26.12.2024 | Pfeiffer Vacuum Technology AG | Pfeiffer Vacuum Technology AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG Pfeiffer Vacuum Technology AG/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten Pfeiffer Vacuum Technology AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG
26.12.2024 / 15:01 CET/CEST Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Hiermit gibt die Pfeiffer Vacuum Technology AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden: Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2) Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 05.08.2025 Ort: https://ir.pfeiffer-vacuum.com/German/finanzberichte/finanzergebnisse/default.aspx
26.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2058065 26.12.2024 CET/CEST | DE0006916604 |
26.12.2024 | Pfeiffer Vacuum Technology AG | Pfeiffer Vacuum Technology AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG Pfeiffer Vacuum Technology AG/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten Pfeiffer Vacuum Technology AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG
26.12.2024 / 14:59 CET/CEST Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Hiermit gibt die Pfeiffer Vacuum Technology AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden: Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 27.03.2025 Ort: https://ir.pfeiffer-vacuum.com/German/finanzberichte/geschaftsberichte/default.aspx
26.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2058061 26.12.2024 CET/CEST | DE0006916604 |
25.12.2024 | Delivery Hero SE | Delivery Hero SE: Die Taiwanesische Wettbewerbsbehörde (“TFTC”) erteilt keine Freigabe für den Verkauf des Foodpanda-Geschäfts in Taiwan an Uber Technologies (“Uber”) Delivery Hero SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Verkauf Delivery Hero SE: Die Taiwanesische Wettbewerbsbehörde (“TFTC”) erteilt keine Freigabe für den Verkauf des Foodpanda-Geschäfts in Taiwan an Uber Technologies (“Uber”)
25.12.2024 / 13:43 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
AD-HOC MITTEILUNG Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR) Die Taiwanesische Wettbewerbsbehörde (“TFTC”) erteilt keine Freigabe für den Verkauf des Foodpanda-Geschäfts in Taiwan an Uber Technologies (“Uber”) Berlin, 25. Dezember 2024 – Delivery Hero SE (“Delivery Hero” oder die “Gesellschaft”, ISIN: DE000A2E4K43, Frankfurter Wertpapierbörse: DHER) bestätigt, dass die TFTC heute eine Pressemitteilung veröffentlicht hat, in der sie über ihre Entscheidung informiert, keine Freigabe für den beabsichtigten Verkauf von Delivery Hero`s Foodpanda-Geschäft in Taiwan an Uber zu erteilen. Delivery Hero hatte den beabsichtigten Verkauf des Foodpanda-Geschäfts in Taiwan - durch Verkauf ihrer Tochtergesellschaften DH Stores (Taiwan) Co., Ltd. und Foodpanda Taiwan Co., Ltd. - an Uber Technologies, Inc. (die “Transaktion”) am 14. Mai 2024 bekanntgegeben. Die Transaktion stand unter dem Vorbehalt der Erfüllung üblicher Vollzugsbedingungen und der Erlangung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen, einschließlich der kartellrechtlichen Freigabe durch TFTC. Uber kann gegen die Entscheidung der TFTC Berufung einlegen oder die Transaktion beenden. Die Parteien haben angemessene Transaktionsbedingungen vereinbart, die auch Break Fees beinhalten, die bestimmten Bedingungen unterliegen. ************* Investor Relations Kontakt
Christoph Bast Head of Investor Relations
ir@deliveryhero.com | Pressekontakt
Corporate Communications Team
press@deliveryhero.com |
Haftungsausschluss Diese Mitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Ansichten und Prognosen in Bezug auf die künftige Geschäftslage, Ertragslage und Ergebnisse der Delivery Hero SE enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Zukunftsgerichtete Aussagen sind an Begriffen wie "glauben", "schätzen", "antizipieren", "erwarten", "beabsichtigen", "werden", oder "sollen" sowie ihrer Negierung und ähnlichen Varianten oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der Delivery Hero SE und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken sowie Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Ereignisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen und Ereignissen abweichen können. Hierin enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen und Ergebnisse verstanden werden und sind nicht notwendigerweise zuverlässige Indikatoren dafür, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen besitzen nur am Tag dieser Veröffentlichung Gültigkeit. Wir übernehmen keine Verpflichtung und beabsichtigen auch nicht, die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen unter Berücksichtigung späterer Ereignisse und Umstände zu aktualisieren oder spätere Ereignisse oder Umstände zu reflektieren oder Ungenauigkeiten, die sich nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aufgrund sonstiger Umstände ergeben, zu korrigieren. Wir übernehmen keine Verantwortung in irgendeiner Weise dafür, dass die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder Vermutungen eintreten werden. Verantwortliche Person für diese Veröffentlichung: Christoph Bast Head of Investor Relations
Ende der Insiderinformation
25.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2057763 25.12.2024 CET/CEST | DE000A2E4K43 |
25.12.2024 | Helvetia Holding AG | Helvetia trauert um Snowboarderin Sophie Hediger Medienmitteilung Basel, 25. Dezember 2024
Sophie Hediger starb am 23. Dezember 2024 bei einem Lawinenunglück. Die 26-jährige Boardercrosserin war seit dieser Saison neu Mitglied im Wintersport Team Helvetia. «Wir sind zutiefst erschüttert und unermesslich traurig über den tragischen Tod von Sophie. Wir stehen in dieser schweren Zeit der Familie bei und wünschen ihr viel Kraft», erklärt Urs Schwegler, Leiter Sponsoring bei Helvetia. Über die Helvetia Gruppe Helvetia Versicherungen mit Sitz in St. Gallen hat sich seit 1858 zu einer erfolgreichen internationalen Versicherungsgruppe mit starken Schweizer Wurzen, über 13 800 Mitarbeitenden und mehr als 7.2 Millionen Kundinnen und Kunden entwickelt. Seit jeher ist Helvetia für ihre Kundinnen und Kunden da, wenn es darauf ankommt. In den Segmenten Schweiz, Spanien und GIAM (German, Italian and Austrian Markets) positioniert sich Helvetia als Local Customer Champion und begleitet die Kundinnen und Kunden ein Leben lang als bevorzugte Anbieterin. Zudem liegt ein Schwerpunkt von Helvetia auf dem schnell wachsenden Segment der Kundinnen und Kunden über 50. In allen Segmenten und insbesondere im Segment Specialty Markets strebt Helvetia als Global Specialist Wachstum im internationalen Specialty-Lines-Geschäft und in der Rückversicherung an. Dank schlanker und flexibler Strukturen kann Helvetia sich in einem zyklischen Geschäft auf die Profitabilität fokussieren. Gleichzeitig nutzt Helvetia ihr Know-how in ihren europäischen Retailmärkten, um KMU-Kunden Specialty-Lösungen anzubieten. Bei einem Geschäftsvolumen von CHF 11.3 Mrd. erzielte Helvetia im Geschäftsjahr 2023 Underlying Earnings von CHF 372.5 Mio. und ein IFRS-Periodenergebnis von CHF 301.3 Mio. Die Aktie der Helvetia Holding AG wird an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange gehandelt. Haftungsausschluss Dieses Dokument wurde von der Helvetia Gruppe erstellt und darf vom Empfänger ohne die Zustimmung der Helvetia Gruppe weder kopiert noch abgeändert, angeboten, verkauft oder sonst wie an Drittpersonen abgegeben werden. Massgeblich und verbindlich ist jeweils die deutsche Fassung des Dokuments. Versionen des Dokuments in anderen Sprachen dienen lediglich Informationszwecken. Es wurden alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die hier dargelegten Sachverhalte richtig und alle hier enthaltenen Meinungen fair und angemessen sind. Informationen und Zahlenangaben aus externen Quellen dürfen nicht als von der Helvetia Gruppe für richtig befunden oder bestätigt verstanden werden. Weder die Helvetia Gruppe als solche noch ihre Organe, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Berater oder sonstige Personen haften für Verluste, die mittelbar oder unmittelbar aus der Nutzung dieser Informationen erwachsen. Die in diesem Dokument dargelegten Fakten und Informationen sind möglichst aktuell, können sich aber in der Zukunft ändern. Sowohl die Helvetia Gruppe als solche als auch ihre Organe, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Berater oder sonstige Personen lehnen jede ausdrückliche oder implizite Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Informationen ab. Dieses Dokument kann Prognosen oder andere zukunftsgerichtete Aussagen im Zusammenhang mit der Helvetia Gruppe enthalten, die naturgemäss mit allgemeinen wie auch spezifischen Risiken und Unsicherheiten verbunden sind, und es besteht die Gefahr, dass sich die Prognosen, Voraussagen, Pläne und anderen expliziten oder impliziten Inhalte zukunftsgerichteter Aussagen als unzutreffend herausstellen. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Reihe wichtiger Faktoren dazu beitragen kann, dass die tatsächlichen Ergebnisse in hohem Masse von den Plänen, Zielsetzungen, Erwartungen, Schätzungen und Absichten, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen, abweichen. Zu diesen Faktoren gehören: (1) Änderungen der allgemeinen Wirtschaftslage namentlich auf den Märkten, auf denen wir tätig sind, (2) Entwicklung der Finanzmärkte, (3) Zinssatzänderungen, (4) Wechselkursfluktuationen, (5) Änderungen der Gesetze und Verordnungen einschliesslich der Rechnungslegungsgrundsätze und Bilanzierungspraktiken, (6) Risiken in Verbindung mit der Umsetzung unserer Geschäftsstrategien, (7) Häufigkeit, Umfang und allgemeine Entwicklung der Versicherungsfälle, (8) Sterblichkeits- und Morbiditätsrate, (9) Erneuerungs- und Verfallsraten von Policen sowie (10) Realisierung von Skalen- und Verbundeffekten. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die vorstehende Liste wichtiger Faktoren nicht vollständig ist. Bei der Bewertung zukunftsgerichteter Aussagen sollten Sie daher die genannten Faktoren und andere Ungewissheiten sorgfältig prüfen. Alle zukunftsgerichteten Aussagen gründen auf Informationen, die der Helvetia Gruppe am Tag ihrer Veröffentlichung zur Verfügung standen; die Helvetia Gruppe ist nur dann zur Aktualisierung dieser Aussagen verpflichtet, wenn die geltenden Gesetze dies verlangen. | CH0466642201 |
24.12.2024 | Energiekontor AG | Energiekontor AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Energiekontor AG/ Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Energiekontor AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
24.12.2024 / 08:30 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 28. Zwischenmeldung Die Energiekontor AG hat im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis zum 20. Dezember 2024 insgesamt 1.098 Aktien im Rahmen des am 30. Mai 2024 bekannt gemachten und am 14. Juni 2024 begonnenen Aktienrückkaufprogramms erworben. Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen betrugen für den genannten Zeitraum jeweils pro Tag: Datum | Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien (Stück) | Gewichteter Durchschnittskurs (Euro) | Aggregiertes Volumen (Euro) | 16.12.2024 | 250 | 47,1960 | 11.799,00 | 17.12.2024 | 225 | 46,6822 | 10.503,50 | 18.12.2024 | 165 | 46,7970 | 7.721,50 | 19.12.2024 | 154 | 46,9260 | 7.226,60 | 20.12.2024 | 304 | 47,0702 | 14.309,35 |
Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 14. Juni 2024 beträgt 26.153. Der Erwerb der Aktien der Energiekontor AG erfolgte durch ein von der Energiekontor AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel). Weitere Informationen zu den einzelnen Transaktionen des Aktienrückkaufs gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter www.energiekontor.de/investor-relations/aktienrueckkauf abrufbar. Bremen, 24. Dezember 2024 Energiekontor AG Der Vorstand
24.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056547 24.12.2024 CET/CEST | DE0005313506 |
23.12.2024 | fund2seed GmbH | Merzauer Agrar GmbH übernimmt Verantwortung für Wagyu-Rinderherde und Arbeitsplätze in Thüringen Emittent / Herausgeber: fund2seed GmbH/ Schlagwort(e): Vereinbarung/Kapitalrestrukturierung Merzauer Agrar GmbH übernimmt Verantwortung für Wagyu-Rinderherde und Arbeitsplätze in Thüringen
23.12.2024 / 22:37 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die Merzauer Agrar GmbH hat einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger Tierzucht und regionaler Wirtschaftssicherung unternommen: Das Unternehmen unterzeichnete Verträge zur Versorgung einer Wagyu-Herde mit über 350 Tieren, bestehend aus Mutterkühen und Kälbern. Die Rinder stammen von einem (ehemals) führenden europäischen Zuchtbetrieb für Wagyu-Rinder. Dieser hatte im Sommer 2024 Insolvenz anmelden müssen.Die Merzauer Agrar GmbH hat gemeinsam mit Mitarbeitern des insolventen Unternehmens, frühzeitig ein Konzept zur tierwohlgerechten Fortführung umgesetzt, um die Folgen der Insolvenz für die Wagyu-Herde aber auch die Mitarbeiter und Gläubiger des insolventen Unternehmens zu lindern.Mit der Übernahme setzt die Merzauer Agrar GmbH ein starkes Zeichen für den Erhalt von Arbeitsplätzen und für das Tierwohl.„Die Übernahme dieser außergewöhnlichen Wagyu-Herde bietet eine einzigartige Chance, die hochwertige Zucht dieser weltweit geschätzten Rinderrasse in Deutschland fortzuführen“, erklärt Denise Ulbrich, geschäftsführende Gesellschafterin der Merzauer Agrar GmbH. „Gleichzeitig versuchen wir durch den Erhalt regionaler Strukturen in Thüringen Arbeitsplätze zu sichern und einen aktiven Beitrag zum Tierwohl leisten.“Das Fleisch der ursprünglich aus Japan stammenden Wagyu-Rinder ist stark marmoriert und daher besonders zart und geschmacksintensiv. Um Spitzenqualität zu erzielen und gleichzeitig das Tierwohl zu gewährleisten, wird die Merzauer Agrar GmbH ein nachhaltiges Zucht- und Mastverfahren umsetzen. Neben der Mutterkuh- und Weidehaltung liegt ein Schwerpunkt auf der genetischen Optimierung. Mit der Kombination aus zukunftsorientierten Zuchtmethoden, regionaler Wertschöpfung und Nachhaltigkeit unterstreicht die Merzauer Agrar GmbH ihre Rolle als verantwortungsvoller Akteur in der deutschen Landwirtschaft.Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:Denise UlbrichEmail: denise@merzauer.deTelefon: 0171 / 523 44 55 Über die Merzauer Agrar GmbHDie Merzauer Agrar GmbH ist ein eigentümergeführtes Agrarunternehmen mit Sitz in Spiesheim. Das Unternehmen setzt auf innovative und nachhaltige Ansätze in der Landwirtschaft, um ökologische und ökonomische Ziele zu vereinen. Schwerpunkte liegen in der Tierhaltung, der Erzeugung regenerativer Energien und der regionalen Wirtschaftsförderung.
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23.12.2024 | Mutares SE & Co. KGaA | Siebzehnte Übernahme im Jahr 2024: Mutares hat eine Vereinbarung zur Übernahme von GDL Anläggning & Miljö AB von GDL Transport Holding AB unterzeichnet Mutares SE & Co. KGaA/ Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung/Firmenübernahme Siebzehnte Übernahme im Jahr 2024: Mutares hat eine Vereinbarung zur Übernahme von GDL Anläggning & Miljö AB von GDL Transport Holding AB unterzeichnet
23.12.2024 / 22:15 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Siebzehnte Übernahme im Jahr 2024: Mutares hat eine Vereinbarung zur Übernahme von GDL Anläggning & Miljö AB von GDL Transport Holding AB unterzeichnet - Neue Plattform-Investition zur Stärkung des Segments Goods & Services
- Anbieter von Dienstleistungen in den Bereichen Umwelt und Recycling, Transport und Ballast sowie Maschinenvermietung
- Knapp EUR 100 Mio. Umsatz im Geschäftsjahr 2023
München, 23. Dezember 2024 – Die Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) hat einen Vertrag zum Erwerb der GDL Anläggning & Miljö AB von der GDL Transport Holding AB unterzeichnet. Das Unternehmen wird das Segment Goods & Services von Mutares als neue Plattform-Investition stärken. Der Abschluss der Transaktion wird für erste Quartal 2025 erwartet. Die im Jahr 2001 gegründete GDL Anläggning & Miljö AB ist ein modernes und umweltbewusstes schwedisches Unternehmen, das sich auf Dienstleistungen in den Bereichen Baumaterialien, Transport und Maschinen spezialisiert hat. Das Unternehmen bietet mit einem starken Engagement für Nachhaltigkeit umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Umweltmanagement und Recycling an, einschließlich der Bereitstellung von Containern, Transport- und Recyclinglösungen. Der umfangreiche Fuhrpark mit mehr als 500 Lkw und Maschinen ermöglicht die effiziente Abwicklung von Projekten unterschiedlicher Größe und macht das Unternehmen zu einem verlässlichen Partner in der Baubranche. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Helsingborg, Schweden, und beschäftigt rund 60 Mitarbeitende an 16 Standorten in Schweden. GDL Anläggning & Miljö AB erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatz von knapp EUR 100 Mio. Johannes Laumann, CIO von Mutares, kommentiert: „Mit der Übernahme von GDL Anläggning & Miljö AB stärken wir unser Segment Goods & Services durch die Integration eines führenden Anbieters auf dem schwedischen Markt für Straßendienste. Mit seinem komplementären Dienstleistungsangebot und seiner großen geografischen Reichweite ist das Unternehmen sehr gut positioniert, um seinen Kunden noch mehr Wert und Effizienz zu bieten, indem es das Synergiepotenzial mit unseren Portfoliounternehmen Serneke und Terranor nutzt. Wir bei Mutares freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem Managementteam und den Mitarbeitenden, um das Geschäftsmodell weiter zu optimieren und eine solide Grundlage für das zukünftige Wachstum des Unternehmens zu schaffen.“ Unternehmensprofil der Mutares SE & Co. KGaA Die Mutares SE & Co. KGaA, München (www.mutares.com), erwirbt als börsennotierte Private-Equity-Holding mit Büros in München (HQ), Amsterdam, Bad Wiessee, Chicago, Frankfurt, Helsinki, London, Madrid, Mailand, Mumbai, Paris, Shanghai, Stockholm, Warschau und Wien Unternehmen in Umbruchsituationen, die ein deutliches operatives Verbesserungspotenzial aufweisen und nach einer Stabilisierung und Neupositionierung wieder veräußert werden. Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein Konzernumsatz von EUR 5,7 Mrd. bis EUR 6,3 Mrd. erwartet. Davon ausgehend soll der Konzernumsatz bis 2025 auf ca. EUR 7 Mrd. und bis 2028 auf EUR 10 Mrd. ausgebaut werden. Mit dem Portfoliowachstum steigen auch die Umsatzerlöse aus Beratungsleistungen und Management Fees, die gemeinsam mit den Dividenden aus dem Portfolio und Exit-Erlösen der Mutares-Holding zufließen. Auf dieser Basis wird für das Geschäftsjahr 2024 ein Jahresüberschuss in der Holding von EUR 108 Mio. bis EUR 132 Mio., für das Geschäftsjahr 2025 von EUR 125 Mio. bis EUR 150 Mio. und für das Geschäftsjahr 2028 von EUR 200 Mio. erwartet. Vorstand und Aufsichtsrat halten gemeinsam mehr als ein Drittel aller stimmberechtigten Mutares-Anteile. Die Aktien der Mutares SE & Co. KGaA werden im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Kürzel „MUX“ (ISIN: DE000A2NB650) gehandelt und gehören seit Dezember 2023 dem Auswahlindex SDAX an. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Mutares SE & Co. KGaA Investor Relations Telefon +49 89 9292 7760 E-Mail: ir@mutares.de www.mutares.com Ansprechpartner Presse Deutschland CROSS ALLIANCE communication GmbH Susan Hoffmeister Telefon +49 89 125 09 0333 E-Mail: sh@crossalliance.de www.crossalliance.de Ansprechpartner Presse Frankreich CLAI Matthieu Meunier Telefon: +33 06 26 59 49 05 E-Mail: matthieu.meunier@clai2.com Ansprechpartner Presse Vereinigtes Königreich 14:46 Consulting Tom Sutton Telefon: +44 7796 474940 E-Mail: tsutton@1446.co.uk
23.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056659 23.12.2024 CET/CEST | DE000A2NB650 |
23.12.2024 | Mynaric AG | Mynaric sichert sich ein weiteres Überbrückungsdarlehen in Höhe von USD 5,0 Millionen zur Deckung des unmittelbaren Betriebskapitalbedarfs Mynaric AG / Schlagwort(e): Finanzierung Mynaric sichert sich ein weiteres Überbrückungsdarlehen in Höhe von USD 5,0 Millionen zur Deckung des unmittelbaren Betriebskapitalbedarfs
23.12.2024 / 21:21 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MÜNCHEN, 23. Dezember 2024 - Die Mynaric AG (NASDAQ: MYNA; ISIN: US62857X1019) (FRA: M0YN; ISIN: DE000A31C305) (das "Unternehmen") hat heute mit den in den USA ansässigen Darlehensgebern, bei denen es sich um Fonds handelt, die mit einer in den USA ansässigen globalen Investmentgesellschaft verbunden sind, einen Änderungsvertrag zu dem bestehenden Darlehensvertrag abgeschlossen, in dem die Darlehensgeber zugestimmten, ein drittes Überbrückungsdarlehen in Höhe von USD 5,0 Millionen bereitzustellen. Dieses Überbrückungsdarlehen wird zusätzlich zu den ursprünglich im Rahmen dieser Darlehensvertrags bereitgestellten USD 95,0 Millionen und den beiden Überbrückungsdarlehen aus dem Oktober 2024 und November 2024 in Höhe von insgesamt USD 16,5 Millionen bereitgestellt. Wie die bestehenden Darlehen in Höhe von USD 95,0 Millionen und die früheren Überbrückungsdarlehen in Höhe von USD 16,5 Millionen, wird auch das neue Überbrückungsdarlehen vom Unternehmen und seinen Tochtergesellschaften garantiert und besichert. Der Zinssatz entspricht der Term Secured Overnight Financing Rate (SOFR) für eine Laufzeit von drei Monaten mit einer Untergrenze von 2% zuzüglich einer Marge von 10% oder, nach Wahl des Darlehensnehmers, einem bestimmten alternativen Basiszinssatz mit einer Untergrenze von 2% zuzüglich einer Marge von 9%. Das neue Überbrückungsdarlehen wird am 31. Januar 2025 fällig. Darüber hinaus wurde die Laufzeit der beiden bestehenden Überbrückungsdarlehen in Höhe von USD 16,5 Millionen verlängert und endet nun ebenfalls am 31. Januar 2025. Die Verfügbarkeit des neuen Überbrückungsdarlehens hängt von der Erfüllung bestimmter Bedingungen ab, darunter die Vorlage eines aktualisierten Liquiditätsplans des unabhängigen Restrukturierungssachverständigen des Unternehmens, aus dem hervorgeht, dass es eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist, dass das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften in der Lage sein werden, ihre Verpflichtungen bei Fälligkeit während der Laufzeit des Überbrückungsdarlehens zu erfüllen. Das Unternehmen geht davon aus, dass diese Bedingung sowie alle anderen erforderlichen Bedingungen erfüllt werden und das Überbrückungsdarlehen sofort vollständig zur Verfügung steht und in Anspruch genommen werden wird, um den unmittelbaren Betriebskapitalbedarf zu decken. Das neue Überbrückungsdarlehen kann vorzeitig gekündigt werden, wenn unter anderem der zuvor beauftragte unabhängige deutsche Restrukturierungssachverständige am oder vor dem Fälligkeitsdatum des Überbrückungsdarlehens mitteilt, dass es nicht mehr eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist, dass das Unternehmen saniert werden kann Ohne die Erlöse aus den Darlehen verfügte das Unternehmen am 20. Dezember 2024 über liquide Mittel in Höhe von 8,9 Mio. EUR, die das Unternehmen auch zur Deckung seines laufenden Betriebs- und Arbeitskapitalbedarfs verwenden wird. Die Rückstellung, die das Unternehmen Anfang Dezember diesen Jahres für eventuelle Verbindlichkeiten aus Bürgschaftsverpflichtungen in Höhe aller ausstehenden Darlehen des Darlehensgebers, einschließlich Zinsen und Ausstiegsgebühr, gebildet hat, bleibt bestehen. Das Unternehmen verhandelt weiterhin mit seinem Darlehensgeber über die Bereitstellung von zusätzlichem Kapital, das zur Unterstützung der Produktionssteigerung des Unternehmens und zur Finanzierung des laufenden Betriebs gemäß dem Restrukturierungsplan des Unternehmens benötigt wird. Die Bereitschaft des Darlehensgebers zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel hängt weiterhin von der Einleitung einer finanziellen Restrukturierung gemäß dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen ("StaRUG") ab. Zum heutigen Zeitpunkt hält es das Unternehmen für eher wahrscheinlicher als nicht, dass sich die Darlehensgeberin und das Unternehmen auf zusätzliche Mittel zur finanziellen Restrukturierung einigen und das Unternehmen die Einleitung eines StaRUG-Verfahrens beantragen wird. Falls ein StaRUG-Verfahren eröffnet wird, könnten die Aktionäre ihr Investment in das Unternehmen ganz oder teilweise verlieren. Falls ein StaRUG-Verfahren nicht eröffnet wird, müsste das Unternehmen alternative Finanzierungsmöglichkeiten suchen, die im Moment nicht verfügbar oder ersichtlich sind. Über Mynaric Mynaric (NASDAQ: MYNA) (FRA: M0YN) ist führend in der industriellen Revolution der Laserkommunikation durch die Herstellung optischer Kommunikationsterminals für Luft-, Raumfahrt- und mobile Anwendungen. Laserkommunikationsnetzwerke bieten Konnektivität vom Himmel aus und ermöglichen ultrahohe Datenraten und eine sichere Datenübertragung über große Entfernungen zwischen beweglichen Objekten für drahtlose terrestrische, mobile, luft- und weltraumgestützte Anwendungen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in München und weitere Niederlassungen in Los Angeles, Kalifornien, und Washington, D.C. Weitere Informationen finden Sie unter mynaric.com. Zukunftsgerichtete Aussage Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Alle Aussagen in dieser Mitteilung, die sich nicht auf historische oder aktuelle Fakten beziehen, einschließlich Aussagen zu unseren zukünftigen Betriebsergebnissen und unserer Finanzlage, zur Branchendynamik, zur Geschäftsstrategie und zu unseren Plänen sowie zu unseren Zielen für zukünftige Geschäfte, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen stellen unsere Meinungen, Erwartungen, Annahmen, Überzeugungen, Absichten, Schätzungen oder Strategien in Bezug auf die Zukunft dar, die sich möglicherweise nicht realisieren lassen. Zukunftsgerichtete Aussagen werden häufig durch Begriffe wie „antizipieren“, „glauben“, „könnten“, „schätzen“, „erwarten“, „prognostizieren“, „Ziel“, „beabsichtigen“, „sich freuen auf“, „können“, „planen“, „potenziell“, „vorhersagen“, „projizieren“, „sollten“, „Ziel“, „werden“, „würden“ und/oder die Verneinung dieser Begriffe oder andere ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet, die zukunftsgerichtete Aussagen identifizieren sollen. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beruhen weitgehend auf unseren derzeitigen Erwartungen und Prognosen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse und finanzieller Trends, von denen wir glauben, dass sie sich auf unsere Finanzlage, unsere Betriebsergebnisse, unsere Geschäftsstrategie, unsere kurz- und langfristigen Geschäftsabläufe und -ziele sowie unseren Finanzbedarf auswirken können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und Annahmen, die schwer vorhersehbar sind oder sich unserer Kontrolle entziehen, und die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von den erwarteten oder in den zukunftsgerichteten Aussagen implizierten Ergebnissen abweichen. Zu diesen Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen gehören unter anderem (i) die Auswirkungen geopolitischer Spannungen oder der weltweiten COVID-19-Pandemie auf die Weltwirtschaft, unsere Branche und Märkte sowie unser Geschäft, (ii) Risiken im Zusammenhang mit unserer begrenzten Betriebsgeschichte, unserer Geschichte mit erheblichen Verlusten und der Umsetzung unserer Geschäftsstrategie, (iii) Risiken im Zusammenhang mit unserer Fähigkeit, unsere Produkte erfolgreich herzustellen und einzusetzen, sowie Risiken im Zusammenhang mit der Serienproduktion unserer Produkte, (iv) Risiken im Zusammenhang mit unserem Verkaufszyklus, der lang und kompliziert sein kann, (v) Risiken im Zusammenhang mit unserer begrenzten Erfahrung in der Auftragsabwicklung, unserer Abhängigkeit von Drittlieferanten und externen Beschaffungsrisiken, (vi) Risiken im Zusammenhang mit Mängeln oder Leistungsproblemen unserer Produkte, (vii) Auswirkungen des Wettbewerbs und der Entwicklung des Marktes für Laserkommunikationstechnologie im Allgemeinen, (viii) Risiken in Bezug auf unsere Fähigkeit, zukünftiges Wachstum effektiv zu managen und ausreichende Finanzmittel für den Betrieb und das kontinuierliche Wachstum unseres Unternehmens zu erhalten, (ix) Risiken in Bezug auf die Ungewissheit der prognostizierten Finanzinformationen, (x) Risiken in Bezug auf unsere Fähigkeit, unser geistiges Eigentum und unsere Eigentumsrechte angemessen zu schützen und (xi) Änderungen der regulatorischen Anforderungen, der staatlichen Anreize und des Marktes Entwicklungen. Außerdem tauchen von Zeit zu Zeit neue Risiken auf. Es ist für unsere Geschäftsleitung nicht möglich, alle Risiken vorherzusagen, noch können wir die Auswirkungen aller Faktoren auf unser Geschäft oder das Ausmaß, in dem ein Faktor oder eine Kombination von Faktoren dazu führen kann, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den in den von uns gemachten zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen abweichen, beurteilen. In Anbetracht dieser Risiken, Ungewissheiten und Annahmen ist es möglich, dass die in dieser Mitteilung erwähnten zukunftsgerichteten Ereignisse und Umstände nicht eintreten und dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich und nachteilig von den in den zukunftsgerichteten Aussagen erwarteten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Wir warnen Sie daher davor, sich auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen, und wir schränken alle unsere zukunftsgerichteten Aussagen durch diese Vorsichtshinweise ein. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung. Obwohl wir glauben, dass die Erwartungen, die sich in den zukunftsgerichteten Aussagen widerspiegeln, angemessen sind, können wir nicht garantieren, dass die zukünftigen Ergebnisse, Aktivitätsniveaus, Leistungen oder Ereignisse und Umstände, die sich in den zukunftsgerichteten Aussagen widerspiegeln, erreicht werden oder eintreten. Weder wir noch irgendeine andere Person übernehmen die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zukunftsgerichteten Aussagen. Weder wir noch andere Personen sind verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Umstände nach dem Datum dieser Mitteilung oder an andere Gegebenheiten anzupassen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich. Sie sollten diese Mitteilung in dem Bewusstsein lesen, dass unsere tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen sowie Ereignisse und Umstände erheblich von unseren Erwartungen abweichen können. Diese Mitteilung kann bestimmte Finanzkennzahlen enthalten, die nicht in Übereinstimmung mit den IFRS dargestellt werden. Solche Finanzkennzahlen sind keine Messgrößen für die finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß IFRS und können Posten ausschließen, die für das Verständnis und die Bewertung unserer Finanzergebnisse von Bedeutung sind. Daher sollten diese Kennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zum Periodenverlust oder anderen Rentabilitäts-, Liquiditäts- oder Leistungskennzahlen nach IFRS betrachtet werden. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass unsere Darstellung dieser Kennzahlen möglicherweise nicht mit ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichbar ist, die möglicherweise anders definiert und berechnet werden.
Ende der Insiderinformation
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2057069 23.12.2024 CET/CEST | DE000A31C305 |
23.12.2024 | HelloFresh SE | HelloFresh SE kündigt weiteren Aktienrückkauf im Volumen von bis zu EUR 75 Mio. an HelloFresh SE/ Schlagwort(e): Aktienrückkauf HelloFresh SE kündigt weiteren Aktienrückkauf im Volumen von bis zu EUR 75 Mio. an
23.12.2024 / 20:45 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) HelloFresh SE kündigt weiteren Aktienrückkauf im Volumen von bis zu EUR 75 Mio. an Berlin, 23. Dezember 2024. Die HelloFresh SE (die "Gesellschaft") hat am 17. Dezember 2024 ihr Rückkaufprogramm 2023/2024 im Volumen von EUR 150 Mio. erfolgreich abgeschlossen, das aus einem Rückkauf von Aktien der Gesellschaft in Höhe von EUR 113,25 Mio. und einem Rückkauf von ausstehenden Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft in Höhe von EUR 36,75 Mio. bestand. Der Vorstand der Gesellschaft hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft mit einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 75 Mio. (ohne Nebenkosten der Aktienrückkäufe) durchzuführen. Grundlage der Aktienrückkäufe ist die Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Mai 2024. Alle Aktienrückkäufe werden über eine Bank an der Frankfurter Wertpapierbörse vorgenommen. Die Aktienrückkäufe werden bis zu einem vertraglich vereinbarten maximalen Preis pro Aktie und einem vertraglich vereinbarten maximalen Gesamtrückkaufvolumen pro Handelstag getätigt. Das Preisschema und das tägliche Rückkaufvolumen können jedoch von Zeit zu Zeit geändert werden. In keinem Fall werden mehr als 10 Millionen Aktien zurückgekauft. Zweck des Aktienrückkaufs ist die Einziehung der zurückgekauften Aktien und die damit verbundene Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft, um in erster Linie die Verwässerung auszugleichen, die aus den im Jahr 2025 anstehenden regulären Zuteilungen unter den Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen der Gesellschaft resultiert, und/oder die Verwendung der zurückgekauften Aktien zur Erfüllung von Verpflichtungen aus den Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen der Gesellschaft. Das Aktienrückkaufprogramm wird frühestens am 2. Januar 2025 beginnen und spätestens am 31. Dezember 2025 enden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, den Aktienrückkauf jederzeit zu ändern oder zu beenden und möglicherweise nicht den vollen Betrag von EUR 75 Mio. auszunutzen. Über HelloFresh Die HelloFresh Gruppe ist eine globale Food Solutions Gruppe und der weltweit führende Anbieter von Kochboxen. Die HelloFresh Gruppe bietet ihre Produkte unter acht verschiedenen Marken an und versorgt ihre Kundinnen und Kunden mit passenden, hochwertigen Lebensmitteln und Rezepten für unterschiedliche Anlässe. HelloFresh wurde im November 2011 in Berlin gegründet und ist in den USA, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Australien, Österreich, der Schweiz, Kanada, Neuseeland, Schweden, Frankreich, Dänemark, Norwegen, Italien, Irland und Spanien tätig. Im dritten Quartal 2024 lieferte die HelloFresh Gruppe weltweit mehr als 231 Millionen Mahlzeiten aus. HelloFresh SE ging im November 2017 an die Frankfurter Wertpapierbörse und wird derzeit im MDAX gehandelt. Die HelloFresh Gruppe hat Büros in Berlin, Saarbrücken, New York, Chicago, Boulder, London, Amsterdam, Sydney, Toronto, Auckland, Paris, Kopenhagen, Mailand, Dublin und Barcelona. Kontakt zur Presse Dr. Christian Ries Group General Counsel HelloFresh SE, Prinzenstraße 89, 10969 Berlin | +49 (0) 160 96 382 504 cr@hellofresh.com www.hellofreshgroup.com |
Rechtlicher Hinweis Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen betreffend das Geschäft, die wirtschaftliche Entwicklung und die Ergebnisse der Gesellschaft, des HelloFresh-Konzerns oder der Branche, in der der HelloFresh-Konzern tätig ist. Diese Aussagen können durch Signalwörter wie etwa „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „planen“, „zielen“ oder „prognostizieren“ und ähnliche Ausdrücke oder aus dem Kontext heraus identifiziert werden. Zukunftsgerichtete Aussagen betreffen Aussagen zu Strategie, Ausblick und Wachstumserwartungen, Zukunftspläne und Potenzial für zukünftiges Wachstum, Wachstum der Produkte und Dienstleistungen in neuen Märkten, Branchentrends, sowie die Auswirkungen regulatorischer Initiativen. Diese Aussagen wurden auf Basis aktueller Informationen und Annahmen getroffen und unterliegen Risiken und Unsicherheiten. Die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse können aufgrund zahlreicher Faktoren wesentlich von jenen abweichen, die in diesem Dokument beschrieben sind und weder die Gesellschaft noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. Es wird keine Verantwortung übernommen, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.
23.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2057119 23.12.2024 CET/CEST | DE000A161408 |
23.12.2024 | Samara Asset Group p.l.c. | Samara Asset Group p.l.c.: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Samara Asset Group p.l.c./ Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014 Samara Asset Group p.l.c.: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
23.12.2024 / 20:15 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Samara Asset Group plc: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Samara Asset Group plc/ Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News- ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014
Erwerb eigener Aktien – 14. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 wurden 7.900 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 02. September 2024 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU)2016/1052 mitgeteilt. Die Gesamtzahl der im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 täglich zurückgekauften Aktien, die Durchschnittskurse sowie das Volumen in Euro sind wie folgt: Datum | Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien (Stück) | | Durchschnittskurs (Euro) | Volumen (Euro) | 16.12.24 | 2.100 | | 2,24 | 4.704,00 | 17.12.24 | - | | - | - | 18.12.24 | 2.000 | | 2,18 | 4.368,00 | 19.12.24 | 2.000 | | 2,18 | 4.352,00 | 20.12.24 | 1.800 | | 2,11 | 3.792,00 | | | | | |
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 16. September 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf 46.500. Der Aktienrückkauf erfolgte durch die Baader Bank AG ausschließlich über die Börse. Informationen über die einzelnen Transaktionen sowie über das tägliche Handelsvolumen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.samara-ag.com Sliema/Malta, den 23. Dezember 2024 Samara Asset Group plc
Der Verwaltungsrat
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2057113 23.12.2024 CET/CEST | MT0001770107 |
23.12.2024 | Adler Group S.A. | Adler Group S.A. gibt den Abschluss einer Vereinbarung zum Verkauf ihres Portfolios in Nordrhein-Westfalen bekannt Adler Group S.A./ Schlagwort(e): Verkauf Adler Group S.A. gibt den Abschluss einer Vereinbarung zum Verkauf ihres Portfolios in Nordrhein-Westfalen bekannt
23.12.2024 / 20:03 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Adler Group S.A. gibt den Abschluss einer Vereinbarung zum Verkauf ihres Portfolios in Nordrhein-Westfalen bekannt - Adler Group gibt bekannt, eine Vereinbarung über den Verkauf ihres Nordrhein-Westfalen Portfolios mit 6.788 Einheiten im Rahmen eines Share Deals zu einem Wert von 422,5 Mio. EUR an Orange Capital Partners und OneIM unterzeichnet zu haben
- Nach Rückzahlung der besicherten Finanzierung und Transaktionskosten könnte der Verkauf nach Abschluss zu einem Nettoerlös von bis zu 215 Mio. EUR führen
- Nach der Transaktion, deren erstes Closing für den 31. Januar 2025 erwartet ist, wird sich das verbleibende Mietportfolio der Adler-Gruppe mit ca. 18.000 Einheiten fast vollständig auf Berlin konzentrieren
Luxemburg, 23. Dezember 2024 – Die Adler Group S.A. („Adler Group“) gibt bekannt, dass sie eine Vereinbarung über den Verkauf von 89,9 % ihrer Anteile an den Tochtergesellschaften des in Nordrhein-Westfalen basierten „Cosmopolitan-Portfolios“ an Orange Capital Partners („OCP“) und One Investment Management („OneIM“), eine weltweit tätige Alternative Investment Management-Firma, abgeschlossen hat und sich eine Put Option gesichert hat, die verbleibenden 10,1 % zu gegebener Zeit zu verkaufen. Die Vereinbarung steht noch unter dem Vorbehalt der Erfüllung bestimmter Abschlussbedingungen, die bis zum 31. Januar 2025 erfüllt sein dürften. Nach Abschluss der Transaktion, die eine Gesamtbewertung von 422,5 Mio. EUR für 100 % des Immobilienwertes und eine Kompensation für latente Steuerverbindlichkeiten umfasst, könnten nach der Rückzahlung der besicherten Finanzierung und der Transaktionskosten bis zu 215 Mio. Euro an Nettoerlösen erzielt werden. Das Cosmopolitan-Portfolio umfasst 6.788 Mieteinheiten und weist einen Vermietungsstand von 97,4 % bei einer Durchschnittsmiete von 6,30 EUR/qm/Monat auf. Die Objekte befinden sich hauptsächlich in Duisburg, Düsseldorf, Essen, Oberhausen und Dortmund. Die Transaktion wird im Rahmen eines Share Deals durchgeführt, bei dem die Tranche von 89,9 % der Anteile voraussichtlich am 31. Januar 2025 abgeschlossen wird. Darüber hinaus haben die Parteien eine Put-Option vereinbart, die es Adler ermöglicht, ihren verbleibenden Anteil von 10,1 % zu gegebener Zeit an OCP und OneIM zu verkaufen. Dr. Karl Reinitzhuber, Mitglied des Verwaltungsrats und CEO der Adler Group, sagte: „Wir freuen uns, in dieser Transaktion als verlässlicher Partner zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen zu sein und danken allen involvierten Parteien. Wir haben einen weiteren Meilenstein in unserer Portfolio-Optimierung erreicht. Nach dieser Transaktion liegt unser Mietportfolio nahezu vollständig im Großraum Berlin, einem attraktiven Markt mit signifikantem Potenzial. Diesen Bestand werden wir künftig konsequent weiterentwickeln.“ Stefan Brendgen, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Adler Group, sagte: „Die zweite große Transaktion innerhalb weniger Wochen zeigt, dass wir mit Hilfe unserer wiedergewonnenen Stabilität unsere Strategie zielführend umsetzen können.“ Kontakt Investor Relations: T +352 278 456 710 E investorrelations@adler-group.com
23.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2057045 23.12.2024 CET/CEST | LU1250154413 |
23.12.2024 | Manz AG | Manz AG meldet Insolvenz an – Rechtsanwalt Martin Mucha zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt Manz AG/ Schlagwort(e): Insolvenz Manz AG meldet Insolvenz an – Rechtsanwalt Martin Mucha zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt
23.12.2024 / 19:35 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Manz AG meldet Insolvenz an – Rechtsanwalt Martin Mucha zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt Das deutsche Hightech-Maschinenbauunternehmen Manz AG mit Sitz in Reutlingen hat beim Amtsgericht Stuttgart die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Mit Beschluss vom 20.12.2024 wurde Rechtsanwalt Martin Mucha von der deutschlandweit agierenden Kanzlei GRUB BRUGGER zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Reutlingen, 23. Dezember 2024 – Die Manz AG entwickelt als Hightech-Maschinenbauunternehmen für ihre Kunden aus den Bereichen Automobil & Elektromobilität, Elektronik, Energie und Batteriefertigung Best-in-Class-Produktionslösungen für Lithium-Ionen-Batterien sowie für elektronische Komponenten und Geräte. Vor dem Hintergrund der ursprünglichen Markterwartungen für die Elektromobilität hat das Unternehmen frühzeitig Kompetenzen aufgebaut und in den Ausbau von Kapazitäten und Technologien insbesondere für die Batteriezellfertigung investiert. Vor allem in Europa hat sich das erwartete Marktpotenzial zuletzt nicht wie erwartet realisiert, große internationale Hersteller haben Investitionen verschoben oder gestrichen. Für Manz bedeutete dies, dass die hohen Investitionen in Technologie und Innovationen nicht durch entsprechende Umsatzerlöse kompensiert werden konnten. In den kommenden Tagen wird ein strukturierter Prozess gestartet, der sowohl die Prüfung eines Sanierungskonzepts als auch die mögliche Veräußerung von Unternehmensteilen beinhaltet. Manz beschäftigt weltweit aktuell rund 1.200 Mitarbeitende, davon entfallen rund 400 Mitarbeitende auf den deutschen Standort. Für das laufende Geschäftsjahr ist ein Umsatz von rund 170 bis 180 Mio. € geplant. „Ich habe die Belegschaft unmittelbar über den Insolvenzantrag informiert und mitgeteilt, dass der Geschäftsbetrieb weiterläuft. Aktuell verschaffe ich mir, gemeinsam mit meinem Team, einen Überblick über die Lage im Unternehmen“, erklärt der erfahrene Sanierungsexperte Martin Mucha, der vom Amtsgericht Stuttgart zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Über die Manz AG Die Manz AG entwickelt als Hightech-Maschinenbauunternehmen für ihre Kunden Best-in-Class-Produktionslösungen für Lithium-Ionen-Batterien sowie für elektronische Komponenten und Geräte. Damit ist Manz ein innovativer Wegbereiter für die globalen Megatrends Elektromobilität und Digitalisierung. Manz deckt die gesamte Bandbreite moderner Produktionslösungen ab: Von kundenspezifischen Einzelmaschinen für die Laborfertigung oder die Pilot- und Kleinserienproduktion über standardisierte Module und Anlagen bis hin zu schlüsselfertigen Linien für die effiziente Massenproduktion. Die Kunden profitieren von einer hohen Ressourceneffizienz mit höherem Durchsatz und kürzerer Time-to-Market. Mit aktuell rund 1.200 Beschäftigten entwickelt und produziert die Manz-Gruppe in Deutschland, der Slowakei, Italien, China und Taiwan. Vertriebs- und Service-Niederlassungen bestehen darüber hinaus in den USA und Indien. Die Manz AG wurde 1987 gegründet und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 mit den beiden Segmenten Mobility & Battery Solutions sowie Industry Solutions einen Konzernumsatz von 249,2 Millionen Euro. Die Aktien (ISIN: DE000A0JQ5U3) notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard). Über GRUB BRUGGER Seit fast sechs Jahrzehnten agiert GRUB BRUGGER national und international, derzeit mit Standorten in Stuttgart, Frankfurt am Main, München und Freiburg. Seit der Gründung 1965 hat sich die Kanzlei konsequent auf das Insolvenz-, Sanierungs- und Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die Beratung von Unternehmen in der Krise und deren Gläubigern, die Insolvenzverwaltung sowie die Zusammenarbeit mit Finanzinvestoren und Kreditinstituten haben das Profil von GRUB BRUGGER maßgeblich geprägt. GRUB BRUGGER ist eine vielfach seit Jahren in der Fach- und Wirtschaftspresse ausgezeichnete Kanzlei und gehört deutschlandweit zu den führenden Adressen in der Insolvenz- und Sanierungsberatung sowie in der Insolvenz- und Eigenverwaltung. Mehr unter www.grub-brugger.de. Martin Mucha ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Partner der Kanzlei GRUB BRUGGER und laut JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2024/2025 wiederholt einer der führenden Namen in der Insolvenzverwaltung in Deutschland. Ebenfalls wurde Martin Mucha zuletzt im Ranking der WirtschaftsWoche unter den renommiertesten Anwälten für Restrukturierung aufgeführt. Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung hat Martin Mucha im Jahr 2023 den Award „Eigenverwalter/in des Jahres“ verliehen. Das Handels-blatt hat Martin Mucha im gleichen Jahr zum Anwalt des Jahres im Bereich Restrukturierung und Insolvenzrecht ausgezeichnet. Martin Mucha ist u. a. Mitglied im Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutsch-lands e.V. (VID) sowie im Fachausschuss für Insolvenzrecht der Bundesrechtsanwaltskammer. Darüber hinaus ist er Mitglied im Gravenbrucher Kreis. Kontakt: Manz AG Katrin Neuffer Tel.: +49 (0)7121 9000-395 E-Mail: investor-relations@manz.com Kirchhoff Consult AG Michael Werneke Tel.: +49 (0)40 609 186 68 E-Mail: manz@kirchhoff.de
23.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2057109 23.12.2024 CET/CEST | DE000A0JQ5U3 |
23.12.2024 | Xlife Sciences AG | Xlife Sciences AG kündigt die potenzielle Übernahme des Portfoliounternehmens FUSE-AI GmbH durch die Pineapple Power Corporation PLC zu einer erwarteten Bewertung von 80-90 Millionen Euro an Zürich, 23. Dezember 2024: Die Xlife Sciences AG (SIX: XLS) freut sich bekannt zu geben, dass ihr Portfoliounternehmen FUSE-AI GmbH derzeit Gespräche über eine potenzielle Übernahme durch die Pineapple Power Corporation PLC führt, ein in Großbritannien ansässiges Unternehmen, das an der Londoner Börse kotiert ist. Die geplante Transaktion würde einen bedeutenden Meilenstein in der Entwicklung der FUSE-AI GmbH darstellen und die Expansion ihrer innovativen KI-basierten Lösungen für den klinischen Sektor fördern. Die Übernahme würde alle Anteile der FUSE-AI GmbH umfassen, wobei die Gegenleistung in Form von Aktien der Pineapple Power Corporation PLC erbracht werden soll. Sollte die Transaktion abgeschlossen werden, würde sie als Reverse Takeover gemäß den UK Listing Rules gelten und FUSE-AI GmbH den Zugang zu den globalen Kapitalmärkten ermöglichen, um ihre Geschäftstätigkeit weiter auszubauen. Die geplante Transaktion bewertet die FUSE-AI GmbH erwartungsweise mit einem Betrag von 80 bis 90 Millionen Euro und spiegelt damit ihr starkes Marktpotenzial und ihre technologische Führungsposition im Bereich der medizinischen KI wider. Pineapple Power Corporation PLC beabsichtigt, 100 % des ausgegebenen Aktienkapitals der FUSE-AI GmbH zu erwerben. Als größter Anteilseigner mit einem Anteil von 42,25 % würde die Xlife Sciences AG von diesem Meilenstein erheblich profitieren. Diese Bewertung und Beteiligung unterstreichen die strategische Bedeutung der FUSE-AI GmbH innerhalb des Portfolios der Xlife Sciences AG und der Innovationslandschaft im Gesundheitswesen. Matthias Steffens, CEO der FUSE-AI GmbH, erklärte: «Diese Entwicklung verdeutlicht die starke Position der FUSE-AI GmbH bei der Bereitstellung modernster KI-Lösungen für die klinische Diagnostik. Wir freuen uns über die Möglichkeiten, die diese Zusammenarbeit bietet, um neue Märkte zu erschließen und Innovationen voranzutreiben.» Oliver R. Baumann, CEO der Xlife Sciences AG, kommentierte: «Die potenzielle Übernahme der FUSE-AI GmbH durch die Pineapple Power Corporation PLC unterstreicht die Stärke des Ansatzes der Xlife Sciences AG, bahnbrechende Technologien zu fördern und ihnen strategische Wachstums- und Skalierungsmöglichkeiten zu bieten. Diese Transaktion ist ein Beispiel für unser Engagement, die Brücke zwischen Forschung und Kommerzialisierung zu schlagen.» Die FUSE-AI GmbH ist bekannt für ihre innovative Lösung «Prostate.Carcinoma.ai», die die Effizienz und Genauigkeit der Prostata-MRT-Analyse erheblich verbessert. Mit weiteren Anwendungen in der Entwicklung und einem etablierten Vertriebsnetz in über 42 Ländern ist die FUSE-AI GmbH gut positioniert, um weiterhin im Bereich der medizinischen KI zu wachsen. Weitere Details zur geplanten Übernahme und zum Zeitplan der Transaktion werden bekannt gegeben, sobald sie verfügbar sind. Finanzkalender Geschäftsbericht 2024 | 25. April 2025 | Generalversammlung 2025 | 24. Juni 2025 | Halbjahresbericht 2025 | 23. September 2025 |
Über Xlife Sciences AG (SIX: XLS) Xlife Sciences ist ein Schweizer Unternehmen, das sich als Inkubator und Beschleuniger («Accelerator») auf die Wertentwicklung und Kommerzialisierung vielversprechender Forschungsprojekte von Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen im Life Sciences-Bereich konzentriert, mit dem Ziel, Lösungen für einen hohen ungedeckten medizinischen Bedarf und eine bessere Lebensqualität anzubieten. Ziel ist es, eine Brücke von der Forschung und Entwicklung zu den Gesundheitsmärkten zu schlagen. Xlife Sciences bringt sorgfältig ausgewählte Projekte in den vier Bereichen Technologieplattformen, Biotechnologie/Therapien, Medizintechnik und künstliche Intelligenz/digitale Gesundheit auf die nächste Entwicklungsstufe und partizipiert an deren anschliessenden Wertentwicklung. Weitere Informationen unter www.xlifesciences.ch Über FUSE-AI GmbH FUSE-AI ist ein Hamburger KI-Unternehmen, das sich auf die Entwicklung KI-basierter Softwarelösungen im klinischen und medizinischen Bereich spezialisiert hat. Mit «Prostate.Carcinoma.ai» bietet das Unternehmen eine führende Lösung für die effiziente Analyse von Prostata-MRT-Bildern. Weitere Informationen unter https://fuse-ai.de Über Pineapple Power Corporation PLC Die Pineapple Power Corporation PLC ist ein in Großbritannien ansässiges Cash-Shell-Unternehmen mit Hauptsitz in London, England. Das Unternehmen wurde 2020 unter dem Tickersymbol PNPL an der Londoner Börse gelistet. Weitere Informationen unter www.pineapple-powercorp.com Rechtlicher Hinweis (in Englisch) Some of the information contained in this media release contains forward-looking statements. Readers are cautioned that any such forward-looking statements are not guarantees of future performance and involve risks and uncertainties, and that actual results may differ materially from those in the forward-looking statements as a result of various factors. Xlife Sciences undertakes no obligation to publicly update or revise any forward-looking statements. | CH0461929603 |
23.12.2024 | HORNBACH Holding AG & Co. KGaA | Veränderung des Finanzvorstands der HORNBACH Gruppe HORNBACH Holding AG & Co. KGaA/ Schlagwort(e): Personalie Veränderung des Finanzvorstands der HORNBACH Gruppe
23.12.2024 / 18:28 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Karin Dohm, Vorständin und Chief Financial Officer (CFO) der HORNBACH Gruppe, legt ihr Mandat bei der HORNBACH Gruppe vorzeitig nieder. Zuständiger Aufsichtsrat der HORNBACH Management AG stimmt für Ausscheiden spätestens zum 31. März 2025. Bornheim (Pfalz), Deutschland, 23. Dezember 2024. Der Aufsichtsrat der HORNBACH Management AG hat in seiner heutigen Sitzung dem Begehren von Karin Dohm entsprochen, ihr Mandat als Vorstandsmitglied bei HORNBACH spätestens zum 31. März 2025 vorzeitig niederzulegen, um sich außerhalb der HORNBACH Gruppe neuen beruflichen Herausforderungen zu stellen.
Dr. John Feldmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats der HORNBACH Management AG erklärt: „Wir bedauern die Entscheidung von Karin Dohm, gleichzeitig ist sie zu respektieren. In den vergangenen vier Jahren haben wir im Aufsichtsrat produktiv und sehr erfolgreich mit Frau Dohm zusammengearbeitet. Für die Zukunft wünschen wir Frau Dohm alles Gute und viel Erfolg.“
Am 1. Januar 2021 stieg Karin Dohm bei HORNBACH als Vorständin ein und folgte auf Roland Pelka als Vorstandsmitglied für Finanzen. Vor ihrem Wechsel war sie in verschiedenen Positionen bei der Deutschen Bank tätig. Albrecht Hornbach, Vorstandsvorsitzender der HORNBACH Management AG, erläutert: „Die Entscheidung von Karin Dohm, ihr Mandat vorzeitig niederzulegen, um sich neuen beruflichen Herausforderungen zu stellen, hat uns so kurz vor Weihnachten und dem Jahreswechsel überrascht. Auf unser operatives Geschäft hat die Entscheidung jedoch keine Auswirkungen. Wir haben sehr gut aufgestellte Teams und erfahrene Führungskräfte in den Ressorts, die Frau Dohm verantwortet, sie werden alle laufenden Aufgaben und Verpflichtungen, sowie die anstehenden Projekte und Vorhaben erfolgreich voranbringen.“
Sollte eine Neubesetzung bis zum endgültigen Ausscheiden von Karin Dohm aus dem Unternehmen nicht erfolgt sein, übernimmt Albrecht Hornbach übergangsweise interimistisch auch das Amt als Finanzchef der Gruppe. Der Entscheidung von Karin Dohm zollt Albrecht Hornbach Respekt und blickt auf die erfolgreiche Zusammenarbeit zurück: „Gemeinsam mit Karin Dohm haben wir strukturelle Veränderungen innerhalb unserer Unternehmensgruppe vollzogen, die sich positiv auf die Zukunftsfähigkeit von HORNBACH auswirken. Ein großer Schritt war zum Beispiel das Delisting der HORNBACH Baumarkt AG. Für ihre weitere berufliche und private Zukunft wünschen wir Frau Dohm nur das Beste und stets eine gute Bilanz.“ Auch Erich Harsch, Vorstandsvorsitzender der HORNBACH Baumarkt AG, betont die gute Zusammenarbeit mit der CFO: „Karin Dohm hat in den vergangenen Jahren viel für unser Unternehmen geleistet. Für die gemeinsame Arbeit bedanke ich mich im Namen des gesamten Vorstands sehr herzlich und wünsche ihr auch weiterhin viel Erfolg.“
Zu einem möglichen anderen beruflichen Engagement von Karin Dohm trifft HORNBACH keine Aussagen. Über die HORNBACH Gruppe Die HORNBACH Gruppe ist ein unabhängiger, familiengeführter Einzelhandelskonzern unter dem Dach der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, die an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und im SDAX vertreten ist. Die größte Tochtergesellschaft HORNBACH Baumarkt AG betreibt 171 großflächige Bau- und Gartenmärkte (inklusive Fachmärkte) sowie Online-Shops in neun europäischen Ländern. Zum Konzern gehören darüber hinaus die HORNBACH Baustoff Union, ein regionales Baustoffhandelsunternehmen mit 39 Standorten im Südwesten Deutschlands und Frankreich, sowie die HORNBACH Immobilien AG, die für den Konzern Einzelhandelsimmobilien entwickelt. Im Geschäftsjahr 2023/24 (Bilanzstichtag: 29. Februar 2024) erzielte die HORNBACH Gruppe einen Nettoumsatz von 6,2 Mrd. EUR und gehört damit zu den fünf größten Handelsunternehmen für Bau- und Gartenbedarf in Europa. Der Konzern beschäftigt rund 25.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
23.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2057095 23.12.2024 CET/CEST | DE0006083405 |
23.12.2024 | HORNBACH Holding AG & Co. KGaA | HORNBACH Holding AG & Co. KGaA: HORNBACH Holding informiert über das vorzeitige Ausscheiden von Vorstandsmitglied und CFO Karin Dohm HORNBACH Holding AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Personalie HORNBACH Holding AG & Co. KGaA: HORNBACH Holding informiert über das vorzeitige Ausscheiden von Vorstandsmitglied und CFO Karin Dohm
23.12.2024 / 18:04 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
HORNBACH Holding informiert über das vorzeitige Ausscheiden von Vorstandsmitglied und CFO Karin Dohm Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Bornheim (Pfalz), 23. Dezember 2024 Der Aufsichtsrat der Komplementärin der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (ISIN DE0006083405) („HORNBACH Holding“ oder die „Gesellschaft“) hat in seiner heutigen Sitzung dem Wunsch des für Finanzen zuständigen Vorstandsmitglieds Karin Dohm entsprochen, ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglied der HORNBACH Management AG spätestens zum 31. März 2025 zu beenden, um sich neuen beruflichen Herausforderungen zu stellen. Albrecht Hornbach wird neben seinem Amt als Vorstandsvorsitzender interimistisch auch das Amt des CFO der HORNBACH Holding übernehmen, sollte die Suche nach einem Nachfolger von Frau Dohm nicht zu einer nahtlosen Amtsübergabe führen. Der Aufsichtsrat bedauert das Ausscheiden von Frau Dohm und bedankt sich bei ihr für ihre Leistungen und Verdienste für die HORNBACH Gruppe. Für ihre weitere berufliche Tätigkeit wünscht ihr der Aufsichtsrat viel Erfolg. Kontakt:
Antje Kelbert Leiterin Investor Relations HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Tel. +49 (0) 6348 602444 antje.kelbert@hornbach.com
Ende der Insiderinformation
23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2057049 23.12.2024 CET/CEST | DE0006083405 |
23.12.2024 | Mayr-Melnhof Karton AG | Mayr-Melnhof Karton AG: Vorstandspersonalie Mayr-Melnhof Karton AG/ Schlagwort(e): Personalie Mayr-Melnhof Karton AG: Vorstandspersonalie
23.12.2024 / 17:05 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
„Herr Niels Flierman, designiertes Vorstandsmitglied für die Division Board & Paper der Mayr-Melnhof Karton AG, wird aus persönlichen Gründen sein ab Jänner 2025 vorgesehenes Dreijahres-Mandat nicht wahrnehmen. Bis auf Weiteres bleibt damit MM CEO Peter Oswald im Vorstand für die Division Board & Paper zuständig.“, so Wolfgang Eder, MM Aufsichtsratsvorsitzender. Rückfragen richten Sie bitte an: Mag. Stephan Sweerts-Sporck, Investor Relations, Mayr-Melnhof Karton AG, Brahmsplatz 6, A-1040 Wien Tel.: +43 (0) 1 501 36 – 91180, E-mail: investor.relations@mm.group, Website: www.mm.group
23.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group. www.eqs.com
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2056987 23.12.2024 CET/CEST | AT0000938204 |
23.12.2024 | HelloFresh SE | HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation HelloFresh SE/ Aktienrückkauf HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
23.12.2024 / 16:49 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 61. Zwischenbericht Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 25. Oktober 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 26. Oktober 2023 bis spätestens 31. Dezember 2024 einen Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt. Im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Dezember 2024 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft: Handelstag | Gesamtzahl Aktien | Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1 | 16. Dezember 2024 | 29.710 | 12,6131 | 17. Dezember 2024 | 5.252 | 12,2844 |
1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten. Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/hellofresh/German/1700/rueckkauf-2023_2024.html) verfügbar. Zwischen dem 26. Oktober 2023 und dem 17. Dezember 2024 wurden im Rahmen des Programms Aktien der Gesellschaft im Wert von EUR 113,25 Mio. sowie Wandelschuldverschreibungen im Wert von EUR 36,75 Mio. und damit ein Gesamtvolumen von EUR 150 Mio. zurückgekauft. Damit wurde dieses Rückkaufprogramm der Gesellschaft geschlossen. Berlin, Deutschland, 23. Dezember 2024 HelloFresh SE
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2057051 23.12.2024 CET/CEST | DE000A161408 |
23.12.2024 | CEWE Stiftung & Co. KGaA | CEWE Stiftung & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation CEWE Stiftung & Co. KGaA/ Aktienrückkauf 2024/25: 19. Zwischenmeldung CEWE Stiftung & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
23.12.2024 / 16:39 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation CEWE Stiftung & Co. KGaA: Erwerb eigener Aktien – 19. Zwischenmeldung Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Oldenburg, 23. Dezember 2024. Die CEWE Stiftung & Co. KGaA (SDAX, ISIN: DE 0005403901) kauft seit dem 16. August 2024 eigene Aktien über die Börse zurück. Der Rückkauf basiert auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 15. Juni 2022, insgesamt bis zu 10% eigene Aktien zu erwerben. Der Rückkauf wird in Anwendung der safe-harbor-Regelungen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft durch die Baader Bank AG, München, ausgeführt. Im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 wurden insgesamt 2.450 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben: Datum | Zurückgekaufte Aktien [Stück] | Durchschnittskurs [Euro] | Volumen [Euro] | 16.12.2024 | 600 | 102,06667 | 61.240,00 | 17.12.2024 | 55 | 103,80000 | 5.709,00 | 18.12.2024 | 595 | 104,80000 | 62.356,00 | 19.12.2024 | 600 | 103,46667 | 62.080,00 | 20.12.2024 | 600 | 102,60000 | 61.560,00 |
Die Gesamtzahl der im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 16. August 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf 52.600 Stück Aktien. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der CEWE Stiftung & Co. KGaA unter company.cewe.de im Bereich Investor Relations / Corporate Governance / Aktienrückkauf verfügbar. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: CEWE Stiftung & Co. KGaA Axel Weber (Leiter Investor Relations) email: IR@cewe.de
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2057047 23.12.2024 CET/CEST | DE0005403901 |
23.12.2024 | RIXX Invest AG | RIXX Invest AG: Erfolgreiches Jahr für die Rattlesnake Oil and Gas LLC EQS-Media / 23.12.2024 / 16:22 CET/CEST
- Produktion um fast 50 % gesteigert
- Bereits vier von sieben geplanten Instandsetzungen der Phase 2 umgesetzt
- Erfolgreicher Test einer elektrischen Tauchpumpe (ESP) mit vielversprechenden Förderraten
- Evaluierung des ESP-Systems für möglichen Einsatz bei weiteren ausgewählten Bohrungen
- Neue Verwendung von Gas anvisiert: Gas to Bitcoin
Berlin, 23. Dezember 2024. Die RIXX Invest AG gibt bekannt, dass ihre Tochtergesellschaft Rattlesnake Oil and Gas LLC das Jahr 2024 erfolgreich beschließen wird. Die Zahl der produzierenden Quellen liegt nunmehr bei 39 (zuvor: 30). Die monatliche Fördermenge stieg auf 1583 Barrel (Vorjahr: 1061); diese Zahl beinhaltet Prognosen für die Monate November und Dezember. Damit wäre die Fördermenge um knapp 50 % gestiegen. Für das Jahr 2025 wird mit einem Produktionsanstieg von 30 bis 50 % gerechnet. Die monatliche Produktionsrate soll nach der Planung innerhalb der ersten sechs Monate des Jahres die Marke von 2000 Barrel überschreiten.Essenziell für das Wachstum im Jahr 2024 waren drei weitere Instandsetzungsprojekte-Projekte der zweiten Phase des Entwicklungsplans, die erfolgreich abgeschlossen worden sind. Nach der ersten erfolgreichen Bohrung, die Anfang November gemeldet wurde, sind damit nun bereits vier der insgesamt sieben geplanten Instandsetzungen der Phase 2 umgesetzt und in Produktion gegangen. Das Rattlesnake-Management hat darüber hinaus eine Liste von 30 Quellen aufgestellt, denen eine Förderung von mindestens 10 bis 15 Barrel am Tag zugetraut wird. Diese Liste wächst, je weiter die Datenbestände durchforstet werden. Für das Jahr 2025 ist geplant, mindestens 12 Quellen von dieser Liste wieder in Betrieb zu nehmen. Parallel zu den planmäßig durchgeführten Instandsetzungen wurde bei einer weiteren Bohrung erfolgreich eine elektrische Tauchpumpe (ESP - Electric Submersible Pump) getestet. "Die ersten Ergebnisse des ESP-Systems sind sehr vielversprechend. Wir beobachten deutlich höhere Anfangsförderungen im Vergleich zu konventionellen oberirdischen Pumpen. Nach einer gründlichen Evaluierung der Leistungsdaten und der Wirtschaftlichkeit werden wir über den möglichen Einsatz dieser Technologie bei weiteren ausgewählten Bohrungen entscheiden", erläutert das Management der Rattlesnake Oil and Gas LLC.Die zweite Phase des Entwicklungsplans, die im Oktober 2024 gestartet wurde, umfasst insgesamt sieben Workover-Projekte in den Ölfeldern DCRC, Wiederkehr und Government Wells (North Field). Die nun erfolgreich durchgeführten vier Workovers markieren einen wichtigen Meilenstein in der Umsetzung dieser Phase."Mit der erfolgreichen Durchführung von bereits vier der sieben geplanten Workovers liegen wir voll im Zeitplan unseres Entwicklungsplans. Diese Maßnahmen, zusammen mit der Erprobung innovativer Fördertechnologien, sind wichtige Bausteine auf unserem Weg zum mittelfristigen Produktionsziel von 700 bis 1.000 Barrel pro Tag", kommentiert das Management der Rattlesnake Oil and Gas LLC.Die verbleibenden drei Workover-Projekte der Phase 2 sollen in den kommenden Monaten umgesetzt werden. Parallel dazu wird die Infrastruktur weiter ausgebaut, um die steigende Produktion effizient verarbeiten zu können. Die RIXX Invest AG wird über die weiteren Fortschritte bei der Umsetzung des Entwicklungsplans sowie die Entwicklung des ESP-Tests zeitnah berichten.Das Management der Rattlesnake arbeitet darüber hinaus an einem Plan, das auf den Feldern vorhandene Gas produktiv zu vermarkten. Der reine Verkauf ist angesichts der dauerhaft niedrigen Gas-Preise nicht wirtschaftlich. Daher wird nun ein Plan geprüft, mit dem Gas eine Bitcoin-Schürf-Anlage zu betreiben (Gas to Bitcoin). Auf diesem Wege ließe sich ein mehrfach höherer Preis für das Gas erzielen.
Ende der Pressemitteilung
Emittent/Herausgeber: RIXX Invest AG Schlagwort(e): Energie
23.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2057029 23.12.2024 CET/CEST | DE000A3H2341 |
23.12.2024 | SNP Schneider-Neureither & Partner SE | SNP schließt Investmentvereinbarung mit Carlyle zur Unterstützung der langfristigen Wachstumsstrategie SNP Schneider-Neureither & Partner SE/ Schlagwort(e): Firmenübernahme/Delisting SNP schließt Investmentvereinbarung mit Carlyle zur Unterstützung der langfristigen Wachstumsstrategie
23.12.2024 / 16:04 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Pressemitteilung
SNP schließt Investmentvereinbarung mit Carlyle zur Unterstützung der langfristigen Wachstumsstrategie - Carlyle kündigt freiwilliges öffentliches Barübernahmeangebot für SNP an
- Carlyle unterzeichnet Aktienkaufvertrag über den Erwerb von 65,19 % der SNP-Aktien mit SNP-Ankeraktionär Wolfgang Marguerre und sichert sich über unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen mit weiteren Aktionären zusätzlich 11,06 % des gesamten Grundkapitals von SNP
- Aktionäre erhalten einen Angebotspreis von 61,00 Euro pro SNP-Aktie, was einer Prämie von 13,4 % auf den Schlusskurs der SNP-Aktie am 20. Dezember 2024 sowie einer Prämie von 17,2 % auf den volumengewichteten dreimonatigen Durchschnittskurs entspricht
- Aufsichtsrat und Vorstand von SNP sind der Ansicht, dass die Transaktion im besten Interesse des Unternehmens, seiner Aktionäre, Mitarbeitenden, Kunden, Partner und weiterer Interessengruppen ist
München und Heidelberg, 23. Dezember 2024. – Die SNP Schneider-Neureither & Partner SE („SNP" oder das „Unternehmen") und die Succession German Bidco GmbH (die „Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die von der globalen Investmentgesellschaft Carlyle (NASDAQ: CG) beraten wird, haben heute eine Investmentvereinbarung unterzeichnet. Mit der Investmentvereinbarung wird eine strategische Partnerschaft begründet, um das langfristige Wachstum von SNP zu unterstützen. Im Rahmen dieser strategischen Partnerschaft gibt Carlyle ein freiwilliges öffentliches Barübernahmeangebot (das „Angebot") für alle ausstehenden Aktien von SNP ab.
SNP ist ein weltweit führender Anbieter von Software und Beratungsdienstleistungen für digitale Transformation, automatisierte Datenmigration und Datenmanagement mit Schwerpunkt auf dem SAP-Ökosystem. Das Unternehmen arbeitet mit mehr als 3.000 globalen Kunden aller Größen und Branchen, darunter 20 der DAX 40-Unternehmen und über 100 der Fortune 500-Unternehmen. SNP kooperiert mit 17 der 20 führenden SAP-Systemintegratoren, um SAP-Transformationen und agile Geschäftsprozesse zu ermöglichen. Carlyle wird den Aktionären von SNP einen Angebotspreis von 61,00 Euro je SNP-Aktie in bar anbieten. Der Angebotspreis beinhaltet eine attraktive Prämie von 13,4 % auf den XETRA-Börsenschlusskurs der SNP-Aktie am 20. Dezember 2024, dem letzten Handelstag vor der Ankündigung der Abgabe des Angebots. Der Angebotspreis entspricht ferner einer Prämie von 17,2 % auf den volumengewichteten dreimonatigen Durchschnittskurs vor der Ankündigung der Abgabe des Angebots. Carlyle hat sich die Unterstützung des Angebots durch die Aktionäre der SNP mittels eines Aktienkaufvertrags mit Mehrheitsaktionär Wolfgang Marguerre über 65,19 % der SNP-Aktien sowie durch unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen mit weiteren Aktionären, die zusammen 11,06 % des gesamten Grundkapitals von SNP darstellen, gesichert. Carlyle hat sich somit bereits 76,25 % des gesamten Grundkapitals von SNP gesichert. Der Vollzug des Angebots unterliegt üblichen kartellrechtlichen sowie außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben. Nach dem Vollzug des Angebots beabsichtigt Carlyle, das Unternehmen von der Börse zu nehmen. SNP-Vorstand unterstützt das Angebot von Carlyle Die von SNP und Carlyle unterzeichnete Investmentvereinbarung, in welcher die Bedingungen des Angebots festgelegt sind, enthält bindende Vereinbarungen zu Strategie, Mitarbeitenden, Standorten und Management. Gemäß der Investmentvereinbarung unterstützt die Bieterin die aktuelle Wachstumsstrategie des Vorstands vollumfänglich, einschließlich der Beibehaltung des bestehenden Führungsteams und insbesondere auch der Sicherung der Arbeitsplätze der Mitarbeitenden sowie der bestehenden Standorte. Der Vorstand von SNP beabsichtigt, vorbehaltlich der Prüfung der veröffentlichten Angebotsunterlage und im Einklang mit seinen aktienrechtlichen Pflichten, das Angebot zu unterstützen. Er ist der Ansicht, dass die Transaktion im besten Interesse des Unternehmens, seiner Aktionäre, Mitarbeitenden, Kunden, Partner und anderen Interessengruppen ist. Der CEO der SNP, Jens Amail, und der Aufsichtsratsvorsitzende, Karl Benedikt Biesinger, begrüßen das Angebot und unterstützen es ausdrücklich. „Wir sind Herrn Marguerre und unserem Aufsichtsrat für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen in den letzten Jahren sehr dankbar. Aufbauend auf der Vision unseres Gründers und dem herausragenden Team von SNP haben wir unsere Strategie weiterentwickelt und große operative Fortschritte erzielt. Nach sorgfältiger Abwägung verschiedener strategischer Optionen und einer Analyse der geplanten Partnerschaft mit Carlyle sind der Aufsichtsrat und der Vorstand zu dem Schluss gekommen, dass sie der richtige Partner für die Zukunft des Unternehmens sind. Mit Carlyles Unterstützung werden wir die Marktposition der SNP sowie unser Lösungsportfolio für Kunden und Partner weiter ausbauen und das nachhaltige Wachstum des Unternehmens und seiner Mitarbeitenden fördern", sagte Amail. Wolfgang Marguerre beschließt Verkauf der Beteiligung, um Carlyles Vision für SNP zu unterstützen Der SNP-Mehrheitsaktionär, Herr Wolfgang Marguerre, Gründer, CEO und Chairman von Octapharma, dem größten unabhängigen Plasmafraktionierer in Privatbesitz weltweit, hat nach eingehenden Gesprächen mit potenziellen Interessenten beschlossen, seine gesamte Beteiligung an SNP an Carlyle zu verkaufen. „Nach Änderungen im Governance-Modell und durch die hervorragende Arbeit des Managementteams unter der Führung von CEO Jens Amail war SNP noch nie in einer besseren Position. Ich bin überzeugt, dass jetzt der richtige Zeitpunkt für das Unternehmen ist, das nächste Kapitel mit Carlyle als dem richtigen Partner aufzuschlagen, um die Geschäftsentwicklung weiter voranzutreiben und nachhaltige Werte für alle Beteiligten zu schaffen", sagte Marguerre. Carlyle unterstützt SNPs Zukunftsstrategie Mit einem verwalteten Vermögen von 447 Milliarden US-Dollar (Stand: 30. September 2024) ist Carlyle eine der größten, weltweit agierenden Investmentgesellschaften, die auch in Deutschland umfangreiche Investitionen tätigt. Sie unterstützt hier seit über 25 Jahren das Wachstum inländischer Unternehmen. Michael Wand, Head of Europe Private Equity bei Carlyle: „Carlyle ist hocherfreut, dass Wolfgang Marguerre und das Managementteam uns als Partner für die nächste Wachstumsphase von SNP ausgewählt haben. Durch die Nutzung der globalen Plattform und der finanziellen Ressourcen von Carlyle werden wir aktiv die weitere Internationalisierung von SNP vorantreiben. Zudem werden wir aktiv Investitionen in die nächste Generation der Kyano-Plattform für Datenmigration, -verwaltung und Geschäftsagilität von SNP unterstützen. Wir freuen uns darauf, im Rahmen der nächsten Phase ihres Wachstumskurses mit dem Managementteam und den Mitarbeitenden von SNP zusammenzuarbeiten. Gleichzeitig bieten wir den Aktionären die einmalige Gelegenheit, durch die Annahme unseres attraktiven Barangebots bereits jetzt einen erheblichen Mehrwert zu realisieren." Kirkland & Ellis International LLP fungiert als Rechtsberater von Carlyle. ParkView Partners agiert als alleiniger Finanzberater von Wolfgang Marguerre. Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fungiert als Rechtsberater der SNP Schneider-Neureither & Partner SE. Das Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage dargelegten Bestimmungen und Bedingungen, die der Genehmigung durch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin") unterliegen. Nach Erteilung dieser Genehmigung durch die BaFin wird die Angebotsunterlage gemäß dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) veröffentlicht und die Annahmefrist für das Angebot beginnt. Die Angebotsunterlage (sobald verfügbar) und weitere Informationen zum Angebot werden auf der folgenden Website veröffentlicht: www.succession-offer.com Über SNP SNP (Ticker: SHF.DE) ist mit seiner weltweit führenden Technologieplattform Kyano ein zuverlässiger Partner für Unternehmen, die bei Transformationsvorhaben und für mehr Geschäftsagilität auf wegweisende datengestützte Funktionalitäten setzen. Kyano integriert alle technischen Möglichkeiten und Partnerfunktionalitäten für eine softwarebasierte und ganzheitliche Datenmigration und das Datenmanagement. In Kombination mit dem BLUEFIELD-Ansatz setzt Kyano einen weltweiten Industriestandard für die schnelle und sichere Reorganisation und Modernisierung von SAP-zentrierten IT-Landschaften bei gleichzeitiger Nutzung datengesteuerter Innovationen. Weltweit vertrauen über 3.000 Kunden aller Branchen und Größen auf SNP, unter ihnen 20 der DAX 40 und über 100 der Fortune 500 Unternehmen. Die SNP-Gruppe beschäftigt weltweit rund 1.500 Mitarbeitende an 35 Standorten in 20 Ländern. Das Unternehmen mit Stammsitz in Heidelberg erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatz von 203,4 Mio. Euro. Weitere Informationen finden Sie unter: www.snpgroup.com Über Carlyle The Carlyle Group (NASDAQ: CG) ist ein global aufgestellter Investmentmanager mit umfassender Branchenexpertise, der privates Kapital in den Segmenten Global Private Equity, Global Credit und Investment Solutions anlegt. Zum 30. September 2024 verwaltete Carlyle rund 447 Mrd. US-Dollar. Carlyles Ziel ist es, intelligent zu investieren und Wert für Investoren, Portfolio-Unternehmen und Communities zu schaffen. Carlyle beschäftigt rund 2.300 Mitarbeitende in 29 Büros auf vier Kontinenten. Weitere Informationen unter www.carlyle.com oder folgen Sie Carlyle auf X @OneCarlyle und The Carlyle Group auf LinkedIn. Kontakt Presse
Für SNP: Marcel Wiskow Director lnvestor Relations Tel.: +49 6221 6425-637 E-Mail: marcel.wiskow@snpgroup.com
Für Carlyle: FTI Consulting Steffi Susan Kim Tel.: +49 171 5565 996 E-Mail: steffi.kim@fticonsulting.com Lutz Golsch Tel.: +49 173 6517 710 E-Mail: lutz.golsch@fticonsulting.com Disclaimer Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der SNP Schneider-Neureither & Partner SE dar. Das Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
23.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2057017 23.12.2024 CET/CEST | DE0007203705 |
23.12.2024 | SNP Schneider-Neureither & Partner SE | SNP: Abschluss einer Investmentvereinbarung mit Carlyle und Ankündigung eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots sowie eines nachfolgenden Delistings SNP Schneider-Neureither & Partner SE / Schlagwort(e): Firmenübernahme/Delisting SNP: Abschluss einer Investmentvereinbarung mit Carlyle und Ankündigung eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots sowie eines nachfolgenden Delistings
23.12.2024 / 16:03 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SNP: Abschluss einer Investmentvereinbarung mit Carlyle und Ankündigung eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots sowie eines nachfolgenden Delistings Heidelberg, 23. Dezember 2024 – Der Vorstand der SNP Schneider-Neureither & Partner SE (ISIN: DE DE0007203705, Prime Standard, Ticker Symbol: SHF) („SNP“ oder das „Unternehmen“) und die Succession German Bidco GmbH („Bieterin“), eine von Investmentfonds kontrollierte Holdinggesellschaft, die von Carlyle und deren verbundenen Unternehmen beraten und/oder verwaltet wird, haben heute eine Investmentvereinbarung abgeschlossen. Ziel ist es, eine strategische Partnerschaft für das langfristige Wachstum von SNP einzugehen. Zugleich hat die Bieterin ihre Absicht erklärt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle außenstehenden Aktionäre von SNP zu einem Preis von EUR 61,00 pro Aktie in bar abzugeben (das „Angebot“). Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 17,2 Prozent auf den dreimonatigen volumengewichteten Durchschnittskurs vor der Ankündigung der Abgabe des Angebots. Die Bieterin hat heute weiterhin eine verbindliche Vereinbarung mit dem Mehrheitsaktionär Wolfgang Marguerre über den Erwerb sämtlicher seiner Aktien am Unternehmen abgeschlossen, der 65,19 Prozent des gesamten Grundkapitals hält. Zudem hat die Bieterin mit weiteren Aktionären unwiderrufliche Andienungsverpflichtungen für insgesamt 11,06 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft abgeschlossen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von SNP, die dem Abschluss der Investmentvereinbarung heute zugestimmt haben, befürworten nach eingehender Prüfung der in der Investmentvereinbarung dargelegten Angebotsbedingungen für das von der Bieterin angekündigte Angebot ausdrücklich. Vorbehaltlich der Prüfung der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht noch zu genehmigenden und von der Bieterin zu veröffentlichenden Angebotsunterlage und unter Beachtung aller Sorgfalts- und Treuepflichten, beabsichtigen der Vorstand und der Aufsichtsrat, das Angebot in einer gemeinsamen begründeten Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zu unterstützen und den SNP-Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen. Sie gehen derzeit davon aus, dass das Angebot im besten Interesse des Unternehmens, seiner Aktionäre, seinen Mitarbeitenden und anderer Stakeholder ist. Gemäß der Investmentvereinbarung unterstützt die Bieterin die derzeitige Wachstumsstrategie des Vorstands uneingeschränkt, einschließlich der Beibehaltung des bestehenden Führungsteams und insbesondere der Sicherung von Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerstellen. Der Firmensitz und die Unternehmenszentrale von SNP in Heidelberg sollen ebenfalls beibehalten werden. Nach Vollzug des Angebots beabsichtigt die Bieterin, die SNP im Rahmen eines Delistings von der Börse zu nehmen bzw. behält sich SNP die Möglichkeit vor, bei Erreichen des hierfür erforderlichen Quorums auch ein Squeeze-out-Verfahren durchzuführen. Der Vorstand von SNP hat sich in der Investmentvereinbarung grundsätzlich bereit erklärt, die Absicht der Bieterin zu unterstützen, ein mögliches Delisting von SNP nach dem Vollzug zu verfolgen. Der Vollzug des Angebots unterliegt üblichen kartellrechtlichen sowie außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben. Die endgültigen Bedingungen des Angebots werden in der Angebotsunterlage dargelegt. Ansprechpartner SNP Marcel Wiskow Director lnvestor Relations Telefon: +49 6221 6425-637 E-Mail: marcel.wiskow@snpgroup.com presse@snpgroup.com
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23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056967 23.12.2024 CET/CEST | DE0007203705 |
23.12.2024 | Succession German Bidco GmbH | Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: SNP Schneider-Neureither & Partner SE; Bieter: Succession German Bidco GmbH Succession German Bidco GmbH / Übernahmeangebot Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: SNP Schneider-Neureither & Partner SE; Bieter: Succession German Bidco GmbH
23.12.2024 / 15:58 CET/CEST Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 WpÜG in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1, 34 WpÜG Bieterin: Succession German Bidco GmbH c/o Carlyle Beratungs GmbH Promenadeplatz 8 80333 München Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 294659 Zielgesellschaft: SNP Schneider-Neureither & Partner SE Speyerer Straße 4 69115 Heidelberg Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 729172 WKN 720370 / ISIN DE0007203705 Am 23. Dezember 2024 hat die Succession German Bidco GmbH (die "Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von Carlyle verwaltet und/oder beraten werden, entschieden, den Aktionären der SNP Schneider-Neureither & Partner SE (die "Gesellschaft") anzubieten, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots sämtliche nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltenen nennwertlosen Inhaberaktien der Gesellschaft (ISIN DE0007203705) (die "SNP‑Aktien") mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 61,00 je SNP‑Aktie (der "Angebotspreis") zu erwerben (das "Angebot"). Das Angebot wird unter kartellrechtlichen sowie außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben stehen. Die Bieterin und die Gesellschaft haben eine Investmentvereinbarung abgeschlossen, in der die wesentlichen Konditionen des Angebots sowie die wechselseitigen Absichten und das gemeinsame Verständnis der Parteien hinsichtlich des Angebots niedergelegt sind. Am heutigen Tag hat die Bieterin mit dem Mehrheitsaktionär der Gesellschaft, Wolfgang Marguerre, einen Aktienkaufvertrag über den Kauf und die Abtretung aller von Herrn Marguerre gehaltenen SNP-Aktien zu einem Kaufpreis pro SNP-Aktie in Höhe des Angebotspreises abgeschlossen. Dieser Aktienkaufvertrag bezieht sich auf insgesamt 4.814.674 SNP-Aktien, die ca. 65,19 % des Grundkapitals der Gesellschaft entsprechen. Der Aktienkaufvertrag steht unter den gleichen kartellrechtlichen sowie außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben, unter denen das Angebot stehen wird. Darüber hinaus hat die Bieterin am heutigen Tag mit weiteren Aktionären der Gesellschaft Andienungsvereinbarungen abgeschlossen, wonach sich jeder dieser Aktionäre verpflichtet hat, das Angebot für alle der von ihm gehaltenen SNP-Aktien anzunehmen. Die Andienungsvereinbarungen beziehen sich auf insgesamt 817.155 SNP-Aktien, die ca. 11,06 % des Grundkapitals der Gesellschaft entsprechen. Der Kaufvertrag und die Andienungsvereinbarungen beziehen sich somit zusammen auf insgesamt 5.631.829 SNP-Aktien, die ca. 76,25 % des Grundkapitals der Gesellschaft entsprechen. Der Kaufvertrag und die Andienungsvereinbarungen stellen "Instrumente" im Sinne des § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes dar. Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere im Zusammenhang mit dem Angebot stehende Informationen werden im Internet unter www.succession‑offer.com veröffentlicht. Wichtiger Hinweis Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SNP-Aktien dar. Das Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Regelungen werden im Einzelnen erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Angebot durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von SNP-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen und unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. München, 23. Dezember 2024 Succession German Bidco GmbH
Ende der WpÜG-Mitteilung
23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056043 23.12.2024 CET/CEST | noisin151745 |
23.12.2024 | Ekosem-Agrar AG | Ekosem-Agrar AG verkauft Unternehmensbeteiligungen nach Russland Ekosem-Agrar AG/ Schlagwort(e): Verkauf/Anleihe Ekosem-Agrar AG verkauft Unternehmensbeteiligungen nach Russland
23.12.2024 / 15:55 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ekosem-Agrar AG verkauft Unternehmensbeteiligungen nach Russland - Ekosem-Agrar AG veräußert Anteile an Zwischenholdings an russische Erwerbergesellschaft
- Diese wird im Wesentlichen von den Aktionären der Ekosem-Agrar AG gehalten
- Wichtiger Schritt zur Umsetzung der im Juni 2024 beschlossenen Restrukturierung der Anleihen
Walldorf, 23. Dezember 2024 – Die Ekosem-Agrar AG, bisherige deutsche Holdinggesellschaft der auf Milchproduktion in Russland ausgerichteten Unternehmensgruppe EkoNiva, hat ihre Anteile an den russischen Zwischenholdings wie geplant an die russische Erwerbergesellschaft OOO “EkoNiva” verkauft. Die entsprechenden Verträge wurden vergangene Woche unterzeichnet und der Kaufpreis auf Auslandskonten der Verkäufer übertragen. Die Aktionäre der russischen Erwerbergesellschaft entsprechen im Wesentlichen den Aktionären der Ekosem-Agrar AG. Die regionale Zusammenführung der Holdinggesellschaft mit dem in Russland angesiedelten operativen Geschäft war vor dem Hintergrund der Entwicklung der letzten drei Jahre notwendig geworden. Diese hatten die Aufrechterhaltung der deutsch-russischen Konzernstruktur erheblich erschwert bzw. unmöglich gemacht. Der nun erfolgte Verkauf sichert das operative Geschäft und damit den Fortbestand der Gruppe. Darüber hinaus wird damit eine weitere Voraussetzung für die Umsetzung der von den Gläubigern im Juni beschlossenen Anleiherestrukturierung geschaffen, die im Wesentlichen den Verkauf der Unternehmensanleihen 2012/2027 (ISIN: DE000A1R0RZ5) und 2019/2029 (ISIN: DE000A2YNR08) zu einem Kaufpreis von 300,00 Euro je Schuldverschreibung an ein SPV umfasst. Das Management hat in den letzten Monaten den Zahlungsmitteltransfer nach Deutschland mit verschiedenen Partnern vorbereitet. Dies umfasst die Abstimmung mit den entsprechenden Behörden in den relevanten Ländern. Aufgrund der Tatsache, dass jede der beteiligten Parteien für sich die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen prüfen und dokumentieren muss und aufgrund der anstehenden Feiertage, muss dennoch mit einem gewissen weiteren zeitlichen Aufwand für die Umsetzung gerechnet werden, der noch einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Sobald der Verkauf der Anleihen vollzogen werden kann, wird das Unternehmen dies unverzüglich berichten. Stefan Dürr, Vorstand der Ekosem-Agrar AG. „Die regionale Zusammenführung der Holdinggesellschaft mit dem operativen Geschäft in Russland war ebenso notwendig wie die Anleiherestrukturierung. Deren Umsetzung sind wir mit dem Verkauf wieder einen Schritt nähergekommen.“ Über EkoNiva Die Ekoniva Gruppe ist eines der größten russischen Agrarunternehmen. Mit einem Bestand von mehr als 248.000 Rindern (davon über 115.000 Milchkühe) und einer Milchleistung von 3.700 Tonnen Rohmilch pro Tag ist Ekoniva größter Milchproduzent des Landes. Die Gruppe kontrolliert eine landwirtschaftliche Nutzfläche von 632.400 Hektar und zählt darüber hinaus zu den führenden Saatgutherstellern Russlands. Gründer und Vorstand des Unternehmens ist Stefan Dürr, der seit Ende der 1980er Jahre in der russischen Landwirtschaft aktiv ist und deren Modernisierung in den letzten drei Jahrzehnten entscheidend mitgeprägt hat. Für seine Verdienste um den deutsch-russischen Agrar-Dialog wurde er 2009 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Die Unternehmensgruppe ist mit ca. 15.500 Mitarbeitern in neun Verwaltungsgebieten in Russland vertreten. Ekosem-Agrar Kontakt Irina Makey // Ekosem-Agrar AG // Johann-Jakob-Astor-Str. 49 // 69190 Walldorf // T: +49 (0) 6227 3585 919 // E: irina.makey@ekosem-agrar.de Presse / Investor Relations Fabian Kirchmann, Jonas Schneider // IR.on AG // T: +49 (0) 221 9140 970 // E: presse@ekosem-agrar.de
23.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2056971 23.12.2024 CET/CEST | DE000A1MLSJ1 |
23.12.2024 | Scout24 SE | Scout24 SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Scout24 SE/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Scout24 SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
23.12.2024 / 15:20 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 hat die Scout24 SE insgesamt 32.216 Stück Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 23. September 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052. Der Erwerb erfolgte ausschließlich über die Börsen durch ein von der Scout24 SE beauftragtes Kreditinstitut. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen zurückgekauft: Rückkauftag | Aggregiertes Volumen in Stück | Gewichteter Durchschnittskurs | Handelsplattform (MIC Code) | 16.12.2024 | 4.264 | 87,0292 | XETA | 17.12.2024 | 4.793 | 86,7258 | XETA | 18.12.2024 | 5.351 | 85,8007 | XETA | 19.12.2024 | 10.388 | 83,8270 | XETA | 20.12.2024 | 7.420 | 83,6353 | XETA |
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 26. September 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 298.763 Aktien. Detaillierte Informationen über die Geschäfte im Rahmen des Rückkaufprogramms gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016.1052 sind auf der Internetseite der Scout24 SE unter https://www.scout24.com/investor-relations/aktie/aktienrueckkaufprogramm/aktienrueckkaufprogramm-september-2024 veröffentlicht. Berlin, 23. Dezember 2024 Scout24 SE Der Vorstand
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2056985 23.12.2024 CET/CEST | DE000A12DM80 |
23.12.2024 | Lübke Kelber AG | Lübke Kelber AG: Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung Lübke Kelber AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung Lübke Kelber AG: Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung
23.12.2024 / 15:17 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Lübke Kelber AG: Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung Frankfurt a. M., 23. Dezember 2024 – Die Lübke Kelber AG (ISIN: DE000A35JR33 – Primärmarkt Börse Düsseldorf) setzt ihre Geschäftsstrategie, die zukünftig zu gleichen Teilen aus dem angestammten Transactiongeschäft (Commercial und Residential) und dem Bereich Asset- und Beteiligungsmanagement besteht, zum 31.12.2024 auch gesellschaftsrechtlich um. Daher verkauft die Dr. Lübke & Kelber GmbH ihre 100% Tochtergesellschaft, Lübke Kelber Investment Partners GmbH, unter der ab dem 01.01.2025 das Asset- und Beteiligungsmanagement der Lübke Kelber Gruppe konzentriert wird, an die Lübke Kelber AG. Damit steht die Lübke Kelber Investment Partner GmbH mit dem Asset- und Beteiligungsmanagement auf der gleichen Ebene mit der Dr. Lübke & Kelber GmbH direkt unter der Lübke Kelber AG. Der Bereich Asset- und Beteiligungsmanagement verwaltet aktuell ein Portfolio von über 3.500 Wohnungen, das gemeinsam mit einem Joint Venture Partner in den letzten zwei Jahren erworben wurde. Der Verkauf erfolgt auf Basis eines Wertgutachtens, zu einem Wert von EUR 9 Mio. Durch den Verkauf erzielt die Dr. Lübke & Kelber GmbH einen hohen Buchgewinn, so dass insgesamt für 2024 trotz eines operativen Verlustes mit einem Ergebnis vor Steuern gerechnet wird, das deutlich über der bisherigen Prognose von EUR 1 Mio. liegt. Im Rahmen des für das Geschäftsjahr 2024 erstmalig zu erstellenden Konzernabschlusses wird das Ergebnis aus dieser Transaktion herauskonsolidiert. Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses ist für den 30. Juni 2025 geplant. Kontakt Lübke Kelber AG Christoph Charpentier +49 69 99991400 christoph.charpentier@luebke-kelber.de Kontakt Investor Relations / Finanzmedien: IR.on AG Frederic Hilke 0221-914097-0 Luebke-Kelber@ir-on.com
Ende der Insiderinformation
23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056955 23.12.2024 CET/CEST | DE000A35JR33 |
23.12.2024 | fox e-mobility AG | fox e-mobility AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.01.2025 in DÜSSELDORF mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG fox e-mobility AG/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung fox e-mobility AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.01.2025 in DÜSSELDORF mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
23.12.2024 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
| fox e-mobility AGMünchen und DüsseldorfISIN: DE000A3EX222Einberufung der HauptversammlungKennung des Ereignisses: FOXEM12824HV Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur Hauptversammlung der fox e-mobility AG am Freitag, dem 31. Januar 2025, um 11:00 Uhr (MEZ) in den Räumen des Konferenz-Centrums DUSconference plus Flughafen Düsseldorf Terminal B (Ebene 3) Terminal Ring 1 (Zentralgebäude) D-40474 Düsseldorf Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, während der gesamten Dauer an der Hauptversammlung teilzunehmen. Die Hauptversammlung hat einen ordentlichen und außerordentlichen Teil. I. TAGESORDNUNG Ordentlicher Teil 1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2022, des Lageberichts für die Gesellschaft, sowie des Berichts des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2022 Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. §175 Abs.1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§175 Abs.2 , 176 Abs.1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats zugänglich zu machen. Sämtliche vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie sind vom Tag der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.fox-em.com/hauptversammlung/ |
zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls zugänglich gemacht. | 2. | Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für ihre jeweilige Amtszeit in dem Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. Die im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglieder des Vorstands waren: 1. | Ulrich Hörnke (bis zum 21.Januar 2022), | 2. | Dr Christian Jung (bis zum 29.August 2022) | 3. | Philippe Perret, Vorsitzender (während des gesamten Geschäftsjahres 2022). |
| 3. | Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre jeweilige Amtszeit in dem Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. Die im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats waren wie folgt: 1. | Stefan Hiestand, Vorsitzender (bis zum 28. September 2022) | 2. | Russell Pfeiffer, (bis zum 10. Februar 2022) | 3. | Attila Külkey, (während des gesamten Geschäftsjahres 2022) | 4. | Rene Peter (während des gesamten Geschäftsjahres 2022) | 5. | Andreas Kratzer, Vorsitzender (seit 17.Oktober 2022) |
| 4. | Beschlussfassung über die Änderung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats, eine neue Vergütungsregelung und Satzungsänderung 4.1 | Die gegenwärtige Regelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats in § 9 Abs.1 der Satzung bedeutet, dass bei einer Bestellung am Anfang eines Geschäftsjahres zusammentreffend mit einer ordentlichen Hauptversammlung, die nicht ordnungsgemäß im Folgejahr des relevanten Geschäftsjahres stattfindet, eine effektive Amtszeit von nahezu sechs Jahren und mehr entstehen kann. Der Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass für ein Unternehmen, dass sich erheblichen Herausforderungen bei der Umsetzung von Fahrzeugentwicklung und Fahrzeugherstellung sowie der erforderlichen Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung stellen muss, auch unter modernen Corporate Governance Prinzipien eine kürzere Amtszeit angebracht ist. Die kurze Amtszeit soll auch einen Anreiz dafür geben, die Jahresabschlüsse und Lageberichte innerhalb der von den Börsen vorgegebenen Fristen, d.h. innerhalb der ersten sechs Monate des auf das relevante Geschäftsjahr folgenden Geschäftsjahres, festzustellen und zu veröffentlichen. | 4.2 | Bisher ist die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder nicht in der Satzung geregelt. Die Vergütung der Aufsichtsräte wurde von der Hauptversammlung der Catinum AG am 26. November 2020 beschlossen, wonach die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats bei EUR 115.000,00 festgelegt ist und zwar EUR 35.000,00 für den Aufsichtsratsvorsitzenden, EUR 30.000,00 für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und EUR 25.000,00 für andere Aufsichtsratsmitglieder. Die Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden sind in der aktuellen Phase des Unternehmens gehen über das übliche Maß bei einem etablierten Umsatz generierenden Unternehmen weit hinaus und sind wesentlicher grösser als die der Aufsichtsratsmitglieder. Dies soll sich in Zukunft auch in der Festvergütung ausdrücken. Ferner hat es sich als schwierig erwiesen, Aufsichtsräte bei der aktuellen Vergütungsstruktur wegen der besonderen Risiken und Aufgaben in der Entwicklungsphase des MIA 2.0 zu rekrutieren. Dem soll mit einer variablen Vergütung entgegengetreten werden. Die Festvergütung des Gesamtaufsichtsrats soll angemessen reduziert werden. | 4.3 | Nach § 8 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus vier Mitgliedern. Die Zahl der Mitglieder soll auf die in § 95 Abs.1 Satz 1 AktG vorgesehene Zahl von drei Mitgliedern reduziert werden. Ein viertes Mitglied ist nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat nicht erforderlich. | 4.4 | Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen 1. | Die Amtszeit eines Aufsichtsratsmitglieds endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr des Beginns der Amtszeit beschließt, spätestens jedoch am 31. Dezember des auf den Beginn der Amtszeit folgenden Geschäftsjahres. | 2. | Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird in der Satzung festgelegt mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2023. Die neue Satzungsbestimmung soll besagen: a) | Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat nach Ablauf des Geschäftsjahres mit dem Entlastungsbeschluss eine feste Vergütung in Höhe von EUR 12.000,00 sowie eine variable Vergütung, die sich prozentual an dem Umfang der Liquiditätszuflüsse orientiert. Der Vorstand macht dazu der Hauptversammlung einen Beschlussvorschlag, über den die Hauptversammlung zum Zeitpunkt des Entlastungsbeschlusses abstimmt. Die maximale Höhe der variablen Vergütung für den Gesamtaufsichtsrat beträgt im Geschäftsjahr das Vierfache der gesamten Festvergütung. | b) | Die jährliche Vergütung für den Aufsichtsratsvorsitzenden beläuft sich auf das Dreifache des Betrags gemäß Ziffer a). | c) | Gehören Mitglieder des Aufsichtsrats nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat an oder sind sie nur während eines Teils des Geschäftsjahres Vorsitzender, so reduziert sich die jeweilige Vergütung gemäß Absatz Ziffer a) anteilig. | d) | Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene ermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O Versicherung) mit Selbstbehalt einbezogen, sowie eine solche besteht. Die Prämien dafür entrichtet die Gesellschaft. | e) | Über andere weitere Vergütungsleistungen sowie eine Erhöhung oder Reduktion der Festvergütung sowie des Maximalbetrags der variablen Vergütung entscheidet die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit durch Beschluss. |
| 3. | Die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats soll aus drei Mitgliedern bestehen. | 4. | Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats §8 und § 9 der Satzung entsprechend anzupassen. |
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Die Satzung der Gesellschaft in der Fassung v. 8.April 2024 sowie der Beschluss der Hauptversammlung der Catinum AG v. 26.November 2020 sind vom Tag der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.fox-em.com/hauptversammlung/ |
zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls zugänglich gemacht. | 5. | Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht laut § 8 Abs.1 der Satzung aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat ist durch den Rücktritt des Aufsichtsratsvorsitzenden Andreas Kratzer seit dem 16.April 2024 unterbesetzt und besteht aktuell aus dem Vorsitzenden Herrn Patrick Bigger, Herrn Attila Külkey und Herrn Rene Peter. Die Amtszeit von Herrn Külkey und Herrn Peter endet laut § 9 der Satzung mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, d.h. voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025. Die Herren Külkey und Peter stellen sich schon jetzt zur Wiederwahl. Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Bigger war am 29.November 2023 vom Amtsgericht München gemäß § 104 AktG wegen bestellt worden. Seine Amtszeit endet gemäß § 104 Abs. 6 AktG mit der Beseitigung der Unterbesetzung. Er soll nunmehr von der Hauptversammlung für eine volle Amtszeit gewählt werden. Informationen zu den Kandidaten sind vom Tag der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.fox-em.com/hauptversammlung/ |
zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls zugänglich gemacht. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Kandidaten mit Wirkung ab Beendigung der am 31. Januar 2025 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung bis zum 31.Dezember 2025 das Geschäftsjahr 2025 zu wählen: 1. | Herr Patrick E. Bigger, Investor, wohnhaft Funchal/Madeira | 2. | Herr Attila Külkey, Versicherungsbroker, Mitglied des Direktoriums der Würth Financial Services AG (Schweiz), wohnhaft in Feusisberg/Schweiz | 3. | Herr René Peter, Internationaler Hotelier, wohnhaft in Saas-Balen/Schweiz |
| 6. | Wahl des Abschlussprüfers und Konzern- sowie Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 Der Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Dr Kleeberg & Partner GmbH. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Member Crowe Global, Augustenstrasse 10, D-80333 München zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen. |
Außerordentlicher Teil7. | Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung über diese Anzeige bedarf es entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht. Der Vorstand wird in der Hauptversammlung zur Lage der Gesellschaft berichten und die sich daraus ergebenden Konsequenzen vortragen. | 8. | Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien im vereinfachten Verfahren und Satzungsänderung Um für die unter Tagesordnungspunkt 9. vorgeschlagene Kapitalherabsetzung ein glattes Herabsetzungsverhältnis von 100:1 herzustellen, hat sich ein Aktionär bereit erklärt, der Gesellschaft unentgeltlich 99 Aktien zu übertragen. Bis zu 99 Stück dieser Aktien sollen eingezogen und das Grundkapital dementsprechend herabgesetzt werden, um das Grundkapital auf ein Vielfaches von ein hundert anzupassen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. | Das Grundkapital der Gesellschaft in der Höhe, die es nach Ausgabe neuer Aktien in Erfüllung von Wandlungsrechten unter den von der Gesellschaft begebenen Wandelanleihen hat, die im Zeitraum vom 19.Dezember 2024 bis 31.März 2025 ausgeübt worden sind, wird im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 1, Absatz 4 und Absatz 5 AktG durch Einziehung von bis zu 99 Aktien, welche die Gesellschaft unentgeltlich erworben hat, herabgesetzt, so dass das Grundkapital dem nächstkleineren Vielfachen von hundert entspricht. Die Kapitalherabsetzung durch Einziehung erfolgt zum Zweck der Einstellung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft und zur Herstellung eines glatten Herabsetzungsverhältnisses von 100:1 für die unter Punkt 9 der Tagesordnung vorgeschlagene Kapitalherabsetzung. Der auf die einzuziehenden Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals wird in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt. Beträgt das Grundkapital nach Ausgabe neuer Aktien in Erfüllung von Wandlungsrechten unter den von der Gesellschaft begebenen Wandelanleihen, die im Zeitraum vom 19.Dezember 2024 bis 31.März 2025 ausgeübt worden sind, ein Vielfaches von hundert, erfolgt keine Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien. | 2. | Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Herabsetzung des Grundkapitals und ihrer Durchführung festzusetzen und die Satzung der Gesellschaft entsprechend anzupassen. |
| 9. | Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung der Aktien zum Zweck des Ausgleichs von Verlusten und Satzungsänderung Die Zwischenbilanz der Gesellschaft zum 31. Oktober 2024 weist bei einer Kapitalrücklage in Höhe von EUR 871.985,00 Verluste in Höhe von insgesamt EUR 73.399.892,05 (Verlustvortrag in Höhe von EUR 5.745.324,62 und Jahresfehlbetrag für das laufende Geschäftsjahr 2024 in Höhe von EUR 67.654.567,43) aus. Die nicht durch die Kapitalrücklage gedeckten Verluste belaufen sich somit auf EUR 72.527.907,05. Darüber hinaus liegt der Aktienkurs der Gesellschaft seit Anfang 2022 durchgängig deutlich unter EUR 1,00. Der gleitende durchschnittliche Aktienkurs der Aktie an der Börse Düsseldorf lag am 17.Dezember 2024 in letzten 20/50/100/200 Tagen bei EUR 0,0327/0,0396/0,0525/0,0616 (vgl. https://de.marketscreener.com/kurs/aktie/FOX-E-MOBILITY-AG-120976206/grafiken/). Das beschränkt die für die Gesellschaft wichtige Fähigkeit, schnell und flexibel neue Mittel aufnehmen zu können. Vor diesem Hintergrund soll das ggfs. nach Maßgabe des Beschlussvorschlags zu Punkt 8 der Tagesordnung durch Einziehung herabgesetzte Grundkapital zum Zweck der Deckung von Verlusten herabgesetzt werden. Die Herabsetzung des Grundkapitals soll durch Zusammenlegung der Aktien erfolgen. Die durch Zusammenlegung entstehenden Aktien werden eine neue ISIN-Nummer erhalten. Durch die Zusammenlegung wird der Prozentsatz, mit dem ein Aktionär an der Gesellschaft beteiligt ist nicht verändert. Gleichermaßen wird allein durch die Zusammenlegung der Börsenwert der Beteiligung es Aktionärs nicht verändert. Im Zeitpunkt der Wirksamkeit der Zusammenlegung erhöht sich der theoretische Kurs der Aktien um das Vielfache gegenüber dem unmittelbar vor der Zusammenlegung gegebenen Kurs (z.B., wenn im Moment vor der Zusammenlegung der Kurs bei EUR 0,05 liegt, dann würde bei einer Zusammenlegung im Verhältnis 100:1 der theoretische Kurs bei Zusammenlegung EUR 5,00 betragen). Der tatsächlich nach wirksamer Zusammenlegung sich ergebende Kurs kann wegen des tatsächlichen Angebots und Nachfrage natürlich von dem theoretischen Kurs abweichen. Der Vorstand wird dazu in der Hauptversammlung weitere Informationen geben. Sofern die von einem Aktionär gehaltene Zahl von Aktien nicht durch die Zahl der Zusammenlegung ohne Rest teilbar sein, so soll ein Spitzenausgleich der Bruchteilsberechtigungen erfolgen, der von den Depotbanken zusammen mit der Zahlstelle der Gesellschaft (Quirin Bank) abgewickelt werden soll. Der Vorstand wird dies in der Hauptversammlung erläutern. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. | Das gemäß Punkt 8 der Tagesordnung herabgesetzte Grundkapital oder, wenn eine Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien gemäß Beschlussvorschlag 1 letzter Satz zu Tagesordnungspunkt 8 nicht erfolgt, das Grundkapital in der Höhe, die es nach Ausgabe neuer Aktien in Erfüllung von Wandlungsrechten unter den von der Gesellschaft begebenen Wandelanleihen hat, die im Zeitraum vom 19.Dezember 2024 bis 31.März 2025 ausgeübt worden sind, wird um 99% auf ein Hundertstel seines Betrags herabgesetzt. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach den §§ 229 ff. AktG. Sie dient in voller Höhe der Deckung von Verlusten. | 2. | Die Herabsetzung des Grundkapitals wird in der Weise durchgeführt, dass die Stückaktien im Verhältnis 100:1 zusammengelegt werden. | 3. | Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats (i) die weiteren Einzelheiten der Herabsetzung des Grundkapitals und ihrer Durchführung festzusetzen sowie (ii) die Satzung der Gesellschaft entsprechend anzupassen |
Die Zwischenbilanz der Gesellschaft zum 31. Oktober 2024 ist ab der Einberufung der Hauptversammlung sowie während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.fox-em.com/hauptversammlung/ |
zugänglich. Ferner wird sie auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden. | 10. | Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von (Gratis-)Optionsscheinen aus dem Bedingten Kapital 2021/I Die durch die in Tagesordnungspunkt 9 zu beschließende Kapitalherabsetzung entstehenden neuen Aktien sollen mit Optionsscheinen verbunden werden, die von der Gesellschaft an sämtliche von der Kapitalherabsetzung betroffenen Aktionäre ohne besondere Gegenleistung ausgegeben werden. (Hucke-Pack Emission). Die Optionsscheine sollen den Aktionär berechtigen, innerhalb von 8 Monaten 10 Aktien zum gesetzlichen Mindestnennwert von EUR 1,00 pro Aktie zu zeichnen. Durch die Zeichnung der Aktionäre in einem angestrebten Umfang von ca. EUR 7 Mio. hofft die Gesellschaft die Fortführungsprognose für die nächsten 12 Monate einschließlich Beauftragung von Akkodis zwecks Erreichen von Meilensteinen (z.B: Concept-Freeze) sichern zu können. Die Optionsscheine sollen von der zugrunde liegenden Aktie abtrennbar und selbständig übertragbar sein. Der Vorstand soll ermächtigt werden, die Optionsscheinausgabe aus dem bereits vorhandenen Bedingten Kapital 2021/I (aktuell EUR 26.605.000,00) zu decken. Für die Aktionäre, die ihre Bezugsrechte nicht ausüben können oder wollen, soll der Vorstand ermächtigt werden, einen Handel der Optionsscheine unter den Altaktionären, einen Börsenhandel oder eine Privatplatzierung mit einer Bank technisch zu organisieren. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 1. | Der Vorstand wird ermächtigt, abtrennbare Optionsscheine für die durch die Zusammenlegung von Aktien entstehenden Aktien aus dem Bedingten Kapital 2021/I zu emittieren, wobei jeder Optionsschein zum Bezug von 10 Aktien der Gesellschaft zum Bezugspreis von EUR 1,00 pro Aktie berechtigt und die Bezugsfrist maximal 8 Monate beträgt. | 2. | Der Vorstand wird ermächtigt, für die Optionsscheine einen Handel zu organisieren. | 3. | Die weiteren Einzelheiten betreffend Ausgabe und Handel werden durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt. |
| 11. | Beschlussfassung über die Reduzierung des Bedingten Kapitals 2021/II und Satzungsänderung Das Grundkapital der Gesellschaft ist gem. § 8 der Satzung um bis zu EUR 2.070.000,00 bedingt erhöht, um die vor dem 31.12.2022 ausgegebenen 2.070.000 Aktienoptionsrechte an Vorstandsmitglieder nach dem Aktienoptionsplan 2021 bedienen zu können. Die Aktienoptionsrechte sind vom Erreichen von zwei Erfolgszielen abhängig (a) Verkauf von mindestens 50.000 Fahrzeugen und Produktionsbeginn vor dem 17.August 2026. (b) Durchschnittskurs der Aktie an 10 aufeinander folgenden Börsenhandelstagen im Jahre 2024 von mindestens 3,00 EUR. Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Erfolgsziele unerreichbar sind bzw. nicht erreicht sind. Ziff.7.3 des Aktienoptionsplans 2021 regelt für den Fall der Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Stückaktien, dass die Anzahl der Stückaktien, die für je ein Optionsrecht zum Bezugspreis von 1 Euro erworben werden können, im Verhältnis zu der Kapitalherabsetzung verringert. Nach Kapitalherabsetzung bestünden dann 20.700. Deshalb schlagen der Vorstand und Aufsichtsrat vor, das Bedingte Kapital 2021/II entsprechend zu reduzieren und die folgenden Beschlüsse zu fassen: 1. | Die Höhe des Bedingten Kapitals 2021/II wird um 2.049.300,00 EUR auf 20.700,00 EUR reduziert. | 2. | Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Satzung entsprechend anzupassen. |
Der Aktienoptionsplan ist vom Tag der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.fox-em.com/hauptversammlung/ |
zugänglich und wird in der Hauptversammlung ebenfalls zugänglich gemacht | 12. | Beschlussfassung über die Änderung des Ermächtigungsbeschlusses v. 17.Mai 2021 zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen aus dem Bedingten Kapital 2021/I Das Grundkapital der Gesellschaft ist um 26.605.000,00 EUR bedingt erhöht, um die bis zum 16.Mai 2026 ausgegebenen Wandlungs- und Optionsrechte aus Schuldverschreibung bedienen zu können. Durch die in Tagesordnungspunkt Ziffer 9 zu beschließende Kapitalreduzierung wird das Bedingte Kapital 2021/I nicht berührt. Die Gesellschaft hat zum Zeitpunkt der Einberufung bereits insgesamt 2.384.183 Wandlungsrechte für die Emission von 2.384.183 (Wandlungs-)Aktien und 3.499.379 Optionsscheine, die an die Wandlungsaktien bzw. die Ausübung der Wandlungsrechte gebunden sind, ausgegeben. Der Bezugspreis für die Wandlungsaktien sowie für die Optionsaktien beträgt jeweils EUR 1,00 pro Aktie. Bei den zugrundeliegenden Wandelschuldverschreibungen sind gemäß den Regelungen des Ermächtigungsbeschlusses v. 17.Mai 2021 die Bezugsrechte der Aktionär ausgeschlossen. Um eine Gleichbehandlung der aktuellen Gläubiger der Wandlungsschuldverschreibungen mit den Aktionären bei der Kapitalherabsetzung nach Tagesordnungspunkt Ziffer 9 zu erreichen, sollen - soweit dies nicht bereits in den Vertragsbedingungen der Wandelschuldverschreibungen ausdrücklich geregelt ist - die Wandlungsrechte mit Wirksamkeit der Kapitalherabsetzung ebenfalls im Verhältnis 100:1 zusammengelegt werden. Die Zahl und Bedingungen der an eine Wandlungsaktie gebundenen Optionsrechte sowie der Optionspreis soll bestehen bleiben. In Bezug auf alle nach Wirksamkeit der Kapitalherabsetzung nach Tagesordnungspunkt 9 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen soll folgendes gelten: Die Höhe des Options- bzw. Wandlungspreises muss außer in den Fällen, in denen eine Options- oder Wandlungspflicht oder ein Andienungsrecht der Gesellschaft vorgesehen ist, mindestens 80% des gewichteten Durchschnitts der Börsenkurse („80% Regel“) während eines bestimmten 10 Tage Zeitraums betragen. Der Vorstand und Aufsichtsrat halten es für angebracht, die 80% Regel zwingend zu machen und die Ausnahmeregelung aufzuheben. Ferner hält es der Vorstand und Aufsichtsrat für angebracht wegen der kurzfristigen Volatilität der Aktie den Zeitraum von 10 Tagen auf 1 Monat zu verlängern. Die im Ermächtigungsbeschluss v. 17.Mai 2021 aufgeführte sechs Fälle, bei denen der Vorstand ermächtigt ist, das Bezugsrechts der Aktionäre auf Schuldverschreibungen auszuschließen, bedürfen in einem Fall der Präzisierung. Das Bezugsrecht kann ausgeschlossen werden „(6) für Wandelschuldverschreibungen in mehreren Tranchen bis zu EUR 25.000.000, die an einen ausländischen Investor ausgegeben werden sollen“. Die Präzisierung soll die Maximalhöhe einzelner Tranchen sowie den Investor präzisieren. Die Gründe dafür werden vom Vorstand in der Hauptversammlung erläutert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. | Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung v. 17.Mai 2021 wird dahingehend abgeändert, dass im Falle einer Kapitalreduzierung die Zahl der Wandlungsrechte im Verhältnis der Kapitalreduzierung vermindert werden und Optionsrechte sowie Optionspreise, die mit einem Wandungsrecht verbunden sind, durch eine Kapitalreduzierung nicht ohne ausdrückliche Regelung in den Vertragsbedingungen vermindert werden. | 2. | Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung v. 17.Mai 2021 wird dahingehend abgeändert, dass die 80% Regel keine Ausnahmen zulässt und der gewichtete Durchschnittskurs über einen Zeitraum von 1 Monat zu ermitteln ist. | 3. | Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrecht unter (6) des Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung v. 17. Mai 2021 wird dahingehend abgeändert, dass (i) die einzelnen Tranchen eines Investors bei Wandelschuldverschreibungen ohne Bezugsrecht maximal EUR 3.000.000 betragen dürfen und (ii) Wandlungsrechte aus Tranchen erst ausgeübt werden können, nachdem Wandlungsrechte aus einer vorhergehenden Tranche mindesten 21 Tage vorher ausgeübt worden sind und (iii) die Ausnahmeregelung generell für in- oder ausländische Investoren gilt, sofern der Mindestbetrag der Wandelschuldfazilität EUR 5.000.000,00 beträgt. | 4. | Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Ermächtigungsbeschluss entsprechend anzupassen und in der angepassten Form auf der Webseite der Gesellschaft zu veröffentlichen. |
Der Ermächtigungsbeschluss v. 17.Mai 2021 ist ab der Einberufung der Hauptversammlung sowie während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.fox-em.com/hauptversammlung/ |
zugänglich. Ferner wird er auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht. | 13. | Beschlussfassung betreffend eine sequentielle Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs.6 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 6.Dezember 2025 einmalig oder mehrmalig, um bis zu insgesamt 32.035.622 EUR zu erhöhen und in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Durch die in Tagesordnungspunkt 9 zu beschließende Kapitalreduzierung wird diese Ermächtigung nicht berührt. Der Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass diese Ermächtigung angesichts der in Tagesordnungspunkt 9 zu beschließenden Kapitalherabsetzung nur genutzt werden soll, nachdem den Aktionäre ermöglicht wurde, die in Tagesordnungspunkt Ziffer 14 zu beschließende Kapitalerhöhung durchzuführen und die in Tagesordnungspunkt Ziffer 10 zu beschließenden Optionsscheine auszuüben. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 1. | Im Falle der Beschlussfassung nach Tagesordnungspunkt 9, soll die Ermächtigung nach § 4 Abs.6 der Satzung vom Vorstand nur ausgeübt werden, nachdem die beschlossene Kapitalerhöhung Tagesordnungspunkt Ziffer 14) durchgeführt wurde, die Bezugsfrist aus den Optionsscheinen (Tagesordnungspunkt Ziffer 10) abgelaufen ist und die diesbezüglichen Kapitalerhöhungen im Handelsregister eingetragen wurden. | 2. | Der Vorstand wird ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Beschlussfassung unter 1. in einem Vorstandsbeschluss zu präzisieren, der auf der Webseite der Gesellschaft offenzulegen ist. |
| 14. | Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen um bis zu EUR 10.000.000,00 mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei prospektfreiem Angebot Die Gesellschaft benötigt für die Fortführung des Unternehmens insbesondere zur Finanzierung Industrialisierungsphase mit Prototypentest und Werkzeugentwicklung auch neben der Finanzierung über die Optionsscheine der Altaktionäre eine weitere Eigenkapitalfinanzierung. Damit es auch nach Erreichen des sog. „Concept Freeze“ und dem Prototypenbau nicht zu Verzögerungen kommt, soll die Sicherung dieser Finanzierungskomponente schon jetzt eine Teilfinanzierung in Höhe von ca. EUR 10.000.000 beschlossen und vor dem Herbst 2025 umgesetzt werden. Der Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass dies zeitlich nicht umsetzbar ist, wenn eine vollständiger Wertpapierprospekt erstellt werden muss. Es soll daher angestrebt werden, die weitere Barkapitalerhöhung unter Nutzung der Ausnahmen für die Prospektpflicht (Art.1 Abs.4 Prospektverordnung VO (EU) 2017/1129) insbesondere durch Begrenzung des Bezugsangebots auf qualifizierte Anleger, weniger als 150 Personen, Mindestbetrag von EUR 100.000 pro Anleger, durchzuführen. Deshalb soll für die genannten Fälle das Bezugsrecht der Altaktionäre ausgeschlossen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor folgende Beschlüsse zu fassen: 1. | Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 10.000.000,00 gegen Bareinlage erhöht. | 2. | Der Kapitalerhöhungsbeschluss wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens am 30. September 2025 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wird. | 3. | Der Vorstand wird ermächtigt das Bezugsrecht auszuschließen, sofern das Angebot sich nur an qualifizierte Anleger und/oder weniger als 150 Anleger richtet und/oder der Mindestbetrag des Angebots EUR 100.000 pro Anleger beträgt. |
Der Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss ist ab der Einberufung der Hauptversammlung sowie während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.fox-em.com/hauptversammlung/ |
zugänglich. Ferner wird er auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht. | 15. | Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Gratis-Optionsscheinen aus dem Bedingten Kapital 2021/I im Zusammenhang mit der Barkapitalerhöhung nach Tagesordnungspunkt Ziffer 13. Der Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass angesichts der Lage der Gesellschaft und dem straffen Zeitplan für die Industrialisierung der MIA 2.0 es erforderlich ist, den Anlegern einen Zeichnungsanreiz in Form von Optionsscheinen zu geben. Dies Optionsscheine sollen mit den durch die Barkapitalerhöhung geschaffenen Aktien verbunden sein und gratis im Hucke-Pack Emission ausgegeben werden. Im Gegensatz zu den Optionsscheinen für die Altaktionäre sollen diese Optionsscheine allerdings nicht zum Aktienbezug zum Mindestnennbetrag von EUR 1,00, sondern nur zu einem Bezugspreis von mindestens 80% des relevanten Börsenkurses möglich sein. Ferner sollen diese Optionsscheine nur zum Bezug von 2 Aktien berechtigen. Die Optionsscheine sollen von der zugrunde liegenden Aktie abtrennbar und selbständig übertragbar sein. Der Vorstand soll ermächtigt werden, die Optionsscheinausgabe aus dem bereits vorhandenen Bedingten Kapital 2021/I (aktuell EUR 26.605.000,00) zu decken. In Bezug auf die Aktionäre, die ihre Bezugsrechte nicht ausüben können oder wollen, soll der Vorstand ermächtigt werden, einen Handel der Optionsscheine unter den Altaktionären, einen Börsenhandel oder eine Privatplatzierung mit einer Bank technisch zu organisieren. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 1. | Der Vorstand wird ermächtigt, abtrennbare Optionsscheine für die durch die Barkapitalerhöhung entstehenden Aktien aus dem Bedingten Kapital 2021/I zu emittieren, wobei jeder Optionsschein zum Bezug von 2 Aktien der Gesellschaft zum Bezugspreis von maximal 20% unter dem relevanten Börsenkurs pro Aktie berechtigt und die Bezugsfrist maximal 15 Monate beträgt. | 2. | Der Vorstand wird ermächtigt, für die Optionsscheine einen Handel zu organisieren. | 3. | Die weiteren Einzelheiten betreffend Ausgabe und Handel werden durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt. |
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II. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR EINBERUFUNG1. | Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform, in deutscher oder englischer Sprache, spätestens am Freitag, den 24. Januar 2025, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen, und zwar | unter der postalischen Adresse: Fox e-mobility AG Königsallee 61 D-40215 Düsseldorf oder per E-Mail unter der Adresse: HV2025@fox-em.com |
Intermediäre können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung der Person, der die Aktien gehören, ausüben. Dasselbe gilt für Personen und Vereinigungen im Sinne von § 135 Absatz 8 AktG, zu denen insbesondere Aktionärsvereinigungen, geschäftsmäßige Aktionärsvertreter und Stimmrechtsberater zählen. Der Zugang zur Hauptversammlung wird nur den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären und deren ordnungsgemäß Bevollmächtigten gewährt. | 2. | Umschreibung im Aktienregister - Umschreibestopp Für das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist - wie vorstehend unter 1. dargestellt - neben der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Anmeldung, die Eintragung als Aktionär im Aktienregister erforderlich. Maßgeblicher Zeitpunkt ist insofern die Eintragung im Aktienregister im Zeitpunkt der Hauptversammlung. Um eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung sicherzustellen, nimmt die Gesellschaft Umschreibungen im Aktienregister, d.h. Löschungen und Neueintragungen, nicht mehr vor, wenn der Antrag auf Umschreibung dem Registerführer der Gesellschaft nach dem 20. Januar 2025, 24:00 Uhr (MEZ), zugeht. Geht ein Umschreibungsantrag der Gesellschaft erst nach dem 20.Januar 2025 zu, erfolgt die Umschreibung im Aktienregister erst nach Ablauf der Hauptversammlung; Teilnahme- und Stimmrechte aus den von der Umschreibung betroffenen Aktien verbleiben bei der Person, die aufgrund eines solchen Umschreibungsantrags im Aktienregister gelöscht werden soll. Wir empfehlen daher, Umschreibungsanträge möglichst rechtzeitig vor der Hauptversammlung zu stellen. | 3. | Bevollmächtigung Dritter Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen, wobei auch eine Vollmachtserteilung an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vorgesehen ist. Auch im Fall der Stimmrechtsvertretung sind - wie vorstehend unter 1. dargestellt - die Eintragung als Aktionär im Aktionärsregister der Gesellschaft und eine fristgerechte Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung Dritter gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei Bevollmächtigung von Intermediären oder von Personen und Vereinigungen im Sinne von § 135 Absatz 8 AktG - dazu zählen insbesondere Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater - ist § 135 AktG zu beachten. Danach ist insbesondere die Vollmacht vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Ferner muss die Vollmachtserklärung vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Darüber hinaus sind etwaige vom jeweiligen Bevollmächtigten für seine Bevollmächtigung vorgesehene Regelungen zu beachten, die mit diesem geklärt werden sollten. Sowohl die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft wie auch die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht und eines etwaigen Widerrufs der Vollmacht an die Gesellschaft sind zum einen in Textform | per Post an die Adresse fox e-mobility AG, Königsallee 61, D-40215 Düsseldorf, oder per E-Mail an die Adresse HV2025@fox-em.com |
spätestens Freitag, den 24.Januar 2025, 24:00 Uhr (MEZ) (maßgeblich ist der Zugang bei der Gesellschaft), möglich. Formulare zur Vollmachtserteilung sind auf der Internetseite der fox e-mobility AG unter http://www.fox-em.com/hauptversammlung/ |
zugänglich. Ferner kann eine Vollmacht in Textform am Ort der Hauptversammlung vorgelegt werden. Eine Vollmacht kann auch noch nach der Anmeldung, auch nach Ablauf der vorstehend unter 1. erläuterten Anmeldefrist und während des Verlaufs der Hauptversammlung erteilt sowie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. | 4. | Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Aktionären wird auch für diese außerordentliche Hauptversammlung als Service angeboten, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. So kann das Weisungsformular für den Stimmrechtsvertreter dahin ausgestaltet werden, dass zu allen Beschlussvorschlägen eine Weisung zur Stimmabgabe „im Sinne der Verwaltung“ erteilt werden kann. Eine solche pauschale Weisung ist zulässig. Sie ermöglicht eine Ausübung des Stimmrechts auch bei unangekündigten Anträgen, sofern die Verwaltung in der Hauptversammlung dazu eigene Beschlussvorschläge unterbreitet. Das Weisungsformular kann auch konkreter in der Weise ausgestaltet werden, dass im Weisungsformular eine ausdrückliche Weisung zu allen unangekündigten Gegenanträgen, Verfahrensanträgen und Anträgen auf Bestellung von Sonderprüfern vorgesehen wird. Entsprechende Weisungen erfolgen dann unter Umständen zwar nur vorsorglich; mit ihrer Ermöglichung wird aber eine umfassende Stimmrechtsvertretung gewährleistet. Auch für Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, sind die fristgemäße Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes, wie vorstehend im Abschnitt I. beschrieben, erforderlich. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können bis zum Ablauf des 24. Januar 2025 (24:00 Uhr MEZ) per Post oder E-Mail an vorstehend in diesem Abschnitt genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse erteilt, geändert oder widerrufen werden. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.fox-em.com/investoren/hauptversammlung |
zum Download zur Verfügung. Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen wird dieser angewiesen, den Beschlussvorschlägen der Verwaltung wie in der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger bekanntgemacht, zuzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zur Stellung von Fragen oder Anträgen entgegen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. | 5. | Erläuterung der Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Absatz 2 AktG, 126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz 1 AktG4. | 5.1 Verlangen der Tagesordnungsergänzung gemäß § 122 Absatz 2 AktG Die Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich bis Dienstag, den 7. Januar 2025, 24:00 Uhr (MEZ), zugegangen sein. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der fox e-mobility AG zu richten. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen ausschließlich an: fox e-mobility AG, Vorstand z. Hd. Herrn Philippe Perret, Königsallee 61, D-40215 Düsseldorf. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse https://www.fox-em.com.com/hauptversammlung/ |
zugänglich gemacht und nach Maßgabe von § 125 AktG mitgeteilt. Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Im Übrigen gilt für die Fristberechnung § 121 Absatz 7 AktG entsprechend. Danach ist der Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonnabend, Sonntag oder Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend anzuwenden. | | 5.2 Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG Jeder Aktionär hat das Recht, auch schon vor der Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu stellen. Solche Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs sind von der Gesellschaft gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machen, wenn sie der Gesellschaft unter der Adresse fox e-mobility AG Königsallee 61, D-40215 Düsseldorf oder per E-Mail: HV2025@fox-em.com spätestens bis zum Donnerstag, den 16. Januar, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen und im Übrigen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Die §§ 126 Absatz 2, 127 Satz 1 und 3 AktG regeln zudem die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen Gegenanträge und Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen. Das Zugänglichmachen erfolgt nach den gesetzlichen Regeln unter der Internetadresse der fox e-mobility AG unter https://www.fox-em.com/de/news-investoren/hauptversammlung/ |
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Um in der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu können, müssen Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch soweit sie gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG der Gesellschaft übersandt und von dieser zugänglich gemacht worden sind, in der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. | | 5.3 Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Absatz 1 AktG In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Auskünfte sind grundsätzlich mündlich zu erteilen; ein Anspruch der Aktionäre auf schriftliche Auskunftserteilung besteht insofern nicht. § 131 Absatz 3 AktG regelt die Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf. | | 5.4 Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz 1 AktG sind auf der Internetseite der fox e-mobility AG unter http://www.fox-em.com/hauptversammlung/ zugänglich gemacht. |
| 6. | Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 73.289.378,00, eingeteilt in 73.289.378 auf den Namen lautende Stückaktien. Gemäß § 12 Absatz 1 der Satzung gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt daher 73.289.378. Die Gesellschaft hält zusammen mit der Tochtergesellschaft Fox Automotive Switzerland AG zum 19.Dezember 2024 1.321.365 eigenen Aktien und es befinden sich noch weitere 4.000.000 eigene Aktien aktuell im Transfer an die Fox Automotive Switzerland AG. Sämtliche eigene Aktien sollen allerdings noch vor dem Termin der Hauptversammlung veräußert werden. Soweit die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung noch eigene Aktien direkt oder indirekt über ihre Tochtergesellschaft hält, stehen ihr daraus keine Stimmrechte zu. | 7. | Unterlagen zur Hauptversammlung, Stimmkarten Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere die Unterlagen zu den Punkten 1 und 3 der Tagesordnung und die Unterlagen gemäß § 124a AktG sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung der Hauptversammlung sowie während der Hauptversammlung über die Internetseite https://www.fox-em.com/hauptversammlung/ |
abrufbar. Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen werden ferner auch in der Hauptversammlung am 31. Januar 2025 zugänglich sein. Nach Prüfung der Zugangsberechtigung wird am Tag der Hauptversammlung jedem Aktionär bzw. Bevollmächtigten ein Stimmkartenblock ausgehändigt, in den sich die Präsenzzugangskarte, Vollmachtsformulare und Stimmkarten zu den einzelnen Tagesordnungspunkten befinden. | 8. | Information zum Datenschutz für Aktionäre Die Gesellschaft verarbeitet die personenbezogenen Daten von Aktionären sowie ggf. personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter und Gäste der Hauptversammlung zu gesetzlich vorgegebenen Zwecken, insbesondere zur Führung des Aktienregisters und zur Abwicklung von Hauptversammlungen, sowie im Einzelfall zur Wahrung ihrer überwiegenden berechtigten Interessen. Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste der Hauptversammlung sind im Internet unter http://www.fox-em/hauptversammlung/ |
abrufbar. | 9. | Hinweise zum Veranstaltungsort Die Hauptversammlung der fox e-mobility AG findet statt im Konferenzzentrum des Düsseldorfer Flughafens, das sich im Terminal B auf der 3. Ebene befindet und per Fahrstuhl oder Rolltreppe erreichen lässt. Der Einlass erfolgt ab 10.00 Uhr. Zwischen 13.30 und 14.30 Uhr ist eine Mittagspause geplant. Das Mitbringen von Getränken und Verpflegung in den Versammlungssaal ist nicht zulässig. | Anreise mit PKW: Ausfahrt 31 (Flughafen) der A 44. Für Parkgelegenheiten verweisen wir auf die Hinweis auf http:// www.dus.com/ Anreise mit RE/ICE: Bahnhof Düsseldorf-Flughafen und dann mit dem Sky Train ca.5 Minuten zum Terminal Anreise mit dem Flugzeug: Die Terminals A,B,C befinden sich im gleichen Gebäude. |
| 10. | Hinweise zum Ablauf der Hauptversammlung | 10.1 Wortmeldungen Falls Sie während der Hauptversammlung das Wort ergreifen möchten, bitten wir Sie im Interesse eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Diskussion nach Möglichkeit am Tag der Hauptversammlung schon vor deren Beginn eine schriftliche Wortmeldung abzugeben. Für Wortmeldungen liegen im Versammlungssaal neben der Bühne am Wortmeldetisch Formulare aus, in die Sie bitte die Nummer Ihres Stimmkartenblocks und Ihren Namen eintragen und gleichzeitig angeben, zu welchem Punkt der Tagesordnung Sie sprechen werden. Ihre Wortmeldung wird der Versammlungsleitung übermittelt, die Sie im Verlauf der Versammlung aufrufen wird. 10.2 Teilnehmerverzeichnis Die zur Hauptversammlung erschienenen Aktionäre und Aktionärsvertreter werden in einem Teilnehmerverzeichnis erfasst. Nach Bekanntgabe der in der Hauptversammlung vertretenen Aktien durch den Versammlungsleiter kann das elektronische Teilnehmerverzeichnis am Wortmeldetisch eingesehen werden. 10.3 Auslage von Unterlagen und Gegenanträgen Die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen liegen am Wortmeldetisch aus. 10.4 Sprache, Streaming Die Hauptversammlung wird in deutscher Sprache abgehalten. Dies gilt auch für Fragen und Wortbeiträge der Aktionäre und Aktionärsvertreter. Es obliegt daher Ihnen, ggf. für eine Übersetzung ins Deutsche Sorge zu tragen. Eine Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet (Streaming) erfolgt nicht. 10.5 Geplantes Abstimmungsverfahren Nach Beendigung der Diskussion wird der Beginn der Abstimmung durch den Versammlungsleiter angekündigt. Die Stimmkarten werden im Versammlungssaal eingesammelt. Im Interesse eines zügigen Abstimmungsverfahrens bitten wir Sie, sich vor oder unmittelbar nach der Eröffnung der Abstimmung dorthin zu begeben. Zur Abstimmung über die einzelnen Tagesordnungspunkte werden die im Stimmkartenblock enthaltenen Sammelstimmkarten verwendet. Die übrigen Stimmkarten, einschließlich der Reserve-Stimmkarten, werden nur auf besonderen Hinweis des Versammlungsleiters verwendet. Zur Abstimmung kennzeichnen Sie bitte die Markierungsfelder zu den einzelnen Tagesordnungspunkten. Die Abstimmung erfolgt - sofern der Versammlungsleiter keine andere Art der Abstimmung anordnet - nach dem Additionsverfahren. Bei diesem Verfahren werden die Ja- und die Nein-Stimmen gezählt. Möchten Sie sich zu einzelnen Tagesordnungspunkten enthalten, kreuzen Sie bitte zu diesen Punkten kein Markierungsfeld an. Die Stimmkarten werden im Versammlungssaal an Ihrem Sitzplatz eingesammelt werden. Falls ein Abweichen vom geplanten Abstimmungsverfahren notwendig sein sollte, wird der Versammlungsleiter hierzu Hinweise geben. 10.6 Verlassen der Hauptversammlung Falls Sie die Hauptversammlung nur vorübergehend verlassen möchten, teilen Sie dieses bitte den Mitarbeitern am Ausgang mit. Ihrem Stimmkartenblock wird in diesem Fall die erste der beiden Präsenz-Abgangskarten entnommen. Anhand dieser Karte wird das abgehende Kapital erfasst und die Präsenz entsprechend vermindert. Der Stimmkartenblock berechtigt bei der Rückkehr zur Hauptversammlung zum Passieren der Sicherheitskontrollen. Dort wird Ihrem Stimmkartenblock die Präsenz-Zugangskarte entnommen. Anschließend wird die Präsenz wieder entsprechend erhöht. Falls Sie die Hauptversammlung endgültig verlassen möchten, ohne Vollmacht zu erteilen, wird Ihrem Stimmkartenblock am Ausgang ebenfalls die Präsenz-Abgangskarte entnommen. Das abgehende Kapital wird erfasst und die Präsenz entsprechend vermindert. 10.7 Vollmachterteilung während der Hauptversammlung Falls Sie bei endgültigem Verlassen der Hauptversammlung Ihr Stimmrecht übertragen möchten, so bitten wir Sie, bei der Erteilung der hierfür erforderlichen Vollmacht Folgendes zu beachten: - Vollmachtskarte mit Weisung(en) Bei Zustimmung zu den Vorschlägen der Verwaltung bei allen gemäß Tagesordnung mitgeteilten Punkten füllen Sie bitte die Vollmacht mit Weisung aus (letzte Karte des Stimmkartenblocks) und kreuzen das entsprechende Markierungsfeld an. Sie bevollmächtigen damit die Stimmrechtsvertreter der fox e-mobility AG, gemäß der von Ihnen erteilten Weisung das Stimmrecht im Sinne der Verwaltung auszuüben. Bitte beachten Sie, dass bei Zustimmung zu den Vorschlägen der Verwaltung bei allen gemäß Tagesordnung mitgeteilten Punkten zusätzliche Einzelweisungen nicht zulässig sind. Bitte geben Sie die Vollmachtskarte am Ausgang ab. Falls Sie nicht bei allen Tagesordnungspunkten Weisung zur Abstimmung im Sinne der Vorschläge der Verwaltung erteilen möchten, ist es erforderlich, bei allen Tagesordnungspunkten Einzelweisungen zu erteilen. Kreuzen Sie dazu bitte die entsprechenden Markierungsfelder an. Möchten Sie sich bei einzelnen Punkten der Stimme enthalten, kreuzen Sie bei diesen bitte nichts an. Die von Ihnen bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter der fox e-mobility AG sind verpflichtet, das Stimmrecht gemäß der von Ihnen erteilten Weisung(en) auszuüben. Bitte geben Sie die Vollmachtskarte am Ausgang ab. - Vollmachtskarte Möchten Sie während der Hauptversammlung einen anderen Teilnehmer mit der Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen, füllen Sie bitte die im Stimmkartenblock enthaltene Vollmachtskarte aus. Die Vollmachtskarte geben Sie bitte am Ausgang ab. Dies dient der Aktualisierung des Teilnehmerverzeichnisses. Den Stimmkartenblock übergeben Sie bitte der von Ihnen bevollmächtigten Person. h) Teilnahmebestätigung Aktionäre, die eine Bestätigung der Teilnahme an der Hauptversammlung wünschen, erhalten die |
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München/Düsseldorf, im Dezember 2024 fox e-mobility AG Der Vorstand | |
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23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056975 23.12.2024 CET/CEST | DE000A3EX222 |
23.12.2024 | adesso SE | adesso SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation adesso SE/ adesso SE: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf – 10. Zwischenmeldung adesso SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
23.12.2024 / 15:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
adesso SE: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf – 10. Zwischenmeldung Die adesso SE hat im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 insgesamt 10.746 eigene Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 16. Oktober 2024 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 17. Oktober 2024 mitgeteilt wurde. Dabei wurden Aktien wie folgt erworben: Datum | Gesamtvolumen täglich zurückerworbener Aktien (Stück) | Täglicher volumengewichteter Durchschnittskurs in EUR (ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen) | 16.12.2024 | 1.244 | 91,4989 | 17.12.2024 | 2.500 | 89,7033 | 18.12.2024 | 2.400 | 87,2677 | 19.12.2024 | 2.102 | 86,1592 | 20.12.2024 | 2.500 | 83,9390 |
Somit beläuft sich das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 17. Oktober 2024 durch die adesso SE zurückerworbenen Aktien auf 100.299 Stück. Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.adesso-group.de/aktienrueckkauf/ verfügbar. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch eine von der adesso SE beauftragte Bank ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel). Dortmund, 23. Dezember 2024 adesso SE Der Vorstand
23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056183 23.12.2024 CET/CEST | DE000A0Z23Q5 |
23.12.2024 | fox e-mobility AG | fox e-mobility AG: Einladung zur Hauptversammlung am 31. Januar 2025- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten fox e-mobility AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung fox e-mobility AG: Einladung zur Hauptversammlung am 31. Januar 2025- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten
23.12.2024 / 14:37 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Der Vorstand teilt mit, dass am 31.Januar 2025 um 11.00 MEZ eine Hauptversammlung der Gesellschaft in Konferenz-Centrums DUSconference plus Flughafen Düsseldorf Terminal B (Ebene 3) Terminal Ring 1 (Zentralgebäude) D-40474 Düsseldorf stattfindet, und zwar mit Beschlussvorschlägen zu folgenden Tagesordnungspunkten: - Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2022, des Lageberichts der Gesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats
- Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
- Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
- Verkürzung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats, Reduzierung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder und Reduzierung der festen Aufsichtsratsvergütung und Einführung einer variablen Vergütung mit entsprechenden Satzungsänderungen.
- Wahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern
- Wahl des Abschlussprüfers
- Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gem. § 92 Abs.1 AktG
- Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von bis zu 99 Aktien im vereinfachten Verfahren
- Herabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 100 zu 1.
- Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von handelbaren (Gratis-)Optionsscheinen verbunden mit den neuen Aktien aus der Kapitalherabsetzung im Umfang von 10 Optionsrechten pro neue Aktie
- Reduzierung des für den Aktienoptionsplan 2021 geschaffenen Bedingten Kapitals 2021/II von EUR 2.070.000 auf EUR 20.700.
- Änderung des Ermächtigungsbeschlusses v. 17.5.2021 zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen aus dem Bedingten Kapital 2021/II
- Begrenzung der Ermächtigung des Vorstands zur Nutzung des Genehmigten Kapitals
- Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 10.000.000 mit Umsetzungsfrist Herbst 2025 und Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss
- Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von 2 (Gratis-)Optionsscheinen verbunden mit den neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung unter 14.
Die detaillierte Tagesordnung ist im Bundesanzeiger veröffentlicht sowie zusammen mit weiteren Informationen auf der Webseite der Gesellschaft unter https://www.fox-em.com/hauptversammlung/. Die Gesellschaft hat insgesamt 73.289.398 Aktien emittiert und ca. 2.900 Namensaktionäre.
Ende der Insiderinformation
23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056941 23.12.2024 CET/CEST | DE000A3EX222 |
23.12.2024 | Alzchem Group AG | Alzchem Group AG: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - 3. Zwischenmeldung Alzchem Group AG/ Schlagwort(e): Aktienrückkauf Alzchem Group AG: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - 3. Zwischenmeldung
23.12.2024 / 14:32 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Trostberg, 23. Dezember 2024 3. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 16. bis einschließlich 20. Dezember 2024 wurden insgesamt 9.277 Stückaktien der Alzchem Group AG im Rahmen des am 29. November 2024 angekündigten Aktienrückkaufprogramms erworben. Die Gesamtzahl der im Rahmen des Rückkaufs bislang erworbenen Aktien beträgt damit 25.578 Stück. Der Erwerb erfolgte durch ein von der Alzchem Group AG beauftragtes Kreditinstitut über die Börse (XETRA). Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen (exkl. Erwerbsnebenkosten), jeweils pro Tag, betrugen: Handelsdatum | Gesamtzahl Aktien | Gewichteter Durchschnittskurs (EUR) | Aggregiertes Volumen (EUR) | 16.12.2024 | 3.060 | 59,5768 | 182.305,00 | 17.12.2024 | 3.050 | 59,8544 | 182.556,00 | 18.12.2024 | 3.167 | 58,6155 | 185.635,40 | 19.12.2024 | - | - | - | 20.12.2024 | - | - | - | Σ | 9.277 | 59,3399 | 550.496,40 |
Diese Informationen sowie die detaillierten Informationen über die einzelnen mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden täglichen Geschäfte werden gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 auch auf der Website der Gesellschaft unter https://www.alzchem.com/de/investor-relations/aktie/#c18431 veröffentlicht. Alzchem Group AG - Vorstand -
23.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056953 23.12.2024 CET/CEST | DE000A2YNT30 |
23.12.2024 | All for One Group SE | All for One Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation All for One Group SE/ Aktienrückkaufprogramm All for One Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
23.12.2024 / 14:26 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bekanntmachung zum Aktienrückkaufprogramm gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 4. Zwischenmeldung Filderstadt, 23. Dezember 2024 – Im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 wurden insgesamt 3.751 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2024 der All for One Group SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 22. November 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 25. November 2024 mitgeteilt wurde. Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen: Rückkauftag | Aggregiertes Volumen in Stück | Volumengewichteter Durchschnittskurs in EUR | 16.12.2024 | 710 | 53,2462 | 17.12.2024 | 707 | 55,3113 | 18.12.2024 | 760 | 56,5096 | 19.12.2024 | 762 | 56,688 | 20.12.2024 | 812 | 56,0592 |
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der All for One Group SE veröffentlicht unter www.all-for-one.com/aktienrueckkauf. Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 25. November 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf 12.538 Aktien. Der Erwerb der Aktien der All for One Group SE erfolgt durch ein von der All for One Group SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).
23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056951 23.12.2024 CET/CEST | DE0005110001 |
23.12.2024 | CLIQ Digital AG | Cliq Digital AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Cliq Digital AG/ CLIQ Digital - Bekanntmachung Stand Aktienrückkauf per 20. Dezember 2024 Cliq Digital AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
23.12.2024 / 14:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
CLIQ Digital AG: Stand Aktienrückkauf per 20. Dezember 2024 Bekanntmachung gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Düsseldorf, 23. Dezember 2024. Im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 wurden insgesamt 20.326 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der CLIQ Digital AG erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 27. Februar 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt. Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben: Datum | Aggregiertes Volumen in Stück Aktien | Durchschnittskurs (Euro) | 16.12.2024 | 4.432 | 5,5581 | 17.12.2024 | 3.317 | 5,4554 | 18.12.2024 | 3.828 | 5,5908 | 19.12.2024 | 4.323 | 5,5000 | 20.12.2024 | 4.426 | 5,3495 |
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Website von CLIQ Digital AG unter https://cliqdigital.com/investors/news-events veröffentlicht. Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 28. Februar 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf 633.942 Aktien. Der Erwerb der Aktien der CLIQ Digital AG erfolgt durch eine von der CLIQ Digital AG beauftragten Investmentbank ausschließlich im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG.
23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056939 23.12.2024 CET/CEST | DE000A35JS40 |
23.12.2024 | GEA Group Aktiengesellschaft | GEA Group Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation GEA Group Aktiengesellschaft/ Aktienrückkauf GEA Group Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
23.12.2024 / 14:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
GEA Group Aktiengesellschaft: Aktienrückkauf 2023/2024 – Zweite Tranche Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 3 der Delegierten VO (EU) 2016/1052 Aktienrückkauf – 29. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 wurden insgesamt Stück 215.407 Aktien im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufs der GEA Group Aktiengesellschaft erworben; der Beginn der zweiten Tranche des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 8. Mai 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt. Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt zurückerworben: Rückkauftag | Aggregiertes Volumen in Stück | Gewichteter Durchschnittskurs | 16.12.2024 | 53.000 | 48,2302 | 17.12.2024 | 29.091 | 48,5035 | 18.12.2024 | 18.982 | 48,7454 | 19.12.2024 | 60.000 | 48,1954 | 20.12.2024 | 54.334 | 47,7688 |
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der GEA Group Aktiengesellschaft veröffentlicht (https://www.gea.com/en/company/investor-relations/share-information/share-buyback/). Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 3. Juni 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf 3.104.710 Aktien. Der Erwerb der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft erfolgt durch ein von der GEA Group Aktiengesellschaft beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse. Düsseldorf, 23. Dezember 2024 GEA Group Aktiengesellschaft Der Vorstand
23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056831 23.12.2024 CET/CEST | DE0006602006 |
23.12.2024 | Deutsche Post AG | Deutsche Post AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Deutsche Post AG/ Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission Deutsche Post AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
23.12.2024 / 13:27 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission Information zum Aktienrückkaufprogramm 23. Dezember 2024 Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland WKN: 555200 ISIN: DE0005552004 Im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 wurden insgesamt 1.534.171 Aktien im Rahmen des zusätzlichen Aktienrückkaufprogrammes der Deutsche Post AG auf XETRA erworben. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen zurückgekauft: Datum | zurückgekaufte Aktien (Stück) | Durchschnittspreis (€) | Kurswert Gesamt (€) | 16.12.2024 | 270.912 | 35,0239 | 9.488.394,80 | 17.12.2024 | 326.119 | 34,1598 | 11.140.159,82 | 18.12.2024 | 334.977 | 33,9511 | 11.372.837,62 | 19.12.2024 | 327.214 | 33,6701 | 11.017.328,10 | 20.12.2024 | 274.949 | 33,4054 | 9.184.781,32 | Gesamt | 1.534.171 | 34,0272 | 52.203.501,66 |
Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages ist auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht (https://group.dhl.com/de/investoren/aktie/aktienrueckkauf.html). Das Gesamtvolumen der im Rahmen des zusätzlichen Aktienrückkaufprogrammes im Zeitraum vom 03. Dezember 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf 3.394.303 Stück. Kontakt: Martin Ziegenbalg EVP Investor Relations Tel. +49 (0) 228 189 63000 Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar.
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2056933 23.12.2024 CET/CEST | DE0005552004 |
23.12.2024 | Deutsche Payment A1M SE | Deutsche Payment A1M SE beschließt Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss Deutsche Payment A1M SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme Deutsche Payment A1M SE beschließt Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss
23.12.2024 / 13:13 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Berlin, den 23. Dezember 2024 Der Vorstand der Deutsche Payment A1M SE (ISIN: DE000A2P74C5 – WKN: A2P74C) hat heute die Erhöhung des Grundkapitals durch Sachkapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022/I mit Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach § 4 Abs. 5 der Satzung beschlossen. Die Befassung des Aufsichtsrats steht noch aus. Das Grundkapital der Gesellschaft soll von EUR 1.750.466,00 um bis zu EUR 144.028 auf bis zu EUR 1.894.494 durch die Ausgabe von bis zu 144.028 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (“Neue Aktien”) erhöht werden. Die Ausgabe der Neuen Aktien erfolgt zum Rechnerischen Preis von EUR 2,80 je Neuer Aktie. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2024 gewinnberechtigt. Zum Bezug der neuen Aktien werden verschiedene Investoren zugelassen. Hierzu zählen u.a. die derzeitige Mehrheitsaktionärin Frau Alexandra Barbara Herbst, der Alleinvorstand Alexander Herbst, ein weiteres Mitglied der Familie sowie Mitglieder des Aufsichtsrats. Durch die Kapitalerhöhung wird die Eigenkapitalbasis der Gesellschaft gestärkt. Die neuen Aktien sollen in den Handel im Freiverkehr der Börse Düsseldorf einbezogen werden.
Kontakt Deutsche Payment A1M SE Alexander Herbst Vorstand Karl-Liebknecht-Straße 29 A 10178 Berlin
Ende der Insiderinformation
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2056917 23.12.2024 CET/CEST | DE000A2P74C5 |
23.12.2024 | German Real Estate Capital S.A. | German Real Estate Capital S.A.: Gläubiger beschließen Änderungen der Anleihe German Real Estate Capital S.A. / Schlagwort(e): Anleihe German Real Estate Capital S.A.: Gläubiger beschließen Änderungen der Anleihe
23.12.2024 / 12:26 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
German Real Estate Capital S.A.: Gläubiger beschließen Änderungen der Anleihe Luxemburg, 23. Dezember 2024 – In der heutigen zweiten Gläubigerversammlung haben die Gläubiger der German Real Estate Capital S.A. Änderungen der Anleihebedingungen beschlossen. Kündigung der Anleihegläubiger sind erst wieder mit Wirkung zum 31. Dezember 2029 möglich. Gleichzeitig wurde der Zinssatz mit Wirkung ab dem 20. April 2025 von 3 % auf 5,15 % angehoben. Ein gemeinsamer Vertreter wurde nicht gewählt. Kontakt Presse und Investor Relations Fabian Lorenz T: +49 221 29 83 15 88 M: lorenz@florenz-kommunikation.de Unternehmen German Real Estate Capital S.A. 127, rue de Mühlenbach, L-2168 Luxemburg www.gre-etp.de
Ende der Insiderinformation
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2056895 23.12.2024 CET/CEST | DE000A19XLE6 |
23.12.2024 | PANDION AG | PANDION AG veröffentlicht Hochrechnung für 2024 PANDION AG/ Schlagwort(e): Prognose PANDION AG veröffentlicht Hochrechnung für 2024
23.12.2024 / 11:40 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
PANDION AG veröffentlicht Hochrechnung für 2024 - Prognostiziertes Konzernergebnis vor Steuern für 2024 liegt bei ca. 8 Mio. Euro
- Erwartete Gesamtleistung für 2024 beläuft sich auf rund 525 Mio. Euro, der Jahresüberschuss auf ca. 5 Mio. Euro
Köln, 23. Dezember 2024 – Das inhabergeführte Unternehmen PANDION AG (ISIN Unternehmensanleihe: DE000A289YC5), ein führender Projektentwickler für hochwertige Wohn- und Gewerbeprojekte in deutschen A-Städten, veröffentlicht eine ungeprüfte Hochrechnung seiner Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2024. Demnach liegt das prognostizierte Ergebnis vor Steuern bei ca. 8 Mio. Euro, die prognostizierten Umsatzerlöse bei rund 109 Mio. Euro. Die erwartete Gesamtleistung im Geschäftsjahr beläuft sich auf ca. 525 Mio. Euro und der erwartete Jahresüberschuss auf rund 5 Mio. Euro. Das Unternehmen erwartet zum 31. Dezember 2024 eine Eigenkapitalquote von ca. 19 Prozent. Die Abweichung zu den höher prognostizierten Planzahlen liegt an dem weiterhin herausfordernden Marktumfeld. So wird das vollvermietete Berliner Projekt OFFICEHOME Zinc, welches im Oktober 2024 fertiggestellt und an die Mieter übergeben wurde, abweichend von der bisherigen Planung erst im Jahr 2025 zum Verkauf an den Markt gebracht. Darüber hinaus hat sich die Übergabe des Büroprojekts OFFICEHOME Soul im Münchner Werksviertel von Ende 2024 auf Anfang 2025 verschoben. Umsatzerlöse aus der Assetklasse Wohnen Die Treiber im Geschäftsjahr 2024 sind vor allem die Umsatzerlöse aus den Wohnungsübergaben von zwei Projekten in Berlin und Bonn. Eine erhöhte Nachfrage in der Assetklasse Wohnen konnte PANDION auch durch verschiedene Family Offices erfahren. So wurden im August dieses Jahres 97 mietpreisgedämpfte Eigentumswohnungen sowie eine Kindertagesstätte der Düsseldorfer Quartiersentwicklung am Albertussee im Rahmen eines Forward Deals an ein deutsches Family Office verkauft. Weitere Gespräche mit renommierten Family Offices finden derzeit statt. Über die PANDION AG Die PANDION AG mit Sitz in Köln befasst sich seit 2002 mit der Entwicklung, Realisierung und dem Vertrieb hochwertiger Wohn- und Gewerbeprojekte. Das inhabergeführte Immobilienunternehmen entwickelt Grundstücke an seinem Hauptstandort sowie in Bonn, Düsseldorf, Mainz, München, Berlin und Stuttgart. Insgesamt plant und baut PANDION deutschlandweit derzeit rund 4.100 hochwertige Wohnungen sowie unter der Dachmarke PANDION OFFICEHOME die Entwicklung von rund 258.000 m² Gewerbefläche. Das Verkaufsvolumen beträgt insgesamt knapp 6 Milliarden Euro, davon 3,4 Milliarden Euro im Bereich Wohnen. Die PANDION AG beschäftigt insgesamt rund 200 Mitarbeiter*innen an den Standorten Köln, München, Berlin und Stuttgart. Kontakt: PANDION AG Janina Wickel, Unternehmenskommunikation Im Mediapark 8, 50670 Köln +49 (0) 221 71600-174 E-Mail: wickel@pandion.de Homepage: www.pandion.de, www.officehome.de Investor Relations IR.on AG Tel. +49 (0) 221-9140-970 E-Mail: ir@pandion.de Homepage: www.ir-on.com
23.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2056371 23.12.2024 CET/CEST | DE000A289YC5 |
23.12.2024 | CENTROTEC SE | Aktienrückkauf CENTROTEC SE/ Schlagwort(e): Aktienrückkauf Aktienrückkauf
23.12.2024 / 11:18 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
CENTROTEC SE Bekanntmachung entsprechend Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.2016/1052 // Aktienrückkauf – ZWISCHENMELDUNG Die CENTROTEC SE hat im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 insgesamt 4.634 eigene Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben. Mit Bekanntmachung vom 2. Dezember 2024 entsprechend Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.2016/1052 wurde der Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms auf den 4. Dezember 2024 festgelegt. Dabei wurden Aktien – ausschließlich im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg – wie folgt erworben: Datum | Gesamtvolumen der erworbenen Aktien (Stück) | volumengewichteter Durchschnittskurs in EUR (ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen) | 16.12.2024 | 647 | 53 | 17.12.2024 | 656 | 53 | 18.12.2024 | 673 | 53,5 | 19.12.2024 | 1146 | 53 | 20.12.2024 | 1512 | 52,9835 |
Somit beläuft sich das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 4. Dezember 2024 durch die CENTROTEC SE zurückerworbenen Aktien auf 4.634 Stück. Weitere Informationen entsprechend Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet auf der Website der Emittentin unter https://www.centrotec.com/ir abrufbar. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch ein von der CETROTEC SE beauftragtes Wertpapierdienstleistungsunternehmen ausschließlich über den Freiverkehr an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg. Brilon, den 23. Dezember 2024 CENTROTEC SE Der Verwaltungsrat
23.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2056883 23.12.2024 CET/CEST | DE0005407506 |
23.12.2024 | INDUS Holding AG | INDUS Holding AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation INDUS Holding AG/ Zwischenmeldung zum Aktienrückkaufprogramm der INDUS Holding AG INDUS Holding AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
23.12.2024 / 11:15 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Zwischenmeldung zum Aktienrückkaufprogramm der INDUS Holding AG Bergisch Gladbach, 23. Dezember 2024 – Im untenstehenden Zeitraum hat die INDUS Holding AG insgesamt 16.352 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms zurückgekauft, das mit der Bekanntmachung vom 27. November 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft: Datum | Anzahl zurückgekaufter Aktien | Durchschnittskurs (EUR) | Gesamtpreis (EUR) | 16.12.2024 | 4.070 | 21,3842 | 87.033,69 | 17.12.2024 | 4.092 | 21,1145 | 86.400,53 | 18.12.2024 | 4.068 | 20,9947 | 85.406,44 | 19.12.2024 | 4.122 | 20,5396 | 84.664,23 |
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms zurückgekauften Aktien beläuft sich damit auf 54.520 Aktien. Der Rückkauf der Aktien erfolgt ausschließlich im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch ein von der INDUS Holding AG beauftragtes Kreditinstitut. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.indus.de) unter der Rubrik „Investor Relations – Aktienrückkaufprogramm“ einsehbar. INDUS Holding AG Der Vorstand
23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056853 23.12.2024 CET/CEST | DE0006200108 |
23.12.2024 | Mayr-Melnhof Karton AG | Mayr-Melnhof Karton AG: Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft beschließt Aktienrückerwerbsprogramm Mayr-Melnhof Karton AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf Mayr-Melnhof Karton AG: Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft beschließt Aktienrückerwerbsprogramm
23.12.2024 / 11:11 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Rückerwerb von maximal 1.000.000 Aktien bzw. bis zu 5% des Grundkapitals der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft geplant Der Vorstand der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft hat heute auf Grundlage der Ermächtigung, die in der 30. ordentlichen Hauptversammlung vom 24. April 2024 gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz erteilt wurde und am 24. April 2024 über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem sowie am 26. April 2024 über die Veröffentlichungsplattform EVI veröffentlicht wurde, beschlossen, eigene Inhaberstammaktien der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft zum Marktpreis über die Wiener Börse sowie außerbörslich zu erwerben. Der außerbörsliche Rückerwerb steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Aufsichtsrats, die rechtzeitig erwartet wird. Das Rückerwerbsprogramm soll am 3. Januar 2025 (einschließlich) beginnen und voraussichtlich bis zum 23. Dezember 2025 (einschließlich) dauern. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf EUR 10,-- je Aktie nicht unterschreiten; der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf EUR 80,-- je Aktie nicht überschreiten. Die Bedingungen des Aktienrückerwerbsprogramms sind wie folgt: - Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs. 1 Z 8 AktG ist der 24. April 2024.
- Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte auf der Homepage der Gesellschaft am 24. April 2024.
- Beginn des Rückerwerbprogramms: 3. Januar 2025; voraussichtliche Dauer bis 23. Dezember 2025.
- Das Rückerwerbsprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stückaktien der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft (ISIN AT0000938204).
- Beabsichtigt ist der Rückerwerb von insgesamt bis zu 1.000.000 Aktien, somit bis zu ca. 5% des Grundkapitals der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft entweder über die Börse oder in einem Volumen von bis zu 600.000 Aktien, somit bis zu ca. 3% des Grundkapitals der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft, außerbörslich.
- Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf EUR 10,-- je Aktie nicht unterschreiten; der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf EUR 80,-- je Aktie nicht überschreiten.
- Der Rückerwerb erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückerwerbs sind die Zwecke gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 24. April 2024.
- Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
Ein Kreditinstitut wird mit der Durchführung des Aktienrückerwerbs über die Börse beauftragt. Das Kreditinstitut hat seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft über die Börse unabhängig von der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft zu treffen und die in Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 festgelegten Handelsrichtlinien zu befolgen. Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: (i) Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückerwerbprogramms sowie (ii) allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückerwerbprogramms werden auf der Internetseite der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft (https://mm.group/de/investoren/aktie/) veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ist insbesondere kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft Aktien und begründet keine Verpflichtung der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft Aktien anzunehmen.
Ende der Insiderinformation
23.12.2024 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group. www.eqs.com
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2056247 23.12.2024 CET/CEST | AT0000938204 |
23.12.2024 | E.ON SE | E.ON SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen E.ON SE/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten E.ON SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
23.12.2024 / 10:56 CET/CEST Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Hiermit gibt die E.ON SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden: Berichtsart: Quartalsfinanzbericht innerhalb des 1. Halbjahres (Q1) Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 14.05.2025 Ort: http://www.eon.com/quartalsmitteilung-q1-2025 Sprache: Englisch Veröffentlichungsdatum: 14.05.2025 Ort: http://www.eon.com/quarterlystatement-q1-2025Berichtsart: Quartalsfinanzbericht innerhalb des 2. Halbjahres (Q3) Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 12.11.2025 Ort: http://www.eon.com/quartalsmitteilung-9m-2025 Sprache: Englisch Veröffentlichungsdatum: 12.11.2025 Ort: http://www.eon.com/quarterlystatement-9m-2025
23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056875 23.12.2024 CET/CEST | DE000ENAG999 |
23.12.2024 | E.ON SE | E.ON SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG E.ON SE/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten E.ON SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG
23.12.2024 / 10:53 CET/CEST Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Hiermit gibt die E.ON SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden: Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2) Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 13.08.2025 Ort: http://www.eon.com/halbjahresfinanzbericht-2025 Sprache: Englisch Veröffentlichungsdatum: 13.08.2025 Ort: http://www.eon.com/halfyearfinancialreport-2025
23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056873 23.12.2024 CET/CEST | DE000ENAG999 |
23.12.2024 | Villeroy & Boch AG | Villeroy & Boch AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG Villeroy & Boch AG/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten Villeroy & Boch AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG
23.12.2024 / 10:45 CET/CEST Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Hiermit gibt die Villeroy & Boch AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden: Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2) Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 31.07.2025 Ort: https://www.villeroyboch-group.com/de/investor-relations/publikationen/quartalsberichte.html Sprache: Englisch Veröffentlichungsdatum: 31.07.2025 Ort: https://www.villeroyboch-group.com/en/investor-relations/publications/quarterly-reports.html
23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056869 23.12.2024 CET/CEST | DE0007657231 |
23.12.2024 | EXASOL AG | Exasol gewinnt weitere Aufträge aus dem Finanzsektor und erreicht geplantes Wachstumsziel für 2024 EXASOL AG/ Schlagwort(e): Vertrag Exasol gewinnt weitere Aufträge aus dem Finanzsektor und erreicht geplantes Wachstumsziel für 2024
23.12.2024 / 10:41 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Exasol gewinnt weitere Aufträge aus dem Finanzsektor und erreicht geplantes Wachstumsziel für 2024 Nürnberg, 23. Dezember 2024: Die Exasol AG, ein globales Technologieunternehmen und Anbieter einer hochleistungsfähigen Analytics-Engine, hat seinen Umsatz mit Kunden aus dem Finanzsektor weiter ausgebaut. Das Unternehmen hat mit mehreren Kunden aus dem Finanzsektor langlaufende Verträge mit einem jährlichen Umsatzvolumen von über 2,0 Millionen Euro abgeschlossen und damit das Wachstumsziel für das Geschäftsjahr 2024 erreicht. Zu den Kunden zählt unter anderem auch einer der größten deutschen Landesbanken. Dort ermöglicht eine zentrale Datenplattform, basierend auf Exasols leistungsstarker In-Memory-Technologie, der Gesamtbanksteuerung und weiteren Abteilungen ein deutlich beschleunigtes Reporting in Echtzeit. Dadurch können umfangreichere und schnellere Data Insights gewonnen werden, die fundierte Entscheidungen unterstützen und die Effizienz sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Bank steigern. Die Speicherung der Daten erfolgt dabei auf kundeneigenen Servern im eigenen Rechenzentrum. Die Laufzeit des Vertrages beträgt fünf Jahre. „Der Finanzsektor ist einer unserer bedeutenden und wachstumsstärksten Schlüsselindustrien. Bei stetig wachsenden Datenmengen und gleichzeitiger hoher Regulierung in Bezug auf Datensicherheit müssen Unternehmen effiziente Wege finden, ihre Daten in Echtzeit zu analysieren, ohne in eine Kostenfalle zu tappen“, erklärt Jörg Tewes, CEO der Exasol AG. „Wir freuen uns über die starke Nachfrage in diesem Bereich und sehen auch in anderen Industrien wie Gesundheit oder Telekommunikation einen Trend, Daten verstärkt im eigenen Rechenzentrum zu verwalten.“ Investor Relations Kontakt Christoph Marx Tel.: +49 911 2399 114 E-Mail: ir@exasol.com
23.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2056827 23.12.2024 CET/CEST | DE000A0LR9G9 |
23.12.2024 | E.ON SE | E.ON SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG E.ON SE/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten E.ON SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG
23.12.2024 / 10:36 CET/CEST Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Hiermit gibt die E.ON SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden: Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 26.02.2025 Ort: http://www.eon.com/geschaeftsbericht2024 Sprache: Englisch Veröffentlichungsdatum: 26.02.2025 Ort: http://www.eon.com/annualreport2024
23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056851 23.12.2024 CET/CEST | DE000ENAG999 |
23.12.2024 | Siemens AG | Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Siemens Aktiengesellschaft/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien – 45. Zwischenmeldung Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
23.12.2024 / 10:35 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien – 45. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 22. Dezember 2024 wurden insgesamt Stück 133.375 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 12. Februar 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 12. Februar 2024 mitgeteilt wurde. Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben: Rückkauftag | Aggregiertes Volumen in Stück | Gewichteter Durchschnittskurs im Xetra-Handel | 16.12.2024 | 28.841 | 190,58616 | 17.12.2024 | 23.369 | 192,56682 | 18.12.2024 | 28.286 | 194,39716 | 19.12.2024 | 28.805 | 190,80053 | 20.12.2024 | 24.074 | 187,40314 |
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/aktienrueckkauf2024-29). Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 12. Februar 2024 bis einschließlich 22. Dezember 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 8.003.420 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). München, 23. Dezember 2024 Siemens Aktiengesellschaft Der Vorstand
23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056849 23.12.2024 CET/CEST | DE0007236101 |
23.12.2024 | IVU Traffic Technologies AG | IVU Traffic Technologies AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation IVU Traffic Technologies AG/ Aktienrückkaufprogramm IVU Traffic Technologies AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
23.12.2024 / 10:21 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
IVU Traffic Technologies AG Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 – 8. Zwischenmeldung Die IVU Traffic Technologies AG hat im Zeitraum vom 16.12.2024 bis einschließlich 20.12.2024 insgesamt 14.600 Stückaktien der Gesellschaft zu einem volumengewichteten Durchschnittskurs von 14,2514 EUR im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben, das mit der Bekanntmachung vom 25.10.2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden folgende Stückzahlen zurückgekauft: Datum | Gesamtvolumen zurück- erworbener Aktien (Stück) | Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR)1 | 16.12.2024 | 2.713 | 14,3268 | 17.12.2024 | 2.918 | 14,0874 | 18.12.2024 | 2.235 | 14,1070 | 19.12.2024 | 3.397 | 14,4081 | 20.12.2024 | 3.337 | 14,3277 | Summe | 14.600 | 14,2514 |
1 ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 25.10.2024 durch die IVU Traffic Technologies AG erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 62.782 Stück. Der Erwerb der Aktien der IVU Traffic Technologies AG erfolgt auf Basis der Ad-hoc-Mitteilung vom 25.10.2024 durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse (XETRA-Handel). Detaillierte Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.ivu.de unter der Rubrik Investor Relations/IVU-Aktie abrufbar. Berlin, 23. Dezember 2024 Der Vorstand
23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056833 23.12.2024 CET/CEST | DE0007448508 |
23.12.2024 | Commerzbank Aktiengesellschaft | Commerzbank Aktiengesellschaft: Stand Aktienrückkauf per 20.12.2024 Commerzbank Aktiengesellschaft/ Aktienrückkauf 2024/II Commerzbank Aktiengesellschaft: Stand Aktienrückkauf per 20.12.2024
23.12.2024 / 10:19 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Frankfurt am Main, den 23. Dezember 2024Im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 hat die Commerzbank AG insgesamt 4.617.673 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 06. November 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:Datum | Stück Aktien | Durchschnittskurs (EURO) | 16.12.2024 | 977.960 | 15,3379 | 17.12.2024 | 973.890 | 15,4013 | 18.12.2024 | 791.365 | 15,7955 | 19.12.2024 | 891.298 | 15,4867 | 20.12.2024 | 983.160 | 15,2566 | Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 07. November 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 31.078.067 Aktien.Der Erwerb der Aktien der Commerzbank AG erfolgte im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und den multilateralen Handelssystemen Cboe (CEUX), Turquoise (TQEX) und Aquis (AQEU) durch eine von der Commerzbank AG beauftragte Bank.Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Commerzbank AG veröffentlicht (https://investor-relations.commerzbank.com/de/aktienrueckkauf/).
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2056829 23.12.2024 CET/CEST | DE000CBK1001 |
23.12.2024 | TAKKT AG | TAKKT AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation TAKKT AG/ Aktienrückkauf TAKKT AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
23.12.2024 / 10:10 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bekanntmachung zum Aktienrückkaufprogramm gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Schlussmeldung Stuttgart, 23. Dezember 2024. Im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 wurden insgesamt 34.626 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der TAKKT AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 5. Oktober 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 6. Oktober 2022 mitgeteilt wurde. Die Verlängerung des Aktienrückkaufprogramms bis zum Jahresende 2024 wurde mit Bekanntmachung vom 27. Juni 2023 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 mitgeteilt. Mit den Käufen bis zum 20. Dezember 2024 beendet die TAKKT AG das laufende Rückkaufprogramm. Rückkauftag | Aggregiertes Volumen in Stück | Volumengewichteter Durchschnittskurs in Euro | 16. Dezember 2024 | 6.363 | 8,1607 | 17. Dezember 2024 | 6.685 | 7,9258 | 18. Dezember 2024 | 6.946 | 7,7822 | 19. Dezember 2024 | 7.168 | 7,5484 | 20. Dezember 2024 | 7.464 | 7,3525 | | | | Rückkaufzeitraum | Aggregiertes Volumen in Stück | Volumengewichteter Durchschnittskurs in Euro | 6. Oktober 2022 – 20. Dezember 2024 | 1.612.921 | 12,0210 |
Die Geschäfte sind in detaillierter Form auf der Internetseite der TAKKT AG veröffentlicht (https://www.takkt.de/investoren/aktie/aktienrueckkauf/). Das Gesamtvolumen der im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 6. Oktober 2022 bis einschließlich 20. Dezember 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf 1.612.921 Aktien mit einem volumengewichteten Durchschnittskurs von 12,02 Euro. Dies entspricht 2,46 Prozent des Grundkapitals. Der Erwerb der Aktien der TAKKT AG erfolgte durch ein von der TAKKT AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse. Kontakt: Benjamin Bühler Head of Investor Relations Presselstr. 12 70191 Stuttgart +49 711 3465 8223 investor@takkt.de
23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056813 23.12.2024 CET/CEST | DE0007446007 |
23.12.2024 | SAP SE | SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation SAP SE/ Aktienrückkaufprogramm SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
23.12.2024 / 09:58 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Information zum Aktienrückkaufprogramm – 33. Zwischenmeldung Walldorf, den 23.12.2024 Im Zeitraum vom 16.12.2024 bis einschließlich zum 20.12.2024 wurden insgesamt 111.133 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben. Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft: Datum | Gesamtzahl der Aktien | Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) | Aggregiertes Volumen (€)* | 2024-12-16 | 0 | 0,00 | 0,00 | 2024-12-17 | 0 | 0,00 | 0,00 | 2024-12-18 | 0 | 0,00 | 0,00 | 2024-12-19 | 60.000 | 237,61 | 14.256.570,00 | 2024-12-20 | 51.133 | 234,60 | 11.995.617,72 | Total | 111.133 | 236,10 | 26.252.187,72 |
* Ohne Erwerbsnebenkosten. Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe). Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 20.12.2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf 5.127.113 Stück. SAP SE Der Vorstand
23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056811 23.12.2024 CET/CEST | DE0007164600 |
23.12.2024 | Deutsche Beteiligungs AG | Deutsche Beteiligungs AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Deutsche Beteiligungs AG/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Deutsche Beteiligungs AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
23.12.2024 / 09:55 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Frankfurt am Main, 23. Dezember 2024. – Im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 hat die Deutsche Beteiligungs AG insgesamt 15.600 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 4. März 2024 gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft: Rückkauftag | Aggregiertes Volumen (in Stück) | Durchschnittskurs (in Euro) | 16.12.2024 | 2.900 | 24,2085 | 17.12.2024 | 3.000 | 23,4636 | 18.12.2024 | 3.100 | 23,1412 | 19.12.2024 | 3.200 | 22,3744 | 20.12.2024 | 3.400 | 21,6770 |
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 5. März 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 645.254 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Deutsche Beteiligungs AG erfolgt ausschließlich über die Börse durch ein von der Deutsche Beteiligungs AG beauftragtes Kreditinstitut. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 werden auf der Internetseite der Deutsche Beteiligungs AG veröffentlicht (https://www.dbag.de/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm).
23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056793 23.12.2024 CET/CEST | DE000A1TNUT7 |
23.12.2024 | RWE Aktiengesellschaft | RWE Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation RWE Aktiengesellschaft/ Aktienrückkauf RWE Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
23.12.2024 / 09:47 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Aktienrückkaufprogramm 2024 - 2026 – Zwischenmeldung Nr. 4 Im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis zum 20. Dezember 2024 wurden insgesamt 400.000 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der RWE Aktiengesellschaft erworben, dessen Beginn am 27. November 2024 bekannt gemacht wurde. Die Aktien wurden durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut wie folgt erworben: Datum | Handelsplatz | Aggregiertes Volumen (Stück Aktien) | Gewichteter Durchschnittskurs (€) | Aggregiertes Volumen (€) | 16/12/2024 | XETA | 100.000 | 28,6542 | 2.865.420,00 | 17/12/2024 | XETA | 75.000 | 28,3739 | 2.128.042,50 | 18/12/2024 | XETA | 75.000 | 28,1616 | 2.112.120,00 | 19/12/2024 | XETA | 75.000 | 28,1297 | 2.109.727,50 | 20/12/2024 | XETA | 75.000 | 28,0298 | 2.102.235,00 |
Das Gesamtvolumen der Aktien, die im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms vom 28. November 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 erworben wurden, beträgt 4.298.369 Stück. RWE Aktiengesellschaft Der Vorstand
23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056539 23.12.2024 CET/CEST | DE0007037129 |
23.12.2024 | PVA TePla AG | PVA TePla AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation PVA TePla AG/ Aktienrückkauf PVA TePla AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
23.12.2024 / 09:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Aktienrückkaufprogramm 2024/25 – 4. ZwischenmeldungWettenberg, 23. Dezember 2024 – Im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 wurde eine Anzahl von 72.289 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2024/25 erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 22. November 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 Buchstaben b) bis d) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 22. November 2024 mitgeteilt wurde.Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:Datum | Zurückgekaufte Aktien (Stück) | Durchschnittspreis (EUR) | Kurswert Gesamt (EUR) | 16.12.2024 | 22.000 | 13,623 | 299.706,09 | 17.12.2024 | 12.572 | 13,758 | 172.968,27 | 18.12.2024 | 11.527 | 13,793 | 159.001,39 | 19.12.2024 | 15.098 | 13,445 | 203.158,19 | 20.12.2024 | 11.092 | 13,336 | 148.261,41 |
Die Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form sind auf der Webseite der PVA TePla AG unter https//:www.pvatepla.com/investor-relations/aktienrueckkauf/veröffentlicht. Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2024/25 im Zeitraum vom 22. November 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 269.519 Aktien. Der Erwerb der Aktien erfolgt durch eine von der PVA TePla AG beauftragte Bank über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse. | | | | Kontakt:Dr. Gert FisahnInvestor RelationsPhone: +49(0)641/68690-400Gert.fisahn@pvatepla.com
23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056251 23.12.2024 CET/CEST | DE0007461006 |
23.12.2024 | PUMA SE | PUMA SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation PUMA SE/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 PUMA SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
23.12.2024 / 08:05 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
PUMA SE: Veröffentlichung von Kapitalmarktinformationen Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Erwerb eigener Aktien – 3. Zwischenmeldung Herzogenaurach – 23. Dezember 2024 – Im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 wurde eine Anzahl von 680 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der PUMA SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 7. März 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 7. März 2024 mitgeteilt wurde. Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen: Rückkauftag | Aggregiertes Volumen (Stück Aktien) | Volumen gewichteter Durchschnittskurs (EUR) | 16/12/2024 | 40 | 45,2598 | 17/12/2024 | 40 | 45,1648 | 18/12/2024 | 200 | 45,4902 | 19/12/2024 | 200 | 44,9644 | 20/12/2024 | 200 | 45,1873 |
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite von PUMA SE veröffentlicht unter https://about.puma.com/en/investor-relations/share/share-buyback-2024-2025. Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 7. März 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 1.127.924 Aktien. Der Erwerb der Aktien der PUMA SE erfolgt durch ein von der PUMA SE beauftragtes Kreditinstitut über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). Investorenkontakt: PUMA Investor Relations, E-Mails bitte an investor-relations@puma.com
23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056289 23.12.2024 CET/CEST | DE0006969603 |
23.12.2024 | GESCO SE | Original-Research: GESCO SE (von GSC Research GmbH): Kaufen Original-Research: GESCO SE - von GSC Research GmbH
23.12.2024 / 08:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von GSC Research GmbH zu GESCO SE Unternehmen: | GESCO SE | ISIN: | DE000A1K0201 | | Anlass der Studie: | Veräußerung von Aktivitäten | Empfehlung: | Kaufen | seit: | 23.12.2024 | Kursziel: | 27,50 Euro | Kursziel auf Sicht von: | 12 Monaten | Letzte Ratingänderung: | 04.01.2021, vormals Halten | Analyst: | Jens Nielsen |
GESCO optimiert Portfolio zum Geschäftsjahresende 2024 Das Geschäftsjahr 2024 wird die GESCO SE infolge der mit der anhaltenden konjunkturellen Schwäche und den hohen makroökonomischen und geopolitischen Unsicherheiten einhergehenden Investitionszurückhaltung schwach abschließen. Kurz vor Jahresende konnten die Wuppertaler jedoch das Erreichen gleich zweier wichtiger Meilensteine bei der Optimierung ihres Portfolios verkünden: Zum einen wird sich die AstroPlast, die hinsichtlich Umsatzgröße, Wachstumsperspektiven insbesondere auf internationaler Ebene und Margenniveau letztlich den GESCO-Ambitionen nur bedingt gerecht werden kann, im Zuge eines MBO künftig unter der bewährten Leitung des Geschäftsführers eigenständig außerhalb der GESCO-Gruppe weiterentwickeln. Und zum anderen ist Doerrenberg mit der Veräußerung an einen Carve-Out- und Restrukturierungsspezialisten, der bereits eine Gießerei im Portfolio hält, eine sozialverträgliche Trennung von den defizitären Bereichen Gießerei und Stahlwerk gelungen. Beide Transaktionen bedeuten aus unserer Sicht sehr gute Lösungen sowohl für die GESCO-Gruppe, die damit ihre Profitabilität steigert, als auch für die betroffenen Bereiche und deren Beschäftigte. Insbesondere den Verkauf der Doerrenberg-Aktivitäten bewerten wir dabei als äußerst positiv – zwar führt dieser 2024 zu Einmalbelastungen von rund 4,5 Mio. Euro, durch den Wegfall der Verlustbringer soll das Konzern-EBIT aber trotz reduzierter Umsatzbasis nun jährlich um einen niedrigen einstelligen Millionen-Euro-Betrag höher als auf bisheriger Basis ausfallen. Damit hat GESCO unseres Erachtens einen sehr guten Grundstein für ein – trotz der weiterhin trüben konjunkturellen Aussichten – wieder erfolgreicher verlaufendes Geschäftsjahr 2025 gelegt. Aufgrund der aus den Transaktionen zu erwartenden künftigen positiven Effekte haben wir unsere Ergebnisschätzungen ab 2025 angehoben. In der Folge erhöhen wir auch unser Kursziel für die GESCO-Aktie auf 27,50 Euro. Auf dieser Basis und unter ergänzendem Verweis auf unser letztes Research vom 21. November 2024 bekräftigen wir erneut unser „Kaufen“-Votum. Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: http://www.more-ir.de/d/31585.pdf Die Analyse oder weiterführende Informationen zu dieser können Sie hier downloaden: www.gsc-research.de Kontakt für Rückfragen: GSC Research GmbH Tiergartenstr. 17 D-40237 Düsseldorf Tel.: +49 (0)211 / 179374 - 24 Fax: +49 (0)211 / 179374 - 44 Büro Münster: Postfach 48 01 10 D-48078 Münster Tel.: +49 (0)2501 / 440 91 - 21 Fax: +49 (0)2501 / 440 91 - 22 E-Mail: info@gsc-research.de Internet: www.gsc-research.de
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2056281 23.12.2024 CET/CEST | DE000A1K0201 |
23.12.2024 | Edisun Power Europe AG | Edisun Power Europe AG: Edisun Power will künstliche Intelligenz (KI) mit erneuerbarer Energie ermöglichen Edisun Power Europe AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung Edisun Power Europe AG: Edisun Power will künstliche Intelligenz (KI) mit erneuerbarer Energie ermöglichen
23.12.2024 / 07:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Zürich, 23. Dezember 2024 Edisun Power will künstliche Intelligenz (KI) mit erneuerbarer Energie ermöglichen - Die Solar-Grossanlage «Fuencarral» soll auf die Zufuhr von erneuerbaren Energien für Datenzentren ausgerichtet werden
- Edisun erwirbt zu deren Entwicklung zusätzliche Rechte
- Edisun verkauft im Gegenzug das italienische Projektportfolio
- Risikolimitierung dank Put-Option
Energiehunger der KI stillen Der Verwaltungsrat der Edisun Power hat entschieden, die Grossanlage «Fuencarral» im Grossraum Madrid mit 941 MWp konsequent auf die zusätzliche Lieferung von Solarstrom an Datenzentren auszurichten. Damit will Edisun von der zusätzlichen Stromnachfrage infolge der Nutzung von KI-Anwendungen und von den sich verschärfenden Regulatorien in Europe zum möglichst emissionsarmen Betrieb von Datenzentren (European Energy Efficiency Directive EED) profitieren. Transaktionen mit Put-Option und Investorensuche Die Grossanlage «Fuencarral», bestehend aus drei Projekten, verfügt über den sehr wichtigen Netzzugang, erteilte Anschlussrechte, Umweltgenehmigung (DIA), Verwaltungsgenehmigung (AAP) und die behördliche Baugenehmigung (AAC). Edisun erwirbt nun zusätzliche Special Purpose Vehicles von Smartenergy, um die «Erneuerbare Energie für Künstliche Intelligenz»-Ausrichtung zu ermöglichen (u.a. Sicherung des Netzanschlusses zum zusätzlichen Energiebezug, nebst dem bereits genehmigten Einspeisenetzanschluss). Im Gegenzug veräussert Edisun das italienische Projektportfolio von rund 159 MWp an Smartenergy. Edisun hat gleichzeitig einen Prozess gestartet, um Infrastrukturfonds, Private Equity und/oder Eigentümer und Betreiber von Datenzentren für Investitionen in die Grossanlage zu gewinnen. Diskussionen mit einem Bankenkonsortium zur Projektbaufinanzierung sind im Gange. Im Interesse der Edisun-Aktionäre hat sich Smartenergy einverstanden erklärt, die Grossanlage «Fuencarral» zurückzukaufen, falls deren Finanzierung nicht zustande käme, um die Edisun schadlos zu halten. Edisun publiziert den Jahresbericht mit den detaillierten Angaben zu diesen Transaktionen am 28. März 2025. Für weitere Informationen Dr. René Cotting, +41 44 266 61 20, info@edisunpower.com Edisun Power Gruppe Als kotierter europäischer Solarstromproduzent finanziert und betreibt die Edisun Power Gruppe Solarstromanlagen in verschiedenen europäischen Ländern. Edisun Power startete ihr Engagement auf diesem Gebiet bereits 1997. Seit September 2008 ist das Unternehmen an der Schweizer Börse kotiert. Edisun Power verfügt bei der Realisierung und beim Kauf sowohl nationaler als auch internationaler Projekte über breite Erfahrung. Aktuell besitzt das Unternehmen 36 Solarstromanlagen in der Schweiz, in Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien und Portugal. Mit einem gesicherten Portfolio von Projekten in Entwicklung von ca. 1.2 GW ist das Unternehmen für ein signifikantes Wachstum gerüstet.
Ende der Adhoc-Mitteilung
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2056257 23.12.2024 CET/CEST | CH0024736404 |
23.12.2024 | mobilezone holding AG | Andreas Wyss stellt sich zur Wahl als Verwaltungsrat der mobilezone Gruppe MEDIENMITTEILUNG Rotkreuz, 23. Dezember 2024 Andreas Wyss wird der Generalversammlung als neues Mitglied des Verwaltungsrats vorgeschlagen. Es ist vorgesehen, dass er die Leitung des Audit und Risk Committee übernehmen wird. Andreas Wyss hat Wirtschaft studiert und ist diplomierter Wirtschaftsprüfer und US CPA. Er hat in über 30 Jahren für das Wirtschaftsprüfungsunternehmen BDO verschiedene Führungsstufen in der Schweiz; Kanada und USA durchlaufen – unter anderem als Mitglied der Geschäftsleitung der BDO, Leiter der schweizweiten ERP/Software Einheit BDO ABACUS und als International Liaison Partner mit Verantwortung für das BDO-Netzwerk der internationalen Kunden. Andreas Wyss verfügt über fundierte Erfahrung als Wirtschaftsprüfer und in Prüfungsausschüssen. In den Jahren 2021 bis 2023 hat er die mobilezone Gruppe als Kunden-Partner für BDO kennengelernt. Gabriela Theus, seit dem Jahr 2018 Mitglied des Verwaltungsrates der mobilezone holding ag, stellt sich an der GV 2025 nicht mehr zur Wiederwahl. Sie leitet das Gremium des Audit und Risk Committee seit bald sieben Jahren. Der Verwaltungsrat dankt Gabriela Theus herzlich für ihren langjährigen Einsatz für mobilezone und wünscht ihr für ihre private und berufliche Zukunft alles Gute. Über mobilezone Die 1999 gegründete mobilezone holding ag ist mit einem Umsatz von CHF 1.0 Mia. und einem Konzerngewinn von CHF 49.5 Mio. im Berichtsjahr 2023 der führende unabhängige Schweizer und deutsche Telekomspezialist. Die Namenaktien der mobilezone holding ag (MOZN) werden an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange AG gehandelt. Die mobilezone Gruppe beschäftigt rund 1’000 Mitarbeitende an den Standorten Rotkreuz, Urnäsch, Köln, Bochum und Münster. Das Angebot umfasst ein vollständiges Handy-Sortiment und Tarifpläne für Mobil- und Festnetztelefonie, Digital TV und Internet sämtlicher Anbieter. Eine unabhängige Beratung und Services für Privat- und Geschäftskunden, Reparaturdienstleistungen sowie die Belieferung des Fachhandels runden das Angebot ab. Die Dienstleistungen und Produkte werden online über diverse Webportale sowie in über 125 eigenen Shops in der Schweiz angeboten. www.mobilezoneholding.ch | CH0276837694 |
22.12.2024 | MCS Market Communication Service GmbH | Nächster Meilenstein erreicht: Mustang Energy baut sein Grundstücksportfolio weiter aus EQS-Media / 22.12.2024 / 11:38 CET/CEST
Mustang Energy Corp. (ISIN: CA62821U1003 / WKN: A40EWK), das Unternehmen oder Mustang, freut sich, den Erwerb einer 100%igen Beteiligung am Projekt Spur bekannt zu geben, das sich südlich des Athabasca-Beckens im Norden von Saskatchewan befindet. Das Projekt Spur wurde durch kostengünstiges Abstecken erworben und umfasst neun Grundstücke bzw. Mineral-Claims mit einer Gesamtfläche von 17.929 Hektar, wodurch das wachsende Portfolio von Mustang weiter ausgebaut wird. Das Projekt befindet sich in einem Gebiet mit Potenzial für die Exploration von Uran und Seltenerdmetallen (REE). Mustang Energy Corp. ist ein Ressourcenexplorationsunternehmen, dessen Hauptaugenmerk auf den Erwerb und die Erschließung vielversprechender Vorkommen von Uran und kritischen Mineralien gerichtet ist. Das Unternehmen erkundet aktiv seine Konzessionsgebiete im Norden der kanadischen Provinz Saskatchewan und verfügt über 77.318 Hektar im und im Umfeld des Athabasca-Beckens. Das Vorzeigekonzessionsgebiet von Mustang, Ford Lake, erstreckt sich über 7.743 ha im produktiven östlichen Athabasca-Becken, während sich die Projekte Cigar Lake East und Roughrider South über 3.442 ha im Gebiet Wollaston erstrecken. Mustang hat mit dem Projekt Yellowstone (21.820 Hektar) auch sein Profil in der Region Cluff Lake im Athabasca-Becken etabliert und seine Präsenz im südlichen Zentrum des Athabasca-Beckens durch das Projekt Dutton (7.633 Hektar) weiter ausgebaut. Dank der proaktiven Strategie konnte das Unternehmen durch ein effizientes Absteckungsverfahren nun auch noch das Projekt Spur sichern. Das neue Asset umfasst neun strategisch positionierte Mineral-Claims, die sich über eine bedeutende Fläche von 17.929 Hektar erstrecken. Diese Akquisition ergänzt das expandierende Portfolio von Mustang ideal. Das Projektgebiet zeichnet sich durch sein vielversprechendes Potenzial für Uran- und Seltene Erden-Mineralisationen aus. Das sind die Highlights des Projekts: o Großes Grundstückspaket: Das Projekt Spur erstreckt sich über 17.929 Hektar auf neun Mineral-Claims. o Nähe zur Infrastruktur: etwa 40 Kilometer südöstlich der Aufbereitungsanlage Key Lake von Cameco gelegen. o Angrenzend an hochgradige Uranvorkommen: Zu den bemerkenswerten Ergebnissen aus angrenzenden Gebieten (siehe Abbildung 1) gehören: § 4,4 % UO aus Trench Lake-Gebiet C (Rath, 1969 - Probe R69-10);1 § 8,0 % UO und 2,00 % ThO aus der Uraninit enthaltenden Probe (R69-17) bei North Pipe Lake (SMDI 1005)5; und § 2,01 % UO aus dem Schürfgraben Vee Lake (SMDI 1003).3 o Unerforschtes Potenzial: die geologische Beschaffenheit des Konzessionsgebietes deutet auf ein Potenzial für eine im Grundgebirge beherbergte Uran- und Seltenerdmetall-Mineralisierung hin, das jedoch noch nicht ausreichend erforscht ist. o Günstige geologische Gegebenheiten § 20 Kilometer südwestlich der Lagerstätte Fraser Lakes Zone B von von Skyharbour Resources/Terra Clean Energys (NI 43-101-konforme vermutete Ressource aus dem Jahr 2015: 6,96 Millionen Pfund UO bei 0,03 % und 5,34 Millionen Pfund ThO bei 0,023 %).8 o Vielfältige Mineralisierung: Zusätzlich zu den potenziellen, im Grundgebirge beherbergten Uranlagerstätten gibt es in der Region uranhaltige granitische Pegmatite, die eine Mineralisierung des Rössing-Typs aufweisen.2 Abbildung 1 : Claims des neu erworbenen Projekts Spur von Mustang Energy Nick Luksha, CEO von Mustang Energy, kommentierte: “Mit Begeisterung geben wir die Erweiterung unseres Projektportfolios durch den Erwerb des sich zu 100 % in unserem Besitz befindlichen Konzessionsgebietes Spur bekannt. Dieses Konzessionsgebiet liegt in einem erstklassigen Uranrevier, nur 40 km von Camecos Mine Key Lake entfernt. Dieses Projekt stärkt unsere Position in wichtigen Uranregionen und bietet gleichzeitig zusätzliche Möglichkeiten für die REE-Exploration. Wir freuen uns darauf, unsere Explorationsbemühungen voranzutreiben und das Potenzial dieses aufregenden Projekts zu erschließen.” Projektgeologie und Mineralisierung Das Projekt Spur liegt in der Wollaston Domain, unmittelbar südlich des Athabasca-Beckens, einer Region, die weltweit für ihre Uranvorkommen bekannt ist. Das Konzessionsgebiet wird von proterozoischem Grundgebirge unterlagert, das metasedimentäre Gneise der Wollaston Group umfasst, die überwiegend psammitisch bis meta-arkosisch sind und gefaltete Linsen aus pelitischen bis psammopelitischen Gneisen aufweisen. Dieses geologische Umfeld bietet einen Transportkanal für Uran-, Thorium- und Seltenerdmetallmineralisierungen, die sowohl mit Pegmatiten in Zusammenhang stehen als auch im Grundgebirge beherbergt sind. Die Uran- und Thoriummineralisierung in der Region ist häufig mit hochgradig anomalen Konzentrationen von Seltenerdmetallen (REEs), Basismetallen und anderen Indikatorelementen vergesellschaftet. Dieser Mineralisierungstyp entspricht den Lagerstätten des Rössing-Typs, benannt nach der berühmten Rössing-Mine in Namibia, einer der größten und am längsten betriebenen Uran-Tagebauminen der Welt.2 Geophysikalische Untersuchungen in diesem Gebiet weisen auf EM-Leitertrends hin, die mit graphitischen Pelitgneisen und uranhaltigen granitischen Pegmatiten in Zusammenhang stehen, was auf ein ergiebiges System hindeutet und das Potenzial für im Grundgebirge beherbergte Uranlagerstätten hervorhebt. Diese Merkmale entsprechen den hochgradigen Uranlagerstätten, einschließlich Eagle Point, Millennium und Key Lake, die alle über beträchtliche Ressourcen verfügen, die aus den Lithologien des Grundgebirges der Wollaston Group stammen. Nächste Schritte Mustang Energy ist bestrebt, die Exploration auf dem Projekt Spur durch einen systematischen Ansatz voranzutreiben. Die Explorationsstrategie umfasst mehrere Phasen: Zunächst werden vorhandene elektromagnetische Luftmessungen einer erneuten Analyse unterzogen, um präzisere Explorationszielgebiete zu identifizieren. Im nächsten Schritt soll eine hochauflösende VTEM-Vermessung aus der Luft durchgeführt werden. Diese verdichtet das Messnetz und ermöglicht eine noch genauere Kartierung sowie Priorisierung der leitfähigen Zonen. Anschließend folgen Feldarbeiten am Boden mit systematischer Probenentnahme und geologischer Kartierung. Diese dienen der Verifizierung der ermittelten Anomalien und der präzisen Festlegung der Bohransatzpunkte. Das erste Bohrprogramm wird sich auf Areale konzentrieren, in denen sich geophysikalische und geochemische Anomalien überlagern. Der Fokus liegt dabei auf Bereichen mit Potenzial für hochgradige Uran-, Thorium- und Seltene Erden-Mineralisationen. Mit der Akquisition des Spur-Projekts verfolgt Mustang Energy konsequent seine Strategie, ein starkes Portfolio von Uran- und Seltene Erden-Projekten im Athabasca-Becken aufzubauen. Diese Region ist weltweit bekannt für ihre hochgradigen Uranlagerstätten. Im Kontext der globalen Energiewende spielt die Kernenergie als CO2-arme Technologie eine wichtige Rolle, was die Nachfrage nach Uran weiter steigert. Das Unternehmen legt bei der Umsetzung seiner Explorationsstrategie großen Wert auf Verantwortung gegenüber der Umwelt und den lokalen Gemeinden. Alle Aktivitäten werden unter strikter Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien durchgeführt. Wie Tech-Giganten und strategische Investoren die Kernenergie-Renaissance vorantreiben Ein signifikanter Wandel zeichnet sich derzeit in der globalen Technologielandschaft ab: Große Technologieunternehmen setzen zunehmend auf Kernenergie, um den hohen Energiebedarf ihrer KI-Rechenzentren nachhaltig zu decken. Dieser Trend geht über rein technologische Innovationen hinaus und schafft lukrative Investitionsmöglichkeiten, insbesondere im aufstrebenden amerikanischen Uranmarkt. Anleger, die frühzeitig in diesen Sektor investieren, können von einer bevorstehenden Renaissance der Kernkraft und der steigenden Nachfrage nach Uran profitieren. Google etwa investiert massiv in Small Modular Reactors (SMRs), die mit innovativen Salz-Kühlsystemen ausgestattet sind. Diese Reaktoren bieten nicht nur erhöhte Effizienz, sondern auch ein höheres Sicherheitsniveau im Vergleich zu traditionellen Kraftwerken. Durch den Einsatz von SMRs plant Google, seinen KI-Rechenzentren eine kontinuierliche, CO₂-arme Stromversorgung zu garantieren und den steigenden Energiebedarf nachhaltig zu decken. Amazon hat gleich drei Kernenergieprojekte in Planung, die auf hochmoderne Mini-Reaktoren setzen. Diese sollen zuverlässige Energie für Amazons weltweit verteilte Rechenzentren liefern. Damit demonstriert Amazon sein Engagement für umweltfreundliche Lösungen und langfristige Nachhaltigkeit in der zunehmend digitalisierten Wirtschaft. Microsoft verfolgt einen visionären Ansatz, indem es das stillgelegte Kernkraftwerk Three Mile Island in Pennsylvania reaktivieren möchte. Die geplante Leistung von 800 Megawatt soll dazu beitragen, die CO₂-Emissionen von Microsoft bis 2030 vollständig zu kompensieren. Dieses Projekt steht nicht nur für technologische Innovation, sondern auch für die effiziente Nutzung bestehender Energieinfrastrukturen. Meta plant, eigene Kernkraftwerke mit einer Kapazität von bis zu 4 Gigawatt zu errichten. Diese sollen bis Anfang der 2030er Jahre in Betrieb gehen, um die gewaltigen Energieanforderungen seiner KI-Rechenzentren zu decken. Diese Pläne unterstreichen, wie ernst Tech-Giganten die Kernenergie als langfristige Lösung für die Energieversorgung ihrer datenintensiven Technologien betrachten. Lukrativer nordamerikanischer Uranmarkt Der neue Fokus auf Kernenergie, besonders in den USA, schafft ein enormes Potenzial für den Uranmarkt. Die steigende Nachfrage nach Uran wird aktuell durch mehrere Faktoren begünstigt. Zunächst wäre da die breite politische Unterstützung zu nennen. Die US-Regierung fördert Investitionen in saubere Energien, einschließlich der Kernkraft, um die Klimaziele zu erreichen. Dies stärkt die Position von Uran als strategischen Rohstoff prinzipiell. Erst kürzlich hat die US-Regierung angekündigt, die Kernenergie bis 2050 verdreifachen zu wollen. Aber auch Länder wie China und Indien planen den massiven Ausbau ihrer Kernkraftkapazitäten. Dies verstärkt den globalen Bedarf an Uran. Angebot versus Nachfrage Trotz steigender Nachfrage bleibt das Uranangebot begrenzt. Viele Minen sind in den letzten Jahren geschlossen worden, während die Exploration und Erschließung neuer Lagerstätten zeitintensiv ist. Diese Knappheit bietet Chancen für steigende Uranpreise. Lukrative Investitionschancen im Athabasca-Becken Das Athabasca-Becken in der kanadischen Provinz Saskatchewan ist weltweit bekannt für seine qualitativ hochwertigen Uranvorkommen. Hier entstehen einige der vielversprechendsten Projekte des Sektors. Mustang Energy Corp. (ISIN: CA62821U1003 / WKN: A40EWK) hat sich durch den strategischen Erwerb in diesem Gebiet eine vorteilhafte Position gesichert. Projekte im Athabasca-Becken profitieren allgemein von einer stabilen politischen Umgebung und gut ausgebauter Infrastruktur. Mit dem Aufschwung der Kernenergie und der steigenden Nachfrage nach zuverlässiger, emissionsarmer Stromversorgung könnte Mustang Energy zu den führenden Unternehmen im Uransektor gehören. Frühzeitige Investoren haben die Chance, von diesem Wachstumstrend zu profitieren. Der Aktienkurs hat in den letzten Wochen etwas nachgegeben und bietet Anlegern gerade noch eine Einstiegsmöglichkeit zu einem vergleichsweise niedrigen Preis mit hohem Potenzial für zukünftige Wertsteigerungen. Quellennachweis 1. Rath, U. (1969). Geological Report on Davidson Permit No. 2. Submitted by Great Plains Development Co. Ltd., Saskatchewan Industry and Resources. Assessment Report AR 74A-14-0011. 2. Rossing Uranium Limited. (n.d.). Press Bulletin 64. Abrufbar unter https://www.rossing.com/bullet/bulletpress64.htm 3. Saskatchewan Mineral Deposits Index. (n.d.). Davidson Lake (Deposit ID: 1003). Abrufbar unter https://mineraldeposits.saskatchewan.ca/Home/Viewdetails/1003 4. Saskatchewan Mineral Deposits Index. (n.d.). Davidson Lake (Deposit ID: 1004). Abrufbar unter https://mineraldeposits.saskatchewan.ca/Home/Viewdetails/1004 5. Saskatchewan Mineral Deposits Index. (n.d.). Foster Lake (Deposit ID: 1005). Abrufbar unter https://mineraldeposits.saskatchewan.ca/Home/Viewdetails/1005 6. Saskatchewan Mineral Deposits Index. (n.d.). Davidson Lake (Deposit ID: 1008). Abrufbar unter https://mineraldeposits.saskatchewan.ca/Home/Viewdetails/1008 7. Saskatchewan Mineral Deposits Index. (n.d.). Davidson Bay (Deposit ID: 5219). Abrufbar unter https://mineraldeposits.saskatchewan.ca/Home/Viewdetails/5219 8. Skyharbour Resources Ltd. (n.d.). South Falcon East Project. Abrufbar unter https://skyharbourltd.com/projects/partner-projects/south-falcon-east/#:~:text=The%20near%2Dsurface%20Fraser%20Lakes,0.01%25%20U3O8. Disclaimer Diese Veröffentlichung ist eine Marketingmitteilung und Bestandteil einer Werbekampagne des Emittenten Mustang Energy Corp. und richtet sich an erfahrene und spekulativ orientierte Anleger. Die vorliegende Mitteilung darf keinesfalls als unabhängige Finanzanalyse oder gar Anlageberatung gewertet werden, da erhebliche Interessenkonflikte, die die Objektivität des Erstellers beeinträchtigen können, vorliegen (siehe im Folgenden Abschnitt „Interessen / Interessenkonflikte“). Die angegebenen Preise zu besprochenen Wertpapieren sind, soweit nicht gesondert ausgewiesen, Tagesschlusskurse des letzten Börsentages vor der jeweiligen erstmaligen Verbreitung. Identität des Verbreiters und Erstellers: MCS Market Communication Service GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 104503 und eingetragen in der Liste der institutsunabhängigen Ersteller und/oder Weitergeber von Anlagestrategie- und Anlageempfehlungen die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geführt wird und zuständige Aufsichtsbehörde ist (nachfolgend als „Verbreiter“ bezeichnet). Interessen / Interessenskonflikte Der Verbreiter erhält vom Emittenten für die Verbreitung der Marketingmitteilung eine fixe Vergütung. Der Verbreiter und/oder mit ihr verbundene Unternehmen wurden vom Emittenten bzw. von deren Aktionären mit der Erstellung der vorliegenden Marketingmitteilung beauftragt. Aufgrund der Beauftragung durch den Emittenten ist die Unabhängigkeit der Mitteilung nicht sichergestellt. Dies begründet laut Gesetz auf Seiten der Verbreiter bzw. des verantwortlichen Redakteurs einen Interessenkonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Wir weisen darauf hin, dass die Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Verbreiter, deren Organe, wesentlichen Aktionäre, sowie mit diesen verbundenen Parteien (Dritte) zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung womöglich Aktien des Emittenten, welche im Rahmen dieser Publikation besprochen wird, halten. Es besteht seitens der Auftraggeber und der Dritten gegebenenfalls die Absicht, diese Wertpapiere in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren oder jederzeit weitere Wertpapiere hinzuzukaufen. Der Verbreiter handelt demzufolge im Zusammenwirken mit und aufgrund entgeltlichen Auftrags von weiteren Personen, die signifikante Aktienpositionen des besprochenen Emittenten halten können. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenkonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Weder Verbreiter noch der verantwortliche Redakteur sind an den beschriebenen möglichen Veräußerungs- / Kaufaktivitäten beteiligt. Auf entsprechende potentielle Aktienverkäufe und -käufe der Auftraggeber sowie Dritter hat der Emittent auch keinen Einfluss. Der Verbreiter hat es zu unterlassen, Wertpapiere des Emittenten zu halten oder in irgendeiner Weise mit ihnen zu handeln. Der Verbreiter der Mitteilung besitzt/hält weder unmittelbar noch mittelbar (beispielsweise über verbundene Unternehmen, in abgestimmter Art und Weise) Aktienpositionen des besprochenen Emittenten. Darüber hinaus ist die Vergütung des Verbreiters der Mitteilung weder direkt an finanzielle Transaktionen noch an Börsenumsätze oder Vermögensverwaltungsgebühren gekoppelt. Weder der Verbreiter, noch ein mit ihm verbundenes Unternehmen, noch eine bei der Erstellung mitwirkende Person (noch deren mit ihr eng verbundene Personen), noch Personen, die vor Weitergabe der Mitteilung Zugang hatten oder haben konnten, sind / ist in Besitz einer Nettoverkaufs- oder Nettokaufposition, die die Schwelle von 0,5% des gesamten emittierten Aktienkapitals des Kapitals des Emittenten überschreitet. Ebenso wenig werden von der/den Person/en Anteile an über 5% des gesamten emittierten Aktienkapitals des Emittenten gehalten, war/en die Person/en innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate bei der öffentlichen Emission von Finanzinstrumenten des Emittenten federführend oder mitführend, war/en die Person/en Marketmaker oder Liquiditätsspender in den Finanzinstrumenten des Emittenten, haben mit dem Emittenten eine Vereinbarung über die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gemäß Anhang I Abschnitt A und B der Richtlinie 2014/65/EU getroffen, die innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate gültig war oder in diesem Zeitraum eine Leistung oder ein Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung gegeben war. Emittent: Mustang Energy Corp. Datum der erstmaligen Verbreitung: 24.09.2024 Uhrzeit der erstmaligen Verbreitung: 14:34 Uhr Abstimmung mit dem Emittenten: Ja Adressaten: Der Verbreiter stellt die Mitteilung allen interessierten Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Privatanlegern gleichzeitig zur Verfügung. Ausgeschlossene Adressaten: Die vom Verbreiter veröffentlichten Publikationen, Informationen, Analysen, Reports, Researches und Dokumente sind nicht für U.S.-Personen oder Personen, die ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan haben, bestimmt und dürfen weder von diesen eingesehen noch an diese verteilt werden. Informationsquellen: Informationsquellen des Verbreiters und Erstellers sind Angaben und Informationen des Emittenten, in- und ausländische Wirtschaftspresse, Informationsdienste, Nachrichtenagenturen (z.B. Reuters, Bloomberg, Infront, u. a.), Analysen und Veröffentlichungen im Internet. Sorgfaltsmaßstab: Bewertungen und daraus abgeleitete Schlussfolgerungen werden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Berücksichtigung aller zum jeweiligen Zeitpunkt öffentlich zugänglichen nach Ansicht des Erstellers entscheidungserheblichen Faktoren erstellt. Hinweise betreffend der mit den Wertpapieren und mit deren Emittenten verbundenen Risiken Weil andere Researchhäuser und Börsenbriefe den Wert auch besprechen können, kann es in vorliegendem Empfehlungszeitraum zu einer symmetrischen Informations-/ und Meinungsgenerierung kommen. Natürlich gilt es zu beachten, dass der Emittent in der höchsten denkbaren Risikoklasse für Aktien gelistet ist. Der Emittent weist ggf. noch keine Umsätze auf und befindet sich auf Early Stage Level, was riskant ist. Die finanzielle Situation des Unternehmens ist noch defizitär, was die Risiken deutlich erhöht. Durch ggf. notwendig werdende Kapitalerhöhungen könnten zudem kurzfristig Verwässerungserscheinungen auftreten, die zu Lasten der Investoren gehen können. Wenn es dem Emittenten nicht gelingt, weitere Finanzquellen in den nächsten Jahren zu erschließen, könnten sogar Insolvenz und ein Delisting/Einstellung des Handels drohen. Enthaftungserklärung und Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals Die Hintergrundinformationen, Markteinschätzungen und Wertpapieranalysen, die der Verbreiter auf seinen Webseiten und in seinen Newslettern veröffentlicht, stellen weder ein Verkaufsangebot für die behandelten Notierungen noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber für vertrauenswürdig erachtet. Dennoch ist die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der Ausführungen bzw. der Aktienbesprechungen für die eigene Anlageentscheidung möglicherweise resultieren können, ausnahmslos ausgeschlossen. Wir geben zu bedenken, dass Aktieninvestments immer mit Risiko verbunden sind. Jedes Geschäft mit Optionsscheinen, Hebelzertifikaten oder sonstigen Finanzprodukten ist sogar mit äußerst großen Risiken behaftet. Aufgrund von politischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Veränderungen kann es zu erheblichen Kursverlusten, im schlimmsten Fall zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Bei derivativen Produkten ist die Wahrscheinlichkeit extremer Verluste mindestens genauso hoch wie bei SmallCap Aktien, wobei auch die großen in- und ausländischen Aktienwerte schwere Kursverluste bis hin zum Totalverlust erleiden können. Sie sollten sich vor jeder Anlageentscheidung (z.B. durch Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens) weitergehend beraten lassen. 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Alle in dem vorliegenden Report zum Emittenten geäußerten Aussagen, außer historischen Tatsachen, sollten als zukunftsgerichtete Aussagen verstanden werden, die sich wegen erheblicher Unwägbarkeiten durchaus nicht bewahrheiten könnten. Die Aussagen des Erstellers unterliegen Ungewissheiten, die nicht unterschätzt werden sollten. Es gibt keine Sicherheit oder Garantie, dass die getätigten Prognosen tatsächlich eintreffen. Daher sollten die Leser sich nicht auf die Aussagen des Erstellers verlassen und nicht nur auf Grund der Lektüre der Mitteilung Wertpapiere kaufen oder verkaufen. Der Service des Verbreiters darf deshalb keinesfalls als persönliche oder auch nur allgemeine Anlageberatung aufgefasst werden. Nutzer, die aufgrund der vom Verbreiter abgebildeten oder bestellten Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Alle vorliegenden Texte, insbesondere Markteinschätzungen, Aktienbeurteilungen und Chartanalysen spiegeln die persönliche Meinung des Redakteurs wider. Es handelt sich also um reine individuelle Auffassungen ohne Anspruch auf ausgewogene Durchdringung der Materie. Der Leser versichert hiermit, dass er sämtliche Materialien und Inhalte auf eigenes Risiko nutzt und der Verbreiter keine Haftung übernimmt. Der Verbreiter behält sich das Recht vor, die Inhalte und Materialien, welche von ihm verbreitet werden, ohne Ankündigung abzuändern, zu verbessern, zu erweitern oder zu entfernen. Der Verbreiter schließt ausdrücklich jede Gewährleistung für Service und Materialien aus. Service und Materialien und die darauf bezogene Dokumentation wird Ihnen „so wie sie ist“ zur Verfügung gestellt, ohne Gewährleistung irgendeiner Art, weder ausdrücklich noch konkludent. Einschließlich, aber nicht beschränkt auf konkludente Gewährleistungen der Tauglichkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder des Nichtbestehens einer Rechtsverletzung. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Prognosen des Emittenten, des Erstellers oder (weiterer) Experten und des Managements tatsächlich eintreten. Die Wertentwicklung der Aktie des Emittenten ist damit ungewiss. Wie bei jedem sogenannten Micro Cap besteht auch hier die Gefahr des Totalverlustes. Deshalb dient die Aktie nur der dynamischen Beimischung in einem ansonsten gut diversifizierten Depot. Der Anleger sollte die Nachrichtenlage genau verfolgen und über die technischen Voraussetzungen für ein Trading in Pennystocks verfügen. Die segmenttypische Marktenge sorgt für hohe Volatilität. Unerfahrenen Anlegern und LOW-RISK Investoren wird von einer Investition in Aktien des Emittenten grundsätzlich abgeraten. Die vorliegende Analyse richtet sich ausschließlich an erfahrene Profitrader. Begriffsbestimmungen Maßgebend für die Einschätzung zu einem Emittenten ist, ob sich seine Aktien nach der Einschätzung des Erstellers in den folgenden 12 Monaten (Geltungszeitraum) besser, schlechter oder im Vergleich mit den Aktien vergleichbarer Emittenten aus derselben Peer Group bewegen können: Sell: Der Begriff Sell bedeutet verkaufen. Der Ersteller ist der Auffassung, dass ein weiterer Kursgewinn unwahrscheinlich ist, ein Kursverlust eintreten könne oder dass Anleger bereits erzielte Gewinne realisieren sollten. In all diesen Fällen wird er die Empfehlung „Sell“ aussprechen. Hold: Der Begriff Hold bedeutet halten. Der Ersteller sieht ein Kurspotenzial für die Aktie, weshalb er der Meinung ist, die Aktie im Depot zu behalten. Buy: Der Begriff Buy bedeutet kaufen. Der Ersteller erwartet einen Kursanstieg der Aktie, da er diese aktuell für unterbewertet hält. Strong Buy: Der Begriff Strong Buy bedeutet unbedingt kaufen und wird zum Beispiel von den US-Investmenthäusern Morgan Stanley und Salomon Brothers verwendet. Der Ersteller erwartet einen im Vergleich zu anderen Unternehmen derselben Peer Group überdurchschnittlichen Kursanstieg. Unabhängig von der vorgenommenen Einschätzung bestehen nach der Empfindlichkeitsanalyse deutliche Risiken aufgrund einer Änderung der zugrunde gelegten Annahmen. Diese Erörterung von Risikofaktoren in der Analyse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Emittent/Herausgeber: MCS Market Communication Service GmbH Schlagwort(e): Finanzen
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21.12.2024 | MCS Market Communication Service GmbH | Mustang Energy baut sein Grundstücksportfolio mit dem Erwerb von 17.929 Hektar südlich des Athabasca-Beckens, Saskatchewan, weiter aus Emittent / Herausgeber: MCS Market Communication Service GmbH/ Schlagwort(e): Expansion/Bohrergebnis Mustang Energy baut sein Grundstücksportfolio mit dem Erwerb von 17.929 Hektar südlich des Athabasca-Beckens, Saskatchewan, weiter aus
21.12.2024 / 10:33 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Mustang Energy Corp. (ISIN: CA62821U1003 / WKN: A40EWK), das Unternehmen oder Mustang, freut sich, den Erwerb einer 100%igen Beteiligung am Projekt Spur bekannt zu geben, das sich südlich des Athabasca-Beckens im Norden von Saskatchewan befindet. Das Projekt Spur wurde durch kostengünstiges Abstecken erworben und umfasst neun Grundstücke bzw. Mineral-Claims mit einer Gesamtfläche von 17.929 Hektar, wodurch das wachsende Portfolio von Mustang weiter ausgebaut wird. Das Projekt befindet sich in einem Gebiet mit Potenzial für die Exploration von Uran und Seltenerdmetallen (REE). Eckpunkte des Projekts: o Großes Grundstückspaket: Das Projekt Spur erstreckt sich über 17.929 Hektar auf neun Mineral-Claims. o Nähe zur Infrastruktur: etwa 40 Kilometer südöstlich der Aufbereitungsanlage Key Lake von Cameco gelegen. o Angrenzend an hochgradige Uranvorkommen: Zu den bemerkenswerten Ergebnissen aus angrenzenden Gebieten (siehe Abbildung 1) gehören: § 4,4 % UO aus Trench Lake-Gebiet C (Rath, 1969 - Probe R69-10);1 § 8,0 % UO und 2,00 % ThO aus der Uraninit enthaltenden Probe (R69-17) bei North Pipe Lake (SMDI 1005)5; und § 2,01 % UO aus dem Schürfgraben Vee Lake (SMDI 1003).3 o Unerforschtes Potenzial: die geologische Beschaffenheit des Konzessionsgebietes deutet auf ein Potenzial für eine im Grundgebirge beherbergte Uran- und Seltenerdmetall-Mineralisierung hin, das jedoch noch nicht ausreichend erforscht ist. o Günstige geologische Gegebenheiten § 20 Kilometer südwestlich der Lagerstätte Fraser Lakes Zone B von von Skyharbour Resources/Terra Clean Energys (NI 43-101-konforme vermutete Ressource aus dem Jahr 2015: 6,96 Millionen Pfund UO bei 0,03 % und 5,34 Millionen Pfund ThO bei 0,023 %).8 o Vielfältige Mineralisierung: Zusätzlich zu den potenziellen, im Grundgebirge beherbergten Uranlagerstätten gibt es in der Region uranhaltige granitische Pegmatite, die eine Mineralisierung des Rössing-Typs aufweisen.2 Abbildung 1 : Claims des neu erworbenen Projekts Spur von Mustang Energy “Mit Begeisterung geben wir die Erweiterung unseres Projektportfolios durch den Erwerb des sich zu 100 % in unserem Besitz befindlichen Konzessionsgebietes Spur bekannt. Dieses Konzessionsgebiet liegt in einem erstklassigen Uranrevier, nur 40 km von Camecos Mine Key Lake entfernt”, sagte Nick Luksha, CEO von Mustang Energy. “Dieses Projekt stärkt unsere Position in wichtigen Uranregionen und bietet gleichzeitig zusätzliche Möglichkeiten für die REE-Exploration. Wir freuen uns darauf, unsere Explorationsbemühungen voranzutreiben und das Potenzial dieses aufregenden Projekts zu erschließen.” Projektgeologie und Mineralisierung Das Projekt Spur liegt in der Wollaston Domain, unmittelbar südlich des Athabasca-Beckens, einer Region, die weltweit für ihre Uranvorkommen bekannt ist. Das Konzessionsgebiet wird von proterozoischem Grundgebirge unterlagert, das metasedimentäre Gneise der Wollaston Group umfasst, die überwiegend psammitisch bis meta-arkosisch sind und gefaltete Linsen aus pelitischen bis psammopelitischen Gneisen aufweisen. Dieses geologische Umfeld bietet einen Transportkanal für Uran-, Thorium- und Seltenerdmetallmineralisierungen, die sowohl mit Pegmatiten in Zusammenhang stehen als auch im Grundgebirge beherbergt sind. Die Uran- und Thoriummineralisierung in der Region ist häufig mit hochgradig anomalen Konzentrationen von Seltenerdmetallen (REEs), Basismetallen und anderen Indikatorelementen vergesellschaftet. Dieser Mineralisierungstyp entspricht den Lagerstätten des Rössing-Typs, benannt nach der berühmten Rössing-Mine in Namibia, einer der größten und am längsten betriebenen Uran-Tagebauminen der Welt.2 Geophysikalische Untersuchungen in diesem Gebiet weisen auf EM-Leitertrends hin, die mit graphitischen Pelitgneisen und uranhaltigen granitischen Pegmatiten in Zusammenhang stehen, was auf ein ergiebiges System hindeutet und das Potenzial für im Grundgebirge beherbergte Uranlagerstätten hervorhebt. Diese Merkmale entsprechen den hochgradigen Uranlagerstätten, einschließlich Eagle Point, Millennium und Key Lake, die alle über beträchtliche Ressourcen verfügen, die aus den Lithologien des Grundgebirges der Wollaston Group stammen. Nächste Schritte Mustang Energy ist bestrebt, die Exploration auf dem Projekt Spur durch einen systematischen Ansatz voranzutreiben: - Neuauswertung geophysikalischer Daten: Bestehende luftgestützte EM-Datensätze werden neu interpretiert, um Explorationsziele besser zu definieren. - Hochauflösende VTEM-Untersuchung: Eine luftgestützte Infill-EM-Untersuchung wird die Kartierung der Leiter weiter verbessern und eine Priorisierung der Ziele ermöglichen. - Bodengestützte Exploration: Detaillierte Probenahmen und Prospektionsarbeiten werden folgen, um die Anomalien zu bestätigen und die Bohrziele zu verfeinern. - Bohrzielerstellung: Ein erstes Bohrprogramm wird auf übereinstimmende geophysikalische und geochemische Anomalien abzielen und sich auf hochgradiges Uran-, Thorium- und REE-Potenzial konzentrieren. Strategische Bedeutung Der Erwerb des Projekts Spur entspricht der Vision von Mustang Energy, ein robustes Portfolio von Uran- und REE-Assets im Athabasca-Becken aufzubauen, einer Region, die für ihre hochgradigen Uranvorkommen bekannt ist. Da sich die globalen Energiemärkte auf kohlendioxidarme Lösungen verlagern, bleibt die Kernenergie ein Eckpfeiler der nachhaltigen Stromerzeugung und treibt die Nachfrage nach Uranressourcen an. Mustang Energy verpflichtet sich weiterhin, seine Explorationsstrategie verantwortungsbewusst umzusetzen, einen positiven Beitrag zu den lokalen Gemeinden zu leisten und bei all seinen Tätigkeiten ökologische Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Quellennachweis 1. Rath, U. (1969). Geological Report on Davidson Permit No. 2. Submitted by Great Plains Development Co. Ltd., Saskatchewan Industry and Resources. Assessment Report AR 74A-14-0011. 2. Rossing Uranium Limited. (n.d.). Press Bulletin 64. Abrufbar unter https://www.rossing.com/bullet/bulletpress64.htm 3. Saskatchewan Mineral Deposits Index. (n.d.). Davidson Lake (Deposit ID: 1003). Abrufbar unter https://mineraldeposits.saskatchewan.ca/Home/Viewdetails/1003 4. Saskatchewan Mineral Deposits Index. (n.d.). Davidson Lake (Deposit ID: 1004). Abrufbar unter https://mineraldeposits.saskatchewan.ca/Home/Viewdetails/1004 5. Saskatchewan Mineral Deposits Index. (n.d.). Foster Lake (Deposit ID: 1005). Abrufbar unter https://mineraldeposits.saskatchewan.ca/Home/Viewdetails/1005 6. Saskatchewan Mineral Deposits Index. (n.d.). Davidson Lake (Deposit ID: 1008). Abrufbar unter https://mineraldeposits.saskatchewan.ca/Home/Viewdetails/1008 7. Saskatchewan Mineral Deposits Index. (n.d.). Davidson Bay (Deposit ID: 5219). Abrufbar unter https://mineraldeposits.saskatchewan.ca/Home/Viewdetails/5219 8. Skyharbour Resources Ltd. (n.d.). South Falcon East Project. Abrufbar unter https://skyharbourltd.com/projects/partner-projects/south-falcon-east/#:~:text=The%20near%2Dsurface%20Fraser%20Lakes,0.01%25%20U3O8. Qualifizierende Stellungnahme Die wissenschaftlichen und technischen Informationen in dieser Pressemitteilung wurden von Lynde Guillaume, P.Geo., Technical Advisor von Mustang Energy und eingetragenes Mitglied der Professional Engineers and Geoscientists of Saskatchewan, geprüft und genehmigt. Frau Guillaume ist eine qualifizierte Sachverständige gemäß National Instrument 43-101. Hinweis in Bezug auf angrenzende Konzessionsgebiete: Diese Pressemitteilung enthält Verweise auf hochgradige Uranvorkommen in den Gebieten Trench Lake, North Pipe Lake, Vee Lake Trench, Millennium und Key Lake sowie Verweise auf guenstige geologische Gegebenheiten in der Lagerstätte Fraser Lakes Zone B von Skyharbour Resources/Terra Clean Energy und der Uranmine Eagle Point (zusammen die angrenzenden Konzessionsgebiete), die sich in der Nähe des Projekts Spur befinden. Das Unternehmen weist darauf hin, dass die Entdeckungen von Mineralen in den angrenzenden Konzessionsgebieten und deren vielversprechende Ergebnisse ungeachtet ihrer Nähe nicht notwendigerweise auf die Mineralisierung des Projekts Spur oder die Fähigkeit des Unternehmens, das Projekt Spur kommerziell zu erschließen oder dort kommerziell abbaubare Lagerstätten zu finden, hinweisen. Das Unternehmen warnt Investoren davor, sich auf diese Informationen zu verlassen, da das Unternehmen die Richtigkeit oder Zuverlässigkeit der Informationen nicht bestätigt hat. Über Mustang Energy Corp.: Mustang Energy Corp. (ISIN: CA62821U1003 / WKN: A40EWK) ist ein Ressourcenexplorationsunternehmen, dessen Hauptaugenmerk auf den Erwerb und die Erschließung vielversprechender Vorkommen von Uran und kritischen Mineralien gerichtet ist. Das Unternehmen erkundet aktiv seine Konzessionsgebiete im Norden der kanadischen Provinz Saskatchewan und verfügt über 77.318 Hektar im und im Umfeld des Athabasca-Beckens. Das Vorzeigekonzessionsgebiet von Mustang, Ford Lake, erstreckt sich über 7.743 ha im produktiven östlichen Athabasca-Becken, während sich die Projekte Cigar Lake East und Roughrider South über 3.442 ha im Gebiet Wollaston erstrecken. Mustang hat mit dem Projekt Yellowstone (21.820 Hektar) auch sein Profil in der Region Cluff Lake im Athabasca-Becken etabliert und seine Präsenz im südlichen Zentrum des Athabasca-Beckens durch das Projekt Dutton (7.633 Hektar) weiter ausgebaut. Disclaimer Diese Veröffentlichung ist eine Marketingmitteilung und Bestandteil einer Werbekampagne des Emittenten Mustang Energy Corp. und richtet sich an erfahrene und spekulativ orientierte Anleger. Die vorliegende Mitteilung darf keinesfalls als unabhängige Finanzanalyse oder gar Anlageberatung gewertet werden, da erhebliche Interessenkonflikte, die die Objektivität des Erstellers beeinträchtigen können, vorliegen (siehe im Folgenden Abschnitt „Interessen / Interessenkonflikte“). Die angegebenen Preise zu besprochenen Wertpapieren sind, soweit nicht gesondert ausgewiesen, Tagesschlusskurse des letzten Börsentages vor der jeweiligen erstmaligen Verbreitung. Identität des Verbreiters und Erstellers: MCS Market Communication Service GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 104503 und eingetragen in der Liste der institutsunabhängigen Ersteller und/oder Weitergeber von Anlagestrategie- und Anlageempfehlungen die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geführt wird und zuständige Aufsichtsbehörde ist (nachfolgend als „Verbreiter“ bezeichnet). Interessen / Interessenskonflikte Der Verbreiter erhält vom Emittenten für die Verbreitung der Marketingmitteilung eine fixe Vergütung. Der Verbreiter und/oder mit ihr verbundene Unternehmen wurden vom Emittenten bzw. von deren Aktionären mit der Erstellung der vorliegenden Marketingmitteilung beauftragt. Aufgrund der Beauftragung durch den Emittenten ist die Unabhängigkeit der Mitteilung nicht sichergestellt. Dies begründet laut Gesetz auf Seiten der Verbreiter bzw. des verantwortlichen Redakteurs einen Interessenkonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Wir weisen darauf hin, dass die Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Verbreiter, deren Organe, wesentlichen Aktionäre, sowie mit diesen verbundenen Parteien (Dritte) zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung womöglich Aktien des Emittenten, welche im Rahmen dieser Publikation besprochen wird, halten. Es besteht seitens der Auftraggeber und der Dritten gegebenenfalls die Absicht, diese Wertpapiere in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren oder jederzeit weitere Wertpapiere hinzuzukaufen. Der Verbreiter handelt demzufolge im Zusammenwirken mit und aufgrund entgeltlichen Auftrags von weiteren Personen, die signifikante Aktienpositionen des besprochenen Emittenten halten können. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenkonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Weder Verbreiter noch der verantwortliche Redakteur sind an den beschriebenen möglichen Veräußerungs- / Kaufaktivitäten beteiligt. Auf entsprechende potentielle Aktienverkäufe und -käufe der Auftraggeber sowie Dritter hat der Emittent auch keinen Einfluss. Der Verbreiter hat es zu unterlassen, Wertpapiere des Emittenten zu halten oder in irgendeiner Weise mit ihnen zu handeln. Der Verbreiter der Mitteilung besitzt/hält weder unmittelbar noch mittelbar (beispielsweise über verbundene Unternehmen, in abgestimmter Art und Weise) Aktienpositionen des besprochenen Emittenten. Darüber hinaus ist die Vergütung des Verbreiters der Mitteilung weder direkt an finanzielle Transaktionen noch an Börsenumsätze oder Vermögensverwaltungsgebühren gekoppelt. Weder der Verbreiter, noch ein mit ihm verbundenes Unternehmen, noch eine bei der Erstellung mitwirkende Person (noch deren mit ihr eng verbundene Personen), noch Personen, die vor Weitergabe der Mitteilung Zugang hatten oder haben konnten, sind / ist in Besitz einer Nettoverkaufs- oder Nettokaufposition, die die Schwelle von 0,5% des gesamten emittierten Aktienkapitals des Kapitals des Emittenten überschreitet. Ebenso wenig werden von der/den Person/en Anteile an über 5% des gesamten emittierten Aktienkapitals des Emittenten gehalten, war/en die Person/en innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate bei der öffentlichen Emission von Finanzinstrumenten des Emittenten federführend oder mitführend, war/en die Person/en Marketmaker oder Liquiditätsspender in den Finanzinstrumenten des Emittenten, haben mit dem Emittenten eine Vereinbarung über die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gemäß Anhang I Abschnitt A und B der Richtlinie 2014/65/EU getroffen, die innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate gültig war oder in diesem Zeitraum eine Leistung oder ein Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung gegeben war. Emittent: Mustang Energy Corp. Datum der erstmaligen Verbreitung: 24.09.2024 Uhrzeit der erstmaligen Verbreitung: 14:34 Uhr Abstimmung mit dem Emittenten: Ja Adressaten: Der Verbreiter stellt die Mitteilung allen interessierten Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Privatanlegern gleichzeitig zur Verfügung. Ausgeschlossene Adressaten: Die vom Verbreiter veröffentlichten Publikationen, Informationen, Analysen, Reports, Researches und Dokumente sind nicht für U.S.-Personen oder Personen, die ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan haben, bestimmt und dürfen weder von diesen eingesehen noch an diese verteilt werden. Informationsquellen: Informationsquellen des Verbreiters und Erstellers sind Angaben und Informationen des Emittenten, in- und ausländische Wirtschaftspresse, Informationsdienste, Nachrichtenagenturen (z.B. Reuters, Bloomberg, Infront, u. a.), Analysen und Veröffentlichungen im Internet. Sorgfaltsmaßstab: Bewertungen und daraus abgeleitete Schlussfolgerungen werden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Berücksichtigung aller zum jeweiligen Zeitpunkt öffentlich zugänglichen nach Ansicht des Erstellers entscheidungserheblichen Faktoren erstellt. Hinweise betreffend der mit den Wertpapieren und mit deren Emittenten verbundenen Risiken Weil andere Researchhäuser und Börsenbriefe den Wert auch besprechen können, kann es in vorliegendem Empfehlungszeitraum zu einer symmetrischen Informations-/ und Meinungsgenerierung kommen. Natürlich gilt es zu beachten, dass der Emittent in der höchsten denkbaren Risikoklasse für Aktien gelistet ist. Der Emittent weist ggf. noch keine Umsätze auf und befindet sich auf Early Stage Level, was riskant ist. Die finanzielle Situation des Unternehmens ist noch defizitär, was die Risiken deutlich erhöht. Durch ggf. notwendig werdende Kapitalerhöhungen könnten zudem kurzfristig Verwässerungserscheinungen auftreten, die zu Lasten der Investoren gehen können. Wenn es dem Emittenten nicht gelingt, weitere Finanzquellen in den nächsten Jahren zu erschließen, könnten sogar Insolvenz und ein Delisting/Einstellung des Handels drohen. Enthaftungserklärung und Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals Die Hintergrundinformationen, Markteinschätzungen und Wertpapieranalysen, die der Verbreiter auf seinen Webseiten und in seinen Newslettern veröffentlicht, stellen weder ein Verkaufsangebot für die behandelten Notierungen noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber für vertrauenswürdig erachtet. Dennoch ist die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der Ausführungen bzw. der Aktienbesprechungen für die eigene Anlageentscheidung möglicherweise resultieren können, ausnahmslos ausgeschlossen. Wir geben zu bedenken, dass Aktieninvestments immer mit Risiko verbunden sind. Jedes Geschäft mit Optionsscheinen, Hebelzertifikaten oder sonstigen Finanzprodukten ist sogar mit äußerst großen Risiken behaftet. Aufgrund von politischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Veränderungen kann es zu erheblichen Kursverlusten, im schlimmsten Fall zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Bei derivativen Produkten ist die Wahrscheinlichkeit extremer Verluste mindestens genauso hoch wie bei SmallCap Aktien, wobei auch die großen in- und ausländischen Aktienwerte schwere Kursverluste bis hin zum Totalverlust erleiden können. Sie sollten sich vor jeder Anlageentscheidung (z.B. durch Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens) weitergehend beraten lassen. Obwohl die in den Mitteilungen und Markteinschätzungen vom Verbreiter enthaltenen Wertungen und Aussagen mit der angemessenen Sorgfalt erstellt wurden, übernehmen wir keinerlei Verantwortung oder Haftung für Fehler, Versäumnisse oder falsche Angaben. Dies gilt ebenso für alle von unseren Gesprächspartnern in den Interviews geäußerten Darstellungen, Zahlen und Beurteilungen. Das gesamte Risiko, das aus dem Verwenden oder der Leistung von Service und Materialien entsteht, verbleibt bei Ihnen, dem Leser. Bis zum durch anwendbares Recht äußerstenfalls Zulässigen kann der Verbreiter nicht haftbar gemacht werden für irgendwelche besonderen, zufällig entstandenen oder indirekten Schäden oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust geschäftlicher Informationen oder irgendeinen anderen Vermögensschaden), die aus dem Verwenden oder der Unmöglichkeit, Service und Materialien zu verwenden entstanden sind. Alle in dem vorliegenden Report zum Emittenten geäußerten Aussagen, außer historischen Tatsachen, sollten als zukunftsgerichtete Aussagen verstanden werden, die sich wegen erheblicher Unwägbarkeiten durchaus nicht bewahrheiten könnten. Die Aussagen des Erstellers unterliegen Ungewissheiten, die nicht unterschätzt werden sollten. Es gibt keine Sicherheit oder Garantie, dass die getätigten Prognosen tatsächlich eintreffen. Daher sollten die Leser sich nicht auf die Aussagen des Erstellers verlassen und nicht nur auf Grund der Lektüre der Mitteilung Wertpapiere kaufen oder verkaufen. Der Service des Verbreiters darf deshalb keinesfalls als persönliche oder auch nur allgemeine Anlageberatung aufgefasst werden. Nutzer, die aufgrund der vom Verbreiter abgebildeten oder bestellten Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Alle vorliegenden Texte, insbesondere Markteinschätzungen, Aktienbeurteilungen und Chartanalysen spiegeln die persönliche Meinung des Redakteurs wider. Es handelt sich also um reine individuelle Auffassungen ohne Anspruch auf ausgewogene Durchdringung der Materie. Der Leser versichert hiermit, dass er sämtliche Materialien und Inhalte auf eigenes Risiko nutzt und der Verbreiter keine Haftung übernimmt. Der Verbreiter behält sich das Recht vor, die Inhalte und Materialien, welche von ihm verbreitet werden, ohne Ankündigung abzuändern, zu verbessern, zu erweitern oder zu entfernen. Der Verbreiter schließt ausdrücklich jede Gewährleistung für Service und Materialien aus. Service und Materialien und die darauf bezogene Dokumentation wird Ihnen „so wie sie ist“ zur Verfügung gestellt, ohne Gewährleistung irgendeiner Art, weder ausdrücklich noch konkludent. Einschließlich, aber nicht beschränkt auf konkludente Gewährleistungen der Tauglichkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder des Nichtbestehens einer Rechtsverletzung. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Prognosen des Emittenten, des Erstellers oder (weiterer) Experten und des Managements tatsächlich eintreten. Die Wertentwicklung der Aktie des Emittenten ist damit ungewiss. Wie bei jedem sogenannten Micro Cap besteht auch hier die Gefahr des Totalverlustes. Deshalb dient die Aktie nur der dynamischen Beimischung in einem ansonsten gut diversifizierten Depot. Der Anleger sollte die Nachrichtenlage genau verfolgen und über die technischen Voraussetzungen für ein Trading in Pennystocks verfügen. Die segmenttypische Marktenge sorgt für hohe Volatilität. Unerfahrenen Anlegern und LOW-RISK Investoren wird von einer Investition in Aktien des Emittenten grundsätzlich abgeraten. Die vorliegende Analyse richtet sich ausschließlich an erfahrene Profitrader. Begriffsbestimmungen Maßgebend für die Einschätzung zu einem Emittenten ist, ob sich seine Aktien nach der Einschätzung des Erstellers in den folgenden 12 Monaten (Geltungszeitraum) besser, schlechter oder im Vergleich mit den Aktien vergleichbarer Emittenten aus derselben Peer Group bewegen können: Sell: Der Begriff Sell bedeutet verkaufen. Der Ersteller ist der Auffassung, dass ein weiterer Kursgewinn unwahrscheinlich ist, ein Kursverlust eintreten könne oder dass Anleger bereits erzielte Gewinne realisieren sollten. In all diesen Fällen wird er die Empfehlung „Sell“ aussprechen. Hold: Der Begriff Hold bedeutet halten. Der Ersteller sieht ein Kurspotenzial für die Aktie, weshalb er der Meinung ist, die Aktie im Depot zu behalten. Buy: Der Begriff Buy bedeutet kaufen. Der Ersteller erwartet einen Kursanstieg der Aktie, da er diese aktuell für unterbewertet hält. Strong Buy: Der Begriff Strong Buy bedeutet unbedingt kaufen und wird zum Beispiel von den US-Investmenthäusern Morgan Stanley und Salomon Brothers verwendet. Der Ersteller erwartet einen im Vergleich zu anderen Unternehmen derselben Peer Group überdurchschnittlichen Kursanstieg. Unabhängig von der vorgenommenen Einschätzung bestehen nach der Empfindlichkeitsanalyse deutliche Risiken aufgrund einer Änderung der zugrunde gelegten Annahmen. Diese Erörterung von Risikofaktoren in der Analyse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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21.12.2024 | CHAPTERS Group AG | Akquisition der PSI Transcom GmbH durch CHAPTERS-Plattform Altamount Software GmbH CHAPTERS Group AG/ Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung Akquisition der PSI Transcom GmbH durch CHAPTERS-Plattform Altamount Software GmbH
21.12.2024 / 00:51 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die Governance-, Risk- und Compliance-Plattform Altamount Software GmbH („Altamount“) der CHAPTERS Group AG („CHAPTERS“) hat heute 100% der Geschäftsanteile der PSI Transcom GmbH von der PSI Software SE erworben. Ein Closing der Transaktion wird nach Zustimmung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im ersten Quartal 2025 erwartet. Die PSI Transcom GmbH ist ein Softwareanbieter mit rund 100 Beschäftigten in Deutschland und Polen und einem Fokus auf Mobilitätslösungen für optimale Personal- und Fahrzeugverfügbarkeit in Verkehrsunternehmen. Prägend für das Unternehmen ist die hohe Wachstumsdynamik bei der Vermarktung von Softwarelösungen für Elektrobus- Depots mit durchschnittlichen Wachstumsraten der Umsatzerlöse von etwa 12 % in den letzten Jahren. Die wirtschaftlichen Aussichten für die weitere Geschäftsentwicklung werden wegen der starken Wachstumsraten im Bereich von eMobility-Lösungen im öffentlichen Nahverkehr sowohl national wie auch international als überdurchschnittlich eingeschätzt. CHAPTERS CEO Jan-Hendrik Mohr erklärt dazu: „Wir sind uns der großen Verantwortung gegenüber dem Team und den Kunden der PSI Transcom GmbH bewusst und freuen uns auf den gemeinsamen Weg! Unsere Altamount-Plattform ist das richtige langfristige Zuhause für diesen Anbieter von „mission-critical“ Software. Wir sind stolz auf Andreas Philippi und sein Team, die binnen sechs Monaten nun bereits den zweiten Carve-Out eines Softwareunternehmens aus einem multinationalen Konzern sehr effektiv umgesetzt haben. Wir bedanken uns für die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Team der PSI Software SE, die wir gerne weiter intensivieren wollen.“ Gunnar Glöckner, CFO der PSI Software SE dazu: „CHAPTERS und Altamount konnten sich klar als bestes langfristiges Zuhause für die PSI Transcom GmbH positionieren. Hierbei war uns eine durchdachte und nachhaltige Lösung für alle Stakeholder wichtig. Im Rahmen unseres Transformationsprogramms „PSI Reloaded“ fokussieren wir uns künftig auf unsere Kerngeschäfte und freuen uns, auch für die PSI Transcom GmbH durch die heutige Transaktion den richtigen Partner für künftiges Wachstum gefunden zu haben.“ Ein Closing der Transaktion bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, da die Produkte der PSI Transcom GmbH zur kritischen Infrastruktur Deutschlands gezählt werden. CHAPTERS und Altamount können der damit verbundenen Verantwortung durch die Transparenz der Börsennotiz, der sehr guten Kapitalisierung und langfristigen Strategie in besonderem Maße nachkommen. Andreas Philippi, CEO Altamount ergänzt: “Altamount treibt in der CHAPTERS-Gruppe alle Themen im Bereich Governance-, Risk- und Compliance-Software voran. Nirgendwo ist dies wichtiger als beim Betrieb der Software von kritischer Infrastruktur. Die PSI Transcom GmbH kann auf viele Jahre Marktführerschaft zurückblicken und wird mit uns gemeinsam ihr volles Potential im Wachstumsmarkt der Digitalisierung im öffentlichen Personenverkehr ausschöpfen. Wir heißen das gesamte Team herzlich willkommen und freuen uns auf die gemeinsame Reise!“
21.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056225 21.12.2024 CET/CEST | DE0006618309 |
21.12.2024 | PSI Software SE | PSI veräußert den Geschäftsbereich Mobility PSI Software SE / Schlagwort(e): Verkauf/Strategische Unternehmensentscheidung PSI veräußert den Geschäftsbereich Mobility
21.12.2024 / 00:45 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
PSI veräußert den Geschäftsbereich Mobility
Berlin, 21. Dezember 2024 – Die PSI Software SE, Berlin, veräußert 100 % der Geschäftsanteile am Tochterunternehmen PSI Transcom GmbH, in dem die wesentlichen Teile des Geschäftsbereichs Mobility konzentriert sind, an die Altamount Software GmbH, eine zur CHAPTERS Group AG gehörende Beteiligungsplattform. Die PSI Transcom GmbH ist ein Softwareanbieter mit rund 100 Beschäftigten und einem Fokus auf Mobilitätslösungen für optimale Personal- und Fahrzeugverfügbarkeit in Verkehrsunternehmen. PSI setzt mit diesem Schritt die Fokussierung auf industrielle Software für die Bereiche Netz- und Energiemanagement, Prozessindustrie und Stahl, Diskrete Fertigung sowie Logistik fort.
Der Vorstand der PSI hat im Rahmen der Strategie PSI Reloaded angekündigt, eine aktive Portfoliostrategie zu betreiben. Damit wird die Grundlage für langfristiges Umsatz- und Ergebniswachstum gelegt sowie konsequente Kapitalallokation erreicht.
Der Vorstand der PSI dankt sowohl den Beschäftigten wie auch dem Management Team der PSI Transcom GmbH für die langjährige Loyalität und den Einsatz für die PSI. Er wird die Altamount Software GmbH mit allen Kräften dabei unterstützen, den Geschäftsbereich Mobility vollständig zu übernehmen.
Durch die Integration der PSI Transcom GmbH in die Beteiligungsplattform der CHAPTERS Group ergeben sich für Kunden und Beschäftigte attraktive, neue Perspektiven für nachhaltiges Wachstum.
Der PSI-Konzern entwickelt Softwareprodukte zur Optimierung des Energie- und Materialflusses bei Versorgern und Industrie. Als unabhängiger Softwarehersteller mit über 2.300 Beschäftigten ist PSI seit 1969 Technologieführer für Prozesssteuerungssysteme, die durch die Kombination von KI-Methoden mit industriell bewährten Optimierungsverfahren für eine nachhaltige Energieversorgung, Mobilität und Produktion sorgen. Die innovativen Branchenprodukte können vom Kunden selbst oder in der Cloud betrieben werden. www.psi.de
Kontakt:
PSI Software SE Karsten Pierschke Leiter Investor Relations und Konzernkommunikation Dircksenstraße 42-44 10178 Berlin Deutschland
Tel. +49 30 2801-2727 E-Mail: KPierschke@psi.de
Ende der Insiderinformation
21.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056201 21.12.2024 CET/CEST | DE000A0Z1JH9 |
20.12.2024 | MBB SE | MBB SE: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 MBB SE/ Aktienrückkauf MBB SE: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
20.12.2024 / 17:48 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Aktienrückkauf: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Erwerb eigener Aktien – 5. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 wurden insgesamt 4.012 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogrammes 2024/II erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 30. Oktober 2024 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU)2016/1052 mitgeteilt. Die Gesamtzahl der im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 täglich am jeweiligen Handelsplatz zurückgekauften Aktien, die Durchschnittskurse sowie das Volumen in Euro sind wie folgt: Datum | Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien (Stück) | Durchschnittskurs (Euro) | Börse | Volumen (Euro)1 | 16.12.2024 | 892 | 100,46 | XETRA | 89.613,80 | 17.12.2024 | 635 | 99,38 | XETRA | 63.104,00 | 18.12.2024 | 836 | 98,99 | XETRA | 82.758,80 | 19.12.2024 | 823 | 100,18 | XETRA | 82.449,00 | 20.12.2024 | 826 | 97,71 | XETRA | 80.708,00 |
1 Ohne Erwerbsnebenkosten Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufes 2024/II bis einschließlich 20. Dezember 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf 23.211 Stück. Der Aktienrückkauf erfolgte durch die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG. Informationen über die einzelnen Transaktionen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.mbb.com/ir/aktie/rueckkauf.html Berlin, 20. Dezember 2024
MBB SE MBB SE Joachimsthaler Straße 34 10719 Berlin Tel +49 30 844 15 330 Fax +49 30 844 15 333 anfrage@mbb.com www.mbb.com Geschäftsführende Direktoren Dr. Constantin Mang (CEO) Dr. Jakob Ammer Torben Teichler Verwaltungsratsvorsitzender und Geschäftsführender Direktor Dr. Christof Nesemeier Registergericht Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Registernummer: HRB 165458
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2056169 20.12.2024 CET/CEST | DE000A0ETBQ4 |
20.12.2024 | creditshelf Aktiengesellschaft | creditshelf Aktiengesellschaft: CREDITSHELF AKTIENGESELLSCHAFT: INSOLVENZPLAN creditshelf Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Vereinbarung/Insolvenz creditshelf Aktiengesellschaft: CREDITSHELF AKTIENGESELLSCHAFT: INSOLVENZPLAN
20.12.2024 / 16:28 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Frankfurt am Main, 20. Dezember 2024 – Der Vorstand der Gesellschaft sowie der Sachwalter, Dr. Robert Schiebe, konnten im Rahmen eines strukturierten Verkaufsprozesses für die creditshelf AG einen Sponsor für einen Insolvenzplan gewinnen. Es ist beabsichtigt, dass die PVM Private Values Media AG (PVM) die Gesellschaft über einen Insolvenzplan restrukturiert und einer Weiterverwendung zuführt. Die PVM ist bereits einer der wesentlichen Aktionäre der creditshelf. Eine entsprechende Vorabvereinbarung wurde am 20.12.2024 geschlossen, sie steht noch unter aufschiebenden Bedingungen, wie etwa die Befreiung der PVM zur Abgabe eines Pflichtangebots für die Aktionäre im Rahmen des Insolvenzplanes. Nach derzeitigem Kenntnistand ist es geplant, die Gesellschaft zu rekapitalisieren. Bestehende Aktionäre sollen keine Kompensation für ihre Aktien erhalten. <Ende der Ad-hoc-Mitteilung>
Ende der Insiderinformation
20.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056133 20.12.2024 CET/CEST | DE000A2LQUA5 |
20.12.2024 | Knorr-Bremse Aktiengesellschaft | Knorr-Bremse veräußert R.H. Sheppard Co., Inc. in Nordamerika und wertberichtigt Restkaufpreisforderung Knorr-Bremse Aktiengesellschaft/ Schlagwort(e): Verkauf/Sonstiges Knorr-Bremse veräußert R.H. Sheppard Co., Inc. in Nordamerika und wertberichtigt Restkaufpreisforderung
20.12.2024 / 16:21 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Knorr-Bremse veräußert R.H. Sheppard Co., Inc. in Nordamerika und wertberichtigt Restkaufpreisforderung - Portfoliobereinigung als wichtiger Teil zur Steigerung der Profitabilität von Knorr-Bremse erreicht durch Veräußerung von R.H. Sheppard nächsten wichtigen Meilenstein
- BOOST 2026 Portfoliooptimierung voll im Plan: vom geplanten Gesamtprogramm i.H.v. 700 Mio. EUR Umsatzvolumen sind damit rund 400 Mio. EUR verkauft
- Neben dem klaren Fokus der Truck Division auf mechatronische Lenksysteme wird sich die US-amerikanische Tochter Bendix nun verstärkt auf ihre Kernkompetenzen Bremssysteme, Fahrzeugdynamik, Luft- und Energiemanagement sowie innovative Fahrerassistenzsysteme konzentrieren.
- Weitere Maßnahme im Rahmen von BOOST getroffen: Abschreibung der Restkaufpreisforderung aus Veräußerung von Kiepe Electric
- Unverändert starke operative Performance stützt Vorschlag einer mindestens stabilen Dividende für Geschäftsjahr 2024
München, 20. Dez. 2024 – Knorr-Bremse hat heute die Veräußerung der R.H. Sheppard Co., Inc. („Sheppard“) an den US-amerikanischen Investor Balmoral RHS Acquisition Corp bekannt gegeben. Balmoral verwaltet ein Vermögen von circa US$1.3 Milliarden und wurde 2005 mit Hauptsitz in Los Angeles gegründet. Das Closing der Transaktion wurde parallel mit dem Signing vollzogen.
Mit der erfolgten Veräußerung setzt Knorr-Bremse seine aktive Portfoliooptimierung mit klarem Fokus auf Kernkompetenzen und Performance planmäßig weiter um. Bernd Spies, Mitglied des Vorstands der Knorr-Bremse AG und verantwortlich für die Division Systeme für Nutzfahrzeuge: „Mit dem Verkauf von R.H. Sheppard Co., Inc. optimieren wir unser Portfolio in der Division Truck weiter. Diese Transaktion ermöglicht es uns, unser Geschäft noch fokussierter und profitabler auszurichten. Neben dem klaren Fokus der Truck Division auf mechatronische Lenksysteme wird sich unsere nordamerikanische Tochtergesellschaft Bendix nun noch stärker auf ihre Kernkompetenzen Bremssysteme, Fahrzeugdynamik, Luft- und Energiemanagement sowie innovative Fahrerassistenzsysteme konzentrieren. Mit Balmoral haben wir einen idealen Käufer für Sheppard gefunden, der das Unternehmen und seine Mitarbeiter in Zukunft führen wird.“ Sheppard ist einer der führenden Hersteller von Lenksystemen für Nutzfahrzeuge auf dem nordamerikanischen Markt. Das Unternehmen entwickelt und stellt Lenksysteme für Nutzfahrzeuge und angrenzende Produkte und Dienstleistungen auf höchstem Qualitätsstandard her. Der Umsatz von Sheppard belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf rund US$ 150 Millionen. Die Transaktion umfasst das gesamte Sheppard-Geschäft. Sheppard wurde bisher als operative Einheit von Bendix Commercial Vehicle Systems LLC, der Tochtergesellschaft von Knorr-Bremse und Teil der Division Systeme für Nutzfahrzeuge, geführt. Die Veräußerung von Sheppard ist für Knorr-Bremse in diesem Jahr bereits der vierte erfolgreiche Verkauf einer Beteiligung im Rahmen des Programms „BOOST 2026“. Insgesamt arbeitet Knorr-Bremse an einer Vielzahl strategischer Initiativen und Maßnahmen zur Sicherung von nachhaltigem und profitablem Wachstum in den kommenden Jahren und liegt damit voll im Plan. Durch den Verkauf von Sheppard entsteht einmalig eine nicht zahlungswirksame und nicht operative Belastung des Jahresüberschusses von ca. 60 Mio. EUR, die sich auf den Gewinn je Aktie im 4. Quartal 2024 mit rund 0,37 EUR auswirkt. Zusätzlich hat der Vorstand der Knorr-Bremse eine Wertberichtigung einer Forderung (Restkaufpreis und Earn out) aus der Veräußerung der Kiepe Electric GmbH von knapp 50 Mio. EUR beschlossen. Die Abschreibung ist ebenfalls einmalig und nicht zahlungswirksam und stellt keine Belastung für das operative Ergebnis dar, wirkt sich allerdings mit 0,31 EUR belastend auf den Gewinn je Aktie im vierten Quartal 2024 aus. Knorr-Bremse plant auf der kommenden Hauptversammlung mindestens eine stabile Dividende für das Geschäftsjahr 2024 vorzuschlagen, um der weiterhin starken operativen Performance Rechnung zu tragen. Knorr-Bremse bestätigt die operative Guidance für Umsatz, EBIT-Marge und Free Cashflow entsprechend der Q3-Berichterstattung. Medienkontakte: Simon Basler | Pressesprecher Truck Mobility | Knorr-Bremse AG T +49 89 3547 1498; E simon.basler@knorr-bremse.com Anika Wild | Pressesprecherin Corporate Communications | Knorr-Bremse AG T +49 89 3547 2470; E anika.wild@knorr-bremse.com Kontakt Investor Relations: Andreas Spitzauer | Leiter Investor Relations | Knorr-Bremse AG T +49 89 3547 182 310; E andreas.spitzauer@knorr-bremse.com Knorr-Bremse (ISIN: DE000KBX1006, Tickersymbol: KBX) ist Weltmarkt- und Technologieführer für Bremssysteme und führender Anbieter weiterer Systeme für Schienen- und Nutzfahrzeuge. Die Produkte von Knorr-Bremse leisten einen maßgeblichen Beitrag zu mehr Sicherheit und Energieeffizienz auf Schienen und Straßen in der ganzen Welt. 33.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an über 100 Standorten in rund 30 Ländern entwickeln und produzieren innovative Lösungen und Services, die höchste technologische Standards erfüllen. Im Jahr 2023 erwirtschaftete Knorr-Bremse in seinen beiden Geschäftsdivisionen weltweit einen Umsatz von rund 7,9 Mrd. EUR. Seit fast 120 Jahren treibt das Unternehmen als Innovator in seinen Branchen Entwicklungen in den Mobilitäts- und Transporttechnologien voran und hat einen Vorsprung im Bereich der vernetzten Systemlösungen. Knorr-Bremse ist einer der erfolgreichsten deutschen Industriekonzerne und profitiert von den wichtigen globalen Megatrends: Urbanisierung, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Mobilität.
20.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2056129 20.12.2024 CET/CEST | DE000KBX1006 |
20.12.2024 | Knorr-Bremse Aktiengesellschaft | Knorr-Bremse veräußert R.H. Sheppard Co., Inc. in Nordamerika und wertberichtigt Restkaufpreisforderung Knorr-Bremse Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Verkauf/Sonstiges Knorr-Bremse veräußert R.H. Sheppard Co., Inc. in Nordamerika und wertberichtigt Restkaufpreisforderung
20.12.2024 / 16:19 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Schlagwort(e): Portfoliobereinigung/Wertberichtigung/Stabile Dividende Knorr-Bremse AG Moosacher Str. 80 80809 München ISIN: DE000KBX1006 Börsen und Handelssegmente, für die eine Zulassung besteht Ad-hoc-Mitteilung
Knorr-Bremse veräußert R.H. Sheppard Co., Inc. in Nordamerika und wertberichtigt Restkaufpreisforderung - Knorr-Bremse veräußert Beteiligung an R.H. Sheppard in den USA und erreicht damit nächsten wichtigen Meilenstein der Portfoliooptimierung
- Knorr-Bremse schreibt Restkaufpreisforderung aus Veräußerung von Kiepe Electric ab
- Hierdurch einmalige und nicht zahlungswirksame Belastung des Gewinns je Aktie im vierten Quartal 2024 von insgesamt knapp 0,70 EUR
- Unverändert starke operative Performance stützt Vorschlag einer mindestens stabilen Dividende für Geschäftsjahr 2024
Die Knorr-Bremse AG („Knorr-Bremse“) hat einen Vertrag zur Veräußerung der R.H. Sheppard Co., Inc. („Sheppard“) an den US-amerikanischen Investor Balmoral RHS Acquisition Corp geschlossen. Das Closing und Signing der Transaktion erfolgten zeitgleich. Durch den Verkauf von Sheppard entsteht einmalig eine nicht zahlungswirksame und nicht operative Net Income Belastung von ca. 60 Mio. EUR, die sich auf den Gewinn je Aktie im 4. Quartal 2024 mit rund 0,37 EUR auswirkt. Sheppard ist einer der führenden Hersteller von Lenksystemen für Nutzfahrzeuge auf dem nordamerikanischen Markt. Der Umsatz von Sheppard belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf rund 150 Mio. USD. Zusätzlich hat der Vorstand der Knorr-Bremse eine Wertberichtigung einer Forderung (Restkaufpreis und Earn out) aus der Veräußerung der Kiepe Electric GmbH von knapp 50 Mio. EUR beschlossen. Die Abschreibung ist nicht zahlungswirksam und stellt keine Belastung für das operative Ergebnis dar, wirkt sich allerdings mit 0,31 EUR belastend auf den Gewinn je Aktie im vierten Quartal 2024 aus. Knorr-Bremse plant auf der kommenden Hauptversammlung mindestens eine stabile Dividende für das Geschäftsjahr 2024 vorzuschlagen, um der weiterhin starken operativen Performance Rechnung zu tragen. Knorr-Bremse bestätigt die operative Guidance für Umsatz, EBIT-Marge und Free Cashflow entsprechend der Q3-Berichterstattung. Ansprechpartner Medien Alexander Stechert-Mayerhöfer Leiter Corporate Communications Phone: +49 89 3547 1942 E-mail: alexander.stechert-mayerhoefer@knorr-bremse.com | Ansprechpartner Investor Relations Andreas Spitzauer Leiter Investor Relations Phone: +49 89 3547-182310 E-mail: investor.relations@knorr-bremse.com |
Ende der Insiderinformation
20.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056113 20.12.2024 CET/CEST | DE000KBX1006 |
20.12.2024 | creditshelf Aktiengesellschaft | CREDITSHELF AKTIENGESELLSCHAFT: INSOLVENZPLAN creditshelf Aktiengesellschaft/ Schlagwort(e): Übernahmeangebot/Kapitalrestrukturierung CREDITSHELF AKTIENGESELLSCHAFT: INSOLVENZPLAN
20.12.2024 / 16:17 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Frankfurt am Main, 20. Dezember 2024 – Der Vorstand der Gesellschaft sowie der Sachwalter, Dr. Robert Schiebe, konnten im Rahmen eines strukturierten Verkaufsprozesses für die creditshelf AG einen Sponsor für einen Insolvenzplan gewinnen. Es ist beabsichtigt, dass die PVM Private Values Media AG (PVM) die Gesellschaft über einen Insolvenzplan restrukturiert und einer Weiterverwendung zuführt. Die PVM ist bereits einer der wesentlichen Aktionäre der creditshelf. Eine entsprechende Vorabvereinbarung wurde am 20.12.2024 geschlossen, sie steht noch unter aufschiebenden Bedingungen, wie etwa die Befreiung der PVM zur Abgabe eines Pflichtangebots für die Aktionäre im Rahmen des Insolvenzplanes. Nach derzeitigem Kenntnistand ist es geplant, die Gesellschaft zu rekapitalisieren. Bestehende Aktionäre sollen keine Kompensation für ihre Aktien erhalten. <Ende der Ad-hoc-Mitteilung>
20.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2056123 20.12.2024 CET/CEST | DE000A2LQUA5 |
20.12.2024 | Talanx Aktiengesellschaft | Talanx Aktiengesellschaft: Strategische Partnerschaft zwischen Talanx AG und Meiji Yasuda Life Insurance Company wird zum 31.12.2025 auslaufen Talanx Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Vereinbarung/Absichtserklärung Talanx Aktiengesellschaft: Strategische Partnerschaft zwischen Talanx AG und Meiji Yasuda Life Insurance Company wird zum 31.12.2025 auslaufen
20.12.2024 / 15:45 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
AD-HOC MITTEILUNG Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR) Strategische Partnerschaft zwischen Talanx AG und Meiji Yasuda Life Insurance Company wird zum 31.12.2025 auslaufen. Talanx AG strebt Vollübernahme der Minderheitsanteile an Towarzystwo Ubezpieczeń i Reasekuracji WARTA S.A. und Towarzystwo Ubezpieczeń EUROPA S.A. an. Der Vorstand der Talanx AG hat der Meiji Yasuda Life Insurance („Meiji Yasuda“) heute mitgeteilt, von der bei Beginn der strategischen Partnerschaft vereinbarten Kündigungsmöglichkeit des Kooperationsabkommens Gebrauch zu machen. Die Zusammenarbeit mit Meiji Yasuda wird nach den getroffenen Vereinbarungen demzufolge zum 31.12.2025 auslaufen. Gleichzeitig haben beide Partner sich auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verständigt, zu denen die gegenseitig vereinbarten Call- und Put-Optionen hinsichtlich der gegenwärtig von Meiji Yasuda gehaltenen Anteile an Towarzystwo Ubezpieczeń i Reasekuracji WARTA S.A. (24.3%) („Warta“) bzw. Towarzystwo Ubezpieczeń EUROPA S.A. (50.0% minus eine Aktie) („TU Europa“) ausgeübt werden können. Der Kaufpreis für beide Anteile würde sich bei Optionsausübung durch einen der beiden Partner auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag in Euro belaufen und im 1. Quartal des Geschäftsjahres 2026 zu zahlen sein. Der Vorstand der Talanx AG geht gegenwärtig davon aus, dass es auf dieser Basis zu einem vollständigen Erwerb der restlichen Anteile an Warta und TU Europa kommen wird. Der Konzernanteil an den Jahresüberschüssen der beiden Gesellschaften würde sich durch den Erwerb der Minderheitenanteile voraussichtlich um einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag in Euro erhöhen. Kontakt: Bernd Sablowsky Leiter Investor Relations HDI-Platz 1 30659 Hannover Tel: 0511/3747 2793
Ende der Insiderinformation
20.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056099 20.12.2024 CET/CEST | DE000TLX1005 |
20.12.2024 | alstria office REIT-AG | alstria office REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.02.2025 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG alstria office REIT-AG/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung alstria office REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.02.2025 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
20.12.2024 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
| alstria office REIT-AGHamburgISIN: DE000A0LD2U1Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlungderalstria office REIT-AGam 11. Februar 2025 Übersicht mit Angaben gemäß Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 („DVO“) für die Mitteilung nach § 125 Aktiengesetz A. Inhalt der Mitteilung | 1. | Eindeutige Kennung des Ereignisses | Außerordentliche Hauptversammlung der alstria office REIT-AG 2025 in Präsenz | | | (Formale Angabe gemäß DVO: cb01182061a6ef11b53b00505696f23c) | 2. | Art der Mitteilung | Einberufung der Hauptversammlung | | | (Formale Angabe gemäß DVO: NEWM) | B. Angaben zum Emittenten | 1. | ISIN | DE000A0LD2U1 | 2. | Name des Emittenten | alstria office REIT-AG | C. Angaben zur Hauptversammlung | 1. | Datum der Hauptversammlung | 11. Februar 2025 | | | (Formale Angabe gemäß DVO: 20250211) | 2. | Uhrzeit der Hauptversammlung | 10:30 Uhr (MEZ) | | | (Formale Angabe gemäß DVO: 09:30 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)) | 3. | Art der Hauptversammlung | Außerordentliche Hauptversammlung mit physischer Präsenz der Aktionäre und/oder ihrer Bevollmächtigten | | | (Formale Angabe gemäß DVO: XMET) | 4. | Ort der Hauptversammlung: | Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg, Raum 304 | 5. | Aufzeichnungsdatum | Nachweisstichtag (sog. Record Date)1: 20. Januar 2025 (cob) | | | (Formale Angabe gemäß DVO: 20250120(cob)) | 6. | Uniform Resource Locator (URL) | https://alstria.de/investoren/#hauptversammlung |
1 Nähere Erläuterungen zum aktienrechtlichen Nachweisstichtag und seiner Bedeutung finden Sie im Abschnitt „Weitere Angaben und Hinweise - 2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts“ in dieser Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung. Weitere Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung (Blöcke D bis F der Tabelle 3 des Anhangs der DVO):Weitere Informationen über die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung (Block E) sowie die Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F) sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://alstria.de/investoren/#hauptversammlung |
verfügbar. Überblick über die Tagesordnung1. | Beschlussfassung über die Änderung der Satzung aufgrund der Beendigung des REIT-Status | 2. | Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär BPG Holdings Bermuda Limited gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären/aktienrechtlicher Squeeze-Out) |
English convenience translation available under: https://alstria.com/investor/#generalmeetingHiermit laden wir die Aktionäre zu der am Dienstag, den 11. Februar 2025, um 10:30 Uhr MEZ |
in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg, Raum 304 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der alstria office REIT-AG („alstria“ oder „Gesellschaft“) ein. Tagesordnung der Hauptversammlung1. | Beschlussfassung über die Änderung der Satzung aufgrund der Beendigung des REIT-Status Der REIT-Status der Gesellschaft wird mit Ablauf des 31. Dezember 2024 enden, da die Gesellschaft die nach dem Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITG) an eine REIT-Aktiengesellschaft bestehenden Anforderungen nicht mehr erfüllt. Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 REITG müssen sich mindestens 15 % der Aktien einer REIT-Aktiengesellschaft im Streubesitz befinden. Den Streubesitz bilden die Aktien derjenigen Aktionäre, denen jeweils weniger als 3% der Stimmrechte an der REIT-Aktiengesellschaft zustehen (§ 11 Abs. 1 Satz 3 REITG). Befinden sich während dreier aufeinander folgender Wirtschaftsjahre weniger als 15 Prozent der Aktien der REIT-Aktiengesellschaft im Streubesitz, so endet der REIT-Status gemäß § 18 Abs. 3 REITG mit Ablauf des dritten Wirtschaftsjahres. Seit der Übernahme von ca. 95% der Anteile der Gesellschaft im Jahr 2022 durch den neuen Mehrheitsaktionär wurde diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt. Somit endet der REIT-Status der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, dass die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft die Satzung der Gesellschaft an die Beendigung des Status der Gesellschaft als REIT-Aktiengesellschaft im Sinne des REITG anpasst. Hierzu sollen in der Satzung der Gesellschaft Bezüge auf den besonderen Status als REIT-Aktiengesellschaft gestrichen werden. Die Firma und der Unternehmensgegenstand sollen aufgrund der Aufhebung des Status der Gesellschaft als REIT-Aktiengesellschaft geändert werden. Die Gesellschaft hat am 13. Dezember 2024 angekündigt, an ihre Aktionäre, denen zum Zeitpunkt der Beendigung der Steuerbefreiung weniger als 3 % der Stimmrechte zustehen, Anfang Januar 2025 eine Entschädigung in Höhe von EUR 2,81 je auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie zu leisten (vgl. auch § 20 der Satzung der Gesellschaft). Der Anspruch der Aktionäre auf Entschädigung aufgrund der Beendigung der Steuerbefreiung (§ 20 der Satzung der Gesellschaft) kann demnach nach Leistung der Entschädigung gestrichen werden. | Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: a) Die Firma der Gesellschaft wird geändert in „alstria office AG“; § 1 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: „Die Aktiengesellschaft führt die Firma alstria office AG.“ b) § 2 der Satzung der Gesellschaft (Gegenstand des Unternehmens) wird wie folgt vollständig neu gefasst: „§ 2 Gegenstand des Unternehmens“ „(1) Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung einschließlich der Vermietung und Verpachtung, die Projektentwicklung und die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im In- und Ausland. (2) Nicht Gegenstand des Unternehmens sind solche Geschäfte, die besondere Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen bedürfen oder nach besonderen gesetzlichen Erfordernissen genehmigungsbedürftig sind. Tätigkeiten, welche die Gesellschaft zu einem Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches machen würden, werden nicht ausgeübt. Insbesondere wurde die Gesellschaft nicht mit dem Hauptzweck gegründet, ihren Aktionären durch Veräußerung ihrer Tochterunternehmen oder verbundenen Unternehmen eine Rendite zu verschaffen. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften, Dienstleistungen und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen oder mit ihm im Zusammenhang stehen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere in- und ausländische Unternehmen gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen oder ganz oder teilweise veräußern sowie Unternehmensverträge abschließen. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise abspalten oder an verbundene Unternehmen übertragen, Unternehmen unter einheitlicher Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung von Beteiligungen beschränken. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, den Unternehmensgegenstand auch nur teilweise auszufüllen oder durch Unternehmen zu verfolgen, an denen sie beteiligt ist.“ c) In § 5 Abs. 4 der Satzung wird „alstria office REIT-AG“ durch „alstria office AG“ ersetzt. d) § 20 der Satzung wird ersatzlos gestrichen. | |
| 2. | Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär BPG Holdings Bermuda Limited gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären/aktienrechtlicher Squeeze-Out) Gemäß § 327a AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. BPG Holdings Bermuda Limited hat mit Schreiben vom 18. September 2024 an den Vorstand der Gesellschaft ein Übertragungsverlangen übermittelt und damit verlangt, alle Maßnahmen durchzuführen, damit die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die BPG Holdings Bermuda Limited als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gem. §§ 327a ff. AktG beschließt. BPG Holdings Bermuda Limited mit Sitz in Hamilton, Bermuda, eine mittelbare Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation, hält unmittelbar Aktien an der Gesellschaft, allerdings nicht die für die Durchführung eines Squeeze-Outs nach §§ 327a ff. AktG notwendigen 95% der Aktien. Daher hat die BPG Holdings Bermuda Limited nachgewiesen, dass ihr die Aktien anderer Aktionäre, die ebenfalls unmittelbar Aktien an der Gesellschaft halten und die abhängig von der BPG Holdings Bermuda Limited im Sinne der §§ 327a Abs. 2, 16 Abs. 4 AktG sind, zugerechnet werden. Damit gehören der BPG Holdings Bermuda Limited 170.291.625 Aktien der Gesellschaft, also ein rechnerischer Anteil von insgesamt rund 95,37 % des Grundkapitals der Gesellschaft. BPG Holdings Bermuda Limited ist daher Hauptaktionär gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Für die BPG Holdings Bermuda Limited war es wesentlich, von der Möglichkeit eines Squeeze-out zum jetzigen Zeitpunkt Gebrauch zu machen. Über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre soll daher nicht erst in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, sondern in einer außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden, die auch über die durch die Beendigung des REIT-Status notwendig gewordene und unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagene Satzungsanpassung Beschluss fassen soll. Die Minderheitsaktionäre erhalten eine Barabfindung in Höhe von 5,11 EUR je auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie, welche die BPG Holdings Bermuda Limited auf der Grundlage einer durch die ValueTrust Financial Advisors Deutschland GmbH, Theresienstraße 1, 80333 München, durchgeführten Unternehmensbewertung festgelegt hat. Auf Antrag der BPG Holdings Bermuda Limited hat das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 8. Oktober 2024 (Az.: 412 HKO 105/24) die IVA VALUATION & ADVISORY AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als sachverständigen Prüfer ausgewählt und bestellt. IVA VALUATION & ADVISORY AG hat in dieser Eigenschaft die Angemessenheit der Barabfindung geprüft und bestätigt. Die BPG Holdings Bermuda Limited hat dem Vorstand der Gesellschaft am 13. Dezember 2024 eine Erklärung der Landesbank Baden-Württemberg im Sinne des § 327b Abs. 3 AktG übermittelt, durch die diese in Form einer Bankgarantie die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der BPG Holdings Bermuda Limited übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte angemessene Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen. | Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der alstria office REIT-AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer von der BPG Holdings Bermuda Limited, eine sog. exempted company with liability limited by shares nach dem Recht von Bermuda mit Sitz in Hamilton, Bermuda, und eingetragen im Bermuda Registrar of Companies unter der Registernummer 48464 (Hauptaktionär), zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 5,11 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie auf den Hauptaktionär übertragen.“ | |
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die folgenden Unterlagen auf der Internetseite der alstria office REIT-AG abrufbar: - | Tagesordnung einschließlich Entwurf des Übertragungsbeschlusses; | - | Jahresabschlüsse und Lageberichte der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2023, 2022 und 2021 | - | schriftlicher Bericht der BPG Holdings Bermuda Limited gem. § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionär über die Voraussetzungen der Übertragung und die Angemessenheit der Barabfindung einschließlich Anlagen; | - | Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft IVA VALUATION & ADVISORY AG als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer gem. § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG betreffend die Angemessenheit der Barabfindung; | - | Gewährleistungserklärung der Landesbank Baden-Württemberg. |
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Weitere Angaben und Hinweise1. | Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 178.561.572,00 und ist in 178.561.572 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede der 178.561.572 Stückaktien gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung (§ 6 Abs. 1 Satz 2 und § 15 Abs. 3 Satz 1 der Satzung). Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. | 2. | Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 123 Abs. 2 bis 4 AktG i.V.m. § 14 Abs. 2 und 3 Satz 2 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 20. Januar 2025, 24:00 Uhr MEZ („Nachweisstichtag“), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft zusammen mit einem vom depotführenden Institut auf den Nachweisstichtag erstellten besonderen Nachweis über den Anteilsbesitz spätestens bis zum Ablauf des 4. Februar 2025, 24:00 Uhr MEZ unter der folgenden Adresse zugehen: | Anmeldestelle: alstria office REIT-AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de |
Alternativ kann die Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 4. Februar 2025, 24:00 Uhr MEZ (Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich) auch über folgende SWIFT-Adresse an die Gesellschaft übermittelt werden: | SWIFT: CMDHDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich |
Aktionäre, die diese Möglichkeit nutzen möchten, werden gebeten, sich hierzu an ihren jeweiligen Letztintermediär, z.B. ihre Depotbank, zu wenden. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches („BGB“)) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Der Nachweis kann auch durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG erfolgen. Aktionäre mit Sitz im Ausland können unter der E-Mail-Adresse Informationen und ein Formular in englischer Sprache für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes anfordern. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. | 3. | Freie Verfügbarkeit der Aktien Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. | 4. | Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder durch sonstige Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen für den betreffenden Aktienbestand die vorstehend im Abschnitt „2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ beschriebenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden. Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Wir bieten unseren Aktionären und deren Bevollmächtigten an, sich bei der Ausübung des Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung über zusammengefasste Beschlussvorschläge stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen) und ihr Widerruf bedürfen zumindest der Textform (§ 15 Abs. 3 Satz 3 der Satzung, § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 126b BGB). Ein entsprechendes Vollmachts- und Weisungsformular wird Aktionären, die sich entsprechend § 14 Abs. 2 und 3 der Satzung angemeldet haben, als Teil der Eintrittskarte zugesandt. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen sowie einen eventuellen Widerruf von Vollmachten und Weisungen spätestens bis zum 10. Februar 2025, 18:00 Uhr MEZ (Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich), postalisch oder per E-Mail an die Gesellschaft an folgende Adresse zu übermitteln: | alstria office REIT-AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: alstria-aoHV2025@computershare.de |
Alternativ können Vollmachten nebst Weisungen sowie ein eventueller Widerruf von Vollmachten und Weisungen spätestens bis zum 10. Februar 2025, 18:00 Uhr MEZ (Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich) über folgende SWIFT-Adresse an die Gesellschaft übermittelt werden: | SWIFT: CMDHDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich |
Aktionäre, die diese Möglichkeit nutzen möchten, werden gebeten, sich hierzu an ihren jeweiligen Letztintermediär, z.B. ihre Depotbank, zu wenden. Am Tag der Hauptversammlung selbst steht zur Entgegennahme von Vollmachten (mit Weisungen) bis kurz vor Beginn der Abstimmungen die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg, Raum 304 zur Verfügung. Bevollmächtigung eines Dritten Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Intermediär, Stimmrechtsberater, eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet oder eine sonstige Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen zumindest der Textform, wenn weder ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater noch eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird (§ 15 Abs. 3 Satz 3 der Satzung, § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 126b BGB). Aktionären, die sich entsprechend § 14 Abs. 2 und 3 der Satzung angemeldet haben, wird als Teil der Eintrittskarte ein entsprechendes Vollmachtsformular zugesandt. Darüber hinaus kann ein entsprechendes Vollmachtsformular in deutscher oder englischer Sprache auf der Internetseite der Gesellschaft unter | https://alstria.de/investoren/#hauptversammlung |
abgerufen werden. Für die Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder anderen diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstige diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung besondere Regelungen vorsehen. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht in Verbindung zu setzen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf bzw. die Erbringung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht können im Vorfeld der Hauptversammlung postalisch oder per E-Mail durch Zusendung an folgende Adresse erfolgen: | alstria office REIT-AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: alstria-aoHV2025@computershare.de |
Alternativ können die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf bzw. die Erbringung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht über folgende SWIFT-Adresse an die Gesellschaft übermittelt werden: | SWIFT: CMDHDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich |
Aktionäre, die diese Möglichkeit nutzen möchten, werden gebeten, sich hierzu an ihren jeweiligen Letztintermediär, z.B. ihre Depotbank, zu wenden. Zur organisatorischen Erleichterung werden Aktionäre gebeten, Vollmachten, Nachweise der Bevollmächtigung sowie einen eventuellen Widerruf von Vollmachten spätestens bis zum 10. Februar 2025, 18:00 Uhr MEZ (Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich) an die Gesellschaft unter vorstehenden Adressen zu übermitteln. Am Tag der Hauptversammlung selbst steht zur Entgegennahme des Nachweises der Bevollmächtigung bis kurz vor Beginn der Abstimmungen die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg, Raum 304 Hamburg zur Verfügung. | 5. | Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung Sollten Vollmachten und ggf. Weisungen fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail oder gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 3 und Art. 9 Abs. 4 der DVO) erteilt werden, und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 3 und Art. 9 Abs. 4 der DVO, 2. per E-Mail und 3. per Brief. Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsauübung eingehen, gilt: Erteilung von Vollmacht und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a Abs. 1 Nr. 3 AktG sowie einer diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person. Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich. | 6. | Tagesordnungsergänzungsverlangen, § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (letzteres entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft zusammen mit dem Nachweis über das Erreichen der Mindestaktienanzahl mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen (wobei der Tag des Zugangs des Ergänzungsverlangens nicht mitzurechnen ist), also bis spätestens am 11. Januar 2025, 24:00 Uhr MEZ. Etwaige Ergänzungsverlangen sind schriftlich an folgende Adresse zu übermitteln: | alstria office REIT-AG -Vorstand- Stichwort: Anträge zur außerordentlichen Hauptversammlung 2025 Steinstraße 7 20095 Hamburg |
Als Nachweis über den Aktienbesitz reicht eine Bestätigung des depotführenden Instituts aus. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter | https://alstria.de/investoren/#hauptversammlung |
veröffentlicht und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt. | 7. | Gegenanträge und Wahlvorschläge, §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu stellen. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, müssen sie der Gesellschaft mit Nachweis der Aktionärseigenschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum 27. Januar 2025, 24:00 Uhr MEZ, wie folgt zugehen: | alstria office REIT-AG Stichwort: Anträge zur außerordentlichen Hauptversammlung 2025 Steinstraße 7 20095 Hamburg E-Mail: hv@alstria.de |
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung sowie etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung hierzu auf der Internetseite der Gesellschaft unter | https://alstria.de/investoren/#hauptversammlung |
veröffentlicht. Gegenanträge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen. Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern (soweit dies Gegenstand der Tagesordnung der Hauptversammlung ist) sinngemäß. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. Der Versammlungsleiter hat grundsätzlich das Recht, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen. Sollten die Vorschläge der Verwaltung dann insoweit mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich die Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt. | 8. | Auskunftsrecht, § 131 Abs. 1 AktG Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der alstria office REIT-AG zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des alstria-Konzerns und der in den Konzernabschluss der alstria office REIT-AG einbezogenen Unternehmen. | 9. | Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter | https://alstria.de/investoren/#hauptversammlung |
abrufbar. | 10. | Internetseite, über die Informationen gemäß § 124a AktG zugänglich sind, Abstimmungsergebnisse und Bestätigung der Stimmenzählung Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter | https://alstria.de/investoren/#hauptversammlung |
zugänglich. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben. Eine Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG können Abstimmende innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung unter der E-Mail-Adresse anfordern. | 11. | Zeitangaben in dieser Einberufung Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung beziehen sich auf die mitteleuropäische Zeit (MEZ). Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MEZ minus eine Stunde. |
Hinweise zum DatenschutzDer Schutz der personenbezogenen Daten der Aktionäre, ihrer Bevollmächtigten und ggf. Gäste, die sich für die Teilnahme an der Hauptversammlung der alstria office REIT-AG („wir“ und „Gesellschaft“) anmelden und/oder die an dieser teilnehmen („Hauptversammlungsteilnehmer“) ist uns sehr wichtig. Nachfolgend finden Hauptversammlungsteilnehmer Informationen zu der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? Verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) ist: | alstria office REIT-AG -Vorstand- Steinstraße 7 20095 Hamburg E-Mail: info@alstria.de Telefon: +49 (0)40 226 341 300 |
Wie ist der Datenschutzbeauftragte zu erreichen? Die Hauptversammlungsteilnehmer können sich an den Datenschutzbeauftragten der alstria office REIT-AG wie folgt wenden: | alstria office REIT-AG -Der Datenschutzbeauftragte- Steinstraße 7 20095 Hamburg E-Mail: dataprotection@alstria.de Telefon: +49 (0)40 226 341 300 |
Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? Im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung werden folgende Kategorien personenbezogener Daten der Aktionäre verarbeitet: • | Vor- und Nachname | • | Kontaktdaten (z.B. Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) | • | Aktienbezogene Daten (z.B. Aktienanzahl, Besitzart der Aktien) | • | Hauptversammlungsbezogene Daten (z.B. Nummer der Eintrittskarte und ggf. Weisungen) | • | Teilnahmeverhaltensbezogene Daten (z.B. Anmeldung zur Hauptversammlung, Abstimmungsverhalten und ggf. Informationen und Inhalte zu Tagesordnungsergänzungsverlangen, Anträgen, Wahlvorschlägen, Auskunftsverlangen und Redebeiträgen) | • | E-Mail-Adresse (z.B. bei Kontaktaufnahme oder Wunsch des Versandes von zugänglich zu machenden Geschäftsunterlagen). |
Haben Aktionäre einen Dritten zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte benannt, werden zusätzlich die personenbezogenen Daten des Bevollmächtigten (insbesondere dessen Vor- und Nachname sowie dessen Wohnort) verarbeitet. Wir bitten die Aktionäre, die Bevollmächtigten ausdrücklich darauf hinzuweisen und den Bevollmächtigten diese Datenschutzhinweise zur Verfügung zu stellen. Von ggf. zur Hauptversammlung zugelassenen Gästen der Hauptversammlung werden Informationen zu Vor- und Nachnamen, Kontaktdaten (z.B. Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) sowie ggf. die Firma des Unternehmens, für das sie tätig sind, verarbeitet. Für welche Zwecke werden personenbezogene Daten verarbeitet und auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Datenverarbeitung? Personenbezogene Daten werden verwendet, um die Anmeldung und Teilnahme der Hauptversammlungsteilnehmer (z.B. Prüfung der Teilnahmeberechtigung) abzuwickeln und den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte (z.B. Redebeitrag und Stimmabgabe) im Rahmen der Hauptversammlung (einschließlich der Erteilung, des Widerrufs und des Nachweises von Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen. Nach § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG ist in der Hauptversammlung ein Verzeichnis der erschienenen oder vertretenen Aktionäre und der Vertreter von Aktionären mit Angabe ihres Namens und Wohnorts sowie der Zahl der von jedem vertretenen Aktien unter Angabe ihrer Gattung aufzustellen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten der Hauptversammlungsteilnehmer ggf. auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie beispielsweise aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch zur Wahrung berechtigter Interessen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO für die effiziente Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung, Statistiken/Analyse (sofern diese personenbezogen durchgeführt werden) und die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen verarbeitet. Welche Empfänger erhalten personenbezogene Daten? Die Daten der Hauptversammlungsteilnehmer werden innerhalb der alstria office REIT-AG von den mit der Organisation der Hauptversammlung befassten Mitarbeitern verarbeitet. Daneben bedienen wir uns zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung zum Teil unterschiedlicher externer Dienstleister und deren Subunternehmer (Hauptversammlungs- und IR-Dienstleister, wie zum Beispiel die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, die mit der technischen Abwicklung der Hauptversammlung betraut ist, sowie Berater und der protokollführende Notar), die ihren Sitz in dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) haben oder die Voraussetzungen der Vorschriften des Kapitel 5 DSGVO zur Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer erfüllen. Die beauftragten Dienstleister erhalten von uns nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Verlangt ein Aktionär, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, wird die Gesellschaft diese Gegenstände unter Angabe des Namens des Aktionärs bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften bekannt machen (vgl. §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG). Gleichfalls wird die Gesellschaft Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften unter Angabe des Namens des Aktionärs auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich machen, d.h. veröffentlichen (vgl. im Einzelnen auch die vorstehende Erläuterung der §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG). Die Daten des Teilnehmerverzeichnisses können von anderen Hauptversammlungsteilnehmern während der Versammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach eingesehen werden (§ 129 Abs. 4 AktG). Darüber hinaus übermitteln wir ggf. personenbezogene Daten der Hauptversammlungsteilnehmer an Behörden, die die Daten in eigener Verantwortlichkeit verarbeiten (z.B. an Aufsichtsbehörden aufgrund gesetzlicher Vorschriften), Gerichte, Schiedsgerichte oder Rechtsberater. Eine Übermittlung in das außereuropäische Ausland (d.h. außerhalb des EWR) ist nicht beabsichtigt. Aus welchen Quellen stammen die Daten? Soweit personenbezogene Daten von den Versammlungsteilnehmern im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, erhalten alstria bzw. die von ihr beauftragten Dienstleister die personenbezogenen Daten der Aktionäre in der Regel über die Anmeldestelle von den Kreditinstituten der Aktionäre, die diese mit der Verwahrung der Aktien der Gesellschaft beauftragt haben (sog. Depotbanken). Darüber hinaus können alstria bzw. die von ihr beauftragten Dienstleister personenbezogene Daten von den Hauptversammlungsteilnehmern erhalten (z.B. bei Stellung von Anträgen). Soweit es sich um teilnahmeverhaltensbezogene Daten handelt, wie z.B. Auskunfts- oder Tagesordnungsergänzungsverlangen, stammen die personenbezogenen Daten vom Hauptversammlungsteilnehmer selbst. Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung der Daten? Die Gesellschaft muss personenbezogene Daten der Hauptversammlungsteilnehmer verarbeiten, um ihnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Stellt ein Hauptversammlungsteilnehmer seine personenbezogenen Daten nicht bereit, kann ihm die Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte ggf. nicht ermöglicht werden. Wie lange werden die Daten gespeichert? Grundsätzlich werden personenbezogenen Daten gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, soweit uns nicht gesetzliche oder europarechtliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten (z.B. im Aktiengesetz, im Handelsgesetzbuch, in der Abgabenordnung) zu einer weiteren Speicherung verpflichten. Für die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt die Aufbewahrungsdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Weitere Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich aus dem HGB und der Abgabenordnung (AO), nach denen die Aufbewahrungsdauer bis zu zehn Jahre betragen kann. Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall/Profiling statt? Rein automatisierte Entscheidungsverfahren gemäß Art. 22 DSGVO oder ein Profiling werden nicht eingesetzt. Welche Rechte haben die Betroffenen? Versammlungsteilnehmer können sich jederzeit mit einer formlosen Mitteilung unter den oben genannten Kontaktdaten an den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft wenden, um ihre Rechte gemäß DSGVO auszuüben. Sofern jeweils die Voraussetzungen nach dem anwendbaren Recht vorliegen, haben Versammlungsteilnehmer insbesondere das Recht auf: • | Auskunft über die zu der betroffenen Person gespeicherten Daten sowie Erhalt einer Kopie der verarbeiteten Daten nach Maßgabe des Art. 15 DSGVO | • | Berichtigung unrichtiger sowie Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten, Art. 16 DSGVO | • | Löschung personenbezogener Daten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere, sofern diese nicht länger zur Erfüllung der oben benannten Zwecke benötigt werden, Art. 17 DSGVO | • | Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, Art. 18 DSGVO | • | Widerruf der Einwilligung, Art. 7 Abs. 3 DSGVO (z.B. durch E-Mail an dataprotection@alstria.de) | • | Recht auf Datenübertragbarkeit von Daten, die auf der Grundlage Ihrer Einwilligung oder eines Vertrages mit Ihnen automatisiert verarbeitet werden, Art. 20 DSGVO | • | Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Basis berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, Art. 21 DSGVO | • | Einreichung einer Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde nach Wahl des Betroffenen (z.B. bei der für alstria zuständigen Datenschutzbehörde: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ludwig-Erhard-Str 22, 7. OG, 20459 Hamburg, Tel.: (040) 428 54 - 4040, E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de), Art. 77 DSGVO |
Hamburg, im Dezember 2024 Der Vorstand | |
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20.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056089 20.12.2024 CET/CEST | noisin888734 |
20.12.2024 | ALBIS Leasing AG | ALBIS Leasing AG: Vollzug des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von Rolf Hauschildt ALBIS Leasing AG/ Schlagwort(e): Übernahmeangebot ALBIS Leasing AG: Vollzug des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von Rolf Hauschildt
20.12.2024 / 14:25 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
- Eintritt sämtlicher Angebotsbedingungen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots
- Aktionäre haben EUR 2,80 je angedienter ALBIS Leasing-Aktie erhalten
- Rolf Hauschildt hält jetzt ca. 51,90 % der Aktien der ALBIS Leasing AG
- Vollzug des Angebots nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG im Interesse der Gesellschaft
Hamburg, 20. Dezember 2024. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) gibt bekannt, dass sämtliche Angebotsbedingungen im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von Rolf Hauschildt (der „Bieter“) eingetreten sind. Das am 21. Oktober 2024 veröffentlichte Übernahmeangebot wurde damit vollzogen. Mit Vollzug hält der Bieter laut eigenen Angaben und Stimmrechtsmitteilung jetzt insgesamt 11.001.106 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der ALBIS Leasing AG. Dies entspricht ca. 51,90 % des Grundkapitals sowie der Stimmrechte der Gesellschaft. Die Aktionäre haben EUR 2,80 je angedienter ALBIS Leasing-Aktie erhalten. Der Vollzug des Angebots ist nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG im Interesse der Gesellschaft. Eine diesbezüglich ausführliche Erläuterung findet sich in der gemeinsamen begründeten Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats. Sascha Lerchl, Vorstand der ALBIS, sagt: „Rolf Hauschildt ist ein verlässlicher, langfristig orientierter und partnerschaftlich denkender Aktionär. Er unterstützt die aktuelle Ausrichtung der ALBIS, den Vorstand und Aufsichtsrat und hat nicht die Absicht, aktiv in die laufende Geschäftstätigkeit einzugreifen. Entsprechend ist der Vollzug des Angebots aus meiner Sicht – die sich auch mit der Einschätzung des Aufsichtsrats deckt – positiv zu bewerten. Die ALBIS befindet sich auf einem sehr guten Weg und wird auch in Zukunft weiter erfolgreich am Leasingmarkt tätig sein.“ Kontakt: ALBIS Leasing Gruppe Ifflandstraße 4 22087 Hamburg T +49 (0) 40 808100 700 ir@albis-leasing.de
20.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2056045 20.12.2024 CET/CEST | DE0006569403 |
20.12.2024 | Bilfinger SE | Bilfinger SE: Korrektur der Veröffentlichung vom 10.12.2024, 18:54 Uhr CET/CEST – Bilfinger SE: Bilfinger beschließt Aktienrückkauf im Volumen von bis zu 50 Mio. € Bilfinger SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf Bilfinger SE: Korrektur der Veröffentlichung vom 10.12.2024, 18:54 Uhr CET/CEST – Bilfinger SE: Bilfinger beschließt Aktienrückkauf im Volumen von bis zu 50 Mio. €
20.12.2024 / 14:17 CET/CEST Korrektur einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Korrektur der Mitteilung vom 10. Dezember 2024 zum Aktienrückkauf in Bezug auf die Datumsangabe der Hauptversammlung und die Angabe zum Laufzeitende der Ermächtigung zum Aktienrückkauf. Bilfinger beschließt Aktienrückkauf im Volumen von bis zu 50 Mio. € Der Vorstand der Bilfinger SE hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates heute ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Der Rückkauf soll spätestens am 31. Januar 2025 beginnen und bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen werden. Im Rahmen des Programms können maximal bis zu 1.100.110 eigene Aktien der Bilfinger SE zu einem maximalen Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von 50 Millionen Euro über die Börse erworben werden. Auf Basis des derzeitigen Kursniveaus (Xetra-Schlusskurs vom 10. Dezember 2024) entspricht dies etwa 2,93 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Damit macht die Bilfinger SE von der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 20. April 2023 erteilten Ermächtigung Gebrauch, wonach bis zum 19. April 2028 Aktien im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zurückgekauft werden dürfen mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung zu erwerbenden Aktien zusammen mit anderen Aktien der Bilfinger SE, welche die Bilfinger SE bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Bilfinger SE entfallen. Die Gesellschaft hält aus früheren Aktienrückkaufprogrammen aktuell 86.849 eigene Aktien (ca. 0,23 % des Grundkapitals). Für die Verwendung der zurückgekauften Aktien kommen alle nach der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. April 2023 zulässigen Zwecke in Betracht. Die Aktien können auch eingezogen werden. Der Erwerb soll unter Inanspruchnahme der „Safe Harbour“-Ausnahme für Rückkaufprogramme nach Artikel 5 der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014) abgewickelt werden. Die Bilfinger SE behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit einzustellen. Die Gesellschaft wird unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben regelmäßig über den Verlauf des Aktienrückkaufprogramms auf ihrer Website informieren. Kontakt: Bilfinger SE · Investor Relations Martina Burger · Telefon +49 621 459-3759 · martina.burger@bilfinger.com
Ende der Insiderinformation
20.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056017 20.12.2024 CET/CEST | DE0005909006 |
20.12.2024 | Accentro Real Estate AG | ACCENTRO Real Estate AG: Stellungnahme zur Bekanntmachung der Prüfungsergebnisse der BaFin Accentro Real Estate AG/ Schlagwort(e): Stellungnahme/Immobilien ACCENTRO Real Estate AG: Stellungnahme zur Bekanntmachung der Prüfungsergebnisse der BaFin
20.12.2024 / 14:10 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ACCENTRO Real Estate AG: Stellungnahme zur Bekanntmachung der Prüfungsergebnisse der BaFin Berlin, 20. Dezember 2024 – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat mit Bescheiden vom 20. Dezember 2024 das Ergebnis ihrer Prüfungen gegenüber der ACCENTRO Real Estate AG („Gesellschaft“) bekannt gegeben und hierüber heute auf ihrer Internetseite berichtet. Die Prüfungen betrafen allein die Rechnungslegung der Gesellschaft zum Vorgang der Rückabwicklung des Erwerbs der DIM Holding AG („DIM-Vorgang“) in den offengelegten Jahres- und Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2022 sowie die zugehörigen zusammengefassten Lageberichte für die Geschäftsjahre 2021 und 2022.
Die BaFin ist im Rahmen ihrer Prüfungen zu einer Fehlerfeststellung gemäß § 109 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz gelangt. Demnach waren die in der Konzernbilanz angesetzten kurzfristigen sonstigen Forderungen und andere Vermögenswerte und die in der Bilanz angesetzten sonstigen Vermögensgegenstände aus der Rückabwicklung des Erwerbs der DIM Holding AG in Höhe von EUR 18,9 Mio. zum 31. Dezember 2021 in einer Größenordnung von ca. EUR 5 Mio. beziehungsweise in Höhe von EUR 19,8 Mio. zum 31. Dezember 2022 in einer Größenordnung von ca. EUR 12 Mio. zu hoch bewertet. Das Ergebnis beruht auf der Einschätzung der BaFin, dass eine ordnungsgemäße Rückzahlung der Gesamtforderung nicht mehr zu erwarten war und den vereinbarten Sicherheiten ein zu hoher Wert beigemessen wurde.
Unabhängig von den Prüfungen hatte der Vorstand aufgrund der Entwicklungen im Zusammenhang mit der zwangsweisen Beitreibung der Forderung sowie der sehr eingetrübten Lage am Immobilienmarkt bereits zum 30. September 2023 unter Berücksichtigung erster erfolgreicher Verwertungsmaßnahmen in Höhe von EUR 2,6 Mio. eine Wertberichtigung in Höhe von EUR 13,3 Mio. vorgenommen. Die offene Restforderung aus dem DIM-Vorgang wird daher bereits seit dem 30. September 2023 mit nur noch EUR 4,4 Mio. geführt. Insofern hat die Fehlerfeststellung der BaFin keinen ergebniswirksamen Effekt auf die Gesellschaft.
Während die Gesellschaft den Anlass und die Notwendigkeit einer Wertminderung der Forderung aus Sicht der BaFin folglich teilt, besteht eine unterschiedliche Auffassung nur zum relevanten und damit korrekten Zeitpunkt der Erfassung in einem sich im Zeitablauf zunehmend eingetrübten und unsicheren Marktumfeld mit erschwerten Rahmenbedingungen zur Bewertung. |
Über die ACCENTRO Real Estate AG Die ACCENTRO Real Estate AG ist Wohninvestor und Marktführer in der Wohnungsprivatisierung in Deutschland. Das Immobilienportfolio umfasste per 30.09.2023 5.731 Einheiten mit einer Fläche von etwa 334.000 Quadratmetern. Der Buchwert des gesamten Portfolios betrug rund EUR 590 Mio. Zu den regionalen Schwerpunkten zählen neben Berlin bedeutende mitteldeutsche Städte und Ballungsräume sowie die Metropolregion Rhein-Ruhr. Die Geschäftstätigkeit von ACCENTRO umfasst drei Kernbereiche. Dazu zählen der mieternahe Vertrieb von Wohnungen an private Eigennutzer und Kapitalanleger sowie der Verkauf von Immobilienportfolios an institutionelle Investoren, die Bewirtschaftung eines eigenen Immobilienbestands sowie Dienstleistungen für Dritte. Die Aktien der ACCENTRO Real Estate AG sind im Prime-Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (WKN: A0KFKB, ISIN: DE000A0KFKB3). www.accentro.de Ansprechpartner für Investor Relations und Presse:
Thomas Eisenlohr ACCENTRO Real Estate AG Kantstraße 44/45 10625 Berlin E-Mail: eisenlohr@accentro.de Tel. +49 (0)30 88 71 81 272
20.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2056021 20.12.2024 CET/CEST | DE000A0KFKB3 |
20.12.2024 | Viromed Medical AG | Viromed Medical AG vollzieht Übernahme der pharmedix GmbH Viromed Medical AG / Schlagwort(e): Firmenübernahme/Fusionen & Übernahmen Viromed Medical AG vollzieht Übernahme der pharmedix GmbH
20.12.2024 / 14:05 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Viromed Medical AG vollzieht Übernahme der pharmedix GmbH - Notarieller Kaufvertrag heute unterzeichnet
- Für das Geschäftsjahr 2025 wird eine Vervielfachung des Konzernumsatzes auf einen niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Betrag erwartet
Pinneberg, 20. Dezember 2024 – Die Viromed Medical AG (Ticker: VMED; ISIN: DE000A3MQR65) hat heute durch notariellen Kaufvertrag die angekündigte Übernahme der pharmedix GmbH vollzogen. Die Übernahme erfolgt mit Wirkung zum 1. Januar 2025. Nach dem erfolgreichen Erwerb der pharmedix GmbH erwartet die Viromed Medical AG nun für das Geschäftsjahr 2025 einen Konzernumsatz im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich und damit eine Vervielfachung gegenüber dem Vorjahr. Kontakt Viromed Medical AG Uwe Perbandt Vorstand Flensburger Straße 18 25421 Pinneberg E-Mail: kontakt@viromed-medical.de www.viromed-medical-ag.de
Ende der Insiderinformation
20.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056023 20.12.2024 CET/CEST | DE000A3MQR65 |
20.12.2024 | ENCAVIS AG | ENCAVIS erwirbt von der Enertrag SE zwei bereits im Bau befindliche Windparks mit einer Gesamtkapazität von 36 MW und baut sein Windparkportfolio in Deutschland weiter konsequent aus ENCAVIS AG/ Schlagwort(e): Ankauf/Expansion ENCAVIS erwirbt von der Enertrag SE zwei bereits im Bau befindliche Windparks mit einer Gesamtkapazität von 36 MW und baut sein Windparkportfolio in Deutschland weiter konsequent aus
20.12.2024 / 13:32 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Corporate News
ENCAVIS erwirbt von der Enertrag SE zwei bereits im Bau befindliche Windparks mit einer Gesamtkapazität von 36 MW und baut sein Windparkportfolio in Deutschland weiter konsequent aus
Hamburg, 20. Dezember 2024 – Der Wind- und Solarparkbetreiber Encavis AG hat von der ENERTRAG SE zwei im Bau befindliche Windparks in Bonnhagen (Mecklenburg-Vorpommern) und Roitzsch (Sachsen-Anhalt) erworben. ENERTRAG übernimmt auch die Errichtung und die Betriebsführung der Windparks.
Der Windpark Bonnhagen (24 MW) ist 30 Kilometer westlich von Wismar gelegen und wird seit Juli 2024 gebaut. Der Netzanschluss ist für September 2025 geplant. Der Windpark Roitzsch (12 MW) befindet sich 40 Kilometer nordwestlich von Leipzig und wird seit April 2024 errichtet. Hier wird der Anschluss an das Stromnetz bereits im März 2025 erwartet.
„Nach den kürzlich erworbenen Windparks Dannhausen (Sowitec) und Everswinkel (UKA) kommen nun die Windparks Bonnhagen und Roitzsch hinzu. Unser Windparkportfolio in Deutschland wächst kontinuierlich, auf mittlerweile insgesamt rund 376 MW“, so Mario Schirru, CIO/COO der Encavis AG.
Dr. Gunar Hering, CEO von ENERTRAG, sagt: „Mit Encavis haben wir einen erfahrenen Partner für die Windprojekte Bonnhagen und Roitzsch gefunden, der unsere Vision einer nachhaltigen und sicheren Energieversorgung teilt. Die langfristige Ausrichtung und Betriebserfahrung von Encavis ergänzen die Werte und Ziele von ENERTRAG perfekt, um gemeinsam die Energiewende voranzutreiben.“
Die Stromabnahme beider Windparks ist über einen EEG-Einspeisetarif mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgesichert.
Details zu Bonnhagen: Die vier Windturbinen des Typs Vestas V162 mit je 6 MW Erzeugungskapazität werden nach der Fertigstellung jährlich insgesamt rund 77 Gigawattstunden (GWh) an Strom erzeugen.
Details zu Roitzsch: Zwei Windturbinen des Typs Vestas V150 mit je 6 MW Erzeugungskapazität. Der Windpark wird nach der Fertigstellung jährlich insgesamt rund 34 Gigawattstunden (GWh) Strom liefern.
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Über ENCAVIS: Die Encavis AG (ISIN: DE0006095003; Börsenkürzel: ECV) ist ein Produzent von Strom aus Erneuerbaren Energien. Als einer der führenden unabhängigen Stromerzeuger (IPP) erwirbt und betreibt ENCAVIS (Onshore-)Wind- und Solarparks in zwölf Ländern Europas. Die Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung erwirtschaften stabile Erträge durch garantierte Einspeisevergütungen (FIT) oder langfristige Stromabnahmeverträge (PPA). Die Gesamterzeugungskapazität des Encavis-Konzerns beträgt aktuell rund 3,7 Gigawatt (GW), davon rund 2,4 GW durch die Encavis AG, das entspricht einer Einsparung von rund 0,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr allein durch die Encavis AG. Zudem sind aktuell im Konzern mehr als 1,3 GW an Kapazitäten im Bau, davon gut 900 MW im Eigenbestand.
Innerhalb des Encavis-Konzerns ist die Encavis Asset Management AG auf den Bereich der institutionellen Investoren spezialisiert. Die auch zum Encavis-Konzern gehörende Stern Energy S.p.A. mit Hauptsitz in Parma, Italien, ist ein spezialisierter Anbieter technischer Dienstleistungen für die europaweite Errichtung, den Betrieb, die Wartung sowie das Revamping und Repowering von Photovoltaik-Anlagen.
ENCAVIS ist Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen der ENCAVIS AG wurden von zwei der weltweit führenden ESG Research- und Ratingagenturen ausgezeichnet. MSCI ESG Ratings bewertet die Nachhaltigkeitsleistung mit einem "AA"-Level, die international ebenfalls renommierte ISS ESG verleiht ENCAVIS den "Prime"- Status (A-), das Carbon Disclosure Project (CDP) verleiht ENCAVIS ihr Klima-Rating „B“ und Sustainalytics vergibt ein „geringes Risiko“ innerhalb ihres ESG-Risiko-Ratings.
www.encavis.com
Kontakt: ENCAVIS AG Dr. Oliver Prüfer Press Officer & Manager Public Relations Tel.: + 49 (0)40 37 85 62 133 E-Mail: oliver.pruefer@encavis.com
Über ENERTRAG Seit mehr als 25 Jahren setzt ENERTRAG die Energiewende um. Über 1.000 Mitarbeiter*innen planen, bauen und betreiben Verbundkraftwerke: basierend auf Wind- und Solaranlagen, eigener Netzinfrastruktur, Batterien und Elektrolyseuren. Diese liefern verlässlich und bedarfsgerecht Strom, Wärme und grünen Wasserstoff – und ersetzen so jedes fossile Kraftwerk.
Mit unseren eigenen Anlagen erzeugen wir jährlich rund 2.000 Gigawattstunden Strom aus Wind und Sonne und seit 2011 grünen Wasserstoff. Auf dieser Basis entwickeln wir Energieprojekte mit über 30 Gigawatt Leistung – in neun Ländern auf vier Kontinenten.
ENERTRAG steht für die globale Energieversorgung der Zukunft: nachhaltig, sicher, regional verankert. Damit unsere Erde lebenswert bleibt.
www.enertrag.com
Kontakt: ENERTRAG SE Michael Rassinger Pressesprecher Tel.: +49 16096261279 E-Mail: michael.rassinger@enertrag.com
20.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2056005 20.12.2024 CET/CEST | DE0006095003 |
20.12.2024 | SFC Energy AG | SFC Energy AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung SFC Energy AG/ Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte SFC Energy AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
20.12.2024 / 13:05 CET/CEST Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung über neue Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG1. Angaben zum Emittenten SFC Energy AG Eugen-Sänger-Ring 7 85649 Brunnthal-Nord Deutschland | 2. Art der Kapitalmaßnahme oder sonstigen Maßnahme | Art der Kapitalmaßnahme oder sonstigen Maßnahme | Stand zum / Datum der Wirksamkeit | X | Ausgabe von Bezugsaktien (§ 41 Abs. 2 WpHG) | 19. Dezember 2024 | | Sonstige (Kapital-)Maßnahme (§ 41 Abs. 1 WpHG) | | 3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte:17381691 davon Anzahl Mehrstimmrechte: 0 |
20.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2056011 20.12.2024 CET/CEST | DE0007568578 |
20.12.2024 | Wienerberger AG | Wienerberger beschließt Rückkaufprogramm zum Erwerb eigener Aktien Wienerberger AG/ Schlagwort(e): Aktienrückkauf Wienerberger beschließt Rückkaufprogramm zum Erwerb eigener Aktien
20.12.2024 / 13:00 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Wienerberger beschließt Rückkaufprogramm zum Erwerb eigener Aktien Rückkauf von maximal 1.125.000 Aktien bzw. bis zu rund 1,0% des Grundkapitals der Wienerberger AG geplant Wien, 20. Dezember 2024 – Der Vorstand der Wienerberger AG hat heute auf Grundlage der Ermächtigung, die in der 155. ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Mai 2024 gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz erteilt wurde, beschlossen, im Zeitraum vom 30. Dezember 2024 (einschließlich) bis voraussichtlich 7. Februar 2025 (einschließlich) eigene Inhaberstammaktien der Wienerberger AG zum Marktpreis über die Wiener Börse zu erwerben. Insgesamt können bis zu 1.125.000 Stück eigene Aktien, das entspricht bis zu rund 1,0% des Grundkapitals der Wienerberger AG, zu einem Kurs von mindestens EUR 1,00 rückerworben werden. Der maximale Gegenwert je Aktie darf höchstens 20% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Börsehandelstage vor dem jeweiligen Rückkauf der Aktien liegen. Ein Kreditinstitut wird mit der Durchführung des Aktienrückkaufs beauftragt. Das Kreditinstitut hat seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Wienerberger AG unabhängig von der Wienerberger AG zu treffen und die in Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 festgelegten Handelsrichtlinien zu befolgen. Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs. 1 Z 8 AktG: 7. Mai 2024 (Beschluss am 7. Mai 2024 über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem sowie am 8. Mai 2024 über die Veröffentlichungsplattform EVI veröffentlicht) Beginn und voraussichtliche Dauer: 30. Dezember 2024 (einschließlich) bis voraussichtlich 7. Februar 2025 (einschließlich) Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000831706) Beabsichtigtes Volumen: bis zu 1.125.000 Stück Aktien, entsprechen bis zu rund 1,0% des derzeitigen Grundkapitals der Wienerberger AG Maximaler Gesamtbetrag, der von Wienerberger AG für das Aktienrückkaufprogramm aufgewendet wird: EUR 35.000.000 Preisobergrenzen je Aktie (höchster Gegenwert) und Preisuntergrenze je Aktie (niedrigster Gegenwert): Entsprechend dem Ermächtigungsbeschluss und dem Beschluss des Vorstands muss der Gegenwert je Aktie mindestens EUR 1,00 betragen und darf höchstens 20% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Börsehandelstage vor dem jeweiligen Rückkauf der Aktien liegen. Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse (Wiener Börse) Zweck des Rückerwerbs: Einsatz der eigenen Aktien für alle Zwecke gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 7. Mai 2024, oder einer späteren, neuen Ermächtigung einer Hauptversammlung Allfällige Auswirkungen des Aktienrückkaufprogramms auf die Börsenzulassung der Aktien: Keine Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016) einzuhalten hat. Hinweis: Die Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms sowie allfällige Änderungen des Aktienrückkaufprogramms werden auf der Internetseite der Wienerberger AG veröffentlicht: https://www.wienerberger.com/de/investoren/aktie.html Hinweis: Diese Veröffentlichung dient als Veröffentlichung gemäß §§ 4 und 5 Veröffentlichungsverordnung 2018. Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Wienerberger AG-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Wienerberger AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Wienerberger AG-Aktien anzunehmen.
20.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group. www.eqs.com
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2055987 20.12.2024 CET/CEST | AT0000831706 |
20.12.2024 | Wienerberger AG | Wienerberger AG: ADHOC / Wienerberger beschließt Aktienrückkaufprogramm Wienerberger AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf Wienerberger AG: ADHOC / Wienerberger beschließt Aktienrückkaufprogramm
20.12.2024 / 12:46 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ADHOC / Wienerberger beschließt Aktienrückkaufprogramm Rückkauf von maximal 1.125.000 Aktien bzw. bis zu rund 1,0% des Grundkapitals der Wienerberger AG geplant Wien, 20. Dezember 2024 – Der Vorstand der Wienerberger AG hat heute auf Grundlage der Ermächtigung, die in der 155. ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Mai 2024 gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz erteilt wurde und am 7. Mai 2024 über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem sowie am 8. Mai 2024 über die Veröffentlichungsplattform EVI veröffentlicht wurde, beschlossen, im Zeitraum vom 30. Dezember 2024 (einschließlich) bis voraussichtlich 7. Februar 2025 (einschließlich) eigene Inhaberstammaktien der Wienerberger AG zum Marktpreis über die Wiener Börse zu erwerben. Insgesamt können bis zu 1.125.000 Stück eigene Aktien, das entspricht bis zu rund 1,0% des Grundkapitals der Wienerberger AG, zu einem Kurs von mindestens EUR 1,00 rückerworben werden. Der maximale Gegenwert je Aktie darf höchstens 20% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der Wienerberger Aktie der vorangegangenen zehn Börsehandelstage vor dem jeweiligen Rückkauf der Aktien liegen. Der maximale Erwerbspreis für alle Aktien unter dem Aktienrückkaufprogramm beträgt EUR 35.000.000. Es ist beabsichtigt, die rückgekauften Aktien für sämtliche Zwecke gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2024 zu verwenden. Der Rückkauf wird keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien der Wienerberger AG haben. Ein Kreditinstitut wird mit der Durchführung des Aktienrückkaufs beauftragt. Das Kreditinstitut hat seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Wienerberger AG unabhängig von der Wienerberger AG zu treffen und die in Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 festgelegten Handelsrichtlinien zu befolgen. Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: (i) Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie (ii) allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der Wienerberger AG (https://www.wienerberger.com/de/investoren/aktie.html) veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ist insbesondere kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Wienerberger-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Wienerberger AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Wienerberger-Aktien anzunehmen.
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20.12.2024 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group. www.eqs.com
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2055973 20.12.2024 CET/CEST | AT0000831706 |
20.12.2024 | infas Holding Aktiengesellschaft | infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot der Ipsos DACH Holding AG – Freigabe durch das Bundeskartellamt infas Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot der Ipsos DACH Holding AG – Freigabe durch das Bundeskartellamt
20.12.2024 / 12:30 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) infas Holding Aktiengesellschaft, WKN 609710, notiert im regulierten Markt in Frankfurt am Main Übernahmeangebot der Ipsos DACH Holding AG – Freigabe durch das Bundeskartellamt Bonn, 20. Dezember 2024 – infas Holding Aktiengesellschaft ("Gesellschaft") (ISIN DE0006097108 / WKN 609710) teilt mit, dass das Bundeskartellamt heute die fusionskontrollrechtliche Freigabe für den Vollzug des am 7. Oktober 2024 veröffentlichten freiwilligen Übernahmeangebots ("Übernahmeangebot") der Ipsos DACH Holding AG, eine 100%-ige direkte Tochtergesellschaft der Ipsos GmbH und eine 100%ige indirekte Tochtergesellschaft der Ipsos S.A., Paris, erteilt hat. Mit der fusionskontrollrechtlichen Freigabe des Übernahmeangebots ist die letzte und einzige Vollzugsbedingung des Übernahmeangebots eingetreten. Der Vollzug des Übernahmeangebots wird daher in Kürze erwartet. Bonn, den 20. Dezember 2024 Kontakt: infas Holding Aktiengesellschaft Kurt-Schumacher-Str. 24 53113 Bonn Deutschland Telefon: 0228-38 22 448 info@infas-holding.de www.infas-holding.de
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20.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2055925 20.12.2024 CET/CEST | DE0006097108 |
20.12.2024 | Project Neptune Bidco GmbH | TA überschreitet erfolgreich Mindestannahmeschwelle des öffentlichen Übernahmeangebots für Nexus – weitere Annahmefrist beginnt Project Neptune Bidco GmbH/ Schlagwort(e): Übernahmeangebot TA überschreitet erfolgreich Mindestannahmeschwelle des öffentlichen Übernahmeangebots für Nexus – weitere Annahmefrist beginnt
20.12.2024 / 12:30 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
TA überschreitet erfolgreich Mindestannahmeschwelle des öffentlichen Übernahmeangebots für Nexus – weitere Annahmefrist beginnt 20. Dezember 2024 - Annahmequote nach Ablauf der Annahmefrist beträgt rund 79,86 % aller Nexus-Aktien und liegt damit über Mindestannahmeschwelle von 50 % aller Nexus-Aktien zuzüglich einer Aktie
- Aktionäre, die ihre Nexus-Aktien noch nicht angedient haben, können das Angebot noch innerhalb der weiteren Annahmefrist annehmen, die am 3. Januar 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) endet
- TA beabsichtigt, Nexus nach Abwicklung des Angebots von der Börse zu nehmen
Die Project Neptune Bidco GmbH, eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von verbundenen Unternehmen der TA Associates Management, L.P. beraten und verwaltet werden (zusammen „TA“), hat heute die Ergebnisse ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das „Angebot“) für alle Aktien der Nexus AG („Nexus“, ISIN: DE0005220909) nach Ablauf der Annahmefrist veröffentlicht.
Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 17. Dezember 2024 um 24:00 Uhr, Ortszeit Frankfurt am Main, wurde das Angebot für 13.796.212 Nexus-Aktien angenommen. Dies entspricht rund 79,86 % aller Nexus-Aktien, einschließlich eines Anteils von rund 26,9 %, den sich TA bereits durch unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen mit Schlüsselaktionären von Nexus gesichert hat. Damit wurde die Mindestannahmeschwelle von 50 % aller Nexus-Aktien plus einer Aktie erfolgreich überschritten. „Wir freuen uns, diesen Meilenstein in unserem öffentlichen Übernahmeangebot für Nexus erreicht zu haben. Wir sehen großes Potenzial, den Wachstumskurs von Nexus abseits der Börse fortzusetzen und wollen das Management dabei unterstützen, den Marktanteil von Nexus im internationalen E-Health-Markt weiter auszubauen. Dafür bedarf es einer privaten Eigentümerstruktur, um von finanzieller Flexibilität und einer langfristigen Wertschöpfungsperspektive zu profitieren,“ sagte Stefan Dandl, Director bei TA. Nexus-Aktionäre, die ihre Aktien noch nicht angedient haben, können das Angebot noch innerhalb der weiteren Annahmefrist annehmen. Diese beginnt am 21. Dezember 2024 und endet am 3. Januar 2025 um 24:00 Uhr, Ortszeit Frankfurt am Main, und 18:00 Uhr, Ortszeit New York. Die Abwicklung des Angebots unterliegt den üblichen regulatorischen Bedingungen, einschließlich kartellrechtlichen und investitionskontrollrechtlichen Freigaben. Vorbehaltlich der Erfüllung dieser Bedingungen wird die Abwicklung des Angebots derzeit im ersten Quartal 2025 erwartet. Nach Abwicklung des Angebots beabsichtigt TA, Nexus so schnell wie möglich von der Börse zu nehmen. Der Vorstand von Nexus befürwortet das beabsichtigte Delisting von Nexus, um seine langfristige Strategie abseits des Börsenumfelds umzusetzen, vorbehaltlich der rechtlichen Zulässigkeit und sorgfältigen Prüfung zum relevanten Zeitpunkt. Die Angebotsunterlage, eine unverbindliche englische Übersetzung und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot von TA sind auf der folgenden Website verfügbar: www.neptune-public-offer.com. Eine Übernahmeangebots-Hotline für Aktionäre ist Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr MEZ unter +49 (0) 69 92014 9707 oder unter info@neptune-public-offer.com erreichbar. ### Über TA Associates TA ist ein weltweit führendes Private-Equity-Unternehmen, das sich auf die Steigerung des Wachstums profitabler Unternehmen konzentriert. Seit 1968 hat TA in mehr als 560 Unternehmen in den fünf Zielbranchen Technologie, Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen, Konsumgüter und Unternehmensdienstleistungen investiert. Durch die Nutzung seiner umfassenden Branchenkenntnisse und strategischen Ressourcen arbeitet TA mit Management-Teams auf der ganzen Welt zusammen, um hochwertige Unternehmen dabei zu unterstützen, einen nachhaltigen Wert zu schaffen. TA hat bisher 65 Milliarden US-Dollar an Kapital eingeworben und beschäftigt mehr als 160 Investment-Experten in Büros in Boston, Menlo Park, Austin, London, Mumbai und Hongkong. Weitere Informationen zu TA Associates finden Sie unter www.ta.com Über Nexus AG Die Nexus AG entwickelt und vertreibt Softwarelösungen für den internationalen Gesundheitsmarkt. Mit dem klinischen Informationssystem (Nexus / KIS) und den integrierten diagnostischen Modulen verfügen wir heute über eine einzigartig breite und interoperable Produktpalette, die nahezu alle Funktionsanforderungen von Krankenhäusern, Psychiatrien, Reha- und Diagnostikzentren innerhalb der eigenen Produktfamilien abdecken kann. Die Nexus AG beschäftigt rund 2.030 Mitarbeiter, ist in neun europäischen Ländern mit eigenen Standorten präsent und betreut Kunden in weiteren 71 Ländern, teils über zertifizierte Händler. Durch kontinuierlich wachsende Nachfrage nach Nexus-Produkten konnten wir in den letzten Jahren eine große Kundenbasis aufbauen und regelmäßig steigende Umsätze und Ergebnisse zeigen. Weitere Informationen zur Nexus AG finden Sie unter www.nexus-ag.de Pressekontakt – TA Associates FGS Global Tanja Dorr tanja.dorr@fgsglobal.com +49 160 99 27 1975 Kontakt Investor Relations – Nexus AG Investor Relations Irmastraße 1 78166 Donaueschingen ir@nexus-ag.de +49 771 229600 Wichtiger Hinweis Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Nexus AG dar. Die Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Nexus AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Das Übernahmeangebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
20.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2055967 20.12.2024 CET/CEST | noisin953142 |
20.12.2024 | GRAMMER Aktiengesellschaft | GRAMMER AG setzt planmäßige Refinanzierung in anspruchsvollem Marktumfeld erfolgreich um GRAMMER Aktiengesellschaft/ Schlagwort(e): Finanzierung GRAMMER AG setzt planmäßige Refinanzierung in anspruchsvollem Marktumfeld erfolgreich um
20.12.2024 / 12:07 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
GRAMMER AG setzt planmäßige Refinanzierung in anspruchsvollem Marktumfeld erfolgreich um Ursensollen, 20. Dezember 2024 – Die GRAMMER AG hat ihre langfristige Konzernfinanzierung erfolgreich mit zwei neuen Konsortialkrediten im Gesamtvolumen von 260 Millionen Euro gesichert. Trotz eines herausfordernden Branchenumfelds konnte sich das Unternehmen dabei auch den Zugang zum chinesischen Finanzierungsmarkt erschließen. Die planmäßige Refinanzierung und Erweiterung des Kreditrahmens ermöglicht die Umsetzung der geplanten Geschäftsstrategie, verbessert das Laufzeitenprofil und bietet dem Unternehmen attraktive Konditionen. Die neue Finanzierungsstruktur besteht aus einem syndizierten Darlehen von fünf Banken in China sowie einer syndizierten revolvierenden Betriebsmittelkreditfazilität von fünf Banken in Deutschland. Bereits im Frühjahr wurde die Konsortialkredit-Tranche C unter Beteiligung der KFW in Höhe von 230 Millionen Euro durch eine bilaterale Kreditlinie in Höhe von 200 Millionen Euro mit einer Laufzeit von drei Jahren aus China refinanziert. Zusätzlich erhielt GRAMMER nachrangige Darlehen des Mehrheitsaktionärs Ningbo Jifeng in Höhe von insgesamt 70 Millionen Euro. Die Laufzeiten der neuen Finanzierungsstruktur liegen zwischen 2,5 und 3 Jahren. Jurate Keblyte, CFO der GRAMMER AG: „Die neuen Konsortialkredite geben uns Finanzierungssicherheit für die kommenden Jahre bei der Umsetzung unserer Geschäftsstrategie. Wir bedanken uns bei unseren bestehenden Banken und bei unseren neuen Kreditgebern sowie bei unserem Hauptaktionär für ihr Vertrauen.“ Unternehmensprofil Die GRAMMER AG mit Sitz in Ursensollen ist spezialisiert auf die Entwicklung und Herstellung von Komponenten und Systemen für die Pkw-Innenausstattung sowie von gefederten Fahrer- und Passagiersitzen für On- und Offroad-Fahrzeuge. Im Bereich Automotive liefert das Unternehmen Kopfstützen, Armlehnen, Mittelkonsolen, hochwertige Interieur-Komponenten und Bediensysteme für die Automobilindustrie an namhafte Pkw-Hersteller und an Systemlieferanten der Fahrzeugindustrie. Der Produktbereich Commercial Vehicles umfasst die Geschäftsfelder Lkw- und Offroad-Sitze (Traktoren, Baumaschinen, Stapler) sowie Bahn- und Bussitze. Mit rund 12.300 Mitarbeiter:innen ist GRAMMER in 19 Ländern weltweit tätig. Die GRAMMER Aktie ist im Prime Standard notiert und wird an den Börsen München und Frankfurt sowie über das elektronische Handelssystem Xetra gehandelt. Kontakt: GRAMMER Aktiengesellschaft Tanja Bücherl Tel.: 09621 66 2113 investor-relations@grammer.com
20.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2055949 20.12.2024 CET/CEST | DE0005895403 |
20.12.2024 | ALLGEIER SE | Allgeier SE: Guidance für das Geschäftsjahr 2025 und mittelfristige Erwartung ALLGEIER SE / Schlagwort(e): Prognose Allgeier SE: Guidance für das Geschäftsjahr 2025 und mittelfristige Erwartung
20.12.2024 / 12:01 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
München, 20.12.2024 – Der Vorstand der Allgeier SE (ISIN DE000A2GS633, WKN A2GS63), München, erwartet gemäß der am heutigen Tag verabschiedeten Konzernplanung nach Veräußerung des Personaldienstleistungsgeschäfts für das fortgeführte Geschäft im kommenden Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz in der Größenordnung von 410 bis 450 Mio. Euro. Das erwartete bereinigte EBITDA des fortgeführten Geschäfts der Allgeier-Gruppe für 2025 beträgt zwischen 57 und 63 Mio. Euro. Dies entspricht einer erwarteten Umsatzsteigerung von ca. 6 Prozent und einer erwarteten Steigerung des bereinigten EBITDA um ca. 10 Prozent. Die entsprechende bereinigte EBITDA-Marge wird in einer Größenordnung von 14 Prozent erwartet. Mittelfristig erwartet der Vorstand für den kommenden Dreijahreszeitraum eine durchschnittliche organische Wachstumsrate des Konzernumsatzes von 10 Prozent. Die bereinigte EBITDA-Marge soll innerhalb dieses Zeitraums weiter auf mehr als 15 Prozent anwachsen. Alle vorgenannten Planzahlen und Zielsetzungen für den Zeitraum ab 2025 beziehen sich auf das organische Konzernwachstum. Potenzielle weitere Akquisitionen werden einen zusätzlichen Beitrag zum Umsatz- und Ergebniswachstum leisten. Die Erwartung für die Geschäftsentwicklung des Gesamt-Konzerns (fortgeführtes und aufgegebenes Geschäft) im laufenden Geschäftsjahr 2024 entspricht der mit Ad-hoc-Mitteilung vom 05. November 2024 veröffentlichten Guidance. Hinweise Es wird darauf hingewiesen, dass Angaben für Zeiträume nach dem 30. September 2024 auf Annahmen und Schätzungen beruhende Erwartungen des Vorstands darstellen. Die künftigen tatsächlichen Entwicklungen und die künftigen tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Annahmen und Schätzungen abweichen. Die Allgeier SE übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftigen Entwicklungen und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in dieser Ad-hoc-Mitteilung geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen werden. Dieses Dokument enthält – in einschlägigen Rechnungslegungsrahmen nicht genau bestimmte – ergänzende Finanzkennzahlen, die sogenannte alternative Leistungskennzahlen sind oder sein können. Diese ergänzenden Finanzkennzahlen können als Analyseinstrument nur eingeschränkt tauglich sein und sollten für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Allgeier SE nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit einschlägigen Rechnungslegungsrahmen ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden. Andere Unternehmen, die alternative Leistungskennzahlen mit einer ähnlichen Bezeichnung darstellen oder berichten, können diese anders berechnen, so dass sie deshalb möglicherweise nicht vergleichbar sind. Weitere Informationen zu den von der Allgeier SE verwendeten alternativen Leistungskennzahlen finden Sie im Geschäftsbericht 2023. Kontakt:
Allgeier SE Investor Relations Dr. Christopher Große Einsteinstraße 172 81677 München Tel.: +49 (0)89/998421-0 Fax: +49 (0)89/998421-11 E-Mail: ir@allgeier.com Web: www.allgeier.com
Allgeier SE ist ein Technologie-Unternehmen für digitale Transformation. Die zur Allgeier-Gruppe gehörenden Unternehmen führen ihre Kunden im In- und Ausland mit den umfassenden Software- und IT-Services durch die Herausforderungen des digitalen Wandels und unterstützen die Digitalisierung und Transformation geschäftskritischer Prozesse. Die mit über 2.000 Kunden breite und stabile Kundenbasis besteht aus global agierenden Konzernen, leistungsstarken mittelständischen Unternehmen sowie Auftraggebern des öffentlichen Sektors auf allen föderalen Ebenen. Das Leistungsportfolio reicht von den eigenen Software-Produkten und High-End-Softwareentwicklung über die Beratung und Konzeption bis hin zur langfristigen Betreuung von Softwareanwendungen in der Cloud oder anderen Umgebungen. In den beiden Konzernsegmenten Enterprise IT und mgm technology partners sind über 3.100 Mitarbeiter an weltweit insgesamt 46 Standorten in der DACH-Region, in Frankreich, Spanien, Portugal, Polen, Tschechien und den Niederlanden sowie in Indien, Vietnam und den USA tätig. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte Allgeier im Gesamt-Konzern einen Umsatz von 489 Mio. Euro. Gemäß Lünendonk®-Liste 2024 zählt Allgeier zu den führenden IT-Service-Unternehmen in Deutschland. Allgeier SE ist am Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im General Standard gelistet (WKN A2GS63, ISIN DE000A2GS633). Weitere Informationen unter: www.allgeier.com
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2055933 20.12.2024 CET/CEST | DE000A2GS633 |
20.12.2024 | Bundesverwaltungsgericht | Gericht bestätigt Plangenehmigung für Lötschberg-Ausbau Medienmitteilung zum Urteil A-2883/2022 vom 16. Dezember 2024 Das Bundesamt für Verkehr (BAV) genehmigte im Juni 2022 unter Auflagen das Projekt «Lötschberg-Basistunnel (LBT): Teilausbau». Für das Ausbauprojekt werden diverse Installationsplätze in den Kantonen Bern und Wallis benötigt. Als Dreh- und Angelpunkt für die Bau- und Ausrüstungsarbeiten ist der temporäre Installationsplatz Mitholz vorgesehen. Dieser soll auf dem Steinbruch Mitholz errichtet werden. Rund 1.5 Kilometer unterhalb des Steinbruchs Mitholz befindet sich neben dem Fluss Kander der Blausee. Dort betreibt die Blausee AG einen Gastwirtschaftsbetrieb mit Hotel und eine Forellenzucht in separaten Becken, die teilweise durch Grundwasser gespiesen wird. In der Forellenzucht ereigneten sich zwischen den Jahren 2018 und 2020 grössere Fischsterben. Als deren Ursache vermutet die Blausee AG Schadstoffe von unrechtmässigen Materialablagerungen im Steinbruch Mitholz, die in das Grundwasser gelangten. Gegen die Plangenehmigung erhob die Blausee AG Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer). Sie beanstandet im Wesentlichen die Umweltverträglichkeit des Installationsplatzes Mitholz und macht eine Verletzung des Abfall-, des Gewässerschutz- und des Altlastenrechts geltend. Keine Aufhebung der Plangenehmigung Das BVGer prüfte vertieft die Frage, ob der vom BAV bewilligte Installationsplatz in dieser Form eingerichtet und betrieben werden darf. Es kommt zum Schluss, dass weder der Umweltverträglichkeitsbericht noch das Materialbewirtschaftungskonzept die Bestimmungen des Abfall- oder Gewässerschutzrechts verletzen. Obschon es unbestritten ist, dass in der Vergangenheit im Steinbruch Mitholz unzulässiges Material abgelagert wurde, ist die Errichtung des Installationsplatzes auch aus altlastenrechtlicher Sicht zulässig. Nachdem die einst kontaminierten Stellen saniert wurden und Grundwasseranalysen sowie Bodenproben aus anderen Bereichen des Steinbruchs unproblematische Werte zeigten, besteht in dieser Hinsicht kein weiterer Handlungsbedarf. Die Frage, ob die unzulässigen Ablagerungen im Steinbruch Mitholz die Fischsterben in der Zucht der Blausee AG verursachten, musste das BVGer nicht beantworten. Im Ergebnis besteht für das BVGer kein Grund zur Aufhebung der Plangenehmigung. Es weist die Beschwerde ab. Dieses Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Kürze Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) besteht seit 2007 und hat seinen Sitz in St. Gallen. Mit 73 Richterinnen und Richtern (65 Vollzeitstellen) sowie 375 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (314.7 Vollzeitstellen) ist es das grösste eidgenössische Gericht. Es behandelt Beschwerden, die gegen Verfügungen von Bundesverwaltungsbehörden erhoben werden. In gewissen Bereichen überprüft es auch kantonale Entscheide und es urteilt zudem vereinzelt erstinstanzlich in Klageverfahren. Das BVGer, das sich aus sechs Abteilungen zusammensetzt, erlässt im Durchschnitt 6500 Entscheide pro Jahr. | noisin483468 |
20.12.2024 | PERFORMANCE ONE AG | Performance One AG: E-Health-Aktivitäten werden erneut durch Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert; erfolgreicher Start der App harmony; ZPP-Zertifizierung auf gutem Weg PERFORMANCE ONE AG/ Schlagwort(e): Finanzierung Performance One AG: E-Health-Aktivitäten werden erneut durch Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert; erfolgreicher Start der App harmony; ZPP-Zertifizierung auf gutem Weg
20.12.2024 / 11:01 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Performance One AG: E-Health-Aktivitäten werden erneut durch Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert; erfolgreicher Start der App harmony; ZPP-Zertifizierung auf gutem Weg Mannheim, 20.12.2024 – Die E-Health Evolutions GmbH, eine Tochtergesellschaft der Performance One AG, hat vom Bundesministerium für Bildung und Forschung eine weitere Förderzusage über 0,2 Mio. Euro erhalten. Bereits 2023 waren dem Unternehmen, in dem die Aktivitäten aus der KI-gestützten psychologischen Online-Selbsthilfeplattform couch:now und der noch umfassender angelegten, holistischen Mental-Wellbeing-App harmony gebündelt sind, Fördermittel gewährt worden. Die neuerlichen Fördergelder fließen in die Weiterentwicklung der Mental-Wellbeing-App harmony, die im September 2024 gelauncht wurde. „Auf harmony und couch:now leisten 40 Top-Psychotherapeuten und -Psychologen Deutschlands digital Hilfestellung. Die Wirksamkeit der Selbsthilfeangebote wurde bereits durch wissenschaftliche Studien belegt und dass wir jetzt erneut eine Förderzusage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhalten haben, unterstreicht unsere einzigartige Stellung innerhalb des wachsenden Markts von Wellbeing-Apps“; so Dr. Dipl.-Psych. Stefan Junker, Co-Gründer und fachlicher Leiter der E-Health Evolutions GmbH. Mit dem Start der Mental-Wellbeing-App harmony ist man sehr zufrieden, obwohl bislang noch gar keine Media-Maßnahmen gestartet wurden. Insbesondere das Feedback von Unternehmen aus der B2B-Vermarktung lässt großes Potenzial erkennen. Bislang hat eine deutlich vierstellige Zahl von Usern die App installiert. Die Bewertungen in den App-Stores von Google und Apple sind durchweg sehr positiv, ebenso wie die qualitativen Feedbacks. Die Angebote von harmony und couch:now treten diese Woche auch in die finale Einreichungsphase des Prüf- und Zertifizierungsprozesses der ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention) ein. Die ZPP ist eine zentrale Einrichtung, die von den gesetzlichen Krankenkassen beauftragt ist, die Qualität von Kursangeboten im Bereich der Prävention zu prüfen und zu zertifizieren. Der Zweck besteht darin, sicherzustellen, dass die Kurse den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs entsprechen und von den Krankenkassen bezuschusst werden können. Denis Lademann, Vorstand der Performance One AG und Co-Gründer der E-Health Evolutions: „Die Zertifizierung verschafft uns neue zusätzliche Vermarktungsmöglichkeiten, speziell in Richtung der gesetzlichen Krankenkassen, weil dadurch für Krankenkassenmitglieder eine Kostenerstattung möglich wird. Bereits heute arbeiten wir sehr gut mit mehreren Krankenkassen, wie z. B. der vivida bkk, zusammen und wollen unsere Kooperationen in diesem Bereich weiter ausbauen.“ Über PERFORMANCE ONE Performance One ist im dynamisch wachsenden E-Health-Markt aktiv und verfügt mit der KI-gestützten psychologischen Online-Plattform couch:now und der Mental Health Super App harmony über das Potenzial, den Mental-Health-Markt zu disruptieren. Performance One will überdurchschnittlich von der prognostizierten Wachstumsdynamik des europäischen Marktes für Mental-Health-Software und -Apps profitieren, der sich bis 2028 auf rund 600 Mio. US-Dollar nahezu verdoppeln soll. Unter exklusiver Mitarbeit von über 40 der führenden Psychologen und Experten für mentale Gesundheit sowie in Kooperation mit Universitäten, Krankenkassen und Gesundheitsdienstleistern bietet Performance One eine hochgradig skalierbare, KI-gestützte Selbsthilfe für mentale Gesundheit. Die Performance One AG verfügt über ein starkes Basisgeschäft aus digitalen Services und Produkten für international renommierte Marken, das seit Gründung 2009 vom datengetriebenen Performance Marketing stetig zu einem KI-gestützten Innovator weiterentwickelt wurde. IR-Kontakt Frank Ostermair, Linh Chung Better Orange IR & HV AG 089/889690625 frank.ostermair@linkmarketservices.eu linh.chung@linkmarketservices.eu
20.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2055825 20.12.2024 CET/CEST | DE000A12UMB1 |
20.12.2024 | Immovaria Real Estate AG | Immovaria Real Estate AG: Veränderung des Vorstands Immovaria Real Estate AG / Schlagwort(e): Personalie Immovaria Real Estate AG: Veränderung des Vorstands
20.12.2024 / 11:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Corporate News Veränderungen des Vorstands - Per Neumann scheidet zum 31. Dezember 2024 als Vorstandsmitglied aus
- Marcel Holz wird sein Nachfolger als neues Vorstandsmitglied
Nürnberg, 20.12.2024: Der bisherige Vorstand der Immovaria Real Estate AG, Herr Per Neumann, hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 sein Mandat als Vorstand der Gesellschaft niedergelegt. Wir danken Herrn Neumann für seine Tätigkeit für die Immovaria Real Estate AG und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg im Privaten wie im Berufsleben. Als sein Nachfolger ist Herr Marcel Holz bestellt worden. Die Einarbeitung bzw. Übergabe findet derzeit statt. Herr Holz bringt u.a. langjährige Erfahrungen als kaufmännischer Leiter bei renommierten Unternehmen aus verschiedenen Branchen mit. Über die Immovaria Real Estate AG Die Immovaria Real Estate AG ist eine Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft mit Fokus auf Wohn- und Gewerbeimmobilien in Deutschland. Das Unternehmen fokussiert sich auf Kauf und Entwicklung sowie den Weiterverkauf von überwiegend lastenfreien Immobilien mit Optimierungspotenzial. Es werden hierbei Investitionsvolumen zwischen 3 Mio. EUR und 10 Mio. EUR angestrebt, da dieses Marktsegment für institutionelle Investoren typischerweise zu klein und für private Kapitalanleger zu groß ist. Die Aktien der Gesellschaft werden im Qualitätssegment m:access der Börse München gehandelt. Weitere Informationen unter:
Immovaria Real Estate AG Lerchenbühlstr. 18 90419 Nürnberg http://www.ire.ag Mail: ir@ire.ag Tel. +49-911-933865-30 Fax. +49-911-933865-24 Immovaria Real Estate AG ISIN: DE000A0JK2B6 WKN: A0JK2B Börse: m:access München Amtsgericht Nürnberg HRB 33469
Ende der Insiderinformation
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2055521 20.12.2024 CET/CEST | DE000A0JK2B6 |
20.12.2024 | Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. | Schwarzbuch Börse 2024 erschienen EQS-Media / 20.12.2024 / 11:00 CET/CEST
Schwarzbuch Börse 2024 erschienen Das Börsenjahr 2024 hat wieder ausreichend Stoff für unser alljährliches Schwarzbuch geliefert. Das StaRUG-Verfahren, eigentlich als Instrument zur Unterstützung kriselnder Unternehmen konzipiert, hat sich erneut als Einfallstor für Missbrauch durch verschiedene Interessensgruppen erwiesen. Gleichzeitig standen wieder einige Mittelstandsanleihen vor erheblichen Turbulenzen. Doch es gibt auch Fortschritte zu vermelden: Das Wirecard-Verfahren nimmt endlich Fahrt auf. Das StraRUG – gut gedacht, schlecht gemacht Ein zentrales Thema des diesjährigen Schwarzbuch Börse ist erneut das StaRUG, das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, das ursprünglich zur Krisenbewältigung von Unternehmen geschaffen wurde. Doch in der Praxis hat es sich vielfach als „Super-GAU“ für Anleger erwiesen. Der Bezugsrechtsausschluss, der im Aktiengesetz strengen Vorgaben unterliegt, wird unter dem StaRUG zunehmend zur Regel, wodurch faktisch eine Enteignung von Aktionären ohne Entschädigung möglich wird. Fälle wie VARTA und Endor verdeutlichen, wie das Gesetz dazu missbraucht wird, die Eigentümerstruktur von Unternehmen nach Gutdünken zu ändern. Eine dringende Reform ist notwendig, um diesen Missstand zu beheben und die Rechte der Anleger zu schützen. Wildwest am Anleihenmarkt Auch der Markt für Mittelstandsanleihen bleibt ein Brennpunkt. Im Fokus stand in 2024 erneut die PREOS AG, deren Restrukturierung einer Wandelanleihe die Rechte der Anleger auf alarmierende Weise missachtete. Die Insolvenz des Büroimmobilienentwicklers führte für die Anleiheinhaber sowie für Aktionäre zu einem nahezu vollständigen Verlust ihrer Investitionen. Ein weiterer Skandal: die Vorgänge rund um die Credicore Pfandhaus GmbH, die offenbar Anleihen in Millionenhöhe ohne Wertpapierprospekt platzierte und 2024 Insolvenz anmeldete. Was als sicherer und profitabler Pfandhausbetreiber galt, entpuppte sich als Betrugsfall: Wertlose Teppiche und Labordiamanten wurden zu überhöhten Preisen beliehen, um so die Anlegergelder aus dem Unternehmen zu schleusen. Es besteht der Verdacht auf bandenmäßigen Betrug und Geldwäsche. Aktuelle Entwicklungen im Wirecard-Skandal Der Fall Wirecard ist einer der größten Finanzskandale in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Im Insolvenzverfahren erzielten die Aktionäre 2024 einen Teilerfolg: Das OLG München erkannte ihnen den Status als Gläubiger zu, da sie jahrelang getäuscht wurden. Gleichzeitig verurteilte das Landgericht München I ehemalige Vorstandsmitglieder zu Schadensersatzzahlungen in Höhe von insgesamt 140 Millionen Euro – allerdings sind beide Entscheidungen noch nicht rechtskräftig. Der Strafprozess gegen den ehemaligen CEO Markus Braun und andere Verantwortliche verzögert sich dagegen weiter: Ein wichtiger Zeuge zog zuletzt seinen geplanten Besuch nebst Aussage aufgrund von Sicherheitsbedenken zurück. Im Kapitalanlegermusterverfahren gegen den Wirtschaftsprüfer EY wiederum fand nach mehr als vier Jahren endlich die erste Verhandlung statt. Doch eine Entscheidung ist noch lange nicht in Sicht. Immobilienbranche unter Druck Die Immobilienbranche leidet stark unter den gestiegenen Zinsen, was problematische Praktiken fördert, die wir im diesjährigen Schwarzbuch zusammengetragen haben. Hauptaktionäre von Immobiliengesellschaften, die oft selbst im Immobiliengeschäft tätig sind, lagern zunehmend eigene Schulden auf Tochtergesellschaften aus. Diese Vorgehensweise gefährdet die Interessen von Minderheitsaktionären erheblich. Eine gesetzliche Regulierung ist dringend erforderlich, um Missbrauch zu verhindern und das Vertrauen in die Aktienkultur zu sichern. Weitere Themen im Schwarzbuch Börse 2024 sind u. a.: - MyHammer: doppelt abgezockt
- HELMA Eigenheimbau: Pleite am Bau
- Reich-Gruppe: die kürzeste HV der Welt?
- Glasauer Investment Trust: HV-Chaos
- AURELIUS: der große Markenraub?
- MorphoSys: Visionen und Werte verloren
Das Schwarzbuch Börse steht den Mitgliedern der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. unter https://sdk.org/veroeffentlichungen/schwarzbuch-boerse/ zum kostenlosen Download bereit. Nicht-Mitglieder können das Schwarzbuch Börse 2024 per E-Mail an info@sdk.org für 6,00 Euro käuflich erwerben. München, den 20. Dezember 2024 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Kontakt: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hackenstr. 7b 80331 München Tel: 089 / 2020846-0 Fax: 089 / 2020846-10 E-Mail: info@sdk.org Pressekontakt: Dr. Marc Liebscher Tel: 089 / 2020846-0 E-Mail: presseinfo@sdk.org
Emittent/Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Schlagwort(e): Finanzen
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20.12.2024 | Leifheit Aktiengesellschaft | Leifheit Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Leifheit Aktiengesellschaft/ Aktienrückkaufprogramm 2024 – 31. Zwischenmeldung Leifheit Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
20.12.2024 / 10:56 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Aktienrückkaufprogramm 2024 – 31. Zwischenmeldung Nassau, 20. Dezember 2024 – Im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 18. Dezember 2024 wurde eine Anzahl von 2.982 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2024 erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 14. Mai 2024 und dessen Verlängerung mit Bekanntmachung vom 11. Dezember 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 Buchstaben b) bis d) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde. Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen: Rückkauftag | Handelsplatz | Aggregiertes Volumen (Stück Aktien) | Volumengewichteter Durchschnittskurs (€) | 16.12.2024 | Xetra | 670 | 16,3000 | 17.12.2024 | Xetra | 609 | 16,2500 | 17.12.2024 | Tradegate Exchange | 561 | 16,4182 | 18.12.2024 | Xetra | 593 | 16,2500 | 18.12.2024 | Tradegate Exchange | 549 | 16,2500 |
Die Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form sind auf der Webseite der Leifheit AG unter https://www.leifheit-group.com/investor-relations/share-buyback/ veröffentlicht.
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2024 im Zeitraum vom 15. Mai 2024 bis einschließlich 18. Dezember 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 202.361 Aktien. Der Erwerb der Aktien erfolgt durch eine von der Leifheit AG beauftragte Bank über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse sowie über Tradegate Exchange. Kontakt Leifheit AG 56377 Nassau ir@leifheit.com
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2055901 20.12.2024 CET/CEST | DE0006464506 |
20.12.2024 | Sun Group | Phu Quoc begrüßt die renommiertesten Resorts der Welt EQS Newswire / 20.12.2024 / 10:45 CET/CEST
PHU QUOC, VIETNAM – Media OutReach Newswire – 20. Dezember 2024 – Phu Quoc festigt seinen globalen Ruf als neues Paradies für Luxusresorts mit der bevorstehenden Ankunft renommierter Hotelmarken wie Rixos, Ritz-Carlton Reserve und The Luxury Collection.
Der Dezember ist ein wichtiger Monat für Phu Quoc und Vietnam, denn es werden gleich zwei Ereignisse als „historische Meilensteine" für den Luxus-Resort-Tourismus des Landes gefeiert.
| Die Sun Group hat den ersten Spatenstich für den Aspira Tower auf der Insel Hon Thom vollzogen. |
Am 5. Dezember unterzeichnete die Sun Group eine Vereinbarung mit Accor & Ennismore, um die renommierte Marke Rixos auf der Insel Hon Thom, Phu Quoc, zu etablieren. Nach seiner Eröffnung wird das Rixos Phu Quoc das erste All-inclusive-Luxusresort in Südostasien sein. Hier können die Gäste ein exklusives Spektrum an personalisierten Leistungen, Annehmlichkeiten, Unterhaltung und Entspannung auf höchstem Niveau genießen. Gegen einen einmaligen Pauschalpreis können die Gäste das Sun Paradise Land in Phu Quoc auf eigene Faust erkunden, Sunset Town besuchen, mit der längsten Dreiseilbahn der Welt fahren und Kultur der Weltklasse erleben. Am 10. Dezember hat die Sun Group offiziell den ersten Spatenstich für den Aspira Tower vollzogen. Das Projekt ist mit einer Gesamtinvestition von 512 Millionen US-Dollar (13 Billionen VND) verbunden. Auf dem Fundament des Wolkenkratzers mit seiner wellenförmigen Architektur werden multifunktionale Bereiche entstehen, darunter ein Gaming Center mit separatem Eingang, Restaurants im Freien, Infinity-Pools und Whirlpools. Der Turm soll 2027 eröffnet werden und wird ein Hotel der Marke The Luxury Collection by Marriott International sowie den Sun Iconic Hub mit Luxuseinrichtungen umfassen. Das von Experten als „beispielloses Design" gepriesene Bauwerk soll der „zweite segelförmige Turm der Welt" werden und ähnlich wie der mittlerweile legendäre Burj Al Arab in Dubai (VAE) jährlich Millionen Besucher nach Vietnam locken. Neben dem Rixos Phu Quoc und The Luxury Collection steht der weltweiten Elite auch das Ritz-Carlton Reserve Resort offen, das vom renommierten Architekten Bill Bensley auf der Insel Hon Thom entworfen wurde. Ende 2023 unterzeichnete die Sun Group mit Marriott International einen Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Erschließung und dem Management dieses Projekts. Kultur der Weltklasse und ein Feuerwerk an 365 Tagen im Jahr in Sun Paradise Land in Phu Quoc. | Potenzial für eine „herausragende Drehscheibe in Asien" |
Schon vor der Ankunft neuer Luxusmarken hatte sich Phu Quoc mit seinen sehenswerten Resorts, die häufig international ausgezeichnet werden, einen Namen im globalen Tourismus gemacht. Dazu gehören das Meisterwerk JW Marriott Phu Quoc Emerald Bay, das einem Campus nachempfunden wurde, und La Festa Phu Quoc, das erste Hotel der Curio Collection von Hilton in Südostasien, von dessen Balkonen aus man das ganze Jahr über das täglich stattfindende Feuerwerk bewundern kann. Das Sun Paradise Land in Phu Quoc wurde in den letzten zwei Jahren kontinuierlich um neue Annehmlichkeiten erweitert und hat sich damit zu einer echten „Trumpfkarte" entwickelt, mit der die Aufmerksamkeit globaler Hotelgiganten gewonnen werden konnte. In diesem Jahr konnte Phu Quoc rund 6 Millionen Besucher begrüßen, darunter fast 1 Million internationale Gäste. Damit wurden 92 % des Jahresplans übertroffen und eine Steigerung von 70 % gegenüber dem Vorjahr erzielt. Es wird erwartet, dass der Zustrom hochkarätiger Hotelmarken auch die Direktflugverbindungen nach Phu Quoc fördern wird. Rixos, eine aus der Türkei stammende und im Nahen Osten florierende Marke, soll Pearl Island dabei helfen, neue Routen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, Katar oder Oman – einem der verkehrsreichsten Transitknotenpunkte – zu etablieren. Marken wie The Luxury Collection und Ritz Carlton Reserve werden Superreiche, Geschäftsmogule und Milliardäre anziehen. Mehmet Kin, Vizepräsident der Crystal Bay Group, erklärt: „Thailand war mit Phuket und Pattaya früher ein sehr beliebtes Reiseziel, aber meiner Meinung nach ist Phu Quoc die bessere Wahl. Die Infrastruktur ist ausgebaut, die Einrichtungen sind neu, die Dienstleistungen sind besser und die Menschen lächeln immer. Das ist sehr wichtig." Nach Ansicht vieler führender globaler Reiseveranstalter kann Phu Quoc mit dem derzeitigen Potenzial der Insel mit Weltklasse-Tourismuszielen wie Hawaii oder den Malediven mithalten. „Wenn die Infrastruktur mit Straßen und Touristenattraktionen vollständig erschlossen ist, wird sich das Gebiet zum ‚Hawaii des Ostens' entwickeln", fügt Hong Jung Min, CEO von Hanatour Vietnam, hinzu. Hashtag: #SunGroup The issuer is solely responsible for the content of this announcement. News Source: Sun Group 20.12.2024 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| noisin353754 |
20.12.2024 | Circus SE | Circus automatisiert mit KI und Robotik die Mitarbeitenden-Verpflegung für STRABAG Real Estate Circus SE/ Schlagwort(e): Auftragseingänge Circus automatisiert mit KI und Robotik die Mitarbeitenden-Verpflegung für STRABAG Real Estate
20.12.2024 / 10:10 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Circus automatisiert mit KI und Robotik die Mitarbeitenden-Verpflegung für STRABAG Real Estate - Die Immobilienentwicklung STRABAG Real Estate GmbH ist ein Tochter- Unternehmen der STRABAG SE, einem der führenden Technologiekonzerne für Baudienstleistungen in Europa mit über 86.000 Mitarbeitenden.
- Der neu gewonnene Kunde STRABAG Real Estate GmbH will ab 2025, zunächst am Münchner Standort, den Circus CA-1 Kochroboter zur Verpflegung von Mitarbeitern einsetzen.
- Der KI-gesteuerte Roboter CA-1 von Circus soll perspektivisch auch tiefer in die Organisation und weitere Anwendungsfälle integriert werden.
Hamburg, 20. Dezember 2024 – Circus SE (Xetra: CA1), ein führendes Technologieunternehmen im Bereich künstliche Intelligenz und Robotik für autonome Food-Service Lösungen, gewinnt die STRABAG Real Estate GmbH für den Einsatz des autonomen Kochroboters CA-1 von Circus und der verbundenen KI-Software zur Mitarbeitenden-Verpflegung an Standorten ohne Kantine. Der Roboter, ausgestattet mit der firmeneigenen KI-Plattform CircusAI sowie modernster Automatisierungs- und Machine-Learning-Technologien, bietet nahezu unbegrenzte Variationsmöglichkeiten bei der Zubereitung frischer Gerichte. Ziel ist es, zunächst die Versorgung von Personal am Münchner Standort zu verbessern, den Einsatz in den Immobilienprojekten zu standardisieren und perspektivisch auch die Verpflegung von Baustellenpersonal auf Großbaustellen effizient und nachhaltig zu gestalten. Mit seiner kompakten Bauweise auf unter 8 m² und integrierter KI setzt der CA-1 neue Maßstäbe in der Automatisierung von Verpflegungsleistungen. „Mit dem CA-1 setzen wir auf moderne KI und Robotik, um die Verpflegung von Mitarbeitenden und Baustellenpersonal grundlegend zu verändern“, erklärt Nikolas Bullwinkel, CEO der Circus SE. „Eine gute Verpflegung im Alltag ist in dieser Industrie essenziell. Gemeinsam mit STRABAG Real Estate setzen wir dort an, wo es keine ausreichende Kantinen-Infrastruktur vor Ort gibt, und verbessern so signifikant das Angebot. Der Gewinn dieses Kunden ist ein erster Schritt in der autonomen Mitarbeitenden-Versorgung von Fachkräften im Bauwesen.” Kersten Waltz, Bereichsleiter von STRABAG Real Estate Bayern, erklärt: „Mit dem CA-1 heben wir die Qualität und das Angebot der Verpflegung unserer Mitarbeitenden auf ein neues Niveau – zunächst am Unternehmensstandort München und in Zukunft perspektivisch auch auf unseren Baustellen. Durch den geringen baulichen Aufwand sehen wir zudem die Chance, auch in Bestandsgebäuden Gemeinschaftsräume nachträglich mit diesem ressourcenschonenden und autonomen gastronomischen Konzept zu ergänzen.“ Circus sieht insbesondere in Asien und im Mittleren Osten, Regionen mit hohem Wachstum und zahlreichen Großprojekten, ein enormes Marktpotenzial in der Verpflegung auf Großbaustellen und profitiert von einem hohen Kundeninteresse. Die Kombination aus autonomer KI-Technologie und robuster Hardware macht den CA-1 zu einer der innovativsten Lösungen im globalen Bauwesen. Bereits in den ersten Monaten seit Beginn der Kommerzialisierung im zweiten Quartal dieses Jahres konnte Circus mehr als 8.600 Vorbestellungen aus verschiedenen Branchen verzeichnen. Diese entsprechen einem jährlichen Umsatzpotenzial von EUR 1,1 Milliarden aus wiederkehrenden Einnahmen durch AI-Softwaregebühren sowie EUR 1,7 Milliarden aus dem Bereich Robotik. Mit dieser technologischen Innovation unterstreicht Circus seine Führungsrolle im Bereich KI-gestützter Automatisierung, während das Unternehmen gleichzeitig die globale Transformation der Baustellenverpflegung vorantreibt. Über Circus Group Circus SE (XETRA: CA1) ist ein weltweit führendes Unternehmen für KI-Lösungen und autonome Robotik und transformiert den 2,6 Billionen Euro schweren Food-Service-Sektor durch den Einsatz autonomer Systeme. Mit seiner proprietären KI-Plattform CircusAI und dem weltweit ersten kommerziell nutzbaren KI-Roboter im Food-Service-Sektor, CA-1, setzt Circus neue Maßstäbe, um den branchenspezifischen Fachkräftemangel zu bewältigen. Über STRABAG Real Estate GmbH Seit rund 60 Jahren plant, errichtet, vermietet und verkauft STRABAG Real Estate (SRE) Immobilien, bei Bedarf auch als Dienstleisterin. Die Konzepte sind auf die Bedürfnisse der Menschen ausgerichtet, die in Gebäuden von STRABAG Real Estate arbeiten, leben, übernachten oder einkaufen. Um die Nähe zum Kunden zu gewährleisten, betreuen regionale Teams ihre Kunden an 18 Standorten in acht europäischen Ländern. Mit mehr als 650 Projekten und rund 240 Mitarbeitenden gehört STRABAG Real Estate zu den größten Immobilienentwicklern Europas und verantwortet Projekte in Deutschland, Luxemburg und Belgien, in Österreich und im CEE-Raum. Die Muttergesellschaft ist STRABAG SE, ein europäischer Technologiekonzern für Baudienstleistungen und führend in Innovation und Kapitalstärke mit weltweit rund 86.000 Mitarbeitenden. Kontakt:
Circus SE Hongkongstrasse 6 20457 Hamburg press@circus-group.com
20.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2055823 20.12.2024 CET/CEST | DE000A2YN355 |
20.12.2024 | MS Industrie AG | MS Industrie AG erkennt Trendwende für 2025 MS Industrie AG/ Schlagwort(e): Prognose/Sonstiges MS Industrie AG erkennt Trendwende für 2025
20.12.2024 / 10:00 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MS Industrie AG erkennt Trendwende für 2025 - Zulieferer von schweren Nutzfahrzeugen sieht eine wieder ansteigende Nachfrage
MS XTEC sieht eine Trendwende als Zulieferer für schwere Nutzfahrzeuge. Seit Ende September 2024 steigen die avisierten Abrufzahlen für die jeweils folgenden 6 Monate wieder an.Dr. Andreas Aufschnaiter, Vorstand der MS Industrie AG: „Es kommt wieder Bewegung in den Markt für schwere Nutzfahrzeuge. Das deutet unseres Erachtens auf eine Normalisierung der LKW-Konjunktur hin, denn ohne einen funktionierenden Güterverkehr auf der Straße funktioniert der weltweite Handel nicht. Wir sehen Umsatzsteigerungen im ersten Quartal 2025 von 11 Prozent im Vergleich zum Durchschnitt des zweiten Halbjahres 2024 und erwarten vor allem ab dem zweiten Quartal 2025 weitere Steigerungen der Kundenabrufe.“Zusätzlich konzentriert sich die MS Industrie AG auch weiterhin erfolgreich um die Öffnung neuer lukrativer Geschäftsfelder.„MS XTEC kann auf höchstem Niveau präzise Teile für verschiedenste Branchen produzieren und ist durch die modernste Automatisierung in der Lage, die immer wichtiger werdenden Dokumentationserfordernisse für Kunden oder Aufsichtsbehörden zu erfüllen. Wir gehen davon aus, dass wir hier aufgrund unseres über viele Jahre erworbenen Know-hows noch zusätzlichen Umsatz generieren werden“, so Armin Distel, Vorstand der MS Industrie AG.Hintergrund:Die MS Industrie AG (WKN 585518; ISIN DE0005855183) mit Sitz in München ist die gelistete Muttergesellschaft einer fokussierten Technologiegruppe mit Kernkompetenz in der hochautomatisierten Metallbearbeitung und Montage („MS XTEC“: Systeme und Komponenten für schwere Verbrennungsmotoren sowie hybride und elektrische Antriebsformen) und einer – seit Anfang Juli 2024 minderheitlichen – Kapitalbeteiligung in der Ultraschalltechnik („MS Ultrasonic“: Sondermaschinen, Serienmaschinen sowie Ultraschallsysteme und -komponenten). Zu den wesentlichen Kundenbranchen der MS XTEC zählen die weltweite Nutzfahrzeug-Industrie gefolgt von der Baumaschinenindustrie und anderen Heavy-Duty-Anwendungen bis hin zur stationären Energieerzeugung. Die Gruppe erwirtschaftete im Jahr 2023 ein Umsatzvolumen von rund 250 Mio. Euro und erwartet – nach dem aktuellen Übergangsjahr – ab 2025 ein Umsatzvolumen von über 150 Mio. Euro mit rund 400 Beschäftigten und zwei Produktionsstandorten in Trossingen / Baden-Württemberg sowie Charlotte / North Carolina (USA).Pressekontakt:BeckerBeratungsGesellschaft (BBG)Neustr. 2355296 Gau-Bischofsheim / MainzKlaus-Karl Becker +49 (0) 172 61 41 955kkb@b-bg.deHinweise:Der Herausgeber dieses Dokumentes ist die MS Industrie AG mit Sitz in München. Obwohl die Informationen in diesem Dokument aus Quellen stammen, die die MS Industrie AG für zuverlässig erachtet, kann für die Richtigkeit der Informationen in diesem Dokument keine Gewähr übernommen werden. Dieses Dokument stellt keinen Prospekt dar und ist ebenfalls nicht geeignet, als Grundlage zur Beurteilung der in dem Dokument vorgestellten Wertpapiere herangezogen zu werden. In diesem Dokument enthaltene Schätzungen und Meinungen stellen die Beurteilung der MS Industrie AG zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokumentes dar und können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die MS Industrie AG und / oder die mit ihr in Verbindung stehenden Unternehmen können von Zeit zu Zeit Positionen an den in diesem Dokument genannten Wertpapieren oder an darauf basierenden Optionen, Futures und anderen Derivaten halten, können andere Dienstleistungen (einschließlich solcher als Berater) für jedes in diesem Dokument genannte Unternehmen erbringen oder erbracht haben, und können (soweit gesetzlich zulässig) die hierin enthaltenen Informationen oder die Recherchen, auf denen sie beruhen, vor ihrer Veröffentlichung verwendet haben. Ein wie auch immer geartetes Beratungsverhältnis zwischen der MS Industrie AG und dem Empfänger dieses Dokumentes wird durch die Zurverfügungstellung dieses Dokuments nicht begründet. Jeder Empfänger hat seine eigenen Recherchen zu unternehmen und Vorkehrungen zu treffen, um die Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit einer Anlageentscheidung unter Berücksichtigung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Belange zu prüfen. Die MS Industrie AG haftet weder für Konsequenzen aus dem Vertrauen auf Meinungen oder Aussagen dieses Dokuments noch für die Unvollständigkeit desselben. Jeder Bürger / jede Bürgerin der Vereinigten Staaten von Amerika, die dieses Dokument erhält und Transaktionen mit hierin genannten Wertpapieren tätigen möchte, ist verpflichtet, dies durch einen in den USA zugelassenen Broker zu tun.
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2055307 20.12.2024 CET/CEST | DE0005855183 |
20.12.2024 | Advanced Blockchain AG | Advanced Blockchain AG: Portfoliounternehmen Panoptic revolutioniert dezentralen Optionshandel mit Start der Handelsplattform Advanced Blockchain AG/ Schlagwort(e): Kryptowährung / Blockchain Advanced Blockchain AG: Portfoliounternehmen Panoptic revolutioniert dezentralen Optionshandel mit Start der Handelsplattform
20.12.2024 / 09:30 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Advanced Blockchain AG: Portfoliounternehmen Panoptic revolutioniert dezentralen Optionshandel mit Start der Handelsplattform Berlin, 20. Dezember 2024 – Die Advanced Blockchain AG ("AB", Scale Frankfurt, Primärmarkt Düsseldorf, XETRA: ISIN DE000A0M93V6), ein führender Inkubator und Investor in der Blockchain-Industrie, gibt bekannt, dass ihre Inkubation Panoptic den erfolgreichen Launch ihrer dezentralen Handelsplattform auf Ethereum abgeschlossen hat. Mit der Einführung von Perpetual Optionen revolutioniert Panoptic den DeFi-Optionshandel und eröffnet neue Möglichkeiten für Investoren und Optionshändler. Perpetual Optionen bieten Investoren die Möglichkeit, digitale Vermögenswerte jederzeit zu einem festen Preis zu kaufen oder zu verkaufen – ohne Verfallsdatum. Dies sorgt für hohe Flexibilität, reduziert Handelsbarrieren und eröffnet neue Strategien für Marktteilnehmer. Im Gegensatz zu herkömmlichen Optionen mit festen Laufzeiten, ermöglichen diese Optionen kontinuierliches und dynamisches Handeln. Panoptic revolutioniert damit den Markt für dezentrale Finanzinstrumente, indem es die Flexibilität und Rentabilität erhöht und Risiken durch innovative Handelsstrategien minimiert. Mit der Unterstützung weiterer führender Risikokapitalgeber wie Uniswap Labs Ventures, Coinbase Ventures, Greenfield Capital, Jane Street und gumi Cryptos Capital steht Panoptic vor einem starken erwarteten Wachstum sowie einer breiten Marktakzeptanz. In den kommenden Monaten plant Panoptic die Expansion auf weitere Blockchains sowie die Einführung neuer Funktionen, um das Handelsvolumen zu steigern. Maik Laske, CFO der Advanced Blockchain AG, erklärt: „Panoptic ist eine von mehreren vielversprechenden DeFi-Positionen in unserem Portfolio und ein gutes Beispiel für die strategische Ausrichtung der Gruppe. Seit der Inkubation im Jahr 2022 hat sich Panoptic sehr solide entwickelt. Im Rahmen des Inkubationsprozesses ist die Advanced Blockchain AG zu einem der größten Anteilseigner geworden. Der Wert unseres Anteils liegt laut der letzten AVS-Bewertung bei über 2 Millionen USD.“ Hatem Elsayed, COO der Advanced Blockchain AG betont: „Mit ihrem innovativen Ansatz setzt Panoptic neue Standards für dezentralisierte Finanzmärkte und schafft einzigartige Möglichkeiten für Trader, sowohl aus der traditionellen Finanzwelt als auch aus der Kryptoindustrie, ihre Positionen effizienter zu verwalten. Der positive Zuspruch auch aus der traditionellen Finanzindustrie bestätigt die Qualität von Panoptic. Dies lässt künftiges Plattformwachstum und steigende Einnahmen aus Trading-Fees erwarten, was uns zuversichtlich für die Wertentwicklung unserer Inkubation stimmt.“ Über die Advanced Blockchain AG: Die Advanced Blockchain AG (Scale Frankfurt, Primärmarkt Düsseldorf, XETRA: ISIN DE000A0M93V6) ist ein Venture Builder und Investor in der Blockchain-Industrie mit einem umfangreichen Netzwerk aus Analysten, Entwicklern, Programmierern, Wirtschaftswissenschaftlern und Mathematikern. Die Advanced Blockchain AG widmet sich der Entwicklung der Zukunft des Web 3.0 und der Innovation in verschiedenen Ökosystemen und Märkten der Branche. Für weitere Informationen über die Advanced Blockchain AG, ihre verschiedenen Projekte und Investitionen besuchen Sie bitte https://www.advancedblockchain.com/. Kontakt: ir@advancedblockchain.com
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2055727 20.12.2024 CET/CEST | DE000A0M93V6 |
20.12.2024 | Allane SE | Aus „Sixt Neuwagen“ wird „Allane“ Allane SE/ Schlagwort(e): Sonstiges Aus „Sixt Neuwagen“ wird „Allane“
20.12.2024 / 09:04 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
PRESSEMITTEILUNG
Aus „Sixt Neuwagen“ wird „Allane“
Pullach, 20. Dezember 2024 – Die Allane Mobility Group, Spezialist für Fahrzeug-Leasing und Full-Service-Lösungen in Deutschland, hat ihre Marke „Sixt Neuwagen“ in „Allane“ umbenannt. Dieser Schritt ist Teil des umfassenden Rebranding-Prozesses des Unternehmens, der darauf abzielt, das Leistungsspektrum der Allane Mobility Group unter einer einheitlichen Marke zu konsolidieren und die Markenidentität weiter zu stärken. Seiner Umfirmierung in „Allane SE“ folgend startete das Unternehmen den Rebranding-Prozess bereits im Jahr 2022 auf Gruppenebene. Mit der Umbenennung der Marke „Sixt Neuwagen“ in „Allane“ hat die Allane Mobility Group den Namen „Sixt“ nun aus allen Markennamen entfernt.
Eckart Klumpp, Vorstandsvorsitzender der Allane SE „Eine einheitliche Markenidentität stärkt unseren Wiedererkennungswert und damit auch unsere Marktposition. Daher ist das Rebranding unserer Marken essenziell, um Europas führender markenübergreifender Anbieter von umfassenden Mobilitätslösungen zu werden. Die Umbenennung unserer Onlineplattform 'Sixt Neuwagen' in 'Allane' ist der nächste logische Schritt in unserem Rebranding-Prozess, der ein elementarer Bestandteil unserer Strategie FAST LANE 27 ist. Mit dem Renaming haben wir eine weitere Gruppenmarke in unsere neue Corporate Identity integriert und sind unserem Ziel nähergekommen, eine starke und einheitliche Marke aufzubauen, die unser ganzheitliches Produktportfolio widerspiegelt und uns damit noch besser als One-Stop-Shop positioniert.“
Auch nach der Umbenennung in „Allane“ können Kunden weiterhin auf den erstklassigen Service und die Qualität der bisherigen Marke "Sixt Neuwagen" vertrauen. So wird Allane seinen Kunden auch zukünftig innovative Lösungen und attraktive Neuwagen-Angebote anbieten und dabei auf digitale Technologien und maßgeschneiderte Konzepte setzen, um den Anforderungen der modernen Mobilität gerecht zu werden.
Bereits im April 2023 hatte die Allane Mobility Group ihre Marken im Flottengeschäft umbenannt und ihr Markendesign damit teilweise erneuert. So wurde „Sixt Leasing“ durch den Markennamen „Allane Fleet“ ersetzt, „Sixt Mobility Consulting“ wurde in „Allane Mobility Consulting“ umbenannt. Das Rebranding spiegelt sich in Form einer neuen Corporate Identity auch im Markenauftritt der Unternehmensgruppe wider. Das Logo der Marke „Allane“ steht hier zum Download bereit.
---- Über Allane Mobility Group: Die Allane Mobility Group mit Sitz in Pullach ist ein markenübergreifender Anbieter von umfassenden Mobilitätslösungen. In den Geschäftssegmenten Online Retail, Flottenleasing, Captive Leasing und Flottenmanagement bietet das Unternehmen ein breites Spektrum an Dienstleistungen und innovativen Lösungen, die Mobilität in jeder Hinsicht einfach machen.
Privat- und Gewerbekunden nutzen die Online- und Offline-Plattformen von Allane, um kostengünstig Neufahrzeuge zu leasen oder Gebrauchtfahrzeuge aus einem großen Bestand zu erwerben. Firmenkunden profitieren vom kosteneffizienten Full-Service-Leasing ihres Fuhrparks und von einer umfassenden Expertise im Fuhrparkmanagement.
Die Allane SE (ISIN: DE000A0DPRE6) ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die Gruppe einen Konzernumsatz von rund 619 Millionen Euro.
Größter Anteilseigner der Allane SE ist mit rund 92 % die Hyundai Capital Bank Europe GmbH (HCBE), ein Gemeinschaftsunternehmen der Santander Consumer Bank AG und der Hyundai Capital Services Inc.
www.allane-mobility-group.com
Pressekontakt: Kirchhoff Consult allane@kirchhoff.de
20.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2055157 20.12.2024 CET/CEST | DE000A0DPRE6 |
20.12.2024 | La Française Group | La Française: Deutschland: Wege aus dem Stillstand La Française Group/ Schlagwort(e): Marktbericht/Marktbericht La Française: Deutschland: Wege aus dem Stillstand
20.12.2024 / 09:03 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Deutschland: Wege aus dem Stillstand Von François Rimeu, Senior Market Strategist, Crédit Mutuel Asset Management Im besten Fall sollte das deutsche Wirtschaftswachstum 2024 konstant geblieben sein. Die aktuellen Konsensprognosen gehen von einem Anstieg um 0,6 % im Jahr 2025 aus. Dies ist zwar eine Verbesserung, bleibt aber enttäuschend schwach. Kürzlich hat die Bundesbank ihre Prognosen drastisch nach unten korrigiert und rechnet nun für 2025 mit einem Wachstum von nur noch 0,2 % (gegenüber der vorherigen Schätzung von 1,1 %). Wir sind nicht optimistischer als die Bundesbank. Die Probleme bleiben dieselben und sind auf die politischen Entscheidungen zurückzuführen, die die deutsche Regierung in den letzten Jahren getroffen hat. - Deutschland verlässt sich derzeit darauf, erneuerbare Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen erzeugen und gleichzeitig eine konstante Verfügbarkeit gewährleisten zu können. Die letzten Wochen haben jedoch gezeigt, wie schwierig dies ist – vor allem, wenn die Zahl der Sonnen- und Windstunden abnimmt. Dieses Phänomen ist als „Dunkelflaute“ bekannt und hat zu einem erheblichen Anstieg der kurzfristigen Strompreise geführt. Die deutsche Energiepolitik ist bisher gescheitert: Sie ist gekennzeichnet durch eine instabile Produktion, schwankende Preise und eine anhaltende Abhängigkeit von Kohle.
- Der breitere Industriesektor macht einen bedeutenden Teil der deutschen Wirtschaft aus (20 % der Wertschöpfung und über 16% der Arbeitsplätze, Quelle: Direction Genérale du Tresor, Daten vom 31.12.2023). Solange Deutschland nicht in der Lage ist, seine Industrien zu wettbewerbsfähigen Preisen mit Energie zu versorgen, ist ein deutlicher Aufschwung unrealistisch.
- Die Folgen hoher Energiepreise betreffen nicht nur den Industriesektor. Auch die Lebensmittelpreise, die an die Gaspreise (für Düngemittel unverzichtbar) gekoppelt sind, sind stark angestiegen. Infolgedessen müssen deutsche Verbraucher hohe Preise für nicht substituierbare Güter, d. h. Energie und Nahrungsmittel, zahlen, was die weniger wohlhabenden Bevölkerungsschichten unverhältnismäßig stark trifft. Dies untergräbt die verfügbaren Ersparnisse und das Verbrauchervertrauen, was logischerweise zu stagnierendem Konsum in Deutschland führt. Dieser Trend ist auch in anderen europäischen Ländern zu beobachten, wie in Frankreich.
Die Situation in Deutschland und Spanien hat sich sehr unterschiedlich entwickelt – die deutsche Wirtschaft stagniert, während Spaniens Wirtschaft eine positive Entwicklung aufweist. Die spanische Zentralbank hat ihre Wachstumsprognose für 2025 sogar von 2,2 % auf 2,5 % nach oben korrigiert, und für 2024 wird ein Wachstum von etwa 3 % erwartet. Es gibt noch weitere Faktoren („NextGenerationEU“, Tourismus in Spanien, fiskalische Anreize usw.), doch bleibt der unterschiedliche Zugang zu preiswerter Energie unserer Ansicht nach der wichtigste Faktor. Zur Erinnerung: Die Strompreise auf den europäischen Märkten werden durch Grenzkosten bestimmt (die Kosten für die Erzeugung einer weiteren MWH Strom). Die schwachen Verbundnetze zwischen Spanien und Portugal einerseits und dem übrigen europäischen Markt andererseits erklären die Einführung der „iberischen Ausnahme“ und warum die Energiepreise in Spanien und Portugal derzeit deutlich niedriger sind. Solange die Energieprobleme in Deutschland nicht gelöst sind, dürfte eine nennenswerte Erholung der deutschen Wirtschaft schwer zu erwarten sein. Es gibt jedoch einige Gründe zur Hoffnung. Eine Erholung der chinesischen Wirtschaft wäre eine gute Nachricht für die deutschen Exporte. Allerdings ist dies nicht unser Basisszenario – eine Stabilisierung scheint wahrscheinlicher. Die Wahlen in Deutschland Anfang 2025 könnten zu verstärkten fiskalischen Impulsen führen. Angesichts der für eine Verfassungsänderung erforderlichen Zweidrittelmehrheit wird es schwierig sein, in dieser Frage einen politischen Konsens zu erzielen. Fiskalische Anreize könnten notwendig sein, um möglichen Maßnahmen einer Trump- Regierung gegen Deutschlands erheblichen Handelsüberschuss mit den USA zu begegnen. Quelle: Bloomberg, Daten vom 18.12.2024 La Française Pressekontakt La Française Systematic Asset Management GmbH Bianca Tomlinson Neue Mainzer Straße 80 60311 Frankfurt Tel. +49 (0)69 975743 03 bianca.tomlinson@la-francaise.com https://www.la-francaise-systematic-am.com Heidi Rauen +49 69 339978 13 | hrauen@dolphinvest.eu Disclaimer Dieser Kommentar dient nur zu Informationszwecken. Die von La Française geäußerten Meinungen beruhen auf den aktuellen Marktbedingungen und können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Diese Meinungen können von denen anderer Anlageexperten abweichen. Herausgegeben von La Française Finance Services mit Sitz in 128 boulevard Raspail, 75006 Paris, Frankreich, einem von der Autorité de Contrôle Prudentiel als Wertpapierdienstleister regulierten Unternehmen, Nr. 18673 X, einer Tochtergesellschaft von La Française. Crédit Mutuel Asset Management: 128 bouelvard Raspail, 75006 Paris ist eine von der Autorité des marchés financiers unter der Nr. GP 97 138 zugelassene Vermögensverwaltungsgesellschaft. Crédit Mutuel Asset Management ist eine Aktiengesellschaft (Société Anonyme) mit einem Grundkapital von 3.871.680 €, RCS Paris n° 388 555 021, und eine Tochtergesellschaft der Groupe La Française, der Vermögensverwaltungs-Holdinggesellschaft der Crédit Mutuel Alliance Fédérale.
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2055287 20.12.2024 CET/CEST | noisin301373 |
20.12.2024 | Delivery Hero SE | Delivery Hero ernennt Marie-Anne Popp zur Chief Financial Officer Delivery Hero SE/ Schlagwort(e): Personalie Delivery Hero ernennt Marie-Anne Popp zur Chief Financial Officer
20.12.2024 / 08:49 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Delivery Hero ernennt Marie-Anne Popp zur Chief Financial Officer - Marie-Anne Popp wird CFO von Delivery Hero.
- Popp wird dem Vorstand von Delivery Hero beitreten.
Berlin, 20. Dezember 2024 – Delivery Hero SE („Delivery Hero“, „das Unternehmen“ oder „die Gruppe“), die weltweit führende lokale Lieferplattform, hat heute bekannt gegeben, dass Marie-Anne Popp, bisherige Interim-Chief Financial Officer, ab Januar 2025 die Rolle der CFO übernehmen wird. Popp wird vom Aufsichtsrat des Unternehmens ernannt und auch dem Vorstands von Delivery Hero beitreten. Kristin Skogen Lund, Vorsitzende des Aufsichtsrats, sagte: „Wir freuen uns, Marie-Anne nach ihrer erfolgreichen Zeit als Interim-CFO zur Chief Financial Officer von Delivery Hero zu ernennen. In dieser Zeit zeigte Marie-Anne außergewöhnliche Führungsqualitäten, umfassende Finanzexpertise und ein starkes Engagement für die Vision und Werte von Delivery Hero. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass sie unsere Finanzstrategie weiter vorantreiben und nachhaltiges Wachstum für unsere Stakeholder sichern wird.“ Als Interim-CFO leitete Popp die Umsetzung der Finanzstrategie, der Managementpraktiken und der Berichterstattung bei Delivery Hero. In dieser Zeit setzte das Unternehmen seinen erfolgreichen Profitabilitätstrend fort und erzielte zweistellige Umsatzwachstumsraten in allen Geschäftsbereichen aus den vorherigen Quartalen. In ihrer neuen Rolle als CFO wird sie diese Aufgaben fortführen. Niklas Östberg, CEO und Mitgründer von Delivery Hero, sagte: „Seit Marie-Anne vor über einem Jahr zu Delivery Hero gekommen ist, hat sie entscheidend zur finanziellen Stabilität und Profitabilität unseres Unternehmens beigetragen. Ihre Energie und Leidenschaft machen sie zu einer außergewöhnlichen Führungskraft. In den vergangenen Monaten ist sie ein unverzichtbares Mitglied des Management-Teams geworden, und ich freue mich, sie als CFO im Vorstand willkommen zu heißen.“ Vor ihrer Tätigkeit als Interim-CFO war Popp als Senior Vice President Finance bei Delivery Hero tätig. In ihrer langjährigen Karriere hatte sie zahlreiche Führungspositionen inne, darunter SVP Corporate Finance & Strategic Programs bei Adidas sowie CFO für die Wachstumsmärkte bei General Electric. Popp besitzt einen Master of Business Administration der Harvard Business School sowie einen Master of Economics der ESCP Business School. Marie-Anne Popp, CFO von Delivery Hero, sagte: „Es ist ein großes Privileg, die Rolle des CFO bei Delivery Hero zu übernehmen. Das Unternehmen befindet sich auf einem klaren Weg zur Profitabilität, und ich freue mich auf die bevorstehenden Chancen. Gemeinsam mit meinem Team und den talentierten Kolleginnen und Kollegen im gesamten Unternehmen möchte ich das volle Potenzial für nachhaltiges und profitables Wachstum in allen Märkten ausschöpfen." Pressekontakt Gbemisola Jones, Director Communications press@deliveryhero.com Investor Relations-Kontakt Christoph Bast, Leiter der Abteilung Investor Relations ir@deliveryhero.com Über Delivery Hero
Delivery Hero ist die weltweit führende lokale Lieferplattform, die ihren Dienst in rund 70 Ländern in Asien, Europa, Lateinamerika, dem Nahen Osten und Afrika anbietet. Das Unternehmen startete 2011 als Lieferdienst für Essen und betreibt heute seine eigene Logistik auf vier Kontinenten. Darüber hinaus leistet Delivery Hero Pionierarbeit im Bereich des Quick-Commerce, der nächsten Generation des E-Commerce, mit dem Ziel, Lebensmittel und Haushaltswaren in weniger als einer Stunde - häufig in 20 bis 30 Minuten - zum Kunden zu bringen. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Berlin, Deutschland, ist seit 2017 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und Teil des Börsenindex MDAX. Weitere Informationen: www.deliveryhero.com Haftungsausschluss Diese Mitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Ansichten und Prognosen in Bezug auf die künftige Geschäftslage, Ertragslage und Ergebnisse der Delivery Hero SE enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Zukunftsgerichtete Aussagen sind an Begriffen wie "glauben", "schätzen", "antizipieren", "erwarten", "beabsichtigen", "werden", oder "sollen" sowie ihrer Negierung und ähnlichen Varianten oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der Delivery Hero SE und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken sowie Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Ereignisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen und Ereignissen abweichen können. Hierin enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen und Ergebnisse verstanden werden und sind nicht notwendigerweise zuverlässige Indikatoren dafür, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen besitzen nur am Tag dieser Veröffentlichung Gültigkeit. Wir übernehmen keine Verpflichtung und beabsichtigen auch nicht, die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen unter Berücksichtigung späterer Ereignisse und Umstände zu aktualisieren oder spätere Ereignisse oder Umstände zu reflektieren oder Ungenauigkeiten, die sich nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aufgrund sonstiger Umstände ergeben, zu korrigieren. Wir übernehmen keine Verantwortung in irgendeiner Weise dafür, dass die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder Vermutungen eintreten werden.
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2055309 20.12.2024 CET/CEST | DE000A2E4K43 |
20.12.2024 | Singulus Technologies AG | Dr.-Ing. Stefan Rinck beendet seine Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und begleitet das Unternehmen zukünftig als Berater für Großprojekte SINGULUS TECHNOLOGIES AG/ Schlagwort(e): Personalie Dr.-Ing. Stefan Rinck beendet seine Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und begleitet das Unternehmen zukünftig als Berater für Großprojekte
20.12.2024 / 08:30 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Pressemeldung Dr.-Ing. Stefan Rinck beendet seine Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und begleitet das Unternehmen zukünftig als Berater für Großprojekte Kahl am Main, 20. Dezember 2024 – Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG gibt bekannt, dass Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck nach rund 15 Jahren als Vorstandsvorsitzender des Unternehmens zum 31. Dezember 2024 mit Ablauf seiner Bestellung und seines Vorstandsvertrags in den Ruhestand treten wird. Ab dem 1. Januar 2025 werden die Herren Markus Ehret und Lars Lieberwirth das Unternehmen gemeinsam als gleichberechtigte Vorstände führen. Wir sind erfreut, dass Herr Dr. Rinck dem Unternehmen insbesondere mit seiner Erfahrung bei Großprojekten und in strategischen Fragen weiterhin beratend zur Verfügung stehen wird. Seit seinem Amtsantritt im Jahr 2009 hat Herr Dr. Rinck die strategische Entwicklung und Ausrichtung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG entscheidend geprägt. Er hat nicht nur den Wandel des Unternehmens vom Spezialmaschinenbau für Optische Datenträger hin zu neuen Geschäftsbereichen geprägt, sondern auch eine Kultur der technischen Exzellenz und der kontinuierlichen Weiterentwicklung geschaffen. Seine technischen Kenntnisse, seine positive Einstellung zur Lösung von Problemen und seine Fähigkeit, Mitarbeiter zu motivieren, haben das SINGULUS-Team zu herausragenden technischen Leistungen inspiriert. Unter seiner Führung hat das Unternehmen komplexe technische Herausforderungen gemeistert, eine Vielzahl neuer Anlagen und Produkte entwickelt und sich zu einem führenden Anbieter innovativer Produkte und Turnkey-Lösungen in den Bereichen Solar, Halbleiter und Life Science entwickelt. Besonders hervorzuheben ist Dr. Rincks Engagement in den Bereichen Produktionstechnik und Nachhaltigkeit sowie in der Solarindustrie. Herr Dr. Rinck zu seinem Wechsel: „Ich blicke mit Stolz und Dankbarkeit auf 15 spannende Jahre bei SINGULUS TECHNOLOGIES zurück. Es war mir eine Freude, gemeinsam mit einem großartigen Team Innovationen voranzutreiben. Ich freue mich darauf, das Unternehmen auch in Zukunft bei wichtigen Projekten zu unterstützen und zur weiteren Entwicklung beizutragen“. Der Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG dankt Herrn Dr. Rinck ausdrücklich für seine langjährige, engagierte und erfolgreiche Arbeit. „Herr Dr. Rinck hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG durch herausfordernde Zeiten geführt und das Unternehmen zu einem führenden Anbieter innovativer Produktionslösungen für Zukunftsmärkte entwickelt. Wir danken ihm für seine visionäre Führung und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute, Gesundheit und Zufriedenheit“, so Herr Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz, Vorsitzender des Aufsichtsrates. SINGULUS TECHNOLOGIES - Dünnschichttechnik und Oberflächenbehandlung SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt und baut innovative Maschinen und Anlagen für effiziente Produktionsprozesse in der Dünnschichttechnik und Oberflächenbehandlung, die weltweit in den Märkten Photovoltaik, Halbleiter, Medizintechnik, Verpackung, Glas & Automotive sowie Batterie & Wasserstoff zum Einsatz kommen. Zu den Kernkompetenzen des Unternehmens zählen Verfahren der Beschichtungstechnik (Kathodenzerstäubung/PVD/Sputtering, PECVD, Aufdampfen), Oberflächenbehandlung sowie nasschemische und thermische Produktionsverfahren. SINGULUS TECHNOLOGIES sieht Nachhaltigkeit als Chance, sich mit innovativen Produkten zu positionieren. Im Fokus stehen Umweltbewusstsein, die effiziente Nutzung von Ressourcen sowie die Vermeidung unnötiger CO2-Belastung. Bei SINGULUS TECHNOLOGIES hat eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung einen hohen Stellenwert. SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, D-63796 Kahl/Main, WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5 Kontakt: Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279 Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: +49 (0) 172 833 2224 www.singulus.de Kontakt: Bernhard Krause Bernhard.Krause@singulus.de +49 (0) 1728332224
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2055289 20.12.2024 CET/CEST | DE000A1681X5 |
20.12.2024 | LS telcom AG | LS telcom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG LS telcom AG/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten LS telcom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG
20.12.2024 / 08:09 CET/CEST Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Hiermit gibt die LS telcom AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden: Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 23.12.2024 Ort: https://www.lstelcom.com/de/investor-relations/finanzberichte/
20.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2055293 20.12.2024 CET/CEST | DE0005754402 |
20.12.2024 | OTRS AG | EasyVista schließt die Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung an OTRS erfolgreich ab und bekräftigt damit sein Ziel, ein weltweit führender Anbieter von IT-Lösungen zu werden OTRS AG/ Schlagwort(e): Sonstiges EasyVista schließt die Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung an OTRS erfolgreich ab und bekräftigt damit sein Ziel, ein weltweit führender Anbieter von IT-Lösungen zu werden
20.12.2024 / 08:00 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
EasyVista schließt die Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung an OTRS erfolgreich ab und bekräftigt damit sein Ziel, ein weltweit führender Anbieter von IT-Lösungen zu werden Paris/Oberursel, 20. Dezember 2024 – EasyVista gibt den erfolgreichen Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an OTRS bekannt, einem namhaften ITSM-Anbieter mit Hauptsitz in Deutschland, der an der Frankfurter Börse notiert ist. Diese Übernahme ist das Eurazeo-finanzierte Unternehmen auf dem besten Weg, bis zum Jahresende einen Umsatz von über 70 Millionen Euro zu erzielen, wobei die Hälfte davon außerhalb Frankreichs erwirtschaftet wird. EasyVista hat den Erwerb von insgesamt über 90 Prozent der OTRS-Aktien abgeschlossen und vollzogen. Das Unternehmen beabsichtigt, die verbleibenden Aktien von OTRS im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots in Verbindung mit einem Delisting zu erwerben sowie ein Squeeze-out-Verfahren durchzuführen. Mit der Übernahme von OTRS kann EasyVista seine Wachstumsdynamik auf dem europäischen Markt beschleunigen und in Deutschland Fuß fassen. Als führender Anbieter von IT-Service-Management-und Security-Incident-Response-Lösungen, der an der Frankfurter Börse notiert ist, erwirtschaftete OTRS im Jahr 2023 einen Umsatz von mehr als 12 Millionen Euro in 56 Ländern, davon 55 Prozent in Deutschland. OTRS betreut weltweit mehr als 850 Kunden, darunter Airbus und Porsche, und hat darüber hinaus eine Reihe von Services entwickelt, die auf kleine und mittelständische Unternehmen zugeschnitten sind. Seit Eurazeo Mehrheitsaktionär geworden ist, hat EasyVista seinen wiederkehrenden Umsatz verdreifacht und seine Technologieplattform für IT-Services erheblich gestärkt, die nun eine komplette Suite von IT Service Management, Remote Support, IT Monitoring und Selbstheilungstechnologien umfasst. Zu den Kunden von EasyVista gehören führende Unternehmen wie das Amerikanische Rote Kreuz, US Foods und Goldman Sachs in den USA, Aéroports de Paris und Vinci in Frankreich, Unicaja in Spanien und Galp in Portugal, was die Ambition des Unternehmens unterstreicht, eine führende Rolle auf dem globalen Markt für IT-Lösungen zu spielen. Patrice Barbedette, CEO von EasyVista, erklärt: „Wir freuen uns sehr, OTRS in der EasyVista-Familie willkommen zu heißen und sind stolz darauf, diese Übernahme in so kurzer Zeit erfolgreich abgeschlossen zu haben, was ein Beweis für die gemeinsame Vision und das Vertrauen der OTRS-Aktionäre in die Ambitionen von EasyVista ist. Diese Akquisition beschleunigt nicht nur unser internationales Wachstum, sondern stärkt auch unsere IT-Serviceplattform und unser IT-Security-Angebot, was unsere Position als führender Global Player weiter festigt.“ André Mindermann, Mitgründer und CEO der OTRS Group, sagt: „Ich freue mich sehr, dass OTRS jetzt mit EasyVista zusammenarbeitet, um Europas führende IT-Lösungsplattform zu schaffen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit, um die entscheidendsten IT-Anforderungen von Unternehmen weltweit zu erfüllen.“ Über die OTRS AG Die OTRS AG ist der Hersteller und weltweit größte Dienstleister für die Enterprise Service Management Suite OTRS. Sie bietet Unternehmen branchenunabhängige Softwarelösungen für die strukturierte Kommunikation in Customer Service, IT Service Management und Security Management. Neben dem Kernprodukt OTRS sorgt die Sicherheitslösung STORM für ein effizientes Incident Management und eine transparente Dokumentation gemäß Standards wie ISO 27001. Weitere Informationen unter: https://otrs.com/. Über EasyVista EasyVista ist führender Anbieter von IT-Software, der umfassende IT-Lösungen anbietet, darunter Servicemanagement, Remote Support, IT-Monitoring und Selbstheilungstechnologien. EasyVista versetzt Unternehmen in die Lage, sich einen kundenorientierten, proaktiven und vorausschauenden Ansatz für IT-Services, -Support und -Betrieb zu eigen zu machen. EasyVista hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kundenerwartungen zu verstehen und zu übertreffen, indem es nahtlose und erstklassige IT-Erfahrungen gewährleistet. Heute unterstützt EasyVista mehr als 3.000 Unternehmen weltweit dabei, die digitale Transformation zu beschleunigen, die Produktivität der Mitarbeiter zu steigern, die Betriebskosten zu senken und die Zufriedenheit von Mitarbeitern und Kunden in verschiedenen Branchen zu erhöhen, darunter Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, Bildung und Produktion. Weitere Informationen unter www.easyvista.com.
Kontakt EasyVista marketing@easyvista.com Kontakt OTRS AG Zimmersmühlenweg 11 D-61440 Oberursel Tel: +49 (0)6172 681988-0 Fax: +49 (0)9421 56818 18 E-Mail: ir@otrs.com Internet: www.corporate.otrs.com Investor Relations CROSS ALLIANCE communication GmbH Susan Hoffmeister Bahnhofstr. 98 D-82166 Gräfelfing/München Tel: +49 (0) 89 125 09 03-30 E-Mail: sh@crossalliance.de Internet: www.crossalliance.de
20.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2054979 20.12.2024 CET/CEST | DE000A0S9R37 |
20.12.2024 | Adler Group S.A. | Adler Group S.A. erhält verbindliche Zusagen für die Refinanzierung ihrer 1L Fazilität Adler Group S.A./ Schlagwort(e): Finanzierung Adler Group S.A. erhält verbindliche Zusagen für die Refinanzierung ihrer 1L Fazilität
20.12.2024 / 07:53 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Adler Group S.A. erhält verbindliche Zusagen für die Refinanzierung ihrer 1L Fazilität Luxemburg, 20. Dezember 2024 – Die Adler Group S.A. („Adler Group”) hat verbindliche Zusagen in Höhe von ca. 1,2 Mrd. EUR für eine Refinanzierung der von der ADLER Financing S.à r.l., einer nicht mit der Adler Group in Verbindung stehenden Zweckgesellschaft („Financing SPV“), ausgegebenen 1L Anleihen und einer entsprechenden Anpassung der 1L Fazilität zwischen, unter anderem, Adler Group und dem Financing SPV erhalten („Refinanzierung“). Die angepasste 1L Fazilität wird mit einem endfälligen Zinssatz von 8,25 % p.a. verzinst zuzüglich 1 % OID und hat keine Call Protection. Die Senkung des endfälligen Zinssatzes von 12,5 % spiegelt vor allem das verbesserte Risikoprofil der Adler Group wider. Vorausgesetzt, dass die erforderliche Zustimmung des Financing SPV und seiner Anleihegläubiger erteilt wird, wird der Abschluss der Refinanzierung voraussichtlich bis Ende Januar 2025 erwartet.
Mit dem derzeit angenommenen Refinanzierungsvolumen von 1,2 Mrd. EUR und dem aktuellen Business Plan wird die Adler Group über die erwartete Laufzeit der 1L Fazilität rund 47 Mio. EUR an Zinskosten einsparen. Das Fälligkeitsdatum sowie alle anderen Konditionen der 1L Fazilität bleiben unverändert. Die Adler Group erwartet eine kontinuierliche Rückzahlung der 1L Fazilität aus den Erlösen laufender und zukünftiger Portfolio- und Asset-Verkäufe.
„Die geplante Refinanzierung unterstreicht das gestiegene Vertrauen des Marktes in die Adler Group. Neben dem schrittweisen Abbau der Verschuldung aus Verkaufserlösen ist diese deutliche Reduzierung der Fremdkapitalkosten ein weiterer wichtiger Schritt zur Optimierung unserer Kapitalstruktur“, kommentiert Dr. Karl Reinitzhuber, Mitglied des Verwaltungsrats und CEO der Adler Group.
„Wir haben in den vergangenen Monaten sehr intensive und konstruktive Gespräche mit einer Vielzahl von Investoren geführt, um uns auf einen guten Deal für alle Stakeholder zu einigen. Wir sind dankbar für das gegenseitige Vertrauen und das Interesse, das wir von den Investoren in diesem Prozess erhalten haben. Nach der Refinanzierung der 1L Anleihen werden wir weitere Möglichkeiten zur Optimierung unserer Kapitalstruktur und insbesondere zur Senkung der Zinskosten prüfen“, kommentiert Thorsten Arsan, Mitglied des Verwaltungsrats und CFO der Adler Group. Kontakt Investor Relations: T +352 278 456 710 E investorrelations@adler-group.com
20.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2055283 20.12.2024 CET/CEST | LU1250154413 |
20.12.2024 | Adler Group S.A. | Adler Group S.A. erhält verbindliche Zusagen für die Refinanzierung ihrer 1L Fazilität Adler Group S.A. / Schlagwort(e): Finanzierung Adler Group S.A. erhält verbindliche Zusagen für die Refinanzierung ihrer 1L Fazilität
20.12.2024 / 07:50 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Adler Group S.A. erhält verbindliche Zusagen für die Refinanzierung ihrer 1L Fazilität
Luxemburg, 20. Dezember 2024 – Die Adler Group S.A. („Adler Group”) hat verbindliche Zusagen in Höhe von ca. 1,2 Mrd. EUR für eine Refinanzierung der von der ADLER Financing S.à r.l., einer nicht mit der Adler Group in Verbindung stehenden Zweckgesellschaft („Financing SPV“), ausgegebenen 1L Anleihen und einer entsprechenden Anpassung der 1L Fazilität zwischen, unter anderem, Adler Group und dem Financing SPV erhalten („Refinanzierung“). Die angepasste 1L Fazilität wird mit einem endfälligen Zinssatz von 8,25 % p.a. verzinst zuzüglich 1 % OID und hat keine Call Protection. Die Senkung des endfälligen Zinssatzes von 12,5 % spiegelt sowohl das verbesserte Risikoprofil der Adler Group als auch verbesserte Marktkonditionen wider. Die Refinanzierung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Anleihegläubiger der von der Financing SPV ausgegebenen 555.611.000 EUR 1.5L 14 % PIK Schuldverschreibungen (ISIN: DE000A3L3AF1) und der 116.700.000 EUR 1.5L 4,25 % PIK Schuldverschreibungen (ISIN: DE000A3L3AE4). Die Adler Group wird unmittelbar im Anschluss an diese Veröffentlichung das Financing SPV informieren, um den Zustimmungsprozess zu initiieren. Vorausgesetzt, dass die erforderliche Zustimmung erteilt wird, wird der Abschluss der Refinanzierung voraussichtlich bis Ende Januar 2025 erwartet.
Mit dem derzeit angenommenen Refinanzierungsvolumen von 1,2 Mrd. EUR und dem aktuellen Business Plan wird die Adler Group über die erwartete Laufzeit der 1L Fazilität rund 47 Mio. EUR an Zinskosten einsparen. Das Fälligkeitsdatum sowie alle anderen Konditionen der 1L Fazilität bleiben unverändert. Die Adler Group erwartet eine kontinuierliche Rückzahlung der 1L Fazilität aus den Erlösen laufender und zukünftiger Portfolio- und Asset-Verkäufe. Mitteilende Person: Julian Mahlert, Head of Investor Relations & Public Relations +49 176 145 690 04 j.mahlert@adler-group.com
Ende der Insiderinformation
20.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2055241 20.12.2024 CET/CEST | LU1250154413 |
20.12.2024 | MIC Market Information & Content Publishing GmbH | Jetzt Einstiegsoption in den nordamerikanischen Uran-Markt nutzen! Nexus Uranium gibt Update zum Bohrprogramm auf dem aussichtsreichen Uran-Projekt “Cree East” bekannt EQS-Media / 20.12.2024 / 07:30 CET/CEST
Nexus Uranium Corp. (ISIN: CA65345P1018; WKN: A3EXYF), das Unternehmen oder “Nexus”, freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen mit der Errichtung der winterfesten Zufahrtsstraße zu seinem Vorzeigeprojekt, dem Uranprojekt “Cree East” im ertragreichen Athabasca-Becken in Saskatchewan, begonnen hat. Nexus Uranium Corp. ist ein auf mehrere Rohstoffe fokussiertes Erschließungsunternehmen, das sich auf die Weiterentwicklung des Uranprojekts “Cree East” im Athabasca-Becken konzentriert, zusätzlich zu seinem Edelmetallportfolio, das das Goldprojekt “Napoleon” in British Columbia und ein Paket von Gold-Claims im Yukon umfasst. Das Projekt “Napoleon” umfasst eine Gesamtfläche von 1.000 Hektar und birgt Potenzial für Goldvorkommen mit unterschiedlichen Ausprägungen. Die Explorationsaktivitäten in diesem Gebiet reichen bis in die 1970er Jahre zurück und es wurden hier hochgradige Goldmineralisierungen vorgefunden. Die Goldprojekte im Yukon umfassen Quarzclaims mit einer Grundfläche von nahezu 8.000 Hektar, die Potenzial für die Auffindung einer hochgradigen Goldmineralisierung aufweisen, was anhand einer historischen Stichprobe mit 144 g/t Gold verdeutlicht wird. Das Projekt “Cree East” ist mit 57.752 Hektar (142.708 Acres) eines der größten Projekte im Athabasca-Becken in Saskatchewan; es wurden hier bis dato mehr als 20 Millionen $ in die Exploration investiert. Kürzlich konnte das Unternehmen bereits die Bohrziele für das bevorstehende Winter-Diamantbohrprogramm auf dem Uranprojekt “Cree East” bekannt geben und auf den kürzlich erfolgten erfolgreichen Abschluss einer Privatplatzierung im Wert von 2,08 Millionen $ das Bohrprogramms erweitern. Die Eisstraße wird dort eine wichtige saisonale Zufahrt zum Standort “Cree East” ermöglichen und den effizienten Transport von Maschinen, Betriebsmitteln und Mannschaften erleichtern, die für das Anfang des Monats angekündigte erweiterte Winterbohrprogramm benötigt werden. Der Bau der Straße steht im Einklang mit dem Streben von “Nexus” nach betrieblicher Optimierung und der Errichtung einer Infrastruktur, die für den Fortschritt der Explorationsaktivitäten in einem der größten Uranexplorationsprojekte der Region entscheidend ist. Wichtigste Fakten zur Initiative der Errichtung einer winterfesten Zufahrtsstraße - Verbesserte Zufahrt: Die Straße verbessert die logistischen Rahmenbedingungen und ermöglicht die zeitnahe Durchführung der Explorationsaktivitäten, gleichzeitig werden die wetterbedingten Herausforderungen entschärft. - Sicherheit und Nachhaltigkeit: Die Einhaltung von branchenführenden Sicherheitsstandards und umweltverträglichen Praktiken während des Baus und Betriebs wird sichergestellt. - Unterstützung der erweiterten Exploration: Es wird dafür gesorgt, dass das vor kurzem angekündigte erweiterte Winterbohrprogramm im Projekt “Cree East” reibungslos abläuft und gezielt Zonen mit hoher Priorität im Hinblick auf eine raschere Ressourcenbewertung ermittelt werden. Das Projekt bildet nach wie vor den zentralen Angelpunkt in der Mission von “Nexus”, die Exploration kritischer Rohstoffe voranzutreiben und weltweit zu nachhaltigen Energielösungen beizutragen. Jeremy Poirier, CEO von Nexus Uranium, kommentierte die Fortschritte beim Projekt “Cree East” betont optimistisch: “Die Errichtung einer Winterzufahrtsstraße ist ein bedeutender Fortschritt für das Projekt Cree East und gewährleistet die betriebliche Unterstützung, die für die Erschließung des Projektpotenzials erforderlich ist. Diese Maßnahme unterstreicht unseren strategischen Ansatz bei der Erschließung von erstklassigen Uranvorkommen im kanadischen Athabasca-Becken, einem Eckpfeiler der grünen Energiewende.” Kernkraft: Das Comeback des nächsten Jahres Viele Experten sind sich einig, dass ein erhebliches Wachstum der Kernenergie Teil des Energiemixes sein muss, um die Klimaziele zu erreichen. In den USA etwa dürfte das ab nächstem Jahr wieder vermehrt auf der politischen Agenda stehen. Denn unter dem neue US-Präsident Trump soll Chris Wright Energieminister werden, der Gründer und CEO von ‘Liberty Energy’, einem Unternehmen für innovative Lösungen bei der Öl- und Erdgasgewinnung durch Fracking. Wright ist ein entschiedener Befürworter der verstärkten Nutzung fossiler Brennstoffe. Die Rückkehr zu fossilen Energieträgern unter Donald Trump. Präsident Trump hatte bereits im Wahlkampf angekündigt, staatliche Fördergelder für klimafreundliche Technologien zu streichen und die Förderung fossiler Energieträger in den USA massiv auszuweiten. Die USA verbrauchen 28% der weltweiten Uran-Nachfrage, produzieren aber nur 0,15% der Produktion. Der Großteil der Uranproduktion stammt derzeit aus russisch ausgerichteten Ländern (d.h. Kasachstan 43%, Russland 5%, Usbekistan 7%) und afrikanischen Ländern (d.h. Namibia 11%, Niger 4%). Doch das dürfte sich nach dem Amtsantritt im Januar ändern. Der Energiesektor dürfte dann von regulatorischen Erleichterungen profitieren. Denn die neue US-Regierung hat bereits angekündigt, die Kernkraft bis 2050 verdreifachen zu wollen. Neue Reaktoren sollen gebaut und bestehende Anlagen modernisiert werden. Besonders bemerkenswert ist hier die parteiübergreifende Unterstützung für die Kernkraft in den USA. Sowohl Demokraten als auch Republikaner sehen darin einen wichtigen Baustein zur Reduzierung von Emissionen im Energiesektor. Der steigende Strombedarf, nicht zuletzt durch energieintensive Technologien wie Künstliche Intelligenz, verstärkt die Bedeutung dieser Energieform. Investitionsmagnet Uran: Jetzt Einstiegsoption in den amerikanischen Markt nutzen! Das dürfte Unternehmen wie die Nexus Uranium Corp. (ISIN: CA65345P1018; WKN: A3EXYF) gerade besonders attraktiv machen. Die kontinuierliche Projektentwicklung und die strategische Ausrichtung auf dem nordamerikanischen Uran-Markt schaffen günstige Voraussetzungen für das zukünftige Wachstum des Unternehmens. Ein früher Trade könnte sich später als besonders lukrativ erweisen.
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Rechtliche Hinweise Art der Information: Marketingmitteilung Verbreiter: MIC Market Information & Content Publishing GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 107943 und eingetragen in der Liste der der institutsunabhängigen Ersteller und/oder Weitergeber von Anlagestrategie- und Anlageempfehlungen die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geführt wird und zuständige Aufsichtsbehörde ist. Datum der erstmaligen Erstellung: 14.12.2023 Uhrzeit der erstmaligen Erstellung: 13:56 Uhr Ersteller der Marketingmitteilung: MIC Market Information & Content Publishing GmbH Abstimmung mit dem Emittenten: Ja Adressaten: MIC Market Information & Content Publishing GmbH stellt die Wertpapieranalyse allen interessierten Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Privatanlegern gleichzeitig zur Verfügung. Ausgeschlossene Adressaten: Die auf Anleger-Metriken veröffentlichten Publikationen, Informationen, Analysen, Reports, Researchs und Dokumente sind nicht für U.S.-Personen oder Personen, die ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan haben, bestimmt und dürfen weder von diesen eingesehen noch an diese verteilt werden. Informationsquellen: Informationsquellen der MIC Market Information & Content Publishing GmbH sind Angaben und Informationen des Emittenten, in- und ausländische Wirtschaftspresse, Informationsdienste, Nachrichtenagenturen (z.B. Reuters, Bloomberg, Infront, u. a.), Analysen und Veröffentlichungen im Internet. Sorgfaltsmaßstab: Bewertungen und daraus abgeleitete Anlageurteile werden mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Berücksichtigung aller zum jeweiligen Zeitpunkt erkennbar relevanten Faktoren erstellt. Offenlegung von Interessen und Interessenkonflikten sowie der Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten Die MIC Market Information & Content Publishing GmbH erhält von der Nexus Uranium Corp. für die Verbreitung der Marketingmitteilung eine fixe Vergütung. Anleger-Metriken und/oder mit ihr verbundene Unternehmen wurden von Nexus Uranium Corp. bzw. von deren Aktionären mit der Erstellung der vorliegenden Analyse beauftragt. Aufgrund der Beauftragung durch die Emittentin kann die Unabhängigkeit der Analyse nicht sichergestellt werden. Dies begründet laut Gesetz auf Seiten der Anleger-Metriken bzw. des verantwortlichen Redakteurs einen Interessenkonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. 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Ebenso wenig werden von der/den Person/en Anteile an über 5% des gesamten emittierten Aktienkapitals des Emittenten gehalten, war/en die Person/en innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate bei der öffentlichen Emission von Finanzinstrumenten des Emittenten federführend oder mitführend, war/en die Person/en Marketmaker oder Liquiditätsspender in den Finanzinstrumenten des Emittenten, haben mit dem Emittenten eine Vereinbarung über die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gemäß Anhang I Abschnitt A und B der Richtlinie2014/65/EU getroffen, die innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate gültig war oder in diesem Zeitraum eine Leistung oder ein Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung gegeben war. Weil andere Research-Häuser und Börsenbriefe den Wert auch besprechen können, kann es in vorliegendem Empfehlungszeitraum zu einer symmetrischen Informations-/ und Meinungsgenerierung kommen. Natürlich gilt es zu beachten, dass Nexus Uranium Corp. in der höchsten denkbaren Risikoklasse für Aktien gelistet ist. Die Gesellschaft weist ggf. noch keine Umsätze auf und befindet sich auf Early Stage Level, was gleichzeitig reizvoll wie riskant ist. Die finanzielle Situation des Unternehmens ist noch defizitär, was die Risiken deutlich erhöht. Durch notwendig werdende Kapitalerhöhungen könnten zudem kurzfristig Verwässerungserscheinungen auftreten, die zu Lasten der Investoren gehen können. Wenn es dem Unternehmen nicht gelingt, weitere Finanzquellen in den nächsten Jahren zu erschließen, könnten sogar Insolvenz und ein Delisting drohen. Enthaftungserklärung und Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals Die Hintergrundinformationen, Markteinschätzungen und Wertpapieranalysen, die Anleger-Metriken auf seinen Webseiten und in seinen Newslettern veröffentlicht, stellen weder ein Verkaufsangebot für die behandelten Notierungen noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber für vertrauenswürdig erachtet. Dennoch ist die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der Ausführungen bzw. der Aktienbesprechungen für die eigene Anlageentscheidung möglicherweise resultieren können, ausnahmslos ausgeschlossen. Wir geben zu bedenken, dass Aktieninvestments immer mit Risiko verbunden sind. Jedes Geschäft mit Optionsscheinen, Hebelzertifikaten oder sonstigen Finanzprodukten ist sogar mit äußerst großen Risiken behaftet. Aufgrund von politischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Veränderungen kann es zu erheblichen Kursverlusten, im schlimmsten Fall zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Bei derivativen Produkten ist die Wahrscheinlichkeit extremer Verluste mindestens genauso hoch wie bei Small-Cap Aktien, wobei auch die großen in- und ausländischen Aktienwerte schwere Kursverluste bis hin zum Totalverlust erleiden können. Sie sollten sich vor jeder Anlageentscheidung (z.B. durch Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens) weitergehend beraten lassen. Obwohl die in den Analysen und Markteinschätzungen von Anleger-Metriken enthaltenen Wertungen und Aussagen mit der angemessenen Sorgfalt erstellt wurden, übernehmen wir keinerlei Verantwortung oder Haftung für Fehler, Versäumnisse oder falsche Angaben. Dies gilt ebenso für alle von unseren Gesprächspartnern in den Interviews geäußerten Darstellungen, Zahlen und Beurteilungen. Das gesamte Risiko, das aus dem Verwenden oder der Leistung von Service und Materialien entsteht, verbleibt bei Ihnen, dem Leser. Bis zum durch anwendbares Recht äußerstenfalls Zulässigen kann Anleger-Metriken nicht haftbar gemacht werden für irgendwelche besonderen, zufällig entstandenen oder indirekten Schäden oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust geschäftlicher Informationen oder irgendeinen anderen Vermögensschaden), die aus dem Verwenden oder der Unmöglichkeit, Service und Materialien zu verwenden entstanden sind. Alle in dem vorliegenden Report zu Nexus Uranium Corp. geäußerten Aussagen, außer historischen Tatsachen, sollten als zukunftsgerichtete Aussagen verstanden werden, die sich wegen erheblicher Unwägbarkeiten durchaus nicht bewahrheiten könnten. Die Aussagen des Autors unterliegen Ungewissheiten, die nicht unterschätzt werden sollten. Es gibt keine Sicherheit oder Garantie, dass die getätigten Prognosen tatsächlich eintreffen. Daher sollten die Leser sich nicht auf die Aussagen von Anleger-Metriken verlassen und nur auf Grund der Lektüre des Reports Wertpapiere kaufen oder verkaufen. Der Service von Anleger-Metriken darf deshalb keinesfalls als persönliche oder auch nur allgemeine Anlageberatung aufgefasst werden. Nutzer, die aufgrund der bei Anleger-Metriken abgebildeten oder bestellten Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Alle vorliegenden Texte, insbesondere Markteinschätzungen, Aktienbeurteilungen und Chartanalysen spiegeln die persönliche Meinung des Redakteurs wider. Es handelt sich also um reine individuelle Auffassungen ohne Anspruch auf ausgewogene Durchdringung der Materie. Der Leserversichert hiermit, dass dieser sämtliche Materialien und Inhalte auf eigenes Risiko nutzt und Anleger-Metriken keine Haftung übernimmt. 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Es gibt keine Garantie dafür, dass die Prognosen der Gesellschaft, des Analysten oder weiterer Experten und des Managements tatsächlich eintreten. Die Wertentwicklung der Aktie der Nexus Uranium Corp. ist damit ungewiss. Wie bei jedem sogenannten Micro Cap besteht auch hier die Gefahr des Totalverlustes. Deshalb dient Nexus Uranium Corp. nur der dynamischen Beimischung in einem ansonsten gut diversifizierten Depot. Der Anleger sollte die Nachrichtenlage genau verfolgen und über die technischen Voraussetzungen für ein Trading in Pennystocks verfügen. Die segmenttypische Marktenge sorgt für hohe Volatilität. Unerfahrenen Anlegern und LOW-RISK Investoren wird von einer Investition in Aktien der Nexus Uranium Corp. grundsätzlich abgeraten. Die vorliegende Analyse richtet sich ausschließlich an erfahrene Profitrader. Einschätzung Maßgebend für die Einschätzung zu einem Emittenten ist, ob sich seine Aktien nach der Einschätzung des Erstellers in den folgenden 12 Monaten (Geltungszeitraum) besser, schlechter oder im Vergleich mit den Aktien vergleichbarer Emittenten aus derselben Peer Group bewegen können: Sell: Der Begriff Sell bedeutet verkaufen. Der Analyst ist der Auffassung, dass ein weiterer Kursgewinn unwahrscheinlich ist, ein Kursverlust eintreten könne oder dass Anleger bereits erzielte Gewinne realisieren sollten. In all diesen Fällen wir der die Empfehlung „Sell“ aussprechen. Hold: Der Begriff Hold bedeutet halten. Der Analyst sieht ein Kurspotenzial für die Aktie, weshalb er der Meinung ist, die Aktie im Depot zu behalten. Buy: Der Begriff Buy bedeutet kaufen. Der Analyst erwartet einen Kursanstieg der Aktie, da er diese aktuell für unterbewertet hält. Strong Buy: Der Begriff Strong Buy bedeutet unbedingt kaufen und wird zum Beispiel von den US-Investmenthäusern Morgan Stanley und Salomon Brothers verwendet. Der Analyst erwartet einen im Vergleich zu anderen Unternehmen derselben Peer Group überdurchschnittlichen Kursanstieg. Unabhängig von der vorgenommenen Einschätzung bestehen nach der Empfindlichkeitsanalyse deutliche Risiken aufgrund einer Änderung der zugrunde gelegten Annahmen. Diese Erörterung von Risikofaktoren in der Analyse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Emittent/Herausgeber: MIC Market Information & Content Publishing GmbH Schlagwort(e): Finanzen
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20.12.2024 | HORNBACH Holding AG & Co. KGaA | HORNBACH erzielt sehr gutes Neunmonatsergebnis aufgrund stabiler Entwicklung von Umsatz und Handelsspanne HORNBACH Holding AG & Co. KGaA/ Schlagwort(e): Quartalsergebnis/9-Monatszahlen HORNBACH erzielt sehr gutes Neunmonatsergebnis aufgrund stabiler Entwicklung von Umsatz und Handelsspanne
20.12.2024 / 07:00 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
HORNBACH erzielt sehr gutes Neunmonatsergebnis aufgrund stabiler Entwicklung von Umsatz und Handelsspanne - Konzern-Nettoumsätze im dritten Quartal leicht gewachsen: positive organische Entwicklung im europäischen Geschäftsgebiet
- Marktanteile in mehreren Ländern weiter ausgebaut – Kundenfrequenz in den ersten neun Monaten um +1,6% gesteigert
- Bereinigtes EBIT nach neun Monaten um 11,4% auf 300,0 Mio. Euro gestiegen durch erfolgreiches Management der Bestände und Kosten sowie eine verbesserte Handelsspanne
- Ergebnis je Aktie im Neunmonatszeitraum auf 11,84 EUR gestiegen (+23,4%)
- Ertragsprognose für das Gesamtjahr bleibt in Erwartung eines saisontypischen Q4-Verlaufs unverändert
Tabelle 1: Kennzahlen HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Konzern
Q3 2024/25: 1. September 2024 bis 30. November 2024; 9M 2024/25: 1. März 2024 bis 30. November 2024 (in Mio. EUR soweit nicht anders angegeben) | Q3 2024/25 | Q3 2023/24 | ± in % | 9M 2024/25 | 9M 2023/24 | ± in % | Nettoumsatz | 1.505,1 | 1.485,2 | 1,3 | 4.950,8 | 4.926,5 | 0,5 | davon Teilkonzern HORNBACH Baumarkt AG | 1.407,9 | 1.380,6 | 2,0 | 4.659,2 | 4.608,7 | 1,1 | - Deutschland | 661,6 | 661,7 | 0,0 | 2.228,0 | 2.225,2 | 0,1 | - Übriges Europa | 746,4 | 718,9 | 3,8 | 2.431,1 | 2.383,4 | 2,0 | Flächenbereinigtes Umsatzwachstum (DIY)1) | 2,0 | -4,3 | | 1,1 | -2,2 | | davon Teilkonzern HORNBACH Baustoff Union GmbH | 98,1 | 104,3 | -6,0 | 295,4 | 317,2 | -6,9 | Rohertrag | 511,2 | 495,8 | 3,1 | 1.713,1 | 1.642,9 | 4,3 | Handelsspanne (in % vom Nettoumsatz) | 34,0 | 33,4 | | 34,6 | 33,3 | | EBIT | 34,9 | 49,5 | -29,6 | 301,0 | 251,5 | 19,7 | Bereinigtes EBIT2) | 34,6 | 48,1 | -28,1 | 300,0 | 269,4 | 11,4 | Bereinigte EBIT-Marge | 2,3 | 3,2 | | 6,1 | 5,5 | | Konzernergebnis vor Steuern | 23,8 | 39,7 | -40,2 | 266,1 | 214,5 | 24,1 | Periodenüberschuss | 17,7 | 29,3 | -39,7 | 198,5 | 162,9 | 21,8 | Ergebnis je HORNBACH Holding Aktie (verwässert/unverwässert, in EUR) | 1,06 | 1,76 | -39,9 | 11,84 | 9,59 | 23,4 | Auszahlungen für Investitionen (CAPEX) | 56,0 | 57,5 | -2,8 | 107,2 | 149,2 | -28,2 |
1) ohne Währungskurseffekte; inkl. BODENHAUS Fachmärkte und Onlinehandel 2) bereinigt um nicht-operative Aufwendungen und Erträge Bei Prozentangaben und Zahlen können Rundungsdifferenzen auftreten. Prozentangaben sind auf Basis TEUR gerechnet. Bornheim (Pfalz), Deutschland, 20. Dezember 2024. Die HORNBACH Gruppe (HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Gruppe; ISIN: DE0006083405) hat im dritten Quartal (Q3) 2024/25 die Umsätze um 1,3% auf 1.505,1 Mio. € gesteigert. Dabei profitierten die Q3-Umsätze wesentlich von einer positiven Entwicklung im europäischen Geschäftsgebiet. Bei größeren Projekten und Gelegenheitskäufen halten sich die Kunden jedoch weiterhin zurück. Das bereinigte EBIT in Q3 (34,6 Mio. €; -28,1% im Vergleich zum Vorjahresquartal) entwickelte sich wie erwartet und reflektiert unter anderem notwendige Lohnerhöhungen. Insgesamt lag der Umsatz in den ersten neun Monaten 2024/25 (9M) auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums (4.950,8 Mio. EUR; +0,5%) und das bereinigte EBIT stieg auf 300,0 Mio. EUR (+11,4%). Entsprechend erhöhte sich das Ergebnis je Aktie in 9M 2024/25 auf 11,84 EUR im Vergleich zu 9,59 EUR im Vorjahreszeitraum. Die Ertragsprognose bleibt angesichts der soliden Geschäftsentwicklung in 9M 2024/25 unverändert, trotz anhaltender makroökonomischer Herausforderungen. Es wird ein bereinigtes EBIT auf oder leicht über dem Niveau des Geschäftsjahres 2023/24 (254,2 Mio. EUR) erwartet. Die Umsätze werden entsprechend der Entwicklung in den ersten neun Monaten voraussichtlich auf dem Niveau des Vorjahres (6.161 Mio. EUR) liegen. „Wir haben ein starkes Neunmonatsergebnis erzielt und konnten im Großteil der Länder, in denen wir operativ tätig sind, weitere Marktanteile gewinnen. Als ‚Interconnected Retailer‘ ist es für uns von entscheidender Bedeutung, die Kundenbedürfnisse über alle Kanäle hinweg unter Beibehaltung der Preisführerschaft zu erfüllen . Um dies zu erreichen, sind hocheffiziente Prozesse und ein konsequentes Kostenmanagement erforderlich, woran wir kontinuierlich arbeiten“, sagt Albrecht Hornbach, Vorstandsvorsitzender der HORNBACH Management AG. Erich Harsch, Vorstandsvorsitzender der HORNBACH Baumarkt AG, erklärt: „Trotz der herausfordernden Konsumstimmung sind wir mit der Kundennachfrage sehr zufrieden und zuversichtlich, was die Ergebnisse des laufenden Geschäftsjahres angeht. Unsere Präsenz in mehreren europäischen Ländern stärkt uns, und wir werden in Europa, wo wir unverändert attraktive Expansionsmöglichkeiten sehen, weiter organisch wachsen. Ende Februar wird unser Markt in Nürnberg wiedereröffnet. Im Geschäftsjahr 2025/26 folgen weitere Neueröffnungen in Deutschland, Österreich und Rumänien.“ HORNBACH Baumarkt AG erzielt sowohl Netto als auch Like-For-Like solides Umsatzwachstum Bei der HORNBACH Baumarkt AG, dem größten operativen Teilkonzern, stiegen die Umsatzerlöse in den ersten neun Monaten um 1,1% auf 4.659,2 Mio. EUR (9M 2023/24: 4.608,7 Mio. EUR). Flächen- und währungsbereinigt stieg der Umsatz im gleichen Zeitraum ebenfalls um 1,1% (9M 2023/24: -2,2%). Zum 30. November 2024 betrieb der Teilkonzern insgesamt 171 Bau- und Gartenmärkte sowie Onlineshops in neun europäischen Ländern. Der internationale Umsatzanteil im Teilkonzern HORNBACH Baumarkt erhöhte sich im Neunmonatszeitraum auf 52,2% (9M 2023/24: 51,7%). Grundlage hierfür war ein Wachstum der Nettoumsätze im Segment „Übriges Europa“ von 2,0% auf 2.431,1 Mio. € (9M 2023/24: 2.383,4 Mio.€). Flächen- und währungsbereinigt stieg der Umsatz im „Übrigen Europa“ um 1,8% (9M 2023/24: -0,9%). In Deutschland erwirtschaftete die HORNBACH Baumarkt AG trotz eines herausfordernden Marktumfelds einen zufriedenstellenden Nettoumsatz auf Vorjahresniveau (9M 2024/25: 2.228,0 Mio. €; 9M 2023/24: 2.225,2 Mio. €). Flächen- und währungsbereinigt wuchs der in Deutschland erzielte Umsatz im Teilkonzern um 0,4% (9M 2023/24: -3,5%). Das Online-Geschäft (inklusive Click & Collect), welches sich als wesentliche Säule der Wertschöpfung etabliert hat, trug in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres einen Anteil am Gesamtumsatz des Teilkonzerns HORNBACH Baumarkt von 12,4% bei (9M 2023/24: 12,9%). Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sank der Online-Umsatz in 9M 2024/25 um 3,0% auf 578,0 Mio. EUR. Der Teilkonzern HORNBACH Baumarkt konnte seinen Marktanteil in Deutschland sowie in den meisten internationalen Märkten weiter ausbauen. In Deutschland stieg der Marktanteil (GfK3)) im Kalenderjahr 2024 (Stand Oktober) auf 15,1% (2023: 15,0%), in Tschechien auf 37,7% (2023: 36,2%), in den Niederlanden auf 27,8% (2023: 26,9%) und in der Schweiz auf 14,5% (2023: 14,1%). Der Teilkonzern HORNBACH Baustoff Union war weiterhin von der anhaltenden Schwäche der deutschen Bauwirtschaft betroffen und erzielte in den ersten neun Monaten einen Umsatz von 295,4 Mio. EUR (9M 2023/24: 317,2 Mio. EUR). Der Teilkonzern betreibt derzeit 39 Baustoffmärkte im Südwesten Deutschlands und im grenznahen Frankreich. Ergebnis in den ersten neun Monaten 2024/25 deutlich verbessert Das bereinigte EBIT der HORNBACH Gruppe stieg in den ersten neun Monaten 2024/25 um 11,4% auf 300,0 Mio. EUR (9M 2023/24: 269,4 Mio. EUR). Damit verbesserte sich die bereinigte EBIT-Marge im gleichen Zeitraum auf 6,1% (9M 2023/24: 5,5%). Diese Entwicklung war im Wesentlichen von einer erfolgreichen Frühjahrssaison im ersten Quartal sowie einer dauerhaft verbesserten Handelsspanne getrieben. Diese lag in den ersten neun Monaten 2024/25 bei 34,6% (9M 2023/24: 33,3%) und verbesserte sich damit um 1,3% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Dabei profitierte die Handelsspanne weiterhin von normalisierten Rohstoffpreisen sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verjüngung des Sortiments. Wie erwartet erhöhten sich die Gesamtkosten in Q3 im Vergleich zum Vorjahresquartal aufgrund von notwendigen Lohnanpassungen. Im Neunmonatszeitraum erhöhten sich die Gesamtkosten jedoch nur moderat um 1,5%, während der Rohertrag um 4,3% gesteigert werden konnte. Das bereinigte EBIT im Teilkonzern HORNBACH Baumarkt stieg um 15,2% auf 266,7 Mio. EUR (9M 2023/24: 210,2 Mio. EUR). Der Teilkonzern HORNBACH Baustoff Union erzielte ein bereinigtes EBIT in Höhe von 7,0 Mio. EUR (9M 2023/24: 8,3 Mio. EUR) und der Teilkonzern HORNBACH Immobilien in Höhe von 48,3 Mio. EUR (9M 2023/24: 48,6 Mio. EUR). Das Ergebnis je Aktie der HORNBACH Holding stieg auf 11,84 EUR (9M 2023/24: 9,59 EUR). Ertragsprognose für Geschäftsjahr 2024/25 unverändert Die Ertragsprognose für das Gesamtjahr 2024/25 bleibt in Erwartung eines saisontypischen Verlaufs des vierten Quartals unverändert. Für das Geschäftsjahr 2024/25 erwartet der Konzern weiterhin ein bereinigtes EBIT auf oder leicht über4) dem Niveau des Geschäftsjahres 2023/24 (254,2 Mio. EUR) bei einer Stabilisierung der Handelsspanne auf dem aktuell höheren Niveau. Der Nettoumsatz wird entsprechend der Entwicklungen im Verlauf der ersten neun Monaten auf Vorjahresniveau (6.161 Mio. EUR) erwartet. Tabelle 2: Sonstige Kennzahlen HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Konzern | 30. November 2024 | 29. Februar 2024 | ± in % | Eigenkapital in % der Bilanzsumme | 46,8% | 43,5% | | Anzahl der Einzelhandelsfilialen5) | 171 | 171 | 0,0 | Verkaufsfläche in Tqm (BHB)6) | 2.053 | 2.051 | 0,1 | Anzahl der Baustoffhandels-Niederlassungen | 39 | 38 | 2,6 | Anzahl Mitarbeitende7) | 25.357 | 24.783 | 2,3 |
3) Quelle: GfK DIY-TSR (große DIY Märkte > 1.000 qm) 4) Nomenklatur der Prognosen: Umsatz „auf Vorjahresniveau“ = -1% bis +1% | „leicht“ = +/- 2% bis +/- 5% | „deutlich“ = Veränderungen von mehr als 6%. Adj. EBIT „auf Vorjahresniveau“ = -5% bis +5% | „leicht“ = +/- 5% bis +/- 12% | „deutlich“ = > +/- 12%. 5) davon 169 HORNBACH Bau- und Gartenmärkte sowie zwei BODENHAUS Fachmärkte 6) Verkaufsfläche BHB: Geschlossene Halle (beheizt oder unbeheizt): 100%; überdachte Freifläche (unbeheizt): 50%; Baustoff Drive-In (unbeheizt): 50%; nichtüberdachte Freifläche (unbeheizt): 25%. 7) Mitarbeiterzahl zum Stichtag, einschließlich passiver Beschäftigungsverhältnisse Hinweis Die Quartalsmitteilung des HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Konzerns für Q3/9M 2024/25 ist online verfügbar unter: www.hornbach-holding.de. Eine Telefonkonferenz für Analysten und Investoren (Englisch) findet heute, 20. Dezember 2024, um 8:30 Uhr statt. Die Live-Übertragung ist über den folgenden Link verfügbar: https://channel.royalcast.com/landingpage/hornbach/20241220_1/ Über die HORNBACH Gruppe Die HORNBACH Gruppe ist ein unabhängiger, familiengeführter Einzelhandelskonzern unter dem Dach der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, die an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und im SDAX vertreten ist. Die größte Tochtergesellschaft HORNBACH Baumarkt AG betreibt 171 großflächige Bau- und Gartenmärkte (inklusive Fachmärkte) sowie Online-Shops in neun europäischen Ländern. Zum Konzern gehören darüber hinaus die HORNBACH Baustoff Union, ein regionales Baustoff-handelsunternehmen mit 39 Standorten im Südwesten Deutschlands und Frankreich, sowie die HORNBACH Immobilien AG, die für den Konzern Einzelhandelsimmobilien entwickelt. Im Geschäftsjahr 2023/24 (Bilanzstichtag: 29. Februar 2024) erzielte die HORNBACH Gruppe einen Nettoumsatz von 6,2 Mrd. EUR und gehört damit zu den fünf größten Handelsunternehmen für Bau- und Gartenbedarf in Europa. Der Konzern beschäftigt rund 25.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. HORNBACH Holding auf LinkedIn
20.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2055089 20.12.2024 CET/CEST | DE0006083405 |
20.12.2024 | Arbonia AG | Update zum anstehenden Closing des Verkaufs der Division Climate Arbon, 20. Dezember 2024 – Der Verkauf der Division Climate an die Midea Electrics Netherlands B.V., eine Gesellschaft der Midea Gruppe, wurde in den vergangenen Monaten von den zuständigen nationalen Kartell- und Investitionskontrollbehörden (FDI) ohne Auflagen und Bedingungen genehmigt. Damit der Kaufvertrag vollzogen werden kann (Closing), muss abschliessend die Genehmigung der EU-Kommission für den Zusammenschluss vorliegen. Diese wird für Ende Januar 2025 erwartet. Die kartellrechtliche Prüfung der Devestition der Arbonia Division Climate durch die EU-Kommission ist mit der offiziellen kartellrechtlichen Anmeldung in die Endphase eingetreten. Die Genehmigung der EU-Kommission wird mit Ablauf der anwendbaren Verfahrensfrist in den nächsten Wochen, voraussichtlich Ende Januar 2025, erwartet. Stets vorbehalten bleiben mögliche weitere Massnahmen und/oder Rückfragen regulatorischer Behörden sowie der EU-Kommission. Der Verwaltungsrat bekräftigt zudem sein bereits öffentlich dargelegtes Bekenntnis zur Beteiligung der Aktionäre am Verkaufserlös.
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19.12.2024 | AdCapital AG | AdCapital AG: Angepasste Umsatz- und EBIT-Prognose für das Geschäftsjahr 2024 AdCapital AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung AdCapital AG: Angepasste Umsatz- und EBIT-Prognose für das Geschäftsjahr 2024
19.12.2024 / 20:30 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
AdCapital AG, Waldbronn ISIN: DE0005214506 Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) Schlagwort(e): Anpassung der Jahresprognose für das Geschäftsjahr 2024 19. Dezember 2024 AdCapital AG: Angepasste Umsatz- und EBIT-Prognose für das Geschäftsjahr 2024 Waldbronn, 19. Dezember 2024 Für das Geschäftsjahr 2024 passt der Vorstand der AdCapital AG seine Prognose für Umsatz und EBIT an. Der Vorstand geht, trotz der bereits erfolgten Intensivierung der vertrieblichen und operativen Maßnahmen, nunmehr von einer gegenüber der letzten Umsatzprognose vom 28. August 2024 (171,2 Mio. Euro bis 176,9 Mio. Euro) niedrigeren Umsatz-Bandbreite für das Geschäftsjahr 2024 von 160,2 Mio. Euro bis 164,1 Mio. Euro aus. Die Prognose für das EBIT für das Geschäftsjahr liegt nunmehr unterhalb von 4,4 Mio. Euro (bislang 7,8 bis 10,4 Mio. Euro). Die Anpassung der Umsatzprognose basiert auf einer gegenüber den Erwartungen schwächeren Umsatzentwicklung des laufenden Geschäftsjahres, einer Verschiebung bzw. Verlangsamung des prognostizierten Aufschwungs im deutschen und europäischen Wirtschaftsraum sowie einer weiterhin schwachen Nachfrage in Asien und NAFTA. Die Anpassung der EBIT-Prognose für das Geschäftsjahr 2024 resultiert aus der angepassten aktuellen Umsatzprognose, weiterhin hohen Kosten für Transport, Energie und Versicherungen, Abschreibungen auf Vorräte, Prozesskosten zur Optimierung und Anpassung an die aktuelle Marktsituation sowie Kosten zur Stärkung und Anpassung der Gesellschaften auf die sich ändernden globalen Rahmenbedingungen. Die Prognose der AdCapital AG steht unter dem Vorbehalt eines weiterhin schwierigen und nicht zuverlässig vorhersehbaren konjunkturellen Marktumfeldes. Neben möglichen regionalen oder globalen Konjunktureintrübungen kann es durch geopolitische Einflussfaktoren auch zu Konflikten und Beeinträchtigungen der Lieferketten kommen. Die durch die Investitionszurückhaltung verursachten wirtschaftlichen Verwerfungen beeinträchtigen die Vorhersehbarkeit stark und führen daher zu einer erheblichen Prognoseunsicherheit. Kontakt: Investor Relations AdCapital AG Tel. +49 7243 5054150 investorrelations@adcapital.de
Ende der Insiderinformation
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2055135 19.12.2024 CET/CEST | DE0005214506 |
19.12.2024 | Deutsche Telekom AG | Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Deutsche Telekom AG/ Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
19.12.2024 / 18:13 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Deutsche Telekom AG, Bonn, Deutschland ISIN: DE0005557508 Bonn, 19. Dezember 2024
Erwerb eigener Aktien – 16. Zwischenmeldung – zugleich Abschlussmeldung
Im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 18. Dezember 2024 wurden insgesamt 916.336 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms der Deutschen Telekom AG erworben, das mit der Bekanntmachung vom 02. September 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde und am 18. Dezember 2024 endete. Datum | Gesamtzahl der Aktien (Stück) | Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) | Gesamtkaufpreis ohne Erwerbskosten (€) | 16.12.2024 | 303.340 | 30,0335 | 9.110.362 | 17.12.2024 | 305.294 | 29,8413 | 9.110.370 | 18.12.2024 | 307.702 | 29,6077 | 9.110.349 | Gesamt | 916.336 | 29,8265 | 27.331.080 |
Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages ist auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht: https://www.telekom.com/de/investor-relations/details/aktienrueckkauf-2024-1055748
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 02. September 2024 bis einschließlich 18. Dezember 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 24.045.640 Aktien.
Damit wurde das Aktienrückkaufprogramm 2024 am 18. Dezember 2024 insgesamt abgeschlossen. Das Gesamtvolumen der im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 3. Januar 2024 bis 18. Dezember 2024 (jeweils einschließlich) erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 81.268.383 Aktien. Dies entspricht ca. 1,6 % des Grundkapitals der Deutschen Telekom AG. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich € 24,29; insgesamt wurden eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von € 1.973.823.349 (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft.
Der Erwerb der Aktien der Deutschen Telekom AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch von der Deutschen Telekom AG beauftragte Banken. |
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2055183 19.12.2024 CET/CEST | DE0005557508 |
19.12.2024 | The Grounds Real Estate Development AG | The Grounds Real Estate Development AG: The Grounds erwirbt Einfamilienhaus-Portfolio in Potsdam und Umgebung The Grounds Real Estate Development AG / Schlagwort(e): Ankauf/Immobilien The Grounds Real Estate Development AG: The Grounds erwirbt Einfamilienhaus-Portfolio in Potsdam und Umgebung
19.12.2024 / 17:35 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR The Grounds erwirbt Einfamilienhaus-Portfolio in Potsdam und Umgebung Berlin, 19. Dezember 2024 – Die The Grounds Real Estate Development AG (The Grounds / ISIN: DE000A2GSVV5) hat heute einen Vertrag über den Erwerb eines Einfamilienhaus-Portfolios abgeschlossen. Dabei handelt es sich um insgesamt 79 vermietete Reihen- und Doppelhäuser, die sich in Potsdam und Umgebung befinden. Der Kaufpreis beträgt 20 Millionen Euro. Unternehmenskontakt: The Grounds Real Estate Development AG Jacopo Mingazzini, Vorstand Charlottenstraße 79-80, 10117 Berlin T. +49 (0) 30 2021 6866 F. +49 (0) 30 2021 6849 E-Mail: info@tgd.ag Web: www.thegroundsag.com – Ende der Ad hoc-Mitteilung –
Ende der Insiderinformation
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2055149 19.12.2024 CET/CEST | DE000A2GSVV5 |
19.12.2024 | STEMMER IMAGING AG | Delisting der STEMMER IMAGING-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ablauf des 27. Dezember 2024 STEMMER IMAGING AG/ Schlagwort(e): Delisting Delisting der STEMMER IMAGING-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ablauf des 27. Dezember 2024
19.12.2024 / 17:33 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Delisting der STEMMER IMAGING-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ablauf des 27. Dezember 2024 Puchheim, 19. Dezember 2024 – Die Frankfurter Wertpapierbörse hat mit am 19. Dezember 2024 veröffentlichten Beschluss auf Antrag der STEMMER IMAGING AG (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) entschieden, die Zulassung der STEMMER IMAGING-Aktien zum Handel im regulierten Markt sowie im Teilsegment mit besonderen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zu widerrufen. Damit werden die STEMMER IMAGING-Aktien mit Ablauf des 27. Dezember 2024 nicht mehr im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar sein. Zu diesem Zeitpunkt endet auch die Annahmefrist des am 29. November 2024 veröffentlichten und an die STEMMER IMAGING-Aktionäre gerichteten öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots der Ventrifossa BidCo AG. Über STEMMER IMAGING STEMMER IMAGING ist das führende internationale Systemhaus für Bildverarbeitungstechnologie. Vor dem Hintergrund allumfassender Expertise liefert STEMMER IMAGING das gesamte Leistungsspektrum für Bildverarbeitung – von wertsteigernden Services über die Entwicklung von Subsystemen bis hin zu eigenen Produkten, auf der Grundlage eines umfangreichen Handelssortiments. Kontakt: STEMMER IMAGING AG Michael Bülter Chief Financial Officer Gutenbergstr. 9-13 82178 Puchheim Deutschland Telefon +49 89 80902-196 ir@stemmer-imaging.com www.stemmer-imaging.com
19.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2055147 19.12.2024 CET/CEST | DE000A2G9MZ9 |
19.12.2024 | STERN IMMOBILIEN AG | STERN IMMOBILIEN AG schließt Stundungsvereinbarung für die Unternehmensanleihe 2018/2023 mit dem gemeinsamen Vertreter STERN IMMOBILIEN AG / Schlagwort(e): Anleihe STERN IMMOBILIEN AG schließt Stundungsvereinbarung für die Unternehmensanleihe 2018/2023 mit dem gemeinsamen Vertreter
19.12.2024 / 17:27 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 STERN IMMOBILIEN AG schließt Stundungsvereinbarung für die Unternehmensanleihe 2018/2023 mit dem gemeinsamen Vertreter Grünwald, 19. Dezember 2024. Die STERN IMMOBILIEN AG hat heute für ihre Unternehmensanleihe 2018/2023 (ISIN: DE000A2G8WJ4) mit dem gemeinsamen Vertreter der Gläubiger, Rechtsanwalt Markus W. Kienle, eine Stundungsvereinbarung abgeschlossen. Demnach werden die Rückzahlung der Unternehmensanleihe mit einem aktuellen Nominalvolumen von 10,625 Mio. Euro sowie die bis zum 31.Dezember 2024 fälligen Zinsen bis zum 30. Juni 2025 gestundet. Die sonstigen Konditionen der Anleihe bleiben unverändert. Die Vereinbarung wurde auf Initiative der STERN IMMOBILIEN AG geschlossen. Investor und Public Relations: edicto GmbH Axel Mühlhaus / Doron Kaufmann Tel.: +49 – (0)69 – 905505-50 E-Mail: stern@edicto.de
Ende der Insiderinformation
19.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2055143 19.12.2024 CET/CEST | DE000A13SSX4 |
19.12.2024 | Stabilus SE | Stabilus SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.02.2025 in Oberursel (Taunus) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG Stabilus SE/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Stabilus SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.02.2025 in Oberursel (Taunus) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
19.12.2024 / 17:05 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
| Stabilus SEFrankfurt am MainISIN DE000STAB1L8 WKN STAB1LEindeutige Kennung des Ereignisses: d76cd135b3b7ef11b53c00505696f23cEinladung zur ordentlichen HauptversammlungHiermit laden wir unsere Aktionäre zu der amMittwoch, den 5. Februar 2025, um 9:30 Uhr (MEZ)stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Stabilus SE ein. Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von § 17 Abs. 4 der Satzung der Stabilus SE in der Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten. Die gesamte Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, bzw. deren Bevollmächtigte im passwortgeschützten Internetservice („HV-Portal“), der über einen Link auf der Internetseite der Stabilus SE unter zugänglich ist, live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt - durch die Aktionäre selbst oder durch Bevollmächtigte - ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Räumlichkeiten der DESTACO Europe GmbH in der Hiroshimastraße 2, 61440 Oberursel (Taunus). Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten und Informationen finden sich am Ende der Einladung im Anschluss an die Tagesordnung und die Anlagen zur Tagesordnung. Tagesordnung1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2024, des zusammengefassten Lageberichts für die Stabilus SE und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB und § 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 Die genannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Stabilus SE unter zugänglich. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung abrufbar sein. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen. | 2. | Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Stabilus SE für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 in Höhe von EUR 241.442.094,89 wie folgt zu verwenden: a) | Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,15 je dividendenberechtigter Stückaktie (bei 24.700.000 dividendenberechtigten Stückaktien) | EUR 28.405.000,00 | b) | Vortrag auf neue Rechnung | EUR 213.037.094,89 | | | | | | EUR 241.442.094,89 |
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird, bei unveränderter Ausschüttung von EUR 1,15 je dividendenberechtigter Stückaktie, der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz („AktG“) ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, mithin am 10. Februar 2025, fällig. | 3. | Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, die im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. | 4. | Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft, die im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. | 5. | Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 31. März 2025; Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, wie folgt zu beschließen: 5.1 | Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 31. März 2025 bestellt. | 5.2 | Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und Konzernnachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 bestellt. |
Die Wahl zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und Konzernnachhaltigkeitsberichts erfolgt mit Wirkung zum Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes zur Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen („CSRD“) und vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 der Abschlussprüfer-RL 2006/43/EG i.d.F. der CSRD eine ausdrückliche Wahl dieses Prüfers durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung also nach dem deutschen Umsetzungsgesetz nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne des Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission auferlegt wurde. | 6. | Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft haben gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht über die Vergütung der Organmitglieder im letzten Geschäftsjahr zu erstellen. Gemäß § 120a Abs. 4 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorangegangene Geschäftsjahr. Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, dahingehend geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Darüber hinaus wurde der Abschlussprüfer beauftragt, auch eine inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts durchzuführen. Der vom Abschlussprüfer über die Prüfung des Vergütungsberichts erstellte Vermerk ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Den Vergütungsbericht samt Prüfungsvermerk für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 („Geschäftsjahr 2024“) finden Sie im Anschluss an die Tagesordnung in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 6 sowie auf der Internetseite der Stabilus SE unter Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 zu billigen. | 7. | Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) („SE-VO“), § 17 Abs. 1 SE-Ausführungsgesetz („SEAG“) und § 11 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Stabilus SE aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht gebunden. Mit Beendigung der am 5. Februar 2025 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung endet die Amtszeit von Dr. Joachim Rauhut. Es ist daher eine Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung erforderlich. Hierfür konnte die Gesellschaft Kai-Uwe Knickmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der KOSTAL Verwaltungsgesellschaft Vier mbH, Wien (Österreich), der Komplementärin der KOSTAL Automobil Elektrik GmbH & Co. KG, Lüdenscheid (Deutschland) sowie Geschäftsführer der Kostal Verwaltungsgesellschaft Zwei mbH, Wien (Österreich), der Komplementärin der Leopold Kostal GmbH & Co. KG, Lüdenscheid (Deutschland), als Kandidaten gewinnen. Kai-Uwe Knickmann verfügt unter anderem über relevante Führungserfahrung bei Industrieunternehmen hinreichender Größe und Komplexität mit entsprechendem Branchenbezug und internationaler Ausrichtung, Expertise auf den Gebieten Forschung und Entwicklung, Nachhaltigkeit sowie in den Bereichen Corporate Governance und Compliance. Nach § 11 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats, vorbehaltlich einer anderweitigen Festlegung der Amtszeit bei der Wahl durch die Hauptversammlung, für einen Zeitraum bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre. Das Geschäftsjahr, in welchem die Amtszeit beginnt, wird hierbei nicht mitgerechnet. Wiederbestellungen sind zulässig. Auf Vorschlag des Vergütungs- und Nominierungsausschusses und unter Berücksichtigung der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie des für das Gesamtgremium entwickelten Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts schlägt der Aufsichtsrat daher vor, wie folgt zu beschließen: Kai-Uwe Knickmann, wohnhaft in Lüdenscheid (Deutschland), Vorsitzender der Geschäftsführung der KOSTAL Verwaltungsgesellschaft Vier mbH, Wien (Österreich), der Komplementärin der KOSTAL Automobil Elektrik GmbH & Co. KG, Lüdenscheid (Deutschland) sowie Geschäftsführer der Kostal Verwaltungsgesellschaft Zwei mbH, Wien (Österreich), der Komplementärin der Leopold Kostal GmbH & Co. KG, Lüdenscheid (Deutschland), wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2027 bis zum 30. September 2028 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. Der vorgeschlagene Kandidat ist derzeit Mitglied (Vorsitzender) des Aufsichtsrats der Zapp AG mit Sitz in Ratingen (Deutschland). Im Übrigen gehört der vorgeschlagene Kandidat keinem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG an. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass der Kandidat den für die Tätigkeit als Aufsichtsrat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Der Kandidat ist mit dem Sektor, in dem die Stabilus SE tätig ist, vertraut. Zwischen dem vorgeschlagenen Kandidaten und der Stabilus SE oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der Stabilus SE sowie einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen i.S.d. Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der vorgeschlagene Kandidat ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand anzusehen. Weitere Informationen zu Herrn Kai-Uwe Knickmann, insbesondere sein Lebenslauf, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen des Kandidaten Auskunft gibt, sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter zugänglich. | 8. | Beschlussfassung über die Anpassung des Vergütungssystems und der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sowie die entsprechende Änderung von § 16 Abs. 2 der Satzung Die derzeit geltende Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Stabilus SE wurde durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 11. August 2022 in § 16 der Satzung der Gesellschaft festgelegt und seither regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Vorstand und Aufsichtsrat sind dabei nach eingehender Überprüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass die bestehenden Vergütungsregelungen für den Aufsichtsratsvorsitzenden, die Mitglieder des Prüfungsausschusses und den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu den signifikant gestiegenen zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen an deren jeweilige Tätigkeit, der zunehmenden Komplexität der Aufsichtsratsthemen sowie der stetig zunehmenden Verantwortung dieser Positionen im aktienrechtlichen Kompetenzgefüge, stehen. Die Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie der Mitglieder des Prüfungsausschusses und des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses soll daher angemessen angepasst werden, um deren besondere Funktionen im Aufsichtsrat und den damit verbundenen zeitlichen Mehraufwand, insbesondere auch aufgrund der Nachhaltigkeitsberichterstattung, in der Vergütung angemessen zu berücksichtigen. Die ordentlichen Aufsichtsratsmitglieder sollen wie bisher eine feste jährliche Vergütung von EUR 75.000,00 erhalten. Die Vergütung für den Aufsichtsratsvorsitzenden soll das Zweieinhalbfache (bisher: Zweifache) der jährlichen Festvergütung in Höhe von EUR 75.000,00 betragen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sollen jeweils eine zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe von EUR 35.000,00 (bisher: 25.000,00) erhalten. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll das Dreifache (bisher: Zweifache) der Vergütung eines Ausschussmitglieds zusätzlich zur festen jährlichen Vergütung erhalten. Im Übrigen bleibt § 16 der Satzung der Gesellschaft unverändert. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll weiterhin als reine Festvergütung ausgestaltet sein. Auf der Grundlage eines entsprechenden, neuen Systems zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß untenstehender Ziffer 8.1 sollen die derzeitigen Regelungen in § 16 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft neu gefasst werden. Die nachfolgende Neufassung von § 16 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft unter Ziffer 8.2 gilt nach ihrem Wirksamwerden, d. h. mit Eintragung der Änderungen im Handelsregister der Gesellschaft erstmals für das am 1. Oktober 2024 begonnene Geschäftsjahr. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: 8.1 | Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder |
Das im Anschluss an die Tagesordnung wiedergegebene Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Stabilus SE wird beschlossen. 8.2 | Änderung von § 16 Abs. 2 der Satzung |
§ 16 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „(2) | Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung eines ordentlichen Aufsichtsratsmitglieds. Zusätzlich zur festen Vergütung erhalten die Mitglieder des Prüfungsausschusses jeweils EUR 35.000,00 sowie die Mitglieder des Vergütungs- und Nominierungsausschusses jeweils EUR 25.000,00. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Dreifache und der Vorsitzende des Vergütungs- und Nominierungsausschusses erhält das Zweifache der Vergütung eines Ausschussmitglieds zusätzlich zur festen jährlichen Vergütung.“ |
Mit Wirksamkeit der Änderungen von § 16 Abs. 2 der Satzung, findet die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung erstmals Anwendung für das am 1. Oktober 2024 begonnene Geschäftsjahr. Die derzeit gültige Satzung der Stabilus SE ist über unsere Internetseite unter zu finden und dort auch während der Hauptversammlung abrufbar. | 9. | Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung zur weiteren Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass für die Gesellschaft auch weiterhin die Möglichkeit bestehen sollte, Hauptversammlungen virtuell abzuhalten. Eine entsprechende, bis zum 14. Februar 2026 befristete Ermächtigung des Vorstands in § 17 Abs. 4 der Satzung wurde von der Hauptversammlung am 15. Februar 2023 beschlossen. Von dieser Ermächtigung hat die Gesellschaft seither Gebrauch gemacht. Vor dem Hintergrund, dass die bisherige Ermächtigung im nächsten Jahr ausläuft, wird vorgeschlagen, die Ermächtigung zu erneuern, wobei die Laufzeit auf zwei Jahre beschränkt werden soll, um der Hauptversammlung zeitnah eine erneute Entscheidung über das Format der Hauptversammlung zu ermöglichen. Da es auch Hauptversammlungen geben kann, für welche die Form der Präsenzversammlung zweckmäßiger erscheint, soll erneut eine Satzungsregelung beschlossen werden, nach der der Vorstand ermächtigt wird, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Vorfeld jeder Hauptversammlung zu entscheiden, ob die Hauptversammlung als virtuelle oder als Präsenzversammlung abgehalten werden soll. Hierzu soll § 17 Abs. 4 Satz 1 der Satzung aufgehoben und neu gefasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 17 Abs. 4 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: | „Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorzusehen, dass Hauptversammlungen, die bis zum 28. Februar 2027 stattfinden, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten werden (virtuelle Hauptversammlung).“ |
Die derzeit gültige Satzung der Stabilus SE ist über unsere Internetseite unter zu finden und dort auch während der Hauptversammlung abrufbar. |
Anlage zu Tagesordnungspunkt 6: Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 („Geschäftsjahr 2024“) Vergütungsbericht der Stabilus SE für das Geschäftsjahr 2024 1. Einleitung Der Vergütungsbericht gibt einen Überblick über das Vergütungssystem der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Stabilus SE und gibt Auskunft über die gewährte und geschuldete Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2024 (Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2023 bis 30. September 2024). Der Bericht wurde von Vorstand und Aufsichtsrat in Einklang mit den Anforderungen des § 162 Aktiengesetz (AktG) erstellt. Wir verweisen hier auf die Entsprechenserklärung zum DCGK (Deutscher Corporate Governance Kodex) auf unsere Webseite unter ir.stabilus.com/de/investor-relations/corporate-governance/. Der Vergütungsbericht wird über die Vorgabe des § 162 Abs. 3 AktG hinaus von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft materiell geprüft. Der Vergütungsbericht und der beigefügte Vermerk zur Prüfung des Vergütungsberichts sind auf der Website der Gesellschaft zu finden unter ir.stabilus.com/de/investor-relations/corporate-governance/. Der Vergütungsbericht wurde in deutscher und englischer Sprache erstellt, wobei die deutsche Version die führende ist. Die in den Tabellen des Vergütungsberichts dargestellten Werte können sich unter Umständen aufgrund von Rundungen nicht genau aufaddieren. Gleiches gilt für die dargestellten Prozentangaben, welche aufgrund von Rundungen gegebenenfalls nicht die exakten absoluten Werte darstellen. 2. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2024 aus Vergütungssicht Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023 durch die Hauptversammlung 2024 Die Hauptversammlung am 07. Februar 2024 hat den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 mit einer Zustimmung von 93,49 % gebilligt. Vor dem Hintergrund der hohen Zustimmung durch die Hauptversammlung sehen sich der Vorstand und Aufsichtsrat darin bestärkt, die bisherige Struktur des Vergütungsberichts und den bisherigen Transparenzgrad im Ausweis der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung beizubehalten. Verbesserungsvorschläge einzelner Aktionäre wurden im vorliegenden Vergütungsbericht berücksichtigt. Zugunsten einer noch höheren Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit wurde die Berichterstattung zu Vergütungserhöhungen, zum Modifier im Short-Term Incentive und zur Zielerreichungskurve des relativen TSR um weitere Erläuterungen ergänzt. Begünstigte der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Dr. Michael Büchsner und Stefan Bauerreis als gegenwärtige Vorstandsmitglieder sowie Mark Wilhelms, Andreas Schröder und Andreas Sievers als frühere Vorstandsmitglieder Vergütungen gewährt und geschuldet: • | Dr. Michael Büchsner ist Vorstandsvorsitzender der Stabilus SE und wurde am 1. Oktober 2019 in den Vorstand berufen. | • | Stefan Bauerreis ist Finanzvorstand der Stabilus SE und wurde am 1. Juni 2022 in den Vorstand berufen. | • | Mark Wilhelms war bis Mai 2022 als Finanzvorstand tätig. Seine Bestellung zum Mitglied des Vorstands sowie sein Dienstvertrag endeten regulär am 30. September 2022. | • | Andreas Schröder war Group Financial Reporting Director und wurde 2014 in den Vorstand berufen. Im Zuge des Umzugs der Stabilus SE nach Deutschland endete das Vorstandsmandat von Herrn Schröder am 31. August 2022, er ist jedoch weiterhin in leitender Funktion für Stabilus tätig. Die angegebene Vergütung bezieht sich nur auf die gewährte und geschuldete Vergütung als ehemaliges Vorstandsmitglied. | • | Andreas Sievers war Director Group Accounting and Strategic Finance Projects der Stabilus Gruppe und wurde 2016 in den Vorstand berufen. Im Zuge der Sitzverlegung der Stabilus SE nach Deutschland endete das Vorstandsmandat von Herrn Sievers am 31. August 2022, er ist seitdem nicht mehr für Stabilus tätig. |
Im abgelaufenen Geschäftsjahr erhielten Dr. Stephan Kessel, Dr. Joachim Rauhut, Dr. Ralf-Michael Fuchs, Dr. Dirk Linzmeier, Inka Koljonen und Susanne Heckelsberger Vergütungen für Aufsichtsratstätigkeiten bei der Stabilus SE: • | Dr. Stephan Kessel ist seit 2018 Vorsitzender des Aufsichtsrats. Darüber hinaus ist er Mitglied des Vergütungs- und Nominierungsausschusses. Bis Februar 2024 war er auch Mitglied des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats der Stabilus SE. | • | Dr. Ralf-Michael Fuchs ist seit 2015 Mitglied des Aufsichtsrats. Darüber hinaus ist er stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender sowie Vorsitzender des Vergütungs- und Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats der Stabilus SE. | • | Dr. Joachim Rauhut ist seit 2015 Mitglied des Aufsichtsrats. Darüber hinaus ist er Vorsitzender des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats der Stabilus SE. | • | Dr. Dirk Linzmeier ist seit 2018 Mitglied des Aufsichtsrats. Darüber hinaus ist er Mitglied des Vergütungs- und Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats der Stabilus SE. | • | Inka Koljonen ist seit 2022 Mitglied des Aufsichtsrats. Darüber hinaus ist sie Mitglied des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats der Stabilus SE. | • | Susanne Heckelsberger ist seit Februar 2024 Mitglied des Aufsichtsrats. Darüber hinaus ist sie Mitglied des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats der Stabilus SE. |
3. Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2024 3.1. Grundsätze der Vorstandsvergütung Das Vergütungssystem soll einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Unternehmensstrategie und zur nachhaltigen und langfristigen Entwicklung des Unternehmens leisten. Es dient als zentrales Steuerungselement, um die Vorstandsvergütung mit den Interessen der Aktionäre und weiterer Stakeholder in Einklang zu bringen. Vorstand und Aufsichtsrat achten in Zusammenarbeit darauf, dass die der variablen Vergütung zugrundeliegenden Anreize auch in ähnlicher Form für die Führungsebenen unterhalb des Vorstands Anwendung finden. 3.2. Fest- und Umsetzung sowie Überprüfung des Vergütungssystems und Vergütungshöhen Der Aufsichtsrat beschließt das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder und wird dabei von seinem Vergütungs- und Nominierungsausschuss beraten. Bei Bedarf kann sich der Aufsichtsrat auch durch externe unabhängige Experten unterstützen lassen, auf deren Unabhängigkeit vom Vorstand und vom Unternehmen er achtet. Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem wurde der Hauptversammlung vom 15. Februar 2023 gemäß § 120a AktG vorgelegt und mit einer Zustimmung von 94,66 % gebilligt. Der Aufsichtsrat überprüft, unterstützt durch seinen Vergütungs- und Nominierungsausschuss, das Vergütungssystem regelmäßig. Bei jeder wesentlichen Änderung, spätestens aber alle vier Jahre, legt der Aufsichtsrat das Vergütungssystem erneut der Hauptversammlung zur Billigung vor. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat auf Grundlage des Vergütungssystems festgelegt, wobei der Vergütungs- und Nominierungsausschuss die Entscheidung des Aufsichtsrats vorbereitet. Der Aufsichtsrat sorgt dafür, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen eines Vorstandsmitglieds sowie zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft steht und die marktübliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigt. Hierzu führt der Aufsichtsrat einen horizontalen und einen vertikalen Vergütungsvergleich durch. Im Rahmen des Horizontalvergleichs wird eine Gruppe bestehend aus mit Stabilus vergleichbaren Unternehmen herangezogen. Hierbei handelte es sich zuletzt um die Unternehmen des MDAX, da die Unternehmen des MDAX hinsichtlich Größe, Standort und Komplexität gut mit Stabilus vergleichbar waren. Daneben werden im Rahmen der Festsetzung und Überprüfung der Vergütungshöhen auch die Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer berücksichtigt. Im Rahmen des vertikalen Vergleichs berücksichtigt der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt, insbesondere in der zeitlichen Entwicklung. 3.3. Überblick über das Vergütungssystem und die Vergütungsstruktur Das Vergütungssystem besteht aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen, deren Summe die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder bestimmt. Darüber hinaus sind im Vergütungssystem weitere Vertragsregelungen wie z. B. Malus / Clawback, Aktienhalteverpflichtungen (gem. Share Ownership Guidelines - SOG) sowie eine Maximalvergütung enthalten. Abbildung 1: Übersicht über das Vergütungssystem. Die Vergütungsstruktur, also die relativen Anteile der einzelnen festen und variablen Bestandteile an der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder, reflektiert zwei zentrale Grundsätze, die bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems besonders im Fokus stehen: Pay-for-Performance und die nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft. Der Pay-for-Performance-Gedanke zeigt sich am hohen relativen Anteil der variablen Vergütungsbestandteile. Die feste Vergütung (Grundvergütung und Beiträge zur Altersversorgung bzw. Versorgungsentgelt, ohne Nebenleistungen) macht 43 % der Zielgesamtvergütung ohne Nebenleistungen aus, während die variable Vergütung (Short-Term Incentive, Performance Share Plan, ESG-LTI) 57 % der Zielgesamtvergütung ohne Nebenleistungen ausmacht. Die variablen Vergütungsbestandteile werden dabei auf Basis ihrer jeweiligen Zielbeträge, also des Auszahlungsbetrags bei einer Zielerreichung von 100 % berücksichtigt. Damit ist die Vergütung der Vorstandsmitglieder in hohem Maße leistungs- und erfolgsabhängig. Die Anreizsetzung für eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft, wie sie § 87 Abs. 1 Satz 2 AktG fordert, wird insbesondere durch die Gewichtung der variablen Vergütungsbestandteile untereinander erreicht. Die Relation von kurzfristiger zu langfristiger variabler Vergütung beträgt rund 35 % zu 65 %. Damit übersteigt die Vergütung mit langfristig orientierten Zielsetzungen die Vergütung mit kurzfristig orientierten Zielsetzungen deutlich, ohne Letztere zu vernachlässigen. Denn auch die Erreichung der jährlichen operativen Ziele bildet eine wesentliche Grundlage für den Erfolg und die langfristige Entwicklung der Gesellschaft. Die folgende Abbildung 2 verdeutlicht die Fristigkeitszusammensetzung der variablen Vergütungskomponenten der Vorstandsmitglieder. Abbildung 2: Struktur der Zielgesamtvergütung ohne Nebenleistungen und Auszahlungszeitpunkte der Vergütungsbestandteile. 3.4. Zielvergütung für die Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2024 Den Vorstandsmitgliedern wird eine Zielgesamtvergütung vertraglich zugesagt, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen eines Vorstandsmitglieds sowie zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft steht und die marktübliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigt. Die Zielgesamtvergütung besteht aus den für das Geschäftsjahr zugeteilten Vergütungsbestandteilen, wobei für die variablen Vergütungsbestandteile eine Zielerreichung von 100 % unterstellt wird. Vor dem Hintergrund der positiven Geschäftsentwicklung in den letzten Jahren und der erfolgreichen Übernahme von DESTACO sowie den damit gestiegenen Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder, hat der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 die Zielgesamtvergütung von Dr. Michael Büchsner um rund 10 % und von Stefan Bauerreis um rund 20 % erhöht. Diese Erhöhung berücksichtige darüber hinaus die hohen Inflationswerte der Vorperioden. Bei Stefan Bauerreis handelt es sich um die erste Erhöhung seiner Bezüge, seit er erstmals zum Vorstandsmitglied bestellt wurde. Im Rahmen eines Horizontalvergleichs wurde die Marktüblichkeit der neuen Zielgesamtvergütungen bestätigt. So liegen die neuen Zielgesamtvergütungen der Vorstandsmitglieder von Stabilus immer noch jeweils unterhalb des 1. Quartils im Vergleich zu den weiteren MDAX-Unternehmen und damit unterhalb der derzeitigen Größenposition von Stabilus im MDAX, gemessen an Umsatz, Anzahl der Mitarbeitenden und Marktkapitalisierung. Die folgende Darstellung zeigt in Tabellenform die Zielvergütung der im Geschäftsjahr 2024 aktiven Vorstandsmitglieder: 3.5. Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr 2024 Die Vorstandsvergütung wurde im Geschäftsjahr 2024 im Einklang mit dem maßgeblichen Vergütungssystem, welches der Hauptversammlung am 15. Februar 2023 vorgelegt und mit einer Zustimmung von 94,66 % gebilligt wurde, festgesetzt. Lediglich die in früheren Geschäftsjahren gewährte und geschuldete Vergütung im Rahmen des Performance Share Plans basiert noch auf einem früheren Vergütungssystem, welches von der Hauptversammlung am 12. Februar 2020 mit 97,9 % gebilligt wurde. 3.5.1. Feste Vergütung 3.5.1.1. Grundvergütung Die Grundvergütung ist eine feste Vergütung pro Geschäftsjahr, die sich am Verantwortungsbereich und der Erfahrung des jeweiligen Vorstandsmitglieds orientiert und in zwölf gleichen monatlichen Raten ausgezahlt wird. 3.5.1.2. Nebenleistungen Es werden Sachleistungen und übliche Nebenleistungen gewährt, wie z. B. die Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann. Zudem besteht für die Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung, und Stabilus erstattet den Vorstandsmitgliedern einen Teil der Beiträge zu einer gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflege- sowie freiwilligen Rentenversicherung, jedoch begrenzt auf die üblichen Arbeitgeberbeiträge. Darüber hinaus kann ein neues Vorstandsmitglied für eine Zeit von sechs Monaten Unterbringungskosten erstattet bekommen. Stabilus erstattet den Vorstandsmitgliedern auch angemessene Kosten für eine persönliche Steuerberatung oder Kosten für die Abgabe von Steuererklärungen, die aus dem früheren luxemburgischen Arbeitsverhältnis resultieren. Stabilus bietet den Vorstandsmitgliedern eine übliche Vermögensschadenshaftlichtversicherung (D&O-Versicherung) an. Die Versicherung sieht einen Selbstbehalt von 10 % des von den Vorstandsmitgliedern zu tragenden Schadens vor, bis zu einer Höhe, die dem 1,5-fachen der individuellen Grundvergütung entspricht. 3.5.1.3. Beiträge zur Altersversorgung Die Vorstandsmitglieder erhalten einen jährlichen Beitrag zur Altersversorgung in Form eines Versorgungsentgelts. Der jährliche Beitrag von Stabilus beläuft sich auf 30 % der individuellen Grundvergütung und wird in zwölf gleichen Raten ausgezahlt. 3.5.2. Variable Vergütung 3.5.2.1. Short-Term Incentive Der Short-Term Incentive ist abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg im jeweiligen Geschäftsjahr. Die Berechnung des Short-Term Incentive erfolgt über die für das Geschäftsjahr festgestellte Zielerreichung (0 % - 200 %) der beiden finanziellen Ziele adj. EBIT (70 % Gewichtung) und adj. Free Cashflow (30 % Gewichtung) der Stabilus Gruppe sowie über einen Modifier (Faktor 0,8 bis 1,2) zur Bewertung der individuellen und der Teamleistung der Vorstandsmitglieder sowie der Erreichung vordefinierter Stakeholder-Ziele. Die finale Auszahlung ist auf maximal 200 % („Cap“) des individuellen Zielbetrags begrenzt. Der Zielbetrag ist mit jedem Vorstandsmitglied im Dienstvertrag vereinbart und beträgt 60 % der individuellen Grundvergütung. Die maximal mögliche Auszahlung beträgt damit 120 % der individuellen Grundvergütung. Abbildung 3: Ausgestaltung des Short-Term Incentive. Finanzielle Erfolgsziele des Short-Term Incentive Die finanziellen Erfolgsziele adj. EBIT (bereinigt um außergewöhnliche Sondereffekte, z.B. Restrukturierungsaufwendungen oder einmalige strategische Beratungsaufwendungen sowie Abschreibungen auf Fair-Value-Anpassungen aus Kaufpreisallokationen (PPA)) und adj. Free Cashflow (den Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit und den Cashflows aus der Investitionstätigkeit vor Akquisitionen, Desinvestitionen sowie um Sachverhalte, die im Rahmen der Bereinigung des EBIT berücksichtigt werden (z.B. Restrukturierungsaufwendungen oder einmalige M&A-Beratungsaufwendungen) sind zentrale Kennzahlen für den operativen und wirtschaftlichen Erfolg von Stabilus. Das EBIT ist eine in der Branche gebräuchliche Kennzahl für die operative Leistung, die das profitable Wachstum misst und auch die Abschreibungen berücksichtigt. Der Free Cashflow ist ein wichtiger Indikator für die Messung der frei verfügbaren Liquidität und ist eine gängige Berechnungsgrundlage für Cashflow-basierte Unternehmensbewertungen. Für die Aktionäre ist der Free Cashflow auch ein wichtiger Indikator für die Generierung von Mitteln, die für die Schuldentilgung und die Ausschüttung von Dividenden an die Aktionäre zur Verfügung stehen. Das EBIT und der Free Cashflow wird unter anderem um Portfolioveränderungen (z. B. Akquisitionen oder Veräußerungen) bereinigt und damit auf organisches Wachstum ausgerichtet. Für weitere Informationen zu adj. EBIT und adj. Free Cashflow der Stabilus Gruppe verweisen wir auf unseren Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024, der auf der Unternehmenshomepage verfügbar ist (der Konzernabschluss der Stabilus SE umfasst Stabilus und ihre Tochtergesellschaften, im Folgenden als „Stabilus Gruppe“ bezeichnet). Die Zielerreichung für das adj. EBIT und den adj. Free Cashflow basiert auf einem Vergleich der am Ende eines Geschäftsjahres tatsächlich erreichten Werte mit Jahreszielen („Zielwerten“), die vom Aufsichtsrat zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres auf Basis der Budgetplanung von Stabilus festgelegt werden. Wenn das tatsächliche adj. EBIT des jeweiligen Geschäftsjahres 80 % des Zielwerts entspricht, beträgt die Zielerreichung 50 %. Liegt das tatsächliche adj. EBIT des jeweiligen Geschäftsjahres unter 80 % des Zielwerts, beträgt die Zielerreichung 0 %. Beträgt das tatsächliche adj. EBIT 100 % des Zielwerts, beträgt die Zielerreichung 100 %. Beträgt das tatsächliche adj. EBIT des jeweiligen Geschäftsjahres 120 % des Zielwerts, führt dies zu einer Zielerreichung von 200 %. Weitere Steigerungen des adj. EBIT führen nicht zu einer höheren Zielerreichung (Cap). Die Zielerreichung zwischen diesen Punkten wird durch lineare Interpolation ermittelt. Wenn der tatsächliche adj. Free Cashflow des jeweiligen Geschäftsjahres 80 % des Zielwerts entspricht, beträgt die Zielerreichung 50 %. Wenn der tatsächliche adj. Free Cashflow des jeweiligen Geschäftsjahres weniger als 80 % des Zielwerts beträgt, liegt die Zielerreichung bei 0 %. Liegt der tatsächliche adj. Free Cashflow bei 100 % des Zielwerts, beträgt die Zielerreichung 100 %. Liegt der tatsächliche adj. Free Cashflow des jeweiligen Geschäftsjahres bei 140 % des Zielwerts, führt dies zu einer Zielerreichung von 200 %. Weitere Steigerungen des adj. Free Cashflow führen nicht zu einer höheren Zielerreichung („Cap“). Die Zielerreichung zwischen diesen Punkten werden durch lineare Interpolation ermittelt. Abbildung 4: Zielerreichungskurven für die finanziellen Ziele des STI. Die folgende Tabelle enthält Details zur Herleitung der Zielerreichung der finanziellen Erfolgsziele adj. EBIT und adj. Free Cashflow: Hinweis: Der berichtete adj. Free Cashflow Istwert wurde für die Bonusberechnung um Sondereffekte aus der kurzfristigen Liquiditätssteuerung (15 Mio. €) reduziert. Auf dieser Basis betrug die Gesamtzielerreichung der finanziellen Erfolgsziele 87,53 %. Modifier Um sowohl die individuelle als auch die Teamleistung der Vorstandsmitglieder zu reflektieren und weitere Stakeholder-Ziele zu berücksichtigen, beurteilt der Aufsichtsrat die individuelle Leistung jedes Vorstandsmitglieds anhand vorgegebener Kriterien. Die konkreten Kriterien werden zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand vereinbart. Relevante Kriterien können beispielsweise Kundenzufriedenheit, soziale Verantwortung, erfolgreiche Akquisitionen und strategische Projekte sein. Darüber hinaus ermöglicht der Modifier dem Aufsichtsrat, langfristige Strategieziele wie „Internationalisierung“, „Innovation“ und „One Stabilus“ in das Vergütungssystem einzubeziehen. Der daraus resultierende Modifier für die Anpassung des Short-Term Incentive kann einen Wert zwischen 0,8 und 1,2 annehmen. Der Modifier kann jedoch nicht zu einer STI Auszahlung von mehr als 200 % des Zielbetrags führen. Für Dr. Michael Büchsner wird ein Modifier von 1,0 und für Stefan Bauerreis ein Modifier von 1,0 festgelegt. Auszahlung Die Auszahlung des Short-Term Incentive erfolgt nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres per Überweisung mit der Gehaltsabrechnung, im Anschluss an die Hauptversammlung 2025. Die folgende Tabelle zeigt die individuellen Gesamtzielerreichungen und Auszahlungen für jedes Vorstandsmitglied als Ergebnis der finanziellen Erfolgsziele und des Modifiers: 3.5.2.2. Performance Share Plan Zuteilung des PSP 2024 Der Performance Share Plan (PSP) ist als langfristige variable Vergütung auf Basis virtueller Aktien von Stabilus ausgestaltet. Jährlich werden Tranchen zugeteilt, die jeweils eine vierjährige Laufzeit haben. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 wurde den Vorstandsmitgliedern mit Wirkung zum 01. Oktober 2023 die PSP Tranche 2024 (Laufzeit für die Geschäftsjahre 2024 bis 2027) zugeteilt. Die finale Anzahl virtueller Aktien hängt von der Zielerreichung der Erfolgsziele relativer TSR und adj. EBIT-Marge ab, während die absolute Aktienkursentwicklung den Wert einer virtuellen Aktie bestimmt. Der Performance Share Plan kombiniert damit interne und externe Erfolgsziele und hängt in hohem Maße von der Kapitalmarktperformance der Stabilus-Aktie ab. Zur Ermittlung der zugeteilten Anzahl virtueller Aktien wird ein individueller Zielbetrag für jedes Vorstandsmitglied durch den Startaktienkurs geteilt. Der Startaktienkurs ermittelt sich als arithmetisches Mittel der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft während der letzten 60 Handelstage vor dem Beginn der jeweiligen vierjährigen Laufzeit. Für die PSP Tranche 2024 beträgt dieser 52,07 €. Die finale Anzahl virtueller Aktien wird durch Multiplikation einer Gesamtzielerreichung mit der zugeteilten Anzahl virtueller Aktien ermittelt, wobei sich die Gesamtzielerreichung aus den gewichteten Zielerreichungen der beiden Erfolgsziele relativer TSR (70 % Gewichtung) und adj. EBIT-Marge (30 % Gewichtung) ergibt und auf 150 % begrenzt ist. Die Auszahlung der jeweiligen Tranche des Performance Share Plans ergibt sich aus der Multiplikation der finalen Anzahl virtueller Aktien mit dem jeweiligen Endaktienkurs zuzüglich der während der Laufzeit gezahlten Dividenden. Der Endaktienkurs berechnet sich als arithmetisches Mittel der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft während der letzten 60 Handelstage vor dem jeweiligen Ende der vierjährigen Laufzeit. Der Zielbetrag ist mit jedem Vorstandsmitglied im Dienstvertrag vereinbart und beträgt 90 % der individuellen Grundvergütung. Die Auszahlung ist auf 250 % des individuellen Zielbetrags und damit 225 % der individuellen Grundvergütung begrenzt. Abbildung 5: Ausgestaltung des Performance Share Plans. Erfolgsziele des PSP 2024 Der Aufsichtsrat hat die Erfolgsziele relativer TSR und adj. EBIT-Marge als zentrale Kennzahlen für den langfristigen Erfolg von Stabilus festgelegt. Beide Erfolgsziele werden für jede Tranche nach Ablauf der ersten drei Jahre (jeweils die Performanceperiode) der insgesamt vierjährigen Laufzeit einer Tranche gemessen. Der relative TSR berücksichtigt die Entwicklung des Aktienkurses inkl. fiktiv reinvestierte Bruttodividenden im Vergleich zu einer definierten Vergleichsgruppe, während die adj. EBIT-Marge die langfristige finanzielle Stabilität und operative Exzellenz widerspiegelt und den Fokus auf margenstarke Geschäfte fördert. Die Zielerreichung für den relativen TSR basiert auf einem Vergleich mit den Unternehmen des MDAX. Der Aufsichtsrat von Stabilus erachtet den MDAX als eine geeignete Vergleichsgruppe, da Stabilus im MDAX notiert ist und in Deutschland seinen Sitz hat. Zur Ermittlung des relativen TSR werden zunächst die absoluten TSR-Werte von Stabilus sowie jedes Unternehmens des MDAX über die jeweilige Performanceperiode berechnet. Der absolute TSR-Wert eines jeden Unternehmens entspricht dem theoretischen Wertzuwachs einer Aktie über die Performanceperiode unter der Annahme, dass (Brutto-)Dividenden direkt reinvestiert werden. Der Anfangswert einer Aktie wird auf Basis des arithmetischen Mittels der Schlusskurse der letzten 60 Handelstage vor Beginn der Performanceperiode berechnet. Der Endwert einer Aktie wird analog auf Basis des arithmetisches Mittels der Schlusskurse der letzten 60 Handelstage vor Ende der Performanceperiode ermittelt. Der Wertzuwachs wird durch einen Vergleich zwischen Anfangs- und Endwert unter der Annahme berechnet, dass (Brutto-)Dividenden direkt reinvestiert werden. Zweitens werden die berechneten absoluten TSR-Werte von Stabilus und jedem Unternehmen im MDAX nach der Größe sortiert und erhalten einen Rang (d.h. der höchste absolute TSR auf Rang 1, der zweithöchste absolute TSR auf Rang 2, usw.). Jeder Rang erhält auch einen Perzentilrang. Befindet sich Stabilus unterhalb oder genau am 25. Perzentilrang, beträgt die Zielerreichung 0 %. Liegt der Perzentilrang von Stabilus am 50. Perzentil (Median), beträgt die Zielerreichung 100 %. Liegt der TSR von Stabilus mindestens auf dem 75. Perzentil, führt dies zu einer Zielerreichung von 150 %. Höhere Perzentilränge führen nicht zu einer höheren Zielerreichung (Cap). Zielerreichungen zwischen diesen Punkten werden durch lineare Interpolation ermittelt. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass die beschriebene Zielerreichungskurve mit einem ausgeglicheneren Chancen-Risikoprofil angemessen ist, um die richtigen Anreize für eine erfolgreiche Kapitalmarktperformance zu setzen, ohne zum Eingehen unangemessener Risiken zu verleiten. Die Zielerreichungskurve entspricht darüber hinaus üblicher Marktpraxis in Deutschland mit eher moderaten Zielbeträgen (bei Stabilus 90 % der individuellen Grundvergütung). Abbildung 6: Zielerreichungskurve relativer TSR. Die Zielerreichung für die adj. EBIT-Marge ergibt sich aus dem Vergleich mit einem strategischen Zielwert und kann ebenfalls zwischen 0 % und 150 % liegen. Die Festlegung des strategischen Zielwerts und weiterer Eckwerte erfolgt nach sachgemäßem Ermessen durch den Aufsichtsrat und auf Basis der strategischen Planung innerhalb der ersten drei Monate der jeweiligen Performanceperiode. Auf dieser Basis hat der Aufsichtsrat für den PSP 2024 einen Zielwert von 14,5 % für die adj. EBIT-Marge und die folgende Zielerreichungskurve festgelegt. Wenn die tatsächliche adj. EBIT-Marge am Ende der Performanceperiode 11,5 % beträgt, liegt die Zielerreichung bei 50 %. Liegt die tatsächliche adj. EBIT-Marge am Ende der Performanceperiode unter 11,5% beträgt die Zielerreichung 0 %. Beträgt die tatsächliche adj. EBIT-Marge am Ende der Performanceperiode 14,5 %, so beträgt die Zielerreichung 100 %. Beträgt die tatsächliche adj. EBIT-Marge am Ende der Performanceperiode 19,5 % oder mehr, führt dies zu einer Zielerreichung von 150 %. Weitere Steigerungen der adj. EBIT-Marge führen nicht zu einer höheren Zielerreichung (Cap). Zielerreichungen zwischen diesen Punkten werden durch lineare Interpolation ermittelt. Abbildung 7: Zielerreichungskurve adj. EBIT-Marge. Über die Zielerreichungen und Auszahlungsbeträge der PSP 2024 Tranche wird im letzten Geschäftsjahr der insgesamt vierjährigen Laufzeit, d.h. im Vergütungsbericht 2027 berichtet. Vorauszahlung PSP 2023 Vor dem Hintergrund der insgesamt vierjährigen Laufzeit einer PSP Tranche, erhalten neu eingetretene Vorstandsmitglieder jeweils für die erste und zweite zugeteilte PSP Tranche eine Vorauszahlung nach Ablauf des ersten Jahres der jeweiligen Laufzeit. Die Vorauszahlungen dienen insbesondere der Erfüllung der Aktienhalteverpflichtungen für die Vorstandsmitglieder (siehe Ziffer 3.5.4, Share Ownership Guidelines). Die Vorauszahlungen stellen jedoch explizit keine zusätzliche Vergütung dar und werden daher mit den tatsächlichen Auszahlungsbeträgen der jeweiligen PSP Tranchen, die nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit berechnet werden, verrechnet. Im Geschäftsjahr 2024 erhielt Stefan Bauerreis eine Vorauszahlung für die PSP Tranche 2023 (Performanceperiode für die Geschäftsjahre 2023 bis 2025) in Höhe von 168 Tsd. €. Zielerreichung und Auszahlung aus dem PSP 2022 Mit Ablauf des Geschäftsjahres 2024 endete die Performanceperiode des PSP 2022 (Performanceperiode 2022 bis 2024). Die Zuteilung des PSP 2022 mit Wirkung zum 01. Oktober 2021 basierte auf einem früheren Vergütungssystem, welches von der Hauptversammlung am 12. Februar 2020 mit 97,9 % gebilligt wurde. Die Ausgestaltung des PSP 2022 ist dabei ähnlich der des PSP 2024 und basiert auf den gleichen Erfolgszielen, wobei die Zielerreichungskurven der Erfolgsziele von denen des PSP 2024 abweichen und die Laufzeit lediglich drei Jahre beträgt. Die folgende Tabelle enthält Details zur Berechnung der Zielerreichung der Erfolgsziele relativer TSR und adj. EBIT-Marge: Die Gesamtzielerreichung (81,04 %) sowie die Wertentwicklung der virtuellen Aktien über die Performanceperiode (-37,56 % einschließlich ausgezahlter Dividenden) führen zu einem Auszahlungsfaktor von 56,52 %. Überblick über die zugeteilten PSP Tranchen Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die den gegenwärtigen und früheren Vorstandsmitgliedern zugeteilten PSP Tranchen, deren Auszahlungen zum Berichtsstichtag (30. September 2024) noch nicht erfolgt sind: * Individueller Zielbetrag gemäß individuellem Dienstvertrag. ** Die Anzahl der erdienten Aktien ist niedriger als die ursprünglich zugeteilte Anzahl der Aktien, da eine Gesamtzielerreichung von 81,04 % im PSP 2022 erreicht wurde. *** Die tatsächliche Auszahlung erfolgt nach der Hauptversammlung 2025 und wird um die Vorauszahlung für den PSP 2022 gekürzt. 3.5.2.3. ESG-LTI Der ESG-LTI ist als langfristige variable Vergütung mit besonderen Fokus auf Nachhaltigkeitsziele ausgestaltet. Jährlich werden Tranchen zugeteilt, die jeweils eine vierjährige Laufzeit bzw. Performanceperiode haben. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 wurde den Vorstandsmitgliedern mit Wirkung zum 01. Oktober 2023 die ESG-LTI Tranche 2024 zugeteilt. Die Auszahlung des ESG-LTI ergibt sich aus der Multiplikation eines individuellen Zielbetrags mit der Zielerreichung strategieabgeleiteter und relevanter Nachhaltigkeitsziele. Der Zielbetrag ist mit jedem Vorstandsmitglied im Dienstvertrag vereinbart und beträgt 20 % der individuellen Grundvergütung. Die Auszahlung ist auf 150 % des individuellen Zielbetrags und damit 30 % der individuellen Grundvergütung begrenzt. Abbildung 8: Ausgestaltung des ESG-LTI 2024. Die Nachhaltigkeitsziele inkl. Bemessungsmethoden und Zielsetzungen werden vor Beginn einer jeden Tranche vom Aufsichtsrat definiert und basieren auf einem Kriterienkatalog, der im maßgeblichen Vergütungssystem offengelegt wurde. Der Aufsichtsrat kann für jede Tranche die Anzahl an Nachhaltigkeitszielen mit unterschiedlichen Gewichtungen definieren. Die Zielerreichung je Nachhaltigkeitsziel kann einen Wert zwischen 0 % und 150 % annehmen. Der Aufsichtsrat achtet darauf, dass die Nachhaltigkeitsziele strategierelevant und möglichst quantifizierbar sind. Für die ESG-LTI Tranche 2024 hat der Aufsichtsrat die beiden gleichgewichteten ESG-Ziele „Reduktion der Wasserintensität der Stabilus Gruppe (Wasserentnahme in Relation zu Anzahl produzierter Teile“ und „Reduzierung der unfallbedingten Ausfalltage“ ausgewählt. Die Offenlegung der Zielsetzungen je ESG-Ziel und der resultierenden Zielerreichungen erfolgt im Vergütungsbericht, der über die Auszahlung der ESG-LTI Tranche 2024 berichtet. 3.5.2.4. Matching Stock Programm Bevor der Performance Share Plan mit Wirkung zum 1. Oktober 2018 eingeführt wurde, umfasste die variable Vergütung für die Mitglieder des Vorstands ein Matching Stock Programm. Das Matching Stock Programm („MSP“) sah Tranchen vor, die in dem am 30. September 2014 endenden Geschäftsjahr bis zum 30. September 2018 jährlich zugeteilt wurden. Die Teilnahme am Matching Stock Programm setzte voraus, dass die Vorstandsmitglieder in Aktien der Gesellschaft investieren. Das Investment muss für die Dauer einer vierjährigen Sperrfrist gehalten werden. Im Rahmen des Matching Stock Programm A („MSP A“) erhielten die Vorstandsmitglieder für jede Aktie, die der Vorstand im jeweiligen Jahr in die Gesellschaft investiert (vorbehaltlich einer generellen Begrenzung), eine bestimmte Anzahl von fiktiven Optionen je Tranche des Matching Stock Programms. Die Höhe der erhaltenen Aktienoptionen hing von einem vom Aufsichtsrat jährlich festzulegenden Faktor ab, der für eine jeweilige Tranche zwischen dem 1,0- und 1,7-fachen liegt. Kaufte ein Vorstandsmitglied beispielsweise 1.000 Aktien der Gesellschaft im Rahmen des MSP A, so erhielt es für die jeweilige Tranche 1.000 bis zu max. 1.700 fiktive Optionen. Die fiktiven Optionen unterliegen einer Sperrfrist von vier Jahren und können in einem anschließenden zweijährigen Ausübungszeitraum ausgeübt werden. Im Rahmen des Matching Stock Programms B („MSP B“) erhielten die Vorstandsmitglieder für jede Aktie, die der Vorstand im jeweiligen Jahr an der Gesellschaft hielt (vorbehaltlich einer generellen Begrenzung), eine bestimmte Anzahl zusätzlicher fiktiver Optionen je Tranche des Matching Stock Programms. Die Höhe der erhaltenen Aktienoptionen hing von einem vom Aufsichtsrat jährlich festzulegenden Faktor ab, der für eine jeweilige Tranche zwischen dem 0,0- und 0,3-fachen lag. Würde ein Vorstandsmitglied beispielsweise 1.000 Aktien im Rahmen des MSP B an der Gesellschaft halten, hätte es für die jeweilige Tranche 0 bis zu max. 300 fiktive Optionen erhalten. Die fiktiven Optionen unterliegen einer Sperrfrist von vier Jahren und können in einem anschließenden zweijährigen Ausübungszeitraum ausgeübt werden. Die Optionen können nur ausgeübt werden, wenn der Aktienkurs der Gesellschaft für die jeweilige Tranche eine bestimmte Schwelle überschreitet, die der Aufsichtsrat zum Zeitpunkt der Zuteilung der Optionen festlegt und die zwischen 10 % und 50 % über dem Basiskurs, d. h. dem Aktienkurs am Tag der Zuteilung, liegen muss. Bei Ausübung werden die fiktiven Optionen in einen Bruttobetrag umgewandelt, der der Differenz zwischen dem Optionspreis und dem entsprechenden Aktienkurs multipliziert mit der Anzahl der ausgeübten Optionen entspricht. Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung der fiktiven Optionen in bar. Die maximalen Bruttobeträge, die sich aus der Ausübung der fiktiven Optionen einer Tranche ergeben, sind in der Regel auf 50 % des Basispreises begrenzt. Die letzte Tranche des Matching Stock Programms (MSP 2018) wurde am 1. Oktober 2018 an Herrn Mark Wilhelms zugeteilt. Ab diesem Zeitpunkt wurden keine weiteren Optionen mehr gewährt. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die den gegenwärtigen und früheren Vorstandsmitgliedern zugeteilten MSP Tranchen, deren Auszahlungen zum Berichtsstichtag (30.September 2024) noch nicht erfolgt sind: * Aufgrund der unvorhersehbaren und außergewöhnlichen Auswirkungen von COVID-19 auf die Kursentwicklung der Stabilus-Aktie, die nicht im Einflussbereich des Vorstands lagen, hat der Aufsichtsrat im Jahr 2020 beschlossen, den zweijährigen Ausübungszeitraum für die damals aktiven Vorstandsmitglieder um zwei Jahre zu verlängern. 3.5.3. Malus / Clawback Als weiteres Instrument zur Sicherstellung der langfristigen und nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat berechtigt, in bestimmten Fällen eine noch nicht ausbezahlte variable Vergütung teilweise oder vollständig zu reduzieren („Malus“) oder eine bereits ausbezahlte variable Vergütung teilweise oder vollständig zurückzufordern („Clawback“). Die Möglichkeit der Reduzierung und Rückforderung kann dabei alle variablen Vergütungsbestandteile umfassen, d.h. Short-Term Incentive, Performance Share Plan und ESG-LTI. So ist der Aufsichtsrat berechtigt, bei einem wesentlichen Verstoß gegen eine Sorgfaltspflicht im Sinne des § 93 AktG, eine Pflicht aus dem Dienstvertrag oder einen sonstigen wesentlichen Handlungsgrundsatz der Gesellschaft (z.B. aus dem Code of Conduct oder der Compliance-Richtlinie) eine variable Vergütung des Vorstandes zu reduzieren oder zurückzufordern (sogenannter „Compliance Malus/Clawback“). Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat eine bereits ausbezahlte variable Vergütung zurückfordern, falls sich im Nachhinein herausstellt, dass der Konzernabschluss fehlerhaft war und fälschlicherweise eine zu hohe Vergütung ausbezahlt wurde (sogenannter „Performance Clawback“). Im Geschäftsjahr 2024 lagen keine Gründe für eine Anwendung der Malus- oder Clawback-Regelungen vor, weshalb keine Rückforderung oder Reduzierung einer variablen Vergütung seitens des Aufsichtsrats erfolgte. 3.5.4. Share Ownership Guidelines Um die Aktienkultur weiter zu stärken und die Interessen des Vorstands mit denen der Aktionäre in Einklang zu bringen, sind Share Ownership Guidelines implementiert. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, während ihrer Amtszeit Stabilus-Aktien in Höhe ihrer individuellen jährlichen Bruttogrundvergütung (100 % des Share Ownership Ziels) zu erwerben und zu halten. Die erforderliche Anzahl von Aktien soll innerhalb von vier Jahren erworben werden. 3.5.5. Weitere vertragliche Details 3.5.5.1. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Mit den Vorstandsmitgliedern der Stabilus SE ist in der Regel ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Hiernach ist es den Vorstandsmitgliedern untersagt, innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung des Dienstvertrags für ein Unternehmen tätig zu werden, dass im direkten oder indirekten Wettbewerb zur Gesellschaft oder mit ihr verbundenen Unternehmen steht. Die Vorstandsmitglieder erhalten für diesen Zeitraum eine Karenzentschädigung in Höhe von 50 % ihrer letzten Grundvergütung. Die Gesellschaft kann vor der Beendigung des Dienstvertrags durch schriftliche Erklärung auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots verzichten. In diesem Fall wird die Gesellschaft von der Verpflichtung zur Zahlung einer Karenzentschädigung nach sechs Monaten nach Beendigung des Dienstvertrags befreit. 3.5.5.2. Zusagen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund dürfen etwaige an das Vorstandsmitglied geleistete Zahlungen nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergüten und gleichzeitig den Wert von zwei Jahresgesamtvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap). Die Jahresgesamtvergütung ist die Summe aus der Grundvergütung, Zielbetrag des STI, Zielbetrag des Performance Share Plans und Zielbetrag des ESG-LTI. Die Abfindung wird auf die Karenzentschädigung des nachträglichen Wettbewerbsverbots angerechnet. Die Auszahlung des Short-Term Incentive, Performance Share Plan und ESG-LTI erfolgt zu den vereinbarten Zeitpunkten und Bedingungen. Eine vorzeitige Auszahlung erfolgt nicht. Eine Ausnahme hiervon gilt im Einklang mit den Empfehlungen des DCGK in Fällen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit oder des Todes eines Vorstandsmitglieds. In diesen Fällen erfolgt eine sofortige Auszahlung des Short-Term Incentive, Performance Share Plans und ESG-LTI in Höhe des jeweiligen Zielbetrags. 3.5.6. Change of Control Im Falle, das ein Dritter unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle über die Gesellschaft im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt hat, d.h. mindestens 30 % der Stimmrechte an der Gesellschaft erworben hat, entweder allein oder durch Stimmrechte, die § 30 WpÜG zuzurechnen sind, oder ein Unternehmensvertrag im Sinne der §§ 291 ff. AktG mit der Gesellschaft als beherrschtem Unternehmen abgeschlossen wird oder die Gesellschaft mit einem anderen konzernfremden Unternehmen im Sinne der §§ 2 ff. UmwG verschmolzen wird (es sei denn, der Unternehmenswert des anderen Rechtsträgers beträgt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung weniger als 20 % des Unternehmenswertes der Gesellschaft), haben die Vorstandsmitglieder das Recht, ihren jeweiligen Dienstvertrag innerhalb von sechs Monaten nach Wirksamwerden eines dieser Ereignisse unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. Kündigt ein Vorstandsmitglied, so dürfen etwaige Zahlungen an ihn das Abfindungs-Cap nicht übersteigen. 3.6. Gewährte und geschuldete Vergütung gegenwärtiger Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2024 In den nachfolgenden Tabellen sind die den im Geschäftsjahr 2024 aktiven Vorstandsmitgliedern gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile gemäß § 162 AktG sowie der relative Anteil der einzelnen Bestandteile dargestellt. Der Begriff „gewährte und geschuldete Vergütung“ bezieht sich auf die Vergütung der Vorstandsmitglieder, für die die zugrunde liegende Tätigkeit mit Ablauf des Geschäftsjahres 2024 vollständig erbracht wurde („erdienungsorientierte Auslegung“). Daher wird der Short-Term Incentive 2024 für das Geschäftsjahr 2024 ausgewiesen, obwohl die tatsächliche Auszahlung erst im Geschäftsjahr 2025 erfolgt. Gleiches gilt für die PSP Tranche 2022, deren Performanceperiode zum Ende des Geschäftsjahres 2024 beendet ist und damit für das Geschäftsjahr 2024 ausgewiesen wird, obwohl die tatsächliche Auszahlung erst im Geschäftsjahr 2025 erfolgt. Die im Geschäftsjahr 2024 gewährten und geschuldeten Vergütungen gemäß § 162 AktG setzen sich demnach zusammen aus: • | Ausgezahlte Grundvergütung im Geschäftsjahr 2024, | • | Aufwendungen für Nebenleistungen im Geschäftsjahr 2024, | • | Ausgezahlte Beiträge zur Altersversorgung (Versorgungsentgelt) im Geschäftsjahr 2024, | • | Auszahlungsbetrag des Short-Term Incentive 2024, welcher im Geschäftsjahr 2025 ausgezahlt wird, | • | Auszahlungsbetrag der PSP Tranche 2022, deren Performanceperiode von 2022 bis 2024 reichte und welche im Geschäftsjahr 2025 ausgezahlt wird. |
3.7. Gewährte und geschuldete Vergütung früherer Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2024 Die nachfolgende Tabelle zeigt die im Geschäftsjahr 2024 gewährte und geschuldete Vergütung früherer Vorstandsmitglieder gemäß § 162 AktG: Da die früheren Vorstandmitglieder lediglich Auszahlungen aus dem mit Ablauf des Geschäftsjahres 2024 geendeten PSP 2022 erhalten haben, setzt sich ihre gewährte und geschuldete Vergütung zu 100 % aus variablen Vergütungsbestandteilen zusammen. Keines der Vorstandsmitglieder hat im Geschäftsjahr 2024 Leistungen von Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Mitglied des Vorstands der Stabilus SE erhalten. 3.8. Einhaltung der Maximalvergütung im Geschäftsjahr 2024 Der Aufsichtsrat hat gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 1 AktG eine Maximalvergütung festgelegt, die die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder in einem Geschäftsjahr nach oben absolut begrenzt. Die Summe aller Auszahlungen, die aus Zusagen eines Geschäftsjahres resultieren, ist auf diesen Wert beschränkt. Für den Vorstandsvorsitzenden beläuft sich die Maximalvergütung auf 3,9 Mio. €, für die ordentlichen Vorstandsmitglieder auf 2,5 Mio. €. Soweit die Berechnung der Gesamtvergütung zu einem die Maximalvergütung übersteigenden Betrag führt, wird der Auszahlungsbetrag aus dem zuletzt ausbezahlten Vergütungsbestandteil entsprechend gekürzt. Die Maximalvergütung stellt dabei nur einen maximal zulässigen Rahmen für die nächsten vier Jahre dar. Die einzelvertraglichen Zusagen liegen derzeit deutlich unterhalb der Maximalvergütung. Aufgrund der Begrenzung der einzelnen variablen Vergütungsbestanteile (Short-Term Incentive maximal 200 % des jeweiligen Zielbetrags, PSP maximal 250% des jeweiligen Zielbetrags und ESG-LTI maximal 150 % des jeweiligen Zielbetrags) ist eine potenzielle Überschreitung der Maximalvergütung nicht möglich: Im Falle einer Auszahlung der langfristigen variablen Vergütungsbestandteile am Maximum würden die Auszahlungen, die aus Zusagen des Geschäftsjahres 2024 resultieren, für den Vorstandsvorsitzenden 2,63 Mio. € und für den Finanzvorstand 1,85 Mio. € betragen. Diese Beträge beinhalten die ausbezahlte Grundvergütung, das ausbezahlte Versorgungsentgelt, den Aufwand für Nebenleistungen, den Auszahlungsbetrag des Short-Term Incentive sowie die maximal möglichen Auszahlungsbeträge für den PSP und ESG-LTI und liegen unterhalb der festgelegten Maximalvergütungen, womit die Einhaltung der Maximalvergütung gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 1 AktG sichergestellt ist. 4. Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 4.5. Vergütungssystem des Aufsichtsrats Das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder wurde von der Hauptversammlung am 15. Februar Jahr 2022 beschlossen und mit 93,3 % gebilligt. Entsprechend ihrer Überwachungsfunktion und zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der einzelnen Mitglieder erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine jährliche Festvergütung ohne variable Bestandteile. Bei der Festlegung der Vergütung des Aufsichtsrats werden die funktionsspezifischen Anforderungen, die zeitliche Belastung und die Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigt. So erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für den Vorsitz oder die Mitgliedschaft in Ausschüssen eine zusätzliche Vergütung. Die ordentlichen Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine jährliche Festvergütung in Höhe von 75 T€. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweifache der Vergütung der ordentlichen Mitglieder und damit eine jährliche Festvergütung von 150 T€. Der stellvertretende Vorsitzende erhält das 1,5-fache der Vergütung der ordentlichen Mitglieder und damit 112,5 T€. Des Weiteren erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine zusätzliche Vergütung für ihre Tätigkeit im Prüfungsausschuss und im Vergütungs- und Nominierungsausschuss in Höhe von jeweils 25 T€. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Doppelte der zusätzlichen Vergütung der ordentlichen Ausschussmitglieder und damit 50 T€. Darüber hinaus erstattet Stabilus den Aufsichtsratsmitgliedern ihre Auslagen im Zusammenhang mit dem Aufsichtsratsmandat. Stabilus bietet eine D&O-Versicherung für die Aufsichtsratsmitglieder mit einem Selbstbehalt von 10 % an. Der maximale Selbstbehalt beträgt das 1,5-fache der Jahresvergütung des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds. 4.6. Gewährte und geschuldete Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2024 Im Folgenden wird, die den Mitgliedern des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2024 dargestellt. Wie auch bei den Vorstandsmitgliedern bezieht sich der Begriff „gewährte und geschuldete Vergütung“ auf die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, für die die zugrunde liegende Tätigkeit mit Ablauf des Geschäftsjahres 2024 vollständig erbracht wurde („erdienungsorientierte Auslegung“). Die gewährte und geschuldete Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2024 stellt sich wie folgt dar: * Susanne Heckelsberger ist seit Februar 2024 Mitglied des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses der Stabilus SE. Sie erhält dementsprechend eine zeitratierliche Vergütung. Dr. Stephan Kessel erhält ebenfalls eine zeitratierliche Ausschussvergütung als Mitglied des Prüfungsausschusses bis Februar 2024. Keines der Aufsichtsratsmitglieder hat im Geschäftsjahr 2024 Leistungen von Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Stabilus SE erhalten. 5. Zeitliche Entwicklung der Vergütung Im Folgenden wird gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die Entwicklung der Vergütung der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder in den letzten fünf Jahren mit der Ertragsentwicklung von Stabilus sowie der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Mitarbeiter von Stabilus (Personalkosten der Belegschaft der Stabilus Gruppe auf Vollzeitäquivalentbasis exkl. Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Stabilus SE) im gleichen Zeitraum dargestellt. * Veränderung aufgrund seines unterjährigen Eintritts im Geschäftsjahr 2022. ** Wie im Geschäftsbericht 2024 der Stabilus SE berichtet. Koblenz, 5. Dezember 2024 Stabilus SE | Aufsichtsrat und Vorstand |
PRÜFUNGSVERMERK DES WIRTSCHAFTSPRÜFERSAn die Stabilus SE, Frankfurt am Main Wir haben den beigefügten, zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der Stabilus SE, Frankfurt am Main, („die Gesellschaft“) für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Stabilus SE, Frankfurt am Main, sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG. Sonstiger Sachverhalt - Formelle Prüfung des Vergütungsberichts Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind. Verwendungszweck des Prüfungsvermerks Wir erteilen diesen Prüfungsvermerk auf Grundlage der mit der Gesellschaft geschlossenen Auftragsvereinbarung. Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Prüfungsvermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt. Haftung Der Prüfungsvermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Stabilus SE, Frankfurt am Main, gegenüber und ist auch nach Maßgabe der mit der Gesellschaft getroffenen Auftragsvereinbarung vom 19. Juli/2. August 2024 sowie der „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ vom 1. Januar 2024 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. beschränkt. Dritten gegenüber über-nehmen wir dagegen keine Verantwortung. Frankfurt am Main, den 5. Dezember 2024 | Deloitte GmbH | | | Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | | | Stefan Dorissen Wirtschaftsprüfer | Sven Henrich Wirtschaftsprüfer | |
Anlage zu Tagesordnungspunkt 8: Angepasstes Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Stabilus SE Präambel Gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) ist bei börsennotierten Gesellschaften im Falle einer wesentlichen Änderung, mindestens aber alle vier Jahre, ein Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu fassen, wobei gemäß § 113 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 AktG ein bestätigender Beschluss möglich ist. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Stabilus SE wurde zuletzt auf der Hauptversammlung am 16. Februar 2022 mit 99,9 % Zustimmung beschlossen. Die Aufsichtsratsvergütung der Stabilus SE wurde im vergangenen Geschäftsjahr mit Unterstützung eines unabhängigen Vergütungsberaters überprüft. Im Rahmen der Überprüfung wurden die Unternehmen des MDAX als Vergleichsgruppe herangezogen, da diese hinsichtlich Größe, Standort und Komplexität mit Stabilus vergleichbar sind. Um weiterhin eine im Markt konkurrenzfähige und attraktive Aufsichtsratvergütung im Wettbewerb um qualifizierte Kandidaten zu gewährleisten und insbesondere den signifikant gestiegenen zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen an den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie den Vorsitzenden und die Mitglieder des Prüfungsausschusses Rechnung zu tragen, wird der Hauptversammlung vom 5. Februar 2025 eine Anpassung der Aufsichtsratsvergütung der Stabilus SE vorgeschlagen. • | Der Aufsichtsratsvorsitzende soll das Zweieinhalbfache (bisher: Zweifache) der festen jährlichen Vergütung eines ordentlichen Aufsichtsratsmitglieds erhalten. | • | Die zusätzliche Vergütung für die Mitglieder des Prüfungsausschusses soll auf EUR 35.000,00 (bisher: EUR 25.000,00) angehoben werden und die Differenzierung für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf das Dreifache (bisher: Zweifache) der Vergütung eines Ausschussmitglieds erhöht werden. |
1. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats Ziel des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat ist es, die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats als Überwachungsorgan zu stärken. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand der Gesellschaft regelmäßig bei der Leitung des Unternehmens. Dem Aufsichtsrat sind alle Angelegenheiten, mit denen der Vorstand die Hauptversammlung befassen will, zu unterbreiten und zudem bedürfen maßgebliche Geschäfte der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Vergütung des Aufsichtsrats der Stabilus SE trägt diesen Aufgaben und damit verbundenen Leistungen der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung. So werden neben der festen jährlichen Vergütung funktionsspezifische Anforderungen, zeitliche Belastungen und Verantwortungen berücksichtigt. Dies erfolgt zum einen durch die hervorgehobene Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters sowie zum anderen durch die Vergütung für eine Tätigkeit in Ausschüssen. Die angemessene und funktionsgerechte Vergütung ermöglicht es, geeignete Kandidaten für das Aufsichtsratsamt zu gewinnen und zu halten. Dies trägt zur langfristigen Entwicklung der Stabilus SE bei. Die ordentlichen Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste jährliche Vergütung von EUR 75.000,00. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung eines ordentlichen Aufsichtsratsmitglieds. Zusätzlich zur festen Vergütung erhalten die Mitglieder des Prüfungsausschusses EUR 35.000,00 und die Mitglieder des Vergütungs- und Nominierungsausschusses EUR 25.000,00. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Dreifache und der Vorsitzende des Vergütungs- und Nominierungsausschusses das Zweifache eines Ausschussmitglieds. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder das Amt des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates innehaben, erhalten eine entsprechende anteilige Vergütung. Gleiches gilt für die Vergütung als Mitglied oder Vorsitzender eines Ausschusses. Die jeweilige Höchstgrenze für die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ergibt sich aus der Festvergütung, deren Höhe im Einzelnen von den übernommenen Aufgaben im Aufsichtsrat bzw. in dessen Ausschüssen abhängt. Zwischen der Gesellschaft und den Aufsichtsratsmitgliedern bestehen keine Neben- oder Zusatzvereinbarungen. Die Gesellschaft sorgt dafür, dass zu Gunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine D&O Versicherung mit einem Selbstbehalt von 10 % des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der Jahresvergütung des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds besteht. Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern über die Vergütung gemäß den vorstehenden Absätzen hinaus die ihnen bei der Ausübung ihres Aufsichtsratsmandates entstehenden Auslagen. 2. Festsetzung, Umsetzung sowie Überprüfung der Vergütung im Sinne des § 87a Abs. 1 S. 2 Nr. 10 AktG Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat der Stabilus SE und die konkrete Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sind in § 16 der Satzung festgesetzt. Zuständig ist die Hauptversammlung, die gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 AktG mindestens alle vier Jahre Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder fasst. Die von der Hauptversammlung festgesetzte Aufsichtsratsvergütung wird fortlaufend auf ihre Vereinbarkeit mit etwaigen neuen gesetzlichen Vorgaben, den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils gültigen Fassung und den Erwartungen des Kapitalmarkts geprüft. Bei der Überprüfung der Aufsichtsratsvergütung wird regelmäßig auch die Angemessenheit der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Verhältnis zu Unternehmen, die hinsichtlich der Kriterien Land, Größe und wirtschaftliche Lage mit der Stabilus SE vergleichbar sind (z. B. im MDAX notierte Unternehmen), geprüft. Hierbei kann ein externer und unabhängiger Vergütungsberater unterstützen. Anpassungen der Aufsichtsratsvergütung werden der Hauptversammlung vom Aufsichtsrat, unterstützt durch den Vergütungs- und Nominierungsausschuss, vorgeschlagen. 3. Wortlaut der Satzungsregelung Die dieser Aufsichtsratsvergütung zugrundeliegende Satzungsregelung lautet wie folgt: „§ 16 Vergütung; Versicherung(1) | Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste jährliche Vergütung von EUR 75.000,00. | (2) | Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung eines ordentlichen Aufsichtsratsmitglieds. Zusätzlich zur festen Vergütung erhalten die Mitglieder des Prüfungsausschusses jeweils EUR 35.000,00 sowie die Mitglieder des Vergütungs- und Nominierungsausschusses jeweils EUR 25.000,00. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Dreifache und der Vorsitzende des Vergütungs- und Nominierungsausschusses erhält das Zweifache der Vergütung eines Ausschussmitglieds zusätzlich zur festen jährlichen Vergütung. | (3) | Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder das Amt des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates innehaben, erhalten eine entsprechende anteilige Vergütung. Gleiches gilt für die Vergütung als Mitglied oder Vorsitzender eines Ausschusses. | (4) | Die Gesellschaft sorgt dafür, dass zu Gunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung mit einem Selbstbehalt von 10 % des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der Jahresvergütung des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds besteht. Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern über die Vergütung gemäß den vorstehenden Absätzen hinaus die ihnen bei der Ausübung ihres Aufsichtsratsmandates entstehenden Auslagen. | (5) | Die Vergütung nach Absatz 1 und Absatz 2 wird fällig nach Ablauf der Hauptversammlung, die den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr, für das die Vergütung gezahlt wird, entgegennimmt oder über seine Billigung entscheidet.“ |
Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und zur Durchführung der Hauptversammlung Der Vorstand der Gesellschaft hat entschieden, die Hauptversammlung gemäß § 17 Abs. 4 der Satzung der Stabilus SE als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, bzw. ihre Bevollmächtigten am 5. Februar 2025 ab 9:30 Uhr (MEZ) im passwortgeschützten Internetservice (HV-Portal), der über einen Link auf der Internetseite der Gesellschaft unter zugänglich ist, live in Bild und Ton übertragen. Die Zugangsdaten für die Nutzung des HV-Portals erhalten die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des Aktienbesitzes zugeschickt. Bei Nutzung des HV-Portals während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 5. Februar 2025 sind die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet und können über das HV-Portal ihre Aktionärsrechte ausüben. Über das HV-Portal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre, die ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, oder ihre Bevollmächtigten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren unter anderem das Stimmrecht ausüben, von dem Rede- und Auskunftsrecht Gebrauch machen, Widerspruch zu Protokoll erklären sowie vor der Versammlung Stellungnahmen einreichen. Die Nutzung des HV-Portals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die entsprechenden Zugangsdaten erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden. Einzelheiten ergeben sich aus den folgenden Abschnitten. Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis der Teilnahmeberechtigung Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den nachfolgenden Bestimmungen sind gemäß § 18 der Satzung der Stabilus SE nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und den Nachweis ihres Aktienbesitzes erbracht haben. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 29. Januar 2025, 24:00 Uhr (MEZ), unter der unten genannten Adresse zugegangen sein. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Für den Nachweis des Aktienbesitzes genügt ein Nachweis über den Anteilsbesitz in Textform (§ 126b BGB) durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG. Der Nachweis hat sich gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 der Satzung auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, d.h. den 14. Januar 2025, 24:00 Uhr (MEZ) (sog. Nachweisstichtag). Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag oder einer Anmeldung zur Hauptversammlung geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Die Möglichkeit der Bevollmächtigung des Erwerbers bleibt unberührt. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes sind an folgende Adresse zu übermitteln: | Stabilus SE c/o Computershare Operations Center 80249 München oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de |
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres Aktienbesitzes werden den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten die Zugangsdaten für die Nutzung des HV-Portals, das über einen Link auf der Internetseite der Gesellschaft unter zugänglich ist, übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Verfahren für die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, können ihr Stimmrecht - selbst oder durch Bevollmächtigte - durch elektronische Briefwahl über das HV-Portal ausüben. Die Stimmabgabe erfolgt elektronisch gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren über das HV-Portal, das über einen Link auf der Internetseite der Gesellschaft unter zugänglich ist. Briefwahlstimmen können über das HV-Portal bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 5. Februar 2025 abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Verfahren für Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht selbst durch elektronische Briefwahl ausüben wollen, können ihr Stimmrecht nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall der Vertretung des Aktionärs sind die ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs und der rechtzeitige Nachweis des Aktienbesitzes erforderlich. Die Nutzung des HV-Portals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des Aktienbesitzes versandten entsprechenden Zugangsdaten erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden. Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung und ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Besonderheiten können für die Erteilung von Vollmachten zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder sonstige diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen) und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer erteilten Bevollmächtigung und für die Änderung und den Widerruf von Vollmachten steht bis zum 4. Februar 2025, 24:00 Uhr (MEZ) (Eingang bei der Gesellschaft), nachfolgende Adresse zur Verfügung: | Stabilus SE c/o Computershare Operations Center 80249 München oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de |
Außerdem steht für Erteilung oder Widerruf einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft das HV-Portal, das unter zugänglich ist, auch noch am Tag der Hauptversammlung zur Verfügung. Ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung werden den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären gemeinsam mit den Zugangsdaten für das HV-Portal übersandt. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem unter abrufbar. Bitte beachten Sie, dass auch Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können, sondern das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre ebenfalls ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben können. Verfahren für die Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aktionären, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, bietet die Gesellschaft an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht in der Hauptversammlung im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Die Stimmrechtsvertreter können das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben, zu denen ihnen ausdrückliche und eindeutige Weisung vorliegen. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einreichung von Stellungnahmen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind in Textform zu erteilen und können bis spätestens 4. Februar 2025, 24:00 Uhr (MEZ) (Eingang bei der Gesellschaft), unter der nachstehenden Adresse | Stabilus SE c/o Computershare Operations Center 80249 München oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de |
oder bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung über das HV-Portal, das unter zugänglich ist, gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Diejenigen, die eine Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft per Post oder per E-Mail erteilen wollen, werden gebeten, hierzu das ihnen gemeinsam mit den Zugangsdaten für das HV-Portal übersandte Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung zu verwenden. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter abrufbar. Wenn elektronische Briefwahlstimmen und Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Vollmachten mit Weisungen eingehen, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: (1) per HV-Portal, (2) per E-Mail, (3) auf dem Postweg übersandte Erklärungen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 24.700.000,00 und ist eingeteilt in 24.700.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Stimmrechte somit auf 24.700.000. Rechte der Aktionäre Tagesordnungsergänzungsverlangen (Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals (dies entspricht EUR 1.235.000,00 oder 1.235.000 Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien und ist damit vorliegend die maßgebliche Schwelle) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Eine 90-tägige Vorbesitzzeit des genannten Mindestbesitzes von Aktien im Sinne des § 122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 AktG ist gemäß § 50 Abs. 2 SEAG bei der SE keine Voraussetzung für ein Ergänzungsverlangen. Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 5. Januar 2025, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Wir bitten, derartige Ergänzungsverlangen an folgende Adresse zu übersenden: | Stabilus SE Der Vorstand Wallersheimer Weg 100 56070 Koblenz |
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetseite der Gesellschaft den Aktionären unter zugänglich gemacht und nach Maßgabe von § 125 AktG mitgeteilt. Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge (§§ 126, 127 AktG) Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 21. Januar 2025, 24:00 Uhr (MEZ), unter der nachfolgend genannten Adresse zugegangen sind: | Stabilus SE Wallersheimer Weg 100 56070 Koblenz oder per E-Mail: gegenantraege@computershare.de |
Für Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG gelten die vorstehenden Ausführungen einschließlich der Frist für die Zugänglichmachung des Wahlvorschlags sinngemäß; der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag nach § 127 Satz 3 AktG i.V.m. § 124 Abs. 3 Satz 4, § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person, und, im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, zusätzlich Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge gelten in der virtuellen Hauptversammlung als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Das Stimmrecht zu derartigen Anträgen kann ausgeübt werden, auch schon vor der Hauptversammlung, sobald die Voraussetzungen für die Stimmrechtsausübung erfüllt sind. Sofern der Aktionär, der den Antrag gestellt hat, nicht ordnungsgemäß legitimiert oder nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Versammlung nicht behandelt werden. Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre können während der Hauptversammlung auch ohne vorherige Übersendung Anträge und Wahlvorschläge stellen. Eine nähere Erläuterung des dafür vorgesehenen Verfahrens findet sich im Abschnitt „Rederecht (§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG), Auskunftsrecht (§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 AktG) und Antragsrecht (§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG) in der Hauptversammlung“. Recht zur Einreichung von Stellungnahmen (§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG) Ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldete Aktionäre, die ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation über das HV-Portal unter in Textform oder im Videoformat einzureichen. Stellungnahmen in Textform sind gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren als Datei im Dateiformat PDF mit einer empfohlenen Dateigröße von maximal 50 MB einzureichen. Stellungnahmen im Videoformat sind gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren in den Dateiformaten MPEG-4 oder MOV einzureichen; sie dürfen eine Dateigröße von 1 GB nicht überschreiten. Die Einreichung mehrerer Stellungnahmen ist möglich. Es sind nur solche Stellungnahmen im Videoformat zulässig, in denen der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter selbst in Erscheinung tritt. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im passwortgeschützten HV-Portal zugänglich gemacht wird. Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 30. Januar 2025, 24:00 (MEZ), einzureichen. Eingereichte Stellungnahmen, die diesen Anforderungen genügen und nach den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich zu machen sind, werden unter Offenlegung des Namens des Aktionärs bzw. seines Bevollmächtigten spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis 31. Januar 2025, 24:00 (MEZ), in dem unter zugänglichen HV-Portal veröffentlicht. In Stellungnahmen enthaltene Fragen, Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung werden nicht als solche berücksichtigt. Fragen, Anträge und Wahlvorschläge sowie Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert beschriebenen Wegen zu stellen beziehungsweise zu erklären. Rederecht (§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG), Auskunftsrecht (§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 AktG) und Antragsrecht (§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG) in der Hauptversammlung Elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre bzw. Bevollmächtigte von Aktionären haben ein Rederecht und ein Auskunftsrecht in der Hauptversammlung. Auskunftsverlangen dürfen Bestandteil eines Redebeitrags sein. Eine Einreichung von Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung ist nicht möglich. Elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre bzw. Bevollmächtigte von Aktionären haben ferner das Recht, Anträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zu stellen. Zur Ausübung der vorstehenden Rechte ist das HV-Portal unter zu verwenden. Die Ausübung des Rederechts sowie des Rechts, in der Hauptversammlung Anträge und Wahlvorschläge zu stellen, erfolgt im Wege der Videokommunikation; es ist geplant festzulegen, dass auch das Auskunftsrecht ausschließlich im Wege der Videokommunikation ausgeübt werden darf. Die Ausübung der vorstehenden Rechte ist ausschließlich in der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich. Aktionäre beziehungsweise deren Bevollmächtigte können Redebeiträge hierzu über das unter zugängliche HV-Portal über die entsprechende Schaltfläche, die am Tag der Hauptversammlung voraussichtlich bereits ab circa 9:00 Uhr MEZ freigeschaltet sein wird, anmelden. Die Gesellschaft hat sich vorbehalten, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär oder Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung zuvor zu überprüfen und den Redebeitrag, die Frage bzw. den Antrag oder Wahlvorschlag zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern. Das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG umfasst die Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, soweit diese zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (vgl. § 131 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 AktG). Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand unter den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen absehen. Einlegung von Widersprüchen (§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG) Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten wird die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen können im Wege elektronischer Kommunikation über das unter zugängliche HV-Portal abgegeben werden und sind ab Eröffnung der Hauptversammlung am 5. Februar 2025, bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich. Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 122 Abs. 2 und nach §§ 126, 127, 130a, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter Veröffentlichungen auf der Internetseite (§ 124a AktG) Ab Einberufung der virtuellen Hauptversammlung sind zusammen mit dieser Einberufung die zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft unter abrufbar. Sie werden dort auch während der virtuellen Hauptversammlung zugänglich sein. Etwaige im Sinne der vorgenannten Fristen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die eben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der virtuellen Hauptversammlung unter derselben Internetadresse veröffentlicht. Datenschutzhinweise für Aktionäre und Bevollmächtigte Die Stabilus SE als Verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - „DSGVO“), verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung, sowie personenbezogene Daten in Anträgen, Fragen, Stellungnahmen, Wahlvorschlägen, Widersprüchen und Verlangen oder weiterer Kommunikation von Aktionären) sowie gegebenenfalls entsprechende personenbezogene Daten der Bevollmächtigten (Aktionärsvertreter) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der virtuellen Hauptversammlung, zur Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses, für die Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Zuschaltung, für die im Wege der Videokommunikation übertragenen Beiträge der Aktionäre sowie für die Ausübung der übrigen Aktionärsrechte zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO i.V.m. §§ 67e, 118 ff. AktG sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO. Verarbeitungen auf Basis des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO erfolgen für die dargestellten Zwecke und Interessen, insbesondere zur Organisation und geordneten Durchführung der Hauptversammlung. Darüber hinaus verarbeiten wir im Rahmen einer virtuellen Hauptversammlung weitere personenbezogene Daten (Zugangsdaten für das HV-Portal (inkl. Zeitpunkt des Logins), Akzeptanz der Nutzungsbedingungen (inkl. Zeitpunkt), Informationen über die Stimmrechtsausübung (inkl. Zeitpunkt), Vollmachtserteilung (inklusive Zeitpunkt), Fragen, Stellungnahmen und Widersprüche (inkl. Zeitpunkt), Bild-, Ton- und Videoübertragung bei Ausübung des Rede- und Auskunftsrechts sowie der Stellung von Anträgen und Wahlvorschlägen, Kommunikationsdaten zur Prüfung der Funktionsfähigkeit der Videokommunikation gegenüber einem Aktionär). Ferner übermittelt Ihr Browser bei Nutzung des HV-Portals automatisch personenbezogene Daten an uns (Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung, ob Abruf erfolgreich, IP-Adresse, Typ des Webbrowsers, die zuvor besuchte Internetseite). Um den Betrieb des HV-Portals zu gewährleisten, setzen wir ausschließlich technisch notwendige Cookies ein. Sie können den Einsatz von Cookies über Ihre Browsereinstellungen unterbinden. Das vollständige Blockieren aller Cookies kann jedoch unter Umständen dazu führen, dass Sie das HV-Portal nicht nutzen können. Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten für die oben genannten Zwecke und Interessen, insbesondere auch, um Ihnen einen gesicherten Zugang zum HV-Portal zur Verfügung zu stellen, sowie um dieses störungsfrei und sicher betreiben zu können. Rechtsgrundlage ist auch insoweit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO in Verbindung mit den Bestimmungen des Aktiengesetzes, insbesondere §§ 118a, 130a AktG, sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO. Darüber hinaus verarbeiten wir die zuvor genannten Daten ggf. auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. aktien-, wertpapierhandels-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Soweit die Aktionäre oder deren Vertreter die personenbezogenen Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, erhält die Stabilus SE diese in der Regel von dem depotführenden Intermediär. Die von der Gesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung und Nachbereitung der virtuellen Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft und nur, soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter haben, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung können personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anderen Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt werden. Dies kann insbesondere erhobene Widersprüche sowie das Teilnehmerverzeichnis (§ 129 AktG) betreffen. Im Rahmen der Beantwortung der Fragen können die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter namentlich genannt werden. Wenn Aktionäre einen Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung stellen, Gegenanträge oder Wahlvorschläge einreichen, werden wir den Namen des Aktionärs unter bestimmten Voraussetzungen auf der Internetseite veröffentlichen. Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Die Gesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten zur Wahrung unserer überwiegenden berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO) nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO) und die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu beantragen. Zudem steht den Aktionären ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sowie ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden (Art. 77 DSGVO) zu. Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO verarbeitet, steht den Aktionären bzw. Aktionärsvertretern unter den gesetzlichen Voraussetzungen zudem ein Widerspruchsrecht zu (Art. 21 DSGVO). Aktionäre und Aktionärsvertreter erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stabilus SE unter der E-Mail-Adresse datenschutz@stabilus.com oder postalisch unter der Anschrift: Stabilus SE, Datenschutzbeauftragter, Wallersheimer Weg 100, 56070 Koblenz. Die Stabilus SE und die von ihr beauftragten Dienstleister werden die zum Zwecke der Durchführung der Hauptversammlung erhaltenen personenbezogenen Daten der Aktionäre nicht für Direktwerbung (Art. 21 Abs. 2 DSGVO) nutzen oder verarbeiten. Koblenz, im Dezember 2024 Stabilus SE Der Vorstand | |
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19.12.2024 | Wendelstein 2024-1 UG (haftungsbeschränkt) | Wendelstein 2024-1 UG (haftungsbeschränkt): Veröffentlichung des Herkunftsstaates gemäß § 5 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Wendelstein 2024-1 UG (haftungsbeschränkt)/ Herkunftsstaat Wendelstein 2024-1 UG (haftungsbeschränkt): Veröffentlichung des Herkunftsstaates gemäß § 5 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
19.12.2024 / 17:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die Wendelstein 2024-1 UG (haftungsbeschränkt) gibt gem. § 5 WpHG bekannt, dass Deutschland der Herkunftsstaat ist.
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19.12.2024 | ZEAL Network SE | Original-Research: ZEAL Network SE (von Montega AG): Kaufen Original-Research: ZEAL Network SE - von Montega AG
19.12.2024 / 16:50 CET/CEST Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu ZEAL Network SE Unternehmen: | ZEAL Network SE | ISIN: | DE000ZEAL241 | | Anlass der Studie: | Update | Empfehlung: | Kaufen | seit: | 19.12.2024 | Kursziel: | 58,00 EUR | Kursziel auf Sicht von: | 12 Monaten | Letzte Ratingänderung: | - | Analyst: | Tim Kruse, CFA |
ZEAL hebt die Jahresziele nach starker Jackpot-Entwicklung im November wie erwartet an Die ZEAL Network SE hat gestern in einer Adhoc-Meldung, wie von uns in der Kommentierung vom 10. Dezember erwartet, die Jahresziele aufgrund der starken Jackpot-Entwicklung im November erneut angehoben. Das Unternehmen rechnet nun mit Umsatzerlösen zwischen 175 und 185 Mio. EUR (zuvor: 158–168 Mio. EUR) sowie einem EBITDA von 55–59 Mio. EUR (zuvor: 42–46 Mio. EUR). [Tabelle] Obwohl wir bereits mit einer starken Entwicklung im vierten Quartal gerechnet hatten, sind wir von dem Umfang der Prognoseanpassung positiv überrascht – sowohl beim Umsatz als auch beim Ergebnis. Die überproportional starke Umsatzentwicklung deutet darauf hin, dass der Anteil von ZEAL am Spielvolumen des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) nochmals gestiegen ist. Dies dürfte mit dem wachsenden Marktanteil der Online-Lotterien am Gesamtmarkt zusammenhängen (MONe: 29,5% in Q4) sowie mit ZEALs Fähigkeit, in Marktphasen wie dieser überproportional zu profitieren und den eigenen Marktanteil daran weiter auszubauen (MONe: 45,5% in Q4). Die deutlich stärkere Entwicklung beim EBITDA hängt vermutlich mit der zeitlichen Überschneidung der Jackpot-Ausspielungen mit der black week zusammen. In dieser wichtigen Phase für den E-Commerce steigen die Kosten für Keywords üblicherweise stark an. Die Anhebung der EBITDA-Guidance zeigt jedoch, dass ZEAL auch in diesem Umfeld diszipliniert geblieben ist und die Kundengewinnung nicht überproportional ausgeweitet hat, wie es in Jackpotphasen sonst üblich ist. Prognoseanpassung: Aufgrund der noch besseren als erwarteten Umsatz- und Ergebnisentwicklung im November haben wir unsere Prognosen für das laufende Geschäftsjahr erneut angehoben. Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass ZEAL verstärkt in die Kundengewinnung für die Traumhausverlosung investieren wird. Entsprechend haben wir unsere Prognosen für die Marketingkosten ab 2025 nochmals leicht erhöht. Fazit: Die außergewöhnliche Entwicklung im November verdeutlicht eindrucksvoll die Skalierbarkeit des Geschäftsmodells von ZEAL. Anleger sollten jedoch nicht davon ausgehen, dass sich eine derart außergewöhnliche statistische Entwicklung fortsetzen lässt. Gleichzeitig zeigt der November, dass die Wahrscheinlichkeit längerer Jackpotperioden durch die Abschaffung der Zwangsausschüttung nach zwei Ziehungen gestiegen ist. Wir bekräftigen unser Kursziel von 58,00 EUR und das Rating 'Kaufen'. +++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++ Über Montega: Die Montega AG ist eines der führenden bankenunabhängigen Researchhäuser mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und wird durch erfolgreiches Stock-Picking stetig erweitert. Montega versteht sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden zählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus. Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: http://www.more-ir.de/d/31577.pdf Kontakt für Rückfragen: Montega AG - Equity Research Tel.: +49 (0)40 41111 37-80 Web: www.montega.de E-Mail: research@montega.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag
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2055111 19.12.2024 CET/CEST | DE000ZEAL241 |
19.12.2024 | Hapag-Lloyd AG | Moody's stuft Hapag-Lloyd auf 'Ba1' hoch Hapag-Lloyd AG/ Schlagwort(e): Rating Moody's stuft Hapag-Lloyd auf 'Ba1' hoch
19.12.2024 / 16:31 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Moody's stuft Hapag-Lloyd auf 'Ba1' hoch - Branchen- und Unternehmensentwicklung besser als erwartet
- Hapag-Lloyd mit umsichtiger Finanzpolitik und starker Liquiditätsposition
Die Ratingagentur Moody's Investors Service (Moody's) hat heute die Bonität von Hapag-Lloyd um eine Stufe von "Ba2" auf "Ba1" angehoben. Dies ist die höchste Bonitätseinstufung, die Hapag-Lloyd seit der Einführung des Ratings durch Moody's im Jahr 2010 erhalten hat. Zusätzlich wurde das Rating für vorrangige unbesicherte Anleihen um zwei Stufen von 'Ba3' auf 'Ba1' angehoben. Die Ratings sind mit einem stabilen Ausblick versehen. Mit den verbesserten Ratings würdigt Moody's die gute Unternehmensentwicklung von Hapag-Lloyd in einem herausfordernden geopolitischen Umfeld. Positiv hervorgehoben wurden zudem das weiterhin umsichtige Bilanzmanagement und die starke Liquiditätsposition. Die Heraufstufung des Anleihe-Rating um gleich zwei Stufen war in erster Linie auf den hohen Anteil unbelasteter Vermögenswerte zurückzuführen. "Wir freuen uns sehr, dass Moody's die Ertragskraft von Hapag-Lloyd ebenso wie unser konsequentes Bilanz- und Liquiditätsmanagement erneut mit einem Upgrade gewürdigt hat. Wir werden unsere umsichtige Finanzpolitik beibehalten und im Rahmen unserer Stategie 2030 intensiv daran arbeiten, unsere Wettbewerbs- und Kostenposition weiter zu verbessern“, sagte Mark Frese, CFO/CPO der Hapag-Lloyd AG. Über Hapag-Lloyd Mit einer Flotte von 292 modernen Containerschiffen und einer Gesamttransportkapazität von 2,3 Millionen TEU ist Hapag-Lloyd eine der weltweit führenden Linienreedereien. Im Segment Linienschifffahrt ist das Unternehmen mit 13.700 Mitarbeitenden an Standorten in 139 Ländern mit 399 Büros präsent. Hapag-Lloyd verfügt über einen Containerbestand von 3,4 Millionen TEU – inklusive einer der größten und modernsten Kühlcontainerflotten. Weltweit 113 Liniendienste sorgen für schnelle und zuverlässige Verbindungen zwischen mehr als 600 Häfen auf allen Kontinenten. Im Segment Terminal & Infrastruktur bündelt Hapag-Lloyd seine Beteiligungen an 20 Terminals in Europa, Lateinamerika, USA, Indien und Nordafrika. 3.000 Mitarbeitende sind dem Segment Terminal & Infrastruktur zugeordnet und bieten neben den Terminalaktivitäten ergänzende Logistikdienstleistungen an ausgewählten Standorten. Disclaimer Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die mit einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten einhergehen. Solche Aussagen stützen sich auf eine Reihe von Annahmen, Schätzungen, Prognosen oder Pläne, die ihrer Natur nach erheblichen Risiken, Ungewissheiten und Eventualitäten unterliegen. Tatsächliche Ergebnisse können deutlich von den zukunftsgerichteten Aussagen des Unternehmens und den erwarteten Ergebnissen abweichen. Pressekontakte Nils.Haupt@hlag.com / +49 40 3001-2263 Tim.Seifert@hlag.com / +49 40 3001-2291 Investorenkontakt Alexander.Drews@hlag.com / +49 40 3001-3705
19.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2055079 19.12.2024 CET/CEST | DE000HLAG475 |
19.12.2024 | fox e-mobility AG | fox e-mobility AG: Verzögerung von Yangji führt zum Restrukturierungsplan - Verkauf eigener Aktien - Ziel und Strategie fox e-mobility AG/ Schlagwort(e): Hauptversammlung/Unternehmensrestrukturierung fox e-mobility AG: Verzögerung von Yangji führt zum Restrukturierungsplan - Verkauf eigener Aktien - Ziel und Strategie
19.12.2024 / 16:23 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
fox e-mobility AG: - Verzögerung von Yangji führt zum Restrukturierungsplan - Verkauf eigener Aktien - Ziel und Strategie Düsseldorf, 19. Dezember 2024 - Verzögerung von Yangji und Folgen
Am 30. August 2024 wurde das Management der fox e-mobility AG darüber informiert, dass der am 15. Juni 2024 in einem Schreiben an unseren Wirtschaftsprüfer von Yangji ursprünglich für den 30. Juni 2024 versprochene Zahlungstermin der ersten Investitionstranche auf spätestens 13. September 2024 verschoben werde (https://fox-em.com/de/newsfeed/plain-corporate/2835263/). Auf dieser Basis sind der Vorstand und der Wirtschaftsprüfer bei der Verfassung des Lageberichts und dem Testat vom Going Concern und der planmäßigen Umsetzung des Entwicklungsplans für die MIA ausgegangen. Wegen der fehlenden Yangji Tranche konnte auch das Prüfungsverfahren des bereits auf Going Concern Basis erstellten Jahresabschluss 2023 einstweilen nicht weitergeführt werden. Als dann auch der 13.September 2024 als Zahlungstermin von Yangji nicht eingehalten wurde und diverse Nachfragen von Seiten der Gesellschaft gar nicht oder unzureichend beantwortet wurden, hat die Gesellschaft am 18.12.2024 Yangji Investment Partners LLC eine letzte Frist bis zum 31. Dezember 2024 gesetzt, die in 2023 vereinbarte Kreditlinie über 10 Mio. Euro zumindest im Umfang der ersten Rate von 2 Mio. Euro zu bedienen. (siehe Ad-hoc: https://fox-em.com/de/newsfeed/adhoc/2905885/). Gleichzeitig hat das Management einen Restrukturierungsplan erarbeitet, der unabhängig von Yangji tragfähig ist und die Kapitalmarktfähigkeit der fox e-mobility AG, die einen Kurs von über 1,00 Euro erfordert, wieder herstellen wird. Mit diesem Plan, den wir in der Hauptversammlung am 31.Januar 2025 im Detail vorstellen werden, wird es noch möglich sein, das exzellente MIA-Projekt mit Hilfe der Mehrheit der vielen engagierten Aktionäre (mehr als 2.900) zum Erfolg zu verhelfen. Der Plan beinhaltet wichtige Kapitalmaßnahmen, für die wir in der kommenden Hauptversammlung ihre Zustimmung suchen. Die Einladung zur Hauptversammlung mit den Tagesordnungspunkten und Beschlussvorschlägen wird ab dem 23.Dezember 2024 auf unserer Webseite zu lesen sein (klicken sie dann bitte auf den folgenden Link: https://www.fox-em.com/hauptversammlung/). - Veräußerung eigener Aktien – Sicherung der Liquidität bis Q1 2025
Durch den unerwarteten Verzug von Yangji ist der gesamte fox e-mobility Konzern in eine schwierige Liquiditätslage gekommen. Um die Liquidität der Gesellschaft für das 1. Quartal 2025 sichern zu können, haben einzelne Aktionäre der Gesellschaft kurzfristige Darlehen gewährt. Darüber hinaus muss die Gesellschaft die gesamten eigenen Aktien im Umfang von ca. 5,3 Millionen Stück am Markt veräußern. Diese Veräußerung wird angepasst an die Marktlage sowie die Marktliquidität. III. Ziel und Strategie Nach erfolgreicher Kapitalerhöhung werden wir uns im Jahr 2025 ganz auf die Entwicklung der MIA 2.0 und den Bau des Prototyps konzentrieren und die MIA 2.0 dann als das beste EV Kleinwagen Konzept mit einem Produzenten an den Markt zu bringen. Daher ist es unser Ziel die Fortführung der Entwicklung mit der Unterstützung unserer Aktionäre und mit unserem Engineering Partner bis zum Konzept Freeze durch Fox Automotive Switzerland AG. Ziel ist es einen Show Car in Q3/Q4 2025 zu bauen, um den auf den internationalen Automobil Fachmessen präsentieren zu können. Am Ende der Konzept Phase, und sobald der Prototyp steht, werden wir weiter entscheiden können, ob fox e-mobility AG: -das Konzept an einem anderen Automobilkonzern (OEM) verkauft oder - entwickelt weiter und industrialisiert bis zur Serienproduktion durch einem Auftragsfertiger (mit weiterem Kapitalbedarf von 200 Mio. plus Produktionskosten (SOP 2027e). Kontakt: ir@fox-em.com fox e-mobility AG Königsallee 61 D-40215 Düsseldorf
19.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2055125 19.12.2024 CET/CEST | DE000A3EX222 |
19.12.2024 | FUCHS SE | FUCHS SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG FUCHS SE/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten FUCHS SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG
19.12.2024 / 16:04 CET/CEST Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
19.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2055025 19.12.2024 CET/CEST | DE000A3E5D64 |
19.12.2024 | Edel SE & Co. KGaA | Original-Research: Edel SE & Co. KGaA (von Montega AG): Kaufen Original-Research: Edel SE & Co. KGaA - von Montega AG
19.12.2024 / 15:50 CET/CEST Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu Edel SE & Co. KGaA Unternehmen: | Edel SE & Co. KGaA | ISIN: | DE0005649503 | | Anlass der Studie: | Update | Empfehlung: | Kaufen | seit: | 19.12.2024 | Kursziel: | 7,50 EUR (zuvor: 8,00 EUR) | Kursziel auf Sicht von: | 12 Monaten | Letzte Ratingänderung: | - | Analyst: | Tim Kruse, CFA |
Rückgang im physischen Geschäft belastet Umsatzentwicklung – EBITDA dennoch yoy gesteigert Die Edel SE & Co. KGaA hat jüngst in einer Unternehmensmeldung die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2024 (bis 30.09.2024) veröffentlicht. Während der Umsatz unsere Erwartungen verfehlte, lag das EBITDA leicht über unserer Prognose. Obwohl der Ausblick für 2025 aufgrund der geringeren Umsatz aus 2024 unter unserer bisherigen Einschätzung liegt, sehen wir die solide Ertragslage und die u.E. visiblen Verbesserungen des Free Cash Flows im laufenden Geschäftsjahr nicht angemessen reflektiert. [Tabelle] Im Geschäftsjahr 2024 verzeichnete die Edel-Gruppe einen Umsatzrückgang von 7,7% gegenüber dem Vorjahr und blieb damit sowohl hinter unserer Erwartung als auch hinter der Unternehmens-Guidance (280 Mio. bis 300 Mio. EUR) zurück. Obwohl die Meldung hierzu nur qualitative Angaben macht, dürfte der Rückgang hauptsächlich auf das Geschäft von optimal media zurückzuführen sein, das unter einem steigenden Volumendruck am Markt gelitten hat. Entgegen unserer Erwartungen konnten Großprojekte bedeutender Künstler diese Entwicklung nicht kompensieren. Im Bereich Music & Entertainment hingegen trieb das Wachstum des digitalen Umsatzes über Kontor New Media die Entwicklung voran. Die Labels Edel Kids, Edel Motion und earMUSIC sowie die Edel Verlagsgruppe erzielten ebenfalls positive Ergebnisse und unterstreichen die Stärke und Diversität des Portfolios. Dank effizientem Kostenmanagement konnte die Profitabilität stabil gehalten werden. Das EBITDA übertraf mit 3,2% Wachstum sowohl unsere Prognose als auch den Vorjahreswert und erreichte eine neue Höchstmarke bei der Marge von 12,5%. Höhere Abschreibungen und Zinsaufwendungen führten jedoch dazu, dass das Ergebnis je Aktie mit 0,52 EUR unter dem Vorjahr lag. Der operative Cash Flow fiel mit 12,6 Mio. EUR deutlich niedriger aus als im Vorjahr (32,1 Mio. EUR), was vor allem auf diverse Sondereffekte wie Steuerzahlungen aus einem bereits zurückgestellten, aber weiterhin anhängigen Steuerstreit zurückzuführen ist. Ausblick und Prognoseanpassung: Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet Edel einen Umsatz zwischen 260 und 290 Mio. EUR sowie einen Jahresüberschuss von 9 bis 13 Mio. EUR (2024: 11,0 Mio. EUR). Da unsere bisherigen Prognosen für 2025 auf einer höheren Umsatzerwartung für das abgeschlossene Geschäftsjahr basierte, haben wir unsere Schätzungen entsprechend reduziert. Die für 2025 limplizierte Wachstumsrate von 2,5% liegt hingegen nur leicht hinter unserer vorherigen Erwartung (2,9%) und reflektiert vor allem den aktuellen Volumendruck bei optimal media. Fazit: Auch wenn der Umsatz im abgeschlossenen Geschäftsjahr hinter unseren Erwartungen zurückblieb, sind wir mit der operativen Ergebnisentwicklung zufrieden. Angesichts des Ausbleibens von Einmalbelastungen im Cash Flow sowie geringerer Investitionen nach den umfangreichen IT- und Kapazitätsmaßnahmen der letzten drei Jahre sehen wir das Unternehmen gut aufgestellt, im laufenden Geschäftsjahr einen Free-Cash-Flow-Yield von rund 8% zu erzielen. In Kombination mit einer erwarteten Dividendenrendite von 6,6% und einem attraktiven KGV von 9,4x bleibt der Investmentcase äußerst überzeugend. Wir bekräftigen daher die Kaufempfehlung mit einem neuen Kursziel von 7,50 EUR (zuvor: 8,00 EUR). +++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++ Über Montega: Die Montega AG ist eines der führenden bankenunabhängigen Researchhäuser mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und wird durch erfolgreiches Stock-Picking stetig erweitert. Montega versteht sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden zählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus. Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: http://www.more-ir.de/d/31575.pdf Kontakt für Rückfragen: Montega AG - Equity Research Tel.: +49 (0)40 41111 37-80 Web: www.montega.de E-Mail: research@montega.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag
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2055101 19.12.2024 CET/CEST | DE0005649503 |
19.12.2024 | MIC Market Information & Content Publishing GmbH | Nexus Uranium gibt die Errichtung einer winterfesten Zufahrtsstraße zum Projekt “Cree East” bekannt Emittent / Herausgeber: MIC Market Information & Content Publishing GmbH/ Schlagwort(e): Bohrergebnis/Finanzierung Nexus Uranium gibt die Errichtung einer winterfesten Zufahrtsstraße zum Projekt “Cree East” bekannt
19.12.2024 / 15:32 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Nexus Uranium Corp. (ISIN: CA65345P1018; WKN: A3EXYF), das Unternehmen oder “Nexus”, freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen mit der Errichtung der winterfesten Zufahrtsstraße zu seinem Vorzeigeprojekt, dem Uranprojekt "Cree East" im ertragreichen Athabasca-Becken in Saskatchewan, begonnen hat. Die Eisstraße wird eine wichtige saisonale Zufahrt zum Standort “Cree East” ermöglichen und den effizienten Transport von Maschinen, Betriebsmitteln und Mannschaften erleichtern, die für das Anfang des Monats angekündigte erweiterte Winterbohrprogramm benötigt werden. Der Bau der Straße steht im Einklang mit dem Streben von “Nexus” nach betrieblicher Optimierung und der Errichtung einer Infrastruktur, die für den Fortschritt der Explorationsaktivitäten in einem der größten Uranexplorationsprojekte der Region entscheidend ist. Wichtigste Fakten zur Initiative der Errichtung einer winterfesten Zufahrtsstraße - Verbesserte Zufahrt: Die Straße verbessert die logistischen Rahmenbedingungen und ermöglicht die zeitnahe Durchführung der Explorationsaktivitäten, gleichzeitig werden die wetterbedingten Herausforderungen entschärft. - Sicherheit und Nachhaltigkeit: Die Einhaltung von branchenführenden Sicherheitsstandards und umweltverträglichen Praktiken während des Baus und Betriebs wird sichergestellt. - Unterstützung der erweiterten Exploration: Es wird dafür gesorgt, dass das vor kurzem angekündigte erweiterte Winterbohrprogramm im Projekt “Cree East” reibungslos abläuft und gezielt Zonen mit hoher Priorität im Hinblick auf eine raschere Ressourcenbewertung ermittelt werden. “Die Errichtung einer Winterzufahrtsstraße ist ein bedeutender Fortschritt für das Projekt Cree East und gewährleistet die betriebliche Unterstützung, die für die Erschließung des Projektpotenzials erforderlich ist”, so Jeremy Poirier, CEO von Nexus Uranium. “Diese Maßnahme unterstreicht unseren strategischen Ansatz bei der Erschließung von erstklassigen Uranvorkommen im kanadischen Athabasca-Becken, einem Eckpfeiler der grünen Energiewende.” In das über 57.000 Hektar große Projekt “Cree East” wurden bis dato mehr als 20 Mio. $ in die Exploration investiert. Es bildet nach wie vor den zentralen Angelpunkt in der Mission von “Nexus”, die Exploration kritischer Rohstoffe voranzutreiben und weltweit zu nachhaltigen Energielösungen beizutragen. Das Unternehmen wird im Zuge der Bauarbeiten und der weiteren Explorationsaktivitäten über den jeweils aktuellen Stand berichten. Über Nexus Uranium Corp. Nexus Uranium Corp. (ISIN: CA65345P1018; WKN: A3EXYF) ist ein auf mehrere Rohstoffe fokussiertes Erschließungsunternehmen, das sich auf die Weiterentwicklung des Uranprojekts “Cree East” im Athabasca-Becken konzentriert, zusätzlich zu seinem Edelmetallportfolio, das das Goldprojekt “Napoleon” in British Columbia und ein Paket von Gold-Claims im Yukon umfasst. Das Projekt “Cree East” ist mit 57.752 Hektar (142.708 Acres) eines der größten Projekte im Athabasca-Becken in Saskatchewan; es wurden hier bis dato mehr als 20 Millionen $ in die Exploration investiert. Das Projekt “Napoleon” umfasst eine Gesamtfläche von 1.000 Hektar und birgt Potenzial für Goldvorkommen mit unterschiedlichen Ausprägungen. Die Explorationsaktivitäten in diesem Gebiet reichen bis in die 1970er Jahre zurück und es wurden hier hochgradige Goldmineralisierungen vorgefunden. Die Goldprojekte im Yukon umfassen Quarzclaims mit einer Grundfläche von nahezu 8.000 Hektar, die Potenzial für die Auffindung einer hochgradigen Goldmineralisierung aufweisen, was anhand einer historischen Stichprobe mit 144 g/t Gold verdeutlicht wird. Disclaimer Diese Veröffentlichung ist Bestandteil einer Werbekampagne für das besprochene Unternehmen und richtet sich an erfahrene und spekulativ orientierte Anleger. Die vorliegende Besprechung von Nexus Uranium Corp. darf keinesfalls als unabhängige Finanzanalyse oder gar Anlageberatung gewertet werden, da erhebliche Interessenkonflikte, die die Objektivität der Ersteller beeinträchtigen können, vorliegen (siehe im Folgenden Abschnitt „Offenlegung von Interessen und Interessenkonflikten sowie der Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten“). Die in den jeweiligen Publikationen von Anleger-Metriken angegebenen Preise zu besprochenen Wertpapieren sind, soweit nicht gesondert ausgewiesen, Tagesschlusskurse des letzten Börsentages vor der jeweiligen Veröffentlichung. Rechtliche Hinweise Art der Information: Marketingmitteilung Verbreiter: MIC Market Information & Content Publishing GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 107943 und eingetragen in der Liste der der institutsunabhängigen Ersteller und/oder Weitergeber von Anlagestrategie- und Anlageempfehlungen die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geführt wird und zuständige Aufsichtsbehörde ist. Datum der erstmaligen Erstellung: 14.12.2023 Uhrzeit der erstmaligen Erstellung: 13:56 Uhr Ersteller der Marketingmitteilung: MIC Market Information & Content Publishing GmbH Abstimmung mit dem Emittenten: Ja Adressaten: MIC Market Information & Content Publishing GmbH stellt die Wertpapieranalyse allen interessierten Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Privatanlegern gleichzeitig zur Verfügung. Ausgeschlossene Adressaten: Die auf Anleger-Metriken veröffentlichten Publikationen, Informationen, Analysen, Reports, Researchs und Dokumente sind nicht für U.S.-Personen oder Personen, die ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan haben, bestimmt und dürfen weder von diesen eingesehen noch an diese verteilt werden. Informationsquellen: Informationsquellen der MIC Market Information & Content Publishing GmbH sind Angaben und Informationen des Emittenten, in- und ausländische Wirtschaftspresse, Informationsdienste, Nachrichtenagenturen (z.B. Reuters, Bloomberg, Infront, u. a.), Analysen und Veröffentlichungen im Internet. Sorgfaltsmaßstab: Bewertungen und daraus abgeleitete Anlageurteile werden mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Berücksichtigung aller zum jeweiligen Zeitpunkt erkennbar relevanten Faktoren erstellt. Offenlegung von Interessen und Interessenkonflikten sowie der Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten Die MIC Market Information & Content Publishing GmbH erhält von der Nexus Uranium Corp. für die Verbreitung der Marketingmitteilung eine fixe Vergütung. Anleger-Metriken und/oder mit ihr verbundene Unternehmen wurden von Nexus Uranium Corp. bzw. von deren Aktionären mit der Erstellung der vorliegenden Analyse beauftragt. Aufgrund der Beauftragung durch die Emittentin kann die Unabhängigkeit der Analyse nicht sichergestellt werden. Dies begründet laut Gesetz auf Seiten der Anleger-Metriken bzw. des verantwortlichen Redakteurs einen Interessenkonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Wir weisen darauf hin, dass die Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Anleger-Metriken, deren Organe, wesentlichen Aktionäre, sowie mit diesen verbundenen Parteien (Dritte) zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung womöglich Aktien der Nexus Uranium Corp., welche im Rahmen dieser Publikation besprochen wird, halten. Es besteht seitens der Auftraggeber und der Dritten gegebenenfalls die Absicht, diese Wertpapiere in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren oder jederzeit weitere Wertpapiere hinzu zukaufen. Anleger-Metriken handelt dem zufolge im Zusammenwirken mit und aufgrund entgeltlichen Auftrags von weiteren Personen, die signifikante Aktienpositionen des besprochenen Unternehmens halten können. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenkonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Weder Anleger-Metriken noch der verantwortliche Redakteur sind an den beschriebenen möglichen Veräußerungs-/ Kaufaktivitäten beteiligt. Auf entsprechende potentielle Aktienverkäufe und -käufe der Auftraggeber sowie Dritter hat Anleger-Metriken auch keinen Einfluss. Die Ersteller der vorliegenden, nicht unabhängigen Finanzanalyse, als auch MIC Market Information & Content Publishing GmbH sind verpflichtet, Wertpapiere des analysierten Unternehmens weder zu halten noch in irgendeiner Weise mit ihnen zu handeln. Der Ersteller der Analyse genauso wie MIC Market Information &Content Publishing GmbH als Ersteller, besitzen/halten weder direkt noch indirekt (beispielsweise über friends & family) Aktienpositionen des besprochenen Emittenten. Darüber hinaus ist die Vergütung des/der Ersteller/s der Mitteilung weder direkt an finanzielle Transaktionen noch an Börsenumsätze oder Vermögensverwaltungsgebühren gekoppelt. Weder die MIC Market Information & Content Publishing GmbH noch ein mit ihr verbundenes Unternehmen noch eine bei der Erstellung mitwirkende Person (noch deren mit ihr eng verbundene Personen), noch Personen, die vor Weitergabe der Analyse Zugang hatten oder haben konnten, sind / ist in Besitz einer Nettoverkaufs- oder Nettokaufposition, die die Schwelle von 0,5% des gesamten emittierten Aktienkapitals des Kapitals des Emittenten überschreitet. Ebenso wenig werden von der/den Person/en Anteile an über 5% des gesamten emittierten Aktienkapitals des Emittenten gehalten, war/en die Person/en innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate bei der öffentlichen Emission von Finanzinstrumenten des Emittenten federführend oder mitführend, war/en die Person/en Marketmaker oder Liquiditätsspender in den Finanzinstrumenten des Emittenten, haben mit dem Emittenten eine Vereinbarung über die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gemäß Anhang I Abschnitt A und B der Richtlinie2014/65/EU getroffen, die innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate gültig war oder in diesem Zeitraum eine Leistung oder ein Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung gegeben war. Weil andere Research-Häuser und Börsenbriefe den Wert auch besprechen können, kann es in vorliegendem Empfehlungszeitraum zu einer symmetrischen Informations-/ und Meinungsgenerierung kommen. Natürlich gilt es zu beachten, dass Nexus Uranium Corp. in der höchsten denkbaren Risikoklasse für Aktien gelistet ist. Die Gesellschaft weist ggf. noch keine Umsätze auf und befindet sich auf Early Stage Level, was gleichzeitig reizvoll wie riskant ist. Die finanzielle Situation des Unternehmens ist noch defizitär, was die Risiken deutlich erhöht. Durch notwendig werdende Kapitalerhöhungen könnten zudem kurzfristig Verwässerungserscheinungen auftreten, die zu Lasten der Investoren gehen können. Wenn es dem Unternehmen nicht gelingt, weitere Finanzquellen in den nächsten Jahren zu erschließen, könnten sogar Insolvenz und ein Delisting drohen. Enthaftungserklärung und Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals Die Hintergrundinformationen, Markteinschätzungen und Wertpapieranalysen, die Anleger-Metriken auf seinen Webseiten und in seinen Newslettern veröffentlicht, stellen weder ein Verkaufsangebot für die behandelten Notierungen noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber für vertrauenswürdig erachtet. Dennoch ist die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der Ausführungen bzw. der Aktienbesprechungen für die eigene Anlageentscheidung möglicherweise resultieren können, ausnahmslos ausgeschlossen. Wir geben zu bedenken, dass Aktieninvestments immer mit Risiko verbunden sind. Jedes Geschäft mit Optionsscheinen, Hebelzertifikaten oder sonstigen Finanzprodukten ist sogar mit äußerst großen Risiken behaftet. Aufgrund von politischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Veränderungen kann es zu erheblichen Kursverlusten, im schlimmsten Fall zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Bei derivativen Produkten ist die Wahrscheinlichkeit extremer Verluste mindestens genauso hoch wie bei Small-Cap Aktien, wobei auch die großen in- und ausländischen Aktienwerte schwere Kursverluste bis hin zum Totalverlust erleiden können. Sie sollten sich vor jeder Anlageentscheidung (z.B. durch Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens) weitergehend beraten lassen. Obwohl die in den Analysen und Markteinschätzungen von Anleger-Metriken enthaltenen Wertungen und Aussagen mit der angemessenen Sorgfalt erstellt wurden, übernehmen wir keinerlei Verantwortung oder Haftung für Fehler, Versäumnisse oder falsche Angaben. Dies gilt ebenso für alle von unseren Gesprächspartnern in den Interviews geäußerten Darstellungen, Zahlen und Beurteilungen. Das gesamte Risiko, das aus dem Verwenden oder der Leistung von Service und Materialien entsteht, verbleibt bei Ihnen, dem Leser. Bis zum durch anwendbares Recht äußerstenfalls Zulässigen kann Anleger-Metriken nicht haftbar gemacht werden für irgendwelche besonderen, zufällig entstandenen oder indirekten Schäden oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust geschäftlicher Informationen oder irgendeinen anderen Vermögensschaden), die aus dem Verwenden oder der Unmöglichkeit, Service und Materialien zu verwenden entstanden sind. Alle in dem vorliegenden Report zu Nexus Uranium Corp. geäußerten Aussagen, außer historischen Tatsachen, sollten als zukunftsgerichtete Aussagen verstanden werden, die sich wegen erheblicher Unwägbarkeiten durchaus nicht bewahrheiten könnten. Die Aussagen des Autors unterliegen Ungewissheiten, die nicht unterschätzt werden sollten. Es gibt keine Sicherheit oder Garantie, dass die getätigten Prognosen tatsächlich eintreffen. Daher sollten die Leser sich nicht auf die Aussagen von Anleger-Metriken verlassen und nur auf Grund der Lektüre des Reports Wertpapiere kaufen oder verkaufen. Der Service von Anleger-Metriken darf deshalb keinesfalls als persönliche oder auch nur allgemeine Anlageberatung aufgefasst werden. Nutzer, die aufgrund der bei Anleger-Metriken abgebildeten oder bestellten Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Alle vorliegenden Texte, insbesondere Markteinschätzungen, Aktienbeurteilungen und Chartanalysen spiegeln die persönliche Meinung des Redakteurs wider. Es handelt sich also um reine individuelle Auffassungen ohne Anspruch auf ausgewogene Durchdringung der Materie. Der Leserversichert hiermit, dass dieser sämtliche Materialien und Inhalte auf eigenes Risiko nutzt und Anleger-Metriken keine Haftung übernimmt. Anleger-Metriken behält sich das Recht vor, die Inhalte und Materialien, welche auf Anleger-Metriken bereitgestellt werden, ohne Ankündigung abzuändern, zu verbessern, zu erweitern oder zu entfernen. Anleger-Metriken schließt ausdrücklich jede Gewährleistung für Service und Materialien aus. Service und Materialien und die darauf bezogene Dokumentation wird Ihnen „so wie sie ist“ zur Verfügung gestellt, ohne Gewährleistung irgendeiner Art, weder ausdrücklich noch konkludent. Einschließlich, aber nicht beschränkt auf konkludente Gewährleistungen der Tauglichkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder des Nichtbestehens einer Rechtsverletzung. Die auf den Webseiten von Anleger-Metriken veröffentlichten Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen erfüllen ausnahmslos werbliche Zwecke und werden von Dritten oder den jeweiligen Unternehmen beauftragt und bezahlt. Aus diesem Grund sind die Analysen keine unabhängigen Research-Studien. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Prognosen der Gesellschaft, des Analysten oder weiterer Experten und des Managements tatsächlich eintreten. Die Wertentwicklung der Aktie der Nexus Uranium Corp. ist damit ungewiss. Wie bei jedem sogenannten Micro Cap besteht auch hier die Gefahr des Totalverlustes. Deshalb dient Nexus Uranium Corp. nur der dynamischen Beimischung in einem ansonsten gut diversifizierten Depot. Der Anleger sollte die Nachrichtenlage genau verfolgen und über die technischen Voraussetzungen für ein Trading in Pennystocks verfügen. Die segmenttypische Marktenge sorgt für hohe Volatilität. Unerfahrenen Anlegern und LOW-RISK Investoren wird von einer Investition in Aktien der Nexus Uranium Corp. grundsätzlich abgeraten. Die vorliegende Analyse richtet sich ausschließlich an erfahrene Profitrader. Einschätzung Maßgebend für die Einschätzung zu einem Emittenten ist, ob sich seine Aktien nach der Einschätzung des Erstellers in den folgenden 12 Monaten (Geltungszeitraum) besser, schlechter oder im Vergleich mit den Aktien vergleichbarer Emittenten aus derselben Peer Group bewegen können: Sell: Der Begriff Sell bedeutet verkaufen. Der Analyst ist der Auffassung, dass ein weiterer Kursgewinn unwahrscheinlich ist, ein Kursverlust eintreten könne oder dass Anleger bereits erzielte Gewinne realisieren sollten. In all diesen Fällen wir der die Empfehlung „Sell“ aussprechen. Hold: Der Begriff Hold bedeutet halten. Der Analyst sieht ein Kurspotenzial für die Aktie, weshalb er der Meinung ist, die Aktie im Depot zu behalten. Buy: Der Begriff Buy bedeutet kaufen. Der Analyst erwartet einen Kursanstieg der Aktie, da er diese aktuell für unterbewertet hält. Strong Buy: Der Begriff Strong Buy bedeutet unbedingt kaufen und wird zum Beispiel von den US-Investmenthäusern Morgan Stanley und Salomon Brothers verwendet. Der Analyst erwartet einen im Vergleich zu anderen Unternehmen derselben Peer Group überdurchschnittlichen Kursanstieg. Unabhängig von der vorgenommenen Einschätzung bestehen nach der Empfindlichkeitsanalyse deutliche Risiken aufgrund einer Änderung der zugrunde gelegten Annahmen. Diese Erörterung von Risikofaktoren in der Analyse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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19.12.2024 | GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich | KERZEN AUF WEIHNACHTSBÄUMEN – BFB WARNT VOR HOHER BRANDGEFAHR Kippt eine Kerze auf einem trockenen Weihnachtsbaum um, dauert es oft nur wenige Sekunden, bis dieser vollständig in Flammen steht. Da Weihnachtsbäume meist im Wohnzimmer platziert werden, kann das Feuer schnell auf andere brennbare Gegenstände wie Sofas, Vorhänge oder Möbel übergreifen. So wird aus einem gemütlichen Abend in kürzester Zeit eine Katastrophe. Eine gute und sichere Alternative zu Kerzen mit offener Flamme sind LED-Kerzen oder LED-Lichterketten. Für den Umgang mit Weihnachtsbäumen empfiehlt die BFB folgende Sicherheitsmassnahmen: - Den Weihnachtsbaum bis zum Aufstellen an einem kühlen Ort lagern und ihn vor Wind, Sonne und Frost schützen.
- Den Weihnachtsbaum möglichst spät in die Wohnung holen und ihn nicht in der Nähe von Heizungen oder Cheminées aufstellen.
- Auf genügend Abstand zu Textilien, Dekorationsartikeln und anderen brennbaren Materialien achten.
- Sicherstellen, dass der Baum stabil in einem dafür vorgesehenen Ständer steht, damit er nicht kippen kann. Ständer mit Wasser füllen und täglich bis zu zwei Liter Wasser nachgiessen.
- Brennende Kerzen nie aus den Augen lassen.
- Die Tannenäste verbiegen sich mit der Zeit. Daher regelmässig kontrollieren, ob die Kerzen noch sicher angebracht sind und genügend Abstand zu den Ästen aufweisen.
- Beim Auspacken der Geschenke besonders aufpassen, damit das Geschenkpapier nicht Feuer fängt. In der Nähe des Weihnachtsbaumes einen Eimer mit Wasser oder einen Feuerlöscher bereithalten.
Im Falle eines Brandes muss sofort die Feuerwehr alarmiert werden (Notrufnummer 118). Erst nachdem Menschen und Tiere in Sicherheit gebracht worden sind, kann versucht werden, kleinere Brände selbst zu löschen. Wichtig ist, sich dabei nie selbst in Gefahr zu bringen. Mehr Sicherheitsinformationen bietet die BFB unter bfb-cipi.ch/sicher-feiern Die Beratungsstelle für Brandverhütung BFB sensibilisiert für die Gefahren des Feuers. Es sollen Brände verhütet und Schäden an Personen, Tieren, Sachen und der Umwelt verhindert werden. Die BFB wird durch die Kantonalen Gebäudeversicherungen finanziert und engagiert sich in deren Auftrag in der Prävention. Sie ist nicht gewinnorientiert und hat ihren Sitz in Bern bei der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG. Ansprechpersonen für Medien: Rolf Meier Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung BFB T 031 320 22 82 | noisin120858 |
19.12.2024 | SG Holding AG & Co. KG | SG Holding AG & Co. KG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.01.2025 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG SG Holding AG & Co. KG/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung SG Holding AG & Co. KG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.01.2025 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
19.12.2024 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
| SG Holding AG & Co. KG i.L.StuttgartSehr geehrte Damen und Herren,wir laden die Gesellschafter der SG Holding AG & Co. KG i.L. zurordentlichen Gesellschafterversammlungder SG Holding AG & Co. KG i.L.am 31. Januar 2025, um 10:00 Uhrin die Geschäftsräume der Gesellschaft in der Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart - Raum 3.77 - ein. Einlass ab 09:30 Uhr. Tagesordnung 1. | Bericht des Liquidators über den Stand der Liquidation | 2. | Feststellung des vom Liquidator aufgestellten und vom Abschlussprüfer der Gesellschaft (PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart) geprüften und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlusses der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 abgelaufene Geschäftsjahr Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, den vom Liquidator aufgestellten und vom Abschlussprüfer geprüften und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 abgelaufene Geschäftsjahr festzustellen. | 3. | Verwendung des Jahresergebnisses für das am 31. Dezember 2023 abgelaufene Geschäftsjahr der Gesellschaft Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, den Jahresfehlbetrag 2023 der Gesellschaft in Höhe von EUR 622.755,37 mit dem Gewinnvortrag von EUR 11.088.203,79 zusammenzufassen und auf neue Rechnung vorzutragen. | 4. | Entlastung der Komplementärin für das am 31. Dezember 2023 abgelaufene Geschäftsjahr der Gesellschaft Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, Entlastung zu erteilen. | 5. | Entlastung des Liquidators Roland Ochs für das am 31. Dezember 2023 abgelaufene Geschäftsjahr der Gesellschaft Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, Entlastung zu erteilen. | 6. | Änderung des Gesellschaftsvertrages vom 17. Juli 2013 in Bezug auf die Regelungen zur Leitung der Gesellschafterversammlung und der Beschlussmängelklage Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, folgende Änderungen des Gesellschaftsvertrags zu beschließen: • | § 7 Absatz 7 wird wie folgt neu gefasst: | "Die Komplementärin oder eine von der Komplementärin bevollmächtigte Person, leitet die Gesellschafterversammlung." |
| • | § 8 Absatz 6 wird wie folgt neu gefasst: | "Beschlussmängel (einschließlich der Nichtigkeits-, Anfechtungs- und Unwirksamkeitsgründe) eines Gesellschafterbeschlusses können nur innerhalb von acht (8) Wochen nach dem Tag der Gesellschafterversammlung durch Klage geltend gemacht werden. Die Klage ist gegen die Gesellschaft zu richten." |
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| 7. | Änderung des Gesellschaftsvertrages vom 17. Juli 2013 in Bezug auf den Beirat Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, folgende Änderung des Gesellschaftsvertrags zu beschließen: • | § 10 wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: | "Die Gesellschaft verfügt über keinen Beirat." |
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| 8. | Änderung des Gesellschaftsvertrages vom 17. Juli 2013 in Bezug auf die Aufstellung des Jahresabschlusses Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, folgende Änderung des Gesellschaftsvertrags zu beschließen: • | § 11 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst: | "Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB), aufgestellt. Die Gesellschaft richtet sich hinsichtlich der Vorschriften zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses nach den jeweils für ihre Größenklasse gemäß §§ 267 f. HGB geltenden Bestimmungen. Die vorstehende Regelung gilt erstmals für das am 31. Dezember 2025 ablaufende Geschäftsjahr." |
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| 9. | Wahl des Abschlussprüfers für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr zu wählen. |
Teilnahmevoraussetzungen Kommanditisten sind gem. § 7 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrags zur Anwesenheit in der Gesellschafterversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie im Gesellschafterbuch oder im Handelsregister der Gesellschaft als namentlich bekannte Kommanditisten eingetragen sind oder wenn sie spätestens bis zum Ablauf des fünften Werktags vor dem Versammlungstag der Gesellschaft (Nachweistag) ihre Aktionärsstellung bzw. Rechtsnachfolge in die Aktionärsstellung bei der früheren SG-Holding Aktiengesellschaft im Zeitpunkt der Eintragung der neuen Rechtsform in das Handelsregister bzw. ihre Kommanditistenstellung bei der Gesellschaft nachweisen. Samstage gelten nicht als Werktage im Sinne des vorstehenden Satzes. Die der Gesellschaft namentlich bekannten Kommanditisten können sich gemäß § 7 Absatz 8 des Gesellschaftsvertrags in der Gesellschafterversammlung vertreten lassen. Die Vollmacht muss der Komplementärin in Schriftform übergeben werden. Ein Vollmachtsformular fügen wir zur etwaigen Verwendung bei. Die von Ihnen gegebenenfalls bevollmächtigte Person muss das Original der Vollmacht bei der Einlasskontrolle vorzeigen und abgeben. Zum Zwecke der Einlasskontrolle haben Kommanditisten bzw. deren gesetzliche Vertreter oder Bevollmächtigte einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Organisatorisches Um eine reibungslose Organisation der Gesellschafterversammlung zu gewährleisten, sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns mittels beigefügtem Formular mitteilen, ob Sie an der Gesellschafterversammlung teilnehmen werden. Diese Angabe ist natürlich freiwillig und unverbindlich, würde uns aber die Vorbereitung erleichtern. Damit Sie den Weg zur Gesellschafterversammlung finden, legen wir dieser Einladung eine Anfahrtsskizze bei. Abschließender Hinweis Diese persönliche Einladung zur Gesellschafterversammlung ist nach § 7 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrags allen namentlich bekannten Kommanditisten zu übersenden. Namentlich bekannte Kommanditisten sind diejenigen Kommanditisten, die im Gesellschafterbuch der Gesellschaft oder im Handelsregister als namentlich bekannte Kommanditisten eingetragen sind oder ihre Kommanditistenstellung nach § 7 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrags nachgewiesen haben. Die Gesellschaft bemüht sich seit Eintragung des Formwechsels um laufende Aktualisierung des Handelsregisters aufgrund von Veränderungen im Bestand der Kommanditisten. Gleichwohl kann es sein, dass Personen oder Gesellschaften unser Einladungsschreiben erhalten, obwohl sie nicht mehr Kommanditisten sind. Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, hat diese Einladung für Sie keine Gültigkeit. Stuttgart, im Dezember 2024
Roland Ochs Liquidator | |
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19.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2055083 19.12.2024 CET/CEST | noisin705306 |
19.12.2024 | Stabilus SE | Stabilus SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.02.2025 in Oberursel (Taunus) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG Stabilus SE/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Stabilus SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.02.2025 in Oberursel (Taunus) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
19.12.2024 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
| Stabilus SEFrankfurt am MainISIN DE000STAB1L8 WKN STAB1LEindeutige Kennung des Ereignisses: d76cd135b3b7ef11b53c00505696f23cEinladung zur ordentlichen HauptversammlungHiermit laden wir unsere Aktionäre zu der amMittwoch, den 5. Februar 2025, um 9:30 Uhr (MEZ)stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Stabilus SE ein. Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von § 17 Abs. 4 der Satzung der Stabilus SE in der Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten. Die gesamte Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, bzw. deren Bevollmächtigte im passwortgeschützten Internetservice („HV-Portal“), der über einen Link auf der Internetseite der Stabilus SE unter zugänglich ist, live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt - durch die Aktionäre selbst oder durch Bevollmächtigte - ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Räumlichkeiten der DESTACO Europe GmbH in der Hiroshimastraße 2, 61440 Oberursel (Taunus). Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten und Informationen finden sich am Ende der Einladung im Anschluss an die Tagesordnung und die Anlagen zur Tagesordnung. Tagesordnung1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2024, des zusammengefassten Lageberichts für die Stabilus SE und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB und § 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 Die genannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Stabilus SE unter zugänglich. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung abrufbar sein. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen. | 2. | Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Stabilus SE für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 in Höhe von EUR 241.442.094,89 wie folgt zu verwenden: a) | Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,15 je dividendenberechtigter Stückaktie (bei 24.700.000 dividendenberechtigten Stückaktien) | EUR 28.405.000,00 | b) | Vortrag auf neue Rechnung | EUR 213.037.094,89 | | | | | | EUR 241.442.094,89 |
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird, bei unveränderter Ausschüttung von EUR 1,15 je dividendenberechtigter Stückaktie, der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz („AktG“) ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, mithin am 10. Februar 2025, fällig. | 3. | Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, die im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. | 4. | Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft, die im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. | 5. | Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 31. März 2025; Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, wie folgt zu beschließen: 5.1 | Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 31. März 2025 bestellt. | 5.2 | 1Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und Konzernnachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 bestellt. |
Die Wahl zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und Konzernnachhaltigkeitsberichts erfolgt mit Wirkung zum Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes zur Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen („CSRD“) und vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 der Abschlussprüfer-RL 2006/43/EG i.d.F. der CSRD eine ausdrückliche Wahl dieses Prüfers durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung also nach dem deutschen Umsetzungsgesetz nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne des Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission auferlegt wurde. | 6. | Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft haben gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht über die Vergütung der Organmitglieder im letzten Geschäftsjahr zu erstellen. Gemäß § 120a Abs. 4 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorangegangene Geschäftsjahr. Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, dahingehend geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Darüber hinaus wurde der Abschlussprüfer beauftragt, auch eine inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts durchzuführen. Der vom Abschlussprüfer über die Prüfung des Vergütungsberichts erstellte Vermerk ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Den Vergütungsbericht samt Prüfungsvermerk für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 („Geschäftsjahr 2024“) finden Sie im Anschluss an die Tagesordnung in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 6 sowie auf der Internetseite der Stabilus SE unter Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 zu billigen. | 7. | Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) („SE-VO“), § 17 Abs. 1 SE-Ausführungsgesetz („SEAG“) und § 11 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Stabilus SE aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht gebunden. Mit Beendigung der am 5. Februar 2025 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung endet die Amtszeit von Dr. Joachim Rauhut. Es ist daher eine Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung erforderlich. Hierfür konnte die Gesellschaft Kai-Uwe Knickmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der KOSTAL Verwaltungsgesellschaft Vier mbH, Wien (Österreich), der Komplementärin der KOSTAL Automobil Elektrik GmbH & Co. KG, Lüdenscheid (Deutschland) sowie Geschäftsführer der Kostal Verwaltungsgesellschaft Zwei mbH, Wien (Österreich), der Komplementärin der Leopold Kostal GmbH & Co. KG, Lüdenscheid (Deutschland), als Kandidaten gewinnen. Kai-Uwe Knickmann verfügt unter anderem über relevante Führungserfahrung bei Industrieunternehmen hinreichender Größe und Komplexität mit entsprechendem Branchenbezug und internationaler Ausrichtung, Expertise auf den Gebieten Forschung und Entwicklung, Nachhaltigkeit sowie in den Bereichen Corporate Governance und Compliance. Nach § 11 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats, vorbehaltlich einer anderweitigen Festlegung der Amtszeit bei der Wahl durch die Hauptversammlung, für einen Zeitraum bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre. Das Geschäftsjahr, in welchem die Amtszeit beginnt, wird hierbei nicht mitgerechnet. Wiederbestellungen sind zulässig. Auf Vorschlag des Vergütungs- und Nominierungsausschusses und unter Berücksichtigung der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie des für das Gesamtgremium entwickelten Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts schlägt der Aufsichtsrat daher vor, wie folgt zu beschließen: Kai-Uwe Knickmann, wohnhaft in Lüdenscheid (Deutschland), Vorsitzender der Geschäftsführung der KOSTAL Verwaltungsgesellschaft Vier mbH, Wien (Österreich), der Komplementärin der KOSTAL Automobil Elektrik GmbH & Co. KG, Lüdenscheid (Deutschland) sowie Geschäftsführer der Kostal Verwaltungsgesellschaft Zwei mbH, Wien (Österreich), der Komplementärin der Leopold Kostal GmbH & Co. KG, Lüdenscheid (Deutschland), wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2027 bis zum 30. September 2028 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. Der vorgeschlagene Kandidat ist derzeit Mitglied (Vorsitzender) des Aufsichtsrats der Zapp AG mit Sitz in Ratingen (Deutschland). Im Übrigen gehört der vorgeschlagene Kandidat keinem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG an. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass der Kandidat den für die Tätigkeit als Aufsichtsrat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Der Kandidat ist mit dem Sektor, in dem die Stabilus SE tätig ist, vertraut. Zwischen dem vorgeschlagenen Kandidaten und der Stabilus SE oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der Stabilus SE sowie einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen i.S.d. Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der vorgeschlagene Kandidat ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand anzusehen. Weitere Informationen zu Herrn Kai-Uwe Knickmann, insbesondere sein Lebenslauf, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen des Kandidaten Auskunft gibt, sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter zugänglich. | 8. | Beschlussfassung über die Anpassung des Vergütungssystems und der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sowie die entsprechende Änderung von § 16 Abs. 2 der Satzung Die derzeit geltende Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Stabilus SE wurde durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 11. August 2022 in § 16 der Satzung der Gesellschaft festgelegt und seither regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Vorstand und Aufsichtsrat sind dabei nach eingehender Überprüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass die bestehenden Vergütungsregelungen für den Aufsichtsratsvorsitzenden, die Mitglieder des Prüfungsausschusses und den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu den signifikant gestiegenen zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen an deren jeweilige Tätigkeit, der zunehmenden Komplexität der Aufsichtsratsthemen sowie der stetig zunehmenden Verantwortung dieser Positionen im aktienrechtlichen Kompetenzgefüge, stehen. Die Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie der Mitglieder des Prüfungsausschusses und des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses soll daher angemessen angepasst werden, um deren besondere Funktionen im Aufsichtsrat und den damit verbundenen zeitlichen Mehraufwand, insbesondere auch aufgrund der Nachhaltigkeitsberichterstattung, in der Vergütung angemessen zu berücksichtigen. Die ordentlichen Aufsichtsratsmitglieder sollen wie bisher eine feste jährliche Vergütung von EUR 75.000,00 erhalten. Die Vergütung für den Aufsichtsratsvorsitzenden soll das Zweieinhalbfache (bisher: Zweifache) der jährlichen Festvergütung in Höhe von EUR 75.000,00 betragen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sollen jeweils eine zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe von EUR 35.000,00 (bisher: 25.000,00) erhalten. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll das Dreifache (bisher: Zweifache) der Vergütung eines Ausschussmitglieds zusätzlich zur festen jährlichen Vergütung erhalten. Im Übrigen bleibt § 16 der Satzung der Gesellschaft unverändert. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll weiterhin als reine Festvergütung ausgestaltet sein. Auf der Grundlage eines entsprechenden, neuen Systems zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß untenstehender Ziffer 8.1 sollen die derzeitigen Regelungen in § 16 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft neu gefasst werden. Die nachfolgende Neufassung von § 16 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft unter Ziffer 8.2 gilt nach ihrem Wirksamwerden, d. h. mit Eintragung der Änderungen im Handelsregister der Gesellschaft erstmals für das am 1. Oktober 2024 begonnene Geschäftsjahr. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: 8.1 | Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder |
Das im Anschluss an die Tagesordnung wiedergegebene Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Stabilus SE wird beschlossen. 8.2 | Änderung von § 16 Abs. 2 der Satzung |
§ 16 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „(2) | Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung eines ordentlichen Aufsichtsratsmitglieds. Zusätzlich zur festen Vergütung erhalten die Mitglieder des Prüfungsausschusses jeweils EUR 35.000,00 sowie die Mitglieder des Vergütungs- und Nominierungsausschusses jeweils EUR 25.000,00. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Dreifache und der Vorsitzende des Vergütungs- und Nominierungsausschusses erhält das Zweifache der Vergütung eines Ausschussmitglieds zusätzlich zur festen jährlichen Vergütung.“ |
Mit Wirksamkeit der Änderungen von § 16 Abs. 2 der Satzung, findet die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung erstmals Anwendung für das am 1. Oktober 2024 begonnene Geschäftsjahr. Die derzeit gültige Satzung der Stabilus SE ist über unsere Internetseite unter zu finden und dort auch während der Hauptversammlung abrufbar. | 9. | Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung zur weiteren Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass für die Gesellschaft auch weiterhin die Möglichkeit bestehen sollte, Hauptversammlungen virtuell abzuhalten. Eine entsprechende, bis zum 14. Februar 2026 befristete Ermächtigung des Vorstands in § 17 Abs. 4 der Satzung wurde von der Hauptversammlung am 15. Februar 2023 beschlossen. Von dieser Ermächtigung hat die Gesellschaft seither Gebrauch gemacht. Vor dem Hintergrund, dass die bisherige Ermächtigung im nächsten Jahr ausläuft, wird vorgeschlagen, die Ermächtigung zu erneuern, wobei die Laufzeit auf zwei Jahre beschränkt werden soll, um der Hauptversammlung zeitnah eine erneute Entscheidung über das Format der Hauptversammlung zu ermöglichen. Da es auch Hauptversammlungen geben kann, für welche die Form der Präsenzversammlung zweckmäßiger erscheint, soll erneut eine Satzungsregelung beschlossen werden, nach der der Vorstand ermächtigt wird, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Vorfeld jeder Hauptversammlung zu entscheiden, ob die Hauptversammlung als virtuelle oder als Präsenzversammlung abgehalten werden soll. Hierzu soll § 17 Abs. 4 Satz 1 der Satzung aufgehoben und neu gefasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 17 Abs. 4 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: | „Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorzusehen, dass Hauptversammlungen, die bis zum 28. Februar 2027 stattfinden, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten werden (virtuelle Hauptversammlung).“ |
Die derzeit gültige Satzung der Stabilus SE ist über unsere Internetseite unter zu finden und dort auch während der Hauptversammlung abrufbar. |
Anlage zu Tagesordnungspunkt 6: Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 („Geschäftsjahr 2024“) Vergütungsbericht der Stabilus SE für das Geschäftsjahr 2024 1. Einleitung Der Vergütungsbericht gibt einen Überblick über das Vergütungssystem der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Stabilus SE und gibt Auskunft über die gewährte und geschuldete Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2024 (Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2023 bis 30. September 2024). Der Bericht wurde von Vorstand und Aufsichtsrat in Einklang mit den Anforderungen des § 162 Aktiengesetz (AktG) erstellt. Wir verweisen hier auf die Entsprechenserklärung zum DCGK (Deutscher Corporate Governance Kodex) auf unsere Webseite unter ir.stabilus.com/de/investor-relations/corporate-governance/. Der Vergütungsbericht wird über die Vorgabe des § 162 Abs. 3 AktG hinaus von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft materiell geprüft. Der Vergütungsbericht und der beigefügte Vermerk zur Prüfung des Vergütungsberichts sind auf der Website der Gesellschaft zu finden unter ir.stabilus.com/de/investor-relations/corporate-governance/. Der Vergütungsbericht wurde in deutscher und englischer Sprache erstellt, wobei die deutsche Version die führende ist. Die in den Tabellen des Vergütungsberichts dargestellten Werte können sich unter Umständen aufgrund von Rundungen nicht genau aufaddieren. Gleiches gilt für die dargestellten Prozentangaben, welche aufgrund von Rundungen gegebenenfalls nicht die exakten absoluten Werte darstellen. 2. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2024 aus Vergütungssicht Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023 durch die Hauptversammlung 2024 Die Hauptversammlung am 07. Februar 2024 hat den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 mit einer Zustimmung von 93,49 % gebilligt. Vor dem Hintergrund der hohen Zustimmung durch die Hauptversammlung sehen sich der Vorstand und Aufsichtsrat darin bestärkt, die bisherige Struktur des Vergütungsberichts und den bisherigen Transparenzgrad im Ausweis der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung beizubehalten. Verbesserungsvorschläge einzelner Aktionäre wurden im vorliegenden Vergütungsbericht berücksichtigt. Zugunsten einer noch höheren Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit wurde die Berichterstattung zu Vergütungserhöhungen, zum Modifier im Short-Term Incentive und zur Zielerreichungskurve des relativen TSR um weitere Erläuterungen ergänzt. Begünstigte der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Dr. Michael Büchsner und Stefan Bauerreis als gegenwärtige Vorstandsmitglieder sowie Mark Wilhelms, Andreas Schröder und Andreas Sievers als frühere Vorstandsmitglieder Vergütungen gewährt und geschuldet: • | Dr. Michael Büchsner ist Vorstandsvorsitzender der Stabilus SE und wurde am 1. Oktober 2019 in den Vorstand berufen. | • | Stefan Bauerreis ist Finanzvorstand der Stabilus SE und wurde am 1. Juni 2022 in den Vorstand berufen. | • | Mark Wilhelms war bis Mai 2022 als Finanzvorstand tätig. Seine Bestellung zum Mitglied des Vorstands sowie sein Dienstvertrag endeten regulär am 30. September 2022. | • | Andreas Schröder war Group Financial Reporting Director und wurde 2014 in den Vorstand berufen. Im Zuge des Umzugs der Stabilus SE nach Deutschland endete das Vorstandsmandat von Herrn Schröder am 31. August 2022, er ist jedoch weiterhin in leitender Funktion für Stabilus tätig. Die angegebene Vergütung bezieht sich nur auf die gewährte und geschuldete Vergütung als ehemaliges Vorstandsmitglied. | • | Andreas Sievers war Director Group Accounting and Strategic Finance Projects der Stabilus Gruppe und wurde 2016 in den Vorstand berufen. Im Zuge der Sitzverlegung der Stabilus SE nach Deutschland endete das Vorstandsmandat von Herrn Sievers am 31. August 2022, er ist seitdem nicht mehr für Stabilus tätig. |
Im abgelaufenen Geschäftsjahr erhielten Dr. Stephan Kessel, Dr. Joachim Rauhut, Dr. Ralf-Michael Fuchs, Dr. Dirk Linzmeier, Inka Koljonen und Susanne Heckelsberger Vergütungen für Aufsichtsratstätigkeiten bei der Stabilus SE: • | Dr. Stephan Kessel ist seit 2018 Vorsitzender des Aufsichtsrats. Darüber hinaus ist er Mitglied des Vergütungs- und Nominierungsausschusses. Bis Februar 2024 war er auch Mitglied des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats der Stabilus SE. | • | Dr. Ralf-Michael Fuchs ist seit 2015 Mitglied des Aufsichtsrats. Darüber hinaus ist er stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender sowie Vorsitzender des Vergütungs- und Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats der Stabilus SE. | • | Dr. Joachim Rauhut ist seit 2015 Mitglied des Aufsichtsrats. Darüber hinaus ist er Vorsitzender des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats der Stabilus SE. | • | Dr. Dirk Linzmeier ist seit 2018 Mitglied des Aufsichtsrats. Darüber hinaus ist er Mitglied des Vergütungs- und Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats der Stabilus SE. | • | Inka Koljonen ist seit 2022 Mitglied des Aufsichtsrats. Darüber hinaus ist sie Mitglied des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats der Stabilus SE. | • | Susanne Heckelsberger ist seit Februar 2024 Mitglied des Aufsichtsrats. Darüber hinaus ist sie Mitglied des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats der Stabilus SE. |
3. Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2024 3.1. Grundsätze der Vorstandsvergütung Das Vergütungssystem soll einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Unternehmensstrategie und zur nachhaltigen und langfristigen Entwicklung des Unternehmens leisten. Es dient als zentrales Steuerungselement, um die Vorstandsvergütung mit den Interessen der Aktionäre und weiterer Stakeholder in Einklang zu bringen. Vorstand und Aufsichtsrat achten in Zusammenarbeit darauf, dass die der variablen Vergütung zugrundeliegenden Anreize auch in ähnlicher Form für die Führungsebenen unterhalb des Vorstands Anwendung finden. 3.2. Fest- und Umsetzung sowie Überprüfung des Vergütungssystems und Vergütungshöhen Der Aufsichtsrat beschließt das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder und wird dabei von seinem Vergütungs- und Nominierungsausschuss beraten. Bei Bedarf kann sich der Aufsichtsrat auch durch externe unabhängige Experten unterstützen lassen, auf deren Unabhängigkeit vom Vorstand und vom Unternehmen er achtet. Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem wurde der Hauptversammlung vom 15. Februar 2023 gemäß § 120a AktG vorgelegt und mit einer Zustimmung von 94,66 % gebilligt. Der Aufsichtsrat überprüft, unterstützt durch seinen Vergütungs- und Nominierungsausschuss, das Vergütungssystem regelmäßig. Bei jeder wesentlichen Änderung, spätestens aber alle vier Jahre, legt der Aufsichtsrat das Vergütungssystem erneut der Hauptversammlung zur Billigung vor. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat auf Grundlage des Vergütungssystems festgelegt, wobei der Vergütungs- und Nominierungsausschuss die Entscheidung des Aufsichtsrats vorbereitet. Der Aufsichtsrat sorgt dafür, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen eines Vorstandsmitglieds sowie zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft steht und die marktübliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigt. Hierzu führt der Aufsichtsrat einen horizontalen und einen vertikalen Vergütungsvergleich durch. Im Rahmen des Horizontalvergleichs wird eine Gruppe bestehend aus mit Stabilus vergleichbaren Unternehmen herangezogen. Hierbei handelte es sich zuletzt um die Unternehmen des MDAX, da die Unternehmen des MDAX hinsichtlich Größe, Standort und Komplexität gut mit Stabilus vergleichbar waren. Daneben werden im Rahmen der Festsetzung und Überprüfung der Vergütungshöhen auch die Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer berücksichtigt. Im Rahmen des vertikalen Vergleichs berücksichtigt der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt, insbesondere in der zeitlichen Entwicklung. 3.3. Überblick über das Vergütungssystem und die Vergütungsstruktur Das Vergütungssystem besteht aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen, deren Summe die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder bestimmt. Darüber hinaus sind im Vergütungssystem weitere Vertragsregelungen wie z. B. Malus / Clawback, Aktienhalteverpflichtungen (gem. Share Ownership Guidelines - SOG) sowie eine Maximalvergütung enthalten. Abbildung 1: Übersicht über das Vergütungssystem. Die Vergütungsstruktur, also die relativen Anteile der einzelnen festen und variablen Bestandteile an der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder, reflektiert zwei zentrale Grundsätze, die bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems besonders im Fokus stehen: Pay-for-Performance und die nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft. Der Pay-for-Performance-Gedanke zeigt sich am hohen relativen Anteil der variablen Vergütungsbestandteile. Die feste Vergütung (Grundvergütung und Beiträge zur Altersversorgung bzw. Versorgungsentgelt, ohne Nebenleistungen) macht 43 % der Zielgesamtvergütung ohne Nebenleistungen aus, während die variable Vergütung (Short-Term Incentive, Performance Share Plan, ESG-LTI) 57 % der Zielgesamtvergütung ohne Nebenleistungen ausmacht. Die variablen Vergütungsbestandteile werden dabei auf Basis ihrer jeweiligen Zielbeträge, also des Auszahlungsbetrags bei einer Zielerreichung von 100 % berücksichtigt. Damit ist die Vergütung der Vorstandsmitglieder in hohem Maße leistungs- und erfolgsabhängig. Die Anreizsetzung für eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft, wie sie § 87 Abs. 1 Satz 2 AktG fordert, wird insbesondere durch die Gewichtung der variablen Vergütungsbestandteile untereinander erreicht. Die Relation von kurzfristiger zu langfristiger variabler Vergütung beträgt rund 35 % zu 65 %. Damit übersteigt die Vergütung mit langfristig orientierten Zielsetzungen die Vergütung mit kurzfristig orientierten Zielsetzungen deutlich, ohne Letztere zu vernachlässigen. Denn auch die Erreichung der jährlichen operativen Ziele bildet eine wesentliche Grundlage für den Erfolg und die langfristige Entwicklung der Gesellschaft. Die folgende Abbildung 2 verdeutlicht die Fristigkeitszusammensetzung der variablen Vergütungskomponenten der Vorstandsmitglieder. Abbildung 2: Struktur der Zielgesamtvergütung ohne Nebenleistungen und Auszahlungszeitpunkte der Vergütungsbestandteile. 3.4. Zielvergütung für die Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2024 Den Vorstandsmitgliedern wird eine Zielgesamtvergütung vertraglich zugesagt, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen eines Vorstandsmitglieds sowie zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft steht und die marktübliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigt. Die Zielgesamtvergütung besteht aus den für das Geschäftsjahr zugeteilten Vergütungsbestandteilen, wobei für die variablen Vergütungsbestandteile eine Zielerreichung von 100 % unterstellt wird. Vor dem Hintergrund der positiven Geschäftsentwicklung in den letzten Jahren und der erfolgreichen Übernahme von DESTACO sowie den damit gestiegenen Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder, hat der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 die Zielgesamtvergütung von Dr. Michael Büchsner um rund 10 % und von Stefan Bauerreis um rund 20 % erhöht. Diese Erhöhung berücksichtige darüber hinaus die hohen Inflationswerte der Vorperioden. Bei Stefan Bauerreis handelt es sich um die erste Erhöhung seiner Bezüge, seit er erstmals zum Vorstandsmitglied bestellt wurde. Im Rahmen eines Horizontalvergleichs wurde die Marktüblichkeit der neuen Zielgesamtvergütungen bestätigt. So liegen die neuen Zielgesamtvergütungen der Vorstandsmitglieder von Stabilus immer noch jeweils unterhalb des 1. Quartils im Vergleich zu den weiteren MDAX-Unternehmen und damit unterhalb der derzeitigen Größenposition von Stabilus im MDAX, gemessen an Umsatz, Anzahl der Mitarbeitenden und Marktkapitalisierung. Die folgende Darstellung zeigt in Tabellenform die Zielvergütung der im Geschäftsjahr 2024 aktiven Vorstandsmitglieder: 3.5. Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr 2024 Die Vorstandsvergütung wurde im Geschäftsjahr 2024 im Einklang mit dem maßgeblichen Vergütungssystem, welches der Hauptversammlung am 15. Februar 2023 vorgelegt und mit einer Zustimmung von 94,66 % gebilligt wurde, festgesetzt. Lediglich die in früheren Geschäftsjahren gewährte und geschuldete Vergütung im Rahmen des Performance Share Plans basiert noch auf einem früheren Vergütungssystem, welches von der Hauptversammlung am 12. Februar 2020 mit 97,9 % gebilligt wurde. 3.5.1. Feste Vergütung 3.5.1.1. Grundvergütung Die Grundvergütung ist eine feste Vergütung pro Geschäftsjahr, die sich am Verantwortungsbereich und der Erfahrung des jeweiligen Vorstandsmitglieds orientiert und in zwölf gleichen monatlichen Raten ausgezahlt wird. 3.5.1.2. Nebenleistungen Es werden Sachleistungen und übliche Nebenleistungen gewährt, wie z. B. die Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann. Zudem besteht für die Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung, und Stabilus erstattet den Vorstandsmitgliedern einen Teil der Beiträge zu einer gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflege- sowie freiwilligen Rentenversicherung, jedoch begrenzt auf die üblichen Arbeitgeberbeiträge. Darüber hinaus kann ein neues Vorstandsmitglied für eine Zeit von sechs Monaten Unterbringungskosten erstattet bekommen. Stabilus erstattet den Vorstandsmitgliedern auch angemessene Kosten für eine persönliche Steuerberatung oder Kosten für die Abgabe von Steuererklärungen, die aus dem früheren luxemburgischen Arbeitsverhältnis resultieren. Stabilus bietet den Vorstandsmitgliedern eine übliche Vermögensschadenshaftlichtversicherung (D&O-Versicherung) an. Die Versicherung sieht einen Selbstbehalt von 10 % des von den Vorstandsmitgliedern zu tragenden Schadens vor, bis zu einer Höhe, die dem 1,5-fachen der individuellen Grundvergütung entspricht. 3.5.1.3. Beiträge zur Altersversorgung Die Vorstandsmitglieder erhalten einen jährlichen Beitrag zur Altersversorgung in Form eines Versorgungsentgelts. Der jährliche Beitrag von Stabilus beläuft sich auf 30 % der individuellen Grundvergütung und wird in zwölf gleichen Raten ausgezahlt. 3.5.2. Variable Vergütung 3.5.2.1. Short-Term Incentive Der Short-Term Incentive ist abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg im jeweiligen Geschäftsjahr. Die Berechnung des Short-Term Incentive erfolgt über die für das Geschäftsjahr festgestellte Zielerreichung (0 % - 200 %) der beiden finanziellen Ziele adj. EBIT (70 % Gewichtung) und adj. Free Cashflow (30 % Gewichtung) der Stabilus Gruppe sowie über einen Modifier (Faktor 0,8 bis 1,2) zur Bewertung der individuellen und der Teamleistung der Vorstandsmitglieder sowie der Erreichung vordefinierter Stakeholder-Ziele. Die finale Auszahlung ist auf maximal 200 % („Cap“) des individuellen Zielbetrags begrenzt. Der Zielbetrag ist mit jedem Vorstandsmitglied im Dienstvertrag vereinbart und beträgt 60 % der individuellen Grundvergütung. Die maximal mögliche Auszahlung beträgt damit 120 % der individuellen Grundvergütung. Abbildung 3: Ausgestaltung des Short-Term Incentive. Finanzielle Erfolgsziele des Short-Term Incentive Die finanziellen Erfolgsziele adj. EBIT (bereinigt um außergewöhnliche Sondereffekte, z.B. Restrukturierungsaufwendungen oder einmalige strategische Beratungsaufwendungen sowie Abschreibungen auf Fair-Value-Anpassungen aus Kaufpreisallokationen (PPA)) und adj. Free Cashflow (den Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit und den Cashflows aus der Investitionstätigkeit vor Akquisitionen, Desinvestitionen sowie um Sachverhalte, die im Rahmen der Bereinigung des EBIT berücksichtigt werden (z.B. Restrukturierungsaufwendungen oder einmalige M&A-Beratungsaufwendungen) sind zentrale Kennzahlen für den operativen und wirtschaftlichen Erfolg von Stabilus. Das EBIT ist eine in der Branche gebräuchliche Kennzahl für die operative Leistung, die das profitable Wachstum misst und auch die Abschreibungen berücksichtigt. Der Free Cashflow ist ein wichtiger Indikator für die Messung der frei verfügbaren Liquidität und ist eine gängige Berechnungsgrundlage für Cashflow-basierte Unternehmensbewertungen. Für die Aktionäre ist der Free Cashflow auch ein wichtiger Indikator für die Generierung von Mitteln, die für die Schuldentilgung und die Ausschüttung von Dividenden an die Aktionäre zur Verfügung stehen. Das EBIT und der Free Cashflow wird unter anderem um Portfolioveränderungen (z. B. Akquisitionen oder Veräußerungen) bereinigt und damit auf organisches Wachstum ausgerichtet. Für weitere Informationen zu adj. EBIT und adj. Free Cashflow der Stabilus Gruppe verweisen wir auf unseren Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024, der auf der Unternehmenshomepage verfügbar ist (der Konzernabschluss der Stabilus SE umfasst Stabilus und ihre Tochtergesellschaften, im Folgenden als „Stabilus Gruppe“ bezeichnet). Die Zielerreichung für das adj. EBIT und den adj. Free Cashflow basiert auf einem Vergleich der am Ende eines Geschäftsjahres tatsächlich erreichten Werte mit Jahreszielen („Zielwerten“), die vom Aufsichtsrat zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres auf Basis der Budgetplanung von Stabilus festgelegt werden. Wenn das tatsächliche adj. EBIT des jeweiligen Geschäftsjahres 80 % des Zielwerts entspricht, beträgt die Zielerreichung 50 %. Liegt das tatsächliche adj. EBIT des jeweiligen Geschäftsjahres unter 80 % des Zielwerts, beträgt die Zielerreichung 0 %. Beträgt das tatsächliche adj. EBIT 100 % des Zielwerts, beträgt die Zielerreichung 100 %. Beträgt das tatsächliche adj. EBIT des jeweiligen Geschäftsjahres 120 % des Zielwerts, führt dies zu einer Zielerreichung von 200 %. Weitere Steigerungen des adj. EBIT führen nicht zu einer höheren Zielerreichung (Cap). Die Zielerreichung zwischen diesen Punkten wird durch lineare Interpolation ermittelt. Wenn der tatsächliche adj. Free Cashflow des jeweiligen Geschäftsjahres 80 % des Zielwerts entspricht, beträgt die Zielerreichung 50 %. Wenn der tatsächliche adj. Free Cashflow des jeweiligen Geschäftsjahres weniger als 80 % des Zielwerts beträgt, liegt die Zielerreichung bei 0 %. Liegt der tatsächliche adj. Free Cashflow bei 100 % des Zielwerts, beträgt die Zielerreichung 100 %. Liegt der tatsächliche adj. Free Cashflow des jeweiligen Geschäftsjahres bei 140 % des Zielwerts, führt dies zu einer Zielerreichung von 200 %. Weitere Steigerungen des adj. Free Cashflow führen nicht zu einer höheren Zielerreichung („Cap“). Die Zielerreichung zwischen diesen Punkten werden durch lineare Interpolation ermittelt. Abbildung 4: Zielerreichungskurven für die finanziellen Ziele des STI. Die folgende Tabelle enthält Details zur Herleitung der Zielerreichung der finanziellen Erfolgsziele adj. EBIT und adj. Free Cashflow: Hinweis: Der berichtete adj. Free Cashflow Istwert wurde für die Bonusberechnung um Sondereffekte aus der kurzfristigen Liquiditätssteuerung (15 Mio. €) reduziert. Auf dieser Basis betrug die Gesamtzielerreichung der finanziellen Erfolgsziele 87,53 %. Modifier Um sowohl die individuelle als auch die Teamleistung der Vorstandsmitglieder zu reflektieren und weitere Stakeholder-Ziele zu berücksichtigen, beurteilt der Aufsichtsrat die individuelle Leistung jedes Vorstandsmitglieds anhand vorgegebener Kriterien. Die konkreten Kriterien werden zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand vereinbart. Relevante Kriterien können beispielsweise Kundenzufriedenheit, soziale Verantwortung, erfolgreiche Akquisitionen und strategische Projekte sein. Darüber hinaus ermöglicht der Modifier dem Aufsichtsrat, langfristige Strategieziele wie „Internationalisierung“, „Innovation“ und „One Stabilus“ in das Vergütungssystem einzubeziehen. Der daraus resultierende Modifier für die Anpassung des Short-Term Incentive kann einen Wert zwischen 0,8 und 1,2 annehmen. Der Modifier kann jedoch nicht zu einer STI Auszahlung von mehr als 200 % des Zielbetrags führen. Für Dr. Michael Büchsner wird ein Modifier von 1,0 und für Stefan Bauerreis ein Modifier von 1,0 festgelegt. Auszahlung Die Auszahlung des Short-Term Incentive erfolgt nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres per Überweisung mit der Gehaltsabrechnung, im Anschluss an die Hauptversammlung 2025. Die folgende Tabelle zeigt die individuellen Gesamtzielerreichungen und Auszahlungen für jedes Vorstandsmitglied als Ergebnis der finanziellen Erfolgsziele und des Modifiers: 3.5.2.2. Performance Share Plan Zuteilung des PSP 2024 Der Performance Share Plan (PSP) ist als langfristige variable Vergütung auf Basis virtueller Aktien von Stabilus ausgestaltet. Jährlich werden Tranchen zugeteilt, die jeweils eine vierjährige Laufzeit haben. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 wurde den Vorstandsmitgliedern mit Wirkung zum 01. Oktober 2023 die PSP Tranche 2024 (Laufzeit für die Geschäftsjahre 2024 bis 2027) zugeteilt. Die finale Anzahl virtueller Aktien hängt von der Zielerreichung der Erfolgsziele relativer TSR und adj. EBIT-Marge ab, während die absolute Aktienkursentwicklung den Wert einer virtuellen Aktie bestimmt. Der Performance Share Plan kombiniert damit interne und externe Erfolgsziele und hängt in hohem Maße von der Kapitalmarktperformance der Stabilus-Aktie ab. Zur Ermittlung der zugeteilten Anzahl virtueller Aktien wird ein individueller Zielbetrag für jedes Vorstandsmitglied durch den Startaktienkurs geteilt. Der Startaktienkurs ermittelt sich als arithmetisches Mittel der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft während der letzten 60 Handelstage vor dem Beginn der jeweiligen vierjährigen Laufzeit. Für die PSP Tranche 2024 beträgt dieser 52,07 €. Die finale Anzahl virtueller Aktien wird durch Multiplikation einer Gesamtzielerreichung mit der zugeteilten Anzahl virtueller Aktien ermittelt, wobei sich die Gesamtzielerreichung aus den gewichteten Zielerreichungen der beiden Erfolgsziele relativer TSR (70 % Gewichtung) und adj. EBIT-Marge (30 % Gewichtung) ergibt und auf 150 % begrenzt ist. Die Auszahlung der jeweiligen Tranche des Performance Share Plans ergibt sich aus der Multiplikation der finalen Anzahl virtueller Aktien mit dem jeweiligen Endaktienkurs zuzüglich der während der Laufzeit gezahlten Dividenden. Der Endaktienkurs berechnet sich als arithmetisches Mittel der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft während der letzten 60 Handelstage vor dem jeweiligen Ende der vierjährigen Laufzeit. Der Zielbetrag ist mit jedem Vorstandsmitglied im Dienstvertrag vereinbart und beträgt 90 % der individuellen Grundvergütung. Die Auszahlung ist auf 250 % des individuellen Zielbetrags und damit 225 % der individuellen Grundvergütung begrenzt. Abbildung 5: Ausgestaltung des Performance Share Plans. Erfolgsziele des PSP 2024 Der Aufsichtsrat hat die Erfolgsziele relativer TSR und adj. EBIT-Marge als zentrale Kennzahlen für den langfristigen Erfolg von Stabilus festgelegt. Beide Erfolgsziele werden für jede Tranche nach Ablauf der ersten drei Jahre (jeweils die Performanceperiode) der insgesamt vierjährigen Laufzeit einer Tranche gemessen. Der relative TSR berücksichtigt die Entwicklung des Aktienkurses inkl. fiktiv reinvestierte Bruttodividenden im Vergleich zu einer definierten Vergleichsgruppe, während die adj. EBIT-Marge die langfristige finanzielle Stabilität und operative Exzellenz widerspiegelt und den Fokus auf margenstarke Geschäfte fördert. Die Zielerreichung für den relativen TSR basiert auf einem Vergleich mit den Unternehmen des MDAX. Der Aufsichtsrat von Stabilus erachtet den MDAX als eine geeignete Vergleichsgruppe, da Stabilus im MDAX notiert ist und in Deutschland seinen Sitz hat. Zur Ermittlung des relativen TSR werden zunächst die absoluten TSR-Werte von Stabilus sowie jedes Unternehmens des MDAX über die jeweilige Performanceperiode berechnet. Der absolute TSR-Wert eines jeden Unternehmens entspricht dem theoretischen Wertzuwachs einer Aktie über die Performanceperiode unter der Annahme, dass (Brutto-)Dividenden direkt reinvestiert werden. Der Anfangswert einer Aktie wird auf Basis des arithmetischen Mittels der Schlusskurse der letzten 60 Handelstage vor Beginn der Performanceperiode berechnet. Der Endwert einer Aktie wird analog auf Basis des arithmetisches Mittels der Schlusskurse der letzten 60 Handelstage vor Ende der Performanceperiode ermittelt. Der Wertzuwachs wird durch einen Vergleich zwischen Anfangs- und Endwert unter der Annahme berechnet, dass (Brutto-)Dividenden direkt reinvestiert werden. Zweitens werden die berechneten absoluten TSR-Werte von Stabilus und jedem Unternehmen im MDAX nach der Größe sortiert und erhalten einen Rang (d.h. der höchste absolute TSR auf Rang 1, der zweithöchste absolute TSR auf Rang 2, usw.). Jeder Rang erhält auch einen Perzentilrang. Befindet sich Stabilus unterhalb oder genau am 25. Perzentilrang, beträgt die Zielerreichung 0 %. Liegt der Perzentilrang von Stabilus am 50. Perzentil (Median), beträgt die Zielerreichung 100 %. Liegt der TSR von Stabilus mindestens auf dem 75. Perzentil, führt dies zu einer Zielerreichung von 150 %. Höhere Perzentilränge führen nicht zu einer höheren Zielerreichung (Cap). Zielerreichungen zwischen diesen Punkten werden durch lineare Interpolation ermittelt. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass die beschriebene Zielerreichungskurve mit einem ausgeglicheneren Chancen-Risikoprofil angemessen ist, um die richtigen Anreize für eine erfolgreiche Kapitalmarktperformance zu setzen, ohne zum Eingehen unangemessener Risiken zu verleiten. Die Zielerreichungskurve entspricht darüber hinaus üblicher Marktpraxis in Deutschland mit eher moderaten Zielbeträgen (bei Stabilus 90 % der individuellen Grundvergütung). Abbildung 6: Zielerreichungskurve relativer TSR. Die Zielerreichung für die adj. EBIT-Marge ergibt sich aus dem Vergleich mit einem strategischen Zielwert und kann ebenfalls zwischen 0 % und 150 % liegen. Die Festlegung des strategischen Zielwerts und weiterer Eckwerte erfolgt nach sachgemäßem Ermessen durch den Aufsichtsrat und auf Basis der strategischen Planung innerhalb der ersten drei Monate der jeweiligen Performanceperiode. Auf dieser Basis hat der Aufsichtsrat für den PSP 2024 einen Zielwert von 14,5 % für die adj. EBIT-Marge und die folgende Zielerreichungskurve festgelegt. Wenn die tatsächliche adj. EBIT-Marge am Ende der Performanceperiode 11,5 % beträgt, liegt die Zielerreichung bei 50 %. Liegt die tatsächliche adj. EBIT-Marge am Ende der Performanceperiode unter 11,5% beträgt die Zielerreichung 0 %. Beträgt die tatsächliche adj. EBIT-Marge am Ende der Performanceperiode 14,5 %, so beträgt die Zielerreichung 100 %. Beträgt die tatsächliche adj. EBIT-Marge am Ende der Performanceperiode 19,5 % oder mehr, führt dies zu einer Zielerreichung von 150 %. Weitere Steigerungen der adj. EBIT-Marge führen nicht zu einer höheren Zielerreichung (Cap). Zielerreichungen zwischen diesen Punkten werden durch lineare Interpolation ermittelt. Abbildung 7: Zielerreichungskurve adj. EBIT-Marge. Über die Zielerreichungen und Auszahlungsbeträge der PSP 2024 Tranche wird im letzten Geschäftsjahr der insgesamt vierjährigen Laufzeit, d.h. im Vergütungsbericht 2027 berichtet. Vorauszahlung PSP 2023 Vor dem Hintergrund der insgesamt vierjährigen Laufzeit einer PSP Tranche, erhalten neu eingetretene Vorstandsmitglieder jeweils für die erste und zweite zugeteilte PSP Tranche eine Vorauszahlung nach Ablauf des ersten Jahres der jeweiligen Laufzeit. Die Vorauszahlungen dienen insbesondere der Erfüllung der Aktienhalteverpflichtungen für die Vorstandsmitglieder (siehe Ziffer 3.5.4, Share Ownership Guidelines). Die Vorauszahlungen stellen jedoch explizit keine zusätzliche Vergütung dar und werden daher mit den tatsächlichen Auszahlungsbeträgen der jeweiligen PSP Tranchen, die nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit berechnet werden, verrechnet. Im Geschäftsjahr 2024 erhielt Stefan Bauerreis eine Vorauszahlung für die PSP Tranche 2023 (Performanceperiode für die Geschäftsjahre 2023 bis 2025) in Höhe von 168 Tsd. €. Zielerreichung und Auszahlung aus dem PSP 2022 Mit Ablauf des Geschäftsjahres 2024 endete die Performanceperiode des PSP 2022 (Performanceperiode 2022 bis 2024). Die Zuteilung des PSP 2022 mit Wirkung zum 01. Oktober 2021 basierte auf einem früheren Vergütungssystem, welches von der Hauptversammlung am 12. Februar 2020 mit 97,9 % gebilligt wurde. Die Ausgestaltung des PSP 2022 ist dabei ähnlich der des PSP 2024 und basiert auf den gleichen Erfolgszielen, wobei die Zielerreichungskurven der Erfolgsziele von denen des PSP 2024 abweichen und die Laufzeit lediglich drei Jahre beträgt. Die folgende Tabelle enthält Details zur Berechnung der Zielerreichung der Erfolgsziele relativer TSR und adj. EBIT-Marge: Die Gesamtzielerreichung (81,04 %) sowie die Wertentwicklung der virtuellen Aktien über die Performanceperiode (-37,56 % einschließlich ausgezahlter Dividenden) führen zu einem Auszahlungsfaktor von 56,52 %. Überblick über die zugeteilten PSP Tranchen Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die den gegenwärtigen und früheren Vorstandsmitgliedern zugeteilten PSP Tranchen, deren Auszahlungen zum Berichtsstichtag (30. September 2024) noch nicht erfolgt sind: * Individueller Zielbetrag gemäß individuellem Dienstvertrag. ** Die Anzahl der erdienten Aktien ist niedriger als die ursprünglich zugeteilte Anzahl der Aktien, da eine Gesamtzielerreichung von 81,04 % im PSP 2022 erreicht wurde. *** Die tatsächliche Auszahlung erfolgt nach der Hauptversammlung 2025 und wird um die Vorauszahlung für den PSP 2022 gekürzt. 3.5.2.3. ESG-LTI Der ESG-LTI ist als langfristige variable Vergütung mit besonderen Fokus auf Nachhaltigkeitsziele ausgestaltet. Jährlich werden Tranchen zugeteilt, die jeweils eine vierjährige Laufzeit bzw. Performanceperiode haben. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 wurde den Vorstandsmitgliedern mit Wirkung zum 01. Oktober 2023 die ESG-LTI Tranche 2024 zugeteilt. Die Auszahlung des ESG-LTI ergibt sich aus der Multiplikation eines individuellen Zielbetrags mit der Zielerreichung strategieabgeleiteter und relevanter Nachhaltigkeitsziele. Der Zielbetrag ist mit jedem Vorstandsmitglied im Dienstvertrag vereinbart und beträgt 20 % der individuellen Grundvergütung. Die Auszahlung ist auf 150 % des individuellen Zielbetrags und damit 30 % der individuellen Grundvergütung begrenzt. Abbildung 8: Ausgestaltung des ESG-LTI 2024. Die Nachhaltigkeitsziele inkl. Bemessungsmethoden und Zielsetzungen werden vor Beginn einer jeden Tranche vom Aufsichtsrat definiert und basieren auf einem Kriterienkatalog, der im maßgeblichen Vergütungssystem offengelegt wurde. Der Aufsichtsrat kann für jede Tranche die Anzahl an Nachhaltigkeitszielen mit unterschiedlichen Gewichtungen definieren. Die Zielerreichung je Nachhaltigkeitsziel kann einen Wert zwischen 0 % und 150 % annehmen. Der Aufsichtsrat achtet darauf, dass die Nachhaltigkeitsziele strategierelevant und möglichst quantifizierbar sind. Für die ESG-LTI Tranche 2024 hat der Aufsichtsrat die beiden gleichgewichteten ESG-Ziele „Reduktion der Wasserintensität der Stabilus Gruppe (Wasserentnahme in Relation zu Anzahl produzierter Teile“ und „Reduzierung der unfallbedingten Ausfalltage“ ausgewählt. Die Offenlegung der Zielsetzungen je ESG-Ziel und der resultierenden Zielerreichungen erfolgt im Vergütungsbericht, der über die Auszahlung der ESG-LTI Tranche 2024 berichtet. 3.5.2.4. Matching Stock Programm Bevor der Performance Share Plan mit Wirkung zum 1. Oktober 2018 eingeführt wurde, umfasste die variable Vergütung für die Mitglieder des Vorstands ein Matching Stock Programm. Das Matching Stock Programm („MSP“) sah Tranchen vor, die in dem am 30. September 2014 endenden Geschäftsjahr bis zum 30. September 2018 jährlich zugeteilt wurden. Die Teilnahme am Matching Stock Programm setzte voraus, dass die Vorstandsmitglieder in Aktien der Gesellschaft investieren. Das Investment muss für die Dauer einer vierjährigen Sperrfrist gehalten werden. Im Rahmen des Matching Stock Programm A („MSP A“) erhielten die Vorstandsmitglieder für jede Aktie, die der Vorstand im jeweiligen Jahr in die Gesellschaft investiert (vorbehaltlich einer generellen Begrenzung), eine bestimmte Anzahl von fiktiven Optionen je Tranche des Matching Stock Programms. Die Höhe der erhaltenen Aktienoptionen hing von einem vom Aufsichtsrat jährlich festzulegenden Faktor ab, der für eine jeweilige Tranche zwischen dem 1,0- und 1,7-fachen liegt. Kaufte ein Vorstandsmitglied beispielsweise 1.000 Aktien der Gesellschaft im Rahmen des MSP A, so erhielt es für die jeweilige Tranche 1.000 bis zu max. 1.700 fiktive Optionen. Die fiktiven Optionen unterliegen einer Sperrfrist von vier Jahren und können in einem anschließenden zweijährigen Ausübungszeitraum ausgeübt werden. Im Rahmen des Matching Stock Programms B („MSP B“) erhielten die Vorstandsmitglieder für jede Aktie, die der Vorstand im jeweiligen Jahr an der Gesellschaft hielt (vorbehaltlich einer generellen Begrenzung), eine bestimmte Anzahl zusätzlicher fiktiver Optionen je Tranche des Matching Stock Programms. Die Höhe der erhaltenen Aktienoptionen hing von einem vom Aufsichtsrat jährlich festzulegenden Faktor ab, der für eine jeweilige Tranche zwischen dem 0,0- und 0,3-fachen lag. Würde ein Vorstandsmitglied beispielsweise 1.000 Aktien im Rahmen des MSP B an der Gesellschaft halten, hätte es für die jeweilige Tranche 0 bis zu max. 300 fiktive Optionen erhalten. Die fiktiven Optionen unterliegen einer Sperrfrist von vier Jahren und können in einem anschließenden zweijährigen Ausübungszeitraum ausgeübt werden. Die Optionen können nur ausgeübt werden, wenn der Aktienkurs der Gesellschaft für die jeweilige Tranche eine bestimmte Schwelle überschreitet, die der Aufsichtsrat zum Zeitpunkt der Zuteilung der Optionen festlegt und die zwischen 10 % und 50 % über dem Basiskurs, d. h. dem Aktienkurs am Tag der Zuteilung, liegen muss. Bei Ausübung werden die fiktiven Optionen in einen Bruttobetrag umgewandelt, der der Differenz zwischen dem Optionspreis und dem entsprechenden Aktienkurs multipliziert mit der Anzahl der ausgeübten Optionen entspricht. Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung der fiktiven Optionen in bar. Die maximalen Bruttobeträge, die sich aus der Ausübung der fiktiven Optionen einer Tranche ergeben, sind in der Regel auf 50 % des Basispreises begrenzt. Die letzte Tranche des Matching Stock Programms (MSP 2018) wurde am 1. Oktober 2018 an Herrn Mark Wilhelms zugeteilt. Ab diesem Zeitpunkt wurden keine weiteren Optionen mehr gewährt. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die den gegenwärtigen und früheren Vorstandsmitgliedern zugeteilten MSP Tranchen, deren Auszahlungen zum Berichtsstichtag (30.September 2024) noch nicht erfolgt sind: * Aufgrund der unvorhersehbaren und außergewöhnlichen Auswirkungen von COVID-19 auf die Kursentwicklung der Stabilus-Aktie, die nicht im Einflussbereich des Vorstands lagen, hat der Aufsichtsrat im Jahr 2020 beschlossen, den zweijährigen Ausübungszeitraum für die damals aktiven Vorstandsmitglieder um zwei Jahre zu verlängern. 3.5.3. Malus / Clawback Als weiteres Instrument zur Sicherstellung der langfristigen und nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat berechtigt, in bestimmten Fällen eine noch nicht ausbezahlte variable Vergütung teilweise oder vollständig zu reduzieren („Malus“) oder eine bereits ausbezahlte variable Vergütung teilweise oder vollständig zurückzufordern („Clawback“). Die Möglichkeit der Reduzierung und Rückforderung kann dabei alle variablen Vergütungsbestandteile umfassen, d.h. Short-Term Incentive, Performance Share Plan und ESG-LTI. So ist der Aufsichtsrat berechtigt, bei einem wesentlichen Verstoß gegen eine Sorgfaltspflicht im Sinne des § 93 AktG, eine Pflicht aus dem Dienstvertrag oder einen sonstigen wesentlichen Handlungsgrundsatz der Gesellschaft (z.B. aus dem Code of Conduct oder der Compliance-Richtlinie) eine variable Vergütung des Vorstandes zu reduzieren oder zurückzufordern (sogenannter „Compliance Malus/Clawback“). Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat eine bereits ausbezahlte variable Vergütung zurückfordern, falls sich im Nachhinein herausstellt, dass der Konzernabschluss fehlerhaft war und fälschlicherweise eine zu hohe Vergütung ausbezahlt wurde (sogenannter „Performance Clawback“). Im Geschäftsjahr 2024 lagen keine Gründe für eine Anwendung der Malus- oder Clawback-Regelungen vor, weshalb keine Rückforderung oder Reduzierung einer variablen Vergütung seitens des Aufsichtsrats erfolgte. 3.5.4. Share Ownership Guidelines Um die Aktienkultur weiter zu stärken und die Interessen des Vorstands mit denen der Aktionäre in Einklang zu bringen, sind Share Ownership Guidelines implementiert. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, während ihrer Amtszeit Stabilus-Aktien in Höhe ihrer individuellen jährlichen Bruttogrundvergütung (100 % des Share Ownership Ziels) zu erwerben und zu halten. Die erforderliche Anzahl von Aktien soll innerhalb von vier Jahren erworben werden. 3.5.5. Weitere vertragliche Details 3.5.5.1. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Mit den Vorstandsmitgliedern der Stabilus SE ist in der Regel ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Hiernach ist es den Vorstandsmitgliedern untersagt, innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung des Dienstvertrags für ein Unternehmen tätig zu werden, dass im direkten oder indirekten Wettbewerb zur Gesellschaft oder mit ihr verbundenen Unternehmen steht. Die Vorstandsmitglieder erhalten für diesen Zeitraum eine Karenzentschädigung in Höhe von 50 % ihrer letzten Grundvergütung. Die Gesellschaft kann vor der Beendigung des Dienstvertrags durch schriftliche Erklärung auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots verzichten. In diesem Fall wird die Gesellschaft von der Verpflichtung zur Zahlung einer Karenzentschädigung nach sechs Monaten nach Beendigung des Dienstvertrags befreit. 3.5.5.2. Zusagen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund dürfen etwaige an das Vorstandsmitglied geleistete Zahlungen nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergüten und gleichzeitig den Wert von zwei Jahresgesamtvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap). Die Jahresgesamtvergütung ist die Summe aus der Grundvergütung, Zielbetrag des STI, Zielbetrag des Performance Share Plans und Zielbetrag des ESG-LTI. Die Abfindung wird auf die Karenzentschädigung des nachträglichen Wettbewerbsverbots angerechnet. Die Auszahlung des Short-Term Incentive, Performance Share Plan und ESG-LTI erfolgt zu den vereinbarten Zeitpunkten und Bedingungen. Eine vorzeitige Auszahlung erfolgt nicht. Eine Ausnahme hiervon gilt im Einklang mit den Empfehlungen des DCGK in Fällen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit oder des Todes eines Vorstandsmitglieds. In diesen Fällen erfolgt eine sofortige Auszahlung des Short-Term Incentive, Performance Share Plans und ESG-LTI in Höhe des jeweiligen Zielbetrags. 3.5.6. Change of Control Im Falle, das ein Dritter unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle über die Gesellschaft im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt hat, d.h. mindestens 30 % der Stimmrechte an der Gesellschaft erworben hat, entweder allein oder durch Stimmrechte, die § 30 WpÜG zuzurechnen sind, oder ein Unternehmensvertrag im Sinne der §§ 291 ff. AktG mit der Gesellschaft als beherrschtem Unternehmen abgeschlossen wird oder die Gesellschaft mit einem anderen konzernfremden Unternehmen im Sinne der §§ 2 ff. UmwG verschmolzen wird (es sei denn, der Unternehmenswert des anderen Rechtsträgers beträgt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung weniger als 20 % des Unternehmenswertes der Gesellschaft), haben die Vorstandsmitglieder das Recht, ihren jeweiligen Dienstvertrag innerhalb von sechs Monaten nach Wirksamwerden eines dieser Ereignisse unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. Kündigt ein Vorstandsmitglied, so dürfen etwaige Zahlungen an ihn das Abfindungs-Cap nicht übersteigen. 3.6. Gewährte und geschuldete Vergütung gegenwärtiger Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2024 In den nachfolgenden Tabellen sind die den im Geschäftsjahr 2024 aktiven Vorstandsmitgliedern gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile gemäß § 162 AktG sowie der relative Anteil der einzelnen Bestandteile dargestellt. Der Begriff „gewährte und geschuldete Vergütung“ bezieht sich auf die Vergütung der Vorstandsmitglieder, für die die zugrunde liegende Tätigkeit mit Ablauf des Geschäftsjahres 2024 vollständig erbracht wurde („erdienungsorientierte Auslegung“). Daher wird der Short-Term Incentive 2024 für das Geschäftsjahr 2024 ausgewiesen, obwohl die tatsächliche Auszahlung erst im Geschäftsjahr 2025 erfolgt. Gleiches gilt für die PSP Tranche 2022, deren Performanceperiode zum Ende des Geschäftsjahres 2024 beendet ist und damit für das Geschäftsjahr 2024 ausgewiesen wird, obwohl die tatsächliche Auszahlung erst im Geschäftsjahr 2025 erfolgt. Die im Geschäftsjahr 2024 gewährten und geschuldeten Vergütungen gemäß § 162 AktG setzen sich demnach zusammen aus: • | Ausgezahlte Grundvergütung im Geschäftsjahr 2024, | • | Aufwendungen für Nebenleistungen im Geschäftsjahr 2024, | • | Ausgezahlte Beiträge zur Altersversorgung (Versorgungsentgelt) im Geschäftsjahr 2024, | • | Auszahlungsbetrag des Short-Term Incentive 2024, welcher im Geschäftsjahr 2025 ausgezahlt wird, | • | Auszahlungsbetrag der PSP Tranche 2022, deren Performanceperiode von 2022 bis 2024 reichte und welche im Geschäftsjahr 2025 ausgezahlt wird. |
3.7. Gewährte und geschuldete Vergütung früherer Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2024 Die nachfolgende Tabelle zeigt die im Geschäftsjahr 2024 gewährte und geschuldete Vergütung früherer Vorstandsmitglieder gemäß § 162 AktG: Da die früheren Vorstandmitglieder lediglich Auszahlungen aus dem mit Ablauf des Geschäftsjahres 2024 geendeten PSP 2022 erhalten haben, setzt sich ihre gewährte und geschuldete Vergütung zu 100 % aus variablen Vergütungsbestandteilen zusammen. Keines der Vorstandsmitglieder hat im Geschäftsjahr 2024 Leistungen von Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Mitglied des Vorstands der Stabilus SE erhalten. 3.8. Einhaltung der Maximalvergütung im Geschäftsjahr 2024 Der Aufsichtsrat hat gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 1 AktG eine Maximalvergütung festgelegt, die die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder in einem Geschäftsjahr nach oben absolut begrenzt. Die Summe aller Auszahlungen, die aus Zusagen eines Geschäftsjahres resultieren, ist auf diesen Wert beschränkt. Für den Vorstandsvorsitzenden beläuft sich die Maximalvergütung auf 3,9 Mio. €, für die ordentlichen Vorstandsmitglieder auf 2,5 Mio. €. Soweit die Berechnung der Gesamtvergütung zu einem die Maximalvergütung übersteigenden Betrag führt, wird der Auszahlungsbetrag aus dem zuletzt ausbezahlten Vergütungsbestandteil entsprechend gekürzt. Die Maximalvergütung stellt dabei nur einen maximal zulässigen Rahmen für die nächsten vier Jahre dar. Die einzelvertraglichen Zusagen liegen derzeit deutlich unterhalb der Maximalvergütung. Aufgrund der Begrenzung der einzelnen variablen Vergütungsbestanteile (Short-Term Incentive maximal 200 % des jeweiligen Zielbetrags, PSP maximal 250% des jeweiligen Zielbetrags und ESG-LTI maximal 150 % des jeweiligen Zielbetrags) ist eine potenzielle Überschreitung der Maximalvergütung nicht möglich: Im Falle einer Auszahlung der langfristigen variablen Vergütungsbestandteile am Maximum würden die Auszahlungen, die aus Zusagen des Geschäftsjahres 2024 resultieren, für den Vorstandsvorsitzenden 2,63 Mio. € und für den Finanzvorstand 1,85 Mio. € betragen. Diese Beträge beinhalten die ausbezahlte Grundvergütung, das ausbezahlte Versorgungsentgelt, den Aufwand für Nebenleistungen, den Auszahlungsbetrag des Short-Term Incentive sowie die maximal möglichen Auszahlungsbeträge für den PSP und ESG-LTI und liegen unterhalb der festgelegten Maximalvergütungen, womit die Einhaltung der Maximalvergütung gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 1 AktG sichergestellt ist. 4. Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 4.5. Vergütungssystem des Aufsichtsrats Das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder wurde von der Hauptversammlung am 15. Februar Jahr 2022 beschlossen und mit 93,3 % gebilligt. Entsprechend ihrer Überwachungsfunktion und zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der einzelnen Mitglieder erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine jährliche Festvergütung ohne variable Bestandteile. Bei der Festlegung der Vergütung des Aufsichtsrats werden die funktionsspezifischen Anforderungen, die zeitliche Belastung und die Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigt. So erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für den Vorsitz oder die Mitgliedschaft in Ausschüssen eine zusätzliche Vergütung. Die ordentlichen Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine jährliche Festvergütung in Höhe von 75 T€. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweifache der Vergütung der ordentlichen Mitglieder und damit eine jährliche Festvergütung von 150 T€. Der stellvertretende Vorsitzende erhält das 1,5-fache der Vergütung der ordentlichen Mitglieder und damit 112,5 T€. Des Weiteren erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine zusätzliche Vergütung für ihre Tätigkeit im Prüfungsausschuss und im Vergütungs- und Nominierungsausschuss in Höhe von jeweils 25 T€. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Doppelte der zusätzlichen Vergütung der ordentlichen Ausschussmitglieder und damit 50 T€. Darüber hinaus erstattet Stabilus den Aufsichtsratsmitgliedern ihre Auslagen im Zusammenhang mit dem Aufsichtsratsmandat. Stabilus bietet eine D&O-Versicherung für die Aufsichtsratsmitglieder mit einem Selbstbehalt von 10 % an. Der maximale Selbstbehalt beträgt das 1,5-fache der Jahresvergütung des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds. 4.6. Gewährte und geschuldete Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2024 Im Folgenden wird, die den Mitgliedern des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2024 dargestellt. Wie auch bei den Vorstandsmitgliedern bezieht sich der Begriff „gewährte und geschuldete Vergütung“ auf die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, für die die zugrunde liegende Tätigkeit mit Ablauf des Geschäftsjahres 2024 vollständig erbracht wurde („erdienungsorientierte Auslegung“). Die gewährte und geschuldete Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2024 stellt sich wie folgt dar: * Susanne Heckelsberger ist seit Februar 2024 Mitglied des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses der Stabilus SE. Sie erhält dementsprechend eine zeitratierliche Vergütung. Dr. Stephan Kessel erhält ebenfalls eine zeitratierliche Ausschussvergütung als Mitglied des Prüfungsausschusses bis Februar 2024. Keines der Aufsichtsratsmitglieder hat im Geschäftsjahr 2024 Leistungen von Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Stabilus SE erhalten. 5. Zeitliche Entwicklung der Vergütung Im Folgenden wird gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die Entwicklung der Vergütung der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder in den letzten fünf Jahren mit der Ertragsentwicklung von Stabilus sowie der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Mitarbeiter von Stabilus (Personalkosten der Belegschaft der Stabilus Gruppe auf Vollzeitäquivalentbasis exkl. Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Stabilus SE) im gleichen Zeitraum dargestellt. * Veränderung aufgrund seines unterjährigen Eintritts im Geschäftsjahr 2022. ** Wie im Geschäftsbericht 2024 der Stabilus SE berichtet. Koblenz, 5. Dezember 2024 Stabilus SE | Aufsichtsrat und Vorstand |
PRÜFUNGSVERMERK DES WIRTSCHAFTSPRÜFERSAn die Stabilus SE, Frankfurt am Main Wir haben den beigefügten, zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der Stabilus SE, Frankfurt am Main, („die Gesellschaft“) für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Stabilus SE, Frankfurt am Main, sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG. Sonstiger Sachverhalt - Formelle Prüfung des Vergütungsberichts Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind. Verwendungszweck des Prüfungsvermerks Wir erteilen diesen Prüfungsvermerk auf Grundlage der mit der Gesellschaft geschlossenen Auftragsvereinbarung. Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Prüfungsvermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt. Haftung Der Prüfungsvermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Stabilus SE, Frankfurt am Main, gegenüber und ist auch nach Maßgabe der mit der Gesellschaft getroffenen Auftragsvereinbarung vom 19. Juli/2. August 2024 sowie der „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ vom 1. Januar 2024 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. beschränkt. Dritten gegenüber über-nehmen wir dagegen keine Verantwortung. Frankfurt am Main, den 5. Dezember 2024 | Deloitte GmbH | | | Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | | | Stefan Dorissen Wirtschaftsprüfer | Sven Henrich Wirtschaftsprüfer | |
Anlage zu Tagesordnungspunkt 8: Angepasstes Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Stabilus SE Präambel Gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) ist bei börsennotierten Gesellschaften im Falle einer wesentlichen Änderung, mindestens aber alle vier Jahre, ein Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu fassen, wobei gemäß § 113 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 AktG ein bestätigender Beschluss möglich ist. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Stabilus SE wurde zuletzt auf der Hauptversammlung am 16. Februar 2022 mit 99,9 % Zustimmung beschlossen. Die Aufsichtsratsvergütung der Stabilus SE wurde im vergangenen Geschäftsjahr mit Unterstützung eines unabhängigen Vergütungsberaters überprüft. Im Rahmen der Überprüfung wurden die Unternehmen des MDAX als Vergleichsgruppe herangezogen, da diese hinsichtlich Größe, Standort und Komplexität mit Stabilus vergleichbar sind. Um weiterhin eine im Markt konkurrenzfähige und attraktive Aufsichtsratvergütung im Wettbewerb um qualifizierte Kandidaten zu gewährleisten und insbesondere den signifikant gestiegenen zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen an den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie den Vorsitzenden und die Mitglieder des Prüfungsausschusses Rechnung zu tragen, wird der Hauptversammlung vom 5. Februar 2025 eine Anpassung der Aufsichtsratsvergütung der Stabilus SE vorgeschlagen. • | Der Aufsichtsratsvorsitzende soll das Zweieinhalbfache (bisher: Zweifache) der festen jährlichen Vergütung eines ordentlichen Aufsichtsratsmitglieds erhalten. | • | Die zusätzliche Vergütung für die Mitglieder des Prüfungsausschusses soll auf EUR 35.000,00 (bisher: EUR 25.000,00) angehoben werden und die Differenzierung für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf das Dreifache (bisher: Zweifache) der Vergütung eines Ausschussmitglieds erhöht werden. |
1. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats Ziel des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat ist es, die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats als Überwachungsorgan zu stärken. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand der Gesellschaft regelmäßig bei der Leitung des Unternehmens. Dem Aufsichtsrat sind alle Angelegenheiten, mit denen der Vorstand die Hauptversammlung befassen will, zu unterbreiten und zudem bedürfen maßgebliche Geschäfte der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Vergütung des Aufsichtsrats der Stabilus SE trägt diesen Aufgaben und damit verbundenen Leistungen der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung. So werden neben der festen jährlichen Vergütung funktionsspezifische Anforderungen, zeitliche Belastungen und Verantwortungen berücksichtigt. Dies erfolgt zum einen durch die hervorgehobene Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters sowie zum anderen durch die Vergütung für eine Tätigkeit in Ausschüssen. Die angemessene und funktionsgerechte Vergütung ermöglicht es, geeignete Kandidaten für das Aufsichtsratsamt zu gewinnen und zu halten. Dies trägt zur langfristigen Entwicklung der Stabilus SE bei. Die ordentlichen Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste jährliche Vergütung von EUR 75.000,00. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung eines ordentlichen Aufsichtsratsmitglieds. Zusätzlich zur festen Vergütung erhalten die Mitglieder des Prüfungsausschusses EUR 35.000,00 und die Mitglieder des Vergütungs- und Nominierungsausschusses EUR 25.000,00. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Dreifache und der Vorsitzende des Vergütungs- und Nominierungsausschusses das Zweifache eines Ausschussmitglieds. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder das Amt des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates innehaben, erhalten eine entsprechende anteilige Vergütung. Gleiches gilt für die Vergütung als Mitglied oder Vorsitzender eines Ausschusses. Die jeweilige Höchstgrenze für die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ergibt sich aus der Festvergütung, deren Höhe im Einzelnen von den übernommenen Aufgaben im Aufsichtsrat bzw. in dessen Ausschüssen abhängt. Zwischen der Gesellschaft und den Aufsichtsratsmitgliedern bestehen keine Neben- oder Zusatzvereinbarungen. Die Gesellschaft sorgt dafür, dass zu Gunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine D&O Versicherung mit einem Selbstbehalt von 10 % des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der Jahresvergütung des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds besteht. Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern über die Vergütung gemäß den vorstehenden Absätzen hinaus die ihnen bei der Ausübung ihres Aufsichtsratsmandates entstehenden Auslagen. 2. Festsetzung, Umsetzung sowie Überprüfung der Vergütung im Sinne des § 87a Abs. 1 S. 2 Nr. 10 AktG Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat der Stabilus SE und die konkrete Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sind in § 16 der Satzung festgesetzt. Zuständig ist die Hauptversammlung, die gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 AktG mindestens alle vier Jahre Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder fasst. Die von der Hauptversammlung festgesetzte Aufsichtsratsvergütung wird fortlaufend auf ihre Vereinbarkeit mit etwaigen neuen gesetzlichen Vorgaben, den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils gültigen Fassung und den Erwartungen des Kapitalmarkts geprüft. Bei der Überprüfung der Aufsichtsratsvergütung wird regelmäßig auch die Angemessenheit der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Verhältnis zu Unternehmen, die hinsichtlich der Kriterien Land, Größe und wirtschaftliche Lage mit der Stabilus SE vergleichbar sind (z. B. im MDAX notierte Unternehmen), geprüft. Hierbei kann ein externer und unabhängiger Vergütungsberater unterstützen. Anpassungen der Aufsichtsratsvergütung werden der Hauptversammlung vom Aufsichtsrat, unterstützt durch den Vergütungs- und Nominierungsausschuss, vorgeschlagen. 3. Wortlaut der Satzungsregelung Die dieser Aufsichtsratsvergütung zugrundeliegende Satzungsregelung lautet wie folgt: „§ 16 Vergütung; Versicherung(1) | Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste jährliche Vergütung von EUR 75.000,00. | (2) | Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung eines ordentlichen Aufsichtsratsmitglieds. Zusätzlich zur festen Vergütung erhalten die Mitglieder des Prüfungsausschusses jeweils EUR 35.000,00 sowie die Mitglieder des Vergütungs- und Nominierungsausschusses jeweils EUR 25.000,00. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Dreifache und der Vorsitzende des Vergütungs- und Nominierungsausschusses erhält das Zweifache der Vergütung eines Ausschussmitglieds zusätzlich zur festen jährlichen Vergütung. | (3) | Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder das Amt des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates innehaben, erhalten eine entsprechende anteilige Vergütung. Gleiches gilt für die Vergütung als Mitglied oder Vorsitzender eines Ausschusses. | (4) | Die Gesellschaft sorgt dafür, dass zu Gunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung mit einem Selbstbehalt von 10 % des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der Jahresvergütung des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds besteht. Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern über die Vergütung gemäß den vorstehenden Absätzen hinaus die ihnen bei der Ausübung ihres Aufsichtsratsmandates entstehenden Auslagen. | (5) | Die Vergütung nach Absatz 1 und Absatz 2 wird fällig nach Ablauf der Hauptversammlung, die den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr, für das die Vergütung gezahlt wird, entgegennimmt oder über seine Billigung entscheidet.“ |
Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und zur Durchführung der Hauptversammlung Der Vorstand der Gesellschaft hat entschieden, die Hauptversammlung gemäß § 17 Abs. 4 der Satzung der Stabilus SE als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, bzw. ihre Bevollmächtigten am 5. Februar 2025 ab 9:30 Uhr (MEZ) im passwortgeschützten Internetservice (HV-Portal), der über einen Link auf der Internetseite der Gesellschaft unter zugänglich ist, live in Bild und Ton übertragen. Die Zugangsdaten für die Nutzung des HV-Portals erhalten die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des Aktienbesitzes zugeschickt. Bei Nutzung des HV-Portals während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 5. Februar 2025 sind die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet und können über das HV-Portal ihre Aktionärsrechte ausüben. Über das HV-Portal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre, die ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, oder ihre Bevollmächtigten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren unter anderem das Stimmrecht ausüben, von dem Rede- und Auskunftsrecht Gebrauch machen, Widerspruch zu Protokoll erklären sowie vor der Versammlung Stellungnahmen einreichen. Die Nutzung des HV-Portals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die entsprechenden Zugangsdaten erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden. Einzelheiten ergeben sich aus den folgenden Abschnitten. Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis der Teilnahmeberechtigung Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den nachfolgenden Bestimmungen sind gemäß § 18 der Satzung der Stabilus SE nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und den Nachweis ihres Aktienbesitzes erbracht haben. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 29. Januar 2025, 24:00 Uhr (MEZ), unter der unten genannten Adresse zugegangen sein. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Für den Nachweis des Aktienbesitzes genügt ein Nachweis über den Anteilsbesitz in Textform (§ 126b BGB) durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG. Der Nachweis hat sich gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 der Satzung auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, d.h. den 14. Januar 2025, 24:00 Uhr (MEZ) (sog. Nachweisstichtag). Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag oder einer Anmeldung zur Hauptversammlung geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Die Möglichkeit der Bevollmächtigung des Erwerbers bleibt unberührt. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes sind an folgende Adresse zu übermitteln: | Stabilus SE c/o Computershare Operations Center 80249 München oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de |
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres Aktienbesitzes werden den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten die Zugangsdaten für die Nutzung des HV-Portals, das über einen Link auf der Internetseite der Gesellschaft unter zugänglich ist, übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Verfahren für die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, können ihr Stimmrecht - selbst oder durch Bevollmächtigte - durch elektronische Briefwahl über das HV-Portal ausüben. Die Stimmabgabe erfolgt elektronisch gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren über das HV-Portal, das über einen Link auf der Internetseite der Gesellschaft unter zugänglich ist. Briefwahlstimmen können über das HV-Portal bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 5. Februar 2025 abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Verfahren für Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht selbst durch elektronische Briefwahl ausüben wollen, können ihr Stimmrecht nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall der Vertretung des Aktionärs sind die ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs und der rechtzeitige Nachweis des Aktienbesitzes erforderlich. Die Nutzung des HV-Portals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des Aktienbesitzes versandten entsprechenden Zugangsdaten erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden. Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung und ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Besonderheiten können für die Erteilung von Vollmachten zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder sonstige diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen) und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer erteilten Bevollmächtigung und für die Änderung und den Widerruf von Vollmachten steht bis zum 4. Februar 2025, 24:00 Uhr (MEZ) (Eingang bei der Gesellschaft), nachfolgende Adresse zur Verfügung: | Stabilus SE c/o Computershare Operations Center 80249 München oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de |
Außerdem steht für Erteilung oder Widerruf einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft das HV-Portal, das unter zugänglich ist, auch noch am Tag der Hauptversammlung zur Verfügung. Ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung werden den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären gemeinsam mit den Zugangsdaten für das HV-Portal übersandt. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem unter abrufbar. Bitte beachten Sie, dass auch Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können, sondern das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre ebenfalls ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben können. Verfahren für die Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aktionären, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, bietet die Gesellschaft an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht in der Hauptversammlung im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Die Stimmrechtsvertreter können das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben, zu denen ihnen ausdrückliche und eindeutige Weisung vorliegen. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einreichung von Stellungnahmen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind in Textform zu erteilen und können bis spätestens 4. Februar 2025, 24:00 Uhr (MEZ) (Eingang bei der Gesellschaft), unter der nachstehenden Adresse | Stabilus SE c/o Computershare Operations Center 80249 München oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de |
oder bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung über das HV-Portal, das unter zugänglich ist, gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Diejenigen, die eine Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft per Post oder per E-Mail erteilen wollen, werden gebeten, hierzu das ihnen gemeinsam mit den Zugangsdaten für das HV-Portal übersandte Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung zu verwenden. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter abrufbar. Wenn elektronische Briefwahlstimmen und Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Vollmachten mit Weisungen eingehen, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: (1) per HV-Portal, (2) per E-Mail, (3) auf dem Postweg übersandte Erklärungen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 24.700.000,00 und ist eingeteilt in 24.700.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Stimmrechte somit auf 24.700.000. Rechte der Aktionäre Tagesordnungsergänzungsverlangen (Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals (dies entspricht EUR 1.235.000,00 oder 1.235.000 Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien und ist damit vorliegend die maßgebliche Schwelle) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Eine 90-tägige Vorbesitzzeit des genannten Mindestbesitzes von Aktien im Sinne des § 122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 AktG ist gemäß § 50 Abs. 2 SEAG bei der SE keine Voraussetzung für ein Ergänzungsverlangen. Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 5. Januar 2025, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Wir bitten, derartige Ergänzungsverlangen an folgende Adresse zu übersenden: | Stabilus SE Der Vorstand Wallersheimer Weg 100 56070 Koblenz |
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetseite der Gesellschaft den Aktionären unter zugänglich gemacht und nach Maßgabe von § 125 AktG mitgeteilt. Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge (§§ 126, 127 AktG) Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 21. Januar 2025, 24:00 Uhr (MEZ), unter der nachfolgend genannten Adresse zugegangen sind: | Stabilus SE Wallersheimer Weg 100 56070 Koblenz oder per E-Mail: gegenantraege@computershare.de |
Für Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG gelten die vorstehenden Ausführungen einschließlich der Frist für die Zugänglichmachung des Wahlvorschlags sinngemäß; der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag nach § 127 Satz 3 AktG i.V.m. § 124 Abs. 3 Satz 4, § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person, und, im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, zusätzlich Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge gelten in der virtuellen Hauptversammlung als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Das Stimmrecht zu derartigen Anträgen kann ausgeübt werden, auch schon vor der Hauptversammlung, sobald die Voraussetzungen für die Stimmrechtsausübung erfüllt sind. Sofern der Aktionär, der den Antrag gestellt hat, nicht ordnungsgemäß legitimiert oder nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Versammlung nicht behandelt werden. Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre können während der Hauptversammlung auch ohne vorherige Übersendung Anträge und Wahlvorschläge stellen. Eine nähere Erläuterung des dafür vorgesehenen Verfahrens findet sich im Abschnitt „Rederecht (§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG), Auskunftsrecht (§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 AktG) und Antragsrecht (§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG) in der Hauptversammlung“. Recht zur Einreichung von Stellungnahmen (§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG) Ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldete Aktionäre, die ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation über das HV-Portal unter in Textform oder im Videoformat einzureichen. Stellungnahmen in Textform sind gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren als Datei im Dateiformat PDF mit einer empfohlenen Dateigröße von maximal 50 MB einzureichen. Stellungnahmen im Videoformat sind gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren in den Dateiformaten MPEG-4 oder MOV einzureichen; sie dürfen eine Dateigröße von 1 GB nicht überschreiten. Die Einreichung mehrerer Stellungnahmen ist möglich. Es sind nur solche Stellungnahmen im Videoformat zulässig, in denen der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter selbst in Erscheinung tritt. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im passwortgeschützten HV-Portal zugänglich gemacht wird. Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 30. Januar 2025, 24:00 (MEZ), einzureichen. Eingereichte Stellungnahmen, die diesen Anforderungen genügen und nach den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich zu machen sind, werden unter Offenlegung des Namens des Aktionärs bzw. seines Bevollmächtigten spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis 31. Januar 2025, 24:00 (MEZ), in dem unter zugänglichen HV-Portal veröffentlicht. In Stellungnahmen enthaltene Fragen, Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung werden nicht als solche berücksichtigt. Fragen, Anträge und Wahlvorschläge sowie Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert beschriebenen Wegen zu stellen beziehungsweise zu erklären. Rederecht (§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG), Auskunftsrecht (§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 AktG) und Antragsrecht (§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG) in der Hauptversammlung Elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre bzw. Bevollmächtigte von Aktionären haben ein Rederecht und ein Auskunftsrecht in der Hauptversammlung. Auskunftsverlangen dürfen Bestandteil eines Redebeitrags sein. Eine Einreichung von Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung ist nicht möglich. Elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre bzw. Bevollmächtigte von Aktionären haben ferner das Recht, Anträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zu stellen. Zur Ausübung der vorstehenden Rechte ist das HV-Portal unter zu verwenden. Die Ausübung des Rederechts sowie des Rechts, in der Hauptversammlung Anträge und Wahlvorschläge zu stellen, erfolgt im Wege der Videokommunikation; es ist geplant festzulegen, dass auch das Auskunftsrecht ausschließlich im Wege der Videokommunikation ausgeübt werden darf. Die Ausübung der vorstehenden Rechte ist ausschließlich in der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich. Aktionäre beziehungsweise deren Bevollmächtigte können Redebeiträge hierzu über das unter zugängliche HV-Portal über die entsprechende Schaltfläche, die am Tag der Hauptversammlung voraussichtlich bereits ab circa 9:00 Uhr MEZ freigeschaltet sein wird, anmelden. Die Gesellschaft hat sich vorbehalten, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär oder Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung zuvor zu überprüfen und den Redebeitrag, die Frage bzw. den Antrag oder Wahlvorschlag zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern. Das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG umfasst die Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, soweit diese zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (vgl. § 131 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 AktG). Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand unter den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen absehen. Einlegung von Widersprüchen (§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG) Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten wird die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen können im Wege elektronischer Kommunikation über das unter zugängliche HV-Portal abgegeben werden und sind ab Eröffnung der Hauptversammlung am 5. Februar 2025, bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich. Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 122 Abs. 2 und nach §§ 126, 127, 130a, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter Veröffentlichungen auf der Internetseite (§ 124a AktG) Ab Einberufung der virtuellen Hauptversammlung sind zusammen mit dieser Einberufung die zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft unter abrufbar. Sie werden dort auch während der virtuellen Hauptversammlung zugänglich sein. Etwaige im Sinne der vorgenannten Fristen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die eben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der virtuellen Hauptversammlung unter derselben Internetadresse veröffentlicht. Datenschutzhinweise für Aktionäre und Bevollmächtigte Die Stabilus SE als Verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - „DSGVO“), verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung, sowie personenbezogene Daten in Anträgen, Fragen, Stellungnahmen, Wahlvorschlägen, Widersprüchen und Verlangen oder weiterer Kommunikation von Aktionären) sowie gegebenenfalls entsprechende personenbezogene Daten der Bevollmächtigten (Aktionärsvertreter) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der virtuellen Hauptversammlung, zur Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses, für die Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Zuschaltung, für die im Wege der Videokommunikation übertragenen Beiträge der Aktionäre sowie für die Ausübung der übrigen Aktionärsrechte zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO i.V.m. §§ 67e, 118 ff. AktG sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO. Verarbeitungen auf Basis des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO erfolgen für die dargestellten Zwecke und Interessen, insbesondere zur Organisation und geordneten Durchführung der Hauptversammlung. Darüber hinaus verarbeiten wir im Rahmen einer virtuellen Hauptversammlung weitere personenbezogene Daten (Zugangsdaten für das HV-Portal (inkl. Zeitpunkt des Logins), Akzeptanz der Nutzungsbedingungen (inkl. Zeitpunkt), Informationen über die Stimmrechtsausübung (inkl. Zeitpunkt), Vollmachtserteilung (inklusive Zeitpunkt), Fragen, Stellungnahmen und Widersprüche (inkl. Zeitpunkt), Bild-, Ton- und Videoübertragung bei Ausübung des Rede- und Auskunftsrechts sowie der Stellung von Anträgen und Wahlvorschlägen, Kommunikationsdaten zur Prüfung der Funktionsfähigkeit der Videokommunikation gegenüber einem Aktionär). Ferner übermittelt Ihr Browser bei Nutzung des HV-Portals automatisch personenbezogene Daten an uns (Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung, ob Abruf erfolgreich, IP-Adresse, Typ des Webbrowsers, die zuvor besuchte Internetseite). Um den Betrieb des HV-Portals zu gewährleisten, setzen wir ausschließlich technisch notwendige Cookies ein. Sie können den Einsatz von Cookies über Ihre Browsereinstellungen unterbinden. Das vollständige Blockieren aller Cookies kann jedoch unter Umständen dazu führen, dass Sie das HV-Portal nicht nutzen können. Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten für die oben genannten Zwecke und Interessen, insbesondere auch, um Ihnen einen gesicherten Zugang zum HV-Portal zur Verfügung zu stellen, sowie um dieses störungsfrei und sicher betreiben zu können. Rechtsgrundlage ist auch insoweit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO in Verbindung mit den Bestimmungen des Aktiengesetzes, insbesondere §§ 118a, 130a AktG, sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO. Darüber hinaus verarbeiten wir die zuvor genannten Daten ggf. auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. aktien-, wertpapierhandels-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Soweit die Aktionäre oder deren Vertreter die personenbezogenen Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, erhält die Stabilus SE diese in der Regel von dem depotführenden Intermediär. Die von der Gesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung und Nachbereitung der virtuellen Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft und nur, soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter haben, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung können personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anderen Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt werden. Dies kann insbesondere erhobene Widersprüche sowie das Teilnehmerverzeichnis (§ 129 AktG) betreffen. Im Rahmen der Beantwortung der Fragen können die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter namentlich genannt werden. Wenn Aktionäre einen Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung stellen, Gegenanträge oder Wahlvorschläge einreichen, werden wir den Namen des Aktionärs unter bestimmten Voraussetzungen auf der Internetseite veröffentlichen. Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Die Gesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten zur Wahrung unserer überwiegenden berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO) nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO) und die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu beantragen. Zudem steht den Aktionären ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sowie ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden (Art. 77 DSGVO) zu. Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO verarbeitet, steht den Aktionären bzw. Aktionärsvertretern unter den gesetzlichen Voraussetzungen zudem ein Widerspruchsrecht zu (Art. 21 DSGVO). Aktionäre und Aktionärsvertreter erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stabilus SE unter der E-Mail-Adresse datenschutz@stabilus.com oder postalisch unter der Anschrift: Stabilus SE, Datenschutzbeauftragter, Wallersheimer Weg 100, 56070 Koblenz. Die Stabilus SE und die von ihr beauftragten Dienstleister werden die zum Zwecke der Durchführung der Hauptversammlung erhaltenen personenbezogenen Daten der Aktionäre nicht für Direktwerbung (Art. 21 Abs. 2 DSGVO) nutzen oder verarbeiten. Koblenz, im Dezember 2024 Stabilus SE Der Vorstand | |
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19.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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19.12.2024 | Mainz BioMed N.V. | Mainz Biomed gibt Vereinbarung mit Quest Diagnostics über die Bereitstellung von Labor-Services im Rahmen der klinischen Studie für den Darmkrebsfrüherkennungstest bekannt Emittent / Herausgeber: Mainz BioMed N.V./ Schlagwort(e): Kooperation Mainz Biomed gibt Vereinbarung mit Quest Diagnostics über die Bereitstellung von Labor-Services im Rahmen der klinischen Studie für den Darmkrebsfrüherkennungstest bekannt
19.12.2024 / 14:00 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Mainz Biomed gibt Vereinbarung mit Quest Diagnostics über die Bereitstellung von Labor-Services im Rahmen der klinischen Studie für den Darmkrebsfrüherkennungstest bekannt Quest unterstützt die FDA-Studie ReconAAsense von Mainz Biomed und erhält die Option, den Test nach erfolgreicher FDA-Zulassung zu vermarkten BERKELEY, USA und MAINZ, Deutschland – 19. Dezember 2024 — Mainz Biomed N.V. (NASDAQ:MYNZ) („Mainz Biomed“ oder das „Unternehmen“), ein molekulargenetisches Diagnostikunternehmen, das sich auf die Krebsfrüherkennung spezialisiert hat, hat heute den Abschluss einer Vereinbarung mit Quest Diagnostics (NYSE:DGX), einem führenden Unternehmen im Bereich der Diagnostik, bekannt gegeben. Im Rahmen der Vereinbarung unterstützt Quest Diagnostics die Vermarktung des Darmkrebsfrüherkennungstests der nächsten Generation von Mainz Biomed. ColoAlert, der stuhlbasierte Screeningtest von Mainz Biomed, weist Tumor-DNA in Stuhlproben nach, um Darmkrebs in einem frühen Stadium zu erkennen. Durch die Verwendung von Polymerase-Kettenreaktion (PCR)-Technologie reicht eine kleine DNA-Probe aus, um genetische Mutationen in Stuhlproben von Patienten zu identifizieren und somit Krebs frühzeitig zu diagnostizieren. ColoAlert, das Hauptprodukt von Mainz Biomed, hat in bisherigen Studien eine vielversprechende Sensitivität und Spezifität bei der Erkennung von Darmkrebs, einschließlich fortgeschrittener Adenome, gezeigt. Quest wird Mainz Biomeds Studie ReconAAsense durch klinische Labor-Services unterstützen. ReconAAsense ist eine prospektive klinische Studie, mit der Daten für die FDA-Zulassung des Darmkrebsfrüherkennungstests der nächsten Generation erhoben werden. Die Studie schließt etwa 15.000 Probanden an 150 Zentren in den USA ein. Zudem erhält Quest von Mainz Biomed die Option auf ein semi-exklusives Vertriebsrecht für den Darmkrebsfrüherkennungstest der nächsten Generation über einen Zeitraum von 18 Monaten, vorbehaltlich der FDA-Zulassung. Darmkrebs ist weltweit die dritthäufigste Krebserkrankung. Nach Angaben des World Cancer Research Fund wurden allein im Jahr 2020 mehr als 1,9 Millionen neue Fälle gemeldet. Die US Preventive Services Task Force empfiehlt, ab einem Alter von 45 Jahren alle ein bis drei Jahre ein Screening mit einem stuhlbasierten DNA-Fit-Test (sDNA-FIT) durchzuführen. Etwa ein Drittel der US-Bevölkerung im Alter von 50 bis 75 Jahren hat noch nie an einer Darmkrebsfrüherkennungsuntersuchung teilgenommen. Dieser ungedeckte Bedarf im Screening entspricht einem US-Marktpotenzial von mehr als 4 Milliarden USD. Das Angebot alternativer Screening-Methoden wie sDNA-FIT kann dazu beitragen, diese Marktlücke zu schließen. „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Quest Diagnostics“, kommentierte Guido Baechler, Chief Executive Officer von Mainz Biomed. „Quest ist ein führendes Unternehmen in der Krebsdiagnostik und verfügt über jahrelange Expertise darin, innovative Produkte für Patienten breit verfügbar zu machen. Durch ihre Unterstützung werden wir die kommerziellen Aktivitäten für unseren ColoAlert Test weiter vorantreiben und somit mehr Patienten Zugang zu zuverlässigen Darmkrebsfrüherkennungstests gewähren.“ Für weitere Informationen besuchen Sie bitte Mainz Biomeds offizielle Investoren-Website unter mainzbiomed.com/investors/ Folgen Sie uns, um auf dem neuesten Stand zu bleiben:
LinkedIn X (ehemals Twitter) Facebook Über Mainz Biomed NV Mainz Biomed entwickelt marktfertige molekulargenetische Diagnoselösungen für lebensbedrohende Krankheiten. Das Hauptprodukt des Unternehmens ist ColoAlert®, ein nicht-invasiver und einfach anzuwendender Früherkennungstest mit einer hohen Sensitivität und Spezifität zur Erkennung von Darmkrebs. ColoAlert® wird in Europa und den Vereinigten Arabischen Emiraten bereits vertrieben. Das Unternehmen führt eine klinische Studie für die FDA-Zulassung in den USA durch. Zu den Produktkandidaten von Mainz Biomed gehört auch PancAlert, ein Screening-Test zur Früherkennung von Bauchspeicheldrüsenkrebs, der auf dem Multiplex-Nachweis molekulargenetischer Biomarker in Stuhlproben mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR) in Echtzeit basiert. Um mehr zu erfahren, besuchen Sie mainzbiomed.com oder folgen Sie uns auf LinkedIn, Twitter und Facebook. Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an: MC Services AG Anne Hennecke/Simone Neeten +49 211 529252 22 mainzbiomed@mc-services.eu Für Investorenanfragen wenden Sie sich bitte an ir@mainzbiomed.com
Zukunftsgerichtete Aussagen Einige Aussagen in dieser Pressemitteilung sind „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der „Safe Harbor“-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie „antizipieren“, „glauben“, „erwarten“, „schätzen“, „planen“, „vorhersagen“ und „projizieren“ und andere ähnliche Ausdrücke, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder auf diese hinweisen können und die nicht Aussagen aufgrund von historischen Fakten sind, identifiziert werden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Analyse bestehender Informationen wider und unterliegen verschiedenen Risiken und Unsicherheiten. Aus diesem Grund ist Vorsicht beim Vertrauen auf zukunftsgerichtete Aussagen geboten. Aufgrund von bekannten und unbekannten Risiken können sich die tatsächlichen Ergebnisse in hohem Maß von den Erwartungen oder Vorhersagen des Unternehmens unterscheiden. Die folgenden Faktoren könnten unter anderem dazu führen, dass tatsächliche Ergebnisse sich erheblich von denen unterscheiden, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben werden: (i) das Nichterfüllen von vorausgesagten Entwicklungen und damit zusammenhängenden Zielen; (ii) Änderungen bei den anzuwendenden Gesetzen oder Richtlinien; (iii) die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Unternehmen und seine aktuellen oder beabsichtigten Märkte; und (iv) andere Risiken und Unsicherheiten, die hierin beschrieben werden, wie auch diejenigen Risiken und Unsicherheiten, die von Zeit zu Zeit in anderen Berichten und anderen öffentlichen Dokumenten, die bei der Securities and Exchange Commission (der „SEC“) durch das Unternehmen eingereicht werden, besprochen werden. Zusätzliche Informationen, die diese und andere Faktoren betreffen, die die Erwartungen und Projektionen des Unternehmens beeinflussen können, finden sich in den anfänglichen Dokumenteneinreichungen bei der SEC, einschließlich des Jahresberichts auf Formblatt 20-F, eingereicht am 9. April 2024. Die Einreichungen des Unternehmens bei der SEC sind auf der Webseite der SEC unter http://www.sec.gov für die Öffentlichkeit zugänglich. Jede von uns in dieser Pressemitteilung getätigte zukunftsgerichtete Aussage basiert ausschließlich auf Informationen, die Mainz Biomed aktuell vorliegen und treffen nur auf das Datum zu, an dem sie getätigt wurden. Mainz Biomed übernimmt keine Verpflichtung, öffentlich jede zukunftsgerichtete Aussage, ob nun schriftlich oder mündlich, zu aktualisieren, die von Zeit zu Zeit getätigt wird, sei es als Resultat neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder anderweitig, außer dies ist per Gesetz erforderlich.
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19.12.2024 | thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA | thyssenkrupp nucera schließt Partnerschaft mit Chlorum Solutions USA für Chlor-Alkali-Anlage in Arizona EQS-Media / 19.12.2024 / 14:00 CET/CEST
thyssenkrupp nucera schließt Partnerschaft mit Chlorum Solutions USA für Chlor-Alkali-Anlage in Arizona - Zusammenarbeit mit Chlorum Solutions USA bei der Planung, Beschaffung und Lieferung einer hochmodernen, skidmontierten Chlor-Alkali-Anlage in Casa Grande, Arizona
- Die Anlage soll einen neuen Standard für die ortsnahe chemische Produktion setzen und die Transportrisiken sowie die Abhängigkeit von Langstreckentransporten verringern
- Baubeginn im Jahr 2025, Inbetriebnahme für Ende 2026 geplant
Houston, 19. Dezember 2024 – Chlorum Solutions USA hat thyssenkrupp nucera als Partner für die Entwicklung seiner ersten US-amerikanischen Chlor-Alkali-Anlage in Casa Grande, Arizona, ausgewählt. Bei dem Projekt werden fortschrittliche Verfahren zur Modernisierung der chemischen Produktion eingesetzt. Das US-Unternehmen ist auf Chlor-Alkali-Anlagen spezialisiert und wird die skidmontierte Technologie von thyssenkrupp nucera einsetzen. Der Elektrolyse-Spezialist wird das Engineering und die Beschaffung des Chlor-Alkali-Elektrolyseurs der Anlage beaufsichtigen, die auf der skidmontierten Technologie basiert. Dieser modulare Ansatz vereinfacht den Bau, senkt die Kosten und erhöht die betriebliche Flexibilität, um den lokalen Produktionsanforderungen gerecht zu werden. Die Anlage steht im Einklang mit dem Engagement beider Unternehmen für eine nachhaltige und sichere chemische Produktion und trägt gleichzeitig den Herausforderungen der Lieferkette Rechnung. „Wir sind stolz darauf, mit Chlorum Solutions USA an diesem bahnbrechenden Projekt zusammenzuarbeiten, das sich auf Innovation durch ein modulares Design konzentriert“, sagt Sachin Nijhawan, CEO von thyssenkrupp nucera USA. „Diese Partnerschaft mit Chlorum Solutions USA setzt einen neuen Maßstab für Spitzenleistungen in der chemischen Industrie.“ In der Anlage in Casa Grande kommt die energieeffiziente Membrantechnologie von thyssenkrupp nucera zum Einsatz, die einen geringeren ökologischen Fußabdruck als herkömmliche Methoden aufweist. Durch die Lokalisierung der Produktion entfällt die Notwendigkeit, Chlor über weite Strecken zu transportieren. Stattdessen werden Natriumhypochlorit, Salzsäure und Natronlauge direkt aus Salz hergestellt. Dies ermöglicht eine zuverlässige und sichere Versorgung der Märkte in Arizona und den umliegenden Regionen. Es wird erwartet, dass durch das Projekt dauerhafte Arbeitsplätze in den Bereichen Technik, Betrieb und Verwaltung geschaffen werden – ebenso wie Möglichkeiten für Bauunternehmer und Zulieferer. Die Anlage in Casa Grande trägt dem Bedarf an dezentraler chemischer Produktion Rechnung und verbessert die Widerstandsfähigkeit der Lieferkette. Mit nahezu 80 Prozent der US-amerikanischen Chlor-Alkali-Produktion, die an der Golfküste konzentriert ist, bietet diese Anlage eine entscheidende Absicherung. Dadurch wird eine gleichbleibende Versorgung für Branchen wie die Wasseraufbereitung und die Fertigungsindustrie sichergestellt.
Fotos: Wenn Sie Fotos benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Investorenanfragen: thyssenkrupp nucera Dr. Hendrik Finger Leiter Investor Relations Telefon: +49 231 229 724 347 E-Mail: hendrik.finger@thyssenkrupp-nucera.com Medienanfragen: thyssenkrupp nucera Jessi Molohon Communications Specialist Telefon: +1 281 413 2426 E-Mail: jessi.molohon@thyssenkrupp-nucera.com |
Über thyssenkrupp nucera:
thyssenkrupp nucera bietet weltweit führende Technologien für hocheffiziente Elektrolyseanlagen. Das Unternehmen verfügt über umfangreiches Know-how in Planung, Beschaffung und Bau von elektrochemischen Anlagen. Die Erfolgsbilanz umfasst mehr als 600 erfolgreich installierte Projekte mit einer Gesamtkapazität von mehr als 10 Gigawatt. Mit der Wasserelektrolyse-Technologie zur Erzeugung von grünem Wasserstoff schafft thyssenkrupp nucera innovative Lösungen im industriellen Maßstab für grüne Wertschöpfungsketten und eine dekarbonisierte Industrie – ein großer Schritt in Richtung Klimaneutralität. thyssenkrupp nucera hat im Juli 2023 erfolgreich einen Börsengang durchgeführt und ist seit September 2023 Mitglied im SDAX der Frankfurter Wertpapierbörse. www.thyssenkrupp-nucera.com
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Emittent/Herausgeber: thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA Schlagwort(e): Industrie
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2054299 19.12.2024 CET/CEST | DE000NCA0001 |
19.12.2024 | TX Group AG | Tamedia verständigt sich auch mit Arbeitnehmervertretern der Druckzentren CIL in Bussigny und DZZ in Zürich auf neue Sozialpläne mit einem umfangreichen Gesamtpaket Zürich, 19. Dezember 2024 – Tamedia beendet seine Personalmassnahmen im Rahmen der neuen Strategie und verständigt sich nun auch mit den Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern der Druckzentren CIL in Bussigny und des DZZ in Zürich auf einen jeweils neuen Sozialplan sowie, ähnlich wie bei den Redaktionen, auf ein umfangreiches Gesamtpaket an ergänzenden Leistungen im Rahmen der angekündigten Betriebsschliessungen. Neben den Basis-Leistungen des Sozialplanes wie Abgangsentschädigungen und finanzieller Hilfestellung bietet Tamedia professionelle Unterstützung mit individuellen Schulungen bei der beruflichen Neuorientierung und Karriereplanung (z.B. Umschulungen sowie Weiterbildungen, Bewerbungstrainings etc.) und bereitet die Betroffenen aktiv für einen Neuanfang vor. Das Gesamtpaket an ergänzenden Leistungen für die beiden Druckereien CIL in Bussigny und DZZ in Zürich umfasst unter anderem auch Frühpensionierungen ohne Rentenkürzung für langjährige Mitarbeitende sowie zusätzliche Unterstützung von Familien mit unterhaltspflichtigen Kindern. «Wir haben immer betont, dass wir unsere hohe soziale Verantwortung als Arbeitgeberin wahrnehmen und unsere Mitarbeitenden in den Druckzentren CIL in Bussigny und im DZZ Zürich transparent durch diesen Prozess bis zur jeweiligen Schliessung begleiten. Vor allem aber wollen wir ihnen eine bestmögliche und unkomplizierte Unterstützung mit individuellen und professionellen Hilfestellungen in dieser schwierigen Situation zukommen lassen», sagt CEO Jessica Peppel-Schulz, und ergänzt: «Ich möchte mich ausdrücklich bei den Personalkommissionen der beiden Druckzentren bedanken, dass wir uns im Sinne der Mitarbeitenden auf ein gutes Gesamtpaket verständigen konnten. Ebenso danke ich dem Verleger Pietro Supino und dem Verwaltungsrat für ihre Unterstützung und die Ermöglichung des Gesamtpakets.» Zum Hintergrund: Im Druckereigeschäft kommt es sukzessive zu zwei Schliessungen. Die Überkapazitäten der letzten Jahre ermöglichen es nicht, drei Betriebe wirtschaftlich zu betreiben. Das Centre dʼImpression de Lausanne in Bussigny (VD) wird Ende März 2025 geschlossen, das Druckzentrum Zürich Ende 2026. Die Druckerei in Bern wird weitergeführt. Tamedia kann damit für die eigenen Titel sowie für externe Kunden langfristige Produktionssicherheit bieten.
Über Tamedia Tamedia geht auf den 1893 gegründeten Tages-Anzeiger zurück. Heute beschäftigt das nationale Medienhaus über 1.300 Mitarbeitende in der Deutschschweiz und der Romandie und umfasst das führende Redaktionsnetzwerk. Die Tages- und Wochenzeitungen, Zeitschriften und Newsplattformen von Tamedia sind lokal verankert und international vernetzt. Sie schaffen Öffentlichkeit und bieten Orientierung sowie Unterhaltung. Zu den namhaften Medienmarken von Tamedia zählen unter anderem 24 heures, Basler Zeitung, Bilan, BZ Berner Zeitung, Das Magazin, Der Bund, Finanz und Wirtschaft, Le Matin Dimanche, Schweizer Familie, SonntagsZeitung, Tages-Anzeiger, Tribune de Genève sowie die Zürcher Regionalzeitungen. Darüber hinaus gehören drei Zeitungsdruckereien zum Portfolio. Tamedia ist ein Unternehmen der TX Group. www.tamedia.ch | CH0011178255 |