausgliederungsvertrags beschriebenen Forderungen ab. Die Pächterin nimmt den Verkauf und die Abtretung hiermit an. Die Veräußerung der Forderungen erfolgt am Vollzugsdatum mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Pachtbeginn zu den in der Ausgliederungsbilanz HCB für die Gesamtposition "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesenen handelsrechtlichen Buchwerten. Dieser Kaufpreis ist 30 Tage nach dem Vollzugsdatum fällig. |
| (2) |
Das Risiko, dass eine Forderung nicht vollständig verwertbar oder vollstreckbar ist, trägt allein die Pächterin und nicht die Verpächterin. Die Verpächterin gibt keine Zusicherung oder Garantie dahingehend ab, dass die Forderungen zu ihrem Nominalwert oder zu einem Betrag in Höhe ihres Buchwerts verwertbar oder vollstreckbar sind. |
| (3) |
Soweit die Abtretung der Forderungen nicht zulässig oder nicht möglich ist, erteilt die Verpächterin der Pächterin bereits hiermit eine Einziehungsermächtigung für die betreffenden Forderungen und die Vertragsparteien werden sich im Innenverhältnis so stellen, als ob die betreffende Forderung wirksam abgetreten worden wäre (Vereinbarungstreuhand). |
| (4) |
Die Pächterin ist berechtigt und auf Verlangen der Verpächterin verpflichtet, die zum Pachtende vorhandenen und dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden Forderungen in entsprechender Anwendung der vorstehenden Bestimmungen an die Verpächterin zu veräußern. Der Verkaufspreis richtet sich nach den am Pachtende maßgeblichen handelsrechtlichen Buchwerten und ist 30 Tage nach dem Pachtende fällig. |
| (5) |
Die Verpächterin veräußert an die Pächterin sämtliche dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden und in § 14(1)(d) des Ausgliederungsvertrags näher beschriebenen den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zugrundeliegenden Ansprüche ("Ansprüche Aktive Rechnungsabgrenzungsposten HCB"), und tritt diese an die Pächterin ab. Die Veräußerung der Ansprüche Aktive Rechnungsabgrenzungsposten HCB erfolgt am Vollzugsdatum mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Pachtbeginn zu den in der Ausgliederungsbilanz HCB für die Ansprüche Aktive Rechnungsabgrenzungsposten HCB ausgewiesenen handelsrechtlichen Buchwerten. Dieser Kaufpreis ist 30 Tage nach dem Vollzugsdatum fällig. |
| (6) |
Die Pächterin ist berechtigt und auf Verlangen der Verpächterin verpflichtet, die zum Pachtende vorhandenen und dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden, den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zugrunde liegenden Ansprüche in entsprechender Anwendung der vorstehenden Bestimmungen an die Verpächterin zu veräußern. Der Verkaufspreis richtet sich nach den am Pachtende maßgeblichen handelsrechtlichen Buchwerten und ist 30 Tage nach dem Pachtende fällig. |
| (7) |
Die Verpächterin tritt an die Pächterin sämtliche dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden, insbesondere die in § 14(1)(c) des Ausgliederungsvertrags näher beschriebenen Ansprüche auf Beseitigung oder Unterlassung ab, soweit dies rechtlich zulässig ist und die Ansprüche nicht bereits mit der Veräußerung der Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens auf die Pächterin übergehen. Soweit diese sowie während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags neu entstehende, dem Verpachteten Betrieb zuzuordnende Ansprüche auf Beseitigung oder Unterlassung zum Pachtende noch bestehen, richtet sich die Übertragung von der Pächterin auf die Verpächterin nach § 28(3) dieses Betriebspachtvertrags. |
| (8) |
Abweichend von § 7(1) dieses Betriebspachtvertrags gelten für Forderungen gegenüber Arbeitnehmern die Regelungen in § 23 und § 24 dieses Betriebspachtvertrags. |
§ 8 Vorräte und sonstiges Umlaufvermögen
| (1) |
Die Verpächterin verkauft und übereignet an die Pächterin alle dem Verpachteten Betrieb vollständig oder anteilig zuzuordnenden Vorräte und sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens, insbesondere Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse sowie fertige Erzeugnisse und Waren einschließlich etwaiger auf Vorräte und sonstige Gegenstände des Umlaufvermögens geleistete Anzahlungen, die zum Pachtbeginn noch nicht verkauft und in § 15 des Ausgliederungsvertrags näher beschrieben sind, insbesondere die auf den in Anlage 3(1)(a).b zum Ausgliederungsvertrag näher aufgeführten Profit Centern HCB erfassten oder den in Anlage 15(2) zum Ausgliederungsvertrag aufgeführten Werksnummern zugeordneten Vorräte sowie sonstige Gegenstände des Umlaufvermögens, unabhängig davon, ob sie sich an Standorten, auf dem Transportweg oder in Konsignation befinden. Die Pächterin nimmt den Verkauf und die Übertragung hiermit an. Die Veräußerung des Vorratsvermögens erfolgt am Vollzugsdatum mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Pachtbeginn zu den in der Ausgliederungsbilanz HCB für die in der Gesamtposition "Vorräte" ausgewiesenen handelsrechtlichen Buchwerten. Dieser Kaufpreis ist 30 Tage nach dem Vollzugsdatum fällig. |
| (2) |
Soweit zum Zeitpunkt der Übereignung an einem Gegenstand des Vorratsvermögens ein Eigentumsvorbehalt zugunsten Dritter besteht oder dieser Gegenstand an Dritte sicherungsübereignet ist, überträgt die Verpächterin zum Vollzugsdatum auf die Pächterin das ihr an diesem Gegenstand zustehende Anwartschaftsrecht, ihren insoweit bestehenden Herausgabeanspruch sowie alle sonstigen ihr in diesem Zusammenhang zustehenden Ansprüche und Rechte, insbesondere etwaige Nutzungsrechte. Zugleich verpflichtet sich die Pächterin, die im Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt bestehenden Pflichten der Verpächterin zu übernehmen und gewissenhaft einzuhalten. |
| (3) |
Sofern sich bestimmte Gegenstände des Vorratsvermögens zum Vollzugsdatum im Besitz Dritter befinden, tritt die Verpächterin der Pächterin ihre jeweiligen Herausgabeansprüche ab. |
| (4) |
Sollten zur Übertragung des Eigentums oder Einräumung des Besitzes weitere Handlungen oder Erklärungen erforderlich sein, werden die Vertragsparteien unverzüglich nach dem Vollzugsdatum das Erforderliche veranlassen. |
| (5) |
Nach Pachtende ist die Pächterin berechtigt und auf Verlangen der Verpächterin verpflichtet, an die Verpächterin das zum Pachtende vorhandene und dem Verpachteten Betrieb zuzuordnende Vorratsvermögen in entsprechender Anwendung der vorstehenden Bestimmungen zu veräußern und zu übereignen. Der Verkaufspreis richtet sich nach den am Pachtende für die zu übertragenden Vorräte maßgeblichen handelsrechtlichen Buchwerten. Dieser Verkaufspreis ist 30 Tage nach dem Pachtende fällig. |
| (6) |
Sowohl die am Vollzugsdatum zu veräußernden Vorräte als auch die bei Pachtende zurück zu veräußernden Vorräte werden jeweils in dem Zustand, in dem sie sich am Veräußerungszeitpunkt befinden, ohne jede Mängelgewährleistung an die jeweils andere Vertragspartei veräußert. Gewährleistungsansprüche, gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, werden hiermit im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. |
§ 9 Verbindlichkeiten und Rückstellungen
| (1) |
Die Pächterin tritt zum Vollzugsdatum mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Pachtbeginn allen dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden und in § 16 des Ausgliederungsvertrags näher beschriebenen Verbindlichkeiten, ungewissen Verbindlichkeiten sowie Verpflichtungen und Haftungsverhältnissen der Verpächterin, insbesondere denen, die auf den in Anlage 3(1)(a).b zum Ausgliederungsvertrag näher aufgeführten Profit Centern HCB erfasst sind ("Auszugliedernde Verbindlichkeiten HCB"), bei und übernimmt im Innenverhältnis die Erfüllung (Befreiender Schuldbeitritt). Die Pächterin verpflichtet sich, sämtliche Zahlungen auf die Auszugliedernden Verbindlichkeiten HCB bei Fälligkeit im Namen der Verpächterin zu leisten und die Verpächterin gegebenenfalls von einer Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen. |
| (2) |
Von dem Befreienden Schuldbeitritt nach § 9(1) dieses Betriebspachtvertrags ausgenommen sind
| (a) |
sämtliche bedingte oder unbedingte (Eventual-)Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit (i) einer privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Verhaltens- und/oder Zustandsverantwortlichkeit und Rekultivierungs- bzw. Sanierungsverpflichtung (einschließlich der Verantwortlichkeit als Gesamtrechtsnachfolger sowie als ehemaliger Grundstückseigentümer), oder (ii) einer vertraglich übernommenen Haftung oder Forderung, jeweils gegenüber Behörden oder Privaten für etwaige Kontaminationen des Bodens oder des Grundwassers (insbesondere schädliche Bodenveränderungen, Grundwasserverunreinigungen oder Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sowie Kampfmittel), Schadstoffe in Gebäuden oder Gebäuderesten sowie für Umweltschäden im Sinne des Umweltschadensgesetzes stehen (zusammen "Umweltbelastungen") und dem Verpachteten Betrieb zuzuordnen sind. Die Verpflichtung der Verpächterin zur Freistellung der Pächterin für Umweltbelastungen sowie der Regressverzicht gemäß § 68(1) des Ausgliederungsvertrags bestehen während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags unverändert fort. |
| (b) |
sämtliche bedingte oder unbedingte (Eventual-)Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen stehen. Soweit die (Eventual-)Verbindlichkeiten Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern betreffen und daher zwingend bei Pachtbeginn auf die Pächterin übergehen, werden diese durch den in § 24(3) dieses Betriebspachtvertrags erklärten Schuldbeitritt erfasst. |
|
| (3) |
Soweit die in § 9(2) dieses Betriebspachtvertrags behandelten (Eventual-)Verbindlichkeiten am Pachtbeginn kraft Gesetzes oder aus sonstigen Gründen auf die Pächterin übergehen, tritt die Verpächterin diesen zum Vollzugsdatum mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Pachtbeginn bei und übernimmt im Innenverhältnis die Erfüllung (Befreiender Schuldbeitritt). Die Verpächterin verpflichtet sich, sämtliche Zahlungen auf diese Verbindlichkeiten bei Fälligkeit im Namen der Pächterin zu leisten und die Pächterin gegebenenfalls von einer Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen. |
| (4) |
Für die Erfüllungsübernahme der Auszugliedernden Verbindlichkeiten HCB zahlt die Verpächterin der Pächterin einen Ausgleich in Höhe des in der Ausgliederungsbilanz HCB für diese Verbindlichkeiten ausgewiesenen Buchwerts. Die Erfüllungsübernahme erfolgt am Vollzugsdatum mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Pachtbeginn. Dieser Ausgleich ist 30 Tage nach dem Vollzugsdatum fällig. |
| (5) |
Bei der Erfüllung der Auszugliedernden Verbindlichkeiten HCB hat die Pächterin in gleicher Weise und mit derselben Sorgfalt zu handeln, als wäre sie die alleinige Schuldnerin. Die Pächterin darf von der Erfüllung einer Verbindlichkeit absehen, wenn und solange eine begründete Einwendung oder Einrede gegen eine Auszugliedernde Verbindlichkeit HCB besteht oder geltend gemacht werden kann. |
| (6) |
Die Pächterin trägt alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Auszugliedernden Verbindlichkeiten HCB anfallenden Kosten und Auslagen, einschließlich aller Kosten für Gerichtsverfahren zur Abwehr oder zum Bemühen um die Abwehr der Vollstreckung einer Auszugliedernden Verbindlichkeit HCB durch eine Gegenpartei. |
| (7) |
Nach Pachtende ist die Pächterin berechtigt und auf Verlangen der Verpächterin verpflichtet, dieser die zum Pachtende vorhandenen und dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden Verbindlichkeiten in entsprechender Anwendung der vorstehenden Bestimmungen zu veräußern. Der Verkaufspreis richtet sich nach den am Pachtende für die Verbindlichkeiten maßgeblichen handelsrechtlichen Buchwerten. Dieser Verkaufspreis ist 30 Tage nach dem Pachtende fällig. |
| (8) |
Für die in § 9(1) dieses Betriebspachtvertrags bezeichneten Verbindlichkeiten besteht für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags die in § 68(1) des Ausgliederungsvertrags übernommene Verpflichtung der Verpächterin zur Freistellung der Pächterin nicht. |
| (9) |
Etwaige zum Pachtbeginn bei der Verpächterin bzw. zum Pachtende bei der Pächterin bestehende passive Rechnungsabgrenzungsposten bzw. die diesen Rechnungsabgrenzungsposten zugrunde liegenden Verpflichtungen werden, soweit diese dem Verpachteten Betrieb zuzuordnen sind, im Zusammenhang mit den Zahlungen nach § 9(4) und § 9(7) dieses Betriebspachtvertrags auf Basis des jeweiligen Buchwerts ausgeglichen. |
| (10) |
Abweichend von § 9(1) dieses Betriebspachtvertrags gelten für Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmern die Regelungen in § 23 und § 24 dieses Betriebspachtvertrags. |
§ 10 Vertragsverhältnisse
| (1) |
Die Pächterin übernimmt für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags im Wege der Vertragsübernahme mit schuldbefreiender Wirkung vorbehaltlich § 10(2), § 10(3) und § 10(12) dieses Betriebspachtvertrags sämtliche dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden und in § 17(1), § 17(2) und § 17(3)(a) bis § 17(3)(c) des Ausgliederungsvertrags näher beschriebenen Vertragsverhältnisse (die betroffenen Verträge die "Auszugliedernden Vertragsverhältnisse HCB"; die Übernahme der Auszugliedernden Vertragsverhältnisse HCB die "Vertragsübernahme"); § 9 dieses Betriebspachtvertrags bleibt davon unberührt. Die Vertragsübernahme erfolgt mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Pachtbeginn, aber jeweils in der Form und mit dem Inhalt, wie die Auszugliedernden Vertragsverhältnisse HCB zum Vollzugsdatum bestehen und noch vorhanden sind. Soweit der Verpächterin aus den Auszugliedernden Vertragsverhältnissen HCB ab dem Vollzugsdatum noch Verpflichtungen erwachsen, stellt die Pächterin diese hiervon frei. Ansprüche aus den Auszugliedernden Vertragsverhältnissen HCB, die dem Zeitraum vor Pachtbeginn zuzuordnen sind, werden im Innenverhältnis der Pächterin zugeordnet. |
| (2) |
Für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags übt die Verpächterin ihre Treugeberrechte (einschließlich der dort geregelten Nutzungsrechte) aus der in § 17(4)(c) des Ausgliederungsvertrags begründeten Vereinbarungstreuhand zwischen der Pächterin und der Verpächterin in Bezug auf Verträge, die keine Zentralen Rahmenverträge sind, mit den in Anlage 17(4)(b) zum Ausgliederungsvertrag aufgelisteten Lieferanten nicht aus, sondern ermächtigt die Pächterin, die Treugeberrechte auszuüben. Während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags sind die Treugeberpflichten aus dieser Vereinbarungstreuhand von der Pächterin zu erfüllen. |
| (3) |
Im Hinblick auf die in Anlage 17(5) zum Ausgliederungsvertrag abschließend aufgezählten Vertragsverhältnisse übt die Verpächterin für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags ihre Treugeberrechte aus der in § 17(5) des Ausgliederungsvertrags begründeten Vereinbarungstreuhand zwischen der Verpächterin und der Pächterin nicht aus, sondern ermächtigt die Pächterin, die Treugeberrechte auszuüben; die Treugeberpflichten sind von der Pächterin zu erfüllen. |
| (4) |
Die nach § 6(2) des Ausgliederungsvertrags auf die Verpächterin übertragenen, insbesondere in Anlage 6(2) zum Ausgliederungsvertrag näher beschriebenen Unternehmensverträge, Gesellschaftervereinbarungen und sonstigen gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen verbleiben einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Forderungen, sonstigen Rechte und Pflichten für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags bei der Verpächterin. |
| (5) |
Soweit für die Vertragsübernahme nach § 10(1) dieses Betriebspachtvertrags die Zustimmung eines Dritten, insbesondere der jeweiligen Vertragspartner, erforderlich ist, werden sich die Vertragsparteien bemühen, diese Zustimmung spätestens unverzüglich nach dem Vollzugsdatum zu erhalten. In der Zeit bis zur Erteilung der Zustimmung gilt § 10(6) dieses Betriebspachtvertrags. |
| (6) |
Sofern und soweit eine Vertragsübernahme nicht oder nicht mit Wirkung zum Pachtbeginn möglich ist oder dem jeweiligen Vertragspartner aufgrund der Vertragsübernahme ein Kündigungsrecht zustehen würde, werden sich die Vertragsparteien im Innenverhältnis so stellen, wie sie stehen würden, wenn die Vertragsübernahme im Außenverhältnis mit Wirkung zum Pachtbeginn erfolgt wäre. Die Verpächterin wird das betreffende Vertragsverhältnis treuhänderisch in eigenem Namen für Rechnung der Pächterin fortführen und, soweit rechtlich zulässig, der Pächterin das Vertragsverhältnis oder die Leistung hieraus für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags überlassen. Insbesondere
| (a) |
gelten Gefahren, Nutzen und Lasten als zum Pachtbeginn übergegangen, |
| (b) |
tritt die Pächterin sämtlichen Verpflichtungen aus den Auszugliedernden Vertragsverhältnissen HCB bei und verpflichtet sich, die Verpächterin von diesen zu befreien (Befreiender Schuldbeitritt) oder alternativ die Verpächterin in die Lage zu versetzen, diese zu erfüllen, |
| (c) |
stehen sämtliche Erlöse, die im Zusammenhang mit den Auszugliedernden Vertragsverhältnissen HCB generiert werden, der Pächterin zu und sind von der Verpächterin unverzüglich nach deren Erhalt weiterzuleiten, |
| (d) |
tritt die Verpächterin, soweit rechtlich zulässig, sämtliche Ansprüche und Rechte aus den Auszugliedernden Vertragsverhältnissen HCB an die Pächterin ab und |
| (e) |
erteilt die Verpächterin, soweit rechtlich möglich, der Pächterin Vollmacht zur Ausübung von Rechten auf eigene Rechnung in Bezug auf das jeweilige Auszugliedernde Vertragsverhältnis HCB oder überlässt der Pächterin die entsprechenden Rechte zur Ausübung. |
Soweit eine Abtretung nicht möglich ist oder die Pächterin eine Rechtsstellung nicht mit Wirkung im Außenverhältnis ausüben kann, erteilt die Verpächterin der Pächterin eine Einziehungsermächtigung für die betreffenden Forderungen oder wird die Verpächterin als Beauftragte und Treuhänderin für die Pächterin handeln und nach Weisungen der Pächterin die Rechte aus diesen Verträgen ausüben (Vereinbarungstreuhand).
|
| (7) |
Die Pächterin übernimmt nach Maßgabe dieses § 10 entgeltlich im Wege der Vertragsübernahme solche Vertragsverhältnisse, die als „geleistete Anzahlungen“ i.S.d. § 266 Abs. 2 A.I.4 HGB sowie § 266 Abs. 2 A.II.4 HGB in der Ausgliederungsbilanz HCB aktiviert werden, in § 17(3)(d) des Ausgliederungsvertrags näher bezeichnet und dem Verpachteten Betrieb zuzuordnen sind ("Geleistete Anzahlungen HCB"). Der von der Pächterin an die Verpächterin für die Übertragung der Geleisteten Anzahlungen HCB zu entrichtende Kaufpreis entspricht dem handelsrechtlichen Buchwert der Geleisteten Anzahlungen HCB in der Ausgliederungsbilanz HCB. Dieser Kaufpreis ist 30 Tage nach dem Vollzugsdatum fällig. |
| (8) |
Am Pachtende überträgt die Pächterin die zum Pachtende vorhandenen und dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden Vertragsverhältnisse, die als „geleistete Anzahlungen“ i.S.d. § 266 Abs. 2 A.I.4 HGB sowie § 266 Abs. 2 A.II.4 HGB in der Bilanz der Pächterin aktiviert sind, entgeltlich auf die Verpächterin. Der Verkaufspreis richtet sich nach den am Pachtende maßgeblichen handelsrechtlichen Buchwerten und ist 30 Tage nach dem Pachtende fällig. |
| (9) |
Die Verpächterin wird die zum Pachtende bestehenden Vertragsverhältnisse, die dem Verpachteten Betrieb sachlich zuzuordnen sind, im Rahmen des rechtlich Zulässigen von der Pächterin im Wege der Vertragsübernahme mit schuldbefreiender Wirkung zum Pachtende entsprechend § 10(5) und § 10(6) dieses Betriebspachtvertrags übernehmen. |
| (10) |
Bei der Einholung von Zustimmungen gemäß § 10(5) dieses Betriebspachtvertrags werden sich die Vertragsparteien, soweit sachgerecht, bemühen, zugleich die Zustimmung zur Rückübertragung des Vertrags auf die Verpächterin bei Pachtende gemäß § 10(9) dieses Betriebspachtvertrags einzuholen. |
| (11) |
Der Abschluss von neuen Verträgen während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags erfolgt durch die Pächterin im eigenen Namen. Die Pächterin wird sich, soweit sachgerecht, bei Vertragsschluss bemühen, die Zustimmung des Vertragspartners zur Übertragung des Vertrags auf die Verpächterin bei Pachtende gemäß § 10(9) dieses Betriebspachtvertrags einzuholen. |
| (12) |
Während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags übt die Verpächterin ihre Treugeberrechte aus der in § 17(4)(a) und § 41(1) des Ausgliederungsvertrags begründeten Vereinbarungstreuhand zwischen der Pächterin und der Verpächterin in Bezug auf die Shared Agreements HCB nicht aus, sondern ermächtigt die Pächterin, die Treugeberrechte auszuüben; die Treugeberpflichten sind von der Pächterin zu erfüllen. |
| (13) |
Soweit es für die Fortführung des Verpachteten Betriebs durch die Verpächterin nach Pachtende notwendig ist, bestimmte Shared Agreements aufzuteilen, wird die Pächterin während der Dauer der Betriebspacht auf eine Vertragsaufteilung bzw. den Abschluss von nur den Verpachteten Betrieb betreffenden Verträgen mit den jeweiligen Vertragspartnern hinwirken. |
| (14) |
Abweichend von § 10(1) dieses Betriebspachtvertrags gelten für Vertragsverhältnisse mit Arbeitnehmern die Regelungen in § 23 und § 24 dieses Betriebspachtvertrags. |
§ 11 Prozess- und Verfahrensverhältnisse
| (1) |
Während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags gilt für die mit den Pachtgegenständen oder Veräußerten Gegenständen im Zusammenhang stehenden und in § 19 des Ausgliederungsvertrags näher beschriebenen sowie insbesondere in Anlage 19(1) zum Ausgliederungsvertrag aufgeführten Prozess- und Verfahrensverhältnisse ("Prozess- und Verfahrensverhältnisse HCB") Folgendes:
| (a) |
Soweit das jeweilige Verfahren Veräußerte Gegenstände betrifft, führt die Pächterin das Verfahren in eigenem Namen und auf eigene Rechnung fort. |
| (b) |
Soweit das jeweilige Verfahren Pachtgegenstände betrifft, die im rechtlichen Eigentum der Verpächterin stehen, wird die Pächterin das Verfahren als Prozessstandschafterin der Verpächterin fortführen. Insoweit gilt § 11(5) dieses Betriebspachtvertrags entsprechend. |
| (c) |
Soweit die Verpächterin Partei eines Prozess- und Verfahrensverhältnisses HCB ist, übernimmt die Pächterin dieses Verfahren im Wege des Parteiwechsels. |
|
| (2) |
Soweit die Verpächterin im Zusammenhang mit den Prozess- und Verfahrensverhältnissen HCB Partei von Auftrags- und Beratungsverhältnissen mit Dritten ist, gilt bezüglich der Übertragung der zugrunde liegenden Verträge § 10 dieses Betriebspachtvertrags. |
| (3) |
Die Übernahme der Prozess- und Verfahrensverhältnisse HCB nach § 11 dieses Betriebspachtvertrags erfolgt mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Pachtbeginn, aber jeweils in der Form und mit dem Inhalt, wie die Prozess- und Verfahrensverhältnisse zum Vollzugsdatum bestehen und noch vorhanden sind; § 9 dieses Betriebspachtvertrags bleibt davon unberührt. |
| (4) |
Soweit nach den Vorschriften der jeweils anwendbaren Verfahrensordnung die Verfahrensübernahme als Prozessstandschafterin oder der Übergang der Parteistellung von weiteren Umständen, wie beispielsweise der Zustimmung des oder der übrigen Prozessbeteiligten, abhängt, werden die Vertragsparteien darauf hinwirken, dass die notwendigen Schritte unternommen werden. |
| (5) |
Sollte in den Fällen des § 11(1)(c) dieses Betriebspachtvertrags kein Parteiwechsel erfolgen, so wird die Verpächterin das Verfahren als Prozessstandschafterin für die Pächterin fortführen. Insofern vereinbaren die Vertragsparteien, dass
| (a) |
die Prozessführung für Rechnung der Pächterin erfolgt, so dass die Pächterin die Verpächterin von sämtlichen Verbindlichkeiten und Kosten, die aus von dieser Regelung erfassten Prozessverhältnissen oder sonstigen verfahrensrechtlichen Rechtsverhältnissen entstehen, freistellen wird, |
| (b) |
die Prozessführung im Innenverhältnis von der Pächterin übernommen wird, diese der Verpächterin insbesondere Weisungen bezüglich vorzunehmender Prozesshandlungen erteilen darf, |
| (c) |
die Verpächterin keine Verfahrenshandlungen (insbesondere Vergleich, Verzicht, Anerkenntnis, Geständnis, Klagerücknahme oder Klageänderung) ohne vorherige Zustimmung der Pächterin vornehmen wird und |
| (d) |
die Pächterin die Verpächterin im Rahmen der Prozessführung mit dem Ziel unterstützen wird, einen etwaigen wirtschaftlichen Schaden aus den Prozessen möglichst gering zu halten. |
|
| (6) |
Soweit die Verpächterin im Zusammenhang mit dem Verpachteten Betrieb während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags Partei eines Prozess- oder Verfahrensverhältnisses wird, gelten mit Ausnahme von § 11(3) dieses Betriebspachtvertrags die vorstehenden Vorschriften entsprechend. |
| (7) |
Soweit aus prozessualen Rechtspositionen zu Dritten oder vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten Verpflichtungen, insbesondere solche aus Titeln oder Vergleichen, bestehen, die dem Verpachteten Betrieb zuzuordnen sind, ist die Pächterin für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags zur Erfüllung dieser Verpflichtungen und Freistellung der Verpächterin verpflichtet. |
| (8) |
Die Pächterin überträgt und die Verpächterin übernimmt solche Prozess- und Verfahrensverhältnisse HCB, die am Pachtende noch bestehen, sowie solche, die seit dem Pachtbeginn neu hinzugetreten sind und zum Pachtende noch bestehen, einschließlich der damit verbundenen Auftrags- und Beratungsverhältnisse mit Dritten; § 9 dieses Betriebspachtvertrags bleibt davon unberührt. § 11(4) und § 11(5) dieses Betriebspachtvertrags gelten für die Rückabwicklung der Pacht sinngemäß. |
§ 12 Mitgliedschaften
| (1) |
Die Verpächterin überträgt auf die Pächterin etwaige im Rahmen der Ausgliederung nach Maßgabe der Regelung in § 21 des Ausgliederungsvertrags auf die Verpächterin übertragenen Mitgliedschaften unter Berücksichtigung möglicher Beendigungen oder Neubegründungen im Zeitraum zwischen Pachtbeginn und Vollzugsdatum. |
| (2) |
Soweit eine nach § 21 des Ausgliederungsvertrags auf die Verpächterin (teilweise) zu übertragende Mitgliedschaft im Rahmen der Ausgliederung nicht auf die Verpächterin übergegangen oder übertragen worden ist, verbleibt diese für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags bei der Pächterin und wird mit Pachtende auf die Verpächterin übertragen. Sofern eine Übertragung dieser Mitgliedschaften auch nach Pachtende nicht möglich ist, wird die Pächterin die Verpächterin bei einer Neubeantragung dieser Mitgliedschaften unterstützen, sofern eine solche Mitgliedschaft erforderlich und gewünscht ist. |
§ 13 Öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Betreiberverantwortung
| (1) |
Während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags ist die Pächterin Betreiberin aller zum Verpachteten Betrieb gehörenden Anlagen und Inhaberin aller öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse, Genehmigungen, Zulassungen, Anzeigen, Registrierungen, Gestattungen, Erklärungen, Zertifizierungen sowie vergleichbarer Entscheidungen von Behörden oder staatlich autorisierten Stellen, die vollständig oder anteilig dem Verpachteten Betrieb zugeordnet sind (jeweils eine "Genehmigung"), mit allen damit einhergehenden Rechten und Pflichten sowie Rechtspositionen aus Anträgen in Bezug auf Genehmigungen. |
| (2) |
Insbesondere
| (a) |
obliegt der Pächterin für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags die Einhaltung aller mit ihrer Betreiberstellung zusammenhängenden umwelt- und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Vorgaben sowie Nebenbestimmungen der jeweiligen Genehmigungen (einschließlich solcher Anforderungen, die für die Versorgung von Anlagen und Bauten des Verpachteten Betriebs oder für die Beseitigung von Abwässern und Abfällen relevant sind, und etwaiger störfallrechtlicher Anforderungen) und |
| (b) |
ist die Pächterin in diesem Zusammenhang weiterhin alleinige Ansprechpartnerin gegenüber den zuständigen Behörden sowie Dritten und führt umwelt- und genehmigungsrechtliche Verfahren und Abstimmungen mit Behörden und Dritten (einschließlich der Beantragung von Neu- oder Änderungsgenehmigungen) in eigener Verantwortung und in eigenem Namen. |
|
| (3) |
Für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags übt die Verpächterin ihre Treugeberrechte aus der in § 40(4) und § 40(5) des Ausgliederungsvertrags jeweils begründeten Vereinbarungstreuhand zwischen der Verpächterin und der Pächterin in Bezug auf die sonstigen, nicht sachbezogenen Genehmigungen, die dem Verpachteten Betrieb zuzuordnen und insbesondere in Anlage 40(4).a zum Ausgliederungsvertrag näher beschrieben sind ("Sonstige Genehmigung HCB") und sonstigen, nicht sachbezogenen Genehmigungen, die nicht ausschließlich einer der BUCos zuzuordnen und insbesondere in Anlage 40(5) zum Ausgliederungsvertrag näher beschrieben sind ("Sonstige Doppelgenutzte Genehmigung"), nicht aus, sondern ermächtigt die Pächterin, die Treugeberrechte auszuüben; die Treugeberpflichten sind von der Pächterin zu erfüllen. |
| (4) |
Soweit für die ordnungsgemäße Führung des Verpachteten Betriebs weitere Genehmigungen erforderlich sind, wird die Pächterin diese in Abstimmung mit der Verpächterin im eigenen Namen und auf eigene Kosten einholen, soweit die Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbaren. Die Verpächterin verpflichtet sich, die Pächterin nach besten Kräften zu unterstützen. |
| (5) |
Im Hinblick auf das Pachtende gilt Folgendes:
| (a) |
Mit Pachtende gehen sämtliche umweltrechtlichen Anlagengenehmigungen und sonstigen sachbezogenen Genehmigungen ("Sachbezogene Genehmigung"), die ausschließlich dem Verpachteten Betrieb zuzuordnen sind ("Sachbezogene Genehmigung HCB"), einschließlich der damit zusammenhängenden uneingeschränkten Sachherrschaft und Verfügungsbefugnis über alle übertragenen Einrichtungen, Flächen und Anlagen und damit die entsprechende Betreiberstellung zusammen mit allen Rechten und Pflichten gemäß § 13(1) dieses Betriebspachtvertrags unter Berücksichtigung der zwischen dem Pachtbeginn und dem Pachtende geänderten und neu erteilten Genehmigungen auf die Verpächterin über. Die Pächterin wird die Verpächterin bei der Erfüllung von etwaig mit dem Übergang der Sachbezogenen Genehmigungen HCB verbundenen Pflichten auf Kosten der Pächterin unterstützen. |
| (b) |
Soweit für die Übertragung Sonstiger Genehmigungen HCB oder Sonstiger Doppelgenutzter Genehmigungen bei Pachtende die Mitwirkung der zuständigen Behörden oder staatlich autorisierten Stellen nicht erforderlich ist, überträgt die Pächterin diese auf die Verpächterin. Im Übrigen wird die Verpächterin rechtzeitig die Übertragung oder Neuerteilung der Sonstigen Genehmigungen HCB oder Sonstigen Doppelgenutzten Genehmigungen beantragen, soweit diese für die Fortführung des Verpachteten Betriebs erforderlich sind. Die Pächterin stimmt einer solchen Übertragung oder Neuerteilung bereits jetzt zu und wird die Verpächterin bei der Beantragung der Übertragung oder Neuerteilung in angemessenem Umfang und auf Kosten der Pächterin unterstützen. |
| (c) |
Die Vertragsparteien verpflichten sich, frühzeitig sämtliche Schritte zu unternehmen, die erforderlich sind, um eine rechtssichere Genehmigungssituation zu gewährleisten und einen Übergang der Betreiberstellung rechtzeitig wechselseitig abzustimmen. Insbesondere wird die Pächterin in wechselseitiger Unterstützung mit der Verpächterin darauf hinwirken, dass sämtliche Genehmigungs- und/oder Anzeigeverfahren (im eigenen oder im Namen der Verpächterin) einschließlich damit zusammenhängender Untersuchungen, die für
| (i) |
eine Übertragung der Genehmigungen und damit zusammenhängender Rechte und Pflichten oder |
| (ii) |
eine Aufteilung oder (Neu-)Beantragung erforderlicher Genehmigungen |
notwendig sind, erforderlichenfalls unter Einbindung der zuständigen Behörden, durchgeführt werden.
|
| (d) |
Im Hinblick auf die mit Pachtende entstehende Situation von verschiedenen Anlagenbetreibern an dem Standort Düsseldorf-Holthausen verpflichten sich die Vertragsparteien bereits jetzt zur Kooperation und wechselseitigen Berücksichtigung der standortweiten Belange einschließlich der umwelt- und störfallrechtlichen Anforderungen. Die weitere Rechtsbeziehung zwischen der Pächterin und den BUCos im Hinblick auf die Situation von verschiedenen Anlagenbetreibern nach Pachtende soll in noch abzuschließenden Standortverträgen geregelt werden. |
|
§ 14 Finanzanlagen und Beteiligungen
| (1) |
Die nach §§ 6, 7 und 14 des Ausgliederungsvertrags übertragenen Finanzanlagen und Beteiligungen, insbesondere die in Anlage 6(1) zum Ausgliederungsvertrag näher beschriebenen Beteiligungen, sowie die damit im Zusammenhang stehenden Unternehmensverträge und Gesellschaftervereinbarungen, Forderungen, sonstigen Rechte und Verbindlichkeiten gehören nicht zum Verpachteten Betrieb und verbleiben, soweit nicht anderweitig geregelt, für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags bei der Verpächterin. Dies gilt entsprechend für während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags hinzukommende Beteiligungen der Verpächterin. Der Verpächterin stehen insbesondere sämtliche Ausschüttungen einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden steuerlichen Guthaben zu, die ab dem Pachtbeginn beschlossen werden, unabhängig von dem Zeitraum, auf den sie entfallen. Gleiches gilt für Gewinnabführungen sowie Verpflichtungen zur Verlustübernahme aus Gewinnabführungsverträgen mit der Verpächterin als andere Vertragspartei für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. § 6(2), § 7(1) und § 7(2) des Ausgliederungsvertrags bleiben unberührt. |
| (2) |
Für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags übt dementsprechend die Verpächterin ihre Treugeberrechte aus dem Treuhandvertrag vom 15. Dezember 2015, in den die Verpächterin im Rahmen der Ausgliederung gem. § 7(2) des Ausgliederungsvertrags eingetreten ist, in Bezug auf die Kommanditbeteiligung an der Schwarzkopf & Henkel Production Europe GmbH & Co. KG selbst aus. |
| C. |
Rechtsstellung der Pächterin
|
§ 15 Allgemeine Rechte und Pflichten der Pächterin
| (1) |
Die Pächterin ist berechtigt und verpflichtet, den Verpachteten Betrieb nach näherer Maßgabe der Bestimmungen dieses Betriebspachtvertrags ab dem Vollzugsdatum im eigenen Namen und für eigene Rechnung weiterzuführen und zu betreiben. Der Pächterin stehen alle Erzeugnisse (Früchte) aus dem Verpachteten Betrieb zu und sie kann über diese frei verfügen. Der Pächterin obliegt es, alle zum Betrieb des Pachtgegenstands notwendigen Mittel auf eigene Kosten zu beschaffen. |
| (2) |
Maßnahmen von wesentlicher wirtschaftlicher Bedeutung oder grundlegende Änderungen der Unternehmenspolitik, die nicht unter § 17 dieses Betriebspachtvertrags fallen, beispielsweise die Kündigung von - insbesondere bezüglich Vertragsvolumens oder wirtschaftlicher Bedeutung - wesentlichen Verträgen oder eine nicht nur vorübergehende Einstellung eines Teils des Verpachteten Betriebs, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Verpächterin. |
| (3) |
Die Pächterin ist verpflichtet, den Verpachteten Betrieb in eigener Verantwortung und mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu führen und zu betreiben. Die Pächterin hat sicherzustellen, dass bei der Betriebsführung sämtliche öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Verpflichtungen gewahrt, die Voraussetzungen der behördlichen Genehmigungen mit den darin enthaltenen Auflagen und Bedingungen sowie die anerkannten Regeln der Technik eingehalten und beachtet werden. Sämtliche Verkehrssicherungspflichten und sonstige mit dem Besitz des Verpachteten Betriebs verbundenen Pflichten, die aus der Eröffnung des Verkehrs resultieren, obliegen der Pächterin und sind von dieser zu erfüllen. Behördliche Anordnungen sind, auch wenn die Verpächterin die Adressatin ist, von der Pächterin unverzüglich zu erfüllen. Insbesondere ist die Pächterin für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags verpflichtet, etwaige Gefahren, die eine Inanspruchnahme durch Behörden oder sonstige Dritte begründen können, auf eigene Kosten zu beseitigen oder die Kosten der Beseitigung durch Dritte zu tragen, unabhängig davon, ob deren Ursachen vor oder nach dem Pachtbeginn entstanden sind. |
| (4) |
Die Pächterin hat die Verpächterin von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die gegen die Verpächterin aufgrund von durch den Verpachteten Betrieb verursachten Beeinträchtigungen, insbesondere auch aufgrund der Verletzung bestehender Verkehrssicherungspflichten, geltend gemacht werden. |
| (5) |
Die Unterverpachtung von Pachtgegenständen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verpächterin zulässig. § 20(6) dieses Betriebspachtvertrags bleibt davon unberührt. |
§ 16 Instandhaltung und Veränderung der Pachtgegenstände
| (1) |
Die Pächterin ist verpflichtet, die Pachtgegenstände sorgfältig zu behandeln, auf ihre Kosten zu warten, zu reparieren und instand zu halten, so dass sie jederzeit den gesetzlichen Anforderungen und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. |
| (2) |
Die Pächterin darf die zur Nutzung überlassenen Pachtgegenstände verändern, soweit dies den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Betriebsführung entspricht. Insbesondere darf sie im Rahmen des Vertragszweckes alle zur Rationalisierung notwendigen Maßnahmen treffen. Im Rahmen ordnungsgemäßer Betriebsführung ist die Pächterin berechtigt, einzelne Pachtgegenstände stillzulegen, abzubrechen oder aufzugeben. |
| (3) |
Die Verpächterin ermächtigt die Pächterin hiermit, entweder im eigenen Namen (§ 185 BGB) oder im fremden Namen rechtsgeschäftliche Verfügungen für die Verpächterin über die zur Nutzung überlassenen Pachtgegenstände vorzunehmen, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Betriebsführung unter Berücksichtigung des Vertragszwecks liegen. Die so im Namen und auf Rechnung der Verpächterin rechtsgeschäftlich erworbenen Surrogate werden Eigentum der Verpächterin und Teil des Verpachteten Betriebs. |
| (4) |
Maßnahmen nach § 16(2) und § 16(3) dieses Betriebspachtvertrags von wesentlicher wirtschaftlicher Bedeutung, wie beispielsweise der Abbruch oder eine nicht nur vorübergehende Stilllegung von Anlagen oder wesentliche Änderungen der Geschäftsstruktur des Verpachteten Betriebs, bedürfen der Zustimmung der Verpächterin. Die Verpächterin darf ihre Zustimmung bezogen auf Maßnahmen auf Grundlage von Ziff. 6.6 und 6.7 des am 1. Januar 2016 zwischen der Pächterin und der Henkel Global Supply Chain B.V., Amsterdam, Niederlande, abgeschlossenen Toll Manufacturing Agreement ("Toll Manufacturing Agreement") nur aus wichtigem Grund verweigern. In den Fällen der Ziff. 6.6 und 6.7 des Toll Manufacturing Agreements entsteht ein Anspruch der Verpächterin gegenüber der Pächterin auf Erstattung der Kosten im Zusammenhang mit den vorgenannten Regelungen im Toll Manufacturing Agreement in Bezug auf den jeweiligen Pachtgegenstand. |
| (5) |
Soweit die Pächterin im Zusammenhang mit dem Toll Manufacturing Agreement Zahlungen erhält, stehen diese grundsätzlich der Pächterin zu. Dies gilt nicht für solche Zahlungen, die die Pächterin im Zusammenhang mit Betriebsschließungen, der Veräußerung eines Betriebs oder von Betriebsteilen oder der Kündigung des Toll Manufacturing Agreement auf Grundlage von Ziff. 6.6 und 6.7 des Toll Manufacturing Agreement erhält; diese stehen der Verpächterin zu und sind von der Pächterin weiterzuleiten; hiervon abweichend stehen Erstattungen für arbeitnehmerbezogene Restrukturierungsaufwendungen, die nicht Restrukturierungsmaßnahmen i.S.d. § 9(2)(b) dieses Betriebspachtvertrags betreffen, der Pächterin zu. |
| (6) |
Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass während der Betriebspacht einzelne Pachtgegenstände aus dem Verpachteten Betrieb ausscheiden, indem die Verpächterin den jeweiligen Pachtgegenstand an die Pächterin zu marktüblichen Konditionen veräußert. Soweit die Pachtgegenstände lediglich im wirtschaftlichen Eigentum der Verpächterin stehen, scheidet ein Pachtgegenstand aus dem Verpachteten Betrieb aus, indem sich die Vertragsparteien einigen, dass das das wirtschaftliche Eigentum begründende Rechtsverhältnis (z.B. Vereinbarungstreuhand, qualifiziertes Nutzungsrecht) in Bezug auf diesen Pachtgegenstand endet oder, sollte das das wirtschaftliche Eigentum begründende Rechtsverhältnis nicht (ausschließlich) zwischen der Verpächterin und der Pächterin, sondern (auch) mit einem Dritten bestehen, die Rechtsposition der Verpächterin aus diesem Rechtsverhältnis (z.B. Treugeberstellung) auf die Pächterin übertragen wird. |
| (7) |
Für während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags eintretende Veränderungen im Hinblick auf das Verpachtete IP HCB gilt vorrangig § 19 dieses Betriebspachtvertrags. |
§ 17 Investitionen
| (1) |
Als Investitionen im nachstehenden Sinne gelten alle Aufwendungen, die unter Berücksichtigung der Bilanzierungsgrundsätze der Verpächterin aktivierungspflichtige Anschaffungs- oder Herstellungskosten i.S.d. § 255 Abs. 1 oder 2 HGB in Bezug auf das Anlagevermögen der Verpächterin darstellen und mit deren Umsetzung erst nach dem Pachtbeginn begonnen wird. Die Pächterin ist berechtigt, nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Investitionen, die der Erhaltung ("Ersatzinvestition") oder der Vergrößerung der betrieblichen Leistungsfähigkeit ("Erweiterungsinvestition") des Verpachteten Betriebs dienen, für Rechnung der Verpächterin durchzuführen. Die in Folge der getätigten Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen hergestellten oder erworbenen Gegenstände des Aktivvermögens sind Teil des Verpachteten Betriebs; für unter dieser Investitionsklausel erworbene Unternehmensbeteiligungen gilt abweichend § 14(1) dieses Betriebspachtvertrags. |
| (2) |
Ersatzinvestitionen sind durch die Pächterin nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Betriebsführung vorzunehmen. Die Entscheidung über Erweiterungsinvestitionen liegt vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes im pflichtgemäßen Ermessen der Pächterin. Wesentliche Erweiterungsinvestitionen bedürfen der Zustimmung der Verpächterin. Eine solche wesentliche Erweiterungsinvestition ist insbesondere dann anzunehmen, wenn das prognostizierte Investitionsvolumen mehr als EUR 10.000.000,00 beträgt. |
| (3) |
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass das Eigentum an den durch die vorgenannten Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen für Rechnung der Verpächterin angeschafften/hergestellten Gegenständen, soweit von Gesetzes wegen möglich, der Verpächterin zustehen soll (und diese damit zugleich surrogierter bzw. neuer Bestandteil des Verpachteten Betriebs werden). Sofern die Verpächterin das Eigentum an den Investitionsgegenständen nicht unmittelbar erlangt, sind sich die Vertragsparteien darin einig, dass das Eigentum im Zeitpunkt der Anschaffung/Herstellung auf die Verpächterin übergeht (Vereinbarung eines antizipierten Besitzkonstituts und eines Durchgangserwerbs im Wege einer vorweggenommenen dinglichen Einigung). Für die Zwecke dieses Eigentumsübergangs wird die Pächterin die Investition dokumentieren und die angeschafften Gegenstände unter Wahrung des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes listenmäßig erfassen. |
| (4) |
Die Verpächterin ersetzt der Pächterin die angemessenen Aufwendungen, die die Pächterin für von der Pächterin für Rechnung der Verpächterin vorgenommene Investitionen getätigt hat. Die Verpächterin kann von der Pächterin angemessene Nachweise über die Höhe der getätigten Aufwendungen verlangen. |
| (5) |
Soweit als Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen angeschaffte/hergestellte Gegenstände wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache oder eines Grundstücks werden und die Verpächterin hieran kein rechtliches Eigentum erwirbt, sind sich die Vertragsparteien einig, dass sich das in § 8(1)(a) und § 8(1)(b) des Ausgliederungsvertrags begründete qualifizierte Nutzungsrecht auch auf die Gegenstände der Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen erstreckt und diese während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags Teil des Verpachteten Betriebs werden. |
| (6) |
Abweichend von § 17(1) S. 2 dieses Betriebspachtvertrags können die Vertragsparteien vor Beginn der Ersatz- oder Erweiterungsinvestition vereinbaren, dass die Pächterin die Ersatz- oder Erweiterungsinvestition für eigene Rechnung durchführt. Die Entscheidung, ob die Pächterin die Ersatz- oder Erweiterungsinvestition für eigene Rechnung oder für Rechnung der Verpächterin durchführt, ist insbesondere in den Fällen von § 17(2) S. 3 dieses Betriebspachtvertrags sowie bei einem prognostizierten Investitionsvolumen in Höhe von mehr als EUR 10.000.000,00 einzuholen. Vereinbaren die Vertragsparteien, dass die Pächterin die Ersatz- oder Erweiterungsinvestition für eigene Rechnung durchführt, handelt die Pächterin bei Durchführung der Ersatz- oder Erweiterungsinvestition im eigenen Namen und die Pächterin wird insbesondere darauf hinwirken, dass die Pächterin das Eigentum an den durch die Ersatz- oder Erweiterungsinvestition für eigene Rechnung angeschafften/hergestellten Gegenständen erwirbt. Soweit die Vertragsparteien im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbaren, wird die Pächterin nach Abschluss der Ersatz- und Erweiterungsinvestition die durch die Ersatz- oder Erweiterungsinvestition angeschafften/hergestellten Gegenstände nach ihrer Wahl
| (a) |
zu einem fremdüblichen Kaufpreis („at arm's length“) an die Verpächterin veräußern, |
| (b) |
als „andere Zuzahlung“ i.S.d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die Kapitalrücklage der Verpächterin leisten, |
| (c) |
teils entgeltlich an die Verpächterin veräußern, teils als „andere Zuzahlung“ i.S.d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die Kapitalrücklage der Verpächterin leisten, oder |
| (d) |
als Sachkapitalerhöhung oder Barkapitalerhöhung mit Sachagio gegen die Gewährung neuer Geschäftsanteile an der Verpächterin an die Verpächterin übertragen. |
Soweit die Verpächterin aufgrund einer Verbindung mit Gegenständen des Verpachteten Betriebs unmittelbar rechtliches Eigentum an den Gegenständen der Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen erwirbt, erfolgt die vorstehende Leistung entsprechend als Zahlung auf etwaige Ausgleichsansprüche der Pächterin.
|
| (7) |
Anstelle der Übertragung des rechtlichen Eigentums können die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Pächterin die angeschafften/hergestellten Gegenstände nach Abschluss der Ersatz- und Erweiterungsinvestition im Rahmen einer Vereinbarungstreuhand treuhänderisch für die Verpächterin hält, wodurch die Verpächterin wirtschaftliche Eigentümerin der angeschafften/hergestellten Gegenstände des Aktivvermögens wird. |
| (8) |
Der gemäß § 25 dieses Betriebspachtvertrags von der Pächterin zu entrichtende Pachtzins erhöht sich entsprechend um die auf Monatsbasis bei der Verpächterin berechneten planmäßigen Abschreibungen nach HGB der neu bei ihr aktivierten Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen. |
| (9) |
Abweichend von diesem § 17 tätigt die Pächterin Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, die Gegenstände des Beweglichen Sachanlagevermögens im Sinne des § 6 Abs. 2 und 2a Einkommensteuergesetz ("EStG") betreffen ("Geringwertiges Wirtschaftsgut"), im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und schreibt diese nach Maßgabe von § 6 Abs. 2 und 2a EStG ab. |
| (10) |
Nach Pachtende wird die Pächterin die dem Verpachteten Betrieb bei Pachtende zuzuordnenden Geringwertigen Wirtschaftsgüter nach ihrer Wahl (a) auf die Verpächterin übertragen oder (b) der Verpächterin bis zum Verbrauch bzw. Ausscheiden des jeweiligen Geringwertigen Wirtschaftsguts aus dem Vermögen der Pächterin unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Im Falle der Übertragung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter auf die Verpächterin gilt § 17(6) S. 4 lit. (a) bis (d) dieses Betriebspachtvertrags entsprechend. |
| (11) |
Soweit zur Durchführung der vorstehend beschriebenen Investitionen weitere Erklärungen oder Handlungen erforderlich sind, werden die Vertragsparteien unverzüglich das Erforderliche veranlassen. Rein vorsorglich erteilt die Verpächterin der Pächterin bereits hiermit widerruflich Vollmacht, sie bei der Vornahme von Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen insoweit zu vertreten, wie es für einen etwaigen unmittelbaren Eigentumsübergang der angeschafften Gegenstände auf die Verpächterin erforderlich oder zweckmäßig ist. |
§ 18 Goodwill
| (1) |
Die Vertragsparteien stellen klar, dass ein etwaiger, dem Verpachteten Betrieb zuzuordnender Geschäfts- und Firmenwert ("Goodwill") in seiner jeweiligen Ausgestaltung während der gesamten Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags und auch nach Pachtende stets im alleinigen wirtschaftlichen Eigentum der Verpächterin steht und der Pächterin als Teil des Pachtgegenstands für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags lediglich auf Zeit zur Nutzung überlassen wird. Das gilt insbesondere auch dann, wenn der bisherige Goodwill während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags durch die Tätigkeit oder Verwendungen der Pächterin ganz oder teilweise erhöht oder durch einen neuen Goodwill ersetzt wird. |
| (2) |
Auch wenn die Höhe des Goodwills durch die Tätigkeit der Pächterin während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags mitbeeinflusst worden sein sollte, sind sich die Vertragsparteien darin einig, dass der Pächterin bei Pachtende für jegliche Wertsteigerungen des Pachtgegenstands einschließlich Goodwill keinerlei Wertausgleich zu zahlen ist. |
§ 19 Rechte an IP
| (1) |
Die Vertragsparteien stellen klar, dass das gesamte Verpachtete IP HCB während der gesamten Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags und auch nach Pachtende im alleinigen wirtschaftlichen (und ggf. auch rechtlichen) Eigentum der Verpächterin verbleibt und als Teil des Verpachteten Betriebs für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags lediglich auf Zeit zur Nutzung überlassen wird. |
| (2) |
Die Pächterin ist berechtigt und verpflichtet, das Verpachtete IP HCB während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags auf eigene Kosten im Rahmen ordnungsgemäßer Betriebsführung in Übereinstimmung mit der bisherigen Praxis anzumelden, zu erhalten, zu verwalten, zu überwachen, zu verteidigen und gegen Rechtsverletzer durchzusetzen. Die Verpächterin ermächtigt die Pächterin widerruflich zur gerichtlichen und außergerichtlichen Verteidigung und Durchsetzung des Verpachteten IP HCB, einschließlich sämtlicher Rechte aus dem Verpachteten IP HCB und insbesondere sämtlicher Schadensersatzansprüche, Unterlassungsansprüche und Auskunftsansprüche. Die Verpächterin kann die Pächterin - allgemein oder im Einzelfall - verpflichten, die Zustimmung der Verpächterin vor der Führung eines Prozesses einzuholen und ihre Weisungen in diesem Zusammenhang zu befolgen. Sie kann sich hierzu auch Dritter bedienen. Eine Veräußerung, Verpfändung, Belastung (außer durch nach diesem Betriebspachtvertrag gestattete Nutzungsrechte) oder Aufgabe von Verpachtetem IP HCB ist nur mit vorheriger Zustimmung der Verpächterin gestattet. Die regelmäßige Überprüfung der Länder, in denen Verpachtetes IP HCB angemeldet oder aufrechterhalten wird, obliegt während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags der Pächterin, die bei der Verwaltung des Verpachteten IP HCB so agieren soll, dass die Geschäfte wirtschaftlich sinnvoll geschützt werden. |
| (3) |
Erkenntnisse, Erfindungen, Materialien, Gegenstände, Verfahren, Softwarecodes oder -programme, Daten, Know-How oder andere Forschungs- und Entwicklungsergebnisse, die während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags im Rahmen der Führung des Verpachteten Betriebs entstehen oder geschaffen werden, unabhängig davon, ob ihre Entwicklung oder Entstehung bereits vor dem Pachtbeginn begonnen hatte, einschließlich aller daran bestehenden Rechte und Nutzungsrechte sowie der sie betreffenden Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung und Auskunft, insbesondere sämtlicher immaterialgüterrechtlichen Rechtspositionen ("Neu-IP"), stehen ab Entstehung während der gesamten Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags und auch nach Pachtende der Verpächterin zu alleinigem wirtschaftlichem (und ggf. auch rechtlichem) Eigentum zu und werden Teil des Verpachteten IP HCB, ohne dass der Pächterin hierfür während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags oder bei Pachtende ein Wertausgleich zu zahlen ist. Für den Abschluss neuer (Lizenz-)Verträge mit Dritten bleibt § 3(6) S. 4 Hs. 2 der Vereinbarungstreuhand AC-Lizenzverträge HCB unberührt; für die Übertragung auf die Verpächterin nach Pachtende gilt § 10(9) dieses Betriebspachtvertrags entsprechend. Soweit sich Immaterielle Vermögensgegenstände, Software oder Know-How am Vollzugsdatum in der Entwicklung befinden, verpflichtet sich die Pächterin, diese eigenständig fertigzustellen. Zum Neu-IP gehören auch Immaterielle Vermögensgegenstände, Software oder Know-How, die die Voraussetzungen einer Ersatz- oder Erweiterungsinvestition i.S.d. § 17(1) dieses Betriebspachtvertrags erfüllen und die bei der Verpächterin, würde sie die Ersatz- oder Erweiterungsinvestition unmittelbar selbst durchführen, nach § 246 Abs. 1 S. 1, 2, § 248 Abs. 2 S. 1 und § 255 HGB zwingend zu aktivieren sind; für sie gilt § 17 dieses Betriebspachtvertrags sowie hinsichtlich des Erwerbs des rechtlichen Eigentums an dem Neu-IP § 19(6) dieses Betriebspachtvertrags. Der gemäß § 25 dieses Betriebspachtvertrags von der Pächterin zu entrichtende Pachtzins erhöht sich entsprechend um die auf Monatsbasis bei der Verpächterin berechneten planmäßigen Abschreibungen nach HGB aus der Aktivierung des neu bei ihr aktivierten und planmäßig in der Folgezeit abgeschriebenen Neu-IP. |
| (4) |
Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass das alleinige wirtschaftliche (und ggf. auch rechtliche) Eigentum an Erfindungen i.S.d. Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen ("ArbnErfG"), die während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags im Rahmen des Verpachteten Betriebs gemäß § 6 ArbnErfG in Anspruch genommen werden, der Verpächterin zusteht (und solche Erfindungen damit zugleich Teil des Neu-IP sind). Im Übrigen gilt die Regelung in § 19(3) dieses Betriebspachtvertrags für Arbeitnehmererfindungen entsprechend. |
| (5) |
Markenrechte und andere Kennzeichenrechte, die nicht den Bestandteil "Henkel" (unabhängig von ihrer Darstellung und Kombination) enthalten und während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags im Rahmen des Verpachteten Betriebs entstehen oder neu angemeldet werden und ausschließlich in diesem genutzt werden, gehören ebenfalls zum Neu-IP und stehen ab Entstehung ebenfalls während der gesamten Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags und auch nach Pachtende der Verpächterin zu alleinigem wirtschaftlichem (und ggf. auch rechtlichem) Eigentum zu und werden Teil des Verpachteten IP HCB, ohne dass der Pächterin hierfür während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags oder bei Pachtende ein Wertausgleich zu zahlen ist. Die Regelung in § 19(3) dieses Betriebspachtvertrags gilt entsprechend. |
| (6) |
Die Pächterin wird alles Erforderliche veranlassen, damit die Verpächterin neben dem wirtschaftlichen Eigentum auch das rechtliche Eigentum an dem Neu-IP erwirbt und ausüben kann. Sie wird insbesondere die Anmeldung von Schutzrechten im Namen der Verpächterin auf Verlangen der Verpächterin durchführen oder unterstützen. § 19(2) dieses Betriebspachtvertrags gilt entsprechend. Abweichend hiervon können die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Pächterin das rechtliche Eigentum an dem Neu-IP erwirbt und ausüben kann und im Rahmen einer Vereinbarungstreuhand treuhänderisch für die Verpächterin hält. Die Vertragsparteien vereinbaren widerruflich, dass die Pächterin das rechtliche Eigentum an jeglichen Registerschutzrechten, die Neu-IP sind, erwirbt und treuhänderisch für die Verpächterin hält. Während der Betriebspacht erworbene Registerschutzrechte sind in die Vereinbarungstreuhand i.S.d. § 11(2)(a) des Ausgliederungsvertrags einzubeziehen; die Verpächterin erteilt hiermit die Anweisung i.S.d. § 1(4) der Vereinbarungstreuhand Registerschutzrechte HCB. |
§ 20 Grundstücksbezogene Rechte
| (1) |
Die Verpächterin ist berechtigt, den zum Verpachteten Betrieb gehörenden Grundbesitz HCB, die Teilflächen HCB Düsseldorf-Holthausen und den Gemeinsamen Grundbesitz Holthausen nach vorheriger Abstimmung mit der Pächterin zu betreten, soweit wichtige Gründe (insbesondere bestehende gesetzliche Verpflichtungen oder Reparaturen der Infrastruktur) dies erfordern. |
| (2) |
Die Verpächterin ist verpflichtet, sämtliche Emissionen sowie sonstige durch den Geschäftsbetrieb verursachten Einwirkungen, die nach Art und Umfang dem ordentlichen Geschäftsbetrieb entstammen, zu dulden. |
| (3) |
Soweit geplante Vorhaben die Grundstücksgrenzen der Teilflächen HCB Düsseldorf-Holthausen oder des Gemeinsamen Grundbesitzes Holthausen überschreiten und insoweit nicht ausschließlich den Verpachteten Betrieb betreffen ("Grenzüberschreitende Vorhaben"), werden die Vertragsparteien im erforderlichen Maße zusammenarbeiten. Insbesondere verpflichten sich die Vertragsparteien, die für die Verwirklichung der Vorhaben notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Erklärungen, auch gegenüber Dritten und Behörden, abzugeben. Für die Durchführung Grenzüberschreitender Vorhaben ist die Zustimmung der Verpächterin erforderlich. |
| (4) |
Für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags übernimmt die Pächterin zum Vollzugsdatum mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Pachtbeginn sämtliche mit dem Grundbesitz HCB, den Teilflächen HCB Düsseldorf-Holthausen und dem Gemeinsamen Grundbesitz Holthausen verbundenen Rechte und Pflichten, insbesondere auch solche aus den in § 8(1)(a) und § 8(1)(b) des Ausgliederungsvertrags begründeten qualifizierten Nutzungsrechten, und verpflichtet sich, die Verpächterin von einer etwaigen Inanspruchnahme durch Dritte oder Behörden freizustellen. |
| (5) |
Sämtliche laufenden Betriebskosten, die für den Grundbesitz HCB, die Teilflächen HCB Düsseldorf-Holthausen und den Gemeinsamen Grundbesitz Holthausen anfallen, insbesondere für Heizung, Strom-, Gas- und Wasserversorgung, Gebühren für Straßenreinigung, Entwässerung, Müllabfuhr, öffentlich-rechtlich vorgeschriebene Prüfungen und alle ähnlichen Aufwendungen, sind während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags durch die Pächterin zu tragen. Die Pächterin leistet selbst sämtliche Betriebskostenvorauszahlungen und rechnet diese unmittelbar mit den Versorgern ab. Die Pächterin verpflichtet sich, die Verpächterin insoweit von einer Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen sowie sämtliche laufende Abschlagszahlungen, die für den Grundbesitz HCB, Teilflächen HCB Düsseldorf-Holthausen und den Gemeinsamen Grundbesitz Holthausen anfallen, vorzunehmen. Die Tragung dieser Lasten ist im Rahmen der Zahlung des Pachtzinses gemäß § 25 dieses Betriebspachtvertrags berücksichtigt. |
| (6) |
Die nicht nur kurzfristige, entgeltliche oder unentgeltliche, teilweise oder gesamte Überlassung an Dritte sowie Verfügung über die zum Verpachteten Betrieb gehörenden Grundstücke oder Rechte hieran durch die Pächterin, insbesondere durch Übertragung oder Belastung, bedarf der vorherigen Zustimmung der Verpächterin. Die Verpächterin stimmt hier bereits einer etwaigen Übertragung, Vermietung und/oder sonstigen Gebrauchsüberlassung an einen mit einer Vertragspartei bzw. deren Nachfolger(n) gesellschaftsrechtlich verbundenen Dritten im Sinne von § 15 AktG zu. Die Pächterin ist verpflichtet, die Verpächterin mit angemessenem Vorlauf vor einer solchen Gebrauchsüberlassung schriftlich zu informieren. |
| (7) |
Die Regelungen dieses § 20 gelten entsprechend für während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags zum Verpachteten Betrieb hinzukommende Grundstücke, Erweiterungs- und Neubauten ("Neuer Grundbesitz"). Hinsichtlich des Erwerbs gilt § 17 dieses Betriebspachtvertrags. Soweit der Neue Grundbesitz außerhalb des Werksgeländes Düsseldorf-Holthausen gelegen ist, wird die Verpächterin unmittelbar als Eigentümerin im jeweiligen Grundbuch eingetragen; die Verpächterin verpflichtet sich, alle notwendigen Erklärungen, insbesondere die Eintragungsbewilligungen, gegenüber den Grundbuchämtern abzugeben. |
§ 21 Versicherungen und Lasten
| (1) |
Die Pächterin ist verpflichtet, den Versicherungsschutz während der gesamten Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags mindestens in dem Umfang aufrechtzuerhalten, der wirtschaftlich dem Deckungswert der Versicherungen bei Pachtbeginn entspricht. Soweit Umstände eintreten, die eine Anpassung des Versicherungsschutzes, beispielsweise aufgrund geänderter Risiken oder Wertveränderungen der Pachtgegenstände, nach den Regeln einer ordnungsgemäßen Betriebsführung erforderlich machen, sind die Versicherungen entsprechend anzupassen. |
| (2) |
Während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags trägt die Pächterin die Kosten für den nach § 20 des Ausgliederungsvertrags für den Verpachteten Betrieb und die Verpächterin in diesem Zusammenhang bestehenden Versicherungsschutz; insofern besteht kein Erstattungsanspruch der Pächterin gegen die Verpächterin. Die Kosten für die Versicherungen des Verpachteten Betriebs sind bei der Vereinbarung des Pachtzinses nach § 25 dieses Betriebspachtvertrags berücksichtigt worden. |
| (3) |
Versicherungsleistungen, die aufgrund des nach § 21(1) dieses Betriebspachtvertrags für den Verpachteten Betrieb bestehenden Versicherungsschutzes erbracht werden, stehen der Verpächterin zu, sofern und soweit diese für die Beschädigung oder den Untergang eines Pachtgegenstands erbracht werden. Im Übrigen stehen Versicherungsleistungen, insbesondere solche, die für Betriebsstörungen erbracht werden, der Pächterin zu. |
| (4) |
Alle auf dem Verpachteten Betrieb ruhenden einmaligen oder wiederkehrenden öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Lasten, Steuern, Abgaben und Beiträge, die mit dem Verpachteten Betrieb zusammenhängen, sind für den Zeitraum ab dem Pachtbeginn von der Pächterin zu tragen. Die Pächterin verpflichtet sich, die Verpächterin insoweit von einer Inanspruchnahme durch Behörden und sonstige Dritte freizustellen. Ansprüche auf Erstattung und Verpflichtungen zur Nachzahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, die die Zeit bis zum Pachtbeginn betreffen, stehen der Verpächterin zu bzw. sind von dieser zu tragen. |
§ 22 Gewährleistung und Haftung
| (1) |
Der Zustand des Verpachteten Betriebs und der diesem zuzuordnenden Gegenstände ist der Pächterin bekannt. Sie übernimmt den Verpachteten Betrieb, die Pachtgegenstände und die Veräußerten Gegenstände in dem Zustand, in dem sie sich zum Vollzugsdatum befinden. |
| (2) |
Die Pächterin haftet unbeschadet ihrer sonstigen Verpflichtungen aus diesem Betriebspachtvertrag für sämtliche Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der Sorgfaltspflicht der Pächterin an den Pachtgegenständen entstehen. Dabei hat die Pächterin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns einzustehen. |
| (3) |
Gewährleistungsansprüche der Pächterin - gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund - sind, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus vorvertraglicher Pflichtverletzung, positiver Forderungsverletzung und/oder Verletzungen vertraglicher, vorvertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen. Etwaige Rücktrittsrechte sind gleichfalls ausgeschlossen. |
| (4) |
Die Pächterin stellt die Verpächterin von etwaigen Schadensersatzansprüchen - gleich aus welchem Rechtsgrund und gleich, ob öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur - frei, die gegen die Verpächterin als Eigentümerin der Pachtgegenstände ab dem Pachtbeginn von Dritten erhoben werden, soweit für diese Schadensersatzansprüche seitens der Verpächterin kein Versicherungsschutz besteht. Dies gilt auch für gegen die Verpächterin von Dritten geltend gemachte Schadensersatzansprüche, die auf dem Vorwurf von Aufsichts- oder Organisationspflichtverletzungen der Verpächterin beruhen. Die Regelung in § 15(4) dieses Betriebspachtvertrags bleibt hiervon unberührt. Ausgenommen von dieser Freistellung sind Schadensersatzansprüche, die mit Verbindlichkeiten in Verbindung stehen, die gemäß § 9(2) dieses Betriebspachtvertrags nicht von der Pächterin übernommen werden, sondern bei der Verpächterin verbleiben. |
| D. |
Arbeitsverhältnisse und Pensionsverpflichtungen
|
§ 23 Übergang der Arbeitsverhältnisse
| (1) |
Die Vertragsparteien sind übereinstimmend der Auffassung, dass die Arbeitsverhältnisse der dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden Arbeitnehmer nach näherer Maßgabe von § 613a BGB mit allen Rechten und Pflichten zum Vollzugsdatum wieder auf die Pächterin übergehen. Dem Verpachteten Betrieb sind solche Arbeitsverhältnisse zugeordnet, die gemäß § 18 des Ausgliederungsvertrags auf die Verpächterin übergegangen und insbesondere in Anlage 18(2) zum Ausgliederungsvertrag näher beschrieben sind ("Übergehende HCB-Arbeitnehmer"). Die wirtschaftliche Wirkung der Übernahme der Übergehenden HCB-Arbeitnehmer tritt zum Pachtbeginn ein, aber jeweils in der Form und mit dem Inhalt, wie die Arbeitsverhältnisse der Übergehenden HCB-Arbeitnehmer zum Vollzugsdatum bestehen und noch vorhanden sind. |
| (2) |
Die Verpächterin gewährt der Pächterin für die von der Pächterin im Wege des Betriebsübergangs übernommenen Verpflichtungen aus den Arbeitsverhältnissen der Übergehenden HCB-Arbeitnehmer einen Ausgleich, soweit die Verpflichtungen bis zum Pachtbeginn entstanden sind und sofern es sich nicht um Abgesicherte Ansprüche HCB i.S.d. § 24(3) handelt. Für diesen Ausgleich gilt § 9(4) dieses Betriebspachtvertrags entsprechend. Soweit die übernommenen Verpflichtungen aus den Arbeitsverhältnissen der Übergehenden HCB-Arbeitnehmer erst nach Pachtbeginn entstehen, sich jedoch auf einen Zeitraum beziehen, der jedenfalls teilweise vor dem Pachtbeginn liegt, leistet die Verpächterin einen entsprechenden Ausgleich für den vor dem Pachtbeginn liegenden Bemessungszeitraum. Sollte die Verpächterin von den Übergehenden HCB-Arbeitnehmern für vor dem Pachtbeginn begründete und/oder während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags entstehende Verpflichtungen in Anspruch genommen werden, stellt die Pächterin die Verpächterin von diesen Ansprüchen frei. § 24 dieses Betriebspachtvertrags bleibt hiervon unberührt. |
| (3) |
Die Vertragsparteien sind übereinstimmend der Auffassung, dass bei Pachtende die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer, die zum Pachtende dem Verpachteten Betrieb zugeordnet sind, mit allen Rechten und Pflichten nach näherer Maßgabe von § 613a BGB auf die Verpächterin übergehen. Hinsichtlich des Ausgleichs der von der Verpächterin zu übernehmenden Verpflichtungen aus den gemäß § 613a BGB übergehenden Arbeitsverhältnissen gilt der Ausgleichsmechanismus gemäß § 23(2) dieses Betriebspachtvertrags entsprechend. Die Vertragsparteien werden sich über die Modalitäten der Zahlungsabwicklung der Pensionsverpflichtungen nach Pachtende zu gegebener Zeit abstimmen. |
§ 24 Pensionsverpflichtungen, Zeitwertguthabenvereinbarungen, weitere langfristige arbeitnehmerbezogene Verbindlichkeiten und Schuldbeitritt
| (1) |
Mit dem Übergang der Arbeitsverhältnisse der Übergehenden HCB-Arbeitnehmer nach § 23(1) dieses Betriebspachtvertrags gehen auch alle Rechte und Pflichten aus den Versorgungszusagen im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung ("BetrAVG"), die die Pächterin den Übergehenden HCB-Arbeitnehmern erteilt hat oder in die sie eingetreten ist und die im Rahmen der Ausgliederung zunächst auf die Verpächterin übergegangen sind ("Versorgungszusagen"), wieder auf die Pächterin über. |
| (2) |
Für die durch die Pächterin von der Verpächterin übernommenen Versorgungszusagen sowie weitere langfristig fällige personalbezogene Verpflichtungen, insbesondere Ansprüche aus Wertguthabenvereinbarungen, aus den Arbeitsverhältnissen der Übergehenden HCB-Arbeitnehmer, die bis zum Pachtbeginn entstanden sind, erhält die Pächterin einen Ausgleich gemäß den nachfolgenden Regelungen. |
| (3) |
Die Verpächterin erklärt hiermit und nach Maßgabe der Schuldbeitrittsvereinbarung in Anlage 24(3) einen Befreienden Schuldbeitritt ("Schuldbeitritt HCB-Arbeitnehmer") mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Pachtbeginn zugunsten sämtlicher Begünstigten i.S.d. § 1 des Schuldbeitritts HCB-Arbeitnehmer für sämtliche abgesicherten Ansprüche i.S.d. § 2 des Schuldbeitritts HCB-Arbeitnehmer ("Abgesicherte Ansprüche HCB"). Die Abgesicherten Ansprüche HCB erfassen
| (a) |
die von § 2(1)(a) und (2) des Schuldbeitritts HCB-Arbeitnehmer erfassten Direktzusagen ("Abgesicherte Direktzusagen HCB"), |
| (b) |
die von § 2(1)(b) und (2) des Schuldbeitritts HCB-Arbeitnehmer erfassten Wertguthaben ("Abgesicherte Wertguthaben HCB"), und |
| (c) |
die sonstigen langfristig fälligen, von § 2(1)(c) und (2) des Schuldbeitritts HCB-Arbeitnehmer erfassten, personalbezogenen Verpflichtungen ("Sonstige Personalbezogene Verpflichtungen HCB"). |
Die Abgesicherten Direktzusagen HCB und die Abgesicherten Wertguthaben HCB werden jeweils über zwei Contractual Trust Arrangements ("CTA") der Verpächterin gesichert, deren Treuhandverträge als Anlage 18(4).a bis Anlage 18(4).d zum Ausgliederungsvertrag beigefügt sind. Weder besteht derzeit eine Sicherung der Sonstigen Personalbezogenen Verpflichtungen HCB durch ein CTA, noch gibt es eine Pflicht seitens der Vertragsparteien, eine solche einzuführen.
|
| (4) |
Die Abgesicherten Ansprüche HCB verbleiben infolge des Schuldbeitritts HCB-Arbeitnehmer auch nach dem Pachtbeginn in der alleinigen finanziellen Verantwortung der Verpächterin, werden weiterhin dort bilanziert und durch die CTAs der Verpächterin gesichert. Vor diesem Hintergrund erfolgt durch diesen Betriebspachtvertrag keine Zuordnung oder Umbuchung von Treuhandvermögen aus dem CTA der Verpächterin auf das CTA der Pächterin und es sind keine Ausgleichszahlungen von der Verpächterin an die Pächterin zu erbringen. |
| (5) |
Während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags übt die Verpächterin ihre Treugeberrechte (einschließlich der dort geregelten Nutzungsrechte) aus der in § 18(5) des Ausgliederungsvertrags begründeten Vereinbarungstreuhand zwischen der Pächterin und der Verpächterin in Bezug auf die Versorgungszusagen, die über externe Versorgungsträger abgewickelt werden ("Externe Versorgungszusagen HCB"), nicht aus, sondern ermächtigt die Pächterin, die Treugeberrechte auszuüben; die Treugeberpflichten sind von der Pächterin zu erfüllen. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags die Verpflichtung der Verpächterin zur Kostenübernahme und Freistellung der Pächterin gemäß der Vereinbarungstreuhand nicht besteht. |
| (6) |
Mit Pachtende verpflichtet sich die Verpächterin, nach Erteilung einer etwaig erforderlichen Zustimmung des jeweiligen externen Versorgungsträgers die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Externen Versorgungszusagen HCB für die nach Maßgabe des § 23(3) dieses Betriebspachtvertrags auf sie übergehenden Arbeitnehmer fortzusetzen. Soweit in diesem Zusammenhang Rechtspositionen gegenüber externen Versorgungsträgern auf die Verpächterin zu übertragen sind, die Gegenstand der in § 24(5) dieses Betriebspachtvertrags genannten Vereinbarungstreuhand sind, werden die Pächterin und die Verpächterin nach Maßgabe von § 5 der in § 24(5) dieses Betriebspachtvertrags genannten Vereinbarungstreuhand die Vereinbarungstreuhand beenden und die Rechtspositionen auf die Verpächterin - vorbehaltlich einer etwaigen erforderlichen Zustimmung des jeweiligen externen Versorgungsträgers - übertragen. Soweit eine solche Vereinbarung mit dem externen Versorgungsträger nicht zustande kommt, wird die Pächterin gewährleisten, dass die Verpächterin so gestellt wird, als wenn eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen worden wäre. |
| (7) |
Die Regelungen dieses § 24 gelten entsprechend auch für Ansprüche i.S.v. § 24(3) S. 2 dieses Betriebspachtvertrags von Arbeitnehmern, die
| (a) |
nach dem Vollzugsdatum von der Pächterin eingestellt und dem Verpachteten Betrieb zugeordnet werden ("Neu Eintretende HCB-Arbeitnehmer") und |
| (b) |
innerhalb der Pächterin für den Zeitraum nach dem Vollzugsdatum den Bereich wechseln und dem Verpachteten Betrieb zugeordnet werden ("Bereichswechsler HCB"). |
Mit Versorgungszusagen, die gegenüber Neu Eintretenden HCB-Arbeitnehmern und Bereichswechslern HCB über einen externen Versorgungsträger erteilt werden, zusammenhängende Rechtspositionen sind in die Vereinbarungstreuhand i.S.d. § 18(5) des Ausgliederungsvertrags einzubeziehen. Die Anweisung i.S.d. § 1(3) der Treuhandvereinbarung wird hiermit durch die Verpächterin erteilt.
|
| E. |
Gegenleistung und Laufzeit
|
§ 25 Pachtzins
| (1) |
Die Pächterin zahlt an die Verpächterin mit wirtschaftlicher Rückwirkung ab dem Pachtbeginn für die Überlassung der Pachtgegenstände einen jährlichen Pachtzins, der sich zusammensetzt aus
| (a) |
der Summe der planmäßigen Abschreibungen der Pachtgegenstände für das entsprechende Pachtjahr gemäß HGB; |
| (b) |
zuzüglich einer Verzinsung des durchschnittlich gebundenen Eigenkapitals gemäß HGB der Verpächterin (handelsbilanzielles Eigenkapital zu Jahresbeginn plus Eigenkapital zum Jahresende, geteilt durch zwei) in Höhe von 6 % p.a.; und |
| (c) |
soweit gesetzlich geschuldet, die auf diesen Pachtzins entfallende Umsatzsteuer. Hinsichtlich sämtlichen zum Verpachteten Betrieb gehörenden Grundbesitzes (einschließlich Grundstücken, Bauten, Einrichtungen und Anlagen) verzichtet die Verpächterin auf die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 9 lit. a Umsatzsteuergesetz ("UStG") und § 4 Nr. 12 lit. a bis c UStG und optiert hiermit vorsorglich und unbedingt zur Umsatzsteuerpflicht gemäß § 9 UStG (Umsatzsteueroption). Soweit § 13b Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 UStG (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) greift, ist die Pächterin Schuldnerin der Umsatzsteuer. Auf Ebene der Verpächterin durch die Verpachtung anfallende Umsatzsteuer hat die Pächterin an die Verpächterin zu zahlen. Die Verpächterin wird der Pächterin eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Rechnung ausstellen. In diesem Fall wird die Pächterin auf Verlangen der Verpächterin die entsprechenden Vorsteuererstattungsansprüche nach Maßgabe von § 46 AO an diese abtreten. Etwaige Zinsen, Säumniszuschläge oder sonstige Nebenleistungen, die aufgrund einer etwaigen verspäteten Umsatzsteueranmeldung oder -zahlung durch die jeweilige Vertragspartei entstehen, trägt diese Vertragspartei selbst. |
|
| (2) |
§ 25(1) dieses Betriebspachtvertrags lässt Regelungen zu Schuldbeitritten, Erfüllungsübernahmen sowie die Anpassung des Pachtzinses bei Investitionen gemäß § 17(8) dieses Betriebspachtvertrags unberührt. |
| (3) |
Die Pächterin zahlt auf den Pachtzins monatliche Abschlagszahlungen am 15. eines jeden Folgemonats. Die endgültige Abrechnung für jedes Pachtjahr soll bis zum 31. März des folgenden Jahres festgestellt werden. Die Höhe der Abschlagszahlungen bestimmt sich anteilig nach der Höhe des zuletzt einvernehmlich festgestellten Jahresentgelts. Für die Zeit bis zur Ermittlung der Abschlagszahlungen nach vorstehendem Satz 3 werden die monatlichen Abschlagszahlungen von den Vertragsparteien auf der Grundlage einer auf Vergleichswerten des Jahres 2025 beruhenden Prognoserechnung bzw. prognostischen Schätzung für das Jahr 2026 einvernehmlich festgelegt. |
§ 26 Inkrafttreten des Vertrags
| (1) |
Dieser Betriebspachtvertrag wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister der Verpächterin wirksam. Die aus diesem Betriebspachtvertrag erwachsenden Rechte und Pflichten werden jedoch erst mit der Eintragung des Ausgliederungsvertrags in das Handelsregister der Pächterin bindend (§ 163 BGB). |
| (2) |
Jede Vertragspartei kann von diesem Betriebspachtvertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei zurücktreten, wenn dieser Betriebspachtvertrag nicht bis zum Ablauf des 28. Februar 2027 durch Eintragung in das Handelsregister der Verpächterin wirksam geworden ist. |
§ 27 Vertragsdauer und Kündigung
| (1) |
Dieser Betriebspachtvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Betriebspachtvertrag kann von jeder Vertragspartei schriftlich mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt oder im gegenseitigen Einvernehmen zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres der Verpächterin beendet werden. |
| (2) |
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Vertragspartei bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch die Verpächterin liegt insbesondere vor, wenn
| (a) |
die Pächterin nachhaltig ihre Rechte und Pflichten gemäß § 15 und § 16 dieses Betriebspachtvertrags missachtet, |
| (b) |
die Pächterin mit der Entrichtung des Pachtzinses oder einer Abschlagszahlung nach § 25 dieses Betriebspachtvertrags insgesamt drei Monate im Rückstand ist, |
| (c) |
die Pächterin die Pachtgegenstände einzeln oder insgesamt unberechtigterweise unterverpachtet, |
| (d) |
über das Vermögen der Pächterin das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, |
| (e) |
der zwischen den Vertragsparteien bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag endet oder ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vorliegt oder |
| (f) |
die Pächterin nicht mehr alleinige Gesellschafterin der Verpächterin ist. |
|
| (3) |
Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung i.S.v. Absatz (2) durch die Pächterin liegt insbesondere vor, wenn
| (a) |
die Verpächterin nachhaltig wesentliche Pflichten aus diesem Betriebspachtvertrag verletzt, |
| (b) |
über das Vermögen der Verpächterin das Insolvenzverfahren eröffnet ist, |
| (c) |
der zwischen den Vertragsparteien bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag endet oder ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vorliegt oder |
| (d) |
die Pächterin nicht mehr alleinige Gesellschafterin der Verpächterin ist. |
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§ 28 Folgen der Vertragsbeendigung, Rückabwicklung
| (1) |
Bei Pachtende wird die Pächterin der Verpächterin den Verpachteten Betrieb nebst der ihm zum Pachtende zuzuordnenden Pachtgegenstände, einschließlich der durch Surrogats- und Ersatzanschaffungen gemäß § 16 dieses Betriebspachtvertrags sowie durch Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen gemäß § 17 dieses Betriebspachtvertrags erworbenen oder geschaffenen Pachtgegenstände, in dem Zustand übergeben, wie er einer bis zum Pachtende fortgesetzten, ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht und der es der Verpächterin ermöglicht, den Verpachteten Betrieb unmittelbar entsprechend der seit Pachtbeginn durch die Pächterin fortgeführten Tätigkeit zu betreiben. Die Verpächterin wird mit Pachtende die betriebliche Leitungsmacht über den Verpachteten Betrieb übernehmen und fortan im eigenen Namen ausüben. |
| (2) |
Die Rückveräußerung der Büromöbel Holthausen HCB auf die Verpächterin richtet sich nach § 5(5) dieses Betriebspachtvertrags, die Rückveräußerung des Vorratsvermögens nach § 8(5) und § 8(6) dieses Betriebspachtvertrags und die Rückveräußerung der Forderungen (einschließlich der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten) bzw. Verbindlichkeiten (einschließlich ungewisser Verbindlichkeiten, unabhängig davon, ob für sie Rückstellungen gebildet wurden oder nicht) nach § 7(4) und § 7(6) bzw. § 9(7) und § 9(9) dieses Betriebspachtvertrags. Der Eintritt in die Verträge und Vertragsangebote durch die Verpächterin bei Pachtende richtet sich nach § 10(8) und § 10(9) dieses Betriebspachtvertrags, die Übertragung bzw. Neubeantragung von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnissen auf bzw. für die Verpächterin ist in § 13(5) dieses Betriebspachtvertrags geregelt. Für die Prozess- und Verfahrensverhältnisse gilt § 11(8) dieses Betriebspachtvertrags, für die Geringwertigen Wirtschaftsgüter gilt § 17(10) dieses Betriebspachtvertrags, für Goodwill und Neu-IP gelten die Bestimmungen der § 18 bzw. § 19 dieses Betriebspachtvertrags. Der mit dem Pachtende verbundene Übergang der dem Verpachteten Betrieb bei Pachtende zugeordneten Arbeitsverhältnisse von der Pächterin auf die Verpächterin ist in § 23(3) dieses Betriebspachtvertrags sowie die Übertragung externer Versorgungszusagen in § 24(6) dieses Betriebspachtvertrags geregelt. |
| (3) |
Die Pächterin tritt sämtliche dem Verpachteten Betrieb am Pachtende zuzuordnenden Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, Unterlassung oder Auskunft, an die Verpächterin ab, unabhängig davon, ob diese vor oder während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags entstanden sind, soweit dies nicht in diesem Betriebspachtvertrag abweichend oder spezieller geregelt ist. Die Verpächterin nimmt die Abtretung an. |
| (4) |
Zum Zwecke der Abwicklung der Betriebspacht, einschließlich der laufzeitgerechten Abrechnung des Pachtzinses, werden die Vertragsparteien einen Stichtagsabschluss der Verpächterin sowie eine Pro-forma-Bilanz des Verpachteten Betriebs auf den Zeitpunkt des Pachtendes aufstellen, für die die gesetzlichen Bestimmungen des HGB (einschließlich der Vorschriften für Kapitalgesellschaften) entsprechend gelten. |
| (5) |
Die Pächterin überträgt am Pachtende sämtliche dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden Unterlagen, insbesondere Bücher, Aufzeichnungen, Betriebsdaten, Vertrag- und Genehmigungsunterlagen, Betriebsvorschriften, Betriebshandbücher und Personalunterlagen. |
| (6) |
Soweit die Pächterin gegenüber der Verpächterin bei Pachtende noch Dienstleistungen erbringt, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Abschluss eines entsprechenden Dienstleistungsvertrags zur fortgesetzten Erbringung der Dienstleistungen über das Pachtende hinaus zu angemessenen Konditionen und in gegenseitiger guter Absicht zu verlangen. |
| (7) |
Soweit zwischen den Vertragsparteien bestehende Rechtsverhältnisse aufgrund dieses Betriebspachtvertrags untergehen und diese nach dem Pachtende für die Regelung der Beziehung der Vertragsparteien von Bedeutung sind, verpflichten sich die Vertragsparteien, diese neu zu begründen. |
| (8) |
Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Betriebspachtvertrags zur Begründung der Pacht für deren Rückabwicklung sinngemäß. Die Vertragsparteien werden sich bei der Umsetzung der erforderlichen Schritte zur Rückabwicklung dieses Betriebspachtvertrags gegenseitig nach besten Kräften unterstützen. |
§ 29 Unterrichtung Dritter, Zusammenarbeit und Unterstützung
| (1) |
Die Vertragsparteien werden nach Abstimmung und soweit dies erforderlich ist, Dritte, insbesondere Kunden und Lieferanten der Verpächterin, über die Verpachtung des Betriebs und die geänderten Leistungsbeziehungen in geeigneter Weise unterrichten. |
| (2) |
Die Vertragsparteien werden darauf hinwirken, einen Übergang der Pachtgegenstände ohne Unterbrechung des Betriebs zu ermöglichen. Insbesondere werden sie, wo es erforderlich oder zweckmäßig ist, Anzeigen gegenüber Dritten und Behörden abgeben. |
| (3) |
Die Verpächterin wird der Pächterin die ihr vorliegenden und für den Betrieb erforderlichen Unterlagen, Urkunden und Nachweise in körperlicher bzw. elektronischer Form zur Verfügung stellen. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie weitere etwaige gesetzliche Anforderungen, insbesondere die Bestimmungen des Datenschutzrechts, sind von den Vertragsparteien zu wahren. |
| (4) |
Die Pächterin wird die Verpächterin unverzüglich über Geschäftsvorfälle oder Ereignisse mit wesentlichem Einfluss auf den Verpachteten Betrieb informieren und hierüber Auskunft erteilen. Diese umfassen unter anderem den Eintritt in sowie die Beendigung von Rechtsstreitigkeiten mit wesentlichem Einfluss auf den Verpachteten Betrieb, den Verpachteten Betrieb betreffende Personen-, Sach- oder Vermögensschäden von wesentlichem Umfang sowie den Widerruf oder den drohenden Widerruf von Produktzulassungen. § 15(2) dieses Betriebspachtvertrags bleibt hiervon unberührt. |
| (5) |
Die Verpächterin hat der Pächterin auf deren Verlangen jederzeit Einsicht in sämtliche zum Verpachteten Betrieb gehörenden Bücher, Dokumentationen und sonstigen Unterlagen i.S.d. § 257 Abs. 1 HGB zu gewähren. |
§ 30 Mitwirkungspflichten
Die Vertragsparteien sind im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung im Zusammenhang mit der Verpachtung des Verpachteten Betriebs verpflichtet. Insbesondere werden sie jeweils alle Erklärungen abgeben, alle Urkunden ausstellen und alle sonstigen Handlungen vornehmen, die hierfür erforderlich oder zweckdienlich sind.
§ 31 Loyalitätsklausel
| (1) |
Beim Abschluss dieses Betriebspachtvertrags können nicht alle Fragen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, die sich insbesondere aus der künftigen technischen und wirtschaftlichen Entwicklung, aus etwaigen Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen oder aus sonstigen für das Vertragsverhältnis wesentlichen Umständen ergeben können, vorausgesehen und erschöpfend geregelt werden. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass für ihre Zusammenarbeit die Grundsätze kaufmännischer Loyalität zu gelten haben. Sie sichern sich gegenseitig zu, die vertraglichen Vereinbarungen in diesem Geiste zu erfüllen und etwaigen künftigen Änderungen der Verhältnisse sinngemäß Rechnung zu tragen. |
| (2) |
Sollten sich bei der Abgrenzung der Pachtgegenstände Zweifel hinsichtlich der Zuordnung, sei es zwischen den Vertragsparteien oder zwischen den BUCos, im Einzelfall ergeben, sollen diese nach dem Vertragszweck und, falls notwendig, im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden. |
| (3) |
Ergibt sich bei der Durchführung dieses Betriebspachtvertrags unter den vorstehend erwähnten Bedingungen eine unbillige Härte für die eine oder andere Vertragspartei, so werden beide Vertragsparteien eine freundschaftliche Verständigung herbeiführen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieses Betriebspachtvertrags nach den Grundsätzen von Vernunft und Billigkeit Rechnung trägt. |
§ 32 Zahlungsabwicklung
Die Pächterin betreibt ein konzerninternes Cash-Management-System, an dem auch die Verpächterin teilnimmt. Im Rahmen dieses konzerninternen Cash-Management-Systems unterhält die Pächterin für jede teilnehmende Konzerngesellschaft ein Verrechnungskonto. Die Verpächterin ist damit einverstanden und ermächtigt die Pächterin hiermit, in diesem Betriebspachtvertrag vorgesehene Zahlungen der Pächterin an die Verpächterin durch Gutschrift auf dem Verrechnungskonto der Verpächterin und in diesem Betriebspachtvertrag vorgesehene Zahlungen der Verpächterin an die Pächterin durch Belastung des Verrechnungskontos der Verpächterin zu erfüllen.
§ 33 Vertragsänderungen
Soweit nicht weitergehende Formvorschriften bestehen, bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieses Betriebspachtvertrags einschließlich der Abbedingung dieser Bestimmung der Schriftform.
§ 34 Kosten
Die Kosten der Umsetzung dieses Betriebspachtvertrags trägt die Pächterin. Die Kosten der Gesellschafterversammlung der Verpächterin sowie die Kosten der Anmeldung und Eintragung dieses Betriebspachtvertrags in das Handelsregister trägt die Verpächterin. Die Kosten der Beurkundung dieses Betriebspachtvertrags tragen die Vertragsparteien jeweils zur Hälfte. Für die Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit diesem Betriebspachtvertrag gilt § 70(1)(c) des Ausgliederungsvertrags.
§ 35 Definitionen
Soweit Begriffe in diesem Betriebspachtvertrag nicht selbständig definiert sind, haben sie die ihnen im Rahmen des Ausgliederungsvertrags zugeschriebene Bedeutung.
§ 36 Teilunwirksamkeit; Vertragsumfang
| (1) |
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Betriebspachtvertrags nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung in Kraft treten, die für beide Vertragsparteien zumutbar ist und dem mit der ursprünglichen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für etwaige unbeabsichtigte Vertragslücken. |
| (2) |
Treten nach Abschluss dieses Betriebspachtvertrags Umstände ein, durch die der Vertragszweck im Wesentlichen und nachhaltig nicht mehr erreicht werden kann, insbesondere wenn nach neuen gesetzlichen Vorschriften oder obergerichtlicher Rechtsauffassung die Durchführung des Vertragswerks nicht möglich ist, werden sich die Vertragsparteien bemühen, eine der Erreichung des Vertragszwecks dienende Lösung zu finden. |
| (3) |
Die Vorbemerkungen und die Anlage sind Bestandteil dieses Betriebspachtvertrags. |
* * * *
Wesentlicher Inhalt der Anlagen zu den beiden Betriebspachtverträgen
Die Betriebspachtverträge haben jeweils eine Anlage, die einen Schuldbeitritt der jeweiligen Verpächterin ausgestaltet. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der beiden Anlagen findet sich im Abschnitt III. 3. nach dem Abdruck des Betriebspachtvertrags HAT.
| 3. |
Betriebspachtvertrag HAT
|
Betriebspachtvertrag zwischen der Henkel AG & Co. KGaA als Pächterin und der Henkel Adhesive Technologies GmbH als Verpächterin vom 26. Februar/3. März 2026
Der Vertragstext hat folgenden Wortlaut:
Betriebspachtvertrag
zwischen
| 1. |
Henkel AG & Co. KGaA, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien nach deutschem Recht mit Geschäftsanschrift Henkelstraße 67, 40589 Düsseldorf, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 4724 |
als Pächterin
und
| 2. |
Henkel Adhesive Technologies GmbH, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Geschäftsanschrift Henkelstraße 67, 40589 Düsseldorf, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 91827 |
als Verpächterin
Inhaltsverzeichnis
A. Vereinbarung der Betriebspacht
| |
§ 1 Verpachteter Betrieb
§ 2 Vollzugsdatum und Pachtbeginn
|
B. Gegenstand der Verpachtung im Einzelnen
| |
§ 3 Pachtgegenstände und Veräußerte Gegenstände
§ 4 Immaterielle Gegenstände, Software und Know-How
§ 5 Bewegliches Sachanlagevermögen
§ 6 Grundstücke, Bauten, Einrichtungen und Anlagen im Bau
§ 7 Forderungen, aktive Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Ansprüche
§ 8 Vorräte und sonstiges Umlaufvermögen
§ 9 Verbindlichkeiten und Rückstellungen
§ 10 Vertragsverhältnisse
§ 11 Prozess- und Verfahrensverhältnisse
§ 12 Mitgliedschaften
§ 13 Öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Betreiberverantwortung
§ 14 Finanzanlagen und Beteiligungen
|
C. Rechtsstellung der Pächterin
| |
§ 15 Allgemeine Rechte und Pflichten der Pächterin
§ 16 Instandhaltung und Veränderung der Pachtgegenstände
§ 17 Investitionen
§ 18 Goodwill
§ 19 Rechte an IP
§ 20 Grundstücksbezogene Rechte
§ 21 Versicherungen und Lasten
§ 22 Gewährleistung und Haftung
|
D. Arbeitsverhältnisse und Pensionsverpflichtungen
| |
§ 23 Übergang der Arbeitsverhältnisse
§ 24 Pensionsverpflichtungen, Zeitwertguthabenvereinbarungen, weitere langfristige arbeitnehmerbezogene Verbindlichkeiten und Schuldbeitritt
|
E. Gegenleistung und Laufzeit
| |
§ 25 Pachtzins
§ 26 Inkrafttreten des Vertrags
§ 27 Vertragsdauer und Kündigung
§ 28 Folgen der Vertragsbeendigung, Rückabwicklung
|
F. Schlussbestimmungen
| |
§ 29 Unterrichtung Dritter, Zusammenarbeit und Unterstützung
§ 30 Mitwirkungspflichten
§ 31 Loyalitätsklausel
§ 32 Zahlungsabwicklung
§ 33 Vertragsänderungen
§ 34 Kosten
§ 35 Definitionen
§ 36 Teilunwirksamkeit; Vertragsumfang
|
Präambel
| (1) |
Der Henkel-Konzern ist eine weltweit führende Unternehmensgruppe der Konsumgüter- und Klebstoffindustrie. Mutterunternehmen des Henkel-Konzerns ist die Pächterin mit Hauptsitz in Düsseldorf-Holthausen. Der Henkel-Konzern ist seit 2023 global in zwei operative Unternehmensbereiche gegliedert: (i) „Henkel Consumer Brands“ ("HCB") sowie (ii) „Henkel Adhesive Technologies" ("HAT"). |
| (2) |
Die Pächterin ist die alleinige Gesellschafterin der Verpächterin. Zwischen der Pächterin als herrschender Gesellschaft und der Verpächterin als abhängiger Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 S. 1 Aktiengesetz ("AktG"). Die Verpächterin und die Pächterin werden im Folgenden einzeln auch als "Vertragspartei" und gemeinsam als "Vertragsparteien" bezeichnet. |
| (3) |
Der Henkel-Vorstand hat im Frühjahr 2025 angekündigt zu prüfen, den HCB- und den HAT-Geschäftsbetrieb in Deutschland und in ausgewählten, großen Ländern in eigenständige rechtliche Einheiten zu überführen. Der Henkel-Vorstand hat diesen Vorschlag zur strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens mit den relevanten Aufsichtsgremien eingehend erörtert und abgestimmt. Demnach sollen zunächst in Deutschland eigene rechtliche Einheiten für die beiden bestehenden Unternehmensbereiche HCB und HAT etabliert werden (jede dieser rechtlichen Einheiten in Deutschland jeweils eine "BUCo" und zusammen die "BUCos"). |
| (4) |
In einem ersten Schritt sollen die bisher durch die Pächterin selbst betriebenen, im Ausgliederungsvertrag definierten Unternehmensbereiche HCB und HAT nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 Umwandlungsgesetz ("UmwG") auf die BUCos ausgegliedert werden ("Ausgliederung", der zu ihrer Umsetzung in Abschnitt I dieser notariellen Urkunde geschlossene Vertrag der "Ausgliederungsvertrag"). Die Ausgliederung soll mit steuerlicher Rückwirkung zum 31. Dezember 2025, 24:00 Uhr, und wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2026, 00:00 Uhr ("Ausgliederungsstichtag"), erfolgen. |
| (5) |
Eine sofortige Betriebsführung der ausgegliederten Unternehmensbereiche HCB und HAT durch die jeweilige BUCo ist nicht geplant, da zunächst die relevanten systemischen und prozessualen Voraussetzungen auf Ebene der BUCos geschaffen werden sollen. Um bereits jetzt durch die Ausgliederung eine klare und zukunftsorientierte Struktur errichten zu können, verpachtet die jeweilige BUCo den auf sie im Wege der Ausgliederung übergehenden Unternehmensbereich HCB bzw. HAT nach Maßgabe eines Betriebspachtvertrags i.S.d. § 292 Abs. 1 Nr. 3 AktG mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Ausgliederungsstichtag vorübergehend an die Pächterin zurück. |
| (6) |
Den ausgegliederten Unternehmensbereich HAT führt die Pächterin folglich gemäß den Bestimmungen und während der Laufzeit dieses "Betriebspachtvertrags" im eigenen Namen und für eigene Rechnung fort. Nach Schaffung der relevanten systemischen und prozessualen Voraussetzungen auf Ebene der Verpächterin kann die Betriebsführung kurzfristig und flexibel durch Beendigung des Betriebspachtvertrags auf die Verpächterin übergehen. Für den durch die Pächterin bisher selbst betriebenen, im Ausgliederungsvertrag definierten Unternehmensbereich HCB ist eine konzeptionell entsprechende Ausgliederung auf eine Tochtergesellschaft der Pächterin und dessen Rückverpachtung an die Pächterin geplant. |
| (7) |
Die vorstehend beschriebenen Maßnahmen sind alle jeweils Teil eines unternehmerischen Gesamtkonzepts und sollen der ordentlichen Hauptversammlung der Pächterin am 27. April 2026 als einheitliche Umstrukturierungsmaßnahme zur Zustimmung vorgelegt werden. Vor der Eintragung der Ausgliederung in das für die Pächterin zuständige Handelsregister und dem damit verbundenen Wirksamwerden der Ausgliederung soll der Betriebspachtvertrag in das für die Verpächterin zuständige Handelsregister eingetragen und damit zeitlich unmittelbar vor der Ausgliederung wirksam werden. |
| (8) |
Soweit die Vertragsparteien in diesem Betriebspachtvertrag (einschließlich seiner Anlage) auf den Ausgliederungsvertrag oder seine Anlagen Bezug nehmen, wird der Inhalt der in Bezug genommenen Vertragsbestimmungen und Anlagen Bestandteil dieses Betriebspachtvertrags. |
Dies vorausgeschickt, schließen die Vertragsparteien folgenden Betriebspachtvertrag:
| A. |
Vereinbarung der Betriebspacht
|
§ 1 Verpachteter Betrieb
| (1) |
Die Verpächterin verpachtet nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Betriebspachtvertrags vorbehaltlich der in diesem Betriebspachtvertrag vorgesehenen Ausnahmen ihren gesamten, in den nachfolgenden Abschnitten B. und D. näher bestimmten Betrieb ("Verpachteter Betrieb") an die Pächterin (die "Verpachtung"). |
| (2) |
Während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags führt die Pächterin den Verpachteten Betrieb im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, finden die Vorschriften der §§ 581 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs ("BGB") Anwendung. |
| (3) |
Der zwischen den Vertragsparteien bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bleibt von diesem Betriebspachtvertrag unberührt. |
§ 2 Vollzugsdatum und Pachtbeginn
| (1) |
Dieser Betriebspachtvertrag wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister der Verpächterin wirksam ("Vollzugsdatum"). |
| (2) |
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Verpachtung mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2026, 00:00 Uhr, erfolgen soll ("Pachtbeginn"). Die Vertragsparteien werden sich demnach im Innenverhältnis - insbesondere hinsichtlich der Zahlung des Pachtzinses und der Fruchtziehung aus dem Verpachteten Betrieb - so stellen, als sei die Verpachtung bereits zum Pachtbeginn rechtlich wirksam geworden. |
| B. |
Gegenstand der Verpachtung im Einzelnen
|
§ 3 Pachtgegenstände und Veräußerte Gegenstände
| (1) |
Der Verpachtete Betrieb umfasst sämtliche in §§ 22 bis 37 und 39 bis 44 des Ausgliederungsvertrags näher beschriebenen oder in Bezug genommenen materiellen und immateriellen Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, die auf die Verpächterin übertragen wurden ("Ausgliederungsgegenstand"), soweit in diesem Betriebspachtvertrag insbesondere in § 4(5), § 9(2) und § 14 nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist. |
| (2) |
Von der Verpachtung ausgenommen sind die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens des Verpachteten Betriebs, die von der Verpächterin nach § 5(3), § 7, § 8 und § 9 dieses Betriebspachtvertrags zum Pachtbeginn an die Pächterin veräußert werden bzw. deren wirtschaftliches Eigentum an die Pächterin übertragen wird ("Veräußerung"). Für Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden Arbeitnehmern gelten die § 23 und § 24 dieses Betriebspachtvertrags. Nach diesem Betriebspachtvertrag verpachtete Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens werden als "Pachtgegenstände" und nach diesem Betriebspachtvertrag an die Pächterin veräußerte Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens als "Veräußerte Gegenstände" bezeichnet. Soweit nicht in § 10, § 11 und § 12 dieses Betriebspachtvertrags etwas Abweichendes vereinbart ist, werden Prozess- und Verfahrensverhältnisse, Verträge und Mitgliedschaften unter diesem Betriebspachtvertrag grundsätzlich als Veräußerte Gegenstände behandelt, soweit die jeweilige Regelung nach ihrem Sinn und Zweck auf Prozess- und Verfahrensverhältnisse, Verträge und Mitgliedschaften Anwendung findet. |
| (3) |
Der Umfang der Pachtgegenstände und der Veräußerten Gegenstände entspricht (vorbehaltlich der Ausnahmen in § 4(5), § 9(2) und § 14 dieses Betriebspachtvertrags), soweit sie bilanziert sind, insbesondere den entsprechenden Positionen der Ausgliederungsbilanz HAT, die dem Ausgliederungsvertrag als Anlage 4(5).b beigefügt ist. Gegenstand der Verpachtung und der Veräußerung sind - vorbehaltlich der besonderen Regelungen dieses Betriebspachtvertrags und soweit nicht von der Verpachtung oder Veräußerung explizit ausgenommen - auch alle nicht bilanzierungspflichtigen oder -fähigen oder tatsächlich nicht bilanzierten Gegenstände (einschließlich Goodwill, Know-How, Kundenstamm und sonstiger immaterieller Vorteile), Rechtsverhältnisse, Rechte und Pflichten (einschließlich Gewährleistungsrisiken und sonstiger Haftungsverhältnisse), die dem Verpachteten Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise zuzuordnen sind. |
| (4) |
Die in der Zeit zwischen dem Pachtbeginn und dem Vollzugsdatum erfolgenden Zu- und Abgänge von Pachtgegenständen und Veräußerten Gegenständen (einschließlich der dinglichen oder schuldrechtlichen Surrogate) werden bei der pachtweisen Überlassung oder Veräußerung nach Maßgabe der folgenden Regelungen berücksichtigt:
| (a) |
Die Verpächterin überlässt oder - soweit die § 5(3), § 7, § 8 oder § 9 dieses Betriebspachtvertrags einschlägig sind - veräußert an die Pächterin die nach Herkunft und Zweckbestimmung dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden Gegenstände ihres Aktiv- und Passivvermögens, die in der Zeit zwischen dem Pachtbeginn und dem Vollzugsdatum dem Verpachteten Betrieb zugegangen oder in diesem entstanden sind und am Vollzugsdatum noch vorhanden sind. |
| (b) |
Eine Verpflichtung zur Überlassung oder Veräußerung besteht nicht für solche Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, die nach Herkunft und Zweckbestimmung zwar dem Verpachteten Betrieb zuzuordnen sind, in der Zeit zwischen dem Pachtbeginn und dem Vollzugsdatum aber beendet, veräußert oder anders übertragen worden sind oder zum Vollzugsdatum nicht mehr bestehen. Die zum Vollzugsdatum vorhandenen dinglichen oder schuldrechtlichen Surrogate sind an ihrer Stelle zu verpachten oder zu veräußern, soweit diese Gegenstand der Ausgliederung sind und am Vollzugsstichtag auf die Verpächterin übertragen wurden; insoweit gelten die in Abschnitt B. für die Gegenstände der betreffenden Art vorgesehenen Regelungen entsprechend. |
|
| (5) |
Die Verpächterin wird der Pächterin am Vollzugsdatum die Sachherrschaft bzw. die Verfügungsbefugnis an den Pachtgegenständen und Veräußerten Gegenständen einräumen und sicherstellen, dass die Pächterin die Nutzungen aus dem Verpachteten Betrieb im eigenen Namen und für eigene Rechnung ziehen kann. |
| (6) |
Soweit bei einzelnen Pachtgegenständen eine Überlassung rechtlich nicht zulässig oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, wird die Verpächterin ihre Rechte an und aus diesen Pachtgegenständen nur gemäß den Weisungen der Pächterin ausüben und die Pächterin im Übrigen im Innenverhältnis so stellen, dass diese die Sachherrschaft bzw. Verfügungsbefugnis an den Pachtgegenständen erlangt. |
| (7) |
Soweit in diesem Betriebspachtvertrag Treuhandverträge abgeschlossen werden ("Vereinbarungstreuhand"), sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass die jeweilige Vereinbarungstreuhand durch diesen Betriebspachtvertrag begründet wird und den Anforderungen des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung ("AO") nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 15. Juli 1997 - Aktenzeichen VIII R 56/93) entspricht, d.h., es besteht jeweils eine Weisungsgebundenheit der Treuhänderin und eine grundsätzliche Verpflichtung zur Rückgabe oder Herausgabe des Treugutes auf Verlangen der Treugeberin. Hierbei erfolgt das Handeln der Treuhänderin im fremden Interesse der Treugeberin. |
| (8) |
Soweit nach diesem Betriebspachtvertrag eine Vertragspartei einer Verpflichtung einer anderen Vertragspartei beitritt und im Innenverhältnis die Erfüllung der Verpflichtung übernimmt, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass dieser befreiende Schuldbeitritt nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 26. April 2012 - Aktenzeichen IV R 43/09) sowie der durch die Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 30. November 2017 - Aktenzeichen IV C 6-S 2133/14/10001, BStBl. I 2017, 1619) aufgestellten Kriterien erfolgt ("Befreiender Schuldbeitritt"). |
| (9) |
Soweit Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens eines Dritten im Wege der Umwandlung eines Unternehmens nach dem UmwG oder auf sonstige Weise, insbesondere im Wege der Einzelrechtsnachfolge, ganz oder teilweise auf die Verpächterin übertragen werden, werden diese nach Maßgabe dieses Betriebspachtvertrags Teil des Verpachteten Betriebs. Der gemäß § 25 dieses Betriebspachtvertrags von der Pächterin zu entrichtende Pachtzins erhöht sich entsprechend um die auf Monatsbasis bei der Verpächterin berechneten planmäßigen Abschreibungen nach dem Handelsgesetzbuch ("HGB") aus der Aktivierung der neu bei ihr aktivierten und planmäßig in der Folgezeit abgeschriebenen übergehenden Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie der Erhöhung des gebundenen handelsbilanziellen Eigenkapitals. § 7(1), § 7(5), § 8(1), § 9(1) und § 9(4) dieses Betriebspachtvertrags gelten mit der Maßgabe, dass die Veräußerung mit der jeweiligen Übertragung nach Satz 1 wirksam wird. Die Veräußerung erfolgt zu den handelsrechtlichen Buchwerten in der Bilanz der Verpächterin, wobei der jeweilige Kaufpreis 30 Tage nach dem Wirksamwerden der jeweiligen Übertragung fällig ist. |
§ 4 Immaterielle Gegenstände, Software und Know-How
| (1) |
Die Verpächterin verpachtet der Pächterin hinsichtlich der gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und anderen rechtlich geschützten immateriellen Rechtspositionen ("Immaterieller Vermögensgegenstand"), der Software und des Know-How
| (a) |
sämtliche dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden und in § 27(1) des Ausgliederungsvertrags sowie Anlage 27(1) zum Ausgliederungsvertrag näher beschriebenen Schutzrechte ("Auszugliedernde Schutzrechte HAT"), |
| (b) |
sämtliche dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden Rechte an der in § 28 des Ausgliederungsvertrags und den Anlagen 28(1)(b) und 28(1)(c) zum Ausgliederungsvertrag näher beschriebenen Software ("Software HAT") und |
| (c) |
sämtliches dem Verpachteten Betrieb zuzuordnendes und in § 29(1) und § 29(2) des Ausgliederungsvertrags näher beschriebenes Know-How ("Know-How HAT") |
(die in § 4(1) und § 4(4) dieses Betriebspachtvertrags erfassten Immateriellen Vermögensgegenstände, Software und Know-How zusammen das "Verpachtete IP HAT").
|
| (2) |
Soweit nachfolgend nicht anderweitig geregelt, erfolgt die pachtweise Überlassung des Verpachteten IP HAT nach Maßgabe der folgenden Lizenzbestimmungen:
| (a) |
Die Verpächterin gewährt der Pächterin ein auf die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags befristetes, nicht-exklusives, weltweites, ohne Zustimmung der Verpächterin nicht übertragbares Recht zur Nutzung ("Lizenz") des Verpachteten IP HAT im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs des Verpachteten Betriebs. |
| (b) |
Die nach § 4(2)(a) dieses Betriebspachtvertrags gewährte Lizenz gilt stets nur in dem Umfang, in dem die Verpächterin berechtigt ist, hierüber zu verfügen. |
| (c) |
Die Pächterin ist zur Erteilung von (auch mehrstufig unterlizenzierbaren) Nutzungsrechten an der ihr nach § 4(2)(a) dieses Betriebspachtvertrags gewährten Lizenz (Unterlizenzen, auch mehrstufigen) im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs des Verpachteten Betriebs auch ohne vorherige Zustimmung der Verpächterin berechtigt. Außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs ist die Pächterin zur Erteilung von Unterlizenzen gegenüber Dritten nur mit Zustimmung der Verpächterin berechtigt, gegenüber Gesellschaften des Henkel-Konzerns auch ohne vorherige Zustimmung. Die Vertragsparteien stellen klar, dass die Dauer dieser Unterlizenzen die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags überschreiten kann. Insofern gilt § 10(11) dieses Betriebspachtvertrags entsprechend. |
| (d) |
Die nach § 4(2)(a) dieses Betriebspachtvertrags gewährte Lizenz endet mit dem Ende dieses Betriebspachtvertrags gemäß § 27 dieses Betriebspachtvertrags ("Pachtende"). Ein Kündigungsrecht steht den Vertragsparteien nur zu, soweit dieses gesetzlich nicht abdingbar ist. |
| (e) |
Die Pächterin ist verpflichtet, nach dem Pachtende die Nutzung des nach § 4(2)(a) dieses Betriebspachtvertrags lizenzierten Verpachteten IP HAT unverzüglich einzustellen. |
| (f) |
Die nach § 4(2)(a) dieses Betriebspachtvertrags gewährte Lizenz hat keine Auswirkungen auf an dem Verpachteten IP HAT an Dritte gewährte Lizenzen und die darin geregelten Rechte und Pflichten des Dritten und der Verpächterin. |
| (g) |
Die Verpächterin wird der Pächterin erforderlichenfalls eine Kopie des zur Software HAT zugehörigen Objektcodes und Quellcodes zukommen lassen. |
|
| (3) |
Für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags übt die Verpächterin ihre Treugeberrechte (einschließlich der dort geregelten Nutzungsrechte) aus der in § 27(2)(a) des Ausgliederungsvertrags begründeten Vereinbarungstreuhand zwischen der Pächterin und der Verpächterin in Bezug auf die Registerschutzrechte HAT ("Vereinbarungstreuhand Registerschutzrechte HAT") nicht aus, sondern ermächtigt die Pächterin, die Treugeberrechte auszuüben. Während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags sind die Treugeberpflichten aus der Vereinbarungstreuhand Registerschutzrechte HAT von der Pächterin zu erfüllen. |
| (4) |
Für die Behandlung der Vertragsverhältnisse,
| (a) |
die dem Verpachteten Betrieb zuzuordnen sind und den in § 27(1)(e) des Ausgliederungsvertrags näher beschriebenen Nutzungsrechten an Immateriellen Vermögensgegenständen Dritter zugrunde liegen ("Auszugliedernde Nutzungsrechte HAT"), |
| (b) |
die dem Verpachteten Betrieb zuzuordnen sind und den in § 28(2)(b) des Ausgliederungsvertrags näher beschriebenen Nutzungsrechten an Software Dritter zugrunde liegen ("Auszugliedernde Drittsoftware HAT"), sowie |
| (c) |
die dem Verpachteten Betrieb zuzuordnen sind und den in § 29(4) des Ausgliederungsvertrags näher beschriebenen Nutzungsrechten an Know-How Dritter zugrunde liegen ("Auszugliederndes Know-How Dritter HAT") |
gelten die Regelungen in § 10 dieses Betriebspachtvertrags. Für den Fall, dass einem Nutzungsrecht keine vertragliche Grundlage zugrunde liegt, überträgt die Verpächterin - anstelle des Vertragsverhältnisses - das entsprechende Nutzungsrecht.
|
| (5) |
Nicht zum Verpachteten Betrieb gehören die Treugeberrechte und -pflichten aus der in § 27(4) des Ausgliederungsvertrags begründeten Vereinbarungstreuhand ("Vereinbarungstreuhand AC-Lizenzverträge HAT") zwischen der Pächterin und der Verpächterin hinsichtlich der in Anlage 11(4).a zum Ausgliederungsvertrag aufgeführten, zwischen der Pächterin und den nicht am "ONE!Global Supply Chain"-Modell teilnehmenden Gesellschaften des Henkel-Konzerns ("AC-Gesellschaften") abgeschlossenen Lizenzverträge ("AC-Lizenzverträge"). Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass sämtliche Lizenzerträge aus den AC-Lizenzverträgen mit AC-Gesellschaften, die als Gegenleistung für die Nutzung des Verpachteten IP HAT geleistet werden, ausschließlich der Verpächterin zustehen. Die Regelungen der Vereinbarungstreuhand AC-Lizenzverträge HAT bleiben von den Regelungen dieses Betriebspachtvertrags unberührt. |
| (6) |
Für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags übt die Verpächterin ihre Treugeberrechte aus der in § 27(5) des Ausgliederungsvertrags begründeten Vereinbarungstreuhand zwischen der Pächterin und der Verpächterin in Bezug auf Vereinbarungen zwischen der Henkel KGaA und Dritten über die einvernehmliche Nutzung vergleichbarer Immaterieller Vermögensgegenstände, die Auszugliedernde Schutzrechte HAT zum Gegenstand haben ("Koexistenzvereinbarungen HAT"), nicht aus, sondern ermächtigt die Pächterin, die Treugeberrechte auszuüben. Während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags sind die Treugeberpflichten aus dieser Vereinbarungstreuhand von der Pächterin zu erfüllen. |
| (7) |
Für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags übt die Verpächterin ihre Treugeberrechte aus der in § 27(6) des Ausgliederungsvertrags begründeten Vereinbarungstreuhand zwischen der Pächterin und der Verpächterin in Bezug auf Vereinbarungen zwischen der Henkel KGaA und Dritten, in denen sich die jeweils Beteiligten gegenseitig Nutzungsrechte an ihren jeweiligen Patentrechten einräumen und die auch Auszugliedernde Schutzrechte HAT zum Gegenstand haben ("Kreuzlizenzvereinbarungen HAT"), nicht aus, sondern ermächtigt die Pächterin, die Treugeberrechte auszuüben. Während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags sind die Treugeberpflichten aus dieser Vereinbarungstreuhand von der Pächterin zu erfüllen. |
| (8) |
Soweit der Verpächterin gemäß § 27(7) des Ausgliederungsvertrags Nutzungsrechte an Corporate IP und gemäß § 29(5) des Ausgliederungsvertrags Nutzungsrechte an Corporate Know-How eingeräumt worden sind, sind diese nicht Teil des Verpachteten Betriebs. Insofern erfolgt eine Nutzung durch die Pächterin für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags unmittelbar aus eigenem Recht. |
| (9) |
Während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags führt die Pächterin Studienberichte und Bewertungen, die aus regulatorischen oder sonstigen Gründen zum Zwecke der toxikologischen, ökologischen oder chemisch-analytischen Untersuchung von Inhaltsstoffen und Produkten in Auftrag gegeben werden müssen ("Studienberichte"), in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durch. Die Pächterin gewährt der Verpächterin, soweit rechtlich zulässig, in Studienberichte Einsicht (z.B. in Form von Kopien, PDF-Dateien oder Datenbankzugriff), sofern diese von der Verpächterin für den Verpachteten Betrieb zukünftig konkret benötigt werden, und stellt der Verpächterin auf Verlangen auch nach Pachtende entsprechende Letters of Access unentgeltlich in Bezug auf diese Studienberichte aus. |
§ 5 Bewegliches Sachanlagevermögen
| (1) |
Die Verpächterin verpachtet, soweit in § 5(3) dieses Betriebspachtvertrags nicht abweichend geregelt, der Pächterin sämtliche dem Verpachteten Betrieb zuzuordnende und in § 25 des Ausgliederungsvertrags näher beschriebene, insbesondere auf den in Anlage 3(2)(a).a zum Ausgliederungsvertrag näher aufgeführten Kostenstellen HAT erfasste Gegenstände des Sachanlagevermögens i.S.d. § 266 Abs. 2 A.II.2 HGB und § 266 Abs. 2 A.II.3 HGB ("Gegenstand des Beweglichen Sachanlagevermögens"). Dasselbe gilt, soweit Eigentumsvorbehaltsrechte Dritter an solchen Gegenständen bestehen oder die Verpächterin diese als Sicherungseigentum an Dritte übertragen hat. |
| (2) |
Sofern ein Gegenstand des Beweglichen Sachanlagevermögens lediglich im Miteigentum der Verpächterin steht, wird der Miteigentumsanteil verpachtet. |
| (3) |
Die Verpächterin verkauft und übereignet an die Pächterin die in § 25(2) des Ausgliederungsvertrags näher beschriebenen Gegenstände des Beweglichen Sachanlagevermögens. Die Pächterin nimmt den Verkauf und die Übertragung hiermit an. Die Veräußerung erfolgt am Vollzugsdatum mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Pachtbeginn zu den in der Ausgliederungsbilanz HAT ausgewiesenen handelsrechtlichen Buchwerten. Dieser Kaufpreis ist 30 Tage nach dem Vollzugsdatum fällig. |
| (4) |
Abweichend von § 17 dieses Betriebspachtvertrags erwirbt die Pächterin Gegenstände des Beweglichen Sachanlagevermögens, die auf den in Anlage 25(2) zum Ausgliederungsvertrag aufgezählten Kostenstellen zu verbuchen sind bzw. im Falle von Änderungen der aufgezählten Kostenstellen dort zu verbuchen gewesen wären (zusammen mit den in § 5(3) dieses Betriebspachtvertrags bezeichneten Gegenständen des Beweglichen Sachanlagevermögens die "Büromöbel Holthausen HAT"), im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. |
| (5) |
Nach Pachtende wird die Pächterin die dem Verpachteten Betrieb bei Pachtende zuzuordnenden Büromöbel Holthausen HAT nach ihrer Wahl (a) auf die Verpächterin übertragen oder (b) der Verpächterin bis zum Verbrauch bzw. Ausscheiden der jeweiligen Büromöbel Holthausen HAT aus dem Vermögen der Pächterin entgeltlich zur Nutzung überlassen. Im Falle der Übertragung der Büromöbel Holthausen HAT auf die Verpächterin gilt § 17(6) S. 4 lit. (a) bis (d) dieses Betriebspachtvertrags entsprechend. |
| (6) |
Sofern Gegenstände des Beweglichen Sachanlagevermögens aufgrund von Leasingverträgen, langfristigen Miet-, Pacht- oder sonstigen Überlassungsverträgen durch die Pächterin genutzt werden, die im Wege der Ausgliederung auf die Verpächterin übertragen wurden, gilt bezüglich der Übertragung der zugrundeliegenden Verträge § 10 dieses Betriebspachtvertrags. |
| (7) |
Sollten zur Einräumung des Besitzes an die Pächterin weitere Handlungen oder Erklärungen erforderlich sein, werden die Vertragsparteien unverzüglich nach dem Vollzugsdatum das Erforderliche veranlassen. Insbesondere tritt die Verpächterin der Pächterin ihre jeweiligen Herausgabeansprüche ab, sofern sich bestimmte Gegenstände des Beweglichen Sachanlagevermögens zum Vollzugsdatum im Besitz Dritter befinden. |
| (8) |
Die dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden und gemäß § 38(4) des Ausgliederungsvertrags von der Pächterin auf die Verpächterin übertragenen Gegenstände des Sachanlagevermögens i.S.v. § 266 Abs. 2 A.II. HGB werden nach ihrer Übertragung Teil des Verpachteten Betriebs. |
§ 6 Grundstücke, Bauten, Einrichtungen und Anlagen im Bau
| (1) |
Die Verpächterin überlässt der Pächterin pachtweise im Rahmen eines Unternutzungsverhältnisses die in den Lageplänen in Anlage 24(1)(a).b zum Ausgliederungsvertrag näher beschriebenen Grundstücks- und Teilgrundstücksflächen einschließlich insbesondere der in Anlage 24(1)(a)(ii) zum Ausgliederungsvertrag aufgeführten baulichen Anlagen und Infrastruktureinrichtungen ("Teilflächen HAT Düsseldorf-Holthausen"), an denen der Verpächterin ein qualifiziertes Nutzungsrecht nach Maßgabe von § 24(1)(a) des Ausgliederungsvertrags in Verbindung mit dem Nutzungsvertrag in Anlage 24(1)(a).a zum Ausgliederungsvertrag zusteht. Die uneingeschränkte Sachherrschaft geht insoweit auf die Pächterin über. |
| (2) |
Die Verpächterin verpachtet der Pächterin sämtliche dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden und in § 24(2)(a) des Ausgliederungsvertrags sowie in Anlage 24(2)(a) zum Ausgliederungsvertrag näher beschriebenen Grundstücke einschließlich der damit zusammenhängenden Bauten, Einrichtungen, des gesamten Zubehörs, der Anlagen und Rechte, insbesondere Wege-, Leitungs- und Gleisrechte, Rechte aus Dienstbarkeiten, Nießbrauchsrechte und sonstigen dinglichen Grundstücksrechte, unabhängig davon, ob der Verpächterin rechtliches oder lediglich wirtschaftliches Eigentum an dem betreffenden Gegenstand zusteht. Soweit auf den Grundstücken dingliche Verpflichtungen gegenüber Dritten lasten, ist die Pächterin während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags verpflichtet, diese Pflichten gegenüber dem jeweiligen Dritten zu erfüllen bzw. die Ausübung der damit verbundenen Rechte durch den Dritten zu dulden. |
| (3) |
Die Pächterin übernimmt für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags im Wege der Vertragsübernahme mit schuldbefreiender Wirkung sämtliche dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden und in § 24(2)(b) des Ausgliederungsvertrags näher beschriebenen Vertragsverhältnisse hinsichtlich der Überlassung von Grundstücken, insbesondere diejenigen in Anlage 24(2)(b) zum Ausgliederungsvertrag aufgeführten (die im Wege dieser Vertragsübernahme überlassenen Grundstücke und deren Bestandteile zusammen mit den in § 6(2) dieses Betriebspachtvertrags überlassenen Grundstücke der "Grundbesitz HAT"). Im Übrigen gelten die Regelungen in § 10 dieses Betriebspachtvertrags entsprechend. |
| (4) |
Die dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden und in § 26 des Ausgliederungsvertrags beschriebenen Anlagen im Bau werden nach ihrer Fertigstellung und rechtlichen oder wirtschaftlichen Übertragung von der Pächterin auf die Verpächterin Teil des Verpachteten Betriebs. |
§ 7 Forderungen, aktive Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Ansprüche
| (1) |
Die Verpächterin verkauft und tritt an die Pächterin alle dem Verpachteten Betrieb bei Pachtbeginn zuzuordnenden und in § 30 des Ausgliederungsvertrags beschriebenen Forderungen ab. Die Pächterin nimmt den Verkauf und die Abtretung hiermit an. Die Veräußerung der Forderungen erfolgt am Vollzugsdatum mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Pachtbeginn zu den in der Ausgliederungsbilanz HAT für die Gesamtposition "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesenen handelsrechtlichen Buchwerten. Dieser Kaufpreis ist 30 Tage nach dem Vollzugsdatum fällig. |
| (2) |
Das Risiko, dass eine Forderung nicht vollständig verwertbar oder vollstreckbar ist, trägt allein die Pächterin und nicht die Verpächterin. Die Verpächterin gibt keine Zusicherung oder Garantie dahingehend ab, dass die Forderungen zu ihrem Nominalwert oder zu einem Betrag in Höhe ihres Buchwerts verwertbar oder vollstreckbar sind. |
| (3) |
Soweit die Abtretung der Forderungen nicht zulässig oder nicht möglich ist, erteilt die Verpächterin der Pächterin bereits hiermit eine Einziehungsermächtigung für die betreffenden Forderungen und die Vertragsparteien werden sich im Innenverhältnis so stellen, als ob die betreffende Forderung wirksam abgetreten worden wäre (Vereinbarungstreuhand). |
| (4) |
Die Pächterin ist berechtigt und auf Verlangen der Verpächterin verpflichtet, die zum Pachtende vorhandenen und dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden Forderungen in entsprechender Anwendung der vorstehenden Bestimmungen an die Verpächterin zu veräußern. Der Verkaufspreis richtet sich nach den am Pachtende maßgeblichen handelsrechtlichen Buchwerten und ist 30 Tage nach dem Pachtende fällig. |
| (5) |
Die Verpächterin veräußert an die Pächterin sämtliche dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden und in § 30(1)(d) des Ausgliederungsvertrags näher beschriebenen den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zugrundeliegenden Ansprüche ("Ansprüche Aktive Rechnungsabgrenzungsposten HAT"), und tritt diese an die Pächterin ab. Die Veräußerung der Ansprüche Aktive Rechnungsabgrenzungsposten HAT erfolgt am Vollzugsdatum mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Pachtbeginn zu den in der Ausgliederungsbilanz HAT für die Ansprüche Aktive Rechnungsabgrenzungsposten HAT ausgewiesenen handelsrechtlichen Buchwerten. Dieser Kaufpreis ist 30 Tage nach dem Vollzugsdatum fällig. |
| (6) |
Die Pächterin ist berechtigt und auf Verlangen der Verpächterin verpflichtet, die zum Pachtende vorhandenen und dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden, den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zugrunde liegenden Ansprüche in entsprechender Anwendung der vorstehenden Bestimmungen an die Verpächterin zu veräußern. Der Verkaufspreis richtet sich nach den am Pachtende maßgeblichen handelsrechtlichen Buchwerten und ist 30 Tage nach dem Pachtende fällig. |
| (7) |
Die Verpächterin tritt an die Pächterin sämtliche dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden, insbesondere die in § 30(1)(c) des Ausgliederungsvertrags näher beschriebenen Ansprüche auf Beseitigung oder Unterlassung ab, soweit dies rechtlich zulässig ist und die Ansprüche nicht bereits mit der Veräußerung der Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens auf die Pächterin übergehen. Soweit diese sowie während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags neu entstehende, dem Verpachteten Betrieb zuzuordnende Ansprüche auf Beseitigung oder Unterlassung zum Pachtende noch bestehen, richtet sich die Übertragung von der Pächterin auf die Verpächterin nach § 28(3) dieses Betriebspachtvertrags. |
| (8) |
Abweichend von § 7(1) dieses Betriebspachtvertrags gelten für Forderungen gegenüber Arbeitnehmern die Regelungen in § 23 und § 24 dieses Betriebspachtvertrags. |
§ 8 Vorräte und sonstiges Umlaufvermögen
| (1) |
Die Verpächterin verkauft und übereignet an die Pächterin alle dem Verpachteten Betrieb vollständig oder anteilig zuzuordnenden Vorräte und sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens, insbesondere Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse sowie fertige Erzeugnisse und Waren einschließlich etwaiger auf Vorräte und sonstige Gegenstände des Umlaufvermögens geleistete Anzahlungen, die zum Pachtbeginn noch nicht verkauft und in § 31 des Ausgliederungsvertrags näher beschrieben sind, insbesondere die auf den in Anlage 3(2)(a).b zum Ausgliederungsvertrag näher aufgeführten Profit Centern HAT erfassten oder den in Anlage 31(2) zum Ausgliederungsvertrag aufgeführten Werksnummern zugeordneten Vorräte sowie sonstige Gegenstände des Umlaufvermögens, unabhängig davon, ob sie sich an Standorten, auf dem Transportweg oder in Konsignation befinden. Die Pächterin nimmt den Verkauf und die Übertragung hiermit an. Die Veräußerung des Vorratsvermögens erfolgt am Vollzugsdatum mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Pachtbeginn zu den in der Ausgliederungsbilanz HAT für die in der Gesamtposition "Vorräte" ausgewiesenen handelsrechtlichen Buchwerten. Dieser Kaufpreis ist 30 Tage nach dem Vollzugsdatum fällig. |
| (2) |
Soweit zum Zeitpunkt der Übereignung an einem Gegenstand des Vorratsvermögens ein Eigentumsvorbehalt zugunsten Dritter besteht oder dieser Gegenstand an Dritte sicherungsübereignet ist, überträgt die Verpächterin zum Vollzugsdatum auf die Pächterin das ihr an diesem Gegenstand zustehende Anwartschaftsrecht, ihren insoweit bestehenden Herausgabeanspruch sowie alle sonstigen ihr in diesem Zusammenhang zustehenden Ansprüche und Rechte, insbesondere etwaige Nutzungsrechte. Zugleich verpflichtet sich die Pächterin, die im Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt bestehenden Pflichten der Verpächterin zu übernehmen und gewissenhaft einzuhalten. |
| (3) |
Sofern sich bestimmte Gegenstände des Vorratsvermögens zum Vollzugsdatum im Besitz Dritter befinden, tritt die Verpächterin der Pächterin ihre jeweiligen Herausgabeansprüche ab. |
| (4) |
Sollten zur Übertragung des Eigentums oder Einräumung des Besitzes weitere Handlungen oder Erklärungen erforderlich sein, werden die Vertragsparteien unverzüglich nach dem Vollzugsdatum das Erforderliche veranlassen. |
| (5) |
Nach Pachtende ist die Pächterin berechtigt und auf Verlangen der Verpächterin verpflichtet, an die Verpächterin das zum Pachtende vorhandene und dem Verpachteten Betrieb zuzuordnende Vorratsvermögen in entsprechender Anwendung der vorstehenden Bestimmungen zu veräußern und zu übereignen. Der Verkaufspreis richtet sich nach den am Pachtende für die zu übertragenden Vorräte maßgeblichen handelsrechtlichen Buchwerten. Dieser Verkaufspreis ist 30 Tage nach dem Pachtende fällig. |
| (6) |
Sowohl die am Vollzugsdatum zu veräußernden Vorräte als auch die bei Pachtende zurück zu veräußernden Vorräte werden jeweils in dem Zustand, in dem sie sich am Veräußerungszeitpunkt befinden, ohne jede Mängelgewährleistung an die jeweils andere Vertragspartei veräußert. Gewährleistungsansprüche, gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, werden hiermit im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. |
§ 9 Verbindlichkeiten und Rückstellungen
| (1) |
Die Pächterin tritt zum Vollzugsdatum mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Pachtbeginn allen dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden und in § 32 des Ausgliederungsvertrags näher beschriebenen Verbindlichkeiten, ungewissen Verbindlichkeiten sowie Verpflichtungen und Haftungsverhältnissen der Verpächterin, insbesondere denen, die auf den in Anlage 3(2)(a).b zum Ausgliederungsvertrag näher aufgeführten Profit Centern HAT erfasst sind ("Auszugliedernde Verbindlichkeiten HAT"), bei und übernimmt im Innenverhältnis die Erfüllung (Befreiender Schuldbeitritt). Die Pächterin verpflichtet sich, sämtliche Zahlungen auf die Auszugliedernden Verbindlichkeiten HAT bei Fälligkeit im Namen der Verpächterin zu leisten und die Verpächterin gegebenenfalls von einer Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen. |
| (2) |
Von dem Befreienden Schuldbeitritt nach § 9(1) dieses Betriebspachtvertrags ausgenommen sind
| (a) |
sämtliche bedingte oder unbedingte (Eventual-)Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit (i) einer privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Verhaltens- und/oder Zustandsverantwortlichkeit und Rekultivierungs- bzw. Sanierungsverpflichtung (einschließlich der Verantwortlichkeit als Gesamtrechtsnachfolger sowie als ehemaliger Grundstückseigentümer), oder (ii) einer vertraglich übernommenen Haftung oder Forderung, jeweils gegenüber Behörden oder Privaten für etwaige Kontaminationen des Bodens oder des Grundwassers (insbesondere schädliche Bodenveränderungen, Grundwasserverunreinigungen oder Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sowie Kampfmittel), Schadstoffe in Gebäuden oder Gebäuderesten sowie für Umweltschäden im Sinne des Umweltschadensgesetzes stehen (zusammen "Umweltbelastungen") und dem Verpachteten Betrieb zuzuordnen sind. Die Verpflichtung der Verpächterin zur Freistellung der Pächterin für Umweltbelastungen sowie der Regressverzicht gemäß § 68(1) des Ausgliederungsvertrags bestehen während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags unverändert fort. |
| (b) |
sämtliche bedingte oder unbedingte (Eventual-)Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen stehen. Soweit die (Eventual-)Verbindlichkeiten Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern betreffen und daher zwingend bei Pachtbeginn auf die Pächterin übergehen, werden diese durch den in § 24(3) dieses Betriebspachtvertrags erklärten Schuldbeitritt erfasst. |
|
| (3) |
Soweit die in § 9(2) dieses Betriebspachtvertrags behandelten (Eventual-)Verbindlichkeiten am Pachtbeginn kraft Gesetzes oder aus sonstigen Gründen auf die Pächterin übergehen, tritt die Verpächterin diesen zum Vollzugsdatum mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Pachtbeginn bei und übernimmt im Innenverhältnis die Erfüllung (Befreiender Schuldbeitritt). Die Verpächterin verpflichtet sich, sämtliche Zahlungen auf diese Verbindlichkeiten bei Fälligkeit im Namen der Pächterin zu leisten und die Pächterin gegebenenfalls von einer Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen. |
| (4) |
Für die Erfüllungsübernahme der Auszugliedernden Verbindlichkeiten HAT zahlt die Verpächterin der Pächterin einen Ausgleich in Höhe des in der Ausgliederungsbilanz HAT für diese Verbindlichkeiten ausgewiesenen Buchwerts. Die Erfüllungsübernahme erfolgt am Vollzugsdatum mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Pachtbeginn. Dieser Ausgleich ist 30 Tage nach dem Vollzugsdatum fällig. |
| (5) |
Bei der Erfüllung der Auszugliedernden Verbindlichkeiten HAT hat die Pächterin in gleicher Weise und mit derselben Sorgfalt zu handeln, als wäre sie die alleinige Schuldnerin. Die Pächterin darf von der Erfüllung einer Verbindlichkeit absehen, wenn und solange eine begründete Einwendung oder Einrede gegen eine Auszugliedernde Verbindlichkeit HAT besteht oder geltend gemacht werden kann. |
| (6) |
Die Pächterin trägt alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Auszugliedernden Verbindlichkeiten HAT anfallenden Kosten und Auslagen, einschließlich aller Kosten für Gerichtsverfahren zur Abwehr oder zum Bemühen um die Abwehr der Vollstreckung einer Auszugliedernden Verbindlichkeit HAT durch eine Gegenpartei. |
| (7) |
Nach Pachtende ist die Pächterin berechtigt und auf Verlangen der Verpächterin verpflichtet, dieser die zum Pachtende vorhandenen und dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden Verbindlichkeiten in entsprechender Anwendung der vorstehenden Bestimmungen zu veräußern. Der Verkaufspreis richtet sich nach den am Pachtende für die Verbindlichkeiten maßgeblichen handelsrechtlichen Buchwerten. Dieser Verkaufspreis ist 30 Tage nach dem Pachtende fällig. |
| (8) |
Für die in § 9(1) dieses Betriebspachtvertrags bezeichneten Verbindlichkeiten besteht für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags die in § 68(1) des Ausgliederungsvertrags übernommene Verpflichtung der Verpächterin zur Freistellung der Pächterin nicht. |
| (9) |
Etwaige zum Pachtbeginn bei der Verpächterin bzw. zum Pachtende bei der Pächterin bestehende passive Rechnungsabgrenzungsposten bzw. die diesen Rechnungsabgrenzungsposten zugrunde liegenden Verpflichtungen werden, soweit diese dem Verpachteten Betrieb zuzuordnen sind, im Zusammenhang mit den Zahlungen nach § 9(4) und § 9(7) dieses Betriebspachtvertrags auf Basis des jeweiligen Buchwerts ausgeglichen. |
| (10) |
Abweichend von § 9(1) dieses Betriebspachtvertrags gelten für Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmern die Regelungen in § 23 und § 24 dieses Betriebspachtvertrags. |
§ 10 Vertragsverhältnisse
| (1) |
Die Pächterin übernimmt für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags im Wege der Vertragsübernahme mit schuldbefreiender Wirkung vorbehaltlich § 10(2), § 10(3) und § 10(12) dieses Betriebspachtvertrags sämtliche dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden und in § 33(1), § 33(2) und § 33(3)(a) bis § 33(3)(c) des Ausgliederungsvertrags näher beschriebenen Vertragsverhältnisse (die betroffenen Verträge die "Auszugliedernden Vertragsverhältnisse HAT"; die Übernahme der Auszugliedernden Vertragsverhältnisse HAT die "Vertragsübernahme"); § 9 dieses Betriebspachtvertrags bleibt davon unberührt. Die Vertragsübernahme erfolgt mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Pachtbeginn, aber jeweils in der Form und mit dem Inhalt, wie die Auszugliedernden Vertragsverhältnisse HAT zum Vollzugsdatum bestehen und noch vorhanden sind. Soweit der Verpächterin aus den Auszugliedernden Vertragsverhältnissen HAT ab dem Vollzugsdatum noch Verpflichtungen erwachsen, stellt die Pächterin diese hiervon frei. Ansprüche aus den Auszugliedernden Vertragsverhältnissen HAT, die dem Zeitraum vor Pachtbeginn zuzuordnen sind, werden im Innenverhältnis der Pächterin zugeordnet. |
| (2) |
Für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags übt die Verpächterin ihre Treugeberrechte (einschließlich der dort geregelten Nutzungsrechte) aus der in § 33(4)(c) des Ausgliederungsvertrags begründeten Vereinbarungstreuhand zwischen der Pächterin und der Verpächterin in Bezug auf Verträge, die keine Zentralen Rahmenverträge sind, mit den in Anlage 17(4)(b) zum Ausgliederungsvertrag aufgelisteten Lieferanten nicht aus, sondern ermächtigt die Pächterin, die Treugeberrechte auszuüben. Während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags sind die Treugeberpflichten aus dieser Vereinbarungstreuhand von der Pächterin zu erfüllen. |
| (3) |
Im Hinblick auf die in Anlage 33(5) zum Ausgliederungsvertrag abschließend aufgezählten Vertragsverhältnisse übt die Verpächterin für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags ihre Treugeberrechte aus der in § 33(5) des Ausgliederungsvertrags begründeten Vereinbarungstreuhand zwischen der Verpächterin und der Pächterin nicht aus, sondern ermächtigt die Pächterin, die Treugeberrechte auszuüben; die Treugeberpflichten sind von der Pächterin zu erfüllen. |
| (4) |
Die nach § 23(2) des Ausgliederungsvertrags auf die Verpächterin übertragenen, insbesondere in Anlage 23(2) zum Ausgliederungsvertrag näher beschriebenen Unternehmensverträge, Gesellschaftervereinbarungen und sonstigen gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen verbleiben einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Forderungen, sonstigen Rechte und Pflichten für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags bei der Verpächterin. |
| (5) |
Soweit für die Vertragsübernahme nach § 10(1) dieses Betriebspachtvertrags die Zustimmung eines Dritten, insbesondere der jeweiligen Vertragspartner, erforderlich ist, werden sich die Vertragsparteien bemühen, diese Zustimmung spätestens unverzüglich nach dem Vollzugsdatum zu erhalten. In der Zeit bis zur Erteilung der Zustimmung gilt § 10(6) dieses Betriebspachtvertrags. |
| (6) |
Sofern und soweit eine Vertragsübernahme nicht oder nicht mit Wirkung zum Pachtbeginn möglich ist oder dem jeweiligen Vertragspartner aufgrund der Vertragsübernahme ein Kündigungsrecht zustehen würde, werden sich die Vertragsparteien im Innenverhältnis so stellen, wie sie stehen würden, wenn die Vertragsübernahme im Außenverhältnis mit Wirkung zum Pachtbeginn erfolgt wäre. Die Verpächterin wird das betreffende Vertragsverhältnis treuhänderisch in eigenem Namen für Rechnung der Pächterin fortführen und, soweit rechtlich zulässig, der Pächterin das Vertragsverhältnis oder die Leistung hieraus für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags überlassen. Insbesondere
| (a) |
gelten Gefahren, Nutzen und Lasten als zum Pachtbeginn übergegangen, |
| (b) |
tritt die Pächterin sämtlichen Verpflichtungen aus den Auszugliedernden Vertragsverhältnissen HAT bei und verpflichtet sich, die Verpächterin von diesen zu befreien (Befreiender Schuldbeitritt) oder alternativ die Verpächterin in die Lage zu versetzen, diese zu erfüllen, |
| (c) |
stehen sämtliche Erlöse, die im Zusammenhang mit den Auszugliedernden Vertragsverhältnissen HAT generiert werden, der Pächterin zu und sind von der Verpächterin unverzüglich nach deren Erhalt weiterzuleiten, |
| (d) |
tritt die Verpächterin, soweit rechtlich zulässig, sämtliche Ansprüche und Rechte aus den Auszugliedernden Vertragsverhältnissen HAT an die Pächterin ab und |
| (e) |
erteilt die Verpächterin, soweit rechtlich möglich, der Pächterin Vollmacht zur Ausübung von Rechten auf eigene Rechnung in Bezug auf das jeweilige Auszugliedernde Vertragsverhältnis HAT oder überlässt der Pächterin die entsprechenden Rechte zur Ausübung. |
Soweit eine Abtretung nicht möglich ist oder die Pächterin eine Rechtsstellung nicht mit Wirkung im Außenverhältnis ausüben kann, erteilt die Verpächterin der Pächterin eine Einziehungsermächtigung für die betreffenden Forderungen oder wird die Verpächterin als Beauftragte und Treuhänderin für die Pächterin handeln und nach Weisungen der Pächterin die Rechte aus diesen Verträgen ausüben (Vereinbarungstreuhand).
|
| (7) |
Die Pächterin übernimmt nach Maßgabe dieses § 10 entgeltlich im Wege der Vertragsübernahme solche Vertragsverhältnisse, die als „geleistete Anzahlungen“ i.S.d. § 266 Abs. 2 A.I.4 HGB sowie § 266 Abs. 2 A.II.4 HGB in der Ausgliederungsbilanz HAT aktiviert werden, in § 33(3)(d) des Ausgliederungsvertrags näher bezeichnet und dem Verpachteten Betrieb zuzuordnen sind ("Geleistete Anzahlungen HAT"). Der von der Pächterin an die Verpächterin für die Übertragung der Geleisteten Anzahlungen HAT zu entrichtende Kaufpreis entspricht dem handelsrechtlichen Buchwert der Geleisteten Anzahlungen HAT in der Ausgliederungsbilanz HAT. Dieser Kaufpreis ist 30 Tage nach dem Vollzugsdatum fällig. |
| (8) |
Am Pachtende überträgt die Pächterin die zum Pachtende vorhandenen und dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden Vertragsverhältnisse, die als „geleistete Anzahlungen“ i.S.d. § 266 Abs. 2 A.I.4 HGB sowie § 266 Abs. 2 A.II.4 HGB in der Bilanz der Pächterin aktiviert sind, entgeltlich auf die Verpächterin. Der Verkaufspreis richtet sich nach den am Pachtende maßgeblichen handelsrechtlichen Buchwerten und ist 30 Tage nach dem Pachtende fällig. |
| (9) |
Die Verpächterin wird die zum Pachtende bestehenden Vertragsverhältnisse, die dem Verpachteten Betrieb sachlich zuzuordnen sind, im Rahmen des rechtlich Zulässigen von der Pächterin im Wege der Vertragsübernahme mit schuldbefreiender Wirkung zum Pachtende entsprechend § 10(5) und § 10(6) dieses Betriebspachtvertrags übernehmen. |
| (10) |
Bei der Einholung von Zustimmungen gemäß § 10(5) dieses Betriebspachtvertrags werden sich die Vertragsparteien, soweit sachgerecht, bemühen, zugleich die Zustimmung zur Rückübertragung des Vertrags auf die Verpächterin bei Pachtende gemäß § 10(9) dieses Betriebspachtvertrags einzuholen. |
| (11) |
Der Abschluss von neuen Verträgen während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags erfolgt durch die Pächterin im eigenen Namen. Die Pächterin wird sich, soweit sachgerecht, bei Vertragsschluss bemühen, die Zustimmung des Vertragspartners zur Übertragung des Vertrags auf die Verpächterin bei Pachtende gemäß § 10(9) dieses Betriebspachtvertrags einzuholen. |
| (12) |
Während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags übt die Verpächterin ihre Treugeberrechte aus der in § 33(4)(a) und § 41(1) des Ausgliederungsvertrags begründeten Vereinbarungstreuhand zwischen der Pächterin und der Verpächterin in Bezug auf die Shared Agreements HAT nicht aus, sondern ermächtigt die Pächterin, die Treugeberrechte auszuüben; die Treugeberpflichten sind von der Pächterin zu erfüllen. |
| (13) |
Soweit es für die Fortführung des Verpachteten Betriebs durch die Verpächterin nach Pachtende notwendig ist, bestimmte Shared Agreements aufzuteilen, wird die Pächterin während der Dauer der Betriebspacht auf eine Vertragsaufteilung bzw. den Abschluss von nur den Verpachteten Betrieb betreffenden Verträgen mit den jeweiligen Vertragspartnern hinwirken. |
| (14) |
Abweichend von § 10(1) dieses Betriebspachtvertrags gelten für Vertragsverhältnisse mit Arbeitnehmern die Regelungen in § 23 und § 24 dieses Betriebspachtvertrags. |
§ 11 Prozess- und Verfahrensverhältnisse
| (1) |
Während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags gilt für die mit den Pachtgegenständen oder Veräußerten Gegenständen im Zusammenhang stehenden und in § 35 des Ausgliederungsvertrags näher beschriebenen sowie insbesondere in Anlage 35(1) zum Ausgliederungsvertrag aufgeführten Prozess- und Verfahrensverhältnisse ("Prozess- und Verfahrensverhältnisse HAT") Folgendes:
| (a) |
Soweit das jeweilige Verfahren Veräußerte Gegenstände betrifft, führt die Pächterin das Verfahren in eigenem Namen und auf eigene Rechnung fort. |
| (b) |
Soweit das jeweilige Verfahren Pachtgegenstände betrifft, die im rechtlichen Eigentum der Verpächterin stehen, wird die Pächterin das Verfahren als Prozessstandschafterin der Verpächterin fortführen. Insoweit gilt § 11(5) dieses Betriebspachtvertrags entsprechend. |
| (c) |
Soweit die Verpächterin Partei eines Prozess- und Verfahrensverhältnisses HAT ist, übernimmt die Pächterin dieses Verfahren im Wege des Parteiwechsels. |
|
| (2) |
Soweit die Verpächterin im Zusammenhang mit den Prozess- und Verfahrensverhältnissen HAT Partei von Auftrags- und Beratungsverhältnissen mit Dritten ist, gilt bezüglich der Übertragung der zugrunde liegenden Verträge § 10 dieses Betriebspachtvertrags. |
| (3) |
Die Übernahme der Prozess- und Verfahrensverhältnisse HAT nach § 11 dieses Betriebspachtvertrags erfolgt mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Pachtbeginn, aber jeweils in der Form und mit dem Inhalt, wie die Prozess- und Verfahrensverhältnisse zum Vollzugsdatum bestehen und noch vorhanden sind; § 9 dieses Betriebspachtvertrags bleibt davon unberührt. |
| (4) |
Soweit nach den Vorschriften der jeweils anwendbaren Verfahrensordnung die Verfahrensübernahme als Prozessstandschafterin oder der Übergang der Parteistellung von weiteren Umständen, wie beispielsweise der Zustimmung des oder der übrigen Prozessbeteiligten, abhängt, werden die Vertragsparteien darauf hinwirken, dass die notwendigen Schritte unternommen werden. |
| (5) |
Sollte in den Fällen des § 11(1)(c) dieses Betriebspachtvertrags kein Parteiwechsel erfolgen, so wird die Verpächterin das Verfahren als Prozessstandschafterin für die Pächterin fortführen. Insofern vereinbaren die Vertragsparteien, dass
| (a) |
die Prozessführung für Rechnung der Pächterin erfolgt, so dass die Pächterin die Verpächterin von sämtlichen Verbindlichkeiten und Kosten, die aus von dieser Regelung erfassten Prozessverhältnissen oder sonstigen verfahrensrechtlichen Rechtsverhältnissen entstehen, freistellen wird, |
| (b) |
die Prozessführung im Innenverhältnis von der Pächterin übernommen wird, diese der Verpächterin insbesondere Weisungen bezüglich vorzunehmender Prozesshandlungen erteilen darf, |
| (c) |
die Verpächterin keine Verfahrenshandlungen (insbesondere Vergleich, Verzicht, Anerkenntnis, Geständnis, Klagerücknahme oder Klageänderung) ohne vorherige Zustimmung der Pächterin vornehmen wird und |
| (d) |
die Pächterin die Verpächterin im Rahmen der Prozessführung mit dem Ziel unterstützen wird, einen etwaigen wirtschaftlichen Schaden aus den Prozessen möglichst gering zu halten. |
|
| (6) |
Soweit die Verpächterin im Zusammenhang mit dem Verpachteten Betrieb während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags Partei eines Prozess- oder Verfahrensverhältnisses wird, gelten mit Ausnahme von § 11(3) dieses Betriebspachtvertrags die vorstehenden Vorschriften entsprechend. |
| (7) |
Soweit aus prozessualen Rechtspositionen zu Dritten oder vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten Verpflichtungen, insbesondere solche aus Titeln oder Vergleichen, bestehen, die dem Verpachteten Betrieb zuzuordnen sind, ist die Pächterin für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags zur Erfüllung dieser Verpflichtungen und Freistellung der Verpächterin verpflichtet. |
| (8) |
Die Pächterin überträgt und die Verpächterin übernimmt solche Prozess- und Verfahrensverhältnisse HAT, die am Pachtende noch bestehen, sowie solche, die seit dem Pachtbeginn neu hinzugetreten sind und zum Pachtende noch bestehen, einschließlich der damit verbundenen Auftrags- und Beratungsverhältnisse mit Dritten; § 9 dieses Betriebspachtvertrags bleibt davon unberührt. § 11(4) und § 11(5) dieses Betriebspachtvertrags gelten für die Rückabwicklung der Pacht sinngemäß. |
§ 12 Mitgliedschaften
| (1) |
Die Verpächterin überträgt auf die Pächterin etwaige im Rahmen der Ausgliederung nach Maßgabe der Regelung in § 37 des Ausgliederungsvertrags auf die Verpächterin übertragenen Mitgliedschaften unter Berücksichtigung möglicher Beendigungen oder Neubegründungen im Zeitraum zwischen Pachtbeginn und Vollzugsdatum. |
| (2) |
Soweit eine nach § 37 des Ausgliederungsvertrags auf die Verpächterin (teilweise) zu übertragende Mitgliedschaft im Rahmen der Ausgliederung nicht auf die Verpächterin übergegangen oder übertragen worden ist, verbleibt diese für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags bei der Pächterin und wird mit Pachtende auf die Verpächterin übertragen. Sofern eine Übertragung dieser Mitgliedschaften auch nach Pachtende nicht möglich ist, wird die Pächterin die Verpächterin bei einer Neubeantragung dieser Mitgliedschaften unterstützen, sofern eine solche Mitgliedschaft erforderlich und gewünscht ist. |
§ 13 Öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Betreiberverantwortung
| (1) |
Während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags ist die Pächterin Betreiberin aller zum Verpachteten Betrieb gehörenden Anlagen und Inhaberin aller öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse, Genehmigungen, Zulassungen, Anzeigen, Registrierungen, Gestattungen, Erklärungen, Zertifizierungen sowie vergleichbarer Entscheidungen von Behörden oder staatlich autorisierten Stellen, die vollständig oder anteilig dem Verpachteten Betrieb zugeordnet sind (jeweils eine "Genehmigung"), mit allen damit einhergehenden Rechten und Pflichten sowie Rechtspositionen aus Anträgen in Bezug auf Genehmigungen. |
| (2) |
Insbesondere
| (a) |
obliegt der Pächterin für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags die Einhaltung aller mit ihrer Betreiberstellung zusammenhängenden umwelt- und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Vorgaben sowie Nebenbestimmungen der jeweiligen Genehmigungen (einschließlich solcher Anforderungen, die für die Versorgung von Anlagen und Bauten des Verpachteten Betriebs oder für die Beseitigung von Abwässern und Abfällen relevant sind, und etwaiger störfallrechtlicher Anforderungen) und |
| (b) |
ist die Pächterin in diesem Zusammenhang weiterhin alleinige Ansprechpartnerin gegenüber den zuständigen Behörden sowie Dritten und führt umwelt- und genehmigungsrechtliche Verfahren und Abstimmungen mit Behörden und Dritten (einschließlich der Beantragung von Neu- oder Änderungsgenehmigungen) in eigener Verantwortung und in eigenem Namen. |
|
| (3) |
Für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags übt die Verpächterin ihre Treugeberrechte aus der in § 40(4) und § 40(5) des Ausgliederungsvertrags jeweils begründeten Vereinbarungstreuhand zwischen der Verpächterin und der Pächterin in Bezug auf die sonstigen, nicht sachbezogenen Genehmigungen, die dem Verpachteten Betrieb zuzuordnen und insbesondere in Anlage 40(4).b zum Ausgliederungsvertrag näher beschrieben sind ("Sonstige Genehmigung HAT") und sonstigen, nicht sachbezogenen Genehmigungen, die nicht ausschließlich einer der BUCos zuzuordnen und insbesondere in Anlage 40(5) zum Ausgliederungsvertrag näher beschrieben sind ("Sonstige Doppelgenutzte Genehmigung"), nicht aus, sondern ermächtigt die Pächterin, die Treugeberrechte auszuüben; die Treugeberpflichten sind von der Pächterin zu erfüllen. |
| (4) |
Soweit für die ordnungsgemäße Führung des Verpachteten Betriebs weitere Genehmigungen erforderlich sind, wird die Pächterin diese in Abstimmung mit der Verpächterin im eigenen Namen und auf eigene Kosten einholen, soweit die Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbaren. Die Verpächterin verpflichtet sich, die Pächterin nach besten Kräften zu unterstützen. |
| (5) |
Im Hinblick auf das Pachtende gilt Folgendes:
| (a) |
Mit Pachtende gehen sämtliche umweltrechtlichen Anlagengenehmigungen und sonstigen sachbezogenen Genehmigungen ("Sachbezogene Genehmigung"), die ausschließlich dem Verpachteten Betrieb zuzuordnen sind ("Sachbezogene Genehmigung HAT"), einschließlich der damit zusammenhängenden uneingeschränkten Sachherrschaft und Verfügungsbefugnis über alle übertragenen Einrichtungen, Flächen und Anlagen und damit die entsprechende Betreiberstellung zusammen mit allen Rechten und Pflichten gemäß § 13(1) dieses Betriebspachtvertrags unter Berücksichtigung der zwischen dem Pachtbeginn und dem Pachtende geänderten und neu erteilten Genehmigungen auf die Verpächterin über. Die Pächterin wird die Verpächterin bei der Erfüllung von etwaig mit dem Übergang der Sachbezogenen Genehmigungen HAT verbundenen Pflichten auf Kosten der Pächterin unterstützen. |
| (b) |
Soweit für die Übertragung Sonstiger Genehmigungen HAT oder Sonstiger Doppelgenutzter Genehmigungen bei Pachtende die Mitwirkung der zuständigen Behörden oder staatlich autorisierten Stellen nicht erforderlich ist, überträgt die Pächterin diese auf die Verpächterin. Im Übrigen wird die Verpächterin rechtzeitig die Übertragung oder Neuerteilung der Sonstigen Genehmigungen HAT oder Sonstigen Doppelgenutzten Genehmigungen beantragen, soweit diese für die Fortführung des Verpachteten Betriebs erforderlich sind. Die Pächterin stimmt einer solchen Übertragung oder Neuerteilung bereits jetzt zu und wird die Verpächterin bei der Beantragung der Übertragung oder Neuerteilung in angemessenem Umfang und auf Kosten der Pächterin unterstützen. |
| (c) |
Die Vertragsparteien verpflichten sich, frühzeitig sämtliche Schritte zu unternehmen, die erforderlich sind, um eine rechtssichere Genehmigungssituation zu gewährleisten und einen Übergang der Betreiberstellung rechtzeitig wechselseitig abzustimmen. Insbesondere wird die Pächterin in wechselseitiger Unterstützung mit der Verpächterin darauf hinwirken, dass sämtliche Genehmigungs- und/oder Anzeigeverfahren (im eigenen oder im Namen der Verpächterin) einschließlich damit zusammenhängender Untersuchungen, die für
| (i) |
eine Übertragung der Genehmigungen und damit zusammenhängender Rechte und Pflichten oder |
| (ii) |
eine Aufteilung oder (Neu-)Beantragung erforderlicher Genehmigungen |
notwendig sind, erforderlichenfalls unter Einbindung der zuständigen Behörden, durchgeführt werden.
|
| (d) |
Im Hinblick auf die mit Pachtende entstehende Situation von verschiedenen Anlagenbetreibern an dem Standort Düsseldorf-Holthausen verpflichten sich die Vertragsparteien bereits jetzt zur Kooperation und wechselseitigen Berücksichtigung der standortweiten Belange einschließlich der umwelt- und störfallrechtlichen Anforderungen. Die weitere Rechtsbeziehung zwischen der Pächterin und den BUCos im Hinblick auf die Situation von verschiedenen Anlagenbetreibern nach Pachtende soll in noch abzuschließenden Standortverträgen geregelt werden. |
|
§ 14 Finanzanlagen und Beteiligungen
Die nach §§ 23 und 30 des Ausgliederungsvertrags übertragenen Finanzanlagen und Beteiligungen, insbesondere die in Anlage 23(1) zum Ausgliederungsvertrag näher beschriebenen Beteiligungen, sowie die damit im Zusammenhang stehenden Unternehmensverträge und Gesellschaftervereinbarungen, Forderungen, sonstigen Rechte und Verbindlichkeiten gehören nicht zum Verpachteten Betrieb und verbleiben, soweit nicht anderweitig geregelt, für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags bei der Verpächterin. Dies gilt entsprechend für während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags hinzukommende Beteiligungen der Verpächterin. Der Verpächterin stehen insbesondere sämtliche Ausschüttungen einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden steuerlichen Guthaben zu, die ab dem Pachtbeginn beschlossen werden, unabhängig von dem Zeitraum, auf den sie entfallen. Gleiches gilt für Gewinnabführungen sowie Verpflichtungen zur Verlustübernahme aus Gewinnabführungsverträgen mit der Verpächterin als andere Vertragspartei für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. § 23(2) des Ausgliederungsvertrags bleibt unberührt.
| C. |
Rechtsstellung der Pächterin
|
§ 15 Allgemeine Rechte und Pflichten der Pächterin
| (1) |
Die Pächterin ist berechtigt und verpflichtet, den Verpachteten Betrieb nach näherer Maßgabe der Bestimmungen dieses Betriebspachtvertrags ab dem Vollzugsdatum im eigenen Namen und für eigene Rechnung weiterzuführen und zu betreiben. Der Pächterin stehen alle Erzeugnisse (Früchte) aus dem Verpachteten Betrieb zu und sie kann über diese frei verfügen. Der Pächterin obliegt es, alle zum Betrieb des Pachtgegenstands notwendigen Mittel auf eigene Kosten zu beschaffen. |
| (2) |
Maßnahmen von wesentlicher wirtschaftlicher Bedeutung oder grundlegende Änderungen der Unternehmenspolitik, die nicht unter § 17 dieses Betriebspachtvertrags fallen, beispielsweise die Kündigung von - insbesondere bezüglich Vertragsvolumens oder wirtschaftlicher Bedeutung - wesentlichen Verträgen oder eine nicht nur vorübergehende Einstellung eines Teils des Verpachteten Betriebs, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Verpächterin. |
| (3) |
Die Pächterin ist verpflichtet, den Verpachteten Betrieb in eigener Verantwortung und mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu führen und zu betreiben. Die Pächterin hat sicherzustellen, dass bei der Betriebsführung sämtliche öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Verpflichtungen gewahrt, die Voraussetzungen der behördlichen Genehmigungen mit den darin enthaltenen Auflagen und Bedingungen sowie die anerkannten Regeln der Technik eingehalten und beachtet werden. Sämtliche Verkehrssicherungspflichten und sonstige mit dem Besitz des Verpachteten Betriebs verbundenen Pflichten, die aus der Eröffnung des Verkehrs resultieren, obliegen der Pächterin und sind von dieser zu erfüllen. Behördliche Anordnungen sind, auch wenn die Verpächterin die Adressatin ist, von der Pächterin unverzüglich zu erfüllen. Insbesondere ist die Pächterin für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags verpflichtet, etwaige Gefahren, die eine Inanspruchnahme durch Behörden oder sonstige Dritte begründen können, auf eigene Kosten zu beseitigen oder die Kosten der Beseitigung durch Dritte zu tragen, unabhängig davon, ob deren Ursachen vor oder nach dem Pachtbeginn entstanden sind. |
| (4) |
Die Pächterin hat die Verpächterin von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die gegen die Verpächterin aufgrund von durch den Verpachteten Betrieb verursachten Beeinträchtigungen, insbesondere auch aufgrund der Verletzung bestehender Verkehrssicherungspflichten, geltend gemacht werden. |
| (5) |
Die Unterverpachtung von Pachtgegenständen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verpächterin zulässig. § 20(6) dieses Betriebspachtvertrags bleibt davon unberührt. |
§ 16 Instandhaltung und Veränderung der Pachtgegenstände
| (1) |
Die Pächterin ist verpflichtet, die Pachtgegenstände sorgfältig zu behandeln, auf ihre Kosten zu warten, zu reparieren und instand zu halten, so dass sie jederzeit den gesetzlichen Anforderungen und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. |
| (2) |
Die Pächterin darf die zur Nutzung überlassenen Pachtgegenstände verändern, soweit dies den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Betriebsführung entspricht. Insbesondere darf sie im Rahmen des Vertragszweckes alle zur Rationalisierung notwendigen Maßnahmen treffen. Im Rahmen ordnungsgemäßer Betriebsführung ist die Pächterin berechtigt, einzelne Pachtgegenstände stillzulegen, abzubrechen oder aufzugeben. |
| (3) |
Die Verpächterin ermächtigt die Pächterin hiermit, entweder im eigenen Namen (§ 185 BGB) oder im fremden Namen rechtsgeschäftliche Verfügungen für die Verpächterin über die zur Nutzung überlassenen Pachtgegenstände vorzunehmen, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Betriebsführung unter Berücksichtigung des Vertragszwecks liegen. Die so im Namen und auf Rechnung der Verpächterin rechtsgeschäftlich erworbenen Surrogate werden Eigentum der Verpächterin und Teil des Verpachteten Betriebs. |
| (4) |
Maßnahmen nach § 16(2) und § 16(3) dieses Betriebspachtvertrags von wesentlicher wirtschaftlicher Bedeutung, wie beispielsweise der Abbruch oder eine nicht nur vorübergehende Stilllegung von Anlagen oder wesentliche Änderungen der Geschäftsstruktur des Verpachteten Betriebs, bedürfen der Zustimmung der Verpächterin. Die Verpächterin darf ihre Zustimmung bezogen auf Maßnahmen auf Grundlage von Ziff. 6.6 und 6.7 des am 1. Januar 2016 zwischen der Pächterin und der Henkel Global Supply Chain B.V., Amsterdam, Niederlande, abgeschlossenen Toll Manufacturing Agreement ("Toll Manufacturing Agreement") nur aus wichtigem Grund verweigern. In den Fällen der Ziff. 6.6 und 6.7 des Toll Manufacturing Agreements entsteht ein Anspruch der Verpächterin gegenüber der Pächterin auf Erstattung der Kosten im Zusammenhang mit den vorgenannten Regelungen im Toll Manufacturing Agreement in Bezug auf den jeweiligen Pachtgegenstand. |
| (5) |
Soweit die Pächterin im Zusammenhang mit dem Toll Manufacturing Agreement Zahlungen erhält, stehen diese grundsätzlich der Pächterin zu. Dies gilt nicht für solche Zahlungen, die die Pächterin im Zusammenhang mit Betriebsschließungen, der Veräußerung eines Betriebs oder von Betriebsteilen oder der Kündigung des Toll Manufacturing Agreement auf Grundlage von Ziff. 6.6 und 6.7 des Toll Manufacturing Agreement erhält; diese stehen der Verpächterin zu und sind von der Pächterin weiterzuleiten; hiervon abweichend stehen Erstattungen für arbeitnehmerbezogene Restrukturierungsaufwendungen, die nicht Restrukturierungsmaßnahmen i.S.d. § 9(2)(b) dieses Betriebspachtvertrags betreffen, der Pächterin zu. |
| (6) |
Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass während der Betriebspacht einzelne Pachtgegenstände aus dem Verpachteten Betrieb ausscheiden, indem die Verpächterin den jeweiligen Pachtgegenstand an die Pächterin zu marktüblichen Konditionen veräußert. Soweit die Pachtgegenstände lediglich im wirtschaftlichen Eigentum der Verpächterin stehen, scheidet ein Pachtgegenstand aus dem Verpachteten Betrieb aus, indem sich die Vertragsparteien einigen, dass das das wirtschaftliche Eigentum begründende Rechtsverhältnis (z.B. Vereinbarungstreuhand, qualifiziertes Nutzungsrecht) in Bezug auf diesen Pachtgegenstand endet oder, sollte das das wirtschaftliche Eigentum begründende Rechtsverhältnis nicht (ausschließlich) zwischen der Verpächterin und der Pächterin, sondern (auch) mit einem Dritten bestehen, die Rechtsposition der Verpächterin aus diesem Rechtsverhältnis (z.B. Treugeberstellung) auf die Pächterin übertragen wird. |
| (7) |
Für während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags eintretende Veränderungen im Hinblick auf das Verpachtete IP HAT gilt vorrangig § 19 dieses Betriebspachtvertrags. |
§ 17 Investitionen
| (1) |
Als Investitionen im nachstehenden Sinne gelten alle Aufwendungen, die unter Berücksichtigung der Bilanzierungsgrundsätze der Verpächterin aktivierungspflichtige Anschaffungs- oder Herstellungskosten i.S.d. § 255 Abs. 1 oder 2 HGB in Bezug auf das Anlagevermögen der Verpächterin darstellen und mit deren Umsetzung erst nach dem Pachtbeginn begonnen wird. Die Pächterin ist berechtigt, nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Investitionen, die der Erhaltung ("Ersatzinvestition") oder der Vergrößerung der betrieblichen Leistungsfähigkeit ("Erweiterungsinvestition") des Verpachteten Betriebs dienen, für Rechnung der Verpächterin durchzuführen. Die in Folge der getätigten Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen hergestellten oder erworbenen Gegenstände des Aktivvermögens sind Teil des Verpachteten Betriebs; für unter dieser Investitionsklausel erworbene Unternehmensbeteiligungen gilt abweichend § 14 dieses Betriebspachtvertrags. |
| (2) |
Ersatzinvestitionen sind durch die Pächterin nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Betriebsführung vorzunehmen. Die Entscheidung über Erweiterungsinvestitionen liegt vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes im pflichtgemäßen Ermessen der Pächterin. Wesentliche Erweiterungsinvestitionen bedürfen der Zustimmung der Verpächterin. Eine solche wesentliche Erweiterungsinvestition ist insbesondere dann anzunehmen, wenn das prognostizierte Investitionsvolumen mehr als EUR 10.000.000,00 beträgt. |
| (3) |
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass das Eigentum an den durch die vorgenannten Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen für Rechnung der Verpächterin angeschafften/hergestellten Gegenständen, soweit von Gesetzes wegen möglich, der Verpächterin zustehen soll (und diese damit zugleich surrogierter bzw. neuer Bestandteil des Verpachteten Betriebs werden). Sofern die Verpächterin das Eigentum an den Investitionsgegenständen nicht unmittelbar erlangt, sind sich die Vertragsparteien darin einig, dass das Eigentum im Zeitpunkt der Anschaffung/Herstellung auf die Verpächterin übergeht (Vereinbarung eines antizipierten Besitzkonstituts und eines Durchgangserwerbs im Wege einer vorweggenommenen dinglichen Einigung). Für die Zwecke dieses Eigentumsübergangs wird die Pächterin die Investition dokumentieren und die angeschafften Gegenstände unter Wahrung des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes listenmäßig erfassen. |
| (4) |
Die Verpächterin ersetzt der Pächterin die angemessenen Aufwendungen, die die Pächterin für von der Pächterin für Rechnung der Verpächterin vorgenommene Investitionen getätigt hat. Die Verpächterin kann von der Pächterin angemessene Nachweise über die Höhe der getätigten Aufwendungen verlangen. |
| (5) |
Soweit als Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen angeschaffte/hergestellte Gegenstände wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache oder eines Grundstücks werden und die Verpächterin hieran kein rechtliches Eigentum erwirbt, sind sich die Vertragsparteien einig, dass sich das in § 24(1)(a) des Ausgliederungsvertrags begründete qualifizierte Nutzungsrecht auch auf die Gegenstände der Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen erstreckt und diese während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags Teil des Verpachteten Betriebs werden. |
| (6) |
Abweichend von § 17(1) S. 2 dieses Betriebspachtvertrags können die Vertragsparteien vor Beginn der Ersatz- oder Erweiterungsinvestition vereinbaren, dass die Pächterin die Ersatz- oder Erweiterungsinvestition für eigene Rechnung durchführt. Die Entscheidung, ob die Pächterin die Ersatz- oder Erweiterungsinvestition für eigene Rechnung oder für Rechnung der Verpächterin durchführt, ist insbesondere in den Fällen von § 17(2) S. 3 dieses Betriebspachtvertrags sowie bei einem prognostizierten Investitionsvolumen in Höhe von mehr als EUR 10.000.000,00 einzuholen. Vereinbaren die Vertragsparteien, dass die Pächterin die Ersatz- oder Erweiterungsinvestition für eigene Rechnung durchführt, handelt die Pächterin bei Durchführung der Ersatz- oder Erweiterungsinvestition im eigenen Namen und die Pächterin wird insbesondere darauf hinwirken, dass die Pächterin das Eigentum an den durch die Ersatz- oder Erweiterungsinvestition für eigene Rechnung angeschafften/hergestellten Gegenständen erwirbt. Soweit die Vertragsparteien im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbaren, wird die Pächterin nach Abschluss der Ersatz- und Erweiterungsinvestition die durch die Ersatz- oder Erweiterungsinvestition angeschafften/hergestellten Gegenstände nach ihrer Wahl
| (a) |
zu einem fremdüblichen Kaufpreis („at arm's length“) an die Verpächterin veräußern, |
| (b) |
als „andere Zuzahlung“ i.S.d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die Kapitalrücklage der Verpächterin leisten, |
| (c) |
teils entgeltlich an die Verpächterin veräußern, teils als „andere Zuzahlung“ i.S.d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die Kapitalrücklage der Verpächterin leisten, oder |
| (d) |
als Sachkapitalerhöhung oder Barkapitalerhöhung mit Sachagio gegen die Gewährung neuer Geschäftsanteile an der Verpächterin an die Verpächterin übertragen. |
Soweit die Verpächterin aufgrund einer Verbindung mit Gegenständen des Verpachteten Betriebs unmittelbar rechtliches Eigentum an den Gegenständen der Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen erwirbt, erfolgt die vorstehende Leistung entsprechend als Zahlung auf etwaige Ausgleichsansprüche der Pächterin.
|
| (7) |
Anstelle der Übertragung des rechtlichen Eigentums können die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Pächterin die angeschafften/hergestellten Gegenstände nach Abschluss der Ersatz- und Erweiterungsinvestition im Rahmen einer Vereinbarungstreuhand treuhänderisch für die Verpächterin hält, wodurch die Verpächterin wirtschaftliche Eigentümerin der angeschafften/hergestellten Gegenstände des Aktivvermögens wird. |
| (8) |
Der gemäß § 25 dieses Betriebspachtvertrags von der Pächterin zu entrichtende Pachtzins erhöht sich entsprechend um die auf Monatsbasis bei der Verpächterin berechneten planmäßigen Abschreibungen nach HGB der neu bei ihr aktivierten Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen. |
| (9) |
Abweichend von diesem § 17 tätigt die Pächterin Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, die Gegenstände des Beweglichen Sachanlagevermögens im Sinne des § 6 Abs. 2 und 2a Einkommensteuergesetz ("EStG") betreffen ("Geringwertiges Wirtschaftsgut"), im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und schreibt diese nach Maßgabe von § 6 Abs. 2 und 2a EStG ab. |
| (10) |
Nach Pachtende wird die Pächterin die dem Verpachteten Betrieb bei Pachtende zuzuordnenden Geringwertigen Wirtschaftsgüter nach ihrer Wahl (a) auf die Verpächterin übertragen oder (b) der Verpächterin bis zum Verbrauch bzw. Ausscheiden des jeweiligen Geringwertigen Wirtschaftsguts aus dem Vermögen der Pächterin unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Im Falle der Übertragung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter auf die Verpächterin gilt § 17(6) S. 4 lit. (a) bis (d) dieses Betriebspachtvertrags entsprechend. |
| (11) |
Soweit zur Durchführung der vorstehend beschriebenen Investitionen weitere Erklärungen oder Handlungen erforderlich sind, werden die Vertragsparteien unverzüglich das Erforderliche veranlassen. Rein vorsorglich erteilt die Verpächterin der Pächterin bereits hiermit widerruflich Vollmacht, sie bei der Vornahme von Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen insoweit zu vertreten, wie es für einen etwaigen unmittelbaren Eigentumsübergang der angeschafften Gegenstände auf die Verpächterin erforderlich oder zweckmäßig ist. |
§ 18 Goodwill
| (1) |
Die Vertragsparteien stellen klar, dass ein etwaiger, dem Verpachteten Betrieb zuzuordnender Geschäfts- und Firmenwert ("Goodwill") in seiner jeweiligen Ausgestaltung während der gesamten Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags und auch nach Pachtende stets im alleinigen wirtschaftlichen Eigentum der Verpächterin steht und der Pächterin als Teil des Pachtgegenstands für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags lediglich auf Zeit zur Nutzung überlassen wird. Das gilt insbesondere auch dann, wenn der bisherige Goodwill während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags durch die Tätigkeit oder Verwendungen der Pächterin ganz oder teilweise erhöht oder durch einen neuen Goodwill ersetzt wird. |
| (2) |
Auch wenn die Höhe des Goodwills durch die Tätigkeit der Pächterin während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags mitbeeinflusst worden sein sollte, sind sich die Vertragsparteien darin einig, dass der Pächterin bei Pachtende für jegliche Wertsteigerungen des Pachtgegenstands einschließlich Goodwill keinerlei Wertausgleich zu zahlen ist. |
§ 19 Rechte an IP
| (1) |
Die Vertragsparteien stellen klar, dass das gesamte Verpachtete IP HAT während der gesamten Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags und auch nach Pachtende im alleinigen wirtschaftlichen (und ggf. auch rechtlichen) Eigentum der Verpächterin verbleibt und als Teil des Verpachteten Betriebs für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags lediglich auf Zeit zur Nutzung überlassen wird. |
| (2) |
Die Pächterin ist berechtigt und verpflichtet, das Verpachtete IP HAT während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags auf eigene Kosten im Rahmen ordnungsgemäßer Betriebsführung in Übereinstimmung mit der bisherigen Praxis anzumelden, zu erhalten, zu verwalten, zu überwachen, zu verteidigen und gegen Rechtsverletzer durchzusetzen. Die Verpächterin ermächtigt die Pächterin widerruflich zur gerichtlichen und außergerichtlichen Verteidigung und Durchsetzung des Verpachteten IP HAT, einschließlich sämtlicher Rechte aus dem Verpachteten IP HAT und insbesondere sämtlicher Schadensersatzansprüche, Unterlassungsansprüche und Auskunftsansprüche. Die Verpächterin kann die Pächterin - allgemein oder im Einzelfall - verpflichten, die Zustimmung der Verpächterin vor der Führung eines Prozesses einzuholen und ihre Weisungen in diesem Zusammenhang zu befolgen. Sie kann sich hierzu auch Dritter bedienen. Eine Veräußerung, Verpfändung, Belastung (außer durch nach diesem Betriebspachtvertrag gestattete Nutzungsrechte) oder Aufgabe von Verpachtetem IP HAT ist nur mit vorheriger Zustimmung der Verpächterin gestattet. Die regelmäßige Überprüfung der Länder, in denen Verpachtetes IP HAT angemeldet oder aufrechterhalten wird, obliegt während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags der Pächterin, die bei der Verwaltung des Verpachteten IP HAT so agieren soll, dass die Geschäfte wirtschaftlich sinnvoll geschützt werden. |
| (3) |
Erkenntnisse, Erfindungen, Materialien, Gegenstände, Verfahren, Softwarecodes oder -programme, Daten, Know-How oder andere Forschungs- und Entwicklungsergebnisse, die während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags im Rahmen der Führung des Verpachteten Betriebs entstehen oder geschaffen werden, unabhängig davon, ob ihre Entwicklung oder Entstehung bereits vor dem Pachtbeginn begonnen hatte, einschließlich aller daran bestehenden Rechte und Nutzungsrechte sowie der sie betreffenden Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung und Auskunft, insbesondere sämtlicher immaterialgüterrechtlichen Rechtspositionen ("Neu-IP"), stehen ab Entstehung während der gesamten Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags und auch nach Pachtende der Verpächterin zu alleinigem wirtschaftlichem (und ggf. auch rechtlichem) Eigentum zu und werden Teil des Verpachteten IP HAT, ohne dass der Pächterin hierfür während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags oder bei Pachtende ein Wertausgleich zu zahlen ist. Für den Abschluss neuer (Lizenz-)Verträge mit Dritten bleibt § 3(6) S. 4 Hs. 2 der Vereinbarungstreuhand AC-Lizenzverträge HAT unberührt; für die Übertragung auf die Verpächterin nach Pachtende gilt § 10(9) dieses Betriebspachtvertrags entsprechend. Soweit sich Immaterielle Vermögensgegenstände, Software oder Know-How am Vollzugsdatum in der Entwicklung befinden, verpflichtet sich die Pächterin, diese eigenständig fertigzustellen. Zum Neu-IP gehören auch Immaterielle Vermögensgegenstände, Software oder Know-How, die die Voraussetzungen einer Ersatz- oder Erweiterungsinvestition i.S.d. § 17(1) dieses Betriebspachtvertrags erfüllen und die bei der Verpächterin, würde sie die Ersatz- oder Erweiterungsinvestition unmittelbar selbst durchführen, nach § 246 Abs. 1 S. 1, 2, § 248 Abs. 2 S. 1 und § 255 HGB zwingend zu aktivieren sind; für sie gilt § 17 dieses Betriebspachtvertrags sowie hinsichtlich des Erwerbs des rechtlichen Eigentums an dem Neu-IP § 19(6) dieses Betriebspachtvertrags. Der gemäß § 25 dieses Betriebspachtvertrags von der Pächterin zu entrichtende Pachtzins erhöht sich entsprechend um die auf Monatsbasis bei der Verpächterin berechneten planmäßigen Abschreibungen nach HGB aus der Aktivierung des neu bei ihr aktivierten und planmäßig in der Folgezeit abgeschriebenen Neu-IP. |
| (4) |
Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass das alleinige wirtschaftliche (und ggf. auch rechtliche) Eigentum an Erfindungen i.S.d. Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen ("ArbnErfG"), die während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags im Rahmen des Verpachteten Betriebs gemäß § 6 ArbnErfG in Anspruch genommen werden, der Verpächterin zusteht (und solche Erfindungen damit zugleich Teil des Neu-IP sind). Im Übrigen gilt die Regelung in § 19(3) dieses Betriebspachtvertrags für Arbeitnehmererfindungen entsprechend. |
| (5) |
Markenrechte und andere Kennzeichenrechte, die nicht den Bestandteil "Henkel" (unabhängig von ihrer Darstellung und Kombination) enthalten und während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags im Rahmen des Verpachteten Betriebs entstehen oder neu angemeldet werden und ausschließlich in diesem genutzt werden, gehören ebenfalls zum Neu-IP und stehen ab Entstehung ebenfalls während der gesamten Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags und auch nach Pachtende der Verpächterin zu alleinigem wirtschaftlichem (und ggf. auch rechtlichem) Eigentum zu und werden Teil des Verpachteten IP HAT, ohne dass der Pächterin hierfür während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags oder bei Pachtende ein Wertausgleich zu zahlen ist. Die Regelung in § 19(3) dieses Betriebspachtvertrags gilt entsprechend. |
| (6) |
Die Pächterin wird alles Erforderliche veranlassen, damit die Verpächterin neben dem wirtschaftlichen Eigentum auch das rechtliche Eigentum an dem Neu-IP erwirbt und ausüben kann. Sie wird insbesondere die Anmeldung von Schutzrechten im Namen der Verpächterin auf Verlangen der Verpächterin durchführen oder unterstützen. § 19(2) dieses Betriebspachtvertrags gilt entsprechend. Abweichend hiervon können die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Pächterin das rechtliche Eigentum an dem Neu-IP erwirbt und ausüben kann und im Rahmen einer Vereinbarungstreuhand treuhänderisch für die Verpächterin hält. Die Vertragsparteien vereinbaren widerruflich, dass die Pächterin das rechtliche Eigentum an jeglichen Registerschutzrechten, die Neu-IP sind, erwirbt und treuhänderisch für die Verpächterin hält. Während der Betriebspacht erworbene Registerschutzrechte sind in die Vereinbarungstreuhand i.S.d. § 27(2)(a) des Ausgliederungsvertrags einzubeziehen; die Verpächterin erteilt hiermit die Anweisung i.S.d. § 1(4) der Vereinbarungstreuhand Registerschutzrechte HAT. |
§ 20 Grundstücksbezogene Rechte
| (1) |
Die Verpächterin ist berechtigt, den zum Verpachteten Betrieb gehörenden Grundbesitz HAT und die Teilflächen HAT Düsseldorf-Holthausen nach vorheriger Abstimmung mit der Pächterin zu betreten, soweit wichtige Gründe (insbesondere bestehende gesetzliche Verpflichtungen oder Reparaturen der Infrastruktur) dies erfordern. |
| (2) |
Die Verpächterin ist verpflichtet, sämtliche Emissionen sowie sonstige durch den Geschäftsbetrieb verursachten Einwirkungen, die nach Art und Umfang dem ordentlichen Geschäftsbetrieb entstammen, zu dulden. |
| (3) |
Soweit geplante Vorhaben die Grundstücksgrenzen der Teilflächen HAT Düsseldorf-Holthausen überschreiten und insoweit nicht ausschließlich den Verpachteten Betrieb betreffen ("Grenzüberschreitende Vorhaben"), werden die Vertragsparteien im erforderlichen Maße zusammenarbeiten. Insbesondere verpflichten sich die Vertragsparteien, die für die Verwirklichung der Vorhaben notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Erklärungen, auch gegenüber Dritten und Behörden, abzugeben. Für die Durchführung Grenzüberschreitender Vorhaben ist die Zustimmung der Verpächterin erforderlich. |
| (4) |
Für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags übernimmt die Pächterin zum Vollzugsdatum mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Pachtbeginn sämtliche mit dem Grundbesitz HAT und den Teilflächen HAT Düsseldorf-Holthausen verbundenen Rechte und Pflichten, insbesondere auch solche aus dem in § 24(1)(a) des Ausgliederungsvertrags begründeten qualifizierten Nutzungsrecht, und verpflichtet sich, die Verpächterin von einer etwaigen Inanspruchnahme durch Dritte oder Behörden freizustellen. |
| (5) |
Sämtliche laufenden Betriebskosten, die für den Grundbesitz HAT und die Teilflächen HAT Düsseldorf-Holthausen anfallen, insbesondere für Heizung, Strom-, Gas- und Wasserversorgung, Gebühren für Straßenreinigung, Entwässerung, Müllabfuhr, öffentlich-rechtlich vorgeschriebene Prüfungen und alle ähnlichen Aufwendungen, sind während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags durch die Pächterin zu tragen. Die Pächterin leistet selbst sämtliche Betriebskostenvorauszahlungen und rechnet diese unmittelbar mit den Versorgern ab. Die Pächterin verpflichtet sich, die Verpächterin insoweit von einer Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen sowie sämtliche laufende Abschlagszahlungen, die für den Grundbesitz HAT und die Teilflächen HAT Düsseldorf-Holthausen anfallen, vorzunehmen. Die Tragung dieser Lasten ist im Rahmen der Zahlung des Pachtzinses gemäß § 25 dieses Betriebspachtvertrags berücksichtigt. |
| (6) |
Die nicht nur kurzfristige, entgeltliche oder unentgeltliche, teilweise oder gesamte Überlassung an Dritte sowie Verfügung über die zum Verpachteten Betrieb gehörenden Grundstücke oder Rechte hieran durch die Pächterin, insbesondere durch Übertragung oder Belastung, bedarf der vorherigen Zustimmung der Verpächterin. Die Verpächterin stimmt hier bereits einer etwaigen Übertragung, Vermietung und/oder sonstigen Gebrauchsüberlassung an einen mit einer Vertragspartei bzw. deren Nachfolger(n) gesellschaftsrechtlich verbundenen Dritten im Sinne von § 15 AktG zu. Die Pächterin ist verpflichtet, die Verpächterin mit angemessenem Vorlauf vor einer solchen Gebrauchsüberlassung schriftlich zu informieren. |
| (7) |
Die Regelungen dieses § 20 gelten entsprechend für während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags zum Verpachteten Betrieb hinzukommende Grundstücke, Erweiterungs- und Neubauten ("Neuer Grundbesitz"). Hinsichtlich des Erwerbs gilt § 17 dieses Betriebspachtvertrags. Soweit der Neue Grundbesitz außerhalb des Werksgeländes Düsseldorf-Holthausen gelegen ist, wird die Verpächterin unmittelbar als Eigentümerin im jeweiligen Grundbuch eingetragen; die Verpächterin verpflichtet sich, alle notwendigen Erklärungen, insbesondere die Eintragungsbewilligungen, gegenüber den Grundbuchämtern abzugeben. |
§ 21 Versicherungen und Lasten
| (1) |
Die Pächterin ist verpflichtet, den Versicherungsschutz während der gesamten Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags mindestens in dem Umfang aufrechtzuerhalten, der wirtschaftlich dem Deckungswert der Versicherungen bei Pachtbeginn entspricht. Soweit Umstände eintreten, die eine Anpassung des Versicherungsschutzes, beispielsweise aufgrund geänderter Risiken oder Wertveränderungen der Pachtgegenstände, nach den Regeln einer ordnungsgemäßen Betriebsführung erforderlich machen, sind die Versicherungen entsprechend anzupassen. |
| (2) |
Während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags trägt die Pächterin die Kosten für den nach § 36 des Ausgliederungsvertrags für den Verpachteten Betrieb und die Verpächterin in diesem Zusammenhang bestehenden Versicherungsschutz; insofern besteht kein Erstattungsanspruch der Pächterin gegen die Verpächterin. Die Kosten für die Versicherungen des Verpachteten Betriebs sind bei der Vereinbarung des Pachtzinses nach § 25 dieses Betriebspachtvertrags berücksichtigt worden. |
| (3) |
Versicherungsleistungen, die aufgrund des nach § 21(1) dieses Betriebspachtvertrags für den Verpachteten Betrieb bestehenden Versicherungsschutzes erbracht werden, stehen der Verpächterin zu, sofern und soweit diese für die Beschädigung oder den Untergang eines Pachtgegenstands erbracht werden. Im Übrigen stehen Versicherungsleistungen, insbesondere solche, die für Betriebsstörungen erbracht werden, der Pächterin zu. |
| (4) |
Alle auf dem Verpachteten Betrieb ruhenden einmaligen oder wiederkehrenden öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Lasten, Steuern, Abgaben und Beiträge, die mit dem Verpachteten Betrieb zusammenhängen, sind für den Zeitraum ab dem Pachtbeginn von der Pächterin zu tragen. Die Pächterin verpflichtet sich, die Verpächterin insoweit von einer Inanspruchnahme durch Behörden und sonstige Dritte freizustellen. Ansprüche auf Erstattung und Verpflichtungen zur Nachzahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, die die Zeit bis zum Pachtbeginn betreffen, stehen der Verpächterin zu bzw. sind von dieser zu tragen. |
§ 22 Gewährleistung und Haftung
| (1) |
Der Zustand des Verpachteten Betriebs und der diesem zuzuordnenden Gegenstände ist der Pächterin bekannt. Sie übernimmt den Verpachteten Betrieb, die Pachtgegenstände und die Veräußerten Gegenstände in dem Zustand, in dem sie sich zum Vollzugsdatum befinden. |
| (2) |
Die Pächterin haftet unbeschadet ihrer sonstigen Verpflichtungen aus diesem Betriebspachtvertrag für sämtliche Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der Sorgfaltspflicht der Pächterin an den Pachtgegenständen entstehen. Dabei hat die Pächterin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns einzustehen. |
| (3) |
Gewährleistungsansprüche der Pächterin - gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund - sind, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus vorvertraglicher Pflichtverletzung, positiver Forderungsverletzung und/oder Verletzungen vertraglicher, vorvertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen. Etwaige Rücktrittsrechte sind gleichfalls ausgeschlossen. |
| (4) |
Die Pächterin stellt die Verpächterin von etwaigen Schadensersatzansprüchen - gleich aus welchem Rechtsgrund und gleich, ob öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur - frei, die gegen die Verpächterin als Eigentümerin der Pachtgegenstände ab dem Pachtbeginn von Dritten erhoben werden, soweit für diese Schadensersatzansprüche seitens der Verpächterin kein Versicherungsschutz besteht. Dies gilt auch für gegen die Verpächterin von Dritten geltend gemachte Schadensersatzansprüche, die auf dem Vorwurf von Aufsichts- oder Organisationspflichtverletzungen der Verpächterin beruhen. Die Regelung in § 15(4) dieses Betriebspachtvertrags bleibt hiervon unberührt. Ausgenommen von dieser Freistellung sind Schadensersatzansprüche, die mit Verbindlichkeiten in Verbindung stehen, die gemäß § 9(2) dieses Betriebspachtvertrags nicht von der Pächterin übernommen werden, sondern bei der Verpächterin verbleiben. |
| D. |
Arbeitsverhältnisse und Pensionsverpflichtungen
|
§ 23 Übergang der Arbeitsverhältnisse
| (1) |
Die Vertragsparteien sind übereinstimmend der Auffassung, dass die Arbeitsverhältnisse der dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden Arbeitnehmer nach näherer Maßgabe von § 613a BGB mit allen Rechten und Pflichten zum Vollzugsdatum wieder auf die Pächterin übergehen. Dem Verpachteten Betrieb sind solche Arbeitsverhältnisse zugeordnet, die gemäß § 34 des Ausgliederungsvertrags auf die Verpächterin übergegangen und insbesondere in Anlage 34(2) zum Ausgliederungsvertrag näher beschrieben sind ("Übergehende HAT-Arbeitnehmer"). Die wirtschaftliche Wirkung der Übernahme der Übergehenden HAT-Arbeitnehmer tritt zum Pachtbeginn ein, aber jeweils in der Form und mit dem Inhalt, wie die Arbeitsverhältnisse der Übergehenden HAT-Arbeitnehmer zum Vollzugsdatum bestehen und noch vorhanden sind. |
| (2) |
Die Verpächterin gewährt der Pächterin für die von der Pächterin im Wege des Betriebsübergangs übernommenen Verpflichtungen aus den Arbeitsverhältnissen der Übergehenden HAT-Arbeitnehmer einen Ausgleich, soweit die Verpflichtungen bis zum Pachtbeginn entstanden sind und sofern es sich nicht um Abgesicherte Ansprüche HAT i.S.d. § 24(3) handelt. Für diesen Ausgleich gilt § 9(4) dieses Betriebspachtvertrags entsprechend. Soweit die übernommenen Verpflichtungen aus den Arbeitsverhältnissen der Übergehenden HAT-Arbeitnehmer erst nach Pachtbeginn entstehen, sich jedoch auf einen Zeitraum beziehen, der jedenfalls teilweise vor dem Pachtbeginn liegt, leistet die Verpächterin einen entsprechenden Ausgleich für den vor dem Pachtbeginn liegenden Bemessungszeitraum. Sollte die Verpächterin von den Übergehenden HAT-Arbeitnehmern für vor dem Pachtbeginn begründete und/oder während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags entstehende Verpflichtungen in Anspruch genommen werden, stellt die Pächterin die Verpächterin von diesen Ansprüchen frei. § 24 dieses Betriebspachtvertrags bleibt hiervon unberührt. |
| (3) |
Die Vertragsparteien sind übereinstimmend der Auffassung, dass bei Pachtende die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer, die zum Pachtende dem Verpachteten Betrieb zugeordnet sind, mit allen Rechten und Pflichten nach näherer Maßgabe von § 613a BGB auf die Verpächterin übergehen. Hinsichtlich des Ausgleichs der von der Verpächterin zu übernehmenden Verpflichtungen aus den gemäß § 613a BGB übergehenden Arbeitsverhältnissen gilt der Ausgleichsmechanismus gemäß § 23(2) dieses Betriebspachtvertrags entsprechend. Die Vertragsparteien werden sich über die Modalitäten der Zahlungsabwicklung der Pensionsverpflichtungen nach Pachtende zu gegebener Zeit abstimmen. |
§ 24 Pensionsverpflichtungen, Zeitwertguthabenvereinbarungen,weitere langfristige arbeitnehmerbezogene Verbindlichkeiten und Schuldbeitritt
| (1) |
Mit dem Übergang der Arbeitsverhältnisse der Übergehenden HAT-Arbeitnehmer nach § 23(1) dieses Betriebspachtvertrags gehen auch alle Rechte und Pflichten aus den Versorgungszusagen im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung ("BetrAVG"), die die Pächterin den Übergehenden HAT-Arbeitnehmern erteilt hat oder in die sie eingetreten ist und die im Rahmen der Ausgliederung zunächst auf die Verpächterin übergegangen sind ("Versorgungszusagen"), wieder auf die Pächterin über. |
| (2) |
Für die durch die Pächterin von der Verpächterin übernommenen Versorgungszusagen sowie weitere langfristig fällige personalbezogene Verpflichtungen, insbesondere Ansprüche aus Wertguthabenvereinbarungen, aus den Arbeitsverhältnissen der Übergehenden HAT-Arbeitnehmer, die bis zum Pachtbeginn entstanden sind, erhält die Pächterin einen Ausgleich gemäß den nachfolgenden Regelungen. |
| (3) |
Die Verpächterin erklärt hiermit und nach Maßgabe der Schuldbeitrittsvereinbarung in Anlage 24(3) einen Befreienden Schuldbeitritt ("Schuldbeitritt HAT-Arbeitnehmer") mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Pachtbeginn zugunsten sämtlicher Begünstigten i.S.d. § 1 des Schuldbeitritts HAT-Arbeitnehmer für sämtliche abgesicherten Ansprüche i.S.d. § 2 des Schuldbeitritts HAT-Arbeitnehmer ("Abgesicherte Ansprüche HAT"). Die Abgesicherten Ansprüche HAT erfassen
| (a) |
die von § 2 (1)(a) und (2) des Schuldbeitritts HAT-Arbeitnehmer erfassten Direktzusagen ("Abgesicherte Direktzusagen HAT"), |
| (b) |
die von § 2(1)(b) und (2) des Schuldbeitritts HAT-Arbeitnehmer erfassten Wertguthaben ("Abgesicherte Wertguthaben HAT"), und |
| (c) |
die sonstigen langfristig fälligen, von § 2(1)(c) und (2) des Schuldbeitritts HAT-Arbeitnehmer erfassten, personalbezogenen Verpflichtungen ("Sonstige Personalbezogene Verpflichtungen HAT"). |
Die Abgesicherten Direktzusagen HAT und die Abgesicherten Wertguthaben HAT werden jeweils über zwei Contractual Trust Arrangements ("CTA") der Verpächterin gesichert, deren Treuhandverträge als Anlage 34(4).a bis Anlage 34(4).d zum Ausgliederungsvertrag beigefügt sind. Weder besteht derzeit eine Sicherung der Sonstigen Personalbezogenen Verpflichtungen HAT durch ein CTA, noch gibt es eine Pflicht seitens der Vertragsparteien, eine solche einzuführen.
|
| (4) |
Die Abgesicherten Ansprüche HAT verbleiben infolge des Schuldbeitritts HAT-Arbeitnehmer auch nach dem Pachtbeginn in der alleinigen finanziellen Verantwortung der Verpächterin, werden weiterhin dort bilanziert und durch die CTAs der Verpächterin gesichert. Vor diesem Hintergrund erfolgt durch diesen Betriebspachtvertrag keine Zuordnung oder Umbuchung von Treuhandvermögen aus dem CTA der Verpächterin auf das CTA der Pächterin und es sind keine Ausgleichszahlungen von der Verpächterin an die Pächterin zu erbringen. |
| (5) |
Während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags übt die Verpächterin ihre Treugeberrechte (einschließlich der dort geregelten Nutzungsrechte) aus der in § 34(5) des Ausgliederungsvertrags begründeten Vereinbarungstreuhand zwischen der Pächterin und der Verpächterin in Bezug auf die Versorgungszusagen, die über externe Versorgungsträger abgewickelt werden ("Externe Versorgungszusagen HAT"), nicht aus, sondern ermächtigt die Pächterin, die Treugeberrechte auszuüben; die Treugeberpflichten sind von der Pächterin zu erfüllen. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass für die Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags die Verpflichtung der Verpächterin zur Kostenübernahme und Freistellung der Pächterin gemäß der Vereinbarungstreuhand nicht besteht. |
| (6) |
Mit Pachtende verpflichtet sich die Verpächterin, nach Erteilung einer etwaig erforderlichen Zustimmung des jeweiligen externen Versorgungsträgers die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Externen Versorgungszusagen HAT für die nach Maßgabe des § 23(3) dieses Betriebspachtvertrags auf sie übergehenden Arbeitnehmer fortzusetzen. Soweit in diesem Zusammenhang Rechtspositionen gegenüber externen Versorgungsträgern auf die Verpächterin zu übertragen sind, die Gegenstand der in § 24(5) dieses Betriebspachtvertrags genannten Vereinbarungstreuhand sind, werden die Pächterin und die Verpächterin nach Maßgabe von § 5 der in § 24(5) dieses Betriebspachtvertrags genannten Vereinbarungstreuhand die Vereinbarungstreuhand beenden und die Rechtspositionen auf die Verpächterin - vorbehaltlich einer etwaigen erforderlichen Zustimmung des jeweiligen externen Versorgungsträgers - übertragen. Soweit eine solche Vereinbarung mit dem externen Versorgungsträger nicht zustande kommt, wird die Pächterin gewährleisten, dass die Verpächterin so gestellt wird, als wenn eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen worden wäre. |
| (7) |
Die Regelungen dieses § 24 gelten entsprechend auch für Ansprüche i.S.v. § 24(3) S. 2 dieses Betriebspachtvertrags von Arbeitnehmern, die
| (a) |
nach dem Vollzugsdatum von der Pächterin eingestellt und dem Verpachteten Betrieb zugeordnet werden ("Neu Eintretende HAT-Arbeitnehmer") und |
| (b) |
innerhalb der Pächterin für den Zeitraum nach dem Vollzugsdatum den Bereich wechseln und dem Verpachteten Betrieb zugeordnet werden ("Bereichswechsler HAT"). |
Mit Versorgungszusagen, die gegenüber Neu Eintretenden HAT-Arbeitnehmern und Bereichswechslern HAT über einen externen Versorgungsträger erteilt werden, zusammenhängende Rechtspositionen sind in die Vereinbarungstreuhand i.S.d. § 34(5) des Ausgliederungsvertrags einzubeziehen. Die Anweisung i.S.d. § 1(3) der Treuhandvereinbarung wird hiermit durch die Verpächterin erteilt.
|
| E. |
Gegenleistung und Laufzeit
|
§ 25 Pachtzins
| (1) |
Die Pächterin zahlt an die Verpächterin mit wirtschaftlicher Rückwirkung ab dem Pachtbeginn für die Überlassung der Pachtgegenstände einen jährlichen Pachtzins, der sich zusammensetzt aus
| (a) |
der Summe der planmäßigen Abschreibungen der Pachtgegenstände für das entsprechende Pachtjahr gemäß HGB; |
| (b) |
zuzüglich einer Verzinsung des durchschnittlich gebundenen Eigenkapitals gemäß HGB der Verpächterin (handelsbilanzielles Eigenkapital zu Jahresbeginn plus Eigenkapital zum Jahresende, geteilt durch zwei) in Höhe von 9 % p.a.; und |
| (c) |
soweit gesetzlich geschuldet, die auf diesen Pachtzins entfallende Umsatzsteuer. Hinsichtlich sämtlichen zum Verpachteten Betrieb gehörenden Grundbesitzes (einschließlich Grundstücken, Bauten, Einrichtungen und Anlagen) verzichtet die Verpächterin auf die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 9 lit. a Umsatzsteuergesetz ("UStG") und § 4 Nr. 12 lit. a bis c UStG und optiert hiermit vorsorglich und unbedingt zur Umsatzsteuerpflicht gemäß § 9 UStG (Umsatzsteueroption). Soweit § 13b Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 UStG (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) greift, ist die Pächterin Schuldnerin der Umsatzsteuer. Auf Ebene der Verpächterin durch die Verpachtung anfallende Umsatzsteuer hat die Pächterin an die Verpächterin zu zahlen. Die Verpächterin wird der Pächterin eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Rechnung ausstellen. In diesem Fall wird die Pächterin auf Verlangen der Verpächterin die entsprechenden Vorsteuererstattungsansprüche nach Maßgabe von § 46 AO an diese abtreten. Etwaige Zinsen, Säumniszuschläge oder sonstige Nebenleistungen, die aufgrund einer etwaigen verspäteten Umsatzsteueranmeldung oder -zahlung durch die jeweilige Vertragspartei entstehen, trägt diese Vertragspartei selbst. |
|
| (2) |
§ 25(1) dieses Betriebspachtvertrags lässt Regelungen zu Schuldbeitritten, Erfüllungsübernahmen sowie die Anpassung des Pachtzinses bei Investitionen gemäß § 17(8) dieses Betriebspachtvertrags unberührt. |
| (3) |
Die Pächterin zahlt auf den Pachtzins monatliche Abschlagszahlungen am 15. eines jeden Folgemonats. Die endgültige Abrechnung für jedes Pachtjahr soll bis zum 31. März des folgenden Jahres festgestellt werden. Die Höhe der Abschlagszahlungen bestimmt sich anteilig nach der Höhe des zuletzt einvernehmlich festgestellten Jahresentgelts. Für die Zeit bis zur Ermittlung der Abschlagszahlungen nach vorstehendem Satz 3 werden die monatlichen Abschlagszahlungen von den Vertragsparteien auf der Grundlage einer auf Vergleichswerten des Jahres 2025 beruhenden Prognoserechnung bzw. prognostischen Schätzung für das Jahr 2026 einvernehmlich festgelegt. |
§ 26 Inkrafttreten des Vertrags
| (1) |
Dieser Betriebspachtvertrag wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister der Verpächterin wirksam. Die aus diesem Betriebspachtvertrag erwachsenden Rechte und Pflichten werden jedoch erst mit der Eintragung des Ausgliederungsvertrags in das Handelsregister der Pächterin bindend (§ 163 BGB). |
| (2) |
Jede Vertragspartei kann von diesem Betriebspachtvertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei zurücktreten, wenn dieser Betriebspachtvertrag nicht bis zum Ablauf des 28. Februar 2027 durch Eintragung in das Handelsregister der Verpächterin wirksam geworden ist. |
§ 27 Vertragsdauer und Kündigung
| (1) |
Dieser Betriebspachtvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Betriebspachtvertrag kann von jeder Vertragspartei schriftlich mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt oder im gegenseitigen Einvernehmen zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres der Verpächterin beendet werden. |
| (2) |
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Vertragspartei bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch die Verpächterin liegt insbesondere vor, wenn
| (a) |
die Pächterin nachhaltig ihre Rechte und Pflichten gemäß § 15 und § 16 dieses Betriebspachtvertrags missachtet, |
| (b) |
die Pächterin mit der Entrichtung des Pachtzinses oder einer Abschlagszahlung nach § 25 dieses Betriebspachtvertrags insgesamt drei Monate im Rückstand ist, |
| (c) |
die Pächterin die Pachtgegenstände einzeln oder insgesamt unberechtigterweise unterverpachtet, |
| (d) |
über das Vermögen der Pächterin das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, |
| (e) |
der zwischen den Vertragsparteien bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag endet oder ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vorliegt oder |
| (f) |
die Pächterin nicht mehr alleinige Gesellschafterin der Verpächterin ist. |
|
| (3) |
Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung i.S.v. Absatz (2) durch die Pächterin liegt insbesondere vor, wenn
| (a) |
die Verpächterin nachhaltig wesentliche Pflichten aus diesem Betriebspachtvertrag verletzt, |
| (b) |
über das Vermögen der Verpächterin das Insolvenzverfahren eröffnet ist, |
| (c) |
der zwischen den Vertragsparteien bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag endet oder ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vorliegt oder |
| (d) |
die Pächterin nicht mehr alleinige Gesellschafterin der Verpächterin ist. |
|
§ 28 Folgen der Vertragsbeendigung, Rückabwicklung
| (1) |
Bei Pachtende wird die Pächterin der Verpächterin den Verpachteten Betrieb nebst der ihm zum Pachtende zuzuordnenden Pachtgegenstände, einschließlich der durch Surrogats- und Ersatzanschaffungen gemäß § 16 dieses Betriebspachtvertrags sowie durch Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen gemäß § 17 dieses Betriebspachtvertrags erworbenen oder geschaffenen Pachtgegenstände, in dem Zustand übergeben, wie er einer bis zum Pachtende fortgesetzten, ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht und der es der Verpächterin ermöglicht, den Verpachteten Betrieb unmittelbar entsprechend der seit Pachtbeginn durch die Pächterin fortgeführten Tätigkeit zu betreiben. Die Verpächterin wird mit Pachtende die betriebliche Leitungsmacht über den Verpachteten Betrieb übernehmen und fortan im eigenen Namen ausüben. |
| (2) |
Die Rückveräußerung der Büromöbel Holthausen HAT auf die Verpächterin richtet sich nach § 5(5) dieses Betriebspachtvertrags, die Rückveräußerung des Vorratsvermögens nach § 8(5) und § 8(6) dieses Betriebspachtvertrags und die Rückveräußerung der Forderungen (einschließlich der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten) bzw. Verbindlichkeiten (einschließlich ungewisser Verbindlichkeiten, unabhängig davon, ob für sie Rückstellungen gebildet wurden oder nicht) nach § 7(4) und § 7(6) bzw. § 9(7) und § 9(9) dieses Betriebspachtvertrags. Der Eintritt in die Verträge und Vertragsangebote durch die Verpächterin bei Pachtende richtet sich nach § 10(8) und § 10(9) dieses Betriebspachtvertrags, die Übertragung bzw. Neubeantragung von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnissen auf bzw. für die Verpächterin ist in § 13(5) dieses Betriebspachtvertrags geregelt. Für die Prozess- und Verfahrensverhältnisse gilt § 11(8) dieses Betriebspachtvertrags, für die Geringwertigen Wirtschaftsgüter gilt § 17(10) dieses Betriebspachtvertrags, für Goodwill und Neu-IP gelten die Bestimmungen der § 18 bzw. § 19 dieses Betriebspachtvertrags. Der mit dem Pachtende verbundene Übergang der dem Verpachteten Betrieb bei Pachtende zugeordneten Arbeitsverhältnisse von der Pächterin auf die Verpächterin ist in § 23(3) dieses Betriebspachtvertrags sowie die Übertragung externer Versorgungszusagen in § 24(6) dieses Betriebspachtvertrags geregelt. |
| (3) |
Die Pächterin tritt sämtliche dem Verpachteten Betrieb am Pachtende zuzuordnenden Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, Unterlassung oder Auskunft, an die Verpächterin ab, unabhängig davon, ob diese vor oder während der Laufzeit dieses Betriebspachtvertrags entstanden sind, soweit dies nicht in diesem Betriebspachtvertrag abweichend oder spezieller geregelt ist. Die Verpächterin nimmt die Abtretung an. |
| (4) |
Zum Zwecke der Abwicklung der Betriebspacht, einschließlich der laufzeitgerechten Abrechnung des Pachtzinses, werden die Vertragsparteien einen Stichtagsabschluss der Verpächterin sowie eine Pro-forma-Bilanz des Verpachteten Betriebs auf den Zeitpunkt des Pachtendes aufstellen, für die die gesetzlichen Bestimmungen des HGB (einschließlich der Vorschriften für Kapitalgesellschaften) entsprechend gelten. |
| (5) |
Die Pächterin überträgt am Pachtende sämtliche dem Verpachteten Betrieb zuzuordnenden Unterlagen, insbesondere Bücher, Aufzeichnungen, Betriebsdaten, Vertrag- und Genehmigungsunterlagen, Betriebsvorschriften, Betriebshandbücher und Personalunterlagen. |
| (6) |
Soweit die Pächterin gegenüber der Verpächterin bei Pachtende noch Dienstleistungen erbringt, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Abschluss eines entsprechenden Dienstleistungsvertrags zur fortgesetzten Erbringung der Dienstleistungen über das Pachtende hinaus zu angemessenen Konditionen und in gegenseitiger guter Absicht zu verlangen. |
| (7) |
Soweit zwischen den Vertragsparteien bestehende Rechtsverhältnisse aufgrund dieses Betriebspachtvertrags untergehen und diese nach dem Pachtende für die Regelung der Beziehung der Vertragsparteien von Bedeutung sind, verpflichten sich die Vertragsparteien, diese neu zu begründen. |
| (8) |
Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Betriebspachtvertrags zur Begründung der Pacht für deren Rückabwicklung sinngemäß. Die Vertragsparteien werden sich bei der Umsetzung der erforderlichen Schritte zur Rückabwicklung dieses Betriebspachtvertrags gegenseitig nach besten Kräften unterstützen. |
§ 29 Unterrichtung Dritter, Zusammenarbeit und Unterstützung
| (1) |
Die Vertragsparteien werden nach Abstimmung und soweit dies erforderlich ist, Dritte, insbesondere Kunden und Lieferanten der Verpächterin, über die Verpachtung des Betriebs und die geänderten Leistungsbeziehungen in geeigneter Weise unterrichten. |
| (2) |
Die Vertragsparteien werden darauf hinwirken, einen Übergang der Pachtgegenstände ohne Unterbrechung des Betriebs zu ermöglichen. Insbesondere werden sie, wo es erforderlich oder zweckmäßig ist, Anzeigen gegenüber Dritten und Behörden abgeben. |
| (3) |
Die Verpächterin wird der Pächterin die ihr vorliegenden und für den Betrieb erforderlichen Unterlagen, Urkunden und Nachweise in körperlicher bzw. elektronischer Form zur Verfügung stellen. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie weitere etwaige gesetzliche Anforderungen, insbesondere die Bestimmungen des Datenschutzrechts, sind von den Vertragsparteien zu wahren. |
| (4) |
Die Pächterin wird die Verpächterin unverzüglich über Geschäftsvorfälle oder Ereignisse mit wesentlichem Einfluss auf den Verpachteten Betrieb informieren und hierüber Auskunft erteilen. Diese umfassen unter anderem den Eintritt in sowie die Beendigung von Rechtsstreitigkeiten mit wesentlichem Einfluss auf den Verpachteten Betrieb, den Verpachteten Betrieb betreffende Personen-, Sach- oder Vermögensschäden von wesentlichem Umfang sowie den Widerruf oder den drohenden Widerruf von Produktzulassungen. § 15(2) dieses Betriebspachtvertrags bleibt hiervon unberührt. |
| (5) |
Die Verpächterin hat der Pächterin auf deren Verlangen jederzeit Einsicht in sämtliche zum Verpachteten Betrieb gehörenden Bücher, Dokumentationen und sonstigen Unterlagen i.S.d. § 257 Abs. 1 HGB zu gewähren. |
§ 30 Mitwirkungspflichten
Die Vertragsparteien sind im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung im Zusammenhang mit der Verpachtung des Verpachteten Betriebs verpflichtet. Insbesondere werden sie jeweils alle Erklärungen abgeben, alle Urkunden ausstellen und alle sonstigen Handlungen vornehmen, die hierfür erforderlich oder zweckdienlich sind.
§ 31 Loyalitätsklausel
| (1) |
Beim Abschluss dieses Betriebspachtvertrags können nicht alle Fragen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, die sich insbesondere aus der künftigen technischen und wirtschaftlichen Entwicklung, aus etwaigen Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen oder aus sonstigen für das Vertragsverhältnis wesentlichen Umständen ergeben können, vorausgesehen und erschöpfend geregelt werden. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass für ihre Zusammenarbeit die Grundsätze kaufmännischer Loyalität zu gelten haben. Sie sichern sich gegenseitig zu, die vertraglichen Vereinbarungen in diesem Geiste zu erfüllen und etwaigen künftigen Änderungen der Verhältnisse sinngemäß Rechnung zu tragen. |
| (2) |
Sollten sich bei der Abgrenzung der Pachtgegenstände Zweifel hinsichtlich der Zuordnung, sei es zwischen den Vertragsparteien oder zwischen den BUCos, im Einzelfall ergeben, sollen diese nach dem Vertragszweck und, falls notwendig, im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden. |
| (3) |
Ergibt sich bei der Durchführung dieses Betriebspachtvertrags unter den vorstehend erwähnten Bedingungen eine unbillige Härte für die eine oder andere Vertragspartei, so werden beide Vertragsparteien eine freundschaftliche Verständigung herbeiführen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieses Betriebspachtvertrags nach den Grundsätzen von Vernunft und Billigkeit Rechnung trägt. |
§ 32 Zahlungsabwicklung
Die Pächterin betreibt ein konzerninternes Cash-Management-System, an dem auch die Verpächterin teilnimmt. Im Rahmen dieses konzerninternen Cash-Management-Systems unterhält die Pächterin für jede teilnehmende Konzerngesellschaft ein Verrechnungskonto. Die Verpächterin ist damit einverstanden und ermächtigt die Pächterin hiermit, in diesem Betriebspachtvertrag vorgesehene Zahlungen der Pächterin an die Verpächterin durch Gutschrift auf dem Verrechnungskonto der Verpächterin und in diesem Betriebspachtvertrag vorgesehene Zahlungen der Verpächterin an die Pächterin durch Belastung des Verrechnungskontos der Verpächterin zu erfüllen.
§ 33 Vertragsänderungen
Soweit nicht weitergehende Formvorschriften bestehen, bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieses Betriebspachtvertrags einschließlich der Abbedingung dieser Bestimmung der Schriftform.
§ 34 Kosten
Die Kosten der Umsetzung dieses Betriebspachtvertrags trägt die Pächterin. Die Kosten der Gesellschafterversammlung der Verpächterin sowie die Kosten der Anmeldung und Eintragung dieses Betriebspachtvertrags in das Handelsregister trägt die Verpächterin. Die Kosten der Beurkundung dieses Betriebspachtvertrags tragen die Vertragsparteien jeweils zur Hälfte. Für die Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit diesem Betriebspachtvertrag gilt § 70(1)(c) des Ausgliederungsvertrags.
§ 35 Definitionen
Soweit Begriffe in diesem Betriebspachtvertrag nicht selbständig definiert sind, haben sie die ihnen im Rahmen des Ausgliederungsvertrags zugeschriebene Bedeutung.
§ 36 Teilunwirksamkeit; Vertragsumfang
| (1) |
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Betriebspachtvertrags nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung in Kraft treten, die für beide Vertragsparteien zumutbar ist und dem mit der ursprünglichen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für etwaige unbeabsichtigte Vertragslücken. |
| (2) |
Treten nach Abschluss dieses Betriebspachtvertrags Umstände ein, durch die der Vertragszweck im Wesentlichen und nachhaltig nicht mehr erreicht werden kann, insbesondere wenn nach neuen gesetzlichen Vorschriften oder obergerichtlicher Rechtsauffassung die Durchführung des Vertragswerks nicht möglich ist, werden sich die Vertragsparteien bemühen, eine der Erreichung des Vertragszwecks dienende Lösung zu finden. |
| (3) |
Die Vorbemerkungen und die Anlage sind Bestandteil dieses Betriebspachtvertrags. |
* * * *
Wesentlicher Inhalt der Anlagen zu den beiden Betriebspachtverträgen
Die Betriebspachtverträge haben jeweils eine Anlage, die einen Schuldbeitritt der jeweiligen Verpächterin ausgestaltet. Im Wesentlichen haben die beiden Anlagen folgenden Inhalt (soweit Begriffe nachfolgend nicht selbstständig definiert werden, haben sie die ihnen im Rahmen des jeweiligen Betriebspachtvertrags zugeschriebene Bedeutung):
Anlagen der Betriebspachtverträge
Nach dem ausgliederungsbedingten Betriebsübergang führt die Rückverpachtung des Betriebs zu einem erneuten Betriebsübergang gem. § 613a BGB und die Verbindlichkeiten der BUCos gegenüber Arbeitnehmern, die dem verpachteten Betrieb zugeordnet sind, gehen jeweils gemäß § 613a BGB wieder auf die Pächterin über. Für langfristige solcher Arbeitnehmerverbindlichkeiten (Versorgungszusagen im Sinne des BetrAVG, insbesondere Direktzusagen, Ansprüche aus Wertguthabenvereinbarungen und sonstige langfristige personalbezogene Verpflichtungen) erklärt jeweils die Verpächterin einen befreienden Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme im Innenverhältnis zugunsten der Pächterin. Die Arbeitnehmer erhalten durch den Schuldbeitritt einen eigenständigen, einklagbaren Anspruch gegen die Verpächterin auf Erfüllung der Abgesicherten Ansprüche. Dieser Schuldbeitritt stellt sicher, dass die Abgesicherten Ansprüche auch während der Betriebspacht weiterhin bei der Verpächterin bilanziert und durch deren CTAs abgesichert werden. Hierdurch ist eine vorübergehende Übertragung von Treuhandvermögen für die Dauer der Betriebspacht nicht erforderlich. Im Rahmen des Schuldbeitritts erhält die Verpächterin von der Gesellschaft für während der Betriebspacht entstehende oder erdiente und durch den Schuldbeitritt abgesicherte Verpflichtungen einen Ausgleich.
| IV. |
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
|
| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
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Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 437.958.750,00 Euro. Es ist eingeteilt in insgesamt 437.958.750 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro, davon 259.795.875 Stammaktien mit ebenso vielen Stimmrechten sowie 178.162.875 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die Vorzugsaktien haben in der Hauptversammlung 2026 kein Stimmrecht, auch nicht nach § 140 Absatz 2 Satz 1 AktG.
Von den vorgenannten Aktien entfallen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 5.928.968 Stück auf eigene Stammaktien sowie 25.242.746 Stück auf eigene Vorzugsaktien, aus denen der Gesellschaft jeweils keine Rechte zustehen. Zum vorgenannten Zeitpunkt beträgt die Gesamtzahl der Aktien, die mit einem Stimmrecht versehen sind, damit 253.866.907 Stück (Angabe gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Alternative 2 des Wertpapierhandelsgesetzes).
| 2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
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Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung (Aktionär:innen mit Stamm- und/oder Vorzugsaktien) - persönlich oder durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts (nur Stammaktien) sind gemäß Artikel 20 der Satzung in Verbindung mit § 123 Absatz 2 und 4 AktG nur diejenigen Aktionär:innen berechtigt, die sich bei der Gesellschaft fristgerecht anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem Nachweis ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 20. April 2026 (24.00 Uhr MESZ) unter nachstehender Adresse in Textform in deutscher oder englischer Sprache eingehen:
Henkel AG & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per E-Mail unter: anmeldestelle@computershare.de
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute beziehungsweise Letztintermediäre die erforderliche Anmeldung sowie die Ausstellung und Übermittlung des Nachweises des Aktienbesitzes für ihre Kunden. Intermediäre können Anmeldungen und Nachweise nach § 67c Absatz 2 Satz 3 AktG auch über die nachfolgende SWIFT-Adresse an die Gesellschaft übermitteln:
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SWIFT: CMDHDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022; |
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Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich. |
Der Nachweis ist gemäß § 67c Absatz 3 AktG oder durch einen sonstigen vom Letztintermediär in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes zu erbringen und hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), also auf den 5. April 2026 (24.00 Uhr MESZ), zu beziehen. Bei Aktien, die zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem bei einem Intermediär im Sinn von § 67a Absatz 4 AktG geführten Aktiendepot verwahrt werden, kann der Nachweis von der Gesellschaft, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut in Textform ausgestellt werden.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts verweigern (Artikel 20 Absatz 3 der Satzung).
Eintrittskarte/Zugang zum Henkel InvestorPortal
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Aktienbesitz werden den Aktionär:innen über die Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung mit darauf abgedruckten Formularen zur Briefwahl beziehungsweise Bevollmächtigung sowie den Zugangsdaten für das Henkel InvestorPortal zugesandt. Das zugangsgeschützte Henkel InvestorPortal kann ab dem Nachweisstichtag über die Internetseite der Gesellschaft (https://www.henkel.de/hv; https://www.henkel.com/agm) oder direkt mit dem auf der Eintrittskarte abgedruckten QR-Code aufgerufen werden. Über das Portal können insbesondere Vollmachten an bevollmächtigte Dritte sowie Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilt, geändert oder widerrufen oder Stimmrechte elektronisch ausgeübt werden (Briefwahl).
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionär:innen, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, möglichst frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises Sorge zu tragen beziehungsweise eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern.
Anders als bei der Anmeldung und dem Nachweis handelt es sich bei der Eintrittskarte nicht um eine Teilnahmevoraussetzung; sie dient lediglich der Vereinfachung der organisatorischen Abläufe an der Einlasskontrolle für den Zugang zur Hauptversammlung. Sollte Ihnen trotz ordnungsgemäßer Anmeldung die Eintrittskarte nicht rechtzeitig zugehen, können Ihnen die entsprechenden Teilnahmeunterlagen noch am Tag der Hauptversammlung vor Ort ausgestellt werden.
Bedeutung des Nachweisstichtags/Freie Verfügbarkeit der Aktien
Der Nachweisstichtag ist der maßgebende Stichtag im Hinblick auf die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts. Gemäß § 123 Absatz 4 Satz 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung (Stamm- und Vorzugsaktien) oder für die Ausübung des Stimmrechts (nur Stammaktien) als Aktionär:in nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme sowie der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag beziehungsweise der Anmeldung ist keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes verbunden. Aktionär:innen können deshalb auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei über ihre Aktien verfügen. Eine Verfügung nach dem Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien halten und erst danach Aktionär:in werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat hingegen keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
| 3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
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Stammaktionär:innen können ihre Stimmen, ohne an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten teilzunehmen, im Wege der Briefwahl abgeben. Auch in diesem Fall ist für eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs/der Aktionärin und einen ordnungsgemäßen Nachweis des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen (siehe hierzu die näheren Erläuterungen unter Ziffer 2).
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann entweder unter Verwendung des auf der Eintrittskarte abgedruckten Formulars mit Abstimmungstabelle per Brief oder E-Mail an die im Formular angegebenen Adressen, durch Übermittlung über einen Intermediär gemäß § 67c AktG oder unter Verwendung der auf der Eintrittskarte abgedruckten Zugangsdaten über das internetgestützte Henkel InvestorPortal wie folgt erfolgen:
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Bei einer Stimmabgabe per Brief oder E-Mail sowie bei Übermittlung über einen Intermediär gemäß § 67c AktG müssen die abgegebenen Stimmen der Gesellschaft bis spätestens zum 24. April 2026 (24.00 Uhr MESZ) in Textform zugegangen sein. |
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Über das Henkel InvestorPortal können Briefwahlstimmen bis zum Tag der Hauptversammlung, und zwar bis zum Schluss der Rede des Vorsitzenden des Vorstands, abgegeben werden. Das Henkel InvestorPortal ist wie vorstehend unter Ziffer 2 „Eintrittskarte/Zugang zum Henkel InvestorPortal“ beschrieben erreichbar. |
Briefwahlstimmen sind auf den zulässigen Übermittlungswegen noch bis zum Ende der Frist, in der sie abgegeben werden können, widerruflich beziehungsweise abänderbar (maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs). Für den Fall, dass Sie das Abstimmungsformular auf der Eintrittskarte ausfüllen und uns per Brief zusenden, empfehlen wir, die darauf abgedruckten Zugangsdaten zum Henkel InvestorPortal zu notieren, damit Sie gegebenenfalls Ihre Stimmabgabe zu einem späteren Zeitpunkt im Henkel InvestorPortal anpassen können. Bei der Stimmabgabe mittels Briefwahl werden Sie nicht als Teilnehmer an der Hauptversammlung geführt. Eine Aufnahme in das Teilnehmerverzeichnis sowie eine Offenlegung Ihres Namens erfolgen in diesen Fällen nicht.
Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung unter Verwendung des auf der Eintrittskarte abgedruckten, den jeweiligen Aktien zugeordneten QR-Codes gilt als Widerruf der bereits abgegebenen Briefwahlstimmen.
Erfolgt bei der Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Stimmabgabe, so wird diese für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet.
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Verfahren für die Stimmabgabe/Vertretung durch Bevollmächtigte
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Aktionär:innen, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, haben die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten - zum Beispiel einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater im Sinn von § 134a Absatz 1 Nummer 3, Absatz 2 Nummer 3 AktG, einen sonstigen Dritten oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter - vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs/der Aktionärin und einen Nachweis des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen (siehe hierzu die näheren Erläuterungen unter Ziffer 2).
Die Bevollmächtigung schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung unter Verwendung des auf der Eintrittskarte abgedruckten, den jeweiligen Aktien zugeordneten QR-Codes gilt als Widerruf der bereits erteilten Vollmachten und Weisungen.
Soweit nachfolgend nicht anders geregelt, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB).
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Wir bieten unseren Stammaktionär:innen an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen.
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann entweder unter Verwendung des auf der Eintrittskarte abgedruckten Vollmachts-/Weisungsformulars oder eines sonstigen Vollmachtsformulars per Brief oder E-Mail an die im Formular angegebenen Adressen, durch Übermittlung über einen Intermediär gemäß § 67c AktG - auch per SWIFT an die unter Ziffer 2 genannte Adresse - oder unter Verwendung der auf der Eintrittskarte abgedruckten Zugangsdaten über das Henkel InvestorPortal wie folgt erfolgen:
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Bei einem Versand per Brief oder E-Mail sowie bei Übermittlung über einen Intermediär gemäß § 67c AktG - auch per SWIFT an die unter Ziffer 2 genannte Adresse - muss die Vollmacht beziehungsweise Weisung der Gesellschaft bis spätestens zum 24. April 2026 (24.00 Uhr MESZ) in Textform zugegangen sein. |
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Über das Henkel InvestorPortal können Vollmachten und Weisungen bis zum Tag der Hauptversammlung, und zwar bis zum Schluss der Rede des Vorsitzenden des Vorstands, erfolgen. Das Henkel InvestorPortal ist wie vorstehend unter Ziffer 2 „Eintrittskarte/Zugang zum Henkel InvestorPortal“ beschrieben erreichbar. |
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind auf den zulässigen Übermittlungswegen noch bis zum Ende der Frist, in der sie erteilt werden können, widerruflich beziehungsweise abänderbar (maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs). Am Tag der Hauptversammlung sind die Erteilung, Änderung oder der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vor Ort bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich.
Für den Fall, dass Sie das Vollmachts-/Weisungsformular auf der Eintrittskarte ausfüllen und uns per Brief zusenden, empfehlen wir, die darauf abgedruckten Zugangsdaten zum Henkel InvestorPortal zu notieren, damit Sie gegebenenfalls Ihre Weisungen zu einem späteren Zeitpunkt im Henkel InvestorPortal anpassen können. Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird sowohl deren Name als auch der Name des Aktionärs/der Aktionärin in das Teilnehmerverzeichnis zur Hauptversammlung aufgenommen.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter beschränken sich auf die Vertretung von Stammaktionär:innen bei Abstimmungen; zur Wahrnehmung anderer Aktionärsrechte von Stamm- beziehungsweise Vorzugsaktionär:innen können sie nicht beauftragt oder bevollmächtigt werden. Sie können das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben, zu denen die Vollmachtgeber eine ausdrückliche und eindeutige Weisung erteilen. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Die Stimmrechtsvertreter sind berechtigt, Untervollmacht zu erteilen; für die Unterbevollmächtigten gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.
Bevollmächtigung eines Dritten
Aktionär:innen können sich auch durch einen bevollmächtigten Dritten bei der Wahrnehmung ihrer Aktionärsrechte, insbesondere des Teilnahme- und im Fall von Stammaktien des Stimmrechts, vertreten lassen, indem sie die auf der Eintrittskarte abgedruckte Vollmacht ausfüllen (Textform) und die Eintrittskarte dem/der Bevollmächtigten aushändigen. Der/die Bevollmächtigte kann durch Vorlage der Eintrittskarte/Vollmacht an der Hauptversammlung teilnehmen.
Vollmachten können alternativ auch unter Beachtung der im vorstehenden Unterabschnitt genannten Fristen per Brief oder E-Mail an die im Vollmachtsformular angegebenen Adressen der Gesellschaft, durch Übermittlung über einen Intermediär gemäß § 67c AktG - auch per SWIFT an die unter Ziffer 2 genannte Adresse - oder unter Verwendung der auf der Eintrittskarte abgedruckten Zugangsdaten über das Henkel InvestorPortal gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren erteilt, widerrufen oder geändert werden. Bitte informieren Sie in diesen Fällen Ihre:n Bevollmächtigte:n entsprechend und händigen Sie ihr/ihm bitte auch Ihre Eintrittskarte aus, mit der der/die Bevollmächtigte an der Hauptversammlung teilnehmen kann. Die Bevollmächtigung ist auch auf jede andere formgerechte Weise möglich. Die Nutzung der Zugangsdaten für das Henkel InvestorPortal durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung. Bitte weisen Sie Ihre:n Bevollmächtigte:n ausdrücklich auf die Ausführungen zum Datenschutz und die Weitergabe personenbezogener Daten hin (siehe hierzu die näheren Erläuterungen unter Ziffer 12).
Für den Fall der Bevollmächtigung von Intermediären im Sinn von § 135 AktG wird weder vom Gesetz Textform verlangt noch enthält die Satzung für diesen Fall besondere Regelungen. Die für die Bevollmächtigung erforderliche Form ist daher bei dem jeweils zu bevollmächtigenden Intermediär zu erfragen. Nach § 135 Absatz 1 AktG muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Intermediär erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Intermediärs beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Absatz 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. Vorstehendes gilt sinngemäß für die Bevollmächtigung von Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern sowie Personen, die sich geschäftsmäßig Aktionär:innen zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung anbieten (§ 135 Absatz 8 AktG).
Bevollmächtigte Personen können sich ebenfalls der Briefwahl bedienen (siehe hierzu die näheren Erläuterungen unter Ziffer 3) oder ihrerseits die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur weisungsgebundenen Abgabe der Stimmen unterbevollmächtigen (siehe hierzu die näheren Erläuterungen im vorangehenden Unterabschnitt).
| 5. |
Reihenfolge der Behandlung von abgegebenen Briefwahlstimmen, Vollmachten und Weisungen sowie weitere Hinweise
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Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung durch Aktionär:innen oder einen bevollmächtigten Dritten unter Verwendung des den jeweiligen Aktien zugeordneten QR-Codes gilt als Widerruf bereits abgegebener Briefwahlstimmen oder etwaig hinterlegter (anderer) Vollmachten und Weisungen. Bei einer persönlichen Teilnahme des Aktionärs/der Aktionärin oder eines bevollmächtigten Dritten unter Verwendung des den jeweiligen Aktien zugeordneten QR-Codes können Briefwahlstimmen, Vollmachten an Dritte oder Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch nicht mehr über das Henkel InvestorPortal erteilt werden.
Gehen der Gesellschaft form- und fristgerechte Erklärungen zu mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung zu, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt ihres Zugangs in folgender absteigender Rangfolge stets als vorrangig betrachtet: (1) (elektronische) Briefwahl, (2) Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und (3) Bevollmächtigung eines Dritten.
Gehen der Gesellschaft auf demselben oder mehreren Übermittlungswegen mehrere form- und fristgerechte Erklärungen zur selben Form der Stimmrechtsausübung zu, wird jeweils die zuletzt abgegebene Erklärung als vorrangig betrachtet. Ist nicht erkennbar, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden Erklärungen in folgender absteigender Rangfolge berücksichtigt: (1) per Henkel InvestorPortal, (2) über einen Intermediär gemäß § 67c AktG, (3) per E-Mail, (4) auf dem Postweg übermittelte Erklärungen.
Bevollmächtigt der Aktionär/die Aktionärin mehr als eine Person, ist die Gesellschaft unter den Voraussetzungen von § 134 Absatz 3 Satz 2 AktG in Verbindung mit Artikel 10 Absatz 2 der Aktionärsrechterichtlinie (Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften) berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe per Briefwahl beziehungsweise eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt, soweit sie nicht geändert oder widerrufen wird, auch als entsprechende Stimmabgabe beziehungsweise Weisung für jeden Unterpunkt der zugehörigen Einzelabstimmung.
Die Stimmabgabe per Briefwahl beziehungsweise die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind nur möglich zu den von der Gesellschaft vor der Hauptversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung, einschließlich eines etwaigen von der Verwaltung entsprechend der Bekanntmachung angepassten Gewinnverwendungsvorschlags, sowie zu vor der Hauptversammlung seitens der Gesellschaft aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Absatz 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Absatz 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekannt beziehungsweise zugänglich gemachten Beschlussvorschlägen von Aktionär:innen.
Eine Stimmabgabe per Briefwahl beziehungsweise eine Weisung zu dem unter Tagesordnungspunkt 2 bekannt gemachten Gewinnverwendungsvorschlag behält ihre Gültigkeit auch bei einer Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags in der Hauptversammlung, wie unter Tagesordnungspunkt 2 beschrieben, soweit die Stimmabgabe oder Weisung nicht geändert oder widerrufen wird.
Briefwahlstimmen, Vollmachten oder Weisungen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.
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Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet
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Auf Anordnung des Versammlungsleiters werden die Eröffnung der Hauptversammlung sowie die Rede des Vorsitzenden des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin live im Henkel InvestorPortal und frei zugänglich im Internet übertragen. Diese Live-Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinn des § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG.
Die Aufzeichnung der Eröffnung sowie der Rede des Vorstandsvorsitzenden stehen nach der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.henkel.de/hv; https://www.henkel.com/agm) zur Verfügung. Der Entwurf der Rede des Vorstandsvorsitzenden der persönlich haftenden Gesellschafterin wird voraussichtlich ab dem 20. April 2026 vorab über das Internet zugänglich sein (https://www.henkel.de/hv; https://www.henkel.com/agm).
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Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG
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Stamm- und/oder Vorzugsaktionär:innen, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 Euro erreichen, das entspricht 500.000 Aktien (Stamm- und/oder Vorzugsaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Darüber hinaus kann die Hauptversammlung gemäß § 87 Absatz 4 AktG auf Antrag nach § 122 Absatz 2 Satz 1 AktG die nach § 87a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG festgelegte Maximalvergütung für den Vorstand herabsetzen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Die Antragsteller:innen haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Für die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Im Übrigen ist § 121 Absatz 7 AktG entsprechend anzuwenden. Hiernach ist der Tag des Zugangs des Verlangens nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind nicht entsprechend anzuwenden.
Ein solches Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 27. März 2026 (24.00 Uhr MEZ) zugegangen sein. Wir bitten, entsprechende Verlangen ausschließlich an folgende Adresse
Henkel AG & Co. KGaA
Vorstand der Henkel Management AG
Henkelstr. 67
40589 Düsseldorf
oder in elektronischer Form nach § 126a BGB, das heißt per E-Mail unter Hinzufügung des Namens und mit qualifizierter elektronischer Signatur, an
info@ir.henkel.com
zu richten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist - unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung bekannt gemacht. Sie werden außerdem im Internet (https://www.henkel.de/hv; https://www.henkel.com/agm) zugänglich gemacht und den Aktionär:innen gemäß § 125 Absatz 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
Sind Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß den vorstehenden Ausführungen bekannt zu machen, werden diesen beiliegende Beschlussvorlagen in der Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung mündlich gestellt worden, wenn der das Verlangen stellende Aktionär/die das Verlangen stellende Aktionärin ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist (siehe hierzu die näheren Erläuterungen unter Ziffer 2).
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Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG
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Stamm- und/oder Vorzugsaktionär:innen können Gegenanträge gegen die Beschlussvorschläge von persönlich haftender Gesellschafterin und/oder Aufsichtsrat beziehungsweise Gesellschafterausschuss zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen und Wahlvorschläge zu auf der Tagesordnung stehenden Wahlen von Aufsichtsrats- und Gesellschafterausschussmitgliedern, Abschlussprüfern oder Prüfern der Nachhaltigkeitsberichterstattung übersenden (§§ 126 Absatz 1, 127 AktG).
Eventuelle Gegenanträge (nebst etwaiger Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionär:innen im Sinn der §§ 126 Absatz 1, 127 AktG, die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind ausschließlich an nachstehende Adresse zu richten; anderweitig übersandte Gegenanträge oder Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Henkel AG & Co. KGaA
- Hauptversammlung -
Investor Relations
Henkelstr. 67
40589 Düsseldorf
oder per E-Mail unter: info@ir.henkel.com
Zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionär:innen - gegebenenfalls versehen mit den nach § 127 Satz 4 AktG zu ergänzenden Inhalten - werden, einschließlich des Namens des Aktionärs/der Aktionärin, unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet (https://www.henkel.de/hv; https://www.henkel.com/agm) zugänglich gemacht. Dabei werden die bis zum Ablauf des 12. April 2026 (24.00 Uhr MESZ) unter vorstehender Adresse eingegangenen Gegenanträge oder Wahlvorschläge berücksichtigt.
Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 Satz 1 AktG vorliegt. Die Begründung eines Gegenantrags braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt (§ 126 Absatz 2 Satz 2 AktG). Wahlvorschläge von Aktionär:innen nach § 127 AktG werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person, bei einer vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Firma und Sitz, sowie im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Aktionär:innen werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Antrags nachzuweisen.
Das Recht eines jeden Aktionärs/einer jeden Aktionärin, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten und Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsrats- und/oder Gesellschafterausschussmitgliedern, Abschlussprüfern oder Prüfern der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionär:innen, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden.
| 9. |
Auskunftsrechte gemäß § 131 Absatz 1 AktG, § 293g Absatz 3 AktG, §§ 64 Absatz 2, 125 Absatz 1 Satz 1 UmwG
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Die Ausübung des gesetzlichen Auskunftsrechts setzt die Teilnahme an der Hauptversammlung voraus. Hierfür sind die in Ziffer 2 dargestellten Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung zu beachten.
Gemäß § 131 Absatz 1 AktG ist jedem/jeder Aktionär:in, das heißt sowohl den Stamm- als auch den Vorzugsaktionär:innen, und jedem/jeder Aktionärsvertreter:in auf ein in der Hauptversammlung mündlich gestelltes Verlangen von der persönlich haftenden Gesellschafterin Auskunft zu geben über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht aus den in § 131 Absatz 3 AktG genannten Gründen besteht.
Im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 10 zur Beschlussfassung vorgeschlagene Zustimmung zu einem Ausgliederungsvertrag und zwei Betriebspachtverträgen ist jedem/jeder Aktionär:in nach §§ 64 Absatz 2, 125 Absatz 1 Satz 1 UmwG, § 293g Absatz 3 AktG in der Hauptversammlung auf Verlangen Auskunft auch über alle für die Ausgliederung oder für den Abschluss eines der Betriebspachtverträge wesentlichen Angelegenheiten der anderen beteiligten Rechtsträger zu geben.
Der Versammlungsleiter ist gemäß § 131 Absatz 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 2 Sätze 3 und 4 der Satzung der Gesellschaft berechtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionär:innen zeitlich angemessen zu beschränken.
| 10. |
Erhalt einer Stimmbestätigung gemäß § 118 Absatz 1 Sätze 3 bis 5, Absatz 2 Satz 2 AktG beziehungsweise eines Nachweises der Stimmzählung gemäß § 129 Absatz 5 AktG
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Nach § 118 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 2 AktG ist bei elektronischer Ausübung des Stimmrechts dem Abstimmenden der Zugang der elektronisch abgegebenen Stimme nach den Anforderungen gemäß Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 5 Unterabsatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 von der Gesellschaft elektronisch zu bestätigen. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 118 Absatz 1 Satz 4 AktG unverzüglich dem Aktionär/der Aktionärin zu übermitteln. Ferner kann der Abstimmende von der Gesellschaft nach § 129 Absatz 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Die Gesellschaft hat die Bestätigung gemäß den Anforderungen in Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 zu erteilen. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 129 Absatz 5 Satz 3 AktG unverzüglich dem Aktionär/der Aktionärin zu übermitteln. Eine Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Absatz 5 AktG kann innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung unter Verwendung der Daten der Eintrittskarte über das Henkel InvestorPortal abgerufen werden.
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Ergänzende Informationen/Internetseite, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind
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Diese Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen, die zugänglich zu machenden Unterlagen, der Vergütungsbericht nebst Vermerk des Wirtschaftsprüfers und Anträge von Aktionär:innen sowie weitere Informationen und Erläuterungen, insbesondere zur Teilnahme an sowie zum Ablauf der Hauptversammlung und zu den Rechten der Aktionär:innen nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG, und die Informationen gemäß § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 sind über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich (https://www.henkel.de/hv; https://www.henkel.com/agm).
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse zugänglich gemacht.
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Informationen zum Datenschutz für Aktionär:innen
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Wir verarbeiten personenbezogene Daten (wie Name, Anschrift, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionär:innen beziehungsweise Aktionärsvertreter:innen die Teilnahme an und die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zum Zwecke der Vorbereitung und Ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung rechtlich zwingend erforderlich. Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung ist die Henkel AG & Co. KGaA, Henkelstraße 67, 40589 Düsseldorf. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. §§ 118 ff. AktG.
Die Henkel AG & Co. KGaA erhält die personenbezogenen Daten der Aktionär:innen beziehungsweise Aktionärsvertreter:innen in der Regel über die Anmeldestelle von dem depotführenden Institut, das die Aktionär:innen mit der Verwahrung ihrer Aktien beauftragt haben (sogenannte Depotbank). In einigen Fällen kann die Henkel AG & Co. KGaA personenbezogene Daten auch unmittelbar von den Aktionär:innen oder Aktionärsvertreter:innen erhalten.
Die Henkel AG & Co. KGaA überträgt Teile der Hauptversammlung über das Henkel InvestorPortal sowie frei zugänglich im Internet und ermöglicht die Wahrnehmung von Aktionärsrechten über das Henkel InvestorPortal. Hierbei können zusätzliche personenbezogene Daten wie IP-Adresse, Daten zur Authentifizierung etc. von Aktionär:innen beziehungsweise Aktionärsvertreter:innen verarbeitet werden. Zudem können Datenverarbeitungen erfolgen, die für die Organisation und Durchführung der Hauptversammlung erforderlich sind. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen auf Grundlage überwiegender berechtigter Interessen ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DSGVO.
Im Übrigen werden personenbezogene Daten von Aktionär:innen beziehungsweise Aktionärsvertreter:innen, die ihr Stimmrecht ausüben, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG) anderen Aktionär:innen und Aktionärsvertreter:innen zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für die Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen. Die Henkel AG & Co. KGaA kann weiterhin verpflichtet sein, personenbezogene Daten der Aktionär:innen beziehungsweise Aktionärsvertreter:innen an weitere Empfänger zu übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten.
Die Dienstleister der Henkel AG & Co. KGaA, welche zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung (inklusive Übertragung der Hauptversammlung und Bereitstellung des Henkel InvestorPortals) beauftragt werden, erhalten von der Henkel AG & Co. KGaA nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Henkel AG & Co. KGaA und nur soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter:innen der Henkel AG & Co. KGaA und die Mitarbeiter:innen der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionär:innen beziehungsweise Aktionärsvertreter:innen haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln.
Die Henkel AG & Co. KGaA löscht die personenbezogenen Daten der Aktionär:innen und Aktionärsvertreter:innen im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionär:innen beziehungsweise Aktionärsvertreter:innen das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Diese Rechte können Sie gegenüber der Henkel AG & Co. KGaA unentgeltlich über die E-Mail-Adresse datenschutz@henkel.com geltend machen. Zudem steht den Aktionär:innen beziehungsweise Aktionärsvertreter:innen ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu. Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Artikel 6 (1) Satz 1 lit. f) DSGVO verarbeitet, steht den Aktionär:innen beziehungsweise Aktionärsvertreter:innen unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ein Widerspruchsrecht zu.
Den Datenschutzbeauftragten von Henkel erreichen Sie wie folgt:
Henkel AG & Co. KGaA
- Datenschutzbeauftragter -
Henkelstraße 67
40589 Düsseldorf
oder per E-Mail unter: datenschutz@henkel.com
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft zu finden (https://www.henkel.de/hv; https://www.henkel.com/agm).
Düsseldorf, im März 2026
Henkel AG & Co. KGaA
Henkel Management AG (persönlich haftende Gesellschafterin)
Der Vorstand
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Henkel AG & Co. KGaA |
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Henkelstr. 67 |
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40589 Düsseldorf |
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Deutschland |
| Telefon: |
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| E-Mail: |
info@ir.henkel.com |
| Internet: |
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| ISIN: |
DE0006048432 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2289784 11.03.2026 CET/CEST
| DE0006048432 |
| 11.03.2026 | Dometic Group | Dometic launcht modulare Trinkflaschen: Ein System. Flexibel kombinierbar. Überall. Jederzeit.
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Dometic Group
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Dometic launcht modulare Trinkflaschen: Ein System. Flexibel kombinierbar. Überall. Jederzeit.
11.03.2026 / 15:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
STOCKHOLM, 11. März 2026 /PRNewswire/ -- Hydration wird individuell: Das Outdoor-Tech-Unternehmen Dometic präsentiert eine neue Generation von Trinkflaschen, entwickelt für einen aktiven Lifestyle. Ob auf dem Trail, beim täglichen Weg durch die Stadt oder auf dem spontanen Wochenendtrip, das System passt sich seinem Nutzer und unterschiedlichen Situationen mühelos an.
Statt standardisierter Lösungen setzt Dometic auf bewusst gestaltetes, flexibles Design. Eine Hydration-Lösung, die sich deinem Tag anpasst. Deckel wechseln. Griff austauschen. Konfiguration neu denken. So flexibel wie die eigenen Pläne. „Menschen leben kein Leben nach dem One-size-fits-all-Prinzip. Warum sollten es ihre Trinklösungen tun?", sagt Josh Militello, President Segment Mobile Cooling Solutions bei Dometic. „Mit unserer modularen Kollektion übertragen wir den systemorientierten Ansatz, den wir bereits bei unseren neuen Recon Kühlboxen verfolgt haben, auf eine längst überfällige Neudefinition der Wasserflasche – und darauf, wie sie sich in den Alltag integriert." Mehr als eine Flasche. Ein System. Starte mit einer Flasche. Mach sie zu deiner. Wechsle den Deckel – Chug, Sip oder Straw. Ergänze, was du brauchst: Griff. Strap. Collar. Baue dein Setup Schritt für Schritt. Griff eindrehen. Strap tauschen. Sip gegen Straw wechseln. Dein Drink. Dein Weg. Key Features: - Über 400 Kombinationen
- Von der Natur inspirierte Farben zum Launch erhältlich in Glow, Lichen, Ocean, Silt and Slate; Elderberry und Frost folgen
- 90% recycelter 304 Edelstahl robust, langlebig, umweltschonend
- Kupfer-Innenbeschichtung reflektiert Wärme, hält Temperaturen länger konstant, besonders bei Heißgetränken
- Doppelwandige Vakuumisolierung stundelang heiß, tagelang kalt
- Auslaufsichere Konstruktion eingießen, umdrehen, vertrauen
- BPA-frei und lebensmittelecht unbeschwert und sauber trinken
- Ultra-robust hält einiges aus und bleibt zuverlässig im Einsatz
- Spülmaschinengeeignet
Das modulare Trinksystem von Dometic ist ab dem 11. März erhältlich. Weitere Produkte folgen bis Juni. Der Verkauf erfolgt über dometic.com sowie ausgewählte Handelspartner weltweit. In Deutschland z.B. bei Bergfreunde. The System | USD MSRP - 350ml Tumbler | €25
- 500ml Tumbler | €30
- 650ml Tumbler | €35
- 650ml Sip Bottle | €40
- 1L Sip Bottle | €45
- 1L Chug Bottle |€45
- 1.2L Chug Bottle | €50
- Sip Lid | €15
- Chug Lid | €13
- Swig Lid | €10
- Standard Collar | €5
- Strap Collar | €10
- Handle Collar | €10
Anmerkungen für die Redaktion - Bildmaterial finden Sie hier
- Videos finden Sie hier
About Dometic Dometic ist ein global agierendes Outdoor-Tech-Unternehmen mit der Mission, mobiles Leben einfacher zu machen. Auf Basis seiner Kernkompetenzen in den Bereichen Kühlen, Heizen, Energie & Elektronik, Mobilität sowie Raumoptimierung ermöglicht Dometic es Menschen weltweit, die Natur intensiver zu erleben und ihre Freiheit im Outdoor-Bereich neu zu definieren. Dies realisiert das Unternehmen durch intelligente, nachhaltige und zuverlässige Produkte mit herausragendem Design. Millionen von Anwenderinnen und Anwendern nutzen Dometic Produkte beim Camping und auf Entdeckungsreisen, mit dem Auto, dem Reisemobil oder dem Boot. Das Portfolio umfasst sowohl fest installierte Systeme für Landfahrzeuge und Boote als auch mobile Standalone-Lösungen für Outdoor-Enthusiasten. Dometic beschäftigt weltweit rund 7.000 Mitarbeitende und vertreibt seine Produkte in mehr als 100 Ländern. Im Jahr 2025 erzielte das Unternehmen einen Nettoumsatz von 21 Milliarden SEK (2,3 Milliarden USD). Der Hauptsitz befindet sich in Stockholm, Schweden Für mehr informationen über Dometic, besuchen Sie: http://www.dometic.com. PRESSE KONTAKT Minako Nakatsuma Olofzon pr@dometic.com +46 8 501 025 41 Photo - https://mma.prnewswire.com/media/2931423/Dometic_Drinkware.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2931422/DOMETIC_Group_Logo.jpg
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11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2289786 11.03.2026 CET/CEST
| noisin023672 |
| 11.03.2026 | Netfonds AG | Original-Research: Netfonds AG (von Montega AG): Verkaufen (zuvor: Kaufen)
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Original-Research: Netfonds AG - von Montega AG
11.03.2026 / 14:58 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu Netfonds AG
| Unternehmen: |
Netfonds AG |
| ISIN: |
DE000A1MME74 |
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| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Verkaufen (zuvor: Kaufen) |
| seit: |
11.03.2026 |
| Kursziel: |
78,25 EUR (zuvor: 67,00 EUR) |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Christian Bruns, CFA; Nicklas Frers |
Übernahmeangebot mit attraktiver Prämie und angestrebten Delisting
Die Netfonds AG ist ein Investment Agreement mit Warburg Pincus eingegangen und schließt sich mit der blau direkt Gruppe zusammen. Warburg Pincus hat sich bereits eine Beteiligung von 53% gesichert und gibt ein öffentliches Angebot je Netfonds-Aktie von 78,25 EUR ab.
Attraktive Übernahmeprämie: Das Angebot der Warburg Pincus von 78,25 EUR liegt bei 64,4% über Schlusskurs (06. März 2026) und über 78,3% des volumengewichteten Durchschnittskurses der vergangenen drei Monate. Mit Hinblick darauf, dass die Netfonds-Aktie im Freiverkehr handelt und damit ein Angebot durch Warburg Pincus nicht verpflichtend ist, bietet es u.E. eine attraktive Prämie, um die Wertsteigerung zu realisieren. Dividendenausschüttungen wird es bis zum Vollzug des Angebots nicht geben. Während das Übernahmeangebot am 20. April 2026 endet, wird das Delisting nach erfolgtem Vollzug der Transaktion im weiteren Verlauf des zweiten Halbjahres 2026 erwartet. Die zum Verkauf eingereichten Aktien werden dabei unter einer separaten ISIN notiert. Das Angebot hat keine Mindestannahmeschwelle und steht unter Vorbehalt der Erteilung der erforderlichen kartellrechtlichen Freigaben und die Gestattung im Rahmen spezifischer Inhaberkontrollverfahren.
Zusammenschluss von Netfonds und blau direkt Gruppe: Durch den Zusammenschluss in einer gemeinsamen privaten Eigentümerstruktur unter dem Dach von Warburg Pincus soll ein führender Anbieter von Software- und Infrastrukturdienstleistungen für die Finanz- und Versicherungsbranche entstehen. Dieser Schritt ist die Antwort auf die fortschreitende Konsolidierung am deutschen Versicherungs- und Investmentmarkt, bei der die regulatorische Tiefe von Netfonds und die Prozess-Expertise von blau direkt zu einer marktweiten Plattform-Architektur verschmolzen werden. Der Vorstand und Aufsichtsrat befürworten das Barangebot von Warburg Pincus uneingeschränkt und ausdrücklich.
Fazit: Die angebotenen 78,25 EUR je Aktie übertreffen unser bisher ausgegebenes Kursziel von 67,00 EUR um 16,8% und den volumengewichteten Durchschnittskurses der vergangenen drei Monate um 78,3%. Aus diesem Grund bietet das Angebot u.E. eine attraktive Exit-Prämie. Hinzu kommt das Delisting, welches zu einer erheblichen Einschränkung in der Liquidität führt. Wir empfehlen daher das Angebot anzunehmen und setzen die Netfonds AG mit einem Kursziel von 78,25 EUR auf 'verkaufen'.
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
Über Montega:
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet
Kontakt für Rückfragen:
Montega AG - Equity Research Tel.: +49 (0)40 41111 37-80 Web: www.montega.de E-Mail: info@montega.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2289776 11.03.2026 CET/CEST
| DE000A1MME74 |
| 11.03.2026 | MARCA by BolognaFiere & ADM | Italienische Ausgabe der Fachmesse für Eigenmarken des Handels MARCA schließt ihre 22. Ausgabe mit einem neuen Rekord bei Besuchern, Ausstellern und internationaler Beteiligung ab
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MARCA by BolognaFiere & ADM
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Italienische Ausgabe der Fachmesse für Eigenmarken des Handels MARCA schließt ihre 22. Ausgabe mit einem neuen Rekord bei Besuchern, Ausstellern und internationaler Beteiligung ab
11.03.2026 / 14:40 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die von BolognaFiere & ADM veranstaltete MARCA bestätigt ihre Rolle als globaler Maßstab für eine Kategorie, die die Einzelhandelsstrategie weltweit neu definiert. Nächster Halt: MARCA Poland, 21.–22. April. BOLOGNA, Italien, 11. März 2026 /PRNewswire/ -- Die 22. Ausgabe der „MARCA by BolognaFiere & ADM" erzielte die besten Ergebnisse aller Zeiten: mehr als 25.000 Fachbesucherinnen und -besucher an zwei Tagen (+9 % gegenüber 2025), eine ausverkaufte Ausstellungsfläche in 10 Hallen und eine auf 1.540 Unternehmen angewachsene Ausstellerbasis (+18 %), darunter 110 internationale Aussteller (+25% im Vergleich zum Vorjahr). Die Messe, die weltweit ihresgleichen sucht, basiert auf der ursprünglichen Idee, dass große Einzelhändler gemeinsam mit ihren Produktionspartnern ausstellen. Im Laufe der Jahre hat sie sich zu einem umfassenden Ökosystem für Eigenmarken entwickelt, das die wachsende Rolle dieses Segments als strategischer Wachstumsmotor für das gesamte Einzelhandelssortiment widerspiegelt. Mit Lebensmitteln als Schwerpunkt deckt die Veranstaltung auch das gesamte Non-Food-Spektrum ab – von Körperpflege über Haushaltspflege bis hin zu Tierpflege und weiteren Kategorien – und spiegelt damit die Expansion von Eigenmarken in Bereiche wider, die früher von nationalen Marken dominiert wurden. Zu den besonderen Bereichen der Messe zählt MARCA Fresh, ein eigener Bereich für Frischprodukte – allen voran Obst und Gemüse. Die italienische Lebensmittelkultur verschafft dem Handel besondere Kompetenz im Umgang mit Frischekategorien. Dieses Know-how zieht internationale Fachleute nach Bologna, die das Modell vor Ort aus erster Hand kennenlernen möchten. Eine weitere Besonderheit der MARCA by BolognaFiere & ADM ist die Abdeckung der gesamten Lieferkette. MARCA Tech bringt die dem Endprodukt vorgelagerten Dienstleister aus den Bereichen Verpackung, Logistik und Handel zusammen. Keine anderes Eigenmarken-Event befasst sich mit dieser Dimension in derselben Tiefe. Eigenmarken: vom Preishebel zum strategischen Wachstumstreiber In den am weitesten entwickelten Märkten Europas hat sich die Eigenmarke vom preisorientierten Convenience-Angebot zu einem Wertversprechen gewandelt, wobei Einzelhändler in Premiumsortimente und Innovationen investieren, die mit nationalen Top-Marken konkurrieren. Die MARCA by BolognaFiere & ADM trägt dieser Entwicklung durch zwei Marca Awards Rechnung: Mit dem Best Innovation Product Award werden die fortschrittlichsten Eigenmarken-Lösungen ausgezeichnet; der Best Copacker Profile Award geht an Produktionspartner, die die Qualität von Eigenmarken besondern effektiv unterstützen. Die Produkte, die in den beiden Award-Kategorien nominiert waren, wurden im Bereich MARCA Trend ausgestellt, um live zu demonstrieren, wohin sich moderne Eigenmarken entwickeln. Das Messeprogramm, das durch den jährlichen Marca Private Label Report von Circana bestimmt wird, deckt Themen von Nachhaltigkeit bis hin zu regulatorischen Entwicklungen in der EU ab und macht die MARCA by BolognaFiere & ADM zu einem Branchenevent, bei dem Strategie, Produkte und Lieferkette zusammenkommen. Dabei ist die internationale Dimension entscheidend: Über 300 strategische Einkäuferinnen und Einkäufer aus 30 Ländern besuchten die Messe in Bologna, weil sie einen direkten Zugang zum gesamten Eigenmarken-Ökosystem bietet – italienisches Fachwissen in den Bereichen Lebensmittel und Frische, Innovation im Einzelhandel und herausragende Beispiele für funktionierende Lieferketten, alles an einem Ort. Die diesjährige Bologna-Ausgabe der MARCA ist damit abgeschlossen, aber die Reise geht weiter: Am 21. und 22. April 2026 findet die MARCA Poland statt und bringt das gleiche Format auf einen der am schnellsten wachsenden Private-Label-Märkte in Europa. Die Serie wird dann mit der MARCA China am 8. und 9. September in Guangzhou fortgeführt. Einzelhändler und Produzenten sind eingeladen, dem MARCA-Netzwerk beizutreten, Kontakte zu Branchenführern zu knüpfen und die neuesten Eigenmarken-Innovationen zu entdecken. Weitere Informationen finden Sie auf der website. Pressestelle Marca by BolognaFiere & ADM: AD MIRABILIA Tel. +39 02 4382191 E-Mail: marca@admirabilia.it Kontakt: Isabella Foschi + 39 342 054 1546 Foto: https://mma.prnewswire.com/media/2930510/MARCA_by_BolognaFiere_ADM.jpg Logo: https://mma.prnewswire.com/media/2930509/MARCA_by_BolognaFiere_ADM_Logo.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/italienische-ausgabe-der-fachmesse-fur-eigenmarken-des-handels-marca-schlieWt-ihre-22-ausgabe-mit-einem-neuen-rekord-bei-besuchern-ausstellern-und-internationaler-beteiligung-ab-302711062.html

11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2289772 11.03.2026 CET/CEST
| noisin377049 |
| 11.03.2026 | Goldinvest Consulting GmbH | Bis zu 3% Kupfer: Algo Grande mit hochgradiger Neuentdeckung!
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Emittent / Herausgeber: Goldinvest Consulting GmbH
/ Schlagwort(e): Bohrergebnis/Expansion
Bis zu 3% Kupfer: Algo Grande mit hochgradiger Neuentdeckung!
11.03.2026 / 14:19 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Algo Grande Copper (WKN A41UK1 / TSXV ALGR) meldet eine neue hochgradige Kupfer-Skarnentdeckung auf dem Adelita-Projekt im mexikanischen Bundesstaat Sonora! Der vielversprechende Fund resultiert aus einer projektweiten Prospektionskampagne, bei der man das rote Metall auch in zahlreichen anderen Zielen auf der zu 100% von Algo Grande kontrollierten nachweisen konnte!
Und wie das Unternehmen von CEO Enrico Gay soeben meldete, konnte auf der Neuentdeckung innerhalb des Zielgebiets Potrero South, rund 3 Kilometer südlich der ursprünglichen Entdeckung Cerro Grande gelegen, Mineralisierung über mehr als 300 Meter an der Oberfläche nachgewiesen werden, wobei einige entnommenen Proben mehr als 3% Kupfer erbrachten!
Damit weitet Algo Grande den Blick über das bereits erbohrte Cerro Grande-Gebiet hinaus deutlich aus. Insgesamt hat das Unternehmen im Rahmen der Oberflächenkampagne 49 Gesteinsproben entnommen, von denen 19 (!) Proben Gehalte von mehr als 1 % Kupfer aufwiesen. Insgesamt hat man mit dem Programm Kupfer-, Gold- und Silbermineralisierung in mehreren Zielgebieten bestätigt, darunter eben Potrero South, aber auch Las Trancas, Cerro Grande Northwest, La Molina und Mezquital.
Darüber hinaus gab Algo Grande bekannt, dass die erste Phase des Bohrprogramms auf Cerro Grande jetzt abgeschlossen ist. Noch steht aber die Analyse der restlichen, dabei gewonnenen Bohrkerne aus.
Algo Grande: Adelita könnte mehrteiliges mineralisiertes System beherbergen
Die neue Skarn-Zone bei Potrero South ist für Algo Grande ein zentrales Ergebnis der Januar-Kampagne 2026. Das Zielgebiet liegt wie gesagt etwa drei Kilometer südlich von Cerro Grande und war bislang nicht Gegenstand von Bohrungen. Laut Unternehmen wurden dort 14 Gesteinsproben genommen, die Kupfermineralisierung bestätigten. Drei Proben lagen über 1 % Kupfer, vier wiesen mehr als 1 Gramm Gold pro Tonne. Die höchsten gemeldeten Werte erreichten 3,06 % Kupfer, 3,72 g/t Gold und 232 g/t Silber!
Aus Sicht von Algo Grande stützt dieser Fund die Interpretation, dass das Adelita-Projekt kein einzelnes Vorkommen, sondern ein mehrteiliges mineralisiertes System beherbergt. Das Unternehmen beschreibt Adelita als Kupfer-dominiertes System mit Skarn-, Porphyr- und epithermalen Komponenten. Dass nun eine zweite Skarn-Mineralisierung mit deutlicher Oberflächenexpression südlich von Cerro Grande erkannt wurde, liefert einen weiteren Baustein für diese These. Potrero South soll deshalb in das Phase-II-Bohrprogramm aufgenommen werden, das schon für das zweite Quartal 2026 vorgesehen ist.
Auch in anderen Bereichen des Projekts wurden neue oder weiterführende Hinweise gesammelt. Im Zielgebiet Cerro Grande Northwest beispielsweise bestätigten acht Proben aus Aufschlüssen Kupfermineralisierung. Nach Unternehmensangaben könnten diese Ergebnisse die bekannte Streichenlänge der Cerro-Grande-Entdeckung um 1,5 Kilometer erweitern. Das wäre insofern relevant, als damit die bekannte Mineralisierung nicht nur im zentralen Bereich, sondern auf beiden Schenkeln der gefalteten Kalksteineinheit auftritt, die das Cerro-Grande-Skarnsystem beherbergt.
Oberflächenproben bestätigen Kupfer in mehreren Zielgebieten
Neben Potrero South und Cerro Grande Northwest hebt Algo Grande vor allem Las Trancas hervor. Dort bestätigte eine Geländebegehung Kupfer- und Silbermineralisierung an der Oberfläche, begleitet von hämatitischer und serizitischer Alteration. Das Unternehmen sieht darin Hinweise auf eine strukturell kontrollierte Mineralisierung. Vier Gesteinsproben bestätigten Kupfergehalte; drei davon lagen über 1 %. Der Spitzenwert belief sich auf 41,40 % Kupfer, 13,45 g/t Gold und 1.570 g/t Silber. Dabei handelt es sich den Angaben zufolge um eine selektive Gesteinsprobe aus einem alten Haldenbestand, also nicht um repräsentatives Material für das gesamte Zielgebiet.
Für Algo Grande ist Las Trancas auch deshalb bedeutsam, weil dort historische Schürfgräben bereits 9,5 Meter mit 16,4 g/t Gold und 1,9 % Kupfer geliefert haben. Das Zielgebiet sei historisch jedoch nicht mit Diamantbohrungen getestet worden; durchgeführt worden seien lediglich Erweiterungsbohrungen ohne vorherige strukturelle Interpretation des mineralisierten Systems. Künftige Arbeiten sollen dort detaillierte Kartierungen, systematische Probenahmen und ein erstes Bohrprogramm im Bereich eines historischen Stollens umfassen. Auch Las Trancas soll Teil des geplanten Phase-II-Programms werden.
Ein weiteres Zielgebiet ist La Molina. Dieses Areal wurde laut Algo Grande im Zuge der Prospektionskampagne vom Januar 2026 als neues Ziel definiert. Dort wurden mehrere hochgradige Gesteinsproben und Kupferanzeichen identifiziert, die historisch zuvor nicht erkannt worden seien. Fünf Proben bestätigten Kupfermineralisierung, zwei davon mit mehr als 1 % Kupfer. Die höchsten Werte lagen bei 1,99 % Kupfer, 17,90 g/t Gold und 44 g/t Silber. Bemerkenswert ist aus Unternehmenssicht, dass La Molina zuvor durch ein Machine-Learning-Programm als aussichtsreiches Ziel vorgeschlagen worden war, obwohl detaillierte geochemische und geophysikalische Daten dort bislang fehlten.
Phase-I-Bohrprogramm auf Cerro Grande ist abgeschlossen
Während die Oberflächenarbeiten neue Zielgebiete lieferten, hat Algo Grande zugleich das Phase-I-Bohrprogramm auf dem Cerro-Grande-Skarn abgeschlossen. Sämtliche noch ausstehenden Bohrkerne aus den Löchern AG_GC_001, AG_GC_002 im Intervall zwischen 450 und 600 Metern sowie AG_GC_003 und AG_GC_004 wurden nach Angaben des Unternehmens an ALS Hermosillo übergeben. Die Proben wurden transportiert, protokolliert und befinden sich nun in der Aufbereitung und geochemischen Analyse. Die Ergebnisse werden in den kommenden Wochen erwartet.
Das Bohrprogramm war darauf ausgelegt, die Mineralisierung innerhalb des Cerro-Grande-Skarnsystems besser zu definieren und ihre vertikale wie laterale Kontinuität zu testen. Bereits gemeldete Ergebnisse aus den ersten 450 Metern des Bohrlochs AG_GC_002 hatten nach Unternehmensangaben zur Entdeckung von drei zuvor unbekannten hochgradigen Skarn-Horizonten geführt. Die Mineralisierung reichte dort von der Oberfläche bis in 390 Meter Tiefe und blieb in der Tiefe offen. Insgesamt definierten nun fünf hochgradige Skarn-Horizonte das mineralisierte System von Cerro Grande. Im Bohrloch AG_GC_002 wurden über diese Horizonte hinweg mehr als 70 Meter kumulierte Mineralisierung erfasst, darunter 36 Meter mit Gehalten von über 1 % Kupfer.
Adelita-Projekt zeigt mehrere mineralisierte Zentren
Ergänzend nennt Algo Grande auch Ergebnisse vom Zielgebiet Mezquital, wo bei einer kurzen Erkundung mehrere Kupfer führende Lesesteine sowie Turmalin-Brekzien als Lesesteine identifiziert wurden. Deren Ursprungsort im anstehenden Gestein ist zwar noch nicht lokalisiert, doch die Kombination aus Kupfermineralisierung und Turmalin-Brekzien wird vom Unternehmen als Hinweis auf ein magmatisch-hydrothermales Zentrum interpretiert. Drei Proben bestätigten dort Kupfer, eine davon mit mehr als 1 % Kupfer und einem Höchstwert von 1,58 % Kupfer, 2,02 g/t Gold und 82,10 g/t Silber.
In der Summe verdichten die neuen Oberflächenergebnisse und die abgeschlossene erste Bohrphase das Bild eines Projekts mit mehreren mineralisierten Zielgebieten. Für Algo Grande bedeutet das unter anderem, dass sich die weiteren Arbeiten auf dem Adelita-Projekt nicht allein auf Cerro Grande konzentrieren. Mit Potrero South, Las Trancas, La Molina, Cerro Grande Northwest und Mezquital liegen nun mehrere vielversprechende Bereiche vor, in denen die nächsten Explorationsschritte ansetzen können.
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EQS News-Service |
| noisin440992 |
| 11.03.2026 | REALCUBE GmbH | Realcube gewinnt Road to Green Award 2026 für Technologie im Immobilienbetrieb !
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EQS-Media / 11.03.2026 / 14:03 CET/CEST
Pressemitteilung
Realcube gewinnt Road to Green Award 2026 für Technologie im Immobilienbetrieb
München/Köln, 10. März 2026 – Das Prop Tech-Unternehmen Realcube ist beim Gipfel zur Transformation von Bestandsimmobilien in Köln mit dem Road to Green Award in der Kategorie „Betrieb“ ausgezeichnet worden. Der Preis würdigt marktreife Technologien, die einen messbaren Beitrag zur nachhaltigen Transformation des Gebäudebestands leisten.
Der Award wurde im Rahmen der Entwicklung des Quartiers Deutzer Hafen vergeben und zeichnet Lösungen aus den Bereichen Betrieb, Mobilität, Energie und Klimawirkung aus. Die Jury bewertet insbesondere Umsetzungsreife, Wirtschaftlichkeit, Skalierbarkeit und die konkrete Wirkung der Technologien im Immobilienbestand.
Statement der Jury: “Die prämierte Lösung bildet steigende ESG- und Reportinganforderungen transparent ab. Sie ermöglicht schon heute die notwendige Daten- und Reporting Infrastruktur für Eigentümer, Nutzer und Finanzierer und verfügt als skalierbare Lösung über Standardschnittstellen zu verbundenen Systeme..”
„Die Finanzierung von Bestandsimmobilien erfordert mit der neuen EBA Richtlinie vom 11. Januar 2026 immer mehr Informationspunkte zum Gebäude, einige davon sind heute bereits zwingend. “, sagt Dr. Uwe Forgber, der CEO von Realcube. „Dafür brauchen Eigentümer vor allem eines: Belastbare Daten aus dem Betrieb ihrer Gebäude. "Erst wenn Ressourcenverbräuche, Betriebskosten und Effizienzsteigerungspotenziale transparent sind, lassen sich Immobilien wirtschaftlich und nachhaltig steuern.“
Der Road to Green Award steht unter der Schirmherrschaft der moderne stadt GmbH und wird von blackprint gemeinsam mit Prop Tech Powerhouse e.V. organisiert. Ziel ist es, marktreife Technologien sichtbar zu machen, die konkrete Fortschritte bei der Dekarbonisierung und Effizienzsteigerung im Immobilienbestand ermöglichen.
Für Realcube ist die Auszeichnung eine Bestätigung des eigenen Ansatzes, Immobilienmanagement datenbasiert, nachhaltiger, effizienter und transparenter zu gestalten.
Über Realcube
Die mehrfach prämierte Asset-Management-Lösung Realcube bildet segmentbasiert den digitalen Kern für Analysen, Maßnahmen und Berichte im Immobilienmanagement – standardisiert, automatisiert, auditierbar sowie SFDR- und EBA-konform.
Mit Realcube steuern Eigentümer, Asset Manager und Investoren ihre Immobilienportfolios datenbasiert: Betriebsdaten werden analysiert, Effizienzpotenziale sichtbar gemacht und belastbare Transparenz für Reporting, Finanzierung, Transaktionen und ESG-Anforderungen geschaffen – sicher, nachvollziehbar und auf Knopfdruck.
Emittent/Herausgeber: REALCUBE GmbH
Schlagwort(e): Forschung/Technologie
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EQS-Media |
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| 11.03.2026 | ForwardX Robotics | ForwardX feiert ein Jahr groß angelegten AMR-Betriebs im Chery-Werk in Dalian
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ForwardX Robotics
/ Schlagwort(e): Miscellaneous
ForwardX feiert ein Jahr groß angelegten AMR-Betriebs im Chery-Werk in Dalian
11.03.2026 / 13:50 CET/CEST
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PEKING, 11. März 2026 /PRNewswire/ -- Ein Jahr nach der Einführung autonomer mobiler Roboter (AMRs) im Chery-Werk in Dalian unterstützt das System weiterhin groß angelegte interne Logistikprozesse sowohl in der Schweißerei als auch in der Endmontage und beweist damit seine Leistungsfähigkeit in einem Umfeld der Automobilproduktion mit hohem Produktionsvolumen.
Das Projekt umfasst 435 AMRs, die im gesamten Werk eingesetzt werden sollen. Bis heute sind über 270 Roboter an Schweißer- und Endmontagearbeitsplätzen im Einsatz und unterstützen ein Produktionsumfeld mit hohem Durchsatz, in dem täglich zwischen 800 und 1000 Fahrzeuge produziert werden. In der Automobilfertigung ist eine ununterbrochene Materialversorgung entscheidend für die Stabilität der Produktionslinie. Interne Logistiksysteme müssen den kontinuierlichen Transport Tausender Bauteile zwischen den Werkstätten koordinieren, um einen reibungslosen Ablauf der Montagelinien zu gewährleisten. Um diese logistischen Anforderungen zu erfüllen, wurden in zwei wichtigen Produktionsbereichen autonome mobile Roboter eingeführt. In der Schweißerei übernehmen 121 AMRs die automatisierte Zufuhr von Teilen, die bei der Karosseriemontage verwendet werden. In der Endmontage unterstützen 150 AMRs den Komponententransport und die Teileverteilung an den Produktionsstationen. In der Schweißerei unterstützt das System nun die automatisierte Anlieferung von 32 verschiedenen Teilen und deckt damit mehr als 50 % des benötigten Materialbedarfs ab. In der Endmontage übernimmt das System die Anlieferung von 95 Teilen und deckt damit fast 80 % der für die Montagelinie benötigten Materialien ab. Dadurch können die Roboter einen wesentlichen Teil der internen Logistikaufgaben während des gesamten Produktionsprozesses übernehmen. Die Roboter arbeiten mit der AMR-Plattform der vierten Generation von ForwardX, die eine bildbasierte Navigation mit einem intelligenten Flottenmanagementsystem kombiniert. Dies ermöglicht Robotern, sich in komplexen Fabrikumgebungen zurechtzufinden und gleichzeitig Transportaufgaben dynamisch über mehrere Arbeitsplätze hinweg zu koordinieren. „Groß angelegte Automatisierung in der Automobilfertigung erfordert langfristige betriebliche Zuverlässigkeit", sagte Nicolas Chee, Gründer und Geschäftsführer von ForwardX Robotics. „Dieser Einsatz hat im vergangenen Jahr gezeigt, wie autonome mobile Roboter stabile Materialflüsse in komplexen Produktionsumgebungen unterstützen können." Dieser Einsatz reduzierte die Anforderungen an den manuellen Materialtransport innerhalb des Werks deutlich, verbesserte die interne Logistikeffizienz und unterstützte schlanke Produktionsprozesse. Mit der weiteren Skalierung des Systems und der angestrebten vollständigen Optimierung im Laufe dieses Jahres dürfte die Automatisierungsplattform die internen Transportabläufe weiter verschlanken und den Personaleinsatz für höherwertige Aufgaben optimieren. Das erfolgreiche erste Betriebsjahr im Werk von Chery in Dalian verdeutlicht, wie groß angelegte mobile Robotereinsätze die langfristige Betriebsstabilität in Produktionsumgebungen mit hohem Durchsatz unterstützen können. Informationen zu ForwardX ForwardX Robotics ist ein weltweit führender Anbieter bildbasierter autonomer Intralogistik und bietet Automatisierung auf Industrieniveau für komplexe, sicherheitskritische Umgebungen. Aufbauend auf fundiertem Fachwissen in den Bereichen Computer Vision und Robotik-Software ermöglicht ForwardX Unternehmen den Einsatz autonomer mobiler Roboter und autonomer Gabelstapler in realen Betriebsabläufen, in denen Menschen, Fahrzeuge und Roboter zusammenarbeiten. Kernstück von ForwardX ist eine einheitliche Softwareplattform, die eine ganze Reihe mobiler Roboter steuert und eine skalierbare Flottensteuerung sowie die Integration mit WMS- und MES-Systemen des Kunden unterstützt. Mit mehr als 500 Einsätzen weltweit helfen die Lösungen von ForwardX Herstellern, 3PLs und Logistikunternehmen dabei, eine zuverlässige Automatisierung in ihren Anlagen zu skalieren. Besuchen Sie ForwardX auf der LogiMat 2026 – Halle 8, Stand 8C11 – und erleben Sie die Zukunft der Automobillogistik. Medienkontakt Betty Sun pr.us@forwardx.com Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2930279/20260309174142_153_48.jpg Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2930280/max.jpg Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2391036/Full_version___H___Color___EN_Logo.jpg
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11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2289716 11.03.2026 CET/CEST
| noisin129272 |
| 11.03.2026 | Baufi24 GmbH | Bauzinsen steigen auch im Februar leicht an - Dritter Anstieg in Folge
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EQS-Media / 11.03.2026 / 12:50 CET/CEST
Im Februar finanzierten die Baufi24-Kunden im Durchschnitt mit einem Bauzins von 3,91 Prozent und damit geringfügig über dem Januar-Wert von 3,82 Prozent. Es ist der dritte leichte Anstieg in Folge seit Dezember.
Die Baufi24-Kunden nahmen im Februar im Durchschnitt 308.309 EUR an Darlehen auf. Die durchschnittliche Darlehenssumme lag somit leicht über dem Januar-Wert von 307.716 EUR. Das eingebrachte Eigenkapital betrug durchschnittlich 113.915 EUR (Januar: 114.037 EUR). Damit belief sich die durchschnittliche Eigenkapitalquote auf 26,9 Prozent (Januar: 27,1 Prozent). Trotz höherer Zinsen und geringerem Eigenkapital verringerte sich auch die Annuität: Im Durchschnitt zahlen Kunden, die ihre Finanzierung im Februar abschlossen, eine monatliche Rate von 1.414 EUR (Januar: 1.426 EUR).
Ausblick von Oliver Kohnen, Geschäftsführer von Baufi24:
„Auf den ersten Blick bewegt sich der Markt seitwärts: Die Bauzinsen haben sich zwischen 3,5 Prozent und 4,0 Prozent eingependelt. Doch auf den zweiten Blick erkennt man deutlich die Volatilität am Markt. Die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe – dem maßgeblichen Indikator für die Bauzinsen in Deutschland - sank im Verlauf des Februars zunächst deutlich, um ab Ende Februar bis Anfang März wieder um fast den gleichen Wert zu steigen. Entsprechend können auch die Bauzinsen innerhalb kurzer Zeit auch einmal 0,3 oder 0,4 Prozent steigen oder fallen.Zeitgleich ziehen die Immobilienpreise weiter an, da die Neubautätigkeit nicht ausreicht, um die Nachfrage zu bedienen. Und der Krieg im Nahen Osten dürfte die Inflation grundsätzlich wieder antreiben. Am Ende könnten also nicht nur die Zinsen, sondern auch die Immobilienpreise steigen. „Aussitzen“ ist in diesem Umfeld keine gute Idee, denn später ist das Wunschobjekt vielleicht einfach nicht mehr finanzierbar.“
+++++
Über den Autor
Oliver Kohnen ist seit 2023 bei Baufi24 als Head of Franchise tätig, seit 2024 auch als Geschäftsführer neben Tomas Peeters. Zuvor war er bei verschiedenen Instituten der Finanzbranche beschäftigt. Er bewertet in seinem Zinskommentar regelmäßig die wirtschaftspolitische Lage und deren Auswirkungen auf die Bauzinsen.
Über Baufi24
Die Baufi24 Baufinanzierung GmbH ist einer der marktführenden unabhängigen Vermittler für Immobilienfinanzierungen und steht für smarte, innovative Baufinanzierung. Baufi24 vergleicht für Kundinnen und Kunden die Angebote von mehr als 500 Banken, Versicherungen und Bausparkassen mit dem Ziel, Transparenz auf dem Konditionsmarkt zu schaffen und schnelle Finanzierungszusagen zu ermöglichen. Seit April 2022 gehört Baufi24 zur dann gegründeten Bilthouse-Gruppe. Sie vereint als Holding die erfolgreichen Marken von Baufi24, Hüttig & Rompf und Creditweb. Gemeinsam setzen die Unternehmen auf persönliche, digital gestützte und vor allem transparente Finanzierungsberatung für Menschen, die eine Immobilie suchen. Um einen klaren Mehrwert für Endkunden zu schaffen, gehört auch Kredit24 für Privatkredite dazu. Das B2B-Fintech FinLink komplettiert das Angebot als CRM für die Immobilienfinanzierung. Aktuell beschäftigt die Gruppe rund 700 Mitarbeitende mit einem vermittelten Baufinanzierungsvolumen von rund fünf Milliarden Euro pro Jahr.
Pressekontakt
Dirk Ulmer
Kerl & Cie Kommunikationsberatung
Telefon: +49 160 972 378 73
E-Mail: bilthouse@kerlundcie.de
Emittent/Herausgeber: Baufi24 GmbH
Schlagwort(e): Immobilien
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| noisin130309 |
| 11.03.2026 | Kipling | KIPLING UND SMILEY® STELLEN SS26 CAPSULE VOR: WELTWEIT GLÜCK VERBREITEN, MARKEN INSPIRIEREN, HERZEN BERÜHREN
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Kipling
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
KIPLING UND SMILEY® STELLEN SS26 CAPSULE VOR: WELTWEIT GLÜCK VERBREITEN, MARKEN INSPIRIEREN, HERZEN BERÜHREN
11.03.2026 / 12:45 CET/CEST
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ANTWERPEN, Belgien, 11. März 2026 /PRNewswire/ -- Kipling startet eine Kooperation mit der weltweit bekannten Marke Smiley® und feiert Optimismus, Bewegung sowie die Freude am Entdecken. Als Teil der Frühjahr/Sommer-Kollektion 2026 von Kipling und stark vom Reisen inspiriert, unterstreicht die neue Kipling | Smiley® Kooperation die Idee, dass jede Reise – ob groß oder klein – mit einem Lächeln beginnt.
YELLOW FUN BLACK Diese Linie ist aus Kiplings klassischem schwarzem Crinkle-Nylon gefertigt und kombiniert die weltberühmte Marke Smiley® mit einem dezent schattierten Kipling-Logo. Zu den Details gehören individuell gestaltete Reißverschlussanhänger mit Doppelbranding, ein Affe mit Smiley®-T-Shirt bekleidet sowie Gepäckrollen mit dem kultigen Smiley®-Print. YELLOW FUN BALL Ein lebendiger Allover‑Smiley®‑Print in kräftigem Gelb, kombiniert mit dem runden Kipling‑Logo. Dieses Design strahlt Freude sowie Positivität aus und greift den unverwechselbaren Charakter von Smiley® auf. PINK FUN BLUE Ein femininer Look in True Blue aus Crinkle-Nylon mit auffälligen fuchsiafarbenen Silikonbesätzen, die das Smiley®‑Symbol sowie das geprägte runde Kipling-Logo zeigen. Das Maskottchen mit dem rosa Affen als Schlüsselanhänger trägt ein passendes Logo-T-Shirt. Die Kooperation umfasst außerdem eine auffällige Tasche in 3D-Kappenform, die innovatives Design und Funktionalität verbindet und so ein kompaktes Accessoire für Abenteuer in der Stadt oder auf Reisen schafft. Diese Kooperation ist ideal, um dem täglichen Outfit oder dem Reiseoutfit Farbe, Spaß sowie Individualität zu geben und zugleich eine Extraportion Positivität und Optimismus. Gemeinsam feiert die Capsule die Freude an Bewegung und ermutigt dazu, die Welt mit Zuversicht, Neugier und immer mit einem Lächeln zu entdecken. Glücklich reisen. Freude packen. Die Welt mit Smiley® entdecken. Die Kipling x Smiley® Kollektion ist ab sofort auf kipling.com und bei ausgewählten Händlern erhältlich. Weitere Informationen finden Sie auf: https://eu.kipling.com/en-gb/collections/kipling-x-smiley INFORMATIONEN ZU SMILEY® Smiley® wurde 1972 gegründet und ist eine weltweit anerkannte Lifestyle-Marke, die auf Positivität, Kreativität sowie Selbstentfaltung basiert. Als kultur- und generationsübergreifende Marke arbeitet Smiley® mit weltweit führenden Marken zusammen, um Optimismus zu verbreiten sowie Lebensfreude zu vermitteln. INFORMATIONEN ZU KIPLING Die 1987 im belgischen Antwerpen gegründete Weltmarke Kipling ist bekannt für ihre leichten Handtaschen, Tragetaschen, Rucksäcke, Gepäck und Accessoires, die Qualität, Funktion sowie Stil vereinen. Mit seinem charakteristischen Crinkle-Nylon und dem kultigen Affen-Schlüsselanhänger kreiert Kipling praktische, langlebige sowie ausdrucksstarke Accessoires in Farben und Mustern, die Menschen weltweit zu „Live Light" inspirieren. Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2928171/Kipling_Smiley.jpg Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2928172/Kipling_Smiley_Travel.jpg Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2928170/Kipling_Logo.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/kipling-und-smiley-stellen-ss26-capsule-vor-weltweit-gluck-verbreiten-marken-inspirieren-herzen-beruhren-302710923.html

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2289666 11.03.2026 CET/CEST
| noisin755937 |
| 11.03.2026 | Shanghai Municipal Administration of Culture and Tourism | Shanghai präsentiert Kulturtourismus-Erlebnisse auf der ITB Berlin 2026
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Shanghai Municipal Administration of Culture and Tourism
/ Schlagwort(e): Miscellaneous
Shanghai präsentiert Kulturtourismus-Erlebnisse auf der ITB Berlin 2026
11.03.2026 / 12:35 CET/CEST
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SHANGHAI, 11. März 2026 /PRNewswire/ -- Die Kultur- und Tourismusdelegation Shanghais präsentierte auf der ITB Berlin 2026, die vom 3. bis 5. März stattfand, eine Reihe von Reiseerlebnissen. Als eine der größten Reisemessen der Welt bot die Veranstaltung Shanghai eine Plattform, um dem europäischen Markt seine kulturellen Attraktionen und sein touristisches Angebot vorzustellen.
Vom 3. bis 5. März 2026 feierte die ITB Berlin ihr 60-jähriges Bestehen mit einer Jubiläumsausgabe, die Aussteller aus mehr als 180 Ländern und Regionen sowie über 100.000 Fachbesucher zusammenbrachte. Als eines der einflussreichsten Treffen der globalen Reisebranche bot die Veranstaltung Reisezielen, Reiseunternehmen und Tourismusbehörden die Möglichkeit, neue Partnerschaften und aufkommende Markttrends zu erkunden. Im 459 Quadratmeter großen China-Pavillon, der von Tourismusbehörden aus 15 Provinzen und Gemeinden, darunter Peking, Shanghai, Zhejiang und Hubei, gemeinsam organisiert wurde, präsentierten die Aussteller den internationalen Reisefachleuten ein breites Spektrum des chinesischen Kultur- und Tourismusangebots. Die Stadtverwaltung für Kultur und Tourismus von Shanghai kehrte zur ITB Berlin zurück, um eine Delegation anzuführen, die den Shanghai China International Travel Service (SCITS), den Shanghai Film Park und die Shanghai Han Tang Tour umfasste. Die Delegation präsentierte touristische Erfahrungen, die das kulturelle Erbe Shanghais und das moderne Stadtleben widerspiegeln. Der Shanghai Film Park, eine der wichtigsten Film- und Fernsehproduktionsstätten Chinas und eine national bewertete AAAA-Touristenattraktion, war zum ersten Mal auf der ITB Berlin vertreten. Der Park ist geprägt von Clustern jahrhundertealter Architektur im Shanghai-Stil und hat Tourismusprogramme entwickelt, die Filmkultur mit darstellenden Künsten, Bildungsbesuchen, thematischen Erlebnissen und saisonalen Festivals verbinden. Programme wie die Immersive Blossoms Shanghai Journey und das New World Manor Theater spiegeln die Bemühungen des Parks wider, das filmische Erbe mit kulturellen Tourismuserlebnissen zu verbinden. SCITS, ein Inbound-Reiseveranstalter mit über 70 Jahren Erfahrung, war das erste chinesische Reiseunternehmen, das die internationale Qualitätszertifizierung ISO9001 erhielt. Mit über 30 aufeinanderfolgenden Teilnahmen an der ITB Berlin hat das Unternehmen dauerhafte Beziehungen zu Reiseveranstaltern in den deutschsprachigen Märkten aufgebaut. Auf der Grundlage seiner langjährigen Erfahrung mit dem Empfang von Besuchern hat SCITS erstklassige Reiserouten zusammengestellt, die Shanghai mit Zielen im gesamten Jangtse-Flussdelta verbinden. Allein im letzten Jahr konnte das Unternehmen über 15.000 Besucher aus dem deutschsprachigen Raum begrüßen. In diesem Jahr bietet SCITS unter der Marke "Discover the East" Reiseprogramme an, die die traditionelle chinesische Kultur mit einem breiteren Spektrum asiatischer Reiseerfahrungen verbinden. Shanghai Han Tang Tour war zum sechsten Mal auf der ITB Berlin vertreten, um sein internationales Partnernetzwerk zu erweitern und sich mit Reiseveranstaltern aus aller Welt auszutauschen. Das Unternehmen integriert außerdem KI und digitale Tools in den täglichen Betrieb und die touristischen Dienstleistungen. Während der Messe nahm die Delegation aus Shanghai an den im China-Pavillon organisierten Matchmaking-Sitzungen für Einkäufer teil und traf sich mit europäischen Reisefachleuten zu persönlichen Gesprächen, um mögliche Kooperationen auszuloten. Shanghai Han Tang Tour und SCITS ermittelten Möglichkeiten für gemeinsame Reiseprogramme, Besucheraustausch und gemeinsame Marketinginitiativen mit europäischen Partnern. Der Shanghai Film Park ist auch in Gesprächen mit internationalen Kultur- und Tourismusorganisationen, um kreative Projekte zu entwickeln, die sich mit dem Thema Shanghai befassen, wie z. B. immersive Theater und Hotels mit Filmthemen. Im Vorfeld der ITB Berlin arbeitete das Chinesische Fremdenverkehrsamt in Frankfurt mit regionalen Sendern wie TV Berlin, TV Berlin-Brandenburg (TV BB) und Hamburg 1 zusammen, um Reiseberichte über Reiseziele in ganz China, einschließlich Shanghai, zu senden. Im Rahmen des Programms Brückenblick wurden in den Beiträgen Kultur- und Reiseerlebnisse aus verschiedenen chinesischen Provinzen und Städten vorgestellt. Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2931204/photo.jpg
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11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2289656 11.03.2026 CET/CEST
| noisin861746 |
| 11.03.2026 | Wolftank Group AG | Wolftank Group schließt Wasserstoff-Infrastrukturauftrag von TPER erfolgreich ab – zweite Tankstelle in Bologna fertiggestellt
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Wolftank Group AG
/ Schlagwort(e): Kooperation/Nachhaltigkeit
Wolftank Group schließt Wasserstoff-Infrastrukturauftrag von TPER erfolgreich ab – zweite Tankstelle in Bologna fertiggestellt
11.03.2026 / 12:30 CET/CEST
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Wolftank Group schließt Wasserstoff-Infrastrukturauftrag von TPER erfolgreich ab – zweite Tankstelle in Bologna fertiggestellt
Die Wolftank Group AG (ISIN: AT0000A25NJ6), führender Technologiepartner für Energie- und Umweltlösungen, hat das im Februar 2025 angekündigte Wasserstoff-Infrastrukturprojekt für den italienischen Verkehrsbetreiber TPER erfolgreich abgeschlossen. Die schlüsselfertige Wasserstofftankstelle am Betriebshof Battindarno in Bologna wurde soeben fertiggestellt und wird in den kommenden Wochen in Betrieb gehen. Sie ermöglicht den Einsatz von emissionsfreien Wasserstoffbussen im öffentlichen Nahverkehr. Die von der Wolftank Group realisierte Anlage ist Teil eines umfassenden Investitionsprogramms von TPER. Der ÖPNV-Betreiber der Region Emilia-Romagna wird künftig 127 Wasserstoff-Busse betreiben und verfügt damit über die größte Wasserstoffbus-Flotte Italiens, ein Meilenstein für emissionsfreie Mobilität im öffentlichen Verkehr.
Hochmoderne Technologie für nachhaltige Mobilität
Die Wasserstofftankstelle wurde als schlüsselfertige Lösung konzipiert und umfasst die Infrastruktur für Betankung, Kompression und Speicherung. Der Wasserstoff wird per Trailer angeliefert und mittels zweier parallel geschalteter Kompressoren in einem H2 Logistic Container der Wolftank Group gespeichert, der mehrere unabhängige Speicherbänke nutzt. Die Anlage umfasst zwei Hochleistungs-Zapfsäulen, die die Busse mit einem Betriebsdruck von 350 bar betanken. Ein integriertes Kontrollsystem überwacht in Echtzeit die Betriebsparameter der Fahrzeugtanks, insbesondere Temperatur- und Druckwerte, und gewährleistet höchste Sicherheitsstandards.
Erfolgreiche Umsetzung im Zeitplan
Das Projekt wurde fristgerecht und gemäß den strengen Vorgaben der Europäischen Kommission und der italienischen Regierung für die Verwendung von PNRR-Mitteln realisiert. Das Auftragsvolumen für die schlüsselfertige Wasserstofftankstelle betrug rund EUR 4,9 Millionen. Der Auftrag wurde im Februar 2025 bekanntgegeben und umfasste Engineering, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der gesamten Infrastruktur. TPER arbeitet seit Anfang 2023 mit der Wolftank Group als operativem Industriepartner für die Wasserstoff-Tanksysteme zusammen. Zu den vorigen Aufträgen von TPER gehören Wasserstoff-Tankstellen in Bologna und Ferrara mit einem ersten Teilauftrag im Wert von EUR 9,5 Mio. im Juni 2023, gefolgt von einem zweiten Auftrag im Wert von EUR 15,5 Mio. im Mai 2024.
Diese Aufträge untermauern die starke Position der Wolftank Group bei der Mitgestaltung nachhaltiger regionaler Verkehrslösungen.
Wolftank Group-CEO Simon Reckla sagt: „Der erfolgreiche Abschluss dieses Projekts unterstreicht die Kompetenz und Innovationskraft der Wolftank Group im Bereich Wasserstoff-Infrastruktur. Mit der Fertigstellung der zweiten Tankstelle in Bologna haben wir gemeinsam mit TPER einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs geleistet. Dieses Projekt zeigt eindrucksvoll, wie unsere schlüsselfertigen Lösungen die Energiewende in der Praxis ermöglichen. Wir sind stolz darauf, TPER bei diesem wegweisenden Schritt begleitet zu haben.“
Über die Wolftank Group
Die Wolftank Group ist ein führender Anbieter für Umwelttechnologien im Green Tech-Bereich. Zum Kerngeschäft zählen Due Diligences für Umweltrisiken, maßgeschneiderte Services für Boden- und Grundwassersanierung, Recycling und Wiederverwertung sowie emissionsarme Technologien. Gesteuert werden die Tochtergesellschaften der Gruppe in sieben
Ländern auf drei Kontinenten durch die Wolftank Group AG mit Sitz in Innsbruck. Die Aktie der Wolftank Group AG (WKN: A2PBHR; ISIN: AT0000A25NJ6) notiert im direct market plus Segment der Wiener Börse AG und im m:access der Börse München und wird auf Xetra, der Frankfurter und Berliner Wertpapierbörse gehandelt. Weitere Informationen: www.wolftankgroup.com
Kontakt:
Wolftank Group Investor Relations
Telefon: +43 512 345726
E-Mail: investor-relations@wolftankgroup.com
Disclaimer: Diese Kommunikation enthält Aussagen, die die Zukunft betreffen und sich auf einen aktuellen Kenntnisstand, Erwartungen und Vorhersagen der Geschäftsleitung der Gesellschaft Wolftank Group AG über die Zukunft beziehen. Sämtliche Statements unterliegen potenziell unsicheren Annahmen und Risiken, die eine auch wesentliche Abweichung von den direkt oder indirekt kommunizierten Aussagen oder Ergebnisse zur Folge haben können. Solche Statements sind durch den Gebrauch von Wörtern wie z.B. „erwarten“, „planen“, „rechnen“, „Zielsetzung“, „schätzen“, „davon ausgehen“ oder ähnliche zu erkennen. Folglich gelten Statements, die die Zukunft betreffen auch nur zu dem Zeitpunkt, an dem sie gemacht wurden. Eine Verpflichtung, Statements aus dieser Meldung in der Zukunft anzupassen oder zu berichtigen bzw. zu kontrollieren übernimmt die Gesellschaft nicht.
11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group
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| ISIN: |
AT0000A25NJ6 |
| WKN: |
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| Börsen: |
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2289616 |
| Weitere Handelsplätze:
München Freiverkehr m:access
Frankfurt Freiverkehr, XETRA |
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EQS News-Service |
2289616 11.03.2026 CET/CEST
| AT0000A25NJ6 |
| 11.03.2026 | Kasowitz LLP | Kasowitz LLP veröffentlicht einen aktualisierten Bericht, der die grundlegenden Verfahrensmängel untersucht, die der anhaltenden Inhaftierung und Verfolgung von Erion Veliaj, dem Bürgermeister von Tirana, Albanien, zugrunde liegen
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Kasowitz LLP
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Rechtssache
Kasowitz LLP veröffentlicht einen aktualisierten Bericht, der die grundlegenden Verfahrensmängel untersucht, die der anhaltenden Inhaftierung und Verfolgung von Erion Veliaj, dem Bürgermeister von Tirana, Albanien, zugrunde liegen
11.03.2026 / 12:05 CET/CEST
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NEW YORK, 11. März 2026 /PRNewswire/ -- Kasowitz LLP hat heute einen Bericht veröffentlicht, der die grundlegenden Verfahrensmängel untersucht, die der anhaltenden Inhaftierung und Verfolgung von Erion Veliaj, dem Bürgermeister von Tirana, Albanien, zugrunde liegen. Der heutige Bericht ergänzt und aktualisiert frühere Berichte, die am 24. Juni 2025 und am 28. Oktober 2025 veröffentlicht wurden.
 Der aktualisierte Veliaj-Bericht geht auf zwei wichtige Aktualisierungen im Fall von Bürgermeister Veliaj ein. Zunächst werden die Versuche der Staatsanwaltschaft - Albaniens Sonderstruktur gegen Korruption und organisierte Kriminalität (SPAK) - aufgezeigt, das Recht von Bürgermeister Veliaj auf ein faires Verfahren zu beeinträchtigen. SPAK hat Bürgermeister Veliaj wiederholt daran gehindert, auf fast 60.000 Seiten Beweismaterial zuzugreifen, um sich auf seinen Prozess vorzubereiten. Darüber hinaus hat SPAK die Art und Weise eingeschränkt, in der der staatlich bestellte Anwalt von Bürgermeister Veliaj mit ihm über die Beweise sprechen und seine Verteidigung vorbereiten kann. Erst gestern lehnte das aus drei Richtern bestehende Gericht das Verhalten von SPAK ab und wies SPAK an, seine Beweisunterlagen an Bürgermeister Veliaj zur Überprüfung zu übermitteln und den Prozess um zwei Wochen zu verschieben. Diese Entscheidung stellt zwar einen Schritt in die richtige Richtung dar, es bleibt jedoch abzuwarten, ob Bürgermeister Veliaj realistischerweise in der Lage ist, eine beträchtliche Menge an Beweismaterial innerhalb eines kurzen Zeitraums zu prüfen und zu bearbeiten. Zweitens führt SPAK weiterhin fadenscheinige Argumente an, um die fortgesetzte Untersuchungshaft von Bürgermeister Veliaj zu rechtfertigen. Zuletzt führte SPAK die Lobbyarbeit von Bürgermeister Veliaj als Grund für die Verlängerung seiner Haft an. Lobbying gehört jedoch nicht zu den definierten Kriterien, die die Inhaftierung eines Beschuldigten rechtfertigen. Es gibt nur einen Grund, warum SPAK sie dazu benutzt hat: um Bürgermeister Veliaj zu bestrafen und Vergeltung zu üben, weil er sein demokratisches Recht auf Petition wahrgenommen hat, wodurch die zahlreichen Verstöße gegen ein ordnungsgemäßes Verfahren in seinem Fall durch SPAK aufgedeckt wurden. "Die Tatsache, dass SPAK sich auf rechtmäßige Interessenvertretung und Lobbyarbeit beruft, um die fortgesetzte rechtswidrige Inhaftierung von Bürgermeister Veliaj in Albanien zu rechtfertigen, ist zutiefst beunruhigend", sagte Daniel Fetterman, Partner bei Kasowitz LLP und internationaler Rechtsberater von Bürgermeister Veliaj. "Petitionen an Regierungen zu richten und öffentlich über seinen Fall zu sprechen, ist ein demokratisches Grundrecht und kein Grund für Inhaftierung oder Bestrafung. Nach mehr als einem Jahr Untersuchungshaft und anderen schwerwiegenden Verstößen gegen ein ordnungsgemäßes Verfahren im Fall des Bürgermeisters Veliaj ist es angebracht, dass die amerikanische Regierung - die bei der Einrichtung und Beratung von SPAK mitgewirkt hat - untersucht, was vor sich geht und warum dies geschieht. In Briefen an das US-Außenministerium und das Justizministerium fordern wir sie auf, genau das zu tun". Eine Kopie des gesamten Berichts ist unter abrufbar.. Das Kasowitz-Team, das Bürgermeister Veliaj vertritt, besteht aus den Partnern Daniel J. Fetterman und Brian S. Choi in New York sowie Senior Counsel Clarine Nardi Riddle und Special Counsel David Miller in Washington, D.C. Kontaktdaten: Shannon O'Reilly (212) 547-1290 SOReilly@kasowitz.com Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2725717/Kasowitz_RGB_Logo.jpg
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11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2289644 11.03.2026 CET/CEST
| noisin504284 |
| 11.03.2026 | BayWa AG | BayWa AG: Anpassung des Sanierungskonzepts erforderlich aufgrund neuer Planung der BayWa r.e., Verhandlungen mit Finanzierungspartnern laufen
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BayWa AG / Schlagwort(e): Sonstiges
BayWa AG: Anpassung des Sanierungskonzepts erforderlich aufgrund neuer Planung der BayWa r.e., Verhandlungen mit Finanzierungspartnern laufen
11.03.2026 / 11:46 CET/CEST
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BayWa AG: Anpassung des Sanierungskonzepts erforderlich aufgrund neuer Planung der BayWa r.e., Verhandlungen mit Finanzierungspartnern laufen
München, 11. März 2026: Die von der BayWa r.e. AG, eine 51%-Beteiligung der BayWa AG, nun vorgelegte neue Mittelfristplanung für 2026-2028 weist ab dem Jahr 2027 nach wie vor positive operative Ergebnisse aus, geht aber von einem signifikant niedrigeren Ergebnisniveau im Vergleich zum Sanierungsgutachten der BayWa r.e. AG vom 27. Juni 2025 aus (vgl. hierzu bereits die Ad-hoc-Mitteilung vom 2. Februar 2026). Als wesentliche Gründe werden hierfür vom Vorstand der BayWa r.e. AG die negativen Veränderungen der wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für Projektentwickler für erneuerbare Energien in Europa und den USA sowie sonstige operative Plananpassungen genannt.
Für die Liquidität und das operative Geschäft der BayWa AG ergeben sich aus den niedrigeren Ergebnissen in der neuen Mittelfristplanung keine negativen Auswirkungen. Es sind keine wesentlichen Liquiditätsflüsse zwischen den beiden Unternehmen bis zur Veräußerung der BayWa r.e.-Beteiligung geplant. Das operative Ergebnis des Kerngeschäfts der BayWa AG liegt im Plan und auch die Zuflüsse aus Verkäufen von Beteiligungsunternehmen konnten bislang wie geplant realisiert werden.
Das bisherige Sanierungskonzept der BayWa AG geht davon aus, dass der BayWa AG aus der Veräußerung ihrer Beteiligung an der BayWa r.e. AG bis Ende des Sanierungszeitraums in 2028 Gesamterlöse in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro zufließen werden. Ausgehend von der bisherigen Planung der BayWa r.e. AG wurde dabei als nachhaltig erzielbares Ergebnis das damals für 2028 geplante EBITDA in Höhe von rund 230 Millionen Euro zugrunde gelegt. Auf Basis der von der BayWa r.e. AG vorgelegten neuen Mittelfristplanung ist dies im ursprünglich geplanten Zeitraum und der ursprünglich geplanten Höhe nicht mehr realisierbar. Die vorgelegte neue Mittelfristplanung geht nunmehr für 2028 von einem signifikant niedrigeren EBITDA aus, welches zudem auch hinter dem für 2027 geplanten zurückbleibt. Im Ausblick wird für das Jahr 2030 ein EBITDA in Höhe von 150 Millionen Euro – vor weiteren strukturellen Gegenmaßnahmen – prognostiziert.
Die vorgelegte Mittelfristplanung beruht auf dem bisherigen Restrukturierungskonzept der BayWa r.e. AG und berücksichtigt noch keine Gegenmaßnahmen auf Ebene der BayWa r.e. AG. Der Vorstand der BayWa r.e. AG hat mitgeteilt, dass er weitere Restrukturierungsmaßnahmen und eine Anpassung des Restrukturierungskonzepts (einschließlich einer möglichen Verlängerung der Restrukturierungsphase) plant, durch die eine Verbesserung gegenüber der jetzt vorgelegten Ergebniserwartung erzielt werden soll. Die Planzahlen aus der neuen Mittelfristplanung sind daher nicht unmittelbar vergleichbar mit den Zahlen, die bisher dem Sanierungskonzept der BayWa AG zugrunde gelegten wurden.
Der Vorstand der BayWa AG geht Stand heute von signifikant geringeren Gesamterlösen aus der Veräußerung der BayWa r.e.-Beteiligung aus. Dies erfordert eine Anpassung des Sanierungskonzepts der BayWa AG.
Sowohl die BayWa AG als auch die BayWa r.e. AG müssen die bestehenden Sanierungsvereinbarungen anpassen, um eine Refinanzierung beider Gesellschaften am Ende des Sanierungszeitraumes zu ermöglichen.
Die BayWa AG befindet sich aktuell in Verhandlungen mit ihren Kernbanken und Hauptaktionären. Kurzfristig ist der Abschluss einer Stillhaltevereinbarung vorgesehen, um eine entsprechende Anpassung des Sanierungskonzepts einschließlich der Finanzierungsvereinbarungen ausarbeiten und umsetzen zu können. Die Stillhaltevereinbarung soll einen Zeitraum bis in den Herbst 2026 abdecken.
Parallel wird mit den Kernbanken und Großaktionären über weitere, von allen Beteiligten (BayWa AG, Großaktionäre und Finanzierungspartnern) zu erbringende Sanierungsmaßnahmen gesprochen. Der Vorstand geht davon aus, dass eine Einigung erreicht werden kann.
Aufgrund der erforderlichen Anpassung des Sanierungskonzepts und der Bewertung der BayWa r.e.-Beteiligung werden sich die Erstellung und Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses der BayWa AG für das Geschäftsjahr 2025 wahrscheinlich deutlich, ggf. auch bis ins vierte Quartal 2026 verzögern.
Der Vorstand der BayWa AG ist weiterhin zuversichtlich, dass es gelingen wird, die BayWa AG erfolgreich zu sanieren.
Kontakt:
Josko Radeljic, BayWa AG,
Head of Investor Relations,
Tel. +49 (0)89/9222-3887,
E-Mail: josko.radeljic@baywa.de
Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG,
Head of Corporate Communications,
Tel. +49 (0)89/9222-3680,
E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.de
Ende der Insiderinformation
11.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
BayWa AG |
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81925 München |
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Deutschland |
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investorrelations@baywa.de |
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2289598 |
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EQS News-Service |
2289598 11.03.2026 CET/CEST
| DE0005194062 |
| 11.03.2026 | BROXO | BROXO präsentiert neuen Markenauftritt und unterstreicht damit seine über 100-jährige Expertise im Bereich Salz für die Wasserenthärtung
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EQS-Media / 11.03.2026 / 11:43 CET/CEST

BROXO ist eine der führenden Marken Europas für hochwertiges Salz zur Wasserenthärtung und kündigt einen neuen Markenauftritt BROXO bekräftigt damit seine Position als vertrauenswürdiger Partner für Wasserenthärtungsanwendungen.
Amersfoort - BROXO ist Teil von Hengelo Salt Specialties und Mariager Salt Specialties – Unternehmen, die zur Groupe Salins mit Sitz in Clichy, Frankreich, gehören. Seit mehr als einem Jahrhundert steht BROXO für Premium-Siedesalz, das europaweit in professionellen Wasseraufbereitungsanlagen verwendet wird, und genießt einen ausgezeichneten Ruf in der Branche.
BROXO-Salz wird aus hochreinem Siedesalz hergestellt, das aus unterirdischen Salzkavernen in den Niederlanden und Dänemark gewonnen wird. In den Niederlanden wird das Salz zu Tabletten sowie zu Spezialprodukten für Geschirrspülmaschinen verarbeitet. Mit einem Natriumchloridgehalt von 99,9 % und einem äußerst geringen Kalzium- und Magnesiumgehalt gehört BROXO zu den hochwertigsten Salzen auf dem Markt.
Das Salz spielt eine entscheidende Rolle bei der Regeneration von Ionenaustauschharzen in Wasserenthärtungssystemen und entfernt effektiv Kalzium und Magnesium aus dem Wasser. BROXO beugt Kalkablagerungen vor und trägt somit zum langfristigen Schutz von Rohren, Heizsystemen, Geschirrspülmaschinen und Industrieanlagen bei. Eine effektive Wasserenthärtung in industriellen Umgebungen senkt den Energieverbrauch, minimiert den Wartungsaufwand und schützt die Leistungsfähigkeit der Systeme.
Der neue Markenauftritt ist darauf ausgerichtet die Kernidentität von BROXO zu festigen und die vertrauten Markenelemente, Farbgebung und visuelle Gestaltung, auf die Kunden seit Jahrzehnten vertrauen, weiter zu stärken. Die aktualisierte Marke spiegelt sowohl die Tradition von BROXO als auch seine zukunftsorientierte Ausrichtung für den europäischen Markt wider.
„BROXO ist seit über 100 Jahren führend in seinem Segment. Mit diesem Marken-Relaunch besinnen wir uns auf unsere Kernkompetenzen: Qualität, Zuverlässigkeit und Beständigkeit. Darüber hinaus modernisieren wir gleichzeitig unsere Präsenz auf dem Markt“, sagt Nico Basson, Segment Marketing Manager Water & Retail Products. „Wir bauen auf einem starken Fundament auf und bereiten die Marke auf weiteres Wachstum vor.“
BROXO bedient nach wie vor eine breite Kundengruppe, darunter Restaurants, Hotels, Gewerbebetriebe und Industrieunternehmen, die auf leistungsstarke Wasserenthärtungsanlagen angewiesen sind.
Über
BROXO ist eine Marke von Salt Specialties, einem Unternehmen der Groupe Salins, einem der größten Salzproduzenten Europas. Die französische Unternehmensgruppe blickt auf eine über 160-jährige Geschichte zurück und beschäftigt weltweit etwa 2.200 Mitarbeiter.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Nico Basson
broxo@salins.com
Segment Marketing Manager – Water & Retail Products
www.broxosalt.com
Emittent/Herausgeber: BROXO
Schlagwort(e): Industrie
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| noisin270073 |
| 11.03.2026 | Huawei | Huawei und China Telecom gewinnen GSMA GLOMO Award für die Verbesserung des Lebens von Kindern und Jugendlichen
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Huawei
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
Huawei und China Telecom gewinnen GSMA GLOMO Award für die Verbesserung des Lebens von Kindern und Jugendlichen
11.03.2026 / 11:15 CET/CEST
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BARCELONA, Spanien, 11. März 2026 /PRNewswire/ -- Huawei und China Telecom erhielten auf dem MWC 2026 in Barcelona den GSMA GLOMO Award für die beste mobile Innovation zur Verbesserung des Lebens von Kindern und Jugendlichen in der Kategorie „Tech4Good" für den Qingjiao-Plan im chinesischen Landkreis Langcang.
Der Qingjiao-Plan wurde von der China Social Entrepreneur Foundation (CSEF) entwickelt und 2019 ins Leben gerufen. Er nutzt das 5G-Netz von China Telecom und die WeLink-Plattform von Huawei, um Lernressourcen und eine Online-Community für die Lehrerausbildung bereitzustellen, von der Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte in ländlichen, unterversorgten Gebieten profitieren sollen. „Der Qingjiao-Plan steht im Einklang mit den UN-Nachhaltigkeitszielen und trägt maßgeblich dazu bei, die Kluft zwischen Stadt und Land im Hinblick auf Bildungsgerechtigkeit zu überbrücken", sagte Cui Yangyang, Director des TECH4ALL Program Office von Huawei. „Er gibt der heutigen Generation von Schülerinnen und Schülern in abgelegenen Gebieten die Lernressourcen an die Hand, die sie benötigen, um in der digitalen Welt erfolgreich zu sein." Bis heute hat das Projekt fast 180.000 junge Lehrerinnen und Lehrer aus ländlichen Gebieten in ganz China ausgebildet, wovon indirekt zig Millionen Schülerinnen und Schüler profitieren. Im Landkreis Langcang wurden im Rahmen des Projekts 600 Grund- und Sekundarschullehrkräfte geschult, wovon 5.000 Schülerinnen und Schüler profitierten. Die Jury der GLOMOs besteht aus mehr als 200 unabhängigen Branchenexperten, darunter Analysten, Journalisten, Akademiker und CTOs aus aller Welt. Die Jury äußerte sich wie folgt zum Qingjiao-Plan: „Beeindruckend im Umfang und mit dem Potenzial, einer großen Anzahl junger Lernender zu helfen. Durch die Kombination mehrerer Vorteile – die Vernetzungsmöglichkeiten und die Ressourcen für Lehrkräfte – ergibt sich eine rundum gelungene Lösung." Partnerrollen des Qingjiao-Plans CSEF: Mit staatlicher Unterstützung identifiziert CSEF herausragende Lehrkräfte aus ganz China, die ihr Fachwissen online teilen und Bildungsressourcen bereitstellen, um die Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern im ländlichen Raum zu verbessern und so die Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler zu steigern. Huawei: Die im Rahmen des Huawei TECH4ALL-Programms zur digitalen Inklusion implementierte WeLink-Plattform von Huawei Cloud bietet eine interaktive Online-Lehrplattform, die Schulen, Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte miteinander verbindet. Schüler in ressourcenarmen ländlichen Gebieten können per Fernunterricht multimediale Lektionen erhalten und das gleiche Lernerlebnis genießen wie ihre Altersgenossen in der Stadt. China Telecom stellt seine 5G- und optische Netzwerkinfrastruktur zur Verfügung, um durch die Integration seiner Campus-5G- und Wi-Fi-Netzwerke landesweite Verbindungsdienste für ländliche Gebiete bereitzustellen. Die Netzwerklösung unterstützt nahtloses Roaming und die sichere Verwaltung verschiedener Endgeräte zwischen Mobilfunk- und Festnetzen. Bei der diesjährigen Preisverleihung wurde die Huawei TECH4ALL Skills on Wheels-Kampagne auch in der Marketing-Excellence-Kategorie „Marketing for Good" nominiert. Informationen zu TECH4ALL TECH4ALL ist die langfristige Initiative und der Aktionsplan für digitale Integration von Huawei. Mit Hilfe innovativer Technologien und Partnerschaften soll TECH4ALL die Integration und Nachhaltigkeit in der digitalen Welt ermöglichen. Besuchen Sie die Huawei TECH4ALL-Website unter https://www.huawei.com/en/tech4all Folgen Sie uns auf X unterhttps://x.com/HUAWEI_TECH4ALL Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2930185/12.jpg
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2289610 11.03.2026 CET/CEST
| noisin352959 |
| 11.03.2026 | STARTRADER | STARTRADER unterstützt die Arbeitsgemeinschaften in den VAE mit einer Ramadan-Iftar-Initiative
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STARTRADER
/ Schlagwort(e): ESG/Sonstiges
STARTRADER unterstützt die Arbeitsgemeinschaften in den VAE mit einer Ramadan-Iftar-Initiative
11.03.2026 / 11:10 CET/CEST
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Im Rahmen der Initiative wurden Iftar-Mahlzeiten für Arbeiter in Dubais Stadtteil Al Quoz während des heiligen Monats Ramadan bereitgestellt. DUBAI, VAE, 10. März 2026 /PRNewswire/ -- STARTRADER bekräftigte sein Engagement, der Gesellschaft während des Ramadan durch eine Initiative zur Verteilung von Iftar-Mahlzeiten in der Nähe der Al Anbiya Masjid in Al Quoz 4 etwas zurückzugeben. Organisiert von der STAR Foundation, dem karitativen Zweig des Unternehmens, der sich auf Wohlfahrtsinitiativen in der ganzen Welt konzentriert, wurden im Rahmen des Programms mit der Unterstützung von 30 freiwilligen STARTRADER-Mitarbeitern Mahlzeiten für die Arbeiter in der Umgebung bereitgestellt.
Die Initiative fand in Al Quoz 4 statt, einer Wohnsiedlung mit schätzungsweise über 23.000 Einwohnern und in unmittelbarer Nähe zu Industriegebieten, in denen Tausende von Arbeitskräften leben, die eine wichtige Rolle bei der Unterstützung des Industrie- und Dienstleistungssektors in Dubai spielen. Diese Gemeinschaften haben oft nur begrenzten Zugang zu organisierter Ramadan-Hilfe, so dass ein Einsatz während des heiligen Monats besonders sinnvoll ist. Die Vorbereitungen begannen um 15 Uhr, als freiwillige Mitarbeiter die Logistik koordinierten, einen provisorischen Zeltbereich einrichteten und die Verteilung der Mahlzeiten organisierten, um eine rechtzeitige Bedienung zu gewährleisten. Mit dem Sonnenuntergang und dem Aufruf zum Gebet versammelten sich Arbeiter aus den umliegenden Vierteln, um nicht nur das Essen, sondern auch den Geist der Einheit und Großzügigkeit unter dem schönen Zelt zu teilen, das das neue Branding von STARTRADER widerspiegelte. Das Zelt bot einen überdachten und geordneten Platz für die Teilnehmer während der Mahlzeiten. Die Initiative endete gegen 18:00 Uhr, nachdem die Verteilung der Mahlzeiten abgeschlossen war. Die Veranstaltung wurde dokumentiert, um an die Initiative und ihre Auswirkungen auf die Gemeinschaft zu erinnern. Diese CSR-Initiative spiegelt die Kernwerte des Mitgefühls, der Einheit und der Großzügigkeit wider, die mit dem Ramadan verbunden sind, und bekräftigt gleichzeitig das Engagement von STARTRADER, in den Gemeinden, in denen das Unternehmen tätig ist, positive soziale Auswirkungen zu erzielen. "Momente des Wohlstands sind auch Momente der Verantwortung", sagte Peter Karsten, CEO von STARTRADER. "Wenn eine Organisation das Glück hat, zu wachsen, sollte sie dieses Glück auch nach außen tragen, vor allem zu denjenigen, die einen stillen Beitrag zum Gefüge der Gesellschaft leisten. Der Ramadan bietet eine gute Gelegenheit, diese Verantwortung in die Tat umzusetzen". Informationen zu STARTRADER STARTRADER ist ein globaler Broker, der seinen Kunden die Möglichkeit bietet, Finanzinstrumente online zu handeln. STARTRADER bedient sowohl Partner als auch Privatkunden, die über die MetaTrader-Plattform, die STAR-APP und STAR-COPY handeln können. Als globaler Makler verfolgt STARTRADER den Grundsatz, den Kunden in den Mittelpunkt zu stellen. STARTRADER unterliegt der Aufsicht von fünf Finanzaufsichtsbehörden (ASIC, FSA, FSC, FSCA und CMA) und steht für eine starke Unternehmensführung sowie nachhaltiges Wachstum. Das Team von STARTRADER besteht aus engagierten Fachleuten, die gemeinsam daran arbeiten, ihren Partnern und Kunden einen hochwertigen Service zu bieten. https://www.startrader.com/ Video - https://mma.prnewswire.com/media/2929092/STARTRADER_Iftar_Meal_Distribution.mp4 Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2929091/STARTRADER_UAE_Iftar.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2862508/STARTRADER
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/startrader-unterstutzt-die-arbeitsgemeinschaften-in-den-vae-mit-einer-ramadan-iftar-initiative-302710841.html

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2289608 11.03.2026 CET/CEST
| noisin641159 |
| 11.03.2026 | Huawei | HUAWEI eKit bringt neue MiniFTTO-Produkte auf den Markt und schließt damit die Lücke zwischen der „letzten Meile" und der intelligenten Welt
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Huawei
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Produkteinführung
HUAWEI eKit bringt neue MiniFTTO-Produkte auf den Markt und schließt damit die Lücke zwischen der „letzten Meile" und der intelligenten Welt
11.03.2026 / 10:05 CET/CEST
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BARCELONA, Spanien, 11. März 2026 /PRNewswire/ -- Auf dem MWC Barcelona 2026 präsentierte HUAWEI eKit ein neues Portfolio an MiniFTTO-Produkten, die das Netzwerkerlebnis neu definieren sollen. Mit herausragender Benutzerfreundlichkeit, vereinfachter Bereitstellung und intelligenten Betriebs- und Wartungsfunktionen unterstrich die Produkteinführung Huaweis systematische Innovationskraft und szenarioorientierte Erfolge anhand von drei Produkten: StreamerKit, GS-PON optisches Gateway und der 3-in-1 optische Access Point.
 Bei seiner Rede anlässlich der Einführungsveranstaltung sagte Leonard Liu, President of Commercial & Distribution Solution bei Huawei: „In Geschäftsszenarien interessieren sich Kunden besonders für die Kosten und den Zeitaufwand für die Bereitstellung. Darüber hinaus hat das rasante Wachstum bandbreitenintensiver Dienste wie HD-Streaming in den letzten Jahren neue Anforderungen an Netzwerkbandbreite und -stabilität gestellt." Er fuhr fort: „Die neuen MiniFTTO-Produkte von Huawei erfüllen nicht nur diese sich wandelnden Anforderungen, sondern bieten auch einfache, benutzerfreundliche Lösungen, die KMU helfen, die Bereitstellungskosten zu senken und so den Weg zu einer intelligenten Welt zu ebnen." GS-PON optisches Gateway und StreamerKit: Beseitigung des vorgelagerten Engpasses für ein reibungsloses Netzwerkerlebnis Die diesmal vorgestellten StreamerKit F700C und GS-PON Optical Gateway F1001 nutzen die branchenführende symmetrische 2.5G PON-Technologie. Sowohl die Upstream- als auch die Downstream-Bandbreite erreichen 2,5 Gbit/s. Somit bieten die neuen Produkte eine 100%ige Verbesserung der Upstream-Übertragung. Diese Geräte erfüllen nicht nur die Anforderungen für Live-Streaming, Videokonferenzen und Cloud-Backups, sondern bieten auch Spielraum für zukünftige Anwendungen wie 8K Ultra-HD und VR/AR. Funktional gesehen integriert StreamerKit die Live-Streaming-Beschleunigungs-Engine und einen KI-Roaming-Algorithmus. StreamerKit kann Live-Streaming-Dienste intelligent erkennen und dynamisch priorisieren, wodurch Frame-Freezes deutlich reduziert werden. Der KI-Roaming-Algorithmus nutzt derweil eine KI-gestützte schnelle Übergabe, um ein nahtloses Roaming-Erlebnis zu gewährleisten und zuverlässige Verbindungen für Videokonferenzen und Live-Streaming sicherzustellen. Optischer 3-in-1-AP: Eine Glasfaser für mehrere Dienste – ein neuer Standard für Hotelnetzwerke Für Szenarien mit Mehrfachzugriff auf Dienste, wie beispielsweise Hotelzimmer, hat HUAWEI eKit den neuen optischen 3-in-1-AP F601D auf den Markt gebracht. Das Gerät unterstützt Telefonie, WLAN, kabelgebundenen Internetzugang und IPTV über eine einzige Glasfaserleitung, wodurch die Verkabelungskosten und die Bauzeit erheblich reduziert werden. Dadurch können die Gesamtnetzwerkkosten um etwa 30 % gesenkt werden. Darüber hinaus ist das neue Gerät 40 % kleiner, was sowohl die Ästhetik als auch die Bereitstellungseffizienz deutlich verbessert. HUAWEI eKit wird auch in Zukunft mit Partnern zusammenarbeiten, um die intelligente Transformation von KMU durch weitere szenariobasierte Innovationen voranzutreiben. Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2930015/image1.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/huawei-ekit-bringt-neue-miniftto-produkte-auf-den-markt-und-schlieWt-damit-die-lucke-zwischen-der-letzten-meile-und-der-intelligenten-welt-302710782.html

11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2289550 11.03.2026 CET/CEST
| noisin352959 |
| 11.03.2026 | solmotion holding GmbH | solmotion holding GmbH: planmäßiger Baufortschritt beim wegweisenden Agri-PV-Projekt in Bad Waldsee unterstreicht Umsetzungsstärke
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solmotion holding GmbH
/ Schlagwort(e): Sonstiges
solmotion holding GmbH: planmäßiger Baufortschritt beim wegweisenden Agri-PV-Projekt in Bad Waldsee unterstreicht Umsetzungsstärke
11.03.2026 / 10:00 CET/CEST
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solmotion holding GmbH: planmäßiger Baufortschritt beim wegweisenden Agri-PV-Projekt in Bad Waldsee unterstreicht Umsetzungsstärke
Ravensburg, 11. März 2026 – Die solmotion holding GmbH, die Finanzierungsgesellschaft der in der Solarbranche als Full-Service-Anbieter tätigen solmotion-Gruppe, treibt den Bau ihrer 5,6 MWp Agri-Photovoltaikanlage im baden-württembergischen Bad Waldsee erfolgreich voran. Nachdem der Baustart planmäßig im November 2025 erfolgte, konnte die Montage der insgesamt 8.788 PV-Module trotz herausfordernder Witterungsbedingungen bereits vollständig abgeschlossen werden. Damit liegt die Bauphase weiterhin voll im Zeitplan, was die Umsetzungsstärke der solmotion-Gruppe eindrucksvoll belegt.
Das Projekt zeichnet sich durch eine ganzheitliche Konzeption aus dem Hause solmotion aus, die eine synergetische Doppelnutzung der Flächen vorsieht. Während die PV-Module regenerativen Strom liefern, wird die darunterliegende Fläche als Grünland für die Weidehaltung von Rindern genutzt. Ergänzt wird dieses nachhaltige Landnutzungskonzept, das gemäß DINSPEC 91434 geplant wurde, durch die Anlage von rund 12.000 m2 Blühstreifen zur ökologischen Aufwertung. Um die Netzintegration zu optimieren und den erzeugten Strom zu marktgerechten Zeiten einspeisen zu können, umfasst die Agri-PV-Anlage zudem ein Grünstromspeicher-System mit einer Gesamtkapazität von rund 10 MWh. Darüber hinaus kommt ein technologisch hochmodernes 1P-Agri-PV-Trackersystem des renommierten regionalen Herstellers Zimmermann zum Einsatz, das durch seine Ost-West-Ausrichtung eine optimierte Stromerzeugung über den gesamten Tagesverlauf ermöglicht. Das wegweisende Projekt wird vollständig innerhalb der solmotion-Gruppe entwickelt und umgesetzt – von der Planung über die Errichtung bis hin zum späteren Betrieb. Die Inbetriebnahme ist derzeit für Ende 2026 vorgesehen.
Anna Volz-Staudacher, Geschäftsführerin der solmotion holding GmbH, erklärt: „Der planmäßige Baufortschritt in Bad Waldsee zeigt, dass wirtschaftlich tragfähige Agri-PV-Lösungen bereits heute umgesetzt werden können. Gleichzeitig leisten wir mit dem integrierten Grünstromspeicher-System und ökologischen Maßnahmen einen zusätzlichen Beitrag zur Stabilität des Energiesystems und zur Förderung der Biodiversität. Wir treiben das Projekt konsequent voran und demonstrieren, wie sich nachhaltige Stromerzeugung, landwirtschaftliche Nutzung und ökologische Mehrwerte sinnvoll miteinander verbinden lassen.“
Die Finanzierung des Agri-PV-Projekts erfolgt unter anderem aus Mitteln der 7,25 % solmotion Anleihe 2025/2030 (ISIN: DE000A460A74). Das Wertpapier kann weiterhin über die Webseite www.solmotion.de/anleihe gezeichnet und zudem im Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) gehandelt werden.
Eckdaten der solmotion Anleihe 2025/2030
| Emittentin |
solmotion holding GmbH |
| Garantin |
solmotion project GmbH |
| Emissionsvolumen |
Bis zu 10 Mio. Euro |
| Kupon |
7,25 % p.a. |
| Status |
Nicht nachrangig, nicht besichert |
| ISIN / WKN |
DE000A460A74 / A460A7 |
| Stückelung |
1.000 Euro |
| Ausgabepreis |
100 % |
| Angebotsfrist |
08.09.2025 bis 05.09.2026 (12 Uhr): Zeichnung möglich über www.solmotion.de/anleihe |
| Mittelverwendung |
- Über 80 %: Finanzierung von Projekten (Projektrechtserwerb, Projektentwicklung, Projekterrichtung und Projektbetrieb) im Freiflächen- und Agri-Photovoltaikbereich, im Bereich der gewerblichen Aufdachanlagen (Commercial-Dachanlagen) und im Energiespeicherbereich
- Bis zu 20 %: Finanzierung von Investitionen in den allgemeinen Geschäftsbetrieb und von Working Capital (Ausbau des technischen und kaufmännischen Services, Verstärkung des Verkaufsteams im kaufmännischen Bereich, Investitionen im Bereich KI/IT)
|
| Valuta |
1. Oktober 2025 |
| Laufzeit |
5 Jahre: 1. Oktober 2025 bis 1. Oktober 2030 (ausschließlich) |
| Zinszahlung |
Halbjährlich, nachträglich am 1. April und am 1. Oktober eines jeden Jahres (erstmals am 1. April 2026) |
| Rückzahlungstermin |
1. Oktober 2030 |
| Rückzahlungsbetrag |
100 % |
| Sonderkündigungsrechte der Emittentin |
- Ab 1. Oktober 2028 zu 102 % des Nennbetrags
- Ab 1. Oktober 2029 zu 101 % des Nennbetrags
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| Kündigungsrechte der Anleihegläubiger und Covenants |
- Kontrollwechsel
- Drittverzug
- Negativerklärung
- Ausschüttungsbegrenzung
- Transparenzverpflichtung
- Positivverpflichtung
|
| Prospekt |
- Von der Commission de Surveillance du Secteur („CSSF“) in Luxemburg gebilligter Wertpapierprospekt mit Notifizierung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) in Deutschland
- Die Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
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| Anwendbares Recht |
Deutsches Recht |
| Börsensegment |
Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) |
| Financial Advisor |
bestin.capital GmbH, Lewisfield Deutschland GmbH |
Wichtige Hinweise:
Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren. Die Wertpapiere, die Gegenstand dieser Veröffentlichung sind, werden durch die Emittentin ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg im Wege eines öffentlichen Angebots sowie durch Schalten einer Anzeige im Tageblatt angeboten. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und des Großherzogtums Luxemburg erfolgt ein Angebot ausschließlich in Form einer Privatplatzierung nach den jeweils anwendbaren Ausnahmevorschriften.
Insbesondere wurden die Wertpapiere nicht und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act“) registriert und dürfen nicht ohne Registrierung gemäß dem Securities Act oder Vorliegen einer anwendbaren Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden.
Der gebilligte Prospekt ist auf der Website www.solmotion.de/anleihe veröffentlicht. Die CSSF übernimmt gemäß Artikel 6 Absatz 4 des luxemburgischen Gesetzes vom 16. Juli 2019 betreffend den Prospekt über Wertpapiere keine Verantwortung für die wirtschaftliche oder finanzielle Kreditwürdigkeit der Transaktion oder die Qualität und Zahlungsfähigkeit der Emittentin. Die Billigung sollte nicht als eine Befürwortung der angebotenen Wertpapiere, die Gegenstand dieses Prospekts sind, erachtet werden. Es wird empfohlen, dass potenzielle Anleger den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.
Investorenkontakt:
Anna Volz-Staudacher
solmotion holding GmbH
0751/295096-113
av@solmotion.de
Finanzpressekontakt:
Frank Ostermair, Linh Chung
IR4value GmbH
0211/178047-20
linh.chung@ir4value.de
11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
solmotion holding GmbH |
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Zwergerstraße 15 |
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88214 Ravensburg |
|
Deutschland |
| Telefon: |
0751/295096100 |
| E-Mail: |
info@solmotion.de |
| Internet: |
www.solmotion.de |
| ISIN: |
DE000A460A74 |
| WKN: |
A460A7 |
| EQS News ID: |
2289144 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2289144 11.03.2026 CET/CEST
| DE000A460A74 |
| 11.03.2026 | Deutsche Beteiligungs AG | Deutsche Beteiligungs AG setzt Wertrealisierung fort: Erfolgreiche Veräußerung der Beteiligung an Kraft & Bauer aus dem DBAG Fund VII an Beteiligungsgesellschaft der Familie Grohe
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Deutsche Beteiligungs AG
/ Schlagwort(e): Private Equity/Verkauf
Deutsche Beteiligungs AG setzt Wertrealisierung fort: Erfolgreiche Veräußerung der Beteiligung an Kraft & Bauer aus dem DBAG Fund VII an Beteiligungsgesellschaft der Familie Grohe
11.03.2026 / 09:24 CET/CEST
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Deutsche Beteiligungs AG setzt Wertrealisierung fort: Erfolgreiche Veräußerung der Beteiligung an Kraft & Bauer aus dem DBAG Fund VII an Beteiligungsgesellschaft der Familie Grohe
- Führender Anbieter von Brandschutzsystemen für Werkzeugmaschinen geht an die Beteiligungsgesellschaft der Familie Grohe
- Erweiterung des Serviceangebots sowie geografische Diversifikation als wesentliche Treiber der Wertentwicklung
- Nach dem sehr erfolgreichem duagon-Exit, sowie neuen Investments in MAIT, FinMatch und Totalmobile, ist dies die mittlerweile fünfte Transaktion der DBAG in nur acht Monaten
- Hohe Deal-Taktung in anspruchsvollem Marktumfeld unterstreicht die starke Positionierung der DBAG im Mittelstand
Frankfurt am Main, 11. März 2026. Die Deutsche Beteiligungs AG (DBAG) veräußert, gemeinsam mit dem von ihr beratenen Private-Equity-Fonds DBAG Fund VII, die Beteiligung an Kraft & Bauer an Syngroh Capital, die Beteiligungsgesellschaft der Familie Grohe. Es erfolgten sowohl die Vereinbarung als auch der Vollzug der Transaktion. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.
Kraft & Bauer entwickelt, produziert und installiert Brandschutzsysteme für eine große Bandbreite von Präzisionswerkzeugmaschinen und zählt zu den führenden Anbietern in diesem Markt. Die Systeme kommen insbesondere in Hochleistungs-Fräs‑, Dreh- und Schleifmaschinen mit erhöhtem Brandrisiko zum Einsatz und tragen dazu bei, ungeplante Stillstände, Sachschäden und Produktionsausfälle in der Industrie zu vermeiden. Das Unternehmen profitiert auch nach der Installation von Brandschutzanlagen, denn diese bedürfen einer regelmäßigen Inspektion und Wartung.
DBAG und der von ihr beratene Fonds hatten 2018 im Rahmen eines Management-Buy-outs die Mehrheit an Kraft & Bauer von einem Finanzinvestor sowie der Gründerfamilie und dem Management erworben. Seither hat das Unternehmen seine Marktposition im Bereich Brandschutzsysteme für Werkzeugmaschinen weiter gefestigt und seine internationale Präsenz über die Kernmärkte in der DACH-Region und Italien hinaus ausgebaut.
Während der Beteiligungsdauer wurde das Kerngeschäft von Kraft & Bauer in enger Zusammenarbeit mit dem Management und der Gründerfamilie kontinuierlich ausgebaut. Die DBAG sieht den Zeitpunkt als passend an, die Beteiligung an einen neuen Eigentümer zu übergeben, der den nächsten Wachstumsschritt begleitet und gleichzeitig ein hohes Maß an Kontinuität und langfristiger Orientierung mitbringt.
Tom Alzin, Sprecher des Vorstands, Deutsche Beteiligungs AG, sagt:
„Als wir 2018 bei Kraft & Bauer eingestiegen sind, war klar: Brandschutz für Werkzeugmaschinen ist Teil der geschäftskritischen Infrastruktur für produzierende Unternehmen. Dass Syngroh Capital jetzt den Staffelstab übernimmt, sehen wir als Bestätigung für die Qualität des Geschäftsmodells und die Arbeit der Belegschaft in den vergangenen Jahren. Für unsere Fondsinvestoren ist dieser Exit ein weiterer Beleg dafür, dass sich die Spezialisierung auf industrielle Nischen lohnt“, erklärt Alzin weiter.
„Mit der DBAG an unserer Seite konnten wir unser Profil als Spezialist für Brandschutzsysteme in der industriellen Fertigung deutlich schärfen. Wir haben Prozesse professionalisiert, unser Servicegeschäft ausgebaut und neue Kunden gewonnen – ohne unsere DNA als mittelständisches Technikunternehmen zu verlieren“, sagt Klaus Bauer, Gründer und Beiratsvorsitzender, Kraft & Bauer.
Frank Foddi, Geschäftsführer, Kraft & Bauer, ergänzt: „Mit Syngroh Capital gehen wir jetzt den nächsten Schritt. Wir wollen unser Know-how in weiteren Märkten ausspielen und noch stärker davon profitieren, dass sichere und stabile Produktionsprozesse für unsere Kunden heute wichtiger sind als je zuvor.“
„Kraft & Bauer zeichnet sich durch eine starke Positionierung in einem vielversprechenden Markt aus: Die Lösungen des Unternehmens sorgen dafür, dass die Produktion ihrer Kunden sicher weiterläuft – und genau das macht Kraft & Bauer hochrelevant. Das Managementteam und die DBAG haben in den vergangenen Jahren starke Vorarbeit geleistet, indem sie das Unternehmen konsequent auf wiederkehrende Serviceerlöse, internationale Präsenz und skalierbare Strukturen ausgerichtet haben. Wir freuen uns darauf, Kraft & Bauer im Prozess der weiteren Internationalisierung sowie beim weiteren Ausbau des Geschäfts aktiv zu unterstützen“, erklärt Richard Grohe, Geschäftsführer von Syngroh Capital.
Mit der Beteiligung an der Multimon AG – heute unter der Marke Firian aktiv – hat die DBAG ihr Engagement im Bereich Brandschutz in den vergangenen Jahren weiter ausgebaut und an einem europäischen Anbieter für schlüsselfertige Brandschutzanlagen mitgewirkt. Der Exit aus Kraft & Bauer fügt sich in diese Strategie ein, fokussiert auf spezialisierte Unternehmen, die von Megatrends wie Automatisierung, Sicherheit und regulatorischen Anforderungen profitieren.
Die seit 1985 börsennotierte Deutsche Beteiligungs AG (DBAG) ist eines der renommiertesten Private-Equity-Unternehmen Deutschlands. Als Investor und Fondsberater liegt der Investitionsschwerpunkt der DBAG traditionell im Mittelstand mit einem Fokus auf gut positionierten Unternehmen mit Entwicklungspotenzial, vorrangig in der DACH-Region. Branchenschwerpunkte liegen auf Produzenten von Industriegütern, Industriedienstleistern und IndustryTech-Unternehmen – also Unternehmen, deren Produkte Automatisierung, Robotertechnik und Digitalisierung ermöglichen – sowie Unternehmen aus den Branchen Business Services, IT-Services, Software, Healthcare, Umwelt, Energie und Infrastruktur. Seit 2020 ist die DBAG auch in Italien aktiv, und seit 2021 mit einem eigenen Büro in Mailand vertreten. Das vom DBAG-Konzern verwaltete oder beratene Vermögen beträgt rund 2,7 Milliarden Euro. ELF Capital ergänzt das Angebot der DBAG an flexiblen Finanzierungslösungen für den Mittelstand um privates Fremdkapital.
Deutsche Beteiligungs AG Senior Manager Investor Relations & Public Relations · Youssef Zauaghi Untermainanlage 1 · 60329 Frankfurt/Main, Germany Tel. +49 69 95 787-363 · +49 175 7032271 (mobil) E-Mail: youssef.zauaghi@dbag.de
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2289516 11.03.2026 CET/CEST
| DE000A1TNUT7 |
| 11.03.2026 | The Stepstone Group | Stepstone Langzeit-Analyse: Soft Skills in fast jedem zweiten Job gefragt
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EQS-Media / 11.03.2026 / 09:22 CET/CEST
Presseinformation Stepstone Langzeit-Analyse: Soft Skills in fast jedem zweiten Job gefragt
- Nachfrage nach Soft Skills in Job-Ausschreibungen steigt seit 2019 deutlich – „Zuverlässigkeit“ mehr als vervierfacht
- Kompetenzen wie Teamfähigkeit und Flexibilität besonders gefragt
- KI-Jobs fest auf dem Arbeitsmarkt angekommen, doch andere Profile gefragt als noch 2019
Düsseldorf, 11.03.2026 – Teamfähigkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit werden für Arbeitgeber immer wichtiger. Eine Langzeit-Analyse aller Jobs auf Stepstone.de seit 2019 zeigt: Soft Skills werden in offenen Jobs heute deutlich häufiger als Anforderung genannt als noch vor wenigen Jahren.
2025 wurden Soft Skills in 45 % aller Jobs auf Stepstone.de genannt, 2019 nur in knapp einem Viertel (25 %). Besonders stark gestiegen ist die Nachfrage nach Zuverlässigkeit: Sie wird 2025 mehr als viermal so häufig genannt wie 2019 (+354 %). Auch Selbstständigkeit (+168 %), Flexibilität (+150 %) und Teamfähigkeit (+138 %) sind deutlich gefragter als noch vor wenigen Jahren
„In wirtschaftlich unsicheren Zeiten setzen Arbeitgeber verstärkt auf verlässliche und anpassungsfähige Mitarbeitende“, sagt Anna Wittich, Arbeitsmarktforscherin bei Stepstone. „Die gestiegene Nachfrage zeigt sich über alle Berufsfelder hinweg – von der Pflege über die Logistik bis ins Projektmanagement. Ob Schichtdienst, wechselnde Einsatzorte oder hybride Arbeit: Verlässlich im Team zu arbeiten und sich auf neue Rahmenbedingungen einzustellen, ist heute überall entscheidend. Fachliche Qualifikationen bleiben wichtig, doch Soft Skills werden immer häufiger zum ausschlaggebenden Faktor.“
Teamfähigkeit ist insgesamt die meistgefragte soziale Kompetenz: In 40 Prozent aller Stellenanzeigen, die Soft Skills nennen, wird Teamfähigkeit ausdrücklich verlangt. Es folgen Flexibilität (26 %), Kommunikationsfähigkeit (22 %) und Zuverlässigkeit (20 %). „Mit zunehmender Automatisierung gewinnen menschliche Fähigkeiten also spürbar an Gewicht. Gleichzeitig nimmt der Einsatz von KI-Tools auch im Recruiting zu: Das sorgt für optimiertere Texte mit mehr Standardisierungen“, sagt Anna Wittich. Von ersten Schritten zur systematischen Anwendung: KI-Arbeitsmarkt wird erwachsen
Die Analyse zeigt zudem, dass sich KI-Berufe fest auf dem Arbeitsmarkt etabliert haben. Gesucht werden zunehmend Fachkräfte, die KI entwickeln und operativ in Unternehmen einsetzen. Nach den Boom-Jahren 2021 bis 2023 hat sich die absolute Zahl der „KI-Jobs“ im Jahr 2025 leicht über dem Niveau von 2019 stabilisiert (+12 %). KI-Jobs sind in dieser Analyse alle Jobs, auf die einer oder mehrere von über 40 Suchbegriffen zutreffen.
Gleichzeitig verschieben sich die gefragten Qualifikationen deutlich: Klassische daten- und plattformorientierte Kompetenzen wie „Internet of Things“ (-70 %), „Big Data“ (-59 %) oder „Business Intelligence“ (-27 %) verlieren an Bedeutung, während Fähigkeiten rund um den konkreten Einsatz von KI stark zulegen. Dazu zählen etwa 2019 noch kaum vorhandene Stichworte wie „MLOps“, der professionelle Aufbau und Betrieb von KI-Systemen, sowie „KI-Strategie“, also die gezielte Einbindung von KI in Geschäftsprozesse. Auch Jobs im Umfeld Generativer KI haben sich fest etabliert und stehen für besonders anwendungsnahe Kompetenzen, etwa in der „Sprachverarbeitung (NLP)“ (+337 %) oder im Umgang mit modernen KI-Frameworks wie „PyTorch“ (+239 %).
„Es geht nicht mehr nur darum, Modelle zu entwickeln, sondern sie zuverlässig zu betreiben, in bestehende Systeme zu integrieren und wertschöpfend einzusetzen. Rollen wie KI-Engineer oder MLOps-Spezialist waren vor wenigen Jahren noch kaum definiert – heute sind sie als spezialisierte Profile mit messbarem Bedarf am Arbeitsmarkt angekommen“, sagt Wittich. „Gleichzeitig zeigt der Rückgang spezialisierter Aufgabenprofile, dass sich in einem rasant verändernden Feld breites Wissen und Veränderungsbereitschaft gefragt ist."
Neben der IT sind KI-Fähigkeiten inzwischen besonders stark in Berufsgruppen wie Wissenschaft, Beratung, Ingenieurwesen und Marketing gefragt, die zusammen mehr als drei Viertel (80 %) aller KI-Jobs ausmachen. Über die Analyse
Für die Studie wurden von Januar 2019 bis Dezember 2025 alle Stellenausschreibungen von Stepstone in Deutschland analysiert. Dabei wurde ermittelt, wie häufig Arbeitgeber KI-Skills oder Begriffe mit KI-Bezug (z.B. Machine Learning, Data Science, Big Data, Robotik) oder Soft Skills (z.B. Analytisches Denken, Kreativität, Flexibilität) in den Voraussetzungen, die Bewerbende für einen Job mitbringen müssen, genannt wurden. Über The Stepstone Group
The Stepstone Group ist eine weltweit führende digitale Recruiting-Plattform, die Unternehmen mit passenden Talenten zusammenbringt und Menschen hilft, den richtigen Job zu finden. Mit Hilfe KI-unterstützter Job-Marktplätze und programmatischer Marketing-Lösungen erreichen jedes Jahr mehr als 130 Millionen Bewerbungen rund 130.000 Arbeitgeber. Das Unternehmen ist in mehr als 10 Ländern aktiv – darunter mit Stepstone in Deutschland, mit Appcast in den USA und mit Totaljobs in Großbritannien. The Stepstone Group mit Hauptsitz in Düsseldorf beschäftigt weltweit rund 3.000 Menschen. Mehr Informationen unter: www.thestepstonegroup.com/deutschKontakt
The Stepstone Group Presse press@stepstone.com
Ende der Pressemitteilung
Emittent/Herausgeber: The Stepstone Group
Schlagwort(e): Dienstleistungen
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2288990 |
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EQS-Media |
2288990 11.03.2026 CET/CEST
| noisin026500 |
| 11.03.2026 | Heidelberg Pharma AG | Heidelberg Pharma AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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Heidelberg Pharma AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Heidelberg Pharma AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
11.03.2026 / 09:16 CET/CEST
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2289262 11.03.2026 CET/CEST
| DE000A11QVV0 |
| 11.03.2026 | Uzin Utz SE | Original-Research: Uzin Utz SE (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: Uzin Utz SE - von Montega AG
11.03.2026 / 09:07 CET/CEST
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Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu Uzin Utz SE
| Unternehmen: |
Uzin Utz SE |
| ISIN: |
DE0007551509 |
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| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
11.03.2026 |
| Kursziel: |
100,00 EUR |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Patrick Speck, CESGA |
Strategische Beteiligung eröffnet Zugang zum Zukunftsmarkt Serielles Bauen
UZIN UTZ hat am vergangenen Freitag eine Beteiligung im Zukunftsmarkt des seriellen und modularen Bauens bekannt gegeben.
Beteiligung über Kapitalerhöhung der Gropyus AG: Die 2019 gegründete Gropyus AG ist spezialisiert auf die hochautomatisierte Fertigung von Bauelementen (z.B. Wand- und Deckenelemente) in nachhaltiger Holzbauweise für den modularen Wohnungsbau. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Wien beschäftigt heute rund 530 Mitarbeitende und betreibt vier Standorte in Deutschland und Österreich. Aktuell werden Bauprojekte in u.a. Berlin, Dresden und Salzburg realisiert. Bereits Anfang letzter Woche wurde gemeldet, dass Gropyus in einer neuen Finanzierungsrunde 100 Mio. EUR für den Ausbau der digitalen und automatisierten Planungs- und Bauprozesse sowie die technologische Weiterentwicklung eingesammelt hat. Über die Höhe und das Investitionsvolumen der strategischen Beteiligung von UZIN UTZ an dem Start-Up ist bislang nichts bekannt. Wir gehen jedoch von einer Minderheitsbeteiligung im niedrigen bis mittleren einstelligen Mio.-Euro-Bereich aus, ähnlich wie sie UZIN UTZ im Frühjahr 2025 an der ConBotics GmbH, einem Berliner Start-Up mit KI-gestützten Robotiklösungen für das Handwerk (u.a. 'MalerRoboter'), eingegangen ist. Hier hatte UZIN UTZ für einen Kaufpreis von 1,5 Mio. EUR Anteile i.H.v. 8,76% erworben.
Erschließung neuer Wachstumspotenziale: In Deutschland nimmt modulares Bauen mit einem Marktanteil von 6% mehr als doppelt so schnell wachsen wie der Wohnungsbau insgesamt. Für UZIN UTZ eröffnet die Beteiligung somit Zugang zur Wertschöpfungskette eines bedeutenden Wachstumsmarkts und Einblicke in zukünftige Anforderungen an Materialien, Systeme und Schnittstellen, die gezielt in die Weiterentwicklung des Produkt- und Lösungsportfolios des Bodenspezialisten einfließen sollen. So mangelt es laut Vorstand dem modularen und seriellen Bauen insbesondere beim Bodenaufbau bislang an marktreifen und automatisiert gefertigten Systemlösungen.
Fazit: Wir erachten die Beteiligung an Gropyus als vielversprechenden stratgischen Schritt im Rahmen der im Januar präsentierten GROW BIGGER-Stratgegie von UZIN UTZ. Diese sieht neben einer verstärkten Internationalisierung auch die Erschließung neuer Wachstumspotenziale aus der Automatisierung und Modularisierung des Bausektors vor. Allerdings ist u.E. von einer Beteiligung im kleineren Maßstab auszugehen, die kurzfristig ohne nennenswerte Auswirkungen auf die Finanzkennzahlen bleiben und seitens UZIN UTZ keine Kapitalmaßnahmen nach sich ziehen dürfte. Wenngleich sich wiederum die Eskalation im Iran-Konflikt und der starke Anstieg der Öl- und Gaspreise grundsätzlich negativ auf die Bautätigkeit auswirken dürften, halten wir eine Revision der Prognosen zurzeit für verfrüht und bestätigen angesichts des u.E. hohen Upsides unsere Kaufempfehlung und das Kursziel für die Aktie von UZIN UTZ.
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
Über Montega:
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet
Kontakt für Rückfragen:
Montega AG - Equity Research Tel.: +49 (0)40 41111 37-80 Web: www.montega.de E-Mail: info@montega.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag
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2289292 11.03.2026 CET/CEST
| DE0007551509 |
| 11.03.2026 | edicto GmbH | Nasdaq Studie: Wachstum von internationaler Finanzkriminalität beschleunigt sich weiter – Deutschland ist EU-Hotspot für Liebes- und Identitätsbetrug

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edicto GmbH / Schlagwort(e): Studie
Nasdaq Studie: Wachstum von internationaler Finanzkriminalität beschleunigt sich weiter – Deutschland ist EU-Hotspot für Liebes- und Identitätsbetrug
11.03.2026 / 10:07 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Nasdaq Studie: Wachstum von internationaler Finanzkriminalität beschleunigt sich weiter – Deutschland ist EU-Hotspot für Liebes- und Identitätsbetrug
- Nasdaq Konzernunternehmen Verafin veröffentlicht „Global Financial Crime Report“ zur weltweiten Finanzkriminalität
- 4,4 Bio. USD p.a. werden weltweit an illegalen Geldern durch die Finanzsysteme geschleust
- Finanzkriminalität in Deutschland wächst weiter: Finanzbetrug gegen Verbraucher und Unternehmen verzeichnet eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 28 %, während Geldwäsche um 21 % p. a. zunimmt
- In der EU summiert sich der Schaden durch Geldwäsche auf 672 Mrd. USD / Auf Deutschland entfallen dabei 18 %
- Finanzkriminalität wird immer komplexer: KI wird häufiger für Betrug genutzt, ist aber auch gleichzeitig Teil der Lösung im Kampf gegen Finanzkriminalität
Frankfurt/ New York, 11. März 2026 – Illegale Finanzaktivitäten erreichten weltweit einen neuen Spitzenwert von 4,4 Bio. USD im Jahr 2025. Gegenüber 2023 entspricht dies einem Anstieg von 1,3 Bio. USD. Dazu kommen noch durch Betrug verursachte Schäden bei Banken, Privatpersonen und Unternehmen. Diese Verluste sind von 2023 bis 2025 bei einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 9,2 % auf 579,4 Mrd. Dollar gestiegen. Zu diesem Ergebnis kommt die neuste Auflage des „Global Financial Crime Report“, der vom Nasdaq Konzernunternehmen Verafin veröffentlicht wurde.
„Wir befinden uns derzeit inmitten einer ausgewachsenen Finanzkriminalitäts-Krise, die von kriminellen Netzwerken vorangetrieben wird. Diese nutzen KI, um ihre Betrugsmethoden zu optimieren, und agieren dabei wie große multinationale Unternehmen“, sagt Stephanie Champion, Executive Vice President und Leiterin von Nasdaq Verafin.
„Während KI für Kriminelle zu einem wichtigen Werkzeug geworden ist, erkennt die Branche zugleich das Potenzial dieser Technologie, sich zu einem der wertvollsten Instrumente im Kampf gegen Finanzkriminalität zu entwickeln. Modernste Technologien, kombiniert mit einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor sowie zwischen privaten Akteuren untereinander, erzeugen einen Netzwerkeffekt. Dadurch wird die Reichweite unserer gemeinsamen Anstrengungen vervielfacht und es wird möglich, Kriminelle dauerhaft aus dem Finanzsystem zu entfernen“, ergänzt Stephanie Champion.
Deutschland bleibt europäischer Hotspot für Liebes- und Vertrauensbetrug
Finanzkriminelle, die durch Vertrauens- und Liebesbetrug Europäer um ihr Geld bringen, haben es unverhältnismäßig oft auf Deutsche abgesehen. Die Daten zeigen, dass die offiziell gemeldeten Vertrauens- und Liebesbetrugsfälle in Deutschland im Jahr 2025 einen Wert von 431 Millionen USD erreichten. Damit entfielen rund 86 % der in der EU insgesamt gemeldeten Betrugsfälle in diesem Bereich (501 Millionen USD) auf Deutschland.
Der Bericht zeigt, dass Verbraucher- und Unternehmensbetrug die am schnellsten wachsende Betrugsart ist und seit 2023 in Deutschland um 28 % gegenüber dem Vorjahr zugenommen hat. Im Vergleich dazu beträgt die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate für Bankbetrug 5 %. Insgesamt ist der Verbraucher- und Unternehmensbetrug in der gesamten EU seit 2023 um 17 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen, während die Anzahl der Bankbetrugsfälle stabil geblieben ist.
Kamlesh Harry, Principle Strategic Advisor bei Nasdaq Verafin sagt dazu:
„Unsere Daten zeigen, dass Deutschland sich zum führenden Hotspot der EU für Identitäts- und Vertrauensbetrügereien entwickelt hat, wobei diese Art von Betrug in alarmierendem Tempo zunimmt. Da die Banksicherheit immer robuster wird und die Systeme dahinter immer schwerer zu knacken sind, verlagern Kriminelle ihren Fokus zunehmend. Sie manipulieren Verbraucher dahingehend, ihr Geld eigenständig zu überweisen.“
Geldwäsche und Betrug wächst auch in Europa
Die illegalen Finanzaktivitäten in Europa umfassen u. a. Geldwäsche, Drogenhandel, Terrorismus-Finanzierung, Korruption und organisiertes Verbrechen. Das Volumen durch solche illegalen Aktivitäten summierte sich in Europa im Jahr 2025 auf 672,4 Mrd. USD. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung in den letzten zwei Jahren um jeweils 24 %. Die entstandenen Schäden durch Bank- und Kreditkartenbetrug in Höhe von 55,2 Mrd. USD blieben nahezu unverändert, während Verbraucher und Unternehmer durch Finanzbetrug weitere 8,9 Milliarden US-Dollar verloren haben. Hier lag die durchschnittliche jährliche Steigerungsrate der letzten zwei Jahre bei 17 %.
KI als Herausforderung, aber auch Teil der Lösung
Die Nasdaq Verafin-Studie zeigt auch, dass die weltweite Finanzindustrie angesichts der enormen Schadenshöhe stärker handeln muss, um die Finanzkriminalität wirkungsvoll zu bekämpfen. Die Bereitschaft ist jedoch hoch, in den kommenden Jahren umfassend in Technologien zu investieren, um Finanzkriminalität nachhaltig zu verhindern. Besonders im Bereich KI zeigt sich ein komplexes Bild: So nutzen Kriminelle einerseits KI vermehrt für kriminelle Finanzaktivitäten. Andererseits kann der Einsatz von KI bei Finanzinstituten als Werkzeug helfen, diese zu bekämpfen.
Die Studie kombiniert umfassende Datenerhebungen mit den Ergebnissen der Befragung von 505 Fachleuten zur Bekämpfung von Finanzkriminalität bei Finanzinstituten aus ganz Europa.
In der gesamten Branche wächst das Bewusstsein für die starke Rolle von KI zur effizienten Bekämpfung von Finanzkriminalität bei niedrigen Betriebskosten. Fast neun von zehn der befragten Experten (89 %) geben an, dass sie KI entweder zur Ergänzung ihrer Belegschaft und ihrer Prozesse einsetzen oder aktiv Möglichkeiten dazu evaluieren. Dies spiegelt sich auch in den geplanten Investitionen wider: 79 % der Befragten planen für die nächsten zwei Jahre eine Erhöhung der Ausgaben für KI.
Kamlesh Harry ergänzt: „Als eines der reichsten Länder Europas mit einem der wichtigsten Finanzplätze ist Deutschland ein besonders attraktives Ziel für organisierte kriminelle Gruppen. Fortschritte in der KI ermöglichen es auch Betrügern aus Übersee, Sprachbarrieren zu überwinden und sehr überzeugende, personalisierte Betrugsmaschen gegen deutsche Opfer einzusetzen. Diese Entwicklung verdeutlicht, wie wichtig koordinierte Maßnahmen seitens der Industrie, verschiedener Sektoren sowie von Regulierungs-, Regierungs- und Strafverfolgungsbehörden sind, um Verbraucher wirksam zu schützen. Betrugsfälle sind in der heutigen Zeit immer stärker automatisiert, lassen sich leicht skalieren und erscheinen häufig täuschend echt.“
Der vollständige „Global Financial Crime Report“ steht unter https://verafin.com/nasdaq-verafin-global-financial-crime-report zum Download bereit.
Über Nasdaq Verafin
Nasdaq Verafin bietet Technologielösungen für das Finanzkriminalitätsmanagement in den Bereichen Betrugserkennung und -management, AML/CFT-Compliance und -Management, Management von Kunden mit hohem Risiko, Sanktionsprüfung sowie Informationsaustausch an. Mehr als 2.750 Finanzinstitute mit einem Gesamtvermögen von 11 Billionen US-Dollar nutzen Nasdaq Verafin, um Betrug zu verhindern und ihre AML/CFT-Maßnahmen zu verstärken. Weitere Informationen finden Sie unter
www.verafin.com.
Pressekontakt Deutschland
edicto GmbH
Ralf Droz/ Svenja Liebig
T: +49 69 905 505 56
Nasdaq@edicto.de
| 2025 in Mio. USD |
Global |
EU |
Deutschland |
Frankreich |
UK |
| Verbraucher- und Unternehmensbetrug (Total) |
62.018 |
8.875 |
2.972 |
1.588 |
4.042 |
| Bank-Betrug (Total) |
517.376 |
55.218 |
12.640 |
24.399 |
39.219 |
| Geldwäsche (Total) |
4.401.919 |
672.412 |
189.764 |
118.903 |
151.087 |
| Liebes- & Vertrauensbetrug |
5.182 |
501 |
431 |
22 |
305 |
Durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (2023-2025)
|
| Verbraucher- und Unternehmensbetrug (Total) |
20% |
17% |
28% |
17% |
22% |
| Bank-Betrug (Total) |
10% |
0,18% |
5% |
-1% |
13% |
| Geldwäsche (Total) |
21% |
24% |
21% |
22% |
24% |
| Liebes- & Vertrauensbetrug |
20% |
18% |
28% |
24% |
30% |
11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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2289540 11.03.2026 CET/CEST
| noisin750900 |
| 11.03.2026 | Nordic Semiconductor | Nordic Semiconductor stärkt Führungsposition der nRF54L-Serie im Bereich Ultra-Low-Power-Edge-KI
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Nordic Semiconductor
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Nordic Semiconductor stärkt Führungsposition der nRF54L-Serie im Bereich Ultra-Low-Power-Edge-KI
11.03.2026 / 09:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Mit diesem Schritt macht Nordic energieeffiziente Edge-Intelligenz für alle Entwickler und batteriebetriebene Geräte zugänglich. NÜRNBERG, Deutschland, 11. März 2026 /PRNewswire/ -- Nordic Semiconductor, ein weltweit führender Anbieter energiesparender Wireless-Connectivity-Lösungen, meldet heute einen wichtigen Schritt in seiner Edge-AI-Strategie: Das Unternehmen erweitert sein Portfolio extrem energiesparender Lösungen der nächsten Generation um neue, innovative Funktionen und macht seinen ersten Neural Processing Unit (NPU)-fähigen nRF54LM20B System-on-Chip (SoC) breit verfügbar. High-Performance-Beschleunigung für Echtzeit-Intelligenz Die integrierte NPU des nRF54LM20B mit großem Speicher beschleunigt Modelle der TensorFlow-Lite-Klasse um das bis zu 15-Fache und benötigt dabei deutlich weniger Energie als bei der Ausführung auf der Arm-Cortex-CPU. Außerdem bietet sie bis zu siebenmal höhere Leistung und achtmal bessere Energieeffizienz als die nächstbeste Edge-KI-Lösung der Konkurrenz. Damit lassen sich hohe Datenraten von Sensoren, Audio und ereignisgetriebene Edge-KI-Workloads auch mit einer winzigen Batterie realisieren. „Diese neue Generation von Edge-KI-fähigen Funktionen verändert grundlegend, was kleine, batteriebetriebene Geräte in der realen Welt erfassen und interpretieren können", sagt Øyvind Strøm, EVP Short-Range bei Nordic Semiconductor. „Durch die Integration leistungsstarker Intelligenz direkt in das Gerät – ohne Kompromisse bei Energieeffizienz, Latenz oder Systemkomplexität – wird eine völlig neue Klasse von Produkten möglich, die deutlich intelligenter, reaktionsschneller und wesentlich energieeffizienter sind als alles, was bisher machbar war." Vereinfachungen bei der Erstellung, Optimierung und Bereitstellung von Edge-KI-Modellen machen es Entwicklern einfacher denn je, ihre Produkte mit sinnvollen intelligenten Funktionen auszustatten, ohne den Stromverbrauch oder den Entwicklungsaufwand zu erhöhen. Echtzeit-Intelligenz in Alltagsgeräten Nordic erweitert sein Edge-KI-Angebot durch die Kombination von fortschrittlicher Hardwarebeschleunigung, flexibler Modellunterstützung und intuitiven Entwickler-Workflows. Damit wird On-Device-Intelligenz für Mainstream-Produkte praktikabel. Der neue, NPU-fähige nRF54LM20B bietet die nötige Leistung für Echtzeit-Intelligenz in batteriebetriebenen Wearables, Smart-Home- und Audiogeräten sowie in industriellen und medizinischen Sensoren und Trackern. Dies ermöglicht eine genaue Aktivitätserkennung, natürliche Klang- und Präsenzreaktionen, sofortige Identifizierung von Anomalien und Bewegungsinterpretation ohne Cloud-Verarbeitung. Vereinfachung der Edge-KI-Entwicklung Neben der neuen Hardwarebeschleunigung hat Nordic seine extrem stromsparende Edge-KI-Lösung um Funktionen erweitert, die typische Hindernisse für die Integration von Intelligenz in viele batteriebetriebene, vernetzte IoT-Produkte beseitigen: - Vereinfachte Modellerstellung und -optimierung:
Jetzt können Entwickler Edge-KI-Modelle für die Ausführung auf dem Gerät erstellen, indem sie benutzerdefinierte Datensätze hochladen und die Modellarchitektur für die Generierung von Klassifizierungs- oder Regressionsmodellen festlegen. Dies vereinfacht das Design von Edge-KI-Architekturen grundlegend und macht sie ideal für Wearables, industrielle Sensorik und Smart-Home-Geräte. - Erstellung von Aktivierungswörtern aus einer einzigen Texteingabe:
So können Entwickler ein benutzerdefiniertes Aktivierungswortmodell aus einer einzigen geschriebenen Phrase (z. B. „Hello Nordic") generieren, ohne Tausende Audiosamples sammeln oder kennzeichnen zu müssen. Dies vermeidet die hohen Kosten und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung von Sprachdatensätzen und ermöglicht sprachaktivierte Steuerungen, intelligente Lautsprecher, Wearables, Fernbedienungen sowie batteriebetriebene Audiozubehörteile. - Umfassendere Unterstützung des Ökosystems:
Mit dem neuen Online-Tool „Nordic Edge-AI Lab" lassen sich Modelle erstellen, die eine beschleunigte Inferenz auf der NPU oder eine effiziente Ausführung auf der CPU ermöglichen. Entwicklern wird so Flexibilität in Bezug auf Leistungs- und Energieanforderungen geboten. Dies löst Integrationsprobleme zwischen Modellen, Tools und eingebetteter Firmware und ermöglicht zugleich Audioklassifizierung, Anomalieerkennung, erweiterte IMU-Verarbeitung, vorausschauende Wartung, Umgebungserfassung und Signalverarbeitung.
Insgesamt reduzieren diese Updates den üblichen Aufwand für die Integration von KI-Funktionen in eingebettete Geräte und verkürzen die Zeit vom Konzept bis zum funktionsfähigen Prototyp erheblich. Verfügbarkeit: Das nRF54LM20 DK ist ab sofort über die Vertriebspartner von Nordic erhältlich. Für Muster des nRF54LM20B SoC wenden Sie sich bitte an den Nordic-Vertrieb. Die Serienproduktion wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 beginnen. Treffen Sie Nordic Semiconductor auf der Embedded World 2026 Besuchen Sie Nordic für Produktvorführungen und Gespräche auf der Embedded World 2026 in Nürnberg, Halle 4A, Stand 310 (10.–12. März). Photo - https://mma.prnewswire.com/media/2930308/NORD064_Edge_AI.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2712720/5855678/Nordic_Semiconductor_Logo_Logo.jpg
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11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2289300 11.03.2026 CET/CEST
| noisin974223 |
| 11.03.2026 | FIT GROUP AG | FIT GROUP AG kündigt Einzelheiten für geplanten Börsengang an
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FIT GROUP AG
/ Schlagwort(e): Börsengang
FIT GROUP AG kündigt Einzelheiten für geplanten Börsengang an
11.03.2026 / 09:00 CET/CEST
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NICHT ZUR VERTEILUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, GANZ ODER TEILWEISE, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ANDERE EINSCHRÄNKUNGEN SIND ANWENDBAR. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG.
WERBUNG
FIT GROUP AG kündigt Einzelheiten für geplanten Börsengang an
- Angebotspreis von EUR 10,55 je angebotener Aktie
- Angebot von 190.000 neuen, auf den Namen lautende Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 0,08 und voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2025
- Angebotszeitraum vom 12. März 2026 bis zum 27. März 2026
- Teilnahme an dem Angebot durch Übersendung eines Zeichnungsscheins an die FIT GROUP (Anfragen über https://platform.nuways-ag.com/ipo/fitgroup-ag)
- Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr an der Wiener Börse (Vienna MTF (Marktsegment „direct market plus“)) nach Abschluss des Angebots und Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister
Schüttorf, Deutschland, 11. März 2026 – Die FIT GROUP AG („Gesellschaft“ oder „FIT GROUP“), ein wachstumsorientiertes Unternehmen mit Fokus auf den Vertrieb hochwertiger Nahrungsergänzungs‑ und Health‑Produkte, hat die Einzelheiten für ihren geplanten Börsengang festgelegt.
Das Angebot steht aus einem öffentlichen Angebot in Deutschland sowie einer Privatplatzierung in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb Deutschlands und der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten werden. Die Angebotsaktien werden außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ausschließlich im Rahmen von Offshore-Transaktionen (offshore transactions) im Sinne und in Übereinstimmung mit der Regulation S des United States Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung angeboten und verkauft.
Das Angebot umfasst 190.000 neue, auf den Namen lautende Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 0,08 und voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2025 („Angebotsaktien“). Die Angebotsaktien stammen aus einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von EUR 113.720,00, um bis zu EUR 15.200,00 auf bis zu EUR 128.920,00 durch Ausgabe von bis zu 190.000 neuen Aktien.
Der Angebotspreis beträgt EUR 10,55 je Angebotsaktie und bewertet die Gesellschaft mit rund EUR 15 Millionen. Die Mindestzeichnung je Anleger beträgt zehn Angebotsaktien.
Die Angebotsfrist beginnt am 12. März 2026 und endet am 27. März 2026, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit). Das Angebot und die Abwicklung der Zeichnung der Angebotsaktien erfolgen direkt über die FIT GROUP. Angebotsaktien können durch Übermittlung eines unterschriebenen Zeichnungsscheins (in zweifacher Ausfertigung) direkt bei der FIT GROUP gezeichnet werden. Der Zeichnungsschein ist bei der FIT GROUP erhältlich (Anfragen über https://platform.nuways-ag.com/ipo/fitgroup-ag).
Die Aktien der FIT GROUP sollen unter der ISIN DE000A426PD9 im Freiverkehr an der Wiener Börse (Vienna MTF (Marktsegment „direct market plus“)) notiert werden.
Alle Details des Angebots werden im Wertpapier-Informationsblatt erläutert, dessen Veröffentlichung voraussichtlich heute von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet und anschließend auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.fitgroup-ag.com im Abschnitt „Investor Relations“ veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Börsengang fungiert die NuWays AG als Emissionsbegleiter.
Kontakt:
FIT GROUP AG
ipo@fitgroup-ag.com
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Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich auf Basis eines noch zu veröffentlichenden Wertpapier-Informationsblatt („WIB“). Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Aktien der Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage des WIB erfolgen. Das WIB wird unverzüglich nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) veröffentlicht werden und auf der Webseite der Gesellschaft (www.fitgroup-ag.com) unter der Kategorie „Investor Relations“ kostenfrei erhältlich sein. Die Gestattung der Veröffentlichung des WIB durch die BaFin darf nicht als Befürwortung einer Investition in Aktien der Gesellschaft verstanden werden. Anleger sollten Aktien ausschließlich auf Grundlage des WIB (einschließlich etwaiger Aktualisierungen hierzu) zeichnen oder erwerben und das WIB (einschließlich etwaiger Aktualisierungen hierzu) vor einer Investitionsentscheidung lesen, um die potenziellen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Entscheidung, in die Aktien zu investieren, vollständig zu verstehen. Eine Investition in Aktien ist mit zahlreichen Risiken verbunden, einschließlich des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals; diese Risiken werden im Abschnitt „Mit dem Wertpapier und der Emittentin verbundene Risiken“ des WIB beschrieben. Die Anlage in Aktien der Gesellschaft birgt zahlreiche Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an „qualifizierte Anleger“ in diesem Mitgliedsstaat im Sinne von Artikel 2 lit. e) der Prospektverordnung.
Im Vereinigten Königreich darf diese Mitteilung nur weitergegeben werden und richtet sich nur an Personen, bei denen es sich um „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 lit. e) der Prospektverordnung handelt, soweit dieser durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 (in der jeweils geltenden Fassung) Teil des im Vereinigten Königreich beibehaltenen EU-Rechts ist, (i) die professionelle Erfahrung in Investmentangelegenheiten im Sinne der Definition eines professionellen Anlegers in Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung („Order“) haben, oder (ii) die vermögende Gesellschaften („High Net Worth Bodies Corporate“), Vereinigungen oder Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder Treuhänder von Trusts mit einem hohen Wert („High Value Trusts“), wie in Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order beschrieben, oder (iii) Personen, denen diese Mitteilung anderweitig rechtmäßig zugänglich gemacht wird, sind (alle diese Personen werden gemeinsam als „Relevante Personen“ bezeichnet). Die Aktien sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder seinen Inhalt verlassen.
Hinsichtlich der Aktien wurde – ausschließlich für Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung („MiFID II“), (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen „MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen“) und unter Ausschluss jeglicher vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i) mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind („Zielmarktbestimmung“). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger könnten einen Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die Transaktion.
Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen.
In die Zukunft gerichtete Aussagen
Diese Mitteilung enthält „in die Zukunft gerichtete Aussagen“. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind manchmal, aber nicht immer, an der Verwendung eines Datums in der Zukunft oder durch Wörter wie „werden“, „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „könnten“, „möglicherweise“, „sollten“, „erwarten“, „glauben“, „beabsichtigten“, „planen“, „bereiten vor“ oder „abzielen“ (einschließlich deren negative Formulierungen oder anderen Varianten) zu erkennen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind ihrer Art nach vorausschauend, spekulativ und mit Risiken und Unsicherheiten verbunden, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten können oder auch nicht eintreten können. Es bestehen eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten abweichen. Sämtliche späteren schriftlichen oder mündlichen in die Zukunft gerichteten Aussagen, welche die Gesellschaft, deren jeweilige verbundene Unternehmen oder in ihrem Namen handelnden Personen zuzurechnen sind, sind in ihrer Gesamtheit ausdrücklich durch die oben genannten Faktoren eingeschränkt. Es kann nicht zugesichert werden, dass die in diesem Dokument enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen realisiert werden können. In die Zukunft gerichtete Aussagen werden zum Zeitpunkt dieser Mitteilung getroffen.
Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigt die Gesellschaft nicht, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Mitteilung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.
Diese Mitteilung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller Informationen, die zur Bewertung der Gesellschaft und/oder ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich sind. Die Finanzinformationen (einschließlich Prozentsätzen) wurden gemäß den etablierten kaufmännischen Grundsätzen gerundet.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder Vollständigkeit verlassen.
11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group
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2289092 11.03.2026 CET/CEST
| DE000A426PD9 |
| 11.03.2026 | JDC Group AG | EBITDA der JDC Group steigt in 2025 um 36 Prozent (bereinigt 47 Prozent) nach historisch starkem viertem Quartal.
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JDC Group AG
/ Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis
EBITDA der JDC Group steigt in 2025 um 36 Prozent (bereinigt 47 Prozent) nach historisch starkem viertem Quartal.
11.03.2026 / 08:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
EBITDA der JDC Group steigt um 36 Prozent (bereinigt 47 Prozent) nach historisch starkem viertem Quartal. EBITDA-Wachstum 2026 über 70 Prozent erwartet. KI treibt weiteres Gewinnwachstum.
Rekord: Umsatz im Q4 steigt erstmals über 70 Mio. EUR und sorgt für ein Umsatzwachstum von 13,2 Prozent auf 250 Mio. EUR im Gesamtjahr
EBITDA erhöht sich im vierten Quartal 2025 bereinigt um einmalige Transaktionskosten um 66,8 Prozent auf 9,8 Mio. EUR; im Gesamtjahr um 47 Prozent auf 22,2 Mio. EUR
2026 erwartet die JDC Group AG ein Umsatzwachstum auf 300 bis 330 Mio. EUR sowie ein EBITDA von 35 bis 38 Mio. EUR
Überlegenes Datenuniversum, marktführende Plattform-Infrastruktur und breiter Kundenzugang machen JDC zu einem der Profiteure der KI-Transformation
Die JDC Group AG (ISIN DE000A0B9N37) hat das vergangene – wirtschaftlich und geopolitisch - sehr herausfordernde Jahr mit einem sehr starken vierten Quartal abgeschlossen und damit im Gesamtjahr einen Rekordumsatz und ein sehr überzeugendes Jahresergebnis erzielt. Auf Basis der vorläufigen und noch untestierten Geschäftszahlen stieg der Umsatz der Gruppe im Jahr 2025 um 13 Prozent auf 250,0 Mio. EUR (2024: 220,9 Mio. EUR) an. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erhöhte sich bereinigt auf 22,2 Mio. EUR und stieg damit um 47 Prozent (2024: 15,1 Mio. EUR). Unbereinigt stieg des EBITDA auf 20,6 Mio. EUR und damit um 36 Prozent. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag im Gesamtjahr bereinigt mit 15,4 Mio. EUR fast 77 Prozent über dem Vorjahreswert von 8,7 Mio. EUR.
Der Quartalsumsatz der JDC Group AG stieg im vierten Quartal 2024 um mehr als 18 Prozent auf 74 Mio. EUR (Q4 2024: 62,7 Mio. EUR) und erreichte damit erstmals in der Unternehmensgeschichte einen Wert von über 70 Millionen EUR in einem Quartal; das Quartalsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erhöhte sich bereinigt um 67 Prozent von 5,9 Mio. EUR auf 9,8 Mio. EUR. Ebenfalls ein neuer Höchstwert für ein Quartal.
Beide operativen Segmente Advisortech und Advisory haben sich im vergangenen Jahr sehr gut entwickelt:
Der Umsatz im Geschäftsbereich Advisortech stieg im vierten Quartal nach der neuen Segmentdarstellung um 12,8 Prozent auf 62,8 Mio. EUR (Q4 2024: 55,7 Mio. EUR). Der Umsatz stieg im Jahr 2025 um 7,0 Prozent auf 210,8 Mio. EUR (2024: 197,0 Mio. EUR). Diese Zahlen sind wesentlich beeinflusst von einer Strukturmaßnahme, die der Gruppe einerseits künftig mehrere hunderttausend Euro einspart, andererseits aber zu einer Umgliederung von Umsatz und Ertrag aus dem Advisortech-Segment hin zum Advisory-Segment führte. Hintergrund ist die Zusammenlegung der verschiedenen bankaufsichtsrechtlichen Lizenzen im Konzern (sogenanntes Haftungsdach-Geschäft), in deren Zuge die Top Ten Wertpapier GmbH, Wien, auf die FiNUM.Private Finance AG, Berlin, verschmolzen wurde. Pro forma, d.h. unter der Annahme, dass die neue Segmentstruktur bereits im Vorjahr gegolten hätte, ergibt sich im Advisortech-Segment eine Umsatzsteigerung von 20,2 Prozent im vierten Quartal sowie von 14,0 Prozent im Gesamtjahr 2025.
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) im Advisortech-Segment stieg in 2025 um 30,0 Prozent von 15,1 Mio. EUR im Vorjahr auf nunmehr 19,6 Mio. EUR. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verbesserte sich im Gesamtjahr 2025 um 41,5 Prozent auf 14,7 Mio. EUR (2024: 10,4 Mio. EUR). Wird die aktuelle Segmentdarstellung auch für die Vergangenheitswerte zugrunde gelegt (pro forma) sowie um einmalige Transaktionskosten von rund 0,6 Mio. EUR bereinigt, beträgt der Anstieg im EBITDA 35,9 Prozent und im EBIT 50,0 Prozent.
Im Geschäftsbereich Advisory stieg der Umsatz im vierten Quartal im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 42,7 Prozent auf 15,8 Mio. EUR und damit im Gesamtjahr 2025 um 45,3 Prozent auf 56,4 Mio. EUR (2024: 38,8 Mio. EUR). Gleichwohl diese Entwicklung ebenfalls wesentlich von der angepassten Segmentdarstellung beeinflusst wurde, hätte der Umsatzanstieg in 2025 dennoch starke 11,1 Prozent betragen (pro forma). Das Segmentergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erhöhte sich in 2025 um 20,6 Prozent auf 5,1 Mio. EUR (2024: 4,2 Mio. EUR) und das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) um 26,4 Prozent auf 3,7 Mio. EUR (2024: 2,9 Mio. EUR). Pro forma, also bei Zugrundelegung der Segmentverschiebungen auch für die Vorjahreszahlen, lägen die Anstiege bei ebenfalls überzeugenden 14,6 Prozent (EBITDA) sowie 18,3 Prozent (EBIT).
„Nach einem schwierigen dritten Quartal hat das vierte Quartal unsere Erwartungen übertroffen: 74 Mio. Euro Umsatz und ein EBITDA von 9,8 Mio. Euro sind neue Rekordwerte, die die Skalierbarkeit unserer Plattform erneut eindrücklich zeigen. Gerade vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage in Deutschland und Europa sind wir darüber sehr glücklich“, freut sich Ralph Konrad, CFO der JDC Group, über die Quartals- und Jahreszahlen der JDC Group. „Besonders hervorzuheben ist auch der starke Beitrag der neu hinzu gekommenen FMK-Gruppe, die sich gemäß unserer Planungen entwickelt.”
„Wir freuen uns sehr über die positiven Ergebnisse der JDC Group in allen Geschäftsbereichen und machen in unserer Entwicklung große Schritte nach vorne. Mit FMK haben wir nun einen Zugang zu Neukunden, der uns die neuen Chancen und Veränderungen der Branche freudig erwarten lässt: Denn auch wir sind davon überzeugt, dass der Einzug von künstlicher Intelligenz die größte Veränderung der Versicherungsindustrie seit dem Internet ist. Weil es zur Nutzung der neuen Chancen maßgeblich auf eine gute Datenbasis und eine moderne Abwicklungs-Infrastruktur ankommt, sehen wir JDC in der Pole Position, von den Veränderungen durch KI zu profitieren: Mit dem Morgen & Morgen Datenuniversum gehört uns die größte und beste historische Datenbasis im deutschen Versicherungsmarkt über alle Versicherer hinweg, durch die KI erst sinnvolle Ergebnisse erzeugen kann, mit der Jung, DMS & Cie.-Plattform eine führende Infrastruktur für die Abwicklung automatisierter Prozesse und mit FMK einer der größten Lead-Generatoren im deutschen Markt. JDC zählt aufgrund dieser drei Faktoren zu den klaren Gewinnern der KI-Transformation. Wir bekräftigen daher unser Ziel, im Jahr 2026 ein EBITDA von mehr als 35 Mio. EUR zu erzielen.“
Die wesentlichen Kennzahlen 2025 stellen sich wie folgt dar:
| Überblick |
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| in TEUR |
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|
Veränderungen |
|
|
Veränderungen |
| |
Q4 – 2025* |
Q4 - 2024 |
zum Vorjahr |
YTD 2025** |
YTD 2024 |
zum Vorjahr |
| |
TEUR |
TEUR |
in % |
TEUR |
TEUR |
in % |
| Umsatzerlöse |
74.007 |
62.663 |
18,1% |
249.952 |
220.879 |
13,2% |
| - davon Advisortech |
62.842 |
55.706 |
12,8% |
210.818 |
196.952 |
7,0% |
| - Pro Forma |
62.842 |
52.274 |
20,2% |
210.818 |
185.003 |
14,0% |
| - davon Advisory |
15.843 |
11.105 |
42,7% |
56.394 |
38.807 |
45,3% |
| - Pro Forma |
15.843 |
14.538 |
9,0% |
56.394 |
50.757 |
11,1% |
| - davon Holding/Konsolidierung |
-4.678 |
-4.148 |
-12,8% |
-17.259 |
-14.879 |
-16,0% |
| EBITDA |
9.559 |
5.904 |
61,9% |
20.590 |
15.102 |
36,3% |
| EBIT |
7.673 |
4.118 |
86,3% |
13.818 |
8.724 |
58,4% |
| EBT |
6.100 |
3.722 |
63,9% |
10.660 |
7.454 |
43,0% |
| Konzernergebnis vor Minderheiten |
5.958 |
2.989 |
99,3% |
9.061 |
6.040 |
50,0% |
*, **: Im vierten Quartal sind Einmalaufwendungen in Höhe von 0,3 Mio. EUR enthalten. Im Gesamtjahr 2025 beläuft sich der Betrag auf rund 1,6 Mio. EUR.
2026 erwartet die JDC Group AG einen Umsatzzuwachs auf 300 bis 330 Mio. EUR sowie ein EBITDA von 35 bis 38 Mio. EUR.
Die finalen, geprüften Zahlen zum Geschäftsjahr 2025 plant das Unternehmen am 31. März 2026 zu veröffentlichen. Weitere Informationen zur JDC Group AG finden Sie unter www.jdcgroup.de.
Über die JDC Group AG
Die JDC Group AG (ISIN: DE000A0B9N37) bietet unter den Marken Jung, DMS & Cie., MORGEN & MORGEN, allesmeins, Top Ten, Geld.de und FMK eine digitale Plattform für Versicherungen, Investmentfonds und alle anderen Finanzprodukte und -dienstleistungen. Indem sie sämtliche Produktanbieter des Finanzmarktes mit kompletter Produktpalette und vollständiger Daten- und Dokumentenversorgung anbietet und abwickelt, schafft sie über ihre Sichtsysteme und Schnittstellen den perfekten Arbeitsplatz für Finanzintermediäre aller Art (Makler, Vertreter, Firmenverbundene Vermittler, Banken, Ausschließlichkeitsorganisationen, FinTechs) und das erste echte Financial Home für Finanzdienstleistungskunden. Über Smartphone-App, Tablet oder PC erhalten Kunden und Vermittler eine komplette Übersicht über das individuelle Versicherungs- und Fondsportfolio, einfache Abschlussstrecken und Übertragungsmöglichkeiten und zudem einen vollständigen Marktvergleich, so dass Kunden und Berater Absicherung und Vorsorge einfach und in idealem Leistungs-Kostenverhältnis optimieren können. Rund 300 gut ausgebildete Berater unter der Marke FiNUM ergänzen das Plattformangebot für anspruchsvolle und gehobene Privatkunden. Mit mehr als 16.000 angeschlossenen Plattformnutzern, rund 2,5 Millionen Kunden, einem Fondsbestand von über 8 Milliarden Euro und jährlichen Versicherungsprämien von über 1,5 Milliarden Euro sind wir einer der Marktführer im deutschsprachigen Raum. JDC setzt auf Nachhaltigkeit und hat sich den ESG-Kriterien verpflichtet: Als Digitalisierungsdienstleister hilft JDC, viele Tonnen Papier einzusparen und den Alltag von Finanzintermediären und Kunden einfacher zu machen.
Disclaimer
Die Vorstände der JDC Group AG halten eine Beteiligung an der JDC Group AG und haben ein Eigeninteresse an Art und Inhalt der in dieser Mitteilung gegebenen Informationen.
Kontakt:
JDC Group AG
Ralf Funke
Investor Relations
Tel.: +49 611 335322-00
E-Mail: funke@jdcgroup.de
11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
JDC Group AG |
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65201 Wiesbaden |
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Deutschland |
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+49 (0) 611 335322-00 |
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+49 (0) 611 335322-09 |
| E-Mail: |
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| Internet: |
http://www.jdcgroup.de |
| ISIN: |
DE000A0B9N37 |
| WKN: |
A0B9N3 |
| Indizes: |
Scale 30 |
| Börsen: |
Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt (Scale), Hamburg, Stuttgart, Tradegate BSX |
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2289244 |
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2289244 11.03.2026 CET/CEST
| DE000A0B9N37 |
| 11.03.2026 | efiag Emissions und Finanz AG | Bezirks-Sparkasse Dielsdorf Genossenschaft - Jahresergebnis 2025
 Diese Mitteilung darf nicht in den USA, Kanada, Australien und Japan oder einem anderen Land, in welchem die Gesetzgebung die Publikation dieser Mitteilung verbietet, verbreitet werden.
Medienmitteilung vom 11.03.2026
Die Bezirks-Sparkasse Dielsdorf Genossenschaft, Dielsdorf veröffentlicht ihr Jahresergebnis per 31.12.2025.
Die Bilanz und Erfolgsrechnung können mit dem unten angebrachten Link eingesehen werden.
Die Bezirks-Sparkasse Dielsdorf Genossenschaft, Dielsdorf ist Trägerbank der EFIAG Emissions- und Finanz AG und hat von dieser Darlehen aus folgenden Emissionen bezogen:
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Emissionsbetrag
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Zins
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Laufzeit
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Valor
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Darlehensbetrag
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Anteil
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CHF 100 Mio.
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0.375%
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06.05.2021 - 06.05.2026
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110.567.270
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CHF 5 Mio.
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5.00%
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CHF 100 Mio.
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2.650%
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06.06.2023 - 06.06.2028
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126.488.738
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CHF 0 Mio.
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0.00%
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Weitere Informationen zur Trägerbank sind unter www.sparkasse-dielsdorf.ch oder auf der Homepage der efiag abrufbar.
Kontakt für Investoren
Curchod Bernhard, Direktwahl: +41 32 624 16 42, info@efiag.ch
Über uns
Die EFIAG Emissions- und Finanz AG ist eine Emissionsgesellschaft getragen von 18 inlandorientierten Banken. Ihr ausschliesslicher Zweck ist die Emission von Anleihensobligationen und die Weitergabe dieser Gelder in Form von Darlehen an die Trägerbanken. Die Trägerbanken erhalten via die EFIAG Zugang zum Schweizerischen Kapitalmarkt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.efiag.ch |
Haftungsausschluss (Disclaimer)
Diese Medienmitteilung ist kein Angebotsprospekt im Sinne von Art. 652a und/oder 1156 des Schweizerischen Obligationenrechts oder Kotierungsprospekt im Sinne des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange und ist kein Angebot zum Verkauf von Anleihen der EFIAG Emissions- und Finanz AG.
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| CH0270982587 |
| 11.03.2026 | Henkel AG & Co. KGaA | Henkel erzielt 2025 organisches Wachstum und steigert Ertragskraft durch Innovationen und mehr Effizienz
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Henkel AG & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Jahresbericht/Jahresergebnis
Henkel erzielt 2025 organisches Wachstum und steigert Ertragskraft durch Innovationen und mehr Effizienz
11.03.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
11. März 2026
Henkel veröffentlicht Jahresergebnisse für 2025: Dividende soll weiter steigen
Henkel erzielt 2025 organisches Wachstum und steigert Ertragskraft durch Innovationen und mehr Effizienz
- Gute Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2025
- Umsatz: 20,5 Mrd. Euro, organisches Wachstum von 0,9 Prozent
- Betriebliches Ergebnis (EBIT)*: 3,0 Mrd. Euro, leicht unter Vorjahr
aufgrund deutlich negativer Wechselkurseffekte
- EBIT-Marge*: 14,8 Prozent, Verbesserung um 50 Basispunkte
- Ergebnis je Vorzugsaktie (EPS)*: 5,33 Euro, +4,7 Prozent (währungsbereinigt)
- Starker Free Cashflow von rund 1,9 Mrd. Euro
- Dividendenerhöhung um 1,5 Prozent auf 2,07 Euro je Vorzugsaktie vorgeschlagen
- Umsetzung der strategischen Wachstumsagenda weiter konsequent vorangetrieben
- Zusammenschluss der Konsumentengeschäfte schneller als geplant abgeschlossen
- Jüngste Zukäufe in beiden Unternehmensbereichen stärken Wachstumspotenzial
- Ausblick 2026: Weiteres Umsatz- und Ergebniswachstum erwartet
- Organisches Umsatzwachstum: 1,0 bis 3,0 Prozent
- EBIT-Marge*: 14,5 bis 16,0 Prozent
- Ergebnis je Vorzugsaktie (EPS)*: Anstieg im niedrigen bis hoch einstelligen Prozentbereich (bei konstanten Wechselkursen)
Düsseldorf – Henkel hat in einem herausfordernden Jahr 2025, das von moderatem globalem Wirtschaftswachstum in einem schwierigen geopolitischen Umfeld geprägt war, insgesamt eine gute Geschäftsentwicklung verzeichnet.
Der Konzernumsatz belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf rund 20,5 Milliarden Euro, die bereinigte EBIT-Marge erhöhte sich um 50 Basispunkte auf 14,8 Prozent. Das bereinigte Ergebnis je Vorzugsaktie stieg währungsbereinigt um 4,7 Prozent.
„Unser geschäftliches Umfeld war und ist von großen Herausforderungen gekennzeichnet, unter anderem durch militärische Konflikte, geopolitische Spannungen in vielen Teilen der Welt sowie weitreichende Zoll- und Handelsstreitigkeiten. Die damit verbundenen Unsicherheiten haben im abgelaufenen Jahr die Konsumstimmung und die industrielle Nachfrage belastet. Und mit dem Ende Februar begonnenen Krieg im Nahen Osten haben die Unwägbarkeiten noch einmal deutlich zugenommen“, sagte Carsten Knobel, Vorstandsvorsitzender von Henkel. „Trotz der anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist es uns gelungen, Henkel im Jahr 2025 erfolgreich weiterzuentwickeln. Wir haben viele unserer Ziele erreicht oder sogar übertroffen und die Transformation unseres Unternehmens weiter vorangetrieben. Wir konnten unseren Umsatz organisch weiter steigern und haben die Ertragskraft unseres Unternehmens deutlich erhöht. Wir wollen unsere Aktionäre an der guten Entwicklung des Unternehmens teilhaben lassen. Daher werden wir ihnen eine um 1,5 Prozent erhöhte Dividende vorschlagen.“
„Wir konnten in beiden Unternehmensbereichen, Adhesive Technologies und Consumer Brands, den Umsatz organisch steigern und die Profitabilität weiter verbessern, vor allem durch Innovationen, weitere Maßnahmen zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung sowie das stärkere Wachstum margenstarker Bereiche. Dabei war die Entwicklung im Unternehmensbereich Consumer Brands durch die Umsetzung der Integration, fortgesetzte Einsparungen sowie die weitere Valorisierung, also die gezielte Verbesserung des Produktportfolios, getragen. Gleichzeitig haben wir in beiden Unternehmensbereichen weiter in die Zukunft investiert: in die Stärkung unserer Marken, in Innovationen sowie in Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Darüber hinaus haben wir in den letzten drei Monaten in beiden Unternehmensbereichen Zukäufe mit einem Umsatzvolumen von zusammen rund 1,2 Milliarden Euro vereinbart, um unsere Geschäfte gezielt zu stärken und ihr Wachstumspotenzial auszubauen. Die Ergebnisse des Jahres 2025 zeigen eindeutig: Wir sind mit unserer Strategie für nachhaltiges, ganzheitliches Wachstum auf dem richtigen Weg, um das Unternehmen auf die Zukunft auszurichten. Dies zeigt auch der Ausblick für das Geschäftsjahr 2026, für das wir weiteres Umsatz- und Ergebniswachstum erwarten, auch wenn der Start in das Jahr voraussichtlich etwas verhaltener ausfallen wird. Ich möchte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich für ihre großartigen Leistungen danken. Durch ihre Teamarbeit und ihren großartigen Einsatz haben wir unser Unternehmen erneut erfolgreich durch ein herausforderndes Umfeld führen können“, fasste Carsten Knobel zusammen.
Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2025
Im Geschäftsjahr 2025 lag der Konzernumsatz bei 20.495 Mio. Euro und damit nominal um
-5,1 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Wechselkurseffekte wirkten sich mit -4,2 Prozent negativ auf den Umsatz aus. Bereinigt um Wechselkurseffekte lag das Umsatzwachstum bei
-0,8 Prozent. Akquisitionen/Divestments hatten – insbesondere bedingt durch die Veräußerung des Geschäfts mit Handelsmarken in Nordamerika im Unternehmensbereich Consumer Brands – mit -1,7 Prozent ebenfalls einen negativen Einfluss auf den Umsatz. Die organische Umsatzentwicklung, das heißt bereinigt um Wechselkurseffekte und Akquisitionen/ Divestments, war mit 0,9 Prozent positiv. Dieser Anstieg war insbesondere preisbedingt, während das Volumen eine Entwicklung auf Vorjahresniveau verzeichnete.
Der Unternehmensbereich Adhesive Technologies verzeichnete eine gute organische Umsatzsteigerung von 1,5 Prozent, die insbesondere durch das Geschäftsfeld Mobilität & Elektronik getragen war. Der Unternehmensbereich Consumer Brands erreichte ein positives organisches Umsatzwachstum von 0,3 Prozent, insbesondere getrieben durch das Geschäftsfeld Haar.
Das bereinigte betriebliche Ergebnis (bereinigtes EBIT) lag aufgrund deutlich negativer Wechselkurseffekte mit 3.026 Mio. Euro unter dem Vorjahresniveau (2024: 3.089 Mio. Euro).
Die bereinigte Umsatzrendite (bereinigte EBIT-Marge) lag im Berichtsjahr mit einem Wert von 14,8 Prozent hingegen über dem Niveau des Vorjahres (2024: 14,3 Prozent).
Das bereinigte Ergebnis je Vorzugsaktie verringerte sich leicht um -0,6 Prozent auf 5,33 Euro (2024: 5,36 Euro). Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das bereinigte Ergebnis je Vorzugsaktie um 4,7 Prozent.
Das Nettoumlaufvermögen in Prozent vom Umsatz betrug 3,8 Prozent und lag damit über dem Vorjahresniveau (2024: 3,0 Prozent).
Der Free Cashflow erreichte einen Wert von 1.850 Mio. Euro und lag damit unter dem Vorjahreswert (2024: 2.362 Mio. Euro). Diese Entwicklung war durch die Veränderung des Nettoumlaufvermögens sowie durch Translationseffekte aus der Wechselkursumrechnung bedingt.
Die Nettofinanzposition lag – trotz Auszahlungen für die Dividende und für das Aktienrückkaufprogramm – mit 109 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau (31. Dezember 2024: -93 Mio. Euro).
Vorstand, Aufsichtsrat und Gesellschafterausschuss schlagen der Hauptversammlung am
27. April 2026 eine im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozent erhöhte Dividende von 2,07 Euro je Vorzugsaktie und 2,05 Euro je Stammaktie vor. Die Erhöhung der Dividende ist dank der guten finanziellen Performance im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie der starken Finanzbasis des Henkel-Konzerns möglich. Die Ausschüttungsquote beträgt dabei unverändert 37,9 Prozent. Diese liegt innerhalb der angestrebten Bandbreite von 30 bis 40 Prozent.
Entwicklung der Unternehmensbereiche im Geschäftsjahr 2025
Der Umsatz des Unternehmensbereichs Adhesive Technologies erreichte im Berichtsjahr 10.667 Mio. Euro und verringerte sich damit nominal um -2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wechselkurseffekte reduzierten den Umsatz um -4,1 Prozent. Akquisitionen/Divestments hatten einen Einfluss von -0,1 Prozent. Organisch erhöhte sich der Umsatz um 1,5 Prozent. Diese Umsatzsteigerung war insbesondere in der zweiten Jahreshälfte durch eine positive Volumenentwicklung gegenüber dem Vorjahr getragen, bedingt durch eine leicht verbesserte Nachfrage in einigen wesentlichen Endmärkten. Die Preise entwickelten sich ebenfalls positiv im Vergleich zum Vorjahr. Das bereinigte betriebliche Ergebnis lag mit 1.779 Mio. Euro leicht unter dem Vorjahresniveau. Die Bruttomarge blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert auf einem hohen Niveau. Die bereinigte Umsatzrendite erhöhte sich leicht gegenüber dem Vorjahr und erreichte 16,7 Prozent.
Der Umsatz des Unternehmensbereichs Consumer Brands erreichte im Berichtsjahr 9.677 Mio. Euro und lag damit nominal um -7,5 Prozent unterhalb des Vorjahresniveaus. Wechselkurseffekte reduzierten den Umsatz um -4,4 Prozent. Akquisitionen/Divestments wirkten sich – insbesondere bedingt durch die Veräußerung des Geschäfts mit Handelsmarken in Nordamerika im April 2025 – mit -3,4 Prozent ebenfalls negativ auf den Umsatz aus. Organisch erhöhte sich der Umsatz um 0,3 Prozent. Diese Umsatzsteigerung war durch eine gute Preisentwicklung bedingt, während sich das Volumen leicht rückläufig entwickelte. Das bereinigte betriebliche Ergebnis lag mit 1.400 Mio. Euro nahezu auf dem Vorjahresniveau. Die Bruttomarge entwickelte sich hingegen deutlich positiv. Die bereinigte Umsatzrendite erreichte 14,5 Prozent und erhöhte sich damit deutlich gegenüber dem Vorjahr.
Ausblick für das Geschäftsjahr 2026
Nach der moderaten Wachstumsdynamik im vergangenen Geschäftsjahr wird für das Jahr 2026 ein weiterhin verhaltenes Wachstum der globalen Wirtschaftsleistung prognostiziert. Auch im Jahr 2026 dürfte die globale konjunkturelle Entwicklung durch anhaltende geopolitische Unsicherheiten sowie ein insgesamt hohes Preisniveau geprägt sein. Dabei wird sowohl von einem lediglich moderaten Anstieg der industriellen Nachfrage als auch der Konsumentennachfrage in für Henkel wesentlichen Bereichen des Konsumgütergeschäfts ausgegangen.
Aus der Umrechnung von Umsatzerlösen in Fremdwährung wird ein negativer Einfluss im niedrigen einstelligen Prozentbereich erwartet. Bezüglich der Preise für direkte Materialien wird von einem Anstieg im niedrigen einstelligen Prozentbereich im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2025 ausgegangen.
Unter Berücksichtigung dieser Annahmen erwartet Henkel im Geschäftsjahr 2026 ein organisches Umsatzwachstum zwischen 1,0 und 3,0 Prozent. Dabei wird für den Unternehmensbereich Adhesive Technologies ein Wachstum zwischen 1,0 und 3,0 Prozent erwartet und für Consumer Brands zwischen 0,5 und 2,5 Prozent. Die bereinigte Umsatzrendite (bereinigte EBIT-Marge) wird in einer Bandbreite von 14,5 bis 16,0 Prozent erwartet. Hier wird für Adhesive Technologies von einer bereinigten Umsatzrendite zwischen 16,5 und 18,0 Prozent und für Consumer Brands zwischen 14,0 und 15,5 Prozent ausgegangen. Für das bereinigte Ergebnis je Vorzugsaktie (EPS) bei konstanten Wechselkursen wird von einem Anstieg im niedrigen bis hohen einstelligen Prozentbereich ausgegangen.
Große Fortschritte bei der Transformation
Henkel hat sich in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen grundlegend erneuert und seine strategische Agenda für ganzheitliches Wachstum konsequent weiter umgesetzt. Ein zentraler Faktor für den dauerhaften Erfolg ist die Bereitschaft, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln und Veränderungen aktiv zu gestalten.
Consumer Brands: Zusammenschluss erfolgreich abgeschlossen
Die Zusammenführung der Konsumgütergeschäfte zu dem Unternehmensbereich Consumer Brands, die Anfang 2022 angekündigt wurde, wurde Ende des Geschäftsjahres 2025 abgeschlossen. Insgesamt konnten dabei die ursprünglich angestrebten 525 Millionen Euro an jährlichen Einsparungen zum Ende des Geschäftsjahres 2025 übertroffen werden. Damit wurde die Integration des Unternehmensbereichs Consumer Brands erfolgreich abgeschlossen – ein Jahr früher als ursprünglich angestrebt.
Zugleich wurde der Bereich Consumer Brands konsequent auf starke Marken und Geschäfte mit hoher Bruttomarge sowie führende Positionen in Märkten und Kategorien ausgerichtet. Die Konzentration auf wachstums- und ertragsstarke Marken und Geschäfte zahlt sich aus: Die Top-10-Marken im Bereich Consumer Brands, die 2025 für nahezu 60 Prozent des Umsatzes standen, erzielten ein sehr starkes organisches Wachstum, verbunden mit positivem Volumenwachstum.
Die Bedeutung der Zusammenführung der Konsumgütergeschäfte wird vor allem deutlich, wenn man die Entwicklung über die vergangenen drei Jahre betrachtet, also seitdem der neue Unternehmensbereich etabliert wurde. Im Geschäftsjahr 2022 betrug die kombinierte, bereinigte Umsatzrendite des Bereichs noch 8,3 Prozent. Am Ende des Geschäftsjahres 2025 lag sie bei 14,5 Prozent. Das ist ein Anstieg von 6,2 Prozentpunkten über drei Jahre – bei gleichzeitig deutlich gestiegenen Investitionen in Marken und Innovationsfähigkeiten in diesem Unternehmensbereich.
Konsequente Umsetzung der strategischen Agenda
In einem herausfordernden makroökonomischen und geopolitischen Umfeld hat Henkel auch im vergangenen Geschäftsjahr seine strategische Agenda weiter konsequent umgesetzt und in allen Bereichen wichtige Fortschritte erzielt. Das Unternehmen hat sein Geschäfts- und Markenportfolio weiterentwickelt, Wettbewerbsvorteile in den Bereichen Innovation, Nachhaltigkeit und Digitalisierung ausgebaut, Geschäftsprozesse optimiert und seine Unternehmenskultur gestärkt.
Im Rahmen des aktiven Portfoliomanagements hat Henkel sein Portfolio durch die Einstellung oder Veräußerung von Aktivitäten sowie durch Akquisitionen weiterentwickelt. Mit dem Verkauf des Handelsmarkengeschäfts in Nordamerika, der im Frühjahr 2025 erfolgreich vollzogen wurde, hat Henkel seine Portfoliomaßnahmen zum Abschluss gebracht, die mit Beginn der Zusammenführung der ehemals getrennten Konsumentengeschäfte angekündigt worden waren. Damit hat Henkel seit Anfang 2022 Marken und Aktivitäten mit einem Gesamtumsatz von etwas mehr als 1 Milliarde Euro veräußert oder eingestellt.
Der Ausbau des Portfolios durch gezielte Akquisitionen ist ebenfalls ein integraler Bestandteil der Wachstumsagenda von Henkel. Hier wurde im Unternehmensbereich Adhesive Technologies im Jahr 2025 unter anderem eine Vereinbarung zur Übernahme der in der Schweiz ansässigen ATP Adhesive Systems AG unterzeichnet. Die Unternehmensgruppe ist ein führender Anbieter von leistungsstarken, wasserbasierten Spezialtapes für eine Vielzahl von Endmärkten, darunter Automobil, Elektronik, Medizin, Bauwesen und grafische Anwendungen. Das Unternehmen hat eine starke Präsenz in Nordamerika und Europa und erzielte im Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz von rund 270 Millionen Euro.
Im Februar 2026 hat Henkel zudem eine Übereinkunft erzielt, die niederländische Stahl Gruppe zu erwerben. Das Unternehmen ist ein globaler Anbieter von Hochleistungs-Spezialbeschichtungen für flexible Materialien und beliefert weltweit führende Unternehmen in den Bereichen Automobil, Mode & Lifestyle sowie Verpackungen. Stahl erzielte im Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz von rund 725 Millionen Euro, mit einer ausgewogenen regionalen Verteilung.
Darüber hinaus hat Henkel Anfang März eine Vereinbarung zur Übernahme von „Not Your Mother’s“, eine der führenden Haarpflege- und Styling-Konsumentenmarken in Nordamerika, unterzeichnet. Damit stärkt Henkel seine Position im Haarpflegegeschäft, eine der Kernkategorien im Unternehmensbereich Consumer Brands. „Not Your Mother’s“ ist eine erfolgreiche, schnell wachsende Haarmarke mit einem breiten Angebot an Shampoos, Conditionern, Treatments und Stylingprodukten. Im Geschäftsjahr 2025 erzielte die Marke mit einem zweistelligen Wachstum und hoher Profitabilität einen Umsatz von rund 190 Mio. Euro.
Die jüngsten Transaktionen, die noch unter dem Vorbehalt üblicher Vollzugsbedingungen sowie kartellrechtlicher Genehmigungen stehen, repräsentieren zusammen rund 1,2 Milliarden Euro zusätzlichen Umsatz und erhöhen das Wachstumspotenzial für das weltweit führende Adhesive Technologies-Geschäft sowie den Unternehmensbereich Consumer Brands.
Henkel hat auch 2025 zahlreiche Innovationen auf den Markt gebracht, die wichtige Trends aufgreifen und Mehrwert für Kunden und Konsument:innen schaffen. Im Konsumgütermarkt sind Innovationen ein wesentlicher Erfolgsfaktor, um sich vom Wettbewerb abzusetzen. Ein Beispiel ist die neue Creme Supreme Coloration von Schwarzkopf. Inspiriert von professionellen Anwendungen im Friseursalon, hat Henkel mit Creme Supreme eine neue Technologie entwickelt, die die Haarstruktur durch Mikroverbindungen stärkt und pflegt. Diese halten die Haarfasern besser zusammen und bilden eine besondere Schutzschicht um das Haar. Dies führt zu wesentlich weniger Haarbruch, eine der Hauptsorgen von Konsument:innen beim Haarefärben.
Eine wichtige Rolle bei der Entwicklung von Innovationen im Haarbereich spielt auch das Konzept des „House of Hair“. Seit März 2025 werden in Hamburg wesentliche Bereiche des Haarkosmetikgeschäfts zentral an einem Standort in Deutschland gebündelt: Forschung und Entwicklung, Testsalons, Marketing und die Academy of Hair. Dort arbeiten mehr als 300 Expert:innen Hand in Hand, um innovative Produkte zu entwickeln. Neben Hamburg gibt es vier weitere Standorte in Los Angeles, Tokio, Shanghai und Guadalajara. Jeder Standort spielt eine wichtige Rolle bei der kundennahen Entwicklung von Haarkosmetikprodukten, die die regional unterschiedlichen Kundenbedürfnisse adressieren.
Auch für den Unternehmensbereich Adhesive Technologies sind Innovationen ein zentraler Erfolgstreiber. Daher investiert Henkel hier konsequent, um sich im Wettbewerb erfolgreich zu positionieren. Im Mittelpunkt steht der Ausbau des Netzwerkes aus hochmodernen Forschungs- und Innovationszentren. Bislang gibt es solche „Inspiration Center“ in Düsseldorf, im indischen Mumbai sowie in New Jersey in den USA. 2025 hat Henkel ein Inspiration Center in Shanghai für den asiatisch-pazifischen Raum eröffnet. Dort wurden 60 Millionen Euro investiert. Mehr als 500 Forscher:innen und Entwickler:innen sind in dem neuen Zentrum zusammen mit Kunden aus verschiedenen Branchen tätig.
Eine der Prioritäten von Henkel im Bereich Nachhaltigkeit liegt weiterhin darauf, Emissionen entlang der Wertschöpfungskette zu senken. Das Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 seine absoluten Scope 1, 2 und 3 Treibhausgasemissionen um 90 Prozent zu verringern (im Vergleich zum Basisjahr 2021) und damit Net-Zero zu erreichen. In allen drei Scope-Dimensionen hat Henkel im letzten Jahr Fortschritte gemacht und konnte seine Emissionen seit dem Basisjahr 2021 bereits um 29 Prozent reduzieren. Auch im Bereich nachhaltiger Lieferketten konnte Henkel Verbesserungen erzielen. So liegt der Anteil an palmölbasierten Inhaltsstoffen, die verantwortungsvoll bezogen und dahingehend zertifiziert sind, bei mittlerweile 98 Prozent. In international anerkannten Nachhaltigkeitsratings hat das Unternehmen seine Leistung weiter verbessert. Unter anderem erhielt Henkel bei der CDP-Bewertung 2025 erstmals die Note A im Bereich Klima. Auch in der aktuellen EcoVadis‑Bewertung konnte Henkel seine Leistung weiter verbessern und wurde erneut mit Gold ausgezeichnet.
Im Bereich Digitalisierung hat Henkel ebenfalls weiter Fortschritte gemacht. Im Jahr 2025 waren die großen Fortschritte im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) das dominierende Thema. KI wird einen erheblichen Einfluss darauf haben, wie das Unternehmen in Zukunft arbeiten wird. Henkel setzt KI-Technologien vielfach in der betrieblichen Praxis ein, im Industrie- ebenso wie im Konsumgüterbereich. So hat Henkel im Jahr 2025 den ersten generativen, KI-gestützten TV-Spot in Deutschland lanciert und damit die ikonische Weiße Dame von Persil in eine neue Ära überführt. Außerdem findet Künstliche Intelligenz beispielsweise Anwendung in der Automatisierung von Prozessen in den Labors der Klebstoffentwicklung. Bei der Batteriefertigung unterstützt Henkel seine Kunden durch KI-gestützte Simulation und innovative Debonding-Lösungen dabei, Entwicklungszeiten und -kosten zu reduzieren und die Performance zu optimieren.
Im Rahmen seiner langfristigen Wachstumsstrategie richtet Henkel seine Unternehmensbereiche fortwährend auf die Anforderungen dynamischer Märkte und sich verändernde Kundenerwartungen aus, um mit zukunftsfähigen Strukturen und Prozessen dauerhaft erfolgreich zu sein. Henkel hat im Frühjahr 2025 angekündigt zu prüfen, die beiden Unternehmensbereiche Adhesive Technologies und Consumer Brands in Deutschland und in ausgewählten Ländern in eigenständige rechtliche Einheiten zu überführen. Dieser Schritt steht auch im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für die SAP S/4HANA-Migration. Der Vorstand hat diesen Vorschlag mit den relevanten Aufsichtsgremien eingehend erörtert und abgestimmt. Demnach sollen zunächst in Deutschland eigene rechtliche Einheiten für die beiden bestehenden Unternehmensbereiche etabliert werden. Damit verfolgt Henkel das Ziel, seine Prozesse und Strukturen agiler aufzustellen sowie die zukünftigen Bedürfnisse der Geschäfte und die Wachstumsagenda des Henkel-Konzerns zu unterstützen. Die strategische und operative Steuerung des Konzerns und der Unternehmensbereiche bleiben unverändert. Der Vorschlag wird der Hauptversammlung 2026 zur Entscheidung durch die Aktionäre vorgelegt.
Bei Henkel bildet die starke Unternehmenskultur das Fundament der Agenda für ganzheitliches Wachstum. Sie lebt von vertrauensvoller Zusammenarbeit über Bereiche, Ländergrenzen und Teams hinweg und davon, dass Mitarbeiter:innen Raum für Verantwortung und Gestaltung erhalten. Eine solche Kultur muss kontinuierlich gefördert werden. Um ein Bild von der Einschätzung seiner Mitarbeitenden zu haben, führt Henkel seit mehreren Jahren sogenannte Pulse Checks durch – einmal monatlich mit 5.000 zufällig ausgewählten Teilnehmer:innen. Diese anonymen Befragungen geben wertvolle Einblicke in Themen wie Zusammenarbeit, Verantwortung, Innovation, Vielfalt und die Ausrichtung auf die langfristige Strategie. Die Ergebnisse aus 2025 zeigen, dass Henkel hier deutliche Fortschritte erzielen konnte. Dies bestätigt, dass die vielfältigen Initiativen und Maßnahmen der letzten Jahre Wirkung zeigen und die Unternehmenskultur kontinuierlich gestärkt wurde.
Henkel feiert 150 Jahre erfolgreiche Geschichte
Zusammenfassend erklärte Carsten Knobel: „2025 war ein erfolgreiches Jahr, in dem wir erneut große Herausforderungen gemeistert und dennoch bedeutende Fortschritte erzielt haben. Wir haben unsere finanziellen Ziele weitestgehend erreicht. Wir haben unsere Agenda für ganzheitliches Wachstum in allen strategischen Dimensionen konsequent umgesetzt und den Zusammenschluss unserer Konsumgütergeschäfte erfolgreich abgeschlossen. Wir sind auf dem richtigen Weg und die Transformation des Unternehmens zeigt greifbare Ergebnisse.“
„Nun liegt ein spannendes Jahr 2026 vor uns, in dem wir unseren 150. Geburtstag feiern. Natürlich sind wir stolz auf unsere Vergangenheit, aber das ist für uns kein Grund stehenzubleiben, sondern Ansporn für den Weg, der vor uns liegt. Wir sind bereit für die Zukunft. Damals wie heute schöpfen wir aus unserem Pioniergeist, um zukunftsweisende Produkte und Lösungen für die Generationen von morgen zu entwickeln. Ganz im Sinne unseres Purpose: “Pioneers at heart for the good of generations“, so Carsten Knobel weiter.
* Bereinigt um einmalige Aufwendungen und Erträge sowie Restrukturierungsaufwendungen
Über Henkel
Mit seinen Marken, Innovationen und Technologien hält Henkel weltweit führende Marktpositionen im Industrie- und Konsumentengeschäft. Mit dem Unternehmensbereich Adhesive Technologies ist Henkel globaler Marktführer bei Klebstoffen, Dichtstoffen und Beschichtungen. Mit Consumer Brands ist das Unternehmen insbesondere mit Wasch- und Reinigungsmitteln sowie im Bereich Haare weltweit in vielen Märkten und Kategorien führend. Die drei größten Marken des Unternehmens sind Loctite, Persil und Schwarzkopf. Im Geschäftsjahr 2025 erzielte Henkel einen Umsatz von rund 20,5 Mrd. Euro und ein bereinigtes betriebliches Ergebnis von rund 3,0 Mrd. Euro. Die Vorzugsaktien von Henkel sind im DAX notiert. Nachhaltiges Handeln hat bei Henkel lange Tradition und das Unternehmen verfolgt eine klare Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen. Henkel wurde 1876 gegründet und beschäftigt heute weltweit ein vielfältiges Team von rund 47.000 Mitarbeiter:innen – verbunden durch eine starke Unternehmenskultur, gemeinsame Werte und den Unternehmenszweck: „Pioneers at heart for the good of generations“. Weitere Informationen unter www.henkel.de
Dieses Dokument enthält Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige Henkel betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Mit der Verwendung von Worten wie erwarten, beabsichtigen, planen, vorhersehen, davon ausgehen, glauben, schätzen und ähnlichen Formulierungen werden zukunftsgerichtete Aussagen gekennzeichnet. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Annahmen und Einschätzungen der Unternehmensleitung der Henkel AG & Co. KGaA. Diese Aussagen sind nicht als Garantien dafür zu verstehen, dass sich diese Erwartungen auch als richtig erweisen. Die zukünftige Entwicklung sowie die von der Henkel AG & Co. KGaA und ihren Verbundenen Unternehmen tatsächlich erreichten Ergebnisse sind abhängig von einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten und können daher (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von den zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Verschiedene dieser Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs von Henkel und können nicht präzise vorausgeschätzt werden, zum Beispiel das künftige wirtschaftliche Umfeld sowie das Verhalten von Wettbewerbern und anderen Marktteilnehmern. Eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen ist weder geplant noch übernimmt Henkel hierzu eine gesonderte Verpflichtung.
Dieses Dokument enthält – in einschlägigen Rechnungslegungsrahmen nicht genau bestimmte – ergänzende Finanzkennzahlen, die sogenannte alternative Leistungskennzahlen sind oder sein können. Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Henkel sollten diese ergänzenden Finanzkennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit einschlägigen Rechnungslegungsrahmen ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden. Andere Unternehmen, die alternative Leistungskennzahlen mit einer ähnlichen Bezeichnung darstellen oder berichten, können diese anders berechnen.
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2289248 11.03.2026 CET/CEST
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| 11.03.2026 | Fundamenta Real Estate AG | Fundamenta Real Estate AG steigert Gewinn deutlich und stärkt Basis für nachhaltiges Wachstum
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Fundamenta Real Estate AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Immobilien
Fundamenta Real Estate AG steigert Gewinn deutlich und stärkt Basis für nachhaltiges Wachstum
11.03.2026 / 07:01 CET/CEST
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MEDIENMITTEILUNG Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement
Zug, 11. März 2026
- Bilanzwert erhöhte sich trotz Devestitionen von fünf Liegenschaften im Jahr 2025 um 2.5% auf CHF 1'253 Mio.
- Netto-Ist-Mietertrag stieg dank abgeschlossener Entwicklungen und trotz Devestitionen um 1.1% auf CHF 42.3 Mio.
- Der Reingewinn steigerte sich erneut signifikant um 51.2% auf CHF 46.1 Mio. Das Ergebnis ohne Neubewertung lag mit CHF 21.8 Mio. leicht über dem Vorjahresniveau
- Rekordhoher Neubewertungserfolg (vor latenten Steuern) von CHF 27.0 Mio.
- Veräusserung von fünf Liegenschaften, die einen Erfolg von CHF 7.0 Mio. über Buchwert erzielten
- Erfolgreiche Kapitalerhöhung: Das Zielvolumen von CHF 50 Mio. wurde mit einem Bruttoerlös von CHF 70 Mio. deutlich übertroffen
- Der Verwaltungsrat beantragt eine unveränderte Ausschüttung von CHF 0.60 pro Aktie
- Nachhaltigkeit: GRESB-Score konnte erheblich von 71 auf 82 Punkte verbessert werden
Fundamenta Real Estate AG blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2025 zurück. Dank einer konsequent umgesetzten Portfoliostrategie, erfolgreich abgeschlossener Entwicklungsprojekte sowie einer gestärkten Kapitalbasis konnte die Gesellschaft die Ertragskraft und die Qualität des Portfolios weiter steigern. Der Reingewinn erreichte einen neuen Höchststand, während die strategische Ausrichtung auf nachhaltiges, qualitatives Wachstum weiter geschärft wurde.
Signifikant gesteigerter Gewinn
Der Netto-Ist-Mietertrag konnte im Geschäftsjahr 2025 trotz der Devestition von drei Liegenschaften Ende 2024 und fünf Objekten im Jahr 2025 um 1.1% auf CHF 42.3 Mio. gesteigert werden. Ausschlaggebend hierfür waren die erfolgreich abgeschlossenen Entwicklungsprojekte in Basel und Zürich, die erstmals Ertragsbeiträge leisteten. Die Leerstandsquote lag mit 1.5% weiterhin auf einem sehr tiefen Niveau.
Die Fundamenta Real Estate AG erzielte einen Reingewinn von CHF 46.1 Mio. und übertraf damit den Vorjahreswert um 51.2% (Vorjahr CHF 30.5 Mio.). Haupttreiber dieser Entwicklung waren der gestiegene Neubewertungserfolg von CHF 27.0 Mio. (vor latenten Steuern) und ein Verkaufserfolg von CHF 7.0 Mio. beziehungsweise 15.0% über Buchwert aus dem gezielten Verkauf von Bestandsliegenschaften im Rahmen des Capital Recyclings. Der Reingewinn ohne Neubewertung lag trotz diesen Devestitionen leicht über dem Vorjahresniveau bei CHF 21.8 Mio. (Vorjahr CHF 21.7 Mio.).
Erfolgreiche Kapitalerhöhung stärkt finanziellen Handlungsspielraum
Im November 2025 führte die Fundamenta Real Estate AG eine Kapitalerhöhung durch. Das angestrebte Zielvolumen von CHF 50 Mio. wurde deutlich übertroffen. Insgesamt wurde ein Bruttoerlös von CHF 70 Mio. erzielt. Die Kapitalerhöhung stärkte die Eigenkapitalbasis und erweiterte den finanziellen Handlungsspielraum der Gesellschaft.
Die zusätzlichen Mittel dienen primär der Finanzierung der bestehenden Entwicklungs- und Repositionierungspipeline sowie selektiven Akquisitionen. Gleichzeitig trug die Kapitalerhöhung wesentlich zur Reduktion des Fremdkapitals bei und bildet damit ein solides Fundament für die nächste Wachstumsphase.
Dank dieser Kapitalerhöhung entwickelte sich auch die Bilanzstruktur erfreulich: Die Eigenkapitalquote erhöhte sich markant von 41.6% auf 48.0%, während der Loan to Value (LTV) von 53.9% auf 46.7% gesenkt werden konnte. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz der Finanzverbindlichkeiten reduzierte sich weiter auf 1.08% bei einer stabilen durchschnittlichen Restlaufzeit von 6.4 Jahren.
Qualitative Weiterentwicklung des Portfolios
Per 31. Dezember 2025 belief sich der Bilanzwert des Immobilienportfolios auf CHF 1'253 Mio. (Vorjahr CHF 1'222 Mio.). Trotz gezielter Verkäufe im Rahmen des Capital Recyclings konnte das Portfolio weiter ausgebaut und strukturell optimiert werden. Verkauft wurden ausschliesslich Liegenschaften mit regulatorischen Herausforderungen, absehbar hohem Investitionsbedarf (CapEx), begrenztem Ertrags- oder Ausnützungspotenzial sowie kleinere, strukturell weniger effiziente Einheiten. Dadurch konnte das Portfolio gezielt verjüngt und effizienter aufgebaut werden.
Im Berichtsjahr wurden zwei bedeutende Entwicklungsprojekte erfolgreich abgeschlossen: der Ersatzneubau am Feldblumenweg in Zürich sowie die innerstädtische Verdichtung am Claragraben in Basel. Beide Projekte zeichnen sich durch eine hohe strukturelle Ertragskraft aus und werden ab 2026 über ein volles Geschäftsjahr hinweg zum Ergebnis beitragen.
Zum Jahresende umfasste das Portfolio 63 Bestandsliegenschaften sowie zwei Entwicklungsprojekte. Ergänzend wurden weitere Entwicklungs- und Repositionierungspotenziale im Bestand identifiziert, unter anderem an der Josef- und der Rigistrasse, beide in der Stadt Zürich.
Wachstum aus dem Bestand
Die Fundamenta Real Estate AG verfolgt weiterhin konsequent die Strategie, das Wachstum aus dem bestehenden Portfolio zu generieren. Im Fokus stehen Repositionierungen, Ersatzneubauten und gezielte Verdichtungsprojekte in gut erschlossenen urbanen Lagen. Durch die effiziente Nutzung bestehender Grundstücke und die qualitative Weiterentwicklung des Bestands wird zusätzlicher, zeitgemässer Wohnraum geschaffen und die langfristige Ertragskraft nachhaltig gesichert.
Selektive Akquisitionen und Arrondierungen, wie zuletzt in Ebnat-Kappel (SG) im November 2025 und in Schlieren (ZH) im Februar 2026, ergänzen diese Strategie gezielt. Gleichzeitig bleibt das Capital Recycling ein zentrales Instrument der Portfoliosteuerung: Liegenschaften, die nicht mehr zur strategischen Ausrichtung passen oder begrenztes Potenzial aufweisen, werden veräussert und die freigesetzten Mittel in wertschöpfende Projekte reinvestiert.
Nachhaltigkeit als integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie
Im Geschäftsjahr 2025 überarbeitete die Fundamenta Real Estate AG ihre Nachhaltigkeitsstrategie und verabschiedete diese für die Periode 2026–2030. Ziel ist eine systematische Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsleistung über das gesamte Portfolio hinweg.
Die Gesellschaft nahm erneut am CO₂ Benchmark der Real Estate Investment Data Association (REIDA) teil und unterbot den Peer Benchmark deutlich. Die CO₂-Intensität des Portfolios lag mit 9.0 kgCO₂eq/m²EBF weiterhin klar unter dem Vergleichswert für Wohnnutzungen. Zudem konnte der GRESB Score für das Bestandsportfolio von 71 auf 82 Punkte gesteigert werden, was zu einem Drei Sterne Rating führte. Die Aufnahme in den Swiss Sustainable Real Estate Index (SSREI) unterstreicht die externe Anerkennung der Nachhaltigkeitsleistung.
Parallel dazu wurde der Ausbau der Photovoltaik Infrastruktur konsequent vorangetrieben. Mit den geplanten Anlagen wird die installierte Leistung im Portfolio bis Mitte 2027 auf rund 450kWp anwachsen und einen messbaren Beitrag zur Reduktion der CO₂ Emissionen leisten.
Ausblick
Mit der im Geschäftsjahr gestärkten Eigenkapitalbasis, der planmässigen Fertigstellung zentraler Entwicklungsprojekte sowie einer klar geschärften Portfoliostrategie verfügt die Fundamenta Real Estate AG über eine robuste Ausgangslage für die kommenden Jahre. Der strategische Fokus liegt auf der nachhaltigen Steigerung der operativen Ertragskraft durch aktives Asset Management, die konsequente Nutzung von Mietzinspotenzialen und eine gezielte qualitative Weiterentwicklung des Bestands.
Gleichzeitig verfolgt die Gesellschaft eine disziplinierte Kapitalallokation mit klarer Fokussierung auf Rendite- und Risikokriterien. Nachhaltigkeitsaspekte werden systematisch entlang der gesamten Wertschöpfungskette integriert, um sowohl regulatorischen Anforderungen als auch steigenden Investorenerwartungen gerecht zu werden. Ziel bleibt eine langfristig stabile Cashflow-Generierung, eine resiliente Portfoliostruktur sowie eine nachhaltige Wertentwicklung für die Aktionärinnen und Aktionäre.
Agenda
Generalversammlung |
1. April 2026 |
| Publikation Halbjahresabschluss 2026 |
2. September 2026 |
Ordentliche Generalversammlung vom 1. April 2026
Die ordentliche Generalversammlung findet am 1. April 2026 im Widder Hotel in Zürich statt. Die Einladung wird den stimmberechtigten und im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionären per Post zugestellt und am 11. März 2026 im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert. Daraus sind auch die vom Verwaltungsrat beantragten Traktanden ersichtlich. Das Aktienregister wird bis am 23. März 2026 um 13:00 Uhr (Schliessung Aktienregister) nachgeführt und bleibt vom 23. März 2026 (ab 13:00 Uhr) bis und mit dem 1. April 2026 geschlossen.
Online-Berichterstattung
Die Fundamenta Real Estate AG stellt die wesentlichen Informationen zur Gesellschaft online zur Verfügung. Der ausführliche Geschäftsbericht 2025 (Komplettbericht) kann online heruntergeladen oder am Sitz der Gesellschaft eingesehen werden. Der Kurzbericht mit Daten und Fakten zum Geschäftsjahr 2025 (Kompakt) ist in deutscher und französischer Sprache erhältlich und kann ebenfalls online heruntergeladen werden.
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Fundamenta Real Estate AG
Die Fundamenta Real Estate AG fokussiert sich als einzige an der SIX Swiss Exchange kotierte Immobilien-Aktiengesellschaften auf Wohnimmobilien in der Deutschschweiz. Die Gesellschaft strebt an, für ihre Anleger nachhaltige Werte zu schaffen, indem sie ein marktorientiertes Raumangebot mit möglichst geringer Umweltbelastung kombiniert. Mit einem interdisziplinären Team und einem integralen Asset-Management-Ansatz sollen nachhaltige Erfolge erzielt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.fundamentarealestate.ch Ticker: FREN, Valor: 4.582.551, ISIN: CH0045825517
Fundamenta Real Estate AG
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| 11.03.2026 | RATIONAL AG | Produktion und Verkauf gestartet: Rational expandiert erfolgreich in China
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RATIONAL AG
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Produktion und Verkauf gestartet: Rational expandiert erfolgreich in China (News mit Zusatzmaterial)
11.03.2026 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Produktion und Verkauf gestartet: Rational expandiert erfolgreich in China
Mit dem neuen iCombi One bringt Rational, Weltmarktführer für die thermische Speisenzubereitung, einen Kombidämpfer „Made in China“ auf den Markt. Der iCombi One wurde in China entwickelt, wird in China produziert, ist ausschließlich an chinesischem Essen orientiert und wird nur auf dem chinesischen Festland vertrieben. Damit bekennt sich das Unternehmen klar zu diesem Zukunftsmarkt und bündelt über 20 Jahre Erfahrung in China sowie 50 Jahre Kombidämpfer-Know-how. Der iCombi Pro, der intelligente Kombidämpfer, wird weiterhin in Landsberg am Lech hergestellt.
Dazu Dr. Peter Stadelmann, CEO Rational: „Wir möchten in China weiter expandieren und noch mehr Kunden mit unserem erweiterten Angebot erreichen. Die Kombidämpfer-Technologie ist in China noch weitestgehend unbekannt aber akzeptiert – und deshalb können wir hier neue Märkte erschließen.“
Laut Stadelmann unterstreicht die Präsenz in China die Bedeutung des Marktes: „Mit der Werkseröffnung im Jahr 2024 haben wir uns für eine langfristige Präsenz mit eigener Forschung und Fertigung entschieden. Seit 2025 investieren wir vermehrt in Aufbau und Training von qualifiziertem Personal in der Produktion und im Vertrieb.“
So punktet das Rational-Produkt, welches in den Gerätegrößen mit sechs und zehn Einschüben zur Verfügung steht, mit robuster Bauweise für eine lange Produktlebensdauer und unterstreicht die Rational-Philosophie für besten Kundennutzen. Zusätzlich können Kunden auf ein flächendeckendes, geschultes Servicenetzwerk sowie kostenlose Anwendungsunterstützung zurückgreifen.
Der iCombi One wird, analog zum iCombi Pro, über die etablierten Kanäle in China vertrieben, zusätzlich werden weitere Vertriebsstrukturen und Training Center entstehen.
Dass der iCombi One zum Erfolgsmodell wird, davon ist man im Unternehmen überzeugt. Schließlich benötigt er weniger als 1 m² Platz und beherrscht die wichtigsten Anwendungen der chinesischen Küche: braten, grillen, dämpfen, backen und noch mehr. Er ersetzt damit zahlreiche Geräte wie Entenofen, Grill, Umluftofen, Dämpfer oder auch den Wok und eignet sich vor allem für Küchen mit hohem Standardisierungsgrad, etwa Casual-Dining-Restaurants mit chinesischem Essen, in denen zwischen 30 und 130 Speisen pro Tag zubereitet werden. Für mehr Anwendungsvielfalt und weitere Gerätegrößen gibt es den iCombi Pro mit eingebauter Kochintelligenz, präziser Temperatursteuerung und Funktionen wie Powersteam für typisch chinesische Dampfanwendungen.
Stadelmann ist es wichtig zu betonen, dass sich am deutschen Produktionsstandort in Landsberg am Lech nichts ändert: „Der iCombi Pro ist und bleibt international unser wichtigstes Produkt mit einem sehr großen Wachstumspotenzial. Daher wird der Standort im Moment um ein großes Serviceteilelager erweitert, darüber hinaus sind weitere Ausbaumaßnahmen geplant.“
Einer großen Öffentlichkeit wird der iCombi One erstmals auf der Hotelex in Shanghai vom 30. März bis 2. April 2026 präsentiert, daneben gibt es ein breites Kommunikationsangebot auf den typischen chinesischen Online-Kanälen.
Ansprechpartner:
Rational Aktiengesellschaft
Stefan Arnold / Leiter Investor Relations
Tel. +49 (0)8191 327-2209
Fax +49 (0)8191 327-72 2209
E-Mail: ir@rational-online.com rational-online.com
Redaktionshinweis:
Rational ist der weltweite Markt- und Technologieführer für innovative Kochsysteme in der gewerblichen Speisenzubereitung. Der Kundenstamm reicht von Restaurants und Hotels über Betriebskantinen, Krankenhäuser, Schulen, Universitäten, Militär, Gefängnisse und Altenheime bis hin zu Schnellrestaurants, Partyservices, Supermärkten, Bäckereien und Imbissbuden, Metzgereien, Tankstellen und Lieferdiensten einschließlich sogenannter Geisterküchen.
Gemäß Unternehmenseinschätzung liegt das weltweite Marktpotenzial für Kombidämpfer bei 4,8 Millionen Kunden, von denen noch rund 75 Prozent traditionelle Kochgeräte nutzen. Mit dem iCombi, dem iVario und dem iHexagon, den intelligenten Kochsystemen, können all diese Geräte ersetzt werden. Kunden verbessern dadurch die Qualität ihrer Speisen und sparen bares Geld. Dazu bietet RATIONAL eine Vielzahl von Dienstleistungen für Kunden an, wie Zubehör, Pflegeprodukte, Ersatzteile, Schulungen und technische Services.
Ergebnisse der einzigartigen Kundennutzenphilosophie sind Marktführerschaft, Wachstum, Profitabilität und Stabilität, die sich in folgenden Kennzahlen aus 2025 ausdrücken: 50 Prozent Weltmarktanteil, 1.260 Millionen Euro Umsatz, 333 Millionen Euro EBIT, 26 Prozent EBIT-Marge, 80 Prozent Eigenkapitalquote.
Zusatzmaterial zur Meldung:
Datei: iCombi One_611 Datei: iCombi One_1011
11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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EQS News-Service |
2288368 11.03.2026 CET/CEST
| DE0007010803 |
| 11.03.2026 | Klöckner & Co SE | Klöckner & Co erzielt deutliche Steigerung des operativen Ergebnisses im Geschäftsjahr 2025
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Klöckner & Co SE
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis
Klöckner & Co erzielt deutliche Steigerung des operativen Ergebnisses im Geschäftsjahr 2025
11.03.2026 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
- Operatives Ergebnis (EBITDA) vor wesentlichen Sondereffekten deutlich auf 171 Mio. € gesteigert (2024: 136 Mio. €)
- Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit mit 110 Mio. € im vierten Jahr in Folge deutlich positiv
(2024: 160 Mio. €)
- Absatz leicht auf 4,53 Mio. Tonnen gesteigert (2024: 4,45 Mio. Tonnen)
- Umsatz preis- und währungsbedingt leicht auf 6,4 Mrd. € (2024: 6,6 Mrd. €) gesunken
- Konzernergebnis mit -53 Mio. € gegenüber Vorjahr signifikant verbessert (2024: -176 Mio. €)
- Dividendenvorschlag von 0,20 € je Aktie (2024: 0,20 €)
- Übernahmeangebot von Worthington Steel mit attraktivem Angebotspreis von 11,00 € je Aktie für alle Aktionäre; verlängerte Annahmefrist läuft nunmehr bis zum 26. März 2026, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main)
- Positiver Ausblick für das laufende Geschäftsjahr 2026
Düsseldorf, 11. März 2026 – Klöckner & Co hat sich im Geschäftsjahr 2025 in einem herausfordernden Marktumfeld behauptet und das operative Ergebnis (EBITDA) vor wesentlichen Sondereffekten deutlich auf 171 Mio. € gesteigert (2024: 136 Mio. €). Während der Absatz insbesondere durch die erfolgreiche Erhöhung des Marktanteils in den USA leicht auf 4,53 Mio. Tonnen zulegte (2024: 4,45 Mio. Tonnen), ging der Konzernumsatz preis- und währungsbedingt leicht auf 6,4 Mrd. € zurück (2024: 6,6 Mrd. €). Das Konzernergebnis verbesserte sich signifikant auf -53 Mio. € (2024: -176 Mio. €). Entsprechend lag das Ergebnis je Aktie bei -0,54 €.
Trotz der Volatilität an den Rohstoffmärkten konnte Klöckner & Co durch konsequentes Net Working Capital- Management zum vierten Mal in Folge einen deutlich positiven Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von 110 Mio. € erzielen (2024: 160 Mio. €). Ferner erwirtschaftete das Unternehmen einen deutlich positiven Free Cashflow von 105 Mio. € (2024: 39 Mio. €). Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine Dividende von 0,20 € je Aktie vor. Die Eigenkapitalquote lag zum 31. Dezember 2025 konstant bei sehr soliden 48,2 % (31. Dezember 2024: 48,6 %).
„Im Geschäftsjahr 2025 haben wir wichtige strategische Weichen gestellt. Mit der konsequenten Fokussierung auf höherwertige Produkte und Services sowie dem geplanten Zusammenschluss mit Worthington Steel haben wir Klöckner & Co für nachhaltiges Wachstum in Nordamerika und Europa positioniert.“
Guido Kerkhoff CEO Klöckner & Co SE
Unternehmensstrategie konsequent umgesetzt
Klöckner & Co hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr im Rahmen der Umsetzung seiner Unternehmensstrategie noch stärker auf profitables Wachstum im höherwertigen Geschäft fokussiert. Hierzu wurden wichtige Portfolio-Optimierungen vollzogen, darunter der Verkauf der brasilianischen Tochtergesellschaft sowie die Veräußerung von acht Distributionsstandorten in den USA. Diese Maßnahmen haben Klöckner & Co unter anderem in die Lage versetzt, Kapital aus dem Distributionsgeschäft in das höherwertige Geschäft und in das Service-Center-Geschäft umschichten zu können und so die Abhängigkeit von volatilen Rohstoffmärkten weiter zu verringern. Gleichzeitig wurde das Portfolio im Geschäftsjahr 2025 durch strategische Akquisitionen wie Haley Tool & Stamping in den USA und Ambo Stahl in Deutschland erweitert, um Wachstumspotenziale in zukunftsstarken Sektoren wie der Verteidigungsbranche zu erschließen.
Zusammenschluss mit Worthington Steel für weiteres Wachstum
Nach dem positiven Abschluss einer Due-Diligence-Prüfung und entsprechenden Verhandlungen haben Klöckner & Co und Worthington Steel am 15. Januar 2026 eine Zusammenschlussvereinbarung unterzeichnet. In diesem Zusammenhang hat Worthington Steel ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot mit einem attraktiven Angebotspreis von 11,00 € je Aktie für sämtliche ausstehenden Aktien der Klöckner & Co SE angekündigt. Am 5. Februar 2026 hat Worthington Steel GmbH die entsprechende Angebotsunterlage veröffentlicht. Vorstand und Aufsichtsrat von Klöckner & Co SE sind nach sorgfältiger Prüfung dieser Angebotsunterlage in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme zu der Überzeugung gelangt, dass die erfolgreiche Umsetzung des Übernahmeangebots im besten Interesse des Unternehmens und aller Stakeholder ist. Am 10. März 2026 hat Worthington Steel GmbH die Mindestannahmeschwelle des Übernahmeangebots für Klöckner & Co SE auf 57,5 % der bei Ablauf der Annahmefrist ausgegebenen Klöckner & Co-Aktien gesenkt und die entsprechende Änderung des Angebots veröffentlicht. Die Annahmefrist hat sich entsprechend verlängert und läuft bis zum 26. März 2026, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung des geänderten Angebots gehen Vorstand und Aufsichtsrat der Klöckner & Co SE weiterhin davon aus, dass auch das angepasste Angebot im besten Interesse der Gesellschaft sowie ihrer Stakeholder ist. Beide Organe werden ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zeitnah ergänzen.
Der Zusammenschluss mit Worthington Steel eröffnet Klöckner & Co auch neue strategische Perspektiven. Durch die komplementären Stärken beider Unternehmen soll die Basis für nachhaltiges Wachstum geschaffen und die Marktpräsenz in Europa und Nordamerika weiter ausgebaut werden. Worthington Steel hat zudem zugesagt, das Management-Team von Klöckner & Co dabei zu unterstützen, die Strategie des Unternehmens konsequent voranzutreiben und den Fokus noch stärker auf höherwertige Produkte und Services zu legen.
Ausblick für das Jahr 2026
Klöckner & Co blickt positiv auf das Jahr 2026 und prognostiziert, trotz der zum Jahresende 2025 abgeschlossenen Veräußerung von acht US-Distributionsstandorten, eine im Vergleich zum Vorjahresniveau konstante Absatzentwicklung. Vor dem Hintergrund der verbesserten operativen Aufstellung des Unternehmens wird im laufenden Jahr ein im Vergleich zum Vorjahr deutlich steigendes EBITDA vor wesentlichen Sondereffekten erwartet. Ferner prognostiziert das Unternehmen für das Gesamtjahr einen im Vergleich zum Vorjahr deutlich steigenden Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit. Für das erste Quartal 2026 wird ein EBITDA vor wesentlichen Sondereffekten in einer Spanne von 20 bis 60 Mio. € erwartet.
Wichtige Information
Die Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots sollte jeder Klöckner & Co-Aktionär unter Würdigung der Gesamtumstände, seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzungen über die zukünftige Entwicklung des Werts und des Börsenpreises der Klöckner & Co-Aktien selbst treffen.
Den Aktionären wird empfohlen, vor ihrer Entscheidung, ob sie das Übernahmeangebot annehmen oder nicht, die Angebotsunterlage, die begründete Stellungnahme sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen vollständig zu lesen. Die Bedingungen und weitere das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind der Angebotsunterlage zu entnehmen. Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Klöckner & Co SE dar.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Klöckner & Co SE zum Ausdruck. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Klöckner & Co SE liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Klöckner & Co SE übernimmt keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.
Über Klöckner & Co:
Klöckner & Co ist heute einer der größten produzentenunabhängigen Metallverarbeiter und eines der führenden Service-Center-Unternehmen. Mit einem Distributions- und Servicenetz von rund 110 Lager- und Anarbeitungsstandorten, vor allem in Nordamerika und der DACH-Region, bedient Klöckner & Co über 60.000 Kunden. Aktuell beschäftigt der Konzern mehr als 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2025 erwirtschaftete Klöckner & Co einen Umsatz von rund 6,4 Mrd. €. Mit einer konsequenten Umsetzung der Unternehmensstrategie strebt Klöckner & Co an, eines der führenden Service-Center- und Metallverarbeitungsunternehmen in Nordamerika und Europa zu werden. Im Fokus stehen dabei die weitere gezielte Expansion des Service-Center- und höherwertigen Geschäfts, die Diversifizierung des Produkt- und Serviceportfolios sowie die Integration weiterer CO2-reduzierter Lösungen unter der Dachmarke Nexigen®.
Die Aktien der Klöckner & Co SE sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im Regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Die Klöckner & Co-Aktie ist im SDAX®-Index der Deutschen Börse gelistet.
ISIN: DE000KC01000; WKN: KC0100; Common Code: 025808576.
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Presse
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christian.pokropp@kloeckner.com
Investoren
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| 11.03.2026 | Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG | Porsche stellt sich neu auf: „Schlanker, schneller und noch begehrlicher“
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Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
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Porsche stellt sich neu auf: „Schlanker, schneller und noch begehrlicher“
11.03.2026 / 07:00 CET/CEST
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Porsche stellt sich neu auf: „Schlanker, schneller und noch begehrlicher“
- Die Porsche AG forciert die Weiterentwicklung der Produktstrategie, verschlankt die Führungsstruktur und senkt Kosten in allen Bereichen.
- Vorstandsvorsitzender Dr. Michael Leiters:
- „Wir nutzen die aktuellen Herausforderungen als Chance, um noch entschlossener zu handeln.“
- „Wir werden Porsche umfassend neu aufstellen, das Unternehmen schlanker, schneller und die Produkte noch begehrlicher machen.“
- „Wir denken über eine Ausweitung unseres Produkt-Portfolios nach, um in margenstärkeren Segmenten zu wachsen.“
- Der Konzernumsatz 2025 liegt bei 36,27 Milliarden Euro, das operative Ergebnis bei 413 Millionen Euro, die Konzernumsatzrendite bei 1,1 Prozent.
- Starke finanzielle Basis: Hohe Nettoliquidität und gesunde Bilanz verleihen Porsche Flexibilität und Resilienz für die bevorstehenden Aufgaben.
- Finanzvorstand Dr. Jochen Breckner: „Die globalen Herausforderungen und die Neuausrichtung des Unternehmens haben das Ergebnis 2025 belastet. Auch 2026 werden unsere Maßnahmen zur Rekalibrierung einmalige Ergebniseffekte in hoher dreistelliger Millionenhöhe haben. Um mittelfristig Porsche-adäquate Margen zu sichern und langfristig unsere Resilienz zu stärken, nehmen wir diese Belastungen in Kauf.“
Stuttgart. Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG schaltet bei der 2025 begonnenen Neuausrichtung des Unternehmens und des Produktportfolios in den nächsten Gang. Dabei drückt der neue Vorstandsvorsitzende Dr. Michael Leiters aufs Tempo: „Seit meinem Amtsantritt hat unser Führungsteam die Lage systematisch analysiert und eine Reihe erster gezielter Maßnahmen eingeleitet. Dazu gehören die konsequente Anwendung unseres Prinzips „Value over Volume“ insbesondere im schwierigen Marktumfeld China und der qualitätsorientierte Hochlauf der Produktion des vollelektrischen Cayenne. Wir werden unsere Führungsstruktur verschlanken, Hierarchien abbauen und die Bürokratie reduzieren. Auch die stärkere Fokussierung auf unser Kerngeschäft sind wir bereits angegangen.“ Grundsätzlich betonte Michael Leiters bei der Jahrespressekonferenz in Stuttgart: „Wir nutzen die aktuellen Herausforderungen als Chance, um noch entschlossener zu handeln. Wir werden Porsche umfassend neu aufstellen, das Unternehmen schlanker, schneller und die Produkte noch begehrlicher machen.“
Erste Eckpunkte der neuen Strategie 2035
Seine eigenen Erwartungen an das Unternehmen brachte Leiters deutlich zum Ausdruck: „Der Name Dr. Ing. h.c. F. Porsche steht für die technische Exzellenz einer Sportwagenschmiede. Wir stehen für kompromisslos gute Sportwagen, die man selbst fahren will. Und all das unabhängig von der Antriebsart.“ 70 Tage nach seinem Amtsantritt im Januar skizzierte Leiters erste konkrete Eckpunkte seiner Strategie 2035: „Wir denken über eine Ausweitung unseres Produkt-Portfolios nach, um in margenstärkeren Segmenten zu wachsen. Dabei untersuchen wir Modelle und Derivate sowohl oberhalb unserer heutigen zweitürigen Sportwagen als auch oberhalb des Cayenne.“ Mit Blick auf den Kapitalmarkt ergänzte er: „Mit der Strategie 2035 wollen wir die Grundlage schaffen für nachhaltig starken Cashflow, starke Ergebnisse und Porsche-adäquate Margen.“
Neue emotionale Sportwagen 2025 und 2026
2025 feierten zwei Top-Derivate Weltpremiere: Im September präsentierte Porsche den neuen 911 Turbo S. Ein innovativer Bi-Turbo-Antriebsstrang mit T-Hybrid-Technologie macht das Spitzenmodell der Baureihe zum stärksten Serien-Elfer aller Zeiten. Im November feierte der vollelektrische Cayenne Weltpremiere. Er setzt neue Maßstäbe im SUV-Segment und ist der stärkste jemals gebaute Serien-Porsche. Der neue Cayenne Electric ergänzt das bestehende Angebot an Verbrenner- und Plug-in-Hybrid-Modellen in der Modellreihe und unterstreicht, dass Porsche weiterhin auf einen Mix der Antriebsarten setzt. Auch 2026 wird Porsche neue emotionale Derivate präsentieren, mit der die Sportwagenschmiede ihre weltweiten Kunden und Fans begeistern will.
Herausforderndes Geschäftsjahr mit Sonderaufwendungen
Das Geschäftsjahr 2025 war herausfordernd. Der Konzernumsatz reduzierte sich 2025 auf 36,27 Milliarden Euro (2024: 40,08 Milliarden Euro). Das Operative Konzernergebnis sank von 5,64 Milliarden Euro auf 413 Millionen Euro. Grund hierfür waren unter anderem außerordentliche Aufwendungen in Höhe von rund 3,9 Milliarden Euro. Diese setzen sich zusammen aus der Neuausrichtung der Produktstrategie und der Reskalierung des Unternehmens (rund 2,4 Milliarden Euro), zusätzlichen Aufwendungen aus Batterieaktivitäten (rund 700 Millionen Euro) und den US-Zöllen (rund 700 Millionen Euro).
Die Operative Konzernumsatzrendite lag bei 1,1 % (2024: 14,1 %) und damit innerhalb der letzten angepassten Prognose. Die EBITDA-Marge Automobile reduzierte sich auf 13,3 % (2024: 22,7 %). Damit befand sie sich oberhalb der letzten angepassten Prognose. „Porsche hatte 2025 weltweit mit enormen Herausforderungen zu kämpfen“, berichtete Dr. Jochen Breckner, Vorstand für Finanzen und IT. „Die globalen Herausforderungen und die Neuausrichtung des Unternehmens haben das Ergebnis 2025 belastet. Auch 2026 werden unsere Maßnahmen zur Rekalibrierung einmalige Ergebniseffekte in hoher dreistelliger Millionenhöhe haben. Um mittelfristig Porsche-adäquate Margen zu sichern und langfristig unsere Resilienz zu stärken, nehmen wir diese Belastungen in Kauf.“
Dividende aufgrund Belastungen angepasst
Der Netto Cashflow für das Segment Automobile notierte bei 1,51 Milliarden Euro (2024: 3,73 Milliarden Euro). Die daraus folgende Netto-Cashflow-Marge Automobile von 4,7 % (2024: 10,2 %) lag innerhalb der angepassten Bandbreite. Der Anteil rein batteriebetriebener Elektrofahrzeuge (BEV-Anteil Automobile) lag mit 22,2 % (2024: 12,7 %) oberhalb des ursprünglich erwarteten Korridors. Die Auslieferungen an Kunden entwickelten sich im Geschäftsjahr 2025 rückläufig. Insgesamt lieferte der Sportwagenhersteller 279.449 Fahrzeuge aus. Das waren 10,1 % weniger als im Vorjahr (2024: 310.718 Fahrzeuge). Trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen ist Porsche finanziell robust aufgestellt: Eine hohe Nettoliquidität und eine gesunde Bilanz verleihen dem Unternehmen Flexibilität und Resilienz.
Das Ergebnis je Stammaktie belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf 0,47 Euro, das Ergebnis je Vorzugsaktie auf 0,48 Euro. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung der Porsche AG eine Dividende in Höhe von 1,00 Euro je Stammaktie sowie 1,01 Euro je Vorzugsaktie vor. Aufgrund der außergewöhnlichen Belastungen des Jahres 2025 wird die Dividende im Vergleich zum Vorjahr somit signifikant reduziert, liegt aber deutlich über der ursprünglichen Guideline von 50 Prozent.
Prognose für 2026
Für die Prognose des Geschäftsjahres 2026 geht die Porsche AG erneut von sehr herausfordernden Marktbedingungen aus. Etwa in China, wo das Luxussegment weiter unter Druck ist und der intensive Preiswettbewerb insbesondere bei vollelektrischen Modellen unverändert durchschlägt. Zudem erwartet Porsche, dass die geopolitischen Unsicherheiten sowie die Zollpolitik der USA bestehen bleiben. Potenzielle Auswirkungen der jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten sind jedoch nicht berücksichtigt. Basierend auf diesen Annahmen sowie zusätzlichen Sondereffekten im Berichtsjahr erwartet Porsche für das Geschäftsjahr 2026 eine höhere Operative Konzernumsatzrendite in einer Bandbreite von 5,5 bis 7,5 %. In dieser Prognose sind angenommene Umsatzerlöse im Korridor von rund 35 bis 36 Milliarden Euro enthalten. Für die Netto-Cashflow-Marge im Segment Automobile rechnet Porsche ebenfalls mit einem höheren Wert zwischen 3 und 5 %.
| Porsche AG Konzern |
GJ 2025 |
GJ 2024 |
Änderung |
| Umsatz |
36,27 Mrd. € |
40,08 Mrd. € |
-9,5% |
| Operatives Ergebnis |
0,41 Mrd. € |
5,64 Mrd. € |
-92,7% |
| Operative Umsatzrendite |
1,1% |
14,1% |
|
| Auslieferungen an Kunden |
279.449 |
310.718 |
-10,1% |
Der Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht steht ab 11. März 2026, 10 Uhr unter https://investorrelations.porsche.com/de/finanzinformationen/finanzberichte-und-praesentationen zur Verfügung.
Rechtlicher Hinweis:
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen zur derzeit erwarteten Geschäftsentwicklung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG. Diese Aussagen sind mit Risiken und Unsicherheiten verbunden. Sie beruhen auf Annahmen über die Entwicklung der wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einzelnen Ländern, Wirtschaftsregionen und Märkten, insbesondere für die Automobilindustrie, die wir auf der Grundlage der uns vorliegenden Informationen getroffen haben und die wir zum Zeitpunkt der Veröffentlichung für realistisch erachten. Sollte eines dieser oder sollten andere Risiken eintreten oder sollten sich die diesen Aussagen zugrunden liegenden Annahmen als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in solchen Aussagen enthaltenen oder angedeuteten Ergebnissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Mitteilung beruhen ausschließlich auf den Erkenntnissen am Tag der Veröffentlichung. Wir passen zukunftsgerichtete Aussagen nicht nachträglich an. Solche Aussagen sind am Tag ihrer Veröffentlichung gültig und können sich überholen. Diese Informationen stellen weder ein Angebot zum Tausch oder Verkauf noch ein Angebot zum Tausch oder Kauf von Wertpapieren dar.
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2289158 11.03.2026 CET/CEST
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| 11.03.2026 | AEVIS VICTORIA SA | AEVIS VICTORIA SA - Infracore AG publiziert die geprüften konsolidierten Ergebnisse des Geschäftsjahres 2025 und die Anträge an die Generalversammlung
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AEVIS VICTORIA SA
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis
AEVIS VICTORIA SA - Infracore AG publiziert die geprüften konsolidierten Ergebnisse des Geschäftsjahres 2025 und die Anträge an die Generalversammlung
11.03.2026 / 07:00 CET/CEST
Medienmitteilung
Freiburg, 11. März 2026
Infracore AG publiziert die geprüften konsolidierten Ergebnisse des Geschäftsjahres 2025 und die Anträge an die Generalversammlung
Dr. Stephan Thaler und Céline Amaudruz werden zur Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagen
Infracore AG («Infracore»), ein auf Spitalinfrastruktur spezialisiertes Schweizer Immobilienunternehmen, veröffentlicht heute die geprüften konsolidierten Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2025. Zudem gibt das Unternehmen die Anträge an die ordentliche Generalversammlung vom 25. März 2026 bekannt, darunter den Antrag auf Zuwahl von zwei neuen, unabhängigen Mitgliedern in den Verwaltungsrat.
Im Jahr 2025 erwirtschaftete Infracore Mieteinnahmen in der Höhe von CHF 66.1 Mio. und einen Gesamtumsatz inklusive Neubewertungsgewinnen von CHF 82.5 Mio. Die Gruppe verzeichnete ein EBITDA von CHF 76.7 Mio. Die EBITDA-Marge beträgt 93.0% des Gesamtumsatzes inklusive Neubewertung. Der Gewinn beläuft sich auf CHF 55.8 Mio., was 67.6% des Gesamtumsatzes inklusive Neubewertung entspricht.
Der Marktwert der Immobilien (einschliesslich im Bau befindlicher Immobilien und Entwicklungsprojekte) betrug per Jahresende CHF 1.412 Mrd. und spiegelt somit die kontinuierliche Portfoliostärkung wider. Das Portfolio wird vom unabhängigen Schätzer Wüest Partner AG unter Verwendung der Discounted-Cashflow-Methode (DCF) bewertet.
Das Portfolio von Infracore zeichnet sich weiterhin durch eine aussergewöhnlich hohe Vermietungsquote von 98.7% sowie eine entsprechend tiefe Leerstandsquote von etwa 1.3% aus.
Infracore unterstreicht zudem die Kapazität, wiederkehrende Cashflows zu generieren: Der Cashflow aus der operativen Tätigkeit vor Veränderungen des Netto-Umlaufvermögens (ein gängiger Näherungswert für Funds From Operations bzw. FFO) belief sich auf CHF 42.2 Mio. und machte 51.2% des Gesamtumsatzes inklusive Neubewertung aus.
Die Bilanz von Infracore ist solide mit einem Eigenkapital von CHF 688.7 Mio. per Stichtag. Das Unternehmen weist zudem ein konservatives Verschuldungsprofil auf. Die Nettoverschuldung belief sich auf CHF 627.8 Mio. Bei einem Marktwert des Immobilienportfolios von CHF 1.412 Mrd. resultiert ein Netto-Loan-to-Value (Netto-LTV) von 44.5%.
Auf Basis dieser Ergebnisse wird der Verwaltungsrat der Generalversammlung eine Dividende vorschlagen, die einer Ausschüttungsquote von 95% des Gewinns von Infracore ohne Neubewertungseffekte entspricht.
Infracore kündigt des Weiteren eine Stärkung der unabhängigen Kräfte im Verwaltungsrat an. Künftig soll die Mehrheit der Verwaltungsratsmitglieder unabhängig sein. Zwei neue unabhängige Kandidaten – Dr. Stephan Thaler und Céline Amaudruz – werden der Generalversammlung zur Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagen. Unter Vorbehalt der Wahl dieser Kandidaten wird der Verwaltungsrat aus drei unabhängigen Mitgliedern bestehen: dem Präsidenten des Gremiums, Martin Gafner, sowie Stephan Thaler und Céline Amaudruz. Dazu kommen der Vertreter von Medical Properties Trust, Inc., Edward K. Aldag, und der Vertreter von AEVIS VICTORIA AG, Antoine Hubert. Die unterschiedlichen beruflichen Hintergründe und Fachkompetenzen der Mitglieder sowie das Einbringen mehrerer und mehrheitlich unabhängiger Perspektiven gewährleisten eine Zusammensetzung des Verwaltungsrats, die den Best Practices der Corporate Governance entspricht.
Infracore beobachtet eine wachsende Nachfrage nach effizienter Kapitalallokation und modernen Infrastrukturlösungen bei öffentlichen und privaten Gesundheitseinrichtungen. Als führende, auf Spitalinfrastruktur spezialisierte Immobiliengesellschaft ist Infracore in der Lage, die Sale-and-Leaseback-Aktivitäten weiter auszubauen und ihr Know-how in langfristige Partnerschaften mit Schweizer Spitälern einzubringen.
Die konsolidierte Jahresrechnung wurde in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER erstellt und am 18. Februar 2026 vom Verwaltungsrat zur Veröffentlichung freigegeben. Die Revisionsstelle kommt zu dem Schluss, dass die konsolidierte Jahresrechnung in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt und den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Weitere Informationen: Medien- und IR-Kontakt c/o Dynamics Group, Zürich
Alexandre Müller, amu@dynamicsgroup.ch, +41 79 635 64 13
Über Infracore AG
Infracore AG ist eine Schweizer Immobiliengesellschaft, die im Rahmen langfristiger Verträge Spital- und Klinikgebäude hält, entwickelt und bewirtschaftet. Das Portfolio der Gesellschaft, mit Sitz in Freiburg, umfasst 47 Immobilien an 19 Standorten in der Schweiz mit einer Gesamtmietfläche von 221’157 m² und einem Wert von rund CHF 1.41 Mrd. Die Immobilien sind im Rahmen langfristiger, inflationsindexierter Mietverträge vermietet, vorwiegend an Swiss Medical Network, das zweitgrösste private Spitalnetzwerk der Schweiz. Infracore erwirtschaftet wiederkehrende, stabile Mieterträge und generiert Wachstum aus Optimierungs- und Erweiterungsbauten im Bestandsportfolio und aus einer 42’053 m2 umfassenden Pipeline mit gezielten Entwicklungsvorhaben. Die Mehrheitsaktionäre von Infracore sind Medical Properties Trust, Inc. und AEVIS VICTORIA AG. www.infracore.ch
Über Medical Properties Trust, Inc.
Medical Properties Trust, Inc. (MPT) ist ein Real Estate Investment Trust (REIT) mit internem Portfoliomanagement, der im Jahr 2003 gegründet wurde, um Spitalimmobilien zu erwerben und zu entwickeln. Die Vermietung erfolgt im Rahmen von Net-Lease-Verträgen. Seit der Gründung in Birmingham, Alabama (USA), hat sich das Unternehmen zu einem der weltweit grössten Eigentümer von Spitalimmobilien entwickelt. Zum 31. Dezember 2025 hielt MPT 384 Gesundheitseinrichtungen mit rund 39’000 Betten in neun Ländern auf drei Kontinenten. Das Finanzierungsmodell von MPT unterstützt Akquisitionen und Rekapitalisierungen und ermöglicht es Spitalbetreibern, den Wert ihres Immobilienvermögens zu erschliessen, um Modernisierungen von Einrichtungen, technologische Entwicklungen sowie weitere Investitionen in den Betrieb zu finanzieren. www.medicalpropertiestrust.com
Über AEVIS VICTORIA AG
AEVIS VICTORIA AG investiert in Healthcare, Lifestyle und Infrastruktur. Die wichtigsten Beteiligungen von AEVIS VICTORIA bestehen aus Swiss Medical Network Holding AG (76.3%, direkt und indirekt), der einzigen privaten Klinikgruppe der Schweiz mit Präsenz in allen drei Sprachregionen, aus MRH Switzerland AG, einer Hotelkette mit elf Hotels in der Schweiz und im Ausland, aus Infracore AG (30%, direkt und indirekt), einem auf Spital- und Gesundheitsinfrastruktur spezialisierten Unternehmen, aus Swiss Hotel Properties AG, einer auf Hotelinfrastruktur spezialisierten Gesellschaft, sowie aus NESCENS AG, einer Marke für Prävention und «better aging». AEVIS VICTORIA ist an der SIX Swiss Exchange im Swiss Reporting Standard unter dem Kürzel AEVS.SW kotiert. www.aevis.com
Steckbrief der Verwaltungsratskandidaten
Céline Amaudruz ist Schweizer Staatsbürgerin und wurde 1979 geboren. Vorbehaltlich ihrer Wahl wird sie ein unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats im Sinne des Swiss Code of Best Practice sein. Céline Amaudruz hält einen Masterabschluss (MLaw) in Rechtswissenschaften der Universität Genf. Derzeit ist sie Managing Director und Relationship Manager bei Reyl Intesa Sanpaolo. Zudem ist sie Präsidentin und Verwaltungsratsmitglied verschiedener Unternehmen und Stiftungen, darunter Präsidentin der Groupe Minoteries SA, Verwaltungsratsmitglied des Flughafens Genf (Genève Aéroport) sowie ehemalige Präsidentin der TP Publicité SA. Zuvor war sie Senior Expert Business Development und Leiterin Nachhaltigkeit bei Hirslanden AG. Seit dem Jahr 2016 ist Céline Amaudruz Vizepräsidentin der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und seit 2011 Mitglied des Schweizer Nationalrats. Céline Amaudruz ist eine erfahrene Führungspersönlichkeit mit umfassender Erfahrung in Management und Geschäftsentwicklung im öffentlichen und privaten Sektor.
Dr. Stephan P. Thaler ist Schweizer Staatsbürger und wurde 1962 geboren. Vorbehaltlich seiner Wahl wird er ein unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats im Sinne des Swiss Code of Best Practice sein. Stephan P. Thaler hält einen Doktortitel (PhD) in Betriebswirtschaftslehre und einen Abschluss als Certified Board Member der Universität St. Gallen (HSG). Stephan P. Thaler war bis zum Jahr 2025 CEO und Vorsitzender des Real Estate Investment Committee der Anlagestiftung Swiss Life und somit verantwortlich für ein Immobilienportfolio von CHF 9 Mrd. Heute amtet er als Senior Advisor für die Anlagestiftung. Zu seinen früheren Mandaten in Verwaltungsräten und Ausschüssen gehören Positionen als unabhängiges Verwaltungsratsmitglied und Mitglied von Prüfungsausschüssen bei führenden, von der FINMA regulierten Banken, darunter American Express Bank AG, Standard Chartered Bank (Switzerland) AG und Habib Bank AG Zürich. Stephan P. Thaler verfügt zudem über Erfahrung im Krankenversicherungs- und IT-Sektor, unter anderem als Verwaltungsratspräsident der Taggeldkasse für Schweizerische Bildende Künstler sowie als Verwaltungsratsmitglied von aXenta. Er ist eine Führungspersönlichkeit mit umfangreicher Erfahrung in den Bereichen Immobilien, institutionelles Asset- und Risikomanagement sowie Governance.
Ende der Medienmitteilungen
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2289132 11.03.2026 CET/CEST
| CH0478634105 |
| 11.03.2026 | Thurgauer Kantonalbank | TKB-Geschäftsbericht 2025 erschienen
 Medienmitteilung vom 11. März 2026
Die Thurgauer Kantonalbank (TKB) hat ihren Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2025 veröffentlicht. Neben Jahresrückblick und Jahresrechnung umfasst die Publikation Informationen zur Unternehmensführung (Corporate Governance) sowie die nichtfinanzielle Berichterstattung. Zu dieser zählt der Klimabericht der Bank.
Verabschiedung im Grossen Rat
Die Verabschiedung des Geschäftsberichts obliegt dem Thurgauer Grossen Rat, der voraussichtlich Ende April 2026 darüber befindet. Dann wird auch die Gewinnverwendung definitiv sein. Aufgrund des guten Geschäftsergebnisses der Bank kann die Gewinnablieferung an die Eigentümer erneut erhöht werden. Pro Partizipationsschein beträgt die Dividende 3,60 Franken (+ 20 Rappen). Auch der Kanton erhält wiederum eine höhere Ausschüttung als im Vorjahr.
Online verfügbar
Der Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht der TKB erscheint online und ist unter gb.tkb.ch einsehbar. Zusätzlich publiziert die TKB einen GRI-Fachbericht, der die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie für Fachleute beleuchtet. Auch diesen gibt es auf der Website der TKB.
Kurzporträt der Thurgauer Kantonalbank
| CH0231351104 |
| 11.03.2026 | DFI Inc. | DFI stellt auf der Embedded World 2026 partnerintegrierte Edge-KI-Lösungen vor
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DFI Inc.
/ Schlagwort(e): Sonstiges
DFI stellt auf der Embedded World 2026 partnerintegrierte Edge-KI-Lösungen vor
11.03.2026 / 06:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Im Mittelpunkt steht ein Partnerökosystem, das Edge-KI vom Konzept bis zum Praxiseinsatz beschleunigt TAIPEI, 11. März 2026 /PRNewswire/ -- DFI, ein weltweiter Anbieter von Industriecomputern, eingebetteten Motherboards und Edge-Computing-Plattformen, stellt auf der Embedded World 2026 ein breites Portfolio partnerintegrierter Edge-KI-Lösungen vor. Durch die Zusammenarbeit mit führenden Technologiepartnern zeigt DFI, wie sich Edge-KI in den Bereichen Robotik, luftgestützte Überwachung, industrielle Sicherheit, Cybersicherheit sowie Smart-Vision-Anwendungen vom Konzept zum Praxiseinsatz entwickelt.
In Zusammenarbeit mit Intel stellt DFI den SF101-PTH vor – ein kompaktes industrielles Hochleistungssystem für Edge-KI der nächsten Generation, das die Standards von Intel AI Edge Systems erfüllt und auf dem Intel Core Ultra Prozessor der Serie 3 basiert. Der SF101-PTH unterstützt Anwendungen der physischen KI, mit denen Roboter die physische Welt in Echtzeit wahrnehmen, Schlussfolgerungen ziehen und mit ihr interagieren können. Dank integrierter Intel Arc Grafik bietet die Lösung hohe KI-Leistung ohne separate GPU, senkt die Gesamtbetriebskosten und verbessert zugleich Energieeffizienz sowie Skalierbarkeit für Robotiklösungen am Edge. Gemeinsam mit Qualcomm präsentiert DFI ein robustes lüfterloses Edge-KI-System für autonome mobile Robotik (AMRs) und die Industrieautomation, das auf dem EC900-QCS mit Qualcomm QCS6490 Prozessor basiert. Das lüfterlose System bietet bis zu 12 TOPS KI-Leistung für visuelle Wahrnehmung in Echtzeit und präzise Pfadplanung. Die Lösung ist für industrielle Edge-KI-Einsätze ausgelegt und unterstreicht DFIs Anspruch an hohe Qualität und langfristige Stabilität bei unternehmenskritischen Anwendungen. Gemeinsam mit MemryX zeigt DFI Edge-KI-Lösungen, die Anforderungen an unternehmenskritische Überwachung und industrielle Sicherheit erfüllen. Eine Edge-KI-gestützte Drohne ermöglicht die Erkennung von Rauch und Feuer in Echtzeit und unterstützt so öffentliche Sicherheit und Notfalleinsätze, während ein robuster Box-PC mit schneller und präziser Videoanalyse die PSA-Erkennung unterstützt. Diese Vorführungen verdeutlichen eine zuverlässige Edge-KI-Inferenz für Frühwarnung und die Einhaltung von Sicherheitsvorgaben in rauen Umgebungen. In Zusammenarbeit mit VicOne kombiniert ein robuster KI-Box-PC Edge-KI-Computing mit Cybersicherheit auf Automobilniveau für Anwendungen im Fahrzeug. Auf Basis des In-Vehicle-Systems VCX700-MTH bietet die Lösung zuverlässige KI-Leistung in anspruchsvollen Fahrzeug- und mobilen Umgebungen und ergänzt diese um fortschrittliche Bedrohungserkennung sowie Schutzmechanismen für Fahrzeugsysteme. Die Lösung schützt Daten, Kommunikation und KI-Workloads für intelligentes Transportwesen und Flottenmanagement. Auf Basis von Open-Source-KI-Frameworks aus der Entwickler-Community unterstützt der lüfterlose Edge-KI-Box-PC X6-ORN-GMSL die Objekterkennung in Echtzeit. Er unterstützt die Anbindung von GMSL-Kameras für die Bildaufnahme mit hoher Geschwindigkeit über große Entfernungen in bildverarbeitungsbasierten KI-Anwendungen. Sein robustes, lüfterloses Design gewährleistet einen stabilen Betrieb in industriellen sowie Außenumgebungen und beschleunigt zugleich die KI-Entwicklung und das Prototyping. Durch das Zusammenspiel von Computing-Plattformen, KI-Beschleunigungstechnologien sowie Partnerökosystemen zeigt DFI auf der Embedded World 2026, wie Edge-KI praxistauglich, skalierbar und für den realen Einsatz bereit wird. Von Robotik mit physischer KI und luftgestützter Überwachung bis hin zu industrieller Sicherheit sowie Cybersicherheit im Fahrzeug erweitert DFI kontinuierlich die Einsatzmöglichkeiten intelligenter Systeme am Edge. Informationen zu DFI DFI wurde 1981 gegründet und zählt heute weltweit zu den führenden Anbietern von Hochleistungsrechnertechnologien für verschiedenste Embedded-Anwendungen. Dank innovativer Designs und eines hochwertigen Qualitätsmanagementsystems ermöglichen die industrietauglichen Lösungen von DFI ihren Kunden, ihre Systeme zu optimieren und hohe Zuverlässigkeit, lange Lebenszyklen sowie 24/7-Dauerbetrieb in unterschiedlichsten Märkten sicherzustellen, darunter Industrieautomation, Medizintechnik, Gaming, Transportwesen, Energie, unternehmenskritische Anwendungen und Smart Retail.
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11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2289238 11.03.2026 CET/CEST
| noisin083783 |
| 11.03.2026 | Oxford Royale | Stark steigende Nachfrage nach internationalen Sommerschulen, Bildungsanbieter aus Oxford unter Europas wachstumsstärksten Unternehmen
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Oxford Royale
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
Stark steigende Nachfrage nach internationalen Sommerschulen, Bildungsanbieter aus Oxford unter Europas wachstumsstärksten Unternehmen
11.03.2026 / 02:05 CET/CEST
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OXFORD, England, 10. März 2026 /PRNewswire/ -- Oxford Royale, das weithin als Pionier akademischer Sommerprogramme gilt, die an führenden Universitäten im Vereinigten Königreich auf dem Campus stattfinden, wurde in die FT 1000: Europe's Fastest Growing Companies 2026 der Financial Times aufgenommen, was die weltweit steigende Nachfrage nach intensiven Bildungserfahrungen vor dem Studium widerspiegelt. Europe's Fastest Growing Companies 2026 aufgenommen, was die weltweit steigende Nachfrage nach immersiven voruniversitären Bildungserfahrungen widerspiegelt.
Die jährliche FT-1000-Rangliste, die von der Financial Times in Zusammenarbeit mit Statista erstellt wird, ermittelt die 1000 am schnellsten wachsenden Unternehmen Europas auf Grundlage des Umsatzwachstums zwischen 2021 und 2024. Oxford Royale belegte europaweit Rang 156 und gehört damit zu den Top 16 Prozent der am schnellsten wachsenden Unternehmen Europas. Oxford Royale wurde 2004 von Oxford-Absolvent William Humphreys gegründet und gehörte zu den ersten Organisationen, die akademische Sommerprogramme in den Colleges großer Universitäten im Vereinigten Königreich anboten, ein Modell, das sich seither zu einer globalen Branche entwickelt hat. Heute empfängt die Organisation jeden Sommer mehr als 3000 Studierende aus über 175 Ländern und hat seit ihrer Gründung mehr als 50 000 Studierende unterrichtet. Die Programme kombinieren fachbezogenes Lernen mit internationalem kulturellem Austausch und bieten den Studierenden frühzeitig die Erfahrung eines Studiums auf Universitätsniveau in einem historischen akademischen Umfeld. Die Anerkennung erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem internationale akademische Programme und voruniversitäre Sommerschulen weltweit stark nachgefragt werden. Immer mehr Studierende suchen nach Möglichkeiten, potenzielle Karrierewege zu erkunden, frühzeitig Erfahrungen mit universitärem Lernen zu sammeln sowie globale Netzwerke aufzubauen, bevor sie ein Studium beginnen. Andy Palmer, Geschäftsführer von Oxford Royale, sagte, die Anerkennung der FT spiegele die wachsende internationale Reichweite der Organisation wider. „Jeden Sommer bringen wir talentierte Studierende aus mehr als 175 Ländern zusammen, um an einigen der renommiertesten Universitäten der Welt zu studieren", sagte er. „Diese Anerkennung spiegelt das Engagement unseres Teams sowie das Vertrauen wider, das Familien in aller Welt uns entgegenbringen, da sie den Wert internationaler akademischer Erfahrungen zunehmend erkennen." Das FT-1000-Ranking hebt Unternehmen hervor, die trotz schwieriger wirtschaftlicher Bedingungen in ganz Europa ein schnelles Wachstum erzielt haben. Die Aufnahme von Oxford Royale spiegelt die wachsende internationale Studierendenbasis sowie die anhaltende Nachfrage nach internationalen Bildungserfahrungen wider. Die Anerkennung folgt auf eine zweite Auszeichnung der Financial Times zu Beginn dieses Jahres, als Oxford Royale zu Europe's Long-Term Growth Champions 2026 aufgenommen wurde, einem Ranking, das nachhaltiges Wachstum zwischen 2013 und 2023 misst. Niels Terfehr, Bereichsleiter für Forschung und Analyse bei Statista, sagte, die doppelte Auszeichnung unterstreiche die anhaltende Dynamik der Organisation. „Diese herausragende Leistung ist eine Anerkennung, die wirklich mehr als verdient ist", sagte er. „Wir wünschen dem gesamten Oxford Royale Team weiterhin viel Erfolg und Wachstum in den kommenden Jahren." Die Aufnahme in beide Ranglisten reiht Oxford Royale in eine kleine Gruppe europäischer Unternehmen ein, die sowohl für ihr jüngstes schnelles Wachstum als auch für ihr langfristig nachhaltiges Wachstum ausgezeichnet wurden. Die vollständige FT 1000: Europe's Fastest Growing Companies 2026 ist auf ft.com/reports/europes-fastest-growing-companies verfügbar. Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2929518/Yale_Graduation_Girls_2023.jpg Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2929517/Oxford_Royale_Logo.jpg
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2289222 11.03.2026 CET/CEST
| noisin820847 |
| 11.03.2026 | Dreamdata.io ApS | Dreamdata LinkedIn Ads Benchmarks Report 2026: LinkedIn übertrifft alle Plattformen und erzielt einen positiven Return on Ad Spend
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Dreamdata.io ApS
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Dreamdata LinkedIn Ads Benchmarks Report 2026: LinkedIn übertrifft alle Plattformen und erzielt einen positiven Return on Ad Spend
11.03.2026 / 00:10 CET/CEST
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Neue Studienergebnisse zeigen, dass die B2B-Customer-Journey 272 Tage dauert und sich immer weiter aus dem Zuständigkeitsbereich des Vertriebs herausverlagert NEW YORK und KOPENHAGEN, Dänemark, 11. März 2026 /PRNewswire/ -- Dreamdata hat heute seinen LinkedIn Benchmarks Report 2026 veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass LinkedIn unter den großen Werbeplattformen als einzige im B2B-Marketing einen positiven Return on Ad Spend erzielt. Dem Bericht zufolge ist LinkedIn die einzige Plattform, die mit 121 % einen positiven Return on Ad Spend (ROAS) erzielt und damit Google Search (67 %) und Meta (51 %) beim Einfluss auf den Umsatz übertrifft. Dank dieser Entwicklung entfallen 41 % der bezahlten B2B-Social-Budgets auf LinkedIn, womit die Plattform plattformübergreifend die größte einzelne Werbeinvestition darstellt.
 Der Bericht zeigt auch eine grundlegende Veränderung im B2B-Kaufverhalten: Die Nurturing-Phase ist mittlerweile der längste und einflussreichste Teil der Customer Journey. B2B-Marketingteams verantworten inzwischen 81 % der gesamten Buyer Journey, die sich von 211 auf 272 Tage verlängert hat. Käufer verbringen die ersten 220 Tage, also rund sieben Monate, damit, sich durch die Nutzung von Inhalten und eigene Recherche eine Kaufentscheidung zu erarbeiten, bevor sie überhaupt in die Vertriebspipeline eintreten. Der Dreamdata LinkedIn Ads Benchmarks Report analysiert aggregierte Kampagnendaten von Tausenden B2B-Unternehmen mit mehr als 66 Millionen Sessions entlang von 3,5 Millionen Customer Journeys. Dieser zweite Jahresbericht zeichnet die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr bei Budgetverteilung, ROAS-Performance und Customer Journey auf den wichtigsten Werbeplattformen nach. Damit erhalten B2B-Marketingverantwortliche belastbare Benchmarks, um ihre Strategien zu bewerten und den Einfluss des Marketings auf den Umsatz nachzuweisen. Die Daten zeigen, dass das B2B-Kaufverhalten im Vergleich zum Vorjahr immer komplexer wird. Die typische Buyer Journey umfasst heute 88 Kontaktpunkte (gegenüber 76), erstreckt sich über 4 Kanäle (gegenüber 3,7) und bezieht 10 Stakeholder ein (gegenüber 6,8). Das zeigt, dass B2B-Kaufentscheidungen zunehmend verteilt, kanalübergreifend und von gemeinsamer Abstimmung geprägt sind. „B2B-Geschäfte werden im Wesentlichen entschieden, bevor der Vertrieb überhaupt in den Prozess einsteigt. Der Einfluss des Marketings lässt sich jedoch nur schwer nachweisen, da CRM-Systeme nicht dafür ausgelegt sind, mehrere anonyme Kontaktpunkte zu erfassen oder frühe Interaktionen mit einem Abschluss zu verknüpfen, der erst Monate später erfolgt", sagt Steffen Hedebrandt, Mitbegründer und Marketingvorstand bei Dreamdata. „Dadurch wird der Einfluss des Marketings oft unterschätzt, sodass Marketingverantwortliche zu wenig in die Maßnahmen investieren, die tatsächlich den Umsatz steigern. Um zu bestimmen, welche Kanäle die Wahrnehmung der Käufer am stärksten prägen und wo für nachhaltiges Wachstum investiert werden sollte, muss der Einfluss des Marketings auf die Customer Journey über Klicks und Leads hinaus sichtbar gemacht werden." Zusätzliche Ressourcen: • Laden Sie den Dreamdata LinkedIn Ads Benchmarks Report 2026 herunter • Fordern Sie Grafiken und Social-Media-Materialien an • Hören Sie sich den Podcast Attributed an, um weitere Einblicke in B2B-Markteinführungsstrategien zu erhalten. Methodik Der Dreamdata LinkedIn Ads Benchmarks Report basiert auf aggregierten Daten von Tausenden B2B-Kunden mit mehr als 66 Millionen Sessions entlang von mehr als 3,5 Millionen Customer Journeys und zeigt damit die neuesten Trends über Werbeplattformen hinweg. Die Daten wurden normalisiert, um einen fairen Vergleich zwischen Konten mit unterschiedlichen Werbeausgaben zu ermöglichen. Berücksichtigt werden nur Konten mit einem Mindestwerbebudget, um nicht repräsentative Daten zu vermeiden. Zudem kommen Median und Quartile zum Einsatz, um den Einfluss von Ausreißern zu verringern, welche die Kennzahlen verzerren könnten, und die Definitionen der Funnel-Phasen werden über eine Einstellung vereinheitlicht, die sich im Produkt konfigurieren lässt. Der ROAS wird anhand unseres datengesteuerten Attributionsmodells auf Basis erfolgreich abgeschlossener Deals über einen Zeitraum von 12 Monaten berechnet. Das datengesteuerte Attributionsmodell identifiziert auf Basis aller historischen Customer Journeys die einflussreichsten Kontaktpunkte. Impressionen sind von diesem Modell ausgeschlossen. Informationen zu Dreamdata Dreamdata, ein LinkedIn-Marketingpartner, ist eine B2B-Plattform für Aktivierung und Attribution mit der umfassendsten verfügbaren B2B-Customer-Journey-Map und unterstützt Marketingverantwortliche dabei, präzise Zielgruppen aufzubauen und zu aktivieren, KI-Signale zu nutzen sowie die tatsächlichen Umsatztreiber zu messen. Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2930195/Benchmarks_Report_2026_ROAS_table.jpg Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2929738/Dreamdata_Logo.jpg
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11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2289212 11.03.2026 CET/CEST
| noisin125047 |
| 10.03.2026 | Hyundai Mobis | Hyundai Mobis nimmt ungarisches Werk in Betrieb, um Fahrwerksmodule an einen deutschen Premium-Automobilhersteller zu liefern
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Hyundai Mobis
/ Schlagwort(e): Expansion
Hyundai Mobis nimmt ungarisches Werk in Betrieb, um Fahrwerksmodule an einen deutschen Premium-Automobilhersteller zu liefern
10.03.2026 / 21:35 CET/CEST
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- Mobis errichtete in Ungarn ein neues Werk, das sich auf die Lieferung von Fahrwerksmodulen für Elektro- und Hybridfahrzeuge an einen europäischen OEM spezialisiert hat. - Das Unternehmen sicherte sich den zusätzlichen Auftrag aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in der Lieferung von Fahrwerksmodulen für die nordamerikanischen Modelle eines deutschen Premium-Automobilherstellers seit 2022 sowie seiner anerkannten Produktionstechnologie und Qualitätswettbewerbsfähigkeit. - Ungarn entwickelt sich zügig zu einem Zentrum der Automobilproduktion in Osteuropa... Mobis maximiert die Liefereffizienz, indem es den neuen Standort in der Nähe seiner Kunden errichtet. SEOUL, Südkorea, 10. März 2026 /PRNewswire/ -- Hyundai Mobis gab am 10. bekannt, dass es in Ungarn eine neue Produktionsstätte für einen globalen Kunden errichtet hat, die nun vollständig in Betrieb ist.
Seit 2022 liefert Hyundai Mobis über sein Werk in Alabama (USA) Fahrwerksmodule (komplette Vorder- und Hinterachsen) an die Mercedes-Benz AG. Das Unternehmen hat nun ein weiteres Werk in Europa fertiggestellt, um die Lieferungen an denselben Automobilhersteller auszuweiten. Das Fahrwerksmodul ist ein Oberbegriff für die unter der Karosserie montierten Teile, wie beispielsweise das Lenk-, Brems- und Federungssystem. Es bezieht sich auch auf die Gesamtheit der Teile für diese Systeme, die auf dem Rahmen montiert sind. Die neue Produktionsstätte von Hyundai Mobis in Kecskemét befindet sich in Zentralungarn in der Nähe des Kundenstandorts. Das Werk erstreckt sich über eine Fläche von etwa 50.000 Quadratmetern und arbeitet nach dem Just-In-Sequence-System (JIS), das eine Echtzeitverarbeitung von Produktionsplänen für die sofortige Fertigung und Lieferung ermöglicht. Das Vertrauen, das Hyundai Mobis durch seine nachgewiesene Leistungsbilanz in Bezug auf stabile Lieferungen, fortschrittliche Produktionstechnologie und starke Wettbewerbsfähigkeit in Sachen Qualität in seinem Werk in Alabama in Nordamerika erworben hat, hat zu zusätzlichen Lieferungen in Europa geführt. Das ungarische Werk wird zunächst Fahrwerksmodule für die Elektro- und Hybridfahrzeuge des deutschen Premium-Automobilherstellers liefern. Es verfügt über flexible Produktionslinien, die eine gemischte Produktion von Komponenten für Elektro-, Hybrid- und Verbrennungsmotoren ermöglichen und eine schnelle Reaktion auf unterschiedliche Produktionspläne der Kunden gewährleisten. Ungarn entwickelt sich rasch zu einem Zentrum der Automobilproduktion in Osteuropa. Das Land produziert jährlich mehr als 500.000 Neufahrzeuge und beherbergt zahlreiche weltweit führende Automobilhersteller. Große deutsche Hersteller betreiben bereits Produktionsstätten, während chinesische Automobilhersteller und Batterieunternehmen umfangreiche Investitionen tätigen. Auch koreanische Batterieunternehmen verstärken ihre Präsenz durch zusätzliche Investitionen, um die wachsenden Marktchancen zu nutzen. Hyundai Mobis unterhält derzeit Produktionsstätten in der Tschechischen Republik, der Slowakei und der Türkei, um Hyundai Motor und Kia mit Modulen und Kernkomponenten zu beliefern. Das neu errichtete Werk in Ungarn wird jedoch als dedizierte Produktionsstätte für globale Kunden dienen. Darüber hinaus bereitet Hyundai Mobis die Aufnahme des Vollbetriebs in seinem Werk in Spanien vor, um einen weiteren großen globalen Automobilhersteller mit Batteriesystemen zu beliefern. Mit dieser Erweiterung wird das Unternehmen insgesamt fünf Produktionsstätten in Europa unterhalten, darunter die drei bestehenden Werke, die Hyundai Motor und Kia beliefern. Durch den Aufbau stabiler lokaler Produktionskapazitäten erwartet Hyundai Mobis eine weitere Stärkung seiner Wettbewerbsfähigkeit in der Region. (ENDE) Informationen zu Hyundai Mobis Hyundai Mobis ist die weltweite Nr. 6 bei den Automobilzulieferern mit Hauptsitz in Seoul, Korea. Das Unternehmen verfügt über herausragende Fachkenntnisse in den Bereichen Sensoren, Sensorfusion in Steuergeräten und Softwareentwicklung für die Sicherheitssteuerung. Zu den Produkten des Unternehmens gehören auch verschiedene Komponenten für Elektrifizierung, Bremsen, Fahrwerk und Aufhängung, Lenkung, Airbags, Beleuchtung und Automobilelektronik. Hyundai Mobis hat seine Forschungs- und Entwicklungszentrale in Korea und verfügt über vier Technologiezentren in den Vereinigten Staaten, Deutschland, China und Indien. Weitere Informationen finden Sie auf der Website http://www.mobis.com. Medienkontakt Choon Kee Hwang: ckhwang@mobis.com Jihyun Han: jihyun.han@mobis.com Logo – https://mma.prnewswire.com/media/1166884/hyundaimobis_CI_Logo.jpg
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10.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2289198 10.03.2026 CET/CEST
| noisin240587 |
| 10.03.2026 | Gerresheimer AG | Gerresheimer AG: Veröffentlichung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2025 erst nach dem 31. März 2026, SDAX-Ausscheiden, Verschiebung Hauptversammlung
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Gerresheimer AG / Schlagwort(e): Jahresabschluss / Verschiebung der Veröffentlichung
Gerresheimer AG: Veröffentlichung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2025 erst nach dem 31. März 2026, SDAX-Ausscheiden, Verschiebung Hauptversammlung
10.03.2026 / 21:33 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Gerresheimer AG: Veröffentlichung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2025 erst nach dem 31. März 2026, SDAX-Ausscheiden, Verschiebung Hauptversammlung
Düsseldorf, 10. März 2026. Die Gerresheimer AG (ISIN: DE000A0LD6E6, "Gerresheimer") ist nach heutiger Abstimmung mit ihrem Abschlussprüfer zu dem Schluss gekommen, dass der testierte Jahres- und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 nicht bis zum 31. März 2026, sondern erst später veröffentlicht werden wird.
Die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusseses 2025 verzögert sich, da die derzeit laufenden Untersuchungen einer zweiten externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Blick auf Geschäftsvorgänge im Geschäftsjahr 2024 und 2025 und die Aufbereitung für die Abschlussprüfung erforderlichen Unterlagen länger als erwartet dauern. Der Vorstand strebt an, den testierten Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 im Juni 2026 zu veröffentlichen.
Die Verzögerung der Veröffentlichung des Jahres- und der Konzernabschlusses 2025 wird voraussichtlich zu einem Ausschluss der Gerresheimer-Aktie aus dem SDAX der Deutsche Börse AG führen.
Infolge der späteren Veröffentlichung des Jahres- und der Konzernabschlusses 2025 verschiebt sich auch die für den 16. April 2026 angekündigte Veröffentlichung der Quartalsmitteilung für das erste Quartal 2026. Die Gesellschaft wird über einen neuen Termin so bald wie möglich informieren.
Als Folge der späteren Offenlegung des testierten Jahres- und Konzernabschlusses kann die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft nicht, wie ursprünglich geplant, am 3. Juni 2026 stattfinden. Die Gesellschaft wird über den neuen Termin so bald wie möglich informieren.
Die Gesellschaft hat Gespräche mit ihren Kreditgebern aufgenommen, um eine Verlängerung der in den Finanzierungsverträgen festgelegten Vorlagepflichten des testierten Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 zu vereinbaren.
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Ende der Insiderinformation
Kontakt Gerresheimer AG
Investor Relations
Guido Pickert
Vice President Investor Relations
T +49 211 6181 220 gerresheimer.ir@gerresheimer.com
Ende der Insiderinformation
10.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Gerresheimer AG |
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| ISIN: |
DE000A0LD6E6 |
| WKN: |
A0LD6E |
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SDAX (Aktie) |
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2289182 |
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EQS News-Service |
2289182 10.03.2026 CET/CEST
| DE000A0LD6E6 |
| 10.03.2026 | DeFi Technologies Inc. | DeFi Technologies erhält Benachrichtigungsschreiben von Nasdaq wegen Unterschreitung des Mindestgebotspreises
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DeFi Technologies Inc.
/ Schlagwort(e): Miscellaneous
DeFi Technologies erhält Benachrichtigungsschreiben von Nasdaq wegen Unterschreitung des Mindestgebotspreises
10.03.2026 / 20:25 CET/CEST
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TORONTO, 10. März 2026 /PRNewswire/ -- DeFi Technologies Inc. (das „Unternehmen" oder „DeFi Technologies") (Nasdaq: DEFT) (CBOE CA: DEFI) (GR: R9B), ein Finanztechnologieunternehmen, das eine Brücke zwischen traditionellen Kapitalmärkten und dezentralen Finanzen („DeFi") schlägt, gab heute bekannt, dass es von The Nasdaq Stock Market LLC („Nasdaq") ein auf den 5. März 2026 datiertes Schreiben erhalten hat. Darin wird das Unternehmen darüber informiert, dass der Mindestgebotspreis je Stammaktie zum 4. März 2026 während eines Zeitraums von 30 aufeinanderfolgenden Geschäftstagen unter 1,00 US-Dollar lag und das Unternehmen damit die in der Nasdaq Listing Rule 5550(a)(2) festgelegte Anforderung eines Mindestgebotspreises von 1,00 US-Dollar je Aktie nicht erfüllt hat (die „Mindestgebotspreis-Regel").
 Gemäß Nasdaq Listing Rule 5810(c)(3)(A) hat das Unternehmen eine Frist von 180 Kalendertagen, also bis zum 1. September 2026, um die Mindestgebotspreis-Regel wieder zu erfüllen. Um die Regel wieder zu erfüllen, muss der Schlussgebotspreis der Stammaktien des Unternehmens mindestens zehn aufeinanderfolgende Geschäftstage lang bei mindestens 1,00 US-Dollar je Stammaktie liegen, wobei Nasdaq dies nach eigenem Ermessen in der Regel auf bis zu 20 aufeinanderfolgende Geschäftstage ausdehnen kann. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt der Schlussgebotspreis der Stammaktien des Unternehmens innerhalb dieses 180-Tage-Zeitraums mindestens zehn aufeinanderfolgende Geschäftstage lang bei mindestens 1,00 US-Dollar liegt, wird Nasdaq dem Unternehmen die wiederhergestellte Einhaltung der Regel schriftlich bestätigen und die Angelegenheit abschließen. Falls das Unternehmen bis zum 1. September 2026 die Regel nicht wieder erfüllt, kann es unter Umständen Anspruch auf eine zusätzliche Frist von 180 Kalendertagen haben. Um dafür in Betracht zu kommen, muss das Unternehmen die Voraussetzung für die fortgesetzte Notierung hinsichtlich des Marktwerts der im Streubesitz befindlichen Aktien sowie alle übrigen Erstzulassungsvoraussetzungen des Nasdaq Capital Market erfüllen, mit Ausnahme der Gebotspreisanforderung. Darüber hinaus muss es Nasdaq schriftlich mitteilen, dass es beabsichtigt, den Mangel während des zweiten Compliance-Zeitraums zu beheben, gegebenenfalls auch durch einen umgekehrten Aktiensplit. Sollte das Unternehmen nicht für den zweiten Compliance-Zeitraum infrage kommen oder Nasdaq zu dem Schluss gelangen, dass der Mangel in diesem Zeitraum nicht behoben werden kann, wird Nasdaq dem Unternehmen schriftlich mitteilen, dass die Börsennotierung seiner Stammaktien beendet werden soll. Im Falle einer solchen Mitteilung kann das Unternehmen gegen die Entscheidung von Nasdaq, die Börsennotierung seiner Stammaktien zu beenden, Einspruch einlegen. Es gibt jedoch keine Gewähr dafür, dass Nasdaq dem Antrag des Unternehmens auf eine Fortsetzung der Notierung stattgeben wird. Diese Pressemitteilung wird gemäß Nasdaq Listing Rule 5810(b) veröffentlicht, die eine umgehende Offenlegung des Erhalts einer Mitteilung über eine Nichteinhaltung verlangt. Der Erhalt des Nasdaq-Benachrichtigungsschreibens hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Notierung der Stammaktien des Unternehmens am Nasdaq Capital Market, und die Stammaktien werden weiterhin ohne Unterbrechung unter dem Symbol „DEFT" gehandelt. Das Unternehmen beabsichtigt, den Schlussgebotspreis seiner Stammaktien weiter zu beobachten und kann gegebenenfalls verfügbare Optionen prüfen, um die Mindestgebotspreis-Regel wieder zu erfüllen. Es gibt keine Gewähr dafür, dass das Unternehmen die Mindestgebotspreis-Regel wieder erfüllen wird oder anderweitig mit anderen Nasdaq Listing Rules im Einklang steht. Informationen zu DeFi Technologies DeFi Technologies Inc. (Nasdaq: DEFT) (CBOE CA: DEFI) (GR: R9B) ist ein Finanztechnologieunternehmen, das eine Brücke zwischen traditionellen Kapitalmärkten und dezentralen Finanzen („DeFi") schlägt. Als erster an der Nasdaq notierter Verwalter für digitale Vermögenswerte seiner Art bietet DeFi Technologies Aktienanlegern über sein integriertes sowie skalierbares Geschäftsmodell einen diversifizierten Zugang zur breiteren dezentralen Wirtschaft. Dazu zählen Valour, das über regulierte ETPs Zugang zu mehr als 100 der innovativsten digitalen Vermögenswerte der Welt bietet, Stillman Digital, ein auf Ausführung sowie Verwahrung auf institutionellem Niveau ausgerichteter Prime-Broker für digitale Vermögenswerte, Reflexivity Research, das führende Analysen zum Bereich digitaler Vermögenswerte bereitstellt, Neuronomics, das quantitative Handelsstrategien und Infrastruktur entwickelt, sowie DeFi Alpha, der unternehmenseigene Geschäftsbereich für Arbitrage und Handel. Mit seinem umfassenden Fachwissen im Bereich Kapitalmärkte und neue Technologien baut DeFi Technologies den institutionellen Zugang zur Finanzwelt von morgen auf. Folgen Sie DeFi Technologies auf LinkedIn und X/Twitter. Weitere Informationen finden Sie auf https://defi.tech/ Tochtergesellschaften von DeFi Technologies Informationen zu Valour Valour Inc. und Valour Digital Securities Limited (zusammen „Valour") emittieren börsengehandelte Produkte („ETPs"), die es privaten und institutionellen Anlegern ermöglichen, auf einfache und sichere Weise über ihr herkömmliches Bankkonto auf digitale Vermögenswerte zuzugreifen. Valour ist Teil des Geschäftsbereichs Asset Management von DeFi Technologies. Weitere Informationen zu Valour, zur Anmeldung oder zu Updates finden Sie auf valour.com. Informationen zu Reflexivity Research Reflexivity Research LLC ist ein führendes Forschungsunternehmen, das sich auf die Erstellung hochwertiger, detaillierter Forschungsberichte für die Bitcoin- und Digital-Asset-Branche spezialisiert hat und Investoren wertvolle Einblicke bietet. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte https://www.reflexivityresearch.com/ Informationen zu Stillman Digital Stillman Digital ist ein führender Liquiditätsanbieter für digitale Vermögenswerte, der grenzenlose Liquiditätslösungen für Unternehmen anbietet und sich auf branchenführende Handelsausführung, Abwicklung und Technologie konzentriert. Weitere Informationen finden Sie auf https://www.stillmandigital.com. Hinweis zu zukunftsgerichteten Informationen: Diese Pressemitteilung enthält „zukunftsgerichtete Informationen" im Sinne der geltenden kanadischen und US-amerikanischen Wertpapiergesetze. Zukunftsgerichtete Informationen umfassen unter anderem künftige Erwartungen, Pläne und Perspektiven, Aussagen zur möglichen Verfügbarkeit eines zusätzlichen Compliance-Zeitraums und zur Absicht des Unternehmens, die Anforderungen der Nasdaq Listing Rules wieder zu erfüllen, sowie alle weiteren Aussagen zu Sachverhalten, die keine historischen Tatsachen darstellen. Wörter wie „voraussehen", „glauben", „fortsetzen", „könnte", „schätzen", „erwarten", „beabsichtigen", „dürfte", „planen", „potenziell", „vorhersagen", „prognostizieren", „sollte", „anstreben", „wird" und „würde" sowie ähnliche Ausdrücke kennzeichnen zukunftsgerichtete Informationen, auch wenn nicht alle zukunftsgerichteten Informationen diese Wörter enthalten. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten sowie anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, das Aktivitätsniveau, die Leistung oder die Erfolge des Unternehmens wesentlich von den Ergebnissen, dem Aktivitätsniveau, der Leistung oder den Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Informationen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck gebracht werden. Zu diesen Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren zählen unter anderem: Unsicherheiten im Zusammenhang mit den Marktbedingungen; das Wachstum und die Entwicklung dezentraler Finanzen und des Sektors für digitale Vermögenswerte; Vorschriften und Regelungen in Bezug auf dezentrale Finanzen und digitale Vermögenswerte; Schwankungen bei den Preisen digitaler Vermögenswerte; allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbliche, politische und gesellschaftliche Unsicherheiten; die Möglichkeit, dass das Unternehmen die Voraussetzung für die fortgesetzte Notierung hinsichtlich des Marktwerts der im Streubesitz befindlichen Aktien sowie andere Erstzulassungsvoraussetzungen des Nasdaq Capital Market, die für einen zweiten Compliance-Zeitraum erforderlich wären, nicht erfüllt; die Möglichkeit, dass Nasdaq zu dem Schluss gelangt, dass das Unternehmen den Mangel während eines zweiten Compliance-Zeitraums nicht beheben kann; sowie weitere Faktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" der Einreichungen des Unternehmens bei den Wertpapieraufsichtsbehörden erörtert werden. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Informationen enthaltenen Ergebnissen abweichen, kann es weitere Faktoren geben, die dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es gibt keine Gewähr dafür, dass sich diese Informationen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und künftigen Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen erwarteten Ergebnissen und Ereignissen abweichen können. Dementsprechend sollten sich Leser nicht in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Informationen verlassen. Alle in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Informationen beziehen sich ausschließlich auf das Datum dieser Mitteilung, und das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist nach geltendem Wertpapierrecht erforderlich. DIE CBOE CANADA EXCHANGE ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEMESSENHEIT ODER RICHTIGKEIT DIESER MITTEILUNG Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2928345/DeFi_Technologies_Inc__DeFi_Technologies_Receives_Nasdaq_Notific.jpg
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10.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2289180 10.03.2026 CET/CEST
| noisin562591 |
| 10.03.2026 | Montero Mining and Exploration Ltd. | Montero schließt Erkundungsprogramme im Rahmen des Potrero-Goldprojekts ab und macht Fortschritte mit seiner datengesteuerten Erkundungsstrategie
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Montero Mining and Exploration Ltd.
/ Schlagwort(e): Miscellaneous
Montero schließt Erkundungsprogramme im Rahmen des Potrero-Goldprojekts ab und macht Fortschritte mit seiner datengesteuerten Erkundungsstrategie
10.03.2026 / 19:47 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Toronto, Ontario--(Newsfile Corp. - Dienstag, 10. März 2026) - Montero Mining and Exploration Ltd. (TSXV: MON) (OTC Pink: MXTRF) (FSE: ES0) ("Montero" oder das "Unternehmen") freut sich, den Abschluss der umfangreichen Datenerfassung und des detaillierten Erkundungsprogramms im Rahmen seines Potrero-Goldprojekts im chilenischen Maricunga-Gürtel, einem bekannten Goldabbaugebiet im Norden Chiles, bekannt zu geben. Im Rahmen des Programms wurden fortschrittliche Datenanalysen und Modellierungstools, darunter auch Machine-Learning-Techniken, eingesetzt, die das Unternehmen bei der laufenden Auswertung unterstützten. Das Potrero-Projekt befindet sich etwa 50 km südöstlich von El Salvador und etwa 20 km nördlich der Gold-Silber-Mine La Coipa von Kinross in einem bekannten Abbaugebiet, in dem sich auch die Mine Lobo von Kinross, die Goldmine Salares Norte von Gold Fields und das Goldprojekt Fenix von Rio2 befinden (siehe Abbildung 1). Das Projekt umfasst ein zusammenhängendes Paket von Bergbaukonzessionen, das die bisher identifizierten hydrothermalen Alterationsflächen und strukturellen Korridore abdeckt. Eine Konzessionskarte mit vereinfachter Geologie ist in Abbildung 2 dargestellt. 
Abbildung 1: Regionale Lagekarte des Potrero-Projekts, Maricunga-Gürtel, Chile. Um eine verbesserte Version dieser Grafik anzuzeigen, bitte besuchen Sie URL: https://images.newsfilecorp.com/files/11789/288014_montero_image1.jpg 
Abbildung 2: Grenze der Konzession des Potrero-Projekts und vereinfachte geologische Karte. Um eine verbesserte Version dieser Grafik anzuzeigen, bitte besuchen Sie URL: https://images.newsfilecorp.com/files/11789/288014_montero_image2.jpg *Schätzungen der Mineralressourcen und Mineralreserven der angrenzenden Liegenschaften, die in Abbildung 1 dargestellt sind, unter anderem für Salares Norte, Fenix Gold, La Coipa und Lobo-Marte, werden aus öffentlich zugänglichen Veröffentlichungen abgeleitet, die von den jeweiligen Eigentümern in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapierbestimmungen erstellt wurden, wie: 1Gold Fields Limited, Technischer Bericht Salares Norte (Bewertungsstichtag 31. Dezember 2024); 2Rio2 Limited, Technischer Bericht zur Machbarkeitsstudie NI 43-101 für das Fenix Gold Projekt (Bewertungsstichtag 16. Oktober 2023); und 3Kinross Gold Corporation, Erklärung zu den Mineralreserven und -ressourcen der Minen La Coipa und Lobo-Marte, Stand 31. Dezember 2024, erstellt in Übereinstimmung mit den CIM-Definitionsstandards. Diese Informationen sind nicht unbedingt aussagekräftig hinsichtlich einer Mineralisierung des Potrero-Projekts des Unternehmens. Erkundungsprogramm Das Programm war darauf ausgelegt, mehr über die geologischen und strukturellen Gegebenheiten des hydrothermalen Systems zu erfahren und sein Potenzial für die Mineralisierung in der Tiefe zu bewerten. Es umfasste Folgendes: - Zusammenstellung und Digitalisierung verfügbarer historischer Erkundungsdaten
- ASTER- und Sentinel-2-Bildanalyse zur Kartierung von Ton und Eisenoxid
- Detaillierte geologische Kartierung im Maßstab 1:10.000
- Hochauflösende geochemische Oberflächenbeprobung, einschließlich Vier-Säuren-Aufschluss-ICP-MS-Analysemethoden
- Aufbereitung und Auswertung von etwa 189 Linienkilometern historischer geomagnetischer Untersuchungsdaten, die ursprünglich im Jahr 2012 von Minera Hochschild Chile erworben wurden (100 m Linienabstand)
- Durchführung von etwa 28 Linienkilometern induzierter Polarisations- ("IP") und Resistivitätsmessungen über sieben Linien.
Das Ziel des Programms war es, mehr über die geologischen und strukturellen Gegebenheiten des hydrothermalen Systems von Potrero zu erfahren und sein Potenzial für die Goldmineralisierung in der Tiefe zu bewerten. Dr. Tony Harwood, Präsident und CEO, kommentierte: "Der Abschluss dieses integrierten Programms stellt einen wichtigen Schritt nach vorn für unser Verständnis von Potrero dar. Anstatt uns auf einzelne Anomalien zu konzentrieren, verfolgen wir einen systematischen Ansatz, der detaillierte Feldarbeit mit KI-gestützter Modellierung und modernen Visualisierungstools kombiniert, um so Bereiche für weitere Analysen zu identifizieren und Prioritäten zu setzen. Diese Arbeit ist noch im Gange und wird die nächste Phase der Erkundung bestimmen und zur Definition von Bohrzielen führen, wenn der technische Bewertungsprozess des Unternehmens abgeschlossen ist." Vorausgehende Erkundungen und Bohrabschnitte Zu den vorausgehenden Erkundungsarbeiten in Potrero gehörten geologische Kartierungen, Oberflächenbeprobungen, geophysikalische Untersuchungen und Bohrprogramme, die im Lauf der letzten zehn Jahre von mehreren Explorationsunternehmen vorgenommen wurden. Eines der ersten öffentlich dokumentierten Erkundungsprogramme wurde von Verde Resources Inc. durchgeführt, das Potrero als Porphyr-Gold-Erkundungsprojekt im chilenischen Maricunga-Gürtel identifizierte. Verde hat sich eigenen Angaben zufolge 2011 eine Option auf die Liegenschaft gesichert und ein Erkundungsprogramm durchgeführt. Mit einem Reverse-Circulation-Bohrprogramm ("RC") wurden Teile des hydrothermalen Systems untersucht und die Goldmineralisierung in Verbindung mit verkieselten Stockwerk-Zonen durchteuft. Die gemeldeten Bohrabschnitte umfassten 126 Meter mit einem Gehalt von 0,44 g/t Au, einschließlich 12 Metern mit einem Gehalt von 0,51 g/t Au und 4 Metern mit einem Gehalt von 0,40 g/t Au. Programme zur Oberflächenbeprobung ergaben ebenfalls Schürfproben mit bis zu 7 g/t Au. Im Rahmen des Erkundungsprogramms von Verde wurden Quarz-Limonit- und Quarz-Magnetit-Stockwerk-Adern in andesitischem Vulkangestein identifiziert, die als die oberen Ebenen eines Porphyr-Goldsystems interpretiert wurden (Verde Resources, 2011). In der Folge erregte das Projekt die Aufmerksamkeit von Hochschild Mining, das Erkundungsarbeiten in dem Gebiet durchführte. Hochschilds Produktionsbericht für das erste Quartal 2013 erwähnt das "Potrero Company Maker Projekt in Chile" und vermerkt, dass die Bohrungen im Januar 2013 begonnen haben und dass im Laufe des Quartals insgesamt 2.763 Meter an Diamantbohrungen vorgenommen wurden. Der Bericht verwies auf vorhandene Goldanomalien im Rahmen des Bohrprogramms. Bei früheren Bohrprogrammen in Potrero wurde in erster Linie die Oberflächenexpression der verkieselten Stockwerk- und drusenreichen Silica-Mineralisierung untersucht, wobei die Bohrlöcher eine Tiefe von etwa 200 bis 300 Metern erreichten. Bei diesen Programmen wurde eine Goldmineralisierung in Verbindung mit Quarz-Limonit- und Quarz-Magnetit-Adern durchteuft, die als oberflächennahe Ausdehnungen eines größeren hydrothermalen Systems interpretiert wurden. Die gemeldeten Durchteufungen stellen Bohrlochlängen dar; die tatsächlichen Mächtigkeiten sind unbekannt. Kragenpositionen, Bohrlochorientierungen, Probenabstände, Analysemethoden und Qualitätssicherungs-/Qualitätskontrollverfahren wurden vom Unternehmen nicht unabhängig verifiziert. Die historischen Informationen wurden noch nicht ausreichend durch eine Qualifizierte Person verifiziert, und das Unternehmen behandelt die historischen Ergebnisse nicht als aktuelle Mineralressourcen oder Mineralreserven. Diese Informationen dienen ausschließlich als Hinweis auf das Erkundungspotenzial der Liegenschaft. Geologie-, Struktur- und Alterationskartierung Detaillierte geologische Kartierungen bestätigen, dass das Potrero-Projekt ein hydrothermales System beherbergt, das sich in einer subvulkanischen magmatischen Umgebung entwickelt hat, die von andesitischen Domen und hydrothermalen Brekzien dominiert wird. Im zentralen Teil des Projektgebiets weisen die Aufschlüsse polydirektionale Stockwerk-Adern auf, die aus Quarz-Limonit- und gebänderten Quarz-Magnetit-Adern bestehen, die sich in andesitischem Wirtsgestein entwickelt haben. Ähnliche Aderanordnungen und Stockwerkstypen wurden in den Porphyr-Goldsystemen des Maricunga-Gürtels dokumentiert, wo magnetithaltige Quarzadern und Quarz-Limonit-Stockwerke in vulkanischem und subvulkanischem Wirtsgestein über porphyrischen Intrusionen vorkommen (Sillitoe, 2000; Muntean & Einaudi, 2001; Vila & Sillitoe, 1991). Der Kern der Stockwerk-Zone definiert einen Korridor, der durch eine hohe Aderdichte von etwa 6-7 Adern pro Meter gekennzeichnet ist und von einem breiteren Kranz schwächerer Stockwerk-Adern umgeben ist. Dieses Zonenmuster entspricht den Stockwerk-Intensitätsschwankungen, die in porphyrartigen hydrothermalen Intrusionssystemen festzustellen sind (Guilbert & Park, 1986; Sillitoe, 2010). In Teilen des Projektgebiets ist auch eine fortgeschrittene argillische Alteration festzustellen. Die integrierten geologischen und geophysikalischen Datensätze haben mehrere Bereiche aufgezeigt, die einer weiteren Bewertung bedürfen. Diese Bereiche sind aktuell noch konzeptionell und erfordern eine weitere Analyse vor der Bohrungsplanung. Bisher wurden im Potrero-Projekt keine Mineralressourcen oder -reserven definiert. Geophysikalische Programme Zu den geophysikalischen Datensätzen, die in das Erkundungsprogramm für das Potrero-Projekt aufgenommen wurden, gehören historische Geomagnetikdaten sowie eine vor kurzem abgeschlossene induzierte Polarisations- ("IP") und Resistivitätsmessung. Die Geomagnetikdaten mit einer Gesamtlänge von etwa 189 Linienkilometern wurden ursprünglich von Minera Hochschild Chile ("MHC") im Jahr 2012 gewonnen. Der Rohdatensatz mit den Magnetikdaten wurde dem Unternehmen später von MHC zur Verfügung gestellt und mit modernen Verarbeitungstechniken zur Integration in die aktuellen Erkundungsdatensätze aufbereitet. Die Magnetikdaten wurden zwecks Generierung der magnetischen Gesamtintensität und abgeleiteter Karten zur Unterstützung der geologischen Auswertung und der Integration in andere Erkundungsdaten verarbeitet. Darüber hinaus wurde im Dezember 2025 und Januar 2026 eine Pol-Dipol-IP- und Resistivitätsmessung über insgesamt etwa 28 Linienkilometer auf sieben Linien durchgeführt. Bei der IP-Messung wurden Aufladbarkeits- und Resistivitätsmessungen durchgeführt, um die geophysikalischen Reaktionen des Untergrunds in ausgewählten Bereichen des Projekts zu untersuchen. Die Untersuchungen wurden mit einer Pol-Dipol-Anordnung mit einem Dipolabstand von 200 Metern durchgeführt. Die geophysikalischen Datensätze werden derzeit zusammen mit geologischen Kartierungen und historischen Erkundungsdaten im Rahmen der laufenden Auswertung durch das Unternehmen zusammengestellt und ausgewertet. Diese Datensätze werden im Rahmen der laufenden Auswertung durch das Unternehmen in geologische und geochemische Informationen integriert. Geochemische Programme und weitergehende unabhängige Analysen Die hochauflösende gesteinsgeochemische Probenahme wurde im zentralen Projektgebiet unter Verwendung der Vier-Säuren-Aufschluss-ICP-MS-Analysemethoden abgeschlossen. Der geochemische Datensatz wird derzeit zusammengestellt, validiert und für die Integration in das sich weiterentwickelnde geologische Modell des Unternehmens vorbereitet. Darüber hinaus wurde eine unabhängige geochemische Vektoranalytik bei Fathom Geophysics (einem unabhängigen geophysikalischen und geochemischen Beratungsunternehmen) in Auftrag gegeben. Diese Arbeit ist noch im Gange und die endgültig interpretierten Ergebnisse liegen noch nicht vor. Nach Abschluss wird die Fathom-Analyse in den umfassenderen Multi-Datensatz-Integrations- und dreidimensionalen Modellierungsprozess des Unternehmens integriert. Datenintegration und KI-gestützte Analyse Das Unternehmen ist derzeit dabei, alle verfügbaren geologischen, geophysikalischen und historischen Erkundungsdatensätze aus dem Potrero-Projekt zusammenzustellen und zu integrieren. Diese Arbeit umfasst die Integration von geologischen Kartierungen, historischen Bohrergebnissen, aufbereiteten Geomagnetikdaten und den kürzlich abgeschlossenen IP- und Resistivitätsmessungen. Die Datensätze gehen in die laufende geologische Auswertung und in die dreidimensionalen Visualisierungsmodelle des Unternehmens ein, um die laufende technische Bewertung des Projekts zu unterstützen. Der Auswertungsprozess ist noch nicht abgeschlossen und wird weiter verfeinert, sobald weitere Analysen und technische Überprüfungen abgeschlossen sind. Nächste Schritte - Fortgesetzte Integration geologischer, geochemischer und geophysikalischer Datensätze
- Verfeinerung der dreidimensionalen Geologie-, Struktur- und Altrationsmodelle
- Laufende KI- und Machine-Learning-Analyse zur Priorisierung von nachzuverfolgenden Bereichen
- Abschluss der technischen Bewertung vor jeder Entscheidung zu potenziellen Bohrversuchen
Das Unternehmen beabsichtigt, nach Abschluss des laufenden technischen Bewertungsprozesses detailliertere technische Berichte über die geologischen, geophysikalischen und geochemischen Programme im Rahmen des Potrero-Projekts sowie die Ergebnisse seiner KI-gestützten Analyse und geologischen Modellierung und potenzielle Bohrziele bekannt zu geben. Qualifizierte Person Die wissenschaftlichen und technischen Informationen in dieser Pressemitteilung wurden von Herrn Marcial Vergara, B.Sc., und Herrn Mike Evans, M.Sc. Pr. Sci. Nat., geprüft und genehmigt. Beide sind qualifizierte Personen gemäß der Definition von National Instrument 43-101 - Standards of Disclosure for Mineral Projects, und beratende Geologen für das Unternehmen. Über Montero Montero Mining and Exploration Ltd. ist ein kanadisches Erkundungsunternehmen, das sich auf die Erkundung von Gold und Kupfer in Chile konzentriert. Montero hält eine 100-prozentige Beteiligung am Kupfer-Molybdän-Projekt Avispa im paläozänen Porphyr-Cu-Mo-Gürtel im Norden Chiles sowie eine Option zum Erwerb der Goldprojekte Elvira und Potrero im Goldgürtel Maricunga. Diese Projekte befinden sich derzeit in der Erkundungsphase. Der Vorstand und das Management des Unternehmens haben eine nachweisliche Erfolgsbilanz bei der Entdeckung und Erschließung von Edel- und Basismetallprojekten. Montero ist an der TSX Venture Exchange unter dem Symbol MON notiert und verfügt über 8.353.833 Stammaktien und 835.383 ausstehende Aktienoptionen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Montero Mining and Exploration Ltd. Dr. Tony Harwood, President und Chief Executive Officer E-Mail: ir@monteromining.com Tel: +1 604 428 7050 www.monteromining.com Weder die TSX Venture Exchange noch ihr Regulierungsdienstleister (entsprechend der Definition in den Richtlinien der TSX Venture Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Mitteilung. WARNHINWEISE ZU ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN: Diese Pressemitteilung enthält bestimmte "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze. Zukunftsgerichtete Informationen in dieser Pressemitteilung umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, Aussagen bezüglich: der Integration und Interpretation geologischer, geochemischer und geophysikalischer Daten; der Anwendung von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen; der Identifizierung, Bewertung oder Priorisierung von Gebieten für weitere Exploration; des Potenzials für Mineralisierung; und des Zeitplans oder des Umfangs zukünftiger Erkundungsaktivitäten, einschließlich möglicher Bohrungen. Im Allgemeinen lassen sich zukunftsgerichtete Informationen an Begriffen wie "plant", "erwartet", "erwartet nicht", "wird erwartet", "budgetiert", "plant", "schätzt", "prognostiziert", "beabsichtigt", "geht davon aus" oder "geht nicht davon aus" oder "glaubt", bzw. Abwandlungen solcher Wörter und Formulierungen erkennen, oder an Aussagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse "ergriffen werden", "eintreten" oder "erzielt werden" "können", "könnten", "würden", "vielleicht werden" oder "werden". Diese Informationen basieren auf den Montero derzeit vorliegenden Informationen und den Annahmen, die das Management zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung für angemessen hält. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen oder Ergebnisse des Unternehmens erheblich von denjenigen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Informationen ausgedrückt oder impliziert werden. Diese Risiken und Unsicherheiten umfassen, sind aber nicht beschränkt auf: Risiken im Zusammenhang mit Mineralexplorations- und -entwicklungsaktivitäten; Unsicherheiten bei der Interpretation geologischer und geophysikalischer Daten; den spekulativen Charakter der Mineralerkundung; Schwankungen der Rohstoffpreise; Änderungen der allgemeinen Marktbedingungen; regulatorische Genehmigungen und Genehmigungsrisiken; Verfügbarkeit von Finanzierung; betriebliche und technische Risiken; sowie andere Risikofaktoren, die in den öffentlichen Unterlagen des Unternehmens beschrieben sind, die bei SEDAR+ eingereicht wurden. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche zukunftsgerichteten Informationen als richtig erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und künftigen Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten Erwartungen abweichen können. Leser und Leserinnen sollten sich nicht unangemessen auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen. Montero verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, sofern dies nicht gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen erforderlich ist. 
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10.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2289172 10.03.2026 CET/CEST
| CA6126484022 |
| 10.03.2026 | Deutsche Rohstoff AG | Deutsche Rohstoff AG: Vorläufige Zahlen 2025: Umsatz über Prognose, EBITDA am oberen Rand der Bandbreite
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Deutsche Rohstoff AG / Schlagwort(e): Geschäftszahlen / Gesamtjahr
Deutsche Rohstoff AG: Vorläufige Zahlen 2025: Umsatz über Prognose, EBITDA am oberen Rand der Bandbreite
10.03.2026 / 19:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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- Umsatz 2025 mit 195,1 Mio. EUR um 3% über dem oberen Rand der Prognosespanne von 170 bis 190 Mio. EUR (Vorjahr: 235,4 Mio. EUR)
- EBITDA 2025 mit 132,0 Mio. EUR am oberen Ende der Prognosespanne von 115 bis 135 Mio. EUR (Vorjahr: 167,6 Mio. EUR)
- Konzernergebnis von 28,9 Mio. EUR (Vorjahr: 50,2 Mio. EUR)
- Ergebnis je Aktie 6,03 EUR (Vorjahr: 10,26 EUR)
- Konzerneigenkapital rund 220 Mio. EUR (Vorjahr: 237,5 Mio. EUR)
- Positiver operativer Free Cash Flow in Höhe von rund 25 Mio. EUR
Ende der Insiderinformation
Erläuterung zum erheblichen Kursbeeinflussungspotential:
Jan-Philipp Weitz, CEO, sagt: „2025 war für die Deutsche Rohstoff AG trotz der deutlich geringeren Ölpreise erneut ein sehr erfolgreiches Jahr. Wir konnten unsere Kosten pro Bohrung weiter senken und haben einige der bisher besten Bohrungen in die Produktion gebracht. Mit der stabilen Produktion aus über 225 Bohrungen und den guten Ergebnissen 2025 haben wir es geschafft, unsere Öl- und Gasreserven um 46% zu steigern. Auch für 2026 haben wir allen Grund optimistisch zu sein. Mit dem Bohrprogramm wurde bereits begonnen und wir können aufgrund der bisher geringen Hedgingquote an den gestiegenen Ölpreisen partizipieren. Dazu kommt die sehr positive Entwicklung von Almonty Industries.“
Henning Döring, CFO, ergänzt: „Durch erneute Effizienzsteigerungen und Disziplin beim Bohrprogramm haben wir 2025 einen hohen Free Cash Flow erwirtschaftet. Zusammen mit der Liquidität aus der neuen Anleihe und der bilanziellen Stärke ist die Deutsche Rohstoff finanziell hervorragend aufgestellt.“
Finanzielle Entwicklung
Der Deutsche Rohstoff Konzern hat im Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz in Höhe von 195,1 Mio. EUR (Prognose 170 bis 190 Mio. EUR; Vorjahr: 235,4 Mio. EUR) erzielt und konnte sich damit im Umfeld niedrigerer Ölpreise und eines schwächeren US-Dollar sehr gut behaupten. Obwohl im Geschäftsjahr 2025 nur zehn neue Bohrungen in die Produktion genommen wurden (Vorjahr: 27 neue Bohrungen, davon 17 Bohrungen als Betriebsführer und 10 Bohrungen in einer Minderheitsbeteiligung („Non-Op“)), lag die produzierte Ölmenge fast auf dem Vorjahreswert, was auf die hohe Produktionsbasis aus mittlerweile über 225 Bohrungen zurückzuführen ist.
Der Umsatzrückgang zum Vorjahr von 17% ist vor allem durch den gesunkenen Ölpreis (-14%) und den schwächeren USD-Wechselkurs (-4%) begründet. Teilweise kompensiert wurde der Rückgang durch die starken Ölmengen bzw. den gestiegenen Ölanteil an der Produktion von jetzt 65% (+5%P vs. VJ) sowie den höheren realisierten Gaspreisen (+57%).
Das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) 2025 lag bei 132,0 Mio. EUR (Prognose 115 bis 135 Mio. EUR; Vorjahr: 167,6 Mio. EUR). In Höhe von rund 10 Mio. EUR belasteten Wechselkursveränderungen, Vorlaufkosten des Bohrprogramms auf den westlichen Flächen des Powder River Basins und die Überarbeitung von zahlreichen älteren Bohrungen, darunter des größten Bohrplatzes in Colorado, das Ergebnis. Der Konzernüberschuss nach Minderheiten belief sich auf 28,9 Mio. EUR bzw. 6,03 EUR pro Aktie (Vorjahr: 50,2 Mio. EUR bzw. 10,26 EUR pro Aktie). Der Umsatz liegt damit leicht oberhalb und das EBITDA am oberen Rand der im April 2025 veröffentlichten Prognosebandbreite (vgl. Meldung vom 23. April 2025).
Der vorläufige operative Cash Flow belief sich im Jahr 2025 auf rund 135 Mio. EUR (Vorjahr: 143,6 Mio. EUR). Die Auszahlungen für Investitionen in neue Bohrungen, Infrastruktur und neue Flächenakquisitionenlagen mit rund 110 Mio. EUR deutlich unter dem Vorjahr (180,4 Mio. EUR). Der operative Free Cash Flow fiel mit rund 25 Mio. EUR klar positiv aus. Das Eigenkapital lag bei 220,4 Mio. EUR (Vorjahr: 237,5 Mio. EUR). Liquide Mittel (Bankguthaben und Wertpapiere des Umlaufvermögens) standen dem Konzern am 31. Dezember 2025 in Höhe von rund 65,2 Mio. EUR (Vorjahr: 19,7 Mio. EUR) zur Verfügung. Die Nettoverschuldung sank von 157 Mio. EUR per 31. Dezember 2024 auf rund 150 Mio. EUR. Der Verschuldungsgrad (Nettofinanzverbindlichkeiten in Relation zum EBITDA) lag bei 1,1 (Vorjahr: 0,9). Die Eigenkapitalquote sank auf 38% (Vorjahr: 43%), begründet durch die Bilanzverlängerung infolge der Anleiheemission im November 2025 und den schwächeren US-Dollar.
Der Materialaufwand sank auf 43,3 Mio. EUR (Vorjahr: 44,9 Mio. EUR). Je Barrel lagen die Betriebskosten im Vergleich zum Gesamtjahr 2024 auf einem leicht höheren Niveau von 9,90 USD/BOE (31. Dezember 2024: 9,00 USD/BOE). Die Abschreibungen für Öl- und Gasförderanlagen sanken leicht auf 16,31 USD/BOE (31. Dezember 2024: 16,46 USD/BOE).
Operative Entwicklung
Der Umsatz im vierten Quartal 2025 lag bei 45,0 Mio. EUR, das EBITDA belief sich auf 30,3 Mio. EUR, das Konzernergebnis auf rund 6,9 Mio. EUR.
Die vier Tochterunternehmen in den USA produzierten im Jahr 2025 durchschnittlich rund 13.550 BOE pro Tag (Vorjahr: 14.700 BOE pro Tag), was einer Gesamtproduktion von 4,94 Mio. BOE (Vorjahr: 5,39 Mio. BOE) entspricht. 3.199.967 Barrel entfielen auf Erdöl (Vorjahr: 3.245.980 Barrel), der Rest auf Erdgas und Kondensate. Alle Mengenangaben entsprechen dem Nettoanteil des Konzerns. Für das Gesamtjahr wurden nach Hedges für Öl 64,77 USD/BBL (Vorjahr: 73,04 USD/BBL) realisiert. Der durchschnittlich realisierte Preis nach Hedges für Erdgas betrug rund 3,13 USD/mcf (Vorjahr: 2,13 USD/mcf). Der Ölanteil stieg im Jahresdurchschnitt 2025 auf 65% (Vorjahr: 60%).
Alle Zahlen für 2025 sind vorläufig und ungeprüft. Den geprüften Konzernabschluss und den Geschäftsbericht wird die Deutsche Rohstoff AG voraussichtlich am 23. April 2026 veröffentlichen.
Mannheim, 10. März 2026
Kontakt
Deutsche Rohstoff AG
Tel. +49 621 490 817 0
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| 10.03.2026 | Nakiki SE | NAKIKI SE: Einberufungsverlangen für eine außerordentliche Hauptversammlung
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Nakiki SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalherabsetzung/Sonstiges
NAKIKI SE: Einberufungsverlangen für eine außerordentliche Hauptversammlung
10.03.2026 / 18:38 CET/CEST
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NAKIKI SE: Einberufungsverlangen für eine außerordentliche Hauptversammlung
Frankfurt am Main, 10. März 2026 – Die NAKIKI SE gibt hiermit bekannt, dass der Gesellschaft am heutigen 10. März 2026 ein schriftliches Verlangen der Aktionärin Wegerich UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Bad Homburg zur Einberufung einer außerordentlichen zugegangen ist. Der Anteil der Antragsstellerin am Grundkapital der Gesellschaft übersteigt das gesetzliche Quorum von 5 % für ein solches Verlangen. Das Verlangen der Antragstellerin zielt auf die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, bevorzugt am 20. April 2026. Gegenstand der Tagesordnung sollen eine Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 5:1, die Aufhebung sämtlicher bestehender bedingter Kapitalia, die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nebst Schaffung eines neuen bedingten Kapitals, die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021 sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals, die Wahl eines Ersatzabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 und die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025, Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat sowie die Änderung des Unternehmensgegenstands sein.
Der Vorstand der NAKIKI SE wird das Einberufungsverlangen und die Aufnahme der benannten Tagesordnungspunkte prüfen und kurzfristig bescheiden. Derzeit bestehen für die Gesellschaft keine Anhaltspunkte, dass das Einberufungsverlangen nicht zulässig wäre. Weitere Informationen werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht. Sofern dem Antrag stattgegeben wird, wird insbesondere eine Einladung im Bundesanzeiger mit näheren Angaben veröffentlicht werden.
NAKIKI SE
Der Vorstand
Kontakt für Rückfragen (IR, Presse):
Telefon: +49 69 8700 764 30
E-Mail: info@nakikifinance.com
NAKIKI SE
Hanauer Landstr. 204
60314 Frankfurt am Main
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Handelsregister: AG Frankfurt am Main, HRB: 137473
Aktie: WKN WNDL30; ISIN DE000WNDL300
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EQS News-Service |
2289138 10.03.2026 CET/CEST
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| 10.03.2026 | AUTO1 Group SE | AUTO1 Group SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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AUTO1 Group SE
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
AUTO1 Group SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
10.03.2026 / 18:00 CET/CEST
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2289068 10.03.2026 CET/CEST
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| 10.03.2026 | Doubleview Gold Corp. | Die Doubleview Gold Corp. gibt eine vorläufige positive Wirtschaftlichkeitsbewertung für das Hat-Projekt bekannt; robuste Wirtschaftlichkeit im Basisszenario und strategisches Potenzial für Scandium.
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Doubleview Gold Corp.
/ Schlagwort(e): Miscellaneous
Die Doubleview Gold Corp. gibt eine vorläufige positive Wirtschaftlichkeitsbewertung für das Hat-Projekt bekannt; robuste Wirtschaftlichkeit im Basisszenario und strategisches Potenzial für Scandium.
10.03.2026 / 17:34 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
NPV: - NPV nach Steuern (5%) von 6,73 Milliarden C$ und eine IRR von 23% zu Konsens-Metallpreisen
- NPV nach Steuern (5%) von 13,53 Milliarden C$ und eine IRR von 39% zu Spot-Metallpreisen
NPV einschließlich Scandium und der zugehörigen Verarbeitungsanlage: - NPV nach Steuern (5%) von 6,94 Milliarden C$ und eine IRR von 19% zu Konsens-Metallpreisen
- NPV nach Steuern (5%) von 14,52 Milliarden C$ und eine IRR von 32% zu Spot-Metallpreisen
Vancouver, British Columbia--(Newsfile Corp. - Dienstag, 10. März 2026) - Doubleview Gold Corp (TSXV: DBG) (OTCQB: DBLVF) (FSE: 1D4) ("Doubleview" oder das "Unternehmen") freut sich, die Ergebnisse der vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung (PEA) seines zu 100% unternehmenseigenen polymetallischen Hat-Porphyr-Projekts ("Hat" oder das "Projekt") im Nordwesten von British Columbia bekannt zu geben. Mit einem bedeutenden Vorkommen an Kupfer, Gold, Kobalt und Silber sowie Scandium wird Hat zu einer wichtigen Ressource für kritische Mineralien. Es wurden drei Verarbeitungsszenarien analysiert - Szenario A1 (A1) ein Cu-Au-Ag-Co-Flotations-Basisszenario auf Grundlage der in den bisherigen Tests erzielten Gewinnungsraten[1], Szenario A2 (A2), dasselbe Basisszenario unter Verwendung erwarteter Rückgewinnungsraten1, und Szenario B (B), ein Cu-Au-Ag-Co-Flussschema mit einem zusätzlichen hydrometallurgischen Kreislauf und einem Scandium-Rückgewinnungskreislauf. Die Ergebnisse zeigen, dass das Projekt auch ohne die Scandium-Komponente finanziell attraktiv ist. Highlights: - Robuste Wirtschaftlichkeit des Projekts: Die PEA zeigt einen hochmargenfähigen Betrieb mit einem NPV nach Steuern (5%) von 4,96 Mrd. C$ (A1), 6,73 Mrd. C$ (A2) oder 6,94 Mrd. C$ (B) und einer IRR von 19% (A1), 23% (A2) oder 19% (B) zu Analysten-Konsens-Metallpreisen[2]. Unter Verwendung eines Spot-Preis-Szenarios[3], erzielt das Projekt einen überzeugenden NPV nach Steuern (5%) von 11,05 Milliarden C$ (A1), 13,53 Milliarden C$ (A2) oder 14,52 Milliarden C$ (B) und eine IRR von 34% (A1), 39% (A2) oder 32% (B).
- Sensibilitäts-Highlight: Die Projektwirtschaftlichkeit weist die größte Sensitivität gegenüber den allgemeinen Metallpreisen auf. Der Kapitalwert (NPV, 5%) liegt bei einer Veränderung der Preise aller Metalle um ±20% zwischen 3,2 Mrd. C$ und 10,2 Mrd. C$ (IRR: 14-32%). Selbst unter zusätzlichen Sensitivitätsannahmen von +20% CAPEX und +20% OPEX zusätzlich zu einem bereits im Basisszenario enthaltenen Risikopuffer von 25%, erzielen alle Szenarien interne Renditen von 16% oder mehr. Szenario B bietet darüber hinaus ein zusätzliches Potenzial bezüglich Scandiumoxid mit einem NPV (5%) von 6,2 bis 7,7 Mrd. C$ (IRR: 18-20%) bei einer Metallpreisvariation von ±40%.
- Tier-1-Skala und Lebensdauer: Der Minenplan sieht eine Lebensdauer von über 25 Jahren bei einer Verarbeitungsrate von 120.000 Tonnen pro Tag vor, gestützt auf eine Ressourcenbasis von 609 Mt mit 0,43% CuEq[4] in den Kategorien "Gemessen" und "Angezeigt" sowie 503 Mt mit 0,41% CuEq4 in der Kategorie "Abgeleitet".
- Hochleistungsproduktionsprofil B: Dieses Projekt ist als konventioneller großflächiger Tagebaubetrieb geplant und kann voraussichtlich durchschnittlich über 74 kt Kupfer, 254 koz Gold, 376 koz Silber und 2,7 kt Kobalt pro Jahr in den ersten 10 Jahren produzieren, mit einer durchschnittlichen Lebensdauerproduktion (LOM) von 67,6 kt Cu, 217 koz Au, 348 koz Ag, 2,5 kt Co und 128 Tonnen Scandiumoxid pro Jahr. (Hinweis: Das Kobalt könnte etwa 68% der Kobaltproduktion Nordamerikas ausmachen, basierend auf der Produktion im Jahr 2024).
- Strategische Bedeutung für kritische Mineralien: Das Projekt positioniert sich als primäre Quelle für Kupfer, Scandium und Kobalt in Nordamerika. Mit ungefähr 2,42 Milliarden lb Kupfer, 80 Millionen lb Kobalt und 2.415 Tonnen Scandiumoxid in den Kategorien "Gemessen" und "Angezeigt", stellt dieses Projekt eine wichtige Entdeckung kritischer Mineralien dar.[5]
- Stabile und unterstützende Gerichtsbarkeit: Das Projekt liegt in einem erstklassigen Bergbaugebiet in British Columbia und profitiert von einem stabilen regulatorischen Umfeld. Das Unternehmen verpflichtet sich dabei, in respektvoller Weise mit den lokalen First Nations in Kontakt zu treten und positive und konstruktive Beziehungen aufzubauen, während das Projekt voranschreitet.
- Katalysator für die Entwicklung: Die PEA dient als technische Grundlage für einen unmittelbaren Übergang zu einer Vorstudie (PFS) und bietet eine klare Agenda für Vorarbeiten und Genehmigungsverfahren in den Jahren 2026 und 2027.
Farshad Shirvani, Präsident und CEO von Doubleview Gold Corp., kommentierte: "Die Ergebnisse dieser PEA bestätigen die Größe, Stärke und das langfristige Potenzial des Hat-Projekts. Die Erzielung eines NPV nach Steuern (5%) von bis zu 6,94 Mrd. C$ und einer IRR von bis zu 23% zu Konsenspreisen und sogar noch stärkerer Kennzahlen zu Spot-Preisen bestätigt die jahrelange disziplinierte Erkundungs- und technische Arbeit unseres Teams. Hat zeigt Tier-1-Eigenschaften mit einer Lebensdauer der Mine von 25 Jahren, einem starken jährlichen Produktionsprofil und einer bedeutenden Erzeugung von freiem Cashflow. Wichtig ist, dass das Projekt eigenständig funktioniert, ohne auf das Scandium angewiesen zu sein, und gleichzeitig ein erhebliches Aufwärtspotenzial durch kritische Mineralien bewahrt, sobald die Märkte sich weiterentwickeln. Wir freuen uns, Hat in die Vorstudienphase zu überführen und auch in Zukunft an einem bedeutenden kanadischen Projekt für kritische Metalle zu arbeiten." Doubleview erkennt an, dass sich das Projekt auf dem traditionellen Gebiet der Tahltan Nation und der Taku River Tlingit First Nation befindet, und weiß um ihre Beziehung zu Land und Gewässern sowie um ihre Verantwortung und erkennt diese an. Doubleview verpflichtet sich zu einem respektvollen, transparenten und kontinuierlichen Dialog mit den First Nations und lokalen Gemeinschaften, deren Territorien sich mit dem Projektgebiet und den Zugangsrouten überschneiden, wobei der Schwerpunkt auf dem Schutz von Wasser und Umwelt sowie der Förderung einer verantwortungsvollen Entwicklung liegt. PEA-ÜBERBLICK Die PEA sieht einen konventionellen Tagebau und eine Aufbereitungsanlage mit einer Lebensdauer der Mine von 25 Jahren und einer Anlagendurchsatzleistung von 120.000 t/d (42 Mt/a) vor. Zwei Verarbeitungsmöglichkeiten wurden analysiert, A1 und seine Alternative A2 sowie B: Die erste Alternative, A, ist ein Cu-Au-Ag-Co-Flotationskonzentrator mit zwei Rückgewinnungsszenarien, die auf aktuellen metallurgischen Tests basieren, wobei A2 die erwartete Leistung widerspiegelt (Abbildung 1); Alternative B ist ein vollständiger Kreislauf, der das Basis-Fließschema beibehält und eine nachgeschaltete hydrometallurgische Scandium-Rückgewinnungsanlage hinzufügt (Abbildung 2). Die Abraumhalde ist eine mittig erhöhte Einrichtung, bei der verdichteter, aus Absetzschlämmen gewonnener Sand und eine speziell entwickelte Drainage zur Stabilisierung zum Einsatz kommen. Das anfallende Wasser (einschließlich Sickerwasser und Entwässerung aus dem Grubenbetrieb) wird dem Prozesswerk zum Recycling zugeführt. Die endgültige Stilllegung umfasst die Entwässerung des Beckens und dessen Renaturierung. Das Projekt wird wahrscheinlich durch Netzstrom über eine verlängerte Übertragungsleitung gespeist. Die Tabellen 1 bis 3 fassen die wichtigsten Ergebnisse der PEA zusammen, einschließlich Produktion, Betriebskosten, Investitionsausgaben und den wichtigsten Finanzkennzahlen; die folgenden Abschnitte liefern detailliertere Informationen zu den zugrunde liegenden Annahmen, dem Projektdesign und den Studienergebnissen. Tabelle 1: Übersicht PEA-Studie - Produktion | Vergleichspunkt | Einheit | Szenario A1 | Szenario A2 | Szenario B | | Bergbau-Zusammenfassung | | Abraumverhältnis | t:t | 1,60 | | Produktionsübersicht LOM | | Durchschnittliche jährliche Durchsatzmenge | Mt | 42 | | CuEq Head Grade[6], [7] | % | 0,42 | | Cu Head Grade | % | 0,19 | | Au Head Grade | g/t | 0,19 | | Ag Head Grade | g/t | 0,51 | | Co Head Grade | g/t | 0,78 | | Sc Head Grade6 | g/t | 28,35 | | Cu-Rückgewinnung | % | 80 | 89 | 85[8] | | Au-Rückgewinnung | % | 66 | 75 | 898 | | Ag-Rückgewinnung | % | 53 | 53 | 688 | | Co-Rückgewinnung | % | 30 | 30 | 788 | | Sc-Rückgewinnung | % | n.z. | 728 | | Gesamtmasse des zu verarbeitenden Abraums[9] | % | n.z. | 12,5 | | Produktionsjahr Beginn von Sc2O38 | Jahr | n.z. | 4 | | Durchschnittliche jährliche Kupferproduktion | kt | 63,6 | 70,8 | 67,6 | | Gesamt-Cu-Produktion | kt | 1.590,5 | 1.769,4 | 1.689,9 | | Jahresdurchschnitt an verkaufbarem Kupfer | kt | 61,7 | 68,7 | 65,7 | | Verkaufbares Kupfer insgesamt | kt | 1.542,8 | 1.716,3 | 1.642,2 | | Durchschnittliche jährliche Goldproduktion | koz | 161,1 | 183,1 | 217,3 | | Gesamt-Au-Produktion | koz | 4.028,2 | 4.577,5 | 5.432,0 | | Jahresdurchschnitt an verkaufbarem Gold | koz | 153,1 | 173,9 | 207,5 | | Verkaufbares Gold insgesamt | koz | 3.826,8 | 4.348,7 | 5.188,6 | | Durchschnittliche jährliche Silberproduktion | koz | 271,3 | 271,3 | 348,0 | | Gesamt-Ag-Produktion | koz | 6.781,6 | 6.781,6 | 8.700,9 | | Jahresdurchschnitt an verkaufbarem Silber | koz | 244,1 | 244,1 | 318,6 | | Verkaufbares Silber insgesamt | koz | 6.103,4 | 6.103,4 | 7.965,3 | | Durchschnittliche jährliche Kobaltproduktion | kt | 1,0 | 1,0 | 2,5 | | Gesamt-Co-Produktion | kt | 23,9 | 23,9 | 62,2 | | Jahresdurchschnitt an verkaufbarem Kobalt | kt | 0,8 | 0,8 | 2,3 | | Verkaufbares Kobalt insgesamt | kt | 19,1 | 19,1 | 56,3 | | Durchschnittliche jährliche Sc2O3-Produktion | t | n.z. | 128,4 | | Gesamtproduktion von Sc2O3 | t | n.z. | 3.209,5 | | Verkaufbares Sc2O3 insgesamt | t | n.z. | 3.049,0 |
Tabelle 2: Übersicht PEA-Studie - Betriebskosten | Vergleichspunkt | Einheit | Szenario A1 | Szenario A2 | Szenario B | | Betriebskosten | | Durchschnittliche Bergwerksbetriebskosten | C$/t pro bewegter Tonne | 2,32 | | Durchschnittliche Bergwerksbetriebskosten | C$/t-aufbereitet | 6,03 | | Verarbeitungskosten[10] | C$/t-aufbereitet | 7,93 | 7,93 | 10,84 | | Sc2O3 Verarbeitungskosten[11] | C$/kg Sc2O3 | n.z. | 939,55 | | Allgemeinkosten & Verwaltung | C$/t-aufbereitet | 2,56 | 2,56 | 2,56 | | Gesamtbetriebskosten | C$/t-aufbereitet | 16,22 | 16,22 | 22,96 |
Tabelle 3: Übersicht PEA-Studie - Investitionsausgaben und Finanzkennzahlen | Vergleichspunkt | Einheit | Szenario A1 | Szenario A2 | Szenario B | | Investitionsausgaben | | Anfängliche Investitionskosten | C$M | 3.552 | 3.601 | 3.828 | | Erhaltungsinvestitionen | C$M | 2.755 | 2.755 | 4.006 | | Stilllegung und Rückbaukosten | C$M | 503 | | Finanzkennzahlen | | Wechselkurs | CAD/USD | 1,37 | | Langfristiger Kupferpreis | US$/lb | 4,88 | | Langfristiger Goldpreis | US$/oz | 3.272,60 | | Langfristiger Silberpreis | US$/oz | 50,22 | | Langfristiger Kobaltpreis | US$/lb | 19,57 | | Langfristiger Scandiumoxid-Preis | US$/kg | n.z. | 1.500 | | Durchschnittlicher jährlicher EBITDA | C$M | 886 | 1.071 | 1.242 | | Gesamt-EBITDA | C$M | 22.162 | 26.770 | 31.041 | | Durchschnittlicher jährlicher freier Cashflow (vor Steuern) | C$M | 756 | 940 | 1.061 | | Freier Cashflow (vor Steuern)[12] | C$M | 18.904 | 23.511 | 26.532 | | Gesamtprovinzsteuer (inkl. Mineralsteuer-BC) | C$M | (4.029) | (5.090) | (5.772) | | Gesamte Bundessteuer | C$M | (1.274) | (1.859) | (2.170) | | Gesamtsteuern | C$M | (5.303) | (6.949) | (7.942) | | Durchschnittlicher jährlicher freier Cashflow (nach Steuern) | C$M | 544 | 662 | 744 | | Freier Cashflow (nach Steuern)12 | C$M | 13.601 | 16.562 | 18.591 | | Gesamter freier Cashflow (vor Steuern)[13] | C$M | 15.352 | 19.910 | 22.704 | | Gesamter freier Cashflow (nach Steuern)12 | C$M | 10.050 | 12.961 | 14.763 | | NPV 5% (vor Steuern) | C$M | 7.883 | 10.576 | 11.043 | | NPV 5% (vor Steuern) | US$M | 5.754 | 7.720 | 8.061 | | IRR (vor Steuern) | % | 24 | 29 | 23 | | Payback (vor Steuern) | Jahre | Jahr 5 | Jahr 4 | Jahr 6 | | NPV 5% (nach Steuern) | C$M | 4.963 | 6.727 | 6.937 | | NPV 5% (nach Steuern) | US$M | 3.623 | 4.911 | 5.064 | | IRR (nach Steuern) | % | 19 | 23 | 19 | | Payback (nach Steuern) | Jahre | Jahr 6 | Jahr 5 | Jahr 7 |
Tabelle 4 zeigt die Sensibilitätsanalyse unter Verwendung des NPV nach Steuern(5 %) und der IRR nach Steuern. Tabelle 4: Sensibilitätsanalyse | Variable | Fall (%) | Metallpreis | Szenario A1 | Szenario A2 | Szenario B | NPV (5%) C$M | IRR (%) | NPV (5%) C$M | IRR (%) | NPV (5%) C$M | IRR (%) | | Basisfall |
| Konsensprognose | 4.963 | 19 | 6.727 | 23 | 6.937 | 19 | | Kupferpreis | -20 | 3,90 US$/lb Cu | 3.218 | 15 | 4.807 | 19 | 5.094 | 15 | | Kupferpreis | +20 | 5,86 US$/lb Cu | 6.688 | 23 | 8.632 | 28 | 8.764 | 22 | | Goldpreis | -20 | 2.618,08 US$/oz | 3.625 | 16 | 5.223 | 19 | 5.201 | 16 | | Goldpreis | +20 | 3.927,12 US$/oz | 6.289 | 22 | 8.222 | 27 | 8.661 | 22 | | Metallpreise | -20 | Alle Metallpreise | 1.708 | 10 | 3.165 | 14 | 2.650 | 11 | | Metallpreise | +20 | Alle Metallpreise | 8.118 | 27 | 10.233 | 32 | 11.110 | 26 | | Anfängliche CAPEX | +20 | Variable je nach Szenario | 4.448 | 16 | 6.222 | 19 | 6.394 | 16 | | OPEX | +20 | Variable je nach Szenario | 3.660 | 16 | 5.438 | 20 | 5.185 | 16 | | Scandiumoxid-Preis | -40 | 900 US$/kg Sc2O3 |
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| 6.159 | 18 | | Scandiumoxid-Preis | +40 | 2.100 US$/kg Sc2O3 |
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| 7.714 | 20 |
SCHÄTZUNG DER MINERALRESSOURCEN Doubleview Gold Corp veröffentlichte ein Update der Schätzung der Mineralressourcen (MRE). Die Schätzung erfolgte auf Grundlage der Mineralressourcenschätzung von Micon International Ltd. (Micon) zum Stichtag vom 17. Juli 2024. Diese MRE beinhaltet wesentliche neue Daten aus den Erkundungsprogrammen 2024 und 2025 und zum Stichtag vom 4. Februar 2026. Sie ersetzt die Micon-Schätzung von 2024. Tabelle 5: Hat-MRE bei einem Cutoff-Gehalt von 0,2% CuEq zum 04. Februar 2026 Mineral- Ressourcen- Klassifikation | Tonnengehalt (Mt) | Durchschnittswert | Metallgehalt | CuEq (%) | Cu (%) | Au (g/t) | Co (g/t) | Ag (g/t) | CuEq (Mrd. lbs) | Cu (Mrd. lbs) | Au (Moz) | Co (Mio. lbs) | Ag (Moz) | | Gemessen | 272 | 0,44 | 0,22 | 0,18 | 76,26 | 0,37 | 2,61 | 1,11 | 1,41 | 35,6 | 2,17 | | Angezeigt | 337 | 0,43 | 0,21 | 0,19 | 76,81 | 0,39 | 3,21 | 1,31 | 1,81 | 44,5 | 2,88 | | Gesamt G+A | 609 | 0,43 | 0,21 | 0,18 | 76,57 | 0,38 | 5,82 | 2,42 | 3,22 | 80,1 | 5,05 | | Abgeleitet | 503 | 0,41 | 0,18 | 0,19 | 76,62 | 0,38 | 4,57 | 1,72 | 2,77 | 66,2 | 4,19 |
Tabelle 6: Hat-MRE bei einem Cutoff-Gehalt von 0,2 % CuEq nach Stand vom 04. Februar 2026, Scandiumoxid-Ressourcen Mineralressource Klassifikation | Tonnengehalt (Mt) | Sc Tonnengehalt1 (Mt) | Durchschnittswert Sc (g/t) | Metallgehalt Sc2O3 2 (t) | | Gemessen | 272 | 34 | 28,79 | 1.081 | | Angezeigt | 337 | 42 | 28,76 | 1.334 | | Gesamt G+A | 609 | 76 | 28,77 | 2.415 | | Abgeleitet | 503 | 63 | 28,69 | 1.996 |
Anmerkungen: 1 Der Scandium-Tonnengehalt macht 12,5% des mineralisierten Materials pro Kategorie aus und spiegelt das Verhältnis des Abraums wider, der voraussichtlich in einem speziellen Scandium-Laugungskreislauf im Rahmen der aktuellen metallurgischen Beschränkungen verarbeitet wird. 2 Der Metallgehalt von Scandiumoxid wurde mit einer metallurgischen Rückgewinnung von 72% und einem Umrechnungsfaktor von Sc zu Sc2O3 von 1,534 berechnet. - Die Qualifizierte Person von Mineit, Tomasz Wawruch, FAusIMM, hat die MRE vorgenommen und die in dieser Pressemitteilung enthaltenen technischen Angaben zur MRE geprüft und genehmigt. Herr Wawruch ist ein leitender Berater für Geologie und Mineralressourcen und ist unabhängig von Doubleview. Herr Gilles Arseneau, PhD., P.Geo., der ARSENEAU Consulting Services Inc. führte eine unabhängige Überprüfung dieser MRE durch.
- Mineralressourcen, die nicht als Mineralreserven ausgewiesen sind, haben keine nachgewiesene wirtschaftliche Abbaubarkeit.
- Die Schätzung der Mineralressourcen kann durch Umwelt-, Genehmigungs-, rechtliche, Eigentums-, steuerliche, gesellschaftspolitische, Marketing- oder andere relevante Aspekte erheblich beeinflusst werden.
- Vermutete Mineralressourcen werden geologisch als zu spekulativ angesehen, um wirtschaftliche Überlegungen anzustellen, die es ermöglichen würden, sie als Mineralreserven zu kategorisieren.
- Die Mineralressourcenschätzung wurde in Übereinstimmung mit den Definition Standards for Mineral Resources and Mineral Reserves (2014) des Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum ("CIM") sowie den Best Practice Guidelines von CIM MRMR (2019) erstellt.
- Die MRE gilt seit dem 4. Februar 2026.
- Die Metallgehalte wurden unter Verwendung der folgenden metallurgischen Rückgewinnungsfaktoren berechnet: Cu = 85%, Au = 89%, Co = 78% und Ag = 68%.
- Den wirtschaftlichen Annahmen lagen Metallpreise von 4,80 US$/lb Cu, 20,00 US$/lb Co, 3.200 US$/oz Au, 46 US$/oz Ag und eine NSR-Lizenzgebühr von 2 % zugrunde.
- Mineralressourcen werden im Rahmen von optimierten Tagebau-Beschränkungen und einem Cutoff-Gehalt von 0,2% CuEq angegeben, basierend auf Verarbeitungskosten von 7,93 CAD/t aufbereitet und allgemeinen und administrativen Kosten von 2,90 CAD/t aufbereitet, bei Abbaukosten von 3,01 CAD/t aufbereitet zuzüglich Abbaumehrkosten, die sich um 0,015 CAD/t für jede Stufe unterhalb des Referenzniveaus von 1.125 mRL erhöhen.
- CuEq-Berechnungen beinhalten kein Scandium. Die zur Berechnung der CuEq verwendete Formel lautet: CuEq = [(((Ag × 46,0 × 0,68)/31,1035) + ((Au × 3.200 × 0,89)/31,1035) + 0,0001 × (Co × 20,0 × 0,78 × 22,0462) + 0,0001 × (Cu × 4,8 × 22,0462 × 0,85))/(4,8 × 22,0462 × 0,85)], wobei alle Eingangsvariablen in (ppm) und CuEq in Prozent (%) ausgedrückt werden.
- Durch Rundungen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Einzelwerten und Gesamtbeträgen kommen; solche Unterschiede werden für die MRE als unwesentlich betrachtet.
- Die Klassifizierung der Mineralressourcen gibt den Grad der geologischen Zuverlässigkeit wieder und erfüllt die für die Erkundung und Ressourcenentwicklung geltenden Unsicherheitskriterien. Zusätzliche Bohrungen werden erforderlich sein, um die Unsicherheit auf das für die Produktionsplanung erwartete Maß zu reduzieren.
- Die MRE spiegelt die geologische Interpretation, die Bohrlochabstände und die zum Zeitpunkt der Modellierung verfügbaren Schätzparameter wider. Man geht davon aus, dass weitere Bohrungen das aktuelle Ergebnis beeinflussen, indem sie das Vertrauen in die Schätzungen erhöhen und die Geometrie der mineralisierten Bereiche genauer bestimmen.
- Die Ergebnisse der Mineralressourcenschätzung werden vor Ort innerhalb der optimierten Grube dargestellt. Mineralisiertes Material außerhalb der Grube wurde bei den aktuellen MRE-Tabellen nicht berücksichtigt. Es wurden metrische Einheiten (Meter, Tonnen, g/t) für die Berechnungen verwendet.
- Es wurden insgesamt 97 Diamantbohrlöcher mit einer kumulativen Bohrkernlänge von 49.548 m in die Mineralressourcenschätzung einbezogen. Alle Bohrdaten, die in der MRE verwendet wurden, wurden vor der Einbeziehung einer standardmäßigen Qualitätssicherung und -kontrolle unterzogen.
VERARBEITUNGSSZENARIEN Die PEA analysiert zwei Verarbeitungszenarien: (A) eine konventionelle Cu-Au-Ag-Co-Flotationskonzentratorenanlage mit einer Kapazität von 120.000 t/d (42 Mt/a) mit zwei Rückgewinnungsszenarien - A1 basiert auf metallurgischen Tests, die von Sepro Laboratories (Langley, BC) durchgeführt wurden, und A2 spiegelt die Ziel-/erwartete Leistung wider - und Szenario (B) basiert auf einem vollständigen Kreislauf, der das Basis-Fließschema beibehält und es mit einem nachgeschalteten hydrometallurgischen Scandium-Rückgewinnungskreislauf ergänzt. Der Konzentrator sorgt für die Zerkleinerung, Mahlung, Flotation, Konzentratbehandlung und das Abraum-Management, und erzeugt sowohl ein verkäufliches 25%iges Kupferkonzentrat (mit Gold als Nebenprodukt sowie Silber-Kobalt-Nebenproduktkredits) als auch ein Kobalt-angereichertes Pyritkonzentrat; im Vollkreislauf-Fall wird das Pyritkonzentrat geröstet, um Schwefelsäure und ein Kalzinat zu erzeugen, das dann zur Rückgewinnung von Kobalt, Gold, Silber und Kupfer verarbeitet wird; nach dem Auslaugen wird es als Sulfid ausgefällt und dem Kupferkonzentrat beigemischt, um die Qualität zu verbessern. Die erzeugte Säure wird zur Auslaugung von Flotations-Abraum zur Scandium-Rückgewinnung verwendet, wobei zu beachten ist, dass der Scandium-Kreislauf ein neuerer chemischer Prozess im Vergleich zum ansonsten branchenüblichen Flussschema ist. Unter A1 oder A2 (Abbildung 1) erzeugt das Flussdiagramm ein einzelnes verkaufsfähiges Produkt - ein Kupferkonzentrat mit verkaufbaren Goldanteilen; das Pyritkonzentrat wird in diesem Fall nicht behandelt oder vermarktet und nur in B verarbeitet, wo der hydrometallurgische Kreislauf die Rückgewinnung von Kobalt (und zusätzlichem Au-Ag) ermöglicht und den Scandium-Kreislauf unterstützt (Abbildung 2). Dieser soll schrittweise ab dem 3. Betriebsjahr aufgebaut werden. 
Abbildung 1: Flussschema für Zerkleinerung und Flotation; in Szenarien A1/A2 nur Kupferkonzentrat, während der dargestellte Kobalt-Pyrit-Flotationsstrom nur in Szenario B Anwendung findet.
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Abbildung 2: Szenario B Flussdiagramm der hydrometallurgischen Anlage, welche die nachgelagerte Behandlung des Kobalt-Pyrit-Stroms und die Flotation von Rückständen zur Rückgewinnung von Kobalt (und Au-Ag) und Scandium zeigt, einschließlich der Erzeugung von Schwefelsäure zur Unterstützung des Scandium-Kreislaufs
Um eine verbesserte Version dieser Grafik anzuzeigen, bitte besuchen Sie URL: https://images.newsfilecorp.com/files/8003/287980_49b12bac840eea7b_003full.jpg Tabelle 7 fasst die Head Grades, Konzentratgehalte und die gesamten metallurgischen Ausbeuten aus frühen Tests für den gesamten Kreislauf zusammen; A1 berücksichtigt nur die berichteten Ausbeuten beim Cu-Au-Konzentrat, während die Kobalt-Pyrit-Konzentratausbeuten und die nachfolgenden Ausbeuten nur in B zum Tragen kommen. Tabelle 7: Erreichbare Rückgewinnung aus Tests | Produkt | Gehalt | Rückgewinnung | Kupfer (%) | Kobalt (ppm) | Gold (g/t) | Silber (g/t) | Kupfer (%) | Kobalt (%) | Gold (%) | Silber (%) | | Head Grade | 0,21 | 132 | 0,34 | 2,9 | - | - | - | - | | Kupfer-Gold-Konzentrate | 25 | 1160 | 12 | 68 | 80 | 30 | 66 | 53 | | Kobalt-Pyrit-Konzentrate | 0,30 | 1605 | 2 | 8 | 5 | 48 | 23 | 15 | | Kombinierte Konzentrate | - | - | - | - | 85 | 78 | 89 | 68 | | Abraum | 0,05 | 40 | 0,05 | 1,0 | 15 | 22 | 11 | 32 |
Zu den frühen metallurgischen Untersuchungen gehörten die metallurgische Charakterisierung unter Standardlaborbedingungen, um die Metallrückgewinnung für die Einbeziehung in die Schätzung der CuEq zu bestimmen. Es wurden keine Versuche unternommen, die Flotationsbedingungen zu optimieren, und es wurden keine fortgeschritteneren Flotationsversuche durchgeführt. Folglich werden die gemeldeten metallurgischen Ausbeuten als konservativ angesehen, und es ist anzunehmen, dass sich bei weiteren Tests Verbesserungen ergeben. A2 geht von verbesserten Kupfer- und Goldrückgewinnungen von jeweils 89 % und 75 % aus, was die erwartete Leistung vergleichbarer Cu-Au-Porphyr-Flotationsanlagen nach weiterer Optimierung und Untersuchungen widerspiegelt. Tabelle 8 fasst die Annahmen zur Rückgewinnung in jedem Szenario zusammen. Tabelle 8: Netto-Rückgewinnung für jedes Szenario | Netto-Rückgewinnung | Szenario A1 | Szenario A2 | Szenario B | | Cu-Rückgewinnung | 80% | 89% | 85% | | Au-Rückgewinnung | 66% | 75% | 89% | | Ag-Rückgewinnung | 53% | 53% | 68% | | Co-Rückgewinnung | 30% | 30% | 78% |
ÜBERSICHT ÜBER DEN KAPITALBEDARF Tabelle 9 schlüsselt die geschätzten Investitionskosten für die drei bewerteten Szenarien auf; anfängliche CAPEX wurden von Erhaltungs-CAPEX und Berichterstattungskosten (in Mio. C$) nach den wichtigsten Kostenbereichen (Verarbeitungsanlage, Bergbau, Vorabbragen, Infrastruktur, Abraumhalden und Wassermanagement, indirekte Kosten/EPCM und Eventualitäten) getrennt. Die geschätzten gesamten anfänglichen CAPEX belaufen sich auf 3.552 Mio. C$ (A1), 3.601 Mio. C$ (A2) und 3.828 Mio. C$ (B), was den größeren Umfang der Verarbeitungsanlage und die damit verbundenen indirekten Kosten/Eventualitäten in Szenario B widerspiegelt. Die geschätzten gesamten Erhaltungs-CAPEX belaufen sich auf 2.755 Mio. C$ (A1/A2) bzw. 4.006 Mio. C$ (B), wobei die Erhöhung bei B hauptsächlich auf die Einbeziehung der hydrometallurgischen Anlage und der Scandium-Rückgewinnungsanlage in die nachhaltigen Investitionen zurückzuführen ist, während die Erhaltungs-Komponenten für Bergbau, Infrastruktur und Haldenanlagen über die Szenarien hinweg weitgehend konstant bleiben. Tabelle 9: Übersicht über den Kapitalbedarf | Übersicht über den Kapitalbedarf | Einheit | Szenario A1 | Szenario A2 | Szenario B | | Anfängliche CAPEX |
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| | Verarbeitungsanlage (ohne hydrometallurgische Anlage) | C$M | 1.609 | 1.645 | 1.810 | | Bergbau-CAPEX | C$M | 394 | 394 | 394 | | Vorabbragen im Bergbau | C$M | 97 | 97 | 97 | | Infrastruktur (Strom/Wasser/Straßen/Lager)[14] | C$M | 326 | 326 | 326 | | Abraum- und Wassermanagement | C$M | 157 | 157 | 157 | | Indirekte Kosten + EPCM | C$M | 258 | 262 | 278 | | Eventualitäten (25%) | C$M | 710 | 720 | 766 | | Gesamte anfängliche CAPEX | C$M | 3.552 | 3.601 | 3.828 | | Erhaltungs-CAPEX |
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| | Verarbeitungsanlage (mit hydrometallurgischer Anlage) | C$M | 285 | 285 | 1.194 | | Bergbau-CAPEX | C$M | 811 | 811 | 811 | | Infrastruktur (Strom/Wasser/Straßen/Lager) | C$M | 63 | 63 | 63 | | Abraum- und Wassermanagement | C$M | 1.065 | 1.065 | 1.065 | | Indirekte Kosten + EPCM | C$M | 142 | 142 | 233 | | Eventualitäten (25%) | C$M | 390 | 390 | 640 | | Gesamte Erhaltungs-CAPEX | C$M | 2.755 | 2.755 | 4.006 | | Stilllegungs- und Rückbaukosten | C$M | 503 | 503 | 503 |
ÜBERSICHT BETRIEBSKOSTEN In Tabelle 10 sind die wichtigsten Betriebskosten und Verkaufsbedingungen zusammengefasst, die in die PEA eingeflossen sind. Aufgelistet sind die Kosten pro Tonne transportiertem Material in C$/t, pro Tonne aufbereitetem Material in C$/t und (wo zutreffend) pro kg Scandiumoxid in C$/kg, sowie die Kosten für den Transport und Verkauf von Konzentraten, TC/RC und die Annahmen zur Auszahlbarkeit. Die durchschnittlichen Betriebskosten der Anlage werden für Szenario A (ausschließlich Konzentrat) auf 16,22 C$/t aufbereitetem Erz und für Szenario B auf 22,96 C$/t aufbereitetem Erz geschätzt, wobei die Erhöhung in Szenario B auf die zusätzliche hydrometallurgische Verarbeitung und Säureerzeugung (3,09 C$/t aufbereitetem Erz) sowie die Kosten für die Verarbeitung von Scandiumoxid (939,55 C$/kg Sc₂O₃) zurückzuführen ist. Auf der Basis von verkaufbarem Metall weist die Studie C1-Cash-Kosten von C$2,4/lb CuEq (A1), C$2,39/lb CuEq (A2) und C$2,89/lb CuEq (B) sowie AISC von C$2,79/lb CuEq (A1), C$2,78/lb CuEq (A2) und C$3,39/lb CuEq (B) aus. Diese Werte spiegeln die kombinierten Auswirkungen von Rückgewinnungsraten, Koppelprodukt-/Nebenproduktgutschriften und den zusätzlichen Betriebsanforderungen des vollständigen Kreislaufs wider. Tabelle 10: Übersicht Betriebskosten[15] | Übersicht Betriebskosten | Einheiten | Wert | | Durchschnittliche Bergbaukosten | C$/t pro bewegter Tonne | 2,32 | | Verarbeitungskosten - bis zur Konzentratproduktion (Szenario A) | C$/t-aufbereitet | 7,93 | | Hydrometallurgische + Säureerzeugung (Szenario B) | C$/t-aufbereitet | 3,08 | | Verarbeitung von Scandiumoxid (Szenario B) | C$/kg Sc2O3 | 939,55 | | G&A | C$/t-aufbereitet | 2,56 | | Gesamtbetriebskosten | C$/t-aufbereitet | 22,96 | | Cu-Au-Konzentratprodukt |
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| | Transport und Verkauf | C$/DMT | 95,90 | | TC Cu-Au-Konzentrat | C$/DMT | 77,00 | | Raffinationskosten - Cu | C$/lb | 0,11 | | Raffinationskosten - Au | C$/oz | 6,85 | | Raffinationskosten - Ag | C$/oz | 0,48 | | Raffinationskosten - Co | C$/lb | 0,16 | | Verkaufbar - Cu | % | 97 | | Verkaufbar - Au | % | 95 | | Verkaufbar - Ag | % | 90 | | Verkaufbar - Co | % | 80 | | Metallproduktion vor Ort (Szenario B) |
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| | Verkaufbar - Au | % | 97 | | Verkaufbar - Ag | % | 97 | | Verkaufbar - Co | % | 97 | | C1 / Cash-Kosten (Szenario A1/A2/B) | US$/lb CuEq verkaufbar | 1,75/1,74/2,11 | | AISC (Szenario A1/A2/B) | US$/lb CuEq verkaufbar | 2,04/2,03/2,47 |
WIRTSCHAFTLICHE ERGEBNISSE Tabelle 11 fasst die wichtigsten wirtschaftlichen Annahmen und die daraus resultierenden Finanzkennzahlen für die Szenarien A1, A2 und B zusammen, einschließlich des langfristigen Preissatzes, Cashflow-Generierung, Besteuerung und diskontierter Bewertung bei 5% Diskontsatz. Unter Verwendung eines Wechselkurses von 1,37 CAD: 1,00 USD und langfristigen Preisen von 4,88 USD/lb Cu, 3.272,60 USD/oz Au, 50,22 USD/oz Ag und 19,57 USD/lb Co (und 1.500 USD/kg Sc₂O₃ für B) generiert das Projekt einen durchschnittlichen jährlichen EBITDA von 886 Mio. C$ (A1), 1.071 Mio. C$ (A2) und 1.242 Mio. C$ (B). Nach Steuern wird der Kapitalwert (5%) auf 4.963 Mio. C$ (A1), 6.727 Mio. C$ (A2) und 6.937 Mio. C$ (B) geschätzt, was einer entsprechenden Rendite nach Steuern von 19 %, 23 % bzw. 19 % und einer Amortisationszeit nach Steuern im 6. Jahr (A1), 5. Jahr (A2) und 7. Jahr (B) entspricht. Der geschätzte freie Cashflow nach Steuern beträgt 10.050 Mio. C$ (A1), 12.961 Mio. C$ (A2) und 14.763 Mio. C$ (B), was die höhere Cash-Generierung im verbesserten Wiederherstellungsszenario (A2) und die zusätzlichen Umsatzströme in Szenario B widerspiegelt, teilweise ausgeglichen durch die zusätzlichen Kapital- und Betriebsanforderungen der hydrometallurgischen und Scandium-Kreisläufe. Tabelle 11: Finanzkennzahlen Konsens-Metallpreise | Vergleichspunkt | Einheit | Szenario A1 | Szenario A2 | Szenario B | | Finanzkennzahlen | | Wechselkurs | CAD/USD | 1,37 | | Langfristiger Kupferpreis | US$/lb | 4,88 | | Langfristiger Goldpreis | US$/oz | 3.272,60 | | Langfristiger Silberpreis | US$/oz | 50,22 | | Langfristiger Kobaltpreis | US$/lb | 19,57 | | Langfristiger Scandiumoxid-Preis | US$/kg | n.z. | 1.500 | | Durchschnittlicher jährlicher EBITDA | C$M | 886 | 1.071 | 1.242 | | Gesamt-EBITDA | C$M | 22.162 | 26.770 | 31.041 | | Durchschnittlicher jährlicher freier Cashflow (vor Steuern) | C$M | 756 | 940 | 1.061 | | Freier Cashflow (vor Steuern)[16] | C$M | 18.904 | 23.511 | 26.532 | | Gesamtprovinzsteuer (einschließlich BC-Mineralsteuer) | C$M | (4.029) | (5.090) | (5.772) | | Gesamte Bundessteuer | C$M | (1.274) | (1.859) | (2.170) | | Gesamtsteuern | C$M | (5.303) | (6.949) | (7.942) | | Durchschnittlicher jährlicher freier Cashflow (nach Steuern) | C$M | 544 | 662 | 744 | | Freier Cashflow (nach Steuern)15 | C$M | 13.601 | 16.562 | 18.591 | | Gesamter freier Cashflow (vor Steuern)[17] | C$M | 15.352 | 19.910 | 22.704 | | Gesamter freier Cashflow (nach Steuern)17 | C$M | 10.050 | 12.961 | 14.763 | | NPV 5% (vor Steuern) | C$M | 7.883 | 10.576 | 11.043 | | NPV 5% (vor Steuern) | US$M | 5.754 | 7.720 | 8.061 | | IRR (vor Steuern) | % | 24 | 29 | 23 | | Payback (vor Steuern) | Jahre | Jahr 5 | Jahr 4 | Jahr 6 | | NPV 5% (nach Steuern) | C$M | 4.963 | 6.727 | 6.937 | | NPV 5% (nach Steuern) | US$M | 3.623 | 4.911 | 5.064 | | IRR (nach Steuern) | % | 19 | 23 | 19 | | Payback (nach Steuern) | Jahre | Jahr 6 | Jahr 5 | Jahr 7 |
Tabelle 12 fasst die wichtigsten wirtschaftlichen Annahmen und die daraus resultierenden Finanzkennzahlen für A1, A2, B zusammen, wobei die Spot-Metallpreise verwendet wurden. Tabelle 12: Finanzkennzahlen, Spot-Metallpreise | Vergleichspunkt | Einheit | Szenario A1 | Szenario A2 | Szenario B | | Finanzkennzahlen | | Wechselkurs | CAD/USD | 1,37 | | Langfristiger Kupferpreis | US$/lb | 6,00 | | Langfristiger Goldpreis | US$/oz | 5.200,00 | | Langfristiger Silberpreis | US$/oz | 90,00 | | Langfristiger Kobaltpreis | US$/lb | 25,54 | | Langfristiger Scandiumoxid-Preis | US$/kg | n.z. | 1.500 | | Durchschnittlicher jährlicher EBITDA | C$M | 1.514 | 1.775 | 2.053 | | Gesamt-EBITDA | C$M | 37.843 | 44.376 | 51.331 | | Durchschnittlicher jährlicher freier Cashflow (vor Steuern) | C$M | 1.383 | 1.645 | 1.873 | | Freier Cashflow (vor Steuern)16 | C$M | 34.585 | 41.118 | 46.822 | | Gesamtprovinzsteuer (einschließlich BC-Mineralsteuer) | C$M | (7.657) | (9.163) | (10.484) | | Gesamte Bundessteuer | C$M | (3.328) | (4.166) | (4.825) | | Gesamtsteuern | C$M | (10.985) | (13.329) | (15.309) | | Durchschnittlicher jährlicher freier Cashflow (nach Steuern) | C$M | 944 | 1.112 | 1.261 | | Freier Cashflow (nach Steuern)16 | C$M | 23.600 | 27.789 | 31.513 | | Gesamter freier Cashflow (vor Steuern)17 | C$M | 31.033 | 37.517 | 42.994 | | Gesamter freier Cashflow (nach Steuern)17 | C$M | 20.048 | 24.188 | 27.685 | | NPV 5% (vor Steuern) | C$M | 17.230 | 21.073 | 22.734 | | NPV 5% (vor Steuern) | US$M | 12.577 | 15.382 | 16.594 | | IRR (vor Steuern) | % | 43 | 50 | 40 | | Payback (vor Steuern) | Jahre | Jahr 3 | Jahr 3 | Jahr 3 | | NPV 5% (nach Steuern) | C$M | 11.047 | 13.526 | 14.515 | | NPV 5% (nach Steuern) | US$M | 8.064 | 9.873 | 10.595 | | IRR (nach Steuern) | % | 34 | 39 | 32 | | Payback (nach Steuern) | Jahre | Jahr 3 | Jahr 3 | Jahr 4 |
SENSIBILITÄTSANALYSE Sensibilitätsanalysen wurden für die wichtigsten Werttreiber unter Verwendung des NPW nach Steuern (5%) und der IRR nach Steuern durchgeführt, einschließlich ±20% Kupfer- und Goldpreise, +20% anfängliche Investitionskosten, +20% Betriebskosten und für B einer ±40%igen Preissensitivität für Scandium. Tabelle 13: Sensibilitätsübersicht (NPV nach Steuern (5%) und IRR) | Variable | Fall (%) | Metallpreis | Szenario A1 | Szenario A2 | Szenario B | NPV (5%) (C$M) | IRR (%) | NPV (5%) (C$M) | IRR (%) | NPV (5%) (C$M) | IRR (%) | | Basisfall |
| Konsensprognose | 4.963 | 19 | 6.727 | 23 | 6.937 | 19 | | Kupferpreis | -20 | 3,90 US$/lb Cu | 3.218 | 15 | 4.807 | 19 | 5.094 | 15 | | Kupferpreis | +20 | 5,86 US$/lb Cu | 6.688 | 23 | 8.632 | 28 | 8.764 | 22 | | Goldpreis | -20 | 2.618,08 US$/oz | 3.625 | 16 | 5.223 | 19 | 5.201 | 16 | | Goldpreis | +20 | 3.927,12 US$/oz | 6.289 | 22 | 8.222 | 27 | 8.661 | 22 | | Metallpreise | -20 | Alle Metallpreise | 1.708 | 10 | 3.165 | 14 | 2.650 | 11 | | Metallpreise | +20 | Alle Metallpreise | 8.118 | 27 | 10.233 | 32 | 11.110 | 26 | | Anfängliche CAPEX | +20 | Variable je nach Szenario | 4.448 | 16 | 6.222 | 19 | 6.394 | 16 | | OPEX | +20 | Variable je nach Szenario | 3.660 | 16 | 5.438 | 20 | 5.185 | 16 | | Scandiumoxid-Preis | -40 | 900 US$/kg Sc2O3 |
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| 6.159 | 18 | | Scandiumoxid-Preis | +40 | 2.100 US$/kg Sc2O3 |
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| 7.714 | 20 |
Insgesamt zeigt die Sensibilitätsanalyse, dass die Wirtschaftlichkeit des Projekts nach Steuern über die untersuchten Bereiche hinweg positiv bleibt, wobei die größte Variabilität beim NPV nach Steuern (5%) und der IRR durch gleichzeitige Änderungen im gesamten Metallpreisspektrum entsteht. Änderungen der Kupfer- und Goldpreise allein haben einen deutlichen, aber eher geringeren Effekt, während initiale CAPEX von +20% und OPEX von +20% den Wert reduzieren, jedoch die Projektattraktivität in keinem der bewerteten Szenarien aufheben. Szenario B zeigt eine zusätzliche Sensibilität gegenüber dem Preis von Scandiumoxid, wobei der NPV nach Steuern (5%) innerhalb einer engeren Bandbreite im Vergleich zu den umfassenderen Multi-Metall-Preisszenarien variiert. Das bedeutet, dass Scandium ein zusätzliches Aufwärtspotenzial bietet, während das Basis-Cu-Au-Projekt auch ohne Scandium finanziell solide bleibt. GENEHMIGUNGEN, RISIKEN UND NÄCHSTE SCHRITTE Genehmigungen und Umweltaspekte Genehmigungsstatus Der Genehmigungsprozess wird durch die Fortsetzung von Umweltgrundlagenstudien, den Fortschritt der technischen Planung und die Einleitung von sozioökonomischen und kulturellen Grundlagenstudien unterstützt. Aufgrund der erwarteten Menge der Rohstoffgewinnung wird davon ausgegangen, dass das Hat-Projekt sowohl den bundesstaatlichen als auch den provinziellen Umweltverträglichkeitsprüfungen unterliegen wird. Daher wird derzeit davon ausgegangen, dass eine Einreichung sowohl bei der Impact Assessment Agency of Canada (IAAC) als auch beim British Columbia Environmental Assessment Office (B.C. EAO) zu deren Prüfung erfolgt. Die Behörden werden entscheiden, wie eng die Behörden im Rahmen der bestehenden Kooperationsvereinbarung für das Hat-Projekt bei der provinziellen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bzw. für die Ausstellung eines bundesstaatlichen "Decision Statement" zusammenarbeiten. Das Unternehmen wird außerdem einen Antrag gemäß dem Joint Mines Act und dem Environmental Management Act über das B.C. Major Mines Office einreichen. Zusätzliche bundesstaatliche Genehmigungen, einschließlich Genehmigungen gemäß dem Fisheries Act und die Einhaltung der Metal and Diamond Mines Effluent Regulations (MDMER) sowie einschlägige Genehmigungen der Provinz werden gleichzeitig mit anderen Etappen des Analyse- und Genehmigungsverfahrens eingeholt. Dies wird nicht nur dem Schutz der unmittelbaren Umwelt während der gesamten Projektlaufzeit dienen, sondern auch die Rechte der First Nations respektieren und das soziale und wirtschaftliche Wohlergehen der lokalen Gemeinschaften fördern. Abraum- und Wassermanagement Die Abraumhalde (TSF) umfasst einen Umfassungsdamm, der hauptsächlich aus verdichtetem, zyklonisch aufbereitetem Sand besteht. Dieses Material wird aus dem groben Überlauf von Aufschlämmungen gewonnen, die mit Hilfe einer betrieblichen Zyklonanlage verarbeitet werden. Durch die Centreline-Raise-Method drainiert der Damm frei und senkt so den Grundwasserspiegel, um die geotechnische Stabilität zu gewährleisten. Während des Betriebs wird Sickerwasser aus der TSF zur Aufbereitungsanlage als Aufbereitungswasser geleitet. Nach der Stilllegung wird das Oberflächenwasser abgelassen und die Abraumhalde sowie die Dämme werden mit einer tragfähigen Schicht aus körnigem Material gefüllt. Anschließend wird mithilfe eines Wachstumsmediums die Fläche mit einheimischer Vegetation rekultiviert. Die Strategie für das Wassermanagement priorisiert die Wiederverwendung von standortbeeinträchtigtem Wasser und leitet TSF-Wasser, Kontaktwasser aus den Abraumhalden und der Grubenentwässerung zur Prozessanlage zur Verwendung als Ausgleichswasser weiter. Wesentliche Risiken und Chancen Projektweit - Abraumhalden:
- Die Lage und Geometrie der TSF können nach geotechnischen Untersuchungen der potenziellen Standorte noch angepasst werden. Ebenso können die erwartete Verfügbarkeit von zyklonischem Sand und die Lagerungsanforderungen für die Anlage angepasst werden, sobald Laboruntersuchungen der Aufbereitungsschlämme durchgeführt wurden.
- Die Integration dieser zukünftigen standortspezifischen Daten bietet eine bedeutende Möglichkeit, das TSF-Design zu optimieren.
- Mineralaufbereitung:
- Begrenzte metallurgische und Zerkleinerungsdaten führen zu Unsicherheiten bei der Auslegung der Anlagen und den Eingaben für die Betriebskosten; erste Ergebnisse deuten jedoch darauf hin, dass das Erz für eine konventionelle Cu-Au-Flotation geeignet sein sollte, wobei durch Optimierung ein Potenzial für verbesserte Ausbeuten und einen reduzierten Chemikalienverbrauch besteht.
- Der Scandium-Kreislauf ist weniger ausgereift und es bestehen Unsicherheiten in Bezug auf Säureökonomie und hydrometallurgischer Leistung. Er bietet aber einen bedeutenden Mehrwert, wenn die Rückgewinnung, die Produktqualität und die Betriebsstabilität in größerem Maßstab bestätigt werden.
- Entwurf der Minen:
- Die Kriterien für die Böschungs- und Minenplanung unterliegen aufgrund der begrenzten geotechnischen Datenlage, einschließlich einer unvollständigen Definition der strukturellen Kontrollen, der Variabilität des Gesteinsverbandes und der Grundwasserverhältnisse, einer erhöhten Unsicherheit. Dies birgt ein Risiko für Böschungswinkel, Abraumbewertungen und Betriebsbedingungen, falls ungünstige Strukturen oder hydrogeologische Verhältnisse angetroffen werden; gleichzeitig bietet dies jedoch auch eine klare Möglichkeit, durch gezielte Datenerhebung und aktualisierte Analysen die Planungssicherheit wesentlich zu verbessern und potentiell die Böschungsgeometrie, die Abbauabfolge und die Entwässerungsanforderungen zu optimieren.
- Kostenschätzungen für Investitionsausgaben:
- Als Schätzung auf PEA-Ebene unterliegen die Investitionskosten weiterhin der inhärenten Unsicherheit einer vorläufigen Auslegungsgrundlage und einer begrenzten technischen Definition; es wurden jedoch erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Schätzung anhand eines definierten Umfangs, einer vorläufigen Ausrüstungsauswahl und einer faktorierten/benchmark-basierten Kostenermittlung mit entsprechenden indirekten Kosten und Risikozuschlägen zu erstellen. Dies bietet eine glaubwürdige Grundlage für die Entscheidungsfindung in dieser Phase und hebt gleichzeitig klare Möglichkeiten zur Optimierung der Kapitalintensität durch weitere technische Definition, Wertanalyse und gezielte Abwägungsstudien (z. B. Zerkleinerungskonfiguration, Abraumkonzept, Infrastruktur/Energie und Bauausführungsansatz) hervor.
- Sonderfall Scandium:
- Scandium bietet angesichts seiner kleinen, konzentrierten globalen Angebotsbasis und der wachsenden Bedeutung, die einer sicheren und qualifizierten Versorgung zukommt, strategische Vorteile, birgt jedoch aufgrund begrenzter Hochskalierungstests (Variabilität, Reinheitskontrolle, Reagenzintensität) höhere Ausführungs- und kommerzielle Risiken, sowie eine zusätzliche Komplexität beim Abraummanagement und der Genehmigung sowie Unsicherheit hinsichtlich Produktspezifikationen, Preisgestaltung und Kundenqualifizierung.
Nächste Schritte - Ressourcen:
- Das Unternehmen arbeitet an der Vor-Machbarkeitsstudie für das Projekt, indem es die Zuverlässigkeit der aktuellen Mineralressourcenschätzung erhöht und die Bestimmung der Mineralisierung innerhalb des geplanten Abbaugebiets verfeinert. Das Programm wird Vorbohrungen priorisieren, so dass die Abgeleiteten Ressourcen in Angezeigte (und gegebenenfalls Gemessene) Ressourcen umgewandelt werden können, sowie Ausweitungsbohrungen, um zu testen, wie weit die bekannte Mineralisierung sich ausbreitet, und eine verbesserte geologische Kontinuität für die nächste Phase der Minen- und -zeitplanung sowie der Wirtschaftlichkeitsbewertung zu gewährleisten.
- Abbraumentsorgung:
- Vor-Ort-Untersuchungen werden an potenziellen Deponieflächen und Standorten für die Lagerung von Abraum durchgeführt, um die unterirdischen Bedingungen zu charakterisieren und geeignete Entnahmestoffe für den Bau zu finden. Dies wird durch standortspezifische geotechnische und geochemische Charakterisierung der Halden und des Abraummaterials unterstützt. Diese Datensätze werden den TSF-Entwurf auf das Niveau einer Vorstudie (PFS) bringen, einschließlich einer Studie zum optimalen Standort und Technologieabwägungen.
- Metallurgie:
- Durchführung eines umfassenden metallurgischen Testprogramms an repräsentativen Proben, einschließlich Zerkleinerungstests (Bond Work Index, Abriebindex und zugehörige Mahlbarkeitstests) und metallurgische Variabilitätstests + zyklische Flotationstests, um einen optimalen Prozessablauf, eine Massenbilanz und ein optimiertes Reagenzschema zu definieren und Proben für die Konzentratentwässerung und vorläufige Vermarktung an Hütten zu gewinnen.
- Fortsetzung der Arbeit an Scandium durch gezielte hydrometallurgische Optimierung, einschließlich Aufschlämmungskonzentration, freie Azidität/Säureverbrauch, SX-Stufung und Extraktionsmittelkonzentration, gefolgt von einem integrierten Pilotversuch an Großproben, um die Scandium-Rückgewinnung, Produktqualität und Kreislauffähigkeit zu validieren.
- Entwurf der Minen:
- Es wird ein stufenweises geotechnisches Programm empfohlen, das eine erneute Analyse bestehender Bohrungen (erneute Protokollierung und detaillierte strukturelle Kartierung, einschließlich orientierter Kerninterpretation, falls verfügbar), die Festlegung geotechnischer Bereiche, gezielte Bohrungen und Feldkartierung zur Bestätigung von Diskontinuitätsgruppen und -persistenz sowie die Erhebung hydrogeologischer Daten zur Einschränkung von Porendruck und Zuflüssen umfasst. Diese Daten werden aktualisierte kinematische Bewertungen und Hangstabilitätsanalysen unterstützen sowie die Verfeinerung von Rampenwinkel und Gesamtneigung und damit die Datenlage für die Minenplanung, Risikomanagementmaßnahmen und Kapital-/Betriebskostenkalkulationen verbessern.
- Schätzung der Investitionskosten:
- Aktuell, beim Übergang des Projekts in die PFS-Phase, wird die Schätzung schrittweise verfeinert, indem das Engineering auf ein höheres Detailniveau gebracht, die Mengen aktualisiert und die Angebote von Anbietern für Hauptausrüstung und -pakete präzisiert, die indirekten Kosten und die Annahmen zur Bauproduktivität präzisiert und gezielte Optimierungs- und Konstruierbarkeitsprüfungen durchgeführt werden, um die Risikoreserve zu verkleinern und die allgemeine Kostensicherheit zu verbessern.
NI 43-101-OFFENLEGUNG, QUALIFIZIERTE PERSONEN UND HINWEISE Qualifizierte Personen Die technischen Informationen in dieser Pressemitteilung wurden von den folgenden qualifizierten Personen (gemäß dem NI 43-101) geprüft und genehmigt. - Tomasz Wawruch, FAusIMM, Senior Geology and Mineral Resource Consultant bei Mineit Consulting Inc. (verantwortlich für die Schätzung der Mineralressourcen).
- Andrew Carter, EUR ING, B.Sc., CEng., MIMMM (QMR), MSAIMM, SME, Magister der Metallurgie (verantwortlich für metallurgische Studien und Rückgewinnungsverfahren).
- Shervin Teymouri, P.Ing., Bergbauingenieur bei Mineit Consulting Inc. (verantwortlich für Projektmanagement, Bergbauingenieurwesen, Schätzungen der Investitions- und Betriebskosten sowie Finanzanalyse).
- Andre de Ruijter, P.Ing., Mineit Consulting Inc, Verfahrenstechniker (Verfahrensentwurf, Leitung der Prozess- und Betriebskosten).
- Franky Li, P.Eng., EMM Consulting Pty Ltd (verantwortlich für das Management von Abraumhalden und die Gestaltung von TSFs, Kapital- und Betriebskosten für Abraum).
- Jayesh Rami, P.Ing., Infrastruktur-Ingenieur von Sacre-Davey Engineering Inc. (verantwortlich für die Projektinfrastruktur).
Vorsichtshinweis für die vorläufige wirtschaftliche Bewertung Die vorläufige wirtschaftliche Bewertung (PEA) für das Hat-Projekt hat vorläufigen Charakter und umfasst abgeleitete Mineralressourcen, die geologisch als zu spekulativ angesehen werden, um sie für wirtschaftliche Überlegungen zu nutzen, die es ermöglichen würden, sie als Mineralreserven zu kategorisieren. Mineralressourcen, die nicht als Mineralreserven ausgewiesen sind, haben keine nachgewiesene wirtschaftliche Abbaubarkeit. Die PEA stellt einen konzeptionellen Minenplan dar und basiert auf niedrigstufigen technischen und wirtschaftlichen Bewertungen, die nicht ausreichen, um eine Bewertung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Projekts oder die Feststellung von Mineralreserven zu unterstützen. Es besteht keine Gewissheit, dass die Ergebnisse der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsprüfung erreicht werden. Weitere Erkundungen und standortspezifische Ingenieurstudien sind erforderlich, bevor ein höheres Maß an Vertrauen in die Wirtschaftlichkeit des Projekts erreicht werden kann. Die wirtschaftliche Analyse in der PEA basiert auf mehreren Annahmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, langfristige Metallpreise, Wechselkurse, metallurgische Ausbeuten sowie Schätzungen der Kapital- und Betriebskosten. Diese Annahmen unterliegen erheblichen Risiken und Unsicherheiten, und die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von den prognostizierten Ergebnissen abweichen. Die Leser werden darauf hingewiesen, dass sie sich nicht übermäßig auf die PEA oder die zukunftsgerichteten Informationen in dieser Mitteilung verlassen sollten. Zukunftsgerichtete Aussagen Einige der hier getätigten Aussagen und enthaltenen Informationen können "zukunftsgerichtete Informationen" im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze darstellen. Häufig können diese zukunftsgerichteten Aussagen anhand von Begriffen wie "erwartet", "glaubt", "fortsetzt", "schätzt", "erwartet", "prognostiziert", "beabsichtigt", "plant", "projektiert" oder deren Negationen oder Variationen solcher Wörter und Ausdrücke identifiziert werden. Zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung umfassen, aber sind nicht beschränkt auf, Aussagen in Bezug auf: Die Ergebnisse der vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung für das Hat-Projekt; die Schätzung der Mineralressourcen; die erwartete jährliche Produktion von Kupfer, Gold, Kobalt und Scandium; den NPV nach Steuern und IRR des Projekts; die prognostizierten AISC und gesamten -cash-Kosten; die geschätzten anfänglichen Investitionen und Erhaltungsinvestitionen; den Zeitpunkt einer Vorstudie; den Zeitplan für Genehmigungsmeilensteine und Bauentscheidungen; geplante Vorarbeiten und Infrastrukturverbesserungen; und die Fähigkeit des Unternehmens, starke Partnerschaften mit der Gemeinde und den First Nations aufrechtzuerhalten. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf einer Reihe von Annahmen, die das Management zum Zeitpunkt ihrer Aufstellung für angemessen hält, einschließlich Annahmen bezüglich: Der zukünftigen Preise für Kupfer, Gold, Kobalt und Scandium; Wechselkurse; metallurgischer Ausbeuten; der Kosten für wesentliche Verbrauchsmaterialien; und des geopolitischen und regulatorischen Umfelds in British Columbia. Allerdings beinhalten solche Aussagen bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich abweichen. Diese Risiken umfassen unter anderem ungenaue Schätzungen der Mineralressourcen, die Volatilität der Metallpreise, die Ergebnisse zukünftiger Erkundungs- und Erschließungsaktivitäten, Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken, das Nichterhalten erforderlicher Genehmigungen, geotechnische Bedingungen sowie Änderungen der geltenden Bergbaugesetze. Die PEA ist vorläufiger Natur und beinhaltet geschätzte Mineralressourcen, die geologisch als zu spekulativ angesehen werden, um wirtschaftliche Überlegungen anzustellen, die es ermöglichen würden, sie als Mineralreserven zu kategorisieren. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, übernimmt das Unternehmen keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten, wenn sich die Bedingungen ändern. Non-GAAP-Finanzkennzahlen Das Unternehmen hat in dieser Pressemitteilung bestimmte Leistungsindikatoren angegeben, die nicht gemäß den Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) spezifiziert, definiert oder ermittelt wurden. Diese Non-GAAP-Kennzahlen sind in der Bergbauindustrie üblich, haben aber keine standardisierten Definitionen und sind möglicherweise nicht mit ähnlichen Kennzahlen vergleichbar, die von anderen Emittenten berichtet werden. Die Leser sollten diese Kennzahlen nicht isoliert betrachten oder als Ersatz für Leistungsindikatoren ansehen, die in Übereinstimmung mit den GAAP erstellt wurden. - Gesamte Cash-Kosten: Das Unternehmen berechnet die gesamten Cash-Kosten als Summe der Kosten für Bergbau, Verarbeitung, Raffination und Transport, Verwaltung und Gemeinkosten sowie Lizenzgebühren. Die Cash-Kosten pro Einheit werden berechnet, indem die gesamten Cash Kosten durch die verkaufbaren Kupferequivalent-Einheiten (CuEq) dividiert werden.
- All-In Sustaining Cost: AISC ist eine nicht-GAAP-Finanzkennzahl, die sich aus den gesamten Cash-Kosten, den Erhaltungs-Investitionsausgaben zur Unterstützung des laufenden Betriebs und den Stilllegungskosten errechnet. Die AISC pro Einheit werden berechnet, indem die Gesamtkosten inklusive Erhaltungskosten durch die verkaufbaren CuEq-Einheiten dividiert werden.
- Erhaltungs-Kapitalkosten: Dies ist eine ergänzende Finanzkennzahl, welche die voraussichtlichen Cash-Basis-Ausgaben widerspiegelt, die erforderlich sind, um den Betrieb aufrechtzuerhalten und das Produktionsniveau über die Lebensdauer der Mine zu sichern.
Über die Doubleview Gold Corp. Die Doubleview Gold Corp, ein Unternehmen zur Erkundung und Erschließung von Mineralressourcen, hat ihren Sitz im kanadischen Vancouver, British Columbia, und wird an der TSX Venture Exchange [TSX-V: DBG], der OTCQB [DBLVF], der Berliner Börse [GER: A1W038] und der Frankfurter Börse [1D4] öffentlich gehandelt. Doubleview identifiziert, erwirbt und finanziert Edel- und Basismetall-Erkundungsprojekte in Nordamerika, insbesondere in British Columbia. Das Unternehmen schafft für seine Aktionäre einen Mehrwert durch den Erwerb und die Erkundung von hochwertigen Gold-, Kupfer-, Kobalt-, Scandium- und Silberliegenschaften - zusammengefasst kritische Mineralien - und die Anwendung fortschrittlicher, moderner Erkundungsmethoden. Doubleviews Portfolio an strategischen Liegenschaften sorgt für Diversifizierung und mindert das Investitionsrisiko. Über Mineit Consulting Inc. Mineit Consulting Inc. (Mineit) ist ein unabhängiges Ingenieurbüro für Bergbau, das spezialisierte Expertise in den Bereichen Projektmanagement, geologische Modellierung, Schätzung von Mineralressourcen, Bergbauingenieurwesen, metallurgische und Verfahrenstechnik bietet. Mineit leitete und erstellte die MRE und PEA des Hat-Projekts, unterstützt durch andere Ingenieurbüros, für das Hat-Projekt in Übereinstimmung mit den Definition Standards on Mineral Resources and Reserves des Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum (CIM). Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Doubleview Gold Corp Vancouver, BC Farshad Shirvani President und CEO Institutionen: (604) 607-5470 Tel.: (604) 678-9587 E-Mail: corporate@doubleview.ca WEDER DIE TSX VENTURE EXCHANGE NOCH IHR REGULIERUNGSDIENSTLEISTER (ENTSPRECHEND DER DEFINITION IN DEN RICHTLINIEN DER TSX VENTURE EXCHANGE) ÜBERNEHMEN DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEMESSENHEIT ODER RICHTIGKEIT DIESER MITTEILUNG. Einige der hierin enthaltenen Aussagen und Informationen können "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen. Insbesondere Verweise auf die Mineralressourcenschätzung und künftige Arbeitsprogramme oder Erwartungen an die Qualität oder Ergebnisse solcher Arbeitsprogramme unterliegen Risiken im Zusammenhang mit dem Betrieb auf der Liegenschaft, Erkundungsaktivitäten im Allgemeinen, Beschränkungen und Verfügbarkeit von Ausrüstung sowie anderen Risiken, die uns möglicherweise derzeit nicht bekannt sind. Leserinnen und Leser werden also darauf hingewiesen, sich nicht unangemessen auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen. Sofern nicht nach geltendem Wertpapierrecht erforderlich, übernimmt das Unternehmen keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten, ob aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder anderweitig.
[1] Frühe metallurgische Untersuchungen umfassten die metallurgische Charakterisierung unter Standardlaborbedingungen, um die Metallrückgewinnung für die Schätzung des Cu(Äq) nachzuweisen. Es wurde nicht versucht, die Flotationsbedingungen zu optimieren, und es wurden keine fortgeschritteneren Flotationsversuche durchgeführt. Folglich werden die gemeldeten metallurgischen Ausbeuten als konservativ angesehen, und es ist anzunehmen, dass sich bei weiteren Tests Verbesserungen ergeben. [2] Analysten-Konsenspreise vom 20. Februar 2026: Au 3.272 US$/oz; Cu 4,88 US$/lb; Ag 50,22 US$/oz; Co 19,57 US$/lb; Sc2O3 1.500 US$/kg. [3] Spotpreise vom 25. Februar 2026: Au 5.200 US$/oz; Cu 6,00 US$/lb; Ag 90,00 US$/oz; Co 25,50 US$/lb; Sc2O3 1.500 US$/kg. [4]CuEq-Berechnungen beinhalten kein Scandium. [5]Der Scandium-Tonnengehalt macht 12,5% des mineralisierten Materials je Kategorie aus und spiegelt das Verhältnis des Abraums wider, der voraussichtlich in einem speziellen Scandium-Laugungskreislauf im Rahmen der aktuellen metallurgischen Beschränkungen verarbeitet wird. Der Metallgehalt an Scandiumoxid wurde mit einer metallurgischen Rückgewinnung von 72% und eines Umrechnungsfaktors von Sc zu Sc2O3 von 1,534 berechnet. Der vollständige Scandiumgehalt wurde zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in die Wirtschaftlichkeitsbewertung einbezogen, da die aktuellen Marktpreise für Scandium nicht über eine ausreichende Transparenz und Festigkeit verfügen, um eine zuverlässige Bewertung zu ermöglichen. Das zusätzliche Scandium kann in zukünftigen Bewertungen in Betracht gezogen werden, sobald verbindliche Kaufzusagen vorliegen, die einen festen Preis bestimmen. Bis dahin kann die Abraumlagerung von Scandium auf Halden für eine mögliche Rückgewinnung erfasst werden, bis die Marktbedingungen in Nordamerika oder Europa eine klarere Preisgestaltung ermöglichen. [6] Scandium fließt nicht in die CuEq-Berechnung ein. [7] Die Berechnung des CuEq-Gehalts geht von Metallpreisen von Kupfer von 4,80 US$/lb, Gold von 3.200 US$/Troy-Unze, Silber von 46 US$/Troy-Unze und Kobalt von 20 US$/lb aus. Die CuEq-Formel lautet: CuEq = [(((Ag × 46.0 × 0.68)/31.1035) + ((Au × 3200 × 0.89)/31.1035) + 0.0001 × (Co × 20.0 × 0.78 × 22.0462) + 0.0001 × (Cu × 4.8 × 22.0462 × 0.85))/(4.8 × 22.0462 × 0.85)]. [8] Der hydrometallurgische und Scandium-Kreislauf wird nach Produktionsbeginn des Kupferkonzentrats aufgebaut. Die angelegten Rückgewinnungsraten gehen davon aus, dass die vollständige Verarbeitungsanlage betriebsbereit ist. [9]Der Scandium-Tonnengehalt macht 12,5% des mineralisierten Materials je Kategorie aus, was das Verhältnis des Abraums widerspiegelt, der voraussichtlich in einem speziellen Scandium-Laugungskreislauf im Rahmen der aktuellen metallurgischen Konstruktionsbeschränkungen verarbeitet wird. [10] Verarbeitungskosten von 7,93 CAD/t-aufbereitet für bis zu Konzentratproduktion und zusätzlich 3,08 CAD/t-aufbereitet für hydrometallurgische und Säureerzeugungsanlagen zur Scandiumverarbeitung. Energiepreise von 0,07 C$/kWh, unter der Annahme, dass Netzstrom verwendet wird. [11]Verarbeitungskosten für die Herstellung von Scandiumoxid aus den Rückständen, ohne die Kosten für die Säure zu berücksichtigen (vor Ort erzeugt). [12] Freier Cashflow nur während der Produktionszeiträume. [13] Gesamter freier Cashflow über die Lebensdauer des Bergwerks, einschließlich anfänglicher Investitionskosten und Stilllegungskosten. [14] Die Kapitalkostenschätzung für die Infrastruktur umfasst die erforderliche Energieinfrastruktur, einschließlich der Erweiterung der Stromleitung (ca. 150 km), der Schaltstationen und Hauptunterstationen des Bergwerks (ca. 140 Millionen C$). [15] Energiepreise von 0,07 C$/kWh unter der Annahme, dass Netzstrom verwendet wird. [16] Freier Cashflow nur während der Produktionszeiträume. [17] Gesamter freier Cashflow über die Lebensdauer des Bergwerks, einschließlich anfänglicher Investitionskosten und Stilllegungskosten. 
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News Source: Doubleview Gold Corp.
10.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Kanada |
| ISIN: |
CA25862T1003 |
| EQS News ID: |
2289122 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2289122 10.03.2026 CET/CEST
| CA25862T1003 |
| 10.03.2026 | ABO Energy GmbH & Co. KGaA | ABO Energy: Gläubiger der Anleihe unterstützen Sanierungskurs
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ABO Energy GmbH & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Anleihe
ABO Energy: Gläubiger der Anleihe unterstützen Sanierungskurs
10.03.2026 / 17:03 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bei einer Versammlung am 9. März 2026 haben die Gläubiger der Anleihe 2024/2029 (ISIN DE000A3829F5) mit wichtigen Beschlüssen den Sanierungskurs der Gesellschaft unterstützt. Alle Beschlüsse wurden mit Mehrheiten von mehr als 99 % gefasst. So haben die Gläubiger beschlossen, eine in den Anleihebedingungen enthaltene Negativverpflichtung bis zum 31. Dezember 2026 auszusetzen. Um Aval- oder Barmittelkreditlinien in Anspruch zu nehmen, darf die Gesellschaft damit Sicherheiten bestellen, sobald der gestrige Beschluss umgesetzt worden ist. Das verbessert insbesondere die Möglichkeit zur erfolgreichen Teilnahme von ABO Energy an Tarifausschreibungen. Denn dafür muss die Gesellschaft Bürgschaften stellen, für die wiederum Sicherheiten erforderlich sind.
Ebenso haben die Gläubiger beschlossen, auf etwaige Kündigungsrechte im Zusammenhang mit der laufenden Restrukturierung zu verzichten. Dieser Kündigungsverzicht gilt auch rückwirkend für bereits durch Anleihegläubiger erklärte Kündigungen. Die Gefahr, dass einzelne Anleihegläubiger die laufendende Restrukturierung durch Kündigungen gefährden, ist damit ausgeräumt.
Zum gemeinsamen Vertreter haben die Gläubiger Rechtsanwalt Markus W. Kienle gewählt, der dem Vorstand der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) angehört. Der gemeinsame Vertreter wurde bevollmächtigt, eine Stillhaltevereinbarung abzuschließen. Zudem wurde er ermächtigt, Verhandlungen über den Abschluss der Verträge zur Implementierung des Sanierungskonzepts zu führen und dabei die Interessen der Anleihegläubiger zu vertreten.
An der Versammlung beteiligten sich Gläubiger mit rund 38,7 Millionen Euro (48 %) der ausstehenden Schuldverschreibungen. Damit war das notwendige Quorum (25 %) erfüllt. Die Gesellschaft empfahl während der Versammlung, die Gegenanträge der SdK anzunehmen. „Mit den Beschlüssen haben die Gläubiger der Anleihe das klare Signal gesandt, dass sie an die erfolgreiche Sanierung der ABO Energy glauben und diese unterstützen“, sagte Geschäftsführer Dr. Karsten Schlageter. „Diesen Rückenwind werden wir nutzen und konsequent daran weiterarbeiten, ABO Energy so schnell wie möglich wieder auf die Erfolgsspur zu bringen.“
10.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
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| Unternehmen: |
ABO Energy GmbH & Co. KGaA |
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Unter den Eichen 7 |
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65195 Wiesbaden |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 (0)611 26 765 0 |
| Fax: |
+49 (0)611 26 765 5199 |
| E-Mail: |
presse@aboenergy.com |
| Internet: |
https://www.aboenergy.com/ |
| ISIN: |
DE0005760029, DE000A3829F5 |
| WKN: |
576002, A3829F |
| Börsen: |
Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München (m:access), Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2289104 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2289104 10.03.2026 CET/CEST
| DE0005760029 |
| 10.03.2026 | SAP SE | SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
|
SAP SE
/ Aktienrückkauf
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
10.03.2026 / 15:14 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Information zum Aktienrückkaufprogramm 2026 – 5. Zwischenmeldung
Walldorf, den 10.03.2026
Im Zeitraum vom 02.03.2026 bis einschließlich zum 06.03.2026 wurden insgesamt 50.000 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.
Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:
| Datum |
Gesamtzahl der Aktien |
Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) |
Aggregiertes Volumen (€)* |
| 2026-03-02 |
10.000 |
167,72 |
1.677.230,00 |
| 2026-03-03 |
10.000 |
163,31 |
1.633.074,00 |
| 2026-03-04 |
10.000 |
167,35 |
1.673.504,00 |
| 2026-03-05 |
10.000 |
169,50 |
1.695.001,00 |
| 2026-03-06 |
10.000 |
172,63 |
1.726.285,00 |
| Total |
50.000 |
168,10 |
8.405.094 |
* Ohne Erwerbsnebenkosten.
Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 06.03.2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf 8.443.557 Stück.
SAP SE
Der Vorstand
10.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
SAP SE |
|
Dietmar-Hopp-Allee 16 |
|
69190 Walldorf |
|
Deutschland |
| Internet: |
www.sap.com |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2289062 10.03.2026 CET/CEST
| DE0007164600 |
| 10.03.2026 | Nakiki SE | NAKIKI SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.04.2026 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
|
NAKIKI SE
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
NAKIKI SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.04.2026 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
10.03.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
NAKIKI SE
Frankfurt am Main
WKN: WNDL30
ISIN: DE000WNDL300
Eindeutige Kennung des Ereignisses: oHV24/2025
Absage der außerordentlichen Hauptversammlung
Die NAKIKI SE sagt hiermit ihre am 27. Februar 2026 im Bundesanzeiger für Dienstag, den 07. April 2026, um 09:30 Uhr (MESZ) im Harheimer Hof, Alt Harheim 11, 60437 Frankfurt am Main, einberufene außerordentliche Hauptversammlung ab.
Die im Bundesanzeiger am 27. Februar 2026 bekannt gemachte Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 07. April 2026 ist damit gegenstandslos.
Frankfurt am Main, März 2026
NAKIKI SE
Der Vorstand
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10.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
NAKIKI SE |
|
Hanauer Landstraße 204 |
|
60314 Frankfurt |
|
Deutschland |
| E-Mail: |
info@nakikifinance.com |
| Internet: |
https://nakikifinance.com/ |
| ISIN: |
DE000WNDL300 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2289054 10.03.2026 CET/CEST
| DE000WNDL300 |
| 10.03.2026 | International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG | International School Augsburg AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.04.2026 in Gersthofen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
|
International School Augsburg AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
International School Augsburg AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.04.2026 in Gersthofen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
10.03.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|

International School Augsburg AG
Augsburg
ISIN DE000A2AA1Q5
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 24. April 2026 um 11:00 Uhr (MESZ)
in den Räumen der Gesellschaft, Wernher-von-Braun-Str. 1a, 86368 Gersthofen
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2024/2025
Die vorgenannten Unterlagen finden die Aktionäre unter folgendem Link:
|
https://investor.isa-augsburg.com/hv
|
|
| 2. |
Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:
Der im Jahresabschluss per 31. August 2025 ausgewiesene Bilanzgewinn (EUR 454.864,18) wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.
|
| 3. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:
Den im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
|
| 4. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:
Den im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
|
| 5. |
Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Volker Falch hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats zum Ablauf dieser Hauptversammlung niedergelegt. Deshalb ist eine Nachwahl erforderlich. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sieben Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt folgenden Beschluss vor:
Prof. Dr. Gordon Rohrmair, Präsident der Technischen Hochschule Augsburg, wohnhaft in Ottobeuren, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds des Aufsichtsrats, somit für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025/26 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.
|
| 6. |
Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt folgenden Beschluss vor:
Die SONNTAG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Augsburg wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025/2026 gewählt.
|
| 7. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2026) und entsprechende Satzungsänderung
Die Satzung sieht in § 5 Absatz 4 ein genehmigtes Kapital vor, das am 9. Juli 2025 ausgelaufen ist. Um die Gesellschaft auch in Zukunft in die Lage zu versetzen, ihren eventuellen Finanzbedarf schnell und flexibel decken zu können, soll ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:
| a) |
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23.04.2031 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 2.325.510,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 232.551 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2026/I). Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten; sie können auch von Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen ganz oder teilweise auszuschließen:
| (1) |
Die Aktien werden gegen Bareinlagen und zu einem Ausgabebetrag ausgegeben, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet, und die Kapitalerhöhung erfasst nur neue Aktien, deren anteiliger Betrag am Grundkapital 10 % des Grundkapitals, das zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss besteht, nicht überschreitet.
|
| (2) |
Für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsrechtsverhältnisses ergeben.
|
| (3) |
Die neuen Aktien werden im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen ausgegeben, sofern die Kapitalerhöhung unter Beachtung von § 3 der Satzung (Gemeinnützigkeit) zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft, von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen oder von sonstigen einlagefähigen Vermögensgegenständen erfolgt.
|
Der Vorstand wird schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrages sowie über den Inhalt der Aktienrechte zu entscheiden.
|
| b) |
§ 5 Absatz 4 der Satzung wird insgesamt wie folgt neu gefasst:
„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23.04.2031 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 2.325.510,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 232.551 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2026/I). Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten; sie können auch von Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen ganz oder teilweise auszuschließen:
| (1) |
Die Aktien werden gegen Bareinlagen und zu einem Ausgabebetrag ausgegeben, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet, und die Kapitalerhöhung erfasst nur neue Aktien, deren anteiliger Betrag am Grundkapital 10 % des Grundkapitals, das zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss besteht, nicht überschreitet.
|
| (2) |
Für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsrechtsverhältnisses ergeben.
|
| (3) |
Die neuen Aktien werden im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen ausgegeben, sofern die Kapitalerhöhung unter Beachtung von § 3 der Satzung (Gemeinnützigkeit) zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft, von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen oder von sonstigen einlagefähigen Vermögensgegenständen erfolgt.
|
Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrages sowie über den Inhalt der Aktienrechte zu entscheiden.“
|
|
| II. |
BERICHT DES VORSTANDS ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 7
Zu Tagesordnungspunkt 7 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, ein neues Genehmigtes Kapital 2026 zu schaffen. Der Vorstand erstattet gemäß § 203 Abs. 2 i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die in dem vorgeschlagenen neuen genehmigten Kapital vorgesehenen Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei Ausgabe der neuen Aktien diesen Bericht, der als Bestandteil dieser Einladung im Internet unter
|
https://investor.isa-augsburg.com/hv
|
zugänglich ist und während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegt:
Bezugsrechtsausschluss bei Barkapitalerhöhungen gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
Der Vorstand soll ermächtigt werden, bei einer Barkapitalerhöhung mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Rechtsgrundlage für diesen vereinfachten Bezugsrechtsausschluss ist § 203 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG. Ein etwaiger Abschlag vom maßgeblichen Börsenpreis wird maximal bei 5 % des Börsenpreises liegen. Diese Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses soll die Gesellschaft in die Lage versetzen, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Eine derartige Kapitalerhöhung führt wegen der schnelleren Handlungsmöglichkeit erfahrungsgemäß zu einem höheren Mittelzufluss als eine vergleichbare Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre. Sie liegt somit im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre. Es kommt zwar dadurch zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Aktionäre, die ihre relative Beteiligungsquote und ihren relativen Stimmrechtsanteil erhalten möchten, haben indessen die Möglichkeit, die hierfür erforderliche Aktienzahl über die Börse zu erwerben. Zusätzlich kann mit einer solchen Platzierung die Gewinnung neuer Aktionärsgruppen im In- und Ausland erreicht werden. Durch den Verzicht auf die zeit- und kostenaufwendige Abwicklung des Bezugsrechts kann zudem der Eigenkapitalbedarf aus sich kurzfristig bietenden Marktchancen zeitnah gedeckt werden. Zwar gestattet § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG eine Veröffentlichung des Bezugspreises bis spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist. Angesichts der Volatilität an den Aktienmärkten besteht aber auch in diesem Fall ein Marktrisiko, namentlich ein Kursänderungsrisiko, über mehrere Tage, das zu Sicherheitsabschlägen bei der Festlegung des Bezugspreises und so zu nicht marktnahen Konditionen führen kann.
Die Kapitalerhöhung darf nur neue Aktien erfassen, deren anteiliger Betrag am Grundkapital 10 % des Grundkapitals, das zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss besteht, nicht überschreitet.
Die vorgeschlagene Ermächtigung liegt somit im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre. Es kommt zwar dadurch zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Aktionäre, die ihre relative Beteiligungsquote und ihren relativen Stimmrechtsanteil erhalten möchten, haben indessen die Möglichkeit, die hierfür erforderliche Aktienzahl über die Börse zu erwerben.
Bezugsrechtsausschluss bei Spitzenbeträgen
Der Vorstand soll ferner ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ist erforderlich, um ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darstellen zu können. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering. Vorstand und Aufsichtsrat halten den möglichen Ausschluss des Bezugsrechts aus diesen Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.
Bezugsrechtsausschluss bei Sachkapitalerhöhungen
Der Vorstand soll im Rahmen des genehmigten Kapitals des Weiteren ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage unter Beachtung von § 3 der Satzung (Gemeinnützigkeit) zum Zweck der Gewährung von Aktien im Rahmen des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft, von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen oder von sonstigen einlagefähigen Vermögensgegenständen auszuschließen.
Im globalen Wettbewerb muss die Gesellschaft in der Lage sein, in den Märkten im Interesse ihrer Aktionäre schnell und flexibel handeln zu können. Dazu gehört auch die Option, Forderungen gegen die Gesellschaft, Unternehmen, Teile von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstige einlagefähige Vermögensgegenstände zur Verbesserung der Wettbewerbsposition über die Gewährung von Aktien zu erwerben. So kann sich in Verhandlungen die Notwendigkeit ergeben, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien anbieten zu müssen. Die Möglichkeit, Aktien der Gesellschaft als Gegenleistung anbieten zu können, ist insbesondere im Wettbewerb um interessante Akquisitionsobjekte erforderlich und schafft den notwendigen Spielraum, sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder anderen einlagefähigen Vermögensgegenständen liquiditätsschonend zu nutzen. Die Praxis zeigt zudem, dass die Inhaber attraktiver Akquisitionsobjekte als Gegenleistung für eine Veräußerung häufig, beispielsweise aus steuerlichen Gründen oder um weiterhin am bisherigen Geschäft (mit-)beteiligt zu sein, die Verschaffung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft verlangen. Auch unter dem Gesichtspunkt einer optimalen Finanzierungsstruktur kann die Hingabe von Aktien sinnvoll sein. Denn mit neuen Aktien aus genehmigtem Kapital kann ein Erwerbsvorhaben liquiditätsschonend umgesetzt werden. Es soll auch möglich sein, vor allem in Fällen, in denen Forderungen gegen die Gesellschaft bestehen, anstelle von Geld Aktien zu gewähren und so die Liquidität zu schonen.
Zudem sollen auch sonstige einlagefähige Vermögensgegenstände gegen Ausgabe neuer Aktien aus dem genehmigten Kapital erworben werden können. Bei einem Akquisitionsvorhaben kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, neben dem eigentlichen Akquisitionsobjekt weitere Vermögensgegenstände zu erwerben, etwa solche, die dem Akquisitionsobjekt wirtschaftlich dienen. In solchen Fällen soll die Gesellschaft in der Lage sein, diese Vermögensgegenstände zu erwerben und dafür - sei es zur Schonung der Liquidität oder weil es der Veräußerer verlangt - Aktien als Gegenleistung zu gewähren, soweit die betreffenden Vermögensgegenstände einlagefähig sind. Darüber hinaus soll es auch möglich sein, in Fällen, in denen für den Erwerb von Vermögensgegenständen zunächst eine Geldleistung vereinbart war, im Nachhinein anstelle von Geld Aktien zu gewähren und so die Liquidität zu schonen. Schließlich sollen auch unabhängig von einem anderen Akquisitionsvorhaben Vermögensgegenstände - sei es zur Schonung der Liquidität oder weil es der Veräußerer verlangt - gegen Gewährung neuer Aktien erworben werden können, wiederum soweit diese einlagefähig sind.
Der Gesellschaft erwächst dadurch kein Nachteil. Denn die Ausgabe von Aktien gegen Sachleistung setzt voraus, dass der Wert der Sachleistung in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Aktien steht. Der Vorstand wird bei der Festlegung der Bewertungsrelation sicherstellen, dass die Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre angemessen gewahrt bleiben und ein angemessener Ausgabepreis für die neuen Aktien erzielt wird.
Ausnutzung des genehmigten Kapitals
Konkrete Pläne für eine Ausnutzung des genehmigten Kapitals bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch machen wird. Er wird dies nur dann tun, wenn es nach Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt.
Der Vorstand wird der jeweils nächsten Hauptversammlung über eine etwaige Ausnutzung des genehmigten Kapitals berichten.
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| III. |
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen - mit Ausnahme des Abschnitts „Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG“ - freiwillig, um unseren Aktionären die Ausübung von Aktionärsrechten in der Hauptversammlung zu erleichtern. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen
Diese Einladung zur Hauptversammlung sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger im Internet unter
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https://investor.isa-augsburg.com/hv
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zugänglich. Ferner werden etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht.
Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 4.651.030,00 und ist eingeteilt in 465.103 auf den Namen lautende Stückaktien. Eine Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung vorbehaltlich des in § 17 Abs. 6 der Satzung geregelten Höchststimmrechts eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der Stimmrechte vorbehaltlich des in § 17 Abs. 6 der Satzung geregelten Höchststimmrechts 465.103 beträgt.
Das Höchststimmrecht ist wie folgt ausgestaltet: Beträgt der anteilige Betrag des Grundkapitals der einem Aktionär gehörenden Aktien mehr als 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft (also mehr als € 232.551,50, das sind mehr als 23.255 Aktien), so beschränkt sich sein Stimmrecht auf diejenige Zahl von Stimmen, die Aktien mit einem auf sie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft gewähren, also auf 23.255 Stimmen. Zu den Aktien, die dem Aktionär gehören, rechnen auch die Aktien, die einem anderen für Rechnung des Aktionärs gehören oder die einem mit dem Aktionär im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen oder für Rechnung solcher Unternehmen einem Dritten gehören.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 6.300 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich rechtzeitig vor der Versammlung angemeldet haben (die „Berechtigten Aktionäre“).
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform spätestens bis
Freitag, 17. April 2026 (24:00 Uhr MESZ),
unter einer der nachfolgend genannten Adressen zugehen:
postalisch:
International School Augsburg AG c/o EC European Capital Markets SE Emil-Riedel-Str. 21 80538 München
oder per E-Mail:
anmeldestelle@european-capital.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für die Ausübung von Aktionärsrechten ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in dem Zeitraum zwischen dem Ablauf des 17. April 2026 und dem Ablauf des 24. April 2026 keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Daher wird der für die Ausübung der Aktionärsrechte maßgebliche Eintragungsstand des Aktienregisters dem Eintragungsstand zum Anmeldeschluss am Freitag, des 17. April 2026 (24:00 Uhr MESZ), entsprechen.
Technischer Bestandsstichtag (sog. „Technical Record Date“) ist daher der Ablauf des 17. April 2026. Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach durchgeführter Anmeldung jederzeit frei verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem Freitag, den 17. April 2026 (24:00 Uhr MESZ), gestellt werden, können in der Hauptversammlung Aktionärsrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen verbleiben die Aktionärsrechte bis zur Umschreibung bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär.
Den Aktionären, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also zu Beginn des 03. April 2026 im Aktienregister eingetragen sind, werden die Einladungsunterlagen für die Hauptversammlung übersandt.
Verfahren für die Ausübung von Aktionärsrechten durch Bevollmächtigte
Berechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.
| a) |
Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung noch ein Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird.
Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht muss, wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:
postalisch:
International School Augsburg AG c/o EC European Capital Markets SE Emil-Riedel-Str. 21 80538 München
oder per E-Mail:
anmeldestelle@european-capital.de
Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht muss, kann auch im Internet unter
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https://investor.isa-augsburg.com/hv
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heruntergeladen werden. Entsprechendes gilt für das Formular zum Widerruf der Vollmacht.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per Post oder E-Mail an die jeweils vorstehend in diesem Abschnitt a) genannte Adresse bis Donnerstag, den 23. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zugang), übermittelt werden.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.
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| b) |
Wenn ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll, bedarf die Vollmacht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Daher sollten Sie sich mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. |
| c) |
Wir bieten unseren Aktionären zusätzlich an, sich durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne Weisungserteilung sind die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmabgabe für einen Aktionär berechtigt.
Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht nebst Weisungen erteilen wollen, können - müssen aber nicht - das Formular verwenden, welches sie bei der Gesellschaft kostenlos unter folgender Adresse anfordern können:
postalisch:
International School Augsburg AG c/o EC European Capital Markets SE Emil-Riedel-Str. 21 80538 München
oder per E-Mail:
anmeldestelle@european-capital.de
Die Vollmacht nebst Weisungen ist - sofern die Vollmachts- und Weisungserteilung nicht während der Hauptversammlung erfolgt - bis Donnerstag, den 23. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zugang), per Post oder E-Mail an die jeweils vorstehend in diesem Abschnitt c) genannte Adresse zu senden.
Die Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, für die Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter und für die Erteilung der Weisungen das entsprechende über die Internetseite der Gesellschaft unter
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https://investor.isa-augsburg.com/hv
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abrufbare Formular zu verwenden. Ein Formular, das für den Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter verwandt werden kann - aber nicht muss -, kann auch im Internet unter
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https://investor.isa-augsburg.com/hv
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heruntergeladen werden.
Die Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts beschränkt; Weisungen zur Ausübung sonstiger Aktionärsrechte, insbesondere zur Stellung von Anträgen oder Fragen oder zur Einlegung von Widersprüchen, nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.
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| d) |
Auch im Fall der Erteilung einer Vollmacht ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. |
| e) |
Eine Erteilung von Vollmachten ist nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG oder §§ 126, 127 AktG veröffentlicht wurden. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern, soweit solche Wahlen auf der Tagesordnung stehen, sind ausschließlich zu richten an:
postalisch:
International School Augsburg AG c/o EC European Capital Markets SE Emil-Riedel-Str. 21 80538 München
oder per E-Mail:
anmeldestelle@european-capital.de
Bis spätestens am Donnerstag, den 09. April 2026, 24:00 Uhr (MEZ), bei vorstehender Adresse eingegangene zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter
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https://investor.isa-augsburg.com/hv
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zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 09. April 2026 ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Zeitangaben
Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind sämtliche Zeitangaben in dieser Hauptversammlungseinladung Zeitangaben in der für Deutschland geltenden mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ). Die koordinierte Weltzeit (UTC) entspricht der mitteleuropäischen Zeit (MEZ) minus eine Stunde bzw. der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) minus zwei Stunden.
Hinweise zum Datenschutz
Wenn Aktionäre sich anmelden oder eine Vollmacht erteilen, erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten über Aktionäre und/oder über deren Bevollmächtigte. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Auch wenn Aktionäre einen Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung stellen oder Gegenanträge oder Wahlvorschläge machen wollen, muss die Gesellschaft den Namen des Aktionärs unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlichen.
Die Gesellschaft verarbeitet die Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten gemäß der DSGVO sind im Internet unter
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https://www.isa-augsburg.com/data-privacy.aspx
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zugänglich.
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Gersthofen, im März 2026
International School Augsburg AG
Der Vorstand
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10.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
International School Augsburg AG |
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Wernher-von-Braun-Straße 1a |
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86368 Gersthofen |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 821 455 5600 |
| E-Mail: |
investor@isa-augsburg.com |
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| ISIN: |
DE000A2AA1Q5 |
| WKN: |
A2AA1Q |
| Börsen: |
München, Düsseldorf, Frankfurt |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2289056 10.03.2026 CET/CEST
| DE000A2AA1Q5 |
| 10.03.2026 | Deutsche Konsum Real Estate AG | Deutsche Konsum Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.04.2026 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Deutsche Konsum Real Estate AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Deutsche Konsum Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.04.2026 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
10.03.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Deutsche Konsum Real Estate AG
Broderstorf
ISIN: DE000A14KRD3 WKN: A14KRD
Eindeutige Kennung: 9e73e28c8102f111b552ec75f1f2e92d
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 17. April 2026
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 17. April 2026, um 10:00 Uhr (MESZ) im Ludwig Erhard Haus, Konferenzzentrum, Großer Vortragssaal, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Konsum Real Estate AG (nachfolgend auch „Gesellschaft“) ein.
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des gebilligten Einzelabschlusses und des Lageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2024/2025, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a des Handelsgesetzbuchs (HGB)
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung/
und in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Marlene-Dietrich-Allee 12b, 14482 Potsdam, eingesehen werden. Sie werden auch in der Hauptversammlung ausliegen und dort mündlich erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Einzelabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend genannten Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/2025 Entlastung zu erteilen:
| 2.1 |
Kyrill Turchaninov |
| 2.2 |
Lars Wittan (seit 1. Februar 2025) |
| 2.3 |
Alexander Kroth (bis 31. Januar 2025) |
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands abstimmen zu lassen.
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend genannten Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025 Entlastung zu erteilen:
| 3.1 |
Daniel Löhken, Aufsichtsratsvorsitzender (seit 1. April 2025) |
| 3.2 |
Sebastian Wasser |
| 3.3 |
Johannes C.G. (Hank) Boot |
| 3.4 |
Dr. Kai Gregor Klinger (seit 1. April 2025) |
| 3.5 |
Achim Betz (bis 29. Januar 2025) |
| 3.6 |
Antje Lubitz (bis 1. April 2025) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Beschlussfassung über die Entlastung des nachfolgend genannten Mitglieds des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025 wegen laufender interner Untersuchungen zu etwaigen Pflichtverletzungen zu vertagen:
| 3.7 |
Rolf Elgeti (bis 1. April 2025) |
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats abstimmen zu lassen.
|
| 4. |
Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Herr Johannes C. G. (Hank) Boot endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 1. Oktober 2024 begonnene und am 30. September 2025 beendete Geschäftsjahr beschließt. Es ist daher eine Neuwahl für eine Position im Aufsichtsrat erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählendes Mitglied
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Herrn Thorsten Arsan, Mitglied des Verwaltungsrats und Chief Financial Officer, Adler Group S.A., wohnhaft in Bad Homburg, Deutschland |
für eine Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei gem. § 9 Abs. 2 S. 2 der Satzung das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen ist.
Der Lebenslauf des Kandidaten einschließlich der Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und Angaben gemäß der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex findet sich nachfolgend in Abschnitt II. dieser Einberufung. Diese Informationen sind außerdem unter
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Sie werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
|
| 5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/2026 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und weiterer Zwischenfinanzberichte
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025/2026 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und weiterer unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2025/2026 sowie für das Geschäftsjahr 2026/2027 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung und Präferenz des Prüfungsausschusses. Auf Grundlage eines gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/ EG der Kommission („EU-Abschlussprüferverordnung“) durchgeführten Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (seit dem 14. November 2025 firmierend als Rödl Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025/2026 zu wählen. Dabei hat der Prüfungsausschuss seine Präferenz für die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt und begründet.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024/2025
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2024/2025 den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, welcher der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorgelegt wird. Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer dahingehend geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der vom Abschlussprüfer über die Prüfung des Vergütungsberichts erstellte Vermerk ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 ist von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich. Die genannte Unterlage wird auch in der Hauptversammlung ausliegen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 zu billigen.
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| 7. |
Beschlussfassung über die Streichung von § 26 Absatz 2 der Satzung
Gemäß § 26 Abs. 2 der Satzung müssen die dort genannten Unterlagen ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausgelegt werden. Diese Satzungsregelung ist nicht mehr zeitgemäß und kann gestrichen werden. Die Auslagepflichten im Vorfeld der Hauptversammlung sind in § 175 AktG umfassend gesetzlich geregelt. Insbesondere ist es danach ausreichend, wenn die entsprechenden Unterlagen ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich sind.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
§ 26 Abs. 2 der Satzung wird ersatzlos gestrichen und erhält den Zusatz „entfällt“.
Im Übrigen bleibt § 26 der Satzung unverändert.
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| 8. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2025/I und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2026 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung
Die von der Hauptversammlung am 1. April 2025 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. März 2030 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen um bis zu EUR 21.675.545,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025/I) wurde bislang nicht ausgenutzt. Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlichen Erhöhung des Grundkapitals im Wege einer gemischten Bar- und Sachkapitalerhöhung (Sanierungskapitalerhöhung) auf EUR 109.926.080,00 und um es der Gesellschaft zu ermöglichen, auch in Zukunft ihren Finanzbedarf durch Inanspruchnahme genehmigten Kapitals schnell und flexibel decken zu können und dabei gegebenenfalls auch das Bezugsrecht auszuschließen, soll das bestehende Genehmigte Kapital 2025/I aufgehoben und durch ein neues Genehmigtes Kapital 2026 ersetzt werden. Die Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der Ausgabe neuer Aktien soll dabei auf insgesamt 20 % des Grundkapitals beschränkt sein, und zwar unter Anrechnung von Aktien, die unter Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund einer anderen Ermächtigung ausgegeben werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| a) |
Die von der Hauptversammlung am 1. April 2025 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossene Ermächtigung des Vorstands, bis zum 31. März 2030 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 21.675.545,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025/I), wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend unter lit. b) zu beschließenden neuen Genehmigten Kapitals 2026 und der nachfolgend unter lit. d) zu beschließenden Satzungsänderung in das Handelsregister der Gesellschaft aufgehoben. |
| b) |
Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 16. April 2031 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 54.963.040,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2026). Dabei muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital.
Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären in der Weise eingeräumt werden, dass die Aktien von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
| (i) |
um Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; |
| (ii) |
sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes), oder anderen Wirtschaftsgütern, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, gewerblichen Schutzrechten, Immobilien, Erbbaurechten oder sonstigen Sacheinlagen; |
| (iii) |
wenn die Aktien der Gesellschaft an einer inländischen Börse gehandelt werden und die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsengehandelten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien darf insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung des Genehmigten Kapitals 2026 in das Handelsregister bestehenden Grundkapitals oder - sofern dieser Betrag niedriger ist - 10 % des zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals nicht übersteigen (§ 203 Abs. 1 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals sind andere Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder Options- bzw. Wandlungspflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden; |
| (iv) |
soweit der Bezugsrechtsausschluss dazu dient, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit Options- bzw. Wandlungsrechten oder Options- bzw. Wandlungspflichten, die von der Gesellschaft oder Gesellschaften ausgegeben wurden bzw. ausgegeben werden, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mindestens mit Mehrheit beteiligt ist, (i) neue Aktien in dem Umfang anzubieten, wie sie ihnen nach Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte oder nach Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten zustehen oder (ii) ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte oder nach Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten zustehen würde; |
| (v) |
zur Durchführung einer Aktiendividende (Scrip Dividend), in deren Rahmen den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2026 in die Gesellschaft einzulegen; |
und nur, soweit die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf der Grundlage dieser Ermächtigung oder eines anderen genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegebenen Aktien insgesamt 20 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die vorstehend genannte 20 %-Grenze werden angerechnet
| - |
eigene Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden, sowie |
| - |
neue Aktien, die aufgrund von während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten auszugeben sind. |
Der Vorstand wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen.
|
| c) |
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. |
| d) |
§ 4 Abs. 3 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„3. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 16. April 2031 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 54.963.040,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2026). Dabei muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital.
Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären in der Weise eingeräumt werden, dass die Aktien von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
| (i) |
um Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
|
| (ii) |
sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes), oder anderen Wirtschaftsgütern, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, gewerblichen Schutzrechten, Immobilien, Erbbaurechten oder sonstigen Sacheinlagen;
|
| (iii) |
wenn die Aktien der Gesellschaft an einer inländischen Börse gehandelt werden und die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsengehandelten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien darf insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung des Genehmigten Kapitals 2026 in das Handelsregister bestehenden Grundkapitals oder - sofern dieser Betrag niedriger ist - 10 % des zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals nicht übersteigen (§ 203 Abs. 1 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals sind andere Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder Options- bzw. Wandlungspflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden;
|
| (iv) |
soweit der Bezugsrechtsausschluss dazu dient, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit Options- bzw. Wandlungsrechten oder Options- bzw. Wandlungspflichten, die von der Gesellschaft oder Gesellschaften ausgegeben wurden bzw. ausgegeben werden, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mindestens mit Mehrheit beteiligt ist, (i) neue Aktien in dem Umfang anzubieten, wie sie ihnen nach Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte oder nach Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten zustehen oder (ii) ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte oder nach Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten zustehen würde;
|
| (v) |
zur Durchführung einer Aktiendividende (Scrip Dividend), in deren Rahmen den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2026 in die Gesellschaft einzulegen;
|
und nur, soweit die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf der Grundlage dieser Ermächtigung oder eines anderen genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegebenen Aktien insgesamt 20 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die vorstehend genannte 20 %-Grenze werden angerechnet
| - |
eigene Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden, sowie
|
| - |
neue Aktien, die aufgrund von während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten auszugeben sind.
|
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.“
|
| e) |
Der Vorstand wird angewiesen, die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2025/I gemäß vorstehender lit. a) nur zusammen mit der beschlossenen Schaffung des Genehmigten Kapitals 2026 und der entsprechenden Satzungsänderung gemäß vorstehender lit. d) zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden mit der Maßgabe, dass die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2025/I nur in das Handelsregister eingetragen werden soll, wenn sichergestellt ist, dass zeitgleich oder im unmittelbaren Anschluss daran das Genehmigte Kapital 2026 in das Handelsregister eingetragen wird. Der Vorstand wird ermächtigt, die zu diesem Tagesordnungspunkt 8 gefassten Beschlüsse unabhängig von den übrigen Beschlüssen der Hauptversammlung zur Eintragung im Handelsregister anzumelden. |
Wir weisen darauf hin, dass die Gesellschaft neben dem zu Tagesordnungspunkt 8 unter Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2025/I vorgeschlagenen neuen Genehmigten Kapital 2026 und dem zu Tagesordnungspunkt 9 unter Aufhebung der bestehenden Bedingten Kapitalia I, II und III vorgeschlagenen neuen Bedingten Kapital 2026/I über kein weiteres genehmigtes oder bedingtes Kapital verfügen wird.
Der schriftliche Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026 auszuschließen, ist von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich und wird auch in der Hauptversammlung ausliegen.
|
| 9. |
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Aufhebung der bestehenden Bedingten Kapitalia I, II und III und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung
§ 4 Abs. 4 bis 6 der Satzung der Gesellschaft regeln das Bedingte Kapital I, das Bedingte Kapital II und das Bedingte Kapital III der Gesellschaft.
Das aktuell in § 4 Abs. 4 der Satzung geregelte Bedingte Kapital I in Höhe von bis zu EUR 9.377.969,00 diente der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Schuldverschreibungen, die die Gesellschaft auf Grund der von der Hauptversammlung am 11. März 2021 unter Tagesordnungspunkt 7 lit. b) beschlossenen Ermächtigung ausgegeben hatte. Sämtliche auf der Grundlage dieser Ermächtigung ausgegebenen Wandel- und Namensschuldverschreibungen wurden im Zuge der in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 4. Dezember 2025 beschlossenen und durchgeführten Sanierungskapitalerhöhung als Sacheinlage in die Gesellschaft eingebracht und die Forderungen und Rechte hieraus sind damit erloschen. Die von der Hauptversammlung am 11. März 2021 unter Tagesordnungspunkt 7 lit. b) beschlossene Ermächtigung, einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen auszugeben, wird im Übrigen am 10. März 2026 ausgelaufen sein.
Das aktuell in § 4 Abs. 5 der Satzung geregelte Bedingte Kapital II diente der Absicherung von Wandlungsrechten aus einer bis zum 30. Januar 2025 laufenden Wandelteilschuldverschreibung. Infolge der Ausübung von Wandlungsrechten durch die Inhaber der Wandelteilschuldverschreibungen 2015/2025 wurde das Bedingte Kapital II vollständig ausgenutzt und hat ein Volumen von EUR 0,00.
Das aktuell in § 4 Abs. 6 der Satzung geregelte Bedingte Kapital III in Höhe von bis zu EUR 5.297.576,00 dient der Absicherung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder -pflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die auf Grund der von der Hauptversammlung am 1. April 2025 unter Tagesordnungspunkt 10 lit. a) beschlossenen Ermächtigung bis zum 31. März 2030 im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 60.000.000,00 ausgegeben werden. Von dieser Ermächtigung wurde kein Gebrauch gemacht. Sie soll ebenfalls aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 300.000.000,00 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts ersetzt werden. Das aktuell in § 4 Abs. 6 der Satzung geregelte Bedingte Kapital III soll aufgehoben und durch ein neues Bedingtes Kapital 2026/I ersetzt werden, das einen Umfang von rund 50 % des Grundkapitals haben soll. Die Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen soll dabei auf insgesamt 20 % des Grundkapitals beschränkt werden, und zwar unter Anrechnung von Aktien, die aufgrund einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben bzw. veräußert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| a) |
Aufhebung der bestehenden Ermächtigung vom 1. April 2025
Die unter Tagesordnungspunkt 10 der Hauptversammlung vom 1. April 2025 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen wird mit Wirkung auf das Wirksamwerden der nachfolgend zu lit. b) zu beschließenden Ermächtigung und des nachfolgend zu lit. d) zu beschließenden Bedingten Kapitals 2026/I aufgehoben.
|
| b) |
Neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Options- oder Wandelschuldverschreibungen
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. April 2031 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 300.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern (auch zusammen „Inhaber“) von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten sowie von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für bis zu 54.963.040 auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 54.963.040,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen können in Euro oder - unter Begrenzung auf den entsprechenden Gegenwert - in einer ausländischen gesetzlichen Währung, beispielsweise eines OECD-Landes, begeben werden. Für die Gesamtnennbetragsgrenze dieser Ermächtigung ist bei Begebung in Fremdwährungen jeweils der Nennbetrag der Schuldverschreibungen am Tag der Entscheidung über ihre Begebung in Euro umzurechnen.
Die Schuldverschreibungen können auch durch eine Konzerngesellschaft der Gesellschaft mit Sitz im In- oder Ausland im Sinne von § 18 AktG ausgegeben werden, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mindestens mit der Mehrheit beteiligt ist („nachgeordnetes Konzernunternehmen“). Für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für diese Schuldverschreibungen zu übernehmen, deren Inhabern Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von je EUR 1,00 zu gewähren oder aufzuerlegen und weitere für eine Ausgabe erforderliche Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen. Die Schuldverschreibungen können auch gegen Erbringen einer Sachleistung, insbesondere gegen Beteiligungen an anderen Unternehmen, ausgegeben werden. Die Schuldverschreibungen werden in Teilschuldverschreibungen eingeteilt.
| bb) |
Bezugsrecht und Bezugsrechtsausschluss |
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären in der Weise eingeräumt werden, dass die Schuldverschreibungen von einem oder mehreren Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder einem oder mehreren diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für ihre Aktionäre nach Maßgabe des vorstehenden Satzes sicherzustellen.
Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, damit denjenigen, denen bereits zuvor ausgegebene Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten zustehen oder auferlegt sind, ein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt werden kann, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder bei Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf gegen Barzahlung ausgegebene Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht und/oder -pflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabebetrag der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht oder -pflicht auf Inhaberaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze ist der anteilige Betrag am Grundkapital anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die unter Bezugsrechtsausschluss seit Erteilung dieser Ermächtigung bis zur unter Ausnutzung dieser Ermächtigung nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgenden bezugsrechtsfreien Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht und/oder -pflicht entweder aufgrund einer Ermächtigung des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer bzw. sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder zur Bedienung von unter Anwendung dieser Vorschrift bis zu diesem Zeitpunkt ausgegebener Schuldverschreibungen auszugeben oder als erworbene eigene Aktien in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert worden sind.
Soweit Schuldverschreibungen gegen Sachleistung ausgegeben werden, ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ebenfalls berechtigt, das Bezugsrecht auszuschließen, sofern der Wert der Sachleistung in einem angemessenen Verhältnis zu dem gemäß vorstehendem Absatz 3 dieses lit. bb) zu ermittelnden Marktwert der Schuldverschreibungen steht.
In jedem Fall kann das Bezugsrecht aber nur ausgeschlossen werden, wenn auf die Summe der neuen Aktien, die von der Gesellschaft aufgrund solcher unter Ausschluss des Bezugsrechts zu begebender Schuldverschreibungen sowie aufgrund von auf der Grundlage einer anderen Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebenen Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen bzw. Genussrechten auszugeben sind, rechnerisch ein Anteil am Grundkapital von insgesamt nicht mehr als 20 % des Grundkapitals entfällt und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorstehend genannte 20 %-Grenze werden angerechnet
| - |
eigene Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden, sowie |
| - |
Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts begeben werden. |
Im Falle der Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht können die Inhaber ihre Schuldverschreibungen nach Maßgabe der Anleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft umtauschen. Der anteilige Betrag am Grundkapital der bei Wandlung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag der Schuldverschreibung oder einen niedrigeren Ausgabepreis nicht übersteigen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags einer Schuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Inhaberstückaktie der Gesellschaft, der gemäß lit. ff) zu bestimmen ist. Das Umtauschverhältnis kann sich auch durch Division des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabepreises einer Schuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft ergeben. Das Umtauschverhältnis kann auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Die Anleihebedingungen können auch ein variables Umtauschverhältnis vorsehen. §§ 9 Abs. 1, 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt.
Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Schuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft gegen Zahlung des Optionspreises berechtigen. Die Optionsbedingungen können auch vorsehen, dass der Optionspreis ganz oder teilweise durch Übertragung von Schuldverschreibungen und gegebenenfalls durch eine bare Zuzahlung erfüllt werden kann. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Schuldverschreibung zu beziehenden Aktien darf den Nennbetrag der Schuldverschreibung oder einen niedrigeren Ausgabepreis nicht übersteigen. Soweit sich Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese Bruchteile nach Maßgabe der Options- bzw. Anleihebedingungen, gegebenenfalls gegen Zuzahlung, zum Bezug ganzer Aktien aufaddiert werden können. §§ 9 Abs. 1, 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt.
| ee) |
Wandlungs- bzw. Optionspflicht |
Die Anleihebedingungen können auch eine Wandlungs- bzw. Optionspflicht vorsehen. In diesem Fall kann die Gesellschaft in den Anleihebedingungen berechtigt werden, eine etwaige Differenz zwischen dem Nennbetrag der Schuldverschreibungen und dem Produkt aus dem Umtauschverhältnis und einem in den Anleihebedingungen näher zu bestimmenden Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt des Pflichtumtauschs ganz oder teilweise in bar auszugleichen. Als Börsenpreis ist bei der Berechnung im Sinne des vorstehenden Satzes mindestens 80 % des für die Untergrenze des Wandlungspreises gemäß lit. ff) relevanten Börsenkurses der Aktie anzusetzen. §§ 9 Abs. 1, 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt.
| ff) |
Wandlungs- bzw. Optionspreis |
Der jeweils festzusetzende Wandlungs- bzw. Optionspreis für eine Inhaberaktie muss entweder mindestens 80 % des volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im XETRA-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an den zehn Börsenhandelstagen an der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Schuldverschreibung betragen oder - für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechts - mindestens 80 % des volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurses der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) während der Bezugsfrist, mit Ausnahme der Tage der Bezugsfrist, die erforderlich sind, damit der Options- bzw. Wandlungspreis gemäß § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG fristgerecht bekanntgemacht werden kann, entsprechen.
Unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG können die Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen Verwässerungsschutzklauseln (d.h. insbesondere eine Ermäßigung des Options- und/oder Wandlungspreises) für den Fall vorsehen, dass die Gesellschaft während der Wandlungs- oder Optionsfrist das Grundkapital erhöht oder weitere Wandelanleihen, Optionsanleihen bzw. sonstige Optionsrechte gewährt oder garantiert und den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. der Erfüllung einer Wandlungspflicht zustünde. Die Ermäßigung des Options- und/oder Wandlungspreises kann auch durch eine Barzahlung bei Ausübung des Options- und/oder Wandlungsrechts und/oder bei der Erfüllung einer Wandlungspflicht bewirkt werden. Die Bedingungen können auch für andere Maßnahmen der Gesellschaft, die zu einer Verwässerung des Werts der Wandlungs- bzw. Optionsrechte und/oder -pflichten führen können, eine wertwahrende Anpassung des Wandlungs- bzw. Optionspreises vorsehen.
Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können darüber hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung oder anderer außerordentlicher Maßnahmen oder Ereignisse (z.B. ungewöhnlich hohe Dividenden, Kontrollerlangung durch Dritte) eine Anpassung der Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten vorsehen. Bei einer Kontrollerlangung durch Dritte kann eine marktübliche Anpassung des Options- oder Wandlungspreises vorgesehen werden. In jedem Fall darf der anteilige Betrag des Grundkapitals der je Schuldverschreibung zu beziehenden Aktien den Nennbetrag der Schuldverschreibung oder einen niedrigeren Ausgabepreis nicht übersteigen. §§ 9 Abs. 1, 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt.
| hh) |
Weitere Gestaltungsmöglichkeiten |
Ferner können die Bedingungen der Schuldverschreibungen vorsehen, dass das Umtauschverhältnis und/oder der Options- oder Wandlungspreis variabel sind und der Options- oder Wandlungspreis innerhalb einer festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses während der Laufzeit festgelegt wird. Der Mindestausgabebetrag nach den Regelungen unter lit. ff) darf auch insoweit nicht unterschritten werden. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können das Recht der Gesellschaft vorsehen, im Fall der Wandlung oder Optionsausübung statt der Gewährung von Aktien einen Geldbetrag zu zahlen, der für die Anzahl der anderenfalls zuliefernden Aktien dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse während eines vom Vorstand zu bestimmenden, angemessenen Zeitraums von Tagen vor oder nach Erklärung der Wandlung oder der Optionsausübung entspricht. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch vorsehen, dass nach Wahl der Gesellschaft bei Wandlung bzw. Optionsausübung anstelle der Lieferung von neuen Aktien aus bedingtem Kapital auch neue Aktien aus genehmigtem Kapital, eigene Aktien der Gesellschaft oder bereits existierende Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft gewährt werden können. Darüber hinaus kann die Gesellschaft für den Fall einer vorzeitigen Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts die Zahlung einer angemessenen Vorfälligkeitsentschädigung gewähren.
Die Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen können weiter das Recht der Gesellschaft vorsehen, den Inhabern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die Aktien werden jeweils mit einem Wert angerechnet, der nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen dem auf volle Cents aufgerundeten Mittelwert der Schlusskurse von Aktien gleicher Ausstattung im XETRA-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Handelstagen vor dem Fälligkeitstag entspricht.
| ii) |
Ermächtigung zur Festlegung der weiteren Anleihebedingungen |
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit, Stückelung, Börsennotierung (einschließlich Freiverkehr), vorzeitige Rückzahlung durch die Gesellschaft, Verwässerungsschutzbestimmungen sowie im vorgenannten Rahmen Options- oder Wandlungszeitraum zu bestimmen oder im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen begebenden nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft festzulegen.
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| c) |
Aufhebung der bestehenden Bedingten Kapitalia I, II und III
Das aktuell in § 4 Abs. 4 der Satzung geregelte Bedingte Kapital I, das in § 4 Abs. 5 der Satzung geregelte Bedingte Kapital II sowie das in § 4 Abs. 6 der Satzung geregelte Bedingte Kapital III werden aufgehoben. Die Aufhebung des Bedingten Kapitals III wird erst wirksam, wenn die neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen gemäß vorstehender lit. b) beschlossen worden sowie das neue Bedingte Kapital 2026/I gemäß dem zu lit. d) zu fassenden Beschluss wirksam geworden ist.
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| d) |
Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2026/I
Das Grundkapital wird um bis zu EUR 54.963.040,00 durch Ausgabe von bis zu 54.963.040 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2026/I). Dabei muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“), jeweils mit Wandel- bzw. Optionsrechten oder Wandlungs- bzw. Optionspflichten, die aufgrund der von dieser Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 9 lit. b) beschlossenen Ermächtigung bis zum 16. April 2031 von der Gesellschaft oder durch ein nachgeordnetes Konzernunternehmen der Gesellschaft, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mindestens mit der Mehrheit beteiligt ist, begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der von dieser Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 9 lit. b) beschlossenen Ermächtigung jeweils festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie, jeweils ganz oder teilweise, von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Schuldverschreibungen gemäß der von dieser Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 9 lit. b) beschlossenen Ermächtigung Gebrauch gemacht wird und/oder Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien, Aktien aus genehmigtem Kapital oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums sowie im Fall der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2026/I nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder für die Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten.
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| e) |
Satzungsänderung
§ 4 Abs. 4 und 5 der Satzung werden aufgehoben. § 4 Abs. 6 der Satzung wird aufgehoben und als neuer § 4 Abs. 4 der Satzung wie folgt neu gefasst:
„4. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 54.963.040,00 durch Ausgabe von bis zu 54.963.040 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2026/I). Dabei muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“), jeweils mit Wandel- bzw. Optionsrechten oder Wandlungs- bzw. Optionspflichten, die aufgrund der von der Hauptversammlung am 17. April 2026 unter Tagesordnungspunkt 9 lit. b) beschlossenen Ermächtigung bis zum 16. April 2031 von der Gesellschaft oder durch ein nachgeordnetes Konzernunternehmen der Gesellschaft, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mindestens mit der Mehrheit beteiligt ist, begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der von der Hauptversammlung am 17. April 2026 unter Tagesordnungspunkt 9 lit. b) beschlossenen Ermächtigung jeweils festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie, jeweils ganz oder teilweise, von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Schuldverschreibungen gemäß der von der Hauptversammlung am 17. April 2026 unter Tagesordnungspunkt 9 lit. b) beschlossenen Ermächtigung Gebrauch gemacht wird und/oder Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien, Aktien aus genehmigtem Kapital oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums sowie im Fall der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2026/I nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder für die Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten.“
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| f) |
Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats werden angewiesen, den Beschluss über die Aufhebung des Bedingten Kapitals III so zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass die Aufhebung nur eingetragen wird, wenn zeitgleich oder im unmittelbaren Anschluss daran das unter lit. d) dieses Tagesordnungspunktes zu beschließende neue Bedingte Kapital 2026/I eingetragen wird. Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats werden ermächtigt, die zu diesem Tagesordnungspunkt 9 gefassten Beschlüsse unabhängig von den übrigen Beschlüssen der Hauptversammlung zur Eintragung im Handelsregister anzumelden. |
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Wir weisen darauf hin, dass die Gesellschaft neben dem zu Tagesordnungspunkt 8 unter Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2025/I vorgeschlagenen neuen Genehmigten Kapital 2026 und dem zu Tagesordnungspunkt 9 unter Aufhebung der bestehenden Bedingten Kapitalia I, II und III vorgeschlagenen neuen Bedingten Kapital 2026/I über kein weiteres genehmigtes oder bedingtes Kapital verfügen wird.
Der schriftliche Bericht des Vorstands gemäß §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, ist von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich und wird auch in der Hauptversammlung ausliegen.
| II. |
Ergänzende Angaben zur Tagesordnung
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Lebenslauf des Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsrat einschließlich der Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (Tagesordnungspunkt 4)
Lebenslauf des Kandidaten Herrn Thorsten Arsan für den Aufsichtsrat
Mitglied des Verwaltungsrats und Chief Financial Officer (CFO), Adler Group S.A., Berlin, Deutschland / Luxemburg, Luxemburg
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Geburtsjahr:
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1974 |
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Nationalität:
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deutsch |
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Wohnort:
|
Bad Homburg, Deutschland |
Beruflicher Werdegang:
| Seit 2024 |
Mitglied des Verwaltungsrats und Chief Financial Officer (CFO), Adler Group S.A., Berlin, Deutschland / Luxemburg, Luxemburg |
| 2021 - 2024 |
Group Chief Financial Officer (CFO), Peach Property Group, Zürich, Schweiz |
| 2020 - 2021 |
Senior Vice President für Finanzen, Controlling, Investor Relations und M&A, Adler Properties S.A., Berlin, Deutschland |
| 2017 - 2020 |
Vorsitzender Geschäftsführer, Vonovia Finance B.V., Amsterdam, Niederlande |
| 2013 - 2020 |
Stellvertretender Leiter Finanzen & Treasury und Leiter Corporate Finance, Vonovia SE, Bochum, Deutschland |
| 2008 - 2012 |
Director (Senior Relationship Manager), Eurohypo AG, Frankfurt/M, Deutschland |
| 2007 |
Vice President, Corporates & Markets Division, Deutsche Bank AG, Frankfurt/M, Deutschland |
| 2005 - 2006 |
CMBS-Analyst, Moody’s Investor Services Limited, Frankfurt/M, Deutschland |
| 2001 - 2004 |
Corporate Finance, KPMG DTG AG, Frankfurt/M, Deutschland |
Ausbildung/Akademischer Werdegang:
| 2003 - 2004 |
Master of Business Administration (MBA) - International Real Estate Management - South Bank University London, Vereinigtes Königreich |
| 1997 - 2001 |
Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Immobilien und Bauwesen, Fachhochschule Biberach, Deutschland |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (Inland):
keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:
keine
Unabhängigkeit
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist der Kandidat unabhängig und es bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Thorsten Arsan einerseits und der Deutsche Konsum Real Estate AG, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Deutsche Konsum Real Estate AG beteiligten Aktionär andererseits.
Es bestehen über die vorstehend angegebenen Tätigkeiten hinaus keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten von Herrn Thorsten Arsan im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Thorsten Arsan vergewissert, dass dieser den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
| III. |
Weitere Angaben zur Einberufung und Hinweise
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| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 109.926.080,00 und ist in 109.926.080 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme.
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft und der Stimmrechte somit jeweils auf 109.926.080.
|
| 2. |
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 20 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 10. April 2026 (24:00 Uhr (MESZ)) unter der nachstehenden Adresse:
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Deutsche Konsum Real Estate AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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bei der Gesellschaft anmelden.
Die Anmeldung kann gemäß § 67c AktG unter Wahrung der vorgenannten Anmeldefrist auch über Intermediäre, auch unter Verwendung der SWIFT-Adresse CMDHDEMMXXX [Instruktion gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich], an die Gesellschaft übermittelt werden.
Die Aktionäre müssen außerdem die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen. Aktionäre weisen ihre Berechtigung durch eine Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach; hierzu reicht ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung, d.h. Donnerstag, 26. März 2026, 24:00 Uhr (MEZ), (Nachweisstichtag) zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 10. April 2026 (24:00 Uhr (MESZ)) zugehen. Alternativ ist die Übermittlung des Nachweises gemäß § 67c Abs. 3, 1 AktG, auch unter Verwendung der vorgenannten SWIFT-Adresse, unter Wahrung der vorgenannten Frist möglich.
Nach fristgerechtem Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes unter der vorgenannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig für den Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft Sorge zu tragen.
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| 3. |
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bemisst sich dabei ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist zwar keine Sperre für die Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden, eine (teilweise oder vollständige) Veräußerung oder ein Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben jedoch keine Auswirkungen mehr auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Wer erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär wird und vorher keine Aktien besessen hat, ist nicht berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, es sei denn, er hat sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Für die Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine Bedeutung.
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| 4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Vereinigung von Aktionären, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer solchen Stimmrechtsvertretung sind eine rechtzeitige Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Wenn weder ein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater noch eine diesen nach § 135 AktG gleich gestellte Institution oder Person, bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform gemäß § 126b BGB zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen in solchen Fällen ebenfalls der Textform.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.
Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an:
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Deutsche Konsum Real Estate AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per E-Mail an: anmeldestelle@computershare.de
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Bis zu diesem Zeitpunkt kann dies auch gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre, auch unter Verwendung der unter Ziffer 2 genannten SWIFT-Adresse, an die Gesellschaft übermittelt werden.
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Darüber hinaus kann eine Vollmacht auch vor Ort in der Hauptversammlung erteilt und nachgewiesen oder widerrufen werden.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen fristgerechten Anmeldung zugesandt wird, und steht im Internet unter
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung/
zum Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.
Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs (z.B. eines Kreditinstituts), einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer diesen nach § 135 AktG gleich gestellten Person oder Institution sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht in dem nachfolgend beschriebenen Rahmen, durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung ausüben zu lassen.
Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Stimmrechtsausübung zur Verfügung und üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung ausschließlich weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen) und ihr Widerruf bedürfen der Textform. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird jeder Eintrittskarte beigefügt. Dieses steht auch im Internet unter
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung/
zum Download zur Verfügung.
Wir bitten, im Fall der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits im Vorfeld der Hauptversammlung, Vollmachten und Weisungen bis Donnerstag, 16. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (eingehend), an die
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Deutsche Konsum Real Estate AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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zurückzusenden.
Bis zu diesem Zeitpunkt kann dies auch gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre, auch unter Verwendung der unter Ziffer 2 genannten SWIFT-Adresse, an die Gesellschaft übermittelt werden.
Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben, den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen geführt haben und zur Hauptversammlung erschienen sind, an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch vor Ort in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
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| 5. |
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis Dienstag, 17. März 2026, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu richten:
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Deutsche Konsum Real Estate AG
- Vorstand -
z. Hd. Investor Relations (HV)
Marlene-Dietrich-Allee 12b
14482 Potsdam
oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB per E-Mail:
ir@deutsche-konsum.de
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Die Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gemäß § 126 AktG gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG übersenden, soweit eine solche Wahl Gegenstand der Tagesordnung ist. Solche Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
| |
Deutsche Konsum Real Estate AG
z. Hd. Mareike Kuliberda
Marlene-Dietrich-Allee 12b
14482 Potsdam
oder per E-Mail: ir@deutsche-konsum.de
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Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer etwaigen Begründung mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis spätestens Donnerstag, 2. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorstehend angegebenen Adresse zugegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Von einem Zugänglichmachen eines Gegenantrags und seiner etwaigen Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine etwaige Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst. Die vorstehenden Sätze gelten gemäß § 127 Satz 1 AktG für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Prüfern sinngemäß. Eine Veröffentlichung von Wahlvorschlägen von Aktionären kann außer in den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen auch dann unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag keine Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags oder Wahlvorschlags nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung mündlich zu stellen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, zum Beispiel, wenn die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Der Versammlungsleiter ist berechtigt, neben dem Rederecht auch das Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken, insbesondere zu Beginn der Hauptversammlung oder während der Hauptversammlung einen zeitlich angemessenen Rahmen für den Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten oder für die einzelnen Frage- und Redebeiträge festzusetzen (vgl. § 22 Abs. 3 der Satzung).
|
| 6. |
Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen nach § 124a AktG zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich und werden dort auch während der Hauptversammlung abrufbar sein. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 AktG finden sich ebenfalls im Internet unter
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung/
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| 7. |
Datenschutzinformationen für Aktionäre der Deutsche Konsum Real Estate AG
Die Gesellschaft verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung personenbezogene Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienbestand, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte und Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme von Aktionären und Aktionärsvertretern an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister und Berater der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zu Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat; letzteres etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung.
Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse info@deutsche-konsum.de oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Deutsche Konsum Real Estate AG Geschäftsanschrift: Marlene-Dietrich-Allee 12b 14482 Potsdam Telefon: +49 (0) 331 74 00 76 - 50 Telefax: +49 (0) 331 74 00 76 - 599
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Sie erreichen unsere Datenschutzbeauftragte unter:
Herting Oberbeck Datenschutz GmbH Hallerstraße 76 20146 Hamburg
Ansprechpartner: David Oberbeck
Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung, sowie zu Ihren Rechten finden Sie unter
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung/
Gerne senden wir Ihnen diese auch postalisch zu. Bei sonstigen Fragen können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten unter den oben angegebenen Kontaktdaten wenden.
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Potsdam, im März 2026
Deutsche Konsum Real Estate AG
Der Vorstand
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10.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Deutsche Konsum Real Estate AG |
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Marlene-Dietrich-Allee 12b |
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14482 Potsdam |
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Deutschland |
| E-Mail: |
ir@deutsche-konsum.de |
| Internet: |
https://www.deutsche-konsum.de/en/investor-relations/annual-general-meeting |
| ISIN: |
DE000A14KRD3 |
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EQS News-Service |
2289058 10.03.2026 CET/CEST
| DE000A14KRD3 |
| 10.03.2026 | Bertelsmann SE & Co. KGaA | Bertelsmann SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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Bertelsmann SE & Co. KGaA
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Bertelsmann SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
10.03.2026 / 15:02 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
10.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Bertelsmann SE & Co. KGaA |
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Carl-Bertelsmann-Straße 270 |
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33311 Gütersloh |
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Deutschland |
| Internet: |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2289052 10.03.2026 CET/CEST
| DE0005229942 |
| 10.03.2026 | Masterflex SE | Original-Research: Masterflex SE (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: Masterflex SE - von Montega AG
10.03.2026 / 14:54 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu Masterflex SE
| Unternehmen: |
Masterflex SE |
| ISIN: |
DE0005492938 |
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| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
10.03.2026 |
| Kursziel: |
21,00 EUR |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Bastian Brach |
Rekordergebnis trotz schwacher Industrie – robuste Entwicklung in margenstarken Segmenten
Masterflex hat auf Basis vorläufiger Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 erneut Rekordwerte beim Ergebnis erzielt und damit seine Prognose in der Mitte der ausgegebenen Spanne erfüllt. Treiber waren insbesondere eine hohe Nachfrage im Medizintechnikbereich sowie eine starke Entwicklung des US-Geschäfts, während sich die Nachfrage aus klassischen Industriebranchen in Europa weiterhin schwach zeigte.
[Tabelle]
Starke Umsatzentwicklung in Q4 trifft unsere Erwartungen: Mit einem Umsatz von 102,6 Mio. EUR (+4,6% yoy) liegt Masterflex nahezu exakt auf Höhe unserer Prognose von 102,7 Mio. EUR und konnte im Schlussquartal die Wachstumsrate auf 7,5% steigern. Die Entwicklung wurde maßgeblich von der positiven Nachfrage im hochmargigen Medizintechnikbereich getragen, dessen Umsatzanteil auf 21% (+3PP yoy) anstieg. Gleichzeitig entwickelte sich das US-Geschäft ebenfalls dynamisch und konnte weiter zulegen. Die Nachfrage aus industriellen Endmärkten blieb hingegen angesichts der schwachen Konjunktur insbesondere in Deutschland verhalten und verzeichnete einen moderaten Rückgang.
Operatives Ergebnis in der Mitte der Guidance: Auf Ergebnisebene setzte sich die positive Margenentwicklung fort, wenngleich unsere Erwartungen im traditionell ergebnisschwachen vierten Quartal leicht um 0,8 Mio. EUR verfehlt wurden. Das EBIT stieg im Gesamtjahr 2025 um 9,2% auf 13,7 Mio. EUR, sodass die Marge trotz negativen Sondereffekten aus Währungsverlusten und Anlaufkosten für den Werksaufbau in Marokko auf 13,3% (+0,5PP) anstieg. Damit erreichte Masterflex die Mitte der eigenen Guidance i.H.v. 12-15 Mio. EUR.
Ausblick auf 2026: Mit Blick auf 2026 erwarten wir ein weiterhin gemischtes Umfeld. Höhere Ölpreise infolge des Iran-Konflikts könnten die konjunkturelle Entwicklung insbesondere in Deutschland belasten und damit auch die Nachfrage aus der Industrie dämpfen. Gleichzeitig dürften sich die Anlaufkosten für den neuen Luftfahrtstandort in Marokko fortsetzen, die wir für 2026 auf knapp 1 Mio. EUR prognostizieren, vor allem aufgrund des Personalaufbaus. Vor diesem Hintergrund senken wir unsere Ergebnisprognosen für 2026 leicht. Für 2027 halten wir unsere Erwartungen hingegen weitgehend stabil, da wir zu diesem Zeitpunkt erste positive Ergebnisbeiträge aus dem Standort Marokko und wegfallende Anlaufkosten erwarten.
Fazit: Die vorläufigen Zahlen für 2025 bestätigen die stabile operative Entwicklung von Masterflex und unterstreichen die Fähigkeit des Unternehmens, auch in einem schwierigen konjunkturellen Umfeld profitabel zu wachsen. Mit strukturellen Wachstumstreibern in den Bereichen Medizintechnik und Luftfahrt bleibt die mittelfristige Wachstumsperspektive intakt, wenngleich kurzfristige konjunkturelle Risiken die Ergebnisse für 2026 belasten könnten. Bei einer attraktiven Bewertung (EV/EBIT 2026e: 8,4x) bekräftigen wir unsere Kaufempfehlung bei unverändertem Kursziel von 21,00 EUR.
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
Über Montega:
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet
Kontakt für Rückfragen:
Montega AG - Equity Research Tel.: +49 (0)40 41111 37-80 Web: www.montega.de E-Mail: info@montega.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2289046 10.03.2026 CET/CEST
| DE0005492938 |
| 10.03.2026 | Dinkelacker AG | Dinkelacker AG: Dinkelacker plant Neubau des ehemaligen „Wittwerhauses“ in der Königstraße 30/32 in Stuttgart
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Dinkelacker AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Dinkelacker AG: Dinkelacker plant Neubau des ehemaligen „Wittwerhauses“ in der Königstraße 30/32 in Stuttgart
10.03.2026 / 14:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Dinkelacker plant Neubau des ehemaligen „Wittwerhauses“ in der Königstraße 30/32 in Stuttgart
Stuttgart, 10. März 2026. Der Vorstand der Dinkelacker AG hat heute beschlossen, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats die Planung einer Neuentwicklung des Gebäudes Königstraße 30/32 in Stuttgart (ehemaliges „Wittwerhaus“) weiterzuführen. Die vorläufigen Planungen wurden heute im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik (STA) der Landeshauptstadt Stuttgart erstmals öffentlich vorgestellt.
Geplant ist die Entwicklung eines Neubaus mit gemischter Nutzung aus Einzelhandels-, Gastronomie-, Dienstleistungs- und Büroflächen. Die architektonische Gestaltung des Projekts soll im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens entwickelt werden, dessen Start derzeit für das dritte Quartal 2026 vorgesehen ist.
Der Gebäudekomplex Königstraße 30/32 steht im Eigentum der Tochtergesellschaften KÖ 30 Immobilien GmbH & Co. KG und der KÖ 32 Immobilien GmbH & Co. KG, die im Geschäftsjahr 2024/2025 einen Beitrag in Höhe von 2,7 Mio. € zum Konzernumsatz der Dinkelacker AG in Höhe von 24,7 Mio. €. leisteten sowie in Höhe von 1,4 Mio. € zum Konzern-EBIT in Höhe von 12,5 Mio. € beitrugen. Die Dinkelacker AG erzielte im Einzelabschluss im Geschäftsjahr 2024/2025 bei einem Ergebnis vor Steuern in Höhe von 11,9 Mio. € Erträge aus Beteiligungen aus diesen beiden Tochtergesellschaften in Höhe von 1,9 Mio. €.
Nach derzeitiger Planung könnte ein selektiver Rückbau des bestehenden Gebäudes ab dem Jahr 2028 beginnen. Die Bauzeit wird derzeit auf etwa drei Jahre geschätzt. Die Umsetzung des Projekts steht insbesondere unter dem Vorbehalt weiterer planerischer und genehmigungsrechtlicher Entscheidungen sowie der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Kontakt:
Herr Michael Fischer
Abteilungsleitung
Verwaltung & Finanzbuchhaltung
E-Mail: investor.relations@dinkelacker-ag.de
Telefon 0711 222 157 30
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| Unternehmen: |
Dinkelacker AG |
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Königstraße 18 |
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70173 Stuttgart |
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Deutschland |
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DE0005538300 |
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Freiverkehr in Stuttgart (Freiverkehr Plus) |
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2288984 |
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2288984 10.03.2026 CET/CEST
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| 10.03.2026 | Precisely Software Limited | Precisely und Matillion schließen Partnerschaft zur Beschleunigung von Datenmodernisierung und Agentic AI Readiness
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Precisely Software Limited
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Precisely und Matillion schließen Partnerschaft zur Beschleunigung von Datenmodernisierung und Agentic AI Readiness
10.03.2026 / 14:05 CET/CEST
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Das neue Angebot erweitert den Datenintegrationsdienst der Precisely Data Integrity Suite um Funktionen zum Extrahieren, Transformieren und Laden von Daten (ETL). BURLINGTON, Massachusetts, 10. März 2026 /PRNewswire/ -- Precisely, ein weltweit führender Anbieter im Bereich Datenintegrität, gab heute eine neue OEM-Partnerschaft mit Matillion bekannt, der intelligenten Plattform für Datenintegration. Durch diese Partnerschaft wird die Precisely Data Integrity Suite um Cloud-native ETL-Funktionen erweitert. Das neue Angebot ermöglicht es Unternehmen, Daten innerhalb einer einzigen Suite interoperabler Services zu integrieren, zu transformieren und aufzubereiten, wodurch die Abhängigkeit von fragmentierten Tools und manuellen ETL-Prozessen entfällt.
 Die ETL-Funktionen von Matillion erweitern den Data Integration Service der Precisely Data Integrity Suite um skalierbare Datentransformation und automatisierte Datenpipelines und ergänzen damit die unternehmensgerechte Datenreplikation. Durch die Kombination der modernen, Cloud-nativen Transformationsplattform von Matillion mit der umfassenden Precisely Data Integrity Suite, die unter anderem Services für Datenqualität, Governance, Datenanreicherung und weitere Funktionen umfasst, können Unternehmen ihre Datenumgebungen schneller modernisieren und KI-fähige Daten bereitstellen, um KI-, Automatisierungs- und Analyseinitiativen im gesamten Unternehmen voranzutreiben. „KI-Ambitionen liefern nur dann einen messbaren ROI, wenn die dahinterstehenden Daten aktuell, skalierbar und verlässlich sind", sagte Ulf Viney, Executive Vice President of Engineering, Support & Operations bei Precisely. „Durch die direkte Einbettung von Cloud-nativen ETL-Funktionen in die Data Integrity Suite beseitigen wir fragmentierte Tool-Landschaften. Wir bieten Unternehmen eine einheitliche Grundlage, um ihre Daten zu integrieren, aufzubereiten und verlässlich nutzbar zu machen und so ihren Weg zu ‚Agentic-Ready-Data' deutlich zu beschleunigen." Die Datentransformation bleibt einer der komplexesten und zeitaufwendigsten Schritte beim Aufbau von Datenpipelines. Unternehmen verwalten Daten über hochkomplexe Umgebungen hinweg, darunter On-Premises-Systeme, Cloud-Plattformen und SaaS-Anwendungen. Unterschiedliche Formate und Strukturen machen dabei eine umfangreiche Aufbereitung erforderlich, bevor die Daten produktiv genutzt werden können. „Während Unternehmen ihre Datenlandschaften für Analytics und KI modernisieren, wird die Vereinfachung von Datenintegrationsarchitekturen zur Priorität", sagte Stewart Bond, Vice President, Data Intelligence and Integration Software Research, IDC. „Die Integration von Cloud-nativen ETL-Funktionen in ein umfassenderes Datenintegritäts-Framework spiegelt den Wandel hin zu einheitlicheren Datenplattformen wider, die die Komplexität reduzieren, Vertrauen in Daten erhöhen und KI-gestützte Anwendungsfälle besser unterstützen." Direkt in die Precisely Data Integrity Suite integriert, ermöglichen die ETL-Funktionalitäten von Matillion den Anwendern, Daten aus verschiedenen Quellen zu extrahieren, in nutzbare Formate zu transformieren und an die Systeme zu liefern, die geschäftskritische Prozesse unterstützen. Dadurch werden fragmentierte Datenpipelines und der operative Aufwand reduziert. „Matillion hilft Unternehmen dabei, schneller zu agieren, indem wir Transformations-Workflows vereinfachen und beschleunigen", sagt Tim O'Neil, Chief Revenue Officer bei Matillion. „Unterstützt durch die integrierte Cloud-native Transformationstechnologie von Matillion kombiniert Precisely moderne Pipeline-Ausführung mit Datenintegrität auf Enterprise-Niveau. Dies ermöglicht es Kunden, skalierbare Pipelines effizienter aufzubauen und einen größeren Wert aus ihren Daten zu ziehen." Die Matillion-gestützte ETL-Funktionalität fördert Modernisierungsvorhaben durch: - Low-Code, Cloud-native ETL/ELT für eine schnelle Entwicklung von Datenpipelines
- Skalierbare Datentransformation über hybride und Multi-Cloud-Umgebungen hinweg
- Schnellere Erkenntnisse für Analysen und Reporting
- Vertrauenswürdige Datengrundlagen für KI und fundierte Entscheidungsfindung
- Reduzierte Komplexität durch vereinheitlichte Integrations-Workflows
Durch die Integration von ETL in die anwenderfreundliche Benutzeroberfläche der Data Integrity Suite – zusammen mit weiteren Services wie Data Quality, Data Governance, Data Enrichment und Spatial Analytics – bieten Precisely und Matillion Unternehmen einen optimierten Ansatz, um ihre Infrastruktur zu modernisieren, Analysen zu operationalisieren und den Weg für KI-gestützte Innovationen zu ebnen. ETL unterstützt von Matillion ist ab sofort als Teil des Data Integration Service der Precisely Data Integrity Suite verfügbar. Um mehr zu erfahren, besuchen Sie: https://www.precisely.com/matillion. Über Matillion Matillion ist die intelligente Datenintegrationsplattform, die Datenteams in die Lage versetzt, Pipelines für KI und Analytics schneller und skalierbar zu erstellen sowie zu verwalten. Matillion ermöglicht es Datenteams und Experten, das volle Potenzial ihrer Daten, der Cloud und von KI auszuschöpfen. So entstehen wertvolle Data Assets, die über eine Vielzahl von Anwendungen hinweg genutzt werden können – von klassischen Analysen bis hin zu komplexen KI-Anwendungsfällen. Die vereinheitlichte, KI-gestützte Datenintegrationsplattform ermöglicht es Datenteams, weniger Zeit mit manueller, repetitiver und mühsamer Data-Engineering-Arbeit zu verbringen und stattdessen mehr Fokus auf die Wertschöpfung für das Unternehmen zu legen. Durch das Eliminieren von Reibungsverlusten in den Integrations-Workflows befähigt die Plattform Teams dazu, ihre Produktivität massiv zu steigern. Tausende Unternehmen – darunter Cisco, die London Stock Exchange Group, EDF und Slack – vertrauen auf Matillion für eine Vielzahl von Anwendungsfällen: von Insights und Operational Analytics bis hin zu Data Science, Machine Learning und KI. Über Precisely Als ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich Datenintegrität stellt Precisely sicher, dass Ihre Daten genau, konsistent und kontextbezogen sind. Unser Portfolio, einschließlich der Precisely Data Integrity Suite, vereint Software, Daten und Beratungsdienstleistungen zur Datenstrategie. Diese einzigartige Kombination ermöglicht es Unternehmen, auf Agentic-Ready-Daten umzusteigen, die höchste Datenqualität, die für KI-, Automatisierungs- und Analyseinitiativen auf Unternehmensebene integriert, verwaltet und angereichert wird. Über 12.000 Unternehmen in mehr als 100 Ländern, darunter 95 der Fortune 100, vertrauen Precisely, um einige der komplexesten, am stärksten regulierten und geschäftskritischsten Datenumgebungen der Welt zu unterstützen. Erfahren Sie mehr unter www.precisely.com/de. © 2026 Precisely Software Incorporated. Alle Rechte vorbehalten. Precisely, seine verbundenen Unternehmen und/oder Lizenzgeber behalten sich das Eigentumsrecht an den Informationen vor. Die Vervielfältigung, Verwendung zu Wettbewerbszwecken oder die Erstellung abgeleiteter Werke ist ohne schriftliche Genehmigung untersagt. Verfügbarkeit nicht garantiert. „Precisely" und zugehörige Marken sind Marken von Precisely; alle anderen Marken gehören ihren jeweiligen Eigentümern. Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2408758/5854576/Precisely_Logo.jpg
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10.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2288998 10.03.2026 CET/CEST
| noisin718279 |
| 10.03.2026 | RWE Aktiengesellschaft | RWE Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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RWE Aktiengesellschaft
/ Aktienrückkauf
RWE Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
10.03.2026 / 13:54 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Aktienrückkaufprogramm 2024 - 2026 – Tranche Nr. 3 – Zwischenmeldung Nr. 14
Im Zeitraum vom 02. März 2026 bis zum 06. März 2026 wurden insgesamt 390.869 Aktien im Rahmen der dritten Tranche des Aktienrückkaufprogramms der RWE Aktiengesellschaft erworben, deren Beginn am 02. Dezember 2025 bekannt gemacht wurde.
Die Aktien wurden durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut wie folgt erworben:
| Datum |
Handelsplatz |
Aggregiertes Volumen (Stück Aktien) |
Gewichteter Durchschnittskurs (€) |
Aggregiertes Volumen (€) |
| 02.03.2026 |
Xetra |
76.198 |
54,5967 |
4.160.159,35 |
| 03.03.2026 |
Xetra |
78.959 |
52,7690 |
4.166.587,47 |
| 04.03.2026 |
Xetra |
77.866 |
53,5128 |
4.166.827,68 |
| 05.03.2026 |
Xetra |
78.360 |
53,1715 |
4.166.518,74 |
| 06.03.2026 |
Xetra |
79.486 |
52,4199 |
4.166.648,17 |
Das Gesamtvolumen der Aktien, die im Rahmen der dritten Tranche des Aktienrückkaufprogramms vom 03. Dezember 2025 bis einschließlich 06. März 2026 erworben wurden, beträgt 5.327.462 Stück.
RWE Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
RWE Aktiengesellschaft |
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RWE Platz 1 |
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45141 Essen |
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Deutschland |
| Internet: |
www.rwe.com |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2288982 10.03.2026 CET/CEST
| DE0007037129 |
| 10.03.2026 | ZPMC | ZPMC stellt die nächste Generation von Tiefsee-Mehrzweck-Offshore-Ingenieurschiffen für CNOOC vor
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ZPMC
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
ZPMC stellt die nächste Generation von Tiefsee-Mehrzweck-Offshore-Ingenieurschiffen für CNOOC vor
10.03.2026 / 13:50 CET/CEST
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SHANGHAI, 10. März 2026 /PRNewswire/ -- Ein Tiefwasser-Mehrzweck-Offshore-Ingenieurschiff der nächsten Generation gebaut von Shanghai Zhenhua Heavy Industries Co., Ltd. (ZPMC) für CNOOC Shenzhen Offshore Engineering Technology Service Co., Ltd. wurde vor kurzem in Qidong, Provinz Jiangsu, in Betrieb genommen und markiert einen neuen Meilenstein in den Fähigkeiten von ZPMC im Bereich des High-End-Offshore-Schiffbaus. Das Projekt unterstreicht die wachsende Rolle des Unternehmens bei der Unterstützung der Erschließung von Tiefseeressourcen und der Offshore-Technik. Das Schiff verfügt über eine Doppeldeck-Konfiguration und ein stromlinienförmiges Einrumpf-Design mit einer Länge von 126 Metern, einer Breite von 28 Metern und einer Decksfläche von rund 2.000 Quadratmetern. Ein zentraler 7,2 × 7,2 Meter großer Moon-Pool unterstützt Sättigungstauchsysteme und ferngesteuerte Fahrzeuge (ROVs). Das Schiff kann in einer Tiefe von bis zu 300 Metern operieren und ist mit einem elektrischen Azimut-Strahlruder und einem dynamischen DP2-Positionierungssystem für präzise Positionsbestimmung und uneingeschränkte globale Navigation ausgestattet. Es bietet Platz für bis zu 100 Personen. Das Schiff wurde für ein breites Spektrum von Offshore-Ingenieursarbeiten konzipiert und verfügt über umfassende Lebenszyklusfähigkeiten und Multimissionsfunktionen. Das Schiff ist mit einem 400-Tonnen-Offshore-Kran zum Heben von Meeresstrukturen und zur Wartung von Plattformen, einer 3.000-Tonnen-Kabeltrommel für die Verlegung von Unterwasserkabeln und einem Sättigungstauchsystem für 12 Personen ausgestattet. Eine 1.600-PS-Grabenfräse unterstützt die Reparatur von Pipelines, die Installation von Versorgungsleitungen und das Ausheben von Gräben. Darüber hinaus können drei bis vier Hilfskräne an der Hafenseite installiert werden, um die Wartung der Pipelines und die Notfallmaßnahmen zu verbessern. Um die komplexen Ausrüstungssysteme und technischen Anforderungen des Schiffes zu bewältigen, wählte das Projektteam eine modulare Bauweise, die mehrere Baustellen, definierte Montagezonen und eine schrittweise Integration vorsieht. Der Rumpf wurde in drei Hauptabschnitte - Bug, Mittschiff und Heck - unterteilt, die aus 93 vorgefertigten Blöcken bestehen. Die Pläne für die einzelnen Abschnitte wurden auf der Grundlage der Geräteanordnung und der funktionalen Anforderungen optimiert, wobei die technische Machbarkeit, die Qualitätssicherung, die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und die Koordinierung des Zeitplans sorgfältig berücksichtigt wurden. Die Endmontage erfolgte durch eine Block-für-Block-Integration, wodurch die Effizienz der Konstruktion verbessert und eine 100-prozentige Erfolgsquote bei der erstmaligen Ausrichtung des Schiffsrumpfes erreicht wurde. Das Schiff wurde vollständig mit Hilfe der 3D-Modellierungstechnologie entworfen, um den Bau des Rumpfes, die Ausstattung und die Beschichtung zu integrieren. Die Fundamente für die wichtigsten Geräte wurden vorinstalliert, während die Rohrleitungen und die Verkabelung während der Montage gleichzeitig installiert wurden. Diese Methode spiegelt den allgemeinen Wandel in der Schiffbauindustrie hin zu einer digitalisierten und modularen Bauweise wider. Das Schiff soll eine breite Palette von Offshore-Ingenieurarbeiten unterstützen und zur Erschließung von Tiefsee-Energieressourcen und Unterwasser-Infrastruktur beitragen.
View original content:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/zpmc-stellt-die-nachste-generation-von-tiefsee-mehrzweck-offshore-ingenieurschiffen-fur-cnooc-vor-302709488.html

10.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2288974 10.03.2026 CET/CEST
| noisin158031 |
| 10.03.2026 | Verve Group SE (Nordic) | Verve Group startet branchenweit erste Targeting-Lösung zur Aktivierung von Konversations-Datensignalen aus großen LLM-Umgebungen
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Verve Group startet branchenweit erste Targeting-Lösung zur Aktivierung von Konversations-Datensignalen aus großen LLM-Umgebungen
Verve Group startet branchenweit erste Targeting-Lösung zur Aktivierung von Konversations-Datensignalen aus großen LLM-Umgebungen
- Verve Group wird erster AdTech-Anbieter, der Conversational Intent Signals aus führenden Large Language Model (LLM)-Ökosystemen für das Targeting aktiviert
- Neue Funktion vereint Zero-Party-Daten, Suchabsichten und pseudonymisiert KI-Chat-Aktivitäten in datenschutzkonformer Marktdatenintelligenz bei über einer Mrd. Signalen täglich
- Strategische Integration jüngster Übernahmen schafft einzigartigen Wettbewerbsvorteil und transformiert Targeting-Fähigkeiten von traditioneller Suche hin zu KI-nativer Discovery
Stockholm, 10 März 2026 – Die Verve Group SE (ISIN: SE0018538068), eine schnell wachsende Softwareplattform in der Werbetechnologiebranche, hat heute eine signifikante Erweiterung ihrer Audience-Intelligence-Fähigkeiten vorgestellt. Verve For Advertisers, die auf Marken und Agenturen ausgerichtete Einheit des Unternehmens, hat ihr Informationsdatenangebot auf KI-Chat-Umgebungen ausgeweitet und erfolgreich Signale zur Gesprächsabsicht aus großen Large Language Model (LLM)-Umgebungen in ihre Targeting-Lösungen integriert. Diese Entwicklung macht Verve zur ersten Werbeplattform auf dem offenen Markt, die hochpräzise Absichtsdaten aus KI-Chat-Schnittstellen für die programmatische Aktivierung nutzbar macht.
Da sich die Informationssuche von Verbrauchern strukturell von der traditionellen browserbasierten Suche hin zu KI-nativen Schnittstellen und intelligenten Agenten verlagert, positioniert sich Verve an der Spitze dieser Transformation. Die erweiterte Plattform bündelt und aktiviert ab sofort Signale aus führenden konversationellen KI-Ökosystemen. Dies ermöglicht es Werbetreibenden, Zielgruppen auf Basis komplexer Entscheidungsfindungs-Prozesse in Echtzeit anzusprechen, die innerhalb dieser KI-Dialogumgebungen stattfinden.
Der heutige Launch repräsentiert die strategische Konvergenz der jüngsten M&A-Aktivitäten von Verve und der organischen Technologieentwicklung. Die Plattform vereint nun Zero-Party-Daten (via Jun Group), Search Intent-Daten (via die kürzlich übernommene Captify Technologies) und die neue anonymisierte KI-LLM-Aktivität in einer einzigen proprietären Marktdatenintelligenz. Dieses „Daten-Rückgrat“ verarbeitet täglich über 1 Milliarde Signale und ermöglicht eine präzise Zielgruppensegmentierung ohne Abhängigkeit von Third-Party-Cookies oder IDFA (Identifier for Advertisers).
„Durch das Hinzufügen von High-Intent-Signalen aus LLM-Umgebungen stärken wir unseren Lösungsansatz für Werbetreibende und Agenturen noch weiter. Da sich das Verbraucherverhalten stetig weiterentwickelt, müssen diese Signale ein integraler Bestandteil der Targeting-Strategien von Werbetreibenden werden“, kommentiert Remco Westermann, Chief Executive Officer der Verve Group SE. „Unsere Leistung wird durch die verbesserte, einheitliche Technologieplattform von Verve angetrieben, die auf Skalierbarkeit und KI-gesteuerte Effizienz ausgelegt ist. Während sich die Werbung in Richtung KI-gesteuerter Agenten und algorithmischem Einkauf verschiebt, liegt das Unterscheidungsmerkmal nicht mehr im Zugang zur Automatisierung, sondern im Zugang zu High-Fidelity-Signalen und proprietären Daten. In einem KI-gesteuerten Ökosystem potenziert sich Marktdatenintelligenz, und Plattformen mit Search Intent-Signalen werden eine bessere Performance liefern.“
Die Technologie ist bereits live und als Teil des Angebots von Verve For Advertisers verfügbar. Im Einklang mit Verves Fokus auf verantwortungsvolle Medien basiert die Integration der LLM-Signale auf einer strikten „Privacy-First“-Architektur. Die Daten stammen von Nutzern, die über verbundene Anwendungen in führenden LLM-Ökosystemen ihre Zustimmung (Opt-in) gegeben haben, wodurch sichergestellt wird, dass das Unternehmen plattformagnostisch und unabhängig von direkten Partnerschaften mit spezifischen KI-Anbietern bleibt. Die Methodik stützt sich auf aggregierte Metriken auf hoher Ebene und pseudonymisierte Verhaltensmuster. Es werden zu keiner Zeit Rohdaten über Nachrichteninhalte oder individuelle Konversationsdaten offengelegt oder gespeichert.
„Werbetreibende, die sehen können, was andere nicht sehen können, werden die Gewinner in diesem nächsten Kapitel sein“, sagte Mishel Alon, Chief Business Officer und President von Verve For Advertisers. „Durch die Vereinheitlichung von Zero-Party-, Such- und Konversations-Intent-Signalen in einer einzigen Marktdatenintelligenz ermöglichen wir Marken und Agenturen, in Echtzeit auf Nachfragesignale höherer Genauigkeit zu reagieren und in einer von Agenten gesteuerten Welt stärkere und nachhaltigere Ergebnisse zu liefern.“
Weitere Informationen zur Verve Group und ihren Tochtergesellschaften finden Sie unter www.verve.com.
Dies ist eine unverbindliche Übersetzung. Maßgeblich ist allein die englische Originalfassung.
Kontakt:
Ingo Middelmenne Head of European Investor Relations +49 174 90 911 90 ingo.middelmenne@verve.com
Sören Barz VP Corp. Communications & Strategic Initiatives +49 170 376 9571 soeren.barz@verve.com
Über Verve
Die Verve Group ist eine schnell wachsende Softwareplattform in der Werbetechnologiebranche, die Werbetreibende, die digitale Werbeflächen kaufen möchten, mit Publishern verbindet, die ihre Inhalte monetarisieren. Getrieben von der Mission „Let’s make media better“, bietet Verve verantwortungsvolle, KI-gesteuerte Werbelösungen, die bessere Ergebnisse für Werbetreibende und Publisher liefern. Das Unternehmen konzentriert sich auf aufstrebende Medienkanäle wie Mobile In-App, Connected TV und andere. In Erwartung der wachsenden Nachfrage von Nutzern und Werbetreibenden nach mehr Privatsphäre hat Verve eine fortschrittliche ID-lose Targeting-Technologie entwickelt, die effiziente Werbung in digitalen Medien ermöglicht, ohne auf Identifikatoren wie Cookies oder IDFA angewiesen zu sein. Dank ihrer starken Differenzierung und Exekution hat Verve in den letzten fünf Jahren eine jährliche Umsatzwachstumsrate (CAGR) von 32 Prozent erzielt und im Jahr 2025 einen berichteten Umsatz von 551 Millionen Euro bei einer bereinigten EBITDA-Marge von 22 Prozent erreicht. Die operative Hauptpräsenz von Verve liegt in Nordamerika und Europa; das Unternehmen ist als Societas Europaea in Schweden registriert (Registrierungsnummer 517100-0143). Die Aktien (ISIN SE0018538068) sind im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Ticker: VRV) und am Nasdaq First North Premier Growth Market in Stockholm (Ticker: VER) notiert. Verve hat eine ausstehende Anleihe mit der ISIN: SE0023848429. Der Certified Advisor des Unternehmens am Nasdaq First North Premier Growth Market ist FNCA Sweden AB; Kontaktinfo: info@fnca.se.
Treffen Sie Verve auf kommenden Konferenzen und Roadshows im Jahr in 2026
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19.03.2026
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Pareto Nordic Bond Conference
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Stockholm, Schweden
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23./24.03.2026
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ROTH Annual Flagship Conference
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Dana Point, USA
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22.04.2026
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Münchner Kapitalmarktkonferenz (MKK)
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München, Deutschland
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11./12.05.2026
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Equity Forum Frühjahrskonferenz 2026
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Frankfurt, Deutschland
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03./04.06.2026
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William Blair Annual Growth Stock Conference
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Chicago, USA
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16.06.2026
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Kapitalmarkttag 2026
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tba
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Datei: 20260310_VER_CN_LLM_german
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2288928 10.03.2026 CET/CEST
| SE0018538068 |
| 10.03.2026 | Huawei | Huawei präsentiert seine Vision „Driving Mobilty and Logistics into the Intelligent World" für den Transportsektor, unterstützt durch fünf neue Lösungen
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Huawei
/ Schlagwort(e): Produkteinführung/Sonstiges
Huawei präsentiert seine Vision „Driving Mobilty and Logistics into the Intelligent World" für den Transportsektor, unterstützt durch fünf neue Lösungen
10.03.2026 / 12:55 CET/CEST
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BARCELONA, Spanien, 10. März 2026 /PRNewswire/ -- Auf der MWC Barcelona 2026 veranstaltete Huawei ein Forum mit dem Titel Accelerate Transportation Digital Intelligence" (Beschleunigung der digitalen Intelligenz im Transportwesen). Gemeinsam mit Kunden, Partnern und Experten aus der Industrie hat Huawei neue Wege für intelligenten Verkehr erkundet, seine neuesten technischen Errungenschaften vorgestellt und fünf innovative Lösungen angekündigt, die Mobilität und Logistik in die intelligente Welt führen sollen.
David Shi, Vice President of ICT Marketing and Solution Sales bei Huawei, erklärte: „Huawei setzt sich für Offenheit, Zusammenarbeit und gemeinsamen Erfolg ein." Wir werden mit Kunden und Partnern zusammenarbeiten, um eine solide digitale und intelligente Grundlage zu schaffen, die Passagiere, Fracht, Geschäfte, Einnahmen und Informationsflüsse miteinander verbindet." Ihm zufolge wird Huawei KI in den Bereichen Schiene, Straße, Logistik, Luftfahrt und Häfen integrieren, um die Sicherheit und Effizienz im gesamten Transport- und Logistikwesen zu verbessern und engere Beziehungen zu Tourismus, Energie, Handel und anderen Branchen zu fördern, um eine bessere Zukunft zu gestalten.  Dr. Reha Çetin, CIO des Istanbul Grand Airport und CEO von IST Systems, betonte, dass der Flughafen Istanbul als Europas am schnellsten wachsender Luftverkehrsknotenpunkt seine digitale Transformation zu „Airport 5.0" weiter vorantreiben und dank der hochmodernen digitalen Technologien und der ICT-Expertise von Huawei ein Flughafen-Erlebnis der nächsten Generation bieten werde. Zaiming Ren, Deputy General Manager von CRSC International, erläuterte, wie FRMCS die Effizienz der Zugsteuerung verbessert, die Transportkapazität der Eisenbahn erhöht und die Lebenszykluskosten senkt, wodurch futuristische Eisenbahnsysteme effizienter und sicherer betrieben werden können. KI wird zum Kernstück intelligenter Verkehrssysteme (ITS) werden. Carlos López Gutiérrez, Transportation BU Director bei SICE, erklärte: „SICE und Huawei arbeiten daran, mithilfe von KI und Edge-Computing-Plattformen verschiedene Verkehrsszenarien zu untersuchen und zu unterstützen, um die Konnektivität der Infrastruktur und die Zuverlässigkeit des Verkehrssystems erheblich zu verbessern." Häfen spielen eine entscheidende Rolle bei der Stabilisierung von Konjunkturzyklen und der Sicherung der Kontinuität von Industrie und Lieferketten. Yang Rong, General Engineer der Tianjin Port (Group) Co., Ltd., erklärte, dass der Hafen von Tianjin der Integration von IKT wie 5G, KI, Cloud Computing und autonomem Fahren in seine Dienstleistungen stets Priorität eingeräumt habe. Bislang haben sie alle Hafenelemente digital verwaltet und ein intelligentes horizontales Transportsystem eingeführt, um die Zukunft von intelligenten Häfen von Weltklasse zu gestalten.  Dr. Rachad Nassar, Global Business & Strategic Partners Director der Smart Transportation BU von Huawei, gab bekannt, dass das Unternehmen eine umfassende digitale Grundlage für die globale Transportbranche geschaffen hat. Durch den Einsatz einer integrierten Architektur aus intelligenter Sensorik, Konnektivität, digitalen Plattformen und Anwendungen arbeitet Huawei mit Partnern aus dem Ökosystem zusammen, um fünf spezialisierte Lösungen für vier Kernszenarien auf den Markt zu bringen. Diese Innovationen bieten die folgenden Hauptvorteile: - Straße: Huawei hat die TOCC-Lösung (Transportation Operations Coordination Center) vorgestellt, die auf ITS basiert und die Effizienz in verschiedenen Szenarien wie integrierter Verkehrsüberwachung, Unterstützung bei Urlaubsreisen und multimodaler Logistik steigern soll. Damit wird ein neues Modell für die integrierte Verwaltung und Kontrolle des städtischen Verkehrs geschaffen.
- Schiene: Huawei hat das Next-Gen Bearer Network für den Betrieb und die Disposition von Eisenbahnen entwickelt. Mit ihrer robusten Zuverlässigkeit, hohen Bandbreite und geringen Latenzzeit überträgt die Lösung sicher, zuverlässig und effizient betriebliche Kommunikationsdienste und treibt damit die Digitalisierung und Intelligenz der Bahnindustrie voran.
- Zoll: Huawei hat gemeinsam mit Partnern eine Lösung zur Kontrolle von Big Data-Risiken entwickelt. Die Lösung nutzt die führenden Big-Data-Plattformen von Huawei sowie die Datenverwaltung und -dienste der Partner, integriert effizient heterogene Daten aus verschiedenen Quellen und reagiert innerhalb von Sekunden auf Risiken. Es befasst sich mit traditionellen Herausforderungen der Risikokontrolle wie begrenzten Dimensionen, unvollständiger Abdeckung und starker Abhängigkeit von manuellen Prozessen und ermöglicht es den Zollbehörden, die Genauigkeit der Überwachung und die Effizienz der Zollabfertigung zu verbessern.
- Hafen: Huawei hat den branchenweit ersten All-Element-Planungsagenten entwickelt, der auf der Chain-of-Thought-Technologie (CoT) basiert. Dieser Agent koordiniert den gesamten Hafenbetrieb, einschließlich der Liegeplatzplanung sowie der Verteilung und des Transports, wodurch die Planungszeit von Stunden auf Minuten reduziert wird. Die intelligente horizontale Transportlösung 2.0 unterstützt einen effizienten gemischten Verkehr von manuellen Containerstaplern und intelligenten geführten Fahrzeugen (IGVs). Sie ermöglicht die groß angelegte Planung von über 300 Fahrzeugen, reduziert die manuellen Übernahmequoten auf unter 0,1 % und gewährleistet eine präzise Parkausrichtung mit einer Abweichung von maximal ±5 cm von der Betriebsposition, wodurch die Effizienz des Gütertransports gesteigert wird.
 Auf dem Forum gaben Huawei und Surge die erfolgreiche kommerzielle Einführung des weltweit ersten 1,4-GHz-5G-FWA-Netzes (Fixed Wireless Access) für Eisenbahnen bekannt. Dieser Meilenstein stellt einen Paradigmenwechsel in der bahnbasierten Konnektivität dar, indem er Kommunikationsnetze der nächsten Generation entlang der indonesischen Eisenbahnstrecken bereitstellt und gleichzeitig eine flächendeckende Netzabdeckung im ganzen Land ermöglicht. Darüber hinaus hob Huawei entscheidende Durchbrüche hervor, die gemeinsam mit seinen globalen Partnern erzielt wurden und die Entwicklung des digitalen und intelligenten Verkehrssystems vorantreiben. Ein hervorragendes Beispiel hierfür ist die gemeinsam mit der Shandong Port Group ins Leben gerufene Global Smart Port Showcase. Durch die Integration von Big Data, umfangreichen Modellen und anderen innovativen Technologien demonstriert die Präsentation szenariospezifische Anwendungen wie digitale Abläufe und intelligente Planung und dient als Blaupause für die Modernisierung der globalen Hafenindustrie. Bis heute hat Huawei mehr als 100 Häfen, über 210 Flughäfen und Fluggesellschaften, mehr als 300 Stadtbahnlinien, über 180.000 Kilometer Eisenbahnstrecken, Straßennetze mit einer Gesamtlänge von über 200.000 Kilometern, ITS-Projekte in über 70 Städten und mehr als 200 Logistikunternehmen weltweit mit seinen Lösungen unterstützt. Mit Blick auf die Zukunft wird Huawei die Strategie „Plattform + Ökosystem" weiterhin verfolgen. Das Unternehmen ist auf die Entwicklung von Verkehrsknotenpunkten, Verkehrsnetzen, Personen- und Güterverkehr sowie Low-Altitude-Air-Systemen spezialisiert, um eine digitale und intelligente Grundlage für einen umfassenden Transport- und Logistiksektor zu schaffen. Huawei hat sich zum Ziel gesetzt, „Mobilität und Logistik in die intelligente Welt zu führen" und damit den intelligenten Verkehr zu fördern. Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2929040/1.jpg Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2929041/2.jpg Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2929042/3.jpg
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